IV. Resolutionen aufgrund der Berichte des Zweiten Ausschusses C Wichtige Gruppen 21. Nichtstaatliche Organisationen und andere wichtige Gruppen, die beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung akkreditiert waren, und jene, die Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat haben, werden im Einklang mit der Geschäftsordnung der Konferenz gegebenenfalls zur Teilnahme an den Beratungen der Konferenz eingeladen. 22. Darüber hinaus können interessierte nichtstaatliche Organisationen und andere wichtige Gruppen, die keinen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat haben oder nicht beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung oder bei der Kommission für Nachhaltige Entwicklung akkreditiert waren, im Einklang mit dem bestehenden Akkreditierungsverfahren bei der Generalversammlung einen Antrag auf Akkreditierung stellen.160 IV. Sekretariat 23. Der Generalsekretär der Konferenz koordiniert innerhalb des Sekretariats der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit den Behörden des Gastlands die Unterstützung für die Organisation der Konferenz. V. Dokumentation 24. Entsprechend der Praxis bei früheren Konferenzen der Vereinten Nationen umfasst die offizielle Dokumentation der Konferenz die vor, während und nach der Konferenz herausgegebenen Dokumente. 25. Entsprechend der Praxis bei früheren Konferenzen der Vereinten Nationen wird empfohlen, dass der Konferenzbericht die Beschlüsse der Konferenz, eine Kurzdarstellung der Beratungen sowie eine Darstellung der Arbeiten der Konferenz und der auf den Plenarsitzungen beschlossenen Maßnahmen enthält. 26. Die Zusammenfassungen der Plenarsitzungen und der bei den Runden Tischen auf hoher Ebene geführten Gespräche sollen ebenfalls in den Bericht der Konferenz aufgenommen werden. VI. Organisation paralleler Sitzungen und anderer Veranstaltungen der Konferenz 27. Parallele Sitzungen und andere Veranstaltungen, darunter ein Partnerschaftsforum und Lernzentren, finden, sofern sie im Hauptgebäude abgehalten werden, zu den gleichen Zeiten wie die Plenarsitzungen und die Runden Tische statt. Das Partnerschaftsforum und die Lernzentren sind offizieller Bestandteil der Konferenz. Die Dolmetschung dieser Sitzungen erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit. 160 Siehe Beschluss 66/544. VII. Nebenveranstaltungen 28. Sonderveranstaltungen, einschließlich Unterrichtungen, Seminaren, Arbeitstagungen und Podiumsdiskussionen über Fragen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung, werden von Mitgliedstaaten, Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und akkreditierten institutionellen und nicht institutionellen Akteuren zum Nutzen der Konferenzteilnehmer organisiert. Die Richtlinien für die Organisation von Sonderveranstaltungen sowie der entsprechende Veranstaltungskalender werden auf der Website der Konferenz159 bereitgestellt. VIII. Medienberichterstattung 29. Die Sekretariats-Hauptabteilung Presse und Information erstellt Pressematerialien für die Journalisten, die über die Konferenz berichten. Zusätzlich werden regelmäßige Pressemitteilungen über die Ergebnisse der Plenarsitzungen, Runden Tische und anderen Veranstaltungen herausgegeben. Die gesamte einschlägige Dokumentation wird in elektronischer Form auf der Website der Konferenz159 bereitgestellt. 30. Die Plenarsitzungen und Runden Tische sowie die Pressekonferenzen können im Medienbereich zeitgleich mitverfolgt werden. Für spezielle Unterrichtungen der Medien und für Pressekonferenzen wird ein Programm herausgegeben. RESOLUTION 66/198 Verabschiedet auf der 91. Plenarsitzung am 22. Dezember 2011, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/66/440/Add.2, Ziff. 8)161. 66/198. Weiterverfolgung und Umsetzung der Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern Die Generalversammlung, in Bekräftigung der Erklärung von Barbados162 und des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern163, der Erklärung von Mauritius164 und der Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nach- 161 Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde von dem Berichterstatter des Ausschusses vorgelegt. 162 Report of the Global Conference on the Sustainable Development of Small Island Developing States, Bridgetown, Barbados, 25 April–6 May 1994 (United Nations publication, Sales No. E.94.I.18 und Korrigenda), Kap. I, Resolution 1, Anlage I. 163 Ebd., Anlage II. 164 Report of the International Meeting to Review the Implementation of the Programme of Action for the Sustainable Development of Small Island Developing States, Port Louis, Mauritius, 10–14 January 2005 (United Nations publication, Sales No. E.05.II.A.4 und Korrigendum), Kap. I, Resolution 1, Anlage I. 303 IV. Resolutionen aufgrund der Berichte des Zweiten Ausschusses haltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern165 und des Durchführungsplans des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung („Durchführungsplan von Johannesburg“)166, namentlich des Kapitels VII über die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselentwicklungsländer, unter Hinweis auf das Ergebnisdokument der am 24. und 25. September 2010 in New York abgehaltenen Tagung auf hoher Ebene zur Überprüfung der Umsetzung der Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern167, die Resolution 65/156 der Generalversammlung vom 20. Dezember 2010 und alle ihre anderen früheren Resolutionen zu dem Thema sowie den Bericht des Generalsekretärs über die fünfjährliche Überprüfung der Strategie von Mauritius168, in Anerkennung der Bedeutung der kommenden Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung, 1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über konkrete Empfehlungen zur verbesserten Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und der Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, der in Reaktion auf das Ersuchen im Ergebnisdokument der Tagung auf hoher Ebene zur Überprüfung der Umsetzung der Strategie von Mauritius erstellt wurde169; 2. nimmt außerdem Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über die Überprüfung der Unterstützung der kleinen Inselentwicklungsländer durch das System der Vereinten Nationen170; 3. nimmt ferner Kenntnis von dem laufenden Vorbereitungsprozess für die Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung, die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio de Janeiro (Brasilien) stattfinden wird; 4. betont, wie wichtig es ist, die Weiterverfolgung und Umsetzung der Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige 165 Ebd., Anlage II. Report of the World Summit on Sustainable Development, Johannesburg, South Africa, 26 August–4 September 2002 (United Nations publication, Sales No. E.03.II.A.1 und Korrigendum), Kap. I, Resolution 2, Anlage. In Deutsch verfügbar unter http://www.un.org/Depts/german/ conf/jhnnsbrg/a.conf.199-20.pdf. 167 Siehe Resolution 65/2. 168 A/65/115. 169 A/66/278. 170 A/66/218. 166 304 Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern165 weiterhin sachbezogen zu behandeln; 5. beschließt, den Unterpunkt „Weiterverfolgung und Umsetzung der Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern“ unter dem Punkt „Nachhaltige Entwicklung“ in die vorläufige Tagesordnung ihrer siebenundsechzigsten Tagung aufzunehmen; 6. beschließt außerdem, die für die sechsundsechzigste Tagung herausgegebenen Berichte des Generalsekretärs über konkrete Empfehlungen zur verbesserten Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und der Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und über die Überprüfung der Unterstützung der kleinen Inselentwicklungsländer durch das System der Vereinten Nationen auf ihrer siebenundsechzigsten Tagung zu behandeln. RESOLUTION 66/199 Verabschiedet auf der 91. Plenarsitzung am 22. Dezember 2011, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/66/440/Add.3, Ziff. 8)171. 66/199. Internationale Strategie zur Katastrophenvorsorge Die Generalversammlung, unter Hinweis auf ihren Beschluss 57/547 vom 20. Dezember 2002 und ihre Resolutionen 44/236 vom 22. Dezember 1989, 49/22 A vom 2. Dezember 1994, 49/22 B vom 20. Dezember 1994, 53/185 vom 15. Dezember 1998, 54/219 vom 22. Dezember 1999, 56/195 vom 21. Dezember 2001, 57/256 vom 20. Dezember 2002, 58/214 und 58/215 vom 23. Dezember 2003, 59/231 und 59/233 vom 22. Dezember 2004, 60/195 und 60/196 vom 22. Dezember 2005, 61/198 und 61/200 vom 20. Dezember 2006, 62/192 vom 19. Dezember 2007, 63/216 und 63/217 vom 19. Dezember 2008, 64/200 vom 21. Dezember 2009 und 65/157 vom 20. Dezember 2010 sowie die Resolutionen des Wirtschaftsund Sozialrats 1999/63 vom 30. Juli 1999 und 2001/35 vom 26. Juli 2001 und unter Berücksichtigung ihrer Resolution 57/270 B vom 23. Juni 2003 über die integrierte und koordinierte Umsetzung und Weiterverfolgung der Ergebnisse der großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich, in Anerkennung der Bedeutung der kommenden Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung, 171 Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde von dem Berichterstatter des Ausschusses vorgelegt.