Monatsbericht 21.11.2014 Monatsbericht Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunkturkomponenten des Bundes - Erläuterungen zu den Tabellen 1 bis 8 Datengrundlagen und Ergebnisse der Schätzungen der Bundesregierung Stand: Herbstprojektion der Bundesregierung vom 14. Oktober 2014 Erläuterungen zu den Tabellen 1 bis 8 1. Für die Potenzialschätzung wird das Produktionsfunktionsverfahren verwendet, das für die finanzpolitische Überwachung in der Europäischen Union (E U) für die Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben ist. Die für die Schätzung erforderlichen Programme und Dokumentationen sind im Internetportal der Europäischen Kommission verfügbar, und zwar auf der Internetseite https://circabc.europa.eu/. Die Budgetsemielastizität basiert auf den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (O E C D) geschätzten Teilelastizitäten der einzelnen Abgaben und Ausgaben in Bezug zur Produktionslücke (siehe Girouard und André (2005), „Measuring Cyclically-Adjusted Budget Balances for OECD Countries“, OECD Economics Department Working Papers 434) sowie methodischer Erweiterungen und Aktualisierung des für Einnahmenund Ausgabenstruktur und deren Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (B I P) herangezogenen Stützungszeitraums durch die Europäische Kommission (siehe Mourre, Isbasoiu, Paternoster und Salto (2013): „The cyclically-adjusted budget balance used in the EU fiscal framework: an update“, Europäische Kommission, European Economy, Economic Papers 478). 2. Datenquellen für die Schätzungen zum gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzial sind die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Anlagevermögensrechnung des Statistischen Bundesamts sowie die gesamtwirtschaftlichen Projektionen der Bundesregierung für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Für die Entwicklung der Erwerbsbevölkerung wird die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts zugrunde gelegt (Variante 1-W1), die an aktuelle Entwicklungen angepasst wird (Z . B . Zuwanderung). Die Zeitreihen für Arbeitszeit je Erwerbstätigem und Partizipationsraten werden – im Rahmen von Trendfortschreibungen – um drei Jahre über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinaus verlängert, um dem Randwertproblem bei Glättungen mit dem HodrickPrescott-Filter Rechnung zu tragen. 3. Die Bundesregierung verwendet seit ihrer Frühjahrsprojektion 2014 eine modifizierte Fortschreibungsregel für die strukturelle Arbeitslosigkeit (Non-Accelerating Wage Rate of Unemployment, NAWRU). Im Jahr 2016 wird die NAWRU mit der halben Vorjahresdifferenz fortgeschrieben. Darüber hinaus wird die NAWRU auf dem Niveau von 2016 beibehalten. Die Europäische Kommission wird diese neue Regel ebenfalls erstmalig in der Frühjahrsprognose 2014 verwenden. 4. Für den Zeitraum vor 1991 werden Rückrechnungen auf der Grundlage von Zahlenangaben des Statistischen Bundesamts zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Westdeutschland durchgeführt. 5. Die Berechnungen basieren auf dem Stand der Herbstprojektion 2014 der Bundesregierung. 6. Das Produktionspotenzial ist ein Maß für die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten, die mittel- und langfristig die Wachstumsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft determinieren. Die Produktionslücke kennzeichnet die Abweichung der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung von der konjunkturellen Normallage, dem Produktionspotenzial. Die Produktionslücken, D . H . die Abweichungen des BIP vom Potenzialpfad, geben das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Unter- beziehungsweise Überauslastung wieder. In diesem Zusammenhang spricht man auch von „negativen“ beziehungsweise „positiven“ Produktionslücken (oder Output Gaps). Der Potenzialpfad beschreibt die Entwicklung des BIP bei Normalauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten und damit die gesamtwirtschaftliche Aktivität, die ohne inflationäre Verspannungen bei gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist. Schätzungen zum Produktionspotenzial sowie daraus ermittelte Produktionslücken dienen nicht nur als Berechnungsgrundlage für die neue Schuldenregel, sondern können auch dazu genutzt werden, um das gesamtstaatliche strukturelle Defizit zu berechnen. Darüber hinaus sind sie eine wichtige Referenzgröße für die gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen, die für die mittelfristige Finanzplanung durchgeführt werden. Zur Bestimmung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes ist, neben der Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen, eine Konjunkturbereinigung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben durchzuführen, um eine ebenso in wirtschaftlich guten wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten konjunkturgerechte, symmetrisch reagierende Finanzpolitik zu gewährleisten. Dies erfolgt durch eine explizite Berücksichtigung der konjunkturellen Einflüsse auf die öffentlichen Haushalte mithilfe einer Konjunkturkomponente, die die zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in konjunkturell guten Zeiten einschränkt. Die Budgetsemielastizität als zweites Element zur Bestimmung der Konjunkturkomponente gibt an, wie die Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf eine Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität reagieren. Weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen sind im Monatsbericht Februar 2011, Artikel „Die Ermittlung der Konjunkturkomponente des Bundes im Rahmen der neuen Schuldenregel“ zu finden. Die Ermittlung der Konjunkturkomponente des Bundes im Rahmen der neuen Schuldenregel Mehr zum Thema Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung © Bundesministerium der Finanzen Statistiken und Dokumentationen