Offenlegungsbericht - Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG

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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
Offenlegungsbericht
nach Art. 435 bis 455 CRR
per 31.12.2016
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
Inhaltsverzeichnis1
Präambel
3
Risikomanagementziele und –politik (Art. 435)
4
Eigenmittel (Art. 437)
5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
10
Kapitalpuffer (Art. 440)
10
Marktrisiko (Art. 445)
11
Operationelles Risiko (Art. 446)
11
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447)
12
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Positionen (Art. 448)
12
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
13
Verwendung von
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
13
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
15
Verschuldung (Art. 451)
16
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
21
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der
Übergangszeit
23
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
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Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Risikomanagementziele und –politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes
zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie
konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung
der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
-
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und
der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
-
Die zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen das Ziel der Fortführung unseres Instituts und damit implizit auch den
Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht.
-
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und
Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
-
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen durch quantitative Instrumente (u.a. Limitsysteme) oder qualitative Risikoanalysen.
-
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
-
Die Festlegung der wesentlichen Elemente der Risikosteuerung sowie der wesentlichen Annahmen werden vom Vorstand beschlossen.
-
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
-
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die
Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und
treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer
Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber
nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig
durch das Risikocontrolling überprüft.
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
-controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen
und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
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Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand,
welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert
oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in
Form einer ad hoc-Berichterstattung
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards
und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei
uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.
Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar,
transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen
dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 6,0 Mio. €, hiervon wurden 1,9 Mio. € auf
die einzelnen Risikoarten verteilt. Die Auslastung lag bei 50,5%.
Unsere Vorstandsmitglieder nehmen ausschließlich Leitungsmandate bei der Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG wahr; die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 0. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 1. Neben den Aufsichtsmandaten
bei der Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG nehmen die Aufsichtsratsmitglieder keine weiteren Aufsichtsmandate wahr.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder
tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung
des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in
dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit
sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es eine
Ad-hoc Berichterstattung.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter
Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht CRRkonformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der
Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in
Anspruch.
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Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt.
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
22.061
Korrekturen / Anpassungen
+ Kreditrisikoanpassung
950
74
849
1.402
+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
6.157
- Bilanzielle Zuführungen (Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn, etc.*)
- Gekündigte Geschäftsguthaben
- Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
1
27.746
* Werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt.
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
520
3.856
2.097
1.534
132
8
21
594
212
Marktrisiken
Risikopositionsbeitrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Basisindikatorenansatz für operationelle Risiken
1.066
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
aus CVA
Eigenmittelanforderungen insgesamt
0
10.040
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „notleidend“ und „überfällig“:
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen
bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke
der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112):
Gesamtwert
TEUR
Forderungsklassen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
davon: KMU*
Mengengeschäft
davon: KMU*
Durch Immobilien besichert
davon: KMU*
Ausgefallene Positionen
davon: KMU*
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Durchschnittsbetrag
TEUR
6.712
1.512
1
68.355
65.329
16.857
72.801
14.633
56.526
5.198
1.566
844
1.000
262
7.425
9.568
6.047
1.512
1
68.126
64.189
18.675
72.586
13.682
56.975
4.656
1.569
959
1.000
550
6.797
7.566
291.057
286.918
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
EU
Gesamt
TEUR
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
171
1.512
6.541
0
0
0
1
38.970
45.296
72.300
56.313
1.566
0
227
0
21.087
9.519
262
0
0
1.000
35
0
8.298
10.514
239
213
0
0
0
7.412
9.568
13
0
0
0
233.336
38.457
19.264
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Nicht-Privatkunden
Gesamt
TEUR
davon KMU*
TEUR
davon
Erbringung von
Finanzdienstleistungen
TEUR
0
6.712
0
171
0
1.512
0
0
0
0
10.840
52.052
48.293
1
68.355
54.489
20.750
8.232
0
0
16.857
14.633
5.198
0
68.355
22.972
296
0
950
616
844
0
0
1.000
0
1.000
0
262
0
262
0
0
7.425
9.568
0
0
7.300
9.568
112.135
178.922
37.532
109.924
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
171
512
1
21.955
9.491
37.724
1.800
362
0
262
7.425
9.568
6.024
1.000
0
31.989
22.307
5.970
6.325
29
1.000
0
0
0
517
0
0
14.411
33.531
29.107
48.401
1.175
0
0
0
0
89.271
74.644
127.142
* KMU = Klein- und mittelständische Unternehmen
In der Spalte < 1 Jahr sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
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Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet.
Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken lt. § 340f Abs. 3 HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel
darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass
Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der
Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Wesentliche
Wirtschaftszweige
GesamtinanGesamtinanspruchnahme spruchnahme aus
aus überfällinotleidenden
gen Krediten
Krediten
Bestand
Bestand
RückPWB stellungen
Bestand
EWB
TEUR
Nettozuführung./
Eingänge
Auflösung von Direktab- auf abgeEWB/Rückschrei- schriebene
stellungen
bungen Forderungen
TEUR
TEUR
TEUR
Privatkunden
162
1.813
1.160
0
-210
Firmenkunden
0
1.293
608
99
-127
Summe
TEUR
TEUR
66
TEUR
TEUR
5
22
Die Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG ist ein regional tätiges Unternehmen. Auf eine Untergliederung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geographischen Hauptgebieten wird daher verzichtet.
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbestand
der Periode
TEUR
EWB
Fortschreibung
in der Periode
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
TEUR
Endbestand
der Periode
TEUR
2.133
64
401
28
0
1.768
Rückstellungen
99
0
0
0
0
99
PWB
89
0
23
0
0
66
In der obigen Tabelle sind notleidende Kredite, für die unsere Bank Stützungsmaßnahmen in
Form von Garantien von der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) erhalten hat, nicht enthalten.
Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch sowie die Exportversicherungsagentur Euler Hermes
Deutschland AG nominiert.
Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurde die Klassenbezeichnung Corporates und
Governments benannt.
Für die Ratingagentur Moody‘s wurde die Klassenbezeichnung Corporates und Staaten &
supranationale Organisationen benannt.
Für die Ratingagentur Fitch wurde die Klassenbezeichnung Corporate Finance und Sovereigns & Surpranationals benannt.
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Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Gesamtsumme der Risikopositionswerte
Risikogewicht
in %
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
(Standardansatz; in TEUR)
0
51.142
53.549
10
1.000
1.000
20
33.859
33.993
35
56.437
56.437
50
14.621
18.589
70
0
775
75
72.801
70.076
100
60.724
56.190
150
473
448
-
-
291.057
291.057
Sonstige
Abzug von
den Eigenmitteln
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallpositionen
Derivative Adressenausfallpositionen bestehen nicht.
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht; er
soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken.
Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
010
Aufschlüsselung
nach Ländern
Deutschland
080
090
100
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
070
Summe
060
davon: Verbriefungsrisikopositionen
050
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
040
110
120
147.632
--
--
--
--
--
7.336
--
--
7.336
86,78
0,00
2.038
--
--
--
--
--
50
--
--
50
0,59
0,00
77
--
--
--
--
--
5
--
--
5
0,05
0,00
314
--
--
--
--
--
14
--
--
14
0,17
0,00
Kroatien
36
--
--
--
--
--
2
--
--
2
0,02
0,00
Luxemburg
48
--
--
--
--
--
4
--
--
4
0,05
0,00
Belgien
Frankreich
Indien
Niederlande
9.467
--
--
--
--
--
463
--
--
463
5,47
0,00
Schweiz
55
--
--
--
--
--
2
--
--
2
0,02
0,00
Spanien
2.981
--
--
--
--
--
159
--
--
159
1,88
0,00
1
--
--
--
--
--
0
--
--
0
0,00
0,00
10.514
--
--
--
--
--
421
--
--
421
4,97
0,00
173.163
--
--
--
--
--
8.456
--
--
8.456
100,00
0,00
Ungarn
USA
020
030
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
020
Eigenmittelanforderungen
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (IRB)
010
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (SA)
Zeile
Risikoposition im
Handelsbuch
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Summe
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Zeile
Spalte
010
010
Gesamtforderungsbetrag
020
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
030
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
125.502
0,00%
0,00
Marktrisiko (Art. 445)
Marktpreisrisiken
Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
Verwendeter Ansatz
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatorenansatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Verbundbeteiligungen
Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen,
die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen ergibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
Andere
Beteiligungspositionen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
0
7.425
7.555
0
0
0
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden
latenten Neubewertungsgewinne betragen 130 TEUR.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
Fristentransformation
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einer
Absenkung der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem
dem Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Messung des Zinsänderungsrisikos
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
§
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
§
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
§
In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen
der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Konstantes Zinsszenario (Prognoseszenario)
DGRV-Risikoszenario steigend
DGRV-Risikoszenario fallend
DGRV-Risikoszenario kurzfristig steigend/langfristig fallend
DGRV-Risikoszenario kurzfristig fallend/langfristig steigend
DGRV-Stressszenario steigend
DGRV-Stressszenario fallend
DGRV-Stressszenario kurzfristig steigend/langfristig fallend
DGRV-Stressszenario kurzfristig fallend/langfristig steigend
Hypothetisches Stressszenario „Schwerer konjunktureller Abschwung“
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
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Hieraus ergeben sich zum 31.12.2016 folgende maximale Auswirkungen gegenüber dem
Prognosewert bei konstanter Zinsentwicklung:
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der Erträge
in TEUR
Erhöhung der Erträge
in TEUR
Risikoszenario:
17
13
Stressszenario:
133
37
Darüber hinaus messen wir das Zinsänderungsrisiko entsprechend den Vorgaben der Bankenaufsicht auch barwertig. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
§ Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen.
§ Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden.
Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. Die Ablauffiktionen werden regelmäßig pauschaliert und überprüft.
§ Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des barwertigen Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht
vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. ./. 200 Basispunkten verwendet.
Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos entwickelt sich der Zinsbuchbarwert wie folgt:
Zinsänderungsrisiko
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwertes
in TEUR
Erhöhung des
Zinsbuchbarwertes
in TEUR
Ad hoc + 200 BP:
3.093
--
Ad hoc – 200 BP:
--
48
Zeitpunkt und Bewertung
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei werden
eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Hierunter erfassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns
nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
Aufrechnungsvereinbarungen
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
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Strategie
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse
beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen
einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Sicherungsinstrumente
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
·
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
·
Bareinlagen in unserem Haus
·
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
·
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers erhält.
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt
es sich hauptsächlich um
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften
inländische Kreditinstitute.
Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P
bzw. Fitch oder A3 nach Moody’s verfügen
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
Gesicherte Positionswerte nach Forderungsklassen
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
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Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen /
Lebensversicherungen
finanzielle Sicherheiten
Unternehmen
4.439
73
Mengengeschäft
1.830
894
Ausgefallene Positionen
Gesamtbetrag
14
77
6.283
1.044
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Vermögenswerte des berichtenden
Instituts
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
228.165
12.324
Aktieninstrumente
0
0
7.915
7.981
Schuldtitel
0
0
81.741
83.827
Sonstige Vermögenswerte
0
9.821
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der belasteten Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Beizulegender
Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen
Schuldtitel, die zur
Belastung infrage
kommen
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
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Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen
Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten und andere
ausgegebene
Schuldtitel als belastete Pfandbriefe
und ABS
12.376
12.324
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 5,12 %
Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert ausschließlich aus
·
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
·
Marktüblichen Rahmenverträgen
·
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote von 9,93 % auf
5,12 % reduziert. Dies ist auf die Rückzahlung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten
bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen
wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Stichtag
Name des Unternehmens
Anwendungsebene
31.12.2016
Spar- und Kreditbank
Rheinstetten eG
Einzelebene
Seite 16/34
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Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen
für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
1
2
3
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert
werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429
Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist)
233.579
--
0
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
0
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
0
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller
Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
EU-6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs.
7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen sind)
0
EU-6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der
Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
7
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
14.887
6.586
255.052
Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für die
CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber
einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
3
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
240.241
-76
240.165
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in
bar erhaltene Nachschüsse)
0
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug
auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
0
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
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EU-5a
Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode
0
6
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten
Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den
Bilanzaktiva abgezogen werden
0
7
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse in Derivatgeschäften)
0
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
0
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
0
10
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der
Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
0
11
Summe der Risikopoitionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10)
0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
Brutto-Aktiva aus SFT(ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung
um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)
0
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
0
EU-14a
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
0
EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen
16
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
0
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
50.816
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-35.929
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und
18)
14.887
Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezoEU-19a gene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
0
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(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs.
14
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen)
EU-19b
0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
20.186
21
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der
Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
255.052
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
7,91
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
0
EU-24
Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
0
Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und
ausgenommene Risikopositionen)
Risikopositionswerte für
die CRRVerschuldungsquote
EU-1
EU-2
EU-3
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT,
und ausgenommene Risikopositionen), davon:
Risikopositionen im Handelsbuch
Risikopositionen im Anlagebuch, davon:
240.241
0
240.241
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-4
1.000
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt
werden
6.712
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen
Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
1.000
EU-7
EU-8
EU-9
EU-10
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopostionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
65.356
55.410
37.232
54.784
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
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EU-11
EU-12
Ausgefallene Positonen
Sonstige Risikopositionen (z.B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige
Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
1.492
17.255
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei
uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 7,91%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten
lagen dabei vor:
·
Änderungen in der Kernkapitalausstattung
·
Bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht
Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von 1.082TEUR und in der
Gesamtrisikopositionsmessgröße in Höhe von 12.491TEUR ergeben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
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Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Hinweis: Ist ein Feld nicht anwendbar, wurde k.A. (= keine Angabe) angegeben.
a)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
9a
9b
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Geschäftsguthaben
Emittent
Einheitliche Kennung
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung
der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder
zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder
zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
k.A.
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
2.898
2.925
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Seite 21/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
30
31
32
33
34
35
36
37
b)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
9a
9b
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20a
20b
Herabschreibungsmerkmale
ja
Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
GenG
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung muss der
Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus
zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieder Wiederzuschreibung
ben werden.
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeGenussrechtskapital
weils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Innein
strumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale
k.A.
Genussrechte
Emittent
Einheitliche Kennung
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung
der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder
zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder
zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
Emission Nr. 10600901
deutsches Recht
Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Soloebene
Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR
170
849
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
von 01.12.2009 bis 30.12.2009
unbefristet
keine Fälligkeit
ja
Die Bank kann das Genussrecht nach
Ablauf von 4 Jahren vom Erwerbszeitpunkt an mit einer Frist von zwei Jahren
zum Jahresende kündigen. Die Bank
hat das Genussrecht zum 31.12.2017
gekündigt.
k.A.
fest
3,50 %
nein
teilweise diskretionär
teilweise diskretionär
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
II.
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus
der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale
nein
kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Bilanzverlust
Ganz oder teilweise
vorübergehend
Bis zur Wiederergänzung eines durch
Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss)
Nichtnachrangige Verbindlichkeiten
ja
Kündigungsrecht durch Erwerber
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM
TAG DER
OFFENLEGUNG
(C)
BETRÄGE, DIE DER
(B)
BEHANDLUNG VOR
VERWEIS AUF
DER VERORDNUNG
ARTIKEL IN
(EU) Nr. 575/2013
DER EU
UNTERLIEGEN ODER
VERORDNUNG
VORGESCHRIEBENER
(EU) Nr.
RESTBETRAG GEMÄß
575/2013
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
2.898 26 (1), 27, 28,
Kapitalinstrumente und das mit
29, Verzeichnis
ihnen verbundene Agio
davon: Geschäftsguthaben
2
2.898
davon: Art des Finanzinstruments
2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments
3
k.A.
Einbehaltene Gewinne
1
der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 (1) (c)
Seite 23/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
10.930 26 (1)
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
(und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
6.360 26 (1) (f)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
k.A. 486 (2)
4
Betrag der Posten im Sinne von
Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
k.A. 483 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
k.A. 84, 479, 480
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem
CET1)
k.A. 26 (2)
5a
von unabhängiger Seite geprüfte
Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder
Dividenden
20.189
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor
regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
k.A. 34, 105
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
-3 36 (1) (b), 37,
8
Immaterielle Vermögenswerte
472 (4)
(verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
k.A. 36 (1) (c), 38,
10
Von der künftigen Rentabilität
472 (5)
abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen,
die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Art. 38 Abs.
3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
k.A. 33 (a)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder
Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
k.A. 36 (1) (d), 40,
12
Negative Beträge aus der Be159, 472 (6)
rechnung der erwarteten Verlustbeträge
k.A. 32 (1)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der
sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
k.A. 33 (b)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne
oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten ei-
3
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genen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
16
Direkte und indirekte Positionen
eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
17
Positionen in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
18
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20
In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden
Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist,
wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen
außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen
(negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (e), 41,
20d davon: Vorleistungen (negativer
Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (iii),
15
472 (7)
k.A. 36 (1) (f), 42,
472 (8)
k.A. 36 (1) (g), 44,
472 (9)
k.A. 36 (1) (h), 43,
45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
k.A. 36 (1) (i), 43,
45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1) bis
(3), 79, 470,
472 (11)
k.A. 36 (1) (k)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89
bis 91
k.A. 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
379 (3)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
21
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
26b
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer
Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
gem. Art. 467 und 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
k.A. 36 (1) (c), 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
k.A. 48 (1)
k.A. 36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472
(11)
k.A. 36 (1) (c) , 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
k.A. 36 (1) (a), 472
(3)
k.A. 36 (1) (l)
k.A.
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
k.A. 481
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
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davon: …
27
Betrag der von den Posten des
zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das zusätzliche Kernkapital des
Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
28
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
29
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von
Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen
Kernkapital zählende Instrumente
des qualifizierten Kernkapitals
(einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen),
die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
vor regulatorischen Anpassungen
k.A. 481
k.A. 36 (1) (j)
0
20.186
k.A. 51, 52
k.A.
k.A.
k.A. 486 (3)
k.A. 483 (3)
k.A. 85, 86, 480
k.A. 486 (3)
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
k.A. 52 (1) (b), 56
37
Direkte und indirekte Positionen
(a), 57, 475 (2)
eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
k.A. 56 (b), 58, 475
38
Positionen in Instrumenten des
(3)
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche,
die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
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39
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
40
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
41
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h.
CRR-Restbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 472 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle
von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 475 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
k.A. 56 (c), 59, 60,
79, 475 (4)
k.A. 56 (d), 59, 79,
475 (4)
k.A.
k.A. 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
k.A. 477, 477 (3),
477 (4) (a)
k.A.
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Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG
k.A.
Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
k.A.
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
k.A.
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
k.A.
42
Betrag der von den Posten des
k.A.
Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des
k.A.
zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
44
k.A.
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
45
20.186
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
k.A.
46
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von
6.157
Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
k.A.
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
k.A.
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl.
nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen
und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
49
davon: von Tochterunternehmen
k.A.
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
1.402
7.559
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
41c
467, 468, 481
467
468
481
56 (e)
62, 63
486 (4)
483 (4)
87, 88, 480
486 (4)
62 (c) und (d)
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52
Direkte und indirekte Positionen
eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
54
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen
unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1.
Januar 2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug
zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr.
k.A. 63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
k.A. 66 (b), 68, 477
(3)
k.A. 66 (c), 69, 70,
79, 477 (4)
k.A.
k.A.
k.A. 66 (d), 69, 79,
477 (4)
k.A.
k.A. 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
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575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle
von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug
zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche
usw.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug
zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen
57
des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
58
Eigenkapital insgesamt (TC =
59
T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
k.A.
k.A. 475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4)
(a)
k.A.
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
k.A.
7.559
27.745
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR
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davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden,
indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des
zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche
usw.)
davon: …nicht von Posten des
Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. indirekte Positionen
in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche,
indirekte Positionen wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche
usw.)
Risikogewichtete Aktiva insge60
samt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
k.A. 472, 472 (5),
472 (8) (b), 472
(10) (b), 472
(11) (b)
k.A. 475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475
(4) (b)
k.A. 477, 477 (2) (b),
477 (2) (c), 477
(4) (b)
125.502
16,1 92 (2) (a), 465
16,1 92 (2) (b), 465
22,1 92 (2) (c)
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5,13 CRD 128, 129,
Institutsspezifische Anforderung
130
an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe
a, zuzüglich der Anforderungen
an Kapitalerhaltungspuffer und
antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für
systemrelevante Institute (G-SRI
oder A-SRI), ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
0,625
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,00
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,00
67
davon: Systemrisikopuffer
0,00 CRD 131
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder
andere systemrelevante Institute
(A-SRI)
11,6 CRD 128
68
Verfügbares hartes Kernkapital
für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und –puffer
162 36 (1) (h), 45,
72
Direkte und indirekte Positionen
46, 472 (10), 56
des Instituts in Kapitalinstrumen(c), 59, 60, 475
ten von Unternehmen der Fi(4), 66 (c), 69,
nanzbranche, an denen das Insti70, 477 (4)
tut keine wesentliche Beteiligung
hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
k.A. 36 (1) (i), 45,
73
Direkte und indirekte Positionen
48, 470, 472
des Instituts in Instrumenten des
(11)
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
k.A. 36 (1) (c), 38,
75
Von der künftigen Rentabilität
48, 470, 472 (5)
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergän-
64
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zungskapital
1.402 62
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen,
für die der Standardansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
1.402 62
77
Obergrenze für die Anrechnung
von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
k.A. 62
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen,
für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
k.A. 62
79
Obergrenze für die Anrechnung
von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1.
Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
k.A. 484 (3), 486 (2)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (3), 486 (2)
81
Wegen Obergrenze aus CET1
und (5)
ausgeschlossener Betrag (Betrag
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A. 484 (4), 486 (3)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (4), 486 (3)
83
Wegen Obergrenze aus AT1
und (5)
ausgeschlossener Betrag (Betrag
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
6.157 484 (5), 486 (4)
84
Derzeitige Obergrenze für T2und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
-1.124 484 (5), 486 (4)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausund (5)
geschlossener Betrag (Betrag
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
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