State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG Gruppe Offenlegungsbericht Gemäß § 26a KWG i. V. m. Teil 8 CRR zum 31. Dezember 2015 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich ....................................................................................................... 5 2 Allgemeine Informationen .............................................................................................. 6 2.1 Konzernhintergrund (Art. 436 CRR) ......................................................................................... 6 2.2 Konsolidierung .......................................................................................................................... 7 2.2.1 Konsolidierungsanforderungen aus bankenaufsichtsrechtlicher und bilanzieller Sicht (Art. 436 b) CRR) ....................................................................................................................... 7 2.2.2 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) ......................................................................... 7 2.2.3 Einschränkungen und andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Eigenmitteln innerhalb der Gruppe (Art. 436 c) CRR) ............................................................ 7 2.3 Geschäftsmodell ....................................................................................................................... 8 3 Risikomanagement ......................................................................................................... 9 3.1 Struktur und Organisation der Risikosteuerung (Art. 435 CRR) ............................................ 9 3.2 Wesentliche Risikoarten ......................................................................................................... 13 3.2.1 Adressenausfallrisiken .......................................................................................................... 13 3.2.2 Marktpreisrisiken ................................................................................................................... 17 3.2.3 Operationelle Risiken ............................................................................................................. 21 3.2.4 Geschäftsrisiken ..................................................................................................................... 24 3.2.5 Liquiditätsrisiken .................................................................................................................... 25 3.2.6 Konzentrationsrisiken (resultierend aus Risikokonzentrationen in den einzelnen Risikoarten) ............................................................................................................................. 26 3.2.7 Reputationsrisiken (resultierend aus Reputationsrisiken in den einzelnen Risikoarten) ............................................................................................................................. 27 3.3 Nicht wesentliche Risiken ...................................................................................................... 28 3.4 Risikoberichterstattung (Art. 435 (2) e) CRR) ........................................................................ 28 3.5 ICAAP – Sicherstellung der Risikotragfähigkeit .................................................................... 28 3.6 Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Art. 435 (1) e) CRR) ... 31 3.7 Konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) f) CRR) ........................................................................ 31 3.8 Unternehmensführungsregelungen (Art. 435 (2) a), b), c) CRR) .......................................... 33 4 Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen ................................................................. 35 4.1 Eigenmittelstruktur der SSEHG Gruppe und SSB GmbH (Art. 437 CRR) ............................. 35 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 4.2 Eigenmittelanforderungen der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH (Art. 438 CRR) ........... 42 5 Angaben zu Kreditrisiken ............................................................................................. 43 5.1 Darstellung der Höhe und Struktur der Kreditrisiken (Art. 442 CRR) ................................. 43 5.2 Verwendung von externen Bonitätsbeurteilungen (Art. 444 CRR) ....................................... 49 5.3 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ................................................................. 49 5.4 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) ............................................................................... 52 5.5 Nachschussverpflichtungen (Art. 439 b) CRR) ...................................................................... 53 6 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ............................................................... 53 7 Verschuldungsquote (Art. 451 CRR) ............................................................................. 56 8 Verbriefungen (Art. 449 CRR) ....................................................................................... 58 9 Vergütung (Art. 450 CRR) ............................................................................................. 61 10 Nicht einschlägige Offenlegungsanforderungen .......................................................... 75 11 Glossar ......................................................................................................................... 76 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Geographische Verteilung der Beteiligungen, Zweigstellen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ........................................................................................................................... 8 Abbildung 2: Risikomanagement- und Komiteestruktur ............................................................................... 11 Abbildung 3: ICAAP-Struktur .......................................................................................................................... 29 Abbildung 4: ICAAP (Going-Concern) konsolidierte worst case Auslastung zum 31. Dezember 2015 ....... 30 Tabelle 1: Operative Zuständigkeiten für das Risikomanagement nach Risikoarten .................................. 12 Tabelle 2: Eigenmittelanforderungen für Markt- und Abwicklungsrisikopositionen gemäß Art. 445 CRR................................................................................................................................................. 19 Tabelle 3: Auswirkung von Zinsschocks im Anlagebuch auf die Eigenmittel der SSB GmbH gemäß Art. 448 CRR................................................................................................................................... 20 Tabelle 4: Limitauslastung bezogen auf wesentliche Risiken und freies Risikodeckungspotential in der SSEHG Gruppe ........................................................................................................................ 32 Tabelle 5: Limitauslastung bezogen auf wesentliche Risiken und freies Risikodeckungspotential in der SSB GmbH ............................................................................................................................... 33 Tabelle 6: Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitarbeiter ........................................................................ 34 Tabelle 7: Von der Geschäftsleitung der SSB GmbH bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum Berichtsstichtag nach Art 435 (2) a) CRR ............................................................................. 34 Tabelle 8: Vom Aufsichtsrat der SSB GmbH bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen während der Berichtsperiode nach Art 435 (2) a) CRR ............................................................... 35 Tabelle 9: Eigenmittel der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 437 (1) d) und e) CRR ................... 37 Tabelle 10: Hauptmerkmale der Eigenmittelinstrumente der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nach Art. 437 (1) b) CRR ......................................................................................................................... 38 Tabelle 11: Weitere Merkmale zum Ergänzungskapital der SSB GmbH gemäß Art. 437 (1) c) CRR .......... 40 Tabelle 12: Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit der Bilanz der SSEHG Gruppe nach Art. 437 (1) a) CRR ................................................................................................................................ 41 Tabelle 13: Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit der Bilanz der SSB GmbH nach Art. 437 (1) a) CRR ....................................................................................................................................... 42 Tabelle 14: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 438 c) und e) CRR ......................................................... 43 Tabelle 15: Gesamtforderungs- und Durchschnittsbetrag der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nach einschlägigen Forderungsklassen gemäß Art. 442 c) CRR ........................................................ 44 Tabelle 16: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach bedeutenden Regionen Art. 442 d) CRR ....................................................................................... 44 Tabelle 17: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach bedeutenden Regionen Art. 442 d) CRR ....................................................................................... 45 Tabelle 18: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach Branchen gemäß Art. 442 e) CRR ................................................................................................. 46 Tabelle 19: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach Branchen gemäß Art. 442 e) CRR ................................................................................................. 47 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 20: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach Restlaufzeiten gemäß Art. 442 f) CRR .......................................................................................... 48 Tabelle 21: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach Restlaufzeiten gemäß Art. 442 f) CRR .......................................................................................... 48 Tabelle 22: Benannte Ratingagenturen nach Forderungsklassen gemäß Art. 444 a) und b) CRR ............. 49 Tabelle 23: Gesamtbetrag der Forderungen vor und nach Kreditrisikominderungstechniken der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 444 e) CRR ............................................................. 51 Tabelle 24: Durch Sicherheiten besicherte Forderungswerte der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 453 f) und g) CRR ....................................................................................................... 51 Tabelle 25:Gegenparteiausfallrisiken der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 439 e) CRR ........... 51 Tabelle 26: Wertberichtigungen aufgeschlüsselt nach wesentlichen Wirtschaftszweigen und Länder gemäß Art. 442 g) und h) CRR....................................................................................................... 52 Tabelle 27: Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr bei der SSEHG Gruppe gemäß Art. 442 i) CRR................................................................................................................................ 52 Tabelle 28: Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr bei der SSB GmbH gemäß Art. 442 i) CRR ....................................................................................................................................... 53 Tabelle 29: Vermögenswerte der SSEHG Gruppe gemäß Art. 443 CRR ....................................................... 55 Tabelle 30: Erhaltene Sicherheiten der SSEHG Gruppe gemäß Art. 443 CRR ............................................. 55 Tabelle 31: Belastete Vermögenswerte, entgegengenommene Sicherheiten und dazugehörige Verbindlichkeiten gemäß Art. 443 CRR ........................................................................................ 56 Tabelle 32: Verschuldungsquote der SSEHG Gruppe und SSB GmbH per 31. Dezember 2015 .................. 57 Tabelle 33: Verbriefungspositionen gemäß Art. 449 CRR.............................................................................. 60 Tabelle 34: Gesamtvergütung 2015 aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen (Art. 450 (1) g) CRR) ........ 73 Tabelle 35: Aggregierte Vergütung von EUIS und Senior Management (Art. 450 (1) h) CRR) ..................... 74 Tabelle 36: Anzahl der Personen mit einer Vergütung von mind. 1 Mio. EUR (Art. 450 (1) h) CRR) ........... 74 Tabelle 37: Nicht einschlägige Offenlegungsanforderungen ........................................................................ 75 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 1 Anwendungsbereich Die gesetzlichen Anforderungen an die Offenlegung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen wurden im Rahmen der europäischen Umsetzung von Basel III erweitert und in Form der Richtlinie 2013/36/EU (Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, nachfolgend „CRD IV“) und der Verordnung EU Nr. 575/2013, (Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, nachfolgend „CRR“) zum 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Teil 8 der CRR verpflichtet Institute, die in den gesetzlichen Vorgaben definierten qualitativen und quantitativen Informationen unter anderem über die Eigenmittel, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren, die Kreditrisikominderungstechniken, belastete und unbelastete Vermögenswerte, Verbriefungstransaktionen und Informationen zur Vergütungspolitik mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen1. Die State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG Gruppe („SSEHG Gruppe“ oder „Gruppe“) ist per 04. Mai 2015 auf Grundlage einer Umstrukturierung aus einzelnen europäischen Geschäftseinheiten der State Street Bank Luxembourg S.A. Gruppe entstanden. Die State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG („SSEHG KG“) ist eine Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 (1) Nr. 20 CRR und gleichzeitig die EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 (1) Nr. 31 CRR. Die State Street Bank GmbH („SSB GmbH“ oder „Bank“)2 ist gemäß Art. 11 (2) Satz 2 CRR das übergeordnete Institut der Gruppe und erstellt damit den konsolidierten Offenlegungsbericht für die Gruppe. Gleichzeitig kommt die SSB GmbH, als bedeutendes Tochterunternehmen der SSEHG KG, den Verpflichtungen auf Institutsebene resultierend aus Art. 13 (2) CRR nach. Der vorliegende Offenlegungsbericht der SSEHG Gruppe zielt darauf ab, den aufsichtsrechtlichen Transparenzvorschriften zu entsprechen, um Marktteilnehmern eine angemessene Einschätzung und Beurteilung des gruppenspezifischen Risikoprofils und der Eigenmittelausstattung zu ermöglichen. Die länderspezifische Berichterstattung und die Offenlegung der Kapitalrendite der SSB GmbH nach §26a (1) Satz 2 bis 4 KWG erfolgt im Rahmen der Veröffentlichung des Konzernabschlusses der SSEHG Gruppe im Bundesanzeiger3 als Anlage zum Konzernanhang. Grundlage für die in diesem Bericht ausgewiesenen Werte ist der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis. Die Ermittlung der Angaben erfolgt gemäß dem Rechnungslegungsstandard des Handelsgesetzbuchs („HGB“). Der Offenlegungsbericht basiert in weiten Teilen auf dem geprüften Konzernabschluss der SSEHG Gruppe und dem Jahresabschluss der SSB GmbH jeweils zum 31. Dezember 2015, insbesondere den entsprechenden Lageberichten. Bei quantitativen Angaben sind rundungsbedingte Differenzen möglich. Darüber hinaus sind Institute verpflichtet, auch die mögliche Notwendigkeit einer unterjährigen Offenlegung zu prüfen. Die SSEHG Gruppe hat in diesem Zusammenhang zum 30. Juni 2015 erstmalig eine konsolidierte unterjährige Offenlegung relevanter Informationen vorgenommen. 2 Die State Street Bank GmbH wurde zum 05. April 2016 in State Street Bank International GmbH umfirmiert. 3Veröffentlicht und einsehbar unter www.bundesanzeiger.de, unter Startseite/ Suchen, Suchbereich „Rechnungslegung/Finanzberichte“, Suchbegriff „State Street Europe Holdings“ 1 5 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 2 Allgemeine Informationen 2.1 Konzernhintergrund (Art. 436 CRR) Die Bildung der State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG Gruppe im Mai 2015 erfolgte im Hinblick auf eine Optimierung der Konzernstruktur insbesondere in Bezug auf effiziente Betriebsabläufe sowie eine bestmögliche risiko- und ertragsadäquate Kapitalallokation. Die SSEHG Gruppe besteht zum 31. Dezember 2015 aus folgenden Gesellschaften: State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG, München, Deutschland State Street Europe Holdings Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg State Street Holdings Germany GmbH, München, Deutschland State Street Bank GmbH, München, Deutschland State Street Finanz GmbH, Zürich4, Schweiz Zum 31. Dezember 2015 (nachfolgend „Berichtsstichtag“) besteht eine direkte strategische Beteiligung der State Street Bank GmbH an der State Street Finanz GmbH, Zürich, Schweiz. Die ehemalige direkte Beteiligung der State Street Bank GmbH an der State Street Holdings Italy S.r.l. („SSHI“), Mailand, Italien, und die über diese Gesellschaft bestehende indirekte Mehrheitsbeteiligung an der State Street Bank S.p.A. („SSB S.p.A.“), Mailand, Italien ist infolge der unterjährigen Verschmelzung dieser Gesellschaften mit der SSB GmbH entfallen. Mittelbare Anteilseigner der Gruppe sind die State Street Corporation (“SSC“), Boston, USA, die State Street Bank and Trust Company („SSBT“), Boston, USA, die State Street International Holdings („SSIH“), Boston, USA, die State Street International Holdings Switzerland GmbH, Steinhausen, Schweiz und die State Street International Holdings UK Limited, London, Großbritannien. Die Anteile der SSEHG Gruppe werden unmittelbar von der State Street Europe Holdings Switzerland GmbH, Steinhausen, Schweiz gehalten. Die SSEHG Gruppe unterliegt zum Berichtsstichtag der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank („EZB“) sowie der nationalen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und die Deutsche Bundesbank. Darüber hinaus gelten die nationalen Regularien der einzelnen europäischen Länder, in denen die SSB GmbH Zweigniederlassungen und Zweigstellen unterhält. Als indirekte Töchter einer US-amerikanischen Bank sind von der SSEHG KG, der SSB GmbH und damit auch der SSEHG Gruppe neben den oben genannten Regularien auch bestimmte US-amerikanische Gesetze und Regelungen einzuhalten. SSC, SSBT und SSIH unterliegen unter anderem der Aufsicht und den Regularien des Direktoriums des US-Zentralbankensystems (“Federal Reserve Bank“). Die State Street Fondsleitung AG wurde zum 28. Juli 2015 in State Street Finanz AG und zum 7. Dezember 2015 in State Street Finanz GmbH umfirmiert. 4 6 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 2.2 Konsolidierung 2.2.1 Konsolidierungsanforderungen aus bankenaufsichtsrechtlicher und bilanzieller Sicht (Art. 436 b) CRR) Die aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Konsolidierung (i.S.d. Art. 18 CRR) wird auf der Ebene der SSEHG KG vorgenommen. Der Konsolidierungskreis mit der SSEHG KG als Mutterunternehmen schließt sämtliche zuvor erwähnten Tochtergesellschaften der SSEHG KG - mit Ausnahme der State Street Finanz GmbH - ein. Eine Konsolidierung der State Street Finanz GmbH in bankenaufsichtsrechtlicher Hinsicht erfolgt aufgrund einer Freistellung nach Art. 19 (1) CRR i. V. m. § 31 (3) Satz 1 und 2 KWG a.F. 5 nicht. Eine handelsrechtliche Konsolidierung der State Street Finanz GmbH wird im Einklang mit dem HGB aus Materialitätsgesichtspunkten nicht vorgenommen. 2.2.2 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Zum Berichtsstichtag besteht eine direkte strategische Beteiligung der SSEHG Gruppe an der State Street Finanz GmbH, Zürich, Schweiz. Anteile an verbundenen Unternehmen (sonstige Beteiligung, nicht börsennotiert) werden zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bilanziert. Sofern die Gründe für eine Wertminderung in früheren Geschäftsjahren entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen bis zur Höhe des Zeitwerts, maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Im Berichtszeitraum wurde eine Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der State Street Finanz GmbH in Höhe von 0,7 Mio. EUR vorgenommen. Somit beträgt sowohl der Buchwert als auch der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2015 10,9 Mio. EUR. Der Beteiligungsbuchwert der SSHI in Höhe von 464,0 Mio. EUR ging im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung der SSB S.p.A. und der SSHI mit der SSB GmbH unter. Weitere kumulierte, realisierte Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und Abwicklungen sind im Berichtszeitraum nicht angefallen. Unrealisierte bzw. latente Neubewertungsgewinne oder -verluste waren im Berichtszeitraum nicht zu berücksichtigen. 2.2.3 Einschränkungen und andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Eigenmitteln innerhalb der Gruppe (Art. 436 c) CRR) Die Möglichkeit zur Übertragung von Finanzmitteln innerhalb der Gruppe ist grundsätzlich möglich, kann aber aufgrund von bestehenden bankenaufsichtsrechtlichen Mindesteigenmittelanforderungen oder auch anderen rechtlichen Verpflichtungen oder Restriktionen, die der Gruppe, ihren übergeordneten Unternehmen oder den einzelnen Gesellschaften der Gruppe auferlegt wurden, beschränkt sein. Mit Ausnahme grundsätzlich relevanter regulatorischer Genehmigungspflichten bestehen innerhalb der bankenaufsichtsrechtlichen Gruppe (Konsolidierung auf Ebene der SSEHG KG) derzeit keine Einschränkungen oder andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder Eigenmitteln. In der Gruppe können jederzeit Finanzmittel oder Eigenmittel übertragen werden, wenn die Notwendigkeit dazu besteht. 5 KWG in der bis 01.01.2014 gültigen Fassung. 7 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 2.3 Geschäftsmodell Die SSEHG Gruppe wurde im Mai 2015 in der Folge der Umstrukturierung der europäischen Unternehmenseinheiten als neuer europäischer Teilkonzern (nachfolgend Konzern) der State Street Corporation gegründet. Die SSEHG KG, München löste damit die vorherige Muttergesellschaft State Street Bank Luxembourg S.A., Luxembourg in deren Rolle als EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft ab. Die nachfolgende Berichterstattung beinhaltet daher das Rumpfgeschäftsjahr beginnend vom 4. Mai bis 31. Dezember 2015 (nachfolgend „Berichtsperiode“) des neuen europäischen Teilkonzerns der State Street Corporation. Die SSB GmbH München, aufsichtsrechtlich übergeordnetes CRR-Institut der Gruppe, stellt als rechtliche Einheit mit ihren europäischen Niederlassungen die einzige operative Gesellschaft des Konzerns dar. Die SSB GmbH wurde im Jahr 1970 als Anbieter von innovativen Lösungen im Bereich des globalen Wertpapierverwahrungs- und Wertpapierverwaltungsgeschäfts gegründet. Sie ist seit 1994 Einlagenkreditinstitut und bietet seit 1996 das volle Dienstleistungsspektrum einer Verwahrstelle im deutschen und europäischen Markt an. Mit Hauptsitz in München agierte die SSB GmbH im Jahr 2015 mit einer inländischen Zweigniederlassung in Frankfurt am Main, einer ausländischen Zweigstelle in Zürich sowie Zweigniederlassungen in Amsterdam, Mailand (zusätzlicher Standort in Turin), London, Wien, Luxemburg und Krakau mit insgesamt 3.522 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt. Darüber hinaus existiert seit dem 9. November 2015 eine Repräsentanz in Kopenhagen. Abbildung 1: Geographische Verteilung der Beteiligungen, Zweigstellen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen Die SSB GmbH konzentriert sich auf die spezifischen Anforderungen der ausschließlich institutionellen Kunden über den gesamten Investmentzyklus. Das Kerngeschäft besteht im Wesentlichen aus der 8 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren („custody only“), dem Verwahrstellengeschäft inklusive Reporting-Dienstleistungen für Vermögensverwalter sowie unterstützenden Tätigkeiten im Middle- und Back-Office-Bereich für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Darüber hinaus gehören folgende weitere Tätigkeiten zum Dienstleistungsangebot: Finanzkommissionsgeschäfte und Abschlussvermittlung von Investmentanteilen („agent fund trading“) Finanzkommissionsgeschäfte und Clearing Dienstleistungen für börsennotierte Terminkontrakte- (zum einen über direkte Mitgliedschaften an international relevanten Börsen und bei Clearing Organisationen (EUREX und ICE Clear Europe) oder indirekt über zwischengeschaltete Broker)6 Fremdwährungstermingeschäfte in Form des Eigenhandels Wertpapierdienstleistungen in Form des Eigengeschäfts im Zusammenhang mit dem Enhanced Custody-Geschäft Abschlussvermittlung in Wertpapierleihe-Transaktionen sowie die Verwaltung von im Rahmen von Wertpapierleihe-Transaktionen gestellten Sicherheiten Im Zusammenhang mit dem Kerngeschäft (Verwahrstellengeschäft) bietet die SSB GmbH auch das Kredit- und Devisengeschäft an und betreibt Geldmarktgeschäfte. Außerdem tätigt die Bank Anlagen in Wertpapieren, die dem Anlagebuch zugeordnet werden. Die SSB GmbH hat ein externes Rating der Ratingagentur Standard & Poor‘s Financial Services LLC von AA-. Dieses wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2015 seitens der Ratingagentur überprüft und bestätigt. 3 Risikomanagement 3.1 Struktur und Organisation der Risikosteuerung (Art. 435 CRR) Die Geschäfte der SSEHG KG werden gemäß Gesellschaftervertrag von einem geschäftsführenden Kommanditist geführt. Entscheidungen auf Einzelinstitutsebene und auf SSEHG Gruppenebene werden vom jeweiligen zuständigen Organ/ Entscheidungsträger getroffen, also von der Geschäftsleitung der SSB GmbH und/ oder vom geschäftsführenden Kommanditist der SSEHG KG. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation (inklusive Risikomanagement) auf Gruppenebene existiert eine Dienstleistungsvereinbarung („Service Level Agreement“) zwischen der SSEHG KG, der SSB GmbH und allen von der Gruppe umfassten Gesellschaften. Die Geschäftsleitung der SSB GmbH ist oberstes Kompetenz- und Entscheidungsgremium für das Risikomanagement und verantwortlich für die Implementierung angemessener Risikomanagementverfahren. Die Geschäftsleitung der Bank bzw. der geschäftsführende Kommanditist der SSEHG KG stellen sicher, dass das Risikomanagementsystem auf Basis der geschäftsstrategischen Ausrichtung und hinsichtlich des Risikoprofils der Bank/ Gruppe angemessen ist. 6 Diese Dienstleistung wird in 2016 eingestellt. 9 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Die Geschäftsleitung ist in diesem Zusammenhang unmittelbar verantwortlich für die Festlegung der Managementziele, die Determinierung der Risikostandards und –messmethoden, die Festlegung der Risikotoleranz sowie für die Risikosteuerung einschließlich der ökonomischen (Risiko-)Kapitalallokation und Limitierung. Die entsprechenden Vorgaben der Geschäftsleitung sind Inhalt der Geschäftsstrategie sowie der daraus abgeleiteten Risikostrategie. Die Risikocontrolling-Funktion gemäß AT 4.4.1 Tz. 2 der MaRisk wird bei der SSB GmbH durch den Bereich „Risk Management“ wahrgenommen, wobei der Leiter Risikocontrolling auch auf Ressourcen aus anderen Bereichen der Bank zugreifen kann, um die anfallenden Aufgaben vollumfänglich erledigen zu können. Während die Risikocontrolling-Funktion gesamtheitlich für die Ausgestaltung des Risikomanagements verantwortlich ist, ist die operative Verantwortung für das Risikomanagement je nach Risikoart auf unterschiedliche Abteilungen verteilt. Der Bereich Risk Management ist zentral für die Entwicklung und die Definition der Risikomanagementprozesse zuständig und deckt hierbei alle relevanten Risikoarten ab. Risk Management ist insbesondere für die Definition der Methoden zur Risikoidentifizierung, Risikoüberwachung, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung zuständig. Durch die Einbettung in den konzernweiten Risikomanagementprozess und in die Risikomanagementorganisation der State Street Corporation dient Risk Management auch als Schnittstelle und Koordinator für die Risikomanagementfunktion auf Ebene der State Street Corporation. Das laufende Risikomanagement, d.h. die geschäftsbezogene Identifizierung, Beurteilung und Überwachung der Risiken, wird dezentral von verschiedenen Abteilungen innerhalb der SSB GmbH wahrgenommen. Der zentrale Bereich Risk Management ist hierbei unterstützend tätig und stellt sicher, dass die einzelnen Abteilungen dieser Aufgabe im Einklang mit der existierenden Risiko- und Überwachungskultur und den entsprechenden konzernweiten Vorgaben der State Street Corporation nachkommen und die von Risk Management auf Basis geltender bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben entwickelten Konzepte und Methoden implementieren. In der Einheit „Credit Risk“, die organisatorisch dem Risk Management zugeordnet ist, erfolgt die Überwachung der Adressenausfallrisiken aller Kreditportfolien sowie die Genehmigung der internen Ratings der Kunden und Kontrahenten. Für die Steuerung, Überwachung und Berichterstattung bezüglich der Zinsänderungsrisiken in der Gruppe sind die Bereiche Finance, Treasury und Risk Management verantwortlich. Liquiditätsrisiken (inklusive Stress Tests) werden von den Bereichen Finance, Treasury und Risk Management gemessen, überwacht und regelmäßig berichtet. In Bezug auf den mehrstufigen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process: ICAAP) – bestehend aus der laufenden Risikoidentifizierung, der (Risiko-) Kapitalallokation bzw. -limitierung, der mehrjährigen Risiko- und Kapitalplanung, der laufenden Risikoquantifizierung, der Durchführung von Stresstests (inkl. inverser Stresstests), der Risikokonsolidierung auf Instituts- bzw. Gruppenebene und letztendlich für die Gesamtbanksteuerung bzw. Überwachung der Kapitaladäquanz unter Risiko-Rendite-Gesichtspunkten wird auf Mitarbeiter des Finance-Bereichs zurückgegriffen. 10 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Zur Umsetzung der Risikomanagement-Ziele und zu übergreifenden (Risiko-) Steuerungszwecken sind ein Risikomanagement- („MaRisk“-) und ein Asset-Liability-Komitee („ALCO“) eingerichtet. Im Geschäftsjahr 2015 tagten die genannten Komitees quartalsweise. Daneben ist ein MaSan-Komitee7 etabliert, welches im Geschäftsjahr 2015 viermal einberufen wurde. Das MaSan-Komitee ist zuständig für die Vorbereitung, Implementierung und Aktualisierung des Sanierungsplans 8 der Gruppe sowie für dessen Umsetzung im Falle von potentiellen Krisensituationen. Die folgende Abbildung stellt die Struktur des Risikomanagements und der relevanten Komitees dar. Abbildung 2: Risikomanagement- und Komiteestruktur Die genauen operativen Zuständigkeiten für das Risikomanagement der einzelnen Risikoarten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: MaSan steht für Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen Informationen zum Sanierungsplan der SSEHG Gruppe können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.statestreet.com/content/dam/statestreet/officelocations/RRP_at_SSEHG Group_2015.pdf 7 8 11 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 1: Operative Zuständigkeiten für das Risikomanagement nach Risikoarten Das Risikomanagement der Gruppe/ Bank umfasst auch die internen Kontrollverfahren bestehend aus dem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision. Die Interne Revision ist organisatorisch dem Sprecher der Geschäftsleitung unterstellt und berichtet unabhängig an die gesamte Geschäftsleitung. Der in den MaRisk strikt geforderten Funktionstrennung zwischen Markt und Marktfolge bzw. zwischen Handel, Abwicklung / Kontrolle und Risikocontrolling wird bei den internen Kontrollverfahren aufbauorganisatorisch auf sämtlichen Hierarchiestufen Rechnung getragen. Um die geschäftlichen Aktivitäten und die zugehörigen Prozesse angemessen zu definieren und zu dokumentieren, hat sowohl die Gruppe als auch die Bank Strategien und Organisationsrichtlinien etabliert. Die für das Risikomanagement relevanten Strategien und Organisationsrichtlinien sind wie folgt: Geschäftsstrategie (inklusive Global Treasury Strategie, IT Strategie und Outsourcing-Strategie) Risikostrategie Risk Appetite Statement Richtlinie zum Strategieprozess gemäß AT 4.2. Tz. 4 MaRisk Kompetenzordnung ICAAP Framework / Risikotragfähigkeitskonzept ILAAP Framework Sanierungsplan Alle Strategien, Richtlinien und Organisationsrichtlinien werden regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft, bei Bedarf angepasst und entsprechend neu genehmigt. Im Rahmen obiger Organisationsrichtlinien sind auf Bank- und Gruppenebene grundlegende Prinzipien für das Risikomanagement definiert und implementiert, welche das Gesamtrisikoprofil adäquat abbilden. Das Risikoprofil wird regelmäßig anhand von geeigneten Frühwarnindikatoren und Kennzahlen überwacht und entsprechend gesteuert, wobei das Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von etwaigen neuen Produkten und Dienstleistungen die jeweilige Basis für die Aktualisierung des Gesamtrisikoprofils bildet. Die jeweiligen Risikomanagementziele sowie die Risikomanagementpolitik inklusive entsprechender Risikotoleranzen werden im folgenden Abschnitt 3.2 für jede wesentliche Risikokategorie separat erläutert. 12 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 3.2 Wesentliche Risikoarten Grundsätzliche Risiken für die Bank bzw. die Gruppe entstehen aus den Kern- und Nebengeschäftsfeldern des Investment Servicing. Die relevanten Risikoarten für die Bank bzw. die Gruppe sind dabei: Adressenausfallrisiken9 Marktpreisrisiken10 Operationelle Risiken Beteiligungsrisiken Geschäftsrisiken Liquiditätsrisiken Konzentrationsrisiken (resultierend aus Risikokonzentrationen in den einzelnen Risikoarten) Risiken aus Pensionsverpflichtungen Reputationsrisiken (resultierend aus Reputationsrisiken in den einzelnen Risikoarten) Dabei sind Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken, Konzentrationsrisiken, Geschäftsrisiken und Reputationsrisiken auf Basis des Gesamtrisikoprofils der Bank bzw. aufgrund der Vorgaben gemäß MaRisk als wesentlich eingestuft. Aufgrund der bereits erwähnten Umstrukturierung in der Unternehmensstruktur von State Street in Europa und einem damit verbundenen Wegfall von konzerninternen Darlehen, werden Beteiligungsrisiken seit Mitte 2015 nicht mehr als wesentlich eingestuft. Insgesamt ergeben sich aus der Wesentlichkeitsanalyse der einzelnen Risikokategorien keine signifikanten Unterschiede zwischen SSB GmbH und der SSEHG Gruppe, da die Risiken nahezu ausschließlich auf Ebene der einzigen operativen Einheit des Konzerns, der SSB GmbH entstehen. Im Folgenden werden die wesentlichen Risikoarten und die zugehörige risikostrategische Ausrichtung näher erläutert. 3.2.1 Adressenausfallrisiken Risikodefinition Bilanzielle Adressenausfallrisiken sind die Gefahr von Verlusten von derzeitigen oder künftigen Einnahmen oder Kapital aufgrund der Unfähigkeit eines Schuldners, die vereinbarten vertraglichen Rückzahlungsbedingungen zu erfüllen. Das Risiko beinhaltet auch Kontrahentenrisiken aus Transaktionen, die außerhalb der Bilanz zu erfassen sind. Für die unterschiedlichen Stufen ab der Fälligkeit einer Zahlung sind bei der Gruppe die folgenden Definitionen gültig: Analog zur Nomenklatur der CRR bzw. den MaRisk werden die Begriffe Kreditrisiken/ Adressenausfallrisiken synonym verwendet. 10 Analog zur Nomenklatur der CRR bzw. den MaRisk werden die Begriffe Marktrisiken/ Marktpreisrisiken synonym verwendet. 9 13 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Überfällig Eine Forderung gilt als “überfällig” bzw. “in Verzug“, wenn ausstehende Beträge an Zinsen und Kapital, d.h. Beträge, die den Fälligkeitszeitpunkt gemäß vertraglicher Vereinbarung bereits überschritten haben, vom Schuldner noch nicht beglichen wurden. Dies ist gültig, so lange die Forderung noch nicht als “wertgemindert“ klassifiziert ist. Wertgemindert Als „wertgemindert“ bzw. „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen erwartet wird, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen gemäß den getroffenen Vereinbarungen nachhaltig nicht nachkommen wird. Dies kann eintreten, wenn der Schuldner nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die vereinbarten Zahlungen zu leisten oder die getroffenen Kreditvereinbarungen nicht einhält. Dies kann alle Zahlungsverpflichtungen eines Kunden beim Kreditgeber betreffen. Ausfall In Anlehnung an Art. 178 CRR gilt ein bestimmter Schuldner als “ausgefallen“, wenn eines oder beide der folgenden Ereignisse eingetreten ist: Aufgrund konkreter Anhaltspunkte ist der jeweilige Forderungsgläubiger der Ansicht, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner ohne Rückgriff des Instituts auf Maßnahmen wie die Verwertung von gegebenenfalls vorhandenen Sicherheiten vollständig seine Zahlungsverpflichtungen aus Kreditgewährung gegenüber der SSB GmbH oder einem anderen gruppenangehörigen Unternehmen der SSEHG Gruppe erfüllt. Der Schuldner ist mit einem wesentlichen Teil seiner Gesamtschuld aus Kreditgewährung gegenüber der SSB GmbH oder gegenüber einem gruppenangehörigen Unternehmen der SSEHG Gruppe über mehr als 90 aufeinander folgende Kalendertage in Verzug. Bilanzielle Adressenausfallrisiken Risikostrategie Der risikostrategische Ansatz sieht eine passive Vergabe von Kundenkrediten, die Inanspruchnahme interner Kreditlinien sowie das Halten von täglich fälligen Geldern auf Kontokorrentkonten bei anderen Banken vor. Überschüssige Liquidität wird als kurzfristige Geldanlage bei Banken mit hoher Bonität oder in Form von Wertpapierpensionsgeschäften mit der SSBT, Boston, USA, platziert. Mittel- bis langfristige Investitionen erfolgen durch den Erwerb von Wertpapieren, deren stark überwiegender Teil variabel verzinslich ist. Der Konzern verfolgt grundsätzlich eine konservativ ausgerichtete Kreditpolitik. Die Risikostrategie des Konzerns sieht darüber hinaus eine tägliche Überwachung der bilanziellen Adressenausfallrisiken mit Hilfe eines umfassenden Limitsystems vor. Die Einrichtung von Limiten und deren Überwachung ist ein zentraler Bestandteil der Risikosteuerung. Die Limite für die bilanziellen Inanspruchnahmen werden intern vergeben und gegenüber Kontrahenten und Kunden in der Regel nicht kommuniziert. Risikosituation Bilanzielle Adressenausfallrisiken des Konzerns resultieren aus folgenden Produkten: Inanspruchnahmen oder Überschreitungen nicht zugesagter, interner Limite durch Kunden im Rahmen der Depot- und Verwahrstellentätigkeit. Eine über ein AGB-Pfandrecht und 14 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 vertragliches Pfandrecht (sofern möglich) hinausgehende Besicherung erfolgt grundsätzlich nicht Inanspruchnahme von kommunizierten, aber jederzeit kündbaren Limiten durch bestimmte ausgewählte Kunden Guthaben auf Kontokorrentkonten bei anderen Banken, die in erster Linie zur Abwicklung von Transaktionen der Kunden dienen. Eine Besicherung der Positionen erfolgt nicht Kurzfristige Anlagen der überschüssigen Liquidität bei Drittbanken (inklusive Zentralnotenbanken) mit ausschließlich einwandfreier Bonität. Auf die Bestellung von Sicherheiten wird hierbei verzichtet Wertpapierpensionsgeschäfte mit der SSBT, Boston, USA, wobei Adressenausfallrisiken sowohl gegenüber der SSBT, Boston, USA, als auch gegenüber den Emittenten der erworbenen Wertpapiere bestehen Anlagen in auf Euro lautende Wertpapiere (Asset Backed Securities, Collateralized Debt Obligations und Residential Mortgage Backed Securities sowie Covered Bonds) Clearing von Derivategeschäften, bei denen es zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen Zahlung der Margin-Anforderungen an die jeweilige Börse und der Belastung des Kundenkontos kommt Wertpapierpensionsgeschäfte mit Banken und Kunden, im Zuge derer entsprechende Forderungen entstehen Darlehen an verbundene Unternehmen Cash Forderungen gegenüber Kunden im Rahmen des Enhanced Custody-Geschäfts Finanzkommissionsgeschäfte und Abschlussvermittlung von Investmentanteilen Nicht festverzinsliche Wertpapiere (Investmentfondsanteile) im Rahmen der freiwilligen Gehaltsumwandlung von Mitarbeitern zur Altersvorsorge. Bislang bestand im Rahmen des Kreditgeschäfts – inklusive der Wertpapieranlagen – keine Notwendigkeit zur Bildung von wesentlichen Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen. Wesentliche Abschreibungen auf Forderungen aus dem Kreditgeschäft mussten bislang nicht vorgenommen werden. Lediglich infolge des Zusammenschlusses der SSB S.p.A., SSHI und SSB GmbH bestand per 31. Dezember 2015 in der Zweigniederlassung Italien ein Einzelwertberichtigungsbedarf in Höhe von 20 TEUR. Risikoquantifizierung Das interne Ratingsystem quantifiziert das Adressenausfallrisiko eines Kontrahenten grundsätzlich anhand einer 15-stufigen Skala. Die Methodik entspricht dem konzernweit auf Ebene der State Street Corporation eingesetzten, auf internen Ratings basierendem Ansatz (sog. advanced IRBA). Im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte sowie für den Wertpapiereigenbestand werden die externen Ratings der Agenturen Moody’s, Standard & Poor‘s und Fitch herangezogen. Zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Adressenausfallrisiken in Säule 1 wendet die SSEHG Gruppe den Kreditrisiko-Standardansatz (“KSA“) und die umfassende Sicherheitenmethode - im Zusammenhang mit den Wertpapierpensionsgeschäften und den Devisengeschäften sowie im Rahmen des „Derivative Trading and Clearing Solution“- Geschäfts - gemäß CRR an. Die Quantifizierung der Risiken in Säule 2 erfolgt auf Basis eines internen Modells, welches die ökonomischen Kapitalanforderungen basierend auf den internen Ratings sowie durch Szenario Rechnungen bzw. Stresstests ermittelt. 15 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Risikomanagement Das interne Ratingsystem ist ein zentrales Element des Managements der bilanziellen Adressenausfallrisiken. Die erstmalige Ermittlung eines Kontrahenten Ratings erfolgt vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, so dass mögliche Adressenausfallrisiken vorab transparent gemacht werden. Das interne Rating eines Kontrahenten wird bei der Entscheidung zur Annahme von Neukunden berücksichtigt und bildet unter gleichzeitiger Berücksichtigung weiterer kundenspezifischer Informationen sowie der relevanten bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben die Basis für die interne Limitvergabe. Die Bonität der Kontrahenten und Kunden wird mindestens jährlich geprüft. Die sich hieraus ergebenden Ratings werden dementsprechend regelmäßig aktualisiert. Der Wertpapiereigenbestand sowie die im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte erworbenen Papiere unterliegen einer qualitativen und quantitativen Limitierung, wobei die jeweiligen Ratings der externen Agenturen herangezogen werden. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Überwachung in Form von Analysen und ein szenarienbasierter Stresstest für den Wertpapiereigenbestand. Die im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte und Devisengeschäfte sowie des „Derivative Trading and Clearing Solution“ - Geschäfts erworbenen Papiere werden, soweit die relevanten Bedingungen der CRR erfüllt sind, als Sicherheiten mittels der umfassenden Methode angerechnet. Im Rahmen des ICAAP werden sämtliche Papiere unter ökonomischen Risikogesichtspunkten als Sicherheiten herangezogen, wobei grundsätzlich ein geeigneter Sicherheitsabschlag zum Ansatz kommt. Für Kunden, die den „Derivate Trading and Clearing Solution Service“ nutzen, werden zwei unterschiedliche Limite vergeben. Das Initial Margin-Limit stellt das Gesamtlimit für Initial Margins aller Futures-Geschäfte eines Kunden mit dem Konzern dar. Das unbesicherte Exposure-Limit ist ein zusätzliches, nicht extern zugesagtes Limit, welches dazu dient, das Initial Margin-Limit ggf. ohne zusätzliche Sicherheiten überschreiten zu können. Außerbilanzielle bzw. derivative Adressenausfallrisiken Risikodefinition Außerbilanzielle Adressenausfallrisiken sind die Gefahr von Verlusten von derzeitigen oder künftigen Einnahmen und von Kapital aufgrund der Unfähigkeit eines Schuldners, die vereinbarten vertraglichen Bedingungen zu erfüllen. Das Risiko beinhaltet Kontrahentenrisiken aus Transaktionen, die außerhalb der Bilanz zu erfassen sind. Risikostrategie Kreditrisiken, welche aus außerbilanziellen Positionen resultieren, unterliegen einem regelmäßigen und zentralisierten Überwachungsprozess. Risikosituation Außerbilanzielle Adressenausfallrisiken resultieren aus kundeninduzierten Devisentermingeschäften, dem Clearing von Derivategeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften. Zusätzlich resultieren Risiken aus zugesagten Kreditlinien gegenüber einiger weniger Kunden. Darüber hinaus können außerbilanzielle Adressenausfallrisiken aus noch nicht valutierten Krediten gegenüber den Emittenten der im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte sowie des „Derivative Trading and Clearing Solution“Geschäftes erworbenen Wertpapiere bestehen. 16 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Risikoquantifizierung Die Risikoquantifizierung erfolgt analog der Methodik für bilanzielle Adressenausfallrisiken. Risikomanagement Devisentermingeschäfte mit Kunden sowie Clearing von Derivategeschäften werden ausschließlich nur nach Einräumung von Handelslimiten ausgeführt. Diese Handelslimite werden jeweils auf Basis der individuellen Ratings und der jeweiligen Wertpapiervolumina der Kunden festgelegt. Eine eventuelle Verschlechterung der Kundenbonität während der Laufzeit des Kontraktes führt grundsätzlich zu einer intensiveren Beobachtung der Kundensituation und kann ggf. auch eine Stornierung von Transaktionen nach sich ziehen. Das Risikomanagement für die außerbilanziellen Adressenausfallrisiken erfolgt analog der Methodik für bilanzielle Adressenausfallrisiken. 3.2.2 Marktpreisrisiken Risikodefinition Marktpreisrisiken sind definiert als die Gefahr von Verlusten von derzeitigen oder künftigen Einnahmen und/oder Kapital aufgrund von nachteiligen Bewegungen der Marktpreise von Anleihen, Aktien und Rohstoffen sowie Änderungen von Wechselkursen. Marktpreisrisiken können in der Bank infolge der Tätigkeit als Market-Maker, dem Handel mit und Positionen in Wertpapieren, Währungen, Rohstoffen oder Derivaten (auf Wertpapiere, Währungen oder Rohstoffe) entstehen. Diese Risikoart beinhaltet aufgrund der Geschäftstätigkeiten der Bank Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken, Risiken aus sich ändernden Marktpreisen der Wertpapiere sowie Risiken aus einer Anpassung der Kreditbewertung (sog. Credit Valuation Adjustment Risiko – „CVA Risiko“). Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Risikoidentifizierung (Risikoinventur) sind die Risiken aus sich ändernden Marktpreisen der Wertpapiere sowie Zinsänderungsrisiken als wesentlich eingestuft, wohingegen Wechselkursrisiken als nicht wesentlich eingestuft sind. Diese Einschätzung führt auf Ebene der Marktpreisrisiken insgesamt zu einer Einstufung als wesentliches Risiko für den Konzern und seine Tochtergesellschaften. Das CVA Risiko wird gemäß den Anforderungen der CRR im Rahmen der Ermittlung der Eigenmittelanforderungen (Säule 1) mittels der Standardmethode gemäß Artikel 384 CRR quantifiziert. Risikostrategie Zinsänderungsrisiken werden in einem kontrollierbaren Umfang, zur Sicherstellung eines optimierten Aktiv-/Passivmanagements, akzeptiert. Die Risiken werden laufend überwacht und sind in den verschiedenen Steuerungskreisen limitiert. Der risikostrategische Ansatz der Gruppe/Bank für Wechselkursrisiken bzw. für Risiken aus sich ändernden Marktpreisen der Wertpapiere besteht sowohl aus einer exakten Feststellung des Marktpreisrisikos vor Annahme der entsprechenden Risikopositionen (selektiver Ansatz) als auch aus der engen Überwachung des bereits existierenden Risikos. Die aktive Hereinnahme von Risiken aus sich ändernden Marktpreisen der Wertpapiere ist kein Kernelement der Risikostrategie des Konzerns, aber in begrenztem Umfang für eine effiziente Aktiv-Passivsteuerung der Bilanz notwendig. 17 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Risikosituation Zinsänderungsrisiken können sich aus Geldmarktgeschäften, gewährten und erhaltenen Darlehen sowie dem Wertpapiereigenbestand ergeben. Mit Ausnahme der erhaltenen und vergebenen Darlehen sowie des Wertpapiereigenbestands ist der Großteil der zinstragenden Positionen täglich fällig. Die längeren Laufzeiten im Wertpapiereigenbestand haben auf die Risikosituation jedoch nur geringen Einfluss, da der Investmentschwerpunkt auf Positionen mit variabler Verzinsung und kurzfristigen Zinsanpassungsintervallen liegt. Das Clearing von Derivaten impliziert Marktpreisrisiken ausschließlich im Falle eines Ausfalls des entsprechenden Kunden. Das Risiko besteht jedoch nur solange, bis die zur Besicherung bereitgestellten Wertpapiere liquidiert werden können. Die im Rahmen von Wertpapierpensions- oder Derivategeschäften erworbenen und zur Besicherung herangezogenen Wertpapiere unterliegen ebenfalls dem Risiko von Marktpreisschwankungen. In diesem Zusammenhang kann es zu Veränderungen der Höhe der besichert anzulegenden Mittel kommen. Auch die Wertpapiere des Investment Portfolios unterliegen Marktpreisschwankungen, die zu einer Reduzierung der Kurswerte führen können. Darüber hinaus können in geringem Umfang Marktpreisrisiken aus nicht-festverzinslichen Wertpapieren (Investmentfondsanteile) im Rahmen der freiwilligen Gehaltsumwandlung von Mitarbeitern zur Altersvorsorge entstehen. Währungsrisiken aus dem kundeninduzierten Währungsgeschäft bestehen grundsätzlich nicht, da jedes Fremdwährungsgeschäft unverzüglich ein entsprechendes Gegengeschäft mit der Konzerngesellschaft nach sich zieht. Fremdwährungsbestände der Kunden werden währungskongruent angelegt. Im Konzern können Marktpreisrisiken aus Währungskursänderungen Fremdwährungspositionen auf eigenen Konten des Konzerns resultieren. bezüglich der Risikoquantifizierung Die Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken erfolgt unter der Säule 1 für Handelsbuchpositionen gemäß der durch Teil 3 Titel IV Kapitel 2 CRR vorgegebenen Ermittlungsmethoden. Des Weiteren wird in der Säule 2 zusätzlich das Zinsrisiko der Gesamtbilanz bzw. des Anlagebuches barwertig (discounted cash flow Ansatz) in einem monatlichen Turnus in der konzernweit von der SSC genutzten AssetLiability-Management Anwendung „Quantitative Risk Management“ („QRM“) berechnet, welches neben den durch die BaFin auf Ebene der SSB GmbH vorgegebenen Zinsschocks für das Anlagebuch weitere Szenarien für die Veränderung der Barwerte der Gesamtbilanz simuliert. Für die monatliche Analyse (statische Bilanzanalyse) generiert QRM basierend auf den aktuellen Bilanzpositionen prognostizierte Cash Flows, welche für die barwertige Analyse zugrunde gelegt werden. Die Cash Flows für strukturierte Wertpapiere werden mit Hilfe eines externen Datenanbieters oder innerhalb von QRM modelliert. Zudem werden sowohl das angenommene Rückzahlverhalten als auch eventuell eingebettete Optionen in regelmäßigen Abständen überwacht und falls notwendig entsprechend angepasst. Unbefristete Kundeneinlagen werden aktuell konservativ mit einer niedrigen Duration, mit zum Teil täglichen Zinsanpassungen, modelliert. 18 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Aktuell legt die Gruppe den Schwerpunkt auf die barwertige Ermittlung des Zinsänderungsrisikos und arbeitet an einer stetigen Weiterentwicklung des aktuellen Modells als auch an der Implementierung zusätzlicher Kennzahlen zur Bestimmung des Zinsänderungsrisikos (z.B. GuV-Betrachtung, plötzliche Neigungen und Änderungen in der Form der Zinsstrukturkurve). Den größten Beitrag zum Zinsänderungsrisiko auf Gruppenebene trägt aktuell der Wertpapiereigenbestand, der wie bereits ausgeführt vorwiegend aus variabel verzinslichen Positionen besteht. Da die Kundeneinlagen der Gruppe ebenfalls sehr kurzfristige Zinsanpassungsintervalle aufweisen und damit ebenfalls nur einen geringen Beitrag zum Zinsänderungsrisiko leisten, zeigt die Gruppe insgesamt Zinsrisiken von geringem Ausmaß. Marktpreisrisiken aus dem Wertpapierportfolio werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung im GoingConcern-Ansatz mittels eines internen Modells in verschiedenen Szenarien kalkuliert. Im GoneConcern-Ansatz erfolgt ebenfalls eine modellbasierte Quantifizierung ausgehend von historischen Preisentwicklungen. Die offenen Fremdwährungspositionen des Konzerns sind im Vergleich zu den kundeninduzierten, geschlossenen Währungsgeschäften der Höhe nach vernachlässigbar und werden für Zwecke der Säule 1 gemäß CRR quantifiziert. Eine Bewertung dieser immateriellen Beträge erfolgt im Rahmen der Erstellung der monatlichen Bilanzen. Die Anrechnungsbeträge für Markt- und Abwicklungsrisikopositionen im Standardansatz zum 31. Dezember 2015 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Tabelle 2: Eigenmittelanforderungen für Markt- und Abwicklungsrisikopositionen gemäß Art. 445 CRR Die folgende Tabelle stellt die quantitative Auswirkung von Zinsschocks im Anlagebuch auf die Eigenmittel der SSB GmbH zum 31. Dezember 2015 basierend auf den Vorgaben des BaFinRundschreibens 11/2011 (BA) dar. Gemäß Rundschreiben werden für die Kennziffer zusätzlich signifikante Fremdwährungen berücksichtigt, wobei eine Wesentlichkeitsgrenze von 5 Prozent fixiert wurde. Die Anforderungen des Rundschreibens gelten grundsätzlich nicht auf Gruppenebene, jedoch erfolgt die Messung, Überwachung und interne Berichterstattung zusätzlich zur Einzelinstitutsebene auch auf der konsolidierten Ebene. 19 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 3: Auswirkung von Zinsschocks im Anlagebuch auf die Eigenmittel der SSB GmbH gemäß Art. 448 CRR Risikomanagement Das Risikomanagement für Zinsänderungsrisiken ist bei der State Street in einem dreistufigen Modell („Three Lines of defense“) aufgebaut. In der ersten Stufe („first line of defense“) erfasst und überwacht Asset Liability Management die Zinsänderungsrisiken der Bank. Global Treasury Risk Management, in der zweiten Stufe („second line of defense“), ist verantwortlich für die Errichtung der Risikomanagementprozesse sowie für die Überwachung und Überprüfung des Risikoprofils der SSB GmbH. Die Interne Revision garantiert in der dritten Stufe („third line of defense“) eine unabhängige sowie objektive Bewertung des Aufbaus und der operative Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Bank und stellt somit den ganzheitlichen Zinsänderungsrisikoansatz sicher. Die Ergebnisse der Simulation der Zinsänderungsrisiken werden der Geschäftsleitung monatlich kommuniziert. Für die Einzelszenarien sind jeweils Limite implementiert, deren Auslastung und Höhe einer regelmäßigen Überwachung unterliegen. Im Rahmen des Wertpapierpensionsgeschäfts bzw. des Clearings von Derivategeschäften als Sicherheit erhaltene Wertpapiere unterliegen einer täglichen Bewertung anhand aktueller Marktpreise aus einer unabhängigen Preisquelle. Marktpreisrisiken aufgrund von Währungs- oder Preisschwankungen werden durch Anwendung eines geeigneten Sicherheitsabschlags berücksichtigt. Die Wertpapiere des Eigenbestandes sind dem Anlagebuch zugeordnet und werden in der Regel während der Laufzeit nicht veräußert. Die Wertpapiere unterliegen einer qualitativen und quantitativen Limitierung und werden im Rahmen der monatlichen Sitzungen detailliert analysiert und diskutiert. Abschreibungen auf den Wertpapiereigenbestand waren im Geschäftsjahr 2015 nicht vorzunehmen. Die Fremdwährungsgeschäfte mit Kunden und die jeweiligen Gegengeschäfte mit der SSBT, Boston, USA, werden täglich auf Vollständigkeit, Deckungsgleichheit und eine korrekte Abwicklung hin überwacht. Die Fremdwährungspositionen aus Geschäften für eigene Rechnung unterliegen einem Limitsystem, dessen Einhaltung ebenfalls täglich überwacht wird. Eventuelle Limitüberschreitungen werden unverzüglich mit dem Handel geklärt, der durch Gegengeschäfte mit der SSBT, Boston, USA, dafür sorgt, dass offene Fremdwährungspositionen durchgehend ausgeglichen werden. 20 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 3.2.3 Operationelle Risiken Risikodefinition Operationelle Risiken sind definiert als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt IT-Risiken, Auslagerungs-, Abwicklungs-, Rechts-, Compliance-, Modell- und Verhaltensrisiken ein. Für Zwecke der Risikomessung sind Geschäfts- und Reputationsrisiken nicht mit eingeschlossen, obgleich diese Risikoarten durch ein fundiertes Management operationeller Risiken effektiv gesteuert werden können. Risiken, die aus Auslagerungen resultieren (Auslagerungsrisiken), werden als eine spezielle Art des operationellen Risikos behandelt. Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung solcher Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten der Konzern selbst erbringen würde. Risikostrategie Der risikostrategische Ansatz der Gruppe/Bank basiert auf der frühzeitigen Erkennung der operationellen Risiken und der Sicherstellung der Angemessenheit der implementierten risikoreduzierenden Maßnahmen. Dies beinhaltet die wirksame Steuerung operationeller Risiken unter Einhaltung der anwendbaren bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher und bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen ist ein grundlegender Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Hinsichtlich des Managements von Compliance-Risiken ist es das Anliegen des Konzerns, sämtlichen gesetzlichen und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, die im Zuge der Erbringung des Bankgeschäfts, von Finanzdienstleistungen und von Wertpapier(neben-) Dienstleistungen einzuhalten sind. Dabei liegt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Anforderungen bei jedem einzelnen Mitarbeiter, sofern diese für die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des einzelnen Mitarbeiters einschlägig sind. Risikosituation Operationelle Risiken ergeben sich auf Basis der Dienstleistungen und Produkte, die der Konzern erbringt und anbietet, aus den eingesetzten Technologien und Prozessen sowie durch den Einsatz der Mitarbeiter, die den täglichen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Während der Einsatz von Informationsverarbeitungssystemen der Minimierung von operationellen Risiken dienen kann, entstehen durch die Abhängigkeit von diesen Systemen und den darauf basierenden Anwendungen wiederum neue signifikante operationelle Risiken. Darüber hinaus resultieren signifikante operationelle Risiken aus Prozessen mit manueller Intervention. Zusätzlich können im Rahmen von Wertpapiertransaktionen Abwicklungsrisiken entstehen. Auslagerungsrisiken wohnen den vom Auslagerungsunternehmen erbrachten Dienstleistungen und Produkten, der hierfür eingesetzten Technologie und den Prozessen inne. Für die Gruppe/Bank besteht ein Auslagerungsrisiko insbesondere durch die Abhängigkeit von einer zeitgerechten und korrekten Dienstleistungserbringung seitens des Auslagerungsunternehmens. Bedingt durch eine steigende Anzahl der Auslagerungen erhöht sich potentiell auch das gesamte Auslagerungsrisiko. 21 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Rechtliche Risiken bestehen für die Gruppe/Bank in Form des Verlustrisikos, das aus einer Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen resultieren kann und in Form potentieller gerichtlicher Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gruppe/Bank einhergehen können. Compliance-Risiken existieren sowohl aus einer externen als auch aus einer internen CompliancePerspektive. Zum einen unterliegt die Gruppe/Bank komplexen gesetzlichen und bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die zudem einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen. Zum anderen muss der Konzern sich an interne Vorgaben und Richtlinien halten, welche u.a. von der State Street Corporation vorgegeben sind. Operationelle Risiken können ebenfalls aus neuen Regularien, Änderungen Geschäftsprozesse sowie zusätzlichen Auslagerungen des Konzerns entstehen. existierender Modellrisiken bestehen dahingehend, dass aufgrund einer fehlerhaften Entwicklung, Implementierung oder Nutzung interner Modelle inadäquate Entscheidungen getroffen werden können, die zu finanziellen Verlusten oder Reputationsverlusten führen können. Verhaltensrisiken existieren beispielsweise aus dem Angebot von unangemessenen oder unerlaubten Finanzdienstleistungen durch den Konzern. Risikoquantifizierung Die Risikoquantifizierung erfolgt im Rahmen der Erstellung des Risikoinventars, basierend auf „Operational Risk Workshops“, deren Ergebnisse durch weitere Datenquellen angereichert und verifiziert werden. Tatsächlich angefallene operationelle Gewinne und Verluste werden mit Hilfe einer Schadenfalldatenbank strukturiert erfasst und überwacht. Hieraus werden konkrete Maßnahmen zur künftigen Risikovermeidung abgeleitet. Auf Einzelkonto-/Portfolioebene werden darüber hinaus qualitative Risikoratings für die Bewertung von operationellen und vertraglichen Risiken, Risiken aus der Erbringung treuhänderischer Tätigkeit und Geldwäscherisiken erstellt. Zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung operationeller Risiken in Säule 1 setzt der Konzern den Standardansatz gemäß Teil 3 Titel III Kapitel 3 CRR ein. Für die Bemessung der ökonomischen Kapitalanforderung für operationelle Risiken im ICAAP werden die - auf Basis der tatsächlich aufgetretenen Schadensfällen geschätzten - Verteilungsparameter Erwartungswert und Standardabweichung herangezogen. Auf Basis dieser Parameter erfolgt eine modellbasierte Kalkulation der operationellen Risiken und damit einhergehend die Quantifizierung des zur Abdeckung der Risiken erforderlichen ökonomischen Kapitals11. Risikomanagement Für das Management operationeller Risiken sind umfassende prozessinhärente und prozessunabhängige Risikoreduzierungsmaßnahmen im Einsatz. Die prozessinhärenten Maßnahmen Allerdings wurde diese Methode zur Quantifizierung der operationellen Risiken in 2016 auf die von dem amerikanischen Notenbanksystem für SSBT bereits genehmigten Scenario-basierten Ansatz geändert. Die neue Methode zielt darauf ab, für alle operationellen Risikokategorien, die auf Basel Ebene definiert worden sind, die Häufigkeit und Höhe der Verluste auf unterschiedlichen Konfidenzniveaus für bank-spezifischen Szenarien zu bestimmen. Die daraus resultierende Schätzungen werden in einer Monte Carlo Simulation verarbeitet, welche die Verteilung der Verluste für unterschiedliche Intervallen in der Säule 2 Szenarien (normal, middle und worst case) definiert. 11 22 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 umfassen zum einen die Erkennung potentieller operationeller Risiken, bevor diese Risiken eingegangen werden (selektiver Ansatz), und zum anderen die Analyse, Steuerung und Überwachung bereits existierender operationeller Risiken. Die prozessunabhängigen Kontrollen bestehen aus der Internen Revision und einem umfassenden Überwachungs- und Prüfungsprogramm, welches vom Bereich Compliance durchgeführt wird. Sämtliche Vertragsdokumente werden basierend auf konzernweit gültigen Standards von der zentralen Rechtsabteilung erstellt. Bei Abweichung von diesen Standards sind spezielle Genehmigungsprozesse implementiert. Das sogenannte interne „Compliance Oversight Program“ bietet ein konzernweites Rahmenwerk zur Inventarisierung der relevanten bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen, zur Kommunikation dieser Anforderungen an die jeweils betroffenen Geschäftseinheiten, zur Dokumentation und Prüfung eines angemessenen Kontrollkonzeptes dieser Anforderungen, sowie zur Risikobegrenzung und der frühzeitigen Adressierung etwaiger Compliance-Feststellungen. Dieses Rahmenwerk stellt einen umfänglichen und konsistenten Ansatz zum Management von Compliance-Risiken dar. Der Bereich Compliance überwacht darüber hinaus sowohl das relevante gesetzliche und bankenaufsichtsrechtliche Umfeld als auch die konzernweiten und lokal spezifischen internen Anforderungen und schafft hiermit die Grundlage, die fortwährende Einhaltung aller Anforderungen zu gewährleisten. Die Einhaltung der erforderlichen Kontrollen wird durch ein umfassendes und fortwährendes Testprogramm sichergestellt. Die künftige Entwicklung des gesetzlichen und bankaufsichtsrechtlichen Umfelds wird sowohl auf globaler, europäischer und lokaler Ebene für alle Jurisdiktionen, in denen die Gruppe/Bank und seine Tochtergesellschaften ansässig sind, systematisch analysiert. Letzteres dient der Ableitung des kurzund mittelfristigen Umsetzungsbedarfs zur Sicherstellung der langfristigen Einhaltung sich ändernder gesetzlicher und bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen. Die Gruppe/Bank verfügt über dokumentierte Rahmenbedingungen für Auslagerungen. Der Sprecher der Geschäftsführung der operativen Einheit der Gruppe, der SSB GmbH, ist explizit für Auslagerungen zuständig und wird durch den „Outsourcing Officer“ – in Personalunion mit dem Leiter Risk Management – als zentrale Koordinationsstelle unterstützt. Jede geplante Auslagerungsaktivität wird hinsichtlich ihrer Machbarkeit vor dem Hintergrund der gesetzlichen und bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen geprüft. Die mit der jeweiligen Auslagerung verbundenen Risiken werden in einer umfassenden Risikoanalyse dargestellt. Darauf basierend wird die Wesentlichkeit der Auslagerung im Hinblick auf deren Risikogehalt festgestellt. Art, Umfang und Komplexität der Auslagerung ist hierbei für den Detaillierungsgrad einer solchen Risikoanalyse ausschlaggebend. Basierend auf der Risikoeinschätzung für die entsprechenden Risikoszenarien werden risikoreduzierende Faktoren für jedes einzelne Szenario bestimmt. Das Ergebnis der Risikoanalysen bestimmt den Überprüfungsrhythmus. Wesentliche Auslagerungen werden jährlich, unwesentliche Auslagerungen alle drei Jahre überprüft. Zusätzlich findet eine Neueinschätzung bei signifikanter Änderung des Risikoprofils statt. Zur Qualitätssicherung überwacht und bewertet der Konzern bzw. die jeweilige Tochtergesellschaft regelmäßig die Leistungen der Auslagerungsunternehmen. Regelmäßige Service Calls und Berichterstattung der wichtigsten Messgrößen, sog. „Key Performance Indicators“ (KPIs), sind Bestandteil des Risikomanagements. Die KPIs basieren auf den beiden Hauptkriterien „Pünktlichkeit“ und 23 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 „Genauigkeit“. Die Berichterstattung der KPIs findet auf täglicher, monatlicher oder vierteljährlicher Basis statt. 3.2.4 Geschäftsrisiken Risikodefinition Geschäftsrisiken sind definiert als die Gefahr von unerwarteten Verlusten, die sich aus Veränderungen im geschäftlichen und bankaufsichtsrechtlichen Umfeld ergeben. Diese Definition beinhaltet auch die Gefahr, in der tatsächlichen Geschäftsentwicklung von der Geschäftsplanung und der Geschäftsstrategie abzuweichen. Dabei umfassen Geschäftsrisiken strategische Risiken, das Risiko des Verlusts von Kunden sowie das Risiko einer Fehlplanung von Erträgen und Aufwendungen. Risikostrategie Der risikostrategische Ansatz in der Gruppe/ Bank basiert auf der frühzeitigen Erkennung potentieller Geschäftsrisiken und der Sicherstellung der Angemessenheit der implementierten risikoreduzierenden Maßnahmen, soweit dies vor dem Hintergrund dieser Risikoart möglich ist. Risikosituation Die Ausübung einer Geschäftstätigkeit geht notwendigerweise mit Geschäftsrisiken einher, unabhängig von der spezifischen Art des Geschäfts. Die Vielfalt der Variablen im täglichen Geschäftsumfeld macht eine vollkommene Planungssicherheit unmöglich. Im Speziellen resultieren Geschäftsrisiken für die Gruppe/Bank aus möglichen Änderungen im gesetzlichen Umfeld (z.B. bei verwahrstellenspezifischen Vorschriften oder steuerlichen Aspekten). Zusätzliche Risiken resultieren aus Kunden- und Branchenkonzentrationen sowie der Abhängigkeit von bestehenden systemseitigen Infrastrukturen an den Finanzmärkten (z.B. Settlement-Systeme). Geschäftsrisiken können ebenfalls durch Änderungen des globalen Geschäftsmodells sowie durch die steigende Tendenz zu Auslagerungen bestimmter Geschäftstätigkeiten der Gruppe/ Bank bzw. von Kunden/ anderen Konzerngesellschaften entstehen. Risikoquantifizierung Geschäftsrisiken weisen hohe Interdependenzen zu den anderen Risikokategorien auf, so dass sich dieses Risiko in Teilen auch in anderen Risikokategorien auswirkt. Derzeit werden Geschäftsrisiken nicht separat modelliert sondern über die anderen wesentlichen Risikoarten gesteuert. Des Weiteren werden diese Risiken bei einer Realisierung über das Risikotragfähigkeitspotential abgedeckt. Zusätzlich werden Geschäftsrisiken im Rahmen der monatlichen Risikotragfähigkeitsrechnung über die konservativen Säule 2 capital-add-ons berücksichtigt. Risikomanagement Die Gruppe/Bank überwacht Veränderungen im Marktumfeld sowie Änderungen im rechtlichen und bankaufsichtsrechtlichen Umfeld regelmäßig, um eine frühzeitige Anpassung bzw. eine fristgerechte und vollständige Implementierung dieser Änderungen sicherzustellen. Um das Risiko aus derartigen Veränderungen des Umfelds zu minimieren, wurden die folgenden Kontrollen implementiert: Mindestens jährliche Überarbeitung der Geschäftsstrategie Vierteljährliche Erstellung einer Balanced Scorecard zur Überprüfung der Zielerreichung Regelmäßige Feststellung der Finanzdaten 24 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 3.2.5 Überwachung der GuV auf Kundenebene Prozess zur Anpassung der Gebührenstruktur Anpassungsprozesse gemäß AT 8 MaRisk Regelmäßige Überwachung des bankaufsichtsrechtlichen Umfeldes durch unterschiedliche Abteilungen inklusive abteilungsinternem und -übergreifendem Austausch und Berichterstattung im Rahmen des Management Reportings zu neuen regulatorischen Initiativen Liquiditätsrisiken Risikodefinition Liquiditätsrisiken bezeichnen die Gefahr, Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen zu können. Dies beinhaltet auch das Risiko hinsichtlich Refinanzierung, Marktliquidität, Risiken aus Bonitätsverschlechterungen und Intraday Risiken. Risikostrategie SSB GmbH verfolgt eine konservative Liquiditätsrisikostrategie. Diese soll eine hohe Fristenkongruenz von Aktiv- und Passivfälligkeitsprofilen gewährleisten. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus stabilen Einlagen der Depot-Kunden, welche hauptsächlich in Finanzinstrumente mit kurzfristiger Laufzeit angelegt werden. Global Treasury ist verantwortlich für die Liquiditätssteuerung und wendet bei seiner Strategie einen Sechs-Säulen-Ansatz an, bestehend aus: Asset Management, Liability Management, Liquiditätsrisikomanagement, Bilanzstrukturmanagement, Kapitalplanung und Global Treasury Operations. Risikosituation Durch ihre europäischen Einheiten betreut State Street institutionelle Investoren und verwaltet Finanzvermögen/-anlagen. Die Produkte und Dienstleistungen umfassen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, Fondsbuchhaltung, Administration, tägliche Preisermittlung, Devisengeschäfte, Cash-Management, Finanzanlageverwaltung, Wertpapierleihe sowie die Anlageberatung. Hieraus folgt, dass die Bilanz der Bank Kundeneinlagen in unterschiedlichen Währungen umfasst. Demzufolge bestehen Verbindlichkeiten der SSB GmbH hauptsächlich aus Kundeneinlagen, vornehmlich operative Einlagen, welche an die Dienstleistungen der Bank gekoppelt sind. Dadurch ist die SSB GmbH ist nicht auf eine Refinanzierung durch externe Quellen auf dem Kapitalmarkt angewiesen. Die durch Kundeneinlagen zur Verfügung gestellten liquiden Mittel werden unter Berücksichtigung entsprechender Diversifikation in hochliquide Aktiva angelegt. Diese Aktiva bestehen im Wesentlichen aus kurzfristigen Forderungen durch gruppeninterne Wertpapierpensionsgeschäfte mit SSBT und aus nicht besicherten Geldmarktgeschäfte bei Zentralnotenbanken. Die übrigen Mittel werden durch den Kauf von Wertpapieren erstklassiger Bonität investiert. Risikoquantifizierung Die SSB GmbH berechnet und überwacht das Liquiditätsrisiko der Bank auf täglicher/monatlicher Basis anhand einer Reihe von Liquiditätskennziffern und -frühwarnindikatoren. Die Liquiditätskennziffern und -frühwarnindikatoren umfassen die Liquiditätskennziffer nach der Liqiditätsverordnung („LiqV“), die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio – NSFR), sowie zusätzliche interne Liquiditätskennziffern. Zudem wird anhand eines monatlichen Stresstests das Liquiditätsrisiko unter angespannten Marktbedingungen quantifiziert. 25 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Im Rahmen der Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist das Liquiditätsrisiko durch denjenigen Anteil des Risikotragfähigkeitspotential abgedeckt, welches nicht zur Abdeckung der materiellen Risikoarten bestimmt ist. Zudem hat die Bank einen ausführlichen Liquiditätsrisikotragfähigkeitsprozess („ILAAP“) aufgesetzt, welcher jährlich oder auf ad-hoc Basis durchgeführt wird. Risikomanagement Wie auch bei andere Risikokategorien, ist das Risikomanagement für Liquiditätsrisiken in einem dreistufigen Modell („Three Lines of defense“) aufgebaut. In der ersten Stufe („first line of defense“) erfasst und überwacht Global Treasury Liquidity Risk Management die Liquiditätssituation der Bank. Enterprise Risk Management, in der zweiten Stufe („second line of defense“), ist verantwortlich für die Errichtung der Risikomanagementprozesse sowie für die Überwachung und Überprüfung des Risikoprofils der SSB GmbH. Die Interne Revision garantiert in der dritten Stufe („third line of defense“) objektive Bewertung des Aufbaus und der operative Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Bank und stellt somit den ganzheitlichen Liquiditätsrisikoansatz sicher. 3.2.6 Konzentrationsrisiken (resultierend aus Risikokonzentrationen in den einzelnen Risikoarten) Risikodefinition Risikokonzentrationen umfassen a. Risikopositionen gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe eine Risikokonzentration darstellen, b. Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb einer Risikoart („Intra-Risikokonzentrationen“) entstehen sowie c. Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg (durch gemeinsame Risikofaktoren oder durch Interaktionen verschiedener Risikofaktoren unterschiedlicher Risikoarten - „Inter-Risikokonzentrationen“) entstehen. Risikostrategie Der risikostrategische Ansatz in Bezug auf Konzentrationsrisiken basiert auf der weitest möglichen Vermeidung von Konzentrationsrisiken unter Berücksichtigung des spezifischen Geschäftsmodells der Gruppe/Bank. Dabei werden in einem ersten Schritt potentielle Risikokonzentrationen identifiziert und nachfolgend so weit wie möglich begrenzt. Bestehende Konzentrationsrisiken unterliegen qualitativen und quantitativen Überwachungsprozessen. Risikosituation Signifikante Risikokonzentrationen sind potentiell sowohl in als auch zwischen allen für die Gruppe / Bank wesentlichen Risikoarten vorhanden: Adressenausfall-, Marktpreis-, Operationelle, Liquiditäts-, sowie Geschäftsrisiken. Konzentrationen in bestimmten Produkten und Geschäftsarten, Kontrahenten und Ländern stellen dabei die größten Risikokonzentrationen dar. Risikoquantifizierung Die Quantifizierung der Konzentrationsrisiken erfolgt durch einen Bottom-Up-Szenario-Ansatz. Die möglichen quantitativen Auswirkungen von Stresstests werden bei der Validierung des Kapitalbedarfs sowie bei der Messung der Auslastung des Risikoappetits berücksichtigt. Zur Abdeckung der Konzentrationsrisiken bei der Bemessung der internen Kapitalanforderung im Rahmen des ICAAPs wird in Abhängigkeit der Höhe der Einzelrisiken ein Risikopuffer angesetzt. 26 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Risikomanagement Die prozessinhärenten Maßnahmen zur Steuerung von Konzentrationsrisiken umfassen zum einen die Analyse potentieller Konzentrationsrisiken, bevor diese Risiken eingegangen werden (selektiver Ansatz) und zum anderen die Analyse, Steuerung und Überwachung bereits existierender Konzentrationsrisiken. Die aufgrund von Geschäften für eigene Rechnung entstehenden Positionen unterliegen einem Limitsystem auf Länder-, Kunden/Kontrahenten- und Anlageklassen-Ebene. 3.2.7 Reputationsrisiken (resultierend aus Reputationsrisiken in den einzelnen Risikoarten) Risikodefinition Reputationsrisiken umfassen die Gefahr potentieller Verluste resultierend aus der negativen Wahrnehmung der Gruppe bzw. der Bank durch Kunden, Kontrahenten, Anteilseignern, Investoren oder Aufsichtsbehörden. Risikostrategie Der risikostrategische Ansatz in Bezug auf Reputationsrisiken basiert auf der frühzeitigen Erkennung potentieller Reputationsrisiken und der Sicherstellung der Angemessenheit der implementierten risikoreduzierenden Maßnahmen, soweit dies vor dem Hintergrund dieser spezifischen Risikoart möglich ist. Risikosituation Reputationsrisiken sind implizit mit allen für die Gruppe/Bank wesentlichen Risikoarten verbunden: Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken, Beteiligungsrisiken sowie Geschäftsrisiken. Risikoquantifizierung Reputationsrisiken weisen hohe Interdependenzen zu den anderen Risikokategorien auf, so dass sich dieses Risiko in Teilen auch in anderen Risikokategorien auswirkt. Derzeit werden Reputationsrisiken nicht separat modelliert sondern zum einen implizit über die anderen wesentlichen Risikoarten gesteuert sowie zum anderen über das ausreichend freie Risikokapital abgedeckt. Zusätzlich werden diese Risiken im Rahmen der monatlichen Risikotragfähigkeitsrechnung über die konservativen Säule 2 capital-add-ons berücksichtigt. Zudem erfolgt eine Quantifizierung durch einen Bottom-Up-Szenario-Ansatz in Form von Stresstests, welche die finanziellen Auswirkungen von Reputationsrisiken bei der Validierung des Kapitalbedarfs sowie bei der Messung der Auslastung des Risikoappetits berücksichtigen. Risikomanagement Zur Steuerung von Reputationsrisiken ist unter anderem ein Beschwerdemanagement implementiert. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit Kunden im Rahmen von „Client Service Meetings“ sowie eine laufende Analyse und Überwachung der Kundenzufriedenheit sowie der Darstellung der Gruppe/Bank in den Medien. 27 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 3.3 Nicht wesentliche Risiken Über die vorstehend genannten wesentlichen Risiken hinaus umfasst das Risikomanagement der Gruppe auch Beteiligungsrisiken sowie Risiken aus der Übernahme von Pensionsverpflichtungen, die jedoch in Bezug auf den Umfang als nicht wesentlich einzustufen sind. Beteiligungsrisiken sind die Gefahr potentieller Verluste aus Beteiligungen, resultierend aus dem Ausfall von Dividendenzahlungen, aus (Teil-) Abschreibungen oder Veräußerungsverlusten. Die Gruppe hält eine direkte Beteiligung an der State Street Finanz GmbH, Zürich, Schweiz. Der risikostrategische Ansatz sieht vor, diese Risiken zu akzeptieren sowie durch angemessene qualitative und quantitative Maßnahmen zu überwachen und zu steuern. Risiken aus der Übernahme von Pensionsverpflichtungen sind durch vertragliche oder anderweitig geartete Verpflichtungen im Rahmen eines Pensionsplans begründet. Bei der Gruppe bestehen diese Risiken aus Pensionsplänen, im Rahmen derer Mindestzusagen gemacht werden. Diese Risiken können schlagend werden, falls zum Zeitpunkt der Fälligkeit einer Pensionszahlung das hierfür im Pensionsplan zur Verfügung stehende Kapital nicht ausreicht, diese Pensionszahlung zu leisten. Der risikostrategische Ansatz ist es, die aus der Übernahme von Pensionsverpflichtungen im Rahmen existierender Pensionspläne entstehenden Risiken, sofern nicht über den Pensionssicherungsverein abgedeckt, zu akzeptieren. 3.4 Risikoberichterstattung (Art. 435 (2) e) CRR) Die laufende Berichterstattung zur Risikolage der Gruppe/Bank ist durch ein umfangreiches Berichtswesen an die Geschäftsleitung der Bank, an den geschäftsführenden Kommanditist der SSEHG KG und andere relevante Gremien und Funktionen sichergestellt. Neben der Risikoberichterstattung innerhalb der im Unterkapitel 3.1 dargestellten Komitees wird die Risikolage an die Geschäftsleitung der Bank und an den geschäftsführenden Kommanditist zusätzlich wie folgt kommuniziert: 3.5 mittels des monatlichen Berichts im Rahmen des Managementinformationssystem („MIS“) der Gruppe/ Bank hinsichtlich der wesentlichen Risikoarten mehrmals täglich, täglich zum Geschäftsschluss, wöchentlich, monatlich, quartalsweise und jährlich ad-hoc bei wesentlichen Veränderungen der Risikosituation ICAAP – Sicherstellung der Risikotragfähigkeit Ein wesentlicher Baustein des Risikomanagementsystem der Gruppe/Bank ist die dauerhafte Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. In diesem Zusammenhang ist eine durchgehend angemessene Kapitalausstattung auf Basis einer effektiven Steuerung der Risikotragfähigkeit sichergestellt. Im Hinblick auf diese Anforderung ist in der Gruppe/Bank ein interner Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP bzw. Risikotragfähigkeitskonzept gemäß § 25a KWG und den MaRisk) implementiert. Im Rahmen dieses Prozesses, der in sieben Prozessschritten durchlaufen wird, erfolgt die Identifizierung, Messung und Überwachung der wesentlichen Risiken und nachfolgend eine Gegenüberstellung der Risikowerte mit dem vorhandenen Risikotragfähigkeitspotential, im Wesentlichen basierend auf den Eigenmitteln der 28 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Gruppe/Bank. Primär steuerungsrelevant ist für die Gruppe/ Bank ein Going-Concern-Ansatz mit GuV/bilanzorientierter Ableitung des Risikotragfähigkeitspotential. Die Struktur des ICAAP kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden: Abbildung 3: ICAAP-Struktur Das Risikotragfähigkeitskonzept basiert auf einem sogenannten „Säule-1-Plus“-Ansatz. Neben den bankenaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen (Säule 1) wird der ökonomische Kapitalbedarf für alle wesentlichen Risikoarten mittels interner Risikomessverfahren ermittelt. Der ICAAP berücksichtigt damit sowohl die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen aus der Säule 1 nach CRR als auch den ökonomischen Kapitalbedarf aller wesentlichen Risikoarten in Säule 2. Zur Deckung des ökonomischen Risikokapitalbedarfs wird auf jede wesentliche Risikoart ein Teil des Risikodeckungspotentials allokiert. Auf Basis dieser Limitierung in Form der Kapitalallokation werden die einzelnen Risiken der Höhe nach begrenzt und Risikokonzentrationen gesteuert. Darüber hinaus wird im Rahmen der Kapitalallokation stets ausreichend Kapitalpuffer für nicht-wesentliche Risiken, Extremsituationen und künftiges organisches und anorganisches Wachstum bereitgestellt. 29 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Die laufende Einhaltung der bankenaufsichtsrechtlichen und ökonomischen Kapitalanforderungen wird durch die regelmäßige Überwachung der IST-Entwicklung, eine mehrjährige Risiko- und Kapitalplanungsrechnung und Stress Tests für einen Planungszeitraum von bis zu 5 Jahren sichergestellt. Im Berichtszeitraum 2015 war die Risikotragfähigkeit der Gruppe und der Bank jederzeit sichergestellt. Die Auslastung des vorhandenen Risikotragfähigkeitspotentials durch die wesentlichen Risiken (Säule 1 und in der ökonomischen Sicht aus Säule 2 - worst case) betrug zum 31. Dezember 2015 auf Gruppenebene 19,56%, die Säule 2 Auslastung aus der ökonomischen Betrachtung 6,17%. Abbildung 4 zeigt die Kapitalallokation bezüglich der wesentlichen Risikoarten sowie das freie Risikokapital zum Stichtag. Abbildung 4: ICAAP (Going-Concern) konsolidierte worst case Auslastung zum 31. Dezember 2015 Zur adäquaten Reflektion des Gläubigerschutzes gemäß MaRisk ist auf Ebene der SSB GmbH zusätzlich ein Gone-Concern-Ansatz mit ebenfalls GuV-/bilanzorientierter Ableitung des Risikodeckungspotentials implementiert. Im Gone-Concern-Ansatz erfolgt, ebenfalls analog zum Going-Concern-Ansatz, eine Aggregation des Risikokapitalbedarfs für alle wesentlichen Risikoarten, die nachfolgend einem separaten Globallimit gegenübergestellt werden. Um die Angemessenheit der Kapitalausstattung durchgehend zu gewährleisten, sind die relevanten Kapitalkennziffern ebenfalls in ein Limitsystem eingebunden. Zielsetzung der Gruppe und der Bank bezüglich ihres Eigenkapitalmanagements ist es, eine starke Kapitalbasis sicherzustellen, um finanzielle Flexibilität für die Kapitalanforderungen der Gruppe und der Bank aus ihren Kern- und Nebengeschäftsfeldern zu ermöglichen. Dies beinhaltet die Finanzierung von organischem und anorganischem Unternehmenswachstum ebenso wie die Unterstützung ihrer Kunden durch das Angebot entsprechender Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Dabei strebt die Gruppe und die Bank in Anbetracht des vorhandenen und zukünftigen Risikoprofils die bestmögliche Kapitalausstattung an, bei der sowohl ein attraktiver kurz- als auch langfristiger Ertrag realisiert 30 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 werden kann, unter der Bedingung, dass die Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllt sowie die bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. 3.6 Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Art. 435 (1) e) CRR) Die in der SSB GmbH sowie auf Ebene der SSEHG KG angewendeten Risikomessverfahren entsprechen den aktuell geltenden methodischen Standards im Bankenbereich. Die Methoden und Verfahren basieren unmittelbar auf den risikostrategischen Vorgaben der Geschäftsleitung und sind entsprechend auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie das aktuelle und mittelfristig geplante Risikoprofil ausgerichtet. Die Methoden und Verfahren ermöglichen eine angemessene laufende Risikoüberwachung und –steuerung mit dem Ziel die seitens der Geschäftsleitung definierte Risikotoleranz nicht zu überschreiten. Die Risikomanagementverfahren sind geeignet die Risikotragfähigkeit im GoingConcern-Ansatz durchgehend und dauerhaft sicherzustellen. Die Geschäftsleitung erachtet die eingesetzten Risikomanagementverfahren daher als angemessen und wirksam. 3.7 Konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) f) CRR) Allgemeine Anmerkungen Die SSB GmbH bietet als international tätige Depotbank ein weitreichendes Spektrum an Bank- und Finanzdienstleistungen für institutionelle Kunden an. Kerngeschäft ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, das Verwahrstellengeschäft inklusive Reporting-Dienstleistungen für Vermögensverwalter sowie unterstützende Tätigkeiten im Middle- und Back-Office-Bereich für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Geschäftsleitung der SSB GmbH ist sich der mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit der Bank verbundenen Risiken und deren potentieller Auswirkung auf die Erreichung der geschäftsstrategischen Ziele sowie in diesem Zusammenhang ihrer Verantwortung gegenüber Kunden, Anteilseignern, Aufsichtsgremien, Mitarbeitern und nicht zuletzt ihrer Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes als Ganzes bewusst. Dementsprechend hat die Bank in Bezug auf die geschäftsstrategische Ausrichtung und das resultierende Risikoprofil ein umfassendes Risikomanagementsystem implementiert, das sicherstellt, dass im Zusammenhang mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertentwicklung des Unternehmens nur kontrollierbare Risiken in tragbarem Umfang eingegangen werden. Ausgehend von der Definition der geschäftsstrategischen Ausrichtung und der geschäftlichen Ziele in der Geschäftsstrategie sind die Leitlinien und Vorgaben für den Umgang mit Risiken als Grundlage der Ausgestaltung des Risikomanagementsystems in der zur Geschäftsstrategie konsistenten Risikostrategie definiert. Die Risikostrategie beinhaltet die übergeordneten Prinzipien für den Umgang mit Risiken in der SSB GmbH. Die spezifischen Vorgaben und Grenzwerte im Zusammenhang mit der Definition der Risikotoleranz der Geschäftsleitung basieren auf der laufenden Identifizierung der wesentlichen Risiken in Form der Risikoinventur und sind im sogenannten Risk Appetite Framework in Form von Kennzahlen und Grenzwerten definiert. 31 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Die Kennzahlen umfassen alle als wesentlich identifizierten Risiken und beinhalten sowohl qualitative als auch quantitative Vorgaben. Die Limitierung der Risiken erfolgt in verschiedenen Steuerungskreisen, d.h. die Kennzahlen beziehen sich sowohl auf die operative Steuerung auf Risikoartenebene als auch die übergreifende Ebene der Gesamtbank wie beispielsweise den ICAAP. Neben aufsichtsrechtlich definierten Kennzahlen sind auch interne ökonomische Messgrößen definiert, wobei die Kennzahlen je nach Ausprägung auf Instituts-, Portfolio- oder Produktebene angewendet werden. Hinsichtlich der Einhaltung der Kennziffern bzw. der zugehörigen Grenzwerte erfolgt eine durchgehende Überwachung. Zudem sind die Kennzahlen in eine laufende Berichterstattung sowie entsprechende Eskalationsprozesse mit zugehörigen Handlungsmaßnahmen eingebunden. Das Risikomanagementsystem wird im Rahmen der implementierten Prozesse laufend überprüft und bei Bedarf an sich verändernde Gegebenheiten angepasst. Risikoprofil in der Berichtsperiode Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur sind folgende Risikoarten als wesentlich für die SSB GmbH sowie die SSEHG Gruppe identifiziert worden: Adressenausfall- (bilanziell und außerbilanziell), Marktpreis-, Operationelle, Geschäfts-, Reputations-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken. Alle wesentlichen Risiken sind im Hinblick auf die dauerhafte Sicherstellung der Risikotragfähigkeit mit Risikokapital unterlegt, d.h. auf jede wesentliche Risikoart ist ein Teilbetrag des vorhandenen Risikotragfähigkeitspotentials als Risikolimit allokiert. Auf Grundlage der definierten Risikotoleranz der Geschäftsleitung wird jedoch nicht das gesamte verfügbare Risikotragfähigkeitspotential ins Risiko gestellt, sondern ein Kapitalpuffer zurückbehalten. Dieser Kapitalpuffer beträgt derzeit konzeptionsgemäß 10% des vorhandenen Risikotragfähigkeitspotentials. Zum Offenlegungsstichtag stell sich die Limitauslastung der wesentlichen Risiken im primär steuerungsrelevanten Ansatz (Going-Concern-Ansatz) der Risikotragfähigkeitsrechnung wie folgt dar: Tabelle 4: Limitauslastung bezogen auf wesentliche Risiken und freies Risikodeckungspotential in der SSEHG Gruppe 32 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 5: Limitauslastung bezogen auf wesentliche Risiken und freies Risikodeckungspotential in der SSB GmbH In der gesamten Berichtsperiode war die Risikotragfähigkeit in allen Ansätzen sowohl auf Ebene der Gruppe als auch auf Ebene der SSB GmbH durchgehend auf sehr auskömmlichen Niveau gegeben. Die Geschäftsleitung und die oberen Führungsebenen werden monatlich, das MaRisk-Komittee und der Aufsichtsrat quartalsweise umfassend über die Risikosituation informiert. Das beinhaltet wesentliche Kennzahlen und Limitauslastungen ebenso wie eine Beurteilung der Risikosituation. Neben der regelmäßigen Berichterstattung sind definierte Prozesse für eine ad-hoc-Berichterstattung bei wesentlichen Informationen implementiert. Die vorstehende Erklärung gilt auf Ebene der SSEHG KG analog, da sowohl die geschäfts- und risikostrategischen Vorgaben als auch die Risikotoleranzgrenzen und nachfolgend das gesamte Risikomanagementsystem auch auf Gruppenebene definiert und angewendet werden. 3.8 Unternehmensführungsregelungen (Art. 435 (2) a), b), c) CRR) Die Auswahl und Ernennung der Geschäftsleiter der einzelnen Gesellschaften der SSEHG Gruppe folgt einem fest definierten Prozess. Grundvoraussetzung, um als Geschäftsleiter in die engere Auswahl zu kommen, ist ein einwandfreier Leumund sowie ein nachweislich erfolgreicher beruflicher Werdegang innerhalb des State StreetKonzerns oder vergleichbarer Unternehmen. Dies beinhaltet positive Leistungsbeurteilungen, die u.a. die Leistung gemessen an einem ausgewogenen Zielkanon widerspiegeln. Die Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters der Gruppengesellschaften ist dabei zwingend der BaFin und der Deutschen Bundesbank gegenüber anzuzeigen. Um den Anforderungen der Bankenaufsicht an die fachliche Eignung (gemäß § 2d (1) und § 25c (1) Sätze 1 und 2 KWG) zu genügen, muss ein Geschäftsleiter „in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung haben“. In diesem Zusammenhang verlangt die BaFin eine Reihe unterschiedlicher Nachweisdokumente, die für die Prüfung der Geschäftsleiterbestellung einzureichen sind. Im Zweifel kann die BaFin, von ihrem Recht Gebrauch machen, die Bestellung eines Geschäftsleiters abzulehnen. Die jährliche Überprüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 25d (11) Satz 2, Nrn. 3 und 4 des KWGs hat für das Berichtsjahr bestätigt, dass die Ausgestaltung des Geschäftsleitungsorgans der SSB GmbH im Hinblick auf Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung jedes Geschäftsleiters und der Geschäftsleitung als Ganzes angemessen ist. 33 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Die SSB GmbH ist zudem davon überzeugt, dass diversifizierte Teams mehr ausgeglichene Entscheidungen treffen und bessere Ergebnisse erzielen. Vor diesem Hintergrund hat die Bank die klare Absicht, die Diversität auf den Führungsebenen der Organisation in nachhaltiger Weise zu erhöhen. Im Einklang mit der neuen deutschen Gesetzgebung (“Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst”) hat der Aufsichtsrat und die Geschäftsleitung bestimmte Zielgrößen hinsichtlich des weiblichen Mitarbeiteranteils in Führungspositionen definiert. Diese Mindestgrößen sind in der folgenden Tabelle ersichtlich. Tabelle 6: Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitarbeiter Die von den Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats der SSB GmbH zusätzlich bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen nach Art. 435 (2) a) CRR sind nachfolgend im Überblick dargestellt: Tabelle 7: Von der Geschäftsleitung der SSB GmbH bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum Berichtsstichtag nach Art 435 (2) a) CRR 34 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 8: Vom Aufsichtsrat der SSB GmbH bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen während der Berichtsperiode nach Art 435 (2) a) CRR 4 Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen 4.1 Eigenmittelstruktur der SSEHG Gruppe und SSB GmbH (Art. 437 CRR) Eigenmittelstruktur der SSEHG Gruppe Die Eigenmittel der Gruppe bestehen vollständig aus harten Kernkapitalbestandteilen. Die harte Kernbzw. Gesamtkapitalquote der SSEHG Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2015 55,74%. Das harte Kernkapital der Gruppe setzt sich aus dem Kommanditkapital, Rücklagen sowie dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zusammen. Seit der letzten Offenlegung der Eigenmittel per 30. Juni 2015 hat sich das harte Kernkapital der Gruppe durch eine Zuführung in die Rücklagen um 260 Mio. EUR erhöht. Das gezeichnete Kapital und der Betrag der Fonds für allgemeine Bankrisiken haben sich seit dem letzten Berichtsstichtag nicht verändert. Im Hinblick auf die gesonderte Offenlegung der Art und Beträge bestimmter Eigenmittelelemente gemäß Art. 437 Abs. 1 d) CRR, bestehen im Rahmen der Eigenmittelermittlung der SSEHG Gruppe keine Sachverhalte, die einen aufsichtlichen Korrekturposten gemäß Art. 32 bis 35 CRR (sog. Prudential Filters) erfordern. Die Abzugsposten nach Art. 36 (1) a) und b) CRR enthalten die laufende Verluste des Geschäftsjahres sowie die vom harten Kernkapital abzuziehenden immateriellen Vermögensgegenstände, inklusive des Goodwills der im Rahmen der Umstrukturierung eingebrachten Gesellschaften. Weitere gemäß Art. 437 Abs. 1 d) CRR offenzulegende Elemente in Form von vorzunehmenden Abzugs- und Korrekturposten liegen nicht vor. Eigenmittelstruktur der SSB GmbH Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich, bestehen die Eigenmittel der Bank zu 95% (vor und nach Feststellung) aus harten Kernkapitalbestandteilen und zu 5% (vor und nach Feststellung) aus Ergänzungskapitalbestandteilen. Die Kern- bzw. Gesamtkapitalquote der SSB GmbH betrug Berichtstichtag 54,76% bzw. 57,47%. 35 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Kernkapital Das harte Kernkapital der Bank setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, den sonstigen Rücklagen sowie dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zusammen. Seit der letzten Offenlegung der Eigenmittel auf Ebene der SSB GmbH (ehemals SSB GmbH) per 31. Dezember 2014 hat sich das harte Kernkapital der Bank durch Zuführungen in die Rücklagen um 901 Mio. EUR sowie durch die Feststellung der Zuführungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken in 2014 um weitere 12 Mio. EUR erhöht. Das gezeichnete Kapital hat sich seit dem letzten Berichtsstichtag nicht verändert. Bezüglich der offenzulegenden Informationen gemäß Art. 437 Abs. 1 d) CRR verweisen wir auf die obigen Ausführungen zur SSEHG Gruppe die ebenso für die SSB GmbH gelten. Es besteht jedoch lediglich ein Abzugsposten nach Art. 36 (1) b) CRR, der die in voller Höhe vom harten Kernkapital abzuziehenden immateriellen Vermögensgegenstände inklusive des Goodwills enthält, der im Rahmen der Verschmelzung der State Street Bank S.p.A. übernommen wurde. Die Bedingungen bzw. Kriterien gemäß Art. 28 CRR im Hinblick auf die Anrechenbarkeit als hartes Kernkapital sind sowohl bei den Instrumenten der Gruppe als auch bei der Bank erfüllt. Ergänzungskapital Die Bank verfügt über aufsichtsrechtliches Ergänzungskapital nach Art. 63 CRR in Form von längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten. Diese wurden ursprünglich von der State Street Bank Luxembourg S.A. mittels eines Nachrangdarlehens in Höhe von nominal 100.000 TEUR und einem Zinssatz von 7,75% p.a. begeben. Im Zuge der Änderung der Konzernstruktur in 2015 wurde das Nachrangdarlehen auf die State Street Europe Holdings Luxembourg S.à r.l. übertragen. Die vertragliche Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 25. August 2038. Die Bedingungen gemäß Art. 63 CRR auf die Anrechenbarkeit als Ergänzungskapital auf Ebene der Bank erfüllt. Grundlage für die aufsichtsrechtlichen Meldungen auf beiden Ebenen stellen aufgrund der Einreichungsfrist lediglich die Beträge vor Feststellung der Jahresabschlüsse dar. Die folgende Tabelle stellt die Eigenmittel der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH gemäß Teil 2 Titel I bis III der CRR per 31. Dezember 2015 dar: 36 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 9: Eigenmittel der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 437 (1) d) und e) CRR 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis - - - - - - 26 (1) - - 26 (1) (f ) - - - - - - - - - - - - - - - - der EBA gemäß Art ikel 26 (3) Verzeichnis der EBA gemäß Art ikel 26 (3) 26 (1) (c) (und so nstige Rücklagen, zur B erücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer B etrag) - - - 36 (1) (b), 37, 472 (4) 36 (1) (a) , 427 (negativer B etrag) - - (3) - de s ha rt e n Ke rnk a pit a ls ( C E T 1) ins ge s a m t - 62, 63 de s E rgä nzungs k a pit a ls ( T 2 ) ins ge s a m t - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 37 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 ( a us ge drüc k t a ls P ro ze nt s a t z de s G e s a m t f o rde rungs be t ra gs ) ( a us ge drüc k t a ls P ro ze nt s a t z de s G e s a m t f o rde rungs be t ra gs ) ( a us ge drüc k t a ls P ro ze nt s a t z de s G e s a m t f o rde rungs be t ra gs ) Verfügbares hartes Kernkapital für die P uffer (ausgedrückt als P ro zentsatz des Gesamtfo rderungsbetrags) Direkte und indirekte P o sitio nen des Instituts in Kapitalinstrumenten vo n Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche B eteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspo sitio nen) Direkte und indirekte P o sitio nen des Institutes in Instrumenten des harten Kernkapitals vo n Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche B eteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufso ptio nen) 92 (2) (a), 465 92 (2) (b), 465 92 (2) (c) CRD 128 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) In der nachfolgenden Tabelle werden die Hauptmerkmale der Eigenmittelinstrumente der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH ausgewiesen (Angaben werden mit „k.A.“ gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 1423/2013 dargestellt, wenn die jeweiligen Offenlegungsanforderungen nicht anwendbar sind): Tabelle 10: Hauptmerkmale der Eigenmittelinstrumente der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nach Art. 437 (1) b) CRR 38 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 39 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Bei den folgenden Angaben zu den Bedingungen des Nachrangdarlehens der SSB GmbH handelt es sich um Auszüge aus dem in englischer Sprache abgefassten Darlehensvertrag. Tabelle 11: Weitere Merkmale zum Ergänzungskapital der SSB GmbH gemäß Art. 437 (1) c) CRR 40 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Die nachfolgenden Tabellen stellen die Abstimmung zwischen den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln und den jeweiligen Bilanzpositionen nach Feststellung des Jahresabschlusses sowohl auf der Ebene der SSEHG Gruppe als auch der SSB GmbH dar: Tabelle 12: Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit der Bilanz der SSEHG Gruppe nach Art. 437 (1) a) CRR Eingezahlte Kapitalinstrumente Hartes Kernkapital So nstige Rücklagen Fo nds für allgemeine B ankrisiken Geschäfts- o der Firmenwert A bzugspo sitio nen vo m harten Kernkapital So nstige immaterielle Vermö genswerte Verluste des laufenden Geschäftsjahres 1.000 Eigenkapital 3.747.630 58.000 Ko mmanditkapital (Kapitalko nto I) 1 Ko mmanditkapital (Kapitalko nto II) 3.748.621 Fo nds für allgemeine B ankrisiken -1.198.835 Geschäfts- o der Firmenwert 58.000 1.292.751 -288.544 entgeltlich erwo rbene Immaterielle A nlagewerte Ko nzessio nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte so wie Lizenzen an so lchen Rechten und Werten 288.544 -206.326 Jahresfehlbetrag -206.318 H a rt e s Ke rnk a pit a l ( C E T 1) S um m e 2 .112 .9 2 5 Ke rnk a pit a l ( T 1) S um m e 2 .112 .9 2 5 E ige nm it t e l S um m e 2 .112 .9 2 5 41 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 13: Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit der Bilanz der SSB GmbH nach Art. 437 (1) a) CRR Eingezahlte Kapitalinstrumente So nstige Rücklagen 109.267 2.044.615 gezeichnetes Kapital Eigenkapital Kapitalrücklage 109.267 1.940.358 Hartes Kernkapital Gewinnrücklagen Fo nds für allgemeine B ankrisiken A bzugspo sitio nen vo m harten Kernkapital Geschäfts- o der Firmenwert 58.000 Fo nds für allgemeine B ankrisiken -145.599 Immaterielle A nlagewerte So nstige immaterielle Vermö genswerte -11.928 H a rt e s Ke rnk a pit a l ( C E T 1) S um m e 2 .0 5 4 .3 5 6 Ke rnk a pit a l ( T 1) S um m e 2 .0 5 4 .3 5 6 Ergänzungskapital Eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen 100.000 S um m e 10 0 .0 0 0 E ige nm it t e l S um m e 2 .15 4 .3 5 6 4.2 58.000 Geschäfts- o der Firmenwert 145.599 entgeltlich erwo rbene Ko nzessio nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte so wie Lizenzen an so lchen Rechten und Werten 11.928 Nachrangige Verbindlichkeiten davo n Zinsen E rgä nzungs k a pit a l (T 2) 104.256 107.858 7.858 Eigenmittelanforderungen der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH (Art. 438 CRR) Für die Ermittlung der bankenaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen auf Instituts- sowie auf Gruppenebene wendet die Bank seit dem 1. Januar 2008 die aufsichtlichen Standardansätze an, d.h. den Kreditrisiko-Standardansatz für Kredit-/ Adressenausfallrisiken, den Standardansatz für Marktrisiken/ Marktpreis- und Abwicklungsrisiken, den Standardansatz für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) sowie den Standardansatz für operationelle Risiken. Die folgende Tabelle stellt die Eigenmittelanforderungen der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH für alle oben genannten Risikoarten per 31. Dezember 2015 dar. Kreditrisiken sind nach den Forderungsklassen gemäß CRR gegliedert12: Durch den zeitlich unterschiedlichen Erwerb der Wertpapiere auf Einzelinstituts- und konsolidierter Ebene ergibt sich eine leichte Abweichung bei den Eigenmittelanforderungen im KSA für Verbriefungspositionen 12 42 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 14: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 438 c) und e) CRR 5 Angaben zu Kreditrisiken 5.1 Darstellung der Höhe und Struktur der Kreditrisiken (Art. 442 CRR) Die nachfolgenden Tabellen stellen die Verteilung der Risikopositionswerte nach Forderungsklassen, geografischen Gebieten, Wirtschaftszweigen und Restlaufzeiten im KSA auf SSEHG Gruppenebene und SSB GmbH Einzelinstitutsebene per 31. Dezember 2015 dar: 43 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 15: Gesamtforderungs- und Durchschnittsbetrag der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nach einschlägigen Forderungsklassen gemäß Art. 442 c) CRR Tabelle 16: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach bedeutenden Regionen Art. 442 d) CRR 44 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 17: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach bedeutenden Regionen Art. 442 d) CRR 45 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 18: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach Branchen gemäß Art. 442 e) CRR A ltersvo rso rgeeinrichtungen B anken Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber Gebietskö rperschaften Geldmarktfo nds Investmentfo nds Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Organisatio nen o hne Erwerbszweck So nstige Finanzinstitute (o hne Versicherungsgesellschaften und A ltersvo rso rgeeinrichtungen) So zialversicherung und A rbeitsfö rderung Versicherungsgesellschaften Zentralbanken 46 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 19: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach Branchen gemäß Art. 442 e) CRR A ltersvo rso rgeeinrichtungen B anken Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber Gebietskö rperschaften Geldmarktfo nds Investmentfo nds Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Organisatio nen o hne Erwerbszweck So nstige Finanzinstitute (o hne Versicherungsgesellschaften und A ltersvo rso rgeeinrichtungen) So zialversicherung und A rbeitsfö rderung Versicherungsgesellschaften Zentralbanken Im Berichtszeitraum bestanden keine Forderungen gegenüber kleinen und mittelständischen Unternehmen („KMU“). 47 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 20: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach Restlaufzeiten gemäß Art. 442 f) CRR Tabelle 21: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach Restlaufzeiten gemäß Art. 442 f) CRR 48 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 5.2 Verwendung von externen Bonitätsbeurteilungen (Art. 444 CRR) Zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Adressenausfallrisiken in Säule 1 wendet der Konzern wie bereits zuvor ausgeführt den KSA an. Für die Bestimmung des KSA-Risikogewichte sind die folgenden Ratingagenturen benannt: Tabelle 22: Benannte Ratingagenturen nach Forderungsklassen gemäß Art. 444 a) und b) CRR 5.3 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Auf Basis des Geschäftsmodells und der daraus resultierenden Anlagepolitik beschränken sich die Risikoaktiva der Gruppe und der Bank im Wesentlichen auf Inanspruchnahmen oder Überschreitungen nicht zugesagter, interner Limite durch Kunden im Rahmen der Depot- und Verwahrstellentätigkeit, den Wertpapiereigenbestand sowie auf unbesicherte und besicherte Geldmarktgeschäfte (“Wertpapierpensionsgeschäfte“). Daneben bestehen Forderungen im Rahmen der Devisentermingeschäften und des Clearings von Derivategeschäften. Kreditrisikominderungstechniken („KRMT“) kommen bei den Wertpapierpensionsgeschäften sowie beim Clearing von Derivategeschäften zum Einsatz. Als Sicherheiten dienen in diesem Zusammenhang erworbene oder verpfändete Wertpapiere (z.B. Aktien, staatliche und privatwirtschaftliche Anleihen, Verbriefungen), sowie Bareinlagen. Die Gruppe bzw. die Bank wendet hierfür die umfassende Methode für finanzielle Sicherheiten gemäß Art. 223ff. CRR an. Dabei werden unter bankaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten die gemäß Art. 197 und 198 CRR berücksichtigungsfähigen finanziellen Sicherheiten mit deren Marktwert nach Abzug der bankaufsichtlich vorgegebenen Abschläge (Laufzeitanpassungs-, Wertschwankungsund Währungsschwankungsfaktor) angesetzt. Im Zuge der ökonomischen Risikobetrachtung bei der Ermittlung der Risikotragfähigkeit werden sämtliche Sicherheiten ebenfalls nach Abzug des jeweiligen bankaufsichtsrechtlichen Sicherheitsabschlages berücksichtigt. Rechtliche Grundlage dieser Geschäfte sind standardisierte Rahmenverträge. Es wird dabei darauf geachtet, dass derartige Verträge entsprechende Netting bzw. Aufrechnungsvereinbarungen als risikominderndes Element berücksichtigen. Netting-/ Aufrechnungsvereinbarungen gemäß Art. 295 b) CRR existieren derzeit für Wertpapierpensionsgeschäfte und bei diversen Serviceanbietern beim Clearing von Derivategeschäften in Bezug auf außerbilanzielle Geschäfte. Zum Berichtsstichtag kamen Nettingvereinbarungen sowohl beim Clearing von Derivategeschäften als auch bei Wertpapierpensionsgeschäften zur Anwendung. Der 49 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Umfang im Vergleich zum gesamten Geschäftsvolumen ist zum Berichtsstichtag weiterhin gering. Die Risikoposition von derivativen Geschäften reduziert sich um 7,15% durch die Anwendung von Netting. Im Bereich der Wertpapierpensionsgeschäfte ergab sich durch die vorliegende Überbesicherung keine nettingrelevante Konstellation. Die SSB GmbH hat die gemäß Art. 297 CRR geforderten Verfahren zur Überprüfung der Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit der Nettingverträge und die Aufbewahrung aller vorgeschriebenen Unterlagen durch entsprechende Prozesse und Zuständigkeiten implementiert und berücksichtigt die entsprechenden Nettingeffekte auch im Rahmen der Messung des Gegenparteiausfallrisikos. Die zugrundeliegende Strategie und die zugehörigen Prozesse bezüglich der Besicherung der Wertpapierpensionsgeschäfte und beim Clearing von Derivategeschäften sind in den Handelsrichtlinien sowie den entsprechenden Organisationsrichtlinien dokumentiert. Eine Bewertung der erworbenen Wertpapiere findet mindestens einmal täglich, je nach Produktart oft auch zusätzlich untertägig, statt. Die Bewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktpreise aus einer externen und unabhängigen Preisquelle. Die Zuständigkeit für die Bewertung liegt im Bereich Risk Management. Risikokonzentrationen in Bezug auf Kredit- und Marktrisiken bei den berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumenten werden durch interne Limite für Emittenten, Länder, Anlageklassen und Ratingklassen begrenzt. Die Einhaltung der Limite wird auf täglicher Basis überwacht. Darüber hinaus werden regelmäßig Stress Tests hinsichtlich der Marktwerte der berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente durchgeführt sowie eine Gegenüberstellung der Fristigkeit der Wertpapierpensionsgeschäfte und der dahinter liegenden Sicherungsinstrumente vorgenommen. Der Geschäftsleitung wird regelmäßig über die Wertpapierpensionsgeschäfte sowie über das Clearing von Derivategeschäften und dabei insbesondere über die Risikopositionen sowie die Wertentwicklung der erworbenen Wertpapiere informiert. Alle diesbezüglichen internen Regelungen und Prozessbeschreibungen werden anlassbezogen, mindestens aber jährlich aktualisiert. Quantitativen Angaben zur Kreditrisikominderungstechniken Die Einzelheiten zu Kreditrisikominderungstechniken und Nettingeffekten zum 31. Dezember 2015 können aus den folgenden Tabellen entnommen werden. 50 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 23: Gesamtbetrag der Forderungen vor und nach Kreditrisikominderungstechniken der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 444 e) CRR Tabelle 24: Durch Sicherheiten besicherte Forderungswerte der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 453 f) und g) CRR Tabelle 25:Gegenparteiausfallrisiken der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 439 e) CRR 51 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 5.4 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Im Rahmen des implementierten Risikofrüherkennungsprozesses werden die bestehenden Kreditengagements anhand vordefinierter Risikoindikatoren auf einen eventuell erhöhten Risikogehalt geprüft. In Abhängigkeit der entsprechenden Ergebnisse werden die jeweiligen Engagements gegebenenfalls in eine geeignete Betreuungsform – Intensivbetreuung, Sanierung oder Abwicklung – überführt. Im Falle der Zuordnung zu Sanierung oder Abwicklung und einer damit einhergehenden Wertminderung der Forderung wird eine individuell zu ermittelnde Risikovorsorge gebildet. Wird bei einer Wertminderung festgestellt, dass keine (vollständige) Rückzahlung zu erwarten ist, wird die Forderung unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Einzelwertberichtigung entsprechend abgeschrieben. Zum 31.Dezember 2015 waren keinerlei Engagements der Gruppe und der Bank den Betreuungsformen Intensivbetreuung, Sanierung oder Abwicklung zugeordnet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zum 31. Dezember 2015 bestehende, bereits zuvor erwähnte Wertberichtigung aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweig und Land. Der Bestand an Wertberichtigungen ist dabei auf Ebene der SSEHG Gruppe sowie der Ebene der SSB GmbH identisch. Tabelle 26: Wertberichtigungen aufgeschlüsselt nach wesentlichen Wirtschaftszweigen und Länder gemäß Art. 442 g) und h) CRR Die Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr Einzelinstitutsebene ist den folgenden zwei Tabellen zu entnehmen. 2015 auf konsolidierter und Tabelle 27: Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr bei der SSEHG Gruppe gemäß Art. 442 i) CRR 52 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 28: Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr bei der SSB GmbH gemäß Art. 442 i) CRR 5.5 Nachschussverpflichtungen (Art. 439 b) CRR) Im Berichtszeitraum bestanden keinerlei Verträge, nach denen die einzelnen Gruppengesellschaften im Falle einer Herabstufung ihrer Bonitätsbewertung einer Nachschussverpflichtung nachkommen müssten. 6 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Art. 100 CRR schreibt vor, dass Institute die Höhe von Pensionsgeschäften, Wertpapierleihgeschäften und alle Formen der Belastung von Vermögenswerten an die Aufsichtsbehörde melden müssen. Die Anforderungen wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/79 der Kommission konkretisiert. Ein Vermögenswert ist in diesem Sinne als belastet zu behandeln, wenn er verpfändet wurde oder Gegenstand einer Vereinbarung zur Besicherung oder Bonitätsverbesserung eines Bilanzgeschäfts oder Außerbilanzgeschäfts ist, von dem er nicht frei abgezogen werden kann (z. B. bei Verpfändung zu Finanzierungszwecken). Seit 31. Dezember 2014 müssen CRR-Institute diesen Anforderungen sowohl auf Einzel- als auch auf konsolidierter Basis nachkommen und eine Übersicht über die Belastung, Laufzeitdaten und Eventualbelastung geben. In den folgenden Abschnitten werden die Offenlegungsanforderungen gemäß Art. 443 CRR erfüllt, welche durch die Leitlinien der EBA zur Offenlegung der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte vom 27. Juni 2014 konkretisiert werden. Eine Offenlegungspflicht besteht gemäß Art. 13 CRR hierbei nur für die SSEHG Gruppe. Belastung von Vermögenswerten innerhalb der SSEHG Gruppe Sämtliche belasteten Vermögensgegenstände der SSEHG Gruppe werden von der SSB GmbH gehalten. Die SSB GmbH bietet ihren Kunden den Abschluss von Future- und anderen Derivatekontrakten an. Als direktes oder indirektes Clearing-Mitglied ist die SSB GmbH verpflichtet, Sicherheiten unter anderem in der Form von Margin-Zahlungen für ihre Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Clearing-Häusern bzw. den direkten Clearing-Mitgliedern, über die sie an ein Clearing-System angeschlossen ist, zur Verfügung zu stellen. Die Belastung von Vermögenswerten erfolgt in diesem Zusammenhang durch (a) Übertragung von Zahlungsmitteln, (b) Vollrechtsübertragung von Wertpapieren oder (c) durch Verpfändung von Wertpapieren. Üblicherweise erfolgt die Bereitstellung 53 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 von Sicherheiten und damit eine Belastung von Vermögenswerten in der Form von Barmittel und Wertpapieren. Die Konditionen und Bedingungen der Sicherheitenstellung richten sich im Übrigen nach den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Clearing Rules) der betroffenen Clearing-Häuser. Die Clearing Rules von ICE Clear Europe Ltd. und EUREX Clearing Aktiengesellschaft sind auf den Internetseiten dieser Unternehmen öffentlich verfügbar. Die SSB GmbH bietet ihren Kunden weiterhin Wertpapierpensionsgeschäfte an, in deren Rahmen sie Wertpapiere auf dem Markt darlehensweise erwirbt und diese ihren Kunden wiederum darlehensweise zur Verfügung stellt. Im Zusammenhang mit dem darlehensweisen Erwerb der Wertpapiere von anderen Marktteilnehmen (ein solcher Erwerb kann auch durch Vermittlung von SSBT zustande kommen) stellt die SSB GmbH diesen Marktteilnehmern Sicherheiten zur Verfügung. Insoweit findet eine Belastung von Vermögenswerten statt. Die Sicherheitenstellung erfolgt auch in diesem Zusammenhang durch (a) Übertragung von Zahlungsmitteln, (b) Vollrechtsübertragung von Wertpapieren oder (c) Verpfändung von Wertpapieren. Nach den zugrundeliegenden Verträgen, welche in der Regel englischem Recht unterliegen, erfolgt die Berechnung der erforderlichen Besicherung mittels der Marktbewertungsmethode. Der Marktwert der an die als Darlehensgeber auftretenden Marktteilnehmer zu liefernden Sicherheiten muss dabei stets der Summe (a) des aggregierten Betrags der darlehensweise erworbenen Wertpapiere und (b) eines entsprechenden Aufschlags (Margin) entsprechen; der Marktwert wird dabei untertägig ermittelt. Im Rahmen des Clearings von Wertpapieren im Kundenauftrag bei der Clearstream Banking AG hinterlegt die SSB GmbH Wertpapiere aus ihrem Wertpapiereigenbestand als Sicherheiten. Da diese Wertpapiere als Pfand hinterlegt werden, findet eine Belastung der Vermögensgegenständen statt. Quantitative Angaben Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte eine Belastung von Vermögenswerten ausschließlich in Form einer Übertragung von Barmittel und Wertpapieren. Die folgenden Tabellen zeigen die Vermögenswerte, die erhaltenen Sicherheiten und damit in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten der Gruppe im Geschäftsjahr 2015 aufgegliedert nach Belastung. Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres der SSEHG Gruppe basieren die Medianwerte auf die drei verfügbaren Quartalsdaten für 2015. 54 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 29: Vermögenswerte der SSEHG Gruppe gemäß Art. 443 CRR 83% (191.851 TEUR) der unbelasteten sonstigen Vermögenswerte (229,538 TEUR) beinhalten Positionen, die auch nach der Definition des Art. 100 CRR als unbelastet einzustufen sind, da sie nicht verpfändet wurden oder nicht Gegenstand einer Vereinbarung zur Besicherung eines bilanziellen oder außerbilanziellen Geschäfts sind, aber durch ihre Natur nicht weiterbelastet werden können (z.B.: immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Rechnungsabgrenzungsposten). Tabelle 30: Erhaltene Sicherheiten der SSEHG Gruppe gemäß Art. 443 CRR 55 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 31: Belastete Vermögenswerte, entgegengenommene Sicherheiten und dazugehörige Verbindlichkeiten gemäß Art. 443 CRR 7 Verschuldungsquote (Art. 451 CRR) Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus der Kapitalmessgröße eines Instituts und seiner Gesamtrisikopositionsmessgröße und wird als Prozentsatz angegeben. In der derzeitigen Übergangsund Beobachtungsphase legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Mindestquote von 3% fest, eine bindende Mindestanforderung wurde bisher weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene festgelegt. Die Ermittlung der Verschuldungsquote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/62 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Änderung der CRR im Hinblick auf die Verschuldungsquote. Gemäß dieser Verordnung wurde die Quote auf Basis des Stichtagswertes zum 31. Dezember 2015 auf Ebene der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH ermittelt. Die nachfolgende Offenlegung erfolgt gemäß der Vorschriften und Offenlegungsschemata der Durchführungsverordnung (EU) 2016/200. Zur operativen Steuerung wird die Verschuldungsquote der SSB GmbH im Rahmen der vierteljährlich stattfindenden Sitzungen des ALCO berichtet. Bei relevanten Veränderungen der Quote erfolgt eine entsprechende Ursachenanalyse. Auf dieser Basis werden im ALCO bei Bedarf mögliche Handlungsmaßnahmen zur Steuerung der Verschuldungsquote auf Gruppen- oder Bankebene diskutiert und der Geschäftsführung zur Beschlussfassung vorgelegt. Entwicklung der Verschuldungsquote Per 30. Juni 2015 hatte die SSEHG Gruppe eine Verschuldungsquote von 4,25% offengelegt. Die Quote hat sich zum Berichtsstichtag erhöht und beträgt auf konsolidierter Ebene 5,36% und auf EinzelinstitutsEbene 5,27%. Die Veränderung der Quoten sowohl auf konsolidierter als auch auf Einzelinstitutsebene ist teils auf eine höhere Kapitalbasis zurückzuführen (unterjährige Zuführung zu den Rücklagen vgl. Kapitel Eigenmittel) und teils auf einen Rückgang der Risiken zurückzuführen. 56 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 32: Verschuldungsquote der SSEHG Gruppe und SSB GmbH per 31. Dezember 2015 57 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 8 Verbriefungen (Art. 449 CRR) Die Offenlegungsanforderungen für Risiken aus Verbriefungspositionen sind gemäß Art. 13 CRR ausschließlich durch die SSEHG Gruppe offenzulegen. Verbriefungsaktivitäten Zum Stichtag werden sämtliche Verbriefungspositionen der Gruppe vollständig von der SSB GmbH gehalten. Im Berichtszeitraum agierte die Bank und damit auch die Gruppe ausschließlich als Investor in Verbriefungspositionen. Die Gruppe trat weder als Originator oder als Sponsor im Verbriefungsprozess auf, noch hielt oder erwarb sie Wiederverbriefungspositionen. Ziel der Verbriefungsaktivitäten ist die Ertragserzielung durch eine längerfristige Anlage sowie die Risikodiversifizierung. Zuordnung, Bilanzausweis und Bewertung von Verbriefungspositionen Alle Verbriefungspositionen werden basierend auf der Handelsbuchdefinition gemäß Art. 102ff CRR mit dem Erwerb dem Anlagebuch zugeordnet und auf Basis der Vorgaben gemäß § 253 Abs. 3 HGB als handelsrechtliches Anlagevermögen bewertet. Die Positionen sollen bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mussten im Berichtsjahr nicht vorgenommen werden. Sonstige Risiken der Verbriefungsaktivitäten Das Liquiditätsrisiko aus den Verbriefungsaktivitäten der Gruppe ist durch die längerfristige Bindung der flüssigen Mittel in den bis zur Endfälligkeit gehaltenen Verbriefungspositionen bedingt. Da aber der Großteil der Positionen im Wertpapiereigenbestand gemäß den Kriterien der EZB bei der Deutschen Bundesbank bzw. der Banque Centrale du Luxembourg (Zentralbank von Luxemburg) beleihbar ist, sieht die Gruppe kein auf die Verbriefungspositionen bezogenes wesentliches Liquiditätsrisiko. Die erwarteten Endfälligkeiten der im Anlagebuch gehaltenen Verbriefungen werden entsprechend fortlaufend überwacht. Des Weiteren identifiziert und überwacht die Gruppe Verbriefungspositionen in Bezug auf Länder und Produktarten. Konzentrationen innerhalb der Verfahren zur Bestimmung der risikogewichteten Verbriefungspositionswerten Im Jahr 2015 wurden die risikogewichteten Positionswerte im KSA für alle Verbriefungen nach den Vorgaben des Art. 251 CRR ermittelt. Hierfür wurden für die bonitätsbeurteilungsbezogene 58 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Forderungskategorie “Verbriefungen“ die Ratingagenturen The McGraw-Hill Companies (unter der Marke S&P), Fitch Ratings und Moody’s Investor Services benannt. Zur Bestimmung des Risikogewichts hält die Bank die Anforderungen nach Art. 138 CRR ein. Prozesse zur Beobachtung von Veränderungen der Adressenausfall- und Marktpreisrisiken Zur Beobachtung von Veränderungen der Adressenausfallrisiken und Marktrisiken der Verbriefungspositionen wurden Vorhandels- und reguläre Nachhandelsüberwachungsprozesse etabliert. Der Vorhandelsprozess zielt darauf ab, alle relevanten Informationen gegen die internen als auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Frühstadium zu prüfen. Hierbei wird eine Risikobeurteilung des neuen Wertpapiers durchgeführt, welche zusätzlich als Nachweis gemäß Art. 405 und 406 CRR herangezogen wird. Innerhalb der regulären Nachhandelsüberwachung finden neben einem regelmäßigen szenariobasierten Stresstest eine umfangreiche Berichterstattung und Diskussion im Rahmen der monatlichen Surveillance Group Meetings statt, welche die Risiken für den gesamten Wertpapiereigenbestand in Betracht ziehen. Daneben stellt das quartalsweise stattfindende ALCO das Entscheidungsgremium hinsichtlich Liquiditäts- und Investitionsthemen der Bank und der Gruppe dar. Zusätzlich wird die Risikosituation hinsichtlich des Verbriefungsportfolios im Rahmen des vierteljährlichen MaRisk-Komitees dargestellt und erörtert. Die Nachhandelsüberwachung erfüllt die Anforderungen gemäß Art. 406 CRR. Des Weiteren werden sowohl die Adressenausfall- als auch die Marktpreisrisiken der Verbriefungspositionen innerhalb der regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit erfasst, überwacht und anschließend im Rahmen des MIS an die Geschäftsleitung kommuniziert. Nutzung von Absicherungsgeschäften Die Gruppe verfolgt keine Hedging-Strategie in Bezug auf die Verbriefungspositionen. Quantitative Angaben Im Vergleich zur letzten Berichtsperiode per 30. Juni 2015 hat sich der Verbriefungsbestand der Gruppe geringfügig reduziert. Das Volumen des konsolidierten Portfolios ist von 5.670.611 TEUR per 30.Juni 2015 auf 5.465.729 TEUR per 31. Dezember 2015 zurückgegangen. Forderungen aus Wohnimmobilienfinanzierungen waren nach wie vor die dominante zugrundeliegende Forderungsart im Verbriefungsportfolio. Im Jahr 2015 hat sich die Verteilung der Risikogewichte im Verbriefungsportfolio der Gruppe/ Bank in geringfügiger Weise verändert. Bei zwei Wertpapieren gab es Ratingverbesserungen. Der Großteil der Verbriefungen (98,57% des gesamten Risikopositionswerts) erhielt wie im Vorjahr das Risikogewicht gemäß der höchsten Bonitätsstufe für ihre Forderungsklasse (Verbriefungen). Die folgende Tabelle zeigt die erworbenen Verbriefungspositionen der Gruppe als Investor, gegliedert nach Art der jeweils zugrunde liegenden Forderungen und nach den KSA-Verbriefungsrisikogewichten per 31. Dezember 2015: 59 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 33: Verbriefungspositionen gemäß Art. 449 CRR 60 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 9 Vergütung (Art. 450 CRR) Da die SSB GmbH das alleinige Kreditinstitut in der konsolidierten SSEHG Gruppe und die einzige Gesellschaft in dieser Gruppe ist, die Mitarbeiter13 beschäftigt, bezieht sich der folgende Vergütungsbericht ausschließlich auf die Bank14. Governance Als eine in Deutschland im Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit Vollbanklizenz nach Maßgabe des KWG, unterliegt die Bank primär den gesetzlichen Vergütungsanforderungen des KWGs und der Institutsvergütungsverordnung („InstitutsVergV“) der BaFin, während die direkte Aufsicht durch die EZB erfolgt. Dieser Vergütungsbericht unterliegt daher den Offenlegungsanforderungen des § 16 Absatz 1 InstitutsVergV in Verbindung mit Art. 450 CRR. Bedingt durch die Aufsicht der EZB und dem Umstand, dass die Bank als „potenziell systemgefährdend“ unter § 47 Absatz 1 KWG15 eingestuft wurde, gilt die Bank als sog. „bedeutendes“ Institut im Sinne von § 17 Absatz 2, Nr. 1 & 2 InstitutsVergV. „Bedeutende“ Institute unterliegen den umfangreichsten Anforderungen der InstitutsVergV. Darüber hinaus unterliegen die SSC, SSBT und die SSIH der Aufsicht und den Regelungen des Board of Governor des US Federal Reserve System sowie weiteren Aufsichtsbehörden in den USA. Als eine Tochtergesellschaft einer US-amerikanischen Bank muss die SSB GmbH nicht nur den lokalen Gesetzen und Anforderungen der nationalen Aufsichtsbehörden nachkommen, sondern ebenfalls diejenigen Vorschriften und Gesetze erfüllen, die für Tochtergesellschaften von US-amerikanischen Banken gelten. Daher ist die Bank vollständig in die Vergütungsgovernancestruktur der SSC integriert und profitiert dadurch in erheblichem Maße von der globalen und EMEA-weiten Vergütungsgovernance des State Street-Konzerns. Auf globaler Ebene des State Street-Konzerns überwacht das „Executive Compensation Committee“ („ECC“) das Vergütungssystem des State Street-Konzerns. Das ECC hat die ultimative Aufsicht über das gesamte Vergütungssystem des Konzerns und überwacht sämtliche Vergütungspläne, -policys, und -programme, an denen Senior Manager teilnehmen. Die Mitglieder des ECC sind führende Experten mit umfassender Expertise im Finanzbereich und der Finanzindustrie und sind im Einklang mit den Bestimmungen der New Yorker Börse unabhängige Mitglieder des Board of Directors der SSC. Sie werden auf Vorschlag des „Nominating and Corporate Governance Committee“ durch das Board of Directors ernannt. Ende 2015 bestand das ECC aus drei Mitgliedern und tagte im Jahr 2015 sieben mal. Im Rahmen der vom Board of Directors beschlossenen Geschäftsordnung des ECC, welche auf den Internetseiten von State Street öffentlich zugänglich ist, überwacht das ECC alle Vergütungspläne, -policys und -programme des State Street-Konzerns, an denen Senior-Führungskräfte teilnehmen und zudem Anreiz-, Pensions-, Benefits-, und Aktienpläne an denen weitere Mitarbeitergruppen der SSC partizipieren. Das ECC überwacht zudem im Einklang mit den relevanten regulatorischen Anforderungen und Leitlinien die Ausrichtung des Vergütungssystems an die finanzielle Stabilität und Solidität der State Street. Der Vorsitzende des Risikoausschusses des State Street-Konzerns ist Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die Bezeichnung „Mitarbeiter“ gilt gleichermaßen für beide Geschlechter. 14 Sollte es zu Inkonsistenzen zwischen dieser deutschen und der separaten, auf den öffentlichen Internetseiten der State Street verfügbaren englischen Version dieses Vergütungsberichts kommen, so ist die englische Version maßgeblich. 15 In der bis 31.12.2014 gültigen Fassung 13 61 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 ebenfalls ein Mitglied des ECCs, was einen kontinuierlichen Austausch zwischen dem Vergütungsausschuss des Konzerns und dem Risikoausschuss ermöglicht, der für die Überprüfung von State Streets Risikobewertung und Risikomanagement und der Erörterung mit dem Management verantwortlich ist. Darüber hinaus nehmen weitere unabhängige Directors, die keine Mitglieder des ECCs sind, gelegentlich an ECC-Sitzungen teil. Zur Unterstützung des ECCs bei der Beurteilung der Vergütung des Chief Executive Officers („CEO“) der SCC und/oder anderer Führungskräfte obliegt die Bestellung von Vergütungsberatungsfirmen und weiteren Beratern sowie den dazugehörigen Vertragsbestandteilen und die Entscheidung über eine Beendigung dieser Engagements allein dem ECC. In diesem Zusammenhang hat das ECC die Vergütungsberatung Meridian Compensation Partners engagiert, um Beratungsleistungen als Teil der Überprüfung der Vergütung von Senior-Führungskräften durch das ECC zu erbringen. In seinem jährlichen Prozess erhält das ECC regelmäßige Berichterstattungen (darunter auch seitens der unabhängigen Vergütungsberatung und externer Rechtsberatung) zu regulatorischen und gesetzlichen Maßnahmen sowie Initiativen zu Vergütungsthemen und entsprechenden Risiko- und Governanceüberlegungen, insbesondere mit Blick auf die Finanzindustrie. Diese Mitteilungen beinhalten Vorschriften des Board of Governors des United States Federal Reserve System und anderen Finanzbehörden hinsichtlich Vergütungsthemen, Vorschriften unter dem Dodd-Frank Act, Leitlinien und Anforderungen von Bankenaufsichtsbehörden in Europa (inkl. der EZB) und Asien im Hinblick auf Vergütungs- und Risikogrundsätze sowie spezifische Maßnahmen und Anfragen von Aufsichtsbehörden (inkl. nationaler und supranationaler Behörden in der EU) in Bezug auf Vergütungspraktiken. Das ECC erhält ebenso Mitteilungen zu Vergütungsmaßnahmen, inklusive öffentlich zugänglicher Neugestaltungen, die von anderen Hauptakteuren der Finanzindustrie zusätzlich zu allgemeinen Vergütungstrends im Markt ergriffen werden. Diese Mitteilungen fokussieren sich auf Entwicklungen zur Ausrichtung von variabler Vergütung an Risikogrundsätzen und tragen zur Entscheidungsfindung des ECCs für die variable Vergütung für 2015 bei. Seit der Vergütungsrunde für das Geschäftsjahr 2014 hat State Street einen neuen Prozess eingeführt, bei dem ein Komitee des Board of Directors, welches einen Bereich überwacht, der von einer ausgewählten Kontrollfunktion geführt wird, gezielt die Leistungsbeurteilung und Empfehlung zur individualen Vergütung der Leiter der relevanten Kontrollfunktion sowie eine Übersicht über die Leistung und Vergütung dieser gesamten Kontrollfunktion überprüft. So hat das „Examining and Audit Committee“ der SSC beispielsweise diese Überprüfungen im Hinblick auf den Chief Compliance Officer des Konzerns und die Compliance-Abteilung durchgeführt. Dieser Prozess zielt (neben anderen Maßnahmen) darauf ab, dem relevanten Komitee einen zusätzlichen Blickwinkel auf die Leistung der relevanten Kontrollfunktion, deren Ressourcenausstattung und Vergütung zu ermöglichen. State Street hat darüber hinaus ein globales Komitee eingerichtet (das sog. „Incentive Compensation Control Committee“ bzw. „ICCC“), das – mit jährlicher Berichterstattung an das ECC – an State Streets konzernweites „Compliance and Ethics Committee“ berichtet. Das ICCC besteht aus leitenden Vertretern der Abteilungen Enterprise Risk Management („ERM“), Compliance, Interne Revision, Finance, Recht und Personalwesen und dient dem Risikomanagement und den internen Kontrollfunktionen als Forum zur formellen Überprüfung und Beurteilung der variablen Vergütungsvereinbarungen des gesamten State Street-Konzerns. Die Intention dieser Überprüfung und Beurteilung besteht darin, Konsistenz zwischen den variablen Vergütungsvereinbarungen, der Stabilität und Solidität der State Street und ihren Tochtergesellschaften und der Ausrichtung dieser Vereinbarungen an die einschlägigen regulatorischen Empfehlungen und Anforderungen zu fördern. Das ICCC wird durch eine Arbeitsgruppe unterstützt, die aus Vertretern der Personal- und Rechtsabteilung sowie weiteren Fachexperten besteht, die analytische und operative Unterstützung für das ICCC leisten. Das ICCC tagt regelmäßig auf monatlicher Basis sowie bei darüber hinaus gehendem Bedarf. 62 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Über die integrierte, systemische Funktion hinaus, die die Kontrollfunktionen im Rahmen des ICCCs in der Praxis der variablen Vergütung einnehmen, ist ERM für State Streets Risikoidentifizierung und deren Beurteilung zuständig. Die mehrdimensionale Risikoscorecard des Konzerns wird ebenfalls von ERM erstellt sowie vom Risikoausschuss geprüft und genehmigt, bevor das ECC die Scorecard für die Bestimmung des angemessenen Incentive Compensation-Pool des Konzerns („IC-Pool“) für ein Geschäftsjahr verwenden kann. Darüber hinaus führt die Revisionsabteilung des State Street-Konzerns eine jährliche Prüfung der GHR IC-Praktiken und der Einhaltung regulatorischer Leitlinien durch. Für das Geschäftsjahr 2015 wurde der diskretionäre geschäftsbereichsbezogene Allokationsprozess durch eine neue geschäftsbereichs-bezogene Risikoscorecard erweitert, die im weiteren Verlauf des Vergütungsberichts erläutert wird. Darüber hinaus identifizierte der State Street-Konzern diejenigen Mitarbeiter in der globalen Organisation, deren Tätigkeit (individuell oder als Gruppe) State Street materiellen Risikos aussetzen könnte (d.h. EU Identified Staff (im Folgenden als „EUIS“ bezeichnet) und FRB MRTs16). State Street überprüft auf jährlicher Basis die variablen Vergütungsvereinbarungen dieser Mitarbeiter im Hinblick auf die für ihren Verantwortungsbereich relevanten identifizierten Risiken. Ebenso jährlich werden die Ausgestaltung und Governance derjenigen Vergütungspläne hinsichtlich ihrer Ausrichtung auf die einschlägigen Regulierungen überprüft, die für alle Mitarbeiter Anwendung finden. Vertreter des ICCCs sind in diesen Prozess involviert und die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden durch dieses Komitee beurteilt. Der Risikoausschuss des Konzerns bewertet auf jährlicher Basis die für die State Street relevanten materiellen Risiken und die Maßnahmen des Managements, die im Laufe des Jahres zur Risikominderung ergriffen wurden. Der Risikoausschuss empfiehlt dem ECC, welche positiven oder negativen Faktoren bei Vergütungsentscheidungen berücksichtigt werden sollten. Diese Empfehlungen werden dem ECC durch den Vorsitzenden des Konzernrisikoausschusses präsentiert, welcher ebenfalls Mitglied des ECCs ist. Vor dem Hintergrund der globalen Ausrichtung des Konzerns werden State Streets Vergütungspläne und -programme grundsätzlich auf Ebene der State Street Corporation festgelegt und lokal/regional insofern spezifiziert, um sie mit den relevanten lokalen gesetzlichen und aufsichts-rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Daher reflektiert die Vergütungspolicy der SSB GmbH den globalen Vergütungsansatz der SSC, während sie mit den für die Bank relevanten lokalen/regionalen regulatorischen Vergütungsanforderungen einhergeht. Die Geschäftsführung der Bank hat in diesem Zusammenhang die Vergütungspolicy für die Mitarbeiter der Bank (die auch für EUIS gilt) beschlossen und tagte im Jahr 2015 dreizehn Mal, während der Beschluss über die Vergütungspolicy für die Geschäftsführung vom Aufsichtsrat der Bank gefasst wurde, der drei Mal tagte. Beide Policys wurden maßgeblich durch die Personalabteilung konzipiert und beinhalten Input seitens des Vergütungsbeauftragten der Bank, der Compliance-Abteilung, des Corporate Secretary Office und der Rechtsabteilung. Die Policys wurden in enger Abstimmung mit Mitarbeitern aus State Streets „Global Total Rewards“-Bereich der Personalabteilung koordiniert, um ein hohes Maß an Konsistenz der Vergütungsstrategie über alle Gesellschaften des State Street-Konzerns hinweg sicherzustellen. State Streets Ziel ist es, mit ihrer Vergütungsstrategie leistungsstarke Mitarbeiter zu gewinnen und an den Konzern zu binden. Um als Unternehmen erfolgreich sein zu können, muss State Street wettbewerbsfähig bleiben und ein Arbeitsumfeld etablieren, das Mitarbeiter dazu ermutigt, hinzuzulernen und sich im Laufe ihrer Karriere weiterzuentwickeln. Hierbei gibt es fünf Kernprinzipien, die das Vergütungssystem auf die Geschäftsstrategie ausrichten: 16 Materielle Risikoträger im Sinne des Board of Governors des United States Federal Reserve System (FRB) 63 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 1. Der Gesamtvergütungsansatz steht im Fokus 2. Eine leistungsgerechte Vergütungsphilosophie, d.h. die Performance des Unternehmens, des Geschäftsbereichs und des Einzelnen bestimmen das Niveau der Gesamtvergütung. 3. Wettbewerbsfähige Vergütungspakete, um Talente zu gewinnen und zu binden. State Street orientiert sich bei der jährlichen aggregierten Gesamtvergütung am Median der Konzernvergleichsgruppe. 4. Die Ausrichtung an den Interessen der Anteilseigner durch die Kombination der Vergütungskomponenten in Form von Barvergütung, Instrumenten und aktienbasierter Vergütung. 5. Einhaltung der jeweiligen Regulierungen und der damit verbundenen Vorgaben, einschließlich der Beseitigung von Anreizen für exzessive Risiken. Durch die Möglichkeit, die Bonuspoolfinanzierung strukturiert-diskretionär zu gestalten, individueller Bonusentscheidungen und der Verwendung von aufgeschobener Vergütung (z.B. sog. Deferred Stock Awards, Deferred Value Awards) als ein Vergütungsinstrument (mit „ex post“Anpassungsmöglichkeiten während des Verfallbarkeitszeitraums), ist das Vergütungssystem ausreichend risikoadäquat und verbindet aktuelle Entscheidungen und Handlungen mit Risikoeffekten in der Zukunft. Zusätzlich zur geschäftlichen Performance und Wettbewerbsfähigkeit wird eine Reihe weiterer Faktoren wie Risiko und Kapital berücksichtigt. State Streets vollständig flexibles, diskretionäres Bonussystem ist so ausgerichtet, dass eine Balance zwischen fixen und variablen Vergütungsbestandteilen erzielt wird und die individuelle variable Vergütung von einem auf das andere Jahr (in Abhängigkeit von Performance und den untenstehenden anderen Faktoren) signifikanten Schwankungen unterliegen und für jedes Geschäftsjahr auch auf null reduziert werden kann. Der IC-Pool basiert auf dem Gesamtergebnis des State Street-Konzerns. Die maßgeblich quantitative Komponente bei der Festsetzung des IC-Pools ist das operative “Net Income Before Tax and Incentive Compensation” (“NIBTIC”), d.h. der IC-Pool ergibt sich aus einem Prozentsatz des NIBTIC des State Street-Konzerns, der durch das ECC zu Beginn eines Geschäftsjahres bestimmt wird. Das ECC überprüft die Berechnung des operativen NIBTIC-Ergebnisses und identifiziert für dessen Bewertung diejenigen Einnahmen und Ausgaben, die für die IC-Poolbestimmung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden sollen. Hierbei hat das ECC die Möglichkeit, den globalen Gesamtpool zu adjustieren und berücksichtigt hierbei eine Reihe von Faktoren inklusive Kapital, Risiko, geschäftsbezogener und anderer Faktoren. Besondere Kapitalmessgrößen, die hierbei Berücksichtigung finden, sind beispielsweise die risiko-basierte Tier 1 Capital Ratio, die Tangible Common Equity Ratio, unrealisierte Portfoliogewinne und -verluste und die Tier 1 Leverage Ratio. Nach Genehmigung der Gesamtallokation des IC-Pools durch das ECC allokiert der CEO den IC-Pool auf Basis verschiedener Faktoren wie Budgeteinhaltung, Erreichung besonders wichtiger Ziele und weiterer Überlegungen auf die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen. Die finale Aufwendung und Gesamtaufteilung zwischen nicht-aufgeschobener Vergütung und Deferred Awards wird durch das ECC vor Auszahlung geprüft. Für das Geschäftsjahr 2015 wurde der diskretionäre Geschäftsbereichsallokationsprozess durch eine geschäftsbereichsbezogene Risiko-Scorecard erweitert, die für alle Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen qualitative und quantitative Angaben aus den Bereichen Risiko, Revision, Compliance, der Recht und Regulierung enthält. Der CEO/Chairman der State Street Corporation verwendet die Ergebnisse dieser Scorecard als Inputfaktor für den Poolallokationsprozess als auch für den weiteren Allokationsprozess des Management Committees („MC“) des State Street- 64 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Konzerns. Individuelle (positive wie negative) Verantwortung unterhalb der MC-Ebene wird entsprechend bewertet und dient als Inputfaktor für Vergütungsentscheidungen. Weitere Details zu State Streets sog. “Compensation Assessment Framework” und dem Konzernergebnis können State Streets 2015 Proxy Statement entnommen werden, das bei der Securities Exchange Commission (“SEC”) eingereicht wird und auf den Internetseiten der SEC öffentlich zugänglich ist. Die weitere Allokation eines Geschäftsbereichsbonuspools auf den einzelnen Mitarbeiter erfolgt auf Basis qualitativer und quantitativer Leistungskriterien durch die jeweiligen Vorgesetzten. Auf Ebene der Bank ist es erforderlich, dass jeder Geschäftsführer die individuellen IC- und Gehaltsvorschläge für alle Mitarbeiter in seinem Verantwortungsbereich der SSB GmbH (inkl. Niederlassungen und Tochtergesellschaften) genehmigt. Die Bank überprüft zudem den Gesamtbetrag der variablen Vergütung auf finanzielle Tragfähigkeit. Die individuelle variable Vergütung auf Mitarbeiterebene ist voll diskretionär. Neben dem formellen “ex ante”-Anpassungsprozess, der im untenstehenden Abschnitt “Leistungsbedingungen” beschrieben wird, sind bei der individuellen variablen Vergütung diskretionäre Anpassungen sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Kriterien möglich; dazu zählen beispielsweise (jedoch nicht ausschließlich) Compliance- und Risikoperformancefaktoren wie Nicht-Einhaltung interner Richtlinien und Arbeitsverfahren, wesentliche Prüfungsfeststellungen sowie eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Performance (oder schwerwiegende Versäumnisse im Risikomanagement) der State Street, eines wesentlichen Geschäftsbereiches oder einer Tochtergesellschaft. Auf Basis dieser Faktoren kann das ECC zudem in strukturierter negativer Ermessensausübung den Pool bei der Allokation an MCMitglieder und andere hochrangige Manager reduzieren. Darüber hinaus hat State Street einen Performance Management-Prozess (den „Performance Planning and Review“-Prozess bzw. „PPR“-Prozess) für individuelle Vergütungsentscheidungen etabliert. Der PPR-Prozess beinhaltet eine Planungsphase, in der Mitarbeiter und Führungskraft die individuellen Ziele des Mitarbeiters vereinbaren, die mit den Unternehmenszielen in den Kategorien „Driving Strategy, Strengthening the Organization, Enhancing Culture, Delivering on Financial Commitments und Engaging Employees“ verknüpft sind. Im Rahmen von Zwischen- und Jahresendbeurteilungen wird die Leistung des Mitarbeiters überprüft und auf Basis einer Fünfpunkte-Skala bewertet. Diese Beurteilung ist ein wesentlicher Faktor, der von Führungskräften bei der Festlegung der variablen Vergütung und Grundgehaltsentscheidung während der jährlichen Vergütungsrunde verwendet wird. Das Performance Management gewährleistet einen konsistenten Prozess, um Unternehmensziele herunterzubrechen, diese für den Einzelnen greifbar zu machen und die tatsächliche individuelle Leistung und die der Organisation zu bemessen. Für den Jahresendprozess des Jahres 2015 wurde ein zusätzlicher Leistungsbeurteilungsfaktor (die „Risk Excellence“-Bewertung) für den PPR-Prozess eingeführt, um die Mitarbeiter in Bezug auf ihr Risikoverhalten und den Verhaltenskodex zu bewerten. Die Risk ExcellenceBewertung dient der möglichen Abrundung der Leistungsbewertung als auch der Vergütungsentscheidungen. Soweit möglich werden individuelle quantitative Ziele in die Planungsphase des PPR-Prozesses aufgenommen und die Erreichung dieser quantitativen Ziele wird Bestandteil der Jahresendbeurteilung und ist zusammen mit der qualitativen Beurteilung Teil der Leistungsbewertung. In Ergänzung erweitert State Streets globales „Talent and Reward Differentiation Tool“ den allgemeinen PPR-Prozess, indem es Führungskräfte noch weitergehender bei Vergütungsentscheidungen im Quervergleich unterstützt. Dieses Tool ermöglicht es Führungskräften, Mitarbeitern ab der „Vice President“-Ebene auf Basis einer Siebenpunkteskala eine relative Bewertung anhand von fünf Faktoren zuzuweisen. Diese fünf Faktoren bestehen aus relativer Leistung, Potenzial, Kritikalität der Funktion, erfolgskritischen Fähigkeiten/ Fachwissen und Wechselrisiko und unterstützen in Kombination mit der PPR-Beurteilung die individuellen Vergütungsentscheidungen. Nach der individuellen Leistungsbeurteilung wird die Leistung 65 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 in der individuellen Vergütung reflektiert, die sich aus der folgenden Vergütungsstruktur zusammensetzt. Vergütungsstruktur Die grundsätzlichen Vergütungskomponenten der Bank sind die Folgenden: Fixe Vergütung Grundgehalt und Benefits Das Grundgehalt ist ein Bestandteil der Vergütung und ergibt sich aus der jeweiligen Funktion, des funktionalen „Bank Titles“ und einer Reihe von anderen Faktoren wie individueller Leistung, Kompetenz, Vorgaben aus der jährlichen Grundgehaltsüberprüfung, gesetzlichen Anforderungen, Budget und Marktvergleich. Je nach Hierarchielevel und Standort sind die Mitarbeiter darüber hinaus für bestimmte Zusatzleistungen (Benefits) berechtigt, wie zum Beispiel für das Firmenwagenmodell in Deutschland. Role Based Allowance Die Role Based Allowance wurde für eine sehr begrenzte Anzahl an Personen eingeführt, um weiterhin wettbewerbsfähige Vergütungsniveaus gewährleisten zu können, die im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen, der jeweiligen Rolle, Verantwortung und Erfahrung stehen. Die Hauptmerkmale der Role Based Allowance sind: Vertraglich vereinbarte Cash-Zahlungen, d.h. nicht diskretionär Fortlaufende, unbefristete Laufzeit Auszahlung in gleichen Monatsraten Keine Verknüpfung mit Zurückbehaltungsregelungen oder Leistungsbedingungen Betrag und Erhalt der Role Based Allowance ausschließlich veränderbar im Falle einer wesentlichen Veränderung der Funktion und Verantwortlichkeiten Keine Verknüpfung mit Malus-/Clawbackregelungen 66 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Variable Vergütung Der Incentive Compensation-Plan (“IC”-Plan) ist ein integraler Bestandteil von State Streets Vergütungsstrategie. Der IC-Plan ist das primäre System für die jährlichen diskretionären Bonuszahlungen von State Streets weltweiter Belegschaft (inkl. SSB GmbH) und zielt auf die Leistungsmotivation und Erreichung herausragender Ergebnisse ab, wobei keine Anreize zum Eingehen unangemessener Risiken geschaffen werden. Seit dem Geschäftsjahr 2014 sind die Vergütungsmodelle auf ein maximales Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung von 1:2 beschränkt, um die Einhaltung des Verhältnisses zu gewährleisten, welches nach Maßgabe von § 6 InstitutsVergV zulässig ist. Die Bank hat in diesem Zusammenhang die relevanten Zustimmungen der Anteilseigner erhalten, um das maximal mögliche Verhältnis auf das Zweifache der fixen Vergütung für alle Mitarbeiter und Geschäftsleiter zu erhöhen und hat die BaFin und die Deutsche Bundesbank entsprechend informiert. Abgesehen von einer geringen Anzahl an Mitarbeitern in Sales-Bereichen, die im Rahmen sogenannter „Sales Incentive Plans“ („SIPs“) vergütet werden (siehe unten), nehmen alle State Street-Mitarbeiter (inkl. EUIS) über dem Associate-Level am IC-Plan teil. Dabei sind die Mitarbeiter entweder Teil des ICPlans oder eines SIPs, können jedoch für Zwecke der variablen Vergütung nicht an beiden Systemen partizipieren. Mitarbeiter auf Associate-Level nehmen dagegen grundsätzlich am „Associates‘ Bonus Plan“ teil, der darauf ausgerichtet ist, das Gesamtvergütungspotenzial mit der individuellen Leistung und der Leistung der Organisation zu verknüpfen, teilnahmeberechtigte Mitarbeiter im Einklang mit dem Ergebniswachstum des Geschäftsbereichs und der State Street zu motivieren und zu vergüten sowie Teilnehmern die Möglichkeit einer variablen Vergütung zu bieten. Die Ausgangbasis der variablen Vergütung im Rahmen des Associates‘ Bonus Plan ist zunächst ein grundgehaltsbezogener Prozentsatz, der in Abhängigkeit der Leistungsbewertung anschließend von der Führungskraft angepasst werden kann. Eine geringe Anzahl an Mitarbeitern in Salesbereichen nimmt an SIPs teil, deren Ziel es einerseits ist, die gewährte variable Vergütung in Einklang mit den von ihnen generierten Einnahmen zu bringen und andererseits die nicht-finanziellen qualitativen Leistungsindikatoren zu berücksichtigen. Jeder SIPTeilnehmer erhält eine ausreichend hohe fixe Vergütung und die variable Vergütung wird individuell auf Grundlage qualitativer und quantitativer Faktoren bestimmt. Sämtliche SIPs werden jährlich durch das ICCC überprüft. Darüber hinaus sind die Teilnahmeberechtigung eines Mitarbeiters an einem SIP sowie alle ausgezahlten SIP-Beträge abhängig von der Genehmigung des Managements. So ist der „EMEA Sector Solutions SIP“ ein poolbasierter SIP (d.h. ein vom IC-Pool losgelöster Pool) mit zwei Komponenten: einer quantitativen (basierend auf den Einnahmen) und einer qualitativen Komponente. Der Zielpool jeder Komponente wird durch Aggregation der quantitativen und qualitativen Ziele aller Planteilnehmer bestimmt. Die Awards der qualitativen Komponente erfolgen im ersten Quartal des Folgejahres in Form von aufgeschobener Aktienvergütung unter der Voraussetzung, dass im Rahmen des laufenden Beschäftigungsverhältnisses des Planteilnehmers am Award-Datum keine Disziplinarmaßnahmen anhängig sind („Good Standing“). Für Executive Vice Presidents („EVPs“) wird die individuelle Zielvergütung jeweils für den „Annual Incentive“ und den „Long-Term Incentive“ festgelegt. Die Verwendung von Zielvergütung erfolgte erstmals Anfang 2013, um einen zusätzlichen Rahmen für die IC-Festsetzung zu schaffen. Diese Ziele 67 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 basieren auf einer Beurteilung der Rolle und Verantwortung des EVPs sowie relevanter Wettbewerbsund Marktfaktoren u.a. Annual Incentive: Der Annual Incentive reflektiert die spezifische Leistung des EVPs im Geschäftsjahr. Vor diesem Hintergrund kann in Abhängigkeit der Performance der State Street und des EVPs von Jahr zu Jahr der tatsächliche Annual Incentive vom relevanten Zielvergütungslevel abweichen. Dieser finale Annual Incentive bewegt sich in einer weiten Bandbreite zwischen 0% - 200%, um leistungsgerechte Variabilität zu ermöglichen. Long-Term Incentive: Der Long-Term Incentive reflektiert State Streets langfristigen Performancetrend sowie den entsprechenden Hauptverantwortlichkeiten einer EVP-Funktion. Aus diesem Grunde kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass der tatsächliche Long-Term Incentive im Gegensatz zum Annual Incentive von Jahr zu Jahr verhältnismäßig konstant bleibt, sofern es zu keiner Veränderung von (1) State Streets langfristigem Performancetrend, (2) der Aufgaben des EVPs oder (3) der Vergütungspraxis im Markt kommt. In Ermangelung dieser Veränderungen kann der Long-Termin Incentive unter bestimmten Umständen innerhalb einer engen Bandbreite von 80% - 120% des Zielwertes variieren. Der tatsächliche Betrag innerhalb dieser Bandbreite basiert auf der Beurteilung des LeadershipVerhaltens, wovon nach State Streets Auffassung ein langfristiger Effekt ausgeht, wie zum Beispiel Commitment zu organisationsübergreifenden Initiativen, einer aktiven moralischen Vorbildfunktion, Förderung einer regelkonformen und risikobewussten Unternehmenskultur und Förderung von Diversität und gesellschaftlichem Engagement sowie anderer relevanter Erwägungen. Für State Streets Organisationseinheiten in der EMEA-Region (inkl. SSB GmbH) gelten die Grundsätze für Bonusgarantien und sogenannte “Buy-Outs”. Im Falle von Bonusgarantien werden die notwendige Begründung und die zugrundeliegende Sachlage einer Prüfung unterzogen und sämtliche dieser Awards müssen den folgenden Kriterien genügen: Die Vergabe erfolgt ausschließlich im Rahmen von Neueinstellungen Die Vergabe erfolgt ausschließlich für die ersten zwölf Monate Die Awards können ausschließlich in Ausnahmefällen vergeben werden Zum Zeitpunkt der Auszahlung sind ausreichende Eigenmittel, Liquidität und Kapital vorhanden Die Bank kann gelegentlich im Rahmen von Neueinstellungen Ansprüche aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ablösen (sog. „Buy-out“). In diesen Fällen wird die Bank, soweit möglich, die Beträge und Struktur (inkl. Unverfallbarkeitszeitpunkte) bestehender Ansprüche deckungsgleich gestalten, diese jedoch nicht überkompensieren. Buy-Outs sind Gegenstand der Zurückbehaltungsanforderungen der relevanten Regulierungen und vor der Gewährung eines Buy-Outs sind angemessene Nachweise der bestehenden Ansprüche zu erbringen. 68 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Incentive Compensation (“IC”) Für das Geschäftsjahr 2015 bestanden die IC Awards (ausgezahlt im ersten Quartal des Jahres 2016) aus aufgeschobener Vergütung (sog. „Deferred Awards“) und einer unmittelbaren, nicht aufgeschobenen Barvergütung (sog. “Immediate Cash”). Der Anteil des Deferred Awards ist formelbasiert, d.h. er hängt von der persönlichen Gesamtbonushöhe für das Jahr 2015 ab. Grundsätzlich steigt hierbei der Anteil des Deferred Awards mit der Seniorität (auf Basis des Bank Titles) des jeweiligen Mitarbeiters. Für diejenigen Personen, deren variable Vergütung nicht den Zurückbehaltungsanforderungen der Institutsvergütungsverordnung für EUIS unterliegt, sind die IC Awards in Abhängigkeit des Bank Titels wie folgt strukturiert: 17 ab dem “Senior Vice President”-Level: 5% in Form von Immediate Cash und 95% in Form von Deferred Stock Awards („DSAs“) sowie Deferred Value Awards („DVAs“) 17 mit vierjähriger Laufzeit und vierteljährlicher pro rata-Unverfallbarkeit Für Mitarbeiter unter dem „Senior Vice President“-Level, jedoch über dem “Assistant Vice President”-Level steigt der prozentuale Anteil der aufgeschobenen Vergütung mit der Gesamthöhe der variablen Vergütung, sodass letztlich bis zu 90% der variablen Vergütung über vier Jahre in Form von DSAs sowie DVAs aufgeschoben werden könnten. Diese Deferred Awards werden vierteljährlich auf pro rata-Basis unverfallbar. Für Mitarbeiter unterhalb des “Vice President”-Level erfolgen IC Awards vollständig in Immediate Cash. DSAs und DVAs werden auf der folgenden Seite erläutert 69 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Struktur der IC Awards für EUIS18 Für EU Identified Staff besteht die variable Vergütung des IC-Plans aus zwei separaten Komponenten – dem unmittelbaren, nicht aufgeschobenen Award (der unmittelbaren Barvergütung/“Immediate Cash” und einem “Immediate Equity” Award, der aus Aktien besteht) und einem aufgeschobenen Award (teilweise aktienbasiert und teilweise in Form einer Barvergütung, dessen Wert sich an einem Geldmarktinstrument orientiert). Der prozentuale Anteil der aufgeschobenen Vergütung steigt mit der individuellen Vergütung des Mitarbeiters, d.h. je höher der Gesamtbetrag der variablen Vergütung, desto höher der Anteil der aufgeschobenen Vergütung. 1. Immediate Award (“Immediate Cash” und “Immediate Equity”) Dieser Anteil des ICs wird unmittelbar nach individueller Bonuskommunikation erdient. Dies erfolgt typischerweise im ersten Quartal nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres. Ein Immediate Equity Award wird unmittelbar nach Gewährung unverfallbar, kann jedoch erst nach Ablauf der unten genannten Haltefrist („Retention Period“) verkauft oder übertragen werden. 2. Deferred Award Alle EUIS erhalten einen Deferred Award, der teilweise in Aktien und teilweise in Form von aufgeschobener Barvergütung gewährt wird, deren Wert sich an einem Geldmarktinstrument orientiert. Deferred Equity wird in Form von aufgeschobenen Aktienawards (“DSAs”) gewährt. DSAs sind letztlich ein vertragliches Anrecht, vorbehaltlich der jeweiligen Vertragsbedingungen (die Malus-, Clawback-, Verfall- und Sperrklauseln sowie andere Bestimmungen enthalten können) eine gegebene Anzahl an Aktien der State Street Corporation zu jedem Unverfallbarkeitszeitpunkt zu erhalten. Die Anzahl der zum Unverfallbarkeitszeitpunkt fälligen Aktien wird am Award-Datum festgelegt, kann jedoch zwischen Award-Datum und jedem Unverfallbarkeitsdatum durch die oben genannten „ex-post“-Regelungen adjustiert werden. Um die Konzentration des Mitarbeiteranteils an State Street-Aktien zu reduzieren, die sich aus einem rein aktienbasierten Deferred Award ergäbe, hat State Street im Jahr 2013 ein neues DeferralInstrument eingeführt („DVAs“). Die Wertentwicklung von DVAs orientiert sich an der Wertentwicklung des SSGA Prime Money Market Fund, wobei DVAs zum Unverfallbarkeitsdatum in Form einer Barvergütung zugeteilt werden. Die begünstigten Mitarbeiter von DVAs werden jedoch nicht Inhaber der entsprechenden Fondsanteile. Der Wertzuwachs des Fonds erfolgt durch Gutschrift fiktiver Fondsanteile, da der Geldmarktfonds auf Basis eines Anteilspreises von $1,00 USD verwaltet wird. Analog zu DSAs können DVAs zwischen dem Award-Datum und jedem Unverfallbarkeitsdatum im Rahmen der untenstehenden ex post-Regelungen angepasst werden. EUIS mit einer gesamten variablen Vergütung von weniger als 50.000 EUR sind von dieser regulatorischen Deferral-Anforderung ausgenommen (diese Freigrenze wird derzeit von der BaFin unter Berücksichtigung des allgemeinen Lohniveaus im Bankensektor geduldet). Für die variable Vergütung dieser EUIS kommen stattdessen die allgemeinen Deferral-Regelungen des State Street-Konzerns in Abhängigkeit des Bank Titles zur Anwendung. 18 70 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Deferred Award-Aufteilung für EUIS Deferral-Beträge – Mindestens 40% des ICs erfolgen in Form von aufgeschobener Awards – Mindestens 60% des ICs erfolgen in Form von aufgeschobener Awards an die Geschäftsleiter der Bank und diejenigen EUIS mit direkter Berichtslinie an die Geschäftsleitung Deferral-Zeitraum und Unverfallbarkeit – DSAs werden nach Award-Datum jährlich auf pro rata-Basis über vier Jahre unverfallbar – DVAs werden nach Award-Datum quartalsweise auf pro rata-Basis über vier Jahre unverfallbar Aufteilung zwischen aktienbasierter und Barvergütung – Mindestens 50% des Immediate Awards erfolgen aktienbasiert (“Immediate Equity”), der verbleibende Anteil des Immediate Awards in Form von Immediate Cash – Mindestens 50% des Deferred Awards erfolgen aktienbasiert (DSAs), der verbleibende Anteil des Deferred Awards in Form von DVAs Haltefrist („Retention Period“) – Für sämtliche aktienbasierten Awards gilt nach Unverfallbarkeitsdatum eine sechsmonatige Haltefrist, in welcher der Verkauf oder sonstige Übertragung der Aktien untersagt ist Leistungsbedingungen für Deferred Awards („Performance Measures“) Die o.g. State Street-Deferralstrukturen für EUIS unterliegen zudem sowohl „ex ante“- als auch „ex post“-Anpassungsregelungen, die im Folgenden näher erläutert werden. 1. „Ex ante“-Leistungsanpassungen “Ex ante”-Leistungsanpassungen leiten sich aus der konzernweiten mehrdimensionalen RisikoScorecard ab, die von State Streets globaler Risikofunktion (ERM) für die konzernweite Risikobewertung entwickelt wurde. Die Scorecard wird durch State Streets “Management Risk and Capital Committee” und dem Risikoausschuss überwacht und dient als Inputfaktor für State Streets Bonuspoolgröße und Allokationsprozesse. Das Scorecard-System beinhaltet eine Reihe verschiedener Risikoparameter und -aspekte, um State Streets Hauptrisiken zu evaluieren. Die Risikofaktoren werden anhand einer Fünfpunkteskala bewertet, die sich für die nachfolgenden fünf Kategorien von den Bewertungsstufen „deutlich über den Erwartungen“ bis zu „deutlich unter den Erwartungen“ erstreckt: Tatsächliche Performance vs. Erwartungen hinsichtlich finanzieller und nicht-finanzieller Risiken wie operative, rechtliche / treuhänderische, Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken, Kapitalstärke, Risikoperformance der Geschäftsbereiche, State Streets regulatorische Stellung und Überprüfung des “Management Risk and Capital Committee“, um Faktoren Rechnung zu tragen, die nicht explizit durch die Risikoscorecard abgedeckt werden. Die Performance wird im Kontext der Scorecard-Kriterien unter Verwendung von Informationen aus verschiedenen Systemen von State Streets Kontrollfunktionen (u.a. ERM, Finance und Treasury) bewertet. Sofern die Bewertung einer Performancekategorie mit „deutlich unter den Erwartungen“ abschneidet (d.h. durch Anzeige eines Warnhinweises („Red Flag“) in einer der Scorecards), so können 71 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 sich daraus begründete „ex ante“-Anpassungen der individuellen variablen Vergütung eines EUIS ergeben. Eine mögliche Anpassung wird auf Basis der für die Scorecardbewertung relevanten Handlungen des EUIS dahin gehend geprüft, ob eine der Handlungen oder ein Versäumnis State Street unangemessener Risiken ausgesetzt hat, die zum Scorecard-Rating führten. Die konzernweite Risikoscorecard schafft einen Rahmen, der im ersten Schritt den Gesamtbonuspool adjustiert, um während des Jahres eingegangene Risiken zu reflektieren und der im zweiten Schritt – auf Basis eines angemessenen Risikoverhaltens eines Geschäftsbereichs oder Individuums – die Allokation beeinflussen kann. Darüber hinaus löst jedes “Red Flag” automatisch die Prüfung einer möglichen “ex ante”-Anpassung der Vergütung des betreffenden individuellen EUIS aus. Auf diese Weise ermöglichen State Streets “ex ante”-Leistungsbedingungen Anpassungen des Pools auf Konzernebene als auch eine Reduzierung der variablen Vergütung auf individueller Ebene. 2. “Ex post”-Leistungsanpassungen Über die ex ante-Leistungsanpassungsmöglichkeiten hinaus sehen die Deferred Award-Vereinbarungen aller EUIS auch eine malus-basierte Verfallsregelung vor. Außerdem ist seit mehreren Jahren eine vertragliche Verfallsklausel Bestandteil der Deferred Awards aller Mitarbeiter (inkl. EUIS), die noch verfallbare Deferred Awards bei Kündigung aufgrund groben Fehlverhaltens verwirken lässt (siehe unten). Die malus-basierte Verfallsregelung enthält eine Absichtserklärung, die Anforderungen der jeweiligen Bankregulierung und die Leitlinien für variable Vergütung zu erfüllen und sieht insbesondere vor, dass jeder Deferred Award reduziert oder vollständig annulliert werden kann, soweit dies gemäß dieser anwendbaren Vorschriften erforderlich ist. Die malusinduzierte Verfallsregelung ermöglicht State Streets Malus-Komitee, jedes Kriterium zu berücksichtigen, das für eine Untersuchung und Verfallsentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen notwendig ist. State Streets konzernweite malus-basierte Verfallprüfung berücksichtigt die Bildung eines ad-hoc Malus-Komitees zur Entscheidung darüber, ob der zugrundeliegende Vorfall auf eine Handlung oder ein Versäumnis eines oder mehrerer EUIS zurückzuführen ist, welche/welches State Street unangemessener Risiken ausgesetzt hat und ob dementsprechend dem CEO der State Street Corporation zur möglichen weiteren Empfehlung an das ECC, die Verwirkung verfallbarer variabler Vergütung empfohlen wird. Zur Bildung eines Malus-Komitees bestimmt der CEO (bzw. der Chief Financial Officer oder Chief Legal Officer, sofern die zu überprüfende Person der CEO sein sollte) mindestens drei hochrangige Executive Vice Presidents, um eine entsprechende Untersuchung zu leiten. Eine malus-induzierte Verfallsprüfung wird bei Eintritt eines substanziellen Verlusts oder Bildung einer Rücklage für einen substanziellen Verlust ausgelöst. Grundlage für eine derartige Prüfung kann auch eine Untersuchung von Tatsachen oder Umständen sein (sofern sie für State Street oder einen wesentlichen Geschäftsbereich nachteilig entschieden werden sollte), die voraussichtlich zu einem/einer substanziellen Verlust bzw. Rücklage führen könnten. Darüber hinaus enthalten State Streets Deferred Award-Vereinbarungen seit mehreren Jahren für alle Mitarbeiter (inkl. EUIS) eine Klausel, die den Verfall jeglicher noch verfallbaren Deferred Awards bei Kündigung aufgrund groben Fehlverhaltens vorsieht. Grobes Fehlverhalten wird nach State Streets Ermessen bestimmt und könnte Verhaltensweisen beinhalten, die ein signifikantes Risikomanagementversagen im Hinblick auf State Street oder eines wesentlichen Geschäftsbereichs verursachen; dies umfasst auch, State Street einem rechtlichen oder finanziellen Risiko auszusetzen. Die für die Awards variabler Vergütung relevanten Vertragsbedingungen (inkl. der o.g. Verfallsklauseln) sind in den relevanten Plandokumenten und individueller Award-Vereinbarungen enthalten. Durch Akzeptieren des Awards auf der Internetseite eines externen Administrators bestätigen und erklären die Empfänger solcher Awards ihr Einverständnis damit, dass sie diese Verfallsklauseln und die anderen Vertragsbedingungen des Awards verstehen und akzeptieren. 72 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Quantitative Angaben In den nachfolgenden Tabellen werden die quantitativen Vergütungsdetails gemäß Art. 450 CRR für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht. Die Vergütungsdetails der Geschäftsführer der Bank sind in der “Senior Management”-Spalte enthalten. Aggregierte Angaben zur Vergütung der Geschäftsführer sind außerdem im Jahresabschluss der Bank inkludiert, der separat im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Tabelle 34: Gesamtvergütung 2015 aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen (Art. 450 (1) g) CRR) 73 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 Tabelle 35: Aggregierte Vergütung von EUIS und Senior Management (Art. 450 (1) h) CRR) Tabelle 36: Anzahl der Personen mit einer Vergütung von mind. 1 Mio. EUR (Art. 450 (1) h) CRR) 74 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 10 Nicht einschlägige Offenlegungsanforderungen Für die Offenlegungspflichten auf SSB GmbH Ebene ist Art 13 CRR maßgeblich. Sofern die bei der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nicht einschlägigen Offenlegungsanforderungen aus den Berichtsinhalten selbst nicht hervorgehen, werden diese in folgender Tabelle aufgeführt: Tabelle 37: Nicht einschlägige Offenlegungsanforderungen Nicht einschlägig sind bei der Gruppe und bei der Bank darüber hinaus die Offenlegungsanforderungen für die Verwendung interner Modelle für Adressenausfallrisiken (Art. 452 CRR), Marktrisiken (Art. 455 CRR) sowie operationelle Risiken (Art. 454 CRR). 75 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 11 Glossar a.F. AG AGB ALCO Art. AT 1 BaFin BP bzw. CEO CET 1 CRD IV CRR CVA d.h. DSA DVA EBA ECC EMB ERM EU EUIS EVP EZB ff. ggf. GHR GmbH GTR GuV HGB IC ICAAP ICCC ILAAP InstitutsVergV IRBA IT i.V.m. k.A. KG KMU KPI KRMT KSA KWG LCR alte Fassung Aktiengesellschaft Allgemeine Geschäftsbedingungen SSB GmbH Asset & Liability Committee Artikel Additional Tier 1 Capital (Zusätzliches Kernkapital) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Basispunkt beziehungsweise Chief Executive Officer der SSC Common Equity Tier 1 Capital Capital Requirements Directive IV (Richtlinie 2013/36/EU) Capital Requirements Regulation (Verordnung EU 575/2013) Credit Valuation Adjustment das heisst Deferred Stock Award Deferred Value Award Europäische Bankenaufsicht Executive Compensation Committee der SSC Executive Management Board Enterprise Risk Management Europäische Union EU Identified Staff Executive Vice President Europäische Zentralbank fortfolgende gegebenenfalls Global Human Resources Gesellschaft mit beschränkter Haftung Global Total Rewards Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Incentive Compensation Internal Capital Adequacy Assessment Process Incentive Compensation Control Committee der SSC Internal Liquidity Adequacy Assessment Process Institutsvergütungsverordnung Internal Ratings Based Approach Information Technology in Verbindung mit keine Angaben Kommanditgesellschaft Kleine und mittelständische Unternehmen Key Performance Indicator Kreditrisikominderungstechnik Kreditrisiko-Standardansatz Kreditwesengesetz Liquidity Coverage Ratio 76 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 LiqV MaRisk MaSan MC MIS MLP NIBTIC NSFR p.a. PPR RC QRM OGA S&P S.A. S.à r.l. SEC SFT SIP S.p.A. S.r.l. SSB. GmbH SSBT SSC SSEHG KG SSGA SSIH u.a. z.B. Liquiditätsverordnung Mindestanforderungen an das Risikomanagement Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen Management Committee der SSC Managementinformationssystem Managing Limited Partner von SSEHG KG Net Income Before Tax and Incentive Compensation Net Stable Funding Ratio per annum Performance Planning and Review Risk Committee der SSC Quantitative Risk Management Organismen für gemeinsame Anlagen Standard & Poor’s Rating Services Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht Securities Exchange Commission Securities Financing Transactions (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte) Sales Incentive Plan Aktiengesellschaft nach italienischem Recht Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach italienischem Recht State Street Bank GmbH State Street Bank & Trust Company State Street Corporation State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG State Street Global Advisors State Street International Holdings unter anderem zum Beispiel 77 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 78 OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.A R.L. & CO. KG GRUPPE 2015 State Street Corporation (NYSE: STT) is one of the world’s leading providers of financial services to institutional investors, including investment servicing, investment management and investment research and trading. With $28 trillion in assets under custody and administration and $2 trillion* in assets under management as of December 31, 2015, State Street operates in more than 100 geographic markets worldwide, including the US, Canada, Europe, the Middle East and Asia. For more information, visit State Street’s website at www.statestreet.com. *Assets under management include approximately $22 billion as of December 31, 2015, for which State Street Global Markets, LLC, an affiliate of SSGA, serves as the distribution agent. statestreet.com Disclaimer Der vorliegende Offenlegungsbericht dient ausschließlich der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten im Sinne von Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Die Informationen in dem Offenlegungsbericht beziehen sich auf den 31. Dezember 2015, sofern ni cht ausdrücklich auf einen anderen Zeitpunkt Bezug genommen wird. Sie berücksichtigen die zum Berichtszeitpunkt geltenden rechtlichen Anforderungen. Diese und deren Konkretisierung durch Regulierungsstandards und Leitlinien können sich in der Zukunft ändern. Daher werden künftige Off enlegungsberichte möglicherweise andere oder zusätzliche Inhalte aufweisen und dadurch nicht mehr mit früheren Offenlegungsberichten vergleichbar sein. Der Offenlegungsbericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf Planungen, Schätzungen, Prognosen, Erwartungen und Annahmen beruhen, für die SSB GmbH und die SSEHG Gruppe keine Gewähr übernimmt. Derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, auf die SSB GmbH und die SSEHG Gruppe keinen Einfluss haben; sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägba rkeiten und beruhen auf Annahmen, die möglicherweise nicht eintreten oder sich anders entwickeln werden. SSB GmbH und die SSEHG Gruppe üb ernehmen keine über etwaige aufsichtsrechtliche Anforderungen hinausgehende Verpflichtungen, in die Zukunft gerichtete Aussagen des Offenlegungsberichts zu aktualisieren.