Thema: Gefährdungsbeurteilung für den Einsatzdienst der Feuerwehren und des Rettungsdienstes Referent: Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie (DIPT) Deutsches Institut für Psychotraumatologie, Berufsfeuerwehr Köln © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 1 Rechtliche Einordnung Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits 1946 Gesundheit als einen „Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheiten und Gebrechen“ definiert. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 2 Rechtliche Einordnung Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1996 wurde der aus dem europäischen Recht (EG-Recht) resultierende, umfassende Arbeitsschutzansatz auf der Grundlage des Gesundheitsverständnisses der WHO in deutsches Recht umgesetzt. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 3 Rechtliche Einordnung Ein solches ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis mit dem Zielkriterium der menschengerechten Gestaltung der Arbeit bezieht in jedem Fall psychische Fehlbelastungen und deren Ursachen in die Gesamtbetrachtung ein. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 4 Rechtliche Einordnung Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes konkret erforderlich sind, hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung in einer Gefährdungsbeurteilung, zu ermitteln (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 5 Rechtliche Einordnung Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz ist über jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zu erstellen. Gemäß § 6 des Arbeitsschutzgesetz sind die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung sowie die daraus sich ergebenden Maßnahmen zu dokumentieren. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 6 Fragestellung? Welche Gefährdungen, Belastungen sind im Dienst der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zu erwarten? 1. Gefährdungen und Belastungen im Arbeitsalltag 2. Gefährdungen und Belastungen im Einsatzdienst Dieser Vortrag beschäftigt sich mit den psychischen Gefährdungen und Belastungen im Einsatzdienst. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 7 Psychische Gefährdung und Belastung Psychische Gefährdungen und Belastungen können zu Erkrankungen führen, wenn folgende Parameter erfüllt werden: 1. Die Qualität des Ereignisses muss zu einer psychischen Fehlbelastung führen. 2. Die Reaktion des Betroffenen muss eine bestimmte Dimension zeigen. 3. Nach einem Monat liegen beim Betroffenen noch in klinisch relevanter Form Anzeichen einer Störung vor. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 8 Qualität des Ereignisse Im DSM IV (1996) wird ein Trauma definiert als die Konfrontation mit einem Ereignis, das folgende Qualität aufzeigt: Die Person erlebt, beobachtet oder war mit einem oder mehreren Erlebnissen konfrontiert, die tatsächlichen oder drohenden Tod anderer Personen oder ernsthafte Verletzung oder eine Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer Personen beinhaltet. (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders DSM IV,1996, 491, f) © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 9 Psychische Belastungen Der Begriff „Psychische Belastung“ ist in der DIN EN ISO 10075-1: 2000 definiert. „Psychische Belastungen“ ist demnach die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 10 Psychische Fehlbelastung (Psychische Überlastung) Der Begriff „Psychische Fehlbelastung“ ist ebenso in der DIN EN ISO 10075-1: 2000 definiert. Mit „psychischen Fehlbelastungen“ sind Anforderungen und Belastungen gemeint, die in ihrer Ausprägung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei Beschäftigten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 11 Psychische Fehlbelastung (Psychische Überlastung) Wann wird aus einer psychischen Belastung eine psychische Fehlbelastung? Gibt es vielleicht einen „Grenzwert“? © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 12 Toleranzgrenze Belastung Toleranzgrenze © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 13 Reaktion auf das Ereignis Im DSM IV (1996) wird die Reaktion des Betroffenen wie folgt beschrieben: Die Reaktion der Person umfasst intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 14 Reaktion auf das Ereignis Die Reaktionen erfolgen auf drei Ebenen: • Veränderung auf der Handlungsebene • Veränderung in der Wahrnehmung • Veränderung im Erleben © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 15 Dauer der Störung Halten die Symptome der Störung in klinisch bedeutsamer Form länger als einen Monat an, so besteht die Gefahr einer chronischen PTBS. (Posttraumatische Belastungsstörung DSM-IV (APA,1996,S.491 f.) Die Störung muss eine wesentliche Einschränkung der Lebensqualität beim Betroffenen auslösen. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 16 Verlaufsmodell eines psychischen Traumas Stressreaktion Verarbeitung Erholung e Einsatzereignis führt zu psychischer Fehlbelastung Integration in den Lebenslauf t Stunden bis Tage © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Drei bis sechs(Nach Wochen Fischer und Riedesser 1998) Gefährdungsbeurteilung 17 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Eine Gefährdungs- Belastungsbeurteilung teilt sich in zwei Abschnitte auf. Abschnitt 1 Beschäftigt sich mit der Beschreibung der Gefährdungen/Belastungen/Fehlbelastungen. Abschnitt 2 Beschreibt die Maßnahmen. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 18 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 1 • Primäre Traumatisierung Die Einsatzkraft wird durch ein Ereignis selbst zum Betroffenen. • Sekundäre Traumatisierung Die Einsatzkraft erlebt das Einsatzgeschehen aus der Rolle des Helfers. • Tertiäre Traumatisierung Die Einsatzkraft erlebt den Einsatz, ohne an der Einsatzstelle selbst zu sein. • Kumulierte subtraumatische Einsatzereignisse Unverarbeitete Einsatzereignisse unter der Schwelle einer Traumatisierung • Psychische Dauerbelastung/-überlastung Dichte Folge von Diensten und Erlebnissen, welche die Einsatzkraft dauerhaft an oder über ihre Toleranzgrenze führt. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 19 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 1 • Gefahr des Nichterkennens psychischer Fehlbelastungen durch den Einsatzleiter, Vorgesetzten oder der Einsatzkraft Gefahr der Entwicklung einer akuten Belastungsreaktion und, im weiteren Verlauf, die Entwicklung einer posttraumatischen Belastungsstörung mit Traumafolgestörungen. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 20 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt. • Zuständigkeit der Dienststelle Die Dienststelle stellt sicher, dass die Möglichkeit psychischer Belastungen/Überlastungen in der Planung der Dienstabläufe und der Einsatzplanung Berücksichtigung finden. Sie stellt weiterhin sicher, dass alle Führungs- und Einsatzkräfte über mögliche psychische Belastungen/ Überlastungen, den Verlauf psychischer Traumatisierungen sowie der Hilfsmöglichkeiten informiert sind und dieses Wissen in ihr Handeln einfließt. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 21 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt. • Zuständigkeit der Führungskräfte Die Führungskräfte stellen sicher, dass die Möglichkeiten psychischer Belastungen/Überlastungen an der Einsatzstelle und im Dienstbetrieb erkannt werden. Sie kennen geeignete Maßnahmen, psychische Belastungen/Überlastungen zu minimieren und setzen diese um. Sie kennen Möglichkeiten der Hilfestellung/Hilfsangebote bei psychischen Belastungen/Überlastungen und setzen diese ein bzw. vermitteln solche Angebote. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 22 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt. • Zuständigkeit der Einsatzkräfte Die Einsatzkräfte erkennen psychische Belastungen/Überlastungen an der Einsatzstelle und im Dienstbetrieb. Sie kennen Symptome von Stress und kennen Möglichkeiten der Stressbewältigung. Sie erkennen Symptome einer psychischen Überlastung und den Verlauf einer psychischen Traumatisierung. Sie kennen geeignete Maßnahmen, psychische Belastungen/Überlastungen zu minimieren und setzen diese um. Sie kennen Möglichkeiten der Hilfestellung/Hilfsangebote. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 23 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt. • Zuständigkeit des PSU-Teams (PSU = psychosoziale Unterstützung) Das PSU-Team organisiert und führt Präventionsmaßnahmen durch. Es bietet geeignete Hilfestellungen/Hilfsangebote während und nach belastenden oder kritischen Einsätzen. In der Nachsorge begleitet das PSU–Team Einsatzkräfte nach den Maßgaben des zielgruppenorientierten Vorgehens. Das PSU-Team bietet weitere Maßnahmen zur Psychohygiene an. Es entwickelt und pflegt Netzwerke mit dem Ziel, eine optimale Unterstützung der Einsatzkräfte sicher zu stellen. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 24 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt. • Zuständigkeit des Gesundheitsmanagements Das Gesundheitsmanagement sorgt bei der Planung der Dienstabläufe und der Einsatzplanung dafür, dass das salutogenetische Modell einer Gesundheitsförderung berücksichtigt wird. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 25 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 werden Qualifikation und Anzahl der PSU-Fachkräfte geregelt. • PSU- Assistentin/Assistent • PSU- Helferin/Helfer • Fachberater Seelsorge • Fachliche Beratung des PSU-Teams durch eine qualifizierte Fachkraft • Anzahl der PSU-Fachkräfte © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 26 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 werden die Organisation und Struktur des PSU –Teams geregelt: • Organisation des PSU-Teams • Psychohygiene der Mitglieder des PSU-Teams • Meldewege • Vernetzung © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 27 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und Fortbildung festgelegt. Unterschieden wird in: • Erstmalige Schulungen • Wiederkehrende Schulungen Die Schulungen werden dem Bedarf der jeweiligen Gruppe angepasst. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 28 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und Fortbildung festgelegt. Erstmalige Schulungen Freiwillige Feuerwehr • Schulung in der Truppmannausbildung • Schulung der Führungskräfte © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 29 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und Fortbildung festgelegt. Wiederkehrende Schulungen Freiwillige Feuerwehr Stressbewältigung und psychosoziale Unterstützung als Thema in der Standortausbildung im Rhythmus von 2 Jahren. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 30 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und Fortbildung festgelegt. Erstmalige Schulungen der Berufsfeuerwehr • B I Ausbildung • B III Ausbildung • B IV Ausbildung © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 31 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und Fortbildung festgelegt. Wiederkehrende Schulungen der Berufsfeuerwehr Stressbewältigung und psychosoziale Unterstützung als Thema in der Wachausbildung im jährlichen Rhythmus. © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 32 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und Fortbildung festgelegt. Erstmalige Schulungen im Rettungsdienst • Schulung in der Rettungsassistentenausbildung © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 33 Gefährdungs- Belastungsbeurteilung Abschnitt 2 Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und Fortbildung festgelegt. Wiederkehrende Schulungen im Rettungsdienst • Schulung in der Rettungsassistentenfortbildung © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 34 Noch Fragen?????? © Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie Gefährdungsbeurteilung 35