Übersicht HCI Real Estate BRIC+ 1. Anleger Vorname und Nachname 2. Gesellschaftsrechtliche Hinweise Beteiligungsgesellschaft HCI Real Estate BRIC GmbH & Co. KG Geschäftsgegenstand Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare Beteiligung als Kommanditist an der HCI Real Estate BRIC Pooling GmbH & Co. KG („Investitionsgesellschaft“). Gegenstand der Investitionsgesellschaft ist es, Unternehmensbeteiligungen an ausländischen Zielfondsgesellschaften („Zielfondsgesellschaften“) insbesondere in den Staaten Brasilien, Russland, Indien und China sowie weiteren Staaten, wie etwa Mexiko und Südkorea zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Die Investitionen der Zielfondsgesellschaften werden sich auf Immobilieninvestments in den genannten Ländern beziehen. Beteiligungsform Kommanditbeteiligung. Beitritt erfolgt i. d. R. indirekt als Treugeber (Treuhänder ist im Handelsregister eingetragen). Für die direkte Eintragung als Kommanditist ist eine notarielle Vollmacht zur Eintragung in das Handelsregister notwendig. In Zusammenhang mit einer Direkteintragung anfallende Kosten wären vom Anleger zu tragen. Mindestbeteiligung US-$ 15.000 zzgl. 5 % Agio; höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein. Einzahlungsraten 100 % der Zeichnungssumme 14 Tage nach Annahme Haftung des Anlegers Der Anleger haftet nur bis zur Höhe seiner gezeichneten Einlage. Nach Handelsregistereintragung ist die Haftung auf die Höhe seiner Haftsumme, die 10 % der gezeichneten Einlage des Anlegers ausmacht, beschränkt. Die Haftung entfällt insoweit, als die Einlage erbracht worden ist. Es besteht keine Nachschusspflicht. Lediglich bei nicht durch Gewinne gedeckten Ausschüttungen lebt die Haftung maximal bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf. Treuhänder HCI Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH, Bremen Mittelverwendungskontrolle Erfolgt durch die qualifizierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RTC Revision Treuhand Consulting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Anlagedauer Die Laufzeit der Gesellschaft endet am 31.12.2016. Die Komplementärin hat das Recht, die Laufzeit dreimal um je ein Jahr zu verlängern. Möglichkeit der Kündigung Der Anleger hat die Möglichkeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmalig zum 31.12.2016, zu kündigen. Möglichkeit der freihändigen Veräußerung Es gibt keinen geregelten Zweitmarkt für diese Beteiligungsform. Ein Ausstieg kann nur durch Eintritt eines neuen Gesellschafters erfolgen. 3. Wirtschaftliche und steuerrechtliche Hinweise (Siehe Seiten 95 ff. des Verkaufsprospektes) Kalkulierte Ausschüttungen Die Ausschüttungen sind in Höhe und Zeitpunkt nicht prognostizierbar. Sie hängen von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab, die für sich genommen Zuwächse und Wertsteigerungen erwarten lassen, jedoch ohne dass es möglich wäre, diese in genauen Zahlen oder Zeitpunkten auszudrücken. Einkunftsart Die Anleger erzielen als Mitunternehmer der Beteiligungsgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Besteuerung der laufenden Betriebsergebnisse Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft werden Dividendeneinkünfte erzielt, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft werden dem Zeichner anteilig als gewerbliche Einkünfte zugewiesen. Gewerbesteuer Soweit Einkünfte (z.B. Dividendeneinkünfte oder Zinseinkünfte) in Deutschland steuerpflichtig sind, kann grundsätzlich sowohl auf Ebene der Investitionsgesellschaft als auch der Beteiligungsgesellschaft Gewerbesteuer anfallen. Hauptsächlich werden jedoch Zinsgewinne aus der Anlage von Kapitalvermögen der Beteiligungsgesellschaft gewerbesteuerpflichtig sein. Persönliche Steuererklärung Die steuerlichen Ergebnisse sind in der persönlichen Steuerklärung des Anlegers einzutragen. 4. Zielfonds Zielfonds Die Gesellschaft HCI Real Estate BRIC GmbH & Co. KG ist an der HCI Real Estate BRIC Pooling GmbH & Co. KG beteiligt. Die HCI Real Estate BRIC Pooling GmbH & Co. KG hat sich ihrerseits bereits Gesellschaftsanteile an vier ausländischen Zielfonds über insgesamt US-$ 42 Mio. gezeichnet, die sich wie folgt darstellen: Stand 20.08.2007 1/3 • • • • Brascan Brasil Real Estate Partners Inc. mit US-$ 12 Mio. Marbleton Property Fund, L.P. mit US-$ 8 Mio. SUN-Apollo India Real Estate Fund LLC mit US-$ 10 Mio. CPI Capital Partners Asia Pacific, L.P. mit US-$ 12 Mio. Das bestehende Portfolio kann um weitere Zielfonds erweitert werden. 5. Wichtige Risiken der Beteiligung (Siehe Seiten 10 ff. des Verkaufsprospektes) Hinweis Dieser Abschnitt stellt lediglich einen Auszug aus der vollständigen Darstellung der Risikohinweise im Verkaufsprospekt dar (Kapitel „II. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“). Blindpool/Anlagerichtlinien Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Beteiligungsgesellschaft über die HCI Real Estate BRIC Pooling GmbH & Co. KG bereits in vier Zielfonds investiert. Weitere Investitionen sind geplant. Es besteht das Risiko, dass sich die ausgewiesene Rendite durch später vorgenommene Investitionen verschlechtert. Auf Ebene der Zielfonds sind die Investitionen überwiegend noch nicht erfolgt oder identifiziert worden, es handelt sich daher bei diesem Beteiligungsangebot insgesamt um eine Investition in einen so genannten „Blindpool“, dessen Anlageobjekte und wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Strukturen noch nicht abschließend feststehen. Anlagestrategie Bei den Immobilieninvestitionen dieser Fondsgesellschaft resultiert die Rendite insbesondere aus einem Wertzuwachs der Immobilien innerhalb der geplanten kurzen Haltedauer und einem daraus folgenden Mehrerlös beim Verkauf. Im Fall einer längeren Haltedauer würde der Verkaufserlös dem Anleger erst später zufließen. Die Beteiligung an diesem Investment beinhaltet ein höheres Risiko, als die Beteiligung an einem Investment, das seinen Ertrag vor allem aus der Vermietung von Immobilien erwirtschaftet. Insbesondere die Zeitpunkte und die Höhe der Rückflüsse sind nicht bestimmbar. Der Anleger wird die Mittelrückflüsse unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe erhalten. Risiken aus der Länderallokation Investitionen im Immobiliensegment in Schwellenländern (Emerging Markets) beinhalten Risiken, die bei Investitionen in etablierten Märkten grundsätzlich nicht anzutreffen sind. Es bestehen wirtschaftliche und politische Risiken, einschließlich möglicher Devisenbeschränkungen, möglicher Kapitalausfuhrbeschränkungen oder sonstigen Risiken wegen politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Unruhen und kriegerischen Handlungen. Es besteht zudem das Risiko, dass in den ausgesuchten Ländern Maßnahmen zur Enteignung oder Verstaatlichung ausländischer Investitionen beschlossen werden oder umgesetzt werden. Häufig steht zudem kein wirksamer Rechtsschutz zur Verfügung. Risiken aus Immobilieninvestitionen allgemein Die Immobilienmärkte unterliegen Zyklen. So kann z. B. die Verschlechterung gesamtwirtschaftlicher, branchen- und objektspezifischer Faktoren zu einer negativen Vermietungssituation und einer Reduzierung der Mieteinnahmen und damit zu ertragswertbedingten niedrigeren Verkaufserlösen führen. Ein Verkauf der Immobilien durch die Zielfonds ist sowohl hinsichtlich des Zeitpunktes, wie auch der Höhe des Kaufpreises von den verschiedensten gesamtwirtschaftlichen, regionalen und branchenspezifischen Faktoren sowie objektspezifischen Entwicklungen abhängig. Renditeangaben Soweit in diesem Beteiligungsangebot Angaben zu Renditen gemacht werden, basieren diese auf individuellen Erwartungen der Zielfondsmanager. Soweit auf in der Vergangenheit erzielte Renditen Bezug genommen wird, bedeutet dies nicht, dass solche Renditen auch in der Zukunft erzielt werden können. Die Initiatoren der gezeichneten Zielfonds haben – bis auf Brascan – in den Regionen, in denen die Mittel investiert werden sollen, noch keine Erfahrungen gesammelt. Währungsrisiken Die Einzahlung der Einlage nebst Agio hat der Anleger in US-Dollar zu erbringen. Die Ausschüttungen/Entnahmen, die Rückzahlung der geleisteten Einlage bei Ausübung des Widerrufrechts, das Abfindungsguthaben bei Kündigung und bei Ausschluss aus der Beteiligungsgesellschaft und der Liquidationserlös bei Auflösung der Beteiligungsgesellschaft erfolgen voraussichtlich ebenfalls in US-Dollar. Die Anleger sind damit aus Euro-Sicht einem Währungsrisiko ausgesetzt. Die Zielfonds ihrerseits investieren in der jeweiligen Landeswährung (u. a. Rupie, Real, Yuan, Rubel, Peso). Daher bestehen auch auf dieser Ebene Währungsrisiken. Die genannten Währungsrisiken können zu einer Verringerung der an die Anleger auszuschüttenden Beträge führen. Fungibilität Ein Verkauf der Anteile ist zum Beginn und zum Ende eines Quartals mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich. Für den Handel mit Anteilen existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Handelsplattform und der Verkauf über einen Zweitmarkt ist nur eingeschränkt möglich. Es kann daher schwierig oder unmöglich sein, einen Käufer zu finden, der bereit ist, den vom Verkäufer gewünschten Preis zu zahlen. Ein Verkauf ist ggf. mit einem erheblichen Verlust verbunden. Steuerzahlungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund einer abweichenden Beurteilung steuerlich relevanter Sachverhalte durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichte, gegebenenfalls auch nachträglich, Steuerzahlungen für die Anleger festgesetzt werden. Die festgesetzten Beträge sowie eventuelle Nachzahlungszinsen müsste der Anleger dann aus seinem sonstigen Vermögen leisten. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass der Investor ein positives steuerliches Ergebnis aus der Beteiligungsgesellschaft zugewiesen bekommt, ohne eine entsprechende Liquidität aus Ausschüttungen/Entnahmen für etwaige persönliche Steuerzahlungen zu erhalten. Sollte gegen die Beteiligungsgesellschaft eine Strafbesteuerung nach Investmentsteuergesetz festgesetzt werden, könnten die dann fälligen Steuerzahlungen in einzelnen Jahren die tatsächlich erwirtschafteten Erträge übersteigen. In diesem Fall wären die dann fälligen Zahlungen ebenfalls vom Anleger aus seinem sonstigen Vermögen zu zahlen. Stand 20.08.2007 2/3 Totalverlust/Haftung Bei einer Beteiligung an der Emittentin handelt es sich um ein unternehmerisches Engagement. Eine Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft, welche zum Totalverlust der Beteiligung führen würde, kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Im Falle der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft kann es zu einer Rückerstattungspflicht bereits an die Gesellschafter ausgeschütteter Gewinne kommen. Eine Nachschussverpflichtung ist gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ausgeschlossen. Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht stellt kein Angebot, keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, keine Beratung zur Investition von Kapital oder irgendeine andere dahingehende Aufforderung oder eine Rechts- bzw. Steuerberatung dar. Die Darstellung dient lediglich der Vereinfachung. Jegliches Investment in die Beteiligungsgesellschaft erfolgt ausschließlich aufgrund des Verkaufsprospekts, in dem alle wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind (der „Prospekt“), der Beitrittserklärung, des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft, des Treuhandvertrages sowie aller weiteren notwendigen Dokumente. Diese Darstellung enthält, beschreibt oder identifiziert nicht alle relevanten Informationen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dieser Informationen. Dementsprechend ist diese Darstellung nur im Zusammenhang mit dem Prospekt, der Beitrittserklärung, des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft, des Treuhandvertrages sowie der übrigen Informationen zu lesen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die in dieser Übersicht enthaltenen Informationen auf das Erstellungsdatum beziehen. Diese Informationen können Änderungen unterliegen. Angegebene kalkulierte Werte stellen lediglich Prognosen dar, die auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit basieren. Die tatsächlich eintretenden Werte können hiervon positiv wie negativ abweichen. Vor jeder Investitionsentscheidung wird dem potentiellen Investor empfohlen, die Angaben im Prospekt und in der Beitrittserklärung sowie die sonstigen Informationen, ggf. unter Hinzuziehung des persönlichen Rechts-/Steuerberaters, sorgfältig zu prüfen. ______________ Datum _____________________________________ Unterschrift des Beraters Stand 20.08.2007 _____________________________________ Unterschrift des Zeichners 3/3