Definition Pflegebedürftigkeit Was bedeutet Pflegebedürftigkeit Welche typischen Leistungen der täglichen Pflege werden mit den Kassen abgerechnet? Wie kann man einfach und kostengünstig Pflegeleistungen abrechnen? Welche typischen Leistungen der täglichen Pflege werden mit den Kassen abgerechnet? Man unterscheidet verschiedene Formen der Pflege in Deutschland. Kurzzeitpflege: Die typische Form der befristeten Betreuung zuhause mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen. Verhinderungspflege: Der Fall einer Verhinderungspflege tritt z.B. bei Krankheiten und in Krisensituationen der Pflegeperson ein (seltener auch als Erholungsurlaub). Für die Dauer von längstens 4 Wochen wird die Unterbringung in einer stationären Einrichtung von der Pflegekasse übernommen. Vollstationäre Pflege: Vollstationäre Langzeitpflege und Langzeitbetreuung. Pflegerische Tätigkeiten/Tätigkeitsfelder Die pflegerischen Tätigkeiten orientieren sich an den Aktivitäten des täglichen Lebens (sog. ATL bzw. englisch ADL = "acttivities of daily life"). In Deutschland stimmen das Pflegemodelll von Juchli und die Leistungen, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden, aber nicht vollständig überein. Tätigkeiten des täglichen Lebens nach Juchli: Ruhen und schlafen Krankenzimmer im sauberen Zustand Krankenbett täglich oder wenn nötig erneuern und säubern Lagerung der Patienten nutzen von Lagerungshilfsmitteln Betten der Patienten Nachtdienst und Beobachtung des Schlafes Sich bewegen hat Bedeutung für Geist und Körper Dekubitusprophylaxe durchführen Kontrakturprophylaxe durchführen Bewegungsübungen (aktiv, assistiv, passiv) Thromboseprophylaxe durchführen Mobilisation und Krankengymnastik Sich waschen und kleiden Hilfe bei An- und Ausziehen Hilfestellung und komplette Übernahme der Körperpflege Pflege der Sinnesorgane Parodontitisprophylaxe durchführen Beobachtung der Haut und Aussehen Beobachtung von Schweiß und Körpergeruch Essen und trinken Beobachtung von Körpergewicht und Körperlänge Hilfeleistung beim Essen und Trinken (Essen reichen; auch Ess- und Trinkassistenz) Kostformen patientengerecht bestimmen Aspirationsprophylaxe Ernährungssonde und Sondenkost Ausscheidung Obstipationsprophylaxe Abführmittel Beobachtung von Urin, Stuhlgang, Erbrechen Inkontinentalpflege Darmeinlauf Regulierung der Körpertemperatur Beobachtung der Körpertemperatur Pflege bei Schüttelfrost Pflege bei Fieber Atmen Beobachtung der Atmung Pneumonieprophylaxe Inhalation Hilfe bei Atemnot Beobachtung von Puls und Blutdruck Für Sicherheit sorgen Patientenaufnahme, -verlegung und -entlassung Verhütung von Gefahren persönliche Hygiene Umgang mit Medikamenten Verhütung von Nosokomialen Infektionen (im Krankenhaus erworbene Infektion) Infusion und Injektionen verabreichen und vorbereiten Sich beschäftigen hat Bedeutung für Gesunden und Kranken Ergotherapie und Physiotherapie Rehabilitation Selbsthilfegruppen Kommunizieren mit Patienten und Angehörigen innerhalb des Teams Übergabegespräch verbale und nonverbale Kommunikation Visite Sinn finden Beruf, Körper, Geist und Seele Verwirklichung der ganzheitlichen Pflege Angstbewältigung Besinnungstage und Meditationen Beobachtung von Schmerz und Schmerzbewältigung Begleitung Sterbender Sich als Mann oder Frau fühlen Intimsphäre schützen Schamgefühl wahren Probleme bei Intensiv- und Langzeitpatienten Veränderung durch Medikamente Pflegerische Tätigkeiten aus Sicht der Pflegekassen Grundsätzlich gilt seitens der Kassen bei der Einstufung eines Hilfebedürftigen in eine Pflegestufe grundsätzlich der zeitliche Anteil pflegerischer Tätigkeiten (Körperpflege, Mobilität und Ernährung) gegenüber dem Anteil an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten überwiegen muss. Pflegerische Leistungen, die abrechenbar sind umfassen folgende pflegerische Tätigkeitsbereiche: Grund-, Behandlungs- und Intensivpflege). Grundpflege: Unterstützung und Hilfestellung bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, ärztliche verordnete Behandlungspflege, Injektionen, Verbände, Medikamentengabe und Infusionen etc.. Intensivpflege: Betreuung schwerstkranker Patienten mit bedrohten oder stark beeinträchtigten Vitalfunktionen. Hauswirtschaftliche Versorgung wird als Bestandteil der häuslichen Pflege ebenfalls als pflegerische Leistung angesehen. Module Die DMRZ Pflegesoftware bietet Pflegeplanung, Dienstpläne, Dokumentation, Tourenplanung und mobile Erfassung kostenlos an und Sie können optional für 0,5%* abrechnen. Pflegeplanung und Dokumentation Die kostenlose Pflegesoftware3 bietet ambulanten Pflegediensten Formulare, die sie für die Pflegeplanung und Pflegedokumentation benötigen. Dienstplan Die Dienstplanfunktion des DMRZ erlaubt die Einsatzplanung der Pflegedienstmitarbeiter per DragandDrop unter Berücksichtigung der Arbeitszeitkonten. Komfortable Kommunikation über unsere Pflegesoftware mit dem neuen Messenger Komfortable Kommunikation über unsere Pflegesoftware mit dem neuen Messenger. Den können Sie in DMRZ.de auf Ihrem PC und zusätzlich mobil über die kostenlose Pflege App nutzen. Tourenplanung Die kostenlose DMRZ.de Pflegesoftware3 beinhaltet eine Tourenplanung. Dank des Tourassistenten können Pflegedienste ihre Dienstpläne kinderleicht gestalten. Mobile Erfassung Mit der kostenlosen Pflegesoftware3 des DMRZ können Pflegedienste ihre Leistungen vor Ort beim Patienten mobil erfassen. SmartSnapp: Dokumente fotografieren und archivieren Fotofunktion, um Pflege-Dokumente direkt mit dem Smartphone online zu archivieren. Über den QR Code werden die Dokumente sofort dem Versicherten zugeordnet. Günstige Abrechnung (optional) Sie können die kostenlose Pflegesoftware3 des DMRZ um die optional kostenpflichtige Abrechnung erweitern, um Ihre in der Software bereits geplanten Leistungen mit den Kostenträgern abzurechnen. Günstige Vorfinanzierung (optional) Das DMRZ bietet zusätzlich zur günstigen Abrechnung mit den Kassen und allen Kostenträgern, auch die Privatabrechnung und Zuzahlungsrechnungen für nur 0,5 %* Bruttorechnungsumme zzgl. MwSt für Rechnungspositionen. Smartphone-Paket (optional) Leistungen in der Pflege direkt beim Patienten vor Ort erfassen mit der kostenlosen PflegeApp des DMRZ. Optional nutzen Sie die günstige 0,5% Abrechnung der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. Infomaterial Downloads der kostenlosen Pflegesoftware3: Abrechnung für Pflegedienste, Mobile-PflegeCloud, mobile Dokumentation für Pflegedienste, Produktdatenblatt Pflegesoftware, Anwenderbericht Pflegedienst Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.