Protokoll Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Regionalforum Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Inhalt Rahmendaten der Sitzung ...............................................................................................................4 Ablauf der Sitzung im Überblick .......................................................................................................4 Begrüßung durch den Regierungspräsidenten ................................................................................4 Begrüßung durch das Umweltministerium .......................................................................................5 Einführung........................................................................................................................................5 Überblick über die planungsrelevanten Maßnahmenvorschläge .....................................................7 Diskussion der vorab ausgewählten Maßnahmen ...........................................................................7 SQ-02 Verankerung von KS- & KA-Zielen in der Landes- und Regionalplanung ...........................7 V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung ..........................................................8 V-02 Mobilität am Wohnstandort gestalten ...............................................................................9 V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken ....................9 V-24 Verkehrslenkung ausbauen ..............................................................................................9 V-03 Nachhaltige Flächenentwicklung ....................................................................................10 L-10 Flächen zur Kalt-und Frischluftzufuhr sichern und erweitern, Stadt abkühlen .................11 SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen ........................11 SQ-07 Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen .....................................................12 SW-10 Gewässer- und Auenrenaturierung intensivieren ........................................................13 SW-03 Anpassung der Abwasserreinigung an häufigere Starkregenereignisse und Überflutungen .............................................................................................................................13 SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts in Siedlungsgebieten unter Klimawandel 13 SQ-09 L-12 Hochwasserschutz in Stadt- und Quartier ...................................................................14 Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer ............................................................................14 L-14 Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen.......................................................................................................14 NEU-LF-17 Ausrichtung der Natura 2000-Maßnahmenplanung auch auf die Ziele des Klimaschutzes .............................................................................................................................14 NEU-L-17 Klimavulnerabilität der Böden erfassen, bei Abwägungsentscheidungen berücksichtigen und kommunizieren ...........................................................................................15 LF-15 Schutz von Moorböden ...................................................................................................15 A-01 Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall ...............................................................15 A-04 Sicherung der Abfallentsorgung bei Hitzebelastung ........................................................16 NEU-Ü-03 Verfügbarmachen von Daten für kommunale Klimaschutzkonzepte ........................16 2 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 E-07 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Erweiterung des Umweltatlas um Potenziale für Windenergie und PV-Flächenpotenziale 17 E-04 Erweiterung des Umweltatlas um Wärmesenken und industrielle Abwärme (z.B. Müllverbrennung) .......................................................................................................................17 IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete ..............................................................................18 IGHD-15 Alternative Zukünfte für Wintertourismus-Regionen ..................................................19 Ausblick..........................................................................................................................................19 Verabschiedung .............................................................................................................................19 Teilnehmerliste...............................................................................................................................20 3 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Rahmendaten der Sitzung Regionalforum Hessen Mitte/Nord Termin: 30. Mai 2016, 9.30 bis 17.00 Uhr Sitzungsort: Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar Moderation und Protokoll: Martina Richwien und Karina Speil, IFOK GmbH Anlagen zum Protokoll: Anlage 01: Sitzungspräsentation Anlage 02: Beschreibung (Steckbriefe) der diskutierten Maßnahmenvorschläge Alle Maßnahmenvorschläge zum Klimaschutzplan können noch bis zum 17. Juni 2016 unter www.Klimaschutzplan-Hessen.de eingesehen und kommentiert werden. Ablauf der Sitzung im Überblick Abb.1: Tagesordnung Begrüßung durch den Regierungspräsidenten Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich begrüßt die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten des Regierungspräsidiums Gießen und äußert seine Freude darüber, dass in diesen Räumen über den Klimaschutzplan beraten wird. Hessen hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Diese stellen die Bevölkerung und diejenigen, die dies zu organisieren haben, vor eine Herausforderung. Veranstaltungen wie das heutige Regionalforum bieten den Raum dafür, gemeinsam daran zu arbeiten. Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind wichtige Themen des Regierungspräsidiums Gießen. Hier arbeiten die verschiedenen Fachabteilungen eng untereinander und mit der Regionalversammlung Mittelhessen zusammen. Dr. Ullrich bedankt sich für die Möglichkeit, die Erkenntnisse und Erfahrungen in den Prozess zum Klimaschutzplan Hessen einbringen zu können und wünscht den Teilnehmenden einen ideenreichen und ergebnisorientierten Tag. 4 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Begrüßung durch das Umweltministerium Lena Keul, Leiterin Referat Klimaschutz und Klimawandel im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), begrüßt die Teilnehmenden zur Sitzung. Sie dankt dem Regierungspräsidium für die Bereitstellung der Räume und die organisatorische Unterstützung im Vorfeld der Sitzung. Grundlage der heutigen Arbeit ist der Kabinettsbeschluss zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025. Dieser soll Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung umfassen. Vorschläge hierzu wurden durch ein Fachkonsortium vorgelegt. Frau Keul dankt den Teilnehmenden für Ihre Bereitschaft, die Maßnahmen hier gemeinsam zu prüfen und einen Beitrag zur Qualität und Schärfung des Maßnahmenkatalogs aus Sicht der Umsetzungsebene zu leisten. Die raumrelevanten Maßnahmen des Klimaschutzplans mit landesweiter Bedeutung stehen dabei im Zusammenhang mit den Inhalten des Landesentwicklungsplans. Dessen Neuaufstellung wird derzeit innerhalb des Wirtschaftsministeriums erarbeitet. Hierzu wird es im Rahmen der Ressortabstimmung einen Abgleich durch das HMUKLV mit den Inhalten des Klimaschutzplans geben. Auch aktuell wird das Wirtschaftsministerium bereits an der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zum Klimaschutzplan im Rahmen verschiedener Gremien beteiligt. Frau Keul erwähnt ferner die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen. Kommunen, die am Projekt „100 Kommunen für den Klimaschutz“ teilnehmen, bekommen höhere Fördersätze. Einführung Martina Richwien, IFOK, stellt die Ziele und den Ablauf der Sitzung vor und erläutert ihre Einbindung in den Beteiligungsprozess zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025. Die Ziele der Sitzung lauten: Zu den Zwischenergebnissen und dem Prozess zur Erstellung des Klimaschutzplans informieren Umsetzungsmöglichkeiten von raumplanungsrelevanten Maßnahmenvorschlägen diskutieren Hinweise zur Ausgestaltung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten einholen. Es folgt eine kurze Vorstellungsrunde. Frau Richwien erläutert den Beteiligungsprozess zum Klimaschutzplan. 5 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Abbildung 1: Beteiligungsprozess zum integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 Grundlage der Sitzung ist der durch ein Fachkonsortium vorgeschlagene Katalog von Maßnahmen für den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025, welcher bereits im Frühjahr mit Akteuren in einem Steuerungskreis und vier Arbeitsgruppen diskutiert wurde und nun in der Fassung 2.0 vorliegt. Der Maßnahmenkatalog enthält Maßnahmenvorschläge aus den Bereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Kommunalplanung die neben berühren. Die verschiedenen Fachressorts Rückmeldungen der auch beteiligten die Regional- und Regierungspräsidien, Planungsverbände, Landratsämter und Kommunen zu den Vorschlägen sollen zusätzlich im Rahmen von zwei Regionalforen in den Prozess eingebracht werden. Der räumliche Zuschnitt der Regionalforen orientiert sich an den Regierungsbezirken. Für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen findet ein gemeinsames Forum in Wetzlar statt. Datum und Ort der Regionalforen: Regionalforum Hessen Mitte/Nord am 30. Mai 2016 in Wetzlar Regionalforum Hessen Süd am 31. Mai 2016 in Darmstadt Die Ergebnisse der Regionalforen fließen gemeinsam mit Rückmeldungen aus dem parallel laufenden Online-Beteiligungsprozess, den Arbeitsgruppen sowie weiteren zielgruppenspezifischen Veranstaltungen in die Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs durch das Fachkonsortium ein. Dieser wird im Folgenden in die Ressortabstimmung übergeben. Der Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 wird Ende 2016 durch das Kabinett beschlossen. Fragen und Hinweise: Das Thema „private Haushalte“ wird heute nicht behandelt. Maßnahmen in diesem Bereich haben jedoch eine hohe Relevanz. Die Teilnehmenden sind aufgefordert, diese online zu kommentieren. Gibt es ein Monitoring oder eine Wirkungsabschätzung der einzelnen Maßnahmen? Antwort: Das Fachkonsortium hat dem HMUKLV eine qualitative Wirkungsabschätzung (hoch, mittel, gering) zu 6 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar den einzelnen Maßnahmen vorgelegt. Ein Monitoringkonzept zum Klimaschutzplan ist ebenfalls vorgesehen. Überblick über die planungsrelevanten Maßnahmenvorschläge Kirsten Wiegmann, Öko-Institut e.V., Dr. Fritz Reusswig, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. (PIK) und Peter Werner, Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) geben als Vertreter/innen des Fachkonsortiums einen Überblick über die im vorliegenden Entwurf des Maßnahmenkatalogs adressierten Sektoren/Handlungsfelder und Politikinstrumente. Anhand von Beispielen aus dem Maßnahmenkatalog erläutern sie, wo verschiedene Fragen der Raumplanung und einzelner raumbezogener Fachplanungen tangiert werden. Eine entsprechende Auswahl planungsrelevanter Maßnahmenvorschläge aus dem umfangreichen Maßnahmenkatalog ging den Teilnehmenden als Diskussionsgrundlage im Vorfeld der Sitzung zu. Fragen und Hinweise: Sind Fachmeinung oder persönliche Meinung gefragt und wie werden diese dokumentiert? Antwort: Die Rückmeldungen werden im Protokoll ohne Bezug zur Person als Sammlung dargestellt. Diskussion der vorab ausgewählten Maßnahmen Jede der im Folgenden diskutierten planungsrelevanten Maßnahmenvorschläge wird durch das Fachkonsortium vorgestellt. Kommentare und Hinweise der Teilnehmenden zu den einzelnen Maßnahmenvorschlägen werden im Folgenden ohne Bezug zu Person und Institution dargestellt. Hierbei können auch inhaltlich kontroverse Aspekte nebeneinanderstehen, da im Rahmen des Beteiligungsprozesses eine Konsultation und keine Konsensfindung im Fokus steht. Zur besseren Lesbarkeit der Kommentare und Hinweise wird der Indikativ verwendet. SQ-02 Verankerung von KS- & KA-Zielen in der Landes- und Regionalplanung Die Maßnahme wird im Grundsatz als sinnvoll eingeschätzt. Sie ist aber zu operationalisieren. Gute Datengrundlagen sind dafür unabdingbar. Bezug zu Maßnahme SQ-01 (Gefährdungsanalyse): Durchführung einer Gefährdungsanalyse wird als eine sehr wichtige Grundlage gesehen. Man braucht gute Argumentationshilfen, um den Themen Klimaschutz und Klimawandelanpassung neben anderen Interessen in der Abwägung das nötige Gewicht zu verleihen. Belange mit Daten und Fakten zu hinterlegen hilft dabei, sie rechtssicher und durchsetzungsfähig zu machen. Die Maßnahmenbeschreibung sollte um die verschiedenen Planungsebenen ergänzt werden. Immer wieder scheitern Versuche zur Einführung von Maßnahmen für die Bevorzugung der Erneuerbaren Energien. Bürger in Gemeinden sprechen sich unter anderem gegen Windkraftanlagen in Wäldern aus, wenn es nicht vorher gelingt, PV-Anlagen z.B. auf großen Logistikhallen oder in Gewerbegebieten umzusetzen oder PV-Anlagen in die Kommunen zu bringen. 7 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar In Nordhessen erfolgt derzeit die Erarbeitung des Teilregionalplans Energie. Hier Flächen für EE in Gewerbegebieten festzusetzen ist rechtlich schwierig, denn es greift in die kommunale Planungshoheit ein und steht im Konflikt mit städtebaulichen Erfordernissen in der Bauleitplanung. PV in Gewerbegebieten sollte aufgenommen werden. Regelungen zur Nutzung von Dächern gewerblicher Immobilien oder z. B. zur Überdachung geeigneter Stellplätze sind insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung zu treffen. Entsprechend dem Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen sollen PV-Freiflächenanlagen in Vorranggebieten für Industrie und Gewerbe errichtet werden, sofern für andere gewerbliche Entwicklungen Raum bleibt. Die genannten Themen werden bereits in den Regionalplänen aufgegriffen. Regional bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete und Luftleitbahnen für den Kalt- und FrischluftTransport beispielsweise sind in den Regionalplänen nur als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen und unterliegen damit der Abwägung mit anderen Belangen. Wirkungsvoller wäre es, sie als Vorranggebiete ausweisen zu können. Dies sollte fokussiert auf überörtliche, zentrale Schneisen / Flächen erfolgen. Ob eine regionalplanerische Zielfestlegung möglich ist, ist zu prüfen. Dazu ist es wichtig, die nötige Datengrundlage zu erhalten. Agrarfachpläne und später Agrarpläne (Planungsbüro Grontmij) enthalten Vorzugsräume, in denen die Landwirtschaft Leistungen für den Klimaschutz erbringen kann. Agrarpläne werden im Rahmen der Bauleitplanung jedoch wenig berücksichtigt. Es fehlt die rechtliche Relevanz, bzw. das fachliche Gesetz. Eine Umsetzung im Agrarplan wird als wichtig gesehen. Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung ist zu klären. Es braucht klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner, die dies vorantreiben. Begriff „Bodenschonendes Bauen“ ist erklärungsbedürftig. Vorschlag: Flächenrecycling hier mit aufnehmen. Wie kann mit den wirtschaftlichen Einbußen durch die Freihaltung von Bauland umgegangen werden? Weitere Hinweise zur konkreten Umsetzungsebene vor Ort (Hinweise zur Ausgestaltung): o An Baustellen wird im Bereich Bodenschutz oft gegen DIN Vorschriften verstoßen, es gibt keine Gefahrenpläne, nasse Böden werden befahren, Boden wird vermischt bzw. nicht angemessen gelagert etc. Das Regierungspräsidium Gießen steigt derzeit in dieses Thema ein. o Im Naturschutz gibt es das Umweltmonitoring bei größeren Baumaßnahmen. In diesem Rahmen könnte der Bodenschutz mit betreut werden. V-01 Verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung Anregung zur Beschreibung der Maßnahme: Adressierte Ebenen (Stadtebene, Quartiersebene, Regionalplanung) differenziert darstellen: wer macht was. Die Regionalplanung kann für eine verkehrsreduzierende Stadtplanung keine Vorschriften machen. Sie wird aber über das Zentrale Orte-Konzept und Festlegungen zu großflächigem Einzelhandel sowie zur Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung tätig. Eine verkehrsreduzierende Stadt- und Regionalplanung als Ziel im Landesentwicklungsplan zu sichern wird, als schwierig angesehen. Der Regionalplan Nordhessen enthält schon Angaben dazu, die jedoch teilweise allgemein sind; die Umsetzung ist schwierig. 8 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Modellprojekte gibt es schon viele. Sollten Modellprojekte im Fokus der Maßnahme stehen, wäre dies im Titel klarer zu formulieren und auch die benannte Zuständigkeit daraufhin zu prüfen. Insgesamt werden seitens der Teilnehmenden weitere Modellprojekte jedoch als unnötig eingeschätzt. Fokus auf die Verbreitung guter Ansätze in der Fläche wäre sinnvoll. Die Einrichtung einer zentralen Stelle, die das Wissen bündelt und als Ansprechpartner bereitsteht, wird angeregt. Regionale Differenzierung: Die Ballungsräume, die zunehmend dem Druck der Zuwanderung aus dem Umland unterliegen, haben einen besonderen Fokus in der Maßnahme. Wenn jedoch auch ländliche Räume adressiert werden sollen, sind z.T. andere Konzepte nötig (z.B. E-Mobilität). Erhalt, Ausbau und Reaktivierung von Schienenstrecken für den Personen- und Güterverkehr sind zentral. Bundeswasserstraße sollte als wichtiger Transportweg für Schwersttransporte in Nordhessen als Ergänzung zur Schienenplanung geprüft werden („behutsamer Ausbau Oberweser“). V-02 Mobilität am Wohnstandort gestalten Eine Kooperation mit den Kommunen bei der Erarbeitung von Mobilitätskonzepten ist erforderlich. Es wird angeregt, die Maßnahme neben dem Wohnstandort auch auf den Arbeitsstandort auszuweiten. Bezug sichtbar machen zu Leistungen/Vorbildfunktion der Landesregierung. V-05 Umweltfreundliche Mobilitätsoptionen in dünnbesiedelten Räumen stärken Es sind keine weiteren Modellprojekte nötig. Die Frage der Verstetigung ist wichtig, gerade in Kommunen, die keine ausgeglichenen Haushalte haben. Finanzielle und personelle Ausstattung der Kommunen ist hierbei zentral, sowie eine Vereinfachung der Förderanträge. Knackpunkt ist die Verstetigung, gerade bei ländlichen Kommunen, die unter dem Schutzschirm sind. Eine Idee zur Vereinfachung wäre es, Fördermittel einwohnerabhängig auszuschütten, ohne Antrag. Bürgermeister sind aufgefordert, das Geld sinnvoll auszugeben. Dadurch könnten speziell bisher nicht aktive Kommunen zum Handeln angeregt werden. Es könnte sogar ein einheitlicher Topf von Bund und Ländern geschaffen werden. Es ist ein übergeordnetes Konzept zum Personennahverkehr erforderlich: Welche Anzahl Fahrten sollen angeboten werden, damit jede/r Bürger/in ein Mittelzentrum etc. erreichen kann. Dazu gibt es schon Vorgaben im LEP und dem Regionalplan, die zu prüfen wären. Die Verknüpfung mit dem Schülerverkehr, einschließlich der verstärkten Übernahme der Fahrtkosten, ist wichtig und eine Zusammenarbeit mit Nahverkehrsorganisationen ist erforderlich. V-24 Verkehrslenkung ausbauen Es werden Zweifel an der Aussage angemeldet, dass für die Straßen bis 2030 kein Handlungsbedarf besteht. Auf der Objektebene besteht zudem Forschungsbedarf: Heute im Straßenbau eingesetzte Materialien eigenen sich z.B. nicht langfristig. Sie müssen oft saniert werden. Außerdem würden auch helle Einstreubeläge statt dunklen Straßenbelägen Vorteile bringen (Albedoeffekt). 9 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 V-03 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Nachhaltige Flächenentwicklung Rückmeldungen bzgl. Innenentwicklung: o Im Regionalplan ist verankert: Voraussetzung für die kommunale Entwicklung im Außenbereich ist die Erschließung von Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich (Stichwort „Innen vor außen“). Die Regionalplanung kann die tatsächliche Verfügbarkeit und Entwicklungsfähigkeit von Potentialen im Innenbereich nur eingeschränkt überprüfen. Wichtig wäre es, sich hessenweit darauf zu verständigen, wie eine Kommune den Nachweis erbringen kann, dass sie geprüft hat, dass die Potenziale im Innenbereich ausgeschöpft sind. Standardproblem ist: Die für die Innenentwicklung geeigneten Flächen werden nicht verkauft. Die Umnutzung privater Flächen sollte forciert werden. o Steuerliche Instrumente könnten darüber hinaus genutzt werden: Über die Grundsteuer könnte man Anreize (Lenkungswirkung) für eine Nutzung von Grundstücken im Innenbereich geben. o Eine Nachverdichtung kann im Konflikt mit der Klimawandelanpassung (z.B. Durchlüftung) stehen. Dies sollte in der Maßnahmenbeschreibung erwähnt werden. In der Praxis sollten Vorschläge für eine Abwägung durch das von der Kommune beauftragte Planungsbüro hinsichtlich der spezifischen Fläche(n) vorgenommen werden. o Hier wäre auch die Einführung einer verpflichtenden Fachplanung „Klima“ sinnvoll. Bisher gibt es keine zuständige Behörde (im Gegensatz zu Wasser, Boden…). Nur so kann die Verzahnung der Planungsebenen sinnvoll genutzt werden. Sind die notwendigen Flächen z.B. für Belüftung nicht in der übergeordneten Planung ausgewiesen, werden sie die Kommunen wahrscheinlich auch nicht erkennen. Rückmeldungen bzgl. Flächenentwicklung im Außenbereich: o Wenn ein Unternehmen in der Praxis eine Standortentscheidung trifft, ist die grüne Wiese in der Regel günstiger. Ein möglicher Ansatz, der auf Bundesebene bereits diskutiert wird, ist die Einführung einer Flächensteuer. o Um ein Bauen in Überschwemmungsgebieten konsequent zu vermeiden, braucht es eine konsequente Anwendung bestehender gesetzlicher Verbotstatbestände, einheitliches Verwaltungshandeln und Aufklärung der politischen Entscheider. Leitfäden als Instrument werden eher skeptisch gesehen o Es braucht keine Leitfäden und Förderungen oder Bewusstseinsbildung, um die Brachflächenentwicklung anzufeuern. Umsetzungshemmnisse sind spezifisch unterschiedlich und vor Ort bekannt. o Kommunen, haben oft nicht das nötige Personal um die vielen Leitfäden zu lesen. Besser wäre ein zentraler Ansprechpartner, den man z.B. telefonisch erreichen kann. Auch eine zentrale Datenbank über bestehende Modellprojekte könnte hilfreich sein. Wichtig wäre eine Sensibilisierung der politischen Entscheider und ein klarer Auftrag an die Planer o Planungsbüros, die die Bauleitpläne erarbeiten, sind zentrale Ansprechpartner. Diese könnten mit entsprechender Unterstützung Vermittler sein, die das Bewusstsein für Klimathemen bei Bürgermeister oder Magistrat stärken. o In kleinen Kommunen braucht es Anreize dafür, Bauleitpläne aufzustellen und sich mit den Themen einer nachhaltigen Flächenentwicklung zu befassen, z.B. durch die Finanzierung von Planerleistungen, Verknüpfung mit Städtebauförderung und Fortbildung für Bürgermeister durch die Regierungspräsidien. Entscheider sollten über bestehende Rechtsgrundlagen für Baugebote aufgeklärt werden. 10 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 o Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar In den Ausschreibungen der Kommunen sollte der Auftrag an die Planer verankert sein, dass bei der Planung Klimaaspekte mit beleuchtet werden. Wenn Ziele des Flächenverbrauchs vor dem Hintergrund des Klimawandels festgelegt werden, ist die Zuständigkeit für die Überprüfung zu klären. Bund-Länder-Kommissionen sind ein möglicher Weg, um das Thema von den Bundesinstitutionen über die Regionalplanungen in die Kommunen zu bringen. Auch Kommunalvertreter/innen können hier beteiligt sein. L-10 Flächen zur Kalt-und Frischluftzufuhr sichern und erweitern, Stadt abkühlen Eine stärkere Abgrenzung zu den Maßnahmen SQ-03 und SQ-07 ist sinnvoll (in Bezug auf die präzise Benennung der Planungsebene) und hier der Unterschied der Regional- und Landesplanung zur kommunalen Ebene. Unklarheiten bestehen bei den in der Maßnahmenbeschreibung erwähnten „neuen Flächen“. Dies wäre ggf. zu spezifizieren oder an dieser Stelle zu streichen. Dasselbe gilt für die hier erwähnte „Neugewinnung“ von Flächen. Der Satz in der Maßnahmenbeschreibung „Es muss dabei sichergestellt werden, dass in diesen Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten auch weiterhin eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung möglich ist.“ sollte stärker formuliert werden. Es bestehen Synergien zwischen dem Klimaschutz und der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen. Diese sind z.T. produktivere Flächen als Waldflächen und damit dem Klimaschutz zuträglich und entsprechend zu sichern. Bei der spezifischen Bewertung der Flächen ist neben den Bodentypen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen die Fruchtfolge zu beachten (Auswirkungen hinsichtlich Transpiration) sowie Ausstrahlungsvorgänge (relevant für nächtliche Kaltluftentstehung / Kaltluftabflüsse). Sofern landwirtschaftliche Nutzflächen in der näheren Umgebung von Städten Klimaentlastungsleistungen für die Städte erbringen, handelt es sich um eine zusätzliche Ökosystemdienstleistung; über deren Vergütung könnte auch nachgedacht werden. Oft fallen immer wieder Umweltaspekte der Abwägung zum Opfer, insbesondere da kleine Maßnahmen einzeln betrachtet werden und nicht die Summenwirkung der vielen kleinen Maßnahmen in die Abwägung einfließt. Vor dem Hintergrund erscheint es sinnvoller insgesamt zwar weniger Flächen zu adressieren, diese dann aber verbindlich zu sichern (durch eine gute und genaue Begründung). Um spezifische (wenn auch ggf. wenige) Flächen konsequent sichern zu können, wird eine gute Datenbasis benötigt. Verweis auf Maßnahme SQ-01. Hier ist auch eine Verbesserung und regelmäßige Aktualisierung der Datenlage zu nennen. Die Vorzüge einer Sicherung dieser Kaltluftzufuhr muss gut kommuniziert und verbreitet werden. SQ-03 Sicherung aufgelockerter, durchgrünter Siedlungs- und Stadtstrukturen Die Formulierung „Freiraumsysteme“ suggeriert, dass es um großräumige Strukturen geht, nicht um kleinräumige Baugebiete und Grundstücksbegrünung. Hier wäre auch der Titel ggf. noch einmal zu prüfen. Die Hierarchie der räumlichen Ebenen ist klar in der Maßnahmenbeschreibung darzustellen und abzugrenzen (Landesentwicklungsplan – Landschaftsprogramm, Regionalpläne - 11 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Landschaftsrahmenpläne Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar (existiert in Hessen nicht mehr), Flächennutzungspläne – Landschaftspläne, Bebauungspläne – Grünordnungspläne). Die Maßnahmenbeschreibung könnte flankiert werden mit den positiv belegten Begriffen Biodiversität und urban gardening. Verweis auf Maßnahme SQ-07 aufnehmen und die Abgrenzung zu dieser darstellen. In der Maßnahmenbeschreibung „…zu entwickelnden Bauleitpläne“ weglassen. Dies ist sachlich nicht korrekt und in der vorliegenden Maßnahme auch unwichtig. Wärmeinseln in der Stadt bekommt man durch Durchlüftung + Verdunstung oder Beschattung + Verdunstung in den Griff. Hier sind soziale Fragen betroffen (sozialer Wohnungsbau ohne Klimatisierung). Sozialen Charakter der Maßnahme stärker herausstellen; Durchgrünung hat auch eine soziale Funktion. Der bestehende Konflikt zwischen Klimaschutz und –anpassung (verdichtete oder durchgrünte Stadt?) muss angegangen werden, indem strategisch wichtige Flächen identifiziert und gesichert werden. Die Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung ist zu klären. HMUKLV noch als zuständiges Ressort hinzunehmen. SQ-07 Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsstrukturen Verweis auf Maßnahme L-10 (Flächen zur Kalt- und Frischluftzufuhr). Querbeziehungen sind in der Maßnahmenbeschreibung sichtbar zu machen. Die Maßnahme beinhaltet ggf. auch eine Einschränkung der Baufreiheit. Hierbei ist es wichtig, klare Beurteilungsgrundlagen zu liefern und Beteiligungsrechte der Bevölkerung sicherzustellen. Nur über den Bebauungsplan kann dies rechtswirksam werden. Es gibt aktuelle und hochaufgelöste digitale Geländemodelle (3D-Laserscan-Daten, Geobasisdatenprojekt). Es stellt sich die Frage, ob in der Praxis bereits auf diesen aufgebaut wird oder auf alten Reliefkarten. Auftrag ist hier, die wenigen, aber wichtigen Schneisen durch entsprechende Modelle zu identifizieren und diese zu erhalten. Die Zuständigkeit auf Landesebene ist zu klären, ebenso die Bedingungen für eine Bereitstellung der hochaufgelösten Daten für die Kommunen (ggf. kostenneutral im Sinne der Daseinsvorsorge). Als Umsetzungshemmnis ist zu berücksichtigen, dass der Aufbau der GIS-Systeme noch nicht flächendeckend in der kommunalen Verwaltung angekommen ist. Es wäre zu prüfen, ob bei den Klimakarten eine Verbindung zu den Luftreinhalteplänen hergestellt werden kann. Hier sind Synergien zu erwarten. Auch das Instrument des Landschaftsplans ist geeignet, diese Themen aufzunehmen und planerisch umzusetzen. Stadtklimakarten müssen parzellenscharf vorliegen. Verweis auf Maßnahme Ü-03 (Verfügbarmachen von Daten für kommunale Klimaschutzkonzepte): Es gibt schon ein hervorragendes Kartensystem des HNLUG; an dieses sollte man anknüpfen. 12 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 SW-10 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Gewässer- und Auenrenaturierung intensivieren Umsetzungshemmnis: Flächenverfügbarkeit. Verweis auf die Erfahrungen aus der EUWasserrahmenrichtlinie (WRRL), wie schwierig es aufgrund der Flächenverfügbarkeit ist, Maßnahmen umzusetzen. Oft werden nur kleinräumig Maßnahmen z.B. über Randstreifen umgesetzt – obwohl hier bereits eine 100% Förderung besteht. Förderung: FFH- und WRRL-Maßnahmen werden zu 100% gefördert und laufen über vereinfachte Antragsverfahren. Auch für weitere Maßnahmen der Gewässer- und Auenrenaturierung wäre dies wünschenswert. Landesseitig kann mehr getan werden, damit Maßnahmen schneller umgesetzt werden können. Hinweis: Die Förderrichtlinie Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz wird derzeit überarbeitet. Hier liegt der Fördersatz bei 95%, degressiv. Synergien: Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und Auenrenaturierung haben insgesamt hohe Synergieeffekte mit verschiedenen Zielen. Klimaeffekte sind hier eher eine Nebenwirkung. Synergien der Gewässer- und Auenrenaturierung mit Hochwasserschutz und Entwässerung: Die Wirkung der Renaturierung umfasst einerseits eine hydraulische Entlastung, andererseits auch eine stoffliche Entlastung der Siedlungsentwässerung (Abschlagswasser). Sie erhöht die Elastizität der Gewässer. In Verbindung mit Bildungsmaßnahmen sollte man das Gewässer erlebbar machen. Hier gibt es gute Erfahrungen in Niestetal. Im Rahmen einer Renaturierungsmaßnahme wurde ein Weg angelegt, der Fußgänger ans Gewässer führt. Die Maßnahmenbeschreibung sollte auch auf urbane Gewässerentwicklung (z.B. verrohrte Gewässer öffnen) Bezug nehmen SQ-08 (Wasser in der Stadt). Nicht betrachtet wird bei der vorliegenden Maßnahme das Thema Wärmerückgewinnung aus Abwasser. Dieses ist teilweise abgedeckt in Maßnahme E-04 (Identifikation von Wärmequellen). Dort wäre es explizit textlich aufzugreifen. SW-03 Anpassung der Abwasserreinigung an häufigere Starkregenereignisse und Überflutungen Keine Anmerkungen SW-13 Gewährleistung des Entwässerungskomforts in Siedlungsgebieten unter Klimawandel Umsetzungshemmnis: Akzeptanz der Bevölkerung. Frühzeitige Beteiligung ist nötig. Mit Blick auf evtl. notwendige Retentionsräume in ländlichen Regionen wurde darauf hingewiesen, dass die Überflutung landwirtschaftlicher Flächen finanziell auszugleichen ist. Synergieeffekte bestehen im Bereich Mobilität, z.B. beim Rückbau von Parkplätzen, Spielplatz als Überflutungsfläche. Die Teilnehmenden begrüßen, dass die Maßnahme nicht vorsieht, das ganze Kanalsystem zu verändern. Renaturierte Gewässer können mit punktuellen Einträgen (erhöhte Fracht/Spülstöße infolge des Klimawandels) umgehen. Renaturierungsmaßnahmen sind sinnvoll, um die Gewässer aufnahmebereiter zu machen (Vorbelastung, Elastizität). Das Land kann Datengrundlagen schaffen und Nachweisprogramme noch komfortabler machen, ist hier aber schon auf einem guten Weg. Das Land kann Gutachten für private Eigentümer von Gebäuden die überflutungsgefährdet sind fördern. Gutachter können Vorschläge zur Schadensminimierung machen. 13 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Hinweise in Bezug auf die Bereitstellung von Trinkwasser (nicht Bestandteil der hier vorliegenden Maßnahme; Verweis auf Maßnahme GB-06 Qualitätssicherung von Trinkwasser) o Maßnahmen für die Sicherung einer ausreichenden Trinkwassermenge (z.B. Lückenschluss im Verbundsystem) wurden im Maßnahmenkatalog bisher nicht vorgeschlagen, da keine Vulnerabilität gegenüber dem Klimawandel erkennbar ist. Die Teilnehmenden bestätigen, dass es nicht sinnvoll und nötig ist, dies hier zu thematisieren. Es wird darauf verwiesen, dass es zulässig sein sollte, dass Trinkwassernotbrunnen auch in Dürreperioden und nicht nur in Kriegszeiten in Anspruch genommen werden können. o Die Qualität des Trinkwassers könnte unter dem Klimawandel leiden. Im ländlichen Bereich erfolgt die Versorgung z.T. über Quellen. Das Fachkonsortium prüft derzeit noch einmal genauer, wie sich der Klimawandel hier auswirkt und ob die bestehenden Regelungen zur Trinkwassernotversorgung ausreichen. SQ-09 Hochwasserschutz in Stadt- und Quartier Aus Zeitgründen nicht bearbeitet. L-12 Klimarisiko- und Optimierungskarten Forst - Verbesserte Planungsgrundlagen für neue Herausforderungen an hessische Waldbesitzer Eine Abstimmung mit Hessen-Forst ist aufgrund dort bereits laufender Aktivitäten erforderlich. CO2-Senkenmanagement im Wald ist in der Maßnahmenbeschreibung nicht klar erkennbar. Eine entsprechende Bewirtschaftung und stoffliche Nutzung des Holzes mit langen Kaskaden ist dafür erforderlich. Bauen mit Holz kann man politisch als Vorrang definieren. Verweis auf Maßnahme LF-05 Bauen mit langlebigen Holzprodukten Bezug zur Bodenschonung: Ganzjähriger Abbau mit Harvestern löst starke Bodenverdichtung in den Rückegassen aus, da heute die gefrorenen Winterzeiten fehlen, in denen früher die schweren Arbeiten im Wald durchgeführt wurden. Prüfauftrag an das Fachkonsortium zur Relevanz. Definition von Wald: Straßenbegleitendes Grün sowie Heckenstrukturen sind nicht als Wald definiert. Auch diese sind jedoch zu nutzen. Verweis auf Maßnahme LF-07 (Förderung der Neuanpflanzung von Bäumen) und A-01 (energetische Nutzung von Grünabfall). L-14 Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen Der landesweite Biotopverbund muss in den Landesentwicklungsplan integriert sein. Auf der Ebene der Regionalplanung kann der Landschaftsrahmenplan das geeignete planerische Instrument sein. Der hessische Landschaftsrahmenplan wird nicht mehr fortgeschrieben. Hier besteht ein fachlicher Mangel. Um diesen zu beheben, wäre eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. NEU-LF-17 Ausrichtung der Natura 2000-Maßnahmenplanung auch auf die Ziele des Klimaschutzes Natura 2000 und Artenschutzrecht sollten in der Maßnahmenbeschreibung nicht durcheinandergeworfen werden. Die Formulierung „…aber nicht andere Arten beeinträchtigen“ ist entsprechend anzupassen. Natura 2000 regelt Gebiete, nicht Arten. 14 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Hinweis auf Umsetzungshemmnisse: Aufforstung stößt inzwischen bei der Landwirtschaft auf Widerstand. Auch bei Windkraftnutzung in Wald kann z.T. auf Ersatzaufforstung verzichtet werden. Hinweis zum Titel: Besser als Prüfauftrag formulieren, ob es Konflikte zwischen Natura 2000 und Klimaschutz gibt (vorsichtiger formulieren). Es wird als fraglich eingeschätzt, ob eine Ausrichtung der Natura 2000-Maßnahmenplanung auf die Ziele des Klimaschutzes umsetzbar und sinnvoll ist. Klarstellung: Hier geht es nur um die Reihenfolge der Natura 2000-Maßnahmen. Einfachster Einstieg wäre es, zu prüfen, ob Pflegeprodukte (Grünschnitt) thermisch verwertet werden können. NEU-L-17 Klimavulnerabilität der Böden erfassen, bei Abwägungsentscheidungen berücksichtigen und kommunizieren Eine Erfassung der Klimavulnerabilität der Böden könnte hilfreich sein in der Argumentation aus Bodenschutz-Sicht bei der Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets. In der Maßnahmenbeschreibung klarstellen: Welche Bodenfunktionen werden bei der Vulnerabilität betrachtet? Inwiefern geht die Maßnahme über den bestehenden Erosionsatlas für Hessen hinaus? Hinweis auf vorliegende Arbeiten der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt u.a. zur nutzbaren Feldkapazität der Böden und der Auswirkungen des Klimawandels. Verweis auf Funktion des Bodens als CO2-Senke; hydrothermale Carbonisierung. Dies wird im Maßnahmenkatalog bei Maßnahme LF-03 (ökologischer Landbau) thematisiert. Der Querbezug zur Humusbilanz ist wissenschaftlich strittig. Die o.g. Anmerkungen sollten analog auch bei den Maßnahmenvorschlägen berücksichtigt werden, die sich auf den Weinbau beziehen. Ziel der Maßnahme deutlich machen. LF-15 Schutz von Moorböden Der Maßnahme wird eher ein akademischer Wert zugebilligt. Es wird auf bestehende Umsetzungshemmnisse verwiesen: o Bestehende Eigentumsverhältnisse o In Nordhessen sind die relevanten Moorflächen Naturschutzgebiete. Naturschutzpläne stehen den hier vorgesehenen Maßnahmen entgegen. Interessant wäre auszurechnen, wie viel CO2 man durch den Schutz von Moorböden einsparen kann. A-01 Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall Die Energetische Nutzung von Bio- und Grünabfall ist Stand der Technik und kann durch betreffende Unternehmen ohne Landesförderung umgesetzt werden. Es wird auf mögliche Mitnahmeeffekte verwiesen. Eine Förderung von zehn ausgesuchten Kommunen wird als nicht notwendig erachtet. Eine Unterstützung für Kommunen sollte eher im Rahmen z.B. eines Moderationsprozesses bzw. einer Beratung hinsichtlich gesellschaftlicher Akzeptanz und in der Entwurfsphase erfolgen. In der Maßnahmenbeschreibung ist klarer zu fassen, dass es hier nicht darum geht, biogenes Material zu verbrennen, sondern zu vergären. Die Kompostierung sollte dadurch nicht 15 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar eingeschränkt werden. Sie ist eingeführt und wird gut angenommen. Außerdem wird auf Qualitätsunterschiede von Kompost und Gärresten verwiesen (wegen der höheren Prozesstemperatur ist der Gärrest biologisch viel weniger aktiv). Aktuell wird die getrennte Erfassung von Bioabfall umgesetzt. Es sollte derzeit keine Verpflichtung zur Vergärung geben. Hier ist es wichtig, einen Schritt nach dem anderen zu tun. Eventuelle genehmigungsrechtliche Auswirkungen sowie entstehender Bedarf für zusätzliches Personal sind zu prüfen. Gute Erfahrungen aus dem Landkreis Kassel könnten in der Maßnahmenbeschreibung benannt werden. Teilnehmende verweisen auf positive Erfahrungen mit der gesellschaftlichen Akzeptanz von Vergärungsanlagen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Herkunft des Bioabfalls Auswirkungen auf den Gasertrag hat. Deshalb ist genau vorab (bei Vergabe der Förderung) zu prüfen, wo sich dies wirklich lohnt. A-04 Sicherung der Abfallentsorgung bei Hitzebelastung Regierungspräsidium Gießen hat eine Mittelhessenrunde einmal jährlich mit den Landkreisen als Entsorgungsträgern; Nordhessen hat ähnliche Formate. Diese könnte man bei der Maßnahmenbeschreibung aufgreifen. Abstimmungen zu Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung sind unter den Ressorts der Landesregierung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Abfallentsorgung mit dem Einsammeln erst anfängt. Eine Überprüfung der Risiken des Klimawandels für die gesamte Abfallkette wäre erforderlich, etwa mit Blick auf die zukünftig anfallenden Mengen, die Lagerdauer etc. NEU-Ü-03 Verfügbarmachen von Daten für kommunale Klimaschutzkonzepte Die Anpassung an den Klimawandel ist in der Maßnahmenbeschreibung zu berücksichtigen. Der Zugriff auf Schornsteinfegerdaten ist mancherorts schwierig, sie liegen aber für Mittelhessen flächendeckend vor. Die Ebene / Gebietskulisse für auswertbare Aussagen ist genau zu prüfen. Nötig ist die Aggregationsfähigkeit der Daten. Im RP Gießen wurde ein begleitendes Kompendium erarbeitet und ein Arbeitskreis Erneuerbare Energien mit Landkreisen und Oberzentren zur gemeinsamen Datenerfassung und –auswertung etabliert. Die Ergebnisse sind im Energieportal Mittelhessen und über ECORegion verfügbar. Ergänzender Hinweis: ECORegion ist eine CO2-Bilanzierungssoftware. Diese Bilanzen sind noch nicht öffentlich zugänglich. Sie werden derzeit durch die zugehörigen Landkreise erstellt. Öffentlich zugänglich sind die Daten zum Stromverbrauch und dem Anteil EE. Es wird darauf hingewiesen, dass digitale Geländedaten kartographisch verarbeitbare ShapeDaten mit Nutzungsvereinbarungen etc. sind. Dies ist zu unterscheiden von einer Informationsdatenbank. Ferner wird auf die damit verbundenen Kosten hingewiesen. Neben der Beschaffung und Erhebung von Daten geht es auch um eine einheitliche Auswertungsmethodik. Dies wird durch den Klimaschutzplan der Bundesregierung adressiert. In den Masterplan Kommunen gibt es dazu neue Vorgaben. An diesen sollte sich auch die hier vorgeschlagene Maßnahme orientieren. 16 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar E-07 Erweiterung des Umweltatlas um Potenziale für Windenergie und PV-Flächenpotenziale Einige Teilnehmer sehen die Maßnahme als unnötig an. Die nötigen Daten liegen bereits vor; das Solardachkataster kommt im Sommer 2016. Die hier vorgesehenen Karten sind vor allem für große überregionale Projektierer hilfreich. Die zusätzlichen Informationen der Windpotenzialkarten hängen auch maßgeblich von Faktoren ab, die im Vorfeld so nicht erfassbar sind. Auch wird es als kontraproduktiv angesehen, dass diese Potentialkarten andere Zuschnitte haben werden als die Gebietsausweisungen in den Teilregionalplänen Energie Nord- und Mittelhessen (Entwürfe), da hier weitere Restriktionen eingehen. Im Energieportal Mittelhessen sind die Energiepotentiale für Stromerzeugung anhand der Daten des Teilregionalplans (Entwurf) und weiterer Untersuchungen über einen interaktiven Energierechner auf Ebene der Kommunen dargestellt. In dieser oder einer anderen Maßnahme könnte jedoch der Informationsbedarf bei einzelnen Nutzern (Privatpersonen oder lokale Unternehmen, Industrie-/Gewerbegebiete etc., die vor Ort Strom produzieren und verbrauchen könnten) aufgegriffen werden, bspw. durch die Bereitstellung eines Wirtschaftlichkeitsrechners für Solarthermie etc. Der Verunsicherung durch die Kürzung der EEG-Förderung kann damit entgegengewirkt werden. Aspekte der Eigennutzung und Speicherung sind dabei aufzugreifen. Parallel könnte sich Hessen auf Bundesebene für die PV Förderung und die Stärkung der Eigenstromnutzung kleinerer Anbieter bei Ausschreibungen einsetzen. Außerdem könnte Hessen auf Bundesebene die Netzstabilität zur Integration von Strom aus Wind und PV forcieren. Verweis auf Maßnahme E-11 zu Speicheroptionen / Flexibilitätsoptionen und weitere Aspekte ergänzen, z.B. Solarthermie, Kleinflächen-PV, Kleinspeicher. Weitere Hinweise zu Windkraft-Potenzialen: o Kleinwindanlagen sind in Wohngebieten umstritten. Hier wird kein Potenzial gesehen, bestenfalls in Gewerbe oder Mischgebieten. Ggf. könnte es sinnvoll sein, das Potenzial in Außengebieten zu prüfen. o Die Formulierung „die ausgewiesenen Windvorranggebiete“ sollte klarstellen, dass es sich hier um einen noch laufenden Planungsprozess handelt. Weitere Hinweise zu PV-Potenzialen: o Potentialdarstellungen für PV-Freiflächenanlagen werden als unter Umständen kontraproduktiv angesehen. Diese Angaben berücksichtigen andere Funktionen der z.T. landwirtschaftlich hochwertigen Flächen nicht. Es ist sinnvoll, sich auf die Flächen im Teilregionalplan Energie zu beschränken. Wasserkraft-Potenziale werden in der Maßnahme nicht adressiert. Die Wasserkraft- Potenzialanalyse aus 2011/2012 zeigt ein geringes Ausbaupotenzial auf. Mögliche Konflikte mit Naturschutz/WRRL bei gleichzeitig geringen Potenzialen rechtfertigen, dies hier außen vor zu lassen. Dies wäre jedoch ggf. im Maßnahmentext zu erläutern. Gleiches gilt für die Geothermie. Redaktioneller Hinweis auf Geothermie und Wasserkraft sollte aufgenommen werden. E-04 Erweiterung des Umweltatlas um Wärmesenken und industrielle Abwärme (z.B. Müllverbrennung) Der Maßnahmenvorschlag wird sehr positiv gesehen und als sehr notwendig eingeschätzt, es wird aber auf Umsetzungshemmnisse hingewiesen: 17 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 o Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Die Daten werden durch die Industrie evtl. nicht in der ausreichenden Güte zur Verfügung gestellt. Erläuterung: Hierfür soll es einen geschützten Bereich geben, um das nötige Vertrauensverhältnis für die Datenbereitstellung zu schaffen. Hier bestehen noch Herausforderungen in der Ausgestaltung. o Regionale Besonderheiten sind zu beachten: Wärmesenke gibt es beispielsweise im Vogelsbergkreis nicht. Nötig für KWK Konzepte ist eine relative Nähe zwischen Strom und Wärme. Überlaststrom aus der Windkraft muss in anderen Verbrauchsektoren, wie bspw. im Wärmesektor verwertet werden können. Diese Ansätze wären mit anderen Power-to-X-Anwendungen für Überschussstrom aus Windkraft abzugleichen (Verweis auf Ansatz „Wärme to go“ (Container mit Salz, welches erwärmt wird) aus Hannover). Eine mögliche ggf. zusätzliche Maßnahme wäre es große Solarthermieanlagen mit Wärmenetzen zu koppeln. IGHD-05 Energieeffiziente Gewerbegebiete Verknüpfungen zur Mobilität („Work and charge“, Erreichbarkeit des Betriebs für Mitarbeiter/innen, etc.) sollten in der Maßnahmenbeschreibung benannt werden. Es wird angeregt, eine Verknüpfung mit bestehenden Förderprogrammen, z.B. EFRE + ELER, zu prüfen. Ggf. könnte man von Antragstellern, die diese Förderung genießen wollen, zukünftig fordern, dass sie energieeffizient bauen. Die Zielsetzungen sind zwar in den Programmen grundsätzlich vorhanden, sie sind jedoch in den Förderprogrammen auf der Umsetzungsebene zu operationalisieren und es sind entsprechende Kriterien zu entwickeln. Die Maßnahme sieht die Einführung von sog. „Energiemanagern“ vor. Dazu wird angemerkt, dass die Begrifflichkeit „Energiemanager“ hier ggf. zu vermeiden ist, da sie Fragen der Zertifizierung nach sich zieht. Das Fachkonsortium sollte eine alternative Begrifflichkeit in Abgleich mit bestehenden Formaten (z.B. KfW Sanierungsmanager und RKW-Energieberater) suchen und prüfen, ob Zusatzangebote notwendig sind. Außerdem sind die Aufgaben der sog. „Energiemanager“ zu klären. Sollen diese innerhalb der Unternehmen mit sensiblen Daten arbeiten? Ist es dann realistisch, dass sie für mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten? Hier sollte die Schnittstelle auch besser in der Maßnahme definiert werden. Der Umfang der Maßnahme ist zu klären: Wie viele Stellen für Energiemanager/innen werden geschaffen? Welche Größenordnung ist bei der Zuschussförderung angedacht? Wie lang soll diese laufen? Sollte die Maßnahme überhaupt für große Unternehmen gelten? Diese bekommen ohnehin Sonderkonditionen. Für Kommunen und kleinere/mittelgroße Unternehmen vermutlich sinnvoller. Die Zielgruppe der Maßnahme ist klarer zu definieren: Große Unternehmen haben bereits Umwelttechniker und/ oder sind nach ISO 50001 zertifiziert. Für Kommunen könnte der hier vorgeschlagene Ansatz jedoch interessant sein. Ein Austausch mit dem Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES aus Kassel wird angeregt 18 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar IGHD-15 Alternative Zukünfte für Wintertourismus-Regionen Regionale Wintersportakteure sind nach Einschätzung der Teilnehmenden schon sensibilisiert und entwickeln bereits ein alternatives Portfolio. Naturpark-Entwicklungspläne gibt es in Hessen in dieser Form nicht. Dies wäre ein geeignetes planerisches Instrumentarium. Verweis auf analoge Maßnahme KSF-05 in Bezug auf die Kur- und Heilorte. Die Zuordnung dieser Maßnahme zu Sektor / Handlungsfeld ist unklar. Die Maßnahme wird als unstrittig, ggf. aber in dieser Form als überflüssig angesehen. Ausblick Frau Richwien gibt einen Überblick über die weiteren Schritte: Protokollerstellung und –abstimmung (das Protokoll wird veröffentlicht) Maßnahmenkommentierung online bis 17. Juni Sitzungen der Arbeitsgruppen im Juni, Sitzung des Steuerungskreises Anfang Juli Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus allen Gremien und Foren sowie der Online-Kommentierung Online-Abfrage zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Maßnahmenvorschläge unter den Mitgliedern von Steuerungskreis und Arbeitsgruppen Priorisierung der Maßnahmenvorschläge durch das Fachkonsortium Übergabe in die Ressortabstimmung Beschluss des Klimaschutzplans durch das Kabinett Ende 2016 Fragen und Hinweise: Wie ist der Abstimmungsstand zur Finanzierung der Maßnahmen? Antwort: Die Maßnahmenvorschläge sind derzeit Vorschläge des Fachkonsortiums, die noch in keiner Weise ressortabgestimmt sind. Wird es eine Darstellung der regionalspezifischen Relevanz der Maßnahmen geben? Antwort: Es wird keine explizite Darstellung der regionalspezifischen Relevanz für alle Maßnahmen geben. Sollten die Teilnehmenden jedoch noch Hinweise zur regionalspezifischen Relevanz einzelner Maßnahmenvorschläge haben, können sie diese gern noch über die laufende OnlineKommentierung einbringen. Es wird vorgeschlagen, die Teilnehmenden der Regionalforen ebenfalls an der Online-Abfrage zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Maßnahmenvorschläge nach der Sommerpause zu beteiligen. Verabschiedung Lena Keul dankt den Teilnehmenden herzlich für die zahlreichen hilfreichen Hinweise und Empfehlungen. 19 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Teilnehmerliste Titel Dr. Dr. Dr. Vorname Nachname Institution Reiner Diemel Regierungspräsidium Gießen Winfried Hausmann Regierungspräsidium Kassel Sabine Kaemling Regierungspräsidium Kassel Lena Keul HMUKLV Bernd Kleibl Landkreis Kassel Lorenz Kock Vogelsbergkreis Birgitt Krumminga Regierungspräsidium Kassel Maike Lamp Regierungspräsidium Gießen Martin Marburger Regierungspräsidium Kassel Achim Meisinger Regierungspräsidium Gießen Sonja Minke Landkreis Gießen Anja Müller Regierungspräsidium Gießen Verena Nijssen Kreisverwaltung Limburg-Weilburg Martin Pior Regierungspräsidium Gießen Jens Quirmbach Regierungspräsidium Gießen Fritz Reusswig Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung Martina Richwien IFOK GmbH Peter Riehm Regierungspräsidium Kassel Natalie Scheck HMWEVL Arno Scheer Gemeinde Niestetal 20 Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 Titel Regierungspräsident Dr. Protokoll des Regionalforums Hessen Mitte/Nord 30. Mai 2016, Wetzlar Vorname Nachname Institution Karina Speil IFOK GmbH Rebecca Stecker HMUKLV Astrid Tanneberg Regierungspräsidium Kassel Antje te Molder Regierungspräsidium Gießen Christoph Ullrich Regierungspräsidium Gießen Peter Werner Institut Wohnen und Umwelt GmbH Kirsten Wiegmann Öko-Institut e.V. 21