7 Anhang für das Geschäftsjahr 2014 1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der ÖPP Deutschland AG zum 31. Dezember 2014 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Aufgrund der Regelungen in der Satzung stellt die Gesellschaft den Jahresabschluss wie eine große Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 3 HGB auf. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert angewendet: Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2014 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31. Dezember 2013, so dass die Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter EUR 150; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Entgeltlich erworbene Lizenzen unterliegen einer Nutzungsdauer von fünf Jahren. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Büroeinrichtung unterliegt einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 5-13 Jahren. EDV-Equipment wird über drei Jahre abgeschrieben. Soweit die bei- 8 zulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter des Anlagevermögens werden im Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Anlagegut im Bereich von EUR 150 bis EUR 410 liegen. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Schuldscheindarlehen werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Zuordnung zum Anlagevermögen erfolgt bei der sicheren Absicht, die Papiere bis zur Endfälligkeit zu halten und damit die Mittel dauerhaft anzulegen. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Dabei wird das Prinzip der verlustfreien Bewertung für die jeweiligen Aufträge beachtet. Die Herstellungskosten umfassen die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB sowie einen angemessenen Teil der Verwaltungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlte Zinsansprüche werden abgegrenzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Grundkapital stimmt mit den Angaben im Handelsregister überein. Das Grundkapital und die Kapitalrücklage werden zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, unter Berücksichtigung des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, abgezinst und mit ihrem Barwert ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten werden jeweils mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht. Sowohl aktive als auch passive latente Steuern entfallen auf die sonstigen Rückstellungen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Basis der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Unter Berück- 9 sichtigung eines Körperschaftsteuersatzes von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ergibt sich ein effektiver Steuersatz von rd. 30 %. Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern von TEUR 8. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz des Aktivüberhangs in der Bilanz unterbleibt. Die ÖPP Deutschland AG ist von der Bundesrepublik Deutschland (Mehrheitsaktionärin) als herrschendes Unternehmen abhängig. In die Davon-Vermerke „verbundene Unternehmen“ der einzelnen Bilanzpositionen wurden alle Forderungen/Verbindlichkeiten gegen das herrschende Unternehmen (Bundesrepublik Deutschland) und mit den ihr verbundenen Unternehmen einbezogen. 3 Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahre 2014 ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die unfertigen Leistungen beinhalten noch nicht vollständig erbrachte Beratungsleistungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen aus erbrachten Beratungsleistungen. Diese Forderungen bestehen in Höhe von TEUR 737 (Vorjahr: TEUR 309) gegen verbundene Unternehmen. Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen die Anlagen in Schuldscheindarlehen (TEUR 2.000), Festzinsanlagen (TEUR 809) und dafür abgegrenzte Termingeldzinsen (TEUR 97, antizipativer Ertrag) sowie die Kautionszahlung für die Geschäftsräume in der Alexanderstraße. Von den sonstigen Vermögensgegenständen sind TEUR 2.283 innerhalb eines Jahres fällig und TEUR 839 habe eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist im Wesentlichen die Vermögensschaden-Haftpflicht für 2015 in Höhe von TEUR 22 enthalten. 10 Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte Grundkapital von EUR 1.770.000,00 ist aufgeteilt in 17.700 Stückaktien. Die Aktien lauten auf die Namen der Aktionäre. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage1 Stand 1.1.2014 Entnahmen Verwendung Stand 31.12.2014 EUR EUR EUR EUR 1.770.000,00 0,00 0,00 1.770.000,00 15.945.290,82 2.498.056,663 0,00 13.447.234,16 684.963,842 Bilanzgewinn/ Bilanzverlust -3.183.020,50 0,00 2.498.056,663 0,00 Eigenkapital 14.532.270,32 2.498.056,66 3.183.020,50 15.217.234,16 1 Die Kapitalrücklage betrifft zum 31.12.2014 mit EUR 13.427.334,14 Rücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und mit 19.900,02 EUR Rücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. 2 3 Jahresüberschuss 2014 Entnahme aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB entsprechend § 150 Abs. 4 Alt. 2 AktG Nach einer dem Vorstand gem. § 20 AktG zugegangenen schriftlichen Mitteilung ist die ÖPP Deutschland Beteiligungs GmbH, Berlin, an unserer Aktiengesellschaft mit mehr als 25 % des Kapitals beteiligt. Es wurde beschlossen, den Bilanzverlust 2013 auf neue Rechnung vorzutragen. 11 Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2014 EUR 31.12.2013 EUR 583.231,13 573.211,22 34.441,49 117.910,79 122.936,44 113.551,91 Rückstellungen für Jahresabschluss, Prüfung 49.300,00 45.300,00 Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten 11.000,00 8.800,00 Sonstige 96.146,92 71.727,89 897.055,98 930.501,81 Rückstellungen für Tantiemen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von Fremdleistungen Rückstellungen für sonstige Personalkosten Mit Ausnahme der Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten (TEUR 11) sowie Teilbeträge der Tantiemen (TEUR 179) sind alle Rückstellungen kurzfristig und innerhalb eines Jahres fällig. Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bei den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (TEUR 842; Vorjahr TEUR 1.272). Daneben waren im Vorjahr EUR 82,92 in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich durch Beratungsleistungen erzielt, die im Wesentlichen im Inland erbracht werden. Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 20 wurden im europäischen Ausland erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge (TEUR 29, davon aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 26). Erträge aus der Währungsumrechnung wurden in Höhe von EUR 118,77 (Vorjahr EUR 6,89) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnungen von EUR 54,81 (Vorjahr EUR 152,43) sowie periodenfremde Aufwendungen von EUR 1.609,01 (Vorjahr EUR 0,00). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Zinsen für Schuldscheindarlehen (TEUR 112). 12 4 Sonstige Angaben Für die bei der ÖPP Deutschland AG beschäftigten beurlaubten Beamten übernimmt der jeweilige bisherige Dienstherr (z. B. das Bundesministerium für Finanzen) eine sog. Nachversicherungsgarantie auch für das während der Beurlaubungszeit erzielte Arbeitsentgelt. Voraussetzung dafür ist, dass die ÖPP Deutschland AG in vollem Umfang die Kosten einer eventuellen späteren Nachversicherung für die Zeit der Beurlaubung einschließlich der Mehrkosten trägt, die sich aus einem eventuell höheren Beitragssatz (§ 181 Abs. 4 SGB VI) und der Dynamisierung der Entgelte (§ 181 Abs. 4 SGB VI) ergibt. Eine solche Erklärung zur Übernahme der Kosten in vollem Umfang hat die ÖPP Deutschland AG gegenüber den jeweiligen Mitarbeitern (beurlaubten Beamten) abgegeben. Allerdings wird diese Pflicht zur Kostenübernahme nur in dem sehr unwahrscheinlichen Fall des späteren i. S. d. § 8 SGB VI "unversorgten" Ausscheidens des beurlaubten Beamten aus dem Beamtenverhältnis entstehen. "Unversorgtes Ausscheiden" i. S. dieser Vorschrift setzt voraus, dass der Beamte entlassen oder versetzt wird, wofür wiederum ein Disziplinarverfahren bzw. eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsentzug von (im Regelfall) zwölf Monaten oder mehr Voraussetzung ist. Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Fall der bei der Gesellschaft beschäftigten beurlaubten Beamten grundsätzlich nicht auszugehen, so dass im Ergebnis auch der Eintritt der Pflicht zur Kostenübernahme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist. Am 15. Oktober 2012 hat die ÖPP Deutschland AG eine neue Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen für ÖPP-Projekte mit dem Bund, 9 Bundesländern, 111 Kommunen und 30 weiteren öffentlichen Auftraggebern abgeschlossen, in der das Leistungsangebot sowie das Vergütungsmodell der Gesellschaft festgelegt sind. Die Zeichner der Rahmenvereinbarung haben die Möglichkeit, die Gesellschaft auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, ohne Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens, mit Beratungsleistungen zu beauftragen. Darüber hinaus war und ist die ÖPP Deutschland AG für öffentliche Auftraggeber tätig, die nicht Zeichner der Rahmenvereinbarung sind. Geschäfte innerhalb und außerhalb der Rahmenvereinbarung werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die ÖPP Deutschland AG unterhält zur Bundesrepublik Deutschland (Mehrheitsaktionärin), welche als verbundenes Unternehmen i. S. d. Rechnungslegungsvorschriften zu qualifizieren ist, nur Geschäftsbeziehungen im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Das bedeutet, zwischen der Aktiengesellschaft und den jeweiligen Ressorts der Bundesrepublik Deutschland wurden und werden Verträge zu marktüblichen Konditionen geschlossen und die vereinbarten Leistungen erbracht. Zweitgrößter Aktionär ist die ÖPP Deutschland Beteiligungs GmbH, Berlin. Zwischen der ÖPP Deutschland Beteiligungs GmbH und unserer Aktiengesellschaft bestehen keine Leistungsbeziehungen. Die Gesellschafter der ÖPP Deutschland Beteiligungs GmbH haben sich 13 im Rahmen der Ausschreibung der Geschäftsanteile der Aktiengesellschaft zur Mitwirkung bei der Grundlagenarbeit der ÖPP Deutschland AG verpflichtet. Zum 31. Dezember 2014 bestehen für die Finanzlage wesentliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 604. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem Mietvertrag der Geschäftsräume (TEUR 409). Die ÖPP Deutschland AG hat während des Geschäftsjahres ohne die drei Vorstände durchschnittlich 41 Arbeitnehmer (Vorjahr 35) beschäftigt. Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: x Gatzer, Werner - Vorsitzender des Aufsichtsrats - Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Berlin (seit 28. August 2014) x Bernhardt, Otto - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats -, Unternehmensberater Otto Bernhardt Politik- und Unternehmensberatung, Berlin x Becher, Gerhard - Vorsitzender des Beirats der Becher GmbH & Co. KG, Kronberg x Beemelmans, Stéphane - Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung a.D., Berlin (bis 25. Februar 2014) x Drey, Franz - stellvertretender Chefredakteur des Behörden Spiegel, Berlin x Dr. Opdenhövel, Patrick - Ministerialdirigent im Finanzministerium NRW , Duisburg (bis 25. August 2014) x Dr. Otto, Gisela - Unterabteilungsleiterin VIII A im Bundesministerium der Finanzen, Bonn (bis 25. August 2014) x Schulte-Hiltrop, Hermann - Hauptgeschäftsführer der Bauverbände Westfalen, Dortmund x Wohltmann, Matthias - Beigeordneter Deutscher Landkreistag, Berlin x Adler, Gunther - Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Berlin (seit 28. August 2014) x Bär, Dorothee - Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin (seit 24. September 2014) x Offermann, Jens-Markus - Leiter PPP Kompetenzzentrum im Hessischen Ministerium der Finanzen, Wiesbaden (seit 26. August 2014) Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für 2014 betragen TEUR 16. 14 Im Geschäftsjahr 2014 erfolgt die Geschäftsführung durch die Vorstandsmitglieder x Herrn Bernward Kulle, Rechtsanwalt und Dipl.-Volkswirt, Berlin x Herrn Dr. Johannes Schuy, Jurist, Berlin (bis 31. Mai 2014) x Herrn Jürgen Streeck, Jurist, Berlin, (seit 1. Juni 2014) x Herrn Claus Wechselmannn, Kommunikationswissenschaftler, Berlin (seit 1. Februar 2014) Neben der Führung des Gesamtunternehmens zeichnet Herr Bernward Kulle für den Bereich Hochbau und Infrastruktur, Herr Claus Wechselmann für den Bereich IT und Dienstleistungen und Herr Jürgen Streeck für den Bereich Marketing und Kommunikation verantwortlich. Für die Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2014 wurden an den Vorstand Bezüge in Höhe von EUR 928.218,57 ausgezahlt. Weiterhin werden für Tantiemeansprüche des Vorstandes EUR 160.997,89 den sonstigen Rückstellungen zugeführt. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung nach dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes für das Geschäftsjahr 2013 abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.partnerschaften-deutschland.de) dauerhaft öffentlich zugängig gemacht. Für das Geschäftsjahr 2014 wird eine Entsprechenserklärung abgegeben. Das Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 beträgt TEUR 14 für Abschlussprüferleistungen und TEUR 3 für sonstige Bestätigungsleistungen. Der Vorstand schlägt vor, den Jahresabschluss mit einem Bilanzgewinn/Bilanzverlust von 0,00 Euro festzustellen. Berlin, den 31. März 2015 ÖPP Deutschland AG, Berlin Bernward Kulle Jürgen Streeck Claus Wechselmann Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands