Fleischgenuss ohne Bevormundung

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Jahresmedienkonferenz der Schweizer Fleischwirtschaft
Zürich, 13. April 2016
Fleischgenuss – Stopp der
Bevormundung und Förderung der
Wahlfreiheit
Dr. Ruedi Hadorn, Direktor des SFF
Zunehmende Eingriffsversuche in das Essverhalten der
Bevölkerung sind inakzeptabel
Im Zusammenhang mit dem Fleischkonsum machen sich in unserer Gesellschaft
gerade in den letzten Monaten und Jahren bedenkliche Tendenzen breit, die
anstelle der Wahlfreiheit des einzelnen die Bevormundung durch Gebote und
Verbote in den Vordergrund rücken. Beispiele hierfür gibt es zuhauf, wie dies die
Aufrufe bzw. inakzeptablen Zwangsvorgaben für fleischlose Tage v.a. im Bereich
der Ausserhausverpflegung, die unverschämten Forderungen nach einer ausschliesslichen Förderung der vegetarischen bzw. veganen Ernährungsweisen in
den Verpflegungsstätten, die einseitige Benachteiligung im Bereich des neuen
Lebensmittelrechts, die Volksinitiativen der Grünen zu „Fair Food“ bzw. „Grüne
Wirtschaft“, die unverständlichen parlamentarischen Vorstösse für eine verschärften Deklaration von Importfleisch nach den Vorgaben der hiesigen Tierschutzgesetzgebung sowie die unsäglichen Krebsstudien der WHO bzw. der
Eidgenössischen Ernährungskommission bestens illustrieren. Dieses anhaltende
und einseitige Sperrfeuer auf das Lebensmittel Fleisch bereitet der gesamten
Fleischbranche zunehmend Sorgen, zumal sich die damit verbundenen Botschaften mit der Zeit ungerechtfertigterweise in den Köpfen der Schweizer
Bevölkerung festsetzen könnten, was wohl die Absicht der Initianten ist. Dagegen
wehrt sich der SFF und mit ihm die gesamte fleischverarbeitende Branche mit
ihren rund 24‘000 Beschäftigten mit Nachdruck, weshalb die Schweizer
Bevölkerung hier und heute für die Problematik sensibilisiert werden soll.
Da immer mit der Schlachtung eines Tieres verbunden, stellt Fleisch wohl das emotionellste aller Lebensmittel dar. Dies macht sich zunehmend auch darin bemerkbar,
dass die unterschiedlichsten Interessenkreise das Lebensmittel Fleisch als Instrument
nutzen, um ihre jeweiligen Botschaften den angepeilten Bevölkerungskreisen nahe zu
bringen. Gerade in letzter Zeit häufen sich diesbezüglich die Vorstösse aus der Politik
wie auch aus privaten Kreisen.
So sind derzeit im eidgenössischen Parlament zwei Vorstösse hängig, die nach
zusätzlichen Angaben und Anforderungen an die Deklaration von importiertem Fleisch
verlangen, nämlich die Parlamentarische Initiative 13.449 von alt Nationalrat Pierre
Rusconi „Haltung und Produktion bei importiertem Fleisch und Fisch deklarieren“ sowie
die Motion 14.3506 von Nationalrat Albert Rösti „Gleich lange Spiesse für die inländische Nahrungsmittelproduktion und für Nahrungsmittelimporte“. Die Parlamentarische
Initiative Rusconi wird wohl am 27. April im Rahmen der Sondersession im Nationalrat
beraten; ein Behandlungsdatum für die Motion Rösti steht noch nicht fest. Ins gleiche
Horn stösst die Petition 13.2048 der Tierpartei Schweiz „Deklarationspflicht für
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Importfleisch“, der der Ständerat am 19. März 2015 keine Folge gegeben hat. Sämtliche
Vorstösse zielen dahin, dass Importfleisch, das unter zum Schweizer Tierschutzgesetz
abweichenden Bedingungen im Ausland produziert wird, mit einer separaten Deklaration
zu versehen sei. Keiner der Vorstösse macht jedoch eine Aussage dazu, wie dies konkret geschehen soll und genau darin liegt die Krux, denn wohl keines der ausländischen
Tierschutzgesetze ist mit dem schweizerischen identisch. Folglich stellt sich die Frage,
ab welchem Ausmass Abweichungen zu deklarieren sind, wer dies kontrolliert und
schliesslich bezahlt. Die Folge davon dürfte bei einer allfälligen Annahme sein, dass
sämtliches Importfleisch, auf das wir angesichts des eigenen Selbstversorgungsgrad
von rund 80% auch weiterhin angewiesen sind, mit einer entsprechenden Deklaration
versehen wird, um kein Risiko einzugehen. Genau damit fällt jedoch der Effekt der
erhofften Zusatzinformation weg, der Aufwand der Mehrdeklaration würde hingegen
bleiben – ganz nach dem Motto „ausser Spesen nichts gewesen“.
Auch im Bereich der Volksinitiativen sind derzeit vor allem zwei Vorlagen der Grünen
Partei hängig, die direkt gegen den Fleischkonsum zielen. Da ist zum einen die Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“ zu nennen, die eine Abkehr von der Fleischwirtschaft durch
staatliche Vorgaben anstrebt. Nachdem sie samt Gegenvorschlag vom Parlament abgelehnt wurde, wird die Volksinitiative voraussichtlich am 25.9.2016 dem Volk zur
Abstimmung vorgelegt. Ebenfalls als kontraproduktiv erweisen dürfte sich die Fair
Food“-Initiative, die für Importprodukte Mindeststandards auf der Basis der schweizerischen Produktionsanforderungen anstrebt und damit die jeweiligen Situationen vor Ort
klar verkennt. Wenngleich die Schweiz für viele ausländische Lieferanten aufgrund der
vergleichsweise guten Preise geschätzt wird, so ist es aus Sicht des SFF eine Illusion
zu glauben, dass die geringe Marktmacht der Schweiz ausreicht, um im internationalen
Umfeld die angestrebten Änderungen auch nur ansatzweise zu erreichen. Denn
angesichts des globalen Bevölkerungswachstums sind gerade in den letzten Jahren
vermehrt grössere Länder als Importländer am internationalen Lebensmittelmarkt
aufgetreten, für die es ein Leichtes ist, die von der Schweiz benötigten Mengen,
abzusaugen. Damit stellt sich die berechtigte Frage, was mit derartigen Schritten im
Ausland überhaupt erreicht werden kann bzw. ob die jeweiligen Initianten mit ihren
Ansinnen nicht einzig und alleine die hiesige Volkswirtschaft hierzulande in ihrer
unternehmerischen Freiheit einschränken bzw. in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter
schwächen. Nachdem breite Konsumentenkreise auch hierzulande ihr Kaufverhalten
einzig nach dem Preis, dem Preis und nochmals dem Preis ausrichten, vertritt der SFF
die klare Auffassung, dass anstelle der angepeilten staatlichen Vorgaben eine Positivdeklaration durch die Wirtschaft selber und damit der Nutzung der jeweiligen Marketingmöglichkeiten viel sinnvoller ist. Auf dieser Basis soll der/die mündige Konsument/in selber entscheiden können, ob er/sie die Ziele der Initianten über seinen/ihren Kaufentscheid konkret unterstützen will oder nicht.
Im Zusammenhang mit dem über 2‘000 Seiten dicken Lebensmittelverordnungspaket
„Largo“, das letztes Jahr einer breiten Vernehmlassung unterzogen wurde, soll in
zusammengesetzten Lebensmitteln die Herkunft von Zutaten mit Fleisch bzw. Fisch
aufgrund des anscheinend höheren Informationsbedürfnisses der Konsumentinnen und
Konsumenten – direkt nachgewiesen ist dieses gemäss unseren Kenntnissen aber nicht
– bereits ab einem Anteil von 20% einseitig deklariert werden müssen. Dies im Gegensatz zu den übrigen Lebensmitteln, für die ein Anteil ab 50% vorgesehen ist, bzw. zur
EU, wo dies gar noch nicht der Fall ist und die EU-Kommission eine verpflichtende
Kennzeichnung aufgrund des Missverhältnisses von Aufwand und Ertrag als nicht
opportun beurteilt hat. Im Zusammenhang mit „Largo“ hat der SFF in seiner Stellungnahme übrigens auch verlangt, dass die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ nicht in
Verbindung mit den jeweiligen Branchenbezeichnungen verwendet werden dürfen, da
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dies einem Widerspruch in sich gleichkommt (z.B. Veggie-Metzg, veganes Schnitzel,
vegetarischer Burger, Veggie-Wurst, Veggie-Rindsfilet in Stücken - vegan) – eine
Forderung, die nun auch in Europa aufgenommen wird.
Ebenso unverständlich sind die Berichte der Eidgenössischen Ernährungskommission aus
dem Jahre 2014 sowie der WHO vom letzten Jahr zum Krebsrisiko beim Konsum von
rotem Fleisch und von Fleischprodukten. Dies deshalb, weil die gemachten Aussagen
1. nicht auf kausalen, sondern rein auf statistischen Zusammenhängen, sog. Korrelationen, beruhen,
2. nur relative Risiken ohne Nennung der absoluten Niveaus aufzeigen,
3. die Korrektur der Daten um die bekannten Krebsrisiken wie Übergewicht, mangelnde
Bewegung, Ernährung mit/ohne Fleisch, Rauchen, Alkohol, Alter, Geschlecht,
Kulturkreis, etc. im Unklaren bleibt, und
4. eine umfassende Beurteilung des Lebensmittels Fleisch unter Einbezug der positiven Faktoren wie Genuss bzw. der ernährungsphysiologischen Bedeutung von
Fleisch nur am Rande einbezogen wurde.
Interessant ist auch die Tatsache, dass der Hype der WHO-Studie rein auf einer Medienmitteilung der zur WHO gehörenden Internationalen Krebsagentur beruhte und der entsprechende Schlussbericht damals und auch heute noch nicht vorliegt. Schon das nachmalige Zurückkrebsen der WHO – was anscheinend sehr selten sein soll – ist ein Indikator für die wacklige Grundlage, die auch einiges an Effekthascherei vermuten lässt.
Trotz der positiven Wirkung verschiedener Nährstoffe wie lebensnotwendige Eiweissund Fettbestandteile, Eisen, Zink, Selen oder Vitamin B12 und deren oftmals besseren
Bioverfügbarkeit wird Fleisch in verarbeiteter Form in Bezug auf einzelne Nährstoffe
nebst anderen Lebensmitteln mit dem zu hohen Salzkonsum in Verbindung gebracht.
Ohne den Effekt der Salzstreuer einseitig in den Vordergrund rücken zu wollen, hat der
SFF bereits 2011 unter Berücksichtigung der sensorischen, technologischen und konservierenden Eigenschaften von Kochsalz dessen Gehalte in seinen Wurstrezepturen
um rund 20% gesenkt. Lange Zeit war auch das Fleischfett, insbesondere aufgrund
seines Gehaltes an gesättigten Fettsäuren, im Zusammenhang mit Übergewicht stark
umstritten. Hier hat sich gerade in der letzten Zeit die Ansicht durchgesetzt, dass neben
der Menge der Aufnahme auch das Ausmass der Bewegung von grösster Bedeutung
ist. Zudem kommen die gesättigten Fettsäuren in neueren Ernährungsstudien wesentlich besser weg, zumal sich die Thematik eher auf die leichter verdaulichen Kohlenhydrate verlagert hat.
Starke Zunahme der Bevormondungsversuche und –vorstösse
Gerade in den letzten Jahren und Monaten haben diverse Vorstösse und Kampagnen
für den Ausschluss von Fleisch aus vegetarischen und veganen Kreisen Verbreitung
gefunden, wobei sich einzelne Interessengruppen noch gegenseitig emporschaukelten.
Beispiele hierfür sind:
- der vom Stadtparlament in Lausanne beschlossene, obligate fleisch- und fischlose
Tag pro Woche in den öffentlichen Kantinen der Stadt
- der Vegitag in Lyss im 2012, um den es sehr ruhig geworden ist und dessen Protagonistin zwischenzeitlich vom Stimmvolk abgewählt wurde
- die Forderungen aus Studentenkreisen für ein Fleischverbot in Mensen an den
Universitäten Bern, Basel und Zürich, denen der erhoffte Erfolg verwehrt blieb
- die Aufrufe zur veganen Ernährung durch einzelne Tierschutzorganisationen, die aufgrund der Einseitigkeit der jeweiligen Botschaften nur auf ein geringes Echo stiessen
- die Forderung der Grünen Partei Deutschlands nach einem Veggietag, der ihr in
den Wahlen 2013 ein Wahldebakel sondergleichen beschert hat.
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Weitere Bestrebungen gehen in die Richtung, dass nicht nach einem Fleischverbot, aber
einer expliziten Förderung der veganen bzw. vegetarischen Ernährungsweise in der
Ausserhausverpflegung verlangt wird. Beispiele hierfür sind von Sentience Politics im
Kanton Basel Stadt und der Stadt Zürich lancierten Volksinitiativen zur Senkung des
Konsums von tierischen Produkten und zur Erhöhung des Anteil vegetarischer und
veganer Menüs, über deren Ergebnis bei den Unterschriftensammlungen uns noch nichts
bekannt ist. Sollten derartige Bestrebungen wirklich umgesetzt werden, dann müssten
konsequenterweise auch andere Ernährungsweisen von Minderheiten, wie z.B. die
Paleo-Diät („Urzeit“-Diät“) mit viel Fleisch und Früchten, im Sinne der Gleichbehandlung
ebenso obligat gefördert werden. Wie solche Vorgaben in der Praxis im einzelnen
Verpflegungsbetrieb jedoch umgesetzt werden sollen, bleibt aus Sicht des SFF mehr als
fraglich. Auch hier gilt, dass es im Sinne der unternehmerischen Freiheit jedem einzelnen
Betrieb zu überlassen ist, wie er sich bezüglich der unterschiedlichen Ernährungsweisen
in seinem Teilmarkt bzw. seiner Kundschaft positionieren will.
Ein weiteres Beispiel für die Instrumentalisierung des Lebensmittels Fleisch stellen die
Spendenkampagnen „Sehen und Handeln“ der kirchlichen Hilfswerke „Fastenopfer“ und
„Brot für alle“ dar. Dabei versuchten die kirchlichen Protagonisten, über breit gestreute
Plakate mit Bildern eines Hamburgers (2013) bzw. eines Poulets (2015) die breite Bevölkerung auf einer besonders emotionalen Seite anzusprechen und dabei das Lebensmittel
Fleisch zwecks Beanstandung der Lebensumstände in den angesprochenen Ländern
ungerechtfertigterweise als Sündenbock in den Mittelpunkt zu stellen. Ein Unterfangen,
das den SFF jeweils zu einem geharnischten Protest veranlasste und zumindest in
Kreisen der Fleischwirtschaft eher den Effekt einer Spendenverweigerung, denn einer
Spendengenerierung gehabt haben dürfte.
Neuerdings häufen sich auch Meldungen der Bevormundung in anderer Art und Weise,
indem in verschiedenen öffentlichen Verpflegungsstätten zunehmend Schweinefleisch
aus dem Angebot gekippt wird. Damit wollen die jeweiligen Betriebe einerseits den
Befindlichkeiten einzelner Glaubensgruppen, die klar in der Minderheit sind, im Vornherein aus dem Wege gehen, und andererseits ihre Speisepläne vereinfachen. Umgekehrt führt dies aber dazu, dass die grosse Mehrheit der Bevölkerung aufgrund der
religiösen Vorgaben einer Minderheit in ihrer Menüauswahl ungebührlich eingeschränkt
wird. Daraus soll keinesfalls eine „Schweinefleisch-Pflicht“ abgeleitet werden, wie dies
dem deutschen Ernährungsminister Schmidt in den letzten Tagen ungerechtfertigterweise unterstellt wurde. Das Ziel muss jedoch klar in der Wahlfreiheit der einzelnen
Konsumentinnen und Konsumenten auch im Hinblick auf Schweinefleisch liegen.
Wie all die genannten Beispiele zeigen macht sich in der Schweiz gerade in Bezug auf
den Fleischkonsum zunehmend eine Welle von Bevormundungstendenzen breit, wozu
die unterschiedlichsten Beweggründe ausschlaggebend sind. Wie die grosse Mehrheit
der Online-Kommentare zu den jeweiligen Presseberichten in aller Deutlichkeit zeigen,
haben breite Bevölkerungskreise derartigen Belehrungen schlichtwegs satt und lehnen
diese in aller Deutlichkeit ab! Auch der SFF teilt diese Ansicht unmissverständlich,
weshalb das Thema an dieser Stelle auch aufgenommen wurde. Gleichzeitig vertritt der
SFF unverändert die Auffassung, dass anstelle von staatlicher Bevormundung der
Bevölkerung besser die Wahlfreiheit des einzelnen in den Vordergrund zu rücken
ist, zumal gerade sie und nicht durch den Staat bzw. anderweitig verordnete
Gebote und Verbote die Innovation unserer Unternehmen und damit die gesamte
Volkswirtschaft stärken. Dass die Schweiz mit ihrer Innovationskraft und ihrem
Bildungssystem dazu bestens prädestiniert ist, hat sie auch international immer wieder
bewiesen – lassen wir unseren Firmen und KMU auch in Zukunft die Möglichkeit dazu!
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