Offenlegungsbericht - State Street Corporation

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State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG Gruppe
Offenlegungsbericht
Gemäß § 26a KWG i. V. m. Teil 8 CRR
zum 31. Dezember 2015
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Inhaltsverzeichnis
1
Anwendungsbereich ....................................................................................................... 5
2
Allgemeine Informationen .............................................................................................. 6
2.1
Konzernhintergrund (Art. 436 CRR) ......................................................................................... 6
2.2
Konsolidierung .......................................................................................................................... 7
2.2.1
Konsolidierungsanforderungen aus bankenaufsichtsrechtlicher und bilanzieller Sicht
(Art. 436 b) CRR) ....................................................................................................................... 7
2.2.2
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) ......................................................................... 7
2.2.3
Einschränkungen und andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von
Eigenmitteln innerhalb der Gruppe (Art. 436 c) CRR) ............................................................ 7
2.3
Geschäftsmodell ....................................................................................................................... 8
3
Risikomanagement ......................................................................................................... 9
3.1
Struktur und Organisation der Risikosteuerung (Art. 435 CRR) ............................................ 9
3.2
Wesentliche Risikoarten ......................................................................................................... 13
3.2.1
Adressenausfallrisiken .......................................................................................................... 13
3.2.2
Marktpreisrisiken ................................................................................................................... 17
3.2.3
Operationelle Risiken ............................................................................................................. 21
3.2.4
Geschäftsrisiken ..................................................................................................................... 24
3.2.5
Liquiditätsrisiken .................................................................................................................... 25
3.2.6
Konzentrationsrisiken (resultierend aus Risikokonzentrationen in den einzelnen
Risikoarten) ............................................................................................................................. 26
3.2.7
Reputationsrisiken (resultierend aus Reputationsrisiken in den einzelnen
Risikoarten) ............................................................................................................................. 27
3.3
Nicht wesentliche Risiken ...................................................................................................... 28
3.4
Risikoberichterstattung (Art. 435 (2) e) CRR) ........................................................................ 28
3.5
ICAAP – Sicherstellung der Risikotragfähigkeit .................................................................... 28
3.6
Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Art. 435 (1) e) CRR) ... 31
3.7
Konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) f) CRR) ........................................................................ 31
3.8
Unternehmensführungsregelungen (Art. 435 (2) a), b), c) CRR) .......................................... 33
4
Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen ................................................................. 35
4.1
Eigenmittelstruktur der SSEHG Gruppe und SSB GmbH (Art. 437 CRR) ............................. 35
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4.2
Eigenmittelanforderungen der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH (Art. 438 CRR) ........... 42
5
Angaben zu Kreditrisiken ............................................................................................. 43
5.1
Darstellung der Höhe und Struktur der Kreditrisiken (Art. 442 CRR) ................................. 43
5.2
Verwendung von externen Bonitätsbeurteilungen (Art. 444 CRR) ....................................... 49
5.3
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ................................................................. 49
5.4
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) ............................................................................... 52
5.5
Nachschussverpflichtungen (Art. 439 b) CRR) ...................................................................... 53
6
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ............................................................... 53
7
Verschuldungsquote (Art. 451 CRR) ............................................................................. 56
8
Verbriefungen (Art. 449 CRR) ....................................................................................... 58
9
Vergütung (Art. 450 CRR) ............................................................................................. 61
10
Nicht einschlägige Offenlegungsanforderungen .......................................................... 75
11
Glossar ......................................................................................................................... 76
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Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Geographische Verteilung der Beteiligungen, Zweigstellen, Zweigniederlassungen und
Repräsentanzen ........................................................................................................................... 8
Abbildung 2: Risikomanagement- und Komiteestruktur ............................................................................... 11
Abbildung 3: ICAAP-Struktur .......................................................................................................................... 29
Abbildung 4: ICAAP (Going-Concern) konsolidierte worst case Auslastung zum 31. Dezember 2015 ....... 30
Tabelle 1: Operative Zuständigkeiten für das Risikomanagement nach Risikoarten .................................. 12
Tabelle 2: Eigenmittelanforderungen für Markt- und Abwicklungsrisikopositionen gemäß Art. 445
CRR................................................................................................................................................. 19
Tabelle 3: Auswirkung von Zinsschocks im Anlagebuch auf die Eigenmittel der SSB GmbH gemäß
Art. 448 CRR................................................................................................................................... 20
Tabelle 4: Limitauslastung bezogen auf wesentliche Risiken und freies Risikodeckungspotential in
der SSEHG Gruppe ........................................................................................................................ 32
Tabelle 5: Limitauslastung bezogen auf wesentliche Risiken und freies Risikodeckungspotential in
der SSB GmbH ............................................................................................................................... 33
Tabelle 6: Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitarbeiter ........................................................................ 34
Tabelle 7: Von der Geschäftsleitung der SSB GmbH bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen
zum Berichtsstichtag nach Art 435 (2) a) CRR ............................................................................. 34
Tabelle 8: Vom Aufsichtsrat der SSB GmbH bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen
während der Berichtsperiode nach Art 435 (2) a) CRR ............................................................... 35
Tabelle 9: Eigenmittel der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 437 (1) d) und e) CRR ................... 37
Tabelle 10: Hauptmerkmale der Eigenmittelinstrumente der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nach
Art. 437 (1) b) CRR ......................................................................................................................... 38
Tabelle 11: Weitere Merkmale zum Ergänzungskapital der SSB GmbH gemäß Art. 437 (1) c) CRR .......... 40
Tabelle 12: Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit der Bilanz der SSEHG Gruppe nach Art.
437 (1) a) CRR ................................................................................................................................ 41
Tabelle 13: Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit der Bilanz der SSB GmbH nach Art. 437
(1) a) CRR ....................................................................................................................................... 42
Tabelle 14: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 438 c) und e) CRR ......................................................... 43
Tabelle 15: Gesamtforderungs- und Durchschnittsbetrag der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nach
einschlägigen Forderungsklassen gemäß Art. 442 c) CRR ........................................................ 44
Tabelle 16: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach
bedeutenden Regionen Art. 442 d) CRR ....................................................................................... 44
Tabelle 17: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach
bedeutenden Regionen Art. 442 d) CRR ....................................................................................... 45
Tabelle 18: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach
Branchen gemäß Art. 442 e) CRR ................................................................................................. 46
Tabelle 19: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach
Branchen gemäß Art. 442 e) CRR ................................................................................................. 47
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Tabelle 20: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach
Restlaufzeiten gemäß Art. 442 f) CRR .......................................................................................... 48
Tabelle 21: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach
Restlaufzeiten gemäß Art. 442 f) CRR .......................................................................................... 48
Tabelle 22: Benannte Ratingagenturen nach Forderungsklassen gemäß Art. 444 a) und b) CRR ............. 49
Tabelle 23: Gesamtbetrag der Forderungen vor und nach Kreditrisikominderungstechniken der
SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 444 e) CRR ............................................................. 51
Tabelle 24: Durch Sicherheiten besicherte Forderungswerte der SSEHG Gruppe und SSB GmbH
gemäß Art. 453 f) und g) CRR ....................................................................................................... 51
Tabelle 25:Gegenparteiausfallrisiken der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 439 e) CRR ........... 51
Tabelle 26: Wertberichtigungen aufgeschlüsselt nach wesentlichen Wirtschaftszweigen und Länder
gemäß Art. 442 g) und h) CRR....................................................................................................... 52
Tabelle 27: Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr bei der SSEHG Gruppe gemäß
Art. 442 i) CRR................................................................................................................................ 52
Tabelle 28: Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr bei der SSB GmbH gemäß Art.
442 i) CRR ....................................................................................................................................... 53
Tabelle 29: Vermögenswerte der SSEHG Gruppe gemäß Art. 443 CRR ....................................................... 55
Tabelle 30: Erhaltene Sicherheiten der SSEHG Gruppe gemäß Art. 443 CRR ............................................. 55
Tabelle 31: Belastete Vermögenswerte, entgegengenommene Sicherheiten und dazugehörige
Verbindlichkeiten gemäß Art. 443 CRR ........................................................................................ 56
Tabelle 32: Verschuldungsquote der SSEHG Gruppe und SSB GmbH per 31. Dezember 2015 .................. 57
Tabelle 33: Verbriefungspositionen gemäß Art. 449 CRR.............................................................................. 60
Tabelle 34: Gesamtvergütung 2015 aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen (Art. 450 (1) g) CRR) ........ 73
Tabelle 35: Aggregierte Vergütung von EUIS und Senior Management (Art. 450 (1) h) CRR) ..................... 74
Tabelle 36: Anzahl der Personen mit einer Vergütung von mind. 1 Mio. EUR (Art. 450 (1) h) CRR) ........... 74
Tabelle 37: Nicht einschlägige Offenlegungsanforderungen ........................................................................ 75
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1
Anwendungsbereich
Die gesetzlichen Anforderungen an die Offenlegung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen wurden
im Rahmen der europäischen Umsetzung von Basel III erweitert und in Form der Richtlinie 2013/36/EU
(Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und
Wertpapierfirmen,
nachfolgend
„CRD
IV“)
und
der
Verordnung
EU
Nr. 575/2013,
(Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, nachfolgend „CRR“) zum 1. Januar
2014 in Kraft gesetzt.
Teil 8 der CRR verpflichtet Institute, die in den gesetzlichen Vorgaben definierten qualitativen und
quantitativen Informationen unter anderem über die Eigenmittel, die eingegangenen Risiken, die
eingesetzten Risikomanagementverfahren, die Kreditrisikominderungstechniken, belastete und
unbelastete Vermögenswerte, Verbriefungstransaktionen und Informationen zur Vergütungspolitik
mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen1.
Die State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG Gruppe („SSEHG Gruppe“ oder „Gruppe“) ist
per 04. Mai 2015 auf Grundlage einer Umstrukturierung aus einzelnen europäischen Geschäftseinheiten
der State Street Bank Luxembourg S.A. Gruppe entstanden. Die State Street Europe Holdings Germany
S.à r.l. & Co. KG („SSEHG KG“) ist eine Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 (1) Nr. 20 CRR und
gleichzeitig die EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 (1) Nr. 31 CRR.
Die State Street Bank GmbH („SSB GmbH“ oder „Bank“)2 ist gemäß Art. 11 (2) Satz 2 CRR das
übergeordnete Institut der Gruppe und erstellt damit den konsolidierten Offenlegungsbericht für die
Gruppe. Gleichzeitig kommt die SSB GmbH, als bedeutendes Tochterunternehmen der SSEHG KG, den
Verpflichtungen auf Institutsebene resultierend aus Art. 13 (2) CRR nach.
Der vorliegende Offenlegungsbericht der SSEHG Gruppe zielt darauf ab, den aufsichtsrechtlichen
Transparenzvorschriften zu entsprechen, um Marktteilnehmern eine angemessene Einschätzung und
Beurteilung des gruppenspezifischen Risikoprofils und der Eigenmittelausstattung zu ermöglichen.
Die länderspezifische Berichterstattung und die Offenlegung der Kapitalrendite der SSB GmbH nach
§26a (1) Satz 2 bis 4 KWG erfolgt im Rahmen der Veröffentlichung des Konzernabschlusses der SSEHG
Gruppe im Bundesanzeiger3 als Anlage zum Konzernanhang.
Grundlage für die in diesem Bericht ausgewiesenen Werte ist der aufsichtsrechtliche
Konsolidierungskreis. Die Ermittlung der Angaben erfolgt gemäß dem Rechnungslegungsstandard des
Handelsgesetzbuchs („HGB“).
Der Offenlegungsbericht basiert in weiten Teilen auf dem geprüften Konzernabschluss der SSEHG
Gruppe und dem Jahresabschluss der SSB GmbH jeweils zum 31. Dezember 2015, insbesondere den
entsprechenden Lageberichten.
Bei quantitativen Angaben sind rundungsbedingte Differenzen möglich.
Darüber hinaus sind Institute verpflichtet, auch die mögliche Notwendigkeit einer unterjährigen Offenlegung zu
prüfen. Die SSEHG Gruppe hat in diesem Zusammenhang zum 30. Juni 2015 erstmalig eine konsolidierte
unterjährige Offenlegung relevanter Informationen vorgenommen.
2 Die State Street Bank GmbH wurde zum 05. April 2016 in State Street Bank International GmbH umfirmiert.
3Veröffentlicht
und einsehbar unter www.bundesanzeiger.de, unter Startseite/ Suchen, Suchbereich
„Rechnungslegung/Finanzberichte“, Suchbegriff „State Street Europe Holdings“
1
5
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2
Allgemeine Informationen
2.1
Konzernhintergrund (Art. 436 CRR)
Die Bildung der State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG Gruppe im Mai 2015 erfolgte im
Hinblick auf eine Optimierung der Konzernstruktur insbesondere in Bezug auf effiziente Betriebsabläufe
sowie eine bestmögliche risiko- und ertragsadäquate Kapitalallokation.
Die SSEHG Gruppe besteht zum 31. Dezember 2015 aus folgenden Gesellschaften:





State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG, München, Deutschland
State Street Europe Holdings Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
State Street Holdings Germany GmbH, München, Deutschland
State Street Bank GmbH, München, Deutschland
State Street Finanz GmbH, Zürich4, Schweiz
Zum 31. Dezember 2015 (nachfolgend „Berichtsstichtag“) besteht eine direkte strategische Beteiligung
der State Street Bank GmbH an der State Street Finanz GmbH, Zürich, Schweiz.
Die ehemalige direkte Beteiligung der State Street Bank GmbH an der State Street Holdings Italy S.r.l.
(„SSHI“), Mailand, Italien, und die über diese Gesellschaft bestehende indirekte Mehrheitsbeteiligung an
der State Street Bank S.p.A. („SSB S.p.A.“), Mailand, Italien ist infolge der unterjährigen Verschmelzung
dieser Gesellschaften mit der SSB GmbH entfallen.
Mittelbare Anteilseigner der Gruppe sind die State Street Corporation (“SSC“), Boston, USA, die State
Street Bank and Trust Company („SSBT“), Boston, USA, die State Street International Holdings („SSIH“),
Boston, USA, die State Street International Holdings Switzerland GmbH, Steinhausen, Schweiz und die
State Street International Holdings UK Limited, London, Großbritannien. Die Anteile der SSEHG Gruppe
werden unmittelbar von der State Street Europe Holdings Switzerland GmbH, Steinhausen, Schweiz
gehalten.
Die SSEHG Gruppe unterliegt zum Berichtsstichtag der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank
(„EZB“) sowie der nationalen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(„BaFin“) und die Deutsche Bundesbank. Darüber hinaus gelten die nationalen Regularien der einzelnen
europäischen Länder, in denen die SSB GmbH Zweigniederlassungen und Zweigstellen unterhält.
Als indirekte Töchter einer US-amerikanischen Bank sind von der SSEHG KG, der SSB GmbH und damit
auch der SSEHG Gruppe neben den oben genannten Regularien auch bestimmte US-amerikanische
Gesetze und Regelungen einzuhalten. SSC, SSBT und SSIH unterliegen unter anderem der Aufsicht und
den Regularien des Direktoriums des US-Zentralbankensystems (“Federal Reserve Bank“).
Die State Street Fondsleitung AG wurde zum 28. Juli 2015 in State Street Finanz AG und zum 7. Dezember 2015 in
State Street Finanz GmbH umfirmiert.
4
6
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2.2
Konsolidierung
2.2.1
Konsolidierungsanforderungen aus bankenaufsichtsrechtlicher und bilanzieller Sicht (Art.
436 b) CRR)
Die aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Konsolidierung (i.S.d. Art. 18 CRR) wird auf der Ebene der
SSEHG KG vorgenommen. Der Konsolidierungskreis mit der SSEHG KG als Mutterunternehmen schließt
sämtliche zuvor erwähnten Tochtergesellschaften der SSEHG KG - mit Ausnahme der State Street
Finanz GmbH - ein. Eine Konsolidierung der State Street Finanz GmbH in bankenaufsichtsrechtlicher
Hinsicht erfolgt aufgrund einer Freistellung nach Art. 19 (1) CRR i. V. m. § 31 (3) Satz 1 und 2 KWG a.F. 5
nicht. Eine handelsrechtliche Konsolidierung der State Street Finanz GmbH wird im Einklang mit dem
HGB aus Materialitätsgesichtspunkten nicht vorgenommen.
2.2.2
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Zum Berichtsstichtag besteht eine direkte strategische Beteiligung der SSEHG Gruppe an der State
Street Finanz GmbH, Zürich, Schweiz.
Anteile an verbundenen Unternehmen (sonstige Beteiligung, nicht börsennotiert) werden zu
Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag
bilanziert. Sofern die Gründe für eine Wertminderung in früheren Geschäftsjahren entfallen sind,
erfolgen Zuschreibungen bis zur Höhe des Zeitwerts, maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten.
Im Berichtszeitraum wurde eine Zuschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der State Street Finanz
GmbH in Höhe von 0,7 Mio. EUR vorgenommen. Somit beträgt sowohl der Buchwert als auch der
beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2015 10,9 Mio. EUR.
Der Beteiligungsbuchwert der SSHI in Höhe von 464,0 Mio. EUR ging im Rahmen der
grenzüberschreitenden Verschmelzung der SSB S.p.A. und der SSHI mit der SSB GmbH unter.
Weitere kumulierte, realisierte Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und Abwicklungen sind im
Berichtszeitraum nicht angefallen. Unrealisierte bzw. latente Neubewertungsgewinne oder -verluste
waren im Berichtszeitraum nicht zu berücksichtigen.
2.2.3
Einschränkungen und andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Eigenmitteln
innerhalb der Gruppe (Art. 436 c) CRR)
Die Möglichkeit zur Übertragung von Finanzmitteln innerhalb der Gruppe ist grundsätzlich möglich,
kann aber aufgrund von bestehenden bankenaufsichtsrechtlichen Mindesteigenmittelanforderungen
oder auch anderen rechtlichen Verpflichtungen oder Restriktionen, die der Gruppe, ihren
übergeordneten Unternehmen oder den einzelnen Gesellschaften der Gruppe auferlegt wurden,
beschränkt sein.
Mit Ausnahme grundsätzlich relevanter regulatorischer Genehmigungspflichten bestehen innerhalb der
bankenaufsichtsrechtlichen Gruppe (Konsolidierung auf Ebene der SSEHG KG) derzeit keine
Einschränkungen oder andere bedeutende Hindernisse für die Übertragung von Finanzmitteln oder
Eigenmitteln. In der Gruppe können jederzeit Finanzmittel oder Eigenmittel übertragen werden, wenn
die Notwendigkeit dazu besteht.
5
KWG in der bis 01.01.2014 gültigen Fassung.
7
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2.3
Geschäftsmodell
Die SSEHG Gruppe wurde im Mai 2015 in der Folge der Umstrukturierung der europäischen
Unternehmenseinheiten als neuer europäischer Teilkonzern (nachfolgend Konzern) der State Street
Corporation gegründet. Die SSEHG KG, München löste damit die vorherige Muttergesellschaft State
Street Bank Luxembourg S.A., Luxembourg in deren Rolle als EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft ab.
Die nachfolgende Berichterstattung beinhaltet daher das Rumpfgeschäftsjahr beginnend vom 4. Mai bis
31. Dezember 2015 (nachfolgend „Berichtsperiode“) des neuen europäischen Teilkonzerns der State
Street Corporation.
Die SSB GmbH München, aufsichtsrechtlich übergeordnetes CRR-Institut der Gruppe, stellt als
rechtliche Einheit mit ihren europäischen Niederlassungen die einzige operative Gesellschaft des
Konzerns dar. Die SSB GmbH wurde im Jahr 1970 als Anbieter von innovativen Lösungen im Bereich des
globalen Wertpapierverwahrungs- und Wertpapierverwaltungsgeschäfts gegründet. Sie ist seit 1994
Einlagenkreditinstitut und bietet seit 1996 das volle Dienstleistungsspektrum einer Verwahrstelle im
deutschen und europäischen Markt an.
Mit Hauptsitz in München agierte die SSB GmbH im Jahr 2015 mit einer inländischen
Zweigniederlassung in Frankfurt am Main, einer ausländischen Zweigstelle in Zürich sowie
Zweigniederlassungen in Amsterdam, Mailand (zusätzlicher Standort in Turin), London, Wien,
Luxemburg und Krakau mit insgesamt 3.522 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt. Darüber hinaus
existiert seit dem 9. November 2015 eine Repräsentanz in Kopenhagen.
Abbildung 1: Geographische Verteilung der Beteiligungen, Zweigstellen, Zweigniederlassungen und
Repräsentanzen
Die SSB GmbH konzentriert sich auf die spezifischen Anforderungen der ausschließlich institutionellen
Kunden über den gesamten Investmentzyklus. Das Kerngeschäft besteht im Wesentlichen aus der
8
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Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren („custody only“), dem Verwahrstellengeschäft inklusive
Reporting-Dienstleistungen für Vermögensverwalter sowie unterstützenden Tätigkeiten im Middle- und
Back-Office-Bereich für Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Darüber hinaus gehören folgende weitere Tätigkeiten zum Dienstleistungsangebot:





Finanzkommissionsgeschäfte und Abschlussvermittlung von Investmentanteilen („agent fund
trading“)
Finanzkommissionsgeschäfte
und
Clearing
Dienstleistungen
für
börsennotierte
Terminkontrakte- (zum einen über direkte Mitgliedschaften an international relevanten Börsen
und bei Clearing Organisationen (EUREX und ICE Clear Europe) oder indirekt über
zwischengeschaltete Broker)6
Fremdwährungstermingeschäfte in Form des Eigenhandels
Wertpapierdienstleistungen in Form des Eigengeschäfts im Zusammenhang mit dem Enhanced
Custody-Geschäft
Abschlussvermittlung in Wertpapierleihe-Transaktionen sowie die Verwaltung von im Rahmen
von Wertpapierleihe-Transaktionen gestellten Sicherheiten
Im Zusammenhang mit dem Kerngeschäft (Verwahrstellengeschäft) bietet die SSB GmbH auch das
Kredit- und Devisengeschäft an und betreibt Geldmarktgeschäfte. Außerdem tätigt die Bank Anlagen in
Wertpapieren, die dem Anlagebuch zugeordnet werden.
Die SSB GmbH hat ein externes Rating der Ratingagentur Standard & Poor‘s Financial Services LLC von
AA-. Dieses wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2015 seitens der Ratingagentur überprüft und
bestätigt.
3
Risikomanagement
3.1
Struktur und Organisation der Risikosteuerung (Art. 435 CRR)
Die Geschäfte der SSEHG KG werden gemäß Gesellschaftervertrag von einem geschäftsführenden
Kommanditist geführt. Entscheidungen auf Einzelinstitutsebene und auf SSEHG Gruppenebene werden
vom jeweiligen zuständigen Organ/ Entscheidungsträger getroffen, also von der Geschäftsleitung der
SSB GmbH und/ oder vom geschäftsführenden Kommanditist der SSEHG KG. Zur Sicherstellung einer
ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation (inklusive Risikomanagement) auf Gruppenebene existiert
eine Dienstleistungsvereinbarung („Service Level Agreement“) zwischen der SSEHG KG, der SSB GmbH
und allen von der Gruppe umfassten Gesellschaften.
Die Geschäftsleitung der SSB GmbH ist oberstes Kompetenz- und Entscheidungsgremium für das
Risikomanagement und verantwortlich für die Implementierung angemessener Risikomanagementverfahren. Die Geschäftsleitung der Bank bzw. der geschäftsführende Kommanditist der SSEHG KG
stellen sicher, dass das Risikomanagementsystem auf Basis der geschäftsstrategischen Ausrichtung
und hinsichtlich des Risikoprofils der Bank/ Gruppe angemessen ist.
6
Diese Dienstleistung wird in 2016 eingestellt.
9
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Die Geschäftsleitung ist in diesem Zusammenhang unmittelbar verantwortlich für die Festlegung der
Managementziele, die Determinierung der Risikostandards und –messmethoden, die Festlegung der
Risikotoleranz sowie für die Risikosteuerung einschließlich der ökonomischen (Risiko-)Kapitalallokation
und Limitierung. Die entsprechenden Vorgaben der Geschäftsleitung sind Inhalt der Geschäftsstrategie
sowie der daraus abgeleiteten Risikostrategie.
Die Risikocontrolling-Funktion gemäß AT 4.4.1 Tz. 2 der MaRisk wird bei der SSB GmbH durch den
Bereich „Risk Management“ wahrgenommen, wobei der Leiter Risikocontrolling auch auf Ressourcen
aus anderen Bereichen der Bank zugreifen kann, um die anfallenden Aufgaben vollumfänglich erledigen
zu können. Während die Risikocontrolling-Funktion gesamtheitlich für die Ausgestaltung des
Risikomanagements verantwortlich ist, ist die operative Verantwortung für das Risikomanagement je
nach Risikoart auf unterschiedliche Abteilungen verteilt.
Der Bereich Risk Management ist zentral für die Entwicklung und die Definition der
Risikomanagementprozesse zuständig und deckt hierbei alle relevanten Risikoarten ab. Risk
Management ist insbesondere für die Definition der Methoden zur Risikoidentifizierung,
Risikoüberwachung, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung zuständig.
Durch die Einbettung in den konzernweiten Risikomanagementprozess und in die
Risikomanagementorganisation der State Street Corporation dient Risk Management auch als
Schnittstelle und Koordinator für die Risikomanagementfunktion auf Ebene der State Street Corporation.
Das laufende Risikomanagement, d.h. die geschäftsbezogene Identifizierung, Beurteilung und
Überwachung der Risiken, wird dezentral von verschiedenen Abteilungen innerhalb der SSB GmbH
wahrgenommen. Der zentrale Bereich Risk Management ist hierbei unterstützend tätig und stellt sicher,
dass die einzelnen Abteilungen dieser Aufgabe im Einklang mit der existierenden Risiko- und
Überwachungskultur und den entsprechenden konzernweiten Vorgaben der State Street Corporation
nachkommen und die von Risk Management auf Basis geltender bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben
entwickelten Konzepte und Methoden implementieren.
In der Einheit „Credit Risk“, die organisatorisch dem Risk Management zugeordnet ist, erfolgt die
Überwachung der Adressenausfallrisiken aller Kreditportfolien sowie die Genehmigung der internen
Ratings der Kunden und Kontrahenten.
Für die Steuerung, Überwachung und Berichterstattung bezüglich der Zinsänderungsrisiken in der
Gruppe sind die Bereiche Finance, Treasury und Risk Management verantwortlich. Liquiditätsrisiken
(inklusive Stress Tests) werden von den Bereichen Finance, Treasury und Risk Management gemessen,
überwacht und regelmäßig berichtet.
In Bezug auf den mehrstufigen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal
Capital Adequacy Assessment Process: ICAAP) – bestehend aus der laufenden Risikoidentifizierung, der
(Risiko-) Kapitalallokation bzw. -limitierung, der mehrjährigen Risiko- und Kapitalplanung, der
laufenden Risikoquantifizierung, der Durchführung von Stresstests (inkl. inverser Stresstests), der
Risikokonsolidierung auf Instituts- bzw. Gruppenebene und letztendlich für die Gesamtbanksteuerung
bzw. Überwachung der Kapitaladäquanz unter Risiko-Rendite-Gesichtspunkten wird auf Mitarbeiter des
Finance-Bereichs zurückgegriffen.
10
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Zur Umsetzung der Risikomanagement-Ziele und zu übergreifenden (Risiko-) Steuerungszwecken sind
ein Risikomanagement- („MaRisk“-) und ein Asset-Liability-Komitee („ALCO“) eingerichtet. Im
Geschäftsjahr 2015 tagten die genannten Komitees quartalsweise. Daneben ist ein MaSan-Komitee7
etabliert, welches im Geschäftsjahr 2015 viermal einberufen wurde. Das MaSan-Komitee ist zuständig
für die Vorbereitung, Implementierung und Aktualisierung des Sanierungsplans 8 der Gruppe sowie für
dessen Umsetzung im Falle von potentiellen Krisensituationen. Die folgende Abbildung stellt die
Struktur des Risikomanagements und der relevanten Komitees dar.
Abbildung 2: Risikomanagement- und Komiteestruktur
Die genauen operativen Zuständigkeiten für das Risikomanagement der einzelnen Risikoarten sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen:
MaSan steht für Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen
Informationen zum Sanierungsplan der SSEHG Gruppe können unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.statestreet.com/content/dam/statestreet/officelocations/RRP_at_SSEHG Group_2015.pdf
7
8
11
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Tabelle 1: Operative Zuständigkeiten für das Risikomanagement nach Risikoarten
Das Risikomanagement der Gruppe/ Bank umfasst auch die internen Kontrollverfahren bestehend aus
dem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision. Die Interne Revision ist organisatorisch dem
Sprecher der Geschäftsleitung unterstellt und berichtet unabhängig an die gesamte Geschäftsleitung.
Der in den MaRisk strikt geforderten Funktionstrennung zwischen Markt und Marktfolge bzw. zwischen
Handel, Abwicklung / Kontrolle und Risikocontrolling wird bei den internen Kontrollverfahren
aufbauorganisatorisch auf sämtlichen Hierarchiestufen Rechnung getragen.
Um die geschäftlichen Aktivitäten und die zugehörigen Prozesse angemessen zu definieren und zu
dokumentieren, hat sowohl die Gruppe als auch die Bank Strategien und Organisationsrichtlinien
etabliert.
Die für das Risikomanagement relevanten Strategien und Organisationsrichtlinien sind wie folgt:








Geschäftsstrategie (inklusive Global Treasury Strategie, IT Strategie und Outsourcing-Strategie)
Risikostrategie
Risk Appetite Statement
Richtlinie zum Strategieprozess gemäß AT 4.2. Tz. 4 MaRisk
Kompetenzordnung
ICAAP Framework / Risikotragfähigkeitskonzept
ILAAP Framework
Sanierungsplan
Alle Strategien, Richtlinien und Organisationsrichtlinien werden regelmäßig auf ihre Aktualität hin
überprüft, bei Bedarf angepasst und entsprechend neu genehmigt.
Im Rahmen obiger Organisationsrichtlinien sind auf Bank- und Gruppenebene grundlegende Prinzipien
für das Risikomanagement definiert und implementiert, welche das Gesamtrisikoprofil adäquat
abbilden. Das Risikoprofil wird regelmäßig anhand von geeigneten Frühwarnindikatoren und Kennzahlen
überwacht und entsprechend gesteuert, wobei das Geschäftsmodell unter Berücksichtigung von
etwaigen neuen Produkten und Dienstleistungen die jeweilige Basis für die Aktualisierung des
Gesamtrisikoprofils bildet.
Die jeweiligen Risikomanagementziele sowie die Risikomanagementpolitik inklusive entsprechender
Risikotoleranzen werden im folgenden Abschnitt 3.2 für jede wesentliche Risikokategorie separat
erläutert.
12
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3.2
Wesentliche Risikoarten
Grundsätzliche Risiken für die Bank bzw. die Gruppe entstehen aus den Kern- und
Nebengeschäftsfeldern des Investment Servicing. Die relevanten Risikoarten für die Bank bzw. die
Gruppe sind dabei:









Adressenausfallrisiken9
Marktpreisrisiken10
Operationelle Risiken
Beteiligungsrisiken
Geschäftsrisiken
Liquiditätsrisiken
Konzentrationsrisiken (resultierend aus Risikokonzentrationen in den einzelnen Risikoarten)
Risiken aus Pensionsverpflichtungen
Reputationsrisiken (resultierend aus Reputationsrisiken in den einzelnen Risikoarten)
Dabei sind Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken,
Konzentrationsrisiken, Geschäftsrisiken und Reputationsrisiken auf Basis des Gesamtrisikoprofils der
Bank bzw. aufgrund der Vorgaben gemäß MaRisk als wesentlich eingestuft.
Aufgrund der bereits erwähnten Umstrukturierung in der Unternehmensstruktur von State Street in
Europa und einem damit verbundenen Wegfall von konzerninternen Darlehen, werden
Beteiligungsrisiken seit Mitte 2015 nicht mehr als wesentlich eingestuft.
Insgesamt ergeben sich aus der Wesentlichkeitsanalyse der einzelnen Risikokategorien keine
signifikanten Unterschiede zwischen SSB GmbH und der SSEHG Gruppe, da die Risiken nahezu
ausschließlich auf Ebene der einzigen operativen Einheit des Konzerns, der SSB GmbH entstehen.
Im Folgenden werden die wesentlichen Risikoarten und die zugehörige risikostrategische Ausrichtung
näher erläutert.
3.2.1
Adressenausfallrisiken
Risikodefinition
Bilanzielle Adressenausfallrisiken sind die Gefahr von Verlusten von derzeitigen oder künftigen
Einnahmen oder Kapital aufgrund der Unfähigkeit eines Schuldners, die vereinbarten vertraglichen
Rückzahlungsbedingungen zu erfüllen. Das Risiko beinhaltet auch Kontrahentenrisiken aus
Transaktionen, die außerhalb der Bilanz zu erfassen sind.
Für die unterschiedlichen Stufen ab der Fälligkeit einer Zahlung sind bei der Gruppe die folgenden
Definitionen gültig:
Analog zur Nomenklatur der CRR bzw. den MaRisk werden die Begriffe Kreditrisiken/ Adressenausfallrisiken
synonym verwendet.
10 Analog zur Nomenklatur der CRR bzw. den MaRisk werden die Begriffe Marktrisiken/ Marktpreisrisiken synonym
verwendet.
9
13
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Überfällig
Eine Forderung gilt als “überfällig” bzw. “in Verzug“, wenn ausstehende Beträge an Zinsen und Kapital,
d.h. Beträge, die den Fälligkeitszeitpunkt gemäß vertraglicher Vereinbarung bereits überschritten
haben, vom Schuldner noch nicht beglichen wurden. Dies ist gültig, so lange die Forderung noch nicht
als “wertgemindert“ klassifiziert ist.
Wertgemindert
Als „wertgemindert“ bzw. „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen erwartet wird, dass der
Schuldner seinen Verpflichtungen gemäß den getroffenen Vereinbarungen nachhaltig nicht
nachkommen wird. Dies kann eintreten, wenn der Schuldner nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die
vereinbarten Zahlungen zu leisten oder die getroffenen Kreditvereinbarungen nicht einhält. Dies kann
alle Zahlungsverpflichtungen eines Kunden beim Kreditgeber betreffen.
Ausfall
In Anlehnung an Art. 178 CRR gilt ein bestimmter Schuldner als “ausgefallen“, wenn eines oder beide
der folgenden Ereignisse eingetreten ist:


Aufgrund konkreter Anhaltspunkte ist der jeweilige Forderungsgläubiger der Ansicht, dass es
unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner ohne Rückgriff des Instituts auf Maßnahmen wie die
Verwertung
von
gegebenenfalls
vorhandenen
Sicherheiten
vollständig
seine
Zahlungsverpflichtungen aus Kreditgewährung gegenüber der SSB GmbH oder einem anderen
gruppenangehörigen Unternehmen der SSEHG Gruppe erfüllt.
Der Schuldner ist mit einem wesentlichen Teil seiner Gesamtschuld aus Kreditgewährung
gegenüber der SSB GmbH oder gegenüber einem gruppenangehörigen Unternehmen der
SSEHG Gruppe über mehr als 90 aufeinander folgende Kalendertage in Verzug.
Bilanzielle Adressenausfallrisiken
Risikostrategie
Der risikostrategische Ansatz sieht eine passive Vergabe von Kundenkrediten, die Inanspruchnahme
interner Kreditlinien sowie das Halten von täglich fälligen Geldern auf Kontokorrentkonten bei anderen
Banken vor. Überschüssige Liquidität wird als kurzfristige Geldanlage bei Banken mit hoher Bonität
oder in Form von Wertpapierpensionsgeschäften mit der SSBT, Boston, USA, platziert. Mittel- bis
langfristige Investitionen erfolgen durch den Erwerb von Wertpapieren, deren stark überwiegender Teil
variabel verzinslich ist. Der Konzern verfolgt grundsätzlich eine konservativ ausgerichtete Kreditpolitik.
Die Risikostrategie des Konzerns sieht darüber hinaus eine tägliche Überwachung der bilanziellen
Adressenausfallrisiken mit Hilfe eines umfassenden Limitsystems vor. Die Einrichtung von Limiten und
deren Überwachung ist ein zentraler Bestandteil der Risikosteuerung. Die Limite für die bilanziellen
Inanspruchnahmen werden intern vergeben und gegenüber Kontrahenten und Kunden in der Regel nicht
kommuniziert.
Risikosituation
Bilanzielle Adressenausfallrisiken des Konzerns resultieren aus folgenden Produkten:

Inanspruchnahmen oder Überschreitungen nicht zugesagter, interner Limite durch Kunden im
Rahmen der Depot- und Verwahrstellentätigkeit. Eine über ein AGB-Pfandrecht und
14
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










vertragliches Pfandrecht (sofern möglich) hinausgehende Besicherung erfolgt grundsätzlich
nicht
Inanspruchnahme von kommunizierten, aber jederzeit kündbaren Limiten durch bestimmte
ausgewählte Kunden
Guthaben auf Kontokorrentkonten bei anderen Banken, die in erster Linie zur Abwicklung von
Transaktionen der Kunden dienen. Eine Besicherung der Positionen erfolgt nicht
Kurzfristige Anlagen
der überschüssigen Liquidität bei Drittbanken (inklusive
Zentralnotenbanken) mit ausschließlich einwandfreier Bonität. Auf die Bestellung von
Sicherheiten wird hierbei verzichtet
Wertpapierpensionsgeschäfte mit der SSBT, Boston, USA, wobei Adressenausfallrisiken sowohl
gegenüber der SSBT, Boston, USA, als auch gegenüber den Emittenten der erworbenen
Wertpapiere bestehen
Anlagen in auf Euro lautende Wertpapiere (Asset Backed Securities, Collateralized Debt
Obligations und Residential Mortgage Backed Securities sowie Covered Bonds)
Clearing von Derivategeschäften, bei denen es zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen
Zahlung der Margin-Anforderungen an die jeweilige Börse und der Belastung des Kundenkontos
kommt
Wertpapierpensionsgeschäfte mit Banken und Kunden, im Zuge derer entsprechende
Forderungen entstehen
Darlehen an verbundene Unternehmen
Cash Forderungen gegenüber Kunden im Rahmen des Enhanced Custody-Geschäfts
Finanzkommissionsgeschäfte und Abschlussvermittlung von Investmentanteilen
Nicht festverzinsliche Wertpapiere (Investmentfondsanteile) im Rahmen der freiwilligen
Gehaltsumwandlung von Mitarbeitern zur Altersvorsorge.
Bislang bestand im Rahmen des Kreditgeschäfts – inklusive der Wertpapieranlagen – keine
Notwendigkeit zur Bildung von wesentlichen Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen. Wesentliche
Abschreibungen auf Forderungen aus dem Kreditgeschäft mussten bislang nicht vorgenommen werden.
Lediglich infolge des Zusammenschlusses der SSB S.p.A., SSHI und SSB GmbH bestand per 31.
Dezember 2015 in der Zweigniederlassung Italien ein Einzelwertberichtigungsbedarf in Höhe von 20
TEUR.
Risikoquantifizierung
Das interne Ratingsystem quantifiziert das Adressenausfallrisiko eines Kontrahenten grundsätzlich
anhand einer 15-stufigen Skala. Die Methodik entspricht dem konzernweit auf Ebene der State Street
Corporation eingesetzten, auf internen Ratings basierendem Ansatz (sog. advanced IRBA). Im Rahmen
der Wertpapierpensionsgeschäfte sowie für den Wertpapiereigenbestand werden die externen Ratings
der Agenturen Moody’s, Standard & Poor‘s und Fitch herangezogen.
Zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Adressenausfallrisiken in Säule 1 wendet die SSEHG
Gruppe den Kreditrisiko-Standardansatz (“KSA“) und die umfassende Sicherheitenmethode - im
Zusammenhang mit den Wertpapierpensionsgeschäften und den Devisengeschäften sowie im Rahmen
des „Derivative Trading and Clearing Solution“- Geschäfts - gemäß CRR an.
Die Quantifizierung der Risiken in Säule 2 erfolgt auf Basis eines internen Modells, welches die
ökonomischen Kapitalanforderungen basierend auf den internen Ratings sowie durch Szenario
Rechnungen bzw. Stresstests ermittelt.
15
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Risikomanagement
Das interne Ratingsystem ist ein zentrales Element des Managements der bilanziellen
Adressenausfallrisiken. Die erstmalige Ermittlung eines Kontrahenten Ratings erfolgt vor Aufnahme
einer Geschäftsbeziehung, so dass mögliche Adressenausfallrisiken vorab transparent gemacht werden.
Das interne Rating eines Kontrahenten wird bei der Entscheidung zur Annahme von Neukunden
berücksichtigt und bildet unter gleichzeitiger Berücksichtigung weiterer kundenspezifischer
Informationen sowie der relevanten bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben die Basis für die interne
Limitvergabe. Die Bonität der Kontrahenten und Kunden wird mindestens jährlich geprüft. Die sich
hieraus ergebenden Ratings werden dementsprechend regelmäßig aktualisiert.
Der Wertpapiereigenbestand sowie die im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte erworbenen
Papiere unterliegen einer qualitativen und quantitativen Limitierung, wobei die jeweiligen Ratings der
externen Agenturen herangezogen werden. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Überwachung in Form
von Analysen und ein szenarienbasierter Stresstest für den Wertpapiereigenbestand.
Die im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte und Devisengeschäfte sowie des „Derivative Trading
and Clearing Solution“ - Geschäfts erworbenen Papiere werden, soweit die relevanten Bedingungen der
CRR erfüllt sind, als Sicherheiten mittels der umfassenden Methode angerechnet. Im Rahmen des
ICAAP werden sämtliche Papiere unter ökonomischen Risikogesichtspunkten als Sicherheiten
herangezogen, wobei grundsätzlich ein geeigneter Sicherheitsabschlag zum Ansatz kommt.
Für Kunden, die den „Derivate Trading and Clearing Solution Service“ nutzen, werden zwei
unterschiedliche Limite vergeben. Das Initial Margin-Limit stellt das Gesamtlimit für Initial Margins aller
Futures-Geschäfte eines Kunden mit dem Konzern dar. Das unbesicherte Exposure-Limit ist ein
zusätzliches, nicht extern zugesagtes Limit, welches dazu dient, das Initial Margin-Limit ggf. ohne
zusätzliche Sicherheiten überschreiten zu können.
Außerbilanzielle bzw. derivative Adressenausfallrisiken
Risikodefinition
Außerbilanzielle Adressenausfallrisiken sind die Gefahr von Verlusten von derzeitigen oder künftigen
Einnahmen und von Kapital aufgrund der Unfähigkeit eines Schuldners, die vereinbarten vertraglichen
Bedingungen zu erfüllen. Das Risiko beinhaltet Kontrahentenrisiken aus Transaktionen, die außerhalb
der Bilanz zu erfassen sind.
Risikostrategie
Kreditrisiken, welche aus außerbilanziellen Positionen resultieren, unterliegen einem regelmäßigen und
zentralisierten Überwachungsprozess.
Risikosituation
Außerbilanzielle Adressenausfallrisiken resultieren aus kundeninduzierten Devisentermingeschäften,
dem Clearing von Derivategeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften. Zusätzlich resultieren Risiken
aus zugesagten Kreditlinien gegenüber einiger weniger Kunden. Darüber hinaus können
außerbilanzielle Adressenausfallrisiken aus noch nicht valutierten Krediten gegenüber den Emittenten
der im Rahmen der Wertpapierpensionsgeschäfte sowie des „Derivative Trading and Clearing Solution“Geschäftes erworbenen Wertpapiere bestehen.
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Risikoquantifizierung
Die Risikoquantifizierung erfolgt analog der Methodik für bilanzielle Adressenausfallrisiken.
Risikomanagement
Devisentermingeschäfte mit Kunden sowie Clearing von Derivategeschäften werden ausschließlich nur
nach Einräumung von Handelslimiten ausgeführt. Diese Handelslimite werden jeweils auf Basis der
individuellen Ratings und der jeweiligen Wertpapiervolumina der Kunden festgelegt. Eine eventuelle
Verschlechterung der Kundenbonität während der Laufzeit des Kontraktes führt grundsätzlich zu einer
intensiveren Beobachtung der Kundensituation und kann ggf. auch eine Stornierung von Transaktionen
nach sich ziehen.
Das Risikomanagement für die außerbilanziellen Adressenausfallrisiken erfolgt analog der Methodik für
bilanzielle Adressenausfallrisiken.
3.2.2
Marktpreisrisiken
Risikodefinition
Marktpreisrisiken sind definiert als die Gefahr von Verlusten von derzeitigen oder künftigen Einnahmen
und/oder Kapital aufgrund von nachteiligen Bewegungen der Marktpreise von Anleihen, Aktien und
Rohstoffen sowie Änderungen von Wechselkursen. Marktpreisrisiken können in der Bank infolge der
Tätigkeit als Market-Maker, dem Handel mit und Positionen in Wertpapieren, Währungen, Rohstoffen
oder Derivaten (auf Wertpapiere, Währungen oder Rohstoffe) entstehen.
Diese Risikoart beinhaltet aufgrund der Geschäftstätigkeiten der Bank Wechselkursrisiken,
Zinsänderungsrisiken, Risiken aus sich ändernden Marktpreisen der Wertpapiere sowie Risiken aus
einer Anpassung der Kreditbewertung (sog. Credit Valuation Adjustment Risiko – „CVA Risiko“).
Basierend auf der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Risikoidentifizierung (Risikoinventur) sind die
Risiken aus sich ändernden Marktpreisen der Wertpapiere sowie Zinsänderungsrisiken als wesentlich
eingestuft, wohingegen Wechselkursrisiken als nicht wesentlich eingestuft sind. Diese Einschätzung
führt auf Ebene der Marktpreisrisiken insgesamt zu einer Einstufung als wesentliches Risiko für den
Konzern und seine Tochtergesellschaften. Das CVA Risiko wird gemäß den Anforderungen der CRR im
Rahmen der Ermittlung der Eigenmittelanforderungen (Säule 1) mittels der Standardmethode gemäß
Artikel 384 CRR quantifiziert.
Risikostrategie
Zinsänderungsrisiken werden in einem kontrollierbaren Umfang, zur Sicherstellung eines optimierten
Aktiv-/Passivmanagements, akzeptiert. Die Risiken werden laufend überwacht und sind in den
verschiedenen Steuerungskreisen limitiert.
Der risikostrategische Ansatz der Gruppe/Bank für Wechselkursrisiken bzw. für Risiken aus sich
ändernden Marktpreisen der Wertpapiere besteht sowohl aus einer exakten Feststellung des
Marktpreisrisikos vor Annahme der entsprechenden Risikopositionen (selektiver Ansatz) als auch aus
der engen Überwachung des bereits existierenden Risikos. Die aktive Hereinnahme von Risiken aus sich
ändernden Marktpreisen der Wertpapiere ist kein Kernelement der Risikostrategie des Konzerns, aber
in begrenztem Umfang für eine effiziente Aktiv-Passivsteuerung der Bilanz notwendig.
17
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Risikosituation
Zinsänderungsrisiken können sich aus Geldmarktgeschäften, gewährten und erhaltenen Darlehen sowie
dem Wertpapiereigenbestand ergeben. Mit Ausnahme der erhaltenen und vergebenen Darlehen sowie
des Wertpapiereigenbestands ist der Großteil der zinstragenden Positionen täglich fällig. Die längeren
Laufzeiten im Wertpapiereigenbestand haben auf die Risikosituation jedoch nur geringen Einfluss, da
der Investmentschwerpunkt auf Positionen mit variabler Verzinsung und kurzfristigen
Zinsanpassungsintervallen liegt.
Das Clearing von Derivaten impliziert Marktpreisrisiken ausschließlich im Falle eines Ausfalls des
entsprechenden Kunden. Das Risiko besteht jedoch nur solange, bis die zur Besicherung
bereitgestellten Wertpapiere liquidiert werden können.
Die im Rahmen von Wertpapierpensions- oder Derivategeschäften erworbenen und zur Besicherung
herangezogenen Wertpapiere unterliegen ebenfalls dem Risiko von Marktpreisschwankungen. In diesem
Zusammenhang kann es zu Veränderungen der Höhe der besichert anzulegenden Mittel kommen.
Auch die Wertpapiere des Investment Portfolios unterliegen Marktpreisschwankungen, die zu einer
Reduzierung der Kurswerte führen können.
Darüber hinaus können in geringem Umfang Marktpreisrisiken aus nicht-festverzinslichen
Wertpapieren (Investmentfondsanteile) im Rahmen der freiwilligen Gehaltsumwandlung von
Mitarbeitern zur Altersvorsorge entstehen.
Währungsrisiken aus dem kundeninduzierten Währungsgeschäft bestehen grundsätzlich nicht, da jedes
Fremdwährungsgeschäft unverzüglich ein entsprechendes Gegengeschäft mit der Konzerngesellschaft
nach sich zieht. Fremdwährungsbestände der Kunden werden währungskongruent angelegt.
Im
Konzern
können
Marktpreisrisiken
aus
Währungskursänderungen
Fremdwährungspositionen auf eigenen Konten des Konzerns resultieren.
bezüglich
der
Risikoquantifizierung
Die Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken erfolgt unter der Säule 1 für Handelsbuchpositionen
gemäß der durch Teil 3 Titel IV Kapitel 2 CRR vorgegebenen Ermittlungsmethoden. Des Weiteren wird in
der Säule 2 zusätzlich das Zinsrisiko der Gesamtbilanz bzw. des Anlagebuches barwertig (discounted
cash flow Ansatz) in einem monatlichen Turnus in der konzernweit von der SSC genutzten AssetLiability-Management Anwendung „Quantitative Risk Management“ („QRM“) berechnet, welches neben
den durch die BaFin auf Ebene der SSB GmbH vorgegebenen Zinsschocks für das Anlagebuch weitere
Szenarien für die Veränderung der Barwerte der Gesamtbilanz simuliert.
Für die monatliche Analyse (statische Bilanzanalyse) generiert QRM basierend auf den aktuellen
Bilanzpositionen prognostizierte Cash Flows, welche für die barwertige Analyse zugrunde gelegt
werden. Die Cash Flows für strukturierte Wertpapiere werden mit Hilfe eines externen Datenanbieters
oder innerhalb von QRM modelliert. Zudem werden sowohl das angenommene Rückzahlverhalten als
auch eventuell eingebettete Optionen in regelmäßigen Abständen überwacht und falls notwendig
entsprechend angepasst.
Unbefristete Kundeneinlagen werden aktuell konservativ mit einer niedrigen Duration, mit zum Teil
täglichen Zinsanpassungen, modelliert.
18
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Aktuell legt die Gruppe den Schwerpunkt auf die barwertige Ermittlung des Zinsänderungsrisikos und
arbeitet an einer stetigen Weiterentwicklung des aktuellen Modells als auch an der Implementierung
zusätzlicher Kennzahlen zur Bestimmung des Zinsänderungsrisikos (z.B. GuV-Betrachtung, plötzliche
Neigungen und Änderungen in der Form der Zinsstrukturkurve).
Den größten Beitrag zum Zinsänderungsrisiko auf Gruppenebene trägt aktuell der Wertpapiereigenbestand, der wie bereits ausgeführt vorwiegend aus variabel verzinslichen Positionen besteht. Da
die Kundeneinlagen der Gruppe ebenfalls sehr kurzfristige Zinsanpassungsintervalle aufweisen und
damit ebenfalls nur einen geringen Beitrag zum Zinsänderungsrisiko leisten, zeigt die Gruppe insgesamt
Zinsrisiken von geringem Ausmaß.
Marktpreisrisiken aus dem Wertpapierportfolio werden in der Risikotragfähigkeitsrechnung im GoingConcern-Ansatz mittels eines internen Modells in verschiedenen Szenarien kalkuliert. Im GoneConcern-Ansatz erfolgt ebenfalls eine modellbasierte Quantifizierung ausgehend von historischen
Preisentwicklungen.
Die offenen Fremdwährungspositionen des Konzerns sind im Vergleich zu den kundeninduzierten,
geschlossenen Währungsgeschäften der Höhe nach vernachlässigbar und werden für Zwecke der Säule
1 gemäß CRR quantifiziert. Eine Bewertung dieser immateriellen Beträge erfolgt im Rahmen der
Erstellung der monatlichen Bilanzen.
Die Anrechnungsbeträge für Markt- und Abwicklungsrisikopositionen im Standardansatz zum
31. Dezember 2015 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
Tabelle 2: Eigenmittelanforderungen für Markt- und Abwicklungsrisikopositionen gemäß Art. 445 CRR
Die folgende Tabelle stellt die quantitative Auswirkung von Zinsschocks im Anlagebuch auf die
Eigenmittel der SSB GmbH zum 31. Dezember 2015 basierend auf den Vorgaben des BaFinRundschreibens 11/2011 (BA) dar. Gemäß Rundschreiben werden für die Kennziffer zusätzlich
signifikante Fremdwährungen berücksichtigt, wobei eine Wesentlichkeitsgrenze von 5 Prozent fixiert
wurde. Die Anforderungen des Rundschreibens gelten grundsätzlich nicht auf Gruppenebene, jedoch
erfolgt die Messung, Überwachung und interne Berichterstattung zusätzlich zur Einzelinstitutsebene
auch auf der konsolidierten Ebene.
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Tabelle 3: Auswirkung von Zinsschocks im Anlagebuch auf die Eigenmittel der SSB GmbH gemäß Art. 448 CRR
Risikomanagement
Das Risikomanagement für Zinsänderungsrisiken ist bei der State Street in einem dreistufigen Modell
(„Three Lines of defense“) aufgebaut. In der ersten Stufe („first line of defense“) erfasst und überwacht
Asset Liability Management die Zinsänderungsrisiken der Bank. Global Treasury Risk Management, in
der zweiten Stufe („second line of defense“), ist verantwortlich für die Errichtung der
Risikomanagementprozesse sowie für die Überwachung und Überprüfung des Risikoprofils der SSB
GmbH. Die Interne Revision garantiert in der dritten Stufe („third line of defense“) eine unabhängige
sowie objektive Bewertung des Aufbaus und der operative Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
der Bank und stellt somit den ganzheitlichen Zinsänderungsrisikoansatz sicher.
Die Ergebnisse der Simulation der Zinsänderungsrisiken werden der Geschäftsleitung monatlich
kommuniziert. Für die Einzelszenarien sind jeweils Limite implementiert, deren Auslastung und Höhe
einer regelmäßigen Überwachung unterliegen.
Im Rahmen des Wertpapierpensionsgeschäfts bzw. des Clearings von Derivategeschäften als Sicherheit
erhaltene Wertpapiere unterliegen einer täglichen Bewertung anhand aktueller Marktpreise aus einer
unabhängigen Preisquelle. Marktpreisrisiken aufgrund von Währungs- oder Preisschwankungen werden
durch Anwendung eines geeigneten Sicherheitsabschlags berücksichtigt.
Die Wertpapiere des Eigenbestandes sind dem Anlagebuch zugeordnet und werden in der Regel
während der Laufzeit nicht veräußert. Die Wertpapiere unterliegen einer qualitativen und quantitativen
Limitierung und werden im Rahmen der monatlichen Sitzungen detailliert analysiert und diskutiert.
Abschreibungen auf den Wertpapiereigenbestand waren im Geschäftsjahr 2015 nicht vorzunehmen.
Die Fremdwährungsgeschäfte mit Kunden und die jeweiligen Gegengeschäfte mit der SSBT, Boston,
USA, werden täglich auf Vollständigkeit, Deckungsgleichheit und eine korrekte Abwicklung hin
überwacht.
Die Fremdwährungspositionen aus Geschäften für eigene Rechnung unterliegen einem Limitsystem,
dessen Einhaltung ebenfalls täglich überwacht wird. Eventuelle Limitüberschreitungen werden
unverzüglich mit dem Handel geklärt, der durch Gegengeschäfte mit der SSBT, Boston, USA, dafür
sorgt, dass offene Fremdwährungspositionen durchgehend ausgeglichen werden.
20
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3.2.3
Operationelle Risiken
Risikodefinition
Operationelle Risiken sind definiert als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder
des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse
eintreten. Diese Definition schließt IT-Risiken, Auslagerungs-, Abwicklungs-, Rechts-, Compliance-,
Modell- und Verhaltensrisiken ein. Für Zwecke der Risikomessung sind Geschäfts- und
Reputationsrisiken nicht mit eingeschlossen, obgleich diese Risikoarten durch ein fundiertes
Management operationeller Risiken effektiv gesteuert werden können.
Risiken, die aus Auslagerungen resultieren (Auslagerungsrisiken), werden als eine spezielle Art des
operationellen Risikos behandelt. Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der
Wahrnehmung solcher Aktivitäten und Prozesse im Zusammenhang mit der Durchführung von
Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt
wird, die ansonsten der Konzern selbst erbringen würde.
Risikostrategie
Der risikostrategische Ansatz der Gruppe/Bank basiert auf der frühzeitigen Erkennung der
operationellen Risiken und der Sicherstellung der Angemessenheit der implementierten
risikoreduzierenden Maßnahmen. Dies beinhaltet die wirksame Steuerung operationeller Risiken unter
Einhaltung der anwendbaren bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher und bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen ist ein
grundlegender Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Hinsichtlich des Managements von Compliance-Risiken ist es das Anliegen des Konzerns, sämtlichen
gesetzlichen und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, die im Zuge der
Erbringung des Bankgeschäfts, von Finanzdienstleistungen und von Wertpapier(neben-)
Dienstleistungen einzuhalten sind. Dabei liegt die Verantwortung für die Einhaltung dieser
Anforderungen bei jedem einzelnen Mitarbeiter, sofern diese für die Aufgaben und Verantwortlichkeiten
des einzelnen Mitarbeiters einschlägig sind.
Risikosituation
Operationelle Risiken ergeben sich auf Basis der Dienstleistungen und Produkte, die der Konzern
erbringt und anbietet, aus den eingesetzten Technologien und Prozessen sowie durch den Einsatz der
Mitarbeiter, die den täglichen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Während der Einsatz von
Informationsverarbeitungssystemen der Minimierung von operationellen Risiken dienen kann, entstehen
durch die Abhängigkeit von diesen Systemen und den darauf basierenden Anwendungen wiederum neue
signifikante operationelle Risiken. Darüber hinaus resultieren signifikante operationelle Risiken aus
Prozessen mit manueller Intervention. Zusätzlich können im Rahmen von Wertpapiertransaktionen
Abwicklungsrisiken entstehen.
Auslagerungsrisiken wohnen den vom Auslagerungsunternehmen erbrachten Dienstleistungen und
Produkten, der hierfür eingesetzten Technologie und den Prozessen inne. Für die Gruppe/Bank besteht
ein Auslagerungsrisiko insbesondere durch die Abhängigkeit von einer zeitgerechten und korrekten
Dienstleistungserbringung seitens des Auslagerungsunternehmens. Bedingt durch eine steigende
Anzahl der Auslagerungen erhöht sich potentiell auch das gesamte Auslagerungsrisiko.
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Rechtliche Risiken bestehen für die Gruppe/Bank in Form des Verlustrisikos, das aus einer
Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen resultieren kann und in Form potentieller gerichtlicher
Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gruppe/Bank einhergehen
können.
Compliance-Risiken existieren sowohl aus einer externen als auch aus einer internen CompliancePerspektive.
Zum
einen
unterliegt
die
Gruppe/Bank
komplexen
gesetzlichen
und
bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, die zudem einer ständigen Weiterentwicklung
unterliegen. Zum anderen muss der Konzern sich an interne Vorgaben und Richtlinien halten, welche
u.a. von der State Street Corporation vorgegeben sind.
Operationelle Risiken können ebenfalls aus neuen Regularien, Änderungen
Geschäftsprozesse sowie zusätzlichen Auslagerungen des Konzerns entstehen.
existierender
Modellrisiken bestehen dahingehend, dass aufgrund einer fehlerhaften Entwicklung, Implementierung
oder Nutzung interner Modelle inadäquate Entscheidungen getroffen werden können, die zu finanziellen
Verlusten oder Reputationsverlusten führen können.
Verhaltensrisiken existieren beispielsweise aus dem Angebot von unangemessenen oder unerlaubten
Finanzdienstleistungen durch den Konzern.
Risikoquantifizierung
Die Risikoquantifizierung erfolgt im Rahmen der Erstellung des Risikoinventars, basierend auf
„Operational Risk Workshops“, deren Ergebnisse durch weitere Datenquellen angereichert und
verifiziert werden. Tatsächlich angefallene operationelle Gewinne und Verluste werden mit Hilfe einer
Schadenfalldatenbank strukturiert erfasst und überwacht. Hieraus werden konkrete Maßnahmen zur
künftigen Risikovermeidung abgeleitet. Auf Einzelkonto-/Portfolioebene werden darüber hinaus
qualitative Risikoratings für die Bewertung von operationellen und vertraglichen Risiken, Risiken aus der
Erbringung treuhänderischer Tätigkeit und Geldwäscherisiken erstellt.
Zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung operationeller Risiken in Säule 1 setzt der Konzern den
Standardansatz gemäß Teil 3 Titel III Kapitel 3 CRR ein. Für die Bemessung der ökonomischen
Kapitalanforderung für operationelle Risiken im ICAAP werden die - auf Basis der tatsächlich
aufgetretenen Schadensfällen geschätzten
- Verteilungsparameter
Erwartungswert und
Standardabweichung herangezogen. Auf Basis dieser Parameter erfolgt eine modellbasierte Kalkulation
der operationellen Risiken und damit einhergehend die Quantifizierung des zur Abdeckung der Risiken
erforderlichen ökonomischen Kapitals11.
Risikomanagement
Für das Management operationeller Risiken sind umfassende prozessinhärente und prozessunabhängige Risikoreduzierungsmaßnahmen im Einsatz. Die prozessinhärenten Maßnahmen
Allerdings wurde diese Methode zur Quantifizierung der operationellen Risiken in 2016 auf die von dem
amerikanischen Notenbanksystem für SSBT bereits genehmigten Scenario-basierten Ansatz geändert. Die neue
Methode zielt darauf ab, für alle operationellen Risikokategorien, die auf Basel Ebene definiert worden sind, die
Häufigkeit und Höhe der Verluste auf unterschiedlichen Konfidenzniveaus für bank-spezifischen Szenarien zu
bestimmen. Die daraus resultierende Schätzungen werden in einer Monte Carlo Simulation verarbeitet, welche die
Verteilung der Verluste für unterschiedliche Intervallen in der Säule 2 Szenarien (normal, middle und worst case)
definiert.
11
22
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
umfassen zum einen die Erkennung potentieller operationeller Risiken, bevor diese Risiken
eingegangen werden (selektiver Ansatz), und zum anderen die Analyse, Steuerung und Überwachung
bereits existierender operationeller Risiken. Die prozessunabhängigen Kontrollen bestehen aus der
Internen Revision und einem umfassenden Überwachungs- und Prüfungsprogramm, welches vom
Bereich Compliance durchgeführt wird.
Sämtliche Vertragsdokumente werden basierend auf konzernweit gültigen Standards von der zentralen
Rechtsabteilung erstellt. Bei Abweichung von diesen Standards sind spezielle Genehmigungsprozesse
implementiert.
Das sogenannte interne „Compliance Oversight Program“ bietet ein konzernweites Rahmenwerk zur
Inventarisierung der relevanten bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen, zur Kommunikation dieser
Anforderungen an die jeweils betroffenen Geschäftseinheiten, zur Dokumentation und Prüfung eines
angemessenen Kontrollkonzeptes dieser Anforderungen, sowie zur Risikobegrenzung und der
frühzeitigen Adressierung etwaiger Compliance-Feststellungen. Dieses Rahmenwerk stellt einen
umfänglichen und konsistenten Ansatz zum Management von Compliance-Risiken dar.
Der Bereich Compliance überwacht darüber hinaus sowohl das relevante gesetzliche und
bankenaufsichtsrechtliche Umfeld als auch die konzernweiten und lokal spezifischen internen
Anforderungen und schafft hiermit die Grundlage, die fortwährende Einhaltung aller Anforderungen zu
gewährleisten. Die Einhaltung der erforderlichen Kontrollen wird durch ein umfassendes und
fortwährendes Testprogramm sichergestellt.
Die künftige Entwicklung des gesetzlichen und bankaufsichtsrechtlichen Umfelds wird sowohl auf
globaler, europäischer und lokaler Ebene für alle Jurisdiktionen, in denen die Gruppe/Bank und seine
Tochtergesellschaften ansässig sind, systematisch analysiert. Letzteres dient der Ableitung des kurzund mittelfristigen Umsetzungsbedarfs zur Sicherstellung der langfristigen Einhaltung sich ändernder
gesetzlicher und bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen.
Die Gruppe/Bank verfügt über dokumentierte Rahmenbedingungen für Auslagerungen. Der Sprecher
der Geschäftsführung der operativen Einheit der Gruppe, der SSB GmbH, ist explizit für Auslagerungen
zuständig und wird durch den „Outsourcing Officer“ – in Personalunion mit dem Leiter Risk Management
– als zentrale Koordinationsstelle unterstützt. Jede geplante Auslagerungsaktivität wird hinsichtlich
ihrer Machbarkeit vor dem Hintergrund der gesetzlichen und bankenaufsichtsrechtlichen
Anforderungen geprüft.
Die mit der jeweiligen Auslagerung verbundenen Risiken werden in einer umfassenden Risikoanalyse
dargestellt. Darauf basierend wird die Wesentlichkeit der Auslagerung im Hinblick auf deren
Risikogehalt festgestellt. Art, Umfang und Komplexität der Auslagerung ist hierbei für den
Detaillierungsgrad einer solchen Risikoanalyse ausschlaggebend.
Basierend auf der Risikoeinschätzung für die entsprechenden Risikoszenarien werden risikoreduzierende Faktoren für jedes einzelne Szenario bestimmt. Das Ergebnis der Risikoanalysen
bestimmt den Überprüfungsrhythmus. Wesentliche Auslagerungen werden jährlich, unwesentliche
Auslagerungen alle drei Jahre überprüft. Zusätzlich findet eine Neueinschätzung bei signifikanter
Änderung des Risikoprofils statt.
Zur Qualitätssicherung überwacht und bewertet der Konzern bzw. die jeweilige Tochtergesellschaft
regelmäßig die Leistungen der Auslagerungsunternehmen. Regelmäßige Service Calls und
Berichterstattung der wichtigsten Messgrößen, sog. „Key Performance Indicators“ (KPIs), sind Bestandteil des Risikomanagements. Die KPIs basieren auf den beiden Hauptkriterien „Pünktlichkeit“ und
23
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„Genauigkeit“. Die Berichterstattung der KPIs findet auf täglicher, monatlicher oder vierteljährlicher
Basis statt.
3.2.4
Geschäftsrisiken
Risikodefinition
Geschäftsrisiken sind definiert als die Gefahr von unerwarteten Verlusten, die sich aus Veränderungen
im geschäftlichen und bankaufsichtsrechtlichen Umfeld ergeben. Diese Definition beinhaltet auch die
Gefahr, in der tatsächlichen Geschäftsentwicklung von der Geschäftsplanung und der Geschäftsstrategie
abzuweichen. Dabei umfassen Geschäftsrisiken strategische Risiken, das Risiko des Verlusts von
Kunden sowie das Risiko einer Fehlplanung von Erträgen und Aufwendungen.
Risikostrategie
Der risikostrategische Ansatz in der Gruppe/ Bank basiert auf der frühzeitigen Erkennung potentieller
Geschäftsrisiken und der Sicherstellung der Angemessenheit der implementierten risikoreduzierenden
Maßnahmen, soweit dies vor dem Hintergrund dieser Risikoart möglich ist.
Risikosituation
Die Ausübung einer Geschäftstätigkeit geht notwendigerweise mit Geschäftsrisiken einher, unabhängig
von der spezifischen Art des Geschäfts. Die Vielfalt der Variablen im täglichen Geschäftsumfeld macht
eine vollkommene Planungssicherheit unmöglich.
Im Speziellen resultieren Geschäftsrisiken für die Gruppe/Bank aus möglichen Änderungen im
gesetzlichen Umfeld (z.B. bei verwahrstellenspezifischen Vorschriften oder steuerlichen Aspekten).
Zusätzliche Risiken resultieren aus Kunden- und Branchenkonzentrationen sowie der Abhängigkeit von
bestehenden systemseitigen Infrastrukturen an den Finanzmärkten (z.B. Settlement-Systeme).
Geschäftsrisiken können ebenfalls durch Änderungen des globalen Geschäftsmodells sowie durch die
steigende Tendenz zu Auslagerungen bestimmter Geschäftstätigkeiten der Gruppe/ Bank bzw. von
Kunden/ anderen Konzerngesellschaften entstehen.
Risikoquantifizierung
Geschäftsrisiken weisen hohe Interdependenzen zu den anderen Risikokategorien auf, so dass sich
dieses Risiko in Teilen auch in anderen Risikokategorien auswirkt. Derzeit werden Geschäftsrisiken
nicht separat modelliert sondern über die anderen wesentlichen Risikoarten gesteuert. Des Weiteren
werden diese Risiken bei einer Realisierung über das Risikotragfähigkeitspotential abgedeckt.
Zusätzlich werden Geschäftsrisiken im Rahmen der monatlichen Risikotragfähigkeitsrechnung über die
konservativen Säule 2 capital-add-ons berücksichtigt.
Risikomanagement
Die Gruppe/Bank überwacht Veränderungen im Marktumfeld sowie Änderungen im rechtlichen und
bankaufsichtsrechtlichen Umfeld regelmäßig, um eine frühzeitige Anpassung bzw. eine fristgerechte
und vollständige Implementierung dieser Änderungen sicherzustellen.
Um das Risiko aus derartigen Veränderungen des Umfelds zu minimieren, wurden die folgenden
Kontrollen implementiert:



Mindestens jährliche Überarbeitung der Geschäftsstrategie
Vierteljährliche Erstellung einer Balanced Scorecard zur Überprüfung der Zielerreichung
Regelmäßige Feststellung der Finanzdaten
24
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



3.2.5
Überwachung der GuV auf Kundenebene
Prozess zur Anpassung der Gebührenstruktur
Anpassungsprozesse gemäß AT 8 MaRisk
Regelmäßige Überwachung des bankaufsichtsrechtlichen Umfeldes durch unterschiedliche
Abteilungen inklusive abteilungsinternem und -übergreifendem Austausch und
Berichterstattung im Rahmen des Management Reportings zu neuen regulatorischen Initiativen
Liquiditätsrisiken
Risikodefinition
Liquiditätsrisiken bezeichnen die Gefahr, Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen zu
können. Dies beinhaltet auch das Risiko hinsichtlich Refinanzierung, Marktliquidität, Risiken aus
Bonitätsverschlechterungen und Intraday Risiken.
Risikostrategie
SSB GmbH verfolgt eine konservative Liquiditätsrisikostrategie. Diese soll eine hohe Fristenkongruenz
von Aktiv- und Passivfälligkeitsprofilen gewährleisten. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen
aus stabilen Einlagen der Depot-Kunden, welche hauptsächlich in Finanzinstrumente mit kurzfristiger
Laufzeit angelegt werden. Global Treasury ist verantwortlich für die Liquiditätssteuerung und wendet bei
seiner Strategie einen Sechs-Säulen-Ansatz an, bestehend aus: Asset Management, Liability
Management, Liquiditätsrisikomanagement, Bilanzstrukturmanagement, Kapitalplanung und Global
Treasury Operations.
Risikosituation
Durch ihre europäischen Einheiten betreut State Street institutionelle Investoren und verwaltet
Finanzvermögen/-anlagen. Die Produkte und Dienstleistungen umfassen die Verwahrung und
Verwaltung von Wertpapieren, Fondsbuchhaltung, Administration, tägliche Preisermittlung,
Devisengeschäfte,
Cash-Management,
Finanzanlageverwaltung,
Wertpapierleihe
sowie
die
Anlageberatung. Hieraus folgt, dass die Bilanz der Bank Kundeneinlagen in unterschiedlichen
Währungen umfasst.
Demzufolge bestehen Verbindlichkeiten der SSB GmbH hauptsächlich aus Kundeneinlagen, vornehmlich
operative Einlagen, welche an die Dienstleistungen der Bank gekoppelt sind. Dadurch ist die SSB GmbH
ist nicht auf eine Refinanzierung durch externe Quellen auf dem Kapitalmarkt angewiesen. Die durch
Kundeneinlagen zur Verfügung gestellten liquiden Mittel werden unter Berücksichtigung
entsprechender Diversifikation in hochliquide Aktiva angelegt. Diese Aktiva bestehen im Wesentlichen
aus kurzfristigen Forderungen durch gruppeninterne Wertpapierpensionsgeschäfte mit SSBT und aus
nicht besicherten Geldmarktgeschäfte bei Zentralnotenbanken. Die übrigen Mittel werden durch den
Kauf von Wertpapieren erstklassiger Bonität investiert.
Risikoquantifizierung
Die SSB GmbH berechnet und überwacht das Liquiditätsrisiko der Bank auf täglicher/monatlicher Basis
anhand einer Reihe von Liquiditätskennziffern und -frühwarnindikatoren. Die Liquiditätskennziffern und
-frühwarnindikatoren umfassen die Liquiditätskennziffer nach der Liqiditätsverordnung („LiqV“), die
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net
Stable Funding Ratio – NSFR), sowie zusätzliche interne Liquiditätskennziffern. Zudem wird anhand
eines monatlichen Stresstests das Liquiditätsrisiko unter angespannten Marktbedingungen quantifiziert.
25
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Im Rahmen der Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist das Liquiditätsrisiko durch denjenigen Anteil des
Risikotragfähigkeitspotential abgedeckt, welches nicht zur Abdeckung der materiellen Risikoarten
bestimmt ist. Zudem hat die Bank einen ausführlichen Liquiditätsrisikotragfähigkeitsprozess („ILAAP“)
aufgesetzt, welcher jährlich oder auf ad-hoc Basis durchgeführt wird.
Risikomanagement
Wie auch bei andere Risikokategorien, ist das Risikomanagement für Liquiditätsrisiken in einem
dreistufigen Modell („Three Lines of defense“) aufgebaut. In der ersten Stufe („first line of defense“)
erfasst und überwacht Global Treasury Liquidity Risk Management die Liquiditätssituation der Bank.
Enterprise Risk Management, in der zweiten Stufe („second line of defense“), ist verantwortlich für die
Errichtung der Risikomanagementprozesse sowie für die Überwachung und Überprüfung des
Risikoprofils der SSB GmbH. Die Interne Revision garantiert in der dritten Stufe („third line of defense“)
objektive Bewertung des Aufbaus und der operative Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Bank
und stellt somit den ganzheitlichen Liquiditätsrisikoansatz sicher.
3.2.6
Konzentrationsrisiken (resultierend aus Risikokonzentrationen in den einzelnen Risikoarten)
Risikodefinition
Risikokonzentrationen umfassen
a.
Risikopositionen gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe eine
Risikokonzentration darstellen,
b. Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb einer Risikoart
(„Intra-Risikokonzentrationen“) entstehen sowie
c. Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene
Risikoarten hinweg (durch gemeinsame Risikofaktoren oder durch Interaktionen verschiedener
Risikofaktoren unterschiedlicher Risikoarten - „Inter-Risikokonzentrationen“) entstehen.
Risikostrategie
Der risikostrategische Ansatz in Bezug auf Konzentrationsrisiken basiert auf der weitest möglichen
Vermeidung von Konzentrationsrisiken unter Berücksichtigung des spezifischen Geschäftsmodells der
Gruppe/Bank. Dabei werden in einem ersten Schritt potentielle Risikokonzentrationen identifiziert und
nachfolgend so weit wie möglich begrenzt. Bestehende Konzentrationsrisiken unterliegen qualitativen
und quantitativen Überwachungsprozessen.
Risikosituation
Signifikante Risikokonzentrationen sind potentiell sowohl in als auch zwischen allen für die Gruppe /
Bank wesentlichen Risikoarten vorhanden: Adressenausfall-, Marktpreis-, Operationelle, Liquiditäts-,
sowie Geschäftsrisiken. Konzentrationen in bestimmten Produkten und Geschäftsarten, Kontrahenten
und Ländern stellen dabei die größten Risikokonzentrationen dar.
Risikoquantifizierung
Die Quantifizierung der Konzentrationsrisiken erfolgt durch einen Bottom-Up-Szenario-Ansatz. Die
möglichen quantitativen Auswirkungen von Stresstests werden bei der Validierung des Kapitalbedarfs
sowie bei der Messung der Auslastung des Risikoappetits berücksichtigt. Zur Abdeckung der
Konzentrationsrisiken bei der Bemessung der internen Kapitalanforderung im Rahmen des ICAAPs wird
in Abhängigkeit der Höhe der Einzelrisiken ein Risikopuffer angesetzt.
26
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Risikomanagement
Die prozessinhärenten Maßnahmen zur Steuerung von Konzentrationsrisiken umfassen zum einen die
Analyse potentieller Konzentrationsrisiken, bevor diese Risiken eingegangen werden (selektiver Ansatz)
und zum anderen die Analyse, Steuerung und Überwachung bereits existierender Konzentrationsrisiken.
Die aufgrund von Geschäften für eigene Rechnung entstehenden Positionen unterliegen einem
Limitsystem auf Länder-, Kunden/Kontrahenten- und Anlageklassen-Ebene.
3.2.7
Reputationsrisiken (resultierend aus Reputationsrisiken in den einzelnen Risikoarten)
Risikodefinition
Reputationsrisiken umfassen die Gefahr potentieller Verluste resultierend aus der negativen
Wahrnehmung der Gruppe bzw. der Bank durch Kunden, Kontrahenten, Anteilseignern, Investoren oder
Aufsichtsbehörden.
Risikostrategie
Der risikostrategische Ansatz in Bezug auf Reputationsrisiken basiert auf der frühzeitigen Erkennung
potentieller Reputationsrisiken und der Sicherstellung der Angemessenheit der implementierten
risikoreduzierenden Maßnahmen, soweit dies vor dem Hintergrund dieser spezifischen Risikoart
möglich ist.
Risikosituation
Reputationsrisiken sind implizit mit allen für die Gruppe/Bank wesentlichen Risikoarten verbunden:
Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken, Beteiligungsrisiken
sowie Geschäftsrisiken.
Risikoquantifizierung
Reputationsrisiken weisen hohe Interdependenzen zu den anderen Risikokategorien auf, so dass sich
dieses Risiko in Teilen auch in anderen Risikokategorien auswirkt. Derzeit werden Reputationsrisiken
nicht separat modelliert sondern zum einen implizit über die anderen wesentlichen Risikoarten
gesteuert sowie zum anderen über das ausreichend freie Risikokapital abgedeckt. Zusätzlich werden
diese Risiken im Rahmen der monatlichen Risikotragfähigkeitsrechnung über die konservativen Säule 2
capital-add-ons berücksichtigt.
Zudem erfolgt eine Quantifizierung durch einen Bottom-Up-Szenario-Ansatz in Form von Stresstests,
welche die finanziellen Auswirkungen von Reputationsrisiken bei der Validierung des Kapitalbedarfs
sowie bei der Messung der Auslastung des Risikoappetits berücksichtigen.
Risikomanagement
Zur Steuerung von Reputationsrisiken ist unter anderem ein Beschwerdemanagement implementiert.
Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit Kunden im Rahmen von „Client Service
Meetings“ sowie eine laufende Analyse und Überwachung der Kundenzufriedenheit sowie der
Darstellung der Gruppe/Bank in den Medien.
27
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3.3
Nicht wesentliche Risiken
Über die vorstehend genannten wesentlichen Risiken hinaus umfasst das Risikomanagement der
Gruppe auch Beteiligungsrisiken sowie Risiken aus der Übernahme von Pensionsverpflichtungen, die
jedoch in Bezug auf den Umfang als nicht wesentlich einzustufen sind.
Beteiligungsrisiken sind die Gefahr potentieller Verluste aus Beteiligungen, resultierend aus dem
Ausfall von Dividendenzahlungen, aus (Teil-) Abschreibungen oder Veräußerungsverlusten.
Die Gruppe hält eine direkte Beteiligung an der State Street Finanz GmbH, Zürich, Schweiz. Der
risikostrategische Ansatz sieht vor, diese Risiken zu akzeptieren sowie durch angemessene qualitative
und quantitative Maßnahmen zu überwachen und zu steuern.
Risiken aus der Übernahme von Pensionsverpflichtungen sind durch vertragliche oder anderweitig
geartete Verpflichtungen im Rahmen eines Pensionsplans begründet. Bei der Gruppe bestehen diese
Risiken aus Pensionsplänen, im Rahmen derer Mindestzusagen gemacht werden. Diese Risiken können
schlagend werden, falls zum Zeitpunkt der Fälligkeit einer Pensionszahlung das hierfür im Pensionsplan
zur Verfügung stehende Kapital nicht ausreicht, diese Pensionszahlung zu leisten. Der
risikostrategische Ansatz ist es, die aus der Übernahme von Pensionsverpflichtungen im Rahmen
existierender Pensionspläne entstehenden Risiken, sofern nicht über den Pensionssicherungsverein
abgedeckt, zu akzeptieren.
3.4
Risikoberichterstattung (Art. 435 (2) e) CRR)
Die laufende Berichterstattung zur Risikolage der Gruppe/Bank ist durch ein umfangreiches
Berichtswesen an die Geschäftsleitung der Bank, an den geschäftsführenden Kommanditist der SSEHG
KG und andere relevante Gremien und Funktionen sichergestellt. Neben der Risikoberichterstattung
innerhalb der im Unterkapitel 3.1 dargestellten Komitees wird die Risikolage an die Geschäftsleitung der
Bank und an den geschäftsführenden Kommanditist zusätzlich wie folgt kommuniziert:



3.5
mittels des monatlichen Berichts im Rahmen des Managementinformationssystem („MIS“) der
Gruppe/ Bank
hinsichtlich der wesentlichen Risikoarten mehrmals täglich, täglich zum Geschäftsschluss,
wöchentlich, monatlich, quartalsweise und jährlich
ad-hoc bei wesentlichen Veränderungen der Risikosituation
ICAAP – Sicherstellung der Risikotragfähigkeit
Ein wesentlicher Baustein des Risikomanagementsystem der Gruppe/Bank ist die dauerhafte
Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. In diesem Zusammenhang ist eine durchgehend angemessene
Kapitalausstattung auf Basis einer effektiven Steuerung der Risikotragfähigkeit sichergestellt.
Im Hinblick auf diese Anforderung ist in der Gruppe/Bank ein interner Prozess zur Sicherstellung der
Risikotragfähigkeit
(Internal
Capital
Adequacy
Assessment
Process
–
ICAAP
bzw.
Risikotragfähigkeitskonzept gemäß § 25a KWG und den MaRisk) implementiert. Im Rahmen dieses
Prozesses, der in sieben Prozessschritten durchlaufen wird, erfolgt die Identifizierung, Messung und
Überwachung der wesentlichen Risiken und nachfolgend eine Gegenüberstellung der Risikowerte mit
dem vorhandenen Risikotragfähigkeitspotential, im Wesentlichen basierend auf den Eigenmitteln der
28
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Gruppe/Bank. Primär steuerungsrelevant ist für die Gruppe/ Bank ein Going-Concern-Ansatz mit GuV/bilanzorientierter Ableitung des Risikotragfähigkeitspotential. Die Struktur des ICAAP kann der
nachfolgenden Abbildung entnommen werden:
Abbildung 3: ICAAP-Struktur
Das Risikotragfähigkeitskonzept basiert auf einem sogenannten „Säule-1-Plus“-Ansatz. Neben den
bankenaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen (Säule 1) wird der ökonomische Kapitalbedarf
für alle wesentlichen Risikoarten mittels interner Risikomessverfahren ermittelt. Der ICAAP
berücksichtigt damit sowohl die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen aus der Säule 1 nach CRR
als auch den ökonomischen Kapitalbedarf aller wesentlichen Risikoarten in Säule 2.
Zur Deckung des ökonomischen Risikokapitalbedarfs wird auf jede wesentliche Risikoart ein Teil des
Risikodeckungspotentials allokiert. Auf Basis dieser Limitierung in Form der Kapitalallokation werden
die einzelnen Risiken der Höhe nach begrenzt und Risikokonzentrationen gesteuert. Darüber hinaus
wird im Rahmen der Kapitalallokation stets ausreichend Kapitalpuffer für nicht-wesentliche Risiken,
Extremsituationen und künftiges organisches und anorganisches Wachstum bereitgestellt.
29
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Die laufende Einhaltung der bankenaufsichtsrechtlichen und ökonomischen Kapitalanforderungen wird
durch die regelmäßige Überwachung der IST-Entwicklung, eine mehrjährige Risiko- und
Kapitalplanungsrechnung und Stress Tests für einen Planungszeitraum von bis zu 5 Jahren
sichergestellt.
Im Berichtszeitraum 2015 war die Risikotragfähigkeit der Gruppe und der Bank jederzeit sichergestellt.
Die Auslastung des vorhandenen Risikotragfähigkeitspotentials durch die wesentlichen Risiken (Säule 1
und in der ökonomischen Sicht aus Säule 2 - worst case) betrug zum 31. Dezember 2015 auf
Gruppenebene 19,56%, die Säule 2 Auslastung aus der ökonomischen Betrachtung 6,17%.
Abbildung 4 zeigt die Kapitalallokation bezüglich der wesentlichen Risikoarten sowie das freie
Risikokapital zum Stichtag.
Abbildung 4: ICAAP (Going-Concern) konsolidierte worst case Auslastung zum 31. Dezember 2015
Zur adäquaten Reflektion des Gläubigerschutzes gemäß MaRisk ist auf Ebene der SSB GmbH zusätzlich
ein Gone-Concern-Ansatz mit ebenfalls GuV-/bilanzorientierter Ableitung des Risikodeckungspotentials
implementiert. Im Gone-Concern-Ansatz erfolgt, ebenfalls analog zum Going-Concern-Ansatz, eine
Aggregation des Risikokapitalbedarfs für alle wesentlichen Risikoarten, die nachfolgend einem
separaten Globallimit gegenübergestellt werden.
Um die Angemessenheit der Kapitalausstattung durchgehend zu gewährleisten, sind die relevanten
Kapitalkennziffern ebenfalls in ein Limitsystem eingebunden.
Zielsetzung der Gruppe und der Bank bezüglich ihres Eigenkapitalmanagements ist es, eine starke
Kapitalbasis sicherzustellen, um finanzielle Flexibilität für die Kapitalanforderungen der Gruppe und der
Bank aus ihren Kern- und Nebengeschäftsfeldern zu ermöglichen. Dies beinhaltet die Finanzierung von
organischem und anorganischem Unternehmenswachstum ebenso wie die Unterstützung ihrer Kunden
durch das Angebot entsprechender Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Dabei strebt die Gruppe
und die Bank in Anbetracht des vorhandenen und zukünftigen Risikoprofils die bestmögliche
Kapitalausstattung an, bei der sowohl ein attraktiver kurz- als auch langfristiger Ertrag realisiert
30
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werden kann, unter der Bedingung, dass die Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllt sowie die
bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
3.6
Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Art. 435 (1) e) CRR)
Die in der SSB GmbH sowie auf Ebene der SSEHG KG angewendeten Risikomessverfahren entsprechen
den aktuell geltenden methodischen Standards im Bankenbereich. Die Methoden und Verfahren
basieren unmittelbar auf den risikostrategischen Vorgaben der Geschäftsleitung und sind entsprechend
auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie das aktuelle und mittelfristig geplante Risikoprofil
ausgerichtet. Die Methoden und Verfahren ermöglichen eine angemessene laufende Risikoüberwachung
und –steuerung mit dem Ziel die seitens der Geschäftsleitung definierte Risikotoleranz nicht zu
überschreiten. Die Risikomanagementverfahren sind geeignet die Risikotragfähigkeit im GoingConcern-Ansatz durchgehend und dauerhaft sicherzustellen. Die Geschäftsleitung erachtet die
eingesetzten Risikomanagementverfahren daher als angemessen und wirksam.
3.7
Konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) f) CRR)
Allgemeine Anmerkungen
Die SSB GmbH bietet als international tätige Depotbank ein weitreichendes Spektrum an Bank- und
Finanzdienstleistungen für institutionelle Kunden an. Kerngeschäft ist die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren, das Verwahrstellengeschäft inklusive
Reporting-Dienstleistungen für
Vermögensverwalter sowie unterstützende Tätigkeiten im Middle- und Back-Office-Bereich für
Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Die Geschäftsleitung der SSB GmbH ist sich der mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit der Bank
verbundenen Risiken und deren potentieller Auswirkung auf die Erreichung der geschäftsstrategischen
Ziele sowie in diesem Zusammenhang ihrer Verantwortung gegenüber Kunden, Anteilseignern,
Aufsichtsgremien, Mitarbeitern und nicht zuletzt ihrer Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des
Finanzmarktes als Ganzes bewusst.
Dementsprechend hat die Bank in Bezug auf die geschäftsstrategische Ausrichtung und das
resultierende Risikoprofil ein umfassendes Risikomanagementsystem implementiert, das sicherstellt,
dass im Zusammenhang mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertentwicklung des Unternehmens nur
kontrollierbare Risiken in tragbarem Umfang eingegangen werden.
Ausgehend von der Definition der geschäftsstrategischen Ausrichtung und der geschäftlichen Ziele in
der Geschäftsstrategie sind die Leitlinien und Vorgaben für den Umgang mit Risiken als Grundlage der
Ausgestaltung des Risikomanagementsystems in der zur Geschäftsstrategie konsistenten
Risikostrategie definiert.
Die Risikostrategie beinhaltet die übergeordneten Prinzipien für den Umgang mit Risiken in der SSB
GmbH.
Die spezifischen Vorgaben und Grenzwerte im Zusammenhang mit der Definition der Risikotoleranz der
Geschäftsleitung basieren auf der laufenden Identifizierung der wesentlichen Risiken in Form der
Risikoinventur und sind im sogenannten Risk Appetite Framework in Form von Kennzahlen und
Grenzwerten definiert.
31
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Die Kennzahlen umfassen alle als wesentlich identifizierten Risiken und beinhalten sowohl qualitative
als auch quantitative Vorgaben. Die Limitierung der Risiken erfolgt in verschiedenen Steuerungskreisen,
d.h. die Kennzahlen beziehen sich sowohl auf die operative Steuerung auf Risikoartenebene als auch die
übergreifende Ebene der Gesamtbank wie beispielsweise den ICAAP. Neben aufsichtsrechtlich
definierten Kennzahlen sind auch interne ökonomische Messgrößen definiert, wobei die Kennzahlen je
nach Ausprägung auf Instituts-, Portfolio- oder Produktebene angewendet werden.
Hinsichtlich der Einhaltung der Kennziffern bzw. der zugehörigen Grenzwerte erfolgt eine durchgehende
Überwachung. Zudem sind die Kennzahlen in eine laufende Berichterstattung sowie entsprechende
Eskalationsprozesse mit zugehörigen Handlungsmaßnahmen eingebunden.
Das Risikomanagementsystem wird im Rahmen der implementierten Prozesse laufend überprüft und
bei Bedarf an sich verändernde Gegebenheiten angepasst.
Risikoprofil in der Berichtsperiode
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur sind folgende Risikoarten als wesentlich für die SSB GmbH
sowie die SSEHG Gruppe identifiziert worden: Adressenausfall- (bilanziell und außerbilanziell),
Marktpreis-, Operationelle, Geschäfts-, Reputations-, Konzentrations- und Liquiditätsrisiken.
Alle wesentlichen Risiken sind im Hinblick auf die dauerhafte Sicherstellung der Risikotragfähigkeit mit
Risikokapital unterlegt, d.h. auf jede wesentliche Risikoart ist ein Teilbetrag des vorhandenen
Risikotragfähigkeitspotentials als Risikolimit allokiert.
Auf Grundlage der definierten Risikotoleranz der Geschäftsleitung wird jedoch nicht das gesamte
verfügbare Risikotragfähigkeitspotential ins Risiko gestellt, sondern ein Kapitalpuffer zurückbehalten.
Dieser
Kapitalpuffer
beträgt
derzeit
konzeptionsgemäß
10%
des
vorhandenen
Risikotragfähigkeitspotentials.
Zum Offenlegungsstichtag stell sich die Limitauslastung der wesentlichen Risiken im primär
steuerungsrelevanten Ansatz (Going-Concern-Ansatz) der Risikotragfähigkeitsrechnung wie folgt dar:
Tabelle 4: Limitauslastung bezogen auf wesentliche Risiken und freies Risikodeckungspotential in der SSEHG
Gruppe
32
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Tabelle 5: Limitauslastung bezogen auf wesentliche Risiken und freies Risikodeckungspotential in der SSB GmbH
In der gesamten Berichtsperiode war die Risikotragfähigkeit in allen Ansätzen sowohl auf Ebene der
Gruppe als auch auf Ebene der SSB GmbH durchgehend auf sehr auskömmlichen Niveau gegeben.
Die Geschäftsleitung und die oberen Führungsebenen werden monatlich, das MaRisk-Komittee und der
Aufsichtsrat quartalsweise umfassend über die Risikosituation informiert. Das beinhaltet wesentliche
Kennzahlen und Limitauslastungen ebenso wie eine Beurteilung der Risikosituation.
Neben der regelmäßigen Berichterstattung sind definierte Prozesse für eine ad-hoc-Berichterstattung
bei wesentlichen Informationen implementiert.
Die vorstehende Erklärung gilt auf Ebene der SSEHG KG analog, da sowohl die geschäfts- und
risikostrategischen Vorgaben als auch die Risikotoleranzgrenzen und nachfolgend das gesamte
Risikomanagementsystem auch auf Gruppenebene definiert und angewendet werden.
3.8
Unternehmensführungsregelungen (Art. 435 (2) a), b), c) CRR)
Die Auswahl und Ernennung der Geschäftsleiter der einzelnen Gesellschaften der SSEHG Gruppe folgt
einem fest definierten Prozess.
Grundvoraussetzung, um als Geschäftsleiter in die engere Auswahl zu kommen, ist ein einwandfreier
Leumund sowie ein nachweislich erfolgreicher beruflicher Werdegang innerhalb des State StreetKonzerns oder vergleichbarer Unternehmen. Dies beinhaltet positive Leistungsbeurteilungen, die u.a.
die Leistung gemessen an einem ausgewogenen Zielkanon widerspiegeln.
Die Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters der Gruppengesellschaften ist dabei zwingend der
BaFin und der Deutschen Bundesbank gegenüber anzuzeigen. Um den Anforderungen der
Bankenaufsicht an die fachliche Eignung (gemäß § 2d (1) und § 25c (1) Sätze 1 und 2 KWG) zu genügen,
muss ein Geschäftsleiter „in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den
betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung haben“.
In diesem Zusammenhang verlangt die BaFin eine Reihe unterschiedlicher Nachweisdokumente, die für
die Prüfung der Geschäftsleiterbestellung einzureichen sind. Im Zweifel kann die BaFin, von ihrem Recht
Gebrauch machen, die Bestellung eines Geschäftsleiters abzulehnen.
Die jährliche Überprüfung durch den Aufsichtsrat gemäß § 25d (11) Satz 2, Nrn. 3 und 4 des KWGs hat
für das Berichtsjahr bestätigt, dass die Ausgestaltung des Geschäftsleitungsorgans der SSB GmbH im
Hinblick auf Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrung jedes Geschäftsleiters und der Geschäftsleitung als Ganzes angemessen ist.
33
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Die SSB GmbH ist zudem davon überzeugt, dass diversifizierte Teams mehr ausgeglichene
Entscheidungen treffen und bessere Ergebnisse erzielen. Vor diesem Hintergrund hat die Bank die klare
Absicht, die Diversität auf den Führungsebenen der Organisation in nachhaltiger Weise zu erhöhen.
Im Einklang mit der neuen deutschen Gesetzgebung (“Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst”) hat der
Aufsichtsrat und die Geschäftsleitung bestimmte Zielgrößen hinsichtlich des weiblichen
Mitarbeiteranteils in Führungspositionen definiert. Diese Mindestgrößen sind in der folgenden Tabelle
ersichtlich.
Tabelle 6: Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitarbeiter
Die von den Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats der SSB GmbH zusätzlich
bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen nach Art. 435 (2) a) CRR sind nachfolgend im Überblick
dargestellt:
Tabelle 7: Von der Geschäftsleitung der SSB GmbH bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum
Berichtsstichtag nach Art 435 (2) a) CRR
34
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Tabelle 8: Vom Aufsichtsrat der SSB GmbH bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen während der
Berichtsperiode nach Art 435 (2) a) CRR
4
Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen
4.1
Eigenmittelstruktur der SSEHG Gruppe und SSB GmbH (Art. 437 CRR)
Eigenmittelstruktur der SSEHG Gruppe
Die Eigenmittel der Gruppe bestehen vollständig aus harten Kernkapitalbestandteilen. Die harte Kernbzw. Gesamtkapitalquote der SSEHG Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2015 55,74%.
Das harte Kernkapital der Gruppe setzt sich aus dem Kommanditkapital, Rücklagen sowie dem
Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zusammen. Seit der letzten Offenlegung der
Eigenmittel per 30. Juni 2015 hat sich das harte Kernkapital der Gruppe durch eine Zuführung in die
Rücklagen um 260 Mio. EUR erhöht. Das gezeichnete Kapital und der Betrag der Fonds für allgemeine
Bankrisiken haben sich seit dem letzten Berichtsstichtag nicht verändert.
Im Hinblick auf die gesonderte Offenlegung der Art und Beträge bestimmter Eigenmittelelemente
gemäß Art. 437 Abs. 1 d) CRR, bestehen im Rahmen der Eigenmittelermittlung der SSEHG Gruppe keine
Sachverhalte, die einen aufsichtlichen Korrekturposten gemäß Art. 32 bis 35 CRR (sog. Prudential
Filters) erfordern. Die Abzugsposten nach Art. 36 (1) a) und b) CRR enthalten die laufende Verluste des
Geschäftsjahres
sowie
die
vom
harten
Kernkapital
abzuziehenden
immateriellen
Vermögensgegenstände, inklusive des Goodwills der im Rahmen der Umstrukturierung eingebrachten
Gesellschaften. Weitere gemäß Art. 437 Abs. 1 d) CRR offenzulegende Elemente in Form von
vorzunehmenden Abzugs- und Korrekturposten liegen nicht vor.
Eigenmittelstruktur der SSB GmbH
Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich, bestehen die Eigenmittel der Bank zu 95% (vor und nach
Feststellung) aus harten Kernkapitalbestandteilen und zu 5% (vor und nach Feststellung) aus
Ergänzungskapitalbestandteilen. Die Kern- bzw. Gesamtkapitalquote der SSB GmbH betrug
Berichtstichtag 54,76% bzw. 57,47%.
35
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Kernkapital
Das harte Kernkapital der Bank setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, den sonstigen Rücklagen
sowie dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zusammen. Seit der letzten
Offenlegung der Eigenmittel auf Ebene der SSB GmbH (ehemals SSB GmbH) per 31. Dezember 2014 hat
sich das harte Kernkapital der Bank durch Zuführungen in die Rücklagen um 901 Mio. EUR sowie durch
die Feststellung der Zuführungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken in 2014 um weitere 12 Mio.
EUR erhöht. Das gezeichnete Kapital hat sich seit dem letzten Berichtsstichtag nicht verändert.
Bezüglich der offenzulegenden Informationen gemäß Art. 437 Abs. 1 d) CRR verweisen wir auf die obigen
Ausführungen zur SSEHG Gruppe die ebenso für die SSB GmbH gelten. Es besteht jedoch lediglich ein
Abzugsposten nach Art. 36 (1) b) CRR, der die in voller Höhe vom harten Kernkapital abzuziehenden
immateriellen Vermögensgegenstände inklusive des Goodwills enthält, der im Rahmen der
Verschmelzung der State Street Bank S.p.A. übernommen wurde.
Die Bedingungen bzw. Kriterien gemäß Art. 28 CRR im Hinblick auf die Anrechenbarkeit als hartes
Kernkapital sind sowohl bei den Instrumenten der Gruppe als auch bei der Bank erfüllt.
Ergänzungskapital
Die Bank verfügt über aufsichtsrechtliches Ergänzungskapital nach Art. 63 CRR in Form von
längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten. Diese wurden ursprünglich von der State Street Bank
Luxembourg S.A. mittels eines Nachrangdarlehens in Höhe von nominal 100.000 TEUR und einem
Zinssatz von 7,75% p.a. begeben. Im Zuge der Änderung der Konzernstruktur in 2015 wurde das
Nachrangdarlehen auf die State Street Europe Holdings Luxembourg S.à r.l. übertragen. Die
vertragliche Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 25. August 2038. Die Bedingungen gemäß Art. 63
CRR auf die Anrechenbarkeit als Ergänzungskapital auf Ebene der Bank erfüllt.
Grundlage für die aufsichtsrechtlichen Meldungen auf beiden Ebenen stellen aufgrund der
Einreichungsfrist lediglich die Beträge vor Feststellung der Jahresabschlüsse dar.
Die folgende Tabelle stellt die Eigenmittel der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH gemäß Teil 2 Titel I bis
III der CRR per 31. Dezember 2015 dar:
36
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Tabelle 9: Eigenmittel der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 437 (1) d) und e) CRR
26 (1), 27, 28,
29, Verzeichnis
-
-
-
-
-
-
26 (1)
-
-
26 (1) (f )
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
der EBA gemäß
Art ikel 26 (3)
Verzeichnis der
EBA gemäß
Art ikel 26 (3)
26 (1) (c)
(und
so nstige Rücklagen, zur B erücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
(verringert
um entsprechende Steuerschulden) (negativer
B etrag)
-
-
-
36 (1) (b), 37,
472 (4)
36 (1) (a) , 427
(negativer B etrag)
-
-
(3)
-
de s
ha rt e n Ke rnk a pit a ls ( C E T 1) ins ge s a m t
-
62, 63
de s
E rgä nzungs k a pit a ls ( T 2 ) ins ge s a m t
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
37
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
( a us ge drüc k t a ls P ro ze nt s a t z de s
G e s a m t f o rde rungs be t ra gs )
( a us ge drüc k t
a ls P ro ze nt s a t z de s
G e s a m t f o rde rungs be t ra gs )
( a us ge drüc k t a ls P ro ze nt s a t z de s
G e s a m t f o rde rungs be t ra gs )
Verfügbares hartes Kernkapital für die
P uffer (ausgedrückt als P ro zentsatz des
Gesamtfo rderungsbetrags)
Direkte und indirekte P o sitio nen des
Instituts in Kapitalinstrumenten vo n
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche B eteiligung
hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspo sitio nen)
Direkte und indirekte P o sitio nen des
Institutes in Instrumenten des harten
Kernkapitals vo n Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche B eteiligung hält (weniger als
10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufso ptio nen)
92 (2) (a), 465
92 (2) (b), 465
92 (2) (c)
CRD 128
36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (c),
69, 70, 477 (4)
36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11)
In der nachfolgenden Tabelle werden die Hauptmerkmale der Eigenmittelinstrumente der SSEHG
Gruppe und der SSB GmbH ausgewiesen (Angaben werden mit „k.A.“ gemäß Anhang II der
Durchführungsverordnung (EU) 1423/2013 dargestellt, wenn die jeweiligen Offenlegungsanforderungen
nicht anwendbar sind):
Tabelle 10: Hauptmerkmale der Eigenmittelinstrumente der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nach Art. 437 (1) b)
CRR
38
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
39
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Bei den folgenden Angaben zu den Bedingungen des Nachrangdarlehens der SSB GmbH handelt es sich
um Auszüge aus dem in englischer Sprache abgefassten Darlehensvertrag.
Tabelle 11: Weitere Merkmale zum Ergänzungskapital der SSB GmbH gemäß Art. 437 (1) c) CRR
40
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Die nachfolgenden Tabellen stellen die Abstimmung zwischen den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln
und den jeweiligen Bilanzpositionen nach Feststellung des Jahresabschlusses sowohl auf der Ebene der
SSEHG Gruppe als auch der SSB GmbH dar:
Tabelle 12: Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit der Bilanz der SSEHG Gruppe nach Art. 437 (1) a) CRR
Eingezahlte
Kapitalinstrumente
Hartes Kernkapital
So nstige Rücklagen
Fo nds für allgemeine
B ankrisiken
Geschäfts- o der Firmenwert
A bzugspo sitio nen vo m
harten Kernkapital
So nstige immaterielle
Vermö genswerte
Verluste des laufenden
Geschäftsjahres
1.000
Eigenkapital
3.747.630
58.000
Ko mmanditkapital
(Kapitalko nto I)
1
Ko mmanditkapital
(Kapitalko nto II)
3.748.621
Fo nds für allgemeine B ankrisiken
-1.198.835
Geschäfts- o der Firmenwert
58.000
1.292.751
-288.544
entgeltlich erwo rbene
Immaterielle A nlagewerte Ko nzessio nen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte so wie Lizenzen an
so lchen Rechten und Werten
288.544
-206.326
Jahresfehlbetrag
-206.318
H a rt e s Ke rnk a pit a l
( C E T 1)
S um m e
2 .112 .9 2 5
Ke rnk a pit a l ( T 1)
S um m e
2 .112 .9 2 5
E ige nm it t e l
S um m e
2 .112 .9 2 5
41
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Tabelle 13: Abstimmung der Eigenmittelbestandteile mit der Bilanz der SSB GmbH nach Art. 437 (1) a) CRR
Eingezahlte Kapitalinstrumente
So nstige Rücklagen
109.267
2.044.615
gezeichnetes Kapital
Eigenkapital
Kapitalrücklage
109.267
1.940.358
Hartes Kernkapital
Gewinnrücklagen
Fo nds für allgemeine B ankrisiken
A bzugspo sitio nen vo m
harten Kernkapital
Geschäfts- o der Firmenwert
58.000
Fo nds für allgemeine B ankrisiken
-145.599
Immaterielle
A nlagewerte
So nstige immaterielle Vermö genswerte
-11.928
H a rt e s Ke rnk a pit a l
( C E T 1)
S um m e
2 .0 5 4 .3 5 6
Ke rnk a pit a l ( T 1)
S um m e
2 .0 5 4 .3 5 6
Ergänzungskapital
Eingezahlte Kapitalinstrumente und
nachrangige Darlehen
100.000
S um m e
10 0 .0 0 0
E ige nm it t e l
S um m e
2 .15 4 .3 5 6
4.2
58.000
Geschäfts- o der Firmenwert
145.599
entgeltlich erwo rbene
Ko nzessio nen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte so wie
Lizenzen an so lchen Rechten
und Werten
11.928
Nachrangige Verbindlichkeiten
davo n Zinsen
E rgä nzungs k a pit a l
(T 2)
104.256
107.858
7.858
Eigenmittelanforderungen der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH (Art. 438 CRR)
Für die Ermittlung der bankenaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen auf Instituts- sowie auf
Gruppenebene wendet die Bank seit dem 1. Januar 2008 die aufsichtlichen Standardansätze an, d.h. den
Kreditrisiko-Standardansatz für Kredit-/ Adressenausfallrisiken, den Standardansatz für Marktrisiken/
Marktpreis- und Abwicklungsrisiken, den Standardansatz für das Risiko einer Anpassung der
Kreditbewertung (CVA-Risiko) sowie den Standardansatz für operationelle Risiken.
Die folgende Tabelle stellt die Eigenmittelanforderungen der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH für alle
oben genannten Risikoarten per 31. Dezember 2015 dar. Kreditrisiken sind nach den Forderungsklassen
gemäß CRR gegliedert12:
Durch den zeitlich unterschiedlichen Erwerb der Wertpapiere auf Einzelinstituts- und konsolidierter Ebene ergibt
sich eine leichte Abweichung bei den Eigenmittelanforderungen im KSA für Verbriefungspositionen
12
42
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Tabelle 14: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 438 c) und e) CRR
5
Angaben zu Kreditrisiken
5.1
Darstellung der Höhe und Struktur der Kreditrisiken (Art. 442 CRR)
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Verteilung der Risikopositionswerte nach Forderungsklassen,
geografischen Gebieten, Wirtschaftszweigen und Restlaufzeiten im KSA auf SSEHG Gruppenebene und
SSB GmbH Einzelinstitutsebene per 31. Dezember 2015 dar:
43
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Tabelle 15: Gesamtforderungs- und Durchschnittsbetrag der SSEHG Gruppe und SSB GmbH nach einschlägigen
Forderungsklassen gemäß Art. 442 c) CRR
Tabelle 16: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach bedeutenden
Regionen Art. 442 d) CRR
44
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Tabelle 17: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach bedeutenden
Regionen Art. 442 d) CRR
45
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Tabelle 18: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach Branchen
gemäß Art. 442 e) CRR
A ltersvo rso rgeeinrichtungen
B anken
Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber
Gebietskö rperschaften
Geldmarktfo nds
Investmentfo nds
Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
Organisatio nen o hne
Erwerbszweck
So nstige Finanzinstitute (o hne
Versicherungsgesellschaften
und
A ltersvo rso rgeeinrichtungen)
So zialversicherung und
A rbeitsfö rderung
Versicherungsgesellschaften
Zentralbanken
46
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Tabelle 19: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach Branchen gemäß
Art. 442 e) CRR
A ltersvo rso rgeeinrichtungen
B anken
Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber
Gebietskö rperschaften
Geldmarktfo nds
Investmentfo nds
Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
Organisatio nen o hne
Erwerbszweck
So nstige Finanzinstitute (o hne
Versicherungsgesellschaften
und
A ltersvo rso rgeeinrichtungen)
So zialversicherung und
A rbeitsfö rderung
Versicherungsgesellschaften
Zentralbanken
Im Berichtszeitraum bestanden keine Forderungen gegenüber kleinen und mittelständischen
Unternehmen („KMU“).
47
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Tabelle 20: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSEHG Gruppe aufgegliedert nach Restlaufzeiten
gemäß Art. 442 f) CRR
Tabelle 21: Gesamtbetrag der einschlägigen Forderungen der SSB GmbH aufgegliedert nach Restlaufzeiten
gemäß Art. 442 f) CRR
48
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5.2
Verwendung von externen Bonitätsbeurteilungen (Art. 444 CRR)
Zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Adressenausfallrisiken in Säule 1 wendet der Konzern
wie bereits zuvor ausgeführt den KSA an. Für die Bestimmung des KSA-Risikogewichte sind die
folgenden Ratingagenturen benannt:
Tabelle 22: Benannte Ratingagenturen nach Forderungsklassen gemäß Art. 444 a) und b) CRR
5.3
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Auf Basis des Geschäftsmodells und der daraus resultierenden Anlagepolitik beschränken sich die
Risikoaktiva der Gruppe und der Bank im Wesentlichen auf Inanspruchnahmen oder Überschreitungen
nicht zugesagter, interner Limite durch Kunden im Rahmen der Depot- und Verwahrstellentätigkeit, den
Wertpapiereigenbestand
sowie
auf
unbesicherte
und
besicherte
Geldmarktgeschäfte
(“Wertpapierpensionsgeschäfte“).
Daneben
bestehen
Forderungen
im
Rahmen
der
Devisentermingeschäften und des Clearings von Derivategeschäften.
Kreditrisikominderungstechniken („KRMT“) kommen bei den Wertpapierpensionsgeschäften sowie beim
Clearing von Derivategeschäften zum Einsatz.
Als Sicherheiten dienen in diesem Zusammenhang erworbene oder verpfändete Wertpapiere (z.B.
Aktien, staatliche und privatwirtschaftliche Anleihen, Verbriefungen), sowie Bareinlagen. Die Gruppe
bzw. die Bank wendet hierfür die umfassende Methode für finanzielle Sicherheiten gemäß Art. 223ff.
CRR an. Dabei werden unter bankaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten die gemäß Art. 197 und 198 CRR
berücksichtigungsfähigen finanziellen Sicherheiten mit deren Marktwert nach Abzug der
bankaufsichtlich
vorgegebenen
Abschläge
(Laufzeitanpassungs-,
Wertschwankungsund
Währungsschwankungsfaktor) angesetzt. Im Zuge der ökonomischen Risikobetrachtung bei der
Ermittlung der Risikotragfähigkeit werden sämtliche Sicherheiten ebenfalls nach Abzug des jeweiligen
bankaufsichtsrechtlichen Sicherheitsabschlages berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage dieser Geschäfte sind standardisierte Rahmenverträge. Es wird dabei darauf
geachtet, dass derartige Verträge entsprechende Netting bzw. Aufrechnungsvereinbarungen als
risikominderndes Element berücksichtigen.
Netting-/ Aufrechnungsvereinbarungen gemäß Art. 295 b) CRR existieren derzeit für
Wertpapierpensionsgeschäfte und bei diversen Serviceanbietern beim Clearing von Derivategeschäften
in Bezug auf außerbilanzielle Geschäfte. Zum Berichtsstichtag kamen Nettingvereinbarungen sowohl
beim Clearing von Derivategeschäften als auch bei Wertpapierpensionsgeschäften zur Anwendung. Der
49
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Umfang im Vergleich zum gesamten Geschäftsvolumen ist zum Berichtsstichtag weiterhin gering. Die
Risikoposition von derivativen Geschäften reduziert sich um 7,15% durch die Anwendung von Netting. Im
Bereich der Wertpapierpensionsgeschäfte ergab sich durch die vorliegende Überbesicherung keine
nettingrelevante Konstellation.
Die SSB GmbH hat die gemäß Art. 297 CRR geforderten Verfahren zur Überprüfung der Rechtsgültigkeit
und Durchsetzbarkeit der Nettingverträge und die Aufbewahrung aller vorgeschriebenen Unterlagen
durch entsprechende Prozesse und Zuständigkeiten implementiert und berücksichtigt die
entsprechenden Nettingeffekte auch im Rahmen der Messung des Gegenparteiausfallrisikos.
Die zugrundeliegende Strategie und die zugehörigen Prozesse bezüglich der Besicherung der
Wertpapierpensionsgeschäfte und beim Clearing von Derivategeschäften sind in den Handelsrichtlinien
sowie den entsprechenden Organisationsrichtlinien dokumentiert.
Eine Bewertung der erworbenen Wertpapiere findet mindestens einmal täglich, je nach Produktart oft
auch zusätzlich untertägig, statt. Die Bewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktpreise aus einer
externen und unabhängigen Preisquelle. Die Zuständigkeit für die Bewertung liegt im Bereich Risk
Management. Risikokonzentrationen in Bezug auf Kredit- und Marktrisiken bei den
berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumenten werden durch interne Limite für Emittenten, Länder,
Anlageklassen und Ratingklassen begrenzt. Die Einhaltung der Limite wird auf täglicher Basis
überwacht.
Darüber hinaus werden regelmäßig Stress Tests hinsichtlich der Marktwerte der
berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente durchgeführt sowie eine Gegenüberstellung der
Fristigkeit der Wertpapierpensionsgeschäfte und der dahinter liegenden Sicherungsinstrumente
vorgenommen.
Der Geschäftsleitung wird regelmäßig über die Wertpapierpensionsgeschäfte sowie über das Clearing
von Derivategeschäften und dabei insbesondere über die Risikopositionen sowie die Wertentwicklung
der erworbenen Wertpapiere informiert.
Alle diesbezüglichen internen Regelungen und Prozessbeschreibungen werden anlassbezogen,
mindestens aber jährlich aktualisiert.
Quantitativen Angaben zur Kreditrisikominderungstechniken
Die Einzelheiten zu Kreditrisikominderungstechniken und Nettingeffekten zum 31. Dezember 2015
können aus den folgenden Tabellen entnommen werden.
50
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
Tabelle 23: Gesamtbetrag der Forderungen vor und nach Kreditrisikominderungstechniken der SSEHG Gruppe
und SSB GmbH gemäß Art. 444 e) CRR
Tabelle 24: Durch Sicherheiten besicherte Forderungswerte der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 453 f)
und g) CRR
Tabelle 25:Gegenparteiausfallrisiken der SSEHG Gruppe und SSB GmbH gemäß Art. 439 e) CRR
51
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
5.4
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
Im Rahmen des implementierten Risikofrüherkennungsprozesses werden die bestehenden
Kreditengagements anhand vordefinierter Risikoindikatoren auf einen eventuell erhöhten Risikogehalt
geprüft. In Abhängigkeit der entsprechenden Ergebnisse werden die jeweiligen Engagements
gegebenenfalls in eine geeignete Betreuungsform – Intensivbetreuung, Sanierung oder Abwicklung –
überführt.
Im Falle der Zuordnung zu Sanierung oder Abwicklung und einer damit einhergehenden Wertminderung
der Forderung wird eine individuell zu ermittelnde Risikovorsorge gebildet. Wird bei einer
Wertminderung festgestellt, dass keine (vollständige) Rückzahlung zu erwarten ist, wird die Forderung
unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Einzelwertberichtigung entsprechend abgeschrieben.
Zum 31.Dezember 2015 waren keinerlei Engagements der Gruppe und der Bank den Betreuungsformen
Intensivbetreuung, Sanierung oder Abwicklung zugeordnet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die zum 31. Dezember 2015 bestehende, bereits zuvor erwähnte
Wertberichtigung aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweig und Land. Der Bestand an Wertberichtigungen
ist dabei auf Ebene der SSEHG Gruppe sowie der Ebene der SSB GmbH identisch.
Tabelle 26: Wertberichtigungen aufgeschlüsselt nach wesentlichen Wirtschaftszweigen und Länder gemäß Art.
442 g) und h) CRR
Die Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr
Einzelinstitutsebene ist den folgenden zwei Tabellen zu entnehmen.
2015
auf
konsolidierter
und
Tabelle 27: Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr bei der SSEHG Gruppe gemäß Art. 442 i) CRR
52
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Tabelle 28: Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr bei der SSB GmbH gemäß Art. 442 i) CRR
5.5
Nachschussverpflichtungen (Art. 439 b) CRR)
Im Berichtszeitraum bestanden keinerlei Verträge, nach denen die einzelnen Gruppengesellschaften im
Falle einer Herabstufung ihrer Bonitätsbewertung einer Nachschussverpflichtung nachkommen
müssten.
6
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Art. 100 CRR schreibt vor, dass Institute die Höhe von Pensionsgeschäften, Wertpapierleihgeschäften
und alle Formen der Belastung von Vermögenswerten an die Aufsichtsbehörde melden müssen. Die
Anforderungen wurden in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/79 der Kommission konkretisiert.
Ein Vermögenswert ist in diesem Sinne als belastet zu behandeln, wenn er verpfändet wurde oder
Gegenstand einer Vereinbarung zur Besicherung oder Bonitätsverbesserung eines Bilanzgeschäfts oder
Außerbilanzgeschäfts ist, von dem er nicht frei abgezogen werden kann (z. B. bei Verpfändung zu
Finanzierungszwecken).
Seit 31. Dezember 2014 müssen CRR-Institute diesen Anforderungen sowohl auf Einzel- als auch auf
konsolidierter Basis nachkommen und eine Übersicht über die Belastung, Laufzeitdaten und
Eventualbelastung geben.
In den folgenden Abschnitten werden die Offenlegungsanforderungen gemäß Art. 443 CRR erfüllt,
welche durch die Leitlinien der EBA zur Offenlegung der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte
vom 27. Juni 2014 konkretisiert werden. Eine Offenlegungspflicht besteht gemäß Art. 13 CRR hierbei nur
für die SSEHG Gruppe.
Belastung von Vermögenswerten innerhalb der SSEHG Gruppe
Sämtliche belasteten Vermögensgegenstände der SSEHG Gruppe werden von der SSB GmbH gehalten.
Die SSB GmbH bietet ihren Kunden den Abschluss von Future- und anderen Derivatekontrakten an. Als
direktes oder indirektes Clearing-Mitglied ist die SSB GmbH verpflichtet, Sicherheiten unter anderem in
der Form von Margin-Zahlungen für ihre Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gegenüber den
Clearing-Häusern bzw. den direkten Clearing-Mitgliedern, über die sie an ein Clearing-System
angeschlossen ist, zur Verfügung zu stellen. Die Belastung von Vermögenswerten erfolgt in diesem
Zusammenhang durch (a) Übertragung von Zahlungsmitteln, (b) Vollrechtsübertragung von
Wertpapieren oder (c) durch Verpfändung von Wertpapieren. Üblicherweise erfolgt die Bereitstellung
53
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
von Sicherheiten und damit eine Belastung von Vermögenswerten in der Form von Barmittel und
Wertpapieren.
Die Konditionen und Bedingungen der Sicherheitenstellung richten sich im Übrigen nach den jeweiligen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Clearing Rules) der betroffenen Clearing-Häuser. Die Clearing
Rules von ICE Clear Europe Ltd. und EUREX Clearing Aktiengesellschaft sind auf den Internetseiten
dieser Unternehmen öffentlich verfügbar.
Die SSB GmbH bietet ihren Kunden weiterhin Wertpapierpensionsgeschäfte an, in deren Rahmen sie
Wertpapiere auf dem Markt darlehensweise erwirbt und diese ihren Kunden wiederum darlehensweise
zur Verfügung stellt.
Im Zusammenhang mit dem darlehensweisen Erwerb der Wertpapiere von anderen Marktteilnehmen
(ein solcher Erwerb kann auch durch Vermittlung von SSBT zustande kommen) stellt die SSB GmbH
diesen Marktteilnehmern Sicherheiten zur Verfügung. Insoweit findet eine Belastung von
Vermögenswerten statt. Die Sicherheitenstellung erfolgt auch in diesem Zusammenhang durch (a)
Übertragung von Zahlungsmitteln, (b) Vollrechtsübertragung von Wertpapieren oder (c) Verpfändung von
Wertpapieren.
Nach den zugrundeliegenden Verträgen, welche in der Regel englischem Recht unterliegen, erfolgt die
Berechnung der erforderlichen Besicherung mittels der Marktbewertungsmethode. Der Marktwert der
an die als Darlehensgeber auftretenden Marktteilnehmer zu liefernden Sicherheiten muss dabei stets
der Summe (a) des aggregierten Betrags der darlehensweise erworbenen Wertpapiere und (b) eines
entsprechenden Aufschlags (Margin) entsprechen; der Marktwert wird dabei untertägig ermittelt.
Im Rahmen des Clearings von Wertpapieren im Kundenauftrag bei der Clearstream Banking AG
hinterlegt die SSB GmbH Wertpapiere aus ihrem Wertpapiereigenbestand als Sicherheiten. Da diese
Wertpapiere als Pfand hinterlegt werden, findet eine Belastung der Vermögensgegenständen statt.
Quantitative Angaben
Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte eine Belastung von Vermögenswerten ausschließlich in Form einer
Übertragung von Barmittel und Wertpapieren.
Die folgenden Tabellen zeigen die Vermögenswerte, die erhaltenen Sicherheiten und damit in
Verbindung stehenden Verbindlichkeiten der Gruppe im Geschäftsjahr 2015 aufgegliedert nach
Belastung. Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres der SSEHG Gruppe basieren die Medianwerte auf die
drei verfügbaren Quartalsdaten für 2015.
54
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Tabelle 29: Vermögenswerte der SSEHG Gruppe gemäß Art. 443 CRR
83% (191.851 TEUR) der unbelasteten sonstigen Vermögenswerte (229,538 TEUR) beinhalten Positionen,
die auch nach der Definition des Art. 100 CRR als unbelastet einzustufen sind, da sie nicht verpfändet
wurden oder nicht Gegenstand einer Vereinbarung zur Besicherung eines bilanziellen oder
außerbilanziellen Geschäfts sind, aber durch ihre Natur nicht weiterbelastet werden können (z.B.:
immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Rechnungsabgrenzungsposten).
Tabelle 30: Erhaltene Sicherheiten der SSEHG Gruppe gemäß Art. 443 CRR
55
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Tabelle 31: Belastete Vermögenswerte, entgegengenommene Sicherheiten und dazugehörige Verbindlichkeiten
gemäß Art. 443 CRR
7
Verschuldungsquote (Art. 451 CRR)
Die Verschuldungsquote ist der Quotient aus der Kapitalmessgröße eines Instituts und seiner
Gesamtrisikopositionsmessgröße und wird als Prozentsatz angegeben. In der derzeitigen Übergangsund Beobachtungsphase legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Mindestquote von 3%
fest, eine bindende Mindestanforderung wurde bisher weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene
festgelegt.
Die Ermittlung der Verschuldungsquote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben der delegierten Verordnung
(EU) 2015/62 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Änderung der CRR im Hinblick auf die
Verschuldungsquote. Gemäß dieser Verordnung wurde die Quote auf Basis des Stichtagswertes zum 31.
Dezember 2015 auf Ebene der SSEHG Gruppe und der SSB GmbH ermittelt. Die nachfolgende
Offenlegung erfolgt gemäß der Vorschriften und Offenlegungsschemata der Durchführungsverordnung
(EU) 2016/200.
Zur operativen Steuerung wird die Verschuldungsquote der SSB GmbH im Rahmen der vierteljährlich
stattfindenden Sitzungen des ALCO berichtet. Bei relevanten Veränderungen der Quote erfolgt eine
entsprechende Ursachenanalyse. Auf dieser Basis werden im ALCO bei Bedarf mögliche
Handlungsmaßnahmen zur Steuerung der Verschuldungsquote auf Gruppen- oder Bankebene diskutiert
und der Geschäftsführung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Entwicklung der Verschuldungsquote
Per 30. Juni 2015 hatte die SSEHG Gruppe eine Verschuldungsquote von 4,25% offengelegt. Die Quote
hat sich zum Berichtsstichtag erhöht und beträgt auf konsolidierter Ebene 5,36% und auf EinzelinstitutsEbene 5,27%.
Die Veränderung der Quoten sowohl auf konsolidierter als auch auf Einzelinstitutsebene ist teils auf eine
höhere Kapitalbasis zurückzuführen (unterjährige Zuführung zu den Rücklagen vgl. Kapitel Eigenmittel)
und teils auf einen Rückgang der Risiken zurückzuführen.
56
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Tabelle 32: Verschuldungsquote der SSEHG Gruppe und SSB GmbH per 31. Dezember 2015
57
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8
Verbriefungen (Art. 449 CRR)
Die Offenlegungsanforderungen für Risiken aus Verbriefungspositionen sind gemäß Art. 13 CRR
ausschließlich durch die SSEHG Gruppe offenzulegen.
Verbriefungsaktivitäten
Zum Stichtag werden sämtliche Verbriefungspositionen der Gruppe vollständig von der SSB GmbH
gehalten. Im Berichtszeitraum agierte die Bank und damit auch die Gruppe ausschließlich als Investor in
Verbriefungspositionen. Die Gruppe trat weder als Originator oder als Sponsor im Verbriefungsprozess
auf, noch hielt oder erwarb sie Wiederverbriefungspositionen. Ziel der Verbriefungsaktivitäten ist die
Ertragserzielung durch eine längerfristige Anlage sowie die Risikodiversifizierung.
Zuordnung, Bilanzausweis und Bewertung von Verbriefungspositionen
Alle Verbriefungspositionen werden basierend auf der Handelsbuchdefinition gemäß Art. 102ff CRR mit
dem Erwerb dem Anlagebuch zugeordnet und auf Basis der Vorgaben gemäß § 253 Abs. 3 HGB als
handelsrechtliches Anlagevermögen bewertet. Die Positionen sollen bis zur Endfälligkeit gehalten
werden.
Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen aufgrund
voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mussten im Berichtsjahr
nicht vorgenommen werden.
Sonstige Risiken der Verbriefungsaktivitäten
Das Liquiditätsrisiko aus den Verbriefungsaktivitäten der Gruppe ist durch die längerfristige Bindung der
flüssigen Mittel in den bis zur Endfälligkeit gehaltenen Verbriefungspositionen bedingt. Da aber der
Großteil der Positionen im Wertpapiereigenbestand gemäß den Kriterien der EZB bei der Deutschen
Bundesbank bzw. der Banque Centrale du Luxembourg (Zentralbank von Luxemburg) beleihbar ist, sieht
die Gruppe kein auf die Verbriefungspositionen bezogenes wesentliches Liquiditätsrisiko. Die erwarteten
Endfälligkeiten der im Anlagebuch gehaltenen Verbriefungen werden entsprechend fortlaufend
überwacht.
Des Weiteren identifiziert und überwacht die Gruppe
Verbriefungspositionen in Bezug auf Länder und Produktarten.
Konzentrationen
innerhalb
der
Verfahren zur Bestimmung der risikogewichteten Verbriefungspositionswerten
Im Jahr 2015 wurden die risikogewichteten Positionswerte im KSA für alle Verbriefungen nach den
Vorgaben des Art. 251 CRR ermittelt. Hierfür wurden für die bonitätsbeurteilungsbezogene
58
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Forderungskategorie “Verbriefungen“ die Ratingagenturen The McGraw-Hill Companies (unter der
Marke S&P), Fitch Ratings und Moody’s Investor Services benannt. Zur Bestimmung des Risikogewichts
hält die Bank die Anforderungen nach Art. 138 CRR ein.
Prozesse zur Beobachtung von Veränderungen der Adressenausfall- und Marktpreisrisiken
Zur Beobachtung von Veränderungen der Adressenausfallrisiken und Marktrisiken der
Verbriefungspositionen wurden Vorhandels- und reguläre Nachhandelsüberwachungsprozesse
etabliert. Der Vorhandelsprozess zielt darauf ab, alle relevanten Informationen gegen die internen als
auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Frühstadium zu prüfen. Hierbei wird eine
Risikobeurteilung des neuen Wertpapiers durchgeführt, welche zusätzlich als Nachweis gemäß Art. 405
und 406 CRR herangezogen wird. Innerhalb der regulären Nachhandelsüberwachung finden neben
einem regelmäßigen szenariobasierten Stresstest eine umfangreiche Berichterstattung und Diskussion
im Rahmen der monatlichen Surveillance Group Meetings statt, welche die Risiken für den gesamten
Wertpapiereigenbestand in Betracht ziehen. Daneben stellt das quartalsweise stattfindende ALCO das
Entscheidungsgremium hinsichtlich Liquiditäts- und Investitionsthemen der Bank und der Gruppe dar.
Zusätzlich wird die Risikosituation hinsichtlich des Verbriefungsportfolios im Rahmen des
vierteljährlichen MaRisk-Komitees dargestellt und erörtert. Die Nachhandelsüberwachung erfüllt die
Anforderungen gemäß Art. 406 CRR.
Des Weiteren werden sowohl die Adressenausfall- als auch die Marktpreisrisiken der
Verbriefungspositionen innerhalb der regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit erfasst,
überwacht und anschließend im Rahmen des MIS an die Geschäftsleitung kommuniziert.
Nutzung von Absicherungsgeschäften
Die Gruppe verfolgt keine Hedging-Strategie in Bezug auf die Verbriefungspositionen.
Quantitative Angaben
Im Vergleich zur letzten Berichtsperiode per 30. Juni 2015 hat sich der Verbriefungsbestand der Gruppe
geringfügig reduziert. Das Volumen des konsolidierten Portfolios ist von 5.670.611 TEUR per 30.Juni
2015 auf 5.465.729 TEUR per 31. Dezember 2015 zurückgegangen. Forderungen aus
Wohnimmobilienfinanzierungen waren nach wie vor die dominante zugrundeliegende Forderungsart im
Verbriefungsportfolio.
Im Jahr 2015 hat sich die Verteilung der Risikogewichte im Verbriefungsportfolio der Gruppe/ Bank in
geringfügiger Weise verändert. Bei zwei Wertpapieren gab es Ratingverbesserungen. Der Großteil der
Verbriefungen (98,57% des gesamten Risikopositionswerts) erhielt wie im Vorjahr das Risikogewicht
gemäß der höchsten Bonitätsstufe für ihre Forderungsklasse (Verbriefungen).
Die folgende Tabelle zeigt die erworbenen Verbriefungspositionen der Gruppe als Investor, gegliedert
nach Art der jeweils zugrunde liegenden Forderungen und nach den KSA-Verbriefungsrisikogewichten
per 31. Dezember 2015:
59
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Tabelle 33: Verbriefungspositionen gemäß Art. 449 CRR
60
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9
Vergütung (Art. 450 CRR)
Da die SSB GmbH das alleinige Kreditinstitut in der konsolidierten SSEHG Gruppe und die einzige
Gesellschaft in dieser Gruppe ist, die Mitarbeiter13 beschäftigt, bezieht sich der folgende
Vergütungsbericht ausschließlich auf die Bank14.
Governance
Als eine in Deutschland im Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit Vollbanklizenz nach Maßgabe
des KWG, unterliegt die Bank primär den gesetzlichen Vergütungsanforderungen des KWGs und der
Institutsvergütungsverordnung („InstitutsVergV“) der BaFin, während die direkte Aufsicht durch die EZB
erfolgt. Dieser Vergütungsbericht unterliegt daher den Offenlegungsanforderungen des § 16 Absatz 1
InstitutsVergV in Verbindung mit Art. 450 CRR. Bedingt durch die Aufsicht der EZB und dem Umstand,
dass die Bank als „potenziell systemgefährdend“ unter § 47 Absatz 1 KWG15 eingestuft wurde, gilt die
Bank als sog. „bedeutendes“ Institut im Sinne von § 17 Absatz 2, Nr. 1 & 2 InstitutsVergV. „Bedeutende“
Institute unterliegen den umfangreichsten Anforderungen der InstitutsVergV.
Darüber hinaus unterliegen die SSC, SSBT und die SSIH der Aufsicht und den Regelungen des Board of
Governor des US Federal Reserve System sowie weiteren Aufsichtsbehörden in den USA. Als eine
Tochtergesellschaft einer US-amerikanischen Bank muss die SSB GmbH nicht nur den lokalen Gesetzen
und Anforderungen der nationalen Aufsichtsbehörden nachkommen, sondern ebenfalls diejenigen
Vorschriften und Gesetze erfüllen, die für Tochtergesellschaften von US-amerikanischen Banken gelten.
Daher ist die Bank vollständig in die Vergütungsgovernancestruktur der SSC integriert und profitiert
dadurch in erheblichem Maße von der globalen und EMEA-weiten Vergütungsgovernance des State
Street-Konzerns.
Auf globaler Ebene des State Street-Konzerns überwacht das „Executive Compensation Committee“
(„ECC“) das Vergütungssystem des State Street-Konzerns. Das ECC hat die ultimative Aufsicht über das
gesamte Vergütungssystem des Konzerns und überwacht sämtliche Vergütungspläne, -policys, und
-programme, an denen Senior Manager teilnehmen. Die Mitglieder des ECC sind führende Experten mit
umfassender Expertise im Finanzbereich und der Finanzindustrie und sind im Einklang mit den
Bestimmungen der New Yorker Börse unabhängige Mitglieder des Board of Directors der SSC. Sie
werden auf Vorschlag des „Nominating and Corporate Governance Committee“ durch das Board of
Directors ernannt. Ende 2015 bestand das ECC aus drei Mitgliedern und tagte im Jahr 2015 sieben mal.
Im Rahmen der vom Board of Directors beschlossenen Geschäftsordnung des ECC, welche auf den
Internetseiten von State Street öffentlich zugänglich ist, überwacht das ECC alle Vergütungspläne,
-policys und -programme des State Street-Konzerns, an denen Senior-Führungskräfte teilnehmen und
zudem Anreiz-, Pensions-, Benefits-, und Aktienpläne an denen weitere Mitarbeitergruppen der SSC
partizipieren. Das ECC überwacht zudem im Einklang mit den relevanten regulatorischen
Anforderungen und Leitlinien die Ausrichtung des Vergütungssystems an die finanzielle Stabilität und
Solidität der State Street. Der Vorsitzende des Risikoausschusses des State Street-Konzerns ist
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die Bezeichnung „Mitarbeiter“
gilt gleichermaßen für beide Geschlechter.
14 Sollte es zu Inkonsistenzen zwischen dieser deutschen und der separaten, auf den öffentlichen Internetseiten der
State Street verfügbaren englischen Version dieses Vergütungsberichts kommen, so ist die englische Version
maßgeblich.
15 In der bis 31.12.2014 gültigen Fassung
13
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ebenfalls ein Mitglied des ECCs, was einen kontinuierlichen Austausch zwischen dem
Vergütungsausschuss des Konzerns und dem Risikoausschuss ermöglicht, der für die Überprüfung von
State Streets Risikobewertung und Risikomanagement und der Erörterung mit dem Management
verantwortlich ist. Darüber hinaus nehmen weitere unabhängige Directors, die keine Mitglieder des
ECCs sind, gelegentlich an ECC-Sitzungen teil. Zur Unterstützung des ECCs bei der Beurteilung der
Vergütung des Chief Executive Officers („CEO“) der SCC und/oder anderer Führungskräfte obliegt die
Bestellung von Vergütungsberatungsfirmen und weiteren Beratern sowie den dazugehörigen
Vertragsbestandteilen und die Entscheidung über eine Beendigung dieser Engagements allein dem ECC.
In diesem Zusammenhang hat das ECC die Vergütungsberatung Meridian Compensation Partners
engagiert, um Beratungsleistungen als Teil der Überprüfung der Vergütung von Senior-Führungskräften
durch das ECC zu erbringen.
In seinem jährlichen Prozess erhält das ECC regelmäßige Berichterstattungen (darunter auch seitens
der unabhängigen Vergütungsberatung und externer Rechtsberatung) zu regulatorischen und
gesetzlichen Maßnahmen sowie Initiativen zu Vergütungsthemen und entsprechenden Risiko- und
Governanceüberlegungen, insbesondere mit Blick auf die Finanzindustrie. Diese Mitteilungen beinhalten
Vorschriften des Board of Governors des United States Federal Reserve System und anderen
Finanzbehörden hinsichtlich Vergütungsthemen, Vorschriften unter dem Dodd-Frank Act, Leitlinien und
Anforderungen von Bankenaufsichtsbehörden in Europa (inkl. der EZB) und Asien im Hinblick auf
Vergütungs- und Risikogrundsätze sowie spezifische Maßnahmen und Anfragen von Aufsichtsbehörden
(inkl. nationaler und supranationaler Behörden in der EU) in Bezug auf Vergütungspraktiken. Das ECC
erhält ebenso Mitteilungen zu Vergütungsmaßnahmen, inklusive öffentlich zugänglicher
Neugestaltungen, die von anderen Hauptakteuren der Finanzindustrie zusätzlich zu allgemeinen
Vergütungstrends im Markt ergriffen werden. Diese Mitteilungen fokussieren sich auf Entwicklungen zur
Ausrichtung von variabler Vergütung an Risikogrundsätzen und tragen zur Entscheidungsfindung des
ECCs für die variable Vergütung für 2015 bei.
Seit der Vergütungsrunde für das Geschäftsjahr 2014 hat State Street einen neuen Prozess eingeführt,
bei dem ein Komitee des Board of Directors, welches einen Bereich überwacht, der von einer
ausgewählten Kontrollfunktion geführt wird, gezielt die Leistungsbeurteilung und Empfehlung zur
individualen Vergütung der Leiter der relevanten Kontrollfunktion sowie eine Übersicht über die
Leistung und Vergütung dieser gesamten Kontrollfunktion überprüft. So hat das „Examining and Audit
Committee“ der SSC beispielsweise diese Überprüfungen im Hinblick auf den Chief Compliance Officer
des Konzerns und die Compliance-Abteilung durchgeführt. Dieser Prozess zielt (neben anderen
Maßnahmen) darauf ab, dem relevanten Komitee einen zusätzlichen Blickwinkel auf die Leistung der
relevanten Kontrollfunktion, deren Ressourcenausstattung und Vergütung zu ermöglichen.
State Street hat darüber hinaus ein globales Komitee eingerichtet (das sog. „Incentive Compensation
Control Committee“ bzw. „ICCC“), das – mit jährlicher Berichterstattung an das ECC – an State Streets
konzernweites „Compliance and Ethics Committee“ berichtet. Das ICCC besteht aus leitenden Vertretern
der Abteilungen Enterprise Risk Management („ERM“), Compliance, Interne Revision, Finance, Recht
und Personalwesen und dient dem Risikomanagement und den internen Kontrollfunktionen als Forum
zur formellen Überprüfung und Beurteilung der variablen Vergütungsvereinbarungen des gesamten
State Street-Konzerns. Die Intention dieser Überprüfung und Beurteilung besteht darin, Konsistenz
zwischen den variablen Vergütungsvereinbarungen, der Stabilität und Solidität der State Street und
ihren Tochtergesellschaften und der Ausrichtung dieser Vereinbarungen an die einschlägigen
regulatorischen Empfehlungen und Anforderungen zu fördern. Das ICCC wird durch eine Arbeitsgruppe
unterstützt, die aus Vertretern der Personal- und Rechtsabteilung sowie weiteren Fachexperten besteht,
die analytische und operative Unterstützung für das ICCC leisten. Das ICCC tagt regelmäßig auf
monatlicher Basis sowie bei darüber hinaus gehendem Bedarf.
62
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Über die integrierte, systemische Funktion hinaus, die die Kontrollfunktionen im Rahmen des ICCCs in
der Praxis der variablen Vergütung einnehmen, ist ERM für State Streets Risikoidentifizierung und deren
Beurteilung zuständig. Die mehrdimensionale Risikoscorecard des Konzerns wird ebenfalls von ERM
erstellt sowie vom Risikoausschuss geprüft und genehmigt, bevor das ECC die Scorecard für die
Bestimmung des angemessenen Incentive Compensation-Pool des Konzerns („IC-Pool“) für ein
Geschäftsjahr verwenden kann. Darüber hinaus führt die Revisionsabteilung des State Street-Konzerns
eine jährliche Prüfung der GHR IC-Praktiken und der Einhaltung regulatorischer Leitlinien durch. Für
das Geschäftsjahr 2015 wurde der diskretionäre geschäftsbereichsbezogene Allokationsprozess durch
eine neue geschäftsbereichs-bezogene Risikoscorecard erweitert, die im weiteren Verlauf des
Vergütungsberichts erläutert wird.
Darüber hinaus identifizierte der State Street-Konzern diejenigen Mitarbeiter in der globalen
Organisation, deren Tätigkeit (individuell oder als Gruppe) State Street materiellen Risikos aussetzen
könnte (d.h. EU Identified Staff (im Folgenden als „EUIS“ bezeichnet) und FRB MRTs16). State Street
überprüft auf jährlicher Basis die variablen Vergütungsvereinbarungen dieser Mitarbeiter im Hinblick
auf die für ihren Verantwortungsbereich relevanten identifizierten Risiken. Ebenso jährlich werden die
Ausgestaltung und Governance derjenigen Vergütungspläne hinsichtlich ihrer Ausrichtung auf die
einschlägigen Regulierungen überprüft, die für alle Mitarbeiter Anwendung finden. Vertreter des ICCCs
sind in diesen Prozess involviert und die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden durch dieses Komitee
beurteilt. Der Risikoausschuss des Konzerns bewertet auf jährlicher Basis die für die State Street
relevanten materiellen Risiken und die Maßnahmen des Managements, die im Laufe des Jahres zur
Risikominderung ergriffen wurden. Der Risikoausschuss empfiehlt dem ECC, welche positiven oder
negativen Faktoren bei Vergütungsentscheidungen berücksichtigt werden sollten. Diese Empfehlungen
werden dem ECC durch den Vorsitzenden des Konzernrisikoausschusses präsentiert, welcher ebenfalls
Mitglied des ECCs ist.
Vor dem Hintergrund der globalen Ausrichtung des Konzerns werden State Streets Vergütungspläne und
-programme grundsätzlich auf Ebene der State Street Corporation festgelegt und lokal/regional
insofern spezifiziert, um sie mit den relevanten lokalen gesetzlichen und aufsichts-rechtlichen
Anforderungen in Einklang zu bringen. Daher reflektiert die Vergütungspolicy der SSB GmbH den
globalen Vergütungsansatz der SSC, während sie mit den für die Bank relevanten lokalen/regionalen
regulatorischen Vergütungsanforderungen einhergeht. Die Geschäftsführung der Bank hat in diesem
Zusammenhang die Vergütungspolicy für die Mitarbeiter der Bank (die auch für EUIS gilt) beschlossen
und tagte im Jahr 2015 dreizehn Mal, während der Beschluss über die Vergütungspolicy für die
Geschäftsführung vom Aufsichtsrat der Bank gefasst wurde, der drei Mal tagte. Beide Policys wurden
maßgeblich durch die Personalabteilung konzipiert und beinhalten Input seitens des
Vergütungsbeauftragten der Bank, der Compliance-Abteilung, des Corporate Secretary Office und der
Rechtsabteilung. Die Policys wurden in enger Abstimmung mit Mitarbeitern aus State Streets „Global
Total Rewards“-Bereich der Personalabteilung koordiniert, um ein hohes Maß an Konsistenz der
Vergütungsstrategie über alle Gesellschaften des State Street-Konzerns hinweg sicherzustellen.
State Streets Ziel ist es, mit ihrer Vergütungsstrategie leistungsstarke Mitarbeiter zu gewinnen und an
den Konzern zu binden. Um als Unternehmen erfolgreich sein zu können, muss State Street
wettbewerbsfähig bleiben und ein Arbeitsumfeld etablieren, das Mitarbeiter dazu ermutigt,
hinzuzulernen und sich im Laufe ihrer Karriere weiterzuentwickeln.
Hierbei gibt es fünf Kernprinzipien, die das Vergütungssystem auf die Geschäftsstrategie ausrichten:
16
Materielle Risikoträger im Sinne des Board of Governors des United States Federal Reserve System (FRB)
63
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1.
Der Gesamtvergütungsansatz steht im Fokus
2.
Eine leistungsgerechte Vergütungsphilosophie, d.h. die Performance des Unternehmens, des
Geschäftsbereichs und des Einzelnen bestimmen das Niveau der Gesamtvergütung.
3.
Wettbewerbsfähige Vergütungspakete, um Talente zu gewinnen und zu binden. State Street
orientiert sich bei der jährlichen aggregierten Gesamtvergütung am Median der
Konzernvergleichsgruppe.
4.
Die Ausrichtung an den Interessen der Anteilseigner durch die Kombination der
Vergütungskomponenten in Form von Barvergütung, Instrumenten und aktienbasierter
Vergütung.
5.
Einhaltung der jeweiligen Regulierungen und der damit verbundenen Vorgaben, einschließlich
der Beseitigung von Anreizen für exzessive Risiken. Durch die Möglichkeit, die
Bonuspoolfinanzierung
strukturiert-diskretionär
zu
gestalten,
individueller
Bonusentscheidungen und der Verwendung von aufgeschobener Vergütung (z.B. sog. Deferred
Stock Awards, Deferred Value Awards) als ein Vergütungsinstrument (mit „ex post“Anpassungsmöglichkeiten während des Verfallbarkeitszeitraums), ist das Vergütungssystem
ausreichend risikoadäquat und verbindet aktuelle Entscheidungen und Handlungen mit
Risikoeffekten in der Zukunft. Zusätzlich zur geschäftlichen Performance und
Wettbewerbsfähigkeit wird eine Reihe weiterer Faktoren wie Risiko und Kapital berücksichtigt.
State Streets vollständig flexibles, diskretionäres Bonussystem ist so ausgerichtet, dass eine Balance
zwischen fixen und variablen Vergütungsbestandteilen erzielt wird und die individuelle variable
Vergütung von einem auf das andere Jahr (in Abhängigkeit von Performance und den untenstehenden
anderen Faktoren) signifikanten Schwankungen unterliegen und für jedes Geschäftsjahr auch auf null
reduziert werden kann.
Der IC-Pool basiert auf dem Gesamtergebnis des State Street-Konzerns. Die maßgeblich quantitative
Komponente bei der Festsetzung des IC-Pools ist das operative “Net Income Before Tax and Incentive
Compensation” (“NIBTIC”), d.h. der IC-Pool ergibt sich aus einem Prozentsatz des NIBTIC des State
Street-Konzerns, der durch das ECC zu Beginn eines Geschäftsjahres bestimmt wird. Das ECC überprüft
die Berechnung des operativen NIBTIC-Ergebnisses und identifiziert für dessen Bewertung diejenigen
Einnahmen und Ausgaben, die für die IC-Poolbestimmung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt
werden sollen. Hierbei hat das ECC die Möglichkeit, den globalen Gesamtpool zu adjustieren und
berücksichtigt hierbei eine Reihe von Faktoren inklusive Kapital, Risiko, geschäftsbezogener und
anderer Faktoren. Besondere Kapitalmessgrößen, die hierbei Berücksichtigung finden, sind
beispielsweise die risiko-basierte Tier 1 Capital Ratio, die Tangible Common Equity Ratio, unrealisierte
Portfoliogewinne und -verluste und die Tier 1 Leverage Ratio.
Nach Genehmigung der Gesamtallokation des IC-Pools durch das ECC allokiert der CEO den IC-Pool auf
Basis verschiedener Faktoren wie Budgeteinhaltung, Erreichung besonders wichtiger Ziele und weiterer
Überlegungen auf die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen. Die finale Aufwendung und
Gesamtaufteilung zwischen nicht-aufgeschobener Vergütung und Deferred Awards wird durch das ECC
vor Auszahlung geprüft. Für das Geschäftsjahr 2015 wurde der diskretionäre Geschäftsbereichsallokationsprozess durch eine geschäftsbereichsbezogene Risiko-Scorecard erweitert, die für alle
Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen qualitative und quantitative Angaben aus den Bereichen Risiko,
Revision, Compliance, der Recht und Regulierung enthält. Der CEO/Chairman der State Street
Corporation verwendet die Ergebnisse dieser Scorecard als Inputfaktor für den Poolallokationsprozess
als auch für den weiteren Allokationsprozess des Management Committees („MC“) des State Street-
64
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Konzerns. Individuelle (positive wie negative) Verantwortung unterhalb der MC-Ebene wird entsprechend
bewertet und dient als Inputfaktor für Vergütungsentscheidungen. Weitere Details zu State Streets sog.
“Compensation Assessment Framework” und dem Konzernergebnis können State Streets 2015 Proxy
Statement entnommen werden, das bei der Securities Exchange Commission (“SEC”) eingereicht wird
und auf den Internetseiten der SEC öffentlich zugänglich ist. Die weitere Allokation eines
Geschäftsbereichsbonuspools auf den einzelnen Mitarbeiter erfolgt auf Basis qualitativer und
quantitativer Leistungskriterien durch die jeweiligen Vorgesetzten. Auf Ebene der Bank ist es
erforderlich, dass jeder Geschäftsführer die individuellen IC- und Gehaltsvorschläge für alle Mitarbeiter
in seinem Verantwortungsbereich der SSB GmbH (inkl. Niederlassungen und Tochtergesellschaften)
genehmigt. Die Bank überprüft zudem den Gesamtbetrag der variablen Vergütung auf finanzielle
Tragfähigkeit.
Die individuelle variable Vergütung auf Mitarbeiterebene ist voll diskretionär. Neben dem formellen
“ex ante”-Anpassungsprozess, der im untenstehenden Abschnitt “Leistungsbedingungen” beschrieben
wird, sind bei der individuellen variablen Vergütung diskretionäre Anpassungen sowohl nach qualitativen
als auch quantitativen Kriterien möglich; dazu zählen beispielsweise (jedoch nicht ausschließlich)
Compliance- und Risikoperformancefaktoren wie Nicht-Einhaltung interner Richtlinien und
Arbeitsverfahren, wesentliche Prüfungsfeststellungen sowie eine wesentliche Verschlechterung der
finanziellen Performance (oder schwerwiegende Versäumnisse im Risikomanagement) der State Street,
eines wesentlichen Geschäftsbereiches oder einer Tochtergesellschaft. Auf Basis dieser Faktoren kann
das ECC zudem in strukturierter negativer Ermessensausübung den Pool bei der Allokation an MCMitglieder und andere hochrangige Manager reduzieren.
Darüber hinaus hat State Street einen Performance Management-Prozess (den „Performance Planning
and Review“-Prozess bzw. „PPR“-Prozess) für individuelle Vergütungsentscheidungen etabliert. Der
PPR-Prozess beinhaltet eine Planungsphase, in der Mitarbeiter und Führungskraft die individuellen
Ziele des Mitarbeiters vereinbaren, die mit den Unternehmenszielen in den Kategorien „Driving Strategy,
Strengthening the Organization, Enhancing Culture, Delivering on Financial Commitments und Engaging
Employees“ verknüpft sind. Im Rahmen von Zwischen- und Jahresendbeurteilungen wird die Leistung
des Mitarbeiters überprüft und auf Basis einer Fünfpunkte-Skala bewertet. Diese Beurteilung ist ein
wesentlicher Faktor, der von Führungskräften bei der Festlegung der variablen Vergütung und
Grundgehaltsentscheidung während der jährlichen Vergütungsrunde verwendet wird. Das Performance
Management gewährleistet einen konsistenten Prozess, um Unternehmensziele herunterzubrechen,
diese für den Einzelnen greifbar zu machen und die tatsächliche individuelle Leistung und die der
Organisation zu bemessen. Für den Jahresendprozess des Jahres 2015 wurde ein zusätzlicher
Leistungsbeurteilungsfaktor (die „Risk Excellence“-Bewertung) für den PPR-Prozess eingeführt, um die
Mitarbeiter in Bezug auf ihr Risikoverhalten und den Verhaltenskodex zu bewerten. Die Risk ExcellenceBewertung dient der möglichen Abrundung der Leistungsbewertung als auch der Vergütungsentscheidungen.
Soweit möglich werden individuelle quantitative Ziele in die Planungsphase des PPR-Prozesses
aufgenommen und die Erreichung dieser quantitativen Ziele wird Bestandteil der Jahresendbeurteilung
und ist zusammen mit der qualitativen Beurteilung Teil der Leistungsbewertung. In Ergänzung erweitert
State Streets globales „Talent and Reward Differentiation Tool“ den allgemeinen PPR-Prozess, indem es
Führungskräfte noch weitergehender bei Vergütungsentscheidungen im Quervergleich unterstützt.
Dieses Tool ermöglicht es Führungskräften, Mitarbeitern ab der „Vice President“-Ebene auf Basis einer
Siebenpunkteskala eine relative Bewertung anhand von fünf Faktoren zuzuweisen. Diese fünf Faktoren
bestehen aus relativer Leistung, Potenzial, Kritikalität der Funktion, erfolgskritischen Fähigkeiten/
Fachwissen und Wechselrisiko und unterstützen in Kombination mit der PPR-Beurteilung die
individuellen Vergütungsentscheidungen. Nach der individuellen Leistungsbeurteilung wird die Leistung
65
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in der individuellen Vergütung reflektiert, die sich aus der folgenden Vergütungsstruktur
zusammensetzt.
Vergütungsstruktur
Die grundsätzlichen Vergütungskomponenten der Bank sind die Folgenden:
Fixe Vergütung
Grundgehalt und Benefits
Das Grundgehalt ist ein Bestandteil der Vergütung und ergibt sich aus der jeweiligen Funktion, des
funktionalen „Bank Titles“ und einer Reihe von anderen Faktoren wie individueller Leistung, Kompetenz,
Vorgaben aus der jährlichen Grundgehaltsüberprüfung, gesetzlichen Anforderungen, Budget und
Marktvergleich. Je nach Hierarchielevel und Standort sind die Mitarbeiter darüber hinaus für bestimmte
Zusatzleistungen (Benefits) berechtigt, wie zum Beispiel für das Firmenwagenmodell in Deutschland.
Role Based Allowance
Die Role Based Allowance wurde für eine sehr begrenzte Anzahl an Personen eingeführt, um weiterhin
wettbewerbsfähige Vergütungsniveaus gewährleisten zu können, die im Einklang mit den
regulatorischen Anforderungen, der jeweiligen Rolle, Verantwortung und Erfahrung stehen. Die
Hauptmerkmale der Role Based Allowance sind:






Vertraglich vereinbarte Cash-Zahlungen, d.h. nicht diskretionär
Fortlaufende, unbefristete Laufzeit
Auszahlung in gleichen Monatsraten
Keine Verknüpfung mit Zurückbehaltungsregelungen oder Leistungsbedingungen
Betrag und Erhalt der Role Based Allowance ausschließlich veränderbar im Falle einer
wesentlichen Veränderung der Funktion und Verantwortlichkeiten
Keine Verknüpfung mit Malus-/Clawbackregelungen
66
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Variable Vergütung
Der Incentive Compensation-Plan (“IC”-Plan) ist ein integraler Bestandteil von State Streets
Vergütungsstrategie. Der IC-Plan ist das primäre System für die jährlichen diskretionären
Bonuszahlungen von State Streets weltweiter Belegschaft (inkl. SSB GmbH) und zielt auf die
Leistungsmotivation und Erreichung herausragender Ergebnisse ab, wobei keine Anreize zum Eingehen
unangemessener Risiken geschaffen werden.
Seit dem Geschäftsjahr 2014 sind die Vergütungsmodelle auf ein maximales Verhältnis zwischen fixer
und variabler Vergütung von 1:2 beschränkt, um die Einhaltung des Verhältnisses zu gewährleisten,
welches nach Maßgabe von § 6 InstitutsVergV zulässig ist. Die Bank hat in diesem Zusammenhang die
relevanten Zustimmungen der Anteilseigner erhalten, um das maximal mögliche Verhältnis auf das
Zweifache der fixen Vergütung für alle Mitarbeiter und Geschäftsleiter zu erhöhen und hat die BaFin und
die Deutsche Bundesbank entsprechend informiert.
Abgesehen von einer geringen Anzahl an Mitarbeitern in Sales-Bereichen, die im Rahmen sogenannter
„Sales Incentive Plans“ („SIPs“) vergütet werden (siehe unten), nehmen alle State Street-Mitarbeiter
(inkl. EUIS) über dem Associate-Level am IC-Plan teil. Dabei sind die Mitarbeiter entweder Teil des ICPlans oder eines SIPs, können jedoch für Zwecke der variablen Vergütung nicht an beiden Systemen
partizipieren.
Mitarbeiter auf Associate-Level nehmen dagegen grundsätzlich am „Associates‘ Bonus Plan“ teil, der
darauf ausgerichtet ist, das Gesamtvergütungspotenzial mit der individuellen Leistung und der Leistung
der Organisation zu verknüpfen, teilnahmeberechtigte Mitarbeiter im Einklang mit dem
Ergebniswachstum des Geschäftsbereichs und der State Street zu motivieren und zu vergüten sowie
Teilnehmern die Möglichkeit einer variablen Vergütung zu bieten. Die Ausgangbasis der variablen
Vergütung im Rahmen des Associates‘ Bonus Plan ist zunächst ein grundgehaltsbezogener Prozentsatz,
der in Abhängigkeit der Leistungsbewertung anschließend von der Führungskraft angepasst werden
kann.
Eine geringe Anzahl an Mitarbeitern in Salesbereichen nimmt an SIPs teil, deren Ziel es einerseits ist,
die gewährte variable Vergütung in Einklang mit den von ihnen generierten Einnahmen zu bringen und
andererseits die nicht-finanziellen qualitativen Leistungsindikatoren zu berücksichtigen. Jeder SIPTeilnehmer erhält eine ausreichend hohe fixe Vergütung und die variable Vergütung wird individuell auf
Grundlage qualitativer und quantitativer Faktoren bestimmt. Sämtliche SIPs werden jährlich durch das
ICCC überprüft. Darüber hinaus sind die Teilnahmeberechtigung eines Mitarbeiters an einem SIP sowie
alle ausgezahlten SIP-Beträge abhängig von der Genehmigung des Managements. So ist der „EMEA
Sector Solutions SIP“ ein poolbasierter SIP (d.h. ein vom IC-Pool losgelöster Pool) mit zwei
Komponenten: einer quantitativen (basierend auf den Einnahmen) und einer qualitativen Komponente.
Der Zielpool jeder Komponente wird durch Aggregation der quantitativen und qualitativen Ziele aller
Planteilnehmer bestimmt. Die Awards der qualitativen Komponente erfolgen im ersten Quartal des
Folgejahres in Form von aufgeschobener Aktienvergütung unter der Voraussetzung, dass im Rahmen
des laufenden Beschäftigungsverhältnisses des Planteilnehmers am Award-Datum keine
Disziplinarmaßnahmen anhängig sind („Good Standing“).
Für Executive Vice Presidents („EVPs“) wird die individuelle Zielvergütung jeweils für den „Annual
Incentive“ und den „Long-Term Incentive“ festgelegt. Die Verwendung von Zielvergütung erfolgte
erstmals Anfang 2013, um einen zusätzlichen Rahmen für die IC-Festsetzung zu schaffen. Diese Ziele
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basieren auf einer Beurteilung der Rolle und Verantwortung des EVPs sowie relevanter Wettbewerbsund Marktfaktoren u.a.


Annual Incentive: Der Annual Incentive reflektiert die spezifische Leistung des EVPs im
Geschäftsjahr. Vor diesem Hintergrund kann in Abhängigkeit der Performance der State Street
und des EVPs von Jahr zu Jahr der tatsächliche Annual Incentive vom relevanten
Zielvergütungslevel abweichen. Dieser finale Annual Incentive bewegt sich in einer weiten
Bandbreite zwischen 0% - 200%, um leistungsgerechte Variabilität zu ermöglichen.
Long-Term Incentive: Der Long-Term Incentive reflektiert State Streets langfristigen
Performancetrend sowie den entsprechenden Hauptverantwortlichkeiten einer EVP-Funktion.
Aus diesem Grunde kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass der tatsächliche
Long-Term Incentive im Gegensatz zum Annual Incentive von Jahr zu Jahr verhältnismäßig
konstant bleibt, sofern es zu keiner Veränderung von (1) State Streets langfristigem
Performancetrend, (2) der Aufgaben des EVPs oder (3) der Vergütungspraxis im Markt kommt.
In Ermangelung dieser Veränderungen kann der Long-Termin Incentive unter bestimmten
Umständen innerhalb einer engen Bandbreite von 80% - 120% des Zielwertes variieren. Der
tatsächliche Betrag innerhalb dieser Bandbreite basiert auf der Beurteilung des LeadershipVerhaltens, wovon nach State Streets Auffassung ein langfristiger Effekt ausgeht, wie zum
Beispiel Commitment zu organisationsübergreifenden Initiativen, einer aktiven moralischen
Vorbildfunktion, Förderung einer regelkonformen und risikobewussten Unternehmenskultur
und Förderung von Diversität und gesellschaftlichem Engagement sowie anderer relevanter
Erwägungen.
Für State Streets Organisationseinheiten in der EMEA-Region (inkl. SSB GmbH) gelten die Grundsätze
für Bonusgarantien und sogenannte “Buy-Outs”. Im Falle von Bonusgarantien werden die notwendige
Begründung und die zugrundeliegende Sachlage einer Prüfung unterzogen und sämtliche dieser Awards
müssen den folgenden Kriterien genügen:




Die Vergabe erfolgt ausschließlich im Rahmen von Neueinstellungen
Die Vergabe erfolgt ausschließlich für die ersten zwölf Monate
Die Awards können ausschließlich in Ausnahmefällen vergeben werden
Zum Zeitpunkt der Auszahlung sind ausreichende Eigenmittel, Liquidität und Kapital vorhanden
Die Bank kann gelegentlich im Rahmen von Neueinstellungen Ansprüche aus bestehenden
Arbeitsverhältnissen ablösen (sog. „Buy-out“). In diesen Fällen wird die Bank, soweit möglich, die
Beträge und Struktur (inkl. Unverfallbarkeitszeitpunkte) bestehender Ansprüche deckungsgleich
gestalten,
diese
jedoch
nicht
überkompensieren.
Buy-Outs
sind
Gegenstand
der
Zurückbehaltungsanforderungen der relevanten Regulierungen und vor der Gewährung eines Buy-Outs
sind angemessene Nachweise der bestehenden Ansprüche zu erbringen.
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Incentive Compensation (“IC”)
Für das Geschäftsjahr 2015 bestanden die IC Awards (ausgezahlt im ersten Quartal des Jahres 2016) aus
aufgeschobener Vergütung (sog. „Deferred Awards“) und einer unmittelbaren, nicht aufgeschobenen
Barvergütung (sog. “Immediate Cash”). Der Anteil des Deferred Awards ist formelbasiert, d.h. er hängt
von der persönlichen Gesamtbonushöhe für das Jahr 2015 ab. Grundsätzlich steigt hierbei der Anteil des
Deferred Awards mit der Seniorität (auf Basis des Bank Titles) des jeweiligen Mitarbeiters. Für
diejenigen Personen, deren variable Vergütung nicht den Zurückbehaltungsanforderungen der Institutsvergütungsverordnung für EUIS unterliegt, sind die IC Awards in Abhängigkeit des Bank Titels wie folgt
strukturiert:
17

ab dem “Senior Vice President”-Level: 5% in Form von Immediate Cash und 95% in Form von
Deferred Stock Awards („DSAs“) sowie Deferred Value Awards („DVAs“) 17 mit vierjähriger
Laufzeit und vierteljährlicher pro rata-Unverfallbarkeit

Für Mitarbeiter unter dem „Senior Vice President“-Level, jedoch über dem “Assistant Vice
President”-Level steigt der prozentuale Anteil der aufgeschobenen Vergütung mit der
Gesamthöhe der variablen Vergütung, sodass letztlich bis zu 90% der variablen Vergütung über
vier Jahre in Form von DSAs sowie DVAs aufgeschoben werden könnten. Diese Deferred Awards
werden vierteljährlich auf pro rata-Basis unverfallbar.

Für Mitarbeiter unterhalb des “Vice President”-Level erfolgen IC Awards vollständig in
Immediate Cash.
DSAs und DVAs werden auf der folgenden Seite erläutert
69
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Struktur der IC Awards für EUIS18
Für EU Identified Staff besteht die variable Vergütung des IC-Plans aus zwei separaten Komponenten –
dem unmittelbaren, nicht aufgeschobenen Award (der unmittelbaren Barvergütung/“Immediate Cash”
und einem “Immediate Equity” Award, der aus Aktien besteht) und einem aufgeschobenen Award
(teilweise aktienbasiert und teilweise in Form einer Barvergütung, dessen Wert sich an einem
Geldmarktinstrument orientiert). Der prozentuale Anteil der aufgeschobenen Vergütung steigt mit der
individuellen Vergütung des Mitarbeiters, d.h. je höher der Gesamtbetrag der variablen Vergütung, desto
höher der Anteil der aufgeschobenen Vergütung.
1. Immediate Award (“Immediate Cash” und “Immediate Equity”)
Dieser Anteil des ICs wird unmittelbar nach individueller Bonuskommunikation erdient. Dies erfolgt
typischerweise im ersten Quartal nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres. Ein Immediate Equity
Award wird unmittelbar nach Gewährung unverfallbar, kann jedoch erst nach Ablauf der unten
genannten Haltefrist („Retention Period“) verkauft oder übertragen werden.
2. Deferred Award
Alle EUIS erhalten einen Deferred Award, der teilweise in Aktien und teilweise in Form von
aufgeschobener Barvergütung gewährt wird, deren Wert sich an einem Geldmarktinstrument orientiert.
Deferred Equity wird in Form von aufgeschobenen Aktienawards (“DSAs”) gewährt. DSAs sind letztlich
ein vertragliches Anrecht, vorbehaltlich der jeweiligen Vertragsbedingungen (die Malus-, Clawback-,
Verfall- und Sperrklauseln sowie andere Bestimmungen enthalten können) eine gegebene Anzahl an
Aktien der State Street Corporation zu jedem Unverfallbarkeitszeitpunkt zu erhalten. Die Anzahl der zum
Unverfallbarkeitszeitpunkt fälligen Aktien wird am Award-Datum festgelegt, kann jedoch zwischen
Award-Datum und jedem Unverfallbarkeitsdatum durch die oben genannten „ex-post“-Regelungen
adjustiert werden.
Um die Konzentration des Mitarbeiteranteils an State Street-Aktien zu reduzieren, die sich aus einem
rein aktienbasierten Deferred Award ergäbe, hat State Street im Jahr 2013 ein neues DeferralInstrument eingeführt („DVAs“). Die Wertentwicklung von DVAs orientiert sich an der Wertentwicklung
des SSGA Prime Money Market Fund, wobei DVAs zum Unverfallbarkeitsdatum in Form einer
Barvergütung zugeteilt werden. Die begünstigten Mitarbeiter von DVAs werden jedoch nicht Inhaber der
entsprechenden Fondsanteile. Der Wertzuwachs des Fonds erfolgt durch Gutschrift fiktiver
Fondsanteile, da der Geldmarktfonds auf Basis eines Anteilspreises von $1,00 USD verwaltet wird.
Analog zu DSAs können DVAs zwischen dem Award-Datum und jedem Unverfallbarkeitsdatum im
Rahmen der untenstehenden ex post-Regelungen angepasst werden.
EUIS mit einer gesamten variablen Vergütung von weniger als 50.000 EUR sind von dieser regulatorischen
Deferral-Anforderung ausgenommen (diese Freigrenze wird derzeit von der BaFin unter Berücksichtigung des
allgemeinen Lohniveaus im Bankensektor geduldet). Für die variable Vergütung dieser EUIS kommen stattdessen
die allgemeinen Deferral-Regelungen des State Street-Konzerns in Abhängigkeit des Bank Titles zur Anwendung.
18
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Deferred Award-Aufteilung für EUIS

Deferral-Beträge
– Mindestens 40% des ICs erfolgen in Form von aufgeschobener Awards
– Mindestens 60% des ICs erfolgen in Form von aufgeschobener Awards an die Geschäftsleiter
der Bank und diejenigen EUIS mit direkter Berichtslinie an die Geschäftsleitung

Deferral-Zeitraum und Unverfallbarkeit
– DSAs werden nach Award-Datum jährlich auf pro rata-Basis über vier Jahre unverfallbar
– DVAs werden nach Award-Datum quartalsweise auf pro rata-Basis über vier Jahre unverfallbar

Aufteilung zwischen aktienbasierter und Barvergütung
– Mindestens 50% des Immediate Awards erfolgen aktienbasiert (“Immediate Equity”), der
verbleibende Anteil des Immediate Awards in Form von Immediate Cash
– Mindestens 50% des Deferred Awards erfolgen aktienbasiert (DSAs), der verbleibende Anteil
des Deferred Awards in Form von DVAs

Haltefrist („Retention Period“)
– Für sämtliche aktienbasierten Awards gilt nach Unverfallbarkeitsdatum eine sechsmonatige
Haltefrist, in welcher der Verkauf oder sonstige Übertragung der Aktien untersagt ist
Leistungsbedingungen für Deferred Awards („Performance Measures“)
Die o.g. State Street-Deferralstrukturen für EUIS unterliegen zudem sowohl „ex ante“- als auch „ex
post“-Anpassungsregelungen, die im Folgenden näher erläutert werden.
1.
„Ex ante“-Leistungsanpassungen
“Ex ante”-Leistungsanpassungen leiten sich aus der konzernweiten mehrdimensionalen RisikoScorecard ab, die von State Streets globaler Risikofunktion (ERM) für die konzernweite Risikobewertung
entwickelt wurde. Die Scorecard wird durch State Streets “Management Risk and Capital Committee”
und dem Risikoausschuss überwacht und dient als Inputfaktor für State Streets Bonuspoolgröße und
Allokationsprozesse. Das Scorecard-System beinhaltet eine Reihe verschiedener Risikoparameter und
-aspekte, um State Streets Hauptrisiken zu evaluieren. Die Risikofaktoren werden anhand einer
Fünfpunkteskala bewertet, die sich für die nachfolgenden fünf Kategorien von den Bewertungsstufen
„deutlich über den Erwartungen“ bis zu „deutlich unter den Erwartungen“ erstreckt:





Tatsächliche Performance vs. Erwartungen hinsichtlich finanzieller und nicht-finanzieller
Risiken wie operative, rechtliche / treuhänderische, Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken,
Kapitalstärke,
Risikoperformance der Geschäftsbereiche,
State Streets regulatorische Stellung und
Überprüfung des “Management Risk and Capital Committee“, um Faktoren Rechnung zu tragen,
die nicht explizit durch die Risikoscorecard abgedeckt werden.
Die Performance wird im Kontext der Scorecard-Kriterien unter Verwendung von Informationen aus
verschiedenen Systemen von State Streets Kontrollfunktionen (u.a. ERM, Finance und Treasury)
bewertet. Sofern die Bewertung einer Performancekategorie mit „deutlich unter den Erwartungen“
abschneidet (d.h. durch Anzeige eines Warnhinweises („Red Flag“) in einer der Scorecards), so können
71
OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
sich daraus begründete „ex ante“-Anpassungen der individuellen variablen Vergütung eines EUIS
ergeben. Eine mögliche Anpassung wird auf Basis der für die Scorecardbewertung relevanten
Handlungen des EUIS dahin gehend geprüft, ob eine der Handlungen oder ein Versäumnis State Street
unangemessener Risiken ausgesetzt hat, die zum Scorecard-Rating führten.
Die konzernweite Risikoscorecard schafft einen Rahmen, der im ersten Schritt den Gesamtbonuspool
adjustiert, um während des Jahres eingegangene Risiken zu reflektieren und der im zweiten Schritt –
auf Basis eines angemessenen Risikoverhaltens eines Geschäftsbereichs oder Individuums – die
Allokation beeinflussen kann. Darüber hinaus löst jedes “Red Flag” automatisch die Prüfung einer
möglichen “ex ante”-Anpassung der Vergütung des betreffenden individuellen EUIS aus. Auf diese Weise
ermöglichen State Streets “ex ante”-Leistungsbedingungen Anpassungen des Pools auf Konzernebene
als auch eine Reduzierung der variablen Vergütung auf individueller Ebene.
2.
“Ex post”-Leistungsanpassungen
Über die ex ante-Leistungsanpassungsmöglichkeiten hinaus sehen die Deferred Award-Vereinbarungen
aller EUIS auch eine malus-basierte Verfallsregelung vor. Außerdem ist seit mehreren Jahren eine
vertragliche Verfallsklausel Bestandteil der Deferred Awards aller Mitarbeiter (inkl. EUIS), die noch
verfallbare Deferred Awards bei Kündigung aufgrund groben Fehlverhaltens verwirken lässt (siehe
unten). Die malus-basierte Verfallsregelung enthält eine Absichtserklärung, die Anforderungen der
jeweiligen Bankregulierung und die Leitlinien für variable Vergütung zu erfüllen und sieht insbesondere
vor, dass jeder Deferred Award reduziert oder vollständig annulliert werden kann, soweit dies gemäß
dieser anwendbaren Vorschriften erforderlich ist. Die malusinduzierte Verfallsregelung ermöglicht State
Streets Malus-Komitee, jedes Kriterium zu berücksichtigen, das für eine Untersuchung und
Verfallsentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen notwendig ist. State Streets
konzernweite malus-basierte Verfallprüfung berücksichtigt die Bildung eines ad-hoc Malus-Komitees
zur Entscheidung darüber, ob der zugrundeliegende Vorfall auf eine Handlung oder ein Versäumnis
eines oder mehrerer EUIS zurückzuführen ist, welche/welches State Street unangemessener Risiken
ausgesetzt hat und ob dementsprechend dem CEO der State Street Corporation zur möglichen weiteren
Empfehlung an das ECC, die Verwirkung verfallbarer variabler Vergütung empfohlen wird. Zur Bildung
eines Malus-Komitees bestimmt der CEO (bzw. der Chief Financial Officer oder Chief Legal Officer,
sofern die zu überprüfende Person der CEO sein sollte) mindestens drei hochrangige Executive Vice
Presidents, um eine entsprechende Untersuchung zu leiten. Eine malus-induzierte Verfallsprüfung wird
bei Eintritt eines substanziellen Verlusts oder Bildung einer Rücklage für einen substanziellen Verlust
ausgelöst. Grundlage für eine derartige Prüfung kann auch eine Untersuchung von Tatsachen oder
Umständen sein (sofern sie für State Street oder einen wesentlichen Geschäftsbereich nachteilig
entschieden werden sollte), die voraussichtlich zu einem/einer substanziellen Verlust bzw. Rücklage
führen könnten.
Darüber hinaus enthalten State Streets Deferred Award-Vereinbarungen seit mehreren Jahren für alle
Mitarbeiter (inkl. EUIS) eine Klausel, die den Verfall jeglicher noch verfallbaren Deferred Awards bei
Kündigung aufgrund groben Fehlverhaltens vorsieht. Grobes Fehlverhalten wird nach State Streets
Ermessen bestimmt und könnte Verhaltensweisen beinhalten, die ein signifikantes Risikomanagementversagen im Hinblick auf State Street oder eines wesentlichen Geschäftsbereichs
verursachen; dies umfasst auch, State Street einem rechtlichen oder finanziellen Risiko auszusetzen.
Die für die Awards variabler Vergütung relevanten Vertragsbedingungen (inkl. der o.g. Verfallsklauseln)
sind in den relevanten Plandokumenten und individueller Award-Vereinbarungen enthalten. Durch
Akzeptieren des Awards auf der Internetseite eines externen Administrators bestätigen und erklären die
Empfänger solcher Awards ihr Einverständnis damit, dass sie diese Verfallsklauseln und die anderen
Vertragsbedingungen des Awards verstehen und akzeptieren.
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Quantitative Angaben
In den nachfolgenden Tabellen werden die quantitativen Vergütungsdetails gemäß Art. 450 CRR für das
Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht. Die Vergütungsdetails der Geschäftsführer der Bank sind in der
“Senior Management”-Spalte enthalten. Aggregierte Angaben zur Vergütung der Geschäftsführer sind
außerdem im Jahresabschluss der Bank inkludiert, der separat im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Tabelle 34: Gesamtvergütung 2015 aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen (Art. 450 (1) g) CRR)
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Tabelle 35: Aggregierte Vergütung von EUIS und Senior Management (Art. 450 (1) h) CRR)
Tabelle 36: Anzahl der Personen mit einer Vergütung von mind. 1 Mio. EUR (Art. 450 (1) h) CRR)
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Nicht einschlägige Offenlegungsanforderungen
Für die Offenlegungspflichten auf SSB GmbH Ebene ist Art 13 CRR maßgeblich. Sofern die bei der
SSEHG Gruppe und SSB GmbH nicht einschlägigen Offenlegungsanforderungen aus den
Berichtsinhalten selbst nicht hervorgehen, werden diese in folgender Tabelle aufgeführt:
Tabelle 37: Nicht einschlägige Offenlegungsanforderungen
Nicht einschlägig sind bei der Gruppe und bei der Bank darüber hinaus die Offenlegungsanforderungen
für die Verwendung interner Modelle für Adressenausfallrisiken (Art. 452 CRR), Marktrisiken (Art. 455
CRR) sowie operationelle Risiken (Art. 454 CRR).
75
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11
Glossar
a.F.
AG
AGB
ALCO
Art.
AT 1
BaFin
BP
bzw.
CEO
CET 1
CRD IV
CRR
CVA
d.h.
DSA
DVA
EBA
ECC
EMB
ERM
EU
EUIS
EVP
EZB
ff.
ggf.
GHR
GmbH
GTR
GuV
HGB
IC
ICAAP
ICCC
ILAAP
InstitutsVergV
IRBA
IT
i.V.m.
k.A.
KG
KMU
KPI
KRMT
KSA
KWG
LCR
alte Fassung
Aktiengesellschaft
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SSB GmbH Asset & Liability Committee
Artikel
Additional Tier 1 Capital (Zusätzliches Kernkapital)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Basispunkt
beziehungsweise
Chief Executive Officer der SSC
Common Equity Tier 1 Capital
Capital Requirements Directive IV (Richtlinie 2013/36/EU)
Capital Requirements Regulation (Verordnung EU 575/2013)
Credit Valuation Adjustment
das heisst
Deferred Stock Award
Deferred Value Award
Europäische Bankenaufsicht
Executive Compensation Committee der SSC
Executive Management Board
Enterprise Risk Management
Europäische Union
EU Identified Staff
Executive Vice President
Europäische Zentralbank
fortfolgende
gegebenenfalls
Global Human Resources
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Global Total Rewards
Gewinn- und Verlustrechnung
Handelsgesetzbuch
Incentive Compensation
Internal Capital Adequacy Assessment Process
Incentive Compensation Control Committee der SSC
Internal Liquidity Adequacy Assessment Process
Institutsvergütungsverordnung
Internal Ratings Based Approach
Information Technology
in Verbindung mit
keine Angaben
Kommanditgesellschaft
Kleine und mittelständische Unternehmen
Key Performance Indicator
Kreditrisikominderungstechnik
Kreditrisiko-Standardansatz
Kreditwesengesetz
Liquidity Coverage Ratio
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LiqV
MaRisk
MaSan
MC
MIS
MLP
NIBTIC
NSFR
p.a.
PPR
RC
QRM
OGA
S&P
S.A.
S.à r.l.
SEC
SFT
SIP
S.p.A.
S.r.l.
SSB. GmbH
SSBT
SSC
SSEHG KG
SSGA
SSIH
u.a.
z.B.
Liquiditätsverordnung
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen
Management Committee der SSC
Managementinformationssystem
Managing Limited Partner von SSEHG KG
Net Income Before Tax and Incentive Compensation
Net Stable Funding Ratio
per annum
Performance Planning and Review
Risk Committee der SSC
Quantitative Risk Management
Organismen für gemeinsame Anlagen
Standard & Poor’s Rating Services
Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht
Securities Exchange Commission
Securities Financing Transactions (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte)
Sales Incentive Plan
Aktiengesellschaft nach italienischem Recht
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach italienischem Recht
State Street Bank GmbH
State Street Bank & Trust Company
State Street Corporation
State Street Europe Holdings Germany S.à r.l. & Co. KG
State Street Global Advisors
State Street International Holdings
unter anderem
zum Beispiel
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OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.À R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
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OFFENLEGUNGSBERICHT STATE STREET EUROPE HOLDINGS GERMANY S.A R.L. & CO. KG GRUPPE 2015
State Street Corporation (NYSE: STT) is one of
the world’s leading providers of financial services
to institutional investors, including investment
servicing, investment management and investment
research and trading. With $28 trillion in assets
under custody and administration and $2 trillion* in
assets under management as of December 31, 2015,
State Street operates in more than 100 geographic
markets worldwide, including the US, Canada, Europe,
the Middle East and Asia. For more information,
visit State Street’s website at www.statestreet.com.
*Assets under management include approximately $22 billion as of December 31, 2015,
for which State Street Global Markets, LLC, an affiliate of SSGA, serves as the
distribution agent.
statestreet.com
Disclaimer
Der vorliegende Offenlegungsbericht dient ausschließlich der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten im Sinne von Teil 8 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Die Informationen in dem Offenlegungsbericht beziehen sich auf den 31. Dezember 2015, sofern ni cht ausdrücklich auf
einen anderen Zeitpunkt Bezug genommen wird. Sie berücksichtigen die zum Berichtszeitpunkt geltenden rechtlichen Anforderungen. Diese und
deren Konkretisierung durch Regulierungsstandards und Leitlinien können sich in der Zukunft ändern. Daher werden künftige Off enlegungsberichte
möglicherweise andere oder zusätzliche Inhalte aufweisen und dadurch nicht mehr mit früheren Offenlegungsberichten vergleichbar sein. Der
Offenlegungsbericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf Planungen, Schätzungen, Prognosen, Erwartungen und Annahmen
beruhen, für die SSB GmbH und die SSEHG Gruppe keine Gewähr übernimmt. Derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen hängen von einer Vielzahl
von Faktoren ab, auf die SSB GmbH und die SSEHG Gruppe keinen Einfluss haben; sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägba rkeiten und
beruhen auf Annahmen, die möglicherweise nicht eintreten oder sich anders entwickeln werden. SSB GmbH und die SSEHG Gruppe üb ernehmen
keine über etwaige aufsichtsrechtliche Anforderungen hinausgehende Verpflichtungen, in die Zukunft gerichtete Aussagen des Offenlegungsberichts
zu aktualisieren.
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