UNO fordert verstärkte Mitsprache der Kinder Der Kinderrechtsausschuss der UNO kritisiert, dass das rechtlich verankerte Wohl des Kindes in der Schweiz nur ungenügend umgesetzt wird. Das Gremium fordert vom Bund und den Kantonen unter anderem effektivere Konzepte und Programme, die auf die Wünsche der Kinder eingehen und ihre Bedürfnisse vermehrt berücksichtigen. Die Kritik des UNO-Ausschusses ist deutlich: Das Wohl der Kinder müsse nicht nur auf der Schweizer Gesetzgebungs- und Verwaltungsebene, sondern auch in allen relevanten sozialen Projekten und Programmen, die einen Einfluss auf die Kinder haben, festgeschrieben werden. Daher fordert der Ausschuss Bund und Kantone auf, baldmöglichst Konzepte und Kriterien zu entwickeln, die es den Betreuungspersonen in öffentlichen und privaten sozialen Einrichtungen ermöglichen, die Interessen der Kinder als vorrangig zu berücksichtigen. Darüber hinaus zeigt sich der UNO-Ausschuss besorgt über die mangelnde Einbeziehung von Kindern in soziale Planungs- und Entscheidungsprozesse besonders in Angelegenheiten, welche die Kinder selbst betreffen. Offenbar seien die zuständigen Betreuungspersonen zu wenig darin geschult, die Kinder zu einer aktiven Mitsprache aufzufordern und zu motivieren. Bezugnehmend auf Artikel 12 der UNO-Kinderrechtskonvention, die das Recht der Kinder auf Anhörung festlegt, verlangt der UNO-Kinderrechtsausschuss von den Schweizer Behörden, das Recht auf Anhörung und Meinungsäusserungen von Kindern in Fragen, die sie betreffen, durchzusetzen. Dies gelte vor allem für Familien und Schulen, aber auch für andere pädagogische Einrichtungen wie Kitas und Kindergärten. Darüber hinaus müsse von Bund und Kantonen sichergestellt werden, dass die Fachleute und Betreuungspersonen von Kindern systematisch ausgebildet werden, um eine sinnvolle Partizipation der Kinder zu gewährleisten. π