B. ALLGeMeINe GeSchÄFtSBeDINGUNGeN - Cryo

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∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen
B. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Zweck:
Die
vorliegenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(„AGB“)
legen die Bedingungen, Einschränkungen, Risiken und Kosten für
die Aufbereitung, Untersuchung, Kryokonservierung, Einlagerung
und Freigabe des bei der Geburt von Kindern des Kunden aus deren
Nabelschnurblut und/oder aus dessen Nabelschnur gewonnenen
Produktes fest.
In diesem Vertrag und den AGB haben folgende Definitionen je nach
Wahl der Dienstleistung folgende Bedeutung:
Service CryoCord:
„Material“:
Nabelschnurblut „Produkt“:
aus dem Nabelschnurblut gewonnene kryokonservierte
Stammzellen
Service CryoCord + :
„Material“:
Nabelschnur und Nabelschnurblut „Produkt“:
kryokonservierte Nabelschnur und aus dem Nabelschnurblut
gewonnene kryokonservierte Stammzellen
Durch Unterzeichnung dieses Vertrags anerkennt der Kunde die
rechtliche Bindung gegenüber CRYO-SAVE hinsichtlich der Aufbereitung, Untersuchung, Kryokonservierung und Einlagerung des
Materials in einem autorisierten Labor für zelluläre Aufbereitung
(nachfolgend das „Labor“). Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass
er vollständig informiert wurde und mit den Bedingungen, Risiken,
Einschränkungen und anfallenden Kosten für die Dienstleistungen
von CRYO-SAVE gemäß diesen AGB einverstanden ist.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Entnahme durch einen Arzt,
eine Hebamme oder anderes medizinisches Personal bei der Geburt
des Kindes zu veranlassen.
Nach der Entnahme hat der Kunde sofort Kontakt mit CRYO-SAVE
aufzunehmen.
Unmittelbar nach Erhalt der Mitteilung über die erfolgte Entnahme
veranlasst CRYO-SAVE im Namen des Kunden den Transport des
Materials in das von CRYO-SAVE bestimmte Labor.
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass bei der Erbringung
der Dienstleistungen unter diesem Vertrag jederzeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten sind und sichert
zu, bei der Erstellung aller Dokumente und Genehmigungen, die
möglicherweise für die Entnahme und den Transport des Materials
ins Labor erforderlich sind, auf erste Aufforderung von CRYO-SAVE
hin rechtzeitig mitzuwirken.
5. Gebühren und Bezahlung:
Die Gebühren für die Dienstleistungen von CRYO-SAVE (die
„Gebühr“) sowie die geltenden Zahlungsbedingungen sind in der in
Abschnitt C angefügten Gebührenordnung festgelegt. Die Gebühr
besteht dabei aus einer Grundgebühr und einer Dienstleistungsgebühr wie in der Gebührenordnung näher beschrieben.
Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühr fristgerecht und gemäss
Regelung in der Gebührenordnung zu bezahlen.
2.Vertragsschluss:
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und CRYO-SAVE kommt zustande:
(i)
wenn der Kunde den vorliegenden Vertrag unterzeichnet an
CRYO-SAVE zustellt, oder
(ii) wenn der Kunde bei CRYO-SAVE das Set zur Entnahme des
Materials bei der Geburt des Kindes („die Entnahme“) bestellt
und CRYO-SAVE dem Kunden daraufhin das Entnahmeset zustellt.
Der Elternteil/die Eltern und/oder der/die Erziehungsberechtigte/n
(je nachdem) sind für die Bezahlung der Gebühr verantwortlich und
solidarisch haftbar (d.h. jeder haftet für die gesamte Gebühr).
3. Dienstleistungen von CRYO-SAVE:
CryoCord (Blut):
Nach Erhalt des Materials, wird CRYO-SAVE Stammzellen aus der
Entnahme aufbereiten und für eine direkte Anwendung am Menschen kryokonservieren, sofern sich eine ausreichende Anzahl
lebensfähiger Stammzellen identifizieren lässt. CRYO-SAVE lagert
das Produkt für die in Abschnitt 7 vereinbarte Dauer ein.
Für den Fall, dass das Produkt nicht genügend Stammzellen enthält,
CRYO-SAVE keine Stammzellen aus dem Material entnehmen kann
oder entscheidet, dass eine Einlagerung aus anderen Gründen nicht
möglich ist, findet keine Einlagerung statt.
6.Leistungserbringung:
Für die Aufarbeitung, Untersuchung, Kryokonservierung und
Einlagerung des Materials und der Produkte gelten nachfolgende
Regelungen:
CryoCord + (Nabelschnur und Blut)
Nabelschnurblut: Es gelten die
„CryoCord“.
Regelungen
vorstehend
zu
Nabelschnur: Nach Erhalt des Materials wird CRYO-SAVE dieses zur
Kryokonservierung und Einlagerung vorbereiten.
Falls die Nabelschnur nicht anweisungsgemäss entnommen wurde
oder CRYO-SAVE entscheidet, dass eine Einlagerung aus sonstigen
Gründen nicht möglich ist, findet keine Einlagerung statt.
Die
Verpflichtungen
und
die
Haftung
von
CRYO-SAVE
sind ausdrücklich auf die in diesem Vertag beschriebenen
Dienstleistungen (CryoCord / CryoCord +) beschränkt. CRYOSAVE erbringt gegenüber dem Kunden keine weitergehenden
Dienstleistungen. CRYO-SAVE lehnt deshalb ausdrücklich jede
Haftung für sonstige Dienstleistungen ab. Insbesondere trägt CRYOSAVE keine Verantwortung und übernimmt keine Haftung für die
Entnahme und den Transport des Materials.
4. Verpflichtungen des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Formulare genau und
rechtzeitig auszufüllen, insbesondere auch während der Laufzeit des
Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn CRYO-SAVE es für erforderlich
oder zweckmässig erachtet, die Dienstleistung und deren
Regelungen sowie die Kundendaten von Zeit zu Zeit im Hinblick auf
geltendes Recht oder allgemeine Normen hin zu überprüfen und
gegebenenfalls anzupassen oder zu ergänzen.
7.2.5.102.3.CHde dbv2 FORM - Service Agreement page 3/6
CRYO-SAVE ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Rechnungen
auch nur über die im Vertrag unter „Wichtige Informationen“ als
Rechnungsadresse bezeichnete E-Mail-Adresse zuzustellen.
a) CRYO-SAVE lagert das Produkt in dem von ihr bezeichneten
autorisierten Labor ein. Das Produkt wird aufgeteilt und getrennt
gelagert.
b)
Der Kunde erklärt sich mit der Entnahme, dem Transport und
der Untersuchung des Materials sowie mit der Aufbereitung,
Kryokonservierung und Einlagerung des Produkts ausdrücklich
einverstanden.
c) CRYO-SAVE erteilt weder medizinischen Rat, noch gibt sie vor,
dies zu tun. CRYO-SAVE nimmt keine andere Funktion für den
Kunden wahr, als in diesen AGB abschliessend beschrieben.
d) CRYO-SAVE ist berechtigt, einzelne oder alle ihrer Rechte und
Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder
zu übertragen, wozu der Kunde hiermit ausdrücklich seine
Zustimmung erteilt.
e) CRYO-SAVE ist berechtigt, die Einlagerung und die Freigabe des
Produkts zu verweigern, zu unterbrechen oder zu beenden, falls sich
der Kunde mit der Bezahlung der unter diesem Vertrag geschuldeten
Gebühren gemäss Regelung in diesen AGB und der Gebührenordnung
in Abschnitt C in Verzug befindet.
7. Laufzeit und Kündigung:
Der Vertrag bleibt ab dem Geburtsdatum des Kindes für 25 Jahre
verbindlich (die „Erst-Einlagerungszeit“).
Der Kunde oder das Kind können mit CRYO-SAVE sechs Monate vor
Ablauf der Erst-Einlagerungszeit eine Verlängerung der Einlagerung
in ihrem Namen vereinbaren (die „Verlängerte Einlagerungszeit“).
Für die Verlängerte Einlagerungszeit gelten die im Zeitpunkt der
Verlängerungsvereinbarung geltenden, aktuellen Konditionen von
CRYO-SAVE.
Falls die Parteien bis 60 Tage vor Ablauf der Erst-Einlagerungszeit
keine Vereinbarung über eine Verlängerte Einlagerungszeit getroffen
haben, wird CRYO-SAVE den Kunden schriftlich anfragen, wie mit
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dem Produkt nach Ablauf der Erst-Einlagerungszeit zu verfahren
ist. Der Kunde ist verpflichtet, CRYO-SAVE innert 30 Tage nach
Erhalt der Anfrage darüber zu instruieren, ob eine Verlängerung
der Einlagerung zu erfolgen hat oder ob das Produkt vernichtet
werden soll. Ohne eine solche Instruktion durch den Kunden ist
CRYO-SAVE nach Ablauf der Erst-Einlagerungszeit und im Rahmen
der dann jeweils geltenden Gesetzesbestimmungen berechtigt,
über das Produkt uneingeschränkt zu verfügen und insbesondere für
wissenschaftliche Entwicklungen zu nutzen.
Dieser Vertrag kann mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt
werden:
a) vom Kunden jederzeit vor der Entnahme; in diesem Fall wird nur
die Mindestgebühr gemäß Ziff. 5 der Gebührenordnung erhoben;
b) von CRYO-SAVE, wenn:
- das Material und/oder das Produkt aus medizinischen,
sicherheitstechnischen, praktischen oder sonstigen Gründen nicht
zur Einlagerung geeignet ist (z. B.: das Material kommt verspätet
an; das Material ist beschädigt oder verunreinigt; die entnommene
Materialmenge ist zu gering etc.). In diesen Fällen ist CRYO-SAVE
ohne Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, auf die Einlagerung
zu verzichten. CRYO-SAVE teilt dem Kunden einen solchen Entscheid
umgehend mit;
-
der Kunde die Grund- oder Dienstleistungsgebühr nicht
rechtzeitig bezahlt, wobei dem Kunden eine Zahlungsfrist von
mindestens 30 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung zur
Verfügung gestanden haben muss.
Eine Kündigung dieses Vertrags ändert nichts an der Verpflichtung
des Kunden, die ihm in Rechnung gestellte Gebühr in voller Höhe
zu bezahlen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart worden ist. Der Kunde hat alle zusätzlichen Verwaltungsund Prozesskosten zu tragen, die im Zusammenhang mit einem
Inkasso der noch ausstehenden Gebühr anfallen. Der Kunde hat
CRYO-SAVE im Falle einer Kündigung analog zur Regelung unter
Abs. 3 vorstehend über die Verwendung des Produkts zu instruieren.
8. Rechte am Produkt:
Sofern und soweit das jeweils anwendbare geltende Recht nichts
anderes vorschreibt, bleibt das Produkt während der Laufzeit
des Vertrages uneingeschränktes Eigentum des Kindes. Bis zur
Volljährigkeit des Kindes hat der Elternteil bzw. haben die Eltern bzw.
der/die Erziehungsberechtigte/n das Recht und die Verpflichtung,
ihre Einwilligung zur Entnahme, Einlagerung, Verwendung und
Entsorgung des Produkts zu erteilen. Sie können über das Produkt
jederzeit verfügen.
9.Freigabeaufforderung:
Für den Fall, dass der Kunde das Produkt für eine Behandlung
oder zur Herstellung eines Arzneimittels benötigt,
hat er bei
CRYO-SAVE schriftlich die Freigabe des Produkts zu verlangen (die
„Freigabeaufforderung“). Jede Freigabeaufforderung ist an CryoSave AG, Postfach 207, CH-8808 Pfäffikon SZ, Schweiz zu richten.
Die Benachrichtigung muss den Namen und die Adresse des Arztes,
der Klinik oder des zugelassenen GMP-Arzneimittelherstellers
enthalten, an den/die das Produkt zugestellt werden soll (der
„Autorisierte Empfänger“). CRYO-SAVE bzw. die dafür zuständige
/ qualifizierte Person stellt dem Autorisierten Empfänger ein
Freigabeformular (das „Freigabeformular“) zu, welches dieser an
CRYO-SAVE zurück zu schicken hat.
Nach Eingang des Freigabeformulars bei CRYO-SAVE veranlasst
CRYO-SAVE im Namen des Kunden den Transport des Produkts
zum Autorisierten Empfänger. Eine Haftung von CRYO-SAVE für den
Transport des Produkts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Kunde trägt dabei die angemessenen Gebühren für den
Transport des Produkts zum Autorisierten Empfänger.
10.Bestätigungen:
Der Kunde bestätigt und ist sich bei Unterzeichnung des vorliegenden
Vertrages bewusst:
-
dass die eigentliche Entnahme nicht Bestandteil der von CRYOSAVE erbrachten Dienstleistung ist,
-
dass der jeweilige Arzt, die Hebamme oder sonstiges
medizinisches Personal es unter Umständen ablehnen, nicht
in der Lage sind oder es versäumen könnten, die Entnahme
vorzunehmen und/oder diese ordnungsgemäss zu verpacken,
und
-
dass CRYO-SAVE in keinsterweise
für Fehler oder Schäden
haftet, die von entsprechenden Ärzten, Hebammen oder sonstigem medizinischen Personal verursacht wurden.
7.2.5.102.3.CHde dbv2 FORM - Service Agreement page 4/6
Der Kunde bestätigt und ist sich bewusst, dass CRYO-SAVE keinerlei
Zusicherungen macht oder gemacht hat und keine Verant-wortlichkeiten
und Verpflichtungen dahingehend übernimmt,
-
dass sich die Stammzellen erfolgreich aus dem Material gewinnen
lassen,
-
dass sich die Stammzellen für die vorgesehene Behandlung
eignen,
-
dass sich Erkrankungen mittels Stammzellentransplantation oder
-therapien erfolgreich behandeln lassen und
-
dass die Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut
Vorteile gegenüber anderen Therapien mit Stammzellen bietet.
Der Kunde entbindet mit Unterzeichnung dieses Vertrages auch
die Klinik, den Arzt, die Hebamme und sonstiges medizinisches
Personal von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Entnahme,
Verpackung und Bereitstellung des Materials.
11.Haftungsbeschränkung:
Die Verantwortung von CRYO-SAVE gegenüber dem Kunden und/
oder den Personen, deren Produkt eingelagert wird, ist auf die in
diesem Vertrag beschriebene Dienstleistung beschränkt.
Eine Haftung von CRYO-SAVE ist, soweit gesetzlich zulässig,
insgesamt auf die Höhe der Gebühr beschränkt, die der Kunde unter
diesem Vertrag tatsächlich an CRYO-SAVE gezahlt hat. Dies gilt
unabhängig von der geltend gemachten Anspruchsgrundlage des
Kunden.
12.Datenschutz:
CRYO-SAVE bearbeitet sämtliche Personendaten in Übereinstimmung
mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass CRYOSAVE die unter diesem Vertrag und der Erbringung ihrer Dienstleistung
gewonnenen personenbezogenen Daten des Kunden und/oder des
Kindes speichern, bearbeiten und sie den mit CRYO-SAVE verbundenen
Unternehmen im In- und Ausland zur Verfügung stellen kann, soweit dies
zur Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag erforderlich ist.
13.Höhere Gewalt:
CRYO-SAVE kann nicht verantwortlich gemacht werden für mögliche
Verluste oder Schäden aufgrund von Naturkatastrophen, Kriegshandlungen
oder Terrorakten, Aufruhr, Streik, Vandalismus, Handlungen oder
Unterlassungen von Behörden oder sonstige Ereignisse, auf die CRYOSAVE keinerlei Einfluss hat und die zur Zerstörung oder Verschlechterung
der Probe und/oder des Produkts führen. Jede Haftung in diesem
Zusammenhang ist ausdrücklich ausgeschlossen.
14.Mitteilung:
Der Kunde benachrichtigt CRYO-SAVE umgehend schriftlich über
Änderungen aller ihn betreffenden und für die Erfüllung dieses
Vertrages erforderlichen Informationen, einschliesslich eines Umzugs
und/oder einer Adressenänderung, insbesondere auch betreffend
E-Mailadresse für die Rechnungsstellung. Alle Mitteilungen an CRYOSAVE sind an CRYO-SAVE AG, Postfach 207, 8808 Pfäffikon SZ,
Schweiz zu richten. CRYO-SAVE darf sich vollständig auf die schriftlich
vom Kunden bereitgestellten Daten verlassen, ohne zu weiteren
Nachforschungen in Bezug auf die Richtigkeit oder Aktualität solcher
Daten verpflichtet zu sein.
15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Dieser Vertrag unterliegt materiellem Schweizer Recht unter
Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Die
ordentlichen Gerichte am Sitz von CRYO-SAVE sind für Streitigkeiten
im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Erfüllung
zuständig. CRYO-SAVE ist berechtigt, den Kunden auch an jedem
anderen zuständigen Gerichtsort zu belangen.
16.Überschriften:
Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich zu
Verweiszwecken und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder
Interpretation dieses Vertrags.
17. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht
durchsetzbar sein oder dieser Vertag eine Auslassung enthalten,
bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die unwirksame
Bestimmung oder Auslassung wird von den Vertragsparteien
einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtwirksamer Weise oder, im Fall einer Auslassung, den in diesem
Vertrag dargelegten Absichten am nächsten kommt.
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