Thema: Gefährdungsbeurteilung für den Einsatzdienst der

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Thema:
Gefährdungsbeurteilung für den Einsatzdienst
der Feuerwehren und des Rettungsdienstes
Referent:
Axel Strang,
Fachberater für Psychotraumatologie (DIPT) Deutsches Institut für Psychotraumatologie,
Berufsfeuerwehr Köln
© Axel Strang, Fachberater für Psychotraumatologie
Gefährdungsbeurteilung
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Rechtliche Einordnung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat
bereits 1946 Gesundheit als einen
„Zustand des vollkommenen
körperlichen, geistigen, seelischen
und sozialen Wohlbefindens
und nicht nur das Freisein von
Krankheiten und Gebrechen“
definiert.
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Gefährdungsbeurteilung
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Rechtliche Einordnung
Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1996
wurde der aus dem europäischen Recht (EG-Recht)
resultierende, umfassende Arbeitsschutzansatz auf
der Grundlage des Gesundheitsverständnisses der
WHO in deutsches Recht umgesetzt.
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Gefährdungsbeurteilung
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Rechtliche Einordnung
Ein solches
ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis
mit dem Zielkriterium der
menschengerechten Gestaltung der Arbeit
bezieht in jedem Fall
psychische Fehlbelastungen
und deren Ursachen in die Gesamtbetrachtung ein.
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Gefährdungsbeurteilung
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Rechtliche Einordnung
Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes konkret
erforderlich sind, hat der Arbeitgeber durch eine
Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit
verbundenen Gefährdung in einer
Gefährdungsbeurteilung,
zu ermitteln (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).
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Gefährdungsbeurteilung
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Rechtliche Einordnung
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz ist über jeden
Arbeitsplatz eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung zu erstellen.
Gemäß § 6 des Arbeitsschutzgesetz sind die
Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung sowie die
daraus sich ergebenden Maßnahmen zu
dokumentieren.
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Fragestellung?
Welche Gefährdungen, Belastungen sind im
Dienst der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
zu erwarten?
1. Gefährdungen und Belastungen im Arbeitsalltag
2. Gefährdungen und Belastungen im Einsatzdienst
Dieser Vortrag beschäftigt sich mit den psychischen
Gefährdungen und Belastungen im Einsatzdienst.
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Psychische Gefährdung und Belastung
Psychische Gefährdungen und Belastungen können zu
Erkrankungen führen, wenn folgende Parameter erfüllt
werden:
1. Die Qualität des Ereignisses muss zu einer
psychischen Fehlbelastung führen.
2. Die Reaktion des Betroffenen muss eine bestimmte
Dimension zeigen.
3. Nach einem Monat liegen beim Betroffenen noch in
klinisch relevanter Form Anzeichen einer Störung vor.
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Qualität des Ereignisse
Im DSM IV (1996) wird ein Trauma definiert als die Konfrontation
mit einem Ereignis, das folgende Qualität aufzeigt:
Die Person erlebt, beobachtet oder war mit
einem oder mehreren Erlebnissen konfrontiert,
die tatsächlichen oder drohenden Tod anderer
Personen oder ernsthafte Verletzung oder eine
Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der
eigenen Person oder anderer Personen beinhaltet.
(Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders DSM IV,1996, 491, f)
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Psychische Belastungen
Der Begriff „Psychische Belastung“ ist in der DIN EN ISO
10075-1: 2000 definiert.
„Psychische Belastungen“ ist demnach die
Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von
außen auf den Menschen zukommen und psychisch
auf ihn einwirken.
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Psychische Fehlbelastung
(Psychische Überlastung)
Der Begriff „Psychische Fehlbelastung“ ist ebenso in der DIN
EN ISO 10075-1: 2000 definiert.
Mit „psychischen Fehlbelastungen“ sind Anforderungen
und Belastungen gemeint, die in ihrer Ausprägung mit
einer hohen Wahrscheinlichkeit bei Beschäftigten zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
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Psychische Fehlbelastung
(Psychische Überlastung)
Wann wird aus einer psychischen Belastung
eine psychische Fehlbelastung?
Gibt es vielleicht einen „Grenzwert“?
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Toleranzgrenze
Belastung
Toleranzgrenze
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Reaktion auf das Ereignis
Im DSM IV (1996) wird die Reaktion des Betroffenen wie folgt
beschrieben:
Die Reaktion der Person umfasst intensive Furcht,
Hilflosigkeit oder Entsetzen.
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Reaktion auf das Ereignis
Die Reaktionen erfolgen auf drei Ebenen:
• Veränderung auf der Handlungsebene
• Veränderung in der Wahrnehmung
• Veränderung im Erleben
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Dauer der Störung
Halten die Symptome der Störung in klinisch
bedeutsamer Form länger als einen Monat an, so
besteht die Gefahr einer chronischen PTBS.
(Posttraumatische Belastungsstörung DSM-IV (APA,1996,S.491 f.)
Die Störung muss eine wesentliche Einschränkung
der Lebensqualität beim Betroffenen auslösen.
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Verlaufsmodell eines psychischen Traumas
Stressreaktion
Verarbeitung
Erholung
e
Einsatzereignis
führt zu psychischer
Fehlbelastung
Integration in
den Lebenslauf
t
Stunden bis Tage
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Drei bis sechs(Nach
Wochen
Fischer und Riedesser 1998)
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Eine Gefährdungs- Belastungsbeurteilung teilt sich in
zwei Abschnitte auf.
Abschnitt 1
Beschäftigt sich mit der Beschreibung
der Gefährdungen/Belastungen/Fehlbelastungen.
Abschnitt 2
Beschreibt die Maßnahmen.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 1
• Primäre Traumatisierung
Die Einsatzkraft wird durch ein Ereignis selbst zum Betroffenen.
• Sekundäre Traumatisierung
Die Einsatzkraft erlebt das Einsatzgeschehen aus der Rolle des Helfers.
• Tertiäre Traumatisierung
Die Einsatzkraft erlebt den Einsatz, ohne an der Einsatzstelle selbst zu sein.
• Kumulierte subtraumatische Einsatzereignisse
Unverarbeitete Einsatzereignisse unter der Schwelle einer Traumatisierung
• Psychische Dauerbelastung/-überlastung
Dichte Folge von Diensten und Erlebnissen, welche die Einsatzkraft dauerhaft an
oder über ihre Toleranzgrenze führt.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 1
• Gefahr des Nichterkennens psychischer Fehlbelastungen durch den Einsatzleiter, Vorgesetzten
oder der Einsatzkraft
Gefahr der Entwicklung einer akuten Belastungsreaktion und, im
weiteren Verlauf, die Entwicklung einer posttraumatischen
Belastungsstörung mit Traumafolgestörungen.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt.
• Zuständigkeit der Dienststelle
Die Dienststelle stellt sicher, dass die Möglichkeit psychischer
Belastungen/Überlastungen in der Planung der Dienstabläufe und der
Einsatzplanung Berücksichtigung finden. Sie stellt weiterhin sicher, dass alle
Führungs- und Einsatzkräfte über mögliche psychische Belastungen/
Überlastungen, den Verlauf psychischer Traumatisierungen sowie der
Hilfsmöglichkeiten informiert sind und dieses Wissen in ihr Handeln einfließt.
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Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt.
• Zuständigkeit der Führungskräfte
Die Führungskräfte stellen sicher, dass die Möglichkeiten psychischer
Belastungen/Überlastungen an der Einsatzstelle und im Dienstbetrieb
erkannt werden. Sie kennen geeignete Maßnahmen, psychische
Belastungen/Überlastungen zu minimieren und setzen diese um.
Sie kennen Möglichkeiten der Hilfestellung/Hilfsangebote bei psychischen
Belastungen/Überlastungen und setzen diese ein bzw. vermitteln solche Angebote.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt.
• Zuständigkeit der Einsatzkräfte
Die Einsatzkräfte erkennen psychische Belastungen/Überlastungen an der
Einsatzstelle und im Dienstbetrieb. Sie kennen Symptome von Stress und
kennen Möglichkeiten der Stressbewältigung. Sie erkennen Symptome einer
psychischen Überlastung und den Verlauf einer psychischen Traumatisierung.
Sie kennen geeignete Maßnahmen, psychische Belastungen/Überlastungen zu
minimieren und setzen diese um. Sie kennen Möglichkeiten der
Hilfestellung/Hilfsangebote.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt.
• Zuständigkeit des PSU-Teams (PSU = psychosoziale
Unterstützung)
Das PSU-Team organisiert und führt Präventionsmaßnahmen durch.
Es bietet geeignete Hilfestellungen/Hilfsangebote während und nach
belastenden oder kritischen Einsätzen. In der Nachsorge begleitet das
PSU–Team Einsatzkräfte nach den Maßgaben des zielgruppenorientierten
Vorgehens. Das PSU-Team bietet weitere Maßnahmen zur Psychohygiene
an. Es entwickelt und pflegt Netzwerke mit dem Ziel, eine optimale
Unterstützung der Einsatzkräfte sicher zu stellen.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 werden die Zuständigkeiten geregelt.
• Zuständigkeit des Gesundheitsmanagements
Das Gesundheitsmanagement sorgt bei der Planung der
Dienstabläufe und der Einsatzplanung dafür, dass das
salutogenetische Modell einer Gesundheitsförderung berücksichtigt wird.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 werden Qualifikation und Anzahl der
PSU-Fachkräfte geregelt.
• PSU- Assistentin/Assistent
• PSU- Helferin/Helfer
• Fachberater Seelsorge
• Fachliche Beratung des PSU-Teams durch eine
qualifizierte Fachkraft
• Anzahl der PSU-Fachkräfte
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 werden die Organisation und Struktur
des PSU –Teams geregelt:
• Organisation des PSU-Teams
• Psychohygiene der Mitglieder des PSU-Teams
• Meldewege
• Vernetzung
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und
Fortbildung festgelegt.
Unterschieden wird in:
• Erstmalige Schulungen
• Wiederkehrende Schulungen
Die Schulungen werden dem Bedarf der jeweiligen
Gruppe angepasst.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und
Fortbildung festgelegt.
Erstmalige Schulungen Freiwillige Feuerwehr
• Schulung in der Truppmannausbildung
• Schulung der Führungskräfte
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und
Fortbildung festgelegt.
Wiederkehrende Schulungen Freiwillige Feuerwehr
Stressbewältigung und psychosoziale Unterstützung als Thema in der
Standortausbildung im Rhythmus von 2 Jahren.
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Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und
Fortbildung festgelegt.
Erstmalige Schulungen der Berufsfeuerwehr
• B I Ausbildung
• B III Ausbildung
• B IV Ausbildung
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Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und
Fortbildung festgelegt.
Wiederkehrende Schulungen der Berufsfeuerwehr
Stressbewältigung und psychosoziale Unterstützung als Thema in der
Wachausbildung im jährlichen Rhythmus.
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und
Fortbildung festgelegt.
Erstmalige Schulungen im Rettungsdienst
• Schulung in der Rettungsassistentenausbildung
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Gefährdungs- Belastungsbeurteilung
Abschnitt 2
Im Abschnitt 2 wird die Prävention durch Aus- und
Fortbildung festgelegt.
Wiederkehrende Schulungen im Rettungsdienst
• Schulung in der Rettungsassistentenfortbildung
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Noch
Fragen??????
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