Ich dachte, es sei einWitz

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Samstag, 21. Februar 2009 / Nr. 43
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SPITALUNTERSCHIEDE
Im Spital wird man nicht nur gesund. Manchmal wird man dort erst richtig krank. Es
kommt aufs Spital an.
Seite 42
PATIENTENRECHTE
Hektik, ungenügende Kommunikation, Multitasking: der Nährboden für medizinische Fehler.
BILD ESTHER MICHEL
«Ich dachte, es sei ein Witz»
VO N C LAU D I A ST E I N E R
S
usanne W.* ist nach der Operation noch immer schläfrig von
den Narkosemitteln, als man sie
noch einmal in den Operationssaal schiebt. Erst am anderen
Tag erfährt sie: Der Arzt hat zuerst den
Daumen statt ihres gebrochenen linken
Zeigefingers operiert. «Ich dachte, es sei
ein Witz, so etwas kommt doch bei uns
nicht vor», erinnert sich die Innerschweizer Studentin an den Vorfall im
vergangenen Jahr. Unterstützung in dieser schwierigen Situation fand die junge
Frau bei der Patientenstelle Zentralschweiz.
Keine Erfolgsgarantie
Vergangenes Jahr hat die Beratungsstelle am St.-Karli-Quai in Luzern 463
Anfragen bearbeitet. «Bei uns melden
sich pro Tag bis zu fünf Personen, von
denen die meisten einen Haftpflichtfall
vermuten», weiss Barbara Callisaya, die
Leiterin der Patientenstelle. Doch so
einfach ist es nicht immer. Nach einem
ersten ausführlichen Gespräch mit dem
Ratsuchenden entpuppen sich viele Anfragen als Missverständnisse. «Häufig
meinen Patienten, wenn sie mit einer
Operation einverstanden seien, dann sei
das eine Garantie zum Erfolg», erzählt
die Stellenleiterin. Doch eine Komplikation ist – sofern der Patient gut aufgeklärt worden ist – noch lange kein
Behandlungsfehler. Auch für eine billige
Zahnbehandlung mit einem nicht zufrieden stellenden Resultat kann keine
Forderung gestellt werden. Solche Geschichten hört Barbara Callisaya, die seit
30 Jahren im Gesundheitswesen tätig ist,
in letzter Zeit öfter.
Meistens läuft alles gut. Manchmal aber nicht. Bei der
Patientenstelle Zentralschweiz melden sich täglich bis zu fünf
geschädigte oder verunsicherte Patienten. Verdacht auf
Haftpflicht ist dafür der häufigste Grund. Doch nicht jede
Beschwerde ist ein Fall für die Versicherung.
Bei einem vermuteten Haftpflichtfall
studiert Barbara Callisaya mit der Vollmacht des Ratsuchenden die Krankengeschichte und nimmt Kontakt mit dem
Arzt oder dem Spital auf. Es gilt jeweils
abzuklären, ob der Verursacher die Sorgfaltspflicht verletzt hat, die Haftpflicht
also zum Zug kommt. Rund zehnmal im
Jahr konsultiert Barbara Callisaya Versicherungen wegen Haftpflichtforderungen. Durchschnittlich vier- bis fünfmal
jährlich kommt es zu einer Zahlung. Wie
bei Susanne W*: Der Fall war klar, weil
zuerst ein falscher Finger operiert worden ist. Dies, obwohl der Arzt behauptete, dass auch der zusätzlich operierte
Daumen lädiert war. Die Haftpflichtversicherung des Arztes zahlte der 19-Jährigen wegen der verlängerten Therapiedauer und des verzögerten Heilungsprozesses 2000 Franken Genugtuung. Die
junge Frau ist zufrieden und dankbar,
dass die Verhandlung über die Patientenstelle so reibungslos funktioniert hat.
Schön vertuscht
Manchmal verläuft die Begleitung einer Forderung jedoch komplexer und
langwieriger. Vor allem wenn Gutachten
nötig werden oder die Kommunikation tientenorganisation) berät Patienten. Sie
zwischen Arzt und Patient schwierig ist. meint, dass zwar Ärzte nicht mehr Fehler
Ähnliches hat Jenni S.* erfahren müssen. machen würden als früher, nur seien die
«Der Arzt hat mich mit seiner Fachspra- Patienten aufgeklärter, verstünden aber
che verunsichert und stritt jeden Fehler oft auch die Umstände falsch. So betrefab, ich kam mir wie ein ‹Tötschli› vor», fen über drei Viertel der Beratungen zu
Komplikationen
beschreibt die Pensionärin ihr Erlebnis. Behandlungsfehlern
Vor eineinhalb Jahren ging ein Routine- oder Fehler ohne Konsequenzen. Falls
eingriff an ihrem Darm schief. Anstatt ein jedoch ein Schaden vorhanden, also ein
echter Haftpflichtfall
paar Stunden verentstanden ist, zieht
brachte sie 16 Tage im
Margrit Kessler sofort
Spital und anschlies«Der Arzt stritt jeden
Hilfe bei. «Wir versend einen zweiwöFehler ab, ich kam mir
handeln bei Haftchigen Kuraufenthalt.
wie ein Tötschli vor.»
pflichtfällen nie direkt
Schon kurz nach der
mit Versicherungen,
Notfalloperation verG E S C H Ä D I G T E PAT I E N T I N
sondern übergeben
sprachen die Ärzte im
das Dossier nach meLandspital der Patientin, dass der Vorfall ein Haftpflichtfall dizinischer Abklärung immer unseren
und deswegen die Kostenübernahme ge- Fachanwälten.» Diese intervenieren disichert sei. Erst nach längerer Zeit gelang- rekt auf juristischer Ebene. Denn bei
te die Geschädigte über eine Freundin an solchen Fällen geht es oft um grossen
die Patientenstelle. Tatsächlich hat das Schaden und sehr viel Geld. Die PatienSpital beziehungsweise der Arzt den Vor- tenschützerin nennt als teuerste und
fall nie bei der Haftpflichtversicherung tragischste Haftpflichtfälle Missmanagegemeldet. Es folgten mehrere Gutachten ment bei der Geburtshilfe. «Wenn durch
und hartnäckiges Nachfragen der Patien- offensichtlichen Arztfehler ein Geburtsschaden entsteht, geht es um Zahlungen
tenstelle.
Auch Margrit Kessler von der Stiftung in Millionenhöhe.» Margrit Kessler beobSPO Patientenschutz (Schweizerische Pa- achtet in solchen Fällen immer wieder,
wie die Beteiligten verhandeln: «Die Versicherungen machen alles, um nicht oder
möglichst wenig zu zahlen, und die
Verursacher, sprich die Ärzte, helfen sich
mit Gutachten untereinander aus», sagt
die bekannte Patientenrechtlerin. Sie
spricht auch von Gefälligkeitsgutachten
und bezweifelt die Neutralität von internen Beschwerdestellen, wenn es um
schwere Haftpflichfälle geht, was Ärzte
und Versicherer natürlich nicht gerne
hören. Aus all diesen Gründen gehören
ihrer Meinung nach Haftpflichtforderungen in die Hände von unabhängigen
Spezialanwälten, die die Patientenorganisation vermitteln kann.
Vertrauen verloren
Für Barbara Callisaya ist die gute
Zusammenarbeit mit Ärzten und Spitälern ein Grundsatz. Bei juristischen Fragen wird die Patientenstelle Zentralschweiz vom Anwalt Eric Schuler unterstützt. Ein Haftpflichtfall kommt selten
vor Gericht. Gründe sind die langwierigen Gutachten, Verhandlungs- und Prozesskosten. «Wenn der Patient kein Risiko eingehen will, kommt es meist zu
einem Vergleich», weiss Eric Schuler.
Auch die Lösung der Probleme von
Jenni S.* fand schliesslich über einen
Vergleich statt. Nach Monaten vergütete
das Spital der Patientin die Selbstbehaltkosten der Behandlung zurück. «Für
mich war das Schlimmste, dass ich mich
vom Arzt nicht ernst genommen fühlte».
Für ein anderes Mal werde sie ihren Arzt
bewusster auswählen, damit sie diesem
auch besser vertrauen könne, so das
Fazit der Geschädigten.
HINWEIS
* Namen geändert
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