Finanzierung über Pensionsrückstellungen Finanzierung aus Rückstellungen ist der innerbetrieblichen Fremdfinanzierung zuzuordnen, da Rückstellungen Kapital im Unternehmen binden, das zur Be gleichung späterer Verbindlichkeiten benötigt wird. Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die der Berichtsperiode Aufwendungen aufgrund bürgerlich-rechtlicher, öffentlich-rechtlicher oder wirtschaftlich begründeter Verpflichtungen zurechnen, deren Eintreten selbst oder deren Höhe nicht völlig, aber ausreichend sicher ist.72 Die Finanzierungswirkung von Rückstellungen beruht auf zwei Effekten: Durch das zeitliche Auseinanderfallen von Aufwand und Auszahlung verbleibt das Kapital zunächst im Unternehmen und wird erst später ausgezahlt, so dass ein Finanzierungseffekt entsteht. Als Kapitalgeber kann in diesem Fall dasjenige Wirtschaftssubjekt angesehen werden, das die Auszahlung erhalten wird. Der zweite Effekt ist steuerlich bedingt: Durch die Verbuchung als Aufwand in der Periode der Bildung der Rückstellung vermindert sich der zu versteuernde Gewinn, und das Unternehmen zahlt im Jahr der Einbuchung der Rückstellung weniger Steuern. Bis zum Zeitpunkt der Auszahlung stehen dem Unternehmen diese gesparten Steuern somit zusätzlich für Investitionszwecke zur Verfügung . Somit ist zu beachten, dass sich die Finanzierungswirkung nur auf den Zeitraum erstreckt, in dem die Rückstellung in der Bilanz steht. Wird sie aufgelöst, tritt ein negativer Finanzierungseffekt ein. Die meisten Rückstellungen sind kurzfristiger Natur (z.B. für Garantieleistun gen, Steuern, Prozesskosten oder unterlassene Instandhaltungsaufwendungen) und sind deshalb zur Finanzierung nicht unbedingt geeignet. Eine zentrale Rückstellungsart, die einen langfristigen Finanzierungseffekt nach sich zieht, sind Pensionsrückstellungen. Diese beruhen auf einer unwiderruflichen` Pensionszusage gegenüber einem Mitarbeiter des Unternehmens. Sie stehen dem Unternehmen somit zumindest bis zum Pensionsalter des Mitarbeiters für Investitionszwecke zur Verfügung. Dieser Zeitraum kann sich über 30 und mehr Jahre erstrecken. Bei gleich bleibender Mitarbeiterzahl mit Pensionsansprüchen kann somit von einem Bodensatz an Pensionsrückstellungen ausgegangen wer den, der zur Finanzierung herangezogen werden kann. In der Phase steigender und konstanter Pensionsrückstellungen stellen diese ein relativ günstiges Finanzierungsinstrument dar. Zudem haben die Kapitalgeber (zukünftige Pensionäre) kaum Informationsansprüche und keinen Einfluss auf die Unternehmensführung. Das Problem der Finanzierung über Pensionsrückstellungen ist die Phase der Auflösung. Hierbei kommt es zu Auszahlungen an die Pensionäre, die Vermögen und Liquidität des Unternehmens belasten. Eine Pensionszusage an Mitarbeiter hängt deshalb davon ab, ob sich das Unterneh men die Pensionszahlungen leisten kann und will. Nur wenn dies bejaht wird, stehen Pensionsrückstellungen zur Finanzierung zur Verfügung. Aus diesem Grund sind Pensionsrückstellungen nicht als eigenständiges Finanzierungsinstrument sondern nur als ein Element der Finanzplanung anzusehen, wenn die Unternehmensführung ohnehin Pensionszusagen wünscht. Deshalb werden Pensionsrückstellungen im Rahmen dieses Programes nicht weiter betrachtet.