OFFENLEGUNG 2013 BANK FÜR TIROL UND VORARLBERG AG Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 1.1. Basel II 1.1.1. Säule I – Mindesteigenkapitalanforderungen 1.1.2. Säule II – Das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren 1.1.3. Säule III – Marktdisziplin 1.2. Basel III 2. Umgang mit diesem Dokument 3. Begriffsbestimmungen 4. Informationen zur BTV 4.1. Konzernstruktur 4.2. Eigenmittelstruktur 5. ICAAP (Säule II) 5.1. Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken 5.1.1. Kreditrisiko 5.1.2. Marktrisiko 5.1.3. Liquiditätsrisiko 5.1.4. Operationelles Risiko 5.1.5. Makroökonomisches Risiko 5.1.6. Sonstige Risiken 5.2. Struktur und Organisation des Risikomanagements 5.3. Verfahren zur Messung der Risiken 5.3.1. Kreditrisiko 5.3.2. Marktrisiko 5.3.3. Liquiditätsrisiko 5.3.4. Operationelles Risiko 5.3.5. Makroökonomisches Risiko 5.3.6. Sonstige Risiken 5.4. Risikoberichtssystem 5.4.1. Kreditrisiko 5.4.2. Marktrisiko 5.4.3. Liquiditätsrisiko 5.4.4. Operationelles Risiko 5.4.5. Makroökonomisches Risiko 5.5. Organisatorische und prozessuale Aspekte des Risikomanagements 6. Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I) 6.1. Kreditrisiko 6.1.1. Adressausfallrisiko 6.1.2. Kreditrisikominderung 6.1.3. Externe Ratings 6.2. Marktrisiko 6.3. Operationelles Risiko 7. Weitere Risiken 7.1. Kontrahentenausfallrisiko 7.2. Beteiligungsrisiko 8. Vergütungspolitik und -praktiken 9. Dokumentenstruktur-Mapping 4 4 4 4 6 6 9 10 11 11 14 17 17 17 20 21 22 22 22 23 24 25 27 28 28 28 28 29 30 32 38 39 40 41 42 43 43 51 54 55 55 56 56 59 60 62 Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 02 | 03 1. Präambel Das Finanzsystem gehört zur Infrastruktur eines Staates und ist ein öffentliches Gut. Demnach hat der Staat dieses zu schützen und ist für sein Funktionieren sowie für seine Weiterentwicklung verantwortlich. Die hierfür nötige Regulierung im Bankenbereich ist als eine supranationale Aufgabe zu sehen. Die aktuellen Maßnahmen vieler Staaten und supranationaler Organisationen belegen, dass diese Verantwortung heute noch aktiver als in den vergangenen Jahren wahrgenommen wird. Eine wichtige Funktion hierbei erfüllt unter anderem der 1974 auf Initiative der G-10-Staaten gegründete Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht übernimmt eine Transformationsfunktion für Staaten. Als ein über Staaten hinweg global anerkanntes Gremium ist er in der Lage, national und global relevante Themen im Bereich der Finanzwirtschaft aufzugreifen, zu vereinen und Lösungsvorschläge anzubieten. Die Leistung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht trägt dazu bei, dass das „öffentliche Gut“ Finanzmarktstabilität wahrscheinlicher wird. Seine Aufgabe ist es, Überwachungsstandards sowie Richtlinien zu erarbeiten und vorzuschlagen. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat jedoch keine Kompetenz zur Gesetzgebung oder zur Überwachung der Banken in den einzelnen Ländern. Die bedeutsamsten Ergebnisse der Tätigkeit des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht sind die drei Basler Akkorde „Basel I“, „Basel II“ und „Basel III“. 1.1. Basel II Der Basler Eigenkapitalakkord („Basel II“), welcher am 26. Juni 2004 veröffentlicht wurde, stellt eine Weiterentwicklung des Basel-I-Rahmenwerkes dar und ersetzt dessen Regelungen zu weiten Teilen. Ziel der neuen Eigenmittelvorschriften ist die weitgehende Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems. Dieses Ziel soll erreicht werden durch: •Eine Ausrichtung der Eigenmittelunterlegung am tatsächlichen Risiko •Eine Berücksichtigung von Risiken bei gleichzeitigem Erhalt der bisherigen Eigenkapitalausstattung im Bankwesen insgesamt •Eine kontinuierliche Verfeinerung der Risikomessverfahren •Eine Vereinheitlichung der internationalen Aufsichtsstandards Basel II wurde ausgehend von der Zielsetzung der Sicherung der Stabilität des Finanzsystems als 3-Säulen-Modell konzipiert (siehe Abbildung S. 5). 1.1.1. Säule I – Mindesteigenkapitalanforderungen Die Säule I soll für eine ausreichende und risikogerechte Eigenmittelunterlegung sorgen. Sie enthält die Definition der anrechenbaren Eigenmittel und die aufsichtlichen Messverfahren zur Ermittlung des Risikovolumens für die nachstehenden Risikokategorien: •Kreditrisiko •Marktrisiko •Operationelles Risiko Die anrechenbaren Eigenmittel werden ins Verhältnis zum Risikovolumen gesetzt. Der daraus ermittelte Quotient entspricht dem regulatorischen Mindesteigenmittelerfordernis und muss mindestens 8 % betragen. 1.1.2. Säule II – Das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren Der Zweck des bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (Supervisory Review Process, SRP) besteht darin, Risiken frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können, damit auf die unterlegten Eigenmittel erst gar nicht zurückgegriffen werden muss. Das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren teilt sich hier in das interne Kapitaladäquanzverfahren (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP) und den bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP). Der ICAAP stellt die Anforderung an Kreditinstitute, über eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitals zu verfügen sowie Verfahren zur Messung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil zu integrieren. Der Fokus liegt auf der Entwicklung einer Gesamtbankrisikosteuerung sowie eines internen Kapitalmanagements. Im Rahmen der Säule II sind hierbei alle wesentlichen Risiken eines Kreditinstitutes zu berücksichtigen. Der SREP stellt die Anforderung an die Aufsicht, alle Kreditinstitute einem Evaluierungsprozess zu unterziehen. In diesem Prozess sind das Risikoprofil zu evaluieren und qualitative Elemente (Strategie, bankinterne Prozesse, Management etc.) zu bewerten. Die drei säulen von basel II Stabilität des Finanzsystems SÄULE I SÄULE II SÄULE III Mindesteigenkapitalanforderungen Das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren Marktdisziplin Kreditrisiko • Standardansatz • IRB-Ansatz ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process Marktrisiko • Standardansatz • Interne VaR-Modelle SREP Supervisory Review and Evaluation Process Offenlegungspflichten der Banken • Transparenz der Marktteilnehmer bezüglich der Risikosituation der Bank • Erhöhte Vergleichbarkeit der Institute Operationelles Risiko • Basisindikatoransatz • Standardansatz • Fortgeschrittener Messansatz Die Stabilität des Finanzmarktes ruht nach Basel II auf drei – einander gegenseitig verstärkenden – Säulen. Das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren (Supervisory Review Process, SRP) basiert gemäß den vom Basler Ausschuss publizierten Papieren auf den folgenden vier Grundsätzen, deren Adressaten sowohl die Banken als auch die Aufsichtsbehörde sind und welche auf die Verbesserung der bankinternen Risikomanagement- und Kontrollsysteme abzielen: Grundsatz 2 Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungen und Strategien zur angemessenen Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten. Gleiches gilt für die Fähigkeit der Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen (SREP). Grundsatz 1 Banken sollten über ein Verfahren zur Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie über eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus verfügen (ICAAP). Grundsatz 3 Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie über eine höhere Eigenkapitalausstattung als die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestkapitalausstattung verfügen. Grundsatz 4 Die Aufsichtsinstanzen sollten frühzeitig eingreifen, um zu verhindern, dass das Eigenkapital unter die geforderte Mindestausstattung fällt, die aufgrund des Risikoprofils einer bestimmten Bank notwendig ist. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 04| 05 Die drei säulen von basel II als eine einheit Basel II SÄULE I SÄULE II SÄULE III regulatorische Sicht bankinterne Sicht (ICAAP) Marktsicht Kreditrisiko Marktrisiko Operationelles Risiko Beurteilung durch die Aufsicht (SREP) Markttransparenz Die drei Säulen bilden eine Einheit und dürfen nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Mögliche Handlungsmaßnahmen der Aufsicht Sollte die Aufsicht im Rahmen dieses Prozesses Mängel feststellen, stehen ihr nachfolgende Eingriffsrechte zur Verfügung: •Die Eigenmittelanforderungen an das Kreditinstitut hinaufzusetzen und/oder •Auflagen zur Implementierung adäquaterer Methoden des Risikomanagements und/oder der Kapitaladäquanzmessung zu erlassen. 1.1.3. Säule III – Marktdisziplin Der Basler Ausschuss bezweckt mit der Säule III eine explizite Stärkung der Marktdisziplin. Kreditinstitute werden verpflichtet, Informationen offenzulegen, die es anderen Marktteilnehmern erleichtern, das bankspezifische Risiko einzuschätzen. Ziel ist, dass die anderen Marktteilnehmer eine Bank bei risikobewusster Geschäftspolitik und bei einem wirksamen Risikomanagement durch entsprechend positive Anlage- oder Kreditentscheidungen mit günstigen Konditionen belohnen, während Banken mit riskanter Geschäftspolitik und mangelhaftem Risikomanagement durch entgegengesetztes negatives Investitionsverhalten und schlechtere Konditionen vom Markt „abgestraft“ werden. Damit die Kräfte des Marktes wirksam werden können, sieht die Säule III hier umfangreiche quantitative und qualitative Offenlegungen von Informationen vor. 1.2. Basel III Die Erkenntnisse und Erfahrungen während der Finanzkrise haben den Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung von Basel II aufgezeigt. Hieraus resultierten neue Vorschriften, die unter dem Begriff „Basel III“ vom Basler Ausschuss veröffentlicht wurden. Die Ziele von Basel III sind wie folgt definiert: •Stärkung der Stressresistenz des Banksektors •Stärkung des Risikomanagements und der Risikosteuerung •Erhöhung der Transparenz und Offenlegungspflicht von Banken Die Reform umfasst zum einen Regulierungen bezüglich der mikroprudenziellen Aufsicht (Einzelbankebene) und zum anderen auch makroprudenzielle Elemente, welche auf systemische Risiken des Bankensektors abzielen. Die mikro- und makroprudenziellen Ansätze sind als komplementär zu verstehen. Das Reformpaket Basel III sieht Neuerungen in folgenden Bereichen vor: •Neudefinition des regulatorischen Eigenmittelbegriffs •Anpassung der Mindesteigenmittelquoten •Erhöhung der Risikodeckung •Reduktion der Prozyklizität und Einführung von antizyklischen Puffern •Einführung einer Leverage Ratio (Verschuldungsrate) •Neue Standards im Liquiditätsrisikomanagement Neudefinition des regulatorischen Eigenmittelbegriffs Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die Qualität zahlreicher Komponenten der Eigenmittel – so wie sie in Basel II definiert sind – nicht ausreichend war, um Stresssituationen aufzufangen. Diese Mängel sollen mit der überarbeiteten Definition der Eigenmittel in Basel III korrigiert werden. Die Neudefinition enthält hierbei zukünftig nur mehr zwei – Tier 1 und Tier 2 – statt bisher drei Kapitalschichten. Das Tier-3-Kapital, das derzeit zur Unterlegung von Marktrisiken genutzt werden kann, wird zukünftig wegfallen. Zweck des Tier-1-Kapitals ist es, laufende Verluste bis zu einem bestimmten Grad aufzufangen und damit das Fortbestehen des Instituts (Going Concern) sicherzustellen. In dem Fall, dass der Fortbestand des Instituts nicht mehr gegeben ist, soll das Tier-2-Kapital zur Haftung herangezogen werden. Verlusten verwendet werden können. Von Eigenmittelinstrumenten, die dem zusätzlichen Kernkapital zugerechnet werden, wird im Allgemeinen gefordert, dass Zahlungen aus diesen Finanzierungsformen ganz im Entscheidungsermessen des Instituts liegen, die Instrumente voll an Verlusten teilnehmen und sie unbefristet sind. Es ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Kündigungsoption zu vereinbaren, die nach frühestens fünf Jahren vom Institut gezogen werden kann. Dies ist jedoch durch die Aufsicht zu genehmigen. Das Tier-1-Kapital wiederum wird in ein hartes Kernkapital sowie in ein zusätzliches Kernkapital unterteilt. Zur Anerkennung von Eigenmittelkomponenten als hartes bzw. zusätzliches Kernkapital wurde jeweils ein Katalog mit Anforderungen erstellt. •Hartes Kernkapital •Tier-1-Kapital (Going Concern) •Eigenmittelquote (Tier 1 und 2) Im Wesentlichen soll das harte Kernkapital nur Eigenmittelkomponenten berücksichtigen, die nachrangig zu allen anderen Instrumenten auf der Passivseite sind, unbegrenzt zur Verfügung stehen und ohne Einschränkung für die Kompensation von Anpassung der Mindesteigenmittelquoten Zusätzlich zur Neudefinition der Eigenmittel werden auch die Regelungen zur Mindesteigenmittelquote angepasst. Zukünftig sollen folgende Mindestquoten zur Anwendung kommen: 4,5 % 6,0 % 8,0 % Zusätzlich wird gefordert, einen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 % sowie einen antizyklischen Puffer in Höhe von bis zu 2,5 % der Bemessungsgrundlage in Form von hartem Kernkapital vorzuhalten. Die Anhebung der Mindesteigenmittelquoten soll stufenweise erfolgen. Basel III – Mindestkapitalquoten Antizyklischer Puffer 2,5 % Kapitalerhaltungspuffer 1,875 % 1,25 % 0,625 % 0,625 % 1,25 % 1,875 % 2,5 % 8% 2,5 % 2% 2% 2% 2% 2% 1,5 % 1,5 % 1,5 % 1,5 % 1,5 % 4,5 % 4,5 % 4,5 % 4,5 % 4,5 % 2015 2016 2017 2018 ab 2019 4% 1,5 % 4% 2% 4% 2% 2013 2014 Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 06| 07 Erhöhung der Risikodeckung Eine zentrale Erkenntnis, die der Basler Ausschuss aus der Wirtschaftskrise zieht, ist die Notwendigkeit, die Risikodeckung der bestehenden Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) zu erhöhen. Die Reform der Eigenkapitalvereinbarung sieht vor, die Mindesteigenmittelanforderung für das Handelsbuch und komplexe Verbriefungen anzuheben. Außerdem sollen die Mindesteigenmittelerfordernisse für das Kontrahentenausfallrisiko erhöht und Anreize geschaffen werden, OTC-Kontrakte über zentrale Gegenparteien abzuwickeln. Reduktion der Prozyklizität und Einführung von antizyklischen Puffern Der Basler Ausschuss sieht in seinem Konsultationspapier vier Maßnahmen vor, um die Prozyklizität der Basler Richtlinien zu reduzieren: •Aufbau von Kapitalpuffern •Schaffung von Anreizen gegen exzessive Kreditausweitungen •Einführung einer dynamischen Risikovorsorge •Verringerung der Prozyklizität der Kapitalanforderungen Einführung einer Leverage Ratio (Verschuldungsrate) Die Leverage Ratio stellt das Tier-1-Kapital den ungewichteten bilanziellen und außerbilanziellen Aktiva gegenüber und dient als Ergänzung zu den Eigenmittelquoten. Der Basler Ausschuss verfolgt mit der Leverage Ratio das Ziel, den Verschuldungsgrad eines Instituts transparent zu machen und es zu ermöglichen, den übermäßigen Aufbau der Verschuldung zu unterbinden. Die maximale Leverage Ratio wurde hierfür mit einem Prozentsatz in Höhe von 3 % in Bezug auf das Tier-1-Kapital vorgegeben. Die Leverage Ratio ist hierbei auf Basis der nicht-risikogewichteten Aktiva zu ermitteln. Dadurch sollen in Zukunft das mit der Risikogewichtung verbundene Modellrisiko, Messfehler und Interpretationsspielräume ausgeschlossen werden. Neue Standards im Liquiditätsrisikomanagement Die internationale Rahmenvereinbarung, welche unter dem Titel „International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring“ veröffentlicht wurde, beinhaltet quantitative Mindestanforderungen an ein Liquiditätsrisikomanagement und stellt eine Ergänzung der vom Basler Ausschuss im September 2008 veröffentlichten qualitativen „Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision“ dar. Diesem Rahmenwerk entsprechend sollen einerseits ausreichend hohe Liquiditätspuffer vorgehalten werden, um Liquiditätsschocks kurzfristiger Natur besser verkraften zu können. Deshalb wird eine kurzfristige Liquiditätskennzahl, die sogenannte Liquidity Coverage Ratio (LCR), eingeführt. Diese „dispositive“ Kennzahl soll sicherstellen, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen in einer definierten Stresssituation mindestens für einen Monat nachkommen kann. Andererseits soll ein zweiter Standard für anhaltende Refinanzierungsschwierigkeiten eine längerfristige Widerstandskraft der Banken sicherstellen. Erreicht werden soll dies durch Schaffung einer adäquaten Fälligkeitsstruktur (Fristenkongruenz) in der Refinanzierung. Hierfür wurde die sogenannte Net Stable Funding Ratio (NSFR) entwickelt. Ziel dieser strukturellen Kennzahl ist es, die Laufzeitinkongruenzen der Aktiv- und Passivstruktur einer Bank zu reduzieren. Ergänzend zu den oben beschriebenen Kennzahlen fordert der Basler Ausschuss die Berechnung von fünf Beobachtungskennzahlen. Zweck der Beobachtungskennzahlen ist es, liquiditätsbezogene Trends auf Instituts- und Systemebene zu identifizieren und zu analysieren. Der Basler Ausschuss schlägt hierbei folgende Beobachtungskennzahlen vor: •Vertragliche Laufzeitinkongruenz •Konzentration der Refinanzierung •Verfügbare unbelastete Vermögenswerte •Marktbezogene Beobachtungsgrößen •LCR für wesentliche Währungen 2. Umgang mit diesem Dokument Zweck Dieses Dokument dient zur Veröffentlichung der im Rahmen der 3. Säule (Marktdisziplin) von Basel II geforderten Informationen über die BTV. Die §§ 26 und 26a BWG sowie die Offenlegungsverordnung der FMA (OffV), BGBl. II 375/2006, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 462/2011, stellen den Kern der Umsetzung der 3. Säule von Basel II dar. Die Bestimmungen gehen auf die RL 2006/48/EG, zuletzt geändert durch RL 2011/89/EU, zurück. Die Offenlegungsverordnung wurde aufgrund des § 26 Abs. 7 BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 145/2011, durch die FMA verordnet. Der Zweck der Offenlegungsverordnung besteht in der Umsetzung in das österreichische Recht von Anhang XII, Teil 2 und Teil 3 der Richtlinie 2006/48/ EG, welcher die Offenlegungspflichten der Kreditinstitute, die sogenannte „Säule 3 von Basel II“, regelt. Die Richtlinie 2006/48/EG über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassen und im Amtsblatt der Europäischen Union L 177/1 am 30.06.2006 veröffentlicht. Inhalt Dieses Dokument beinhaltet sowohl qualitative als auch quantitative Informationen, die gemäß Säule III von Basel II durch die BTV offenzulegen sind. Insofern nicht anders angeführt, beziehen sich sämtliche Inhalte des gesamten Dokumentes auf den Berichtszeitraum 2013 bzw. auf den Stichtag 31. Dezember 2013 und betreffen den aufsichtsrechtlichen BTV Konzern gemäß § 30 BWG. Die zur Berechnung des ICAAP (Säule II) sowie zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses (Säule I) verwendeten Daten wurden als Datenbasis für die gegenständliche Offenlegung herangezogen. Allfällige Abweichungen hiervon werden im Dokument explizit angeführt. Struktur Im ersten Kapitel werden Informationen zur Konzern- und Eigenmittelstruktur der BTV offengelegt. Anschließend wird der ICAAP (Säule II) der BTV, ausgehend von Risikostrategie und -politik bis hin zu den einzelnen Risikokategorien, vorgestellt. Danach folgen Informationen zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses (Säule I) sowie zum Kontrahentenausfall- und Beteiligungsrisiko. Abschließend werden Informationen betreffend Vergütungspolitik und -praktiken offengelegt. Im Anhang dieses Dokumentes befindet sich zudem ein Dokumentenstruktur-Mapping. Das Dokumentenstruktur-Mapping hat den Zweck, die relevanten Offenlegungspflichten mit den Inhalten dieses Dokuments in Verbindung zu setzen. Dadurch soll es dem Leser ermöglicht werden, sich schnell und einfach im Dokument zurechtzufinden. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 08 | 09 3. Begriffsbestimmungen In diesem Kapitel werden wiederkehrende Begriffe dieses Dokumentes eindeutig definiert. Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen gelten für das gesamte Dokument. Abweichungen von den nachstehend angeführten Begriffen werden jeweils explizit im Dokument angeführt. BTV Der Begriff BTV steht stellvertretend für den aufsichtsrechtlichen BTV Konzern gemäß § 30 BWG. Bruttoforderung Hierunter ist der jeweilige Forderungswert ohne Berücksichtigung von Risikovorsorgen sowie ohne die Effekte von kreditrisikomindernden Techniken und Kreditumrechnungsfaktoren zu verstehen. Somit entspricht der Begriff Bruttoforderung dem Forderungsbegriff nach § 22a BWG, jedoch vor Abzug von Wertberichtigungen und Rückstellungen. Gemäß § 22a BWG sind folgende Arten von Geschäften unter dem Begriff der Bruttoforderung zu subsumieren: •Bilanzielle Geschäfte •Außerbilanzielle Geschäfte •Besondere außerbilanzielle Geschäfte (z. B. Derivate) Risikovorsorge Unter dem Begriff Risikovorsorge werden sowohl Wertberichtigungen als auch Rückstellungen subsumiert. Nettoforderung Hierunter ist der Forderungswert nach Abzug der Risikovorsorge, aber vor Berücksichtigung der Effekte von kreditrisikomindernden Techniken und Kreditumrechnungsfaktoren zu verstehen. Angepasster Forderungswert Hierunter ist der Forderungswert nach Abzug der Risikovorsorge und der Berücksichtigung der Effekte von kreditrisikomindernden Techniken, jedoch vor Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren zu verstehen. Forderungswert Hierunter ist der Forderungswert nach Abzug der Risikovorsorge, der Berücksichtigung der Effekte von kreditrisikomindernden Techniken und nach Berücksichtigung von Kreditumrechnungsfaktoren zu verstehen. Risikogewichteter Forderungswert Der risikogewichtete Forderungswert ist der oben definierte Forderungswert, multipliziert mit dem spezifischen Risikogewicht. Eigenmittelerfordernis Das Eigenmittelerfordernis ergibt sich aus dem oben definierten risikogewichteten Forderungswert, multipliziert mit 8 %. Forderungsklasse Der Begriff Forderungsklasse bezieht sich auf die Forderungsklassen, welche im § 22a Abs. 4 BWG definiert sind. Banken, Institute Die Begriffe Banken und Institute werden synonym mit dem Begriff Kreditinstitute, welcher im § 1 Abs. 1 BWG definiert wird, verwendet. Anrechenbare Eigenmittel Die anrechenbaren Eigenmittel, die gem. §§ 23 und 24 BWG ermittelt wurden, setzen sich aus dem eingezahlten Kapital zuzüglich der offenen Rücklagen zuzüglich des hybriden Kapitals zuzüglich ergänzender Eigenmittel abzüglich diverser Kürzungsposten zusammen. 4. Informationen zur BTV 4.1. Konzernstruktur Der Jahresabschluss der BTV ist nach den Vorschriften der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) als befreiender Konzernabschluss gemäß § 59a BWG in Verbindung mit § 245a UGB aufgestellt. Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der wirtschaftlichen Kontrolle der BTV stehen, werden gemäß IAS 27 als vollkonsolidierte Gesellschaften in den Konzernabschluss mit einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 3 im Rahmen der Erwerbsmethode. Nicht vollkonsolidiert werden Tochtergesellschaften, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind. Aus der folgenden Tabelle sind die Unterschiede zwischen der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke zu entnehmen: gesellschaften anteil Stimmrechte Konsolid. Konsolid. nach IFRS nach BWG v v v v v v v v v v v v BTV Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck BTV Real-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien BTV Real-Leasing I Gesellschaft m.b.H., Innsbruck BTV Real-Leasing II Gesellschaft m.b.H., Innsbruck BTV Real-Leasing III Nachfolge GmbH & Co KG, Innsbruck BTV Real-Leasing IV Gesellschaft m.b.H., Innsbruck 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % Gewerbegebiet Hall Immobilien GmbH (vormals: BTV Mobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.), Innsbruck 100,00 % 100,00 % v v BTV Anlagenleasing 1 GmbH, Innsbruck BTV Anlagenleasing 2 GmbH, Innsbruck BTV Anlagenleasing 3 Gesellschaft m.b.H., Innsbruck BTV Anlagenleasing 4 GmbH, Innsbruck BTV Leasing Deutschland GmbH, Augsburg BTV Leasing Schweiz AG, Staad MPR Holding GmbH, Innsbruck BTV Hybrid I GmbH, Innsbruck BTV Hybrid II GmbH, Innsbruck BKS Bank AG, Klagenfurt Oberbank AG, Linz ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT M.B.H., Linz Drei-Banken Versicherungs-Aktiengesellschaft, Linz VoMoNoSi Beteiligungs AG, Innsbruck 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 99,99 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 18,90 % 13,95 % 25,00 % 20,00 % 64,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 99,99 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 19,65 % 18,51 % 25,00 % 20,00 % 49,00 % v v v v v v v v v ae ae ae ae ae v v v v v v v v ae ae q Konsolidierungsarten: vvollkonsolidiert aeat-equity-konsolidiert qquotenkonsolidiert Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 10 |11 Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick, über jene Unternehmen, welche für Rechnungslegungszwecke nicht konsolidiert werden: verbundene unternehmen GS Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Vomp BTV Beteiligungsholding GmbH, Innsbruck BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck Beteiligungsholding 3000 GmbH, Innsbruck Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH, Innsbruck Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH, Innsbruck Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Mayrhofen Freiraum I GmbH, Mayrhofen KM Immobilienservice GmbH, Innsbruck KM Immobilienprojekt IV GmbH, Innsbruck Miniaturpark Bodensee GmbH, Meckenbeuren PV Management GmbH, Innsbruck C3 Logistik GmbH, Innsbruck AG für energiebewusstes Bauen AGEB, Staad KM Beteiligungsinvest AG, Staad Anteil in % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 50,52 % 50,52 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 50,00 % 100,00 % ASSoziierte unternehmen Anteil in % Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H., Linz 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz SHS Unternehmensberatung GmbH, Innsbruck Sitzwohl in der Gilmschule GmbH, Innsbruck ProcessEngineering SMT GmbH, Dornbirn Montafoner Kristberg-Bahn Silbertal Gesellschaft m.b.H., Silbertal 30,00 % 30,00 % 30,00 % 25,00 % 25,71 % 32,63 % 20,64 % Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick, welche Unternehmen für Aufsichtszwecke nicht von den Eigenmitteln abgezogen werden: verbundene unternehmen GS Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Vomp BTV Beteiligungsholding GmbH, Innsbruck BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck Beteiligungsholding 3000 GmbH, Innsbruck Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH, Innsbruck Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH, Innsbruck Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Mayrhofen Freiraum I GmbH, Mayrhofen KM Immobilienservice GmbH, Innsbruck KM Immobilienprojekt IV GmbH, Innsbruck Miniaturpark Bodensee GmbH, Meckenbeuren PV Management GmbH, Innsbruck C3 Logistik GmbH, Innsbruck AG für energiebewusstes Bauen AGEB, Staad KM Beteiligungsinvest AG, Staad Anteil in % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 50,52 % 50,52 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 50,00 % 100,00 % ASSoziierte unternehmen Anteil in % Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H., Linz 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz SHS Unternehmensberatung GmbH, Innsbruck Sitzwohl in der Gilmschule GmbH, Innsbruck ProcessEngineering SMT GmbH, Dornbirn Montafoner Kristberg-Bahn Silbertal Gesellschaft m.b.H., Silbertal 30,00 % 30,00 % 30,00 % 25,00 % 25,71 % 32,63 % 20,64 % Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 12 |13 Beschreibung der Beteiligungen Die BKS Bank AG mit Sitz in Klagenfurt und die Oberbank AG mit Sitz in Linz sind regionale Universalbanken und bilden gemeinsam mit der BTV die 3 Banken Gruppe. Die BTV Leasing Gesellschaft m.b.H. ist die Muttergesellschaft des BTV Leasing-Konzerns, der in den Geschäftsfeldern Mobilien- und Immobilienleasing tätig ist. Die BTV Leasing Deutschland GmbH führt die Geschäfte, die den deutschen Markt, und die BTV Leasing Schweiz AG die Geschäfte, die den Schweizer Markt des BTV Leasing-Konzerns betreffen. Die BTV Hybrid I GmbH und die BTV Hybrid II GmbH sind die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsvehikel für die Begebung von Hybrid-Emissionen. Für bestimmte Liegenschaften der BTV werden Beteiligungsgesellschaften gegründet. Der Unternehmenszweck der Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH ist die Errichtung und Betreibung der Tiefgarageneinund -ausfahrt in der Gilmstraße, Innsbruck. Die AG für energiebewusstes Bauen AGEB ist eine Immobilienbesitzgesellschaft. Die Sitzwohl in der Gilmschule GmbH ist die Betreibergesellschaft des Restaurants „Sitzwohl“ im BTV Stadtforum, Innsbruck. Die KM Immobilienservice GmbH, die KM Immobilienprojekt IV GmbH und die Miniaturpark Bodensee GmbH sind Projektgesellschaften zur Abwicklung von Immobilienprojekten. Das Unternehmen ALPENLÄNDISCHE GARANTIEGESELLSCHAFT M.B.H. verfügt über eine Konzession gem. § 1 Abs. 1 Z 8 BWG. Ihr ausschließlicher Unternehmensgegenstand liegt in der Übernahme von Garantien, Bürgschaften und sonstigen Haftungen für Aktivgeschäfte der 3 Banken Gruppe. Die DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H. ist das gemeinsame EDV-Unternehmen der 3 Banken Gruppe. Weiters ist die Drei-Banken Versicherungs-Aktiengesellschaft das gemeinsame Versicherungsunternehmen der 3 Banken Gruppe. Die Tätigkeit der PV Management GmbH umfasst die Personalverrechnung. Die ProcessEngineering SMT GmbH entwickelt Softwaresysteme und -lösungen insb. im Tourismusbereich. Die C3 Logistik GmbH ist ein Unternehmen für Geld- und Werttransporte. Diese Beteiligungen dienen der Erbringung von Dienstleistungen. Die Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. sowie die 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H. sind Beteiligungsholdings der 3 Banken Gruppe. Die BTV Beteiligungsholding GmbH, die Beteiligungsholding 3000 GmbH, die MPR Holding GmbH, die BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. und die Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH sind Holding-Gesellschaften im Konzern der BTV. Die Beteiligung an der VoMoNoSi Beteiligungs AG, Innsbruck, ist zur Unterlegung von Geschäftsfeldern eingegangen worden. Alle diese Beteiligungen werden aus strategischen Überlegungen gehalten. Die Beteiligungen an der SHS Unternehmensberatung GmbH, der Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft samt Tochterunternehmen und der KM Beteiligungsinvest AG, Staad, werden aus gewinnorientierten Gründen gehalten. 4.2. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel der BTV werden nach den jeweils gültigen BWG-Bestimmungen ermittelt. Den erforderlichen Eigenmitteln in Höhe von 484,4 Mio. € (2012: 479,4 Mio. €), die gemäß § 22 BWG berechnet wurden, standen für den Konzern zum Jahresultimo 2013 anrechenbare Eigenmittel in Höhe von 964,4 Mio. € (2012: 995,4 Mio. €), die gemäß der §§ 23 und 24 BWG ermittelt wurden, gegenüber. Per 31. Dezember 2013 beträgt das gezeichnete Kapital 50,0 Mio. € (Vorjahr: 50,0 Mio. €). Das Grundkapital wird durch 22.500.000 Stück (Vorjahr: 22.500.000 Stück) – auf Inhaber lautende – stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) repräsentiert. Weiters wurden 2.500.000 Stück (Vorjahr: 2.500.000 Stück) – auf Inhaber lautende – stimmrechtslose Stückaktien (Vorzugsaktien) emittiert, die mit einer Mindestdividende von 6 % (im Falle einer Dividendenaussetzung nachzuzahlen) ausgestattet sind. Für das Geschäftsjahr 2013 ist für beide Aktienkategorien eine Dividende von 0,30 € je Stückaktie geplant. Das Ergänzungs- und Nachrangkapital wird jeweils mit 0,528 % bis 6,500 % (Vorjahr: 0,496 % bis 5,750 %) verzinst, mit Fälligkeiten in den Geschäftsjahren 2014 – 2030. Im Jahr 2010 wurde von der BTV AG eine Hybridanleihe im Gesamtnominale von 13,3 Mio. € begeben. Diese Anleihe ist wie folgt verzinst: 6 % p. a. für die gesamte Laufzeit. Die Emittentin hat ein Kündigungsrecht nach 5 Jahren. Diese Emission wurde gemäß der CRD-II-Novelle nach § 23 Abs. 4a BWG begeben und ist zum 31. Dezember 2013 den Eigenmitteln anrechenbar. Im Jahr 2009 wurde von der BTV Hybrid I GmbH eine Hybridanleihe im Gesamtnominale von 35 Mio. € begeben. Diese Anleihe ist wie folgt verzinst: 6,5 % jährliche Fixverzinsung in den ersten 10 Jahren bis zum Kündigungsrecht der Emittentin. Wird das Kündigungsrecht nicht ausgeübt, setzt sich die Verzinsung ab 2019 aus dem Basisindikator 3-M-Euribor plus 400 BP Aufschlag zusammen. Von der BTV Hybrid II GmbH wurde im Jahr 2009 eine Hybridanlei- he im Gesamtnominale von 32,8 Mio. € begeben. Die Verzinsung dieser Anleihe beträgt fix 6,5 % p. a. für die gesamte Laufzeit. Die Emittentin hat ein Kündigungsrecht nach 5 Jahren. Die gemäß österreichischem Bankwesengesetz (BWG) ermittelten Eigenmittel der BTV zeigen folgende Zusammensetzung: konsolidierte eigenmittel der btv ki-Gruppe in Mio. € 31.12.2013 31.12.2012 Grundkapital Eigene Aktien im Bestand Offene Rücklagen Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung gem. § 24 Abs. 2 Z 2, 4 BWG Hybridkapital gem. § 24 Abs. 2 Z 5 und 6 BWG Immaterielle Vermögensgegenstände Kernkapital (Tier 1) 50,0 –0,6 556,0 180,3 81,0 –0,1 866,7 50,0 –0,3 512,3 163,0 81,0 –0,0 806,0 Anrechenbare Ergänzungskapital-Anleihen Sonstige ergänzende Eigenmittel Nachrangige Anleihen (Ergänzungskapital unter 3 Jahren Restlaufzeit) Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 109,0 42,0 66,1 217,1 194,6 31,7 82,5 308,8 –119,5 0,0 –119,5 –119,5 0,0 –119,5 Anrechenbare Eigenmittel (ohne Tier 3) 964,3 995,3 Verwendete Eigenmittel gem. § 23 Abs. 14 Z 7 BWG (Tier 3) Anrechenbare Eigenmittel gem. § 23 Abs. 14 BWG 0,1 964,4 0,1 995,4 Risikogewichtete Bemessungsgrundlage gem. § 22 BWG Eigenmittelerfordernis Kreditrisiko gem. § 22 Abs. 2 BWG Eigenmittelerfordernis für Handelsbuch gem. § 22o Abs. 2 BWG Eigenmittelerfordernis für operationelles Risiko gem. § 22k BWG Gesamtes Eigenmittelerfordernis Eigenmittelüberschuss nach operationellem Risiko 6.055,4 452,2 0,1 32,2 484,4 480,0 5.992,1 453,2 0,1 26,1 479,4 516,0 Kernkapitalquote in % Eigenmittelquote in % 13,33 % 15,93 % 12,45 % 16,61 % Abzug Anteile KI/FI über 10 % Beteiligung Abzug Anteile KI/FI unter 10 % Beteiligung Abzugsposten vom Kernkapital und ergänzenden Eigenmitteln Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 14 |15 Die Kernkapitalquote ist der Quotient aus dem Kernkapital (Tier I) abzügl. 50 % der Abzugsposten gem. § 23 Abs. 13 BWG und risikogewichteter Bemessungsgrundlage des Kredit-, Markt- und operationellen Risikos. Die Eigenmittelquote errechnet sich als Quotient aus den anrechenbaren Eigenmitteln gem. § 23 Abs. 14 BWG und risikogewichteter Bemessungsgrundlage des Kredit-, Markt- und operationellen Risikos. unternehmen Im Jahr 2013 wurden erstmals für die Quotenberechnung in der Bemessungsgrundlage auch das Marktund operationelle Risiko berücksichtigt, die Vorjahreswerte wurden angepasst. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick, welche Kapitalbestandteile anderer Unternehmen für Aufsichtszwecke von den Eigenmitteln abgezogen werden: Höhe des Abzugs von den Eigenmitteln in Tsd. € Oberbank AG, Linz BKS Bank AG, Klagenfurt 3 Banken-Generali Investment GmbH, Linz Drei-Banken Versicherungs-Aktiengesellschaft, Linz Gesamt Derzeit sind keine substanziellen, praktischen oder rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von 69.261 47.998 470 1.744 119.473 Verbindlichkeiten zwischen der BTV und nachgeordneten Instituten vorhanden oder abzusehen. 5. ICAAP (Säule II) Dieses Kapitel umfasst eine qualitative und quantitative Offenlegung des ICAAP (Basel II – Säule II) der BTV. Im Rahmen der Offenlegung werden nachfolgend die Risikostrategie und -politik für das Management der Risiken, die Struktur und Organisation des Risikomanagements, die Verfahren zur Messung der Risiken, das Risikoberichtssystem sowie organisatorische und prozessuale Aspekte des Risikomanagements der BTV vorgestellt. Die Offenlegung erfolgt einerseits auf Gesamtbankebene sowie heruntergebrochen auf die einzelnen Risikokategorien. Die Risikokategorien wurden in der BTV wie folgt festgelegt: Risikotragfähigkeit Kreditrisiko Adressausfallrisiko Beteiligungsrisiko Kreditkonzentrationsrisiko Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken Marktrisiko Zinsänderungsrisiko Währungsrisiko Aktienkursrisiko Credit-Spread-Risiko Liquiditätsrisiko Operationelles Risiko Makroökonomisches Risiko Sonstige Risiken Strategisches Risiko Reputationsrisiko Eigenkapitalrisiko Ertrags- und Geschäftsrisiko Modellrisiko 5.1. Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken Das Gesamtbankrisiko in der BTV definiert sich als Summe von Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationellen, makroökonomischen und sonstigen Risiken. Hierbei wird die Aussage getroffen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die BTV innerhalb eines absehbaren Zeithorizontes in der Lage ist, die Risikotragfähigkeitsbedingung aufrechtzuerhalten. Hierfür wird das quantifizierte Risiko der Risikodeckungsmasse und dem gesetzten Limit gegenübergestellt. Als Risiko wird in der BTV die Gefahr einer negativen Abweichung eines erwarteten Ergebnisses verstanden. Die bewusste und selektive Übernahme von Risiken und deren angemessene Steuerung stellt eine der Kernfunktionen des Bankgeschäftes und somit auch der BTV dar. Dabei gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag zu erzielen, um nachhaltig einen Beitrag zur positiven Unternehmensentwicklung zu leisten. Aufgrund der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit, die Risikotragfähigkeitsbedingung aufrechtzuerhalten und ein Gleichgewicht aus Risiko und Ertrag zu erreichen, wurde in der BTV eine Risikostrategie entwickelt. Die Risikostrategie ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankbetrieblichen Risiken, der sich aus den Anforderungen eines kundenorientierten Fokus im Bankbetrieb und der Orientierung an den gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt. Dementsprechend wurde in der BTV ein Regelkreislauf implementiert, der sicherstellt, dass sämtliche Risiken im Konzern identifiziert, quantifiziert, aggregiert und aktiv gesteuert werden. Die einzelnen Risikodefinitionen und Steuerungsmechanismen, welche im Zuge dieses Regelkreislaufes zur Anwendung kommen, werden nachstehend im Detail beschrieben. 5.1.1. Kreditrisiko Das Kreditrisiko wird in der BTV wie folgt gegliedert: • Adressausfallrisiko • Beteiligungsrisiko • Kreditrisikokonzentrationen • Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken Das Risiko aus Verbriefungen ist nicht relevant, da die BTV keine Verbriefungspositionen in ihrem Aktivportfolio hat. 5.1.1.1. Adressausfallrisiko Unter Adressausfallrisiko versteht die BTV den gänzlichen oder auch nur teilweisen Ausfall einer Gegenpartei und einen damit einhergehenden Ausfall der aufgelaufenen Erträge bzw. Verluste des eingesetzten Kapitals. Der Überwachung des Adressausfallrisikos, als wichtigster Risikoart in der BTV, kommt besondere Bedeutung zu. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 16 |17 Steuerung des Adressausfallrisikos Der Bereich Kreditmanagement ist zuständig für die Risikosteuerung des Kreditbuches sowie die bonitätsmäßige Beurteilung der Kunden. Weiters erfolgt in diesem Bereich die umfassende Gestion, das Sanierungsmanagement, die Abwicklung von ausgefallenen Kreditengagements, die Erstellung von Bilanz- und Unternehmensanalysen sowie die Sammlung und Auswertung von Brancheninformationen. Strategische Beteiligungen dienen insbesondere zur Absicherung der Eigenständigkeit (Beteiligungen an Oberbank AG, BKS Bank AG), der Unterlegung von Geschäftsfeldern und der Informationsbeschaffung in den unterschiedlichen für das Bankgeschäft relevanten Branchen (z. B. Tourismus) bzw. Beobachtung konkurrierender Geschäftsmodelle (z. B. Private Equity). Bei Beteiligungen als Finanzanlagen liegt der Fokus auf der Ertragsorientierung. Kundennähe spielt für die BTV eine besonders wichtige Rolle. Dies spiegelt sich auch stark im Bereich Kreditmanagement wider. Tourliche Termine zwischen den Kunden und den Kreditmanagern der BTV sind ebenso selbstverständlich wie zumindest jährliche Debitorenbesprechungen. Die BTV verfügt über ein strategisches und operatives Beteiligungsmanagement. Das strategische Beteiligungsmanagement wird durch den Gesamtvorstand der BTV wahrgenommen und stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Risiken und zur vermehrten Nutzung von Chancen gesetzt werden. Das operative Beteiligungsmanagement liegt in der Verantwortung des Bereichs Recht und Beteiligungen. Als wesentliche Zielvorgaben für das Management des Kreditrisikos wurden die langfristige Optimierung des Kreditgeschäftes im Hinblick auf die Risiko/ Ertrags-Relation sowie kurzfristig die Erreichung der jeweils budgetierten Kreditrisikoziele in den einzelnen Kundensegmenten definiert. Zu den Risikobewältigungstechniken auf Einzelebene zählen die Bonitätsprüfung bei der Kreditvergabe, die Hereinnahme von Sicherheiten, laufende Überwachung der Kontogestion und tourliche Überprüfung des Ratings und der Werthaltigkeit der Besicherung. Für im Geschäftsjahr identifizierte und quantifizierte Ausfallrisiken werden unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten gewissenhaft Risikovorsorgen gebildet. 5.1.1.2. Beteiligungsrisiko Als Beteiligungsrisiken (Anteilseignerrisiken) werden in der BTV die potenziellen Verluste aus bereitgestelltem Eigenkapital, Dividendenausfällen, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten, Reduktion der stillen Reserven, Haftungsrisiken (z. B. Patronatserklärungen) oder Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) bezeichnet. Das Regionalitätsprinzip und die Risikotragfähigkeit der BTV sind tragende Säulen für die Beurteilung des gesamten Bankgeschäftes und finden daher auch ihren Niederschlag in der Beteiligungsstrategie der BTV. Die Beteiligungen der BTV gliedern sich in folgende Kategorien: • strategische Beteiligungen • Beteiligungen mit Kreditcharakter • Beteiligungen als Finanzanlagen 5.1.1.3.Kreditrisikokonzentrationen Als Kreditrisikokonzentrationen werden in der BTV Risiken bezeichnet, die aus einer ungleichmäßigen Verteilung der Geschäftspartner in Kredit- oder sonstigen Geschäftsbeziehungen, geografischer bzw. branchenspezifischer Geschäftsschwerpunktbildung und Fremdwährungsfinanzierungen oder sonstigen Konzentrationen entstehen und geeignet sind, so große Verluste zu generieren, dass der Fortbestand der BTV gefährdet ist. Konkret sind in der BTV die folgenden Kreditrisikokonzentrationen subsumiert: • Risiken aus hohen Kreditvolumina • Länder- bzw. Transferrisiko • Branchenrisiko • Risiken aus Fremdwährungskrediten • Risiken aus Krediten mit Tilgungsträgern • Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken Risiken aus hohen Kreditvolumina Risiken aus hohen Kreditvolumina sind definiert als bedeutende Engagements bei einem einzelnen Kunden oder einem Kreditnehmerverbund. In der BTV sind Limits definiert, welche eine wirtschaftliche Einheit von Kreditnehmern nicht überschreiten darf. Hohe Kreditvolumina werden nur an Kunden mit sehr guter Bonität gewährt. Durch laufende Beobachtung im Zuge der Kreditüberwachung und der Risikosteuerung werden Großpositionen genau analysiert. Probleme oder Veränderungen, die wesentlich sind, werden dem Gesamtvorstand sofort in einer Ad-hocMeldung berichtet und zusätzlich im quartalsweisen Konzernrisikobericht berichtet. Länder- bzw. Transferrisiko Länder- bzw. Transferrisiken sind definiert als Risiken, bei denen die Gefahr besteht, dass der Kontrahent seinen Verpflichtungen deshalb nicht nachkommen kann, weil die Zentralbank seines Landes nicht die notwendigen Devisen zur Verfügung stellt. Als Länderrisiko wird damit die fehlende Fähigkeit oder Bereitschaft eines Landes verstanden, Devisen zur Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen bereitzustellen. Die Risikoentwicklung in allen für die BTV relevanten Ländern wird im Zuge des Kreditrisikoreportings laufend analysiert. Branchenrisiko Unter Branchenrisiko werden Kredite an Kunden zusammengefasst, deren Bonität von derselben Leistung oder Ware abhängt. Das Branchenrisiko wird ebenfalls im Zuge des Kreditrisikoreportings laufend überwacht. Bei Identifizierung von Abhängigkeiten oder Konzentrationsrisiken werden umgehend entsprechende Maßnahmen von Seiten des Risikomanagements gemeinsam mit dem Gesamtvorstand festgelegt. Risiken aus Fremdwährungskrediten In der BTV werden Fremdwährungskredite als Kredite an Nichtbanken in fremder Währung verstanden. Das Risiko besteht hier in Form der Konzentration einer für die Kunden nachteiligen Entwicklung des Wechselkurses. Derzeit werden Fremdwährungskredite nur mehr an Firmenkunden vergeben – die Vergabe an Verbraucher wurde mit 14. Oktober 2008 eingestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Abbaukredite in Schweizer Franken an Grenzgänger, die ihr Einkommen in Schweizer Franken beziehen. Fremdwährungskredite wurden in der BTV nur an Privatkunden mit guter Bonität vergeben, wobei erhöhte fiktive Raten in den Haushaltsrechnungen angesetzt wurden, um sicherzustellen, dass die Finanzierungen auch bei Kursverlusten leistbar wären. Fremdwährungskredite für Privatkunden müssen zusätzlich hohe materielle Besicherungen aufweisen. Bei hypothekarisch besicherten Finanzierungen wurden höhere Nebengebühren eingetragen als bei Finanzierungen in der Einkommenswährung des Kreditnehmers. Im Firmenkundenbereich werden Fremdwährungskredite ebenfalls nur an Kunden mit guter Bonität vergeben. Eventuelle Währungs- und Zinsrisiken aus diesen Geschäften müssen für diese Kunden einwandfrei leistbar sein. Die Überwachung der Risiken aus Fremdwährungskrediten erfolgt sowohl portfolio- als auch adressbezogen. Die mit Fremdwährungskrediten verbundenen Risiken werden standardmäßig im vierteljährlichen Kreditrisikobericht dargestellt. Außerdem erfolgen entsprechende Analysen auch anlassbezogen, wie z. B. bei starken Schwankungen von Währungskursen. Zusätzlich müssen alle Betreuer bei Unterschreitung des von der internen Bonitätseinstufung abhängigen Kurslimits entsprechende Maßnahmen setzen. Diese Maßnahmen werden durch den Bereich Kreditmanagement überwacht. Außerdem wird jeder Kunde mindestens zweimal jährlich über die Kursentwicklung seiner Finanzierung informiert. Risiken aus Krediten mit Tilgungsträgern In der BTV stellen Kredite mit Tilgungsträgern Ausleihungen an Nichtbanken dar, zu deren Tilgung ein oder mehrere Finanzprodukte (Tilgungsträger) vorgesehen sind, bei denen die Zahlungen des Kreditnehmers der Bildung von Kapital dienen, das später – zumindest teilweise – zur Tilgung verwendet werden soll. Das Risiko besteht hier in Form der Konzentration in bestimmten Tilgungsträgern sowie Währungsinkongruenzen zwischen Krediten und Tilgungsträgern. Die Vergabe von endfälligen Krediten (mit Tilgungsträgern) an Verbraucher wurde ebenfalls mit 14. Oktober 2008 eingestellt. Finanzierungen mit Tilgungsträgern waren in der Vergangenheit vor allem für Privatkunden eine marktübliche Finanzierungsform. Finanzierungen mit Tilgungsträgern wurden an Kunden nur vergeben, wenn eine Rückführung in Form von Annuitäten auch leistbar gewesen wäre. Somit wurde gewährleistet, dass auch bei nachhaltiger negativer Entwicklung der Tilgungsträger die Kunden ihre Kredite bedienen können. Alle Tilgungsträger in der BTV müssen eine Überdeckung auf den Kreditsaldo erbringen. Je nach Art des Tilgungsträgers liegt diese Überdeckung zwischen 10 % und 30 % des Kreditsaldos. Jährlich werden Tilgungsträger-Kontrollen durchgeführt und die Kunden über die Entwicklung ihrer Tilgungsträger informiert. Die Abweichungen der Tilgungsträger werden auch auf der mit dem Kunden vereinbarten Überdeckung berechnet. Es werden mit den Kunden gegebenenfalls geeignete Maßnahmen vereinbart, um eventuell vorhandene negative Inkongruenzen zwischen Ablaufleistung der Tilgungsträger und der Finanzierung zu beseitigen, bzw. es erfolgt der Umstieg in eine andere Finanzierungsform (z. B. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 18 |19 Abbaufinanzierung). Die Kreditvergabe erfolgte in diesem Bereich äußerst restriktiv. Neben einer sehr guten Bonität der Kunden legt die BTV Wert auf eine hohe Eigenkapitaleinbringung. Sinngemäß gilt für Firmenkunden dasselbe Regelwerk. Das heißt, dass auch hier entsprechende Überdeckungen bei den Tilgungsträgern zu erwirtschaften sind und die Tilgungsträgerentwicklungen ebenfalls jährlich überprüft werden. Aufgrund der vergangenen und aktuellen Wirtschaftslage wurden alle endfälligen Finanzierungen analysiert und mit den Kunden Gespräche geführt, mit dem Ziel, das Portfolio der endfälligen Kredite (mit Tilgungsträgern) zu verkleinern. Im Zuge dieser Kampagne wurden bereits zahlreiche endfällige Finanzierungen auf tilgend umgestellt. Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken In Zusammenhang mit kreditrisikomindernden Techniken besteht das Risiko darin, dass sich Konzentrationen im Sicherheitenportfolio (z. B. Sicherheitengeber, Sicherheitensteller, Sicherheitenart, Sicherheitenwährung etc.) bilden. Die angeführten Kreditkonzentrationsrisiken werden in der BTV laufend einem Monitoring unterzogen. Im Monitoring identifizierte Kreditkonzentrationsrisiken werden anschließend quantifiziert und gegebenenfalls adäquate Maßnahmen festgelegt. 5.1.1.4. Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken Darunter wird das Risiko verstanden, dass die von der BTV eingesetzten kreditrisikomindernden Techniken weniger wirksam sind als erwartet. Dieses Risiko kann nach Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationellen und sonstigen Risiken unterschieden werden. Unter Kreditrisiko versteht die BTV in diesem Zusammenhang den gänzlichen oder auch nur teilweisen Ausfall einer Gegenpartei sowie des Sicherungsgebers bzw. des Sicherheitenstellers und den damit einhergehenden Ausfall der aufgelaufenen Erträge bzw. Verluste des eingesetzten Kapitals. Als Marktrisiken sind das Zinsänderungs-, Währungs-, Aktienkurs- und Credit-Spread-Risiko zu nennen. Das Währungsrisiko entsteht hierbei durch Währungsinkongruenzen zwischen Forderung und risikomindernder Technik. Verändert sich der Nominalkurs der Sicherheit negativ zum Nominalkurs des Kredites, vergrößert sich der unbesicherte Teil der Forderung und somit die potenzielle Verlusthöhe bei Ausfall der Forderung. Zinsänderungs-, Aktienkurs- und CreditSpread-Risiko sind hier vor allem im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten zu sehen. So könnten sich beispielsweise aufgrund makroökonomischer Einflüsse die Marktwerte von finanziellen Sicherheiten (z. B. Aktien, Anleihen etc.) verringern. Das Liquiditätsrisiko ist im Zuge der Risiken aus risikomindernden Techniken definiert als die Nichtliquidierbarkeit von Teilen des Sicherheitenportfolios. Beispielsweise wiederum verursacht durch makroökonomische Einflüsse. Weiters können operationelle und sonstige Risiken – entsprechend den Definitionen in den nachfolgenden Kapiteln – dazu führen, dass Teile des Sicherheitenportfolios an Sicherheitenwert verlieren. Bei allen genannten Risiken vergrößert sich durch die Minderung des Sicherheitenwertes der unbesicherte Forderungsteil und somit die potenzielle Höhe des wirtschaftlichen Verlustes für die BTV bei Ausfall der Forderung. 5.1.2. Marktrisiko Unter Marktrisiken versteht die BTV den potenziellen Verlust, der durch Veränderungen von Preisen und Zinssätzen an Finanzmärkten für sämtliche Positionen im Bank- und im Handelsbuch entstehen kann. Das Marktrisiko setzt sich aus den Risikoarten Zinsrisiko, Währungsrisiko, Aktienkursrisiko und Credit-SpreadRisiko zusammen. Steuerung der Marktrisiken Die Steuerung der Markrisiken wird in der BTV zentral im Geschäftsbereich Institutionelle Kunden und Banken vorgenommen. Es werden hierzu sowohl die periodischen als auch die substanzwertigen Effekte einer Aktiv-Passiv-Steuerung berücksichtigt. Als zentrale Nebenbedingungen werden die Auswirkungen der Steuerungsmaßnahmen auf die Rechnungslegung nach IFRS und UGB sowie der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt. Zu den Steuerungsmaßnahmen zählen in der BTV die Identifikation von Bindungsinkongruenzen und deren Aussteuerung, das laufende Monitoring der Credit Spreads im Wertpapiernostro, die Sicherstellung der Effektivität von Sicherungsbeziehungen, die Trennung der Ergebniskomponenten mittels eines Transferpreissystems und die Sicherstellung der jederzeitigen Risikotragfähigkeit. 5.1.2.1. Zinsrisiko Das Zinsrisiko entfaltet seinen Effekt auf zwei Arten. Auf der einen Seite besteht das Risiko geminderter Substanzwerte durch die Veränderung von Marktzinsen für das Zinsbuch. Auf der anderen Seite besteht das Risiko, den erwarteten Zinsertrag durch eine Veränderung der Zinssätze zu unterschreiten. Arten des Zinsrisikos Die verschiedenen Formen des Zinsrisikos in der BTV gliedern sich wie folgt: • Zinsneufestsetzungsrisiko: Dieses Risiko ergibt sich aus den Zinsneufestsetzungen, wodurch es bei Inkongruenzen in den Zinsbindungen zu einer potenziellen Verminderung der Nettozinsspanne kommt. • Zinskurvenrisiko: Dieses Risiko ergibt sich aus den Veränderungen der Zinskurve (Lage, Steilheit, Konvexität), welche einerseits eine Auswirkung auf den Barwert von zinssensitiven Positionen haben sowie andererseits den Strukturbeitrag der Nettozinsspanne beeinflussen. • Basis-Risiko: Dieses Risiko ergibt sich aus unterschiedlicher Zinsreagibilität von Aktiv- und Passivpositionen bei gleicher Zinsbindung. • Nicht lineare Risiken aus derivativen Positionen und eingebetteten Optionen. Während die ersten drei Arten des Zinsrisikos aus dem traditionellen Bankgeschäft entstehen und kontrolliert werden, tritt die vierte Risikoart vor allem bei Geschäften mit optionalem Charakter auf. 5.1.2.2. Währungsrisiko Als Währungsrisiko wird in der BTV die Gefahr bezeichnet, dass das erzielte Ergebnis aufgrund von Geschäften, die den Übergang von einer Währung in eine andere erfordern, negativ vom erwarteten Ergebnis abweicht. 5.1.2.3. Aktienkursrisiko Als Aktienkursrisiko werden in der BTV die Preisveränderungen von Aktien und Fonds, die Aktien enthalten, verstanden. 5.1.2.4. Credit-Spread-Risiko Der Credit Spread stellt eine Risikoprämie für die mit der Investition übernommenen Kredit- und Liquiditätsrisiken dar. Der Credit Spread wird als Renditedifferenz zwischen einem Vermögenswert und einer risikofreien Referenzanleihe bestimmt. Das Credit-Spread-Risiko findet in der BTV in Substanzwertschwankungen des Anleihenportfolios, welche nicht auf Zinsänderungen zurückzuführen sind, seinen Niederschlag. 5.1.3. Liquiditätsrisiko Die BTV unterscheidet zwischen dem Liquiditätsrisiko im engeren und weiteren Sinn. Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinn (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) ist definiert als die Gefahr, dass die BTV ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Dieses entsteht durch kurzfristig eintretende Liquiditätsengpässe, wie z. B. verzögertes Eintreffen von erwarteten Zahlungen, unerwarteten Abzug von Einlagen und Inanspruchnahme von zugesagten Kreditlinien. Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinn umfasst in der BTV im Wesentlichen das Management folgender Risiken: • Das Terminrisiko als Gefahr möglicher, unplanmäßiger Verlängerungen von Aktivgeschäften infolge vertragsinkonformen Verhaltens. • Das Abrufrisiko als Gefahr, die sich aus der unerwarteten Inanspruchnahme von Kreditzusagen oder dem unerwarteten Abruf von Einlagen ergibt. Das Liquiditätsrisiko im weiteren Sinn, also das Risiko aus der strukturellen Liquidität, beschreibt im Wesentlichen erfolgswirksame Auswirkungen durch eine suboptimale Liquiditätsausstattung. Diese Risikokategorie ist in der BTV Teil der Aktiv-Passiv-Steuerung und besteht aus dem Refinanzierungsrisiko und dem Marktliquiditätsrisiko: • Das Refinanzierungsrisiko wird als die Gefahr verstanden, zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschaffen zu können. Dieses bezeichnet die Situationen, in denen nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann. Die bewusst unter Ertragsgesichtspunkten eingegangenen Fristeninkongruenzen bergen die Gefahr, dass sich die Einkaufskonditionen verteuern. Diese Situation kann sowohl aufgrund von Störungen im Interbankenmarkt als auch aufgrund einer Verschlechterung der Bonität der BTV eintreten. In Anlehnung an den Money-at-Risk-Ansatz entspricht dieses Risiko somit den Kosten, die bei Eintritt eines zu definierenden Negativ-Szenarios von der BTV zu tragen wären, um dieses Risiko auszuschließen, d. h., die bestehenden Fristeninkongruenzen zu schließen (Verkauf liquidierbarer Aktiva bzw. Aufnahme langfristiger Refinanzierungsmittel). Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 20|21 • Das Marktliquiditätsrisiko wird als die Gefahr verstanden, bedingt durch außergewöhnliche Begebenheiten Vermögenswerte nur mit Abschlägen am Markt liquidieren zu können. Steuerung des Liquiditätsrisikos Das Liquiditätsrisikomanagement der BTV dient der jederzeitigen Sicherstellung ausreichender Liquidität, um den Zahlungsverpflichtungen der Bank nachzukommen. Der Geschäftsbereich Institutionelle Kunden und Banken ist für das kurzfristige Liquiditätsrisikomanagement verantwortlich. Primäre Aufgabe des kurzfristigen Liquiditätsrisikomanagements ist es, die dispositive Liquiditätsrisikoposition zu identifizieren und zu steuern. Diese Steuerung basiert auf einer Analyse täglicher Zahlungen und der Planung erwarteter Cashflows sowie dem bedarfsbezogenen Geldhandel unter Berücksichtigung des Liquiditätspuffers und dem Zugang zu Nationalbank-Fazilitäten. Die Steuerung des langfristigen Liquiditätsrisikos findet in der BTV Banksteuerung statt und beinhaltet folgende Punkte: • Optimierung der Refinanzierungsstruktur • Ausreichende Ausstattung durch Primärmittel • Diversifikation der Refinanzierungsquellen • Optimierung des Liquiditätspuffers • Klare Investitionsstrategie über tenderfähige Wertpapiere im Bankbuch • Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben in Zusammenhang mit den Bestimmungen des Bankwesengesetzes, der Liquiditätsrisikomanagementverordnung sowie mit den Basel-III-Richtlinien 5.1.5. Makroökonomisches Risiko Als makroökonomische Risiken werden Gefahren bezeichnet, die aus ungünstigen Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Marktgebiet der BTV resultieren. Diese Risiken liegen außerhalb des Einflussbereichs der BTV, die Sensitivität von Kundengruppen, Branchen und Märkten auf negative gesamtwirtschaftliche Änderungen ist allerdings unterschiedlich stark ausgeprägt und wird in der Geschäftsausrichtung berücksichtigt. Aus diesem Blickwinkel ist auch eine inhaltliche Nähe zum strategischen Risiko gegeben. 5.1.6. Sonstige Risiken Unter „Sonstige Risiken“ versteht die BTV folgende Risikoarten: • strategisches Risiko • Reputationsrisiko • Eigenkapitalrisiko • Ertrags- bzw. Geschäftsrisiko • Modellrisiko Die BTV definiert diese Risikoarten wie folgt: Das strategische Risiko resultiert für die BTV aus negativen Auswirkungen auf Kapital und Ertrag durch geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld, mangelnde und ungenügende Umsetzung von Entscheidungen oder einem Mangel an Anpassung an Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld. 5.1.4. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko ist definiert als die Gefahr von Verlusten aufgrund des Versagens von internen Prozessen, Verfahren, Systemen und Menschen oder infolge von externen Ereignissen. Diese Definition beinhaltet das Rechtsrisiko, schließt aber das strategische Risiko und das Reputationsrisiko aus. Reputationsrisiken bezeichnen die negativen Folgen, die dadurch entstehen können, dass die Reputation der BTV vom erwarteten Niveau negativ abweicht. Als Reputation wird dabei der aus Wahrnehmungen der interessierten Öffentlichkeit (Kapitalgeber, Mitarbeiter, Kunden etc.) resultierende Ruf der BTV bezüglich ihrer Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit verstanden. Das Eigenkapitalrisiko ergibt sich aus dem unzureichenden Vorhandensein von Risikodeckungsmassen. Grundsätzlich sind operationelle Risiken im Gegensatz zu Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken nicht erfolgsabhängig. Das bedeutet, dass es keine Risiko/ Ertrags-Relation gibt. Das Ertrags- bzw. Geschäftsrisiko entsteht durch eine nicht adäquate Diversifizierung der Ertragsstruktur oder durch das Unvermögen, ein ausreichendes und andauerndes Niveau an Profitabilität zu erzielen. Das Modellrisiko ist das Risiko, dass ein Modell inkorrekte Ergebnisse generiert und hierdurch falsche Steuerungsimpulse gesetzt werden. Die Produktion von inkorrekten Ergebnissen kann dadurch verursacht werden, dass das Modell fehlerhaft konzipiert wurde oder ungeeignet für die gewählte Anwendung ist, unsachgemäß angewendet wird, für ein Modell falsche oder fehlerhafte Eingangsdaten verwendet werden oder ein Modell nicht mehr aktuell ist. 5.2 Struktur und Organisation des Risikomanagements Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand. Er entscheidet über die Risikopolitik, genehmigt die Grundsätze des Risikomanagements, setzt Limits für alle relevanten Risiken der BTV fest und bestimmt die Verfahren zur Überwachung der Risiken. Die zentralen Steuerungsgremien sind die APM-Sitzung und die BTV Banksteuerung. Im Rahmen des Risikomanagements fällt dem Aufsichtsrat der BTV die Aufgabe der Überwachung des Risikomanagementsystems zu. Die Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion erfolgt im Wesentlichen über die nachstehend angeführten Berichte: • Risikoberichterstattungen des Gesamtvorstandes im Rahmen der vorbereitenden Prüfungsausschusssitzungen und im Plenum des Aufsichtsrats • Jährlicher ICAAP-Bericht an den Prüfungsausschuss • Laufende Berichte der Konzernrevision zu den mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführten Prüfungen • Jährlicher Bericht des Abschlussprüfers über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems an den Aufsichtsratsvorsitzenden Die APM-Sitzung findet aktuell monatlich jeweils eine Woche vor der BTV Banksteuerung statt. Sie setzt sich aus den Ressortvorständen und den Leitern der Geschäftsbereiche Institutionelle Kunden und Banken sowie des Bereiches Finanzen und Controlling zusammen. Die Hauptverantwortung der APM-Sitzung umfasst Entscheidungen bezüglich der Investitionstätigkeiten im Bankbuch, die Entwicklung von Absicherungsstrategien sowie die Analyse der Zinsergebniskomponenten. Darüber hinaus findet eine eingehende Analyse der Liquiditätssituation sowie der Refinanzierungskosten der BTV statt. Die BTV Banksteuerung tagt derzeit monatlich. Sie setzt sich aus dem Gesamtvorstand und den Leitern der Bereiche Finanzen und Controlling, Kredit- management sowie der Geschäftsbereiche Firmenkunden, Privatkunden bzw. Institutionelle Kunden und Banken zusammen. Die Moderation obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Die Hauptverantwortlichkeit der BTV Banksteuerung umfasst die Steuerung der Bilanzstruktur unter Rendite/RisikoGesichtspunkten sowie die Steuerung des Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisikos sowie des operationellen und des makroökonomischen Risikos. Strategisches, Reputations-, Eigenkapital- und Geschäftsrisiko sowie Modellrisiken sind unter der Risikokategorie „Sonstige Risiken“ zusammengefasst und werden ebenfalls im Rahmen der BTV Banksteuerung behandelt. Das Risikocontrolling übernimmt die unabhängige und neutrale Berichterstattung von Risiken in der BTV für Steuerungs- und Lenkungsentscheidungen. Die Kernaufgaben des Risikocontrollings sind die Messung, Analyse, Überwachung und Berichterstattung der Risiken sowie die Beratung von Verantwortlichen in den Unternehmensbereichen und -prozessen. Durch diese Kernaufgaben leistet das Risikocontrolling einen wichtigen begleitenden betriebswirtschaftlichen Service für das Management zur risikoorientierten Planung und Steuerung. Die Konzernrevision der BTV als unabhängige Überwachungsinstanz prüft die Wirksamkeit und Angemessenheit des gesamten Risikomanagements und ergänzt somit auch die Funktion der Aufsichts- und der Eigentümervertreter. Die Compliance-Funktion überwacht sämtliche gesetzliche Regelungen und internen Richtlinien im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz. Die Überwachung von Mitarbeiter- und Kundengeschäften soll das Vertrauen in den Kapitalmarkt sichern, womit Compliance unmittelbar zum Schutz der Reputation der BTV beiträgt. Die Anti-Geldwäsche-Funktion hat die Aufgabe, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der BTV zu verhindern. Dabei werden auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse Maßnahmen und Richtlinien definiert, um die Einschleusung von illegal erlangten Vermögenswerten in das legale Finanzsystem zu unterbinden. Im Falle von Hinweisen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hat der Geldwäschebeauftragte das Bundesministerium für Inneres zu informieren. Sowohl die Compliance-Funktion als auch der Geldwäschebeauftragte berichten direkt dem Gesamtvorstand. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 22|23 Die Funktionen des Risikocontrollings, der Konzernrevision und der Compliance-/Anti-GeldwäscheFunktion sind in der BTV voneinander unabhängig organisiert. Damit ist gewährleistet, dass diese Organisationseinheiten ihre Aufgaben im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems zweckentsprechend wahrnehmen können. 5.3 Verfahren zur Messung der Risiken Die Anforderungen an ein quantitatives Risikomanagement, welche sich aus der 2. Säule (ICAAP) von Basel II und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit ergeben, werden in der BTV vor allem durch die Risikotragfähigkeitsrechnung abgedeckt. Mithilfe der Risikotragfähigkeitsrechnung wird festgestellt, inwieweit die BTV in der Lage ist, unerwartete Verluste zu verkraften. Die BTV geht bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit von zwei Zielsetzungen aus, der Going-Concernund der Liquidationssicht. In der Going-Concern-Sicht soll der Fortbestand einer geordneten operativen Geschäftstätigkeit (Going Concern) sichergestellt werden. Weiters hat die BTV im Going-Concern-Ansatz eine Vorwarnstufe eingebaut. Absicherungsziel in der Vorwarnstufe ist es, dass kleinere, mit hoher Wahrscheinlichkeit auftretende Risiken verkraftbar sind, ohne dass die Art und der Umfang der Geschäfts- risikoart/thema Konfidenzintervall Wahrscheinlichkeitshorizont Internes Kapital (Risikodeckungsmasse) Kreditrisiko Adressausfallrisiko Beteiligungsrisiko Kreditkonzentrationsrisiko Marktrisiko Zinsrisiko Währungsrisiko Aktienkursrisiko Credit-Spread-Risiko Liquiditätsrisiko Operationelles Risiko Makroökonomisches Risiko Sonstige Risiken tätigkeit bzw. die Risikostrategie geändert werden müssen. Weiters bewirkt das Auslösen der Vorwarnstufe das Setzen entsprechender Maßnahmen. In der Liquidationssicht ist das Absicherungsziel der BTV, die Ansprüche der Fremdkapitalgeber (z. B. Inhaber von Schuldverschreibungen, Spareinlagen etc.) sicherzustellen. Die Ermittlung des Risikos und der Risikodeckungsmassen wird im Going-Concern- und Liquidationsansatz auf verschiedene Art und Weise durchgeführt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Absicherungszielsetzungen der beiden Ansätze. Die Risikotragfähigkeitsbedingung muss jedoch stets in beiden Ansätzen erfüllt sein. Als internes Kapital (Risikodeckungsmasse) werden im Liquidationsansatz im Wesentlichen die anrechenbaren Eigenmittel definiert. Im Going-Concern-Ansatz setzt sich die Risikodeckungsmasse hauptsächlich aus dem erwarteten Jahresüberschuss, den stillen Reserven und dem Überschusskernkapital zusammen. Das Überschusskernkapital definiert sich in der BTV als der Überhang des Kernkapitals über die intern definierte Mindestkernkapitalquote. Zur Messung der Risiken im Rahmen des ICAAP werden die nachstehenden Verfahren und Parameter angewandt: liquidationsansatz going-concern-ansatz 99,9 % 250 Tage i. w. S. anrechenbare Eigenmittel 95,0 % 30/250 Tage erwarteter Jahresüberschuss, stille Reserven und Überschusskernkapital IRB-Basisansatz IRB-PD/LGD-Ansatz IRB Granularity Adjustment Diversifikation zwischen Marktrisiken berücksichtigt VaR (Historische Simulation) VaR (Historische Simulation) VaR (Historische Simulation) VaR (Historische Simulation) Strukturelles Liquiditätsrisiko Strukturelles Liquiditätsrisiko (GuV-Risiko) (Barwertrisiko) Standardansatz VaR-Ansatz Makroökonomisches Extremszenario 10 % Puffer Weiters sind Limits für jede Risikokategorie (Kredit-, Beteiligungs-, Kreditkonzentrations-, Markt-, Liquiditäts-, operationelles und makroökonomisches Risiko) in Summe sowie für Steuerungseinheiten (Firmenkunden, Privatkunden, Institutionelle Kunden und Banken) innerhalb des Adressausfallsrisikos und für die Detailrisikokategorien im Marktrisiko definiert. Die nicht quantifizierbaren sonstigen Risiken werden durch einen Puffer in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. 5.3.1. Kreditrisiko Die BTV verwendet zur Quantifizierung des Adressausfall- und des Beteiligungsrisikos in der Risikotragfähigkeitsrechnung den IRB-Basisansatz. Den zentralen Parameter zur Berechnung des Kreditrisikos stellt in diesem Ansatz die Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Diese wird aus bankinternen Ratings abgeleitet. Für Firmen- und Privatkunden sowie für Banken und Immobilienprojektfinanzierungen sind Ratingsysteme im Einsatz, mit denen eine Einteilung der Kreditrisiken in einer Skala mit 13 zur Verfügung stehenden Stufen vorgenommen wird. Das Rating bildet die Basis für die Berechnung von Kreditrisiken und schafft die Voraussetzungen für eine risikoadjustierte Konditionengestaltung sowie die Früherkennung von Problemfällen. Die Preiskalkulation im Kreditgeschäft baut darauf auf und erfolgt damit unter der Berücksichtigung von ratingabhängigen Risikoaufschlägen. ratingverfahren Firmenkundenrating für Bilanzierer Firmenkundenrating für Einnahmen-Ausgaben-Rechner Das Risiko aus hohen Kreditvolumina ist in der BTV in zweierlei Hinsicht im ICAAP integriert: • Modell zur Quantifizierung des Risikos aus hohen Kreditvolumina • Stresstest zur Analyse des Risikos im Zusammenhang mit hohen Kreditvolumina Hinsichtlich Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken sowie Kreditkonzentrationsrisiken, die nicht im Zusammenhang mit hohen Kreditvolumina bei einzelnen Kunden oder wirtschaftlichen Einheiten stehen, erfolgt keine Quantifizierung des Risikos. Diese werden im Puffer der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Die Steuerung des Kreditrisikos auf Portfolioebene basiert vor allem auf internen Ratings, Größenklassen, Branchen, Währungen und Ländern. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung stellt das Kreditrisikoberichtssystem und hierbei vor allem der laufend erstellte Kreditrisikobericht der BTV ein zentrales Steuerungs- und Überwachungsinstrument für die Entscheidungsträger dar. 5.3.1.1. Struktur der internen Ratingverfahren In der BTV kommen die folgenden sieben internen Ratingsysteme zum Einsatz: Modellkomponente Hardfacts Softfacts Warnindikatoren Hardfacts Softfacts Warnindikatoren Firmenkunden-Kontorating Privatkunden-Kreditscoring Privatkunden-Verhaltensscoring Fact Lite IPRE (Ratingsystem für Immobilienprojektfinanzierungen) Externes Rating 5.3.1.1.1. Segmentierung Die Zuordnung der Kunden zu den verschiedenen Ratingsystemen erfolgt auf Basis der BTV-internen Kundengruppen und der Rechtsformen. In Abhängigkeit von der Gewinnermittlungsart erfolgt innerhalb modelltyp ratingintervall statistisch heuristisch heuristisch statistisch heuristisch heuristisch statistisch statistisch Mischform statistisch monatlich mind. jährlich monatlich jährlich kausalanalytisch jährlich mind. jährlich mind. jährlich täglich der Firmenkunden eine Unterscheidung, ob ein Firmenkundenrating für Bilanzierer oder ein Firmenkundenrating für Einnahmen-Ausgaben-Rechner zur Anwendung kommt. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 24|25 5.3.1.1.2. Rating- und Masterskala Alle internen Ratingverfahren der BTV haben gemein, dass sie eine Ausfallwahrscheinlichkeit als Ergebnis liefern. Diese Ausfallwahrscheinlichkeit wird ihrerseits zur Erleichterung des Reportings in interne Ratingklassen unterteilt. Hierfür kommt in der BTV eine 13-teilige Ratingskala zum Einsatz, die 10 Ratingklassen für nicht ausgefallene Schuldner und 3 Ratingklassen für ausgefallene Kreditnehmer umfasst. Die Ergebnisse der verschiedenen Ratingverfahren werden auf einer gemeinsamen Masterskala der Ausfallwahrscheinlichkeiten abgebildet. Die Masterskala wird gebildet, indem den einzelnen Ratingstufen der Ratingskala eine erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit sowie eine untere und obere Grenze der Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet werden. Vorteil dieser Vorgehensweise ist die daraus resultierende segment- bzw. ratingverfahrenübergreifende Vergleichbarkeit der Ratingergebnisse. 5.3.1.1.3. Ratingverfahren Die Firmenkundenverfahren für Bilanzierer bzw. für Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind eine Mischform aus heuristischen und empirisch-statistischen Komponenten. Die Modellarchitekturen bestehen jeweils aus den folgenden Modellkomponenten: • Hardfacts • Softfacts • Warnindikatoren Die Modellkomponente Hardfacts ist in beiden Fällen ein empirisch-statistisches Modell. Das Softfact-Rating ist bei beiden Verfahren ein Expertenmodell. Die Ergebnisse der beiden Scorecards sind Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche anschließend miteinander zu einem ersten Zwischenergebnis verknüpft werden. Warnindikatoren fungieren als „Frühwarnsignale“ und haben einen Zuschlag auf das Zwischenergebnis zur Folge. Das Firmenkunden-Kontorating verwendet zur Ermittlung des internen Ratings definierte Kennzahlen, die aus der Kontogestion des Kunden abgeleitet werden, und kommt zur laufenden Bonitätsbeurteilung von Firmenkunden zum Einsatz. Das Kreditscoring wird bei Krediteinräumung durchgeführt, mindestens aber einmal im Jahr. Die Bonitätsbeurteilung erfolgt hierbei mittels interner und externer Daten. Das Privatkunden-Kontorating erfüllt im wesentlichen folgende Aufgaben: • Regelmäßige automatische Überprüfung der Konten und Kredite aller Privatkunden auf Überziehungsverhalten und Habenumsätze, um daraus automatisch ein Rating-Siegel für den Kunden zu ermitteln. • Rechtzeitiges Erkennen aller Kreditnehmer mit negativem Kontobild, um erforderliche Maßnahmen umgehend einleiten zu können (Kundengespräch, Sicherheitenverstärkung etc.). Fact Lite ist eine zugekaufte Rating-Software und kommt zum Einsatz zur Bonitätsbeurteilung von Kreditinstituten. Das IPRE-Rating (Income Producing Real Estate) ist eine zugekaufte Rating-Software und kommt zum Einsatz zur Bonitätsbeurteilung von Immobilienprojektfinanzierungen. 5.3.1.1.4. Beziehung zwischen internem und externem Rating Es wurde in der BTV eine Übersetzungstabelle für eine Überleitung von externen Ratings auf interne Ratings entwickelt. Diese Tabelle dient dazu, externe Ratings von Unternehmen, Kreditinstituten, Staaten sowie supranationalen Organisationen in ein Rating der BTV Ratingskala überzuleiten. 5.3.1.1.5. Kontrollmechanismen der Ratingsysteme Die Kontrolle und Überprüfung der Ratingsysteme erfolgt im Rahmen eines standardisiert durchzuführenden Validierungsprozesses. Die Durchführung erfolgt durch das Risikocontrolling. Der Validierungsprozess umfasst hierbei die qualitative und quantitative Validierung. Die qualitative Validierung beinhaltet die Kernbereiche Modelldesign, Datenqualität und den Use-Test. Die quantitative Validierung fokussiert sich im Wesentlichen auf Trennschärfe, Stabilität und Kalibrierung der Ratingsysteme. Zudem erfolgt eine jährliche Prüfung der Ratingsysteme sowie deren Funktionsweise durch den Bereich Konzernrevision. 5.3.1.2. Management und die Anerkennung von Kreditrisikominderung Die in der BTV zur Verfügung stehenden Sicherheitenarten sind vollumfänglich im Sicherheitenkatalog der BTV, kategorisiert nach Sicherungsgeschäft und zugrunde liegender Güteart, dargestellt. Dabei ist jeder Sicherheitenart die Information zugeordnet, ob diese als risikomindernde Technik zur Reduktion des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses oder zur Reduzierung des Kreditrisikos in der Risikotragfähigkeitsrechnung herangezogen wird. Die Entscheidung, welche Information der jeweiligen Sicherheit zugeordnet wird, trifft der Bereich Finanzen und Controlling in Zusammenarbeit mit den beiden Bereichen Recht und Beteiligungen sowie Kreditmanagement. 5.3.2. Marktrisiko Zum Zweck der Risikomessung auf Gesamtbankebene quantifiziert die BTV den Value at Risk für die Risikoarten Zins-, Währungs-, Aktienkurs- und CreditSpread-Risiko bezüglich des Liquidationsansatzes auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen. Der Value at Risk (VaR) ist dabei der Verlust, der mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit über einen definierten Zeitraum nicht überschritten wird. Der Value at Risk wird auf Basis einer historischen Simulation gerechnet. Basis für die verwendeten Marktparameter sind historische Zeitreihen der letzten 3 Jahre. Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisikoklassen sind bereits implizit in den Datenhistorien enthalten und werden separat ausgewiesen. Das VaR-Modell lässt sich in Kürze wie folgt skizzieren: • Definition von Risikofaktoren je Risikokategorie • Mapping der Produkte auf die Risikofaktoren • Bestimmung der historischen Risikofaktoren anhand historischer Beobachtungen • Simulation von Änderungen der Risikofaktoren basierend auf historischen Ereignissen • Neubewertung der Positionen unter allen Szenarien und Bestimmung von Gewinn/Verlust • Bestimmung des VaR-Quantils basierend auf der Gewinn-/Verlustverteilung der Positionen 5.3.2.1. Zinsrisiko Verfahren der Messung des Zinsrisikos Im Rahmen des ICAAP wird das Risikokapital dem Risikopotenzial aus dem VaR-Modell gegenübergestellt und somit limitiert. Das Zinsrisiko der BTV ist dabei auch Teil des Berichtswesens im Zuge der Aktiv-Passiv-Steuerung. Hierbei kommt ein Basis-Point-Value-Limit je Laufzeitband zum Einsatz. Der Basis Point Value ist die Wertveränderung des Zinsportfolios bei einem Anstieg der Zinsen um einen Basispunkt. Da das Zinsszenario im VaR-Modell jedoch eine Veränderung der Zinsen um mehrere Basispunkte umfasst, wird das Szenario auch in der Basis-Point-Value-Limitierung eingestellt. Somit ist eine Operationalisierung des VaR-Limits aus dem ICAAP in der Steuerung des Zinsbuches gewährleistet. Grundlage dafür ist das gesamte zinssensitive Portfolio der BTV, welches in der Zinsbindungsbilanz abgebildet ist. In der Zinsbindungsbilanz werden in der BTV sämtliche zinssensitiven Aktiva und Passiva sowie derivativen Geschäfte gegenübergestellt und die zeitliche Ablaufstruktur der Zinsbindungen nach Perioden gegliedert. Häufigkeit der Messung des Zinsrisikos Die Messung des Zinsrisikos für die Zwecke der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt in der BTV monatlich. Schlüsselannahmen bei der Modellierung des Zinsrisikos Bei zinsfixen und zinsvariablen Positionen erfolgt eine Einstellung in die Laufzeitbänder aufgrund ihrer effektiven Zinsbindung. Die Modellierung von Geschäften mit unbestimmter Zinsbindung und/oder Kapitalbindung erfolgt in der BTV mittels Replikationsmodellen, die im Einklang mit regulatorischen Vorgaben stehen. Die einzelnen Replikationsportfolios wurden aufgrund historischer Zeitreihen mittels mathematischer Optimierung ermittelt. Als Transferpreis dient dabei zumeist eine Mischung aus rollierenden Geld- und/oder Kapitalmarktsätzen. Gewinnschwankungen bei Auf- und Abwärtsschocks Als Krisentest wird monatlich neben dem aufsichtsrechtlich geforderten standardisierten 200-BPZinsschock auch ein etwas abgemilderter 100-BP-Parallelshift angewendet. Das Zinsänderungsrisiko wird dabei in Form von Barwertverlusten bei Zinsschocks in Relation zum Eigenkapital betrachtet. Limitierung des Zinsrisikos Die Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit sowie die regulatorischen Vorgaben stellen hier die internen und externen Leitplanken zur Zinsrisikolimitierung dar. Hinsichtlich des Zinsrisikos auf Gesamtbankebene werden alle zinssensitiven Instrumente mittels eines Value-at-Risk-Limits begrenzt. Die ermittelten Barwertänderungen für einen Zinsschock von 200 Basispunkten werden durch die aufsichtsrechtliche Schwelle von 20 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel begrenzt. Die Begrenzung des Zinsrisikos im Handelsbuch erfolgt mittels Volumen- und Verlustlimits. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 26|27 5.3.2.2. Währungsrisiko Die Quantifizierung des Fremdwährungsrisikos erfolgt ebenfalls anhand eines historischen Value-at-RiskAnsatzes. Die Messung des Fremdwährungsrisikos auf Gesamtbankebene findet monatlich im Zuge der Erstellung des ICAAP statt. 5.3.2.3. Aktienkursrisiko Die Quantifizierung des Aktienkursrisikos erfolgt mithilfe eines historischen Value-at-Risk-Ansatzes. Hierbei werden Einzeltitel direkt den jeweiligen Kurshistorien zugeordnet. Die Messung der Aktienkursrisiken auf Gesamtbankebene findet monatlich statt. 5.3.2.4. Credit-Spread-Risiko Die Quantifizierung des Credit-Spread-Risikos erfolgt anhand eines historischen Value-at-Risk-Ansatzes. Als Basis für die Ermittlung des Credit Spreads je Emittent dient der Credit Default Swap Spread. Bei nicht handelbaren Credit Default Swaps wird der Vermögenswert einem Sektor-CDS zugewiesen. Die Messung der Credit-Spread-Risiken findet monatlich statt. 5.3.3. Liquiditätsrisiko Die Messung von Liquiditätsrisiken beginnt mit der Erstellung einer Liquiditätsablaufbilanz, in der alle bilanziellen, außerbilanziellen und derivativen Geschäfte in Laufzeitbändern eingestellt werden. Bei Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung wird darauf geachtet, dass die Liquiditätsannahmen bestmöglich dem tatsächlichen Kundenverhalten entsprechen. Zu diesem Zwecke werden Ablaufprofile auf Basis historischer Daten mit statistischen Methoden geschätzt. Des Weiteren werden auch Annahmen für das Ziehen von nicht ausgenützten Rahmen und die Inanspruchnahme von Garantien modelliert. Im Liquiditätspuffer befindliche Wertpapiere und notenbankfähige Kredite (unter Berücksichtigung eines entsprechenden Haircuts) werden wie jederzeit liquidierbare Aktiva behandelt. Zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos werden täglich die Risikoaufschläge eines Pools aus Referenzbanken gegenüber bestgerateten Staatsanleihen analysiert und aufgrund der Schwankungen dieser Aufschläge Volatilitäten für einzelne Laufzeiten gerechnet. Die Multiplikation dieser Credit-Spread-Volatilitäten mit den kumulierten Liquiditäts-Gaps ergibt über die Laufzeit das Liquiditätsrisiko. Die Treibergrößen für das Risiko sind somit die Höhe und die Verteilung der Liquiditäts-Gaps sowie die Schwankungen der Risikoaufschläge in den einzelnen Laufzeiten. Neben der Integration des Liquiditätsrisikos als Ertragsrisiko im ICAAP wird die Liquiditätsrisikosituation auf Konzernebene täglich überwacht. Dabei wird die Nettofinanzierungslücke (Kapitalzuflüsse minus Kapitalabflüsse plus Liquiditätspuffer) laufzeitabhängig mit Limits versehen, was die mittelfristige Liquiditätsbeschaffung beeinflusst. Die kumulierte Nettofinanzierungslücke gibt Auskunft, ab welchem Zeitpunkt der Liquiditätspuffer durch die Nettokapitalabflüsse aufgebraucht ist. Auch Abhängigkeiten von großen Kapitalgebern (sowohl im Banken- als auch im Kundenbereich) werden im Liquiditätsbericht aufgezeigt und über Limits begrenzt. 5.3.4. Operationelles Risiko In der BTV wurde ein Risikomanagementprozess entwickelt, der sowohl qualitative als auch quantitative Methoden anwendet. Für bereits eingetretene Schäden existiert eine Schadensdatenbank, in der alle Schadensfälle gesammelt werden. Nach Analyse der Schäden werden entsprechende Maßnahmen gesetzt, um das zukünftige Verlustrisiko zu minimieren. Ergänzt wird dieser Ansatz um die Durchführung von sogenannten Self-Assessments, bei denen alle Bereiche bzw. Prozesse auf mögliche operationelle Risiken untersucht werden. Diese Risiken werden in Form von Interviews erfasst und anschließend – soweit erforderlich – interne Prozesse und Systeme adaptiert. Im Liquidationsansatz wird das operationelle Risiko mit dem Standardansatz gemessen. Im Going-Concern-Ansatz wird das 95%ige Konfidenzintervall der bisher gesammelten Schäden aus der Schadensfalldatenbank verwendet. 5.3.5. Makroökonomisches Risiko Das makroökonomische Risiko manifestiert sich in der für die BTV negativen Veränderung des Marktumfeldes und deren Implikationen für die wesentlichen Risikotreiber. Die Quantifizierung findet somit mittels eines makroökonomischen Stresstests statt, welcher die wesentlichen Veränderungen in den Parametern eines konjunkturellen Abschwungs beinhaltet. Hiermit wird nun implizit die Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit im Stressfall berechnet. 5.3.6. Sonstige Risiken Die sonstigen Risiken werden im Puffer der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. 5.4. Risikoberichtssystem Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Umfang und die Art des Risikoberichtssystems der BTV. Die Messung des Gesamtbankrisikos sowie der einzelnen Risikokategorien erfolgt monatlich. Das kurzfristige Liquiditätsrisiko sowie die einzelnen Marktrisiken im Handelsbuch werden täglich gemessen. Eine Quantifizierung des operationellen Risikos erfolgt jährlich. Außerdem erfolgt eine Ad-hoc-Berichterstattung, insofern dies nötig ist. In der BTV Banksteuerung wird über die aktuelle Ausnützung und Limitierung des Gesamtbankrisikos sowie der einzelnen Risikokategorien berichtet. Zudem werden Steuerungsmaßnahmen festgelegt und überwacht. Die Ausnützung des Gesamtrisikos in % der Risikodeckungsmasse ist BTV-intern mit 90% limitiert und beträgt zum Jahresultimo 65,4% (666,4 Mio. €). Die höchste Ausnützung gab es im Juli 2013. Gesamtbankrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 1.200 90,0 % 800 60,0 % 400 0 30,0 % Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juni 13 Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 0,0 % Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse Gesamtbankrisiko – liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Die obige Darstellung ist wesentlich geprägt von den Änderungen in der Konzeption des ICAAP, welche im Berichtsjahr 2013 erstmalig Berücksichtigung fanden. Hierbei wurden die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben umgesetzt und die Quantifizierung der Risiken um das Kreditkonzentrationsrisiko, das Credit- Maximum Durchschnitt 679,9 67,6 % 610,2 61,8 % Ultimo 666,4 65,4 % Spread-Risiko und das makroökonomische Risiko erweitert. Gleichzeitig wurde aufgrund der Berücksichtigung dieser zusätzlichen Risikokategorien in der Quantifizierung der Puffer für sonstige Risiken auf 10 % der Risikodeckungsmasse reduziert. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 28|29 5.4.1 Kreditrisiko Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Risiken im Vergleich zur allozierten Risikodeckungsmasse und dem gesetzten Limit beim Adressausfall- und Beteiligungsrisiko sowie beim Kreditkonzentrationsrisiko. Wie aus nachstehenden Abbildungen ersichtlich, wurde das Limit in allen Teilrisikokategorien des Kreditrisikos eingehalten. Zudem war jederzeit ein Puffer zum eingeräumten Limit vorhanden. Adressausfallrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 60,0 % 600 40,0 % 300 20,0 % 0 Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Juni 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 0,0 % Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse adressausfallrisiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Im Juni ist ein Rückgang der Ausnützung des Adressausfallrisikos zu erkennen. Dieser Rückgang steht im Zusammenhang mit der umgesetzten Weiterentwicklung des Rechenkerns zur Quantifizierung des Kreditrisikos für die Zwecke der Risikotragfähigkeit. Diese Weiterentwicklung führte dazu, dass das Adressausfallrisiko und das Beteiligungsrisiko nunmehr getrennt Maximum Durchschnitt 417,1 43,3 % 396,7 40,3 % Ultimo 416,2 40,9 % voneinander betrachtet und nicht mehr unter der Kategorie Kreditrisiko subsumiert werden. Dies führte auch zu einer Reallokation der Risikodeckungsmasse, welche sich in obiger Abbildung durch eine Reduktion des Limits darstellt. Im Konkreten wurde das Limit, gemessen in % der Risikodeckungsmasse, von 61,5 % auf 50,5 % reduziert. Beteiligungsrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 50 4,0 % 40 3,0 % 30 2,0 % 20 1,0 % 10 0 Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juni 13 Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 0,0 % Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse BETEILIGUNGSRISIKO – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Wie bereits erwähnt, erfolgte eine Weiterenwicklung des Rechenkerns zur Quantifizierung des Kreditrisikos für die Zwecke der Risikotragfähigkeit, welche dazu führte, dass das Adressausfallrisiko und das Beteiligungsrisiko nunmehr getrennt voneinander betrachtet und nicht mehr unter der Kategorie Maximum Durchschnitt 24,3 2,4 % 22,8 2,3 % Ultimo 24,3 2,4 % Kreditrisiko subsumiert werden. Vor diesem Hintergrund begann ab Juni 2013 die Messung und Darstellung des Beteiligungsrisikos als eigene Kategorie innerhalb des Kreditrisikos. Das Beteiligungsrisiko wird mit einem Limit in Höhe von 3 % der Risikodeckungsmasse begrenzt. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 30|31 Kreditkonzentrationsrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 40 3,0 % 30 2,0 % 20 1,0 % 10 0 Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Juni 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 0,0 % Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse Kreditkonzentrationsrisiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Neben der Weiterentwicklung des Rechenkerns zur Quantifizierung des Kreditrisikos für die Zwecke der Risikotragfähigkeit erfolgte auch die Entwicklung eines Rechenkerns zur Quantifizierung des Kreditkonzentrationsrisikos, welches in Form von hohen Maximum Durchschnitt 16,8 1,6 % 14,8 1,5 % Ultimo 16,8 1,6 % Kreditvolumina bei einzelnen Kunden oder wirtschaftlichen Einheiten besteht. Die Messung dieses Risikos begann ebenfalls mit Juni 2013. Das Kreditkonzentrationsrisiko wird mit einem Limit in Höhe von 2 % der Risikodeckungsmasse begrenzt. 5.4.2 Marktrisiko Die nachfolgende Abbildung zeigt die Limitausnützung der Marktrisiken auf Gesamtbankebene. Es wird dabei für die Risikoarten Zinsrisiko, Devisenkursrisiko, Aktienkursrisiko und Credit-Spread-Risiko jeweils Risikokapital zugeordnet. Die den Zeitreihen inhärenten Korrelationen wirken dabei risikomindernd. Für das Zinsrisiko wurden 15,5 % der jeweiligen Risikodeckungsmasse an Risikokapital alloziert, während für die Kategorien Währungs- sowie Aktienkursrisiko ein Limit von je 1,5 % zugewiesen wurde. Das Credit-Spread-Risiko wurde hierfür mit 30. Juni 2013 erstmalig quantifiziert und ein Limit in Höhe von 8,0 % festgelegt. Insgesamt gesehen ergibt sich hieraus für das Marktrisiko ein Anstieg der Ausnützung sowie der allozierten Risikodeckungsmasse. Marktrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 24,0 % 240 200 18,0 % 160 12,0 % 120 80 6,0 % 40 0 Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juni 13 Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 0,0 % Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse marktrisiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Maximum Durchschnitt 151,4 15,1 % 134,7 13,7 % Ultimo 124,9 12,3 % Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 32|33 5.4.2.1 Zinsrisiko Die nachfolgende Abbildung zeigt die Limitausnützung des Zinsrisikos auf Gesamtbankebene. Das Zinsrisiko entsteht in erster Linie durch die Fristeninkongruenz der Aktiv-/Passivpositionen im Bankbuch. Dieser Limitkategorie wird seit 30. Juni 2013 ein Risikokapital in der Höhe von 15,5 % des Gesamtrisikokapitals zugewiesen. Die Ausnützung war im Jahresverlauf 2013 hier vor allem aufgrund der Reduktion der Duration des Anleiheportfolios leicht rückläufig. Zinsrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 18,0 % 200 160 12,0 % 120 80 6,0 % 40 0 0,0 % Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juni 13 Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse zinsrisiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Gewinnschwankungen bei Auf- und Abwärtsschocks Folgende Tabelle zeigt die Barwertveränderung des Zinsbuches auf Gesamtbankebene zum 31. Dezember 2013, aufgeschlüsselt nach Währungen für den 100-BP-Parallelshift: Maximum Durchschnitt 129,1 13,0 % 121,5 12,3 % Ultimo 103,4 10,2 % WÄHRUNG in Tsd. € fair value EUR CHF USD –47.510 –4.822 64 Sonstige –76 Gesamt –52.344 5.4.2.2 Währungsrisiko Die nachfolgende Abbildung zeigt das Risiko im Vergleich zur allozierten Risikodeckungsmasse und dem gesetzten Limit in dieser Risikokategorie. Hier ist vor allem die Reduktion des allozierten Risikokapitals von 3,0 % auf 1,5 % der Risikodeckungsmasse augenscheinlich. Die Ausnützung bleibt dabei auf konstant niedrigem Niveau, was wiederum der geringen Bedeutung dieser Risikokategorie in der Erwirtschaftung von Erträgen Rechnung trägt. Währungsrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 40 3,0 % 30 2,0 % 20 1,0 % 10 0 0,0 % Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juni 13 Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse währungsrisiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Maximum Durchschnitt 9,9 1,0 % 7,7 0,8 % Ultimo 5,4 0,5 % Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 34|35 5.4.2.3 Aktienkursrisiko Die nachfolgende Abbildung zeigt das Risiko im Vergleich zur allozierten Risikodeckungsmasse und dem gesetzten Limit in dieser Risikokategorie. Auch in dieser Kategorie ist die Reduktion des zugewiesenen Risikokapitals ersichtlich. Hier wurde das Gesamtbanklimit von 3,0 % auf 1,5 % der Risikodeckungsmasse gesenkt, da die Erwirtschaftung von Erträgen aus dem Aktiengeschäft nicht zu den Kernfunktionen der BTV zählt. Aktienkursrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 40 3,0 % 30 2,0 % 20 1,0 % 10 0 Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juni 13 Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 0,0 % Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse Aktienkursrisiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Maximum Durchschnitt 10,7 1,1 % 9,6 1,0 % Ultimo 10,5 1,0 % 5.4.2.4. Credit-Spread-Risiko Aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten in den letzten Jahren und der damit einhergehenden Anforderungen seitens der Aufsichtsbehörden hat das Credit-Spread-Risiko an Bedeutung in der Bankenlandschaft gewonnen. Die Führung eines Liquiditätsbuches und die damit verbundene Exponiertheit dieser Vermögenswerte in Bezug auf die Veränderungen der Kreditaufschläge sind von zentraler Bedeutung für die Erträge von Banken. Unter diesem Gesichtspunkt wird seit 30. Juni 2013 das Credit-Spread-Risiko explizit quantifiziert und mit 8,0 % der Risikodeckungsmasse limitiert. Die Entwicklung der Ausnützung zeigt seither ein stabiles Bild, was wiederum auf eine leichte Entspannung der Finanzmärkte im zweiten Halbjahr 2013 hindeutet. Credit-Spread-Risiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 10,0 % 120 100 8,0 % 80 6,0 % 60 4,0 % 40 2,0 % 20 0 0,0 % Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Juni 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse Credit-Spread-Risiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Maximum Durchschnitt 68,8 6,8 % 65,3 6,5 % Ultimo 64,5 6,3 % Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 36|37 5.4.3 Liquiditätsrisiko Durch die Neukonzeption des ICAAP in der BTV ergaben sich auch Änderungen in der Berechnung des Liquiditätsrisikos. Durch die Einbeziehung der Liquiditätspufferkosten ist die Ausnützung seit 1. Juli 2013 angestiegen, erreichte aber nie mehr als 75,0 % des Limits. Liquiditätsrisiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 3,0 % 40 30 2,0 % 20 1,0 % 10 0 0,0 % Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juni 13 Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse Liquiditätsrisiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Maximum Durchschnitt 14,6 1,5 % 9,8 1,0 % Ultimo 12,7 1,2 % 5.4.4 Operationelles Risiko Die Berechnung des operationellen Risikos erfolgt jährlich. Daher bleibt die absolute Ausnützung über das ganze Jahr hinweg konstant. Die relative Ausnützung hingegen schwankt in Abhängigkeit von der jeweils zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse. Die Reduktion des zugeordneten Limits von 4 % auf 3,5 % ist auf eine Neuverteilung der Risikodeckungsmasse zwischen den Risikokategorien zurückzuführen. Um einen geschlossenen Ablauf und die Qualität des implementierten Regelkreises – Risikoidentifikation, Risikoquantifizierung und Risikosteuerung – zu garantieren, werden im Rahmen eines Quartalsberichts die Entscheidungsträger laufend über die Entwicklung des operationellen Risikos (eingetretene Schadensfälle) sowie die Einleitung von Maßnahmen und deren laufende Überwachung informiert. Operationelles Risiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 50 4,0 % 40 3,0 % 30 2,0 % 20 1,0 % 10 0 Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Juni 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 0,0 % Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse operationelles Risiko – liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Maximum Durchschnitt 26,1 2,7 % 26,1 2,6 % Ultimo 26,1 2,6 % Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 38|39 5.4.5 Makroökonomisches Risiko Das makroökonomische Risiko wird seit 30. Juni 2013 quantifiziert und ist mit 7,0 % der Risikodeckungsmasse limitiert. Dies trägt vor allem der Entwicklung Rechnung, dass die Risikotragfähigkeitsbedingung auch in ökonomisch schwierigen Zeiten, wie etwa bei einem kräftigen Wirtschaftsabschwung, aufrechterhalten werden muss. Die Quantifizierung findet hierbei quartalsweise mittels der durchgeführten Gesamtbankstresstests statt, welche auch auf makroökonomische Szenarien zurückgreifen. Makroökonomisches Risiko – Liquidationsansatz Werte in Mio. € Werte in % 8,0 % 100 80 6,0 % 60 4,0 % 40 2,0 % 20 0 0,0 % Jän. 13 Feb. 13 März 13 Apr. 13 Mai 13 Anrechenbare RDM / Limit absolut Limit in % der RDM (rechte Skala) Juni 13 Juli 13 Aug. 13 Sep. 13 Okt. 13 Nov. 13 Dez. 13 Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der RDM (rechte Skala) RDM = Risikodeckungsmasse Makroökonomisches risiko – Liquidationsansatz Ausnützung in Mio. € Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse Maximum Durchschnitt 51,1 5,1 % 47,0 4,7 % Ultimo 45,4 4,5 % 5.5. Organisatorische und prozessuale Aspekte des Risikomanagements In der BTV wurde ein Qualitätssicherungs- und Kontrollprozess implementiert, der parallel zu den Teilprozessen (Risiken identifizieren, quantifizieren, aggregieren und aktiv steuern) des Risikomanagementprozesses abläuft. Ziel dieses Prozesses ist es, Nachstehendes sicherzustellen: Der Qualitätssicherungs- und interne Kontrollprozess wird in der BTV als laufender Lernprozess verstanden. Zur Unterstützung dieses Prozesses sind auch für das Geschäftsjahr 2014 wieder entsprechende Projekte und Ausbildungen eingeplant, welche die Qualität der bestehenden Steuerungsinstrumente weiter verbessern und den bereits hohen Wissensstand durch gezielte Ausbildungen stärken sollen. • Verwendung konsistenter Methoden und Verfahren zur Quantifizierung der Risiken und Deckungsmassen • Sicherheit und Qualität der Daten • Zuverlässigkeit der Systeme • Tourliche Überprüfung der Prozesse und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses • Ausstattung der verantwortlichen Organisationseinheiten mit Know-how und Ressourcen Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 40|41 6. Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I) Dieses Kapitel umfasst eine qualitative und quantitative Offenlegung zum Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I) der BTV. Die Säule I soll für eine ausreichende und risikogerechte Eigenkapitalunterlegung sorgen. Sie beinhaltet einerseits die Beschreibung zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und andererseits die aufsichtlichen Messverfahren zur Ermittlung des Risikovolumens für die nachstehenden Risikoklassen: • Kreditrisiko • Marktrisiko (Handelsbuch) • Operationelles Risiko Das Verhältnis von Eigenmitteln zu gewichteten Risikoaktiva darf in der Säule I nicht geringer als 8 % sein. Die Definition der anrechenbaren Eigenmittel entspricht der Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988, die in der Presseveröffentlichung vom 27. Oktober 1998 präzisiert wurde. risikokategorie forderungsklasse Das regulatorische Risikovolumen ergibt sich aus der Summe aller gewichteten Risikoaktiva. Die Summe der gewichteten Risikoaktiva wird bestimmt, indem die Eigenmittelanforderung für Marktrisiken und operationelle Risiken mit 12,5 multipliziert und zur Summe der gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditgeschäft addiert wird. Dieser Sachverhalt lässt sich mathematisch wie folgt ausdrücken: !"#$%&ℎ!"#$%ℎ!"#$ℎ! !"#$%&"''$( ≥ 8 % !"!#!" + !"!#!" × 12,5 + !"# EMEFMR = Eigenmittelerfordernis für Marktrisiken EMEFOR = Eigenmittelerfordernis für operation. Risiko ∑ RWA = Summe risikogewicht. Aktiva Kreditgeschäft Die Mindesteigenmittelerfordernisse für die jeweiligen Risikokategorien der Säule I setzen sich wie folgt zusammen: Risikogewichteter Forderungswert Eigenmittelerfordernis 5.651.927 0 265 452.154 0 21 954 76 0 0 265.344 3.690.033 400.661 638.813 144.550 20.235 19.014 0 0 23.327 448.731 1.500 0 0 21.228 295.203 32.053 51.105 11.564 1.619 1.521 0 0 1.866 35.898 120 401.963 32.157 6.055.390 484.431 in Tsd. € Kreditrisiko Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Kurzfristige Forderungen an Unternehmen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen Marktrisiko Operationelles Risiko Gesamt Nachfolgend werden die Risikokategorien Kredit-, Markt- und operationelles Risiko detailliert offengelegt. Die angeführten Informationen bilden die Grundlage zur Berechnung der Zahlen in der obigen Tabelle. Die Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der BTV wurde bereits im Kapitel Eigenmittelstruktur beschrieben. 6.1. Kreditrisiko In diesem Kapitel werden Informationen zum Adressausfallrisiko, den risikomindernden Techniken sowie den externen Ratings offengelegt. 6.1.1. Adressausfallrisiko 6.1.1.1. Ausfallsdefinition Die Ausfallsdefinition in der BTV ist für interne sowie für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke synchronisiert. Somit ist eine einheitliche Sichtweise für alle drei Zwecke gewährleistet. Die BTV hat ihre Ausfallsdefinition auf Basis der Bestimmungen gemäß § 22b Abs. 5 Z 2 BWG iVm § 46 SolvaV festgelegt. Eine Forderung gilt demnach als ausgefallen, wenn • eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber der BTV mehr als 90 Tage in Verzug ist oder • die BTV davon ausgehen muss, dass der Schuldner seinen Kreditverpflichtungen gegenüber der BTV nicht in voller Höhe nachkommen wird (drohender Zahlungsausfall). Hierbei knüpfen beide Kriterien nicht an der Forderung an sich, sondern am Schuldner an, weswegen in der BTV immer davon gesprochen wird, dass der Schuldner ausgefallen ist. Gilt demnach ein Schuldner als ausgefallen, gelten damit sämtliche Forderungen gegenüber diesem Schuldner in der BTV (also in der KI-Gruppe) als ausgefallen. Die Beurteilung, ob der Kunde in Verzug ist, richtet sich ausschließlich nach der zivilrechtlichen Fälligkeit der Forderung. Die Wesentlichkeit einer Verbindlichkeit leitet die BTV aus § 16 Abs. 2 SolvaV ab und synchronisiert diese mit den Schwellenwerten des § 46 SolvaV, welche für den IRB-Ansatz gelten. Eine Forderung gilt demnach als wesentlich, wenn die Summe der gesamten überfälligen Forderungen aus Bankgeschäften, bestehend aus • Kreditraten, • Spesen, • Zinsen und • Überschreitungen aus Überziehungsrahmen, größer als 2,5 % der Summe aller dem Kunden bekannt gegebenen Rahmen ist (bereinigt um Währungsschwankungen) und der Betrag von 250,– € innerhalb der BTV überschritten wurde. Hinsichtlich des zweiten Kriteriums, des drohenden Zahlungsausfalls, bedarf es keiner Überfälligkeit, nicht einmal der Fälligkeit einer Forderung. Vielmehr stehen hier Faktoren im Vordergrund, die auf einen Zahlungsausfall deuten und dazu führen, dass schon bei Vorliegen dieser Faktoren der Schuldner als ausgefallen zu qualifizieren ist. Es muss also unwahrscheinlich sein, dass der Kunde seinen Kreditverpflichtungen in voller Höhe gegenüber einem gruppenangehörigen Kreditinstitut der BTV nachkommt, ohne dass auf Maßnahmen wie die Verwertung allfällig vorhandener Sicherheiten zurückgegriffen werden muss. In der BTV werden hierfür nachfolgende Kriterien herangezogen, um einen Schuldner als ausgefallen zu qualifizieren: • Verzicht auf laufende Belastung von Zinsen aus negativen Bonitätsgründen • Forderungsnachlässe aus negativen Bonitätsgründen • Neubildung von Risikovorsorgen aufgrund einer deutlichen Verschlechterung der Kreditqualität • Fälligstellung • Einleitung von Betreibungsmaßnahmen • Restrukturierung des Kredites, die voraussichtlich zu einer Reduzierung der Schuld durch einen bedeutenden Forderungsverzicht, bezogen auf den Nominalbetrag, Zinsen oder Gebühren, führt • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens • Stellung des Schuldners unter Gläubigerschutz • Exekution gegen den Kunden Die verwendete Ausfallsdefinition deckt die Kriterien „überfällig“ und „ausfallsgefährdet“ in gleicher Weise ab. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 42|43 6.1.1.2. Forderungswerte aus unterschiedlichen Blickwinkeln Durchschnittsbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den durchschnittlichen Gesamtbetrag der Bruttoforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen. Als durchschnittlicher Gesamtbetrag wurde das arithmetische Mittel der Forderungen für den Berichtszeitraum 2013 herangezogen. Forderungsklasse Durchschn. Bruttoforderung in Tsd. € Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Kurzfristige Forderungen an Unternehmen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen 704.221 97.633 8.177 46.209 0 1.422.497 4.648.080 1.080.267 1.541.734 307.086 17.957 185.840 0 0 27.910 711.642 Gesamt 10.799.254 Verteilung der Forderungswerte nach ihrer Restlaufzeit Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Forderungsklasse in Tsd. € Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Kurzfristige Forderungen an Unternehmen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen Gesamt die Bruttoforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen und ihrer Restlaufzeit. täglich fällig bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe 186.997 412 146 6.310 10.570 490 43.248 1.780 862 278.722 82.186 3.270 373.802 4.664 1.694 889.078 99.613 6.461 0 0 139.620 326.472 83.216 32.682 260.440 10.947 0 0 0 25.139 194.124 0 0 341.723 620.443 70.326 137.913 2.534 0 12.492 0 0 0 203.665 0 0 127.349 1.019.710 119.875 180.806 134 1.700 6.988 0 0 0 70.055 26.306 0 525.702 2.243.962 275.439 442.540 10.169 3.200 140.438 0 0 0 203.285 19.698 0 227.122 781.106 314.612 758.498 60 4.000 30.219 0 0 0 73.329 46.004 0 1.361.517 4.991.694 863.467 1.552.438 273.338 19.847 190.138 0 0 25.139 744.458 1.260.196 1.406.466 1.572.507 4.235.219 2.588.806 11.063.193 Verteilung der Forderungswerte nach geografischen Gebieten (Ländern) Die nachfolgende zweiteilige Tabelle gibt einen Überblick über die Bruttoforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen und Ländern. Forderungsklasse Österreich Deutschland Schweiz USA Italien Frankreich in Tsd. € Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Kurzfristige Forderungen an Unternehmen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen Gesamt Forderungsklasse 701.899 12.798 4.974 67.786 54.312 1.487 23.279 32.502 0 0 0 0 0 0 0 39.451 0 0 0 0 527.140 2.937.173 666.674 1.166.728 210.127 19.847 9.044 0 0 25.139 670.162 0 0 219.962 1.216.450 129.389 312.392 42.752 0 36.757 0 0 0 25.967 0 0 75.238 468.712 45.500 47.192 19.243 0 0 0 0 0 10.024 0 0 122.307 89.498 4.558 1.000 161 0 0 0 0 0 2.797 0 0 41.980 103.286 6.732 14.565 508 0 0 0 0 0 3.209 0 0 44.209 8.046 2.785 588 0 0 53.887 0 0 0 1.358 6.951.706 2.017.255 721.691 220.322 170.280 150.323 Irland Ungarn Spanien Portugal Sonstige Gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Griechenland 0 0 0 0 0 0 56.663 0 0 889.078 99.613 6.461 0 0 0 13.488 0 87 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1.822 141 0 49 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 217 21 165 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46.004 0 330.679 153.217 7.472 9.865 332 0 90.450 0 0 0 30.940 46.004 0 1.361.517 4.991.694 863.467 1.552.438 273.338 19.847 190.138 0 0 25.139 744.458 13.576 2.013 406 0 0 in Tsd. € Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Kurzfristige Forderungen an Unternehmen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen Gesamt 725.622 11.063.193 Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 44|45 Verteilung der Forderungswerte nach Wirtschaftszweigen (Branchen) Die nachfolgende zweiteilige Tabelle gibt einen Überblick über die Bruttoforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen und Wirtschaftszweigen (Branchen). Forderungsklasse in Tsd. € Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Kurzfristige Forderungen an Unternehmen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen Gesamt Forderungsklasse Kredit- und SachgütererVers.-Wesen zeugung 203.191 0 0 0 0 0 Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Kurzfristige Forderungen an Unternehmen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen Gesamt 0 0 0 Realitätenwesen 0 0 0 Dienst- Öffentliche leistungen Hand 0 685.887 0 97.415 0 6.461 Handel 0 0 0 46.004 0 1.361.517 157.679 2.623 5.786 458 0 190.138 0 0 0 45.485 0 0 0 1.355.506 74.228 56.341 42.842 0 0 0 0 0 119.707 0 0 0 2.644 474.541 687.662 67.411 0 0 0 0 0 106.369 0 0 0 823.510 32.774 422.200 15.363 0 0 0 0 0 14.091 0 0 0 737.883 106.977 125.227 49.856 10.947 0 0 0 0 161.836 0 0 0 0 408 150 74 0 0 0 0 0 0 0 0 0 549.221 69.960 40.479 41.666 0 0 0 0 0 15.470 2.012.880 1.648.625 1.338.626 1.307.938 1.192.727 790.395 716.796 Bauwesen Fremdenverkehr Seilbahnen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 526.988 39.102 27.828 16.020 0 0 0 0 0 2.072 0 0 0 335.056 28.431 160.770 29.082 900 0 0 0 0 10.308 0 0 0 266.275 3.033 4.711 1.382 8.000 0 0 0 0 248 0 0 0 156.263 22.584 6.724 3.034 0 0 0 0 0 6.775 0 0 0 69.975 870 4.699 3.887 0 0 0 0 0 966 612.012 564.546 283.650 195.380 80.396 in Tsd. € Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Private Energie-/ Verkehr u. Nachrichten- Wasserversorgung übermittlung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Summe der Branchen 0 2.198 0 889.078 99.613 6.461 0 0 0 10.694 7.936 9.861 2.264 0 0 0 0 25.139 261.130 46.004 0 1.361.517 4.991.694 863.467 1.552.438 273.338 19.847 190.138 0 0 25.139 744.458 319.222 11.063.193 Verteilung der Forderungswerte nach Risikogewichten Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Bruttoforderungen und angepasste Forderungswerte, aufgegliedert nach Forderungsklassen und Risikogewichten. Forderungsklasse Risikogewicht Bruttoforderung 0% 0% 20 % 0% 20 % 100 % 0% 0% 20 % 100 % 20 % 50 % 70 % 100 % 75 % 35 % 50 % 75 % 100 % 50 % 100 % 150 % 50 % 150 % 10 % andere Risikogewichte 100 % 0% 20 % 100 % 889.078 97.415 2.198 1.487 4.844 131 46.004 131.301 1.173.323 56.893 71.911 66.714 0 4.853.070 863.467 0 0 772.182 780.257 0 188.596 84.742 0 19.847 190.138 23.127 2.012 204.530 43.246 496.682 angepasster Forderungswert 1.066.610 111.399 1.381 1.487 4.781 0 46.004 131.301 1.058.414 56.893 28.442 71.896 80.059 4.512.245 637.374 828.841 723.597 0 0 2.027 87.352 43.141 4.931 11.846 190.138 23.127 2.012 204.530 43.246 450.922 11.063.193 10.423.996 in Tsd. € Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen Gesamt Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 46|47 Bei Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen kommt ein Look-Through-Ansatz zum Einsatz. Um die Übersichtlichkeit zu bewahren, wird aufgrund des relativ geringen Forderungsvolumens von einer Darstellung aufgegliedert nach Risikogewichten abgesehen. Forderungsklasse Beschreibung Von den Eigenmitteln abzuziehende Forderungswerte Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Bruttoforderungen und angepasste Forderungswerte, die von den Eigenmitteln abgezogen werden, aufgegliedert nach Forderungsklassen und Risikogewichten. Risikogewicht Bruttoforderung 0% 95.050 angepasster Forderungswert 95.050 0% 1.744 1.744 96.794 96.794 in Tsd. € Institute Sonstige Positionen Anteile an anderen Kredit- und Finanzinstituten von mehr als 10 % ihres Kapitals Beteiligungen an Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsholdinggesellschaften Gesamt 6.1.1.3. Risikovorsorgen Den besonderen Risiken des Bankgeschäftes trägt die BTV durch die Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen im entsprechenden Ausmaß Rechnung. Für Bonitätsrisiken wird auf Basis konzerneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe und unter Berücksichtigung etwaiger Besicherungen vorgesorgt. Der Gesamtbetrag der Risikovorsorgen wird, sofern er sich auf bilanzielle Forderungen bezieht, offen als Kürzungsbetrag auf der Aktivseite der Bilanz nach den Forderungen an Kreditinstituten und Forderungen an Kunden ausgewiesen. Die Risikovorsorgen für außerbilanzielle Geschäfte (insbesondere Erfüllungsgarantien) sind in der Position „Rückstellungen“ enthalten. Die Risikovorsorge auf Forderungen umfasst Einzelwertberichtigungen für Forderungen, bei denen eine bereits eingetretene Wertminderung festgestellt wurde. Neben Einzelwertberichtigungen umfasst die Position auch Portfoliowertberichtigungen, die für zum Bilanzstichtag bereits eingetretene, jedoch noch nicht identifizierte Verluste des Kreditportfolios gebildet werden, deren Höhe auf Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten des nicht bereits anderweitig vorgesorgten Kreditportfolios basiert. Das wirtschaftliche Umfeld sowie aktuelle Ereignisse werden bei der Bestimmung der Portfoliowertberichtigung berücksichtigt. Risikovorsorgen nach Wirtschaftszweigen (Branchen) Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie Aufwendungen für Wertberichtigungen und Rückstellungen von überfälligen und ausfallgefährdeten Forderungen, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen (Branchen). Die Spalte „Not leidend“ beinhaltet hierbei Risikovorsorgen, welche für überfällige bzw. ausfallgefährdete Forderungen gebildet wurden. Branchen gesamt in Tsd. € Ohne erkenn. Ausfallrisiko Mit Erhöhtes Anmerkung Ausfallrisiko Not leidend Gesamt Private Dienstleistungen Sachgütererzeugung Handel Fremdenverkehr Bauwesen Realitätenwesen Energie-/Wasserversorgung Verkehr u. Nachrichtenübermittlung Seilbahnen Kredit- und Versicherungswesen Öffentliche Hand Sonstige 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30.404 25.368 22.037 14.930 9.977 8.712 7.876 3.000 2.348 1.070 274 0 1.479 30.404 25.368 22.037 14.930 9.977 8.712 7.876 3.000 2.348 1.070 274 0 1.479 Gesamt 0 0 0 127.475 127.475 Bruttoforderungswerte und Risikovorsorgen von ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen nach geografischen Gebieten (Ländern) Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die gebildete Risikovorsorge bei überfälligen und ausfallgefährdeten Krediten, aufgeschlüsselt nach Ländern. land in Tsd. € Bruttoforderung Risikovorsorge Österreich Deutschland Schweiz Italien Spanien USA Ungarn Frankreich Irland Portugal Griechenland Sonstige 210.127 42.752 19.243 508 165 161 49 0 0 0 0 332 100.966 19.189 6.395 498 152 23 11 0 0 0 0 242 Gesamt 273.338 127.475 Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 48|49 Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Veränderung von Risikovorsorgen. risikovorsorgen in Tsd. € 2013 2012 Anfangsbestand Kreditgeschäft per 01.01. – Auflösung + Zuweisung – Verbrauch (+/–) Veränderungen aus Währungsdifferenzen Risikovorsorgen Kreditgeschäft per 31.12. 194.492 –6.893 45.220 –25.662 –11 207.146 183.941 –5.773 39.502 –23.184 6 194.492 Anfangsbestand Erfüllungsgarantien per 01.01. – Auflösung + Zuweisung – Verbrauch (+/–) Veränderungen aus Währungsdifferenzen Rückstellungen Erfüllungsgarantien per 31.12. 1.107 –74 519 0 0 1.552 383 –97 821 0 0 1.107 208.698 195.599 2013 2012 Zuweisung zur Risikovorsorge on balance Zuweisung zur Risikovorsorge off balance Prämie für Kreditausfallversicherung Auflösung zur Risikovorsorge on balance Auflösung zur Risikovorsorge off balance Direktabschreibung Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen –45.220 –519 –4.405 6.893 74 –3.965 258 –39.502 –821 –4.437 5.773 97 –1.432 380 Risikovorsorgen im Kreditgeschäft –46.884 –39.942 Gesamtsumme Risikovorsorgen per 31.12. Risikovorsorgen in der Gesamtergebnisrechnung Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Veränderung von direkt in die Gesamtergebnisrechnung übernommenen Risikovorsorgen. risikovorsorgen im kreditgeschäft in Tsd. € 6.1.2. Kreditrisikominderung 6.1.2.1. Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting In der BTV kommt ein bilanzielles Netting gemäß § 84 SolvaV zur Anwendung. Diesen Regelungen entsprechend, können wechselseitige Forderungen der BTV und des Kontrahenten bei gegenseitigen Barguthaben zum Zweck der Kreditrisikominderung gegengerechnet werden. Insgesamt wird durch das bilanzielle Netting ein Volumen in Höhe von 276 Mio. € saldiert. Sicherheitenart Weiters geht die BTV im Zuge der Kreditrisikominderung auch vertragliche Netting-Rahmenvereinbarungen zur Absicherung von Kontrahentenausfallrisiken ein. Hierfür kommen Master Agreements der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) sowie der Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte zum Einsatz. 6.1.2.2. Arten von Besicherungen Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Besicherungen in der BTV grundsätzlich angewandt und welche hiervon im Zuge der Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses im Kreditrisiko der Säule I von Basel II als risikomindernd angesetzt werden. Sicherheit/Garantiegeber Säule I Kreditrisiko • Guthaben und Bareinlagen Netting von Bilanzpositionen Netting Rahmenvereinbarungen Finanzielle Sicherheiten • Guthaben und Bareinlagen • Schuldverschreibungen/Anleihen • Investmentfondsanteile • Aktien/Wandelschuldverschreibungen • Gold Persönliche Sicherheiten • Zentralstaaten und -banken • Regionale Gebietskörperschaften • Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter • Institute • Unternehmen • andere Sonstige Sachsicherheiten • Kfz, Maschinen, Flugzeuge etc. Immobiliensicherheiten • Wohnimmobilien • Gewerbeimmobilien Andere Arten von Besicherungen • Bareinlagen und bargeldähnliche Instrumente bei Drittinstituten • Lebensversicherungen • Ausgegebene Titel mit jederzeitiger Rückkaufsverpflichtung Immobiliensicherheiten stellen im Kreditrisiko-Standardansatz keine risikomindernde Technik dar, sondern reduzieren das Mindesteigenmittelerfordernis durch Anwendung eines geringeren Risikogewichts werden angewandt werden angewandt werden angewandt werden angewandt werden angewandt werden angewandt wird nicht angewandt werden angewandt werden angewandt werden angewandt werden angewandt werden angewandt dürfen nicht angewandt werden dürfen nicht angewandt werden werden angewandt werden angewandt werden angewandt werden angewandt werden nicht angewandt auf den durch die Immobilie besicherten Forderungsteil. Aufgrund des besseren Verständnisses für den Leser werden sie dennoch unter den Arten von Besicherungen angeführt. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 50 |51 6.1.2.3. Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten Die Sicherheitenverwaltung ist in der BTV organisatorisch vom Markt getrennt und erfolgt ausschließlich in der Marktfolge. Die Verwaltung der Kreditsicherheiten erfolgt in dem für die zentrale Kreditabwicklung zuständigen Bereich Kreditmanagement. Zudem werden in diesem Bereich sämtliche standardisierten Kreditverträge und Sicherheitendokumente erstellt. Abweichungen von diesen Standardtexten müssen vom jeweiligen Kompetenzträger im Bereich Kreditmanagement in Zusammenarbeit mit dem Bereich Recht und Beteiligungen unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit geprüft und bewilligt werden. setzungen zur raschen Durchsetzung der Ansprüche bei Bedarf. Der für eine Kreditsicherheit ermittelte Sicherheitenwert wird einem laufenden Monitoring unterzogen. Das Intervall ist für die einzelnen Sicherheitenarten unterschiedlich und in den jeweiligen Arbeitsanweisungen festgehalten. Zusätzlich löst jeder durch äußere Umstände verursachte erhebliche Wertverlust unmittelbar eine Neubewertung der Kreditsicherheit aus. Bei negativer Veränderung des Ratings von bestehenden Kunden werden die Kreditsicherheiten sowohl formell als auch materiell überprüft. Wird ein Kreditengagement in die Abteilung Sanierungsmanagement übernommen, so erfolgt im Rahmen der Prüfung des Gesamtengagements ebenfalls eine eingehende Überprüfung der Kreditsicherheiten in formeller und materiell-rechtlicher Hinsicht. Die Verwaltung der Kreditsicherheiten umfasst sowohl einen materiellen als auch einen formellen Teil, wobei die erforderlichen Tätigkeiten entsprechend den einzelnen Sicherheitenkategorien genau definiert sind. Die geltenden Verwaltungsgrundsätze gewährleisten eine rechtlich einwandfreie Begründung der Kreditsicherheiten sowie alle erforderlichen Voraus- In der nachstehenden Tabelle erfolgt ein Überblick der Bewertungsmethode und der Periodizität der Bewertung von Sicherheiten. Es wird hier nur auf jene Sicherheiten eingegangen, die im Rahmen der Säule I zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses im Kreditrisiko als risikomindernde Technik herangezogen werden. Sicherheitenart Sicherheit/Garantiegeber Bewertungsmethode Periodizität Netting von Bilanzpositionen Netting Rahmenvereinbarungen Finanzielle Sicherheiten • Guthaben und Bareinlagen Marktwert Marktwert Marktwert abzüglich aufsichtsrechtlicher Haircuts täglich täglich täglich Persönliche Sicherheiten Immobiliensicherheiten Andere Arten von Besicherungen • Guthaben und Bareinlagen • Schuldverschreibungen/Anleihen • Investmentfondsanteile • Aktien/Wandelschuldverschreibungen • Zentralstaaten und -banken • Regionale Gebietskörperschaften • Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter • Institute • Unternehmen • andere • Wohnimmobilien • Gewerbeimmobilien • Bareinlagen und bargeldähnliche Instrumente bei Drittinstituten • Lebensversicherungen Die aufsichtsrechtlichen Haircuts für finanzielle Sicherheiten werden nach der umfassenden Methode gemäß § 22g Abs. 3 Z 2 BWG bestimmt. monatlich Besicherungswert, zu dem sich der Sicherheitengeber verpflichtet hat, abzüglich aufsichtsrechtlicher Haircuts siehe S. 53 siehe S. 53 Marktwert täglich Rückkaufswert der Versicherung abzüglich aufsichtsrechtlicher Haircuts quartalsweise bzw. jährlich Bewertung von Immobiliensicherheiten Methodik Die Richtlinien für die Immobilienbewertungen orientieren sich an den Eckpfeilern des Liegenschaftsbewertungsgesetzes und an der einschlägigen Fachliteratur. Zur Ermittlung des Marktwertes werden in der Regel das Vergleichswert-, das Sachwert- und das Ertragswertverfahren angewandt. Bei Liegenschaften, die überwiegend unternehmerisch genutzt werden Kreditvergabe Wohnimmobilien Wohnimmobilien • Kredit > 3 Millionen • Kredit > 5 % der Eigenmittel Gewerbeimmobilien Gewerbeimmobilien • Kredit > 3 Millionen • Kredit > 5 % der Eigenmittel (iSv Gewinnerzielungsabsicht), wird dem Ertragswertverfahren eine größere Bedeutung zugebilligt. Bei Projektbeurteilung werden neben oben erwähnten Verfahren auch das Residualverfahren oder die Discounted-Cash-Flow-Methode verwendet. Periodizität Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick hinsichtlich der Periodizität der Bewertung und des Monitorings von Immobiliensicherheit. 1. Jahr 2. Jahr Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung 3. Jahr Monitoring Bewertung Monitoring Monitoring Monitoring Monitoring Monitoring Bewertung Bei starken Schwankungen der Märkte erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten häufiger. 6.1.2.4. Wichtigste Arten von Sicherungsgebern und Sicherheitenstellern Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Arten von Sicherungsgebern von Forderungsklasse in Tsd. € Zentralstaaten und -banken Regionale Gebietskörperschaften Institute Unternehmen Gesamt Risikogewicht 0% 0% 20 % 20 % 50 % 70 % Lebensversicherungen und die wichtigsten Arten von Sicherheitenstellern von persönlichen Sicherheiten sowie deren Kreditwürdigkeit. besicherter Forderungswert pers. Sicherheiten 177.518 13.984 55.890 14.603 5.182 0 267.177 Die Unterscheidung nach den wichtigsten Arten der Sicherungsgeber und der Sicherheitensteller erfolgt auf Basis der Zuordnung zu der Forderungsklasse gemäß § 22a Abs. 4 BWG. Als Indikator für die Kreditwürdigkeit ist in obiger Tabelle das Risikogewicht, welches sich gemäß der §§ 3 bis 28 SolvaV bestimmt, zu sehen. Die wichtigsten Sicherungsgeber von Lebensversicherungen entstammen der Forderungsklasse „Unternehmen“. Die wichtigsten Sicherheiten- besicherter Forderungswert Lebensversich. 0 0 0 0 0 80.059 80.059 Barsicherheiten bei Drittinstituten 14 0 272 0 0 0 286 steller von persönlichen Sicherheiten sind hingegen den Forderungsklassen „Zentralstaaten und -banken“ sowie „Institute“ zuzuordnen. In der BTV erfolgt weiters ein laufendes Monitoring des durch Lebensversicherungen und persönliche Sicherheiten besicherten Kreditvolumens, unterschieden nach den wichtigsten Sicherungsgebern bzw. Sicherheitenstellern, deren interner Bonitätseinstufung und der geografischen Verteilung des besicherten Kreditvolumens. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 52|53 6.1.2.5. Besicherte Forderungswerte Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die besicherten Forderungsvolumen, aufgegliedert nach Forderungsklassen. Forderungsklasse bilanzielles finanzielle persönliche Lebensver- Barsicherheiten ImmobilienNetting Sicherheiten Sicherheiten sicherungen bei Drittinstituten sicherheiten 0 0 0 0 0 0 Zentralstaaten und -banken 512 305 0 0 0 0 Regionale Gebietskörperschaften 193 0 0 0 0 0 Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter in Tsd. € Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Retail-Forderungen Immobilienbesicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen mit hohem Risiko Gedeckte Schuldverschreibungen Investmentfondsanteile Sonstige Positionen Gesamt 0 41.887 157.489 57.407 0 6.478 3.071 0 0 9.382 0 0 134.210 83.606 0 2.495 0 0 0 15.025 0 129.184 103.656 11.447 0 3.006 0 0 0 19.884 0 0 3.509 73.380 0 1.701 0 0 0 1.469 0 0 32 254 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.552.438 47.465 4.931 0 0 0 276.419 235.641 267.177 80.059 286 1.604.834 6.1.3. Externe Ratings Die BTV wendet ausschließlich Ratings von Standard & Poor’s zur Bestimmung der Bonitätsstufe an. Ratings von anerkannten Exportversicherungsagenturen kommen im Rahmen der Säule I nicht zum Einsatz. Die Ratingdaten werden über die ÖWS (Österreichische Wertpapierservice GmbH) zur Verfügung gestellt. Ratings der Ratingagentur Standard & Poor’s werden für alle Forderungsklassen im Kreditrisiko-Standardansatz herangezogen, insofern ein entsprechendes Rating vorliegt. Die Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuches sind, erfolgt gemäß § 32 SolvaV. Die von Standard & Poor’s vorgegebenen Ratings werden gemäß § 4 Z 1 MappingV den im Kreditrisiko-Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen zugeordnet. Somit entsprechen sie den Standardzuordnungen gemäß § 21b Abs. 6 BWG. Externes Rating bonitätsstufe AAA bis AA– A+ bis A– BBB+ bis BBB– BB+ bis BB– B+ bis B– CCC+ und niedriger 1 2 3 4 5 6 6.2. Marktrisiko Im Rahmen der Säule I von Basel II sind nur Eigenmittel für das Marktrisiko, welches aus dem Handelsbuch der BTV resultiert, zu unterlegen. Die BTV wendet zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für das Marktrisiko in der Säule I von Basel II den Standardansatz an. Zusammenfassung der Eigenmittelerfordernisse per 31.12.2013: Eigenmittelerfordernis für das handelsbuch gem. § 22o Abs. 2 Z 1-12 BWG in Tsd. € Alternative Berechnung des Positionsrisikos gem. § 204 Abs. 5 SolvaV Spezifisches Positionsrisiko in Schuldtiteln gem. § 207 SolvaV Allgemeines Positionsrisiko in Schuldtiteln gem. § 208 SolvaV Spezifisches Positionsrisiko in Substanzwerten gem. § 209 SolvaV Allgemeines Positionsrisiko in Substanzwerten gem. § 209 SolvaV Risiko aus Aktienindex-Terminkontrakten gem. § 210 SolvaV Gamma- und Vega-Risiko – §§ 219 und 220 SolvaV Abwicklungsrisiko gem. § 214 SolvaV Vorleistungen gem. § 215 SolvaV Positionsrisiko von Pensionsgeschäften gem. § 205 SolvaV Positionsrisiko von Wertpapierleihen gem. § 205 SolvaV Kontrahentenausfallrisiko gem. § 216 SolvaV Risikoposition gem. § 22p Abs. 2 BWG 0 0 61 0 49 0 10 0 0 0 0 0 0 Fremdwährungsrisiko gem. § 223 SolvaV 0 Eigenmittelerfordernis Handelsbuch 120 Die Positionen „Kontrahentenausfallrisiko gem. § 216 SolvaV“ sowie „Fremdwährungsrisiko gem. § 223 SolvaV“ sind in obiger Darstellung des Eigenmittelerfordernisses für das Marktrisiko mit einem Betrag in Höhe von 0 dargestellt. Dies begründet sich wie folgt: Das quantifizierte Risiko der Position „Kontrahentenausfallrisiko gem. § 216 SolvaV“ in Höhe von 9 Tsd. € wird gem. § 23 Abs. 14 Z 7 BWG bereits in der Summe des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko berücksichtigt. Dies geschieht vor dem Hintergrund des gesetzlichen Erfordernisses, das Kontrahentenausfallrisiko gem. § 216 SolvaV mit Tier-1- bzw. Tier2-Eigenmitteln und nicht mit Tier-3-Eigenmitteln zu unterlegen. Das quantifizierte Risiko der Position „Fremdwährungsrisiko gem. § 223 SolvaV“ in Höhe von 383 Tsd. € wird deshalb nicht berücksichtigt, da die offene Devisenposition der BTV zum Jahresultimo den Schwellenwert von 2 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht übersteigt. Somit ist dieser Betrag nicht in der Summe des Mindesteigenmittelerfordernisses des Marktrisikos mit einzubeziehen. 6.3. Operationelles Risiko Die BTV ermittelt das Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko nach dem Standardansatz gemäß § 22k BWG iVm §§ 185-187 SolvaV. Der Standardansatz stellt eine gegenüber dem Basisindikatoransatz fortgeschrittenere Methode zur Bemessung der erforderlichen Eigenmittel für operationelle Risiken dar. Hierbei wird die Summe aus Nettozinserträgen und zinsunabhängigen Nettoerträgen der vergangenen drei Jahre nach aufsichtsrechtlich vorgegebenen Geschäftsfeldern gegliedert und anschließend der Dreijahresdurchschnitt je Geschäftsfeld berechnet. Im nächsten Schritt wird jedem Geschäftsfeld ein aufsichtsrechtlich definiertes Risikogewicht zugeordnet. Anschließend wird das zugeordnete Risikogewicht mit dem Dreijahresdurchschnitt je Geschäftsfeld multipliziert. Die Summe der einzelnen Produkte je Geschäftsfeld ergibt das Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko. Eine Aufschlüsselung und Beschreibung der Geschäftsfelder ist dem Anhang X der Richtlinie 2000/12/EG zu entnehmen. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 54|55 7. Weitere Risiken Das Kontrahentenausfallrisiko (CCR) stellt eine Risikounterart des Adressausfallrisikos und das Beteiligungsrisiko eine Risikoart des Kreditrisikos in der BTV dar. In der Offenlegungsverordnung werden diese Kategorien explizit hervorgehoben. 7.1. Kontrahentenausfallrisiko Das Kontrahentenausfallrisiko ist das beidseitige Kreditrisiko von Geschäften mit einer unsicheren Forderungshöhe, die im Zeitablauf mit den Bewegungen der zugrunde liegenden Marktfaktoren schwankt. Positionen, welche ein Kontrahentenausfallrisiko generieren, weisen dabei folgende Charakteristika auf: •Sie generieren einen Kreditbetrag, der bei Ausfall des Kontrahenten als Ersatzkosten des Geschäftes definiert wird. •Der Kreditbetrag hängt von einem oder mehreren zugrunde liegenden Marktfaktoren ab. •Instrumente mit CCR gehen mit einem Zahlungsaustausch bzw. einem Austausch von Finanzinstrumenten gegen Zahlung einher. •Es existiert ein expliziter Kontrahent, welchem eine eindeutige Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet werden kann. •Das CCR besteht bilateral, d. h. für beide Kontrahenten während der Vertragslaufzeit. •Es können Risikominderungstechniken herangezogen werden. In den nachfolgenden Ausführungen dieses Kapitels wird unter dem Begriff Kontrahenten jeweils das Gegenüber verstanden, mit dem die BTV das Geschäft abgeschlossen hat. Dies kann sowohl eine Bank als auch eine Nichtbank sein. Die BTV berechnet das Kontrahentenausfallrisiko mit der Marktbewertungsmethode gemäß § 234 SolvaV. Hierbei ergibt sich der Forderungswert aus positiven Marktwerten (mindestens jedoch Null) zuzüglich eines Aufschlages, der sich als prozentueller Anteil vom Nominale errechnet. Methode der Risikodeckungsmassenallokation Das Kontrahentenausfallrisiko wird im Rahmen des Adressausfallrisikos berücksichtigt. Somit geht eine Kapitalallokation gemäß § 39a BWG mit der Allokation für das Adressausfallrisiko einher. Welche Methode zur Berechnung des Risikos angewandt wird und wie viel Kapital dem Kreditrisiko alloziert wurde, ist dem Kapitel „ICAAP (Säule II)“ zu entnehmen. Ausnützungen für Geschäfte mit Kontrahentenausfallrisiko werden für Kunden- sowie für Bankgeschäfte mit Limits begrenzt. Die Limits werden laufend den Marktwerten gegenübergestellt und bei Überschreitungen Maßnahmen (z. B. Einforderung von Sicherheiten) gesetzt. Absicherung der Besicherungen sowie Reservenbildung In der BTV können zur Absicherung von Kontrahentenausfallrisiken grundsätzlich alle im Kapitel „Arten von Besicherungen“ aufgelisteten Sicherheiten herangezogen werden. Die Sicherstellung der Werthaltigkeit und Verwertbarkeit von Besicherungen für Kontrahentenausfallrisiken erfolgt gemäß den internen Vorschriften und Verfahren, die ebenfalls im Kapitel „Kreditrisikominderung“ näher erläutert werden. Die BTV geht im Zuge der Kreditrisikominderung auch vertragliche Netting-Rahmenvereinbarungen zur Reduzierung von Kontrahentenausfallrisiken ein. Weiters werden auch Nachschussvereinbarungen mit Kontrahenten getroffen. Sicherungsbetrag bei Bonitätsherabstufung Im Falle des Zustandekommens eines negativen Marktwertes aus Sicht der BTV bestehen gegenüber Nichtbanken keine Nachschussverpflichtungen für die BTV. Gegenüber Banken hingegen bestehen Nachschussverpflichtungen für die BTV, insofern ein Credit Support Annex (CSA) bzw. ein Besicherungsanhang (BSA) zwischen der BTV und der betreffenden Bank existiert. Werte von Geschäften mit Kontrahentenausfallrisiko Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Summe der aktuellen Bruttoforderungen, deren Aufrechnungsmöglichkeiten sowie zu den gehaltenen Besicherungen der Geschäfte mit einem Kontrahentenausfallrisiko. Geschäfte mit Kontrahentenausfallrisiko in Tsd. € Bruttoforderung vor Aufrechnungsmöglichkeiten Aufrechnungsmöglichkeiten Bruttoforderung nach Aufrechnungsmöglichkeiten Gehaltene Besicherungswerte 98.629 36.131 62.498 0 Nettokreditforderungen 62.498 Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 56|57 Maße für den Forderungswert Der Bruttoforderungswert von Derivatgeschäften wird in der BTV nach der Marktbewertungsmethode gemäß § 234 SolvaV berechnet und beträgt per 31. Dezember 2013 in Summe 62,5 Mio. €. Nominal- und Marktwerte von Derivatgeschäften Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Nominal- und Marktwerte von Derivatgeschäften, unterteilt nach Produktgruppen sowie nach Kauf- und Verkaufskontrakten. Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte per 31. Dezember 2013: in Tsd. € Kontraktvolumen/Restlaufzeiten Gesamt 1.767.453 629.163 1.138.290 383.601 191.943 191.658 2.151.054 positiv negativ > 5 Jahre 19.537 –5.344 118 –4.991 19.419 –353 1.078 –986 778 –198 300 –788 20.615 –6.330 Zinsswaps Kauf Verkauf Zinssatzoptionen Kauf Verkauf Zinssatzverträge Gesamt < 1 Jahr 1 – 5 Jahre 221.169 1.063.618 110.923 420.797 110.246 642.821 54.808 197.033 27.404 98.659 27.404 98.374 275.977 1.260.651 Währungsswaps Kauf Verkauf Devisentermingeschäfte FX-Swaps Wechselkursverträge Gesamt 17.500 8.750 8.750 37.116 921.960 976.576 48.536 24.268 24.268 4.358 0 52.894 12.186 5.300 6.886 0 0 12.186 78.222 38.318 39.904 41.474 921.960 1.041.656 1.943 0 1.943 336 5.506 7.785 –1.909 –1.909 0 –1.006 –7.056 –9.971 7.674 0 7.674 3 0 7.677 –7.564 –7.564 0 –160 0 –7.724 1.291 0 1.291 0 0 1.291 –1.619 –1.619 0 0 0 –1.619 26.000 16.000 5.000 47.000 814 0 554 0 60 0 0 26.000 26.000 0 16.000 16.000 0 5.000 5.000 0 47.000 47.000 0 814 814 0 0 0 0 554 554 0 0 0 0 60 60 0 0 0 1.278.553 1.329.545 631.612 3.239.710 10.274 –11.642 45.773 –43.331 21.966 –7.949 Derivate auf wertpapierbezogene Geschäfte und sonstige Derivate Kauf Verkauf Wertpapierbezogene Geschäfte und sonstige Derivate Gesamt Gesamt Bankbuch > 5 Jahre 482.666 97.443 385.223 131.760 65.880 65.880 614.426 Marktwerte positiv negativ positiv negativ < 1 Jahr 1 – 5 Jahre 1.490 –1.486 37.135 –35.197 0 –1.486 4 –34.735 1.490 0 37.131 –462 185 –185 407 –410 183 –2 399 –6 2 –183 8 –404 1.675 –1.671 37.542 –35.607 Zinssatzoptionen – Handelsbuch Kauf Verkauf Zinsswaps – Handelsbuch Kauf Verkauf Zinssatzverträge Gesamt 0 0 0 0 0 0 0 15.383 7.171 8.212 0 0 0 15.383 34.735 17.022 17.713 0 0 0 34.735 50.118 24.193 25.925 0 0 0 50.118 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 8 0 0 0 0 8 –11 0 –11 0 0 0 –11 303 303 0 0 0 0 303 –315 0 –315 0 0 0 –315 Derivate auf wertpapierbezogene Geschäfte und sonstige Derivate Kauf Wertpapierbezogene Geschäfte und sonstige Derivate Gesamt Gesamt Handelsbuch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15.383 34.735 50.118 0 0 8 –11 303 –315 Nicht abgewickelte derivat. Finanzinstrumente Gesamt 1.278.553 1.344.928 666.347 3.289.828 10.274 –11.642 45.781 –43.342 22.269 –8.264 7.2. Beteiligungsrisiko Angewandte Rechnungslegungsvorschriften Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Bank zu dienen, werden im Konzernabschluss der BTV unter „Finanzielle Vermögenswerte – available for sale“ sowie unter „Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen“ ausgewiesen. Die beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen in der Position „Finanzielle Vermögenswerte – available for sale“ werden auf Basis eines Börsenkurses oder aufgrund anerkannter Bewertungsmodelle ermittelt. Sofern diese Vermögenswerte für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden sie zu Anschaffungskosten („at cost“) bewertet. Buchwert im Vergleich zum Fair Value in Tsd. € Börsenotierte Kreditinstitute Nicht börsenotierte Kreditinstitute Sonstige nicht börsenotierte Beteiligungen Gesamt Kumulative realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Im Geschäftsjahr 2013 gab es Gewinne und Verluste aus der Veräußerung bzw. Liquidation von Beteiligungspositionen. Konkret ergab sich ein kumulierter Gewinn von 1,4 Mio. €. Wesentliche Beteiligungen, auf die die BTV einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an dem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach der Erstkonsolidierung eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Buchwert im Vergleich zum Fair Value Die folgende Tabelle zeigt die Arten der Beteiligungspositionen sowie den Vergleich von Buchwert zu Fair Value. Buchwert Fair Value 328.682 10.992 192.062 301.859 10.992 192.062 531.736 504.913 Kumulative nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen In den ergänzenden Eigenmitteln wurde zum 31.12.2013 keine Neubewertungsreserve aus Beteiligungspositionen erfasst. Im Jahr 2013 ergaben sich keine nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 58|59 8. Vergütungspolitik und -praktiken Für die Festlegung der Grundsätze der Vergütungspolitik der BTV ist der gemäß § 39c BWG eingerichtete Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates zuständig. Der in der Sitzung des Aufsichtsrates der BTV vom 23.11.2010 eingerichtete Vergütungsausschuss nimmt insbesondere die Aufgaben gemäß Z 3 der Anlage zu § 39b BWG wahr, legt somit die Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese – insbesondere auf Basis der durch die interne Revision vorzunehmenden jährlichen Überprüfung der Vergütungspraxis – regelmäßig und trägt die Verantwortung für deren Umsetzung. Weiters bemisst der Vergütungsausschuss die Höhe der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstandes anhand vom Vergütungsausschuss definierter Parameter für die Beurteilung der variablen Vergütungen der Vorstände. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses der BTV sind • Dr. Franz Gasselsberger, MBA, • Dr. Dietrich Karner, • Dkfm. Dr. Johann F. Kwizda, welche, jeder für sich, über langjährige Erfahrung in der Führung von Konzernen verfügen, womit die erforderliche Fachkenntnis und praktische Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik gegeben und die Beiziehung eines externen Beraters nicht erforderlich ist. Seitens des Betriebsrates ist Herr Harald Gapp in den Vergütungsausschuss entsandt. Vorweg ist festzuhalten, dass die Vergütungspolitik der BTV auf allen Ebenen der Mitarbeiter hinsichtlich variabler Vergütungsbestandteile sehr zurückhaltend ist und in diesem Zusammenhang in keinem Fall die Übernahme von Risiken durch Prämien- oder Provisionssysteme fördert oder gar nur ermöglicht. Es bestehen in der BTV insbesondere keine verkaufserfolgsbezogenen Provisionen. Die Vergütung (einschließlich der Vergütung des Vorstands) richtet sich jeweils nach dem Umfang des Aufgabenbereiches, der Verantwortung und der persönlichen Leistung sowie nach der Erreichung der Unternehmensziele und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Die persönliche Leistung ist den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der BTV angepasst und hat die damit zusammenhängenden Risiken mit zu berücksichtigen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungen haben sich an Unternehmen derselben Branche und von ähnlicher Größe und Komplexität zu orientieren. Berücksichtigt ist in der Vergütung des Vorstandes ein angemessenes Verhältnis von fixen zu variablen Vergütungsbestandteilen, wobei die variablen Bezüge, bezogen auf die Gesamtheit der Bezüge, eine Bandbreite von 20 bis 40 % der Gesamtbezüge aufweisen. Der fixe Vergütungsbestandteil orientiert sich an den jeweiligen Aufgabengebieten. Die variable Gehaltskomponente berücksichtigt gemeinsame und persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder ebenso wie die generelle Unternehmensentwicklung im Sinne der Erfüllung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung. Maßstab für den Unternehmenserfolg ist das Erreichen mittelbis langfristiger strategischer Ziele, insbesondere unter Beachtung einer nachhaltigen Risikotragfähigkeit, wie die nachhaltige Einhaltung der Risikoausnutzung gemäß Gesamtbanksteuerung (ICAAP), das nachhaltige Erreichen der strategischen Finanzziele auf Basis der definierten Strategie und der Mehrjahresplanung der Bank sowie der sonstigen strategischen Ziele. In Entsprechung der Z 12 der Anlage zu § 39b BWG wird ein Anteil von 40 % der variablen Vergütung sämtlicher identifizierter Mitarbeiter, sofern eine solche über der Erheblichkeitsschwelle von 25 % der fixen Vergütung bzw. einem absoluten Betrag in Höhe von 30 Tsd. € gelegen ist, jeweils auf einen Zeitraum von fünf Jahren zurückgestellt, wobei der Erwerb solcher zurückgestellter Anteile nicht rascher erfolgt als auf proportionaler Basis. Die Kriterien für die Erdienung solcher zurückgestellter Anteile der variablen Vergütung entsprechen den vorgenannten, der Bemessung der gesamten variablen Vergütung zugrunde gelegten Kriterien, als in diesen das hier insbesondere relevante Kriterium der Nachhaltigkeit bereits abgebildet ist. Eine Auszahlung von Anteilen der variablen Vergütung in Aktien oder anderen in der Anlage zu § 39b BWG vorgesehenen Instrumenten erfolgt – wiederum in gesetzmäßiger Anwendung des in § 39b BWG vorgesehenen Proportionalitätsprinzips – nicht. In der BTV weisen – abgesehen von der Vergütung des Vorstandes – lediglich die Gehälter der ersten Ebene unterhalb des Vorstandes eine direkte Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsergebnis der Gesamtbank auf, dies in einem Ausmaß von unter 2,0 % des Gesamtjahresbezuges. Alle sonstigen Mitarbeiter erhalten eine jährliche, freiwillige Sonderzahlung, deren Höhe im Wesentlichen einerseits durch die persönliche, durch die jeweilige Führungskraft zu beurteilende Zielerreichung sowie andererseits durch das Geschäftsergebnis des Unternehmens bestimmt ist. Geschäftsbereich Firmenkunden Privatkunden Institutionelle Kunden und Banken Marktfolge Die quantitativen Informationen über die gewährten Vergütungen im Geschäftsjahr 2013, aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen, stellen sich wie folgt dar: Summe der gewährten Vergütungen in Tsd. € 9.196 22.196 808 13.342 Anzahl der Begünstigten 164 369 13 250 Die Vergütungen des höheren Managements stellen sich wie folgt dar: Art der Vergütung Fixe Vergütung Variable Vergütung Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass Risikoübernahmen in der BTV mindestens vom VierAugen-Prinzip getragen sind. Es gibt daher keinerlei individuelle Möglichkeit für einen einzelnen Mitarbeiter, Entscheidungen zu treffen, die sich auf die Entwicklung der Risikosituation der BTV wesentlich auswirken. Derartige Entscheidungen werden ausschließlich durch die Geschäftsleitung, wiederum in Anwendung eines (Mindestens-)Vier-Augen-Prinzips, NAME DES GESCHÄFTSLEITERS Dir. Peter Gaugg Mag. Matthias Moncher Mag. Dietmar Strigl (bis 31.05.2013) Gerhard Burtscher (ab 01.06.2013) Im Geschäftsjahr 2013 wurde hinsichtlich der Mitglieder des Vorstandes ein Gesamtbetrag in Höhe von 118,4 Tsd. € der variablen Vergütung zurückgestellt. Aufgrund der bis vor dem Geschäftsjahr 2012 in Anspruch genommenen vollständigen Neutralisierung des Grundsatzes über die Zurückstellung von Teilen der variablen Vergütung waren im Berichtsjahr noch keine Teile der zurückgestellten variablen Vergütung zu gewähren bzw. auszuzahlen. Somit hat ein diesbezüglicher Ausweis zu unterbleiben. Höhe der Vergütung in Tsd. € 3.125 760 Anzahl der Begünstigten 26 getroffen. Ungeachtet dessen bildet die vorstehende, das höhere Management betreffende Aufstellung jedenfalls sämtliche Mitarbeiter ab, denen ein relevanter, wenngleich kein wesentlicher Einfluss auf das Risikoprofil der BTV zukommt. In Entsprechung des § 15a Abs. 2 iVm Abs. 3 OffV erfolgt der Ausweis der quantitativen Informationen hinsichtlich der Geschäftsleiter wie folgt: Höhe des Gesamtbezuges in Tsd. € 592 430 547 124 Des Weiteren ist festzuhalten, dass Vergütungen in der BTV ausschließlich in Bargeld erfolgen. Somit ist eine Vergütung in Anteilen oder in mit Anteilen verknüpften Instrumenten oder anderer Art nicht erfolgt. Im Geschäftsjahr 2013 wurden in Bezug auf das höhere Management weder Einstellungsprämien noch Abfindungen gewährt. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 60|61 9. Dokumentenstruktur-Mapping Das Dokumentenstruktur-Mapping hat den Zweck, die relevanten Offenlegungspflichten mit dem Inhalt dieses Dokuments in Verbindung zu setzen. Dadurch soll es dem Leser ermöglicht werden, sich schnell und einfach im Dokument zurechtzufinden. maSSgeblicher § der OffV Die nachfolgende Tabelle enthält hierfür in der ersten Spalte den maßgeblichen § der Offenlegungsverordnung und in der zweiten Spalte die Position im Dokument. Aufgrund der Inhalte im Dokument kann auch nachvollzogen werden, warum bestimmte Vorschriften für die BTV nicht relevant sind. Position im Dokument §1 §1 §2Z1 §2Z1 §2Z2 §2Z3 §2Z4 §3Z1 §3Z2 § 3 Z 2 lit. a § 3 Z 2 lit. b § 3 Z 2 lit. c § 3 Z 2 lit. d §3Z3 §3Z4 §4Z1 §4Z2 §4Z3 §4Z4 §4Z5 §5Z1 §5Z2 §5Z3 § 5 Z 3 lit. a § 5 Z 3 lit. a lit. aa § 5 Z 3 lit. a lit. bb § 5 Z 3 lit. a lit. cc § 5 Z 3 lit. b § 5 Z 3 lit. b lit. aa § 5 Z 3 lit. b lit. bb § 5 Z 3 lit. b lit. cc § 5 Z 3 lit. b lit. dd §5Z4 §5Z5 §6Z1 Präambel Umgang mit diesem Dokument/Zweck ICAAP (Säule II)/Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken ICAAP (Säule II)/Verfahren zur Messung der Risiken ICAAP (Säule II)/Struktur und Organisation des Risikomanagements ICAAP (Säule II)/Risikoberichtssystem ICAAP (Säule II)/Organisatorische und prozessuale Aspekte des Risikomanagements Impressum Informationen zur BTV/Konzernstruktur Informationen zur BTV/Konzernstruktur Informationen zur BTV/Konzernstruktur Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur nicht relevant für BTV Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur nicht relevant für BTV Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur ICAAP (Säule II) Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I) nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I) Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I) Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Methode der Risikodeckungsmassenallokation §6Z2 Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Absicherung der Besicherung und Bildung von Reserven §6Z3 nicht relevant für BTV maSSgeblicher § der OffV Position im Dokument §6Z4 §6Z5 §6Z6 §6Z7 §6Z8 §6Z9 § 7 Abs. 1 Z 1 § 7 Abs. 1 Z 2 Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Sicherungsbetrag bei Bonitätsherabstufung Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Beizulegende Zeitwerte der Geschäfte Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Maße für den Forderungswert nicht relevant für BTV Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Nominal- und Marktwerte von Derivatgeschäften nicht relevant für BTV Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Ausfallsdefinition Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge § 7 Abs. 1 Z 3 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus unterschiedlichen Blickwinkeln/Durchschnittsbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen § 7 Abs. 1 Z 4 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach geografischen Gebieten (Ländern) § 7 Abs. 1 Z 5 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach Wirtschaftszweigen (Branchen) § 7 Abs. 1 Z 6 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach ihrer Restlaufzeit § 7 Abs. 1 Z 7 lit. a Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach Wirtschaftszweigen (Branchen) § 7 Abs. 1 Z 7 lit. b Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Risikovorsorgen nach Wirtschaftszweigen (Branchen) § 7 Abs. 1 Z 7 lit. c Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen § 7 Abs. 1 Z 8 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Bruttoforderungswerte und Risikovorsorgen von ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen nach geografischen Gebieten (Ländern) § 7 Abs. 1 Z 9 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen § 7 Abs. 1 Z 9 lit. a Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen § 7 Abs. 1 Z 9 lit. b Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen § 7 Abs. 1 Z 9 lit. c Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen § 7 Abs. 1 Z 9 lit. d Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen § 7 Abs. 1 Z 9 lit. e Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen § 7 Abs. 2 nicht relevant für BTV § 7 Abs. 3 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/ Risikovorsorgen in der Gesamtergebnisrechnung §8Z1 §8Z2 §8Z3 §8Z4 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Externe Ratings Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Externe Ratings Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Externe Ratings Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Externe Ratings § 8 Z 5 lit. a Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach Risikogewichten § 8 Z 5 lit. b Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus unterschiedlichen Blickwinkeln/Von den Eigenmitteln abzuziehende Forderungswerte Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 62|63 maSSgeblicher § der OffV §9 § 10 § 11 Z 1 § 11 Z 1 lit. a § 11 Z 1 lit. b § 11 Z 1 lit. c § 11 Z 2 § 11 Z 3 § 12 Z 1 § 12 Z 2 § 12 Z 3 Position im Dokument nicht relevant für BTV Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Marktrisiko nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Operationelles Risiko nicht relevant für BTV nicht relevant für BTV § 13 Z 1 ICAAP (Säule II)/Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken/Kreditrisiko/ Beteiligungsrisiko § 13 Z 2 § 13 Z 3 § 13 Z 4 Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Angewandte Rechnungslegungsvorschriften Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Buchwert im Vergleich zum Fair Value Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Buchwert im Vergleich zum Fair Value § 13 Z 5 Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Kumulative realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen § 13 Z 6 Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Kumulative nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen § 14 Z 1 ICAAP (Säule II)/Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken/Marktrisiko/ Zinsrisiko/Arten des Zinsrisikos § 14 Z 1 ICAAP (Säule II)/Verfahren zur Messung der Risiken/Marktrisiko/Zinsrisiko/Häufigkeit der Messung des Zinsrisikos § 14 Z 2 ICAAP (Säule II)/Verfahren zur Messung der Risiken/Marktrisiko/Zinsrisiko/ Schlüsselannahmen bei der Modellierung des Zinsrisikos § 14 Z 3 ICAAP (Säule II)/Verfahren zur Messung der Risiken/Marktrisiko/Zinsrisiko/ Gewinnschwankungen bei Auf- und Abwärtsschocks § 15 § 15a § 16 nicht relevant für BTV Vergütungspolitik und -praktiken nicht relevant für BTV § 17 Z 1 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting § 17 Z 2 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten § 17 Z 3 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Arten von Besicherungen § 17 Z 4 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Wichtigste Arten von Sicherungsgebern und Sicherheitenstellern § 17 Z 5 ICAAP (Säule II)/Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken § 17 Z 6 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Besicherte Forderungswerte § 17 Z 7 Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Besicherte Forderungswerte § 18 nicht relevant für BTV Impressum Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1 6020 Innsbruck Telefon +43/(0)5 05 333-0 Fax +43/(0)5 05 333-1180 E-Mail [email protected] www.btv.at S.W.I.F.T./BIC: BTVAAT22 BLZ: 16000 DVR: 0018902 FN: 32.942w UID: ATU 317 12 304 Hinweise Die in der Offenlegung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer in gleicher Weise. Medieninhaber (Verleger) Bank für Tirol und Vorarlberg AG Stadtforum 1 6020 Innsbruck Konzept BTV Finanzen & Controlling Mag. (FH) Mario Haller, FRM Gestaltung BTV Marketing & Kommunikation Mag. (FH) Nicola Dander Redaktionsschluss 31. März 2014 Veröffentlichung 1. April 2014 In der Offenlegung der BTV können aufgrund von Rundungsdifferenzen minimal abweichende Werte in Tabellen bzw. Grafiken auftreten. Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der BTV beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder Risiken in nicht kalkulierter Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 64|65