Muster-Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR

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Volksbank Ulm-Biberach eG
- auf konsolidierter Basis -
Offenlegungsbericht
gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Capital Requirement Regulation (CRR) -
per 31. Dezember 2014
Inhaltsverzeichnis
Präambel ................................................................................................. 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) ........................... 4
Eigenmittel (Art. 437 CRR) ..................................................................... 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ........................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) ............................................. 8
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) ............................................ 12
Marktrisiko (Art. 445 CRR) ................................................................... 13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) ................................................. 14
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) .............................................. 15
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448 CRR) ....................................................................................... 16
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR) ..................... 19
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
(Art. 453 CRR) ....................................................................................... 20
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) .................................... 21
Abkürzungsverzeichnis ....................................................................... 22
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ........................................... 23
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........ 25
Präambel
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht bzw. dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht gelesen werden.
Die für diesen Bericht maßgeblichen Vorschriften der Capital Requirement Regulation (Teil 8
Offenlegung, Artikel 431 bis 455 CRR) finden aufsichtsrechtlich auf konsolidierter Basis Anwendung auf die Volksbank Ulm-Biberach eG.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses mit Konzerneigenkapitalspiegel und Konzernkapitalflussrechnung sowie des Konzernlageberichtes erfolgt im Bundesanzeiger.
Das in der Gruppenhierarchie zuoberst stehende Unternehmen ist die Volksbank UlmBiberach eG, Ulm. Die VR Ulm GmbH, Ulm, hundertprozentige Tochter der Bank, hat als
Gegenstand unter anderem den Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen
und ist aufsichtsrechtlich als Finanzunternehmen vollkonsolidiert.
Innerhalb des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises bestehen keine Einschränkungen
oder andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder haftendem
Eigenkapital.
Der handelsrechtliche Konzern gem. §§ 290 ff. HGB umfasst neben der VR Ulm GmbH, Ulm,
die Volksbank Immobilien Ulm Biberach Ravensburg GmbH, Ulm. Beide Unternehmen sind
hundertprozentige Töchter der Volksbank Ulm-Biberach eG und werden handelsrechtlich
vollkonsolidiert.
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des
langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu
realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele zur Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:






Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank.
Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken
durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir
unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebes sicher und treffen
Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das Beteiligungsrisiko und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden.
Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst.
Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Unabhängig davon erfolgt die Betrachtung des Liquiditätsrisikos in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement
sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch
das Risikocontrolling überprüft.
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken im Rahmen einer Risikoabsicherung beispielsweise durch
den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe
von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken
abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung
der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR)
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu
einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei
entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad hocBerichterstattung.
Ergänzend weisen wir auf die Darstellung im Konzernlagebericht hin.
Die in unserem Haus angewandten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und
richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent
und steuerbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der
Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und
wirksam.
Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 39,7 Mio. €, die Auslastung lag bei 16,9 %.
Neben dem Leitungsmandat bei unserem Institut bekleiden die Vorstandsmitglieder weitere 3 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 2. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 17 und der weiteren Aufsichtsmandate 2.
Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der
Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 7 Sitzungen statt. Zusätzlich
tagten die Fachausschüsse für Prüfung, Personal, Kredit und Bau in insgesamt 20 Sitzungen.
Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein
Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl
der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437 CRR)
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konform vertraglich geregelten
Kapitalinstrumenten sind in Anhang „I. Offenlegung der Kapitalinstrumente“ dargestellt. Darüber
hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
Unsere Eigenmittel, inklusive der Eigenmittelquoten, sind im Anhang „II. Offenlegung der Eigenmittel
während der Übergangszeit“ detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital
auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Konzernbilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
165.432
Korrekturen / Anpassungen
-
bilanzielle Zuführungen*
(z.B. aus Bilanzgewinn, zum Fonds für allgemeine Bankrisiken)
-
gekündigte Geschäftsguthaben
-
nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
allgemeine Kreditrisikoanpassung
19.822
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
darunter Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB TEUR 64.669
93.874
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
14.757
1.557
0
27.068
289.882
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt
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Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
0
0
16
0
0
289
57.079
43.675
10.325
5.847
0
0
0
1.655
5.850
2.123
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und
Warenpositionsrisiken nach dem Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
10.551
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
Eigenmittelanforderungen insgesamt
0
137.410
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise
am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebnisVorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der
zukünftigen Aktivitäten.
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein
Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen (in TEUR):
Forderungsklassen
Gesamtwert
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
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Durchschnittsbetrag
TEUR
TEUR
16.843
132.036
16.546
0
0
429.478
926.762
1.124.642
359.339
56.820
0
0
0
21.664
121.370
16.540
0
0
479.499
885.335
1.118.945
345.412
54.367
0
0
0
98.291
73.121
44.003
3.277.881
93.037
57.677
40.717
3.234.563
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten1 (TEUR)
Kredite, Zusagen und
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag der Forderungen
ohne Kreditrisikominderungstechniken
2.949.048
Derivative
Instrumente
Wertpapiere2
268.666
10.000
Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten
Deutschland
EU
Nicht-EU
2.924.349
268.666
10.000
18.088
0
0
6.611
0
0
Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien
Privatkunden (Nicht-Selbstständige)
Firmenkunden
davon KMU
davon Kreditinstitute/Investmentfonds
davon Bundesländer
973.774
0
0
1.975.274
743.115
396.061
268.666
0
168.317
100.349
10.000
0
10.000
0
Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten
bis 1 Jahr
1.131.149
127.785
0
1 bis 5 Jahre
844.635
70.640
10.000
über 5 Jahre
973.264
70.241
0
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) und im Falle von Eventualverbindlichkeiten bzw. Anderen Verbindlichkeiten werden Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem bestehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
1
Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften (Aktiva 7) und Anteile an verbundenen Unternehmen
(Aktiva 8) sind hier nicht erfasst, weil für diese Positionen eigene Offenlegungsanforderungen bestehen. Alle hier nicht
aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 Prozent je Forderungsart (Kredite etc., Wertpapiere oder Derivative Instrumente).
2
Aktiva 5 und Aktiva 6, sofern diese im Offenlegungsbericht nicht unter Beteiligungen zu berücksichtigen sind.
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR):
Wesentliche
Wirtschaftszweige3
GesamtinanspruchBestand
nahme aus
EWB
notleidenden
Krediten
Nettozuführung/
Auflösung
von EWB/
Rückstellungen
Bestand
Rückstellungen
Bestand
PWB4
Eingänge
auf abgeschriebene
Forderungen5
Direktabschreibungen
Privatkunden
15.423
8.225
145
1.819
476
Firmenkunden
75.567
45.804
3.514
3.975
45
Metallerzeugung und
–bearbeitung, Metallerzeugnisse
9.165
8.400
26
928
0
Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
9.841
3.613
452
-742
0
Summe
3.486
521
441
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten (in TEUR):
Wesentliche geografische
6
Gebieten
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden
Krediten
Deutschland
Nicht Deutschland
Bestand
EWB
Bestand
PWB
90.419
53.933
571
96
Bestand
Rückstellungen
3.659
0
Summe
3.486
Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangsbestand
der Periode
EWB
Fortschreibung in der
Periode
Auflösung
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Verbrauch
Endbestand
der Periode
49.835
14.572
5.552
4.826
0
54.029
Rückstellungen
6.885
1.478
4.704
0
0
3.659
PWB
3.178
308
0
0
0
3.486
3
4
5
6
Alle hier nicht aufgeführten Wirtschaftszweige haben einen Anteil kleiner 10 Prozent an der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten.
Dia Pauschalwertberichtigungen werden aufgrund ihres pauschalen Charakters nicht aufgeteilt.
Aufgrund der Vielzahl an Klein- und Kleinstbeträgen wird hier auf eine Aufteilung verzichtet.
Auf die Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen wird verzichtet, da die regionale
Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten auch die Verteilung der notleidenden Forderungen darstellt. Die notleidenden Forderungen betreffen nahezu vollständig Kunden innerhalb Deutschland, weshalb auf eine weitere Untergliederung für das Ausland verzichtet wird.
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard
& Poor's, Moody's und Fitch nominiert und für die Klassenbezeichnung Staaten benannt. Für die
Klassenbezeichnung Institute verwenden wir die Sitzstaatenmethode.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
590.863
591.927
2
0
0
4
0
0
10
0
0
20
21.500
21.500
35
273.715
273.715
50
85.625
85.625
70
0
0
75
1.124.642
1.124.642
100
1.040.705
1.039.642
150
42.541
42.541
250
0
0
98.291
98.291
0
0
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank.
Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit positiven Wiederbeschaffungswerten
in Höhe von insgesamt 242 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 Abs. 7 CRR unterbleiben die
sonstigen nach Art. 439 CRR vorgesehenen Angaben.
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Zum 31.12.2014 bestanden keine zu berücksichtigenden
Marktrisiken.
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Bei Anwendung Basisindikatoransatz:
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz
gemäß Art. 315 f. CRR ermittelt.
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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR)
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR)
Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Vertiefung
der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch für die bestehenden Mitgliedschaften bei
Kreditgenossenschaften und Mitgliedschaften bei Nichtbanken.
Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen und Mitgliedschaften
dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der
Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die ausschließlich mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht.
Die Beteiligungen und Mitgliedschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit
den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen
sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt
nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle (in TEUR):
Beteiligungen und Mitgliedschaften innerhalb
des genossenschaftlichen Verbundes
Buchwert
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
beizulegender Zeitwert
Börsenwert
0
0
70.136
93.218
0
0
Andere
Beteiligungspositionen
0
0
Die auf Grundlage des Bilanzierung nach HGB bestehenden latenten Neubewertungsreserven betragen 23.082 TEUR.
Beteiligungen und Mitgliedschaften außerhalb
des genossenschaftlichen Verbundes
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
Andere
Beteiligungspositionen
Buchwert
beizulegender Zeitwert
Börsenwert
0
0
3.008
3.363
0
0
0
0
Die nicht börsengehandelten Positionen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes resultieren praktisch ausschließlich aus dem Aktienanteil in einem Spezialfonds, bei dem keine entsprechenden latenten Neubewertungsreserven ermittelt werden.
Im Berichtszeitraum erfolgten keine Verkäufe von Verbundbeteiligungen sowie von Beteiligungen
außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes. Kumulierte, saldierte Gewinne und Verluste sind
daher nicht entstanden.
Dem haftenden Eigenkapital wurden keine latenten Neubewertungsreserven zugerechnet.
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448 CRR)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus
der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg
des Zinsniveaus und einer Drehung (kurzfristig fallend und langfristig steigend) der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen
und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen
Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir neben dem Szenario „Konstantes Zinsniveau“ die vom DGRV empfohlenen Zinsszenarien (verkürzte Darstellung der Anzahl
der Stützpunkte):
Standard-Szenarien
Drehung + ─
nach 1 Handelstag
in 250 Handelstagen
Drehung ─ +
nach 1 Handelstag
in 250 Handelstagen
Steigend
nach 1 Handelstag
in 250 Handelstagen
Fallend
nach 1 Handelstag
in 250 Handelstagen
1-Monatssatz
5-Jahressatz
10-Jahressatz
+ 3 BP
0 BP
- 12 BP
+ 88 BP
0 BP
- 118 BP
1-Monatssatz
5-Jahressatz
10-Jahressatz
- 6 BP
0 BP
+ 13 BP
- 177 BP
0 BP
+ 81 BP
1-Monatssatz
5-Jahressatz
10-Jahressatz
+ 6 BP
+ 15 BP
+ 12 BP
+ 130 BP
+ 129 BP
+ 97 BP
1-Monatssatz
5-Jahressatz
10-Jahressatz
- 9 BP
- 12 BP
- 14 BP
- 200 BP
- 200 BP
- 152 BP
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
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Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR)
Stress-Szenarien
Drehung + ─
nach 1 Handelstag
in 250 Handelstagen
Drehung ─ +
nach 1 Handelstag
in 250 Handelstagen
Steigend
nach 1 Handelstag
in 250 Handelstagen
Fallend
nach 1 Handelstag
in 250 Handelstagen
1-Monatssatz
5-Jahressatz
10-Jahressatz
+ 64 BP
0 BP
- 16 BP
+ 209 BP
0 BP
- 126 BP
1-Monatssatz
5-Jahressatz
10-Jahressatz
- 36 BP
0 BP
+ 22 BP
- 298 BP
0 BP
+ 191 BP
1-Monatssatz
5-Jahressatz
10-Jahressatz
+ 22 BP
+ 20 BP
+ 18 BP
+ 220 BP
+ 207 BP
+ 191 BP
1-Monatssatz
5-Jahressatz
10-Jahressatz
- 42 BP
- 30 BP
- 25 BP
- 475 BP
- 244 BP
- 169 BP
Gegenüber dem Szenario Konstant (konstantes Zinsniveau) ergeben sich per 31.12.2014 für die
vom DGRV empfohlenen Szenarien auf Jahressicht folgende Werte:
Standard-Szenarien
Zinsänderungsrisiko in TEUR
Rückgang der
Erträge in TEUR
Erhöhung der
Erträge in TEUR
Drehung + ─
0
625
Drehung ─ +
543
0
Steigend
263
0
0
293
Fallend
Stress-Szenarien
Zinsänderungsrisiko in TEUR
Rückgang der
Erträge in TEUR
Erhöhung der
Erträge in TEUR
Drehung + ─
0
1.383
Drehung ─ +
1.238
0
690
0
0
296
Steigend
Fallend
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen
Zinsänderungsrisikos sind Verluste bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve (─ +) und bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zusätzlich werden für die Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Per
31.Dezember 2014 beträgt der aufsichtsrechtliche Zinsrisikokoeffizient im Anlagebuch 17,93 Prozent.
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 17/37
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR)
Zinsänderungsrisiko
Reduzierung des
Zinsbuchbarwerts in TEUR
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts in TEUR
Ad hoc + 200 BP
51.333
0
Ad hoc – 200 BP
0
20.092
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 18/37
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR)
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR)
Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff. CRR fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht
vor.
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 19/37
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
(Art. 453 CRR)
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
(Art. 453 CRR)
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nur in Einzelfällen verwendet. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir derzeit keinen Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten
eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich
der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kreditrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
 Bareinlagen in unserem Haus
Finanzielle Sicherheiten in Form von Bareinlagen in unserem Haus werden von uns in Einzelfällen
als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte
Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers erhält. Daneben bestehen in geringem Umfang öffentlich verbürgte Kundenkredite, die jedoch aufsichtsrechtlich nicht risikomindernd berücksichtigt
werden.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten (in TEUR):
Forderungsklassen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
finanzielle Sicherheiten
Gewährleistungen /
Lebensversicherungen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
0
Öffentliche Stellen
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
Internationale Organisationen
0
0
Institute
0
0
Unternehmen
0
1.063
Mengengeschäft
0
0
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
0
Ausgefallene Positionen
0
0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0
0
Beteiligungen
0
0
Sonstige Positionen
0
0
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 20/37
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Vermögenswerte (in TEUR):
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts
Aktieninstrumente7
Schuldtitel
Sonstige Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
286.164
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
2.356.975
0
0
63.193
91.176
60.011
62.986
112.366
116.205
0
268.330
Erhaltene Sicherheiten (in TEUR):
beizulegender Zeitwert der
belasteten Sicherheiten
bzw. ausgegebenen
eigenen Schuldtitel
Vom berichtenden Institut
erhaltene Sicherheiten
beizulegender Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen
Schuldtitel, die zur Belastung in
Frage kommen
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
(in TEUR):
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Buchwert
ausgewählter Verbindlichkeiten
229.463
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete
Pfandbriefe und ABS
50.000
Bei den ausgewählten Verbindlichkeiten handelt es sich um Förderkredite mit dem Buchwert zum
Stand 31. Dezember 2014. Diese wurden von uns zweckgebunden als Kundenkredite weitergeleitet.
Sie sind durch Abtretung der entsprechenden Kundenforderungen einschließlich der dazugehöriger
Sicherheiten besichert. Die Vermögenswerte resultieren aus Offenmarktgeschäften.
Per 31. Dezember 2014 beträgt die Asset Encumbrance Quote8 11 %.
7
8
Neben Aktien sind hier weitere Eigenmittelinstrumente erfasst.
(Buchwert belasteter Vermögenswerte und Sicherheiten) / (Vermögenswerte und Sicherheiten insgesamt)
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 21/37
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
ABS
Asset Backed Securities
AG
Aktiengesellschaft
Art.
Artikel
BP
Basispunkte
CDS
Credit Default Swap
CRR
Capital Requirement Regulation (Verordnung (EU) Nr. 575/2013)
DGRV
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
eG
eingetragene Genossenschaft
EG
Europäische Gemeinschaft
EU
Europäische Union
EUR
Euro
EWB
Einzelwertberichtigung
f.
folgende
ff.
fortfolgende
gem.
gemäß
GmbH
Gesellschaft mit begrenzter Haftung
HGB
Handelsgesetzbuch
i. S. v.
im Sinne von
i. V. m. in Verbindung mit
k. A.
keine Angaben
kfr.
Kurzfristig
KMU
kleine und mittlere Unternehmen
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Kreditwesengesetz
lfr.
langfristig
Nr.
Nummer
OECD
Organisation for Economic Co-operation and Development
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
OTC
Over-the-Counter
PWB
Pauschalwertberichtigung
TEUR
tausend Euro
%-Pkt.
Prozentpunkte
§(§)
Paragraph(en)
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 22/37
Offenlegung der Kapitalinstrumente
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Tabelle: Geschäftsguthaben (CET1)
1
2
3
Emittent
einheitliche Kennung
(z.B. CUSIP, ISIN, Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
4
5
6
7
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
9
9a
9b
10
11
12
13
14
15
16
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
(in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung
der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
30
31
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Volksbank Ulm-Biberach eG
k.A.
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Solo- und Konzernebene
Geschäftsguthaben
gem. Art. 29 CRR
73.206
73.206
100%
100%
Passivum fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Ja
Verlustverteilung
gem. § 19 Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
Seite 23/37
Offenlegung der Kapitalinstrumente
33
34
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall
(das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
36
37
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung muss der
Gewinnanteil dem Geschäftsanteil
bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
k.A.
nein
k.A.
Ist ein Feld nicht anwendbar, wird „k.A.“ angegeben
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 24/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ih73.206 26 (1), 27, 28, 29,
nen verbundene Agio
Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
73.206 Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A. Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A. Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
2
Einbehaltene Gewinne
5.289 26 (1) (c)
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
90.500 26 (1)
(und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
7.440 26 (1) (f)
4
Betrag der Posten im Sinne von
k.A. 486 (2)
Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit
k.A. 483 (2)
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässik.A. 84, 479, 480
ger Betrag in konsolidiertem CET1)
5a
von unabhängiger Seite geprüfte
k.A. 26 (2)
Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1)
176.435
vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassunk.A. 34, 105
gen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (ver249 36 (1) (b), 37,
ringert um entsprechende Steuer472 (4)
schulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 25/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder
Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich
aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen
Bonität bedingte Gewinne oder
Verluste aus zum beizulegenden
Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich
zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
k.A. 36 (1) (c), 38,
472 (5)
k.A. 33 (a)
k.A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
k.A. 32 (1)
k.A. 33 (b)
k.A. 36 (1) (e), 41,
472 (7)
k.A. 36 (1) (f), 42,
472 (8)
k.A. 36 (1) (g), 44,
472 (9)
k.A. 36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 26/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
19
20
20a
20b
20c
20d
21
22
23
24
25
25a
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden
Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn
das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen
außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen
(negativer Betrag)
davon: Vorleistungen
(negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert
von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3
erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
k.A. 36 (1) (i), 43, 45,
47, 48 (1) (b), 49
(1) bis (3), 79, 470,
472 (11)
k.A. 36 (1) (k)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
k.A. 36 (1) (k) (ii),
243 (1) (b),
244 (1) (b), 258
k.A. 36 (1) (k) (iii),
379 (3)
k.A. 36 (1) (c), 38, 48
(1) (a), 470,
472 (5)
k.A. 48 (1)
k.A. 36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472 (11)
k.A. 36 (1) (c) , 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 27/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
26
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem.
Art. 467 und 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
2
26b Vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
28
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
k.A. 36 (1) (l)
k.A.
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
k.A. 481
k.A. 481
k.A. 36 (1) (j)
249
176.186
k.A. 51, 52
k.A.
k.A.
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 28/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
33
Betrag der Posten im Sinne von
k.A. 486 (3)
Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit
k.A. 483 (3)
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen
k.A. 85, 86, 480
Kernkapital zählende Instrumente
des qualifizierten Kernkapitals
(einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen
k.A. 486 (3)
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor
0
regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eik.A. 52 (1) (b), 56 (a),
nes Instituts in eigenen Instrumen57, 475 (2)
ten des zusätzlichen Kernkapitals
(negativer Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zuk.A. 56 (b), 58, 475 (3)
sätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
39
Direkte und indirekte Positionen
k.A. 56 (c), 59, 60, 79,
des Instituts in Instrumenten des
475 (4)
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40
Direkte und indirekte Positionen
k.A. 56 (d), 59, 79,
des Instituts in Instrumenten des
475 (4)
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 29/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
41
41a
41b
41c
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung
gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital
in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital
in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne
davon: …
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
k.A.
k.A. 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a), 472
(11) (a)
k.A.
k.A. 477, 477 (3), 477
(4) (a)
k.A.
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 30/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
42
Betrag der von den Posten des Erk.A.
gänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des
k.A.
zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
44
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
176.186
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihk.A.
nen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von
93.874
Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit
k.A.
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
48
Zum konsolidierten Ergänzungskak.A.
pital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in
Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind
und von Drittparteien gehalten
werden
49
davon: von Tochterunternehmen
k.A.
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
19.822
51
Ergänzungskapital (T2) vor regula113.696
torischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eik.A.
nes Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen (negativer
Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Erk.A.
gänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
56 (e)
62, 63
486 (4)
483 (4)
87, 88, 480
486 (4)
62 (c) und (d)
63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
66 (b), 68, 477 (3)
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 31/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
54
54a
54b
55
56
56a
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1.
Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält
(abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
k.A. 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
k.A.
k.A. 66 (d), 69, 79, 477
(4)
k.A.
k.A. 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 32/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
56b
56c
57
58
59
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art. 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt
(TC=T1+T2)
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
k.A. 475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4) (a)
k.A.
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
k.A.
113.696
289.882
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 33/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
59a
60
Risikogewichtete Aktiva in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte
Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen
an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in
Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
k.A.
k.A. 472, 472 (5),
472 (8) (b),
472 (10) (b),
472 (11) (b)
k.A. 475, 475 (2) (b),
475 (2) (c),
475 (4) (b)
k.A. 477, 477 (2) (b),
477 (2) (c),
477 (4) (b)
1.585.744
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 34/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an
Kapitalpuffer (Mindestanforderung
an die harte Kernkapitalquote nach
Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer
und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für
die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
10,26 92 (2) (a), 465
10,26 92 (2) (b), 465
16,88 92 (2) (c)
k.A. CRD 128, 129,
130
k.A.
k.A.
k.A.
k.A. CRD 131
5,76 CRD 128
6.954 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c),
59, 60, 475 (4), 66
(c), 69, 70, 477 (4)
k.A. 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11)
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 35/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
74
75
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abk.A. 36 (1) (c), 38, 48,
hängige latente Steueransprüche,
470, 472 (5)
die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Art. 38 Abs.
3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anre19.822 62
chenbare Kreditrisikoanpassungen
in Bezug auf Forderungen, für die
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung
19.822 62
von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital im Rahmen
des Standardansatzes
78
Auf das Ergänzungskapital anrek.A. 62
chenbare Kreditrisikoanpassungen
in Bezug auf Forderungen, für die
der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
79
Obergrenze für die Anrechnung
k.A. 62
von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital im Rahmen
des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 36/37
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
Betrag am Tag
der Offenlegung
(B)
Verweis auf
Artikel in der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
(C)
Beträge, die der
Behandlung vor der
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
unterliegen oder
vorgeschriebener
Restbetrag gemäß
Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
(anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1k.A. 484 (3), 486 (2)
Instrumente, für die die Auslaufreund (5)
gelungen gelten
81
Wegen Obergrenze aus CET1
k.A. 484 (3), 486 (2)
ausgeschlossener Betrag (Betrag
und (5)
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1k.A. 484 (4), 486 (3)
Instrumente, für die die Auslaufreund (5)
gelungen gelten
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausk.A. 484 (4), 486 (3)
geschlossener Betrag (Betrag über
und (5)
die Obergrenze nach Tilgungen
und Fälligkeiten)
84
Derzeitige Obergrenze für T293.874 484 (5), 486 (4)
Instrumente, für die die Auslaufreund (5)
gelungen gelten
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgek.A. 484 (5), 486 (4)
schlossener Betrag (Betrag über
und (5)
die Obergrenze nach Tilgungen
und Fälligkeiten)
Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)
Seite 37/37
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