Offenlegungsbericht nach den Anforderungen der Capital

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Offenlegungsbericht nach
den Anforderungen der
Capital Requirements
Regulation (CRR)
zum 31. Dezember 2016
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................ 2
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................... 3
Tabellenverzeichnis ......................................................................................................................................................... 4
1. Allgemeine Informationen zur Offenlegungspflicht ............................................................................................... 5
2. Risikomanagement (Artikel 435 CRR) ..................................................................................................................... 7
3. Eigenmittel (Artikel 437 CRR) ................................................................................................................................. 15
4. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) ...................................................................................................... 24
5. Kapitalpuffer (Artikel 440 CRR) ............................................................................................................................... 25
6. Kreditrisikoanpassung (Artikel 442 CRR) ............................................................................................................. 26
7. Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR) ..................................................................................................... 32
8. Beteiligungen im Anlagebuch (Artikel 447 CRR) ................................................................................................. 34
9. Zinsrisiko im Anlagebuch (Artikel 448 CRR) ......................................................................................................... 36
10. Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR) ........................................................................................................ 37
11. Operationelle Risiken (Artikel 446 CRR) ............................................................................................................. 38
12. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR) ..................................................................... 39
13. Verschuldung (Artikel 451 CRR) ........................................................................................................................... 40
Anhang ........................................................................................................................................................................... 44
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
EBA
European Banking Authority
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Vermögensanlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Tabellenverzeichnis
Tabellen
Seite
Tabelle 1:
Konsolidierungskreis der Sparkasse......................................................................................................5
Tabelle 2:
Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen bei anderen von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen........................................... 13
Tabelle 3:
Eigenkapital-Überleitungsrechnung .................................................................................................... 15
Tabelle 4:
Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes Sparkassenkapitalbrief ................................................. 16
Tabelle 5:
Art und Beträge der Eigenmittelelemente .......................................................................................... 18
Tabelle 6
Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen .................................... 24
Tabelle 7:
Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Risikopositionen……………………………………………………………………….25
Tabelle 8:
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer…………………………………….. 25
Tabelle 9:
Gesamtbetrag der Risikopositionen und Risikopositionsklassen ................................................... 26
Tabelle 10: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor .................................. 27
Tabelle 11: Risikopositionen nach Branchen – Industrieunternehmen .............................................................. 27
Tabelle 12: Risikopositionen nach Branchen – Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen .............. 28
Tabelle 13: Risikopositionen nach Restlaufzeiten ................................................................................................. 28
Tabelle 14: Notleidende und überfällige Positionen .............................................................................................. 30
Tabelle 15: Notleidende und überfällige Positionen nach geografischen Hauptgebieten .............................. 30
Tabelle 16: Entwicklung der Risikovorsorge ........................................................................................................... 31
Tabelle 17: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse........................................................................ 32
Tabelle 18: Risikopositionswerte mit einem Risikogewicht von 0 % bis 100 % ............................................... 32
Tabelle 19: Risikopositionswerte mit einem Risikogewicht von 150 % bis 1.250 % ....................................... 33
Tabelle 20: Wertansätze von Beteiligungspositionen ........................................................................................... 34
Tabelle 21: GuV-orientiertes Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ..................................................................... 36
Tabelle 22: Positive Wiederbeschaffungwerte von derivativen Positionen........................................................ 37
Tabelle 23: Belastete und unbelastete Vermögenswerte...................................................................................... 39
Tabelle 24: Verbindlichkeiten als Belastungsquelle .............................................................................................. 39
Tabelle 25: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für
die Verschuldungsquote ........................................................................................................................ 40
Tabelle 26: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote ........................................................................... 40
Tabelle 27: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen ..................................................................... 41
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
1. Allgemeine Informationen zur Offenlegungspflicht
1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das
Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der
ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die
Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der
dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen
Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen
SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur
Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres.
Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß
Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis
wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Artikel 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im
Offenlegungsbericht ebenfalls ausschließlich einzelinstitutsbezogen. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse zum Stichtag 31. Dezember 2016 nicht. Für die
gehaltene Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen wird aufsichtsrechtlich die Abzugsmethode
angewendet.
Beschreibung
Name
Aufsichtsrechtliche Behandlung
Konsolidierung
risikogewichtete
Abzugsmethode
Beteiligungen
voll
quotal
Kreditinstitute
Finanzdienstleistungsinstitute
Finanzunternehmen
X
S-Finanz-Beratungs-Center GmbH
Anbieter von Nebendienstleistungen
Versicherungen
Sonstige
Konsolidierung nach
Rechnungslegungsstandard
voll
-----
quotal
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Tabelle 1: Konsolidierungskreis der Sparkasse
1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht
Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
o
Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition
ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine
weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
o
Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Es werden somit vertragliche und datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt.
Davon unabhängig besitzen die folgenden Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Kreissparkasse Vulkaneifel. Aus diesem Grunde ist eine Offenlegung der dargestellten Sachverhalte
nicht erforderlich.
o
Artikel 438 CRR: Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD erforderlich.
o
Artikel 441 CRR: Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.
o
Artikel 445 CRR: Es bestanden im Offenlegungszeitraum keine Eigenmittelanforderungen aus Marktrisiken.
o
Artikel 449 CRR: Verbriefungspositionen sind derzeit nicht vorhanden.
o
Artikel 450 CRR: Die Sparkasse ist nicht als bedeutendes Institut im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung einzustufen. Es besteht somit gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
o
Artikel 452 CRR: Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.
o
Artikel 453 CRR: Es werden aktuell keine Kreditrisikominderungstechniken von der Sparkasse genutzt.
Aufrechnungsvereinbarungen werden ebenfalls nicht genutzt.
o
Artikel 454 CRR: Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.
o
Artikel 455 CRR: Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.
1.4 Medium der Offenlegung
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Kreissparkasse
Vulkaneifel zu veröffentlichen. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen
finden sich im Anhang und im Lagebericht der Sparkasse für das jeweilige Geschäftsjahr wieder. In diesen
Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen entsprechenden Hinweis auf
die Veröffentlichung der Information im Anhang bzw. im Lagebericht der Sparkasse.
1.5 Häufigkeit der Offenlegung
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder
teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
2. Risikomanagement (Artikel 435 CRR)
2.1. Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil der Sparkasse
Die Anforderungen und Informationen nach Artikel 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im jährlichen Lagebericht der Sparkasse nach § 289 HGB. Der Lagebericht für das Jahr
2016 wurde vom Vorstand aufgestellt und am 21. Juni 2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.
Die Risikocontrolling-Funktion nach MaRisk wird durch den Leiter der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen, der direkt unterhalb des Vorstandes angesiedelt ist, wahrgenommen. Die Aufgaben und die zu ihrer
Wahrnehmung erforderlichen Befugnisse ergeben sich aus AT 4.4.1 MaRisk und sind in der Kreissparkasse
Vulkaneifel entsprechend umgesetzt.
Der Vorstand erklärt gemäß Artikel 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse
angemessen sind. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen stellen die Risikoerklärung gemäß Artikel
435 (1) Buchstabe f) der CRR dar.
2.1.1. Risikotragfähigkeit und Risikostrategie
Die Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage für das Risikomanagement der Sparkasse. Sie bezeichnet die
Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abzuschirmen. Die Beurteilung der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeit kann grundsätzlich in drei unterschiedlichen Sichtweisen, der „periodischen“, der „wertorientierten“ und der sogenannten „regulatorischen“ Sichtweise sowie im Rahmen der beiden unterschiedlichen Steuerungskonzeptionen des „GoingConcern-Ansatzes“ oder des „Liquidations-Ansatzes“ erfolgen. Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse verfolgt die Steuerungskonzeption des sogenannten „Going-Concern-Ansatzes“. Selbst bei einem
Verlust des gesamten bereitgestellten Risikodeckungspotenzials wäre die Sparkasse noch in der Lage, die
geltenden aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen.
Weiterhin stellt das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse auf eine periodische Sichtweise ab, bei der
die Risiken nach Maßgabe ihrer Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemessen werden
und das Risikodeckungspotenzial aus dem wirtschaftlichen Eigenkapital des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sowie aus dem erwarteten laufenden Jahresüberschuss abgeleitet wird. Wesentliche Bestandteile
des in die Betrachtung der Risikotragfähigkeit einbezogenen Risikodeckungspotenzials sind die vorhandenen offenen Gewinnrücklagen, der Bestand des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB, stille
Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie der geplante laufende Jahresüberschuss. Es erfolgt eine mehrperiodische Betrachtung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse.
Der Vorstand hat im Rahmen der zuvor erläuterten Steuerungskonzeption des „Going-Concern-Ansatzes“
die Möglichkeit, sämtliches zur Verfügung stehendes Risikodeckungspotenzial, welches nicht zur Erfüllung
der aufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitalanforderungen gemäß CRR, dem SREP-Zuschlag sowie der geltenden maximalen CRR-Kapitalerhaltungspufferanforderung von 2,50 Prozent benötigt wird, für Risiken aus
unerwarteten Verlusten bereitzustellen. Es erfolgt derzeit die Bereitstellung der vorhandenen stillen Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, eines Großteils des Bestandes des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB sowie des erwarteten Jahresüberschusses abzgl. der geplanten strategischen Eigenkapitaldotierung in Höhe von 1,0 Mio. Euro als Risikodeckungspotenzial für vorhandene Verlustpotenziale. Ausgehend von diesem Betrag als bereitgestelltes Risikodeckungspotenzial erfolgt anschließend die Ableitung
eines Limitsystems für die quantifizierbaren wesentlichen Risiken (Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationelle Risiken).
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Die Berechnung der Limitauslastungen erfolgt über die Simulation eines definierten Risikoszenarios. Für
das Risikoszenario werden Risikotoleranzen für unerwartete Verluste in Form von Teilrisikolimiten für die
wesentlichen Risikoarten bzw. in Form eines Gesamtbanklimits als Summe der definierten Teilrisikolimite
der wesentlichen Risikoarten bereitgestellt. Die verbleibende Differenz des Gesamtbanklimits zur Gesamtsumme des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials verbleibt als Puffer für unerwartete Verluste aus
sonstigen Risiken (einschließlich Liquiditätsrisiken aus einer Erhöhung der Refinanzierungsspreads am
Geld- und Kapitalmarkt) und Risikokonzentrationen.
Bei einer Auslastung des bereitgestellten Gesamtbanklimits von mehr als 75,00 Prozent bzw. eines Teilrisikolimits von mehr als 90,00 Prozent wird umgehend eine Mitteilung an den Gesamtvorstand verfasst, um
rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Ergänzt wird das beschriebene Risikotragfähigkeitskonzept durch ein Frühwarnsystem im Kundenkreditgeschäft, ein monatliches Marktpreis- und Liquiditätsrisikoreporting sowie durch ein Frühwarnsystem für die als wesentlich definierten Risikoarten. Alle
Komponenten werden mindestens jährlich überprüft und ggfs. weiterentwickelt. Darüber hinaus betrachtet
die Sparkasse auch die regulatorische Sichtweise, um die Einhaltung quantitativer aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus führt die Sparkasse in regelmäßigen Abständen die Berechnung von Stresstestszenarien
durch, die historisch beobachtbare oder hypothetisch mögliche Ereignisse simulieren, die schwerwiegenden Einfluss auf die Risiko- bzw. Ertragslage der Sparkasse haben können. Dabei werden unter der
Voraussetzung eines Eintritts des unterstellten Szenarios mehrere für die Risikomessung relevante Parameter verändert und die Auswirkungen dieser Änderungen auf die vorhandenen Risiko- und Ertragskennzahlen
untersucht. Die Sparkasse führt die regelmäßigen Stresstests für alle wesentlichen Risikoarten durch. Mit
Ausnahme des inversen Stresstestszenarios lagen die quantifizierten Verluste in den Stresstestszenarien
innerhalb des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials.
Das Liquiditätsrisiko als Zahlungsunfähigkeitsrisiko limitieren wir in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Bankenaufsicht nicht, da eine Unterlegung mit Eigenkapital hier nicht methodisch sinnvoll ist. Für sonstige Risiken (einschließlich Liquiditätsrisiken aus einer Erhöhung der Refinanzierungsspreads am Geld- und Kapitalmarkt) wird ein angemessener Puffer im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption bereitgehalten.
Auf Grundlage der Risikotragfähigkeit hat der Vorstand der Sparkasse die risikopolitische Ausrichtung in einer Risikostrategie festgelegt. Danach werden Risiken nur eingegangen, wenn sie sich im Rahmen der Risikotragfähigkeit der Sparkasse bewegen und die aus den risikobehafteten Geschäften zu erwartenden Erträge das mögliche Verlustpotenzial jeweils überschreiten. Zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und
Überwachung der vorhandenen Risiken verfügt die Sparkasse über ein umfassendes und angemessenes Risikomanagementsystem. Die Ausgestaltung des Risikomanagementprozesses ist in einem Risikohandbuch
sowie in internen Arbeitsanweisungen schriftlich niedergelegt.
2.1.2. Risikomanagementorganisation
Der Gesamtvorstand der Sparkasse trägt die Gesamtverantwortung für alle Risiken sowie für die Entwicklung des Risikomanagementsystems. Alle risikosteuernden und -überwachenden Abteilungen sind bis einschließlich der Ebene des Vorstandes von den Markt- bzw. Handelsbereichen aufbauorganisatorisch getrennt. Dem für die Überwachung der Risiken auf Gesamtbankenebene zuständigen Mitglied des Vorstandes ist als zentraler Bereich das gesamtbankbezogene Risikocontrolling in der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen unterstellt, welches die Risiken der einzelnen Geschäftsbereiche auf Gesamtbankebene zusammenführt, beurteilt und überwacht sowie an die zuständigen Stellen der Sparkasse berichtet. Die Kreditabteilung ist für die Überwachung der einzelkreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisiken verantwortSeite 8 von 45
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lich und übt die Methodenkompetenz zur Weiterentwicklung und Überprüfung der vorhandenen Kreditprozesse aus.
Das Interne Kontrollsystem der Sparkasse besteht darüber hinaus aus dem Compliance-Beauftragten nach
AT 4.4.2 der MaRisk. Der Compliance-Beauftragte (MaRisk) stellt im Rahmen seiner Überwachungshandlungen sicher, dass die Sparkasse die als relevant identifizierten gesetzlichen Regelungen jederzeit erfüllen kann. Der Compliance-Beauftragte (MaRisk) ergänzt das Beauftragtenwesen und komplettiert
die Compliance-Funktion, die im Weiteren aus dem Geldwäsche-Beauftragten, dem Beauftragten für Betrugsprävention, dem Compliance-Beauftragten gemäß WpHG, dem Datenschutzbeauftragten und dem Beauftragen für Informationssicherheit besteht. Die Verantwortung zur Überwachung von Verbraucherschutzanforderungen obliegt dem Leiter des Vorstandsekretariates.
Die Interne Revision, die als prozessunabhängige Organisationseinheit die Überwachungsfunktion des Vorstandes unterstützt, nimmt darüber hinaus in regelmäßigen Abständen Prüfungen des eingerichteten Risikomanagementsystems vor, um mögliche Schwachstellen zu erkennen und die Einhaltung der festgelegten
Regelungen beurteilen zu können.
Aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren Komplexität
wurde ergänzend zu den oben aufgeführten zentralen Funktionen der MaRisk bereits im Geschäftsjahr 2011
das Gremium „Qualitätszirkel“ eingerichtet, das zielgerichtet und zeitnah über die in diesem Themengebiet
notwendigen Entscheidungen berät und diese gemeinsam mit dem Gesamtvorstand diskutiert. Der Qualitätszirkel hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass neue gesetzliche und aufsichtsrechtliche Bestimmungen und die damit verbunden Anforderungen an die Prozesse aufgenommen, bewertet und umgesetzt
werden.
2.1.3. Risikomanagementprozess
Der Risikomanagementprozess der Sparkasse umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit den
Risiken. Dabei können fünf verschiedene Phasen unterschieden werden. Zunächst sollen im Rahmen der Risikoidentifikation alle Risiken erkannt werden. Ziel der darauf aufbauenden Risikobeurteilung ist es, das jeweilige Risiko mit einer ihm angemessenen Methode zu messen und zu bewerten. Dabei werden für die einbezogenen wesentlichen Risiken angemessene Szenariobetrachtungen durchgeführt.
Die Risikosteuerung stellt sich als Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die darauf abzielen, Risiken kontrolliert
einzugehen, zu verringern, zu vermeiden oder zu übertragen. Die Risikoüberwachung hat in erster Linie die
Aufgabe, die vom Vorstand festgelegten Limite zu überwachen sowie die Entwicklung der Risiken im Zeitablauf zu beobachten.
Die letzte Phase des Risikomanagementprozesses ist die regelmäßige und die, bei besonderen Entwicklungen, anlassbezogene Berichterstattung über die Risikolage der Sparkasse an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat der Sparkasse. Die regelmäßige Risikoberichterstattung besteht neben der quartalsweisen Gesamtbankrisikoberichterstattung an den Vorstand und den Verwaltungsrat im Wesentlichen aus einem monatlichen Marktpreis- und Liquiditätsrisikoreporting sowie einem quartalsweisen Treasury-Reporting an
den Gesamtvorstand.
Der Vorstand der Sparkasse erachtet das eingerichtete Risikomanagementverfahren als angemessen. Es
entspricht sowohl der beschlossenen Geschäftsstrategie als auch dem spezifischen Geschäftsmodell der
Sparkasse.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
2.1.4. Adressenausfallrisiken
Das Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes oder entgangenen Gewinns bzw. der negativen Abweichung von einem erwarteten Wert aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners. Das Adressenausfallrisiko umfasst ebenfalls das Kontrahenten- bzw. das Emittentenrisiko
(Risiko aus dem klassischen Kreditgeschäft sowie aus Handelsgeschäften, Wiedereindeckungsrisiken sowie
Vorleistungs- und Abwicklungsrisiken) und das spezifische Länderrisiko.
Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden auf Kreditnehmerebene bereits im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung primär durch eine sorgfältige Auswahl der Vertragspartner und danach – während
der gesamten Laufzeit – insbesondere durch turnusmäßige Bonitätsbeurteilungen des Schuldners begrenzt. Grundlage für die Beurteilung der Kreditnehmerbonität sind die Risikoklassifizierungssysteme der
S-Rating und Risikosysteme GmbH (Sparkassen-StandardRating für Firmen- und Gewerbekunden ab 250
TEuro,
Sparkassen-KundenKompaktRating
für
kleinere
Gewerbekunden,
Sparkassen-Immobilien-
geschäftsRating für Immobilienfinanzierungen, Sparkassen-KundenScoring für Privatkunden). Die im Rahmen des Sparkassen-StandardRatings durchzuführende quantitative Beurteilung basiert auf einer systemgestützten Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere anhand von Jahresabschlüssen. Das Ergebnis wird ergänzt durch die Beurteilung der Geschäftsentwicklung, der Kapitaldienstfähigkeit sowie durch die Analyse von qualitativen Faktoren wie die Unternehmensführung, die Marktstellung
des Unternehmens, das Produkt- und Leistungsangebot und die Branchenaussichten.
Die einzelnen Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Das Erfordernis einer im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Daneben erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren
wahrscheinlichen Realisationswerten. Aus dem daraus ermittelten Blankoanteil erfolgt eine Ableitung der
Höhe der erforderlichen Risikovorsorge. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. eine daraus resultierende Anpassung der Risikovorsorge. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen
oder bei einer Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, wird die Risikovorsorge aufgelöst.
Die Anrechnung der Adressenausfallrisiken auf das entsprechende Teilrisikolimit im Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse erfolgt anhand der den Kreditnehmern zugeordneten Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Ratingnoten bezogen auf den Blankoanteil. Neben dem bereits in der Finanzplanung berücksichtigten Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft in Höhe von 2,0 Mio. Euro für das Geschäftsjahr
2017 beträgt das Adressenausfallrisiko in dem für die Sparkasse ungünstigsten Szenario 4,8 Mio. Euro. Das
ermittelte Verlustpotenzial bewegt sich damit in einem vertretbaren Rahmen. Die dargestellten Risiken
werden auf Gesamtbankebene durch ein GuV-orientiertes Limitsystem überwacht.
Um eine Zunahme größerer risikobehafteter Engagements zu vermeiden, wurden intern Einzelkredithöchstgrenzen für das Kreditneugeschäft bzw. für Kreditausweitungen in Höhe von 5,0 Mio. Euro für die Gesamtkreditzusage und 2,5 Mio. Euro für den Blankoanteil festgelegt, die nur in begründeten Ausnahmefällen bei bonitätsmäßig einwandfreien Adressen überschritten werden dürfen. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften bestehen Emittentenlimite je Geschäftspartner, die in der Regel auf
Grundlage von externen Ratings vom Vorstand der Sparkasse beschlossen werden. Ergänzt wird das Limitsystem durch eingerichtete Portfoliolimite für die definierten Teilportfolien im Eigenhandelsgeschäft der
Sparkasse. Für die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen gemäß EU-Verordnung
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Nr. 575/2013 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 26. Juni 2013 (CRR) verwendet die Sparkasse den Kreditrisikostandardansatz.
2.1.5. Marktpreisrisiken
Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die
Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von Wertpapieren, Devisen und Rohstoffen, aus Schwankungen der Zinssätze und den daraus resultierenden Preisveränderungen der Derivate. Zu
den Marktpreisrisiken der Sparkasse zählt in erster Linie das Zinsänderungsrisiko. Das Zinsänderungsrisiko,
das sich im Wesentlichen aus der Fristentransformation ergibt, wird von der Sparkasse sowohl hinsichtlich
der Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (periodische Sichtweise) als auch im Hinblick auf
mögliche Wertveränderungen (wertorientierte Betrachtung) der verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen untersucht. Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung resultieren aus unterschiedlichen Beständen an fest- und variabel verzinslichen Aktiva und Passiva. In vierteljährlichen Abständen wird
das gesamte Zinsänderungsrisiko mithilfe einer periodischen Zinsspannensimulation für unterschiedliche
Zins- und Geschäftsstrukturszenarien ermittelt.
Im Rahmen der wertorientierten Betrachtung des Zinsänderungsrisikos des Gesamtinstituts werden die
Zahlungsströme (Cashflows) aus den zinstragenden Geschäften mit der aktuellen Marktzinsstruktur zum
Barwert des Bewertungsstichtages abgezinst. Die Sparkasse ermittelt das auf den Barwert bezogene Zinsänderungsrisiko nach dem Verfahren der modernen historischen Simulation (MHS) mit einem Konfidenzniveau von 99,0 Prozent auf einen Planungshorizont von 3 Monaten mit dem Risikomaß Value-at-Risk und
stellt diesen Risikowert der im Betrachtungszeitraum zu erwartenden Performance gegenüber. Geschäfte
mit vertraglich nicht festgelegter Kapital- bzw. Zinsbindung werden sowohl in der periodischen Sichtweise
als auch in der wertorientierten Betrachtung nach dem Verfahren der gleitenden Durchschnitte aus dem
tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten sowie dem erwarteten Kundenverhalten berücksichtigt. Die Sparkasse legt bei der Ermittlung des periodischen Zinsänderungsrisikos folgende Annahmen bezüglich der
Entwicklung der Zinsstrukturkurve zugrunde:
o
Erwartete Zinsentwicklung der Sparkasse
o
Parallelanstieg um 200 Basispunkte
Die nach der periodischen Sichtweise ermittelten Zinsänderungsrisiken werden auf die nach dem Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse abgeleiteten Limite angerechnet. Es erfolgt eine quartalsweise Überwachung des periodischen Zinsänderungsrisikos. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei Bedarf der Einsatz von Zinsswapgeschäften. Per Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2016 wurde für das Jahr
2017 keine Belastung des Zinsüberschusses aus einem Parallelanstieg des Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt um 200 Basispunkte ermittelt.
Die Sparkasse ermittelt außerdem quartalsweise die Höhe ihres Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch und
stellt es den aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmitteln gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 26. Juni 2013 (CRR) entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben gegenüber. Bei einem Zinsschock von +200 Basispunkten gemäß den Vorgaben des
Rundschreibens 11/2011 (BA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beläuft sich der Rückgang des Barwertes des Zinsbuches auf 23,7 Mio. Euro. Dies entspricht einem Barwertverlust von 24,5 Prozent bezogen auf das Gesamtkapital der Sparkasse. Die Sparkasse ist somit als „Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ einzustufen. Die eingegangenen Zinsänderungsrisiken werden jedoch auf Grundlage der
vorhandenen Eigenmittelausstattung der Sparkasse als beherrschbar bewertet.
Für die Handelsgeschäfte der Sparkasse werden die Marktpreisrisiken (insbesondere Zinsänderungsrisiken) monatlich auf Basis aktueller Marktpreise und möglicher Marktpreisveränderungen ermittelt und an
die zuständigen Stellen berichtet. Zur Begrenzung von Marktpreisrisiken aus Eigenhandelsgeschäften besteht ein aus der Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgeleitetes GuV-orientiertes Limitsystem. WährungsriSeite 11 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
siken sind bei der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung, zur Steuerung und Überwachung dieser Risiken werden daher keine besonderen Instrumente eingesetzt.
Zum Bilanzstichtag per 31. Dezember 2016 beträgt das Marktpreisrisiko aus Eigenhandelsgeschäften, welches aus einer unerwarteten Erhöhung des Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt um 200 Basispunkte resultiert, 4,4 Mio. Euro für das kommende Geschäftsjahr 2017 und bewegt sich damit innerhalb der vom Vorstand festgelegten Limite. Darüber hinaus wird mit erwarteten Verlusten aus den zuvor dargestellten Risiken für das kommende Geschäftsjahr in Höhe von 0,3 Mio. Euro gerechnet.
2.1.6. Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko besteht in der Gefahr, den Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht
nachkommen zu können (Termin- und Abrufrisiko) oder im Falle unzureichender Marktliquidität in einzelnen Produkten nicht oder nicht zu den erwarteten Konditionen kontrahieren zu können (Marktliquiditätsrisiko). Die Sparkasse trägt dem Liquiditätsrisiko durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge und eine verantwortungsvolle Strukturierung ihrer Aktiva und Passiva Rechnung.
Die Planung und Steuerung der Liquidität erfolgt im Rahmen einer täglichen Disposition der Zahlungsströme sowie auf Basis der aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Liquiditätsverordnung LiqV und der EUVerordnung Nr. 575/2013 des europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 26. Juni 2013
(CRR). In regelmäßigen Abständen führt die Sparkasse darüber hinaus zahlungsstrombasierte Szenariobetrachtungen zur Beurteilung der Liquiditätsrisikolage durch.
2.1.7. Operationelle Risiken
Operationelle Risiken stellen das Risiko direkter oder indirekter Verluste infolge unzulänglicher oder ausfallender interner Verfahren, Mitarbeiter und Systeme oder infolge bankexterner Ereignisse dar. Betriebsrisiken aus dem Bereich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung) sowie aus Organisations- und Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit externen Dienstleistern, durch zunehmende Automatisierung und ständige Kontrollen sowie durch den Einsatz besonders qualifizierter Mitarbeiter gemindert.
Rechtliche Risiken werden durch sorgfältige Prüfung der vertraglichen Grundlagen und den Einsatz gebräuchlicher Standardverträge reduziert.
Zur allgemeinen Begrenzung operationeller Risiken werden – soweit möglich und betriebswirtschaftlich
sinnvoll – Versicherungen abgeschlossen. Die operationellen Risiken werden regelmäßig identifiziert und
dokumentiert. Als besonderes Instrument setzen wir eine Schadensfalldatenbank zur Dokumentation der
tatsächlich eingetretenen Schäden ein.
Das per Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2016 ermittelte Verlustpotenzial aus unerwartet schlagend werdenden operationellen Risiken bewegt sich in dem für die Sparkasse ungünstigsten Szenario mit einem Risikobetrag von 0,3 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2017 in einem vertretbaren Rahmen.
2.1.8. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Der von der Kreissparkasse Vulkaneifel installierte Risikomanagementprozess ist der Art, dem Umfang, der
Komplexität und dem Risikogehalt des Geschäftsbetriebes der Sparkasse angemessen. Die vorhandenen
Adressenausfallrisiken werden als von der Sparkasse beherrschbar eingestuft. Das Zinsspannenrisiko als
Teil des Marktpreisrisikos sowie die Marktpreisrisiken aus Eigenhandelsgeschäften halten sich ebenfalls in
einem für die Sparkasse vertretbaren Rahmen. Nennenswerte Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken
sind derzeit nicht erkennbar.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Das zur Abschirmung von unerwarteten Risiken bereitgestellte Gesamtbankrisikolimit in Höhe von 18,0 Mio.
Euro war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 stets eingehalten. Zum Bilanzstichtag belief sich dessen Auslastung auf 9,5 Mio. Euro oder 52,7 Prozent. Das bereitgestellte Risikodeckungspotenzial insgesamt ist mit
einem Wert von 29,7 Prozent ausgelastet. Die Tragfähigkeit des Gesamtbankrisikos der Sparkasse durch das
vorhandene Risikodeckungspotenzial war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben.
Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalvorschriften gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 des
europäischen Parlamentes und des europäischen Rates vom 26. Juni 2013 (CRR) ergab sich zum Bilanzstichtag eine Gesamtkapitalquote von 16,05 Prozent und eine harte Kernkapitalquote von 15,85 Prozent.
Das Gesamtkapital der Sparkasse beträgt 96,8 Mio. Euro. Dem gegenüber besteht ein Gesamtrisikobetrag
aus Adressenausfallrisiken und operationellen Risiken in Höhe von 602,7 Mio. Euro zum Bilanzstichtag per
31. Dezember 2016.
2.2. Angaben zur Unternehmensführung
2.2.1. Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
keine relevanten
Mandate
keine relevanten
Mandate
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
keine relevanten
Mandate
keine relevanten
Mandate
Tabelle 2: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen bei anderen von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §25c und §25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht
mitgezählt.
2.2.2. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind, neben den
gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz, in der Satzung der Sparkasse
enthalten. Die Vertretung des Trägers bestellt die Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Verwaltungsrats.
Das Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder wird durch einen Dienstvertrag mit der Sparkasse geregelt.
Dieser wird auf höchstens fünf Jahre abgeschlossen. Die Vertretung des Trägers hat nach Anhörung des
Verwaltungsrats die Bestellung zu widerrufen, wenn die persönliche Zuverlässigkeit oder die erforderliche
fachliche Eignung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Der Widerruf bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz.
Bei Vorschlag des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die
Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes
Rheinland-Pfalz (LGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Ein externes Beratungsunternehmen unterstützt den Verwaltungsrat bei Bedarf bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche
Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung
vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der
Leiter der Verwaltung des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Vulkaneifel. Die vierzehn weiteren
Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden von der Vertretung des Trägers bestellt. Daneben
werden fünf Mitglieder des Verwaltungsrates als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Rheinland-Pfalz durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats
haben Qualifizierungsprogramme an der Sparkassenakademie Rheinland-Pfalz besucht bzw. verfügen über
langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts
zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser
sparkassenrechtlichen Gegebenheiten erübrigt sich die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen
Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat.
2.2.3. Angaben zum Risikoausschuss
Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
Vorgaben aufgrund der Größe und Komplexität der Geschäftsstruktur auf die Einrichtung eines Risikoausschusses aus der Mitte des Verwaltungsrates verzichtet. Die entsprechenden Aufgaben werden direkt durch
den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
2.2.4. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind in Kapitel 2.1
des vorliegenden Offenlegungsberichtes sowie im Lagebericht im Kapitel „Risikoberichterstattung nach §
289 Abs. 2 Nr. 2 HGB“ offengelegt.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
3. Eigenmittel (Artikel 437 CRR)
3.1. Eigenkapitalüberleitungsrechnung
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des
geprüften Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen der Eigenmittel per 31. Dezember 2016.
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Bilanzwert
Passivposition
€
9.
€
Nachrangige
Verbindlichkeiten
10. Genussrechtskapital
5.141.325,39
11. Fonds für allgemeine
Bankrisiken
12. Eigenkapital
25.000.000,00
0,00
a) gezeichnetes Kapital
Überleitung
Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016
Hartes
Zusätzliches ErgänzungsKernkapital
Kernkapital
kapital
€
€
€
-3.937.515,13 1)
0,00
0,00
1.203.810,26
0,00
25.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-800.000,00 2)
70.579.267,54
0,00
0,00
-1.207.735,02 3)
0,00
0,00
0,00
-21.890,28
0,00
0,00
0,00
1.203.810,26
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 71.379.267,54
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
1.207.735,02
Sonstige Überleitungskorrekturen:
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen:
Unternehmen der Finanzbranche:
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Übergangsvorschriften:
Sonstige Abzugsposten:
-411,27
95.556.965,99
1)
Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten sowie nicht anerkennungsfähigen nachrangigen
Verbindlichkeiten
2)
Abzug der Vorwegzuführung (0,80 Mio. EUR) aus dem Jahresabschluss 2016 wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach
Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
3)
Abzug des Bilanzgewinns (1,21 Mio. EUR) aus dem Jahresabschluss 2016 wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach
Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
Tabelle 3: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
3.2. Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
Die Sparkasse hat Sparkassenkapitalbriefe mit Nachrangabrede als Ergänzungskapitalinstrument begeben.
Die Hauptmerkmale und zusammengefassten Vertragsbedingungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Beim Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede liegt eine Vielzahl von kleinteiligen Emissionen vor.
Es erfolgt deshalb eine zusammengefasste Darstellung der Hauptmerkmale der begebenen Kapitalinstrumente, die sich nur durch Abweichungen im Volumen (im Einzelfall von 1 TEUR bis 1.040 TEUR), im Zinssatz
und in der Laufzeit (Ausgabedatum und Fälligkeitsdatum) unterscheiden. Weitere Informationen zu den begebenen Nachrangverbindlichkeiten können dem Anhang des Jahresabschlusses 2016 der Sparkasse entnommen werden. Der Anhang wurde als Teil des Jahresabschlusses am 21. Juni 2017 im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Die vollständigen Bedingungen zu den
begebenen Kapitalinstrumenten sind nach Artikel 437 Absatz 1 Buchstabe c) im Anhang des vorliegenden
Offenlegungsberichtes dargestellt.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
ZeilenHauptmerkmale des Kapitalinstrumentes
nr.
1
Emittent
Kreissparkasse Vulkaneifel
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
k.A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
keine Anerkennung
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
k.A.
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in
Millionen, Stand letzer Meldestichtag)
1,20
9
Nennwert des Instruments
diverse
9a
Ausgabepreis
100,00
9b
Tilgungspreis
100,00
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum – fortgeführter Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
diverse
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
diverse
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
2 Jahre Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, kann bei
steuerlichen oder regulatroischen Ereignissen zu einem Kurs von 100 %
gekündigt werden
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Sparkassen-Kapitalbrief
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Nominalcoupon
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
Seite 16 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug
auf den Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Tabelle 4: Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes Sparkassenkapitalbrief
Seite 17 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
3.3. Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist in der folgenden Tabelle enthalten. Artikel 437 (1)
Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
Beträge in EUR
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A.
11
12
13
25.000.000,00 26 (1) (f)
486 (2)
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
3a Fonds für allgemeine Bankrisiken
4
Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz 3
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das CET1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne,
abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder
Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
9
10
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 1
2
3
7
8
k.A.
26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
Verzeichnis der
EBA gemäß Artikel
26 Absatz 3
70.579.267,54 26 (1) (c)
26 (1)
k.A.
483 (2)
k.A.
k.A.
84, 479, 480
k.A.
k.A.
26 (2)
95.579.267,54
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
k.A.
k.A.
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten
Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften
Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A.
k.A.
-411,27 34, 105
-21.890,28 36 (1) (b), 37, 472 (4)
k.A.
36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A.
k.A.
33 (a)
k.A.
36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
32 (1)
k.A.
Seite 18 von 45
-8.756,11
k.A.
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte
Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbe-teiligung mit dem Institut eingegangen
sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In
Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
20 In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das
Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom
Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
k.A.
33 (b)
k.A.
36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A.
k.A.
36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A.
k.A.
36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A.
k.A.
36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
k.A.
36 (1) (i), 43, 45, 47, k.A.
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472
(11)
k.A.
36 (1) (k)
k.A.
36 (1) (k) (i), 89 bis 91
k.A.
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt
(negativer Betrag)
23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält
24 In der EU: leeres Feld
25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer
Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des
harten Kernkapitals (negativer Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals
in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung
unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit
nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß
Artikel 467 und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 2
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 2
k.A.
k.A.
36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
48 (1)
k.A.
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k.A.
36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
36 (1) (a), 472 (3)
k.A.
36 (1) (I)
8.756,11
k.A.
k.A.
467
k.A.
467
k.A.
468
k.A.
468
Seite 19 von 45
k.A.
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
k.A.
hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ...
k.A.
27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das
zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals
(CET1) insgesamt
29 Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
481
481
-8.756,11 36 (1) (j)
-21.890,28
-8.756,11
95.556.965,99
30
31
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A.
davon: gemäß anwendbaren
k.A.
Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital
eingestuft
32 davon: gemäß anwendbaren
k.A.
Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4
k.A.
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
k.A.
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende k.A.
Instrumente des qualifizierten Kernkapitals
(einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
35 davon: von Tochterunternehmen begebene
k.A.
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
k.A.
Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
51, 52
37
k.A.
52 (1) (b), 56 (a), 57, k.A.
475 (2)
k.A.
56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
k.A.
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
k.A.
56 (d), 59, 79, 475 (4)k.A.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
(negativer Betrag)
38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Rest-beträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In
Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle
Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu
erwartende Verluste usw.
486 (3)
483 (3)
85, 86, 480
486 (3)
k.A.
Seite 20 von 45
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital In
Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß
der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinnes
davon: ...
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In
Abzug zu bringenden Posten, der das
Ergänzungskapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals (AT1) insgesamt
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
k.A.
46
47
k.A.
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das T2 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende
qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich
nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die
von Tochterunternehmen begeben worden sind und
von Drittparteien gehalten werden
49 davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50 Kreditrisikoanpassungen
51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
477, 477 (3), 477
(4) (a)
k.A.
k.A.
467, 468, 481
k.A.
467
k.A.
468
k.A.
k.A.
481
56 (e)
k.A.
k.A.
0,00
95.556.965,99
62, 63
1.203.810,26 486 (4)
k.A.
483 (4)
k.A.
87, 88, 480
k.A.
486 (4)
k.A.
1.203.810,26
k.A.
k.A.
62 (c) und (d)
1.203.810,26
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
k.A.
eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
k.A.
und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
k.A.
Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
1.203.810,26
63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A.
66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
54a davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
k.A.
k.A.
55
k.A.
66 (d), 69, 79, 477 (4)k.A.
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Seite 21 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
56
56a
56b
56c
57
58
59
59a
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle
Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu
erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital
in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne
davon: ...
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
(T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um entsprechende
Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals
in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuz-beteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A.
k.A.
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
k.A.
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k.A.
k.A.
467, 468, 481
k.A.
467
k.A.
468
k.A.
k.A.
481
k.A.
1.203.810,26
96.760.776,25
k.A.
k.A.
472, 472 (5), 472
(8) (b), 472 (10) (b),
472 (11) (b)
k.A.
475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475 (4)
(b)
davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in
k.A.
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/
2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des
eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
477, 477 (2) (b),
477 (2) (c), 477 (4)
(b)
61
62
602.698.781,71
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
15,85% 92 (2) (a), 465
15,85% 92 (2) (b), 465
Seite 22 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
16,05%
Gesamtforderungsbetrags)
64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
3.766.867,39
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote
nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der
Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und
antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und
Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI),
ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer
3.766.867,39
66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer
k.A.
67 davon: Systemrisikopuffer
k.A.
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (Gk.A.
SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
11,35%
(ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
k.A.
70 [in EU-Verordnung nicht relevant]
k.A.
71 [in EU-Verordnung nicht relevant]
k.A.
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
k.A.
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
k.A.
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
92 (2) (c)
CRD 128, 129, 130
CRD 131
CRD 128
36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
74
75
In der EU: leeres Feld
k.A.
36 (1) (c), 38, 48,
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
470, 472 (5)
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
k.A.
62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen,
für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
77 Obergrenze für die Anrechnung von
552.453.942,58 62
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des Standardansatzes
78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
k.A.
62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen,
für die der auf internen Beurteilungen basierende
Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
79 Obergrenze für die Anrechnung von
k.A.
62
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021)
80
81
82
83
84
85
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die
die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
k.A.
484 (3), 486 (2) und
(5)
484 (3), 486 (2) und
(5)
k.A.
k.A.
k.A.
702.300,00 484 (4), 486 (3) und
(5)
484 (4), 486 (3) und
(5)
4.863.603,97 484 (5), 486 (4) und
(5)
484 (5), 486 (4) und
(5)
Tabelle 5: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Seite 23 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
4. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR)
4.1. Qualitative Angaben zur Eigenmittelanforderung
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich in Kapitel 2.1 des vorliegenden Offenlegungsberichtes sowie im Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2016 im Kapitel „Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB“ wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand aufgestellt und am 21.
Juni 2017 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.
4.2. Quantitative Angaben zur Eigenmittelanforderung
Betrag per 31.12.2016
in TEUR
Kreditrisiko
44.196
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
1
Öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
36
Institute
Unternehmen
11.072
Mengengeschäft
26.522
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
3.047
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
10
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
0
Verbriefungspositionen
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
387
Beteiligungspositionen
1.924
Sonstige Posten
Marktrisiko des Handelsbuchs
1.197
Standardansatz
0
Interner Modellansatz
Fremdwährungsrisiko
0
Netto-Fremdwährungsposition
Abwicklungsrisiko
0
Abwicklungs- / Lieferrisiko
Warenpositionsrisiko
0
Laufzeitbandverfahren
0
Vereinfachtes Verfahren
0
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
Operationelle Risiken
0
Basisindikatoransatz
4.019
Standardansatz
0
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
0
Risiken aufgrund einer Anpassung der Kreditbewertung
CVA-Risiko
1
Tabelle 6: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
Seite 24 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
5. Kapitalpuffer (Artikel 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Ka-
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 42.664
0
4
0
855
0
4
0
1
0
75
0
246
0
251
0
18
0
0
0
0
0
0
0
9
0
12
0
7
0
1
0
0
0
3
0
3
0
5
0
1
0
0
0
0
0 44.159
0
0 44.159 100,00 % 0,00 %
Risikopositionswert (SA)
Gewichtungen der
Eigenmittelanforderungen
0 42.664
0
4
0
855
0
4
0
1
0
75
0
246
0
251
0
18
0
0
0
0
0
0
0
9
0
12
0
7
0
1
0
0
0
3
0
3
0
5
0
1
Summe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Davon: Verbriefungsrisikopositionen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Risikopositionswert (IRB)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch (interne Modelle)
Davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
705.258
Eigenmittelanforderungen
Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
Summe
Verbriefungsrisikoposition
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Beträge in
TEUR
Deutschland
679.247
Frankreich
62
Niederlande
17.050
Dänemark
68
Ceuta
24
Belgien
1.351
Luxemburg
3.200
Österreich
3.185
Schweiz
354
Andorra
3
Ungarn
1
Rumänien
1
Bulgarien
148
Großbritannien
203
USA
151
Canada
16
Kolumbien
2
VA Emirate
45
Indonesien
45
Australien
84
Neuseeland
18
Risikoposition im
Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
pitalpuffers zum 31. Dezember 2016 dar.
96,60 %
0,01 %
1,94 %
0,01 %
0,00 %
0,17 %
0,56 %
0,57 %
0,04 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,02 %
0,03 %
0,02 %
0,00 %
0,00 %
0,01 %
0,01 %
0,01 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
Tabelle 7: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Risikopositionen
Beträge in TEUR
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
Tabelle 8: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Seite 25 von 45
602.699
0,00 %
0
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
6. Kreditrisikoanpassung (Artikel 442 CRR)
6.1. Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
6.1.1. Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit
ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen in Höhe von 1.000.807 TEUR setzt
sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und
Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für
den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen für den Berichtszeitraum. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten für das Jahr 2016 angegeben.
Jahresdurchschnittsbetrag der
Risikopositionen in TEUR
11.279
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
122.420
Öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
83.911
Unternehmen
154.819
Mengengeschäft
573.363
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
Ausgefallene Positionen
30.982
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
86
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
3.323
Sonstige Posten
20.624
Gesamt
1.000.807
Tabelle 9: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
6.1.2. Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Kreissparkasse Vulkaneifel ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der
Risikopositionen (96,81 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine
geografische Aufgliederung gemäß Artikel 442 Buchstabe d) CRR verzichtet.
6.1.3. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese
Branchen werden gruppiert, zu Hauptbranchen zusammengefasst und gemäß Artikel 442 Buchstabe e) CRR
offengelegt. Die Darstellung der Beträge erfolgt in TEUR für den Berichtsstichtag zum 31. Dezember 2016.
Seite 26 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Öffentliche Haushalte
Banken
Beträge in TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Sonstige Posten
Gesamt
Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds
Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
12.551
0
0
0
0
58.514
0
0
0
0
0
0
5.136
126.211
0
0
0
0
0
290
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.258
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
71.065
0
0
5.258
0
0
131.347
0
0
290
0
21.205
21.205
Tabelle 10: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
Davon: KMU
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
Davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Sonstige Posten
Gesamt
Sonstige
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
Beträge in TEUR
Unternehmen
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
Industrieunternehmen
2.311
20.533
36.691
11.336
4.803
2.311
15.532
27.254
11.336
4.803
10.747
9.098
40.104
27.162
0
10.747
9.098
40.104
27.162
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.046
4.120
1.757
2.084
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
14.104
33.751
78.552
40.582
4.803
Tabelle 11: Risikopositionen nach Branchen – Industrieunternehmen
Seite 27 von 45
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Privatpersonen
0
0
2.309
2.309
12.102
8.072
30.547
30.547
4.417
2.417
7.818
7.818
32.056
0
4.059
4.059
24.667
24.667
14.453
14.453
20.643
16.140
41.964
41.964
4.261
0
391.324
640
0
0
90
0
0
1.550
0
0
1.921
0
0
701
0
0
224
0
0
6.396
0
0
9.508
0
0
0
86
0
0
0
0
0
2.399
0
0
44.199
0
0
14.156
0
0
36.902
0
0
39.344
0
0
69.003
0
0
405.093
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Beträge in TEUR
Unternehmen
Davon: KMU
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
Davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Sonstige Posten
Gesamt
Organisationen ohne Erwerbszweck
Dienstleistungsunternehmen und
Privatpersonen
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Tabelle 12: Risikopositionen nach Branchen – Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen
6.1.4. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Artikel 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten. Risikopositionen mit unbefristeten Laufzeiten werden im Laufzeitband kleiner 1 Jahr dargestellt.
< 1 Jahr
1 Jahr bis
5 Jahre
> 5 Jahre
Beträge in TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
12.551
1.535
3.602
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
21.143
28.819
76.538
Öffentliche Stellen
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
25.304
18.628
14.582
Unternehmen
53.780
45.529
74.512
123.732
80.344
375.509
0
0
0
9.862
3.272
16.262
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
86
0
0
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
0
0
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle 13: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Seite 28 von 45
5.258
0
0
21.205
0
0
272.921
178.127
561.005
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
6.2. Angaben zu überfälligen Positionen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
6.2.1. Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen
bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber
einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
6.2.2. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich
der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss per
31. Dezember 2016 sowie im Lagebericht per 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf
an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der
Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen.
Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an
der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten
des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder
erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f
HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
6.2.3. Notleidende und überfällige Positionen nach Branchen und geografischen Hauptgebieten
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft (ohne Pauschalwertberichtigungen) betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss per 31. Dezember 2016 im Berichtszeitraum -378 TEUR und setzt sich
zusammen aus Zuführungen und Auflösungen von Einzelwertberichtigungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 259 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen betrugen 287 TEUR.
In der nachfolgenden Übersicht erfolgt keine detaillierte Aufschlüsselung der Direktabschreibungen, der
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen sowie der Nettoaufwendungen für die Bildung von EWB, PWB
und Rückstellungen aufgrund der Vielzahl von Beträgen und der für die Offenlegung nicht wesentlichen Gesamtsummen. Da die PWB nicht auf Einzelvertragsebene vorliegt, wird deren Bestand ebenfalls nur als Gesamtsumme angegeben.
Seite 29 von 45
Banken
Öffentliche Haushalte
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau
und Gewinnung von Steinen
und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Handel, Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige
Gesamt
0
0
4.365
2.688
1.613
1.019
0
186
5.929
1.651
0
0
2.672
4.539
2.344
918
1.741
476
165
52
26
358
334
814
2.573
857
0
414
1.405
1.066
0
0
621
116
7
43
8.852
3.809
5
539
84
70
0
0
0
0
0
0
39.669
15.604
1.809
-497
Direktabschreibungen
Bestand Rückstellungen
353
259
287
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
0
0
98
255
Eingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen
0
0
3.881
11.653
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
0
0
9.037
30.548
Bestand PWB
Bestand EWB
Beträge in TEUR
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
7.053
Deutschland
EWR
Sonstige
Gesamt
39.669
0
0
39.669
15.604
0
0
15.604
Gesamtbetrag überfälliger Forderungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
Beträge in TEUR
Gesamtbetrag notleidender Forderungen
Tabelle 14: Notleidende und überfällige Positionen nach Branchen
1.809
353
0
0
353
Tabelle 15: Notleidende und überfällige Positionen nach geografischen Hauptgebieten
Seite 30 von 45
7.053
0
0
7.053
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
6.2.4. Entwicklung der Risikovorsorge
Anfangsbestand
Beträge in TEUR
Einzelwertberichtigungen
Rückstellungen
Pauschalwertberichtigungen
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital
angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f
HGB)
Zuführung
Auflösung
Wechselkursbedingte
und
sonstige
Veränderung
Inanspruchnahme
Endbestand
16.886
2.124
2.558
848
0
15.604
297
102
46
0
0
353
1.928
0
119
0
0
1.809
19.111
2.226
2.723
848
0
17.766
0
0
Tabelle 16: Entwicklung der Risikovorsorge
Seite 31 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
7. Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR)
7.1. Benannte Ratingagenturen
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht
enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Multilaterale Entwicklungsbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Standard & Poor’s Rating Services
Moody’s Investor Service
Tabelle 17: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse
Gegenüber der Vorperiode wurden keine Änderungen am Kreis der nominierten Ratingagenturen vorgenommen. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines
systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden
ist - ein Emittentenrating zugeordnet. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht
wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
7.2. Risikopositionswerte nach Risikogewichten
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das
Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten. Es erfolgt keine Anrechnung von Sicherheiten im KSA.
0
%
Beträge in TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
10
%
20
%
35
%
50
%
70
%
75
%
17.688
0
0
0
0
0
0
106.981
0
32
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
0
0
0
56.259
0
2.255
0
0
0
0
Unternehmen
0
0
0
0
15.497
0
0
Mengengeschäft
0
0
0
0
0
0
473.726
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Seite 32 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Verbriefungspositionen
0
0
0
0
0
0
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
98
Beteiligungspositionen
0
0
0
0
0
0
0
6.246
0
0
0
0
0
0
Sonstige Posten
Gesamt
187.174
0
2.287
0
15.497
0
Tabelle 18: Risikopositionswerte mit einem Risikogewicht von 0 % bis 100 %
100
%
Beträge in TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
150
%
250
%
370
%
1.250
%
0
0
0
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
0
Institute
0
0
0
0
0
137.859
0
0
0
0
Mengengeschäft
0
0
0
0
0
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
0
0
0
0
0
6.329
21.169
0
0
0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
86
0
0
0
0
0
0
0
0
Verbriefungspositionen
0
0
0
0
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
0
0
0
0
0
5.160
0
0
0
0
Beteiligungspositionen
23.183
0
315
0
0
Sonstige Posten
14.959
0
0
0
0
Unternehmen
Gesamt
187.490
21.255
315
0
Tabelle 19: Risikopositionswerte mit einem Risikogewicht von 150 % bis 1.250 %
Seite 33 von 45
0
473.824
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
8. Beteiligungen im Anlagebuch (Artikel 447 CRR)
Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen
dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem
Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen
Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3
HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte
Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten möglich. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu
der Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ sowie von Beteiligungspositionen, die aufgrund von Artikel 128
CRR der Risikopositionsklasse „Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen“ zugeordnet werden.
Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie,
sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren
der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwertes erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der folgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten.
Buchwert
in TEUR
Strategische Beteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Funktionsbeteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
Beizulegender
Zeitwert
in TEUR
Börsenwert
In TEUR
3.350
0
3.350
0
0
0
0
3.350
4.957
0
0
3.350
4.957
0
0
0
0
4.957
15.277
0
0
4.957
15.277
0
0
0
0
15.277
0
15.277
23.584
23.584
Tabelle 20: Wertansätze von Beteiligungspositionen
Seite 34 von 45
0
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31. Dezember 2016 wird für die Risikopositionsklasse „Beteiligungen“ ein risikogewichteter Positionswert in Höhe von 24.052 TEUR ausgewiesen, wovon keine Bestände
börsennotiert sind. Für die Risikopositionsklasse „Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen“
wird ein risikogewichteter Positionswert in Höhe von 129 TEUR ausgewiesen, wovon ebenfalls keine Bestände börsennotiert sind. Die Buchwerte und Zeitwerte der Beteiligungen entsprechen einander.
Es sind keine Gewinne oder Verluste aus der Ab- bzw. Zuschreibung von Beteiligungen im Berichtszeitraum
entstanden. Realisierte Gewinne aus dem Abgang von Beteiligungen sind in Höhe von 23 TEUR entstanden.
Realisierte Verluste aus dem Abgang von Beteiligungen waren im Berichtszeitraum keine zu verzeichnen.
Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen bleiben in den Eigenmitteln unberücksichtigt.
Seite 35 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
9. Zinsrisiko im Anlagebuch (Artikel 448 CRR)
9.1. Qualitative Angaben
Die Zinsänderungsrisiken der Sparkasse ergeben sich im Zusammenhang mit Eigenhandelsgeschäften sowie auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation, welche aus Inkongruenzen in den Zinsbindungsfristen der Geschäfte resultiert. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Zur Ermittlung
des periodischen Verlustpotenziales aus Zinsänderungsrisiken für die Risikotragfähigkeitskonzeption der
Sparkasse kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz.
Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden durch die Abbildung von Risiken
aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung des statistischen und optionalen
Ausübeverhaltens der Kunden im Einsatz. Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere ExtremSzenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen im Rahmen von Stresstests in der GuV-orientierten Betrachtung umfassen.
Zur Ermittlung des wertorientierten Risikos aus zinstragenden Geschäften wird ein so genannter Value-at
Risk-Ansatz mit einem frei zu wählenden Planungshorizont verwendet, der auf dem Verfahren der modernen historischen Simulation (99 %-Konfidenzniveau, Planungshorizont drei Monate) basiert. Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow und den Zinsbuchbarwert) zum Einsatz.
Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Kreissparkasse Vulkaneifel
wurde die Schwelle von 20 Prozent an allen vier Stichtagen im Berichtszeitraum überschritten. Die Sparkasse besitzt dennoch genügend Eigenmittel, um die Verlustpotenziale aus bestehenden Zinsänderungsrisiken
abdecken zu können.
9.2. Quantitative Angaben
Die nachfolgende Übersicht enthält die Veränderung des Zinsüberschusses im Jahr 2017 bei den von der
Sparkasse unterstellten Zinsszenarien im Vergleich zum im Rahmen der mittelfristigen Finanz- und Geschäftsplanung erwarteten Zinsüberschuss. Es handelt sich dabei um die Auswirkung eines Zinsschocks bei
der von der Sparkasse angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos.
Ermittelte Veränderung des Zinsüberschusses
Zinsschock + 150 Basispunkte
Zinsschock + 200 Basispunkte
auf sämtlichen Stützstellen
auf sämtlichen Stützstellen
+426 TEUR
Tabelle 21: GuV-orientiertes Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Seite 36 von 45
+721 TEUR
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
10. Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR)
10.1 Qualitative Angaben
Die Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben.
Die am Bilanzstichtag 2016 noch nicht abgewickelten Geschäfte entfallen mit nominal 26.350 TEUR ausschließlich auf Zinsswapgeschäfte. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für diese derivativen Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative
Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) berücksichtigt. Von den Zinsswapgeschäften entfallen nominal 7.350 TEUR auf
Geschäfte, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz AdöR zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die saldierten Zeitwerte beliefen sich Ende
2016 auf insgesamt -928 TEUR. Die Zeitwerte wurden näherungsweise anhand der im Jahr 2016 geleisteten
Ausgleichszahlungen und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Geschäfte ermittelt.
Die übrigen Zinsswapgeschäfte in Höhe von nominal 19.000 TEUR mit einem saldierten Zeitwert von insgesamt -614 TEUR dienen im Rahmen von Makro-Hedge-Positionen zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken. Für diese Zinsswapgeschäfte wurde der jeweilige Zeitwert als Barwert zukünftiger Zahlungsströme auf
Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31. Dezember 2016 ermittelt.
Diese Geschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen und waren somit
nicht gesondert zu bewerten. Bei den Kontrahenten, mit denen diese Geschäfte abgeschlossen wurden,
handelt es sich ausschließlich um Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe.
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken in Form eines Kontrahentenlimits. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Gesamtvorstand festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden ausschließlich außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines entsprechenden Limitsystems. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze
des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein
Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Die
Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten.
10.2 Quantitative Angaben
Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte der in den Büchern befindlichen
Zinsswapgeschäfte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten.
31.12.2016
Beträge in TEUR
Positiver Bruttozeitwert
Zinsderivate
21
Aufrechnungsmöglichkeiten
(Netting)
0
Gesamt
21
0
Saldierte
aktuelle
Ausfallrisikoposition
21
21
Anrechenbare
Sicherheiten
Nettoausfallrisikoposition
0
21
0
21
Tabelle 22: Positive Wiederbeschaffungswerte von derivativen Positionen
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 auf 1.940 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Ursprungsrisikomethode bzw. der Laufzeitmethode.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
11. Operationelle Risiken (Artikel 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von
internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich
Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der
CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Artikel 315 und 316 CRR.
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
12. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die
bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten. Die belasteten Vermögenswerte stehen hauptsächlich mit der Ausreichung von Weiterleitungsdarlehen im Kundenkreditgeschäft im Zusammenhang.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte
stehen zweckgebunden den spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von
den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 41.493 TEUR belastet. Die
Höhe der belasteten Vermögensgegenstände ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Der Rückgang der Belastung ist im Wesentlichen auf die Fälligkeit eines Offenmarktgeschäftes mit der Deutschen Bundesbank
zurückzuführen, für welches Vermögenswerte zu belasten waren. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der
Belastung ansieht (dies sind im Wesentlichen die Sachanlagen), beträgt 1,9 Prozent.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2016
Buchwert belasteter Vermögenswerte
in TEUR
Beizulegender
Zeitwert belasteter Vermögenswerte
in TEUR
Buchwert unbelasteter Vermögenswerte
In TEUR
Beizulegender
Zeitwert unbelasteter Vermögenswerte
In TEUR
0
0
0
0
Anleihen und
Schuldverschreibungen
10.198
10.634
80.299
82.613
Sonstige Vermögenswerte
40.074
703.099
Summe Vermögenswerte
50.272
783.398
Aktieninstrumente
Tabelle 23: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten
(Geschäfte der Passivseite), angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum
Quartalsultimo, die die Quellen der Belastung darstellen.
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere in
TEUR
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene
eigene Schuldtitel
in TEUR
Medianwerte 2016
Buchwert der Positionen
49.907
Tabelle 24: Verbindlichkeiten als Belastungsquelle
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50.272
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
13. Verschuldung (Artikel 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR
nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,62 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit eine leichte Erhöhung der Kennzahl.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen
sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anzusetzender Wert
TEUR
838.038
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert
werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
k.A.
3
k.A.
4
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße
der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
48.384
EU-6a
k.A.
7
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
EU-6b
1.390
k.A.
k.A.
12.185
899.997
Tabelle 25: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Zeile
LRCom
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber
einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
3
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und
Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
850.245
-22
850.223
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in
bar erhaltene Nachschüsse)
k.A.
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug
auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
k.A.
EU-5a
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
6
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten
Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
7
Seite 40 von 45
1.390
k.A.
k.A.
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
k.A.
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
k.A.
10
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der
Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10)
k.A.
11
1.390
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um
als Verkauf verbuchte Geschäfte
k.A.
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)
k.A.
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
k.A.
EU-14a
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
k.A.
EU-15a
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen)
k.A.
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
k.A.
16
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
184.203
-135.819
48.384
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbek.A.
zogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abk.A.
satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
21
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der
Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
95.557
899.997
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
10,62
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU-24
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
Transitional
k.A.
Tabelle 26: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Zeile
LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt
wer-den
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen
Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
EU-6
Risikopositionen für die
CRRVerschuldungsquote
TEUR
850.245
k.A.
850.245
k.A.
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122.313
32
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
EU-7
Institute
57.125
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
446.431
EU-10
Unternehmen
147.134
EU-11
Ausgefallene Positionen
27.163
EU-12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige
Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
50.047
Tabelle 27: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen
Seite 42 von 45
k.A.
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Daun, 23. Juni 2017
Kreissparkasse Vulkaneifel
Der Vorstand
Pitzen
Alt
Seite 43 von 45
CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
Anhang
Vollständige Bedingungen des Kapitalinstrumentes „Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede“
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CRR-Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2016
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