Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis Präambel .................................................................................................................................................... 3 1 Risikomanagement ............................................................................................................................ 4 2 Eigenmittel ......................................................................................................................................... 7 3 Adressenausfallrisiko ......................................................................................................................... 9 4 Marktrisiko ........................................................................................................................................ 14 5 Operationelles Risiko ....................................................................................................................... 15 6 Beteiligungen im Anlagebuch .......................................................................................................... 16 7 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ................................................................................................ 17 8 Verbriefungen .................................................................................................................................. 19 9 Kreditrisikominderungstechniken ..................................................................................................... 20 10 Unbelastete Vermögenswerte ......................................................................................................... 22 Anhang I – Offenlegung der Kapitalinstrumente ...................................................................................... 24 Anhang II – Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .................................................... 26 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................. 36 Offenlegungsbericht 2 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014gelesen werden. Offenlegungsbericht 3 1 Risikomanagement Geschäfts- und Risikostrategie Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Vertretbare Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Risikotragfähigkeit Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten für operationelle Risiken sowie Liquiditätsrisiken das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die sonstigen Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte GesamtbankRisikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund Ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann. Das Liquiditätsrisiko wird daher in Form eines Abzugspostens (Risikopuffer) in das Risikotragfähigkeitskonzept mit einbezogen. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Risikodeckungs- Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den gemasse schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Auslastung Risi- Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit im Standard-Szenario 59.439 kolimit TEUR, die Auslastung lag bei 59%. Offenlegungsbericht 4 Berücksichtigung Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen RisikosteueLiquiditätsrisiko rungs- und Controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Risikoabsicherung Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Risikoberichterstattung Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung und anlassbezogen in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Angemessenheitserklärung Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Leitungsmandate Unsere Vorstandsmitglieder üben neben ihrer Tätigkeit im Vorstand der Bank keine weiteren Leitungsmandate aus. Die Anzahl der Aufsichtsmandate von Vorstandsmitgliedern beträgt 1. Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen keine weiteren Leitungsmandate und keine weiteren Aufsichtsmandate im Sinne des § 25 d KWG wahr. Risikoausschuss Der Aufsichtsrat der Bank verfügt über einen eigenen Risikoausschuss. Der Risikoausschuss befasst sich mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risikomanagementsystems. Er erörtert die ihm zur Kenntnis gegebene Risikostrategie mit dem Vorstand. Im Rahmen der Sitzung wird er vom Vorstand vierteljährlich schriftlich über die Risikosituation und Strategieumsetzung informiert. Wesentliche Punkte werden im Rahmen der Sitzung ausführlich besprochen. Hierzu fanden im Berichtsjahr 4 Sitzungen statt. Berichtsfrequenz Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentan der Aufsichts- wicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur rat Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Offenlegungsbericht 5 Auswahl der Mit- Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgeglieder der Lei- meinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch tungsorgane den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht 6 2 Eigenmittel CRR-Kapitalinstrumente Als wesentliches CRR-konformes, vertraglich geregeltes Kapitalinstrument dienen unsere genossenschaftlichen Geschäftsguthaben. Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen dazu, sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Angemessenheit Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich der Eigenmittel eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen eines mehrjährigen Kapitalplanungsprozesses beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. Eigenmittel und Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittelquote Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert angegeben und werden wie folgt Eigenmitte kompensiert, als Überleitung des bilanziellen Eigenkapitals zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln, dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 1 ./. Bilanzielle Zuführungen (Fonds für allgemein Bankrisiken und Bilanzgewinn ) ./. gekündigte Geschäftsguthaben ./. nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 1 TEUR 392.348 34.229 1.554 0 32.123 21.757 -435 410.010 Zuführungen werden mit Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung angerechnet. Beim Bilanzgewinn erfolgt eine Genehmigung des Gewinnverwendungsvoschlags und Einstellung der entsprechenden Ergebnisrücklagen. Offenlegungsbericht 7 Kapitalanforderungen nach dem Kreditrisikostandardansatz Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken und CVA) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderung TEUR Kreditrisiko Zentralstaaten und Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 0 12 136 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 7.056 Unternehmen 94.467 Mengengeschäft 40.097 Durch Immobilien besicherte Positionen 25.147 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlage (OGA) 4.526 0 114 0 21.560 Beteiligungen 8.764 Sonstige Positionen 3.706 Verbriefungspositionen nach Standardansatz 0 Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 7.400 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz 20.039 Gesamtbetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Aus Standardmethode der CVA Eigenmittelanforderung insgesamt Offenlegungsbericht 1 233.025 8 3 Adressenausfallrisiko Definition von Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein „notleidend“ Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig und „in Verzug“ nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Risikopositionen Die Gesamt- und Durchschnittsbeträge der Forderungsklassen im Kreditrisikostannach Fordedardansatz gliedern sich wie folgt auf: rungsklassen Forderungsklassen Gesamtwert (TEUR) Durchschnittsbe2 trag (TEUR) Kreditrisiko Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 152 159 1.706 1.569 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 88.196 100.254 1.180.834 1.115.386 Mengengeschäft 501.216 502.250 Durch Immobilien besicherte Positionen 314.334 311.542 56.572 77.910 0 0 1.425 4.126 0 0 Organismen für gemeinsame Anlage (OGA) 269.506 258.093 Beteiligungen 109.554 101.062 46.327 45.487 0 0 2.569.822 2.518.673 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach Standardansatz Adressrisikobeträge insgesamt 2 Durchschnittsbetrag der Angaben aus den vierteljährlichen Meldungen im einfachen, arithmetischen Mittel. Offenlegungsbericht 9 Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Gesamtbetrag ohne Kreditrisikominderungstechniken 3.933.940 Wertpapiere Derivative Instrumente 1.511.015 4.542 Verteilung nach bedeutenden Regionen Deutschland EU Nicht-EU 3.886.489 864.509 4.542 43.300 539.010 0 4.151 107.496 0 Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Privatkunden 1.784.253 0 278 Firmenkunden 2.149.688 1.511.015 4.265 Verarbeitendes Gewerbe 152.801 65.899 23 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 269.399 9.912 11 88.100 410.074 4.220 Grundstücks- und Wohnungswesen 711.952 0 0 Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 289.915 30.027 5 Öffentliche Verwaltung 128.977 178.562 0 Übrige Branchen 508.544 816.541 6 davon: Kreditinstitute Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Risikovorsorge 1.171.375 882.866 455 512.651 429.628 2.539 2.249.914 198.522 1.548 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f Abs. 1 HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Offenlegungsbericht 10 Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR): Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Hauptbranchen Bestand EWB Nettoauflösung Bestand von EWB/RückRückstellungen stellungen Privatkunden 19.969 9.736 15 Firmenkunden 73.029 44.831 1.228 Verarbeitendes Gewerbe 13.018 11.039 544 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 22.304 14.838 630 Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen davon: Kreditinstitute 0 0 0 Grundstücks- und Wohnungswesen 2.286 2.263 0 Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 6.546 3.123 0 0 0 0 28.875 13.568 54 92.998 54.567 1.243 Öffentliche Verwaltung Übrige Branchen Summe 7.735 987 664 Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 4.581 TEUR. Bei dem Gesamtbestand der einzelwertberichtigten Forderungen in Höhe von 92.998 TEUR handelt es sich fast ausschließlich um Forderungen gegen in Deutschland ansässige Kreditnehmer. Gleiches gilt für sämtliche Rückstellungen im Kreditgeschäft. Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangsbestand Fortschreibung in der Periode der Periode EWB Auflösung Verbrauch Endbestand der Periode 69.080 9.801 17.347 6.966 54.567 Rückstellungen 1.432 237 426 0 1.243 PWB 4.874 0 293 0 4.581 Offenlegungsbericht 11 Anerkannte Ra- Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung von Risikogewichten die folgenden tingagenturen Ratingagenturen mit den entsprechenden Klassenbezeichnungen nominiert: sowie Forderungen je Risikoklasse Ratingagentur Rating-/Marktsegment Standard & Poor’s - Governments – Sovereigns Governments – Supranationals Corporates Insurance Structured Finance – Covered Bonds Moody’s - Staaten & supranationale Organisationen Unternehmen Finanzinstitute - Versicherungen Finanzinstitute – Covered Bonds Strukturierte Finanzierungen – Covered Bonds Fitch - Sovereigns & Supranationals Corporate Finance Insurance Financial Institutions – Covered Bonds Der Gesamtbetrag der ausstehenden Forderungsbeträge vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge gemäß KSA (TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 443.570 488.997 10 9.958 9.958 20 439.233 460.158 35 967.071 961.471 50 164.583 182.568 70 0 11.928 75 1.298.218 1.260.945 100 1.656.571 1.531.147 150 41.392 39.362 250 1.738 1.738 689.825 689.825 0 0 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln Offenlegungsbericht 12 Derivative Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist im Adressenausfall- Wesentlichen unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems in der genosrisikopositionen senschaftlichen Finanzgruppe, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgenden Wiederbeschaffungswerten (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden: Positive Wiederbeschaffungswerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) Zinsbezogene Kontrakte 762 TEUR 476 TEUR Währungsbezogene Kontrakte Aktien-/Indexbezogene Kontrakte 73 TEUR 213 TEUR Aufrechnungsmöglichkeiten 0 TEUR Anrechenbare Sicherheiten 0 TEUR Positive Wiederbeschaffungskosten (nach Aufrechnung und Sicherheiten) 762 TEUR Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methode für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode Marktbewertungsmethode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (TEUR) 4.842 Im Berichtsjahr bestanden keine Positionen aus Kreditderivaten. Offenlegungsbericht 13 4 Marktrisiko Marktpreisrisiken Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoart Fremdwährung stellt sich die Eigenmittelanforderung wie folgt dar: Risikoarten Fremdwährungsrisikoposition Eigenmittelanforderung (TEUR) 7.400 Weitere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Offenlegungsbericht 14 5 Operationelles Risiko Verwendeter Ansatz Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Offenlegungsbericht 15 6 Beteiligungen im Anlagebuch Verbundbeteiligungen Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR Börsengehandelte Positionen beizulegender Zeitwert TEUR 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 88.778 92.073 Andere Beteiligungspositionen 2.526 2.526 Beteiligungen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes Börsenwert TEUR 0 0 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die mit der ausschließlichen Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungen außerhalb Geno-Verbund Börsengehandelte Positionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 539 539 Andere Beteiligungspositionen 11 11 Börsenwert TEUR 0 0 Im Geschäftsjahr 2014 fielen 3 TEUR Gewinne aus Beteiligungsverkäufen an. Offenlegungsbericht 16 7 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Fristentransformation Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem schnellen Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Geschäfte zur Absicherung des Risikos wurden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Barwertige Mes- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig (unter Nutzung von Zinssung des Zinsän- management innerhalb VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentliderungsrisikos chen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch gliedert sich in ein Strategisches Zinsbuch und ein Strategisches Fondsbuch. Das Strategische Zinsbuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Die Datenbereitstellung erfolgt durch die Fondsgesellschaft. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablaufdefinitionen (historisch gleitend), die auf den Erfahrungen der Vergangenheit und zukünftigen Einschätzungen basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks (derzeit + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten) verwendet. Wesentliche Fremdwährungspositionen aus dem Fondsbuch werden mit ihren jeweiligen Zinskurven verbarwertet. Übrige Fremdwährungspositionen liegen nur im geringen Umfang vor und werden für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos auf Euro umgerechnet. Zinsänderungsrisiko Summe Rückgang des Zinsbuch-/Fondsbuchbarwerts Erhöhung des Zinsbuch-/Fondsbuchbarwerts -87.985 TEUR (+ 200 Basispunkte) +38.892 TEUR (- 200 Basispunkte) Periodische GuV- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der dynamisierten Messung Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Offenlegungsbericht Das Zinsanpassungsverhalten für die jeweiligen Aktiv- und Passivpositionen wird auf Basis gleitend historischer Durchschnitte gemäß den Planungsannahmen berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. 17 In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung, auf Basis von Planungsannahmen fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: VaR+: Auf Basis der VR-Control-Marktdatenhistorie werden innerhalb der letzten 1250 Handelstage die Zinsveränderungen je Laufzeitband (EURIBOR/Swaps) mit einer Haltedauer von 63 Tagen analysiert. Anschließend erfolgt die Auswertung nach dem 99%-Quantil. Diese positiven absoluten Basispunktveränderungen werden als Zinsentwicklungsszenario innerhalb der nächsten 63 Tage erfasst. VaR-: Vorgehensweise wie bei „VaR+“ (99%, 63 Tage Haltedauer, 1250 Tage Datenhistorie), allerdings werden die ermittelten Zinsdifferenzen nun nach dem 1%-Quantil sortiert und somit die negativen Abweichungen in Basispunkten ermittelt. Drehung: Auf Basis einer historischen Zeitreihe wurden maximale Zinsstrukturdrehungen innerhalb einer Haltedauer von 63 Tagen analysiert. Eigene Zinsprognose Stress-Szenario: Auf Basis einer historischen Zeitreihe wurden die maximalen Zinsveränderungen je Laufzeitband (im Geldmarktsegment) innerhalb einer Haltedauer von 63 Tagen analysiert. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach einer hypothetischen Komponente wurde neben dem deutlichen Anstieg der Geldmarktzinsen eine Verflachung der Kapitalmarktkurve eingebaut (10-Jahres-Swapsatz bleibt konstant), so dass sich aufgrund der flachen bzw. potentiell inversen Szenariokurve nicht nur höhere Refinanzierungskosten, sondern auch negative Bewertungsergebnisse aus dem Depot-A ergeben. Die jeweiligen höchsten Auswirkungen für die Berichtsperiode 2014 stellen sich wie folgt dar, wobei wir eine Veränderung der Bilanzstruktur gemäß unserer Vertriebsplanung mit berücksichtigt haben. Dargestellt sind die Veränderungen die sich als Zinschance oder –risiko ergeben: Zinsänderungsrisiko Summe Zeitpunkt und Bewertung Rückgang des Zinsergebnisses Erhöhung des Zinsergebnisses -3.516 TEUR (Stress-Szenario) +2.343 TEUR (HanVB-Zinsprognose) Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei werden eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Offenlegungsbericht 18 8 Verbriefungen Verbriefungspositionen Verbriefungen bestehen nicht. Offenlegungsbericht 19 9 Kreditrisikominderungstechniken Verwendung Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Aufrechnungsvereinbarungen Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Strategie Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien der genossenschaftlichen Finanzgruppe zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Sicherungsinstrumente Die nachfolgend aufgeführten Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält. a) Gewährleistungen Bürgschaften und Garantien b) Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungsgeber Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen inländische Kreditinstitute Kreditderivate als Kreditrisikominderungstechnik werden von uns nicht genutzt. Markt- und Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen SicherungsinstrumenKreditrisikote sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. konzentrationen Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Offenlegungsbericht 20 Gesicherte Posi- Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an tionswerte je gesicherten Positionswerten: Forderungsklasse Forderungsklassen Summe der Positionswerte (TEUR), die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Gewährleistungen Sonstige öffentliche Stellen finanzielle Sicherheiten 0 1 Unternehmen 42.464 8.681 Mengengeschäft 32.336 4.937 Durch Immobilien besicherte Positionen 9.531 409 Überfällige Positionen 2.030 220 Offenlegungsbericht 21 10 Unbelastete Vermögenswerte Belastetes Vermögen Belastete Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus an Förderbanken abgetretenen Weiterleitungskrediten und zur Sicherung übertragene bzw. verpfändete Wertpapiere. Die Werte des belasteten bzw. unbelasteten Vermögens lassen sich wie folgt darstellen: TEUR Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts 306.295 Forderungen im Kreditgeschäft (ohne Kredite auf Abruf) 233.173 233.173 2.748.544 2.748.544 73.122 74.981 708.312 711.706 Schuldtitel Sonstige Vermögenswert 4.668.906 0 0 Erhaltene Sicher- Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine weiterverwendungsfähigen Sicherheiten herheiten eingenommen. Verbundene Ver- Den belasteten Vermögensgenständen lassen sich wie folgt damit verbundene Verbindlichkeiten bindlichkeiten gegenüberstellen: TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 300.722 305.715 Belastungsquote Die Belastungsquote zum 31.12.2014 lag bei 6,16 %. Offenlegungsbericht 22 Hannover, 12. Oktober 2015 Hannoversche Volksbank eG Der Vorstand Offenlegungsbericht 23 Anhang I – Offenlegung der Kapitalinstrumente Genossenschaftliches Geschäftsguthaben Als Kapitalinstrument des CET 1 dienen die eingezahlten Geschäftsguthaben der Genossenschaft. Die wesentlichen Bedingungen und Angaben sind wie folgt dargestellt: 1 Emittent Hannoversche Volksbank eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 34.580 TEUR 9 Nennwert des Instruments 34.580 TEUR 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 15 16 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar nein k.A. k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes vollständig diskretionär nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. Offenlegungsbericht 24 27 28 29 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt k.A. wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt k.A. wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Offenlegungsbericht k.A. 25 Anhang II – Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR (B) DER VERORDNUNG VERWEIS AUF AR(EU) Nr. 575/2013 UNTIKEL IN DER EU TERLIEGEN ODER VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 35.289 26 (1), 27, 28, 29, Kapitalinstrumente und das mit ihnen Verzeichnis der EBA verbundene Agio gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 34.580 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 213.519 26 (1) (c) k.A. 26 (1) 107.757 26 (1) (f) Fonds für allgemeine Bankrisiken k.A. 486 (2) Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft k.A. 483 (2) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 84, 479, 480 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 26 (2) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 356.565 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen k.A. 34, 105 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -435 36 (1) (b), 37, 472 (4) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 3a 4 9 In der EU: leeres Feld Offenlegungsbericht 26 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Offenlegungsbericht k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. 33 (a) k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k.A. 32 (1) k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 27 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k.A. 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 26 k.A. Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 Offenlegungsbericht 91 k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 48 (1) k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k.A. 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (l) k.A. 28 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A. 481 k.A. 36 (1) (j) -435 356.130 k.A. 51, 52 k.A. k.A. k.A. 486 (3) Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft k.A. 483 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 85, 86, 480 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 486 (3) 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 37 Direkte und indirekte Positionen ei475 (2) nes Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 33 Offenlegungsbericht 29 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Offenlegungsbericht k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 467, 468, 481 k.A. 56 (e) 30 k.A. Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 356.130 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen k.A. 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 21.757 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft k.A. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 32.123 50 Kreditrisikoanpassungen 53.880 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen k.A. 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 43 53 54 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Offenlegungsbericht 62, 63 486 (4) 483 (4) 87, 88, 480 486 (4) 62 (c) und (d) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 31 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 66 (d), 69, 79, 477 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) k.A. 467, 468, 481 Offenlegungsbericht k.A. (4) k.A. k.A. 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k.A. 53.880 410.010 30.786 32 davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Gesamtrisikobetrag Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Offenlegungsbericht 24.654 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 551 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 5.581 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 2.569.822 12,23 92 (2) (a), 465 12,23 92 (2) (b), 465 14,08 92 (2) (c) 33 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) k.A. CRD 128, 129, 130 68 7,73 CRD 128 64 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) k.A. k.A. k.A. k.A. CRD 131 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 30.786 36 (1) (h), 45, 46, 72 Direkte und indirekte Positionen des 472 (10), 56 (c), 59, Instituts in Kapitalinstrumenten von 60, 475 (4), 66 (c), Unternehmen der Finanzbranche, an 69, 70, 477 (4) denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 2.765 36 (1) (i), 45, 48, 470, 73 Direkte und indirekte Positionen des 472 (11) Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 75 Von der künftigen Rentabilität ab470, 472 (5) hängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital Offenlegungsbericht 34 76 77 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 32.123 62 2.569.822 62 k.A. 62 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) k.A. 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 484 (3), 486 (2) und 80 Derzeitige Obergrenze für CET1(5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (3), 486 (2) und 81 Wegen Obergrenze aus CET1 aus(5) geschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (4), 486 (3) und 82 Derzeitige Obergrenze für AT1(5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (4), 486 (3) und 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausge(5) schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (5), 486 (4) und 84 Derzeitige Obergrenze für T2(5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 21.757 484 (5), 486 (4) und 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausge(5) schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 31.811 78 Offenlegungsbericht 35 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung a.F. alte Fassung Art. Artikel CDS Credit Default Swap (Kreditausfallderivat) CET 1 Core Equitiy Tier 1 (hartes Kernkapital) CRR Capital Requirements Regulation (Verordnung (EU) 575/2013) CVA Credit Value Adjustment d.h. das heist EU Europäische Union EWB Einzelwertberichtigung GenG Genossenschaftsgesetz HGB Handelsgesetzbuch k.A. keine Angabe KWG Kreditwesengesetz KSA Kreditrisikostandardansatz PWB Pauschalwertberichtigung TEUR Tausend EURO VaR Value at Risk Offenlegungsbericht 36