Vereinfachtes Anmeldeverfahren SDE neu

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Seminarziel: Treffsichere Bewertung der Verfahrensabläufe unter
Beachtung aller Vorgaben, Planung und zielsichere Umsetzung
bzw. Neubeantragung des SDE-Verfahrens, Zuweisen der
innerbetrieb-lichen Verantwortlichkeiten.
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Teilnehmerkreis: Leiter/innen Zoll, (Zoll)Sachbearbeiter/innen,
Zollverantwortliche, Abteilungsleiter/innen sowie Dienstleister, die
Verfahren ihrer Mandanten umsetzen.
Hinweis: Sie erhalten eine Musterfassung des Fragenkatalogs zur
Selbstbewertung, in dem zahlreiche Tipps und Anregungen für die
Übertragung auf Ihr Unternehmen enthalten sind.
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Die zollseitig eingeforderte Transparenz sichert die Einhaltung
der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Daher sind
Maßnahmen für die Meldung von evtl. Unregelmäßigkeiten genauso zu beschreiben wie der Prüfpfad in der Buchhaltung - die
Möglichkeit, jeden Buchungssatz bis zu dem ihn belegenden
Dokument zurückverfolgen zu können. In die Beantwortung der
Fragen sind demnach auch andere Abteilungen eingebunden z.B. Buchhaltung, EDV, Materialwirtschaft und Logistik. Ein Kernelement ist die Beschreibung der Prüfung, wie eine eventuelle
Ausfuhrgenehmigungsbedürftigkeit für eine Ausfuhrsendung fest-
Die Themen im Einzelnen:
g Innerbetriebliche Organisation einer Ausfuhr
Verfahrensabläufe
Normalverfahren, unvollständige Ausfuhranmeldung
länderbezogene Besonderheiten / Codierungen
g Antragsinhalte
Tarifierung und Warenkreis / statistische Warennummer vs.
HS-Position
Wirksame Exportkontrolle statt Länderkreis
Verantwortlichkeiten
Verladeorte in Deutschland
Verladeorte in anderen Mitgliedstaaten (einzige Bewilligung)
zukünftige Erweiterung betr. Waren und / oder Verladeorte
Fragenkatalog zur Selbstbewertung
g mögliche Ausfallkonzepte (EDV und Papier)
g Prüfen und Dokumentation evtl. Ausfuhrgenehmigungspflichten
g Software / Providerlösungen contra Internet-Anmeldungen
g Elektronische Ausfuhrnachweise für die Umsatzsteuerbefreiung
g AEO - ... der nächste Schritt
g Fragen und Antworten, Tipps für die Umsetzung
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Die Zulassung durch das Hauptzollamt wird allerdings nur erteilt,
wenn das Unternehmen vertrauenswürdig ist, die Abläufe und
Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und ein innerbetriebliches
Kontrollsystem etabliert ist. Schaffen Sie diese Voraussetzungen
und optimieren Sie den Ausfuhrablauf Ihres Unternehmens! Im
Rahmen der Antragsstellung entpuppt sich die Beantwortung des
mehrseitigen Fragenkatalogs zur Selbstbewertung als die eigentliche Herausforderung. Neben allgemeinen Angaben über das
Unternehmen wird insbesondere die Organisation der zollrechtlichen
Abläufe, die diesbezüglichen Zuständigkeiten und Verantwortungen
sowie die Anlage zollrechtlich relevanter (Stamm)Daten hinterfragt.
In diesem Zusammenhang ist auch die Vorgehensweise bei der
Ausstellung von Präferenz- und Ursprungsnachweisen bei der
Ausfuhr zu beschreiben. Durchlaufen Sie dieses Procedere, sind
damit auch schon die wesentlichen Arbeiten für einen erfolgreichen
Antrag zur Bewilligung des „AEO-C“ bewältigt.
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Sie exportieren Waren in Drittländer und klar ist, dass es für die
Sendung einer Ausfuhranmeldung bedarf? Sie erstellen die dafür
erforderliche elektronische Ausfuhranmeldung im normalen, regulären Zollabfertigungsverfahren? Dann ist Ihnen auch die Problematik der zollamtlichen Öffnungszeiten Ihrer Binnenzollstelle bekannt. Die Präsentation (=Gestellung) Ihrer Waren auf dem Amtsplatz des Zollamts ist ein nicht zu unterschätzender logistischer
Aufwand, denn nicht immer stehen eigene Transportmöglichkeiten
zur Verfügung. Auch stellt sich die Frage der Verfahrensabwicklung,
wenn sich die zur Ausfuhr bereitstehende Ware an anderen Orten
in Deutschland befindet. Sie übermitteln zwar die Anmeldung
elektronisch zu Ihrem Zollamt, gleichwohl sieht das Zollrecht eben
die Präsentation der Ware vor. Die Ware könnte zwar auch am
Vortag des Verpackens/Verladens dem Zollamt avisiert werden
mit der Möglichkeit der Außenabfertigung, stellt aber doch einen
hohen Verwaltungsaufwand dar und bindet den Exporteur,
bestimmte Wartezeiten einzuhalten, ein zwar mögliches, aber kein
ideales Verfahren.
Die Bewilligung der Verfahrensvereinfachung „Vereinfachtes
Anmeldeverfahren SDE (ex ZA-Verfahren)“ löst all diese Probleme.
- Sie gestellen Ihre Ware/n an den zuvor beantragten Verladeorten, wann immer es erforderlich ist und Sie es wollen! Dabei
können Sie eine Vielzahl von Verladeorten in Ihren Antrag einbeziehen und so von einer zentralen Stelle Überführungen in das
Ausfuhrverfahren anstoßen. Selbst Verladeorte in anderen
Mitgliedstaaten können im Rahmen einer sogenannten „einzigen
Bewilligung“ beteiligt werden.
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- seit 01.05.2016 neue Verfahrensvereinfachung Spezialseminar für Antragsteller und Newcomer
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(ex ZA-Verfahren)
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gestellt und dokumentiert wird - Compliance und Exportkontrolle.
Die optimierte Abbildung der innerbetrieblichen Abläufe / Prozesse
ist einerseits Grundvoraussetzung für den reibungslosen Ablauf im
Tagesgeschäft, andererseits aber auch notwendig für die Beantwortung großer Teile des Fragenkatalogs. Gemeinsam entwickeln
wir ein entsprechendes Flowchart, dass Sie dann an Ihre spezifischen
Vorgaben anpassen.
Um also auch in Zukunft Ausfuhren so schnell wie möglich erledigen
zu können und bei Lieferfähigkeit die Ware schnellstens dem Kunden
verfügbar zu machen, sind Sie als Exporteur auch angesichts des
üblichen Termindrucks darauf angewiesen, Verfahrensprozesse
rund um die Exportabwicklung so ökonomisch wie möglich zu gestalten; die Notwendigkeit eines derartigen Verfahren liegt heute
für fast jeden Exporteur auf der Hand.
Der Preis für eingesparte Wege und Zeit(en) sowie für die Unabhängigkeit von amtlichen Öffnungszeiten ist die Übernahme der
Verantwortung für Ihr Handeln, egal ob (zoll)verfahrenstechnisch,
hinsichtlich des Erreichens der Umsatzsteuerfreiheit oder in Zusammenhang mit der exportkontrollrelevanten Beurteilung jeder Ausfuhrsendung. In diesem Spezialseminar erläutern wir alle nötigen Informationen, die zur Erlangung und zur Umsetzung des Status
„Vereinfachtes Anmeldeverfahren SDE" nötig sind.
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15. Mai 2017 u.a.
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Spezialseminar
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Referenten
Volker Müller, Dipl.-Finanzwirt, Hauptzollamt Aachen
Marc Scheffels, Dipl.-Finanzwirt, ZAK Köln
Termine
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Datum
06.03.2017
15.05.2017
Zeiten
jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr
Preis
390,00 € zzgl. MwSt. inkl. TAV
Orte
Bildungszentrum, IHK Köln
Audimax, ZAK Köln
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