Geschlossenes Ja zu „Nein heißt Nein“ Rede von Cornelia Möhring, 07. Juli 2016 Cornelia Möhring (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir hier heute den Grundsatz des „Nein heißt nein“ endlich verankern, ist tatsächlich ein großartiger Erfolg. Es ist ein Erfolg aller Fraktionen im Bundestag und besonders das hat Kollegin Högl schon gesagt ist es auch ein Erfolg der Frauen in Beratungsstellen und Notrufen, die mit ihren Organisationen und Verbänden seit sehr vielen Jahren dafür gekämpft haben. (Beifall bei der LINKEN und der SPD) Wir wissen, dass viele von ihnen heute hier sind. Ich möchte ihnen noch einmal ausdrücklich danken. Ich bin mir sicher: Ohne sie wären wir heute tatsächlich noch nicht so weit gekommen. Ich hätte vor zwei Jahren auch nicht geglaubt, dass wir es tatsächlich in dieser Legislaturperiode schaffen. Mir scheint es aber aus mehreren Gründen wichtig, hier ausdrücklich zu betonen, dass die Änderung des § 177 StGB auf ein Problem reagiert, das es schon sehr viel länger gibt als erst seit Silvester. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kollegin Högl hat schon an die aufrüttelnde Studie des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, bff, erinnert. In dieser Studie wurde die Notwendigkeit der Reform des Sexualstrafrechts sehr anschaulich nachgewiesen. Die Zahlen gingen vor zwei Jahren durch die Medien. Da hieß es: In den Jahren 2001 bis 2012 wurden jährlich 8 000 Vergewaltigungen angezeigt. Aus diesen 8 000 Anzeigen folgten durchschnittlich pro Jahr 1 314 Anklagen, und daraus folgten pro Jahr 986 Verurteilungen. Gemessen an der Zahl der Anzeigen liegt die Verurteilungsquote damit bei gerade einmal 8,4 Prozent. Der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, liegt nach unterschiedlichen Studien bei 84,5 bis 95 Prozent. Andersherum gesagt: Nur 5 bis 10 Prozent bringen überhaupt eine Vergewaltigung zur Anzeige, sicherlich auch deshalb, weil die meisten Vergewaltigungen bisher gar nicht als strafwürdig galten. Nun macht sich strafbar, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt. Eine Frau muss also nicht Schreien oder sich körperlich wehren. Sexuelle Handlungen gegen ihren Willen sind auf jeden Fall Unrecht. Erniedrigende Erlebnisse wie die, wenn es früher im Gerichtssaal hieß, die angezeigte Vergewaltigung sei gar keine, weil die Frau sich nicht ausreichend gewehrt hätte, sind nun hoffentlich bald Geschichte. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Linke sagt Ja zu dem neuen Grundtatbestand „Nein heißt nein“. Die Linke wird diesem Paragrafen geschlossen zustimmen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber Sie werden heute auch Regelungen auf den Weg bringen, denen wir uns als Linke nicht anschließen können. So wollen Sie sexualisierte Straftaten aus Gruppen heraus gesondert unter Strafe stellen. Gemeinschaftliche Handlungen, Mittäterschaften sind aber bereits strafrechtlich erfasst. Wenn Sie sich einmal bitte an die Debatten im Zusammenhang mit den Übergriffen in der Silvesternacht erinnern, dann wissen Sie doch um das riesige Gewicht, das rassistische Bilder und Argumentationen eingenommen haben. Dann müsste Ihnen doch klar sein, dass Sie solche Bilder, das Problem sei vor allem sexualisierte Gewalt aus migrantischen Gruppen, damit verstärken. Sie wissen aber auch, dass die überwiegende Mehrheit der Täter bei Vergewaltigungen aus dem Nahbereich kommt. Ich wiederhole: Gemeinschaftliche Handlungen, Mittäterschaften sind bereits strafrechtlich erfasst. Trotz dieser grundsätzlichen Kritik hätten wir wahrscheinlich nicht nur zum neuen § 177, dem „Nein heißt nein“, Ja gesagt, sondern zum gesamten Gesetzentwurf. Aber dann haben Sie am Montag ohne Ankündigung Änderungen eingereicht, mit denen Sie die notwendigen Veränderungen des Sexualstrafrechts mit einer erneuten Verschärfung des Aufenthaltsrechts verknüpfen. Sie sagen, Sie folgen damit der Logik Ihrer bereits im März vorgenommenen Verschärfungen im Aufenthaltsrecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wird es mitnichten besser. (Beifall bei der LINKEN) Sie lenken durch diese Verknüpfung den Blick vom Selbstbestimmungsrecht der Frau, Nein zu sagen, erneut auf den potenziellen Täter. So bedienen Sie Fremdenfeindlichkeit und instrumentalisieren unser hart erkämpftes Frauenrecht. Das ist inakzeptabel und wird von der Linken abgelehnt. (Beifall bei der LINKEN) Wir werden uns deshalb gesamt enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)