B. Schmalfuß Paderborn, den 4.11.08 Übung Stochastik I (3. Serie) Maßtheorie: Meßbarkeit, Integrale (I) Nach der in der Vorlesung vorgegebenen Methode konstruiere man zu der meßbaren Funktion f (ω) = eω : ([0, ∞), B([0, ∞))) → ([0, ∞), B([0, ∞))), die Treppenfunktion u4 . Wieviel verschiedene Werte hat diese Funktion und was ist der Definitionsbereich? (II) Es sei f eine integrierbare Funktion. (a) Zeige: Z Z f dµ ≤ |f |dµ. (b) Es sei f eine nichtnegative messbare Funktion. Zeige Z f dµ = 0 genau dann, wenn µ({f > 0}) = 0. (III) Es seien f, g integrierbare Funktionen und Z Z f dµ ≤ gdµ A A für alle A ∈ F. Zeige dann gilt f ≤ g fast überall. Gilt in der Integralbeziehung Gleichheit, so gilt f = g fast überall. (1) Zeige das die Vervollständigung einer σ–Algebra wieder eine σ–Algebra ist. (2) Man beweise die Hölder–Ungleichung für n Funktionen. Es seien Pn f1 , . . . , fn messbare Funktionen und zugehörige Zahlen p1 > 1, · · · pn > 1 und i=1 p−1 = 1. i Man zeige die Verallgemeinerung der Hölderschen Ungleichung N1 (f1 · . . . · fn ) ≤ Np1 (f1 ) · . . . · Npn (fn ). (3) Es sei Ω eine überabzählbare Menge und A die σ–Algebra aller Teilmengen von Ω, für die entweder A oder Ac abzählbar ist. Man zeige dass eine Funktion mit Werten in (R, B) genau dann messbar ist, wenn sie auf dem Komplement einer abzählbaren Menge konstant ist. Es sei 0 : A abzählbar µ(A) = . 1 : Ac abzählbar. Man berechne das Integral einer messbaren Funktion bezüglich dieses Maßes. 1 (4) Man beweise das Faktorisierungslemma: Es sei T : Ω → Ω0 eine Abbildung einer Menge Ω in den messbaren Raum (Ω0 , F 0 ). Genau dann ist f : Ω → R messbar bezüglich der von T erzeugten σ-Algebra σ(T ) = T −1 (F 0 ) auf Ω, wenn es eine messbare Funktion g auf (Ω0 , F 0 ) gibt mit f = g ◦ T. (Hinweis: Man beweise den Satz zuerst für f, g ≥ 0 und für Treppenfunktionen.) (5) Für jede Cauchy-Folge (fn ) ∈ Lp (µ), 1 ≤ p ≤ ∞ ist die Folge (Np (fn )) beschränkt. (6) Es sei (Ω, F, P) ein endlicher Maßraum und f eine messbare Funktion. Dann gilt: Nq (f ) ≤ Np (f )µ(Ω)1/q−1/p für 1 < q ≤ p < ∞. (7) Für 1 < p, q < ∞ konvergiere (fn ) in Lp (µ) gegen f und (gn ) in Lq (µ) gegen g, wobei 1 1 + = 1. p q Dann konvergiert (fn gn ) in L1 (µ) gegen f g. (8) Es sei (fn ) eine Folge in Lp (µ) ∩ Lq (µ), 1 ≤ p, q ≤ ∞, wobei µ nicht notwendig endlich sein muss. Konvergiert (fn ) in Lp (µ) gegen f und in Lq (µ) gegen g, dann gilt f = g µ-fast überall. (9) Für 0 < p ≤ 1 ist Lp (µ) versehen mit der Metrik dp (f, g) := kf − gkpp ein topologischer Vektorraum. Man weise speziell nach, dass dp eine Metrik ist. Dazu zeige man, dass folgende Ungleichung gilt: Np (f + g)p ≤ Np (f )p + Np (g)p . gilt. (10) Gegeben seien 0 < p < 1, und q : 1/p + 1/q = 1, also q < 0. Weiterhin seien f, g positive messbare Funktionen. Dann gilt: q1 Z p1 Z Z g q dµ . f gdµ ≥ f p dµ Hinweis: Man wende die Höldersche Ungleichung an auf u = (f g)p und v = g −p mit p0 = 1/p. Abgabe der Aufgaben bis zum Dienstag, 11.11.08, 16 Uhr im roten Kasten Nr.5