Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und

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Monatsbericht
21.11.2014
Monatsbericht
Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunkturkomponenten des
Bundes - Erläuterungen zu den Tabellen 1 bis 8
Datengrundlagen und Ergebnisse der Schätzungen der Bundesregierung
Stand: Herbstprojektion der Bundesregierung vom 14. Oktober 2014
Erläuterungen zu den Tabellen 1 bis 8
1. Für die Potenzialschätzung wird das Produktionsfunktionsverfahren verwendet, das für die finanzpolitische
Überwachung in der Europäischen Union (E U) für die Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben ist. Die für
die Schätzung erforderlichen Programme und Dokumentationen sind im Internetportal der Europäischen
Kommission verfügbar, und zwar auf der Internetseite
https://circabc.europa.eu/. Die Budgetsemielastizität
basiert auf den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (O E C D) geschätzten
Teilelastizitäten der einzelnen Abgaben und Ausgaben in Bezug zur Produktionslücke (siehe Girouard und
André (2005), „Measuring Cyclically-Adjusted Budget Balances for OECD Countries“, OECD Economics
Department Working Papers 434) sowie methodischer Erweiterungen und Aktualisierung des für Einnahmenund Ausgabenstruktur und deren Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (B I P) herangezogenen
Stützungszeitraums durch die Europäische Kommission (siehe Mourre, Isbasoiu, Paternoster und Salto (2013):
„The cyclically-adjusted budget balance used in the EU fiscal framework: an update“, Europäische Kommission,
European Economy, Economic Papers 478).
2. Datenquellen für die Schätzungen zum gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzial sind die
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Anlagevermögensrechnung des Statistischen Bundesamts
sowie die gesamtwirtschaftlichen Projektionen der Bundesregierung für den Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung. Für die Entwicklung der Erwerbsbevölkerung wird die 12. koordinierte
Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts zugrunde gelegt (Variante 1-W1), die an aktuelle
Entwicklungen angepasst wird (Z . B . Zuwanderung). Die Zeitreihen für Arbeitszeit je Erwerbstätigem und
Partizipationsraten werden – im Rahmen von Trendfortschreibungen – um drei Jahre über den Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung hinaus verlängert, um dem Randwertproblem bei Glättungen mit dem HodrickPrescott-Filter Rechnung zu tragen.
3. Die Bundesregierung verwendet seit ihrer Frühjahrsprojektion 2014 eine modifizierte Fortschreibungsregel für
die strukturelle Arbeitslosigkeit (Non-Accelerating Wage Rate of Unemployment, NAWRU). Im Jahr 2016 wird
die NAWRU mit der halben Vorjahresdifferenz fortgeschrieben. Darüber hinaus wird die NAWRU auf dem
Niveau von 2016 beibehalten. Die Europäische Kommission wird diese neue Regel ebenfalls erstmalig in der
Frühjahrsprognose 2014 verwenden.
4. Für den Zeitraum vor 1991 werden Rückrechnungen auf der Grundlage von Zahlenangaben des Statistischen
Bundesamts zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Westdeutschland durchgeführt.
5. Die Berechnungen basieren auf dem Stand der Herbstprojektion 2014 der Bundesregierung.
6. Das Produktionspotenzial ist ein Maß für die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten, die mittel- und
langfristig die Wachstumsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft determinieren.
Die Produktionslücke kennzeichnet die Abweichung der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung von der
konjunkturellen Normallage, dem Produktionspotenzial. Die Produktionslücken, D . H . die Abweichungen
des BIP vom Potenzialpfad, geben das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Unter- beziehungsweise
Überauslastung wieder. In diesem Zusammenhang spricht man auch von „negativen“ beziehungsweise
„positiven“ Produktionslücken (oder Output Gaps).
Der Potenzialpfad beschreibt die Entwicklung des BIP bei Normalauslastung der gesamtwirtschaftlichen
Produktionskapazitäten und damit die gesamtwirtschaftliche Aktivität, die ohne inflationäre Verspannungen bei
gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist. Schätzungen zum Produktionspotenzial sowie daraus ermittelte
Produktionslücken dienen nicht nur als Berechnungsgrundlage für die neue Schuldenregel, sondern können auch
dazu genutzt werden, um das gesamtstaatliche strukturelle Defizit zu berechnen. Darüber hinaus sind sie eine
wichtige Referenzgröße für die gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen, die für die mittelfristige
Finanzplanung durchgeführt werden.
Zur Bestimmung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes ist, neben der Bereinigung um den
Saldo der finanziellen Transaktionen, eine Konjunkturbereinigung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben
durchzuführen, um eine ebenso in wirtschaftlich guten wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten
konjunkturgerechte, symmetrisch reagierende Finanzpolitik zu gewährleisten. Dies erfolgt durch eine explizite
Berücksichtigung der konjunkturellen Einflüsse auf die öffentlichen Haushalte mithilfe einer
Konjunkturkomponente, die die zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme in konjunkturell schlechten
Zeiten erweitert und in konjunkturell guten Zeiten einschränkt. Die Budgetsemielastizität als zweites Element
zur Bestimmung der Konjunkturkomponente gibt an, wie die Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf eine
Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren.
Weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen sind im Monatsbericht Februar 2011, Artikel „Die
Ermittlung der Konjunkturkomponente des Bundes im Rahmen der neuen Schuldenregel“ zu finden.
Die Ermittlung der Konjunkturkomponente des Bundes im Rahmen der neuen Schuldenregel
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