FAMILIENUNTERNEHMEN Erfolgsmodell Familienverfassung In dieser Ausgabe lesen Sie: Editorial ........................................................................................................ 2 Erfolgsfaktoren für Familienunternehmen ............................................... 3 Konfliktpotenzial reduzieren ......................................................................... 4 Family Governance ...................................................................................... 4 Familienverfassung .................................................................................... 5 Gesellschaftsvertrag ..................................................................................... 5 Vermögensnachfolge .................................................................................... 6 Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge ........................ 7 Vorteile der Stiftung ...................................................................................... 7 Nachteile von Stiftungen .............................................................................. 7 PKF FASSELT SCHLAGE 01 l12 EDITORIAL Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Familienunternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und geprägt durch eine enge Bindung des Unternehmens an eine oder mehrere Gesellschaftsfamilie(n). Daraus resultiert das Bestreben, das Unternehmen für zukünftige Generationen zu erhalten. Dies erfordert eine an Nachhaltigkeit orientierte Unternehmenskultur und -strategie. Auch der Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist ein anderer als bei auf kurzfristigen Erfolg ausgerichteten, kapitalistisch organisierten Unternehmen. In diesem Heft möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Vorgehen bei der Erstellung einer Familienverfassung geben. In einem zweiten Artikel gehen wir auf die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge ein. Unser Ziel ist es, Ihnen einen kurzen Überblick über mögliche Handlungsoptionen zu geben und Vor- und Nachteile zu benennen. Eine umfassende Darstellung ist bei der Fülle der unterschiedlichen Fragestellungen nur individuell für jedes Familienunternehmen zu leisten, denn jedes Familienunternehmen ist anders und verfolgt individuelle strategische Ziele. Diese strategische Ausrichtung erfordert Last but not least zeichnen sich viele Familienunternehmen ein ganzheitliches Beratungskonzept, das sowohl die durch eine besondere regionale Verbundenheit aus, die Betreuung des Unternehmens gewährleistet, als auch sich im Engagement in sozialen Projekten widerspiegelt. die Belange der Gesellschafter/Familie in den Mittelpunkt stellt. Um diese Kontinuität abzusichern und Regelungen für die Zukunft zu treffen, hat sich in vielen Fällen eine Familienverfassung bewährt, die schon im Vorfeld Konfliktpotenzial reduzieren und den gemeinsamen Weg der Familie definieren kann. 2 | PKF Themen Familienverfassung | November 2012 Eine informative Lektüre wünscht Ihnen Ihr Team von PKF Erfolgsfaktoren für Familienunternehmen Familienunternehmen sind ein Erfolgsmodell. Kenn- Den verschiedenen Rollen entsprechen häufig die unter- zeichnend für viele dieser Unternehmen sind die schiedlichsten Interessenlagen, was zu Spannungen und nachhaltige, langfristige Ausrichtung, das Denken Streit führen kann, z. B. zwischen den Generationen bei über Generationen hinweg, ein überdurchschnitt- der Unternehmensnachfolge oder zwischen den Gesell- liches soziales Engagement sowie eine regionale schaftern, die im Unternehmen tätig sind, und denen, die Verwurzelung. keine aktive Rolle im Unternehmen spielen. Die Einheit von Familie und Unternehmen ist im Die wesentlichen Erkenntnisse aus der Beratungspraxis besten Fall Kraftquelle für den Erfolg. Allerdings gibt sind: es auch erschreckende Beispiele dafür, dass sich die Familie als Achillesferse des Unternehmens Die generellen Herausforderungen der Familienunter- Abb. 1: Drei-Kreise-Modell erweisen kann. nehmen sind typisch und vorhersehbar. Jede Familie hat aber ihre Besonderheiten. Standardlösungen gibt es nicht. Standar Um das Unternehmen über Generationen in den Händen der Familie ilie zu 1 Die Herausforderungen, vor denen erhalten, ist zu beachten, dass viele FAMILIE „LIEBE“ Familienunternehmen stehen, sollten Fam typische Besonderheiten auf der rechtzeitig erkannt und als Chance rec angenommen werden. Verbindung zweier Systeme beruhen, die verschiedenen Regeln folgen: Zeit- und/oder Entschei4 Familie und Unternehmen. Mit 5 7 dungsdruck können un2 3 der gebotenen Vereinfa- UNTERNEHMEN „LEISTUNG“ chung gesagt, treffen verschiedene Systeme 6 EIGENTUM BETEILIGUNG „GELD“ aufeinander, die nach unterschiedlichen Maß- Liebe schenkt, gelten sind zu fällen, bevor eine konkrete müssen 8 und im rechtzeitig Prozesse „geübt“ Kontinuität als Familienunter- 1 nur Familienmitglied 2 Gesellschafter, der nicht der Familie angehört und nicht Manager ist Marktwirtschaft. Das Zusam- 3 Fremdmanager mentreffen der Rollen der an 4 der Familie angehöriger Manager, der nicht Gesellschafter ist (z. B. Schwiegersohn) Familienunternehmen und werden. andere „stakeholder“ Unternehmen die Gesetze der einem entscheidungen munikation gerichtet sind. Während die Geborgenheit werden. Die Grundlagen- Entscheidung ansteht. Kom- stäben und Werten ausFamilie überwindliche Hindernisse beteiligten Personen kann ver- 5 der Familie zugehöriger Gesellschafter, der nicht Manager ist einfacht mit dem Drei-Kreise- 6 Fremdmanager, der am Unternehmen beteiligt ist Modell veranschaulicht wer- 7 Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Familie den (s. Abb. 1). 8 Banken, Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer etc. nehmen bedarf der ständig aktualisierten Planung. Die Erwartungen der Familien müssen mit der Strategie des Unternehmens abgestimmt werden. So vertragen sich hohe private Liquiditätserfordernisse in der Regel nicht mit größeren Investitionserfordernissen im Unternehmen. PKF Themen Familienverfassung | November 2012 | 3 der Abfindung eine erhebliche Belastung darstellt. Zu prüfen ist, ob die Beteiligung eines Dritten auf Zeit das geringere Übel darstellt. (Familien-)Stiftung, also die Übertragung des Unternehmens auf eine rechtsfähige Vermögensmasse ohne Gesellschafter. Die Stiftung schirmt dann das Unternehmen gegen die Einflussnahme der Familie – je nach Beteiligung der Familie an den Organen – ganz oder teilweise ab (siehe S. 7). Verkauf: Bevor der Gesellschafterstreit den Fortbestand des Familienunternehmens gefährdet, ist der Verkauf an Dritte eine ernsthaft zu prüfende Alternative. Family Governance Die Erwartungen der Familie müssen mit der Strategie des Unternehmens abgestimmt werden. Ein Bekenntnis der Familienmitglieder zur Familie und zum Unternehmen ist als sinnstiftendes Element unverzichtbar. Konfliktpotenzial reduzieren Besonderes Konfliktpotenzial entsteht schlicht aus der Tatsache, dass es eine Mehrzahl von Gesellschaftern mit unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen gibt. Mit der Anzahl der Gesellschafter steigt entsprechend das Risiko aus der Zersplitterung der Beteiligung. In Betracht kommen insbesondere folgende Maßnahmen, um den Gesellschafterkreis klein zu halten: Will oder kann die Familie keinen solchen Weg gehen, empfiehlt es sich mit der Familie ebenso professionell umzugehen wie mit dem Unternehmen. Hinter dem Schlagwort der Family Governance verbirgt sich das Bemühen, einen ausreichenden Zusammenhalt innerhalb der Eigentümerfamilie sicherzustellen und dafür Sorge tragen, dass diese ein eindeutiges Bekenntnis zum Familienunternehmen und der damit verbundenen unternehmerischen Verantwortung abgibt. Die Familienmitglieder werden sich ihres gemeinsamen Verständnisses von Rollen, Zielen und Werten bewusst und vereinbaren „Spielregeln“ und Verhaltensmaßstäbe. „Thronfolgelösungen“, also die Übertragung des Unternehmens an nur einen Nachfolger. Damit sind aber etliche Nachteile verbunden, u. a. die Benachteilung anderer Geschwister (was Pflichtteils[ergänzungs]ansprüche auslösen kann) und das Risiko der Fehlauswahl bzw. eines fehlenden – geeigneten – Nachfolgers in der gewählten Linie. Realteilung des Unternehmens, was eine liquiditätsschonende Maßnahme ist, aber voraussetzt, dass eine Teilung in mehrere Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll erfolgen kann, oder „Family-Buy Out“, also das Ausscheiden von Mitgesellschaftern gegen Abfindung, wobei die Finanzierung 4 | PKF Themen Familienverfassung | November 2012 Durch gute Family Governance können viele Konflikte vermieden werden. Familienverfassung Das Grundgesetz der Familie regelt die wichtigsten unternehmenspolitischen Grundhaltungen und Entscheidungsprozesse. Am Anfang der Family Governance steht eine Bestands- können u. a. sein: die Werte und Ziele der Familie, das Rol- aufnahme. Die Dauer des Prozesses ist sehr unter- lenverständnis (z. B. zu Kernfragen wie der Führung des schiedlich, beträgt aber bei vielen Familien zwischen Unternehmens und der Mitarbeit von Familienmitgliedern 6 und 24 Monaten. Häufig werden externe Moderatoren unterhalb der Geschäftsführungsebene sowie den Betei- hinzugezogen. Es gilt das Motto: Der Weg ist das Ziel! ligungsverhältnissen), die Vermittlung des Wissens der Nicht primär entscheidend ist das Ergebnis, sondern Grundlagen des Unternehmens, bei größeren Familien die die Beschäftigung mit den grundlegenden Weichen- Bildung von Institutionen und Verfahrensregeln. stellungen und die gemeinsame Suche nach Antworten auf die Herausforderungen. Gesellschaftsvertrag Das Ergebnis kann schriftlich in einer Familienverfassung Auf der Grundlage der Familienverfassung oder jedenfalls festgehalten werden. Sie ist sozusagen das Grundgesetz der grundlegenden Wertentscheidungen der Familie ist der Familie, das die wichtigsten unternehmenspolitischen der Gesellschaftsvertrag die juristisch verbindliche Rege- Grundhaltungen und Entscheidungsprozesse innerhalb lung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Mit der der Familie langfristig regelt. Wahl der Rechtsform werden bereits wesentliche Weichen Die Familienverfassung wirkt zunächst nach innen, innerhalb der Familie. Sie demonstriert aber auch nach außen den Zusammenhalt der Familie und die auf Kontinuität angelegten Ziele der Familie. Sie ist damit auch Instrument der Unternehmenskommunikation mit externen Stakeholdern wie z. B. Fremdmanagern, Banken, Geschäftspartnern. Eine Besonderheit der Familienverfassung ist, dass sie gestellt. Das gesetzliche Leitbild der Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KGaA, SE) unterscheidet sich von dem der Personenhandelsgesellschaft (oHG, KG, GmbH & Co. KG etc.). Trotzdem sind die Grundanliegen der Familie häufig von der Rechtsform unabhängig, so dass der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags besondere Bedeutung zukommt. Typischerweise enthalten Verträge für Familiengesellschaften Regelungen zu Fragen wie: keine rechtliche Bindungswirkung entfalten soll, sondern Geschäftsführung: Wer entscheidet über die Aus- den Charakter einer unverbindlichen Absichtserklärung wahl? Bestehen bestimmte Qualifikationserforder- hat. Sie hat die Funktion, eine prinzipielle Verständigung nisse? über Fragen herbeizuführen, die in verschiedenen Verträ- Beirat/Aufsichtsrat: Gibt es neben der Geschäftsfüh- gen einer konkreten juristischen Lösung zugeführt werden rung und der Gesellschafterversammlung ein weiteres sollen. Sie ist daher Grundlage der juristisch bindenden Organ? Welche Aufgaben hat dieses Organ? Wer ent- Gesellschaftsverträge und anderen Vereinbarungen zwi- scheidet über die Besetzung? schen Familienmitgliedern (Poolvereinbarungen, Erbverträge, Eheverträge etc.), ersetzt diese aber nicht. Gewinnverwendung/Entnahmen: Muss ein bestimmter Teil des Gewinns thesauriert bzw. an die Gesell- Die Familienverfassung sollte in allgemeinverständlicher schafter ausgeschüttet werden? Können – neben der Sprache verfasst werden; juristische Termini werden Einkommensteuer – Erbschaft- und Schenkungsteuer möglichst vermieden. Inhalte einer Familienverfassung entnommen werden? PKF Themen Familienverfassung | November 2012 | 5 Gesellschaftsvertrag und Regelungen zur Vermögensnachfolge sind Elemente der Familienverfassung. Ausscheiden: Haben die Gesellschafter die Möglich- Weitere Lösungsansätze, um die Folgen eines ungeplanten keit, die Gesellschaft zu kündigen? Ausfalls durch Krankheit oder Tod zu mildern, sind: Übertragung von Beteiligungen: Ist die Übertragung der Anteile nur im Kreise der Kernfamilie möglich? Vererbbarkeit von Beteiligungen: Nachfolgeklauseln, Zulässigkeit und Grenzen der Testamentsvollstreckung Information: Welche Informationen erhalten die Gesellschafter, insbesondere wenn sie nicht in der Vollmachten: Wer kann über das Vermögen, insbesondere über die Beteiligung am Unternehmen, entscheiden? Betreuungsverfügungen: Wer trifft Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten, insbesondere der ärztlichen Behandlung? Geschäftsführung aktiv sind? Patientenverfügung: Welche Wünsche bestehen, Bündelung von Gesellschafterstämmen: Sollen Gesellschafterstämme durch Familienholdinggesell- wenn der Sterbeprozess unumkehrbar ist? Was sollen die Ärzte unbedingt tun oder unterlassen? schaften, Familienstammverfassungen oder ähnliche Mechanismen organisiert werden? Ordner für den Ernstfall: Wo finden die Angehörigen alle Informationen und die notwendige Unterstützung? Vermögensnachfolge Zu den unumstößlichen Tatsachen gehört die Sterblichkeit des Menschen. Die Herausforderung für den Unternehmer besteht darin, mit der Ungewissheit, wann „die Stunde Vorbereitung der Geschäftsleitung: Ist die übrige Führungsmannschaft auf den Notfall vorbereitet und kann das Tagesgeschäft – jedenfalls für eine Zeit – übernehmen? schlägt“, umzugehen und das Risiko für die Familie und Reduktion ungewollter bzw. ungeplanter Liquidi- das Unternehmen möglichst zu begrenzen. Es empfiehlt tätsabflüsse: Absicherung durch flankierende erb- sich dringend durch Testament (oder ggf. Erbvertrag) zu rechtliche Maßnahmen, insbesondere Pflichtteilsver- regeln, wer das Unternehmen erbt und ggf. Testaments- zichtserklärungen und Liquiditätsvorsorge und ggf. vollstreckung anzuordnen. Versicherungsschutz. 6 | PKF Themen Familienverfassung | November 2012 Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge Vor- und Nachteile von Stiftungsmodellen Stiftungen erleben in den letzten Jahren eine Renais- Nachteile von Stiftungen sance. Der Stiftungsboom der letzten Jahre wird durch verbesserte steuerliche und zivilrechtliche Rahmenbedingungen gefördert. Ein Hinweis vorweg: Stiftungen können trotzdem nicht als Steuersparmodelle bezeichnet werden, weil selbst in den günstigsten Fäl- Die Nachteile von Stiftungen für die Unternehmensnachfolge sollten trotz aller Verbesserungen aber nicht übersehen werden. Aus unternehmerischer Sicht sind vor allem zwei Punkte zu berücksichtigen: len (wie z. B. bei der gemeinnützigen Stiftung im Inland) 1. Stiftungen sind vergleichsweise unflexibel, weil die die steuerlichen Vorteile regelmäßig damit verbunden Satzung nur unter relativ restriktiven Voraussetzungen sind, dass der Stifter sich von seinem Vermögen end- geändert werden kann. Dem kann zwar durch Öffnungs- gültig trennt. klauseln in der Satzung entgegengewirkt werden, was Stiftungen eignen sich sowohl für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke als auch als Instrument der Vermögens- aber in einem Zielkonflikt mit dem Wunsch der Errichter nach Kontinuität stehen kann. nachfolge. Vorteile der Stiftung Die unternehmerischen Motive für die Errichtung einer Stiftung sind vielschichtig. Häufig steht der Wunsch nach Unternehmenskontinuität im Vordergrund, insbesondere wenn geeignete Nachfolger in der Familie fehlen, meist verbunden mit dem Anliegen, die Fortentwicklung des Unternehmens auch nach dem eigenen Tode selbst zu bestimmen. Zu den Vorteilen der Stiftung zählt auch, dass sie nicht der Mitbestimmung nach dem MitbestG und dem BetrVG 52 sowie keiner handelsrechtlichen Publizität unterliegt. Manche versprechen sich eine Verbesserung der Eigenkapitalquote auch mit Blick auf „Basel III“. Hinzukommen regelmäßig noch persönliche Motive, z. B. die Familie zusammenzuhalten und finanziell abzusichern. Bei langfristiger Planung lässt sich die Belastung mit Pflichtteilsansprüchen vermeiden und so die gewünschte erbrechtliche Gestaltungsfreiheit erreichen. Die Einrichtung einer Stiftung im Zusammenhang der Unternehmensnachfolge bedarf sorgfältiger Planung. PKF Themen Familienverfassung | November 2012 | 7 licher Nachteil von privaten Stiftungen erweisen. Die Ent- bination aus einer gemeinnützigen Stiftung und einer Familienstiftung, die die Kontrolle ausübt. scheidung unabhängiger Teilnehmer am Markt birgt noch immer die beste Richtigkeitsgewähr. Diese Kontrolle von außen fehlt Um eine maßgeschneiderte Lösung zu erreichen, ist eine ganzheitliche Beratung erforderlich. der Stiftung. Das kann der flexiblen und schnellen Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen insbesondere bei unternehmensverbundenen Stiftungen im Wege stehen. Erfolgreiche Beispiele zeigen aber, dass die strukturellen Defizite durch sorgsame Gestaltung und Besetzung der Organe befriedigend ausgeglichen werden können. Auf einen weiteren Wermutstropfen sei ebenfalls hingewiesen: Stiftungen unterliegen der Aufsicht durch Behörden, die aber regelmäßig in wirtschaftlichen Entscheidungen unerfahren sind. Handelt es sich nicht um eine gemeinnützige Stiftung, fällt schon bei der Stiftungserrichtung Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer an. Schließlich ist eine ertragssteuerliche Belastung infolge der Übertragung von Vermögen möglich. Zur Optimierung der steuerlichen Situation können sog. Doppelstiftungen konzipiert werden, eine Kom- Die Vor- und Nachteile von Stiftungsmodellen können nur an der Eignung zur Umsetzung der Zielvorstellungen des Unternehmers gemessen werden, wobei einige Ziele im Konflikt miteinander stehen können. Je nach der Gewichtung der einzelnen Beweggründe ist die Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung mehr oder weniger geeignet. Unter Umständen kann der Verkauf des Unternehmens die bessere Alternative darstellen, selbst wenn das Vermögen einer Stiftung zugeführt werden soll. Erforderlich ist eine ganzheitliche Beratung, in der die Anforderungen und strategischen Zielvorstellungen des Unternehmens sowie der Familie in Einklang gebracht werden, um eine maßgeschneiderte Lösung zu erreichen. Mit unserem interdisziplinären Beratungsansatz, der die rechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Komponenten vereinigt, sind wir in der Lage, individuelle und zukunftsfähige Konzepte für die Einrichtung von Stiftungen zu entwickeln. Impressum PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft www.pkf-fasselt.de 14050 Berlin · Platanenallee 11 · Tel. +49 30 306 907 - 0 38122 Braunschweig · Theodor-Heuss-Str. 2 · Tel. +49 531 2403 - 0 47059 Duisburg · Schifferstraße 210 · Tel. +49 203 30001- 0 60325 Frankfurt · Ulmenstr. 37 - 39 · Tel. +49 69 17 00 00 - 0 20354 Hamburg · Jungfernstieg 7 · Tel. +49 40 35552-0 50670 Köln · Gereonstraße 34 - 36 · Tel. +49 221 1643 -0 39340 Haldensleben · Hagenstr. 38 · Tel. +49 3904 66 38 - 0 06114 Halle · Bernburger Straße 4 · Tel. +49 345 52 521- 0 38350 Helmstedt · Bötticherstr. 51 · Tel. +49 5351 12 01- 0 04275 Leipzig · August-Bebel-Str. 61 · Tel. +49 341 3099 - 10 39112 Magdeburg · Halberstädter Str. 40 A · Tel. +49 391 62 823 - 0 56410 Montabaur · Steinweg 40 - 42 · Tel. +49 2602 93 11 - 0 14476 Potsdam · Am Lehnitzsee 5 · Tel. +49 33208 223 55 18055 Rostock · Am Vögenteich 26 · Tel. +49 381 491 24 - 0 56856 Zell (Mosel) · Schlossstraße 34 · Tel. +49 6542 96300 - 0 Die Inhalte der PKF* Themen Familienunternehmen können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein noch den auf die B ­ esonderheiten von Einzelfällen abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte der PKF* Themen Familienunternehmen dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. *PKF Fasselt Schlage ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschaftsprüfern g ­ emäß § 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. PKF Fasselt Schlage übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. 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