FondsSpotNews 94/2017 Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Hauck & Aufhäuser Investmentgesellschaft Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds: Fondsname Robus Mid-Market Value Bond Fund A Robus Mid-Market Value Bond Fund B WKN HAFX6M HAFX74 ISIN LU0960826575 LU1439457828 Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis. Freundliche Grüße Ihre FFB Kronberg im Taunus, 23. März 2017 1 Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. 1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS ROBUS MID-MARKET VALUE BOND FUND ANTEILKLASSE A (ISIN LU0960826575 / WKN HAFX6M) ANTEILKLASSE B (ISIN LU1439457828 / WKN HAFX74) ANTEILKALSSE CI (ISIN LU1439458719 / WKN HAFX75) ANTEILKLASSE C II (ISIN LU0960826658 / WKN HAFX6N) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens Robus Mid-Market Value Bond Fund („Fonds“) beschlossen die Anlagepolitik des Fonds wie nachfolgend gegenüber gestellt zu ändern. Im Zuge der nachfolgend beschriebenen Anpassungen wird der Robus Mid-Market Value Bond Fund, der zurzeit als Monofonds gemäß dem Luxemburger Recht strukturiert ist, künftig ein Teilfonds einer Umbrellastruktur. Der bestehende Monofonds wird in eine Umbrellastruktur umgewandelt. Der Name des Umbrella lautet Robus Umbrella. Der Robus Umbrella ist ein nach Luxemburger Recht errichteter Umbrellafonds in der Form eines Sondervermögens. Durch diese Umbrellastruktur besteht die Möglichkeit, dass künftig unter dem Robus Umbrella weitere Teilfonds aufgelegt werden können. Der Fonds Robus Mid-Market Value Bond Fund wird künftig ein Teilfonds diese Robus Umbrella. Jeder Teilfonds unter dem Robus Umbrella gilt im Verhältnis der Anteilinhaber untereinander als eigenständiges Sondervermögen. Die Rechte und Pflichten der Anteilinhaber eines Teilfonds sind von denen der Anteilinhaber der anderen Teilfonds getrennt. Im Verhältnis zu Dritten haften die Vermögenswerte eines Teilfonds nur für Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Im Zusammenhang mit der Anpassung des bestehenden Monofonds auf eine Umbrellastruktur wird ebenfalls das bestehende Verwaltungsreglement des Fonds auf die oben genannten Umbrellastruktur angepasst. Der Robus Mid-Market Value Bond Fund kann künftig in Optionsscheine investieren. Darüber entfällt künftig die Restriktion hinsichtlich der Emittenten von Renten und rentenähnliche Wertpapiere, Wandelanleihen und Genussscheine. Die Anpassungen der Anlagepolitik erfolgen insbesondere um weitere Vermögensgegenstände erwerben zu können und den Anlegern somit eine Wertsteigerung der eingebrachten Mittel zu ermöglichen. Die wesentlichen Änderungen sind hervorgehoben: Anlageziel und Anlagepolitik „Alt“ Anlageziel und Anlagepolitik „Neu“ Ziel der Anlagepolitik des Robus Mid-Market Value Bond Fund ist die Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel durch eine Optimierung des Rendite-/Risikoprofils. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass das vorgenannte Ziel der Anlagepolitik erreicht werden. Ziel der Anlagepolitik des Robus Mid-Market Value Bond Fund ist die Wertsteigerung der von den Anteilinhabern eingebrachten Anlagemittel durch eine Optimierung des Rendite-/Risikoprofils. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass das vorgenannte Ziel der Anlagepolitik erreicht werden. Der Fonds investiert hierzu nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Renten und rentenähnliche Wertpapiere, Wandelanleihen und Genussscheine, die an Börsen und auf sonstigen geregelten Märkten gehandelt werden, die anerkannt, Der Teilfonds investiert hierzu nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Renten und rentenähnliche Wertpapiere, Wandelanleihen und Genussscheine, die an Börsen und auf sonstigen geregelten Märkten gehandelt werden, die anerkannt, Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. 1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß (« geregelt ») ist, amtlich notiert oder gehandelt werden und die von Emittenten mit Sitz in OECD-Ländern, dem Euroland oder Europa begeben werden. Dabei kann der Fonds insbesondere in Anleihen von Emittenten investieren, die eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit, aber auch entsprechend hohe Ertragsmöglichkeiten erwarten lassen (sogenannte Non-Investmentgrade Titel). Bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens können in Anteile an Rentenfonds entsprechend Artikel 4 Absatz 1e) des nach stehenden Verwaltungsreglements investiert werden. Andere Zielfondsanteile sind nicht erlaubt. Der Fonds wird dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung von mehr als 3 % unterliegen. Daneben darf der Fonds Aktien und Aktienoptionen erwerben. Der Fonds darf dabei jedoch nicht in Zertifikate auf Aktien investieren. Der Fonds kann je nach Finanzmarktsituation kurzfristig bis zu 100 % flüssige Mittel halten oder in ähnliche Vermögenswerte investieren. Der Fonds wird außer Aktienoptionen keine sonstigen Derivate zur Erreichung seines Anlageziels einsetzen. Darüber hinaus darf der Fonds in sonstige zulässige Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investieren. für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß (« geregelt ») ist, amtlich notiert oder gehandelt werden. Dabei kann der Teilfonds insbesondere in Anleihen von Emittenten investieren, die eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit, aber auch entsprechend hohe Ertragsmöglichkeiten erwarten lassen (sogenannte Non-Investmentgrade Titel). Bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens können in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 Absatz 1e) des nach stehenden Verwaltungsreglements investiert werden. Der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Teilfonds wird dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung von mehr als 3 % unterliegen. Daneben darf der Teilfonds Aktien. Aktienoptionen und Optionsscheine erwerben. Der Teilfonds darf dabei jedoch nicht in Zertifikate auf Aktien investieren. Der Teilfonds kann je nach Finanzmarktsituation kurzfristig bis zu 100 % flüssige Mittel halten oder in ähnliche Vermögenswerte investieren. Der Teilfonds wird außer Aktienoptionen und Optionsscheinen keine sonstigen Derivate zur Erreichung seines Anlageziels einsetzen. Darüber hinaus darf der Teilfonds in sonstige zulässige Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investieren. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements enthalten. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements enthalten. Anleger, die mit der o.g. Änderung nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 03. April 2017 zu beantragen. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 04. April 2017 in Kraft. Die genannten Änderungen werden im Verkaufsprospekt, Stand: 04. April 2017, wiedergespiegelt. Dieser ist am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich. Munsbach, im März 2017 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.