Offenlegungsbericht 2015V1 - Hannoversche Volksbank eG

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Offenlegungsbericht
nach Art. 435 bis 455 CRR
per 31.12.2014
Inhaltsverzeichnis
Präambel .................................................................................................................................................... 3
1
Risikomanagement ............................................................................................................................ 4
2
Eigenmittel ......................................................................................................................................... 7
3
Adressenausfallrisiko ......................................................................................................................... 9
4
Marktrisiko ........................................................................................................................................ 14
5
Operationelles Risiko ....................................................................................................................... 15
6
Beteiligungen im Anlagebuch .......................................................................................................... 16
7
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ................................................................................................ 17
8
Verbriefungen .................................................................................................................................. 19
9
Kreditrisikominderungstechniken ..................................................................................................... 20
10
Unbelastete Vermögenswerte ......................................................................................................... 22
Anhang I – Offenlegung der Kapitalinstrumente ...................................................................................... 24
Anhang II – Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .................................................... 26
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................. 36
Offenlegungsbericht
2
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2014gelesen werden.
Offenlegungsbericht
3
1 Risikomanagement
Geschäfts- und
Risikostrategie
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist
der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in
der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Vertretbare Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung
der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern
eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Risikotragfähigkeit

Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.

Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen
und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.

Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.

Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.

Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken

Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit
unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und barwertig berechnet wird,
ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung
bestimmter Abzugsposten für operationelle Risiken sowie Liquiditätsrisiken das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die sonstigen Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte GesamtbankRisikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive
Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche
operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund Ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden
kann. Das Liquiditätsrisiko wird daher in Form eines Abzugspostens (Risikopuffer) in
das Risikotragfähigkeitskonzept mit einbezogen. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
Risikodeckungs- Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den gemasse
schäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines
Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Auslastung Risi- Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit im Standard-Szenario 59.439
kolimit
TEUR, die Auslastung lag bei 59%.
Offenlegungsbericht
4
Berücksichtigung Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen RisikosteueLiquiditätsrisiko rungs- und Controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Risikoabsicherung
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der
Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen
mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden.
Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der
getroffenen Maßnahmen sicher.
Risikoberichterstattung
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung und anlassbezogen in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Angemessenheitserklärung
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen
Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei
uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres
Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und
wirksam.
Leitungsmandate Unsere Vorstandsmitglieder üben neben ihrer Tätigkeit im Vorstand der Bank keine
weiteren Leitungsmandate aus. Die Anzahl der Aufsichtsmandate von Vorstandsmitgliedern beträgt 1. Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen keine weiteren Leitungsmandate und keine weiteren Aufsichtsmandate im Sinne des § 25 d KWG wahr.
Risikoausschuss Der Aufsichtsrat der Bank verfügt über einen eigenen Risikoausschuss. Der
Risikoausschuss befasst sich mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen
Risikomanagementsystems. Er erörtert die ihm zur Kenntnis gegebene Risikostrategie mit dem Vorstand. Im Rahmen der Sitzung wird er vom Vorstand vierteljährlich
schriftlich über die Risikosituation und Strategieumsetzung informiert. Wesentliche
Punkte werden im Rahmen der Sitzung ausführlich besprochen. Hierzu fanden im
Berichtsjahr 4 Sitzungen statt.
Berichtsfrequenz Der Aufsichtsrat erhält mindestens vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentan der Aufsichts- wicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur
rat
Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
Offenlegungsbericht
5
Auswahl der Mit- Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgeglieder der Lei- meinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch
tungsorgane
den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Offenlegungsbericht
6
2 Eigenmittel
CRR-Kapitalinstrumente
Als wesentliches CRR-konformes, vertraglich geregeltes Kapitalinstrument dienen
unsere genossenschaftlichen Geschäftsguthaben. Die wesentlichen Bedingungen
und Konditionen dazu, sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt.
Angemessenheit Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich
der Eigenmittel eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen
werden. Im Rahmen eines mehrjährigen Kapitalplanungsprozesses beurteilen wir
die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten.
Eigenmittel und Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der
Eigenmittelquote Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert angegeben und werden wie folgt
Eigenmitte
kompensiert, als Überleitung des bilanziellen Eigenkapitals zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln, dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen
Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
1
./. Bilanzielle Zuführungen (Fonds für allgemein Bankrisiken und Bilanzgewinn )
./. gekündigte Geschäftsguthaben
./. nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+ Kreditrisikoanpassung
+ Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
1
TEUR
392.348
34.229
1.554
0
32.123
21.757
-435
410.010
Zuführungen werden mit Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung angerechnet. Beim
Bilanzgewinn erfolgt eine Genehmigung des Gewinnverwendungsvoschlags und Einstellung der entsprechenden Ergebnisrücklagen.
Offenlegungsbericht
7
Kapitalanforderungen nach
dem
Kreditrisikostandardansatz
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken und CVA) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderung
TEUR
Kreditrisiko
Zentralstaaten und Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
0
12
136
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
7.056
Unternehmen
94.467
Mengengeschäft
40.097
Durch Immobilien besicherte Positionen
25.147
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlage (OGA)
4.526
0
114
0
21.560
Beteiligungen
8.764
Sonstige Positionen
3.706
Verbriefungspositionen nach Standardansatz
0
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
7.400
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz
20.039
Gesamtbetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
Aus Standardmethode der CVA
Eigenmittelanforderung insgesamt
Offenlegungsbericht
1
233.025
8
3 Adressenausfallrisiko
Definition von
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein
„notleidend“
Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
und „in Verzug“ nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.
Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht.
Risikopositionen Die Gesamt- und Durchschnittsbeträge der Forderungsklassen im Kreditrisikostannach Fordedardansatz gliedern sich wie folgt auf:
rungsklassen
Forderungsklassen
Gesamtwert
(TEUR)
Durchschnittsbe2
trag
(TEUR)
Kreditrisiko
Zentralstaaten und Zentralbanken
0
0
152
159
1.706
1.569
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
Internationale Organisationen
0
0
88.196
100.254
1.180.834
1.115.386
Mengengeschäft
501.216
502.250
Durch Immobilien besicherte Positionen
314.334
311.542
56.572
77.910
0
0
1.425
4.126
0
0
Organismen für gemeinsame Anlage (OGA)
269.506
258.093
Beteiligungen
109.554
101.062
46.327
45.487
0
0
2.569.822
2.518.673
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach Standardansatz
Adressrisikobeträge insgesamt
2
Durchschnittsbetrag der Angaben aus den vierteljährlichen Meldungen im einfachen, arithmetischen Mittel.
Offenlegungsbericht
9
Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach
Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag ohne
Kreditrisikominderungstechniken
3.933.940
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
1.511.015
4.542
Verteilung nach bedeutenden Regionen
Deutschland
EU
Nicht-EU
3.886.489
864.509
4.542
43.300
539.010
0
4.151
107.496
0
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Privatkunden
1.784.253
0
278
Firmenkunden
2.149.688
1.511.015
4.265
 Verarbeitendes Gewerbe
152.801
65.899
23
 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
269.399
9.912
11
88.100
410.074
4.220
 Grundstücks- und Wohnungswesen
711.952
0
0
 Dienstleistungen (einschl. freier Berufe)
289.915
30.027
5
 Öffentliche Verwaltung
128.977
178.562
0
 Übrige Branchen
508.544
816.541
6
davon:
 Kreditinstitute
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
> 5 Jahre
Risikovorsorge
1.171.375
882.866
455
512.651
429.628
2.539
2.249.914
198.522
1.548
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem
strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht
eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f Abs. 1 HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor,
wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Offenlegungsbericht
10
Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (in TEUR):
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden
Krediten
Hauptbranchen
Bestand
EWB
Nettoauflösung
Bestand
von EWB/RückRückstellungen
stellungen
Privatkunden
19.969
9.736
15
Firmenkunden
73.029
44.831
1.228
 Verarbeitendes Gewerbe
13.018
11.039
544
 Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
22.304
14.838
630
Direktabschreibungen
Eingänge auf
abgeschriebene
Forderungen
davon:
 Kreditinstitute
0
0
0
 Grundstücks- und
Wohnungswesen
2.286
2.263
0
 Dienstleistungen
(einschl. freier Berufe)
6.546
3.123
0
0
0
0
28.875
13.568
54
92.998
54.567
1.243
 Öffentliche Verwaltung
 Übrige Branchen
Summe
7.735
987
664
Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 4.581 TEUR.
Bei dem Gesamtbestand der einzelwertberichtigten Forderungen in Höhe von
92.998 TEUR handelt es sich fast ausschließlich um Forderungen gegen in
Deutschland ansässige Kreditnehmer. Gleiches gilt für sämtliche Rückstellungen im
Kreditgeschäft.
Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangsbestand Fortschreibung in
der Periode
der Periode
EWB
Auflösung
Verbrauch
Endbestand der
Periode
69.080
9.801
17.347
6.966
54.567
Rückstellungen
1.432
237
426
0
1.243
PWB
4.874
0
293
0
4.581
Offenlegungsbericht
11
Anerkannte Ra- Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung von Risikogewichten die folgenden
tingagenturen
Ratingagenturen mit den entsprechenden Klassenbezeichnungen nominiert:
sowie Forderungen je Risikoklasse
Ratingagentur
Rating-/Marktsegment
Standard & Poor’s
-
Governments – Sovereigns
Governments – Supranationals
Corporates
Insurance
Structured Finance – Covered Bonds
Moody’s
-
Staaten & supranationale Organisationen
Unternehmen
Finanzinstitute - Versicherungen
Finanzinstitute – Covered Bonds
Strukturierte Finanzierungen – Covered Bonds
Fitch
-
Sovereigns & Supranationals
Corporate Finance
Insurance
Financial Institutions – Covered Bonds
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Forderungsbeträge vor und nach Anwendung
von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge gemäß KSA (TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
443.570
488.997
10
9.958
9.958
20
439.233
460.158
35
967.071
961.471
50
164.583
182.568
70
0
11.928
75
1.298.218
1.260.945
100
1.656.571
1.531.147
150
41.392
39.362
250
1.738
1.738
689.825
689.825
0
0
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
Offenlegungsbericht
12
Derivative Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist im
Adressenausfall- Wesentlichen unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems in der genosrisikopositionen senschaftlichen Finanzgruppe, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten
garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft
wird, verzichten wir bei diesen Geschäften auf ein kontrahentenbezogenes
Limitsystem.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgenden Wiederbeschaffungswerten (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden:
Positive Wiederbeschaffungswerte
(vor Aufrechnung und Sicherheiten)
Zinsbezogene Kontrakte
762 TEUR
476 TEUR
Währungsbezogene Kontrakte
Aktien-/Indexbezogene Kontrakte
73 TEUR
213 TEUR
Aufrechnungsmöglichkeiten
0 TEUR
Anrechenbare Sicherheiten
0 TEUR
Positive Wiederbeschaffungskosten
(nach Aufrechnung und Sicherheiten)
762 TEUR
Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter
Rückgriff auf folgende Methode für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt:
Angewendete Methode
Marktbewertungsmethode
anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (TEUR)
4.842
Im Berichtsjahr bestanden keine Positionen aus Kreditderivaten.
Offenlegungsbericht
13
4 Marktrisiko
Marktpreisrisiken
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Für die Risikoart Fremdwährung stellt sich die Eigenmittelanforderung wie folgt dar:
Risikoarten
Fremdwährungsrisikoposition
Eigenmittelanforderung (TEUR)
7.400
Weitere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Offenlegungsbericht
14
5 Operationelles Risiko
Verwendeter
Ansatz
Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Offenlegungsbericht
15
6 Beteiligungen im Anlagebuch
Verbundbeteiligungen
Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
Börsengehandelte
Positionen
beizulegender
Zeitwert TEUR
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
88.778
92.073
Andere
Beteiligungspositionen
2.526
2.526
Beteiligungen
außerhalb des
genossenschaftlichen
Verbundes
Börsenwert
TEUR
0
0
Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen
ebenfalls der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung
einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den
Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die mit der ausschließlichen Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Beteiligungen und Anteile
an verbundenen Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Von
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf
den beizulegenden Zeitwert. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach
rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB.
Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle:
Beteiligungen außerhalb
Geno-Verbund
Börsengehandelte
Positionen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
539
539
Andere
Beteiligungspositionen
11
11
Börsenwert
TEUR
0
0
Im Geschäftsjahr 2014 fielen 3 TEUR Gewinne aus Beteiligungsverkäufen an.
Offenlegungsbericht
16
7 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Fristentransformation
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos
resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem schnellen Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Geschäfte zur Absicherung des Risikos wurden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Barwertige Mes- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig (unter Nutzung von Zinssung des Zinsän- management innerhalb VR-Control) gemessen. Dabei legen wir folgende wesentliderungsrisikos chen Schlüsselannahmen zu Grunde:

Das Anlagebuch gliedert sich in ein Strategisches Zinsbuch und ein Strategisches Fondsbuch. Das Strategische Zinsbuch umfasst alle fest- und variabel
verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen,
soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden
lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende
Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Die Datenbereitstellung erfolgt durch die Fondsgesellschaft.

Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablaufdefinitionen (historisch gleitend), die auf den Erfahrungen der Vergangenheit und zukünftigen Einschätzungen basieren, berücksichtigt worden.
Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen
Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung.

Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht
vorgegebenen Zinsschocks (derzeit + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten)
verwendet.
Wesentliche Fremdwährungspositionen aus dem Fondsbuch werden mit ihren jeweiligen Zinskurven verbarwertet. Übrige Fremdwährungspositionen liegen nur im geringen Umfang vor und werden für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos auf Euro
umgerechnet.
Zinsänderungsrisiko
Summe
Rückgang des
Zinsbuch-/Fondsbuchbarwerts
Erhöhung des
Zinsbuch-/Fondsbuchbarwerts
-87.985 TEUR
(+ 200 Basispunkte)
+38.892 TEUR
(- 200 Basispunkte)
Periodische GuV- Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der dynamisierten
Messung
Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
Offenlegungsbericht

Das Zinsanpassungsverhalten für die jeweiligen Aktiv- und Passivpositionen
wird auf Basis gleitend historischer Durchschnitte gemäß den Planungsannahmen berücksichtigt.

Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
17

In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im
Rahmen der Risikobetrachtung, auf Basis von Planungsannahmen fortgeschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:





VaR+: Auf Basis der VR-Control-Marktdatenhistorie werden innerhalb der letzten 1250 Handelstage die Zinsveränderungen je Laufzeitband
(EURIBOR/Swaps) mit einer Haltedauer von 63 Tagen analysiert. Anschließend erfolgt die Auswertung nach dem 99%-Quantil. Diese positiven absoluten
Basispunktveränderungen werden als Zinsentwicklungsszenario innerhalb der
nächsten 63 Tage erfasst.
VaR-: Vorgehensweise wie bei „VaR+“ (99%, 63 Tage Haltedauer, 1250 Tage
Datenhistorie), allerdings werden die ermittelten Zinsdifferenzen nun nach dem
1%-Quantil sortiert und somit die negativen Abweichungen in Basispunkten
ermittelt.
Drehung: Auf Basis einer historischen Zeitreihe wurden maximale Zinsstrukturdrehungen innerhalb einer Haltedauer von 63 Tagen analysiert.
Eigene Zinsprognose
Stress-Szenario: Auf Basis einer historischen Zeitreihe wurden die maximalen
Zinsveränderungen je Laufzeitband (im Geldmarktsegment) innerhalb einer
Haltedauer von 63 Tagen analysiert. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach einer hypothetischen Komponente wurde neben dem deutlichen Anstieg der Geldmarktzinsen eine Verflachung der Kapitalmarktkurve
eingebaut (10-Jahres-Swapsatz bleibt konstant), so dass sich aufgrund der flachen bzw. potentiell inversen Szenariokurve nicht nur höhere Refinanzierungskosten, sondern auch negative Bewertungsergebnisse aus dem Depot-A ergeben.
Die jeweiligen höchsten Auswirkungen für die Berichtsperiode 2014 stellen sich wie
folgt dar, wobei wir eine Veränderung der Bilanzstruktur gemäß unserer Vertriebsplanung mit berücksichtigt haben. Dargestellt sind die Veränderungen die sich als
Zinschance oder –risiko ergeben:
Zinsänderungsrisiko
Summe
Zeitpunkt und
Bewertung
Rückgang des Zinsergebnisses
Erhöhung des Zinsergebnisses
-3.516 TEUR
(Stress-Szenario)
+2.343 TEUR
(HanVB-Zinsprognose)
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei werden eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Offenlegungsbericht
18
8 Verbriefungen
Verbriefungspositionen
Verbriefungen bestehen nicht.
Offenlegungsbericht
19
9 Kreditrisikominderungstechniken
Verwendung
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.
Aufrechnungsvereinbarungen
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen
wir keinen Gebrauch.
Strategie
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen
Sicherheiten.
Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben
wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien der genossenschaftlichen Finanzgruppe zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Sicherungsinstrumente
Die nachfolgend aufgeführten Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd
in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der
einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält.
a) Gewährleistungen

Bürgschaften und Garantien
b) Finanzielle Sicherheiten



Gewährleistungsgeber
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um

öffentliche Stellen

inländische Kreditinstitute
Kreditderivate als Kreditrisikominderungstechnik werden von uns nicht genutzt.
Markt- und
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen SicherungsinstrumenKreditrisikote sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
konzentrationen
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in
unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
Offenlegungsbericht
20
Gesicherte Posi- Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an
tionswerte je
gesicherten Positionswerten:
Forderungsklasse
Forderungsklassen
Summe der Positionswerte (TEUR),
die besichert sind durch
berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen
Sonstige öffentliche Stellen
finanzielle Sicherheiten
0
1
Unternehmen
42.464
8.681
Mengengeschäft
32.336
4.937
Durch Immobilien besicherte Positionen
9.531
409
Überfällige Positionen
2.030
220
Offenlegungsbericht
21
10 Unbelastete Vermögenswerte
Belastetes Vermögen
Belastete Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus an Förderbanken
abgetretenen Weiterleitungskrediten und zur Sicherung übertragene bzw. verpfändete Wertpapiere.
Die Werte des belasteten bzw. unbelasteten Vermögens lassen sich wie folgt darstellen:
TEUR
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts
306.295
Forderungen im Kreditgeschäft (ohne Kredite
auf Abruf)
233.173
233.173
2.748.544
2.748.544
73.122
74.981
708.312
711.706
Schuldtitel
Sonstige Vermögenswert
4.668.906
0
0
Erhaltene Sicher- Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine weiterverwendungsfähigen Sicherheiten herheiten
eingenommen.
Verbundene Ver- Den belasteten Vermögensgenständen lassen sich wie folgt damit verbundene Verbindlichkeiten
bindlichkeiten gegenüberstellen:
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete
Pfandbriefe und ABS
300.722
305.715
Belastungsquote Die Belastungsquote zum 31.12.2014 lag bei 6,16 %.
Offenlegungsbericht
22
Hannover, 12. Oktober 2015
Hannoversche Volksbank eG
Der Vorstand
Offenlegungsbericht
23
Anhang I – Offenlegung der Kapitalinstrumente
Genossenschaftliches Geschäftsguthaben
Als Kapitalinstrument des CET 1 dienen die eingezahlten Geschäftsguthaben der
Genossenschaft. Die wesentlichen Bedingungen und Angaben sind wie folgt dargestellt:
1
Emittent
Hannoversche Volksbank eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
k.A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
34.580 TEUR
9
Nennwert des Instruments
34.580 TEUR
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
14
15
16
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
nein
k.A.
k.A.
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
vollständig diskretionär
20b
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
vollständig diskretionär
nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
Offenlegungsbericht
24
27
28
29
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt
k.A.
wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
k.A.
wird
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ja
Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1
GenG
ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss der
Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis
zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
nichtnachrangige Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Offenlegungsbericht
k.A.
25
Anhang II – Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM
TAG DER OFFENLEGUNG
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
(B)
DER VERORDNUNG
VERWEIS AUF AR(EU) Nr. 575/2013 UNTIKEL IN DER EU
TERLIEGEN ODER
VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
35.289 26 (1), 27, 28, 29,
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
Verzeichnis der EBA
verbundene Agio
gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und
sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und
Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
34.580 Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
213.519 26 (1) (c)
k.A. 26 (1)
107.757 26 (1) (f)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
k.A. 486 (2)
Betrag der Posten im Sinne von Art.
484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
k.A. 483 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 84, 479, 480
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger
Betrag in konsolidiertem CET1)
k.A. 26 (2)
5a von unabhängiger Seite geprüfte
Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
356.565
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
k.A. 34, 105
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
-435 36 (1) (b), 37, 472 (4)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
3a
4
9
In der EU: leeres Feld
Offenlegungsbericht
26
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich
aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen
Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds
mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich
zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Offenlegungsbericht
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A. 33 (a)
k.A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
k.A. 32 (1)
k.A. 33 (b)
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
27
20a Forderungsbetrag aus folgenden
Posten, denen ein Risikogewicht von
1 250 % zuzuordnen ist, wenn das
Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten
des harten Kernkapitals abzieht
k.A. 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen
außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert
von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
22 Betrag, der über dem Schwellenwert
von 15 % liegt (negativer Betrag)
23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
24 In der EU: leeres Feld
25 davon: von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung
auf Posten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
26
k.A.
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gem. Art.
467 und 468
Offenlegungsbericht
91
k.A. 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 48 (1)
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k.A. 36 (1) (c) , 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
k.A. 36 (1) (l)
k.A.
28
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
28 Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
29 Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva
eingestuft
k.A. 481
k.A. 36 (1) (j)
-435
356.130
k.A. 51, 52
k.A.
k.A.
k.A. 486 (3)
Betrag der Posten im Sinne von Art.
484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
k.A. 483 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 85, 86, 480
34 Zum konsolidierten zusätzlichen
Kernkapital zählende Instrumente
des qualifizierten Kernkapitals
(einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A. 486 (3)
35 davon: von Tochterunternehmen
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A.
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor
regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
37 Direkte und indirekte Positionen ei475 (2)
nes Instituts in eigenen Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
33
Offenlegungsbericht
29
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich
zu erhöhen (negativer Betrag)
39 Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelung gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital in
Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art. 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Offenlegungsbericht
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
k.A. 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A. 56 (d), 59, 79, 475
(4)
k.A.
k.A. 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8),
472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A. 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A. 467, 468, 481
k.A. 56 (e)
30
k.A.
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A.
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
356.130
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
k.A.
46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
21.757
47 Betrag der Posten im Sinne von Art.
484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
k.A.
Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A.
48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5
bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente),
die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A.
49 davon: von Tochterunternehmen
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
32.123
50 Kreditrisikoanpassungen
53.880
51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
k.A.
52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
43
53
54
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Offenlegungsbericht
62, 63
486 (4)
483 (4)
87, 88, 480
486 (4)
62 (c) und (d)
63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
k.A. 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
31
54a davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1.
Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
55
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält
(abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art. 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 66 (d), 69, 79, 477
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
57 Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 +
T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
k.A. 467, 468, 481
Offenlegungsbericht
k.A.
(4)
k.A.
k.A. 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k.A.
53.880
410.010
30.786
32
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende
Steuerschulden, indirekte Positionen
in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche, indirekte Positionen
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60 Gesamtrisikobetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Offenlegungsbericht
24.654 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
551 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
5.581 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
2.569.822
12,23 92 (2) (a), 465
12,23 92 (2) (b), 465
14,08 92 (2) (c)
33
Institutsspezifische Anforderung an
Kapitalpuffer (Mindestanforderung an
die harte Kernkapitalquote nach Art.
92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der
Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und
Puffer für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer
66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67 davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere
systemrelevante Institute (A-SRI)
k.A. CRD 128, 129, 130
68
7,73 CRD 128
64
Verfügbares hartes Kernkapital für
die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A. CRD 131
69 (in EU-Verordnung nicht relevant)
70 (in EU-Verordnung nicht relevant)
71 (in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
30.786 36 (1) (h), 45, 46,
72 Direkte und indirekte Positionen des
472 (10), 56 (c), 59,
Instituts in Kapitalinstrumenten von
60, 475 (4), 66 (c),
Unternehmen der Finanzbranche, an
69, 70, 477 (4)
denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (weniger als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
2.765 36 (1) (i), 45, 48, 470,
73 Direkte und indirekte Positionen des
472 (11)
Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74 In der EU: leeres Feld
k.A. 36 (1) (c), 38, 48,
75 Von der künftigen Rentabilität ab470, 472 (5)
hängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert
von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
Offenlegungsbericht
34
76
77
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der
Standardansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des
Standardansatzes
32.123 62
2.569.822 62
k.A. 62
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der
auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
k.A. 62
79 Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des
auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
484 (3), 486 (2) und
80 Derzeitige Obergrenze für CET1(5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
k.A.
484 (3), 486 (2) und
81 Wegen Obergrenze aus CET1 aus(5)
geschlossener Betrag (Betrag über
die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
k.A.
484 (4), 486 (3) und
82 Derzeitige Obergrenze für AT1(5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
k.A.
484 (4), 486 (3) und
83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausge(5)
schlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
k.A.
484 (5), 486 (4) und
84 Derzeitige Obergrenze für T2(5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
21.757
484 (5), 486 (4) und
85 Wegen Obergrenze aus T2 ausge(5)
schlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
31.811
78
Offenlegungsbericht
35
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Beschreibung
a.F.
alte Fassung
Art.
Artikel
CDS
Credit Default Swap (Kreditausfallderivat)
CET 1
Core Equitiy Tier 1 (hartes Kernkapital)
CRR
Capital Requirements Regulation (Verordnung (EU) 575/2013)
CVA
Credit Value Adjustment
d.h.
das heist
EU
Europäische Union
EWB
Einzelwertberichtigung
GenG
Genossenschaftsgesetz
HGB
Handelsgesetzbuch
k.A.
keine Angabe
KWG
Kreditwesengesetz
KSA
Kreditrisikostandardansatz
PWB
Pauschalwertberichtigung
TEUR
Tausend EURO
VaR
Value at Risk
Offenlegungsbericht
36
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