Dezentralisierte Haushaltspolitik und makroökonomische Steuerung Paul Bernd Spahn 1 Einleitung In jüngerer Zeit hat die Dezentralisierung staatlicher Allokationspolitik und die stärkere Nutzung der Fiskalkapazität regionaler Gebietskörperschaften besondere Beachtung gefunden. Dies erklärt sich zum einen Teil daraus, daß Entwicklungsstrategien, die stärker auf regionale und weniger auf nationale Initiativen abstellen, extrem erfolgreich waren (so etwa in China); zum anderen Teil resultiert das Interesse aus dem Zusammenschluß regionaler Wirtschaften in wirtschaftliche Gruppierungen wie die Europäische Union, Mercosur in Lateinamerika oder APEC im pazifischen Raum. In all diesen Fällen steht das Verhältnis von Zentralgewalt und regionaler Wirtschaft im Mittelpunkt der Betrachtung. Was die Allokation staatlicher Ressourcen angeht, so werden die Vorteile dezentraler Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen selten in Frage gestellt (siehe aber Tanzi 1995). Allerdings wirft die Vielzahl staatlicher Entscheidungsträger und Funktionen auf regionaler Ebene erhebliche Probleme für die makroökonomische Kontrolle auf nationaler Ebene auf. Dies resultiert daraus, daß Verantwortlichkeit (accountability) nicht allein dezentrale Verfügungsgewalt über staatliche Ressourcen bedeutet; sie beinhaltet auch Autonomie regionaler Gebietskörperschaften im Finanzwesen unter Einschluß der Verschuldung. Unkontrollierter Zugang zu den Kapitalmärkten und Mißwirtschaft bei der Erstellung und Abwicklung regionaler Budgets kann so in Konflikt mit einer national ausgerichteten Stabilisierungspolitik geraten, was bestimmte Risiken für die Stabilität der Wirtschaft mit sich bringt. 322 2 Die Argumente für eine zentral geführte Stabilisierungspolitik Die Idee, daß Dezentralisierung staatlicher Funktionen die makroökonomische Stabilität gefährden kann, geht auf Oates (1972) zurück, der eine Reihe von Argumenten anführt, weshalb Geld- und Fiskalpolitik auf nationaler Ebene angesiedelt werden sollten. Diese Argumente sind in die Standardliteratur zur Theorie des Föderalismus eingegangen und wurden jüngst wieder bekräftigt (Tanzi 1995/Prud'homme 1995). Normalerweise stützt sich die These von der Zentralisierung der Stabilitätsfunktion auf folgende Argumente: − Die Existenz einer nationalen Währung macht eine Zentralisierung der Geldpolitik erforderlich. Die Monetisierung öffentlicher Schuld auf regionaler Ebene stelle aber potentiell einen destabilisierenden Eingriff in die Geldpolitik dar. − Jede durch keynessche Globalsteuerung bewirkte Staatsschuld ist für die Nation intern, aber extern für regionale Gebietskörperschaften. Dies ziehe höhere Kosten der Kreditbereitstellung - und damit Ineffizienzen - nach sich. − Die Auswirkungen regionaler Stabilisierungsprogramme seien auf nationaler Ebene normalerweise nicht bemerkbar, da sie im Verhältnis zum Zentralhaushalt quantitativ kaum ins Gewicht fallen. Desweiteren sind regionale Wirtschaften extrem offen, d.h. der fiskalische Impuls werde zum Großteil „exportiert“ und bliebe damit auf regionaler Ebene ineffektiv. − Aus dem Vorhandensein regionaler „Spillover“-Effekte resultiere, daß regionale Gebietskörperschaften niemals genügend Stabilisierung anbieten werden, weil deren Kosten im Vergleich zum internen Vorteil zu hoch sind. Damit zentral geführte Stabilisierungspolitik auch effektiv werde, müssen weitere Erfordernisse hinzukommen. Der Anteil nationaler Steuern und Staatsausgaben muß im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt relativ groß sein, da ansonsten der Wirkungsgrad staatlicher Stabilisierungspolitik zu gering ist. Das bedeutet entweder einen verhältnismäßig großen Staatsanteil, einen hohen Grad an Zentralisierung oder beides. Sofern die Möglichkeit besteht, daß regionale Stabilisierungspolitik einer zentral geführten zuwider läuft, könne damit die Forderung nach stärkerer Zentralisierung des Staatssektors begründet werden. 323 3 Die Argumente für zentralisierte Stabilisierungspolitik auf dem Prüfstand In jüngster Zeit wurden die hier skizzierten Argumente für die Zentralisierung der Stabilisierungsfunktion erheblich in Zweifel gezogen - und zwar vornehmlich von europäischen Autoren. Auf der einen Seite akzeptiert man in Europa weithin die Forderung nach einer Zentralisierung der Geldpolitik, solange diese einer Zentralbank anvertraut wird, die unabhängig von staatlichem Einfluß operieren kann. Auf der anderen Seite wird der Gedanke der Zentralisierung von Fiskalpolitik auf der supranationalen, europäischen Ebene abgelehnt. Die politischen Gründe hierfür sind klar. In der Europäischen Union würde die Umsetzung dieser These zu einer Stärkung der Kommission führen ebenso wie zur Ausweitung ihres Budgets, was auf Kosten der Mitgliedsstaaten gehen müßte1 und dem Prinzip der Subsidiarität abträglich wäre. Dieses Prinzip - formell in die Verfassung der Europäischen Union durch Artikel 3b des Maastricht-Vertrags eingeführt - fordert die Einschränkung staatlicher Aufgaben der EU auf solche, die nicht adäquat von den Mitgliedsstaaten selbst durchgeführt werden können. Dies ist eine Prämisse, die nationale staatliche Souveränität schützt und ihr den Vorrang gegenüber supranationaler Regierungsgewalt einräumt. Zentralisierung ist dann eher die Ausnahme denn die Regel, was in gleicher Weise auch für die Stabilisierungsfunktion zutreffen muß. Obwohl die Zurückweisung einer europäisch zentralisierten Fiskalpolitik hauptsächlich politisch motiviert ist, mußte dies auch zu einer theoretischen Überprüfung der Zentralisierungshypothese für die Stabilisierungsfunktion führen, wie sie in der Literatur noch vorherrschend ist. Die theoretische Überprüfung dieser These hat in der Tat eine Reihe von Schwächen identifiziert, die sie heute in einem anderen Licht erscheinen lassen. Es ist offenkundig, daß keynessche Globalsteuerung zu einer Überbewertung der Rolle des Zentralstaats bei der makroökonomischen Steuerung geführt hat. Dies resultiert im Besonderen daraus, − daß regional symmetrische konjunkturelle Störungen angenommen werden. Man kann demgegenüber aber die Frage stellen, welche Maßnahmen die Zentralregierung beim Vorliegen einer Vielzahl regional asymmetrischer Schocks ergreifen sollte, die sich insgesamt zu Null addieren. In diesem Falle 1 Einige Autoren haben jedoch argumentiert, daß Stabilisierungspolitik auf supranationaler Ebene mit nur geringen zusätzlichen Mitteln möglich ist (siehe zum Beispiel Italianer/Pisani-Ferry 1992). 324 kommt man zu keiner klaren Verhaltensregel für eine zentral gelenkte Fiskalpolitik (Gramlich 1986). − daß eine geschlossene Wirtschaft betrachtet wird. Wie bereits Mundell (1963) gezeigt hat, kann in einer offenen Wirtschaft jeder fiskalische Stimulus durch eine Wechselkursänderung konterkariert werden. Fiskalpolitik zeitigt keine Wirkung, wenn der Wechselkurs flexibel ist. Wenn hingegen die Budgets regionaler Gebietskörperschaften als Folge regional variierender, aber in ihrer Gesamtheit zu Null addierender, Schocks antizyklisch gestaltet werden, könnte dies hinsichtlich des Wechselkurses neutral sein und dennoch erhebliche regionale Beschäftigungseffekte auslösen (Gramlich 1986). − daß segmentierte Kapitalmärkte angenommen werden. Die Vorstellung, daß eine dezentral geführte Fiskalpolitik ineffizient sei, weil sie zu höheren Kosten der Kreditaufnahme führe, ist irrelevant für Volkswirtschaften, deren Kapitalmärkte frei sind und die unbegrenzten Zugang zu internationalen Finanzmärkten haben. Offene, dem Wettbewerb ausgesetzte Kapitalmärkte tendieren zu einem einheitlichen Zinssatz für bestimmte Typen von öffentlichen Anleihen - abgesehen freilich von spezifischen Risikozuschlägen. So ist die Verschuldung öffentlicher Gebietskörperschaften auf allen Niveaus im Prinzip mit den gleichen Finanzierungskosten verbunden. Zwar mögen in der Tat spezifische Risikofaktoren für einzelne regionale Gebietskörperschaften relevant werden, aber die Annahme, daß zentrale Fiskalpolitik unter diesen Voraussetzungen günstiger sei als dezentrale, ist dennoch nicht zu halten. Es ist nämlich wahrscheinlich, daß solche Risikozuschläge in diesem Fall von den Märkten der Zentralregierung aufgebürdet werden, die - implizit oder explizit - die Rolle eines Garantors oder „Versicherungsträgers“ übernehmen muß. In der Bundesrepublik ergibt sich eine solche Garantie schon allein aus verfassungsmäßigen Regeln - wie der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse - sowie aus institutionalisierten „bail-out“-Mechanismen wie dem Länderfinanzausgleich oder den Bundesergänzungszuweisungen. Die Annahme, daß Kapitalmärkte - solange sie rational und informiert handeln - Budgetrisiken nachgeordneter Gebietskörperschaften unbeachtet lassen, ist daher nicht aufrecht zu halten. Es ist wahrscheinlicher, daß solche Risiken implizit bei der Verschuldung der Zentralregierung berücksichtigt werden. Schlimmer noch: Stabilisierungspolitik als nationale Versicherung gegen die Wirkungen regional asymmetrischer Schocks kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen, die die Kosten spezifischer regionaler Risikozuschläge übersteigen können (siehe Abschnitt 4). 325 − daß Angebotseffekte der Fiskalpolitik vernachlässigt werden. Fiskalpolitik ist nicht einfach „Globalsteuerung“. Sie nimmt normalerweise Einfluß auf die Struktur des Angebots von öffentlichen Gütern und Diensten durch die Art und Weise, wie die Ressourcen eingesetzt werden. Das gilt im besonderen für regionale öffentliche Investitionen, wo die regionale Inzidenz von Angebotseffekten deutlicher hervortritt. Darüber hinaus sind Gemeinden und Gemeindeverbände in aller Regel in einer besseren Position, regionale Unterbeschäftigung zu bekämpfen, weil sie einfacheren Zugang zu relevanter Information haben, rascher auf regionale Erfordernisse reagieren können und oft auch über spezifische Politikinstrumente verfügen, die sich unmittelbar für den antizyklischen und zugleich strukturpolitischen Einsatz eignen. − daß die Rolle eingebauter Stabilisatoren unterschätzt wird. Fiskalpolitik wirkt zu einem großen Teil automatisch über die sogenannten eingebauten Stabilisatoren des Steuer- und Transfersystems. Das gilt im besonderen für konjunkturvariable öffentliche Einnahmen (wie die Einkommensteuer), aber auch für ausgewählte Ausgabenpositionen der öffentlicher Budgets und des Sozialversicherungssystems (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung). Eingebaute Stabilisatoren wirken aber nicht allein auf der Ebene des Zentralstaats. Sie gibt es auf allen Regierungsebenen in Abhängigkeit von der Zuordnung von Einnahme- und Ausgabekompetenzen. Darüber hinaus können private Transaktionen zwischen verschiedenen Regionen asymmetrische Schocks abfedern helfen, was ebenfalls automatisch stabilisierend wirkt, ohne notwendigerweise eine diskretionäre fiskalpolitische Aktion zu erfordern. − daß angenommen wird, regionale öffentliche Kreditaufnahme würde den Wirkungsgrad der Geldpolitik herabsetzen. Die Erfahrung zeigt demgegenüber, daß zentralisierte Fiskalverfassungen eher dazu neigen als föderale, Geldschöpfung als alternative Form der Finanzierung von Budgetdefiziten anzusehen. Dies führt dazu, daß die Zentralregierung die Zentralbank unter Kontrolle behalten möchte, was wiederum die Unabhängikeit der Geldpolitik und damit die Preisstabilität gefährdet. Es kann gezeigt werden, daß die Unabhängikeit der Zentralbank im allgemeinen in föderalen Staatswesen größer ist als in Einheitsstaaten (Huther/Shah 1996). Zentralisierung der Fiskalpolitik stellt dann eher eine Bedrohung für makroökonomische Stabilität dar als eine dezentral geführte Fiskalpolitik. 326 4 Nationale Stabilisierungspolitik als Versicherungsmodell Wie bereits erwähnt, kann zentral geführte Fiskalpolitik als eine Art Versicherungsvertrag gesehen werden, wobei der Zentralstaat sich verpflichtet, Einkommensvariationen zwischen den Regionen insoweit auszugleichen, als sie von regional asymmetrischen Schocks resultieren. Alternativ hierzu könnten sich regionale Gebietskörperschaften außerhalb der Region verschulden, um die Wirtschaft ihrer Region durch entsprechende öffentliche Investitionen zu stabilisieren. Dabei ist die ökonomische Begründung eines nationalen Versicherungsvertrags im Vergleich zu regionaler Verschuldung relativ schwach. Dies beruht im wesentlichen auf folgenden Argumenten (CEPR 1993): − Im Falle einer supraregionalen Versicherung regionaler Wirtschaften ergibt sich immer die Gefahr eines „moral hazard“-Verhaltens nachgeordneter Gebietskörperschaften. Sie können dazu angeregt werden, sich selbst ökonomische Schocks zuzufügen - etwa durch Nachgeben gegenüber unrealistischen Lohnforderungen - weil sie damit rechnen können, daß ihnen von der Zentralregierung aus ihrer finanziellen Verlegenheit geholfen wird. In gleicher Weise kann nationale Versicherung dazu führen, daß exzessiver öffentlicher Konsum seitens regionaler Gebietskörperschaften von der Zentralregierung honoriert wird, indem sie die harten Budgetbeschränkungen durch ausgleichende Finanzzuweisungen lockert. Die Bundesrepublik Deutschland bietet hierfür mit ihrem zwischenstaatlichen Finanzausgleichssystem ein anschauliches Beispiel. Ein Land wie Hessen, das hinsichtlich seiner fiskalischen Kapazität pro Einwohner an der Spitze der Nation steht, findet sich nach Finanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen als Schlußlicht wieder. Im Gegensatz hierzu wird die laxe Budgetführung eines Staates wie des Saarlands im Finanzsystem der Bundesrepublik belohnt.2 Das Risiko von „moral hazard“ wurde besonders im Zusammenhang mit der Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Währungsunion betont, wo der Maastricht-Vertrag quantitative Kriterien zur Begrenzung von Risiken öffentlicher Haushalte vorgegeben hat und ein Stabilitätspakt sogar die Möglichkeit finanzieller Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten nach deren Eintreten in die 2 Man braucht nur das Saarland mit Luxemburg zu vergleichen, das sich in einer ähnlichen (günstigen) geographischen Position befindet wie das an Frankreich angrenzende deutsche Bundesland, um die Konsequenzen von harten Budgetbeschränkungen und den davon ausgehenden Zwang zu Strukturanpassungen ermessen zu können. 327 Währungsunion vorsieht. „The argument is that monetary union requires restrictions on member states to prevent the latter from overborrowing, because excessive debt may lead to a bail-out by the Union and threaten the stability of the single currency.“ (Eichengreen/von Hagen 1996, 2). Man fragt sich allerdings, mit welcher Berechtigung sich gerade die Bundesregierung für einen solchen Sank-tionsmechanismus eingesetzt hat, wo doch in Deutschland im zwischenstaatlichen Bereich nicht nur Sanktionen dieser Art völlig fehlen, sondern im Gegenteil sogar finanzielle „bail-outs“ institutionalisiert wurden.3 − Selbst wenn regionale Schocks tatsächlich exogen sind, mag Versicherung kontraproduktiv wirken, wo diese nicht nur vorübergehender Natur sind. Es ist oft schwer zu entscheiden, ob Arbeitslosigkeit nur eine Reaktion auf einen zyklischen Konjunkturabschwung ist oder ob strukturelle Anpassung der Wirtschaft erforderlich ist, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ein Versicherungsmodell kann in diesem Fall die Rezession verschärfen, indem es harte Budgetbeschränkungen temporär aufweicht und somit dazu beiträgt, daß notwendige strukturelle Maßnahmen unterbleiben oder aufgeschoben werden (ebenso wie die Arbeitslosenversicherung auf individueller Ebene die Arbeitsmobilität herabsetzt). Auf der anderen Seite führte die Kreditaufnahme regionaler Gebietskörperschaften in der Regel zu einer rascheren strukturellen Anpassung, weil die Kapitalmärkte (und die Parlamente) von der Sinnhaftigkeit regionaler Wirtschaftspolitik überzeugt werden müssen und weil die Kosten der Nichtanpassung deutlicher hervortreten. So haben sich kleinere Volkswirtschaften, wie etwa Irland, Schweden, Finnland oder Neuseeland, erfolgreicher den Herausforderungen einer globalisierenden Weltwirtschaft gestellt als manche der größeren - darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. − Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, daß ein nationales Versicherungssystem unter einem lang anhaltenden Schock, der als temporär mißinterpretiert wird, zusammenbricht. Das gilt im besonderen, wenn strukturelle Anpassungsmaßnahmen unterblieben sind. Dies kann dann zu politischen Spannungen zwischen Regionalregierungen führen, wobei einige sich als „ewige Zahlmeister“ für ärmere Regionen begreifen (z.B. der Norden Italiens hinsichtlich des Mezzogiorno), was umso schwerer wiegt, als die Empfängerregierungen durch die Ausgleichsmechanismen von strukturellen Reformen und innovativen Initiativen abgehalten werden. Das Neuverhandeln von existierenden Arrangements 3 Zudem dürfte die Bundesrepublik Gefahr laufen, als eine der ersten Regierungen unter dem Stabilitätspakt zu Sanktionen verurteilt zu werden. 328 oder Ausstiegsklauseln (opting out) reduziert den ex-ante-Wert von Versicherung durch zeitinkonsistentes Verhalten, welches zusätzliche Kosten hervorruft. Zeitinkonsistenz kann sich zwar auch im Falle staatlicher Kreditaufnahme ergeben, aber private Kapitalmärkte sollten in diesem Falle die veränderten Bedingungen leichter erkennen und auf sie reagieren können, indem sie die Konditionen für die Kreditvergabe entsprechend anpassen. − Letztlich gilt, daß makroökonomische Schocks nicht unabhängig voneinander existieren, sondern im Gegenteil zwischen den Regionen hoch korreliert sind. Dies reduziert die Notwendigkeit für Versicherung auf Gegenseitigkeit und ist ein weiterer Grund für den Vorzug regionaler Verschuldung im Vergleich zum nationalen Versicherungsmodell. Im spezifischen Fall der Europäischen Union, wo die Unabhängikeit der Budgetgestaltung zwischen souveränen Staaten als zusätzliche Dimension hinzutritt, ergibt sich eine weiteres Problem des Versicherungsmodells: adverse Selektion. Staaten haben die Tendenz, sich vorzugsweise mit denjenigen zusammenzutun, deren Risiken besser sind als ihre eigenen, und sie möchten diejenigen ausschließen, die als weniger zuverlässig erscheinen (CEPR 1993). Dies ist für alle Länder zugleich unmöglich, weil immer zumindest eines als bestes Risiko erscheint und dadurch einen kollektiven Versicherungsvertrag mit allen anderen, weniger günstigen Risiken ablehnen wird.4 In Föderationen kann dieses Problem durch eine Zwangsmitgliedschaft gelöst werden, aber in der EU kann daraus die Möglichkeit von politischen Konflikten resultieren bzw. ein Auf-der-Stelle-Treten im Integrationsprozeß oder zwei- oder mehrgleisige Kooperationsformen. 4 Dies erklärt - vielleicht mehr als alles andere -, warum eine vermeintliche Mehrheit der Wähler in Deutschland gegen die Europäische Währungsunion ist. Die Bundesrepublik hat in der Vergangenheit in stärkerem Maße von Geldwertstabilität profitiert, als die meisten anderen Mitglieder der EU. Allerdings haben sich in den letzten Jahren strukturelle Veränderungen ergeben, die dies für die Zukunft auch ohne eine Währungsunion nicht mehr uneingeschränkt gelten lassen. Hierbei sind insbesondere die Anstrengungen der europäischen Partner im Europäischen Währungssystem hervorzuheben, die selbst soziale Spannungen in Kauf genommen haben, um den Außenwert ihrer Währung gegenüber der DM zu stabilisieren. 329 5 Einnahme- und Ausgabekompetenzen Es gibt im allgemeinen zwei verschiedene Ansätze, um Stabilisierung bei dezentraler Regierungsgewalt zu erzielen. Sie hängen von den Prinzipien ab, die für die Zuweisung von Einnahme- und Ausgabekompetenzen in einer Nation maßgeblich sind. − Entweder man weist subnationalen Gebietskörperschaften Funktionen zu, die über den Konjunkturzyklus hinweg mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Stetigkeit anfallen, dann sollten auch die zugewiesenen Einnahmequellen mehr oder minder stetig fließen. Das stetige Verhalten von regionalen Budgets wirkt dann wie ein eingebauter, zyklisch neutraler Stabilisator und jedwede weitere Intervention zur Stabilisierung kann der Zentralregierung überlassen werden. − Oder aber die Verfassung weist den regionalen Gebietskörperschaften Funktionen und Einnahmequellen zu, die im Konjunkturzyklus stark schwanken, dann muß auf der Ebene der subnationalen Budgets auch eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein. Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit von institutionalisierter Budgetkoordination. Budgetflexibilität schließt das Recht zur Verschuldung mit ein. Allerdings benötigen subnationale Gebietskörperschaften in diesem Falle genügend „eigene Ressourcen“, um das Risiko zu vermindern, daß die Zentralregierung zum Eingreifen durch Schuldenübernahme („bail-out“) gezwungen wird (von Hagen/Eichengreen 1996). Es gibt in der Literatur des Finanzföderalismus eine Reihe von Argumenten dafür, daß vornehmlich die Allokationsfunktion des Staates dezentralisiert werden sollte. Die Allokation von öffentlichen Gütern (wie Bildung, Gesundheitsvorsorge, öffentliche Infrastruktur) ist aber schon von Natur aus relativ stetig, weshalb der erstgenannte Ansatz der Zuweisung von Funktionen und Einnahmen präferiert werden sollte. Er vermeidet zugleich auch den Konflikt mit nationalen Zielen der makroökonomischen Stabilisierung. Die Finanzierung regionaler Budgets muß sich dann auf stabile Quellen stützen - etwa die Grundsteuer oder Gebühren und Beiträge). Zwischenstaatliche Transfers sollten nach Möglichkeit von zyklischen Entwicklungen abgekoppelt erfolgen. Echte Finanzzuweisungen weisen hier einen Vorteil gegenüber Verbundsteuern auf, weil letztere typischerweise zyklisch variable Steuern (wie die Einkommensteuer) umfassen müssen, um die Basis nicht zu sehr einzuengen. Die öffentliche Verschuldung nachgeordneter Gebietskörperschaften kann sich dann auf die Finanzierung derjenigen Funktionen beschränken, die einkommensgenerierende öffentliche Investitionen zum Gegenstand haben. Dies er330 fordert zwar eine Reihe von institutionalisierten Regeln und eine zentralisierte Überwachung der Kreditaufnahme nachgeordneter staatlicher Autorität, aber wenig Budgetflexibilität auf diesem Niveau. Wenn allerdings subnationale Gebietskörperschaften staatliche Leistungen erbringen müssen, die zyklisch stark variieren - wie etwa die Sozialhilfe im Falle der deutschen Gemeinden oder der amerikanischen Bundesstaaten - , so muß Budgetflexibilität auch auf der Einnahmeseite sichergestellt sein. Dies soll nicht als Einladung an die nachgeordneten Gebietskörperschaften mißverstanden werden, sich aktiv an der nationalen Stabilisierungspolitik zu beteiligen. Ganz im Gegenteil! Es muß aber gewährleistet sein, daß sich in diesem Falle die eingebauten Stabilisatoren der subnationalen Budgets voll entfalten können. Budgetflexibilität wird reduziert, wenn − der Budgetprozeß schwerfällig ist, d.h. wenn es schwierig ist, das Volumen und die Struktur des Haushalts an die konjunkturellen und strukturellen Veränderungen rasch anzupassen; − wenn öffentliche Ausgaben oder Einnahmen in Fonds „eingesperrt“ sind oder wenn eine Übertragung von Mitteln aus einem Budgetkapitel in ein anderes rechtlich erschwert oder unmöglich gemacht wird; − wenn Einnahmen einer bestimmten staatlichen Funktion zugeordnet werden, speziell wenn die Einnahmequelle sehr stark schwankt (wie im Falle der Zuweisung von Förderabgaben auf Erdöl zu einem Fonds für Straßenbau); − wenn dezentrale Verschuldung beschnitten wird oder nicht erlaubt ist. Lediglich der letzte Punkt dürfte kontrovers sein und bedarf einer weiteren Diskussion, obwohl nicht alle Probleme der Verschuldung regionaler Gebietskörperschaften hier behandelt werden können.5 Trotz der Tatsache, daß institutionelle Einschränkungen der Kreditaufnahme regionaler Gebietskörperschaften die Budgetflexibilität reduzieren und damit das Spiel der eingebauten Stabilisatoren behindern, schränken viele Länder diese Möglichkeit auf verschiedene Weise ein. Wie bereits erwähnt, versucht die EU selbst die Kreditaufnahme und Verschuldung nationaler Regierungen durch standardisierte Budgetkriterien - sowie durch finanzielle Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung - zu begrenzen. Dies motiviert sich hauptsächlich durch die Befürchtung, daß regionale Regierungen - entweder durch „moral hazard“ oder durch eine Fehlinterpretation zyklischer Entwicklungen - Verschuldungsniveaus 5 Siehe hierzu Ter-Minassian (1996) oder Gandenberger (1996). 331 erreichen könnten, die längerfristig nicht zu halten sind, wodurch übergeordnete Instanzen dazu gezwungen würden, einzugreifen und Teile der Verschuldung oder des Schuldendienstes zu übernehmen. Es ist dies der Grund, der Eichengreen und von Hagen darauf bestehen läßt, daß regionale Gebietskörperschaften über ein ausreichend hohes Maß an eigenen Einnahmen verfügen sollten, bevor man ihnen die Möglichkeit zur Verschuldung einräumt. Denn je höher das Verhältnis der eigenen Einnahmen zu den Ausgaben, desto glaubwürdiger ist die Erklärung des Zentralstaates, regionale Gebietskörperschaften gegebenenfalls auf sich selbst gestellt zu lassen und ihnen nicht aus ihrer finanziellen Verlegenheit zu helfen. In der Bundesrepublik käme hinzu, daß Länder und Gemeinden auch über die Möglichkeit der Variation von Steuersätzen verfügen müßten, um Steuerpotentiale differenziert ausnutzen zu können, was nur bei den Gemeinden - und hier nur begrenzt - der Fall ist. Das Nichteingreifen des Zentralstaates (bzw. der Zentralbank) im Falle von Zahlungsunfähigkeit von nachgeordneten Gebietskörperschaften ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, daß die Kapitalmärkte Risiken der Kreditvergabe richtig einschätzen können. Nur dann kommt es zu einer Differenzierung von Risikozuschlägen, die indirekt disziplinierend wirken können oder aber doch zumindest den Märkten (und Wählern) ein kritisches Niveau der Verschuldung anzeigen. Dies ist der Grund, weshalb die Maastricht-Budgetkriterien weder nötig sind, um „moral hazard“ auszuschalten noch um die Verschuldung nationaler Regierungen zu begrenzen, da letztere über ausreichendes Fiskalpotential in ihrem eigenen Hoheitsgebiet verfügen. Es kann sogar argumentiert werden, daß die MaastrichtKriterien die makroökonomische Stabilität gefährden und somit zur Ursache von inflationären Entwicklungen werden können. In den USA dürften die vorgenannten Voraussetzungen im wesentlichen verwirklicht sein. Damit muß die „no bail-out“-Erklärung der amerikanischen Bundesregierung den Kapitalmärkten glaubhaft erscheinen, zumal in der Vergangenheit subnationale öffentliche Gebietskörperschaften in finanzieller Verlegenheit unter Zwangsverwaltung gestellt wurden und keine finanzielle Rettungsaktionen stattfanden (New York, Orange County, District of Columbia). In der Bundesrepublik sind diese Voraussetzungen freilich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Die Verteilungsmechanismen für die Verbundsteuern, der Finanzausgleich mit seinen hohen marginalen Umverteilungssätzen von bis zu 80 Prozent und letztlich die Bundesergänzungszuweisungen, deren einige schon vom Namen her auf finanzielle Rettungsaktionen hindeuten, sind für die Kapitalmärkte Zeichen genug, um mit einem unbeschränkten „bail-out“ des Zentralstaates rechnen zu können. 332 6 Zwischenstaatliche Transfers Eigene Einnahmen sind die Grundpfeiler fiskalischer Dezentralisierung, denn sie stellen eine Quasi-Äquivalenz zur regionalen öffentlichen Leistung dar und fördern die Verantwortlichkeit lokaler Entscheidungsträger.6 Aber wie immer auch das Steuersystem auf regionaler Ebene aussehen mag, Finanzzuweisungen oder Verbundsteuern sind zur Ergänzung regionalen Steuerpotentials unentbehrlich. Das gilt im besonderen für Länder, in denen soziale Infrastruktur als öffentliches oder meritorisches Gut angesehen wird - z.B. Schulausbildung oder Gesundheitsvorsorge und -pflege - und diese Verantwortlichkeiten dezentralisiert sind. Wo solche Funktionen privatisiert werden können - und dies sozial akzeptiert wird - ist der Spielraum für die Mobilisierung von Ressourcen in der Regel erheblich größer. Jedes zwischenstaatliche Transfersystem muß in einer Weise konzipiert werden, daß es möglichst wenig mit dem Prinzip der Verantwortlichkeit kollidiert. Dies erfordert, daß ein regionales Steuersystem auf Veränderungen in der Nachfrage regionaler Dienstleistungen reagieren kann - zumindest in marginaler Betrachtung. In dieser Hinsicht können Gebühren und Beiträge eine wichtige Funktion übernehmen, deren Bedeutung vermutlich noch zunehmen wird. Welche Lösung auch immer gewählt wird, zwischenstaatliche Transfers sollten auf universalen, transparenten, konkreten, stabilen und nicht-verhandlungsfähigen Regeln fußen. Diese Regeln sollten allokativ verzerrende oder destabilisierende Anreize vermeiden und sich neutral auf die Verantwortlichkeit lokaler Entscheidungsträger auswirken. Die folgenden Hinweise mögen hierzu dienlich sein: − Wenn ein vertikales Finanzungleichgewicht zwischen regionaler Fiskalkapazität auf der einen und Ausgabefunktionen auf der anderen Seite besteht, so wird die Lücke in der Regel durch Transfers in Form von ungebundenen Finanzzuweisungen oder durch einen Steuerverbund geschlossen. An die zufließenden Mittel sind keinerlei Bedingungen geknüpft, aber die Transfers sollten sich an Standardkriterien ausrichten, die nicht durch strategisches Verhalten der Empfänger beeinflußt werden können. Im allgemeinen handelt es sich dabei um standardisierte Fiskalkapazität, standardisierte Ausgabenerfordernisse oder auch standardisierte Kosten der Leistungserstellung für öffentliche Güter. Diese Konstruktion sorgt dafür - zusammen mit der Möglichkeit, eine zu einem gewissen Grad unabhängige Steuerpolitik zu betreiben -, daß regionale Gebiets- 6 Zu den Kriterien für lokale Steuern siehe Spahn (1995). 333 körperschaften sich an eine variierende Nachfrage nach öffentlichen Leistungen anpassen können, ohne eine „Bestrafung“ durch reduzierte Transfers befürchten zu müssen. Es erlaubt die Finanzierung durch Steuern zumindest „an der Grenze“, was Grundvoraussetzung für eine effiziente Gestaltung von Staatsaktivität ist. Das reine Schließen von aufgerissenen Finanzierungslücken ist gleichbedeutend mit einem vollen „bail out“ und ermuntert nur zu ineffizientem Budgetverhalten und zur Verschwendung von Ressourcen. − Zwischenstaatliche Transfers sollten idealerweise frei von zyklischen Schwankungen sein - unabhängig von der Frage, ob subnationale Budgets stabil geführt werden sollen oder nicht. Dies ist erforderlich, damit sich regionale Aktivitäten unbeeinflußt von Sondereinflüssen in einem stabilen Rahmen entwickeln können und damit ihr Augenmerk auf jene Budgetelemente gelenkt wird, die von lokalen Entscheidungsträgern auch beeinflußt werden können: Steuern, Ausgaben und Kreditaufnahme. Finanzzuweisungen können dabei einfacher stabilisiert werden als Transfers in Form von Gemeinschaftsteuern. − Um die Mittel aus Verbundsteuern zu glätten, ist gegebenenfalls ein Stabilisierungsschema erforderlich. Unter einem solchen Schema würde die subnationale Gebietskörperschaft ihr Anrecht auf Verbundsteuern in vollem Umfang behalten, allerdings würden Teile davon während eines Booms „sterilisiert“, um während einer Rezession freigegeben zu werden. − Eine Einengung des Steuerverbunds auf weniger konjunkturanfällige Steuern löst das Problem der Verstetigung regionaler Ressourcen nicht, denn alle fiskalisch ergiebigen Steuern sind zugleich auch einkommenselastisch und damit konjunkturanfällig. Eine solche Lösung würde überdies einen Anreiz für die Zentralregierung bieten, sich auf diejenigen Steuern zu konzentrieren, die nicht dem Verbund unterliegen, was das nationale Steuersystem verzerren muß. Die Zentralregierung sollte freilich über bestimmte Steuern außerhalb des Verbunds verfügen, um ein Instrument makroökonomischer Stabilisierung in der Hand zu behalten. Ein Transfersystem, das vertikale finanzielle Ungleichgewichte beseitigt, sich neutral hinsichtlich fiskalischer Anreize verhält und zugleich konsistent mit dem Gedanken einer regionalen Verteilungsgerechtigkeit sein kann, sollte nicht nur auf die Standardisierung von Fiskalkapazität abstellen, sondern auch Standardbedarfe und eventuell Kostenunterschiede bei der Erstellung öffentlicher Leistungen mit 334 berücksichtigen.7 Zudem kann die Ausgestaltung der Transfers zyklisch neutral und für die makroökonomische Stabilisierung förderlich konzipiert werden. Australien hat ein solches System für die ungebundenen Finanzzuweisungen an die Staaten entwickelt (Spahn/ Shah 1995 und Rye/Searl 1996), aber das System ist sicherlich erheblich zu ambitioniert und hinsichtlich der Informationserfordernisse sehr aufwendig. Einfachere Kriterien mögen dabei Ergebnisse erzeugen, die ebenso effizient, verteilungsgerecht und stabilisierend wirken. Wie bereits erwähnt, kann der zwischenstaatliche Finanzausgleich in der Bundesrepublik unter Einschluß der Finanztransfers der Zentralregierung weder als effizient, noch als verteilungsgerecht oder stabilisierend gelten. Insbesondere der hohe „Steuersatz“ von 80 Prozent auf die eigene Finanzkapazität eines „reichen“ Landes im engeren Finanzausgleich, sowie die (möglicherweise selbstverschuldete) Finanzlücken schließenden Bundesergänzungszuweisungen zerstören jedweden Zusammenhang zwischen regionaler Steuerlast und korrespondierender Leistungserstellung. Hinzu kommt, daß die deutschen Bundesländer keinerlei Spielraum für eigenständige Steuerpolitik haben. Auch kann ein Finanzsystem, das die Rangordnung der Bundesländer hinsichtlich der Finanzkraft pro Einwohner nach Umverteilung schlicht auf den Kopf stellt, kaum für sich beanspruchen verteilungsgerecht zu sein. Auch hinsichtlich der Stabilisierungsfunktion des öffentlichen Sektors muß es beunruhigen, wenn sich einzelne Bundesländer und Gemeinden in Deutschland - besonders im Osten des Staatsgebiets - trotz höherer realer Finanzkraft pro Kopf in kurzer Zeit so stark verschulden konnten und eine beunruhigende Dynamik der Budgetentwicklung entstanden ist. Dies macht die Erfordernis von Budgetkoordinierung und -kontrolle auch für die Bundesrepublik deutlich - nicht allein für die EU nach Schaffung der europäischen Währungsunion. 7 Budgetkoordinierung bei dezentralisiertem Staatssektor Budgetkoordinierung bei dezentralisierter Regierungsgewalt hat in den letzten Jahren eine besondere Beachtung erfahren und zwar hauptsächlich als Folge des 7 Letzteres ist in der Bundesrepublik - insbesondere nach der deutsch-deutschen Einigung - zum Problem avanciert, da sich diese Kosten in West und Ost stark unterscheiden. In Geldeinheiten gemessene Transferströme gleicher Größenordnung brauchen daher nicht notwendig auch in realen Leistungseinheiten gleich sein (siehe Föttinger/ Spahn 1995). 335 Maastricht-Vertrags. Die EU-Mitgliedsländer mit einem besonderen Interesse an der Stabilität der europäischen Währung sind besorgt darüber, daß die Europäische Zentralbank große Budgetdefizite von nicht-kooperierenden Mitglieder zu finanzieren hätte - direkt oder indirekt - und daß dadurch die Kontrolle über das Geldangebot und damit über die Preisstabilität verloren ginge. Aus diesem Grunde stellt der Maastricht-Vertrag auf die Unabhängigkeit der künftigen europäischen Zentralbank ab und der Vertrag definiert darüber hinaus formale Kriterien für Budgetdefizite und das Niveau der Staatsverschuldung. Letztere dienen der Koordinierung nationaler Fiskalpolitiken und der allgemeinen Stärkung von Fiskaldisziplin in Europa. Die Befürchtungen, die Stabilität der künftigen europäischen Währung könne durch verantwortungslose Regierungen in den Mitgliedsländern systematisch ausgehöhlt werden, muß aus der Sicht der Erfahrungen in anderen Ländern - etwa den USA - als übertrieben gelten. Sie übersehen überdies ein wichtiges Faktum: institutionelle Evolution. Im allgemeinen passen sich nämlich institutionelle und prozedurale Regeln als Folge von ökonomischen und politischen Transaktionskosten an sich verändernde Gegebenheiten an. Das gilt in besonderem Maße auch für die Budgetpolitik. Es steht zu erwarten, daß neue Formen der Budgetkoordinierung in Europa entstehen werden, die eine effektivere Kontrolle der Staatsdefizite und der öffentlichen Verschuldung ermöglichen und zugleich mit dem Prinzip der Subsidiarität kompatibel sind. Schließlich mögen auch bessere Sanktionsmechanismen als die im „Stabilitätspakt” vereinbarten für Regierungen entwickelt werden, die sich einer koordinierten Fiskaldisziplin in Europa entziehen wollen.8 In der Zwischenzeit bleibt das effektivste Koordinationsinstrument die gegenseitige Information und deren öffentliche Verbreitung. Die Budgetkoordinierung mittels informeller Instrumente hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition und ihren institutionellen Niederschlag im Haushaltsgrundsätzegesetz des Jahres 1969 gefunden. Allerdings mag es angesichts der prozeduralen Unterschiede bei der Haushaltserstellung und -abwicklung zwischen den europäischen Nationen illusorisch sein, ein ähnliches Gesetz auf europäischer Ebene zu fordern. Freilich besteht künftig auf europäischer Ebene ein Bedarf an formal harmonisierter Budgetklassifikation und an der konzeptionellen Vereinheitlichung von Definitionen, auf die sich Budgetkriterien stützen. Noch sind die in der Bundesrepublik geltenden Budgetprinzipien (Allgemeinheit, Einheit, 8 Solche Sanktionsmechanismen hat die Bundesrepublik im Verhältnis zu einzelnen Ländern und deren Gemeinden noch zu entwickeln. 336 Klarheit, Bruttoprinzip usw.) kein Allgemeingut in Europa. Die MaastrichtKriterien können also nur einen ersten Ansatz bieten. Auch sind konventionelle kameralistische Budgetkonzepte höchst ungeeignet, finanzielle Verpflichtungen längerfristiger Natur zu erfassen. Sie eignen sich daher in besonderem Maße zur Manipulation. Neuseeland hat - vorwiegend aus Gründen der Verbesserung des Informationsflusses und des Management des öffentlichen Sektors sowie der Stärkung der Verantwortlichkeit von Politikern und Bürokraten - als erstes Land ein auf generell anwendbaren Prinzipien der kommerziellen Rechnungslegung beruhendes Budgetkonzept eingeführt, das zwar hinsichtlich der Manipulation ebenfalls Schwächen aufweist, aber dennoch besser geeignet ist, Leistungsströme zu definieren, als die herkömmliche Finanzierungsrechnung. Auch wäre zu überlegen, ob nicht im Hinblick auf die internationale Vergleichbarkeit das Kapitalbudget von der operationalen Seite des Haushalts getrennt zu betrachten ist, was im Hinblick auf die Verschuldungskriterien angemessener wäre. Neuseeland unterhält neben einem solchen Kapitalbudget auch eine Bilanz der Nettovermögensposition des öffentlichen Sektors, was ebenfalls eine sinnvolles ergänzendes Instrument im Budgetüberwachungsprozeß darstellen kann, da der Grad der Verschuldung ja nicht unabhängig von der Bruttovermögensposition des Staates sein dürfte. In jüngster Zeit wurde die Rechnungsführung öffentlicher Haushaltsführung stark kritisiert und zwar im Hinblick darauf, daß sie die fiskalische Kontrolle erschwere und keine Möglichkeit der Effizienzmessung und -überwachung biete (Buschor/Schedler 1994). Es wird zwar gesehen, daß die traditionelle Rechnungsführung auch ihre Stärken hat - indem sie beispielsweise eine systematische Präsentation von Politik und der hierfür erforderlichen Ressourcen erlaubt; jedoch werden auch eine Reihe von Nachteilen hervorgehoben, die nur durch eine strikte Anwendung kaufmännischer Prinzipien der Rechnungslegung behoben werden können, so weit dies für den öffentlichen Sektor möglich ist. Auch hier bildet der Fiscal Responsibility Act Neuseelands einen interessanten Reformansatz. Danach soll das Budget − die Nutzung von Ressourcen in der gleichen Weise als Kosten erfassen, wie in jeder privaten Unternehmung; − das Niveau gegenwärtiger Verpflichtungen hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf künftige Budgets und künftige Generationen darstellen; − eine gewisses Maß an Effektivitätskontrolle auf der Basis von Kosten für Dienstleistungen ermöglichen; und 337 − die Nettovermögensposition der öffentlichen Hand auf allen ihren Entscheidungsebenen darstellen. Neuseeland hat diese Grundsätze weitgehend verwirklicht und gilt heute als Pionier auf dem Gebiet der Anwendung von kommerziellen Budgetprinzi-pien im öffentlichen Sektor. Selbst die Nutzung von öffentlichem Kapital wird (als Zinsen und Abschreibungen auf Gebäude o.ä.) in Rechnung gestellt, um Anreize dafür zu setzen, mit öffentlichem Kapital sparsam umzugehen. So müssen die einzelnen Abteilungen des öffentlichen Sektors alle ihre Kosten in einer Form budgetieren als wären sie private Unternehmen. Alle Transaktionen zwischen Abteilungen werden auf der Grundlage einer „arm's length“-Kostenkalkulation abgerechnet und vergütet. Dabei hat jede Abteilung die Möglichkeit, Güter und Leistungen auch von anderer Stelle - insbesondere vom privaten Sektor - zu erwerben. Die Abteilung, die eine Leistung bezieht, zahlt auch dafür (nicht - wie sonst üblich das verantwortliche Ministerium). Damit findet der Leistungsverzehr einer Abteilung seine volle Entsprechung in ihrer Rechnungslegung. Weiterhin werden die Abteilungen der öffentlichen Hand dazu angehalten, ihre Kosten den Leistungen bzw. dem Output gegenüberzustellen, wie dies in der privaten Kostenrechnung der Fall ist. Auch können so Leistungen zwischen verschiedenen Abteilungen und zwischen dem öffentlichen Sektor auf der einen und dem privaten Sektor auf der anderen vergleichbar gemacht werden. Eine weitere Neuerung der Haushaltspolitik ist die Trennung zwischen Regierungsgewalt (governance) und Management. Das Setzen von politischen Richtlinien und Kriterien der Leistungserbringung sowie des finanziellen Rahmens, in dem diese stattzufinden hat, wird von der eigentlichen Implementierung getrennt. Damit wird ein ähnliches Verhältnis simuliert, wie es in der privaten Unternehmung zwischen dem Board und dem Direktor besteht. Aufgabe des Direktors einer Abteilung der öffentlichen Hand ist es, im Rahmen der ihm gegebenen Ressourcen einen vorgegebenen Output (Leistungsniveau und -qualität) möglichst kostengünstig zu erstellen. Was die vermögenswirksame Zurechnung (ownership) angeht, so hat dieses Modell dazu geführt, daß die Kontrolle über alle Inputs (Personal und Kapital) fast vollständig auf die ausführenden Abteilungen übergegangen ist. Diese habe dadurch einen hohen Grad an Autonomie durch Delegation von Verantwortung innerhalb des öffentlichen Sektors erreicht (entsprechend dem PrinzipalAgenten-Ansatz) (Dale/Ball 1996). Ein anderes Instrument der Haushaltsführung ist das Kapitalbudget, das es in einigen europäischen Ländern bereits gibt (Luxemburg), nicht aber in der Bundes- 338 republik. Dadurch kann die Investitions- und Vermögensrechnung, die ja in erster Linie im Zusammenhang mit der Staatsverschuldung zu sehen ist, vom operativen Teil sowie von den staatlichen Transfers getrennt betrachtet werden. Auch die Mittelfristige Finanzplanung stellt ein wichtiges Instrument der Haushaltsführung dar, das in der Bundesrepublik auf dem gleichen Gedanken der Globalsteuerung und makroökonomischen Kontrolle entwickelt wurde. Auch dieses Instrument bedarf einer Weiterentwicklung bzw. Ergänzung in einer Situation, in der die Budgets zunehmend von Leistungsgesetzen eines Wohlfahrtstaates bestimmt werden, deren finanzielle Auswirkungen offen und nur schwer zu revidieren sind. Solche Gesetze tendieren dazu, einen rechtlichen Leistungsanspruch an Hand von objektiven Leistungskriterien zu begründen, die ohne eine genaue Vorstellung über die längerfristigen finanziellen Konsequenzen verabschiedet werden. Selbst da, wo diese Konsequenzen klarer erkennbar sind - wie etwa bei den Ansprüchen der Alterssicherung - tendieren Politiker dazu, diese zu unterschätzen, weil sie jenseits der Dauer ihres politischen Mandats liegen. Die Diskussion um die Sicherheit der Renten in der Bundesrepublik bietet hierzu ein anschauliches Beispiel. Rechnungslegung zwischen Generationen (generational accounting) ist ein weiteres Instrument der Budgetpolitik, das in jüngster Zeit besondere Beachtung erfahren hat (Auerbach et al. 1994, Sturrock 1995). Mit Hilfe dieser Rechnungslegung wird versucht, die Nettoverteilung öffentlicher Ressourcen zwischen Generationen zu evaluieren und die längerfristigen Konsequenzen von Fiskalpolitik deutlich zu machen. Ein zentrales Konzept ist hierbei das fiskalische Residuum. Der Gegenwartswert von zu erwartenden Lebenstransfereinkommen wird für jede Alterskohorte dem Gegenwartswert ihrer Steuern bzw. Abgaben gegenübergestellt. Dieses Verfahren dient dazu, den Grad der Umverteilung zwischen den Generationen zu messen, und es erlaubt, die expliziten und impliziten Lasten des Wohlfahrtssystems zu veranschlagen, die auf künftige Budgets aufgrund von vorhandenen Leistungsansprüchen zukommen. Dies gilt in besonderem Maße für die Systeme der Alterssicherung, die stark von einer demographisch bedingten Komponente bestimmt werden (Kuné 1993/Chand 1996, nach International Monetary Fund 1996). Würde man auf diese Weise allein die Nettoverpflichtungen (Barwert der Leistungen abzüglich Barwert der Beiträge) der Alterssicherung in der Bundesrepublik auf dem derzeitigen Rechtsstand budgetieren, so müßte das Maastricht-Kriterium für die Staatsverschuldung nicht 60 Prozent des Bruttosozialprodukts betragen, sondern vermutlich eher auf 160 Prozent heraufgesetzt werden, um der Situation einigermaßen gerecht zu werden. Dies stellt nicht nur die quantitative Dimension der Maastricht-Kriterien in Frage, sondern reflektiert 339 zugleich auch eine prekäre und kaum haltbare Budgetposition, die eine drastische Anpassung von Leistungsgesetzen erforderlich macht und um so mehr Erfolg verspricht, je früher sie begonnen wird.9 Es ist unbestritten, daß solche Rechnung die traditionelle Haushaltsrechnung ergänzt um die vorgenannten Reformelemente - nicht ersetzen können. Fiskaldisziplin muß auf der Grundlage von harten finanziellen Daten ausgeübt werden. Leistungsbezogene Rechnungslegung sowie Kontenführung zwischen den Generationen kann lediglich subsidiär eingesetzt werden. Aber diese Instrumente sind eine wichtige Ergänzung zu den vorhandenen Kontrollverfahren öffentlicher Budgets, die etwas über die längerfristige Wirkung von Gesetzgebung aussagen können. Zudem bieten sie Ansatzpunkte für eine mikroökonomisch orientierte Budgetpolitik, die auf eine zielgerechte und effiziente Leistungserstellung im öffentlichen Sektor abstellt. 8 Zusammenfassung Die Vorstellung, daß Dezentralisierung von Regierungsgewalt eine Gefährdung der makroökonomischen Stabilität darstellt, ist weitverbreitet und findet ihre Begründung in der konventionellen Theorie des Finanzföderalismus. Die theoretische Überprüfung dieser These hat jedoch eine Reihe von Schwächen identifiziert, und es ist offenkundig, daß keynessche Globalsteuerung zu einer Überbewertung der Rolle des Zentralstaats bei der makroökonomischen Steuerung geführt hat. Sieht man zentralisierte Stabilisierungspolitik als ein nationales Versicherungsmodell an, so treten die Schwächen einer solchen Politik im Vergleich zu einer dezentral geführten besonders deutlich hervor. Stabilisierungspolitik beginnt schon bei der Zuweisung von Einnahme- und Ausgabekompetenzen auf öffentliche Entscheidungsträger. Es ist sinnvoll - und mit der Theorie des Finanzföderalismus begründbar -, subnationalen Gebietskörperschaften Funktionen zuzuweisen, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Stetigkeit anfallen. Das stetige Verhalten von regionalen Budgets wirkt dann wie ein 9 Der amerikanische Gesetzgeber hat diese prekäre Situation bereits Mitte der achtziger Jahre zum Anlaß genommen, das Rentenzugangsalter um die Jahrhundertwende schrittweise heraufzusetzen - mit erheblichen Entlastungen künftiger Budgets der öffentlichen Haushalte und Unternehmen. 340 eingebauter, zyklisch neutraler Stabilisator und jedwede weitere Intervention zur Stabilisierung kann der Zentralregierung überlassen werden. Ist dies nicht der Fall, muß Flexibilität in der Haushaltsführung regionaler Autoritäten gewährleistet sein und zusätzlich Koordinationsmechanismen eingerichtet werden. Besondere Beachtung verdient in diesem Fall die Verschuldung subnationaler Gebietskörperschaften. Das Nichteingreifen des Zentralstaates (bzw. der Zentralbank) im Falle von Zahlungsunfähigkeit nachgeordneter Gebietskörperschaften ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, daß die Kapitalmärkte Risiken der Kreditvergabe richtig einschätzen können. Nur wenn dies den Kapitalmärkten glaubhaft vermittelt werden kann, können Ineffizienzen subnationaler Verschuldung verhindert werden. Diese Voraussetzung ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben. Eigene Einnahmen sind die Grundpfeiler fiskalischer Dezentralisierung, aber Finanzzuweisungen oder Verbundsteuern sind zur Ergänzung regionalen Steuerpotentials unentbehrlich. Jedes zwischenstaatliche Transfersystem muß in einer Weise konzipiert werden, daß es möglichst wenig mit dem Prinzip der Verantwortlichkeit kollidiert. Transfers sollten sich an Standardkriterien ausrichten, die nicht durch strategisches Verhalten der Empfänger beeinflußt werden können. Es erlaubt die Finanzierung durch Steuern zumindest „an der Grenze“, was Grundvoraussetzung für eine effiziente Gestaltung von Staatsaktivität ist. Ein Transfersystem sollte nicht nur auf die Standardisierung von Fiskalkapazität abstellen, sondern auch Standardbedarfe und eventuell Kostenunterschiede bei der Erstellung öffentlicher Leistungen berücksichtigen. Der zwischenstaatliche Finanzausgleich in der Bundesrepublik kann unter diesen Aspekten weder als effizient, noch als verteilungsgerecht und stabilisierend gelten. Budgetkoordination bei dezentralisiertem Staatssektor kann trotz gewisser Kosten dazu beitragen, die finanzpolitische Stabilität eines Landes zu erhöhen. Es steht dabei zu erwarten, daß neue Formen der Budgetkoordinierung in Europa entstehen werden, die eine effektivere Kontrolle der Staatsdefizite und der öffentlichen Verschuldung ermöglichen. In der Zwischenzeit bleibt das effektivste Koordinationsinstrument die gegenseitige Information. 341 Literatur Auerbach, Alan J., Jagadeesh Gokhale and Laurence J. Kotlikoff (1994), 'Generational Accounting: A Meaningful Way to Evaluate Fiscal Policy', Journal of Economic Perspectives, 8 (1), 73-94. Buschor, Ernst, and Kuno Schedler (1994), eds., Perspectives on Performance Measurement and Public Sector Accounting, Haupt: Berne - Stuttgart - Vienna. CEPR (1993), Making Sense of Subsidiarity: How Much Centralization for Europe?, Monitoring European Integration 4, A CEPR Annual Report (November). Chand, Sheetal K, et al. (1996), Aging Populations and the Fiscal Consequences of Public Pension Schemes With Particular Reference to the Major Industrial Countries, International Monetary Fund Occasional Paper (forthcoming). Dale, Tony and Ian Ball (1996), Reinventing Government in New Zealand, Viewpoint, Note No. 97, The World Bank Group, Washington, D.C.. Eichengreen, Barry, and Jürgen von Hagen (1996), Fiscal Policy and Monetary Union: Is There A Tradeoff Between Federalism and Budgetary Restrictions?, Working Paper No. 5517, National Bureau of Economic Research, Cambridge, Mass. (March). Föttinger, Wolfgang und Paul Bernd Spahn (1993), Für einen kostenorientierten Länderfinanzausgleich, Wirtschaftsdienst, 73 (5), 237-246. Gandenberger, Otto (1996), Coordination of Macroeconomic Policy and Fiscal Decentralization - A European Perspective, Unpublished paper prepared for CEPAL/GTZ, University of Munich. Gramlich, Edward E. (1987), Federalism and Federal Deficit Reduction, National Tax Journal, Vol. 40, 299-313. Huther, Jeff and Anwar Shah (1996), A Simple Measure of Good Governance and its Application to the Debate on the Appropriate Level of Fiscal Decentralization, Unpublished draft paper, The World Bank, Washington, D.C., (September). Inter-American Development Bank (1994), Economic and Social Progress in Latin America, Washington D.C.. International Monetary Fund (1996), World Economic Outlook, Washington D.C.. Italianer, Alexander and Jean Pisani-Ferry (1992), Systèmes budgétaires et amortissement des chocs régionaux: implications pour l'Union économique et monétaire, Economie Prospective Internationale, No. 51, 49-69. Kuné, Jan B. et al. (1993), The Hidden Liabilities of the Basic Pensions System in the Member States, Centre for European Policy Studies Working Paper, Brussels (November). Mundell, Robert A. (1963), Capital Mobility and Stabilization Policy under Fixed and Flexible Exchange Rates, Canadian Journal of Economics and Political Science, Vol 29 (November), 475-85. Oates, Wallace E. (1972), Fiscal Federalism, Harcourt-Brace Jovanovich. Prud'homme, Rémy (1995), The Dangers of Decentralization, The World Bank Research Observer, 10 (2), 201-26. 342 Rye, C. R., and R. J. Searl (1996), The Fiscal Transfer System in Australia, in Ehtisham Ahmad, ed., Designing and Implementing Inter-governmental Transfers, International Monetary Fund (forthcoming). Spahn, Paul Bernd (1995), Local Taxation: Principles and Scope, in Jayanta Roy (ed.), Macroeconomic Management and Fiscal Decentralization, EDI Seminar Series, The World Bank, Washington D.C., 221-32. Spahn, Paul Bernd (1997), Subsidiarity and Coordination of Macro Management in the European Union: Lessons for Fiscal Decentralization in Federal States, Unpublished paper, The World Bank, Washington, D.C.. Spahn, Paul Bernd and Anwar Shah (1995), Intergovernmental Fiscal Relations in Australia, in Jayanta Roy (ed.), Macroeconomic Management and Fiscal Decentralization, EDI Seminar Series, The World Bank, Washington D.C. 49-72. Sturrock, Jon (1995), Who Pays and When? An Assessment of Generational Accounting, Congressional Budget Office, Washington D.C. Tanzi, Vito (1996), Fiscal Federalism and Decentralization: A Review of Some Efficiency and Macroeconomic Aspects, Annual Bank Conference on Development Economics 1995, The World Bank, Washington D.C., 295-316. Ter-Minassian, Teresa (1996), Borrowing by Subnational Governments: Issues and Selected International Experiences, Unpublished IMF Paper on Policy Analysis and Asses sment, International Monetary Fund, Fiscal Affairs Department (April). 343