PRESSEMITTEILUNG Ein mit Lone Star

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PRESSEMITTEILUNG
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG
ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Ein mit Lone Star verbundenes Unternehmen beabsichtigt den
Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der ISARIA Wohnbau AG im
Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots
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Barangebot sieht Gegenleistung in Höhe von € 4,50 für jede im Rahmen des Übernahmeangebots
eingereichte Aktie vor
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Vorstand der ISARIA Wohnbau AG wird den Aktionären empfehlen das Angebot anzunehmen
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Ein mit Lone Star verbundenes Unternehmen hat am heutigen Tag weitere bilaterale
Vereinbarungen mit Aktionären der ISARIA Wohnbau AG mit dem Ziel getroffen, den Erwerb einer
Mehrheitsbeteiligung sicherzustellen
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Ein mit Lone Star verbundenes Unternehmen hat sich verpflichtet, eine mögliche
Bezugsrechtskapitalerhöhung von bis zu 50 % des derzeitigen Grundkapitals der ISARIA
Wohnbau AG durch Aktienzeichnung zu garantieren
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Ein mit Lone Star verbundenes Unternehmen beabsichtigt derzeit das Delisting der Aktien der
ISARIA Wohnbau AG am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu gegebener Zeit
Frankfurt am Main/München, 17. Juni 2016. Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG (die
„Bieterin“), ein mit Lone Star Real Estate Fund IV (U.S.), L.P. und Lone Star Real Estate Fund IV
(Bermuda), L.P. verbundenes Unternehmen, das als Akquisitionsvehikel dient, hat sich heute
entschieden, den Aktionären der ISARIA Wohnbau AG (die „Gesellschaft“) ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot zu unterbreiten, um eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft zu erwerben.
Die Bieterin wird für jede ihr eingereichte Aktie der Gesellschaft als Gegenleistung € 4,50 in bar
anbieten, vorbehaltlich der endgültigen Festlegungen in der Angebotsunterlage. Der Vorstand der
ISARIA Wohnbau AG wird das Übernahmeangebot unterstützen und, vorbehaltlich der Prüfung der
Angebotsunterlage, den Aktionären empfehlen, das Angebot anzunehmen.
Die Bieterin hat am heutigen Tag mehrere im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehende
bilaterale Verträge mit dem Ziel abgeschlossen, den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der
Gesellschaft in mehreren Schritten sicherzustellen. Folgende Vereinbarungen sind demnach
Bestandteil der Transaktion:

Die Bieterin hat sich mit bestimmten Aktionären der Gesellschaft über den Erwerb der von diesen
Anteilsinhabern gehaltenen Aktien von insgesamt etwa 20 % des derzeitigen Grundkapitals zu in
den jeweiligen Verträgen näher bestimmten Konditionen geeinigt.

Zudem hat die Bieterin unwiderrufliche Andienungsverpflichtungsverträge (irrevocable tender
commitments) in Bezug auf ungefähr 12.000.000 zusätzliche Aktien der Gesellschaft, was etwa
50 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht, zu in den jeweiligen Verträgen
näher bestimmten Konditionen abgeschlossen.

Außerdem haben die Bieterin und die Gesellschaft für den Fall, dass die Gesellschaft eine
Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von bis zu 50 % des gegenwärtigen Grundkapitals
beschließen sollte, eine Vereinbarung getroffen, wonach sich die Bieterin verpflichtet hat, alle
neuen Aktien, für die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, zu erwerben und die Gesellschaft sich
zugleich verpflichtet hat, diese Aktien an die Bieterin jeweils zu denen im Vertrag näher
bestimmten Konditionen zu übertragen.

Schließlich hat die Bieterin eine Nicht-Andienungsvereinbarung (non-tender commitment) im
Hinblick auf circa 5,2% der Aktien der Gesellschaft auf vollständig verwässerter Basis
abgeschlossen.
Die Bieterin beabsichtigt derzeit, im Einvernehmen mit der Gesellschaft, ein Delisting der Aktien der
Gesellschaft am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu gegebener Zeit durchzuführen.
Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich bis zum vierten Quartal 2016 abgeschlossen sein.
Über Lone Star:
Lone Star Funds („Lone Star“) ist ein führendes Private Equity Unternehmen, das weltweit in
Immobilien, Firmenkapital, Kreditinstrumente und andere Kapitalanlagen investiert. Seit Gründung des
ersten Fonds im Jahr 1995 hat Lone Star sechzehn Private Equity Fonds (die „Fonds“) mit einer
Kapitalbindung von insgesamt über $ 65 Mrd. gegründet. Die Fonds sind als geschlossene Private
Equity Kommanditgesellschaften (limited partnerships) strukturiert, deren Kommanditisten (limited
partners) u.a. aus unternehmerischen und öffentlichen Pensionsfonds, Staatsfonds, Universitäts- und
sonstigen Stiftungen, Dachfonds und vermögenden Privatpersonen bestehen. Die Fonds werden von
Lone Star Global Acquisitions, Ltd. („LSGA“), einer bei der U.S. Securities Exchange Commission
registrierten Anlageberatungsgesellschaft, beraten. LSGA und ihre weltweiten Tochterunternehmen
beraten die Fonds an Standorten in Nordamerika, Westeuropa und Ostasien.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum
Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der ISARIA Wohnbau AG dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach
Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen in der Angebotsunterlage
mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von ISARIA Wohnbau AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot
wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland
durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen
für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von
ISARIA Wohnbau AG-Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften
irgendeiner anderen Jurisdiktion als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt,
können die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen
Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar ISARIA Wohnbau AG-Wertpapiere erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen
abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf ISARIA Wohnbau AG-Wertpapiere gewähren. Diese Erwerbe können
über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar
und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon
ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder
gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG und der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG
und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine
Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der LSREF4 ARIA Beteiligungs
GmbH & Co. KG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass
die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen
oder enthaltenen abweichen können.
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