kategorien von finanzinstrumenten

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DZ BANK
GESCHÄFTSBERICHT 2014
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ANHANG
KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTEN
ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE („FINANCIAL INSTRUMENTS AT FAIR VALUE THROUGH PROFIT OR LOSS“)
Finanzinstrumente dieser Kategorie werden erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert
bewertet. Die Kategorie setzt sich aus den folgenden Unterkategorien zusammen:
Zu Handelszwecken gehalten eingestufte Finanzinstrumente („Financial instruments
held for trading“)
Der Unterkategorie „Zu Handelszwecken gehalten eingestufte Finanzinstrumente“ sind finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zuzuordnen, die mit der Absicht der
kurzfristigen Weiterveräußerung oder Rückzahlung erworben beziehungsweise ausgegeben
werden, die Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam gesteuerter Finanzinstrumente sind, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnrealisierungen bestehen, oder bei denen es sich um derivative Finanzinstrumente handelt, die
nicht als Sicherungsinstrumente in effektiven Sicherungsbeziehungen designiert sind.
Bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
(„contingent considerations“)
Dieser Unterkategorie werden bedingte Gegenleistungen zugeordnet, die der Erwerber im
Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert hat.
Zur erfolgswirksamen Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert eingestufte
Finanzinstrumente („Financial instruments designated as at fair value through profit
or loss“; „Fair Value Option“)
Der Unterkategorie „Zur erfolgswirksamen Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert
eingestufte Finanzinstrumente“ dürfen durch Ausübung der Fair Value Option finanzielle
Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zugeordnet werden, wenn hierdurch Ansatz- oder Bewertungsinkongruenzen (Rechnungslegungsanomalien) beseitigt oder erheblich
vermindert werden, diese als Portfolio auf Basis des beizulegenden Zeitwerts gesteuert werden
oder ein oder mehrere trennungspflichtige eingebettete Derivate enthalten.
BIS ZUR ENDFÄLLIGKEIT GEHALTENE FINANZINVESTITIONEN („HELD-TO-MATURITY
INVESTMENTS“)
Der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ können nicht derivative
finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen
Laufzeit zugeordnet werden, bei denen die Absicht und die Fähigkeit bestehen, diese bis zur
Endfälligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Agien
und Disagien werden effektivzinskonstant über die Laufzeit verteilt. Im DZ BANK Konzern
wird die Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ nicht verwendet.
KREDITE UND FORDERUNGEN („LOANS AND RECEIVABLES“)
Die Kategorie „Kredite und Forderungen“ umfasst nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert
sind. Die Bewertung von Krediten und Forderungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Agien und Disagien werden effektivzinskonstant über die Laufzeit verteilt.
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FINANZINSTRUMENTE
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ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE („AVAILABLEFOR-SALE FINANCIAL ASSETS“)
Als „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sind finanzielle Vermögenswerte zu kategorisieren, die keiner anderen Bewertungskategorie zugeordnet werden können.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert. Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts zwischen 2 Abschlussstichtagen werden erfolgsneutral erfasst. Der
bilanzielle Ausweis der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgt in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital. Bei der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten
dieser Kategorie werden in der Neubewertungsrücklage erfasste Gewinne und Verluste erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Eigenkapitalinstrumente
dieser Kategorie werden zu Anschaffungskosten bewertet, wenn der beizulegende Zeitwert
nicht zuverlässig ermittelt werden kann.
ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN („FINANCIAL LIABILITIES MEASURED AT AMORTISED COST“)
Unter diese finanziellen Verbindlichkeiten fallen sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten im
Anwendungsbereich des IAS 39, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Gemäß den Vorschriften des IAS 32 sind Anteile an Personengesellschaften in der Regel
als Fremdkapitalinstrumente zu klassifizieren. Aufgrund ihres nachrangigen Charakters
gegenüber den Verbindlichkeiten der jeweiligen Personengesellschaften werden nicht beherrschende Anteile als Nachrangkapital ausgewiesen. Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Ergebnisse werden grundsätzlich in den Sonstigen Passiva erfasst, sofern das hieraus
resultierende Passivum keinen nachrangigen Charakter aufweist. Das auf nicht beherrschende Anteile entfallende Kapital und Ergebnis von Personengesellschaften wird als „Auf
Verlangen rückzahlbares Anteilskapital“ bezeichnet und der Kategorie „Zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ zugeordnet.
Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungsverpflichtungen gegenüber
nicht beherrschenden Anteilen an konsolidierten Tochterunternehmen dieser Kategorie
zugeordnet. Diese Verbindlichkeiten entstehen, wenn die DZ BANK oder ein anderes von
der DZ BANK beherrschtes Unternehmen einen Gewinnabführungsvertrag gemäß
§ 291 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) mit einem Tochterunternehmen geschlossen hat, bei
welchem nicht beherrschende Anteile existieren. Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungsverpflichtungen werden in Höhe des auf den Abschlussstichtag diskontierten Betrags der
Verpflichtung bilanziert.
Verbindlichkeiten aus Kapitalisierungsgeschäften, die nicht den fondsgebundenen Versicherungen zuzuordnen sind, sind ebenfalls der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ zugeordnet. Mangels Übernahme eines signifikanten
Versicherungsrisikos erfüllen diese Kapitalisierungsverträge nicht die Kriterien eines Versicherungsvertrags nach IFRS 4 und sind infolgedessen als Finanzinstrumente gemäß IAS 39
zu bilanzieren.
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WEITERE FINANZINSTRUMENTE
DERIVATIVE SICHERUNGSINSTRUMENTE
Die Designation von derivativen Finanzinstrumenten in Sicherungsbeziehungen wird durch
IAS 39 geregelt. Bilanzierung und Bewertung der derivativen Sicherungsinstrumente werden
in Abschnitt 17 dargestellt.
VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZGARANTIEN
Verbindlichkeiten aus Finanzgarantien, die nach den Vorschriften des IAS 39 bewertet werden,
sind beim Garantiegeber zum Zeitpunkt der Zusage bilanziell in Höhe des beizulegenden
Zeitwerts als Verbindlichkeit zu erfassen. Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel
dem Barwert der für die Übernahme der Finanzgarantie erhaltenen Gegenleistung. Im Rahmen der Folgebewertung ist die Verpflichtung mit dem höheren Wert einer gemäß IAS 37
zu bildenden Rückstellung oder mit dem ursprünglichen Betrag abzüglich einer nachfolgend
erfassten Amortisation zu bewerten. Für den Ausweis von Finanzgarantien werden die Forderungen auf die vom Garantienehmer an den DZ BANK Konzern als Garantiegeber zu
zahlenden Avalprovisionen mit den resultierenden Garantieverpflichtungen saldiert
(Nettomethode).
FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGS-LEASINGVERHÄLTNISSEN
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen fallen in den
Anwendungsbereich des IAS 17 und werden in Abschnitt 12 erläutert.
VERSICHERUNGSSPEZIFISCHE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND FINANZIELLE
VERBINDLICHKEITEN
Neben Finanzinstrumenten im Anwendungsbereich des IAS 39 werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten im Rahmen des Versicherungsgeschäfts gehalten, die
in Übereinstimmung mit IFRS 4.25(c) entsprechend den nationalen Vorschriften des HGB
sowie anderen zusätzlich für Versicherungsunternehmen geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanziert und bewertet werden.
Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft werden
mit den Nominalwerten ausgewiesen. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden
mit den Nominalwerten abzüglich geleisteter Zahlungen bilanziert. Wertminderungen von
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und von Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden direkt im Buchwert erfasst. Das
Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Inhabern von
Lebensversicherungspolicen wird erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert auf Basis
der zugrundeliegenden Kapitalanlagen bewertet.
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft, Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft werden mit den Nominalwerten
angesetzt.
Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft sowie
Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Inhabern von
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Lebensversicherungspolicen werden in der Bilanz unter den Kapitalanlagen der Versicherungsunternehmen ausgewiesen. Der Ausweis von Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft, Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem
selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Abrechnungsforderungen und Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft erfolgt unter den Sonstigen
Aktiva beziehungsweise den Sonstigen Passiva.
ANWENDUNG DER FAIR VALUE OPTION
Die Regelungen des IAS 39 ermöglichen die Ausübung der Fair Value Option in 3 unterschiedlichen Anwendungsfällen. Im DZ BANK Konzern wird die Fair Value Option auf
Grundlage sämtlicher Anwendungsfälle eingesetzt.
Die Fair Value Option wird zur Vermeidung oder wesentlichen Verminderung von Rechnungslegungsanomalien eingesetzt, die aus der abweichenden Bewertung von nicht derivativen Finanzinstrumenten und zu deren Absicherung abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumenten resultieren. Derivative Finanzinstrumente sind erfolgswirksam mit dem
beizulegenden Zeitwert zu bewerten, während bei nicht derivativen Finanzinstrumenten
grundsätzlich die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt oder Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral erfasst werden. Sind die Voraussetzungen
zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllt, führt dies zu Rechnungslegungsanomalien, die durch die Ausübung der Fair Value Option in bedeutendem Umfang vermindert werden. Im Zusammenhang mit der Vermeidung von Rechnungslegungsanomalien
erfolgt die Ausübung der Fair Value Option bei finanziellen Vermögenswerten für Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie für auf den Inhaber lautende Anleihen und
Schuldverschreibungen. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Fair Value Option in
diesem Zusammenhang ausgeübt wird, handelt es sich um Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden, auf den Namen oder den Inhaber lautende emittierte
Pfandbriefe, sonstige Schuldverschreibungen und Geldmarktpapiere sowie auf den Namen
oder den Inhaber lautende nachrangige Verbindlichkeiten. Bei den emittierten Schuldscheindarlehen und Schuldverschreibungen handelt es sich teilweise um strukturierte Finanzinstrumente, die nicht trennungspflichtige derivative Finanzinstrumente in Form von Caps, Floors,
Collars und Kündigungsrechten enthalten. Die derivativen Komponenten dieser Finanzinstrumente unterliegen einer wirtschaftlichen Absicherung, die für die Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften nicht geeignet ist.
Bei ausgewählten Eigenanlagen des DZ BANK Konzerns werden Risiken und Ergebnisse
auf Basis des beizulegenden Zeitwerts ermittelt und berichtet. Die Ausübung der Fair Value
Option führt für diese Eigenanlagen zu einer Harmonisierung der wirtschaftlichen Steuerung und der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei den Eigenanlagen
handelt es sich um Anteile an Geldmarkt-, Renten-, Aktien-, Immobilienfonds und sonstigen
Investmentprodukten mit einer hohen Risikodiversifikation. Primär erfolgen die Anlagen in
Fonds der Union Investment Gruppe.
Darüber hinaus kommt die Fair Value Option bei strukturierten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten mit trennungspflichtigen eingebetteten derivativen
Finanzinstrumenten zur Anwendung, sofern eine gesonderte Bewertung der eingebetteten
derivativen Finanzinstrumente nicht möglich ist und die finanziellen Vermögenswerte und
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finanziellen Verbindlichkeiten nicht als zu Handelszwecken gehalten eingestuft sind. Bei den
emittierten Finanzinstrumenten handelt es sich vor allem um Garantie-, Discount- und
Partizipationszertifikate, Vario-Zins-Anleihen, Inflation-Linked Notes, Collateralized Loan
Obligations sowie Credit-Linked Notes.
ERSTMALIGER ANSATZ UND AUSBUCHUNG VON FINANZIELLEN
VERMÖGENSWERTEN UND FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN
Der erstmalige Ansatz von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt am Handelstag. Marktübliche Käufe und Verkäufe von nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten werden
grundsätzlich am Erfüllungstag bilanziert. Bei konsolidierten Investmentfonds und Emissionen von bestimmten Wertpapieren erfolgt die Bilanzierung am Handelstag. Änderungen
des beizulegenden Zeitwerts zwischen Handelstag und Erfüllungstag werden entsprechend
der Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte erfasst.
Sämtliche Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt
der Ansatz unter Berücksichtigung von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder
der Emission zuzurechnen sind.
Unterschiedsbeträge zwischen Transaktionspreisen und beizulegenden Zeitwerten werden beim
erstmaligen Ansatz erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die beizulegenden Zeitwerte überwiegend mit auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Bewertungstechniken ermittelt werden.
Soweit der beizulegende Zeitwert zum Zugangszeitpunkt aus Transaktionspreisen abgeleitet
wird und dieser darüber hinaus als Bewertungsmaßstab im Rahmen der Folgebewertung zur
Anwendung kommt, werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts nur dann erfolgswirksam erfasst, wenn sie auf die Veränderung von beobachtbaren Marktdaten zurückgeführt
werden können. Beim erstmaligen Ansatz nicht erfasste Unterschiedsbeträge werden über die
Laufzeit der betreffenden Finanzinstrumente verteilt und entsprechend vereinnahmt.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder diese auf Dritte übertragen wurden und keine substanziellen Chancen und Risiken aus den finanziellen Vermögenswerten verbleiben. Sind die Ausbuchungskriterien für finanzielle Vermögenswerte nicht
erfüllt, wird die Übertragung an Dritte als besicherte Kreditaufnahme bilanziert. Finanzielle
Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen
beziehungsweise aufgehoben wurden oder ausgelaufen sind.
WERTBERICHTIGUNGEN UND WERTAUFHOLUNGEN VON FINANZIELLEN
VERMÖGENSWERTEN
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, sind an jedem Abschlussstichtag daraufhin zu überprüfen, ob objektive Hinweise
auf Wertminderungen bestehen.
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Wichtige objektive Hinweise auf Wertminderungen von Fremdkapitalinstrumenten sind
finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners, Ausfälle oder Verzug von
Zins- und Tilgungszahlungen, die Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Nebenabreden und der vertraglich vereinbarten Bereitstellung von Sicherheiten sowie erhebliche
Herabstufungen des Ratings beziehungsweise die Einstufung des Geschäftspartners in ein
Ausfallrating. Bei Verbriefungspositionen ist die Beurteilung der der Verbriefung zugrundeliegenden Vermögenswerte für die Feststellung der Werthaltigkeit erforderlich.
Bedeutende objektive Hinweise auf Wertminderungen von Eigenkapitalinstrumenten sind
eine nachhaltige Verschlechterung der Ertragslage, eine nachhaltige Erzielung von Verlusten
oder der Verzehr des Eigenkapitals, signifikante Änderungen mit nachteiligen Folgen im
technologischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des Emittenten
sowie eine mit diesen Sachverhalten in Beziehung stehende signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwerts.
Sofern der Wertverlust auf den beizulegenden Zeitwert größer als 20 Prozent gegenüber den
durchschnittlichen Anschaffungskosten ist oder eine über 6 Monate andauernde Verschlechterung des beizulegenden Zeitwerts unter den durchschnittlichen Anschaffungskosten vorliegt, können Indikatoren für eine Wertminderung bestehen.
Bei Wertpapieren kann das Verschwinden eines aktiven Markts für einen finanziellen Vermögenswert aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten des Emittenten ein Hinweis auf einen Wertberichtigungsbedarf sein.
KREDITE UND FORDERUNGEN SOWIE FORDERUNGEN AUS FINANZIERUNGSLEASINGVERHÄLTNISSEN
Bei Vorliegen von objektiven Hinweisen ist der Wertberichtigungsbedarf bei finanziellen
Vermögenswerten der Kategorie „Kredite und Forderungen“ und bei Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der
erwarteten künftigen Zahlungsströme zu ermitteln. Zu den erwarteten Zahlungsströmen
zählen sowohl Zins- und Tilgungszahlungen als auch Zahlungsströme aus der Verwertung
von Sicherheiten. In Höhe des ermittelten Wertberichtigungsbedarfs werden für die betreffenden finanziellen Vermögenswerte Einzelwertberichtigungen gebildet. Dies erfolgt entweder für einzelne finanzielle Vermögenswerte oder in Form von pauschalierten
Einzelwertberichtigungen.
Finanzielle Vermögenswerte mit ähnlichen Merkmalen, die nicht einzeln wertberichtigt werden, werden zu Portfolios zusammengefasst und gemeinsam auf mögliche Wertminderungen
überprüft. Die Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs basiert auf historischen Ausfallquoten vergleichbarer Portfolios. Soweit ein Wertberichtigungsbedarf festgestellt wird, erfolgt
eine Portfoliowertberichtigung.
Die Veränderungen aus der Barwertfortschreibung der erwarteten künftigen Zahlungsströme zwischen 2 Abschlussstichtagen entsprechend den Bestimmungen des IAS 39.A93
(Unwinding) werden als Zinsertrag erfasst.
Wird im Rahmen eines Werthaltigkeitstests festgestellt, dass eine zuvor erfasste Wertminderung nicht mehr besteht, ist eine Wertaufholung zu erfassen. Diese ist auf die fortgeführten
Anschaffungskosten beziehungsweise auf den nach den Vorschriften für die Bilanzierung
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von Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen ermittelten Betrag begrenzt, der
sich ohne zwischenzeitliche Wertberichtigung ergeben hätte.
Wertminderungen von Forderungen an Kreditinstitute und Kunden der Kategorie „Kredite
und Forderungen“ sowie Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden im
DZ BANK Konzern unter Verwendung von Wertberichtigungskonten erfasst. Solange ein
Forderungsausfall als wahrscheinlich angesehen wird, werden Wertminderungen in den
Wertberichtigungskonten als Risikovorsorge bilanziert. Die Risikovorsorge wird gegen den
finanziellen Vermögenswert ausgebucht, wenn der Forderungsausfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit oder endgültig feststeht. Bedeutende Hinweise hierauf sind der
Verbleib offener Forderungen nach Durchführung des Sicherheitenverwertungsprozesses
oder die Feststellung der fehlenden Werthaltigkeit der Sicherheit sowie Insolvenz, dauernde
Vermögenslosigkeit oder unbekannter Aufenthalt des Schuldners. Direkte Wertberichtigungen werden auch dann vorgenommen, wenn für die betreffenden Forderungen in den Vorjahren keine Risikovorsorge getroffen beziehungsweise letztere nicht in ausreichender Höhe
gebildet wurde. Eingänge auf direkt wertberichtigte Forderungen werden sofort erfolgswirksam vereinnahmt.
ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Besteht für einzelne finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte“ zum Abschlussstichtag eine negative Neubewertungsrücklage,
wird im Rahmen eines Werthaltigkeitstests geprüft, ob die genannten objektiven Hinweise
auf Wertminderungen bei den jeweiligen finanziellen Vermögenswerten vorliegen. In diesem
Fall ist der in der Neubewertungsrücklage kumulierte negative Betrag in die Gewinn- und
Verlustrechnung umzugliedern. Wertberichtigungen von zu Anschaffungskosten bewerteten
Eigenkapitalinstrumenten werden direkt vom Buchwert der betreffenden finanziellen Vermögenswerte abgesetzt und in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen.
Für Fremdkapitalinstrumente ist eine erfolgswirksame Wertaufholung vorzunehmen, wenn
die Gründe der Wertminderung weggefallen sind und dies auf ein Ereignis nach dem Eintritt der Wertminderung zurückgeführt werden kann. Eine Wertaufholung von mit dem
beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ ist nicht zulässig. Zwischenzeitliche Erhöhungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Erfolgsneutralen Konzernergebnis erfasst. Bei
Eigenkapitalinstrumenten, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, dürfen keine Wertaufholungen vorgenommen werden.
EINGEBETTETE DERIVATE
Eingebettete derivative Finanzinstrumente, die mit einem nicht derivativen Finanzinstrument (Basisvertrag) zu einem zusammengesetzten Finanzinstrument kombiniert werden,
sind grundsätzlich dann vom Basisvertrag abzuspalten und gesondert zu bilanzieren und zu
bewerten, wenn ihre wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen die Definition eines Derivats erfüllen würde und das
Gesamtinstrument nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf das eingebettete Derivat nicht vom Basisvertrag getrennt werden. Soweit eine Abspaltung vorzunehmen ist, werden die einzelnen
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Komponenten des zusammengesetzten Finanzinstruments nach den Regelungen für die
jeweiligen originären Finanzinstrumente bilanziert und bewertet.
Nicht derivative Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten werden im DZ BANK
Konzern im Wesentlichen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern
ansonsten eine Trennungspflicht vorliegen würde.
KLASSEN VON FINANZINSTRUMENTEN
Finanzinstrumente im Anwendungsbereich des IFRS 7 werden im DZ BANK Konzern für
Angaben zur Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den im Folgenden dargestellten 7 Klassen von Finanzinstrumenten zugeordnet.
KLASSEN FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Die Klasse der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält
finanzielle Vermögenswerte der folgenden Kategorien des IAS 39:
– Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente mit den
Unterkategorien
– Zu Handelszwecken gehalten eingestufte Finanzinstrumente und
– Zur erfolgswirksamen Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert eingestufte
Finanzinstrumente,
– Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.
Ausgenommen hiervon sind finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Zur Veräußerung
verfügbare finanzielle Vermögenswerte“, deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann und die daher zu Anschaffungskosten bewertet werden. Diese werden
der Klasse der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte zugeordnet.
Neben den finanziellen Vermögenswerten der genannten Kategorien umfasst die Klasse von
Finanzinstrumenten auch die als Vermögenswerte erfassten Positiven Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten, da diese ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zur Klasse der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte zählen finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Kredite und Forderungen“ sowie der
Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“, deren beizulegender
Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann.
Finanzierungs-Leasingverhältnisse
Die Klasse der Finanzierungs-Leasingverhältnisse besteht im DZ BANK Konzern
ausschließlich aus Forderungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen.
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KLASSEN FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Finanzinstrumente“ mit den Unterkategorien „Zu Handelszwecken gehalten eingestufte Finanzinstrumente“ und „Zur erfolgswirksamen Bewertung mit dem beizulegenden
Zeitwert eingestufte Finanzinstrumente“ sowie Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten bilden im DZ BANK Konzern die Klasse der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Die Klasse der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten ist identisch mit der gleichnamigen Kategorie finanzieller Verbindlichkeiten.
Finanzierungs-Leasingverhältnisse
Die Klasse der Finanzierungs-Leasingverhältnisse besteht im DZ BANK Konzern ausschließlich aus Verbindlichkeiten im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen.
Finanzgarantien und Kreditzusagen
In der Klasse der Finanzgarantien und Kreditzusagen werden Verbindlichkeiten aus Finanzgarantien und Rückstellungen für Kreditzusagen im Anwendungsbereich von IAS 37
zusammengefasst.
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN
Im Rahmen der Risikomanagementstrategie werden im DZ BANK Konzern Absicherungen
gegen Risiken aus Finanzinstrumenten vorgenommen. Die Absicherungen erfolgen unter
anderem durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente.
Soweit sich aus der Absicherung von Risiken aus Finanzinstrumenten bei der Bilanzierung
Ansatz- oder Bewertungsinkongruenzen zwischen den gesicherten Grundgeschäften und den
eingesetzten Sicherungsderivaten ergeben, werden zu deren Beseitigung oder Verminderung
im Rahmen der Regelungen des IAS 39 grundsätzlich Sicherungsbeziehungen designiert.
ABSICHERUNGEN DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS
Durch die Bilanzierung von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts sollen Änderungen
von beizulegenden Zeitwerten der gesicherten Grundgeschäfte durch gegenläufige Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente ausgeglichen werden. Hierzu
werden die auf das gesicherte Risiko entfallenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
der gesicherten Grundgeschäfte sowie die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der
Sicherungsinstrumente erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die
Absicherungen erfolgen sowohl durch Designation individueller Sicherungsbeziehungen
als auch von Sicherungsbeziehungen auf Portfoliobasis.
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BILANZIERUNG
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