Einleitung und Präambel Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Präambel ................................................................................................................................ ................................ .........................................................................3 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ................................................................................................ .........................................................4 3 Eigenmittel (Art. 437) ................................................................................................................................................................ ................................ ................................................6 4 Eigenmittelanforderungen ittelanforderungen (Art. 438) ................................................................................................ .............................................................................7 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ................................................................................................................................ ..................................................8 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ................................................................................................................................ ................................................ 14 7 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................................................................................ ................................ ............................................. 14 8 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................................................................ ....................................................... 14 9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ................................ ............................................. 15 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................................ .............................................................. 15 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................................................................................ ................................................ 16 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisikominderun (Art. 453) ................................................................ ................................................ 17 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ................................................................................................ ............................................................... 18 14 Verschuldung (Art. 451) ................................................................................................................................ ................................ .................................................................... 20 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................................ ................................ .................................................. 23 Anhang ................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................... 24 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ................................................................................................................................ ........................................... 24 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit................................................................ ........................................................... 24 Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 2 Einleitung und Präambel 1 Einleitung und Präambel Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Kreditgenossenschaft Unsere Bilanzsumme per 31. Dezember 2015 betrug 492.791.212,50 EUR. Im Rahmen des Kundengeschäftes wird insbesondere das KreditKredit und Einlagengeschäft sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt ausschließlich mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Eigenanlagen konzentrieren sich auf die Liquiditätsanlage. Handelsbuchgeschäfte werden nur in einem geringen Umfang g getätigt. Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem regional abgegrenzten Geschäftsgebiet und die Republik Tschechien mit unseren Büros in Prag und Liberec. Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland gehalten. Derivate werden überwiegend nur als Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Mit dem vorliegenden Bericht setzen Anforderungen der Art. 431 ff. CRR um. wir die Offenlegungsanforderungen nach den Dieser Offenlegungsbericht muss im i Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 2 Risikomanagementziele und -politik politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts Geschäftsund Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategie ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsst Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische sche Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: · Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar ist. · Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. · Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen durch quantitative Instrumente (u.a. Ziel- und Limitsysteme) oder qualitative Risikoanalysen. Risikoanalysen · Schadensbegrenzung durch aktives a Management aufgetretener Schadensfälle. · Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. Kreditrisiken · Verwendung rechtlich geprüfter Verträge · Risikobegrenzung durch Übertragung nicht strategiekonformer Ris Risiken auf andere Marktteilnehmer. 3 Die Planung und Steuerung ng der Risiken erfolgen auf der der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit Gesamtbank laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse, insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken Bankrisiken, leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit Gesamtbank Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere insb die Fortführung des Geschäftsbetriebs schäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste luste und für nicht explizit berücksichtigte berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit mit verteilen wir auf das AdressenausfallAdres und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko ätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetra Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den ge geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits Gesamtbank olimits auch während eines Gesc Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs Risikosteuerungs- und -controllingprozess. controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 4 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 6 Auf der Grundlage der vorhandenen GeschäftsGeschäfts und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere a ndere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. hoc 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt Risikogehal t der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich/quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit Gesamtbank Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Gesamtbank 15.545 TEUR,, die Auslastung lag bei 10 Per 31. Dezember 2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 52,6%. 11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 5 der Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate gem. § 25c KWG beträgt 4; bei den Aufsichtsratsmitgliedern ufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 4 und der Aufsichtsmandate gem. § 25d KWG 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. huss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in 12 Einen separaten Risikoausschuss ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 8 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informa Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 5 Eigenmittel (Art. 437) 3 Eigenmittel (Art. 437) konformen und nicht-CRR15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind im i Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) szeit“) detailliert dargestellt. Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 35.841 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung 3.377 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 10.505 +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel -3.334 -125 0 -31 46.233 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) anforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, 17 Folgende Eigenmittelanforderungen, Marktrisiken, Operationelle Risiken, Risiken CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderung TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 Öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 555 Unternehmen 3.128 Mengengeschäft 9.097 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 112 1.691 0 114 0 6.143 Beteiligungen 183 Sonstige Positionen 591 Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung1 0 - Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Positions Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 1.332 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.390 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Risikopositionsbetrag aus CVA Eigenmittelanforderungen insgesamt 10 25.346 1 Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 7 Kreditrisikoanpassungen oanpassungen (Art. 442) 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Risikopositionen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein 18 Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für für Zwecke der Rechnungslegung abge abgegrenzte Definition von „überfällig““ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Gesamtwert (TEUR) Durchschnittsbetrag (TEUR) Staaten oder Zentralbanken 11.345 6.886 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 6.864 7.669 Öffentliche Stellen 2.576 924 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute 80.760 79.816 Unternehmen 48.112 51.803 davon: KMU 43.543 46.457 Mengengeschäft 212.622 205.996 davon: KMU 72.794 72.944 4.302 3.677 2.642 1.661 16.153 16.492 0 0 9.098 8.187 0 0 172.327 171.985 Beteiligungen 2.263 2.284 Sonstige Positionen 12.741 9.474 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 davon: Wiederverbriefung 0 0 579.163 563.691 Forderungsklassen Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Gesamt Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 8 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Gesamtwert (TEUR) Deutschland (TEUR) EU (TEUR) Nicht-EU (TEUR) Staaten oder Zentralbanken 11.345 3.210 8.135 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 6.864 6.864 0 0 Öffentliche Stellen 2.576 2.576 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 Institute 80.760 52.096 24.748 3.916 Unternehmen 48.112 48.112 0 0 Mengengeschäft 212.622 210.548 1.72 1.721 353 Durch Immobilien besichert 4.302 4.302 0 0 Ausgefallene Positionen 16.153 15.842 0 311 0 0 0 0 9.098 4.572 3.49 3.498 1.028 0 0 0 0 172.327 48.556 92.646 31.125 Beteiligungen 2.263 2.263 0 0 Sonstige Positionen 12.741 12.741 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 579.163 411.682 130.748 36.733 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 9 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Gegenparteien: Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % je Gesamtrisikoposition Nicht- Privatkunden. Privatkunden (NichtSelbständige) Nicht-Privatkunden davon Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei TEUR davon Energie- u. Wasserversorgung TEUR davon Verarbeitendes Gewerbe TEUR davon Baugewerbe TEUR davon Groß- u. Einzelhandel TEUR davon Verkehr- u. Nachrichten TEUR davon Erbringung von Finanzdienstleistungen TEUR davon Fonds von Kapitalverw.Kapitalverw. gesellschaften TEUR davon Öffentliche Verwaltung TEUR davon Grundstücksu. Wohnungswesen TEUR davon Gesundheits, Veterinäru. Sozialwesen TEUR davon Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR davon KMU TEUR Staaten oder Zentralbanken 0 11.345 0 0 0 0 0 0 0 4.141 0 7.203 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 6.864 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.793 0 0 0 Öffentliche Stellen 0 2.576 0 0 0 0 0 0 0 2.554 0 0 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Institute 0 80.760 0 0 0 0 0 0 0 80.760 0 0 0 0 0 392 47.720 43.543 8.041 8.715 14.065 0 0 0 0 0 0 6.291 5.345 0 Mengengeschäft 81.192 131.430 72.794 14.118 7.930 26.141 17.619 13.686 0 0 0 0 13.978 0 23.572 Durch Immobilien besichert 1.145 3.157 2.642 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.702 0 455 Ausgefallene Positionen 2.106 14.047 13.345 3.358 0 3.031 0 1.368 1.453 0 0 0 1.473 0 2.142 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 9.098 0 0 0 0 0 0 0 9.098 0 0 0 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 172.327 0 0 0 0 0 0 0 0 172.327 0 0 0 0 Beteiligungen 0 2.263 0 0 0 0 0 0 0 2.013 0 0 0 0 0 Sonstige Positionen 0 12.741 0 0 0 0 0 0 0 11.684 0 0 0 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 84.835 494.328 132.324 25.517 16.645 43.237 17.619 15.054 1.453 110.250 172.327 13.996 24.444 5.345 26.169 Unternehmen Gesamt Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 10 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen < 1 Jahr TEUR 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 4.142 4.516 2.687 5.326 0 1.538 6 0 2.570 0 0 0 0 0 0 Institute 32.760 23.382 24.618 Unternehmen 11.065 5.385 31.662 Mengengeschäft 58.471 26.184 127.967 0 75 4.227 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 3.585 1.184 11.384 0 0 0 0 6.604 2.494 0 0 0 0 2.997 169.330 0 0 2.263 Sonstige Positionen 5.419 0 7.322 0 0 0 0 0 0 120.774 70.327 388.062 Durch Immobilien besichert Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten. 23 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche he Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Ban Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/ Einzelwertberichtigungen/rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 11 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten TEUR Privatkunden GesamtEingänge Nettozuführg./ inanspruchBestand Direktauf Bestand Bestand Auflösung von nahme aus RückabschreiabgeEWB PWB EWB/Rück EWB/Rücknotleidenden stellungen bungen schriebene stellungen TEUR TEUR Krediten TEUR TEUR Forderungen TEUR TEUR TEUR 108 2.926 803 0 -163 163 12 19 · Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 3 3.613 645 0 20 0 6 · Verarbeitendes Gewerbe 12 2.222 737 42 -38 38 30 14 · Energie- und Wasserversorgung 0 1.121 989 0 10 0 0 · Baugewerbe 5 1.198 274 3 -106 106 30 13 · Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern 41 3.171 743 49 65 12 2 · Gastgewerbe 80 1.605 633 0 181 29 2 · Verkehr und Nachrichtenübermittlung 0 1.435 94 0 -19 19 0 2 · Grundstücks- bzw. Wohnungswesen 3 1.764 220 0 -114 114 0 0 · Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 0 1.774 785 0 -31 31 9 8 · Sonstige 0 4 4 0 4 0 0 122 66 Firmenkunden Summe 601 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Gesamt Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten TEUR TEUR 252 20.833 5.927 94 EU 0 0 0 0 Nicht-EU 0 0 0 0 Wesentliche geografische Gebieten Deutschland Summe Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen TEUR TEUR TEUR 601 12 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand Zuführungen der Periode TEUR TEUR EWB Auflösung Verbrauch TEUR TEUR Wechselkurs Wechselkursbedingte und Endbestand der sonstige Periode Veränderungen TEUR TEUR 6.658 786 984 533 0 5.927 Rückstellungen 83 59 48 0 0 94 PWB 316 285 0 0 0 601 21 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Governments – Sovereigns und Governments – Supranationals benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnung Staaten & supranationale Organisationen anisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnung Sovereigns & Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 71.221 75.278 2 0 0 4 0 0 10 7.066 7.066 20 36.683 35.692 35 3.302 3.302 50 2.028 2.028 70 0 56 75 212.622 209.627 100 68.206 68.126 150 12.030 11.983 250 25 25 Sonstiges 165.980 165.980 Abzug von den Eigenmitteln 31 3 31 370 1250 Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 13 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten ten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird,, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Sicherheiten Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ Bank auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung. Derivative erivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen momentan nur innerhalb Fonds/Spezialfonds (OGA) in unwesentlicher Höhe. Höhe Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. 7 Marktrisiko (Art. 445) 21 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 22 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderung (TEUR) Fremdwährungsrisikoposition 1.332 Summe 1.332 8 Operationelles Risiko (Art. 446) 23 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. ermittelt Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 24 Wir halten überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Beteiligungen eteiligungen gibt folgende Tabelle: Strategische Beteiligungen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Anteile an verbundenen Unternehmen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 132 152 1.914 1.914 - 201 201 - Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 20 TEUR. 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 25 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve.. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank GesamtbankRisikolimit gegenübergestellt. 26 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus auch barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: · Das Anlagebuch umfasst alle festfest und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei wird ird auf die durch den Fondsmanager bereitgestellten Cash Cash-Flows nach Zinsbindungen und Kapitalabläufen sowie auch auf auf das bereitgestellte Kennzahlensystem zurückgegriffen. · Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. Einlagen · Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinter institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von derzeit +200 200 Basispunkten beziehungsweise -200 ad hoc Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 15 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Deshalb werden die Auswirkungen des Zinsschocks auf das Risiko für diese Positionen nicht separat berechnet. Zinsänderungsrisiko Summe Rückgang des Zinsbuchbarwerts Erhöhung des Zinsbuchbarwerts +200 Basispunkte -200 Basispunkte -11.620 620 TEUR 3.912 TEUR 27 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause des Weiteren mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: · Die Zinselastizitäten für die AktivAktiv und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. · Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. · Wir planen mit einem wachsenden Geschäftsvolumen gemäß unserer strategischen Vorgaben der Eckwertplanung. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. · Wir simulieren einerseits die Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken auf die Ertragslage mittels Sensitivitätsanalysen auf Sicht von 5 Geschäftsjahren Geschäftsjahren auf Basis unserer geplanten Geschäftsstrukturentwicklung. · Andererseits simulieren wir die Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken durch Szenarioanalyse auf Sicht eines Laufzeitjahres mittels dynamisierter Elastizitätsbilanz auf Basis eines kons konstanten Volumens. 28 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei werden eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 29 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff. ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 16 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 30 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. 31 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 32 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten heiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Po Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Kredit33 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: und Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers enthält enthält. a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung · Bürgschaften und Garantien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) · Bürgschaften und Garantien der Deutsche Ausgleichsbank (DtA) · Bürgschaften und Garantien der Sächsischen Säch Aufbaubank (SAB) · Bürgschaften und Garantien der DZ Bank AG (§ 10c Abs. 2 KWG) b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) · Bareinlagen in unserem Haus · Bareinlagen bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG 34 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um · · Öffentliche Stellen inländische Kreditinstitute Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 35 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir vorrangig Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossenschaftlichen FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbu verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 17 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 36 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen finanzielle Sicherheiten TEUR TEUR Institute 994 0 Unternehmen 59 0 2.759 253 68 0 Mengengeschäft Ausgefallene Positionen 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 37 Vermögenswerte In TEUR Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögens Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts 67.309 Aktieninstrumente 0 0 174.574 184.512 Schuldtitel 0 0 71.257 72.506 Sonstige Vermögenswerte 0 433.339 13.535 38 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 18 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 39 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 67.309 TEUR 67.309 309 (Asse Encumbrance-Quote) Quote) zum 31.12.15 betrug 40 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset 13,44%. 41 Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus - Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit - marktüblichen Rahmenverträgen - Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 4,00% verringert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine Erhöhung der Unbelasteten Aktiva um ca. 13,45 Mio. EUR und der gleichzeitigen Reduzierung der Belasteten Aktiva um ca. 0,29 Mio EUR EUR. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 19 Verschuldung (Art. 451) 14 Verschuldung (Art. 451) 42 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarischer cher Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte (TEUR) 1 Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 492.791 2 Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvor Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente k.A. 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k.A. 6 Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) k.A. 2.846 30.300 EU-6a (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisiko-positionsmessgröße positionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) k.A. EU-6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) k.A. 7 Sonstige Anpassungen 2.762 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 528.699 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 1 Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) 2 (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) 3 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungs Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 498.554 156 498.710 Derivative Risikopositionen 4 Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) k.A. 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) k.A. Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode k.A. Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden k.A. EU-5a 6 Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 20 Verschuldung (Art. 451) 7 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) k.A. 8 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) k.A. 9 Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten k.A. 10 (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) k.A. 11 Derivative Risikopoitionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10) k.A. Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A. 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto--Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) k.A. 14 Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) k.A. EU-14a Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften k.A. (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) k.A. Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt (Summe der Zeilen 12 bis 15a) k.A. 15 EU-15a 16 Andere außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 80.608 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 50.308 19 Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 30.300 Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) k.A. EU-19b (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) k.A. Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 20 Kernkapital 32.351 21 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 19b) 529.010 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 6,12 Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße EU-24 Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD k.A. 2.846 21 Verschuldung (Art. 451) Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), EU-1 498.554 davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, EU-3 davon: k.A. 498.554 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 9.097 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 11.345 EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 4.396 EU-7 Institute 73.544 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 4.302 EU-9 Risikopostionen aus dem Mengengeschäft 155.692 EU-10 Unternehmen 37.895 EU-11 Ausgefallene Positionen 14.968 EU-12 Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen Verbriefungs Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 187.315 43 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. nzstruktursteuerung. 44 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 6,12%. %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: · z.B. bilanzielle lle Änderungen gemäß Lagebericht Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. geändert Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 22 Verschuldung (Art. 451) Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung Art. Artikel CRD Capital Requirements Directive (Kapitaladäquanzrichtlinie) CRR Capital Requirements Regulation (Kapitaladäquanzverordnung) CTP Correlation Trading Portfolio EU Europäische Union EWB Einzelwertberichtigung EZB Europäische Zentralbank HGB Handelsgesetzbuch KMU Klein- und Mittelständische Unternehmen KWG Kreditwesengesetz PWB Pauschalwertberichtigung Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 23 Offenlegung der Kapitalinstrumente Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 24 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Volksbank Löbau-Zittau eG k.A. GenG Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 7.401 9 Nennwert des Instruments 7.401 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR keine Fälligkeit Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD variabel nicht kumulativ Anhang I. Seite:1 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 35 nicht wandelbar ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere nichtnachrangige Instrument nennen) Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD Anhang I. Seite:2 Anhang II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 7.401 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 6.722 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 2 3 3a 4 5 0 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) 13.381 26 (1) davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 11.600 26 (1) (f) Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 0 486 (2) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 483 (2) Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 84, 479, 480 0 26 (2) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende 8 Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 5a (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) 32.382 0 34, 105 -31 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 0 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0 32 (1) 0 33 (b) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 13 14 15 16 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 19 20 20a 20b Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) Anhang II. Seite:1 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 25 25a 25b 26 26a 26b 27 28 In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (l) davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 0 481 k.A. 481 0 36 (1) (j) davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 31 Eigenkapital eingestuft davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva 32 eingestuft 33 0 0 k.A. -31 32.351 0 51, 52 0 0 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 486 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 483 (3) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 37 Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 56 (b), 58, 475 (3) 0 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 0 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. Anhang II. Seite:2 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu 42 bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) 43 insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 41c 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener 48 Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 49 Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen 52 Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 54 54a 54b Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56b davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 0 56 (e) 0 0 32.351 0 62, 63 10.505 486 (4) k.A. 483 (4) 0 87, 88, 480 0 486 (4) 3.377 13.882 62 (c) und (d) 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0 0 k.A. 0 k.A. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0 0 467, 468, 481 0 467 0 468 Anhang II. Seite:3 57 58 59 59a davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 13.882 46.233 0 davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) 316.799 10,21 92 (2) (a), 465 10,21 92 (2) (b), 465 14,59 92 (2) (c) 4,50 CRD 128, 129, 130 0 0 0 0 CRD 131 5,71 CRD 128 1.085 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in 76 3.377 Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das 77 3.377 Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 481 0 Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 61 Gesamtforderungsbetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 62 Gesamtforderungsbetrags) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des 63 Gesamtforderungsbetrags) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an 64 Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere 67a systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 68 Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine 72 wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen 73 das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 k.A. Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0 62 62 62 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das k.A. 62 Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die 80 0 484 (3), 486 (2) und (5) Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über 81 0 484 (3), 486 (2) und (5) die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die 82 0 484 (4), 486 (3) und (5) Auslaufregelungen gelten 79 Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD Anhang II. Seite:4 83 84 85 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (4), 486 (3) und (5) 10.505 484 (5), 486 (4) und (5) -752 484 (5), 486 (4) und (5) * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.) Offenlegungsbericht gem. CRR/CRD Anhang II. Seite:5