C Wichtige Gruppen 21. Nichtstaatliche Organisationen und andere

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IV. Resolutionen aufgrund der Berichte des Zweiten Ausschusses
C
Wichtige Gruppen
21. Nichtstaatliche Organisationen und andere wichtige
Gruppen, die beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
akkreditiert waren, und jene, die Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat haben, werden im Einklang mit der Geschäftsordnung der Konferenz gegebenenfalls zur Teilnahme
an den Beratungen der Konferenz eingeladen.
22. Darüber hinaus können interessierte nichtstaatliche Organisationen und andere wichtige Gruppen, die keinen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat haben oder
nicht beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung oder bei
der Kommission für Nachhaltige Entwicklung akkreditiert
waren, im Einklang mit dem bestehenden Akkreditierungsverfahren bei der Generalversammlung einen Antrag auf Akkreditierung stellen.160
IV. Sekretariat
23. Der Generalsekretär der Konferenz koordiniert innerhalb des Sekretariats der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit den Behörden des Gastlands die Unterstützung für
die Organisation der Konferenz.
V.
Dokumentation
24. Entsprechend der Praxis bei früheren Konferenzen der
Vereinten Nationen umfasst die offizielle Dokumentation der
Konferenz die vor, während und nach der Konferenz herausgegebenen Dokumente.
25. Entsprechend der Praxis bei früheren Konferenzen der
Vereinten Nationen wird empfohlen, dass der Konferenzbericht die Beschlüsse der Konferenz, eine Kurzdarstellung der
Beratungen sowie eine Darstellung der Arbeiten der Konferenz und der auf den Plenarsitzungen beschlossenen Maßnahmen enthält.
26. Die Zusammenfassungen der Plenarsitzungen und der
bei den Runden Tischen auf hoher Ebene geführten Gespräche sollen ebenfalls in den Bericht der Konferenz aufgenommen werden.
VI. Organisation paralleler Sitzungen und anderer
Veranstaltungen der Konferenz
27. Parallele Sitzungen und andere Veranstaltungen, darunter ein Partnerschaftsforum und Lernzentren, finden, sofern sie im Hauptgebäude abgehalten werden, zu den gleichen Zeiten wie die Plenarsitzungen und die Runden Tische statt. Das Partnerschaftsforum und die Lernzentren
sind offizieller Bestandteil der Konferenz. Die Dolmetschung dieser Sitzungen erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit.
160
Siehe Beschluss 66/544.
VII. Nebenveranstaltungen
28. Sonderveranstaltungen, einschließlich Unterrichtungen, Seminaren, Arbeitstagungen und Podiumsdiskussionen über Fragen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung, werden von Mitgliedstaaten, Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und akkreditierten
institutionellen und nicht institutionellen Akteuren zum
Nutzen der Konferenzteilnehmer organisiert. Die Richtlinien für die Organisation von Sonderveranstaltungen sowie
der entsprechende Veranstaltungskalender werden auf der
Website der Konferenz159 bereitgestellt.
VIII. Medienberichterstattung
29. Die Sekretariats-Hauptabteilung Presse und Information
erstellt Pressematerialien für die Journalisten, die über die
Konferenz berichten. Zusätzlich werden regelmäßige Pressemitteilungen über die Ergebnisse der Plenarsitzungen, Runden Tische und anderen Veranstaltungen herausgegeben. Die
gesamte einschlägige Dokumentation wird in elektronischer
Form auf der Website der Konferenz159 bereitgestellt.
30. Die Plenarsitzungen und Runden Tische sowie die
Pressekonferenzen können im Medienbereich zeitgleich
mitverfolgt werden. Für spezielle Unterrichtungen der Medien und für Pressekonferenzen wird ein Programm herausgegeben.
RESOLUTION 66/198
Verabschiedet auf der 91. Plenarsitzung am 22. Dezember 2011,
ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses
(A/66/440/Add.2, Ziff. 8)161.
66/198. Weiterverfolgung und Umsetzung der Strategie
von Mauritius für die weitere Durchführung des
Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern
Die Generalversammlung,
in Bekräftigung der Erklärung von Barbados162 und des
Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern163, der Erklärung von Mauritius164 und der Strategie von Mauritius für die
weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nach-
161
Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde von dem
Berichterstatter des Ausschusses vorgelegt.
162
Report of the Global Conference on the Sustainable Development of
Small Island Developing States, Bridgetown, Barbados, 25 April–6 May
1994 (United Nations publication, Sales No. E.94.I.18 und Korrigenda),
Kap. I, Resolution 1, Anlage I.
163
Ebd., Anlage II.
164
Report of the International Meeting to Review the Implementation of
the Programme of Action for the Sustainable Development of Small Island Developing States, Port Louis, Mauritius, 10–14 January 2005
(United Nations publication, Sales No. E.05.II.A.4 und Korrigendum),
Kap. I, Resolution 1, Anlage I.
303
IV. Resolutionen aufgrund der Berichte des Zweiten Ausschusses
haltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern165 und des Durchführungsplans des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung („Durchführungsplan
von Johannesburg“)166, namentlich des Kapitels VII über die
nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselentwicklungsländer,
unter Hinweis auf das Ergebnisdokument der am
24. und 25. September 2010 in New York abgehaltenen Tagung auf hoher Ebene zur Überprüfung der Umsetzung der
Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des
Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der
kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern167, die
Resolution 65/156 der Generalversammlung vom 20. Dezember 2010 und alle ihre anderen früheren Resolutionen
zu dem Thema sowie den Bericht des Generalsekretärs über
die fünfjährliche Überprüfung der Strategie von Mauritius168,
in Anerkennung der Bedeutung der kommenden Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung,
1. nimmt Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über konkrete Empfehlungen zur verbesserten
Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige
Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und der Strategie von Mauritius für die weitere Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, der in Reaktion auf das Ersuchen im Ergebnisdokument der Tagung auf hoher Ebene zur Überprüfung
der Umsetzung der Strategie von Mauritius erstellt wurde169;
2. nimmt außerdem Kenntnis von dem Bericht des
Generalsekretärs über die Überprüfung der Unterstützung der
kleinen Inselentwicklungsländer durch das System der Vereinten Nationen170;
3. nimmt ferner Kenntnis von dem laufenden Vorbereitungsprozess für die Konferenz der Vereinten Nationen
über nachhaltige Entwicklung, die vom 20. bis 22. Juni 2012
in Rio de Janeiro (Brasilien) stattfinden wird;
4. betont, wie wichtig es ist, die Weiterverfolgung
und Umsetzung der Strategie von Mauritius für die weitere
Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige
165
Ebd., Anlage II.
Report of the World Summit on Sustainable Development, Johannesburg, South Africa, 26 August–4 September 2002 (United Nations publication, Sales No. E.03.II.A.1 und Korrigendum), Kap. I, Resolution 2,
Anlage. In Deutsch verfügbar unter http://www.un.org/Depts/german/
conf/jhnnsbrg/a.conf.199-20.pdf.
167
Siehe Resolution 65/2.
168
A/65/115.
169
A/66/278.
170
A/66/218.
166
304
Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern165 weiterhin sachbezogen zu behandeln;
5. beschließt, den Unterpunkt „Weiterverfolgung
und Umsetzung der Strategie von Mauritius für die weitere
Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige
Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern“ unter dem Punkt „Nachhaltige Entwicklung“
in die vorläufige Tagesordnung ihrer siebenundsechzigsten
Tagung aufzunehmen;
6. beschließt außerdem, die für die sechsundsechzigste Tagung herausgegebenen Berichte des Generalsekretärs über konkrete Empfehlungen zur verbesserten Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und der Strategie von Mauritius für die weitere
Durchführung des Aktionsprogramms für die nachhaltige
Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und über die Überprüfung der Unterstützung
der kleinen Inselentwicklungsländer durch das System der
Vereinten Nationen auf ihrer siebenundsechzigsten Tagung
zu behandeln.
RESOLUTION 66/199
Verabschiedet auf der 91. Plenarsitzung am 22. Dezember 2011,
ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses
(A/66/440/Add.3, Ziff. 8)171.
66/199. Internationale Strategie zur Katastrophenvorsorge
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf ihren Beschluss 57/547 vom
20. Dezember 2002 und ihre Resolutionen 44/236 vom
22. Dezember 1989, 49/22 A vom 2. Dezember 1994,
49/22 B vom 20. Dezember 1994, 53/185 vom 15. Dezember
1998, 54/219 vom 22. Dezember 1999, 56/195 vom
21. Dezember 2001, 57/256 vom 20. Dezember 2002, 58/214
und 58/215 vom 23. Dezember 2003, 59/231 und 59/233 vom
22. Dezember 2004, 60/195 und 60/196 vom 22. Dezember
2005, 61/198 und 61/200 vom 20. Dezember 2006, 62/192
vom 19. Dezember 2007, 63/216 und 63/217 vom 19. Dezember 2008, 64/200 vom 21. Dezember 2009 und 65/157 vom
20. Dezember 2010 sowie die Resolutionen des Wirtschaftsund Sozialrats 1999/63 vom 30. Juli 1999 und 2001/35 vom
26. Juli 2001 und unter Berücksichtigung ihrer Resolution
57/270 B vom 23. Juni 2003 über die integrierte und koordinierte Umsetzung und Weiterverfolgung der Ergebnisse der
großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich,
in Anerkennung der Bedeutung der kommenden Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung,
171
Der in dem Bericht empfohlene Resolutionsentwurf wurde von dem
Berichterstatter des Ausschusses vorgelegt.
Zugehörige Unterlagen
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