Europäisches Parlament

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2014-2019
ANGENOMMENE TEXTE
P8_TA(2016)0363
Abschluss des im Rahmen des VN-Rahmenübereinkommens über
Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der
EU ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2016 zu dem
Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des im Rahmen des
Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen
Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union (12256/2016 – C80401/2016 – 2016/0184(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12256/2016),
–
unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 6
Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0401/2016),
–
unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das bei der 21. Tagung der Konferenz
der Vertragsparteien (COP21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen
über Klimaänderungen (UNFCCC) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet wurde,
–
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Nach Paris:
Bewertung der Folgen des Pariser Übereinkommens – Begleitunterlage zu dem
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des im Rahmen des
Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen
Pariser Übereinkommens im Namen der Europäischen Union“ (COM(2016)0110),
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und
24. Oktober 2014,
–
unter Hinweis auf die von Lettland und der Europäischen Kommission am 6. März 2015
bei der UNFCCC eingereichten beabsichtigten nationalen Beiträge (INDC) der EU und
ihrer Mitgliedstaaten,
–
gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf
Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
–
unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0280/2016),
1.
gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens von Paris;
2.
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der
Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den
Vereinten Nationen zu übermitteln.
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