Tri Style Fund Rechenschaftsbericht 2008/2009

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Tri Style Fund
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
Rechenschaftsbericht 2008/2009
vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG
Tel.: 0043 / 1 / 533 76 68, Fax: 0043 / 1 / 533 76 68 900, E-Mail: [email protected]
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.
A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG
Gesellschafter
Aufsichtsräte
Stand bis 12.10.2009
Landes-Hypothekenbank Steiermark
Aktiengesellschaft
Prok. Stefan Bardel
_____________________________________________________________________________________________________
HYPO TIROL BANK AG
Mag. Michael Blenke, CFA
Vorsitzender
_____________________________________________________________________________________________________
HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft
Prok. Heinz Milalkovits
_____________________________________________________________________________________________________
HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG
Gernot Wurzer
_____________________________________________________________________________________________________
HYPO Investmentbank AG
Mag. Rita Jakusch (seit 25. Juni 2009)
Dipl.-Ing. Andreas Müller (bis 24. Juni 2009)
Niederösterreichische LandesbankHypothekenbank Aktiengesellschaft
_____________________________________________________________________________________________________
Oberösterreichische Landesbank
Aktiengesellschaft
Mag. Klaus Sageder
_____________________________________________________________________________________________________
SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK
AKTIENGESELLSCHAFT
Markus Melms
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank
Aktiengesellschaft
Mag. Florian Gorbach
Stellvertreter des Vorsitzenden
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
Verband der österreichischen Landes- und
Hypothekenbanken
Generalsekretär Dr. Wilhelm Miklas
_____________________________________________________________________________________________________
Stand ab 13.10.2009
HYPO Capital Management AG
Dkfm. Herbert Höck, Vorsitzender
Dr. Wolfgang Lichtl
_____________________________________________________________________________________________________
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank
Aktiengesellschaft
Mag. Emmerich Schneider
Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Hannes Leitgeb
_____________________________________________________________________________________________________
HYPO TIROL BANK AG
Mag. Michael Blenke, CFA
_____________________________________________________________________________________________________
Universal-Investment-Gesellschaft mbH
Oliver Harth
_____________________________________________________________________________________________________
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
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Staatskommissäre
Mag. Gerhard Wallner (seit 01. Mai 2009)
Mag. Ilse Schmalz (bis 30. April 2009)
Staatskommissär-Stellvertreter
Mag. Ilse Schmalz (seit 01. Mai 2009)
Mag. Gerhard Wallner (von 01. Jänner 2009 bis 30. April 2009)
Amtsdirektor Alfred Zbiral (bis 30. November 2008)
Geschäftsführer
Ulrich Fetz
DI Andreas Müller (seit 13.10.2009)
Dr. Hannes Leitgeb (bis 12.10.2009)
Prokuristen
Eva Franke
Axel Schuster (seit 13.10.2009)
Doris Stadler (bis 12.10.2009)
Herbert Gollinger (bis 12.10.2009)
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Rechenschaftsbericht über das 8. Rechnungsjahr
vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009
Tri Style Fund
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
ISIN Thesaurierung: AT0000701164
ISIN Vollthesaurierung: AT0000701172
Verwaltung
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wipplingerstrasse 1/4. OG, A – 1010 Wien
Depotbank
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1,
A – 6900 Bregenz
Fondsmanager
DJE Kapital AG, Georg-Kalb-Straße 9, D – 82049 Pullach
Prospektkundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.04.2001
1. Änderung am 21.02.2003
2. Änderung am 13.10.2003
3. Änderung am 13.02.2004
4. Änderung am 12.03.2004
5. Änderung am 12.06.2004
6. Änderung am 13.03.2005
7. Änderung am 28.10.2005
8. Änderung am 31.03.2006
9. Änderung am 30.03.2007
10. Änderung am 28.03.2008
11. Änderung am 31.07.2008
12. Änderung am 31.03.2009
13. Änderung am 17.07.2009
Ein gemäß § 6 Investmentfondsgesetz 1993 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, der Vorarlberger Landesund Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Depotbank), A – 6900 Bregenz, Hypo-Passage 1, sowie bei den
Zahlstellen kostenlos bezogen werden.
Sehr geehrte Anteilsinhaber!
Mit 30. September 2009 beendete der Tri Style Fund, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, das
8. Rechnungsjahr.
Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR 167.481.633,93 und hatte am Ende ein
Ausmaß von EUR 175.230.907,48.
Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert:
Thesaurierer
Vollthesaurierer
Beginn Rechnungsjahr
5.649.797 Stück
8.274.314 Stück
Ende Rechnungsjahr
5.168.997 Stück
9.096.049 Stück
Der errechnete Wert belief sich am Ende des 8. Rechnungsjahres auf EUR 12,18 je Thesaurierungsanteil und EUR
12,34 je Vollthesaurierungsanteil.
Seit der ersten Preisberechnung des Tri Style Fund am 18. Oktober 2001 wurde bis Ende des
8. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 2,69 % p. a. je Thesaurierungsanteil und 2,68 % p.a. je
Vollthesaurierungsanteil erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG).
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Ausschüttungsdaten und Wertentwicklung
KESt-Auszahlung
Für das Rechnungsjahr 2008/2009 wird eine KESt-Auszahlung von EUR 0,03 je Thesaurierungsanteil
vorgenommen und beim Vorliegen der Voraussetzungen an das Finanzamt abgeführt.
Die KESt-Auszahlung von EUR 0,03 je Anteil wird am 01. Dezember 2009 gegen Einziehung des
Erträgnisscheines Nr. 8 bei der
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz
sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen.
Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die
KESt-Auszahlungen in den letzten fünf Rechnungsjahren
Rechnungsjahr
Fondsvermögen
gesamt
in Mio.
EUR
2004/2005
2005/2006
2006/2007
2007/2008
2008/2009
29,41
115,72
136,04
167,48
175,23
Thesaurierungsanteil
Errechneter
Wert je
Anteil in
EUR
11,33
12,23
14,43
11,96
12,18
Auszahlung
gemäß §13
3. Satz InvFG
in EUR
0,01
0,00
0,08
0,04
0,03
Vollthesaurierungsanteil
Wertentwicklung
in % lt. OeKB-Methode
Errechneter
Wert je Anteil in EUR
AT0000701164
(T)
AT000701172
(VT)
11,37
12,28
14,50
12,08
12,34
31,59
8,03
17,99
-16,63
2,26
31,60
8,00
18,08
-16,69
2,15
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5
Kommentare des Fondsmanagements
Entwicklung der Kapitalmärkte
Das dritte Quartal 2008 dürfte wohl als eines der schwierigsten und gefährlichsten in die Finanzgeschichte
eingehen, da das Finanzsystem im Zuge des Untergangs der Lehman Brothers Bank extrem am Rande des
Abgrunds stand. Das Fondsmanagement agierte in dieser Phase äußerst defensiv und hat versucht, liquide Mittel
entweder in geschütztem Sondervermögen oder kurzlaufenden Staatsanleihen zu parken, um dem damals nicht
auszuschließenden Bonitätsrisiko für einzelne Banken zu begegnen. Die markttechnischen Stimmungsindikatoren
gaben zwar schon damals starke Kaufsignale, allerdings waren die fundamentalen Probleme so erdrückend, dass
die Stimmungsindikatoren, wenn überhaupt, nur eine temporäre Stabilisierung brachten. Hinzu kam, dass nach der
Finanzkrise auch die Realökonomie im November einen sowohl in Geschwindigkeit, als auch Intensität, völlig
überraschenden Absturz erlebte.
Das Tauziehen zwischen extrem guter Markttechnik (sehr hohe Barreserven der Anleger) einerseits und
erheblichen fundamentalen Gefahren andererseits (eventuell keine Konjunkturerholung in den Industrieländern)
verlief im 1. Halbjahr 2009 am deutschen Aktienmarkt genau ausgeglichen – DAX unverändert. Die US-Börsen
lagen hingegen, gemessen am Dow Jones Average, leicht im Minus (ebenso währungsbereinigt), London verlor
wenige Prozent, während Tokio leicht im Plus war bei allerdings leicht rückläufigem Yen gegenüber dem Euro. Per
Saldo brachte das 1. Halbjahr den Industrieländerbörsen also überwiegend leichte Verluste bzw. bestenfalls
unveränderte Indizes.
Erheblich besser sah die Situation hingegen an den Schwellenländer-Börsen aus mit Kurszuwächsen von bis über
60%. Allerdings gilt dies nur für Börsen, die seit dem Hoch 2007 weit mehr verloren hatten als die Industrieländer.
Insgesamt notieren auch die Schwellenländer-Börsen gegenüber den Höchstständen 2007 nicht höher als die
Industrieländer-Börsen, da die in diesem Jahr sehr guten Ergebnisse den weit überdurchschnittlich hohen
Verlusten im vergangenen Jahr gegenüberstehen. Dies wird besonders in den sogenannten BRIC-Ländern
deutlich, am extremsten in Russland.
Umgekehrt verlief die Entwicklung bei festverzinslichen Papieren. Der sehr guten Entwicklung von Staatsanleihen
im vergangenen Jahr standen im 1. Halbjahr erhebliche Verluste gegenüber. In Anbetracht der zunehmenden
Staatsverschuldung bei minimaler Verzinsung erscheinen Staatsanleihen auch weiterhin wenig attraktiv. Rohstoffe,
die ähnlich wie die Schwellenländer 2008 besonders stark verloren hatten, konnten im 1. Halbjahr einen Teil ihrer
Verluste wieder aufholen. Lediglich Gold konnte als einzige Anlage sowohl im letzten Jahr als auch im 1. Halbjahr
dieses Jahres Wertzuwächse erzielen.
Besser stellt sich hingegen die Situation in Asien, speziell in China, dar. Dort stieg die Kreditgewährung zuletzt mit
einer Jahresrate von rund 30%. Die Probleme im rückläufigen Export in die westlichen Industrieländer werden
durch zweistellige Zuwächse bei Konsum, Investitionen und Staatsausgaben überkompensiert. Der Hauptvorteil
Chinas liegt in der geringen Altverschuldung, sowohl bei Staat als auch Konsumenten und Unternehmen, sowie in
der schnelleren Umsetzung von Konjunktur-Stimulierungsmaßnahmen aufgrund der im Vergleich zu den
westlichen Industriestaaten zentralistischeren Strukturen. Entsprechend geht das Fondsmanagement auch
weiterhin von einer überdurchschnittlichen Entwicklung der Aktienmärkte in dieser Region im Vergleich zu den
westlichen Industrieländern aus und wird hier auch weiterhin einen Schwerpunkt legen.
Die starken monetären und markttechnischen Auftriebskräfte für die Aktienmärkte sorgten dafür, dass es auch im
3. Quartal anstatt saisonell vor allen Dingen im September (statistisch gesehen der schlechteste Börsenmonat des
Jahres) zu erwartenden Kursrückgängen, im Trend weiter aufwärts gingen. Allerdings überzeugt die langfristig
wichtige fundamentale Komponente nach wie vor nicht, wobei sich selektiv (renditestarke, bisher zurückgebliebene
werthaltige Aktien bzw. unter regionalen Gesichtspunkten vor allen Dingen asiatische Schwellenländer-Märkte)
durchaus noch einzelne Titel, Branchen oder Regionen mit einem überdurchschnittlichen Chance/Risiko-Verhältnis
herausfiltern lassen.
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Fondspolitik
Das Fondsmanagement ist im Hinblick auf eine nachhaltige konjunkturelle Erholung in den westlichen
Industrieländern weiterhin skeptisch (siehe beispielsweise zuletzt nahezu halbierten Auftragseingang im deutschen
Maschinenbau oder rückläufige Kreditvolumina der US-Geschäftsbanken). Der Boom der letzten Jahrzehnte in den
Industrieländern ist im Wesentlichen durch eine immer größere Kreditmenge – hauptsächlich seitens der privaten
Wirtschaftsteilnehmer – angefacht worden. Da mit den fallenden US-Immobilienpreisen die Hauptquelle
entsprechender Verschuldungsexzesse immer mehr versiegt, fehlt es zunehmend an Impulsen für den wichtigen
US-Konsum, der mit über 70% Bruttoinlandsprodukt-Anteil die Achillesferse der weltweit größten Volkswirtschaft
darstellt. Darüber hinaus ist es fraglich, ob das derzeitige Konzept einer Umverlagerung der privaten Verschuldung
in staatliche Hände zur Konjunkturstimulierung auf die Dauer Erfolg verspricht.
In dieser schwierigen Marktphase hat sich die Absolut Return Strategie unseres Hauses gut bewährt. Im
Berichtszeitraum erreichte der Tri Style Fund einen Wertzuwachs von 2,26%, während der MSCI-Welt Index in
1
Euro ein Minus von 8,41% zu verzeichnen hatte.
1
Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur
Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang („Bewertung illiquider Wertpapiere“).
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Vermögensrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
Rechnungsjahr 2008/2009
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR)
Thesaurierungs- Vollthesaurierungsohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags
anteile
anteile
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
11,96
12,08
KESt-Auszahlung am 01.12.2008 von EUR 0,04 entspricht 0,0037 Anteilen
0,04
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
12,18
12,34
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile
12,23
12,34
Nettoertrag pro Anteil
0,27
0,26
Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr
2,26%
2,15%
2. Fondsergebnis
a. Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
3.236.521,72
Dividendenerträge
1.681.552,18
4.918.073,90
Aufwendungen
Vergütung an die KAG
-2.815.057,05
Aufwendungen für die Depotbank
-144.774,36
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
-24.620,97
Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds
147.366,95
Administrationsgebühr zur Verwaltungskostenrückvergütung
-14.736,70
Wirtschaftsprüfungskosten
-8.124,00
-2.859.946,13
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
2.058.127,77
Realisiertes Kursergebnis
Realisierte Gewinne
20.167.524,71
Realisierte Verluste
-30.568.428,85
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-10.400.904,14
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-8.342.776,37
b. Nicht realisiertes Kursergebnis
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
13.059.066,55
Ergebnis des Rechnungsjahres
4.716.290,18
c. Ertragsausgleich
Ertragsausgleich
-112.223,65
Fondsergebnis gesamt
4.604.066,53
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres
167.481.633,93
(5.649.797 Thesaurierungs- und 8.274.314 Vollthesaurierungsanteile)
KESt-Auszahlung am 01.12.2008
-198.593,88
Ausgabe von Anteilen
23.267.153,35
Rücknahme von Anteilen
-20.035.576,10
abzüglich Ertragsausgleich
112.223,65
3.343.800,90
Fondsergebnis gesamt
4.604.066,53
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres
175.230.907,48
(5.168.997 Thesaurierungs- und 9.096.049 Vollthesaurierungsanteile)
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
KESt-Auszahlung am 01.12.2009 für 5.168.997 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,03
155.069,91
Wiederveranlagung am 01.12.2009 für 9.096.049 Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 0,03
272.881,47
KESt-Auszahlung/Wiederveranlagung gesamt
427.951,38
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
-8.455.000,02
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz
30.568.428,85
Gewinnübertrag auf die Substanz
-21.685.477,45
427.951,38
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Vermögensaufstellung zum 30. September 2009, einschließlich Veränderungen
im Wertpapiervermögen vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009
Wertpapier-Bezeichnung
ISIN
Zinssatz
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
(Nom. in 1.000, ger.)
Bestand
Kurs
Kurswert
in EUR
Anteil in %
des Fondsvermögens
BÖRSENOTIERT
AKTIEN auf Britische Pfund lautend
BHP BILLITON
DL- 50
GB0000566504
ASTRAZENECA PLC DL- 25
GB0009895292
VODAFONE GRP DL-,11428571
GB00B16GWD56
ANGLO AMERICAN DL-,54945
GB00B1XZS820
Summe AKTIEN auf Britische Pfund lautend
-
278.000
25.000
545.000
186.000
182.000
0
0
134.000
96.000
25.000
545.000
52.000
17,08000
28,04000
1,40200
19,93000
1.803.233,26
770.922,69
840.305,73
1.139.733,86
4.554.195,54
1,03
0,44
0,48
0,65
2,60
AKTIEN auf Euro lautend
BASF SE O.N.
DE0005151005
FRESENIUS SE VZ O.ST O.N.
DE0005785638
FRESEN.MED.CARE KGAA ST
DE0005785802
BILFINGER BERGER AG
DE0005909006
HOCHTIEF AG
DE0006070006
LINDE AG O.N.
DE0006483001
RWE AG ST O.N.
DE0007037129
RWE AG VZO O.N.
DE0007037145
SIEMENS AG NA
DE0007236101
STO AG VZO O.N.
DE0007274136
VOLKSWAGEN AG VZO O.N.
DE0007664039
ALLIANZ SE VNA O.N.
DE0008404005
MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. DE0008430026
BAYER AG NA
DE000BAY0017
E.ON AG NA
DE000ENAG999
TELEFONICA INH.
EO 1
ES0178430E18
FORTUM OYJ
EO 3 40
FI0009007132
AXA S.A. INH.
EO 2 29
FR0000120628
FRANCE TELECOM INH. EO 4
FR0000133308
ALSTOM S.A. INH.
EO 7
FR0010220475
KON. KPN NV
EO-24
NL0000009082
Summe AKTIEN auf Euro lautend
-
132.700
62.500
26.000
23.000
30.000
40.000
201.000
25.906
150.000
0
58.000
64.000
101.400
148.000
269.000
48.000
49.000
100.000
48.000
57.200
240.000
81.000
0
0
102.000
0
28.000
144.000
0
136.000
0
13.500
23.000
87.500
0
245.000
0
19.000
0
0
28.600
0
51.700
62.500
26.000
56.000
30.000
12.000
70.000
84.106
14.000
13.600
44.500
41.000
13.900
148.000
74.000
48.000
30.000
100.000
48.000
28.600
240.000
36,34000
39,85000
34,08000
47,44000
51,88000
74,23000
63,68000
56,25000
63,74000
52,50000
80,00000
86,10000
109,30000
47,58000
29,05000
18,85500
17,52000
18,50000
18,20500
49,87000
11,33500
1.878.778,00
2.490.625,00
886.080,00
2.656.640,00
1.556.400,00
890.760,00
4.457.600,00
4.730.962,50
892.360,00
714.000,00
3.560.000,00
3.530.100,00
1.519.270,00
7.041.840,00
2.149.700,00
905.040,00
525.600,00
1.850.000,00
873.840,00
1.426.282,00
2.720.400,00
47.256.277,50
1,07
1,42
0,50
1,52
0,89
0,51
2,54
2,70
0,51
0,41
2,03
2,01
0,87
4,02
1,23
0,52
0,30
1,06
0,50
0,81
1,55
26,97
AKTIEN auf Hongkong-Dollar lautend
GLORIOUS SUN ENT. HD- 10
BMG3939X1002
GREAT EAGLE HLDGS HD- 50
BMG4069C1486
BANK OF CHINA LTD H YC 1
CNE1000001Z5
CHINA CONSTR. BANK H YC 1
CNE1000002H1
IND.+COMM.BK CHINA H YC 1
CNE1000003G1
HANG SENG BK LTD
HD 5
HK0011000095
BK OF EAST ASIA HD 2 50
HK0023000190
HON KWOK LD INV.CONS.HD 1
HK0160011786
PICO FAR EAST HLD.SUBDIV.
KYG7082H1276
Summe AKTIEN auf Hongkong-Dollar lautend
-
0
0
350.000
150.000
12.360.000 7.440.000
1.500.000
0
8.370.000 1.665.000
574.000
437.000
2.826.111 2.126.111
0
0
0
450.000
692.000
200.000
4.920.000
1.500.000
6.705.000
137.000
700.000
1.200.000
4.350.000
2,45000
19,14000
4,08000
6,19000
5,84000
111,70000
28,00000
2,33000
1,12000
149.394,19
337.313,30
1.768.832,89
818.169,80
3.450.429,57
1.348.451,34
1.727.100,50
246.376,17
429.307,84
10.275.375,60
0,08
0,19
1,01
0,47
1,97
0,77
0,99
0,14
0,24
5,86
AKTIEN auf Schweizer Franken lautend
SYNGENTA AG NA
SF 0,1
CH0011037469
NOVARTIS NAM.
SF 0 50
CH0012005267
ROCHE HLDG AG GEN.
CH0012032048
HELVETIA HOLDING NA SF0,1
CH0012271687
BALOISE HLDG NA SF 0 10
CH0012410517
NESTLE NAM.
SF-,10
CH0038863350
ENERG.DIEN.HLD.NAM.SF-,10
CH0039651184
Summe AKTIEN auf Schweizer Franken lautend
-
43.000
80.000
16.000
2.200
56.000
32.500
0
37.900
0
0
0
0
0
10.000
5.100
80.000
16.000
2.200
56.000
32.500
30.000
238,10000
51,85000
167,50000
348,00000
99,00000
44,16000
60,00000
805.352,17
2.751.027,99
1.777.424,06
507.759,65
3.676.880,22
951.850,38
1.193.792,28
11.664.086,75
0,46
1,57
1,02
0,29
2,10
0,54
0,68
6,66
AKTIEN auf US-Dollar lautend
BARRICK GOLD CORP.
CA0679011084
GOLDCORP INC.
CA3809564097
KINROSS GOLD CORP.
CA4969024047
CIA DE MIN. BUEN. B ADR
US2044481040
GOLD FIELDS LTD RC- 50ADR
US38059T1060
NEWMONT MNG CORP. DL 1 60 US6516391066
Summe AKTIEN auf US-Dollar lautend
-
179.600
35.300
170.700
116.000
200.000
76.000
253.600
40.000
107.700
66.000
100.000
40.000
61.000
35.300
63.000
50.000
100.000
36.000
37,90000
40,37000
21,70000
35,21000
13,78000
44,02000
1.578.843,13
973.202,90
933.620,16
1.202.280,95
941.063,99
1.082.237,25
6.711.248,38
0,90
0,55
0,53
0,69
0,54
0,62
3,83
AKTIEN auf Australische Dollar lautend
LIHIR GOLD LTD
PG0008974597
Summe AKTIEN auf Australische Dollar lautend
-
500.000
0
500.000
2,80000
843.576,77
843.576,77
0,48
0,48
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
9
AKTIEN auf Japanische Yen lautend
SANYO EL.
JP3340600000
Summe AKTIEN auf Japanische Yen lautend
-
440.000
0
440.000
197,00000
661.326,01
661.326,01
0,38
0,38
AKTIEN auf Ringgit lautend
MALAYAN BKG BERH. MR 1
MYL1155OO000
Summe AKTIEN auf Ringgit lautend
-
389.000
0
389.000
6,65000
510.438,25
510.438,25
0,29
0,29
AKTIEN auf Norwegische Kronen lautend
SEADRILL LTD.
DL 2,BMG7945E1057
Summe AKTIEN auf Norwegische Kronen lautend
-
128.000
60.000
68.000
120,60000
969.361,70
969.361,70
0,55
0,55
AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend
SINGAPORE TELE. SD-,15
SG1T75931496
Summe AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend
-
2.384.000 1.184.000
1.200.000
3,25000
1.888.254,09
1.888.254,09
1,08
1,08
ANLEIHEN auf Euro lautend
DT.TELEK.INTL F.09/17 MTN
DE000A0T5X07
THYSSENKRUPP MTN 09/14
DE000A0Z12Y2
METRO MTN 09/14
DE000A0Z2CS9
DAIMLER AG.MTN 09/14
DE000A1A55G9
K+S AG ANL.09/14
DE000A1A6FV5
DAIMLER INTL FIN.09/11MTN
DE000A1AKAU3
ALLIANZ FIN. II 09/19 MTN
DE000A1AKHB8
REP. FSE 05-10 B.T.A.N.
FR0107674006
IRELD 2014
IE00B3KWYS29
VENEZUELA 05/15 INTL
XS0214851874
VODAFONE GRP 09/16 MTN
XS0408285913
NOKIA CORP. 09/14 MTN
XS0411735300
KON. KPN 09/14 MTN
XS0411863722
BASF FIN.EUROPE 09/15 MTN
XS0412154378
VATTENFALL AB 09/16 MTN
XS0417208161
LUFTHANSA AG IHS 09/14
XS0419185789
VOLKSWAGEN INTL 09/10 MTN
XS0428037401
VOLKSWAGEN INTL 09/13 MTN
XS0428037583
COMP.DE ST.-GOBAIN 09/13
XS0428417900
VOLVO TREAS. 09/12 MTN
XS0428962848
VOLKSW.FIN.SERV.MTN.09/12
XS0438750431
LUFTHANSA AG MTN 09/16
XS0438813536
ABN AMRO BK 09/14 MTN
XS0439522938
EDISON 09/14 MTN
XS0441402681
GE CAP.EUROP. 09/14 MTN
XS0441800579
FIAT FIN.+TRADE 09/12 MTN
XS0442431564
LLOYDS TSB BK 09/19 MTN
XS0449361350
FIAT FIN.+TRADE 09/14 MTN
XS0451641285
Summe ANLEIHEN auf Euro lautend
6,000
8,000
5,750
4,625
5,000
3,000
4,750
2,500
4,000
7,000
6,250
5,500
6,250
5,125
5,250
6,750
3,750
5,375
6,000
7,875
3,875
6,500
3,750
4,250
4,750
9,000
5,375
7,625
4.500
1.200
1.915
2.000
340
2.500
1.000
15.000
2.000
400
800
850
300
500
450
660
3.180
2.385
250
1.000
3.300
3.200
1.400
400
800
700
2.800
1.700
0
200
0
0
0
0
0
10.000
0
0
400
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
510
0
4.500
1.000
1.915
2.000
340
2.500
1.000
5.000
2.000
400
400
850
300
500
450
660
3.180
2.385
250
1.000
3.300
3.200
1.400
400
800
700
2.290
1.700
108,91690
109,03000
105,98000
103,10000
102,95000
100,89900
103,17000
101,48800
103,45000
86,87000
111,67000
108,25900
109,63000
107,64530
108,50000
107,32000
101,79840
106,30000
107,17000
108,65000
102,22000
105,01000
103,09000
102,22000
103,18000
107,66000
102,23000
103,16575
4.901.260,50
1.090.300,00
2.029.517,00
2.062.000,00
350.030,00
2.522.475,00
1.031.700,00
5.074.400,00
2.069.000,00
347.480,00
446.680,00
920.201,50
328.890,00
538.226,50
488.250,00
708.312,00
3.237.189,12
2.535.255,00
267.925,00
1.086.500,00
3.373.260,00
3.360.320,00
1.443.260,00
408.880,00
825.440,00
753.620,00
2.341.067,00
1.753.817,75
46.295.256,37
2,80
0,62
1,16
1,18
0,20
1,44
0,59
2,90
1,18
0,20
0,25
0,52
0,19
0,31
0,28
0,40
1,85
1,45
0,15
0,62
1,92
1,92
0,82
0,23
0,47
0,43
1,34
1,00
26,42
ANLEIHEN auf US-Dollar lautend
VALE OVERSEAS 09/19
US91911TAJ25
ANGLO AM. CAP. 09/14 REGS
USG03762HF42
Summe ANLEIHEN auf US-Dollar lautend
5,625
9,375
750
1.000
0
0
750
1.000
102,17000
116,50000
523.304,65
795.601,99
1.318.906,64
0,30
0,45
0,75
AKTIENFONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend
DJE-GOLD+RESS.INH.I(EO)
LU0159550820
19.000
DJE-DIV.+SUBS.INH.I(EO)
LU0159551042
0
LUXTOPIC-PACIFIC INH
LU0188847478
170.000
DJE-ASIAN HIGH DIVI.I(EO)
LU0374456811
17.500
Summe AKTIENFONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend
20.500
34.000
40.000
0
9.500
33.000
220.000
17.500
162,06000
215,24000
14,39000
118,07000
1.539.570,00
7.102.920,00
3.165.800,00
2.066.225,00
13.874.515,00
0,88
4,05
1,81
1,18
7,92
0
0
55.000
105,12000
5.781.600,00
5.781.600,00
3,30
3,30
GEMISCHTE FONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend
DJE-ABSOLUT INH.I (EO)
LU0159550408
0
DJE-ALPHA GL.INH.I (EO)
LU0159550747
0
LUXPRO-DRAGON FUND I
LU0256998237
7.000
Summe GEMISCHTE FONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend
0
0
0
38.000
35.000
7.000
199,32000
176,07000
140,21000
7.574.160,00
6.162.450,00
981.470,00
14.718.080,00
4,32
3,52
0,56
8,40
RENTENFONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend
DJE-RENTEN GL.INH.XP(EO)
LU0229080659
Summe RENTENFONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
10
SONSTIGE FONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend
DJE-INTERCASH INH.I(EO)
LU0159551125
140.000
DB X-TR.MSCI TAIW.T.I.E1C
LU0292109187
203.000
Summe SONSTIGE FONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend
112.000
147.000
28.000
56.000
117,89000
10,47500
SUMME WERTPAPIERE
3.300.920,00
586.600,00
3.887.520,00
171.210.018,60
DEVISENTERMINGESCHÄFTE
offene Positionen
GBP
HKD
SGD
USD
Summe DEVISENTERMINGESCHÄFTE
FINANCIAL FUTURES auf Euro lautend
Kauf Terminkontrakte
DAX FUTURE 12/09
EUR
Verkauf Terminkontrakte
VOW FUTURE 12/09
EUR
Summe FINANCIAL FUTURES auf Euro lautend
FINANCIAL FUTURES auf Japanische Yen lautend
Kauf Terminkontrakte
NIKKEI 225 12/09
JPY
Summe FINANCIAL FUTURES auf Japanische Yen lautend
DEVISEN- UND UMRECHNUNGSKURSE
AUD
1,6596
JPY 131,0700
CHF
1,5078
MYR
5,0679
GBP
0,9093
NOK
8,4600
HKD
11,3485
SGD
2,0654
Umlaufende T-Anteile
Umlaufende VT-Anteile
Stück
Stück
Anteilswert T-Anteile
Anteilswert VT-Anteile
EUR
EUR
1,89
0,33
2,22
97,71
3.600.000
108.500.000
3.500.000
11.800.000
151.920,76
286.674,12
21.163,33
207.143,03
666.901,24
0,09
0,16
0,01
0,12
0,38
37,00
-51.224,99
-0,03
-37,00
50.542,00
-682,99
0,03
0,00
47,00
-35.858,70
-35.858,70
-0,02
-0,02
GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS
USD
1,4643
171.210.018,60
97,71
FINANCIAL FUTURES
-36.541,69
-0,02
DEVISENTERMINGESCHÄFTE
666.901,24
0,38
BANKGUTHABEN
1.948.675,90
1,11
ANSPRÜCHE
1.441.853,43
0,82
175.230.907,48
100,00
WERTPAPIERE
5.168.997
9.096.049
12,18
12,34
FONDSVERMÖGEN
Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse
bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können
(Bewertungsrisiko).
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
11
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren,
soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind
W ertpapier-Bezeichnung
ISIN
W HG
Käufe/
Verkäufe/
Zugange
Abgänge
(Nom. in 1.000, ger.)
AKTIEN
SW ISSCOM AG NAM. SF 1
HOLCIM LTD. NAM.
SF 2
ABB LTD. NA
SF 1,54
CH0008742519
CH0012214059
CH0012221716
CHF
CHF
CHF
3.200
23.000
145.000
3.200
23.000
145.000
VERBUND KAT.A O.N.
DEUTSCHE BANK AG NA O.N.
DT.TELEKOM AG NA
BAYER AG O.N.
DEUTSCHE BOERSE NA O.N.
PEH W ERTPAPIER AG
JUNGHEINRICH AG O.N.VZO
AURUBIS AG
PUMA AG
DAIMLER AG NA O.N.
K+S AG O.N.
SAP AG O.N.
SGL CARBON SE O.N.
LUFTHANSA AG VNA O.N.
MTU AERO ENGINES NA O.N.
PORSCHE AUTOM.HLDG VZO
SANOFI-AVENTIS INH.EO 2
ERAMET SA INH. EO 3 05
KON. DSM NV NAM. EO 1,50
AT0000746409
DE0005140008
DE0005557508
DE0005752000
DE0005810055
DE0006201403
DE0006219934
DE0006766504
DE0006969603
DE0007100000
DE0007162000
DE0007164600
DE0007235301
DE0008232125
DE000A0D9PT0
DE000PAH0038
FR0000120578
FR0000131757
NL0000009827
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
10.000
215.000
72.000
258.000
73.400
0
0
20.000
3.000
30.000
16.200
54.000
0
60.000
32.000
11.000
18.000
8.820
77.000
10.000
215.000
72.000
334.000
73.400
5.150
10.000
100.000
7.000
30.000
26.200
76.000
20.000
110.000
32.000
11.000
18.000
8.820
77.000
AQUARIUS PLAT. NEW DL-,05
TULLOW OIL PLC
LS- 10
SCHRODERS PLC
LS 1
RIO TINTO PLC
LS- 10
BP PLC
DL- 25
LONMIN PLC
DL 1
XSTRATA PLC
DL- 50
LADBROKES PLC LS-,28333
LONMIN PLC EM.05/09 DL 1
BMG0440M1284
GB0001500809
GB0002405495
GB0007188757
GB0007980591
GB0031192486
GB0031411001
GB00B0ZSH635
GB00B3Z9YB12
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
GBP
500.000
90.000
47.000
155.000
160.000
93.667
325.000
185.000
6.667
500.000
90.000
47.000
155.000
160.000
93.667
325.000
185.000
6.667
SYNERGIS HOLDINGS HD- 10
HSBC HLDGS PLC
DL- 50
HOPEW ELL HLDGS NEW HD2,50
HOPEW ELL HLDGS LTD HD2 50
HK CATERING MNGMNT HD- 10
BMG8646Z1086
GB0005405286
HK0000051067
HK0054007841
HK0668007286
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
0
455.000
400.000
0
0
3.000.000
455.000
400.000
400.000
1.188.000
ICL-ISRAEL CHEM. LTD
IL0002810146
ILS
120.000
120.000
SOFTBANK CORP.
JP3436100006
JPY
55.000
55.000
YARA INTERNATIONAL NK1 70
NO0010208051
NOK
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38.000
BOLIDEN AB
SE0000869646
SEK
425.000
425.000
SINGAPORE PET.-LOC- SD-50
SG1A07000569
SGD
1.700.000
1.700.000
AGRIUM INC.
IAMGOLD CORP.
YAMANA GOLD INC.
AGCO CORP.
DL- 01
ANADARKO PET.CORP. DL- 10
EBAY INC.
DL- 001
MSCI INC. A
DL-,01
MECHEL OAO ADR RL 10
THE MOSAIC CO.
DL- 01
LUKOIL N.K.SP.ADR RL-025
CA0089161081
CA4509131088
CA98462Y1007
US0010841023
US0325111070
US2786421030
US55354G1004
US5838401033
US61945A1079
US6778621044
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
60.000
437.000
456.000
46.500
46.000
76.000
4.700
0
69.000
120.000
60.000
437.000
456.000
46.500
46.000
76.000
4.700
110.000
69.000
120.000
SK 2
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
12
ANLEIHEN
BUNDESANL.99-09/2
BUNDANL.V. 99/09
BUNDANL.V. 99/09
BUND SCHATZANW. 07/09
BUNDESOBL.V.04/09 S.144
BUNDESOBL.V.04/09 S.145
LAND NRW SCHATZ04R554
HDLBGCEM.FIN.99/09
DAIMLER INTL FIN.09/14MTN
THYSSENKR.FIN.NED. 09/13
THYSSENKR.FIN.NED. 09/16
DT. BAHN FIN. 09/19
NEDERLD 04-10
VOLKSWAGEN INTL 09/16 MTN
VOLKSWAGEN INTL 09/12 MTN
IMP.TOBACCO FIN. 09/16MTN
BMW FIN. NV 09/12 MTN
LANDWIRT.R.BK 09/14 MTN
HOLCIM FIN.LUX. 09/14 MTN
SHELL INTL FIN. 09/13 MTN
BULGARI S.P.A. 09/14 CV
AT0000384821
DE0001135101
DE0001135119
DE0001137172
DE0001141448
DE0001141455
DE0001691723
DE0002966850
DE000A0T5SE6
DE000A0T61K1
DE000A0T61L9
DE000A0T7J03
NL0000102309
XS0412443052
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EUR
EUR
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EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0
0
0
0
0
5.000
0
390
1.600
395
1.075
600
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700
1.800
1.350
2.450
10.000
815
815
750
10.000
10.000
10.000
15.000
10.000
5.000
10.000
390
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395
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600
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700
1.800
1.350
2.450
10.000
815
815
750
HOLCIM GB FINANCE 09/17
XS0425251542
GBP
500
500
SOHO CHINA 09/14
XS0431753275
HKD
23.200
23.200
ANGLO AMERICAN 09/14 CV
XS0424806734
USD
300
300
BEZUGSRECHTE
RIO TINTO PLC -ANR.-
GB00B5500C14
GBP
7.087
7.087
IMMOBILIENFONDS
UNIBAIL-ROD.SE INH. EO 5
FR0000124711
EUR
15.000
15.000
SONSTIGE FONDS
LYXOR ETF DJ ST. 600 BKS
LYXOR ETF MSCI INDIA A
LYXOR ETF BRAZIL(IBOV.) A
FR0010345371
FR0010361683
FR0010408799
EUR
EUR
EUR
260.000
120.000
229.000
260.000
120.000
229.000
Wien, am 13. November 2009
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H.
Geschäftsführung
DI Andreas Müller
Ulrich Fetz
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
13
Bestätigungsvermerk
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2009 der HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft
m.b.H., Wien über den von ihr verwalteten „Tri Style Fund“ Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das
Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die
Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet
wurden.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Sondervermögens und für die Buchführung
für
den
Rechenschaftsbericht,
die
Verwaltung
des
Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die
Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes
sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den
ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese
Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit
dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes
von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten
oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von
Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des
Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der
Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das
Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs. 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden
gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit
hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen
hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen
liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines
Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei
der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die
Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter
Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein
Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank
abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten
Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie
eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
14
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gemäß den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2009 über den „Tri Style Fund“ Miteigentumsfonds gemäß
§ 20 InvFG nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über
Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet.
Wien, am 13. November 2009
PwC INTER-TREUHAND GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Christian Kraetschmer
Wirtschaftsprüfer
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
15
Bericht des Aufsichtsrates
Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der
Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der
Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht.
Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC INTER-TREUHAND GmbH hat den
Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2008/2009 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem
Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass
zu Beanstandungen gegeben.
Wien, im November 2009
Der Aufsichtsrat
Dkfm. Herbert Höck
Vorsitzender
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
16
Steuerliche Behandlung der KESt-Auszahlung auf
Tri Style Fund-Anteile aus 2009
Grundlagen der Besteuerung
Tri Style Fund
Rechnungsjahr: 1.10.2008 - 30.09.2009
VollDie nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
Thesau-
thesau-
steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
rierungs-
rierungs-
Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
anteile
anteile
AT0000701164
AT0000701172
EUR
EUR
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
1. Anteile im Privatvermögen
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug
zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f.
betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden.
b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der
0,0000
1)
KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden:
-
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz:
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
-
0,0932
2)
0,0932
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz:
0,0772
Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,0300
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
0,0300
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:
Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.):
0,0000
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die
gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:
f)
0,0000
Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG)
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug
weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend
angeführten Höhe:
3)
Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten
9)
0,1006
jedoch beachtet werden.
b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist
steuerlich zu berücksichtigen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
0,1006
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen)
Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden:
4)
-
Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten
Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt:
0,2710
-
Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird:
0,0772
-
Anzurechnende Kapitalertragsteuer:
Für Depots mit Optionserklärung:
5)
0,0300
Für Depots ohne Optionserklärung:
5)
0,0300
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:
Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.):
0,0000
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die
gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:
f)
0,0000
Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
6)
a) Zurechnungen:
-
Ausschüttung
-
ordentliches Fondsergebnis
0,1413
0,1432
-
ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge:
0,0289
0,0293
-
inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:
0,0000
0,0000
-
ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:
0,0000
0,0000
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
17
-
ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds:
0,1006
-
steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
-
Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge:
-
steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge
b) Abrechnungen:
-
0,1020
0,0000
-
-
-
-
7)
Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG:
0,0000
0,0000
Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG:
0,0635
0,0644
-
Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.):
0,0000
0,0000
-
bereits in Vorjahren versteuerte Erträge
0,0000
0,0000
-
Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge:
-0,0002
-0,0002
-
in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
-
Ausschüttung aus der Fondssubstanz
c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer:
9)
-
-
8)
0,0300
0,0000
0,0000
0,0000
0,0168
0,0170
0,0137
0,0139
Einkünfte gemäß § 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung):
0,0932
27,8750
steuerpflichtige Auslandsdividenden:
0,0137
0,0139
0,0000
0,0000
0,0168
0,0170
0,0137
0,0139
(Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug
gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde)
davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern
auf die österr. Körperschaftsteuer:
7)
(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt
e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B.
4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen
a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte:
b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge:
c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern
auf die österr. Körperschaftsteuer:
7)
(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt
d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die
betreffenden Einkünfte entfällt.
2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag.
3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen.
4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden
Einkünfte entfällt.
5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl
dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt
rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der
Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt.
6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus
dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft
enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung
des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen.
7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden
bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer
Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben.
Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im
VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den
europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.
8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende
Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag
der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter
a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.
9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
18
Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des
Tri Style Fund
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
Rechnungsjahr:
1.10.2008 -
Privatanleger
30.9.2009
Auszahlung:
ISIN:
1.12.2009
mit
Option
EUR
AT0000701164
1.
Ordentliches Fondsergebnis
2.
Zuzüglich:
a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
d) steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
3.
Ertrag
4.
Abzüglich:
a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge
c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden
d) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
e) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden)
f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden
g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge
1)
2)
3)
ohne
Option
EUR
Betriebliche Anleger
Privatstiftungen
Natürliche Personen Juristische im Rahmen
(auch OG, KG, ...) Personen der Einkünfte
mit
ohne
aus KapitalOption
Option
vermögen
EUR
EUR
EUR
EUR
0,1413
0,1413
0,1413
0,1413
0,1413
0,1413
0,0289
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0289
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0289
0,0000
0,1006
0,0000
0,0000
0,0289
0,0000
0,1006
0,0000
0,0000
0,0289
0,0000
0,1006
0,0000
0,0000
0,0289
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,1702
0,1702
0,2708
0,2708
0,2708
0,1702
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-0,0002
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-0,0002
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-0,0002
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-0,0002
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0635
-0,0002
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0635
-0,0002
0,0000
5.
Verbleibender Ertrag
0,1704
0,1704
0,2710
0,2710
0,2075
0,1069
6.
Hievon endbesteuert
0,1704
0,1704
0,1704
0,1704
0,0000
0,0000
7.
Steuerpflichtige Einkünfte
0,0000
0,0000
0,1006
0,1006
0,2075
0,1069
5)
davon unterliegen der Zwischenbesteuerung
8.
Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres
9.
-
0,0932
12,18
12,18
12,18
12,18
12,18
12,18
0,0772
0,0000
0,0000
0,0772
0,0772
0,0000
0,0000
0,0772
0,0772
0,0000
0,0000
0,0772
0,0772
0,0000
0,0000
0,0772
0,0137
0,0000
0,0000
0,0137
0,0137
0,0000
0,0000
0,0137
0,0168
0,0000
0,0000
0,0168
0,0168
0,0000
0,0000
0,0168
0,0168
0,0000
0,0000
0,0168
0,0168
0,0000
0,0000
0,0168
0,0168
0,0000
0,0000
0,0168
0,0168
0,0000
0,0000
0,0168
0,0120
0,0000
0,0000
0,0120
0,0120
0,0000
0,0000
0,0120
0,0120
0,0000
0,0000
0,0120
0,0120
0,0000
0,0000
0,0120
0,0120
0,0000
0,0000
0,0120
0,0120
0,0000
0,0000
0,0120
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0772
0,0772
0,0000
0,0772
0,0772
0,0000
0,0772
0,0772
0,0000
0,0772
0,0772
0,0000
0,0635
0,0635
0,0000
0,0635
0,0635
0,0932
0,0000
0,0772
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0932
0,0000
0,0772
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0932
0,0000
0,0772
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0932
0,0000
0,0772
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0932
0,0000
0,0772
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0932
0,0000
0,0772
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0233
0,0000
0,0077
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0233
0,0000
0,0077
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0233
0,0000
0,0077
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0233
0,0000
0,0077
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0233
0,0000
0,0077
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0233
0,0000
0,0077
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Detailangaben
10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt
a) Dividenden
b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen
c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen
11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus ausländischen Fonds
gesamt
b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus ausländischen Fonds
gesamt
4) 6)
7) 8) 9) 10)
4)
10) 11)
c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c))
12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG / § 10 Abs 1 KStG / §13 Abs 2 KStG
a) inländische Dividenden
b) ausländische Dividenden
12)
13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
i) Substanzgewinne (20%)
13)
14) 15)
14)
14) 15)
14) 15)
14) 15)
14) 15)
14) 15)
14) 15)
14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden)
15. Österreichische KEST II auf:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
Österreichische KESt II (gesamt)
13)
2)
0,0300
0,0300
0,0300
0,0300
0,0300
0,0300
16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)
a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
b) Substanzgewinne
Österreichische KESt III (gesamt)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
17. Österreichische KESt II und III (gesamt)
0,0300
0,0300
0,0300
0,0300
0,0300
0,0300
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
19
Privatanleger
mit
Option
EUR
ohne
Option
EUR
Betriebliche Anleger
Privatstiftungen
Natürliche Personen Juristische im Rahmen
(auch OG, KG, ...)
Personen der Einkünfte
mit
ohne
aus KapitalOption
Option
vermögen
EUR
EUR
EUR
EUR
18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern
aus
aus
aus
aus
aus
aus
aus
aus
deutschen Aktien
französischen Aktien
englischen Aktien
Schweizer Aktien
russischen Aktien
chinesischen Aktien
israelischen Aktien
canadischen Aktien
aus amerikanischen Aktien
Summe aus Aktien
0,0129
0,0007
0,0002
0,0012
0,0002
0,0011
0,0002
0,0002
0,0129
0,0007
0,0002
0,0012
0,0002
0,0011
0,0002
0,0002
0,0129
0,0007
0,0002
0,0012
0,0002
0,0011
0,0002
0,0002
0,0129
0,0007
0,0002
0,0012
0,0002
0,0011
0,0002
0,0002
0,0129
0,0007
0,0002
0,0012
0,0002
0,0011
0,0002
0,0002
0,0129
0,0007
0,0002
0,0012
0,0002
0,0011
0,0002
0,0002
0,0001
0,0168
0,0001
0,0168
0,0001
0,0168
0,0001
0,0168
0,0001
0,0168
0,0001
0,0168
0,0098
0,0004
0,0016
0,0001
0,0098
0,0004
0,0016
0,0001
0,0098
0,0004
0,0016
0,0001
0,0098
0,0004
0,0016
0,0001
0,0098
0,0004
0,0016
0,0001
0,0098
0,0004
0,0016
0,0001
0,0001
0,0120
0,0001
0,0120
0,0001
0,0120
0,0001
0,0120
0,0001
0,0120
0,0001
0,0120
b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern
aus
aus
aus
aus
deutschen Aktien
französischen Aktien
schweizer Aktien
canadischen Aktien
aus amerikanischen Aktien
Summe aus Aktien
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert
Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand 6.7.2009): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land,
mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6
bzw § 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit
In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden
bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer
Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben.
Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im
VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den
europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.
dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung
sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind
der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden
Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums
für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw II -Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt
(teilweise) rückerstattet werden.
Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden.
bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher
Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)
HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at
FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291
20
Steuerliche Behandlung je Vollthesaurierungsanteil des
Tri Style Fund
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
Rechnungsjahr:
1.10.2008 -
Betriebliche Anleger
30.9.2009
Auszahlung:
ISIN:
Juristische
Personen
AT0000701172
EUR
1.
Ordentliches Fondsergebnis
2.
Zuzüglich:
a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
d) steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
1)
Privatstiftungen
im Rahmen
der Einkünfte
aus Kapitalvermögen
EUR
0,1432
0,1432
0,0293
0,0000
0,1020
0,0000
0,0000
0,0293
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
3.
Ertrag
0,2745
0,1725
4.
Abzüglich:
a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge
c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden
d) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden)
e) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden)
f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden
g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0644
-0,0002
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0644
-0,0002
0,0000
0,2104
0,1084
0,0000
0,0000
0,2104
0,1084
5.
Verbleibender Ertrag
6.
Hievon endbesteuert
7.
Steuerpflichtige Einkünfte
2)
4)
davon unterliegen der Zwischenbesteuerung
8.
Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres
9.
-
0,0945
12,34
12,34
0,0139
0,0000
0,0000
0,0139
0,0139
0,0000
0,0000
0,0139
0,0170
0,0000
0,0000
0,0170
0,0170
0,0000
0,0000
0,0170
0,0122
0,0000
0,0000
0,0122
0,0122
0,0000
0,0000
0,0122
0,0000
0,0000
0,0000
0,0644
0,0644
0,0000
0,0644
0,0644
0,0945
0,0000
0,0783
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0945
0,0000
0,0783
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Detailangaben
10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt
a) Dividenden
b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen
c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen
11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus ausländischen Fonds
gesamt
b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus ausländischen Fonds
gesamt
3) 5)
6) 7)
3)
7) 8)
c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c))
12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG / § 10 Abs 1 KStG / §13 Abs 2 KStG
a) inländische Dividenden
b) ausländische Dividenden
13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
i) Substanzgewinne (20%)
9)
9)
9)
9)
9)
9)
9)
14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden)
15. Österreichische KEST II auf:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
-
Österreichische KESt II (gesamt)
16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)
a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
b) Substanzgewinne
Österreichische KESt III (gesamt)
17. Österreichische KESt II und III (gesamt)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
-
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21
Betriebliche Anleger
Juristische
Personen
EUR
18.
a)
Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern
aus
aus
aus
aus
aus
aus
aus
aus
aus
deutschen Aktien
französischen Aktien
englischen Aktien
schweizer Aktien
russischen Aktien
chinesischen Aktien
israelischen Aktien
canadischen Aktien
amerikanischen Aktien
Summe aus Aktien
b)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
0,0131
0,0007
0,0002
0,0012
0,0002
0,0011
0,0002
0,0002
0,0001
0,0131
0,0007
0,0002
0,0012
0,0002
0,0011
0,0002
0,0002
0,0001
0,0170
0,0170
0,0099
0,0004
0,0016
0,0001
0,0001
0,0122
0,0099
0,0004
0,0016
0,0001
0,0001
0,0122
Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern
aus deutschen Aktien
aus französischen Aktien
aus schweizer Aktien
aus canadischen Aktien
aus amerikanischen Aktien
Summe aus Aktien
1)
2)
Privatstiftungen
im Rahmen
der Einkünfte
aus Kapitalvermögen
EUR
EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert
ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand 6.7.2009): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land,
mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6
bzw § 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit
In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden
bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer
Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben.
Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im
VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den
europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.
dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung
sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind
die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind
einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums
für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.
bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung
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Fondsbestimmungen für den Tri Style Fund,
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der HYPO-KapitalanlageGesellschaft m.bH. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der
Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den
jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen
Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt).
§ 2 Miteigentumsanteile
1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche
Miteigentumsanteile zerlegt.
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren
Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung)
dargestellt.
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile
Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an
einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften
Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen
(splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in
neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der
Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates
sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu
verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen
für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu
wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des
§ 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen
einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und
diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für
Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen
gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen
Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung
übereignet oder abgetreten werden.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt
des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des
Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen
Funktionen aus.
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§ 6 Ausgabepreis und Anteilswert
1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu
errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder
eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds
einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist
aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des
Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge,
Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu
ermitteln.
Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen
zugrunde gelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden.
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung
der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses
Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt.
3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der
Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht.
§ 7 Rücknahme
1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen
Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch
nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer
Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des
Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann
unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf
von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig
gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung
berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines
Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder
wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten
entsprechen.
§ 8 Rechnungslegung
1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die
Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des
Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten
Halbjahresbericht.
3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der
Depotbank zur Einsicht aufgelegt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren.
Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß
§ 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder
durch
•
vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder
• indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in
ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die
Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden,
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§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit
Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht.
Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens
aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der
Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten
bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch
öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen.
2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die
Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von
§ 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder
das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen
bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds
übernehmen.
Besondere Fondsbestimmungen
für den Tri Style Fund, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“).
Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A6900 Bregenz.
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Vorarlberger Landes- und
Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und
Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt
werden.
3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der
Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 durch das jeweils für den Anteilinhaber
depotführende Kreditinstitut.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze
1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der
Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden
Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen
wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden
Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:
• Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten)
Für den Kapitalanlagefonds werden bis zu 100% des Fondsvermögens weltweit begebene Aktien und Aktien
gleichwertige Wertpapiere aller Branchen sowie bis zu 100 % des Fondsvermögens weltweit begebene
Anleihen und Anleihen gleichwertige Wertpapiere erworben. Schwerpunkt der Aktienveranlagung bilden
Aktien der Regionen Europa, USA und Japan. Soweit sich Chancen im Bereich von Aktien abzeichnen,
deren Investitionsschwerpunkt mit der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Gold tätig sind, kann
der Kapitalanlagefonds in diesem Segment Schwerpunkte aufbauen. Darüber hinaus kann der
Kapitalanlagefonds auch Aktien erwerben, die in der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von
anderen primären Ressourcen tätig sind. Primäre Ressourcen sind diejenigen, welche physisch vorhanden
sind wie z.B. Wasser, Metalle, Erdöl, Erdgas und Getreide.
• Geldmarktinstrumente
Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im
Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle.
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• Anteile an Kapitalanlagefonds
Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 40 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds
gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Aktien und Aktien
gleichwertigen Wertpapieren aller Branchen investieren. Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 40 v.H.
des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen
erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Anleihen und Anleihen gleichwertigen Wertpapieren
investieren.
• Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung
des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder
kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.
• derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative)
Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 50 v.H. des
Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten.
3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat
eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu
berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den
Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche
Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des
Fondsvermögens zulässig.
5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen
Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen
Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu
mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs
verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des
Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
•
an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder
• an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß
funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder
•
an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
• an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und
ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder
• die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung
oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten
anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der
Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem
Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können
für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften
über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
• von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines
Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen
Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der
Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens
ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder
• von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen
Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder
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• von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht
festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert
werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der
Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
• von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der
Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den
Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein
Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss
nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger
handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden
Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger
handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer
Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die
nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs),
welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern
diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds
investieren.
2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA)
und deren ausschließlicher Zweck es ist,
• beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der
Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und
• deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens
der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds
investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach
Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und
ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die
die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die
Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die
Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen
der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein
Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im
Berichtszeitraum zu bilden.
3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar
oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit
der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine
wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 20 v.H. des Fondsvermögens erworben
werden.
§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit
einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und
das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.
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§ 19 Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich
gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten
geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes,
Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen
Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf.
2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht
überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko,
künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7,
8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese
Anlagegrenzen nicht überschreitet.
§ 19a OTC-Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt
werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der
Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und
jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder
durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden
und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht
überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe
von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Pensionsgeschäfte werden für den Kapitalanlagefonds nicht getätigt.
§ 22 Zinsswaps
Zinsswaps werden für den Kapitalanlagefonds nicht getätigt.
§ 23 Devisenswaps
Devisenswaps werden für den Kapitalanlagefonds nicht getätigt.
§ 24 Wertpapierleihe
Wertpapierleihegeschäfte werden für den Kapitalanlagefonds nicht getätigt.
§ 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis
Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in Euro.
Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 5,00 v.H. Für die
Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der
Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf den nächsten Cent. Die Ausgabe der
Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe
von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 26 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 01.10. bis zum 30.09. des nächsten
Kalenderjahres.
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§ 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe
von 1,75 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird.
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen
Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-,
Beratungs- und Abschlusskosten.
§ 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Trifft nicht zu.
§ 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht
ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 01.12. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter
Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des
Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht
ausgeschüttet. Es wird bei keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das
Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt
ist jeweils der 01.12. des folgenden Rechenjahres.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden
Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden
können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei
denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z.5 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG
ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
§ 30 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens.
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Anhang zu § 16 der Fondsbestimmungen
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein
aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten
und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten
geregelten Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der
„geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen
Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung
auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/c_280/c_28020021116de00020007.pdf
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
2.1
Kroatien:
Zagreb
2.2
Norwegen:
Oslo
2.3
Polen:
Warschau
2.4
Schweiz:
Zürich, Genf, Basel
2.5
Slowakische Republik: Bratislava
2.6
Slowenien:
2.7
Tschechische Republik: Prag
2.8
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
2.9
Ungarn:
Budapest
2.10
Estland:
Tallinn
Laibach (Ljubljana)
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.6
Indien:
Bombay
3.7
Indonesien:
Jakarta
3.8.
Israel:
Tel Aviv
3.9
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.10
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.11
Korea:
Seoul
3.12
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.13
Mexiko:
Mexiko City
3.14
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.15
Philippinen:
Manila
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3.16
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.17
Südafrika:
Johannesburg
3.18
Taiwan:
Taipei
3.19
Thailand:
Bangkok
3.20
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock
Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific
Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.21
Venezuela:
Caracas
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
Vorbörse Zürich, Vorbörse Genf, Börse Bern; Over the Counter Market
der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market
(markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal
Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct
Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed
Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de
Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
5.4
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.5
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.6
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures
Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.7
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.8
Norwegen:
Oslo Stock Exchange
5.9
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.10
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.11
Slowakische Republik: RM-System Slovakia und Bratislava Options Exchange-BOB
5.12
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange
(SAFEX)
5.13
Schweiz:
EUREX
5.14
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago
Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America
Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange,
Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange
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Anhang zur Bewertung illiquider Wertpapiere
Bewertung illiquider Wertpapiere
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der
Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen
Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der
zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich
Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert
oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.
b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder
gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen
geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen
widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger
Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.
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