Dokumentation Eröffnungsbilanz

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Eröffnungsbilanz
der Stadt Lehrte
zum 01.01.2010
Ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011
INHALTSVERZEICHNIS
1.
HINWEISE ZUR ERÖFFNUNGSBILANZ...................................................... 1
1.1.
Bilanzstichtag................................................................................................. 1
1.2.
Beschlussfassung .......................................................................................... 1
1.3.
Rechtsquellen der Bewertung ........................................................................ 1
1.4.
Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz ...................................................... 1
1.5.
Prüfung der Eröffnungsbilanz......................................................................... 1
2.
GRUNDSÄTZE DER BEWERTUNG ............................................................. 2
2.1.
Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung .................................................... 2
2.2.
Ausübung der Grundsätze der Bewertung ..................................................... 3
3.
ERÖFFNUNGSBILANZ................................................................................. 5
3.1.
Gliederungsgrundsätze .................................................................................. 5
3.2.
Eröffnungsbilanz (kurz) .................................................................................. 5
3.3.
Eröffnungsbilanz (ausführlich)........................................................................ 6
3.4.
Aktiva ............................................................................................................. 9
3.4.1.
3.4.2.
3.4.3.
3.4.4.
3.4.5.
Immaterielles Vermögen ................................................................................ 9
Sachvermögen............................................................................................. 11
Finanzvermögen .......................................................................................... 16
Liquide Mittel................................................................................................ 17
Aktive Rechnungsabgrenzung ..................................................................... 17
3.5.
Passiva ........................................................................................................ 18
3.5.1.
3.5.2.
3.5.3.
3.5.4.
Nettoposition ................................................................................................ 18
Schulden ...................................................................................................... 21
Rückstellungen ............................................................................................ 25
Passive Rechnungsabgrenzung .................................................................. 27
I
INDEX
A
Aktiva ....................................................................... 9
Aktive Rechnungsabgrenzung ........................... 17
Finanzvermögen................................................. 16
Immaterielles Vermögen...................................... 9
Liquide Mittel .................................................... 17
Sachvermögen.................................................... 11
Aktive Rechnungsabgrenzung ................................ 17
Anlagen im Bau ...................................................... 15
Anleihen.................................................................. 22
Anteile an verbundenen Unternehmen.................... 16
Ausleihungen .......................................................... 16
B
Basis-Reinvermögen ............................................... 18
Bebaute Grundstücke .............................................. 11
Beiträge und ähnliche Entgelte ............................... 20
Beteiligungen .......................................................... 16
Betriebs- und Geschäftsausstattung ........................ 15
Bewertungsgrundsätze .............................................. 2
Bilanz........................................................................ 5
D
Durchlaufende Posten ............................................. 24
E
Empfangene Anzahlungen ...................................... 25
F
Fahrzeuge................................................................ 14
Finanzvermögen...................................................... 16
Forderungen
Forderungen aus Transferleistungen .................. 17
Öffentlich-rechtliche Forderungen ..................... 17
Sonstige privatrechtliche Forderungen............... 17
Liquiditätskredite .................................................... 22
Lizenzen.................................................................... 9
M
Maschinen und technische Anlagen........................ 14
N
Nettoposition........................................................... 18
P
Passiva .................................................................... 18
Nettoposition ...................................................... 18
Passive Rechnungsabgrenzung .......................... 27
Rückstellungen................................................... 25
Schulden............................................................. 21
Passive Rechnungsabgrenzung ............................... 27
R
Reinvermögen ......................................................... 18
Rücklagen ............................................................... 18
Rücklagen des außerordentl. Ergebnisses .......... 18
Rücklagen des ordentl. Ergebnisses ................... 18
Sonstige Rücklagen ............................................ 19
Zweckgebundene Rücklagen.............................. 19
Rückstellungen........................................................ 25
Pensionsrückstellungen ...................................... 25
Rückstellungen für Altersteilzeit........................ 26
S
Sachvermögen......................................................... 11
Schulden.................................................................. 21
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss................ 18
Sonderposten........................................................... 20
Sondervermögen ..................................................... 16
T
G
Transferverbindlichkeiten ....................................... 22
Gebäude .................................................................. 11
Gebührenausgleich.................................................. 20
Geleistete Anzahlungen .......................................... 15
U
I
Immaterielles Vermögen........................................... 9
Infrastrukturvermögen ............................................ 13
Investitionszuwendungen........................................ 10
Investitionszuwendungen (erhaltene) ..................... 20
J
Jahresergebnis......................................................... 19
K
Konzessionen ............................................................ 9
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler ...................... 14
Unbebaute Grundstücke.......................................... 11
V
Verbindlichkeiten aus …
kreditähnlichen Rechtsgeschäften ...................... 22
Krediten für Investitionen .................................. 22
Lieferungen und Leistungen............................... 22
Schuldendiensthilfen .......................................... 23
Zuschüssen für laufende Zwecke ....................... 23
Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 23
Vorräte .................................................................... 15
W
Wertpapiere............................................................. 16
L
Liquide Mittel ......................................................... 17
II
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
1.
Hinweise zur Eröffnungsbilanz
1.1.
Bilanzstichtag
Stichtag für die erste Eröffnungsbilanz ist der 01.01.2010.
1.2.
Beschlussfassung
Gem. Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts
und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2006
beschließt der Rat die erste Eröffnungsbilanz. Sie ist im Anhang zu erläutern.
1.3.
Rechtsquellen der Bewertung
NGO
GemHKVO
ÄnderungsG
Ausf. Erlass
Hinweise MI
Hinweise MI
WertV
WertR
1.4.
Niedersächsische Gemeindeordnung
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des
Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der
Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik
(Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung - GemHKVO -)
Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur
Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften
Ausführungserlass vom 04.12.2006 zu dem seit 01.01.2006
geltenden Gemeindehaushaltsrecht mit Mustern gem.
§ 142 Abs. 3 NGO und einer Abschreibungstabelle gem.
§ 47 Abs. 2 GemHKVO
Hinweise der AG Umsetzung Doppik zu ausgewählten Themen des
Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
Hinweise zu Fragen der Inventur, zur Inventurvereinfachung im
Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz
Wertermittlungsverordnung
Wertermittlungsrichtlinie nebst Anlage 7 - Normalherstellkosten
Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz
Ergibt sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse, dass in der Eröffnungsbilanz
eine Bilanzposition, nicht oder nicht richtig angesetzt worden ist, wird der Wertansatz,
wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt, in der späteren (Schluss-) Bilanz
nachgeholt oder berichtigt.
Eine Berichtigung kann letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden
Jahresabschluss vorgenommen werden.
1.5.
Prüfung der Eröffnungsbilanz
Gem. Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts
und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2006
unterliegt die Eröffnungsbilanz der Prüfung. Die vorgelegte Fassung ist ein ungeprüfter
Entwurf. Veränderungen und Ergänzungen, die sich im Rahmen der Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lehrte ergeben, werden eingearbeitet. Die
Beschlussfassung über die geprüfte Eröffnungsbilanz ist im I. Quartal 2012 vorgesehen.
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Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
2.
Grundsätze der Bewertung
Die Bewertung aller Vermögensgegenstände und der Schulden erfolgt grundsätzlich
nach Maßgabe des § 96 Abs. 4 NGO i.V.m. §§ 42 ff. GemHKVO, dass heißt nach
Anschaffungs- und Herstellungswerten.
Die
§§ 44 bis 46 GemHKVO
enthalten
Regelungen zur Bewertung (Bewertungsregeln).
2.1.
Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung
Folgende Grundsätze sind bei der Bilanzierung,
Vermögensgegenstände und Schulden zu beachten:
d.h.
dem
Erfassen
aller
Grundsatz der Vollständigkeit
Gem. § 42 Abs. 1 GemHKVO sind in der Bilanz das Vermögen, die Nettoposition, die
Schulden, die Rückstellungen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig
auszuweisen. Maßgeblich für die Bilanzierung ist, dass der Gemeinde das
wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist.
Wirtschaftliches Eigentum:
Ein Vermögensgegenstand ist nach § 37 Abs. 1 GemHKVO bei der Inventur zu
erfassen und zu bewerten, wenn die Kommune wirtschaftlicher Eigentümer
(sinngemäße Anwendung des § 39 Abgabenordnung) ist. Wirtschaftliches Eigentum
liegt vor, wenn eine eigentumsähnliche wirtschaftliche Sachherrschaft über einen
Vermögensgegenstand besteht, wodurch ermöglicht wird, Dritte auf Dauer von der
Nutzung auszuschließen. In aller Regel fallen rechtliches und wirtschaftliches Eigentum
zusammen.
Grundsatz der Stichtagsbezogenheit
Die Bilanzen sind stichtagsbezogen auf den Stand eines Tages aufzustellen. Die erste
Eröffnungsbilanz ist zum 01.01. des ersten doppischen Haushaltsjahres 2010
aufzustellen.
Grundsatz des Saldierungsverbots
Die einzelnen Posten der Aktivseite dürfen nicht mit den Posten der Passivseite
verrechnet werden (§ 42 Abs. 2 GemHKVO).
Grundsatz der Bilanzidentität
Nach § 44 Abs. 2 GemHKVO müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Haushaltsjahres mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen.
Grundsatz der Einzelbewertung
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 44 Abs. 3 GemHKVO zum
Bilanzstichtag einzeln zu bewerten. Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung
ergeben sich aus zulässigen Vereinfachungsverfahren, § 46 GemHKVO.
Grundsatz der Fortführung der Tätigkeit
Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB analog, wonach die
Verpflichtung zur Fortführung der Bewertung besteht.
-2-
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
Gem. § 44 Abs. 5 GemHKVO sollen die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden beibehalten werden. Ein späterer Wechsel der
festgelegten Methoden ist ohne besonderen Grund nicht zulässig.
Grundsatz der Vorsicht
§ 44 Abs. 4 GemHKVO schreibt vor, dass die Vermögensgegenstände und Schulden
vorsichtig zu bewerten sind. Das Vermögen ist eher zu niedrig und die Schulden sind
eher zu hoch zu bewerten.
Grundsatz der Darstellungsstetigkeit
Durch die verbindliche Vorgabe in § 54 GemHKVO zum Aufbau der Bilanz mit den
einzelnen Bilanzpositionen ist die stets gleiche Darstellung gesichert.
2.2.
Ausübung der Grundsätze der Bewertung
Bei der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz wurden die Vermögensgegenstände und
Schulden der Stadt Lehrte grundsätzlich unter Einbeziehung der Empfehlungen der
Arbeitsgruppe „Umsetzung Doppik“ und die Hinweise zur Inventur und
Inventurvereinfachung beachtet und angewandt.
Ferner erfolgt die Bewertung unter stetiger Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung.
Aktiva:
Das immaterielle Vermögen und Sachvermögen ist grundsätzlich zu Anschaffungsoder Herstellungswerten (AHW), vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Als Abschreibungsmethode findet ausschließlich die lineare
Abschreibung Anwendung. Von der vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres
und Sport vorgegebenen Abschreibungstabelle wurde grundsätzlich nicht
abgewichen. Ausnahme bilden hier abweichende Abschreibungsdauern bei
Gebäuden.
Bei der Bewertung des mobilen Vermögens wurde entsprechend den Hinweisen
zur Inventur auf die Erfassung von mobilen Vermögensgegenständen unter einem
Netto-Anschaffungs- oder Herstellungswert von 5.000,00 € verzichtet. Vermögensgegenstände mit einem höheren Wert wurden zu fortgeführten Anschaffungsoder Herstellungswerten aktiviert. Die Bestände werden seit dem 01.01.2010 in der
Anlagenbuchhaltung fortgeschrieben.
Vermögensgegenstände, bei denen sich die Ermittlung der Anschaffungsoder Herstellungswerte als schwierig und zeitaufwändig erwiesen hat
(insbesondere Gebäude und Infrastrukturvermögen), sind gem. § 96 Abs. 4 S. 3
NGO mit dem auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierten
Zeitwert bewertet.
Beim immateriellen Vermögen wurde das Aktivierungsverbot für unentgeltlich
erworbenes und selbst erstelltes Vermögen, z.B. selbst erstellte Software, beachtet.
Das Wahlrecht aus § 60 Abs. 5 GemHKVO hinsichtlich der Aktivierung geleisteter
Investitionskostenzuweisungen und –zuschüsse, die bis zum 31.12.2009 gewährt
wurden, wurde insoweit ausgeübt, dass die Investitionskostenanteile an den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung bzw. ab 2005 an die Stadtwerke Lehrte GmbH
-3-
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
aktiviert wurden. Darüber hinaus wurden Investitionskostenzuschüsse ab dem
01.01.2010 aktiviert, die über 10.000,00 € lagen.
Das Wahlrecht hinsichtlich der Aktivierung des Umstellungsaufwandes aus
Artikel 6 Abs. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und
zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften wurde insofern ausgeübt, dass
eine Aktivierung nicht erfolgt.
Die Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, sind gem.
§ 60 Abs. 6 GemHKVO mit den für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwerten
bewertet. Entsprechende Abschläge gem. den Empfehlungen der Arbeitsgruppe
„Inventurvereinfachung“ (z.B. für die Sanierung von Altlasten) wurden
berücksichtigt.
Bei der Bewertung des unbeweglichen Vermögens wurde der Grund und Boden
vom jeweiligen Aufbau getrennt erfasst und bewertet. Grundstücke unterliegen
nicht dem planmäßigen Werteverzehr, während Aufbauten abgeschrieben werden.
Kunstgegenstände wurden entsprechend den Hinweisen zur Inventur mit ihrem
Versicherungswert bewertet. Eine Abschreibung erfolgt nicht.
Geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau sind nach den zum Bilanzstichtag
geleisteten Nennbeträgen bewertet.
Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Sondervermögen
wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.
Ausleihungen sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Liquide Mittel sowie die aktive Rechnungsabgrenzung sind mit ihrem Nennwert
ausgewiesen.
PASSIVA:
Die Sollfehlbeträge des Verwaltungshaushalts aus Vorjahren werden gem. Artikel 6
Absatz 8 Satz 3 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und
zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften in der ersten Eröffnungsbilanz
als Minusbetrag ausgewiesen ohne sie mit dem Basisreinvermögen direkt zu
verrechnen. Daher ist das Basisreinvermögen, welches sich aus dem Saldo der
Aktivseite (Vermögen) und den Schulden (Fremdkapital) errechnet, um die
übernommenen Fehlbeträge erhöht auszuweisen.
Sonderposten, wie Investitionszuweisungen und –zuschüsse, Beiträge und
ähnliche Entgelte, sowie erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten und sonstige
Sonderposten sind, soweit möglich und in wirtschaftlich vertretbarem Aufwand
leistbar, den einzelnen Investitionen für die sie empfangen wurden zugeordnet und
analog der Abschreibung über den vom Land Niedersachsen vorgegebenen
Nutzungszeitraum auf den Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz fortgeschrieben.
Nicht zuzuordnende Investitionszuweisungen und –zuschüsse sind gem. des
Hinweises des Landes Niedersachsen zur Inventur, Inventurvereinfachung und
Bewertungsfragen (Stand 04.11.2009) über eine pauschalen Nutzungsdauer von
30 Jahren auf den Stichtag 01.01.2010 fortgeschrieben.
Schulden und Verbindlichkeiten sind gem. § 96 Abs. 4 Satz 6 NGO i.V.m.
§ 45 Abs. 8 GemHKVO mit ihrem Rückzahlungswert ausgewiesen.
Ein auf einem Geschäftskonto aufgenommener Liquiditätskredit wurde von der
Aktivseite auf die Passivseite umgegliedert und unter den Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
-4-
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
Für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, deren Höhe oder Fälligkeit
aber noch ungewiss ist, sind gem. § 95 Abs. 2 NGO i.V.m. § 43 GemHKVO
Rückstellungen gebildet worden. Der Wertansatz erfolgt in der Höhe, der nach
vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig ist.
3.
Eröffnungsbilanz
3.1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Eröffnungsbilanz entspricht den Vorgaben des § 54 GemHKVO
sowie dem dazu vom Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichten
Gliederungsschema.
Das Wahlrecht nach § 142 Abs. 1 Nr. 8 NGO in Verbindung mit § 45 Abs. 5 GemHKVO
zur Vermögenstrennung in realisierbares Vermögen und Verwaltungsvermögen wurde
nicht ausgeübt.
3.2.
Eröffnungsbilanz (kurz)
01.01.2010
-EuroAKTIVA
1.
Immaterielles Vermögen
7.078.347,19
2.
Sachvermögen
3.
Finanzvermögen
4.
Liquide Mittel
124.503,78
5.
Aktive Rechnungsabgrenzung
774.848,31
175.739.633,88
24.173.855,97
Bilanzsumme
207.891.189,13
PASSIVA
1.
Nettoposition
163.367.148,96
1.1
1.2
1.3
1.4
Basis-Reinvermögen
Rücklagen
Jahresergebnis
Sonderposten
108.860.139,61
0,00
0,00
54.507.009,35
2.
Schulden
22.361.841,05
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.3
2.4
2.5
Geldschulden
Liquiditätskredite
Geldschulden (ohne Liquiditätskredite)
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Transferverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
21.976.211,26
4.216.456,76
17.759.754,50
0,00
78.438,89
14.984,84
292.156,06
3.
Rückstellungen
22.040.691,53
4.
Passive Rechnungsabgrenzung
121.557,59
Bilanzsumme
207.891.189,13
-5-
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
3.3.
Eröffnungsbilanz (ausführlich)
01.01.2010
-EuroAKTIVA
1.
Immaterielles Vermögen
1.1
Konzessionen
1.2
Lizenzen
7.078.347,19
0,00
411.937,37
002 Lizenzen
411.937,37
1.3
Ähnliche Rechte
0,00
1.4
Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse
004 geleistete Investitionszuwendungen
1.5
Aktivierter Umstellungsaufwand
1.6
Sonstiges immaterielles Vermögen
6.514.409,82
0,00
152.000,00
009 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
2.
Sachvermögen
2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
011
012
013
019
2.2
2.3
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Grundstücke mit Wohnbauten
Grundstücke mit sozialen Einrichtungen
Grundstücke mit Schulen
Grundstücke mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen
Grund und Boden für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden
Bauten auf fremdem Grundstücken
2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
56.382.323,93
10.480.703,17
26.339.946,78
1.480.002,51
385.349,29
195.100,00
195.100,00
Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge
061 Fahrzeuge
062 Maschinen
2.7
1.814.899,15
6.468.184,96
26.537.876,77
21.042.767,19
2.356.544,18
4.721.863,16
0,00
051 Kunstgegenstände
2.6
62.942.135,41
95.068.325,68
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsanlagen
Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
2.4
13.276.563,07
7.012.115,30
3.020.592,36
333.274,66
2.910.580,75
Infrastrukturvermögen
031
032
035
038
039
152.000,00
175.739.633,88
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
021
022
023
024
025
029
6.514.409,82
2.416.991,95
2.395.751,96
21.239,99
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere
611.047,29
071 Betriebsvorrichtungen
072 Betriebs- und Geschäftsausstattung
075 Sammelposten für bewegliche Vermögensgegenstände
über 150 € bis 1.000 €
26.938,36
472.450,48
111.658.45
2.8
Vorräte
2.9
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
0,00
1.229.470,48
096 Anlagen im Bau
1.229.470,48
-6-
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
01.01.2010
-Euro3.
Finanzvermögen
3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2
Beteiligungen
24.173.855,97
1.027.185,38
101 Anteilsrechte an verbundenen Unternehmen
52.779,19
111 Beteiligungen
3.3
Sondervermögen mit Sonderrechnung
3.4
Ausleihungen
52.779,19
11.181.625,66
121 Sondervermögen
11.181.625,66
7.269.349,34
131 Ausleihungen
3.5
Wertpapiere
3.6
Öffentlich-rechtliche Forderungen
7.269.349,34
0,00
1.955.098,72
151 Forderungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstleistungen
154 Sonstige Forderungen
159 Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen
3.7
Forderungen aus Transferleistungen
205.152,30
Sonstige privatrechtliche Forderungen
161
165
166
168
169
2.482.665,38
Forderungen aus privatrechtlichen Dienstleistungen
Verschiedene Vorschüsse
Versorgungsrücklage
Vorsteuer
Übrige privatrechtliche Forderungen
3.9
Sonstige Vermögensgegenstände
4.
Liquide Mittel
2.249.765,48
27.010,41
185.032,76
13.376,44
7.480,29
0,00
124.503,78
171 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten
173 Bargeld (Handvorschüsse)
5.
448.634,13
215.698,23
1.290.766,36
205.152,30
153 Forderungen aus Transferleistungen
3.8
1.027.185,38
Aktive Rechnungsabgrenzung
122.078,78
2.425,00
774.848,31
180 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)
774.848,31
Bilanzsumme
207.891.189,13
PASSIVA
1.
Nettoposition
163.367.148,96
1.1
1.1.1
1.1.2
Basis-Reinvermögen
Reinvermögen
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss (Minusbetrag)
108.860.139,61
110.616.074,22
-1.755.934,61
200 Basis-Reinvermögen
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
-1.755.934,61
Rücklagen
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
Zweckgebundene Rücklagen
Sonstige Rücklagen
-7-
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
01.01.2010
-Euro1.3
1.3.1
1.3.2
1.4
1.4.1
Jahresergebnis
Fehlbeträge aus Vorjahren
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag mit Angabe des Betrages der
Vorbelastung aus Haushaltsrechnung für Aufwendungen (in Klammern)
Sonderposten
Investitionszuweisungen und -zuschüsse
1.4.2
Beiträge und ähnliche Entgelte
211 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände
Gebührenausgleich
Bewertungsausgleich
erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
1.4.6
Sonstige Sonderposten
54.507.009,35
40.930.970,81
40.930.970,81
12.750.542,56
212 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten
1.4.3
1.4.4
1.4.5
0,00
0,00
0,00
12.750.542,56
0,00
0,00
656.193,89
215 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
656.193,89
169.302,09
219 Sonstige Sonderposten
169.302,09
2.
Schulden
22.361.791,05
2.1
2.1.1
2.1.2
Geldschulden
Anleihen
Verbindlichleiten aus Krediten für Investitionen
21.976.211,26
0,00
17.759.754,50
2.1.3
Liquiditätskredite
2.1.4
2.2
Sonstige Geldschulden
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
2.3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
231 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen
17.759.754,50
4.216.456,76
171 Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten
4.216.456,76
0,00
0,00
78.438,89
251 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
78.438,89
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
Transferverbindlichkeiten
Finanzausgleichverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Zuschüssen für laufende Zwecke
Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen
Soziale Leistungsverbindlichkeiten
14.984,84
0,00
0,00
0,00
574,84
2.4.5
Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen
2.4.6
2.4.7
Steuerverbindlichkeiten
Andere Transferverbindlichkeiten
2.5
2.5.1
2.5.1.1
2.5.1.2
2.5.1.3
Sonstige Verbindlichkeiten
Durchlaufende Posten
Verrechnete Mehrwertsteuer
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer
Sonstige durchlaufende Posten
265 Verbindlichkeiten aus sozialen Leistungen
266 Verbindlichkeiten aus Investitionszuschüssen
14.410,00
0,00
0,00
292.156,06
31.665.68
0,00
0,00
31.665,68
272 Durchlaufende Posten
2.5.2
2.5.3
2.5.4
574,84
14.410,00
31.665,68
Abzuführende Gewerbesteuer
Empfangene Anzahlungen
Andere sonstige Verbindlichkeiten
0,00
0,00
260.490,38
279 Sonstige Verbindlichkeiten
260.490,38
3.
Rückstellungen
22.040.691,53
3.1
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
20.239.004,00
281 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
3.2
20.239.004,00
Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen
1.778.140,84
282 Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen
1.778.140,84
-8-
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
01.01.2010
-Euro3.3
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
0,00
3.4
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener
Abfalldeponien
0,00
3.5
Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
0,00
3.6
Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen
0,00
3.7
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen u. anhängigen Gerichtsverfahren
23.546,69
287 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen u. anhängigen Gerichtsverfahren
3.8
23.546,99
Andere Rückstellungen
0,00
289 Andere Rückstellungen
4.
0,00
Passive Rechnungsabgrenzung
121.557,59
290 Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)
121.557,59
Bilanzsumme
207.891.189,13
Unter der Bilanz auszuweisen:
Haushaltsreste des Verwaltungshaushalts
Haushaltsreste des Vermögenshaushalts
Bürgschaften
Über das Haushaltsjahr hinaus gestundete Beträge
3.4.
Aktiva
3.4.1.
Immaterielles Vermögen
125.048,46 €
2.489.455,50 €
6.391.000,00 €
1.157.919,44 €
Immaterielle Vermögensgegenstände sind körperlich nicht fassbar. Hierzu zählen z.B.
Rechte, Software, Patente, Urheberrechte. Die Bewertung erfolgt nach Anschaffungswerten.
Konzessionen
Als Konzession wird die befristete oder unbefristete Verleihung eines besonderen
Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache bezeichnet.
Der Stadt Lehrte ist ein solches zu bilanzierendes Recht nicht eingeräumt.
Lizenzen
Mit einer Lizenz wird einem Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten
(Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen
eingeräumt. Hierzu zählen insbesondere käuflich erworbene EDV-Programme.
Bei dem ausgewiesenen Bilanzwert in Höhe von 411.937,37 € handelt es sich
ausschließlich um Werte aus Softwarelizenzen.
-9-
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
Ähnliche Rechte
Ähnliche Rechte sind Rechte, die nicht unter Konzessions- oder Lizenzrechte fallen.
Dies sind z.B. Grunddienstbarkeiten auf fremden Grund und Boden.
Im Rahmen der Inventur wurden keine entgeltlich erworbenen „ähnlichen Rechte“
ermittelt.
Geleistete Investitionszuweisungen und –zuschüsse
Unter den geleisteten Investitionszuweisungen und –zuschüssen sind Finanzhilfen für
Investitionen, die an den öffentlichen oder privaten Bereich geleistet wurden,
auszuweisen.
Gem. § 60 Abs. 5 GemHKVO besteht die Möglichkeit in der ersten Eröffnungsbilanz
auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuweisungen und –zuschüsse zu verzichten.
Grundsätzlich wurde daher auf die Aktivierung verzichtet. Ausnahme bilden hier, mit
Blick auf die zu erstellende Konzernbilanz, die geleisteten Investitionskostenzuschüsse
an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Ferner wurden Investitionskostenzuschüsse
mit einem Wert von über 10.000 € ab dem Jahr 2000 aufgenommen.
Von den ausgewiesenen 6.514.409,82 € entfallen 6.429.645,90 € auf die an den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung geleisteten Investitionskostenzuschüsse. Bei dem
verbleibenden Betrag von 84.763,92 € handelt es sich um Zuschüsse an Vereine.
Aktivierter Umstellungsaufwand
Hierzu zählen die Ausgaben des kameralen Verwaltungshaushaltes für die Umstellung
auf das NKR (Anschaffungskosten für eine doppikfähige Software, zurechenbarer
Personalaufwand, Aufwendungen für Beratungsleistungen), die bis zum Ende des
letzten kameralen Haushaltsjahres anfallen.
Nach Art. 6 Nr. 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und
zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 darf der
Umstellungsaufwand als Investition angesehen werden. Eine Pflicht zur Aktivierung
besteht nicht.
Die Stadt Lehrte hat sich dazu entschlossen, auf die Aktivierung des Umstellungsaufwandes zu verzichten.
Sonstiges immaterielles Vermögen
Hierunter
fallen
alle
am
Bilanzstichtag
bestehenden
immateriellen
Vermögensgegenstände, die nicht den vorhergehenden Bilanzpositionen zugeordnet
werden können. Hierzu zählen insbesondere Anzahlungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände.
Bei den ausgewiesenen 152.000,00 € handelt es sich um Investitionskostenzuschüsse
zur Schaffung weiterer Krippenplätze. Die Zahlung erfolgte an Kirchengemeinden. Nach
Fertigstellung und Inbetriebnahme der Krippen erfolgt eine Aktivierung unter den
geleisteten Investitionskostenzuschüsse.
- 10 -
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
3.4.2.
Sachvermögen
Im Gegensatz zum immateriellen Vermögen stellt das Sachvermögen materielle
Vermögensgegenstände dar. In aller Regel unterliegen sie einer Abnutzung und werden
daher über einen Nutzungszeitraum abgeschrieben (z.B. bei Gebäuden, Fahrzeugen,
Maschinen, Mobiliar). Die Nutzungsdauer kann aber auch unbegrenzt sein. Dies ist
insbesondere bei Grund und Boden der Fall.
Eine Besonderheit der kommunalen Bilanz ist es, dass der Grund und Boden
grundsätzlich zusammen mit den Gebäuden abgebildet wird. Eine Ausnahme bildet hier
der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens.
Der Wert des Sachvermögens beläuft sich bei der Stadt Lehrte auf insgesamt
175.739.633,88 € und macht somit 84,5 % des Bilanzvolumens aus.
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Hierzu zählen im Eigentum befindliche unbebaute Bodenflächen einschließlich
zugehöriger Oberflächengewässer. Nicht dazu gehören auf dem Boden befindliche
Gebäude und andere Bauwerke. Der Grund und Boden umfasst:
Grünflächen:
In kommunalem Besitz befindlicher Grund und Boden, der als Parkanlage oder als
sonstige Freizeit- und Erholungsfläche genutzt wird.
Ackerland:
Grund und Boden, der landwirtschaftlich oder gartenbaulich kommerziell oder für eigene
Zwecke genutzt wird.
Wald, Forsten:
Grund und Boden, der forstwirtschaftlich kommerziell oder für eigene Zwecke genutzt
wird.
Sonstige unbebaute Grundstücke:
Anderweitig nicht genannter Grund und Boden.
Grundstücksgleiche Rechte:
Diese stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden (z.B.
Erbbaurechte, Abbaurechte, Wohnungseigentumsrechte)
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bei den bebauten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke, auf denen sich
benutzbare Gebäude befinden. Hierzu gehören insbesondere Wohnbauten,
Kindergärten, Schulen, Feuerwehrgerätehäuser, Kultur-, Sport- und Freizeitgebäude
sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude.
Grundsätzlich sind Grundstücke mit ihrem Anschaffungswert
Gem. § 60 Abs. 6 GemHKVO kann der Wert für Grundstücke, die vor
erworben wurden, mit einem Zeitwert aktiviert werden, sofern die
Anschaffungswerten unvertretbar aufwändig wäre. Dieser Zeitwert hat
das Jahr 2000 geltenden Bodenwert (BRW) zu orientieren.
zu aktivieren.
dem Jahr 2000
Ermittlung von
sich an dem für
Unter Anwendung der BRW des Jahres 2000 und Beachtung der Hinweise zur Inventur
beläuft sich der Wert aller Grundstücke auf 87.470.751,10 € und macht damit 49,8 %
- 11 -
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
des Sachvermögens bzw. 42,1 % des Bilanzvolumens aus. Der Grundstückswert lässt
sich wie folgt aufteilen:
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Grundstücke mit Infrastrukturvermögen
8.017.322,07 €
23.071.105,10 €
56.382.323,93 €
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sind grundsätzlich in ihrer
Nutzung zeitlich nicht begrenzt und werden aus diesem Grund nicht abgeschrieben.
Die Bewertung der Gebäude hat nach dem Wortlaut der NGO grundsätzlich zu
Anschaffungs- und Herstellungswerten zu erfolgen. Sofern der historische
Anschaffungs- und Herstellungswert nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln ist, gilt
der auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert am
Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz.
Zur Ermittlung eines Zeitwertes kam das Sachwertverfahren nach § 21 Abs. 1 WertV
zur Anwendung. Dabei werden die gewöhnlichen Herstellungskosten mit einer
Bezugsgröße (Brutto-Grundfläche, Brutto-Rauminhalt) vervielfacht. Die gewöhnlichen
Herstellkosten lassen sich der Anlage 7 der WertR entnehmen. Sie sind nach
Gebäudetypen
differenziert
und
wurden
im
Auftrag
des
ehemaligen
Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) von der
Sächsischen Bauinstitut GmbH zur Verkehrswertermittlung ermittelt. Zur
Rückindizierung ist auf den ermittelten Zeitwert ein Index anzuwenden. Es wurde dabei
auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex zurückgegriffen.
Es ergibt sich der rückindizierte Wiederbeschaffungszeitwert. Von diesem Wert wurden
die Abschreibungen bis zum 31.12.2009 berechnet. Grundlage für die Berechnung ist
die gewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Soweit es massive
Gebäude betrifft, gibt der Gesetzgeber eine einheitliche Nutzungsdauer von 90 Jahren
vor. Von dieser Vorgabe wurde bei der Bewertung insoweit abgewichen, dass die
durchschnittliche Nutzungsdauer nach WertR zur Anwendung kam. Dies bedeutet
kürzere Abschreibungsdauern. Hieraus ergeben sich niedrigere Vermögenswerte bei
höheren Abschreibungen.
Abweichend vom vereinfachten Verfahren wurden folgende Gebäude mit dem
tatsächlichen Anschaffungswert aktiviert:
Rathaus
Feuerwehrgerätehaus Hämelerwald
Jugendzentrum Nord (Aligser Weg)
Mensa
Einer Empfehlung aus den „Hinweisen zu Fragen der Inventur, zur
Inventurvereinfachung im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz und zu
Bewertungsfragen“ folgend, werden keine Instandhaltungsrückstellungen ausgewiesen.
Ein ermittelter Reparaturstau wurde vom rückindizierten Zeitwert abgesetzt.
- 12 -
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
Die so ermittelten Werte für alle Gebäude belaufen sich auf 40.027.411,18 €. Dies
entspricht 22,8 % des Sachvermögens bzw. 19,3 % des Bilanzvolumens. Der Wert der
Gebäude lässt sich wie folgt aufteilen:
Wohnbauten
Soziale Einrichtungen (insbes. Kindertatgesstätten)
Schulen (enthalten sind alle Sporthallen)
Gebäude bei Sport- und Freizeiteinrichtungen
Feuerwehrgerätehäuser
Verwaltungsgebäude
Friedhofsgebäude
1.228.277,25 €
4.984.015,56 €
19.771.540,51 €
8.600.554,50 €
1.556.494,08 €
3.730.148,41 €
156.380,87 €
Infrastrukturvermögen
Zum Infrastrukturvermögen zählen öffentliche Einrichtungen wie Straßen, Wege, Plätze,
Brücken, Tunnel, Friedhöfe und sonstige Bauten, soweit diese nicht Gebäuden
zuzurechnen sind.
Eine Besonderheit bei der Bewertung des Grund und Bodens bei Infrastrukturvermögen
ergibt sich aus der faktischen Nichtveräußerbarkeit der auf den öffentlichen Zweck
ausgerichteten Grundstücksflächen.
Entsprechend den Hinweisen zur Inventur wurden diese Flächen mit 25 % des
Bodenrichtwertes aus dem Jahr 2000 bewertet. Es handelt sich dabei um die
höchstmögliche Bewertung.
Die Bewertung des Straßenaufbaus wurde extern vergeben und erfolgte in einem
vereinfachten Verfahren. Dabei sind die Straßen bewertet worden, die jünger als
25 Jahre sind. Es wurden fünf Zustandsklassen gebildet, die festlegen über welchen
verbleibenden Zeitraum der ermittelte Wert noch abzuschreiben ist. Die Zuordnung
einer Straße zu einer Zustandsklasse wurde anhand vereinbarter Kriterien
vorgenommen.
Der Aufbau wurde getrennt nach Straßenaufbau, Parkstreifen, Geh- / Radweg,
befestigter Seitenstreifen und unbefestigter Seitenstreifen aufgemessen und bewertet.
Durch diese Einteilung ist gewährleistet, dass unterschiedliche Herstellkosten
berücksichtigt werden. Die durchschnittlichen Herstellkosten je m² bilden die Grundlage
für die Bewertung. In den durchschnittlich ermittelten Kosten für den Straßenaufbau
enthalten sind Kosten sogenannter Nebenanlagen, wie Verkehrszeichen,
Baumschutzbügel und ähnlichem. Nicht enthalten und somit separat bewertet wurden
Lichtsignalanlagen und Lärmschutzwände mit ihren ermittelten Herstellungswerten.
Ferner ist die Straßenbeleuchtung separat bewertet worden.
Neben den Straßen zählen auch die Verbindungswege zwischen den Ortsteilen (sog.
Wirtschaftswege) zum Infrastrukturvermögen. Der Grund und Boden wurde hierbei mit
dem Bodenrichtwert des Jahres 2000 für Ackerland bewertet. Eine Bewertung des
Aufbaus erfolgte, soweit es sich um einen bituminösen Aufbau handelt.
Als Grundlage für die Bewertung vorhandener Brücken und Tunnel diente das
Brückenkataster.
- 13 -
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
Zu den Werten der Friedhöfe zählen neben dem Grund und Boden und den
Friedhofskapellen (s.o.) sonstige Aufbauten wie Pumpen und Wege. Hierfür lagen
Anschaffungs- oder Herstellungswerte aus der Kostenrechnung vor.
Zu den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens zählen bei der Stadt Lehrte
insbesondere die Rolltreppen und Aufzüge des Bahnhoftunnels.
Insgesamt beläuft sich das Vermögen der Infrastruktur auf 95.068.325,68 €. Bereinigt
um die oben ausgewiesenen Grundstückswerte, verbleibt ein Wert für Aufbauten in
Höhe von 38.686.001,75 €. Dies entspricht 22,0 % des Sachvermögens und 18,6 % des
Bilanzvermögens.
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Diesem Bilanzposten sind Bauten zuzuordnen, die sich auf fremdem Grund und Boden
befinden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer des Grund und
Bodens und der Kommune als Eigentümer der aufstehenden Bauten ist dadurch
gekennzeichnet, dass nicht wie bei den grundstücksgleichen Rechten ein dingliches
Recht durch Grundbucheintrag besteht, sondern das Rechtsverhältnis für die
aufstehenden Bauten mittels Vertrag geregelt ist. Typische Beispiele sind technische
Betriebsvorrichtungen wie Trafo- oder Druckreglerstationen.
Bei der Stadt Lehrte nicht von Bedeutung.
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Hierzu zählen Objekte aller Art, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst,
Geschichte und Kultur im öffentlichen Interesse liegt. Die Stadt Lehrte hat an dieser
Stelle die Kunstsammlungen von Franz Belting und Alfred Mävers sowie
Kriegerdenkmale auszuweisen.
Da Kunstgegenstände in der Regel nur einen ideellen Wert besitzen ist die Bewertung
zu einem Erinnerungswert möglich. Darüber hinaus ist die Heranziehung eines
Versicherungswertes als Hilfswert zulässig. Die Kunstsammlungen wurden mit dem
vorliegenden Versicherungswert bewertet. Die Kriegerdenkmale wurden in das Inventar
ohne Wert aufgenommen.
Kunstgegenstände unterliegen keiner Abschreibung.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Bei Maschinen und technischen Anlagen handelt es sich um Vorrichtungen aller Art, die
dem Betriebszweck dienen, aber nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes
oder Gebäudes sind. Grundsätzlich sind sie gem. § 96 NGO mit ihren Anschaffungskosten zu bilanzieren. Unter Beachtung der Hinweise zur Inventur, wurde auf die
Erfassung beweglicher Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von unter
5.000,00 € einschließlich Umsatzsteuer verzichtet.
Es verbleiben im Wesentlichen Vermögenswerte des städtischen Baubetriebsamtes
und der Feuerwehr. Der Gesamtwert von 2.416.991,95 € verteilt sich dabei mit
2.398.751,96 € auf die vorhandenen Fahrzeuge und mit 21.239,99 € auf Maschinen und
technische Anlagen.
- 14 -
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere
Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung handelt es sich um Teile des beweglichen
Vermögens, insbesondere Büroeinrichtungen und Einrichtungen von Schulen und
Kindertagesstätten.
Bei der Inventur wurde grundsätzlich auf die Hinweise zur Inventur zurückgegriffen und
auf die Erfassung von Vermögensgegenständen unter 5.000 € einschließlich
Umsatzsteuer verzichtet. Durch diese Vorgabe sind Einrichtungsgegenstände in den
Schulen und Kindergärten nicht erfasst worden. Für das EDV-Inventar wurde ein
Festwert gem. § 46 Abs. 1 GemHKVO ermittelt und aktiviert. Eine Abschreibung der als
Festwert erfassten EDV-Ausstattung erfolgt nicht.
Für die Abschreibung von beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffungsoder Herstellungswert 150 € ohne Umsatzsteuer übersteigen, aber 1.000 € ohne
Umsatzsteuer nicht übersteigen ist ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist
im Haushaltsjahr der Bildung und den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel
aufzulösen. Der ausgewiesene Sammelposten enthält die Vermögensgegenstände des
Baubetriebsamtes und der Feuerwehr.
Pflanzen und Tiere sind zu bilanzieren, sofern es sich um Zucht- und Milchvieh,
Zugtiere, Obst- und Rebanlagen sowie sonstige Baumbestände und Sträucher handelt,
die wiederholt Erzeugnisse liefern. Entsprechende Pflanzen und Tiere unterhält die
Stadt Lehrte nicht.
Vorräte
Zum Vorratsvermögen gehören
Grundsätzlich sind Vorräte im
untergeordneter Bedeutung. Aus
konsequent geführte Lagerhaltung
Ausweis von Vorräten verzichtet.
angestrebt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren.
Rahmen der kommunalen Bilanzierung von
diesem Grund und dem Umstand, dass eine
nicht existiert wird zum jetzigen Zeitpunkt auf den
Ein Ausweis von Vorräten wird für die Zukunft
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Unter geleisteten Anzahlungen werden Vorleistungen einer Kommune auf schwebende
Geschäfte abgebildet. Es handelt sich dabei immer um Anzahlungen auf
Vermögensgegenstände.
Anzahlungen
auf
(Dienst-) Leistungen
bzw.
die
Vorauszahlung für eine im Folgejahr zu erbringende (Dienst-) Leistung wird über die
aktive Rechnungsabgrenzung erfasst.
Die im laufenden Haushaltsjahr geleisteten Zahlungen auf Anschaffungs- und
Herstellungswerte, die nach Fertigstellung auf die endgültige Anlage entsprechend der
Verwendung (z.B. Kindergarten) umgebucht werden, werden zunächst als Anlage im
Bau gebucht.
Die Stadt Lehrte hat 1.229.470,48 € als Anlagen im Bau auszuweisen.
- 15 -
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
3.4.3.
Finanzvermögen
Unter dem Finanzvermögen werden neben den liquiden Mitteln insbesondere die
Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Forderungen ausgewiesen.
Anteile an verbundene Unternehmen
Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune beteiligt ist und die voll
zu konsolidieren sind. Dies ist der Fall, wenn die Kommune einen beherrschenden
Einfluss ausübt. Die Beherrschung eines Unternehmens wird durch eine
Beteiligungsquote von mehr als 50 % (Stimmrechtsmehrheit) dokumentiert.
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind die Anteile an der Lehrter
Beteiligungsgesellschaft mbH auszuweisen. Der Wert von 1.027.185,38 € gliedert sich
dabei in das Stammkapital mit 25.564,59 € und Anteile an der Kapitalrücklage in Höhe
von 1.001.620,79 €.
Beteiligungen
Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht einer dauerhaften
Verbindung gehalten werden.
Die Stadt Lehrte hält zum Bilanzstichtag eine Beteiligung an der
Stadtwerke Lehrte GmbH in Höhe von 51.129,19 € und Genossenschaftsanteile bei der
Volksbank eG in Höhe von 1.650,00 €. In Summe sind somit 52.779,19 € auszuweisen.
Sondervermögen mit Sonderrechnung
Zum Sondervermögen mit Sonderrechnung gehören unter anderem die Eigenbetriebe.
Somit hat die Stadt Lehrte das Stammkapital und die Rücklagen des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung in Summe von 11.181.625,68 € zu aktivieren. Das Stammkapital
beläuft sich dabei auf 1.540.000,00 €. Die zu aktivierenden Rücklagen betragen
9.641.625,68 €.
Ausleihungen
Unter den Ausleihungen werden langfristige Finanz- und Kapitalforderungen mit einer
Laufzeit von mindestens 12 Monaten ausgewiesen. Unter Ausleihungen werden dabei
ausschließlich Forderungen verstanden, welche unter Hingabe von Kapital erworben
wurden. Somit zählen Forderungen aus Lieferung und Leistung nicht zu den
Ausleihungen, selbst dann nicht, wenn sie langfristig sind.
Insgesamt belaufen sich die Ausleihungen zum Bilanzstichtag auf 7.269.349,34 €.
Hierin enthalten ist mit 5.646.606,70 € ein Darlehen an die Lehrter
Beteiligungsgesellschaft mbH.
Wertpapiere
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise das Miteigentum
an einem Unternehmen, verbrieft. Wertpapiere sind insbesondere Anleihen, Pfandbriefe
und Aktien.
Die Stadt Lehrte hält keine Wertpapiere.
- 16 -
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Hierzu zählen die Forderungen einer Gemeinde, die auf Grundlage eines Gesetzes,
einer Rechtsverordnung oder einer Satzung erhoben wurden (Steuern, Gebühren,
Beiträge) und zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen wurden. Zum Bilanzstichtag ist
als öffentlich-rechtliche Forderung ein Betrag von 1.955.098,72 € auszuweisen.
Forderungen aus Transferleistungen
Zu Transferleistungen zählen im kommunalen Bereich Zahlungen, die ohne
Gegenleistung erfolgen. Dies sind insbesondere Zuweisungen und Zuschüsse für
laufende Zwecke, Sozialhilfe und Wohngeld. Zum Bilanzstichtag ist eine Forderung aus
Transferleistungen in Höhe von 205.152,30 € auszuweisen.
Sonstige privatrechtliche Forderungen
Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem Anderen aufgrund eines
Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Ein solches Schuldverhältnis kann sich
aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzung einer
Gesetzesvorschrift ergeben. Die privatrechtlichen Forderungen der Stadt Lehrte
belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 2.297.632,62 €. In dieser Summe enthalten ist
eine Forderung in Höhe von 2.080.000,00 € aus dem Verkauf der städtischen Bäder.
Sonstige Vermögensgegenstände
Es handelt sich hierbei um eine Sammelposition für Ansprüche gegen Dritte, die weder
aus Lieferung und Leistung, noch aus Transferleistungen, öffentlich-rechtlichen
Tatbeständen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind. Beispielsweise sind
unter den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen aus Schadenersatz
auszuweisen. Entsprechende Forderungen bestanden bei der Stadt Lehrte zum
Bilanzstichtag nicht.
Ferner zählt die Versorgungsrücklage nach § 14 a Bundesbesoldungsgesetz zu den
sonstigen Vermögensgegenständen. Diese stellt keine doppische Rücklage dar,
sondern eine Finanzanlage. Diese Versorgungsrücklage ist mit einem Betrag von
185.032,76 € auszuweisen.
3.4.4.
Liquide Mittel
Als liquide Mittel sind die zum Bilanzstichtag in Form von Bar- oder Buchgeld
vorhandenen Zahlungsmittel zu erfassen. Die Stadt Lehrte verfügt über fünf
Geschäftskonten, die zum Bilanzstichtag ein Guthaben von 122.078,78 € ausweisen.
Ein zum Stichtag aufgenommener Kassenkredit ist auf der Passivseite ausgewiesen.
Zu den liquiden Mitteln zählen weiterhin Tages- und Festgelder. Entsprechende
Einlagen gab es zum Zeitpunkt der ersten Eröffnungsbilanz nicht.
3.4.5.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Diese Bilanzposition weist vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen aus, die in der
folgenden Periode Aufwand bedeuten. Ziel ist es, Aufwendungen und Erträge den
einzelnen Haushaltsjahren periodengerecht durch Abgrenzung zuzuordnen. Dies sind
im Wesentlichen die Bezüge der Beamten und Beamtinnen für den Monat Januar,
sowie die für den Monat Januar gezahlten Sozialleistungen wie Sozialhilfe und
Wohngeld.
- 17 -
Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
3.5.
Passiva
3.5.1.
Nettoposition
Die Nettoposition in Höhe von 163.367.148,96 € stellt das „kommunale Eigenkapital“
dar, welches sich als Saldo aus der Aktivseite (Vermögen) und den Schulden
(Fremdkapital) errechnet. Dieses untergliedert sich wiederum in die Positionen „BasisReinvermögen“, „Rücklagen“, „Jahresergebnis“ und „Sonderposten“.
Basis-Reinvermögen
Unter dem Basis-Reinvermögen, das sich auf einen Bilanzwert von 108.860.139,61 €
beläuft, versteht man das eigentliche „kommunale Eigenkapital“, da es sich hierbei um
die Restgröße handelt, die sich aus dem „Reinvermögen“ und dem „Sollfehlbetrag aus
kameralem Abschluss (als Minusbetrag)“ zusammensetzt.
Reinvermögen
Der Bilanzwert des Reinvermögens entsteht bei der Verrechnung der Vermögens- und
Schuldenwerte und Sonderposten und beträgt zum Stichtag 01.01.2010 in der
Eröffnungsbilanz 110.616.074,22 €.
Davon sind 109.402.260,44 € tatsächliches Reinvermögen aus der Verrechnung der
Vermögens- und Schuldenwerte.
Weiterhin sind Sonderposten, welche aus erhaltenen Investitionszuweisungen und
-zuschüssen für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände (Grundstücke) ebenfalls
unter dem Reinvermögen auszuweisen sind, in Höhe von 1.213.813,78 € im Bilanzwert
der ersten Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 enthalten.
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss (Minusbetrag)
Unter der Position des Basis-Reinvermögens ist ein Sollfehlbetrag aus kameralem
Vorjahresabschluss in Höhe von 1.755.934,61 € als Minusbetrag in der Bilanz auszuweisen und als Minderung des Basis-Reinvermögens zu berücksichtigen. Dabei handelt
es sich um den Fehlbetrag des Verwaltungshaushalts aus dem letzten kameralen
Abschluss zum 31.12.2009 der Stadt Lehrte.
Rücklagen
Als Rücklagen sind unter dieser Position „Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“,
„Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses“, sowie „Bewertungsrücklagen“,
„Zweckgebundene Rücklagen“ und „Sonstige Rücklagen“ auszuweisen. Zum Stichtag
01.01.2010 sind für die Stadt Lehrte keine Rücklagen in die erste Eröffnungsbilanz
einzustellen.
Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
Da es sich um die erste Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte zum Stichtag 01.01.2010
handelt, wurde noch kein Jahresabschluss mit Feststellung eines ordentlichen
Ergebnisses, welches im Falle eines Überschusses hier einzustellen wäre, gefertigt.
Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
Auch ein hier einzustellender Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses ist
aufgrund dessen, das es sich hierbei um die erste Eröffnungsbilanz zum Stichtag
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Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
01.01.2010 handelt und somit noch kein Jahresabschluss mit Feststellung eines
außerordentlichen Ergebnisses vorliegt, ebenfalls noch nicht vorhanden.
Zweckgebundene Rücklagen
Neben der Rücklage von Überschüssen kann die Kommune für bestimmte Zwecke
Rücklagen bilden. Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen können allerdings
nicht aus dieser Rücklage finanziert werden, da sie die tatsächlich benötigten
Finanzmittel nicht zur Verfügung stellt. Unter eine zweckgebundene Rückstellung fällt
zum Beispiel das Kapital einer rechtlich unselbständigen Stiftung, das gesondert
auszuweisen ist und nicht zur Deckung negativer Ergebnisse der Kernverwaltung
eingesetzt werden darf. Des Weiteren können Zuwendungen, die die Kommune von
Dritten erhalten hat und deren Verwendungszweck noch nicht feststeht, vorerst hier
verbucht werden, da diese an keiner anderen Stelle der Bilanz verbucht werden kann.
Ist diese Zuwendung eventuell noch mit einer Auflage oder Bedingung verbunden, so
kann sie so lange die Rückzahlungsverpflichtung besteht als zweckgebundene
Rücklage verbucht werden.
Bei der Stadt Lehrte bestehen keine zweckgebundenen Rücklagen zum Stichtag
01.01.2010.
Sonstige Rücklagen
Weitere freiwillige Rücklagen, die nicht unter eine der vorgenannten Bilanzpositionen
fallen, können hier eingestellt werden. Die Stadt Lehrte weist zum 01.01.2010 keine
sonstigen Rücklagen aus.
Jahresergebnis
Diese Bilanzposition ermittelt sich aus dem Abschluss der Ergebnisrechnung eines
Haushaltsjahres. Da es sich hierbei um die erste Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte
handelt und das erste doppische Haushaltsjahr mit dem Stichtag der Eröffnungsbilanz
beginnt, sind hier auszuweisende Fehlbeträge und/oder Überschüsse bislang noch
nicht vorhanden.
Fehlbeträge aus Vorjahren
Wurden in den doppischen Jahresabschlüssen der Vorjahre Fehlbeträge ermittelt, sind
diese unter der Bilanzposition Fehlbeträge aus Vorjahren auszuweisen. Da es sich
hierbei um die erste doppische Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte handelt und somit
kein doppischer Jahresabschluss mit Fehlbeträgen vorliegen kann, ist hier kein Betrag
auszuweisen.
Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag mit Angabe des Betrages der
Vorbelastung aus Haushaltsresten für Aufwendungen (in Klammern)
Im Rahmen des Abschlusses der Ergebnisrechnung im Jahresabschluss wird der
Jahresüberschuss oder –fehlbetrag des Vorjahres hier ausgewiesen. Ein doppischer
Jahresabschluss wurde vor dem Stichtag 01.01.2010 noch nicht gefertigt, da es sich
hier um die erste doppische Eröffnungsbilanz handelt und der Jahresabschluss zum
Stichtag 31.12.2009 mit einem kameralen Fehlbetrag unter der Bilanzposition 1.1.2
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss ausgewiesen wird.
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Sonderposten
Unter der Position Sonderposten werden empfangene Investitionszuweisungen und
-zuschüsse, Beiträge die im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen erhoben
wurden, Gebühren aus Kostenüberdeckungen und sonstige Sonderposten zum Stichtag
01.01.2010 mit einem kumulierten Bilanzwert in Höhe von insgesamt 54.507.009,35 €
ausgewiesen.
Die Bilanzdarstellung erfolgt nach der Art des Sonderpostens, der nach der Herkunft
bzw. des Verwendungszwecks gebildet wird, in „Investitionszuweisungen und –
zuschüssen“,
„Beiträge
und
ähnliche
Entgelte“,
„Gebührenausgleich“,
„Bewertungsausgleich“, „erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten“ und „sonstige
Sonderposten“.
Zur Ermittlung des Bilanzansatzes für die erste Eröffnungsbilanz zum Stichtag
01.01.2010 wurden die Hinweise des Landes Niedersachsen zur Inventur, Inventurvereinfachung und Bewertungsfragen (Stand 04.11.2009) herangezogen. Empfangene
Investitionszuweisungen und –zuschüsse aus vorangegangenen Haushaltsjahren
wurden somit bis ins Jahr 1974 aufgelistet und den jeweiligen Investitionen zugeordnet.
Erhaltene Investitionszuweisungen und –zuschüsse
Sonderposten aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen für abnutzbare Vermögensgegenstände werden analog der Abschreibung, für die die Investitionszuweisungen und –zuschüsse empfangen wurden, über die jeweilige Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst und betragen zum Stichtag 01.01.2010 einen Bilanzwert von
40.930.970,81 €.
War eine Zuordnung nicht oder nur mit hohem, unwirtschaftlichen Aufwand möglich
werden die Sonderposten gem. des Hinweises des Landes Niedersachsen zur Inventur,
Inventurvereinfachung und Bewertungsfragen (Stand 04.11.2009) über eine pauschale
Nutzungsdauer von 30 Jahren aufgelöst.
Beiträge und ähnliche Entgelte
Die Bildung von Sonderposten für Beiträge resultiert daraus, dass Kommunen nach § 6
Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) zur Deckung ihres Aufwands für
die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer
öffentlichen Einrichtungen Beiträge erheben dürfen. Der kumulierte Bilanzansatz in
Höhe von 12.750.542,56 € beinhaltet daher Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge, die gem. der vom Land Niedersachsen vorgegebenen Nutzungsdauer für
Straßen über 25 Jahre aufgelöst werden. Da die Zuordnung der bis ins Jahr 1974
aufgelisteten Beiträge zu einzelnen Investitionsmaßnahmen nicht oder nur mit hohem
unwirtschaftlichen Aufwand möglich ist, die Nutzungsdauer allerdings auf 25 Jahre
bestimmt werden konnte, ist lediglich der Aktivierungszeitpunkt zur Auflösung des
Sonderpostens pauschal auf das Jahr, in dem die Beiträge eingegangen sind,
festgelegt worden.
Gebührenausgleich
Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhalten empfangene Gebührenüberdeckungen aus Benutzungsgebühren von öffentlichen Einrichtungen. Der somit entstandene Gebührenüberschuss ist seitens der kommunalen Einrichtung nicht frei zu
verwenden, sondern an den Gebührenzahler zu erstatten. Diese Verpflichtung zur
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späteren Rückführung des Überschusses an den Beitragszahler wird als Sonderposten
ausgewiesen. Die Stadt Lehrte hat in der ersten Eröffnungsbilanz zum Stichtag
01.01.2010 keine empfangenen Gebührenüberdeckungen (-überschüsse) zu verzeichnen.
Bewertungsausgleich
Ein Bewertungsausgleich ist gem. NGO auszuweisen, wenn Vermögen nicht mit den
Anschaffungs- oder Herstellungswerten, die auch durch rückindizierte Zeitwerte
ermittelt werden können, sondern dem Zeitwert selbst als Bilanzwert angesetzt werden.
Die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem fortgeführten oder rückindizierten
Anschaffungs- oder Herstellungswert ist als Bewertungsausgleich zu passivieren und
über die Nutzungsdauer des Vemögensgegenstandes aufzulösen. Die Stadt Lehrte hat
ihr Vermögen ausschließlich mit fortgeführten oder rückindizierten Anschaffungs- oder
Herstellungswerten bewertet.
Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
Unter den erhaltenen Anzahlungen auf Sonderposten in Höhe von 656.193,89 € sind
empfangene Investitionszuweisungen und –zuschüsse eingestellt, die die Kommune für
noch nicht abgeschlossene oder noch nicht aktivierte Investitionsmaßnahmen bereits
erhalten hat. Mit der Aktivierung des Anlageguts ist der Betrag auf den Sonderposten
umzubuchen und über den Nutzungszeitraum des Vermögensgegenstandes analog der
Abschreibung aufzulösen.
Sonstige Sonderposten
Hierunter sind sämtliche Sonderposten auszuweisen, deren Sachverhalte in keiner der
vorgenannten Bilanzpositionen zu verbuchen sind. Darunter fallen beispielsweise
Sonderposten für den Kostenersatz für Haus- und Grundstücke (§ 8 NKAG), für die
Ablösung von Einstellplätzen (§ 47a Niedersächsische Bauordnung - NBauO), für die
Ablösung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§§ 135a bis 135c Baugesetzbuch –
BauGB) sowie für Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (§§
154 und 155 BauGB).
Der kumulierte Bilanzwert zum Stichtag 01.01.2010 von 169.302,09 € beinhaltet
ausschließlich gezahlte Beträge für die Ablösung von Einstellplätzen.
3.5.2.
Schulden
Dieser Bilanzposten in Höhe von 22.361.841,05 € beinhaltet alle zum Stichtag
01.01.2010 dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehende Geldschulden
und Verbindlichkeiten. Dazu zählen im Einzelnen „Geldschulden“, „Verbindlichkeiten
aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen“, „Transferverbindlichkeiten“ und „sonstigen Verbindlichkeiten“.
Schulden sind gem. der NGO und der GemHKVO einzeln zu bewerten und
grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.
Geldschulden
Der Bilanzwert der Geldschulden von 21.976.211,26 € beinhaltet „Anleihen“, „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“, „Liquiditätskredite“ und „sonstige Geldschulden“.
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Anleihen
Anleihen ist der Oberbegriff für die Ausgabe von Schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) bei denen die Rechte der Gläubiger verbrieft werden. Es handelt sich
dabei um mittel- und langfristiges Fremdkapital welches die Stadt Lehrte zum Stichtag
der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 nicht besitzt.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Unter der Position Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von
17.759.754,50 € sind sämtliche Finanzvorfälle aufgeführt, bei denen der Stadt Lehrte
von einem Dritten Geldwerte, in der Regel gegen Entgelte in Form von Zinsen, überlassen wurden. Dabei handelt es sich gem. der gesetzlichen Vorgabe der NGO
ausschließlich um Kredite, die für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und
zur Umschuldung aufgenommen werden.
Liquiditätskredite
Die Liquiditätskredite von 4.216.456,76 € sind ebenfalls von Dritten erhaltene Geldwerte, die in der Regel gegen Entgelte in Form von Zinsen überlassen werden. Sie
dienen gem. NGO als letztes Mittel zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität, damit
Kommunen jederzeit die rechtzeitige Auszahlung leisten können. Der Höchstbetrag, bis
zu dem eine Kommune Liquiditätskredite aufnehmen darf, wird in der Haushaltssatzung
festgelegt.
Sonstige Geldschulden
Hierunter sind der Kommune langfristig zur Verfügung gestellte Geldbeträge, die in der
Regel gegen Entgelte in Form von Zinsen überlassen wurden und nicht unter die
Bilanzposten der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und der Liquiditätskredite zu verbuchen sind, einzustellen. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag 01.01.2010
neben Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten keine weiteren sonstigen
Geldschulden.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Unter diese Bilanzposition sind Finanzvorfälle zu fassen die einer Kreditaufnahme
wirtschaftlich gleichkommen. Es handelt sich dabei um Finanzierungsinstrumente, die
zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung auslösen. Hierzu zählen
insbesondere Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder und
Leasinggeschäfte. Zum Stichtag 01.01.2010 hat die Stadt Lehrte keine kreditähnlichen
Rechtsgeschäfte vorliegen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 01.01.2010
betragen 78.438,89 € und ergeben sich aus vor dem Stichtag bereits erfassten
Rechnungen deren Zahlungstermine nach dem Stichtag 01.01.2010 liegen. Diese
Rechnungen resultieren überwiegend aus der Verpflichtung aus einem Kauf-, Werk-,
Dienst- oder ähnlichem Vertrag.
Transferverbindlichkeiten
Der als Transferverbindlichkeit eingestellte Bilanzwert von 14.984,84 € beinhaltet
Verbindlichkeiten, die nicht aus einem Leistungstausch resultieren. Sie sind vielmehr
das „Gegenstück“ zu den Transferforderungen und setzen sich aus den Positionen
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Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
„Finanzausgleichsverbindlichkeiten“, „Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke“, „Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen“, „Sozialen
Leistungsverbindlichkeiten“, „Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für
Investitionen“, „Steuerverbindlichkeiten“ und „Anderen Transferverbindlichkeiten“
zusammen.
Finanzausgleichsverbindlichkeiten
Ist die Verpflichtung aus dem Finanzausgleich für das abgelaufene Jahr zum Stichtag
01.01.2010 noch nicht liquiditätswirksam abgeflossen, so ist dieser unter der Bilanzposition der Finanzausgleichsverbindlichkeiten auszuweisen. Die Stadt Lehrte hatte
zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 keine Finanzausgleichsverbindlichkeiten aus dem Vorjahr einzustellen.
Verbindlichkeiten aus Zuschüssen für laufende Zwecke
Dritten verpflichtend zugesagte Zuschüsse für laufende Zwecke des Vorjahres, die zum
Stichtag 01.01.2010 noch nicht liquiditätswirksam abgeflossen sind, sind hier als
Verbindlichkeit auszuweisen. Für die erste Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010
liegen diese Verbindlichkeiten bei der Stadt Lehrte nicht vor.
Verbindlichkeiten aus Schuldendiensthilfen
Schuldendiensthilfen, die Dritten vor dem Stichtag 01.01.2010 bereits zugesagt, allerdings noch nicht liquiditätswirksam abgeflossen sind, werden als Verbindlichkeiten der
Schuldendiensthilfe in der ersten Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Die Stadt Lehrte ist
eine Verpflichtung zur Schuldendiensthilfe, die zum Stichtag 01.01.2010 noch nicht
liquiditätswirksam abgeflossen ist, nicht eingegangen.
Soziale Leistungsverbindlichkeiten
Unter der Bilanzposition der Sozialen Leistungsverbindlichkeiten in Höhe von 574,84 €
ist die Stadt Lehrte vor dem Stichtag 01.01.2010 eine Verpflichtung zur Zahlung einer
sozialen Leistung, wie zum Beispiel der Jugend- und Sozialhilfe, nach dem Wohngeld-,
Asylbewerberleistungs- oder dem Unterhaltssicherungsgesetz eingegangen, die erst
nach dem Stichtag liquiditätswirksam wird.
Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen
Dritten zugesagte Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen mit einem Bilanzansatz von 14.410,00 € sind unter der Position Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und
Zuschüssen für Investitionen auszuweisen, da sie vor dem Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 zugesagt, aber erst nach dem Stichtag liquiditätswirksam
abgeflossen sind.
Steuerverbindlichkeiten
Hier auszuweisende Verbindlichkeiten an die Finanzbehörden wie KFZ-Steuer, Grundsteuer und andere Steuern, die vor dem Stichtag 01.01.2010 entstanden aber liquiditätswirksam erst nach dem Stichtag abgeflossen sind, sind bei der Stadt Lehrte nicht
vorhanden.
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Andere Transferverbindlichkeiten
Transferverbindlichkeiten, die nicht unter eine der vorgenannten Positionen der Transferverbindlichkeiten zu erfassen sind, sind hier auszuweisen. Zum Stichtag 01.01.2010
hat die Stadt Lehrte keine anderen Transferverbindlichkeiten zu verbuchen.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Bilanzposition der Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 292.156,06 € beinhaltet
alle sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die nicht einem der vorgenannten
Verbindlichkeitsposten zuzuordnen sind. Sie untergliedert sich in die Positionen
„Durchlaufende Posten“, „Abzuführende Gewerbesteuer“, „Empfangene Anzahlungen“
und „Andere sonstige Verbindlichkeiten“.
Durchlaufende Posten
Unter den durchlaufenden Posten von 31.665,68 € versteht man Einnahmen, die im
Namen und für Rechnung eines Dritten von der Kommune erzielt, bis zum Bilanzstichtag 01.01.2010 an den Dritten aber noch nicht ausgezahlt sind. Diese Beträge
beeinflussen nicht das Ergebnis einer Kommune. Zu den durchlaufenden Posten
gehören insbesondere die „verrechnete Mehrwertsteuer“, die „Abzuführende Lohn- und
Kirchensteuer“ sowie „sonstige durchlaufende Posten“.
Verrechnete Mehrwertsteuer
Die hier ausgewiesenen Beträge resultieren aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung vor dem Stichtag 01.01.2010 und der Umsatzsteuererklärung des Vorjahres und
zeigen die noch zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge von Betrieben gewerblicher Art
(BgA) an, die bei der Stadt Lehrte zum Stichtag 01.01.2010 nicht vorhanden sind.
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer
Die aufgrund der Lohnsteueranmeldung des letzten Monats des Vorjahres noch nicht
gezahlten Lohn- und Kirchensteuerbeträge zum Stichtag 01.01.2010 sind hier zu
verbuchen. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum
01.01.2010 keine noch nicht abgeführten Lohn- und Kirchensteuerbeträge aus
Vorjahren.
Sonstige durchlaufende Posten
Der Bilanzansatz für sonstige durchlaufende Posten in Höhe von 31.665,68 € ist als
durchlaufender Posten zu verbuchen, dabei aber weder der verrechneten Mehrwertsteuer, noch der abzuführenden Lohn- und Kirchensteuer zuzuordnen, so dass es sich
um sonstige durchlaufende Posten wie zum Beispiel KFZ-Gebühren und Abfallgebühren zum Stichtag 01.01.2010 handelt.
Abzuführende Gewerbesteuer
Die durch Bescheid vom Finanzamt festgesetzten abzuführenden Gewerbesteuerumlagen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz und Verbindlichkeiten von Betrieben
gewerblicher Art (BgA) aus Gewerbesteuer ist in der ersten Eröffnungsbilanz zum
Stichtag 01.01.2010 auszuweisen. Betriebe gewerblicher Art und somit daraus
bestehende Gewerbesteuerumlagen und -verbindlichkeiten sind zum Stichtag bei der
Stadt Lehrte nicht vorhanden.
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Empfangene Anzahlungen
Empfangene Anzahlungen sind bereits eingegangene Zahlungen für Lieferungen und
Leistungen der Kommune, die zum Bilanzstichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum
01.01.2010 noch nicht ausgeführt sind. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag keine
Anzahlungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen erhalten.
Andere sonstige Verbindlichkeiten
Unter der Position andere sonstige Verbindlichkeiten ist ein Bilanzwert in Höhe von
260.490,38 € verbucht, der nicht unter einer der vorgenannten Bilanzpositionen der
sonstigen Verbindlichkeiten aufzuführen ist. Dies sind unter anderem auch Beträge der
Rechnungsabgrenzung, die als sonstige Verbindlichkeiten zur Buchung periodengerecht zugeordneter Aufwendungen im Vorjahr eingestellt und deren Zahlung nach
dem Stichtag 01.01.2010 erfolgt.
3.5.3.
Rückstellungen
Die Rückstellungen in Höhe von 22.040.691,53 € beinhalten gem. den Vorschriften der
GemHKVO Beträge, die für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und für
ungewisse Verbindlichkeiten ermittelt wurden. Sie werden für periodengerecht
verbuchte Verbindlichkeiten oder Aufwendungen gebildet, deren Fälligkeit oder deren
Höhe aber noch ungewiss ist und ergänzen damit die Verbindlichkeiten des langfristigen Fremdkapitals.
Unter dieser Position sind „Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen“,
„Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen“, „Rückstellungen für
unterlassene Instandhaltung“, „Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge
geschlossener Abfalldeponien“, „Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten“,
„Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen“,
„Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und
anhängigen Gerichtsverfahren“ und „Andere Rückstellungen“ enthalten.
Sämtliche Rückstellungen sind gem. GemHKVO mit dem Wert anzusetzen, der nach
vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig ist.
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Pensionsrückstellungen für aktive Beschäftigte, wie auch für Versorgungsempfänger,
sind gem. GemHKVO für während der aktiven Beschäftigungszeit erworbene
Ansprüche auf Versorgung periodengerecht zu bilden. Weitere Ansprüche, wie zum
Beispiel aus der Beihilfe, sind ebenfalls als Rückstellung unter dieser Position
auszuweisen. Der Bilanzwert in Höhe von 20.239.004,00 € beinhaltet somit Pensionsund Beihilferückstellungen zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010.
Die Ansprüche der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger bestehen
grundsätzlich gegenüber der Kommune als Dienstherr, auch wenn eine Versorgungskasse zwischengeschaltet wurde. Die Berechnung der jeweiligen Pensions- und
Beihilferückstellungen erfolgt jedes Jahr zum Stichtag 31.12. durch die Niedersächsische Versorgungskasse, indem der Barwert im Teilwertverfahren nach den Vorgaben
des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport für die Pensionsrückstellungen ermittelt und der Kommune mitgeteilt wird. Die Beihilferückstellungen sind mit
einem ebenfalls vorgegebenen Hebesatz auf den ermittelten Barwert der Pensionsrückstellungen zu berechnen.
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Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
Zum Stichtag 01.01.2010 beträgt der Anteil der Pensionsrückstellung am Bilanzwert
18.038.328,00 €. Die Beihilferückstellungen betragen somit den Restanteil von
2.200.676,00 €.
Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen
Die Bilanzposition der Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen
weist einen Betrag von 1.778.140,84 € aus und beinhaltet neben den bereits aufgeführten Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit auch Rückstellungen für nicht in Anspruch
genommenen Urlaub und geleistete Überstunden. Bei der Ermittlung der Rückstellungswerte wurden alle dem Dienstherren Stadt Lehrte zugehörigen Mitarbeiter
berücksichtigt. Dazu gehören auch die mit Gestellungsvertrag an die Agentur für Arbeit
und an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung „ausgeliehenen“ Mitarbeiter. Diese
Rückstellungen werden gebildet, um eine periodengerechte Abgrenzung der durch die
Verpflichtung entstandenen Aufwendungen vorzunehmen.
Die Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit haben zum Stichtag 01.01.2010 einen Wert
von 737.939,54 €. Sämtliche Altersteilzeitvereinbarungen der Stadt Lehrte wurden nach
dem Blockmodell geschlossen, welches eine aktive Arbeitsphase und eine passive
Arbeitsphase beinhaltet. Die in der aktiven Arbeitsphase für die passive Arbeitsphase
„angesparten“ Lohn- und Gehaltsaufwendungen sind als Rückstellung in die Bilanz
einzustellen. Die Rückstellungsbeträge der geschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen
zur ersten Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 wurden dabei auf den Stichtag
berechnet.
Eine Rückstellung in Höhe von 835.412,48 € ist zum Stichtag 01.01.2010 für nicht in
Anspruch genommenen Urlaub berechnet worden. Durch die gesetzlichen Vorgaben
des Jahresanspruchs eines Mitarbeiters besteht eine Verpflichtung die dabei einen
Aufwand für die Kommune darstellt, der dem jeweiligen Jahr periodengerecht zuzuordnen ist. Dabei wurden die tatsächlich nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage mit
den von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) jährlich bezifferten pauschalen
Personalkosten der jeweiligen Entgelt- oder Besoldungsgruppe je Mitarbeiter der Stadt
Lehrte einzeln berechnet.
Die Rückstellungen für geleistete Überstunden in Höhe von 204.778,82 € beinhalten
alle zum Stichtag 01.01.2010 durch die Mitarbeiter der Stadt Lehrte geleisteten
Überstunden, ohne die Berücksichtigung eventuell vorhandener Minusstunden. Bereits
geleistete Überstunden stellen eine Verpflichtung von Personalaufwand dar, der dem
Entstehungsjahr periodengerecht zuzuordnen ist. Die zum Stichtag 01.01.2010 tatsächlich vorhandenen Überstunden wurden mit den von der KGSt jährlich bezifferten
pauschalen Personalkosten der jeweiligen Entgelt- oder Besoldungsgruppe des jeweiligen Mitarbeiters der Stadt Lehrte ermittelt.
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
Wurden im laufenden Haushaltsjahr notwendige Aufwendungen für die Instandhaltung
von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nicht vorgenommen, so sind
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung zu bilden. Gem. den Hinweisen der
Arbeitsgruppen „Inventurvereinfachung“ und „Umsetzung Doppik“ des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und den kommunalen Spitzenverbänden
Niedersachsens wird empfohlen keine Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen in der ersten Eröffnungsbilanz auszuweisen. Der beim Vermögen der Stadt
Lehrte vorhandene Instandhaltungsrückstau wurde daher direkt in die Bewertung der
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Dokumentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Lehrte (ungeprüfte Fassung – Stand Okt. 2011)
betroffenen Vermögensgegenstände einbezogen und führte soweit vorhanden zu
niedrigeren Bilanzansätzen auf der Aktivseite.
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge geschlossener
Abfalldeponien
Für zukünftige Verpflichtungen zur Rekultivierung und Nachsorge geschlossener
Abfalldeponien, zu denen die Kommune als Betreiber per Gesetz verpflichtet ist, sind
Rückstellungen einzustellen. Die Stadt Lehrte hat zum Stichtag 01.01.2010 keine
geschlossenen Abfalldeponien, bei denen noch offene Verpflichtungen zur Rekultivierung und Nachsorge bestehen.
Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
Aufwendungen, im Zusammenhang mit der Sanierung von Altlasten sind gem.
GemHKVO als Rückstellung in die Bilanz einzustellen, soweit ein Sanierungsbedarf
besteht. Zum Stichtag 01.01.2010 besteht kein Sanierungsbedarf bei der Stadt Lehrte.
Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von
Steuerschuldverhältnissen
Unter dieser Bilanzposition sind Rückstellungsbeträge im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen zu verbuchen, um die im Vorjahr angefallenen Finanzausgleichsleistungen und Steuern, deren Höhe noch nicht bekannt ist, zu
verbuchen. Solche Finanzvorfälle sind bei der Stadt Lehrte zum Stichtag der ersten
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 nicht vorhanden.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,
Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren
Ist eine Inanspruchnahme der Kommune aus Bürgschaften, Gewährleistungen,
anhängigen Gerichtsverfahren oder diesen wirtschaftlich gleichkommenden Verpflichtungen zu erwarten, ist eine Rückstellung in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung zur
Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendigen Betrags anzusetzen, der zum
Stichtag 01.01.2010 bei der Stadt Lehrte 23.546,69 € beträgt und in vollem Umfang für
anhängige Gerichtsverfahren eingestellt wurde.
Andere Rückstellungen
Unter der Bilanzposition andere Rückstellungen sind sämtliche Rückstellungen zu
fassen, die nicht unter eine der vorgenannten Positionen zu verbuchen sind. Die Stadt
Lehrte hat zum Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 keine anderen
Rückstellungen.
3.5.4.
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 121.557,59 € resultieren aus der
periodengerechten Rechnungsabgrenzung von Einnahmen, die die Kommune im
Vorjahr erhalten hat und die erst für eine bestimmte Periode nach dem Stichtag
01.01.2010 Ertrag darstellt. Diese setzen sich aus diversen Geschäftsvorfällen
zusammen, bei denen vor dem Stichtag 01.01.2010 gezahlte Geldbeträge für zum
Beispiel Mieten, Unterhaltsforderungen und Kita-Gebühren für eine Periode nach dem
Stichtag als Ertrag zu verbuchen sind.
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