Betriebliche Gesundheitspolitik 3.1 Alters- und alternsgerechte Gesundheitsförderung 3 Betriebliche Gesundheitspolitik und Umwelt 3.1 Alters- und alternsgerechte Gesundheitsförderung ist das Gebot der Stunde Für viele Beschäftigte ist ein Arbeiten bis 67 unter den derzeitigen Arbeitsbedingungen nicht möglich. Dies zeigt sich schon jetzt überdeutlich an der hohen Zahl der krankheitsbedingten Frühverrentungen. Gleichzeitig liegt hier ein großer Präventionsschatz begraben. Diesen zu heben bedarf es der konsequenten Verwendung bereits vorhandener und noch zu entwickelnder Demografiewerkzeuge. Ein von Gesetzeswegen etabliertes Instrument ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Andere Entwicklungen des Gesetzgebers (Nationale Arbeitsschutzstrategie, sowie Reform des Unfallversicherungsrechts) erscheinen demgegenüber zum jetzigen Ausarbeitungsstand jedoch weniger geeignet, gesundheitsbezogene demografische Probleme zu lösen. Die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Betriebe, ihre Konsequenzen für eine vernünftige betriebliche Personalpolitik, insbesondere betriebliche Gesundheitspolitik, wurden im Bericht an die Regierung des Saarlandes 2004 ausführlich dargelegt. Etwa 15 Prozent der Arbeitnehmer scheiden europaweit inzwischen nicht mehr aus Altersgründen aus, sondern weil sie chronisch krank oder behindert sind. Im Saarland lag der Anteil der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 2005 mit 19,8 Prozent über demjenigen des Bundes (17,5 Prozent). Inzwischen gehört in einigen Berufsgruppen die Frühberentung zum „Normalfall“. Gleichzeitig nehmen die arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme mit steigendem Alter der Beschäftigten zu. Damit spielen Fragen der Gesundheit und Sicherheit „eine zentrale Rolle für das Wohlbefinden der älteren Arbeitnehmer und ihre anhaltende Erwerbstätigkeit“.1 Frühinvalidität im Saarland kostet Rentenversicherung Millionen Die Arbeitswelt hat damit einen maßgeblichen Anteil an der Verursachung von Frühinvalidität. Dies ist mit hohen betrieblichen wie volkswirtschaftlichen Kosten verbunden. Die Rentenversicherung wird nach einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin jährlich mit etwa 12,3 Mrd. Euro belastet. Und dies beinhaltet alleine den arbeitsbedingten Anteil der Rentenzugänge wegen voller Erwerbsminderung, d. h. ohne die 196 Kosten, die durch teilweise Erwerbsminderung entstehen. Auch für das Saarland kommt somit eine dreistellige Millionensumme zusammen. So liegt beispielsweise der Anteil der Belastungen, die auf einem zu geringen Handlungsspielraum – einer wichtigen arbeitsplatznahen Ressource2 – beruhen, bei allein mindestens 2,8 Mrd. Euro pro Jahr, das sind ca. 25.000 Euro pro Rentenfall.3 Bei ca. 1.550 Frühinvaliditätszugängen im Saarland würde dies eine Summe von knapp 40 Mio. Euro alleine für diesen Belas­ tungsfaktor bedeuten. Die Kosten für weitere Versicherungsträger (z. B. Krankenversicherung) sind noch nicht mit einberechnet. Daran sieht man ebenfalls, wie bedeutsam psychische Belastungen inzwischen für das Arbeitsunfähigkeits- und Frühinvaliditätsgeschehen geworden sind. Arbeiten bis 67 – in vielen Berufen unrealistisch Die dargelegten Zahlen zu der realen Frühverrentungssituation einerseits und die inzwischen beschlossene Verlängerung der Lebensarbeitszeit andererseits passen in vielen Bereichen (noch) nicht zusammen. Nach einer Studie des BKK-Bundesverbandes4 glaubt ein hoher Anteil der weiblichen Befragten nicht daran, bis 65 im Beruf arbeiten zu können. So können sich 40 Prozent der im Gesundheitswesen Beschäftigten nicht vorstellen, ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen bis zum Rentenalter ausüben zu können. Wenn man nun betrachtet, dass beispielsweise Berufsgruppen wie Formgießer, Zimmerer, Dachdecker, Maurer oder Betonbauer in der Altersgruppe 55–65 Jahre im Durchschnitt mehr als 42 Tage im Jahr krank sind und damit praktisch komplett in das von Gesetzes wegen vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagementverfahren fallen würden, zeigt dies, wie gesundheitspolitisch und ökonomisch unausgewogen eine pauschale Rentenverlängerung auf 67 Jahre ohne weitreichende flankierende Maßnahmen ist. Trotz allem stellt ein höheres Lebensalter der Erwerbsbevölkerung per se kein Beschäftigungshemmnis dar, entscheidend sind die Rahmenbedingungen. Das bedeutet letztendlich, dass der ergonomische Grundsatz, die Arbeit muss sich dem Menschen anpassen, nicht umgekehrt, mehr denn je gilt. Auf diese Weise konnte nicht von ungefähr auch eines der erfolgreichen Konzepte für älter werdende Beschäftigte, das finnische Modell der Arbeitsfähigkeit, die Arbeits- und damit Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen konsequent verbessern.5 Es beruht im Wesentlichen auf der Erkenntnis, dass die Anforderungen der Arbeit und die Ressourcen der Beschäftigten zusammenpassen müssen. Die Arbeitsfähigkeit lässt sich mittels des Arbeitsbewältigungsindizes messen. In Finnland konnten die Gesundheitsziele für Ältere (Anstieg der Erwerbsquote Älterer, Anstieg des effektiven Renteneintrittsalters), die inzwischen auch in den Zielkatalog des 197 Betriebliche Gesundheitspolitik 3.1 Alters- und alternsgerechte Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitspolitik 3.1 Alters- und alternsgerechte Gesundheitsförderung Europarates übernommen worden sind, durch den engen Zusammenschluss von Ministerien, Sozialpartnern und weiteren Akteuren erreicht werden. Bleibt zu hoffen, dass auch hierzulande der sich in den Schlussverhandlungen befindende Beschäftigungspakt für Ältere ähnliche Wirkungen zeigt (siehe II.2.2). Ältere sind weniger in Maßnahmen eingebunden Zu den angesprochenen besseren Rahmenbedingungen gehört natürlich ebenso, dass entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Gesundheitsförderung existieren und der Zugang zu ihnen allen Alters- und Berufsgruppen offen steht. Die Statistik zeigt aber, dass Ältere ab 45 Jahre in und außerhalb der Betriebe weniger Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Anspruch nehmen oder ihnen diese erst gar nicht mehr angeboten werden. Dabei ist es wichtig, dass Ältere bedarfsgerechte Gesundheitsförderung erfahren. Dies steigert nicht zuletzt deren Zufriedenheit. Eine demografieorientierte Personalpolitik6, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz als elementares Teil einschließt und sich an alle Alters- und Personengruppen richtet, ist für Unternehmen daher notwendiger denn je. Dies beinhaltet u.a. den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der gesamten Belegschaft über Maßnahmen der Gesundheits- und Motivationsförderung sowie Qualifizierung (in Sicherheit und Gesundheit). Arbeitswissenschaftliche Grundlagen müssen neu erlernt werden Will man tatsächlich bei der zukünftigen Arbeit die Altersgrenze 67 Jahre in den überwiegenden Berufsgruppen erreichen, müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Betriebe müssen bestimmte arbeitswissenschaftliche Grundlagen neu erlernen. Hierzu gehören: - Durchführen von Altersstrukturanalysen, - systematische betriebliche Gesundheitsförderung, - konsequente Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, - Berücksichtigung von physischen und psychischen Belastungen, - Karriere- und Erwerbsplanung, - Arbeiten in altersgemischten Teams (Wissenstransfer), - Orientierung an Leistungspotenzialen, Leistungsgrenzen, Erholzeiten, familien- und gesundheitsorientierten Zeitregimen (REFA), - Vermeidung von chronischer Unter- und Überforderung. 198 Präventionsorientierte Altersstrukturanalysen, die die prozentualen Anteile der Beschäftigten in den einzelnen Altersgruppen mit den altersspezifischen Krankenstandsraten in Beziehung setzen und daraus altersabhängige Präventionsempfehlungen ableiten, und die Entwicklung einer Personaleinsatzmatrix, die Informationen zum realen Arbeitseinsatz an bestimmten Arbeitsplätzen, dem Alter der Beschäftigten, dem aktuellen Belastungsgrad und Qualifikationsstand beinhaltet, sind geeignet, demografieorientierte Schwerpunkte in der betrieblichen Gesundheitsförderung zu setzen.7 Gegebenenfalls können solche Analysen auch als Grundlage für tarifliche Einordnungsprozesse im Rahmen der belastungsorientierten Entgeltermittlung (z. B. ERA) genutzt werden. Die gezielte Analyse von Arbeitsunfähigkeiten Älterer, vertiefend auch nach Geschlecht und Krankheitsgruppe, sind weiterhin im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu nutzen. So zeigen beispielsweise Daten der Barmer Ersatzkasse, dass die Gruppe der über 45-Jährigen fast zwei Drittel der Arbeitsunfähigkeitstage bei den Langzeiterkrankungen von über 6 Wochen verursachen. Betriebsräte müssen ein Auge hierauf haben und gewissermaßen als Präventions- und Demografieberater wirken und entsprechende Anstöße im Unternehmen nicht nur in den unmittelbar betroffenen Altersgruppen, sondern gewissermaßen im „demografischen Vorfeld“ vorbringen. Die Beschäftigungsfähigkeit der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann dann deutlich verbessert werden, wenn die erkennbaren und – über Gefährdungsbeurteilungen und Gesundheitsberichte – dokumentierten gesundheitlichen Probleme vor dem Hintergrund der sozialen und tätigkeitsbezogenen Risiken angegangen werden. Daher sind auch Gesundheitsberichte der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften mehr denn je ein unverzichtbares Instrument. Dies sollte vor dem Hintergrund der „Bereinigung“ der Kassen- und BG-Landschaft (siehe auch unten) beachtet werden. Einordnung alters- und alternsgerechter Gesundheitsförderung Nur durch eine konsequente alters- und alternsgerechte betriebliche Gesundheitsförderung lassen sich diese Ziele auch annähernd verwirklichen. Dabei bezieht sich alternsgerechte Gesundheitsförderung auf den Prozess des Älterwerdens (im Betrieb), beinhaltet damit also die Sicht auf die Erwerbsbiographie, während altersgerechte Gesundheitsförderung auf spezifische Maßnahmen innerhalb einer Altersgruppe abzielt. Dies beinhaltet im Einzelnen geeignete Bedingungen für - den Gesundheits- und Arbeitsschutz, - die Arbeitsorganisation und - das (lebenslange) Lernen in den Unternehmen. 199 Betriebliche Gesundheitspolitik 3.1 Alters- und alternsgerechte Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitspolitik 3.1 Alters- und alternsgerechte Gesundheitsförderung Schwierigkeiten in der betrieblichen Praxis bekommen so betrachtet insbesondere ältere Arbeitnehmer, die nicht altersadäquaten Anforderungen ausgesetzt sind und damit überfordert werden. Entsprechende alternskritische Arbeitsbedingungen gilt es daher zu vermeiden. Sie wurden im Jahresbericht 2004 aufgezeigt. Zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sind insbesondere - individuelle Angebote der Gesundheitsförderung, - ergonomische Maßnahmen sowie - Maßnahmen zur Verbesserung des Führungsverhaltens erfolgversprechend. Bei der Arbeitsorganisation können dies auch Maßnahmen sein, die einen allmählichen Austritt aus dem Erwerbsleben begüns­ tigen. Dies kommt Befragungen zufolge auch den Arbeitnehmern selbst entgegen. Dem Thema der Altersteilzeit – in welcher Form auch immer – gebührt daher mehr Aufmerksamkeit, als ihr derzeit zuteil wird. Auf nationaler Ebene stellt die Initiative Neue Qualität der Arbeit mit ihrem Initiativkreis „Älter werden in Beschäftigung“ einen Instrumentenkatalog zur Verfügung, den Aufbau eines Demografienetzwerkes inklusive. Zentrale Forderung: Schaffung eines alternsgerechten Personal- und Organisationsmanagements, d.h. „präventives, altersneutrales, auf Lebensverläufe und Erwerbsbiographien gerichtetes Handeln“! Branchenwissen notwendig, um demografischer Falle zu entgehen Der vor der Unterzeichnung stehende Beschäftigungspakt für Ältere greift diese Forderungen nun endlich politisch auf und macht den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einem zentralen Bestandteil einer alter(n)sgerechten Unternehmenspolitik. In der Praxis bedarf es aber zusätzlicher Anstrengungen, Branchen und Berufe, die besonderen Beschäftigungs- und Gesundheitsrisiken unterliegen, zu identifizieren und für ­diese zielgerichtete Lösungen zu finden.8 Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass das präventive Know-how der branchenorientiert arbeitenden Berufsgenossenschaften nicht weiter eingeschränkt wird. Die geplanten Änderungen der Organisation der Unfallversicherungen lassen allerdings entgegengesetzte Entwicklungen befürchten: Würde die (willkürliche) politische Vorgabe umgesetzt, die Zahl der Berufsgenossenschaften auf sechs zu reduzieren, wäre dies für die Gesundheit vieler Beschäftigter insbesondere in Risikobereichen kontraproduktiv. Der DGB unterstützt zwar eine organisatorische Neuausrichtung der Unfallversicherung, die insgesamt effizienter und zielorientierter arbeitet, hält aber eine Mindestzahl von neun Berufsgenossenschaften für erforderlich, um in Zukunft weiterhin vernünftigerweise branchenorientiert arbeiten zu können. Über die Selbstverwal- 200 tung der Berufsgenossenschaften sind entsprechende Vorschläge für eine Neuorganisation erarbeitet worden, die jedoch von der Politik offenkundig ignoriert werden.9 Auch die sonstigen geplanten Änderungen im Organisations- und Leistungsrecht der Unfallversicherung sind nicht geeignet, die anstehenden Probleme der Beschäftigungssicherung zu lösen. Die hierbei noch gestiegenen Anforderungen an die Arbeitsbedingungen können letztendlich nur durch konsequente Prävention – wie sie u.a. auch interessanterweise über das Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehindertengesetz) diskutiert wird (siehe unten) – gezielt verbessert werden. Mit Blick auf die in Kapitel I.4.2.3 beschriebenen ökonomischen Vorteile konsequenter Prävention ist zu sagen, dass wirkliche Einsparungen weniger über Verwaltungsreformen, Einschränkung von Schutzzielen oder Kürzungen im Leistungsumfang, als über eine konsequentere Umsetzung einer wirklichen Prävention zu erzielen sind. Betriebliches Eingliederungsmanagement als ein zentrales gesundheitsbezogenes betriebliches Demografieinstrument Seit 2004 besteht für alle Betriebe und Verwaltungen die Pflicht, ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen. Es bezieht sich ausdrücklich auf alle Beschäftigten im Sinne einer Prävention krankheitsbedingter Frühverrentungen bzw. Behinderungen und setzt damit erstmals einen übergreifenden und langfristigen Akzent auf das Thema „gesund arbeiten bis zur Rente“. Nur eine ganzheitliche und vor allem positive inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Vorschrift, deren Umsetzung sowohl eine am Einzelfall orientierte Vorgehensweise, wie auch eine betriebliche Strategie beinhalten muss, bringt Erkenntnisgewinne im Sinne einer präventiven Gesamtstrategie, nutzt diese für ein effizientes betriebliches Frühwarnsystem und verknüpft damit diesen Bereich mit dem der gesamten betrieblichen Gesundheitspolitik.10 Ziel bleibt es aus gesundheitswissenschaftlicher Perspektive, eine Ausrichtung des Betriebes zu erhalten, der die gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten und des Betriebes gezielt stärkt, um die Mitarbeiter lange gesund im Betrieb zu halten. Bleibt zu hoffen, dass die Überlegungen zur Prävention im SGB IX auch Eingang in präventive einheitliche Arbeits- und Gesundheitsstrukturen finden werden, wie sie beispielsweise auch im Zuge der Debatte über ein Präventionsgesetz angedacht gewesen waren. Deutsche Arbeitsschutzstrategie – wirklich gemeinsam? Leider lässt genau dies die von der 83. Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende letzten Jahres beschlossene neue Gemeinsame Deutsche Ar- 201 Betriebliche Gesundheitspolitik 3.1 Alters- und alternsgerechte Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitspolitik 3.1 Alters- und alternsgerechte Gesundheitsförderung beitsschutzstrategie (GDA)11 vermissen. Von einer ganzheitlichen Herangehensweise, die den Anforderungen an eine zukünftige, demografiefeste betriebliche Gesundheitspolitik genügt, ist vom Ansatz her wenig zu spüren. An der für eine moderne Ausrichtung betrieblicher Gesundheitspolitik geforderten Einbeziehung der betrieblichen Akteure (Betriebs- und Personalräte, Betriebs­ärzte, Sicherheitsfachkräfte) mangelt es. Das eigentliche Entscheidungsgremium soll aus Bund, Ländern und den Unfallversicherungsträgern bestehen, andere Experten, wie Krankenkassen und insbesondere Sozialpartner stehen nur in der zweiten Reihe. Immerhin sind es die Sozialpartner in Form von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, die auf betrieblicher Ebene den Arbeits- und Gesundheitsschutz umsetzen müssen. Ein umfassenderer Einbezug in Strategieplanung und Erarbeitung und insbesondere Festlegung von arbeitsweltbezogenen Gesundheitszielen wäre dringend geboten. Dazu wäre es allerdings erforderlich, dass die Sozialpartner im neuen Entscheidungsgremium „Nationale Arbeitsschutzkonferenz“ gleichberechtigt vertreten wären. Dies ist leider im Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes nicht geplant. Immerhin würden im Saarland mit der Umsetzung des Beschäftigungspaktes für Ältere erste intensivere Duftmarken in Richtung eines der von der GDA geforderten Kernelemente, nämlich der Berücksichtigung der Aspekte „Demografie /Arbeitsplatzrisiken“, gesetzt. Sieht man jedoch auf die hinter der GDA stehende Gemeinschaftsstrategie der EU, so scheint ihr Ziel „Besserer Vollzug und bessere Einhaltung von Gesetzen“ im Saarland ein Wunschbild zu bleiben. 1 R. Sochert, J. Wolters: Damit das Ergrauen nicht zum „Grauen“ wird. Die BKK 9/2006, S. 436– 441. 2 Siehe auch R. Thimmel: Arbeitsbedingter Stress – Das Meiste ist hausgemacht. arbeitnehmer 1/2006, S. 10–11. 3 H. Friedel et al.: Der Anteil der Arbeitswelt an den finanziellen Folgelasten der Frühinvalidität für die Gesetzliche Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung 1/2007, S. 43–55. 4 BKK Bundesverband (Hrsg.): BKK-Faktenspiegel. Schwerpunktthema ältere Menschen. März 2007. 5 J. Ilmarinen, R. Oldenbourg: Die Arbeit muss sich den Menschen anpassen – nicht umgekehrt. Die BKK 11/2006, S. 544–546. 6 Siehe A. Köchling: Demografie-Werkzeuge für Praktiker. Die BG 5/2006, S. 228–233. 7 Barmer Ersatzkasse (Hrsg.): Barmer Gesundheitsreport 2006. Demografischer Wandel – ältere Beschäftigte im Focus betrieblicher Gesundheitsförderung. Wuppertal, 2006. 8 DGB (Hrsg.): Arbeitsmarkt und Gesundheitsrisiken in ausgewählten Berufen. DGB profil 06, Berlin, 2006. 9 M. Schröder: Reform der Unfallversicherung aus Sicht der Gewerkschaften: Konstruktive Vorschläge der Selbstverwaltung umsetzen – Leistungsabbau verhindern. Soziale Sicherheit 1/2007, S. 25–30. In dem aktuellen Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die Forderung des DGB, die Mindestzahl auf neun Berufsgenossenschaften festzusetzen, mittlerweile aufgegriffen worden. 10 Siehe auch Ergebnisse der Arbeitskammerveranstaltung: „Betriebliches Eingliederungsmanagement. Prävention oder Reparaturbetrieb?“ am 24. April 2007 in Saarbücken (unter www. argus-ak.de). 11 „Nationale Arbeitsschutzstrategie ist beschlossen.“ Aktuelle Meldung aus Gute Arbeit 12/2006, S. 7–8. 202 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Der Klimawandel ist keine ferne Zukunft mehr, er findet bereits statt – weltweit, in Deutschland und auch im Saarland. Bereits 1992 hat die Staatengemeinschaft auf die Zeichen des Klimawandels reagiert und die UN-Klimarahmenkonvention beschlossen. Ziel ist es, den globalen Temperaturanstieg auf 2°C gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen. Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn die Emissionen an Treibhausgasen dras­ tisch zurückgeführt werden. Insbesondere dort, wo in der Vergangenheit die Emissionen am höchsten waren – in den westlichen Industriestaaten. Deutschland strebt eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 an. Dafür braucht es konkrete Programme – auch im Saarland. Die Jahresdurchschnittstemperaturen im Saarland stiegen von 1901 bis 2006 um 1,2°C. In ganz Deutschland nahm die Mitteltemperatur im gleichen Zeitraum um 0,9°C zu. Am stärksten war die Temperaturzunahme im Sommer und im Herbst. Die Niederschläge nahmen in dieser Zeit um 12 % zu. Die Niederschlagszunahme war in den Wintermonaten mit +20 % am stärksten ausgeprägt. Für die Sommer wurde ein Rückgang der Niederschläge um 2,5 % verzeichnet. Der im letzten Jahrhundert bereits stattgefundene Klimawandel wird weiter zunehmen. Prognosen des Umweltbundesamtes1 zeigen deutlich, dass sich der anhaltende Trend weiter verstärkt. Je nach Szenario wird mit einer weiteren Zunahme der Tagesmitteltemperatur im Saarland von 1,5 bis 2,2°C bis zum Ende des 21. Jahrhunderts gerechnet – dabei werden vor allem die Winter milder. Die Anzahl der heißen Tage (über 30°C) im Sommer soll sich mehr als verdoppeln. Insgesamt soll das Klima im Saarland feuchter werden. Signifikant ist dabei die Zweiteilung des Niederschlagssignals mit Abnahme im Sommer und Zunahme im Winter. Während der Rückgang im Sommer mit -15 % unter dem prognostizierten Mittel für Deutschland (-20 %) liegt, sollen die Winterniederschläge drastisch zunehmen. Im Hunsrück sollen die Winterniederschläge um fast 80 % zunehmen. Insgesamt wird für das Saarland mit einer Zunahme der Winterniederschläge um 40 % bis 50 % gerechnet. Auswirkungen und Gefahren des Klimawandels im Saarland Für die kommenden Jahre ist zudem verstärkt mit Starkwetterereignissen zu rechnen. Die Veränderungen bei den Niederschlägen werden sich nicht in einer gleichmäßigen Zu- oder Abnahme vollziehen, sondern auf einzel- 203 Betriebliche Gesundheitspolitik 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Betriebliche Gesundheitspolitik 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Grafik 1 Klimaveränderung im Saarland Veränderung der Kenntage in Saarbrücken 80 67,3 70 60 1981-1990 56,6 2091-2100 50 38,2 40 28,5 30 18,5 20 10 10,4 5,6 3,0 0,4 0 Eistage Frosttage Eistag Frosttag Sommertag Heißer Tag Tropennacht Quelle: Umweltbundesamt Sommertage = = = = = Heiße Tage 3,8 Tropennächte Maximumtemperatur ≤ 0°C Minimumtemperatur ≤ 0°C Maximumtemperatur ≥ 25°C Maximumtemperatur ≥ 30°C Maximumtemperatur ≥ 20°C Arbeitskammer ne Ereignisse konzentrieren. Bei gleichzeitigem Anstieg der Temperaturen werden die Böden im Sommer noch trockener werden, was allgemein die Wasseraufnahme bei Niederschlägen erschwert. Durch die zunehmende Heftigkeit der Niederschläge wird diese Problematik noch verstärkt. Konsequenz: eine zunehmende Erosion der Böden und somit ein Verlust an fruchtbaren Oberböden. Im Winterhalbjahr wird sich durch die extrem starke Zunahme der Niederschläge das Hochwasserrisiko erhöhen. Die Temperaturzunahme im Winter wird insbesondere Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft haben. Durch die fehlenden Eistage (Maximumtemperatur ≤ 0°C) können Schädlinge besser den Winter überstehen, was zu einer verstärkten Schädigung des Waldes führt, der im Saarland bereits 20062 zu 83,5 % erkrankt ist. Hohe Temperaturen im Sommer bei geringeren Niederschlägen werden auch Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben. Insbesondere die Fließgewässer, die auch zur Kühlung von Kraftwerken und Industrieanlagen in Anspruch genommen werden, drohen zu stark zu erwärmen. 204 Energiewirtschaft ist Motor des Klimawandels Deutschland hat im Jahr 2005 8663 Mio. Tonnen CO2 produziert. Damit nimmt es nach den USA, China, der ehemaligen Sowjetunion und Japan Rang 5 in der Welt ein. Der größte Teil, 42 % der CO2-Emissionen in Deutschland, geht auf die Energiewirtschaft zurück. An zweiter Stelle folgt der Straßenverkehr mit einem Anteil von 17 %. Grafik 2 CO2-Emissionen in Deutschland nach Sektoren Durchschnitt der Jahre 2000 - 2002 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1% Industrieprozesse 9% Straßenverkehr 17% Übriger Verkehr 1% Haushalte 13% Energiewirtschaft 42% Kleinverbraucher 5% Verarbeitendes Gewerbe 12% Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Arbeitskammer Zur Reduktion der Kohlendioxidemissionen in Deutschland ist ein Bündel von Maßnahmen nötig. Wirklich spürbare Fortschritte werden jedoch nicht ohne Veränderungen in der Energiewirtschaft zu erreichen sein. Konkret gibt es zwei Stellschrauben bei der Stromerzeugung, über die sich der Kohlendioxidausstoß beeinflussen lässt: der eingesetzte Energieträger und der durchschnittlich realisierte Wirkungsgrad. Sinkt der Anteil eines Energieträgers mit hohem CO2-Emissionsfaktor wie Braunkohle zu Gunsten eines Energieträgers mit niedrigem CO2-Emissionsfaktor wie Erdgas oder eines erneuerbaren Energieträgers mit null CO2Emissionen, sinkt auch der Emissionsfaktor des Strommixes insgesamt. 205 Betriebliche Gesundheitspolitik 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Betriebliche Gesundheitspolitik 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Tabelle 1 CO2-Emissionsfaktoren fossiler Brennstoffe Brennstoff Erdgas Steinkohle Braunkohle CO2-Emissionsfaktor im Jahr 2002 bezogen auf den Stromverbrauch [g/kWh] 560 938 1.228 Quelle: Umweltbundesamt Betrachtet man den durchschnittlichen Wirkungsgrad konventioneller Kraftwerke, dann wird deutlich, dass Erdgas, der Brennstoff mit dem geringsten Emissionsfaktor, am effizientesten eingesetzt werden kann. Tabelle 2 Durchschnittlicher Brennstoffnutzungsgrad bezogen auf die Bruttostromerzeugung, 2005 Steinkohle Braunkohle Erdgas 41 % 37 % 42 % Quelle: Umweltbundesamt Moderne Erdgaskraftwerke, sogenannte Gas- und Dampfturbinenkraftwerke (GuD), erreichen sogar einen elektrischen Nettowirkungsgrad von 57 %. Bei modernen Steinkohlekraftwerken kann ein Wirkungsgrad von 46 % erreicht werden. CO2-Emissionen in der Stromerzeugung seit 1990 leicht gesunken Die absoluten Kohlendioxidemissionen aus der Stromerzeugung sind seit 1990 in Deutschland nur wenig gesunken. Von 349 Mio. Tonnen im Jahr 1990 auf 336,5 Mio. Tonnen 2005. Dies entspricht einer Reduktion von ca. 3,7 %. Wesentlich stärker war der Rückgang bei der spezifischen Kohlendioxidemission – die direkte CO2-Emission je Kilowattstunde Strom. Sie nahm im gleichen Zeitraum von 727 g/kWh auf 616 g/kWh ab. Dass trotz steigendem Stromverbrauch4 in Deutschland, +13 % von 1990 bis 2005, der CO2-Ausstoß reduziert wurde, hat drei Ursachen: der gesteigerte Wirkungsgrad der Kraftwerke der abnehmende Anteil des Steinkohle- und Braunkohlestroms am Strommix die Zunahme regenerativ erzeugten Stroms am Strommix. 206 Grafik 3 Strommix in Deutschland 1995-2005 Anteile in Prozent 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Braunkohle Kernenergie Steinkohle Erdgas Erneuerbare Energien übrige Energieträger Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2003 2004 2005 Arbeitskammer Die Veränderung beim gesamtdeutschen Strommix lässt sich jedoch nicht auf das Saarland übertragen. Der im Jahr 2005 im Saarland produzierte Strom kam zu fast 92 % aus Steinkohlekraftwerken. Nur knapp 1,2 % stammten aus erneuerbaren Energien. Positiv für das Saarland hervorzuheben ist der mit 3,45 % hohe Anteil von Grubenmethan- und Kokereigas an der Stromerzeugung. Klimaschutz erfordert Kurskorrektur bei der Stromerzeugung Die seit 1990 erreichte Reduzierung der Kohlendioxidemission in der Stromerzeugung ist erfreulich und zeigt, dass Klimaschutz in der Praxis möglich ist. Für das Erreichen der Klimaziele ist es aber notwendig, dass die absoluten Kohlendioxidemissionen der Stromerzeugung um ca. 50 % sinken. Das geht nur, wenn weniger Strom verbraucht und dieser auch CO2-ärmer produziert wird. 207 Betriebliche Gesundheitspolitik 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Betriebliche Gesundheitspolitik 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Die Einflussmöglichkeiten des Saarlandes auf die Stromerzeugung in Deutschland beschränken sich dabei in erster Linie auf die Gestaltungsmöglichkeiten im föderalen System. Gefordert ist in erster Linie die Bundesregierung, die durch den Emissionshandel den Handlungsrahmen für die Stromproduktion in Deutschland festlegt. Über eine Reduzierung der Zertifikate und eine teilweise Versteigerung (die EU-Emissionshandelsrichtlinie enthält die Option, bis zu 10 % der CO2-Zertifikate zu versteigern) könnten zusätzliche Anreize zum Klimaschutz geschaffen werden. Diskussion um Kraftwerk Ensdorf versachlichen Dass Klimaschutz und berechtigte regionale wirtschaftliche Interessen nicht immer einfach miteinander zu verbinden sind, zeigt die Diskussion um das Kraftwerk Ensdorf. RWE plant in Ensdorf den Bau eines Steinkohle-Doppelblocks mit einer Nettoleistung von 2 x 765 MW. Das wäre das größte Steinkohlekraftwerk, das je im Saarland gebaut wurde. Der Kraftwerksneubau wird mit einem angestrebten Wirkungsgrad von 46 % die spezifischen Kohlendioxidemissionen senken, absolut jedoch zu einem Anstieg der Emissionen führen. Gleichzeitig wird mit einer Investition in dieser Größenordnung die Steinkohle als Energieträger für die nächsten 30 bis 40 Jahre festgeschrieben. Die saarländische Landesregierung wie auch die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßen die in Aussicht gestellte Investition in Ensdorf in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro. Auch wenn dauerhaft „nur“ ca. 110 bis 120 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, so wird sich der Bau des Kraftwerkes langfristig positiv auf die saarländische Wirtschaft auswirken. Entscheidend für das Saarland ist, dass die in Aussicht gestellten Investitionen des RWE im Saarland getätigt werden. Gelingt es, diese Investitionen für den Bau moderner Gaskraftwerke zu nutzen, könnte ein höherer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, ohne auf die positiven wirtschaftlichen Impulse verzichten zu müssen. Gelingt dies nicht, muss durch entsprechende Begleitmaßnahmen die Klimaschädlichkeit des Kraftwerkes reduziert werden. Dazu zählt in erster Linie die Nutzung der Abwärme durch eine Integration in das saarländische Fernwärmenetz. Parallel dazu muss das Fernwärmenetz weiter ausgebaut werden, um neue Wärmeabnehmer gewinnen zu können. Was ist im Saarland zu tun? Im Gegensatz zur Bundesregierung, die sich zu einer Senkung der CO2-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber dem Niveau von 2006 verpflichtet, will 208 sich die saarländische Landesregierung nicht auf verbindliche Leistungen zum Klimaschutz festlegen. Hauptargument für diese Haltung ist die Tatsache, dass 75 % der im Saarland emittierten Treibhausgase dem Emissionshandel unterliegen und somit über den Nationalen Allokationsplan (NAP) gesteuert werden. Logische Konsequenz dieser Argumentation ist eine Konzentration der Klimaschutzmaßnahmen im Saarland auf die Bereiche, die nicht dem Emissions­ handel unterliegen, insbesondere Verkehr und Haushalte. Die in diesen Bereichen bisher unternommenen Anstrengungen (saarVV, Zukunftsenergieprogramm) haben bisher jedoch keinen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Auch für die kommenden Jahre ist nicht beabsichtigt, die Finanzmittel des Landes in diesen Bereichen zu erhöhen, um die CO2-Emissionen im Saarland zu verringern. Dass es anders geht, zeigt das österreichische Bundesland Niederösterreich. Dort wurde bereits 2004 ein Klimaprogramm verabschiedet, in dem konkrete Ziele, Verantwortlichkeiten und Zeitpläne festgelegt wurden5. Die Arbeitskammer des Saarlandes befürchtet, dass ohne ein solches Programm, Klimaschutzpolitik im Saarland ohne konkretes und überprüfbares Handeln bleibt. Folgende konkrete Maßnahmen eines „Klimaschutzprogramms Saarland“ könnten auch unabhängig von bundespolitischen Entscheidungen den Klimaschutz im Saarland voranbringen: Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in dezentralen Anlagen Verstärkter Umstieg auf eine Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Erdgas Reduktion des Stromverbrauchs durch Steigerung der Energieeffizienz Reduktion des Energieverbrauchs durch Gebäudesanierung und effiziente Heizungsanlagen Stärkung des Umweltverbundes im Bereich Verkehr Neben dem ökologischen Nutzen würde ein solches Maßnahmenprogramm auch die saarländische Wirtschaft stärken. Das Institut für Zukunftsenergien (IZES) wurde bereits 2006 mit der Koordinierung eines möglichen Energieclusters Saarland beauftragt. Aus Sicht der Arbeitskammer ist dies der richtige Ort, für die Realisierung eines saarländischen Klimaschutzprogramms. 209 Betriebliche Gesundheitspolitik 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Betriebliche Gesundheitspolitik 3.2 Umwelt: Klimaschutz im Saarland Klimaschutz ist machbar und bezahlbar. Wird nicht sofort gehandelt, werden die Folgen ein Vielfaches kosten Einen ersten Ansatz, Klimaschutz im Saarland zum Gegenstand der Regierungsarbeit zu machen, gibt es bereits. Der saarländische Umweltminister hat im April 2007 im Ministerrat ein Klimaschutz- und Klimafolgenkonzept für das Saarland vorgelegt. Darin wird deutlich gemacht, dass Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist, die nicht nur durch die Politik allein gelöst werden kann. Die Arbeitskammer teilt diese Ansicht und erwartet, dass die Wirtschafts- und Sozialpartner, z.B. im Rahmen des Umweltpaktes, in die saarländische Klimaschutzpolitik eingebunden werden. Der Weltklimarat zog in seinem am 4. Mai 2007 in Bangkok veröffentlichten Bericht das Fazit: Wenn die Menschheit schnell handelt, lassen sich katastrophale Folgen des Klimawandels vermeiden. Für das Saarland bedeutet dies, mehr Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen als bisher. Der vom Umweltminister definierte Gestaltungsspielraum auf Landesebene muss daher stark erweitert werden. Die Beschränkung auf das Zukunfts­ energieprogramm in seiner jetzigen Form, den Umweltpakt, Bildungsprojekte und eine nachhaltigere Landesentwicklung, werden bei weitem nicht ausreichen. 1 Umweltbundesamt, Neue Ergebnisse zu regionalen Klimaänderungen, Das statistische Regionalisierungsmodell WETTREG, Dessau 2007. 2 Waldzustandsbericht Saarland, 2006 3 diw Wochenbericht 12/2006 4 In Deutschland erzeugte Strommenge, abzüglich des Kraftwerkseigenverbrauchs, des Leitungsverlusts und des Pumpstromverbrauchs. Stromimporte und Exporte sind unberücksichtigt. 5 NÖ-Klimaprogramm 2004-2008 210