Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (den Konflikt in Syrien betreffend) Übersicht 1636 (2005): Nichteinmischung der syrischen Regierung im Libanon; Sanktionen gegen Verdächtige im Hariri-Mordkomplott 2042 (2012): Entsendung von 30 unbewaffneten Beobachtern 2043 (2012): Einrichtung von UNSMIS, max. 300 unbewaffnete Beobachter 2059 (2012): Verlängerung von UNSMIS um 30 Tage 2118 (2013): Chemische Waffen, Übergangsregierung 2139 (2014): Humanitäre Hilfe, Entmilitarisierung ziviler Einrichtungen, Ende der Belagerungen 2161 (2014): Einfrieren finanz. Ressourcen, Reiseverbot und Waffenembargo gegen u.a. Al-Qaida (AQ) 2165 (2014): Humanitärer Zugang ohne Zustimmung der Regierung, Einrichtung eines Überwachungsmechanismus 2170 (2014): Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen durch ISIS und Al-Nusra; Maßnahmen gegen Anwerbung ausländischer Kämpfer 2178 (2014): Ausweitung von Anti-Terror-Maßnahmen 2191 (2014): Verlängerung humanitärer Maßnahmen (Res. 2165) 2199 (2015): Unterbindung des Handels (Öl/Kulturgüter) mit sowie Erpressungen durch ISIS und AQ 2209 (2015): Verurteilung des Gebrauchs chemischer Waffen (Chlorgas) 2235 (2015): Rechenschaft für Gebrauch chemischer Waffen, Einrichtung des Gemeinsamen UN-OPCWUntersuchungsmechanismus 2249 (2015): Alle notwendigen Maßnahmen gegen ISIS und AQ 2254 (2015): Fahrplan für politische Lösung, Ende aller Angriffe auf Zivilpersonen 2258 (2015): Verlängerung humanitärer Maßnahmen (Res. 2165) 2268 (2016): Vereinbarung über Einstellung der Feindseligkeiten (ISSG), Einhaltung des Fahrplans für eine politische Lösung 2314 (2016): Verlängerung des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus (Res. 2235) 2319 (2016): Verlängerung des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus (Res. 2235); Zusammenarbeit mit anderen Gremien 2328 (2016): Zugang zur Evakuierung von Zivilpersonen aus Aleppo 2332 (2016): Verlängerung humanitärer Maßnahmen (Res. 2165) Per Veto blockierte UNSC-Resolutionen 04.10.2011: Lösung der Krise durch einen inklusiven Prozess unter syrischer Führung, der die legitimen Bestrebungen der Bevölkerung abbildet (Veto durch China und Russland) 04.02.2012: Sofortiges Ende der Gewalthandlungen in Syrien (Veto durch China und Russland) 19.07.2012: Verurteilung des Gebrauchs schwerer Waffen durch das Regime und der bewaffneten Gewalt in jeglicher Form, auch durch oppositionelle Gruppen (Veto durch China und Russland) 22.05.2014: Rechenschaft für Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Veto durch China und Russland) 08.10.2016: Verurteilung der willkürlichen Luftangriffe auf Aleppo (Veto durch Russland) 05.12.2016: Aussetzung aller Angriffe auf Aleppo für sieben Tage (Veto durch China und Russland) 28.02.2017: Sanktionen gegen Einrichtungen und Personen, die Herstellung und Gebrauch chemischer Waffen beteiligt sind (Veto durch China und Russland) 12.04.2017: Verurteilung des Chemieangriffs auf Khan Sheikhoun, Forderung nach einer internationalen Untersuchung der Schuldigen (Veto durch Russland) 1 Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu Syrien Resolution Nr. und Datum 1636 (31.10.2005) Beschluss nach Kapitel VII Titel X Die Situation im Nahen Osten ▪ Reaktion auf den Bericht der Untersuchungskommission zur Ermordung Rafik Hariris (14.02.2005) ▪ Internationale Sanktionen gegen alle Personen, die von der libanesischen Regierung der Beteiligung am Komplott verdächtigt werden ▪ Besteht auf Nichteinmischung der syrischen Regierung in Libanon Die Situation im Nahen Osten ▪ Unterstützung für den Gemeinsamen Sondergesandten der Vereinten Nationen (UN) und der Liga der arabischen Staaten (LAS) für Syrien ▪ beschließt Entsendung eines Vorausteams von 30 unbewaffneten Beobachtern und fordert insb. syrische Behörden zu ihrem Schutz und ihrer Unterstützung auf ▪ Forderung an alle Parteien, die Gewalthandlungen zu beenden und humanitären Zugang zu gewährleisten 2042 (14.04.2012) Die Situation im Nahen Osten 2043 (21.04.2012) 2059 (20.07.2012) Die Situation im Nahen Osten 2118 (27.09.2013) Die Situation im Nahen Osten 2139 (22.02.2014) Die Situation im Nahen Osten 2161 (17.06.2014) Bedrohungen des Weltfriedens und der intl. Sicherheit durch terrorist. Handlungen 2165 (14.07.2014) X Die Situation im Nahen Osten Inhalt ▪ Unterstützung für den Sechs-Punkte-Vorschlag des Gemeinsamen Sondergesandten (UN-LAS) für Syrien ▪ Ernennung einer Aufsichtsmission von bis zu 300 unbewaffneten Militärbeobachtern (UNSMIS), für die Dauer von 90 Tagen ▪ Forderung an alle Parteien, die Gewalthandlungen zu beenden ▪ Verlängerung des Mandats der Aufsichtsmission der Vereinten Nationen in Syrien (UNSMIS) um 30 Tage ▪ Forderung an alle Parteien, insb. syrische Behörden, für die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der Mission zu sorgen ▪ Verlangt planmäßige Vernichtung der syrischen Chemiewaffen ▪ Schließt sich dem Beschluss der OPCW (Vernichtung des Chemiewaffenprogramms in Syrien) an und beschließt, Umsetzung regelmäßig zu überprüfen ▪ Ernennt UN-Vorausteam zur Unterstützung der OPCW ▪ Schließt sich dem Genfer Kommuniqué (Einsetzung einer Übergangsregierung) an und fordert baldige Einberufung einer internationalen Konferenz zur Umsetzung des Kommuniqués ▪ bei Nichtbefolgung der Beschlüsse werden Maßnahmen nach Kapitel VII angedroht ▪ Verlangt die Einstellung der Gewalthandlungen durch alle Parteien in Syrien ▪ Fordert Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe für Syrien ▪ Verlangt Entmilitarisierung ziviler Einrichtungen und Beendigung von Belagerungen ▪ Maßnahmen gegen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen (sog. ”Al-Qaida-Liste”) ▪ Einfrieren von Geldern, weiteren Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen ▪ Einreise- und Durchreiseverbot für Personen sowie Waffenembargo ▪ Lieferung humanitärer Hilfe nach Syrien über Konfliktlinien hinweg ▪ Einrichtung eines dem UN-Generalsekretär unterstellten Überwachungsmechanismus für humanitäre Lieferungen nach Syrien 2 Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu Syrien X Bedrohungen des Weltfriedens und der intl. Sicherheit durch terrorist. Handlungen ▪ Verurteilt Menschenrechtsverletzungen durch extremistische Gruppen in Irak und Syrien (ISIS, Al-Nusra und andere mit Al-Qaida verbundene Gruppen) ▪ Sanktionen gegen mit o.g. Gruppen assoziierte Individuen (Ergänzung der Liste aus Resolution 2161 (2014)) ▪ Mitgliedstaaten sollen Zustrom ausländischer Kämpfer verhindern X Bedrohungen des Weltfriedens und der intl. Sicherheit durch terrorist. Handlungen ▪ Verurteilt Extremismus und betont die Notwendigkeit, Reisen ausländischer terroristischer Kämpfer und deren Unterstützung zu verhindern ▪ Reisebeschränkungen für Terrorverdächtige im Ermessen der Mitgliedstaaten ▪ Fordert Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit und Extremismusbekämpfung auf 2191 (17.12.2014) Die Situation in Syrien ▪ Verlängert Ermächtigung für humanitäre Hilfsorganisationen zur weiteren Bereitstellung von Hilfe über syrische Grenzen hinweg (Res. 2165) 2199 (12.02.2015) Bedrohungen des Weltfriedens und der intl. Sicherheit durch terrorist. Handlungen ▪ Verurteilt den Handel mit ISIS, Al-Nusra und anderen mit Al-Qaida verbündeten Gruppen; Androhung gezielter Sanktionen ▪ Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus Resolution 2161 (2014) bezüglich Finanzen, Personenverkehr und Waffenhandel werden bekräftigt ▪ Maßnahmen zur Austrocknung der Finanzierungsquellen terroristischer Organisationen (Handel mit Erdölprodukten und geplünderten Kulturgütern sowie Lösegelderpressungen) 2170 (15.08.2014) 2178 (24.09.2014) X 2209 (06.03.2015) Die Situation in Syrien 2235 (07.08.2015) Die Situation in Syrien 2249 (20.11.2015) Bedrohungen des Weltfriedens und der intl. Sicherheit durch terrorist. Handlungen ▪ Verurteilt wiederholten Einsatz von Chlorgas als Waffe in Syrien; Verletzung der Res. 2118 (2013) sowie der Chemiewaffenkonvention ▪ Fordert Parteien in Syrien zur Zusammenarbeit mit der OPCW-Mission auf ▪ Verurteilt erneuten Einsatz von Chlorgas (s. Res. 2209) und bekräftigt Resolution 2118 (2013) ▪ Entschlossen, die Verantwortlichen der Angriffe ausfindig zu machen ▪ Einrichtung eines gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus für die Dauer von einem Jahr ▪ Verurteilt Terroranschläge und Zerstörungen von Kulturgut durch ISIS ▪ ISIS zur beispiellosen Bedrohung erklärt ▪ Forderung an Mitgliedstaaten, terroristische Handlungen entschieden zu unterbinden 2254 (18.12.2015) Die Situation in Syrien ▪ Fahrplan für den Friedensprozess in Syrien ▪ Unterstützung für UN-moderierten politischen Prozess unter syrischer Führung, um binnen 6 Monaten ein inklusives Regierungssystem zu schaffen, inkl. Ausarbeitung einer neuen Verfassung ▪ Unterstützung für freie und faire Wahlen binnen 18 Monaten anhand neuer Verfassung ▪ Wichtigkeit eines Überwachungsmechanismus für Waffenruhe ▪ Verlangt Ende aller Angriffe auf zivile Personen und Einrichtungen 2258 (22.12.2015) Die Situation in Syrien ▪ Verlängert humanitären Zugang und dazugehörigen Überwachungsmechanismus um zwölf Monate (Res. 2165) ▪ Humanitäre Lage wird sich ohne politische Lösung anhaltend verschlechtern 3 Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu Syrien 2268 (26.02.2016) Die Situation in Syrien ▪ Billigt Vereinbarung über die Einstellung der Feindseligkeiten in Syrien durch die Internationale Unterstützergruppe für Syrien (ISSG) ▪ Verlangt Befolgung der enthaltenen Verpflichtungen durch alle Parteien ▪ Verlangt Befolgung des Fahrplanes zu einer politischen Lösung, beschlossen in Res. 2254 (2015) ▪ Fordert Parteien auf, humanitären Zugang zu gewährleisten 2314 (31.10.2016) Die Situation in Syrien ▪ Verlängert das Mandat des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus zur Ermittlung derjenigen, die chemische Waffen in Syrien einsetzen, bis zum 18.11.2016 (Res. 2235) 2319 (17.11.2016) Die Situation im Nahen Osten ▪ Verlängert Mandat des Gemeinsamen UN-OPCW-Untersuchungsmechanismus um ein Jahr (Res. 2235) ▪ Gemeinsamer Untersuchungsmechanismus soll mit weiteren UN-Syrien-Gremien zusammenarbeiten, um nicht-staatliche Benutzer chemischer Waffen zu identifizieren 2328 (19.12.2016) Die Situation im Nahen Osten ▪ Ungehinderter Zugang zur Überwachung der Evakuierung von Zivilpersonen aus Aleppo gefordert ▪ Einhaltung des humanitären Völkerrechts muss überwacht werden 2332 (21.12.2016) Die Situation im Nahen Osten (Syrien) ▪ Verlangt, dass insb. syrische Behörden ihrer Schutzverpflichtung gegenüber der Zivilbevölkerung nachkommen ▪ Verlängert humanitären Zugang und dazugehörigen Überwachungsmechanismus um zwölf Monate (Res. 2235) ▪ Humanitäre Lage wird sich ohne politische Lösung anhaltend verschlechtern (Res. 2258) 4