C Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen

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FINANZMATHEMATIK
C Derivative Finanzinstrumente –
Futures und Optionen
8.1 Termingeschäfte: Futures und Optionen/
8.2 Forwards/Futures: Terminkauf und -verkauf
Julian Barth
11.06.2011
C Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen
8.1 Termingeschäfte: Futures und Optionen/ 8.2 Forwards/Futures: Terminkauf und -verkauf
Inhaltsverzeichnis
1 Exkurs: Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen………………...3
2 Termingeschäfte: Futures und Optionen – ein Überblick………………………...3
2.1 Derivative Finanzinstrumente…………………………………………………………..3
2.2 Futures und Forwards…………………………………………………………………..4
2.3 Optionen………………………………………………………………………………….4
2.4 Europäische und Amerikanische Optionen…………………………………………...5
2.5 Die Grundgeschäftsarten von Futures/Forwards und Optionen……………………5
3 Forwards/Futures: Terminkauf und –verkauf……………………………………….6
3.1 Beispiel: Forward auf Devisen………………………………………………………….6
3.2 Beispiel: Futures-Spezifikationen………………………………………………………8
3.3 Beispiel: Kauf- und Verkaufspositionen in Aktien…………………………………….8
4 Kauf- und Verkaufspositionen in Aktien unter Berücksichtigung eines
risikolosen Zinssatzes……………………………………………………………………10
5 Übungsaufgaben………………………………………………………………………..12
6 Glossar……………………………………………………………………………………13
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C Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen
8.1 Termingeschäfte: Futures und Optionen/ 8.2 Forwards/Futures: Terminkauf und -verkauf
1 Exkurs: Derivative Finanzinstrumente – Futures und Optionen
Im Gegensatz zur klassischen finanzmathematischen Behandlung zukünftiger
Zahlungsströme, bei der Anzahl, Höhe und Fristigkeit der in der Zukunft liegenden
Aus- und Einzahlungen als sicher und konstant vorausgesetzt werden, wird bei der
Bewertung der hier betrachteten derivativen Finanzinstrumente – Futures und
Optionen – mit Unsicherheit kalkuliert. Zur Unsicherheiten- und Risikovermeidung
stehen diverse Varianten von Termingeschäften, wie die hier beleuchteten Optionen
und Futures zur Verfügung, mithilfe derer Verwendung zukünftige Erwartungen von
Kurs- oder Preisentwicklungen berücksichtigt oder finanzielle Positionen im
Zeitverlauf abgesichert sowie schlichtweg Spekulationszwecke oder die Erzielung
eines „Free Lunch“, d. h. eines risikolosen Arbitrage-Gewinns, verfolgt werden
können.
2 Termingeschäfte: Futures und Optionen – ein Überblick
2.1 Derivative Finanzinstrumente
Unter dem Begriff des „derivativen Finanzinstrumentes“, kurz „Derivat“, versteht man
(künstliche) Finanzinstrumente, deren Wert vom Wert eines anderen
Finanzinstrumentes, des sogenannten Basiswertes (engl.: Underlying) abhängt und
somit an dessen Entwicklung gekoppelt ist.
Die Vielfalt derivativer Finanzinstrumente als solche ist kaum überschaubar, sodass
hier lediglich eine Betrachtung der wichtigsten Derivate, den Futures/Forwards und
Optionen, stattfindet.
Sowohl bei Futures/Forwards als auch bei Optionen handelt es sich mithin um
sogenannte Termingeschäfte. Dies bedeutet, dass – im Gegensatz zu
Kassageschäften - zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung eine
evtl. gar längere Zeitspanne liegt. Auf derartige Termingeschäfte sind grundsätzlich
beliebige standardmäßige Underlyings denkbar (z. B. Waren-, Devisen-, Edelmetall-,
Wertpapiertermingeschäfte u. a.). Desgleichen sind exotische Termingeschäfte
möglich, deren Ausgestaltungen bereits mit Wettgeschäften zu vergleichen sind (z.
B. Termingeschäfte auf zukünftige Preise von Schlachtvieh oder solche auf die
Schneemenge um Weihnachten in ausgesuchten Wintersportgebieten).
Im vorliegenden Skriptum jedoch sollen in den folgenden Abschnitten ausschließlich
Wertpapier-Termingeschäfte betrachtet werden.
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2.2 Futures und Forwards
Futures und Forwards sind unbedingte Termingeschäfte, d. h., dass Käufer und
Verkäufer der Kontrakte die unbedingte Verpflichtung eingehen, an dem vertraglich
vereinbarten, zukünftigen Fälligkeitstag den zugrunde liegenden Basiswert (z. B. eine
Aktie oder eine Anleihe) zu kaufen/abzunehmen bzw. zu verkaufen/zu liefern und
den im Voraus bei Vertragsabschluss festgelegten Kaufpreis (Basispreis oder
exercise price) zu bezahlen bzw. den Verkaufspreis anzunehmen. Die Position des
Käufers eines Futures bzw. Forwards wird als „long position“, die des Verkäufers als
„short position“ bezeichnet.
Futures und Forwards unterscheiden sich dadurch, dass Futures – im Gegensatz zu
Forwards – an der (Termin-)Börse, z. B. der EUREX, gehandelt werden (Fungibilität).
Ein Future ist somit ein standardisierter Vertrag. Unter anderem werden genau
definierte Basiswerte, spezifizierte Kontraktvolumina und eine definierte
Preisermittlung festgehalten. Der Handel mit Futures wird über eine
zwischengeschaltete Clearingstelle abgesichert. Dabei werden die aus den allfälligen
Veränderungen der Basiswertkurse entstehenden Gewinne und Verluste der
Vertragsparteien täglich abgerechnet und falls nötig eine Absicherung der Positionen
von den Kontraktparteien in Gestalt von Ein-/Nachschussbeträgen eingefordert. Im
Gegensatz zu Forwards führen Futures zumeist nicht zu Lieferung und Abnahme des
Underlyings, sondern werden durch ein entsprechendes Gegengeschäft, das
jederzeit über die Clearingstelle möglich ist, vorzeitig glattgestellt, was in hohem
Maße zur Attraktivität der Futures beiträgt.
Forwards hingegen werden individuell zwischen zwei Parteien geschlossen und sind
keine standardisierten Verträge, was den Handel an einer Börse folglich ausschließt.
Dem Vorteil der Individualität der Forwards stehen mithin Nachteile gegenüber, die
sich in der eingeschränkten Liquidität und der höheren Kostenstruktur bei
Vertragsanbahnung und -abschluss manifestieren.
2.3 Optionen
Im Gegensatz zu Futures/Forwards handelt es sich bei einer (financial) Option um
ein bedingtes Termingeschäft. Der Käufer einer Option erwirbt das Recht – nicht
die Pflicht – den zugrunde liegenden Basiswert (z. B. eine Aktie oder eine Anleihe)
zu einem oder gegebenenfalls bis zu einem Fälligkeitstermin zum vorher fixierten
Preis, dem sogenannten Basispreis (auch strike price, exercise price oder
Ausübungspreis), erwerben (sog. Long Call) oder verkaufen (sog. Long Put) zu
können. Für dieses Recht ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen Preis, die
sog. Optionsprämie (syn. Optionspreis), zu zahlen.
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Demgegenüber hat der Verkäufer (Stillhalter) der Option die Verpflichtung, im Falle
der Ausübung der Option durch den Käufer, den zugrunde liegenden Basiswert
(Underlying, z. B. eine Aktie oder eine Anleihe) zum vorher festgelegten
Ausübungspreis zu liefern (sog. Short Call) bzw. anzukaufen (sog. Short Put).
Wie bereits erwähnt erhält der Verkäufer der Option vom Käufer bei Ausübung der
Option eine Optionsprämie als Gegenleistung.
Festzuhalten bleibt:
Der Käufer einer Option befindet sich in der Long-Position mit dem Recht, die von
ihm erworbene Option auszuüben oder verfallen zu lassen. Der Verkäufer hingegen
befindet sich in der Short-Position. Er verbleibt nach Vertragsabschluss ohne
eigenen Gestaltungsspielraum und ist an der ausstehenden Entscheidung des
Käufers gebunden. Der Verkäufer erhält eine Optionsprämie vom Käufer.
2.4 Europäische und Amerkanische Optionen
Mithin existieren zwei Arten von Optionen. Das Merkmal einer „Europäischen“
Option ist, dass diese nur zu einem fixierten zukünftigen Datum ausgeübt werden
kann. „Amerikanische“ Optionen hingegen können zu beliebigen Zeitpunkten
innerhalb des Fälligkeitszeitraums ausgeübt werden.
Aufgrund der einfacheren Handhabung bezüglich der Darstellung und Bewertung
werden sich die folgenden Darstellungen auf Optionen europäischer Art
beschränken. Jedoch zeigt sich bspw. Für einen amerikanischen Call – unter der
Prämisse, dass die Underlying-Aktie während der Optionslaufzeit dividendenlos
bleibt - dass seine vorzeitige Ausübung stets unvorteilhaft ist und sein Wert mit dem
der europäischen Call-Option übereinstimmt.
2.5 Die Grundgeschäftsarten von Futures/Forwards und Optionen
Es soll ein kurzer Überblick über die zwei Grundgeschäftsarten von
Futures/Forwards und die vier Grundgeschäftsarten von Optionen gegeben werden:
Futures/Forwards:
-
Terminkauf von Aktien („Aktie long“)
Terminverkauf von Aktien („Aktie short“)
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Optionen:
-
Kauf einer Kaufoption auf Aktien („Long Call“)
Verkauf einer Kaufoption auf Aktien („Short Call“)
Kauf einer Verkaufsoption auf Aktien („Long Put“)
Verkauf einer Verkaufsoption auf Aktien („Short Put“)
Zur Erinnerung: Der Käufer einer Option befindet sich stets in der Long Position, der
Verkäufer in der Short Position. In allen eben betrachteten Konstellationen ist der
Erfolg einer Termin-Transaktion wesentlich von der Kurs-/Preis-Entwicklung des
Underlyings (hier: dem Aktienkurs) abhängig.
Damit die Grundelemente von möglichen – auch kombinierten – Anlagestrategien
verdeutlicht werden können, ist ein Überblick über die wesentlichen Eigenschaften
der sechs Grundgeschäfte unabdingbar. Auf etwaige Transaktionskosten beim
Abschluss der Kontrakte wird bei der Darstellung zur Konzentration auf die
wesentliche Struktur verzichtet.
3 Forwards/Futures: Terminkauf und –verkauf
In einem Forward-/Future-Kontrakt wird vertraglich vereinbart, eine genau
spezifizierte Menge eines definierten Basiswertes (z. B. eine Aktie oder eine
Devisenposition) zu einem definierten Zeitpunkt zu einem bei Vertragsabschluss
festgelegten Preis zu kaufen (Long Position) oder zu verkaufen (Short Position). Das
Eingehen eines Forward-/Future-Kontraktes ist – abgesehen von
Transaktionskosten, die hier vernachlässigt werden – im Gegensatz zu Optionen für
beide Parteien kostenfrei.
3.1 Beispiel: Forward auf Devisen (Devisentermingeschäft)
Kassa- und Terminkurse (Forward-Kurse) für den US-Dollar in Relation zum Euro:
Kassakurs:
1,4500 $/€

1 € = 1,4500 $
3-Monats-Terminkurs:
1,4000 $/€

1 € = 1,4000 $
6-Monats-Terminkurs:
1,3500 $/€

1 € = 1,3500 $
Es wird bei diesem Bespiel davon ausgegangen, dass der Euro im Zeitverlauf im
Verhältnis zum US-Dollar schwächer wird.
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1. Beispiel: Amerikanisches Unternehmen muss in 3 Monaten 4 Mio. € zahlen
Das Unternehmen kann das Wechselkursrisiko eliminieren, indem es heute einen
(kostenlosen) Forward-Kontrakt über den Kauf (Long Forward) von 4 Mio. $ in 3
Monaten eingeht.
In 3 Monaten hat das amerikanische Unternehmen 4.000.000 . 1,4000 = 5.600.000 $
zu zahlen.
2. Beispiel: Amerikanisches Unternehmen erwartet in 6 Monaten einen
Zahlungseingang von 1.000.000 €
Hier hat das Unternehmen die Möglichkeit, das Wechselkursrisiko durch den
Abschluss eines (kostenlosen) Forward-Kontraktes (Short Forward) zu eliminieren,
indem es einen Verkauf von 1.000.000 € in 6 Monaten zu 1.000.000 . 1,3500 =
1.350.000 $ vereinbart.
In 6 Monaten kann/muss das amerikanische Unternehmen 1.000.000 € „abgeben“
und erhält dafür 1.350.000 $.
In beiden Fällen wurde das Wechselkursrisiko abgesichert. Man spricht in diesem
Zusammenhang von einer „Hedging“-Strategie. Dies hat jedoch noch nicht zur
Folge, dass das Endergebnis für das amerikanische Unternehmen günstiger ausfällt,
als ohne Hedging, wie im 3. Beispiel ersichtlich wird.
3. Beispiel: Kassakurs in 3 Monaten beträgt 1,2500 $/€  1 € = 1,2500 $
Mit Bezug auf das erste Beispiel, bei dem das amerikanische Unternehmen 4 Mio. €
in drei Monaten zahlen musste und einen Forward-Kontrakt zu 1,4000 $/€
eingegangen ist, ist das Unternehmen bei der im dritten Beispiel unterstellten
Entwicklung mit Hedging schlechter gestellt. Während das Unternehmen mit
Hedging-Strategie 5.600.000 $ zahlen muss, hätte es ohne Hedging-Strategie
lediglich 4.000.000 . 1,2500 = 5.000.000 $ zahlen müssen. Die Mehrausgaben
betragen 600.000 $.
4. Beispiel: Kassakurs in 3 Monaten beträgt 1,4250 $/€  1 € = 1,4250 $
Mit Bezug auf das erste Beispiel hätte sich die Hedging-Strategie ausbezahlt. Hier
hätte das Unternehmen 4.000.000 . 1,4250 = 5.700.000 $ zahlen müssen, hat jedoch
nur 5.600.000 $ bezahlt. Die Minderausgaben betragen 100.000 $.
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3.2 Beispiel: Futures-Spezifikationen
Wie bereits erwähnt, sind Futures fungibel und somit an der Börse handelbar. Als
Beispiel für einen Future soll hier kurz über den Euro-BUND-Future, der an der
EUREX gehandelt wird, betrachtet werden. Bei diesem handelt es sich um eine
(fiktive) langfristige Schuldverschreibung des Bundes (Bundesanleihe) mit 8,5- bis
10,5-jähriger Laufzeit und einer nominellen Verzinsung von 6 % p.a. (6-ProzentKoupon). Weitere Kontraktstandards sind:
-
Kontraktgröße nominell 100.000 €,
Lieferverpflichtungen aus Short-Positionen können durch Bundesanleihen mit
ähnlichen Merkmalen erfüllt werden,
Kursnotierung in Prozent vom Nominalwert mit zwei dezimalen
Nachkommastellen, z. B. 92,64 %,
Maximale Laufzeit 9 Monate sowie weitere Spezifikationen wie z. B. Handelsund Lieferzeitpunkte, Schlussabrechnungspreise, minimale Preisveränderung
(„Tick“), Sicherheitsleistungen („Margins“).
Futures und ebenso Forwards eignen sich für drei Tatbestände:
-
Absichern von vorhandenen Positionen (Hedging),
Spekulation und
Ausnutzen unterschiedlicher Preise desselben Gutes an verschiedenen
Märkten (Arbitrage).
Aufgrund der Tatsache, dass die Clearingstelle sowohl anonyme Handelspartner
zusammenbringt („Matching“) als auch die offenen Positionen ständig überwacht und
notfalls eigenmächtig glattstellt, entfällt für die am Futuresmarkt teilnehmenden
Händler – im Gegensatz zu Forward-Kontrakten – praktisch das Erfüllungsrisiko.
3.3 Beispiel: Kauf- und Verkaufspositionen in Aktien
Im vorliegenden Beispiel sollen die Positionen und möglichen Konsequenzen eines
fixen Termingeschäfts verbal, mathematisch und grafisch dargestellt werden.
-
Aktien-Terminkauf (Long Position in Aktien) des Händlers Mr. Long
Aktien-Terminverkauf (Short Position in Aktien) des Händlers Mr. Short
Aktie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses t0 zum Kurs S0 = 100 €
Mr. Long verpflichtet sich in t0, die Aktie im späteren Zeitpunkt t1 zum Basispreis
(Kaufpreis) X = 110 zu kaufen/anzunehmen.
Mr. Short hingegen verpflichtet sich in t0, die Aktie in t1 zum Basispreis
(Verkaufspreis) X = 110 zu verkaufen/zu liefern.
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Je nachdem, welcher Aktienkurs S (stock price) sich zum Zeitpunkt der Ausübung in
t1 ergibt, variiert das mögliche Ergebnis der Terminhändler, wie folgende
Abbildungen zeigen:
1. Beispiel: S1 = 50 € an Ausübungstag t1
Mr. Long muss laut Kontrakt die Aktie zum Preis von 110 € kaufen, die am
Kassamarkt für 50 € zu haben ist. Für ihn stellt sich ein Verlust i. H. v. 60 € ein.
Mr. Short hingegen kann (muss) die Aktie zu 110 € verkaufen, die am Kassamarkt
lediglich zu 50 € gehandelt wird. Für ihn stellt sich ein Gewinn i. H. v. 60 € ein.
2. Beispiel: S1= 150 € an Ausübungstag t1
Mr. Long kann (muss) die Aktie zum Preis von 110 € kaufen, die am Kassamarkt
einen Wert von 150 € aufweist. Er kann die Aktie unmittelbar nach der Erfüllung des
Kontraktes zu 150 € verkaufen und realisiert somit einen Gewinn von 40 €.
Mr. Short hingegen muss die Aktie zu 110 € liefern, die ihn am Kassamarkt 150 €
gekostet hat. Er muss einen Verlust von 40 € hinnehmen.
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Folgende Grafiken zeigen den soeben exemplarisch behandelten Fall allgemein:
Festzuhalten bleibt:
Jeder Aktienkurs S in t1, der größer ist, als der vereinbarte Terminkurs X (z. B. t2),
führt in der Long Position zu einem Gewinn und in der Short Position zu einem
(gleich hohen) Verlust.
Jeder Aktienkurs S in t1, der kleiner ist, als der vereinbarte Terminkur X (z. B. t1),
führt in der Long Position zu einem Verlust und in der Short Position zu einem (gleich
hohen) Gewinn.
4 Kauf- und Verkaufspositionen in Aktien unter Berücksichtigung eines
risikolosen Zinssatzes
In den oben aufgeführten linken Abbildungen (Long Position in Aktien) wird zugleich
die Situation eines Marktteilnehmers beschrieben, der im Zeitpunkt t0 = 0 die Aktie
zum abgezinsten Terminkurs (d. h. zu X . (1+i)-T) mit dem risikolosen Zinssatz i bzw.
zu X . e-rT mit dem stetigen risikolosen Zinssatz r kauft und in t1 = T zum dann
aktuellen Kurs S verkauft.
Zur Veranschaulichung soll unterstellt werden, dass der Händler in t0 = 0 über ein
Barvermögen von 100 € verfügt, das er entweder
a) zum Erwerb der Aktie (Kurs in t0: 100 €)
oder alternativ bei Unterlassung des Aktiengeschäfts
b) zum risikolosen Perioden-Zinssatz von 10,0 %, bezogen auf die Periode
zwischen Erwerb (t0 = 0) und Erfüllung (t1 = T), Periodendauer also T,
anlegt.
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Im Verkaufszeitpunkt t1 ergeben sich somit folgende alternative Situationen:
a) Erwirbt er die Aktie zu 100 € in t0, so hängt sein Endvermögen davon ab,
welchen Kurs S die Aktie im Verkaufszeitpunkt t1 besitzt: Wenn S > 110 (= X),
erzielt er beim Verkauf der Aktie einen Gewinn von S – X (>0), ansonsten bei
(S – X < 0) einen Verlust.
b) Unterlässt er das Aktiengeschäft, so resultiert durch Anlage des
Barvermögens zum risikolosen Zinssatz von 10,0 % ein sicheres
Endvermögen in Höhe von 110 € (entspricht X).
Das alternative Aktiengeschäft muss sich also an diesem sicheren Endvermögen
messen lassen.
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5 Übungsaufgaben
1.
Huber will heute die Moser-Aktie auf Termin (per Forward-Kontrakt) in 3 Monaten
kaufen. Der Termin-Kaufpreis beträgt 129 €, der heutige Kurs der Moser-Aktie steht
bei 120 €. Während der nächsten drei Monate fallen keine Dividenden an. Der 3Monats-Marktzins beträgt 4,5 % p.a. (stetiger Zinssatz).
a)
Wie könnte Huber aus dieser Konstellation einen risikolosen Gewinn
realisieren? Wie hoch müsste der Termin-Kaufpreis angesetzt sein, damit kein
„Free Lunch“ möglich ist?
b)
Man beantworte die Frage zu a), wenn der Terminkaufpreis 116 € beträgt.
2.
Kartoffelbauer Huber hat sich heute per Vertrag verpflichtet, in 3 Monaten 100.000 kg
Kartoffeln zu verkaufen, als Preis wurde der in 3 Monaten herrschende Kartoffelpreis
vereinbart.
Der heutige Kartoffelpreis beträgt 0,380 €/kg, der heutige 3-Monats-Future-Preis für
Kartoffeln beträgt 0,375 €/kg.
Bauer Huber möchte sich gegen fallende Kartoffelpreise absichern und agiert nun
wie folgt (short-hedging-Strategie):
Er verkauft 3-Monats-Futures-Kontrakte im Gesamtumfang von 100.000 kg Kartoffeln
zum Futures-Preis von 0,375 €/kg. Nach drei Monaten will er dann diese FuturesPosition durch ein entsprechendes Gegengeschäft glattstellen, wobei unterstellt
werden kann, dass der Futures-Preis in drei Monaten (d. h. im Zeitpunkt der
Kontrakterfüllung, somit Restlaufzeit gleich null) identisch mit dem dann
herrschenden Kartoffel-Kassapreis ist.
a)
Angenommen, nach drei Monaten liegt der Kartoffelpreis bei 0,200 €/kg (also
starker Preisverfall): Welchen resultierenden Preis pro kg Kartoffeln realisiert
Huber durch die Kombination aus Vertragserfüllung und Glattstellung?
b)
Angenommen, der Kartoffelpreis sei stark gestiegen und betrage nach drei
Monaten 0,500 €/kg: Welchen resultierenden Preis pro kg Kartoffeln realisiert
Huber jetzt?
c)
Beurteilen Sie jeweils die Vorteilhaftigkeit/Unvorteilhaftigkeit von Hubers
Strategie!
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6 Glossar
A
Amerikanische Option
Option, die - im Gegensatz zur Europäischen Option - zu beliebigen Zeitpunkten
innerhalb des Fälligkeitszeitraums ausgeübt werden kann.
Arbitrage
Ausnutzen unterschiedlicher Preise desselben Gutes an verschiedenen Märkten.
B
Basispreis
Auch strike price, exercise price oder Ausübungspreis genannt. Definiert den bei
Abschluss eines Optionsgeschäftes festgelegte Preis, zu dem der Käufer bzw.
Verkäufer den zugrunde liegenden Basiswert bis zum bzw. am Fälligkeitstermin
erwerben bzw. veräußern kann.
Basiswert
Auch Underlying genannt. Definiert das einem Derivat zugrunde liegende
Finanzinstrument (z. B. eine Aktie).
C
Call
Kauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption.
Clearingstelle
Institution an einer Terminbörse, die sich bei Vertragsabschluss zwischen Käufer und
Verkäufer einschaltet und die Erfüllung des Geschäfts garantiert.
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D
Derivat
(Künstliches) Finanzinstrument, deren Wert vom Wert eines anderen
Finanzinstrumentes, des sogenannten Basiswertes (engl.: Underlying) abhängt und
somit an dessen Entwicklung gekoppelt ist.
E
Europäische Option
Option, die - im Gegensatz zur Amerikanischen Option - nur zu einem fixierten
zukünftigen Datum ausgeübt werden kann.
F
Forward
Unbedingtes Termingeschäft, das individuell zwischen zwei Parteien geschlossen
wird. Es handelt sich nicht um einen standardisierten Vertrag, was den Handel an
einer Börse folglich ausschließt. Dem Vorteil der Individualität der Forwards im
Vergleich zum Future stehen mithin Nachteile gegenüber, die sich in der
eingeschränkten Liquidität und der höheren Kostenstruktur bei Vertragsanbahnung
und -abschluss manifestieren.
Free Lunch
Risikoloser Arbitrage-Gewinn.
Future
Unbedingtes Termingeschäft. Im Gegensatz zum Forward können Futures an der
(Termin-)Börse, z. B. der EUREX, gehandelt werden (Fungibilität). Ein Future ist
somit ein standardisierter Vertrag. Unter anderem werden genau definierte
Basiswerte, spezifizierte Kontraktvolumina und eine definierte Preisermittlung
festgehalten. Der Handel mit Futures wird über eine zwischengeschaltete
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Clearingstelle abgesichert. Dabei werden die aus den allfälligen Veränderungen der
Basiswertkurse entstehenden Gewinne und Verluste der Vertragsparteien täglich
abgerechnet und falls nötig eine Absicherung der Positionen von den
Kontraktparteien Ein-/Nachschussbeträge eingefordert. Im Gegensatz zu Forwards
führen Futures zumeist nicht zu Lieferung und Abnahme des Underlyings, sondern
werden durch ein entsprechendes Gegengeschäft, das jederzeit über die
Clearingstelle möglich ist, vorzeitig glattgestellt.
H
Hedging
Absichern von vorhandenen Positionen.
L
Long Position
Position des Käufers eines Futures/Forwards oder einer Option.
O
Option
Bedingtes Termingeschäft. Der Käufer einer Option erwirbt das Recht – nicht die
Pflicht – den zugrunde liegenden Basiswert (z. B. eine Aktie oder eine Anleihe) zu
einem oder gegebenenfalls bis zu einem Fälligkeitstermin zum vorher fixierten Preis,
dem sogenannten Basispreis (auch strike price, exercise price oder
Ausübungspreis), erwerben (sog. Long Call) oder verkaufen (sog. Long Put) zu
können. Für dieses Recht ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen Preis, die
sog. Optionsprämie (syn. Optionspreis), zu zahlen.
Demgegenüber hat der Verkäufer (Stillhalter) der Option die Verpflichtung, im Falle
der Ausübung der Option durch den Käufer, den zugrunde liegenden Basiswert
(Underlying, z. B. eine Aktie oder eine Anleihe) zum vorher festgelegten
Ausübungspreis zu liefern (sog. Short Call) bzw. anzukaufen (sog. Short Put).
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P
Put
Verkauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption.
S
Short Position
Position des Verkäufers eines Futures/Forwards oder einer Option.
T
Termingeschäft
Geschäft, bei dem zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung eine
(evtl. gar längere) Zeitspanne liegt.
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