Besondere Risiken nicht börsennotierter Wertpapiere Sehr geehrter Anleger, bitte lesen Sie sich diese Informationen zum Telefonhandel in Ihrem eigenen Interesse aufmerksam durch. Der Telefonhandel birgt wesentlich größere Risiken als der Handel von börslichen Wertpapieren ohnehin. Bevor Sie sich dem Telefonhandel zuwenden, wollen wir Sie über diese Risiken sowie Besonderheiten des Handels außerhalb der Börse informieren. Bitte prüfen Sie selbständig, ob Sie die Risiken dieses Handelsfeldes eingehen wollen und können. Informationen zu der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG: Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG ist eine von der BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) regulierte Bank. Bei der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG können Sie kein Konto und kein Depot eröffnen. Sie können also weiterhin Ihr Konto und Depot bei Ihrer bestehenden Bankverbindung belassen und trotzdem am Telefonhandel teilnehmen. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG erbringt als Wertpapierhandelsbank Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1, Satz 2, Nr.4 KWG (Finanzkommissionsgeschäft) und Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr.1, 1a, 1b, 1c, 2, 4, 9,10,11 KWG und steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Als Wertpapierhandelsbank sind wir verpflichtet, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. Die Bank ist daher der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, EdW zugeordnet. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG ist seit ihrer Gründung im Jahr 1991 im Handel mit börslichen und außerbörslichen Wertpapieren tätig. Als Skontroführer an verschiedenen deutschen Börsen betreut die Gesellschaft derzeit 18.000 Orderbücher von Aktien, festverzinslichen Wertpapieren (Renten und Genussscheinen), Zertifikaten und Fondsanteilen. Unter dem Oberbegriff TELEFONHANDEL organisiert die SCHNIGGE AG den Handel mit Neuemissionen (PRE-IPO Handel), die Bezugsrechtsvermittlung sowie den Handel von Aktien, Anleihen und Fonds im Telefonhandel. Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir Ihnen wichtige Eigenschaften und damit verbundene Risiken zum TELEFONHANDEL, also dem außerbörslichen Handel von Wertpapieren, zukommen lassen. Informationen zu nicht notierten Wertpapieren sowie dem Unterschied zum Börsenhandel: Laut DAI, Deutsches Aktieninstitut, bestehen im September 2012 knapp 12.000 Aktiengesellschaften in Deutschland (Quelle: DAI-Factbook, Stand vom 05.04.2013). Die überwiegende Mehrzahl der Wertpapiere dieser Aktiengesellschaften wird an keiner deutschen oder ausländischen Börse gehandelt. Nur vergleichsweise wenige Gesellschaften werden in den verschiedenen Börsensegmenten gehandelt. Um an einer Börse gehandelt zu werden, bedarf es eines Antrags an einer Börse, deren Börsenverwaltung über die Einbeziehung bzw. das Listing eines Wertpapieres entscheidet. 1 Wertpapiere, die nicht an einer Börse gehandelt werden, können nur außerbörslich gehandelt werden. Einen solchen außerbörslichen Handel organisiert die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG mit dem so genannten TELEFONHANDEL. Wertpapiere, die öffentlich angeboten werden, benötigen – von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – üblicherweise einen Wertpapierverkaufsprospekt. In diesem Wertpapierprospekt werden alle zur Beurteilung des Risikos in diese Wertpapieranlage notwendigen Informationen aufgeführt. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob ein Wertpapier börslich oder außerbörslich gehandelt wird. Wir raten Ihnen daher dringend – unabhängig davon, ob Sie sich börslich oder außerbörslich in Wertpapieren engagieren wollen – sich vor einem Investment unbedingt den Wertpapierprospekt des betreffenden Wertpapieres durchzulesen! Der Handel von Wertpapieren untergliedert sich in 3 Bereiche: Regulierter Markt: Der regulierte Markt wird EU-weit nach den gleichen aufsichtsrechtlichen Regelungen organisiert. Im regulierten Markt werden Wertpapiere zwingend an einer Börse gehandelt. Der regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Das heißt, dass die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Handelsteilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst gesetzlich geregelt sind. Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Unter anderem muss das Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen und mindestens 10.000 Aktien emittieren. 25 Prozent der Aktien müssen im Streubesitz sein. Das Unternehmen muss ein Zulassungsprospekt (Wertpapierverkaufsprospekt) vorlegen, in dem Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung der vergangenen drei Jahre ausgewiesen sind. Die Publikationssprache ist in der Regel Deutsch, für ausländische Emittenten auch Englisch. Unternehmen, die am Regulierten Markt teilnehmen, haben auch Zulassungsfolgepflichten zu erfüllen, wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und eines Halbjahres-Zwischenberichts. Die Unternehmen unterliegen der Ad-hoc-Publizität, die die Unternehmen verpflichten, wichtige, voraussichtlich kursbewegende Informationen unverzüglich der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Daneben haben sie ab 3% Anteil am Grundkapital über Aktionärswechsel zu berichten. Die Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt erfolgt auf Basis der Regelungen des Börsengesetz, des Wertpapierprospektgesetzes, der Börsenordnung und der Börsenzulassungsverordnung und ist öffentlich-rechtlich organisiert. Der Handel an der Börse ist sowohl von der regionalen Handelsüberwachung als auch von der BAFin überwacht. Der regulierte Markt ist das Marktsegment mit den höchsten Transparenzanforderungen an die dort notierten Unternehmen, so dass der Anleger hier dem Grundgedanken nach besonders geschützt ist. Freiverkehr: Der Freiverkehr ist zwar ein börslicher Markt, wird jedoch – anders als der regulierter Markt privatrechtlich organisiert. Für die emittierenden Unternehmen sind die Einbeziehungsvoraussetzungen einfacher als bei dem EU- regulierten Qualitätssegment regulierter Markt. Für die Emittenten bestehen grundsätzlich keine Folgepflichten, allerdings haben viele Börsen nach negativen Erfahrungen über die Qualität und Handlungsweisen unseriöser Akteure zusätzliche Anforderungen an Emittenten für ein Listing von Wertpapieren an der entsprechenden Börse gestellt. So werden oftmals Mindestnennwerte, Mindestgrundkapital, Mindeststreubesitz und die analoge Einhaltung einer ad-hoc Pflicht gefordert. Zudem müssen Geschäftsberichte häufig in festgelegten Turnussen veröffentlicht werden. Eine gesetzliche Pflicht hierzu gibt es aber nicht. 2 Anleger, die in diesem Marktsegment aktiv sind, müssen sich im Klaren darüber sein, dass die verfügbaren Informationen zu Emittenten gering sein können. Emittenten müssen für ein reines Listing der Wertpapiere keinen Börsenzulassungsprospekt wie im Regulierten Markt mit wichtigen Informationen zum Unternehmen veröffentlichen. Sie unterliegen keinen Pflichten der Ad-hocPublizität, es sei denn die jeweiligen Börsen erheben weitergehende Anforderungen. Details dazu regeln die jeweiligen Freiverkehrsrichtlinien der Börsen. Der Handel an der Börse ist sowohl von der regionalen Handelsüberwachung als auch von der BAFin überwacht. Derzeit bestehen Überlegungen, die gesetzlichen Anforderungen an die Transparenz der Unternehmen und des Handels zu erhöhen. Eine Entscheidung oder Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Telefonhandel: Der Telefonhandel steht als Oberbegriff für den außerbörslichen Handel mit Wertpapieren aller Art. Hierbei verhandeln die einzelnen Vertragspartner, in der Regel Banken und Makler, die Preise für jedes einzelne Geschäft vollständig frei aus. Der Telefonhandel der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank akzeptiert unter bestimmten Voraussetzungen auch den Abschluss von Geschäften mit Privatanlegern. Die Bezeichnung „Telefonhandel“ rührt noch aus den Zeiten, als die hier getätigten Umsätze fast ausschließlich über das Telefon erledigt wurden. Wegen des etablierten Begriffs belässt man es auch weiterhin bei dieser Bezeichnung. Mittlerweile werden die Geschäfte auch über Bildschirme und Computer abgeschlossen und abgewickelt. Der Telefonhandel findet auf privatrechtlicher Basis statt und die Papiere werden nicht börslich gehandelt. Dem Telefonhandel fehlt es grundsätzlich an allen Transparenzregelungen. So müssen Unternehmen über die gesetzlichen Verpflichtungen des Aktiengesetzes hinaus keine Informationen gewähren. Der Handel findet auf privatrechtlicher Basis ohne staatliche Handelsüberwachung oder sonstige Schutzmechanismen statt. Insbesondere ist die Marktliquidität sehr gering. Wegen der nicht vorhandenen Anforderungen an Emittenten und Handelsplatz verfügt der Telefonhandel im Vergleich zum börslichen Handel über die geringste Schutzfunktion der Anleger! Daher ist das Agieren im Telefonhandel, also der Kauf und der Verkauf von Wertpapieren ohne börslichen Handel und damit verbundene gesetzliche Transparenzbzw. Überwachungsvorschriften, mit sehr hohen Risiken verbunden! Der Telefonhandel ist als sehr spekulative Anlageform einzuordnen. So kann der Preis der Wertpapiere erheblichen Schwankungen unterliegen, die z.B. durch schlechte Handelsliquidität oder mangelnde Transparenz des Unternehmens herrühren. Auf die langfristige Kursentwicklung von Wertpapieren hat die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG – abgesehen von der Kursstellung in den Telefonhandelswertpapieren – keinen Einfluss. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sowohl der gehandelten Gesellschaften als auch der im Telefonhandel agierenden Anleger sind kein Indikator für zukünftige Erträge. Kurse im Telefonhandel können sehr stark schwanken, teilweise kann es temporär oder dauerhaft dazu kommen, dass kein Handelskontrahent bereit ist, mit einem kauf- oder verkaufswilligen Anleger zu kontrahieren. In diesem Fall ist der Anleger in seiner Position gefangen. Der Anleger muss sich daher unbedingt darüber im Klaren sein, dass bei Erwerb nicht börsennotierter Wertpapiere ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich und aufgrund der niedrigeren Transparenz des Marktes wesentlich wahrscheinlicher ist, als bei börsennotierten Wertpapieren. Investieren Sie daher nur so viel Kapital in nicht börsennotierte Wertpapiere, dass auch ein eventueller Totalverlust der Investition nicht zu Einschränkungen Ihrer Lebensweise führt. 3 Besondere Risiken nicht börsennotierter Wertpapiere: Allgemeine Risikohinweise: Die nachfolgenden Informationen erhalten Sie in Ergänzung zu den Ihnen von uns überlassenen „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren“. Diese Basisinformationen sowie die hier übermittelten „Besonderen Risiken nicht börsennotierter Wertpapiere“ sollten Sie bei Ihren Anlageüberlegungen generell beachten! Ein Engagement in Werten des Telefonhandels birgt zunächst die gleichen Chancen und Risiken wie alle anderen Wertpapierinvestitionen. Mit dem Telefonhandel verbunden sind aber einige, teilweise gravierende zusätzliche Risiken gegenüber einem Engagement in börslich notierten Wertpapieren. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, die nachfolgenden Hinweise aufmerksam zu lesen und für sich zu werten. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG berät den Anleger in keiner Form über einzelne Wertpapiere oder über den Telefonhandel generell. Bitte bilden Sie sich auf Basis dieser Informationen eine eigene Meinung und vergleichen Sie vor allem, ob Ihr Investitionsverhalten den zusätzlichen Risiken des Telefonhandels gegenüber angemessen ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder erkennen, dass die Risiken des Telefonhandels Ihrem üblichen Investitionsverhalten entgegenstehen, sollten Sie trotz etwaig vorhandener Chancen von einem Engagement im Telefonhandel absehen. Da die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank Sie nicht berät, müssen Sie eine Kauf- und Verkaufsentscheidung zu Werten des Telefonhandels selbständig treffen. Ebenso müssen Sie selbständig das Niveau eines Kauf- oder Verkaufslimits festlegen sowie eine zeitliche Gültigkeit aussuchen. Alle diese Faktoren können Einfluss haben auf den späteren wirtschaftlichen Erfolg einer Investition. Daher sollten Sie vor einem Engagement im Telefonhandel, also mit nicht börsennotierten Wertpapieren, möglichst langjährige Erfahrungen im Wertpapierhandel an Börsen gesammelt haben. Nur dann sind Sie in der Lage, die Risiken und Eigenarten des Wertpapierhandels allgemein zu kennen und zu verstehen sowie sich dann mit den im Telefonhandel noch zusätzlich bestehenden Risiken adäquat auseinandersetzen zu können. Erfolg einer Kapitalanlage: Der Erfolg einer Kapitalanlage hängt von den folgenden 3 Faktoren ab: - Rentabilität einer Anlage Sicherheit einer Anlage Liquidität einer Anlage Diese 3 Faktoren werden häufig auch als das „magische Dreieck“ der Vermögensanlage bezeichnet. Die nachfolgende Grafik bezeichnet die untereinander konkurrierenden Ziele Rentabilität, Sicherheit und Liquidität. Die drei Ziele werden durch die Eckpunkte dieses Dreiecks symbolisiert. Das nachstehende Schaubild verdeutlicht, dass - mit steigender Sicherheit einer Vermögensanlage tendenziell die Rendite sinkt, je liquider eine Anlage ist, umso höher die Nachteile bei der Rendite sind, je wichtiger einem Anleger die Sicherheit ist, desto illiquider wird möglicherweise die Anlage. 4 Zudem spielt der Zeithorizont eine wichtige Rolle. Mit der Wertpapieranlage verbundene Ziele stellen sich in der Regel nicht kurzfristig ein, sondern nur über einen bestimmten Zeithorizont in Abhängigkeit von der Anlage. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Kosten Auswirkungen auf die Anlage haben und die Rendite mindern. Im Einzelnen: Rentabilität Die Rentabilität einer Wertpapieranlage bestimmt sich aus deren Ertrag. Zu den Erträgen eines Wertpapiers gehören Zins-, Dividendenzahlungen und sonstige Ausschüttungen sowie positive oder negative Wertveränderungen (in Form von Kursanstiegen oder Kursverlusten). Solche Erträge können Ihnen je nach Art der Vermögensanlage regelmäßig zufließen oder nicht ausgeschüttet und angesammelt werden. Ebenso können sie im Zeitablauf gleichbleiben oder schwanken. Um die Rentabilität verschiedener Wertpapiere – unabhängig von unterschiedlichen Ertragsarten – vergleichbar zu machen, ist die Rendite eine geeignete Kennzahl. Unter Rendite versteht man das Verhältnis des jährlichen Ertrags bezogen auf den Kapitaleinsatz – ggf. unter Berücksichtigung der (Rest-) Laufzeit des Wertpapiers. Für den privaten Anleger ist vor allem die Rendite nach Steuern entscheidend, da Kapitaleinkünfte einkommensteuerpflichtig sind. Sicherheit Sicherheit meint: Erhaltung des angelegten Vermögens. Die Sicherheit einer Kapitalanlage hängt von den Risiken ab, denen sie unterworfen ist. Hierzu zählen verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die Bonität des Schuldners, das Kursrisiko und – bei Auslandsanlagen – die politische Stabilität des Anlagelandes und das Währungsrisiko. Die Sicherheit einer Anlage ist umso geringer, je höher die Risiken der Anlageform sind. Zu den Risiken einer Anlage in Aktien gehören unter anderem das 5 Unternehmensrisiko, das Kursänderungsrisiko und das allgemeine Marktrisiko. Bei Anleihen sind es beispielsweise das Unternehmensrisiko(Bonitätsrisiko des Emittenten), das Zinsänderungsrisiko und das allgemeine Marktrisiko, was sich auf die Sicherheit der Anlage auswirkt. Eine Erhöhung der Sicherheit können Sie durch eine ausgewogene Aufteilung Ihres Vermögens erreichen. Eine solche Vermögensstreuung (Diversifizierung) kann unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien erfolgen, wie zum Beispiel unterschiedlicher Wertpapierformen, die in die Vermögensanlage einbezogen werden, und Vermögensanlagen in verschiedenen Branchen, Ländern und Währungen. Liquidität Die Liquidität einer Kapitalanlage hängt davon ab, wie schnell ein Betrag, der in einen bestimmten Wert investiert wurde, realisiert, also wieder in Bankguthaben oder Bargeld umgewandelt werden kann. Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, sind in der Regel gut dazu geeignet. Die Liquidität einer Anlageform ist also grundsätzlich hoch, bei jederzeitiger Veräußerbarkeit z.B. im Börsenhandel und niedrig, sofern die Möglichkeit einer schnellen Veräußerung nicht besteht. Der Telefonhandel ist kein Börsenhandel und verfügt daher über eine niedrige bis teilweise gar nicht vorhandene Veräußerungsmöglichkeit der Anteile. Die Kriterien Sicherheit, Liquidität und Rentabilität sind nicht ohne Kompromisse miteinander vereinbar. Das als „magische Dreieck“ der Vermögensanlage bezeichnete Verhältnis der Kriterien untereinander veranschaulicht die Konflikte: Zum Einen besteht ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Rendite. Denn zur Erzielung eines möglichst hohen Grades an Sicherheit muss eine tendenziell niedrigere Rendite in Kauf genommen werden. Umgekehrt sind überdurchschnittliche Renditen durchweg mit erhöhten Risiken verbunden. Zum Anderen kann ein Zielkonflikt zwischen Liquidität und Rentabilität bestehen, da liquidere Anlagen oft mit Renditenachteilen verbunden sind. Nachdem Sie sich das magische Dreieck der Vermögensanlage klargemacht haben, müssen Sie innerhalb dieses Spannungsfeldes Präferenzen setzen – entsprechend Ihren individuellen Anlagezielen. Prüfen Sie daher bitte, welche Bedeutung die Faktoren Rentabilität, Sicherheit und Liquidität haben. Bitte berücksichtigen Sie vor allem, dass der Telefonhandel in Bezug auf die Liquidität in die schlechteste mögliche Kategorie einzuordnen ist, da die jederzeitige Handelbarkeit nicht oder nicht immer gewährleistet ist. Sie müssen also daher damit rechnen, dass Sie wegen mangelnder Liquidität Ihrer Anlage in dieser gefangen sind und diese bei Bedarf nicht veräußern können. Unterschied zwischen börslichem und außerbörslichem Handel Wertpapiere können börslich oder außerbörslich gehandelt werden. Börslich gehandelte Wertpapiere werden in Deutschland entweder im EU-weit nach den gleichen aufsichtsrechtlichen Regelungen organisierten regulierten Markt oder im privatrechtlich organisierten Freiverkehr gehandelt. Beide Marktsegmente unterscheiden sich insbesondere durch gesetzliche Anforderungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen an die Rechnungslegungsvorgaben sowie Publizitätspflichten. Nicht börslich notierte Wertpapiere werden folglich nicht an einer Börse gehandelt. Der außerbörsliche Handel mit Wertpapieren unterliegt nicht den gesetzlichen Anforderungen es Börsenhandels und damit auch nicht der Preisüberwachung durch die Börsenaufsicht und den Handelsüberwachungsstellen. 6 Der Telefonhandel ist Teil des außerbörslichen Handels, er ist auf privatrechtlicher Basis außerhalb einer Börse organisiert. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG ist sowohl im Börsenhandel als auch im außerbörslichen Handel aktiv. Neben den Unterschieden zum Handelsplatz muss der Anleger zudem das Anlageziel beurteilen. Dazu sollte er sich unbedingt - unabhängig von der Qualität des Handelsplatzes bzw. den gesetzlichen Regularien des Handelsplatzes – den Wertpapierprospekt aufmerksam durchlesen, da dort alle relevanten Risiken zum Unternehmen und zu der Wertpapierart aufgeführt sind. Der Handelsplatz sowie die dort bestehenden Qualitätskriterien zu Zulassung oder Handelsüberwachung sagt nichts über die Qualität des dort gehandelten Wertpapieres aus. So drohen genauso wie im Telefonhandel auch im börslichen Handel Totalverluste, wenn die Qualität des Emittenten zu schlecht war und dieser in die Insolvenz geraten ist. Daher sind die Qualitätskriterien des Handels nicht automatisch als Qualitätsaussage auf die dort gehandelten Unternehmen zu übertragen. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG ist sowohl im börslichen Handel als auch im außerbörslichen Handel aktiv. Im außerbörslichen Handel ist die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG als Market Maker sowohl im PRE-IPO Handel (Handel von noch nicht emittierten Neuemissionen), in der Bezugsrechtsvermittlung sowie im Telefonhandel von Aktien, Anleihen und Fonds tätig. Als Telefonhandel wird der außerbörsliche Handel von nicht notierten Wertpapieren bezeichnet, deren Handel keiner besonderen Regelung unterliegt und der privatrechtlich abgewickelt wird. Der Handel dieser Papiere findet auf Basis von Angebot und Nachfrage statt. Dabei übernimmt die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG die Funktion des Maklers bzw. Market Makers und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Wege des Eigengeschäftes Positionen auf die eigenen Bücher zu nehmen bzw. diese aus dem eigenen Bestand zu verkaufen. Dabei kann die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG in eigenem Namen und für eigene Rechnung oder aber im fremden Namen und für fremde Rechnung handeln. Entweder tritt die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG also entweder selbst als Käufer und Verkäufer auf oder vermittelt - auch teilweise – im Auftrag anderer Börsenteilnehmer. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG übernimmt keine Verantwortung oder Gewähr für die Qualität und Werthaltigkeit der bei der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG im Telefonhandel notierten Wertpapiere. Vor Aufnahme des Handels hat die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG weder die Unternehmen auf ihre Bonität hin untersucht noch bewertet. Es sind zur Aufnahme in den Telefonhandel der SCHNIGGE AG verschiedene Kriterien notwendig, auf die die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG jedoch verzichten kann. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG trifft keinerlei Aussagen über die gehandelten Unternehmen oder veröffentlicht Research oder sonstige Informationen zu den Wertpapieren. Ebenso gibt die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG keine Empfehlungen zu den Wertpapieren oder deren Emittenten ab. Konkrete Risiken nicht notierter Wertpapiere: Allgemeines Marktrisiko: Das allgemeine Marktrisiko beinhaltet zum Beispiel Konjunktur-, Inflations- oder Währungsrisiken. Hinzu kommen die unternehmensspezifischen Risiken wie zum Beispiel Konkurrenzsituation, Wettbewerb, neue technologische Entwicklungen, Fehlkalkulationen, Insolvenzrisiko. 7 Liquiditätsrisiko: Das Liquiditätsrisiko ist ein sehr hohes Risiko im Telefonhandel. Im Gegensatz zum börslichen Handel ist die Zahl der Marktteilnehmer im Telefonhandel üblicherweise gering, was sich negativ auf die Marktliquidität auswirkt. Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG kann zwar als Market Maker aktiv sein, eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht. Dies kann dazu führen, dass Anleger die von ihnen gehaltenen Wertpapiere nicht, nicht vollständig oder nicht sofort verkaufen können, weil sich kein Käufer für die Wertpapiere findet. Das Risiko tragen alle Positionen von Wertpapieren im Telefonhandel, wobei das Risiko bei kleinen, jungen oder unbekannten Gesellschaften nochmals höher ist als bei bekannten oder z.B. ehemals börsennotierten Wertpapieren. Falls der Market Maker nicht aktiv ist oder Dritte keine Orders erteilen, so hat der Anleger Schwierigkeiten, seine Position zu veräußern. Ein Markt kann gerade in Zeiten mit Marktverwerfungen nicht funktionieren, also gerade zu den Zeiten, wo ein Anleger aus Schutz vor drohenden Verlusten ein großes Interesse daran hat, seine Wertpapiere schnell zu veräußern. Wertpapiere des Telefonhandels können daher zeitweise oder auch dauerhaft unverkäuflich sein oder auch zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise unverkäuflich werden. Anleger müssen daher generell davon ausgehen, dass sie sich in regelmäßig marktengen Papieren engagieren, bei denen sie davon ausgehen müssen, dass sie nicht, nicht vollständig oder nicht zu adäquaten Preisen verkauft werden können. Der Anleger muss daher unbedingt davon ausgehen, dass er das maximal höchste Liquiditätsrisiko eingeht, wenn er sich im Telefonhandel engagiert. Dieses höchste Liquiditätsrisiko kann dazu führen, dass er trotz Verkaufsabsicht keinen oder keinen auf dem gewünschten Kursniveau agierenden Käufer findet und er somit in seiner Anlage gefangen ist. Negative Auswirkung von Handelsspreads sowie Gebühren auf die Gewinnwahrscheinlichkeit: Auch im Telefonhandel werden Geld- und Briefkurse (An- und Verkaufskurse) gestellt. Zwischen diesen Kursen besteht ein Abstand, die so genannte Geld- und Brief-Spanne. Diese Differenz erhöht das wirtschaftliche Risiko des Anlegers, da er erst dann Gewinn machen kann, wenn der niedrigere Ankaufkurs (Geldkurs) über den Briefkurs(Verkaufskurs) steigt, zu dem der Anleger prinzipiell kaufen muss. Der Anleger trägt zudem Kosten, die die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG für die Abwicklung von Geschäften erhebt. Dazu gehören eine Grundgebühr von 10 Euro sowie die so genannte Maklercourtage in Höhe von 0,08% des Kurswertes. Fehlende Marktüberwachung: Der Handel von Wertpapieren im Telefonhandel ist unreguliert. Manipulationen könnten stattfinden, die durch eine fehlende Handelsüberwachung nicht auffallen könnten. Auch interne Prüfhandlungen der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG im Rahmen von Marktgerechtigkeitsprüfungen werden für den Wegfall der staatlichen Handelsüberwachung kein adäquater Ersatz sein. Der Anleger trägt also das besondere Risiko, dass er durch manipulative Handlungen Dritter Kursverluste erleidet. Diese Marktmanipulationen könnten durch vorgetäuschte oder abgesprochene Handelsumsätze, durch bewusste Falsch- oder Fehlinformationen über durch anonyme oder von unseriösen Anbietern versandte Unterlagen begangen werden. Sehr häufig werden solche Unterlagen als scheinbar seriöse Studien verkleidet per Mail unverlangt zugesandt. Wir raten Anlegern dringend, sich neutral bei der Gesellschaft, in die Geld investiert werden soll, über Geschäftsberichte sowie den vorhandenen Wertpapierprospekt zu informieren und jegliches Research oder andere Unterlagen Dritter sehr kritisch und mit gebotener Vorsicht zu lesen und im Zweifel zu ignorieren. (Stand August 2015) SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG Düsseldorf 8