Volksbank Ulm-Biberach eG - auf konsolidierter Basis - Offenlegungsbericht gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Capital Requirement Regulation (CRR) - per 31. Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis Präambel ................................................................................................. 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) ........................... 4 Eigenmittel (Art. 437 CRR) ..................................................................... 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ........................................... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) ............................................. 8 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) ............................................ 12 Marktrisiko (Art. 445 CRR) ................................................................... 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) ................................................. 14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) .............................................. 15 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) ....................................................................................... 16 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR) ..................... 19 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ....................................................................................... 20 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) .................................... 21 Abkürzungsverzeichnis ....................................................................... 22 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ........................................... 23 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........ 25 Präambel Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht bzw. dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht gelesen werden. Die für diesen Bericht maßgeblichen Vorschriften der Capital Requirement Regulation (Teil 8 Offenlegung, Artikel 431 bis 455 CRR) finden aufsichtsrechtlich auf konsolidierter Basis Anwendung auf die Volksbank Ulm-Biberach eG. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses mit Konzerneigenkapitalspiegel und Konzernkapitalflussrechnung sowie des Konzernlageberichtes erfolgt im Bundesanzeiger. Das in der Gruppenhierarchie zuoberst stehende Unternehmen ist die Volksbank UlmBiberach eG, Ulm. Die VR Ulm GmbH, Ulm, hundertprozentige Tochter der Bank, hat als Gegenstand unter anderem den Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen und ist aufsichtsrechtlich als Finanzunternehmen vollkonsolidiert. Innerhalb des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises bestehen keine Einschränkungen oder andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder haftendem Eigenkapital. Der handelsrechtliche Konzern gem. §§ 290 ff. HGB umfasst neben der VR Ulm GmbH, Ulm, die Volksbank Immobilien Ulm Biberach Ravensburg GmbH, Ulm. Beide Unternehmen sind hundertprozentige Töchter der Volksbank Ulm-Biberach eG und werden handelsrechtlich vollkonsolidiert. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 3/37 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele zur Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebes sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das Beteiligungsrisiko und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Unabhängig davon erfolgt die Betrachtung des Liquiditätsrisikos in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken im Rahmen einer Risikoabsicherung beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 4/37 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435 CRR) Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad hocBerichterstattung. Ergänzend weisen wir auf die Darstellung im Konzernlagebericht hin. Die in unserem Haus angewandten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und steuerbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 39,7 Mio. €, die Auslastung lag bei 16,9 %. Neben dem Leitungsmandat bei unserem Institut bekleiden die Vorstandsmitglieder weitere 3 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 2. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 17 und der weiteren Aufsichtsmandate 2. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 7 Sitzungen statt. Zusätzlich tagten die Fachausschüsse für Prüfung, Personal, Kredit und Bau in insgesamt 20 Sitzungen. Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 5/37 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenmittel (Art. 437 CRR) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konform vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang „I. Offenlegung der Kapitalinstrumente“ dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel, inklusive der Eigenmittelquoten, sind im Anhang „II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“ detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Konzernbilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 165.432 Korrekturen / Anpassungen - bilanzielle Zuführungen* (z.B. aus Bilanzgewinn, zum Fonds für allgemeine Bankrisiken) - gekündigte Geschäftsguthaben - nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + allgemeine Kreditrisikoanpassung 19.822 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) darunter Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB TEUR 64.669 93.874 +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 14.757 1.557 0 27.068 289.882 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 6/37 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 0 0 16 0 0 289 57.079 43.675 10.325 5.847 0 0 0 1.655 5.850 2.123 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach dem Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 10.551 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Eigenmittelanforderungen insgesamt 0 137.410 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebnisVorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 7/37 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen (in TEUR): Forderungsklassen Gesamtwert Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Durchschnittsbetrag TEUR TEUR 16.843 132.036 16.546 0 0 429.478 926.762 1.124.642 359.339 56.820 0 0 0 21.664 121.370 16.540 0 0 479.499 885.335 1.118.945 345.412 54.367 0 0 0 98.291 73.121 44.003 3.277.881 93.037 57.677 40.717 3.234.563 Seite 8/37 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten1 (TEUR) Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken 2.949.048 Derivative Instrumente Wertpapiere2 268.666 10.000 Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU 2.924.349 268.666 10.000 18.088 0 0 6.611 0 0 Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht-Selbstständige) Firmenkunden davon KMU davon Kreditinstitute/Investmentfonds davon Bundesländer 973.774 0 0 1.975.274 743.115 396.061 268.666 0 168.317 100.349 10.000 0 10.000 0 Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten bis 1 Jahr 1.131.149 127.785 0 1 bis 5 Jahre 844.635 70.640 10.000 über 5 Jahre 973.264 70.241 0 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) und im Falle von Eventualverbindlichkeiten bzw. Anderen Verbindlichkeiten werden Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem bestehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 1 Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften (Aktiva 7) und Anteile an verbundenen Unternehmen (Aktiva 8) sind hier nicht erfasst, weil für diese Positionen eigene Offenlegungsanforderungen bestehen. Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 Prozent je Forderungsart (Kredite etc., Wertpapiere oder Derivative Instrumente). 2 Aktiva 5 und Aktiva 6, sofern diese im Offenlegungsbericht nicht unter Beteiligungen zu berücksichtigen sind. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 9/37 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR): Wesentliche Wirtschaftszweige3 GesamtinanspruchBestand nahme aus EWB notleidenden Krediten Nettozuführung/ Auflösung von EWB/ Rückstellungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB4 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen5 Direktabschreibungen Privatkunden 15.423 8.225 145 1.819 476 Firmenkunden 75.567 45.804 3.514 3.975 45 Metallerzeugung und –bearbeitung, Metallerzeugnisse 9.165 8.400 26 928 0 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 9.841 3.613 452 -742 0 Summe 3.486 521 441 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten (in TEUR): Wesentliche geografische 6 Gebieten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Deutschland Nicht Deutschland Bestand EWB Bestand PWB 90.419 53.933 571 96 Bestand Rückstellungen 3.659 0 Summe 3.486 Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangsbestand der Periode EWB Fortschreibung in der Periode Auflösung wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Verbrauch Endbestand der Periode 49.835 14.572 5.552 4.826 0 54.029 Rückstellungen 6.885 1.478 4.704 0 0 3.659 PWB 3.178 308 0 0 0 3.486 3 4 5 6 Alle hier nicht aufgeführten Wirtschaftszweige haben einen Anteil kleiner 10 Prozent an der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten. Dia Pauschalwertberichtigungen werden aufgrund ihres pauschalen Charakters nicht aufgeteilt. Aufgrund der Vielzahl an Klein- und Kleinstbeträgen wird hier auf eine Aufteilung verzichtet. Auf die Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen wird verzichtet, da die regionale Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten auch die Verteilung der notleidenden Forderungen darstellt. Die notleidenden Forderungen betreffen nahezu vollständig Kunden innerhalb Deutschland, weshalb auf eine weitere Untergliederung für das Ausland verzichtet wird. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 10/37 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert und für die Klassenbezeichnung Staaten benannt. Für die Klassenbezeichnung Institute verwenden wir die Sitzstaatenmethode. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 590.863 591.927 2 0 0 4 0 0 10 0 0 20 21.500 21.500 35 273.715 273.715 50 85.625 85.625 70 0 0 75 1.124.642 1.124.642 100 1.040.705 1.039.642 150 42.541 42.541 250 0 0 98.291 98.291 0 0 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 11/37 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit positiven Wiederbeschaffungswerten in Höhe von insgesamt 242 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 Abs. 7 CRR unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 CRR vorgesehenen Angaben. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 12/37 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Zum 31.12.2014 bestanden keine zu berücksichtigenden Marktrisiken. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 13/37 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Bei Anwendung Basisindikatoransatz: Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 f. CRR ermittelt. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 14/37 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch für die bestehenden Mitgliedschaften bei Kreditgenossenschaften und Mitgliedschaften bei Nichtbanken. Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen und Mitgliedschaften dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die ausschließlich mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Beteiligungen und Mitgliedschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle (in TEUR): Beteiligungen und Mitgliedschaften innerhalb des genossenschaftlichen Verbundes Buchwert Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen beizulegender Zeitwert Börsenwert 0 0 70.136 93.218 0 0 Andere Beteiligungspositionen 0 0 Die auf Grundlage des Bilanzierung nach HGB bestehenden latenten Neubewertungsreserven betragen 23.082 TEUR. Beteiligungen und Mitgliedschaften außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Buchwert beizulegender Zeitwert Börsenwert 0 0 3.008 3.363 0 0 0 0 Die nicht börsengehandelten Positionen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes resultieren praktisch ausschließlich aus dem Aktienanteil in einem Spezialfonds, bei dem keine entsprechenden latenten Neubewertungsreserven ermittelt werden. Im Berichtszeitraum erfolgten keine Verkäufe von Verbundbeteiligungen sowie von Beteiligungen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes. Kumulierte, saldierte Gewinne und Verluste sind daher nicht entstanden. Dem haftenden Eigenkapital wurden keine latenten Neubewertungsreserven zugerechnet. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 15/37 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg des Zinsniveaus und einer Drehung (kurzfristig fallend und langfristig steigend) der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir neben dem Szenario „Konstantes Zinsniveau“ die vom DGRV empfohlenen Zinsszenarien (verkürzte Darstellung der Anzahl der Stützpunkte): Standard-Szenarien Drehung + ─ nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Drehung ─ + nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Steigend nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Fallend nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen 1-Monatssatz 5-Jahressatz 10-Jahressatz + 3 BP 0 BP - 12 BP + 88 BP 0 BP - 118 BP 1-Monatssatz 5-Jahressatz 10-Jahressatz - 6 BP 0 BP + 13 BP - 177 BP 0 BP + 81 BP 1-Monatssatz 5-Jahressatz 10-Jahressatz + 6 BP + 15 BP + 12 BP + 130 BP + 129 BP + 97 BP 1-Monatssatz 5-Jahressatz 10-Jahressatz - 9 BP - 12 BP - 14 BP - 200 BP - 200 BP - 152 BP Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 16/37 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) Stress-Szenarien Drehung + ─ nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Drehung ─ + nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Steigend nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen Fallend nach 1 Handelstag in 250 Handelstagen 1-Monatssatz 5-Jahressatz 10-Jahressatz + 64 BP 0 BP - 16 BP + 209 BP 0 BP - 126 BP 1-Monatssatz 5-Jahressatz 10-Jahressatz - 36 BP 0 BP + 22 BP - 298 BP 0 BP + 191 BP 1-Monatssatz 5-Jahressatz 10-Jahressatz + 22 BP + 20 BP + 18 BP + 220 BP + 207 BP + 191 BP 1-Monatssatz 5-Jahressatz 10-Jahressatz - 42 BP - 30 BP - 25 BP - 475 BP - 244 BP - 169 BP Gegenüber dem Szenario Konstant (konstantes Zinsniveau) ergeben sich per 31.12.2014 für die vom DGRV empfohlenen Szenarien auf Jahressicht folgende Werte: Standard-Szenarien Zinsänderungsrisiko in TEUR Rückgang der Erträge in TEUR Erhöhung der Erträge in TEUR Drehung + ─ 0 625 Drehung ─ + 543 0 Steigend 263 0 0 293 Fallend Stress-Szenarien Zinsänderungsrisiko in TEUR Rückgang der Erträge in TEUR Erhöhung der Erträge in TEUR Drehung + ─ 0 1.383 Drehung ─ + 1.238 0 690 0 0 296 Steigend Fallend Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve (─ +) und bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zusätzlich werden für die Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Per 31.Dezember 2014 beträgt der aufsichtsrechtliche Zinsrisikokoeffizient im Anlagebuch 17,93 Prozent. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 17/37 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR) Zinsänderungsrisiko Reduzierung des Zinsbuchbarwerts in TEUR Erhöhung des Zinsbuchbarwerts in TEUR Ad hoc + 200 BP 51.333 0 Ad hoc – 200 BP 0 20.092 Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 18/37 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449 CRR) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff. CRR fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 19/37 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nur in Einzelfällen verwendet. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir derzeit keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kreditrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Finanzielle Sicherheiten in Form von Bareinlagen in unserem Haus werden von uns in Einzelfällen als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers erhält. Daneben bestehen in geringem Umfang öffentlich verbürgte Kundenkredite, die jedoch aufsichtsrechtlich nicht risikomindernd berücksichtigt werden. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten (in TEUR): Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen / Lebensversicherungen Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 0 Öffentliche Stellen 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 0 0 Unternehmen 0 1.063 Mengengeschäft 0 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 Ausgefallene Positionen 0 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 Beteiligungen 0 0 Sonstige Positionen 0 0 Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 20/37 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vermögenswerte (in TEUR): Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente7 Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte 286.164 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 2.356.975 0 0 63.193 91.176 60.011 62.986 112.366 116.205 0 268.330 Erhaltene Sicherheiten (in TEUR): beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR): Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 229.463 Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 50.000 Bei den ausgewählten Verbindlichkeiten handelt es sich um Förderkredite mit dem Buchwert zum Stand 31. Dezember 2014. Diese wurden von uns zweckgebunden als Kundenkredite weitergeleitet. Sie sind durch Abtretung der entsprechenden Kundenforderungen einschließlich der dazugehöriger Sicherheiten besichert. Die Vermögenswerte resultieren aus Offenmarktgeschäften. Per 31. Dezember 2014 beträgt die Asset Encumbrance Quote8 11 %. 7 8 Neben Aktien sind hier weitere Eigenmittelinstrumente erfasst. (Buchwert belasteter Vermögenswerte und Sicherheiten) / (Vermögenswerte und Sicherheiten insgesamt) Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 21/37 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz ABS Asset Backed Securities AG Aktiengesellschaft Art. Artikel BP Basispunkte CDS Credit Default Swap CRR Capital Requirement Regulation (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. eG eingetragene Genossenschaft EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EUR Euro EWB Einzelwertberichtigung f. folgende ff. fortfolgende gem. gemäß GmbH Gesellschaft mit begrenzter Haftung HGB Handelsgesetzbuch i. S. v. im Sinne von i. V. m. in Verbindung mit k. A. keine Angaben kfr. Kurzfristig KMU kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Kreditwesengesetz lfr. langfristig Nr. Nummer OECD Organisation for Economic Co-operation and Development OGA Organismen für gemeinsame Anlagen OTC Over-the-Counter PWB Pauschalwertberichtigung TEUR tausend Euro %-Pkt. Prozentpunkte §(§) Paragraph(en) Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 22/37 Offenlegung der Kapitalinstrumente I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Tabelle: Geschäftsguthaben (CET1) 1 2 3 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN, Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht 4 5 6 7 Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 9 9a 9b 10 11 12 13 14 15 16 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar 30 31 Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Volksbank Ulm-Biberach eG k.A. deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Solo- und Konzernebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 73.206 73.206 100% 100% Passivum fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise Seite 23/37 Offenlegung der Kapitalinstrumente 33 34 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen 36 37 vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. k.A. nein k.A. Ist ein Feld nicht anwendbar, wird „k.A.“ angegeben Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 24/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ih73.206 26 (1), 27, 28, 29, nen verbundene Agio Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 73.206 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 5.289 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis 90.500 26 (1) (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.440 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von k.A. 486 (2) Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A. 483 (2) Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässik.A. 84, 479, 480 ger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte k.A. 26 (2) Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) 176.435 vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassunk.A. 34, 105 gen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (ver249 36 (1) (b), 37, ringert um entsprechende Steuer472 (4) schulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 25/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. 33 (a) k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k.A. 32 (1) k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 26/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung 19 20 20a 20b 20c 20d 21 22 23 24 25 25a Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. 36 (1) (k) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k.A. 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 48 (1) k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k.A. 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 27/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: … 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 36 (1) (l) k.A. k.A. k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 k.A. 481 k.A. 481 k.A. 36 (1) (j) 249 176.186 k.A. 51, 52 k.A. k.A. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 28/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 33 Betrag der Posten im Sinne von k.A. 486 (3) Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A. 483 (3) Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen k.A. 85, 86, 480 Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen k.A. 486 (3) begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor 0 regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eik.A. 52 (1) (b), 56 (a), nes Instituts in eigenen Instrumen57, 475 (2) ten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zuk.A. 56 (b), 58, 475 (3) sätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen k.A. 56 (c), 59, 60, 79, des Instituts in Instrumenten des 475 (4) zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen k.A. 56 (d), 59, 79, des Instituts in Instrumenten des 475 (4) zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 29/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung 41 41a 41b 41c Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. k.A. 467, 468, 481 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 481 Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 30/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung 42 Betrag der von den Posten des Erk.A. gänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des k.A. zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 176.186 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihk.A. nen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von 93.874 Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A. Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 48 Zum konsolidierten Ergänzungskak.A. pital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen k.A. begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 19.822 51 Ergänzungskapital (T2) vor regula113.696 torischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eik.A. nes Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Erk.A. gänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56 (e) 62, 63 486 (4) 483 (4) 87, 88, 480 486 (4) 62 (c) und (d) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 31/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung 54 54a 54b 55 56 56a Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. k.A. k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 32/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung 56b 56c 57 58 59 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC=T1+T2) (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k.A. k.A. 467, 468, 481 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 481 k.A. 113.696 289.882 Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 33/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung 59a 60 Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Risikogewichtete Aktiva insgesamt (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1.585.744 Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 34/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 10,26 92 (2) (a), 465 10,26 92 (2) (b), 465 16,88 92 (2) (c) k.A. CRD 128, 129, 130 k.A. k.A. k.A. k.A. CRD 131 5,76 CRD 128 6.954 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) k.A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 35/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 74 75 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abk.A. 36 (1) (c), 38, 48, hängige latente Steueransprüche, 470, 472 (5) die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anre19.822 62 chenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung 19.822 62 von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrek.A. 62 chenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung k.A. 62 von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 36/37 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) Betrag am Tag der Offenlegung (B) Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (C) Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1k.A. 484 (3), 486 (2) Instrumente, für die die Auslaufreund (5) gelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 k.A. 484 (3), 486 (2) ausgeschlossener Betrag (Betrag und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1k.A. 484 (4), 486 (3) Instrumente, für die die Auslaufreund (5) gelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausk.A. 484 (4), 486 (3) geschlossener Betrag (Betrag über und (5) die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T293.874 484 (5), 486 (4) Instrumente, für die die Auslaufreund (5) gelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgek.A. 484 (5), 486 (4) schlossener Betrag (Betrag über und (5) die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Offenlegungsbericht nach Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Seite 37/37