KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. KEPLER Ethik Rentenfonds Rechenschaftsbericht 2007/2008 KEPLER Ethik Rentenfonds Rechenschaftsbericht für das 10. Geschäftsjahr vom 01.09.2007 bis zum 31.08.2008 Die KEPLER-FONDS KAG arbeitet nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Seite 2 KEPLER Ethik Rentenfonds Inhaltsverzeichnis Gesellschafter und Organe der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. 4 KEPLER Ethik Rentenfonds - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG 5 Ertragsrechnung Wertentwicklung im Geschäftsjahr 6 Fondsergebnis 6 Entwicklung des Fondsvermögens 7 Verwendung des Fondsergebnisses 7 Kapitalmarkt 8 Anlagepolitik 9 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. August 2008 11 Vermögensaufstellung 12 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 18 Steuerliche Behandlung Grundlagen der Besteuerung 19 Steuerliche Behandlung für Ausschüttungsanteilscheine 21 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteilscheine 23 Verwaltete Kapitalanlagefonds 25 Anhang: Fondsbestimmungen Seite 3 KEPLER Ethik Rentenfonds KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. 4020 Linz, Europaplatz 1a Telefon: (0732) 6596-5300 Telefax: (0732) 6596-5319 Gesellschafter: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft Staatskommissäre: MR Mag. Jutta Raunig MR Mag. Ingrid Oberleitner Aufsichtsrat: VDStv. MMag. Martin Schaller, Dir. Mag. Alois Mayrhofer, Dir. Mag. Johann Schillinger, Mag. Klaus Sageder Dir. Mag. Rainer Burgstaller, Prok. Franz Jahn, MBA Depotbank: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft Geschäftsführung: Dir. Andreas Lassner, Dir. Dr. Robert Gründlinger, MBA Prokuristen: Rudolf Gattringer, Mag. Uli Krämer, Mag. Bernhard Hiebl, Mag. Michael Bumberger, Mag. Dr. Manfred Nosek, MBA, Alexander Preisinger Seite 4 KEPLER Ethik Rentenfonds KEPLER Ethik Rentenfonds Sehr geehrte Anteilinhaber! Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des "KEPLER Ethik Rentenfonds" - Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG - für das 10. Geschäftsjahr vom 1. September 2007 bis 31. August 2008 vorzulegen. Vergleich der Fondsdaten zum Berichtsstichtag gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraumes Fondsdaten per 31.08.2007 per 31.08.2008 EUR EUR 60.120.972,20 50.898.604,68 errechneter Wert je Ausschüttungsanteil 96,21 94,64 Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil 99,10 97,49 errechneter Wert je Thesaurierungsanteil 110,81 111,84 Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil 114,14 115,20 per 02.11.2007 per 02.11.2008 EUR EUR Ausschüttung je Ausschüttungsanteil 3,2168 3,1916 Auszahlung je Thesaurierungsanteil 0,9200 0,9421 Fondsvolumen Ausschüttung/Auszahlung Wertentwicklung für das 10. Geschäftsjahr 1,76% Wertentwicklung für das Kalenderjahr 2007 0,00% Umlaufende KEPLER Ethik Rentenfonds-Anteile zum Berichtsstichtag: Ausschüttungsanteile per 31.08.2007 438.174,00 Absätze Rücknahmen 20.397,00 1.507,00 Ausschüttungsanteile per 31.08.2008 457.064,00 Thesaurierungsanteile per 31.08.2007 162.096,51 Absätze Rücknahmen 94.334,60 188.139,32 Thesaurierungsanteile per 31.08.2008 68.291,79 Überblick über die ausgewiesenen Erträge und Fondsentwicklung der letzten fünf Rechnungsjahre Ausschüttungsanteil Datum 31.08.04 Volumen EUR 35.446.376,78 Anzahl der Anteile in Stk. 342.054,73 31.08.05 31.08.06 31.08.07 31.08.08 42.797.921,75 51.657.605,41 60.120.972,20 50.898.604,68 394.078,80 499.686,76 600.270,51 525.355,79 err. Wert Ausschüttung EUR EUR 103,55 4,1500 107,73 101,26 96,21 94,64 4,5000 5,0000 3,2168 3,1916 Thesaurierungsanteil err. Wert EUR 107,29 Auszahlung EUR 1,0575 wicklung in % + 4,81 115,07 111,88 110,81 111,84 1,0460 0,9651 0,9200 0,9421 + 8,31 - 1,86 - 0,11 + 1,76 Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung eines Kapitalanlagefonds zu. Seite 5 Wertent- KEPLER Ethik Rentenfonds Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR 1. Wertentwicklung im Berichtszeitraum EUR Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteile 96,21 Thesaurierungsanteile 110,81 3,2168 - - 0,9200 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 94,64 111,84 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 97,90 112,77 1,69 1,96 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 1) Ausschüttung am 2.11.2007 (entspricht 0,0344 Anteilen) Auszahlung am 2.11.2007 (entspricht 0,0083 Anteilen) Nettoertrag pro Anteil 1) 4) Wertentwicklung eines Anteils im Berichtszeitraum 1,76% 2. Fondsergebnis A) Realisiertes Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge Zinsaufwendungen Dividendenerträge und dividendenähnliche Erträge Ordentl. Erträge aus Subfonds Sonstige Erträge + + + + 2.191.689,48 3.919,97 0,00 0,00 0,00 Aufwendungen Vergütung für Verwaltungstätigkeit Vergütung Depotbank Prüfungskosten Sonstige Verwaltungsaufwendungen - 318.436,39 25.924,21 4.882,88 19.842,55 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) + 2.187.769,51 369.086,03 + 1.818.683,48 Total Expense Ratio 0,70% Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten Realisierte Verluste Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten + + - 202.442,28 0,00 634.494,43 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) - 432.052,15 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) + 1.386.631,33 - 222.366,40 Ertragsausgleich - 113.690,73 Fondsergebnis gesamt + 1.050.574,20 B ) Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses C ) Ertragsausgleich 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 2.11.2007 (Ex Tag) EUR 93,56; für einen Thesaurierungsanteil EUR 110,54 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses) EUR -654.418,55 4) Unterschiede in der Wertentwicklung von Ausschüttungs- und Thesaurierungsanteilen sind auf Rundungen zurückzuführen. Seite 6 KEPLER Ethik Rentenfonds 3. Entwicklung des Fondsvermögens EUR Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 5) + 60.120.972,20 Ausschüttung am 2.11.2007 (3,2168 x 445.446,000 Anteile) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) - 1.432.910,69 Auszahlung am 2.11.2007 (0,9200 x 161.677,691 Anteile) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) - 148.743,48 Mittelveränderung Saldo Zertifikatsabsätze und -rücknahmen (exkl. Ertragsausgleich) - 8.691.287,55 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) + 1.050.574,20 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 6) 50.898.604,68 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile 03.11.2008 457.064,000 zu je EUR 3,1916 + 1.458.765,46 Auszahlung (KESt) am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 03.11.2008 68.291,788 0,9421 + 64.337,69 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile und Vortrag KESt 68.291,788 EUR 1,13 + 191.951,95 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) + 1.272.940,60 Aufwand- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz Gewinnübertrag auf die Substanz + + 442.114,30 0,00 + - 4,10 3,90 Veränderung des Gewinnvortrages Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode 1.715.055,10 7) 5) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 438.174,000 Ausschüttungsanteile; 162.096,511 Thesaurierungsanteile 6) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 457.064,000 Ausschüttungsanteile; 68.291,788 Thesaurierungsanteile 7) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war Seite 7 1.715.055,10 KEPLER Ethik Rentenfonds Kapitalmarktbericht AKTIENINDIZES US: Dow Jones Ind. US: S&P 500 US: Nasdaq EU: Europa Stoxx 50 DE: DAX AT: ATX GB: FTSE 100 JP: Nikkei MSCI World (USD) DEVISENKURSE EUR/USD EUR/JPY EUR/GBP USD/JPY ROHSTOFFE Gold (USD/oz) Rohöl (Brent) Rohstoffindex Quelle: Bloomberg 31.08.07 29.08.08 13.357,7 1.474,0 2.596,4 3.765,6 7.638,2 4.579,6 6.303,3 16.569,1 1.561,6 11.543,6 1.282,8 2.367,5 2.915,6 6.422,3 3.613,3 5.636,6 13.072,9 1.344,9 1,3629 157,79 0,6760 115,77 1,4673 159,65 0,8058 108,80 673,4 72,7 308,8 831,2 114,1 391,7 Veränderung Veränderung 31.08.07 29.08.08 Veränderung (in Lokalwährung) (in EUR) ANLEIHENRENDITEN (10J in %) -13,58% -19,73% USA 4,53 3,81 -72 BP -12,97% -19,16% Euroland 4,24 4,18 -6 BP -8,81% -15,30% Großbritannien 5,04 4,48 -56 BP -22,57% -22,57% Japan 1,61 1,42 -19 BP -15,92% -15,92% GELDMARKTSÄTZE (3M in %) -21,10% -21,10% USA 5,62 2,81 -281 BP -10,58% -24,98% Euroland 4,74 4,96 +22 BP -21,10% -22,02% Großbritannien 6,69 5,75 -94 BP -13,88% -20,01% Japan 0,97 0,88 -9 BP LEITZINSSÄTZE DER ZENTRALBANKEN (in %) 7,66% US: Fed Funds 5,25 2,00 -325 BP 1,18% EL: Refi-Satz 4,00 4,25 +25 BP 19,20% GB: Base-Rate 5,75 5,00 -75 BP -6,02% JP: Diskont 0,50 0,50 +0 BP SPREADPRODUKTSÄTZE (Ø aller Laufzeiten in %) 23,43% 14,64% Emerging Markets 7,10 7,18 +8 BP 56,90% 45,74% EmMa-Spread (BP) 250 328 +78 BP 26,87% 17,84% Corporates A 5,30 6,65 +135 BP Corporates BBB 5,48 6,62 +114 BP Marktübersicht Die US-Wirtschaft hat seit Jahresbeginn trotz zahlreicher erheblicher Belastungen aus dem Immobilienmarkt und ungünstigen Finanzierungsbedingungen ein mäßiges Wachstum erzielt. Das Bruttoinlandsprodukt stieg im zweiten Quartal um annualisierte 3,3 %. Maßgeblich für diese Entwicklung war die Erhöhung des Beitrages aus dem Außenhandel. Ebenso haben eine festere Tendenz des privaten Verbrauches und hohe Staatsausgaben zu diesem Ergebnis beigetragen. Das Wirtschaftswachstum in den USA könnte jedoch laut Einschätzung der US-Notenbank im zweiten Halbjahr zum Erliegen kommen. Als Grund dafür wird vor allem der Wohnimmobilienmarkt genannt, der seinen Tiefpunkt noch nicht erreicht habe. Die Prognose des internationalen Währungsfonds für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2008 liegt aktuell bei 1,3 %. Unterstützend wirkten die Leitzinssenkungen der Fed von 5,25 % auf 2,0 %. Angesichts der hohen Inflation (zuletzt 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr) ist ein künftiges Anheben der Zinsen nicht ausgeschlossen. Die Wirtschaftsleistung der Eurozone erwies sich im Berichtszeitraum als weniger robust als die der USA. Nach einem Wirtschaftswachstum von 0,7 % im ersten Quartal 2008, sank das Bruttoinlandsprodukt im vergangenen Quartal erstmals seit Beginn des Index 1995. Die Wirtschaft ist im zweiten Quartal - vor allem von der schwachen Entwicklung in Deutschland belastet (-0,5 %) - um 0,2 % geschrumpft. Die Konjunktur kühlte sich auf breiter Front ab: Der Einbruch geht unter anderem auf die Zurückhaltung der Unternehmen zurück, die wegen der schlechteren Auftragslage und der trüben Konjunkturaussichten weniger investierten. Die Verbraucher hielten sich angesichts der hohen Preise für Energie und Lebensmittel ebenfalls zurück. Ökonomen schließen die Möglichkeit einer Rezession in der Eurozone nicht mehr aus. Der internationale Währungsfonds hat die Wachstumsprognosen für die Eurozone bereits gesenkt. Für das laufende Jahr sanken die Erwartungen um 0,3 % auf 1,4 %. Angesichts der hohen Energie- und Rohstoffpreise erreichte die Teuerungsrate im Euroraum mit 4,0 % einen neuen Höchststand. Um diesen Inflationsdruck einzudämmen hat die EZB am 3. Juli den Leitzinssatz um 25 Basispunkte auf 4,25 % erhöht. Japans Wirtschaft konnte noch mit einem kräftigen Jahresauftakt 2008 überraschen. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs im ersten Quartal um annualisierte 3,2 % und damit stärker als erwartet. Die Anzeichen einer sich abschwächenden Konjunktur wurden aber schließlich durch die jüngsten Daten betätigt. Im zweiten Quartal schrumpfte die japanische Wirtschaft mit einer auf das Jahr hochgerechneten Rate von 2,4 %. Belastet wurde das Wachstum von einer schwachen Außennachfrage - Exporte sanken auf Quartalssicht um 2,3 % - und einem schleppenden inländischen Konsum. Die japanische Notenbank geht davon aus, dass sich die Wirtschaft angesichts der hohen Energie- und Rohstoffpreise auch im Sommer nicht erholen wird. Die japanische Zentralbank hat vor dem Hintergrund dieser ungewissen Aussichten ihren Zinssatz von 0,5 % unverändert belassen. Seite 8 KEPLER Ethik Rentenfonds Der Preis für das „schwarze Gold“ legte im Berichtszeitraum um 56,9 % zu. Von der Furcht vor einer potenziellen Ölknappheit und von in die Rohstoffmärkte fließenden Anlagekapital getrieben, erreichte der Rohölpreis zwischenzeitlich ein Rekordhoch von rund USD 146. Die sinkende Nachfrage aufgrund der schwächelnden Weltwirtschaft sorgte aber wieder für eine deutliche Kurskorrektur. Der Preis für ein Barrel der Nordseesorte Brent liegt aktuell bei USD 114. Die europäische Gemeinschaftswährung konnte, vor allem wegen der deutlichen Zins- und Wachstumsdifferenz zwischen den USA und der Eurozone, gegenüber dem US-Dollar zunächst deutlich zulegen. Im Juli kam es zu einer Trendwende, weshalb sich der Euro in Summe lediglich um 7,7 % gegenüber dem Dollar verbesserte. Das Währungspaar EUR/USD notiert aktuell bei 1,4673. Entwicklung Anleihemärkte Internationale Staatsanleihen entwickelten sich zunächst sehr erfreulich. Aufgrund der Turbulenzen an den Finanzmärkten und der damit verbundenen Risikoaversion der Anleger gaben die Renditen deutlich nach. In den USA zeigte sich jene der 10-jährigen Staatsanleihen zwischenzeitlich sogar unter 3,5 %. Im März setzte jedoch nach der Übernahme der angeschlagenen US-Investmentbank Bear Stearns durch JP Morgan beiderseits des Atlantiks eine Gegenbewegung ein, die in Europa angesichts der stabileren Wirtschaftsentwicklung weitaus stärker ausfiel. In den letzten Wochen des Berichtszeitraums kam es wegen nachgelassenen Zinserhöhungserwartungen wieder zu einer leichten Erholung. In Summe konnten an den internationalen Anleihenmärkten Kursgewinne erzielt werden. Die Renditen der US-Treasuries gaben vergleichsweise stärker nach. Am kurzen Ende fiel der Renditerückgang deutlicher aus, weshalb es zu einer Versteilerung der Zinskurve kam. 10-jährige amerikanische Staatsanleihen rentieren aktuell bei 3,81 % und damit 72 Basispunkte tiefer. Der europäische Rentenmarkt zeigte sich hingegen nur leicht verbessert. Die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen fiel von 4,24 % auf 4,18 %. Anlagepolitik Die Veranlagung erfolgt nach ethischen Kriterien des sozial verantwortlichen Investments nach oekom research, einer unabhängigen Rating-Agentur in München, die zu den weltweit führenden Anbietern von Informationen über die soziale und ökologische Performance von Unternehmen, Branchen und Ländern zählt. Die für den KEPLER Ethik Rentenfonds angewendeten Ausschlusskriterien werden von einem Ethik-Beirat festgelegt, dem Verantwortliche der Diözese Linz angehören. Länderseitig kann der Fonds in die besten 15 OECD Länder laut Länderrating investieren. Zusätzlich sind die Länder investierbar, deren oekom-Rating mindestens so gut ist, wie das 15.beste OECD-Land. Voraussetzung ist, dass kein grundsätzlich erlaubtes Land gegen eines der folgenden Ausschlusskriterien verstößt: Länder: Soziale Kriterien - Arbeitsrechtsverletzungen - Atomwaffenbesitz - Autoritäres Regime - Schwere Geldwäsche - Kinderarbeit - Schwere Korruption - Schwere Menschenrechtsverletzungen - Rüstungsbudget >3 % des BIP - Todesstrafe Länder: Umweltkriterien - Atomenergieanteil >10 % und kein Ausstieg beschlossen - Mangelhafter Klimaschutz Seite 9 KEPLER Ethik Rentenfonds Im Bereich der Unternehmensanleihen muss ein Unternehmen ein branchenspezifisches Mindestrating gemäß oekom research Branchenmatrix erreichen. Dabei werden Umwelt- und Sozialaspekte je nach Bedeutung für die Branche gewichtet. Zusätzlich darf ein Unternehmen gegen keines der folgenden Ausschlusskriterien verstoßen: Unternehmen: Geschäftsfelder - Abtreibung - Alkoholherstellung (außer Bier&Wein) - Atomenergie - Biozide - Chlororganische Massenproduktion - Embryonenforschung - Glücksspiel - Grüne Gentechnik - Pornografie - Rüstung - Tabakproduzenten Unternehmen: Geschäftspraktiken - Arbeitsrechtsverletzungen - Kinderarbeit - Menschenrechtsverletzungen - Tierversuche - Korruption Die Duration wurde zu Beginn der Berichtsperiode gleich belassen, ab Ende Oktober bis Ende Dezember sukzessive verringert und auf diesem Niveau belassen. In der unsicheren Lage, die über den gesamten Berichtszeitraum von der weltweiten Finanzkrise geprägt war, bildeten hohe Bonitäten im AAA- und AA-Bereich das Gros der Transaktionen. Die Strategie, den Schwerpunkt der Veranlagung auf bonitätsstarke Titel zu legen, wurde über den gesamten Zeitraum verfolgt. Per Saldo wurden sehr teuer gewordene Staatsanleihen verkauft und im Gegenzug der Anteil von besicherten Anleihen (v.a. Jumbopfandbriefen) mit hohen Aufschlägen aufgebaut. Selektiv wurden Finanztitel gesucht, deren Zinsaufschläge im Vergleich zur fundamentalen Qualität als sehr attraktiv einzustufen sind. Veranlagungsschwerpunkte bilden somit weiterhin bonitätsstarke Titel im AAA- und AA-Bereich. Der relativ gesehen unattraktive Restlaufzeitenbereich zwischen 1 und 3 Jahren wurde zugunsten kürzerer, 3- bis 5-jähriger und 7- bis 10-jähriger Laufzeiten abgebaut. Die Liquiditätshaltung war gegen Ende der Berichtsperiode leicht erhöht. Seite 10 KEPLER Ethik Rentenfonds Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. August 2008 1. Wertpapiere EUR % 1.100.938,93 1.051.552,28 41.030.460,36 43.182.951,57 2,16 2,06 80,62 84,84 Strukturierte Produkte Euro Italienische Lire Summe strukturierter Produkte 4.363.458,47 730.202,79 5.093.661,26 8,56 1,44 10,00 Nicht notierte Wertpapiere Euro Euro (strukturierte Produkte) Summe nicht notierter Wertpapiere 853.339,30 197.360,00 1.050.699,30 1,68 0,39 2,07 49.327.312,13 96,91 2. Devisenterminkontrakte 0,00 0,00 3. Gesamtmargin offener Finanzterminkontrakte 0,00 0,00 561.957,25 1,10 562.212,93 0,09 -255,77 1,10 0,00 0,00 1.009.338,01 1,99 0,00 757.003,41 0,00 252.334,60 0,00 1,49 0,00 0,50 -2,71 0,00 50.898.604,68 100,00 Obligationen *) Österreichische Schilling Deutsche Mark Euro Summe Obligationen Summe Wertpapiere *) Es können Obligationen mit vorzeitigem Kündigungsrecht enthalten sein. 4. Bankguthaben Bankguthaben auf EUR lautend Guthaben in sonstigen EU-Währungen Fremdwährungsverbindlichkeiten 5. Abgrenzungen Abgegrenzte Dividendenansprüche Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren und Bankguthaben) Einschüsse (initial margin) Sonstige Ansprüche 6. Sonstige Verbindlichkeiten Fondsvermögen Seite 11 KEPLER Ethik Rentenfonds Vermögensaufstellung per 31. August 2008 in EUR Seite 12 KEPLER Ethik Rentenfonds WP-Bezeichnung WHG Bestand 31.08.08 Käufe Zugänge Verkäufe Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen Obligationen Obligationen in Österreichischen Schilling 5,500 % KOMMUNAL KREDIT AG 98/13 ATS 15.000.000 0 0 101,00 1.100.938,93 2,16 Obligationen in Deutschen Mark 6,000 % DISANL. CSFB INTERN. 98/18 6,500 % OESTERREICH, REPUBLIK 1994 DEM DEM 500.000 1.300.000 0 1.000.000 0 0 101,95 118,99 260.633,59 790.918,69 0,51 1,55 Obligationen in Euro 0,000 % CONSEIL EUR. 99/19 2,750 % BBVA SA 05/10 3,125 % FLR K.F.W. MTN 05/15 3,150 % FLR UNICREDITO ITAL. 04-11 3,250 % ABN AMRO BANK N.V. 05/15 3,250 % DG HYP OE.PF.R 05/12 3,250 % FLR KRED.F.WIED.05/18 3,250 % KOMMUNALKREDIT 06/11 3,300 % FLR OEVAG SCHV. 05/09 3,375 % OESTERR. VOLKSBANK AG 3,400 % FRN KREDITANST. 3,5 % OESTERR. REP. 06-21 3,500 % BAY. LDSBK OPF. 06/10 3,500 % BBVA SA 06/21 3,500 % COREALCREDIT BK.PF. R. 3,500 % NORTHERN ROCK PLC 04/09 3,550 % FLR KREDITANST. F WIED. 05 3,625 % NORTHN ROCK 06/13 3,750 % BNP PAR. COV. BDS 06/11 3,750 % BRADFORD & BINGLEY 04/09 3,750 % HBOS TR.SVCS 03/10MTN 3,750 % ICELD 06/11 3,750 % NIEDERLANDE 04-14 3,750 % NIEDERLANDE 06/23 3,750 % NORDEA HYPO 06/11 3,800 % OESTERREICH REPUBLIK 3,875 % HBOS PLC EO 3,875 % NORTHERN ROCK 05/20 3,875 % OEBB-INFRASTRUKTUR BAU AG 3,875 % OEKB MTN 06-16 3,875 % PF BANK AUSTRIA CREDITANST 3,900 % BUNDESANLEIHE OESTERREICH 3,950 % CITIGROUP INC. 06-13 3,950 % UNICREDITO ITALIANO S.P.A 4,000 % EIB.EUR.INV.BK 05/37 4,000 % NEDERLD 05-37 4,022 % FLR ERSTE CMS-NTS 02-17/D. 4,125 % BA-CA PF.R.123/03-10 4,125 % NORTHERN ROCK PLC 07/17 4,125 % WESTLB OPF. 06/16 4,150 % OESTERR. REP. 07/37 4,250 % FLR BANK MONTREAL 08/13 MT 4,250 % Hypo Pf. S.497/99-14 4,280 % FLR UBS PREF. FDG 05/15 4,500 % ROYAL BK CDA 07/12 4,625 % K.F.W. ANL 07/23 4,625 % ROYAL BANK OF CANADA 08/18 4,625 % SNS BANK NV 04-14 4,750 % BANK OF SCOTLAND 07/15 4,750 % REP DEUTSCHLAND 98-28 4,810 % OEVAG FIX.ERG.KAP.AN 05/25 4,875 % OEBB-INF.BAU 07/22 5,000 % NIEDERLANDE EO-ANL. 5,000 % OESTERREICH REPUBLIK 02/12 5,000 % SWEDBK HYPO. 08/10 MTN EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 400.000 500.000 250.000 300.000 800.000 350.000 400.000 350.000 250.000 360.000 400.000 775.000 350.000 1.000.000 500.000 1.200.000 1.000.000 350.000 1.000.000 1.000.000 650.000 2.500.000 1.700.000 660.000 1.100.000 2.100.000 150.000 300.000 500.000 2.586.000 250.000 1.750.000 250.000 200.000 1.000.000 450.000 200.000 600.000 150.000 900.000 750.000 300.000 500.000 300.000 900.000 1.350.000 500.000 250.000 900.000 750.000 200.000 1.100.000 1.500.000 1.175.000 400.000 0 0 0 0 500.000 0 0 0 0 60.000 0 0 0 100.000 350.000 0 0 0 500.000 0 0 500.000 0 0 450.000 0 150.000 0 0 1.100.000 0 0 250.000 50.000 350.000 50.000 0 0 0 500.000 0 300.000 0 0 900.000 1.350.000 500.000 0 900.000 0 0 550.000 0 0 400.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 225.000 0 200.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.500.000 0 0 0 0 0 100.000 0 0 0 0 0 0 0 0 750.000 0 0 0 0 0 0 0 0 1.500.000 0 0 0 0 0 97,31 96,05 91,35 94,80 89,71 95,35 89,78 96,42 97,57 91,94 93,77 89,50 98,20 84,63 95,10 98,58 90,02 91,00 96,19 98,07 96,99 95,96 97,58 91,07 96,74 97,98 85,61 82,90 95,30 95,54 97,80 94,21 90,55 87,32 87,98 89,57 89,45 98,39 89,34 96,22 91,10 96,62 97,91 75,96 97,64 98,75 95,97 95,92 95,94 101,44 81,40 101,33 102,15 102,59 99,75 389.250,00 480.225,00 228.378,13 284.414,40 717.640,00 333.733,75 359.100,00 337.478,75 243.925,00 330.966,90 375.097,27 693.662,46 343.691,25 846.325,00 475.500,00 1.182.990,00 900.229,50 318.496,50 961.900,00 980.725,00 630.451,25 2.398.887,50 1.658.902,50 601.029,00 1.064.085,00 2.057.632,50 128.407,50 248.692,50 476.523,03 2.470.716,12 244.500,00 1.648.718,75 226.372,50 174.633,10 879.800,00 403.063,50 178.900,00 590.339,12 134.010,00 865.977,89 683.250,00 289.871,25 489.525,00 227.884,50 878.782,50 1.333.128,38 479.851,00 239.797,00 863.487,00 760.800,00 162.800,00 1.114.597,00 1.532.208,15 1.205.432,50 399.017,60 0,77 0,94 0,45 0,56 1,41 0,66 0,71 0,66 0,48 0,65 0,74 1,36 0,68 1,66 0,93 2,32 1,77 0,63 1,89 1,93 1,24 4,71 3,26 1,18 2,09 4,04 0,25 0,49 0,94 4,85 0,48 3,24 0,45 0,34 1,73 0,79 0,35 1,16 0,26 1,70 1,34 0,57 0,96 0,45 1,73 2,62 0,94 0,47 1,70 1,50 0,32 2,19 3,01 2,37 0,78 Seite 13 KEPLER Ethik Rentenfonds WP-Bezeichnung WHG Bestand 31.08.08 Käufe Zugänge Verkäufe Abgänge Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen Obligationen in Euro 5,000 % UNICR. ITAL. 05/15 FLR MTN 5,216 % FLR HSBC FINANCE CORP. 5,250 % A.N.Z. BKG GRP 08/13 MTN 5,250 % ING BK 08/18 MTN 5,450 % OEVAG KB.ERG.KAP.ANL 04/19 5,500 % NATL AUSTR. BK 08/15 MTN 5,750 % ROYAL BK CDA 08/11 MTN 6,000 % GE CAP.EUROP. 08/19 MTN 6,875 % ERSTE BK. 00-12/3 EK EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 200.000 500.000 250.000 250.000 230.000 400.000 250.000 300.000 200.000 200.000 500.000 250.000 250.000 30.000 400.000 250.000 300.000 50.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 90,01 94,06 97,28 100,46 92,50 97,58 100,19 99,58 103,86 180.014,33 470.306,25 243.211,50 251.158,75 212.750,00 390.300,00 250.466,25 298.740,00 207.710,73 0,35 0,92 0,48 0,49 0,42 0,77 0,49 0,59 0,41 Strukturierte Produkte in Euro 0,001 % DIS FRN BAY.LDSBK.IS. 0,001 % FRN BACA REV TARN 05-15 0,001 % FRN EB TARN.BSV 05/15 0,001 % FRN HBOS TR.SVCS 05/20 FLR 2,74725 % FLR BK SCOTLAND 05/25 3,625 % FRN DT.BANK 05/17 MTN 4,000 % FLR EUROFIMA 99/19 MTN 4,125 % FRN WORLD BK 99/19 4,176 % FLR ING GROEP 05/15 4,250 % FRN CITIGROUP INC. 05/30 4,718 % FRN KOMM.KRED.CAP. 4,875 % FLR HBOS PLC 04/14 5,309 % FRN CS LONDON 99/14 5,3300 % FRN DT.BK.CAP.TR.IV 03/UN 5,3687 % FLR HSBC CAPITAL FUNDING 5,500 % FRN ALLINAZ AG MTN. 04-14 6,050 % FRN ROYAL BANK OF SCOTLAND 6,250 % FNR BAY.LDSBK.OPF.R.20269 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 350.000 350.000 200.000 300.000 400.000 300.000 577.000 250.000 325.000 640.000 125.000 330.000 100.000 250.000 250.000 260.000 200.000 250.000 0 0 0 0 100.000 0 221.000 0 0 0 0 0 100.000 0 0 0 0 250.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 70,30 76,12 72,76 65,26 65,57 92,25 90,14 86,66 78,41 69,39 51,25 78,34 93,70 87,85 89,57 90,92 91,10 102,60 246.050,00 266.420,00 145.525,80 195.780,00 262.275,75 276.762,80 520.117,61 216.637,50 254.832,51 444.120,00 64.062,50 258.522,00 93.703,80 219.634,99 223.924,09 236.395,12 182.194,00 256.500,00 0,48 0,52 0,29 0,38 0,52 0,54 1,02 0,43 0,50 0,87 0,13 0,51 0,18 0,43 0,44 0,46 0,36 0,50 Strukturierte Produkte in Italienischen Lire 3,568090 % FRN CONSEIL EUROPE 98/2 4,06267 % FLR EIB EU.IN.BK. 98/13 6,335 % FRN BAY.HYP.U.VEREIN.98/1 ITL ITL ITL 350.000.000 600.000.000 465.000.000 350.000.000 0 0 0 0 0 95,22 101,91 100,90 172.111,72 315.777,24 242.313,83 0,34 0,62 0,48 48.276.612,83 94,84 Strukturierte Produkte SUMME DER AMTLICH GEHANDELTEN WERTPAPIERE Nicht notierte Wertpapiere Nicht notierte Wertpapiere in Euro 1,500 % FLR SNS BANK 03/08 EUR 860.000 560.000 0 99,23 853.339,30 1,68 Nicht notierte Wertpapiere in Euro (strukturierte Produkte) 1,500 % FLR DEXIA CREDI. 03/08 EUR 200.000 0 0 98,68 197.360,00 0,39 49.327.312,13 96,91 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN *) davon verliehene Wertpapiere Kurs Bestand Kurswert in EUR 3,800 % OESTERREICH REPUBLIK EUR 2.100.000 97,98 2.057.632,50 3,900 % BUNDESANLEIHE OESTERREICH EUR 1.750.000 94,21 1.648.718,75 5,000 % NIEDERLANDE EO-ANL. EUR 1.500.000 102,15 1.532.208,15 3,750 % NIEDERLANDE 04-14 EUR 1.700.000 97,58 1.658.902,50 3,875 % OEKB MTN 06-16 EUR 2.500.000 95,54 2.388.550,00 SUMME VERLIEHENER WERTPAPIERE 9.286.011,90 Seite 14 KEPLER Ethik Rentenfonds BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN GUTHABEN IN SONSTIGEN EU-WÄHRUNGEN VERBINDLICHKEITEN IN SONSTIGEN WÄHRUNGEN ABGRENZUNGEN ZINSANSPRÜCHE DIVIDENDENANSPRÜCHE EINSCHÜSSE SONSTIGE ANSPRÜCHE 561.957,25 562.212,93 0,09 -255,77 1,10 1,10 0,00 0,00 1.009.338,01 757.003,41 0,00 0,00 252.334,60 1,99 1,49 0,00 0,00 0,50 -2,71 -2,71 0,00 0,00 50.898.604,68 100,00 VERBINDLICHKEITEN SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN FONDSVERMÖGEN AUSSCHÜTTUNGSANTEILWERT THESAURIERUNGSANTEILWERT 94,64 111,84 UMLAUFENDE ANTEILE STK 525.355,79 DEVISENKURSE Vermögensgegenstände in anderen Währungen als in EUR werden zu den Devisenkursen per 28.08.2008 umgerechnet Währung Einheiten OESTERR. SCHILLING (ATS) DEUTSCHE MARK (DEM) ITALIENISCHE LIRE (ITL) NORWEGISCHE KRONEN (NOK) SCHWEDISCHE KRONEN (SEK) AMERIKANISCHER DOLLAR (USD) 1 1 1 1 1 1 = EUR = EUR = EUR = EUR = EUR = EUR Kurs 13,7603 1,9558 1.936,2700 7,9159 9,4249 1,4704 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Obligationen *) *) Es können Obligationen mit vorzeitigem Kündigungsrecht enthalten sein. 0,000 % ING BANK N.V. 02/08 3,000 % BAY.HYP-U.VEREIN.PF 2008 3,000 % HYPOTHEKENBANK IN ESSEN 3,250 % ABN AMRO BK 06/13 MTN 3,375 % HSBC FINANCE 05/12 MTN 3,500 % BUNDESREP.DEUTSCH.V.04/09 3,500 % DIS. BBVA SA 05/15 3,500 % K.F.W. ANL. 06/2021 3,500 % K.F.W. ANL.V.05/2015 3,750 % KOENIGREICH NIEDERLANDE 99 3,750 % LBBW OPF. 01/11 4,125 % ING GROEP 06/16 4,250 % BUNDESREP.DEUTSCHLAND 4,250 % NIEDERLANDE 03-13 4,350 % OESTERR.REP 08-19 4,500 % BRD 99/09 4,625 % EIB EUR.INV.BK 04/20 4,650 % REPUBLIK ÖSTERREICH 03-18 4,750 % ABN AMRO BK 03/14 MTN 4,875 % NATIONAL AUSTRALIA BANK 08 5,000 % BMW FIN.NV 03/18 MTN 5,000 % FRN STUFENZ.ANL. 04/12 5,250 % BUNDESREP. DEUTSCHLAND 5,500 % OESTERREICH REPUBLIK 99-10 6,250 % BRD 94-24 6,250 % BUNDESANL.97-27/6 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Seite 15 0 0 0 0 0 0 0 0 1.000.000 0 0 0 0 0 1.500.000 0 500.000 350.000 0 500.000 0 0 0 0 0 0 400.000 250.000 350.000 400.000 500.000 650.000 300.000 1.000.000 1.000.000 1.100.000 350.000 150.000 180.000 1.140.000 1.500.000 800.000 500.000 1.350.000 700.000 500.000 250.000 800.000 1.100.000 1.250.000 800.000 500.000 KEPLER Ethik Rentenfonds Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Strukturierte Produkte 0,001 % FLR DEX.KOMM.DEU.OP. 05/15 0,001 % FRN RLB OOE. SCHV. 01-11 2,2914 % FRN OOE LANDESBANK 03-23 2,630 % FLR OESTERREICH MED TERM 4,500 % FRN BARCLAYS BK 04/19 EUR EUR EUR EUR EUR 500.000 0 0 0 0 500.000 500.000 300.000 175.000 450.000 EUR 0 900.000 Nicht notierte Wertpapiere 2,600 % EUR. BK REC. DEV. 04/08 Seite 16 KEPLER Ethik Rentenfonds Zusammensetzung des Fondsvermögens Emittenten Supranationals 5,06% Bank/Fin./Ins 48,16% Staat 43,98% Corporate 1,60% Region 1,20% Basis: Renteneinzeltitel Linz, im November 2008 KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Dir. Andreas Lassner Dir. Dr. Robert Gründlinger, MBA Seite 17 KEPLER Ethik Rentenfonds Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir erteilen dem beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. August 2008 der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten KEPLER Ethik Rentenfonds, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. September 2007 bis 31. August 2008 des KEPLER Ethik Rentenfonds, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Linz, am 14. November 2008 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Mag. Martha Kloibmüller) Wirtschaftsprüfer (Mag. Ernst Pichler) Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Für abweichende Fassungen (zB Verkürzung oder Übersetzung in eine andere Sprache) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. Seite 18 KEPLER Ethik Rentenfonds Grundlagen der Besteuerung für KEPLER Ethik Rentenfonds Rechnungsjahr: 01.09.2007 bis 31.08.2008 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- Thesau- schüttungs- rierungs- anteile anteile AT0000815006 AT0000642632 EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 3,1916 3,7529 3,1916 3,7529 0,0000 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,7993 0,9421 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,7993 0,9421 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,00 0,00 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,00 0,00 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. g) Erbschaftssteuerwert: 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug 3) weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) 4) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 3,1916 3,7529 - Darin enthalten: Einkünfte gemäß § 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0000 0,0000 - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,7993 0,9421 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,7993 0,9421 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. Seite 19 KEPLER Ethik Rentenfonds 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung - ordentliches Fondsergebnis 3,1916 - - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0,0000 - inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 - Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 - Ertragsausgleich auf Dividendenerträge: - 3,7529 - b) Abrechnungen: 0,0000 - 7) - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 KStG: 0,0000 0,0000 - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 - bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 - Ertragsausgleich auf Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 0,7993 0,9421 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KStG: 3,1916 3,7529 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: Einkünfte gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für 0,0000 0,0000 Erträge aus Anleihen und Fonds: d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (siehe C-446/04) scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die entsprechende österreichische Rechtslage mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Im Falle der Geltendmachung der Steuerfreiheit der ausländischen Dividenden sollte jedoch nicht übersehen werden, dass die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern, die auf die ausländischen Aktienerträge entfallen (siehe Position 11.a), auf die inländische Körperschaftsteuer nicht zulässig ist. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls anrechenbar. Seite 20 KEPLER Ethik Rentenfonds B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des KEPLER Ethik Rentenfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: 01.09.2007 - Privatanleger 31.08.2008 Ausschüttung: ISIN: 03.11.2008 AT0000815006 EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 3. Ertrag 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 5. Verbleibender Ertrag 6. Hievon endbesteuert 7. Steuerpflichtige Einkünfte 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9. Erbschaftssteuerwert 1) 2) 3) 4) 4) 5) Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen der Person (inkl Personen Einkünfte aus OG, KG,…) Kapitalvermögen EUR EUR EUR 3,1916 3,1916 3,1916 3,1916 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3,1916 3,1916 3,1916 3,1916 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3,1916 3,1916 3,1916 3,1916 3,1916 3,1916 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3,1916 3,1916 94,64 94,64 94,64 94,64 0,00 - - - 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3,1916 3,1916 3,1916 3,1916 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,7993 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,7993 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,7993 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,7993 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,7993 0,7993 0,7993 0,7993 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KEST III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,7993 0,7993 0,7993 0,7993 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 6) 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus Subfonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus Subfonds gesamt 7) 8) 9) 4) 10) 10) 11) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto) 12) 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: (bzw in der Privatstiftung iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 15) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 6) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 15) 15) 15) 15) 15) 15) 13) 2) Österreichische KESt II (gesamt) Seite 21 KEPLER Ethik Rentenfonds Privatanleger EUR 19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 2,5995 0,4100 Betriebliche Anleger Privatstiftungen Juristische Natürliche im Rahmen der Person (inkl Personen Einkünfte aus OG, KG,…) Kapitalvermögen EUR EUR EUR 2,5995 0,4100 2,5995 0,4100 2,5995 0,4100 EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Körperschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH vom 17.4.2008 (2008/15/0064-6) ist bei den Dividenden ausländischer EU-Körperschaften die Anrechnungsmethode anzuwenden, weshalb neben den angegebenen anrechenbaren ausländischen Quellensteuern auch die auf diese Gewinnanteile entfallende ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist (gilt auch für Norwegen). Nach Auffassung des BMF (VI/6 ) gilt die zusätzliche Anrechnung nicht gegenüber in Drittstaaten ansässigen Körperschaften! dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung. sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) Im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH vom 17.4.2008 (2008/15/0064-6) erscheint die Bestimmung des § 13 Abs 2 KStG, wonach für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung keine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen werden darf, gemeinschaftsrechtlich bedenklich. Seite 22 KEPLER Ethik Rentenfonds B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des KEPLER Ethik Rentenfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger 01.09.2007 31.08.2008 Auszahlung: ISIN: 03.11.2008 AT0000642632 EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 3. Ertrag 4. Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in den Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 5. Verbleibender Ertrag 6. Hievon endbesteuert 7. Steuerpflichtige Einkünfte 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 9. Erbschaftssteuerwert 1) 2) 3) 4) 4) 5) Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Person (inkl Personen der Einkünfte OG, KG,…) aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR 3,7529 3,7529 3,7529 3,7529 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3,7529 3,7529 3,7529 3,7529 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3,7529 3,7529 3,7529 3,7529 3,7529 3,7529 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3,7529 3,7529 111,84 111,84 111,84 111,84 0,00 - - - Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 6) 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) gesamt 7) 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 9) 10) 10)11) c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG/§ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden brutto) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 15) 3,7529 3,7529 3,7529 3,7529 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,9421 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,9421 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,9421 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,9421 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (20%) 6) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14) 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 15. Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 15) 15) 15) 15) 15) 15) 13) 2) 0,9421 0,9421 0,9421 0,9421 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KEST III (gesamt) Österreichische KESt II (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,9421 0,9421 0,9421 0,9421 Seite 23 KEPLER Ethik Rentenfonds Privatanleger EUR 19. Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) 7,3461 0,4800 Betriebliche Anleger Privatstiftungen Juristische Natürliche im Rahmen Person (inkl Personen der Einkünfte OG, KG,…) aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR 7,3461 0,4800 7,3461 0,4800 7,3461 0,4800 EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (siehe die Position 7.) sind in der Spalte für betriebliche Anleger, juristische Personen, die Dividenden ausländischer Körperschaften (siehe die Position 13.c) zur Gänze enthalten, während die Dividenden inländischer Aktiengesellschaften zur Gänze außer Ansatz bleiben. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH vom 17.4.2008 (2008/15/0064-6) ist bei den Dividenden ausländischer EU-Körperschaften die Anrechnungsmethode anzuwenden, weshalb neben den angegebenen anrechenbaren ausländischen Quellensteuern auch die auf diese Gewinnanteile entfallende ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist (gilt auch für Norwegen). Nach Auffassung des BMF (VI/6 ) gilt die zusätzliche Anrechnung nicht gegenüber in Drittstaaten ansässigen Körperschaften! dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG der Zwischenbesteuerung. sind bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen iSd § 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) Im Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH vom 17.4.2008 (2008/15/0064-6) erscheint die Bestimmung des § 13 Abs 2 KStG, wonach für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung keine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen werden darf, gemeinschaftsrechtlich bedenklich. Seite 24 KEPLER Ethik Rentenfonds Verwaltete Kapitalanlagefonds per 31. August 2008 Publikumsfonds Kategorie Veranlagungsschwerpunkt AFP 100 Select AFP 50 Select AFP Bonds Select Asset Management 10:90 Asset Management 50:50 Emerging Markets Exklusivfonds Immobilien Exklusivfonds INVESCO Euro Rentenfonds INVESCO Extra Income Bond INVESCO Vorsorgefonds K 2005 Exklusivfonds K 80 K 810 KEPLER Alpha Return Fonds KEPLER Asset Backed Securities Fonds KEPLER CASH PLUS Fonds KEPLER Mix Ausgewogen KEPLER Mix Dynamisch KEPLER Mix Solide KEPLER Dollar Rentenfonds KEPLER Emerging Markets Rentenfonds KEPLER Ethik Aktienfonds KEPLER Ethik Rentenfonds KEPLER Europa Aktienfonds KEPLER Europa Rentenfonds KEPLER Global Aktienfonds KEPLER Growth Aktienfonds KEPLER High Grade Corporate Rentenfonds KEPLER High Yield Corporate Rentenfonds KEPLER Liquid Rentenfonds KEPLER Netto Rentenfonds KEPLER Österreich Aktienfonds KEPLER Osteuropa Plus Rentenfonds KEPLER Private Equity Aktienfonds KEPLER Realzins Plus Rentenfonds KEPLER Small Cap Aktienfonds KEPLER Sustainability Aktienfonds KEPLER TOP CASH Exklusivfonds KEPLER US Aktienfonds KEPLER Value Aktienfonds KEPLER Vorsorge Mixfonds KEPLER Vorsorge Rentenfonds Life Exklusivfonds Optima Rentenfonds Portfolio Management AUSGEWOGEN Portfolio Management DYNAMISCH Portfolio Management KONSERVATIV Portfolio Management PROGRESSIV Portfolio Management SOLIDE PRIVAT BANK Global Aktienfonds PRIVAT BANK Global Rentenfonds Private Equity Exklusivfonds Rohstoff Exklusivfonds Starfonds Best European Equity Starfonds Best World Equity Starmix Ausgewogen Starmix Konservativ VM Aktien Select ZertifikateChamps Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20a InvFG Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG 100 % Aktien 50 % Aktien / 50 % Anleihen 100 % Anleihen 10 % Aktien, 90 % Anleihen 50 % Aktien, 50 % Anleihen 60 % Aktien, 40 % Anleihen Immobilienwertpapiere 100 % Anleihen 100 % Anleihen 40 % Aktien / 60 % Anleihen 100 % Anleihen Euroland Anleihen KESt-frei Seite 25 Geldmarktnahe Anleihen Absolute Return Strategie 100 % Anleihen, Forderungswertpapiere Geldmarktnahe Anleihen 50 % Aktien, 50 % Anleihen 80 % Aktien, 20 % Anleihen 20 % Aktien, 80 % Anleihen Dollar Anleihen Emerging Markets Anleihen Aktien ethischer Unternehmen Internationale, ethische Anleihen Europäische Aktien Europäische Anleihen Internationale Aktien 100 % Aktien, Wachstumswerte Unternehmensanleihen High-Grade Unternehmensanleihen High-Yield Geldmarktnahe Veranlagung Internationale Anleihen Aktien österreichischer Unternehmen Europäische Anleihen inkl. Osteuropa Internationale Listed Private Equities Inflationsgeschützte Anleihen Internationale kleinkapitalisierte Aktien Aktien nachhaltiger Unternehmen Geldmarktnahe Veranlagung US Aktien Attraktiv bewertete Aktien 40 % Aktien / 60 % Anleihen ATS-Anleihen (Österr. Emittenten, mündels.) 50 % Aktien / 50 % Anleihen Internationale Anleihen 50 % Aktien / 50 % Anleihen 70 % Aktien / 30 % Anleihen 20 % Aktien / 80 % Anleihen 100 % Aktien 30 % Aktien / 70 % Anleihen Internationale Aktien Internationale Anleihen Internationale Listed Private Equities 50 % Aktien / 50 % Anleihen Europäische Aktien Internationale Aktien 40 % Aktien / 60 % Anleihen 20 % Aktien / 80 % Anleihen 100% Aktien Zertifikate KEPLER Ethik Rentenfonds Spezial- u. Großanlegerfonds AlpenBank Treasury BONUS Euro Bond B Banner Power Alpha K1 K3 K4 K5 K6 K8 K9 K 10 K 14 K 16 K 17 K 18 K 19 K 20 K 30 K 37 K 47 K 50 K 51 K 52 K 56 K 57 K 60 K 61 K 62 K 64 K 66 K 67-Fonds K 68 K 69-Fonds K 74 K 75 K 77 K 88 K 90 K 100 K 110 K 120 K 125 K 220 K 380 K 1771 K 1927 K 2003 Keine Sorgen Aktiv - VLV Aktiv Keine Sorgen Ausgewogen - VLV Konservativ Keine Sorgen Top - VLV Offensiv KEPLER AS KEPLER Dachfonds 1999 KEPLER Dachfonds Hoffnung KEPLER Emerging Star Fonds KEPLER IS+SE KEPLER KARUM Fonds KEPLER Multi-Med Fund KEPLER Star 1 KEPLER Star 2 KEPLER V 1832 MVK Ethics PDP 1 PEF 2 Pension Income D 2 PPF 3 PRIVAT BANK Allegro PRIVAT BANK ECI PRIVAT BANK Exlibris SF PRIVAT BANK HWF PRIVAT BANK JWE 01 PRIVAT BANK NOVA PRIVAT BANK VALERE PRIVAT BANK Wien RBW Dynamik Aktienfonds RBW Dynamik Alpha RBW LAURA SMART1 UNIQA Dollar Bond V 101-Fonds V 102-Fonds V 103-Fonds V 47-Fonds V 54-Fonds Vorsorgezertifikat-Fonds Seite 26 1 gültig ab November 2006 KEPLER Ethik Rentenfonds Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt). 1. § 2 Miteigentumsanteile Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 1. 2. 1. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gem. §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 1. § 6 Ausgabepreis und Anteilswert Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2 KEPLER Ethik Rentenfonds 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland veröffentlicht. 1. 2. 1. § 7 Rücknahme Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gem. § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 1. 2. § 12 Kündigung und Abwicklung Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen € 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. 3 KEPLER Ethik Rentenfonds Besondere Fondsbestimmungen für den KEPLER Ethik Rentenfonds, Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz. 1. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft, Linz und die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungs- als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug auszugeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gem. § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. 1. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: - Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Der Fonds veranlagt schwerpunktmäßig in Anleihen internationaler Emittenten, die in Euro-Währungen begeben sind bzw. in Euro gehedgt sind unter Berücksichtigung ethischer Ausschlusskriterien wie z.B. für Länder: Todesstrafe, autoritäre Regime, schwere Korruption, Geldwäsche, Menschenrechtsverletzungen, Atomenergie, Nichtratifizierung von Klimaschutz-Protokollen der UN bzw. für Unternehmen: Rüstung, Atomenergie, Grüne Gentechnik, Tierversuche, Tabak, Alkohol, Glückspiel, Chlororganische Massenprodukte, Biozide, Pornographie und Embryonenforschung, Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie Kinderarbeit. - Geldmarktinstrumente: Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. - Anteile an Kapitalanlagefonds: Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 % des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gem. § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden. - Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Kurzfristig kann der Kapitalanlagefonds im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. - Derivative Instrumente: Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich verwendet werden. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 15 % des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 % erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 % des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 4 KEPLER Ethik Rentenfonds 1. § 16 Börsen und organisierte Märkte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlichrechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder von Unternehmen begeben werden, deren Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassendenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. - - 3. 1. Insgesamt dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen gemeinsam mit Anteilen anderer Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 insgesamt bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 % des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht und 5 KEPLER Ethik Rentenfonds c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 % des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen und kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. 1. § 19 Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkte gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 1. § 19a OTC-Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTCDerivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gem. § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und d) diese innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 % des Fondsvermögens b) ansonsten 5 % des Fondsvermögens. § 19b Value at Risk keine Anwendung § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. 6 KEPLER Ethik Rentenfonds § 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 % des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurückzuübereignen. § 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Die Berechnung des Anteilswertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 3,00 %, kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 25a Begrenzte Dauer, Einstellung der Ausgabe von Anteilen keine Anwendung § 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 01.09. bis zum 31.08. des nächsten Kalenderjahres. § 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,60 % des Fondsvermögens, die monatlich mit 1/12 aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. § 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 02.11. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 02.11. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) keine Anwendung § 29b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 Z 5 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. § 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 % des Fondsvermögens. 7 KEPLER Ethik Rentenfonds Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. sowie Polen: Warschau Slowakische Republik: Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options ExchangeBOB Slowenien: Laibach (Ljubljana) Tschechische Republik: Prag Ungarn: Budapest Estland: Tallinn 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina: 1: Sarajevo 2.2 Republik Srpska, BiH 2.3 Kroatien: Zagreb, Varaždin 2.4 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 2.7. Bulgarien: Sofia (Bulgarian Stock Exchange) 2.8. Rumänien: Bukarest (Bucharest Stock Exchange) Banja Luka 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.6 Indien: Bombay 1 „BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“. 8 KEPLER Ethik Rentenfonds 3.7 Indonesien: Jakarta 3.8. Israel: Tel Aviv 3.9 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.10 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.11 Korea: Seoul 3.12 Malaysia: Kuala Lumpur 3.13 Mexiko: Mexiko City 3.14 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.15 Philippinen: Manila 3.16 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.17 Südafrika: Johannesburg 3.18 Taiwan: Taipei 3.19 Thailand: Bangkok 3.20 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.21 Venezuela: Caracas 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA: Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Mar ket, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Pro grams) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.5 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.6 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.7 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.8 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.9 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.10 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.11 Schweiz: EUREX 5.12 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)