Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.16 Anschlussbahn Gewerbezone Puch - Urstein 7.16.1 Lage des Trassenkorridors und Untersuchungsraum Der Trassenkorridor liegt überwiegend in der Gemeinde Puch bei Hallein und veläuft in einem sehr kleinen Abschnitt (rund 150 m) in der Gemeinde Elsbethen. Er bindet das bestehende Gewerbegebiet Puch-Urstein an die Westbahn an. Als Untersuchungsraum wird der rund 1 km lange Freihaltekorridor (15 m beiderseits der Trassenachse) und dessen umgebende Flächen definiert. Abbildung 43: Lage des Freihaltekorridors - links: Kartenhintergrund ÖK, rechts: Kartenhintergrund Orthofoto 7.16.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen Mobilitätskonzept Im Salzburger Landesmobilitätskonzept 2006-2015 wird unter dem Kapitel 7 "Aktionen (Maßnahmenprogramm)" als eine wichtige Maßnahme die Förderung von Anschlussbahnen und Terminals genannt: "Im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen Schiene und Straße, zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der forcierte Ausbau von Anschlussbahnen eine besondere verkehrspolitische Bedeutung." Zur Beratung von Gemeinden und Betrieben wurde dazu der Salzburger AnschussbahnCoach eingerichtet. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Mobilitätskonzept Das vorliegende Projekt unterstützt die Forderung des Mobilitätskonzepts nach einem Ausbau von Anschlussbahnen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Zentralraum (2009) In Kapitel 3.4. Leitbild "Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten" wird unter Ziffer 6 Puch-Urstein als Gewerbezone von überörtlicher Bedeutung angeführt, die über Regionalprogramme und Räumliche Entwicklungskonzepte zu sichern ist (Mindestausmaß 8 ha, Obergrenze 20 ha). Als Voraussetzung für weiterführende Planungen wird unter Ziffer 8 lit. a und b das Vorliegen eines Gesamtkonzepts zur Erschließung der Gewerbezonen verlangt sowie folgende Forderung festgehalten: "Die erforderlichen Flächen für einen Schienenanschluss sind langfristig zu sichern." 179 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Sachprogramm Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn Puch-Urstein steht im Einklang mit dem Sachprogramm "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Zentralraum" und setzt die Forderung nach einem Schienenanschluss um. Regionalprogramm Flachgau-Nord In der Planungskarte des Regionalprogramms wie auch unter Kapitel 2.2. (Regionale Flächen und Standortsicherung für die Wirtschaft und für regional bedeutsame Einrichtungen) ist der Bereich des Freihaltekorridors als „Vorrangbereich für betriebliche Nutzungen“ festgelegt. In Kapitel 5.3. wird zur Erschließung des Gewerbegebietes festgelegt: „Der Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz soll gefördert werden (Anschlussgleisförderung). Betriebe mit geeigneten Gütern sollen gleisnah angesiedelt werden. Die Bebauungsplanung für regionale Gewerbegebiete und überregionale Gewerbezonen soll so erfolgen, dass die Errichtung von Anschlussgleisen im Gewerbegebiet möglich ist.“ Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Regionalprogramm Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn Puch-Urstein erfüllt die Forderungen des Regionalprogramms. Gemeinde Puch bei Hallein Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Puch bei Hallein (2008) Im planlichen Leitbild der Gemeinde Puch ist der gegenständliche Bereich als „Erweiterung Gewerbe und Handel“ festgelegt. Im Textteil wird das Gewerbegebiet unter Kapitel 1.3 (Wirtschaft) behandelt und folgendes Ziel festgehalten: „Ausweisung von Gewerbeflächen vorrangig zur Deckung des regionalen Bedarfes und zur Schaffung überregional bedeutsamer zusammenhängender Flächen (Größe 8 ha)". Zur Sicherung eines Anschlussgleises für das Gewerbegebiet finden sich im REK Textteil keine Aussagen. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn an das Gewerbegebiet Puch-Urstein steht den Inhalten des Räumlichen Entwicklungskonzeptes Puch nicht entgegen. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Puch bei Hallein In der Gemeinde Puch sind die vom Freihaltekorridor betroffenen Grundstücke von Nord nach Süd als "Verkehrsflächen - Eisenbahnen und deren Betriebsanlagen", in einem kurzen Abschnitt als "Grünland Größere Gewässer" und danach im überwiegenden Ausmaß als "Bauland - Betriebsgebebiet bzw. Gewerbegebiete" gewidmet. Im Gewerbegebiet verläuft der Korridor immer wieder auf der bestehenden Widmungsfläche für die Autobahn-Zubringerstraße "Vekehrsflächen - Wichtige Verkehrsfläche der Gemeinde". Im Norden grenzt östlich die Widmung "Bauland - Erweiterte Wohngebiete" an den Korridor an. Im Süden zieht sich die Gewerbegebietswidmung weiter fort und es schließen der Autobahnanschluss an die Tauernautobahn und die Autobahn selbst mit der Widmung "Verkehrsflächen - Bundes- und Landesstraßen" an. 180 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan Der Freihaltekorridor verläuft im Wesentlichen auf bestehenden Verkehrsflächen und Betriebs- bzw. Gewerbegebieten, auch wird ein Gewässer gequert (vgl. Umweltfolgenabschätzung). Nach Verordnung des Sachprogramms ist der Freihaltekorridor als solcher im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen. Gemeinde Elsbethen Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Elsbethen Das Siedlungsleitbild des REK der Gemeinde Elsbethen trifft keine relevanten Aussagen zum Bereich des Untersuchungskorridors. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn an das Gewerbegebiet Puch-Urstein steht den Inhalten des Räumlichen Entwicklungskonzeptes Elsbethen nicht entgegen. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Elsbethen Der Freihaltekorridor liegt zu einem nur sehr kleinen Teil im Gemeindegebiet von Elsbethen auf der Widmung "Verkehrsflächen - Eisenbahnen und deren Betriebsanlagen" (bestehende Eisenbahnstrecke am nördlichen Beginn des Freihaltekorridors). Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan Der Freihaltekorridor verläuft in der Gemeinde Elsbethen auf bestehenden Verkehrsflächen. 181 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.16.3 Alternative Planungsmöglichkeiten Alternativenprüfung Das Projekt wurde in einer Machbarkeitsstudie im Rahmen des Projekts "AnschlussbahnCoach" untersucht. Nach Rücksprache mit dem Referat 10/05 Raumpalnung liegt keine Alternativenprüfungen vor. Die Alternative besteht in der Nullvariante. Nullvariante Das Gewerbegebiet Puch-Urstein verfügt derzeit über einen Autobahnanschluss und ist über die Landesstraße (L105) erreichar. Ziel des geplanten Projektes ist die Errichtung eines Bahnanschlusses für die bestehenden und künftigen Betriebe zur Förderung einer umweltgerechten Mobilität. Das Projekt unterstützt damit auch das Ziel des Landesentwicklungsprogramms 2003 (D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung): "Liegen Betriebsstandorte von überörtlicher Bedeutung im Nahbereich der Bahninfrastruktur, ist die Möglichkeit für einen Gleisanschluss nach Maßgabe der eisenbahntechnischen Voraussetzungen in den Planungen sicherzustellen." Bei einer Nullvariante (keine Flächenfreihaltung) ist nicht gewährleistet, dass die Flächen zum Zeitpunkt der Projektrealisierung noch zur Verfügung stehen. Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) verfügt das Gewerbegebiet über keinen Bahnanschluss und die Güter werden weiterhin über die Straße transportiert. 182 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.16.4 Umweltfolgenabschätzung Tabelle 25: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der Auswirkungen, Anschlussbahn GZ Puch-Urstein Schutzgut Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen Boden Bodentypen Altlasten Im Gemeindegebiet von Elsbethen verläuft der Freihaltekorridor über Lockersedimentbraunerde, danach folgt ein kurzen Bereich Brauner Auboden. Zum überwiegenden Teil des Freihaltekorridors liegen im SAGIS und der österreichischen Bodenkarte (eBod) keine Informationen vor. Der Korridor liegt auf rund 0,3 ha Braunem Auboden. Die Auswirkungen werden aufgrund der geringen Flächengröße als "gering" eingestuft. Im Sachprogramm "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" ist der Standort als Gewerbezone von überörtlicher Bedeutung ausgewiesen, sodass die Bodenbeanspruchung schon überörtlich festgelegt ist.. Im Bereich des Freihaltekorridors sind folgenden Altlasten vorhanden: 1. Altlastenflächen Thurnberg Hausmülldeponie Urstein (lt. UBA saniert) Klärschlammdeponie Kraftwerk Urstein (lt. UBA geräumt) 2. Altlasten-Prüfflächen Thurnberg Hausmülldeponie Urstein Bauschuttdeponie Kraftwerk Urstein Klärschlammdeponie 3. wasserrechtlich behandelte Deponien Rechenräumgutdeponie Kraftwerk Urstein Aufgrund der Beurteilungen der Altlastenflächen durch das Umweltbundesamt (S10 und S12) kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Altlasten bereits in den Jahren 2003/2004 saniert worden sind. Keine Aussagen wurden zur Bauschuttdeponie und zur Rechenräumgutdeponie getroffen. Die Auswirkungen werden daher als "gegeben" eingeschätzt. Der nächstgelegene Altstandort befindet sich etwa 300 m südöstlich der Freihalteflächen im Ortsteil Prähausen. Klima und Luft Klima und Luft Zum Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen zu Luftbelastungen vor. Das Projektgebiet ist in der "Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000“ nicht gelistet (d.h. keine wiederholte Überschreitung der Werte nach IG-Luft auf längere Zeit). Die Gemeinden Puch und Elsbethen sind Teil des "Sanierungsgebietes für Stickstoffdioxid und Feinstaub" [6]. In [6] werden unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Betriebe vorgeschrieben und beurteilt. Anschlussbahnen für Gewerbebetriebe sind bei den Güterverkehrsprojekten als auch bei den Maßnahmen bei Betrieben (Förderung von Anschlussbahnen) vertreten. Klima: keine Auswirkungen. Luft: Durch die mögliche Verlagerung des Gütertransportes von der Straße auf die Schiene werden die Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt. 183 In der weiteren Projektplanung sind Untersuchungen zur Behandlung der Altablagerungen, Prüfflächen und wasserrechtlich behandelten Deponien durchzuführen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu planen. Umweltbüro GmbH Schutzgut [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen Der Freihaltekorridor quert den Strohriedlbach im nördlichen Bereich des Freihaltekorridors. Der Bach wir von der neu geplanten Bahnstrecke gequert. Die Auswirkungen werden mit gering eingestuft. Bei der Realisierung des Projektes sind entsprechende Schutzmaßnahmen (Bachquerung) vorzusehen. Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen vorhanden. Östlich des Korridors, an den Hängen des Thurnbergs, liegen einige Quellen, wobei die nächstgelegene rund 150 m entfernt liegt. Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten. Vorhandene Quellen Wasserschutz- und Schongebiete Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und schongebiete vorhanden. Zwei Quellschutzgebiete liegen etwa 150 m nordöstlich des Freihaltekorridors, die nächstgelegenen Schutzgebiete liegen dann bereits 2,3 (Grödig) bzw. 2,5km (Mühlstein-, Oswald- und Windhagenquellen) entfernt vom Korridor. Auswirkungen auf Wasserschutz- und schongebiete sind nicht zu erwarten. Überschwemmungsgebiete, Gefahrenzonen, Retentionsräume Der Freihaltekorridor selbst liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Gefahrenzonen und Retentionsräumen. Unmittelbar westlich grenzt der HQ100-Bereich der Salzach an. Es werden keine Auswirkungen erwartet. Im Freihaltekorridor selbst kommen keine Schutzgebiete vor, unmittelbar westlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet Salzburg-Süd an. Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu erwarten. Das Biotop "Alter Riesbach NO Gewerbegebiet Urstein" wird vom Freihaltekorridor gequert. Es handelt sich dabei um einen schmalen Bach und dessen Ufer. Das Biotop ist auf einer Länge von rund 90 m vom Freihaltekorridor betroffen. Der Schutz gemäß § 24 des Sbg NschG 1999 bezieht sich auf eine durschschnittliche Wertigkeit des Alten Rießbaches (Neu: Strohriedlbach) in den Bereichen Ökologie und Artenschutz. Die Auswirkungen werden als gering eingestuft. Im Zuge der weiteren Planungen ist auf die Minimierung des Eingriffs zu achten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Gewässers zu treffen. Für das betroffene Biotop sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen, für deren Umsetzung der Projektwerber zuständig ist. Nachdem im Freihaltekorridor das Biotop "Alter Riesbach" verläuft, das auch aufgrund des Artenschutzes ausgewiesen wurde, kann vom Vorkommen geschützter bzw. gefährdeter Arten ausgegangen werden. Laut Auskunft der Abteilung Naturschutz (DI Hinterstoisser vom 30.04.2014) haben sich im Aubereich nördlich des Gewerbegebietes Biber angesiedelt. Der Lebensraum für geschützte bzw. gefährdete Arten geht durch die Anlage des Trasse verloren. Die Umweltauswirkungen werden aufgrund der geringen Flächeninanspruchnahme als gering eingestuft. siehe Biotope Der Freihaltekorridor liegt im Gebiet der Ursteinau, die im nordwestlichen Bereich noch durch Wald und Elemente wie Bach und Das Landschaftsbild wird durch eine Realisierung der Anschlussbahn aufgrund der dominanten Wasser Vorhandene Wasserflächen Pflanzen und Tiere Schutzgebiete Biotope geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten Landschaft Landschaftsbild 184 Umweltbüro GmbH Schutzgut [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen Teich charakterisiert ist. Der Korridor selbst liegt aber überwiegend im aufgeschlossenen, bislang noch kaum bebaute Gewerbegebiet, das im Westen an die Salzach und ihre begleitenden Ufergehölze grenzt. Das relativ großflächige Gewerbegebiet liegt im Naturraum zwischen Salzach und dem Thurnerberg, der von Wald- und Wiesenflächen mit eingestreuten Siedlungssplittern geprägt ist. Nordöstlich des Korridors - über die Bahngleise wie auch die Landesstraße getrennt - befindet sich die Siedlung Unterbach am Hangfuß des Thurnerberges, südlich des Korridors liegen die Auffahrtsrampen der AST "Puch-Urstein" auf die A10Tauernautobahn. Wirkung des bestehenden Gewerbegebiets wenig verändert. Es sind daher keine weiteren Auswirkungen zu erwarten. Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Der Korridor quert aber eine von der Salzach abzweigende Radwegverbindung in das Gewerbegebiet. Der bestehende Radweg in das Gewerbegebiet ist vom Korridor betroffen, die Auswirkungen werden als "gering" eingestuft. Im äußersten Nordwesten berührt der Korridor ein Wohngebäude, das vom Trassenverlauf selbst aber nicht betroffen ist. Weitere Wohngebäude oder Siedlungen sind vom Untersuchungskorridor nicht betroffen. Der überwiegende Teil des Korridors verläuft im bereits gewidmeten Bauland "Betriebsgebiete bzw. Gewerbegebiete", eine weitere Siedlungsentwicklung im gegenständlichen Bereich ist laut REK nicht vorgesehen Die nächstgelegene Siedlung Unterbach liegt gut 30 m östlich des Korridors. Auf bestehende Wohngebäude und die Siedlungsentwicklung sind keine Auswirkungen zu erwarten. Bei der Festlegung des tatsächlichen Trassenverlaufs ist das Wohngebäude im nordwestlichen Bereich zur berücksichtigen. LW: Der Freihaltekorridor berührt keine landwirtschaftlichen Flächen. FW: Der überwiegende Teil des Freihaltekorridors wird lt. WEP von Wald erfasst, dem die Wohlfahrtsfunktion (Kennziffer 132) zugewiesen ist. Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregionen 10.7 und 10.2 sowie in einer Rotwild-Freizone. Nähere Angaben (Wildwechsel etc.) sind nicht verfügbar. Aufgrund der Lage im Gewerbegebiet ist der Untersuchungsraum jagdwirtschafliche nicht relevant. LW: Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind nicht gegeben. FW: Fast das gesamte Gewerbegebiet Puch-Urstein ist laut WEP als Wald mit Wohlfahrtsfunktion ausgewiesen. In der Realität liegen aufgrund der Gewerbegebietsnutzung aber nur mehr minimale Waldflächen (0,4 ha) vor, die für das Projekt gerodet werden müssen. Die Auswirkungen werden als gering eingestuft. Jagd: Es werden keine Auswirkungen für die Jagd erwartet. Durch entsprechende Trassenführung innerhalb des Korridors können Rodungen minimiert werden. Der Korridor und die angrenzenden Siedlungen sind von Schienenund Straßenlärm (L105 und A10 Tauernautobahn) vorbelastet. Die Tages- und Nachtwerte beim Schienenlärm liegen von Nord nach Süd zwischen 75 und 55 dB, tagsüber können sie 75 dB auch überschreiten. Die Werte für Straßenlärm liegen untertags zwischen 64 und 55 dB, nachts gehen sie auf 54 bis 45 dB zurück. Durch den Bahnanschluss der Gewerbezone soll sich die Zu- und Ablieferung von der Straße auf die Schiene verlagern. Durch den Schienenverkehr kommt es zur Lärmerhöhung, durch die Reduktion der LKWs kommt es zur Lärmverminderung. Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, ob sich für die umgebende Wohnbevölkerung tendenziell eine Verbesserung oder Verschlechterung der In siedlungsnahen Bereichen ist im Zuge der konkreten Projektplanungen zu prüfen, ob sich zusätzliche Belastungen für die Wohnbevölkerung ergeben. Wenn notwendig, sind Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Mensch Erholungsnutzung Siedlung und Wohnen Sonstige Nutzungsinteressen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd) Ruhe 185 Der Fortbestand des Radweges ist zu gewährleisten. Im Zuge der Projektrealisierung sind geeignete Maßnahmen dafür vorzusehen. Umweltbüro GmbH Schutzgut [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen Lärmsituation einstellen wird. Kultur- und Sachgüter Kultur- und Sachgüter Der Freihaltekorridor verläuft durch das bestehende Gewerbegebiet Puch-Urstein. Im Bereich der Firmen Alpen-MaykestAG und Haas & Sohn berührt der Freihaltekorridor ein Gebäude, verläuft auf den bestehenden Firmenparkplätzen und quert die Ein- und Ausfahrt auf das Firmengelände. Im weiteren Verlauf berührt der Korridor sowie die Trasse selbst die bestehende Straße und kommt innerhalb des Baulandes zu liegen. 186 Der geplante Trassenverlauf erfasst Gebäude und Parkplätze des bestehenden Betriebs und verläuft zum Teil auf der bestehenden Straße. Entsprechende Anpassungen des Trassenverlaufs sind daher notwendig, weshalb die Auswirkungen als gegeben eingestuft werden. Der tatsächliche Trassenverlauf hat sich an den bestehenden Gebäuden bzw. ggf. bestehenden Festlegungen in den Bebauungsplänen zu orientieren. Im Bedarfsfall kann auch eine Ablöse der Gebäude in Betracht gezogen werden. Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.16.5 Zusammenfassung Abbildung 44: sensible/kritische Umweltthemen Anschlussbahn GZ Puch-Urstein Eine Umsetzung der Anschlussbahn an das GZ Puch-Urstein steht nicht im Widerspruch zu den örtlichen und überörtlichen Konzepten, sie unterstützt vielmehr übergeordnete Zielrichtungen bei der Erschließung von Gewerbegebieten (Sachprogramm Standortentwicklung Zentralraum, Regionalprogramm Flachgau Nord, REK der Gemeinde Puch Urstein und Elsbethen, Flächenwidmungspläne der Gemeinden Puch Urstein und Elsbethen). Eine Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt, die Alternative stellt eine Nullvariante dar. Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die Gewerbezone ohne Bahnanschluss und die Güter werden weiterhin über die Straße transportiert. Die Verordnung der Freihalteflächen im Sachprogramm bewirkt eine Sicherstellung der Flächen für das gegenständliche Projekt. Bei Realisierung der Anschlussbahn sind für die Schutzgüter Altlasten und Kultur- und Sachgüter Umweltauswirkungen gegeben. Geringe Auswirkungen sind bei den Schutzgütern Boden (Brauner Auboden), Wasserflächen (Strohriedlbach), Biotope (Alter Riesbach) sowie Erholungsnutzung (Querung Radweg) und Wald gegeben. Tendenziell positive Auswirkungen sind für das Schutzgut Luft zu erwarten, da davon ausgegangen wird, dass sich der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird. 187 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.17 Anschlussbahn Gewerbezone Hallein - Bahnhof 7.17.1 Lage des Trassenkorridors und Untersuchungsraum Der Freihaltekorridor befindet sich in der Gemeinde Hallein südlich des Bahnhofes Hallein. Er liegt nordöstlich der bestehenden Gleise. Als Untersuchungsraum wird der etwa 280 m lange Freihaltekorridor (15 m beiderseits der Trassenachse) und dessen umgebende Flächen definiert. Abbildung 45: Lage des Freihaltekorridors - links: Kartenhintergrund ÖK, rechts: Kartenhintergrund Orthofoto 7.17.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen Mobilitätskonzept Im Salzburger Landesmobilitätskonzept 2006-2015 wird unter dem Kapitel 7 "Aktionen (Maßnahmenprogramm)" als eine wichtige Maßnahme die Förderung von Anschlussbahnen und Terminals genannt: "Im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen Schiene und Straße, zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der forcierte Ausbau von Anschlussbahnen eine besondere verkehrspolitische Bedeutung." Zur Beratung von Gemeinden und Betrieben wurde dazu der Salzburger AnschussbahnCoach eingerichtet. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Mobilitätskonzept Das vorliegende Projekt unterstützt die Forderung des Mobilitätskonzepts nach einem Ausbau von Anschlussbahnen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum Im Sachprogramm aus dem Jahr 2009 ist in den Maßnahmen zum Leitbild 3.4 „Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten“ der Bereich Hallein Bahnhof als Gewerbezone von überörtlicher Bedeutung festgelegt (Mindestausmaß 12 ha, Obergrenze 16 ha). Der Standort soll langfristig in den Regionalprogrammen und Räumlichen Entwicklungskonzepten gesichert werden, um ihn von anderen baulichen Nutzungen freizuhalten. Unter den Maßnahmen ist unter anderem angeführt, dass die erforderlichen Flächen für einen Schienenanschluss langfristig zu sichern sind. 188 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Sachprogramm Durch den Freihaltekorridor der Anschlussbahn wird die Vorgabe zur Flächensicherung für Schienenanschlüsse in Gewerbezonen erfüllt. Regionalprogramm Tennengau Sowohl im Textteil als auch in der Planungskarte "Räumiche Festlegungen zur Regionalentwicklung" des Regionalprogramms Tennengau aus dem Jahr 2001 ist der Bereich des im gegenständlichen Umweltbericht geprüften Freihaltekorridor als "Vorrangbereich für betriebliche Nutzungen" festgehalten. Im Kapitel "Empfehlungen zum motorisierten Individualverkehr und Wirtschaftsverkehr" ist folgende Festlegung verankert: „Der Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz soll gefördert werden (Anschlussgleisförderung). Betriebe mit geeigneten Gütern sollen gleisnah angesiedelt werden. Die Bebauungsplanung für regionale Gewerbegebiete und überregionale Gewerbezonen soll so erfolgen, dass die Errichtung von Anschlussgleisen im Gewerbegebiet möglich ist.“ Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Regionalprogramm Der Freihaltekorridor steht im Einklang zum Regionalprogramm. Durch den Freihaltekorridor für die Anschlussbahn zur Gewerbezone bzw. zum Vorrangbereich für betriebliche Nutzungen wird der Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz gefördert. Räumliches Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Hallein Im Planteil des Räumlichen Entwicklungskonzeptes der Stadtgemeinde Hallein aus dem Jahr 2006 ist der gegenständliche Bereich als "Betriebsstandort Burgfried" ausgewiesen. Als Maßnahme wird hier eine Sicherung der Gewerbezone im Ausmaß von 8-12 ha festgelegt, die Möglichkeit der Zulieferung über Anschlussgleise soll dabei laut REK angestrebt werden. Als generelles Ziel wird eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene festgehalten. Aus diesem Grund sollen Gleisanschlüsse für Gebiete mit betrieblicher Nutzung im Bereich von Bahntrassen geprüft werden. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn entspricht dem Räumlichen Entwicklungskonzept. Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Hallein Die durch den Freihaltekorridor betroffenen Grundstücke sind als "Grünland - Ländliche Gebiete", "Verkehrsflächen - Eisenbahnen und deren Betriebsanlagen" (bestehende ÖBB-Verbindung SalzburgBischofshofen) und als "Verkehrsflächen - Wichtige Verkehrsflächen der Gemeinde" gewidmet. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan Der Flächenwidmungsplan stellt keine Nutzungseinschränkung dar. Der Gemeindeweg, welcher parallel zur bestehenden Eisenbahnstrecke verläuft, wird verlegt werden müssen. Nach Verordnung des Sachprogramms ist der Freihaltekorridor als solcher im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen. 189 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.17.3 Alternative Planungsmöglichkeiten Alternativenprüfung Im Zuge der Machbarkeitsstudie im Rahmen des Projektes "AnschlussbahnCoach" wurden im Jahr 2010 drei Varianten für eine Anschlussbahn der Gewerbezone Hallein Bahnhof erstellt. Die beiden nördlichen Varianten sind inzwischen verbaut (blau und gelb in Abbildung 46). Daher wird das südliche, parallel zur bestehende Eisenbahn verlaufende Anschlussgleis, ins Sachprogramm aufgenommen (rot in nachfolgender Abbildung). Abbildung 46: Varianten für die Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof (Quelle: Machbarkeitsstudie im Rahmen des Projektes AnschlussbahnCoach; eigene Darstellung) Nullvariante Ziel des geplanten Projektes ist der Anschluss der Gewerbezone Hallein Bahnhof an die Bahn. Die Flächen im direkten Nahbereich des Freihaltekorridors sind derzeit nicht als Gewerbeflächen gewidmet, jedoch ist sowohl im Regionalprogramm als auch im Räumlichen Entwicklungskonzept der Bereich als Vorranggebiet für Gewerbenutzung festgelegt. Bei einer Nullvariante (keine Flächenfreihaltung) ist nicht gewährleistet, dass die Flächen zum Zeitpunkt der Projektrealisierung noch zur Verfügung stehen. Außerdem wird im "Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" eine Flächensicherung für Anschlussbahnen von bestimmten Gewerbezonen (auch Hallein Bahnhof) festgelegt. Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die bestehende Situation erhalten, die Güter werden überwiegend auf der Straße transportiert. 190 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.17.4 Umweltfolgenabschätzung Tabelle 26: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der Auswirkungen, Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof Schutzgut Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Boden Die nicht versiegelten Bereiche des Freihaltekorridors befinden sich auf Braunem Auboden. Der Flächenverbrauch des Freihaltekorridors beträgt etwa 0,5 ha Braunen Auboden. Die Auswirkungen werden als "gering" eingestuft. Im Sachprogramm "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" ist der Standort als Gewerbezone von überörtlicher Bedeutung ausgewiesen, sodass die Bodenbeanspruchung schon überörtlich festgelegt ist. Die bestehende Bahnstrecke, von der der Freihaltekorridor abzweigt, ist im SAGIS als Prüffläche "Tanklager Weiß" ausgewiesen. Einige der umliegenden Gewerbebetriebe sind als Altablagerung oder Verdachtsflächen für Altstandorte eingestuft. Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Der Siedlungsbereich sowie der Eisenbahnabschnitt westlich und östlich des Freihaltekorridors sind laut SAGIS durch Stickstoffdioxid belastet. Der als belastet ausgewiesene Bereich erstreckt sich von der bestehende Gleisanlage Richtung Westen bis zur Salzach und Richtung Norden bis zum Almbach. Etwa 1 km östlich des Freihaltekorridors befindet sich entlang der A10 Tauernautobahn ein ebenfalls durch Stickstoffdioxid vorbelastetes Gebiet. Diese Gebiete werden auch in der "Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000" gelistet (d.h. wiederholte Überschreitung der Werte nach IG-Luft auf längere Zeit). Die Gemeinde Hallein ist Teil des "Sanierungsgebietes für Stickstoffdioxid und Feinstaub" [6]. In [6] werden unter Anderem Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Betriebe vorgeschrieben und beurteilt. Anschlussbahnen für Gewerbebetriebe sind bei den Güterverkehrsprojekten als auch bei den Maßnahmen bei Betrieben (Förderung von Anschlussbahnen) vertreten. Klima: keine Auswirkungen. Luft: Durch die Verlagerung des Gütertransportes von der Straße auf die Schiene werden die Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt. Innerhalb des Freihltekorridors befinden sich keine Oberflächengewässer. Etwa 75 m nördlich des Freihaltekorridors Auswirkungen auf vorhandene Wasserflächen sind nicht zu erwarten. Bodentypen Altlasten Klima und Luft Klima und Luft Wasser Vorhandene Wasserflächen 191 Maßnahmen Umweltbüro GmbH Schutzgut [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen verläuft der Ledererbach. Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen vorhanden. Die nächstgelegenen Quellen liegen mehr als 1 km entfernt. Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten. Vorhandene Quellen Wasserschutz- und Schongebiete Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und schongebiete vorhanden. Die nächstgelegenen Wasserschutz- und Schongebiete liegen mehr als 1 km entfernt. Auswirkungen auf Wasserschutz- und schongebiete sind nicht zu erwarten. Der Freihaltekorridor liegt laut SAGIS außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Wildbachgefahrenzonen und Retentionsräumen. Laut Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde Hallein für die Gewässer Almbach und Salzach liegt er innerhalb eines HQ 300-Bereichs. Es werden keine Auswirkungen erwartet. Überschwemmungsgebiete, Gefahrenzonen, Retentionsräume Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu erwarten. Schutzgebiete Schutzgebiete kommen im Freihaltekorridor nicht vor. Etwa 1 km östlich des Freihaltekorridors befindet sich das geschützte Naturgebilde "Bruderloch", etwa 2 km östlich der geschützte Landschaftsteil "Adneter Moos". Andere Schutzgebiete sind mehr als 3 km entfernt. Biotope Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine laut SAGIS ausgewiesenen Biotope. Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. Es ist von keinen Auswirkungen auf geschützte bzw. gefährdete Arten auszugehen. geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten Für den Bereich des Freihaltekorridors liegen keine Informationen zu geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor. Aufgrund der bestehenden Bahngleise, der parallel zu den Gleisen verlaufenden Straße und der landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Freihaltekorridors sind keine besonderen Bestände von geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu erwarten. Der Bereich des Freihaltekorridors ist durch die Eisenbahnstrecke und durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Die umliegenden Flächen sind durch Infrastruktur (Eisenbahn, Gewerbebetriebe Hallen, Parkplätze etc., Siedlungsgebiet) geprägt. Die umliegende Bergwelt ist gut einsehbar, zur Salzach bestehen keine Sichtbeziehungen. Durch die Realisierung einer Anschlussbahn parallel zur bestehenden, mehrgleisigen Eisenbahnstrecke erfolgen keine Veränderungen des Landschaftsbilds bzw. werden diese als nicht relevant eingestuft. Erholungsnutzung Innerhalb und im Nahbereich des Freihaltekorridors befinden sich keine Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Es werden keine Auswirkungen auf die Erholungsnutzung erwartet. Siedlung und Wohnen Nordöstlich der bestehenden Bahngleise liegen die zum Freihaltekorridor nächstgelegenen Wohngebäude etwa 60 m entfernt Auf bestehende Wohngebäude und die Siedlungsentwicklung sind keine Auswirkungen zu Pflanzen und Tiere Landschaft Landschaftsbild Mensch 192 Die Erreichbarkeit der Siedlungsbereiche (Hacklhof) auf Umweltbüro GmbH Schutzgut [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen (wenige Gebäude nördlich des Freihaltekorridors; Hacklhof). Die nächstgelegene geschlossene Siedlung liegt etwa 250 m östlich des Freihaltekorridors. Laut REK der Gemeinde ist der Bereich um den Freihaltekorridor als "Gebiet vorwiegend geeignet zum Arbeiten" und "Betriebsstandort Burgfried" ausgewiesen. Eine Siedlungsentwicklung ist für diesen Bereich nicht vorgesehen. erwarten. Bei einer Projektrealisierung wird die Zufahrtsstraße von Süden zu den nördlich des Freihaltekorridors liegenden Gebäuden (Hacklhof) unterbrochen. Die Zufahrt muss von Norden erfolgen. Die Auswirkungen werden als gering eingestuft. der Straße ist zu gewährleisten. Sonstige Nutzungsinteressen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd) LW: Der Freihaltekorridor verläuft zum Großteil über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Bodenbonität ist mit "sehr bedeutend" eingestuft. FW: Innerhalb des Freihaltekorridors befindet sich kein Wald. Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregion 10.2 und in einer Rotwild-Freizone. Nähere Angaben (Wildwechsel etc.) sind nicht verfügbar. Aufgrund der Siedlungsnähe ist das Gebiet jagdwirtschaftlich nicht relevant. LW: Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft werden aufgrund der kleinflächigen Beanspruchung als gering eingestuft. FW: Da im Freihaltekorridor kein Wald vorkommt, kommt es zu keinen Auswirkungen. Jagd: Die Jagdwirtschaft wird als nicht relevant eingestuft. Ruhe Für das Untersuchungsgebiet liegen Daten aus der Umgebungslärmkartierung, sowohl für die Schiene als auch für die Straße vor. Der Freihaltekorridor liegt in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Gleisen, daher ist die Lärmbelastung durch Schienenverkehr hoch (tagsüber: 70 bis >75 dB, nachts: 65 bis >70 dB). Die nächstgelegenen Wohngebäude (etwa 60 m nördlich des Freihaltekorridors) sind tagsüber durch etwa 60-64 dB (Schienenverkehrslärm) belastet. Der Freihaltekorridor und die daran angrenzenden Siedlungs- und Gewerbeflächen sind tagsüber durch Straßenverkehrslärm im Ausmaß von 55-59 dB belastet, nachts liegen die Werte zwischen 45 und 49 dB. Durch den Bahnanschluss der Gewerbezone bzw. der zukünftigen Gewerbezone soll sich die Zu- und Ablieferung von der Straße auf die Schiene verlagern. Durch den Schienenverkehr kommt es zur Lärmerhöhung, durch die Reduktion der LKWs kommt es zur Lärmverminderung. Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, ob sich für die umgebende Wohnbevölkerung tendenziell eine Verbesserung oder Verschlechterung der Lärmsituation einstellen wird. In siedlungsnahen Bereichen ist im Zuge der konkreten Projektplanungen zu prüfen, ob eine zusätzliche Belastung der Wohnbevölkerung gegeben ist. Wenn notwendig, sind Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Kulturgüter. Parallel neben den bestehenden Bahngleisen verläuft eine Straße. Der Straßenabschnitt wird im Falle einer Projektrealisierung unterbrochen. Da die Erreichbarkeit der Siedlungs- und Gewerbegebiete erhalten bleibt (über andere bestehende Wege und Straßen) werden die Auswirkungen als gering eingestuft. Die Erreichbarkeit der Siedlungsund Gewerbegebiete auf der Straße ist zu gewährleisten. Kultur- und Sachgüter Kultur- und Sachgüter 193 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.17.5 Zusammenfassung Abbildung 47: sensible/kritische Umweltthemen Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof Eine Realisierung der Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof steht nicht im Widerspruch zu den örtlichen und überörtlichen Konzepten (Mobilitätskonzept, Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum, Regionalprogramm Tennengau, REK und Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Hallein). Im Zuge der Machbarkeitsstudie im Rahmen des Projektes "AnschlussbahnCoach" wurden im Jahr 2010 drei Varianten für eine Anschlussbahn der Gewerbezone Hallein Bahnhof erstellt. Da zwei der ausgearbeiteten Varianten inzwischen verbaut sind, wurde die dritte, parallel zur bestehenden Bahnstrecke verlaufende Variante ins Sachprogramm übernommen. Bei einer Nullvariante bleibt die bestehende und die in Zukunft entstehende Gewerbezone ohne Bahnanschluss. Die Verordnung der Freihalteflächen im Sachprogramm bewirkt eine Sicherstellung der Flächen für das gegenständliche Projekt. Bei Realisierung der Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof ergeben sich maximal geringe Auswirkungen auf die geprüften Schutzgüter. Geringe Auswirkungen sind für Bodentypen, Siedlung und Wohnen (aufgrund der Unterbrechung der Gemeindestraße), Landwirtschaft und Sachgüter zu erwarten. Tendenziell positive Auswirkungen sind für das Schutzgut Luft zu erwarten, da davon ausgegangen wird, dass sich der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird. 194 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.18 Anschlussbahn Hallein - Leube 7.18.1 Lage der Trassenkorridore und Untersuchungsraum Für die Anschlussbahn Hallein - Leube werden zwei Freihaltekorridore geprüft, da zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine endgültige Entscheidung für eine der beiden Trassen getroffen wurde. Die beiden Freihaltekorridore (Varianten Nord und Süd) befinden sich im Gemeindegebiet von Hallein südlich von Taxach und nördlich der Rehhofsiedlung. Der Betriebsstandort Taxach Nord (rund um das Zementwerk Leube) soll an die geplante Regionalstadtbahn Salzburg Süd - Hallein angeschlossen werden. Als Untersuchungsraum werden die Freihaltekorridore - Variante Nord etwa 1.600 m und Variante Süd etwa 2.300 m lang - (15 m beiderseits der Trassenachse) und deren umgebende Flächen definiert. Abbildung 48: Lage der Freihaltekorridore - links: Kartenhintergrund ÖK, rechts: Kartenhintergrund Orthofoto - rot: Variante Nord, blau: Variante Süd, schwarz: Freihaltekorridore der geplanten Regionalstadtbahn Salzburg Süd - Hallein 7.18.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen Mobilitätskonzept Im Salzburger Landesmobilitätskonzept 2006-2015 wird unter dem Kapitel 7 "Aktionen (Maßnahmenprogramm)" als eine wichtige Maßnahme die Förderung von Anschlussbahnen und Terminals genannt: "Im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen Schiene und Straße, zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der forcierte Ausbau von Anschlussbahnen eine besondere verkehrspolitische Bedeutung." Zur Beratung von Gemeinden und Betrieben wurde dazu der Salzburger AnschussbahnCoach eingerichtet. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Mobilitätskonzept Das vorliegende Projekt unterstützt die Forderung des Mobilitätskonzepts nach einem Ausbau von Anschlussbahnen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Regionalprogramm Tennengau Im Kapitel zu den Empfehlungen zum motorisierten Individualverkehr und Wirtschaftsverkehr des Regionalprogramms Tennengau wird festgehalten, dass "der Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz gefördert werden..." soll. 195 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Im Kapitel zu den Empfehlungen zum öffentlichen Personennahverkehr wird unter Anderem festgehalten, dass "für eine langfristige Verlängerung der Salzburger Lokalbahn von Salzburg Bahnhof Zentrum Alpenstraße über Anif, Neuanif in Richtung Berchtesgaden und Niederalm in Richtung Hallein ein Freihaltekorridor freigehalten werden soll...". Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Regionalprogramm Der Freihaltekorridor für die Regionalstadtbahn von Salzburg Süd (Alpenstraße) bis zum Bahnhof Hallein wird freigehalten und ist Bestandteil des Sachprogramms Raumplanung und Verkehr und wird im vorliegenden Umweltbericht (siehe Kap. 7.2) geprüft. Die Anschlussbahn Leube/St. Leonhard soll an diese Regionalstadtbahn anschließen. Die Freihaltekorridore stehen somit im Einklang zum Regionalprogramm. Durch die Freihaltekorridore für die Anschlussbahn wird der Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz ermöglicht. Räumliches Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Hallein Im Plan "Verkehrsleitbild" des REK der Stadtgemeinde Hallein aus dem Jahr 2006 werden 2 Trassenvarianten für eine Anschlussbahn Leube festgelegt. Im Textteil (Kap. Ausbau des Eisenbahnnetzes) werden als Ziele bzw. Maßnahmen folgende für das Vorhaben relevante Aussagen getroffen: „Die Stadtgemeinde Hallein bekennt sich… zum übergeordneten Planungsziel der Freihaltung eines Korridors Hallein – Salzburg – Oberndorf. Dieser Korridor ist im Bereich des bestehenden Industriegeleises (Sollvei Hallwig) vom Bahnhof bis Neualm gegeben." Weiters wird festgehalten, dass eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ein Ziel ist. "Aus diesem Grund sollen Gleisanschlüsse für Gebiete für betriebliche Nutzung im Bereich von Bahntrassen geprüft werden. Sollte im Zug der Errichtung der Lokalbahn die Möglichkeit des Anschlusses von weiteren Betriebsflächen (z.B. Taxach Nord) bestehen, sind diese ebenfalls zu prüfen." Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK Die Freihaltekorridore für die Anschlussbahn stehen nicht im Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept. Die 2 Trassenvarianten des REK decken sich bis auf wenige Meter mit den im Sachprogramm enthaltenen und in vorliegendem Umweltbericht geprüften Freihaltekorridoren. Die beiden Varianten stellen zwei Möglichkeiten zum Anschluss des Betriebsstandorts Taxach Nord im Zuge der Errichtung der Regionalstadtbahn dar. Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Hallein Die durch den Freihaltekorridor Variante Nord betroffenen Grundstücke sind als "Betriebsgebiete Industriegebiete", "Verkehrsflächen - Wichtige Verkehrsflächen der Gemeinde", "Verkehrsflächen Bundes und Landesstraßen", "Wohngebiete - Erweiterte Wohngebiete", "Grünland - Gebiete für Sportanlagen, Spielplätze, Freibäder" sowie als "Grünland - Ländliche Gebiete" gewidmet. Die betroffenen Grundstücke der Variante Süd sind als "Betriebsgebiete - Industriegebiete", "Verkehrsflächen - Bundes und Landesstraßen", "Betriebsgebiete - Gewerbegebiete", "Wohngebiete Erweiterte Wohngebiete", "Verkehrsflächen - Wichtige Verkehrsflächen der Gemeinde" sowie als "Grünland - Ländliche Gebiete" gewidmet. Für das betroffene Wohngebietsgrundstück ist im Flächenwidmungsplän der Zusatz "Aufschließungsgebiete Verkehr, Natur" angemerkt. 196 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan Variante Nord: Der Freihaltekorridor verläuft teilweise über eine als Wohngebiet gewidmete, jedoch nicht bebaute Fläche. An einer anderen Stelle wird auf einer Länge von etwa 150 m randlich ebenfalls eine als Wohngebiet gewidmete Fläche berührt. Randlich ist auch eine als Sportanlage gewidmete Fläche. In diesen Bereichen kann ein Konfliktpotenzial hinsichtlich Widmung nicht ausgeschlossen werden. Variante Süd: im östlichen Teil des Freihaltekorridors wird eine als Wohngebiet gewidmete, jedoch nicht bebaute Fläche gequert. Der im Flächenwidmungsplan ergänzte Zusatz "Aufschließungsgebiete Verkehr, Natur" lässt auf wenig Konfliktpotenzial schließen. 197 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.18.3 Alternative Planungsmöglichkeiten Alternativenprüfung Zur Anschlussbahn Hallein - Leube wurden laut Auskunft des Referats 10/05 Raumplanung fünf Varianten erstellt und diskutiert. 1 2 3 4 5 Abbildung 49: Varianten zur Trassenführung der Anschlussbahn Hallein - Leube. Die Trasse der geplanten Regionalstadtbahn ist schwarz eingezeichnet, jedoch mit einer Variante, die seitdem im Bereich Rif adaptiert wurde. (Quelle: Referat 10/05, Amt der Salzburger Landesregierung) Ins Sachprogramm wurden jene Varianten übernommen (Nr. 1 und 2), die an die Regionalstadtbahn anschließen und möglichst kurz sind. Nullvariante Ziel des geplanten Projektes ist der Anschluss des Betriebsstandorts Taxach Nord an die Bahn. Bei einer Nullvariante (keine Flächenfreihaltung) ist nicht gewährleistet, dass die Flächen zum Zeitpunkt der Projektrealisierung noch zur Verfügung stehen. Außerdem sind im REK der Stadtgemeinde Hallein die beiden Trassenvarianten bereits planlich dargestellt, im Textteil wird festgehalten, dass bei der Realisierung der Regionalstadtbahn die Möglichkeit einer Anbindung von Gewerbegebieten geprüft werden soll. Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die bestehende Situation erhalten, die Güter werden überwiegend auf der Straße transportiert. 198 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.18.4 Umweltfolgenabschätzung Variante Nord Tabelle 27: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der Auswirkungen, Anschlussbahn Hallein - Leube, Variante Nord Schutzgut Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen Boden Bodentypen Altlasten Laut SAGIS und Ebod befindet sich der gesamte Freihaltekorridor auf Lockersedimentbraunerde. Die Flächenbeanspruchung beträgt 4,5 ha Lockersedimentbraunerde. Die Auswirkungen werden als "gering" eingestuft. Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich laut SAGIS keine Altlasten, Verdachts- oder Prüfflächen. Die nächstgelegenen Altablagerungen "Fa. Gartenauer" und "Fa Benckiser Austria" liegen etwa 230 m westlich bzw. 230 m nördlich des Freihaltekorridors, die nächstgelegene Verdachtfläche für einen Altstandort und gleichzeitig Prüffläche "Leichtmetallpulver Marx" etwa 190 m nördlich. Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Zum Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen zur Luftbelastung vor. In der "Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000" wird das Gebiet nicht gelistet (d.h. keine wiederholte Überschreitung der Werte nach IG-Luft auf längere Zeit). Die Gemeinde Hallein ist Teil des "Sanierungsgebietes für Stickstoffdioxid und Feinstaub" [6]. In [6] werden unter Anderem Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Betriebe vorgeschrieben und beurteilt. Anschlussbahnen für Gewerbebetriebe sind bei den Güterverkehrsprojekten als auch bei den Maßnahmen bei Betrieben (Förderung von Anschlussbahnen) vertreten. Klima: keine Auswirkungen. Luft: Durch die Verlagerung des Gütertransportes von der Straße auf die Schiene werden die Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt. Innerhalb des Freihltekorridors befinden sich keine Fließ- und Stillgewässer. Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. Laut Auskunft der Abteilung Wasserwirtschaft (DI Wiesenegger vom 24.04.2015) stellt die Trasse eine potenzielle Barriere für den Grund- und Oberflächenwasserstrom in einem problematischen Bereich (Rif-Reichenbach und Rehhof) dar. Klima und Luft Klima und Luft Wasser Vorhandene Wasserflächen 199 Im Zuge der weiteren Projektplanung ist die potenzielle Barrierewirkung für den Grundund Oberflächenwasserstrom zu beachten und zu prüfen. Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Schutzgut Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten. Vorhandene Quellen Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen vorhanden. Die nächstgelegene Quelle (Bergwasser aus Untertagebau - Nutzwasser Leube - Zementwerk Leube) liegt etwa 200 m westlich des Freihaltekorridors. Auswirkungen auf Wasserschutz- und schongebiete sind nicht zu erwarten. Wasserschutz- und Schongebiete Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und schongebiete vorhanden. Das nächstgelegene Wasserschongebiet "Schongebiet Grödig (WVA Stadt Salzburg)" liegt etwa 170 m nördlich des Freihaltekorridors, das nächstgelegene Wasserschutzgebiet "GD Anif, TWA - Brunnen Niederalm - Schutzzone III"" etwa 220 m nördlich. Überschwemmungsgebiete, Gefahrenzonen, Retentionsräume Der Freihaltekorridor liegt laut SAGIS außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Wildbachgefahrenzonen und Retentionsräumen. Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. Schutzgebiete kommen im Freihaltekorridor nicht vor. Das nächstgelegene Schutzgebiet "Geschützter Landschaftsteil Rifer Schloß Allee" liegt etwa 80 m südlich des Freihaltekorridors, das Landschaftsschutzgebiet "Salzburg Süd" befindet sich etwa 200 m nördlich des Freihaltekorridors. Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu erwarten. Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine laut SAGIS ausgewiesenen Biotope. Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. Für den Bereich des Freihaltekorridors liegen keine Informationen zu geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor. Nach derzeitigem Wissensstand ist von keinen Auswirkungen auf geschützte bzw. gefährdete Arten auszugehen. Der Bereich nördlich des Freihaltekorridors ist durch Siedlungsgebiete (Taxach) und landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt. Der Betriebsstandort Taxach Nord wird durch Bewaldung von den Siedlungsgebieten abgeschirmt. Die Materialgewinnungsstätte (Schiefer) befindet sich im Wald und ist vom Freihaltekorridor und den umgebenden Siedlungsbereichen ebenfalls nicht einsehbar. Südlich des Freihaltekorridors prägen die Außenanlagen des Landessportzentrums Rif die Landschaft (Golfplatz, Fußball- und Tennisplätze). Das Gelände ist eben, westlich des Freihaltekorridors steigt das dort bewaldete Gelände bis zum Salzburger Hochthron relativ stark an. Durch eine Realisierung der Anschlussbahn Variante Nord wird der Bereich zwischen Taxach und Rif zerschnitten. Von den Siedlungsbereichen ist die Trasse einsehbar. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden als "gering" eingestuft. Südlich des Freihaltekorridors erstreckt sich das Landessportzentrum Die Auswirkungen auf die Erholungsnutzung werden Maßnahmen Pflanzen und Tiere Schutzgebiete Biotope geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten Landschaft Landschaftsbild Mensch Erholungsnutzung 200 Im Zuge der Projektrealisierung sind Gestaltungsmaßnahmen zur Einbindung in die Landschaft vorzunehmen. Umweltbüro GmbH Schutzgut [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen Rif mit einem Golfplatz, Fußball- und Tennisplätzen sowie einer Laufbahn. Der Freihaltekorridor verläuft direkt nördlich der Fußballplätze. Ein kleiner Teil des Gehölzstreifens entlang der Fußballplätze (und somit ein Teil der Widmung für Sportanlagen) geht vermutlich verloren. Östlich entlang der B159 verläuft ein Radweg, welcher vom Freihaltekorridor gequert wird. aufgrund der Querung eines Radwegs und der unmittelbaren Streckenführung entlang der Fußballplätze des Landessportzentrums Rif als "gering" eingestuft. Siedlung und Wohnen Das Wohngebiet von Taxach (Wohnanlage Königseeache) befindet sich direkt nördlich an den Freihaltekorridor angrenzend. Teilweise werden nicht bebaute, jedoch als Wohngebiet gewidmete Flächen berührt. Laut REK sind im Bereich des Freihaltekorridors keine Siedlungserweiterungen vorgesehen. Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Wohnsiedlungen in Taxach und der teilweisen Beanspruchung von als Wohngebiet gewidmeten Flächen werden die Auswirkungen als "gegeben" eingestuft. Sonstige Nutzungsinteressen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd) LW: Der Freihaltekorridor verläuft überwiegend über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Bodenbonität ist zwischen mäßig und durchschnittlich eingestuft. FW: Im nördlichsten Teil des Freihaltekorridors südlich des Betriebsstandortes Taxach Nord wird eine Waldfläche gequert. Laut WEP ist die Leitfunktion des Waldes in diesem Bereich die Wohlfahrtsfunktion (Wertziffer 132). Ein kleiner Teilbereich, welcher den Freihaltekorridor randlich berührt ist als Schutzwald mit der Wertziffer 320 ausgewiesen. Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregion 5.4 und in einer Rotwild-Freizone. Nähere Angaben (Wildwechsel etc.) sind nicht verfügbar. LW: Die Beanspruchung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit mäßiger bis durchschnittlicher Bodenbonität wird mit "gering" eingestuft. FW: Die Beanspruchung des Waldes mit Wohlfahrtsfunktion wird mit "gering" eingestuft. Jagd: Es ist von keinen Auswirkungen auf die Jagd auszugehen. Bei der weiteren Projektplanung sollte dem Schutzwald, der durch den Freihaltekorridor lediglich geringfügig betroffen ist, ausgewichen werden. Für den Bereich des Freihaltekorridors liegt keine Umgebungslärmkartierung vor. Durch den Verlauf der Trasse teilweise im Nahbereich von Wohnsiedlungen, sind Belastungen durch den Güterverkehr wahrscheinlich. Durch die Verlegung des Gütertransportes von der Straße auf die Schiene, ist davon auszugehen, das sich der LKW-Verkehr verringert. Die Auswirkungen können derzeit nicht eingestuft werden, da keine Angaben zur Fahrfrequenz und keine Informationen zur erwarteten Reduktion der LKW-Fahrten auf den Straßen vorliegen. In siedlungsnahen Bereichen ist im Zuge der konkreten Projektplanung zu prüfen, ob eine Belastung der Wohnbevölkerung gegeben ist. Wenn notwendig, sind Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Kulturgüter. Drei Straßen werden gequert. Auswirkungen auf Kulturgüter sind auszuschließen. Auf Sachgüter werden ebenfalls keine Auswirkungen erwartet. Ruhe Kultur- und Sachgüter Kultur- und Sachgüter 201 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Variante Süd Tabelle 28: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der Auswirkungen, Anschlussbahn Hallein - Leube, Variante Süd Schutzgut Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen Boden Bodentypen Altlasten Laut SAGIS und Ebod liegt der Freihaltekorridor in Bereichen mit Lockersedimentbraunerde, Typischem oder Extremen Gley, Braunem Auboden und Pararendsina. Durch den Freihaltekorridor werden etwa 6,8 ha beansprucht, davon ca. 2,6 ha Brauner Auboden, 2,3 ha Gley, 1,5 ha Braunerde und 0,1 ha Pararendsina. Aufgrund des Verlustes von sensiblen Gley- und Auböden werden die Auswirkungen als gegeben eingestuft. Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich laut SAGIS keine Altlasten, Verdachts- oder Prüfflächen. Die nächstgelegenen Altablagerungen "Fa. Gartenauer" und "Salzburger Velourfabrik" liegen etwa 230 m westlich bzw. 100 m nördlich des Freihaltekorridors. Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Zum Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen zur Luftbelastung vor. In der "Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000" wird das Gebiet nicht gelistet (d.h. keine wiederholte Überschreitung der Werte nach IG-Luft auf längere Zeit). Die Gemeinde Hallein ist Teil des "Sanierungsgebietes für Stickstoffdioxid und Feinstaub" [6]. In [6] werden unter Anderem Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Betriebe vorgeschrieben und beurteilt. Anschlussbahnen für Gewerbebetriebe sind bei den Güterverkehrsprojekten als auch bei den Maßnahmen bei Betrieben (Förderung von Anschlussbahnen) vertreten. Klima: keine Auswirkungen. Luft: Durch die Verlagerung des Gütertransportes von der Straße auf die Schiene werden die Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt. Der Freihaltekorridor quert den Steingrabenbach, den ReischenbachZubringer sowie den Reischenbach. Da die Bäche 4 Mal gequert werden, ist von gegebenen Auswirkungen auszugehen. Laut Auskunft der Abteilung Wasserwirtschaft (DI Wiesenegger vom 24.04.2014) stellt die Trasse eine potenzielle Barriere für den Grund- und Oberflächenwasserstrom in einem problematischen Bereich (Rif-Reichenbach und Rehhof) dar. Klima und Luft Klima und Luft Wasser Vorhandene Wasserflächen 202 Bei der Realisierung des Projektes sind entsprechende Schutzmaßnahmen (Bachquerung) vorzusehen. Die potenzielle Barrierewirkung für den Grund- und Oberflächenwasserstrom ist zu beachten und zu prüfen. Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen vorhanden. Die nächstgelegene Quelle (Bergwasser aus Untertagebau - Nutzwasser Leube - Zementwerk Leube) liegt etwa 200 m westlich des Freihaltekorridors. Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten. Vorhandene Quellen Auswirkungen auf Wasserschutz- und schongebiete sind nicht zu erwarten. Wasserschutz- und Schongebiete Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und schongebiete vorhanden. Das nächstgelegene Wasserschongebiet "Schongebiet Brunnen Rehhof der WVA Hallein" liegt etwa 220 m südlich des Freihaltekorridors, das nächstgelegene Wasserschutzgebiet "GD Hallein, TWA - Rehhofbrunnen - Schutzgebietszonen III, IV und V"" etwa 380 m südlich. Der Freihaltekorridor liegt laut SAGIS außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Wildbachgefahrenzonen und Retentionsräumen. Für die Bäche, die vom Freihaltekorridor gequert werden, liegen im SAGIS keine Ausweisungen zu Gefahrenzonen vor. Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. Überschwemmungsgebiete, Gefahrenzonen, Retentionsräume Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu erwarten. Schutzgebiete Schutzgebiete kommen im Freihaltekorridor nicht vor. Das nächstgelegene Schutzgebiet "Geschützter Landschaftsteil Schilfwiese bei Hallein/Taxach" befindet sich etwa 100 m vom Freihaltekorridor entfernt. Der Geschützte Landschaftsteil "Rifer Schloß Allee" befindet sich etwa 160 m nördlich, das Landschaftsschutzgebiet "Urstein" etwa 360 m südöstlich und das Landschaftsschutzgebiet "Salzburg Süd" etwa 200 m nördlich des Freihaltekorridors. Biotope Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich laut SAGIS folgende Biotope: Feuchte Mähwiese 400 m W Hohlwegwirt Feldgehölz 350 m südlich Hohlwegwirt Entwässerungsgraben zwischen Au und Hohlwegwirt Bach von Rehhofstraße bis Schloss Rif Schlossallee N der Rehhofsiedlung Der bewaldete Hang westlich des Freihaltekorridors ist als regionaler Grünkorridor ausgewiesen. Die westlichsten Abschnitte des Freihaltekorridors liegen innerhalb dieses Grünkorridors. Die Auswirkungen werden aufgrund der Beanspruchung einer feuchten Mähwiese als "gegeben" eingestuft. Der ausgewiesene Grünkorridor wird durch den Freihaltekorridor etwas schmäler. geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten Für den Bereich des Freihaltekorridors liegen keine Informationen zu geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor. Die feuchte Mähwiese ist ein potenzieller Raum für geschützte oder gefährdete Arten. Die Auswirkungen werden analog zu den Biotopen mit gegeben eingestuft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass geschützte bzw. gefährdete Arten vorkommen. Der Freihaltekorridor verläuft zum Großteil über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Durch eine Realisierung der Anschlussbahn Variante Süd werden "geringe" Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere Im Zuge der konkreten Projektplanung sind Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Biotope vorzusehen. Landschaft Landschaftsbild 203 Im Zuge der Projektrealisierung sind Gestaltungsmaßnahmen zur Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Er befindet auf ebenem Gelände, auf einer Länge von ca. 1 km verläuft er in Nord-Süd-Richtung auf landwirtschaftlichen Flächen entlang des Fußes des sich nach Westen erhebenden Hanges. Danach schwenkt der Freihaltekorridor Richtung Osten, wo die Landschaft nördlich des Korridors durch den Betriebsstandort EMCO und ein Umspannwerk geprägt wird. Im weiteren Verlauf des Freihaltekorridors befindet sich nördlich die Vogelsangsiedlung. das Landschaftsbild erwartet. Erholungsnutzung Östlich entlang der B159 verläuft ein Radweg, welcher vom Freihaltekorridor gequert wird. Das Schloss Rif befindet sich etwa 300 m nördlich des Freihaltekorridors. Südöstlich des Betriebsstandorts EMCO befinden sich einige Schrebergärten, die teilweise innerhalb des Freihaltekorridors liegen. Da ein Radweg gequert wird, werden die Auswirkungen als "gering" eingestuft. Auswirkungen auf die Schrebergärten werden beim Schutzgut "Siedlung und Wohnen" beurteilt. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Vogelsangsiedlung und der Betroffenheit von Schrebergärten werden die Auswirkungen als "gegeben" eingestuft. Siedlung und Wohnen Die Vogelsangsiedlung befindet sich direkt nördlich an den Freihaltekorridor angrenzend. Ein als Wohngebiet gewidmetes Grundstück wird vom Freihaltekorridor überquert (ist in diesem Bereich nicht bebaut). Im Flächenwidmungsplän ist für das betroffene Grundstück der Zusatz "Aufschließungsgebiete Verkehr, Natur" angemerkt. Südöstlich des Betriebsstandorts EMCO befinden sich einige Schrebergärten (ohne Widmung), die teilweise innerhalb des Freihaltekorridors liegen. Laut REK sind im Bereich des Freihaltekorridors keine Siedlungserweiterungen vorgesehen. Sonstige Nutzungsinteressen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd) LW: Der Freihaltekorridor verläuft überwiegend über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Bodenbonität ist zwischen gering und sehr bedeutend eingestuft. FW: Im nördlichsten Teil des Freihaltekorridors südlich des Betriebsstandortes Taxach Nord wird eine Waldfläche gequert. Laut WEP ist die Leitfunktion des Waldes in diesem Bereich die Wohlfahrtsfunktion (Wertziffer 132). Im Bereich gegenüber des Umspannwerkes wird ebenfalls ein kleiner Wald mit der Wohlfahrtsfunktion (Wertziffer 132) gequert. Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregion 5.4 und in einer Rotwild-Freizone. Nähere Angaben sind nicht verfügbar. LW: Die Beanspruchung von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird als "gegeben" eingestuft. FW: Aufgrund der kleinflächigen Beanspruchung von Waldflächen werden die Auswirkungen als "gering" eingestuft. Jagd: Es wird von keinen Auswirkungen ausgegangen. Aufgrund der Beanspruchung von landwirtschaftlichen Flächen werden die Auswirkungen auf die Nutzungsinteressen insgesamt als "gegeben" eingestuft. Für den Bereich des Freihaltekorridors liegt keine Umgebungslärmkartierung vor. Durch den Verlauf der Trasse teilweise im Nahbereich von Wohnsiedlungen, sind Belastungen durch den Güterverkehr wahrscheinlich. Durch die Verlegung des Gütertransportes von der Straße auf die Schiene, ist davon auszugehen, das sich der LKW-Verkehr verringert. Die Auswirkungen können derzeit nicht eingestuft werden, da keine Angaben zur Fahrfrequenz und keine Informationen zur erwarteten Reduktion der LKW-Fahrten auf den Straßen vorliegen. Einbindung in die Landschaft vorzunehmen. Mensch Ruhe 204 Bezüglich der Schrebergärten sind Maßnahmen zu treffen. In siedlungsnahen Bereichen ist im Zuge der konkreten Projektplanung zu prüfen, ob eine Belastung der Wohnbevölkerung gegeben ist. Wenn notwendig, sind Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Kultur- und Sachgüter Kultur- und Sachgüter Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Kulturgüter. Der Freihaltekorridor quert vier Stromleitungen (wobei sich 2 Strommasten innerhalb des Freihaltekorridors befindet) und einige Straßen. Südöstlich des Betriebsstandorts EMCO (Salzburger Velourfabrik) verläuft der Freihaltekorridor über eine Schrebergartensiedlung. 205 Auswirkungen auf Kulturgüter sind auszuschließen. Da zwei Strommasten innerhalb des Freihaltekorridors liegen, werden die Auswirkungen als "gering" eingestuft. Auswirkungen auf die Schrebergärten werden beim Schutzgut "Siedlung und Wohnen" beurteilt. In der weiteren Projektplanung ist hinsichtlich der beiden Strommasten zu klären, ob diese am derzeitigen Standort erhalten bleiben können. Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.18.5 Zusammenfassung Abbildung 50: sensible/kritische Umweltthemen Anschlussbahn Hallein - Leube, Varianten Nord und Süd Eine Realisierung der Anschlussbahn Hallein - Leube steht nicht im Widerspruch zu den örtlichen und überörtlichen Konzepten (Mobilitätskonzept, Regionalprogramm Tennengau, REK und Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Hallein). Im REK der Stadtgemeinde Hallein sind 2 Trassenvarianten für die Anschlussbahn räumlich festgelegt, die sich (bis auf wenige Meter) mit den im Sachprogramm enthaltenen Varianten decken. Hinsichtlich des Flächenwidmungsplans ist anzumerken, dass kleinräumig als Wohngebiet gewidmete Flächen vom Freihaltekorridor betroffen sind. Im Zuge der Projektsentwicklung wurden fünf Varianten für eine Anschlussbahn entwickelt, ins Sachprogramm wurden jene übernommen, die an die geplante Regionalstadtbahn anschließen und möglichst kurz sind. Bei einer Nullvariante bleiben die Gewerbezonen ohne Bahnanschluss. Die Verordnung der Freihalteflächen im Sachprogramm bewirkt eine Sicherstellung der Flächen für das gegenständliche Projekt. Bei Realisierung der Variante Nord sind Auswirkungen auf Siedlung und Wohnen gegeben. Geringe Auswirkungen sind für die Schutzgüter Bodentypen, Landschaftsbild, Freizeit- und Erholungsnutzung (ein Radweg wird gequert, Nähe zum Landessportzentrum Rif), Landwirtschaft und Forstwirtschaft zu erwarten. Für das Schutzgut Luft sind tendenziell positive Auswirkungen zu erwarten, da davon ausgegangen wird, dass sich der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird. Bei Realisierung der Variante Süd sind Auswirkungen auf Bodentypen, Wasserflächen (4 Mal werden Bäche gequert), Biotope und gefährdete bzw. geschützte Arten, Siedlung und Wohnen sowie Landwirtschaft gegeben. Geringe Auswirkungen sind für die Schutzgüter Landschaftsbild, Freizeit- und Erholungsnutzung und Sachgüter (2 Strommasten befinden sich im Freihaltekorridor) zu erwarten. Für das Schutzgut Luft sind tendenziell positive Auswirkungen zu erwarten, da davon ausgegangen wird, dass sich der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird. 206 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.19 Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt Ennsbogen 7.19.1 Lage des Trassenkorridors und Untersuchungsraum Der Freihaltekorridor liegt in den Gemeinden Altenmarkt im Pongau und Flachau, nordwestlich des Ortgebiets von Altenmarkt. Er bindet das bestehende Gewerbegebiet an die Bahntrasse Bischofshofen Liezen an. Als Untersuchungsraum wird der etwa 1360 m lange Freihaltekorridor (15 m beiderseits der Trassenachse) und dessen umgebende Flächen definiert. Abbildung 51: Lage des Freihaltekorridors - links: Kartenhintergrund ÖK, rechts: Kartenhintergrund Orthofoto 7.19.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen Mobilitätskonzept Im Salzburger Landesmobilitätskonzept 2006-2015 wird unter dem Kapitel 7 "Aktionen (Maßnahmenprogramm)" als eine wichtige Maßnahme die Förderung von Anschlussbahnen und Terminals genannt: "Im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen Schiene und Straße, zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der forcierte Ausbau von Anschlussbahnen eine besondere verkehrspolitische Bedeutung." Zur Beratung von Gemeinden und Betrieben wurde dazu der Salzburger AnschussbahnCoach eingerichtet. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Mobilitätskonzept Das vorliegende Projekt unterstützt die Forderung des Mobilitätskonzepts nach einem Ausbau von Anschlussbahnen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Überörtliche Raumplanunungskonzepte In den Entwicklungsprogrammen der überörtlichen Raumplanung liegen keine Aussagen zum Projekt vor. Sie stehen jedenfalls nicht im Widerspruch zur geplanten Anschlussbahn. 207 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau Räumliches Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau (1. TA 2013) In der Plandarstellung „Leitbild Siedlung, Freiraum, Verkehr, Infrastruktur“ ist für den gegenständlichen Bereich eine „Erweiterung Gewerbe und Handel“ sowie im Nordteil eine „mittel- und langfristige Erweiterung Gewerbe“ ausgewiesen. Ebenso wird die Möglichkeit für eine Schienenanbindung dargestellt, die dem Verlauf des vorliegenden Korridors entspricht. Im Textteil des REK (Ziele und Maßnahmen) wird unter dem Kapitel "Allgemeine Entwicklungsziele/Stellung in der Region" die "Entwicklung des überregionalen Gewerbestandortes Ennsbogen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes [...]" festgehalten. Der Ausbau des Gewerbestandortes mit überregioneler Bedeutung wird als Ziel festgelegt und als Maßnahme die „Schaffung einer direkten Anbindung des Gewerbestandortes Ennsbogen an das hochrangige Verkehrsnetz“ genannt. Eine Flächenfreihaltung für einen möglichen Bahnanschluss im Rahmen der Flächenwidmung bzw. Bebauungsplanung“ wird dabei vorgesehen. Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn Ennsbogen steht im Einklang mit den Zielen und Maßnahmen des Räumlichen Entwicklungskonzepts und erfüllt die Forderung nach eine möglichen Bahnanschluss. Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau Die vom Freihaltekorridor betroffenen Grundstücke sind überwiegend als "Grünland - Ländliche Gebiete", weiters als "Verkehrsflächen - Eisenbahnen und deren Betriebsanlagen" (bestehende ÖBB-Verbindung Bischofshofen-Liezen) und als "Verkehrsflächen - Bundes- und Landesstraße" gewidmet. Weiters quert der Freihaltekorridor zwei Mal in kurzen Abschnitten die Widmung "Grünland - Größere Gewässer" und "Verkehrsfläche - Wichtige Verkehrsfläche der Gemeinde". Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan Der Flächenwidmungsplan stellt keine Nutzungseinschränkung dar. Nachdem der Korridor Verkehrswege und Gewässer kreuzt, sind geeeignete Querungsmöglichkeiten vorzusehen. Nach Verordnung des Sachprogramms ist der Freihaltekorridor als solcher im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen. Gemeinde Flachau Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Flachau (3. TA 2009) In der Plandarstellung „Leitbild - Siedlung, Freiraum, Verkehr, Infrastruktur“ ist für den gegenständlichen Bereich eine „Erweiterung Gewerbe und Handel“ festgelegt, die Gewerbezone Reitdorf wird dabei als "Vitales Gewerbegebiet in konfliktarmer Lage“ charakterisiert. Als Ziel werden weitere Betriebsansiedlungen und eine Erweiterung des Gewerbegebiets östlich der A10 Richtung Ennsbogen festgelegt. Als Maßnahmen werden keine weiteren Wohn-Baulandausweisungen im Nahbereich des Gewerbegebiets, die Ausweisung einer Pufferzone gegenüber Wohnobjeten und der Schutz der Enns als geschützter Lebensraum festgehalten. 208 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn Ennsbogen steht im Einklang mit den Zielen und Maßnahmen des Räumlichen Entwicklungskonzepts. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flachau Ein kurzer Abschnitt des Korridors (rund 240 m) liegt auf dem Gemeindegebiet von Flachau. Die betroffenen Grundstücke weisen überwiegend die Widmung "Grünland - Ländliche Gebiete" auf. Weiters liegen innerhalb des Korridors kleinflächig die Widmungen "Bauland - Gewerbegebiete", "Sonstige Baulandwidmungen - Sonderfläche" und " Verkehrsfläche - Wichtige Verkehrsfläche der Gemeinde". Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan Der Flächenwidmungsplan stellt keine Nutzungseinschränkung dar. Nach Verordnung des Sachprogramms ist der Freihaltekorridor als solcher im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen. 7.19.3 Alternative Planungsmöglichkeiten Alternativenprüfung Für das Projekt liegen laut Rücksprache mit dem Referat 10/05 Raumplanung keine Alternativenprüfungen vor. Die Alternative besteht in der Nullvariante. Nullvariante Mit dem geplanten Projekt sollen die Gewerbegebiete von Altenmarkt und Flachau - sowohl Bestand wie auch geplant Erweiterungen - an die Bahn angeschlossen werden. Bei einer Nullvariante (keine Flächenfreihaltung) ist nicht gewährleistet, dass die Flächen zum Zeitpunkt der Projektrealisierung noch zur Verfügung stehen. Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die bestehende Situation erhalten, die Güter werden überwiegend auf der Straße transportiert. 209 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.19.4 Umweltfolgenabschätzung Tabelle 29: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der Auswirkungen, Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt - Ennsbogen Schutzgut Bestand Auswirkung Auswirkung - Erläuterung Maßnahmen Boden Der Korridor verläuft lt. SAGIS auf folgenden Bodentypen: Felsbraunerde Lockersedimentbraunerde Planieboden Grauer Auboden Typischer oder extremer Gley Die Fläche des Freihaltekorridors beträgt gut 4 ha, davon sind: 44% Grauer Auboden (1,7 ha) 25% Lockersedimentbraunerde (0,97 ha) 16% Feldsbraunerde (0,66 ha) 11% Planieboden (0,45 ha) 4% Typischer Gley (0,18). Die Flächenbeanspruchung von Auböden und Gleyböden ist als sensibel einzustufen, Auswirkungen sind daher gegeben. Festzuhalten ist dabei aber, dass der Korridor zum überwiegenden Teil im bereits gewidmeten Gewerbegebiet verläuft bzw. innerhalb der mittel- bis langfristigen Erweiterung des Gewerbegebiets Ennsbogen (REK Altenmarkt) liegt. Innerhalb des Korridors kommen keine Altlasten vor. Die nächstglegene Altlasten-Prüffläche liegt auf dem Betriebsgelände der Fa. Steffner, ca. 100 m westlich des Korrdiors. Auf dem Gelände der Firma Atomic befindet sich eine Altablagerung, die rund 170 m östlich des Freihaltekorridors liegt. Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Zum Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen zu Luftbelastungen vor. Das Projektgebiet ist in der "Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000“ nicht gelistet (d.h. keine wiederholte Überschreitung der Werte nach IG-Luft auf längere Zeit). Klima: keine Auswirkungen. Luft: Durch die Verlagerung des Gütertransportes von der Straße auf die Schiene werden die Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt. Der Freihaltekorrdior quert den Ebenbach, die Enns und den Mühlbach. Durch die Querung der Enns und der beiden Bäche kann es zu Umweltauswirkungen kommen. Für die Bachquerungen sind jeweils Brückenbauwerke zu errichten. Die Auswirkungen werden mit gering beurteilt. Bodentypen Altlasten Klima und Luft Klima und Luft Wasser Vorhandene Wasserflächen 210 Bei Realisierung des Projekts sind entsprechende Schutzmaßnahmen (Bachquerung) vorzusehen. Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen vorhanden. Die nächstgelegenen Quellen liegen rund 340 m östlich des Korridors. Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten. Vorhandene Quellen Auswirkungen auf bestehende Wasserschutz- und schongebiete sind nicht zu erwarten. Wasserschutz- und Schongebiete Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und schongebiete vorhanden. Das nächstgelegenen Quellschutzgebiet liegt 340m östlich des Korridors. Die südlichsten 250 m des Freihaltekorridors verlaufen innerhalb eines zukünftigen Wasserschongebietes (im SAGIS-Online als "Schongebiet Altenmarkt [in Planung]" bezeichnet - Stand August 2015). Laut Auskunft der Abteilung Wasserwirtschaft (DI Wiesenegger vom 24.04.2014) soll das zukünftige Schongebiet den Brunnen Schlatterberg zur Trinkwasserversorgung für Altenmarkt schützen. Nach Auskunft von Herrn Wiesenegger liegt der Freihaltekorridor teilweise im Zuströmbereich des Brunnens. Im Zuge der weiteren Projektplanung sind Auswirkungen auf das zukünftig geplante Wasserschongebiet und den Trinkwasserbrunnen zu prüfen. Der Freihaltekorridor liegt laut SAGIS außerhalb von Wildbachgefahrenzonen und Retentionsräumen. Er ist aber in großen Teilen von den Überflutungsflächen der Enns betroffen. Es handelt sich dabei um Bereiche des HQ30, wie auch HQ100 und HQ300. Von den Überflutungsflächen sind auch die Gewerbegebiete und deren geplante Erweiterungen sowie die A10-Tauernautobahn betroffen. Nachdem der Freihaltekorridor zu einem beträchtlichen Teil von den Überflutungsflächen der Enns betroffen ist, werden die Umweltauswirkungen als gegeben eingestuft. Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Anschlussbahn und eine Beeinflussung von HQ Abflussverhältnissen sind in den nachfolgenden Planungen zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Es ist dabei in Abstimmung mit der Schutzwasserwirtschaft vorzugehen. Schutzgebiete Der Freihaltekorridor liegt außerhalb von Schutzgebieten. Etwa 800 m nördlich liegt der geschützte Landschaftsteil "Moor in Eben". Andere Schutzgebiete sind mehr als 2 km entfernt. Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu erwarten. Biotope Folgende Biotope liegen innerhalb des Freihaltekorridors: Pöttlergraben Enns-Abschnitt NO Atomic-Werk Lange Hecke NO Atomic-Werk Grabenbach N Atomic-Werk Hecke 2 NW Atomic-Werk Die Auswirkungen auf die Fließgewässer wurden bereits beim Schutzgut „Vorhandene Wasserflächen“ behandelt. Daneben berührt der Freihaltekorridor noch zwei Heckenzüge. Die Auswirkungen werden als gering eingestuft Im Zuge der weiteren konkreten Projektplanung ist im naturschutzrechtlichen Verfahren zu klären, ob für die Eingriffe in die Gewässer und Heckenzüge Ausgleichsmaßnahmen zu setzen sind. Für den Bereich des Freihaltekorridors liegen keine Informationen zu geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor. Aufgrund der vorhandenen Biotope im Untersuchungsraum kann aber davon ausgegnagen werden, dass Bestände von geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vorhanden sind. Die Auswirkungen werden als gering eingestuft. siehe Biotope geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten Der Untersuchungsraum liegt am Beginn des Ennstals umgrenzt von Der Freihaltekorridor für mitten durch einer von Überschwemmungsgebiete, Gefahrenzonen, Retentionsräume Pflanzen und Tiere Landschaft Landschaftsbild 211 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] der Autobahn A10, der Landesstraße 320 (Ennstal Straße) und der Bahnstrecke Bischofshofen - Liezen - Graz. Die Ebene zwischen den Verkehrsflächen ist geprägt von Wiesen mit Feldwegen, Bächen und Heckenzügen. Südlich grenzt das Gewerbe- und Siedlungsgebiet der Gemeinde Altenmarkt an. Die umliegende Bergwelt ist gut einsehbar, als markanter Fluss durchzieht die Enns den Landschaftsraum Wiesen geprägte Umgebung auf Flächen, für die das REK erst langfristige Erweiterungen des bestehenden Gewerbegebiets vorsieht. Die Auswirkungen auf das bestehende Landschaftsbild werden daher als gering eingestuft. Erholungsnutzung Innerhalb und im Nahbereich des Freihaltekorridors befinden sich keine Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Es werden keine Auswirkungen auf die Erholungsnutzung erwartet. Siedlung und Wohnen Der Freihaltekorridor liegt außerhalb von Siedlungsgebieten, innerhalb des Korridors befinden sich keine Wohngebäude. Der nächstgelegene Hof liegt 80 m östlich des Korridors, die nächstgelegene geschlossene Siedlung beginnt etwa 250 m südlich des Freihalte-korridors. Laut REK der Gemeinden ist eine Siedlungsentwicklung für diesen Bereich nicht vorgesehen. Auf bestehende Wohngebäude und die Siedlungsentwicklung sind keine Auswirkungen zu erwarten. Sonstige Nutzungsinteressen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd) LW: Der Freihaltekorridor verläuft zum Großteil über landwirtschaftlich genutzte Flächen mit größtenteils durchschnittlicher aber auch bis zu "sehr bedeutender" Bonität. FW: Innerhalb des Freihaltekorridors befindet sich kein Wald. Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregion 8.1 und in einer Rotwild-Randzone. Nähere Angaben (Wildwechsel etc.) sind nicht verfügbar. LW: Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft werden aufgrund der großteils durchschnittlichen Bonität als gering eingestuft. FW: Da im Freihaltekorridor kein Wald vorkommt, kommt es zu keinen Auswirkungen. Jagd: Die Jagdwirtschaft wird als nicht relevant eingestuft. Für das Untersuchungsgebiet liegen nur Daten aus der Umgebungslärmkartierung für die Straße vor. Der Freihaltekorridor liegt in unmittelbarer Nähe zur A10 Tauernautobahn, weshalb im Untersuchungsraum die Belastung durch den Straßenverkehr relativ hoch sind. Sie liegen tagsüber zwischen 55 dB und 65 dB, nachts zwischen 45 dB und 59 dB. Die nächstgelegenen Wohngebäude sind tagsüber durch etwa 55 dB64 dB und nachts zwischen 45 dB und 54 dB belastet. Durch den Bahnanschluss der Gewerbezone bzw. der zukünftigen Gewerbezone soll sich die Zu- und Ablieferung von der Straße auf die Schiene verlagern. Durch den Schienenverkehr kommt es zur Lärmerhöhung, durch die Reduktion der LKWs kommt es zur Lärmverminderung. Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, ob sich für die umgebende Wohnbevölkerung tendenziell eine Verbesserung oder Verschlechterung der Lärmsituation einstellen wird (Entfernung zum Ort 250 m). In siedlungsnahen Bereichen ist im Zuge der konkreten Projektplanungen zu prüfen, ob eine zusätzliche Belastung der Wohnbevölkerung gegeben ist. Wenn notwendig, sind Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Kulturgüter. In seinem Verlauf quert er zwei Gemeindestraßen und eine Stromleitung (30kV) und er verläuft in einem Abschnitt auf einem bestehenden Feldweg, der als Zufahrt zu den landwirtschaflichen Flächen dient. Auch berührt er drei landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude sowie die Lagerflächen und ein Gebäude des bestehenden Betriebes (Atomic). Bei einer Projektrealisierung werden zwei Straßen gequert, die als Zufahrtsmöglichkeit dienen. Entsprechende Querungshilfen sind vorzusehen. Der Korridor erfasst Gebäude und Lagerflächen und verläuft zum Teil auf einem Feldweg, die Trasse selbst liegt aber abseits. Die Auswirkungen werden daher als gering eingestuft. Der tatsächliche Trassenverlauf hat sich an den bestehenden Gebäuden bzw. ggf. bestehenden Festlegungen in den Bebauungsplänen zu orientieren. Im Bedarfsfall kann auch eine Ablöse der Gebäude in Betracht gezogen werden. Mensch Ruhe Kultur- und Sachgüter Kultur- und Sachgüter 212 Umweltbüro GmbH [Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht] 7.19.5 Zusammenfassung Abbildung 52: sensible/kritische Umweltthemen Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt - Ennsbogen In den überörtlichen Konzepten ist das gegenständliche Projekt bislang nicht erwähnt, die Verordnung der Freihalteflächen im Sachprogramm bewirkt eine Sicherstellung der Flächen. Eine Realisierung der Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt - Ennsbogen steht im Einklang zu den örtlichen Raumordnungskonzepten (REK und Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altenmarkt und Gemeinde Flauchau). Eine Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt, die Alternative stellt eine Nullvariante dar. Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die Gewerbezone ohne Bahnanschluss und die Güter werden weiterhin über die Straße transportiert. Bei Realisierung der Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt - Ennsbogen ergeben sich Auswirkungen für die Schutzgüter Bodentypen (Grauer Auboden und Gleyboden sind in größerem Ausmaß betroffen) und Überschwemmungsgebiete (Hochwasserflächen der Enns). Geringe Auswirkungen sind für Oberflächengewässer (Querung von Enns, Ebenbach und Mühlbach), Biotope, geschützte Tier- und Pflanzenarten, das Landschaftbild (Durschneiden der Wiesenflächen), Landwirtschaft und Sachgüter (Gemeindestraßen, landwirtschaftliche Stadel und Lagerflächen des bestehenden Betriebes) zu erwarten. Tendenziell positive Auswirkungen sind für das Schutzgut Luft zu erwarten, da davon ausgegangen wird, dass sich der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird. 213