Use Case Belege vorlegen Version vom: 11.12.2003 Modul Import Use Case Belege vorlegen Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90) 1/7 Use Case Belege vorlegen Version vom: 11.12.2003 Inhaltsverzeichnis 1 Priorität ................................................................................................................ 3 2 Selektionsergebnis = frei mit ............................................................................... 4 3 Selektionsergebnis = gesperrt ............................................................................. 5 3.1 Ort der Importabfertigung = Zollstelle ........................................................... 5 3.2 Ort der Importabfertigung = Domizil ............................................................. 6 3.2.1 Ohne Intervention.................................................................................. 6 3.2.2 Mit Intervention...................................................................................... 6 4 Ergebnisse .......................................................................................................... 7 Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90) 2/7 Use Case Belege vorlegen 1 Version vom: 11.12.2003 Priorität Dieses Use Case ist nicht mit einer Priorität versehen. Es ist in dieser Form bereits implementiert. Die Vorlage von Belegen zu einer bestimmten Sendung entspricht grundsätzlich der aktuellen Vorgehensweise bei den Kunden bzw. Zollstellen im Rahmen von Importabfertigungen mittels Zollmodell 90. Der Vollständigkeit halber wird die Art und Weise wie Belege vorzulegen sind in den folgenden Kapiteln nochmals zusammenfassend dargestellt. Sie ist von folgenden Punkten abhängig: ! Selektionsergebnis (gesperrt oder frei mit) ! Ort der Importabfertigung (Zollstelle oder Domizil) Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90) 3/7 Use Case Belege vorlegen 2 Version vom: 11.12.2003 Selektionsergebnis = frei mit Für Sendungen, bei welchen das Selektionsergebnis der entsprechenden Einfuhrzollanmeldungen auf frei mit lauten, sind der zuständigen Zollstelle folgende Belege vorzulegen: ! Einfuhrliste ! Begleitpapiere (Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise usw.) Die genannten Belege müssen in der Regel innert 2 Schalteröffnungsstunden oder gemäss Absprache zwischen dem Kunden und der zuständigen Zollstelle vorgelegt werden. Aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung sind vom Kunden in der übermittelten Einfuhrzollanmeldung (siehe Use Case Einfuhrzollanmeldung übermitteln) sämtliche Begleitpapiere, die als Verzollungsgrundlage gedient haben, anzugeben. Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90) 4/7 Use Case Belege vorlegen 3 Selektionsergebnis = gesperrt 3.1 Ort der Importabfertigung = Zollstelle Version vom: 11.12.2003 Für Sendungen, bei welchen das Selektionsergebnis der entsprechenden Einfuhrzollanmeldungen auf gesperrt lautet, sind der zuständigen Zollstelle folgende Belege vorzulegen: ! Bezugsschein ! Einfuhrliste ! Begleitpapiere (Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise usw.) Die genannten Belege müssen in der Regel innert 2 Schalteröffnungsstunden oder gemäss Absprache zwischen dem Kunden und der zuständigen Zollstelle vorgelegt werden. Aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung sind vom Kunden in der übermittelten Einfuhrzollanmeldung (siehe Use Case Einfuhrzollanmeldung übermitteln) sämtliche Begleitpapiere, die als Verzollungsgrundlage gedient haben, anzugeben. Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90) 5/7 Use Case Belege vorlegen 3.2 Ort der Importabfertigung = Domizil 3.2.1 Ohne Intervention Version vom: 11.12.2003 Nach Ablauf der Interventionsfrist sind gesperrte Sendungen automatisch zur Abfuhr freigegeben, sofern die Zollstelle innerhalb der Interventionsfrist keine materiellen Kontrollen angeordnet hat (siehe Use Case Sendung freigeben). Für solche Sendungen sind der zuständigen Zollstelle folgende Belege vorzulegen: ! Einfuhrliste ! Begleitpapiere (Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise usw.) Die genannten Belege müssen in der Regel innert 2 Schalteröffnungsstunden oder gemäss Absprache zwischen dem Kunden und der zuständigen Zollstelle vorgelegt werden. Aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung sind vom Kunden in der übermittelten Einfuhrzollanmeldung (siehe Use Case Einfuhrzollanmeldung übermitteln) sämtliche Begleitpapiere, die als Verzollungsgrundlage gedient haben, anzugeben. 3.2.2 Mit Intervention Ordnet die Zollstelle innerhalb der Interventionsfrist eine materielle Kontrolle an, verbleibt die betroffene Sendung im Domizil des Kunden unter Zollkontrolle (siehe Package INTERVENTION). Für solche Sendungen sind dem zuständigen Zollpersonal im Rahmen der Intervention im Domizil des Kunden folgende Belege vorzulegen: ! Einfuhrliste ! Begleitpapiere (Handelsrechnungen, Ursprungsnachweise usw.) Aus Gründen einer eindeutigen Zuordnung sind vom Kunden in der übermittelten Einfuhrzollanmeldung (siehe Use Case Einfuhrzollanmeldung übermitteln) sämtliche Begleitpapiere, die als Verzollungsgrundlage gedient haben, anzugeben. Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90) 6/7 Use Case Belege vorlegen 4 Version vom: 11.12.2003 Ergebnisse Ergebnis Belege vorgelegt weiteres Vorgehen • Use Case Belege kontrollieren Exception Handling: Belege nicht vorgelegt • Kunde kontaktieren Eidg. Zollverwaltung, Sektion Organisation, Projekt Redesign Zollmodell 90 (RM90) 7/7