FondsSpotNews 94/2017

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FondsSpotNews 94/2017
Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der
Hauck & Aufhäuser Investmentgesellschaft
Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname
Robus Mid-Market Value Bond Fund A
Robus Mid-Market Value Bond Fund B
WKN
HAFX6M
HAFX74
ISIN
LU0960826575
LU1439457828
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten
dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück
der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
Kronberg im Taunus, 23. März 2017
1
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger,
welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 31 093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS
ROBUS MID-MARKET VALUE BOND FUND
ANTEILKLASSE A (ISIN LU0960826575 / WKN HAFX6M)
ANTEILKLASSE B (ISIN LU1439457828 / WKN HAFX74)
ANTEILKALSSE CI (ISIN LU1439458719 / WKN HAFX75)
ANTEILKLASSE C II (ISIN LU0960826658 / WKN HAFX6N)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als
Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens Robus Mid-Market Value Bond Fund
(„Fonds“) beschlossen die Anlagepolitik des Fonds wie nachfolgend gegenüber gestellt zu ändern.
Im Zuge der nachfolgend beschriebenen Anpassungen wird der Robus Mid-Market Value Bond Fund,
der zurzeit als Monofonds gemäß dem Luxemburger Recht strukturiert ist, künftig ein Teilfonds einer
Umbrellastruktur. Der bestehende Monofonds wird in eine Umbrellastruktur umgewandelt. Der Name
des Umbrella lautet Robus Umbrella. Der Robus Umbrella ist ein nach Luxemburger Recht errichteter
Umbrellafonds in der Form eines Sondervermögens. Durch diese Umbrellastruktur besteht die
Möglichkeit, dass künftig unter dem Robus Umbrella weitere Teilfonds aufgelegt werden können. Der
Fonds Robus Mid-Market Value Bond Fund wird künftig ein Teilfonds diese Robus Umbrella. Jeder
Teilfonds unter dem Robus Umbrella gilt im Verhältnis der Anteilinhaber untereinander als
eigenständiges Sondervermögen. Die Rechte und Pflichten der Anteilinhaber eines Teilfonds sind von
denen der Anteilinhaber der anderen Teilfonds getrennt. Im Verhältnis zu Dritten haften die
Vermögenswerte eines Teilfonds nur für Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen, die diesen
Teilfonds betreffen.
Im Zusammenhang mit der Anpassung des bestehenden Monofonds auf eine Umbrellastruktur wird
ebenfalls das bestehende Verwaltungsreglement des Fonds auf die oben genannten Umbrellastruktur
angepasst.
Der Robus Mid-Market Value Bond Fund kann künftig in Optionsscheine investieren. Darüber entfällt
künftig die Restriktion hinsichtlich der Emittenten von Renten und rentenähnliche Wertpapiere,
Wandelanleihen und Genussscheine. Die Anpassungen der Anlagepolitik erfolgen insbesondere um
weitere Vermögensgegenstände erwerben zu können und den Anlegern somit eine Wertsteigerung
der eingebrachten Mittel zu ermöglichen. Die wesentlichen Änderungen sind hervorgehoben:
Anlageziel und Anlagepolitik „Alt“
Anlageziel und Anlagepolitik „Neu“
Ziel der Anlagepolitik des Robus Mid-Market Value
Bond Fund ist die Wertsteigerung der von den
Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel durch eine
Optimierung des Rendite-/Risikoprofils.
Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden,
dass das vorgenannte Ziel der Anlagepolitik erreicht
werden.
Ziel der Anlagepolitik des Robus Mid-Market Value
Bond Fund ist die Wertsteigerung der von den
Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel durch eine
Optimierung des Rendite-/Risikoprofils.
Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden,
dass das vorgenannte Ziel der Anlagepolitik erreicht
werden.
Der Fonds investiert hierzu nach dem Grundsatz der
Risikostreuung überwiegend in Renten und
rentenähnliche Wertpapiere, Wandelanleihen und
Genussscheine, die an Börsen und auf sonstigen
geregelten Märkten gehandelt werden, die anerkannt,
Der Teilfonds investiert hierzu nach dem Grundsatz
der Risikostreuung überwiegend in Renten und
rentenähnliche Wertpapiere, Wandelanleihen und
Genussscheine, die an Börsen und auf sonstigen
geregelten Märkten gehandelt werden, die anerkannt,
Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger,
welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 31 093
für das Publikum offen und deren Funktionsweise
ordnungsgemäß (« geregelt ») ist, amtlich notiert
oder gehandelt werden und die von Emittenten mit
Sitz in OECD-Ländern, dem Euroland oder Europa
begeben werden. Dabei kann der Fonds
insbesondere in Anleihen von Emittenten investieren,
die eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit, aber auch
entsprechend hohe Ertragsmöglichkeiten erwarten
lassen (sogenannte Non-Investmentgrade Titel).
Bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens können in
Anteile an Rentenfonds entsprechend Artikel 4
Absatz
1e)
des
nach
stehenden
Verwaltungsreglements investiert werden. Andere
Zielfondsanteile sind nicht erlaubt. Der Fonds wird
dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer
Verwaltungsvergütung von mehr als 3 % unterliegen.
Daneben darf der Fonds Aktien und Aktienoptionen
erwerben. Der Fonds darf dabei jedoch nicht in
Zertifikate auf Aktien investieren.
Der Fonds kann je nach Finanzmarktsituation
kurzfristig bis zu 100 % flüssige Mittel halten oder in
ähnliche Vermögenswerte investieren.
Der Fonds wird außer Aktienoptionen keine
sonstigen Derivate zur Erreichung seines Anlageziels
einsetzen.
Darüber hinaus darf der Fonds in sonstige zulässige
Vermögenswerte
gemäß
Artikel
4
des
nachstehenden Verwaltungsreglements investieren.
für das Publikum offen und deren Funktionsweise
ordnungsgemäß (« geregelt ») ist, amtlich notiert oder
gehandelt werden. Dabei kann der Teilfonds
insbesondere in Anleihen von Emittenten investieren,
die eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit, aber auch
entsprechend hohe Ertragsmöglichkeiten erwarten
lassen (sogenannte Non-Investmentgrade Titel).
Bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens können in
Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4
Absatz
1e)
des
nach
stehenden
Verwaltungsreglements
investiert
werden.
Der
Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Teilfonds wird
dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer
Verwaltungsvergütung von mehr als 3 % unterliegen.
Daneben darf der Teilfonds Aktien. Aktienoptionen und
Optionsscheine erwerben. Der Teilfonds darf dabei
jedoch nicht in Zertifikate auf Aktien investieren.
Der Teilfonds kann je nach Finanzmarktsituation
kurzfristig bis zu 100 % flüssige Mittel halten oder in
ähnliche Vermögenswerte investieren.
Der Teilfonds wird außer Aktienoptionen und
Optionsscheinen keine sonstigen Derivate zur
Erreichung seines Anlageziels einsetzen.
Darüber hinaus darf der Teilfonds in sonstige
zulässige Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des
nachstehenden Verwaltungsreglements investieren.
Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in
Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements
enthalten.
Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in
Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements
enthalten.
Anleger, die mit der o.g. Änderung nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose
Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes
bis zum 03. April 2017 zu beantragen.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 04. April 2017 in Kraft.
Die genannten Änderungen werden im Verkaufsprospekt, Stand: 04. April 2017, wiedergespiegelt.
Dieser ist am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen kostenlos
erhältlich.
Munsbach, im März 2017
Der Vorstand der
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
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