Psychotherapeutische/psychiatrische Versorgung im Landkreis

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Amt für Versorgung und
Rehabilitation
Az.: 32; 32.1-013.431; 455.20-2706862
Sitzungsvorlage
31/2015
Psychotherapeutische/psychiatrische Versorgung im Landkreis
Karlsruhe
TOP
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Gremium
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
Jugendhilfe- und Sozialausschuss
14.12.2015
öffentlich
keine Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur ambulanten
psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und zur ambulanten
psychiatrischen Versorgung im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis.
I. Sachverhalt
In den Beratungen des Jugendhilfe- und Sozialausschusses wurde in der Vergangenheit immer wieder die scheinbar unzureichende ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und von erwachsenen psychisch kranken und
behinderten Menschen im nördlichen Landkreis Karlsruhe thematisiert. Zuletzt hatte die
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Stellungnahme zum Haushalt 2015
diese Problematik angesprochen.
Die Kreisverwaltung hat dies zum Anlass genommen, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Auskünfte über den Stand der Versorgungssituation im
Landkreis Karlsruhe einzuholen
In ihrem Antwortschreiben teilt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
mit, „dass im Planungsbereich Karlsruhe Land aktuell 60,10 Therapeuten niedergelassen sind und der Mindestversorgungsanteil von Psychotherapeuten, welche ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen, in Höhe von 20 %
erfüllt sei. Der Planungsbereich Karlsruhe Land sei mit einem Versorgungsgrad von
126 % „überversorgt“ und damit für die Arztgruppe der Psychotherapeuten für weitere
Niederlassungen gesperrt.
Im Hinblick auf die Verteilung der Praxen im Planungsbereich lasse es sich dabei nicht
vermeiden, dass Kinder und Jugendliche aus den nördlichen bzw. nordwestlichen
Landkreisgemeinden zur Behandlung einen weiteren Anfahrtsweg, z. B. nach Bruchsal
in Kauf nehmen müssen. Für Patienten aus dieser Raumschaft bestehe aber auch die
Az.: 32; 32.1-013.431; 455.20-2706862
Möglichkeit, zur vertragspsychotherapeutischen Behandlung in den nördlich angrenzenden Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis oder die westlich angrenzenden Planungsbereiche der KV Rheinland-Pfalz, Germersheim und Frankenthal zu gehen, welche ebenfalls über eine ausreichende Versorgung verfügten. Schließlich stünden den
Kindern und Jugendlichen weitere Versorgungsangebote durch psychiatrische Institutsambulanzen in Bruchsal und in Karlsruhe und durch ein sozialpädiatrisches Zentrum
in Karlsruhe zur Verfügung.
In Bezug auf die von der Kreisverwaltung ebenfalls thematisierte psychiatrische Versorgungssituation im Landkreis Karlsruhe stelle sich die Situation ähnlich dar. Für die
Arztgruppe der Nervenärzte seien im Landkreis Karlsruhe 15,90 Ärzte tätig, was einem
Versorgungsgrad von 122,6 % entspricht. Der Landkreis sei daher für weitere Niederlassungen ebenfalls gesperrt.
Im nördlichen Teil des Landkreises seien 7 Nervenärzte niedergelassen, richtig sei allerdings, dass in den Städten Waghäusel und Philippsburg und den Gemeinden Oberhausen-Rheinhausen, Hambrücken, Graben-Neudorf und Dettenheim keine Fachärzte
für Psychiatrie/Nervenheilkunde praktizieren. Aber auch hier gelte, dass für die Erreichbarkeit fachärztlicher Leistungen die zumutbare Entfernung maßgeblich sei. Eine Verfügbarkeit allgemeiner fachärztlicher Behandlungsangebote in einer räumlichen Distanz
von 25 km sei im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung als noch zumutbar anzusehen.
Was die Wartezeiten angehe zeigten die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass
zusätzliche Behandler allein die Wartezeiten nicht verkürzen. Selbst in Stadtkreisen mit
einer mehrfachen Überversorgung gäbe es Wartezeiten von über drei Monaten auf einen Therapietermin. Dies rühre daher, dass eine vollausgelastete Psychotherapeutenpraxis eine durchschnittliche Wartezeit von drei Monaten haben muss, denn Patienten
sind in der Regel über mehrere Monate in Behandlung. Aber auch in diesen Praxen
bekämen akute Fälle einen Akuttermin. Für die Zukunft gehe es für die Kassenärztliche
Vereinigung Baden-Württemberg darum, dass derzeit in weiten Teilen des Landes
überdurchschnittliche Versorgungsangebot zu erhalten“.
Das inzwischen in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf
hohem Niveau sicherzustellen. Danach sollen Ärzte dort tätig sein, wo sie für eine gute
Versorgung gebraucht werden. Künftig soll eine Praxis in einem überversorgten Gebiet
nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort. Es bleibt zu hoffen, dass im Landkreis Karlsruhe als „rechnerisch überversorgtem Gebiet“ das derzeitige Versorgungsniveau gehalten werden
kann.
Als weitere Neuerung werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, bis zum
23. Januar 2016 sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Die Terminservicestellen müssen Versicherten bei Vorliegen einer Überweisung innerhalb von maximal vier
Wochen einen Behandlungstermin bei einem Facharzt vermitteln. Die Kassenärztliche
Vereinigung Baden-Württemberg ist derzeit dabei, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
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Az.: 32; 32.1-013.431; 455.20-2706862
Zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung wurde der gemeinsame
Bundesausschuss beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Hier bleibt
die künftige Entwicklung abzuwarten.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
keine
III. Zuständigkeit
Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist die Zuständigkeit des
Jugendhilfe- und Sozialausschusses gegeben.
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Zugehörige Unterlagen
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