umweltpolitik des aiz

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INHALTSVERZEICHNIS
1
VORWORT ..................................................................................................... 3
2
VORSTELLUNG DES AIZ-ABWASSERVERBANDES .................................................. 4
2.1
DER AIZ-ABWASSERVERBAND ................................................................................... 4
2.2
VERBANDSGESCHICHTE, CHRONOLOGIE ...................................................................... 5
2.3
UMWELTINVESTITIONEN .......................................................................................... 6
2.4
AUFGABE DES VERBANDES ....................................................................................... 6
2.5
BETRIEBSSTANDORT ................................................................................................ 6
2.6
PERSONAL UND UMWELTAUSGABEN .......................................................................... 6
2.7
BESCHREIBUNG DER ABWASSERBESEITIGUNGSANLAGEN .............................................. 7
2.8
BESCHREIBUNG DER ABWASSERREINIGUNGSPROZESSE ................................................ 8
2.9
ÖKOLOGIE UND ÖKONOMIE IM BETRIEB ................................................................... 10
2.9.1 Verwaltung, Geschäftsführung......................................................................................................... 10
2.9.2 Betrieb der Abwasserreinigungsanlage............................................................................................. 10
2.10
3
4
UMWELT UND ÖFFENTLICHKEIT ............................................................................... 10
STOFF- UND ENERGIEEINSATZ ........................................................................ 11
3.1
ELEKTRISCHE ENERGIE............................................................................................ 11
3.2
WÄRMEENERGIE ................................................................................................... 12
3.3
HILFSSTOFFE UND CHEMIKALIEN ............................................................................. 13
BETRIEBSERGEBNISSE - AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT................................ 15
4.1
ALLGEMEINES - DIREKTE UND INDIREKTE UMWELTASPEKTE......................................... 15
4.2
ABWASSEREMISSIONEN......................................................................................... 15
4.2.1 Abwasseremissionen in den Vorfluter Inn ......................................................................................... 15
4.3
LUFTEMISSIONEN.................................................................................................. 17
4.3.1 Abluft Gasmotoren ......................................................................................................................... 17
4.3.2 Betriebshallen, Geruch ................................................................................................................... 19
4.4
ABFÄLLE, RESTPRODUKTE ....................................................................................... 19
4.4.1 Abfälle, Wert- und Problemstoffe ..................................................................................................... 19
4.4.2 Sand- und Rechengut...................................................................................................................... 20
4.4.3 Klärschlamm ................................................................................................................................. 20
4.5
BODEN ................................................................................................................ 21
4.6
LÄRM .................................................................................................................. 21
Umwelterklärung 2002
Seite 1
5
6
7
ENTWICKLUNG VON BELASTUNG UND REINIGUNGSLEISTUNG ............................ 22
5.1
BELASTUNGSENTWICKLUNG.................................................................................... 22
5.2
ENTWICKLUNG DER REINIGUNGSLEISTUNG............................................................... 22
5.3
ABWASSERREINIGUNG UND WIRTSCHAFTLICHKEIT..................................................... 22
UMWELTPOLITIK - UMWELTPROGRAMM .......................................................... 25
6.1
UMWELTPOLITIK DES VERBANDES............................................................................ 25
6.2
UMWELTMANAGEMENTSYSTEM, BEAUFTRAGTENWESEN ............................................. 26
6.3
UMWELTPROGRAMM............................................................................................. 26
RECHTSKONFORMITÄT, MITARBEITERSCHULUNG, WEITERBILDUNG...................... 28
7.1
AKTUALISIERUNG RECHTSGRUNDLAGEN,RECHTSKONFORMITÄT ................................... 28
7.2
MITARBEITERSCHULUNG, WEITERBILDUNG ............................................................... 29
8
VERFASSER, KONTAKTADRESSE ...................................................................... 29
9
AUDITERKLÄRUNG........................................................................................ 30
Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser!
Aus Wasser ist Alles
und ins Wasser kehrt Alles zurück!
Thales von Milet
Griechischer Philosoph, Mathematiker und Astronom
640-546 v. Chr.
Umwelterklärung 2002
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1
VORWORT
Der Abwasserverband Achental - Inntal - Zillertal (Kurzbezeichnung: AIZ-Abwasserverband) wurde als
Institution zum Zwecke der Verbesserung der Gewässerreinhaltung und des Umweltschutzes
gegründet. Dieser Umweltschutzauftrag wird auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen und auf
Grundlage der Verbandssatzungen, zum Wohle der Umwelt und der Gesellschaft erfüllt.
Unter dem Einsatz modernster Klärtechnik werden die Ziele einer möglichst schonenden Umsetzung
der auferlegten Tätigkeiten angestrebt. Durch den Einsatz innovativer Techniken und fortlaufender
Optimierungsmaßnahmen ist es gelungen, den Bedarf von Inputstoffen (Energie, Wärme, Hilfsstoffe,
etc.) zu vermindern und gleichzeitig die Abbauleistungen und damit den Reinigungseffekt des
Abwassers (= Output) zu steigern.
Im Jahr 1999 wurde erstmalig ein Umweltmanagementsystem (UMS) eingeführt, um mögliche UmweltOptimierungspotentiale besser erkennen und auch entsprechend nutzen zu können. Durch die
Fortschreibung und Anpassung dieses Umweltmanagementsystems an die EMAS-II-Verordnung
(EG-VO Nr. 761/2001) wird gewährleistet, dass die 1999 eingeführten Maßnahmen zur Verbesserung
des ÖKO-Statuses nachhaltig greifen und einem stetigen Fortschritt unterliegen.
Die freiwillige Weiterbeteiligung des AIZ-Abwasserverbandes an diesem Gemeinschaftssystem für das
Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung soll den bewusst ökologischen und ökonomischen
Weg des Verbandes aufzeigen, und die Möglichkeit geben, die Bevölkerung umfassend über den
Umweltstatus des Verbandes zu informieren. Damit wurde, neben der gesetzlich vorgeschriebenen
Berichtspflicht über das Verbandsgeschehen und die Betriebsergebnisse an übergeordnete Stellen und
Behörden, auch für die Bevölkerung ein Zugang zu Informationen über die Leistungen und die
Umweltgesinnung des AIZ-Abwasserverbandes geschaffen.
Im Jahr 2000 wurde dem AIZ-Abwasserverband im Zuge des Öko-Audit-Preises des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) eine
Auszeichnung für seine vorbildliche Umwelterklärung 1999 in Übersichtlichkeit, Informationsgehalt
und Gestaltung überreicht.
In Kooperation von BMLFUW, TU Wien und der Universität für Bodenkultur in Wien wurde mit
Jahresende 2001 das Forschungsprojekt „Benchmarking in der Siedlungswasserwirtschaft“
abgeschlossen. In dieser Studie wurden 71 kommunale Abwasserreinigungsanlagen in Österreich auf
betriebswirtschaftlicher Basis verglichen und anhand des Datenmaterials größenklassenspezifische
Benchmarks definiert. Der Benchmark gibt dabei jene spezifischen Kosten wieder, die bei der
günstigsten Anlage gesichert erreicht werden können. In diesem Leistungsvergleich konnte die ARAStrass in der Größenklasse V (Anlagengröße über 50.000 EW) als Benchmarkanlage ermittelt werden
und ist damit als wirtschaftlich Bester aus dem Projekt hervorgegangen.
Es ist vorgesehen, diese „Umwelterklärung“ in Abständen von 3 Jahren zu erneuern, zu veröffentlichen
und damit eine chronologische Darstellung von umweltrelevanten Daten zu legen.
Strass, im August 2002
Walter Amor, Verbandsobmann
Bgm. Marktgemeinde Zell am Ziller
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2
2.1
VORSTELLUNG DES AIZ-ABWASSERVERBANDES
DER AIZ-ABWASSERVERBAND
Der Abwasserverband Achental – Inntal – Zillertal mit der Kurzformbezeichnung
“AIZ-Abwasserverband“ ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes nach § 87 des
Wasserrechtsgesetzes 1959 i.d.g.F.
Es können sowohl politische Gemeinden, aber auch Betriebe und
juristische Personen Verbandsmitglieder sein. Über die Aufnahme oder
das Ausscheiden von Mitgliedern hat die Mitgliederversammlung zu
befinden. Derzeit gehören dem AIZ-Abwasserverband 31 Gemeinden
aus den Regionen Zillertal, Achental und mittleres Unterinntal an.
Das angeschlossene Einzugsgebiet weist eine Fläche von rd. 1.450
km2 auf. Die Infrastruktur des Einzugsgebietes ist sehr stark
vom Tourismus beeinflusst und entsprechend geprägt. Im
Abwassereinzugsbereich des Verbandes befinden sich rd.
1.200 Hotel- sowie gewerbliche Beherbergungs- und
Gastronomiebetriebe mit ca. 65.000 Gästebetten. Dem
gegenüber stehen rd. 49.000 ständige Einwohner.
Die Aufgaben und Ziele im Bereich der Abwasserreinigung und des Umweltschutzes werden durch die
Verbandssatzungen bzw. den gesetzlichen Auftrag
gemäß Wasserrechtsgesetz 1959 vorgegeben. In
den Satzungen sind auch die Rechte und
Pflichten der Verbandsmitglieder geregelt.
Zur Durchführung der Tagesgeschäfte wurde
eine Geschäftsführung eingesetzt, welche
diese auf Grundlage einer Geschäftsordnung abwickelt.
Das stete Bestreben des Verbandes
bei der Abwasserreinigung
umweltbewusst zu handeln, führte
1999 zur Einführung eines
Umweltmanagementsystems
(UMS). Durch die freiwillige
Beteiligung an diesem von der
EU initiierten System und der
nunmehrigen Fortschreibung
nach EMAS-II-VO soll die
Umweltrelevanz des Betriebes
weiter verbessert werden.
ARA-Standort in der
Gde. Strass und
Einzugsgebiet des AIZ-AV
mit 49.000 Einwohnern,
65.000 Gästebetten
und einer
Fläche von rd. 1.450 km²
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2.2
VERBANDSGESCHICHTE, CHRONOLOGIE
Der AIZ-Abwasserverband wurde am 30.10.1979 gegründet und
vom Amt der Tiroler Landesregierung Abt. IIIa1
(Wasserrechtsbehörde) mit Bescheid Zl. IIIa1-6877/1 vom
01.10.1979 wasserrechtlich genehmigt. Zum Gründungszeitpunkt
wies der Verband 24 Mitglieder auf. Bis zum Jahr 1984 traten
weitere Gemeinden dem Verband bei, wodurch sich die
Mitgliederzahl auf 31 erhöhte.
Die Bautätigkeit für die Kanalanlagen samt den zugehörigen
Sonderbauwerken (Pumpanlagen, Regenentlastungsanlagen,
Unterfahrungsbauwerke, etc.) erstreckte sich von 1981 bis 1999. Die
Planung und Errichtung der zentralen Abwasserreinigungsanlage
Strass (ARA-Strass) erfolgte von Oktober 1984 bis November 1989. In
der Planungsphase wurden umfangreiche Variantenstudien
durchgeführt, um für das stark in Qualität und Quantität schwankende
Abwasser, das bestgeeignete Reinigungsverfahren zu ermitteln.
Am 28.11.1989 wurde der Abwasserprobebetrieb in der ARA
aufgenommen und nach einer Einfahr- und Justierphase von rd.
Gründungsbescheid des AIZ-AV
7 Monaten erfolgte im Juni 1990 die Umstellung auf den
Zl. IIIa1-6877/1 vom 01.10.1979
vollbiologischen Regelbetrieb. Seit dem 28. November 1989 steht
die ARA-Strass ununterbrochen im Abwasser-Vollbetrieb. Nötige
Revisionen, Reparaturen und Betriebserhaltungsmaßnahmen werden in der Regel in Niederlastzeiten (Zeiten
mit minimaler Belastung durch den Tourismus) durchgeführt.
Chronologische Darstellung wichtiger Ereignisse beim AIZ-Abwasserverband seit seiner Gründung
Umwelterklärung 2002
Seite 5
2.3
UMWELTINVESTITIONEN
Für die Errichtung der ARA-Strass mussten Investitionen von rd. 25,6 Mio. € (352,0 Mio. ATS) getätigt werden.
Diese Summe beinhaltet bereits die Kostenanteile von knapp 0,58 Mio. € (8,0 Mio. ATS), die durch die
Verschärfung des Wasserrechtsgesetzes im Jahre 1990, zur nachträglichen Adaptierung an den „Stand der
Technik“ in den Jahren 1995-97 erforderlich wurden.
Die der Kläranlage vorgelagerten abwassertechnischen Anlagen erforderten ein Investitionsvolumen von ca.
43,7 Mio. € (601,7 Mio. ATS). In Summe sind somit 69,3 Mio. € (knapp 1,0 Mrd. ATS) von den
Verbandsgemeinden in die Verbesserung des Umweltschutzes und der Abwasserreinhaltung investiert worden.
2.4
AUFGABE DES VERBANDES
Die Aufgabe des Verbandes besteht satzungsgemäß darin, für die Mitgliedsgemeinden die Abwasserbeseitigung
mit dem Ziel wahrzunehmen, dass einer umweltgerechten Abwassersammlung und -ableitung mit
anschließender Reinigung Rechnung getragen wird.
Langfristiges Ziel des AIZ-AV ist es, die Reinhaltung der Oberflächen- und Grundwässer im Verbandsgebiet
sicherzustellen und für eine Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit zu sorgen. Die Mitgliedsgemeinden sind
dabei verpflichtet, den Verband nach besten Kräften, im zumutbaren Ausmaß zu unterstützen.
Auf Grund der Verbandsphilosophie und den selbst auferlegten Umweltstandards ist es den Verantwortlichen
des Verbandes ein unabdingbares Ziel, die gestellten Aufgaben im Bereich der Gewässerreinhaltung mit
größtmöglicher Schonung der Umwelt, und unter effektivem Einsatz von Inputstoffen zu bewerkstelligen.
Um dies zu ermöglichen, bedarf es dem Einsatz modernster Abwassertechnik, sowie der anhaltenden
Optimierung der Verfahrensabläufe.
2.5
BETRIEBSSTANDORT
Standort der zentralen Kläranlage ist die Gemeinde Strass im Zillertal, die sich
am Eingang des Zillertals befindet. Im Zwickel des Zusammenflusses von
Inn und Ziller wurden die Anlagen zur Abwasserreinigung auf einer
Gesamtfläche von rd. 55.200 m2 errichtet. Das benötigte Areal
wurde aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, die zum
Großteil in Privatbesitz standen, bereitgestellt.
Für den Grundankauf mussten rd. 1,13 Mio.
€ (15,5 Mio. ATS) aufgewendet
werden, wobei hier jene Kosten,
die für die Bereitstellung
von landwirtschaftlichen
Ersatzgrundstücken
erforderlich waren,
bereits
mitberücksichtigt
sind.
Luftbild der ARA-Strass
2.6
PERSONAL UND UMWELTAUSGABEN
Der AIZ-Abwasserverband beschäftigt zurzeit 14 vollbeschäftigte und 3 teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter, in
Summe somit 17 Personen. In der Geschäftsleitung und Verbandsverwaltung versehen 4 Angestellte, im Bereich
der Betriebsführung 13 Mitarbeiter ihren Dienst. Die gesamten Ausgaben im Jahr 2001 betrugen in Summe
3,50 Mio. € (48,0 Mio. ATS), wobei der Anteil für den Schuldendienst (Tilgung, Zinsen) bei 1,88 Mio. €
(25,7 Mio. ATS) und der Anteil der reinen Betriebsaufwendungen bei 1,62 Mio. € (22,3 Mio. ATS) liegt.
Sämtliche Aufwendungen dienen dem Umweltschutz bzw. der Gewässerreinhaltung im Verbandsgebiet.
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2.7
BESCHREIBUNG DER ABWASSERBESEITIGUNGSANLAGEN
Die Anlagen des AIZ-Abwasserverbandes bestehen aus einer Reihe von abwassertechnischen Komponenten, die
durch ihr Zusammenwirken die vollbiologische Abwasserreinigung in Strass i. Z. ermöglichen. Für den
Abwassertransport zur Kläranlage Strass sorgen rd. 161 km Haupt- und Nebensammler mit Durchmessern von
150 bis 2000 mm, sowie 9 Pumpwerke im Bereich Achental - Inntal und 6 Pumpwerke im Bereich Zillertal.
Die Verbandskanäle sind hydraulisch für die Schmutzwasserableitung im Trennsystem ausgelegt. Für die
Bewirtschaftung von angeschlossenen Mischwasserkanälen (Ortskanalisationen mit gemeinsamer Ableitung von
Schmutz- und Regenwasser) sind an den Einleitungsstellen Regenrückhalte- oder Regenabschlagsanlagen
situiert. Mit 14 solcher Anlagen wird sichergestellt, dass es im Normalfall zu keiner Überlastung der ARAStrass kommen kann. Die Kanalanlagen münden an der tiefsten Stelle des Verbandsgebietes in die zentrale
Abwasserreinigungsanlage (ARA) Strass.
Die zentrale Abwasserreinigungsanlage, konzipiert nach dem
2-stufigen Belebungsverfahren, besteht aus den nachstehenden Großkomponenten:
Mechanische Reinigungsstufe mit Hebewerk, Rechenanlage und belüftetem
Sand-/Fettfang
Erste oder hochbelastete Biologie mit Zwischenklärung
Zweite oder schwachbelastete Biologie mit Nachklärung
Schlammbehandlung mit anaerober mesophiler Faulung und Klärgasverwertung in
Blockheizkraftwerken
Faulschlammentwässerung mittels Kammerfilterpressen, Schlammzwischenlagerung
(Schlammstapelplatz) und anschließender Schlammverwertung (Kompostierung)
Separate biologische Behandlung interner Abwasserströme aus der Schlammbehandlung
(SBR-Anlage mit Wochenspeicher)
Faultürme der ARA-Strass mit Liftturm eingebettet in einer
naturnahen Landschaft mit Biotop (im Vordergrund)
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2.8
BESCHREIBUNG DER ABWASSERREINIGUNGSPROZESSE
Das anfallende Abwasser muss, um in die Kläranlage zu gelangen ca. 6,0 m mittels Schneckenpumpwerk
gehoben werden. Anschließend werden die Reinigungsstufen im freien Gefälle bis zum Auslauf in den Inn
durchflossen.
Mittels Rechen werden im ersten Reinigungsschritt die ungelösten Grobstoffe aus dem Abwasser entfernt.
Anschließend erfolgt im belüfteten Sand- und Fettfang die Abtrennung von vorwiegend ungelösten
mineralischen Stoffen (Sand, Schotter) und von Fetten. Diese Abtrennung von Sand und Fett dient auch der
Erhöhung der Betriebssicherheit der nachgeschaltenen Reinigungsstufen. Zusammengefasst werden diese
Anlagenteile als „Mechanische Reinigungsstufe“ bezeichnet.
Vom Sandfang gelangt das Abwasser in die „Erste Biologische Stufe“, wo es mit Mikroorganismen
(Rücklaufschlamm) in Kontakt tritt. In dieser biologischen Stufe wird ein Teilabbau bzw. ein Aufschluss der
gelöst und teils hochmolekular vorliegenden Abwasserinhaltsstoffe in niedermolekulare Bestandteile
vorgenommen. Es kommt hier nur zu einer Teilreinigung des Abwassers, die sich vorwiegend auf die
Kohlenstoffverbindungen bezieht. In den Zwischenklärbecken erfolgt die Trennung des AbwasserSchlammgemisches durch Schwerkraft.
Das biologisch teilgereinigte Abwasser fließt nun in die „Zweite Biologische Stufe“. In dieser so genannten
Niederlaststufe laufen ähnliche Prozesse wie in der ersten Biologie ab, wobei hier aber zum Teil andere
Mikroorganismen in einer wesentlich längeren Kontaktzeit mit dem Abwasser die Reinigung vollziehen und
abschließen. In dieser 2. Stufe werden vorwiegend Stickstoff- und Phosphor-, aber auch die restlichen
Kohlenstoffverbindungen aus dem Abwasser entfernt. Die Phosphorentfernung erfolgt dabei auf biochemischem
Weg und wird als „Fällung“ bezeichnet. Die gelösten P-Verbindungen werden hier unter Zugabe eines
Hilfsstoffes in schwer lösliche Metallphosphate übergeführt. In den Nachklärbecken wird endgültig die
Trennung des Abwasser-Schlammgemisches vollzogen. Das nun gereinigte Abwasser fließt über den
Ablaufkanal in den Inn, der als Vorflut der ARA dient. Die Aufenthaltszeit des Abwassers in der Kläranlage
beträgt dabei durchschnittlich ca. 20-23 Stunden, also rund 1 Tag.
Der bei der Abwasserreinigung anfallende Überschussschlamm (= Überschuss-Biomasse) aus beiden
biologischen Stufen wird nach der Trennung vom Abwasser weiter entwässert (Schwerkrafteindicker bzw.
maschinelle Überschussschlammentwässerung) und gelangt danach in die Schlammfaulung, wo die organischen
Bestandteile unter anaeroben Bedingungen und bei Dunkelheit zu Klärgas, Wasser und mineralischen
Endprodukten umgesetzt (ausgefault) werden. Dieses Klärgas, das zu rd. 60-65 % aus Methan besteht, wird in
Blockheizkraftwerken zur Gewinnung von elektrischer Energie und Wärmeenergie genutzt.
Der ausgefaulte Schlamm wird anschließend über Kammerfilterpressen unter Zugabe von organischen
Konditionierungsmitteln – so genannte Polymere - entwässert und auf einen Trockensubstanzgehalt von rd.
32 % gebracht. Das dabei anfallende und hochbelastete Pressenwasser (Filtrat) wird über eine separate
Prozesswasserbehandlungsanlage (SBR-Anlage) biologisch gereinigt.
Die weitere Verwertung des Klärschlammes erfolgt, auf Grund seiner guten Qualität, in einer nahe gelegenen
Großkompostierungsanlage. Dabei wird der Klärschlamm mit anderen biologischen Komponenten (z.B.
Grünschnitt, Holzhäcksel, usw.) in einem rd. 3-6 Monate dauernden aeroben Rotteprozess und nachfolgender
Siebung zu Qualitätskompost verarbeitet. Durch die räumliche Nähe der Kompostieranlage zur ARA-Strass
ergeben sich sehr kurze Transportwege mit geringen Umweltbelastungen.
Mechanische Reinigung mit Rechen (links) sowie Sandklassierer (Hintergrund)
und den Wäschern für Rechengut (Vordergrund) und Sand (rechts)
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2.9
ÖKOLOGIE UND ÖKONOMIE IM BETRIEB
2.9.1 Verwaltung, Geschäftsführung
Der Grundgedanke einer umweltschonenden Betriebsführung wird beim AIZ-Abwasserverband nicht nur im
Bereich der Abwasserbewirtschaftung sondern auch im Verwaltungsmanagement umgesetzt.
Durch den Einsatz von ökologischen Büro- , Sanitär- und Reinigungsartikeln wie chlorfrei gebleichte Geschäftsund Kopierpapiere sowie Sanitärwaren, PVC-freie Büroartikel aus Kunststoff (z.B. Aktenordner), biologisch hoch
abbaubare und phosphatfreie Reinigungs-, Wasch- und Desinfektionsmittel, sowie dem Einsatz von
Mehrweggebinden (z. B. Pfandflaschen) wird sichergestellt, dass die Auswirkungen auf die Umwelt sowohl bei
der Herstellung der verwendeten Artikel, als auch bei der Anwendung und der Entsorgung der entstehenden
Abfallprodukte möglichst gering sind.
Neben der Abfallvermeindung stellt auch die Trennung des anfallenden Mülls in die Fraktionen Glas, Papier,
Karton, Metall, Kunststoffe, Styropor, Bioabfall, Restmüll und Sonderabfälle (nach Abfallkatalog ÖNORM
S 2100) einen wesentlichen Beitrag zu einer ökologischen Abfallbewirtschaftung dar.
2.9.2 Betrieb der Abwasserreinigungsanlage
Schon die Lage der ARA-Strass inmitten eines hoch entwickelten Fremdenverkehrs- und Naherholungsgebietes
(Inn-, Zillerauen, Rad- und Wanderwege in unmittelbarer Nähe) gaben den Anlass die Betriebsabläufe so
umweltschonend wie möglich zu gestalten. Um die bei einigen Prozessen entstehenden Emissionen (vorwiegend
Geruch und Lärm) ohne Belastung für die Umwelt abzugeben, wurden die entsprechenden Anlagenteile in einem
Zentralgebäude zusammengefasst und eingehaust. Die Abluft aus diesem Bereich wird abgesaugt und über
einen Biofilter biologisch gereinigt.
Der sparsame und effiziente Einsatz von unerlässlichen Chemikalien und Hilfsstoffen bei der Abwasserreinigung
stellt einen weiteren Leitgrundsatz für eine umweltschonende Betriebsweise der Kläranlage dar.
Die Umsetzung dieses Ziels erfolgt durch die Anwendung modernster Verfahrensweisen und Regelstrategien,
welche einem ständigen Monitoring und Controlling und damit einer dauernden Optimierung unterzogen
werden. Zudem wird auf die ökologische Relevanz der eingesetzten Stoffe geachtet (z. B. Aufsalzung der
Vorfluter durch Chloride und Sulfate bei der Phosphorfällung).
Die Laboranalysen werden mit Testsets (Küvettentests) durchgeführt, wobei hier gewährleistet ist, dass die
Abwasserprobe samt Testküvette im Austauschverfahren gegen Neutests ersetzt, und die Küvetteninhalte einem
Recyclingprozess zugeführt werden. Betriebschemikalien und Hilfsstoffe werden überwiegend in Großmengen
(Tanklastzug, Silozug, etc.) ohne Verpackungen in örtlich stationäre Zwischenbehälter geliefert. Es fallen hier
kaum Abfälle oder Verpackungsreste an.
Allgemein werden bei der Beschaffung von Drittleistungen (Materialien, Arbeiten, Dienstleistungen, usw.) unter
anderem ökologische Beschaffungskriterien (Umweltverträglichkeit, Öko-Status, Emissionsarmut,
Entsorgungssysteme, etc.) zu Grunde gelegt.
2.10 UMWELT UND ÖFFENTLICHKEIT
Der AIZ-Abwasserverband ist schon durch seine satzungsgemäße Aufgabe, sowie durch die vorgegebenen
Randparameter der Bewilligungsbescheide und Gesetze dazu verpflichtet, im Sinne und zum Schutze der Natur
zu wirtschaften. Zusätzlich hat der Verband durch die Einhausung aller geruchs- und lärmintensiven
Anlagenteile weitere Schritte in Richtung ökologischer Abwasserreinigung gesetzt.
Die Gestaltung des Kläranlagengeländes wurde durch eine intensive Bepflanzung und die Schaffung eines
Biotops ökologisch aufgewertet und bietet vielen Kleinlebewesen und Vögeln gute Lebensbedingungen.
Auch die Gestaltung und Farbgebung der oberirdischen Gebäudeteile wurde
soweit möglich, im Einklang mit der Umgebung und in Absprache mit der Umweltschutzbehörde beim Amt der
Tiroler Landesregierung durchgeführt.
Für die Bemühungen der Areal- und Umweltgestaltung wurde dem AIZ-Abwasserverband im Jahre 1997 vom
Landeshauptmann von Tirol in der landesweiten Aktion „Grünes und blühendes Tirol“ über Vorschlag der
Bewertungskommission des Kuratoriums „Schöneres Tirol“ eine Anerkennungsurkunde in Verbindung mit der
Plakette in Gold verliehen.
Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit erfolgt durch Einschaltungen in den örtlichen Printmedien, Führung
eines Anrainerdialoges, der Zuverfügungstellung einer Homepage im Internet und schlussendlich auch durch
die Herausgabe der Umwelterklärung.
Umwelterklärung 2002
S e i t e 10
STOFF- UND ENERGIEEINSATZ
2001
2000
1999
1998
1997
1996
Der Verbrauch von elektrischer Energie für
die einzelnen Anlagenkomponenten ändert
sich über mehrer Jahre gesehen nur
geringfügig und kann zusammengefasst wie
folgt dargestellt werden:
3.500.000
3.250.000
3.000.000
2.750.000
2.500.000
2.250.000
2.000.000
1.750.000
1.500.000
1.250.000
1.000.000
750.000
500.000
250.000
kW h 0
1995
Die weitgehende Reinigung von
kommunalem Abwasser ist - bedingt durch
die Rahmenbedingungen der biologischen
Vorgänge und der damit erforderlichen
hohen Sauerstoffversorgung der
Mikroorganismen - mit einem hohen
Einsatz an elektrischer Energie verbunden.
Der größte Teil dieser elektrischen Energie
wird bei der Erzeugung von Druckluft für
die Beatmung der Mikroorganismen mit
Luftsauerstoff verbraucht.
1994
Ve rbrauch e le ktrische Ene rgie pro Jahr
ELEKTRISCHE ENERGIE
1993
3.1
1992
3
Die Verbrauchszunahme von elektrischer Energie beträgt seit
1992 46%, was direkt mit der Steigerung von Abwassermenge
und Reinigungsleistung zusammenhängt.
Abwasserhebewerk + Hochwasserpumpwerk
Biologie gesamt (1.+ 2. Biologie + SBR-Anlage)
davon für die Erzeugung von Druckluft
davon für Rücklaufschlammhebewerke
Schlammbehandlung (Pressen + Faultürme)
Be- und Entlüftung Zentralgebäude + Biofilter
Werkstätte + Betriebsgebäude
Steuerung + Kleinkomponenten + Systemerhaltung
33,0 %
16,0 %
9,0 %
56,0 %
10,0 %
11,0 %
2,0 %
12,0 %
Ein großer Teil der erforderlichen elektrischen Energie kann durch Verstromung des in der Faulung erzeugten
Biogases autark gewonnen und so für den Reinigungsprozess genutzt werden. Diese Art der Energieerzeugung
ist Teil eines ökologischen Kreislaufes in der Abwassertechnik.
Der anfängliche Eigendeckungsanteil an elektrischer Energie von rd. 33 % in den Jahren 1992/93 konnte durch
laufende Optimierungsmaßnahmen (Steuerung des Sauerstoffeintrages über Online-Messgeräte, separate
Prozesswasserbehandlung, Optimierung der Gasmotoren) bis zum Jahr 2001 auf ca. 77 % des Gesamtbedarfes
gesteigert werden.
Anteile an der elektrischen Energie (%)
EIGENERZEUGUNG
TIW AG
100,00%
90,00%
31,30% 35,93%
80,00%
52,24% 57,04% 57,83%
60,48% 62,48%
70,00%
69,43% 73,26%
77,36%
60,00%
50,00%
40,00%
68,70% 64,07%
30,00%
47,76% 42,96% 42,17%
39,52% 37,52%
20,00%
30,57% 26,74%
22,64%
10,00%
0,00%
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Umwelterklärung 2002
S e i t e 11
Darstellung der Änderung der
Anteile für Eigenerzeugung
und Fremdbezug von
elektrischer Energie im
Zeitraum 1992-2001.
Durch Optimierungen konnte
der Anteil der Eigenerzeugung
auf 77 % des Verbrauches
gesteigert werden.
spezifischer Energieverbrauch
[kW h/kg Nges abgebaut]
14,00
12,41
10,80
10,50
9,75
11,36
10,00
9,68
8,00
9,19
9,17
8,96
8,83
6,00
4,00
k Wh/k g Nge s ab
2,00
Tre ndlinie pote ntie ll 1992-2001
3.2
Ersichtlich sowohl an den
Jahresmittelwerten als auch
an der Trendlinie
ist die durch Optimierungsmaßnahmen erzielte
Einsparung, die seit 1992
rund 18 % beträgt.
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
0,00
WÄRMEENERGIE
Auch Wärme stellt eine wesentliche Energieform für die Abwasserbewirtschaftung und hier vor allem für die
Schlammfaulung (mesophile anaerobe Faulung) dar. Bei der Faulung der überschüssigen Biomasse in den
Faultürmen, werden große Mengen an Wärmeenergie benötigt, da der optimale Temperaturbereich für die
Tätigkeit der Methanbakterien bei rd. 36-39 ° Celsius liegt. Da die mittlere Abwassertemperatur im
Jahresschnitt bei 12-14 °C liegt, müssen die Faulräume beheizt werden.
Im Jahr 2001 wurden ca. 43.000 m3 Überschussschlamm mit einer Trockensubstanz (TS) von 6,5-7,0 % in die
Faultürme gefördert. Um diese Masse entsprechend zu erwärmen, benötigt man einschließlich der
Transmissionsverluste rd. 1.500 MWh Wärmeenergie. Dies entspricht der jährlichen Wärmemenge die für die
Heizung von ca. 70-75 Einfamilienhäusern erforderlich wäre. Auf Grund der gestiegenen Schlammmengen ist
auch der Wärmebedarf in der Faulung angestiegen.
Die für die Heizungen der Gebäude und die Warmwasserbereitung verbrauchte Wärmemenge ist im Vergleich
zur Wärmemenge, die für die Schlammerwärmung benötigt wird, gering.
Die gesamte pro Jahr erforderliche Wärmeenergie kann auf der ARA-Strass durch den Einsatz von
Blockheizkraftwerken zu 100 % umweltfreundlich in Eigenerzeugung gewonnen werden.
Wärme e ne rgie bilanz und Schlammanfall
4.000.000
3.500.000
Wärm e e rze ugung
He izung Faulung
He izung+WW Ze ntralge bäude
He izung+WW Be trie bs /Garage nge b.
Schlam m m e nge [m 3/Jahr]
50.000
45.000
40.000
35.000
3.000.000
30.000
2.500.000
25.000
2.000.000
20.000
1.500.000
15.000
1.000.000
10.000
500.000
5.000
0
0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
Wärmegewinnung aus den Blockheizkraftwerken und Wärmeverbrauch für die Heizung in der Faulung
sowie Wärmebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung (WW) der einzelnen Gebäude, sowie
jährliche Überschussschlammmengen (TS ca. 6,5 % ) die in die Faulung gelangen.
Umwelterklärung 2002
S e i t e 12
Schlammmenge [m3/Jahr]
4.500.000
Wärme [KWh]
kWh / kg Nges abgebaut
12,00
Darstellung des spezifischen
Energieverbrauches pro
Kilogramm abgebautem
Gesamtstickstoff im
Zeitraum 1992-2001.
3.3
HILFSSTOFFE UND CHEMIKALIEN
Um die Abwasserreinigung im geforderten Maß vollziehen zu können, bedarf es einiger Hilfsstoffe bzw.
Chemikalien, da einige Prozesse auf biochemischem bzw. chemischem Weg ablaufen. Im Bereich der
Faulschlammentwässerung kam es zum Jahreswechsel 2001/02 zu einer Umstellung der Konditionierungsart,
da der entwässerte Schlamm auf Grund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen nun zu 100 % in der
Kompostierung verwertet wird. Als neue Hilfsmittel werden nun organische Polymere anstatt Kalk und
Eisenchlorid verwendet, da der hohe pH-Wert im entwässerten Schlamm der Kompostierung hinderlich ist.
Dadurch ergeben sich Reduzierungen bei der Schlammmenge sowie Wegfall des Kalkeinsatzes und der
Salzsäurereinigung. Genaue Zahlen darüber werden erstmals mit Jahresende 2002 vorliegen.
Bereiche wo chemische Hilfsstoffe eingesetzt werden:
Schlammentwässerung
Ab 11/2001: Versuche mit organischen Polymeren
zur Verbesserung der Entwässerbarkeit des Faulschlammes
Bis 11/2001: Eisenchlorid (FeCl2) und Kalk (CaO) als Hilfsmittel
zur Entwässerung und Hygienisierung des Faulschlammes
Maschinelle Überschussschlammentwässerung (MÜSE)
Organische Flockungsmittel (Polymere)
zur Verbesserung der Entwässerbarkeit des Überschussschlammes
Phosphor-Fällung
Natriumaluminat (NA2Al2O4)
bei der chemischen P-Fällung zur Bildung von Metallphosphaten
Kammerfilterpressen
verdünnte Salzsäure (3-5%-ige Lösung)
für die Reinigung der Leitungen und Maschinen bei der
Schlammentwässerung
Der Einsatz dieser Hilfsstoffe kann nicht beliebig reduziert werden, da die erforderlichen Mengen auf Grund
chemischer (stöchiometrischer) bzw. entwässerungstechnischer Randbedingungen direkt von den Stofffrachten
und damit vom Jahresanfall an Abwasser bzw. Schlamm abhängig sind. Bei der Phosphorfällung wird der
Fällmittelverbrauch durch online-gesteuerte Zugabe exakt an den Bedarf angepasst und wurde so auf das
notwendige Maß gesenkt.
Bei der MÜSE ergeben sich Einsparungspotentiale durch Verwendung modernster Dosiereinrichtungen und
Entwässerungsmaschinen, da hier die Flockenbildung nicht nur von chemischen sondern auch von mechanischen
Gegebenheiten und Abwasserinhaltsstoffen beeinflusst wird. In den Jahren 2000/01 wurde durch Änderung der
Dosierstelle des Polymers und Einsatz einer Entwässerungsmaschine der neuesten Generation knapp die Hälfte
des Flockungsmittels gegenüber 1999 eingespart.
Verbrauch Polymer+Salzsäure [kg/Jahr]
Flockungsmittel
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
Salzsäure
1994
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Darstellung des Verbrauches an Polymeren und Salzsäure von 1994-2001.
Die Einsparung bei den Polymeren ab dem Jahr 1999 konnte durch die Optimierung und
Modernisierung bei der MÜSE erzielt werden und beträgt im Vergleich der Jahre 2001 zu 1999 46%.
Umwelterklärung 2002
S e i t e 13
Kalk+Eisenchlorid+Na-Aluminat [kg/Jahr]
Kalk
FeCl3 - FeCl2
Fällmittel NaAl
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1.000.000
900.000
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
Darstellung des Verbrauches an Kalk, Eisenchlorid und Natriumaluminat von 1994-2001.
Hier sind die Mengen der eingesetzten Stoffe direkt von den Jahresstofffrachten und damit von
Abwasser- bzw. Schlammanfall abhängig.
Ebenso wird Brauchwasser (Grundwasser, Entnahme mittels Brunnen) für das Waschen von Sand und Rechengut,
für die Befeuchtung des Biofilters, sowie für die Reinigung der Gebäude benötigt. Auch die Bereitstellung des
Feuerlöschwassers erfolgt über den Brauchwasserbrunnen und ein ausgedehntes Hydrantensystem auf der
Anlage.
Bis zum Jahr 2000 lag der Verbrauch an Brunnenwasser bei rd. 289 m³ pro Tag und somit bei ca. 105.000 m³
pro Jahr. Im Herbst 2000 wurden Optimierungsmaßnahmen für eine Brauchwasserreduzierung durchgeführt.
Dabei wurde der Wäscher für das Rechengut von Brauchwasser auf gereinigtes Abwasser aus den
Nachklärbecken umgestellt. Zusätzlich wurden 2 versteckte Leckagen im Wasserleitungssystem behoben. Der
Verbrauch von Brunnenwasser konnte damit um ca. 160 m³ pro Tag auf ca. 128 m3/Tag (rd. 47.000 m³ pro
Jahr) gesenkt werden.
In diesem Bereich sollen 2002 weiter Verbrauchsoptimierungen bei der Biofilterbefeuchtung und wenn möglich
auch beim Sandwäscher umgesetzt werden, wobei beim Sandwäscher zuerst das Problem der Düsenverstopfung
technisch zu prüfen ist.
Die Trinkwasserversorgung der Anlage erfolgt aus dem öffentlichen Gemeindenetz, wobei sich über die letzen
Betriebsjahre ein relativ konstanter Jahresverbrauch von durchschnittlich 300-340 m3 ergibt. Das Wasser wird
in den Sanitär- und Waschbereichen sowie den Aufenthaltsräumen (Teeküche) verbraucht.
Brauchw as s e rve rbrauch m ³ / Tag
(m it M itte lw e rt-Dars te llung)
450,00
400,00
350,00
289 m ³
300,00
250,00
200,00
150,00
128 m ³
100,00
55 m ³
50,00
Nov.02
Aug.02
Mai.02
Feb.02
Nov.01
Aug.01
Mai.01
Feb.01
Nov.00
Aug.00
Mai.00
Feb.00
Nov.99
Aug.99
Mai.99
Feb.99
Nov.98
Aug.98
Mai.98
Feb.98
Nov.97
Aug.97
0,00
Brauchwasserverbrauch von August 1997 bis Juli 2002. Der Mittelwert des Tagesverbrauches lag vor
Inbetriebnahme der Sand-/Rechengutwäscher bei 55m³/Tag, mit Wäscherbetrieb bei 289 m³/Tag.
Nach der Optimierung konnte der Tagesverbrauch auf 128 m³ (-56%) im Mittel gesenkt werden.
Umwelterklärung 2002
S e i t e 14
4
BETRIEBSERGEBNISSE - AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT
4.1
ALLGEMEINES - DIREKTE UND INDIREKTE UMWELTASPEKTE
Da eine Abwasserreinigungsanlage keine Waren im Sinne eines Produktionsbetriebes herstellt, sondern die
Abwasserreinigung als „Dienstleistung“ für die Verbandsmitglieder erfüllt, ist es schwierig zwischen direkten
(kontrollierbaren) und indirekten (kaum oder unkontrollierbaren) Umweltaspekten zu differenzieren.
Der Input zur ARA (= Rohabwasser) kann vom Verband nicht oder nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
(Indirekteinleiterverordnung, Abwasseremissionsverordnungen) beeinflusst werden. Beeinflusst, weil gezielt
geregelt und gesteuert ist dagegen aber der Prozess der Abwasserreinigung. Unabhängig vom Input ist der
Output der Anlage (= gereinigtes Abwasser) immer an Qualitätsvorgaben wie Bescheidauflagen und
Mindesteliminationsraten gebunden. Bei gesteigertem oder höherem Input und erforderlicher
Mindestreinigungsleistung ergibt sich somit, dass der Einsatz von Hilfsstoffen und der Anfall von Reststoffen
(Klärschlamm, Sand, Rechengut) sowie die sonstigen Emissionen (Abgase Gasmotoren, Geruch) steigen. In dem
Maße, wie der Vorfluter durch eine gute Reinigungsleistung der ARA entlastet wird, werden die vor erwähnten
Reststoffe und Emissionen zunehmen. Diese Emissionen hängen damit direkt mit der Qualität der
Abwasserreinigung zusammen und werden nur indirekt in der ARA „produziert“. Sie sind eine direkte Folge der
Dienstleistung „Abwasserreinigung“ und keines Produktionsprozesses.
Als indirekte Umweltaspekte könnte man nachstehende Bereiche und Maßnahmen anführen
(Status:
= wird umgesetzt soweit möglich;
= Umsetzung nicht möglich):
Bereich
Mitarbeiterverkehr zum/vom
Dienstort
Ablauf im Normalbetrieb
Ökologische Maßnahme
Individualverkehr mit
Dienstnehmereigenen KFZ´s
Bildung von Fahrgemeinschaften
LKW-Transport
Transport mit emissionsarmen
LKW´s in Großraummulden zur rd.
8 km entfernten Kompostieranlage
Kompostierung des
Klärschlammes
4.2
Status
ABWASSEREMISSIONEN
Eine Abwasserreinigungsanlage dient naturgemäß und vorrangig dem Schutze der Umwelt, insbesondere dem
Gewässerschutz. Die seit mehreren Jahrzehnten zum Teil katastrophale Zunahme des Schadstoffeintrages und
der Überdüngung der Fließgewässer, Binnenseen und Binnenmeere hat sowohl im Rahmen der Europäischen
Gemeinschaft wie auch auf nationalen Ebenen zu einer fortlaufend strengeren Gesetzgebung im Bereich des
Gewässerschutzes geführt. Da praktisch das gesamte Bundesgebiet Österreichs über die Flüsse Donau und Drau
in das Schwarze Meer entwässert, hat die Republik Österreich als „Oberlieger“ und aus den angeführten
Gründen internationale Übereinkommen einzuhalten.
4.2.1 Abwasseremissionen in den Vorfluter Inn
Da in Abwasserreinigungsanlagen über die Kanalisationssysteme schlechthin die flüssigen Abfälle aus dem
kommunalen Bereich unserer modernen Konsumgesellschaft eingeleitet werden – im Abwasser kennt man
derzeit etwa 2000 organische und anorganische chemische Verbindungen – sind sie die wichtigsten
Einrichtungen eines umfassenden Gewässerschutzes. Aus diesem Gesichtspunkt heraus sind die über den
Kläranlagenablauf in die Umwelt abgegebenen jährlichen Schadstoff- und Nährstofffrachten von großer
Bedeutung.
Aus dem Verbandsgebiet mit etwa 1.450 km2 Flächenausdehnung werden die Abwässer aus 31 Gemeinden
eingeleitet, woraus eine jährliche Durchschnittsbelastung im Jahr 2001 von 119.000 EW60 1 resultiert. Infolge
saisonaler Spitzenbelastungen aus dem Tourismus unterliegt der Zufluss starken Schwankungen, und kann
Tagesspitzen bis zu 215.000 EW60 erreichen.
Für die Belastung der Gewässer aus dem Kläranlagenablauf sind allerdings nicht einzelne Spitzenwerte
maßgeblich, sondern – eine Folge der Langzeitwirkung der Schad- und Nährstoffe – die jährlichen in die Umwelt
abgegeben Frachten. Für kommunale Abwasserreinigungsanlagen sind die Grenzwerte und Wirkungsgrade in
der 1. Abwasseremissionsverordnung (AEV) für kommunales Abwasser (BGBl. 210/1996) gesetzlich geregelt.
1
EW60 = Einwohnerwert (mit BSB5 von 60 g O2 pro Einwohner und Tag)
Umwelterklärung 2002
S e i t e 15
Die Abwasseranalysen erfolgen anhand täglich (365 Proben pro Jahr) gezogener mengenproportionaler
Tagesmischproben. Die Reinigungsvorgaben werden, wie die folgende Tabelle zeigt, eingehalten bzw. noch
beträchtlich übertroffen.
Parameter/Wert
Input [t/a]
Reinigungsleistung ARA [t/a]
Output [t/a]
Wirkungsgrad ARA [%]
Mindestwirkungsgrad lt. AEV [%]
BSB5
2.789
2.753
36
98,7
95,0
CSB
5.450
5.215
234
94,6
85,0
Stickstoff
402
359
43
89,4
70,0
Phosphor
81
73
8
89,9
max. Konz.
1,0 mg Pges/l*)
*) entspricht für die Verhältnisse beim AIZ-AV- ca. 85-90 % Abbauanforderung
Zulauffrachten (Input), Wirkungsgrade, Ablauffrachten (Output) und gesetzliche
Mindestwirkungsgrade der ARA-Strass für das Jahr 2001.
In der Tabelle ersichtlich ist, dass alle Vorgaben nicht nur eingehalten sondern übertroffen wurden
und damit ein höherer Beitrag als gesetzlich gefordert zur Gewässerreinhaltung geleistet wird.
Mit dieser, durch laufende Verfahrensoptimierungen erreichten und überdurchschnittlichen Reinigungsleistung
im Bezug auf die wichtigen Summenparameter BSB5 2,und CSB 3 (Kohlenstoffverbindungen), sowie bei den
Nährstoffen Stickstoff und Phosphor, ergeben sich positive Effekte im Vorfluter sowohl für die direkte
Gewässerverunreinigung als auch für die Eutrophierung (Gewässerdüngung). Diese Abbauleistungen können
trotz saisonaler Schwankungen der Schmutzfracht (hervorgerufen durch ausgeprägte Tourismuszeiten im
Sommer bzw. Winter) im Verhältnis von ca. 3:1 (ARA-Belastung max. 215:000 EW60 zu min 70.000 EW60) erzielt
werden.
BSB5-Ablauf
Grenzw ert BSB5
CSB-Ablauf
NH4-N-Ablauf
Grenzw ert NH4-N
Grenzw ert CSB
90,0
80,0
60,0
50,0
40,0
25,6
3,6
1,9
21,8
3,4
1,4
23,7
3,5
1,2
21,0
4,0
1,2
3,0
1,3
18,9
3,1
1,5
19,0
18,0
3,6
1,0
4,4
23,0
1,3
26,0
4,0
2,6
31,0
3,5
1,4
31,5
30,0
20,0
10,0
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
0,0
Jahr
Gegenüberstellung der Ablaufkonzentrationen und der max. zulässigen Grenzwertkonzentrationen
von BSB5, NH4-N und CSB als Jahresmittelwerte von 1991-2001. Gut erkennbar ist, dass die
Ablaufkonzentrationen wesentlich kleiner sind als die vom Gesetzgeber geforderten Grenzwerte. Diese
hohen Abbauleistungen tragen zu einem erhöhten Umwelt- und Gewässerschutz bei.
2
3
BSB5 = Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (in mg O2/l)
CSB = Chemsicher Sauerstoffbedarf (in mg O2/l)
Umwelterklärung 2002
S e i t e 16
CSB [mg/l]
70,0
2,4
1,0
16,0
15,0
14,0
13,0
12,0
11,0
10,0
9,0
8,0
7,0
6,0
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
0,0
1991
BSB5, NH4-N [mg/l]
ABLAUFKONZENTRATIONEN und
M AX. GRENZWERTE [mg/l]
4.3
LUFTEMISSIONEN
4.3.1 Abluft Gasmotoren
Im Jahr 2001 wurden über die Gasmotoren 1.111.903 m3 Faulgas (entspricht 1.053.991 Nm3 bei 0 °C,
P=1,013 bar) mit einem durchschnittlichen Methananteil von 61,5 % abgearbeitet. Damit konnten 2.438 MWh
an elektrischer Energie und 4.093 MWh an Wärmeenergie umweltfreundlich in Eigenregie erzeugt werden.
Die Kosten pro eigenerzeugter elektrischer Kilowattstunde (kWh) belaufen sich im langjährigen Durchschnitt auf
32,70 €/MWh (450,- ATS/MWh) netto einschließlich AfA4. Der finanzielle Aufwand für zugekaufte elektrische
Energie betrug 2001 im Jahresmittel 83,60 €/MWh (1.150,- ATS/MWh) netto.
Den Ausstoß an Rauchgasen für das Jahr 2001 zeigt die nachstehende Tabelle:
Art des Rauchgases
Kohlendioxid CO2
Kohlenmonoxid CO
Stickoxide (NO2)
Kohlenwasserstoffe (CH2)
Schwefeldioxid SO2 (ber.)
Anfall [kg/a]
2.026.721
7.305
11.727
1.873
901
Die Rauchgasfrachten wurden anhand in den Jahren 1999-2001 durchgeführter Gasmessung ermittelt bzw.
stöchiometrisch berechnet. Die Abgase enthalten demnach 5,7 % O2, 11,9 % CO2, 0,064 % CO, 0,071 % NOx
und 0,072 % CH (Angaben in Vol..-Prozent). Behördlichen Vorgaben für die Begrenzung des Rauchgasausstoßes
existieren nicht. Die Energiegewinnung aus Faulgas stellt im Vergleich mit fossilen Energieträgern (Erdöl,
Erdgas, Kohle) eine umweltschonende und kostengünstige Energieform dar. Die Verbrennung von Biogas gilt als
CO2-neutral, da das ausgestoßene CO2 im Zuge der Entstehung von organischem Material (Nahrungsmittel, etc.)
der umgebenden Atmosphäre entzogen wurde. Der ökologische und energetische Kreislauf wird dadurch zum
Teil geschlossen. Durch Optimierungsmaßnahmen bei den Gasmotoren und Neuanschaffung eines
Gasmotors mit besserem Wirkungsgrad 2001 konnte die elektrische Energieausbeute von rd. 2,02 kWh/Nm³
Biogas (Mittel aus 1996-99) auf 2,31 kWh/Nm³ Biogas verbessert werden. Dies entspricht einer Steigerung von
rd. 15 %.
3,00
10.000.000
Biogas-/Rauchgasanfall pro Jahr & e le ktrische r Ene rgie e rtrag
Gas m e nge
Raugas e fe ucht
s pe z.Aus be ute
8.000.000
2,75
7.000.000
2,31
6.000.000
2,18
5.000.000
4.000.000
2,02
2,07
2,50
2,25
2,03
1,96
2,00
3.000.000
2.000.000
1,75
1.000.000
1,50
2001
2000
1999
1998
1997
1996
-
Darstellung von Biogas- & Rauchgasanfall sowie elektrischer Gasausbeute von 1996 bis 2001.
Erkennbar die Effizienzsteigerung beim Energieertrag, die bis 2001 rd. 15 % beträgt.
Ebenso ersichtlich ist die Steigerung bei der abgearbeiteten Biogasmenge und der damit direkt in
Verbindung stehenden Zunahme der Rauchgase (Abgase der Gasmotoren).
4
AfA =
Abschreibung für Abnützung von Geräten und Maschinen
Umwelterklärung 2002
S e i t e 17
Energieertrag [kWh/Nm³]
Biogas-/Rauchgasanfall [Nm³/Jahr]
9.000.000
Neuer Gasmotor auf der ARA-Strass. Durch die Neuanschaffung konnte die Effizienz bei der
Gasverstromung um 15 % gesteigert werden, da der elektrische Wirkungsgrad der neuen Maschine
höher liegt als bei den rund 12 Jahre alten Gasmotoren.
Die Energieausbeute konnte von 2,02 kWh/Nm³ Biogas auf 2,31 kWh/Nm³ Biogas gesteigert werden.
Kommandozentrale der ARA-Strass. Von hier aus werden alle Prozesse der Abwasserreinigung
gesteuert, überwacht und protokolliert. Auch die Vorortanlagen (Pumpwerke, Sonderbauwerke, etc.)
sind an das Prozessleitsystem angeschlossen.
Damit ist eine größtmögliche Betriebssicherheit der Anlagen gewährleistet.
Umwelterklärung 2002
S e i t e 18
4.3.2 Betriebshallen, Geruch
Schon im Planungsstadium der ARA Strass wurde auf die Lage des Betriebsstandortes in einem Naherholungsund Tourismusgebiet Rücksicht genommen. Aus diesem Grunde wurden sämtliche Anlageneinheiten, aus denen
Geruchsemissionen möglich sind, in einem Zentralgebäude untergebracht. Dazu zählen das Abwasserhebewerk,
Abwasserrechen, Sand- und Fettfang, Hochlastbiologie, Schlammeindicker und die Einrichtungen zur
Schlammbehandlung. Die Abluft aus diesen Betriebshallen – etwa 40.000 – 50.000 m3 pro Stunde (Luftwechsel
in den Gebäuden ca. 3-4 mal pro Stunde) – wird zentral in einem Biofilter gereinigt und anschließend
weitestgehend geruchsfrei an die Atmosphäre abgegeben. Der Jahresdurchsatz durch den Biofilter beträgt rd.
394,2 Mio. m3 Abluft. Eine Beeinträchtigung der Umwelt durch Geruchsemissionen ist daher im Normalfall nicht
gegeben. Behördliche Vorgaben betreffend Geruchsemissionen bestehen nicht, wohl aber eine privatrechtliche
Vereinbarung mit der Gemeinde Strass über weitestgehende Geruchsfreiheit außerhalb des Betriebsareals.
4.4
ABFÄLLE, RESTPRODUKTE
4.4.1 Abfälle, Wert- und Problemstoffe
Den Anfall von Abfällen, Wert- und Problemstoffen spiegelt die nachstehende Tabelle wieder:
Umwelterklärung 2002
S e i t e 19
Die Herkunft der meisten dieser Abfälle ist überwiegend durch den Betrieb der Abwasserreinigungsanlage
(z.B.: Altöl der diversen Maschinen, Wartung von Geräten und Maschinen), laufenden Umbauarbeiten
(Bauschutt), Warenlieferungen bzw. untergeordnet durch den Büroalltag bedingt. Gras- und Baumschnitt fällt
bei der Landschaftspflege auf dem ARA-Gelände an.
4.4.2 Sand- und Rechengut
Die ungelöst im Abwasser vorhandenen Stoffe fallen beim mechanischen Reinigungsprozess als Rechengut bzw.
Sand an. Diese Abfallstoffe werden nach der Abtrennung vom Abwasser gewaschen und entwässert. Das so
behandelte Rechengut wird auf die Restmülldeponie verbracht. Der gewaschene Sand kann im Baugewerbe als
Schütt- und Bettungsmaterial oder für Absandungen verwendet, und damit wieder in den natürlichen
(mineralischen) Stoffkreislauf integriert werden.
Rechengut - Sandanfall [kg/Jahr]
300.000
Sandanfall
250.000
Rechengut
200.000
150.000
100.000
50.000
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
0
Anfall von Rechengut und Sand in der mechanischen Stufe für die Jahre 1994-2001. Die jährliche
Menge dieser beiden Stoffe ist neben der Abwassermenge auch von der Witterung abhängig. Bei
Trockenwetterabfluss sammeln sich Ablagerungen im Kanal an, welche bei Regenwetterabfluss
verzögert bis zur ARA-Strass transportiert (ausgespült) werden und so die Mengen ansteigen lassen.
4.4.3 Klärschlamm
Der massenmäßig mit Abstand bedeutendste Reststoff mit etwa 7.500 Jahrestonnen stellt der Klärschlamm dar,
dessen schadlose Entsorgung oder Verwertung sowohl von umweltrelevanter als auch betriebswirtschaftlicher
Bedeutung ist. Bei der biologischen Abwasserreinigung werden die einer Kläranlage zugeführten Schmutzstoffe
mit Hilfe von Mikroorganismen abgebaut. Diese mikrobielle Umsetzung ist grundsätzlich dieselbe, wie sie in
der Natur seit Jahrmillionen - seit es organisches Leben auf der Erde gibt - abläuft. Der überschüssige Anteil,
der sich in der ARA unter den optimierten Randbedingungen rasch vermehrenden Mikroorganismen, wird als
„Überschußschlamm“ abgezogen und der anaeroben mesophilen Faulung, einem ebenfalls rein mikrobiellen
Behandlungsschritt zugeführt und in reaktionsarme, d.h. „stabilisierte“ Formen umgewandelt.
Dieser zum größten Teil aus Wasser bestehende „Faulschlamm“ wird durch mechanische Entwässerung und seit
dem Jahr 2002 unter Zuhilfenahme eines organischen Konditionierungsmittels (siehe auch Kapitel 2.8 und 3.3)
auf rd. 32 % Trockensubstanz entwässert. Dieses Produkt ist dann der landläufig bekannte Klärschlamm.
Klärschlamm ist daher nichts anderes als Biomasse aus einem natürlichen biologischen Vorgang, dem die, in
ihm enthaltene und technisch verwertbare Energie weitgehend entzogen wurde. Klärschlamm aus kommunalen
Kläranlagen ist laut ÖNORM S 2100 Abfall mit der Schlüsselnummer 94501 „anaerob stabilisierter Schlamm“.
Der Schlamm wird 4 mal pro Jahr durch ein autorisiertes Institut auf seine Qualität im Bezug auf Schadstoffe,
Nährstoffgehalt und Seuchenhygiene geprüft bzw. bewertet. Durch die Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen in den Jahren 1998-2001 (Deponieverordnung, Feldschutzgesetz, Klärschlammverordnung,
Umwelterklärung 2002
S e i t e 20
Kompostverordnung) wird der Klärschlamm der ARA-Strass derzeit in einer nahe gelegenen
Großkompostieranlage zu 100 % zu Qualitätskompost weiterverarbeitet
Ve rwe rte te KS-M e nge pro Jahr [m³/Jahr]
9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
0
Verwertete Jahresmengen von entwässertem Klärschlamm (TS = 42%, Eisen-Kalk-Konditionierung) in
m³ (Wichte ca. 900 kg/m³). Seit 1994 hat die Verwertung von 6.800 m³ auf 8.300 m³ zugenommen.
Dies entspricht einer Steigerung von 22 % und ist sowohl auf die Zunahme bei der Abwassermenge
als auch auf die Erhöhung der Reinigungsleistung der ARA-Strass zurückzuführen.
Der Rückgang bei der verwerteten KS-Menge im Jahr 2001 erklärt sich dadurch, dass größere Mengen
Klärschlamm (KS) auf dem Zwischenlager der ARA-Strass verblieben sind, um sie im Jahr 2002 der
Kompostierung zuzuführen.
4.5
BODEN
Die Abwasserbewirtschaftung auf der Kläranlage erfolgt in wasserdichten Beckenanlagen und Rohrkanälen. Es
können vom Zulauf in die ARA bis zum Auslauf in den Inn, keine Schadstoffe vom Abwasser in den Boden oder
das Grundwasser gelangen. Die Dichtheit der Kanäle und Anlagenteile wurde vor Inbetriebnahme geprüft und
die Dichtheit der Anlagen in Abnahmeprotokollen festgehalten.
4.6
LÄRM
Die von der ARA-Strass ausgehenden Lärmemissionen rühren vor allem aus dem Betrieb der Gasmotoren, der
Luftverdichtermaschinen und dem Lufteintrag in die Belebungsbecken her. Diese Vorgänge laufen automatisiert
über 24 Stunden am Tag. Weitere Lärmquellen stellen die Schlammentwässerung und die Schlammmanipulation
am Gelände dar. Diese wirken sich allerdings nur am Tag während der Arbeitszeit aus, da die
Schlammbehandlung nur unter personeller Aufsicht durchgeführt wird. Sämtliche Anlagenteile der Belüftung,
der Stromerzeugung und der Schlammentwässerung wurden in das Zentralgebäude integriert und sind
vollständig umhaust. Zusätzlich sind in der Gebläsehalle schallisolierende und schallschluckende
Innenverkleidungen angebracht worden. Leitungsführungen und sonstige lärmemittierende Teile wurden
entsprechend isoliert. 2001 wurden zusätzlich 2 Schalladsorptionsdämpfer in die Luftleitung installiert.
Durch diese Maßnahmen konnte erreicht werden, dass der Lärmpegel der ARA-Strass im Bereich des
Grundpegels der Umgebung, der durch die Naheführungen der Bundesstraße B171, der Autobahn A12 und der
Eisenbahntrasse der ÖBB verursacht wird, liegt. Es ergeben sich daher keine nachteiligen oder störenden
Lärmemissionen an die Umwelt. Die Mitarbeiter tragen für Arbeiten in den entsprechenden Räumen
Gehörschutz. Behördliche Auflagen betreffend der Begrenzung der Lärmemissionen bestehen nicht.
Umwelterklärung 2002
S e i t e 21
5
5.1
ENTWICKLUNG VON BELASTUNG UND REINIGUNGSLEISTUNG
Belastungsentwicklung
Die baulichen Anlagen der ARA-Strass wurden vorausschauend auf eine zukünftig zu erwartende Belastung
ausgelegt. Diese Dimensionierungsbelastung soll im Jahr 2015 erreicht werden.
Durch den immer weiter fortschreitenden Ausbau der angeschlossenen Ortskanäle sowie der Zunahme bei
Bevölkerung, im Tourismusgeschehen und bei Gewerbebetrieben ergibt sich derzeit eine ständig steigende
Tendenz bei den für Kläranlagen wichtigen Eckbelastungsdaten wie BSB5-, Stickstoff-, und Phosphorfracht.
Auch die in der Kläranlage abgearbeiteten Abwassermengen erhöhen sich im Verhältnis der Zunahme der
angeschlossenen Objekte, obwohl hier durch Sanierungsmaßnahmen in den Ortskanälen der Zutritt von Grundund Fremdwasser deutlich reduziert werden konnte, und somit eine hydraulische Entlastung in der ARA-Strass
eingetreten ist.
Becken der 1. Biologiestufe (links) und die Anlage zur separaten biologischen Behandlung von
Filtraten aus der Schlammentwässerung, der so genannten SBR-Anlage mit Wochenspeicher im
Hintergrund (rechts).
5.2
Entwicklung der Reinigungsleistung
Durch die laufenden Bemühungen die Kläranlage sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich zu optimieren und
natürlich auch durch die schärfer gewordenen gesetzlichen Vorgaben, speziell im Bereich der
Nährstoffentfernung (P-, N-Eliminierung) ist es gelungen die ARA-Strass verfahrenstechnisch soweit zu
ertüchtigen, dass bei allen wichtigen Parametern wie BSB5, CSB, N und P derzeit Abbauleistungen erreicht
werden, die über den gesetzlich geforderten Grenzwerten liegen und somit ein überdurchschnittlicher Beitrag
zum Umweltschutz und zur Gewässerreinhaltung geleistet werden kann.
5.3
Abwasserreinigung und Wirtschaftlichkeit
Für die Reinigung des Abwassers auf der ARA-Strass waren 2001 Finanzmittel in der Höhe von 2,04 Mio. €
(28,1 Mio. ATS) erforderlich. Dies ergibt bei einem Abwasserdurchsatz von 9.113.073 m3 einen spezifischen
Wert von 0,224 €/m³ (3,08 ATS/m3), wobei auf den Anteil Schuldendienst 0,086 €/m³ (1,19 ATS/m3) und auf
den Betriebsanteil 0,138 €/m³ (1,89 ATS/m3) entfallen. Umgerechnet auf die Verrechnungseinheit EW60
bedeutet dies, dass 23,12 €/EW60 (318,- ATS/EW60) und Jahr aufgewendet werden müssen.
Umwelterklärung 2002
S e i t e 22
EW 60-Belastung
Be lastungse ntwicklung
EW60-We rte und Abwasse rme nge
m3 pro Tag (TW )
225.000
35.000
200.000
30.000
175.000
EW60
125.000
20.000
100.000
15.000
75.000
m3/Tag
25.000
150.000
10.000
50.000
5.000
25.000
2015/01
2001/11
2000/01
1999/01
1998/01
1997/01
1996/12
1995/09
1994/52
1993/01
1992/09
0
1991/52
0
Jahr/W oche
kg BSB5/Tag
Entwicklung der Zulauffrachten
von BSB5, N und P (kg/Tag)
kg BSB5/Tag
kg NH4-N/Tag
kg Nges/Tag
Pges/Tag
14.000
1.800
12.000
1.600
1.400
10.000
1.200
8.000
1.000
6.000
800
600
4.000
400
2.000
200
2015/01
2001/11
2000/01
1999/01
1998/01
1997/01
1996/12
1995/09
1994/52
1993/01
1992/09
0
1991/52
0
kg NH4-N, Nges, Pges /Tag
Entwicklung von Schmutzfracht (EW60-Werte) und Wassermenge (m³/Tag) an der ARA-Strass von 19912001 in der belastungsstärksten Woche im Jahr. Die Werte des Jahres 2015 sind die prognostizierten
und zukünftigen zu erwartenden Belastungen (=Bemessungsdaten).
Jahr/W oche
Entwicklung von BSB5-, NH4-N- und Gesamtphosphorfrachten an der ARA-Strass von 1991-2001 in der
belastungsstärksten Woche im Jahr. Die Werte des Jahres 2015 sind die prognostizierten und
zukünftigen zu erwartenden Belastungen (=Bemessungsdaten).
Umwelterklärung 2002
S e i t e 23
ÖKO - Bilanz Kennzahlen 1998 bis 2001
Auslastung
1998
1999
2000
2001
89
54
117
79
95
62
162
89
116
66
138
92
105
71
137
89
[%]
[%]
[%]
[%]
0,34
0,18
1,43
0,76
27
63
2,07
0,32
0,16
1,32
0,67
27
70
2,03
0,32
0,18
1,25
0,72
28
74
2,18
0,34
0,25
1,22
0,88
27
77
2,31
[kWh / m³]
[kWh / m³]
[kWh / kg BSB5-Abbau]
[kWh / kg BSB5-Abbau]
[l / EW.d]
[%]
[kWh / Nm³]
1,5
246
1,7
275
2,1
233
1,6
237
[kg / EW60.a]
[l / EW60.d]
1,73
3,06
160
283
1,71
2,88
179
303
1,75
2,90
189
313
1,89
3,08
196
318
[S / m³]
[S / m³]
[S / EW60.a]
[S / EW60.a]
Organische Auslastung im Mittel der maximalen Woche
Organische Auslastung im Jahresmittel
Hydraulische Auslastung im Mittel der maximalen Woche
Hydraulische Auslastung im Jahresmittel
Energie
Spezifischer Gesamtenergieverbrauch
Spezifischer Energieverbrauch biologische Stufe
Spezifischer Gesamtenergieverbrauch
Spezifischer Energieverbrauch biologische Stufe
Spezifischer Gasanfall
Anteil der Eigenerzeugung bez. auf Gesamtenergieverbrauch
Spezifischer Energieertrag aus Gasmotoren
Abwasserzulauf
Spezifischer Rechengutanfall
Abwassermenge je Einwohner
Kosten
Gesamtkosten ARA ohne Kapitalkosten - hydraulisch
Gesamtkosten ARA mit Kapitalkosten - hydraulisch
Gesamtkosten ARA ohne Kapitalkosten - bez. auf Einwohner(1)
Gesamtkosten ARA mit Kapitalkosten - bez. auf Einwohner(1)
(1) bezogen auf die Verrechnungseinheit EW60
ÖKO-Bilanz-Kennzahlen 1998-2001 (oben) und Stoffbilanzen für das Jahr 2001 (unten).
Gut zu Erkennen in der Darstellung oben ist die Zunahme bei der organischen Auslastung der ARA-Strass
und die Abnahme beim spezifischen Gesamtenergieverbrauch (kWh/kg BSB5-Abbau).
INPUT
OUTPUT
KUMS
268.000 kg Sandanfall
201.000 kg Rechengut
ABWASSER
9.113.073
5.135.550
2.611.210
400.975
77.015
m³
kg
kg
kg
kg
Q
CSB
BSB5
Nges
Pges
Mechanische
Reinigung
Biologische
Reinigung
9.113.073
236.940
36.452
48.299
8.202
m³
kg
kg
kg
kg
Q
CSB
BSB5
Nges
Pges
Phosphorfällung
HILFSSTOFFE
894.000
331.440
8.837
5.000
kg
kg
kg
kg
Kalk (CaO)
FeCl2
Polymer
Salzsäure
KLÄRSCHLAMM
Rohschlammanfall
2.956.000 kgTS
67 g / EW.d
603.617 kg NaAl
3.533.000
477
1.495
118
42
58
3
2
30
12
11
Schlammbehandlung
Gasanfall
1.109.230 Nm³
ENERGIE
Stromzukauf
713.571 kWh
Gesamtenergieverbrauch
3.151.350 kWh
Eigenerzeugung
2.437.779 kWh
EMISSION BHKW
BRAUCHWASSER
52.797 m³
82.855 kWh
SCHMIERMITTEL
kg TS
kg Kupfer
kg Zink
kg Blei
kg Nickel
kg Chrom
kg Cadmium
kg Quecksilber
kg Arsen
kg Molybdän
kg Kobalt
Gasmotorenöl
1.881 kg
2.859 kg
1.271.646
7.554
11.727
1.873
901
kg
kg
kg
kg
kg
1.184 kg Altöl
Umwelterklärung 2002
S e i t e 24
CO2
CO
NO2
CH2
SO2
6
6.1
UMWELTPOLITIK - UMWELTPROGRAMM
UMWELTPOLITIK DES VERBANDES
Umweltschutz nimmt in vielen Bereichen des Lebens einen immer größeren Stellenwert ein. Die
Abwasserreinigungsanlage in Strass i. Z. steht bereits mit ihrem Tätigkeitsbereich, der Abwasserentsorgung
bzw. der Abwasserreinigung, im Auftrag der Umwelt. Darüber hinaus wird vom Verband größter Wert auf eine
umwelt- und zukunftsgerechte Abwasserentsorgung gelegt. Umweltschutz bedeutet deshalb für den
Abwasserverband Achental-Inntal-Zillertal nicht nur Emissionsauflagen einzuhalten und ordnungsgemäß
Abfälle zu entsorgen, vielmehr gilt es durch aktive Vorsorge die natürlichen Lebensgrundlagen und die Umwelt
in ihrer Natürlichkeit zu bewahren.
Das Ziel der Umweltpolitik beim AIZ-Abwasserverband ist eine stete Verbesserung der Umweltleistung,
basierend auf einer breiten Teilnahme aller Beteiligten unter Festlegung eigenverantwortlicher Zuständigkeiten
und Einbindung aller Mitarbeiter in die Umweltprozesse.
Die Umweltpolitik soll die Grundlage für die Ableitung umweltorientierter Strategien, konkreter Zielvorgaben
und darauf fußender Maßnahmen sein.
UMWELTPOLITIK DES AIZ-ABWASSERVERBANDES
Der AIZ-Abwasserverband betrachtet einen integralen Umweltschutz als wesentlichen
Bestandteil seiner Gesamtstrategie und ist bemüht diesen weiter zu entwickeln und
kontinuierlich zu verbessern. Wirtschaften im Einklang mit Natur und Umwelt sowie zum
Wohle der Gesellschaft stellen daher wesentliche Verbandsgrundsätze dar.
Die Betriebsführung der ARA-Strass beruht auf ökologischen und ökonomischen Kriterien
mit der Verpflichtung der Einhaltung der gültigen Gesetze und Rechtsvorschriften, sowie
der Betriebsvorschriften für die Kläranlage.
Der AIZ-Abwasserverband verpflichtet sich zu einer ständigen Verbesserung der
Umweltleistung durch Monitoring und Controlling der Betriebsabläufe.
Der AIZ-Abwasserverband verfolgt eine führende Rolle im Bereich des Umweltschutzes
und der Abwasserreinigung durch die Umsetzung der Umweltpolitik im Betrieb, sowie der
kontinuierlichen Verbesserung des Umweltmanagementsystems.
Die Umsetzung einer aktiven Betriebskommunikation im Bereich Umweltschutz,
Arbeitssicherheit und Produktqualität, sowie Einbindung und Weiterschulung aller
Betriebsangehörigen, Verteilung der Kompetenzen und Verantwortung auf alle Ebenen
wird vom Verband angestrebt.
Wir sind bestrebt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit die besten
verfügbaren Technologien und Verfahrenstechniken einzusetzen, Rohstoffe (Inputstoffe) so
sparsam wie möglich einzusetzen und die Umweltrelevanz dieser Stoffe zu prüfen, sowie
Abfälle zu vermeiden bzw. soweit möglich einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Die Öffentlichkeitsarbeit, das Notfallmanagementsystem sowie die Abwasser- und
Energiesituation unterliegen ständigen internen Kontrollen und
Verbesserungsmaßnahmen. Der Informationsfluss für die Öffentlichkeit stellt dabei einen
wesentlichen Teil der Umwelttransparenz des Betriebes dar.
01. Juli 1999
Freigeben am: ..................................
(Datum)
(Fertigung Verbandsobmann, Bgm. W. Amor)
Umwelterklärung 2002
S e i t e 25
6.2
UMWELTMANAGEMENTSYSTEM, BEAUFTRAGTENWESEN
Das Umweltmanagementsystem (UMS) des AIZ-Abwasserverbandes ist das Instrumentarium, mittels dessen der
Verband seine Umweltpolitik umsetzt, kontrolliert, dokumentiert und die umweltrelevanten Daten periodisch
veröffentlicht. Das UMS wurde 1999 auf der ARA-Strass eingeführt, wird im Jahr 2002 an die EMAS-IIVerordnung angepasst und soll in den nächsten Jahren kontinuierlich entwickelt und verbessert werden. Das
UMS wird im Umwelthandbuch (UWHB, Teil 1 und 2) detailliert beschrieben und dargestellt. Dieses UWHB regelt
in klar gegliederten Kapiteln die Aufbau- und Ablauforganisation des UMS, die Verantwortlichkeiten und
Kompetenzen und gibt Hinweise auf spezifische Anweisungen und andere geltende Unterlagen im Bereich
Umweltrelevanz, Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz.
Mit diesem „Umweltleitfaden“ soll gewährleistet werden, daß jeder Betriebsangehörige eine umweltbewusste
Verhaltensweise und Betriebsorganisation im eigenen Verantwortungsbereich an den Tag legt, und diese
geeignet sind, den Grundsätzen der EMAS-II-Verordnung (EWG Nr. 761/2001) zu entsprechen. Im UWHB ist
weiters festgelegt, wie organisatorisch die Entwicklung der Legislation, die Weitergabe der entsprechenden
Information auf die einzelnen Kompetenzebenen und die Kontrolle der Umsetzung dieser Vorschriften erfolgt.
Zur Verbesserung der Umweltrelevanz im Betrieb bzw. zur schnelleren Erkennung und Nutzung von
Umweltpotentialen wurden interne Beauftragte für den Bereich Umwelt, Abfall sowie Sicherheit und
Brandschutz eingerichtet. Das persönliche Engagement der Unternehmensleitung ist eine der entscheidenden
Voraussetzungen für die Verankerung des Umweltgedankens im Unternehmen. Aus diesem Grund ist die
Unternehmensleitung der ARA-Strass bei der Einführung und Umsetzung der Inhalte der EMAS-VO und der
EMAS-II-VO aktiv beteiligt und gewährt den Beauftragten in allen Bereichen vollste Unterstützung.
6.3
UMWELTPROGRAMM
Mit der erstmaligen Einführung des UMS auf der ARA-Strass im Jahre 1999 wurde ein Umweltprogramm für
den Zeitraum 1999 bis Jahresende 2001 definiert. Mit Jahresende 2001 wurden die meisten der darin
enthaltenen Umweltziele in die Praxis umgesetzt, wobei sich die erhofften positiven Umweltauswirkungen
eingestellt haben. Zusätzlich wurden auch neu Umweltziele – Ziele die nicht im ursprünglichen Programm
enthalten waren, sich aber aus der Weiterentwicklung des UMS ergaben – in diesem Zeitraum aufgebaut und
realisiert.
Weitere Schritte in Richtung einer Ökologisierung und Verbesserung der Umweltrelevanz des Betriebes ergeben
sich für den AIZ-Abwasserverband mit dem neuen Umweltprogramm für den Zeitraum 2002-2004:
STATUS:
= umgesetzt,
= nicht umgesetzt
UMWELTPROGRAMM VON 1999 BIS JAHRESENDE 2001 – URSPRÜNGLICHE ZIELE
Projekt
Errichtung eines Waschplatzes
und Betankungsbereiches
Umweltziel
Trennung und Separatbehandlung
der mineralölhältigen Abwässer,
Emissionsminimierung von
Kohlenwasserstoffen
Verantwortlich
Zeithorizont
Geschäftsführung
Frühjahr
1999
Errichtung eines Öllagerraumes
im Garagengebäude
Minimierung des
Umweltgefährdungspotentials durch
die Lagerung von Mineralöle und
wassergefährdende Stoffe
Geschäftsführung
Frühjahr
1999
Errichtung einer zentralen
Sammel- bzw. Trennstelle für
Betriebsabfälle
Umweltgerechte
Abfallbewirtschaftung
(Abfalltrennung) und Recycling von
Alt- und Wertstoffen
Geschäftsführung
Frühjahr
1999
Umsetzung der Umweltziele des
ÖKO-AUDITS durch laufende
Bewusstseinsbildung bei den
Mitarbeitern
Verbesserung des Umwelt- und
Ökostatus des Verbandes durch
interne Schulungen der Mitarbeiter
(wird laufend fortgesetzt)
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Frühjahr
1999 bis
Winter
2000/01
Umwelterklärung 2002
S e i t e 26
Status
UMWELTPROGRAMM VON 1999 BIS JAHRESENDE 2001 – URSPRÜNGLICHE ZIELE
Projekt
Einführung eines Softwareprogramms (LCS)5 zur ständigen
Aktualisierung des Rechts- und
ÖKO-Status des Betriebs
Verantwortlich
Zeithorizont
Aktuell verfügbare Betriebschecks,
Überprüfung von Rechtslage,
Ökostatus
Geschäftsführung
Sommer
1999
Verstärkte Kooperation bzw.
Hilfestellung für die Betriebe bei
der Umsetzung der
Indirekteinleiterverordnung
Qualitätsverbesserung von
Abwasser und Klärschlamm und
Verringerung der Abwassermenge
(wird laufend fortgesetzt)
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Sommer
2000 bis
Winter 2001
Brauchwasseroptimierung bei
der Rechengutwaschanlage
Senkung des
Grundwasserverbrauches um ca.
160 m3/Tag
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Herbst
2001
Optimierung der Prozesswasserbehandlung im Bezug auf den
Einsatz von Primärschlamm als
Kohlenstoffquelle und dem
damit verbunden Verlust an
Faulgas
Energieoptimierung, Verbesserung
der Gasausbeute um 3 %
Geschäftsführung
Betriebsleiter
nicht
realisiert
Begründung der Nichtrealisation
Umweltziel
Status
Im Zuge der Versuche und der technischen Umsetzung hat sich gezeigt, dass die
Mess-, Regel- und Steuerungstechnik einen hohen Aufwand erfordert und hohen
Wartungsbedarf erzeugt, so dass der erzielbare Erfolg von 1-3 % Mehrausbeute an
Biogas in keiner Relation zum erzielbaren Erfolg stand!
Der im Bereich „Zeithorizont“ angebende Zeitpunkt gibt jenen Termin wieder in der die Umsetzung des
jeweilige Projektes abgeschlossen wurde. Bei Angabe eines Zeitraumes läuft die Umsetzung von Projekt und
Erreichung des Umweltzieles noch weiter.
ZUSÄTZLICHES UMWELTPROGRAMM VON 1999 BIS JAHRESENDE 2001 – WEITERENTWICKLUNG UMS
5
Projekt
Errichtung einer Abgabe- und
Entwässerungsrampe für
Kanalräumgut und
Fäkalannahme
Umweltziel
Minimierung der Geruchsbelastung
für die Umwelt, Verbesserung des
Handlings und Reduzierung der
Störungen im ARA-Betrieb
Verantwortlich
Zeithorizont
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Frühjahr
2001
Neuanschaffung eines 3.
Gasmotors neuester Technologie
mit maximiertem Wirkungsgrad
bei der Stromerzeugung und
Aktivkohlefilter in der
Rohgaszuführung
Verbesserung der elektrischen
Energieausbeute um ca. 15%,
Verringerung der
Rauchgasemissionen durch
Aktivkohlefilter
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Frühjahr
2001
Fuhrparkerneuerung (2 PKW in
der Verwaltung) und Umstellung
aller Kraftfahrzeuge auf
Biodiesel
Erhöhung der Umweltverträglichkeit
bei den KFZ durch Reduzierung der
Abgasemissionen. Biodiesel =
erneuerbarer Energieträger
Geschäftsführung
Sommer
2001
Umstellung der MÜSE auf die
neueste Maschinentechnologie
(Scheibeneindicker) und Wahl
eines „passenden“ Polymers
Einsparungen bei den Hilfsstoffen
(Polymer) von rd. 35 %
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Sommer
2001
Umstellung der ÜberschussSchlammeindickung der B-Stufe
von maschinell auf teilweise
statisch unter Zuge von
Polymeren
Einsparung von Polymer (ca. 20%);
Verringerung des Strom- und
Wasserverbrauches bei der MÜSE,
Schmiereffekt der Schlammleitungen
durch Polymer.
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Sommer
Herbst
2001
Status
LCS = Legal Compliance System (auf Deutsch: Rechts-Zustimmungs-System). Software die einen automatisierten Rechtscheck und
Konformitätsprüfung ermöglicht.
Umwelterklärung 2002
S e i t e 27
ZUSÄTZLICHES UMWELTPROGRAMM VON 1999 BIS JAHRESENDE 2001 – WEITERENTWICKLUNG UMS
Projekt
Verbesserung des Schallschutzes
bei der Drucklufterzeugung
(Verminderung Körperschall)
durch Installation von 2
Schalladsorptionsdämpfern in
die Luftleitungen
Umweltziel
Verringerung der durch
Körperschall übertragenen
Lärmemission im Gebläsehaus und
im Bereich der Luftleitung bei der
B-Biologie
Verantwortlich
Zeithorizont
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Sommer
Herbst
2001
Status
NEUES UMWELTPROGRAMM VON 2002 BIS JAHRESENDE 2004 – ZUKÜNFTIGE MASSNAHMEN
Projekt
Umstellung der
Maschinenwartung und deren
Protokollierung auf ein EDVgestütztes System mit ÖKOBewertung der Anlagenteile
Umweltziel
Automatisierung der Wartungen
und deren Protokollierungen.
Steigerung der Wartungseffizienz
und Lebenserwartungen bei den
Maschinen. Bewertung der ÖKORelevanz von Anlagenteilen und der
Umweltgefährdungspotentiale im
Falle des Versagens oder
Gebrechens.
Optimierung des Verbrauches an
Brauchwasser bei der
Sandwäsche, Umstellung auf
gereinigtes Abwasser
Verringerung des
Grundwasserverbrauches um ca. 2040 m³ pro Tag, Stromeinssparungen
bei der Grundwassergewinnung.
Umstellung auf „papierloses“
Büro durch vermehrten Einsatz
von EDV und Bürosoftware.
Aufbau eines EDV-gestützten
Management- und Info-Systems
Einsparung von Papier und
Bürobedarf.
Organisationsoptimierung
Steigerung der Akzeptanz der
Systeme bei den Mitarbeitern.
Steigerung der Verwaltungseffizienz
durch Zuverfügungstellung von
elektronischen Systeme.
Umstellung auf biologische
Landschaftspflege (ca. 2,5 ha
der 5,5 ha Betriebsgelände)
nach dem letzten Stand der
ökologischen Grünraumbewirtschaftung.
Keine Verwendung von
Insektiziden oder Pestiziden,
Düngung auf ökologischer Basis
(Kompostdüngung)
Schonung der Umwelt, Schutz der
Lebensräume der Kleinfauna und
Flora. Förderung von
Kreislaufsystemen, Erhöhung der
Biodiversität6 im Ökosystem
„Betriebsgelände“ durch Förderung
lokaler Wildflora und Bereitstellung
von Biotopen7, damit Schaffung der
Lebensgrundlage für die
entsprechende Fauna.
7
7.1
Verantwortlich
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Zeithorizont
Status
Sommer
2002
bis
Sommer
2003
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Frühjahr
2003
bis
Sommer
2003
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Frühjahr
2003
bis
Herbst
2004
Geschäftsführung
Betriebsleiter
Frühjahr
2003
bis
Herbst
2004
RECHTSKONFORMITÄT, MITARBEITERSCHULUNG, WEITERBILDUNG
AKTUALISIERUNG RECHTSGRUNDLAGEN,RECHTSKONFORMITÄT
Nicht nur die Technik sondern auch die Rechtsgrundlagen auf der diese Technik angewandt wird, ist einer
laufenden Entwicklung und Erneuerung durch Novellen oder Gesetzesneuvorlagen unterworfen. Um den
Mitarbeitern bei anstehenden Umwelt- und Arbeitsrechtsfragen immer den aktuellsten Stand der Rechtsmaterie
zur Verfügung zu stellen, wurde ein Software-Paket mit der Bezeichnung „URIS“8 angekauft. Mit diesem System
Biodiversität = Lebensvielfalt (Lebensgemeinschaften) in einem definierten Lebensraum
Biotop = Lebensraum (Bio = das Leben, Top = Ort oder Raum)
8 URIS = Umwelt-Rechts-Informations-System. Software die aktuelle Gesetze für die Bereiche Umwelt und Arbeitssicherheit gesammelt
beinhaltet und im betriebsinternen Netz des AIZ-AV den Mitarbeitern zugänglich gestellt ist.
6
7
Umwelterklärung 2002
S e i t e 28
ist durch ein ½-jährliches Update gewährleistet, dass Entscheidungen immer auf Basis aktuellster Gesetze
getroffen werden. Der Rechtskonformitätscheck – das ist die Überprüfung des Rechtsverhaltens des Betriebes
unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsmaterie - erfolgt unter Zuhilfenahme der Software LCS9. Mit dieser
Software werden alle Anlagen- und Betriebsbereiche einem Soll-Ist-Vergleich auf Basis der aktuellen
Gesetzesgrundlagen unterzogen und somit ein Rechtskonformitätsprofil des Betriebs erstellt.
7.2
MITARBEITERSCHULUNG, WEITERBILDUNG
Ein wesentlicher Bestandteil des Umweltprogramms des AIZ-Abwasserverbandes stellt auch die Schulung und
Weiterbildung der Mitarbeiter dar. Durch die permanente Entwicklung von Verfahrenstechniken und
Regelstrategien ist es unabdingbar, das Bedienungspersonal ebenfalls entsprechend dem technischen Fortschritt
weiterzubilden. Die Mitarbeiter werden dazu in internen Schulungen und Arbeitsgesprächen sowie durch
externe Kurse und Symposien geschult. Grundlagen der Weiterbildung sind die Vermittlung von Entwicklungen
auf dem Gebiet der Maschinen-, Steuerungs- und Elektrotechnik, sowie die Erlangung der Kenntnisse für den
Umgang mit der erforderlichen Labor- und Analysentechnik. Weitere Schwerpunkte zielen auf Arbeitssicherheit,
Arbeitnehmerschutz, sowie dem Umgang mit Bergegeräten und Sicherheitseinrichtungen auf der Kläranlage ab.
Ein wesentlicher Punkt der internen Schulung befasst sich mit der Vermittlung der Umweltpolitik, dem
Umweltprogramm des AIZ-Abwasserverbandes und der Darstellung der Inhalte des Umwelthandbuches.
Die Integration aller Mitarbeiter in das Umweltmanagementsystem und die Verteilung der Kompetenzen auf
eine breite Basis sind weitere Bausteine des Gesamtkonzeptes.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass der AIZ-Abwasserverband die Ziele einer ökologischen und
ökonomischen Abwasserbewirtschaftung im Einklang mit Natur und zum Wohle der Gesellschaft, sowie unter
Einhaltung der auferlegten Gesetze und Vorschriften verwirklichen kann.
8
VERFASSER, KONTAKTADRESSE
Diese Umwelterklärung wurde von der Geschäftsführung des AIZ-Abwasserverbandes, unter Mitwirkung der
Betriebsleitung erstellt. Die Umwelterklärung stellt ein wesentliches Instrument für die Öffentlichkeitsarbeit des
Verbandes und den Informationsfluss für die Bevölkerung dar. Durch die Darstellung von betriebs- und
umweltrelevanter Daten in verständlicher Form wird versucht, dem Öko-Status der ARA-Strass eine breite
Transparenz zu verleihen bzw. eine Aufklärung über die Umweltleistungen des AIZ-Abwasserverbandes zu
geben.
IMPRESSUM:
Zuständigkeit
Gestaltung, Layout, Text
Weitere Mitarbeiter
Weitere Mitarbeiter
Name des Mitarbeiters
Funktion im Betrieb
Geschäftsführer-Stellvertreter
Geschäftsführer
Betriebsleiter, interner Auditor
Dipl-HTL-Ing. Josef DENGG
DI. Dr. Reinhard ROSTEK
Hr. Christian FIMML
Anfragen richten Sie bitte an die angeführten Kontaktpersonen unter:
AIZ-Abwasserverband …..………………………………………….
Telefon …………………………………………………………….
Telefax …………………………………………………………….
e-mail ……………………………………………………………..
Weiter Informationen im Internet auch unter ……………………….
Drucklegung, Auflage
Drucklegung:
Auflage:
Erstelldatum:
9
6261 Strass 150
05244/65118
05244/65118-25
[email protected]
http://www.aiz.at
Fa. Stern Druck GesmbH, Jörg Höllwarth, 6263 Fügen
500 Stück
Juli - Oktober 2002
LCS = Legal Compliance System; zu Deutsch: Werkzeug (Software) zur Prüfung ob alle umweltrelevanten Gesetze und Vorschriften vom
Unternehmen (Betrieb) eingehalten werden (engl. compliance = Befolgung, Einhaltung)
Umwelterklärung 2002
S e i t e 29
9
AUDITERKLÄRUNG
GÜLTIGKEITSERKLÄRUNG
Der Umweltgutachter
TÜV BAYERN LANDESGESELLSCHAFT ÖSTERREICH GMBH.
Campus 21, Europaring A 04301
2345 – Businesspark, Wien Süd
hat die Umweltpolitik, das Umweltprogramm, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfung,
das Umweltbetriebsprüfungsverfahren und die Umwelterklärung des Unternehmens
ABWASSERVERBAND
ACHENTAL – INNTAL - ZILLERTAL
(Kurzform AIZ-ABWASSERVERBAND)
für den Standort
A-6261 STRASS 150, Tirol
auf Übereinstimmung
mit der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates
(EMAS-II-Verordnung) geprüft und die vorliegende Umwelterklärung nach Artikel 3 und Anhang III
für gültig erklärt.
Strass i.Z.
04.11.2002
Ort: ................................, Datum: ...................................
........................................................................
Dipl. Ing. Wolfgang Brandl
Leitender Umweltgutachter
Termin für die Vorlage der nächsten Umwelterklärung
Juli 2005
Umwelterklärung 2002
S e i t e 30
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