Sexueller Missbrauch bei Kindern - Ö1

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DIE RADIODOKTOR-INFOMAPPE
Ein Service von:
ORF
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Fax: (01) 50101/18806
Homepage: http://oe1.ORF.at
und
Österreichischer Apothekerkammer
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Tel.: (01) 404 14-600
Fax: (01) 408 84 40
Homepage: www.apotheker.or.at
RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
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RADIODOKTOR – MEDIZIN UND GESUNDHEIT
Die Sendung
Die Sendereihe „Der Radiodoktor“ ist seit 1990 das Flaggschiff der
Gesundheitsberichterstattung von Ö1. Jeden Montag von 14.05 bis 14.40 Uhr werden
interessante medizinische Themen in klarer informativer Form aufgearbeitet und Ö1Hörerinnen und -Hörer haben die Möglichkeit, telefonisch Fragen an das
hochrangige Expertenteam im Studio zu stellen.
Wir über uns
Seit September 2004 moderieren Univ.-Prof. Dr. Manfred Götz,
Univ.-Prof. Dr. Karin Gutiérrez-Lobos, Univ.-Prof. Dr. Markus Hengstschläger und Dr.
Christoph Leprich die Sendung.
Das Redaktionsteam besteht aus Mag. Nora Kirchschlager, Uschi Mürling-Darrer,
Dipl. Ing. Eva Obermüller, Mag. Xaver Forthuber, Dr. Doris Simhofer, Dr. Michaela
Steiner, Dr. Ronny Tekal-Teutscher und Dr. Christoph Leprich.
Das Service
Seit dem 3. Oktober 1994 gibt es das, die Sendereihe flankierende, Hörerservice,
das auf größtes Interesse gestoßen ist.
Unter der Wiener Telefonnummer 50 100 ist „Der Radiodoktor“ mit
Kurzinformationen zur aktuellen Sendung die ganze Woche per Tonband abrufbar.
Die zu jeder Sendung gestaltete Infomappe mit ausführlichen
Hintergrundinformationen, Buchtipps und Anlaufstellen komplettiert das Service
und stellt in der Fülle der behandelten Themen eigentlich bereits ein kleines
Medizin-Lexikon für den Laien dar.
Der Partner
Ermöglicht wird die Radiodoktor-Serviceleiste durch unseren Partner:
die Österreichische Apothekerkammer.
An dieser Stelle wollen wir uns ganz herzlich bei unserem Partner für die
Zusammenarbeit der letzten Jahre bedanken!
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit in dieser Infomappe
zumeist auf die weiblichen Endungen, wie z.B. PatientInnen, ÄrztInnen etc. verzichtet haben.
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SEXUELLER MISSBRAUCH BEI KINDERN –
THERAPIEN FÜR OPFER UND TÄTER
Mit Univ.-Prof. Dr. Karin Gutiérrez-Lobos
30. Mai 2011, 14.05 Uhr, Ö1
Infomappe: Dr. Ronny Tekal-Teutscher
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INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS
SEXUELLER MISSBRAUCH BEI KINDERN:
THERAPIEN FÜR OPFER UND TÄTER
Der Weg zur Enttabuisierung
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Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt - Begriffsbestimmungen
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Rechte der Kinder
UN-Kinderrechtskonvention
Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern
6
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Lange Verjährungsfristen
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Diagnose bei den Opfern
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Schweres Trauma
9
Erste Anzeichen deuten
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Opfer: Vielfältige Therapiemöglichkeiten
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Täter: Sexuelle Neigung Pädophilie
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Eine gute Täterarbeit ist auch Opferschutz
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ANLAUFSTELLEN
BROSCHÜREN UND BUCHTIPPS
SENDUNGSGÄSTE
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SEXUELLER MISSBRAUCH
SEXUELLER MISSBRAUCH BEI KINDERN:
THERAPIEN FÜR OPFER UND TÄTER
Erschütternde Berichte über sexuelle Übergriffe an Kindern und Jugendlichen finden
sich fast täglich in den Medien. Die großen „Missbrauchsskandale“ bilden jedoch
nur die Spitze des Eisberges.
Jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder achte bis zehnte Bub wird im Laufe seiner
Entwicklung zum Opfer sexuellen Missbrauchs. Die Dunkelziffer dürfte weitaus
höher liegen. Die meisten Fälle ereignen sich in der eigenen Familie oder im näheren
sozialen Umfeld.
Nur 20 bis 25 Prozent der rund 700 in Österreich jährlich zur Anzeige gebrachten
Delikte führen auch zu einer Verurteilung. Kinderschutzorganisationen beklagen die
mangelnden finanziellen Ressourcen zur Betreuung der Betroffenen. Nach wie vor
benötigen die Opfer Jahre und Jahrzehnte, bis sie in der Lage sind, die Geschehnisse
zu verarbeiten.
DER WEG ZUR ENTTABUISIERUNG
In den 1980er Jahren wurde sexueller Missbrauch in vielen Ländern enttabuisiert, so
die klinische Psychologin Hedwig Wölfl vom Kinderschutzzentrum „die möwe“ Dies
führte zur Gründung mehrerer Kinderschutzzentren und Beratungsstellen. Diese
haben sich auf die traumatherapeutische Verarbeitung der Folgen sexueller Gewalt
an Kindern und Jugendlichen spezialisiert.
Nicht immer muss ein sexueller Missbrauch im Sinn des Strafgesetzes vorliegen.
Auch verbale sexuelle Andeutungen oder zweideutige Berührungen können die
kindliche Integrität verletzen.
Eine Umfrage aus dem Jahr 2009 (Karmasin für den Verein „die möwe“) ergab, dass
fast ein Fünftel der österreichischen Bevölkerung schon einmal den Verdacht auf
Missbrauch gehabt hat, wobei die Hälfte als Reaktion den Kontakt mit Jugendamt,
Polizei oder Bekannten der Betroffenen aufnahm.
Quelle:
Mag. Hedwig Wölfl, „Vom Benennen zum Handeln“
http://www.kinderrechte.gv.at/home/im-fokus/kr-auf-schutz/sexuellermissbrauch/mehr-dazu/content.html
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SEXUELLER MISSBRAUCH
SEXUELLER MISSBRAUCH ODER SEXUELLE
GEWALT - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Ab wann liegt nun ein gesetzlich relevanter Tatbestand vor? Die Psychotherapeutin
Rosemarie Steinhage definiert sexualisierte Gewalt wie folgt:
“Sexueller Missbrauch liegt immer dann vor, wenn ein Erwachsener sich einem Kind
in der Absicht nähert, sich sexuell zu erregen oder zu befriedigen.“
(Steinhage 1992)
Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch werden heute synonym verwendet. Beide
Begriffe werden kontrovers diskutiert. „Sexuelle Gewalt verleitet dazu, die
psychisch-emotionale Komponente und deren Folgen auszublenden; sexueller
Missbrauch könnte implizieren, dass es einen tolerierbaren Gebrauch gibt“, so die
Psychologin Hedwig Wölfl.
Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ würde hingegen das Unrechtgeschehen
beinhalten. Betroffene wären damit nicht als „sexuell missbraucht“ stigmatisiert und
so in der Opferrolle. Die strukturellen Macht- und Gewaltaspekte, die mittels
sexueller Handlungen durchgesetzt werden, sollten, so die Hedwig Wölfl, mit
benannt werden.
Quelle:
Mag. Hedwig Wölfl: „Vom Benennen zum Handeln“
http://www.kinderrechte.gv.at/home/im-fokus/kr-auf-schutz/sexuellermissbrauch/mehr-dazu/content.html
RECHTE DER KINDER
UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 1989 beschlossen die Vereinten Nationen die Konvention über die
Rechte der Kinder. In 54 Artikeln soll dieser Vertrag „jedem Kind grundlegende
politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zusichern“.
Bislang haben 192 Staaten den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert.
In Artikel 19 und 34 verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kinder und Jugendliche
„vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Ausbeutung und sexuellem
Missbrauch zu schützen“.
Die Konvention nimmt auf aktuelle Entwicklungen Bezug (etwa der InternetKinderpornografie) und kann entsprechend abgeändert werden.
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SEXUELLER MISSBRAUCH
Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern
In Österreich tritt zudem ab 1. Juni 2011 das „Übereinkommen des Europarates zum
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ in Kraft.
Kinder sollen damit vor sexueller Ausbeutung vermehrt geschützt und Täter und
Täterinnen stärker bestraft werden.
Das Übereinkommen stuft, als erstes internationales Rechtsinstrument, die
verschiedenen Formen der sexuellen Ausbeutung (Kinderhandel, sexuelle
Ausbeutung von Kindern in der Pornographie und Prostitution, sowie etwa die
Anwerbung von Kindern für sexuelle Zwecke im Internet) als Straftat ein.
Im Artikel 18 werden folgende vorsätzliche Handlungen als Straftaten bezeichnet:
a) Sexuelle Handlungen mit einem Kind, das nach den einschlägigen
Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts noch nicht das gesetzliche Alter für
sexuelle Handlungen erreicht hat.
b) Sexuelle Handlungen mit einem Kind durch
Nötigung, Gewaltanwendung oder Drohung oder
den Missbrauch einer anerkannten Stellung des Vertrauens, der Autorität
oder des Einflusses auf das Kind, auch innerhalb der Familie, oder
die Ausnutzung einer besonderen Hilflosigkeit des Kindes, insbesondere
aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder eines
Abhängigkeitsverhältnisses.
Quellen:
UN-Kinderrechtskonvention
http://www.kinderrechte.gv.at/home/upload/downloads/kinderrechtskonvention/
unkonvention_ueber_die_rechte_des_kindes_deutsche_fassung.pdf
Übereinkommen des Europarates
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00881/imfname_195127.pdf
Bundesministerium für Familie und Jugend zu den Kinderrechten
http://www.kinderrechte.gv.at/home/un-konvention/content.html
LANGE VERJÄHRUNGSFRISTEN
Viele medial aufsehenerregenden Fälle, etwa die sexuellen Übergriffe innerhalb der
katholischen Kirche, treten erst dann ins Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn sie
bereits viele Jahre zurück liegen.
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SEXUELLER MISSBRAUCH
Viele Opfer beginnen erst im Erwachsenenalter über den Missbrauch zu sprechen
und die Ereignisse aufzuarbeiten. Früher waren die Taten zu diesem Zeitpunkt
bereits verjährt.
In Österreich beginnt die Verjährung einer Sexualstraftat seit 1.10.2010, wenn das
Opfer zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war, erst mit der Vollendung dessen 28.
Lebensjahres.
Ab dann beträgt die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch, bei dem es nicht zu
Penetrationen gekommen ist, zumeist fünf Jahre. Bei sogenanntem „schweren
sexuellen Missbrauch“ zehn Jahre.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass es für sie bis zum 33. bzw. 38. Lebensjahr
(in besonders schweren Fällen sogar bis zum 48. Lebensjahr) die Möglichkeit gibt,
den oder die Täter anzuzeigen.
Eine gänzliche Aufhebung der Verjährung wird kontrovers diskutiert, zumal die
Delikte sehr unterschiedlich sind.
DIAGNOSE BEI DEN OPFERN
Zur Feststellung eines Missbrauchs bedarf es eines großen Fingerspitzengefühls.
Denn dem Missbrauch durch den Täter können Grenzüberschreitungen und
Verletzung der kindlichen Integrität im Krankenhaus oder dem Gerichtssaal folgen.
In den kindergynäkologischen Ambulanzen steht ein ausführliches Gespräch am
Beginn. Es wird darauf Wert gelegt, Aussagen der Kinder aufzuzeichnen und auf
Suggestivfragen zu verzichten. Erst dann wird mit körperlichen Untersuchungen
begonnen.
Die Spurensicherung zum Beweis eines sexuellen Missbrauchs kann eine
Retraumatisierung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen hervorrufen.
Dabei werden Verletzungsspuren im Genitalbereich gesucht, frische Verletzungen
und nachweisbare Spuren können jedoch oft nicht gefunden werden, da viele junge
Patienten und Patientinnen erst sehr spät zur Untersuchung kommen.
Ein speziell zusammengestelltes Spurensicherungsset (erstellt von Manfred
Hochmeister, Gerichtsmedizinisches Department der Medizinischen Universität
Wien) ist seit einiger Zeit in Verwendung.
Neben Abstrichen zur (DNA)-Identifizierung eines mutmaßlichen Täters kommt der
Fotodokumentation große Bedeutung zu.
Quellen:
Gesellschaft der Ärzte
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SEXUELLER MISSBRAUCH
www.billrothhaus.at
Leitlinie der österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
(OEGGG) bei Verdacht auf Vorliegen von Sexualdelikten
http://kinderplattform.info/doku/leitlinie.pdf
SCHWERES TRAUMA
Die Reaktionen betroffener Kinder auf traumatische oder verstörende Erlebnisse
sind sehr unterschiedlich. Insofern können „erste Anzeichen“ als Folgen sexueller
Übergriffe sehr diskret sein: Aufgeweckte Kinder ziehen sich zurück, ruhigere Kinder
werden zynisch oder sozial auffällig.
Verlust des Selbstwertes, Schuldgefühle, Depressionen oder psychosomatische
Beschwerden sind typische Folgeerscheinungen.
Dabei sind, nach Hedwig Wölfl, die Schädigungen umso schwerwiegender,
je größer der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer.
je größer die verwandtschaftliche Nähe.
je länger die sexuelle Gewalt andauert.
je jünger das Kind bei Beginn der sexuellen Gewalt.
je mehr Gewalt angedroht oder angewendet wird.
je vollständiger die Geheimhaltung.
je weniger sonstige schützende Vertrauensbeziehungen bestehen.
Quelle:
Mag. Hedwig Wölfl: „Vom Benennen zum Handeln“
http://www.kinderrechte.gv.at/home/im-fokus/kr-auf-schutz/sexuellermissbrauch/mehr-dazu/content.html
ERSTE ANZEICHEN DEUTEN
Die Vereinigung Österreichischer Kriminalisten listet einige Notsignale auf, die auf
sexuellen Missbrauch hindeuten können:
Das Kind...
...leidet unter Angstzuständen.
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SEXUELLER MISSBRAUCH
...ist plötzlich aggressiv und aufsässig.
...zieht sich zurück.
...ist hyperaktiv.
...redet nicht mit Altersgenossen oder Erwachsenen.
...fällt in eine frühere Entwicklungsstufe zurück.
...klammert sich an die Mutter.
...hat Angst vor Männern.
...erfindet grundlose Lügengeschichten.
...leidet unter plötzlichem Bettnässen.
...spielt mit den eigenen Genitalien oder mit denen anderer Kinder oder
Erwachsener.
...wirft sich anderen in unpassender Weise um den Hals.
...küsst nicht altersgemäß (z.B. mit Zunge).
...legt sein Schamgefühl ab.
..macht anzügliche Bemerkungen, die nicht seiner Art bzw. seinem
altersgemäßen Wortschatz entsprechen.
...stellt nicht altersgemäße Fragen, die Sexualität betreffend.
...erzählt von sexuellen Dingen, die es schwer erfinden kann.
...entwickelt Fantasien, die sexuell überzogen sind und nicht mit der Fantasie
eines Kindes in seinem Alter übereinstimmen.
Die Österreichischen Kriminalisten betonen jedoch, dass dies erste Anzeichen eines
Missbrauchs sein können, aber nicht müssen.
Bei Verdacht sollte ein Kinderschutzzentrum, die Kinder- und Jugendanwaltschaft
oder eine andere Organisation kontaktiert werden. Österreichweit gibt es eine Reihe
von Stellen, die hier professionell weiterhelfen.
Quellen:
Mag. Hedwig Wölfl: „Vom Benennen zum Handeln“
http://www.kinderrechte.gv.at/home/im-fokus/kr-auf-schutz/sexuellermissbrauch/mehr-dazu/content.html
Vereinigung Österreichischer Kriminalisten
Website der Initiative „Finger weg von unseren Kindern“
http://www.fingerweg.at
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SEXUELLER MISSBRAUCH
OPFER: VIELFÄLTIGE THERAPIEMÖGLICHKEITEN
So wie es kein „Missbrauchssyndrom“ gibt, die Symptome sehr vielfältig und
individuell sind, muss auch in der jeweiligen Therapie stark auf die betroffene
Person eingegangen werden.
Es kann zu Störungen der Befindlichkeit, zum Unvermögen, Glück und Freude zu
empfinden und auch zu psychosomatischen Störungen kommen.
Selbstschädigendes Verhalten oder sexuelle Funktionsstörungen sind häufig.
Unterschiedliche psychotherapeutische Richtungen können den Betroffenen helfen,
mit den oft verdrängten oder verleugneten Ereignissen umzugehen, und den
Missbrauch letztlich als Teil ihrer eigenen Biografie zu akzeptieren.
Auch die Aufarbeitung der Geschehnisse durch eine Traumatherapie kann in Frage
kommen. Schließlich finden sich bei vielen Betroffenen Anzeichen einer
Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD).
Quellen:
Homepage des deutschen Vereins "Zartbitter"
http://www.zartbitter.de
Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie
http://www.psychotherapie.at/sites/default/files/files/presse/Pressefr_Endversio_
081111.pdf
TÄTER: SEXUELLE NEIGUNG PÄDOPHILIE
Der Begriff Pädophilie wurde Ende des 19. Jahrhunderts vom Wiener Psychiater
Richard von Krafft-Ebing erstmals als medizinisch psychiatrische Störung definiert.
Nach dem internationalen Diagnosekatalog ICD-10 handelt es sich um eine „sexuelle
Präferenz für Kinder, Jungen oder Mädchen oder Kinder beiderlei Geschlechts, die
sich meist in der Vorpubertät oder in einem frühen Stadium der Pubertät befinden.“
Das Ausleben dieser sexuellen Orientierung ist in den meisten Ländern der Welt
unter Strafe gestellt.
Die Ursache für Pädophilie ist nicht bekannt. Genetische, psychologische und
psychosoziale Faktoren spielen eine Rolle. Manche der Täter waren einst selber
Opfer. Oftmals spielen traumatische Erfahrungen in der Biografie der Täter eine
Rolle.
Die Behandlung erfolgt im Zuge einer psychotherapeutischen Aufarbeitung. Ziel ist
es naturgemäß, sexuelle Handlungen an Kindern zu verhindern. In schweren Fällen –
und in Zustimmung der Patienten – kommen mitunter Substanzen zur Anwendung,
die helfen, den Sexualtrieb zu hemmen.
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SEXUELLER MISSBRAUCH
Quellen:
Internationaler Diagnosekatalog ICD-10
http://www.who.int/classifications/icd/en/
Tiroler Kinderschutz
http://www.kinderschutz-tirol.at/taeterarbeit.html
EINE GUTE TÄTERARBEIT IST AUCH OPFERSCHUTZ
Abseits der mannigfaltigen Schutzeinrichtungen für Opfer sexueller Übergriffe,
versucht man mit der Täterarbeit auch eine präventive Wirkung zu erzielen. Täter
sind in einem Großteil der Fälle Männer.
Vor allem die Männerberatungsstellen bieten entsprechende Hilfestellungen an.
Viele der Klienten, die in Einzel- oder Gruppentherapie diese Problematik
aufarbeiten, kommen nicht freiwillig, sondern sind gerichtlich dazu angehalten.
Die Klienten sollen in der Therapie lernen, Verantwortung zu übernehmen,
Hintergründe zu erkennen, die zum Delikt geführt haben, sowie sich in die Lage des
Opfers zu versetzen.
In der forensischen Abteilung der Männerberatung werden begangene
Grenzverletzungen bearbeitet und Verhaltensänderungen angestrebt. Gerichte,
Polizeidienststellen, Jugendämter, Opferschutzeinrichtungen oder die
Bewährungshilfe fungieren hier als Zuweiser.
Im Pilotprojekt „Kein Täter werden“ des Instituts für Sexualmedizin der Berliner
Charité versucht man bereits im Vorfeld Personen mit Neigungen zu pädophilem
Verhalten zu erreichen.
Quellen:
Männerberatung Wien
http://www.maenner.at
Projekt der Berliner Charité
http://www.kein-taeter-werden.de/
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ANLAUFSTELLEN
ANLAUFSTELLEN
Weisser Ring Österreich
Nußdorfer Straße 67
A-1090 Wien
Opfer-Hotline: 0810/955 065
bzw. +43/1/712 14 05
Homepage: www.weisser-ring.at
Kinderschutzzentrum die möwe - Hilfe für missbrauchte Kinder
http://www.die-moewe.at
Rat auf Draht - Kindernotruf 147
http://rataufdraht.orf.at/
Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Buben
www.selbstlaut.org
Ombudsstellen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich
www.ombudsstellen.at
Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/gewalt/IST.aspx
Liste österreichischer Gewaltschutzeinrichtungen des Bundesministeriums für
Familie und Jugend
http://www.kinderrechte.gv.at/home/service/kinderschutzeinrichtungen/idart_639
-content.html
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
www.aoef.at
Netzwerk österr. Frauen- und Mädchenberatungsstellen
www.netzwerk-frauenberatung.at
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ANLAUFSTELLEN
Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder
www.kija.at
Unabhängige Opferschutzanwaltschaft
www.opfer-schutz.at
Liste von Einrichtungen, die Prozessbegleitung anbieten
http://www.prozessbegleitung.co.at/adressen.htm
Notfallpsychologischer Dienst Österreich (NDÖ)
Hotline: 0699-18855400
www.notfallpsychologie.at/start.html
Liste von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, nach Bundesländern
www.psychotherapie.at
WSPS - Wiener Sozialtherapeutisches Programm für Sexualtäter
http://www.maenner.at/start.asp?ID=48
Berliner Charité (Täter-Prävention)
http://www.kein-taeter-werden.de/
Forensisch-Therapeutisches Zentrum Wien (hilft Straffälligen und Menschen, die
gefährdet sind, Straftaten zu begehen)
www.ftzw.at
Männerberatungsstellen
www.maenner.at
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BROSCHÜREN UND BUCHTIPPS
BROSCHÜREN UND BUCHTIPPS
(K)ein sicherer Ort - Sexuelle Gewalt an Kindern - Broschüre des
Bundesministeriums für Familie und Jugend BMWFJ 2010
http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Gewalt/Documents/bmwfj-KSO-Web-2011-2.pdf
Ursula Enders
Zart war ich, bitter war's: Handbuch gegen sexuellen Missbrauch
Verlag Kiepenheuer & Witsch 2009
ISBN-13: 978-3462033281
Günther Deegener
Kindesmissbrauch: Erkennen, helfen, vorbeugen
Verlag Beltz 2010
ISBN-13: 978-3407859174
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SENDUNGSGÄSTE
SENDUNGSGÄSTE
In der Sendung Radiodoktor – Medizin und Gesundheit vom 30. Mai 2011
diskutierten:
DSA Michael Blattny
Psychotherapeut, diplomierter Sozialarbeiter
Männerberatung Wien
Stanislausgasse 2/4a
A-1030 Wien
Tel.: +43/1/712 43 00
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://psychoanalytiker.at/
Prim. Dr. Jutta Falger
Kinderärztin
Leiterin der Kinder- und Jugendabteilung am Krankenhaus Mistelbach
Fachvorständin Kinderschutzzentrum „die möwe“
Landesklinikum Weinviertel Mistelbach
Liechtensteinstraße 67
A-2130 Mistelbach
Tel.: +43/2572/3341/4074
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.mistelbach.lknoe.at/abteilungen/kinder-undjugendabteilung.html
DDr. Gabriele Wörgötter
Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie
Gerichtlich beeidigte Sachverständige
Brahmsplatz 7/8
A-1040 Wien
Tel.: +43/1/505 85 49
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.neuro-psychiatrie.at
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