∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen B. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1.Zweck: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) legen die Bedingungen, Einschränkungen, Risiken und Kosten für die Aufbereitung, Untersuchung, Kryokonservierung, Einlagerung und Freigabe des bei der Geburt von Kindern des Kunden aus deren Nabelschnurblut und/oder aus dessen Nabelschnur gewonnenen Produktes fest. In diesem Vertrag und den AGB haben folgende Definitionen je nach Wahl der Dienstleistung folgende Bedeutung: Service CryoCord: „Material“: Nabelschnurblut „Produkt“: aus dem Nabelschnurblut gewonnene kryokonservierte Stammzellen Service CryoCord + : „Material“: Nabelschnur und Nabelschnurblut „Produkt“: kryokonservierte Nabelschnur und aus dem Nabelschnurblut gewonnene kryokonservierte Stammzellen Durch Unterzeichnung dieses Vertrags anerkennt der Kunde die rechtliche Bindung gegenüber CRYO-SAVE hinsichtlich der Aufbereitung, Untersuchung, Kryokonservierung und Einlagerung des Materials in einem autorisierten Labor für zelluläre Aufbereitung (nachfolgend das „Labor“). Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er vollständig informiert wurde und mit den Bedingungen, Risiken, Einschränkungen und anfallenden Kosten für die Dienstleistungen von CRYO-SAVE gemäß diesen AGB einverstanden ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Entnahme durch einen Arzt, eine Hebamme oder anderes medizinisches Personal bei der Geburt des Kindes zu veranlassen. Nach der Entnahme hat der Kunde sofort Kontakt mit CRYO-SAVE aufzunehmen. Unmittelbar nach Erhalt der Mitteilung über die erfolgte Entnahme veranlasst CRYO-SAVE im Namen des Kunden den Transport des Materials in das von CRYO-SAVE bestimmte Labor. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass bei der Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag jederzeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten sind und sichert zu, bei der Erstellung aller Dokumente und Genehmigungen, die möglicherweise für die Entnahme und den Transport des Materials ins Labor erforderlich sind, auf erste Aufforderung von CRYO-SAVE hin rechtzeitig mitzuwirken. 5. Gebühren und Bezahlung: Die Gebühren für die Dienstleistungen von CRYO-SAVE (die „Gebühr“) sowie die geltenden Zahlungsbedingungen sind in der in Abschnitt C angefügten Gebührenordnung festgelegt. Die Gebühr besteht dabei aus einer Grundgebühr und einer Dienstleistungsgebühr wie in der Gebührenordnung näher beschrieben. Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühr fristgerecht und gemäss Regelung in der Gebührenordnung zu bezahlen. 2.Vertragsschluss: Ein Vertrag zwischen dem Kunden und CRYO-SAVE kommt zustande: (i) wenn der Kunde den vorliegenden Vertrag unterzeichnet an CRYO-SAVE zustellt, oder (ii) wenn der Kunde bei CRYO-SAVE das Set zur Entnahme des Materials bei der Geburt des Kindes („die Entnahme“) bestellt und CRYO-SAVE dem Kunden daraufhin das Entnahmeset zustellt. Der Elternteil/die Eltern und/oder der/die Erziehungsberechtigte/n (je nachdem) sind für die Bezahlung der Gebühr verantwortlich und solidarisch haftbar (d.h. jeder haftet für die gesamte Gebühr). 3. Dienstleistungen von CRYO-SAVE: CryoCord (Blut): Nach Erhalt des Materials, wird CRYO-SAVE Stammzellen aus der Entnahme aufbereiten und für eine direkte Anwendung am Menschen kryokonservieren, sofern sich eine ausreichende Anzahl lebensfähiger Stammzellen identifizieren lässt. CRYO-SAVE lagert das Produkt für die in Abschnitt 7 vereinbarte Dauer ein. Für den Fall, dass das Produkt nicht genügend Stammzellen enthält, CRYO-SAVE keine Stammzellen aus dem Material entnehmen kann oder entscheidet, dass eine Einlagerung aus anderen Gründen nicht möglich ist, findet keine Einlagerung statt. 6.Leistungserbringung: Für die Aufarbeitung, Untersuchung, Kryokonservierung und Einlagerung des Materials und der Produkte gelten nachfolgende Regelungen: CryoCord + (Nabelschnur und Blut) Nabelschnurblut: Es gelten die „CryoCord“. Regelungen vorstehend zu Nabelschnur: Nach Erhalt des Materials wird CRYO-SAVE dieses zur Kryokonservierung und Einlagerung vorbereiten. Falls die Nabelschnur nicht anweisungsgemäss entnommen wurde oder CRYO-SAVE entscheidet, dass eine Einlagerung aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, findet keine Einlagerung statt. Die Verpflichtungen und die Haftung von CRYO-SAVE sind ausdrücklich auf die in diesem Vertag beschriebenen Dienstleistungen (CryoCord / CryoCord +) beschränkt. CRYOSAVE erbringt gegenüber dem Kunden keine weitergehenden Dienstleistungen. CRYO-SAVE lehnt deshalb ausdrücklich jede Haftung für sonstige Dienstleistungen ab. Insbesondere trägt CRYOSAVE keine Verantwortung und übernimmt keine Haftung für die Entnahme und den Transport des Materials. 4. Verpflichtungen des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Formulare genau und rechtzeitig auszufüllen, insbesondere auch während der Laufzeit des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn CRYO-SAVE es für erforderlich oder zweckmässig erachtet, die Dienstleistung und deren Regelungen sowie die Kundendaten von Zeit zu Zeit im Hinblick auf geltendes Recht oder allgemeine Normen hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen oder zu ergänzen. 7.2.5.102.3.CHde dbv2 FORM - Service Agreement page 3/6 CRYO-SAVE ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch nur über die im Vertrag unter „Wichtige Informationen“ als Rechnungsadresse bezeichnete E-Mail-Adresse zuzustellen. a) CRYO-SAVE lagert das Produkt in dem von ihr bezeichneten autorisierten Labor ein. Das Produkt wird aufgeteilt und getrennt gelagert. b) Der Kunde erklärt sich mit der Entnahme, dem Transport und der Untersuchung des Materials sowie mit der Aufbereitung, Kryokonservierung und Einlagerung des Produkts ausdrücklich einverstanden. c) CRYO-SAVE erteilt weder medizinischen Rat, noch gibt sie vor, dies zu tun. CRYO-SAVE nimmt keine andere Funktion für den Kunden wahr, als in diesen AGB abschliessend beschrieben. d) CRYO-SAVE ist berechtigt, einzelne oder alle ihrer Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen, wozu der Kunde hiermit ausdrücklich seine Zustimmung erteilt. e) CRYO-SAVE ist berechtigt, die Einlagerung und die Freigabe des Produkts zu verweigern, zu unterbrechen oder zu beenden, falls sich der Kunde mit der Bezahlung der unter diesem Vertrag geschuldeten Gebühren gemäss Regelung in diesen AGB und der Gebührenordnung in Abschnitt C in Verzug befindet. 7. Laufzeit und Kündigung: Der Vertrag bleibt ab dem Geburtsdatum des Kindes für 25 Jahre verbindlich (die „Erst-Einlagerungszeit“). Der Kunde oder das Kind können mit CRYO-SAVE sechs Monate vor Ablauf der Erst-Einlagerungszeit eine Verlängerung der Einlagerung in ihrem Namen vereinbaren (die „Verlängerte Einlagerungszeit“). Für die Verlängerte Einlagerungszeit gelten die im Zeitpunkt der Verlängerungsvereinbarung geltenden, aktuellen Konditionen von CRYO-SAVE. Falls die Parteien bis 60 Tage vor Ablauf der Erst-Einlagerungszeit keine Vereinbarung über eine Verlängerte Einlagerungszeit getroffen haben, wird CRYO-SAVE den Kunden schriftlich anfragen, wie mit ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen ∙ Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Produkt nach Ablauf der Erst-Einlagerungszeit zu verfahren ist. Der Kunde ist verpflichtet, CRYO-SAVE innert 30 Tage nach Erhalt der Anfrage darüber zu instruieren, ob eine Verlängerung der Einlagerung zu erfolgen hat oder ob das Produkt vernichtet werden soll. Ohne eine solche Instruktion durch den Kunden ist CRYO-SAVE nach Ablauf der Erst-Einlagerungszeit und im Rahmen der dann jeweils geltenden Gesetzesbestimmungen berechtigt, über das Produkt uneingeschränkt zu verfügen und insbesondere für wissenschaftliche Entwicklungen zu nutzen. Dieser Vertrag kann mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden: a) vom Kunden jederzeit vor der Entnahme; in diesem Fall wird nur die Mindestgebühr gemäß Ziff. 5 der Gebührenordnung erhoben; b) von CRYO-SAVE, wenn: - das Material und/oder das Produkt aus medizinischen, sicherheitstechnischen, praktischen oder sonstigen Gründen nicht zur Einlagerung geeignet ist (z. B.: das Material kommt verspätet an; das Material ist beschädigt oder verunreinigt; die entnommene Materialmenge ist zu gering etc.). In diesen Fällen ist CRYO-SAVE ohne Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, auf die Einlagerung zu verzichten. CRYO-SAVE teilt dem Kunden einen solchen Entscheid umgehend mit; - der Kunde die Grund- oder Dienstleistungsgebühr nicht rechtzeitig bezahlt, wobei dem Kunden eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung zur Verfügung gestanden haben muss. Eine Kündigung dieses Vertrags ändert nichts an der Verpflichtung des Kunden, die ihm in Rechnung gestellte Gebühr in voller Höhe zu bezahlen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Der Kunde hat alle zusätzlichen Verwaltungsund Prozesskosten zu tragen, die im Zusammenhang mit einem Inkasso der noch ausstehenden Gebühr anfallen. Der Kunde hat CRYO-SAVE im Falle einer Kündigung analog zur Regelung unter Abs. 3 vorstehend über die Verwendung des Produkts zu instruieren. 8. Rechte am Produkt: Sofern und soweit das jeweils anwendbare geltende Recht nichts anderes vorschreibt, bleibt das Produkt während der Laufzeit des Vertrages uneingeschränktes Eigentum des Kindes. Bis zur Volljährigkeit des Kindes hat der Elternteil bzw. haben die Eltern bzw. der/die Erziehungsberechtigte/n das Recht und die Verpflichtung, ihre Einwilligung zur Entnahme, Einlagerung, Verwendung und Entsorgung des Produkts zu erteilen. Sie können über das Produkt jederzeit verfügen. 9.Freigabeaufforderung: Für den Fall, dass der Kunde das Produkt für eine Behandlung oder zur Herstellung eines Arzneimittels benötigt, hat er bei CRYO-SAVE schriftlich die Freigabe des Produkts zu verlangen (die „Freigabeaufforderung“). Jede Freigabeaufforderung ist an CryoSave AG, Postfach 207, CH-8808 Pfäffikon SZ, Schweiz zu richten. Die Benachrichtigung muss den Namen und die Adresse des Arztes, der Klinik oder des zugelassenen GMP-Arzneimittelherstellers enthalten, an den/die das Produkt zugestellt werden soll (der „Autorisierte Empfänger“). CRYO-SAVE bzw. die dafür zuständige / qualifizierte Person stellt dem Autorisierten Empfänger ein Freigabeformular (das „Freigabeformular“) zu, welches dieser an CRYO-SAVE zurück zu schicken hat. Nach Eingang des Freigabeformulars bei CRYO-SAVE veranlasst CRYO-SAVE im Namen des Kunden den Transport des Produkts zum Autorisierten Empfänger. Eine Haftung von CRYO-SAVE für den Transport des Produkts ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde trägt dabei die angemessenen Gebühren für den Transport des Produkts zum Autorisierten Empfänger. 10.Bestätigungen: Der Kunde bestätigt und ist sich bei Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages bewusst: - dass die eigentliche Entnahme nicht Bestandteil der von CRYOSAVE erbrachten Dienstleistung ist, - dass der jeweilige Arzt, die Hebamme oder sonstiges medizinisches Personal es unter Umständen ablehnen, nicht in der Lage sind oder es versäumen könnten, die Entnahme vorzunehmen und/oder diese ordnungsgemäss zu verpacken, und - dass CRYO-SAVE in keinsterweise für Fehler oder Schäden haftet, die von entsprechenden Ärzten, Hebammen oder sonstigem medizinischen Personal verursacht wurden. 7.2.5.102.3.CHde dbv2 FORM - Service Agreement page 4/6 Der Kunde bestätigt und ist sich bewusst, dass CRYO-SAVE keinerlei Zusicherungen macht oder gemacht hat und keine Verant-wortlichkeiten und Verpflichtungen dahingehend übernimmt, - dass sich die Stammzellen erfolgreich aus dem Material gewinnen lassen, - dass sich die Stammzellen für die vorgesehene Behandlung eignen, - dass sich Erkrankungen mittels Stammzellentransplantation oder -therapien erfolgreich behandeln lassen und - dass die Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut Vorteile gegenüber anderen Therapien mit Stammzellen bietet. Der Kunde entbindet mit Unterzeichnung dieses Vertrages auch die Klinik, den Arzt, die Hebamme und sonstiges medizinisches Personal von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Entnahme, Verpackung und Bereitstellung des Materials. 11.Haftungsbeschränkung: Die Verantwortung von CRYO-SAVE gegenüber dem Kunden und/ oder den Personen, deren Produkt eingelagert wird, ist auf die in diesem Vertrag beschriebene Dienstleistung beschränkt. Eine Haftung von CRYO-SAVE ist, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt auf die Höhe der Gebühr beschränkt, die der Kunde unter diesem Vertrag tatsächlich an CRYO-SAVE gezahlt hat. Dies gilt unabhängig von der geltend gemachten Anspruchsgrundlage des Kunden. 12.Datenschutz: CRYO-SAVE bearbeitet sämtliche Personendaten in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass CRYOSAVE die unter diesem Vertrag und der Erbringung ihrer Dienstleistung gewonnenen personenbezogenen Daten des Kunden und/oder des Kindes speichern, bearbeiten und sie den mit CRYO-SAVE verbundenen Unternehmen im In- und Ausland zur Verfügung stellen kann, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag erforderlich ist. 13.Höhere Gewalt: CRYO-SAVE kann nicht verantwortlich gemacht werden für mögliche Verluste oder Schäden aufgrund von Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder Terrorakten, Aufruhr, Streik, Vandalismus, Handlungen oder Unterlassungen von Behörden oder sonstige Ereignisse, auf die CRYOSAVE keinerlei Einfluss hat und die zur Zerstörung oder Verschlechterung der Probe und/oder des Produkts führen. Jede Haftung in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich ausgeschlossen. 14.Mitteilung: Der Kunde benachrichtigt CRYO-SAVE umgehend schriftlich über Änderungen aller ihn betreffenden und für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Informationen, einschliesslich eines Umzugs und/oder einer Adressenänderung, insbesondere auch betreffend E-Mailadresse für die Rechnungsstellung. Alle Mitteilungen an CRYOSAVE sind an CRYO-SAVE AG, Postfach 207, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz zu richten. CRYO-SAVE darf sich vollständig auf die schriftlich vom Kunden bereitgestellten Daten verlassen, ohne zu weiteren Nachforschungen in Bezug auf die Richtigkeit oder Aktualität solcher Daten verpflichtet zu sein. 15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Dieser Vertrag unterliegt materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Die ordentlichen Gerichte am Sitz von CRYO-SAVE sind für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Erfüllung zuständig. CRYO-SAVE ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen zuständigen Gerichtsort zu belangen. 16.Überschriften: Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich zu Verweiszwecken und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Interpretation dieses Vertrags. 17. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder dieser Vertag eine Auslassung enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Die unwirksame Bestimmung oder Auslassung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise oder, im Fall einer Auslassung, den in diesem Vertrag dargelegten Absichten am nächsten kommt.