Tri Style Fund Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG Rechenschaftsbericht 2008/2009 vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG Tel.: 0043 / 1 / 533 76 68, Fax: 0043 / 1 / 533 76 68 900, E-Mail: [email protected] FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG Gesellschafter Aufsichtsräte Stand bis 12.10.2009 Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft Prok. Stefan Bardel _____________________________________________________________________________________________________ HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA Vorsitzender _____________________________________________________________________________________________________ HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft Prok. Heinz Milalkovits _____________________________________________________________________________________________________ HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG Gernot Wurzer _____________________________________________________________________________________________________ HYPO Investmentbank AG Mag. Rita Jakusch (seit 25. Juni 2009) Dipl.-Ing. Andreas Müller (bis 24. Juni 2009) Niederösterreichische LandesbankHypothekenbank Aktiengesellschaft _____________________________________________________________________________________________________ Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft Mag. Klaus Sageder _____________________________________________________________________________________________________ SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT Markus Melms Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Mag. Florian Gorbach Stellvertreter des Vorsitzenden _____________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________ Verband der österreichischen Landes- und Hypothekenbanken Generalsekretär Dr. Wilhelm Miklas _____________________________________________________________________________________________________ Stand ab 13.10.2009 HYPO Capital Management AG Dkfm. Herbert Höck, Vorsitzender Dr. Wolfgang Lichtl _____________________________________________________________________________________________________ Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Mag. Emmerich Schneider Stellvertreter des Vorsitzenden Dr. Hannes Leitgeb _____________________________________________________________________________________________________ HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA _____________________________________________________________________________________________________ Universal-Investment-Gesellschaft mbH Oliver Harth _____________________________________________________________________________________________________ HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 2 Staatskommissäre Mag. Gerhard Wallner (seit 01. Mai 2009) Mag. Ilse Schmalz (bis 30. April 2009) Staatskommissär-Stellvertreter Mag. Ilse Schmalz (seit 01. Mai 2009) Mag. Gerhard Wallner (von 01. Jänner 2009 bis 30. April 2009) Amtsdirektor Alfred Zbiral (bis 30. November 2008) Geschäftsführer Ulrich Fetz DI Andreas Müller (seit 13.10.2009) Dr. Hannes Leitgeb (bis 12.10.2009) Prokuristen Eva Franke Axel Schuster (seit 13.10.2009) Doris Stadler (bis 12.10.2009) Herbert Gollinger (bis 12.10.2009) HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 3 Rechenschaftsbericht über das 8. Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 Tri Style Fund Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG ISIN Thesaurierung: AT0000701164 ISIN Vollthesaurierung: AT0000701172 Verwaltung HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wipplingerstrasse 1/4. OG, A – 1010 Wien Depotbank Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A – 6900 Bregenz Fondsmanager DJE Kapital AG, Georg-Kalb-Straße 9, D – 82049 Pullach Prospektkundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.04.2001 1. Änderung am 21.02.2003 2. Änderung am 13.10.2003 3. Änderung am 13.02.2004 4. Änderung am 12.03.2004 5. Änderung am 12.06.2004 6. Änderung am 13.03.2005 7. Änderung am 28.10.2005 8. Änderung am 31.03.2006 9. Änderung am 30.03.2007 10. Änderung am 28.03.2008 11. Änderung am 31.07.2008 12. Änderung am 31.03.2009 13. Änderung am 17.07.2009 Ein gemäß § 6 Investmentfondsgesetz 1993 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, der Vorarlberger Landesund Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Depotbank), A – 6900 Bregenz, Hypo-Passage 1, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden. Sehr geehrte Anteilsinhaber! Mit 30. September 2009 beendete der Tri Style Fund, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, das 8. Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR 167.481.633,93 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR 175.230.907,48. Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert: Thesaurierer Vollthesaurierer Beginn Rechnungsjahr 5.649.797 Stück 8.274.314 Stück Ende Rechnungsjahr 5.168.997 Stück 9.096.049 Stück Der errechnete Wert belief sich am Ende des 8. Rechnungsjahres auf EUR 12,18 je Thesaurierungsanteil und EUR 12,34 je Vollthesaurierungsanteil. Seit der ersten Preisberechnung des Tri Style Fund am 18. Oktober 2001 wurde bis Ende des 8. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 2,69 % p. a. je Thesaurierungsanteil und 2,68 % p.a. je Vollthesaurierungsanteil erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 4 Ausschüttungsdaten und Wertentwicklung KESt-Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2008/2009 wird eine KESt-Auszahlung von EUR 0,03 je Thesaurierungsanteil vorgenommen und beim Vorliegen der Voraussetzungen an das Finanzamt abgeführt. Die KESt-Auszahlung von EUR 0,03 je Anteil wird am 01. Dezember 2009 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 8 bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die KESt-Auszahlungen in den letzten fünf Rechnungsjahren Rechnungsjahr Fondsvermögen gesamt in Mio. EUR 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 29,41 115,72 136,04 167,48 175,23 Thesaurierungsanteil Errechneter Wert je Anteil in EUR 11,33 12,23 14,43 11,96 12,18 Auszahlung gemäß §13 3. Satz InvFG in EUR 0,01 0,00 0,08 0,04 0,03 Vollthesaurierungsanteil Wertentwicklung in % lt. OeKB-Methode Errechneter Wert je Anteil in EUR AT0000701164 (T) AT000701172 (VT) 11,37 12,28 14,50 12,08 12,34 31,59 8,03 17,99 -16,63 2,26 31,60 8,00 18,08 -16,69 2,15 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 5 Kommentare des Fondsmanagements Entwicklung der Kapitalmärkte Das dritte Quartal 2008 dürfte wohl als eines der schwierigsten und gefährlichsten in die Finanzgeschichte eingehen, da das Finanzsystem im Zuge des Untergangs der Lehman Brothers Bank extrem am Rande des Abgrunds stand. Das Fondsmanagement agierte in dieser Phase äußerst defensiv und hat versucht, liquide Mittel entweder in geschütztem Sondervermögen oder kurzlaufenden Staatsanleihen zu parken, um dem damals nicht auszuschließenden Bonitätsrisiko für einzelne Banken zu begegnen. Die markttechnischen Stimmungsindikatoren gaben zwar schon damals starke Kaufsignale, allerdings waren die fundamentalen Probleme so erdrückend, dass die Stimmungsindikatoren, wenn überhaupt, nur eine temporäre Stabilisierung brachten. Hinzu kam, dass nach der Finanzkrise auch die Realökonomie im November einen sowohl in Geschwindigkeit, als auch Intensität, völlig überraschenden Absturz erlebte. Das Tauziehen zwischen extrem guter Markttechnik (sehr hohe Barreserven der Anleger) einerseits und erheblichen fundamentalen Gefahren andererseits (eventuell keine Konjunkturerholung in den Industrieländern) verlief im 1. Halbjahr 2009 am deutschen Aktienmarkt genau ausgeglichen – DAX unverändert. Die US-Börsen lagen hingegen, gemessen am Dow Jones Average, leicht im Minus (ebenso währungsbereinigt), London verlor wenige Prozent, während Tokio leicht im Plus war bei allerdings leicht rückläufigem Yen gegenüber dem Euro. Per Saldo brachte das 1. Halbjahr den Industrieländerbörsen also überwiegend leichte Verluste bzw. bestenfalls unveränderte Indizes. Erheblich besser sah die Situation hingegen an den Schwellenländer-Börsen aus mit Kurszuwächsen von bis über 60%. Allerdings gilt dies nur für Börsen, die seit dem Hoch 2007 weit mehr verloren hatten als die Industrieländer. Insgesamt notieren auch die Schwellenländer-Börsen gegenüber den Höchstständen 2007 nicht höher als die Industrieländer-Börsen, da die in diesem Jahr sehr guten Ergebnisse den weit überdurchschnittlich hohen Verlusten im vergangenen Jahr gegenüberstehen. Dies wird besonders in den sogenannten BRIC-Ländern deutlich, am extremsten in Russland. Umgekehrt verlief die Entwicklung bei festverzinslichen Papieren. Der sehr guten Entwicklung von Staatsanleihen im vergangenen Jahr standen im 1. Halbjahr erhebliche Verluste gegenüber. In Anbetracht der zunehmenden Staatsverschuldung bei minimaler Verzinsung erscheinen Staatsanleihen auch weiterhin wenig attraktiv. Rohstoffe, die ähnlich wie die Schwellenländer 2008 besonders stark verloren hatten, konnten im 1. Halbjahr einen Teil ihrer Verluste wieder aufholen. Lediglich Gold konnte als einzige Anlage sowohl im letzten Jahr als auch im 1. Halbjahr dieses Jahres Wertzuwächse erzielen. Besser stellt sich hingegen die Situation in Asien, speziell in China, dar. Dort stieg die Kreditgewährung zuletzt mit einer Jahresrate von rund 30%. Die Probleme im rückläufigen Export in die westlichen Industrieländer werden durch zweistellige Zuwächse bei Konsum, Investitionen und Staatsausgaben überkompensiert. Der Hauptvorteil Chinas liegt in der geringen Altverschuldung, sowohl bei Staat als auch Konsumenten und Unternehmen, sowie in der schnelleren Umsetzung von Konjunktur-Stimulierungsmaßnahmen aufgrund der im Vergleich zu den westlichen Industriestaaten zentralistischeren Strukturen. Entsprechend geht das Fondsmanagement auch weiterhin von einer überdurchschnittlichen Entwicklung der Aktienmärkte in dieser Region im Vergleich zu den westlichen Industrieländern aus und wird hier auch weiterhin einen Schwerpunkt legen. Die starken monetären und markttechnischen Auftriebskräfte für die Aktienmärkte sorgten dafür, dass es auch im 3. Quartal anstatt saisonell vor allen Dingen im September (statistisch gesehen der schlechteste Börsenmonat des Jahres) zu erwartenden Kursrückgängen, im Trend weiter aufwärts gingen. Allerdings überzeugt die langfristig wichtige fundamentale Komponente nach wie vor nicht, wobei sich selektiv (renditestarke, bisher zurückgebliebene werthaltige Aktien bzw. unter regionalen Gesichtspunkten vor allen Dingen asiatische Schwellenländer-Märkte) durchaus noch einzelne Titel, Branchen oder Regionen mit einem überdurchschnittlichen Chance/Risiko-Verhältnis herausfiltern lassen. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 6 Fondspolitik Das Fondsmanagement ist im Hinblick auf eine nachhaltige konjunkturelle Erholung in den westlichen Industrieländern weiterhin skeptisch (siehe beispielsweise zuletzt nahezu halbierten Auftragseingang im deutschen Maschinenbau oder rückläufige Kreditvolumina der US-Geschäftsbanken). Der Boom der letzten Jahrzehnte in den Industrieländern ist im Wesentlichen durch eine immer größere Kreditmenge – hauptsächlich seitens der privaten Wirtschaftsteilnehmer – angefacht worden. Da mit den fallenden US-Immobilienpreisen die Hauptquelle entsprechender Verschuldungsexzesse immer mehr versiegt, fehlt es zunehmend an Impulsen für den wichtigen US-Konsum, der mit über 70% Bruttoinlandsprodukt-Anteil die Achillesferse der weltweit größten Volkswirtschaft darstellt. Darüber hinaus ist es fraglich, ob das derzeitige Konzept einer Umverlagerung der privaten Verschuldung in staatliche Hände zur Konjunkturstimulierung auf die Dauer Erfolg verspricht. In dieser schwierigen Marktphase hat sich die Absolut Return Strategie unseres Hauses gut bewährt. Im Berichtszeitraum erreichte der Tri Style Fund einen Wertzuwachs von 2,26%, während der MSCI-Welt Index in 1 Euro ein Minus von 8,41% zu verzeichnen hatte. 1 Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang („Bewertung illiquider Wertpapiere“). HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 7 Vermögensrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr 2008/2009 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) Thesaurierungs- Vollthesaurierungsohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags anteile anteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 11,96 12,08 KESt-Auszahlung am 01.12.2008 von EUR 0,04 entspricht 0,0037 Anteilen 0,04 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 12,18 12,34 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile 12,23 12,34 Nettoertrag pro Anteil 0,27 0,26 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 2,26% 2,15% 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 3.236.521,72 Dividendenerträge 1.681.552,18 4.918.073,90 Aufwendungen Vergütung an die KAG -2.815.057,05 Aufwendungen für die Depotbank -144.774,36 Sonstige Verwaltungsaufwendungen -24.620,97 Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 147.366,95 Administrationsgebühr zur Verwaltungskostenrückvergütung -14.736,70 Wirtschaftsprüfungskosten -8.124,00 -2.859.946,13 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 2.058.127,77 Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne 20.167.524,71 Realisierte Verluste -30.568.428,85 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -10.400.904,14 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -8.342.776,37 b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 13.059.066,55 Ergebnis des Rechnungsjahres 4.716.290,18 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich -112.223,65 Fondsergebnis gesamt 4.604.066,53 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 167.481.633,93 (5.649.797 Thesaurierungs- und 8.274.314 Vollthesaurierungsanteile) KESt-Auszahlung am 01.12.2008 -198.593,88 Ausgabe von Anteilen 23.267.153,35 Rücknahme von Anteilen -20.035.576,10 abzüglich Ertragsausgleich 112.223,65 3.343.800,90 Fondsergebnis gesamt 4.604.066,53 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 175.230.907,48 (5.168.997 Thesaurierungs- und 9.096.049 Vollthesaurierungsanteile) 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung KESt-Auszahlung am 01.12.2009 für 5.168.997 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,03 155.069,91 Wiederveranlagung am 01.12.2009 für 9.096.049 Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 0,03 272.881,47 KESt-Auszahlung/Wiederveranlagung gesamt 427.951,38 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) -8.455.000,02 Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz 30.568.428,85 Gewinnübertrag auf die Substanz -21.685.477,45 427.951,38 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 8 Vermögensaufstellung zum 30. September 2009, einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 Wertpapier-Bezeichnung ISIN Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge (Nom. in 1.000, ger.) Bestand Kurs Kurswert in EUR Anteil in % des Fondsvermögens BÖRSENOTIERT AKTIEN auf Britische Pfund lautend BHP BILLITON DL- 50 GB0000566504 ASTRAZENECA PLC DL- 25 GB0009895292 VODAFONE GRP DL-,11428571 GB00B16GWD56 ANGLO AMERICAN DL-,54945 GB00B1XZS820 Summe AKTIEN auf Britische Pfund lautend - 278.000 25.000 545.000 186.000 182.000 0 0 134.000 96.000 25.000 545.000 52.000 17,08000 28,04000 1,40200 19,93000 1.803.233,26 770.922,69 840.305,73 1.139.733,86 4.554.195,54 1,03 0,44 0,48 0,65 2,60 AKTIEN auf Euro lautend BASF SE O.N. DE0005151005 FRESENIUS SE VZ O.ST O.N. DE0005785638 FRESEN.MED.CARE KGAA ST DE0005785802 BILFINGER BERGER AG DE0005909006 HOCHTIEF AG DE0006070006 LINDE AG O.N. DE0006483001 RWE AG ST O.N. DE0007037129 RWE AG VZO O.N. DE0007037145 SIEMENS AG NA DE0007236101 STO AG VZO O.N. DE0007274136 VOLKSWAGEN AG VZO O.N. DE0007664039 ALLIANZ SE VNA O.N. DE0008404005 MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. DE0008430026 BAYER AG NA DE000BAY0017 E.ON AG NA DE000ENAG999 TELEFONICA INH. EO 1 ES0178430E18 FORTUM OYJ EO 3 40 FI0009007132 AXA S.A. INH. EO 2 29 FR0000120628 FRANCE TELECOM INH. EO 4 FR0000133308 ALSTOM S.A. INH. EO 7 FR0010220475 KON. KPN NV EO-24 NL0000009082 Summe AKTIEN auf Euro lautend - 132.700 62.500 26.000 23.000 30.000 40.000 201.000 25.906 150.000 0 58.000 64.000 101.400 148.000 269.000 48.000 49.000 100.000 48.000 57.200 240.000 81.000 0 0 102.000 0 28.000 144.000 0 136.000 0 13.500 23.000 87.500 0 245.000 0 19.000 0 0 28.600 0 51.700 62.500 26.000 56.000 30.000 12.000 70.000 84.106 14.000 13.600 44.500 41.000 13.900 148.000 74.000 48.000 30.000 100.000 48.000 28.600 240.000 36,34000 39,85000 34,08000 47,44000 51,88000 74,23000 63,68000 56,25000 63,74000 52,50000 80,00000 86,10000 109,30000 47,58000 29,05000 18,85500 17,52000 18,50000 18,20500 49,87000 11,33500 1.878.778,00 2.490.625,00 886.080,00 2.656.640,00 1.556.400,00 890.760,00 4.457.600,00 4.730.962,50 892.360,00 714.000,00 3.560.000,00 3.530.100,00 1.519.270,00 7.041.840,00 2.149.700,00 905.040,00 525.600,00 1.850.000,00 873.840,00 1.426.282,00 2.720.400,00 47.256.277,50 1,07 1,42 0,50 1,52 0,89 0,51 2,54 2,70 0,51 0,41 2,03 2,01 0,87 4,02 1,23 0,52 0,30 1,06 0,50 0,81 1,55 26,97 AKTIEN auf Hongkong-Dollar lautend GLORIOUS SUN ENT. HD- 10 BMG3939X1002 GREAT EAGLE HLDGS HD- 50 BMG4069C1486 BANK OF CHINA LTD H YC 1 CNE1000001Z5 CHINA CONSTR. BANK H YC 1 CNE1000002H1 IND.+COMM.BK CHINA H YC 1 CNE1000003G1 HANG SENG BK LTD HD 5 HK0011000095 BK OF EAST ASIA HD 2 50 HK0023000190 HON KWOK LD INV.CONS.HD 1 HK0160011786 PICO FAR EAST HLD.SUBDIV. KYG7082H1276 Summe AKTIEN auf Hongkong-Dollar lautend - 0 0 350.000 150.000 12.360.000 7.440.000 1.500.000 0 8.370.000 1.665.000 574.000 437.000 2.826.111 2.126.111 0 0 0 450.000 692.000 200.000 4.920.000 1.500.000 6.705.000 137.000 700.000 1.200.000 4.350.000 2,45000 19,14000 4,08000 6,19000 5,84000 111,70000 28,00000 2,33000 1,12000 149.394,19 337.313,30 1.768.832,89 818.169,80 3.450.429,57 1.348.451,34 1.727.100,50 246.376,17 429.307,84 10.275.375,60 0,08 0,19 1,01 0,47 1,97 0,77 0,99 0,14 0,24 5,86 AKTIEN auf Schweizer Franken lautend SYNGENTA AG NA SF 0,1 CH0011037469 NOVARTIS NAM. SF 0 50 CH0012005267 ROCHE HLDG AG GEN. CH0012032048 HELVETIA HOLDING NA SF0,1 CH0012271687 BALOISE HLDG NA SF 0 10 CH0012410517 NESTLE NAM. SF-,10 CH0038863350 ENERG.DIEN.HLD.NAM.SF-,10 CH0039651184 Summe AKTIEN auf Schweizer Franken lautend - 43.000 80.000 16.000 2.200 56.000 32.500 0 37.900 0 0 0 0 0 10.000 5.100 80.000 16.000 2.200 56.000 32.500 30.000 238,10000 51,85000 167,50000 348,00000 99,00000 44,16000 60,00000 805.352,17 2.751.027,99 1.777.424,06 507.759,65 3.676.880,22 951.850,38 1.193.792,28 11.664.086,75 0,46 1,57 1,02 0,29 2,10 0,54 0,68 6,66 AKTIEN auf US-Dollar lautend BARRICK GOLD CORP. CA0679011084 GOLDCORP INC. CA3809564097 KINROSS GOLD CORP. CA4969024047 CIA DE MIN. BUEN. B ADR US2044481040 GOLD FIELDS LTD RC- 50ADR US38059T1060 NEWMONT MNG CORP. DL 1 60 US6516391066 Summe AKTIEN auf US-Dollar lautend - 179.600 35.300 170.700 116.000 200.000 76.000 253.600 40.000 107.700 66.000 100.000 40.000 61.000 35.300 63.000 50.000 100.000 36.000 37,90000 40,37000 21,70000 35,21000 13,78000 44,02000 1.578.843,13 973.202,90 933.620,16 1.202.280,95 941.063,99 1.082.237,25 6.711.248,38 0,90 0,55 0,53 0,69 0,54 0,62 3,83 AKTIEN auf Australische Dollar lautend LIHIR GOLD LTD PG0008974597 Summe AKTIEN auf Australische Dollar lautend - 500.000 0 500.000 2,80000 843.576,77 843.576,77 0,48 0,48 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 9 AKTIEN auf Japanische Yen lautend SANYO EL. JP3340600000 Summe AKTIEN auf Japanische Yen lautend - 440.000 0 440.000 197,00000 661.326,01 661.326,01 0,38 0,38 AKTIEN auf Ringgit lautend MALAYAN BKG BERH. MR 1 MYL1155OO000 Summe AKTIEN auf Ringgit lautend - 389.000 0 389.000 6,65000 510.438,25 510.438,25 0,29 0,29 AKTIEN auf Norwegische Kronen lautend SEADRILL LTD. DL 2,BMG7945E1057 Summe AKTIEN auf Norwegische Kronen lautend - 128.000 60.000 68.000 120,60000 969.361,70 969.361,70 0,55 0,55 AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend SINGAPORE TELE. SD-,15 SG1T75931496 Summe AKTIEN auf Singapur-Dollar lautend - 2.384.000 1.184.000 1.200.000 3,25000 1.888.254,09 1.888.254,09 1,08 1,08 ANLEIHEN auf Euro lautend DT.TELEK.INTL F.09/17 MTN DE000A0T5X07 THYSSENKRUPP MTN 09/14 DE000A0Z12Y2 METRO MTN 09/14 DE000A0Z2CS9 DAIMLER AG.MTN 09/14 DE000A1A55G9 K+S AG ANL.09/14 DE000A1A6FV5 DAIMLER INTL FIN.09/11MTN DE000A1AKAU3 ALLIANZ FIN. II 09/19 MTN DE000A1AKHB8 REP. FSE 05-10 B.T.A.N. FR0107674006 IRELD 2014 IE00B3KWYS29 VENEZUELA 05/15 INTL XS0214851874 VODAFONE GRP 09/16 MTN XS0408285913 NOKIA CORP. 09/14 MTN XS0411735300 KON. KPN 09/14 MTN XS0411863722 BASF FIN.EUROPE 09/15 MTN XS0412154378 VATTENFALL AB 09/16 MTN XS0417208161 LUFTHANSA AG IHS 09/14 XS0419185789 VOLKSWAGEN INTL 09/10 MTN XS0428037401 VOLKSWAGEN INTL 09/13 MTN XS0428037583 COMP.DE ST.-GOBAIN 09/13 XS0428417900 VOLVO TREAS. 09/12 MTN XS0428962848 VOLKSW.FIN.SERV.MTN.09/12 XS0438750431 LUFTHANSA AG MTN 09/16 XS0438813536 ABN AMRO BK 09/14 MTN XS0439522938 EDISON 09/14 MTN XS0441402681 GE CAP.EUROP. 09/14 MTN XS0441800579 FIAT FIN.+TRADE 09/12 MTN XS0442431564 LLOYDS TSB BK 09/19 MTN XS0449361350 FIAT FIN.+TRADE 09/14 MTN XS0451641285 Summe ANLEIHEN auf Euro lautend 6,000 8,000 5,750 4,625 5,000 3,000 4,750 2,500 4,000 7,000 6,250 5,500 6,250 5,125 5,250 6,750 3,750 5,375 6,000 7,875 3,875 6,500 3,750 4,250 4,750 9,000 5,375 7,625 4.500 1.200 1.915 2.000 340 2.500 1.000 15.000 2.000 400 800 850 300 500 450 660 3.180 2.385 250 1.000 3.300 3.200 1.400 400 800 700 2.800 1.700 0 200 0 0 0 0 0 10.000 0 0 400 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 510 0 4.500 1.000 1.915 2.000 340 2.500 1.000 5.000 2.000 400 400 850 300 500 450 660 3.180 2.385 250 1.000 3.300 3.200 1.400 400 800 700 2.290 1.700 108,91690 109,03000 105,98000 103,10000 102,95000 100,89900 103,17000 101,48800 103,45000 86,87000 111,67000 108,25900 109,63000 107,64530 108,50000 107,32000 101,79840 106,30000 107,17000 108,65000 102,22000 105,01000 103,09000 102,22000 103,18000 107,66000 102,23000 103,16575 4.901.260,50 1.090.300,00 2.029.517,00 2.062.000,00 350.030,00 2.522.475,00 1.031.700,00 5.074.400,00 2.069.000,00 347.480,00 446.680,00 920.201,50 328.890,00 538.226,50 488.250,00 708.312,00 3.237.189,12 2.535.255,00 267.925,00 1.086.500,00 3.373.260,00 3.360.320,00 1.443.260,00 408.880,00 825.440,00 753.620,00 2.341.067,00 1.753.817,75 46.295.256,37 2,80 0,62 1,16 1,18 0,20 1,44 0,59 2,90 1,18 0,20 0,25 0,52 0,19 0,31 0,28 0,40 1,85 1,45 0,15 0,62 1,92 1,92 0,82 0,23 0,47 0,43 1,34 1,00 26,42 ANLEIHEN auf US-Dollar lautend VALE OVERSEAS 09/19 US91911TAJ25 ANGLO AM. CAP. 09/14 REGS USG03762HF42 Summe ANLEIHEN auf US-Dollar lautend 5,625 9,375 750 1.000 0 0 750 1.000 102,17000 116,50000 523.304,65 795.601,99 1.318.906,64 0,30 0,45 0,75 AKTIENFONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend DJE-GOLD+RESS.INH.I(EO) LU0159550820 19.000 DJE-DIV.+SUBS.INH.I(EO) LU0159551042 0 LUXTOPIC-PACIFIC INH LU0188847478 170.000 DJE-ASIAN HIGH DIVI.I(EO) LU0374456811 17.500 Summe AKTIENFONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend 20.500 34.000 40.000 0 9.500 33.000 220.000 17.500 162,06000 215,24000 14,39000 118,07000 1.539.570,00 7.102.920,00 3.165.800,00 2.066.225,00 13.874.515,00 0,88 4,05 1,81 1,18 7,92 0 0 55.000 105,12000 5.781.600,00 5.781.600,00 3,30 3,30 GEMISCHTE FONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend DJE-ABSOLUT INH.I (EO) LU0159550408 0 DJE-ALPHA GL.INH.I (EO) LU0159550747 0 LUXPRO-DRAGON FUND I LU0256998237 7.000 Summe GEMISCHTE FONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend 0 0 0 38.000 35.000 7.000 199,32000 176,07000 140,21000 7.574.160,00 6.162.450,00 981.470,00 14.718.080,00 4,32 3,52 0,56 8,40 RENTENFONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend DJE-RENTEN GL.INH.XP(EO) LU0229080659 Summe RENTENFONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 10 SONSTIGE FONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend DJE-INTERCASH INH.I(EO) LU0159551125 140.000 DB X-TR.MSCI TAIW.T.I.E1C LU0292109187 203.000 Summe SONSTIGE FONDS gem. § 20 Abs. 3 Z 8b und 8c auf Euro lautend 112.000 147.000 28.000 56.000 117,89000 10,47500 SUMME WERTPAPIERE 3.300.920,00 586.600,00 3.887.520,00 171.210.018,60 DEVISENTERMINGESCHÄFTE offene Positionen GBP HKD SGD USD Summe DEVISENTERMINGESCHÄFTE FINANCIAL FUTURES auf Euro lautend Kauf Terminkontrakte DAX FUTURE 12/09 EUR Verkauf Terminkontrakte VOW FUTURE 12/09 EUR Summe FINANCIAL FUTURES auf Euro lautend FINANCIAL FUTURES auf Japanische Yen lautend Kauf Terminkontrakte NIKKEI 225 12/09 JPY Summe FINANCIAL FUTURES auf Japanische Yen lautend DEVISEN- UND UMRECHNUNGSKURSE AUD 1,6596 JPY 131,0700 CHF 1,5078 MYR 5,0679 GBP 0,9093 NOK 8,4600 HKD 11,3485 SGD 2,0654 Umlaufende T-Anteile Umlaufende VT-Anteile Stück Stück Anteilswert T-Anteile Anteilswert VT-Anteile EUR EUR 1,89 0,33 2,22 97,71 3.600.000 108.500.000 3.500.000 11.800.000 151.920,76 286.674,12 21.163,33 207.143,03 666.901,24 0,09 0,16 0,01 0,12 0,38 37,00 -51.224,99 -0,03 -37,00 50.542,00 -682,99 0,03 0,00 47,00 -35.858,70 -35.858,70 -0,02 -0,02 GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS USD 1,4643 171.210.018,60 97,71 FINANCIAL FUTURES -36.541,69 -0,02 DEVISENTERMINGESCHÄFTE 666.901,24 0,38 BANKGUTHABEN 1.948.675,90 1,11 ANSPRÜCHE 1.441.853,43 0,82 175.230.907,48 100,00 WERTPAPIERE 5.168.997 9.096.049 12,18 12,34 FONDSVERMÖGEN Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 11 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind W ertpapier-Bezeichnung ISIN W HG Käufe/ Verkäufe/ Zugange Abgänge (Nom. in 1.000, ger.) AKTIEN SW ISSCOM AG NAM. SF 1 HOLCIM LTD. NAM. SF 2 ABB LTD. NA SF 1,54 CH0008742519 CH0012214059 CH0012221716 CHF CHF CHF 3.200 23.000 145.000 3.200 23.000 145.000 VERBUND KAT.A O.N. DEUTSCHE BANK AG NA O.N. DT.TELEKOM AG NA BAYER AG O.N. DEUTSCHE BOERSE NA O.N. PEH W ERTPAPIER AG JUNGHEINRICH AG O.N.VZO AURUBIS AG PUMA AG DAIMLER AG NA O.N. K+S AG O.N. SAP AG O.N. SGL CARBON SE O.N. LUFTHANSA AG VNA O.N. MTU AERO ENGINES NA O.N. PORSCHE AUTOM.HLDG VZO SANOFI-AVENTIS INH.EO 2 ERAMET SA INH. EO 3 05 KON. DSM NV NAM. EO 1,50 AT0000746409 DE0005140008 DE0005557508 DE0005752000 DE0005810055 DE0006201403 DE0006219934 DE0006766504 DE0006969603 DE0007100000 DE0007162000 DE0007164600 DE0007235301 DE0008232125 DE000A0D9PT0 DE000PAH0038 FR0000120578 FR0000131757 NL0000009827 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 10.000 215.000 72.000 258.000 73.400 0 0 20.000 3.000 30.000 16.200 54.000 0 60.000 32.000 11.000 18.000 8.820 77.000 10.000 215.000 72.000 334.000 73.400 5.150 10.000 100.000 7.000 30.000 26.200 76.000 20.000 110.000 32.000 11.000 18.000 8.820 77.000 AQUARIUS PLAT. NEW DL-,05 TULLOW OIL PLC LS- 10 SCHRODERS PLC LS 1 RIO TINTO PLC LS- 10 BP PLC DL- 25 LONMIN PLC DL 1 XSTRATA PLC DL- 50 LADBROKES PLC LS-,28333 LONMIN PLC EM.05/09 DL 1 BMG0440M1284 GB0001500809 GB0002405495 GB0007188757 GB0007980591 GB0031192486 GB0031411001 GB00B0ZSH635 GB00B3Z9YB12 GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP 500.000 90.000 47.000 155.000 160.000 93.667 325.000 185.000 6.667 500.000 90.000 47.000 155.000 160.000 93.667 325.000 185.000 6.667 SYNERGIS HOLDINGS HD- 10 HSBC HLDGS PLC DL- 50 HOPEW ELL HLDGS NEW HD2,50 HOPEW ELL HLDGS LTD HD2 50 HK CATERING MNGMNT HD- 10 BMG8646Z1086 GB0005405286 HK0000051067 HK0054007841 HK0668007286 HKD HKD HKD HKD HKD 0 455.000 400.000 0 0 3.000.000 455.000 400.000 400.000 1.188.000 ICL-ISRAEL CHEM. LTD IL0002810146 ILS 120.000 120.000 SOFTBANK CORP. JP3436100006 JPY 55.000 55.000 YARA INTERNATIONAL NK1 70 NO0010208051 NOK 38.000 38.000 BOLIDEN AB SE0000869646 SEK 425.000 425.000 SINGAPORE PET.-LOC- SD-50 SG1A07000569 SGD 1.700.000 1.700.000 AGRIUM INC. IAMGOLD CORP. YAMANA GOLD INC. AGCO CORP. DL- 01 ANADARKO PET.CORP. DL- 10 EBAY INC. DL- 001 MSCI INC. A DL-,01 MECHEL OAO ADR RL 10 THE MOSAIC CO. DL- 01 LUKOIL N.K.SP.ADR RL-025 CA0089161081 CA4509131088 CA98462Y1007 US0010841023 US0325111070 US2786421030 US55354G1004 US5838401033 US61945A1079 US6778621044 USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD 60.000 437.000 456.000 46.500 46.000 76.000 4.700 0 69.000 120.000 60.000 437.000 456.000 46.500 46.000 76.000 4.700 110.000 69.000 120.000 SK 2 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 12 ANLEIHEN BUNDESANL.99-09/2 BUNDANL.V. 99/09 BUNDANL.V. 99/09 BUND SCHATZANW. 07/09 BUNDESOBL.V.04/09 S.144 BUNDESOBL.V.04/09 S.145 LAND NRW SCHATZ04R554 HDLBGCEM.FIN.99/09 DAIMLER INTL FIN.09/14MTN THYSSENKR.FIN.NED. 09/13 THYSSENKR.FIN.NED. 09/16 DT. BAHN FIN. 09/19 NEDERLD 04-10 VOLKSWAGEN INTL 09/16 MTN VOLKSWAGEN INTL 09/12 MTN IMP.TOBACCO FIN. 09/16MTN BMW FIN. NV 09/12 MTN LANDWIRT.R.BK 09/14 MTN HOLCIM FIN.LUX. 09/14 MTN SHELL INTL FIN. 09/13 MTN BULGARI S.P.A. 09/14 CV AT0000384821 DE0001135101 DE0001135119 DE0001137172 DE0001141448 DE0001141455 DE0001691723 DE0002966850 DE000A0T5SE6 DE000A0T61K1 DE000A0T61L9 DE000A0T7J03 NL0000102309 XS0412443052 XS0412447632 XS0413494500 XS0415007789 XS0417172540 XS0419605406 XS0428146442 XS0434384920 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0 0 0 0 0 5.000 0 390 1.600 395 1.075 600 8.000 700 1.800 1.350 2.450 10.000 815 815 750 10.000 10.000 10.000 15.000 10.000 5.000 10.000 390 1.600 395 1.075 600 8.000 700 1.800 1.350 2.450 10.000 815 815 750 HOLCIM GB FINANCE 09/17 XS0425251542 GBP 500 500 SOHO CHINA 09/14 XS0431753275 HKD 23.200 23.200 ANGLO AMERICAN 09/14 CV XS0424806734 USD 300 300 BEZUGSRECHTE RIO TINTO PLC -ANR.- GB00B5500C14 GBP 7.087 7.087 IMMOBILIENFONDS UNIBAIL-ROD.SE INH. EO 5 FR0000124711 EUR 15.000 15.000 SONSTIGE FONDS LYXOR ETF DJ ST. 600 BKS LYXOR ETF MSCI INDIA A LYXOR ETF BRAZIL(IBOV.) A FR0010345371 FR0010361683 FR0010408799 EUR EUR EUR 260.000 120.000 229.000 260.000 120.000 229.000 Wien, am 13. November 2009 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Geschäftsführung DI Andreas Müller Ulrich Fetz HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 13 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2009 der HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien über den von ihr verwalteten „Tri Style Fund“ Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Sondervermögens und für die Buchführung für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs. 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 14 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gemäß den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2009 über den „Tri Style Fund“ Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 13. November 2009 PwC INTER-TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Christian Kraetschmer Wirtschaftsprüfer HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 15 Bericht des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC INTER-TREUHAND GmbH hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2008/2009 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im November 2009 Der Aufsichtsrat Dkfm. Herbert Höck Vorsitzender HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 16 Steuerliche Behandlung der KESt-Auszahlung auf Tri Style Fund-Anteile aus 2009 Grundlagen der Besteuerung Tri Style Fund Rechnungsjahr: 1.10.2008 - 30.09.2009 VollDie nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt Thesau- thesau- steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). rierungs- rierungs- Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. anteile anteile AT0000701164 AT0000701172 EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 0,0000 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: - 0,0932 2) 0,0932 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0772 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0300 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0300 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) 0,0000 Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) 0,1006 jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,1006 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0,2710 - Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0772 - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0300 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0300 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) 0,0000 Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung - ordentliches Fondsergebnis 0,1413 0,1432 - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0289 0,0293 - inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 17 - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,1006 - steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge b) Abrechnungen: - 0,1020 0,0000 - - - - 7) Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0,0000 Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0635 0,0644 - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: -0,0002 -0,0002 - in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - Ausschüttung aus der Fondssubstanz c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 9) - - 8) 0,0300 0,0000 0,0000 0,0000 0,0168 0,0170 0,0137 0,0139 Einkünfte gemäß § 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0932 27,8750 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0137 0,0139 0,0000 0,0000 0,0168 0,0170 0,0137 0,0139 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 18 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Tri Style Fund Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: 1.10.2008 - Privatanleger 30.9.2009 Auszahlung: ISIN: 1.12.2009 mit Option EUR AT0000701164 1. Ordentliches Fondsergebnis 2. Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 3. Ertrag 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 1) 2) 3) ohne Option EUR Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen (auch OG, KG, ...) Personen der Einkünfte mit ohne aus KapitalOption Option vermögen EUR EUR EUR EUR 0,1413 0,1413 0,1413 0,1413 0,1413 0,1413 0,0289 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0289 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0289 0,0000 0,1006 0,0000 0,0000 0,0289 0,0000 0,1006 0,0000 0,0000 0,0289 0,0000 0,1006 0,0000 0,0000 0,0289 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,1702 0,1702 0,2708 0,2708 0,2708 0,1702 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0635 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0635 -0,0002 0,0000 5. Verbleibender Ertrag 0,1704 0,1704 0,2710 0,2710 0,2075 0,1069 6. Hievon endbesteuert 0,1704 0,1704 0,1704 0,1704 0,0000 0,0000 7. Steuerpflichtige Einkünfte 0,0000 0,0000 0,1006 0,1006 0,2075 0,1069 5) davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9. - 0,0932 12,18 12,18 12,18 12,18 12,18 12,18 0,0772 0,0000 0,0000 0,0772 0,0772 0,0000 0,0000 0,0772 0,0772 0,0000 0,0000 0,0772 0,0772 0,0000 0,0000 0,0772 0,0137 0,0000 0,0000 0,0137 0,0137 0,0000 0,0000 0,0137 0,0168 0,0000 0,0000 0,0168 0,0168 0,0000 0,0000 0,0168 0,0168 0,0000 0,0000 0,0168 0,0168 0,0000 0,0000 0,0168 0,0168 0,0000 0,0000 0,0168 0,0168 0,0000 0,0000 0,0168 0,0120 0,0000 0,0000 0,0120 0,0120 0,0000 0,0000 0,0120 0,0120 0,0000 0,0000 0,0120 0,0120 0,0000 0,0000 0,0120 0,0120 0,0000 0,0000 0,0120 0,0120 0,0000 0,0000 0,0120 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0772 0,0772 0,0000 0,0772 0,0772 0,0000 0,0772 0,0772 0,0000 0,0772 0,0772 0,0000 0,0635 0,0635 0,0000 0,0635 0,0635 0,0932 0,0000 0,0772 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0932 0,0000 0,0772 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0932 0,0000 0,0772 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0932 0,0000 0,0772 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0932 0,0000 0,0772 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0932 0,0000 0,0772 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0233 0,0000 0,0077 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0233 0,0000 0,0077 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0233 0,0000 0,0077 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0233 0,0000 0,0077 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0233 0,0000 0,0077 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0233 0,0000 0,0077 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 4) 6) 7) 8) 9) 10) 4) 10) 11) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG / § 10 Abs 1 KStG / §13 Abs 2 KStG a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden 12) 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 13) 14) 15) 14) 14) 15) 14) 15) 14) 15) 14) 15) 14) 15) 14) 15) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 13) 2) 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 19 Privatanleger mit Option EUR ohne Option EUR Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen (auch OG, KG, ...) Personen der Einkünfte mit ohne aus KapitalOption Option vermögen EUR EUR EUR EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus aus aus aus aus aus aus aus deutschen Aktien französischen Aktien englischen Aktien Schweizer Aktien russischen Aktien chinesischen Aktien israelischen Aktien canadischen Aktien aus amerikanischen Aktien Summe aus Aktien 0,0129 0,0007 0,0002 0,0012 0,0002 0,0011 0,0002 0,0002 0,0129 0,0007 0,0002 0,0012 0,0002 0,0011 0,0002 0,0002 0,0129 0,0007 0,0002 0,0012 0,0002 0,0011 0,0002 0,0002 0,0129 0,0007 0,0002 0,0012 0,0002 0,0011 0,0002 0,0002 0,0129 0,0007 0,0002 0,0012 0,0002 0,0011 0,0002 0,0002 0,0129 0,0007 0,0002 0,0012 0,0002 0,0011 0,0002 0,0002 0,0001 0,0168 0,0001 0,0168 0,0001 0,0168 0,0001 0,0168 0,0001 0,0168 0,0001 0,0168 0,0098 0,0004 0,0016 0,0001 0,0098 0,0004 0,0016 0,0001 0,0098 0,0004 0,0016 0,0001 0,0098 0,0004 0,0016 0,0001 0,0098 0,0004 0,0016 0,0001 0,0098 0,0004 0,0016 0,0001 0,0001 0,0120 0,0001 0,0120 0,0001 0,0120 0,0001 0,0120 0,0001 0,0120 0,0001 0,0120 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus aus aus aus deutschen Aktien französischen Aktien schweizer Aktien canadischen Aktien aus amerikanischen Aktien Summe aus Aktien 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand 6.7.2009): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw II -Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 20 Steuerliche Behandlung je Vollthesaurierungsanteil des Tri Style Fund Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: 1.10.2008 - Betriebliche Anleger 30.9.2009 Auszahlung: ISIN: Juristische Personen AT0000701172 EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 2. Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 1) Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR 0,1432 0,1432 0,0293 0,0000 0,1020 0,0000 0,0000 0,0293 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3. Ertrag 0,2745 0,1725 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0644 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0644 -0,0002 0,0000 0,2104 0,1084 0,0000 0,0000 0,2104 0,1084 5. Verbleibender Ertrag 6. Hievon endbesteuert 7. Steuerpflichtige Einkünfte 2) 4) davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9. - 0,0945 12,34 12,34 0,0139 0,0000 0,0000 0,0139 0,0139 0,0000 0,0000 0,0139 0,0170 0,0000 0,0000 0,0170 0,0170 0,0000 0,0000 0,0170 0,0122 0,0000 0,0000 0,0122 0,0122 0,0000 0,0000 0,0122 0,0000 0,0000 0,0000 0,0644 0,0644 0,0000 0,0644 0,0644 0,0945 0,0000 0,0783 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0945 0,0000 0,0783 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 3) 5) 6) 7) 3) 7) 8) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG / § 10 Abs 1 KStG / §13 Abs 2 KStG a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 9) 9) 9) 9) 9) 9) 9) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - Österreichische KESt II (gesamt) 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 21 Betriebliche Anleger Juristische Personen EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus aus aus aus aus aus aus aus aus deutschen Aktien französischen Aktien englischen Aktien schweizer Aktien russischen Aktien chinesischen Aktien israelischen Aktien canadischen Aktien amerikanischen Aktien Summe aus Aktien b) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 0,0131 0,0007 0,0002 0,0012 0,0002 0,0011 0,0002 0,0002 0,0001 0,0131 0,0007 0,0002 0,0012 0,0002 0,0011 0,0002 0,0002 0,0001 0,0170 0,0170 0,0099 0,0004 0,0016 0,0001 0,0001 0,0122 0,0099 0,0004 0,0016 0,0001 0,0001 0,0122 Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus deutschen Aktien aus französischen Aktien aus schweizer Aktien aus canadischen Aktien aus amerikanischen Aktien Summe aus Aktien 1) 2) Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand 6.7.2009): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom 29.9.2008, GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom 17.4.2008 (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom 13.6.2008 mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 22 Fondsbestimmungen für den Tri Style Fund, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der HYPO-KapitalanlageGesellschaft m.bH. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 23 § 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch • vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder • indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 24 § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen für den Tri Style Fund, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A6900 Bregenz. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: • Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) Für den Kapitalanlagefonds werden bis zu 100% des Fondsvermögens weltweit begebene Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere aller Branchen sowie bis zu 100 % des Fondsvermögens weltweit begebene Anleihen und Anleihen gleichwertige Wertpapiere erworben. Schwerpunkt der Aktienveranlagung bilden Aktien der Regionen Europa, USA und Japan. Soweit sich Chancen im Bereich von Aktien abzeichnen, deren Investitionsschwerpunkt mit der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Gold tätig sind, kann der Kapitalanlagefonds in diesem Segment Schwerpunkte aufbauen. Darüber hinaus kann der Kapitalanlagefonds auch Aktien erwerben, die in der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von anderen primären Ressourcen tätig sind. Primäre Ressourcen sind diejenigen, welche physisch vorhanden sind wie z.B. Wasser, Metalle, Erdöl, Erdgas und Getreide. • Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 25 • Anteile an Kapitalanlagefonds Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 40 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertigen Wertpapieren aller Branchen investieren. Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 40 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Anleihen und Anleihen gleichwertigen Wertpapieren investieren. • Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. • derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative) Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 50 v.H. des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie • an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder • an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder • an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder • an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder • die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder • von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder • von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 26 • von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder • von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, • beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und • deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 20 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 27 § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte werden für den Kapitalanlagefonds nicht getätigt. § 22 Zinsswaps Zinsswaps werden für den Kapitalanlagefonds nicht getätigt. § 23 Devisenswaps Devisenswaps werden für den Kapitalanlagefonds nicht getätigt. § 24 Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte werden für den Kapitalanlagefonds nicht getätigt. § 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in Euro. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 5,00 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf den nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 01.10. bis zum 30.09. des nächsten Kalenderjahres. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 28 § 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,75 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten. § 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Trifft nicht zu. § 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 01.12. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird bei keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 01.12. des folgenden Rechenjahres. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z.5 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. § 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 29 Anhang zu § 16 der Fondsbestimmungen 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/c_280/c_28020021116de00020007.pdf 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 2.1 Kroatien: Zagreb 2.2 Norwegen: Oslo 2.3 Polen: Warschau 2.4 Schweiz: Zürich, Genf, Basel 2.5 Slowakische Republik: Bratislava 2.6 Slowenien: 2.7 Tschechische Republik: Prag 2.8 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 2.9 Ungarn: Budapest 2.10 Estland: Tallinn Laibach (Ljubljana) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.6 Indien: Bombay 3.7 Indonesien: Jakarta 3.8. Israel: Tel Aviv 3.9 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.10 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.11 Korea: Seoul 3.12 Malaysia: Kuala Lumpur 3.13 Mexiko: Mexiko City 3.14 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.15 Philippinen: Manila HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 30 3.16 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.17 Südafrika: Johannesburg 3.18 Taiwan: Taipei 3.19 Thailand: Bangkok 3.20 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.21 Venezuela: Caracas 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: Vorbörse Zürich, Vorbörse Genf, Börse Bern; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.5 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.6 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.7 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.8 Norwegen: Oslo Stock Exchange 5.9 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.10 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.11 Slowakische Republik: RM-System Slovakia und Bratislava Options Exchange-BOB 5.12 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.13 Schweiz: EUREX 5.14 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 31 Anhang zur Bewertung illiquider Wertpapiere Bewertung illiquider Wertpapiere Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. HYPO-Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., A – 1010 Wien, Wipplingerstrasse 1/4. OG, Homepage: www.hypokag.at FN 80746w Handelsgericht Wien, DVR: 0899291 32