offenlegung 2013 - BTV VIER LÄNDER BANK

Werbung
OFFENLEGUNG 2013
BANK FÜR TIROL UND VORARLBERG AG
Inhaltsverzeichnis
1. Präambel
1.1. Basel II
1.1.1. Säule I – Mindesteigenkapitalanforderungen
1.1.2. Säule II – Das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren
1.1.3. Säule III – Marktdisziplin
1.2. Basel III
2. Umgang mit diesem Dokument
3. Begriffsbestimmungen
4. Informationen zur BTV
4.1. Konzernstruktur
4.2. Eigenmittelstruktur
5. ICAAP (Säule II)
5.1. Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken
5.1.1. Kreditrisiko
5.1.2. Marktrisiko
5.1.3. Liquiditätsrisiko
5.1.4. Operationelles Risiko
5.1.5. Makroökonomisches Risiko
5.1.6. Sonstige Risiken
5.2. Struktur und Organisation des Risikomanagements
5.3. Verfahren zur Messung der Risiken
5.3.1. Kreditrisiko
5.3.2. Marktrisiko
5.3.3. Liquiditätsrisiko
5.3.4. Operationelles Risiko
5.3.5. Makroökonomisches Risiko
5.3.6. Sonstige Risiken
5.4. Risikoberichtssystem
5.4.1. Kreditrisiko
5.4.2. Marktrisiko
5.4.3. Liquiditätsrisiko
5.4.4. Operationelles Risiko
5.4.5. Makroökonomisches Risiko
5.5. Organisatorische und prozessuale Aspekte des Risikomanagements
6. Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)
6.1. Kreditrisiko
6.1.1. Adressausfallrisiko
6.1.2. Kreditrisikominderung
6.1.3. Externe Ratings
6.2. Marktrisiko
6.3. Operationelles Risiko
7. Weitere Risiken
7.1. Kontrahentenausfallrisiko
7.2. Beteiligungsrisiko 8. Vergütungspolitik und -praktiken
9. Dokumentenstruktur-Mapping
4
4
4
4
6
6
9
10
11
11
14
17
17
17
20
21
22
22
22
23
24
25
27
28
28
28
28
29
30
32
38
39
40
41
42
43
43
51
54
55
55
56
56
59
60
62
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 02 | 03
1. Präambel
Das Finanzsystem gehört zur Infrastruktur eines
Staates und ist ein öffentliches Gut. Demnach hat der
Staat dieses zu schützen und ist für sein Funktionieren
sowie für seine Weiterentwicklung verantwortlich. Die
hierfür nötige Regulierung im Bankenbereich ist als
eine supranationale Aufgabe zu sehen. Die aktuellen
Maßnahmen vieler Staaten und supranationaler Organisationen belegen, dass diese Verantwortung heute
noch aktiver als in den vergangenen Jahren wahrgenommen wird. Eine wichtige Funktion hierbei erfüllt
unter anderem der 1974 auf Initiative der G-10-Staaten
gegründete Basler Ausschuss für Bankenaufsicht.
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht übernimmt
eine Transformationsfunktion für Staaten. Als ein über
Staaten hinweg global anerkanntes Gremium ist er in
der Lage, national und global relevante Themen im
Bereich der Finanzwirtschaft aufzugreifen, zu vereinen und Lösungsvorschläge anzubieten. Die Leistung
des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht trägt dazu
bei, dass das „öffentliche Gut“ Finanzmarktstabilität
wahrscheinlicher wird. Seine Aufgabe ist es, Überwachungsstandards sowie Richtlinien zu erarbeiten und
vorzuschlagen. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat jedoch keine Kompetenz zur Gesetzgebung
oder zur Überwachung der Banken in den einzelnen
Ländern. Die bedeutsamsten Ergebnisse der Tätigkeit
des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht sind die drei
Basler Akkorde „Basel I“, „Basel II“ und „Basel III“.
1.1. Basel II
Der Basler Eigenkapitalakkord („Basel II“), welcher am
26. Juni 2004 veröffentlicht wurde, stellt eine Weiterentwicklung des Basel-I-Rahmenwerkes dar und
ersetzt dessen Regelungen zu weiten Teilen.
Ziel der neuen Eigenmittelvorschriften ist die weitgehende Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems.
Dieses Ziel soll erreicht werden durch:
•Eine Ausrichtung der Eigenmittelunterlegung am
tatsächlichen Risiko
•Eine Berücksichtigung von Risiken bei gleichzeitigem
Erhalt der bisherigen Eigenkapitalausstattung im
Bankwesen insgesamt
•Eine kontinuierliche Verfeinerung der Risikomessverfahren
•Eine Vereinheitlichung der internationalen
Aufsichtsstandards
Basel II wurde ausgehend von der Zielsetzung der
Sicherung der Stabilität des Finanzsystems als
3-Säulen-Modell konzipiert (siehe Abbildung S. 5).
1.1.1. Säule I – Mindesteigenkapitalanforderungen
Die Säule I soll für eine ausreichende und risikogerechte Eigenmittelunterlegung sorgen. Sie enthält
die Definition der anrechenbaren Eigenmittel und die
aufsichtlichen Messverfahren zur Ermittlung des Risikovolumens für die nachstehenden Risikokategorien:
•Kreditrisiko
•Marktrisiko
•Operationelles Risiko
Die anrechenbaren Eigenmittel werden ins Verhältnis
zum Risikovolumen gesetzt. Der daraus ermittelte
Quotient entspricht dem regulatorischen Mindesteigenmittelerfordernis und muss mindestens 8 % betragen.
1.1.2. Säule II – Das bankaufsichtliche
Überprüfungsverfahren
Der Zweck des bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (Supervisory Review Process, SRP) besteht
darin, Risiken frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig
entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu
können, damit auf die unterlegten Eigenmittel erst
gar nicht zurückgegriffen werden muss. Das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren teilt sich hier in das
interne Kapitaladäquanzverfahren (Internal Capital
Adequacy Assessment Process, ICAAP) und den bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozess
(Supervisory Review and Evaluation Process, SREP).
Der ICAAP stellt die Anforderung an Kreditinstitute,
über eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitals zu verfügen sowie Verfahren zur Messung ihrer
angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis
zu ihrem Risikoprofil zu integrieren. Der Fokus liegt
auf der Entwicklung einer Gesamtbankrisikosteuerung
sowie eines internen Kapitalmanagements. Im Rahmen der Säule II sind hierbei alle wesentlichen Risiken
eines Kreditinstitutes zu berücksichtigen. Der SREP
stellt die Anforderung an die Aufsicht, alle Kreditinstitute einem Evaluierungsprozess zu unterziehen. In
diesem Prozess sind das Risikoprofil zu evaluieren und
qualitative Elemente (Strategie, bankinterne Prozesse,
Management etc.) zu bewerten.
Die drei säulen von basel II Stabilität des Finanzsystems
SÄULE I
SÄULE II
SÄULE III
Mindesteigenkapitalanforderungen
Das bankaufsichtliche
Überprüfungsverfahren
Marktdisziplin
Kreditrisiko
• Standardansatz
• IRB-Ansatz
ICAAP
Internal Capital Adequacy
Assessment Process
Marktrisiko
• Standardansatz
• Interne VaR-Modelle
SREP
Supervisory Review and
Evaluation Process
Offenlegungspflichten
der Banken
• Transparenz der Marktteilnehmer bezüglich
der Risikosituation der
Bank
• Erhöhte Vergleichbarkeit der Institute
Operationelles Risiko
• Basisindikatoransatz
• Standardansatz
• Fortgeschrittener
Messansatz
Die Stabilität des Finanzmarktes ruht nach Basel II
auf drei – einander gegenseitig verstärkenden – Säulen.
Das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren
(Supervisory Review Process, SRP) basiert gemäß
den vom Basler Ausschuss publizierten Papieren auf
den folgenden vier Grundsätzen, deren Adressaten
sowohl die Banken als auch die Aufsichtsbehörde sind
und welche auf die Verbesserung der bankinternen
Risikomanagement- und Kontrollsysteme abzielen:
Grundsatz 2
Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungen und Strategien zur angemessenen Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten. Gleiches
gilt für die Fähigkeit der Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und
deren Einhaltung sicherzustellen (SREP).
Grundsatz 1
Banken sollten über ein Verfahren zur Beurteilung
ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie über eine Strategie
für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus verfügen
(ICAAP).
Grundsatz 3
Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie über eine höhere Eigenkapitalausstattung
als die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestkapitalausstattung verfügen.
Grundsatz 4
Die Aufsichtsinstanzen sollten frühzeitig eingreifen,
um zu verhindern, dass das Eigenkapital unter die
geforderte Mindestausstattung fällt, die aufgrund des
Risikoprofils einer bestimmten Bank notwendig ist.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 04| 05
Die drei säulen von basel II als eine einheit Basel II
SÄULE I
SÄULE II
SÄULE III
regulatorische Sicht
bankinterne Sicht (ICAAP)
Marktsicht
Kreditrisiko
Marktrisiko
Operationelles Risiko
Beurteilung durch die
Aufsicht (SREP)
Markttransparenz
Die drei Säulen bilden eine Einheit und dürfen nicht
isoliert voneinander betrachtet werden.
Mögliche Handlungsmaßnahmen der Aufsicht
Sollte die Aufsicht im Rahmen dieses Prozesses
Mängel feststellen, stehen ihr nachfolgende Eingriffsrechte zur Verfügung:
•Die Eigenmittelanforderungen an das Kreditinstitut
hinaufzusetzen und/oder
•Auflagen zur Implementierung adäquaterer
Methoden des Risikomanagements und/oder der
Kapitaladäquanzmessung zu erlassen.
1.1.3. Säule III – Marktdisziplin
Der Basler Ausschuss bezweckt mit der Säule III eine
explizite Stärkung der Marktdisziplin. Kreditinstitute
werden verpflichtet, Informationen offenzulegen, die
es anderen Marktteilnehmern erleichtern, das bankspezifische Risiko einzuschätzen. Ziel ist, dass die anderen Marktteilnehmer eine Bank bei risikobewusster
Geschäftspolitik und bei einem wirksamen Risikomanagement durch entsprechend positive Anlage- oder
Kreditentscheidungen mit günstigen Konditionen
belohnen, während Banken mit riskanter Geschäftspolitik und mangelhaftem Risikomanagement durch
entgegengesetztes negatives Investitionsverhalten
und schlechtere Konditionen vom Markt „abgestraft“
werden. Damit die Kräfte des Marktes wirksam
werden können, sieht die Säule III hier umfangreiche
quantitative und qualitative Offenlegungen von Informationen vor.
1.2. Basel III
Die Erkenntnisse und Erfahrungen während der
Finanzkrise haben den Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung von Basel II aufgezeigt. Hieraus resultierten neue Vorschriften, die unter dem Begriff „Basel III“
vom Basler Ausschuss veröffentlicht wurden.
Die Ziele von Basel III sind wie folgt definiert:
•Stärkung der Stressresistenz des Banksektors
•Stärkung des Risikomanagements und der Risikosteuerung
•Erhöhung der Transparenz und Offenlegungspflicht
von Banken
Die Reform umfasst zum einen Regulierungen bezüglich der mikroprudenziellen Aufsicht (Einzelbankebene) und zum anderen auch makroprudenzielle
Elemente, welche auf systemische Risiken des Bankensektors abzielen. Die mikro- und makroprudenziellen Ansätze sind als komplementär zu verstehen.
Das Reformpaket Basel III sieht Neuerungen in folgenden Bereichen vor:
•Neudefinition des regulatorischen Eigenmittelbegriffs
•Anpassung der Mindesteigenmittelquoten
•Erhöhung der Risikodeckung
•Reduktion der Prozyklizität und Einführung von
antizyklischen Puffern
•Einführung einer Leverage Ratio (Verschuldungsrate)
•Neue Standards im Liquiditätsrisikomanagement
Neudefinition des regulatorischen Eigenmittelbegriffs
Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die Qualität
zahlreicher Komponenten der Eigenmittel – so wie sie
in Basel II definiert sind – nicht ausreichend war, um
Stresssituationen aufzufangen. Diese Mängel sollen
mit der überarbeiteten Definition der Eigenmittel in
Basel III korrigiert werden. Die Neudefinition enthält
hierbei zukünftig nur mehr zwei – Tier 1 und Tier 2 –
statt bisher drei Kapitalschichten. Das Tier-3-Kapital,
das derzeit zur Unterlegung von Marktrisiken genutzt
werden kann, wird zukünftig wegfallen. Zweck des
Tier-1-Kapitals ist es, laufende Verluste bis zu einem
bestimmten Grad aufzufangen und damit das Fortbestehen des Instituts (Going Concern) sicherzustellen.
In dem Fall, dass der Fortbestand des Instituts nicht
mehr gegeben ist, soll das Tier-2-Kapital zur Haftung
herangezogen werden.
Verlusten verwendet werden können. Von Eigenmittelinstrumenten, die dem zusätzlichen Kernkapital
zugerechnet werden, wird im Allgemeinen gefordert,
dass Zahlungen aus diesen Finanzierungsformen
ganz im Entscheidungsermessen des Instituts liegen,
die Instrumente voll an Verlusten teilnehmen und
sie unbefristet sind. Es ist jedoch unter bestimmten
Voraussetzungen möglich, eine Kündigungsoption
zu vereinbaren, die nach frühestens fünf Jahren vom
Institut gezogen werden kann. Dies ist jedoch durch
die Aufsicht zu genehmigen.
Das Tier-1-Kapital wiederum wird in ein hartes Kernkapital sowie in ein zusätzliches Kernkapital unterteilt.
Zur Anerkennung von Eigenmittelkomponenten als
hartes bzw. zusätzliches Kernkapital wurde jeweils ein
Katalog mit Anforderungen erstellt.
•Hartes Kernkapital
•Tier-1-Kapital (Going Concern)
•Eigenmittelquote (Tier 1 und 2)
Im Wesentlichen soll das harte Kernkapital nur
Eigenmittelkomponenten berücksichtigen, die
nachrangig zu allen anderen Instrumenten auf der
Passivseite sind, unbegrenzt zur Verfügung stehen
und ohne Einschränkung für die Kompensation von
Anpassung der Mindesteigenmittelquoten
Zusätzlich zur Neudefinition der Eigenmittel werden
auch die Regelungen zur Mindesteigenmittelquote
angepasst. Zukünftig sollen folgende Mindestquoten
zur Anwendung kommen:
4,5 %
6,0 %
8,0 %
Zusätzlich wird gefordert, einen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 % sowie einen antizyklischen
Puffer in Höhe von bis zu 2,5 % der Bemessungsgrundlage in Form von hartem Kernkapital vorzuhalten.
Die Anhebung der Mindesteigenmittelquoten soll
stufenweise erfolgen.
Basel III – Mindestkapitalquoten
Antizyklischer Puffer
2,5 %
Kapitalerhaltungspuffer
1,875 %
1,25 %
0,625 %
0,625 %
1,25 %
1,875 %
2,5 %
8%
2,5 %
2%
2%
2%
2%
2%
1,5 %
1,5 %
1,5 %
1,5 %
1,5 %
4,5 %
4,5 %
4,5 %
4,5 %
4,5 %
2015
2016
2017
2018
ab 2019
4%
1,5 %
4%
2%
4%
2%
2013
2014
Hartes Kernkapital
Zusätzliches Kernkapital
Ergänzungskapital
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 06| 07
Erhöhung der Risikodeckung
Eine zentrale Erkenntnis, die der Basler Ausschuss
aus der Wirtschaftskrise zieht, ist die Notwendigkeit,
die Risikodeckung der bestehenden Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) zu erhöhen. Die Reform der
Eigenkapitalvereinbarung sieht vor, die Mindesteigenmittelanforderung für das Handelsbuch und komplexe Verbriefungen anzuheben. Außerdem sollen
die Mindesteigenmittelerfordernisse für das Kontrahentenausfallrisiko erhöht und Anreize geschaffen
werden, OTC-Kontrakte über zentrale Gegenparteien
abzuwickeln.
Reduktion der Prozyklizität und Einführung von
antizyklischen Puffern
Der Basler Ausschuss sieht in seinem Konsultationspapier vier Maßnahmen vor, um die Prozyklizität der
Basler Richtlinien zu reduzieren:
•Aufbau von Kapitalpuffern
•Schaffung von Anreizen gegen exzessive
Kreditausweitungen
•Einführung einer dynamischen Risikovorsorge
•Verringerung der Prozyklizität der Kapitalanforderungen
Einführung einer Leverage Ratio (Verschuldungsrate)
Die Leverage Ratio stellt das Tier-1-Kapital den ungewichteten bilanziellen und außerbilanziellen Aktiva
gegenüber und dient als Ergänzung zu den Eigenmittelquoten. Der Basler Ausschuss verfolgt mit der
Leverage Ratio das Ziel, den Verschuldungsgrad eines
Instituts transparent zu machen und es zu ermöglichen, den übermäßigen Aufbau der Verschuldung
zu unterbinden. Die maximale Leverage Ratio wurde
hierfür mit einem Prozentsatz in Höhe von 3 % in
Bezug auf das Tier-1-Kapital vorgegeben. Die Leverage
Ratio ist hierbei auf Basis der nicht-risikogewichteten
Aktiva zu ermitteln. Dadurch sollen in Zukunft das
mit der Risikogewichtung verbundene Modellrisiko,
Messfehler und Interpretationsspielräume ausgeschlossen werden.
Neue Standards im Liquiditätsrisikomanagement
Die internationale Rahmenvereinbarung, welche unter
dem Titel „International framework for liquidity risk
measurement, standards and monitoring“ veröffentlicht wurde, beinhaltet quantitative Mindestanforderungen an ein Liquiditätsrisikomanagement und stellt
eine Ergänzung der vom Basler Ausschuss im September 2008 veröffentlichten qualitativen „Principles for
Sound Liquidity Risk Management and Supervision“
dar.
Diesem Rahmenwerk entsprechend sollen einerseits
ausreichend hohe Liquiditätspuffer vorgehalten
werden, um Liquiditätsschocks kurzfristiger Natur
besser verkraften zu können. Deshalb wird eine kurzfristige Liquiditätskennzahl, die sogenannte Liquidity
Coverage Ratio (LCR), eingeführt. Diese „dispositive“
Kennzahl soll sicherstellen, dass eine Bank ihren Zahlungsverpflichtungen in einer definierten Stresssituation mindestens für einen Monat nachkommen kann.
Andererseits soll ein zweiter Standard für anhaltende
Refinanzierungsschwierigkeiten eine längerfristige
Widerstandskraft der Banken sicherstellen. Erreicht
werden soll dies durch Schaffung einer adäquaten
Fälligkeitsstruktur (Fristenkongruenz) in der Refinanzierung. Hierfür wurde die sogenannte Net Stable
Funding Ratio (NSFR) entwickelt. Ziel dieser strukturellen Kennzahl ist es, die Laufzeitinkongruenzen der
Aktiv- und Passivstruktur einer Bank zu reduzieren.
Ergänzend zu den oben beschriebenen Kennzahlen
fordert der Basler Ausschuss die Berechnung von
fünf Beobachtungskennzahlen. Zweck der Beobachtungskennzahlen ist es, liquiditätsbezogene Trends
auf Instituts- und Systemebene zu identifizieren und
zu analysieren. Der Basler Ausschuss schlägt hierbei
folgende Beobachtungskennzahlen vor:
•Vertragliche Laufzeitinkongruenz
•Konzentration der Refinanzierung
•Verfügbare unbelastete Vermögenswerte
•Marktbezogene Beobachtungsgrößen
•LCR für wesentliche Währungen
2. Umgang mit diesem Dokument
Zweck
Dieses Dokument dient zur Veröffentlichung der
im Rahmen der 3. Säule (Marktdisziplin) von Basel II
geforderten Informationen über die BTV.
Die §§ 26 und 26a BWG sowie die Offenlegungsverordnung der FMA (OffV), BGBl. II 375/2006, zuletzt
geändert durch BGBl. II Nr. 462/2011, stellen den
Kern der Umsetzung der 3. Säule von Basel II dar. Die
Bestimmungen gehen auf die RL 2006/48/EG, zuletzt
geändert durch RL 2011/89/EU, zurück.
Die Offenlegungsverordnung wurde aufgrund des
§ 26 Abs. 7 BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 145/2011,
durch die FMA verordnet.
Der Zweck der Offenlegungsverordnung besteht
in der Umsetzung in das österreichische Recht von
Anhang XII, Teil 2 und Teil 3 der Richtlinie 2006/48/
EG, welcher die Offenlegungspflichten der Kreditinstitute, die sogenannte „Säule 3 von Basel II“, regelt.
Die Richtlinie 2006/48/EG über die Aufnahme und
Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute wurde
vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassen
und im Amtsblatt der Europäischen Union L 177/1 am
30.06.2006 veröffentlicht.
Inhalt
Dieses Dokument beinhaltet sowohl qualitative als
auch quantitative Informationen, die gemäß Säule III
von Basel II durch die BTV offenzulegen sind. Insofern
nicht anders angeführt, beziehen sich sämtliche
Inhalte des gesamten Dokumentes auf den Berichtszeitraum 2013 bzw. auf den Stichtag 31. Dezember
2013 und betreffen den aufsichtsrechtlichen BTV
Konzern gemäß § 30 BWG. Die zur Berechnung des
ICAAP (Säule II) sowie zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses (Säule I) verwendeten
Daten wurden als Datenbasis für die gegenständliche
Offenlegung herangezogen. Allfällige Abweichungen
hiervon werden im Dokument explizit angeführt.
Struktur
Im ersten Kapitel werden Informationen zur Konzern- und Eigenmittelstruktur der BTV offengelegt.
Anschließend wird der ICAAP (Säule II) der BTV,
ausgehend von Risikostrategie und -politik bis hin zu
den einzelnen Risikokategorien, vorgestellt. Danach
folgen Informationen zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses (Säule I) sowie zum Kontrahentenausfall- und Beteiligungsrisiko. Abschließend werden
Informationen betreffend Vergütungspolitik und
-praktiken offengelegt.
Im Anhang dieses Dokumentes befindet sich zudem
ein Dokumentenstruktur-Mapping. Das Dokumentenstruktur-Mapping hat den Zweck, die relevanten
Offenlegungspflichten mit den Inhalten dieses Dokuments in Verbindung zu setzen. Dadurch soll es dem
Leser ermöglicht werden, sich schnell und einfach im
Dokument zurechtzufinden.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 08 | 09
3. Begriffsbestimmungen
In diesem Kapitel werden wiederkehrende Begriffe
dieses Dokumentes eindeutig definiert.
Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen gelten
für das gesamte Dokument. Abweichungen von den
nachstehend angeführten Begriffen werden jeweils
explizit im Dokument angeführt.
BTV
Der Begriff BTV steht stellvertretend für den aufsichtsrechtlichen BTV Konzern gemäß § 30 BWG.
Bruttoforderung
Hierunter ist der jeweilige Forderungswert ohne
Berücksichtigung von Risikovorsorgen sowie ohne
die Effekte von kreditrisikomindernden Techniken
und Kreditumrechnungsfaktoren zu verstehen. Somit
entspricht der Begriff Bruttoforderung dem Forderungsbegriff nach § 22a BWG, jedoch vor Abzug von
Wertberichtigungen und Rückstellungen. Gemäß
§ 22a BWG sind folgende Arten von Geschäften unter
dem Begriff der Bruttoforderung zu subsumieren:
•Bilanzielle Geschäfte
•Außerbilanzielle Geschäfte
•Besondere außerbilanzielle Geschäfte (z. B. Derivate)
Risikovorsorge
Unter dem Begriff Risikovorsorge werden sowohl
Wertberichtigungen als auch Rückstellungen subsumiert.
Nettoforderung
Hierunter ist der Forderungswert nach Abzug der
Risikovorsorge, aber vor Berücksichtigung der Effekte
von kreditrisikomindernden Techniken und Kreditumrechnungsfaktoren zu verstehen.
Angepasster Forderungswert
Hierunter ist der Forderungswert nach Abzug der
Risikovorsorge und der Berücksichtigung der Effekte
von kreditrisikomindernden Techniken, jedoch vor
Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren zu
verstehen.
Forderungswert
Hierunter ist der Forderungswert nach Abzug der
Risikovorsorge, der Berücksichtigung der Effekte
von kreditrisikomindernden Techniken und nach
Berücksichtigung von Kreditumrechnungsfaktoren zu
verstehen.
Risikogewichteter Forderungswert
Der risikogewichtete Forderungswert ist der oben
definierte Forderungswert, multipliziert mit dem
spezifischen Risikogewicht.
Eigenmittelerfordernis
Das Eigenmittelerfordernis ergibt sich aus dem oben
definierten risikogewichteten Forderungswert,
multipliziert mit 8 %.
Forderungsklasse
Der Begriff Forderungsklasse bezieht sich auf die
Forderungsklassen, welche im § 22a Abs. 4 BWG
definiert sind.
Banken, Institute
Die Begriffe Banken und Institute werden synonym
mit dem Begriff Kreditinstitute, welcher im § 1 Abs. 1
BWG definiert wird, verwendet.
Anrechenbare Eigenmittel
Die anrechenbaren Eigenmittel, die gem. §§ 23 und
24 BWG ermittelt wurden, setzen sich aus dem eingezahlten Kapital zuzüglich der offenen Rücklagen zuzüglich des hybriden Kapitals zuzüglich ergänzender
Eigenmittel abzüglich diverser Kürzungsposten
zusammen.
4. Informationen zur BTV
4.1. Konzernstruktur
Der Jahresabschluss der BTV ist nach den Vorschriften
der IFRS sowie den Interpretationen des International
Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) als befreiender Konzernabschluss gemäß § 59a
BWG in Verbindung mit § 245a UGB aufgestellt.
Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der
wirtschaftlichen Kontrolle der BTV stehen, werden
gemäß IAS 27 als vollkonsolidierte Gesellschaften in
den Konzernabschluss mit einbezogen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 3 im Rahmen der Erwerbsmethode.
Nicht vollkonsolidiert werden Tochtergesellschaften,
deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.
Aus der folgenden Tabelle sind die Unterschiede
zwischen der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke zu entnehmen:
gesellschaften
anteil Stimmrechte
Konsolid. Konsolid.
nach IFRS nach BWG
v
v
v
v
v
v
v
v
v
v
v
v
BTV Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck
BTV Real-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien
BTV Real-Leasing I Gesellschaft m.b.H., Innsbruck
BTV Real-Leasing II Gesellschaft m.b.H., Innsbruck
BTV Real-Leasing III Nachfolge GmbH & Co KG, Innsbruck
BTV Real-Leasing IV Gesellschaft m.b.H., Innsbruck
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
Gewerbegebiet Hall Immobilien GmbH
(vormals: BTV Mobilien Leasing Gesellschaft m.b.H.), Innsbruck
100,00 %
100,00 %
v
v
BTV Anlagenleasing 1 GmbH, Innsbruck
BTV Anlagenleasing 2 GmbH, Innsbruck
BTV Anlagenleasing 3 Gesellschaft m.b.H., Innsbruck
BTV Anlagenleasing 4 GmbH, Innsbruck
BTV Leasing Deutschland GmbH, Augsburg
BTV Leasing Schweiz AG, Staad
MPR Holding GmbH, Innsbruck
BTV Hybrid I GmbH, Innsbruck
BTV Hybrid II GmbH, Innsbruck
BKS Bank AG, Klagenfurt
Oberbank AG, Linz
ALPENLÄNDISCHE GARANTIE-GESELLSCHAFT M.B.H., Linz
Drei-Banken Versicherungs-Aktiengesellschaft, Linz
VoMoNoSi Beteiligungs AG, Innsbruck
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
99,99 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
18,90 %
13,95 %
25,00 %
20,00 %
64,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
99,99 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
19,65 %
18,51 %
25,00 %
20,00 %
49,00 %
v
v
v
v
v
v
v
v
v
ae
ae
ae
ae
ae
v
v
v
v
v
v
v
v
ae
ae
q
Konsolidierungsarten:
vvollkonsolidiert
aeat-equity-konsolidiert
qquotenkonsolidiert
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 10 |11
Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick,
über jene Unternehmen, welche für Rechnungslegungszwecke nicht konsolidiert werden:
verbundene unternehmen
GS Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Vomp
BTV Beteiligungsholding GmbH, Innsbruck
BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck
Beteiligungsholding 3000 GmbH, Innsbruck
Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH, Innsbruck
Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH, Innsbruck
Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Mayrhofen
Freiraum I GmbH, Mayrhofen
KM Immobilienservice GmbH, Innsbruck
KM Immobilienprojekt IV GmbH, Innsbruck
Miniaturpark Bodensee GmbH, Meckenbeuren
PV Management GmbH, Innsbruck
C3 Logistik GmbH, Innsbruck
AG für energiebewusstes Bauen AGEB, Staad
KM Beteiligungsinvest AG, Staad
Anteil in %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
50,52 %
50,52 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
50,00 %
100,00 %
ASSoziierte unternehmen
Anteil in %
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz
DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H., Linz
3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz
SHS Unternehmensberatung GmbH, Innsbruck
Sitzwohl in der Gilmschule GmbH, Innsbruck
ProcessEngineering SMT GmbH, Dornbirn
Montafoner Kristberg-Bahn Silbertal Gesellschaft m.b.H., Silbertal
30,00 %
30,00 %
30,00 %
25,00 %
25,71 %
32,63 %
20,64 %
Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick,
welche Unternehmen für Aufsichtszwecke nicht von
den Eigenmitteln abgezogen werden:
verbundene unternehmen
GS Liegenschaftsverwaltungs GmbH, Vomp
BTV Beteiligungsholding GmbH, Innsbruck
BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck
Beteiligungsholding 3000 GmbH, Innsbruck
Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH, Innsbruck
Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH, Innsbruck
Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft, Mayrhofen
Freiraum I GmbH, Mayrhofen
KM Immobilienservice GmbH, Innsbruck
KM Immobilienprojekt IV GmbH, Innsbruck
Miniaturpark Bodensee GmbH, Meckenbeuren
PV Management GmbH, Innsbruck
C3 Logistik GmbH, Innsbruck
AG für energiebewusstes Bauen AGEB, Staad
KM Beteiligungsinvest AG, Staad
Anteil in %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
50,52 %
50,52 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
50,00 %
100,00 %
ASSoziierte unternehmen
Anteil in %
Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz
DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H., Linz
3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H., Linz
SHS Unternehmensberatung GmbH, Innsbruck
Sitzwohl in der Gilmschule GmbH, Innsbruck
ProcessEngineering SMT GmbH, Dornbirn
Montafoner Kristberg-Bahn Silbertal Gesellschaft m.b.H., Silbertal
30,00 %
30,00 %
30,00 %
25,00 %
25,71 %
32,63 %
20,64 %
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 12 |13
Beschreibung der Beteiligungen
Die BKS Bank AG mit Sitz in Klagenfurt und die Oberbank AG mit Sitz in Linz sind regionale Universalbanken und bilden gemeinsam mit der BTV die 3 Banken
Gruppe.
Die BTV Leasing Gesellschaft m.b.H. ist die Muttergesellschaft des BTV Leasing-Konzerns, der in den
Geschäftsfeldern Mobilien- und Immobilienleasing
tätig ist. Die BTV Leasing Deutschland GmbH führt
die Geschäfte, die den deutschen Markt, und die BTV
Leasing Schweiz AG die Geschäfte, die den Schweizer
Markt des BTV Leasing-Konzerns betreffen. Die BTV
Hybrid I GmbH und die BTV Hybrid II GmbH sind die
gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsvehikel für die
Begebung von Hybrid-Emissionen.
Für bestimmte Liegenschaften der BTV werden Beteiligungsgesellschaften gegründet. Der Unternehmenszweck der Stadtforum Tiefgaragenzufahrt GmbH ist
die Errichtung und Betreibung der Tiefgarageneinund -ausfahrt in der Gilmstraße, Innsbruck. Die AG
für energiebewusstes Bauen AGEB ist eine Immobilienbesitzgesellschaft. Die Sitzwohl in der Gilmschule
GmbH ist die Betreibergesellschaft des Restaurants
„Sitzwohl“ im BTV Stadtforum, Innsbruck.
Die KM Immobilienservice GmbH, die KM Immobilienprojekt IV GmbH und die Miniaturpark Bodensee
GmbH sind Projektgesellschaften zur Abwicklung von
Immobilienprojekten.
Das Unternehmen ALPENLÄNDISCHE GARANTIEGESELLSCHAFT M.B.H. verfügt über eine Konzession
gem. § 1 Abs. 1 Z 8 BWG. Ihr ausschließlicher Unternehmensgegenstand liegt in der Übernahme von
Garantien, Bürgschaften und sonstigen Haftungen für
Aktivgeschäfte der 3 Banken Gruppe. Die DREI-BANKEN-EDV Gesellschaft m.b.H. ist das gemeinsame
EDV-Unternehmen der 3 Banken Gruppe. Weiters ist
die Drei-Banken Versicherungs-Aktiengesellschaft das
gemeinsame Versicherungsunternehmen der 3 Banken Gruppe. Die Tätigkeit der PV Management GmbH
umfasst die Personalverrechnung. Die ProcessEngineering SMT GmbH entwickelt Softwaresysteme und
-lösungen insb. im Tourismusbereich. Die C3 Logistik
GmbH ist ein Unternehmen für Geld- und Werttransporte. Diese Beteiligungen dienen der Erbringung von
Dienstleistungen.
Die Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. sowie
die 3-Banken Beteiligung Gesellschaft m.b.H. sind
Beteiligungsholdings der 3 Banken Gruppe.
Die BTV Beteiligungsholding GmbH, die Beteiligungsholding 3000 GmbH, die MPR Holding GmbH,
die BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft
m.b.H. und die Beteiligungsverwaltung 4000 GmbH
sind Holding-Gesellschaften im Konzern der BTV.
Die Beteiligung an der VoMoNoSi Beteiligungs AG,
Innsbruck, ist zur Unterlegung von Geschäftsfeldern
eingegangen worden. Alle diese Beteiligungen werden
aus strategischen Überlegungen gehalten.
Die Beteiligungen an der SHS Unternehmensberatung GmbH, der Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft samt Tochterunternehmen und der KM
Beteiligungsinvest AG, Staad, werden aus gewinnorientierten Gründen gehalten.
4.2. Eigenmittelstruktur
Die Eigenmittel der BTV werden nach den jeweils
gültigen BWG-Bestimmungen ermittelt. Den erforderlichen Eigenmitteln in Höhe von 484,4 Mio. €
(2012: 479,4 Mio. €), die gemäß § 22 BWG berechnet
wurden, standen für den Konzern zum Jahresultimo
2013 anrechenbare Eigenmittel in Höhe von 964,4
Mio. € (2012: 995,4 Mio. €), die gemäß der §§ 23 und
24 BWG ermittelt wurden, gegenüber.
Per 31. Dezember 2013 beträgt das gezeichnete Kapital 50,0 Mio. € (Vorjahr: 50,0 Mio. €). Das Grundkapital wird durch 22.500.000 Stück (Vorjahr: 22.500.000
Stück) – auf Inhaber lautende – stimmberechtigte
Stückaktien (Stammaktien) repräsentiert. Weiters
wurden 2.500.000 Stück (Vorjahr: 2.500.000 Stück)
– auf Inhaber lautende – stimmrechtslose Stückaktien
(Vorzugsaktien) emittiert, die mit einer Mindestdividende von 6 % (im Falle einer Dividendenaussetzung
nachzuzahlen) ausgestattet sind. Für das Geschäftsjahr 2013 ist für beide Aktienkategorien eine Dividende von 0,30 € je Stückaktie geplant.
Das Ergänzungs- und Nachrangkapital wird jeweils
mit 0,528 % bis 6,500 % (Vorjahr: 0,496 % bis 5,750 %)
verzinst, mit Fälligkeiten in den Geschäftsjahren
2014 – 2030.
Im Jahr 2010 wurde von der BTV AG eine Hybridanleihe im Gesamtnominale von 13,3 Mio. € begeben.
Diese Anleihe ist wie folgt verzinst: 6 % p. a. für die
gesamte Laufzeit. Die Emittentin hat ein Kündigungsrecht nach 5 Jahren. Diese Emission wurde gemäß der
CRD-II-Novelle nach § 23 Abs. 4a BWG begeben und
ist zum 31. Dezember 2013 den Eigenmitteln anrechenbar.
Im Jahr 2009 wurde von der BTV Hybrid I GmbH eine
Hybridanleihe im Gesamtnominale von 35 Mio. €
begeben. Diese Anleihe ist wie folgt verzinst: 6,5 %
jährliche Fixverzinsung in den ersten 10 Jahren bis
zum Kündigungsrecht der Emittentin. Wird das
Kündigungsrecht nicht ausgeübt, setzt sich die Verzinsung ab 2019 aus dem Basisindikator 3-M-Euribor
plus 400 BP Aufschlag zusammen. Von der BTV
Hybrid II GmbH wurde im Jahr 2009 eine Hybridanlei-
he im Gesamtnominale von 32,8 Mio. € begeben. Die
Verzinsung dieser Anleihe beträgt fix 6,5 % p. a. für die
gesamte Laufzeit. Die Emittentin hat ein Kündigungsrecht nach 5 Jahren.
Die gemäß österreichischem Bankwesengesetz
(BWG) ermittelten Eigenmittel der BTV zeigen
folgende Zusammensetzung:
konsolidierte eigenmittel der btv ki-Gruppe in Mio. €
31.12.2013
31.12.2012
Grundkapital
Eigene Aktien im Bestand
Offene Rücklagen
Unterschiedsbetrag aus Konsolidierung gem. § 24 Abs. 2 Z 2, 4 BWG
Hybridkapital gem. § 24 Abs. 2 Z 5 und 6 BWG
Immaterielle Vermögensgegenstände
Kernkapital (Tier 1)
50,0
–0,6
556,0
180,3
81,0
–0,1
866,7
50,0
–0,3
512,3
163,0
81,0
–0,0
806,0
Anrechenbare Ergänzungskapital-Anleihen
Sonstige ergänzende Eigenmittel
Nachrangige Anleihen (Ergänzungskapital unter 3 Jahren Restlaufzeit)
Ergänzende Eigenmittel (Tier 2)
109,0
42,0
66,1
217,1
194,6
31,7
82,5
308,8
–119,5
0,0
–119,5
–119,5
0,0
–119,5
Anrechenbare Eigenmittel (ohne Tier 3)
964,3
995,3
Verwendete Eigenmittel gem. § 23 Abs. 14 Z 7 BWG (Tier 3)
Anrechenbare Eigenmittel gem. § 23 Abs. 14 BWG
0,1
964,4
0,1
995,4
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage gem. § 22 BWG
Eigenmittelerfordernis Kreditrisiko gem. § 22 Abs. 2 BWG
Eigenmittelerfordernis für Handelsbuch gem. § 22o Abs. 2 BWG
Eigenmittelerfordernis für operationelles Risiko gem. § 22k BWG
Gesamtes Eigenmittelerfordernis
Eigenmittelüberschuss nach operationellem Risiko
6.055,4
452,2
0,1
32,2
484,4
480,0
5.992,1
453,2
0,1
26,1
479,4
516,0
Kernkapitalquote in %
Eigenmittelquote in %
13,33 %
15,93 %
12,45 %
16,61 %
Abzug Anteile KI/FI über 10 % Beteiligung
Abzug Anteile KI/FI unter 10 % Beteiligung
Abzugsposten vom Kernkapital und ergänzenden Eigenmitteln
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 14 |15
Die Kernkapitalquote ist der Quotient aus dem Kernkapital (Tier I) abzügl. 50 % der Abzugsposten gem.
§ 23 Abs. 13 BWG und risikogewichteter Bemessungsgrundlage des Kredit-, Markt- und operationellen Risikos. Die Eigenmittelquote errechnet sich als Quotient
aus den anrechenbaren Eigenmitteln gem. § 23 Abs.
14 BWG und risikogewichteter Bemessungsgrundlage
des Kredit-, Markt- und operationellen Risikos.
unternehmen
Im Jahr 2013 wurden erstmals für die Quotenberechnung in der Bemessungsgrundlage auch das Marktund operationelle Risiko berücksichtigt, die Vorjahreswerte wurden angepasst.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick, welche
Kapitalbestandteile anderer Unternehmen für Aufsichtszwecke von den Eigenmitteln abgezogen werden:
Höhe des Abzugs von den Eigenmitteln
in Tsd. €
Oberbank AG, Linz
BKS Bank AG, Klagenfurt
3 Banken-Generali Investment GmbH, Linz
Drei-Banken Versicherungs-Aktiengesellschaft, Linz
Gesamt
Derzeit sind keine substanziellen, praktischen oder
rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von
69.261
47.998
470
1.744
119.473
Verbindlichkeiten zwischen der BTV und nachgeordneten Instituten vorhanden oder abzusehen.
5. ICAAP (Säule II)
Dieses Kapitel umfasst eine qualitative und quantitative Offenlegung des ICAAP (Basel II – Säule II) der
BTV. Im Rahmen der Offenlegung werden nachfolgend die Risikostrategie und -politik für das Management der Risiken, die Struktur und Organisation des
Risikomanagements, die Verfahren zur Messung der
Risiken, das Risikoberichtssystem sowie organisatorische und prozessuale Aspekte des Risikomanagements der BTV vorgestellt. Die Offenlegung erfolgt
einerseits auf Gesamtbankebene sowie heruntergebrochen auf die einzelnen Risikokategorien.
Die Risikokategorien wurden in der BTV wie folgt
festgelegt:
Risikotragfähigkeit
Kreditrisiko
Adressausfallrisiko
Beteiligungsrisiko
Kreditkonzentrationsrisiko
Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken
Marktrisiko
Zinsänderungsrisiko
Währungsrisiko
Aktienkursrisiko
Credit-Spread-Risiko
Liquiditätsrisiko
Operationelles Risiko
Makroökonomisches Risiko
Sonstige Risiken
Strategisches Risiko
Reputationsrisiko
Eigenkapitalrisiko
Ertrags- und Geschäftsrisiko
Modellrisiko
5.1. Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken
Das Gesamtbankrisiko in der BTV definiert sich als
Summe von Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationellen, makroökonomischen und sonstigen Risiken.
Hierbei wird die Aussage getroffen, mit welcher
Wahrscheinlichkeit die BTV innerhalb eines absehbaren Zeithorizontes in der Lage ist, die Risikotragfähigkeitsbedingung aufrechtzuerhalten. Hierfür wird das
quantifizierte Risiko der Risikodeckungsmasse und
dem gesetzten Limit gegenübergestellt.
Als Risiko wird in der BTV die Gefahr einer negativen
Abweichung eines erwarteten Ergebnisses verstanden.
Die bewusste und selektive Übernahme von Risiken
und deren angemessene Steuerung stellt eine der
Kernfunktionen des Bankgeschäftes und somit auch
der BTV dar. Dabei gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Ertrag zu erzielen, um nachhaltig
einen Beitrag zur positiven Unternehmensentwicklung zu leisten.
Aufgrund der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit, die Risikotragfähigkeitsbedingung aufrechtzuerhalten und ein Gleichgewicht aus Risiko und Ertrag
zu erreichen, wurde in der BTV eine Risikostrategie
entwickelt. Die Risikostrategie ist geprägt von einem
konservativen Umgang mit den bankbetrieblichen Risiken, der sich aus den Anforderungen eines kundenorientierten Fokus im Bankbetrieb und der Orientierung an den gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt.
Dementsprechend wurde in der BTV ein Regelkreislauf implementiert, der sicherstellt, dass sämtliche Risiken im Konzern identifiziert, quantifiziert, aggregiert
und aktiv gesteuert werden. Die einzelnen Risikodefinitionen und Steuerungsmechanismen, welche im
Zuge dieses Regelkreislaufes zur Anwendung kommen, werden nachstehend im Detail beschrieben.
5.1.1. Kreditrisiko
Das Kreditrisiko wird in der BTV wie folgt gegliedert:
• Adressausfallrisiko
• Beteiligungsrisiko
• Kreditrisikokonzentrationen
• Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken
Das Risiko aus Verbriefungen ist nicht relevant, da die
BTV keine Verbriefungspositionen in ihrem Aktivportfolio hat.
5.1.1.1. Adressausfallrisiko
Unter Adressausfallrisiko versteht die BTV den gänzlichen oder auch nur teilweisen Ausfall einer Gegenpartei und einen damit einhergehenden Ausfall der
aufgelaufenen Erträge bzw. Verluste des eingesetzten
Kapitals. Der Überwachung des Adressausfallrisikos,
als wichtigster Risikoart in der BTV, kommt besondere
Bedeutung zu.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 16 |17
Steuerung des Adressausfallrisikos
Der Bereich Kreditmanagement ist zuständig für die
Risikosteuerung des Kreditbuches sowie die bonitätsmäßige Beurteilung der Kunden. Weiters erfolgt in
diesem Bereich die umfassende Gestion, das Sanierungsmanagement, die Abwicklung von ausgefallenen
Kreditengagements, die Erstellung von Bilanz- und
Unternehmensanalysen sowie die Sammlung und
Auswertung von Brancheninformationen.
Strategische Beteiligungen dienen insbesondere zur
Absicherung der Eigenständigkeit (Beteiligungen an
Oberbank AG, BKS Bank AG), der Unterlegung von
Geschäftsfeldern und der Informationsbeschaffung in
den unterschiedlichen für das Bankgeschäft relevanten Branchen (z. B. Tourismus) bzw. Beobachtung konkurrierender Geschäftsmodelle (z. B. Private Equity).
Bei Beteiligungen als Finanzanlagen liegt der Fokus auf
der Ertragsorientierung.
Kundennähe spielt für die BTV eine besonders
wichtige Rolle. Dies spiegelt sich auch stark im
Bereich Kreditmanagement wider. Tourliche Termine
zwischen den Kunden und den Kreditmanagern der
BTV sind ebenso selbstverständlich wie zumindest
jährliche Debitorenbesprechungen.
Die BTV verfügt über ein strategisches und operatives
Beteiligungsmanagement. Das strategische Beteiligungsmanagement wird durch den Gesamtvorstand
der BTV wahrgenommen und stellt sicher, dass
geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Risiken
und zur vermehrten Nutzung von Chancen gesetzt
werden. Das operative Beteiligungsmanagement
liegt in der Verantwortung des Bereichs Recht und
Beteiligungen.
Als wesentliche Zielvorgaben für das Management
des Kreditrisikos wurden die langfristige Optimierung des Kreditgeschäftes im Hinblick auf die Risiko/
Ertrags-Relation sowie kurzfristig die Erreichung der
jeweils budgetierten Kreditrisikoziele in den einzelnen
Kundensegmenten definiert. Zu den Risikobewältigungstechniken auf Einzelebene zählen die Bonitätsprüfung bei der Kreditvergabe, die Hereinnahme von
Sicherheiten, laufende Überwachung der Kontogestion und tourliche Überprüfung des Ratings und der
Werthaltigkeit der Besicherung. Für im Geschäftsjahr
identifizierte und quantifizierte Ausfallrisiken werden
unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten
gewissenhaft Risikovorsorgen gebildet.
5.1.1.2. Beteiligungsrisiko
Als Beteiligungsrisiken (Anteilseignerrisiken) werden
in der BTV die potenziellen Verluste aus bereitgestelltem Eigenkapital, Dividendenausfällen, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten, Reduktion der
stillen Reserven, Haftungsrisiken (z. B. Patronatserklärungen) oder Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) bezeichnet.
Das Regionalitätsprinzip und die Risikotragfähigkeit
der BTV sind tragende Säulen für die Beurteilung des
gesamten Bankgeschäftes und finden daher auch ihren Niederschlag in der Beteiligungsstrategie der BTV.
Die Beteiligungen der BTV gliedern sich in folgende
Kategorien:
• strategische Beteiligungen
• Beteiligungen mit Kreditcharakter
• Beteiligungen als Finanzanlagen
5.1.1.3.Kreditrisikokonzentrationen
Als Kreditrisikokonzentrationen werden in der BTV
Risiken bezeichnet, die aus einer ungleichmäßigen
Verteilung der Geschäftspartner in Kredit- oder
sonstigen Geschäftsbeziehungen, geografischer bzw.
branchenspezifischer Geschäftsschwerpunktbildung
und Fremdwährungsfinanzierungen oder sonstigen
Konzentrationen entstehen und geeignet sind, so
große Verluste zu generieren, dass der Fortbestand
der BTV gefährdet ist. Konkret sind in der BTV die
folgenden Kreditrisikokonzentrationen subsumiert:
• Risiken aus hohen Kreditvolumina
• Länder- bzw. Transferrisiko
• Branchenrisiko
• Risiken aus Fremdwährungskrediten
• Risiken aus Krediten mit Tilgungsträgern
• Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken
Risiken aus hohen Kreditvolumina
Risiken aus hohen Kreditvolumina sind definiert
als bedeutende Engagements bei einem einzelnen
Kunden oder einem Kreditnehmerverbund. In der
BTV sind Limits definiert, welche eine wirtschaftliche
Einheit von Kreditnehmern nicht überschreiten darf.
Hohe Kreditvolumina werden nur an Kunden mit sehr
guter Bonität gewährt. Durch laufende Beobachtung
im Zuge der Kreditüberwachung und der Risikosteuerung werden Großpositionen genau analysiert.
Probleme oder Veränderungen, die wesentlich sind,
werden dem Gesamtvorstand sofort in einer Ad-hocMeldung berichtet und zusätzlich im quartalsweisen
Konzernrisikobericht berichtet.
Länder- bzw. Transferrisiko
Länder- bzw. Transferrisiken sind definiert als Risiken,
bei denen die Gefahr besteht, dass der Kontrahent
seinen Verpflichtungen deshalb nicht nachkommen kann, weil die Zentralbank seines Landes nicht
die notwendigen Devisen zur Verfügung stellt. Als
Länderrisiko wird damit die fehlende Fähigkeit oder
Bereitschaft eines Landes verstanden, Devisen zur
Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen bereitzustellen. Die Risikoentwicklung in allen für die BTV
relevanten Ländern wird im Zuge des Kreditrisikoreportings laufend analysiert.
Branchenrisiko
Unter Branchenrisiko werden Kredite an Kunden
zusammengefasst, deren Bonität von derselben
Leistung oder Ware abhängt. Das Branchenrisiko
wird ebenfalls im Zuge des Kreditrisikoreportings
laufend überwacht. Bei Identifizierung von Abhängigkeiten oder Konzentrationsrisiken werden umgehend
entsprechende Maßnahmen von Seiten des Risikomanagements gemeinsam mit dem Gesamtvorstand
festgelegt.
Risiken aus Fremdwährungskrediten
In der BTV werden Fremdwährungskredite als Kredite
an Nichtbanken in fremder Währung verstanden. Das
Risiko besteht hier in Form der Konzentration einer
für die Kunden nachteiligen Entwicklung des Wechselkurses.
Derzeit werden Fremdwährungskredite nur mehr an
Firmenkunden vergeben – die Vergabe an Verbraucher wurde mit 14. Oktober 2008 eingestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Abbaukredite in
Schweizer Franken an Grenzgänger, die ihr Einkommen in Schweizer Franken beziehen.
Fremdwährungskredite wurden in der BTV nur an Privatkunden mit guter Bonität vergeben, wobei erhöhte
fiktive Raten in den Haushaltsrechnungen angesetzt
wurden, um sicherzustellen, dass die Finanzierungen
auch bei Kursverlusten leistbar wären. Fremdwährungskredite für Privatkunden müssen zusätzlich hohe
materielle Besicherungen aufweisen. Bei hypothekarisch besicherten Finanzierungen wurden höhere
Nebengebühren eingetragen als bei Finanzierungen in
der Einkommenswährung des Kreditnehmers.
Im Firmenkundenbereich werden Fremdwährungskredite ebenfalls nur an Kunden mit guter Bonität
vergeben. Eventuelle Währungs- und Zinsrisiken aus
diesen Geschäften müssen für diese Kunden einwandfrei leistbar sein.
Die Überwachung der Risiken aus Fremdwährungskrediten erfolgt sowohl portfolio- als auch adressbezogen. Die mit Fremdwährungskrediten verbundenen
Risiken werden standardmäßig im vierteljährlichen
Kreditrisikobericht dargestellt. Außerdem erfolgen
entsprechende Analysen auch anlassbezogen, wie
z. B. bei starken Schwankungen von Währungskursen.
Zusätzlich müssen alle Betreuer bei Unterschreitung
des von der internen Bonitätseinstufung abhängigen
Kurslimits entsprechende Maßnahmen setzen. Diese
Maßnahmen werden durch den Bereich Kreditmanagement überwacht. Außerdem wird jeder Kunde
mindestens zweimal jährlich über die Kursentwicklung
seiner Finanzierung informiert.
Risiken aus Krediten mit Tilgungsträgern
In der BTV stellen Kredite mit Tilgungsträgern Ausleihungen an Nichtbanken dar, zu deren Tilgung ein oder
mehrere Finanzprodukte (Tilgungsträger) vorgesehen
sind, bei denen die Zahlungen des Kreditnehmers
der Bildung von Kapital dienen, das später – zumindest teilweise – zur Tilgung verwendet werden soll.
Das Risiko besteht hier in Form der Konzentration in
bestimmten Tilgungsträgern sowie Währungsinkongruenzen zwischen Krediten und Tilgungsträgern.
Die Vergabe von endfälligen Krediten (mit Tilgungsträgern) an Verbraucher wurde ebenfalls mit 14. Oktober 2008 eingestellt.
Finanzierungen mit Tilgungsträgern waren in der Vergangenheit vor allem für Privatkunden eine marktübliche Finanzierungsform. Finanzierungen mit Tilgungsträgern wurden an Kunden nur vergeben, wenn eine
Rückführung in Form von Annuitäten auch leistbar
gewesen wäre. Somit wurde gewährleistet, dass auch
bei nachhaltiger negativer Entwicklung der Tilgungsträger die Kunden ihre Kredite bedienen können. Alle
Tilgungsträger in der BTV müssen eine Überdeckung
auf den Kreditsaldo erbringen. Je nach Art des
Tilgungsträgers liegt diese Überdeckung zwischen
10 % und 30 % des Kreditsaldos.
Jährlich werden Tilgungsträger-Kontrollen durchgeführt und die Kunden über die Entwicklung ihrer
Tilgungsträger informiert. Die Abweichungen der
Tilgungsträger werden auch auf der mit dem Kunden
vereinbarten Überdeckung berechnet. Es werden mit
den Kunden gegebenenfalls geeignete Maßnahmen
vereinbart, um eventuell vorhandene negative Inkongruenzen zwischen Ablaufleistung der Tilgungsträger
und der Finanzierung zu beseitigen, bzw. es erfolgt
der Umstieg in eine andere Finanzierungsform (z. B.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 18 |19
Abbaufinanzierung). Die Kreditvergabe erfolgte in
diesem Bereich äußerst restriktiv. Neben einer sehr
guten Bonität der Kunden legt die BTV Wert auf eine
hohe Eigenkapitaleinbringung. Sinngemäß gilt für Firmenkunden dasselbe Regelwerk. Das heißt, dass auch
hier entsprechende Überdeckungen bei den Tilgungsträgern zu erwirtschaften sind und die Tilgungsträgerentwicklungen ebenfalls jährlich überprüft werden.
Aufgrund der vergangenen und aktuellen Wirtschaftslage wurden alle endfälligen Finanzierungen
analysiert und mit den Kunden Gespräche geführt,
mit dem Ziel, das Portfolio der endfälligen Kredite
(mit Tilgungsträgern) zu verkleinern. Im Zuge dieser
Kampagne wurden bereits zahlreiche endfällige Finanzierungen auf tilgend umgestellt.
Risiken aus kreditrisikomindernden Techniken
In Zusammenhang mit kreditrisikomindernden Techniken besteht das Risiko darin, dass sich Konzentrationen im Sicherheitenportfolio (z. B. Sicherheitengeber,
Sicherheitensteller, Sicherheitenart, Sicherheitenwährung etc.) bilden.
Die angeführten Kreditkonzentrationsrisiken werden
in der BTV laufend einem Monitoring unterzogen. Im
Monitoring identifizierte Kreditkonzentrationsrisiken
werden anschließend quantifiziert und gegebenenfalls adäquate Maßnahmen festgelegt.
5.1.1.4. Risiken aus kreditrisikomindernden
Techniken
Darunter wird das Risiko verstanden, dass die von der
BTV eingesetzten kreditrisikomindernden Techniken
weniger wirksam sind als erwartet. Dieses Risiko kann
nach Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationellen und
sonstigen Risiken unterschieden werden.
Unter Kreditrisiko versteht die BTV in diesem Zusammenhang den gänzlichen oder auch nur teilweisen
Ausfall einer Gegenpartei sowie des Sicherungsgebers bzw. des Sicherheitenstellers und den damit
einhergehenden Ausfall der aufgelaufenen Erträge
bzw. Verluste des eingesetzten Kapitals.
Als Marktrisiken sind das Zinsänderungs-, Währungs-,
Aktienkurs- und Credit-Spread-Risiko zu nennen. Das
Währungsrisiko entsteht hierbei durch Währungsinkongruenzen zwischen Forderung und risikomindernder Technik. Verändert sich der Nominalkurs der
Sicherheit negativ zum Nominalkurs des Kredites,
vergrößert sich der unbesicherte Teil der Forderung
und somit die potenzielle Verlusthöhe bei Ausfall der
Forderung. Zinsänderungs-, Aktienkurs- und CreditSpread-Risiko sind hier vor allem im Zusammenhang
mit finanziellen Sicherheiten zu sehen. So könnten
sich beispielsweise aufgrund makroökonomischer
Einflüsse die Marktwerte von finanziellen Sicherheiten (z. B. Aktien, Anleihen etc.) verringern.
Das Liquiditätsrisiko ist im Zuge der Risiken aus
risikomindernden Techniken definiert als die Nichtliquidierbarkeit von Teilen des Sicherheitenportfolios.
Beispielsweise wiederum verursacht durch makroökonomische Einflüsse.
Weiters können operationelle und sonstige Risiken –
entsprechend den Definitionen in den nachfolgenden
Kapiteln – dazu führen, dass Teile des Sicherheitenportfolios an Sicherheitenwert verlieren.
Bei allen genannten Risiken vergrößert sich durch die
Minderung des Sicherheitenwertes der unbesicherte
Forderungsteil und somit die potenzielle Höhe des
wirtschaftlichen Verlustes für die BTV bei Ausfall der
Forderung.
5.1.2. Marktrisiko
Unter Marktrisiken versteht die BTV den potenziellen
Verlust, der durch Veränderungen von Preisen und
Zinssätzen an Finanzmärkten für sämtliche Positionen
im Bank- und im Handelsbuch entstehen kann. Das
Marktrisiko setzt sich aus den Risikoarten Zinsrisiko,
Währungsrisiko, Aktienkursrisiko und Credit-SpreadRisiko zusammen.
Steuerung der Marktrisiken
Die Steuerung der Markrisiken wird in der BTV zentral
im Geschäftsbereich Institutionelle Kunden und
Banken vorgenommen. Es werden hierzu sowohl die
periodischen als auch die substanzwertigen Effekte
einer Aktiv-Passiv-Steuerung berücksichtigt. Als zentrale Nebenbedingungen werden die Auswirkungen
der Steuerungsmaßnahmen auf die Rechnungslegung
nach IFRS und UGB sowie der aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen berücksichtigt.
Zu den Steuerungsmaßnahmen zählen in der BTV die
Identifikation von Bindungsinkongruenzen und deren
Aussteuerung, das laufende Monitoring der Credit
Spreads im Wertpapiernostro, die Sicherstellung der
Effektivität von Sicherungsbeziehungen, die Trennung
der Ergebniskomponenten mittels eines Transferpreissystems und die Sicherstellung der jederzeitigen
Risikotragfähigkeit.
5.1.2.1. Zinsrisiko
Das Zinsrisiko entfaltet seinen Effekt auf zwei Arten.
Auf der einen Seite besteht das Risiko geminderter
Substanzwerte durch die Veränderung von Marktzinsen für das Zinsbuch. Auf der anderen Seite besteht
das Risiko, den erwarteten Zinsertrag durch eine
Veränderung der Zinssätze zu unterschreiten.
Arten des Zinsrisikos
Die verschiedenen Formen des Zinsrisikos in der BTV
gliedern sich wie folgt:
• Zinsneufestsetzungsrisiko: Dieses Risiko ergibt
sich aus den Zinsneufestsetzungen, wodurch es bei
Inkongruenzen in den Zinsbindungen zu einer potenziellen Verminderung der Nettozinsspanne kommt.
• Zinskurvenrisiko: Dieses Risiko ergibt sich aus den
Veränderungen der Zinskurve (Lage, Steilheit, Konvexität), welche einerseits eine Auswirkung auf den
Barwert von zinssensitiven Positionen haben sowie
andererseits den Strukturbeitrag der Nettozinsspanne beeinflussen.
• Basis-Risiko: Dieses Risiko ergibt sich aus unterschiedlicher Zinsreagibilität von Aktiv- und Passivpositionen bei gleicher Zinsbindung.
• Nicht lineare Risiken aus derivativen Positionen und
eingebetteten Optionen.
Während die ersten drei Arten des Zinsrisikos aus
dem traditionellen Bankgeschäft entstehen und kontrolliert werden, tritt die vierte Risikoart vor allem bei
Geschäften mit optionalem Charakter auf.
5.1.2.2. Währungsrisiko
Als Währungsrisiko wird in der BTV die Gefahr
bezeichnet, dass das erzielte Ergebnis aufgrund von
Geschäften, die den Übergang von einer Währung
in eine andere erfordern, negativ vom erwarteten
Ergebnis abweicht.
5.1.2.3. Aktienkursrisiko
Als Aktienkursrisiko werden in der BTV die Preisveränderungen von Aktien und Fonds, die Aktien
enthalten, verstanden.
5.1.2.4. Credit-Spread-Risiko
Der Credit Spread stellt eine Risikoprämie für die mit
der Investition übernommenen Kredit- und Liquiditätsrisiken dar. Der Credit Spread wird als Renditedifferenz
zwischen einem Vermögenswert und einer risikofreien Referenzanleihe bestimmt. Das Credit-Spread-Risiko findet in der BTV in Substanzwertschwankungen
des Anleihenportfolios, welche nicht auf Zinsänderungen zurückzuführen sind, seinen Niederschlag.
5.1.3. Liquiditätsrisiko
Die BTV unterscheidet zwischen dem Liquiditätsrisiko
im engeren und weiteren Sinn.
Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinn (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) ist definiert als die Gefahr, dass die BTV
ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Dieses entsteht durch
kurzfristig eintretende Liquiditätsengpässe, wie z. B.
verzögertes Eintreffen von erwarteten Zahlungen,
unerwarteten Abzug von Einlagen und Inanspruchnahme von zugesagten Kreditlinien.
Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinn umfasst in der
BTV im Wesentlichen das Management folgender
Risiken:
• Das Terminrisiko als Gefahr möglicher, unplanmäßiger Verlängerungen von Aktivgeschäften infolge
vertragsinkonformen Verhaltens.
• Das Abrufrisiko als Gefahr, die sich aus der unerwarteten Inanspruchnahme von Kreditzusagen oder
dem unerwarteten Abruf von Einlagen ergibt.
Das Liquiditätsrisiko im weiteren Sinn, also das Risiko
aus der strukturellen Liquidität, beschreibt im Wesentlichen erfolgswirksame Auswirkungen durch eine
suboptimale Liquiditätsausstattung. Diese Risikokategorie ist in der BTV Teil der Aktiv-Passiv-Steuerung
und besteht aus dem Refinanzierungsrisiko und dem
Marktliquiditätsrisiko:
• Das Refinanzierungsrisiko wird als die Gefahr
verstanden, zusätzliche Refinanzierungsmittel nur
zu erhöhten Marktzinsen beschaffen zu können.
Dieses bezeichnet die Situationen, in denen nicht
ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann. Die bewusst unter
Ertragsgesichtspunkten eingegangenen Fristeninkongruenzen bergen die Gefahr, dass sich die
Einkaufskonditionen verteuern. Diese Situation
kann sowohl aufgrund von Störungen im Interbankenmarkt als auch aufgrund einer Verschlechterung
der Bonität der BTV eintreten. In Anlehnung an
den Money-at-Risk-Ansatz entspricht dieses Risiko
somit den Kosten, die bei Eintritt eines zu definierenden Negativ-Szenarios von der BTV zu tragen
wären, um dieses Risiko auszuschließen, d. h., die
bestehenden Fristeninkongruenzen zu schließen
(Verkauf liquidierbarer Aktiva bzw. Aufnahme langfristiger Refinanzierungsmittel).
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 20|21
• Das Marktliquiditätsrisiko wird als die Gefahr verstanden, bedingt durch außergewöhnliche Begebenheiten Vermögenswerte nur mit Abschlägen am
Markt liquidieren zu können.
Steuerung des Liquiditätsrisikos
Das Liquiditätsrisikomanagement der BTV dient der
jederzeitigen Sicherstellung ausreichender Liquidität,
um den Zahlungsverpflichtungen der Bank nachzukommen.
Der Geschäftsbereich Institutionelle Kunden und
Banken ist für das kurzfristige Liquiditätsrisikomanagement verantwortlich. Primäre Aufgabe des
kurzfristigen Liquiditätsrisikomanagements ist es, die
dispositive Liquiditätsrisikoposition zu identifizieren
und zu steuern. Diese Steuerung basiert auf einer
Analyse täglicher Zahlungen und der Planung erwarteter Cashflows sowie dem bedarfsbezogenen Geldhandel unter Berücksichtigung des Liquiditätspuffers und
dem Zugang zu Nationalbank-Fazilitäten.
Die Steuerung des langfristigen Liquiditätsrisikos
findet in der BTV Banksteuerung statt und beinhaltet
folgende Punkte:
• Optimierung der Refinanzierungsstruktur
• Ausreichende Ausstattung durch Primärmittel
• Diversifikation der Refinanzierungsquellen
• Optimierung des Liquiditätspuffers
• Klare Investitionsstrategie über tenderfähige Wertpapiere im Bankbuch
• Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben in Zusammenhang mit den Bestimmungen des Bankwesengesetzes, der Liquiditätsrisikomanagementverordnung sowie mit den Basel-III-Richtlinien
5.1.5. Makroökonomisches Risiko
Als makroökonomische Risiken werden Gefahren
bezeichnet, die aus ungünstigen Veränderungen der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Marktgebiet der BTV resultieren.
Diese Risiken liegen außerhalb des Einflussbereichs
der BTV, die Sensitivität von Kundengruppen, Branchen und Märkten auf negative gesamtwirtschaftliche Änderungen ist allerdings unterschiedlich stark
ausgeprägt und wird in der Geschäftsausrichtung
berücksichtigt. Aus diesem Blickwinkel ist auch eine
inhaltliche Nähe zum strategischen Risiko gegeben.
5.1.6. Sonstige Risiken
Unter „Sonstige Risiken“ versteht die BTV folgende
Risikoarten:
• strategisches Risiko
• Reputationsrisiko
• Eigenkapitalrisiko
• Ertrags- bzw. Geschäftsrisiko
• Modellrisiko
Die BTV definiert diese Risikoarten wie folgt:
Das strategische Risiko resultiert für die BTV aus
negativen Auswirkungen auf Kapital und Ertrag durch
geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen
im wirtschaftlichen Umfeld, mangelnde und ungenügende Umsetzung von Entscheidungen oder einem
Mangel an Anpassung an Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld.
5.1.4. Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko ist definiert als die Gefahr
von Verlusten aufgrund des Versagens von internen
Prozessen, Verfahren, Systemen und Menschen oder
infolge von externen Ereignissen. Diese Definition
beinhaltet das Rechtsrisiko, schließt aber das strategische Risiko und das Reputationsrisiko aus.
Reputationsrisiken bezeichnen die negativen Folgen,
die dadurch entstehen können, dass die Reputation
der BTV vom erwarteten Niveau negativ abweicht. Als
Reputation wird dabei der aus Wahrnehmungen der
interessierten Öffentlichkeit (Kapitalgeber, Mitarbeiter, Kunden etc.) resultierende Ruf der BTV bezüglich
ihrer Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit
verstanden.
Das Eigenkapitalrisiko ergibt sich aus dem unzureichenden Vorhandensein von Risikodeckungsmassen.
Grundsätzlich sind operationelle Risiken im Gegensatz zu Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken nicht
erfolgsabhängig. Das bedeutet, dass es keine Risiko/
Ertrags-Relation gibt.
Das Ertrags- bzw. Geschäftsrisiko entsteht durch eine
nicht adäquate Diversifizierung der Ertragsstruktur
oder durch das Unvermögen, ein ausreichendes und
andauerndes Niveau an Profitabilität zu erzielen.
Das Modellrisiko ist das Risiko, dass ein Modell
inkorrekte Ergebnisse generiert und hierdurch falsche
Steuerungsimpulse gesetzt werden. Die Produktion
von inkorrekten Ergebnissen kann dadurch verursacht
werden, dass das Modell fehlerhaft konzipiert wurde
oder ungeeignet für die gewählte Anwendung ist, unsachgemäß angewendet wird, für ein Modell falsche
oder fehlerhafte Eingangsdaten verwendet werden
oder ein Modell nicht mehr aktuell ist.
5.2 Struktur und Organisation des
Risikomanagements
Die zentrale Verantwortung für das Risikomanagement
liegt beim Gesamtvorstand. Er entscheidet über die
Risikopolitik, genehmigt die Grundsätze des Risikomanagements, setzt Limits für alle relevanten Risiken
der BTV fest und bestimmt die Verfahren zur Überwachung der Risiken. Die zentralen Steuerungsgremien
sind die APM-Sitzung und die BTV Banksteuerung.
Im Rahmen des Risikomanagements fällt dem Aufsichtsrat der BTV die Aufgabe der Überwachung des
Risikomanagementsystems zu. Die Wahrnehmung
dieser Überwachungsfunktion erfolgt im Wesentlichen über die nachstehend angeführten Berichte:
• Risikoberichterstattungen des Gesamtvorstandes im
Rahmen der vorbereitenden Prüfungsausschusssitzungen und im Plenum des Aufsichtsrats
• Jährlicher ICAAP-Bericht an den Prüfungsausschuss
• Laufende Berichte der Konzernrevision zu den mit
unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführten
Prüfungen
• Jährlicher Bericht des Abschlussprüfers über die
Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems
an den Aufsichtsratsvorsitzenden
Die APM-Sitzung findet aktuell monatlich jeweils eine
Woche vor der BTV Banksteuerung statt. Sie setzt
sich aus den Ressortvorständen und den Leitern der
Geschäftsbereiche Institutionelle Kunden und Banken
sowie des Bereiches Finanzen und Controlling zusammen. Die Hauptverantwortung der APM-Sitzung
umfasst Entscheidungen bezüglich der Investitionstätigkeiten im Bankbuch, die Entwicklung von Absicherungsstrategien sowie die Analyse der Zinsergebniskomponenten. Darüber hinaus findet eine eingehende
Analyse der Liquiditätssituation sowie der Refinanzierungskosten der BTV statt.
Die BTV Banksteuerung tagt derzeit monatlich. Sie
setzt sich aus dem Gesamtvorstand und den Leitern
der Bereiche Finanzen und Controlling, Kredit-
management sowie der Geschäftsbereiche Firmenkunden, Privatkunden bzw. Institutionelle Kunden
und Banken zusammen. Die Moderation obliegt dem
Bereich Finanzen und Controlling. Die Hauptverantwortlichkeit der BTV Banksteuerung umfasst die
Steuerung der Bilanzstruktur unter Rendite/RisikoGesichtspunkten sowie die Steuerung des Kredit-,
Markt- und Liquiditätsrisikos sowie des operationellen
und des makroökonomischen Risikos. Strategisches,
Reputations-, Eigenkapital- und Geschäftsrisiko sowie
Modellrisiken sind unter der Risikokategorie „Sonstige Risiken“ zusammengefasst und werden ebenfalls
im Rahmen der BTV Banksteuerung behandelt.
Das Risikocontrolling übernimmt die unabhängige
und neutrale Berichterstattung von Risiken in der BTV
für Steuerungs- und Lenkungsentscheidungen. Die
Kernaufgaben des Risikocontrollings sind die Messung, Analyse, Überwachung und Berichterstattung
der Risiken sowie die Beratung von Verantwortlichen
in den Unternehmensbereichen und -prozessen.
Durch diese Kernaufgaben leistet das Risikocontrolling einen wichtigen begleitenden betriebswirtschaftlichen Service für das Management zur risikoorientierten Planung und Steuerung.
Die Konzernrevision der BTV als unabhängige Überwachungsinstanz prüft die Wirksamkeit und Angemessenheit des gesamten Risikomanagements und
ergänzt somit auch die Funktion der Aufsichts- und
der Eigentümervertreter.
Die Compliance-Funktion überwacht sämtliche
gesetzliche Regelungen und internen Richtlinien im
Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen nach dem
Wertpapieraufsichtsgesetz. Die Überwachung von
Mitarbeiter- und Kundengeschäften soll das Vertrauen
in den Kapitalmarkt sichern, womit Compliance unmittelbar zum Schutz der Reputation der BTV beiträgt.
Die Anti-Geldwäsche-Funktion hat die Aufgabe,
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der BTV
zu verhindern. Dabei werden auf Basis der gesetzlich
vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse Maßnahmen
und Richtlinien definiert, um die Einschleusung von
illegal erlangten Vermögenswerten in das legale
Finanzsystem zu unterbinden. Im Falle von Hinweisen
auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hat der
Geldwäschebeauftragte das Bundesministerium für
Inneres zu informieren. Sowohl die Compliance-Funktion als auch der Geldwäschebeauftragte berichten
direkt dem Gesamtvorstand.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 22|23
Die Funktionen des Risikocontrollings, der Konzernrevision und der Compliance-/Anti-GeldwäscheFunktion sind in der BTV voneinander unabhängig
organisiert. Damit ist gewährleistet, dass diese
Organisationseinheiten ihre Aufgaben im Rahmen
eines wirksamen internen Kontrollsystems zweckentsprechend wahrnehmen können.
5.3 Verfahren zur Messung der Risiken
Die Anforderungen an ein quantitatives Risikomanagement, welche sich aus der 2. Säule (ICAAP) von
Basel II und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit ergeben, werden in der BTV vor allem durch die
Risikotragfähigkeitsrechnung abgedeckt. Mithilfe der
Risikotragfähigkeitsrechnung wird festgestellt, inwieweit die BTV in der Lage ist, unerwartete Verluste
zu verkraften.
Die BTV geht bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit von zwei Zielsetzungen aus, der Going-Concernund der Liquidationssicht. In der Going-Concern-Sicht
soll der Fortbestand einer geordneten operativen Geschäftstätigkeit (Going Concern) sichergestellt werden.
Weiters hat die BTV im Going-Concern-Ansatz eine
Vorwarnstufe eingebaut. Absicherungsziel in der
Vorwarnstufe ist es, dass kleinere, mit hoher Wahrscheinlichkeit auftretende Risiken verkraftbar sind,
ohne dass die Art und der Umfang der Geschäfts-
risikoart/thema
Konfidenzintervall
Wahrscheinlichkeitshorizont
Internes Kapital
(Risikodeckungsmasse)
Kreditrisiko
Adressausfallrisiko
Beteiligungsrisiko
Kreditkonzentrationsrisiko
Marktrisiko
Zinsrisiko
Währungsrisiko
Aktienkursrisiko
Credit-Spread-Risiko
Liquiditätsrisiko
Operationelles Risiko
Makroökonomisches Risiko
Sonstige Risiken
tätigkeit bzw. die Risikostrategie geändert werden
müssen. Weiters bewirkt das Auslösen der Vorwarnstufe das Setzen entsprechender Maßnahmen.
In der Liquidationssicht ist das Absicherungsziel der
BTV, die Ansprüche der Fremdkapitalgeber (z. B. Inhaber von Schuldverschreibungen, Spareinlagen etc.)
sicherzustellen. Die Ermittlung des Risikos und der
Risikodeckungsmassen wird im Going-Concern- und
Liquidationsansatz auf verschiedene Art und Weise
durchgeführt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der
unterschiedlichen Absicherungszielsetzungen der
beiden Ansätze. Die Risikotragfähigkeitsbedingung
muss jedoch stets in beiden Ansätzen erfüllt sein.
Als internes Kapital (Risikodeckungsmasse) werden
im Liquidationsansatz im Wesentlichen die anrechenbaren Eigenmittel definiert. Im Going-Concern-Ansatz setzt sich die Risikodeckungsmasse hauptsächlich
aus dem erwarteten Jahresüberschuss, den stillen
Reserven und dem Überschusskernkapital zusammen.
Das Überschusskernkapital definiert sich in der BTV
als der Überhang des Kernkapitals über die intern
definierte Mindestkernkapitalquote.
Zur Messung der Risiken im Rahmen des ICAAP
werden die nachstehenden Verfahren und Parameter
angewandt:
liquidationsansatz
going-concern-ansatz
99,9 %
250 Tage
i. w. S. anrechenbare Eigenmittel
95,0 %
30/250 Tage
erwarteter Jahresüberschuss,
stille Reserven und
Überschusskernkapital
IRB-Basisansatz
IRB-PD/LGD-Ansatz
IRB Granularity Adjustment
Diversifikation zwischen Marktrisiken berücksichtigt
VaR (Historische Simulation)
VaR (Historische Simulation)
VaR (Historische Simulation)
VaR (Historische Simulation)
Strukturelles Liquiditätsrisiko
Strukturelles Liquiditätsrisiko
(GuV-Risiko)
(Barwertrisiko)
Standardansatz
VaR-Ansatz
Makroökonomisches
Extremszenario
10 % Puffer
Weiters sind Limits für jede Risikokategorie (Kredit-,
Beteiligungs-, Kreditkonzentrations-, Markt-, Liquiditäts-, operationelles und makroökonomisches Risiko)
in Summe sowie für Steuerungseinheiten (Firmenkunden, Privatkunden, Institutionelle Kunden und
Banken) innerhalb des Adressausfallsrisikos und für
die Detailrisikokategorien im Marktrisiko definiert.
Die nicht quantifizierbaren sonstigen Risiken werden
durch einen Puffer in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt.
5.3.1. Kreditrisiko
Die BTV verwendet zur Quantifizierung des Adressausfall- und des Beteiligungsrisikos in der Risikotragfähigkeitsrechnung den IRB-Basisansatz.
Den zentralen Parameter zur Berechnung des Kreditrisikos stellt in diesem Ansatz die Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Diese wird aus bankinternen Ratings
abgeleitet. Für Firmen- und Privatkunden sowie für
Banken und Immobilienprojektfinanzierungen sind
Ratingsysteme im Einsatz, mit denen eine Einteilung
der Kreditrisiken in einer Skala mit 13 zur Verfügung
stehenden Stufen vorgenommen wird. Das Rating bildet die Basis für die Berechnung von Kreditrisiken und
schafft die Voraussetzungen für eine risikoadjustierte
Konditionengestaltung sowie die Früherkennung von
Problemfällen. Die Preiskalkulation im Kreditgeschäft
baut darauf auf und erfolgt damit unter der Berücksichtigung von ratingabhängigen Risikoaufschlägen.
ratingverfahren
Firmenkundenrating für Bilanzierer
Firmenkundenrating für
Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Das Risiko aus hohen Kreditvolumina ist in der BTV in
zweierlei Hinsicht im ICAAP integriert:
• Modell zur Quantifizierung des Risikos aus hohen
Kreditvolumina
• Stresstest zur Analyse des Risikos im Zusammenhang mit hohen Kreditvolumina
Hinsichtlich Risiken aus kreditrisikomindernden
Techniken sowie Kreditkonzentrationsrisiken, die nicht
im Zusammenhang mit hohen Kreditvolumina bei einzelnen Kunden oder wirtschaftlichen Einheiten stehen,
erfolgt keine Quantifizierung des Risikos. Diese werden im Puffer der Risikotragfähigkeit berücksichtigt.
Die Steuerung des Kreditrisikos auf Portfolioebene
basiert vor allem auf internen Ratings, Größenklassen, Branchen, Währungen und Ländern. Neben der
Risikotragfähigkeitsrechnung stellt das Kreditrisikoberichtssystem und hierbei vor allem der laufend
erstellte Kreditrisikobericht der BTV ein zentrales
Steuerungs- und Überwachungsinstrument für die
Entscheidungsträger dar.
5.3.1.1. Struktur der internen Ratingverfahren
In der BTV kommen die folgenden sieben internen
Ratingsysteme zum Einsatz:
Modellkomponente
Hardfacts
Softfacts
Warnindikatoren
Hardfacts
Softfacts
Warnindikatoren
Firmenkunden-Kontorating
Privatkunden-Kreditscoring
Privatkunden-Verhaltensscoring
Fact Lite
IPRE (Ratingsystem für
Immobilienprojektfinanzierungen)
Externes Rating
5.3.1.1.1. Segmentierung
Die Zuordnung der Kunden zu den verschiedenen
Ratingsystemen erfolgt auf Basis der BTV-internen
Kundengruppen und der Rechtsformen. In Abhängigkeit von der Gewinnermittlungsart erfolgt innerhalb
modelltyp
ratingintervall
statistisch
heuristisch
heuristisch
statistisch
heuristisch
heuristisch
statistisch
statistisch
Mischform
statistisch
monatlich
mind. jährlich
monatlich
jährlich
kausalanalytisch
jährlich
mind. jährlich
mind. jährlich
täglich
der Firmenkunden eine Unterscheidung, ob ein
Firmenkundenrating für Bilanzierer oder ein Firmenkundenrating für Einnahmen-Ausgaben-Rechner zur
Anwendung kommt.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 24|25
5.3.1.1.2. Rating- und Masterskala
Alle internen Ratingverfahren der BTV haben gemein,
dass sie eine Ausfallwahrscheinlichkeit als Ergebnis
liefern. Diese Ausfallwahrscheinlichkeit wird ihrerseits
zur Erleichterung des Reportings in interne Ratingklassen unterteilt. Hierfür kommt in der BTV eine 13-teilige Ratingskala zum Einsatz, die 10 Ratingklassen für
nicht ausgefallene Schuldner und 3 Ratingklassen für
ausgefallene Kreditnehmer umfasst. Die Ergebnisse
der verschiedenen Ratingverfahren werden auf einer
gemeinsamen Masterskala der Ausfallwahrscheinlichkeiten abgebildet. Die Masterskala wird gebildet,
indem den einzelnen Ratingstufen der Ratingskala
eine erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit sowie eine
untere und obere Grenze der Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet werden. Vorteil dieser Vorgehensweise ist die daraus resultierende segment- bzw.
ratingverfahrenübergreifende Vergleichbarkeit der
Ratingergebnisse.
5.3.1.1.3. Ratingverfahren
Die Firmenkundenverfahren für Bilanzierer bzw. für
Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind eine Mischform
aus heuristischen und empirisch-statistischen Komponenten. Die Modellarchitekturen bestehen jeweils aus
den folgenden Modellkomponenten:
• Hardfacts
• Softfacts
• Warnindikatoren
Die Modellkomponente Hardfacts ist in beiden Fällen
ein empirisch-statistisches Modell. Das Softfact-Rating ist bei beiden Verfahren ein Expertenmodell. Die
Ergebnisse der beiden Scorecards sind Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche anschließend miteinander zu
einem ersten Zwischenergebnis verknüpft werden.
Warnindikatoren fungieren als „Frühwarnsignale“ und
haben einen Zuschlag auf das Zwischenergebnis zur
Folge.
Das Firmenkunden-Kontorating verwendet zur Ermittlung des internen Ratings definierte Kennzahlen,
die aus der Kontogestion des Kunden abgeleitet werden, und kommt zur laufenden Bonitätsbeurteilung
von Firmenkunden zum Einsatz.
Das Kreditscoring wird bei Krediteinräumung durchgeführt, mindestens aber einmal im Jahr. Die Bonitätsbeurteilung erfolgt hierbei mittels interner und
externer Daten.
Das Privatkunden-Kontorating erfüllt im wesentlichen
folgende Aufgaben:
• Regelmäßige automatische Überprüfung der
Konten und Kredite aller Privatkunden auf Überziehungsverhalten und Habenumsätze, um daraus
automatisch ein Rating-Siegel für den Kunden zu
ermitteln.
• Rechtzeitiges Erkennen aller Kreditnehmer mit negativem Kontobild, um erforderliche Maßnahmen
umgehend einleiten zu können (Kundengespräch,
Sicherheitenverstärkung etc.).
Fact Lite ist eine zugekaufte Rating-Software und
kommt zum Einsatz zur Bonitätsbeurteilung von
Kreditinstituten.
Das IPRE-Rating (Income Producing Real Estate) ist
eine zugekaufte Rating-Software und kommt zum
Einsatz zur Bonitätsbeurteilung von Immobilienprojektfinanzierungen.
5.3.1.1.4. Beziehung zwischen internem und
externem Rating
Es wurde in der BTV eine Übersetzungstabelle für
eine Überleitung von externen Ratings auf interne
Ratings entwickelt. Diese Tabelle dient dazu, externe
Ratings von Unternehmen, Kreditinstituten, Staaten
sowie supranationalen Organisationen in ein Rating
der BTV Ratingskala überzuleiten.
5.3.1.1.5. Kontrollmechanismen der Ratingsysteme
Die Kontrolle und Überprüfung der Ratingsysteme
erfolgt im Rahmen eines standardisiert durchzuführenden Validierungsprozesses. Die Durchführung
erfolgt durch das Risikocontrolling. Der Validierungsprozess umfasst hierbei die qualitative und quantitative Validierung. Die qualitative Validierung beinhaltet
die Kernbereiche Modelldesign, Datenqualität und
den Use-Test. Die quantitative Validierung fokussiert
sich im Wesentlichen auf Trennschärfe, Stabilität und
Kalibrierung der Ratingsysteme. Zudem erfolgt eine
jährliche Prüfung der Ratingsysteme sowie deren
Funktionsweise durch den Bereich Konzernrevision.
5.3.1.2. Management und die Anerkennung von
Kreditrisikominderung
Die in der BTV zur Verfügung stehenden Sicherheitenarten sind vollumfänglich im Sicherheitenkatalog
der BTV, kategorisiert nach Sicherungsgeschäft und
zugrunde liegender Güteart, dargestellt. Dabei ist jeder
Sicherheitenart die Information zugeordnet, ob diese
als risikomindernde Technik zur Reduktion des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses oder zur Reduzierung des Kreditrisikos in der Risikotragfähigkeitsrechnung herangezogen wird. Die Entscheidung, welche
Information der jeweiligen Sicherheit zugeordnet
wird, trifft der Bereich Finanzen und Controlling in
Zusammenarbeit mit den beiden Bereichen Recht und
Beteiligungen sowie Kreditmanagement.
5.3.2. Marktrisiko
Zum Zweck der Risikomessung auf Gesamtbankebene quantifiziert die BTV den Value at Risk für die
Risikoarten Zins-, Währungs-, Aktienkurs- und CreditSpread-Risiko bezüglich des Liquidationsansatzes auf
Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer
Haltedauer von 250 Tagen. Der Value at Risk (VaR) ist
dabei der Verlust, der mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit über einen definierten Zeitraum nicht
überschritten wird.
Der Value at Risk wird auf Basis einer historischen
Simulation gerechnet. Basis für die verwendeten
Marktparameter sind historische Zeitreihen der
letzten 3 Jahre. Diversifikationseffekte zwischen den
einzelnen Marktrisikoklassen sind bereits implizit in
den Datenhistorien enthalten und werden separat
ausgewiesen.
Das VaR-Modell lässt sich in Kürze wie folgt skizzieren:
• Definition von Risikofaktoren je Risikokategorie
• Mapping der Produkte auf die Risikofaktoren
• Bestimmung der historischen Risikofaktoren anhand historischer Beobachtungen
• Simulation von Änderungen der Risikofaktoren
basierend auf historischen Ereignissen
• Neubewertung der Positionen unter allen Szenarien
und Bestimmung von Gewinn/Verlust
• Bestimmung des VaR-Quantils basierend auf der
Gewinn-/Verlustverteilung der Positionen
5.3.2.1. Zinsrisiko
Verfahren der Messung des Zinsrisikos
Im Rahmen des ICAAP wird das Risikokapital dem Risikopotenzial aus dem VaR-Modell gegenübergestellt
und somit limitiert.
Das Zinsrisiko der BTV ist dabei auch Teil des Berichtswesens im Zuge der Aktiv-Passiv-Steuerung.
Hierbei kommt ein Basis-Point-Value-Limit je Laufzeitband zum Einsatz. Der Basis Point Value ist die Wertveränderung des Zinsportfolios bei einem Anstieg der
Zinsen um einen Basispunkt. Da das Zinsszenario im
VaR-Modell jedoch eine Veränderung der Zinsen um
mehrere Basispunkte umfasst, wird das Szenario auch
in der Basis-Point-Value-Limitierung eingestellt. Somit
ist eine Operationalisierung des VaR-Limits aus dem
ICAAP in der Steuerung des Zinsbuches gewährleistet.
Grundlage dafür ist das gesamte zinssensitive Portfolio der BTV, welches in der Zinsbindungsbilanz
abgebildet ist. In der Zinsbindungsbilanz werden in
der BTV sämtliche zinssensitiven Aktiva und Passiva
sowie derivativen Geschäfte gegenübergestellt und
die zeitliche Ablaufstruktur der Zinsbindungen nach
Perioden gegliedert.
Häufigkeit der Messung des Zinsrisikos
Die Messung des Zinsrisikos für die Zwecke der
Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt in der BTV
monatlich.
Schlüsselannahmen bei der Modellierung des
Zinsrisikos
Bei zinsfixen und zinsvariablen Positionen erfolgt
eine Einstellung in die Laufzeitbänder aufgrund ihrer
effektiven Zinsbindung.
Die Modellierung von Geschäften mit unbestimmter
Zinsbindung und/oder Kapitalbindung erfolgt in der
BTV mittels Replikationsmodellen, die im Einklang
mit regulatorischen Vorgaben stehen. Die einzelnen
Replikationsportfolios wurden aufgrund historischer
Zeitreihen mittels mathematischer Optimierung
ermittelt. Als Transferpreis dient dabei zumeist eine
Mischung aus rollierenden Geld- und/oder Kapitalmarktsätzen.
Gewinnschwankungen bei Auf- und Abwärtsschocks
Als Krisentest wird monatlich neben dem aufsichtsrechtlich geforderten standardisierten 200-BPZinsschock auch ein etwas abgemilderter 100-BP-Parallelshift angewendet. Das Zinsänderungsrisiko wird
dabei in Form von Barwertverlusten bei Zinsschocks
in Relation zum Eigenkapital betrachtet.
Limitierung des Zinsrisikos
Die Aufrechterhaltung der Risikotragfähigkeit sowie
die regulatorischen Vorgaben stellen hier die internen
und externen Leitplanken zur Zinsrisikolimitierung dar.
Hinsichtlich des Zinsrisikos auf Gesamtbankebene
werden alle zinssensitiven Instrumente mittels eines
Value-at-Risk-Limits begrenzt.
Die ermittelten Barwertänderungen für einen
Zinsschock von 200 Basispunkten werden durch die
aufsichtsrechtliche Schwelle von 20 Prozent der
anrechenbaren Eigenmittel begrenzt.
Die Begrenzung des Zinsrisikos im Handelsbuch
erfolgt mittels Volumen- und Verlustlimits.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 26|27
5.3.2.2. Währungsrisiko
Die Quantifizierung des Fremdwährungsrisikos erfolgt
ebenfalls anhand eines historischen Value-at-RiskAnsatzes. Die Messung des Fremdwährungsrisikos
auf Gesamtbankebene findet monatlich im Zuge der
Erstellung des ICAAP statt.
5.3.2.3. Aktienkursrisiko
Die Quantifizierung des Aktienkursrisikos erfolgt mithilfe eines historischen Value-at-Risk-Ansatzes. Hierbei werden Einzeltitel direkt den jeweiligen Kurshistorien zugeordnet. Die Messung der Aktienkursrisiken
auf Gesamtbankebene findet monatlich statt.
5.3.2.4. Credit-Spread-Risiko
Die Quantifizierung des Credit-Spread-Risikos erfolgt
anhand eines historischen Value-at-Risk-Ansatzes. Als
Basis für die Ermittlung des Credit Spreads je Emittent
dient der Credit Default Swap Spread. Bei nicht handelbaren Credit Default Swaps wird der Vermögenswert einem Sektor-CDS zugewiesen. Die Messung der
Credit-Spread-Risiken findet monatlich statt.
5.3.3. Liquiditätsrisiko
Die Messung von Liquiditätsrisiken beginnt mit der
Erstellung einer Liquiditätsablaufbilanz, in der alle bilanziellen, außerbilanziellen und derivativen Geschäfte in Laufzeitbändern eingestellt werden. Bei Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung wird darauf
geachtet, dass die Liquiditätsannahmen bestmöglich
dem tatsächlichen Kundenverhalten entsprechen. Zu
diesem Zwecke werden Ablaufprofile auf Basis historischer Daten mit statistischen Methoden geschätzt.
Des Weiteren werden auch Annahmen für das Ziehen
von nicht ausgenützten Rahmen und die Inanspruchnahme von Garantien modelliert. Im Liquiditätspuffer
befindliche Wertpapiere und notenbankfähige Kredite (unter Berücksichtigung eines entsprechenden
Haircuts) werden wie jederzeit liquidierbare Aktiva
behandelt.
Zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos werden täglich
die Risikoaufschläge eines Pools aus Referenzbanken
gegenüber bestgerateten Staatsanleihen analysiert
und aufgrund der Schwankungen dieser Aufschläge
Volatilitäten für einzelne Laufzeiten gerechnet. Die
Multiplikation dieser Credit-Spread-Volatilitäten mit
den kumulierten Liquiditäts-Gaps ergibt über die
Laufzeit das Liquiditätsrisiko.
Die Treibergrößen für das Risiko sind somit die Höhe
und die Verteilung der Liquiditäts-Gaps sowie die
Schwankungen der Risikoaufschläge in den einzelnen
Laufzeiten.
Neben der Integration des Liquiditätsrisikos als
Ertragsrisiko im ICAAP wird die Liquiditätsrisikosituation auf Konzernebene täglich überwacht. Dabei
wird die Nettofinanzierungslücke (Kapitalzuflüsse
minus Kapitalabflüsse plus Liquiditätspuffer) laufzeitabhängig mit Limits versehen, was die mittelfristige
Liquiditätsbeschaffung beeinflusst. Die kumulierte
Nettofinanzierungslücke gibt Auskunft, ab welchem
Zeitpunkt der Liquiditätspuffer durch die Nettokapitalabflüsse aufgebraucht ist. Auch Abhängigkeiten
von großen Kapitalgebern (sowohl im Banken- als
auch im Kundenbereich) werden im Liquiditätsbericht
aufgezeigt und über Limits begrenzt.
5.3.4. Operationelles Risiko
In der BTV wurde ein Risikomanagementprozess
entwickelt, der sowohl qualitative als auch quantitative Methoden anwendet. Für bereits eingetretene
Schäden existiert eine Schadensdatenbank, in der
alle Schadensfälle gesammelt werden. Nach Analyse
der Schäden werden entsprechende Maßnahmen gesetzt, um das zukünftige Verlustrisiko zu minimieren.
Ergänzt wird dieser Ansatz um die Durchführung von
sogenannten Self-Assessments, bei denen alle Bereiche bzw. Prozesse auf mögliche operationelle Risiken
untersucht werden. Diese Risiken werden in Form von
Interviews erfasst und anschließend – soweit erforderlich – interne Prozesse und Systeme adaptiert.
Im Liquidationsansatz wird das operationelle Risiko
mit dem Standardansatz gemessen. Im Going-Concern-Ansatz wird das 95%ige Konfidenzintervall der
bisher gesammelten Schäden aus der Schadensfalldatenbank verwendet.
5.3.5. Makroökonomisches Risiko
Das makroökonomische Risiko manifestiert sich in
der für die BTV negativen Veränderung des Marktumfeldes und deren Implikationen für die wesentlichen
Risikotreiber. Die Quantifizierung findet somit mittels
eines makroökonomischen Stresstests statt, welcher
die wesentlichen Veränderungen in den Parametern
eines konjunkturellen Abschwungs beinhaltet.
Hiermit wird nun implizit die Aufrechterhaltung der
Risikotragfähigkeit im Stressfall berechnet.
5.3.6. Sonstige Risiken
Die sonstigen Risiken werden im Puffer der Risikotragfähigkeit berücksichtigt.
5.4. Risikoberichtssystem
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf
den Umfang und die Art des Risikoberichtssystems
der BTV.
Die Messung des Gesamtbankrisikos sowie der einzelnen Risikokategorien erfolgt monatlich. Das kurzfristige Liquiditätsrisiko sowie die einzelnen Marktrisiken
im Handelsbuch werden täglich gemessen. Eine Quantifizierung des operationellen Risikos erfolgt jährlich.
Außerdem erfolgt eine Ad-hoc-Berichterstattung,
insofern dies nötig ist. In der BTV Banksteuerung wird
über die aktuelle Ausnützung und Limitierung des Gesamtbankrisikos sowie der einzelnen Risikokategorien
berichtet. Zudem werden Steuerungsmaßnahmen
festgelegt und überwacht.
Die Ausnützung des Gesamtrisikos in % der Risikodeckungsmasse ist BTV-intern mit 90% limitiert und
beträgt zum Jahresultimo 65,4% (666,4 Mio. €). Die
höchste Ausnützung gab es im Juli 2013.
Gesamtbankrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
1.200
90,0 %
800
60,0 %
400
0
30,0 %
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juni 13
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
0,0 %
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
Gesamtbankrisiko – liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Die obige Darstellung ist wesentlich geprägt von den
Änderungen in der Konzeption des ICAAP, welche im
Berichtsjahr 2013 erstmalig Berücksichtigung fanden.
Hierbei wurden die neuen aufsichtsrechtlichen
Vorgaben umgesetzt und die Quantifizierung der
Risiken um das Kreditkonzentrationsrisiko, das Credit-
Maximum Durchschnitt
679,9
67,6 %
610,2
61,8 %
Ultimo
666,4
65,4 %
Spread-Risiko und das makroökonomische Risiko
erweitert. Gleichzeitig wurde aufgrund der Berücksichtigung dieser zusätzlichen Risikokategorien in der
Quantifizierung der Puffer für sonstige Risiken auf
10 % der Risikodeckungsmasse reduziert.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 28|29
5.4.1 Kreditrisiko
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Risiken im
Vergleich zur allozierten Risikodeckungsmasse und
dem gesetzten Limit beim Adressausfall- und Beteiligungsrisiko sowie beim Kreditkonzentrationsrisiko.
Wie aus nachstehenden Abbildungen ersichtlich,
wurde das Limit in allen Teilrisikokategorien des Kreditrisikos eingehalten. Zudem war jederzeit ein Puffer
zum eingeräumten Limit vorhanden.
Adressausfallrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
60,0 %
600
40,0 %
300
20,0 %
0
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Juni 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
0,0 %
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
adressausfallrisiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Im Juni ist ein Rückgang der Ausnützung des Adressausfallrisikos zu erkennen. Dieser Rückgang steht im
Zusammenhang mit der umgesetzten Weiterentwicklung des Rechenkerns zur Quantifizierung des Kreditrisikos für die Zwecke der Risikotragfähigkeit. Diese
Weiterentwicklung führte dazu, dass das Adressausfallrisiko und das Beteiligungsrisiko nunmehr getrennt
Maximum Durchschnitt
417,1
43,3 %
396,7
40,3 %
Ultimo
416,2
40,9 %
voneinander betrachtet und nicht mehr unter der
Kategorie Kreditrisiko subsumiert werden. Dies führte
auch zu einer Reallokation der Risikodeckungsmasse,
welche sich in obiger Abbildung durch eine Reduktion
des Limits darstellt. Im Konkreten wurde das Limit,
gemessen in % der Risikodeckungsmasse, von 61,5 %
auf 50,5 % reduziert.
Beteiligungsrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
50
4,0 %
40
3,0 %
30
2,0 %
20
1,0 %
10
0
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juni 13
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
0,0 %
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
BETEILIGUNGSRISIKO – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Wie bereits erwähnt, erfolgte eine Weiterenwicklung
des Rechenkerns zur Quantifizierung des Kreditrisikos
für die Zwecke der Risikotragfähigkeit, welche dazu
führte, dass das Adressausfallrisiko und das Beteiligungsrisiko nunmehr getrennt voneinander betrachtet und nicht mehr unter der Kategorie
Maximum Durchschnitt
24,3
2,4 %
22,8
2,3 %
Ultimo
24,3
2,4 %
Kreditrisiko subsumiert werden. Vor diesem Hintergrund begann ab Juni 2013 die Messung und Darstellung des Beteiligungsrisikos als eigene Kategorie
innerhalb des Kreditrisikos. Das Beteiligungsrisiko
wird mit einem Limit in Höhe von 3 % der Risikodeckungsmasse begrenzt.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 30|31
Kreditkonzentrationsrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
40
3,0 %
30
2,0 %
20
1,0 %
10
0
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Juni 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
0,0 %
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
Kreditkonzentrationsrisiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Neben der Weiterentwicklung des Rechenkerns zur
Quantifizierung des Kreditrisikos für die Zwecke der
Risikotragfähigkeit erfolgte auch die Entwicklung
eines Rechenkerns zur Quantifizierung des Kreditkonzentrationsrisikos, welches in Form von hohen
Maximum Durchschnitt
16,8
1,6 %
14,8
1,5 %
Ultimo
16,8
1,6 %
Kreditvolumina bei einzelnen Kunden oder wirtschaftlichen Einheiten besteht. Die Messung dieses
Risikos begann ebenfalls mit Juni 2013. Das Kreditkonzentrationsrisiko wird mit einem Limit in Höhe
von 2 % der Risikodeckungsmasse begrenzt.
5.4.2 Marktrisiko
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Limitausnützung der Marktrisiken auf Gesamtbankebene. Es wird
dabei für die Risikoarten Zinsrisiko, Devisenkursrisiko,
Aktienkursrisiko und Credit-Spread-Risiko jeweils Risikokapital zugeordnet. Die den Zeitreihen inhärenten
Korrelationen wirken dabei risikomindernd.
Für das Zinsrisiko wurden 15,5 % der jeweiligen Risikodeckungsmasse an Risikokapital alloziert, während
für die Kategorien Währungs- sowie Aktienkursrisiko ein Limit von je 1,5 % zugewiesen wurde. Das
Credit-Spread-Risiko wurde hierfür mit 30. Juni 2013
erstmalig quantifiziert und ein Limit in Höhe von 8,0 %
festgelegt. Insgesamt gesehen ergibt sich hieraus für
das Marktrisiko ein Anstieg der Ausnützung sowie der
allozierten Risikodeckungsmasse.
Marktrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
24,0 %
240
200
18,0 %
160
12,0 %
120
80
6,0 %
40
0
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juni 13
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
0,0 %
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
marktrisiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Maximum Durchschnitt
151,4
15,1 %
134,7
13,7 %
Ultimo
124,9
12,3 %
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 32|33
5.4.2.1 Zinsrisiko
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Limitausnützung des Zinsrisikos auf Gesamtbankebene. Das
Zinsrisiko entsteht in erster Linie durch die Fristeninkongruenz der Aktiv-/Passivpositionen im Bankbuch.
Dieser Limitkategorie wird seit 30. Juni 2013 ein Risikokapital in der Höhe von 15,5 % des Gesamtrisikokapitals zugewiesen. Die Ausnützung war im Jahresverlauf 2013 hier vor allem aufgrund der Reduktion der
Duration des Anleiheportfolios leicht rückläufig.
Zinsrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
18,0 %
200
160
12,0 %
120
80
6,0 %
40
0
0,0 %
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juni 13
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
zinsrisiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Gewinnschwankungen bei Auf- und Abwärtsschocks
Folgende Tabelle zeigt die Barwertveränderung des
Zinsbuches auf Gesamtbankebene zum 31. Dezember 2013, aufgeschlüsselt nach Währungen für den
100-BP-Parallelshift:
Maximum Durchschnitt
129,1
13,0 %
121,5
12,3 %
Ultimo
103,4
10,2 %
WÄHRUNG in Tsd. €
fair value
EUR
CHF
USD
–47.510
–4.822
64
Sonstige
–76
Gesamt
–52.344
5.4.2.2 Währungsrisiko
Die nachfolgende Abbildung zeigt das Risiko im
Vergleich zur allozierten Risikodeckungsmasse und
dem gesetzten Limit in dieser Risikokategorie. Hier ist
vor allem die Reduktion des allozierten Risikokapitals
von 3,0 % auf 1,5 % der Risikodeckungsmasse augenscheinlich. Die Ausnützung bleibt dabei auf konstant
niedrigem Niveau, was wiederum der geringen Bedeutung dieser Risikokategorie in der Erwirtschaftung von
Erträgen Rechnung trägt.
Währungsrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
40
3,0 %
30
2,0 %
20
1,0 %
10
0
0,0 %
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juni 13
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
währungsrisiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Maximum Durchschnitt
9,9
1,0 %
7,7
0,8 %
Ultimo
5,4
0,5 %
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 34|35
5.4.2.3 Aktienkursrisiko
Die nachfolgende Abbildung zeigt das Risiko im
Vergleich zur allozierten Risikodeckungsmasse und
dem gesetzten Limit in dieser Risikokategorie. Auch in
dieser Kategorie ist die Reduktion des zugewiesenen
Risikokapitals ersichtlich. Hier wurde das Gesamtbanklimit von 3,0 % auf 1,5 % der Risikodeckungsmasse gesenkt, da die Erwirtschaftung von Erträgen aus
dem Aktiengeschäft nicht zu den Kernfunktionen der
BTV zählt.
Aktienkursrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
40
3,0 %
30
2,0 %
20
1,0 %
10
0
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juni 13
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
0,0 %
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
Aktienkursrisiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Maximum Durchschnitt
10,7
1,1 %
9,6
1,0 %
Ultimo
10,5
1,0 %
5.4.2.4. Credit-Spread-Risiko
Aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten
in den letzten Jahren und der damit einhergehenden
Anforderungen seitens der Aufsichtsbehörden hat das
Credit-Spread-Risiko an Bedeutung in der Bankenlandschaft gewonnen. Die Führung eines Liquiditätsbuches und die damit verbundene Exponiertheit dieser Vermögenswerte in Bezug auf die Veränderungen
der Kreditaufschläge sind von zentraler Bedeutung für
die Erträge von Banken. Unter diesem Gesichtspunkt
wird seit 30. Juni 2013 das Credit-Spread-Risiko explizit quantifiziert und mit 8,0 % der Risikodeckungsmasse limitiert. Die Entwicklung der Ausnützung zeigt
seither ein stabiles Bild, was wiederum auf eine leichte
Entspannung der Finanzmärkte im zweiten Halbjahr
2013 hindeutet.
Credit-Spread-Risiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
10,0 %
120
100
8,0 %
80
6,0 %
60
4,0 %
40
2,0 %
20
0
0,0 %
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Juni 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
Credit-Spread-Risiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Maximum Durchschnitt
68,8
6,8 %
65,3
6,5 %
Ultimo
64,5
6,3 %
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 36|37
5.4.3 Liquiditätsrisiko
Durch die Neukonzeption des ICAAP in der BTV
ergaben sich auch Änderungen in der Berechnung des
Liquiditätsrisikos.
Durch die Einbeziehung der Liquiditätspufferkosten ist die Ausnützung seit 1. Juli 2013 angestiegen,
erreichte aber nie mehr als 75,0 % des Limits.
Liquiditätsrisiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
3,0 %
40
30
2,0 %
20
1,0 %
10
0
0,0 %
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juni 13
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
Liquiditätsrisiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Maximum Durchschnitt
14,6
1,5 %
9,8
1,0 %
Ultimo
12,7
1,2 %
5.4.4 Operationelles Risiko
Die Berechnung des operationellen Risikos erfolgt
jährlich. Daher bleibt die absolute Ausnützung über
das ganze Jahr hinweg konstant. Die relative Ausnützung hingegen schwankt in Abhängigkeit von der jeweils zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse.
Die Reduktion des zugeordneten Limits von 4 % auf
3,5 % ist auf eine Neuverteilung der Risikodeckungsmasse zwischen den Risikokategorien zurückzuführen.
Um einen geschlossenen Ablauf und die Qualität des
implementierten Regelkreises – Risikoidentifikation,
Risikoquantifizierung und Risikosteuerung – zu garantieren, werden im Rahmen eines Quartalsberichts die
Entscheidungsträger laufend über die Entwicklung
des operationellen Risikos (eingetretene Schadensfälle)
sowie die Einleitung von Maßnahmen und deren
laufende Überwachung informiert.
Operationelles Risiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
50
4,0 %
40
3,0 %
30
2,0 %
20
1,0 %
10
0
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Juni 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
0,0 %
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
operationelles Risiko – liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Maximum Durchschnitt
26,1
2,7 %
26,1
2,6 %
Ultimo
26,1
2,6 %
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 38|39
5.4.5 Makroökonomisches Risiko
Das makroökonomische Risiko wird seit 30. Juni 2013
quantifiziert und ist mit 7,0 % der Risikodeckungsmasse limitiert. Dies trägt vor allem der Entwicklung Rechnung, dass die Risikotragfähigkeitsbedingung auch in
ökonomisch schwierigen Zeiten, wie etwa bei
einem kräftigen Wirtschaftsabschwung, aufrechterhalten werden muss. Die Quantifizierung findet
hierbei quartalsweise mittels der durchgeführten
Gesamtbankstresstests statt, welche auch auf makroökonomische Szenarien zurückgreifen.
Makroökonomisches Risiko – Liquidationsansatz
Werte in Mio. €
Werte in %
8,0 %
100
80
6,0 %
60
4,0 %
40
2,0 %
20
0
0,0 %
Jän. 13
Feb. 13
März 13
Apr. 13
Mai 13
Anrechenbare RDM / Limit absolut
Limit in % der RDM (rechte Skala)
Juni 13
Juli 13
Aug. 13
Sep. 13
Okt. 13
Nov. 13
Dez. 13
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der RDM (rechte Skala)
RDM = Risikodeckungsmasse
Makroökonomisches risiko – Liquidationsansatz
Ausnützung in Mio. €
Ausnützung in % der Risikodeckungsmasse
Maximum Durchschnitt
51,1
5,1 %
47,0
4,7 %
Ultimo
45,4
4,5 %
5.5. Organisatorische und prozessuale Aspekte
des Risikomanagements
In der BTV wurde ein Qualitätssicherungs- und
Kontrollprozess implementiert, der parallel zu den
Teilprozessen (Risiken identifizieren, quantifizieren,
aggregieren und aktiv steuern) des Risikomanagementprozesses abläuft. Ziel dieses Prozesses ist es,
Nachstehendes sicherzustellen:
Der Qualitätssicherungs- und interne Kontrollprozess
wird in der BTV als laufender Lernprozess verstanden.
Zur Unterstützung dieses Prozesses sind auch für das
Geschäftsjahr 2014 wieder entsprechende Projekte
und Ausbildungen eingeplant, welche die Qualität der
bestehenden Steuerungsinstrumente weiter verbessern und den bereits hohen Wissensstand durch
gezielte Ausbildungen stärken sollen.
• Verwendung konsistenter Methoden und Verfahren
zur Quantifizierung der Risiken und Deckungsmassen
• Sicherheit und Qualität der Daten
• Zuverlässigkeit der Systeme
• Tourliche Überprüfung der Prozesse und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses
• Ausstattung der verantwortlichen Organisationseinheiten mit Know-how und Ressourcen
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 40|41
6. Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)
Dieses Kapitel umfasst eine qualitative und quantitative Offenlegung zum Mindesteigenmittelerfordernis
(Säule I) der BTV.
Die Säule I soll für eine ausreichende und risikogerechte Eigenkapitalunterlegung sorgen. Sie beinhaltet
einerseits die Beschreibung zur Berechnung der
aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und andererseits
die aufsichtlichen Messverfahren zur Ermittlung des
Risikovolumens für die nachstehenden Risikoklassen:
• Kreditrisiko
• Marktrisiko (Handelsbuch)
• Operationelles Risiko
Das Verhältnis von Eigenmitteln zu gewichteten Risikoaktiva darf in der Säule I nicht geringer als 8 % sein.
Die Definition der anrechenbaren Eigenmittel entspricht der Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988,
die in der Presseveröffentlichung vom 27. Oktober
1998 präzisiert wurde.
risikokategorie
forderungsklasse
Das regulatorische Risikovolumen ergibt sich aus der
Summe aller gewichteten Risikoaktiva. Die Summe
der gewichteten Risikoaktiva wird bestimmt, indem
die Eigenmittelanforderung für Marktrisiken und
operationelle Risiken mit 12,5 multipliziert und zur
Summe der gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditgeschäft addiert wird.
Dieser Sachverhalt lässt sich mathematisch wie folgt
ausdrücken:
!"#$%&ℎ!"#$%ℎ!"#$ℎ! !"#$%&"''$(
≥ 8 %
!"!#!" + !"!#!" × 12,5 + !"#
EMEFMR = Eigenmittelerfordernis für Marktrisiken
EMEFOR = Eigenmittelerfordernis für operation. Risiko
∑ RWA = Summe risikogewicht. Aktiva Kreditgeschäft
Die Mindesteigenmittelerfordernisse für die jeweiligen Risikokategorien der Säule I setzen sich wie folgt
zusammen:
Risikogewichteter
Forderungswert
Eigenmittelerfordernis
5.651.927
0
265
452.154
0
21
954
76
0
0
265.344
3.690.033
400.661
638.813
144.550
20.235
19.014
0
0
23.327
448.731
1.500
0
0
21.228
295.203
32.053
51.105
11.564
1.619
1.521
0
0
1.866
35.898
120
401.963
32.157
6.055.390
484.431
in Tsd. €
Kreditrisiko
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen
ohne Erwerbscharakter
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Kurzfristige Forderungen an Unternehmen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
Marktrisiko
Operationelles Risiko
Gesamt
Nachfolgend werden die Risikokategorien Kredit-,
Markt- und operationelles Risiko detailliert offengelegt. Die angeführten Informationen bilden die
Grundlage zur Berechnung der Zahlen in der obigen
Tabelle. Die Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der BTV wurde bereits im Kapitel
Eigenmittelstruktur beschrieben.
6.1. Kreditrisiko
In diesem Kapitel werden Informationen zum Adressausfallrisiko, den risikomindernden Techniken sowie
den externen Ratings offengelegt.
6.1.1. Adressausfallrisiko
6.1.1.1. Ausfallsdefinition
Die Ausfallsdefinition in der BTV ist für interne sowie
für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke synchronisiert. Somit ist eine einheitliche Sichtweise für alle
drei Zwecke gewährleistet.
Die BTV hat ihre Ausfallsdefinition auf Basis der
Bestimmungen gemäß § 22b Abs. 5 Z 2 BWG iVm §
46 SolvaV festgelegt. Eine Forderung gilt demnach als
ausgefallen, wenn
• eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners
gegenüber der BTV mehr als 90 Tage in Verzug ist
oder
• die BTV davon ausgehen muss, dass der Schuldner
seinen Kreditverpflichtungen gegenüber der BTV
nicht in voller Höhe nachkommen wird (drohender
Zahlungsausfall).
Hierbei knüpfen beide Kriterien nicht an der Forderung an sich, sondern am Schuldner an, weswegen
in der BTV immer davon gesprochen wird, dass der
Schuldner ausgefallen ist. Gilt demnach ein Schuldner
als ausgefallen, gelten damit sämtliche Forderungen
gegenüber diesem Schuldner in der BTV (also in der
KI-Gruppe) als ausgefallen.
Die Beurteilung, ob der Kunde in Verzug ist, richtet
sich ausschließlich nach der zivilrechtlichen Fälligkeit
der Forderung.
Die Wesentlichkeit einer Verbindlichkeit leitet die
BTV aus § 16 Abs. 2 SolvaV ab und synchronisiert
diese mit den Schwellenwerten des § 46 SolvaV,
welche für den IRB-Ansatz gelten. Eine Forderung gilt
demnach als wesentlich, wenn die Summe der gesamten überfälligen Forderungen aus Bankgeschäften,
bestehend aus
• Kreditraten,
• Spesen,
• Zinsen und
• Überschreitungen aus Überziehungsrahmen,
größer als 2,5 % der Summe aller dem Kunden bekannt gegebenen Rahmen ist (bereinigt um Währungsschwankungen) und der Betrag von 250,– €
innerhalb der BTV überschritten wurde. Hinsichtlich
des zweiten Kriteriums, des drohenden Zahlungsausfalls, bedarf es keiner Überfälligkeit, nicht einmal der
Fälligkeit einer Forderung. Vielmehr stehen hier Faktoren im Vordergrund, die auf einen Zahlungsausfall
deuten und dazu führen, dass schon bei Vorliegen
dieser Faktoren der Schuldner als ausgefallen zu qualifizieren ist. Es muss also unwahrscheinlich sein, dass
der Kunde seinen Kreditverpflichtungen in voller
Höhe gegenüber einem gruppenangehörigen Kreditinstitut der BTV nachkommt, ohne dass auf Maßnahmen wie die Verwertung allfällig vorhandener Sicherheiten zurückgegriffen werden muss. In der BTV
werden hierfür nachfolgende Kriterien herangezogen,
um einen Schuldner als ausgefallen zu qualifizieren:
• Verzicht auf laufende Belastung von Zinsen aus
negativen Bonitätsgründen
• Forderungsnachlässe aus negativen Bonitätsgründen
• Neubildung von Risikovorsorgen aufgrund einer
deutlichen Verschlechterung der Kreditqualität
• Fälligstellung
• Einleitung von Betreibungsmaßnahmen
• Restrukturierung des Kredites, die voraussichtlich zu einer Reduzierung der Schuld durch einen
bedeutenden Forderungsverzicht, bezogen auf den
Nominalbetrag, Zinsen oder Gebühren, führt
• Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
• Stellung des Schuldners unter Gläubigerschutz
• Exekution gegen den Kunden
Die verwendete Ausfallsdefinition deckt die Kriterien
„überfällig“ und „ausfallsgefährdet“ in gleicher Weise
ab.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 42|43
6.1.1.2. Forderungswerte aus unterschiedlichen
Blickwinkeln
Durchschnittsbetrag der Forderungen nach
Forderungsklassen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
den durchschnittlichen Gesamtbetrag der Bruttoforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen.
Als durchschnittlicher Gesamtbetrag wurde das arithmetische Mittel der Forderungen für den Berichtszeitraum 2013 herangezogen.
Forderungsklasse
Durchschn. Bruttoforderung
in Tsd. €
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Kurzfristige Forderungen an Unternehmen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
704.221
97.633
8.177
46.209
0
1.422.497
4.648.080
1.080.267
1.541.734
307.086
17.957
185.840
0
0
27.910
711.642
Gesamt
10.799.254
Verteilung der Forderungswerte nach ihrer Restlaufzeit
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
Forderungsklasse
in Tsd. €
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Kurzfristige Forderungen an Unternehmen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
Gesamt
die Bruttoforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen und ihrer Restlaufzeit.
täglich
fällig
bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 bis
5 Jahre
über
5 Jahre
Summe
186.997
412
146
6.310
10.570
490
43.248
1.780
862
278.722
82.186
3.270
373.802
4.664
1.694
889.078
99.613
6.461
0
0
139.620
326.472
83.216
32.682
260.440
10.947
0
0
0
25.139
194.124
0
0
341.723
620.443
70.326
137.913
2.534
0
12.492
0
0
0
203.665
0
0
127.349
1.019.710
119.875
180.806
134
1.700
6.988
0
0
0
70.055
26.306
0
525.702
2.243.962
275.439
442.540
10.169
3.200
140.438
0
0
0
203.285
19.698
0
227.122
781.106
314.612
758.498
60
4.000
30.219
0
0
0
73.329
46.004
0
1.361.517
4.991.694
863.467
1.552.438
273.338
19.847
190.138
0
0
25.139
744.458
1.260.196
1.406.466
1.572.507
4.235.219
2.588.806 11.063.193
Verteilung der Forderungswerte nach geografischen
Gebieten (Ländern)
Die nachfolgende zweiteilige Tabelle gibt einen Überblick über die Bruttoforderungen, aufgeschlüsselt
nach Forderungsklassen und Ländern.
Forderungsklasse
Österreich Deutschland
Schweiz
USA
Italien
Frankreich
in Tsd. €
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Kurzfristige Forderungen an Unternehmen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
Gesamt
Forderungsklasse
701.899
12.798
4.974
67.786
54.312
1.487
23.279
32.502
0
0
0
0
0
0
0
39.451
0
0
0
0
527.140
2.937.173
666.674
1.166.728
210.127
19.847
9.044
0
0
25.139
670.162
0
0
219.962
1.216.450
129.389
312.392
42.752
0
36.757
0
0
0
25.967
0
0
75.238
468.712
45.500
47.192
19.243
0
0
0
0
0
10.024
0
0
122.307
89.498
4.558
1.000
161
0
0
0
0
0
2.797
0
0
41.980
103.286
6.732
14.565
508
0
0
0
0
0
3.209
0
0
44.209
8.046
2.785
588
0
0
53.887
0
0
0
1.358
6.951.706
2.017.255
721.691
220.322
170.280
150.323
Irland
Ungarn
Spanien
Portugal
Sonstige
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Griechenland
0
0
0
0
0
0
56.663
0
0
889.078
99.613
6.461
0
0
0
13.488
0
87
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1.822
141
0
49
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
217
21
165
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
46.004
0
330.679
153.217
7.472
9.865
332
0
90.450
0
0
0
30.940
46.004
0
1.361.517
4.991.694
863.467
1.552.438
273.338
19.847
190.138
0
0
25.139
744.458
13.576
2.013
406
0
0
in Tsd. €
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Kurzfristige Forderungen an Unternehmen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
Gesamt
725.622 11.063.193
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 44|45
Verteilung der Forderungswerte nach Wirtschaftszweigen (Branchen)
Die nachfolgende zweiteilige Tabelle gibt einen
Überblick über die Bruttoforderungen, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen und Wirtschaftszweigen
(Branchen).
Forderungsklasse
in Tsd. €
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Kurzfristige Forderungen an Unternehmen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
Gesamt
Forderungsklasse
Kredit- und SachgütererVers.-Wesen
zeugung
203.191
0
0
0
0
0
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Kurzfristige Forderungen an Unternehmen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
Gesamt
0
0
0
Realitätenwesen
0
0
0
Dienst- Öffentliche
leistungen
Hand
0
685.887
0
97.415
0
6.461
Handel
0
0
0
46.004
0
1.361.517
157.679
2.623
5.786
458
0
190.138
0
0
0
45.485
0
0
0
1.355.506
74.228
56.341
42.842
0
0
0
0
0
119.707
0
0
0
2.644
474.541
687.662
67.411
0
0
0
0
0
106.369
0
0
0
823.510
32.774
422.200
15.363
0
0
0
0
0
14.091
0
0
0
737.883
106.977
125.227
49.856
10.947
0
0
0
0
161.836
0
0
0
0
408
150
74
0
0
0
0
0
0
0
0
0
549.221
69.960
40.479
41.666
0
0
0
0
0
15.470
2.012.880
1.648.625
1.338.626
1.307.938
1.192.727
790.395
716.796
Bauwesen
Fremdenverkehr
Seilbahnen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
526.988
39.102
27.828
16.020
0
0
0
0
0
2.072
0
0
0
335.056
28.431
160.770
29.082
900
0
0
0
0
10.308
0
0
0
266.275
3.033
4.711
1.382
8.000
0
0
0
0
248
0
0
0
156.263
22.584
6.724
3.034
0
0
0
0
0
6.775
0
0
0
69.975
870
4.699
3.887
0
0
0
0
0
966
612.012
564.546
283.650
195.380
80.396
in Tsd. €
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Private
Energie-/
Verkehr u.
Nachrichten- Wasserversorgung
übermittlung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Sonstige Summe der
Branchen
0
2.198
0
889.078
99.613
6.461
0
0
0
10.694
7.936
9.861
2.264
0
0
0
0
25.139
261.130
46.004
0
1.361.517
4.991.694
863.467
1.552.438
273.338
19.847
190.138
0
0
25.139
744.458
319.222 11.063.193
Verteilung der Forderungswerte nach Risikogewichten
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
Bruttoforderungen und angepasste Forderungswerte,
aufgegliedert nach Forderungsklassen und Risikogewichten.
Forderungsklasse
Risikogewicht
Bruttoforderung
0%
0%
20 %
0%
20 %
100 %
0%
0%
20 %
100 %
20 %
50 %
70 %
100 %
75 %
35 %
50 %
75 %
100 %
50 %
100 %
150 %
50 %
150 %
10 %
andere Risikogewichte
100 %
0%
20 %
100 %
889.078
97.415
2.198
1.487
4.844
131
46.004
131.301
1.173.323
56.893
71.911
66.714
0
4.853.070
863.467
0
0
772.182
780.257
0
188.596
84.742
0
19.847
190.138
23.127
2.012
204.530
43.246
496.682
angepasster
Forderungswert
1.066.610
111.399
1.381
1.487
4.781
0
46.004
131.301
1.058.414
56.893
28.442
71.896
80.059
4.512.245
637.374
828.841
723.597
0
0
2.027
87.352
43.141
4.931
11.846
190.138
23.127
2.012
204.530
43.246
450.922
11.063.193
10.423.996
in Tsd. €
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen
ohne Erwerbscharakter
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
Gesamt
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 46|47
Bei Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen kommt ein Look-Through-Ansatz zum Einsatz.
Um die Übersichtlichkeit zu bewahren, wird aufgrund
des relativ geringen Forderungsvolumens von einer
Darstellung aufgegliedert nach Risikogewichten
abgesehen.
Forderungsklasse
Beschreibung
Von den Eigenmitteln abzuziehende Forderungswerte
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
Bruttoforderungen und angepasste Forderungswerte,
die von den Eigenmitteln abgezogen werden, aufgegliedert nach Forderungsklassen und Risikogewichten.
Risikogewicht
Bruttoforderung
0%
95.050
angepasster
Forderungswert
95.050
0%
1.744
1.744
96.794
96.794
in Tsd. €
Institute
Sonstige Positionen
Anteile an anderen Kredit- und
Finanzinstituten von mehr als
10 % ihres Kapitals
Beteiligungen an
Versicherungsunternehmen,
Rückversicherungsunternehmen und
Versicherungsholdinggesellschaften
Gesamt
6.1.1.3. Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Bankgeschäftes trägt
die BTV durch die Bildung von Wertberichtigungen
und Rückstellungen im entsprechenden Ausmaß
Rechnung. Für Bonitätsrisiken wird auf Basis konzerneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe und unter
Berücksichtigung etwaiger Besicherungen vorgesorgt.
Der Gesamtbetrag der Risikovorsorgen wird, sofern
er sich auf bilanzielle Forderungen bezieht, offen als
Kürzungsbetrag auf der Aktivseite der Bilanz nach den
Forderungen an Kreditinstituten und Forderungen an
Kunden ausgewiesen. Die Risikovorsorgen für außerbilanzielle Geschäfte (insbesondere Erfüllungsgarantien) sind in der Position „Rückstellungen“ enthalten.
Die Risikovorsorge auf Forderungen umfasst Einzelwertberichtigungen für Forderungen, bei denen eine
bereits eingetretene Wertminderung festgestellt
wurde. Neben Einzelwertberichtigungen umfasst
die Position auch Portfoliowertberichtigungen, die für
zum Bilanzstichtag bereits eingetretene, jedoch noch
nicht identifizierte Verluste des Kreditportfolios
gebildet werden, deren Höhe auf Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten des nicht bereits
anderweitig vorgesorgten Kreditportfolios basiert.
Das wirtschaftliche Umfeld sowie aktuelle Ereignisse
werden bei der Bestimmung der Portfoliowertberichtigung berücksichtigt.
Risikovorsorgen nach Wirtschaftszweigen (Branchen)
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie
Aufwendungen für Wertberichtigungen und Rückstellungen von überfälligen und ausfallgefährdeten
Forderungen, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen (Branchen). Die Spalte „Not leidend“ beinhaltet
hierbei Risikovorsorgen, welche für überfällige bzw.
ausfallgefährdete Forderungen gebildet wurden.
Branchen gesamt in Tsd. €
Ohne erkenn.
Ausfallrisiko
Mit
Erhöhtes
Anmerkung Ausfallrisiko
Not leidend
Gesamt
Private
Dienstleistungen
Sachgütererzeugung
Handel
Fremdenverkehr
Bauwesen
Realitätenwesen
Energie-/Wasserversorgung
Verkehr u. Nachrichtenübermittlung
Seilbahnen
Kredit- und Versicherungswesen
Öffentliche Hand
Sonstige
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
30.404
25.368
22.037
14.930
9.977
8.712
7.876
3.000
2.348
1.070
274
0
1.479
30.404
25.368
22.037
14.930
9.977
8.712
7.876
3.000
2.348
1.070
274
0
1.479
Gesamt
0
0
0
127.475
127.475
Bruttoforderungswerte und Risikovorsorgen von ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen nach
geografischen Gebieten (Ländern)
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die
gebildete Risikovorsorge bei überfälligen und ausfallgefährdeten Krediten, aufgeschlüsselt nach Ländern.
land in Tsd. €
Bruttoforderung
Risikovorsorge
Österreich
Deutschland
Schweiz
Italien
Spanien
USA
Ungarn
Frankreich
Irland
Portugal
Griechenland
Sonstige
210.127
42.752
19.243
508
165
161
49
0
0
0
0
332
100.966
19.189
6.395
498
152
23
11
0
0
0
0
242
Gesamt
273.338
127.475
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 48|49
Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick
über die Veränderung von Risikovorsorgen.
risikovorsorgen in Tsd. €
2013
2012
Anfangsbestand Kreditgeschäft per 01.01.
– Auflösung
+ Zuweisung
– Verbrauch
(+/–) Veränderungen aus Währungsdifferenzen
Risikovorsorgen Kreditgeschäft per 31.12.
194.492
–6.893
45.220
–25.662
–11
207.146
183.941
–5.773
39.502
–23.184
6
194.492
Anfangsbestand Erfüllungsgarantien per 01.01.
– Auflösung
+ Zuweisung
– Verbrauch
(+/–) Veränderungen aus Währungsdifferenzen
Rückstellungen Erfüllungsgarantien per 31.12.
1.107
–74
519
0
0
1.552
383
–97
821
0
0
1.107
208.698
195.599
2013
2012
Zuweisung zur Risikovorsorge on balance
Zuweisung zur Risikovorsorge off balance
Prämie für Kreditausfallversicherung
Auflösung zur Risikovorsorge on balance
Auflösung zur Risikovorsorge off balance
Direktabschreibung
Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen
–45.220
–519
–4.405
6.893
74
–3.965
258
–39.502
–821
–4.437
5.773
97
–1.432
380
Risikovorsorgen im Kreditgeschäft
–46.884
–39.942
Gesamtsumme Risikovorsorgen per 31.12.
Risikovorsorgen in der Gesamtergebnisrechnung
Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick
über die Veränderung von direkt in die Gesamtergebnisrechnung übernommenen Risikovorsorgen.
risikovorsorgen im kreditgeschäft in Tsd. €
6.1.2. Kreditrisikominderung
6.1.2.1. Vorschriften und Verfahren für das
bilanzielle und außerbilanzielle Netting
In der BTV kommt ein bilanzielles Netting gemäß
§ 84 SolvaV zur Anwendung. Diesen Regelungen
entsprechend, können wechselseitige Forderungen
der BTV und des Kontrahenten bei gegenseitigen
Barguthaben zum Zweck der Kreditrisikominderung
gegengerechnet werden.
Insgesamt wird durch das bilanzielle Netting ein
Volumen in Höhe von 276 Mio. € saldiert.
Sicherheitenart
Weiters geht die BTV im Zuge der Kreditrisikominderung auch vertragliche Netting-Rahmenvereinbarungen zur Absicherung von Kontrahentenausfallrisiken
ein. Hierfür kommen Master Agreements der International Swaps and Derivatives Association (ISDA)
sowie der Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte
zum Einsatz.
6.1.2.2. Arten von Besicherungen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, welche
Besicherungen in der BTV grundsätzlich angewandt
und welche hiervon im Zuge der Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses im Kreditrisiko der
Säule I von Basel II als risikomindernd angesetzt werden.
Sicherheit/Garantiegeber
Säule I Kreditrisiko
• Guthaben und Bareinlagen
Netting von Bilanzpositionen
Netting Rahmenvereinbarungen
Finanzielle Sicherheiten
• Guthaben und Bareinlagen
• Schuldverschreibungen/Anleihen
• Investmentfondsanteile
• Aktien/Wandelschuldverschreibungen
• Gold
Persönliche Sicherheiten
• Zentralstaaten und -banken
• Regionale Gebietskörperschaften
• Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen
ohne Erwerbscharakter
• Institute
• Unternehmen
• andere
Sonstige Sachsicherheiten
• Kfz, Maschinen, Flugzeuge etc.
Immobiliensicherheiten
• Wohnimmobilien
• Gewerbeimmobilien
Andere Arten von Besicherungen • Bareinlagen und bargeldähnliche Instrumente
bei Drittinstituten
• Lebensversicherungen
• Ausgegebene Titel mit jederzeitiger
Rückkaufsverpflichtung
Immobiliensicherheiten stellen im Kreditrisiko-Standardansatz keine risikomindernde Technik dar, sondern reduzieren das Mindesteigenmittelerfordernis
durch Anwendung eines geringeren Risikogewichts
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
wird nicht angewandt
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
dürfen nicht angewandt werden
dürfen nicht angewandt werden
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
werden angewandt
werden nicht angewandt
auf den durch die Immobilie besicherten Forderungsteil. Aufgrund des besseren Verständnisses für
den Leser werden sie dennoch unter den Arten von
Besicherungen angeführt.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 50 |51
6.1.2.3. Bewertung und Verwaltung von
Sicherheiten
Die Sicherheitenverwaltung ist in der BTV organisatorisch vom Markt getrennt und erfolgt ausschließlich
in der Marktfolge. Die Verwaltung der Kreditsicherheiten erfolgt in dem für die zentrale Kreditabwicklung zuständigen Bereich Kreditmanagement.
Zudem werden in diesem Bereich sämtliche standardisierten Kreditverträge und Sicherheitendokumente
erstellt. Abweichungen von diesen Standardtexten
müssen vom jeweiligen Kompetenzträger im Bereich
Kreditmanagement in Zusammenarbeit mit dem
Bereich Recht und Beteiligungen unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit geprüft und bewilligt werden.
setzungen zur raschen Durchsetzung der Ansprüche
bei Bedarf. Der für eine Kreditsicherheit ermittelte
Sicherheitenwert wird einem laufenden Monitoring
unterzogen. Das Intervall ist für die einzelnen Sicherheitenarten unterschiedlich und in den jeweiligen
Arbeitsanweisungen festgehalten. Zusätzlich löst
jeder durch äußere Umstände verursachte erhebliche
Wertverlust unmittelbar eine Neubewertung der
Kreditsicherheit aus. Bei negativer Veränderung des
Ratings von bestehenden Kunden werden die Kreditsicherheiten sowohl formell als auch materiell überprüft. Wird ein Kreditengagement in die Abteilung
Sanierungsmanagement übernommen, so erfolgt im
Rahmen der Prüfung des Gesamtengagements ebenfalls eine eingehende Überprüfung der Kreditsicherheiten in formeller und materiell-rechtlicher Hinsicht.
Die Verwaltung der Kreditsicherheiten umfasst sowohl einen materiellen als auch einen formellen Teil,
wobei die erforderlichen Tätigkeiten entsprechend
den einzelnen Sicherheitenkategorien genau definiert
sind. Die geltenden Verwaltungsgrundsätze gewährleisten eine rechtlich einwandfreie Begründung der
Kreditsicherheiten sowie alle erforderlichen Voraus-
In der nachstehenden Tabelle erfolgt ein Überblick
der Bewertungsmethode und der Periodizität der
Bewertung von Sicherheiten. Es wird hier nur auf jene
Sicherheiten eingegangen, die im Rahmen der Säule I
zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses im Kreditrisiko als risikomindernde Technik
herangezogen werden.
Sicherheitenart
Sicherheit/Garantiegeber
Bewertungsmethode
Periodizität
Netting von Bilanzpositionen
Netting Rahmenvereinbarungen
Finanzielle Sicherheiten
• Guthaben und Bareinlagen
Marktwert
Marktwert
Marktwert abzüglich aufsichtsrechtlicher Haircuts
täglich
täglich
täglich
Persönliche Sicherheiten
Immobiliensicherheiten
Andere Arten von
Besicherungen
• Guthaben und Bareinlagen
• Schuldverschreibungen/Anleihen
• Investmentfondsanteile
• Aktien/Wandelschuldverschreibungen
• Zentralstaaten und -banken
• Regionale Gebietskörperschaften
• Verwaltungseinrichtungen und
Unternehmen ohne Erwerbscharakter
• Institute
• Unternehmen
• andere
• Wohnimmobilien
• Gewerbeimmobilien
• Bareinlagen und bargeldähnliche
Instrumente bei Drittinstituten
• Lebensversicherungen
Die aufsichtsrechtlichen Haircuts für finanzielle Sicherheiten werden nach der umfassenden Methode gemäß
§ 22g Abs. 3 Z 2 BWG bestimmt.
monatlich
Besicherungswert, zu dem sich
der Sicherheitengeber verpflichtet
hat, abzüglich aufsichtsrechtlicher
Haircuts
siehe S. 53
siehe S. 53
Marktwert
täglich
Rückkaufswert der Versicherung
abzüglich aufsichtsrechtlicher
Haircuts
quartalsweise
bzw. jährlich
Bewertung von Immobiliensicherheiten
Methodik
Die Richtlinien für die Immobilienbewertungen
orientieren sich an den Eckpfeilern des Liegenschaftsbewertungsgesetzes und an der einschlägigen Fachliteratur. Zur Ermittlung des Marktwertes werden in
der Regel das Vergleichswert-, das Sachwert- und das
Ertragswertverfahren angewandt. Bei Liegenschaften,
die überwiegend unternehmerisch genutzt werden
Kreditvergabe
Wohnimmobilien
Wohnimmobilien
• Kredit > 3 Millionen
• Kredit > 5 % der Eigenmittel
Gewerbeimmobilien
Gewerbeimmobilien
• Kredit > 3 Millionen
• Kredit > 5 % der Eigenmittel
(iSv Gewinnerzielungsabsicht), wird dem Ertragswertverfahren eine größere Bedeutung zugebilligt.
Bei Projektbeurteilung werden neben oben erwähnten Verfahren auch das Residualverfahren oder die
Discounted-Cash-Flow-Methode verwendet.
Periodizität
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick
hinsichtlich der Periodizität der Bewertung und des
Monitorings von Immobiliensicherheit.
1. Jahr
2. Jahr
Bewertung
Bewertung
Bewertung
Bewertung
3. Jahr
Monitoring
Bewertung
Monitoring
Monitoring
Monitoring
Monitoring
Monitoring
Bewertung
Bei starken Schwankungen der Märkte erfolgt die
Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten häufiger.
6.1.2.4. Wichtigste Arten von Sicherungsgebern
und Sicherheitenstellern
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
die wichtigsten Arten von Sicherungsgebern von
Forderungsklasse
in Tsd. €
Zentralstaaten und -banken
Regionale Gebietskörperschaften
Institute
Unternehmen
Gesamt
Risikogewicht
0%
0%
20 %
20 %
50 %
70 %
Lebensversicherungen und die wichtigsten Arten von
Sicherheitenstellern von persönlichen Sicherheiten
sowie deren Kreditwürdigkeit.
besicherter
Forderungswert
pers. Sicherheiten
177.518
13.984
55.890
14.603
5.182
0
267.177
Die Unterscheidung nach den wichtigsten Arten der
Sicherungsgeber und der Sicherheitensteller erfolgt
auf Basis der Zuordnung zu der Forderungsklasse
gemäß § 22a Abs. 4 BWG. Als Indikator für die Kreditwürdigkeit ist in obiger Tabelle das Risikogewicht,
welches sich gemäß der §§ 3 bis 28 SolvaV bestimmt,
zu sehen. Die wichtigsten Sicherungsgeber von
Lebensversicherungen entstammen der Forderungsklasse „Unternehmen“. Die wichtigsten Sicherheiten-
besicherter
Forderungswert
Lebensversich.
0
0
0
0
0
80.059
80.059
Barsicherheiten bei
Drittinstituten
14
0
272
0
0
0
286
steller von persönlichen Sicherheiten sind hingegen
den Forderungsklassen „Zentralstaaten und -banken“
sowie „Institute“ zuzuordnen. In der BTV erfolgt
weiters ein laufendes Monitoring des durch Lebensversicherungen und persönliche Sicherheiten besicherten Kreditvolumens, unterschieden nach den
wichtigsten Sicherungsgebern bzw. Sicherheitenstellern, deren interner Bonitätseinstufung und der geografischen Verteilung des besicherten Kreditvolumens.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 52|53
6.1.2.5. Besicherte Forderungswerte
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
die besicherten Forderungsvolumen, aufgegliedert
nach Forderungsklassen.
Forderungsklasse
bilanzielles
finanzielle persönliche Lebensver- Barsicherheiten ImmobilienNetting Sicherheiten Sicherheiten sicherungen bei Drittinstituten sicherheiten
0
0
0
0
0
0
Zentralstaaten und -banken
512
305
0
0
0
0
Regionale Gebietskörperschaften
193
0
0
0
0
0
Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter
in Tsd. €
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Unternehmen
Retail-Forderungen
Immobilienbesicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen mit hohem Risiko
Gedeckte Schuldverschreibungen
Investmentfondsanteile
Sonstige Positionen
Gesamt
0
41.887
157.489
57.407
0
6.478
3.071
0
0
9.382
0
0
134.210
83.606
0
2.495
0
0
0
15.025
0
129.184
103.656
11.447
0
3.006
0
0
0
19.884
0
0
3.509
73.380
0
1.701
0
0
0
1.469
0
0
32
254
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.552.438
47.465
4.931
0
0
0
276.419
235.641
267.177
80.059
286
1.604.834
6.1.3. Externe Ratings
Die BTV wendet ausschließlich Ratings von Standard
& Poor’s zur Bestimmung der Bonitätsstufe an. Ratings von anerkannten Exportversicherungsagenturen
kommen im Rahmen der Säule I nicht zum Einsatz. Die
Ratingdaten werden über die ÖWS (Österreichische
Wertpapierservice GmbH) zur Verfügung gestellt. Ratings der Ratingagentur Standard & Poor’s werden für
alle Forderungsklassen im Kreditrisiko-Standardansatz
herangezogen, insofern ein entsprechendes Rating
vorliegt. Die Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuches sind, erfolgt gemäß § 32 SolvaV. Die von Standard & Poor’s vorgegebenen Ratings werden gemäß
§ 4 Z 1 MappingV den im Kreditrisiko-Standardansatz
vorgesehenen Bonitätsstufen zugeordnet. Somit
entsprechen sie den Standardzuordnungen gemäß
§ 21b Abs. 6 BWG.
Externes Rating
bonitätsstufe
AAA bis AA–
A+ bis A–
BBB+ bis BBB–
BB+ bis BB–
B+ bis B–
CCC+ und niedriger
1
2
3
4
5
6
6.2. Marktrisiko
Im Rahmen der Säule I von Basel II sind nur Eigenmittel für das Marktrisiko, welches aus dem Handelsbuch
der BTV resultiert, zu unterlegen. Die BTV wendet
zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für das Marktrisiko in der Säule I von Basel II den
Standardansatz an.
Zusammenfassung der Eigenmittelerfordernisse per
31.12.2013:
Eigenmittelerfordernis für das handelsbuch gem. § 22o Abs. 2 Z 1-12 BWG
in Tsd. €
Alternative Berechnung des Positionsrisikos gem. § 204 Abs. 5 SolvaV
Spezifisches Positionsrisiko in Schuldtiteln gem. § 207 SolvaV
Allgemeines Positionsrisiko in Schuldtiteln gem. § 208 SolvaV
Spezifisches Positionsrisiko in Substanzwerten gem. § 209 SolvaV
Allgemeines Positionsrisiko in Substanzwerten gem. § 209 SolvaV
Risiko aus Aktienindex-Terminkontrakten gem. § 210 SolvaV
Gamma- und Vega-Risiko – §§ 219 und 220 SolvaV
Abwicklungsrisiko gem. § 214 SolvaV
Vorleistungen gem. § 215 SolvaV
Positionsrisiko von Pensionsgeschäften gem. § 205 SolvaV
Positionsrisiko von Wertpapierleihen gem. § 205 SolvaV
Kontrahentenausfallrisiko gem. § 216 SolvaV
Risikoposition gem. § 22p Abs. 2 BWG
0
0
61
0
49
0
10
0
0
0
0
0
0
Fremdwährungsrisiko gem. § 223 SolvaV
0
Eigenmittelerfordernis Handelsbuch
120
Die Positionen „Kontrahentenausfallrisiko gem. § 216
SolvaV“ sowie „Fremdwährungsrisiko gem. § 223
SolvaV“ sind in obiger Darstellung des Eigenmittelerfordernisses für das Marktrisiko mit einem Betrag in
Höhe von 0 dargestellt. Dies begründet sich wie folgt:
Das quantifizierte Risiko der Position „Kontrahentenausfallrisiko gem. § 216 SolvaV“ in Höhe von 9 Tsd. €
wird gem. § 23 Abs. 14 Z 7 BWG bereits in der Summe
des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko
berücksichtigt. Dies geschieht vor dem Hintergrund
des gesetzlichen Erfordernisses, das Kontrahentenausfallrisiko gem. § 216 SolvaV mit Tier-1- bzw. Tier2-Eigenmitteln und nicht mit Tier-3-Eigenmitteln zu
unterlegen.
Das quantifizierte Risiko der Position „Fremdwährungsrisiko gem. § 223 SolvaV“ in Höhe von 383 Tsd. € wird
deshalb nicht berücksichtigt, da die offene Devisenposition der BTV zum Jahresultimo den Schwellenwert von 2 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht
übersteigt. Somit ist dieser Betrag nicht in der Summe
des Mindesteigenmittelerfordernisses des Marktrisikos mit einzubeziehen.
6.3. Operationelles Risiko
Die BTV ermittelt das Mindesteigenmittelerfordernis
für das operationelle Risiko nach dem Standardansatz
gemäß § 22k BWG iVm §§ 185-187 SolvaV.
Der Standardansatz stellt eine gegenüber dem
Basisindikatoransatz fortgeschrittenere Methode
zur Bemessung der erforderlichen Eigenmittel für
operationelle Risiken dar. Hierbei wird die Summe aus
Nettozinserträgen und zinsunabhängigen Nettoerträgen der vergangenen drei Jahre nach aufsichtsrechtlich vorgegebenen Geschäftsfeldern gegliedert und
anschließend der Dreijahresdurchschnitt je Geschäftsfeld berechnet. Im nächsten Schritt wird jedem
Geschäftsfeld ein aufsichtsrechtlich definiertes Risikogewicht zugeordnet. Anschließend wird das zugeordnete Risikogewicht mit dem Dreijahresdurchschnitt je
Geschäftsfeld multipliziert. Die Summe der einzelnen
Produkte je Geschäftsfeld ergibt das Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko. Eine Aufschlüsselung und Beschreibung der Geschäftsfelder ist dem
Anhang X der Richtlinie 2000/12/EG zu entnehmen.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 54|55
7. Weitere Risiken
Das Kontrahentenausfallrisiko (CCR) stellt eine
Risikounterart des Adressausfallrisikos und das Beteiligungsrisiko eine Risikoart des Kreditrisikos in der BTV
dar. In der Offenlegungsverordnung werden diese
Kategorien explizit hervorgehoben.
7.1. Kontrahentenausfallrisiko
Das Kontrahentenausfallrisiko ist das beidseitige
Kreditrisiko von Geschäften mit einer unsicheren
Forderungshöhe, die im Zeitablauf mit den Bewegungen der zugrunde liegenden Marktfaktoren schwankt.
Positionen, welche ein Kontrahentenausfallrisiko
generieren, weisen dabei folgende Charakteristika auf:
•Sie generieren einen Kreditbetrag, der bei Ausfall
des Kontrahenten als Ersatzkosten des Geschäftes
definiert wird.
•Der Kreditbetrag hängt von einem oder mehreren
zugrunde liegenden Marktfaktoren ab.
•Instrumente mit CCR gehen mit einem Zahlungsaustausch bzw. einem Austausch von Finanzinstrumenten gegen Zahlung einher.
•Es existiert ein expliziter Kontrahent, welchem eine
eindeutige Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet
werden kann.
•Das CCR besteht bilateral, d. h. für beide Kontrahenten während der Vertragslaufzeit.
•Es können Risikominderungstechniken herangezogen werden.
In den nachfolgenden Ausführungen dieses Kapitels
wird unter dem Begriff Kontrahenten jeweils das Gegenüber verstanden, mit dem die BTV das Geschäft
abgeschlossen hat. Dies kann sowohl eine Bank als
auch eine Nichtbank sein.
Die BTV berechnet das Kontrahentenausfallrisiko mit
der Marktbewertungsmethode gemäß § 234 SolvaV.
Hierbei ergibt sich der Forderungswert aus positiven
Marktwerten (mindestens jedoch Null) zuzüglich
eines Aufschlages, der sich als prozentueller Anteil
vom Nominale errechnet.
Methode der Risikodeckungsmassenallokation
Das Kontrahentenausfallrisiko wird im Rahmen des
Adressausfallrisikos berücksichtigt. Somit geht eine
Kapitalallokation gemäß § 39a BWG mit der Allokation für das Adressausfallrisiko einher. Welche
Methode zur Berechnung des Risikos angewandt wird
und wie viel Kapital dem Kreditrisiko alloziert wurde,
ist dem Kapitel „ICAAP (Säule II)“ zu entnehmen.
Ausnützungen für Geschäfte mit Kontrahentenausfallrisiko werden für Kunden- sowie für Bankgeschäfte
mit Limits begrenzt. Die Limits werden laufend den
Marktwerten gegenübergestellt und bei Überschreitungen Maßnahmen (z. B. Einforderung von Sicherheiten) gesetzt.
Absicherung der Besicherungen sowie Reservenbildung
In der BTV können zur Absicherung von Kontrahentenausfallrisiken grundsätzlich alle im Kapitel „Arten
von Besicherungen“ aufgelisteten Sicherheiten
herangezogen werden. Die Sicherstellung der Werthaltigkeit und Verwertbarkeit von Besicherungen
für Kontrahentenausfallrisiken erfolgt gemäß den
internen Vorschriften und Verfahren, die ebenfalls im
Kapitel „Kreditrisikominderung“ näher erläutert werden. Die BTV geht im Zuge der Kreditrisikominderung
auch vertragliche Netting-Rahmenvereinbarungen
zur Reduzierung von Kontrahentenausfallrisiken ein.
Weiters werden auch Nachschussvereinbarungen
mit Kontrahenten getroffen.
Sicherungsbetrag bei Bonitätsherabstufung
Im Falle des Zustandekommens eines negativen
Marktwertes aus Sicht der BTV bestehen gegenüber
Nichtbanken keine Nachschussverpflichtungen für die
BTV. Gegenüber Banken hingegen bestehen Nachschussverpflichtungen für die BTV, insofern ein Credit
Support Annex (CSA) bzw. ein Besicherungsanhang
(BSA) zwischen der BTV und der betreffenden Bank
existiert.
Werte von Geschäften mit Kontrahentenausfallrisiko
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
die Summe der aktuellen Bruttoforderungen, deren
Aufrechnungsmöglichkeiten sowie zu den gehaltenen
Besicherungen der Geschäfte mit einem Kontrahentenausfallrisiko.
Geschäfte mit Kontrahentenausfallrisiko
in Tsd. €
Bruttoforderung vor Aufrechnungsmöglichkeiten
Aufrechnungsmöglichkeiten
Bruttoforderung nach Aufrechnungsmöglichkeiten
Gehaltene Besicherungswerte
98.629
36.131
62.498
0
Nettokreditforderungen
62.498
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 56|57
Maße für den Forderungswert
Der Bruttoforderungswert von Derivatgeschäften
wird in der BTV nach der Marktbewertungsmethode
gemäß § 234 SolvaV berechnet und beträgt per
31. Dezember 2013 in Summe 62,5 Mio. €.
Nominal- und Marktwerte von Derivatgeschäften
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über
die Nominal- und Marktwerte von Derivatgeschäften,
unterteilt nach Produktgruppen sowie nach Kauf- und
Verkaufskontrakten.
Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte per 31. Dezember 2013:
in Tsd. €
Kontraktvolumen/Restlaufzeiten
Gesamt
1.767.453
629.163
1.138.290
383.601
191.943
191.658
2.151.054
positiv negativ
> 5 Jahre
19.537 –5.344
118 –4.991
19.419
–353
1.078
–986
778
–198
300
–788
20.615 –6.330
Zinsswaps
Kauf
Verkauf
Zinssatzoptionen
Kauf
Verkauf
Zinssatzverträge Gesamt
< 1 Jahr 1 – 5 Jahre
221.169 1.063.618
110.923
420.797
110.246
642.821
54.808
197.033
27.404
98.659
27.404
98.374
275.977 1.260.651
Währungsswaps
Kauf
Verkauf
Devisentermingeschäfte
FX-Swaps
Wechselkursverträge Gesamt
17.500
8.750
8.750
37.116
921.960
976.576
48.536
24.268
24.268
4.358
0
52.894
12.186
5.300
6.886
0
0
12.186
78.222
38.318
39.904
41.474
921.960
1.041.656
1.943
0
1.943
336
5.506
7.785
–1.909
–1.909
0
–1.006
–7.056
–9.971
7.674
0
7.674
3
0
7.677
–7.564
–7.564
0
–160
0
–7.724
1.291
0
1.291
0
0
1.291
–1.619
–1.619
0
0
0
–1.619
26.000
16.000
5.000
47.000
814
0
554
0
60
0
0
26.000
26.000
0
16.000
16.000
0
5.000
5.000
0
47.000
47.000
0
814
814
0
0
0
0
554
554
0
0
0
0
60
60
0
0
0
1.278.553 1.329.545
631.612
3.239.710 10.274 –11.642 45.773 –43.331
21.966
–7.949
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
Kauf
Verkauf
Wertpapierbezogene Geschäfte und
sonstige Derivate Gesamt
Gesamt Bankbuch
> 5 Jahre
482.666
97.443
385.223
131.760
65.880
65.880
614.426
Marktwerte
positiv negativ positiv negativ
< 1 Jahr
1 – 5 Jahre
1.490 –1.486 37.135 –35.197
0 –1.486
4 –34.735
1.490
0 37.131
–462
185
–185
407
–410
183
–2
399
–6
2
–183
8
–404
1.675 –1.671 37.542 –35.607
Zinssatzoptionen – Handelsbuch
Kauf
Verkauf
Zinsswaps – Handelsbuch
Kauf
Verkauf
Zinssatzverträge Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
15.383
7.171
8.212
0
0
0
15.383
34.735
17.022
17.713
0
0
0
34.735
50.118
24.193
25.925
0
0
0
50.118
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8
8
0
0
0
0
8
–11
0
–11
0
0
0
–11
303
303
0
0
0
0
303
–315
0
–315
0
0
0
–315
Derivate auf wertpapierbezogene
Geschäfte und sonstige Derivate
Kauf
Wertpapierbezogene Geschäfte und
sonstige Derivate Gesamt
Gesamt Handelsbuch
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
15.383
34.735
50.118
0
0
8
–11
303
–315
Nicht abgewickelte derivat.
Finanzinstrumente Gesamt
1.278.553 1.344.928
666.347 3.289.828 10.274 –11.642 45.781 –43.342 22.269 –8.264
7.2. Beteiligungsrisiko
Angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft
dem Geschäftsbetrieb der Bank zu dienen, werden im
Konzernabschluss der BTV unter „Finanzielle Vermögenswerte – available for sale“ sowie unter „Anteile
an at-equity-bewerteten Unternehmen“ ausgewiesen.
Die beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen in
der Position „Finanzielle Vermögenswerte – available
for sale“ werden auf Basis eines Börsenkurses oder
aufgrund anerkannter Bewertungsmodelle ermittelt.
Sofern diese Vermögenswerte für die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt von
untergeordneter Bedeutung sind, werden sie zu Anschaffungskosten („at cost“) bewertet.
Buchwert im Vergleich zum Fair Value in Tsd. €
Börsenotierte Kreditinstitute
Nicht börsenotierte Kreditinstitute
Sonstige nicht börsenotierte Beteiligungen
Gesamt
Kumulative realisierte Gewinne und Verluste aus
Beteiligungspositionen
Im Geschäftsjahr 2013 gab es Gewinne und Verluste
aus der Veräußerung bzw. Liquidation von Beteiligungspositionen. Konkret ergab sich ein kumulierter
Gewinn von 1,4 Mio. €.
Wesentliche Beteiligungen, auf die die BTV einen
maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der
Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode
werden die Anteile an dem assoziierten Unternehmen
in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der
nach der Erstkonsolidierung eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des
assoziierten Unternehmens erfasst.
Buchwert im Vergleich zum Fair Value
Die folgende Tabelle zeigt die Arten der Beteiligungspositionen sowie den Vergleich von Buchwert zu
Fair Value.
Buchwert
Fair Value
328.682
10.992
192.062
301.859
10.992
192.062
531.736
504.913
Kumulative nicht realisierte Gewinne und Verluste
aus Beteiligungspositionen
In den ergänzenden Eigenmitteln wurde zum
31.12.2013 keine Neubewertungsreserve aus Beteiligungspositionen erfasst. Im Jahr 2013 ergaben sich
keine nicht realisierten Gewinne und Verluste aus
Beteiligungspositionen.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 58|59
8. Vergütungspolitik und -praktiken
Für die Festlegung der Grundsätze der Vergütungspolitik der BTV ist der gemäß § 39c BWG eingerichtete
Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates zuständig.
Der in der Sitzung des Aufsichtsrates der BTV vom
23.11.2010 eingerichtete Vergütungsausschuss nimmt
insbesondere die Aufgaben gemäß Z 3 der Anlage zu
§ 39b BWG wahr, legt somit die Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese – insbesondere
auf Basis der durch die interne Revision vorzunehmenden jährlichen Überprüfung der Vergütungspraxis
– regelmäßig und trägt die Verantwortung für deren
Umsetzung. Weiters bemisst der Vergütungsausschuss die Höhe der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstandes anhand vom Vergütungsausschuss
definierter Parameter für die Beurteilung der variablen Vergütungen der Vorstände. Die Mitglieder des
Vergütungsausschusses der BTV sind
• Dr. Franz Gasselsberger, MBA,
• Dr. Dietrich Karner,
• Dkfm. Dr. Johann F. Kwizda,
welche, jeder für sich, über langjährige Erfahrung
in der Führung von Konzernen verfügen, womit die
erforderliche Fachkenntnis und praktische Erfahrung
im Bereich der Vergütungspolitik gegeben und die
Beiziehung eines externen Beraters nicht erforderlich
ist. Seitens des Betriebsrates ist Herr Harald Gapp in
den Vergütungsausschuss entsandt.
Vorweg ist festzuhalten, dass die Vergütungspolitik
der BTV auf allen Ebenen der Mitarbeiter hinsichtlich
variabler Vergütungsbestandteile sehr zurückhaltend
ist und in diesem Zusammenhang in keinem Fall die
Übernahme von Risiken durch Prämien- oder Provisionssysteme fördert oder gar nur ermöglicht. Es
bestehen in der BTV insbesondere keine verkaufserfolgsbezogenen Provisionen.
Die Vergütung (einschließlich der Vergütung des
Vorstands) richtet sich jeweils nach dem Umfang
des Aufgabenbereiches, der Verantwortung und der
persönlichen Leistung sowie nach der Erreichung der
Unternehmensziele und der wirtschaftlichen Lage
des Unternehmens. Die persönliche Leistung ist den
Zielen, Werten und langfristigen Interessen der BTV
angepasst und hat die damit zusammenhängenden
Risiken mit zu berücksichtigen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungen haben sich an
Unternehmen derselben Branche und von ähnlicher
Größe und Komplexität zu orientieren.
Berücksichtigt ist in der Vergütung des Vorstandes
ein angemessenes Verhältnis von fixen zu variablen
Vergütungsbestandteilen, wobei die variablen Bezüge,
bezogen auf die Gesamtheit der Bezüge, eine Bandbreite von 20 bis 40 % der Gesamtbezüge aufweisen.
Der fixe Vergütungsbestandteil orientiert sich an den
jeweiligen Aufgabengebieten. Die variable Gehaltskomponente berücksichtigt gemeinsame und persönliche Leistungen der Vorstandsmitglieder ebenso wie
die generelle Unternehmensentwicklung im Sinne der
Erfüllung der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der
nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung. Maßstab
für den Unternehmenserfolg ist das Erreichen mittelbis langfristiger strategischer Ziele, insbesondere unter Beachtung einer nachhaltigen Risikotragfähigkeit,
wie die nachhaltige Einhaltung der Risikoausnutzung
gemäß Gesamtbanksteuerung (ICAAP), das nachhaltige Erreichen der strategischen Finanzziele auf Basis
der definierten Strategie und der Mehrjahresplanung
der Bank sowie der sonstigen strategischen Ziele.
In Entsprechung der Z 12 der Anlage zu § 39b BWG
wird ein Anteil von 40 % der variablen Vergütung
sämtlicher identifizierter Mitarbeiter, sofern eine
solche über der Erheblichkeitsschwelle von 25 % der
fixen Vergütung bzw. einem absoluten Betrag in
Höhe von 30 Tsd. € gelegen ist, jeweils auf einen
Zeitraum von fünf Jahren zurückgestellt, wobei der
Erwerb solcher zurückgestellter Anteile nicht rascher
erfolgt als auf proportionaler Basis. Die Kriterien für
die Erdienung solcher zurückgestellter Anteile der
variablen Vergütung entsprechen den vorgenannten,
der Bemessung der gesamten variablen Vergütung
zugrunde gelegten Kriterien, als in diesen das hier
insbesondere relevante Kriterium der Nachhaltigkeit
bereits abgebildet ist. Eine Auszahlung von Anteilen
der variablen Vergütung in Aktien oder anderen in der
Anlage zu § 39b BWG vorgesehenen Instrumenten
erfolgt – wiederum in gesetzmäßiger Anwendung
des in § 39b BWG vorgesehenen Proportionalitätsprinzips – nicht.
In der BTV weisen – abgesehen von der Vergütung des
Vorstandes – lediglich die Gehälter der ersten Ebene
unterhalb des Vorstandes eine direkte Abhängigkeit
vom jeweiligen Geschäftsergebnis der Gesamtbank
auf, dies in einem Ausmaß von unter 2,0 % des
Gesamtjahresbezuges. Alle sonstigen Mitarbeiter
erhalten eine jährliche, freiwillige Sonderzahlung,
deren Höhe im Wesentlichen einerseits durch die
persönliche, durch die jeweilige Führungskraft zu beurteilende Zielerreichung sowie andererseits durch das
Geschäftsergebnis des Unternehmens bestimmt ist.
Geschäftsbereich
Firmenkunden
Privatkunden
Institutionelle Kunden und Banken
Marktfolge
Die quantitativen Informationen über die gewährten
Vergütungen im Geschäftsjahr 2013, aufgeschlüsselt
nach Geschäftsbereichen, stellen sich wie folgt dar:
Summe der gewährten Vergütungen
in Tsd. €
9.196
22.196
808
13.342
Anzahl der Begünstigten
164
369
13
250
Die Vergütungen des höheren Managements stellen
sich wie folgt dar:
Art der Vergütung
Fixe Vergütung
Variable Vergütung
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass
Risikoübernahmen in der BTV mindestens vom VierAugen-Prinzip getragen sind. Es gibt daher keinerlei
individuelle Möglichkeit für einen einzelnen Mitarbeiter, Entscheidungen zu treffen, die sich auf die
Entwicklung der Risikosituation der BTV wesentlich
auswirken. Derartige Entscheidungen werden ausschließlich durch die Geschäftsleitung, wiederum in
Anwendung eines (Mindestens-)Vier-Augen-Prinzips,
NAME DES GESCHÄFTSLEITERS
Dir. Peter Gaugg
Mag. Matthias Moncher
Mag. Dietmar Strigl (bis 31.05.2013)
Gerhard Burtscher (ab 01.06.2013)
Im Geschäftsjahr 2013 wurde hinsichtlich der Mitglieder des Vorstandes ein Gesamtbetrag in Höhe von
118,4 Tsd. € der variablen Vergütung zurückgestellt.
Aufgrund der bis vor dem Geschäftsjahr 2012 in Anspruch genommenen vollständigen Neutralisierung
des Grundsatzes über die Zurückstellung von Teilen
der variablen Vergütung waren im Berichtsjahr noch
keine Teile der zurückgestellten variablen Vergütung
zu gewähren bzw. auszuzahlen. Somit hat ein diesbezüglicher Ausweis zu unterbleiben.
Höhe der Vergütung
in Tsd. €
3.125
760
Anzahl der Begünstigten
26
getroffen. Ungeachtet dessen bildet die vorstehende,
das höhere Management betreffende Aufstellung
jedenfalls sämtliche Mitarbeiter ab, denen ein relevanter, wenngleich kein wesentlicher Einfluss auf das
Risikoprofil der BTV zukommt.
In Entsprechung des § 15a Abs. 2 iVm Abs. 3 OffV
erfolgt der Ausweis der quantitativen Informationen
hinsichtlich der Geschäftsleiter wie folgt:
Höhe des Gesamtbezuges
in Tsd. €
592
430
547
124
Des Weiteren ist festzuhalten, dass Vergütungen in
der BTV ausschließlich in Bargeld erfolgen. Somit ist
eine Vergütung in Anteilen oder in mit Anteilen verknüpften Instrumenten oder anderer Art nicht erfolgt.
Im Geschäftsjahr 2013 wurden in Bezug auf das
höhere Management weder Einstellungsprämien
noch Abfindungen gewährt.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 60|61
9. Dokumentenstruktur-Mapping
Das Dokumentenstruktur-Mapping hat den Zweck,
die relevanten Offenlegungspflichten mit dem Inhalt
dieses Dokuments in Verbindung zu setzen. Dadurch
soll es dem Leser ermöglicht werden, sich schnell und
einfach im Dokument zurechtzufinden.
maSSgeblicher § der OffV
Die nachfolgende Tabelle enthält hierfür in der ersten
Spalte den maßgeblichen § der Offenlegungsverordnung und in der zweiten Spalte die Position im
Dokument. Aufgrund der Inhalte im Dokument kann
auch nachvollzogen werden, warum bestimmte Vorschriften für die BTV nicht relevant sind.
Position im Dokument
§1
§1
§2Z1
§2Z1
§2Z2
§2Z3
§2Z4
§3Z1
§3Z2
§ 3 Z 2 lit. a
§ 3 Z 2 lit. b
§ 3 Z 2 lit. c
§ 3 Z 2 lit. d
§3Z3
§3Z4
§4Z1
§4Z2
§4Z3
§4Z4
§4Z5
§5Z1
§5Z2
§5Z3
§ 5 Z 3 lit. a
§ 5 Z 3 lit. a lit. aa
§ 5 Z 3 lit. a lit. bb
§ 5 Z 3 lit. a lit. cc
§ 5 Z 3 lit. b
§ 5 Z 3 lit. b lit. aa
§ 5 Z 3 lit. b lit. bb
§ 5 Z 3 lit. b lit. cc
§ 5 Z 3 lit. b lit. dd
§5Z4
§5Z5
§6Z1
Präambel
Umgang mit diesem Dokument/Zweck
ICAAP (Säule II)/Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken
ICAAP (Säule II)/Verfahren zur Messung der Risiken
ICAAP (Säule II)/Struktur und Organisation des Risikomanagements
ICAAP (Säule II)/Risikoberichtssystem
ICAAP (Säule II)/Organisatorische und prozessuale Aspekte des Risikomanagements
Impressum
Informationen zur BTV/Konzernstruktur
Informationen zur BTV/Konzernstruktur
Informationen zur BTV/Konzernstruktur
Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur
Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur
Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur
nicht relevant für BTV
Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur
Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur
Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur
nicht relevant für BTV
Informationen zur BTV/Eigenmittelstruktur
ICAAP (Säule II)
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)
Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Methode der Risikodeckungsmassenallokation
§6Z2
Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Absicherung der Besicherung und Bildung von
Reserven
§6Z3
nicht relevant für BTV
maSSgeblicher § der OffV
Position im Dokument
§6Z4
§6Z5
§6Z6
§6Z7
§6Z8
§6Z9
§ 7 Abs. 1 Z 1
§ 7 Abs. 1 Z 2
Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Sicherungsbetrag bei Bonitätsherabstufung
Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Beizulegende Zeitwerte der Geschäfte
Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Maße für den Forderungswert
nicht relevant für BTV
Weitere Risiken/Kontrahentenausfallrisiko/Nominal- und Marktwerte von Derivatgeschäften
nicht relevant für BTV
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Ausfallsdefinition
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge
§ 7 Abs. 1 Z 3
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus
unterschiedlichen Blickwinkeln/Durchschnittsbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen
§ 7 Abs. 1 Z 4
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus
unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach geografischen Gebieten
(Ländern)
§ 7 Abs. 1 Z 5
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus
unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach Wirtschaftszweigen
(Branchen)
§ 7 Abs. 1 Z 6
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus
unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach ihrer Restlaufzeit
§ 7 Abs. 1 Z 7 lit. a
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus
unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach Wirtschaftszweigen
(Branchen)
§ 7 Abs. 1 Z 7 lit. b
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Risikovorsorgen nach Wirtschaftszweigen (Branchen)
§ 7 Abs. 1 Z 7 lit. c
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen
§ 7 Abs. 1 Z 8
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Bruttoforderungswerte und Risikovorsorgen von ausfallgefährdeten und überfälligen
Forderungen nach geografischen Gebieten (Ländern)
§ 7 Abs. 1 Z 9
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen
§ 7 Abs. 1 Z 9 lit. a
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen
§ 7 Abs. 1 Z 9 lit. b
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen
§ 7 Abs. 1 Z 9 lit. c
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen
§ 7 Abs. 1 Z 9 lit. d
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen
§ 7 Abs. 1 Z 9 lit. e
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Veränderungsrechnung für Risikovorsorgen
§ 7 Abs. 2
nicht relevant für BTV
§ 7 Abs. 3
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Risikovorsorge/
Risikovorsorgen in der Gesamtergebnisrechnung
§8Z1
§8Z2
§8Z3
§8Z4
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Externe Ratings
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Externe Ratings
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Externe Ratings
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Externe Ratings
§ 8 Z 5 lit. a
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus
unterschiedlichen Blickwinkeln/Verteilung der Forderungswerte nach Risikogewichten
§ 8 Z 5 lit. b
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Adressausfallrisiko/Forderungswerte aus
unterschiedlichen Blickwinkeln/Von den Eigenmitteln abzuziehende Forderungswerte
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 62|63
maSSgeblicher § der OffV
§9
§ 10
§ 11 Z 1
§ 11 Z 1 lit. a
§ 11 Z 1 lit. b
§ 11 Z 1 lit. c
§ 11 Z 2
§ 11 Z 3
§ 12 Z 1
§ 12 Z 2
§ 12 Z 3
Position im Dokument
nicht relevant für BTV
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Marktrisiko
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Operationelles Risiko
nicht relevant für BTV
nicht relevant für BTV
§ 13 Z 1
ICAAP (Säule II)/Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken/Kreditrisiko/
Beteiligungsrisiko
§ 13 Z 2
§ 13 Z 3
§ 13 Z 4
Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Buchwert im Vergleich zum Fair Value
Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Buchwert im Vergleich zum Fair Value
§ 13 Z 5
Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Kumulative realisierte Gewinne und Verluste aus
Beteiligungspositionen
§ 13 Z 6
Weitere Risiken/Beteiligungsrisiko/Kumulative nicht realisierte Gewinne und Verluste aus
Beteiligungspositionen
§ 14 Z 1
ICAAP (Säule II)/Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken/Marktrisiko/
Zinsrisiko/Arten des Zinsrisikos
§ 14 Z 1
ICAAP (Säule II)/Verfahren zur Messung der Risiken/Marktrisiko/Zinsrisiko/Häufigkeit der
Messung des Zinsrisikos
§ 14 Z 2
ICAAP (Säule II)/Verfahren zur Messung der Risiken/Marktrisiko/Zinsrisiko/
Schlüsselannahmen bei der Modellierung des Zinsrisikos
§ 14 Z 3
ICAAP (Säule II)/Verfahren zur Messung der Risiken/Marktrisiko/Zinsrisiko/
Gewinnschwankungen bei Auf- und Abwärtsschocks
§ 15
§ 15a
§ 16
nicht relevant für BTV
Vergütungspolitik und -praktiken
nicht relevant für BTV
§ 17 Z 1
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Vorschriften und
Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting
§ 17 Z 2
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Bewertung und
Verwaltung von Sicherheiten
§ 17 Z 3
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Arten von
Besicherungen
§ 17 Z 4
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Wichtigste Arten
von Sicherungsgebern und Sicherheitenstellern
§ 17 Z 5
ICAAP (Säule II)/Risikostrategie und -politik für das Management von Risiken
§ 17 Z 6
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Besicherte
Forderungswerte
§ 17 Z 7
Mindesteigenmittelerfordernis (Säule I)/Kreditrisiko/Kreditrisikominderung/Besicherte
Forderungswerte
§ 18
nicht relevant für BTV
Impressum
Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
Telefon +43/(0)5 05 333-0
Fax +43/(0)5 05 333-1180
E-Mail [email protected]
www.btv.at
S.W.I.F.T./BIC: BTVAAT22
BLZ: 16000
DVR: 0018902
FN: 32.942w
UID: ATU 317 12 304
Hinweise
Die in der Offenlegung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer in
gleicher Weise.
Medieninhaber (Verleger)
Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
Konzept
BTV Finanzen & Controlling
Mag. (FH) Mario Haller, FRM
Gestaltung
BTV Marketing & Kommunikation
Mag. (FH) Nicola Dander
Redaktionsschluss
31. März 2014
Veröffentlichung
1. April 2014
In der Offenlegung der BTV können aufgrund von
Rundungsdifferenzen minimal abweichende Werte in
Tabellen bzw. Grafiken auftreten.
Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung
der BTV beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir
auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen
nicht eintreffen oder Risiken in nicht kalkulierter Höhe
eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von
den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen.
Informationen der BTV gem. offenlegungsverordnung 64|65
Herunterladen