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Statisstische
e Inform
mationen 2/200
09
Volk
kswirts
schafttliche
Ges
samtre
echnun
ngen
Zeitreeihen 19
995 ‐ 20
008 Reinh
hold Russsinger
Abteilung Wirtschafts
swissen
nschaft und
u Statistik
mber 20
009
Wien, Septem
1. Einleitung
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) entspricht dem Geldwert aller in einer Periode von
den inländischen Wirtschaftseinheiten produzierten Waren und Dienstleistungen
nach Abzug des Wertes der im Produktionsprozess als Vorleistung verbrauchten
Güter.
Das BIP wird im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR)
auf drei verschiedene Arten berechnet.
Ausgehend
von
der Produktionstätigkeit
der Wirtschaftseinheiten
wird
das
Güteraufkommen einer Volkswirtschaft festgestellt – dies ist die so genannte
aufkommensseitige Berechnung des BIP.
Als zweite Berechnungsvariante steht die Güter-/und Dienstleistungsverwendung
(Konsum, Investitionen, Export) im Vordergrund – es handelt sich dabei um die
verwendungsseitige Berechnung.
Bei der dritten Variante spricht man von der verteilungsseitigen BIP-Berechnung, sie
stellt Größen wie Einkommen der Unselbstständigen und Einkommen der
Selbstständigen in den Mittelpunkt der Betrachtung.
Alle
drei
Berechnungsarten
zusammen
bilden
das
Kreislaufmodell
einer
Volkswirtschaft.
Seit dem 3. Quartal 2009 liegen die Daten der VGR in Form einer Zeitreihe für die
Jahre
1977
–
2008
nach
den
Konzepten
des
Europäischen
Systems
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) vor. Die Realwerte
werden
als verkettete Volumenindizes dargestellt (Vorjahrespreisbasis). Als
Referenzjahr (Ausgangszeitpunkt für die Darstellung einer Indexzeitreihe) dient das
Jahr 2005. Die Ergebnisse bilden daher eine geeignete Grundlage für konsistente
Zeitreihenanalysen auf einheitlicher methodischer Basis.
Die folgenden Darstellungen beziehen sich überwiegend auf
die Präsentation
nummerisch-tabellarischer Übersichten der Jahre 1995 – 2008. Die wichtigsten
Definitionen und Begriffe finden nachstehend Erwähnung. Eine detailliertere
Darstellung kann den AK-Publikationen Statistische Informationen der Vorjahre
entnommen werden.
1
Als Hauptdatenquelle wurde verwendet:
VGR 1977 – 2008, Hauptergebnisse, Wien 2009, Statistik Austria.
Methodische Erläuterungen bzw. Hintergründe der VGR-Daten-Revision finden sich
ausführlich in den Statistischen Nachrichten, 8/2008, Seite 737 – 753.
Sämtliche Tabellen des Tabellenteils I stammen (in teilweise leicht abgeänderter
Form) aus dieser Quelle. Im Teil II/Grafiken (Derivationstabellen) gelangen spezielle
AK-Berechnungen tabellarisch als auch teilweise grafisch zur Darstellung.
2
2. Methoden und Konzepte des ESVG 95
Auf Grund der Umsetzung des ESVG 95 ergeben sich im Vergleich zu früher
angewandten Konzepten einige wichtige Unterschiede. Sie sollen nachstehend
diskutiert werden:
Die Bewertung der Bruttowertschöpfung der einzelnen Branchen erfolgt nunmehr
zu Herstellungspreisen (früher: Marktpreise), d. h., dass die Gütersteuern in der
Bruttowertschöpfung nicht enthalten sind, die Gütersubventionen korrespondierend
dazu schon. Damit wird eine für alle Produktionsaktivitäten einheitliche Bewertung
geschaffen. Die Ableitung erfolgt gemäß nachstehendem Schema:
Die Entstehungsseite liefert in Österreich die Ausgangsdaten für die Berechnungen
des BIP.
Datenquellen:
Vollerhebungen
existieren
für
die
Jahre
1976,
1983,
1988,
1995
(Nichtlandwirtschaftliche Bereichszählungen).
Seit 1997 erfolgt eine jährliche Stichprobenerhebung im Rahmen der Leistungsund Strukturerhebung, und zwar für ausgewählte Wirtschaftsbereiche. Die
Stichprobe
umfasst
Umsatzsteuerstatistik,
derzeit
die
43.500
Unternehmen.
monatliche
Weiters
bilden
Konjunkturerhebung,
die
die
Zahlungsbilanzstatistik, die Rechnungsabschlüsse der Körperschaften und
Geschäftsberichte wichtige BIP-Berechnungs- und Abstimmungsgrundlagen.
3
3. Das Produktionskonto und seine Komponenten
Zentrale Berechnungsschemata für die entstehungsseitigen BIP-Berechnungen sind
detaillierte Produktionskonten, die für alle wirtschaftlichen Aktivitäten erstellt werden.
Die Hauptgröße bildet der Produktionswert.
Ertragseitig umfasst der Produktionswert sämtliche Verkaufserlöse zuzüglich
allfälliger Lagerkorrekturen („Der Produktionswert ist der Wert aller Güter, die im
Rechnungszeitraum produziert werden ...“; ESVG 95, S. 43).
Bei den
so
genannten
sonstigen Nichtmarktproduzenten
(Staat, private
Organisationen ohne Erwerbscharakter (POoE)) wird der Produktionswert über die
Kostenseite
definiert.
Seine
Komponenten
sind
der
Intermediärverbrauch
(Vorleistung) („Die Vorleistungen messen den Wert der im Produktionsprozess
verbrauchten oder umgewandelten Waren und Dienstleistungen ...“; ESVG 95, S. 54)
und die Abschreibungen („Abschreibungen messen die Wertminderung des
Anlagevermögens
wirtschaftliches
während
Veralten,
einer
unter
Periode
durch
Einschluß
des
normalen
Risikos
für
Verschleiß
und
Verluste
von
Anlagevermögen durch versicherbare Schadensfälle ...“; ESVG 95, S. 127).
Die Bruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen) ergibt sich als Saldogröße aus
Produktionswert und Vorleistung.
Durch die Zubuchung der Differenz aus
Gütersteuern und Gütersubventionen erhält man die gesamtwirtschaftliche Größe
Bruttoinlandprodukt zu Marktpreisen.
4
4. Die Verwendungsrechnung und ihre Komponenten
Ein nachfrageseitiger Aspekt der BIP-Berechnung liegt der Verwendungsrechnung
zu Grunde.
Folgende Komponenten werden unterschieden:
Konsum (nach dem Ausgabenkonzept)
(„Konsumausgaben sind die Ausgaben ... für Waren und Dienstleistungen, die zur
unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse und Wünsche oder kollektiver
Bedürfnisse der Allgemeinheit verwendet werden. Diese Ausgaben können im Inland
oder in der übrigen Welt getätigt werden ...“; ESVG 95, S. 55.)
Hiebei ist anzumerken, dass auch die vom Staat angekauften und produzierten Güter
und Dienstleistungen, die zur unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung privater Haushalte
führen den Konsumausgaben zuzuordnen sind.
Konsum (nach dem Verbrauchskonzept)
(„Der Konsum nach dem Verbrauchskonzept umfaßt
die Güter, die ... zur
unmittelbaren Befriedigung individueller oder kollektiver Bedürfnisse erworben
werden ...“; ESVG 95, S. 57.)
Der Konsum nach dem Verbrauchskonzept wird weiter untergliedert in den
Individualkonsum und den Kollektivkonsum.
„Individualkonsum umfaßt die von privaten Haushalten empfangenen Güter, die
der Befriedigung der Bedürfnisse und Wünsche der Mitglieder der inländischen
privaten Haushalte unmittelbar dienen ...“; ESVG 95, S. 57.
Kriterium ist u. a., dass die Haushalte und die Güter identifizierbar sind.
„Kollektivkonsum umfaßt die ‚ kollektiven Dienstleistungen’, die allen Mitgliedern
der Bevölkerung oder allen Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe,
beispielsweise aller privaten Hauhalte einer bestimmten Region, gleichzeitig zur
Verfügung gestellt werden ...“; ESVG 95, S. 57.
Demnach
sind
sämtliche
Konsumausgaben
privater
Haushalte
Teil
des
Individualkonsums. Definitionsgemäß zählen die Konsumausgaben des Staates zum
Individualkonsum,
wenn
es
sich
um
Positionen
wie
Unterrichtswesen,
Gesundheitswesen, soziale Sicherung, Sport, Erholung und Kultur handelt. Zum
Kollektivkonsum
zählen
die
Verwaltung
der
Gesellschaft,
Sicherheit
und
Verteidigung, Umweltschutz, Forschung und Entwicklung, Aufrechterhaltung der
öffentlichen Gesundheit und die Wirtschaftsförderung.
5
Bruttoinvestitionen
Die Bruttoinvestitionen setzten sich zusammen aus den Bruttoanlageinvestitionen,
den Vorratsveränderungen und dem Nettozugang an Wertsachen.
„Bruttoanlageinvestitionen umfassen den Erwerb abzüglich der Veräußerung von
Anlagegüter durch gebietsansässige Produzenten in einem Zeitraum zuzüglich
gewisser Werterhöhungen an nichtproduzierten Vermögensgütern durch produktive
Tätigkeiten von Produzenten oder institutionellen Einheiten. Zum Anlagevermögen
zählen produzierte Sachanlagen und produzierte immaterielle Anlagegüter, die
wiederholt oder kontinuierlich länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt
werden...“; ESVG, S. 59.
Das natürliche Wachstum der Nutztierbestände und der Nutzpflanzungen ist
ebenfalls dieser Kategorie zuzurechnen. Immaterielle Anlagegüter umfassen
Suchbohrungen,
Computerprogramme
und
Urheberrechte.
Der
Kauf
von
militärischen Waffen und die dazugehörigen Systeme zählen hingegen nicht zu den
Bruttoanlageinvestitionen, sondern zum Intermediärverbrauch.
„Vorratsveränderungen erfassen den Wert der Vorratszugänge abzüglich des
Wertes der Abgänge (einschließlich ‚normaler’ Verluste) vom Vorratsbestand ...“;
ESVG 95, S. 61.
Nettozugang zu Wertsachen: „Wertsachen sind nichtfinanzielle Vermögensgüter,
die primär als Wertanlage dienen und nicht der Produktion oder dem Konsum und
die normalerweise ihren physischen Wert erhalten...“; ESVG, S. 63.
Zu den Wertsachen zählen u. a. Edelsteine, Antiquitäten. Damit ist der Erwerb einer
Edelsteinkette durch einen privaten Haushalt den Bruttoinvestitionen zuzuordnen.
Exporte und Importe
„Die Exporte umfassen Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen (Verkäufe,
Tausch,
Schenkungen
oder
Übereignungen)
von
Gebietsansässigen
an
Gebietsfremde“; ESVG 95, S. 64.
Importtransaktionen
mit
Waren
und
Dienstleistungen
verlaufen
von
den
Gebietsfremden zu den Gebietsansässigen.
Bei den Exporten und Importen ist zwischen Lieferungen und Bezügen innerhalb der
EU und Exporten und Importen an/von Staaten außerhalb der EU (Drittländer) zu
unterscheiden. Die Warenexporte und Warenimporte werden zum fob-Wert (frei an
Bord) an der Grenze des Ausfuhrlandes ausgewiesen.
6
5. Die Verteilungsseite - ihre Datenquellen und Komponenten
Die dritte Variante der BIP-Berechung ist die des verteilungsseitigen Ansatzes. Ihre
Komponenten bestimmen sich zum Teil aus einer residualen Berechnungsmethode.
Wertschöpfungskomponenten:
Bruttolöhne und –gehälter
„Die Bruttolöhne und –gehälter in Form von Geldleistungen schließen alle vom
Arbeitnehmer gezahlten Sozialbeiträge, Einkommensteuern usw. ein, selbst wenn
diese
vom Arbeitgeber
einbehalten
und
für
den
Arbeitnehmer
direkt
an
Sozialschutzsysteme, Steuerbehörden usw. abgeführt werden“; ESVG 95, S. 7.
U. a. sind darin auch die Abfertigungen enthalten. Sinngemäßes gilt auch für den
Sachleistungsbezug. So sind Mahlzeiten und Getränke bei Geschäftsreisen den
Sachleistungen zuzuordnen, außer ihre Verabreichung ist auf außergewöhnliche
Arbeitsbedingungen zurückzuführen. Generell kann man davon ausgehen, dass
sämtliche konsumtive Ausgaben des Arbeitnehmers, die er außerhalb seines
beruflichen Wirkungsfeldes getätigt hat und vom Arbeitgeber bezahlt werden
Sachleistungen darstellen.
7
Sozialbeiträge der Arbeitgeber
„Die tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber umfassen deren Zahlungen an
Versicherungsträger (Sozialversicherung und andere mit speziellen Deckungsmitteln
finanzierte Sicherungssysteme) zugunsten ihrer Arbeitnehmer. Diese Zahlungen
umfassen die gesetzlich vorgeschriebenen, die gewohnheitsmäßig gewährten, die
vertraglichen sowie die freiwilligen Beiträge zur Versicherung gegen soziale Risiken
oder Bedürfnisse“; ESVG 95, S 73.
„Die unterstellten Sozialbeiträge stellen den Gegenwert von Sozialleistungen
(vermindert um den Betrag in Höhe eventueller Arbeitnehmerbeiträge) dar, die von
den
Arbeitgebern
direkt,
also
ohne
Zwischenschaltung
einer
Versicherungsgesellschaft oder einer rechtlich selbständigen Pensionskasse und
ohne dass zu diesem Zweck spezielle Fonds oder spezielle Rückstellungen gebildet
werden, an die von ihnen gegenwärtig oder früher beschäftigten Arbeitnehmer oder
sonstige Berechtigte gezahlt werden“; ESVG, S. 73.
Den unterstellten Sozialbeiträgen kommt besondere Bedeutung bei den öffentlichen
Gebietskörperschaften zu („imputierte Pensionen der Beamten“).
Produktions- und Importabgaben gliedern sich in Gütersteuern: „Gütersteuern
sind Steuern, die pro Einheit einer produzierten oder gehandelten Ware oder
Dienstleistung zu entrichten sind...“; ESVG 95. S. 74. - prominente Beispiele sind die
Mehrwertsteuer,
die
Importabgaben
und
Zölle
-
und
die
sonstigen
Produktionsabgaben: „Die sonstigen Produktionsabgaben umfassen sämtliche
Steuern, die von Unternehmen aufgrund ihrer Produktionstätigkeit, unabhängig von
der Menge oder dem Wert der produzierten oder verkauften Güter, zu entrichten
sind“; ESVG 95, S. 76.
Unter
anderem
ressortieren
Dienstgeberbeiträge
zum
Ausgleichsfonds
für
Familienbeihilfen zu den sonstigen Produktionsabgaben.
Korrespondierend zur Produktions- und Importabgaben untergliedern sich die
Subventionen („Subventionen sind laufende Zahlungen ohne Gegenleistung, die der
Staat oder Institutionen der Europäischen Union an gebietsansässige Produzenten
leisten, um den Umfang der Produktion dieser Einheiten, ihrer Verkaufpreise oder die
Entlohnung der Produktionsfaktoren zu beeinflussen...“; ESVG 95, S. 78) in
Gütersubventionen und sonstige Subventionen.
8
6. Die Vollständigkeit
Zur Sicherung der Vollständigkeit der einzelnen in das VGR-Datensystem
einfließenden Größen stehen diverse methodische Vorgangsweisen zur Verfügung.
Für den Bereich der so genannten Untererfassung werden die tatsächlich
gemeldeten Umsätze mit den steuerbaren Umsätzen lt. Mehrwertsteuerstatistik
verglichen und angepasst.
Eine Reihe von Adaptionen betreffen Unterschiede, die auf die verschiedenen
Konzepte der Unternehmensbuchhaltung einerseits und der VGR andererseits
zurückzuführen sind. Besonders betroffen sind davon der sonstige Betriebsaufwand
(z. B. Überführung der Bruttoversicherungsprämie in das Service-Charge-Konzept)
und die Reklassifikation von steuerähnlichen Abgaben und Transfers.
Unter dem Titel „underreporting“ erfolgen Zuschätzungen auf Grund von nicht
deklarierten Einkommen - dies betrifft vor allem Kleinunternehmungen (Trinkgelder).
Schließlich wird das Datenset noch durch eine Zuschätzung für nicht erfasste
Wirtschaftsaktivitäten vervollständigt.
Laut einer Kommissionsentscheidung vom 24. 7. 1998 muss für den Zweck der
Feststellung der Mehrwertsteuerhinterziehung noch das theoretische (lt. InputOutput-Statistik) mit dem tatsächlichen Mehrwertsteueraufkommen (Kasseneingang
beim Bund) verglichen werden. Ein Teil der daraus resultierenden Differenz wird
unter dem Titel „Steuerhinterziehung“ zugebucht.
9
Bezeichnungen
der
ÖNACE
2003
-
Abschnitte
(Systematik
der
Wirtschaftstätigkeiten:
A, B: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
C: Bergbau,
D: Sachgütererzeugung,
E: Energie- und Wasserversorgung,
F: Bauwesen,
G: Handel; Reparatur von KFZ und Gebrauchsgütern,
H: Beherbergungs- und Gaststättenwesen,
I: Verkehr und Nachrichtenübermittlung,
J: Kredit- und Versicherungswesen,
K: Realitätenwesen, Vermietung bewegl. Sachen, unternehmensbezogene DL,
N: Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen,
O: Sonstige DL,
L: Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung
(weitere Klassifikationselemente siehe: Systematik der Wirtschaftstätigkeiten; Statistik Austria, Wien
2003)
10
7. Ableitung des Nettonationaleinkommens
Glossar:
„Bruttobetriebsüberschuss ist das Einkommen, das den Einheiten aus der
Eigennutzung ihrer Produktionsanlagen zufließt. Er ist der letzte Saldo, der sowohl
für die Wirtschaftsbereiche als auch für die institutionellen Sektoren und Teilsektoren
berechnet werden kann ...“; ESVG 95, S. 165.
Selbstständigeneinkommen: „Im Falle der dem Sektor Private Haushalte
angehörenden Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit enthält der Saldo
des Einkommensentstehungskontos implizit einen Bestandteil, bei dem es sich um
die Vergütung für die vom Eigentümer oder von Mitgliedern seiner Familie geleistete
Arbeit handelt und die nicht von seinen in seiner Eigenschaft als Unternehmer
11
erzielten Gewinnen unterschieden werden kann. In diesem Falle spricht man von
‚Selbstständigeneinkommen’ ...“; ESVG 95, S. 165.
„Primäreinkommen ist das Einkommen, daß gebietsansässige Einheiten aufgrund
ihrer
unmittelbaren
Einkommen,
das
Teilnahme
der
am
Eigentümer
Produktionsprozeß
eines
erhalten,
Vermögenswertes
sowie
oder
das
eines
nichtproduzierten Sachvermögensgegenstandes als Gegenleistung dafür erhält, daß
er einer anderen institutionellen Einheit finanzielle Mittel oder nichtproduziertes
Sachvermögen zur Verfügung stellt ...“; ESVG 95, S. 167.
Konkret
zählen
die Arbeitnehmerentgelte,
Selbstständigeneinkommen,
die
der Betriebsüberschuss und
Vermögenseinkommen
(z.
B.
Erträge
die
aus
Direktinvestitionen), die Produktionsabgaben an die EU und die Subventionen von
der EU zu den Primäreinkommen.
Die
empfangenen
EU-Subventionen
für
die
Landwirtschaft
werden
den
österreichischen Bauern direkt als Primäreinkommen zugerechnet.
Die Zahlungen Österreichs aus dem Titel „BSP-Eigenmittel“ zählen zu den
laufenden Transfers und nicht zu den Produktionsabgaben.
Im Rahmen der Produktions- und Importabgaben kommt dem so genannten
„Rotterdam-Effekt“ Bedeutung zu. Es handelt sich dabei um Importabgaben auf
österreichische Einfuhren, die direkt dem EU-Haushalt zufließen. Statistik Austria
bucht sie zu den Importabgaben an die EU.
12
8. Exkurs: Finanzierungssaldo des Staatssektors
Bei der Berechnung des Finanzierungssaldos - oder populärer ausgedrückt: des
öffentlichen Defizits oder Maastricht-Defizits - handelt es sich um komplexe
Buchungs-und Berechnungsabläufe. Nachstehend sollen die wichtigsten Begriffe und
Zusammenhänge aufgezeigt werden. Es kann an dieser Stelle lediglich ein grober
Eindruck
der
dem
System
zu
Grunde
liegenden
Kontensequenzen
und
Buchungsverläufe vermittelt werden.
Kontenabfolge nichtfinanzieller Transaktionen des Sektors Staat
Das ESVG ordnet wirtschaftliche Transaktionen den dafür vorgesehenen Konten zu.
Für die nichtfinanziellen Transaktionen zur Berechnung des öffentlichen Defizit ist
dies in nachstehender Tabelle dargestellt:
13
Aus der obigen Darstellung lässt sich deutlich erkennen, dass sämtliche Konten
durch die Salden (Fettdruck) verbunden sind. Auf diese Weise kann man ausgehend von der Entstehung des Einkommens, über die Verteilung und
Verwendung bis hin zur Vermögensbildung - alle daran beteiligten Transaktionen
verfolgen. Diese Kontenabfolge gilt im Übrigen für alle Sektoren – also nicht nur für
den Sektor Staat.
Das
Finanzierungskonto
(hier
nicht
angeführt)
zeigt
aufgeschlüsselt
das
Finanzierungsinstrumentarium eines Sektors. Dies bedeutet auch, dass eine
Buchung nur auf diesem Konto zu keiner Änderung des Finanzierungssaldos führt.
Eine Änderung kann sich lediglich durch eine Kombinationsbuchung auf einem
nichtfinanziellen Konto und Finanzierungskonto ergeben.
Beispiele:
Gewährt der Staat ein Darlehen, so erhöht dies seine Forderungen und vermindern
seine Geldbestände >>> keine Auswirkung auf den Finanzierungssaldo (beides sind
Buchungen auf dem Finanzierungskonto).
Verkauft der Bund eine Liegenschaft bar, so vermindert sich sein Bestandsvermögen
(Sachvermögensbildungskonto:
nichtproduziertes
Vermögen);
korrespondierend
dazu erhöht sich sein Bargeldbestand >>> der Finanzierungssaldo verringert sich.
Ein Bundesland überweist ein Guthaben für den Bau einer Vereinsporthalle. Durch
diesen Kapitaltransfer - der auf dem Sachvermögensbildungskonto verbucht wird erhöht sich der Finanzierungssaldo (Finanzierungskontobuchung: Verminderung des
Bankguthabens).
14
9.
Tabellenteil I
(Basistabellen: Statistik Austria)
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
10.
Tabellenteil II
(Derivationstabellen/Grafiken: AK Wien)
35
36
11. Berechnungsschema der Lohnquoten:
Lohnquote unbereinigt, nom. (LQu)
= (Arbeitnehmerentgelt/Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten)*100;
Lohnquote bereinigt (LQb)
= (Arbeitnehmerentgelt*(1+(Selbständige/Unselbständige)))/Nettoinlandsprodukt zu
Faktorkosten
12.
Funktionelle
und
personelle
Einkommensverteilung
-
Lohnquoten
An der Erstellung des Nettoinlandsproduktes (NIP) sind
zwei Arten von
Produktionsfaktoren (Kapital und Arbeit) beteiligt. Die Verteilung des NIP auf diese
beiden Faktoren nennt man funktionale Einkommensverteilung.
Die
personelle
Einkommensverteilung
hingegen
untersucht,
welchen
Wirtschaftssubjekten die jeweiligen Einkommen zufließen, unabhängig davon,
welche Produktionsfaktoren dabei eingesetzt werden.
Anders ausgedrückt: Setzt ein Arbeitnehmer beide Produktionsfaktoren ein, so erhält
er Lohneinkommen und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (z. B. Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung, Zinseinkommen usw.). Dass ein hauptberuflich
Selbständiger auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit bezieht, kommt eher
selten vor, ist aber durchaus möglich (z. B. Spitalsarzt mit eigener Praxis).
Daraus ist ersichtlich, dass man aus der funktionalen Einkommensverteilung nicht
ohne weiteres auf die personelle schließen kann. Dazu bedarf es einer sehr
detaillierten Primärdatenbasis, die jedoch nicht verfügbar ist.
Die Lohnquote, die den Anteil der Lohneinkommen am Nettoinlandsprodukt darstellt
und korrespondieren die Gewinnquote als Anteil der Einkünfte aus unselbständiger
Tätigkeit, kann somit nicht eindeutig auf eine bestimmte Person bezogen werden.
Vielmehr
kann
ein
und
die
selbe
Person
Einkunftsquellen beziehen.
37
Einkommen
aus
verschieden
Da zunehmend die alten Lohnformen durch neue „innovative“ ersetzt werden, man
denke nur an die Diskussion über Mitarbeiterbeteilung aber auch an Selbständige,
die dem wirtschaftlichen Gehalt nach Unselbständige sind, muss man diesen
Umständen bei der argumentativen Verwendung der Lohnquoten stets Rechnung
tragen.
Anmerkungen - Probleme:
Mit der Berechnung der bereinigten Lohnquote wird dem Umstand Rechnung
getragen, dass im Zeitablauf nicht nur die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit
schwanken, sondern auch die Zusammensetzung Selbständige/Unselbständige
(Erwerbstätige) sich verändert. Um die damit zusammenhängenden Schwankungen
zu eliminieren, wird das Arbeitnehmerentgelt um eine Art kalkulatorischen Aufschlag
ergänzt,
und
zwar
im
Ausmaß
des
Anteils
der
Selbständigen
an
den
Unselbständigen.
Die Anzahl der Selbständigen und Unselbständigen wird in Vollzeitäquivalenten
gemessen, das sind auf Normalzeit umgerechnete Beschäftigkungsverhältnisse.
Lohnquoten 1995 - 2008
90
85
in % des NIP
80
75
bereinigte LQ
unbereinigte LQ
70
65
60
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
38
Entwicklung des Arbeitnehmerentgeltes und des
Nettobetriebsüberschusses und Selbstständigeneinkommens
1995 = 100
210
190
170
Index
150
130
110
90
Arbeitnehmerentgelt
Netto-BÜ
70
50
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Beschäftigungs-/ Beschäftigtenveränderung
in % gegenüber dem Vorjahr
1995 - 2008
6,0
5,0
4,0
Unselbstständige
Selbstständige
%
3,0
2,0
1,0
-1,0
-2,0
39
08
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
20
01
20
00
20
99
19
98
19
97
19
96
19
19
95
0,0
Arbeitsproduktivität zu Vorjahrespreisen
1995 - 2008
130
125
Index 1995 = 100
120
115
110
105
100
95
90
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Arbeitsproduktivität = BIP zu Vorjahrespreisen (real) je Erwerbstätigen.
40
2007
2008
41
42
Lohnstückkosten
Die Lohnstückkosten berechnen sich aus dem Quotient aus Arbeitnehmerentgelt und
Bruttoinlandsprodukt. Verwendet man das reale BIP (BIP zu Preisen eines
bestimmten Basisjahres), dann erhält man die nominellen Lohnstückkosten, welche
Auskunft darüber geben sollen, welchen Druck die Lohnkosten auf das Preisniveau
ausüben. Verwendet man hingegen das nominelle BIP (BIP zu den laufenden
Preisen), erhält man die realen Lohnstückkosten. Dieser Indikator zeigt die
tatsächliche Lohnkostenbelastung des Produzenten an, d.h. welchen Anteil der
Lohnsteigerung das Unternehmen nicht durch Erhöhung des Verkaufspreises
ausgleichen kann.
Folgende Definitionen gelten:
Reales Bruttoinlandsprodukt (BIPreal) = BIPnom/Preisindex (P);
LSKreal = AN/BIPnom;
LSKnom = LSKreal*P = (ANnom/BIPnom)*P = AN/(BIPnom/P) = AN/BIPreal
43
44
Reale Lohnstückkosten 1995 - 2008
102
100
Index 1995 = 100
98
96
94
92
90
88
86
84
1995 1996
1997
1998 1999
2000
2001 2002
45
2003
2004 2005
2006
2007 2008
13. Wirtschaftswachstum und Prognose
46
47
Laut Wirtschaftsforschungsinstitut durchläuft seit dem III. Quartal 2008 die heimische
Wirtschaft die tiefste Rezession nach dem 2. Weltkrieg.
Aufgrund der internationalen und nationalen Konjunkturpakete setzte jedoch bereits
Mitte 2009 wieder eine deutliche Belebung ein. 2010 sollte die Wirtschaft wieder mit
einem moderaten Wachstum aufwarten. Eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt ist
jedoch noch nicht in Sicht.
Während die privaten Konsumausgaben auch im Krisenjahr 2009 um 0,2% real
wachsen werden, tritt bei den Bruttoanlageinvestitionen ein Rückgang von 6,1% ein.
Besonders davon betroffen sind die Austrüstungsinvestitionen mit einem Minus von
11% - jeweils verglichen mit dem Jahr 2008. Einen annähernd synkronen Verlauf
zeigen die Entwicklungen bei den Warenexporten mit -15,1% und bei den
Warenimporten mit -11,2 %.
Die für das Jahr 2009 prognostizierte Inflationsrate in Höhe von 0,5% stellt einen
Dekaden-Tiefstwert dar; vor genau 10 Jahre betrug sie 0,6%. Damit verbunden ist
ist Hoffnung auf eine verstärkte private Konsumnachfrage. Ebenso ist aufgrund der
Erholung
der
Industrieproduktion
mit
einer
Ausrüstungsinvestitionen zu rechnen.
48
zunehmenden
Nachfrage
nach
Der staatliche Finanzierungssaldo lt. Maastricht beträgt für 2008 -4,5% und liegt
damit um 1,5 %-Punkte über der erlaubten Defizitgrenze von 3% des BIP.
Die Gründe hierfür liegen überwiegend in den staatlichen Konjunkturprogrammen
und konjunkturell bedingten Steuerausfällen. Österreich befindet sich mit dieser
Situation europaweit bzw. weltweit in bester Gesellschaft.
Dies betrifft auch das Wirtschaftswachstum im Allgemeinen.
Das prognostizierte
OECD-Wirschaftswachstum liegt im Jahre 2009 bei -3,5% (Österreich -3,4%), die
EU 27 liegen im Durchschnitt bei -4,0%. Ein herausragendes Wachstum verzeichnet
China mit 7,0% .
14.
Realrechung
–
Einführung
der
Vorjahrespreisbasis
und
Verkettung in den österreichischen VGR
Durch die Schaffung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Juli 1997 wurde
erstmals die Frage nach der „korrekten“ Messung des BIP zu konstanten Preisen
relevant. Zu verstehen ist darunter die Volumenmessung des BIP.
Bis dato erfolgte die Berechnung zu konstanten Preisen eines fixen Basisjahres.
Als Hauptgründe von einer Abkehr dieses Berechnungsmodus werden angeführt

die Verschiebungen der relativen Preise im Zeiablauf, die die ökonomischen
Verhältnisse nur mehr verzehrt im Stande sind abzubilden und

der Basisjahreffekt, der bei einem Basisjahrwechsel auftritt.
Der von vielen Seiten angeführte Nachteil der BIP-Berechnung zu Vorjahrespreisen
und deren Verkettung liegt in der Nicht-Additivität der VGR-Teil-Aggregate. Grund
dafür ist die durch die jährliche Verkettung entstehende Gewichtungsänderung der
Kettenindizes.
Um auch vergleichbare Absolutwerte für die Volumenangaben als Zeitreihe
darzustellen, müssen die Kettenindizes mit den Werten des Bezugsjahres verknüpft
werden (ausführlich dazu siehe Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 1988 –
2003, Revision 2004, Statistik Austria, Wien 2004).
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15. Literatur/Datenquellen
Brück, Tilman; Uhlendorff, Arne; Woweries, Malte: DIW, Wochenbericht 14/04, Berlin,
2004 .
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995, Brüssel,
Luxemburg 1996.
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Prognose für 2009 bis 2010, Wien,
September 2009.
Statistik Austria, Systematik der Wirtschaftstätigkeiten, Wien 2003.
Statistik Austria, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 1977 – 2008, Wien 2009.
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