risiko (Art. 445) - Volksbank Löbau

Werbung
Einleitung und Präambel
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung und Präambel ................................................................................................................................
................................
.........................................................................3
2
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ................................................................................................
.........................................................4
3
Eigenmittel (Art. 437) ................................................................................................................................................................
................................
................................................6
4
Eigenmittelanforderungen
ittelanforderungen (Art. 438) ................................................................................................
.............................................................................7
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ................................................................................................................................
..................................................8
6
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ................................................................................................................................
................................................ 14
7
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................................................................................
................................
............................................. 14
8
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................................................................
....................................................... 14
9
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ................................
............................................. 15
10
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................................
.............................................................. 15
11
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................................................................................
................................................ 16
12
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken
Kreditrisikominderun
(Art. 453) ................................................................
................................................ 17
13
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ................................................................................................
............................................................... 18
14
Verschuldung (Art. 451) ................................................................................................................................
................................
.................................................................... 20
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................................
................................
.................................................. 23
Anhang ................................................................
................................................................................................................................................................
................................................... 24
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ................................................................................................................................
........................................... 24
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit................................................................
........................................................... 24
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
2
Einleitung und Präambel
1 Einleitung und Präambel
Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft.
Kreditgenossenschaft Unsere Bilanzsumme per 31. Dezember 2015
betrug 492.791.212,50 EUR.
Im Rahmen des Kundengeschäftes wird insbesondere das KreditKredit und Einlagengeschäft sowie das
Wertpapierdienstleistungsgeschäft betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt ausschließlich mit
unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die
Eigenanlagen konzentrieren sich auf die Liquiditätsanlage. Handelsbuchgeschäfte werden nur in
einem geringen Umfang
g getätigt.
Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem regional
abgegrenzten Geschäftsgebiet und die Republik Tschechien mit unseren Büros in Prag und Liberec.
Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im
Ausland gehalten.
Derivate werden überwiegend nur als Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Mit dem vorliegenden Bericht setzen
Anforderungen der Art. 431 ff. CRR um.
wir
die
Offenlegungsanforderungen
nach
den
Dieser Offenlegungsbericht muss im
i
Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem
Lagebericht gelesen werden.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
2 Risikomanagementziele und -politik
politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts
Geschäftsund Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategie ist der Vorstand verantwortlich. Die
Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des
langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsst
Geschäftsstrategie
beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen
Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge
zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie
Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie
ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten
erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische
sche Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
·
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der
Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar ist.
·
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen
denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
·
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen durch quantitative Instrumente (u.a.
Ziel- und Limitsysteme) oder qualitative Risikoanalysen.
Risikoanalysen
·
Schadensbegrenzung durch aktives
a
Management aufgetretener Schadensfälle.
·
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
Kreditrisiken
·
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
·
Risikobegrenzung durch Übertragung nicht strategiekonformer Ris
Risiken auf andere
Marktteilnehmer.
3
Die Planung und Steuerung
ng der Risiken erfolgen auf der
der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die
Risikotragfähigkeit, die periodisch und barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die
wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit
Gesamtbank
laufend gedeckt sind. Aus der
Risikodeckungsmasse, insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken
Bankrisiken, leiten wir
unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit
Gesamtbank Risikolimit ab. Durch die
Abzugsposten stellen wir insbesondere
insb
die Fortführung des Geschäftsbetriebs
schäftsbetriebs sicher und treffen
Vorsorge gegen Stressverluste
luste und für nicht explizit berücksichtigte
berücksichtigte Risiken. Das ermittelte
Gesamtbank-Risikolimit
mit verteilen wir auf das AdressenausfallAdres
und das Marktpreisrisiko (inklusive
Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle
Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank
erfasst. Das Liquiditätsrisiko
ätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche
Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch
Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetra
Risikotragfähigkeitsbetrachtung
der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge
geschäftspolitischen
Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits
Gesamtbank
olimits auch während eines Gesc
Geschäftsjahres laufend
sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das
Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs
Risikosteuerungs- und
-controllingprozess.
controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und
Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen
Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
4
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
6
Auf der Grundlage der vorhandenen GeschäftsGeschäfts und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche
nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen
oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere
a ndere Marktteilnehmer
übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen
gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der
getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum
Zwecke
der
Risikoberichterstattung
Risikoberichterstattung
sind
feste
Kommunikationswege
und
Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom
Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die
Informationsweitergabe
erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen
Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
hoc
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und
richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt
Risikogehal t der Positionen aus. Die bei uns
eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die
beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent
und kontrollierbar. Die eingerichteten
eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der
Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und
wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken
monatlich/quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit
Gesamtbank Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen
unserer Ergebnis-Vorschaurechnung
Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Gesamtbank
15.545 TEUR,, die Auslastung lag bei
10 Per 31. Dezember 2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit
52,6%.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 5 der
Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate gem. § 25c KWG beträgt 4; bei den
Aufsichtsratsmitgliedern
ufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 4 und der Aufsichtsmandate
gem. § 25d KWG 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d
Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
huss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in
12 Einen separaten Risikoausschuss
ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands.
Hierzu fanden im vergangenen Jahr 8 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem
u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur
Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informa
Informationen werden
dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc
Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen
fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die
Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung
entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
5
Eigenmittel (Art. 437)
3 Eigenmittel (Art. 437)
konformen und nicht-CRR15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen
konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind im
i
Anhang I („Offenlegung der
Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in
Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel
während der Übergangszeit“)
szeit“) detailliert dargestellt.
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen
Eigenmittel
TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
35.841
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes
konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
3.377
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
10.505
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
-3.334
-125
0
-31
46.233
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
anforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
17 Folgende Eigenmittelanforderungen,
Marktrisiken, Operationelle Risiken,
Risiken CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderung
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
Öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
555
Unternehmen
3.128
Mengengeschäft
9.097
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
112
1.691
0
114
0
6.143
Beteiligungen
183
Sonstige Positionen
591
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung1
0
-
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-,
Positions Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken
nach Standardansatz
1.332
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
2.390
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
Risikopositionsbetrag aus CVA
Eigenmittelanforderungen insgesamt
10
25.346
1
Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von
Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine
Verbriefungsposition ist.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
7
Kreditrisikoanpassungen
oanpassungen (Art. 442)
5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Risikopositionen
definiert, bei denen wir erwarten, dass ein
18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen
Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen
kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen
nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für
für Zwecke der Rechnungslegung abge
abgegrenzte
Definition von „überfällig““ verwenden wir nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Gesamtwert
(TEUR)
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
Staaten oder Zentralbanken
11.345
6.886
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
6.864
7.669
Öffentliche Stellen
2.576
924
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
Internationale Organisationen
0
0
Institute
80.760
79.816
Unternehmen
48.112
51.803
davon: KMU
43.543
46.457
Mengengeschäft
212.622
205.996
davon: KMU
72.794
72.944
4.302
3.677
2.642
1.661
16.153
16.492
0
0
9.098
8.187
0
0
172.327
171.985
Beteiligungen
2.263
2.284
Sonstige Positionen
12.741
9.474
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
davon: Wiederverbriefung
0
0
579.163
563.691
Forderungsklassen
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Gesamt
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
8
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten
Gesamtwert
(TEUR)
Deutschland
(TEUR)
EU
(TEUR)
Nicht-EU
(TEUR)
Staaten oder Zentralbanken
11.345
3.210
8.135
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
6.864
6.864
0
0
Öffentliche Stellen
2.576
2.576
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
Institute
80.760
52.096
24.748
3.916
Unternehmen
48.112
48.112
0
0
Mengengeschäft
212.622
210.548
1.72
1.721
353
Durch Immobilien besichert
4.302
4.302
0
0
Ausgefallene Positionen
16.153
15.842
0
311
0
0
0
0
9.098
4.572
3.49
3.498
1.028
0
0
0
0
172.327
48.556
92.646
31.125
Beteiligungen
2.263
2.263
0
0
Sonstige Positionen
12.741
12.741
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
579.163
411.682
130.748
36.733
Mit besonders hohem Risiko verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
9
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
21
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien
Gegenparteien:
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % je Gesamtrisikoposition Nicht-
Privatkunden.
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Nicht-Privatkunden
davon
Land- u.
Forstwirtschaft,
Fischerei
TEUR
davon
Energie- u.
Wasserversorgung
TEUR
davon
Verarbeitendes
Gewerbe
TEUR
davon
Baugewerbe
TEUR
davon
Groß- u.
Einzelhandel
TEUR
davon
Verkehr- u.
Nachrichten
TEUR
davon
Erbringung
von Finanzdienstleistungen
TEUR
davon
Fonds von
Kapitalverw.Kapitalverw.
gesellschaften
TEUR
davon
Öffentliche
Verwaltung
TEUR
davon
Grundstücksu.
Wohnungswesen
TEUR
davon
Gesundheits, Veterinäru. Sozialwesen
TEUR
davon
Dienstleistungen
(einschl. freier
Berufe)
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
davon
KMU
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
11.345
0
0
0
0
0
0
0
4.141
0
7.203
0
0
0
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
0
6.864
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6.793
0
0
0
Öffentliche Stellen
0
2.576
0
0
0
0
0
0
0
2.554
0
0
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Institute
0
80.760
0
0
0
0
0
0
0
80.760
0
0
0
0
0
392
47.720
43.543
8.041
8.715
14.065
0
0
0
0
0
0
6.291
5.345
0
Mengengeschäft
81.192
131.430
72.794
14.118
7.930
26.141
17.619
13.686
0
0
0
0
13.978
0
23.572
Durch Immobilien besichert
1.145
3.157
2.642
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.702
0
455
Ausgefallene Positionen
2.106
14.047
13.345
3.358
0
3.031
0
1.368
1.453
0
0
0
1.473
0
2.142
Mit besonders hohem Risiko
verbundene Positionen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
9.098
0
0
0
0
0
0
0
9.098
0
0
0
0
0
Positionen gegenüber Instituten
und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
0
172.327
0
0
0
0
0
0
0
0
172.327
0
0
0
0
Beteiligungen
0
2.263
0
0
0
0
0
0
0
2.013
0
0
0
0
0
Sonstige Positionen
0
12.741
0
0
0
0
0
0
0
11.684
0
0
0
0
0
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
darunter: Wiederverbriefungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
84.835
494.328
132.324
25.517
16.645
43.237
17.619
15.054
1.453
110.250
172.327
13.996
24.444
5.345
26.169
Unternehmen
Gesamt
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
10
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
22
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
< 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
4.142
4.516
2.687
5.326
0
1.538
6
0
2.570
0
0
0
0
0
0
Institute
32.760
23.382
24.618
Unternehmen
11.065
5.385
31.662
Mengengeschäft
58.471
26.184
127.967
0
75
4.227
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko
verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
3.585
1.184
11.384
0
0
0
0
6.604
2.494
0
0
0
0
2.997
169.330
0
0
2.263
Sonstige Positionen
5.419
0
7.322
0
0
0
0
0
0
120.774
70.327
388.062
Durch Immobilien besichert
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten.
23 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche
he Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen
rückstellungen gebildet. Für
das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich
anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Ban
Bankrisiken gem.
§ 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die
Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/
Einzelwertberichtigungen/rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst
dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit
nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
11
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Wesentliche
Wirtschaftszweige
Gesamtinanspruchnahme aus
überfälligen
Krediten
TEUR
Privatkunden
GesamtEingänge
Nettozuführg./
inanspruchBestand
Direktauf
Bestand Bestand
Auflösung von
nahme aus
RückabschreiabgeEWB
PWB
EWB/Rück
EWB/Rücknotleidenden
stellungen
bungen schriebene
stellungen
TEUR
TEUR
Krediten
TEUR
TEUR Forderungen
TEUR
TEUR
TEUR
108
2.926
803
0
-163
163
12
19
· Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei
3
3.613
645
0
20
0
6
· Verarbeitendes
Gewerbe
12
2.222
737
42
-38
38
30
14
· Energie- und
Wasserversorgung
0
1.121
989
0
10
0
0
· Baugewerbe
5
1.198
274
3
-106
106
30
13
· Handel, Instandhaltung und
Reparatur von Kfz
und
Gebrauchsgütern
41
3.171
743
49
65
12
2
· Gastgewerbe
80
1.605
633
0
181
29
2
· Verkehr und
Nachrichtenübermittlung
0
1.435
94
0
-19
19
0
2
· Grundstücks- bzw.
Wohnungswesen
3
1.764
220
0
-114
114
0
0
· Dienstleistungen
(einschl. freier
Berufe)
0
1.774
785
0
-31
31
9
8
· Sonstige
0
4
4
0
4
0
0
122
66
Firmenkunden
Summe
601
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen
Gebieten:
Gesamt
Gesamtinanspruchnahme
aus überfälligen
Krediten
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden
Krediten
TEUR
TEUR
252
20.833
5.927
94
EU
0
0
0
0
Nicht-EU
0
0
0
0
Wesentliche
geografische
Gebieten
Deutschland
Summe
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
Bestand
EWB
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
TEUR
TEUR
TEUR
601
12
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbestand
Zuführungen
der Periode
TEUR
TEUR
EWB
Auflösung
Verbrauch
TEUR
TEUR
Wechselkurs
Wechselkursbedingte und Endbestand der
sonstige
Periode
Veränderungen
TEUR
TEUR
6.658
786
984
533
0
5.927
Rückstellungen
83
59
48
0
0
94
PWB
316
285
0
0
0
601
21 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard
& Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die
Klassenbezeichnungen Governments – Sovereigns und Governments – Supranationals benannt. Für
die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnung Staaten & supranationale
Organisationen
anisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnung Sovereigns &
Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach
Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte
(Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
71.221
75.278
2
0
0
4
0
0
10
7.066
7.066
20
36.683
35.692
35
3.302
3.302
50
2.028
2.028
70
0
56
75
212.622
209.627
100
68.206
68.126
150
12.030
11.983
250
25
25
Sonstiges
165.980
165.980
Abzug von den
Eigenmitteln
31
3
31
370
1250
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
13
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei
diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund
des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den
Kontrahenten
ten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft
wird,, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Sicherheiten Trotz des Sicherungssystems im
genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert
und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine
Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ Bank auf Basis des
Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten
erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten
erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung.
Derivative
erivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen momentan nur innerhalb Fonds/Spezialfonds
(OGA) in unwesentlicher Höhe.
Höhe Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439
vorgesehenen Angaben.
7 Marktrisiko (Art. 445)
21 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
22 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung,
Eigenmittelanforderungen wie folgt dar:
Risikoarten
Waren
und
Sonstige
stellen
sich
die
Eigenmittelanforderung
(TEUR)
Fremdwährungsrisikoposition
1.332
Summe
1.332
8 Operationelles Risiko (Art. 446)
23 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz
gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
ermittelt
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
14
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447)
24 Wir halten überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem
genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der
Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen
Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Beteiligungen
eteiligungen gibt folgende Tabelle:
Strategische Beteiligungen
Nicht börsengehandelte Positionen
Andere Beteiligungspositionen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
132
152
1.914
1.914
-
201
201
-
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten
Neubewertungsgewinne betragen 20 TEUR.
10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen
Positionen (Art. 448)
25 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der
Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der
Zinsstrukturkurve.. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung
Absicherung des Risikos werden
getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank
GesamtbankRisikolimit gegenübergestellt.
26 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus auch barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende
wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde:
·
Das Anlagebuch umfasst alle festfest und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven
außerbilanziellen
Positionen,
soweit
diese
nicht
Handelszwecken
dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen.
Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung
einbezogen. Hierbei wird
ird auf die durch den Fondsmanager bereitgestellten Cash
Cash-Flows nach
Zinsbindungen und Kapitalabläufen sowie auch auf
auf das bereitgestellte Kennzahlensystem
zurückgegriffen.
·
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen
Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden.
Dies erfolgt auf der Basis von
von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer
bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen
Kapitalbindungsdauer der Einlagen.
Einlagen
·
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinter
institutsinternen Steuerung
berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen
Zinsschocks von derzeit +200
200 Basispunkten beziehungsweise -200 ad hoc Basispunkten verwendet.
Aufgrund der Art des von uns eingegangenen
eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei
steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
15
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Deshalb werden die Auswirkungen des
Zinsschocks auf das Risiko für diese Positionen nicht separat berechnet.
Zinsänderungsrisiko
Summe
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
+200 Basispunkte
-200 Basispunkte
-11.620
620 TEUR
3.912 TEUR
27 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause des Weiteren mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz
gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde:
·
Die Zinselastizitäten für die AktivAktiv und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen
Ermittlungen, die auf den Erfahrungen
Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
·
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
·
Wir planen mit einem wachsenden Geschäftsvolumen gemäß unserer strategischen Vorgaben
der Eckwertplanung. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände
im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
·
Wir simulieren einerseits die Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken auf die Ertragslage mittels
Sensitivitätsanalysen auf Sicht von 5 Geschäftsjahren
Geschäftsjahren auf Basis unserer geplanten
Geschäftsstrukturentwicklung.
·
Andererseits simulieren wir die Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken durch Szenarioanalyse
auf Sicht eines Laufzeitjahres mittels dynamisierter Elastizitätsbilanz auf Basis eines kons
konstanten
Volumens.
28 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei werden eine
barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
29 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff.
ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht
vor.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
16
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
30 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.
31 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen
Gebrauch.
32 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten
heiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der
Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse
beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Po
Positionen
einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit
der hereingenommenen Sicherheiten.
Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir
Beleihungsrichtlinien eingeführt.
eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen
FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Kredit33 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit
Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
und
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte
besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält
enthält.
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
· Bürgschaften und Garantien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
· Bürgschaften und Garantien der Deutsche Ausgleichsbank (DtA)
· Bürgschaften und Garantien der Sächsischen
Säch
Aufbaubank (SAB)
· Bürgschaften und Garantien der DZ Bank AG (§ 10c Abs. 2 KWG)
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
· Bareinlagen in unserem Haus
· Bareinlagen bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
34 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich
hauptsächlich um
·
·
Öffentliche Stellen
inländische Kreditinstitute
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
35 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir
vorrangig Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossenschaftlichen
FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbu
verbundweiten
Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
17
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
36 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch
berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen
finanzielle Sicherheiten
TEUR
TEUR
Institute
994
0
Unternehmen
59
0
2.759
253
68
0
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
37 Vermögenswerte
In TEUR
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögens
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts
67.309
Aktieninstrumente
0
0
174.574
184.512
Schuldtitel
0
0
71.257
72.506
Sonstige Vermögenswerte
0
433.339
13.535
38 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert
der belasteten
Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
TEUR
Beizulegender Zeitwert
der erhaltenen
Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel, die zur
Belastung in Frage
kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene
Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder
ABS
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
18
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
39 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Buchwert ausgewählter
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere
ausgegebene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe und
ABS
67.309
TEUR
67.309
309
(Asse Encumbrance-Quote)
Quote) zum 31.12.15 betrug
40 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset
13,44%.
41 Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
 - Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
 - marktüblichen Rahmenverträgen
 - Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 4,00% verringert.
Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine Erhöhung der Unbelasteten Aktiva um ca. 13,45
Mio. EUR und der gleichzeitigen Reduzierung der Belasteten Aktiva um ca. 0,29 Mio EUR
EUR.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
19
Verschuldung (Art. 451)
14 Verschuldung (Art. 451)
42 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote
(derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die
Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarischer
cher Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße
Anzusetzende Werte
(TEUR)
1
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
492.791
2
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die
jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvor
Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße
gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
k.A.
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
k.A.
6
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen
Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
k.A.
2.846
30.300
EU-6a
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der
Gesamtrisiko-positionsmessgröße
positionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 ausgenommen sind)
k.A.
EU-6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße
Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
k.A.
7
Sonstige Anpassungen
2.762
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
528.699
Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote
Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
1
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und
Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)
2
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
3
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungs
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
498.554
156
498.710
Derivative Risikopositionen
4
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
k.A.
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
k.A.
Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode
k.A.
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese
gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen
werden
k.A.
EU-5a
6
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
20
Verschuldung (Art. 451)
7
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
k.A.
8
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale
Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)
k.A.
9
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
k.A.
10
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für
ausgestellte Kreditderivate)
k.A.
11
Derivative Risikopoitionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10)
k.A.
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
Brutto-Aktiva
Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von
Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
k.A.
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto--Aktiva
aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
k.A.
14
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
k.A.
EU-14a
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das
Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
k.A.
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
k.A.
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale
Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
k.A.
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt (Summe der
Zeilen 12 bis 15a)
k.A.
15
EU-15a
16
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
80.608
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
50.308
19
Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
30.300
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
EU-19a
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene
gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
k.A.
EU-19b
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene
Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
k.A.
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
20
Kernkapital
32.351
21
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11,
16, 19, EU-19a und EU-19b)
19b)
529.010
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
6,12
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße
EU-24
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
k.A.
2.846
21
Verschuldung (Art. 451)
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und
ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
(SFT), und ausgenommene Risikopositionen),
EU-1
498.554
davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
Risikopositionen des Anlagebuchs,
EU-3
davon:
k.A.
498.554
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
9.097
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
11.345
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen
Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die
NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
4.396
EU-7
Institute
73.544
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
4.302
EU-9
Risikopostionen aus dem Mengengeschäft
155.692
EU-10
Unternehmen
37.895
EU-11
Ausgefallene Positionen
14.968
EU-12
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen
Verbriefungs Risikopositionen
und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
187.315
43 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs
Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns
eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
nzstruktursteuerung.
44 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 6,12%.
%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die
während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:
·
z.B. bilanzielle
lle Änderungen gemäß Lagebericht
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
geändert
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
22
Verschuldung (Art. 451)
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Beschreibung
Art.
Artikel
CRD
Capital Requirements Directive (Kapitaladäquanzrichtlinie)
CRR
Capital Requirements Regulation (Kapitaladäquanzverordnung)
CTP
Correlation Trading Portfolio
EU
Europäische Union
EWB
Einzelwertberichtigung
EZB
Europäische Zentralbank
HGB
Handelsgesetzbuch
KMU
Klein- und Mittelständische Unternehmen
KWG
Kreditwesengesetz
PWB
Pauschalwertberichtigung
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
23
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
24
Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1
Emittent
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Volksbank Löbau-Zittau eG
k.A.
GenG
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand
letzter Meldestichtag)
7.401
9
Nennwert des Instruments
7.401
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art. 29
CRR
keine Fälligkeit
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
vollständig diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf
den Betrag)
vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
variabel
nicht kumulativ
Anhang I. Seite:1
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
34
35
nicht wandelbar
ja
Verlustverteilung gem. § 19 Abs.
1 GenG
teilweise
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung muss
der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Volleinzahlung wieder
gutgeschrieben werden.
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
nichtnachrangige
Instrument nennen)
Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
Anhang I. Seite:2
Anhang II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF ARTIKEL IN
DER EU VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
7.401
26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis
der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
6.722
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
2
3
3a
4
5
0
Verzeichnis der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
26 (1) (c)
13.381
26 (1)
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur
Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
11.600
26 (1) (f)
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
0
486 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A.
483 (2)
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
k.A.
84, 479, 480
0
26 (2)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
8
Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
5a
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(TEUR)
32.382
0
34, 105
-31
36 (1) (b), 37, 472 (4)
0
0
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren
(verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0
36 (1) (c), 38, 472 (5)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0
33 (a)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0
36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
0
32 (1)
0
33 (b)
0
36 (1) (e), 41, 472 (7)
0
13
14
15
16
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder
Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0
0
36 (1) (f), 42, 472 (8)
0
17
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
0
36 (1) (g), 44, 472 (9)
0
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
0
0
36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b),
49 (1) bis (3), 79, 470, 472
(11)
0
0
36 (1) (k)
0
36 (1) (k) (i), 89 bis 91
19
20
20a
20b
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von
1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
0
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
Anhang II. Seite:1
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert
von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0
36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)
0
48 (1)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0
36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472
(11)
24
25
25a
25b
26
26a
26b
27
28
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
0
36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
36 (1) (a), 472 (3)
k.A.
36 (1) (l)
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1
k.A.
467
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2
k.A.
467
k.A.
468
k.A.
468
0
481
k.A.
481
0
36 (1) (j)
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
31
Eigenkapital eingestuft
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva
32
eingestuft
33
0
0
k.A.
-31
32.351
0
51, 52
0
0
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
0
486 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A.
483 (3)
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des
qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien gehalten werden
0
85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
0
486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
37
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
0
52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
0
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0
56 (b), 58, 475 (3)
0
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
0
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
56 (d), 59, 79, 475 (4)
0
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
41a
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von
Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
0
472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
(6), 472 (8), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
Anhang II. Seite:2
41b
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals,
direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu
42
bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
43
insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
41c
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener
48
Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
49
Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
52
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53
54
54a
54b
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen
unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
56a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug
auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
56b
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von
Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug
auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
56c
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen
Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
0
477, 477 (3), 477 (4) (a)
k.A.
0
467, 468, 481
0
467
0
468
k.A.
481
0
56 (e)
0
0
32.351
0
62, 63
10.505
486 (4)
k.A.
483 (4)
0
87, 88, 480
0
486 (4)
3.377
13.882
62 (c) und (d)
0
63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
0
0
66 (b), 68, 477 (3)
0
0
66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
0
66 (d), 69, 79, 477 (4)
0
0
k.A.
0
k.A.
0
472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
(6), 472 (8) (a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
0
0
475, 475 (2) (a), 475 (3), 475
(4) (a)
0
0
467, 468, 481
0
467
0
468
Anhang II. Seite:3
57
58
59
59a
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
13.882
46.233
0
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
0
472, 472 (5), 472 (8) (b), 472
(10) (b), 472 (11) (b)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
0
475, 475 (2) (b), 475 (2) (c),
475 (4) (b)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in
Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
0
477, 477 (2) (b), 477 (2) (c),
477 (4) (b)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert
von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
316.799
10,21
92 (2) (a), 465
10,21
92 (2) (b), 465
14,59
92 (2) (c)
4,50
CRD 128, 129, 130
0
0
0
0
CRD 131
5,71
CRD 128
1.085
36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
0
36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
0
36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
76
3.377
Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
77
3.377
Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
78
481
0
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
61
Gesamtforderungsbetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
62
Gesamtforderungsbetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
63
Gesamtforderungsbetrags)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs.
1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
64
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere
67a
systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als
68
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
72
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
73
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
k.A.
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen
basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
0
62
62
62
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
k.A.
62
Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
80
0
484 (3), 486 (2) und (5)
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
81
0
484 (3), 486 (2) und (5)
die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
82
0
484 (4), 486 (3) und (5)
Auslaufregelungen gelten
79
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
Anhang II. Seite:4
83
84
85
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (4), 486 (3) und (5)
10.505
484 (5), 486 (4) und (5)
-752
484 (5), 486 (4) und (5)
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)
Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD
Anhang II. Seite:5
Herunterladen