7.16 Anschlussbahn Gewerbezone Puch - Urstein

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Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.16 Anschlussbahn Gewerbezone Puch - Urstein
7.16.1 Lage des Trassenkorridors und Untersuchungsraum
Der Trassenkorridor liegt überwiegend in der Gemeinde Puch bei Hallein und veläuft in einem sehr kleinen
Abschnitt (rund 150 m) in der Gemeinde Elsbethen. Er bindet das bestehende Gewerbegebiet Puch-Urstein
an die Westbahn an.
Als Untersuchungsraum wird der rund 1 km lange Freihaltekorridor (15 m beiderseits der Trassenachse)
und dessen umgebende Flächen definiert.
Abbildung 43: Lage des Freihaltekorridors - links: Kartenhintergrund ÖK, rechts: Kartenhintergrund Orthofoto
7.16.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen
Mobilitätskonzept
Im
Salzburger
Landesmobilitätskonzept
2006-2015
wird
unter
dem
Kapitel
7
"Aktionen
(Maßnahmenprogramm)" als eine wichtige Maßnahme die Förderung von Anschlussbahnen und Terminals
genannt: "Im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen
Schiene und Straße, zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der
forcierte Ausbau von Anschlussbahnen eine besondere verkehrspolitische Bedeutung."
Zur Beratung von Gemeinden und Betrieben wurde dazu der Salzburger AnschussbahnCoach eingerichtet.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Mobilitätskonzept
Das vorliegende Projekt unterstützt die Forderung des Mobilitätskonzepts nach einem Ausbau von
Anschlussbahnen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Zentralraum (2009)
In Kapitel 3.4. Leitbild "Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten" wird unter Ziffer
6 Puch-Urstein als Gewerbezone von überörtlicher Bedeutung angeführt, die über Regionalprogramme und
Räumliche Entwicklungskonzepte zu sichern ist (Mindestausmaß 8 ha, Obergrenze 20 ha). Als
Voraussetzung für weiterführende Planungen wird unter Ziffer 8 lit. a und b das Vorliegen eines
Gesamtkonzepts zur Erschließung der Gewerbezonen verlangt sowie folgende Forderung festgehalten: "Die
erforderlichen Flächen für einen Schienenanschluss sind langfristig zu sichern."
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Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Sachprogramm
Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn Puch-Urstein steht im Einklang mit dem Sachprogramm
"Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Zentralraum" und setzt die Forderung nach einem
Schienenanschluss um.
Regionalprogramm Flachgau-Nord
In der Planungskarte des Regionalprogramms wie auch unter Kapitel 2.2. (Regionale Flächen und
Standortsicherung für die Wirtschaft und für regional bedeutsame Einrichtungen) ist der Bereich des
Freihaltekorridors als „Vorrangbereich für betriebliche Nutzungen“ festgelegt. In Kapitel 5.3. wird zur
Erschließung des Gewerbegebietes festgelegt: „Der Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz soll
gefördert werden (Anschlussgleisförderung). Betriebe mit geeigneten Gütern sollen gleisnah angesiedelt
werden. Die Bebauungsplanung für regionale Gewerbegebiete und überregionale Gewerbezonen soll so
erfolgen, dass die Errichtung von Anschlussgleisen im Gewerbegebiet möglich ist.“
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Regionalprogramm
Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn Puch-Urstein erfüllt die Forderungen des Regionalprogramms.
Gemeinde Puch bei Hallein
Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Puch bei Hallein (2008)
Im planlichen Leitbild der Gemeinde Puch ist der gegenständliche Bereich als „Erweiterung Gewerbe und
Handel“ festgelegt. Im Textteil wird das Gewerbegebiet unter Kapitel 1.3 (Wirtschaft) behandelt und
folgendes Ziel festgehalten: „Ausweisung von Gewerbeflächen vorrangig zur Deckung des regionalen
Bedarfes und zur Schaffung überregional bedeutsamer zusammenhängender Flächen (Größe 8 ha)". Zur
Sicherung eines Anschlussgleises für das Gewerbegebiet finden sich im REK Textteil keine Aussagen.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK
Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn an das Gewerbegebiet Puch-Urstein steht den Inhalten des
Räumlichen Entwicklungskonzeptes Puch nicht entgegen.
Flächenwidmungsplan der Gemeinde Puch bei Hallein
In der Gemeinde Puch sind die vom Freihaltekorridor betroffenen Grundstücke von Nord nach Süd als
"Verkehrsflächen - Eisenbahnen und deren Betriebsanlagen", in einem kurzen Abschnitt als "Grünland Größere Gewässer" und danach im überwiegenden Ausmaß als "Bauland - Betriebsgebebiet bzw.
Gewerbegebiete" gewidmet. Im Gewerbegebiet verläuft der Korridor immer wieder auf der bestehenden
Widmungsfläche für die Autobahn-Zubringerstraße "Vekehrsflächen - Wichtige Verkehrsfläche der
Gemeinde".
Im Norden grenzt östlich die Widmung "Bauland - Erweiterte Wohngebiete" an den Korridor an. Im Süden
zieht sich die Gewerbegebietswidmung weiter fort und es schließen der Autobahnanschluss an die
Tauernautobahn und die Autobahn selbst mit der Widmung "Verkehrsflächen - Bundes- und
Landesstraßen" an.
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Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan
Der Freihaltekorridor verläuft im Wesentlichen auf bestehenden Verkehrsflächen und Betriebs- bzw.
Gewerbegebieten, auch wird ein Gewässer gequert (vgl. Umweltfolgenabschätzung). Nach Verordnung des
Sachprogramms ist der Freihaltekorridor als solcher im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen.
Gemeinde Elsbethen
Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Elsbethen
Das Siedlungsleitbild des REK der Gemeinde Elsbethen trifft keine relevanten Aussagen zum Bereich des
Untersuchungskorridors.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK
Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn an das Gewerbegebiet Puch-Urstein steht den Inhalten des
Räumlichen Entwicklungskonzeptes Elsbethen nicht entgegen.
Flächenwidmungsplan der Gemeinde Elsbethen
Der Freihaltekorridor liegt zu einem nur sehr kleinen Teil im Gemeindegebiet von Elsbethen auf der
Widmung "Verkehrsflächen - Eisenbahnen und deren Betriebsanlagen" (bestehende Eisenbahnstrecke am
nördlichen Beginn des Freihaltekorridors).
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan
Der Freihaltekorridor verläuft in der Gemeinde Elsbethen auf bestehenden Verkehrsflächen.
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7.16.3 Alternative Planungsmöglichkeiten
Alternativenprüfung
Das Projekt wurde in einer Machbarkeitsstudie im Rahmen des Projekts "AnschlussbahnCoach" untersucht.
Nach Rücksprache mit dem Referat 10/05 Raumpalnung liegt keine Alternativenprüfungen vor. Die
Alternative besteht in der Nullvariante.
Nullvariante
Das Gewerbegebiet Puch-Urstein verfügt derzeit über einen Autobahnanschluss und ist über die
Landesstraße (L105) erreichar. Ziel des geplanten Projektes ist die Errichtung eines Bahnanschlusses für
die bestehenden und künftigen Betriebe zur Förderung einer umweltgerechten Mobilität. Das Projekt
unterstützt damit auch das Ziel des Landesentwicklungsprogramms 2003 (D.1. Standortsicherung und
Betriebsansiedlung): "Liegen Betriebsstandorte von überörtlicher Bedeutung im Nahbereich der
Bahninfrastruktur, ist die Möglichkeit für einen Gleisanschluss nach Maßgabe der eisenbahntechnischen
Voraussetzungen in den Planungen sicherzustellen."
Bei einer Nullvariante (keine Flächenfreihaltung) ist nicht gewährleistet, dass die Flächen zum Zeitpunkt
der Projektrealisierung noch zur Verfügung stehen.
Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) verfügt das Gewerbegebiet über keinen Bahnanschluss
und die Güter werden weiterhin über die Straße transportiert.
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7.16.4 Umweltfolgenabschätzung
Tabelle 25: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der
Auswirkungen, Anschlussbahn GZ Puch-Urstein
Schutzgut
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
Boden
Bodentypen
Altlasten
Im Gemeindegebiet von Elsbethen verläuft der Freihaltekorridor über
Lockersedimentbraunerde, danach folgt ein kurzen Bereich Brauner
Auboden. Zum überwiegenden Teil des Freihaltekorridors liegen im
SAGIS und der österreichischen Bodenkarte (eBod) keine
Informationen vor.
Der Korridor liegt auf rund 0,3 ha Braunem
Auboden. Die Auswirkungen werden aufgrund der
geringen Flächengröße als "gering" eingestuft.
Im Sachprogramm "Standortentwicklung für Wohnen
und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" ist der
Standort als Gewerbezone von überörtlicher
Bedeutung ausgewiesen, sodass die
Bodenbeanspruchung schon überörtlich festgelegt
ist..
Im Bereich des Freihaltekorridors sind folgenden Altlasten vorhanden:
1. Altlastenflächen Thurnberg

Hausmülldeponie Urstein (lt. UBA saniert)

Klärschlammdeponie Kraftwerk Urstein (lt. UBA geräumt)
2. Altlasten-Prüfflächen Thurnberg

Hausmülldeponie Urstein

Bauschuttdeponie Kraftwerk Urstein

Klärschlammdeponie
3. wasserrechtlich behandelte Deponien

Rechenräumgutdeponie Kraftwerk Urstein
Aufgrund der Beurteilungen der Altlastenflächen
durch das Umweltbundesamt (S10 und S12) kann
davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der
Altlasten bereits in den Jahren 2003/2004 saniert
worden sind. Keine Aussagen wurden zur
Bauschuttdeponie und zur Rechenräumgutdeponie
getroffen. Die Auswirkungen werden daher als
"gegeben" eingeschätzt.
Der nächstgelegene Altstandort befindet sich etwa 300 m südöstlich
der Freihalteflächen im Ortsteil Prähausen.
Klima und Luft
Klima und Luft
Zum Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen zu
Luftbelastungen vor. Das Projektgebiet ist in der "Verordnung des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000“ nicht gelistet (d.h. keine wiederholte
Überschreitung der Werte nach IG-Luft auf längere Zeit).
Die Gemeinden Puch und Elsbethen sind Teil des
"Sanierungsgebietes für Stickstoffdioxid und Feinstaub" [6]. In [6]
werden unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und
Betriebe vorgeschrieben und beurteilt. Anschlussbahnen für
Gewerbebetriebe sind bei den Güterverkehrsprojekten als auch bei
den Maßnahmen bei Betrieben (Förderung von Anschlussbahnen)
vertreten.
Klima: keine Auswirkungen.
Luft: Durch die mögliche Verlagerung des
Gütertransportes von der Straße auf die Schiene
werden die Auswirkungen als tendenziell positiv
beurteilt.
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In der weiteren Projektplanung
sind Untersuchungen zur
Behandlung der Altablagerungen,
Prüfflächen und wasserrechtlich
behandelten Deponien
durchzuführen und bei Bedarf
entsprechende Maßnahmen zu
planen.
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Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
Der Freihaltekorridor quert den Strohriedlbach im nördlichen Bereich
des Freihaltekorridors.
Der Bach wir von der neu geplanten Bahnstrecke
gequert. Die Auswirkungen werden mit gering
eingestuft.
Bei der Realisierung des Projektes
sind entsprechende
Schutzmaßnahmen
(Bachquerung) vorzusehen.
Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen
vorhanden. Östlich des Korridors, an den Hängen des Thurnbergs,
liegen einige Quellen, wobei die nächstgelegene rund 150 m entfernt
liegt.
Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten.
Vorhandene Quellen
Wasserschutz- und
Schongebiete
Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und
schongebiete vorhanden. Zwei Quellschutzgebiete liegen etwa 150 m
nordöstlich des Freihaltekorridors, die nächstgelegenen Schutzgebiete
liegen dann bereits 2,3 (Grödig) bzw. 2,5km (Mühlstein-, Oswald- und
Windhagenquellen) entfernt vom Korridor.
Auswirkungen auf Wasserschutz- und schongebiete
sind nicht zu erwarten.
Überschwemmungsgebiete,
Gefahrenzonen,
Retentionsräume
Der Freihaltekorridor selbst liegt außerhalb von
Überschwemmungsgebieten, Gefahrenzonen und Retentionsräumen.
Unmittelbar westlich grenzt der HQ100-Bereich der Salzach an.
Es werden keine Auswirkungen erwartet.
Im Freihaltekorridor selbst kommen keine Schutzgebiete vor,
unmittelbar westlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet Salzburg-Süd
an.
Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu
erwarten.
Das Biotop "Alter Riesbach NO Gewerbegebiet Urstein" wird vom
Freihaltekorridor gequert. Es handelt sich dabei um einen schmalen
Bach und dessen Ufer.
Das Biotop ist auf einer Länge von rund 90 m vom
Freihaltekorridor betroffen. Der Schutz gemäß § 24
des Sbg NschG 1999 bezieht sich auf eine
durschschnittliche Wertigkeit des Alten Rießbaches
(Neu: Strohriedlbach) in den Bereichen Ökologie
und Artenschutz. Die Auswirkungen werden als
gering eingestuft.
Im Zuge der weiteren Planungen
ist auf die Minimierung des
Eingriffs zu achten und
entsprechende Maßnahmen zum
Schutz des Gewässers zu treffen.
Für das betroffene Biotop sind
Ausgleichsmaßnahmen
vorzusehen, für deren Umsetzung
der Projektwerber zuständig ist.
Nachdem im Freihaltekorridor das Biotop "Alter Riesbach" verläuft, das
auch aufgrund des Artenschutzes ausgewiesen wurde, kann vom
Vorkommen geschützter bzw. gefährdeter Arten ausgegangen werden.
Laut Auskunft der Abteilung Naturschutz (DI Hinterstoisser vom
30.04.2014) haben sich im Aubereich nördlich des Gewerbegebietes
Biber angesiedelt.
Der Lebensraum für geschützte bzw. gefährdete
Arten geht durch die Anlage des Trasse verloren.
Die Umweltauswirkungen werden aufgrund der
geringen Flächeninanspruchnahme als gering
eingestuft.
siehe Biotope
Der Freihaltekorridor liegt im Gebiet der Ursteinau, die im
nordwestlichen Bereich noch durch Wald und Elemente wie Bach und
Das Landschaftsbild wird durch eine Realisierung
der Anschlussbahn aufgrund der dominanten
Wasser
Vorhandene Wasserflächen
Pflanzen und Tiere
Schutzgebiete
Biotope
geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten
Landschaft
Landschaftsbild
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Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
Teich charakterisiert ist. Der Korridor selbst liegt aber überwiegend im
aufgeschlossenen, bislang noch kaum bebaute Gewerbegebiet, das im
Westen an die Salzach und ihre begleitenden Ufergehölze grenzt. Das
relativ großflächige Gewerbegebiet liegt im Naturraum zwischen
Salzach und dem Thurnerberg, der von Wald- und Wiesenflächen mit
eingestreuten Siedlungssplittern geprägt ist.
Nordöstlich des Korridors - über die Bahngleise wie auch die
Landesstraße getrennt - befindet sich die Siedlung Unterbach am
Hangfuß des Thurnerberges, südlich des Korridors liegen die
Auffahrtsrampen der AST "Puch-Urstein" auf die A10Tauernautobahn.
Wirkung des bestehenden Gewerbegebiets wenig
verändert. Es sind daher keine weiteren
Auswirkungen zu erwarten.
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Freizeit- und
Erholungseinrichtungen. Der Korridor quert aber eine von der Salzach
abzweigende Radwegverbindung in das Gewerbegebiet.
Der bestehende Radweg in das Gewerbegebiet ist
vom Korridor betroffen, die Auswirkungen werden
als "gering" eingestuft.
Im äußersten Nordwesten berührt der Korridor ein Wohngebäude, das
vom Trassenverlauf selbst aber nicht betroffen ist. Weitere
Wohngebäude oder Siedlungen sind vom Untersuchungskorridor nicht
betroffen. Der überwiegende Teil des Korridors verläuft im bereits
gewidmeten Bauland "Betriebsgebiete bzw. Gewerbegebiete", eine
weitere Siedlungsentwicklung im gegenständlichen Bereich ist laut
REK nicht vorgesehen Die nächstgelegene Siedlung Unterbach liegt
gut 30 m östlich des Korridors.
Auf bestehende Wohngebäude und die
Siedlungsentwicklung sind keine Auswirkungen zu
erwarten. Bei der Festlegung des tatsächlichen
Trassenverlaufs ist das Wohngebäude im
nordwestlichen Bereich zur berücksichtigen.
LW: Der Freihaltekorridor berührt keine landwirtschaftlichen Flächen.
FW: Der überwiegende Teil des Freihaltekorridors wird lt. WEP von
Wald erfasst, dem die Wohlfahrtsfunktion (Kennziffer 132) zugewiesen
ist.
Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregionen 10.7 und
10.2 sowie in einer Rotwild-Freizone. Nähere Angaben (Wildwechsel
etc.) sind nicht verfügbar. Aufgrund der Lage im Gewerbegebiet ist der
Untersuchungsraum jagdwirtschafliche nicht relevant.
LW: Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind nicht
gegeben.
FW: Fast das gesamte Gewerbegebiet Puch-Urstein
ist laut WEP als Wald mit Wohlfahrtsfunktion
ausgewiesen. In der Realität liegen aufgrund der
Gewerbegebietsnutzung aber nur mehr minimale
Waldflächen (0,4 ha) vor, die für das Projekt gerodet
werden müssen. Die Auswirkungen werden als
gering eingestuft.
Jagd: Es werden keine Auswirkungen für die Jagd
erwartet.
Durch entsprechende
Trassenführung innerhalb des
Korridors können Rodungen
minimiert werden.
Der Korridor und die angrenzenden Siedlungen sind von Schienenund Straßenlärm (L105 und A10 Tauernautobahn) vorbelastet. Die
Tages- und Nachtwerte beim Schienenlärm liegen von Nord nach Süd
zwischen 75 und 55 dB, tagsüber können sie 75 dB auch
überschreiten. Die Werte für Straßenlärm liegen untertags zwischen
64 und 55 dB, nachts gehen sie auf 54 bis 45 dB zurück.
Durch den Bahnanschluss der Gewerbezone soll
sich die Zu- und Ablieferung von der Straße auf die
Schiene verlagern. Durch den Schienenverkehr
kommt es zur Lärmerhöhung, durch die Reduktion
der LKWs kommt es zur Lärmverminderung. Derzeit
kann nicht abgeschätzt werden, ob sich für die
umgebende Wohnbevölkerung tendenziell eine
Verbesserung oder Verschlechterung der
In siedlungsnahen Bereichen ist
im Zuge der konkreten
Projektplanungen zu prüfen, ob
sich zusätzliche Belastungen für
die Wohnbevölkerung ergeben.
Wenn notwendig, sind
Lärmschutzmaßnahmen zu
treffen.
Mensch
Erholungsnutzung
Siedlung und Wohnen
Sonstige
Nutzungsinteressen
(Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Jagd)
Ruhe
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Der Fortbestand des Radweges ist
zu gewährleisten. Im Zuge der
Projektrealisierung sind geeignete
Maßnahmen dafür vorzusehen.
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Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
Lärmsituation einstellen wird.
Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter
Der Freihaltekorridor verläuft durch das bestehende Gewerbegebiet
Puch-Urstein. Im Bereich der Firmen Alpen-MaykestAG und Haas &
Sohn berührt der Freihaltekorridor ein Gebäude, verläuft auf den
bestehenden Firmenparkplätzen und quert die Ein- und Ausfahrt auf
das Firmengelände. Im weiteren Verlauf berührt der Korridor sowie die
Trasse selbst die bestehende Straße und kommt innerhalb des
Baulandes zu liegen.
186
Der geplante Trassenverlauf erfasst Gebäude und
Parkplätze des bestehenden Betriebs und verläuft
zum Teil auf der bestehenden Straße.
Entsprechende Anpassungen des Trassenverlaufs
sind daher notwendig, weshalb die Auswirkungen
als gegeben eingestuft werden.
Der tatsächliche Trassenverlauf
hat sich an den bestehenden
Gebäuden bzw. ggf. bestehenden
Festlegungen in den
Bebauungsplänen zu orientieren.
Im Bedarfsfall kann auch eine
Ablöse der Gebäude in Betracht
gezogen werden.
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7.16.5 Zusammenfassung
Abbildung 44: sensible/kritische Umweltthemen Anschlussbahn GZ Puch-Urstein
Eine Umsetzung der Anschlussbahn an das GZ Puch-Urstein steht nicht im Widerspruch zu den örtlichen
und überörtlichen Konzepten, sie unterstützt vielmehr übergeordnete Zielrichtungen bei der Erschließung
von Gewerbegebieten (Sachprogramm Standortentwicklung Zentralraum, Regionalprogramm Flachgau
Nord, REK der Gemeinde Puch Urstein und Elsbethen, Flächenwidmungspläne der Gemeinden Puch
Urstein und Elsbethen). Eine Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt, die Alternative stellt eine
Nullvariante dar. Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die Gewerbezone ohne
Bahnanschluss und die Güter werden weiterhin über die Straße transportiert.
Die Verordnung der Freihalteflächen im Sachprogramm bewirkt eine Sicherstellung der Flächen für das
gegenständliche Projekt.
Bei Realisierung der Anschlussbahn sind für die Schutzgüter Altlasten und Kultur- und Sachgüter
Umweltauswirkungen gegeben. Geringe Auswirkungen sind bei den Schutzgütern Boden (Brauner
Auboden), Wasserflächen (Strohriedlbach), Biotope (Alter Riesbach) sowie Erholungsnutzung (Querung
Radweg) und Wald gegeben.
Tendenziell positive Auswirkungen sind für das Schutzgut Luft zu erwarten, da davon ausgegangen wird,
dass sich der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird.
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7.17 Anschlussbahn Gewerbezone Hallein - Bahnhof
7.17.1 Lage des Trassenkorridors und Untersuchungsraum
Der Freihaltekorridor befindet sich in der Gemeinde Hallein südlich des Bahnhofes Hallein. Er liegt
nordöstlich der bestehenden Gleise.
Als Untersuchungsraum wird der etwa 280 m lange Freihaltekorridor (15 m beiderseits der Trassenachse)
und dessen umgebende Flächen definiert.
Abbildung 45: Lage des Freihaltekorridors - links: Kartenhintergrund ÖK, rechts: Kartenhintergrund Orthofoto
7.17.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen
Mobilitätskonzept
Im
Salzburger
Landesmobilitätskonzept
2006-2015
wird
unter
dem
Kapitel
7
"Aktionen
(Maßnahmenprogramm)" als eine wichtige Maßnahme die Förderung von Anschlussbahnen und Terminals
genannt: "Im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen
Schiene und Straße, zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der
forcierte Ausbau von Anschlussbahnen eine besondere verkehrspolitische Bedeutung."
Zur Beratung von Gemeinden und Betrieben wurde dazu der Salzburger AnschussbahnCoach eingerichtet.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Mobilitätskonzept
Das vorliegende Projekt unterstützt die Forderung des Mobilitätskonzepts nach einem Ausbau von
Anschlussbahnen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.
Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum
Im Sachprogramm aus dem Jahr 2009 ist in den Maßnahmen zum Leitbild 3.4 „Sicherung bedarfsgerechter
Standorte für Erwerbsmöglichkeiten“ der Bereich Hallein Bahnhof als Gewerbezone von überörtlicher
Bedeutung festgelegt (Mindestausmaß 12 ha, Obergrenze 16 ha). Der Standort soll langfristig in den
Regionalprogrammen und Räumlichen Entwicklungskonzepten gesichert werden, um ihn von anderen
baulichen Nutzungen freizuhalten. Unter den Maßnahmen ist unter anderem angeführt, dass die
erforderlichen Flächen für einen Schienenanschluss langfristig zu sichern sind.
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Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Sachprogramm
Durch den Freihaltekorridor der Anschlussbahn wird die Vorgabe zur Flächensicherung für
Schienenanschlüsse in Gewerbezonen erfüllt.
Regionalprogramm Tennengau
Sowohl im Textteil als auch in der Planungskarte "Räumiche Festlegungen zur Regionalentwicklung" des
Regionalprogramms Tennengau aus dem Jahr 2001 ist der Bereich des im gegenständlichen Umweltbericht
geprüften Freihaltekorridor als "Vorrangbereich für betriebliche Nutzungen" festgehalten. Im Kapitel
"Empfehlungen zum motorisierten Individualverkehr und Wirtschaftsverkehr" ist folgende Festlegung
verankert:
„Der
Gleisanschluss
von
Betrieben
an
das
Bahnnetz
soll
gefördert
werden
(Anschlussgleisförderung). Betriebe mit geeigneten Gütern sollen gleisnah angesiedelt werden. Die
Bebauungsplanung für regionale Gewerbegebiete und überregionale Gewerbezonen soll so erfolgen, dass
die Errichtung von Anschlussgleisen im Gewerbegebiet möglich ist.“
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Regionalprogramm
Der Freihaltekorridor steht im Einklang zum Regionalprogramm. Durch den Freihaltekorridor für die
Anschlussbahn zur Gewerbezone bzw. zum Vorrangbereich für betriebliche Nutzungen wird der
Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz gefördert.
Räumliches Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Hallein
Im Planteil des Räumlichen Entwicklungskonzeptes der Stadtgemeinde Hallein aus dem Jahr 2006 ist der
gegenständliche Bereich als "Betriebsstandort Burgfried" ausgewiesen. Als Maßnahme wird hier eine
Sicherung der Gewerbezone im Ausmaß von 8-12 ha festgelegt, die Möglichkeit der Zulieferung über
Anschlussgleise soll dabei laut REK angestrebt werden.
Als generelles Ziel wird eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene festgehalten.
Aus diesem Grund sollen Gleisanschlüsse für Gebiete mit betrieblicher Nutzung im Bereich von
Bahntrassen geprüft werden.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK
Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn entspricht dem Räumlichen Entwicklungskonzept.
Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Hallein
Die durch den Freihaltekorridor betroffenen Grundstücke sind als "Grünland - Ländliche Gebiete",
"Verkehrsflächen - Eisenbahnen und deren Betriebsanlagen" (bestehende ÖBB-Verbindung SalzburgBischofshofen) und als "Verkehrsflächen - Wichtige Verkehrsflächen der Gemeinde" gewidmet.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan stellt keine Nutzungseinschränkung dar. Der Gemeindeweg, welcher parallel
zur bestehenden Eisenbahnstrecke verläuft, wird verlegt werden müssen. Nach Verordnung des
Sachprogramms ist der Freihaltekorridor als solcher im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen.
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7.17.3 Alternative Planungsmöglichkeiten
Alternativenprüfung
Im Zuge der Machbarkeitsstudie im Rahmen des Projektes "AnschlussbahnCoach" wurden im Jahr 2010
drei Varianten für eine Anschlussbahn der Gewerbezone Hallein Bahnhof erstellt. Die beiden nördlichen
Varianten sind inzwischen verbaut (blau und gelb in Abbildung 46). Daher wird das südliche, parallel zur
bestehende Eisenbahn verlaufende Anschlussgleis, ins Sachprogramm aufgenommen (rot in nachfolgender
Abbildung).
Abbildung 46: Varianten für die Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof (Quelle: Machbarkeitsstudie im Rahmen des
Projektes AnschlussbahnCoach; eigene Darstellung)
Nullvariante
Ziel des geplanten Projektes ist der Anschluss der Gewerbezone Hallein Bahnhof an die Bahn. Die Flächen
im direkten Nahbereich des Freihaltekorridors sind derzeit nicht als Gewerbeflächen gewidmet, jedoch ist
sowohl im Regionalprogramm als auch im Räumlichen Entwicklungskonzept der Bereich als
Vorranggebiet für Gewerbenutzung festgelegt.
Bei einer Nullvariante (keine Flächenfreihaltung) ist nicht gewährleistet, dass die Flächen zum Zeitpunkt
der
Projektrealisierung
noch
zur
Verfügung
stehen.
Außerdem
wird
im
"Sachprogramm
Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum" eine Flächensicherung für
Anschlussbahnen von bestimmten Gewerbezonen (auch Hallein Bahnhof) festgelegt.
Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die bestehende Situation erhalten, die Güter
werden überwiegend auf der Straße transportiert.
190
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[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.17.4 Umweltfolgenabschätzung
Tabelle 26: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der
Auswirkungen, Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof
Schutzgut
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Boden
Die nicht versiegelten Bereiche des Freihaltekorridors befinden sich
auf Braunem Auboden.
Der Flächenverbrauch des Freihaltekorridors beträgt
etwa 0,5 ha Braunen Auboden. Die Auswirkungen
werden als "gering" eingestuft. Im Sachprogramm
"Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im
Salzburger Zentralraum" ist der Standort als
Gewerbezone von überörtlicher Bedeutung
ausgewiesen, sodass die Bodenbeanspruchung
schon überörtlich festgelegt ist.
Die bestehende Bahnstrecke, von der der Freihaltekorridor abzweigt,
ist im SAGIS als Prüffläche "Tanklager Weiß" ausgewiesen. Einige der
umliegenden Gewerbebetriebe sind als Altablagerung oder
Verdachtsflächen für Altstandorte eingestuft.
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Der Siedlungsbereich sowie der Eisenbahnabschnitt westlich und
östlich des Freihaltekorridors sind laut SAGIS durch Stickstoffdioxid
belastet. Der als belastet ausgewiesene Bereich erstreckt sich von der
bestehende Gleisanlage Richtung Westen bis zur Salzach und
Richtung Norden bis zum Almbach. Etwa 1 km östlich des
Freihaltekorridors befindet sich entlang der A10 Tauernautobahn ein
ebenfalls durch Stickstoffdioxid vorbelastetes Gebiet.
Diese Gebiete werden auch in der "Verordnung des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über
belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
2000" gelistet (d.h. wiederholte Überschreitung der Werte nach IG-Luft
auf längere Zeit).
Die Gemeinde Hallein ist Teil des "Sanierungsgebietes für
Stickstoffdioxid und Feinstaub" [6]. In [6] werden unter Anderem
Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Betriebe vorgeschrieben
und beurteilt. Anschlussbahnen für Gewerbebetriebe sind bei den
Güterverkehrsprojekten als auch bei den Maßnahmen bei Betrieben
(Förderung von Anschlussbahnen) vertreten.
Klima: keine Auswirkungen.
Luft: Durch die Verlagerung des Gütertransportes
von der Straße auf die Schiene werden die
Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt.
Innerhalb des Freihltekorridors befinden sich keine
Oberflächengewässer. Etwa 75 m nördlich des Freihaltekorridors
Auswirkungen auf vorhandene Wasserflächen sind
nicht zu erwarten.
Bodentypen
Altlasten
Klima und Luft
Klima und Luft
Wasser
Vorhandene Wasserflächen
191
Maßnahmen
Umweltbüro GmbH
Schutzgut
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
verläuft der Ledererbach.
Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen
vorhanden. Die nächstgelegenen Quellen liegen mehr als 1 km
entfernt.
Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten.
Vorhandene Quellen
Wasserschutz- und
Schongebiete
Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und
schongebiete vorhanden. Die nächstgelegenen Wasserschutz- und
Schongebiete liegen mehr als 1 km entfernt.
Auswirkungen auf Wasserschutz- und schongebiete
sind nicht zu erwarten.
Der Freihaltekorridor liegt laut SAGIS außerhalb von
Überschwemmungsgebieten, Wildbachgefahrenzonen und
Retentionsräumen. Laut Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde
Hallein für die Gewässer Almbach und Salzach liegt er innerhalb eines
HQ 300-Bereichs.
Es werden keine Auswirkungen erwartet.
Überschwemmungsgebiete,
Gefahrenzonen,
Retentionsräume
Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu
erwarten.
Schutzgebiete
Schutzgebiete kommen im Freihaltekorridor nicht vor.
Etwa 1 km östlich des Freihaltekorridors befindet sich das geschützte
Naturgebilde "Bruderloch", etwa 2 km östlich der geschützte
Landschaftsteil "Adneter Moos". Andere Schutzgebiete sind mehr als 3
km entfernt.
Biotope
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine laut SAGIS
ausgewiesenen Biotope.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Es ist von keinen Auswirkungen auf geschützte bzw.
gefährdete Arten auszugehen.
geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten
Für den Bereich des Freihaltekorridors liegen keine Informationen zu
geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor. Aufgrund
der bestehenden Bahngleise, der parallel zu den Gleisen verlaufenden
Straße und der landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des
Freihaltekorridors sind keine besonderen Bestände von geschützten
bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu erwarten.
Der Bereich des Freihaltekorridors ist durch die Eisenbahnstrecke und
durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Die umliegenden
Flächen sind durch Infrastruktur (Eisenbahn, Gewerbebetriebe Hallen, Parkplätze etc., Siedlungsgebiet) geprägt. Die umliegende
Bergwelt ist gut einsehbar, zur Salzach bestehen keine
Sichtbeziehungen.
Durch die Realisierung einer Anschlussbahn parallel
zur bestehenden, mehrgleisigen Eisenbahnstrecke
erfolgen keine Veränderungen des Landschaftsbilds
bzw. werden diese als nicht relevant eingestuft.
Erholungsnutzung
Innerhalb und im Nahbereich des Freihaltekorridors befinden sich
keine Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Es werden keine Auswirkungen auf die
Erholungsnutzung erwartet.
Siedlung und Wohnen
Nordöstlich der bestehenden Bahngleise liegen die zum
Freihaltekorridor nächstgelegenen Wohngebäude etwa 60 m entfernt
Auf bestehende Wohngebäude und die
Siedlungsentwicklung sind keine Auswirkungen zu
Pflanzen und Tiere
Landschaft
Landschaftsbild
Mensch
192
Die Erreichbarkeit der
Siedlungsbereiche (Hacklhof) auf
Umweltbüro GmbH
Schutzgut
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
(wenige Gebäude nördlich des Freihaltekorridors; Hacklhof). Die
nächstgelegene geschlossene Siedlung liegt etwa 250 m östlich des
Freihaltekorridors. Laut REK der Gemeinde ist der Bereich um den
Freihaltekorridor als "Gebiet vorwiegend geeignet zum Arbeiten" und
"Betriebsstandort Burgfried" ausgewiesen. Eine Siedlungsentwicklung
ist für diesen Bereich nicht vorgesehen.
erwarten. Bei einer Projektrealisierung wird die
Zufahrtsstraße von Süden zu den nördlich des
Freihaltekorridors liegenden Gebäuden (Hacklhof)
unterbrochen. Die Zufahrt muss von Norden
erfolgen. Die Auswirkungen werden als gering
eingestuft.
der Straße ist zu gewährleisten.
Sonstige
Nutzungsinteressen
(Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Jagd)
LW: Der Freihaltekorridor verläuft zum Großteil über landwirtschaftlich
genutzte Flächen. Die Bodenbonität ist mit "sehr bedeutend"
eingestuft.
FW: Innerhalb des Freihaltekorridors befindet sich kein Wald.
Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregion 10.2 und in
einer Rotwild-Freizone. Nähere Angaben (Wildwechsel etc.) sind nicht
verfügbar. Aufgrund der Siedlungsnähe ist das Gebiet
jagdwirtschaftlich nicht relevant.
LW: Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft
werden aufgrund der kleinflächigen Beanspruchung
als gering eingestuft.
FW: Da im Freihaltekorridor kein Wald vorkommt,
kommt es zu keinen Auswirkungen.
Jagd: Die Jagdwirtschaft wird als nicht relevant
eingestuft.
Ruhe
Für das Untersuchungsgebiet liegen Daten aus der
Umgebungslärmkartierung, sowohl für die Schiene als auch für die
Straße vor.
Der Freihaltekorridor liegt in unmittelbarer Nähe zu bestehenden
Gleisen, daher ist die Lärmbelastung durch Schienenverkehr hoch
(tagsüber: 70 bis >75 dB, nachts: 65 bis >70 dB). Die nächstgelegenen
Wohngebäude (etwa 60 m nördlich des Freihaltekorridors) sind
tagsüber durch etwa 60-64 dB (Schienenverkehrslärm) belastet. Der
Freihaltekorridor und die daran angrenzenden Siedlungs- und
Gewerbeflächen sind tagsüber durch Straßenverkehrslärm im Ausmaß
von 55-59 dB belastet, nachts liegen die Werte zwischen 45 und 49
dB.
Durch den Bahnanschluss der Gewerbezone bzw.
der zukünftigen Gewerbezone soll sich die Zu- und
Ablieferung von der Straße auf die Schiene
verlagern. Durch den Schienenverkehr kommt es zur
Lärmerhöhung, durch die Reduktion der LKWs
kommt es zur Lärmverminderung. Derzeit kann nicht
abgeschätzt werden, ob sich für die umgebende
Wohnbevölkerung tendenziell eine Verbesserung
oder Verschlechterung der Lärmsituation einstellen
wird.
In siedlungsnahen Bereichen ist
im Zuge der konkreten
Projektplanungen zu prüfen, ob
eine zusätzliche Belastung der
Wohnbevölkerung gegeben ist.
Wenn notwendig, sind
Lärmschutzmaßnahmen zu
treffen.
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Kulturgüter.
Parallel neben den bestehenden Bahngleisen verläuft eine Straße.
Der Straßenabschnitt wird im Falle einer
Projektrealisierung unterbrochen. Da die
Erreichbarkeit der Siedlungs- und Gewerbegebiete
erhalten bleibt (über andere bestehende Wege und
Straßen) werden die Auswirkungen als gering
eingestuft.
Die Erreichbarkeit der Siedlungsund Gewerbegebiete auf der
Straße ist zu gewährleisten.
Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter
193
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.17.5 Zusammenfassung
Abbildung 47: sensible/kritische Umweltthemen Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof
Eine Realisierung der Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof steht nicht im Widerspruch zu den örtlichen und
überörtlichen Konzepten (Mobilitätskonzept, Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und
Arbeiten im Salzburger Zentralraum, Regionalprogramm Tennengau, REK und Flächenwidmungsplan der
Stadtgemeinde Hallein). Im Zuge der Machbarkeitsstudie im Rahmen des Projektes "AnschlussbahnCoach"
wurden im Jahr 2010 drei Varianten für eine Anschlussbahn der Gewerbezone Hallein Bahnhof erstellt. Da
zwei der ausgearbeiteten Varianten inzwischen verbaut sind, wurde die dritte, parallel zur bestehenden
Bahnstrecke verlaufende Variante ins Sachprogramm übernommen. Bei einer Nullvariante bleibt die
bestehende und die in Zukunft entstehende Gewerbezone ohne Bahnanschluss.
Die Verordnung der Freihalteflächen im Sachprogramm bewirkt eine Sicherstellung der Flächen für das
gegenständliche Projekt.
Bei Realisierung der Anschlussbahn GZ Hallein Bahnhof ergeben sich maximal geringe Auswirkungen auf
die geprüften Schutzgüter. Geringe Auswirkungen sind für Bodentypen, Siedlung und Wohnen (aufgrund
der Unterbrechung der Gemeindestraße), Landwirtschaft und Sachgüter zu erwarten. Tendenziell positive
Auswirkungen sind für das Schutzgut Luft zu erwarten, da davon ausgegangen wird, dass sich der
Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird.
194
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.18 Anschlussbahn Hallein - Leube
7.18.1 Lage der Trassenkorridore und Untersuchungsraum
Für die Anschlussbahn Hallein - Leube werden zwei Freihaltekorridore geprüft, da zum derzeitigen
Zeitpunkt noch keine endgültige Entscheidung für eine der beiden Trassen getroffen wurde.
Die beiden Freihaltekorridore (Varianten Nord und Süd) befinden sich im Gemeindegebiet von Hallein
südlich von Taxach und nördlich der Rehhofsiedlung. Der Betriebsstandort Taxach Nord (rund um das
Zementwerk Leube) soll an die geplante Regionalstadtbahn Salzburg Süd - Hallein angeschlossen werden.
Als Untersuchungsraum werden die Freihaltekorridore - Variante Nord etwa 1.600 m und Variante Süd
etwa 2.300 m lang - (15 m beiderseits der Trassenachse) und deren umgebende Flächen definiert.
Abbildung 48: Lage der Freihaltekorridore - links: Kartenhintergrund ÖK, rechts: Kartenhintergrund Orthofoto - rot:
Variante Nord, blau: Variante Süd, schwarz: Freihaltekorridore der geplanten Regionalstadtbahn Salzburg Süd - Hallein
7.18.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen
Mobilitätskonzept
Im
Salzburger
Landesmobilitätskonzept
2006-2015
wird
unter
dem
Kapitel
7
"Aktionen
(Maßnahmenprogramm)" als eine wichtige Maßnahme die Förderung von Anschlussbahnen und Terminals
genannt: "Im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen
Schiene und Straße, zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der
forcierte Ausbau von Anschlussbahnen eine besondere verkehrspolitische Bedeutung."
Zur Beratung von Gemeinden und Betrieben wurde dazu der Salzburger AnschussbahnCoach eingerichtet.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Mobilitätskonzept
Das vorliegende Projekt unterstützt die Forderung des Mobilitätskonzepts nach einem Ausbau von
Anschlussbahnen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.
Regionalprogramm Tennengau
Im Kapitel zu den Empfehlungen zum motorisierten Individualverkehr und Wirtschaftsverkehr des
Regionalprogramms Tennengau wird festgehalten, dass "der Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz
gefördert werden..." soll.
195
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Im Kapitel zu den Empfehlungen zum öffentlichen Personennahverkehr wird unter Anderem festgehalten,
dass "für eine langfristige Verlängerung der Salzburger Lokalbahn von Salzburg Bahnhof Zentrum
Alpenstraße über Anif, Neuanif in Richtung Berchtesgaden und Niederalm in Richtung Hallein ein
Freihaltekorridor freigehalten werden soll...".
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Regionalprogramm
Der Freihaltekorridor für die Regionalstadtbahn von Salzburg Süd (Alpenstraße) bis zum Bahnhof Hallein
wird freigehalten und ist Bestandteil des Sachprogramms Raumplanung und Verkehr und wird im
vorliegenden Umweltbericht (siehe Kap. 7.2) geprüft. Die Anschlussbahn Leube/St. Leonhard soll an diese
Regionalstadtbahn anschließen.
Die Freihaltekorridore stehen somit im Einklang zum Regionalprogramm. Durch die Freihaltekorridore für
die Anschlussbahn wird der Gleisanschluss von Betrieben an das Bahnnetz ermöglicht.
Räumliches Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Hallein
Im Plan "Verkehrsleitbild" des REK der Stadtgemeinde Hallein aus dem Jahr 2006 werden 2
Trassenvarianten für eine Anschlussbahn Leube festgelegt.
Im Textteil (Kap. Ausbau des Eisenbahnnetzes) werden als Ziele bzw. Maßnahmen folgende für das
Vorhaben relevante Aussagen getroffen: „Die Stadtgemeinde Hallein bekennt sich… zum übergeordneten
Planungsziel der Freihaltung eines Korridors Hallein – Salzburg – Oberndorf. Dieser Korridor ist im
Bereich des bestehenden Industriegeleises (Sollvei Hallwig) vom Bahnhof bis Neualm gegeben." Weiters
wird festgehalten, dass eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ein Ziel ist.
"Aus diesem Grund sollen Gleisanschlüsse für Gebiete für betriebliche Nutzung im Bereich von
Bahntrassen geprüft werden. Sollte im Zug der Errichtung der Lokalbahn die Möglichkeit des Anschlusses
von weiteren Betriebsflächen (z.B. Taxach Nord) bestehen, sind diese ebenfalls zu prüfen."
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK
Die Freihaltekorridore für die Anschlussbahn stehen nicht im Widerspruch zum Räumlichen
Entwicklungskonzept. Die 2 Trassenvarianten des REK decken sich bis auf wenige Meter mit den im
Sachprogramm enthaltenen und in vorliegendem Umweltbericht geprüften Freihaltekorridoren. Die beiden
Varianten stellen zwei Möglichkeiten zum Anschluss des Betriebsstandorts Taxach Nord im Zuge der
Errichtung der Regionalstadtbahn dar.
Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Hallein
Die durch den Freihaltekorridor Variante Nord betroffenen Grundstücke sind als "Betriebsgebiete Industriegebiete", "Verkehrsflächen - Wichtige Verkehrsflächen der Gemeinde", "Verkehrsflächen Bundes und Landesstraßen", "Wohngebiete - Erweiterte Wohngebiete", "Grünland - Gebiete für
Sportanlagen, Spielplätze, Freibäder" sowie als "Grünland - Ländliche Gebiete" gewidmet.
Die betroffenen Grundstücke der Variante Süd sind als "Betriebsgebiete - Industriegebiete",
"Verkehrsflächen - Bundes und Landesstraßen", "Betriebsgebiete - Gewerbegebiete", "Wohngebiete Erweiterte Wohngebiete", "Verkehrsflächen - Wichtige Verkehrsflächen der Gemeinde" sowie als
"Grünland - Ländliche Gebiete" gewidmet. Für das betroffene Wohngebietsgrundstück ist im
Flächenwidmungsplän der Zusatz "Aufschließungsgebiete Verkehr, Natur" angemerkt.
196
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan
Variante Nord: Der Freihaltekorridor verläuft teilweise über eine als Wohngebiet gewidmete, jedoch nicht
bebaute Fläche. An einer anderen Stelle wird auf einer Länge von etwa 150 m randlich ebenfalls eine als
Wohngebiet gewidmete Fläche berührt. Randlich ist auch eine als Sportanlage gewidmete Fläche. In diesen
Bereichen kann ein Konfliktpotenzial hinsichtlich Widmung nicht ausgeschlossen werden.
Variante Süd: im östlichen Teil des Freihaltekorridors wird eine als Wohngebiet gewidmete, jedoch nicht
bebaute Fläche gequert. Der im Flächenwidmungsplan ergänzte Zusatz "Aufschließungsgebiete Verkehr,
Natur" lässt auf wenig Konfliktpotenzial schließen.
197
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.18.3 Alternative Planungsmöglichkeiten
Alternativenprüfung
Zur Anschlussbahn Hallein - Leube wurden laut Auskunft des Referats 10/05 Raumplanung fünf Varianten
erstellt und diskutiert.
1
2
3
4
5
Abbildung 49: Varianten zur Trassenführung der Anschlussbahn Hallein - Leube. Die Trasse der geplanten
Regionalstadtbahn ist schwarz eingezeichnet, jedoch mit einer Variante, die seitdem im Bereich Rif adaptiert wurde.
(Quelle: Referat 10/05, Amt der Salzburger Landesregierung)
Ins Sachprogramm wurden jene Varianten übernommen (Nr. 1 und 2), die an die Regionalstadtbahn
anschließen und möglichst kurz sind.
Nullvariante
Ziel des geplanten Projektes ist der Anschluss des Betriebsstandorts Taxach Nord an die Bahn.
Bei einer Nullvariante (keine Flächenfreihaltung) ist nicht gewährleistet, dass die Flächen zum Zeitpunkt
der Projektrealisierung noch zur Verfügung stehen. Außerdem sind im REK der Stadtgemeinde Hallein die
beiden Trassenvarianten bereits planlich dargestellt, im Textteil wird festgehalten, dass bei der Realisierung
der Regionalstadtbahn die Möglichkeit einer Anbindung von Gewerbegebieten geprüft werden soll.
Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die bestehende Situation erhalten, die Güter
werden überwiegend auf der Straße transportiert.
198
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.18.4 Umweltfolgenabschätzung
Variante Nord
Tabelle 27: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der
Auswirkungen, Anschlussbahn Hallein - Leube, Variante Nord
Schutzgut
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
Boden
Bodentypen
Altlasten
Laut SAGIS und Ebod befindet sich der gesamte Freihaltekorridor auf
Lockersedimentbraunerde.
Die Flächenbeanspruchung beträgt 4,5 ha
Lockersedimentbraunerde. Die Auswirkungen
werden als "gering" eingestuft.
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich laut SAGIS keine
Altlasten, Verdachts- oder Prüfflächen.
Die nächstgelegenen Altablagerungen "Fa. Gartenauer" und "Fa
Benckiser Austria" liegen etwa 230 m westlich bzw. 230 m nördlich
des Freihaltekorridors, die nächstgelegene Verdachtfläche für einen
Altstandort und gleichzeitig Prüffläche "Leichtmetallpulver Marx" etwa
190 m nördlich.
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Zum Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen zur
Luftbelastung vor.
In der "Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000" wird das Gebiet nicht
gelistet (d.h. keine wiederholte Überschreitung der Werte nach IG-Luft
auf längere Zeit).
Die Gemeinde Hallein ist Teil des "Sanierungsgebietes für
Stickstoffdioxid und Feinstaub" [6]. In [6] werden unter Anderem
Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Betriebe vorgeschrieben
und beurteilt. Anschlussbahnen für Gewerbebetriebe sind bei den
Güterverkehrsprojekten als auch bei den Maßnahmen bei Betrieben
(Förderung von Anschlussbahnen) vertreten.
Klima: keine Auswirkungen.
Luft: Durch die Verlagerung des Gütertransportes
von der Straße auf die Schiene werden die
Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt.
Innerhalb des Freihltekorridors befinden sich keine Fließ- und
Stillgewässer.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Laut Auskunft der Abteilung Wasserwirtschaft (DI
Wiesenegger vom 24.04.2015) stellt die Trasse eine
potenzielle Barriere für den Grund- und
Oberflächenwasserstrom in einem problematischen
Bereich (Rif-Reichenbach und Rehhof) dar.
Klima und Luft
Klima und Luft
Wasser
Vorhandene Wasserflächen
199
Im Zuge der weiteren
Projektplanung ist die potenzielle
Barrierewirkung für den Grundund Oberflächenwasserstrom zu
beachten und zu prüfen.
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Schutzgut
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten.
Vorhandene Quellen
Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen
vorhanden. Die nächstgelegene Quelle (Bergwasser aus Untertagebau
- Nutzwasser Leube - Zementwerk Leube) liegt etwa 200 m westlich
des Freihaltekorridors.
Auswirkungen auf Wasserschutz- und schongebiete
sind nicht zu erwarten.
Wasserschutz- und
Schongebiete
Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und
schongebiete vorhanden.
Das nächstgelegene Wasserschongebiet "Schongebiet Grödig (WVA
Stadt Salzburg)" liegt etwa 170 m nördlich des Freihaltekorridors, das
nächstgelegene Wasserschutzgebiet "GD Anif, TWA - Brunnen
Niederalm - Schutzzone III"" etwa 220 m nördlich.
Überschwemmungsgebiete,
Gefahrenzonen,
Retentionsräume
Der Freihaltekorridor liegt laut SAGIS außerhalb von
Überschwemmungsgebieten, Wildbachgefahrenzonen und
Retentionsräumen.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Schutzgebiete kommen im Freihaltekorridor nicht vor.
Das nächstgelegene Schutzgebiet "Geschützter Landschaftsteil Rifer
Schloß Allee" liegt etwa 80 m südlich des Freihaltekorridors, das
Landschaftsschutzgebiet "Salzburg Süd" befindet sich etwa 200 m
nördlich des Freihaltekorridors.
Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu
erwarten.
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine laut SAGIS
ausgewiesenen Biotope.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Für den Bereich des Freihaltekorridors liegen keine Informationen zu
geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor.
Nach derzeitigem Wissensstand ist von keinen
Auswirkungen auf geschützte bzw. gefährdete Arten
auszugehen.
Der Bereich nördlich des Freihaltekorridors ist durch Siedlungsgebiete
(Taxach) und landwirtschaftliche Nutzflächen geprägt. Der
Betriebsstandort Taxach Nord wird durch Bewaldung von den
Siedlungsgebieten abgeschirmt. Die Materialgewinnungsstätte
(Schiefer) befindet sich im Wald und ist vom Freihaltekorridor und den
umgebenden Siedlungsbereichen ebenfalls nicht einsehbar. Südlich
des Freihaltekorridors prägen die Außenanlagen des
Landessportzentrums Rif die Landschaft (Golfplatz, Fußball- und
Tennisplätze). Das Gelände ist eben, westlich des Freihaltekorridors
steigt das dort bewaldete Gelände bis zum Salzburger Hochthron
relativ stark an.
Durch eine Realisierung der Anschlussbahn
Variante Nord wird der Bereich zwischen Taxach
und Rif zerschnitten. Von den Siedlungsbereichen
ist die Trasse einsehbar.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden
als "gering" eingestuft.
Südlich des Freihaltekorridors erstreckt sich das Landessportzentrum
Die Auswirkungen auf die Erholungsnutzung werden
Maßnahmen
Pflanzen und Tiere
Schutzgebiete
Biotope
geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten
Landschaft
Landschaftsbild
Mensch
Erholungsnutzung
200
Im Zuge der Projektrealisierung
sind Gestaltungsmaßnahmen zur
Einbindung in die Landschaft
vorzunehmen.
Umweltbüro GmbH
Schutzgut
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
Rif mit einem Golfplatz, Fußball- und Tennisplätzen sowie einer
Laufbahn. Der Freihaltekorridor verläuft direkt nördlich der
Fußballplätze. Ein kleiner Teil des Gehölzstreifens entlang der
Fußballplätze (und somit ein Teil der Widmung für Sportanlagen) geht
vermutlich verloren.
Östlich entlang der B159 verläuft ein Radweg, welcher vom
Freihaltekorridor gequert wird.
aufgrund der Querung eines Radwegs und der
unmittelbaren Streckenführung entlang der
Fußballplätze des Landessportzentrums Rif als
"gering" eingestuft.
Siedlung und Wohnen
Das Wohngebiet von Taxach (Wohnanlage Königseeache) befindet
sich direkt nördlich an den Freihaltekorridor angrenzend. Teilweise
werden nicht bebaute, jedoch als Wohngebiet gewidmete Flächen
berührt.
Laut REK sind im Bereich des Freihaltekorridors keine
Siedlungserweiterungen vorgesehen.
Aufgrund der räumlichen Nähe zu den
Wohnsiedlungen in Taxach und der teilweisen
Beanspruchung von als Wohngebiet gewidmeten
Flächen werden die Auswirkungen als "gegeben"
eingestuft.
Sonstige
Nutzungsinteressen
(Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Jagd)
LW: Der Freihaltekorridor verläuft überwiegend über landwirtschaftlich
genutzte Flächen. Die Bodenbonität ist zwischen mäßig und
durchschnittlich eingestuft.
FW: Im nördlichsten Teil des Freihaltekorridors südlich des
Betriebsstandortes Taxach Nord wird eine Waldfläche gequert. Laut
WEP ist die Leitfunktion des Waldes in diesem Bereich die
Wohlfahrtsfunktion (Wertziffer 132). Ein kleiner Teilbereich, welcher
den Freihaltekorridor randlich berührt ist als Schutzwald mit der
Wertziffer 320 ausgewiesen.
Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregion 5.4 und in
einer Rotwild-Freizone. Nähere Angaben (Wildwechsel etc.) sind nicht
verfügbar.
LW: Die Beanspruchung von landwirtschaftlichen
Nutzflächen mit mäßiger bis durchschnittlicher
Bodenbonität wird mit "gering" eingestuft.
FW: Die Beanspruchung des Waldes mit
Wohlfahrtsfunktion wird mit "gering" eingestuft.
Jagd: Es ist von keinen Auswirkungen auf die Jagd
auszugehen.
Bei der weiteren Projektplanung
sollte dem Schutzwald, der durch
den Freihaltekorridor lediglich
geringfügig betroffen ist,
ausgewichen werden.
Für den Bereich des Freihaltekorridors liegt keine
Umgebungslärmkartierung vor.
Durch den Verlauf der Trasse teilweise im
Nahbereich von Wohnsiedlungen, sind Belastungen
durch den Güterverkehr wahrscheinlich. Durch die
Verlegung des Gütertransportes von der Straße auf
die Schiene, ist davon auszugehen, das sich der
LKW-Verkehr verringert.
Die Auswirkungen können derzeit nicht eingestuft
werden, da keine Angaben zur Fahrfrequenz und
keine Informationen zur erwarteten Reduktion der
LKW-Fahrten auf den Straßen vorliegen.
In siedlungsnahen Bereichen ist
im Zuge der konkreten
Projektplanung zu prüfen, ob eine
Belastung der Wohnbevölkerung
gegeben ist. Wenn notwendig,
sind Lärmschutzmaßnahmen zu
treffen.
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Kulturgüter. Drei
Straßen werden gequert.
Auswirkungen auf Kulturgüter sind auszuschließen.
Auf Sachgüter werden ebenfalls keine Auswirkungen
erwartet.
Ruhe
Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter
201
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Variante Süd
Tabelle 28: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der
Auswirkungen, Anschlussbahn Hallein - Leube, Variante Süd
Schutzgut
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
Boden
Bodentypen
Altlasten
Laut SAGIS und Ebod liegt der Freihaltekorridor in Bereichen mit
Lockersedimentbraunerde, Typischem oder Extremen Gley, Braunem
Auboden und Pararendsina.
Durch den Freihaltekorridor werden etwa 6,8 ha
beansprucht, davon ca. 2,6 ha Brauner Auboden,
2,3 ha Gley, 1,5 ha Braunerde und 0,1 ha
Pararendsina. Aufgrund des Verlustes von sensiblen
Gley- und Auböden werden die Auswirkungen als
gegeben eingestuft.
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich laut SAGIS keine
Altlasten, Verdachts- oder Prüfflächen.
Die nächstgelegenen Altablagerungen "Fa. Gartenauer" und
"Salzburger Velourfabrik" liegen etwa 230 m westlich bzw. 100 m
nördlich des Freihaltekorridors.
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Zum Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen zur
Luftbelastung vor.
In der "Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000" wird das Gebiet nicht
gelistet (d.h. keine wiederholte Überschreitung der Werte nach IG-Luft
auf längere Zeit).
Die Gemeinde Hallein ist Teil des "Sanierungsgebietes für
Stickstoffdioxid und Feinstaub" [6]. In [6] werden unter Anderem
Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Betriebe vorgeschrieben
und beurteilt. Anschlussbahnen für Gewerbebetriebe sind bei den
Güterverkehrsprojekten als auch bei den Maßnahmen bei Betrieben
(Förderung von Anschlussbahnen) vertreten.
Klima: keine Auswirkungen.
Luft: Durch die Verlagerung des Gütertransportes
von der Straße auf die Schiene werden die
Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt.
Der Freihaltekorridor quert den Steingrabenbach, den ReischenbachZubringer sowie den Reischenbach.
Da die Bäche 4 Mal gequert werden, ist von
gegebenen Auswirkungen auszugehen.
Laut Auskunft der Abteilung Wasserwirtschaft (DI
Wiesenegger vom 24.04.2014) stellt die Trasse eine
potenzielle Barriere für den Grund- und
Oberflächenwasserstrom in einem problematischen
Bereich (Rif-Reichenbach und Rehhof) dar.
Klima und Luft
Klima und Luft
Wasser
Vorhandene Wasserflächen
202
Bei der Realisierung des Projektes
sind entsprechende
Schutzmaßnahmen
(Bachquerung) vorzusehen.
Die potenzielle Barrierewirkung für
den Grund- und
Oberflächenwasserstrom ist zu
beachten und zu prüfen.
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen
vorhanden. Die nächstgelegene Quelle (Bergwasser aus Untertagebau
- Nutzwasser Leube - Zementwerk Leube) liegt etwa 200 m westlich
des Freihaltekorridors.
Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten.
Vorhandene Quellen
Auswirkungen auf Wasserschutz- und schongebiete
sind nicht zu erwarten.
Wasserschutz- und
Schongebiete
Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und
schongebiete vorhanden.
Das nächstgelegene Wasserschongebiet "Schongebiet Brunnen
Rehhof der WVA Hallein" liegt etwa 220 m südlich des
Freihaltekorridors, das nächstgelegene Wasserschutzgebiet "GD
Hallein, TWA - Rehhofbrunnen - Schutzgebietszonen III, IV und V""
etwa 380 m südlich.
Der Freihaltekorridor liegt laut SAGIS außerhalb von
Überschwemmungsgebieten, Wildbachgefahrenzonen und
Retentionsräumen.
Für die Bäche, die vom Freihaltekorridor gequert werden, liegen im
SAGIS keine Ausweisungen zu Gefahrenzonen vor.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Überschwemmungsgebiete,
Gefahrenzonen,
Retentionsräume
Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu
erwarten.
Schutzgebiete
Schutzgebiete kommen im Freihaltekorridor nicht vor.
Das nächstgelegene Schutzgebiet "Geschützter Landschaftsteil
Schilfwiese bei Hallein/Taxach" befindet sich etwa 100 m vom
Freihaltekorridor entfernt. Der Geschützte Landschaftsteil "Rifer
Schloß Allee" befindet sich etwa 160 m nördlich, das
Landschaftsschutzgebiet "Urstein" etwa 360 m südöstlich und das
Landschaftsschutzgebiet "Salzburg Süd" etwa 200 m nördlich des
Freihaltekorridors.
Biotope
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich laut SAGIS folgende
Biotope:

Feuchte Mähwiese 400 m W Hohlwegwirt

Feldgehölz 350 m südlich Hohlwegwirt

Entwässerungsgraben zwischen Au und Hohlwegwirt

Bach von Rehhofstraße bis Schloss Rif

Schlossallee N der Rehhofsiedlung
Der bewaldete Hang westlich des Freihaltekorridors ist als regionaler
Grünkorridor ausgewiesen. Die westlichsten Abschnitte des
Freihaltekorridors liegen innerhalb dieses Grünkorridors.
Die Auswirkungen werden aufgrund der
Beanspruchung einer feuchten Mähwiese als
"gegeben" eingestuft. Der ausgewiesene
Grünkorridor wird durch den Freihaltekorridor etwas
schmäler.
geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten
Für den Bereich des Freihaltekorridors liegen keine Informationen zu
geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor. Die feuchte
Mähwiese ist ein potenzieller Raum für geschützte oder gefährdete
Arten.
Die Auswirkungen werden analog zu den Biotopen
mit gegeben eingestuft. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass geschützte bzw.
gefährdete Arten vorkommen.
Der Freihaltekorridor verläuft zum Großteil über landwirtschaftlich
genutzte Flächen.
Durch eine Realisierung der Anschlussbahn
Variante Süd werden "geringe" Auswirkungen auf
Pflanzen und Tiere
Im Zuge der konkreten
Projektplanung sind Ersatz- und
Ausgleichsmaßnahmen für die
betroffenen Biotope vorzusehen.
Landschaft
Landschaftsbild
203
Im Zuge der Projektrealisierung
sind Gestaltungsmaßnahmen zur
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Er befindet auf ebenem Gelände, auf einer Länge von ca. 1 km
verläuft er in Nord-Süd-Richtung auf landwirtschaftlichen Flächen
entlang des Fußes des sich nach Westen erhebenden Hanges.
Danach schwenkt der Freihaltekorridor Richtung Osten, wo die
Landschaft nördlich des Korridors durch den Betriebsstandort EMCO
und ein Umspannwerk geprägt wird. Im weiteren Verlauf des
Freihaltekorridors befindet sich nördlich die Vogelsangsiedlung.
das Landschaftsbild erwartet.
Erholungsnutzung
Östlich entlang der B159 verläuft ein Radweg, welcher vom
Freihaltekorridor gequert wird. Das Schloss Rif befindet sich etwa 300
m nördlich des Freihaltekorridors.
Südöstlich des Betriebsstandorts EMCO befinden sich einige
Schrebergärten, die teilweise innerhalb des Freihaltekorridors liegen.
Da ein Radweg gequert wird, werden die
Auswirkungen als "gering" eingestuft.
Auswirkungen auf die Schrebergärten werden beim
Schutzgut "Siedlung und Wohnen" beurteilt.
Aufgrund der räumlichen Nähe zur
Vogelsangsiedlung und der Betroffenheit von
Schrebergärten werden die Auswirkungen als
"gegeben" eingestuft.
Siedlung und Wohnen
Die Vogelsangsiedlung befindet sich direkt nördlich an den
Freihaltekorridor angrenzend. Ein als Wohngebiet gewidmetes
Grundstück wird vom Freihaltekorridor überquert (ist in diesem Bereich
nicht bebaut). Im Flächenwidmungsplän ist für das betroffene
Grundstück der Zusatz "Aufschließungsgebiete Verkehr, Natur"
angemerkt.
Südöstlich des Betriebsstandorts EMCO befinden sich einige
Schrebergärten (ohne Widmung), die teilweise innerhalb des
Freihaltekorridors liegen. Laut REK sind im Bereich des
Freihaltekorridors keine Siedlungserweiterungen vorgesehen.
Sonstige
Nutzungsinteressen
(Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Jagd)
LW: Der Freihaltekorridor verläuft überwiegend über landwirtschaftlich
genutzte Flächen. Die Bodenbonität ist zwischen gering und sehr
bedeutend eingestuft.
FW: Im nördlichsten Teil des Freihaltekorridors südlich des
Betriebsstandortes Taxach Nord wird eine Waldfläche gequert. Laut
WEP ist die Leitfunktion des Waldes in diesem Bereich die
Wohlfahrtsfunktion (Wertziffer 132). Im Bereich gegenüber des
Umspannwerkes wird ebenfalls ein kleiner Wald mit der
Wohlfahrtsfunktion (Wertziffer 132) gequert.
Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregion 5.4 und in
einer Rotwild-Freizone. Nähere Angaben sind nicht verfügbar.
LW: Die Beanspruchung von landwirtschaftlichen
Nutzflächen wird als "gegeben" eingestuft.
FW: Aufgrund der kleinflächigen Beanspruchung von
Waldflächen werden die Auswirkungen als "gering"
eingestuft.
Jagd: Es wird von keinen Auswirkungen
ausgegangen.
Aufgrund der Beanspruchung von
landwirtschaftlichen Flächen werden die
Auswirkungen auf die Nutzungsinteressen
insgesamt als "gegeben" eingestuft.
Für den Bereich des Freihaltekorridors liegt keine
Umgebungslärmkartierung vor.
Durch den Verlauf der Trasse teilweise im
Nahbereich von Wohnsiedlungen, sind Belastungen
durch den Güterverkehr wahrscheinlich. Durch die
Verlegung des Gütertransportes von der Straße auf
die Schiene, ist davon auszugehen, das sich der
LKW-Verkehr verringert.
Die Auswirkungen können derzeit nicht eingestuft
werden, da keine Angaben zur Fahrfrequenz und
keine Informationen zur erwarteten Reduktion der
LKW-Fahrten auf den Straßen vorliegen.
Einbindung in die Landschaft
vorzunehmen.
Mensch
Ruhe
204
Bezüglich der Schrebergärten sind
Maßnahmen zu treffen.
In siedlungsnahen Bereichen ist
im Zuge der konkreten
Projektplanung zu prüfen, ob eine
Belastung der Wohnbevölkerung
gegeben ist. Wenn notwendig,
sind Lärmschutzmaßnahmen zu
treffen.
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Kulturgüter. Der
Freihaltekorridor quert vier Stromleitungen (wobei sich 2 Strommasten
innerhalb des Freihaltekorridors befindet) und einige Straßen.
Südöstlich des Betriebsstandorts EMCO (Salzburger Velourfabrik)
verläuft der Freihaltekorridor über eine Schrebergartensiedlung.
205
Auswirkungen auf Kulturgüter sind auszuschließen.
Da zwei Strommasten innerhalb des
Freihaltekorridors liegen, werden die Auswirkungen
als "gering" eingestuft. Auswirkungen auf die
Schrebergärten werden beim Schutzgut "Siedlung
und Wohnen" beurteilt.
In der weiteren Projektplanung ist
hinsichtlich der beiden
Strommasten zu klären, ob diese
am derzeitigen Standort erhalten
bleiben können.
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.18.5 Zusammenfassung
Abbildung 50: sensible/kritische Umweltthemen Anschlussbahn Hallein - Leube, Varianten Nord und Süd
Eine Realisierung der Anschlussbahn Hallein - Leube steht nicht im Widerspruch zu den örtlichen und
überörtlichen
Konzepten
(Mobilitätskonzept,
Regionalprogramm
Tennengau,
REK
und
Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Hallein). Im REK der Stadtgemeinde Hallein sind 2
Trassenvarianten für die Anschlussbahn räumlich festgelegt, die sich (bis auf wenige Meter) mit den im
Sachprogramm enthaltenen Varianten decken. Hinsichtlich des Flächenwidmungsplans ist anzumerken,
dass kleinräumig als Wohngebiet gewidmete Flächen vom Freihaltekorridor betroffen sind. Im Zuge der
Projektsentwicklung wurden fünf Varianten für eine Anschlussbahn entwickelt, ins Sachprogramm wurden
jene übernommen, die an die geplante Regionalstadtbahn anschließen und möglichst kurz sind. Bei einer
Nullvariante bleiben die Gewerbezonen ohne Bahnanschluss. Die Verordnung der Freihalteflächen im
Sachprogramm bewirkt eine Sicherstellung der Flächen für das gegenständliche Projekt.
Bei Realisierung der Variante Nord sind Auswirkungen auf Siedlung und Wohnen gegeben. Geringe
Auswirkungen sind für die Schutzgüter Bodentypen, Landschaftsbild, Freizeit- und Erholungsnutzung (ein
Radweg wird gequert, Nähe zum Landessportzentrum Rif), Landwirtschaft und Forstwirtschaft zu
erwarten. Für das Schutzgut Luft sind tendenziell positive Auswirkungen zu erwarten, da davon
ausgegangen wird, dass sich der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern
wird.
Bei Realisierung der Variante Süd sind Auswirkungen auf Bodentypen, Wasserflächen (4 Mal werden
Bäche gequert), Biotope und gefährdete bzw. geschützte Arten, Siedlung und Wohnen sowie
Landwirtschaft gegeben. Geringe Auswirkungen sind für die Schutzgüter Landschaftsbild, Freizeit- und
Erholungsnutzung und Sachgüter (2 Strommasten befinden sich im Freihaltekorridor) zu erwarten. Für das
Schutzgut Luft sind tendenziell positive Auswirkungen zu erwarten, da davon ausgegangen wird, dass sich
der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird.
206
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.19 Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt Ennsbogen
7.19.1 Lage des Trassenkorridors und Untersuchungsraum
Der Freihaltekorridor liegt in den Gemeinden Altenmarkt im Pongau und Flachau, nordwestlich des
Ortgebiets von Altenmarkt. Er bindet das bestehende Gewerbegebiet an die Bahntrasse Bischofshofen Liezen an.
Als Untersuchungsraum wird der etwa 1360 m lange Freihaltekorridor (15 m beiderseits der Trassenachse)
und dessen umgebende Flächen definiert.
Abbildung 51: Lage des Freihaltekorridors - links: Kartenhintergrund ÖK, rechts: Kartenhintergrund Orthofoto
7.19.2 Bezug zu anderen relevanten Plänen und Programmen
Mobilitätskonzept
Im
Salzburger
Landesmobilitätskonzept
2006-2015
wird
unter
dem
Kapitel
7
"Aktionen
(Maßnahmenprogramm)" als eine wichtige Maßnahme die Förderung von Anschlussbahnen und Terminals
genannt: "Im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit zwischen
Schiene und Straße, zur Stärkung des Umweltschutzes und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der
forcierte Ausbau von Anschlussbahnen eine besondere verkehrspolitische Bedeutung."
Zur Beratung von Gemeinden und Betrieben wurde dazu der Salzburger AnschussbahnCoach eingerichtet.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Mobilitätskonzept
Das vorliegende Projekt unterstützt die Forderung des Mobilitätskonzepts nach einem Ausbau von
Anschlussbahnen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.
Überörtliche Raumplanunungskonzepte
In den Entwicklungsprogrammen der überörtlichen Raumplanung liegen keine Aussagen zum Projekt vor.
Sie stehen jedenfalls nicht im Widerspruch zur geplanten Anschlussbahn.
207
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau
Räumliches Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau (1. TA 2013)
In der Plandarstellung „Leitbild Siedlung, Freiraum, Verkehr, Infrastruktur“ ist für den gegenständlichen
Bereich eine „Erweiterung Gewerbe und Handel“ sowie im Nordteil eine „mittel- und langfristige
Erweiterung Gewerbe“ ausgewiesen. Ebenso wird die Möglichkeit für eine Schienenanbindung dargestellt,
die dem Verlauf des vorliegenden Korridors entspricht.
Im
Textteil
des
REK
(Ziele
und
Maßnahmen)
wird
unter
dem
Kapitel
"Allgemeine
Entwicklungsziele/Stellung in der Region" die "Entwicklung des überregionalen Gewerbestandortes
Ennsbogen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes [...]" festgehalten. Der Ausbau des Gewerbestandortes mit
überregioneler Bedeutung wird als Ziel festgelegt und als Maßnahme die „Schaffung einer direkten
Anbindung des Gewerbestandortes Ennsbogen an das hochrangige Verkehrsnetz“ genannt. Eine
Flächenfreihaltung für einen möglichen Bahnanschluss im Rahmen der Flächenwidmung bzw.
Bebauungsplanung“ wird dabei vorgesehen.
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK
Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn Ennsbogen steht im Einklang mit den Zielen und Maßnahmen
des Räumlichen Entwicklungskonzepts und erfüllt die Forderung nach eine möglichen Bahnanschluss.
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altenmarkt im Pongau
Die vom Freihaltekorridor betroffenen Grundstücke sind überwiegend als "Grünland - Ländliche Gebiete",
weiters als "Verkehrsflächen - Eisenbahnen und deren Betriebsanlagen" (bestehende ÖBB-Verbindung
Bischofshofen-Liezen) und als "Verkehrsflächen - Bundes- und Landesstraße" gewidmet. Weiters quert der
Freihaltekorridor zwei Mal in kurzen Abschnitten die Widmung "Grünland - Größere Gewässer" und
"Verkehrsfläche - Wichtige Verkehrsfläche der Gemeinde".
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan stellt keine Nutzungseinschränkung dar. Nachdem der Korridor Verkehrswege
und Gewässer kreuzt, sind geeeignete Querungsmöglichkeiten vorzusehen. Nach Verordnung des
Sachprogramms ist der Freihaltekorridor als solcher im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen.
Gemeinde Flachau
Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Flachau (3. TA 2009)
In der Plandarstellung „Leitbild - Siedlung, Freiraum, Verkehr, Infrastruktur“ ist für den gegenständlichen
Bereich eine „Erweiterung Gewerbe und Handel“ festgelegt, die Gewerbezone Reitdorf wird dabei als
"Vitales Gewerbegebiet in konfliktarmer Lage“ charakterisiert.
Als Ziel werden weitere Betriebsansiedlungen und eine Erweiterung des Gewerbegebiets östlich der A10
Richtung Ennsbogen festgelegt. Als Maßnahmen werden keine weiteren Wohn-Baulandausweisungen im
Nahbereich des Gewerbegebiets, die Ausweisung einer Pufferzone gegenüber Wohnobjeten und der Schutz
der Enns als geschützter Lebensraum festgehalten.
208
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[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum REK
Der Freihaltekorridor für die Anschlussbahn Ennsbogen steht im Einklang mit den Zielen und Maßnahmen
des Räumlichen Entwicklungskonzepts.
Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flachau
Ein kurzer Abschnitt des Korridors (rund 240 m) liegt auf dem Gemeindegebiet von Flachau. Die
betroffenen Grundstücke weisen überwiegend die Widmung "Grünland - Ländliche Gebiete" auf. Weiters
liegen innerhalb des Korridors kleinflächig die Widmungen "Bauland - Gewerbegebiete", "Sonstige
Baulandwidmungen - Sonderfläche" und " Verkehrsfläche - Wichtige Verkehrsfläche der Gemeinde".
Übereinstimmung mit dem bzw. Widersprüche zum Flächenwidmungsplan
Der Flächenwidmungsplan stellt keine Nutzungseinschränkung dar. Nach Verordnung des Sachprogramms
ist der Freihaltekorridor als solcher im Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen.
7.19.3 Alternative Planungsmöglichkeiten
Alternativenprüfung
Für das Projekt liegen laut Rücksprache mit dem Referat 10/05 Raumplanung keine Alternativenprüfungen
vor. Die Alternative besteht in der Nullvariante.
Nullvariante
Mit dem geplanten Projekt sollen die Gewerbegebiete von Altenmarkt und Flachau - sowohl Bestand wie
auch geplant Erweiterungen - an die Bahn angeschlossen werden.
Bei einer Nullvariante (keine Flächenfreihaltung) ist nicht gewährleistet, dass die Flächen zum Zeitpunkt
der Projektrealisierung noch zur Verfügung stehen.
Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die bestehende Situation erhalten, die Güter
werden überwiegend auf der Straße transportiert.
209
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[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.19.4 Umweltfolgenabschätzung
Tabelle 29: Umweltzustand und Abschätzung der Auswirkungen durch die Freihaltung eines Korridors für ein Schienenprojekt sowie Maßnahmenvorschläge zur Verminderung der
Auswirkungen, Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt - Ennsbogen
Schutzgut
Bestand
Auswirkung
Auswirkung - Erläuterung
Maßnahmen
Boden
Der Korridor verläuft lt. SAGIS auf folgenden Bodentypen:

Felsbraunerde

Lockersedimentbraunerde

Planieboden

Grauer Auboden

Typischer oder extremer Gley
Die Fläche des Freihaltekorridors beträgt gut 4 ha,
davon sind:
44% Grauer Auboden (1,7 ha)
25% Lockersedimentbraunerde (0,97 ha)
16% Feldsbraunerde (0,66 ha)
11% Planieboden (0,45 ha)
4% Typischer Gley (0,18).
Die Flächenbeanspruchung von Auböden und
Gleyböden ist als sensibel einzustufen,
Auswirkungen sind daher gegeben. Festzuhalten ist
dabei aber, dass der Korridor zum überwiegenden
Teil im bereits gewidmeten Gewerbegebiet verläuft
bzw. innerhalb der mittel- bis langfristigen
Erweiterung des Gewerbegebiets Ennsbogen (REK
Altenmarkt) liegt.
Innerhalb des Korridors kommen keine Altlasten vor. Die
nächstglegene Altlasten-Prüffläche liegt auf dem Betriebsgelände der
Fa. Steffner, ca. 100 m westlich des Korrdiors. Auf dem Gelände der
Firma Atomic befindet sich eine Altablagerung, die rund 170 m östlich
des Freihaltekorridors liegt.
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Zum Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen zu
Luftbelastungen vor. Das Projektgebiet ist in der "Verordnung des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000“ nicht gelistet (d.h. keine wiederholte
Überschreitung der Werte nach IG-Luft auf längere Zeit).
Klima: keine Auswirkungen.
Luft: Durch die Verlagerung des Gütertransportes
von der Straße auf die Schiene werden die
Auswirkungen als tendenziell positiv beurteilt.
Der Freihaltekorrdior quert den Ebenbach, die Enns und den
Mühlbach.
Durch die Querung der Enns und der beiden Bäche
kann es zu Umweltauswirkungen kommen. Für die
Bachquerungen sind jeweils Brückenbauwerke zu
errichten. Die Auswirkungen werden mit gering
beurteilt.
Bodentypen
Altlasten
Klima und Luft
Klima und Luft
Wasser
Vorhandene Wasserflächen
210
Bei Realisierung des Projekts sind
entsprechende
Schutzmaßnahmen
(Bachquerung) vorzusehen.
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[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
Innerhalb des Freihaltekorridors sind laut SAGIS keine Quellen
vorhanden. Die nächstgelegenen Quellen liegen rund 340 m östlich
des Korridors.
Auswirkungen auf Quellen sind nicht zu erwarten.
Vorhandene Quellen
Auswirkungen auf bestehende Wasserschutz- und
schongebiete sind nicht zu erwarten.
Wasserschutz- und
Schongebiete
Innerhalb des Freihaltekorridors sind keine Wasserschutz- und
schongebiete vorhanden. Das nächstgelegenen Quellschutzgebiet
liegt 340m östlich des Korridors.
Die südlichsten 250 m des Freihaltekorridors verlaufen innerhalb eines
zukünftigen Wasserschongebietes (im SAGIS-Online als "Schongebiet
Altenmarkt [in Planung]" bezeichnet - Stand August 2015). Laut
Auskunft der Abteilung Wasserwirtschaft (DI Wiesenegger vom
24.04.2014) soll das zukünftige Schongebiet den Brunnen
Schlatterberg zur Trinkwasserversorgung für Altenmarkt schützen.
Nach Auskunft von Herrn Wiesenegger liegt der Freihaltekorridor
teilweise im Zuströmbereich des Brunnens.
Im Zuge der weiteren
Projektplanung sind Auswirkungen
auf das zukünftig geplante
Wasserschongebiet und den
Trinkwasserbrunnen zu prüfen.
Der Freihaltekorridor liegt laut SAGIS außerhalb von
Wildbachgefahrenzonen und Retentionsräumen. Er ist aber in großen
Teilen von den Überflutungsflächen der Enns betroffen. Es handelt
sich dabei um Bereiche des HQ30, wie auch HQ100 und HQ300.
Von den Überflutungsflächen sind auch die Gewerbegebiete und
deren geplante Erweiterungen sowie die A10-Tauernautobahn
betroffen.
Nachdem der Freihaltekorridor zu einem
beträchtlichen Teil von den Überflutungsflächen
der Enns betroffen ist, werden die
Umweltauswirkungen als gegeben eingestuft.
Beeinträchtigungen bei der
Nutzung der Anschlussbahn und
eine Beeinflussung von HQ
Abflussverhältnissen sind in den
nachfolgenden Planungen zu
untersuchen und gegebenenfalls
entsprechende Maßnahmen
umzusetzen. Es ist dabei in
Abstimmung mit der
Schutzwasserwirtschaft
vorzugehen.
Schutzgebiete
Der Freihaltekorridor liegt außerhalb von Schutzgebieten.
Etwa 800 m nördlich liegt der geschützte Landschaftsteil "Moor in
Eben". Andere Schutzgebiete sind mehr als 2 km entfernt.
Es sind keine Auswirkungen auf Schutzgebiete zu
erwarten.
Biotope
Folgende Biotope liegen innerhalb des Freihaltekorridors:

Pöttlergraben

Enns-Abschnitt NO Atomic-Werk

Lange Hecke NO Atomic-Werk

Grabenbach N Atomic-Werk

Hecke 2 NW Atomic-Werk
Die Auswirkungen auf die Fließgewässer wurden
bereits beim Schutzgut „Vorhandene
Wasserflächen“ behandelt. Daneben berührt der
Freihaltekorridor noch zwei Heckenzüge.
Die Auswirkungen werden als gering eingestuft
Im Zuge der weiteren konkreten
Projektplanung ist im
naturschutzrechtlichen Verfahren
zu klären, ob für die Eingriffe in die
Gewässer und Heckenzüge
Ausgleichsmaßnahmen zu setzen
sind.
Für den Bereich des Freihaltekorridors liegen keine Informationen zu
geschützten bzw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor. Aufgrund
der vorhandenen Biotope im Untersuchungsraum kann aber davon
ausgegnagen werden, dass Bestände von geschützten bzw.
gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vorhanden sind.
Die Auswirkungen werden als gering eingestuft.
siehe Biotope
geschützte / gefährdete Tierund Pflanzenarten
Der Untersuchungsraum liegt am Beginn des Ennstals umgrenzt von
Der Freihaltekorridor für mitten durch einer von
Überschwemmungsgebiete,
Gefahrenzonen,
Retentionsräume
Pflanzen und Tiere
Landschaft
Landschaftsbild
211
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
der Autobahn A10, der Landesstraße 320 (Ennstal Straße) und der
Bahnstrecke Bischofshofen - Liezen - Graz. Die Ebene zwischen den
Verkehrsflächen ist geprägt von Wiesen mit Feldwegen, Bächen und
Heckenzügen. Südlich grenzt das Gewerbe- und Siedlungsgebiet der
Gemeinde Altenmarkt an.
Die umliegende Bergwelt ist gut einsehbar, als markanter Fluss
durchzieht die Enns den Landschaftsraum
Wiesen geprägte Umgebung auf Flächen, für die
das REK erst langfristige Erweiterungen des
bestehenden Gewerbegebiets vorsieht. Die
Auswirkungen auf das bestehende Landschaftsbild
werden daher als gering eingestuft.
Erholungsnutzung
Innerhalb und im Nahbereich des Freihaltekorridors befinden sich
keine Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Es werden keine Auswirkungen auf die
Erholungsnutzung erwartet.
Siedlung und Wohnen
Der Freihaltekorridor liegt außerhalb von Siedlungsgebieten, innerhalb
des Korridors befinden sich keine Wohngebäude. Der nächstgelegene
Hof liegt 80 m östlich des Korridors, die nächstgelegene geschlossene
Siedlung beginnt etwa 250 m südlich des Freihalte-korridors. Laut REK
der Gemeinden ist eine Siedlungsentwicklung für diesen Bereich nicht
vorgesehen.
Auf bestehende Wohngebäude und die
Siedlungsentwicklung sind keine Auswirkungen zu
erwarten.
Sonstige
Nutzungsinteressen
(Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Jagd)
LW: Der Freihaltekorridor verläuft zum Großteil über landwirtschaftlich
genutzte Flächen mit größtenteils durchschnittlicher aber auch bis zu
"sehr bedeutender" Bonität.
FW: Innerhalb des Freihaltekorridors befindet sich kein Wald.
Jagd: Der Freihaltekorridor liegt innerhalb der Wildregion 8.1 und in
einer Rotwild-Randzone. Nähere Angaben (Wildwechsel etc.) sind
nicht verfügbar.
LW: Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft
werden aufgrund der großteils durchschnittlichen
Bonität als gering eingestuft.
FW: Da im Freihaltekorridor kein Wald vorkommt,
kommt es zu keinen Auswirkungen.
Jagd: Die Jagdwirtschaft wird als nicht relevant
eingestuft.
Für das Untersuchungsgebiet liegen nur Daten aus der
Umgebungslärmkartierung für die Straße vor.
Der Freihaltekorridor liegt in unmittelbarer Nähe zur A10 Tauernautobahn, weshalb im Untersuchungsraum die Belastung durch
den Straßenverkehr relativ hoch sind. Sie liegen tagsüber zwischen 55
dB und 65 dB, nachts zwischen 45 dB und 59 dB.
Die nächstgelegenen Wohngebäude sind tagsüber durch etwa 55 dB64 dB und nachts zwischen 45 dB und 54 dB belastet.
Durch den Bahnanschluss der Gewerbezone bzw.
der zukünftigen Gewerbezone soll sich die Zu- und
Ablieferung von der Straße auf die Schiene
verlagern. Durch den Schienenverkehr kommt es zur
Lärmerhöhung, durch die Reduktion der LKWs
kommt es zur Lärmverminderung. Derzeit kann nicht
abgeschätzt werden, ob sich für die umgebende
Wohnbevölkerung tendenziell eine Verbesserung
oder Verschlechterung der Lärmsituation einstellen
wird (Entfernung zum Ort 250 m).
In siedlungsnahen Bereichen ist
im Zuge der konkreten
Projektplanungen zu prüfen, ob
eine zusätzliche Belastung der
Wohnbevölkerung gegeben ist.
Wenn notwendig, sind
Lärmschutzmaßnahmen zu
treffen.
Innerhalb des Freihaltekorridors befinden sich keine Kulturgüter.
In seinem Verlauf quert er zwei Gemeindestraßen und eine
Stromleitung (30kV) und er verläuft in einem Abschnitt auf einem
bestehenden Feldweg, der als Zufahrt zu den landwirtschaflichen
Flächen dient.
Auch berührt er drei landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude sowie die
Lagerflächen und ein Gebäude des bestehenden Betriebes (Atomic).
Bei einer Projektrealisierung werden zwei Straßen
gequert, die als Zufahrtsmöglichkeit dienen.
Entsprechende Querungshilfen sind vorzusehen.
Der Korridor erfasst Gebäude und Lagerflächen und
verläuft zum Teil auf einem Feldweg, die Trasse
selbst liegt aber abseits. Die Auswirkungen werden
daher als gering eingestuft.
Der tatsächliche Trassenverlauf
hat sich an den bestehenden
Gebäuden bzw. ggf. bestehenden
Festlegungen in den
Bebauungsplänen zu orientieren.
Im Bedarfsfall kann auch eine
Ablöse der Gebäude in Betracht
gezogen werden.
Mensch
Ruhe
Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter
212
Umweltbüro GmbH
[Sachprogramm Raumplanung und Verkehr - Umweltbericht]
7.19.5 Zusammenfassung
Abbildung 52: sensible/kritische Umweltthemen Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt - Ennsbogen
In den überörtlichen Konzepten ist das gegenständliche Projekt bislang nicht erwähnt, die Verordnung der
Freihalteflächen im Sachprogramm bewirkt eine Sicherstellung der Flächen.
Eine Realisierung der Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt - Ennsbogen steht im Einklang
zu den örtlichen Raumordnungskonzepten (REK und Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde
Altenmarkt und Gemeinde Flauchau). Eine Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt, die Alternative
stellt eine Nullvariante dar. Bei einer Nullvariante (keine Projektrealisierung) bleibt die Gewerbezone ohne
Bahnanschluss und die Güter werden weiterhin über die Straße transportiert.
Bei Realisierung der Anschlussbahn Gewerbegebiet Flachau/Altenmarkt - Ennsbogen ergeben sich
Auswirkungen für die Schutzgüter Bodentypen (Grauer Auboden und Gleyboden sind in größerem Ausmaß
betroffen) und Überschwemmungsgebiete (Hochwasserflächen der Enns). Geringe Auswirkungen sind für
Oberflächengewässer (Querung von Enns, Ebenbach und Mühlbach), Biotope, geschützte Tier- und
Pflanzenarten, das Landschaftbild (Durschneiden der Wiesenflächen), Landwirtschaft und Sachgüter
(Gemeindestraßen, landwirtschaftliche Stadel und Lagerflächen des bestehenden Betriebes) zu erwarten.
Tendenziell positive Auswirkungen sind für das Schutzgut Luft zu erwarten, da davon ausgegangen wird,
dass sich der Güteverkehr zumindest teilweise von der Straße auf die Schiene verlagern wird.
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