KEPLER Ethik Rentenfonds RB 2007-2008 - boerse

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KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
KEPLER Ethik Rentenfonds
Rechenschaftsbericht 2007/2008
KEPLER Ethik Rentenfonds
Rechenschaftsbericht für das 10. Geschäftsjahr
vom 01.09.2007 bis zum 31.08.2008
Die KEPLER-FONDS KAG arbeitet nach den Qualitätsstandards der
Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG).
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KEPLER Ethik Rentenfonds
Inhaltsverzeichnis
Gesellschafter und Organe der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
4
KEPLER Ethik Rentenfonds - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
5
Ertragsrechnung
Wertentwicklung im Geschäftsjahr
6
Fondsergebnis
6
Entwicklung des Fondsvermögens
7
Verwendung des Fondsergebnisses
7
Kapitalmarkt
8
Anlagepolitik
9
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. August 2008
11
Vermögensaufstellung
12
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
18
Steuerliche Behandlung
Grundlagen der Besteuerung
19
Steuerliche Behandlung für Ausschüttungsanteilscheine
21
Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine
23
Verwaltete Kapitalanlagefonds
25
Anhang:
Fondsbestimmungen
Seite 3
KEPLER Ethik Rentenfonds
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
4020 Linz, Europaplatz 1a
Telefon: (0732) 6596-5300
Telefax: (0732) 6596-5319
Gesellschafter:
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft
Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
Staatskommissäre:
MR Mag. Jutta Raunig
MR Mag. Ingrid Oberleitner
Aufsichtsrat:
VDStv. MMag. Martin Schaller, Dir. Mag. Alois Mayrhofer,
Dir. Mag. Johann Schillinger, Mag. Klaus Sageder
Dir. Mag. Rainer Burgstaller, Prok. Franz Jahn, MBA
Depotbank:
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Geschäftsführung:
Dir. Andreas Lassner, Dir. Dr. Robert Gründlinger, MBA
Prokuristen:
Rudolf Gattringer, Mag. Uli Krämer, Mag. Bernhard Hiebl,
Mag. Michael Bumberger, Mag. Dr. Manfred Nosek, MBA,
Alexander Preisinger
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KEPLER Ethik Rentenfonds
KEPLER Ethik Rentenfonds
Sehr geehrte Anteilinhaber!
Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des "KEPLER Ethik
Rentenfonds" - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG - für das 10. Geschäftsjahr vom 1. September 2007 bis
31. August 2008 vorzulegen.
Vergleich der Fondsdaten zum Berichtsstichtag gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraumes
Fondsdaten
per 31.08.2007
per 31.08.2008
EUR
EUR
60.120.972,20
50.898.604,68
errechneter Wert je Ausschüttungsanteil
96,21
94,64
Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil
99,10
97,49
errechneter Wert je Thesaurierungsanteil
110,81
111,84
Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil
114,14
115,20
per 02.11.2007
per 02.11.2008
EUR
EUR
Ausschüttung je Ausschüttungsanteil
3,2168
3,1916
Auszahlung je Thesaurierungsanteil
0,9200
0,9421
Fondsvolumen
Ausschüttung/Auszahlung
Wertentwicklung für das 10. Geschäftsjahr
1,76%
Wertentwicklung für das Kalenderjahr 2007
0,00%
Umlaufende KEPLER Ethik Rentenfonds-Anteile zum Berichtsstichtag:
Ausschüttungsanteile per 31.08.2007
438.174,00
Absätze
Rücknahmen
20.397,00
1.507,00
Ausschüttungsanteile per 31.08.2008
457.064,00
Thesaurierungsanteile per 31.08.2007
162.096,51
Absätze
Rücknahmen
94.334,60
188.139,32
Thesaurierungsanteile per 31.08.2008
68.291,79
Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung der letzten fünf Rechnungsjahre
Ausschüttungsanteil
Datum
31.08.04
Volumen
EUR
35.446.376,78
Anzahl der
Anteile in Stk.
342.054,73
31.08.05
31.08.06
31.08.07
31.08.08
42.797.921,75
51.657.605,41
60.120.972,20
50.898.604,68
394.078,80
499.686,76
600.270,51
525.355,79
err. Wert
Ausschüttung
EUR
EUR
103,55
4,1500
107,73
101,26
96,21
94,64
4,5000
5,0000
3,2168
3,1916
Thesaurierungsanteil
err. Wert
EUR
107,29
Auszahlung
EUR
1,0575
wicklung
in %
+ 4,81
115,07
111,88
110,81
111,84
1,0460
0,9651
0,9200
0,9421
+ 8,31
- 1,86
- 0,11
+ 1,76
Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung eines Kapitalanlagefonds zu.
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Wertent-
KEPLER Ethik Rentenfonds
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR
1. Wertentwicklung im Berichtszeitraum
EUR
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode:
pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages
Ausschüttungsanteile
96,21
Thesaurierungsanteile
110,81
3,2168
-
-
0,9200
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
94,64
111,84
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile
97,90
112,77
1,69
1,96
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
1)
Ausschüttung am 2.11.2007 (entspricht 0,0344 Anteilen)
Auszahlung am 2.11.2007 (entspricht 0,0083 Anteilen)
Nettoertrag pro Anteil
1)
4)
Wertentwicklung eines Anteils im Berichtszeitraum
1,76%
2. Fondsergebnis
A) Realisiertes Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Dividendenerträge und dividendenähnliche Erträge
Ordentl. Erträge aus Subfonds
Sonstige Erträge
+
+
+
+
2.191.689,48
3.919,97
0,00
0,00
0,00
Aufwendungen
Vergütung für Verwaltungstätigkeit
Vergütung Depotbank
Prüfungskosten
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
-
318.436,39
25.924,21
4.882,88
19.842,55
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
+
2.187.769,51
369.086,03
+
1.818.683,48
Total Expense Ratio
0,70%
Realisiertes Kursergebnis 2) 3)
Realisierte Gewinne
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten
Realisierte Verluste
Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten
+
+
-
202.442,28
0,00
634.494,43
0,00
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-
432.052,15
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
+
1.386.631,33
-
222.366,40
Ertragsausgleich
-
113.690,73
Fondsergebnis gesamt
+
1.050.574,20
B ) Nicht realisiertes Kursergebnis
2) 3)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
C ) Ertragsausgleich
1)
Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 2.11.2007 (Ex Tag) EUR 93,56; für einen Thesaurierungsanteil EUR 110,54
2)
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
3)
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses) EUR -654.418,55
4)
Unterschiede in der Wertentwicklung von Ausschüttungs- und Thesaurierungsanteilen sind auf Rundungen zurückzuführen.
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KEPLER Ethik Rentenfonds
3. Entwicklung des Fondsvermögens
EUR
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres
5)
+
60.120.972,20
Ausschüttung am 2.11.2007 (3,2168 x 445.446,000 Anteile)
Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile)
-
1.432.910,69
Auszahlung am 2.11.2007 (0,9200 x 161.677,691 Anteile)
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile)
-
148.743,48
Mittelveränderung
Saldo Zertifikatsabsätze und -rücknahmen (exkl. Ertragsausgleich)
-
8.691.287,55
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
+
1.050.574,20
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres
6)
50.898.604,68
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung
Ausschüttung am
für Ausschüttungsanteile
03.11.2008
457.064,000
zu je EUR
3,1916
+
1.458.765,46
Auszahlung (KESt) am
für Thesaurierungsanteile
zu je EUR
03.11.2008
68.291,788
0,9421
+
64.337,69
Wiederveranlagung
für Thesaurierungsanteile
und Vortrag KESt
68.291,788
EUR 1,13
+
191.951,95
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
+
1.272.940,60
Aufwand- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz
Gewinnübertrag auf die Substanz
+
+
442.114,30
0,00
+
-
4,10
3,90
Veränderung des Gewinnvortrages
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Gewinnvortrag in die Folgeperiode
1.715.055,10
7)
5)
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 438.174,000 Ausschüttungsanteile; 162.096,511 Thesaurierungsanteile
6)
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 457.064,000 Ausschüttungsanteile; 68.291,788 Thesaurierungsanteile
7)
Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen)
bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war
Seite 7
1.715.055,10
KEPLER Ethik Rentenfonds
Kapitalmarktbericht
AKTIENINDIZES
US: Dow Jones Ind.
US: S&P 500
US: Nasdaq
EU: Europa Stoxx 50
DE: DAX
AT: ATX
GB: FTSE 100
JP: Nikkei
MSCI World (USD)
DEVISENKURSE
EUR/USD
EUR/JPY
EUR/GBP
USD/JPY
ROHSTOFFE
Gold (USD/oz)
Rohöl (Brent)
Rohstoffindex
Quelle: Bloomberg
31.08.07
29.08.08
13.357,7
1.474,0
2.596,4
3.765,6
7.638,2
4.579,6
6.303,3
16.569,1
1.561,6
11.543,6
1.282,8
2.367,5
2.915,6
6.422,3
3.613,3
5.636,6
13.072,9
1.344,9
1,3629
157,79
0,6760
115,77
1,4673
159,65
0,8058
108,80
673,4
72,7
308,8
831,2
114,1
391,7
Veränderung
Veränderung
31.08.07
29.08.08 Veränderung
(in Lokalwährung)
(in EUR) ANLEIHENRENDITEN (10J in %)
-13,58%
-19,73% USA
4,53
3,81
-72 BP
-12,97%
-19,16% Euroland
4,24
4,18
-6 BP
-8,81%
-15,30% Großbritannien
5,04
4,48
-56 BP
-22,57%
-22,57% Japan
1,61
1,42
-19 BP
-15,92%
-15,92% GELDMARKTSÄTZE (3M in %)
-21,10%
-21,10% USA
5,62
2,81
-281 BP
-10,58%
-24,98% Euroland
4,74
4,96
+22 BP
-21,10%
-22,02% Großbritannien
6,69
5,75
-94 BP
-13,88%
-20,01% Japan
0,97
0,88
-9 BP
LEITZINSSÄTZE DER ZENTRALBANKEN (in %)
7,66%
US: Fed Funds
5,25
2,00
-325 BP
1,18%
EL: Refi-Satz
4,00
4,25
+25 BP
19,20%
GB: Base-Rate
5,75
5,00
-75 BP
-6,02%
JP: Diskont
0,50
0,50
+0 BP
SPREADPRODUKTSÄTZE (Ø aller Laufzeiten in %)
23,43%
14,64%
Emerging Markets
7,10
7,18
+8 BP
56,90%
45,74%
EmMa-Spread (BP)
250
328
+78 BP
26,87%
17,84%
Corporates A
5,30
6,65
+135 BP
Corporates BBB
5,48
6,62
+114 BP
Marktübersicht
Die US-Wirtschaft hat seit Jahresbeginn trotz zahlreicher erheblicher Belastungen aus dem Immobilienmarkt und ungünstigen Finanzierungsbedingungen ein mäßiges Wachstum erzielt. Das
Bruttoinlandsprodukt stieg im zweiten Quartal um annualisierte 3,3 %. Maßgeblich für diese
Entwicklung war die Erhöhung des Beitrages aus dem Außenhandel. Ebenso haben eine festere
Tendenz des privaten Verbrauches und hohe Staatsausgaben zu diesem Ergebnis beigetragen.
Das Wirtschaftswachstum in den USA könnte jedoch laut Einschätzung der US-Notenbank im
zweiten Halbjahr zum Erliegen kommen. Als Grund dafür wird vor allem der Wohnimmobilienmarkt genannt, der seinen Tiefpunkt noch nicht erreicht habe. Die Prognose des internationalen
Währungsfonds für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2008 liegt aktuell bei 1,3 %. Unterstützend wirkten die Leitzinssenkungen der Fed von 5,25 % auf 2,0 %. Angesichts der hohen Inflation (zuletzt 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr) ist ein künftiges Anheben der Zinsen nicht ausgeschlossen.
Die Wirtschaftsleistung der Eurozone erwies sich im Berichtszeitraum als weniger robust als die
der USA. Nach einem Wirtschaftswachstum von 0,7 % im ersten Quartal 2008, sank das Bruttoinlandsprodukt im vergangenen Quartal erstmals seit Beginn des Index 1995. Die Wirtschaft ist
im zweiten Quartal - vor allem von der schwachen Entwicklung in Deutschland belastet (-0,5 %)
- um 0,2 % geschrumpft. Die Konjunktur kühlte sich auf breiter Front ab: Der Einbruch geht unter
anderem auf die Zurückhaltung der Unternehmen zurück, die wegen der schlechteren Auftragslage und der trüben Konjunkturaussichten weniger investierten. Die Verbraucher hielten sich
angesichts der hohen Preise für Energie und Lebensmittel ebenfalls zurück. Ökonomen schließen die Möglichkeit einer Rezession in der Eurozone nicht mehr aus. Der internationale Währungsfonds hat die Wachstumsprognosen für die Eurozone bereits gesenkt. Für das laufende
Jahr sanken die Erwartungen um 0,3 % auf 1,4 %. Angesichts der hohen Energie- und Rohstoffpreise erreichte die Teuerungsrate im Euroraum mit 4,0 % einen neuen Höchststand. Um
diesen Inflationsdruck einzudämmen hat die EZB am 3. Juli den Leitzinssatz um 25 Basispunkte
auf 4,25 % erhöht.
Japans Wirtschaft konnte noch mit einem kräftigen Jahresauftakt 2008 überraschen. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs im ersten Quartal um annualisierte 3,2 % und damit stärker als erwartet.
Die Anzeichen einer sich abschwächenden Konjunktur wurden aber schließlich durch die jüngsten Daten betätigt. Im zweiten Quartal schrumpfte die japanische Wirtschaft mit einer auf das
Jahr hochgerechneten Rate von 2,4 %. Belastet wurde das Wachstum von einer schwachen
Außennachfrage - Exporte sanken auf Quartalssicht um 2,3 % - und einem schleppenden inländischen Konsum. Die japanische Notenbank geht davon aus, dass sich die Wirtschaft angesichts der hohen Energie- und Rohstoffpreise auch im Sommer nicht erholen wird. Die japanische Zentralbank hat vor dem Hintergrund dieser ungewissen Aussichten ihren Zinssatz von 0,5
% unverändert belassen.
Seite 8
KEPLER Ethik Rentenfonds
Der Preis für das „schwarze Gold“ legte im Berichtszeitraum um 56,9 % zu. Von der Furcht vor
einer potenziellen Ölknappheit und von in die Rohstoffmärkte fließenden Anlagekapital getrieben, erreichte der Rohölpreis zwischenzeitlich ein Rekordhoch von rund USD 146. Die sinkende Nachfrage aufgrund der schwächelnden Weltwirtschaft sorgte aber wieder für eine deutliche Kurskorrektur. Der Preis für ein Barrel der Nordseesorte Brent liegt aktuell bei USD 114.
Die europäische Gemeinschaftswährung konnte, vor allem wegen der deutlichen Zins- und
Wachstumsdifferenz zwischen den USA und der Eurozone, gegenüber dem US-Dollar zunächst deutlich zulegen. Im Juli kam es zu einer Trendwende, weshalb sich der Euro in Summe lediglich um 7,7 % gegenüber dem Dollar verbesserte. Das Währungspaar EUR/USD notiert aktuell bei 1,4673.
Entwicklung Anleihemärkte
Internationale Staatsanleihen entwickelten sich zunächst sehr erfreulich. Aufgrund der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der damit verbundenen Risikoaversion der Anleger gaben
die Renditen deutlich nach. In den USA zeigte sich jene der 10-jährigen Staatsanleihen zwischenzeitlich sogar unter 3,5 %. Im März setzte jedoch nach der Übernahme der angeschlagenen US-Investmentbank Bear Stearns durch JP Morgan beiderseits des Atlantiks eine Gegenbewegung ein, die in Europa angesichts der stabileren Wirtschaftsentwicklung weitaus
stärker ausfiel. In den letzten Wochen des Berichtszeitraums kam es wegen nachgelassenen
Zinserhöhungserwartungen wieder zu einer leichten Erholung. In Summe konnten an den internationalen Anleihenmärkten Kursgewinne erzielt werden. Die Renditen der US-Treasuries
gaben vergleichsweise stärker nach. Am kurzen Ende fiel der Renditerückgang deutlicher aus,
weshalb es zu einer Versteilerung der Zinskurve kam. 10-jährige amerikanische Staatsanleihen rentieren aktuell bei 3,81 % und damit 72 Basispunkte tiefer. Der europäische Rentenmarkt zeigte sich hingegen nur leicht verbessert. Die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen fiel von 4,24 % auf 4,18 %.
Anlagepolitik
Die Veranlagung erfolgt nach ethischen Kriterien des sozial verantwortlichen Investments nach
oekom research, einer unabhängigen Rating-Agentur in München, die zu den weltweit führenden Anbietern von Informationen über die soziale und ökologische Performance von Unternehmen, Branchen und Ländern zählt. Die für den KEPLER Ethik Rentenfonds angewendeten
Ausschlusskriterien werden von einem Ethik-Beirat festgelegt, dem Verantwortliche der Diözese Linz angehören.
Länderseitig kann der Fonds in die besten 15 OECD Länder laut Länderrating investieren. Zusätzlich sind die Länder investierbar, deren oekom-Rating mindestens so gut ist, wie das 15.beste OECD-Land. Voraussetzung ist, dass kein grundsätzlich erlaubtes Land gegen eines der
folgenden Ausschlusskriterien verstößt:
Länder: Soziale Kriterien
- Arbeitsrechtsverletzungen
- Atomwaffenbesitz
- Autoritäres Regime
- Schwere Geldwäsche
- Kinderarbeit
- Schwere Korruption
- Schwere Menschenrechtsverletzungen
- Rüstungsbudget >3 % des BIP
- Todesstrafe
Länder: Umweltkriterien
- Atomenergieanteil >10 % und kein
Ausstieg beschlossen
- Mangelhafter Klimaschutz
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KEPLER Ethik Rentenfonds
Im Bereich der Unternehmensanleihen muss ein Unternehmen ein branchenspezifisches Mindestrating gemäß oekom research Branchenmatrix erreichen. Dabei werden Umwelt- und Sozialaspekte je nach Bedeutung für die Branche gewichtet. Zusätzlich darf ein Unternehmen
gegen keines der folgenden Ausschlusskriterien verstoßen:
Unternehmen: Geschäftsfelder
- Abtreibung
- Alkoholherstellung (außer Bier&Wein)
- Atomenergie
- Biozide
- Chlororganische Massenproduktion
- Embryonenforschung
- Glücksspiel
- Grüne Gentechnik
- Pornografie
- Rüstung
- Tabakproduzenten
Unternehmen: Geschäftspraktiken
- Arbeitsrechtsverletzungen
- Kinderarbeit
- Menschenrechtsverletzungen
- Tierversuche
- Korruption
Die Duration wurde zu Beginn der Berichtsperiode gleich belassen, ab Ende Oktober bis Ende
Dezember sukzessive verringert und auf diesem Niveau belassen. In der unsicheren Lage, die
über den gesamten Berichtszeitraum von der weltweiten Finanzkrise geprägt war, bildeten
hohe Bonitäten im AAA- und AA-Bereich das Gros der Transaktionen. Die Strategie, den
Schwerpunkt der Veranlagung auf bonitätsstarke Titel zu legen, wurde über den gesamten
Zeitraum verfolgt. Per Saldo wurden sehr teuer gewordene Staatsanleihen verkauft und im
Gegenzug der Anteil von besicherten Anleihen (v.a. Jumbopfandbriefen) mit hohen Aufschlägen aufgebaut. Selektiv wurden Finanztitel gesucht, deren Zinsaufschläge im Vergleich zur
fundamentalen Qualität als sehr attraktiv einzustufen sind. Veranlagungsschwerpunkte bilden
somit weiterhin bonitätsstarke Titel im AAA- und AA-Bereich.
Der relativ gesehen unattraktive Restlaufzeitenbereich zwischen 1 und 3 Jahren wurde zugunsten kürzerer, 3- bis 5-jähriger und 7- bis 10-jähriger Laufzeiten abgebaut. Die Liquiditätshaltung war gegen Ende der Berichtsperiode leicht erhöht.
Seite 10
KEPLER Ethik Rentenfonds
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. August 2008
1. Wertpapiere
EUR
%
1.100.938,93
1.051.552,28
41.030.460,36
43.182.951,57
2,16
2,06
80,62
84,84
Strukturierte Produkte
Euro
Italienische Lire
Summe strukturierter Produkte
4.363.458,47
730.202,79
5.093.661,26
8,56
1,44
10,00
Nicht notierte Wertpapiere
Euro
Euro (strukturierte Produkte)
Summe nicht notierter Wertpapiere
853.339,30
197.360,00
1.050.699,30
1,68
0,39
2,07
49.327.312,13
96,91
2. Devisenterminkontrakte
0,00
0,00
3. Gesamtmargin offener Finanzterminkontrakte
0,00
0,00
561.957,25
1,10
562.212,93
0,09
-255,77
1,10
0,00
0,00
1.009.338,01
1,99
0,00
757.003,41
0,00
252.334,60
0,00
1,49
0,00
0,50
-2,71
0,00
50.898.604,68
100,00
Obligationen *)
Österreichische Schilling
Deutsche Mark
Euro
Summe Obligationen
Summe Wertpapiere
*)
Es können Obligationen mit vorzeitigem Kündigungsrecht enthalten sein.
4. Bankguthaben
Bankguthaben auf EUR lautend
Guthaben in sonstigen EU-Währungen
Fremdwährungsverbindlichkeiten
5. Abgrenzungen
Abgegrenzte Dividendenansprüche
Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren und Bankguthaben)
Einschüsse (initial margin)
Sonstige Ansprüche
6. Sonstige Verbindlichkeiten
Fondsvermögen
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KEPLER Ethik Rentenfonds
Vermögensaufstellung per 31. August 2008 in EUR
Seite 12
KEPLER Ethik Rentenfonds
WP-Bezeichnung
WHG
Bestand
31.08.08
Käufe
Zugänge
Verkäufe
Abgänge
Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fondsvermögen
Obligationen
Obligationen in Österreichischen Schilling
5,500 % KOMMUNAL KREDIT AG 98/13
ATS
15.000.000
0
0
101,00
1.100.938,93
2,16
Obligationen in Deutschen Mark
6,000 % DISANL. CSFB INTERN. 98/18
6,500 % OESTERREICH, REPUBLIK 1994
DEM
DEM
500.000
1.300.000
0
1.000.000
0
0
101,95
118,99
260.633,59
790.918,69
0,51
1,55
Obligationen in Euro
0,000 % CONSEIL EUR. 99/19
2,750 % BBVA SA 05/10
3,125 % FLR K.F.W. MTN 05/15
3,150 % FLR UNICREDITO ITAL. 04-11
3,250 % ABN AMRO BANK N.V. 05/15
3,250 % DG HYP OE.PF.R 05/12
3,250 % FLR KRED.F.WIED.05/18
3,250 % KOMMUNALKREDIT 06/11
3,300 % FLR OEVAG SCHV. 05/09
3,375 % OESTERR. VOLKSBANK AG
3,400 % FRN KREDITANST.
3,5 % OESTERR. REP. 06-21
3,500 % BAY. LDSBK OPF. 06/10
3,500 % BBVA SA 06/21
3,500 % COREALCREDIT BK.PF. R.
3,500 % NORTHERN ROCK PLC 04/09
3,550 % FLR KREDITANST. F WIED. 05
3,625 % NORTHN ROCK 06/13
3,750 % BNP PAR. COV. BDS 06/11
3,750 % BRADFORD & BINGLEY 04/09
3,750 % HBOS TR.SVCS 03/10MTN
3,750 % ICELD 06/11
3,750 % NIEDERLANDE 04-14
3,750 % NIEDERLANDE 06/23
3,750 % NORDEA HYPO 06/11
3,800 % OESTERREICH REPUBLIK
3,875 % HBOS PLC EO
3,875 % NORTHERN ROCK 05/20
3,875 % OEBB-INFRASTRUKTUR BAU AG
3,875 % OEKB MTN 06-16
3,875 % PF BANK AUSTRIA CREDITANST
3,900 % BUNDESANLEIHE OESTERREICH
3,950 % CITIGROUP INC. 06-13
3,950 % UNICREDITO ITALIANO S.P.A
4,000 % EIB.EUR.INV.BK 05/37
4,000 % NEDERLD 05-37
4,022 % FLR ERSTE CMS-NTS 02-17/D.
4,125 % BA-CA PF.R.123/03-10
4,125 % NORTHERN ROCK PLC 07/17
4,125 % WESTLB OPF. 06/16
4,150 % OESTERR. REP. 07/37
4,250 % FLR BANK MONTREAL 08/13 MT
4,250 % Hypo Pf. S.497/99-14
4,280 % FLR UBS PREF. FDG 05/15
4,500 % ROYAL BK CDA 07/12
4,625 % K.F.W. ANL 07/23
4,625 % ROYAL BANK OF CANADA 08/18
4,625 % SNS BANK NV 04-14
4,750 % BANK OF SCOTLAND 07/15
4,750 % REP DEUTSCHLAND 98-28
4,810 % OEVAG FIX.ERG.KAP.AN 05/25
4,875 % OEBB-INF.BAU 07/22
5,000 % NIEDERLANDE EO-ANL.
5,000 % OESTERREICH REPUBLIK 02/12
5,000 % SWEDBK HYPO. 08/10 MTN
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
400.000
500.000
250.000
300.000
800.000
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400.000
350.000
250.000
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400.000
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350.000
1.000.000
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1.000.000
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1.000.000
1.000.000
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1.700.000
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150.000
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250.000
200.000
1.000.000
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200.000
600.000
150.000
900.000
750.000
300.000
500.000
300.000
900.000
1.350.000
500.000
250.000
900.000
750.000
200.000
1.100.000
1.500.000
1.175.000
400.000
0
0
0
0
500.000
0
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0
0
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1.350.000
500.000
0
900.000
0
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0
0
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0
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0
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0
0
0
97,31
96,05
91,35
94,80
89,71
95,35
89,78
96,42
97,57
91,94
93,77
89,50
98,20
84,63
95,10
98,58
90,02
91,00
96,19
98,07
96,99
95,96
97,58
91,07
96,74
97,98
85,61
82,90
95,30
95,54
97,80
94,21
90,55
87,32
87,98
89,57
89,45
98,39
89,34
96,22
91,10
96,62
97,91
75,96
97,64
98,75
95,97
95,92
95,94
101,44
81,40
101,33
102,15
102,59
99,75
389.250,00
480.225,00
228.378,13
284.414,40
717.640,00
333.733,75
359.100,00
337.478,75
243.925,00
330.966,90
375.097,27
693.662,46
343.691,25
846.325,00
475.500,00
1.182.990,00
900.229,50
318.496,50
961.900,00
980.725,00
630.451,25
2.398.887,50
1.658.902,50
601.029,00
1.064.085,00
2.057.632,50
128.407,50
248.692,50
476.523,03
2.470.716,12
244.500,00
1.648.718,75
226.372,50
174.633,10
879.800,00
403.063,50
178.900,00
590.339,12
134.010,00
865.977,89
683.250,00
289.871,25
489.525,00
227.884,50
878.782,50
1.333.128,38
479.851,00
239.797,00
863.487,00
760.800,00
162.800,00
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1.532.208,15
1.205.432,50
399.017,60
0,77
0,94
0,45
0,56
1,41
0,66
0,71
0,66
0,48
0,65
0,74
1,36
0,68
1,66
0,93
2,32
1,77
0,63
1,89
1,93
1,24
4,71
3,26
1,18
2,09
4,04
0,25
0,49
0,94
4,85
0,48
3,24
0,45
0,34
1,73
0,79
0,35
1,16
0,26
1,70
1,34
0,57
0,96
0,45
1,73
2,62
0,94
0,47
1,70
1,50
0,32
2,19
3,01
2,37
0,78
Seite 13
KEPLER Ethik Rentenfonds
WP-Bezeichnung
WHG
Bestand
31.08.08
Käufe
Zugänge
Verkäufe
Abgänge
Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fondsvermögen
Obligationen in Euro
5,000 % UNICR. ITAL. 05/15 FLR MTN
5,216 % FLR HSBC FINANCE CORP.
5,250 % A.N.Z. BKG GRP 08/13 MTN
5,250 % ING BK 08/18 MTN
5,450 % OEVAG KB.ERG.KAP.ANL 04/19
5,500 % NATL AUSTR. BK 08/15 MTN
5,750 % ROYAL BK CDA 08/11 MTN
6,000 % GE CAP.EUROP. 08/19 MTN
6,875 % ERSTE BK. 00-12/3 EK
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
200.000
500.000
250.000
250.000
230.000
400.000
250.000
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200.000
200.000
500.000
250.000
250.000
30.000
400.000
250.000
300.000
50.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
90,01
94,06
97,28
100,46
92,50
97,58
100,19
99,58
103,86
180.014,33
470.306,25
243.211,50
251.158,75
212.750,00
390.300,00
250.466,25
298.740,00
207.710,73
0,35
0,92
0,48
0,49
0,42
0,77
0,49
0,59
0,41
Strukturierte Produkte in Euro
0,001 % DIS FRN BAY.LDSBK.IS.
0,001 % FRN BACA REV TARN 05-15
0,001 % FRN EB TARN.BSV 05/15
0,001 % FRN HBOS TR.SVCS 05/20 FLR
2,74725 % FLR BK SCOTLAND 05/25
3,625 % FRN DT.BANK 05/17 MTN
4,000 % FLR EUROFIMA 99/19 MTN
4,125 % FRN WORLD BK 99/19
4,176 % FLR ING GROEP 05/15
4,250 % FRN CITIGROUP INC. 05/30
4,718 % FRN KOMM.KRED.CAP.
4,875 % FLR HBOS PLC 04/14
5,309 % FRN CS LONDON 99/14
5,3300 % FRN DT.BK.CAP.TR.IV 03/UN
5,3687 % FLR HSBC CAPITAL FUNDING
5,500 % FRN ALLINAZ AG MTN. 04-14
6,050 % FRN ROYAL BANK OF SCOTLAND
6,250 % FNR BAY.LDSBK.OPF.R.20269
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
350.000
350.000
200.000
300.000
400.000
300.000
577.000
250.000
325.000
640.000
125.000
330.000
100.000
250.000
250.000
260.000
200.000
250.000
0
0
0
0
100.000
0
221.000
0
0
0
0
0
100.000
0
0
0
0
250.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
70,30
76,12
72,76
65,26
65,57
92,25
90,14
86,66
78,41
69,39
51,25
78,34
93,70
87,85
89,57
90,92
91,10
102,60
246.050,00
266.420,00
145.525,80
195.780,00
262.275,75
276.762,80
520.117,61
216.637,50
254.832,51
444.120,00
64.062,50
258.522,00
93.703,80
219.634,99
223.924,09
236.395,12
182.194,00
256.500,00
0,48
0,52
0,29
0,38
0,52
0,54
1,02
0,43
0,50
0,87
0,13
0,51
0,18
0,43
0,44
0,46
0,36
0,50
Strukturierte Produkte in Italienischen Lire
3,568090 % FRN CONSEIL EUROPE 98/2
4,06267 % FLR EIB EU.IN.BK. 98/13
6,335 % FRN BAY.HYP.U.VEREIN.98/1
ITL
ITL
ITL
350.000.000
600.000.000
465.000.000
350.000.000
0
0
0
0
0
95,22
101,91
100,90
172.111,72
315.777,24
242.313,83
0,34
0,62
0,48
48.276.612,83
94,84
Strukturierte Produkte
SUMME DER AMTLICH GEHANDELTEN WERTPAPIERE
Nicht notierte Wertpapiere
Nicht notierte Wertpapiere in Euro
1,500 % FLR SNS BANK 03/08
EUR
860.000
560.000
0
99,23
853.339,30
1,68
Nicht notierte Wertpapiere in Euro (strukturierte Produkte)
1,500 % FLR DEXIA CREDI. 03/08
EUR
200.000
0
0
98,68
197.360,00
0,39
49.327.312,13
96,91
SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN
*) davon verliehene Wertpapiere
Kurs
Bestand
Kurswert in
EUR
3,800 % OESTERREICH REPUBLIK
EUR
2.100.000
97,98
2.057.632,50
3,900 % BUNDESANLEIHE OESTERREICH
EUR
1.750.000
94,21
1.648.718,75
5,000 % NIEDERLANDE EO-ANL.
EUR
1.500.000
102,15
1.532.208,15
3,750 % NIEDERLANDE 04-14
EUR
1.700.000
97,58
1.658.902,50
3,875 % OEKB MTN 06-16
EUR
2.500.000
95,54
2.388.550,00
SUMME VERLIEHENER WERTPAPIERE
9.286.011,90
Seite 14
KEPLER Ethik Rentenfonds
BANKGUTHABEN
EUR-GUTHABEN
GUTHABEN IN SONSTIGEN EU-WÄHRUNGEN
VERBINDLICHKEITEN IN SONSTIGEN WÄHRUNGEN
ABGRENZUNGEN
ZINSANSPRÜCHE
DIVIDENDENANSPRÜCHE
EINSCHÜSSE
SONSTIGE ANSPRÜCHE
561.957,25
562.212,93
0,09
-255,77
1,10
1,10
0,00
0,00
1.009.338,01
757.003,41
0,00
0,00
252.334,60
1,99
1,49
0,00
0,00
0,50
-2,71
-2,71
0,00
0,00
50.898.604,68
100,00
VERBINDLICHKEITEN
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
FONDSVERMÖGEN
AUSSCHÜTTUNGSANTEILWERT
THESAURIERUNGSANTEILWERT
94,64
111,84
UMLAUFENDE ANTEILE
STK
525.355,79
DEVISENKURSE
Vermögensgegenstände in anderen Währungen als in EUR werden zu den Devisenkursen per 28.08.2008 umgerechnet
Währung
Einheiten
OESTERR. SCHILLING (ATS)
DEUTSCHE MARK
(DEM)
ITALIENISCHE LIRE (ITL)
NORWEGISCHE KRONEN (NOK)
SCHWEDISCHE KRONEN (SEK)
AMERIKANISCHER DOLLAR (USD)
1
1
1
1
1
1
= EUR
= EUR
= EUR
= EUR
= EUR
= EUR
Kurs
13,7603
1,9558
1.936,2700
7,9159
9,4249
1,4704
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt
sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Obligationen
*)
*)
Es können Obligationen mit vorzeitigem Kündigungsrecht enthalten sein.
0,000 % ING BANK N.V. 02/08
3,000 % BAY.HYP-U.VEREIN.PF 2008
3,000 % HYPOTHEKENBANK IN ESSEN
3,250 % ABN AMRO BK 06/13 MTN
3,375 % HSBC FINANCE 05/12 MTN
3,500 % BUNDESREP.DEUTSCH.V.04/09
3,500 % DIS. BBVA SA 05/15
3,500 % K.F.W. ANL. 06/2021
3,500 % K.F.W. ANL.V.05/2015
3,750 % KOENIGREICH NIEDERLANDE 99
3,750 % LBBW OPF. 01/11
4,125 % ING GROEP 06/16
4,250 % BUNDESREP.DEUTSCHLAND
4,250 % NIEDERLANDE 03-13
4,350 % OESTERR.REP 08-19
4,500 % BRD 99/09
4,625 % EIB EUR.INV.BK 04/20
4,650 % REPUBLIK ÖSTERREICH 03-18
4,750 % ABN AMRO BK 03/14 MTN
4,875 % NATIONAL AUSTRALIA BANK 08
5,000 % BMW FIN.NV 03/18 MTN
5,000 % FRN STUFENZ.ANL. 04/12
5,250 % BUNDESREP. DEUTSCHLAND
5,500 % OESTERREICH REPUBLIK 99-10
6,250 % BRD 94-24
6,250 % BUNDESANL.97-27/6
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Seite 15
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1.000.000
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500.000
350.000
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250.000
350.000
400.000
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300.000
1.000.000
1.000.000
1.100.000
350.000
150.000
180.000
1.140.000
1.500.000
800.000
500.000
1.350.000
700.000
500.000
250.000
800.000
1.100.000
1.250.000
800.000
500.000
KEPLER Ethik Rentenfonds
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt
sind:
WP-Bezeichnung
Währung
Käufe
Verkäufe
Strukturierte Produkte
0,001 % FLR DEX.KOMM.DEU.OP. 05/15
0,001 % FRN RLB OOE. SCHV. 01-11
2,2914 % FRN OOE LANDESBANK 03-23
2,630 % FLR OESTERREICH MED TERM
4,500 % FRN BARCLAYS BK 04/19
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
500.000
0
0
0
0
500.000
500.000
300.000
175.000
450.000
EUR
0
900.000
Nicht notierte Wertpapiere
2,600 % EUR. BK REC. DEV. 04/08
Seite 16
KEPLER Ethik Rentenfonds
Zusammensetzung des Fondsvermögens
Emittenten
Supranationals
5,06%
Bank/Fin./Ins
48,16%
Staat
43,98%
Corporate
1,60%
Region
1,20%
Basis: Renteneinzeltitel
Linz, im November 2008
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Dir. Andreas Lassner
Dir. Dr. Robert Gründlinger, MBA
Seite 17
KEPLER Ethik Rentenfonds
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Wir erteilen dem beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. August 2008 der KEPLER-FONDS
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten
KEPLER Ethik Rentenfonds,
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG,
den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den
Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. September 2007 bis 31. August 2008 des KEPLER
Ethik Rentenfonds, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen
beachtet wurden.
Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des
Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen
Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der
Depotbank.
Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des
Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das
Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die
Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst
ferner
die
Beurteilung
der
angewandten
Rechnungslegungsgrundsätze
für
den
Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.
Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die
Fondsbestimmungen wurden beachtet.
Linz, am 14. November 2008
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
(Mag. Martha Kloibmüller)
Wirtschaftsprüfer
(Mag. Ernst Pichler)
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung
erfolgen. Für abweichende Fassungen (zB Verkürzung oder Übersetzung in eine andere Sprache) darf ohne unsere Genehmigung weder der
Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.
Seite 18
KEPLER Ethik Rentenfonds
Grundlagen der Besteuerung für KEPLER Ethik Rentenfonds
Rechnungsjahr: 01.09.2007 bis 31.08.2008
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).
Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
Aus-
Thesau-
schüttungs-
rierungs-
anteile
anteile
AT0000815006
AT0000642632
EUR
EUR
A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern
1. Anteile im Privatvermögen
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug
zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f.
betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden.
b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
0,0000
0,0000
3,1916
3,7529
3,1916
3,7529
0,0000
0,0000
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,7993
0,9421
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
0,7993
0,9421
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
0,00
0,00
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
0,00
0,00
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der
1)
KESt die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden:
-
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz:
Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung:
Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung:
2)
-
Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz:
-
Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt:
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:
Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.):
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die
gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:
f)
Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
g) Erbschaftssteuerwert:
2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG)
a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug
3)
weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend
angeführten Höhe:
Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten
jedoch beachtet werden.
b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist
steuerlich zu berücksichtigen:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen:
c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen)
4)
Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden:
-
Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten
Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt:
3,1916
3,7529
-
Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird:
0,0000
0,0000
-
Anzurechnende Kapitalertragsteuer:
Für Depots mit Optionserklärung:
5)
0,7993
0,9421
Für Depots ohne Optionserklärung:
5)
0,7993
0,9421
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:
Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.):
Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die
gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:
f)
Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.
Seite 19
KEPLER Ethik Rentenfonds
3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
6)
a) Zurechnungen:
-
Ausschüttung
-
ordentliches Fondsergebnis
3,1916
-
-
ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge:
0,0000
0,0000
-
inländische KESt auf inländische Dividendenerträge:
0,0000
0,0000
-
ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds:
0,0000
0,0000
-
ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds:
0,0000
0,0000
-
Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
0,0000
-
Ertragsausgleich auf Dividendenerträge:
-
3,7529
-
b) Abrechnungen:
0,0000
-
7)
-
Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG:
0,0000
0,0000
-
Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.):
0,0000
0,0000
-
bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds
0,0000
0,0000
-
Ertragsausgleich auf Dividendenerträge:
0,0000
0,0000
0,7993
0,9421
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer:
8)
(Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug
gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde)
davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge
d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer:
7)
(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B entnommen werden.)
In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht:
e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B.
4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen
a) Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KStG:
3,1916
3,7529
b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge:
Einkünfte gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG:
0,0000
0,0000
c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für
0,0000
0,0000
Erträge aus Anleihen und Fonds:
d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene
ausländische Quellensteuern: Siehe den Punt 11. im Abschnitt B.
1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die
betreffenden Einkünfte entfällt.
2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag.
3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen.
4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden
Einkünfte entfällt.
5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl
dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt
rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der
Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt.
6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus
dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft
enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung
des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen.
7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden
ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften
zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint
in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.
Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen
Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist.
8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende
Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag
der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter
a. Zurechnungen), ist er jedenfalls anrechenbar.
Seite 20
KEPLER Ethik Rentenfonds
B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des KEPLER Ethik Rentenfonds
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
Rechnungsjahr:
01.09.2007
-
Privatanleger
31.08.2008
Ausschüttung:
ISIN:
03.11.2008
AT0000815006
EUR
1.
Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III
2.
Zuzüglich:
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
3.
Ertrag
4.
Abzüglich:
a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren
b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge
c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden
d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden)
e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden)
f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden
g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne
h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
5.
Verbleibender Ertrag
6.
Hievon endbesteuert
7.
Steuerpflichtige Einkünfte
8.
Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres
9.
Erbschaftssteuerwert
1)
2)
3)
4)
4)
5)
Betriebliche Anleger
Privatstiftungen
Natürliche Juristische im Rahmen der
Person (inkl Personen Einkünfte aus
OG, KG,…)
Kapitalvermögen
EUR
EUR
EUR
3,1916
3,1916
3,1916
3,1916
0,0000
0,0000
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3,1916
3,1916
3,1916
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3,1916
3,1916
3,1916
3,1916
3,1916
3,1916
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
3,1916
3,1916
94,64
94,64
94,64
94,64
0,00
-
-
-
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0,0000
0,0000
3,1916
3,1916
3,1916
3,1916
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
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0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,7993
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,7993
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,7993
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,7993
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,7993
0,7993
0,7993
0,7993
16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)
a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
b) Substanzgewinne
Österreichische KEST III (gesamt)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
17. Österreichische KESt II und III (gesamt)
0,7993
0,7993
0,7993
0,7993
Detailangaben
10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht
6)
11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus Subfonds
gesamt
b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
aus Subfonds
gesamt
7)
8)
9)
4)
10)
10) 11)
c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c))
12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto) 12)
13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen:
(bzw in der Privatstiftung iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung)
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
13)
14) 15)
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
i) Substanzgewinne (20%)
6)
14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden)
15. Österreichische KEST II auf:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
14)
14)
14)
14)
14)
14)
14)
15)
15)
15)
15)
15)
15)
13)
2)
Österreichische KESt II (gesamt)
Seite 21
KEPLER Ethik Rentenfonds
Privatanleger
EUR
19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer
a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt
b) EU-Quellensteuer
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
16)
2,5995
0,4100
Betriebliche Anleger
Privatstiftungen
Juristische
Natürliche
im Rahmen der
Person (inkl Personen Einkünfte aus
OG, KG,…)
Kapitalvermögen
EUR
EUR
EUR
2,5995
0,4100
2,5995
0,4100
2,5995
0,4100
EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert
Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz)
In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Körperschaften
(siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Im Hinblick auf die Rechtsprechung
des VwGH vom 17.4.2008 (2008/15/0064-6) ist bei den Dividenden ausländischer EU-Körperschaften die Anrechnungsmethode anzuwenden, weshalb neben den angegebenen
anrechenbaren ausländischen Quellensteuern auch die auf diese Gewinnanteile entfallende ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist (gilt auch für Norwegen). Nach
Auffassung des BMF (VI/6 ) gilt die zusätzliche Anrechnung nicht gegenüber in Drittstaaten ansässigen Körperschaften!
dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung.
sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird.
Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden
für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck
Eisenstadt Oberwart erhältlich.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt
(teilweise) rückerstattet werden.
Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden.
Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels
gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH vom 17.4.2008 (2008/15/0064-6) erscheint die Bestimmung des § 13 Abs 2 KStG, wonach für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung
keine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen werden darf, gemeinschaftsrechtlich bedenklich.
Seite 22
KEPLER Ethik Rentenfonds
B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des KEPLER Ethik Rentenfonds
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
Rechnungsjahr:
Privatanleger
01.09.2007
31.08.2008
Auszahlung:
ISIN:
03.11.2008
AT0000642632
EUR
1.
Ordentliches Fondsergebnis
2.
Zuzüglich:
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern
b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%)
e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
3.
Ertrag
4.
Abzüglich:
a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren
b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge
c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden
d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden)
e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden)
f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden
g) bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds
5.
Verbleibender Ertrag
6.
Hievon endbesteuert
7.
Steuerpflichtige Einkünfte
8.
Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres
9.
Erbschaftssteuerwert
1)
2)
3) 4)
4) 5)
Betriebliche Anleger
Privatstiftungen
Natürliche Juristische im Rahmen
Person (inkl Personen der Einkünfte
OG, KG,…)
aus Kapitalvermögen
EUR
EUR
EUR
3,7529
3,7529
3,7529
3,7529
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
3,7529
3,7529
3,7529
3,7529
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
3,7529
3,7529
3,7529
3,7529
3,7529
3,7529
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
3,7529
3,7529
111,84
111,84
111,84
111,84
0,00
-
-
-
Detailangaben
10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht
6)
11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
gesamt
b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b))
aus Aktien (Dividenden)
aus Anleihen (Zinsen)
gesamt
7) 8)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
9) 10)
10)11)
c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c))
12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto)
12)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
13)
14) 15)
3,7529
3,7529
3,7529
3,7529
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,9421
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,9421
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,9421
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,9421
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
i) Substanzgewinne (20%)
6) 14)
14)
14)
14)
14)
14)
14)
14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden)
15. Österreichische KEST II auf:
a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge
b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen
c) ausländische Dividenden
d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds
e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
f) Erträge aus Immobilienfonds
g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%)
15)
15)
15)
15)
15)
15)
13)
2)
0,9421
0,9421
0,9421
0,9421
16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)
a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds
b) Substanzgewinne
Österreichische KEST III (gesamt)
Österreichische KESt II (gesamt)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
17. Österreichische KESt II und III (gesamt)
0,9421
0,9421
0,9421
0,9421
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KEPLER Ethik Rentenfonds
Privatanleger
EUR
19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer
a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt
b) EU-Quellensteuer
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
16)
7,3461
0,4800
Betriebliche Anleger
Privatstiftungen
Juristische
Natürliche
im Rahmen
Person (inkl Personen der Einkünfte
OG, KG,…)
aus Kapitalvermögen
EUR
EUR
EUR
7,3461
0,4800
7,3461
0,4800
7,3461
0,4800
EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert
Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz)
In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Körperschaften
(siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Im Hinblick auf die Rechtsprechung
des VwGH vom 17.4.2008 (2008/15/0064-6) ist bei den Dividenden ausländischer EU-Körperschaften die Anrechnungsmethode anzuwenden, weshalb neben den angegebenen
anrechenbaren ausländischen Quellensteuern auch die auf diese Gewinnanteile entfallende ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist (gilt auch für Norwegen). Nach
Auffassung des BMF (VI/6 ) gilt die zusätzliche Anrechnung nicht gegenüber in Drittstaaten ansässigen Körperschaften!
dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung.
sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird.
Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden
für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck
Eisenstadt Oberwart erhältlich.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt
(teilweise) rückerstattet werden.
Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende
Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden.
Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels
gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH vom 17.4.2008 (2008/15/0064-6) erscheint die Bestimmung des § 13 Abs 2 KStG, wonach für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung
keine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen werden darf, gemeinschaftsrechtlich bedenklich.
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KEPLER Ethik Rentenfonds
Verwaltete Kapitalanlagefonds per 31. August 2008
Publikumsfonds
Kategorie
Veranlagungsschwerpunkt
AFP 100 Select
AFP 50 Select
AFP Bonds Select
Asset Management 10:90
Asset Management 50:50
Emerging Markets Exklusivfonds
Immobilien Exklusivfonds
INVESCO Euro Rentenfonds
INVESCO Extra Income Bond
INVESCO Vorsorgefonds
K 2005 Exklusivfonds
K 80
K 810
KEPLER Alpha Return Fonds
KEPLER Asset Backed Securities Fonds
KEPLER CASH PLUS Fonds
KEPLER Mix Ausgewogen
KEPLER Mix Dynamisch
KEPLER Mix Solide
KEPLER Dollar Rentenfonds
KEPLER Emerging Markets Rentenfonds
KEPLER Ethik Aktienfonds
KEPLER Ethik Rentenfonds
KEPLER Europa Aktienfonds
KEPLER Europa Rentenfonds
KEPLER Global Aktienfonds
KEPLER Growth Aktienfonds
KEPLER High Grade Corporate Rentenfonds
KEPLER High Yield Corporate Rentenfonds
KEPLER Liquid Rentenfonds
KEPLER Netto Rentenfonds
KEPLER Österreich Aktienfonds
KEPLER Osteuropa Plus Rentenfonds
KEPLER Private Equity Aktienfonds
KEPLER Realzins Plus Rentenfonds
KEPLER Small Cap Aktienfonds
KEPLER Sustainability Aktienfonds
KEPLER TOP CASH Exklusivfonds
KEPLER US Aktienfonds
KEPLER Value Aktienfonds
KEPLER Vorsorge Mixfonds
KEPLER Vorsorge Rentenfonds
Life Exklusivfonds
Optima Rentenfonds
Portfolio Management AUSGEWOGEN
Portfolio Management DYNAMISCH
Portfolio Management KONSERVATIV
Portfolio Management PROGRESSIV
Portfolio Management SOLIDE
PRIVAT BANK Global Aktienfonds
PRIVAT BANK Global Rentenfonds
Private Equity Exklusivfonds
Rohstoff Exklusivfonds
Starfonds Best European Equity
Starfonds Best World Equity
Starmix Ausgewogen
Starmix Konservativ
VM Aktien Select
ZertifikateChamps
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
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Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
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Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
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Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
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Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
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Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG
Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG
100 % Aktien
50 % Aktien / 50 % Anleihen
100 % Anleihen
10 % Aktien, 90 % Anleihen
50 % Aktien, 50 % Anleihen
60 % Aktien, 40 % Anleihen
Immobilienwertpapiere
100 % Anleihen
100 % Anleihen
40 % Aktien / 60 % Anleihen
100 % Anleihen
Euroland Anleihen KESt-frei
Seite 25
Geldmarktnahe Anleihen
Absolute Return Strategie
100 % Anleihen, Forderungswertpapiere
Geldmarktnahe Anleihen
50 % Aktien, 50 % Anleihen
80 % Aktien, 20 % Anleihen
20 % Aktien, 80 % Anleihen
Dollar Anleihen
Emerging Markets Anleihen
Aktien ethischer Unternehmen
Internationale, ethische Anleihen
Europäische Aktien
Europäische Anleihen
Internationale Aktien
100 % Aktien, Wachstumswerte
Unternehmensanleihen High-Grade
Unternehmensanleihen High-Yield
Geldmarktnahe Veranlagung
Internationale Anleihen
Aktien österreichischer Unternehmen
Europäische Anleihen inkl. Osteuropa
Internationale Listed Private Equities
Inflationsgeschützte Anleihen
Internationale kleinkapitalisierte Aktien
Aktien nachhaltiger Unternehmen
Geldmarktnahe Veranlagung
US Aktien
Attraktiv bewertete Aktien
40 % Aktien / 60 % Anleihen
ATS-Anleihen (Österr. Emittenten, mündels.)
50 % Aktien / 50 % Anleihen
Internationale Anleihen
50 % Aktien / 50 % Anleihen
70 % Aktien / 30 % Anleihen
20 % Aktien / 80 % Anleihen
100 % Aktien
30 % Aktien / 70 % Anleihen
Internationale Aktien
Internationale Anleihen
Internationale Listed Private Equities
50 % Aktien / 50 % Anleihen
Europäische Aktien
Internationale Aktien
40 % Aktien / 60 % Anleihen
20 % Aktien / 80 % Anleihen
100% Aktien
Zertifikate
KEPLER Ethik Rentenfonds
Spezial- u. Großanlegerfonds
AlpenBank Treasury
BONUS Euro Bond B
Banner Power Alpha
K1
K3
K4
K5
K6
K8
K9
K 10
K 14
K 16
K 17
K 18
K 19
K 20
K 30
K 37
K 47
K 50
K 51
K 52
K 56
K 57
K 60
K 61
K 62
K 64
K 66
K 67-Fonds
K 68
K 69-Fonds
K 74
K 75
K 77
K 88
K 90
K 100
K 110
K 120
K 125
K 220
K 380
K 1771
K 1927
K 2003
Keine Sorgen Aktiv - VLV Aktiv
Keine Sorgen Ausgewogen - VLV Konservativ
Keine Sorgen Top - VLV Offensiv
KEPLER AS
KEPLER Dachfonds 1999
KEPLER Dachfonds Hoffnung
KEPLER Emerging Star Fonds
KEPLER IS+SE
KEPLER KARUM Fonds
KEPLER Multi-Med Fund
KEPLER Star 1
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KEPLER V 1832
MVK Ethics
PDP 1
PEF 2
Pension Income D 2
PPF 3
PRIVAT BANK Allegro
PRIVAT BANK ECI
PRIVAT BANK Exlibris SF
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PRIVAT BANK NOVA
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RBW Dynamik Aktienfonds
RBW Dynamik Alpha
RBW LAURA
SMART1
UNIQA Dollar Bond
V 101-Fonds
V 102-Fonds
V 103-Fonds
V 47-Fonds
V 54-Fonds
Vorsorgezertifikat-Fonds
Seite 26
1
gültig ab November 2006
KEPLER Ethik Rentenfonds
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft
m.b.H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils
geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt).
1.
§ 2 Miteigentumsanteile
Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile
zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2.
Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe
der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt.
3.
Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an
sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt
in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und
zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
1.
2.
1.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier
Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die
Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen
und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des
InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des
Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft
oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
3.
Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente
oder andere Finanzanlagen gem. §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum
Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle
übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
1.
§ 6 Ausgabepreis und Anteilswert
Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen
und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der
Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich
des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung
der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.
2
KEPLER Ethik Rentenfonds
2.
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Höhe
dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt.
3.
Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum
Kursblatt der Wiener Börse und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort
im Inland veröffentlicht.
1.
2.
1.
§ 7 Rücknahme
Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung,
soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie
die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gem. § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie
vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die
dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert
hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht
nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.
§ 8 Rechnungslegung
Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2.
Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
3.
Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur
Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten
Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck
im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den
Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form
auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der
Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in
Kraft.
1.
2.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen € 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10)
kündigen.
Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder
Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw.
§ 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds
in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
3
KEPLER Ethik Rentenfonds
Besondere Fondsbestimmungen
für den KEPLER Ethik Rentenfonds, Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz.
1.
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Aktiengesellschaft, Linz und die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz.
2.
Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungs- als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug
ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug auszugeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die Anteilscheine
werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3.
Die Gutschrift der Ausschüttungen gem. § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den
Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut.
1.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze
Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden,
sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2.
Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen
ausgewählt:
-
Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Der Fonds veranlagt schwerpunktmäßig in Anleihen internationaler Emittenten, die in Euro-Währungen begeben sind bzw. in Euro gehedgt sind
unter Berücksichtigung ethischer Ausschlusskriterien wie z.B. für Länder: Todesstrafe, autoritäre Regime, schwere
Korruption, Geldwäsche, Menschenrechtsverletzungen, Atomenergie, Nichtratifizierung von Klimaschutz-Protokollen
der UN bzw. für Unternehmen: Rüstung, Atomenergie, Grüne Gentechnik, Tierversuche, Tabak, Alkohol, Glückspiel,
Chlororganische Massenprodukte, Biozide, Pornographie und Embryonenforschung, Verletzung von Menschen- und
Arbeitsrechten sowie Kinderarbeit.
-
Geldmarktinstrumente: Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle.
-
Anteile an Kapitalanlagefonds: Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 % des Fondsvermögens Anteile anderer
Kapitalanlagefonds gem. § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden.
-
Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit
einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Kurzfristig kann der Kapitalanlagefonds im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder
zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen
oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.
-
Derivative Instrumente: Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich verwendet werden.
Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 15 % des Gesamtnettowertes des
Fondsvermögens nicht überschreiten.
3.
Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet
ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und
8d InvFG nicht berücksichtigt.
4.
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von
nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig.
5.
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von
einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere
Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 % erworben werden, sofern die
Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in
ein und derselben Emission 30 % des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
4
KEPLER Ethik Rentenfonds
1.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
-
an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder
-
an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder
-
an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
-
an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß
funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder
-
die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel
an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die
Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2.
Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt
werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
-
von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der
Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder
von Unternehmen begeben werden, deren Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder
von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer
Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen
wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind,
und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10
Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht,
oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassendenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt,
der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
-
-
3.
1.
Insgesamt dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des
Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren.
2.
Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren
ausschließlicher Zweck es ist,
-
beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren
und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren und
-
deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
dürfen gemeinsam mit Anteilen anderer Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 insgesamt bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der
Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht und
5
KEPLER Ethik Rentenfonds
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte
Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und
Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das
Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
3.
Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4.
Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden.
§ 18 Sichteinlagen und kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit
von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe
nach nicht begrenzt.
1.
§ 19 Derivate
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkte gehandelt werden,
wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne
des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf.
2.
Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten.
Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen
und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
3.
Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d
InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
1.
§ 19a OTC-Derivate
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTCDerivate), erworben werden, sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gem. § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch
Verordnung zugelassen wurden,
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt
werden können und
d) diese innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2.
Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 % des Fondsvermögens
b) ansonsten 5 % des Fondsvermögens.
§ 19b Value at Risk
keine Anwendung
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des
Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des
InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein
bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
6
KEPLER Ethik Rentenfonds
§ 22 Zinsswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in
festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu
leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen.
§ 23 Devisenswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des
Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen.
§ 24 Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % des
Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer
wieder zurückzuübereignen.
§ 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis
Die Berechnung des Anteilswertes gemäß § 6 erfolgt in EUR.
Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 3,00 %, kaufmännisch gerundet auf
zwei Nachkommastellen. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 25a Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen
keine Anwendung
§ 26 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 01.09. bis zum 31.08. des nächsten Kalenderjahres.
§ 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,60 %
des Fondsvermögens, die monatlich mit 1/12 aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft
hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für
Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten.
§ 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und
Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von
Ausschüttungsanteilscheinen ab 02.11. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
§ 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist
bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 02.11. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche)
keine Anwendung
§ 29b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es
wird keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher,
dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der
inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung
gemäß § 94 Z 5 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
§ 30 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens.
7
KEPLER Ethik Rentenfonds
Anhang zu § 16
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles
Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten
Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten
Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines
Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite
zugänglich machen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
sowie
Polen:
Warschau
Slowakische Republik:
Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options ExchangeBOB
Slowenien:
Laibach (Ljubljana)
Tschechische Republik:
Prag
Ungarn:
Budapest
Estland:
Tallinn
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Bosnien Herzegovina:
1:
Sarajevo
2.2
Republik Srpska, BiH
2.3
Kroatien:
Zagreb, Varaždin
2.4
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.5
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.6
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
2.7.
Bulgarien:
Sofia (Bulgarian Stock Exchange)
2.8.
Rumänien:
Bukarest (Bucharest Stock Exchange)
Banja Luka
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.6
Indien:
Bombay
1
„BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“.
8
KEPLER Ethik Rentenfonds
3.7
Indonesien:
Jakarta
3.8.
Israel:
Tel Aviv
3.9
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.10
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.11
Korea:
Seoul
3.12
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.13
Mexiko:
Mexiko City
3.14
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.15
Philippinen:
Manila
3.16
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.17
Südafrika:
Johannesburg
3.18
Taiwan:
Taipei
3.19
Thailand:
Bangkok
3.20
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock
Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific
Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.21
Venezuela:
Caracas
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market
der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA:
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market
(markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Mar
ket, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Pro
grams) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de
Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
5.4
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.5
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.6
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures
Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.7
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.8
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.9
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.10
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.11
Schweiz:
EUREX
5.12
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago,
Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity
Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock
Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)
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