Offenlegungsbericht nach den Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) zum 31. Dezember 2016 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................ 2 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................... 3 Tabellenverzeichnis ......................................................................................................................................................... 4 1. Allgemeine Informationen zur Offenlegungspflicht ............................................................................................... 5 2. Risikomanagement (Artikel 435 CRR) ..................................................................................................................... 7 3. Eigenmittel (Artikel 437 CRR) ................................................................................................................................. 15 4. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) ...................................................................................................... 24 5. Kapitalpuffer (Artikel 440 CRR) ............................................................................................................................... 25 6. Kreditrisikoanpassung (Artikel 442 CRR) ............................................................................................................. 26 7. Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR) ..................................................................................................... 32 8. Beteiligungen im Anlagebuch (Artikel 447 CRR) ................................................................................................. 34 9. Zinsrisiko im Anlagebuch (Artikel 448 CRR) ......................................................................................................... 36 10. Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR) ........................................................................................................ 37 11. Operationelle Risiken (Artikel 446 CRR) ............................................................................................................. 38 12. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR) ..................................................................... 39 13. Verschuldung (Artikel 451 CRR) ........................................................................................................................... 40 Anhang ........................................................................................................................................................................... 44 Seite 2 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation EBA European Banking Authority GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Vermögensanlagen SolvV Solvabilitätsverordnung Seite 3 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Tabellenverzeichnis Tabellen Seite Tabelle 1: Konsolidierungskreis der Sparkasse......................................................................................................5 Tabelle 2: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen bei anderen von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen........................................... 13 Tabelle 3: Eigenkapital-Überleitungsrechnung .................................................................................................... 15 Tabelle 4: Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes Sparkassenkapitalbrief ................................................. 16 Tabelle 5: Art und Beträge der Eigenmittelelemente .......................................................................................... 18 Tabelle 6 Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen .................................... 24 Tabelle 7: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Risikopositionen……………………………………………………………………….25 Tabelle 8: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer…………………………………….. 25 Tabelle 9: Gesamtbetrag der Risikopositionen und Risikopositionsklassen ................................................... 26 Tabelle 10: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor .................................. 27 Tabelle 11: Risikopositionen nach Branchen – Industrieunternehmen .............................................................. 27 Tabelle 12: Risikopositionen nach Branchen – Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen .............. 28 Tabelle 13: Risikopositionen nach Restlaufzeiten ................................................................................................. 28 Tabelle 14: Notleidende und überfällige Positionen .............................................................................................. 30 Tabelle 15: Notleidende und überfällige Positionen nach geografischen Hauptgebieten .............................. 30 Tabelle 16: Entwicklung der Risikovorsorge ........................................................................................................... 31 Tabelle 17: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse........................................................................ 32 Tabelle 18: Risikopositionswerte mit einem Risikogewicht von 0 % bis 100 % ............................................... 32 Tabelle 19: Risikopositionswerte mit einem Risikogewicht von 150 % bis 1.250 % ....................................... 33 Tabelle 20: Wertansätze von Beteiligungspositionen ........................................................................................... 34 Tabelle 21: GuV-orientiertes Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ..................................................................... 36 Tabelle 22: Positive Wiederbeschaffungwerte von derivativen Positionen........................................................ 37 Tabelle 23: Belastete und unbelastete Vermögenswerte...................................................................................... 39 Tabelle 24: Verbindlichkeiten als Belastungsquelle .............................................................................................. 39 Tabelle 25: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote ........................................................................................................................ 40 Tabelle 26: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote ........................................................................... 40 Tabelle 27: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen ..................................................................... 41 Seite 4 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 1. Allgemeine Informationen zur Offenlegungspflicht 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Artikel 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ebenfalls ausschließlich einzelinstitutsbezogen. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse zum Stichtag 31. Dezember 2016 nicht. Für die gehaltene Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen wird aufsichtsrechtlich die Abzugsmethode angewendet. Beschreibung Name Aufsichtsrechtliche Behandlung Konsolidierung risikogewichtete Abzugsmethode Beteiligungen voll quotal Kreditinstitute Finanzdienstleistungsinstitute Finanzunternehmen X S-Finanz-Beratungs-Center GmbH Anbieter von Nebendienstleistungen Versicherungen Sonstige Konsolidierung nach Rechnungslegungsstandard voll ----- quotal ----- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- ---- Tabelle 1: Konsolidierungskreis der Sparkasse 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Seite 5 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 o Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. o Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Es werden somit vertragliche und datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen die folgenden Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Vulkaneifel. Aus diesem Grunde ist eine Offenlegung der dargestellten Sachverhalte nicht erforderlich. o Artikel 438 CRR: Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD erforderlich. o Artikel 441 CRR: Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut. o Artikel 445 CRR: Es bestanden im Offenlegungszeitraum keine Eigenmittelanforderungen aus Marktrisiken. o Artikel 449 CRR: Verbriefungspositionen sind derzeit nicht vorhanden. o Artikel 450 CRR: Die Sparkasse ist nicht als bedeutendes Institut im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung einzustufen. Es besteht somit gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. o Artikel 452 CRR: Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt. o Artikel 453 CRR: Es werden aktuell keine Kreditrisikominderungstechniken von der Sparkasse genutzt. Aufrechnungsvereinbarungen werden ebenfalls nicht genutzt. o Artikel 454 CRR: Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken. o Artikel 455 CRR: Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko. 1.4 Medium der Offenlegung Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Kreissparkasse Vulkaneifel zu veröffentlichen. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen finden sich im Anhang und im Lagebericht der Sparkasse für das jeweilige Geschäftsjahr wieder. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen entsprechenden Hinweis auf die Veröffentlichung der Information im Anhang bzw. im Lagebericht der Sparkasse. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite 6 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 2. Risikomanagement (Artikel 435 CRR) 2.1. Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil der Sparkasse Die Anforderungen und Informationen nach Artikel 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im jährlichen Lagebericht der Sparkasse nach § 289 HGB. Der Lagebericht für das Jahr 2016 wurde vom Vorstand aufgestellt und am 21. Juni 2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Die Risikocontrolling-Funktion nach MaRisk wird durch den Leiter der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen, der direkt unterhalb des Vorstandes angesiedelt ist, wahrgenommen. Die Aufgaben und die zu ihrer Wahrnehmung erforderlichen Befugnisse ergeben sich aus AT 4.4.1 MaRisk und sind in der Kreissparkasse Vulkaneifel entsprechend umgesetzt. Der Vorstand erklärt gemäß Artikel 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen stellen die Risikoerklärung gemäß Artikel 435 (1) Buchstabe f) der CRR dar. 2.1.1. Risikotragfähigkeit und Risikostrategie Die Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage für das Risikomanagement der Sparkasse. Sie bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abzuschirmen. Die Beurteilung der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeit kann grundsätzlich in drei unterschiedlichen Sichtweisen, der „periodischen“, der „wertorientierten“ und der sogenannten „regulatorischen“ Sichtweise sowie im Rahmen der beiden unterschiedlichen Steuerungskonzeptionen des „GoingConcern-Ansatzes“ oder des „Liquidations-Ansatzes“ erfolgen. Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse verfolgt die Steuerungskonzeption des sogenannten „Going-Concern-Ansatzes“. Selbst bei einem Verlust des gesamten bereitgestellten Risikodeckungspotenzials wäre die Sparkasse noch in der Lage, die geltenden aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen. Weiterhin stellt das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse auf eine periodische Sichtweise ab, bei der die Risiken nach Maßgabe ihrer Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemessen werden und das Risikodeckungspotenzial aus dem wirtschaftlichen Eigenkapital des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sowie aus dem erwarteten laufenden Jahresüberschuss abgeleitet wird. Wesentliche Bestandteile des in die Betrachtung der Risikotragfähigkeit einbezogenen Risikodeckungspotenzials sind die vorhandenen offenen Gewinnrücklagen, der Bestand des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, stille Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie der geplante laufende Jahresüberschuss. Es erfolgt eine mehrperiodische Betrachtung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Der Vorstand hat im Rahmen der zuvor erläuterten Steuerungskonzeption des „Going-Concern-Ansatzes“ die Möglichkeit, sämtliches zur Verfügung stehendes Risikodeckungspotenzial, welches nicht zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitalanforderungen gemäß CRR, dem SREP-Zuschlag sowie der geltenden maximalen CRR-Kapitalerhaltungspufferanforderung von 2,50 Prozent benötigt wird, für Risiken aus unerwarteten Verlusten bereitzustellen. Es erfolgt derzeit die Bereitstellung der vorhandenen stillen Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, eines Großteils des Bestandes des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB sowie des erwarteten Jahresüberschusses abzgl. der geplanten strategischen Eigenkapitaldotierung in Höhe von 1,0 Mio. Euro als Risikodeckungspotenzial für vorhandene Verlustpotenziale. Ausgehend von diesem Betrag als bereitgestelltes Risikodeckungspotenzial erfolgt anschließend die Ableitung eines Limitsystems für die quantifizierbaren wesentlichen Risiken (Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken). Seite 7 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Die Berechnung der Limitauslastungen erfolgt über die Simulation eines definierten Risikoszenarios. Für das Risikoszenario werden Risikotoleranzen für unerwartete Verluste in Form von Teilrisikolimiten für die wesentlichen Risikoarten bzw. in Form eines Gesamtbanklimits als Summe der definierten Teilrisikolimite der wesentlichen Risikoarten bereitgestellt. Die verbleibende Differenz des Gesamtbanklimits zur Gesamtsumme des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials verbleibt als Puffer für unerwartete Verluste aus sonstigen Risiken (einschließlich Liquiditätsrisiken aus einer Erhöhung der Refinanzierungsspreads am Geld- und Kapitalmarkt) und Risikokonzentrationen. Bei einer Auslastung des bereitgestellten Gesamtbanklimits von mehr als 75,00 Prozent bzw. eines Teilrisikolimits von mehr als 90,00 Prozent wird umgehend eine Mitteilung an den Gesamtvorstand verfasst, um rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Ergänzt wird das beschriebene Risikotragfähigkeitskonzept durch ein Frühwarnsystem im Kundenkreditgeschäft, ein monatliches Marktpreis- und Liquiditätsrisikoreporting sowie durch ein Frühwarnsystem für die als wesentlich definierten Risikoarten. Alle Komponenten werden mindestens jährlich überprüft und ggfs. weiterentwickelt. Darüber hinaus betrachtet die Sparkasse auch die regulatorische Sichtweise, um die Einhaltung quantitativer aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten. Darüber hinaus führt die Sparkasse in regelmäßigen Abständen die Berechnung von Stresstestszenarien durch, die historisch beobachtbare oder hypothetisch mögliche Ereignisse simulieren, die schwerwiegenden Einfluss auf die Risiko- bzw. Ertragslage der Sparkasse haben können. Dabei werden unter der Voraussetzung eines Eintritts des unterstellten Szenarios mehrere für die Risikomessung relevante Parameter verändert und die Auswirkungen dieser Änderungen auf die vorhandenen Risiko- und Ertragskennzahlen untersucht. Die Sparkasse führt die regelmäßigen Stresstests für alle wesentlichen Risikoarten durch. Mit Ausnahme des inversen Stresstestszenarios lagen die quantifizierten Verluste in den Stresstestszenarien innerhalb des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials. Das Liquiditätsrisiko als Zahlungsunfähigkeitsrisiko limitieren wir in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Bankenaufsicht nicht, da eine Unterlegung mit Eigenkapital hier nicht methodisch sinnvoll ist. Für sonstige Risiken (einschließlich Liquiditätsrisiken aus einer Erhöhung der Refinanzierungsspreads am Geld- und Kapitalmarkt) wird ein angemessener Puffer im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption bereitgehalten. Auf Grundlage der Risikotragfähigkeit hat der Vorstand der Sparkasse die risikopolitische Ausrichtung in einer Risikostrategie festgelegt. Danach werden Risiken nur eingegangen, wenn sie sich im Rahmen der Risikotragfähigkeit der Sparkasse bewegen und die aus den risikobehafteten Geschäften zu erwartenden Erträge das mögliche Verlustpotenzial jeweils überschreiten. Zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der vorhandenen Risiken verfügt die Sparkasse über ein umfassendes und angemessenes Risikomanagementsystem. Die Ausgestaltung des Risikomanagementprozesses ist in einem Risikohandbuch sowie in internen Arbeitsanweisungen schriftlich niedergelegt. 2.1.2. Risikomanagementorganisation Der Gesamtvorstand der Sparkasse trägt die Gesamtverantwortung für alle Risiken sowie für die Entwicklung des Risikomanagementsystems. Alle risikosteuernden und -überwachenden Abteilungen sind bis einschließlich der Ebene des Vorstandes von den Markt- bzw. Handelsbereichen aufbauorganisatorisch getrennt. Dem für die Überwachung der Risiken auf Gesamtbankenebene zuständigen Mitglied des Vorstandes ist als zentraler Bereich das gesamtbankbezogene Risikocontrolling in der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen unterstellt, welches die Risiken der einzelnen Geschäftsbereiche auf Gesamtbankebene zusammenführt, beurteilt und überwacht sowie an die zuständigen Stellen der Sparkasse berichtet. Die Kreditabteilung ist für die Überwachung der einzelkreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisiken verantwortSeite 8 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 lich und übt die Methodenkompetenz zur Weiterentwicklung und Überprüfung der vorhandenen Kreditprozesse aus. Das Interne Kontrollsystem der Sparkasse besteht darüber hinaus aus dem Compliance-Beauftragten nach AT 4.4.2 der MaRisk. Der Compliance-Beauftragte (MaRisk) stellt im Rahmen seiner Überwachungshandlungen sicher, dass die Sparkasse die als relevant identifizierten gesetzlichen Regelungen jederzeit erfüllen kann. Der Compliance-Beauftragte (MaRisk) ergänzt das Beauftragtenwesen und komplettiert die Compliance-Funktion, die im Weiteren aus dem Geldwäsche-Beauftragten, dem Beauftragten für Betrugsprävention, dem Compliance-Beauftragten gemäß WpHG, dem Datenschutzbeauftragten und dem Beauftragen für Informationssicherheit besteht. Die Verantwortung zur Überwachung von Verbraucherschutzanforderungen obliegt dem Leiter des Vorstandsekretariates. Die Interne Revision, die als prozessunabhängige Organisationseinheit die Überwachungsfunktion des Vorstandes unterstützt, nimmt darüber hinaus in regelmäßigen Abständen Prüfungen des eingerichteten Risikomanagementsystems vor, um mögliche Schwachstellen zu erkennen und die Einhaltung der festgelegten Regelungen beurteilen zu können. Aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren Komplexität wurde ergänzend zu den oben aufgeführten zentralen Funktionen der MaRisk bereits im Geschäftsjahr 2011 das Gremium „Qualitätszirkel“ eingerichtet, das zielgerichtet und zeitnah über die in diesem Themengebiet notwendigen Entscheidungen berät und diese gemeinsam mit dem Gesamtvorstand diskutiert. Der Qualitätszirkel hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass neue gesetzliche und aufsichtsrechtliche Bestimmungen und die damit verbunden Anforderungen an die Prozesse aufgenommen, bewertet und umgesetzt werden. 2.1.3. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess der Sparkasse umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit den Risiken. Dabei können fünf verschiedene Phasen unterschieden werden. Zunächst sollen im Rahmen der Risikoidentifikation alle Risiken erkannt werden. Ziel der darauf aufbauenden Risikobeurteilung ist es, das jeweilige Risiko mit einer ihm angemessenen Methode zu messen und zu bewerten. Dabei werden für die einbezogenen wesentlichen Risiken angemessene Szenariobetrachtungen durchgeführt. Die Risikosteuerung stellt sich als Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die darauf abzielen, Risiken kontrolliert einzugehen, zu verringern, zu vermeiden oder zu übertragen. Die Risikoüberwachung hat in erster Linie die Aufgabe, die vom Vorstand festgelegten Limite zu überwachen sowie die Entwicklung der Risiken im Zeitablauf zu beobachten. Die letzte Phase des Risikomanagementprozesses ist die regelmäßige und die, bei besonderen Entwicklungen, anlassbezogene Berichterstattung über die Risikolage der Sparkasse an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat der Sparkasse. Die regelmäßige Risikoberichterstattung besteht neben der quartalsweisen Gesamtbankrisikoberichterstattung an den Vorstand und den Verwaltungsrat im Wesentlichen aus einem monatlichen Marktpreis- und Liquiditätsrisikoreporting sowie einem quartalsweisen Treasury-Reporting an den Gesamtvorstand. Der Vorstand der Sparkasse erachtet das eingerichtete Risikomanagementverfahren als angemessen. Es entspricht sowohl der beschlossenen Geschäftsstrategie als auch dem spezifischen Geschäftsmodell der Sparkasse. Seite 9 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 2.1.4. Adressenausfallrisiken Das Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes oder entgangenen Gewinns bzw. der negativen Abweichung von einem erwarteten Wert aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners. Das Adressenausfallrisiko umfasst ebenfalls das Kontrahenten- bzw. das Emittentenrisiko (Risiko aus dem klassischen Kreditgeschäft sowie aus Handelsgeschäften, Wiedereindeckungsrisiken sowie Vorleistungs- und Abwicklungsrisiken) und das spezifische Länderrisiko. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden auf Kreditnehmerebene bereits im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung primär durch eine sorgfältige Auswahl der Vertragspartner und danach – während der gesamten Laufzeit – insbesondere durch turnusmäßige Bonitätsbeurteilungen des Schuldners begrenzt. Grundlage für die Beurteilung der Kreditnehmerbonität sind die Risikoklassifizierungssysteme der S-Rating und Risikosysteme GmbH (Sparkassen-StandardRating für Firmen- und Gewerbekunden ab 250 TEuro, Sparkassen-KundenKompaktRating für kleinere Gewerbekunden, Sparkassen-Immobilien- geschäftsRating für Immobilienfinanzierungen, Sparkassen-KundenScoring für Privatkunden). Die im Rahmen des Sparkassen-StandardRatings durchzuführende quantitative Beurteilung basiert auf einer systemgestützten Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere anhand von Jahresabschlüssen. Das Ergebnis wird ergänzt durch die Beurteilung der Geschäftsentwicklung, der Kapitaldienstfähigkeit sowie durch die Analyse von qualitativen Faktoren wie die Unternehmensführung, die Marktstellung des Unternehmens, das Produkt- und Leistungsangebot und die Branchenaussichten. Die einzelnen Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Das Erfordernis einer im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Daneben erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten. Aus dem daraus ermittelten Blankoanteil erfolgt eine Ableitung der Höhe der erforderlichen Risikovorsorge. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. eine daraus resultierende Anpassung der Risikovorsorge. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, wird die Risikovorsorge aufgelöst. Die Anrechnung der Adressenausfallrisiken auf das entsprechende Teilrisikolimit im Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse erfolgt anhand der den Kreditnehmern zugeordneten Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Ratingnoten bezogen auf den Blankoanteil. Neben dem bereits in der Finanzplanung berücksichtigten Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft in Höhe von 2,0 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2017 beträgt das Adressenausfallrisiko in dem für die Sparkasse ungünstigsten Szenario 4,8 Mio. Euro. Das ermittelte Verlustpotenzial bewegt sich damit in einem vertretbaren Rahmen. Die dargestellten Risiken werden auf Gesamtbankebene durch ein GuV-orientiertes Limitsystem überwacht. Um eine Zunahme größerer risikobehafteter Engagements zu vermeiden, wurden intern Einzelkredithöchstgrenzen für das Kreditneugeschäft bzw. für Kreditausweitungen in Höhe von 5,0 Mio. Euro für die Gesamtkreditzusage und 2,5 Mio. Euro für den Blankoanteil festgelegt, die nur in begründeten Ausnahmefällen bei bonitätsmäßig einwandfreien Adressen überschritten werden dürfen. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften bestehen Emittentenlimite je Geschäftspartner, die in der Regel auf Grundlage von externen Ratings vom Vorstand der Sparkasse beschlossen werden. Ergänzt wird das Limitsystem durch eingerichtete Portfoliolimite für die definierten Teilportfolien im Eigenhandelsgeschäft der Sparkasse. Für die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen gemäß EU-Verordnung Seite 10 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Nr. 575/2013 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 26. Juni 2013 (CRR) verwendet die Sparkasse den Kreditrisikostandardansatz. 2.1.5. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von Wertpapieren, Devisen und Rohstoffen, aus Schwankungen der Zinssätze und den daraus resultierenden Preisveränderungen der Derivate. Zu den Marktpreisrisiken der Sparkasse zählt in erster Linie das Zinsänderungsrisiko. Das Zinsänderungsrisiko, das sich im Wesentlichen aus der Fristentransformation ergibt, wird von der Sparkasse sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (periodische Sichtweise) als auch im Hinblick auf mögliche Wertveränderungen (wertorientierte Betrachtung) der verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen untersucht. Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung resultieren aus unterschiedlichen Beständen an fest- und variabel verzinslichen Aktiva und Passiva. In vierteljährlichen Abständen wird das gesamte Zinsänderungsrisiko mithilfe einer periodischen Zinsspannensimulation für unterschiedliche Zins- und Geschäftsstrukturszenarien ermittelt. Im Rahmen der wertorientierten Betrachtung des Zinsänderungsrisikos des Gesamtinstituts werden die Zahlungsströme (Cashflows) aus den zinstragenden Geschäften mit der aktuellen Marktzinsstruktur zum Barwert des Bewertungsstichtages abgezinst. Die Sparkasse ermittelt das auf den Barwert bezogene Zinsänderungsrisiko nach dem Verfahren der modernen historischen Simulation (MHS) mit einem Konfidenzniveau von 99,0 Prozent auf einen Planungshorizont von 3 Monaten mit dem Risikomaß Value-at-Risk und stellt diesen Risikowert der im Betrachtungszeitraum zu erwartenden Performance gegenüber. Geschäfte mit vertraglich nicht festgelegter Kapital- bzw. Zinsbindung werden sowohl in der periodischen Sichtweise als auch in der wertorientierten Betrachtung nach dem Verfahren der gleitenden Durchschnitte aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten sowie dem erwarteten Kundenverhalten berücksichtigt. Die Sparkasse legt bei der Ermittlung des periodischen Zinsänderungsrisikos folgende Annahmen bezüglich der Entwicklung der Zinsstrukturkurve zugrunde: o Erwartete Zinsentwicklung der Sparkasse o Parallelanstieg um 200 Basispunkte Die nach der periodischen Sichtweise ermittelten Zinsänderungsrisiken werden auf die nach dem Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse abgeleiteten Limite angerechnet. Es erfolgt eine quartalsweise Überwachung des periodischen Zinsänderungsrisikos. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei Bedarf der Einsatz von Zinsswapgeschäften. Per Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2016 wurde für das Jahr 2017 keine Belastung des Zinsüberschusses aus einem Parallelanstieg des Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt um 200 Basispunkte ermittelt. Die Sparkasse ermittelt außerdem quartalsweise die Höhe ihres Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch und stellt es den aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmitteln gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 26. Juni 2013 (CRR) entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben gegenüber. Bei einem Zinsschock von +200 Basispunkten gemäß den Vorgaben des Rundschreibens 11/2011 (BA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beläuft sich der Rückgang des Barwertes des Zinsbuches auf 23,7 Mio. Euro. Dies entspricht einem Barwertverlust von 24,5 Prozent bezogen auf das Gesamtkapital der Sparkasse. Die Sparkasse ist somit als „Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ einzustufen. Die eingegangenen Zinsänderungsrisiken werden jedoch auf Grundlage der vorhandenen Eigenmittelausstattung der Sparkasse als beherrschbar bewertet. Für die Handelsgeschäfte der Sparkasse werden die Marktpreisrisiken (insbesondere Zinsänderungsrisiken) monatlich auf Basis aktueller Marktpreise und möglicher Marktpreisveränderungen ermittelt und an die zuständigen Stellen berichtet. Zur Begrenzung von Marktpreisrisiken aus Eigenhandelsgeschäften besteht ein aus der Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgeleitetes GuV-orientiertes Limitsystem. WährungsriSeite 11 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 siken sind bei der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung, zur Steuerung und Überwachung dieser Risiken werden daher keine besonderen Instrumente eingesetzt. Zum Bilanzstichtag per 31. Dezember 2016 beträgt das Marktpreisrisiko aus Eigenhandelsgeschäften, welches aus einer unerwarteten Erhöhung des Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt um 200 Basispunkte resultiert, 4,4 Mio. Euro für das kommende Geschäftsjahr 2017 und bewegt sich damit innerhalb der vom Vorstand festgelegten Limite. Darüber hinaus wird mit erwarteten Verlusten aus den zuvor dargestellten Risiken für das kommende Geschäftsjahr in Höhe von 0,3 Mio. Euro gerechnet. 2.1.6. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko besteht in der Gefahr, den Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können (Termin- und Abrufrisiko) oder im Falle unzureichender Marktliquidität in einzelnen Produkten nicht oder nicht zu den erwarteten Konditionen kontrahieren zu können (Marktliquiditätsrisiko). Die Sparkasse trägt dem Liquiditätsrisiko durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge und eine verantwortungsvolle Strukturierung ihrer Aktiva und Passiva Rechnung. Die Planung und Steuerung der Liquidität erfolgt im Rahmen einer täglichen Disposition der Zahlungsströme sowie auf Basis der aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Liquiditätsverordnung LiqV und der EUVerordnung Nr. 575/2013 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 26. Juni 2013 (CRR). In regelmäßigen Abständen führt die Sparkasse darüber hinaus zahlungsstrombasierte Szenariobetrachtungen zur Beurteilung der Liquiditätsrisikolage durch. 2.1.7. Operationelle Risiken Operationelle Risiken stellen das Risiko direkter oder indirekter Verluste infolge unzulänglicher oder ausfallender interner Verfahren, Mitarbeiter und Systeme oder infolge bankexterner Ereignisse dar. Betriebsrisiken aus dem Bereich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung) sowie aus Organisations- und Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit externen Dienstleistern, durch zunehmende Automatisierung und ständige Kontrollen sowie durch den Einsatz besonders qualifizierter Mitarbeiter gemindert. Rechtliche Risiken werden durch sorgfältige Prüfung der vertraglichen Grundlagen und den Einsatz gebräuchlicher Standardverträge reduziert. Zur allgemeinen Begrenzung operationeller Risiken werden – soweit möglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll – Versicherungen abgeschlossen. Die operationellen Risiken werden regelmäßig identifiziert und dokumentiert. Als besonderes Instrument setzen wir eine Schadensfalldatenbank zur Dokumentation der tatsächlich eingetretenen Schäden ein. Das per Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2016 ermittelte Verlustpotenzial aus unerwartet schlagend werdenden operationellen Risiken bewegt sich in dem für die Sparkasse ungünstigsten Szenario mit einem Risikobetrag von 0,3 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2017 in einem vertretbaren Rahmen. 2.1.8. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Der von der Kreissparkasse Vulkaneifel installierte Risikomanagementprozess ist der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt des Geschäftsbetriebes der Sparkasse angemessen. Die vorhandenen Adressenausfallrisiken werden als von der Sparkasse beherrschbar eingestuft. Das Zinsspannenrisiko als Teil des Marktpreisrisikos sowie die Marktpreisrisiken aus Eigenhandelsgeschäften halten sich ebenfalls in einem für die Sparkasse vertretbaren Rahmen. Nennenswerte Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Seite 12 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Das zur Abschirmung von unerwarteten Risiken bereitgestellte Gesamtbankrisikolimit in Höhe von 18,0 Mio. Euro war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 stets eingehalten. Zum Bilanzstichtag belief sich dessen Auslastung auf 9,5 Mio. Euro oder 52,7 Prozent. Das bereitgestellte Risikodeckungspotenzial insgesamt ist mit einem Wert von 29,7 Prozent ausgelastet. Die Tragfähigkeit des Gesamtbankrisikos der Sparkasse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalvorschriften gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 26. Juni 2013 (CRR) ergab sich zum Bilanzstichtag eine Gesamtkapitalquote von 16,05 Prozent und eine harte Kernkapitalquote von 15,85 Prozent. Das Gesamtkapital der Sparkasse beträgt 96,8 Mio. Euro. Dem gegenüber besteht ein Gesamtrisikobetrag aus Adressenausfallrisiken und operationellen Risiken in Höhe von 602,7 Mio. Euro zum Bilanzstichtag per 31. Dezember 2016. 2.2. Angaben zur Unternehmensführung 2.2.1. Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats keine relevanten Mandate keine relevanten Mandate Anzahl der Aufsichtsfunktionen keine relevanten Mandate keine relevanten Mandate Tabelle 2: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen bei anderen von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §25c und §25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. 2.2.2. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind, neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Die Vertretung des Trägers bestellt die Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Verwaltungsrats. Das Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder wird durch einen Dienstvertrag mit der Sparkasse geregelt. Dieser wird auf höchstens fünf Jahre abgeschlossen. Die Vertretung des Trägers hat nach Anhörung des Verwaltungsrats die Bestellung zu widerrufen, wenn die persönliche Zuverlässigkeit oder die erforderliche fachliche Eignung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Der Widerruf bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Bei Vorschlag des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (LGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Ein externes Beratungsunternehmen unterstützt den Verwaltungsrat bei Bedarf bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Seite 13 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Vulkaneifel. Die vierzehn weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden von der Vertretung des Trägers bestellt. Daneben werden fünf Mitglieder des Verwaltungsrates als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Rheinland-Pfalz durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme an der Sparkassenakademie Rheinland-Pfalz besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten erübrigt sich die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat. 2.2.3. Angaben zum Risikoausschuss Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben aufgrund der Größe und Komplexität der Geschäftsstruktur auf die Einrichtung eines Risikoausschusses aus der Mitte des Verwaltungsrates verzichtet. Die entsprechenden Aufgaben werden direkt durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. 2.2.4. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind in Kapitel 2.1 des vorliegenden Offenlegungsberichtes sowie im Lagebericht im Kapitel „Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB“ offengelegt. Seite 14 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 3. Eigenmittel (Artikel 437 CRR) 3.1. Eigenkapitalüberleitungsrechnung Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen der Eigenmittel per 31. Dezember 2016. Handelsbilanz zum 31.12.2016 Bilanzwert Passivposition € 9. € Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 5.141.325,39 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital 25.000.000,00 0,00 a) gezeichnetes Kapital Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Hartes Zusätzliches ErgänzungsKernkapital Kernkapital kapital € € € -3.937.515,13 1) 0,00 0,00 1.203.810,26 0,00 25.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -800.000,00 2) 70.579.267,54 0,00 0,00 -1.207.735,02 3) 0,00 0,00 0,00 -21.890,28 0,00 0,00 0,00 1.203.810,26 b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 71.379.267,54 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 1.207.735,02 Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen: Unternehmen der Finanzbranche: Immaterielle Vermögensgegenstände: Übergangsvorschriften: Sonstige Abzugsposten: -411,27 95.556.965,99 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten sowie nicht anerkennungsfähigen nachrangigen Verbindlichkeiten 2) Abzug der Vorwegzuführung (0,80 Mio. EUR) aus dem Jahresabschluss 2016 wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3) Abzug des Bilanzgewinns (1,21 Mio. EUR) aus dem Jahresabschluss 2016 wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) Tabelle 3: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 3.2. Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Die Sparkasse hat Sparkassenkapitalbriefe mit Nachrangabrede als Ergänzungskapitalinstrument begeben. Die Hauptmerkmale und zusammengefassten Vertragsbedingungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Beim Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede liegt eine Vielzahl von kleinteiligen Emissionen vor. Es erfolgt deshalb eine zusammengefasste Darstellung der Hauptmerkmale der begebenen Kapitalinstrumente, die sich nur durch Abweichungen im Volumen (im Einzelfall von 1 TEUR bis 1.040 TEUR), im Zinssatz und in der Laufzeit (Ausgabedatum und Fälligkeitsdatum) unterscheiden. Weitere Informationen zu den begebenen Nachrangverbindlichkeiten können dem Anhang des Jahresabschlusses 2016 der Sparkasse entnommen werden. Der Anhang wurde als Teil des Jahresabschlusses am 21. Juni 2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Die vollständigen Bedingungen zu den begebenen Kapitalinstrumenten sind nach Artikel 437 Absatz 1 Buchstabe c) im Anhang des vorliegenden Offenlegungsberichtes dargestellt. Seite 15 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 ZeilenHauptmerkmale des Kapitalinstrumentes nr. 1 Emittent Kreissparkasse Vulkaneifel 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit keine Anerkennung 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene k.A. 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzer Meldestichtag) 1,20 9 Nennwert des Instruments diverse 9a Ausgabepreis 100,00 9b Tilgungspreis 100,00 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum – fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum diverse 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin diverse 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 2 Jahre Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, kann bei steuerlichen oder regulatroischen Ereignissen zu einem Kurs von 100 % gekündigt werden 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Sparkassen-Kapitalbrief Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Nominalcoupon 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" Nein Seite 16 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Tabelle 4: Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes Sparkassenkapitalbrief Seite 17 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 3.3. Art und Beträge der Eigenmittelelemente Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist in der folgenden Tabelle enthalten. Artikel 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Beträge in EUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. 11 12 13 25.000.000,00 26 (1) (f) 486 (2) k.A. davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 4 Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 9 10 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 1 2 3 7 8 k.A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 70.579.267,54 26 (1) (c) 26 (1) k.A. 483 (2) k.A. k.A. 84, 479, 480 k.A. k.A. 26 (2) 95.579.267,54 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k.A. k.A. Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k.A. k.A. -411,27 34, 105 -21.890,28 36 (1) (b), 37, 472 (4) k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. k.A. 33 (a) k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) k.A. Seite 18 von 45 -8.756,11 k.A. CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe-teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, k.A. 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. 36 (1) (k) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k.A. 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 48 (1) k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (I) 8.756,11 k.A. k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 Seite 19 von 45 k.A. CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder k.A. hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... k.A. 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 481 481 -8.756,11 36 (1) (j) -21.890,28 -8.756,11 95.556.965,99 30 31 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. davon: gemäß anwendbaren k.A. Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren k.A. Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 k.A. zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit k.A. Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende k.A. Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene k.A. Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen k.A. Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 51, 52 37 k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, k.A. 475 (2) k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4)k.A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Rest-beträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 486 (3) 483 (3) 85, 86, 480 486 (3) k.A. Seite 20 von 45 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes davon: ... 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen k.A. 46 47 k.A. Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 54 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. k.A. 467, 468, 481 k.A. 467 k.A. 468 k.A. k.A. 481 56 (e) k.A. k.A. 0,00 95.556.965,99 62, 63 1.203.810,26 486 (4) k.A. 483 (4) k.A. 87, 88, 480 k.A. 486 (4) k.A. 1.203.810,26 k.A. k.A. 62 (c) und (d) 1.203.810,26 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in k.A. eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals k.A. und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in k.A. Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 1.203.810,26 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. k.A. k.A. 55 k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)k.A. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Seite 21 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 56 56a 56b 56c 57 58 59 59a Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: ... Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuz-beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k.A. k.A. 467, 468, 481 k.A. 467 k.A. 468 k.A. k.A. 481 k.A. 1.203.810,26 96.760.776,25 k.A. k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in k.A. Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 61 62 602.698.781,71 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 15,85% 92 (2) (a), 465 15,85% 92 (2) (b), 465 Seite 22 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 16,05% Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer 3.766.867,39 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 3.766.867,39 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k.A. 67 davon: Systemrisikopuffer k.A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (Gk.A. SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer 11,35% (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] k.A. 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] k.A. 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] k.A. Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in k.A. Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) k.A. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 92 (2) (c) CRD 128, 129, 130 CRD 131 CRD 128 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 74 75 In der EU: leeres Feld k.A. 36 (1) (c), 38, 48, Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen 470, 472 (5) resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare k.A. 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von 552.453.942,58 62 Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare k.A. 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von k.A. 62 Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 81 82 83 84 85 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (3), 486 (2) und (5) k.A. k.A. k.A. 702.300,00 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 4.863.603,97 484 (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle 5: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Seite 23 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 4. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) 4.1. Qualitative Angaben zur Eigenmittelanforderung Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich in Kapitel 2.1 des vorliegenden Offenlegungsberichtes sowie im Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2016 im Kapitel „Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB“ wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand aufgestellt und am 21. Juni 2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. 4.2. Quantitative Angaben zur Eigenmittelanforderung Betrag per 31.12.2016 in TEUR Kreditrisiko 44.196 Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1 Öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 36 Institute Unternehmen 11.072 Mengengeschäft 26.522 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 3.047 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 10 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 387 Beteiligungspositionen 1.924 Sonstige Posten Marktrisiko des Handelsbuchs 1.197 Standardansatz 0 Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko 0 Netto-Fremdwährungsposition Abwicklungsrisiko 0 Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko 0 Laufzeitbandverfahren 0 Vereinfachtes Verfahren 0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren Operationelle Risiken 0 Basisindikatoransatz 4.019 Standardansatz 0 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0 Risiken aufgrund einer Anpassung der Kreditbewertung CVA-Risiko 1 Tabelle 6: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite 24 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 5. Kapitalpuffer (Artikel 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Ka- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 42.664 0 4 0 855 0 4 0 1 0 75 0 246 0 251 0 18 0 0 0 0 0 0 0 9 0 12 0 7 0 1 0 0 0 3 0 3 0 5 0 1 0 0 0 0 0 44.159 0 0 44.159 100,00 % 0,00 % Risikopositionswert (SA) Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen 0 42.664 0 4 0 855 0 4 0 1 0 75 0 246 0 251 0 18 0 0 0 0 0 0 0 9 0 12 0 7 0 1 0 0 0 3 0 3 0 5 0 1 Summe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Davon: Verbriefungsrisikopositionen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Risikopositionswert (IRB) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Davon: Risikopositionen im Handelsbuch 705.258 Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Summe Verbriefungsrisikoposition 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Beträge in TEUR Deutschland 679.247 Frankreich 62 Niederlande 17.050 Dänemark 68 Ceuta 24 Belgien 1.351 Luxemburg 3.200 Österreich 3.185 Schweiz 354 Andorra 3 Ungarn 1 Rumänien 1 Bulgarien 148 Großbritannien 203 USA 151 Canada 16 Kolumbien 2 VA Emirate 45 Indonesien 45 Australien 84 Neuseeland 18 Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Allgemeine Kreditrisikopositionen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers pitalpuffers zum 31. Dezember 2016 dar. 96,60 % 0,01 % 1,94 % 0,01 % 0,00 % 0,17 % 0,56 % 0,57 % 0,04 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,02 % 0,03 % 0,02 % 0,00 % 0,00 % 0,01 % 0,01 % 0,01 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Tabelle 7: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Risikopositionen Beträge in TEUR Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) Tabelle 8: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite 25 von 45 602.699 0,00 % 0 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 6. Kreditrisikoanpassung (Artikel 442 CRR) 6.1. Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 6.1.1. Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen in Höhe von 1.000.807 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen für den Berichtszeitraum. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten für das Jahr 2016 angegeben. Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen in TEUR 11.279 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 122.420 Öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 83.911 Unternehmen 154.819 Mengengeschäft 573.363 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 Ausgefallene Positionen 30.982 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 86 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 3.323 Sonstige Posten 20.624 Gesamt 1.000.807 Tabelle 9: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen 6.1.2. Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Kreissparkasse Vulkaneifel ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (96,81 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung gemäß Artikel 442 Buchstabe d) CRR verzichtet. 6.1.3. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert, zu Hauptbranchen zusammengefasst und gemäß Artikel 442 Buchstabe e) CRR offengelegt. Die Darstellung der Beträge erfolgt in TEUR für den Berichtsstichtag zum 31. Dezember 2016. Seite 26 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Öffentliche Haushalte Banken Beträge in TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGAW-Fonds) Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Finanzinstitute und öffentlicher Sektor 12.551 0 0 0 0 58.514 0 0 0 0 0 0 5.136 126.211 0 0 0 0 0 290 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.258 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 71.065 0 0 5.258 0 0 131.347 0 0 290 0 21.205 21.205 Tabelle 10: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Sonstige Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Beträge in TEUR Unternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Industrieunternehmen 2.311 20.533 36.691 11.336 4.803 2.311 15.532 27.254 11.336 4.803 10.747 9.098 40.104 27.162 0 10.747 9.098 40.104 27.162 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.046 4.120 1.757 2.084 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14.104 33.751 78.552 40.582 4.803 Tabelle 11: Risikopositionen nach Branchen – Industrieunternehmen Seite 27 von 45 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen 0 0 2.309 2.309 12.102 8.072 30.547 30.547 4.417 2.417 7.818 7.818 32.056 0 4.059 4.059 24.667 24.667 14.453 14.453 20.643 16.140 41.964 41.964 4.261 0 391.324 640 0 0 90 0 0 1.550 0 0 1.921 0 0 701 0 0 224 0 0 6.396 0 0 9.508 0 0 0 86 0 0 0 0 0 2.399 0 0 44.199 0 0 14.156 0 0 36.902 0 0 39.344 0 0 69.003 0 0 405.093 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Beträge in TEUR Unternehmen Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Organisationen ohne Erwerbszweck Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Tabelle 12: Risikopositionen nach Branchen – Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen 6.1.4. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Artikel 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Risikopositionen mit unbefristeten Laufzeiten werden im Laufzeitband kleiner 1 Jahr dargestellt. < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Beträge in TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 12.551 1.535 3.602 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 21.143 28.819 76.538 Öffentliche Stellen 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 25.304 18.628 14.582 Unternehmen 53.780 45.529 74.512 123.732 80.344 375.509 0 0 0 9.862 3.272 16.262 Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 86 0 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle 13: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite 28 von 45 5.258 0 0 21.205 0 0 272.921 178.127 561.005 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 6.2. Angaben zu überfälligen Positionen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 6.2.1. Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. 6.2.2. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2016 sowie im Lagebericht per 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. 6.2.3. Notleidende und überfällige Positionen nach Branchen und geografischen Hauptgebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft (ohne Pauschalwertberichtigungen) betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss per 31. Dezember 2016 im Berichtszeitraum -378 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen von Einzelwertberichtigungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 259 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen 287 TEUR. In der nachfolgenden Übersicht erfolgt keine detaillierte Aufschlüsselung der Direktabschreibungen, der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen sowie der Nettoaufwendungen für die Bildung von EWB, PWB und Rückstellungen aufgrund der Vielzahl von Beträgen und der für die Offenlegung nicht wesentlichen Gesamtsummen. Da die PWB nicht auf Einzelvertragsebene vorliegt, wird deren Bestand ebenfalls nur als Gesamtsumme angegeben. Seite 29 von 45 Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt 0 0 4.365 2.688 1.613 1.019 0 186 5.929 1.651 0 0 2.672 4.539 2.344 918 1.741 476 165 52 26 358 334 814 2.573 857 0 414 1.405 1.066 0 0 621 116 7 43 8.852 3.809 5 539 84 70 0 0 0 0 0 0 39.669 15.604 1.809 -497 Direktabschreibungen Bestand Rückstellungen 353 259 287 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 0 0 98 255 Eingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen 0 0 3.881 11.653 Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen 0 0 9.037 30.548 Bestand PWB Bestand EWB Beträge in TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 7.053 Deutschland EWR Sonstige Gesamt 39.669 0 0 39.669 15.604 0 0 15.604 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB Beträge in TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Tabelle 14: Notleidende und überfällige Positionen nach Branchen 1.809 353 0 0 353 Tabelle 15: Notleidende und überfällige Positionen nach geografischen Hauptgebieten Seite 30 von 45 7.053 0 0 7.053 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 6.2.4. Entwicklung der Risikovorsorge Anfangsbestand Beträge in TEUR Einzelwertberichtigungen Rückstellungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) Zuführung Auflösung Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Inanspruchnahme Endbestand 16.886 2.124 2.558 848 0 15.604 297 102 46 0 0 353 1.928 0 119 0 0 1.809 19.111 2.226 2.723 848 0 17.766 0 0 Tabelle 16: Entwicklung der Risikovorsorge Seite 31 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 7. Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR) 7.1. Benannte Ratingagenturen Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Standard & Poor’s Rating Services Moody’s Investor Service Tabelle 17: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Gegenüber der Vorperiode wurden keine Änderungen am Kreis der nominierten Ratingagenturen vorgenommen. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating zugeordnet. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. 7.2. Risikopositionswerte nach Risikogewichten Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten. Es erfolgt keine Anrechnung von Sicherheiten im KSA. 0 % Beträge in TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 10 % 20 % 35 % 50 % 70 % 75 % 17.688 0 0 0 0 0 0 106.981 0 32 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 0 0 0 56.259 0 2.255 0 0 0 0 Unternehmen 0 0 0 0 15.497 0 0 Mengengeschäft 0 0 0 0 0 0 473.726 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Seite 32 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Verbriefungspositionen 0 0 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 98 Beteiligungspositionen 0 0 0 0 0 0 0 6.246 0 0 0 0 0 0 Sonstige Posten Gesamt 187.174 0 2.287 0 15.497 0 Tabelle 18: Risikopositionswerte mit einem Risikogewicht von 0 % bis 100 % 100 % Beträge in TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 150 % 250 % 370 % 1.250 % 0 0 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 0 Institute 0 0 0 0 0 137.859 0 0 0 0 Mengengeschäft 0 0 0 0 0 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 0 0 0 0 0 6.329 21.169 0 0 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0 86 0 0 0 0 0 0 0 0 Verbriefungspositionen 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 0 0 0 0 0 5.160 0 0 0 0 Beteiligungspositionen 23.183 0 315 0 0 Sonstige Posten 14.959 0 0 0 0 Unternehmen Gesamt 187.490 21.255 315 0 Tabelle 19: Risikopositionswerte mit einem Risikogewicht von 150 % bis 1.250 % Seite 33 von 45 0 473.824 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 8. Beteiligungen im Anlagebuch (Artikel 447 CRR) Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten möglich. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ sowie von Beteiligungspositionen, die aufgrund von Artikel 128 CRR der Risikopositionsklasse „Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen“ zugeordnet werden. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwertes erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der folgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Buchwert in TEUR Strategische Beteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt Beizulegender Zeitwert in TEUR Börsenwert In TEUR 3.350 0 3.350 0 0 0 0 3.350 4.957 0 0 3.350 4.957 0 0 0 0 4.957 15.277 0 0 4.957 15.277 0 0 0 0 15.277 0 15.277 23.584 23.584 Tabelle 20: Wertansätze von Beteiligungspositionen Seite 34 von 45 0 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31. Dezember 2016 wird für die Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ ein risikogewichteter Positionswert in Höhe von 24.052 TEUR ausgewiesen, wovon keine Bestände börsennotiert sind. Für die Risikopositionsklasse „Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen“ wird ein risikogewichteter Positionswert in Höhe von 129 TEUR ausgewiesen, wovon ebenfalls keine Bestände börsennotiert sind. Die Buchwerte und Zeitwerte der Beteiligungen entsprechen einander. Es sind keine Gewinne oder Verluste aus der Ab- bzw. Zuschreibung von Beteiligungen im Berichtszeitraum entstanden. Realisierte Gewinne aus dem Abgang von Beteiligungen sind in Höhe von 23 TEUR entstanden. Realisierte Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen waren im Berichtszeitraum keine zu verzeichnen. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen bleiben in den Eigenmitteln unberücksichtigt. Seite 35 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 9. Zinsrisiko im Anlagebuch (Artikel 448 CRR) 9.1. Qualitative Angaben Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Eigenhandelsgeschäften sowie auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation, welche aus Inkongruenzen in den Zinsbindungsfristen der Geschäfte resultiert. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Zur Ermittlung des periodischen Verlustpotenziales aus Zinsänderungsrisiken für die Risikotragfähigkeitskonzeption der Sparkasse kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden durch die Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung des statistischen und optionalen Ausübeverhaltens der Kunden im Einsatz. Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere ExtremSzenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen im Rahmen von Stresstests in der GuV-orientierten Betrachtung umfassen. Zur Ermittlung des wertorientierten Risikos aus zinstragenden Geschäften wird ein so genannter Value-at Risk-Ansatz mit einem frei zu wählenden Planungshorizont verwendet, der auf dem Verfahren der modernen historischen Simulation (99 %-Konfidenzniveau, Planungshorizont drei Monate) basiert. Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow und den Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Kreissparkasse Vulkaneifel wurde die Schwelle von 20 Prozent an allen vier Stichtagen im Berichtszeitraum überschritten. Die Sparkasse besitzt dennoch genügend Eigenmittel, um die Verlustpotenziale aus bestehenden Zinsänderungsrisiken abdecken zu können. 9.2. Quantitative Angaben Die nachfolgende Übersicht enthält die Veränderung des Zinsüberschusses im Jahr 2017 bei den von der Sparkasse unterstellten Zinsszenarien im Vergleich zum im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Geschäftsplanung erwarteten Zinsüberschuss. Es handelt sich dabei um die Auswirkung eines Zinsschocks bei der von der Sparkasse angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos. Ermittelte Veränderung des Zinsüberschusses Zinsschock + 150 Basispunkte Zinsschock + 200 Basispunkte auf sämtlichen Stützstellen auf sämtlichen Stützstellen +426 TEUR Tabelle 21: GuV-orientiertes Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Seite 36 von 45 +721 TEUR CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 10. Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR) 10.1 Qualitative Angaben Die Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die am Bilanzstichtag 2016 noch nicht abgewickelten Geschäfte entfallen mit nominal 26.350 TEUR ausschließlich auf Zinsswapgeschäfte. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für diese derivativen Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) berücksichtigt. Von den Zinsswapgeschäften entfallen nominal 7.350 TEUR auf Geschäfte, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz AdöR zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die saldierten Zeitwerte beliefen sich Ende 2016 auf insgesamt -928 TEUR. Die Zeitwerte wurden näherungsweise anhand der im Jahr 2016 geleisteten Ausgleichszahlungen und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Geschäfte ermittelt. Die übrigen Zinsswapgeschäfte in Höhe von nominal 19.000 TEUR mit einem saldierten Zeitwert von insgesamt -614 TEUR dienen im Rahmen von Makro-Hedge-Positionen zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Für diese Zinsswapgeschäfte wurde der jeweilige Zeitwert als Barwert zukünftiger Zahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31. Dezember 2016 ermittelt. Diese Geschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Bei den Kontrahenten, mit denen diese Geschäfte abgeschlossen wurden, handelt es sich ausschließlich um Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken in Form eines Kontrahentenlimits. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Gesamtvorstand festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden ausschließlich außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines entsprechenden Limitsystems. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. 10.2 Quantitative Angaben Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte der in den Büchern befindlichen Zinsswapgeschäfte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. 31.12.2016 Beträge in TEUR Positiver Bruttozeitwert Zinsderivate 21 Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) 0 Gesamt 21 0 Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition 21 21 Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition 0 21 0 21 Tabelle 22: Positive Wiederbeschaffungswerte von derivativen Positionen Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 auf 1.940 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Ursprungsrisikomethode bzw. der Laufzeitmethode. Seite 37 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 11. Operationelle Risiken (Artikel 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Artikel 315 und 316 CRR. Seite 38 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 12. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten. Die belasteten Vermögenswerte stehen hauptsächlich mit der Ausreichung von Weiterleitungsdarlehen im Kundenkreditgeschäft im Zusammenhang. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden den spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 41.493 TEUR belastet. Die Höhe der belasteten Vermögensgegenstände ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Der Rückgang der Belastung ist im Wesentlichen auf die Fälligkeit eines Offenmarktgeschäftes mit der Deutschen Bundesbank zurückzuführen, für welches Vermögenswerte zu belasten waren. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind im Wesentlichen die Sachanlagen), beträgt 1,9 Prozent. Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 Buchwert belasteter Vermögenswerte in TEUR Beizulegender Zeitwert belasteter Vermögenswerte in TEUR Buchwert unbelasteter Vermögenswerte In TEUR Beizulegender Zeitwert unbelasteter Vermögenswerte In TEUR 0 0 0 0 Anleihen und Schuldverschreibungen 10.198 10.634 80.299 82.613 Sonstige Vermögenswerte 40.074 703.099 Summe Vermögenswerte 50.272 783.398 Aktieninstrumente Tabelle 23: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite), angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo, die die Quellen der Belastung darstellen. Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere in TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel in TEUR Medianwerte 2016 Buchwert der Positionen 49.907 Tabelle 24: Verbindlichkeiten als Belastungsquelle Seite 39 von 45 50.272 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 13. Verschuldung (Artikel 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,62 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit eine leichte Erhöhung der Kennzahl. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anzusetzender Wert TEUR 838.038 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören k.A. 3 k.A. 4 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 48.384 EU-6a k.A. 7 (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote EU-6b 1.390 k.A. k.A. 12.185 899.997 Tabelle 25: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Zeile LRCom Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 850.245 -22 850.223 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) k.A. 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) k.A. EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 7 Seite 40 von 45 1.390 k.A. k.A. CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) k.A. 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate k.A. 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) k.A. 11 1.390 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A. 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) k.A. 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva k.A. EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k.A. EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) k.A. Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen k.A. 16 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 184.203 -135.819 48.384 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbek.A. zogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abk.A. satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 95.557 899.997 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 10,62 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Transitional k.A. Tabelle 26: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-6 Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR 850.245 k.A. 850.245 k.A. Seite 41 von 45 122.313 32 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 EU-7 Institute 57.125 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 446.431 EU-10 Unternehmen 147.134 EU-11 Ausgefallene Positionen 27.163 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 50.047 Tabelle 27: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen Seite 42 von 45 k.A. CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Daun, 23. Juni 2017 Kreissparkasse Vulkaneifel Der Vorstand Pitzen Alt Seite 43 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Anhang Vollständige Bedingungen des Kapitalinstrumentes „Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede“ Seite 44 von 45 CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016 Seite 45 von 45