Belege vorlegen - Eidgenössische Zollverwaltung EZV

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Use Case Belege vorlegen
Version vom: 11.12.2003
Modul Import
Use Case Belege vorlegen
Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90)
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Use Case Belege vorlegen
Version vom: 11.12.2003
Inhaltsverzeichnis
1
Priorität ................................................................................................................ 3
2
Selektionsergebnis = frei mit ............................................................................... 4
3
Selektionsergebnis = gesperrt ............................................................................. 5
3.1
Ort der Importabfertigung = Zollstelle ........................................................... 5
3.2
Ort der Importabfertigung = Domizil ............................................................. 6
3.2.1
Ohne Intervention.................................................................................. 6
3.2.2
Mit Intervention...................................................................................... 6
4
Ergebnisse .......................................................................................................... 7
Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90)
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Use Case Belege vorlegen
1
Version vom: 11.12.2003
Priorität
Dieses Use Case ist nicht mit einer Priorität versehen. Es ist in dieser Form
bereits implementiert. Die Vorlage von Belegen zu einer bestimmten Sendung entspricht grundsätzlich der aktuellen Vorgehensweise bei den Kunden
bzw. Zollstellen im Rahmen von Importabfertigungen mittels Zollmodell 90.
Der Vollständigkeit halber wird die Art und Weise wie Belege vorzulegen sind
in den folgenden Kapiteln nochmals zusammenfassend dargestellt. Sie ist
von folgenden Punkten abhängig:
!
Selektionsergebnis (gesperrt oder frei mit)
!
Ort der Importabfertigung (Zollstelle oder Domizil)
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Use Case Belege vorlegen
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Selektionsergebnis = frei mit
Für Sendungen, bei welchen das Selektionsergebnis der entsprechenden
Einfuhrzollanmeldungen auf frei mit lauten, sind der zuständigen Zollstelle
folgende Belege vorzulegen:
!
Einfuhrliste
!
Begleitpapiere (Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise usw.)
Die genannten Belege müssen in der Regel innert 2 Schalteröffnungsstunden oder gemäss Absprache zwischen dem Kunden und der zuständigen
Zollstelle vorgelegt werden.
Aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung sind vom Kunden in der übermittelten Einfuhrzollanmeldung (siehe Use Case Einfuhrzollanmeldung übermitteln) sämtliche Begleitpapiere, die als Verzollungsgrundlage gedient haben,
anzugeben.
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Use Case Belege vorlegen
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Selektionsergebnis = gesperrt
3.1
Ort der Importabfertigung = Zollstelle
Version vom: 11.12.2003
Für Sendungen, bei welchen das Selektionsergebnis der entsprechenden
Einfuhrzollanmeldungen auf gesperrt lautet, sind der zuständigen Zollstelle
folgende Belege vorzulegen:
!
Bezugsschein
!
Einfuhrliste
!
Begleitpapiere (Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise usw.)
Die genannten Belege müssen in der Regel innert 2 Schalteröffnungsstunden oder gemäss Absprache zwischen dem Kunden und der zuständigen
Zollstelle vorgelegt werden.
Aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung sind vom Kunden in der übermittelten Einfuhrzollanmeldung (siehe Use Case Einfuhrzollanmeldung übermitteln) sämtliche Begleitpapiere, die als Verzollungsgrundlage gedient haben,
anzugeben.
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3.2
Ort der Importabfertigung = Domizil
3.2.1
Ohne Intervention
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Nach Ablauf der Interventionsfrist sind gesperrte Sendungen automatisch zur
Abfuhr freigegeben, sofern die Zollstelle innerhalb der Interventionsfrist keine
materiellen Kontrollen angeordnet hat (siehe Use Case Sendung freigeben).
Für solche Sendungen sind der zuständigen Zollstelle folgende Belege
vorzulegen:
!
Einfuhrliste
!
Begleitpapiere (Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise usw.)
Die genannten Belege müssen in der Regel innert 2 Schalteröffnungsstunden oder gemäss Absprache zwischen dem Kunden und der zuständigen
Zollstelle vorgelegt werden.
Aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung sind vom Kunden in der übermittelten Einfuhrzollanmeldung (siehe Use Case Einfuhrzollanmeldung übermitteln) sämtliche Begleitpapiere, die als Verzollungsgrundlage gedient haben,
anzugeben.
3.2.2
Mit Intervention
Ordnet die Zollstelle innerhalb der Interventionsfrist eine materielle Kontrolle
an, verbleibt die betroffene Sendung im Domizil des Kunden unter Zollkontrolle (siehe Package INTERVENTION).
Für solche Sendungen sind dem zuständigen Zollpersonal im Rahmen der
Intervention im Domizil des Kunden folgende Belege vorzulegen:
!
Einfuhrliste
!
Begleitpapiere (Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise usw.)
Aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung sind vom Kunden in der übermittelten Einfuhrzollanmeldung (siehe Use Case Einfuhrzollanmeldung übermitteln) sämtliche Begleitpapiere, die als Verzollungsgrundlage gedient haben,
anzugeben.
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Use Case Belege vorlegen
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Ergebnisse
Ergebnis
Belege vorgelegt
weiteres Vorgehen
• Use Case Belege kontrollieren
Exception Handling:
Belege nicht vorgelegt
• Kunde kontaktieren
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