Protokoll Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025

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Protokoll
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Regionalforum Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Inhalt
Rahmendaten der Sitzung ...............................................................................................................4
Ablauf der Sitzung im Überblick .......................................................................................................4
Begrüßung durch den Regierungspräsidenten ................................................................................4
Begrüßung durch das Umweltministerium .......................................................................................5
Einführung........................................................................................................................................5
Überblick über die planungsrelevanten Maßnahmenvorschläge .....................................................7
Diskussion der vorab ausgewählten Maßnahmen ...........................................................................7
SQ-02
Verankerung von KS- & KA-Zielen in der Landes- und Regionalplanung ...........................7
V-01
Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung ..........................................................8
V-02
Mobilität am Wohnstandort gestalten ...............................................................................9
V-05
Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken ....................9
V-24
Verkehrslenkung ausbauen ..............................................................................................9
V-03
Nachhaltige Flächenentwicklung ....................................................................................10
L-10
Flächen zur Kalt-und Frischluftzufuhr sichern und erweitern, Stadt abkühlen .................11
SQ-03
Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen ........................11
SQ-07
Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen .....................................................12
SW-10
Gewässer- und Auenrenaturierung intensivieren ........................................................13
SW-03
Anpassung
der
Abwasserreinigung
an
häufigere
Starkregenereignisse
und
Überflutungen .............................................................................................................................13
SW-13
Gewährleistung des Entwässerungskomforts in Siedlungsgebieten unter Klimawandel
13
SQ-09
L-12
Hochwasserschutz in Stadt- und Quartier ...................................................................14
Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte Planungsgrundlagen für neue
Herausforderungen an hessische Waldbesitzer ............................................................................14
L-14
Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer
Landschaftszerschneidungen.......................................................................................................14
NEU-LF-17
Ausrichtung der Natura 2000-Maßnahmenplanung auch auf die Ziele des
Klimaschutzes .............................................................................................................................14
NEU-L-17
Klimavulnerabilität
der
Böden
erfassen,
bei
Abwägungsentscheidungen
berücksichtigen und kommunizieren ...........................................................................................15
LF-15
Schutz von Moorböden ...................................................................................................15
A-01
Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall ...............................................................15
A-04
Sicherung der Abfallentsorgung bei Hitzebelastung ........................................................16
NEU-Ü-03
Verfügbarmachen von Daten für kommunale Klimaschutzkonzepte ........................16
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Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
E-07
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Erweiterung des Umweltatlas um Potenziale für Windenergie und PV-Flächenpotenziale
17
E-04
Erweiterung des Umweltatlas um Wärmesenken und industrielle Abwärme (z.B.
Müllverbrennung) .......................................................................................................................17
IGHD-05
Energieeffiziente Gewerbegebiete ..............................................................................18
IGHD-15
Alternative Zukünfte für Wintertourismus-Regionen ..................................................19
Ausblick..........................................................................................................................................19
Verabschiedung .............................................................................................................................19
Teilnehmerliste...............................................................................................................................20
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Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Rahmendaten der Sitzung
Regionalforum Hessen Mitte/Nord
Termin: 30. Mai 2016, 9.30 bis 17.00 Uhr
Sitzungsort: Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar
Moderation und Protokoll: Martina Richwien und Karina Speil, IFOK GmbH
Anlagen zum Protokoll:

Anlage 01: Sitzungspräsentation

Anlage 02: Beschreibung (Steckbriefe) der diskutierten Maßnahmenvorschläge
Alle Maßnahmenvorschläge zum Klimaschutzplan können noch bis zum 17. Juni 2016 unter
www.Klimaschutzplan-Hessen.de eingesehen und kommentiert werden.
Ablauf der Sitzung im Überblick
Abb.1: Tagesordnung
Begrüßung durch den Regierungspräsidenten
Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich begrüßt die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten des
Regierungspräsidiums Gießen und äußert seine Freude darüber, dass in diesen Räumen über den
Klimaschutzplan beraten wird. Hessen hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Diese stellen
die Bevölkerung und diejenigen, die dies zu organisieren haben, vor eine Herausforderung.
Veranstaltungen wie das heutige Regionalforum bieten den Raum dafür, gemeinsam daran zu
arbeiten. Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind wichtige Themen des Regierungspräsidiums
Gießen. Hier arbeiten die verschiedenen Fachabteilungen eng untereinander und mit der
Regionalversammlung Mittelhessen zusammen. Dr. Ullrich bedankt sich für die Möglichkeit, die
Erkenntnisse und Erfahrungen in den Prozess zum Klimaschutzplan Hessen einbringen zu können
und wünscht den Teilnehmenden einen ideenreichen und ergebnisorientierten Tag.
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30. Mai 2016, Wetzlar
Begrüßung durch das Umweltministerium
Lena Keul, Leiterin Referat Klimaschutz und Klimawandel im Hessischen Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), begrüßt die Teilnehmenden zur
Sitzung. Sie dankt dem Regierungspräsidium für die Bereitstellung der Räume und die
organisatorische Unterstützung im Vorfeld der Sitzung.
Grundlage der heutigen Arbeit ist der Kabinettsbeschluss zur Erstellung eines integrierten
Klimaschutzplans
Hessen
2025.
Dieser
soll
Maßnahmen
des
Klimaschutzes
und
der
Klimawandelanpassung umfassen. Vorschläge hierzu wurden durch ein Fachkonsortium vorgelegt.
Frau Keul dankt den Teilnehmenden für Ihre Bereitschaft, die Maßnahmen hier gemeinsam zu prüfen
und einen Beitrag zur Qualität und Schärfung des Maßnahmenkatalogs aus Sicht der
Umsetzungsebene zu leisten.
Die raumrelevanten Maßnahmen des Klimaschutzplans mit landesweiter Bedeutung stehen dabei im
Zusammenhang mit den Inhalten des Landesentwicklungsplans. Dessen Neuaufstellung wird derzeit
innerhalb des Wirtschaftsministeriums erarbeitet. Hierzu wird es im Rahmen der Ressortabstimmung
einen Abgleich durch das HMUKLV mit den Inhalten des Klimaschutzplans geben. Auch aktuell wird
das Wirtschaftsministerium bereits an der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zum Klimaschutzplan
im Rahmen verschiedener Gremien beteiligt.
Frau Keul erwähnt ferner die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen
Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen.
Kommunen, die am Projekt „100 Kommunen für den Klimaschutz“ teilnehmen, bekommen höhere
Fördersätze.
Einführung
Martina Richwien, IFOK, stellt die Ziele und den Ablauf der Sitzung vor und erläutert ihre Einbindung
in den Beteiligungsprozess zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025.
Die Ziele der Sitzung lauten:

Zu den Zwischenergebnissen und dem Prozess zur Erstellung des Klimaschutzplans
informieren

Umsetzungsmöglichkeiten
von
raumplanungsrelevanten
Maßnahmenvorschlägen
diskutieren

Hinweise zur Ausgestaltung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten einholen.
Es folgt eine kurze Vorstellungsrunde.
Frau Richwien erläutert den Beteiligungsprozess zum Klimaschutzplan.
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Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
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Abbildung 1: Beteiligungsprozess zum integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025
Grundlage der Sitzung ist der durch ein Fachkonsortium vorgeschlagene Katalog von Maßnahmen für
den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025, welcher bereits im Frühjahr mit Akteuren in einem
Steuerungskreis und vier Arbeitsgruppen diskutiert wurde und nun in der Fassung 2.0 vorliegt.
Der Maßnahmenkatalog enthält Maßnahmenvorschläge aus den Bereichen Klimaschutz und
Klimawandelanpassung,
Kommunalplanung
die
neben
berühren.
Die
verschiedenen
Fachressorts
Rückmeldungen
der
auch
beteiligten
die Regional-
und
Regierungspräsidien,
Planungsverbände, Landratsämter und Kommunen zu den Vorschlägen sollen zusätzlich im Rahmen
von zwei Regionalforen in den Prozess eingebracht werden. Der räumliche Zuschnitt der
Regionalforen orientiert sich an den Regierungsbezirken. Für die Regierungsbezirke Kassel und
Gießen findet ein gemeinsames Forum in Wetzlar statt.
Datum und Ort der Regionalforen:

Regionalforum Hessen Mitte/Nord am 30. Mai 2016 in Wetzlar

Regionalforum Hessen Süd am 31. Mai 2016 in Darmstadt
Die Ergebnisse der Regionalforen fließen gemeinsam mit Rückmeldungen aus dem parallel laufenden
Online-Beteiligungsprozess,
den
Arbeitsgruppen
sowie
weiteren
zielgruppenspezifischen
Veranstaltungen in die Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs durch das Fachkonsortium ein.
Dieser wird im Folgenden in die Ressortabstimmung übergeben.
Der Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 wird Ende 2016 durch das Kabinett beschlossen.
Fragen und Hinweise:

Das Thema „private Haushalte“ wird heute nicht behandelt. Maßnahmen in diesem Bereich haben
jedoch eine hohe Relevanz. Die Teilnehmenden sind aufgefordert, diese online zu kommentieren.

Gibt es ein Monitoring oder eine Wirkungsabschätzung der einzelnen Maßnahmen? Antwort: Das
Fachkonsortium hat dem HMUKLV eine qualitative Wirkungsabschätzung (hoch, mittel, gering) zu
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Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
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den einzelnen Maßnahmen vorgelegt. Ein Monitoringkonzept zum Klimaschutzplan ist ebenfalls
vorgesehen.
Überblick über die planungsrelevanten Maßnahmenvorschläge
Kirsten Wiegmann, Öko-Institut e.V., Dr. Fritz Reusswig, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
e.V. (PIK) und Peter Werner, Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) geben als Vertreter/innen des
Fachkonsortiums einen Überblick über die im vorliegenden Entwurf des Maßnahmenkatalogs
adressierten Sektoren/Handlungsfelder und Politikinstrumente. Anhand von Beispielen aus dem
Maßnahmenkatalog erläutern sie, wo verschiedene Fragen der Raumplanung und einzelner
raumbezogener Fachplanungen tangiert werden. Eine entsprechende Auswahl planungsrelevanter
Maßnahmenvorschläge aus dem umfangreichen Maßnahmenkatalog ging den Teilnehmenden als
Diskussionsgrundlage im Vorfeld der Sitzung zu.
Fragen und Hinweise:

Sind Fachmeinung oder persönliche Meinung gefragt und wie werden diese dokumentiert?
Antwort: Die Rückmeldungen werden im Protokoll ohne Bezug zur Person als Sammlung
dargestellt.
Diskussion der vorab ausgewählten Maßnahmen
Jede der im Folgenden diskutierten planungsrelevanten Maßnahmenvorschläge wird durch das
Fachkonsortium vorgestellt.
Kommentare und Hinweise der Teilnehmenden zu den einzelnen Maßnahmenvorschlägen werden im
Folgenden ohne Bezug zu Person und Institution dargestellt. Hierbei können auch inhaltlich
kontroverse Aspekte nebeneinanderstehen, da im Rahmen des Beteiligungsprozesses eine
Konsultation und keine Konsensfindung im Fokus steht. Zur besseren Lesbarkeit der Kommentare und
Hinweise wird der Indikativ verwendet.
SQ-02
Verankerung von KS- & KA-Zielen in der Landes- und
Regionalplanung

Die Maßnahme wird im Grundsatz als sinnvoll eingeschätzt. Sie ist aber zu operationalisieren.
Gute
Datengrundlagen
sind
dafür
unabdingbar.
Bezug
zu
Maßnahme
SQ-01
(Gefährdungsanalyse): Durchführung einer Gefährdungsanalyse wird als eine sehr wichtige
Grundlage gesehen. Man braucht gute Argumentationshilfen, um den Themen Klimaschutz und
Klimawandelanpassung neben anderen Interessen in der Abwägung das nötige Gewicht zu
verleihen. Belange mit Daten und Fakten zu hinterlegen hilft dabei, sie rechtssicher und
durchsetzungsfähig zu machen.

Die Maßnahmenbeschreibung sollte um die verschiedenen Planungsebenen ergänzt werden.

Immer wieder scheitern Versuche zur Einführung von Maßnahmen für die Bevorzugung der
Erneuerbaren Energien. Bürger in Gemeinden sprechen sich unter anderem gegen
Windkraftanlagen in Wäldern aus, wenn es nicht vorher gelingt, PV-Anlagen z.B. auf großen
Logistikhallen oder in Gewerbegebieten umzusetzen oder PV-Anlagen in die Kommunen zu
bringen.
7
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025

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In Nordhessen erfolgt derzeit die Erarbeitung des Teilregionalplans Energie. Hier Flächen für EE
in Gewerbegebieten festzusetzen ist rechtlich schwierig, denn es greift in die kommunale
Planungshoheit ein und steht im Konflikt mit städtebaulichen Erfordernissen in der Bauleitplanung.
PV in Gewerbegebieten sollte aufgenommen werden.

Regelungen zur Nutzung von Dächern gewerblicher Immobilien oder z. B. zur Überdachung
geeigneter Stellplätze sind insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung zu treffen. Entsprechend
dem Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen sollen PV-Freiflächenanlagen in
Vorranggebieten für Industrie und Gewerbe errichtet werden, sofern für andere gewerbliche
Entwicklungen Raum bleibt. Die genannten Themen werden bereits in den Regionalplänen
aufgegriffen.

Regional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete und Luftleitbahnen für den Kalt- und FrischluftTransport beispielsweise sind in den Regionalplänen nur als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen und
unterliegen damit der Abwägung mit anderen Belangen. Wirkungsvoller wäre es, sie als
Vorranggebiete ausweisen zu können. Dies sollte fokussiert auf überörtliche, zentrale Schneisen
/ Flächen erfolgen. Ob eine regionalplanerische Zielfestlegung möglich ist, ist zu prüfen. Dazu ist
es wichtig, die nötige Datengrundlage zu erhalten.

Agrarfachpläne und später Agrarpläne (Planungsbüro Grontmij) enthalten Vorzugsräume, in
denen die Landwirtschaft Leistungen für den Klimaschutz erbringen kann. Agrarpläne werden im
Rahmen der Bauleitplanung jedoch wenig berücksichtigt. Es fehlt die rechtliche Relevanz, bzw.
das fachliche Gesetz. Eine Umsetzung im Agrarplan wird als wichtig gesehen.

Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung ist zu klären. Es braucht klare Zuständigkeiten und
Ansprechpartner, die dies vorantreiben.

Begriff „Bodenschonendes Bauen“ ist erklärungsbedürftig.

Vorschlag: Flächenrecycling hier mit aufnehmen.

Wie kann mit den wirtschaftlichen Einbußen durch die Freihaltung von Bauland umgegangen
werden?

Weitere Hinweise zur konkreten Umsetzungsebene vor Ort (Hinweise zur Ausgestaltung):
o
An Baustellen wird im Bereich Bodenschutz oft gegen DIN Vorschriften verstoßen, es gibt
keine Gefahrenpläne, nasse Böden werden befahren, Boden wird vermischt bzw. nicht
angemessen gelagert etc. Das Regierungspräsidium Gießen steigt derzeit in dieses
Thema ein.
o
Im Naturschutz gibt es das Umweltmonitoring bei größeren Baumaßnahmen. In diesem
Rahmen könnte der Bodenschutz mit betreut werden.
V-01

Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung
Anregung zur Beschreibung der Maßnahme: Adressierte Ebenen (Stadtebene, Quartiersebene,
Regionalplanung) differenziert darstellen: wer macht was.

Die Regionalplanung kann für eine verkehrsreduzierende Stadtplanung keine Vorschriften
machen. Sie wird aber über das Zentrale Orte-Konzept und Festlegungen zu großflächigem
Einzelhandel sowie zur Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung tätig.

Eine verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung als Ziel im Landesentwicklungsplan zu
sichern wird, als schwierig angesehen. Der Regionalplan Nordhessen enthält schon Angaben
dazu, die jedoch teilweise allgemein sind; die Umsetzung ist schwierig.
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Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025

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Modellprojekte gibt es schon viele. Sollten Modellprojekte im Fokus der Maßnahme stehen, wäre
dies im Titel klarer zu formulieren und auch die benannte Zuständigkeit daraufhin zu prüfen.
Insgesamt werden seitens der Teilnehmenden weitere Modellprojekte jedoch als unnötig
eingeschätzt. Fokus auf die Verbreitung guter Ansätze in der Fläche wäre sinnvoll. Die Einrichtung
einer zentralen Stelle, die das Wissen bündelt und als Ansprechpartner bereitsteht, wird angeregt.

Regionale Differenzierung: Die Ballungsräume, die zunehmend dem Druck der Zuwanderung aus
dem Umland unterliegen, haben einen besonderen Fokus in der Maßnahme. Wenn jedoch auch
ländliche Räume adressiert werden sollen, sind z.T. andere Konzepte nötig (z.B. E-Mobilität).

Erhalt, Ausbau und Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personen- und Güterverkehr sind
zentral.

Bundeswasserstraße sollte als wichtiger Transportweg für Schwersttransporte in Nordhessen als
Ergänzung zur Schienenplanung geprüft werden („behutsamer Ausbau Oberweser“).
V-02
Mobilität am Wohnstandort gestalten

Eine Kooperation mit den Kommunen bei der Erarbeitung von Mobilitätskonzepten ist erforderlich.

Es wird angeregt, die Maßnahme neben dem Wohnstandort auch auf den Arbeitsstandort
auszuweiten.

Bezug sichtbar machen zu Leistungen/Vorbildfunktion der Landesregierung.
V-05
Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen
stärken

Es sind keine weiteren Modellprojekte nötig. Die Frage der Verstetigung ist wichtig, gerade in
Kommunen, die keine ausgeglichenen Haushalte haben. Finanzielle und personelle Ausstattung
der Kommunen ist hierbei zentral, sowie eine Vereinfachung der Förderanträge. Knackpunkt ist
die Verstetigung, gerade bei ländlichen Kommunen, die unter dem Schutzschirm sind. Eine Idee
zur Vereinfachung wäre es, Fördermittel einwohnerabhängig auszuschütten, ohne Antrag.
Bürgermeister sind aufgefordert, das Geld sinnvoll auszugeben. Dadurch könnten speziell bisher
nicht aktive Kommunen zum Handeln angeregt werden. Es könnte sogar ein einheitlicher Topf von
Bund und Ländern geschaffen werden.

Es ist ein übergeordnetes Konzept zum Personennahverkehr erforderlich: Welche Anzahl Fahrten
sollen angeboten werden, damit jede/r Bürger/in ein Mittelzentrum etc. erreichen kann. Dazu gibt
es schon Vorgaben im LEP und dem Regionalplan, die zu prüfen wären.

Die Verknüpfung mit dem Schülerverkehr, einschließlich der verstärkten Übernahme der
Fahrtkosten, ist wichtig und eine Zusammenarbeit mit Nahverkehrsorganisationen ist erforderlich.
V-24

Verkehrslenkung ausbauen
Es werden Zweifel an der Aussage angemeldet, dass für die Straßen bis 2030 kein
Handlungsbedarf besteht.

Auf der Objektebene besteht zudem Forschungsbedarf: Heute im Straßenbau eingesetzte
Materialien eigenen sich z.B. nicht langfristig. Sie müssen oft saniert werden. Außerdem würden
auch helle Einstreubeläge statt dunklen Straßenbelägen Vorteile bringen (Albedoeffekt).
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V-03

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Nachhaltige Flächenentwicklung
Rückmeldungen bzgl. Innenentwicklung:
o
Im Regionalplan ist verankert: Voraussetzung für die kommunale Entwicklung im
Außenbereich ist die Erschließung von Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich
(Stichwort „Innen vor außen“). Die Regionalplanung kann die tatsächliche Verfügbarkeit
und Entwicklungsfähigkeit von Potentialen im Innenbereich nur eingeschränkt
überprüfen. Wichtig wäre es, sich hessenweit darauf zu verständigen, wie eine Kommune
den Nachweis erbringen kann, dass sie geprüft hat, dass die Potenziale im Innenbereich
ausgeschöpft sind. Standardproblem ist: Die für die Innenentwicklung geeigneten
Flächen werden nicht verkauft. Die Umnutzung privater Flächen sollte forciert werden.
o
Steuerliche Instrumente könnten darüber hinaus genutzt werden: Über die Grundsteuer
könnte man Anreize (Lenkungswirkung) für eine Nutzung von Grundstücken im
Innenbereich geben.
o
Eine Nachverdichtung kann im Konflikt mit der Klimawandelanpassung (z.B.
Durchlüftung) stehen. Dies sollte in der Maßnahmenbeschreibung erwähnt werden. In der
Praxis sollten Vorschläge für eine Abwägung durch das von der Kommune beauftragte
Planungsbüro hinsichtlich der spezifischen Fläche(n) vorgenommen werden.
o
Hier wäre auch die Einführung einer verpflichtenden Fachplanung „Klima“ sinnvoll. Bisher
gibt es keine zuständige Behörde (im Gegensatz zu Wasser, Boden…). Nur so kann die
Verzahnung der Planungsebenen sinnvoll genutzt werden. Sind die notwendigen Flächen
z.B. für Belüftung nicht in der übergeordneten Planung ausgewiesen, werden sie die
Kommunen wahrscheinlich auch nicht erkennen.

Rückmeldungen bzgl. Flächenentwicklung im Außenbereich:
o
Wenn ein Unternehmen in der Praxis eine Standortentscheidung trifft, ist die grüne Wiese
in der Regel günstiger. Ein möglicher Ansatz, der auf Bundesebene bereits diskutiert wird,
ist die Einführung einer Flächensteuer.
o
Um ein Bauen in Überschwemmungsgebieten konsequent zu vermeiden, braucht es eine
konsequente Anwendung bestehender gesetzlicher Verbotstatbestände, einheitliches
Verwaltungshandeln und Aufklärung der politischen Entscheider.

Leitfäden als Instrument werden eher skeptisch gesehen
o
Es braucht keine Leitfäden und Förderungen oder Bewusstseinsbildung, um die
Brachflächenentwicklung
anzufeuern.
Umsetzungshemmnisse
sind
spezifisch
unterschiedlich und vor Ort bekannt.
o
Kommunen, haben oft nicht das nötige Personal um die vielen Leitfäden zu lesen. Besser
wäre ein zentraler Ansprechpartner, den man z.B. telefonisch erreichen kann. Auch eine
zentrale Datenbank über bestehende Modellprojekte könnte hilfreich sein.

Wichtig wäre eine Sensibilisierung der politischen Entscheider und ein klarer Auftrag an die Planer
o
Planungsbüros, die die Bauleitpläne erarbeiten, sind zentrale Ansprechpartner. Diese
könnten mit entsprechender Unterstützung Vermittler sein, die das Bewusstsein für
Klimathemen bei Bürgermeister oder Magistrat stärken.
o
In kleinen Kommunen braucht es Anreize dafür, Bauleitpläne aufzustellen und sich mit
den Themen einer nachhaltigen Flächenentwicklung zu befassen, z.B. durch die
Finanzierung
von
Planerleistungen,
Verknüpfung
mit
Städtebauförderung
und
Fortbildung für Bürgermeister durch die Regierungspräsidien. Entscheider sollten über
bestehende Rechtsgrundlagen für Baugebote aufgeklärt werden.
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Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
o
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In den Ausschreibungen der Kommunen sollte der Auftrag an die Planer verankert sein,
dass bei der Planung Klimaaspekte mit beleuchtet werden.

Wenn Ziele des Flächenverbrauchs vor dem Hintergrund des Klimawandels festgelegt werden, ist
die Zuständigkeit für die Überprüfung zu klären.

Bund-Länder-Kommissionen sind ein möglicher Weg, um das Thema von den Bundesinstitutionen
über die Regionalplanungen in die Kommunen zu bringen. Auch Kommunalvertreter/innen können
hier beteiligt sein.
L-10
Flächen zur Kalt-und Frischluftzufuhr sichern und erweitern, Stadt
abkühlen

Eine stärkere Abgrenzung zu den Maßnahmen SQ-03 und SQ-07 ist sinnvoll (in Bezug auf die
präzise Benennung der Planungsebene) und hier der Unterschied der Regional- und
Landesplanung zur kommunalen Ebene.

Unklarheiten bestehen bei den in der Maßnahmenbeschreibung erwähnten „neuen Flächen“. Dies
wäre ggf. zu spezifizieren oder an dieser Stelle zu streichen. Dasselbe gilt für die hier erwähnte
„Neugewinnung“ von Flächen.

Der Satz in der Maßnahmenbeschreibung „Es muss dabei sichergestellt werden, dass in diesen
Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten auch weiterhin eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung
möglich ist.“ sollte stärker formuliert werden. Es bestehen Synergien zwischen dem Klimaschutz
und der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen. Diese sind z.T. produktivere Flächen als
Waldflächen und damit dem Klimaschutz zuträglich und entsprechend zu sichern. Bei der
spezifischen Bewertung der Flächen ist neben den Bodentypen auf landwirtschaftlich genutzten
Flächen die Fruchtfolge zu beachten (Auswirkungen hinsichtlich Transpiration) sowie
Ausstrahlungsvorgänge (relevant für nächtliche Kaltluftentstehung / Kaltluftabflüsse).

Sofern
landwirtschaftliche
Nutzflächen
in
der
näheren
Umgebung
von
Städten
Klimaentlastungsleistungen für die Städte erbringen, handelt es sich um eine zusätzliche
Ökosystemdienstleistung; über deren Vergütung könnte auch nachgedacht werden.

Oft fallen immer wieder Umweltaspekte der Abwägung zum Opfer, insbesondere da kleine
Maßnahmen einzeln betrachtet werden und nicht die Summenwirkung der vielen kleinen
Maßnahmen in die Abwägung einfließt. Vor dem Hintergrund erscheint es sinnvoller insgesamt
zwar weniger Flächen zu adressieren, diese dann aber verbindlich zu sichern (durch eine gute
und genaue Begründung).

Um spezifische (wenn auch ggf. wenige) Flächen konsequent sichern zu können, wird eine gute
Datenbasis benötigt. Verweis auf Maßnahme SQ-01. Hier ist auch eine Verbesserung und
regelmäßige Aktualisierung der Datenlage zu nennen.

Die Vorzüge einer Sicherung dieser Kaltluftzufuhr muss gut kommuniziert und verbreitet werden.
SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und
Stadtstrukturen

Die Formulierung „Freiraumsysteme“ suggeriert, dass es um großräumige Strukturen geht, nicht
um kleinräumige Baugebiete und Grundstücksbegrünung. Hier wäre auch der Titel ggf. noch
einmal zu prüfen.

Die Hierarchie der räumlichen Ebenen ist klar in der Maßnahmenbeschreibung darzustellen und
abzugrenzen
(Landesentwicklungsplan
–
Landschaftsprogramm,
Regionalpläne
-
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Landschaftsrahmenpläne
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(existiert
in
Hessen
nicht
mehr),
Flächennutzungspläne
–
Landschaftspläne, Bebauungspläne – Grünordnungspläne).

Die Maßnahmenbeschreibung könnte flankiert werden mit den positiv belegten Begriffen
Biodiversität und urban gardening.

Verweis auf Maßnahme SQ-07 aufnehmen und die Abgrenzung zu dieser darstellen.

In der Maßnahmenbeschreibung „…zu entwickelnden Bauleitpläne“ weglassen. Dies ist sachlich
nicht korrekt und in der vorliegenden Maßnahme auch unwichtig.

Wärmeinseln in der Stadt bekommt man durch Durchlüftung + Verdunstung oder Beschattung +
Verdunstung in den Griff. Hier sind soziale Fragen betroffen (sozialer Wohnungsbau ohne
Klimatisierung).

Sozialen Charakter der Maßnahme stärker herausstellen; Durchgrünung hat auch eine soziale
Funktion.

Der bestehende Konflikt zwischen Klimaschutz und –anpassung (verdichtete oder durchgrünte
Stadt?) muss angegangen werden, indem strategisch wichtige Flächen identifiziert und gesichert
werden.

Die Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung ist zu klären. HMUKLV noch als zuständiges
Ressort hinzunehmen.
SQ-07

Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen
Verweis auf Maßnahme L-10 (Flächen zur Kalt- und Frischluftzufuhr). Querbeziehungen sind in
der Maßnahmenbeschreibung sichtbar zu machen.

Die Maßnahme beinhaltet ggf. auch eine Einschränkung der Baufreiheit. Hierbei ist es wichtig,
klare Beurteilungsgrundlagen zu liefern und Beteiligungsrechte der Bevölkerung sicherzustellen.
Nur über den Bebauungsplan kann dies rechtswirksam werden.

Es
gibt
aktuelle
und
hochaufgelöste
digitale
Geländemodelle
(3D-Laserscan-Daten,
Geobasisdatenprojekt). Es stellt sich die Frage, ob in der Praxis bereits auf diesen aufgebaut wird
oder auf alten Reliefkarten. Auftrag ist hier, die wenigen, aber wichtigen Schneisen durch
entsprechende Modelle zu identifizieren und diese zu erhalten.

Die Zuständigkeit auf Landesebene ist zu klären, ebenso die Bedingungen für eine Bereitstellung
der hochaufgelösten Daten für die Kommunen (ggf. kostenneutral im Sinne der Daseinsvorsorge).
Als Umsetzungshemmnis ist zu berücksichtigen, dass der Aufbau der GIS-Systeme noch nicht
flächendeckend in der kommunalen Verwaltung angekommen ist.

Es wäre zu prüfen, ob bei den Klimakarten eine Verbindung zu den Luftreinhalteplänen hergestellt
werden kann. Hier sind Synergien zu erwarten.

Auch das Instrument des Landschaftsplans ist geeignet, diese Themen aufzunehmen und
planerisch umzusetzen.

Stadtklimakarten müssen parzellenscharf vorliegen.

Verweis
auf
Maßnahme
Ü-03
(Verfügbarmachen
von
Daten
für
kommunale
Klimaschutzkonzepte): Es gibt schon ein hervorragendes Kartensystem des HNLUG; an dieses
sollte man anknüpfen.
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Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
SW-10

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Gewässer- und Auenrenaturierung intensivieren
Umsetzungshemmnis: Flächenverfügbarkeit. Verweis auf die Erfahrungen aus der EUWasserrahmenrichtlinie (WRRL), wie schwierig es aufgrund der Flächenverfügbarkeit ist,
Maßnahmen umzusetzen. Oft werden nur kleinräumig Maßnahmen z.B. über Randstreifen
umgesetzt – obwohl hier bereits eine 100% Förderung besteht.

Förderung: FFH- und WRRL-Maßnahmen werden zu 100% gefördert und laufen über vereinfachte
Antragsverfahren. Auch für weitere Maßnahmen der Gewässer- und Auenrenaturierung wäre dies
wünschenswert. Landesseitig kann mehr getan werden, damit Maßnahmen schneller umgesetzt
werden können. Hinweis: Die Förderrichtlinie Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz wird
derzeit überarbeitet. Hier liegt der Fördersatz bei 95%, degressiv.

Synergien: Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und Auenrenaturierung haben insgesamt
hohe Synergieeffekte mit verschiedenen Zielen. Klimaeffekte sind hier eher eine Nebenwirkung.

Synergien der Gewässer- und Auenrenaturierung mit Hochwasserschutz und Entwässerung: Die
Wirkung der Renaturierung umfasst einerseits eine hydraulische Entlastung, andererseits auch
eine stoffliche Entlastung der Siedlungsentwässerung (Abschlagswasser). Sie erhöht die
Elastizität der Gewässer.

In Verbindung mit Bildungsmaßnahmen sollte man das Gewässer erlebbar machen. Hier gibt es
gute Erfahrungen in Niestetal. Im Rahmen einer Renaturierungsmaßnahme wurde ein Weg
angelegt, der Fußgänger ans Gewässer führt.

Die Maßnahmenbeschreibung sollte auch auf urbane Gewässerentwicklung (z.B. verrohrte
Gewässer öffnen) Bezug nehmen SQ-08 (Wasser in der Stadt).

Nicht betrachtet wird bei der vorliegenden Maßnahme das Thema Wärmerückgewinnung aus
Abwasser. Dieses ist teilweise abgedeckt in Maßnahme E-04 (Identifikation von Wärmequellen).
Dort wäre es explizit textlich aufzugreifen.
SW-03 Anpassung der Abwasserreinigung an häufigere
Starkregenereignisse und Überflutungen

Keine Anmerkungen
SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts in Siedlungsgebieten
unter Klimawandel

Umsetzungshemmnis: Akzeptanz der Bevölkerung. Frühzeitige Beteiligung ist nötig.

Mit Blick auf evtl. notwendige Retentionsräume in ländlichen Regionen wurde darauf hingewiesen,
dass die Überflutung landwirtschaftlicher Flächen finanziell auszugleichen ist.

Synergieeffekte bestehen im Bereich Mobilität, z.B. beim Rückbau von Parkplätzen, Spielplatz als
Überflutungsfläche.

Die Teilnehmenden begrüßen, dass die Maßnahme nicht vorsieht, das ganze Kanalsystem zu
verändern. Renaturierte Gewässer können mit punktuellen Einträgen (erhöhte Fracht/Spülstöße
infolge des Klimawandels) umgehen. Renaturierungsmaßnahmen sind sinnvoll, um die Gewässer
aufnahmebereiter zu machen (Vorbelastung, Elastizität).

Das Land kann Datengrundlagen schaffen und Nachweisprogramme noch komfortabler machen,
ist hier aber schon auf einem guten Weg.

Das Land kann Gutachten für private Eigentümer von Gebäuden die überflutungsgefährdet sind
fördern. Gutachter können Vorschläge zur Schadensminimierung machen.
13
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025

Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Hinweise in Bezug auf die Bereitstellung von Trinkwasser (nicht Bestandteil der hier vorliegenden
Maßnahme; Verweis auf Maßnahme GB-06 Qualitätssicherung von Trinkwasser)
o
Maßnahmen
für
die
Sicherung
einer
ausreichenden
Trinkwassermenge
(z.B.
Lückenschluss im Verbundsystem) wurden im Maßnahmenkatalog bisher nicht
vorgeschlagen, da keine Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel erkennbar ist. Die
Teilnehmenden bestätigen, dass es nicht sinnvoll und nötig ist, dies hier zu thematisieren.
Es wird darauf verwiesen, dass es zulässig sein sollte, dass Trinkwassernotbrunnen auch
in Dürreperioden und nicht nur in Kriegszeiten in Anspruch genommen werden können.
o
Die Qualität des Trinkwassers könnte unter dem Klimawandel leiden. Im ländlichen
Bereich erfolgt die Versorgung z.T. über Quellen. Das Fachkonsortium prüft derzeit noch
einmal genauer, wie sich der Klimawandel hier auswirkt und ob die bestehenden
Regelungen zur Trinkwassernotversorgung ausreichen.
SQ-09

Hochwasserschutz in Stadt- und Quartier
Aus Zeitgründen nicht bearbeitet.
L-12
Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte
Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer

Eine Abstimmung mit Hessen-Forst ist aufgrund dort bereits laufender Aktivitäten erforderlich.

CO2-Senkenmanagement im Wald ist in der Maßnahmenbeschreibung nicht klar erkennbar. Eine
entsprechende Bewirtschaftung und stoffliche Nutzung des Holzes mit langen Kaskaden ist dafür
erforderlich. Bauen mit Holz kann man politisch als Vorrang definieren. Verweis auf Maßnahme
LF-05 Bauen mit langlebigen Holzprodukten

Bezug zur Bodenschonung: Ganzjähriger Abbau mit Harvestern löst starke Bodenverdichtung in
den Rückegassen aus, da heute die gefrorenen Winterzeiten fehlen, in denen früher die schweren
Arbeiten im Wald durchgeführt wurden. Prüfauftrag an das Fachkonsortium zur Relevanz.

Definition von Wald: Straßenbegleitendes Grün sowie Heckenstrukturen sind nicht als Wald
definiert. Auch diese sind jedoch zu nutzen. Verweis auf Maßnahme LF-07 (Förderung der
Neuanpflanzung von Bäumen) und A-01 (energetische Nutzung von Grünabfall).
L-14
Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und
Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen

Der landesweite Biotopverbund muss in den Landesentwicklungsplan integriert sein. Auf der
Ebene der Regionalplanung kann der Landschaftsrahmenplan das geeignete planerische
Instrument sein. Der hessische Landschaftsrahmenplan wird nicht mehr fortgeschrieben. Hier
besteht ein fachlicher Mangel. Um diesen zu beheben, wäre eine Änderung des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz erforderlich.
NEU-LF-17
Ausrichtung der Natura 2000-Maßnahmenplanung auch auf
die Ziele des Klimaschutzes

Natura
2000
und
Artenschutzrecht
sollten
in
der
Maßnahmenbeschreibung
nicht
durcheinandergeworfen werden. Die Formulierung „…aber nicht andere Arten beeinträchtigen“ ist
entsprechend anzupassen. Natura 2000 regelt Gebiete, nicht Arten.
14
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025

Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Hinweis auf Umsetzungshemmnisse: Aufforstung stößt inzwischen bei der Landwirtschaft auf
Widerstand. Auch bei Windkraftnutzung in Wald kann z.T. auf Ersatzaufforstung verzichtet
werden.

Hinweis zum Titel: Besser als Prüfauftrag formulieren, ob es Konflikte zwischen Natura 2000 und
Klimaschutz gibt (vorsichtiger formulieren). Es wird als fraglich eingeschätzt, ob eine Ausrichtung
der Natura 2000-Maßnahmenplanung auf die Ziele des Klimaschutzes umsetzbar und sinnvoll ist.
Klarstellung: Hier geht es nur um die Reihenfolge der Natura 2000-Maßnahmen.

Einfachster Einstieg wäre es, zu prüfen, ob Pflegeprodukte (Grünschnitt) thermisch verwertet
werden können.
NEU-L-17
Klimavulnerabilität der Böden erfassen, bei
Abwägungsentscheidungen berücksichtigen und kommunizieren

Eine Erfassung der Klimavulnerabilität der Böden könnte hilfreich sein in der Argumentation aus
Bodenschutz-Sicht bei der Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets.

In der Maßnahmenbeschreibung klarstellen: Welche Bodenfunktionen werden bei der
Vulnerabilität betrachtet? Inwiefern geht die Maßnahme über den bestehenden Erosionsatlas für
Hessen hinaus?

Hinweis auf vorliegende Arbeiten der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt u.a. zur
nutzbaren Feldkapazität der Böden und der Auswirkungen des Klimawandels.

Verweis auf Funktion des Bodens als CO2-Senke; hydrothermale Carbonisierung. Dies wird im
Maßnahmenkatalog bei Maßnahme LF-03 (ökologischer Landbau) thematisiert.

Der Querbezug zur Humusbilanz ist wissenschaftlich strittig.

Die o.g. Anmerkungen sollten analog auch bei den Maßnahmenvorschlägen berücksichtigt
werden, die sich auf den Weinbau beziehen.

Ziel der Maßnahme deutlich machen.
LF-15

Schutz von Moorböden
Der Maßnahme wird eher ein akademischer Wert zugebilligt. Es wird auf bestehende
Umsetzungshemmnisse verwiesen:
o
Bestehende Eigentumsverhältnisse
o
In Nordhessen sind die relevanten Moorflächen Naturschutzgebiete. Naturschutzpläne
stehen den hier vorgesehenen Maßnahmen entgegen.

Interessant wäre auszurechnen, wie viel CO2 man durch den Schutz von Moorböden einsparen
kann.
A-01

Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall
Die Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall ist Stand der Technik und kann durch
betreffende Unternehmen ohne Landesförderung umgesetzt werden. Es wird auf mögliche
Mitnahmeeffekte verwiesen. Eine Förderung von zehn ausgesuchten Kommunen wird als nicht
notwendig erachtet.

Eine Unterstützung für Kommunen sollte eher im Rahmen z.B. eines Moderationsprozesses bzw.
einer Beratung hinsichtlich gesellschaftlicher Akzeptanz und in der Entwurfsphase erfolgen.

In der Maßnahmenbeschreibung ist klarer zu fassen, dass es hier nicht darum geht, biogenes
Material zu verbrennen, sondern zu vergären. Die Kompostierung sollte dadurch nicht
15
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
eingeschränkt werden. Sie ist eingeführt und wird gut angenommen. Außerdem wird auf
Qualitätsunterschiede
von
Kompost
und
Gärresten
verwiesen
(wegen
der
höheren
Prozesstemperatur ist der Gärrest biologisch viel weniger aktiv).

Aktuell wird die getrennte Erfassung von Bioabfall umgesetzt. Es sollte derzeit keine Verpflichtung
zur Vergärung geben. Hier ist es wichtig, einen Schritt nach dem anderen zu tun.

Eventuelle genehmigungsrechtliche Auswirkungen sowie entstehender Bedarf für zusätzliches
Personal sind zu prüfen.

Gute Erfahrungen aus dem Landkreis Kassel könnten in der Maßnahmenbeschreibung benannt
werden.

Teilnehmende verweisen auf positive Erfahrungen mit der gesellschaftlichen Akzeptanz von
Vergärungsanlagen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Herkunft des Bioabfalls
Auswirkungen auf den Gasertrag hat. Deshalb ist genau vorab (bei Vergabe der Förderung) zu
prüfen, wo sich dies wirklich lohnt.
A-04

Sicherung der Abfallentsorgung bei Hitzebelastung
Regierungspräsidium Gießen hat eine Mittelhessenrunde einmal jährlich mit den Landkreisen als
Entsorgungsträgern; Nordhessen
hat
ähnliche
Formate.
Diese
könnte
man
bei
der
Maßnahmenbeschreibung aufgreifen.

Abstimmungen zu Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung sind unter den Ressorts der
Landesregierung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Abfallentsorgung mit dem Einsammeln erst anfängt. Eine
Überprüfung der Risiken des Klimawandels für die gesamte Abfallkette wäre erforderlich, etwa mit
Blick auf die zukünftig anfallenden Mengen, die Lagerdauer etc.
NEU-Ü-03
Verfügbarmachen von Daten für kommunale
Klimaschutzkonzepte

Die Anpassung an den Klimawandel ist in der Maßnahmenbeschreibung zu berücksichtigen.

Der Zugriff auf Schornsteinfegerdaten ist mancherorts schwierig, sie liegen aber für Mittelhessen
flächendeckend vor.

Die Ebene / Gebietskulisse für auswertbare Aussagen ist genau zu prüfen. Nötig ist die
Aggregationsfähigkeit der Daten. Im RP Gießen wurde ein begleitendes Kompendium erarbeitet
und ein Arbeitskreis Erneuerbare Energien mit Landkreisen und Oberzentren zur gemeinsamen
Datenerfassung und –auswertung etabliert.

Die Ergebnisse sind im Energieportal Mittelhessen und über ECORegion verfügbar. Ergänzender
Hinweis: ECORegion ist eine CO2-Bilanzierungssoftware. Diese Bilanzen sind noch nicht öffentlich
zugänglich. Sie werden derzeit durch die zugehörigen Landkreise erstellt. Öffentlich zugänglich
sind die Daten zum Stromverbrauch und dem Anteil EE.

Es wird darauf hingewiesen, dass digitale Geländedaten kartographisch verarbeitbare ShapeDaten mit Nutzungsvereinbarungen etc. sind. Dies ist zu unterscheiden von einer
Informationsdatenbank. Ferner wird auf die damit verbundenen Kosten hingewiesen.

Neben der Beschaffung und Erhebung von Daten geht es auch um eine einheitliche
Auswertungsmethodik. Dies wird durch den Klimaschutzplan der Bundesregierung adressiert. In
den Masterplan Kommunen gibt es dazu neue Vorgaben. An diesen sollte sich auch die hier
vorgeschlagene Maßnahme orientieren.
16
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
E-07 Erweiterung des Umweltatlas um Potenziale für Windenergie und
PV-Flächenpotenziale

Einige Teilnehmer sehen die Maßnahme als unnötig an. Die nötigen Daten liegen bereits vor; das
Solardachkataster kommt im Sommer 2016. Die hier vorgesehenen Karten sind vor allem für
große überregionale Projektierer hilfreich. Die zusätzlichen Informationen der Windpotenzialkarten
hängen auch maßgeblich von Faktoren ab, die im Vorfeld so nicht erfassbar sind. Auch wird es
als kontraproduktiv angesehen, dass diese Potentialkarten andere Zuschnitte haben werden als
die Gebietsausweisungen in den Teilregionalplänen Energie Nord- und Mittelhessen (Entwürfe),
da hier weitere Restriktionen eingehen.

Im Energieportal Mittelhessen sind die Energiepotentiale für Stromerzeugung anhand der Daten
des Teilregionalplans (Entwurf) und weiterer Untersuchungen über einen interaktiven
Energierechner auf Ebene der Kommunen dargestellt. In dieser oder einer anderen Maßnahme
könnte jedoch der Informationsbedarf bei einzelnen Nutzern (Privatpersonen oder lokale
Unternehmen, Industrie-/Gewerbegebiete etc., die vor Ort Strom produzieren und verbrauchen
könnten) aufgegriffen werden, bspw. durch die Bereitstellung eines Wirtschaftlichkeitsrechners für
Solarthermie etc. Der Verunsicherung durch die Kürzung der EEG-Förderung kann damit
entgegengewirkt werden. Aspekte der Eigennutzung und Speicherung sind dabei aufzugreifen.

Parallel könnte sich Hessen auf Bundesebene für die PV Förderung und die Stärkung der
Eigenstromnutzung kleinerer Anbieter bei Ausschreibungen einsetzen.

Außerdem könnte Hessen auf Bundesebene die Netzstabilität zur Integration von Strom aus Wind
und PV forcieren. Verweis auf Maßnahme E-11 zu Speicheroptionen / Flexibilitätsoptionen und
weitere Aspekte ergänzen, z.B. Solarthermie, Kleinflächen-PV, Kleinspeicher.

Weitere Hinweise zu Windkraft-Potenzialen:
o
Kleinwindanlagen sind in Wohngebieten umstritten. Hier wird kein Potenzial gesehen,
bestenfalls in Gewerbe oder Mischgebieten. Ggf. könnte es sinnvoll sein, das Potenzial
in Außengebieten zu prüfen.
o
Die Formulierung „die ausgewiesenen Windvorranggebiete“ sollte klarstellen, dass es
sich hier um einen noch laufenden Planungsprozess handelt.

Weitere Hinweise zu PV-Potenzialen:
o
Potentialdarstellungen für PV-Freiflächenanlagen werden als unter Umständen
kontraproduktiv angesehen. Diese Angaben berücksichtigen andere Funktionen der z.T.
landwirtschaftlich hochwertigen Flächen nicht. Es ist sinnvoll, sich auf die Flächen im
Teilregionalplan Energie zu beschränken.

Wasserkraft-Potenziale
werden
in
der
Maßnahme
nicht
adressiert. Die
Wasserkraft-
Potenzialanalyse aus 2011/2012 zeigt ein geringes Ausbaupotenzial auf. Mögliche Konflikte mit
Naturschutz/WRRL bei gleichzeitig geringen Potenzialen rechtfertigen, dies hier außen vor zu
lassen. Dies wäre jedoch ggf. im Maßnahmentext zu erläutern. Gleiches gilt für die Geothermie.
Redaktioneller Hinweis auf Geothermie und Wasserkraft sollte aufgenommen werden.
E-04
Erweiterung des Umweltatlas um Wärmesenken und industrielle
Abwärme (z.B. Müllverbrennung)

Der Maßnahmenvorschlag wird sehr positiv gesehen und als sehr notwendig eingeschätzt, es wird
aber auf Umsetzungshemmnisse hingewiesen:
17
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
o
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Die Daten werden durch die Industrie evtl. nicht in der ausreichenden Güte zur Verfügung
gestellt. Erläuterung: Hierfür soll es einen geschützten Bereich geben, um das nötige
Vertrauensverhältnis für die Datenbereitstellung zu schaffen. Hier bestehen noch
Herausforderungen in der Ausgestaltung.
o
Regionale Besonderheiten sind zu beachten: Wärmesenke gibt es beispielsweise im
Vogelsbergkreis nicht. Nötig für KWK Konzepte ist eine relative Nähe zwischen Strom
und Wärme.

Überlaststrom aus der Windkraft muss in anderen Verbrauchsektoren, wie bspw. im Wärmesektor
verwertet werden können. Diese Ansätze wären mit anderen Power-to-X-Anwendungen für
Überschussstrom aus Windkraft abzugleichen (Verweis auf Ansatz „Wärme to go“ (Container mit
Salz, welches erwärmt wird) aus Hannover).

Eine mögliche ggf. zusätzliche Maßnahme wäre es große Solarthermieanlagen mit Wärmenetzen
zu koppeln.
IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete

Verknüpfungen zur Mobilität („Work and charge“, Erreichbarkeit des Betriebs für Mitarbeiter/innen,
etc.) sollten in der Maßnahmenbeschreibung benannt werden.

Es wird angeregt, eine Verknüpfung mit bestehenden Förderprogrammen, z.B. EFRE + ELER, zu
prüfen. Ggf. könnte man von Antragstellern, die diese Förderung genießen wollen, zukünftig
fordern, dass sie energieeffizient bauen. Die Zielsetzungen sind zwar in den Programmen
grundsätzlich vorhanden, sie sind jedoch in den Förderprogrammen auf der Umsetzungsebene zu
operationalisieren und es sind entsprechende Kriterien zu entwickeln.

Die Maßnahme sieht die Einführung von sog. „Energiemanagern“ vor. Dazu wird angemerkt, dass
die Begrifflichkeit „Energiemanager“ hier ggf. zu vermeiden ist, da sie Fragen der Zertifizierung
nach sich zieht. Das Fachkonsortium sollte eine alternative Begrifflichkeit in Abgleich mit
bestehenden Formaten (z.B. KfW Sanierungsmanager und RKW-Energieberater) suchen und
prüfen, ob Zusatzangebote notwendig sind. Außerdem sind die Aufgaben der sog.
„Energiemanager“ zu klären. Sollen diese innerhalb der Unternehmen mit sensiblen Daten
arbeiten? Ist es dann realistisch, dass sie für mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten? Hier
sollte die Schnittstelle auch besser in der Maßnahme definiert werden.

Der Umfang der Maßnahme ist zu klären: Wie viele Stellen für Energiemanager/innen werden
geschaffen? Welche Größenordnung ist bei der Zuschussförderung angedacht? Wie lang soll
diese laufen?

Sollte die Maßnahme überhaupt für große Unternehmen gelten? Diese bekommen ohnehin
Sonderkonditionen. Für Kommunen und kleinere/mittelgroße Unternehmen vermutlich sinnvoller.

Die Zielgruppe der Maßnahme ist klarer zu definieren: Große Unternehmen haben bereits
Umwelttechniker und/ oder sind nach ISO 50001 zertifiziert. Für Kommunen könnte der hier
vorgeschlagene Ansatz jedoch interessant sein.

Ein Austausch mit dem Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES aus
Kassel wird angeregt
18
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
IGHD-15 Alternative Zukünfte für Wintertourismus-Regionen

Regionale Wintersportakteure sind nach Einschätzung der Teilnehmenden schon sensibilisiert
und entwickeln bereits ein alternatives Portfolio.

Naturpark-Entwicklungspläne gibt es in Hessen in dieser Form nicht. Dies wäre ein geeignetes
planerisches Instrumentarium.

Verweis auf analoge Maßnahme KSF-05 in Bezug auf die Kur- und Heilorte.

Die Zuordnung dieser Maßnahme zu Sektor / Handlungsfeld ist unklar.

Die Maßnahme wird als unstrittig, ggf. aber in dieser Form als überflüssig angesehen.
Ausblick
Frau Richwien gibt einen Überblick über die weiteren Schritte:

Protokollerstellung und –abstimmung (das Protokoll wird veröffentlicht)

Maßnahmenkommentierung online bis 17. Juni

Sitzungen der Arbeitsgruppen im Juni, Sitzung des Steuerungskreises Anfang Juli

Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus allen
Gremien und Foren sowie der Online-Kommentierung

Online-Abfrage zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Maßnahmenvorschläge unter den
Mitgliedern von Steuerungskreis und Arbeitsgruppen

Priorisierung der Maßnahmenvorschläge durch das Fachkonsortium

Übergabe in die Ressortabstimmung

Beschluss des Klimaschutzplans durch das Kabinett Ende 2016
Fragen und Hinweise:

Wie
ist
der
Abstimmungsstand
zur
Finanzierung
der
Maßnahmen?
Antwort:
Die
Maßnahmenvorschläge sind derzeit Vorschläge des Fachkonsortiums, die noch in keiner Weise
ressortabgestimmt sind.

Wird es eine Darstellung der regionalspezifischen Relevanz der Maßnahmen geben? Antwort: Es
wird keine explizite Darstellung der regionalspezifischen Relevanz für alle Maßnahmen geben.
Sollten die Teilnehmenden jedoch noch Hinweise zur regionalspezifischen Relevanz einzelner
Maßnahmenvorschläge haben, können sie diese gern noch über die laufende OnlineKommentierung einbringen.

Es wird vorgeschlagen, die Teilnehmenden der Regionalforen ebenfalls an der Online-Abfrage zur
gesellschaftlichen Akzeptanz der Maßnahmenvorschläge nach der Sommerpause zu beteiligen.
Verabschiedung
Lena Keul dankt den Teilnehmenden herzlich für die zahlreichen hilfreichen Hinweise und
Empfehlungen.
19
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Teilnehmerliste
Titel
Dr.
Dr.
Dr.
Vorname
Nachname
Institution
Reiner
Diemel
Regierungspräsidium Gießen
Winfried
Hausmann
Regierungspräsidium Kassel
Sabine
Kaemling
Regierungspräsidium Kassel
Lena
Keul
HMUKLV
Bernd
Kleibl
Landkreis Kassel
Lorenz
Kock
Vogelsbergkreis
Birgitt
Krumminga
Regierungspräsidium Kassel
Maike
Lamp
Regierungspräsidium Gießen
Martin
Marburger
Regierungspräsidium Kassel
Achim
Meisinger
Regierungspräsidium Gießen
Sonja
Minke
Landkreis Gießen
Anja
Müller
Regierungspräsidium Gießen
Verena
Nijssen
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg
Martin
Pior
Regierungspräsidium Gießen
Jens
Quirmbach
Regierungspräsidium Gießen
Fritz
Reusswig
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Martina
Richwien
IFOK GmbH
Peter
Riehm
Regierungspräsidium Kassel
Natalie
Scheck
HMWEVL
Arno
Scheer
Gemeinde Niestetal
20
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025
Titel
Regierungspräsident Dr.
Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord
30. Mai 2016, Wetzlar
Vorname
Nachname
Institution
Karina
Speil
IFOK GmbH
Rebecca
Stecker
HMUKLV
Astrid
Tanneberg
Regierungspräsidium Kassel
Antje
te Molder
Regierungspräsidium Gießen
Christoph
Ullrich
Regierungspräsidium Gießen
Peter
Werner
Institut Wohnen und Umwelt GmbH
Kirsten
Wiegmann
Öko-Institut e.V.
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