Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte zum 01.01.2010 Ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011 INHALTSVERZEICHNIS 1. HINWEISE ZUR ERÖFFNUNGSBILANZ...................................................... 1 1.1. Bilanzstichtag................................................................................................. 1 1.2. Beschlussfassung .......................................................................................... 1 1.3. Rechtsquellen der Bewertung ........................................................................ 1 1.4. Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz ...................................................... 1 1.5. Prüfung der Eröffnungsbilanz......................................................................... 1 2. GRUNDSÄTZE DER BEWERTUNG ............................................................. 2 2.1. Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung .................................................... 2 2.2. Ausübung der Grundsätze der Bewertung ..................................................... 3 3. ERÖFFNUNGSBILANZ................................................................................. 5 3.1. Gliederungsgrundsätze .................................................................................. 5 3.2. Eröffnungsbilanz (kurz) .................................................................................. 5 3.3. Eröffnungsbilanz (ausführlich)........................................................................ 6 3.4. Aktiva ............................................................................................................. 9 3.4.1. 3.4.2. 3.4.3. 3.4.4. 3.4.5. Immaterielles Vermögen ................................................................................ 9 Sachvermögen............................................................................................. 11 Finanzvermögen .......................................................................................... 16 Liquide Mittel................................................................................................ 17 Aktive Rechnungsabgrenzung ..................................................................... 17 3.5. Passiva ........................................................................................................ 18 3.5.1. 3.5.2. 3.5.3. 3.5.4. Nettoposition ................................................................................................ 18 Schulden ...................................................................................................... 21 Rückstellungen ............................................................................................ 25 Passive Rechnungsabgrenzung .................................................................. 27 I INDEX A Aktiva ....................................................................... 9 Aktive Rechnungsabgrenzung ........................... 17 Finanzvermögen................................................. 16 Immaterielles Vermögen...................................... 9 Liquide Mittel .................................................... 17 Sachvermögen.................................................... 11 Aktive Rechnungsabgrenzung ................................ 17 Anlagen im Bau ...................................................... 15 Anleihen.................................................................. 22 Anteile an verbundenen Unternehmen.................... 16 Ausleihungen .......................................................... 16 B Basis-Reinvermögen ............................................... 18 Bebaute Grundstücke .............................................. 11 Beiträge und ähnliche Entgelte ............................... 20 Beteiligungen .......................................................... 16 Betriebs- und Geschäftsausstattung ........................ 15 Bewertungsgrundsätze .............................................. 2 Bilanz........................................................................ 5 D Durchlaufende Posten ............................................. 24 E Empfangene Anzahlungen ...................................... 25 F Fahrzeuge................................................................ 14 Finanzvermögen...................................................... 16 Forderungen Forderungen aus Transferleistungen .................. 17 Öffentlich-rechtliche Forderungen ..................... 17 Sonstige privatrechtliche Forderungen............... 17 Liquiditätskredite .................................................... 22 Lizenzen.................................................................... 9 M Maschinen und technische Anlagen........................ 14 N Nettoposition........................................................... 18 P Passiva .................................................................... 18 Nettoposition ...................................................... 18 Passive Rechnungsabgrenzung .......................... 27 Rückstellungen................................................... 25 Schulden............................................................. 21 Passive Rechnungsabgrenzung ............................... 27 R Reinvermögen ......................................................... 18 Rücklagen ............................................................... 18 Rücklagen des außerordentl. Ergebnisses .......... 18 Rücklagen des ordentl. Ergebnisses ................... 18 Sonstige Rücklagen ............................................ 19 Zweckgebundene Rücklagen.............................. 19 Rückstellungen........................................................ 25 Pensionsrückstellungen ...................................... 25 Rückstellungen für Altersteilzeit........................ 26 S Sachvermögen......................................................... 11 Schulden.................................................................. 21 Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss................ 18 Sonderposten........................................................... 20 Sondervermögen ..................................................... 16 T G Transferverbindlichkeiten ....................................... 22 Gebäude .................................................................. 11 Gebührenausgleich.................................................. 20 Geleistete Anzahlungen .......................................... 15 U I Immaterielles Vermögen........................................... 9 Infrastrukturvermögen ............................................ 13 Investitionszuwendungen........................................ 10 Investitionszuwendungen (erhaltene) ..................... 20 J Jahresergebnis......................................................... 19 K Konzessionen ............................................................ 9 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ...................... 14 Unbebaute Grundstücke.......................................... 11 V Verbindlichkeiten aus … kreditähnlichen Rechtsgeschäften ...................... 22 Krediten für Investitionen .................................. 22 Lieferungen und Leistungen............................... 22 Schuldendiensthilfen .......................................... 23 Zuschüssen für laufende Zwecke ....................... 23 Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 23 Vorräte .................................................................... 15 W Wertpapiere............................................................. 16 L Liquide Mittel ......................................................... 17 II Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 1. Hinweise zur Eröffnungsbilanz 1.1. Bilanzstichtag Stichtag für die erste Eröffnungsbilanz ist der 01.01.2010. 1.2. Beschlussfassung Gem. Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2006 beschließt der Rat die erste Eröffnungsbilanz. Sie ist im Anhang zu erläutern. 1.3. Rechtsquellen der Bewertung NGO GemHKVO ÄnderungsG Ausf. Erlass Hinweise MI Hinweise MI WertV WertR 1.4. Niedersächsische Gemeindeordnung Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO -) Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften Ausführungserlass vom 04.12.2006 zu dem seit 01.01.2006 geltenden Gemeindehaushaltsrecht mit Mustern gem. § 142 Abs. 3 NGO und einer Abschreibungstabelle gem. § 47 Abs. 2 GemHKVO Hinweise der AG Umsetzung Doppik zu ausgewählten Themen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens Hinweise zu Fragen der Inventur, zur Inventurvereinfachung im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz Wertermittlungsverordnung Wertermittlungsrichtlinie nebst Anlage 7 - Normalherstellkosten Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz Ergibt sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse, dass in der Eröffnungsbilanz eine Bilanzposition, nicht oder nicht richtig angesetzt worden ist, wird der Wertansatz, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt, in der späteren (Schluss-) Bilanz nachgeholt oder berichtigt. Eine Berichtigung kann letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. 1.5. Prüfung der Eröffnungsbilanz Gem. Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2006 unterliegt die Eröffnungsbilanz der Prüfung. Die vorgelegte Fassung ist ein ungeprüfter Entwurf. Veränderungen und Ergänzungen, die sich im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lehrte ergeben, werden eingearbeitet. Die Beschlussfassung über die geprüfte Eröffnungsbilanz ist im I. Quartal 2012 vorgesehen. -1- Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 2. Grundsätze der Bewertung Die Bewertung aller Vermögensgegenstände und der Schulden erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe des § 96 Abs. 4 NGO i.V.m. §§ 42 ff. GemHKVO, dass heißt nach Anschaffungs- und Herstellungswerten. Die §§ 44 bis 46 GemHKVO enthalten Regelungen zur Bewertung (Bewertungsregeln). 2.1. Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung Folgende Grundsätze sind bei der Bilanzierung, Vermögensgegenstände und Schulden zu beachten: d.h. dem Erfassen aller Grundsatz der Vollständigkeit Gem. § 42 Abs. 1 GemHKVO sind in der Bilanz das Vermögen, die Nettoposition, die Schulden, die Rückstellungen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Maßgeblich für die Bilanzierung ist, dass der Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist. Wirtschaftliches Eigentum: Ein Vermögensgegenstand ist nach § 37 Abs. 1 GemHKVO bei der Inventur zu erfassen und zu bewerten, wenn die Kommune wirtschaftlicher Eigentümer (sinngemäße Anwendung des § 39 Abgabenordnung) ist. Wirtschaftliches Eigentum liegt vor, wenn eine eigentumsähnliche wirtschaftliche Sachherrschaft über einen Vermögensgegenstand besteht, wodurch ermöglicht wird, Dritte auf Dauer von der Nutzung auszuschließen. In aller Regel fallen rechtliches und wirtschaftliches Eigentum zusammen. Grundsatz der Stichtagsbezogenheit Die Bilanzen sind stichtagsbezogen auf den Stand eines Tages aufzustellen. Die erste Eröffnungsbilanz ist zum 01.01. des ersten doppischen Haushaltsjahres 2010 aufzustellen. Grundsatz des Saldierungsverbots Die einzelnen Posten der Aktivseite dürfen nicht mit den Posten der Passivseite verrechnet werden (§ 42 Abs. 2 GemHKVO). Grundsatz der Bilanzidentität Nach § 44 Abs. 2 GemHKVO müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Haushaltsjahres mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. Grundsatz der Einzelbewertung Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 44 Abs. 3 GemHKVO zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten. Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung ergeben sich aus zulässigen Vereinfachungsverfahren, § 46 GemHKVO. Grundsatz der Fortführung der Tätigkeit Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB analog, wonach die Verpflichtung zur Fortführung der Bewertung besteht. -2- Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Grundsatz der Bewertungsstetigkeit Gem. § 44 Abs. 5 GemHKVO sollen die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten werden. Ein späterer Wechsel der festgelegten Methoden ist ohne besonderen Grund nicht zulässig. Grundsatz der Vorsicht § 44 Abs. 4 GemHKVO schreibt vor, dass die Vermögensgegenstände und Schulden vorsichtig zu bewerten sind. Das Vermögen ist eher zu niedrig und die Schulden sind eher zu hoch zu bewerten. Grundsatz der Darstellungsstetigkeit Durch die verbindliche Vorgabe in § 54 GemHKVO zum Aufbau der Bilanz mit den einzelnen Bilanzpositionen ist die stets gleiche Darstellung gesichert. 2.2. Ausübung der Grundsätze der Bewertung Bei der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz wurden die Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Lehrte grundsätzlich unter Einbeziehung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Umsetzung Doppik“ und die Hinweise zur Inventur und Inventurvereinfachung beachtet und angewandt. Ferner erfolgt die Bewertung unter stetiger Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung. Aktiva: Das immaterielle Vermögen und Sachvermögen ist grundsätzlich zu Anschaffungsoder Herstellungswerten (AHW), vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Als Abschreibungsmethode findet ausschließlich die lineare Abschreibung Anwendung. Von der vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorgegebenen Abschreibungstabelle wurde grundsätzlich nicht abgewichen. Ausnahme bilden hier abweichende Abschreibungsdauern bei Gebäuden. Bei der Bewertung des mobilen Vermögens wurde entsprechend den Hinweisen zur Inventur auf die Erfassung von mobilen Vermögensgegenständen unter einem Netto-Anschaffungs- oder Herstellungswert von 5.000,00 € verzichtet. Vermögensgegenstände mit einem höheren Wert wurden zu fortgeführten Anschaffungsoder Herstellungswerten aktiviert. Die Bestände werden seit dem 01.01.2010 in der Anlagenbuchhaltung fortgeschrieben. Vermögensgegenstände, bei denen sich die Ermittlung der Anschaffungsoder Herstellungswerte als schwierig und zeitaufwändig erwiesen hat (insbesondere Gebäude und Infrastrukturvermögen), sind gem. § 96 Abs. 4 S. 3 NGO mit dem auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierten Zeitwert bewertet. Beim immateriellen Vermögen wurde das Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbenes und selbst erstelltes Vermögen, z.B. selbst erstellte Software, beachtet. Das Wahlrecht aus § 60 Abs. 5 GemHKVO hinsichtlich der Aktivierung geleisteter Investitionskostenzuweisungen und –zuschüsse, die bis zum 31.12.2009 gewährt wurden, wurde insoweit ausgeübt, dass die Investitionskostenanteile an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung bzw. ab 2005 an die Stadtwerke Lehrte GmbH -3- Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) aktiviert wurden. Darüber hinaus wurden Investitionskostenzuschüsse ab dem 01.01.2010 aktiviert, die über 10.000,00 € lagen. Das Wahlrecht hinsichtlich der Aktivierung des Umstellungsaufwandes aus Artikel 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften wurde insofern ausgeübt, dass eine Aktivierung nicht erfolgt. Die Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, sind gem. § 60 Abs. 6 GemHKVO mit den für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwerten bewertet. Entsprechende Abschläge gem. den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Inventurvereinfachung“ (z.B. für die Sanierung von Altlasten) wurden berücksichtigt. Bei der Bewertung des unbeweglichen Vermögens wurde der Grund und Boden vom jeweiligen Aufbau getrennt erfasst und bewertet. Grundstücke unterliegen nicht dem planmäßigen Werteverzehr, während Aufbauten abgeschrieben werden. Kunstgegenstände wurden entsprechend den Hinweisen zur Inventur mit ihrem Versicherungswert bewertet. Eine Abschreibung erfolgt nicht. Geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau sind nach den zum Bilanzstichtag geleisteten Nennbeträgen bewertet. Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Sondervermögen wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Ausleihungen sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Liquide Mittel sowie die aktive Rechnungsabgrenzung sind mit ihrem Nennwert ausgewiesen. PASSIVA: Die Sollfehlbeträge des Verwaltungshaushalts aus Vorjahren werden gem. Artikel 6 Absatz 8 Satz 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften in der ersten Eröffnungsbilanz als Minusbetrag ausgewiesen ohne sie mit dem Basisreinvermögen direkt zu verrechnen. Daher ist das Basisreinvermögen, welches sich aus dem Saldo der Aktivseite (Vermögen) und den Schulden (Fremdkapital) errechnet, um die übernommenen Fehlbeträge erhöht auszuweisen. Sonderposten, wie Investitionszuweisungen und –zuschüsse, Beiträge und ähnliche Entgelte, sowie erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten und sonstige Sonderposten sind, soweit möglich und in wirtschaftlich vertretbarem Aufwand leistbar, den einzelnen Investitionen für die sie empfangen wurden zugeordnet und analog der Abschreibung über den vom Land Niedersachsen vorgegebenen Nutzungszeitraum auf den Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz fortgeschrieben. Nicht zuzuordnende Investitionszuweisungen und –zuschüsse sind gem. des Hinweises des Landes Niedersachsen zur Inventur, Inventurvereinfachung und Bewertungsfragen (Stand 04.11.2009) über eine pauschalen Nutzungsdauer von 30 Jahren auf den Stichtag 01.01.2010 fortgeschrieben. Schulden und Verbindlichkeiten sind gem. § 96 Abs. 4 Satz 6 NGO i.V.m. § 45 Abs. 8 GemHKVO mit ihrem Rückzahlungswert ausgewiesen. Ein auf einem Geschäftskonto aufgenommener Liquiditätskredit wurde von der Aktivseite auf die Passivseite umgegliedert und unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. -4- Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist, sind gem. § 95 Abs. 2 NGO i.V.m. § 43 GemHKVO Rückstellungen gebildet worden. Der Wertansatz erfolgt in der Höhe, der nach vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig ist. 3. Eröffnungsbilanz 3.1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Eröffnungsbilanz entspricht den Vorgaben des § 54 GemHKVO sowie dem dazu vom Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichten Gliederungsschema. Das Wahlrecht nach § 142 Abs. 1 Nr. 8 NGO in Verbindung mit § 45 Abs. 5 GemHKVO zur Vermögenstrennung in realisierbares Vermögen und Verwaltungsvermögen wurde nicht ausgeübt. 3.2. Eröffnungsbilanz (kurz) 01.01.2010 -EuroAKTIVA 1. Immaterielles Vermögen 7.078.347,19 2. Sachvermögen 3. Finanzvermögen 4. Liquide Mittel 124.503,78 5. Aktive Rechnungsabgrenzung 774.848,31 175.739.633,88 24.173.855,97 Bilanzsumme 207.891.189,13 PASSIVA 1. Nettoposition 163.367.148,96 1.1 1.2 1.3 1.4 Basis-Reinvermögen Rücklagen Jahresergebnis Sonderposten 108.860.139,61 0,00 0,00 54.507.009,35 2. Schulden 22.361.841,05 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.3 2.4 2.5 Geldschulden Liquiditätskredite Geldschulden (ohne Liquiditätskredite) Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Transferverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten 21.976.211,26 4.216.456,76 17.759.754,50 0,00 78.438,89 14.984,84 292.156,06 3. Rückstellungen 22.040.691,53 4. Passive Rechnungsabgrenzung 121.557,59 Bilanzsumme 207.891.189,13 -5- Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 3.3. Eröffnungsbilanz (ausführlich) 01.01.2010 -EuroAKTIVA 1. Immaterielles Vermögen 1.1 Konzessionen 1.2 Lizenzen 7.078.347,19 0,00 411.937,37 002 Lizenzen 411.937,37 1.3 Ähnliche Rechte 0,00 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 004 geleistete Investitionszuwendungen 1.5 Aktivierter Umstellungsaufwand 1.6 Sonstiges immaterielles Vermögen 6.514.409,82 0,00 152.000,00 009 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachvermögen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 011 012 013 019 2.2 2.3 Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Grundstücke mit Wohnbauten Grundstücke mit sozialen Einrichtungen Grundstücke mit Schulen Grundstücke mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen Grund und Boden für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Bauten auf fremdem Grundstücken 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 56.382.323,93 10.480.703,17 26.339.946,78 1.480.002,51 385.349,29 195.100,00 195.100,00 Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge 061 Fahrzeuge 062 Maschinen 2.7 1.814.899,15 6.468.184,96 26.537.876,77 21.042.767,19 2.356.544,18 4.721.863,16 0,00 051 Kunstgegenstände 2.6 62.942.135,41 95.068.325,68 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsanlagen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 13.276.563,07 7.012.115,30 3.020.592,36 333.274,66 2.910.580,75 Infrastrukturvermögen 031 032 035 038 039 152.000,00 175.739.633,88 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 021 022 023 024 025 029 6.514.409,82 2.416.991,95 2.395.751,96 21.239,99 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere 611.047,29 071 Betriebsvorrichtungen 072 Betriebs- und Geschäftsausstattung 075 Sammelposten für bewegliche Vermögensgegenstände über 150 € bis 1.000 € 26.938,36 472.450,48 111.658.45 2.8 Vorräte 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 1.229.470,48 096 Anlagen im Bau 1.229.470,48 -6- Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 01.01.2010 -Euro3. Finanzvermögen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 24.173.855,97 1.027.185,38 101 Anteilsrechte an verbundenen Unternehmen 52.779,19 111 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.4 Ausleihungen 52.779,19 11.181.625,66 121 Sondervermögen 11.181.625,66 7.269.349,34 131 Ausleihungen 3.5 Wertpapiere 3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 7.269.349,34 0,00 1.955.098,72 151 Forderungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen 154 Sonstige Forderungen 159 Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen 3.7 Forderungen aus Transferleistungen 205.152,30 Sonstige privatrechtliche Forderungen 161 165 166 168 169 2.482.665,38 Forderungen aus privatrechtlichen Dienstleistungen Verschiedene Vorschüsse Versorgungsrücklage Vorsteuer Übrige privatrechtliche Forderungen 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände 4. Liquide Mittel 2.249.765,48 27.010,41 185.032,76 13.376,44 7.480,29 0,00 124.503,78 171 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten 173 Bargeld (Handvorschüsse) 5. 448.634,13 215.698,23 1.290.766,36 205.152,30 153 Forderungen aus Transferleistungen 3.8 1.027.185,38 Aktive Rechnungsabgrenzung 122.078,78 2.425,00 774.848,31 180 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) 774.848,31 Bilanzsumme 207.891.189,13 PASSIVA 1. Nettoposition 163.367.148,96 1.1 1.1.1 1.1.2 Basis-Reinvermögen Reinvermögen Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss (Minusbetrag) 108.860.139,61 110.616.074,22 -1.755.934,61 200 Basis-Reinvermögen 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 -1.755.934,61 Rücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Zweckgebundene Rücklagen Sonstige Rücklagen -7- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 01.01.2010 -Euro1.3 1.3.1 1.3.2 1.4 1.4.1 Jahresergebnis Fehlbeträge aus Vorjahren Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag mit Angabe des Betrages der Vorbelastung aus Haushaltsrechnung für Aufwendungen (in Klammern) Sonderposten Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.4.2 Beiträge und ähnliche Entgelte 211 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände Gebührenausgleich Bewertungsausgleich erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 1.4.6 Sonstige Sonderposten 54.507.009,35 40.930.970,81 40.930.970,81 12.750.542,56 212 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 1.4.3 1.4.4 1.4.5 0,00 0,00 0,00 12.750.542,56 0,00 0,00 656.193,89 215 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 656.193,89 169.302,09 219 Sonstige Sonderposten 169.302,09 2. Schulden 22.361.791,05 2.1 2.1.1 2.1.2 Geldschulden Anleihen Verbindlichleiten aus Krediten für Investitionen 21.976.211,26 0,00 17.759.754,50 2.1.3 Liquiditätskredite 2.1.4 2.2 Sonstige Geldschulden Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 231 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 17.759.754,50 4.216.456,76 171 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten 4.216.456,76 0,00 0,00 78.438,89 251 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 78.438,89 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 Transferverbindlichkeiten Finanzausgleichverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Zuschüssen für laufende Zwecke Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen Soziale Leistungsverbindlichkeiten 14.984,84 0,00 0,00 0,00 574,84 2.4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 2.4.6 2.4.7 Steuerverbindlichkeiten Andere Transferverbindlichkeiten 2.5 2.5.1 2.5.1.1 2.5.1.2 2.5.1.3 Sonstige Verbindlichkeiten Durchlaufende Posten Verrechnete Mehrwertsteuer Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer Sonstige durchlaufende Posten 265 Verbindlichkeiten aus sozialen Leistungen 266 Verbindlichkeiten aus Investitionszuschüssen 14.410,00 0,00 0,00 292.156,06 31.665.68 0,00 0,00 31.665,68 272 Durchlaufende Posten 2.5.2 2.5.3 2.5.4 574,84 14.410,00 31.665,68 Abzuführende Gewerbesteuer Empfangene Anzahlungen Andere sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 260.490,38 279 Sonstige Verbindlichkeiten 260.490,38 3. Rückstellungen 22.040.691,53 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 20.239.004,00 281 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 3.2 20.239.004,00 Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen 1.778.140,84 282 Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen 1.778.140,84 -8- Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 01.01.2010 -Euro3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 3.4 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener Abfalldeponien 0,00 3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 3.6 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 0,00 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen u. anhängigen Gerichtsverfahren 23.546,69 287 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen u. anhängigen Gerichtsverfahren 3.8 23.546,99 Andere Rückstellungen 0,00 289 Andere Rückstellungen 4. 0,00 Passive Rechnungsabgrenzung 121.557,59 290 Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 121.557,59 Bilanzsumme 207.891.189,13 Unter der Bilanz auszuweisen: Haushaltsreste des Verwaltungshaushalts Haushaltsreste des Vermögenshaushalts Bürgschaften Über das Haushaltsjahr hinaus gestundete Beträge 3.4. Aktiva 3.4.1. Immaterielles Vermögen 125.048,46 € 2.489.455,50 € 6.391.000,00 € 1.157.919,44 € Immaterielle Vermögensgegenstände sind körperlich nicht fassbar. Hierzu zählen z.B. Rechte, Software, Patente, Urheberrechte. Die Bewertung erfolgt nach Anschaffungswerten. Konzessionen Als Konzession wird die befristete oder unbefristete Verleihung eines besonderen Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache bezeichnet. Der Stadt Lehrte ist ein solches zu bilanzierendes Recht nicht eingeräumt. Lizenzen Mit einer Lizenz wird einem Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen eingeräumt. Hierzu zählen insbesondere käuflich erworbene EDV-Programme. Bei dem ausgewiesenen Bilanzwert in Höhe von 411.937,37 € handelt es sich ausschließlich um Werte aus Softwarelizenzen. -9- Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Ähnliche Rechte Ähnliche Rechte sind Rechte, die nicht unter Konzessions- oder Lizenzrechte fallen. Dies sind z.B. Grunddienstbarkeiten auf fremden Grund und Boden. Im Rahmen der Inventur wurden keine entgeltlich erworbenen „ähnlichen Rechte“ ermittelt. Geleistete Investitionszuweisungen und –zuschüsse Unter den geleisteten Investitionszuweisungen und –zuschüssen sind Finanzhilfen für Investitionen, die an den öffentlichen oder privaten Bereich geleistet wurden, auszuweisen. Gem. § 60 Abs. 5 GemHKVO besteht die Möglichkeit in der ersten Eröffnungsbilanz auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuweisungen und –zuschüsse zu verzichten. Grundsätzlich wurde daher auf die Aktivierung verzichtet. Ausnahme bilden hier, mit Blick auf die zu erstellende Konzernbilanz, die geleisteten Investitionskostenzuschüsse an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Ferner wurden Investitionskostenzuschüsse mit einem Wert von über 10.000 € ab dem Jahr 2000 aufgenommen. Von den ausgewiesenen 6.514.409,82 € entfallen 6.429.645,90 € auf die an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung geleisteten Investitionskostenzuschüsse. Bei dem verbleibenden Betrag von 84.763,92 € handelt es sich um Zuschüsse an Vereine. Aktivierter Umstellungsaufwand Hierzu zählen die Ausgaben des kameralen Verwaltungshaushaltes für die Umstellung auf das NKR (Anschaffungskosten für eine doppikfähige Software, zurechenbarer Personalaufwand, Aufwendungen für Beratungsleistungen), die bis zum Ende des letzten kameralen Haushaltsjahres anfallen. Nach Art. 6 Nr. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 darf der Umstellungsaufwand als Investition angesehen werden. Eine Pflicht zur Aktivierung besteht nicht. Die Stadt Lehrte hat sich dazu entschlossen, auf die Aktivierung des Umstellungsaufwandes zu verzichten. Sonstiges immaterielles Vermögen Hierunter fallen alle am Bilanzstichtag bestehenden immateriellen Vermögensgegenstände, die nicht den vorhergehenden Bilanzpositionen zugeordnet werden können. Hierzu zählen insbesondere Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Bei den ausgewiesenen 152.000,00 € handelt es sich um Investitionskostenzuschüsse zur Schaffung weiterer Krippenplätze. Die Zahlung erfolgte an Kirchengemeinden. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Krippen erfolgt eine Aktivierung unter den geleisteten Investitionskostenzuschüsse. - 10 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 3.4.2. Sachvermögen Im Gegensatz zum immateriellen Vermögen stellt das Sachvermögen materielle Vermögensgegenstände dar. In aller Regel unterliegen sie einer Abnutzung und werden daher über einen Nutzungszeitraum abgeschrieben (z.B. bei Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen, Mobiliar). Die Nutzungsdauer kann aber auch unbegrenzt sein. Dies ist insbesondere bei Grund und Boden der Fall. Eine Besonderheit der kommunalen Bilanz ist es, dass der Grund und Boden grundsätzlich zusammen mit den Gebäuden abgebildet wird. Eine Ausnahme bildet hier der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens. Der Wert des Sachvermögens beläuft sich bei der Stadt Lehrte auf insgesamt 175.739.633,88 € und macht somit 84,5 % des Bilanzvolumens aus. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Hierzu zählen im Eigentum befindliche unbebaute Bodenflächen einschließlich zugehöriger Oberflächengewässer. Nicht dazu gehören auf dem Boden befindliche Gebäude und andere Bauwerke. Der Grund und Boden umfasst: Grünflächen: In kommunalem Besitz befindlicher Grund und Boden, der als Parkanlage oder als sonstige Freizeit- und Erholungsfläche genutzt wird. Ackerland: Grund und Boden, der landwirtschaftlich oder gartenbaulich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt wird. Wald, Forsten: Grund und Boden, der forstwirtschaftlich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt wird. Sonstige unbebaute Grundstücke: Anderweitig nicht genannter Grund und Boden. Grundstücksgleiche Rechte: Diese stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden (z.B. Erbbaurechte, Abbaurechte, Wohnungseigentumsrechte) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bei den bebauten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Hierzu gehören insbesondere Wohnbauten, Kindergärten, Schulen, Feuerwehrgerätehäuser, Kultur-, Sport- und Freizeitgebäude sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude. Grundsätzlich sind Grundstücke mit ihrem Anschaffungswert Gem. § 60 Abs. 6 GemHKVO kann der Wert für Grundstücke, die vor erworben wurden, mit einem Zeitwert aktiviert werden, sofern die Anschaffungswerten unvertretbar aufwändig wäre. Dieser Zeitwert hat das Jahr 2000 geltenden Bodenwert (BRW) zu orientieren. zu aktivieren. dem Jahr 2000 Ermittlung von sich an dem für Unter Anwendung der BRW des Jahres 2000 und Beachtung der Hinweise zur Inventur beläuft sich der Wert aller Grundstücke auf 87.470.751,10 € und macht damit 49,8 % - 11 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) des Sachvermögens bzw. 42,1 % des Bilanzvolumens aus. Der Grundstückswert lässt sich wie folgt aufteilen: Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Grundstücke mit Infrastrukturvermögen 8.017.322,07 € 23.071.105,10 € 56.382.323,93 € Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sind grundsätzlich in ihrer Nutzung zeitlich nicht begrenzt und werden aus diesem Grund nicht abgeschrieben. Die Bewertung der Gebäude hat nach dem Wortlaut der NGO grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungswerten zu erfolgen. Sofern der historische Anschaffungs- und Herstellungswert nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln ist, gilt der auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert am Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz. Zur Ermittlung eines Zeitwertes kam das Sachwertverfahren nach § 21 Abs. 1 WertV zur Anwendung. Dabei werden die gewöhnlichen Herstellungskosten mit einer Bezugsgröße (Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt) vervielfacht. Die gewöhnlichen Herstellkosten lassen sich der Anlage 7 der WertR entnehmen. Sie sind nach Gebäudetypen differenziert und wurden im Auftrag des ehemaligen Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) von der Sächsischen Bauinstitut GmbH zur Verkehrswertermittlung ermittelt. Zur Rückindizierung ist auf den ermittelten Zeitwert ein Index anzuwenden. Es wurde dabei auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex zurückgegriffen. Es ergibt sich der rückindizierte Wiederbeschaffungszeitwert. Von diesem Wert wurden die Abschreibungen bis zum 31.12.2009 berechnet. Grundlage für die Berechnung ist die gewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Soweit es massive Gebäude betrifft, gibt der Gesetzgeber eine einheitliche Nutzungsdauer von 90 Jahren vor. Von dieser Vorgabe wurde bei der Bewertung insoweit abgewichen, dass die durchschnittliche Nutzungsdauer nach WertR zur Anwendung kam. Dies bedeutet kürzere Abschreibungsdauern. Hieraus ergeben sich niedrigere Vermögenswerte bei höheren Abschreibungen. Abweichend vom vereinfachten Verfahren wurden folgende Gebäude mit dem tatsächlichen Anschaffungswert aktiviert: Rathaus Feuerwehrgerätehaus Hämelerwald Jugendzentrum Nord (Aligser Weg) Mensa Einer Empfehlung aus den „Hinweisen zu Fragen der Inventur, zur Inventurvereinfachung im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz und zu Bewertungsfragen“ folgend, werden keine Instandhaltungsrückstellungen ausgewiesen. Ein ermittelter Reparaturstau wurde vom rückindizierten Zeitwert abgesetzt. - 12 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Die so ermittelten Werte für alle Gebäude belaufen sich auf 40.027.411,18 €. Dies entspricht 22,8 % des Sachvermögens bzw. 19,3 % des Bilanzvolumens. Der Wert der Gebäude lässt sich wie folgt aufteilen: Wohnbauten Soziale Einrichtungen (insbes. Kindertatgesstätten) Schulen (enthalten sind alle Sporthallen) Gebäude bei Sport- und Freizeiteinrichtungen Feuerwehrgerätehäuser Verwaltungsgebäude Friedhofsgebäude 1.228.277,25 € 4.984.015,56 € 19.771.540,51 € 8.600.554,50 € 1.556.494,08 € 3.730.148,41 € 156.380,87 € Infrastrukturvermögen Zum Infrastrukturvermögen zählen öffentliche Einrichtungen wie Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Tunnel, Friedhöfe und sonstige Bauten, soweit diese nicht Gebäuden zuzurechnen sind. Eine Besonderheit bei der Bewertung des Grund und Bodens bei Infrastrukturvermögen ergibt sich aus der faktischen Nichtveräußerbarkeit der auf den öffentlichen Zweck ausgerichteten Grundstücksflächen. Entsprechend den Hinweisen zur Inventur wurden diese Flächen mit 25 % des Bodenrichtwertes aus dem Jahr 2000 bewertet. Es handelt sich dabei um die höchstmögliche Bewertung. Die Bewertung des Straßenaufbaus wurde extern vergeben und erfolgte in einem vereinfachten Verfahren. Dabei sind die Straßen bewertet worden, die jünger als 25 Jahre sind. Es wurden fünf Zustandsklassen gebildet, die festlegen über welchen verbleibenden Zeitraum der ermittelte Wert noch abzuschreiben ist. Die Zuordnung einer Straße zu einer Zustandsklasse wurde anhand vereinbarter Kriterien vorgenommen. Der Aufbau wurde getrennt nach Straßenaufbau, Parkstreifen, Geh- / Radweg, befestigter Seitenstreifen und unbefestigter Seitenstreifen aufgemessen und bewertet. Durch diese Einteilung ist gewährleistet, dass unterschiedliche Herstellkosten berücksichtigt werden. Die durchschnittlichen Herstellkosten je m² bilden die Grundlage für die Bewertung. In den durchschnittlich ermittelten Kosten für den Straßenaufbau enthalten sind Kosten sogenannter Nebenanlagen, wie Verkehrszeichen, Baumschutzbügel und ähnlichem. Nicht enthalten und somit separat bewertet wurden Lichtsignalanlagen und Lärmschutzwände mit ihren ermittelten Herstellungswerten. Ferner ist die Straßenbeleuchtung separat bewertet worden. Neben den Straßen zählen auch die Verbindungswege zwischen den Ortsteilen (sog. Wirtschaftswege) zum Infrastrukturvermögen. Der Grund und Boden wurde hierbei mit dem Bodenrichtwert des Jahres 2000 für Ackerland bewertet. Eine Bewertung des Aufbaus erfolgte, soweit es sich um einen bituminösen Aufbau handelt. Als Grundlage für die Bewertung vorhandener Brücken und Tunnel diente das Brückenkataster. - 13 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Zu den Werten der Friedhöfe zählen neben dem Grund und Boden und den Friedhofskapellen (s.o.) sonstige Aufbauten wie Pumpen und Wege. Hierfür lagen Anschaffungs- oder Herstellungswerte aus der Kostenrechnung vor. Zu den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens zählen bei der Stadt Lehrte insbesondere die Rolltreppen und Aufzüge des Bahnhoftunnels. Insgesamt beläuft sich das Vermögen der Infrastruktur auf 95.068.325,68 €. Bereinigt um die oben ausgewiesenen Grundstückswerte, verbleibt ein Wert für Aufbauten in Höhe von 38.686.001,75 €. Dies entspricht 22,0 % des Sachvermögens und 18,6 % des Bilanzvermögens. Bauten auf fremdem Grund und Boden Diesem Bilanzposten sind Bauten zuzuordnen, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer des Grund und Bodens und der Kommune als Eigentümer der aufstehenden Bauten ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht wie bei den grundstücksgleichen Rechten ein dingliches Recht durch Grundbucheintrag besteht, sondern das Rechtsverhältnis für die aufstehenden Bauten mittels Vertrag geregelt ist. Typische Beispiele sind technische Betriebsvorrichtungen wie Trafo- oder Druckreglerstationen. Bei der Stadt Lehrte nicht von Bedeutung. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Hierzu zählen Objekte aller Art, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte und Kultur im öffentlichen Interesse liegt. Die Stadt Lehrte hat an dieser Stelle die Kunstsammlungen von Franz Belting und Alfred Mävers sowie Kriegerdenkmale auszuweisen. Da Kunstgegenstände in der Regel nur einen ideellen Wert besitzen ist die Bewertung zu einem Erinnerungswert möglich. Darüber hinaus ist die Heranziehung eines Versicherungswertes als Hilfswert zulässig. Die Kunstsammlungen wurden mit dem vorliegenden Versicherungswert bewertet. Die Kriegerdenkmale wurden in das Inventar ohne Wert aufgenommen. Kunstgegenstände unterliegen keiner Abschreibung. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Bei Maschinen und technischen Anlagen handelt es sich um Vorrichtungen aller Art, die dem Betriebszweck dienen, aber nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes oder Gebäudes sind. Grundsätzlich sind sie gem. § 96 NGO mit ihren Anschaffungskosten zu bilanzieren. Unter Beachtung der Hinweise zur Inventur, wurde auf die Erfassung beweglicher Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von unter 5.000,00 € einschließlich Umsatzsteuer verzichtet. Es verbleiben im Wesentlichen Vermögenswerte des städtischen Baubetriebsamtes und der Feuerwehr. Der Gesamtwert von 2.416.991,95 € verteilt sich dabei mit 2.398.751,96 € auf die vorhandenen Fahrzeuge und mit 21.239,99 € auf Maschinen und technische Anlagen. - 14 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung handelt es sich um Teile des beweglichen Vermögens, insbesondere Büroeinrichtungen und Einrichtungen von Schulen und Kindertagesstätten. Bei der Inventur wurde grundsätzlich auf die Hinweise zur Inventur zurückgegriffen und auf die Erfassung von Vermögensgegenständen unter 5.000 € einschließlich Umsatzsteuer verzichtet. Durch diese Vorgabe sind Einrichtungsgegenstände in den Schulen und Kindergärten nicht erfasst worden. Für das EDV-Inventar wurde ein Festwert gem. § 46 Abs. 1 GemHKVO ermittelt und aktiviert. Eine Abschreibung der als Festwert erfassten EDV-Ausstattung erfolgt nicht. Für die Abschreibung von beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffungsoder Herstellungswert 150 € ohne Umsatzsteuer übersteigen, aber 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen ist ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist im Haushaltsjahr der Bildung und den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel aufzulösen. Der ausgewiesene Sammelposten enthält die Vermögensgegenstände des Baubetriebsamtes und der Feuerwehr. Pflanzen und Tiere sind zu bilanzieren, sofern es sich um Zucht- und Milchvieh, Zugtiere, Obst- und Rebanlagen sowie sonstige Baumbestände und Sträucher handelt, die wiederholt Erzeugnisse liefern. Entsprechende Pflanzen und Tiere unterhält die Stadt Lehrte nicht. Vorräte Zum Vorratsvermögen gehören Grundsätzlich sind Vorräte im untergeordneter Bedeutung. Aus konsequent geführte Lagerhaltung Ausweis von Vorräten verzichtet. angestrebt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren. Rahmen der kommunalen Bilanzierung von diesem Grund und dem Umstand, dass eine nicht existiert wird zum jetzigen Zeitpunkt auf den Ein Ausweis von Vorräten wird für die Zukunft Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Unter geleisteten Anzahlungen werden Vorleistungen einer Kommune auf schwebende Geschäfte abgebildet. Es handelt sich dabei immer um Anzahlungen auf Vermögensgegenstände. Anzahlungen auf (Dienst-) Leistungen bzw. die Vorauszahlung für eine im Folgejahr zu erbringende (Dienst-) Leistung wird über die aktive Rechnungsabgrenzung erfasst. Die im laufenden Haushaltsjahr geleisteten Zahlungen auf Anschaffungs- und Herstellungswerte, die nach Fertigstellung auf die endgültige Anlage entsprechend der Verwendung (z.B. Kindergarten) umgebucht werden, werden zunächst als Anlage im Bau gebucht. Die Stadt Lehrte hat 1.229.470,48 € als Anlagen im Bau auszuweisen. - 15 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 3.4.3. Finanzvermögen Unter dem Finanzvermögen werden neben den liquiden Mitteln insbesondere die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Forderungen ausgewiesen. Anteile an verbundene Unternehmen Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune beteiligt ist und die voll zu konsolidieren sind. Dies ist der Fall, wenn die Kommune einen beherrschenden Einfluss ausübt. Die Beherrschung eines Unternehmens wird durch eine Beteiligungsquote von mehr als 50 % (Stimmrechtsmehrheit) dokumentiert. Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind die Anteile an der Lehrter Beteiligungsgesellschaft mbH auszuweisen. Der Wert von 1.027.185,38 € gliedert sich dabei in das Stammkapital mit 25.564,59 € und Anteile an der Kapitalrücklage in Höhe von 1.001.620,79 €. Beteiligungen Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht einer dauerhaften Verbindung gehalten werden. Die Stadt Lehrte hält zum Bilanzstichtag eine Beteiligung an der Stadtwerke Lehrte GmbH in Höhe von 51.129,19 € und Genossenschaftsanteile bei der Volksbank eG in Höhe von 1.650,00 €. In Summe sind somit 52.779,19 € auszuweisen. Sondervermögen mit Sonderrechnung Zum Sondervermögen mit Sonderrechnung gehören unter anderem die Eigenbetriebe. Somit hat die Stadt Lehrte das Stammkapital und die Rücklagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in Summe von 11.181.625,68 € zu aktivieren. Das Stammkapital beläuft sich dabei auf 1.540.000,00 €. Die zu aktivierenden Rücklagen betragen 9.641.625,68 €. Ausleihungen Unter den Ausleihungen werden langfristige Finanz- und Kapitalforderungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten ausgewiesen. Unter Ausleihungen werden dabei ausschließlich Forderungen verstanden, welche unter Hingabe von Kapital erworben wurden. Somit zählen Forderungen aus Lieferung und Leistung nicht zu den Ausleihungen, selbst dann nicht, wenn sie langfristig sind. Insgesamt belaufen sich die Ausleihungen zum Bilanzstichtag auf 7.269.349,34 €. Hierin enthalten ist mit 5.646.606,70 € ein Darlehen an die Lehrter Beteiligungsgesellschaft mbH. Wertpapiere Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum an einem Unternehmen, verbrieft. Wertpapiere sind insbesondere Anleihen, Pfandbriefe und Aktien. Die Stadt Lehrte hält keine Wertpapiere. - 16 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Öffentlich-rechtliche Forderungen Hierzu zählen die Forderungen einer Gemeinde, die auf Grundlage eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder einer Satzung erhoben wurden (Steuern, Gebühren, Beiträge) und zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen wurden. Zum Bilanzstichtag ist als öffentlich-rechtliche Forderung ein Betrag von 1.955.098,72 € auszuweisen. Forderungen aus Transferleistungen Zu Transferleistungen zählen im kommunalen Bereich Zahlungen, die ohne Gegenleistung erfolgen. Dies sind insbesondere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Sozialhilfe und Wohngeld. Zum Bilanzstichtag ist eine Forderung aus Transferleistungen in Höhe von 205.152,30 € auszuweisen. Sonstige privatrechtliche Forderungen Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem Anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Ein solches Schuldverhältnis kann sich aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzung einer Gesetzesvorschrift ergeben. Die privatrechtlichen Forderungen der Stadt Lehrte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 2.297.632,62 €. In dieser Summe enthalten ist eine Forderung in Höhe von 2.080.000,00 € aus dem Verkauf der städtischen Bäder. Sonstige Vermögensgegenstände Es handelt sich hierbei um eine Sammelposition für Ansprüche gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung, noch aus Transferleistungen, öffentlich-rechtlichen Tatbeständen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind. Beispielsweise sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen aus Schadenersatz auszuweisen. Entsprechende Forderungen bestanden bei der Stadt Lehrte zum Bilanzstichtag nicht. Ferner zählt die Versorgungsrücklage nach § 14 a Bundesbesoldungsgesetz zu den sonstigen Vermögensgegenständen. Diese stellt keine doppische Rücklage dar, sondern eine Finanzanlage. Diese Versorgungsrücklage ist mit einem Betrag von 185.032,76 € auszuweisen. 3.4.4. Liquide Mittel Als liquide Mittel sind die zum Bilanzstichtag in Form von Bar- oder Buchgeld vorhandenen Zahlungsmittel zu erfassen. Die Stadt Lehrte verfügt über fünf Geschäftskonten, die zum Bilanzstichtag ein Guthaben von 122.078,78 € ausweisen. Ein zum Stichtag aufgenommener Kassenkredit ist auf der Passivseite ausgewiesen. Zu den liquiden Mitteln zählen weiterhin Tages- und Festgelder. Entsprechende Einlagen gab es zum Zeitpunkt der ersten Eröffnungsbilanz nicht. 3.4.5. Aktive Rechnungsabgrenzung Diese Bilanzposition weist vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen aus, die in der folgenden Periode Aufwand bedeuten. Ziel ist es, Aufwendungen und Erträge den einzelnen Haushaltsjahren periodengerecht durch Abgrenzung zuzuordnen. Dies sind im Wesentlichen die Bezüge der Beamten und Beamtinnen für den Monat Januar, sowie die für den Monat Januar gezahlten Sozialleistungen wie Sozialhilfe und Wohngeld. - 17 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 3.5. Passiva 3.5.1. Nettoposition Die Nettoposition in Höhe von 163.367.148,96 € stellt das „kommunale Eigenkapital“ dar, welches sich als Saldo aus der Aktivseite (Vermögen) und den Schulden (Fremdkapital) errechnet. Dieses untergliedert sich wiederum in die Positionen „BasisReinvermögen“, „Rücklagen“, „Jahresergebnis“ und „Sonderposten“. Basis-Reinvermögen Unter dem Basis-Reinvermögen, das sich auf einen Bilanzwert von 108.860.139,61 € beläuft, versteht man das eigentliche „kommunale Eigenkapital“, da es sich hierbei um die Restgröße handelt, die sich aus dem „Reinvermögen“ und dem „Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss (als Minusbetrag)“ zusammensetzt. Reinvermögen Der Bilanzwert des Reinvermögens entsteht bei der Verrechnung der Vermögens- und Schuldenwerte und Sonderposten und beträgt zum Stichtag 01.01.2010 in der Eröffnungsbilanz 110.616.074,22 €. Davon sind 109.402.260,44 € tatsächliches Reinvermögen aus der Verrechnung der Vermögens- und Schuldenwerte. Weiterhin sind Sonderposten, welche aus erhaltenen Investitionszuweisungen und -zuschüssen für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände (Grundstücke) ebenfalls unter dem Reinvermögen auszuweisen sind, in Höhe von 1.213.813,78 € im Bilanzwert der ersten Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 enthalten. Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss (Minusbetrag) Unter der Position des Basis-Reinvermögens ist ein Sollfehlbetrag aus kameralem Vorjahresabschluss in Höhe von 1.755.934,61 € als Minusbetrag in der Bilanz auszuweisen und als Minderung des Basis-Reinvermögens zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um den Fehlbetrag des Verwaltungshaushalts aus dem letzten kameralen Abschluss zum 31.12.2009 der Stadt Lehrte. Rücklagen Als Rücklagen sind unter dieser Position „Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“, „Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses“, sowie „Bewertungsrücklagen“, „Zweckgebundene Rücklagen“ und „Sonstige Rücklagen“ auszuweisen. Zum Stichtag 01.01.2010 sind für die Stadt Lehrte keine Rücklagen in die erste Eröffnungsbilanz einzustellen. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Da es sich um die erste Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte zum Stichtag 01.01.2010 handelt, wurde noch kein Jahresabschluss mit Feststellung eines ordentlichen Ergebnisses, welches im Falle eines Überschusses hier einzustellen wäre, gefertigt. Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Auch ein hier einzustellender Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses ist aufgrund dessen, das es sich hierbei um die erste Eröffnungsbilanz zum Stichtag - 18 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) 01.01.2010 handelt und somit noch kein Jahresabschluss mit Feststellung eines außerordentlichen Ergebnisses vorliegt, ebenfalls noch nicht vorhanden. Zweckgebundene Rücklagen Neben der Rücklage von Überschüssen kann die Kommune für bestimmte Zwecke Rücklagen bilden. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen können allerdings nicht aus dieser Rücklage finanziert werden, da sie die tatsächlich benötigten Finanzmittel nicht zur Verfügung stellt. Unter eine zweckgebundene Rückstellung fällt zum Beispiel das Kapital einer rechtlich unselbständigen Stiftung, das gesondert auszuweisen ist und nicht zur Deckung negativer Ergebnisse der Kernverwaltung eingesetzt werden darf. Des Weiteren können Zuwendungen, die die Kommune von Dritten erhalten hat und deren Verwendungszweck noch nicht feststeht, vorerst hier verbucht werden, da diese an keiner anderen Stelle der Bilanz verbucht werden kann. Ist diese Zuwendung eventuell noch mit einer Auflage oder Bedingung verbunden, so kann sie so lange die Rückzahlungsverpflichtung besteht als zweckgebundene Rücklage verbucht werden. Bei der Stadt Lehrte bestehen keine zweckgebundenen Rücklagen zum Stichtag 01.01.2010. Sonstige Rücklagen Weitere freiwillige Rücklagen, die nicht unter eine der vorgenannten Bilanzpositionen fallen, können hier eingestellt werden. Die Stadt Lehrte weist zum 01.01.2010 keine sonstigen Rücklagen aus. Jahresergebnis Diese Bilanzposition ermittelt sich aus dem Abschluss der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres. Da es sich hierbei um die erste Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte handelt und das erste doppische Haushaltsjahr mit dem Stichtag der Eröffnungsbilanz beginnt, sind hier auszuweisende Fehlbeträge und/oder Überschüsse bislang noch nicht vorhanden. Fehlbeträge aus Vorjahren Wurden in den doppischen Jahresabschlüssen der Vorjahre Fehlbeträge ermittelt, sind diese unter der Bilanzposition Fehlbeträge aus Vorjahren auszuweisen. Da es sich hierbei um die erste doppische Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte handelt und somit kein doppischer Jahresabschluss mit Fehlbeträgen vorliegen kann, ist hier kein Betrag auszuweisen. Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag mit Angabe des Betrages der Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen (in Klammern) Im Rahmen des Abschlusses der Ergebnisrechnung im Jahresabschluss wird der Jahresüberschuss oder –fehlbetrag des Vorjahres hier ausgewiesen. Ein doppischer Jahresabschluss wurde vor dem Stichtag 01.01.2010 noch nicht gefertigt, da es sich hier um die erste doppische Eröffnungsbilanz handelt und der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2009 mit einem kameralen Fehlbetrag unter der Bilanzposition 1.1.2 Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss ausgewiesen wird. - 19 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Sonderposten Unter der Position Sonderposten werden empfangene Investitionszuweisungen und -zuschüsse, Beiträge die im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen erhoben wurden, Gebühren aus Kostenüberdeckungen und sonstige Sonderposten zum Stichtag 01.01.2010 mit einem kumulierten Bilanzwert in Höhe von insgesamt 54.507.009,35 € ausgewiesen. Die Bilanzdarstellung erfolgt nach der Art des Sonderpostens, der nach der Herkunft bzw. des Verwendungszwecks gebildet wird, in „Investitionszuweisungen und – zuschüssen“, „Beiträge und ähnliche Entgelte“, „Gebührenausgleich“, „Bewertungsausgleich“, „erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten“ und „sonstige Sonderposten“. Zur Ermittlung des Bilanzansatzes für die erste Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 wurden die Hinweise des Landes Niedersachsen zur Inventur, Inventurvereinfachung und Bewertungsfragen (Stand 04.11.2009) herangezogen. Empfangene Investitionszuweisungen und –zuschüsse aus vorangegangenen Haushaltsjahren wurden somit bis ins Jahr 1974 aufgelistet und den jeweiligen Investitionen zugeordnet. Erhaltene Investitionszuweisungen und –zuschüsse Sonderposten aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen für abnutzbare Vermögensgegenstände werden analog der Abschreibung, für die die Investitionszuweisungen und –zuschüsse empfangen wurden, über die jeweilige Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst und betragen zum Stichtag 01.01.2010 einen Bilanzwert von 40.930.970,81 €. War eine Zuordnung nicht oder nur mit hohem, unwirtschaftlichen Aufwand möglich werden die Sonderposten gem. des Hinweises des Landes Niedersachsen zur Inventur, Inventurvereinfachung und Bewertungsfragen (Stand 04.11.2009) über eine pauschale Nutzungsdauer von 30 Jahren aufgelöst. Beiträge und ähnliche Entgelte Die Bildung von Sonderposten für Beiträge resultiert daraus, dass Kommunen nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge erheben dürfen. Der kumulierte Bilanzansatz in Höhe von 12.750.542,56 € beinhaltet daher Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, die gem. der vom Land Niedersachsen vorgegebenen Nutzungsdauer für Straßen über 25 Jahre aufgelöst werden. Da die Zuordnung der bis ins Jahr 1974 aufgelisteten Beiträge zu einzelnen Investitionsmaßnahmen nicht oder nur mit hohem unwirtschaftlichen Aufwand möglich ist, die Nutzungsdauer allerdings auf 25 Jahre bestimmt werden konnte, ist lediglich der Aktivierungszeitpunkt zur Auflösung des Sonderpostens pauschal auf das Jahr, in dem die Beiträge eingegangen sind, festgelegt worden. Gebührenausgleich Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten empfangene Gebührenüberdeckungen aus Benutzungsgebühren von öffentlichen Einrichtungen. Der somit entstandene Gebührenüberschuss ist seitens der kommunalen Einrichtung nicht frei zu verwenden, sondern an den Gebührenzahler zu erstatten. Diese Verpflichtung zur - 20 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) späteren Rückführung des Überschusses an den Beitragszahler wird als Sonderposten ausgewiesen. Die Stadt Lehrte hat in der ersten Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 keine empfangenen Gebührenüberdeckungen (-überschüsse) zu verzeichnen. Bewertungsausgleich Ein Bewertungsausgleich ist gem. NGO auszuweisen, wenn Vermögen nicht mit den Anschaffungs- oder Herstellungswerten, die auch durch rückindizierte Zeitwerte ermittelt werden können, sondern dem Zeitwert selbst als Bilanzwert angesetzt werden. Die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem fortgeführten oder rückindizierten Anschaffungs- oder Herstellungswert ist als Bewertungsausgleich zu passivieren und über die Nutzungsdauer des Vemögensgegenstandes aufzulösen. Die Stadt Lehrte hat ihr Vermögen ausschließlich mit fortgeführten oder rückindizierten Anschaffungs- oder Herstellungswerten bewertet. Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Sonderposten in Höhe von 656.193,89 € sind empfangene Investitionszuweisungen und –zuschüsse eingestellt, die die Kommune für noch nicht abgeschlossene oder noch nicht aktivierte Investitionsmaßnahmen bereits erhalten hat. Mit der Aktivierung des Anlageguts ist der Betrag auf den Sonderposten umzubuchen und über den Nutzungszeitraum des Vermögensgegenstandes analog der Abschreibung aufzulösen. Sonstige Sonderposten Hierunter sind sämtliche Sonderposten auszuweisen, deren Sachverhalte in keiner der vorgenannten Bilanzpositionen zu verbuchen sind. Darunter fallen beispielsweise Sonderposten für den Kostenersatz für Haus- und Grundstücke (§ 8 NKAG), für die Ablösung von Einstellplätzen (§ 47a Niedersächsische Bauordnung - NBauO), für die Ablösung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§§ 135a bis 135c Baugesetzbuch – BauGB) sowie für Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (§§ 154 und 155 BauGB). Der kumulierte Bilanzwert zum Stichtag 01.01.2010 von 169.302,09 € beinhaltet ausschließlich gezahlte Beträge für die Ablösung von Einstellplätzen. 3.5.2. Schulden Dieser Bilanzposten in Höhe von 22.361.841,05 € beinhaltet alle zum Stichtag 01.01.2010 dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehende Geldschulden und Verbindlichkeiten. Dazu zählen im Einzelnen „Geldschulden“, „Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, „Transferverbindlichkeiten“ und „sonstigen Verbindlichkeiten“. Schulden sind gem. der NGO und der GemHKVO einzeln zu bewerten und grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Geldschulden Der Bilanzwert der Geldschulden von 21.976.211,26 € beinhaltet „Anleihen“, „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“, „Liquiditätskredite“ und „sonstige Geldschulden“. - 21 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Anleihen Anleihen ist der Oberbegriff für die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) bei denen die Rechte der Gläubiger verbrieft werden. Es handelt sich dabei um mittel- und langfristiges Fremdkapital welches die Stadt Lehrte zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 nicht besitzt. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Unter der Position Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von 17.759.754,50 € sind sämtliche Finanzvorfälle aufgeführt, bei denen der Stadt Lehrte von einem Dritten Geldwerte, in der Regel gegen Entgelte in Form von Zinsen, überlassen wurden. Dabei handelt es sich gem. der gesetzlichen Vorgabe der NGO ausschließlich um Kredite, die für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Liquiditätskredite Die Liquiditätskredite von 4.216.456,76 € sind ebenfalls von Dritten erhaltene Geldwerte, die in der Regel gegen Entgelte in Form von Zinsen überlassen werden. Sie dienen gem. NGO als letztes Mittel zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität, damit Kommunen jederzeit die rechtzeitige Auszahlung leisten können. Der Höchstbetrag, bis zu dem eine Kommune Liquiditätskredite aufnehmen darf, wird in der Haushaltssatzung festgelegt. Sonstige Geldschulden Hierunter sind der Kommune langfristig zur Verfügung gestellte Geldbeträge, die in der Regel gegen Entgelte in Form von Zinsen überlassen wurden und nicht unter die Bilanzposten der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und der Liquiditätskredite zu verbuchen sind, einzustellen. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag 01.01.2010 neben Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten keine weiteren sonstigen Geldschulden. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Unter diese Bilanzposition sind Finanzvorfälle zu fassen die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen. Es handelt sich dabei um Finanzierungsinstrumente, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung auslösen. Hierzu zählen insbesondere Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder und Leasinggeschäfte. Zum Stichtag 01.01.2010 hat die Stadt Lehrte keine kreditähnlichen Rechtsgeschäfte vorliegen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 01.01.2010 betragen 78.438,89 € und ergeben sich aus vor dem Stichtag bereits erfassten Rechnungen deren Zahlungstermine nach dem Stichtag 01.01.2010 liegen. Diese Rechnungen resultieren überwiegend aus der Verpflichtung aus einem Kauf-, Werk-, Dienst- oder ähnlichem Vertrag. Transferverbindlichkeiten Der als Transferverbindlichkeit eingestellte Bilanzwert von 14.984,84 € beinhaltet Verbindlichkeiten, die nicht aus einem Leistungstausch resultieren. Sie sind vielmehr das „Gegenstück“ zu den Transferforderungen und setzen sich aus den Positionen - 22 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) „Finanzausgleichsverbindlichkeiten“, „Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke“, „Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen“, „Sozialen Leistungsverbindlichkeiten“, „Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen“, „Steuerverbindlichkeiten“ und „Anderen Transferverbindlichkeiten“ zusammen. Finanzausgleichsverbindlichkeiten Ist die Verpflichtung aus dem Finanzausgleich für das abgelaufene Jahr zum Stichtag 01.01.2010 noch nicht liquiditätswirksam abgeflossen, so ist dieser unter der Bilanzposition der Finanzausgleichsverbindlichkeiten auszuweisen. Die Stadt Lehrte hatte zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 keine Finanzausgleichsverbindlichkeiten aus dem Vorjahr einzustellen. Verbindlichkeiten aus Zuschüssen für laufende Zwecke Dritten verpflichtend zugesagte Zuschüsse für laufende Zwecke des Vorjahres, die zum Stichtag 01.01.2010 noch nicht liquiditätswirksam abgeflossen sind, sind hier als Verbindlichkeit auszuweisen. Für die erste Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 liegen diese Verbindlichkeiten bei der Stadt Lehrte nicht vor. Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen Schuldendiensthilfen, die Dritten vor dem Stichtag 01.01.2010 bereits zugesagt, allerdings noch nicht liquiditätswirksam abgeflossen sind, werden als Verbindlichkeiten der Schuldendiensthilfe in der ersten Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Die Stadt Lehrte ist eine Verpflichtung zur Schuldendiensthilfe, die zum Stichtag 01.01.2010 noch nicht liquiditätswirksam abgeflossen ist, nicht eingegangen. Soziale Leistungsverbindlichkeiten Unter der Bilanzposition der Sozialen Leistungsverbindlichkeiten in Höhe von 574,84 € ist die Stadt Lehrte vor dem Stichtag 01.01.2010 eine Verpflichtung zur Zahlung einer sozialen Leistung, wie zum Beispiel der Jugend- und Sozialhilfe, nach dem Wohngeld-, Asylbewerberleistungs- oder dem Unterhaltssicherungsgesetz eingegangen, die erst nach dem Stichtag liquiditätswirksam wird. Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen Dritten zugesagte Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen mit einem Bilanzansatz von 14.410,00 € sind unter der Position Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen auszuweisen, da sie vor dem Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 zugesagt, aber erst nach dem Stichtag liquiditätswirksam abgeflossen sind. Steuerverbindlichkeiten Hier auszuweisende Verbindlichkeiten an die Finanzbehörden wie KFZ-Steuer, Grundsteuer und andere Steuern, die vor dem Stichtag 01.01.2010 entstanden aber liquiditätswirksam erst nach dem Stichtag abgeflossen sind, sind bei der Stadt Lehrte nicht vorhanden. - 23 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Andere Transferverbindlichkeiten Transferverbindlichkeiten, die nicht unter eine der vorgenannten Positionen der Transferverbindlichkeiten zu erfassen sind, sind hier auszuweisen. Zum Stichtag 01.01.2010 hat die Stadt Lehrte keine anderen Transferverbindlichkeiten zu verbuchen. Sonstige Verbindlichkeiten Die Bilanzposition der Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 292.156,06 € beinhaltet alle sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die nicht einem der vorgenannten Verbindlichkeitsposten zuzuordnen sind. Sie untergliedert sich in die Positionen „Durchlaufende Posten“, „Abzuführende Gewerbesteuer“, „Empfangene Anzahlungen“ und „Andere sonstige Verbindlichkeiten“. Durchlaufende Posten Unter den durchlaufenden Posten von 31.665,68 € versteht man Einnahmen, die im Namen und für Rechnung eines Dritten von der Kommune erzielt, bis zum Bilanzstichtag 01.01.2010 an den Dritten aber noch nicht ausgezahlt sind. Diese Beträge beeinflussen nicht das Ergebnis einer Kommune. Zu den durchlaufenden Posten gehören insbesondere die „verrechnete Mehrwertsteuer“, die „Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer“ sowie „sonstige durchlaufende Posten“. Verrechnete Mehrwertsteuer Die hier ausgewiesenen Beträge resultieren aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung vor dem Stichtag 01.01.2010 und der Umsatzsteuererklärung des Vorjahres und zeigen die noch zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge von Betrieben gewerblicher Art (BgA) an, die bei der Stadt Lehrte zum Stichtag 01.01.2010 nicht vorhanden sind. Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer Die aufgrund der Lohnsteueranmeldung des letzten Monats des Vorjahres noch nicht gezahlten Lohn- und Kirchensteuerbeträge zum Stichtag 01.01.2010 sind hier zu verbuchen. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 keine noch nicht abgeführten Lohn- und Kirchensteuerbeträge aus Vorjahren. Sonstige durchlaufende Posten Der Bilanzansatz für sonstige durchlaufende Posten in Höhe von 31.665,68 € ist als durchlaufender Posten zu verbuchen, dabei aber weder der verrechneten Mehrwertsteuer, noch der abzuführenden Lohn- und Kirchensteuer zuzuordnen, so dass es sich um sonstige durchlaufende Posten wie zum Beispiel KFZ-Gebühren und Abfallgebühren zum Stichtag 01.01.2010 handelt. Abzuführende Gewerbesteuer Die durch Bescheid vom Finanzamt festgesetzten abzuführenden Gewerbesteuerumlagen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz und Verbindlichkeiten von Betrieben gewerblicher Art (BgA) aus Gewerbesteuer ist in der ersten Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 auszuweisen. Betriebe gewerblicher Art und somit daraus bestehende Gewerbesteuerumlagen und -verbindlichkeiten sind zum Stichtag bei der Stadt Lehrte nicht vorhanden. - 24 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Empfangene Anzahlungen Empfangene Anzahlungen sind bereits eingegangene Zahlungen für Lieferungen und Leistungen der Kommune, die zum Bilanzstichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 noch nicht ausgeführt sind. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag keine Anzahlungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen erhalten. Andere sonstige Verbindlichkeiten Unter der Position andere sonstige Verbindlichkeiten ist ein Bilanzwert in Höhe von 260.490,38 € verbucht, der nicht unter einer der vorgenannten Bilanzpositionen der sonstigen Verbindlichkeiten aufzuführen ist. Dies sind unter anderem auch Beträge der Rechnungsabgrenzung, die als sonstige Verbindlichkeiten zur Buchung periodengerecht zugeordneter Aufwendungen im Vorjahr eingestellt und deren Zahlung nach dem Stichtag 01.01.2010 erfolgt. 3.5.3. Rückstellungen Die Rückstellungen in Höhe von 22.040.691,53 € beinhalten gem. den Vorschriften der GemHKVO Beträge, die für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und für ungewisse Verbindlichkeiten ermittelt wurden. Sie werden für periodengerecht verbuchte Verbindlichkeiten oder Aufwendungen gebildet, deren Fälligkeit oder deren Höhe aber noch ungewiss ist und ergänzen damit die Verbindlichkeiten des langfristigen Fremdkapitals. Unter dieser Position sind „Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen“, „Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen“, „Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung“, „Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener Abfalldeponien“, „Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten“, „Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“, „Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren“ und „Andere Rückstellungen“ enthalten. Sämtliche Rückstellungen sind gem. GemHKVO mit dem Wert anzusetzen, der nach vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig ist. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Pensionsrückstellungen für aktive Beschäftigte, wie auch für Versorgungsempfänger, sind gem. GemHKVO für während der aktiven Beschäftigungszeit erworbene Ansprüche auf Versorgung periodengerecht zu bilden. Weitere Ansprüche, wie zum Beispiel aus der Beihilfe, sind ebenfalls als Rückstellung unter dieser Position auszuweisen. Der Bilanzwert in Höhe von 20.239.004,00 € beinhaltet somit Pensionsund Beihilferückstellungen zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010. Die Ansprüche der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger bestehen grundsätzlich gegenüber der Kommune als Dienstherr, auch wenn eine Versorgungskasse zwischengeschaltet wurde. Die Berechnung der jeweiligen Pensions- und Beihilferückstellungen erfolgt jedes Jahr zum Stichtag 31.12. durch die Niedersächsische Versorgungskasse, indem der Barwert im Teilwertverfahren nach den Vorgaben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport für die Pensionsrückstellungen ermittelt und der Kommune mitgeteilt wird. Die Beihilferückstellungen sind mit einem ebenfalls vorgegebenen Hebesatz auf den ermittelten Barwert der Pensionsrückstellungen zu berechnen. - 25 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) Zum Stichtag 01.01.2010 beträgt der Anteil der Pensionsrückstellung am Bilanzwert 18.038.328,00 €. Die Beihilferückstellungen betragen somit den Restanteil von 2.200.676,00 €. Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen Die Bilanzposition der Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen weist einen Betrag von 1.778.140,84 € aus und beinhaltet neben den bereits aufgeführten Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit auch Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Überstunden. Bei der Ermittlung der Rückstellungswerte wurden alle dem Dienstherren Stadt Lehrte zugehörigen Mitarbeiter berücksichtigt. Dazu gehören auch die mit Gestellungsvertrag an die Agentur für Arbeit und an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung „ausgeliehenen“ Mitarbeiter. Diese Rückstellungen werden gebildet, um eine periodengerechte Abgrenzung der durch die Verpflichtung entstandenen Aufwendungen vorzunehmen. Die Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit haben zum Stichtag 01.01.2010 einen Wert von 737.939,54 €. Sämtliche Altersteilzeitvereinbarungen der Stadt Lehrte wurden nach dem Blockmodell geschlossen, welches eine aktive Arbeitsphase und eine passive Arbeitsphase beinhaltet. Die in der aktiven Arbeitsphase für die passive Arbeitsphase „angesparten“ Lohn- und Gehaltsaufwendungen sind als Rückstellung in die Bilanz einzustellen. Die Rückstellungsbeträge der geschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen zur ersten Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 wurden dabei auf den Stichtag berechnet. Eine Rückstellung in Höhe von 835.412,48 € ist zum Stichtag 01.01.2010 für nicht in Anspruch genommenen Urlaub berechnet worden. Durch die gesetzlichen Vorgaben des Jahresanspruchs eines Mitarbeiters besteht eine Verpflichtung die dabei einen Aufwand für die Kommune darstellt, der dem jeweiligen Jahr periodengerecht zuzuordnen ist. Dabei wurden die tatsächlich nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage mit den von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) jährlich bezifferten pauschalen Personalkosten der jeweiligen Entgelt- oder Besoldungsgruppe je Mitarbeiter der Stadt Lehrte einzeln berechnet. Die Rückstellungen für geleistete Überstunden in Höhe von 204.778,82 € beinhalten alle zum Stichtag 01.01.2010 durch die Mitarbeiter der Stadt Lehrte geleisteten Überstunden, ohne die Berücksichtigung eventuell vorhandener Minusstunden. Bereits geleistete Überstunden stellen eine Verpflichtung von Personalaufwand dar, der dem Entstehungsjahr periodengerecht zuzuordnen ist. Die zum Stichtag 01.01.2010 tatsächlich vorhandenen Überstunden wurden mit den von der KGSt jährlich bezifferten pauschalen Personalkosten der jeweiligen Entgelt- oder Besoldungsgruppe des jeweiligen Mitarbeiters der Stadt Lehrte ermittelt. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Wurden im laufenden Haushaltsjahr notwendige Aufwendungen für die Instandhaltung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nicht vorgenommen, so sind Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung zu bilden. Gem. den Hinweisen der Arbeitsgruppen „Inventurvereinfachung“ und „Umsetzung Doppik“ des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens wird empfohlen keine Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen in der ersten Eröffnungsbilanz auszuweisen. Der beim Vermögen der Stadt Lehrte vorhandene Instandhaltungsrückstau wurde daher direkt in die Bewertung der - 26 - Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011) betroffenen Vermögensgegenstände einbezogen und führte soweit vorhanden zu niedrigeren Bilanzansätzen auf der Aktivseite. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener Abfalldeponien Für zukünftige Verpflichtungen zur Rekultivierung und Nachsorge geschlossener Abfalldeponien, zu denen die Kommune als Betreiber per Gesetz verpflichtet ist, sind Rückstellungen einzustellen. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag 01.01.2010 keine geschlossenen Abfalldeponien, bei denen noch offene Verpflichtungen zur Rekultivierung und Nachsorge bestehen. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten Aufwendungen, im Zusammenhang mit der Sanierung von Altlasten sind gem. GemHKVO als Rückstellung in die Bilanz einzustellen, soweit ein Sanierungsbedarf besteht. Zum Stichtag 01.01.2010 besteht kein Sanierungsbedarf bei der Stadt Lehrte. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen Unter dieser Bilanzposition sind Rückstellungsbeträge im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen zu verbuchen, um die im Vorjahr angefallenen Finanzausgleichsleistungen und Steuern, deren Höhe noch nicht bekannt ist, zu verbuchen. Solche Finanzvorfälle sind bei der Stadt Lehrte zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 nicht vorhanden. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren Ist eine Inanspruchnahme der Kommune aus Bürgschaften, Gewährleistungen, anhängigen Gerichtsverfahren oder diesen wirtschaftlich gleichkommenden Verpflichtungen zu erwarten, ist eine Rückstellung in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendigen Betrags anzusetzen, der zum Stichtag 01.01.2010 bei der Stadt Lehrte 23.546,69 € beträgt und in vollem Umfang für anhängige Gerichtsverfahren eingestellt wurde. Andere Rückstellungen Unter der Bilanzposition andere Rückstellungen sind sämtliche Rückstellungen zu fassen, die nicht unter eine der vorgenannten Positionen zu verbuchen sind. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 keine anderen Rückstellungen. 3.5.4. Passive Rechnungsabgrenzung Die passiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 121.557,59 € resultieren aus der periodengerechten Rechnungsabgrenzung von Einnahmen, die die Kommune im Vorjahr erhalten hat und die erst für eine bestimmte Periode nach dem Stichtag 01.01.2010 Ertrag darstellt. Diese setzen sich aus diversen Geschäftsvorfällen zusammen, bei denen vor dem Stichtag 01.01.2010 gezahlte Geldbeträge für zum Beispiel Mieten, Unterhaltsforderungen und Kita-Gebühren für eine Periode nach dem Stichtag als Ertrag zu verbuchen sind. - 27 -