International Office ERASMUS Hausinterne Antragstellung für die geplanten ERASMUS+ Aktivitäten im akademischen Jahr 2017/2018 Angaben der/des Programmbeauftragten Name der/des ERASMUS-Beauftragten: Fakultät/Einrichtung: Zur Bedarfsermittlung erbitten wir eine Auflistung der 2017/2018 von Ihnen geplanten ERASMUS-Aktivitäten in folgenden Bereichen: 1. Studierendenmobilität 2017/18: Bitte kreuzen Sie im Hinblick auf die Nominierung der Outgoings an den Partnerhochschulen eine der unten stehenden Boxen an! Ich wünsche, dass das International Office die Nominierung der Outgoings an den Partneruniversitäten vornimmt. Ich nehme die Nominierung der Outgoings an den Partneruniversitäten selbst vor. 2. Zuschüsse für die Organisation der Studierendenmobilität (OS) 3. Lehraufträge von Dozentinnen und Dozenten kurzer Dauer Es können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn im Hinblick auf die Aktivitäten ein ERASMUS+ Kooperationsabkommen (= agreement) unterzeichnet wurde. Rückgabetermine des Antragsformulars an das International Office 15. März 2017 (wenn das IO die Nominierung der Outgoings an den Partnerhochschulen durchführen soll) 15. April 2017 (wenn Sie die Nominierung der Outgoings an den Partnerhochschulen selbst durchführen) Universitätskasse: Westdeutsche Landesbank, Girozentrale Bielefeld, BLZ: 480 500 00 Konto: 6 10 36 Dienstgebäude: Universität Bielefeld, Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld Öffentliche Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 4 ab Jahnplatz und ab Hauptbahnhof 1. Angaben zur Studierendenmobilität 2017/18: Outgoings: Bitte teilen Sie uns folgende Angaben über die ERASMUS-Studierenden mit, die Sie für das Wintersemester 2017/2018 und/oder das Sommersemester 2018 nominiert haben: - Name/in Ausnahmefällen NN-Nominierung - Geburtsdatum (!) - Postadresse/E-Mail-Adresse - Gasthochschule / Fach (laut Vertrag) - Dauer des Aufenthalts/Anzahl der Monate - Wintersemester und/oder Sommersemester - BA oder MA bei Auslandsaufenthalt A. Nominierte Studierende: (Sie können auch gern eine Datei per email zuschicken. Ergänzen Sie in diesem Fall bitte den Zusatz, ob das IO oder Sie die Nominierung der Outgoings an den Partneruniversitäten durchführen soll) B. Abgelehnte Studierende: Name, Vorname Ablehnungsgrund: Fachlich Sprachlich Formale Gründe Sonstiges 2. Zuschüsse für die Organisation der Studierendenmobilität (OS): a) Treffen zur Planung, Organisation und inhaltlichen Gestaltung der Studierendenmobilität an Partnerhochschulen bzw. künftigen Partnerhochschulen im Ausland (Zeitraum: 1. Juli 2017 bis 30. September 2018). Name der Gasthochschule: Dauer des Aufenthaltes: b) Kosten für Informationsmaterialien über das Programm, z. B. ERASMUSInformationsbroschüren, Internet-Eingaben usw. (Diese Kosten können nur 1x pro Fachbereich beantragt werden) Projekt: Geplante Kosten: c) Kosten für Betreuung der Austauschstudierenden (erst ab mindestens 5 Incomings pro Semester bezuschussbar) Beantragte Mittel: 3. Lehraufträge von Dozentinnen und Dozenten kurzer Dauer (Teacher Mobility) Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihren Partnerhochschulen. Für einen geplanten Lehrauftrag benötigen wir vorerst folgende Informationen: - Name der Bielefelder Hochschullehrerin oder des Bielefelder Hochschullehrers, die/der die Dozentur durchführen wird - Name Gasthochschule - Dauer des Aufenthaltes (zwischen 5 und 15 Werktagen; pro Woche sind acht Stunden Lehre bei der TM Pflicht) - Zeitpunkt des Aufenthalts Bei der Beantragung einer Gastdozentur muss eine Einverständniserklärung der Dekanin bzw. des Dekans zur Durchführung der Dozentur (bezüglich der Gasthochschule und der Dauer der Dozentur) beigefügt werden! Alternativ kann auch dieser Antrag auf dem Dienstweg (über die Dekanin/den Dekan) vorgelegt werden. Ohne Einverständnis der Dekanin/des Dekans kann die Dozentur nicht gefördert werden.