1601/2014 Anlage 23 zu Drucksache Nr. 1594/2009 Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den von der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2012 aufgestellten Jahresabschlüssen -1Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den von der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2012 aufgestellten Jahresabschlüssen Berichtsziffer Inhalt Abkürzungsverzeichnis Seite 6 1. Grundlagen der Prüfung 10 1.000 Prüfauftrag 10 1.100 Prüfungsgegenstand 11 1.200 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung 13 1.300 Berichte über Prüfungsergebnisse 15 1.400 Prüfung fremder Einrichtungen 15 2. Abwicklung Vorergebnisse 17 2.000 Jahresabschluss 2011 17 2.100 Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz 17 3. Ergebnis der Prüfung 2012 22 3.000 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung / Buchführung 22 3.100 Grundsätzliche Feststellungen 22 3.200 Prüfungshemmnis 24 3.300 Bestätigungsvermerk 24 4. Haushaltsplanung 2012 26 4.000 Genehmigungsverfahren 26 4.100 Genehmigte Haushaltssatzung 26 4.200 Haushaltsausgleich 28 4.300 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 30 4.400 Haushaltsausführung 34 4.500 Städtische Grundsätze für das Ausführen des Haushaltsplanes 38 5. Rechnungslegung 2012 40 5.000 Inventur, Inventar, Festwerte und Bewertung 40 5.100 Abgleich Finanz- und Anlagenbuchhaltung 42 -25.200 Plan-Ist-Vergleich 42 5.300 Feststellungen zur Budgetierung 45 5.400 Feststellungen zu investiven Deckungsringen 47 5.500 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und ihre Deckung 48 5.600 Haushaltsreste 49 5.700 Verpflichtungsermächtigungen 52 6. Jahresabschluss 2012 53 6.000 Auf-und Feststellungen des Jahresabschlusses 53 6.020 Haushaltssicherungskonzept / -bericht 53 6.040 Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 55 6.100 Bilanz 62 6.200 Aktiva 63 1. 6.300 Immaterielles Vermögen 63 1.2 Lizenzen 63 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 64 2. 65 Sachvermögen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken 66 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken 67 2.3 Infrastrukturvermögen 70 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 73 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 75 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere 76 2.8 Vorräte 77 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 78 3. 79 Finanzvermögen 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung 80 3.4 Ausleihungen 80 3.5 Wertpapiere 81 3.6 - 3.8 82 Einheitliche Bewertungsgrundlagen für Forderungen 3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 83 3.7 Forderungen aus Transferleistungen 83 3.8 Privatrechtliche Forderungen 84 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände 84 4. Liquide Mittel 84 5. Aktive Rechnungsabgrenzung 86 Passiva 86 1. Nettoposition 86 -31.1 Basis-Reinvermögen 87 1.2 Rücklagen 88 1.3 Jahresergebnis 88 1.4 Sonderposten 89 2. Schulden 92 2.1 Geldschulden 93 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 94 2.5 Sonstige Verbindlichkeiten 95 3. 96 Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 99 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 100 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 101 3.4 Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien 101 3.6 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 102 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 102 3.8 Andere Rückstellungen 102 4. 104 Passive Rechnungsabgrenzung Vermerke unter der Bilanz 106 6.400 Anhang / Anlagen zum Anhang 107 6.500 Rechenschaftsbericht 108 6.600 Ergebnisrechnung 108 Ordentliche Erträge 110 1. Steuern und ähnliche Abgaben 110 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 112 3. Auflösungserträge aus Sonderposten 114 4. Sonstige Transfererträge 115 5. Öffentlich-rechtliche Entgelte 116 6. Privatrechtliche Entgelte 117 7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 118 8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge 119 9. Aktivierte Eigenleistungen 121 11. Sonstige ordentliche Erträge 122 13. Aufwendungen für aktives Personal 124 14. Aufwendungen für Versorgung 128 15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 129 16. Abschreibungen 130 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 131 -418. Transferaufwendungen 132 19. Sonstige ordentliche Aufwendungen 135 21. Ordentliches Ergebnis 137 22. Außerordentliche Erträge 138 23. Außerordentliche Aufwendungen 139 Jahresergebnis 140 6.700 Finanzrechnung 141 6.800 Investitionsrechnung 145 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit 147 20. Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit 148 21. Veräußerung von Sachvermögen 150 23. Rückflüsse aus sonstiger Investitionstätigkeit 150 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 151 26. Baumaßnahmen 152 27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen 153 29. Aktivierbare Zuwendungen 154 30. Sonstige Investitionstätigkeit 155 7. Feststellungen zu zentralen Themen 156 7.000 Controlling 156 7.100 Erhaltene Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG 159 7.200 Interne Leistungsverrechnungen 160 7.300 Elektronische Datenverarbeitung (EDV) 163 7.400 Vergaben nach der Vergabeordnung für Leistungen (VOL), nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) 164 7.500 Bautechnische Prüfung 172 7.600 Zuwendungen 178 8. Feststellungen zu den Teilhaushalten 180 8.060 Teilhaushalt 19 - Gebäudemanagement 180 8.100 Teilhaushalt 23 - Wirtschaft 182 8.140 Teilhaushalt 37 - Feuerwehr 183 8.200 Teilhaushalt 43 - Bildung und Qualifizierung 183 8.240 Teilhaushalt 50 - Soziales 184 8.260 Teilhaushalt 51 - Jugend und Familie 185 8.280 Teilhaushalt 52 - Sport und Eventmanagement 188 8.300 Teilhaushalt 57 - Senioren 189 8.320 Teilhaushalt 59 - Soziale Hilfen 190 -58.360 Teilhaushalt 61 - Planen und Stadtentwicklung 191 8.380 Teilhaushalt 66 - Tiefbau 192 8.400 Teilhaushalt 67 - Umwelt und Stadtgrün 194 9. Sondervermögen 195 9.000 Stiftungen 195 9.100 Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren 197 9.200 Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 203 9.300 Eigenbetriebe, Allgemeines 205 9.400 Stadtentwässerung Hannover 206 9.500 Städtische Häfen Hannover 207 9.600 Hannover Congress Centrum 207 9.700 Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe 208 10. Beteiligung an Unternehmen, interkommunale Zusammenschlüsse 209 Anlagen Anlage 1 Prüfungsbemerkungen, zu denen wir eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich halten (B/St) 212 Anlage 2 Wesentliche Feststellungen bzw. Bemerkungen, die keine Stellungnahme erfordern (W) 213 Anlage 3 Noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus Vorjahren, zu denen wir eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich halten (NE) 215 Anlage 4 Zusammenstellung wesentlicher Prüfberichte und -feststellungen 216 -6- Abkürzungsverzeichnis ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Abs. Absatz ADA Allgemeine Dienstanweisung AfA Abschreibung für Abnutzung AG Doppik Arbeitsgruppe Umsetzung Doppik aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover AHW Anschaffungs-/ Herstellungswerte apl. außerplanmäßig ARGE Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II zwischen der Region Hannover und den Agenturen für Arbeit in Hannover, Celle, Hameln und Nienburg AS Anordnungssoll AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz BAB Betriebsabrechnungsbogen BauGB Baugesetzbuch Bj. Berichtsjahr B/St Bemerkung, zu der wir eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich halten Bz. Berichtsziffer bzw. beziehungsweise ca. circa d. h. das heißt DR Deckungsring Ds. Drucksache EigBetrVO Eigenbetriebsverordnung EStG Einkommensteuergesetz etc. et cetera EWB Einzelwertberichtigung FB Fachbereich FI Finanzbuchhaltung (Financial Accounting) FI-AA Anlagenbuchhaltung (Asset Accounting) Fipos Finanzposition Fistl Finanzstelle GBH Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH ggf. gegebenenfalls Gj. Geschäftsjahr GemHausRNeuOG ND 2005 Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften -7GemHKVO Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoI Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur GuV Gewinn- und Verlustrechnung GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz HA Haushaltsansatz HCC Hannover Congress Centrum HR Haushaltsrest HFR Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung Hj. Haushaltsjahr HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Hpl. Haushaltsplan HSK Haushaltssicherungskonzept i. d. R. in der Regel ILV Interne Leistungsverrechnung Info-Ds. Informationsdrucksache infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH inkl. inklusive i. V. m. in Verbindung mit KLR Kosten- und Leistungsrechnung KomEinrVO Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen KP II Konjunkturpaket II LHH Landeshauptstadt Hannover LHO Landeshaushaltsordnung MI Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport MwSt. Mehrwertsteuer NBauO Niedersächsische Bauordnung Nds. MBl. Niedersächsisches Ministerialblatt NE Noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus Vorjahren, zu denen wir eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich halten NFAG Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich NFVG Niedersächsisches Finanzverteilungsgesetz Nj. Nachjahr NKAG Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz NKomVG Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz NKR Neues Kommunales Rechnungswesen NRB Netto-Regiebetrieb -8NVwKostG Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz o. a. oben angeführt ÖPP/PPP Öffentlich-Private Partnerschaft/Public Private Partnership PAISY Personalabrechnungs- und Informationssystem PC Profit Center PSCD Kassen- und Einnahmemanagement (Public Sector Collection and Disbursement) PSP-Element Projektstrukturplanelement (PSP-Elemente dienen bei der Landeshauptstadt Hannover der Planung und Kontierung von Investitionsmaßnahmen, für die Planung von Krediten und Ausleihungen sowie für die Abbildung von Textinformationen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes) PWB Pauschalwertberichtigung RAP Rechnungsabgrenzungsposten rd. rund Rj. Rechnungsjahr RPA Rechnungsprüfungsamt RPO Rechnungsprüfungsordnung SAP Software, Anwendungen und Produkte für die Datenverarbeitung SB Schlussbericht SG Sachgebiet SGB Sozialgesetzbuch TH Teilhaushalt TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst tlw. teilweise u. a. unter anderem u. ä. und ähnliche üpl. überplanmäßig USt. Umsatzsteuer UVG Unterhaltsvorschussgesetz VA Verwaltungsausschuss VE Verpflichtungsermächtigung Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen VOL/B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen -9W Wesentliche Feststellungen bzw. Bemerkungen, die keine Stellungnahme erfordern Wj. Wirtschaftsjahr WoGG Wohngeldgesetz z. B. zum Beispiel ZVK Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover zzgl. zuzüglich - 10 1. Grundlagen der Prüfung 1.000 Prüfauftrag 1.001 Prüfung des Jahresabschlusses als gesetzliche Pflichtaufgabe Nach § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG obliegt dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Jahresabschlusses der LHH, damit der Rat über den Jahresabschluss und zugleich über die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 129 NKomVG entscheiden kann. In diese Prüfung ist auch der Jahresabschluss des wirtschaftlich selbständig geführten NettoRegiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren einzubeziehen. Dieser Jahresabschluss ist gemäß § 139 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 4 Satz 2 KomEinrVO gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Kommune. Seit dem 01.01.2012 gehört der FB Gebäudemanagement wieder zur Kernverwaltung. Die LHH erfasst seit dem 01.01.2011 ihre Geschäftsvorfälle vollständig und ausschließlich nach dem System der doppelten Buchführung. Dabei sind gemäß § 110 Abs. 3 NKomVG die gesetzlichen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. Im Jahresabschluss ist gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben. Wir haben im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, Richtlinien und Hinweise sowie die Beachtung der GoB geprüft. 1.002 Prüfungsergebnisse dokumentiert im Schlussbericht Das Ergebnis der Prüfung ist gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG in diesem Schlussbericht dargestellt und im Bestätigungsvermerk zusammengefasst. 1.003 Zur Gliederung des Schlussberichtes 2012 Aussagen zur Entlastung des Vorjahresabschlusses sowie zu vorgenommenen Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz 2011 werden unter Bz. 2 ff. getroffen. Das Ergebnis der Prüfung wird unter der Bz. 3 ff. zusammengefasst. Unter den Bz. 4 bis 6 ff. geben wir detaillierte Erläuterungen zur Haushaltsplanung 2012, zur Rechnungslegung 2012 und zum Jahresabschluss 2012. Feststellungen zu zentralen Themen treffen wir unter der Bz. 7 ff.. Über Ergebnisse, insbesondere der sachlichen Prüfung, informieren wir in Bz. 8 ff., gegliedert nach Teilhaushalten (TH). Brüche in der Bezifferung erklären sich dadurch, dass wir nicht zu allen TH berichten. Unter der Bz. 9 ff. berichten wir über die Prüfung des Sondervermögens. Zur Beteiligung an Unternehmen und zu interkommunalen Zusammenschlüssen berichten wir unter Bz. 10 ff.. - 11 Eine Besonderheit des Rj. 2012 stellt die Integration des FB Gebäudemanagement in den Kernhaushalt dar. In den einführenden Tabellen zu Positionen der Bilanz, Ergebnis- und Investitionsrechnung werden deshalb die um die Werte des FB Gebäudemanagement reduzierten Rechnungsergebnisse 2012 mit denen des Vj. verglichen. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, %) auftreten. 1.004 Stellungnahme des Oberbürgermeisters Den Oberbürgermeister bitten wir, zu den Beanstandungen von besonderer Bedeutung - in diesem Schlussbericht mit „B/St“ gekennzeichnet und zur besseren Übersicht in der Anlage 1 zusammengefasst - Stellung zu nehmen. Das Ziel unserer Prüfungen, das Verwaltungshandeln im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbessern, kann erst erreicht werden, wenn die Verwaltung Prüfungsempfehlungen aufgreift. Deshalb heben wir in unseren Berichten - Anlage 2 - „Wesentliche Feststellungen bzw. Bemerkungen, die keine Stellungnahme erfordern“ hervor und kennzeichnen sie im Bericht mit „W“. In der Anlage 3 weisen wir auf Prüfbemerkungen aus vorangegangenen Schlussberichten hin, die immer noch nicht von der Verwaltung erledigt worden sind (NE), und bitten den Oberbürgermeister, dazu Stellung zu nehmen. 1.100 1.101 Prüfungsgegenstand Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses Gegenstand unserer Prüfung ist der zum 31.01.2014 aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 18.02.2014 unterschriebene „Jahresabschluss 2012 gem. § 128 NKomVG“. Im Rahmen der Prüfung wurden unsere Hinweise von der Verwaltung aufgegriffen und der Abschluss korrigiert. Den endgültigen zum 16.06.2014 aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 26.06.2014 festgestellten Jahresabschluss 2012 erhielten wir erst am 27.06.2014. Dadurch verzögerte sich unsere Berichterstattung erneut. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus: x x x x einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz sowie einem Anhang. Die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und der begründenden Unterlagen erfolgte nach § 156 Abs. 1 NKomVG unter folgenden Aspekten: x x x x Hat die Verwaltung den Hpl. eingehalten? Sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden? Wurde bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren? Sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen und Auszahlungen enthalten, und stellt der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar? - 12 Zur Vorbereitung des Jahresabschlusses haben wir gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG im Bj. laufend Kassenvorgänge und Belege geprüft. 1.102 Weitere gesetzlich vorgeschriebene sowie vom Rat übertragene Prüfungen Im NKomVG nicht ausdrücklich im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses genannt und dennoch nicht von ihr getrennt zu sehen, sind die übrigen durch § 155 Abs. 1 Nr. 4 und 5 NKomVG vorgegebenen Prüfungen der x x Kassen der Kommune und ihrer Eigenbetriebe sowie ihre dauernde Überwachung, Vergaben vor Auftragserteilung. Hinzu kommen die gemäß § 155 Abs. 2 NKomVG i. V. m. der RPO übertragenen Prüfungen der x x x x x Vorräte und Vermögensbestände, Ordnungs- / Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns, Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und kommunalen Stiftungen, Betätigung der LHH als Gesellschafterin oder Aktionärin in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, Kassen- sowie Buch- und Betriebsprüfungen bei Dritten, soweit sich die LHH dies vorbehalten hat. Berichtenswerte Feststellungen aus diesen Prüfungen haben wir ebenfalls in diesem Schlussbericht dargestellt. 1.103 Gesetzliche Terminvorgaben nicht eingehalten Nach § 129 Abs. 1 NKomVG war der Jahresabschluss für das Hj. 2012 bis zum 31.03.2013 aufzustellen. Dagegen war der Jahresabschluss 2012 des Netto-Regiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren auf Grund der speziellen Vorschriften bis zum 30.06.2013 vorzulegen. Dessen ungeachtet verpflichtet § 129 Abs. 1 NKomVG den Rat, über den Jahresabschluss 2012 und den Jahresabschluss des Netto-Regiebetriebes bis spätestens 31.12.2013 zu beschließen und zugleich über die Entlastung zu entscheiden. Daraus ergibt sich für das RPA die nicht ausdrücklich festgeschriebene Pflicht, die Prüfung des Jahresabschlusses so rechtzeitig abzuschließen, dass es dem Rat möglich ist, den ihm gesetzlich vorgegebenen Termin einzuhalten. Angesichts des erforderlichen Zeitbedarfs für das Beratungsverfahren und für seine Vorbereitung hätte das für uns bedeutet, den vorliegenden Schlussbericht bereits im Oktober 2013 abschließen zu müssen. Das war uns aus dem unter Bz. 1.101 dargelegten Grund nicht möglich. Durch die Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) sind Zeitverzögerungen aufgetreten, so dass bereits die Termine für die Vorlage der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 und für den Jahresabschluss 2011 nicht eingehalten worden sind (siehe Bericht Jahresabschluss 2011, Bz. 1, Seite 14). Der Jahresabschluss 2012 des Netto-Regiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren wurde fristgerecht (siehe Bz. 9.111) vorgelegt. - 13 1.104 Gesonderter Schlussbericht zum konsolidierten Gesamtabschluss 2012 Die LHH hat gemäß § 128 Abs. 3 bis 6 NKomVG für das Hj. 2012 einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen. Dieser ist abschließend gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG durch das RPA zu prüfen. Wir werden über das Ergebnis dieser Prüfung einen gesonderten Schlussbericht erstellen. 1.200 1.201 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung Prüfungen zur Vorbereitung des Jahresabschlusses Neben der nachgängigen Prüfung im Anschluss an die Vorlage des Jahresabschlusses haben wir im Laufe des Bj. begleitend geprüft. Insbesondere war es nochmals notwendig, in weitaus stärkerem Maße als bisher, förmliche Prüfungen durchzuführen, um mögliche Fehler nach dem Wechsel der Buchführungssystematik zu erkennen. Soweit angesichts begrenzter Ressourcen möglich, haben wir weiterhin der sachlichen Prüfung einen hohen Stellenwert eingeräumt, um sparsames und wirtschaftliches Verwaltungshandeln zu fördern, u. a. auch durch Hinweise auf in die Zukunft gerichtete Lösungsmöglichkeiten. Die LHH hat in zunehmendem Maße Zuwendungen (EU, Bund, Land) erhalten. In den Zuwendungsbescheiden wird der LHH auferlegt, vom RPA testierte Verwendungsnachweise vorzulegen. Diese Prüfungen sind durch die Komplexität der Vorgänge und Vorschriften zumeist sehr zeitaufwändig. Einen wesentlichen Zeitanteil hat die Beratung der Verwaltung beansprucht, die allerdings dazu beigetragen hat, frühzeitig Mängel zu erkennen und zu beseitigen, so dass Prüfungsbemerkungen im Nachhinein vermieden werden konnten. Die uns obliegende objektive und prozessunabhängige Prüfung setzt uns jedoch zeitliche Grenzen für Beratungen. Darüber hinaus leisten wir regelmäßig gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen des städtischen Verbesserungsvorschlagswesens, da wir die Beurteilung der eingereichten Verbesserungsvorschläge aus neutraler Sicht der Rechnungsprüfung im Interesse einer objektiven Wertung für angebracht halten. 1.202 Prüfung in Stichproben Grundsätzlich unterliegt die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung, der jedoch durch die personelle Ausstattung des RPA Grenzen gesetzt sind. Wir mussten daher unsere Prüfungen gemäß § 155 Abs. 3 NKomVG nach pflichtgemäßem Ermessen beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. Die Konzentration der Prüfungsfeststellungen auf einige Dezernats- oder Fachbereiche ist darauf zurückzuführen, dass wir bei unseren Prüfungen Schwerpunkte setzen, auf die sich dann unsere Feststellungen beziehen. Ein Vergleich der Qualität der in diesen Verwaltungsbereichen geleisteten Arbeit mit der Gesamtverwaltung ist weder beabsichtigt noch möglich. Mit unseren Prüfungsbemerkungen wollen wir dazu beitragen, Verwaltungshandeln zu optimieren sowie Schwachstellen zu erkennen und für die Zukunft zu beseitigen. - 14 1.203 Risikoorientierter Prüfungsansatz Ausgehend von einem risikoorientierten Prüfungsansatz bestimmten sich die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen durch die Einschätzung des Risikos und der Wesentlichkeit. Neben System- und Einzelfallprüfungen erfolgten auch Vollprüfungen. Die Auswahl der Stichproben beruhte auf einem Verfahren mit bewusster Auswahl - im Gegensatz zu mathematisch-statistischen Verfahren. Dabei wurden die ausgewiesenen Werte in der Buchführung und deren Bewertung anhand von Nachweisen beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Prüfung wurde dabei so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Die Schwerpunkte der Prüfung waren im Bj. die Rückgliederung des ehemaligen NettoRegiebetriebes FB Gebäudemanagement zum 01.01.2012 zur Kernverwaltung, die Anlagenbewegungen und Veränderungen im Anlagenbestand bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie die Bildung von Sonderposten auf Grund empfangener Investitionszuweisungen und -zuschüsse. Weitere Schwerpunkte waren die Bewertung der Forderungen (offene Posten, Ausbuchungen) und die damit zusammenhängende Ermittlung der Pauschalwertberichtigung sowie die Prüfung der Bewertung der Kunstgegenstände. Darüber hinaus haben wir die Budgetierung sowie die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen besonders geprüft. 1.204 Investitionsrechnung als Prüfungsgrundlage Neben Ergebnis-, Finanzrechnung und Bilanz als Hauptbestandteile der DreikomponentenRechnung nach den Vorschriften des NKomVG und der GemHKVO sind weitere Komponenten zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und Rechnungslegung einzusetzen. Dazu gehören die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Controlling (§ 21 Abs. 1 GemHKVO) sowie die Anlagenbuchhaltung (36 Abs. 1 Satz 4 GemHKVO). Darüber hinaus hat der FB Finanzen entschieden, die Investitionen separat und über das Maß der Finanzrechnung hinausgehend zu planen und im Buchhaltungssystem abzubilden. Die Investitionsplanung bzw. -rechnung ist gesetzlich nicht normiert und nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Unterschiede zwischen Finanz- und Investitionsrechnung: x x x Sofern Investitionen bzw. Einzahlungen hierzu erst im Nj. kassenwirksam werden, erfolgt der Ausweis in der Investitionsrechnung und damit in einem gegenüber der Finanzrechnung abweichenden Hj.. Zum Bilanzstichtag werden die ausstehenden Zahlungen als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen. Zahlungsunwirksame Investitionen sind in der Finanzrechnung nicht auszuweisen, in der Investitionsrechnung werden sie jedoch erfasst (im Wesentlichen aktivierungsfähige Eigenleistungen). Auf Grund der Einstellungen im SAP-System werden Ausleihungen (Weiterreichung der für verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen aufgenommenen Kredite für Investitionen) und deren Rückflüsse, die jeweils investive Aus- bzw. Ein-zahlungen darstellen, nicht in der Investitionsrechnung abgebildet; in der Finanzrech-nung sind sie wegen ihrer Kassenwirksamkeit enthalten. Wir haben uns entschieden, die Investitionen des Hj. unabhängig von ihrer Zahlungswirksamkeit zu prüfen und haben deshalb das Ergebnis der Investitionsrechnung als Prüfungsgrundlage gewählt. Sofern erforderlich, haben wir auf Differenzen zur Finanzrechnung Bezug genommen. Der FB Finanzen verwendet darüber hinaus die Investitionsplanung und -rechnung für die Ermächtigung für Investitionen, zur Planverschiebung, zur Verfügbarkeitskontrolle und für die Bildung von Haushaltsresten. - 15 1.300 1.301 Berichte über Prüfungsergebnisse Berichte und Feststellungen gegenüber der Verwaltung Im Anschluss an unsere Prüfungen haben wir den FB und - abhängig von der Bedeutung der getroffenen Feststellungen - auch der Dezernentin / den Dezernenten wesentliche Prüfungsbemerkungen schriftlich mitgeteilt. Einen Überblick vermittelt Anlage 4 „Zusammenstellung wesentlicher Prüfberichte und -feststellungen“. Grundsätzlich haben diese Prüfungsbemerkungen Bezug zur Haushaltswirtschaft des Bj., sie können aber auch zurückliegende Rj. betreffen oder teilweise schon das Verwaltungshandeln im laufenden Jahr zum Gegenstand haben. Sofern über Prüfungsergebnisse im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (HFR) entweder durch Vortrag oder durch eine Info-Ds. berichtet worden ist, haben wir dies besonders gekennzeichnet. 1.302 Zeitnahe Informationen für den HFR Grundsätzlich unterrichten wir die Mitglieder des HFR im Bj. laufend durch Info-Ds. über wesentliche Ergebnisse durchgeführter Prüfungen, so dass die Entscheidung über die Entlastung auf einer breiteren Informationsbasis durch zeitnahe Berichte beruht. Dieses ausgeweitete Berichtswesen, in das auch die jeweiligen Fachausschüsse eingebunden werden, ermöglicht es, Informationen zu einzelnen Prüfungen aktuell zu vermitteln, und zwar umfangreicher als es im Rahmen der Schlussberichterstattung möglich ist. Für das Bj. war das u. a. auf Grund der dominierenden Prüfaufgaben im Zusammenhang mit der Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz und den zeitlich nachhängenden Jahresabschlüssen 2011 und 2012 nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich. 1.400 1.401 Prüfung fremder Einrichtungen Verein Hannoversches Schützenfest e.V. Zusammen mit dem Verband Hannoversche Schützenvereine e.V. veranstaltet der Verein Hannoversches Schützenfest e.V. das alljährliche historische Schützenfest, verbunden mit einem allgemeinen Volksfest und einem Festumzug (Schützenausmarsch). Laut Vereinssatzung prüften wir gemeinsam mit dem von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Revisor die Rechnungslegung. Den Jahresabschluss 2012 prüften wir auf Basis der vorgelegten Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Saldenliste der Sachkonten sowie des Erläuterungsberichtes des Vereins. 1.402 Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. Die LHH ist Mitglied des Nds. Studieninstituts für kommunale Verwaltung e.V.. Nach der Vereinssatzung beschließt die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes und des Institutsleiters nach Vorprüfung durch ein vom Vorstand bestimmtes Rechnungsprüfungsamt eines Vereinsmitgliedes (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 der Vereinssatzung). Im Dezember 2012 wählte die Mitgliederversammlung das RPA der LHH für die Prüfung der Rechnungslegung der Jahre 2012 bis 2014. Die Jahresabschlussunterlagen 2012 wurden Anfang Juni 2013 endgültig fertig gestellt und zur Prüfung vorgelegt. Im Prüfbericht vom 12.09.2013 bestätigen wir, dass keine Bedenken - 16 bestehen, dem Vorstand und dem Institutsleiter für das Gj. 2012 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Die Mitgliederversammlung hat am 10.12.2013 den entsprechenden Beschluss gefasst. - 17 2. Abwicklung Vorergebnisse 2.000 Jahresabschluss 2011 2.001 Beratungsunterlagen nicht fristgerecht vorgelegt Der Oberbürgermeister legte den von ihm am 22.11.2012 festgestellten Jahresabschluss 2011 zusammen mit unserem Schlussbericht über das Ergebnis der Prüfung vom 17.06.2013 im August 2013 zur Beratung vor (Ds. 0796/2013). 2.002 Entlastung nicht innerhalb der vom NKomVG vorgegebenen Frist erteilt Die Entlastung erteilte der Rat am 22.08.2013 nach den vorbereitenden Beratungen im HFR am 14.08.2013 sowie im VA am 22.08.2013. Im Anschluss daran wurde am 26.08.2013 die Kommunalaufsichtsbehörde über den Beschluss unterrichtet und der Jahresabschluss zusammen mit unserem Schlussbericht - nach öffentlicher Bekanntmachung am 05.09.2013 - im Zeitraum vom 06.09. bis 16.09.2013 öffentlich ausgelegt. 2.100 Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz Gemäß § 61 Abs. 1 GemHKVO sind Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz vorzunehmen, soweit Bilanzwerte „… zu Unrecht nicht angesetzt oder mit einem unzutreffenden Wert versehen worden …“ waren, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt. Die Berichtigung ist ergebnisneutral letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss (§ 61 Abs. 3 GemHKVO) - also dem Jahresabschluss 2014 - vorzunehmen. Im Rahmen der Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz hatten wir Prüfungsfeststellungen in Höhe von 1.585,155 Mio € getroffen, von denen bislang 548,169 Mio € - 544,454 Mio € bereits zur Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz feststehend sowie 3,715 Mio € im Bj. ermittelt - durch die Verwaltung akzeptiert und korrigiert sind. Weitere 281 T€ aus einer Rückstellung wurden nicht ergebnisneutral berichtigt, sondern im Bj. - ergebnisentlastend - verbraucht. Feststellungen in Höhe von 466,594 Mio € betrafen rechtliche Fragestellungen, zu denen wir die Rechtsauffassung der Verwaltung zwar nicht teilen, sie jedoch für rechtlich vertretbar halten. Weitere Prüfungsfeststellungen von mindestens 566,373 Mio € wird die Verwaltung nach Rückmeldung endgültig nicht umsetzen. Wir führen diese daher nicht mehr an (zum Inhalt siehe SB 2011, Bz. 2.200). Es verbleibt aus unserer Sicht noch ein zur ersten Eröffnungsbilanz bezifferter Berichtigungsbedarf von 7,453 Mio € sowie in erheblich größerem Umfang in unbestimmter Höhe wegen derzeit immer noch ausstehender Wertermittlungen. Im Bericht über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz hatten wir in der Anlage 1 den Berichtigungsbedarf der ersten Eröffnungsbilanz zusammengefasst dargestellt. Soweit der aus unserer Sicht festgestellte Berichtigungsbedarf x x E* N zur Schlussbilanz 2012 durch Berichtigungen des FB Finanzen bzw. durch den FB Finanzen nach Rückmeldung nach dem SB 2011 endgültig nicht vorgenommen werden wird, *) Legende für die Spalte Bewertung in den nachfolgenden Tabellen „Erledigte Berichtigungen“ bzw. „Offene Prüfungsfeststellungen mit endgültig unterbleibender Umsetzung“ sind die Bilanzpositionen in den Tabellen „Erledigte Berichtigungen“ bzw. „Offene Prüfungsfeststellungen mit endgültig unterbleibender Umsetzung“ mit entsprechendem Merkmal aus- - 18 gewiesen. Weiterhin offene Prüfungsfeststellungen sind in der Tabelle „Noch umzusetzender Berichtigungsbedarf“ aufgeführt. Auf die entsprechenden Prüfungsfeststellungen im Bericht über die „Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum Bilanzstichtag 01.01.2011“ wird verwiesen. Sonstige Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz durch den FB Finanzen sind hier nicht Gegenstand der Betrachtung. Erledigte Berichtigungen Es handelt sich hierbei um Prüfungsfeststellungen, die endgültig erledigt sind oder Empfehlungen von unserer Seite waren, bei denen auch eine abweichende Rechtsauffassung und ein daraus resultierender Verzicht auf eine Umsetzung zulässig ist. Im SB 2011 haben wir ausgeführt, dass Prüfungsfeststellungen in Höhe von 739,243 Mio € (davon 466,594 Mio € Empfehlungen) als erledigt einzustufen sind. In der nachfolgenden Tabelle haben wir alle Fallkonstellationen zusammenfasst, die sich im Bj. 2012 darüber hinaus erledigt haben: - 19 - Erledigte Berichtigungen Aktiva 2. Sachvermögen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke x Doppelerfassungen 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken 2.2.1 Grundstücke mit Wohnbauten x Fehlende Bilanzierung eines Grundstücks nach Neuvermessung Passiva 1. Nettoposition 1.4 Sonderposten 1.4.5 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten x Zu hoch ausgewiesene Drittmittel für Kinderspielplätze 1.4.6 Sonstige Sonderposten x Unterlassene Bildung von Sonderposten nach der NBauO, sofern diese in eigenes Anlagevermögen investiert wurden 3. Rückstellungen 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen 3.2.4 Rückstellungen Personal sonstiges x Fehlende Berücksichtigung von Rückstellungen für Jubiläumszahlungen 3.8 Andere Rückstellungen 3.8.1 Verbindlichkeitsrückstellung Schadenfälle x Zu hohe Verbindlichkeitsrückstellung Schadenfälle gesamt * Wertansatz in der ersten Eröffnungs- Bewertung bilanz in Mio € in Mio € Berichtigung -0,172 0,172 E 0,571 0,000 E rd. -0,125 0,374 E 2013 Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz entfällt / Umsetzung ab 2013 0,000 E 2013 *3,715 0,000 E -0,871 5,454 2,511 E zum SB 2011 stand hier die Wertermittlung der Berichtigung noch aus und ist betragsmäßig in den seinerzeit getroffenen Prüfungsfeststellungen in Höhe von 1.585,155 Mio € nicht enthalten; der Gesamtbetrag der Berichtigungen von Prüfungsbemerkungen durch die Verwaltung oder Erledigung solcher in sonstiger Weise erhöht sich hierdurch auf 548,169 Mio €. - 20 Offene Prüfungsfeststellungen mit endgültig unterbleibender Umsetzung Soweit zu einzelnen Prüfungsfeststellungen zwischenzeitlich Stellungnahmen bzw. Äußerungen des FB Finanzen vorliegen, Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz endgültig nicht mehr vornehmen zu wollen (N), halten wir unsere Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz zwar weiterhin aufrecht, weil wir die inhaltliche Position des FB Finanzen nicht teilen, verfolgen diese Prüfungsfeststellungen jedoch nicht mehr weiter. Bis zum SB 2011 summieren sich diese Feststellungen auf mindestens 566,373 Mio € (siehe SB 2011, Bz. 2.200, Seite 20 f.). Im Bj. 2012 hat die Verwaltung entschieden, folgende Feststellung endgültig nicht umzusetzen (siehe hierzu Bericht Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz, Seite 40 f.): Offene Prüfungsfeststellungen mit endgültig unterbleibender Umsetzung Aktiva 2. Sachvermögen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken 2.1.1 Grünflächen x Nicht einheitliche Bewertung der Grünflächen gesamt Wertansatz in der ersten Eröffnungs- Bewertung bilanz in Mio € in Mio € Berichtigung Ermittlung steht aus 801,007 N Noch umzusetzender Berichtigungsbedarf In den folgenden Fällen erachten wir eine Umsetzung unserer Prüfungsfeststellungen aus dem Bericht zur Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz auch weiterhin als unumgänglich: - 21 - Noch umzusetzender Berichtigungsbedarf Aktiva 2. Sachvermögen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken 2.1.1 Grünflächen x Bewertung von Grünflächen mit vorläufig geschätzten Werten 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken x Abwertung von Erbbaurechten auf Verkehrswerte 2.2.2 Grundstücke mit sozialen Einrichtungen x Fehlende Wertanpassung auf 70% des BRW 2000 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.5.1 Kunstgegenstände 3. 3.5 x Grundsätzlicher Berichtigungsbedarf Finanzvermögen Wertpapiere x Nicht erfolgte Bewertung zum Niederstwertprinzip bei Stiftungen Passiva 1. Nettoposition 1.4 Sonderposten 1.4.1 Investitionszuweisungen und Zuschüsse x Zu gering ausgewiesener Sonderposten SMH x Fehlerhaft dargestellter Sonderposten der Schulen des Konjunkturpaketes II 3. Rückstellungen 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung x Voraussetzungen für die Bildung der Rückstellungen des Kernhaushaltes nicht nachvollziehbar 3.5 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten x Voraussetzungen für die Bildung der Rückstellungen für die Kampfmittelbeseitigung nicht nachvollziehbar 3.8 Andere Rückstellungen 3.8.8 Umzüge / Arrondierung Verwaltungsstandorte x Fehlende Grundlage für die Bildung der Rückstellungen für die Umzüge / Arrondierung der Verwaltungsstandorte gesamt * Wertansatz in der ersten Eröffnungsbilanz in Mio € in Mio € Berichtigung Ermittlung steht aus 4,228 -6,656 7,534 -0,690 2,297 Ermittlung steht aus Ermittlung steht aus Ermittlung steht aus 1,295 (31.12.12: 0,370) Ermittlung steht aus 14,007 Ermittlung steht aus 0,842 Ermittlung steht aus 2,201 Ermittlung steht aus 6,700 *Rest 0,107 mindestens 7,453 0,388 ergebniswirksamer Verbrauch statt ergebnisneutraler Berichtigung, in der Folge Ergebnisverbesserung im Bj.; Restbetrag der Rückstellung 107 T€ - 22 3. Ergebnis der Prüfung 2012 3.000 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung / Buchführung 3.001 GoB allgemeine Grundlage der kommunalen Buchführung In Anlehnung an das Handelsrecht macht das NKR gemäß § 110 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 34 Abs. 2 GemHKVO die GoB zur allgemeinen Grundlage der kommunalen Buchführung. Wesentlich sind als Rahmengrundsätze die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit, der Richtigkeit und Willkürfreiheit, der Vollständigkeit inkl. Stichtags- und Periodisierungsprinzip, der Einzelbewertung und der Nachprüfbarkeit sowie als Abgrenzungsgrundsätze das Realisations- und das Imparitätsprinzip. Der Grundsatz der Richtigkeit gilt gemäß § 35 Abs. 2 GemHKVO als erfüllt, wenn der Jahresabschluss nach den gültigen Regeln erstellt wurde und die Ansätze und Werte in nachprüfbarer, objektiver Form aus den ordnungsgemäßen Belegen und Büchern herzuleiten sind. Gemäß § 35 Abs. 1 GemHKVO muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Finanzvorfälle und die wirtschaftliche Lage der Kommune verschaffen kann. 3.002 Rechnungslegung / Buchführung ordnungsgemäß Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der GoB. Die Bilanz zum 31.12.2012 ist ordnungsmäßig aus der Bilanz des Vj. - unter Berücksichtigung der Rückgliederung des FB Gebäudemanagement - entwickelt worden. Das Inventar als Ergebnis der Inventur wurde grundsätzlich ordnungsgemäß in die Buchhaltung übernommen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Verordnungen und Erlassen. 3.100 3.101 Grundsätzliche Feststellungen Prüfungsfeststellungen zur ersten Eröffnungsbilanz noch nicht vollständig umgesetzt Im Folgenden geben wir den Stand unserer im Rahmen der Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz getroffenen Prüfungsfeststellungen wieder: x 1.585,155 Mio € sowie Feststellungen in unbestimmter Höhe wegen derzeit noch ausstehender Wertermittlungen: Prüfungsfeststellungen insgesamt davon: x 548,169 Mio €: Von der Verwaltung bislang akzeptierte und korrigierte Prüfungsfeststellungen: - 544,454 Mio € bereits zur Prüfung der Eröffnungsbilanz feststehend sowie 3,715 Mio € im Bj. ermittelt. - 23 - 3.102 x 281 T€: Eine Rückstellung wurde nicht ergebnisneutral berichtigt, sondern im Bj. - ergebnisentlastend - verbraucht. x 466,594 Mio €: Diese Feststellungen betrafen rechtliche Fragestellungen, zu denen wir die Rechtsauffassung der Verwaltung zwar nicht teilen, sie aber für rechtlich vertretbar halten. x 566,373 Mio €: Die Verwaltung hat entschieden, die notwendigen Berichtigungen nicht mehr vornehmen zu wollen. Im Hinblick darauf verfolgen wir diese Prüfungsfeststellungen nicht mehr weiter. Wir halten die Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz allerdings weiterhin aufrecht, weil wir die inhaltliche Position des FB Finanzen nicht teilen. x 7,453 Mio € sowie Feststellungen in unbestimmter Höhe wegen derzeit noch ausstehender Wertermittlungen: Dies ist der aus unserer Sicht noch notwendige Berichtigungsbedarf. Hierzu gehört insbesonders auch die noch nicht abschließend erfolgte Berichtigung der Bewertung der Kunstgegenstände (siehe Bz. 3.201). Auflage aus der genehmigten Haushaltssatzung nicht erfüllt Das MI hat die Haushaltssatzung für das Hj. 2012 mit der Auflage genehmigt, die ausgewiesenen Kreditansätze mit der nächsten Fortschreibung der Finanzplanung nicht über die Ansätze 2013 bis 2015 der mittelfristigen Finanzplanung i. H. v. insgesamt 197,430 Mio € heraufzusetzen. Tatsächlich wurden in der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Jahres 2013 für die Hj. 2013 bis 2015 Kreditaufnahmen von 219,849 Mio € eingeplant (siehe Bz. 4.401). 3.103 Nicht eingeholter Ratsbeschluss für üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen Wir stellten Überschreitungen der Ermächtigung, die der Rat der Verwaltung über die Haushaltssatzung für das Bj. bewilligt hatte fest, ohne dass der FB Finanzen die haushaltsrechtlich notwendigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 117 NKomVG dem Rat zur Entscheidung vorlegt hatte (siehe Bz. 5.303). 3.104 Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungsinstrument derzeit noch unzureichend Nach § 21 Abs. 1 GemHKVO hat die Gemeinde zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen einzusetzen. Die KLR stellt das eigentliche Instrument zur Unterstützung der Wirtschaftlichkeitssteuerung dar. Abgesehen von den gebührenrechnenden Einrichtungen, die eine ausgeprägte KLR führen, handelt es sich bei der LHH ansonsten weitgehend nur um eine Basis-KLR, d. h. eine KLR mit minimaler Ausprägung, deren Ausgestaltung auf freiwilliger Basis erfolgt. Nur eine ausgeprägte KLR gewährleistet eine verursachungsgerechte Zuordnung von betriebswirtschaftlichen Kosten zu einzelnen Kostenträgern und eröffnet somit Steuerungspotential. - 24 3.105 Allgemeine Verfahrensregelungen sind zu treffen Die Umstellung des Rechnungswesens von Kameralistik auf kommunale Doppik erfordert auch die Anpassung bzw. Veränderung von Verfahrensabläufen. Wir haben im Rahmen unserer Prüfung in verschiedenen Bereichen festgestellt, dass von der Verwaltung noch allgemeine Verfahrensregelungen zu Abläufen sowie zum Beleg- und Informationsfluss innerhalb der Verwaltung zu treffen sind, damit Fehler und Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung vermieden werden. Entsprechende Hinweise wurden der Verwaltung mitgeteilt und sind im Bericht aufgeführt. 3.200 3.201 Prüfungshemmnis Endgültige Klärung der zu bilanzierenden Werte für Kunstgegenstände erfolgt Grundsätzliche Feststellungen zu den bilanzierten Werten für Kunstgegenstände im Sprengel Museum Hannover und im Museum August Kestner zur Eröffnungsbilanz (584,186 Mio € bzw. 82,5 % bei einem Bilanzansatz von 708,511 Mio €) hatten dazu geführt, dass wir unsere Prüfung abgebrochen hatten. Insoweit lag für diesen Bereich zum Zeitpunkt der Berichterstattung der Prüfung der Eröffnungsbilanz ein Prüfungshemmnis vor. Die Verwaltung sollte zunächst klären, wie sie mit dem Berichtigungsbedarf umgehen wird. Da dies nicht erfolgte und Korrekturbuchungen zur Eröffnungsbilanz letztmalig im Jahresabschluss 2014 möglich sind, hatten wir die Prüfung wieder aufgenommen und auf das Vermögen des städtischen Kunstbesitzes und des Stadtarchivs ausgeweitet. Auch hier ergaben sich entsprechende Feststellungen, über die wir den HFR mit Ds. 0105/2013 unterrichteten. Nach diversen Gesprächen erfolgte im August 2013 die Klärung, wie die Bewertung der Kunstgegenstände erfolgen kann. Die daraus resultierenden notwendigen Korrekturen und Nacharbeiten sind in Arbeit und werden nach Bedarf von uns begleitet (siehe Bz. 6.200, 2.5.1 Kunstgegenstände). Das Stadtarchiv hat bereits ein neuerliches Bewertungskonzept vorgelegt, das zu einer Reduzierung des bilanzierten Vermögenswertes für Kunstgegenstände im Stadtarchiv (20,142 Mio €) um voraussichtlich 15 Mio € führen wird (siehe Bz. 6.200, 2.5.1 Kunstgegenstände). 3.300 3.301 Bestätigungsvermerk Entlastung wird empfohlen Die nach § 128 NKomVG vorgeschriebenen Unterlagen zum Jahresabschluss 2012 waren vorhanden. Ebenso lagen die nach § 1 Satz 2 KomEinrVO i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 1 PBV vorgeschriebenen Jahresabschlussunterlagen des Netto-Regiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren, die nach § 4 Satz 2 KomEinrVO gesonderter Teil des Jahresabschlusses sind, vor. Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse unserer stichprobenweisen Prüfung sind in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfung war so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, erkannt werden. - 25 Wir kommen zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß aus den Büchern, dem Inventar und den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt worden ist. Unsere Prüfungsfeststellungen, wirken sich nicht so auf den Jahresabschluss aus, dass sie einem Beschluss und einer Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG entgegenstehen. Insgesamt vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LHH. Wir empfehlen dem Rat, den Jahresabschluss der LHH zum 31.12.2012 zu beschließen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen. Hannover, den 18.07.2014 (Dr. Wehmann) Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes - 26 4. Haushaltsplanung 2012 4.000 Genehmigungsverfahren 4.001 Verspätete Vorlage der Haushaltssatzung / Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen soll gemäß § 114 Abs. 1 NKomVG spätestens einen Monat vor Beginn des Hj. der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Die vom Rat am 23.02.2012 beschlossene Haushaltssatzung 2012 wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.04.2012 und damit verspätet vorgelegt. Die Genehmigung erfolgte am 09.07.2012. Am 26.07.2012 wurde die Satzung im „Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover“ veröffentlicht. Nachdem der Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der Zeit vom 27.07.2012 bis zum 06.08.2012 öffentlich ausgelegen hatte, trat die Haushaltssatzung am 07.08.2012 in Kraft. Damit endete die vorläufige Haushaltsführung nach § 116 NKomVG (eingeschränkte Haushaltswirtschaft). 4.100 4.101 Genehmigte Haushaltssatzung § 1 der Haushaltssatzung - Haushaltsansätze, Wirtschaftsplan des Netto-Regiebetriebs Der Ergebnishaushalt weist in der Planung der Erträge und Aufwendungen einen Fehlbedarf von 67,390 Mio € aus. Im Vergleich zum Vj. verringert sich der Fehlbedarf um 45,2 % (Vj. 122,877 Mio €). Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis Außerordentliches Ergebnis Summe Erträge € 1.678.043.000 1.678.043.000 Aufwendungen € 1.745.433.200 1.745.433.200 Deckung € -67.390.200 -67.390.200 Der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen in der Finanzplanung schließt mit einem Finanzmittelfehlbedarf von 46,758 Mio € ab, der sich im Vergleich zum Vj. (105,941 Mio €) um 55,9 % reduziert. Finanzhaushalt Laufende Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Summe Einzahlungen € 1.639.504.800 63.551.000 524.229.000 2.227.284.800 Auszahlungen € 1.634.118.900 175.186.000 464.738.000 2.274.042.900 Deckung € 5.385.900 -111.635.000 59.491.000 -46.758.100 - 27 Der Wirtschaftsplan 2012 für den Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren ist festgesetzt mit: Erfolgsplan Erträge € 24.534.800 Vermögensplan Aufwendungen € 26.034.800 Einnahmen / Ausgaben € 5.092.000 Der Saldo des Erfolgsplanes des Netto-Regiebetriebs Städtische Alten- und Pflegezentren beträgt im Bj. -1,500 Mio € (Vj. -1,400 Mio €), damit wurde die Vorgabe der Zielvereinbarung 2012 in der Planung umgesetzt. Im Vergleich zum Vj. erhöht sich das Volumen des Vermögensplans der städtischen Alten- und Pflegezentren um 385 T€. 4.102 § 2 der Haushaltssatzung - Obergrenzen für Kreditaufnahmen Die Kreditermächtigung für das Bj. ist mit 124,229 Mio € festgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr ist diese um 23,4 % (Vj. 100,686 Mio €) angestiegen. Dies ist durch die Wiedereingliederung des Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement im Bj. und der damit einhergehenden Veranschlagung des Kreditbedarfs für diesen FB im Kernhaushalt begründet. Für Investitionen des Kernhaushalts Kreditaufnahmen Mio € 111,994 Ausleihungen davon an Städtische Alten- und Pflegezentren davon an die ZVK davon an die Eigenbetriebe Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für investive Maßnahmen 4.103 12,235 1,650 1,000 9,585 124,229 § 3 der Haushaltssatzung - Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen Im Bj. lag die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen des Kernhaushaltes gemäß Haushaltssatzung bei 131,087 Mio €, im Vj. bei 42,443 Mio. Für Kernhaushalt Städtische Alten- und Pflegezentren Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Mio € 131,087 3,830 - 28 4.104 § 4 der Haushaltssatzung - Obergrenzen für Liquiditätskredite Der festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite liegt im Bj. bei 380,000 Mio € und vermindert sich damit im Vergleich zum Vj. um 24,0% (Vj. 500,000 Mio €). Für Höchstbetrag der Kassenkredite zur Liquiditätssicherung Mio € 380,000 1,600 Kernhaushalt Städtische Alten- und Pflegezentren 4.105 § 5 der Haushaltssatzung - Hebesätze für Realsteuern - Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) Grundsteuer B (Grundstücke) Gewerbesteuer 530 v. H. unverändert seit 01.01.1992 600 v. H. 460 v. H. 01.01.2012 01.01.1992 Die Grundsteuer B wurde ab 01.01.2012 von 530 v. H. auf 600 v. H. angehoben (siehe Ds. 0241/2012 N1). 4.200 4.201 Haushaltsausgleich Haushaltsausgleich in der Planung nicht erreicht Nach § 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKomVG ist der Haushaltsplan so aufzustellen, dass er für das anstehende Hj. ausgeglichen ist. Er gilt als ausgeglichen, wenn x x der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen (werden derzeit bei der LHH nicht veranschlagt) entspricht. Im Bj. übersteigen die ordentlichen Aufwendungen die ordentlichen Erträge um 67,390 Mio €, so dass der Grundsatz nach § 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKomVG nicht eingehalten ist. Ein Haushalt gilt jedoch nach § 110 Abs. 5 Satz 1 NKomVG als ausgeglichen, wenn x x der voraussichtliche Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG verrechnet werden kann oder nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Hj. folgenden Jahr (hier 2014) ausgeglichen werden können. Ein Ausgleich des Fehlbedarfes ist im Bj. nicht möglich, da in Vj. einerseits keine Überschussrücklagen gebildet werden konnten, andererseits ein ausgeglichener Haushalt gemäß der zu dem Zeitpunkt zugrunde zulegenden mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Bj. im Hj. 2015 erreicht wird. Vielmehr ist zunächst der kamerale Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2010, der gemäß Art. 6 Abs. 8 Satz 3 GemHausRNeuOG ND 2005 in der ersten Eröffnungsbilanz zu bilanzieren war, auszugleichen. - 29 Auf Grund des nicht erreichten Haushaltsausgleichs war gemäß § 110 Abs. 6 Satz 1 NKomVG ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen (siehe Bz. 6.020). Weiterhin mussten Erfahrungswerte bei der Haushaltsplanaufstellung in der Doppik gesammelt werden. So wurde 2012 irrtümlich nur eine Ansatzbildung für Einzelwertberichtigungen in untergeordneter Bedeutung vorgenommen (Ansatz 10 T€; Ergebnis 5,356 Mio €), was bei bedarfsgerechter Berücksichtigung die Planungslücke entsprechend vergrößert hätte. 4.202 Finanzierung der Investitionstätigkeit erneut planerisch nicht sichergestellt Zusätzlich zu dem oben genannten Haushaltsausgleich ist nach § 110 Abs. 4 Satz 3 NKomVG die Liquidität sowie die Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sicherzustellen. Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO durch x x x Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen zu decken. Wie im Vj. überstiegen die Planansätze für x x Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Bj. 63,551 Mio €, Vj. 133,582 Mio €) sowie Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Bj. 124,229 Mio €, Vj. 100,686 Mio €) die geplanten Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Bj. 175,186 Mio €, Vj. 210,916 Mio €). Zudem standen im Bj. noch Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5,386 Mio € zur Finanzierung der Investitionen zur Verfügung. Allerdings erhöhten im Vj. gebildete HR die im Bj. zur Verfügung stehende Ermächtigung der Auszahlungen für Investitionstätigkeit (aus Planansätzen) um 54,426 Mio €. Wir hatten im Vj. beanstandet, dass die Finanzierung der Investitionen in 2011 nicht planerisch gesichert war (siehe SB 2011, Bz. 8.421). Eine Finanzierung in ursprünglicher Höhe war in 2011 wegen im Vergleich zur Planung geringerer Investitionen zwar entbehrlich (siehe SB 2011, Bz. 5.120), soweit jedoch HR gebildet werden, muss deren Finanzierung im Folgejahr durch geeignete Einzahlungen im Sinne des § 17 Abs. Nr. 3 GemHKVO gesichert sein. Zudem sind in den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 12,594 Mio € (Vj. 23,351 Mio €) Rückflüsse von Ausleihungen eingeplant, deren Verwendung - wie im Vj. ebenfalls - nicht zur Finanzierung von Investitionen, sondern für die Tilgung von Krediten vorgesehen war. Die Tilgung von Krediten ist grundsätzlich nicht aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit zu veranschlagen, sondern durch Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit des Finanzhaushalts zu decken (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO). Da die Veranschlagung aber nicht nach § 17 Abs. 2 GemHKVO ausgeschlossen und vom Sinn her sachlich gerechtfertigt ist, bewerten wir das Vorgehen der Verwaltung, neben den in § 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO genannten Deckungsmitteln für die ordentliche Tilgung Einzahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen als Deckungsmittel zu verwenden, als zulässig. Unter der Berücksichtigung, dass die Einzahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen nicht zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen und der Notwendigkeit der Finanzierung der HR aus 2011 im Bj., ergibt sich in der Planung eine nicht gedeckte Finanzierung für Investitionen von 49,041 Mio € (Vj. 50,767 Mio €), wovon 8,028 Mio € aus bis dahin nicht beanspruchter Kreditermächtigung 2011 gedeckt werden könnten. - 30 Tatsächlich war die Finanzierung der Auszahlungen für Investitionen des Bj. wie im Vj. gesichert. Neben dem gegenüber der Planung höheren Zahlungsüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wurden die für Auszahlungen für Investitionstätigkeit veranschlagten Ermächtigungen nicht in voller Höhe in Anspruch genommen (siehe Bz. 5.604 HR). 4.203 Liquidität planerisch sichergestellt Die Sicherung der Liquidität erfordert nicht, dass die Ein- und Auszahlungen in einem Hj. ausgeglichen sein müssen, sie kann auch über die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten erreicht werden. Die planerische Sicherstellung der Liquidität hat sich in der Haushaltsausführung grundsätzlich bewiesen (siehe Bz. 4.406). 4.300 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2011 bis 2015 einschließlich des Investitionsprogramms (§ 118 NKomVG und § 9 GemHKVO) wurde dem Rat zusammen mit der Haushaltssatzung am 23.02.2012 vorgelegt. Nach der Ergebnisplanung werden im Planungszeitraum die Erträge um 7,1 % ansteigen und sich die Aufwendungen um 0,5 % verringern (auf den Basiswert 2011), so dass zum Ende des Planungszeitraums der Haushaltsausgleich erreicht wird. Ergebnisplanung Hj. 2011 Mio € ordentliche Erträge 1.611,520 ordentliche Aufwendungen 1.734,396 Jahresergebnis -122,876 Hj. 2012 Mio € 1.678,043 +4,1 % 1.745,433 <1 % -67,390 Hj. 2013 Mio € 1.680,490 +4,3 % 1.727,620 -0,4 % -47,131 Hj. 2014 Mio € 1.709,367 +6,1 % 1.719,980 -0,8 % -10,614 Hj. 2015 Mio € 1.725,897 +7,1 % 1.725,897 -0,5 % 0 Die Verwaltung stellte die Gründe der Entwicklung im allgemeinen Teil des Hpl. 2012 wie folgt dar: für Erträge: x maßvolle Fortschreibung der Entwicklung der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung eines weiteren moderaten Anstieges der städtischen Wirtschaft, x Steigerungsrate von 2,0 % bei den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und x Ertrag von 5,000 Mio € ab dem Hj. 2014 durch die Einführung der Übernachtungssteuer, für Aufwendungen: x Steigerung der Transferaufwendungen und Aufwendungen für die Kinderbetreuung um 1,5 % sowie der Personalausgaben von 0,5 % und x Verringerung der Aufwandspositionen für Sach- und Dienstleistungen um 1 % im Hj. 2013 und um 1,5 % ab 2014. - 31 - Finanzplanung Hj. 2011 Mio € Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.576,647 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Liquiditätsbedarf Hj. 2012 Mio € Hj. 2013 Mio € Hj. 2014 Mio € Hj. 2015 Mio € 1.639,505 +4,0 % 1.634,119 -0,5% 1.641,176 +4,1 % 1.612,382 -1,8 % 1.669,219 +5,9 % 1.603,635 -2,3 % 1.685,606 +6,9 % 1.609,537 -2,0 % -65,392 5,386 28,793 65,584 76,069 133,582 63,551 -52,4 % 175,186 -16,9 % 61,236 -54,2 % 166,821 -20,9 % 54,247 -59,4 % 137,217 -34,9 % 57,767 -56,8 % 106,209 -49,6 % -77,335 -111,635 -105,585 -82,970 -48,442 500,686 524,229 +4,7 % 464,738 <1 % 462,343 -7,7 % 466,761 <1 % 465,547 -7,0 % 470,440 +1,4 % 469,540 -6,2 % 474,701 +2,3 % 36,786 59,491 -4,418 -4,893 -5,161 -105,941 -46,758 -81,210 -22,279 22,466 1.642,039 210,916 463,900 Die prognostizierte positive Entwicklung in der Planung für das Jahresergebnis 2012 entfaltet auch bei der Finanzplanung bis 2015 Wirkung; insgesamt verringert sich der Finanzmittelfehlbedarf kontinuierlich. Für die Hj. 2012 bis 2015 wurde ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf von 127,781 Mio € geplant. 4.301 Deckung des Sollfehlbetrages aus kameraler Haushaltsführung Gemäß Art. 6 Abs. 8 Satz 3 GemHausRNeuOG ND 2005 waren die nicht abgedeckten Sollfehlbeträge aus dem letzten kameralen Jahresabschluss in die erste Eröffnungsbilanz zu übernehmen, ohne sie mit dem Reinvermögen zu verrechnen. Da die Sollfehlbeträge erwirtschaftet werden sollen, sind sie in der Bilanz als Minusbetrag im Basis-Reinvermögen bis zum Ausgleich durch zukünftige Jahresüberschüsse gesondert auszuweisen. Einen möglichen Ausgleich zeigen dabei die Ergebnisse der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung an wie im Folgenden von uns dargestellt: Sollfehlbetrag aus kameraler Haushaltsführung Jahresergebnis Sollfehlbetrag Verlustvortrag 4.302 Ergebnis Hj. 2011 Mio € -24,092 95,378 24,092 Ergebnis Hj. 2012 Mio € 89,671 29,799 0 Planung Hj. 2013 Mio € -47,131 29,799 47,131 Planung Hj. 2014 Mio € -10,614 29,799 57,745 Planung Hj. 2015 Mio € 0 29,799 57,745 Wesentliche Bestandteile der Ergebnisplanung - Erträge In der Ergebnisplanung der Erträge entwickeln sich wesentliche Haushaltspositionen wie folgt (prozentuale Entwicklung mit Bezug auf 2011): - 32 - Erträge gemäß Ergebnisplanung Steuern und ähnliche Abgaben Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Finanzerträge Hj. 2011 Mio € 805,443 380,653 105,029 Hj. 2012 Mio € 858,282 +6,6 % 390,997 +2,7 % 82,103 -21,8 % Hj. 2013 Mio € 872,136 +8,3 % 392,746 +3,2 % 83,258 -20,7 % Hj. 2014 Mio € 890,680 +10,6 % 395,510 +3,9 % 88,338 -15,9 % Hj. 2015 Mio € 900,899 +11,9 % 398,005 +4,6 % 90,068 -14,2 % Zum Vergleich die tatsächliche Entwicklung anhand der Rechnungsergebnisse: Erträge gemäß Ergebnisrechnung Steuern und ähnliche Abgaben Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Finanzerträge Hj. 2011 in Mio € Hj. 2012 in Mio € Abw. in % 861,319 975,841 +13,3 % 368,726 388,870 +5,5 % 104,882 115,297 +9,9 % Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung im Hpl. 2014 berücksichtigt angemessen die Ergebnisentwicklung 2012. Steuern und ähnliche Abgaben sind jetzt für 2015 mit 981,023 Mio €, Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit 428,665 Mio € geplant. 4.303 Wesentliche Bestandteile der Ergebnisplanung - Aufwendungen In der Ergebnisplanung der Aufwendungen entwickeln sich wesentliche Haushaltspositionen wie folgt (prozentuale Entwicklung mit Bezug auf 2011): Aufwendungen gemäß Ergebnisplanung Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Hj. 2011 Mio € 362,674 218,872 846,845 Hj. 2012 Mio € 383,166 5,7% 166,675 -23,8% 882,697 4,2% Hj. 2013 Mio € 384,841 6,1% 164,750 -24,7% 877,382 3,6% Hj. 2014 Mio € 386,411 6,5% 160,616 -26,6% 882,899 4,3% Hj. 2015 Mio € 388,303 7,1% 157,337 -28,1% 889,169 5,0% Zum Vergleich die tatsächliche Entwicklung anhand der Rechnungsergebnisse: Aufwendungen gemäß Ergebnisrechnung Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Hj. 2011 Mio € Hj. 2012 Mio € Abw. in % 367,154 399,930 +8,9 % 206,615 186,926 -9,5 % 840,046 879,160 +4,7 % Auch bei den Aufwendungen ist das Ergebnis 2012 in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2014 berücksichtigt. So steht für Aufwendungen für aktives Personal für 2015 jetzt ein Planwert von 426,219 Mio €, für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegt dieser bei 180,301 Mio €. - 33 4.304 Wesentliche Bestandteile der Finanzplanung aus laufender Verwaltungstätigkeit Die Planung der wesentlichen Finanzpositionen aus laufender Verwaltungstätigkeit korrespondiert annähernd mit der Ergebnisplanung. Lediglich die Auszahlungen für aktives Personal weichen von der Ergebnisplanung ab, begründet durch den zahlungsunwirksamen Anteil der Pensionsrückstellungen im Aufwand. Die Auszahlungen für aktives Personal entwickeln sich wie folgt (prozentuale Entwicklung mit Bezug auf 2011): Auszahlungen für aktives Personal Hj. 2011 Mio € 339,933 Hj. 2012 Mio € 355,660 +4,6 % Hj. 2013 Mio € 357,197 +5,1 % Hj. 2014 Mio € 358,629 +5,5 % Hj. 2015 Mio € 360,381 +6,0 % Die Auszahlungen für aktives Personal sollen gemäß mittelfristiger Finanzplanung im Durchschnitt um 1,4 % pro Jahr steigen. Dem steht eine Erhöhung der Zahlungen des Bj. im Vergleich zum Vj. um 8,7 % (Bj. 372,658 Mio €, Vj. 342,846 Mio €) gegenüber. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2014 sieht mittlerweile eine Plansteigerung der Auszahlungen vom Ansatz 2014 mit 400,971 Mio € auf 2017 415,166 Mio € vor. 4.305 Wesentliche Bestandteile der Finanzplanung aus Investitionstätigkeit Mit der Wiedereingliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement erhöhten sich insbesondere die Auszahlungen für Baumaßnahmen. Das Volumen der investiven Ein- und Auszahlungen hatte sich in den Vj. auf Grund der Auswirkungen des Konjunkturpaketes deutlich erhöht. Hiervon waren insbesondere die Einzahlungen für Zuwendungen für Investitionstätigkeit sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen und von beweglichem Sachvermögen betroffen. Diese sind, insbesondere gegen Ende des Planungszeitraums, wieder rückläufig. Die Planwerte wesentlicher Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit stellen sich wie folgt dar: Einzahlungen für Zuwendungen für Investitionstätigkeit Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit Veräußerung von Sachvermögen Auszahlungen für Investitionen * Aktivierbare Zuwendungen * Hj. 2011 Mio € 14,485 5,670 28,751 Hj. 2011 Mio € 132,041 14,558 Hj. 2012 Mio € 15,343 +5,9 % 3,705 -34,7 % 28,101 -2,3 % Hj. 2012 Mio € 154,735 +17,2 % 7,027 -51,7 % ohne Finanzvermögensanlagen und sonstige Investitionstätigkeit Hj. 2013 Mio € 17,845 +23,2 % 4,700 -17,1 % 24,200 -15,8 % Hj. 2013 Mio € 149,919 +13,5 % 8,554 -41,2 % Hj. 2014 Mio € 13,470 -7,0 % 2,680 -52,7 % 22,000 -23,5 % Hj. 2014 Mio € 123,455 -6,5 % 5,414 -62,8 % Hj. 2015 Mio € 4,744 -67,2 % 12,567 >100 % 22,000 -23,5 % Hj. 2015 Mio € 93,802 -29,0 % 4,092 -71,9 % - 34 4.306 Wesentliche Bestandteile der Finanzplanung aus Finanzierungstätigkeit In der Finanzplanung aus Finanzierungstätigkeit wurden zum einen die geplanten Kreditaufnahmen für Investitionstätigkeit, denen die korrespondierenden Tilgungen gegenüber stehen, zum anderen Ein- und Auszahlungen aus Umschuldungen veranschlagt. Während die Ansätze für Umschuldungen im Planungszeitraum gleichbleibend mit 400,000 Mio € veranschlagt wurden, steigen die Tilgungen für Investitionskredite kontinuierlich an und sollen dauerhaft die Kreditaufnahme übersteigen. Finanzierungstätigkeit Aufnahme von Investitionskrediten Tilgung von Investitionskrediten Nachrichtlich: Umschuldungen 4.400 4.401 Hj. 2011 Mio € 100,686 63,900 400,000 Hj. 2012 Mio € 124,229 +23,4 % 64,738 +1,3 % 400,000 Hj. 2013 Mio € 62,343 -38,1 % 66,761 +4,5 % 400,000 Hj. 2014 Mio € 65,547 -34,9 % 70,440 +10,2 % 400,000 Hj. 2015 Mio € 69,540 -30,9 % 74,701 +16,9 % 400,000 Haushaltsausführung Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen Das MI genehmigte die Haushaltssatzung für das Hj. 2012 mit Verfügung vom 09.07.2012 u. a. mit folgenden Auflagen: x Wie im Vj. sind Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen unter Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität nach § 120 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 111 Abs. 6 NKomVG sowie der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzunehmen. Die Höhe der Kreditaufnahmen darf den Saldo der Investitionstätigkeit nicht überschreiten. Erfüllt x Ein Anstieg der Verschuldung, insbesondere die der Gesamtverbindlichkeiten aus Geldschulden (investive Darlehen und Liquiditätskredite) und den Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, soll vermieden werden. Für 2012 erfüllt x Neben der Fortsetzung einer konsequenten Haushaltssicherung und einer nachhaltigen Planung und Zielerreichung des Haushaltsausgleichs soll verstärkt auf den Schuldenabbau bzw. die Reduzierung des Kreditaufnahmebedarfs durch die Beschaffung von vorrangigen Finanzmitteln für Investitionen geachtet werden. Auflage bezieht sich insbesondere auf Folgejahre x Die ausgewiesenen Kreditansätze sollen mit der nächsten Fortschreibung der Finanzplanung nicht über die Ansätze 2013 bis 2015 (insgesamt 197,430 Mio €) der mittelfristigen Finanzplanung heraufgesetzt werden. Nicht erfüllt: In der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Jahres 2013 sind für die Hj. 2013 (Ansatz) bis 2015 Kreditaufnahmen von 219,849 Mio € eingeplant x Liquiditätskredite dürfen zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen von bis zu 380,000 Mio € aufgenommen werden. Obergrenze nominal nicht eingehalten (siehe Bz. 4.406) W - 35 4.402 Kreditermächtigung nicht vollständig ausgeschöpft Die Kreditermächtigung betrug gemäß § 2 der Haushaltssatzung 124,229 Mio € (Vj. 100,686 Mio €), davon waren 111,994 Mio € (Vj. 40,549 Mio €) für Investitionsmaßnahmen des Kernhaushaltes und 12,235 Mio € (Vj. 60,137 Mio €) für Investitionen der Betriebe zu verwenden. Kreditermächtigungen dürfen nach § 120 Abs. 3 NKomVG bis zum Ende des folgenden Hj. und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Hj. verwendet werden. Aus der Ermächtigung des Vj. wurden 28,272 Mio € (Vj. 50,438 Mio €) nicht in Anspruch genommen. Davon entfielen 8,028 Mio € auf den Kernhaushalt und 20,244 Mio € auf Betriebe und die ZVK. Zusätzlich standen bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung des Bj. aus der Kreditermächtigung des Hj. 2010 der Betriebe 1,970 Mio € (Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren) für Kreditaufnahmen zur Verfügung. Im Bj. wurden 51,970 Mio € (Vj. 62,058 Mio €) aufgenommen, 50,000 Mio € (Vj. 32,521 Mio €) für den Kernhaushalt und 1,970 Mio € (Vj. 29,537 Mio €) für die Betriebe. Kernhaushalt Städtische Alten- und Pflegezentren Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover Stadtentwässerung Hannover Städtische Häfen Hannover Summe * 4.403 Kreditermächtigung 2011 2012 gesamt Mio € Mio € Mio € 8,028 111,994 120,022 1,635 1,650 3,285 Kreditaufnahmen 2012 Summe Mio € Mio € 50,000 50,000 *1,970 1,970 2011 Mio € - 1,000 1,000 - - - 12,027 1,040 13,067 - - - 6,582 8,545 28,272 124,229 15,127 152,501 1,970 50,000 51,970 aus der Kreditermächtigung 2010 (siehe Ds. 1777/2012; 2264/2012; 0063/2013) Kreditobergrenze „Saldo der Investitionstätigkeit“ für den Kernhaushalt eingehalten Die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2012 enthält die Auflage, dass die Höhe der Kreditaufnahmen (für den Kernhaushalt 50,000 Mio €) den Saldo der Investitionstätigkeit nicht überschreiten darf. Der Begriff „Saldo der Investitionstätigkeit“ ergibt sich aus Ziffer „32. - Saldo der Investitionstätigkeit“ des verbindlichen Musters 12 zum Runderlass des MI vom 04.12.2006 zur „Ausführung des seit dem 1.1.2006 geltenden Gemeindehaushaltsrechts gemäß der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO)“ (Ausführungserlass). Dieser weist für 2012 einen Wert von 35,439 Mio € aus. Hierin sind allerdings 15,560 Mio € Rückflüsse aus Ausleihungen enthalten, die - obwohl erst in der Finanzrechnung 2012 berücksichtigt - schon 2011 kassenwirksam eingegangen und so in der Schlussbilanz 2011 berücksichtigt waren (siehe Bz. 6.703). Für die weitergehende Bewertung der Einhaltung der Kreditobergrenze bleiben diese Einzahlungen aus dem Hj. 2011 unberücksichtigt; es ergeben sich demnach geringere Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 54,871 Mio € und in der Folge ein Saldo der Investitionstätigkeit von 50,999 Mio €. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen wurden aus folgenden Gründen aus dem Saldo der Investitionstätigkeit herausgerechnet, um die Investitionen des Kernhaushaltes der entsprechenden Kreditaufnahme gegenüberstellen zu können: - 36 x Kredite sind grundsätzlich allgemeine Deckungsmittel für Investitionen nach dem Gesamtdeckungsprinzip (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO), sofern sie nicht gemäß § 18 Abs. 2 GemHKVO zweckgebunden sind. Die Zweckbindung der Kreditaufnahmen für Investitionen der Betriebe (1,970 Mio €) ergibt sich aus der Haushaltssatzung. x Ordentliche Tilgungen und Sondertilgungen der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (2012 zuzuordnen: 11,304 Mio €) sind als zweckgebundene Rückflüsse von Ausleihungen (§ 18 Abs. 2 GemHKVO) zur Tilgung an die Kreditinstitute weiterzuleiten (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO i. V. m. § 17 Abs. 2 GemHKVO) und stehen nicht zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Finanzrechnung abzüglich Ausleihungen der Betriebe Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Kernhaushaltes * Einzahlungen für Investitionstätigkeit Mio € * 54,871 Auszahlungen für Investitionstätigkeit Mio € 105,869 Saldo der Investitionstätigkeit Mio € - 50,999 * 11,304 1,970 -9,334 43,567 103,899 -60,333 Ergebnis der Finanzrechnung, ohne die dem Vj. zuzuordnenden Rückflüsse aus Ausleihungen von 15,560 Mio € Damit überstieg der Saldo der Investitionstätigkeit bezogen auf den Kernhaushalt (60,333 Mio €) die Kreditaufnahme (50,000 Mio €) um 10,333 Mio €. Die Auflage der Kommunalaufsicht zur Kreditobergrenze ist damit für den Kernhaushalt erfüllt. Auch eine weiterhin bei einer Bewertung der Kreditobergrenze zu berücksichtigende Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Auszahlungen für Investitionstätigkeit erbrachte kein anderes Ergebnis. Den aus dem Vj. übernommenen Verbindlichkeiten (5,181 Mio €) standen zum Schlussbilanzstichtag 2012 gleichartige Verbindlichkeiten von 9,424 Mio € gegenüber. Die diesen Verbindlichkeiten zugehörigen Vermögensgegenstände werden bereits im Hj. der Bildung der Verbindlichkeit - in der aktivierungsfähigen Höhe - im Sachanlagevermögen ausgewiesen, stellen also jeweils eine Investition dar. - 37 4.404 Entwicklung der Kreditaufnahmen und des Schuldendienstes Die Netto-Neuverschuldung ermittelt sich aus der Differenz von Kreditaufnahme und ordentlicher Tilgung. Das abgelaufene Hj. weist - genau wie das Vj. - insgesamt keine Netto-Neuverschuldung auf, weil Sondervermögen ihre Kredite tilgten, gleichzeitig jedoch keiner neuen Kredite bedurften; für den Kernhaushalt liegt die Netto-Neuverschuldung bei 83 T€. 2010 Kreditermächtigung des Bj. Kreditermächtigung aus Vj. Kreditermächtigung Kreditaufnahmen auf Kreditermächtigung des Bj. Kreditaufnahmen auf Kreditermächtigung der Vj. Kreditaufnahmen Tilgung (ohne Umschuldung) Netto-Neuverschuldung Umschuldung 2011 ** 2012 Kernhaushalt Kernhaushalt Mio € 34,885 0,022 34,907 34,885 Mio € 40,549 0 40,549 32,521 Mio € 100,686 50,438 151,124 32,521 Mio € 111,994 8,028 120,022 50,000 Mio € 124,229 28,272 152,501 50,000 0,022 0 29,537 0 1,970 34,907 36,837 32,521 *38,140 62,058 75,273 50,000 49,917 51,970 61,221 0 0 0 0,083 0 67,867 gesamt Kernhaushalt 104,112 gesamt 18,993 * gemäß Darstellung im Rechenschaftsbericht (siehe Rechenschaftsbericht 2011, Seite 343) ** In der Finanzrechnung werden abweichend von § 51 Abs. 1 GemHKVO nicht alle im Hj. kassenwirksam gewordenen Zahlungen ausgewiesen (siehe SB 2011, Bz. 6.802). 4.405 Tilgung vollständig gedeckt durch Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO sind neben den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auch die Tilgungen von Krediten aus Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zu decken. Die tatsächlichen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Bj. 1.802,518 Mio €; Vj. 1.634,344 Mio €) waren im Bj. auskömmlich, um neben den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Bj. 1.614,374 Mio €; Vj. 1.605,997 Mio €) auch die Tilgungen für den Kernhaushalt (Bj. 49,917 Mio €; Vj. 38,140 Mio €) zu finanzieren. Im Gegensatz zum Vj. (Deckungslücke von 9,793 Mio €) war die Tilgung im Bj. vollständig aus Einzahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckt. In der Planung hatte hier eine Deckungslücke von 59,352 Mio € bestanden. 4.406 Genehmigte Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten nominal überschritten Zur Sicherung der Liquidität hatte der Rat in § 4 der Haushaltssatzung eine Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten von 380,000 Mio € (Vj. 500,000 Mio €) beschlossen. Diese Ermächtigung wurde durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Dabei sind die Formulierungen zur Aufnahme von Liquiditätskrediten in den §§ 4, 4 a der Haushaltssatzung 2012 nicht so eindeutig, wie das in den §§ 2 - 2 c zu Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die LHH und im Innenverhältnis zu den Sondervermögen geregelt ist. Da im Außenverhältnis nur die LHH Rechtsfähigkeit besitzt und ihr damit die Funktion der Aufnahme von Liquiditätskrediten auch für Sondervermögen zufällt, schließt aus unserer Sicht die Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten - 38 auch die Beträge ein, die im Rahmen des Cash-Managements diesen zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der aufgenommenen Kassenkredite bewegte sich im Laufe des Bj. zwischen mindestens 43,898 Mio € (Vj. 197,826 Mio €) und höchstens 385,126 Mio € (Vj. 478,256 Mio €), durchschnittlich betrug sie 263,432 Mio € (Vj. 319,524 Mio €). Die durchschnittliche Aufnahme von Liquiditätskrediten teilte sich auf in 30,171 Mio € (Vj. 56,030 Mio €) aus dem internen Cash-Management und 233,261 Mio € (Vj. 263,494 Mio €) von Kreditinstituten. An einem Bankarbeitstag überschritt die Netto-Liquiditätsaufnahme den genehmigten Höchstbetrag um 5,126 Mio €. Zudem war unterjährig der gestiegene Rückzahlungsbetrag eines Liquiditätskredites auf Schweizer Franken (seinerzeit auf den Bilanzstichtag 2010 +4,368 Mio €) nicht berücksichtigt; die Bilanzierung wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 nachgeholt (siehe Bz. 6.300, Passiva 2.1.3 Liquiditätskredite). Den Liquiditätskrediten standen im Bj. durchschnittlich 125,863 Mio € Tagesgeldanlagen bei Sondervermögen und anderen am Cash-Management Beteiligten sowie Bankinstituten gegenüber, so dass im Kernhaushalt ein durchschnittlicher Liquiditätsbedarf von 137,569 Mio € (Vj. 200,124 Mio €) bestand. Zwar lagen auch am Tag der Überschreitung Tagesgeldanlagen in übersteigender Höhe (101,522 Mio €) vor, die genehmigte Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten ist damit aber formal nicht eingehalten gewesen. 4.407 Politische Gremien regelmäßig über Liquidität informiert Der Rat wurde wie in den Vj. grundsätzlich monatlich durch den Finanzbericht (Info-Ds.) über die Liquiditätslage der Gemeindekasse unterrichtet. 4.500 Städtische Grundsätze für das Ausführen des Haushaltsplanes Zusätzlich zu den im Hpl. veröffentlichten allgemeinen Anweisungen des Rates zum Hpl. und den Verwaltungsrichtlinien für das Ausführen des Hpl. hat der Oberbürgermeister durch Rundschreiben auf haushaltsrechtliche Bestimmungen hingewiesen und Regelungen zur Ausführung des Hpl. getroffen, auf die wir im Folgenden eingehen. 4.501 Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung Das Haushaltsrundschreiben 01/2012 vom 15.12.2011 enthielt Bewirtschaftungsvorgaben u. a. zur vorläufigen Haushaltsführung und begrenzte gleichzeitig die Freigabe der veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen. Mit der Rechtskraft der Haushaltssatzung am 07.08.2012 endete die vorläufige Haushaltsführung. 4.502 Eingeschränkte Mittelfreigabe Die Information über die Genehmigungsverfügung des MI im Haushaltsrundschreiben 05/2012 vom 18.07.2012 enthielt im Hinblick auf die Verschuldung sowie die Haushalts- und Finanzlage der LHH den Hinweis, im Rahmen des laufenden Haushaltsvollzuges die Sparanstrengungen weiter zu verstärken, insbesondere durch eine fortgesetzte restriktive Bewirtschaftung aller disponiblen und beeinflussbaren Aufwendungs- bzw. Auszahlungsansätze. - 39 Für das 3. und 4. Quartal 2012 erfolgte die Umsetzung unter der veränderten Vorgabe, dass im Finanzhaushalt x die Auszahlungsansätze, die unter Sammelmaßnahmen mit Maßnahmennummern 900 - 939 (Sonstige Maßnahmen) fallen und x die Auszahlungsansätze für Sammelmaßnahmen der EDV-Beschaffung (Maßnahmennummern 970 – 979) sowie im Ergebnishaushalt x alle Aufwendungen, die nicht bereits mit Haushaltsrundschreiben 01/2012 zu 100 % freigegeben waren (hierunter fielen beispielsweise Personalaufwendungen, Nutzungsentgelte des Gebäudemanagements oder Abschreibungen) nur zu 80 % freigegeben wurden. - 40 5. Rechnungslegung 2012 5.000 Inventur, Inventar, Festwerte und Bewertung 5.001 Rechtsgrundlagen Gemäß § 124 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 37 Abs. 1 GemHKVO ist zum Schluss eines jeden Hj. eine Inventur durchzuführen, um die im wirtschaftlichen Eigentum der LHH stehenden Vermögensgegenstände sowie die Schulden und Rückstellungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) vollständig aufzunehmen. Die GoI sind spezifische Ausprägungen der GoB. Die GoI umfassen die Grundsätze der Vollständigkeit, Richtigkeit, Nachprüfbarkeit, Einzelerfassung und Einzelbewertung sowie der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und der Klarheit. Die Bewertungsregeln nach § 44 GemHKVO sehen vor, dass Vermögensgegenstände und Schulden einzeln und vorsichtig zu bewerten sind, d. h. vorhersehbare Risiken und Wertminderungen, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, einschließlich der aus unterlassener Instandhaltung, soweit dafür keine Rückstellungen gebildet werden, sind zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst nach dem Bilanzstichtag - jedoch bis zum Tag der Aufstellung bekannt werden. Das Vermögen ist nach § 124 Abs. 4 NKomVG grundsätzlich mit den AHW anzusetzen, bei abnutzbarem Vermögen vermindert um darauf basierende Abschreibungen. Die Schulden sind gemäß § 124 Abs. 4 NKomVG zu ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen; Rückstellungen hingegen nur in Höhe des Betrages, der nach sachgerechter Beurteilung notwendig ist. 5.002 Bewertungsvereinfachungen Zwar sind Vermögensgegenstände grundsätzlich gemäß § 44 Abs. 3 GemHKVO einzeln zu bewerten, der Gesetzgeber erlaubt aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit - und unter bestimmten Bedingungen - zur Bewertungsvereinfachung die Bildung von: Sachgesamtheiten Festwerten Gruppenwerten (§ 45 Abs. 7 GemHKVO), (§ 46 Abs. 1 GemHKVO), (§ 46 Abs. 2 GemHKVO). Die LHH hat diese Bewertungsvereinfachungen angewandt. Sachgesamtheiten Bewegliche Vermögensgegenstände können als ein Vermögensgegenstand aktiviert werden, wenn es sich um technisch oder wirtschaftlich zusammengehörige Gegenstände handelt, die in ihrer Gesamtheit genutzt werden, und wenn der Gesamtbetrag der AHW 150 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Sachgesamtheiten wurden bei der LHH z. B. für die Ausstattung von PC-Arbeitsplätzen und von Konferenzräumen gebildet. Festwerte Für bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, können Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt (§ 46 Abs. 1 GemHKVO). Es wird in der Regel innerhalb von fünf Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt. - 41 Nach den Hinweisen der AG Doppik wird in der Annahme, dass der Werteverzehr gleich der Ersatzinvestition ist, ein fester Bestand an Gegenständen mit einem Durchschnittswert von 40 % bis 50 % angesetzt. Die Verwaltung hat festgelegt, die Festwerte mit jeweils 50 % der zu Grunde gelegten AHW auszuweisen. Bei einer Bewertung nach dem Festwertverfahren ist die Finanzierung von Ersatzinvestitionen nicht über Kredite möglich, weil der Ersatz sofort als Aufwand gebucht wird und somit nicht den Bestand an bilanzierungsfähigen Vermögensgegenständen erhöht. Damit erfüllt die Ersatzinvestition nicht das Tatbestandsmerkmal einer Investition gemäß § 120 Abs. 1 NKomVG. Die LHH bildete Festwerte u. a. für Büroarbeitsplätze, Unterrichtsräume in Schulen, Verkehrsschilder und diverse Grünflächen. Gruppenwerte Gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens, andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände können gemäß § 46 Abs. 2 GemHKVO jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden. Wesentliche Beispiele für die Bilanzierung zu Gruppenwerten sind die Vorräte im Gastronomiebereich der Kantine und die Vermögensgegenstände der Kleiderkammer bei der Feuerwehr. 5.003 Prüfungsfeststellungen zu Bewertungsvereinfachungen Unsere Nachfrage, wann die Verwaltung die vorgesehene körperliche Bestandsaufnahme zu den gebildeten Festwerten umsetzen will, ergab, dass im Zuge der Arrondierung von Verwaltungsstandorten (Umzüge der FB Wirtschaft, Soziales, Finanzen) sowie bei Umzügen und Neubauten von Schulen die Bewertung zu Festwerten teilweise aufgegeben worden war. Nicht mitgenommene Möbel wurden aus dem jeweiligen Festwert als Aufwand ausgebucht. Neu beschaffte Möbel wurden zu Einzel- bzw. Gruppenwerten aktiviert. Rechtlich ist es zulässig vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 44 Abs. 5 GemHKVO, der die zeitliche Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen gewährleisten soll, abzuweichen, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen. Die Verwaltung konnte uns nachvollziehbare Gründe benennen. Haushaltsrechtlich ist mit dem Wechsel vom Festwert zur Einzel- bzw. Gruppenbewertung bei der Anschaffung der Begriff der Investition gem. § 120 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 59 Nr. 24 GemHKVO erfüllt. Somit können die Gegenstände über Kredite finanziert werden, verbunden mit einer Veranschlagung der Mittel im Finanzhaushalt - statt im Ergebnishaushalt unter Auszahlungen für Investitionstätigkeit, Nr. 27 Erwerb von beweglichem Sachvermögen. Die Aktivierung führt zu Abschreibungen über die jeweils vorgegebenen Nutzungsdauern gemäß AfA-Tabelle des Landes Niedersachsen und somit zu einer Verteilung der AHK auf mehrere Haushaltsjahre. 5.004 Besonderheit bei der Grundstücksbewertung zur Eröffnungsbilanz Die LHH hat für die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 die Vereinfachungsregel bei der Grundstücksbewertung gemäß § 60 Abs. 6 GemHKVO aufgenommen, wonach der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, mit einem Zeitwert angesetzt werden konnte, der sich an einem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert (BRW) orientiert, da die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar aufwändig gewesen wäre. Gleiches galt für die ab dem Jahr 2000 unentgeltlich übertragenen Grundstücke. - 42 5.100 Abgleich Finanz- und Anlagenbuchhaltung Zum Abgleich der Erträge bzw. Aufwendungen in der Ergebnisrechnung mit den korrespondierenden Bestandskonten der Bilanz überprüften wir folgende Nebenbücher: x x x 5.101 Anlagenbuchhaltung, insbesondere x Anlagenbestände, x Sonderposten, x Abschreibungen, x Auflösung von Sonderposten Forderungen Darlehen Abschreibungen nicht entsprechend des niedersächsischen Kontenrahmens umgesetzt Wir stellten - wie bereits im Vj. - fest, dass die Abschreibungen nicht für alle Anlagenklassen auf den dafür nach den Vorgaben des für das Hj. 2012 geltenden Kontenrahmens vorgesehenen Aufwandskonten gebucht wurden. Einen fehlerhaften Ausweis der Abschreibungen in der Ergebnisrechnung gab es bei folgenden Anlagenklassen (siehe Bz. 6.600 Nr. 16, Abschreibungen): x x Wohngebäude (103 T€) und Bauten auf fremdem Grund und Boden (182 T€), gesamt 285 T€, die dem Konto Abschreibungen auf Gebäude zuzuordnen sind, sowie Brücken und Tunnel (9,714 Mio €), die dem Konto Abschreibungen des Infrastrukturvermögens zuzuordnen sind. Wir haben dem FB Finanzen erneut empfohlen, die Kontenfindung anzupassen. 5.102 Unterbliebene Korrektur der Investitionsrechnung und Zuordnung in der Finanzrechnung Sofern die dezentral bewirtschaftenden FB nach dezentralem Buchungsschluss am 31.01.2013 konsumtive Anteile in der Investitionsrechnung angeordnet haben, wurden diese vom FB Finanzen zu Recht nicht aktiviert. Eine Korrektur ist nur für die Ergebnisrechnung vorgenommen worden, nicht aber für die Investitionsrechnung und bei der Zuordnung in der Finanzrechnung. Somit weisen die Finanzrechnung und die Investitionsrechnung, die nicht Bestandteil des Jahresabschlusses ist, zu hohe Investitionen aus. 5.200 Plan-Ist-Vergleich Die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen sowie investiven Ein- und Auszahlungen mit den Haushaltsansätzen ist gemäß § 52 GemHKVO Bestandteil des Jahresabschlusses. Erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind im Anhang zu erläutern (§ 55 Abs. 1 GemHKVO). Vom FB Finanzen wurden Planabweichungen von mehr als 1,500 Mio € pro Position der Teilergebnisrechnung bzw. des investiven Teils der Finanzrechnung im Rechenschaftsbericht (siehe Jahresabschluss 2012, Seite 285 ff.) erläutert. Für eine gleichlaufende Bewertungsweise haben wir an dieser Stelle unsere Betrachtung auf die Vorgehensweise des FB Finanzen umgestellt und vergleichen nunmehr nicht mit der Investitionsrechnung. Die Auflistung unserer Prüfergebnisse zu einzelnen Positionen der Ergebnis- bzw. der Finanzrechnung beschränkt sich auf die Feststellungen, die vom Rechenschaftsbericht abweichen oder die der FB Finanzen nicht bewertet hat. - 43 In den folgenden Tabellen sind hingegen die Abweichungen der einzelnen Konten im Ergebnis- und im investiven Teil des Finanzhaushaltes berücksichtigt, um einen wirklichkeitsnäheren Maßstab der Planabweichungen darzustellen, als es pro Position der Teilergebnisrechnung bzw. des investiven Teiles der Finanzrechnung möglich ist. 5.210 Planabweichungen im Ergebnishaushalt 5.211 Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge Ansatz 2012 Mehrerträge Mindererträge 1.678,043 Mio € 203,873 Mio € 39,005 Mio € Ordentliche Aufwendungen Ansatz 2012 1.745,433 Mio € Mehraufwendungen 90,927 Mio € Minderaufwendungen 64,368 Mio € Ergebnis 1.842,911 Mio € Ergebnis Saldo Mehr- / MinderErträge 164,868 Mio € Saldo Mehr- / MinderAufwendungen 1.771,992 Mio € 26,559 Mio € TH 37 - Feuerwehr • 6. privatrechtliche Entgelte Ansatz Abweichung 23,153 Mio € -3,524 Mio € Trotz leicht erhöhter Fallzahlen schloss das Ergebnis 2012 mit 3,524 Mio € geringeren Einnahmen aus dem Rettungsdienstwesen ab; die Erklärung im Jahresabschluss impliziert hier einen Rückgang der Fallzahlen. Ursächlich für die Abweichung war jedoch, dass die der Planung für 2012 zugrunde liegenden Einsatzpauschalen in der Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern ab 01.07.2011 nicht vollständig realisiert werden konnten. TH 51 - Jugend und Familie • 4. Sonstige Transfererträge Ansatz Abweichung 3,668 Mio € +2,772 Mio € Die Begründung im Jahresabschluss mit Bezug auf die Forderungen aus Vj. erklärt nicht die Differenz im Ergebnis beim Produkt 34101 - Unterhaltsvorschuss -. Wesentlich hat zu dieser Abweichung beigetragen, dass für die Ansatzplanung die Einzahlungen im Finanzhaushalt herangezogen wurden. Für das Folgejahr wurde die Ansatzplanung angepasst. TH 20 - Finanzen • 18. Transferaufwendungen Ansatz Abweichung 5,255 Mio € -2,905 Mio € Die Ansatzplanung enthielt Transferaufwendungen an das HCC, u. a. den Verlustausgleich für 2010, die im Bj. wegen eines entsprechend positiven Jahresergebnisses des HCC jedoch entfallen konnten. Anders als die Darstellung des FB Finanzen im Jahresabschluss, deckte eine Ausschüttung der Deutschen Messe AG an das HCC den dort vorgetragenen Verlust 2010 in Höhe von 3,771 Mio € vollständig und auch überwiegend den vorgetragenen Verlust 2011. Da Verlustausgleiche und ähnliche Leistungen in der Doppik bis zum laufenden Hj. abzubilden sind, stellte der FB Finanzen zur Deckung des - 44 verbliebenen Verlustes 2011 von 1,341 Mio € im Kernhaushalt eine Rückstellung von 1,350 Mio € ein. Diese Entwicklung war bei Planaufstellung so nicht bekannt. 5.212 Außerordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Ansatz 2012 0€ Mehrerträge 24,654 Mio € Mindererträge 0€ Außerordentliche Aufwendungen Ansatz 2012 0€ Mehraufwendungen 5,965 Mio € Minderaufwendungen 0€ Ergebnis Ergebnis Saldo Mehr- / MinderErträge 24,654 Mio € 24,654 Mio € Saldo Mehr- / MinderAufwendungen 5,965 Mio € 5,965 Mio € Gesamthaushalt • 22. Außerordentliche Erträge Ansatz Abweichung 0 Mio € +24,654 Mio € Bei der Planaufstellung lagen noch keine Ergebnisse des Vj. vor, so dass aus Mangel an Erfahrungswerten auf eine Ansatzplanung verzichtet wurde. Die Verwaltung ist gemäß § 10 Abs. 2 GemHKVO auch hier gehalten, entsprechende Beträge zu veranschlagen. Gleiches gilt für die außerordentlichen Aufwendungen (Ansatz 2012: 0 €; Ergebnis 2012: 5,965 Mio €). 5.220 Planabweichungen im investiven Teil des Finanzhaushaltes Einzahlungen Ansatz 2012 Mehreinzahlungen Mindereinzahlungen 63,551 Mio € 28,392 Mio € 21,512 Mio € Auszahlungen Ansatz 2012 Mehrauszahlungen Minderauszahlungen 175,186 Mio € 30,254 Mio € 99,571 Mio € Ergebnis 70,430 Mio € Ergebnis 105,869 Mio € Saldo Mehr- / MinderEinzahlungen 6,879 Mio. € Saldo Mehr- / MinderAuszahlungen -69,317 Mio € TH 67 - Umwelt und Stadtgrün • 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit Ansatz Abweichung 0,200 Mio € +2,349 Mio € Anstelle einer Zuwendung (siehe Bz. 6.800 Nr. 19, Zuwendungen für Investitionstätigkeit) handelt es sich bei dem überwiegenden Anteil der Mehreinzahlungen vielmehr um verauslagte Rechnungsbeträge in Höhe von 1,800 Mio € für den Wissenschaftspark Marienwerder durch die Stadtentwässerung, die anteilig an der Finanzierung der Renaturierung in diesem Gebiet beteiligt ist (Ds. 0292/2009). Da die für 2011 geplante Einzahlung für die investive Maßnahme erst im Bj. einging, zeigte sich die Abweichung folgerichtig. - 45 TH 18 - Steuerung, Personal und Zentrale Dienste • 27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen Ansatz Abweichung 10,389 Mio € -1,591 Mio € Bezogen auf die Position der Finanzrechnung entstand nach Aussage des FB Finanzen die Minderauszahlung durch eine verzögerte Einführung von Buchungsautomaten und des Dokumentenmanagementsystems; bei Betrachtung der Ansatzplanung auf den einzelnen Konten zeigte sich, dass die Abweichungen beim Erwerb von Vermögensgegenständen im Produkt 11109 - Informations- und Kommunikationssysteme - bedeutender sind. Mängel in der Zuordnung zu Sachkonten und geänderte Wertgrenzen führten zu Mehrauszahlungen von 3,382 Mio € im Sammelposten der Vermögensgegenstände bis 1 T€ und zu Minderauszahlungen von 3,620 Mio € bei den Vermögensgegenständen über 1 T€. Eine Anpassung der Ansatzbildung ist hier geboten. TH 99 - Allgemeine Finanzwirtschaft • 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Ansatz Abweichung 0 Mio € +2,028 Mio € Gemäß Rechenschaftsbericht unterblieb die Ansatzbildung für Tilgungen der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte einzelner Schulen aus dem FB Gebäudemanagement im TH Allgemeine Finanzwirtschaft, da die Zuordnung zu diesem TH noch nicht endgültig feststand. Festzuhalten ist, dass die Ansatzbildung für 2012 insgesamt unterblieben ist. 5.221 Zusammenfassende Bewertung Durch frühzeitige Planaufstellung sind Abweichungen der Rechnungsergebnisse zum Ansatz bei der Durchführung der Haushaltswirtschaft unvermeidbar. Insbesondere investive Projekte mit erheblichen, finanziellen Auswirkungen sind von vielen Faktoren abhängig, die zu zeitlichen Verschiebungen führen oder diese Maßnahmen beeinträchtigen können. Die flexible Mittelbewirtschaftung durch die Budgetierung (gegenseitige Deckungsfähigkeit der Ansätze) trägt generell zur Entstehung von Abweichungen gegenüber den Planungsansätzen bei. Neben noch mangelnden Erfahrungswerten in der Doppik erschwerte in diesem Jahr die Wiedereingliederung des FB Gebäudemanagement die Ansatzbildung. Nach unseren Feststellungen ergab die Bildung der Haushaltsansätze insgesamt keinen Anlass zur Beanstandung. Die im Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 abgegebenen Begründungen zu größeren Abweichungen waren mit Ausnahme der o. a. Feststellungen nachvollziehbar. 5.300 Feststellungen zur Budgetierung 5.301 Budgetabrechnung 2012 unterbleibt Die Budgetierung des Haushaltes der LHH basiert auf den Festlegungen des Hpl. (siehe Hpl. 2012, l. Allgemeiner Teil, Seite 43 ff.), über den als Bestandteil der Haushaltssatzung der Rat entscheidet (§ 112 Abs. 1 Nr. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG) und damit seine Budgethoheit ausübt. Die im Hpl. niedergelegte Budgetstruktur ist damit verbindlich für die dezentrale Ausführung der Haushaltswirtschaft durch die FB. Nähere Regelungen zur Umsetzung der Budgetierung ergeben sich für die Verwaltung aus dem Haushaltsrundschreiben 4/2010 vom 01.09.2010. Grundsätzlich sind hiernach alle - ordentlichen - Aufwands- und Ertragsarten in den Produktbudgets gegenseitig bzw. unecht - 46 deckungsfähig mit Ausnahmen für einzelne Budgetunterteilungen (z. B. für nicht disponible Personalaufwendungen). Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses ist auch die Bewirtschaftung der Budgets zu bewerten, insbesondere die Einhaltung der Budgetermächtigungen. Budgetabrechnungen werden vom FB Finanzen nach Einführung der Doppik nicht mehr vorgenommen (siehe Haushaltsrundschreiben 08/2012 vom 17.12.2012). Nach dortiger Aussage wird der Rat derzeit über die Entwicklung der Budgetermächtigungen durch Quartalsberichte informiert. Allerdings zeigt sich, dass von dieser Berichterstattung Rückstellungsbildungen im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses nicht erfasst sind. Ein abschließender materieller Nachweis des FB Finanzen über die Einhaltung der Budgetvorgaben bei Überschreitung der Aufwandsermächtigungen liegt nicht vor. 5.302 Budgetunterteilungen in 2012 überschritten Wir haben anhand der Budgetdaten aus dem SAP-System eine Ergebnisbewertung vorgenommen. Für diese sind die ordentlichen Aufwendungen in den Budgetunterteilungen über den gesamten Haushalt einschließlich der jahresbezogenen Mehreinzahlungen einbezogen worden. Die für Aufwandsermächtigungen aus Mehreinzahlungen geltenden formalen Voraussetzungen sind dabei unberücksichtigt geblieben. Insgesamt stellen wir für das Bj. folgende Ergebnisse für die Aufwendungen der Budgetunterteilungen fest: x P-Budget Ermächtigung = Personalaufwendungen (disponible) 355,179 Mio € Überschreitung 5,407 Mio € Die Überschreitung resultiert insbesondere aus Mehraufwendungen auf Grund der Tariferhöhung 2012 (+3,5 %) gegenüber der für das Bj. vorgesehenen Plansteigerung (+1,5 %). In dem o. a. Betrag ist die Restermächtigung aus dem ZP-Budget Personalaufwendungen (nicht disponible) von 670 T€ bereits berücksichtigt. x ZP-Budget Ermächtigung x N/B-Budget Ermächtigung = Personalaufwendungen (nicht disponible) 75,856 Mio € Unterschreitung 670 T€ = Zuwendungen und alle Aufwendungen außer P, ZP oder Z 1.244,578 Mio € Überschreitung 18,923 Mio € Insbesondere gebotene Rückstellungsbildungen in den TH 61 - Planen und Stadtentwicklung -, 66 - Tiefbau - und 67 - Umwelt und Stadtgrün - führten zu der o. a. Überschreitung. Dies waren u. a. solche für den Mehrbedarf bei der Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen, für unterbliebene Straßenunterhaltung, für die Deponie Bemerode, für die Sanierung von Altlasten sowie für das Sonderprogramm Straßenbäume auf Versorgungsleitungen. x Z-Budget Ermächtigung = Zweckbestimmte Aufwendungen ohne Geldmittelfluss 82,770 Mio € Überschreitung 7,042 Mio € Maßgeblich für die Überschreitung waren in 2012 noch fehlende Planansätze für Wertberichtigungen von Forderungen. Allerdings ergeben sich auf Grund des fehlenden Geldmittelflusses bei dieser Überschreitung keine negativen Auswirkungen für den Finanzhaushalt. Der FB Finanzen hat Budgetüberschreitungen uns gegenüber nicht bestätigt. - 47 5.303 Nicht eingeholter Ratsbeschluss für üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen Hinsichtlich eines Ausgleichs der von uns festgestellten Ermächtigungsüberschreitungen stellt der FB Finanzen im Ergebnis fest, dass sämtliche Belastungen ohne ausreichenden Haushaltsansatz aus Rückstellungsbildung im Rahmen des Jahresabschlusses resultieren und eine Deckung im Rahmen des Gesamtergebnisses erfahren. Dies widerspricht den im Hpl. 2012 festgelegten Deckungsfähigkeiten bei der Budgetierung, die sich maximal auf einen Teilhaushalt / bestimmte Budgetunterteilungen beziehen. Diese Grenze der Deckungsfähigkeit zieht auch § 19 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 GemHKVO. So stehen die hohen Mehreinzahlungen für 2012 aus den Budgets „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlage“ (TH 99 Allgemeine Finanzwirtschaft -) und „Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH“ (TH 20 Finanzen -) nicht im Rahmen der Gesamtdeckung als zusätzliche Ermächtigung für andere Budgets zur Verfügung. Jedoch ist eine Heranziehung dieser Mehreinzahlungen als Deckungsmittel für üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 117 NKomVG zulässig. Eine Bereitstellung auskömmlicher Aufwandsermächtigungen über dieses Instrument zum Ausgleich von Budgetüberschreitungen ist allerdings grundsätzlich unterblieben. Lediglich 1,170 Mio € über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen wurden zum Ausgleich von Sachmittelbudgets - bis maximal 100 T€ je FB - bewilligt. B/St Für fehlende Ermächtigungen in Budgets in der hier vorliegenden Höhe bedarf es zwingend der Entscheidung des Rates über entsprechende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (siehe Stufen 2 und 3 des vorgegebenen Verfahrens, Hpl. 2012, l. Allgemeiner Teil, Seite 44). Unerheblich ist dabei, ob ein Aufwand im laufenden Jahr anfällt oder Rückstellungen entsprechend dem Periodisierungsprinzip zu bilden sind. Weiterhin hat das Budgetergebnis Auswirkungen auf die Möglichkeit, Haushaltsreste zu bilden; Voraussetzung hierfür ist eine vorliegende Restermächtigung (siehe Bz. 5.603). 5.400 5.401 Feststellungen zu investiven Deckungsringen Bildung von investiven Deckungsringen Auszahlungsermächtigungen sind gemäß § 19 Abs. 3 GemHKVO im Finanzhaushalt - sofern nicht durch Haushaltsvermerk ausgeschlossen - innerhalb eines Budgets (§ 4 Abs. 3 GemHKVO) gegenseitig deckungsfähig. Die LHH hat für das Bj. alle Investitionen durch Haushaltsvermerke von der Deckungsfähigkeit innerhalb der Budgets ausgeschlossen, jedoch zeitgleich die gegenseitige Deckung bestimmter Investitionen in sogenannten Deckungsringen gemäß § 19 Abs. 3 GemHKVO i. V. m. § 19 Abs. 2 GemHKVO festgelegt (siehe Haushaltsplan 2012, I. Allgemeiner Teil, Seite 58 ff.). Darüber hinaus bestehen für den jeweiligen Teilhaushalt übergeordnete Deckungsringe, in denen die jeweiligen Investitionen mit Ausnahme der Mittel für die Fahrzeugbeschaffung für gegenseitig und / oder unecht deckungsfähig erklärt sind (siehe Investitionsprogramm 2011 - 2016). Im Bj. wurden alle Investitionen innerhalb eines Deckungsringes geplant. - 48 5.402 Prüfung der Deckungsringe für Investitionen Das Einhalten der Ermächtigungen für Investitionen innerhalb von Deckungsringen in der Finanzrechnung ist aus folgenden Gründen abschließend nicht prüfbar: x x In der Ermächtigung für Investitionen im Finanzhaushalt blieben u. a. unberücksichtigt: - Ansatzverschiebungen im Teilhaushalt, - Erhöhungen aus zahlungswirksamen Mehrerträgen und Mehreinzahlungen im Sinne von § 19 Abs. 4 und Abs. 5 GemHKVO sowie - die Reduzierung von Haushaltsansätzen als Deckungsmittel für über- oder außerplanmäßige Zahlungen nach § 127 NKomVG. Die Finanzrechnung weist ausschließlich Investitionen aus, für die im Bj. Auszahlungen tatsächlich geleistet wurden, nicht dagegen Investitionen, für die wegen eines Zahlungsziels im nächsten Hj. eine Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag auszuweisen war; ebenso bleiben aktivierungsfähige Eigenleistungen in der Finanzrechnung unberücksichtigt. Für die Prüfung der Einhaltung der Ermächtigungen in den Deckungsringen nach den Regelungen des § 19 Abs. 3 GemHKVO i. V. m. § 19 Abs. 2 GemHKVO haben wir daher die Investitionsrechnung herangezogen. Wir stellten in 28 (Vj. 21) Deckungsringen eine Überschreitung der Ermächtigung mit einer Höhe von insgesamt 2,810 Mio € (Vj. 948 T€) fest. In zwölf Fällen war die Überschreitung durch zusätzliche Einzahlungen gedeckt. In den restlichen Fällen waren in den hierarchisch übergeordneten Teilhaushaltsdeckungsringen jeweils noch ausreichende Ermächtigungen vorhanden, ein manueller Ausgleich unterblieb jedoch zum Jahresende. Die überwiegende Anzahl an Überschreitungen ist den Deckungsringen der Stiftungen zuzuordnen (Bj. 15 Deckungsringe mit insgesamt 484 T€, Vj. 15 Deckungsringe mit insgesamt 333 T€). Ursächlich dafür ist der systembedingt fehlende Ausweis von Rückflüssen aus Geldanlagen in der Investitionsrechnung, die zur Kassenbestandsverstärkung des Kernhaushaltes angelegt waren. Bei Berücksichtigung dieser Rückflüsse lag dementsprechend keine Überschreitung der Ermächtigung vor. 5.500 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und ihre Deckung 5.501 Darstellung üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen entspricht rechtlichen Vorgaben Nach § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG sind üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über die Bewilligung von üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung entscheidet gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG der Oberbürgermeister. In § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der LHH sind als unerheblich in diesem Sinne Ausgaben bis zu 100 T€ im Einzelfall festgelegt. Spätestens mit Vorlage des Jahresabschlusses sind gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG der Rat und der Verwaltungsausschuss über die im Hj. von der Verwaltung genehmigten üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen zu unterrichten. Bei üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen über 100 T€ hat der Rat im Einzelfall zu beschließen. Das Volumen der Bewilligungen durch die Verwaltung ist gemäß des Ausführungserlasses zur GemHKVO vom 04.12.2006 in Anlage 11 abzubilden. Der FB Finanzen hat im Jahresabschluss alle üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelnen in einer gesonderten Anlage ausgewiesen. - 49 5.502 Zahl und Volumen der üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen Üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen sowie ihre Deckung sind wie folgt im Jahresabschluss ausgewiesen: üpl. konsumtiv investiv apl. investiv gesamt Anzahl Fälle Deckung in Mio € Minderaufwand / Deckungsreserve Mehrertrag 0,963 1,000 0,607 24 34 Summe in Mio € 1,963 0,607 3 0,112 0,112 61 2,682 1,682 1,000 Im Einzelnen treffen wir zu den ausgewiesenen üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen folgende Anmerkungen: x x x 5.600 5.601 Eine der ausgewiesenen üpl. Aufwendungen über 100 T€ war innerhalb des TH 18 Steuerung, Personal und Zentrale Dienste - gedeckt und hätte keiner Bewilligung bedurft. Von den 61 üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen war lediglich eine auf Grund der Höhe dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen (Ds. 2519/2012 - Betriebskostenzuschuss Misburger Bad über 388 T€). Der FB Finanzen genehmigte in 12 Fällen für 11 TH üpl. Aufwendungen für Sachmittelbudgets bis zur zulässigen Höhe für Geschäfte der laufenden Verwaltung, obwohl dieser zusätzliche Bedarf im Bereich des Personalbudgets bestand (Volumen insgesamt 1,170 Mio €). Auf Grund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über den gesamten Haushalt wäre in diesem Budget aus unserer Sicht nur eine von der Verwaltung eigenverantwortlich genehmigte üpl. Aufwendung und Auszahlung von 100 T€ zulässig gewesen. Eine erhebliche Deckungslücke im Personalbudget blieb nach der Verwaltungsentscheidung dennoch bestehen; sie hat endgültig keine Deckung durch üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen erfahren (siehe Bz. 5.303). Haushaltsreste Rechtliche Grundlage für Haushaltsreste Anders als im kameralen Haushaltsrecht führt die Bildung von Haushaltsresten in der Doppik nicht mehr zu einer Ergebnisbelastung des jeweiligen Rj. Haushaltsreste dienen als zusätzliche Ermächtigung im nachfolgenden Hj., in dem sie - im Falle einer Inanspruchnahme - das Rechnungsergebnis belasten. Sie dürfen nach Maßgabe des § 20 GemHKVO übertragen werden, jedoch nur in der erforderlichen Höhe (§ 20 Abs. 5 GemHKVO). 5.602 Im Bj. gebildete Haushaltsreste Der FB Finanzen hat zum Jahresabschluss 2012 Vorgaben zur Bildung von Haushaltsresten über das Haushaltsrundschreiben Nr. 08/2012 vom 17.12.2012 bekannt gegeben. Demnach konnten Haushaltsreste wie folgt gebildet werden: - 50 für Aufwendungen x aus nicht verwendeten Mitteln des Bj., sofern ein über den Planansatz des Folgejahres inklusive der Inanspruchnahme aus Rückstellungen begründeter Bedarf besteht, x aus zweckgebundenen Erträgen und Einzahlungen nach § 18 GemHKVO (insbesondere Zuwendungen und Spenden), die im Bj. nicht verbraucht wurden, für Investitionen - Einzelmaßnahmen x ohne Folgeansatz in Höhe des Antrages, jedoch mindestens in Höhe der im Bj. erteilten Aufträge, x bei Folgeansatz und einem teilweisen Mittelabfluss im Bj., soweit über den Planansatz 2012 hinaus Bedarf bestand sowie x für nicht verbrauchte zweckgebundene Einzahlungen nach § 18 GemHKVO. Soweit investiv im Bj. kein Mittelabfluss (also auch bei Mittelbindungen aus dem Bj.) vorlag, jedoch ein Folgeansatz in folgenden Hj. bestand, kam eine Übertragung grundsätzlich nicht in Betracht. Die in den Jahren 2011 / 2012 übertragenen Ermächtigungen teilten sich auf folgende Haushaltspositionen auf: Haushaltsreste 13. Aufwendungen für aktives Personal 15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 18. Transferaufwendungen 19. sonstige ordentliche Aufwendungen 20. Summe der ordentliche Aufwendungen 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit 20. Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit 23. Sonstige Investitionstätigkeit 24. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit aus dem Hj. 2011 aus dem Hj. 2012 in Mio € in Mio € 0,086 0,092 5,377 4,299 1,998 6,354 2,567 2,864 10,029 13,608 0 0 10,995 0,606 0 0,200 0 11,801 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 26. Baumaßnahmen 27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen 28. Erwerb von Finanzvermögensanlagen 29. Aktivierbare Zuwendungen 31. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4,831 36,346 4,997 2,069 6,183 7,153 78,686 8,167 2,069 7,085 54,426 103,160 34. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 43,173 0 35. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 35,145 0 11,801 Mio € Haushaltsreste für Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden gebildet, obwohl dies bei Einzahlungen nur für die Übertragung von Ermächtigungen für Kreditaufnahmen zugelassen ist (§ 120 Abs. 3 NKomVG). Eine Übertragung zweckgebundener Einzahlungen (§ 18 GemHKVO) ist über die Übertragung entsprechender Auszahlungsermächtigungen abzubilden. - 51 Die erforderliche Darlegung der Gründe für die Übertragung im Rechenschaftsbericht gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2 GemHKVO erfolgte ab einem Volumen von 500 T€ für konsumtive und 1,000 Mio € für investive Haushaltsreste. Eine nach dieser Vorschrift notwendige Begründung zusammengefasster Beträge unterhalb der o. g. Wertgrenzen stellten wir nicht fest (für Auszahlungen der Investitionen sind damit Begründungen für nur 43,325 Mio € wiedergegeben). 5.603 Haushaltsreste im Ergebnishaushalt ohne vorhandene Ermächtigung gebildet Im Bj. wurde - wie im Vj. - keine Budgetabrechnung vorgenommen (siehe Haushaltsrundschreiben Nr. 08/2012). Wir kommen in unserer Bewertung des Budgetergebnisses zu vorliegenden Überschreitungen in einzelnen FB, die eine Bildung von Haushaltsresten - ohne weitere haushaltstechnische Maßnahmen im SAP-System (Ermächtigung aus Mehrerträgen, Bildung von üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen) - nicht zuließen. W 5.604 Von den 13,608 Mio € im Ergebnishaushalt gebildeten Haushaltsresten entfallen 868 T€ auf Budgets ohne ausreichend zur Verfügung stehende Ermächtigung, weitere 1,840 Mio € betreffen Haushaltsreste in FB, deren Budgetergebnisse Mindereinzahlungen aufweisen. Haushaltsansätze für Investitionen zu großzügig veranschlagt In der folgenden Tabelle haben wir die Entwicklung des Volumens der auf das jeweils folgende Hj. übertragenen Haushaltsreste und ihr prozentuales Verhältnis zur Gesamtsumme der Haushaltsansätze des Hj. dargestellt: Haushaltsreste (nur Ausgaben bzw. Aufwendungen und Auszahlungen) Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 (Basis: Verwaltungshaushalt bzw. Vermögenshaushalt* bzw. Ergebnishaushalt Investitionen im Finanzhaushalt Mio € in % Mio € in % 33,994 2,2 86,212 76,1 46,881 2,7 88,711 86,0 33,103 2,1 92,517 75,1 30,547 1,6 114,775 **75,0 26,188 1,6 77,868 71,9 Zweitveranschlagung 2011) 2011 2012 10,029 13,608 0,6 0,8 89,571 103,160 42,5 58,9 * ohne Umschuldungen ** ohne Stärkung des Eigenkapitals der Deutschen Messe AG W Ein Übertrag von 58,9 % der Haushaltsansätze für Investitionen im Finanzhaushalt als Haushaltsreste in das nächste Hj. lässt auf eine zu großzügige Veranschlagung der Investitionen mit Blick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre mit steigender Tendenz - schließen. Dabei hatte der FB Finanzen die FB auf eine restriktive Bildung von Haushaltsresten hingewiesen (Haushaltsrundschreiben 08/2012). Wir hatten bereits im Vj. auf die Verschiebung verhältnismäßig hoher Anteile der Haushaltsansätze für Investitionen hingewiesen (siehe SB 2011, Bz. 5.405, Seite 53). Zudem wird auch das haushaltsrechtlich vorzuziehende Instrument der Verpflichtungsermächtigung gegenüber dem geplanten Rahmen nicht entsprechend genutzt (Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in 2012 von 16,083 Mio € bei Planwert von 131,087 Mio €). - 52 Der FB Finanzen ist hier gehalten, eine realistische Plangröße der Investitionen im Hpl. zu veranschlagen, deren Umfang der unterjährigen Durchführbarkeit von Investitionsmaßnahmen durch die Verwaltung zu entsprechen hat. 5.700 Verpflichtungsermächtigungen Gemäß § 119 NKomVG berechtigen Verpflichtungsermächtigungen (VE) die Verwaltung, im laufenden Hj. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zu Lasten folgender Jahre einzugehen. Sie sind in dem Hj., in dem die eingegangenen Verpflichtungen voraussichtlich kassenwirksam werden, im Hpl. als Haushaltsansatz zu veranschlagen. Sie belasten das Rechnungsergebnis des Hj., in dem eingegangene Verpflichtungen durch das Anordnen von Zahlungen kassenwirksam werden. Gemäß § 54 Abs. 5 GemHKVO werden Vorbelastungen künftiger Hj. unter der Bilanz, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, vermerkt, insbesondere in Anspruch genommene VE. 5.701 Geringe und nicht zweifelsfrei feststellbare Inanspruchnahme von VE In § 3 der Haushaltssatzung 2012 wird der Gesamtbetrag der VE des Kernhaushaltes auf 131,087 Mio € festgesetzt. Im Jahresabschluss sind für insgesamt 28 Produkte in Anspruch genommene VE in Höhe von 16,082 Mio € ausgewiesen. W Die „Inanspruchnahme“ einer VE liegt vor, wenn auf eine geplante VE nach Auftragsvergabe eine Mittelbindung mit zukünftiger nach dem laufenden Rechnungsjahr liegender Fälligkeit angelegt wird. Erst mit den späteren Auszahlungen werden diese Mittelbindungen tatsächlich genutzt. Die Kausalität zwischen Mittelbindung und Auszahlung ist durch keinen Bericht im SAP-System nachvollziehbar. Auf Grund stichprobenweiser Prüfung einzelner Buchungen ist davon auszugehen, dass nur ein Teil dieser angelegten Mittelbindungen tatsächlich genutzt wurde. Im Fünf-Jahres-Vergleich wurden VE lt. Jahresabschluss in Anspruch genommen: Hj. 2008 2009 2010 2011 2012 Veranschlagte VE Mio € 63,775 47,125 66,565 56,011 131,087 Beanspruchte VE Mio € 0 0 0 1,326 16,082 % 0 0 0 2,4 12,3 Wurde das Instrument der VE in den Jahren 2008 bis 2010 nicht beansprucht, so in 2011 zumindest in geringem Umfang. Im Bj. erhöhte sich neben den VE (+134 %) auch deren Inanspruchnahme um 9,9 Prozentpunkte. Die aus dem SAP-System ausgewerteten Daten ergaben eine Differenz zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen in Anspruch genommenen VE i. H. v. +379 T€. Hierzu erhielten wir vom FB Finanzen die Auskunft, es handele sich zum Teil um Mittelbindungen, die auf eine Ermächtigung des Hj. angelegt worden waren. Für Mittelbindungen i. H. v. rd. 48 T€ konnte der FB Finanzen keine abschließende Auskunft erteilen. Nach dem heutigen System ist eine Inanspruchnahme von VE nicht zweifelsfrei feststellbar. Der Planansatz von VE sollte nur in Höhe des tatsächlichen Erfordernisses erfolgen (siehe auch SB 2011, Bz. 5.501, Seite 54). - 53 6. Jahresabschluss 2012 6.000 Auf-und Feststellungen des Jahresabschlusses Nach § 129 Abs. 1 Satz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Hj. aufzustellen. Der Oberbürgermeister stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest und legt den Jahresabschluss unverzüglich mit dem Schlussbericht des RPA und seiner Stellungnahme dem Rat vor. 6.001 Jahresabschluss nicht fristgerecht erstellt Der Jahresabschluss wurde zum 31.01.2014 aufgestellt und vom Oberbürgermeister in korrigierter Fassung vom 16.06.2014 am 26.06.2014 festgestellt. Die Verzögerung ist einerseits durch den verspäteten Jahresabschluss für das Vj., andererseits auf die Integration des FB Gebäudemanagement in den Kernhaushalt, hier insbesondere die Anlagenbuchhaltung, begründet. 6.002 Jahresabschluss entsprechend der Formerfordernisse erstellt Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus: ● ● ● ● Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz und Anhang. Folgende Anlagen sind nach § 128 Abs. 3 NKomVG dem Anhang zum Jahresabschluss beizufügen: ● ● ● ● ● Rechenschaftsbericht, Anlagenübersicht, Schuldenübersicht, Forderungsübersicht und Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen. Der uns vorgelegte Jahresabschluss entspricht den formalen Vorgaben des § 128 Abs. 2 und 3 NKomVG. Die einschlägigen Muster des Ausführungserlasses zur GemHKVO fanden dabei Anwendung. 6.020 6.021 Haushaltssicherungskonzept / -bericht Aufstellung Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII) Nach § 110 Abs. 6 NKomVG ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich gemäß § 110 Abs. 4, 5 NKomVG nicht erreicht werden kann. Dies war im Bj. nach der Planung für den ordentlichen Haushalt mit einem Fehlbetrag von 67,390 Mio € der Fall (siehe Bz. 4.201). Die Verwaltung reagierte mit der Aufstellung des HSK VIII (Ds. 2351/2011), das durch entsprechende Ratsbeschlüsse eine Aufstockung auf ein Volumen von 73,500 Mio € erfuhr (Darstellung der beschlossenen Maßnahmen in Ds. 1092/2012). Die formalen Vorgaben zum Haushaltsausgleich gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG sind somit erfüllt. - 54 Damit liefen erstmals seit Beginn der Haushaltsicherungsmaßnahmen (1994) zwei Programme parallel in einem Hj. In der Vergangenheit schloss sich jeweils erst an den Ablauf eines Konzeptes das nachfolgende an. Im Bj. lief das Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2012 (HSK VII; Ds. 1858/2009 N1) aus. Ziel dieses HSK war die Reduzierung des Haushaltsdefizites und eine langfristige Haushaltssicherung; der Umfang wurde mit ursprünglich 55,796 Mio € ohne direkten Bezug zu bestehenden Fehlbeträgen bestimmt. Die HSK erfahren während ihrer Laufzeit keine Erweiterung durch zwischenzeitlich aufgelaufene Verluste (hier Jahresfehlbetrag 2011 von 24,092 Mio €). Festzuhalten ist allerdings, dass sich das Jahresergebnis des Bj. mit einem Überschuss von 89,608 Mio € gegenüber einem geplanten Fehlbetrag von 67,390 Mio € erheblich verbessert hatte und damit bereits bestehende Defizite teilweise gedeckt sind. 6.022 Haushaltssicherungsbericht für das Hj. 2012 der Kommunalaufsicht vorgelegt Über den Erfolg der Haushaltssicherungsmaßnahmen aus dem laufenden HSK ist der Kommunalaufsicht jährlich mit der Vorlage der Haushaltssatzung zu berichten (Haushaltssicherungsbericht gemäß § 110 Abs. 6 Satz 4 NKomVG). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Haushaltssatzung 2012 wurde der Kommunalaufsicht kein gesonderter Haushaltssicherungsbericht vorgelegt. Diese Information wurde erst mit Übersendung der Ds. 0093/2013 - Haushaltssicherungsbericht 2011/2012 zu HSK VII - nachgeholt. Der Rat wurde mit dieser Ds. über den Stand der Umsetzung des HSK unterrichtet, für 2012 auf Basis der Planungsebene. Danach sollte das geplante Einsparziel innerhalb der Laufzeit des HSK VII um 2,139 Mio € übertroffen werden mit Übererfüllungen, insbesondere im Bereich der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung (voraussichtlich 10,157 Mio €). Dagegen ließen sich Einsparungen bei den Strukturmaßnahmen in Höhe von 5,408 Mio € im Zeitraum des HSK nicht realisieren. 6.023 Abrechnung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2012 (HSK VII) Dieses HSK war 2009 mit einem Gesamtvolumen von 55,796 Mio € beschlossen worden (Ds. 1858/2009 N1 einschließlich Änderungsanträge der Fraktionen und einer Gruppe). Mit Ds. 2096/2010 vom 15.10.2010 wurde der Rat über den Sachstand zum HSK VII durch Darstellung der aktuellen Beschlusslage informiert. Zu dem Zeitpunkt wurde eine Erhöhung des Gesamteinsparvolumens auf 56,825 Mio € beziffert. Eine weitere Information erfolgte mit Ds. 0093/2013 (Haushaltssicherungsbericht). Der Erfolg des HSK VII wurde dem Rat mit Ds. 2590/2013 bekannt gegeben. Danach wurde das vorgesehene Einsparvolumen um 10,547 Mio € übertroffen und betrug 67,372 Mio €. Eine Prüfung der Realisierung des Einsparvolumens in den jeweils beschlossenen Blöcken wurde in Stichproben zum Jahresabschluss 2012 vorgenommen. Hiernach kommen wir zu folgenden Prüfungsfeststellungen: x HSK-Block Restriktive Haushaltsbewirtschaftung Auf Grund der Umstellung auf das doppische Haushaltswesen war die Eingruppierung nicht mehr direkt mit der kameralen Zuordnung vergleichbar. In der Ergebnisdarstellung wurden einerseits bei der Ausgangsgröße 2009 13,836 Mio € erfolgte Auszahlungen (Gruppierung 65) nicht einbezogen, andererseits blieben Umgruppierungen der Aufwendungen in andere als die für die Erfolgsauswertung herangezogenen doppischen Vergleichskonten (Kontengruppe 42, Kontenart 443) im Volumen von rund 20,120 Mio € unberücksichtigt. Die Realisierung wird damit um rund 6,290 Mio € zu positiv ausgewiesen. - 55 x HSK-Block Beteiligungen Aus der Gewinnausschüttung der Deutschen Messe AG an das HCC im Jahr 2012 wurden dem HSK VII Zinsgewinne von 418 T€ gutgeschrieben. Die Berechnung basierte dabei auf einem kalkulatorischen Zinssatz von 4,5 %. Da ein realer Fehlbetrag auszugleichen ist, ist das Einsparvolumen anhand zu leistender Fremdzinsen zu bestimmen. Für Liquiditätskredite war 2012 eine durchschnittliche Verzinsung von 0,25 % zu erbringen. Hiernach ergeben sich Einsparungen von 23 T€; die Realisierung ist damit um 395 T€ zu positiv ausgewiesen. Stellenstreichungen aus dem HSK-Block Personalmaßnahmen konnten anhand der Stellenpläne 2009 bis 2012 nachvollzogen werden, Einnahmeerhöhungen waren in der Stichprobe durch Rechnungsergebnisse belegt. Auch bei abweichender Bewertung des Einsparergebnisses des HSK VII ist die insgesamt positive Wirkung der Maßnahme herauszustellen, da ohne sie die Defizitentwicklung entsprechend höher ausgefallen wäre. W Unter Berücksichtigung der in 2012 realisierten Effekte der HSK VII und VIII besteht zum Jahresende 2012 noch folgendes Defizit: Hj. 2010 Hj. 2011 Hj. 2012 kameraler Sollfehlbetrag (siehe Bz. 6.300, Passiva Nr. 1.1.2) Jahresergebnis ordentlicher Haushalt Jahresergebnis ordentlicher Haushalt nicht gedecktes Haushaltsdefizit 6.040 - 96,003 Mio € + 24,092 Mio € 89,608 Mio € - 30,487 Mio € Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage In Niedersachsen wird die Bildung von Kennzahlen vom Gesetzgeber nur im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert (Übersicht über Daten der Haushaltwirtschaft der Kommunen durch Runderlass des MI vom 08.02.2011, Nds. MBl. Seite 230). Nachfolgend sind unter Bz. 6.041 Kennzahlen zur Bilanz aufgeführt, die seit Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz fortgeschrieben werden, sowie unter Bz. 6.042 die Kennzahlen aus dem o. a. Runderlass, insbesondere also zur Ergebnisrechnung. Darüber hinaus hat der FB Finanzen gemäß § 57 GemHKVO im Rechenschaftsbericht eigene Kennzahlen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage genannt. Der Nutzen der ermittelten Kennzahlen ist derzeit noch von geringer Bedeutung. Vorraussetzung für eine periodenübergreifende Vergleichbarkeit ist eine Reihe aufeinanderfolgender Jahresabschlüsse. Anderenfalls ist eine aussagekräftige Trendentwicklung nicht ableitbar. Die Abkürzungen in den Formeln haben folgende Bedeutung: A: P: E: F: Aktiva Passiva Ergebnisrechnung gemäß Runderlass Muster 11 Finanzrechnung gemäß Runderlass Muster 12 Nachfolgende Ziffern bezeichnen die entsprechende Bilanzposition bzw. Zeile (Haushaltsposition) der jeweiligen Rechnungskomponente. - 56 6.041 Kennzahlen zur Bilanz Eigenkapitalquote 1 Nettoposition ohne Sonderposten (P1.1 bis 1.3) Bilanzsumme 01.01.2011 63,0 % 2011 62,2 % 2012 62,1 % Die Eigenkapitalquote 1 ist der Gradmesser für die Kapitalstruktur der Kommune. Eine niedrige oder stetig sinkende Eigenkapitalquote kann auf ein Überschuldungsrisiko hindeuten. Eigenkapitalquote 2 (im Rechenschaftsbericht Nettopositionsquote genannt) Nettoposition (P1) Bilanzsumme 01.01.2011 70,7 % 2011 69,9 % 2012 70,1 % Im Unterschied zu der Eigenkapitalquote 1 werden hier zusätzlich die Sonderposten in die Bewertung miteinbezogen, die der Kommune zugeflossen sind, die jedoch einem eventuellen Rückforderungsanspruch (Investitionszuweisungen) bzw. einem Leistungsanspruch Dritter (Beiträge) unterliegen. Anlagenquote Anlagevermögen (A1-2, + tlw. A3) Bilanzsumme 01.01.2011 98,2 % 2011 98,0 % 2012 97,9 % Kommunen halten regelmäßig sehr hohes Infrastruktur- und vergleichbares Sach- und Finanzvermögen vor, das langfristig der Aufgabenerfüllung (Daseinsvorsorge) dient. Aus dem Finanzvermögen bleiben nur die Forderungen hierbei unberücksichtigt. Die Anlagenintensität gibt die kosten- und leistungswirtschaftliche Flexibilität der Kommune wieder. Infrastrukturquote Infrastrukturvermögen (A2.3) Bilanzsumme 01.01.2011 33,2 % 2011 32,2 % 2012 32,5 % - 57 Die Infrastrukturquote weist den Anteil des Infrastrukturvermögens am Gesamtvermögen der Kommune aus. Dieser unterliegt regelmäßig Folgeaufwendungen (Unter- / Instandhaltung) und bildet damit einen Gradmesser für zukünftige Belastungen der Kommune ab. Anlagendeckungsgrad 2 Nettoposition ohne Sopo (P1.1 bis 1.3) + Sopo aus Zuweisungen / Beiträge (P1.4.1) + langfr. Fremdk. (tlw. P2,3) Anlagevermögen (A1-3) 01.01.2011 95,9 % 2011 96,5 % 2012 98,0 % Der Anlagendeckungsgrad 2 bildet die „Goldene Bilanzregel“ in der erweiterten Fassung ab, wonach das langfristig der Aufgabenerfüllung der Kommune dienende Anlagevermögen auch langfristig finanziert sein soll, d. h. ohne eine fristenabweichende Rückforderungsmöglichkeit von Fremdkapitalgebern. Der Wert soll größer 100 % sein. Im Rechenschaftsbericht ist unter dem Anlagendeckungsgrad A der Anteil des eigenfinanzierten Anlagevermögens (ohne langfristiges Fremdkapital) mit 72 % ausgewiesen. Liquidität 2. Grades Kurzfristige Forderungen (tlw. A3.6-3.8) + Liquide Mittel (A4) + Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A5) Kurzfristige Schulden (tlw. P2) 01.01.2011 47,2 % 2011 53,0 % 2012 85,3 % Ähnlich dem Anlagendeckungsgrad 2 sollte hier mindestens eine Fristenkongruenz der Aktiva und Passiva vorliegen (≥ 100 %). Ein geringerer Wert kann für die Kommune einen Liquiditätsengpass bedeuten. Die Folge ist eine notwendige Aufnahme von Liquiditätskrediten. Die erhebliche Reduzierung der Liquiditätskredite im Bj. bedingt die Verbesserung des Wertes (Rückgang Liquiditätskredite von 303,764 Mio € in 2011 auf 165,010 Mio € in 2012). Die prozentuale Abweichung zu der ebenfalls im Rechenschaftsbericht genannten Liquidität 2. Grades liegt in der Berücksichtigung der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten begründet. Kurzfristige Fremdkapitalstrukturquote Kurzfristiges Fremdkapital (tlw. P2,3 ) Fremdkapital (P2-3) 01.01.2011 14,5 % 2011 13,9 % 2012 10,6 % Diese Kennzahl weist den kurzfristigen Finanzierungsbedarf für (Rück-) Zahlungsverpflichtungen innerhalb des Fremdkapitals aus. Eine geringe Quote stellt dabei eine hohe Planungssicherheit wegen geringen Refinanzierungsbedarfs dar, bedeutet in Zeiten eines generell niedrigen Zinsniveaus jedoch Zinsmehraufwand für längerfristige Finanzierungen. Grund der rückläufigen Entwicklung der Quote sind auch hier die stark gesunkenen Liquiditätskredite. - 58 - Kurzfristige Schuldenquote Kurzfristige Schulden (tlw. P2 ) Bilanzsumme 01.01.2011 3,8 % 2011 3,7 % 2012 2,5 % Die kurzfristige Schuldenquote entspricht in der Aussagekraft der kurzfristigen Fremdkapitalstrukturquote. Der wesentliche Unterschied liegt hier in dem abweichenden höheren Bezugswert „Bilanzsumme“. Außerdem werden zu ihr nur die Schulden, nicht das Fremdkapital - zu dem neben Schulden auch Rückstellungen zählen - in Relation gesetzt. Hier sind ebenfalls die gesunkenen Liquiditätskredite ausschlaggebend für die Reduzierung der Quote. Im Rechenschaftsbericht werden die kurzfristigen Schulden nicht mit der Bilanzsumme ins Verhältnis gesetzt, sondern mit dem Fremdkapital. Daher weicht die dort genannte Quote um 5,5 Prozentpunkte ab. 6.042 Kennzahlen zur Haushaltwirtschaft der Kommunen gemäß Runderlass Steuerquote Steuern u. ä. Abgaben (E1) ordentliche Aufwendungen (E20) 01.01.2011 - 2011 50,1 % 2012 55,1 % Die Steuerquote gilt als Gradmesser für die Steuerkraft der Kommune und zeigt, inwiefern die LHH ihre obliegenden Aufgaben durch Steuermittel ohne Zuhilfenahme weiterer finanzieller Mittel (beispielsweise staatliche Zuwendungen) finanzieren kann. Eine Kommune mit hoher Steuerquote ist tendenziell unabhängiger von externen Einflüssen (z. B. Finanzausgleichsmitteln), jedoch auch anfälliger bei einer sich verschlechternden gesamtwirtschaftlichen Situation. Im Rechenschaftsbericht ist die Steuerquote mit 53 % beziffert. Ursächlich hierfür ist die Verwendung des Bezugswertes „ordentliche Erträge“ anstatt „ordentliche Aufwendungen“, wie im Runderlass vorgegeben. Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen Zuschusszahlungen an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen (∑ Konto 4315) ordentliche Aufwendungen (E20) 01.01.2011 - 2011 0,5 % 2012 0,5 % Diese Kennzahl gibt den Anteil der Zuschüsse an Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen der Kommune an den ordentlichen Aufwendungen an, hier insbesondere zur Verlustabdeckung. Gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 3 GemHKVO stellt die Fähigkeit, Verluste der verselbstständigten Aufgabenträger im laufenden Hj. in der mittelfristigen Ergebnis- oder - 59 Finanzplanung oder aus den Rücklagen zu decken, eines der Kriterien für die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune dar. Personalintensität (im Rechenschaftsbericht Personalaufwandsquote genannt) Aufwendungen für aktives Personal (E12) ordentliche Aufwendungen (E20) 01.01.2011 - 2011 21,4 % 2012 22,6 % Die Personalintensität dient als Gradmesser für die Belastung der Kommune durch beschäftigtes Personal und kann als Beobachtungsinstrument für die Auswirkungen von Gehaltsänderungen, Entwicklungen bei den Sozialabgaben oder Veränderungen der Personalstruktur herangezogen werden. Ohne weitere Informationen zur Personalstruktur sowie dem Grad der Ausgliederung, insbesondere personalintensiver Aufgaben, ist diese Kennzahl für sich, insbesondere im interkommunalen Vergleich, nur bedingt aussagekräftig. Abschreibungsintensität (im Rechenschaftsbericht Abschreibungsaufwandsquote genannt) Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen (∑ Konto 471) ordentliche Aufwendungen (E20) 01.01.2011 - 2011 3,7 % 2012 4,5 % Die Abschreibungsintensität weist die Höhe der ordentlichen Aufwendungen aus, die auf Abschreibungen entfallen. Der Anstieg ist insbesondere auf die Eingliederung des FB Gebäudemanagement (mit dem hohen Bestand an Gebäuden) zurückzuführen. In die Abschreibungsintensität fließen nur die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen und auf das Vermögen aus Sachanlagen ein. Abschreibungen auf das Finanzvermögen und außerordentliche Abschreibungen sind hier nicht erfasst. Für interkommunale Vergleiche sind bei der Abschreibungsintensität unterschiedliche Bewertungsansätze in den Kommunen zu berücksichtigen. Zinslastquote (im Rechenschaftsbericht Zinsaufwandsquote genannt) Zinsen u. ä. Aufwendungen (E17) ordentliche Aufwendungen (E20) 01.01.2011 - 2011 4,8 % 2012 3,5 % Die Zinslastquote spiegelt die anteilige Belastung durch Zinsen und ähnliche Aufwendungen auf Basis der ordentlichen Aufwendungen wider. Damit gibt sie Hinweise auf das Ausmaß der anteiligen Belastung der Kommune durch im laufenden Hj. oder in Vj. aufgenommene Kredite. Bei einer Veränderung der Zinsaufwandsquote ist zu hinterfragen, ob eine Veränderung des Zinsniveaus und / oder eine Veränderung der Kreditsumme der ausschlaggebende Grund ist. - 60 Das derzeitige Zinsniveau besitzt nur für kurzfristige Kreditaufnahmen (Liquiditätskredite) Bedeutung. Die Zinsen für langfristige Investitionskredite sind von der Zinsentwicklung weitaus geringer betroffen. Liquiditätskreditquote Summe der Liquiditätskredite (P2.1.3) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (F10) 01.01.2011 - 2011 18,6 % 2012 9,2 % Die Liquiditätsquote weist das Verhältnis aus, in welchem die Summe der Liquiditätskredite zu der Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit steht. Je höher die Kennzahl ist, desto geringer ist die eigene Kapitaldecke und es ist ein struktureller Fehlbedarf anzunehmen. Erhöhte Steuereinnahmen der LHH führten zur Rückführung von Liquiditätskrediten. Reinvestitionsquote Bruttoinvestitionen (F31) Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen (∑ Konto 471) 01.01.2011 - 2011 172,4 % 2012 133,2 % Die Reinvestitionsquote spiegelt die Investitionspolitik der Kommune wider und zeigt auf, ob der mit der Abnutzung einhergehende Substanzverlust durch neue Investitionen aufgefangen wird. Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleichbleibender Qualität zu realisieren, erachtet man eine Reinvestitionsquote von 100 % für erstrebenswert. Prinzipiell bedeutet eine darüber liegende Quote Wachstum, eine darunter liegende Quote hingegen ein rückläufiges Anlagevermögen. Bei einer hohen Reinvestitionsquote ist mit zunehmenden Folgekosten (Abschreibungen und Unterhaltungsaufwand) zu rechnen. Kritisch ist, dass die Abschreibungen auf Anschaffungsund Herstellungswerten basieren. Einen den Werteverzehr einer Periode realer abbildenden Wert würde man unter Bezug auf Wiederbeschaffungswerte erhalten. Für die erhebliche Reduzierung der Reinvestitionsquote sind insbesondere die Eingliederung des FB Gebäudemanagement und die einhergehenden Bruttoinvestitionen / gestiegenen Abschreibungen auf Gebäude ausschlaggebend. Im Rechenschaftsbericht sind um die Stiftungen und Ausleihungen bereinigte Auszahlungen für Investitionstätigkeit bei der Berechnung der Kennzahl verwandt worden und somit 128,6 % ausgewiesen. - 61 Verschuldungsgrad (im Rechenschaftsbericht Fremdkapitalquote genannt) Schulden inkl. Rückstellungen (P2 + 3) Bilanzsumme 01.01.2011 - 2011 29,9 % 2012 29,7 % Der Verschuldungsgrad zeigt das Verhältnis von Schulden zur Bilanzsumme an und gibt somit Anhaltspunkte über die Finanzierungsstruktur. Durch die Inanspruchnahme von Krediten bzw. die Bildung von Rückstellungen erhöht sich der Verschuldungsgrad. Grundsätzlich gilt: Je höher der Verschuldungsgrad, desto abhängiger ist die Kommune von Gläubigern. Diese Kennzahl stellt eine vereinfachte Fremdkapitalquote dar und ist das Gegenstück zur Eigenkapitalquote. - 62 6.100 Bilanz Aktiva 1. Immaterielles Vermögen 31.12.2012 31.12.2011 € € 8.790.262 8.889.175 Passiva 1. Nettoposition davon Stiftungen 2. Sachvermögen davon Stiftungen 3. Finanzvermögen davon Stiftungen 8.749.836.397 7.734.582.120 70.175.496 70.190.385 1.147.756.890 2.274.830.858 661.061 1.295.027 1.1 davon Stiftungen 1.2 Liquide Mittel davon Stiftungen 133.431.887 117.976.419 8.868.621 8.283.016 Aktive Rechnungsabgrenzung 10.045.564 Jahresergebnis davon Stiftungen 1.4 5. Rücklagen davon Stiftungen 1.3 4. Basis-Reinvermögen Sonderposten davon Stiftungen 10.052.372 2. Schulden davon Stiftungen Bilanzsumme 10.049.861.000 10.146.330.944 3. Rückstellungen 4. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2012 31.12.2011 € € 7.049.568.967 7.096.096.103 79.702.200 79.768.427 6.097.712.067 6.251.060.436 -97 -97 79.677.325 79.607.793 79.255.054 79.250.054 65.515.847 -24.092.187 -63.409 806.663.728 789.520.061 510.651 518.470 1.793.175.368 1.894.862.956 2.978 0 1.194.011.438 1.142.194.263 13.105.227 13.177.622 10.049.861.000 10.146.330.944 - 63 6.200 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz stellt die Mittelverwendung dar, wobei nicht nach Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden wird. Dabei ist folgende Gliederung vorgesehen: Aktiva 1. Immaterielles Vermögen 2. Sachvermögen 3. Finanzvermögen 4. Liquide Mittel 5. Aktive Rechnungsabgrenzung gesamt 1. 31.12.2012 in € 8.790.262 8.749.836.397 1.147.756.890 133.431.887 10.045.564 10.049.861.000 31.12.2011 in € 8.889.175 7.734.582.120 2.274.830.858 117.976.419 10.052.372 10.146.330.944 Immaterielles Vermögen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 8.790.262,00 € 8.889.175,00 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 8.790.262,00 € 8.889.175,00 € Eine Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände ist nur zulässig, wenn diese entgeltlich von Dritten erworben wurden. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände besteht nach § 42 Abs. 3 GemHKVO ein Aktivierungsverbot. Immaterielles Vermögen 1.2 Bestand in Mio € 2012 2011 6,973 Lizenzen davon OE 19: 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse gesamt davon OE 19: 1.2 Abw. in % ohne OE 19 7,735 -10,0 1,817 1,154 +57,4 8,790 8,889 -1,2 0,010 0,010 Lizenzen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 6.973.134,00 € 7.734.793,00 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 6.973.134,00 € 7.734.793,00 € Als Lizenz wird rechtlich ein einem Dritten eingeräumtes Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) bezeichnet. Die LHH weist hier ausschließlich käuflich erworbene urheberrechtliche Nutzungserlaubnisse für Software aus. Gegenüber dem Vj. sind neue Software-Lizenzen in Höhe von 386 T€ hinzugekommen. Von 1,475 Mio € Zugängen zu bestehenden Lizenzen betrafen 730 T€ SAP-Software für die FB Gebäudemanagement und Wirtschaft. Dem steht eine planmäßige AfA in Höhe von 2,636 Mio € gegenüber, so dass sich der Bilanzwert insgesamt um 762 T€ (9,8 %) verringert hat. - 64 Alle Buchungen sind plausibel und zwischen Anlagenbuchhaltung und Bilanz konsistent, alle Abschreibungen wurden korrekt durchgeführt. 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.817.128,00 € 1.154.382,00 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 1.817.128,00 € 1.154.382,00 € Unter der Voraussetzung, dass eine Investition bei einem Dritten erfolgt und dort zur Veränderung des Anlagevermögens führt, sind geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse gemäß § 42 Abs. 4 GemHKVO von der Gemeinde als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben. Dabei ist die planmäßige Abschreibung nicht über die Nutzungsdauer des finanzierten Vermögensgegenstandes vorzunehmen, sondern über den Zeitraum, in dem die Gegenleistungsverpflichtung in Form einer Zweckbindung besteht. Da es sich hierbei um kreditfinanzierbare Investitionsfördermaßnahmen gemäß § 120 Abs. 1 NKomVG handelt, darf der Abschreibungszeitraum die Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes nicht überschreiten. Zur Aktivierungsfähigkeit siehe Bz. 6.800 Nr. 29, Aktivierbare Zuwendungen. Die Investitionszuweisungen und -zuschüsse verteilen sich wie folgt: Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse Bestand in Mio € 2012 für Maßnahmen der Stadterneuerung / Sanierung aus Stadtbezirksratsmitteln in der Sportförderung im Straßenbau in der Kindertagesbetreuung Sonstige gesamt 0,848 0,503 0,221 0,123 0,082 0,040 1,817 Abw. in % 2011 0,735 0,236 0,050 0,077 0,045 0,011 1,154 +15,4 >100 >100 +59,7 +82,2 >100 +57,4 Wir prüften die Zugänge anhand der buchungsbegründenden Belege für den Geschäftsbereich Angelegenheiten der Stadtbezirksräte vollständig, für die übrigen Geschäftsbereiche in ausgewählten Stichproben. In etlichen Fällen sind konsumtive Vorgänge wie z. B. Malerarbeiten und Reparaturen bezuschusst worden. Diese sind nicht aktivierungsfähig und dürfen die Haushalte mehrerer Jahre nicht mit Abschreibungsaufwand belasten. Daneben stellten wir in mehreren Fällen Fehler hinsichtlich der Nutzungsdauern fest. So darf beispielweise die Bezuschussung eines Um- bzw. Anbaus bei bereits bestehenden Gebäuden nicht über die volle Nutzungsdauer des Gebäudes aktiviert werden, sondern maximal über deren Restnutzungsdauern. Wir haben unsere Feststellungen mit der Verwaltung erörtert und um entsprechende Korrekturen gebeten. Da die Korrekturen in SAP technisch nicht mehr für das Bj. vorgenommen werden können, werden sie sich im Hj. 2013 als außerordentlicher - da periodenfremder - Aufwand belastend in der Ergebnisrechnung auf das Jahresergebnis auswirken. In acht Fällen fehlten die buchungsbegründenden Unterlagen für eine gebuchte Gesamtsumme von rd. 60 T€. Damit wurde gegen die GoB verstoßen, wonach keine Buchung ohne - 65 Beleg erfolgen darf. Wir haben der Anlagenbuchhaltung empfohlen, die buchungsbegründenden Unterlagen nachzufordern. 2. Sachvermögen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 8.749.836.397,08 € 7.734.582.120,03 € davon Stiftungen 70.175.496,43 € 70.190.384,51 € davon Kernhaushalt 8.679.660.900,65 € 7.664.391.735,52 € Im Sachvermögen sind materielle Vermögensgegenstände erfasst, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Kommune zu dienen. Sachvermögen Bestand in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken davon OE 19: 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken 2.3 Infrastrukturvermögen davon OE 19: Bauten auf fremden Grundstücken davon OE 19: 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge -5,8 1.535,187 -0,8 3.267,073 -0,1 4,363 +1,5 711,069 <1 30,131 -2,2 102,822 89,900 +4,4 8,947 2,468 146,165 2,338 58,031 +5,6 +5,3 7.734,582 -1,7 10,824 2.555,103 1.031,606 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen, Tiere davon OE 19: Vorräte Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,560 10,513 6,084 711,389 davon OE 19: davon OE 19: 2.8 2.9 2.036,490 3.263,269 davon OE 19: 2.4 1.928,425 davon OE 19: gesamt 0,008 29,682 0,222 85,059 8.749,836 davon OE 19: 1.143,310 In der Dezernentenkonferenz vom 30.03.2011 war entschieden worden, immobiles Vermögen des Kernhaushaltes vermögensrechtlich zum 01.01.2012 an den FB Gebäudemanagement und den FB Wirtschaft zu übertragen. Anhand der von der Verwaltung hierzu erstellten Objektliste stellten wir fest, dass bis zum Abschluss 2012 nur ein Teil der Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen zwischen den Geschäftsbereichen übertragen war. Die Arbeiten sollen zum Jahresabschluss 2013 erledigt sein. - 66 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.928.424.685,31 € 2.036.490.098,52 € davon Stiftungen 25.550.161,85 € 25.550.161,85 € davon Kernhaushalt 1.902.874.523,46 € 2.010.939.936,67 € Im Rahmen unserer stichprobenweisen Prüfung bezogen auf den FB Wirtschaft haben wir uns davon überzeugt, dass die von dem SG Anlagenbuchhaltung und Bilanz zum Bj. zu den An- und Verkäufen von Grundstücken gebuchten Anlagenbewegungen in den jeweiligen SAP-Modulen grundsätzlich korrekt verarbeitet wurden. Unsere Feststellungen betrafen lediglich Einzelfälle. 2.1.1 Grünflächen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.517.031.088,10 € 1.620.146.605,31 € davon Stiftungen 1.632.850,52 € 1.615.002,09 € davon Kernhaushalt 1.515.398.237,58 € 1.618.531.603,22 € Die LHH hatte die innerstädtisch gelegenen Wälder auf Grund der ihres Erachtens untergeordneten forstwirtschaftlichen Nutzung wie öffentliche Grünflächen bewertet und in der für Grünflächen vorgesehenen Anlagenklasse gebucht. Wir stellten fest, dass ein Teil dieser Waldflächen im Wert von 102,353 Mio € vom SG Städtischer Liegenschaftsnachweis in die Anlagenklasse Wald / Forsten umgebucht worden war. Diese Umbuchung wird auf Grund der o. g. Verwaltungsentscheidung rückgängig gemacht. B/St Grundsatzentscheidungen zu Wertausgleichen fehlen weiterhin Die im Bericht zur ersten Eröffnungsbilanz beschriebenen Abgrenzungs- und Zuordnungsprobleme aus dem Bestandsabgleich zwischen der Kernverwaltung und dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung waren zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses weiterhin nicht abschließend geklärt. Insbesondere fehlen erforderliche Grundsatzentscheidungen des Trägers über eventuelle Wertausgleiche. 2.1.2 Ackerland 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 65.673.682,78 € 174.754.228,79 € davon Stiftungen 103.013,04 € 120.861,47 € davon Kernhaushalt 65.570.669,74 € 174.633.367,32 € Der Rückgang des Bilanzwertes für das Ackerland war insbesondere auf die im Bj. zur ersten Eröffnungsbilanz vorgenommene Berichtigung von 83,619 Mio € zurückzuführen. 2.1.3 Wald, Forsten 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 159.125.077,13 € 63.890.536,42 € davon Stiftungen 23.814.298,29 € 23.814.298,29 € davon Kernhaushalt 135.310.778,84 € 40.076.238,13 € Die Veränderung des Bilanzwertes beruht im Wesentlichen auf der unter Ziffer 2.1.1 beschriebenen Umbuchung. - 67 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 186.594.837,30 € 177.698.728,00 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 186.594.837,30 € 177.698.728,00 € Der Bilanzwert der dem FB Wirtschaft zugeordneten sonstigen unbebauten Grundstücke verringerte sich um 3,310 Mio € durch Berichtigungsbuchungen zur ersten Eröffnungsbilanz. Obwohl das Eigentum verkaufter Grundstücke nach dem Kaufvertrag bereits im Bj. auf den Käufer überging, fehlten die dementsprechenden Anlagenabgänge (12,312 Mio €). Sie wurden zum Jahr 2013 nachgeholt und führten bezogen auf den Kernhaushalt zu einem Buchverlust von 5,763 Mio €. Bei den Buchwerten handelte es sich jedoch nicht um Anschaffungswerte, sondern um zur ersten Eröffnungsbilanz vereinfacht nach dem Bodenrichtwert 2000 ermittelte Werte. W Anlässlich der Abwicklung dieses Grundstücksgeschäftes zeigten sich wieder Mängel in den Verfahrensabläufen der Verwaltung, u. a. bezogen auf die ab 2013 eingesetzten neuen SAPModule Liegenschaftsverwaltung (LUM) und Flexibles Immobilienmanagement (RE-FX). Wir gaben erneut den Hinweis, den Ursachen für bestehende Probleme nachzugehen, um Lösungsansätze zur künftigen Verbesserung zu finden. Neue fachbereichsübergreifende Strukturen sollten gemeinsam zwischen den jeweils betroffenen FB abgestimmt und festgeschrieben werden. 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 2.555.103.232,47 € 1.535.187.470,82 € davon Stiftungen 44.625.147,58 € 44.638.851,05 € davon Kernhaushalt 2.510.478.084,89 € 1.490.548.619,77 € Im Jahr 2012 wurde - entsprechend der Vorgaben aus dem verbindlichen Kontenrahmen für Niedersachsen - die Vermögensgruppe Grundstücke für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz aufgenommen und die bisher in anderen Vermögensgruppen abgebildeten Vermögensgegenstände dieser Art umgebucht. - 68 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken 2.2.1 Grundstücke mit Wohnbauten davon OE 19: 2.2.2 Grundstücke mit sozialen Einrichtungen davon OE 19: 2.2.3 Grundstücke mit Schulen davon OE 19: 2.2.4 Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit-, Gartenanlagen davon OE 19: Grundstücke für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz davon OE 19: 2.2.5 2.2.6 Grundstücke Dienst-, Geschäftsund andere Betriebsgebäude davon OE 19: gesamt davon OE 19: Bestand in Mio € 2012 2011 437,117 1,804 263,152 442,407 Abw. in % ohne OE 19 -1,6 91,348 1,4 170,549 707,817 707,430 1.014,231 0,391 -0,9 965,150 -0,5 54,014 30,196 0 28,256 102,590 35,891 -8,0 69,553 2.555,103 1.031,606 1.535,187 -0,8 Bewertung von Grundstücken und Gebäuden des FB Gebäudemanagement Die dem ehemaligen Netto-Regiebetrieb FB Gebäudemanagement zugeordneten Grundstücke wurden anlässlich der Rückgliederung zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt neu bewertet. Zum Zeitpunkt der Gründung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes waren die Grundstücke in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2001 mit 80 % des Bodenrichtwertes angesetzt worden. Wir prüften erneut die Bewertung der dem FB Gebäudemanagement zugeordneten Grundstücke. Der Grund für die erneute Prüfung lag in der Überarbeitung der ursprünglich vorgenommenen Bewertung durch das SG Städtischer Liegenschaftsnachweis auf Grund der im Juni 2011 vom FB Finanzen stadtweit getroffenen Grundsatzentscheidung, das kommunalnutzungsorientierte Vermögen beim - mit sozialen Einrichtungen, mit Schulen sowie mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden - bebauten Grund und Boden der LHH vereinfacht grundsätzlich mit 70 % des Bodenrichtwertes aus dem Jahr 2000 zu bewerten. Die für diese Grundstücksart festgelegte Bewertung halten wir vor dem Hintergrund der Empfehlung des Landes Niedersachsen, die einen Wertansatz von 25 % bis 40 % des Bodenrichtwertes 2000 vorsieht, und dem Grundsatz des Vorsichtsprinzips gemäß § 44 Abs. 4 Satz 1 GemHKVO nach wie vor für zu hoch (siehe Bericht erste Eröffnungsbilanz, Aktiva 2.1 - 2.3, Seite 36 f.). In Einzelfällen bezog sich die überarbeitete Neubewertung auf den fortgeführten Grundstücksbestand des ehemaligen Netto-Regiebetriebes und nicht auf den Bestand zum 31.12.2011. Auf unsere Empfehlung wurden entsprechende Korrekturen zur Altdatenübernahme in den Kernhaushalt vorgenommen. - 69 W Aus unserer Prüfung gewannen wir den Eindruck, dass Mitteilungen des SG Städtischer Liegenschaftsnachweis für dessen Erfordernisse, aber nicht für die der Anlagenbuchhaltung (hier des FB Gebäudemanagement) geeignet waren. Wir empfahlen dringend, die Fortführungen der Flurstücke unter Berücksichtigung genauer Änderungsdaten zeitnah zu erfassen und Verfahrensabläufe im Einzelnen festzulegen. Bezogen auf einige Fälle hatten wir eine abweichende Einschätzung zum Wertansatz. Die Bewertungen wurden angepasst. Wir gaben außerdem den Hinweis, dass nach NKR bisher wegen der Nutzungsart - nicht mit dem vollen Bodenrichtwert bewertete (Teil-) Flächen, die vom FB Gebäudemanagement an andere FB oder umgekehrt übertragen oder einer anderen Nutzung zugeführt werden, nicht aufgewertet werden dürfen. Stammdaten und Werte der dem FB Gebäudemanagement zugeordneten Grundstücke waren nach Überleitung zum 01.01.2012 in der SAP-Anlagenbuchhaltung weitestgehend korrekt ausgewiesen. Einige fehlerhafte Erfassungen wurden auf unseren Hinweis berichtigt. Ebenfalls neu bewertet - und zwar in der Summe niedriger - wurden die dem ehemaligen Netto-Regiebetrieb FB Gebäudemanagement zugeordneten Gebäude. Zum 01.01.2001, dem Zeitpunkt der Gründung des Netto-Regiebetriebes, waren die Gebäudewerte aus dem Liegenschaftsinformationssystem übernommen worden. Es handelte sich dabei um abgeschriebene Wiederbeschaffungszeitwerte. Sie basierten auf den sogenannten Baukostenwerten 1913, die auf das Jahr 2000 hochindiziert wurden. Wegen Sanierungsstaus wurde darauf ein gestaffelter, durchschnittlich 20 %iger Abschlag vorgenommen. Die in der Folge vorgesehene detaillierte Zustandserfassung wurde zwar begonnen, ggf. erforderliche Berichtigungen gegen das Eigenkapital erfolgten jedoch nicht. Anlässlich der Rückgliederung zur Kernverwaltung war - sofern Anschaffungs- und Herstellungswerte nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden konnten - der auf den Anschaffungs- und Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert nach Sachwertverfahren gemäß § 124 Abs. 4 NKomVG und weiterführender Vorschriften verwendet worden. Dieser wurde - entsprechend der Nutzungsdauer - auf den 31.12.2011 abgeschrieben. Am Beispiel des Netto-Regiebetriebes hatten wir zur ersten Eröffnungsbilanz eine stichprobenartige Grundlagenprüfung der Bewertung von Gebäuden durchgeführt. Über das Ergebnis berichteten wir bereits in unserem Bericht über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz (Aktiva 2.2, Seite 44 f.). Mit der Rückgliederung in den Kernhaushalt setzten wir die Prüfung fort. Schwerpunkt dieser Prüfung war die Fragestellung, ob die vom Netto-Regiebetrieb seit dessen Gründung im Jahr 2001 bis zum 31.12.2011 zu den Gebäuden vorgenommenen Buchungen in die Neubewertung einbezogen wurden. Dies war grundsätzlich der Fall. Im Übrigen bestätigten sich die Ergebnisse unserer Grundlagenprüfung. Wir gaben der Verwaltung Hinweise zu einzelnen Korrekturen, die noch durchzuführen sind. Dauerhafte Wertminderungen bei Gebäuden blieben weiterhin unberücksichtigt W Wegen fehlender personeller Ressourcen war die Ermittlung möglicherweise vorliegender dauerhafter Wertminderungen einzelner Gebäude durch die Verwaltung bis zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz unterblieben. Entsprechende Recherchen wurden inzwischen aufgenommen. Ein Ergebnis steht noch aus. Bei einer voraussichtlich andauernden Wertminderung, z. B. durch unterlassene Instandhaltung oder Mängel, ist gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 GemHKVO eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wiesen wir den FB Finanzen konkret auf ein Schulgebäude mit einem Restbuchwert zum 31.12.2012 von 2,397 Mio € hin, für das keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde, obwohl es laut Begründung zur Ds. 0246/2013 zur Änderung eines Bebauungsplanes auf Grund seiner schlechten Bausubstanz abgerissen werden soll. Eine Entscheidung des FB Finanzen hierzu steht noch aus. Zwischenzeitlich wird auf Grund akuten Raumbedarfs eine weitere Nutzung für einen befristeten Zeitraum in Erwägung gezogen. - 70 Weitere Prüfungsfeststellungen ergaben sich zu folgenden Anlagenklassen: 2.2.1 Grundstücke mit Wohnbauten 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 437.117.349,98 € 442.407.302,35 € davon Stiftungen 12.201.245,32 € 12.210.255,82 € davon Kernhaushalt 424.916.104,66 € 430.197.046,53 € Ein zur ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zunächst erfasstes, mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück mit Wert von 209 T€ wurde im Anlagenbestand deaktiviert, obwohl es dem FB Wirtschaft zugeordnet war. Wir empfahlen die Wiederaufnahme in den Bestand. 2.2.4 Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit-, Gartenanlagen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.014.230.952,55 € 965.150.439,59 € davon Stiftungen 32.033.330,76 € 32.032.469,23 € davon Kernhaushalt 982.197.621,79 € 933.117.970,36 € Die Doppelerfassung eines dem FB Wirtschaft zugeordneten Grundstückes (1,124 Mio €) wurde zur ersten Eröffnungsbilanz berichtigt. 2.2.6 Grundstücke Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 102.589.907,82 € 35.891.270,81 € davon Stiftungen 390.571,00 € 396.126,00 € davon Kernhaushalt 102.199.336,82 € 34.495.144,81 € Auf unseren Hinweis korrigierte die Verwaltung im Bj. die mit 3,550 Mio € fehlerhaft vorgenommene Bewertung eines vom Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum an den Haushalt übertragenen Grundstückes (siehe SB 2011, Aktiva 2.2.5, Seite 72). Zum 01.09.2012 wurde der Neubau der Parkpalette am Hannover Congress Centrum mit Anschaffungskosten von 7,754 Mio € aktiviert und mit dem dazugehörigen Grundstück in den neu eingerichteten Geschäftsbereich Verwaltung Parkhäuser gebucht. 2.3 Infrastrukturvermögen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 3.263.269.212,51 € 3.267.073.151,42 € davon Stiftungen 0€ 1.091,61 € davon Kernhaushalt 3.263.269.212,51 € 3.267.072.059,81 € Das Infrastrukturvermögen der LHH umfasst die Vermögensgegenstände, die im engeren Sinne die Grundvoraussetzung für das Leben in der Stadt bilden. Wegen der besonderen Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das Infrastrukturvermögen gesondert in der Bilanz auszuweisen. - 71 Infrastrukturvermögen Bestand in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 2.3.1 2.3.2 2.3.5 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkung davon OE 19: 2.3.7 2.3.8 Wasserbauliche Anlagen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 2.3.9 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.789,312 <1 426,719 852,716 427,858 872,958 -0,3 -2,3 1,512 174,435 -4,4 <1 0,964 0,997 -3,4 3.263,269 3.267,073 -0,1 0,102 1,446 175,451 davon OE 19: gesamt davon OE 19: 2.3.1 1.805,973 0,458 0,560 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.805.973.092,52 € 1.789.311.997,17 € davon Stiftungen 0,00 € 1.091,61 € davon Kernhaushalt 1.805.973.092,52 € 1.789.310.905,56 € Der Grund und Boden des städtischen Infrastrukturvermögens ist mit Ausnahme der Friedhöfe - unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden und sonstigen Aufbauten - hier gesondert erfasst. Den größten Anteil an diesem Bilanzwert hat mit 1.779,212 Mio € der Grund und Boden der städtischen Flurstücke der Straßen. Die Verwaltung ist unserer Empfehlung, das hier ausgewiesene Flurstück der Stiftungen in die richtige Anlagenklasse Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen umzubuchen, nachgekommen. Wir empfahlen in folgenden Fällen Korrekturen: Die hier bilanzierten - in 2011 angekauften - unbebauten Grundstücke (Wert 1,203 Mio €) sollen auch künftig einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Daher wären sie den Sonstigen unbebauten Grundstücken zuzuordnen. Ein grundsätzlich für die Errichtung eines temporären Flüchtlingsheimes vorgesehenes Grundstück (302 T€) wäre richtigerweise als Grund und Boden mit sozialen Einrichtungen auszuweisen. 2.3.5 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 852.716.287,48 € 872.957.923,36 € davon Stiftungen 0,00 € 0,00 € davon Kernhaushalt 852.716.287,48 € 872.957.923,36 € Zu diesem Bilanzposten gehören alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr errichtet worden sind. Stadtgrünplätze sind in der Anlagenklasse für Grünflächen enthalten. Die LHH verfügt über ein Straßennetz von rd. 1.400 km. Dies macht mit 851,690 Mio € nahezu den gesamten Bilanzwert aus. Im Bericht zur ersten Eröffnungsbilanz (siehe dort Aktiva - 72 2.3.5, Seite 54 f.) hatten wir uns kritisch zur Bewertung der Straßen geäußert und auf die folgenden Auswirkungen hingewiesen, die sich jetzt bei durchgeführten Straßenerneuerungen auch gezeigt haben: x x x Auf Grund einer zu hohen Restnutzungsdauer werden die Ergebnisrechnungen der folgenden Hj. zu lange mit Abschreibungen belastet. Auf Grund des zu hohen Restbuchwertes werden die Ergebnisrechnungen folgender Hj. regelmäßig mit zu hohen Abschreibungen belastet und haben außerdem teilweise gleichzeitig hohen Unterhaltungsaufwand für zu erneuernde Verschleißschichten zu tragen. Bei einer Grunderneuerung (auch bei Umgestaltung) einer noch nicht abgeschriebenen Straße werden künftig in einer größeren Fallzahl außerordentliche Abschreibungen mit einem höheren Restbuchwert die Ergebnisrechnung des betreffenden Hj. belasten. Bezüglich unserer Empfehlung, die Verkehrslenkungsanlagen entsprechend des Nds. Kontenrahmens aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung in das Infrastrukturvermögen umzubuchen, teilte die Anlagenbuchhaltung inzwischen die Umsetzung zum Jahresabschluss 2013 mit. Über die noch nicht durchgeführte körperliche Bestandsaufnahme und die fehlenden aktivierten Eigenleistungen für das Aufstellen eines Teiles der Verkehrslenkungsanlagen berichten wir unter Bz. 8.384. 2.3.7 Wasserbauliche Anlagen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.445.898,00 € 1.512.337,00 € davon Stiftungen 0,00 € 0,00 € davon Kernhaushalt 1.445.898,00 € 1.512.337,00 € Nach dem verbindlichen Kontenrahmen des Landes Niedersachsen in dieser Anlagenklasse zu bilanzierende Anlagegüter (Wasserstraßen, Häfen, Dämme und sonstige Wasserbauten wie Landungsbrücken und -stege sowie Schleusen) besitzt die LHH nicht. In dieser Bilanzposition sind neben der Kläranlage des Naturbades Hainholz (417 T€) auch die Zierbrunnen im Stadtgebiet (480 T€) sowie in den Herrenhäuser Gärten (540 T€) inkl. der Großen Fontäne abgebildet. Die Anlagenbuchhaltung hat die entsprechenden Umbuchungen in die vom Land vorgegebenen Anlagenklassen zum Jahresabschluss 2013 vorgenommen. 2.3.8 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 175.451.308,51 € 174.435.464,89 € davon Stiftungen 0,00 € 0,00 € davon Kernhaushalt 175.451.308,51 € 174.435.464,89 € Das Anlagevermögen der städtischen Friedhöfe wird nach den Vorgaben des Nds. Kontenrahmens innerhalb der Kontengruppe Infrastrukturvermögen in der hierfür gesondert eingerichteten Kontenart Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen ausgewiesen. Im Bericht zur Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der LHH hatten wir festgehalten, dass seitens der Verwaltung aus zeitlichen Gründen keine digitale Aufnahme der 16 Nebenfriedhöfe erfolgen konnte und diese zunächst nur mit einem einheitlichen Ausstattungswert von 10 €/m² bewertet und mit einem 50%-igen Festwert erfasst wurden. Zum Jahresabschluss 2012 konnte die Verwaltung die kartografische Erfassung von 13 Nebenfriedhöfen nachholen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der für die Hauptfriedhöfe ermittelten Werte für Ausstattung und Aufwuchs, wodurch sich insgesamt eine Wertsteigerung ergab. Der daraus ermittelte Gesamtwert hätte jedoch wegen des Ansatzes als Fest- - 73 wert nur mit 50 % erfasst werden dürfen. Er wurde zu 100 % und damit um 2,363 Mio € zu hoch ausgewiesen. Ebenso wie bei den Hauptfriedhöfen wurden Einfriedungen, die aus historischen Ziegelmauern und Zäunen bestehen, gesondert bewertet. Die Zugänge beliefen sich - unter Berücksichtigung des Festwertverfahrens - auf insgesamt 2,934 Mio €. Die Anlagengüter wurden jedoch versehentlich mit einem falschen AfA-Schlüssel versehen, was dazu führte, dass sie zum Jahresende 2012 komplett abgeschrieben waren und der Gesamtwert um diesen Betrag zu niedrig ausgewiesen wurde. Der Friedhof Nackenberg wurde 2012 an die Kirchengemeinde St. Petri Kleefeld übertragen, die Schenkung geht auf einen Ratsbeschluss aus 2006 (Ds. 0549/2006) zurück. Der Anlagenabgang für Grundstück und Gebäude belief sich auf 1,233 Mio €, versäumt wurde, den dazugehörigen Wert für Aufwuchs und Ausstattung in Höhe von rd. 62 T€ auszubuchen. Der Ausstattungswert aller Friedhöfe beläuft sich am Jahresende auf 27,620 Mio € und ist damit im Saldo um rd. 509 T€ zu gering ausgewiesen. Die Verwaltung hat entsprechende Korrekturen im Hj. 2013 vorgenommen. Wie bereits in den Vj. festgestellt, sind an Stelle der laut Nds. Kontenrahmen vorgegebenen zwei Konten für „GuB und Gebäude“ und „Aufbauten“ noch immer drei Konten bebucht. 5,993 Mio € müssen noch dem richtigen Konto zugeordnet werden. 2.3.9 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 963.537,00 € 997.463,00 € davon Stiftungen 0,00 € 0,00 € davon Kernhaushalt 963.537,00 € 997.463,00 € Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens zählen u. a. (Zier-) Brunnen und Kompostplätze. Die entsprechenden Umbuchungen der Zierbrunnen im Stadtgebiet (480 T€) sowie in den Herrenhäuser Gärten (540 T€) inkl. der Großen Fontäne (siehe Ziffer 2.3.7) sind zum Jahresabschluss 2013 vorgenommen worden. 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 711.388.673,00 € 711.068.809,35 € davon Stiftungen 2,00 € 2,00 € davon Kernhaushalt 711.388.671,00 € 711.068.807,35 € Kunstgegenstände finden sich insbesondere in den städtischen Museen und Archiven der LHH. Im Unterschied zu anderen Vermögensgegenständen unterliegen Kunstgegenstände anerkannter Künstler grundsätzlich keiner gewöhnlichen Abnutzung. Ausgenommen ist die davon abzugrenzende sogenannte „Gebrauchskunst“, die über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abzuschreiben ist. Zu den Kulturdenkmälern zählen u. a. die nicht zu den Gebäuden gehörenden Baudenkmäler und Ehrenfriedhöfe. Kulturdenkmäler unterliegen teilweise der Abschreibung. - 74 2.5.1 Kunstgegenstände 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 710.950.749,93 € 710.610.506,28 € davon Stiftungen 2,00 € 2,00 € davon Kernhaushalt 710.950.747,93 € 710.610.504,28 € Ausstehende Korrekturen zur Eröffnungsbilanz Unsere Prüfungen der bilanzierten Werte für Kunstgegenstände im Sprengel Museum Hannover, im Museum August Kestner sowie im städtischen Kunstbesitz und im Stadtarchiv zur Eröffnungsbilanz hatten aus unserer Sicht erheblichen Korrekturbedarf ergeben. Dieser ist insbesondere dadurch begründet, dass Kunstgegenstände, die vor 2006 angeschafft worden waren und für die AHW vorliegen, entgegen der Rechtslage grundsätzlich mit Ersatzwerten statt mit AHW bewertet wurden. Lt. der Sonderrichtlinie für Kunstgegenstände und Kulturgüter der LHH ist die Bewertung zu Ersatzwerten nur in Ausnahmefällen zulässig. Im Hj. 2013 konnte nunmehr mit der Verwaltung Einigung erzielt werden, wie mit dem Korrekturbedarf umgegangen werden soll. Im Ergebnis müssen Kunstgegenstände, die vor 2006 angeschafft worden sind, mit AHW bilanziert werden, wenn diese Werte vorliegen. Davon ausgenommen sind entsprechend der Sonderrichtlinie die einmaligen, historischen oder besonders wertvollen Kunstgegenstände. Aus Vereinfachungsgründen werden Kunstgegenstände und Kulturgüter, die unter der Wertaufgriffsgrenze (5 T€ brutto) bilanziert worden sind, nicht korrigiert. Die notwendigen Korrekturen und Nacharbeiten, wie z. B. auch fehlende Dokumentationen der Herleitung von Ersatzwerten, sind in Arbeit und werden nach Bedarf von uns begleitet. Stadtarchiv W Im Stadtarchiv wurde - ausgelöst durch unsere Prüfung der Inventur der Kunstgegenstände - die eigene Bewertung von Archivalien nochmals kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurde diese für einen großen Teil des Archivguts als rückblickend nicht sachgerecht beurteilt, da es sich überwiegend um behördliches Schriftgut handelt, das unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips keinen fiskalischen Wert hat. Das Stadtarchiv hat daraufhin ein neuerliches Bewertungskonzept vorgelegt, wonach lediglich werthaltige Bestandssegmente, wie z. B. die Autographensammlung und wertvolle Schriftstücke, bewertet werden dürften. Nach erfolgter Zustimmung des FB Finanzen und im Einvernehmen mit uns hat die notwendige Überarbeitung begonnen. Sie wird zu einer Reduzierung des bilanzierten Vermögenswertes für Kunstgegenstände im Archiv (20,142 Mio €) um voraussichtlich 15 Mio € führen. Daneben hatten wir festgestellt, dass die Bestandsverwaltung der Archivalien in unterschiedlichen elektronischen Nachweisdateien unwirtschaftlich ist und empfohlen, zeitnah eine geeignete Software zu beschaffen (siehe SB 2011, Bz. 6.200, Ziff. 2.5.1, Seite 76). Eine endgültige Klärung steht hier noch aus. Allerdings wurde die unterbrochene Erfassung des Gesamtbestands in einer einzigen Datenbank wieder aufgenommen. Mittlerweile sind ca. 25 % der Bestandseinheiten dort erfasst und in Teilen bereits für Externe online lesbar. Nicht erledigte Feststellungen aus 2011 Wir stellten fest, dass Korrekturen auf Grund unserer Feststellungen der Prüfung der Anlagenbewegungen in 2011 (siehe Bz. 6.200, Ziff. 2.5.1, Seite 76) nicht wie vorgesehen im Hj. 2012 von der Anlagenbuchhaltung durchgeführt worden sind. Aus Gründen der Praktikabilität werden diese nunmehr im Zuge der anstehenden Berichtigungen zur Eröffnungsbilanz zum Hj. 2014 erfolgen. - 75 Anlagenbewegungen Die Erhöhung des Bilanzwertes um 340 T€ gegenüber dem Vorjahr resultiert aus Zugängen i. H. v. 371 T€, denen ordentliche Abschreibungen i. H. v. 31 T€ gegenüberstehen. Bei unserer Prüfung der Anlagenbewegungen stellten wir fest, dass die Herleitungen der Wertansätze für Spenden des Museum August Kestner im Wert von 173 T€ nicht oder nicht ausreichend dokumentiert worden sind. Außerdem ist die Höhe der Wertansätze zum Teil auf Grund signifikant abweichender Einschätzungen der zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter zweifelhaft. Folglich konnten wir die Richtigkeit der bilanzierten Werte für diese Spenden überwiegend nicht bestätigen. Wir haben dem Museum empfohlen, die Wertansätze unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips kritisch zu überprüfen und die fehlenden Dokumentationen umgehend nachzureichen. 2.5.2 Kulturdenkmäler 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 437.923,07 € 458.303,07 € davon Stiftungen 0,00 € 0,00 € davon Kernhaushalt 437.923,07 € 458.303,07 € Die Reduzierung des Bilanzansatzes um 20 T€ resultiert aus vier Zugängen i. H. v. insgesamt 5 T€, denen ordentliche Abschreibungen i. H. v. 25 T€ gegenüberstehen. 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 29.682.039,23 € 30.130.829,03 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 29.682.039,23 € 30.130.829,03 € Der Bilanzwert der Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge umfasst alle Vermögensgegenstände im Eigentum der LHH, die unmittelbar der kommunalen Leistungserstellung dienen. Sie werden dauerhaft eingesetzt, sind selbstständig bewertbar und nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Bestand in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 2.6.1 Fahrzeuge 23,254 davon OE 19: 2.6.2 Maschinen und technische Anlagen davon OE 19: gesamt davon OE 19: 24,870 -7,1 6,428 5,261 +21,0 29,682 30,131 -2,2 0,160 0,062 0,222 Der Bestand (inkl. OE 19) hat sich im Bj. um insgesamt 449 T€ verringert. Ursächlich dafür waren Abgänge bei den Fahrzeugen von insgesamt 1,616 Mio €, insbesondere im Produkt 12602 - Gefahrenabwehr - (-630 T€) und im Produkt 55102 - Öffentliches Grün - (-460 T€). Demgegenüber erhöhte sich der Bestand der Maschinen und technischen Anlagen um 1,167 Mio €, davon allein 1,100 Mio € im Produkt 11109 - Informations- und Kommunikationssysteme - durch notwendige Umbuchungen aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Unsere Prüfung in Stichproben ergab außer noch notwendiger Nachaktivierung von 147 T€ für 3 Fahrzeuge und diverse technische Anlagen im Produkt 12602 - Gefahrenabwehr - keine wesentlichen Feststellungen. - 76 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 102.821.806,59 € 89.900.042,98 € davon Stiftungen 185,00 € 278,00 € davon Kernhaushalt 102.821.621,59 € 89.899.764,98 € Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören die Gegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind. Insbesondere zählen hierzu die Einrichtungen von Büros, Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehrhäusern, Freizeitheimen wie z. B. Tische, Stühle, Schränke, Computer, Spielsachen, Werkzeuge oder Feuerwehrschläuche. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere Bestand in Mio € 2012 2011 2.7.1 Betriebsvorrichtungen 2.7.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.7.4 Sammelposten für bewegliche Vermögensgegenstände davon OE 19: davon OE 19: davon OE 19: gesamt davon OE 19: Abw. in % ohne OE 19 42,952 39,058 +2,8 51,880 46,165 -0,5 7,989 4,677 +60,3 102,822 89,900 +4,4 2,795 5,922 0,230 8,947 Wir haben die Geschäftsvorfälle zu den Anlagenklassen Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen stichprobenartig geprüft. Die Stichprobe entsprach im Durchschnitt ca. 68 % des Gesamtvolumens. 2.7.1 - 2.7.2 Verkehrslenkungsanlagen weiterhin als Betriebs- und Geschäftsausstattung aktiviert Zu den Verkehrslenkungsanlagen und somit zum Infrastrukturvermögen gehören die Straßen- und Verkehrsschilder sowie die Lichtsignalanlagen, Verkehrs- und Parkleitsysteme, Parkscheinautomaten, Rotlicht- bzw. Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, Verkehrsrechner und die Straßenbeleuchtung. Zuletzt hatten wir im SB 2011 (Bz. 6.200, Ziffer 2.7, Seite 78) ausgeführt, dass die Verkehrslenkungsanlagen fälschlicherweise den Bilanzpositionen 2.7.1 und 2.7.2 zugeordnet waren. Unsere Empfehlung, diese entsprechend des Nds. Kontenrahmens in das Infrastrukturvermögen umzubuchen, wurde erst für den Jahresabschluss 2013 umgesetzt (46,935 Mio €). Über die noch nicht durchgeführte körperliche Bestandsaufnahme und die fehlenden aktivierten Eigenleistungen für das Aufstellen eines Teils der Verkehrslenkungsanlagen berichten wir unter Bz. 8.384. 2.7.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 51.880.446,87 € 46.164.826,98 € davon Stiftungen 185,00 € 278,00 € davon Kernhaushalt 710.950.747,93 € 46.164.826,98 € - 77 Medienbestand Sämtliche für die Bibliotheken angeschafften Medien werden als Vermögensmasse in Jahressummen buchmäßig inventarisiert, die analog der Abschreibungsdauer von Büchern über vier Jahre abgeschrieben werden. Das SG 42.53 - Koordination Bestandsaufbau - meldet die Zugänge und die Anschaffungsnebenkosten quartalsweise an die Anlagenbuchhaltung. Bei der Prüfung der Jahressumme 2012 (951 T€) stellten wir fest, dass diverse Abweichungen zwischen den Meldungen des SG 42.53 und den im SAP-System bilanzierten Werten bestehen. Zwar ist der notwendige Korrekturbedarf von untergeordneter Bedeutung, jedoch handelt es sich teilweise um grundsätzlich falsch kontierte Geschäftsvorfälle, weshalb wir die Prüfung auf die Jahressummen 2011 und 2013 ausgeweitet haben. Im Ergebnis sind die AHW der Jahressummen 2011 und 2012 im Saldo ca. 24 T€, die dazugehörigen Sonderposten um ca. 5 T€ zu hoch ausgewiesen. Die notwendigen Korrekturen sind zum Hj. 2013 bereits erfolgt. Das Verfahren der quartalsweisen Meldungen sollte grundlegend modifiziert werden. Vorbehaltlich der korrekten Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle ließe sich dadurch der Abstimmungsbedarf zwischen dem SG 42.53 und der Anlagenbuchhaltung erheblich reduzieren und festgestellte Fehler könnten vermieden werden. Die Verwaltung will unsere Vorschläge aufgreifen. 2.7.4 Sammelposten für bewegliche Vermögensgegenstände 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 7.988.938,00 € 4.677.078,00 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 7.988,938,00 € 4.677.078,00 € Für die Abschreibung von beweglichen Vermögensgegenständen, deren AHW den Einzelwert von 150 € ohne Umsatzsteuer überschreiten, aber 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, ist gemäß § 47 Abs. 2 GemHKVO ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist im Hj. der Bildung und den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel aufzulösen. Scheidet ein Vermögensgegenstand aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. In 2012 standen Zugänge in Höhe von 5,727 Mio € (inkl. OE 19) Abschreibungen von 2,415 Mio € gegenüber. Die wertmäßig größten Zugänge waren hier im Bereich IuK (2,182 Mio €), Schulen (1,204 Mio €) und Feuerwehr (608 T€) zu verzeichnen. 2.8 Vorräte 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 2.468.269,94 € 2.337.695,92 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 2.468.269,94 € 2.337.695,92 € Nach §§ 37 und 38 GemHKVO ist mindestens einmal jährlich zum Schluss des Hj. durch eine körperliche Bestandsaufnahme der Wert des Vorratsvermögens für die Bilanz zu ermitteln. In einer speziellen Bewertungsrichtlinie für das Vorratsvermögen der LHH ist u. a. geregelt, dass zur Begrenzung des Aufwandes keine Handlager oder untergeordnete Lager erfasst werden, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: x x Der Bestand reicht nur für einige Wochen. Der Gesamtwert des Vorratsvermögens von 5 T€ wird im Lager nicht überschritten. - 78 Die LHH weist folgende Vorräte aus: Art der Vorräte Bestand in Mio € 2012 2011 Rohstoffe / Fertigungsmaterial Hilfsstoffe Betriebsstoffe Waren Sonstige Vorräte gesamt 0,358 0,096 0,482 0,465 1,067 2,468 0,450 0,123 0,455 0,527 0,783 2,338 Abw. in % -20,4 -22,0 +6,0 -11,8 +36,3 +5,6 Der Wert des Vorratsvermögens ist im Bj. um 5,6 % gestiegen. Durch den starren Stichtagsbezug bei der Ermittlung des Vorratsvermögens kann es zu starken Schwankungen kommen, wenn die Vorräte zum Stichtag fast verbraucht sind bzw. diese kürzlich durch Lieferungen wieder aufgestockt wurden. Der bilanzielle Ausweis lässt daher nicht zwingend Rückschlüsse auf mangelnde Steuerung bzw. unwirtschaftliches Verhalten zu. Feststellungen Bei unserer Prüfung der bilanzierten Vorräte 2012, die insbesondere die wesentlichen Veränderungen in einzelnen Geschäftsbereichen zum Inhalt hatte, stellten wir u. a. fest, dass die notwendigen Bestandsmeldungen der FB an die Anlagenbuchhaltung teilweise verspätet oder in Einzelfällen auch gar nicht erfolgt sind. Dies hat in einem Fall zu einem Fehler geführt. Notwendige Nachfragen und Erinnerungen begründeten einen unnötigen Mehraufwand für die Anlagenbuchhaltung. Es besteht Optimierungsbedarf, da das Verfahren insgesamt verkürzt und damit wirtschaftlicher und weniger fehleranfällig ablaufen kann. Die Anlagenbuchhaltung hat uns mitgeteilt, dass sie diesbezüglich aktuell Gespräche mit betroffenen Organisationeinheiten zur Verbesserung des Verfahrens führt. Im Ergebnis stellten wir bei unserer stichprobenartigen Prüfung unterschiedliche Fehler fest, in deren Folge das Vorratsvermögen der LHH im Saldo um 40 T€ zu niedrig ausgewiesen ist. Wir beabsichtigen, das für 2013 bilanzierte Vorratsvermögen umfassend zu prüfen. 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 146.165.548,03 € 58.031.179,99 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 146.165.548,03 € 58.031.179,99 € Geleistete Anzahlungen waren in dieser Bilanzposition in Höhe von 500 T€ enthalten. Dabei handelte es sich um die noch bestehenden Darlehensverpflichtungen, die von der LHH gemäß Ds. 1644/2012 zum Zeitpunkt der Rücknahme des Existenzgründungszentrums (EGZ) übernommen wurden. Die in der Vermögensgruppe Anlagen im Bau (AiB) abgebildeten Vermögensgegenstände müssen zum Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der jeweiligen Position des Sachvermögens zugeordnet werden und unterliegen dann der Abschreibung. Schwerpunkt der Prüfung war deshalb festzustellen, ob die Aktivierung zeitnah erfolgte und in dieser Position nur aktivierungsfähige Maßnahmen abgebildet waren. Von der Bilanzsumme entfielen 85,059 Mio € auf den FB Gebäudemanagement, der AiB im Wert von 62,228 Mio € bei Überleitung in den Kernhaushalt eingebracht hatte. Auf Grund des hohen Arbeitsaufwands - 79 bzgl. der Übernahme der Daten vom Netto-Regiebetrieb in den Kernhaushalt konnten nur wenige Maßnahmen endabgerechnet und aktiviert werden. Unsere vorgesehene Stichprobe zur Prüfung vermögensrelevanter Straßenbaumaßnahmen, die in 2012 aktiviert wurden bzw. noch als AiB gebucht waren, mussten wir auf Grund der hohen Prüfungsintensität und Feststellungsquote erheblich verkleinern. Wir haben der Verwaltung eine Liste mit den nicht geprüften Fällen, die wir unter dem Gesichtspunkt einer risikoorientierten Prüfung ausgewählt hatten, mit der Bitte um eigenständige Prüfung übermittelt. Wir stellten fest, dass Spielgeräte, die bereits als AiB erfasst waren, direkt als Zugang im Sachvermögen gebucht und damit doppelt erfasst waren. Es fehlten entsprechende Mitteilungen des bauausführenden FB. Eine Berichtigung erfolgt zum Jahresabschluss 2013. In zwei Fällen, in denen wir festgestellt hatten, dass Anlagegüter nicht den richtigen Geschäftsbereichen zugeordnet waren, hat das SG Anlagenbuchhaltung und Bilanz die Korrektur zugesagt. W Unter Berücksichtigung der o. g. Schwerpunkte stellten wir bei unserer in Stichproben vorgenommenen Prüfung insgesamt fest, dass fertig gestellte und endabgerechnete AiB in 2012 für einige Bereiche nur zum Teil zeitnah umgebucht wurden. Die Verwaltung hat angekündigt, den Bestand der AiB zum Jahresabschluss 2013 zu überprüfen und Aktivierungen nachzuholen sowie künftig zeitnah vorzunehmen. 3. Finanzvermögen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.147.756.890,34 € 2.274.830.858,22 € davon Stiftungen 661.060,56 € 1.295.026,52 € davon Kernhaushalt 1.147.095.829,78 € 2.273.535.831,70 € Das Finanzvermögen dient sowohl lang- wie auch kurzfristig dem Betrieb der Kommune. Als langfristig werden die Vermögensgegenstände betrachtet, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken dienen. Hierzu zählen neben den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen auch Sondervermögen mit Sonderrechnung, Ausleihungen und Wertpapiere. Finanzvermögen Bestand in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 3.1 3.2 Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen davon OE 19: 3.3 3.4 3.5 3.6 Sondervermögen mit Sonderrechnung Ausleihungen Wertpapiere Öffentlich-rechtliche Forderungen 3.7 3.8 Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Forderungen davon OE 19: davon OE 19: 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände gesamt davon OE 19: 270,983 270,983 81,448 81,436 <1 481,000 1.196,276 -59,8 243,654 0,648 26,065 654,401 1,745 27,833 -62,8 -62,9 -6,4 8,592 35,231 7,939 34,211 +8,2 +2,2 0,136 0,006 2.274,831 >100 -49,5 0,011 0,003 0,284 1.147,757 0,298 - 80 Insgesamt verringerte sich das Finanzvermögen im Vergleich zum Vj. um 49,5 % im Wesentlichen infolge der Rückgliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt und des damit verbundenen geänderten bilanziellen Ausweises. 3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung 31.12.2012 31.12.2011 W Bilanzwert 481.000.156,07 € 1.196.275.984,57 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 481.000.156,07 € 1.196.275.984,57 € Der bisherige Anteil der LHH am Netto-Regiebetrieb FB Gebäudemanagement von 715,250 Mio € wurde zunächst um die aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss 2011 des Betriebes in die jeweiligen NKR-Bilanzpositionen übernommenen Werte reduziert. Eine danach verbleibende Differenz von -67,579 Mio € buchte die Verwaltung als Bewertungsdifferenz zu Lasten des Reinvermögens der LHH aus. 3.4 Ausleihungen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 243.653.931,58 € 654.401.389,05 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 243.653.931,58 € 654.401.389,05 € Ausleihungen stellen Darlehensvergaben mit Laufzeiten über einem Jahr dar, wobei bei der LHH Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen der Weitergabe der für Sondervermögen aufgenommenen Kredite entsprechen. Ausleihungen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ausleihungen für Wohnungsbauförderungen Ausleihungen Arbeitgeberdarlehen Sonstige Ausleihungen gesamt Bestand in Mio € 2012 2011 184,984 593,768 57,106 1,143 0,421 243,654 58,886 1,299 0,449 654,401 Abw. in % -68,9 -3,0 -12,0 -6,3 -62,8 Die Verringerung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen um 408,783 Mio € ist maßgeblich mit 399,449 Mio € durch die Wiedereingliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement in den Kernhaushalt bedingt. Die restliche Reduzierung um 9,334 Mio € betrifft einerseits Rückflüsse von Ausleihungen (in Form ordentlicher Tilgungen durch die Betriebe; 11,304 Mio €), andererseits Neuausleihungen (aus der Kreditermächtigung der Betriebe) von 1,970 Mio €. Die entsprechende Position für Rückflüsse aus Ausleihungen der Betriebe in der Finanzrechnung weist auf Grund der fehlerhaften Periodenzuordnung des Vj. einen um 15,560 Mio € zu hohen Betrag aus (siehe Bz. 6.703). Die übrigen Ausleihungen verringerten sich im Bj. um 1,964 Mio € auf 58,670 Mio €. Dies ist vollständig durch Tilgungen begründet, die mit geringen Abweichungen durch die Jahresabgrenzung in der Finanzrechnung nachvollziehbar sind. - 81 3.5 Wertpapiere 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 647.607,60 € 1.744.607,60 € davon Stiftungen 647.607,60 € 1.294.607,60 € davon Kernhaushalt 0€ 450.000,00 € Wertpapiere sind Urkunden, die einen Anteils- oder Zahlungsanspruch verbriefen, wie z. B. Aktien, Obligationen, Anleihen oder Pfandbriefe. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt gemäß § 124 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 45 Abs. 1 GemHKVO mit AHW bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bzw. beizulegenden Werten (§ 47 Abs. 6 GemHKVO, strenges Niederstwertprinzip). Wertpapiere 3.5.1 3.5.2 Investmentzertifikate Kapitalmarktpapiere, Laufzeit ab 5 Jahre gesamt Bestand in Mio € 2012 2011 0,370 0,820 0,278 0,925 0,648 1,745 Abw. in % -54,9 -69,9 -62,9 Wie bereits zum Jahresabschluss 2011 von uns bemängelt, hat die Verwaltung auch zum Jahresabschluss 2012 keine Überprüfung der Werte der Wertpapiere entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip durchgeführt. Die Auffassung der Verwaltung, wonach Bewertungen nur bei dauerhaften Wertminderungen anzupassen sind, teilen wir nicht. Wir hatten die Überprüfung zumindest für die bestehenden Investmentzertifikate empfohlen, deren Rückkaufwerte abhängig von Kursschwankungen sind. Demzufolge hätten bereits 2011 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 20 T€ auf Grund von Wertminderungen vorgenommen werden müssen. Dass dies unterblieb, sehen wir kritisch, zumal es sich um Wertpapiere der Stiftungen handelt, deren Vermögen gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 NKomVG, § 6 Niedersächsisches Stiftungsgesetz zwingend zu erhalten ist (siehe Bz. 9.006). Der FB Finanzen diskutiert derzeit nochmals die grundsätzliche Bewertungsfrage. Unabhängig von diesem Ergebnis soll für den Jahresabschluss 2013 geprüft werden, ob dauerhafte Wertminderungen bei Wertpapieren vorliegen, die außerplanmäßige Abschreibungen rechtfertigen. Die endgültige Stellungnahme des FB Finanzen liegt uns noch nicht vor. 3.5.1 Investmentzertifikate 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 369.607,60 € 819.607,60 € davon Stiftungen 369.607,60 € 369.607,60 € davon Kernhaushalt 0€ 450.000,00 € Die Reduzierung des Bilanzwertes um 450 T€ resultiert aus dem Abgang eines fälligen Investmentzertifikates. Das später als Tagesgeld angelegte Kapital wird zum Bilanzstichtag bei den liquiden Mitteln ausgewiesen. Unsere neuerliche Prüfung ergab neben den bereits für 2011 festgestellten 20 T€ Wertminderungen weitere Verluste in Höhe von ca. 3 T€ bei zwei Investmentzertifikaten. Darin enthalten ist auch ein Investmentzertifikat, das möglicherweise zur Eröffnungsbilanz um ca. 13 T€ zu hoch eingebucht wurde. - 82 Im Ergebnis bestehen seit Eröffnungsbilanz Wertverluste von insgesamt 23 T€, von denen 13 T€ ggf. gemäß § 61 Abs. 1 GemHKVO berichtigt werden könnten. Eine abschließende Klärung seitens des zuständigen FB Finanzen hierzu steht noch aus. 3.5.2 Kapitalmarktpapiere, Laufzeit ab 5 Jahre Bilanzwert 278.000,00 € 925.000,00 € 31.12.2012 01.01.2012 davon Stiftungen 278.000,00 € 925.000,00 € davon Kernhaushalt 0€ 0€ Die Reduzierung des Bilanzwertes um 647 T€ resultiert aus einer Korrekturbuchung auf Grund unserer Prüfung 2011 (50 T€) und aus dem Abgang eines fälligen Kapitalmarktpapiers aus Mitteln dreier Stiftungen (597 T€). Das frei gewordene Kapital wurde als Termingeld angelegt und wird zum Bilanzstichtag bei den liquiden Mitteln der jeweiligen Stiftung ausgewiesen. 3.6 - 3.8 Einheitliche Bewertungsgrundlagen für Forderungen Forderungen Bestand in Mio € Öffentlich-rechtliche Forderungen davon OE 19: Forderungen aus Transferleistungen Privatrechtliche Forderungen davon OE 19: gesamt 2012 2011 26,065 27,833 Abw. in % ohne OE 19 -6,4 7,939 34,211 +8,2 +2,2 69,983 -2,0 0,003 8,592 35,231 0,284 68,889 davon OE 19: 0,287 Forderungen stellen in Geld bewertete Ansprüche der Kommune dar (§ 59 Nr. 18 GemHKVO). Die Prüfung des Forderungsbestandes zum Schlussbilanzstichtag erfolgte als Buchinventur und erstreckte sich auf die folgerichtige und vollständige Fortschreibung des Bestandes aus der Schlussbilanz des Vj. Die Forderungen wurden jeweils zum Nennwert bilanziert; die Bestände der Bilanzkonten waren durch einzelne Forderungsposten in entsprechender Höhe nachgewiesen. Ermittlung der Pauschalwertberichtigung Gemäß § 44 Abs. 4 GemHKVO ist das Vermögen vorsichtig zu bewerten. Soweit inhaltlich geboten, sind Abschreibungen gemäß dem Niederstwertprinzip auf den niederen Wert der Forderungen vorzunehmen (§ 47 Abs. 6 GemHKVO). Für den Bestand der Forderungen werden diese Vorgaben durch die Bilanzierung einer Pauschalwertberichtigung (PWB) von 61,510 Mio € umgesetzt (Vj. 56,540 Mio €). Abhängig vom Alter der Forderung (Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit) wurden prozentuale Abschläge als Wertberichtigung ausgewiesen, hiervon ausgenommen sind Forderungen aus Grundsteuer, die wegen ihrer dinglichen Sicherung generell als werthaltig bewertet werden, passive Bestandskonten mit Sollsaldo sowie durchlaufende Posten ohne Insolvenzmerkmal. Für die Ermittlung der PWB wurden im Übrigen die gleichen Bewertungsmaßstäbe wie in den vorherigen Bilanzen angelegt. - 83 Im Bj. ermittelten wir bei unserer Vergleichsberechnung der PWB einen um 3,119 Mio € geringeren Wert (58,391 Mio € gegenüber dem bilanzierten Wert von 61,510 Mio €). Rund 1,700 Mio € Abweichung sind auf Grundsteuerfälle mit anhängigem Insolvenzverfahren zurückzuführen, die durch den FB Finanzen im Bj. entgegen seiner Festlegungen für die Berichtigung wertberichtigt wurden. 3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 26.065.257,01 € 27.833.198,40 € davon Stiftungen 0€ 0€ Öffentlich-rechtliche Forderungen davon Kernhaushalt 26.065.257,01 € 27.833.198,40 € Bestand in Mio € 2012 2011 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen PWB öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Kommunale Steuern PWB kommunale Steuern Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen PWB übrige öffentlich-rechtliche Forderungen Sonstige Forderungen gesamt Abw. in % 8,760 8,860 -1,1 -4,130 -3,278 +26,0 40,364 -34,247 38,726 -31,700 +4,2 +8,0 16,368 15,229 +7,5 -6,767 5,717 26,065 -5,988 5,984 27,833 +13,0 -4,5 -6,4 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen sanken im Jahr 2012 von 8,860 Mio € auf 8,760 Mio €, die PWB erhöhte sich jedoch von 3,278 Mio € auf 4,130 Mio € (+852 T€). Hintergrund ist die erstmalige Einbeziehung eines Forderungskontos in die Abwertung. 3.7 Forderungen aus Transferleistungen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 8.592.130,35 € 7.939.014,98 € Forderungen aus Transferleistungen Forderungen aus Transferleistungen PWB Forderungen aus Transferleistungen gesamt davon Stiftungen 0€ 30 € davon Kernhaushalt 8.592.130,35 € 7.938.984,98 € Bestand in Mio € 2012 2011 22,208 20,663 -13,616 -12,724 8,592 7,939 Abw. in % +7,5 +7,0 +8,2 Forderungen aus Transferleistungen beziehen sich insbesondere auf Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs und auf Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Kostenersätze nach Sozialleistungsgesetzen sowie Schuldendiensthilfen. - 84 3.8 Privatrechtliche Forderungen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 35.231.342,64 € 34.211.262,21 € davon Stiftungen 13.452,96 € 388,92 € Privatrechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen PWB privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Sonstige Forderungen Durchlaufende Posten Vorsteuer Übrige privatrechtliche Forderungen PWB übrige privatrechtliche Forderungen gesamt davon Kernhaushalt 35.217.889,68 € 34.210.873,29 € Bestand in Mio € 2012 2011 5,977 4,132 -3,200 -2,488 3,370 23,854 0,032 5,757 -0,558 35,231 3,276 24,727 0,008 4,919 -0,363 34,211 Abw. in % +44,6 +28,6 +2,9 -3,5 >100 +17,0 +53,7 +3,0 Sonstige Forderungen stellen insbesondere die Zinsabgrenzungen für von der LHH aufgenommene Kredite der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Ausleihungen) dar. Forderungen sowie noch nicht geltend gemachte Zahlungsleistungen für Sachverhalte, bei denen die LHH in Vorleistung getreten ist (Vorschüsse), werden als durchlaufende Posten ausgewiesen. Zudem werden hier noch nicht dem Haushalt zugeordnete Zahlungen aus dem Vorverfahren Prosoz (Sozialhilfe) abgebildet. Unter der Bilanzposition PWB für privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen ist eine bilanzielle - EWB von 1,007 Mio € enthalten. Die Rückforderung einer irrtümlichen Überzahlung von Mieten im Bj. wurde auf diese Weise korrigiert. 3.9 Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert 135.547,58 € 6.033,90 € 31.12.2012 31.12.2011 davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 135.547,58 € 6.033,90 € In dieser Bilanzposition werden hauptsächlich Forderungen aus Bankverrechnungskonten dargestellt. Diese dienen der buchhalterischen Weiterverarbeitung von Zahlungseingängen (z. B. E-Cash-Einzahlungen oder Rückläufer). 4. Liquide Mittel 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 133.431.886,58 € 117.976.418,77 € davon Stiftungen 8.868.620,54 € 8.283.016,41 € davon Kernhaushalt 124.563.266,04 € 109.693.402,36 € Liquide Mittel stellen nach § 59 Nr. 34 GemHKVO die zum Bilanzstichtag vorhandenen flüssigen Mittel dar; dazu gehören Bargeld, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks und Geldanlagen aus dem Kassenbestand. - 85 Liquide Mittel Girokonten Handvorschüsse auf zentral geführten Girokonten Tagesgelder des Kernhaushaltes Klärungskonten Interne Bestandsverstärkung aus den Mitteln der Stiftungen Tagesgelder der ehemaligen Versorgungsrücklage und der Stiftungen Bargeld (Handvorschüsse) gesamt Bestand in Mio € 2012 2011 2,760 0,404 0,043 0,017 121,122 102,772 0 0,023 0 0,093 Abw. in % >100 >100 +17,9 -100,0 -100,0 8,106 13,405 -39,5 1,401 133,432 1,262 117,976 +11,0 +13,1 Die Salden der Girokonten sowie der Handvorschüsse auf zentral geführten Girokonten konnten durch Kontoauszüge der Bankinstitute festgestellt werden. Die angelegten Tagesgelder des Kernhaushaltes erhöhten sich um 18,350 Mio € und waren ebenfalls zum Bilanzstichtag durch Belege nachgewiesen. Die Tagesgeldanlagen der Stiftungen erhöhten sich bei Kreditinstituten um 1,235 Mio € (Vj. 337 T€). Der Bestand von 23 T€ des Vj. auf Klärungskonten, das sind nicht automatisch Geschäftsvorfällen zugeordnete Zahlungen, konnte durch manuelle Buchungen ordnungsgemäß bereinigt werden. Liquide Mittel der Stiftungen, die noch nicht extern angelegt sind, (Bj. 5 T€, Vj. 148 T€) sowie solche, die im Sinne des Stiftungszwecks noch zu verwenden sind (Bj. 758 T€, Vj. 1,319 Mio €), standen dem Kernhaushalt als interner Liquiditätskredit zur Verfügung und saldieren sich jeweils in der Gesamtbilanz auf Null. Zudem werden Kassenkredite nicht nur für einzelne Tage, sondern insbesondere bei entsprechenden Konditionen auch für einen längeren Zeitraum aufgenommen. Vorübergehend nicht benötigte Kreditmittel wurden auf dem Kapitalmarkt als Tagesgeldanlagen wieder angelegt (siehe Bz. 6.600 Ergebnisrechnung, 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen). Prüfung der Kassen und Handvorschüsse Unbeschadet der Vorschriften über die Kassenaufsicht, nach der u. a. die jeweils Beauftragten der FB mindestens einmal jährlich die Handvorschüsse (sowie der ihnen gleichstehenden Wechselgeldvorschüsse und Geldannahmestellen) zu prüfen haben, obliegt uns nach § 155 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG die regelmäßige und unvermutete Prüfung der Kassen. Um Doppelprüfungen zu vermeiden, haben wir unsere Aufgabenstellung auf eine Systemprüfung der Handvorschüsse ausgerichtet. Nach der RPO sind die Kommunalkasse und die Sonderkassen der Sondervermögen jedoch jährlich mindestens einmal zu prüfen. Im Bj. führten wir 1 Prüfung 5 Prüfungen 4 Prüfungen in der Kommunalkasse, in den Sonderkassen der Sondervermögen sowie in Handvorschüssen durch. Die FB kamen nicht durchgängig ihrer Verpflichtung nach, Handvorschüsse mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen. Wir gaben bei unseren Prüfungen Hinweise zur ordnungsgemäßen Führung der Handvorschüsse. - 86 5. Aktive Rechnungsabgrenzung 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 10.045.563,71 € 10.052.372,21 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 10.045.563,71 € 10.052.372,21 € Nach § 49 Abs. 1 GemHKVO sind Ausgaben, die vor dem Abschlusstag geleistet wurden, aber erst Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als aktiver RAP auszuweisen. Um den Aufwand zur Ermittlung dieser RAP in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten, hat die Verwaltung entschieden, dass x wiederkehrende Abgrenzungsfälle wie z. B. Mieten, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungen etc. nicht abzugrenzen sind; x eine Wertgrenze zur Ermittlung von RAP von 10 T€ festgelegt wird. W Zwischenzeitlich hat die Verwaltung modifizierte Vorgaben für die Einstellung von RAP erarbeitet, aber noch nicht veröffentlicht. Wir empfehlen, Entscheidungen über Vorgaben künftig unverzüglich gegenüber den FB bekannt zu geben. 6.300 Passiva Die Passivseite der Bilanz (gemäß § 54 Abs. 4 GemHKVO) stellt die Mittelherkunft dar, dabei ist hauptsächlich zwischen eigenen und fremden Mitteln zu unterscheiden. Dabei ist folgende Struktur vorgesehen: Passiva 1. Nettoposition 2. Schulden 3. Rückstellungen 4. Passive Rechnungsabgrenzung gesamt 1. 31.12.2012 in € 7.049.568.967 1.793.175.368 1.194.011.438 13.105.227 10.049.861.000 31.12.2011 in € 7.096.096.103 1.894.862.956 1.142.194.263 13.177.622 10.146.330.944 Nettoposition 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 7.049.568.967,29 € 7.096.096.103,21 € Nettoposition 1.1 Basis-Reinvermögen 1.2 Rücklagen 1.3 Jahresergebnis 1.4 Sonderposten gesamt davon Stiftungen 79.702.199,72 € 79.768.427,44 € davon Kernhaushalt 6.969.866.767,57 € 7.016.327.482,29 € Bestand in Mio € 2012 2011 6.097,712 6.251.060 79,677 79,608 65,516 -24,092 806,664 789,520 7.049,569 7.096,096 Abw. in % -2,4 <1 >100 +2,2 -0,7 Der vom FB Finanzen erstellte Jahresabschluss 2012 basiert auf der Periode 13 des Hj. 2012. Im Buchhaltungssystem SAP ist in nachfolgenden Buchungsperioden im Vorgriff auf einen Ratsbeschluss gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG innerhalb der Bilanzposition Nettoposition bereits die Verwendung des Jahresergebnisses bzw. der Ausgleich des Jahresfehlbetrages - 87 2012 des Sondervermögens Stiftungen vorgenommen worden (zur Darstellung siehe Hinweise bei den einzelnen Bilanzpositionen). Dies erfolgt gemäß Auskunft des FB Finanzen, um der Stiftungsverwaltung zu Beginn des nachfolgenden Haushaltsjahres einen korrekten Überblick auf die für den jeweiligen Stiftungszweck zur Verfügung stehenden Mittel zu ermöglichen. 1.1 Basis-Reinvermögen 31.12.2012 31.11.2011 Bilanzwert 6.097.712.067,32 € 6.251.060.436,19 € davon Stiftungen -96,74 € -96,74 € davon Kernhaushalt 6.097.712.164,06 € 6.251.060.532,93 € Das Basis-Reinvermögen ergibt sich aus dem Reinvermögen sowie den noch nicht ausgeglichenen Sollfehlbeträgen des letzten kameralen Abschlusses der LHH. 1.1.1 Reinvermögen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 6.193.090.482,64 € 6.346.438.851,51 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 6.193.090.482,64 € 6.346.438.851,51 € Das Reinvermögen ist eine Residualgröße und errechnete sich in der ersten Eröffnungsbilanz aus dem Vermögen abzüglich fremder Mittel, Rücklagen und Sonderposten. In nachfolgenden Rechnungsperioden unterliegt es nur noch den durch die GemHKVO definierten Veränderungen. Hierzu gehören Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz (§ 61 GemHKVO). Diese betrafen im Bj. Ab- und Zugangskorrekturen der Anlagenbuchhaltung, insbesondere zu Grundstücken (-81,909 Mio €), Krediten (-5,105 Mio €), kreditähnlichen Rechtsgeschäften (+3,838 Mio €) sowie Rückstellungen (-3,944 Mio €). Näheres siehe entsprechende Bilanzpositionen. Weiterhin erhöhte sich das Reinvermögen 2012 gemäß § 42 Abs. 5 Satz 2 und 3 GemHKVO durch Schenkungen nicht abnutzbarer Vermögensgegenstände (hier Kunstwerke) um 251 T€ bzw. verringerte sich als Sonderfall durch die Bewertungsdifferenz aus der Integration des Netto-Regiebetriebes Gebäudemanagement in den Kernhaushalt (Differenz zwischen aufgenommenen Aktiva und Passiva des Betriebes und dem Beteiligungswert 2011; -67,579 Mio €). 1.1.2 Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als Minusbetrag 31.12.2012 31.12.2011 B/St Bilanzwert -95.378.415,32 € -95.378.415,32 € davon Stiftungen -96,74 € -96,74 € davon Kernhaushalt -95.378.318,58 € -95.378.318,58 € Im Vj. hatten wir auf den fehlerhaften Ausweis des letzten kameralen Sollfehlbetrages aus dem Hj. 2010 hingewiesen. Dieser liegt für den Kernhaushalt bei -96,003 Mio €. Es war im Jahresabschluss 2010 eine Ergebnissaldierung mit den Sollüberschüssen der Stiftungen erfolgt; da diese zudem als Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen (Konto 204110) ausgewiesen sind, liegt eine Doppelbilanzierung vor. Eine Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz gegen das Reinvermögen (-625 T€) ist bisher unterblieben. Im Nachgang wurde aus dem Jahresüberschuss einer Stiftung der noch nicht gedeckte Sollfehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2010 ausgeglichen (siehe Bz. 6.300, 1. Nettoposition). - 88 1.2 Rücklagen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 79.677.324,86 € 79.607.792,50 € davon Stiftungen 79.255.054,18 € 79.250.054,18 € davon Kernhaushalt 422.270,68 € 357.738,32 € Die Rücklagen teilen sich wie folgt auf: Zweckgebundene Rücklagen Reinvermögen Stiftungen Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen Zweckgebundene Rücklagen gesamt Bestand in Mio € 2012 2011 78,424 78,419 0,831 0,831 0,422 79,677 0,358 79,608 Abw. in % <1 0 +17,9 <1 Im Rahmen der Entlastung beschließt der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG den Jahresabschluss. Sich hiernach ergebende Überschüsse sind Überschussrücklagen zuzuführen (§ 110 Abs. 7 NKomVG). Im Nachgang wurden die Jahresergebnisse der Stiftungen von im Saldo -63 T€ vorfristig (vor Ratsbeschluss über den Jahresabschluss 2012) den entsprechenden Überschussrücklagen zugeführt bzw. gegen diese verrechnet (siehe Bz. 6.300, 1. Nettoposition). Neben den stiftungsbezogenen Rücklagen bestanden weitere Rücklagen von 422 T€. Hiervon betrafen 291 T€ Mittel aus angenommenen Nachlässen, die bestimmungsgemäß für soziale Zwecke verbraucht werden sollen. Die restlichen Rücklagen betrafen nicht verbrauchte Geldspenden der Museen. 1.3 Jahresergebnis 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 65.515.846,66 € -24.092.186,94 € davon Stiftungen davon Kernhaushalt -63.408,72 € 65.579.255,38 € nicht separat ausgewiesen Grundsätzlich haben das Jahresergebnis des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses der Haushaltsposition 25 - Jahresergebnis gemäß Muster 11 des Ausführungserlasses mit dem Bestand der Bilanzposition 1.3.2 Jahresüberschuss / -fehlbetrag übereinzustimmen. Für das Bj. wurde folgendes Jahresergebnis in der Bilanz ausgewiesen: Darstellung Jahresüberschuss Jahresergebnis gemäß Haushaltsposition 25 der Ergebnisrechnung = Jahresüberschuss gemäß Bilanz (Pos. 1.3.2) ./. Fehlbeträge aus Vorjahren (Pos. 1.3.1) Jahresergebnis gemäß Bilanz (Pos. 1.3) 31.12.2012 in € 89.608.033,60 € -24.092.186,94 € 65.515.846,66 € Die nach Muster 15 erforderliche Angabe in Klammern der Vorbelastung aus HR für Aufwendungen (13,608 Mio €) ist im Bj. erfolgt. - 89 1.4 Sonderposten 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 806.663.728,45 € 789.520.061,46 € davon Stiftungen 510.651,00 € 518.470,00 € davon Kernhaushalt 806.153.077,45 € 789.001.591,46 € Die Bilanzierung der Sonderposten ergibt sich aus § 42 Abs. 5 Satz 1 GemHKVO. Demnach sind empfangene Investitionszuweisungen und -zuschüsse für abnutzbare Vermögensgegenstände als Sonderposten in der Bilanz gesondert auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Investitionszuweisungen und -zuschüsse für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach § 42 Abs. 5 Satz 2 GemHKVO auf der Passivseite beim Reinvermögen auszuweisen. Sonderposten Bestand in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 1.4.1 Investitionszuweisungen und -zuschüsse 790,026 davon OE 19: 1.4.2 1.4.5 Beiträge und ähnliche Entgelte Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 1.4.6 Sonstige Sonderposten 782,664 -2,5 0,00 4,041 0,0 >100,0 6,350 2,845 50,8 806,664 789,520 -1,6 26,867 0,00 10,288 davon OE 19: 1,121 davon OE 19: 2,058 gesamt davon OE 19: 30,046 Die Höhe des Bilanzwertes der Sonderposten ist um 2,1 % gestiegen und ist im Wesentlichen mit der Wiedereingliederung des FB Gebäudemanagement in den Kernhaushalt begründet: Die Sonderposten des FB Gebäudemanagement betragen allein 30,046 Mio €. Bereinigt um diesen Wert läge die Höhe der Sonderposten bei 776,618 Mio €, was einen Rückgang um 1,6 % bedeuten würde. Im Rahmen unserer Prüfung der Sonderposten haben wir folgende Feststellungen getroffen: 1.4.1 Investitionszuweisungen und -zuschüsse 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 790.025.880,37 € 782.633.449,79 € davon Stiftungen 510.651,00 € 518.470,00 € davon Kernhaushalt 789.515.229,37 € 782.114.979,79 € Unsere Prüfung zur ersten Eröffnungsbilanz hatte Feststellungen hinsichtlich der Sonderposten zum Sprengel Museum Hannover, zu den Schulen (Konjunkturpaket II) und zum Willy-Spahn-Park ergeben, die zum Jahresabschluss 2012 weiter bestehen. Zum Jahresabschluss 2013 hat der FB Finanzen die Korrekturen zugesagt bzw. zum Sprengel Museum Hannover durch Erhöhung des Sonderpostens um 2,505 Mio € bereits umgesetzt. Ebenfalls zum Jahresabschluss 2012 noch nicht erledigt sind folgende Feststellungen aus unserer Jahresabschlussprüfung 2011: x Hinsichtlich der vom Land bewilligten Zuwendungen für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für städtische Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (RIK-Mittel) sind entsprechende Sonderposten weder in der Eröffnungsbilanz noch im Jahresabschluss 2011 bilanziert. - 90 Der Verwaltung hatten wir empfohlen, umgehend zu klären, welche Buchungen nachzuholen sind und wie sichergestellt werden kann, dass die bilanzielle Abwicklung dieser Investitionen zukünftig korrekt durchgeführt wird. Eine Klärung wurde inzwischen herbeigeführt. Für die mit RIK-Mitteln beschafften Ausstattungsgegenstände für städtische Kindertageseinrichtungen sollen nach endgültiger Abrechnung und Restzahlung des Landes die erforderlichen Sonderposten gebildet werden. Auch die vom Land bewilligten RIK-Mittel, die von der LHH an Dritte weitergeleitet werden, sollen bilanziell erfasst werden. Bisher wurden sie als durchlaufende Posten gebucht. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Bilanzierung der RIK-Mittel für den Bereich Kindertageseinrichtungen zum Jahresabschluss 2013 veranlasst. Für den Bereich Kindertagespflege steht dies noch aus. x 1.4.2 Rd. 14 T€ Sponsoringgelder für den Erweiterungsbau des Sprengel Museums Hannover wurden fälschlicherweise als außerordentlicher Ertrag statt als Anzahlung auf Sonderposten gebucht und stehen nun nicht mehr zur Neutralisierung des zukünftigen Abschreibungsaufwands für das Gebäude in entsprechender Höhe zur Verfügung (SB 2011, Bz. 6.300, 1.4.1, Investitionszuweisungen und -zuschüsse, S. 95). Die Verwaltung will nunmehr durch Buchung eines entsprechenden außerordentlichen Aufwands für das Hj. 2013 den Betrag wieder zur Verfügung stellen. Beiträge und ähnliche Entgelte 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 0,00 € 0,00 € davon Stiftungen 0,00 € 0,00 € davon Kernhaushalt 0,00 € 0,00 € Der größte Teil der im Bj. eingenommenen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge wurde in den periodenfremden Ertrag gebucht, da sie Straßenbaumaßnahmen betrafen, die vor Februar 2009 - dem für die Pauschalierung der Sonderposten wesentlichen Bewertungsdatum (sogenannte „Altfälle“) - durchgeführt wurden. Die Beiträge für Straßenerschließungs- bzw. -ausbaumaßnahmen nach Februar 2009 werden zunächst als erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten gebucht. Mit Abschluss der Baumaßnahmen werden diese aktiviert, die dazugehörigen Beiträge passiviert und dann in dieser Bilanzposition ausgewiesen. Hier auszuweisende Straßenerschließungsbeiträge in Höhe von 823 T€ und Straßenausbaubeiträge von 65 T€ sind im Bj. unzutreffend den sonstigen Sonderposten zugeordnet, die Umbuchung erfolgte zum Jahresabschluss 2013. 1.4.5 Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 10.287.795,68 € 4.041.220,91 € davon Stiftungen 0,00 € 0,00 € davon Kernhaushalt 10.287.795,68 € 4.041.220,91 € Erhaltene zweckgebundene Zahlungen zur Finanzierung von Investitionen werden bis zur Aktivierung der Vermögensgegenstände zunächst gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Mit Aktivierung werden diese Beträge auf die jeweiligen Sonderposten umgebucht und parallel zur Abschreibung des Vermögensgegenstandes aufgelöst. - 91 Im Bilanzwert sind im Wesentlichen enthalten: x 1,675 Mio € aus der korrekten Überleitung der für besondere Zwecke angesammelten kameralen Rücklagen. Es handelt sich um das Vermächtnis Lüders (319 T€) sowie um Rücklagen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des FB Umwelt und Stadtgrün (1,356 Mio €). x 1,000 Mio € für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Weidendamm. x 1,341 Mio € Zuschüsse und Spenden für das Schlossmuseum. x 3,091 Mio € für „Maßnahmen der Stadterneuerung“. Es handelt sich im Wesentlichen um Investitionszuweisungen entsprechend vorangegangener Mittelabrufe für die städtischen Sanierungsgebiete (2,170 Mio €) sowie um Ausgleichsbeträge (855 T€). x 1,750 Mio € Straßenausbau- bzw. Erschließungsbeiträge, da die dazugehörigen Anlagen noch nicht aktiviert worden sind. 1.4.6 Sonstige Sonderposten 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 6.350.052,40 € 2.845.390,76 € davon Stiftungen 0,00 € 0,00 € davon Kernhaushalt 6.350.052,40 € 2.845.390,76 € Zu dieser Bilanzposition können u. a. gehören: x x Sonderposten für die Ablösung von Einstellplätzen (§ 47 a Nds. Bauordnung (NBauO)) sowie Sonderposten für Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (§ 154 und § 155 BauGB). Der Anstieg der Sonstigen Sonderposten um 3,505 Mio € auf 6,350 Mio € resultiert im Wesentlichen aus der Wiedereingliederung des FB Gebäudemanagement (2,058 Mio €). Darüber hinaus werden Erstattungszahlungen der infra für den Hochbahnsteigbau mit 2,695 Mio € (Vj. 1,582 Mio €) ausgewiesen. Wir hatten im Bericht zur ersten Eröffnungsbilanz u. a. ausgeführt, dass im Bilanzansatz ein Sonderposten für den Raschplatzumbau in Höhe von 806 T€ enthalten war, der bei den Investitionszuweisungen und -zuschüssen hätte gebucht werden müssen. Die Umbuchung ist zum Jahresabschluss 2013 vorgenommen worden. Ebenfalls unzutreffend sind hier Straßenerschließungs- und -ausbaubeiträge in Höhe von 888 T€ bilanziert. Die Umbuchung in den Sonderposten Beiträge und ähnliche Entgelte erfolgte zum Jahresabschluss 2013. Sonderposten für die Ablösung von Einstellplätzen nach NBauO Die Einnahmen aus den Ablösebeträgen sind zweckgebunden für Investitionen zu verwenden, die den Bedarf an Einstellplätzen verringern, wie z. B. der Bau von Parkpaletten. Soweit die LHH diese Einnahmen in eigenes Anlagevermögen investiert hat, sind entsprechende Sonderposten zu bilden. Die Gesamtsumme der Ablösebeträge für 2012 in Höhe von 130 T€ wurde wie 2011 als periodenfremder Ertrag dem Ergebnishaushalt zugeordnet (siehe Bz. 6.800 Nr. 20, Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit). Wir hatten der Verwaltung bereits im Rahmen des Berichtes zur ersten Eröffnungsbilanz mitgeteilt, dass wir diese Vorgehensweise nicht für korrekt halten, da die Ablösebeträge zwingend für Verkehrsinvestitionen zu verwenden sind. - 92 Die Verwaltung hat dazu ausgeführt, dass ab dem Hj. 2013 mit einer sachgerechten Zuordnung der Ablösebeträge zu konkreten Objekten gerechnet werden kann. Sonderposten für Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Außer der Kommune selbst haben alle Eigentümer von im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücken nach § 154 BauGB einen Ausgleichsbetrag an die Kommune zu entrichten; er entspricht der durch die Sanierung bedingten Steigerung des Bodenwertes ihrer Grundstücke. Die Einzahlungen aus Ausgleichsbeträgen beliefen sich im Bj. auf 855 T€, die allerdings bis zur Aktivierung der Investitionen als Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten gebucht wurden. 2. Schulden 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.793.175.367,53 € 1.894.862.956,32 € davon Stiftungen 2.977,81 € 0€ davon Kernhaushalt 1.793.172.389,72 € 1.894.862.956,32 € Als Schulden werden die in Höhe und Fälligkeit zum Bilanzstichtag feststehenden, in Geld bewerteten Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Ausweis gliedert sich gemäß § 54 Abs. 4 Nr. 2 GemHKVO wie folgt: Schulden Bestand in Mio € 2.1 2.2 Geldschulden Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.4 Transferverbindlichkeiten davon OE 19: 2.5 2011 1.651,832 56,905 1.799,712 27,294 13,742 +39,1 1,920 +61,8 57,495 52,196 +4,2 1.793,175 1.894,863 -7,8 37,666 23,833 davon OE 19: 4,712 davon OE 19: 0,004 3,110 Sonstige Verbindlichkeiten gesamt 2012 Abw. in % ohne OE 19 -8,2 -29,5 davon OE 19: davon OE 19: 3,095 45,477 Die Verschuldung der LHH insgesamt (Bilanzpositionen 2.1 Geldschulden und 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften) sank im Bj. um 118,268 Mio €, obwohl erstmals kreditähnliche Rechtsgeschäfte des FB Gebäudemanagement in Höhe von 37,666 Mio € zu bilanzieren waren. Im Kern ist der Rückgang der Verschuldung gesunkenen Liquiditätskreditaufnahmen zuzuordnen (-138,754 Mio €). Dagegen stiegen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen im Saldo um 9,126 Mio €. - 93 2.1 Geldschulden 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.651.832.252,32 € 1.799.712.022,05 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 1.651.832.252,32 € 1.799.712.022,05 € Die LHH hat Geldschulden in Form von Anleihen, Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten aufgenommen. 2.1.1 Anleihen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 180.174.452,73 € 180.175.526,44 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 180.174.452,73 € 180.175.526,44 € Bei Anleihen handelt es sich um festverzinsliche Schuldverschreibungen. Im Hj. 2012 wurde keine weitere Anleihe ausgegeben. Es ergab sich nur eine geringfügige Verringerung (-1 T€) bei noch ausstehenden Mänteln der 1996 herausgegebenen Bürgeranleihe. 2.1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.306.648.197,54 € 1.315.772.843,22 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 1.306.648.197,54 € 1.315.772.843,22 € Kredite dürfen gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 NKomVG nur für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (siehe Bz. 4.402 ff.). Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind die der LHH von einem Dritten - auch Sondervermögen mit Sonderrechnung - für Investitionen zur Verfügung gestellten Finanzmittel mit Rückzahlungsverpflichtung (§ 59 Nr. 32 und Nr. 24 GemHKVO). Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Kredite vom Bund Kredite vom Land Kredite von Kreditinstituten Kredite vom sonstigen inländischen Bereich gesamt Bestand in Mio € 2012 2011 0,049 0,051 0,735 0,427 1.305,863 1.307,823 7,472 1.306,648 1.315,773 Abw. in % -3,9 +72,1 -0,1 -100,0 -0,7 Die Gesamtleistung der Kredittilgungen lag 2012 bei 61,221 Mio €. Daraus entfielen 61,172 Mio € Tilgungen auf Kredite von Kreditinstituten und vom sonstigen inländischen Bereich. Die anteilige Tilgungsleistung der Betriebe für empfangene Kredite ist hierin enthalten. Die Kreditaufnahme (einschließlich der Kredite für Betriebe) umfasste 51,970 Mio €. Zusätzlich wurden im Rahmen der vorzeitigen Beendigung eines Erbbaurechts von der LHH auf dem Grundstück lastende Darlehen (gesamt 500 T€) übernommen und als Kredit für Investitionen ausgewiesen. Kredite vom Land erhöhten sich, weil das Land 2012 eine Bündelung seiner in der Vergangenheit gewährten Wohnraumförderdarlehen (für die LHH gesamt 355 T€) auf ein landeseigenes Bankinstitut vornahm. Weitergehende Differenzen sind insbesondere abweichender Periodenzuordnung zwischen Bilanz und Finanzrechnung zuzuordnen. - 94 Wir konnten in der geprüften Stichprobe die Übereinstimmung der in der Bilanz ausgewiesenen Kredite für Investitionen mit den Saldenbestätigungen der Kreditinstitute feststellen. 2.1.3 Liquiditätskredite 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 165.009.602,05 € 303.763.652,39 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 165.009.602,05 € 303.763.652,39 € Als Liquiditätskredite gelten gemäß § 59 Nr. 36 GemHKVO Kredite, die zur Überbrückung des verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln durch in der Regel kurzfristige Bankverbindlichkeiten aufgenommen werden. Im Rahmen des Cash-Managements werden neben Liquiditätskrediten von Banken auch solche von Beteiligungen, verbundenen Unternehmen oder Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommen. Liquiditätskredite von Kreditinstituten aus Cash-Management der Sparkasse Hannover - Girokonto gesamt Bestand in Mio € 2012 2011 140,994 261,626 24,016 41,300 0,000 0,838 165,010 303,764 Abw. in % -46,1 -41,8 -100,0 -45,7 Das Girokonto der Sparkasse Hannover wurde auf Grund des zum Bilanzstichtag positiven Saldos - anders als im Vj. - unter der Bilanzposition Aktiva, 4. Liquide Mittel geführt. Im Bj. verringerten sich die Liquiditätskredite um 45,7 % (138,754 Mio €). Wir konnten die Bestände der Liquiditätskredite anhand von Kontoauszügen und Saldenbestätigungen feststellen. Liquiditätskredite sind zum Bilanzstichtag mit ihrem Rückzahlungsbetrag auszuweisen (§ 124 Abs. 4 NKomVG). Auf unseren Hinweis wurde die Bewertung eines Liquiditätskredites auf Schweizer Franken um 4,368 Mio € erhöht; damit allerdings nur auf den Euro-Referenzkurs der EZB zum 31.12.2010 (Kurs entspricht damit dem Zeitpunkt der ersten Eröffnungsbilanz). Tatsächlich war der Rückzahlungsbetrag dieses Liquiditätskredites auf Grund des Euro-Referenzkurses zum Bilanzstichtag 2012 jedoch um 715 T€ höher anzusetzen. Eine Bilanzierung auf diesen Wert wurde nicht vorgenommen. Der FB Finanzen hat stattdessen gemäß Ziffer 1.8 i. V. m. Ziffer 2. des Runderlasses des MI zur Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen vom 22.10.2008 (Krediterlass) eine Rückstellung (840 T€) gebildet. Diese kann jedoch nur das zukünftige Kursrisiko für diesen Liquiditätskredit abdecken und ersetzt damit nicht die ordnungsgemäße Bilanzierung. Für diesen Kredit ist ein geringfügig höheres Zinsniveau zu leisten; dem stehen jedoch noch Zinsersparnisse aus der Vergangenheit gegenüber. 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 56.905.304,70 € 27.293.543,55 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 56.905.304,70 € 27.293.543,55 € Kreditähnliche Rechtsgeschäfte gemäß § 120 Abs. 6 NKomVG begründen Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich Kreditaufnahmen gleichkommen. Ausschlaggebend für ein kreditähnliches Rechtsgeschäft ist, dass für die erhaltene Leistung, meist in Form einer Vorleistung - 95 (insbesondere Vorfinanzierung des Vertragspartners der LHH), die vertraglich vereinbarte Zahlungsmodalität wirtschaftlich einer Kreditablösung gleichkommt. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2.2.1 2.2.4 2.2.5 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden davon OE 19: ÖPP / PPP-Projekte davon OE 19: Sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Vorgänge davon OE 19: gesamt * Bestand in Mio € 2012 2011 davon OE 19: 0,480 0,000 35,638 37,666 * 20,787 0,000 56,905 37,666 0,520 Abw. in % ohne OE 19 -7,7 0,000 - 26,774 -22,4 27,294 -29,5 Die den Gesamtbetrag jährlich mindernden Tilgungen werden nicht dem Geschäftsbereich von OE 19 zugeordnet. Die Steigerung des Bilanzwertes (einschließlich OE 19) der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte um 108,5 % resultiert aus der Bilanzierung von vier ÖPP-Projekten. Die Bilanzierung des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes das Misburger Bad betreffend (siehe Bericht erste Eröffnungsbilanz, Passiva 2.2, Seite 95 und SB 2011, Seite 100) weist nunmehr den tatsächlichen Restwert aus. Im Vj. bildete der FB Finanzen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau des Schlosses Herrenhausen einen Bilanzansatz von 4,199 Mio €. Auch hier teilt der FB Finanzen mittlerweile unsere Auffassung, dass es sich bei vorliegendem Rechtsgeschäft um einen einfachen Mietvertrag handelt. Der Bilanzansatz wurde daraufhin im Bj. korrigiert. Alle weiteren kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sind ordnungsgemäß reduziert worden und somit mit ihrem Restwert korrekt ausgewiesen. 2.5 Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 57.494.961,69 € 52.195.639,33 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 57.494.961,69 € 52.195.639,33 € Alle Verbindlichkeiten, die nicht als Geldschulden, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Transferverbindlichkeiten abzubilden sind, werden als sonstige Verbindlichkeiten bilanziert. Sonstige Verbindlichkeiten Verrechnete Mehrwertsteuer Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer Sonstige durchlaufende Posten davon OE 19: Empfangene Anzahlungen Sonstige Verbindlichkeiten und periodengerechte Abgrenzung Sonstige gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 0,406 0,407 4,459 3,180 8,290 14,473 Abw. in % -0,2 +40,2 +43,0 2,616 21,414 16,271 13,590 26,630 +57,6 -38,9 0,473 0,098 >100,0 57,496 52,195 +4,9 davon OE 19: 0,011 davon OE 19: 0,119 davon OE 19: 2,746 - 96 Die abzuführende Lohn- und Kirchensteuer stieg um 40,2 % auf 4,459 Mio € (Vj. 3,180 Mio €). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen mit der Auszahlung der Leistungsanreizprämie im Dezember begründbar. Die sonstigen durchlaufenden Posten setzen sich u. a. aus den Amtshilfekonten (Bj. 3,539 Mio €, Vj. 3,496 Mio €), den Abfallbeseitigungsgebühren (Bj. 2,162 Mio €, Vj. 1,392 Mio €), den Straßenreinigungsgebühren (Bj. 2,296 Mio €, Vj. 2,017 Mio €) sowie Mündelgeldern (Bj. 421 T€, Vj. 446 T€) zusammen. Der wesentliche Anteil des Anstiegs ist jedoch auf den Ausweis von Verbindlichkeiten des FB Gebäudemanagement (2,616 Mio €) sowie der im Bj. noch nicht ausbezahlten Umlage an die ZVK (1,944 Mio €) zurückzuführen. Empfangene Anzahlungen beinhalten Einzahlungen auf Forderungen, deren Fälligkeit zum Bilanzstichtag noch nicht eingetreten war (Bj. 21,414 Mio €, Vj. 13,590 Mio €). Bei den sonstigen Verbindlichkeiten und der periodengerechten Abgrenzung handelt es sich um eine Auffangposition, in der alle sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet werden können. Bei der LHH werden hier u. a. Zinsabgrenzungen, kreditorische Debitoren bzw. debitorische Kreditoren sowie Verbindlichkeiten der zurückgeführten Netto-Regiebetriebe und des Sondervermögens dargestellt. Die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zur Wohnbebauung (Ds. 0514/2010) gebildete Verbindlichkeit des Vj. wurde im Bj. aufgelöst (5,970 Mio €). Des Weiteren hat der FB Finanzen die im SB 2011 von uns empfohlene Korrektur für die Übertragung eines Grundstücks des HCC an den Kernhaushalt (3,550 Mio €) vorgenommen. Die fehlerhafte Periodenzuordnung der Entgelte der Musikschule (1,051 Mio €) ist ebenfalls berichtigt worden. 3. Rückstellungen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 1.194.011.437,61 € 1.142.194.263,06 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 1.194.011.437,61 € 1.142.194.263,06 € Nach § 123 Abs. 2 NKomVG bildet die Kommune Rückstellungen für Verpflichtungen, die rechtlich und / oder wirtschaftlich in dieser Periode verursacht sind oder - bis zum Jahresabschluss - bekannt werden, deren Höhe und / oder Fälligkeit aber noch ungewiss sind. Dadurch sollen die in der Zukunft zu leistenden Ausgaben gemäß ihrer Entstehung periodengerecht zugeordnet werden. Konkretisiert werden diese Vorgaben, insbesondere für einzelne Rückstellungen, in § 43 GemHKVO. Darstellung der Inanspruchnahme / Auflösung von Rückstellungen Üblicherweise erfolgt eine Inanspruchnahme von Rückstellungen in späteren Perioden ohne Berührung der Aufwandsseite durch direkte Bebuchung der Rückstellung. Bei der LHH besteht auf Grund der dezentralen Mittelbewirtschaftung in Verbindung mit dem Berechtigungskonzept zum Finanzbuchhaltungssystem SAP die Besonderheit, dass die Inanspruchnahme von Rückstellungen über die Bebuchung eines sachlich zugehörenden Aufwandskontos erfolgt und sodann dieser Aufwand vom FB Finanzen gegen die Rückstellung neutralisiert wird, so dass die jahresbezogene Ermächtigung des Ergebnishaushalts hierdurch nicht berührt ist (siehe Haushaltsrundschreiben 08/2012). Die folgende Übersicht über die Entwicklung der Rückstellungen im Jahr 2012 entspricht der Gliederung gemäß § 54 Abs. 4 GemHKVO. Die unterjährigen Bewegungen entsprechen den Buchungen und unterteilen sich in Inanspruchnahmen (- bestimmungsgemäße Verwendung -), Auflösungen (- Grund der Bildung ist entfallen -), Umbuchungen - 97 (- ordnungsgemäße Zuordnung von Beträgen zwischen Rückstellungen bzw. zu anderen Bilanzpositionen -) sowie Zuführungen (- periodengerechte Erhöhung zukünftiger ungewisser Leistungsverpflichtungen -). Nicht gebildete Rückstellungen Einzelfallbezogen hat der FB Finanzen entschieden, entgegen der rechtlichen Verpflichtung aus § 123 Abs. 2 NKomVG (Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist) für bestimmte Sachverhalte keine Rückstellungen zu bilden. Hierzu zählen Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs (für die Regionsumlage (siehe SB 2011, Bz. 6.300, Seite 110) bzw. die Gewerbesteuerumlage) oder im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe für Entgeltzahlungen und Kostenerstattungen an andere Träger für erbrachte Leistungen nach dem SGB VIII (siehe SB 2011, Bz. 6.300, Seite 114). Keine ausreichenden Vorgaben des FB Finanzen zu der Bildung von Rückstellungen Die zum jeweiligen Jahresabschluss veröffentlichten Haushaltsrundschreiben beziehen sich explizit nur auf die maschinelle Bildung von Rückstellungen (für Mittelbindungen aus dem Rj.) sowie die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung. Weitergehende Festlegungen für die restlichen Rückstellungsarten, insbesondere in internen Richtlinien, sind uns nicht bekannt. Die Zusage der Überarbeitung des jährlichen Haushaltsrundschreibens zu Rückstellungen durch den FB Finanzen ist zumindest für das Hj. 2013 (siehe Haushaltsrundschreiben 02/2014) nicht umgesetzt. B/St Im Vj. hatten wir auf die Verpflichtung des FB Finanzen als dem für die bilanzielle Erfassung von Rückstellungen verantwortlichen FB hingewiesen, den anderen FB konkrete Vorgaben zur Bestimmung der Sachverhalte, die eine Rückstellungsbildung bedingen, zu machen (siehe SB 2011, Bz. 6.300, Seite 115). Solche Vorgaben an die FB für die Meldung bzw. eine durchgängige Bewertung rückstellungsrelevanter Sachverhalte sind für uns weiterhin nicht erkennbar umgesetzt. Entwicklung der Rückstellungen in 2012 Der Bestand zum 01.01.2012 enthält - gegenüber der Schlussbilanz des Hj. 2011 - zusätzlich die übernommenen Bestände an Rückstellungen des in den Kernhaushalt integrierten FB Gebäudemanagement (7,049 Mio €). Weitere diesen FB betreffende Rückstellungslasten sind seit der ersten Eröffnungsbilanz in den personenbezogenen Rückstellungen enthalten. Die Umbuchungen erfassen - saldiert - einerseits Verschiebungen zwischen Bilanzpositionen innerhalb der Rückstellungen als auch zu sonstigen Passiva, z. B. Verbindlichkeiten, andererseits in 2012 erfolgte Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz bei Rückstellungen zugunsten (871 T€) bzw. zulasten (4,814 Mio €) des Reinvermögens der LHH. - 98 Entwicklung der Rückstellungen in 2012 (Tabelle) Bilanzposition 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen zzgl. FB 19 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung zzgl. FB 19 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs Rückstellungen für drohende Verpfl. aus Bürgschaften, anhängige Verf. Andere Rückstellungen zzgl. FB 19 gesamt davon Kernhaushalt davon FB 19 Bestand 01.01.2012 in € Inanspruchnahme in € 969.926.370 Auflösung Umbuchung (Saldo) in € in € Zuführung Bestand 31.12.2012 in € in € 245.000 14.249.749 -224.637 26.056.544 981.263.528 3.036.391 905.695 1.052.112 6.729.791 55.945.156 1.039.618 0 97.527 15.818.721 21.266.671 0 58.554 0 2.450.000 4.374.050 6.765.496 9.269.564 1.135.856 17.658 0 4.020.557 12.136.607 39.067.292 0 0 0 0 39.067.292 2.260.000 0 1.680.000 0 188.407 768.407 4.039.928 5.526.207 -2.318.530 18.458.613 76.798.281 9.555.347 22.379.309 1.056.472 75.646.683 1.194.011.438 49.615.912 2.489.426 2.916.041 3.474.000 69.139.084 1.085.250 1.149.242.939 1.142.194.263 7.048.676 - 99 3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 981.263.528,07 € 969.926.369,77 € Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 3.1.1 Pensionsrückstellungen 3.1.2 Beihilferückstellungen gesamt 3.1.1 davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 981.263.528,07 € 969.926.369,77 € Bestand in Mio € 2012 2011 865,290 855,981 115,973 113,945 981,264 969,926 Abw. in % +1,1 +1,8 +1,2 Pensionsrückstellungen Die gebuchten Rückstellungen zur Schlussbilanz 2012 basieren auf den fortgeschriebenen Werten der Berechnung der Pensionslasten zur Erstellung des Hpl. 2012 vom Juni 2011 und ergaben einen Bedarf von 769,256 Mio €. Auf den zur ersten Eröffnungsbilanz gebildeten Risikoaufschlag von 10 % wurde im Bj. eine Auflösung von 6,000 Mio € vorgenommen (Restbestand 70,210 Mio €). Eine Neuberechnung zum Jahresende 2012 vom 19.12.2012 ermittelte dagegen lediglich 758,244 Mio €, die nach unserer Prüfung wegen Doppelerfassung von Personen auf 757,882 Mio € herabzusetzen wären. Diesem Betrag den gesondert berechneten Teilbestand „Schwebefälle Dienstherrenwechsel“ (10,983 Mio €) zugeschlagen, ergäben sich u. E. notwendige Rückstellungen für Pensionen von 768,865 Mio € und damit 96,426 Mio € weniger als bilanziert (865,290 Mio €). B/St Eine Anpassung der Rückstellung auf Grundlage der Daten vom 19.12.2012 wurde nicht vorgenommen. Wir haben empfohlen, zukünftig den zum Bilanzstichtag mit aktuellen Daten ermittelten Rückstellungsbedarf buchhalterisch abzubilden, so wie es für die Rückstellung bei Altersteilzeit auch derzeit schon erfolgt. Die Auflösung von 6,000 Mio € hatte der FB Finanzen bereits im Zuge der Haushaltsplanung 2012 entschieden, da für das Bj. der vorhandene Risikoaufschlag auch nach dieser Auflösung noch für ausreichend erachtet wurde. Dieses Vorgehen bestätigt unsere Bewertung, dass der Risikoaufschlag entbehrlich ist, weil es hierbei an einer konkreten Anbindung an einen tatsächlichen Rückstellungsbedarf mangelt. Der gebildete Risikozuschlag darf nicht als beliebig verfügbare Masse für den Haushaltsausgleich herangezogen werden. 3.1.2 Beihilferückstellungen Die Beihilferückstellungen berechnen sich lt. Empfehlung der AG Doppik nach einem von der Niedersächsischen Versorgungskasse ermittelten festen Satz der Pensionsrückstellungen. Für den Bilanzstichtag 2012 waren dies 13,5 % der Pensionsrückstellungen. Die Zuführungen von 2,957 Mio € sowie die gebuchte Auflösung von 928 T€ basierten allerdings noch auf dem vorjährigen Satz von 12,8 %. Unter Berücksichtigung der Datenbasis vom 19.12.2012 und des damit geringeren Ausgangswertes ergibt sich trotz eines anzuwendenden höheren Satzes von 13,5 % lediglich ein Bedarf an Beihilferückstellungen von 112,545 Mio € (-3,428 Mio €). - 100 3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 55.945.155,84 € 49.615.912,40 € davon Stiftungen 0€ 0€ Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 3.2.1 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 3.2.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 3.2.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme Altersteilzeit 3.2.4 Rückstellungen Personal sonstiges gesamt 3.2.1 davon Kernhaushalt 55.945.155,84 € 49.615.912,40 € Bestand in Mio € 2012 2011 14,768 11,658 Abw. in % +26,7 1,738 2,387 -27,2 35,384 32,368 +9,3 4,054 55,945 3,203 49,616 +26,6 +12,8 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub Wir haben die Ermittlung des Rückstellungsbedarfes für Resturlaub nachvollzogen. Die bisherige Bildungssystematik wurde grundsätzlich beibehalten und 2012 das Personal des rückgeführten FB Gebäudemanagement einbezogen. Der so ermittelte Rückstellungsbetrag von 14,348 Mio € wäre in der Bilanz auszuweisen gewesen. Der tatsächlich gebuchte Betrag von 14,768 Mio € enthielt daneben irrtümlich einen Anteil von 421 T€, der dem Wert der Rückstellung für Überstunden des FB Gebäudemanagement aus dem Jahresabschluss 2011 entsprach. Dieser war im Bj. wegen der bei der LHH generell unberücksichtigt bleibenden Gleitzeitguthaben nicht abzubilden. Wir haben empfohlen, hierfür eine Korrektur in 2013 vorzunehmen. 3.2.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden Bei dem bilanzierten Betrag von 1,738 Mio € handelte es sich um die Vergütung für in Vj. geleistete Mehrarbeit des FB Feuerwehr. Die zu Grunde liegende Dienstvereinbarung sieht eine vollständige Inanspruchnahme durch Freizeitausgleich bzw. Auszahlung in 2012 und 2013 vor. Die Gleitzeitguthaben der Beschäftigten als Erfüllungsrückstand der LHH gegenüber den Beschäftigten waren weiterhin nicht in die Überstundenrückstellung einbezogen. 3.2.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme Altersteilzeit Der Bilanzwert gründet sich auf die zum Bilanzstichtag berechneten Altersteilzeit-Rückstellungen auf Basis der Berechnungsdaten vom 19.12.2012 sowie einer Einzelfallberechnung der Fa. Heubeck AG. Wir haben anhand der einzelnen Mandanten die Gesamthöhe nachvollzogen und halten sie zum Bewertungsstichtag für korrekt ermittelt. Eine fallweise Inanspruchnahme bzw. „echte“ Auflösung wurde nicht errechnet und folglich auch nicht gebucht. - 101 3.2.4 Rückstellungen Personal sonstiges Das Konto weist zum 31.12.2012 einen Saldo von 4,054 Mio € aus; darunter erstmalig auch, wie von uns bereits zur Eröffnungsbilanz empfohlen, eine Rückstellung für Jubiläumsgeld in Höhe von 3,731 Mio €. Die Einstellung wurde als Berichtigung der Eröffnungsbilanz gegen das Reinvermögen gebucht. Im Gegensatz zu Vj. wurde die Leistungsprämie 2012 im laufenden Jahr ausgezahlt. 3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 21.266.670,59 € 2.916.040,88 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 21.266.670,59 € 2.916.040,88 € Instandhaltungsrückstellungen für im Hj. unterlassene Aufwendungen sind für die vorgesehenen Maßnahmen gemäß § 43 Abs. 4 GemHKVO einzeln zu bestimmen und der Höhe nach zu beziffern. Während für den FB Gebäudemanagement (10,986 Mio €) ein entsprechender Nachweis vorlag und ein solcher für den FB Tiefbau (5,939 Mio €) nachgereicht wurde, lag in den sonstigen Fällen gebildeter Instandhaltungsrückstellungen keine Dokumentation vor. Die FB sind insbesondere verpflichtet, die vom Verordnungsgeber festgelegte Frist der Nachholung der Instandhaltung in den folgenden drei Hj. zu überwachen. 3.4 Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 6.765.495,82 € 0€ davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 6.765.495,82 € 0€ Zur ersten Eröffnungsbilanz 2011 war unter den Anderen Rückstellungen ein Betrag von 2,450 Mio € für die Nachsorge auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Bemerode eingestellt worden, der im Bj. unter diese Position umgebucht wurde. Die ehemalige Deponie war allerdings rechtlich zu diesem Zeitpunkt schon als Altlast einzuordnen, da sie sich außerhalb der Stilllegungsphase (§ 10 der Verordnung über Deponien und Langzeitlager) befand. Formal wäre diese Rückstellung daher unter den Rückstellungen für Sanierung von Altlasten einzuordnen. Im Bj. wurde die Auskömmlichkeit der Rückstellung überprüft. Im Ergebnis bestand ein nachvollziehbarer - Bedarf der Erhöhung um 4,734 Mio €. Dieser stellt jedoch nur eine Konkretisierung des anzunehmenden zukünftigen Aufwandes der Nachsorge dar und ist nicht beispielsweise auf die Verschärfung umweltschutzrechtlicher Vorschriften im Bj. zurückzuführen, so dass hier eine Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz anstatt der Belastung des Rechnungsergebnisses geboten war. - 102 3.6 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 39.067.292,00 € 39.067.292,00 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 39.067.292,00 € 39.067.292,00 € Während die Betriebsprüfung bei der LHH im Bj. überwiegend abgeschlossen wurde (mit Bestandskorrekturen der Rückstellung im nachfolgenden Hj. auf Grund des Eingangs von Steuerfestsetzungen), war der Sachverhalt einer erwarteten Gewerbesteuerrückzahlung zum Bilanzstichtag 2012 unverändert. Der Bestandsausweis ist deshalb nachvollziehbar. 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 768.407,00 € 2.260.000,00 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 768.407,00 € 2.260.000,00 € Im Bj. wurden Rückstellungen für zwei erledigte Gerichtsverfahren aufgelöst (-1,680 Mio €) sowie für drei Verfahren Beträge zugeführt (188 T€). Der Rückstellungsbestand von 768 T€ bezieht sich damit auf insgesamt vier Gerichtsverfahren. Angesichts der vielfältigen Aufgabengebiete der LHH (Sozialverwaltung, Bauordnung) ist eine Bilanzierung einer derart geringen Anzahl von Gerichtsverfahren, in denen eine Verurteilung der LHH als wahrscheinlich zu bewerten ist, nicht nachvollziehbar. Geboten ist eine systematische Erfassung wesentlicher Gerichtsverfahren und deren einheitliche Risikobewertung zur Ermittlung des tatsächlichen Rückstellungsbedarfes. Darüber hinaus sollte auch für Kategorien von Klageverfahren mit im Einzelfall geringerer Bedeutung (z. B. Straßenreinigungsgebühren, Bauanträge) eine Risikovorsorge getroffen werden. 3.8 Andere Rückstellungen 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 76.798.281,20 € 69.139.083,79 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 76.798.281,20 € 69.139.083,79 € Darstellung wesentlicher, einzelner Rückstellungen siehe nebenstehende Tabelle. Im Bj. gebildete bzw. erstmals ausgewiesene Rückstellungen Wir hatten den FB Finanzen im Vj. auf die Notwendigkeit des Ausweises sämtlicher bis dato noch nicht ausgeglichener Verlustausgleiche für Sondervermögen aus rückwärtigen Jahren hingewiesen. Der FB Finanzen hat dies zum Jahresabschluss 2012 aus ordentlichem Aufwand umgesetzt (3,403 Mio € für den Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren sowie 1,350 Mio € für den Eigenbetrieb HCC). Soweit jedoch Verlustausgleiche vor 2012 (insgesamt 2,753 Mio €) betroffen waren, stellte dieses außerordentlichen Aufwand dar. Gleiches gilt für die Rückstellung der Kosten der Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen im Jahr 2011 (1,100 Mio €), die ebenfalls im Bj. aus außerordentlichem Aufwand hätte gebildet werden müssen. Die Nachzahlung ergab sich aus der Betriebsabrechnung 2011 der Stadtentwässerung und wurde erst 2013 ausgeglichen. Auflösung Zuführung 31.12.2012 Art1) Inanspruchnahme Andere Rückstellungen 31.12.2011 - 103 - in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ Im Bj. gebildete bzw. erstmals ausgewiesene Rückstellungen FB 19 diverse Rückstellungen Verlustausgleich NRB Städt. Alten- und Pflegezentren Verlustausgleich HCC Unterbringung Asylbewerber u. a. Betriebskostenzuschuss Misburger Bad Stadtanteil Entwässerung öffentlicher Straßen Sonderprogramm Straßenbäume an Versorgungsleitungen Liquiditätskredit Korrektur Eröffnungsbilanz VR 2) 1.085 453 195 166 603 VR 0 0 0 3.403 3.403 VR 0 0 0 1.350 1.350 VR 0 0 0 7.000 7.000 VR 0 0 0 405 405 VR 0 0 0 1.100 1.100 VR 0 0 0 1.000 1.000 VR 0 0 0 VR 2.531 20 DR 42.549 DR VR 3) 840 840 871 20 1.660 1.251 294 260 41.264 2.000 0 0 0 2.000 10.625 0 0 0 10.625 2.450 0 0 Bestehende Rückstellungen Schadenfälle und Beratungsleistungen Immobilienverwaltung (u.a. Erbbaurechte) Wohngebäude zur Unterbringung GBH Betriebsführung Stadionumbau Deponie Bemerode Kreuzungsbauwerksunterhaltung Rückstellungen maschinell durch Mittelübertragung 3) 4) VR 2.450 0 VR 1.000 0 0 0 1.000 VR 5.835 1.973 3.622 3.691 3.931 VR 1.400 0 1.400 0 0 748 70.224 69.139 1.085 343 4.040 137 8.970 349 19.584 617 76.798 Aufgelöste Rückstellungen Personalkosten im Bereich Beschäftigungsförderung Sonstige Andere Rückstellungen 1) 2) 3) 4) diverse gesamt davon Kernhaushalt davon FB 19 Erläuterung der Abkürzungen: VR VR: Verbindlichkeitsrückstellung DR: Drohverlustrückstellung Eröffnungsbilanz 2012; Integration des FB 19 Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz gegen Reinvermögen Umbuchung auf Konto Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien - 104 Bestehende Rückstellungen Der FB Finanzen hat den Bestand einer Rückstellung für einen Schadenfall als Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz auf 1,640 Mio € korrigiert (siehe Bericht erste Eröffnungsbilanz, Passiva 3.8, Seite 111), mit der Rückstellung für Beratungsleistungen ergibt sich ein Gesamtbestand von 1,660 Mio €. Auf unseren Hinweis stellte der FB Finanzen im Jahr 2012 die Buchungssystematik bei der Drohverlustrückstellung Immobilienverwaltung (Bestand 41,264 Mio €) um und buchte in Anspruch genommene Rückstellungen direkt gegen die Buchverluste aus dem Abgang der verkauften Grundstücke. Nicht benötigte Rückstellungen wurden zugunsten des Bj. mit 294 T€ ertragswirksam aufgelöst. Davon bezogen sich 230 T€ auf fünf Fälle aus dem Vj., für die die Auflösung in 2012 nachgeholt wurde (siehe SB 2011, Passiva 3.8.3, Seite 112). Zwei Fälle belasteten das Jahresergebnis 2012 mit einem restlichen Buchverlust von 120 T€, weil die Rückstellungen nicht ausreichten. Unsere Prüfung ergab, dass für ein vor Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz verkauftes und auf unsere Empfehlung im Bj. ausgebuchtes Grundstück die Auflösung der hierfür gebildeten Drohverlustrückstellung von 36 T€ fehlte. Sie wird im Jahr 2013 nachgeholt. Rückstellungen für Umzüge bzw. die Arrondierung von Verwaltungsstandorten (enthalten in den Sonstigen Anderen Rückstellungen) hatten wir wegen der fehlenden Verursachung im abgelaufenen Hj. als nicht begründet bewertet. 2012 wurden bestehende Rückstellungen für diesen Zweck verbraucht bzw. auch neue gebildet (FB Recht und Ordnung bzw. Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro). Unsere Kritik aus dem SB 2011 wurde damit nicht aufgenommen. Soweit konkrete Aufträge bestanden hätten, wären - aus unserer Sicht zulässigerweise - maschinelle Rückstellungen für bestehende Mittelbindungen zu bilden gewesen. Aufgelöste Rückstellungen Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 hatten wir die Bildung einer Rückstellung im Bereich Beschäftigungsförderung über 1,400 Mio € als unzulässig bewertet (siehe SB 2011, Bz. 6.300, Seite 113); im Bj. hat der FB Finanzen diese als außerordentlichen Ertrag aufgelöst. Maschinelle Rückstellungen für bestehende Mittelbindungen Für in 2012 ergebniswirksam erteilte Aufträge, für die zum Jahresende noch eine Mittelbindung bestand, wurde gemäß Haushaltsrundschreiben 08/2012 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für alle offenen Beträge über 5 T€ je Position gebildet. Gegenüber 2011 verringerten sich diese um 1,904 Mio € auf einen Bestand von 3,931 Mio €. Zum Zeitpunkt der Prüfung (Mai 2014) bestanden maschinelle Rückstellungen aus 2011 nur noch in Höhe von 172 T€. 4. Passive Rechnungsabgrenzung 31.12.2012 31.12.2011 Bilanzwert 13.105.227,28 € 13.177.621,64 € davon Stiftungen 0€ 0€ davon Kernhaushalt 13.105.227,28 € 13.177.621,64 € Gemäß § 49 Abs. 3 GemHKVO werden Einnahmen, die vor dem Abschlusstag eingegangen sind, jedoch Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als passive RAP ausgewiesen. Daneben sind nach § 49 Abs. 4 GemHKVO als passive RAP nicht im Hj. verwendete zweckgebundene Erträge auszuweisen, soweit sie Ertrag erst für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Um den Aufwand zur Ermittlung dieser RAP in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten, hat die Verwaltung entschieden, dass - 105 x x W wiederkehrende Abgrenzungsfälle nicht abzugrenzen sind; eine Wertgrenze zur Ermittlung von RAP von 10 T€ festgelegt wird. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung modifizierte Vorgaben für die Einstellung von RAP erarbeitet, aber noch nicht veröffentlicht. Wir empfehlen, Entscheidungen über Vorgaben künftig unverzüglich gegenüber den FB bekannt zu geben. Zum Jahresabschluss 2011 hatten wir ausgeführt, dass die Kostenerstattungsbeträge nach § 135c BauGB für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht als passiver RAP, sondern als Anzahlungen auf Sonderposten zu buchen sind, da es sich um Einzahlungen (Anzahlungen) für spätere Investitionen in Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt. Bei der Überleitung der kameralen Rechnung in das NKR war die ehemalige Rücklage korrekt in die Bilanzposition Anzahlungen auf Sonderposten übernommen worden. Dennoch hat die Verwaltung unseren Hinweis für das Bj. nicht aufgenommen und diese Gelder erneut als passive RAP gebucht. Wir stellten in zwei Fällen fest, dass es sich dabei um Kostenerstattungen für investive Maßnahmen handelte (Biotope und Grunderwerb), die sich bereits zum 01.01.2011 im Eigentum der LHH befanden und zur Eröffnungsbilanz bewertet und aktiviert waren. Die Verwaltung hat unsere Feststellung aufgegriffen und wird diese Fälle im RAP zum Jahresabschluss 2013 entsprechend berichtigen. Die grundsätzliche buchhalterische Abwicklung soll zeitnah mit den betroffenen FB geklärt werden. - 106 Vermerke unter der Bilanz Unter der Bilanz sind gemäß § 54 Abs. 5 GemHKVO Vorbelastungen zukünftiger Hj. abzubilden, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Ihr Betrag darf nach der jeweiligen Art zusammengefasst angegeben werden. Folgende Vorbelastungen wurden im Bj. ausgewiesen: x Haushaltsreste 31.12.2012 31.12.2011 103.160.322,61 € 89.571.090,19 € Die abgebildete Vorbelastung entspricht den in das nachfolgende Hj. übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen. Sie ist deckungsgleich mit dem im Anhang ausgewiesenen Betrag gemäß § 128 Abs. 3 Nr. 5 NKomVG und wurde von uns anhand von Belegen festgestellt (siehe Bz. 5.603). Der Ausweis einer zukünftigen Vorbelastung aus übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen des konsumtiven Haushaltes (13,608 Mio €) ist hier rechtskonform nicht abzubilden. Übertragene Ermächtigungen für Aufwendungen sind korrekt unter der Bilanzposition Passiva, 1.3.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ausgewiesen. x in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 31.12.2012 31.12.2011 16.082.706,48 € 1.325.821,78 € Die unter der Bilanz abgebildeten in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen. Eine Bewertung der Inanspruchnahme haben wir in Bz. 5.701 vorgenommen. x Bürgschaften 31.12.2012 31.12.2011 60.036.286,43 € 63.561.315,54 € Der ausgewiesene Betrag für Eventualverpflichtungen aus Bürgschaftsübernahmen konnte anhand des Bürgschaftsbuches nachvollzogen werden. Der Ausweis folgender Vorbelastungen unterblieb: x über das Haushaltsjahr hinaus gestundete Beträge 31.12.2012 31.12.2011 kein Ausweis kein Ausweis Ein Ausweis der Stundungen in den Vermerken unter der Bilanz erfolgte nicht, war jedoch erforderlich, da Stundungen über den Bilanzstichtag hinaus insbesondere aus Steuerforderungen bestanden, die bisher systembedingt nicht in den Forderungen in der Bilanz abgebildet werden (siehe SB 2011, Bz. 7.341, Seite 177). x Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 31.12.2012 31.12.2011 kein Ausweis kein Ausweis Alle Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, denen bilanziertes Anlagevermögen gegenüber steht, sind in den Passiva (Bilanzposition Passiva, 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften) erfasst. Den gesamten Umfang der Vorbelastungen künftiger Hj. einschließlich der nicht passivierten kreditähnlichen Rechtsgeschäfte bildet der FB Finanzen zwar im Hpl. ab (siehe Hpl. 2013, - 107 l. Allgemeiner Teil, Seite 107; zukünftige Gesamtbelastung 308,919 Mio €), nicht jedoch unter der Bilanz. Dies ist zukünftig nachzuholen. Ein Ausweis folgender zukünftiger Belastungen war nicht erforderlich: x Gewährleistungsverträge 31.12.2011 01.01.2011 kein Ausweis kein Ausweis Uns sind keine Sachverhalte bekannt, nach denen aus Gewährleistungsverträgen Zahlungen durch die LHH zu erwarten wären. 6.400 6.401 Anhang / Anlagen zum Anhang Rechtliche Anforderungen an den Anhang grundsätzlich erfüllt Gemäß § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG ist der Anhang ein eigenständiger Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Dem Anhang sind gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG Anlagen beizufügen, deren Inhalt und Gestaltung in den §§ 55 bis 57 GemHKVO geregelt ist. Zum Anhang gehören bei der LHH folgende Bestandteile: x x x x x 6.402 Angaben bzw. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung und der Bilanz, soweit dies zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben ist, insbesondere aber zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. zu Sachverhalten, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können (§ 55 Abs. 2 GemHKVO), eine Anlagen-, eine Forderungs- sowie eine Schuldenübersicht in der durch die Muster 16 bis 18 des Ausführungserlasses vorgeschriebenen Form (§ 56 Abs. 1 bis 3 GemHKVO), einen Rechenschaftsbericht in der Form nach § 57 GemHKVO mit stichtagsbezogener Bewertung der finanzwirtschaftlichen Lage der LHH. Insbesondere sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Hj. eingetreten sind, sowie zu erwartende mögliche finanzwirtschaftliche Risiken darzustellen, die für die Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung sind. Diese Anforderungen wurden für das Hj. 2012 im Rechenschaftsbericht erfüllt. eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen gemäß § 128 Abs. 3 Nr. 5 NKomVG, darüber hinaus ergeben sich weitere Berichtspflichten wie bei Abweichungen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögensgegenständen (§ 47 Abs. 2 Satz 2 GemHKVO) oder Erläuterung der Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz (§ 61 Abs. 2 Satz 3 GemHKVO), die wir für 2012 als bedingt eingehalten bewerten. Pflichtübersichten vorschriftenkonform vorgelegt Die Anlagen-, die Forderungs- und die Schuldenübersicht entsprachen den nach § 178 Abs. 3 NKomVG zu verwendenden Mustern 16 - 18 des Ausführungserlasses. Wir stellten die Übereinstimmung der Beträge in den Übersichten mit Daten aus dem SAPSystem bzw. dem Jahresabschluss fest. Forderungsübersicht und Bestand der Forderungen gemäß Bilanz stimmen in der Bestandshöhe überein. Dabei unterbleibt in der Forderungsübersicht für Stundungsraten mit zukünftiger Fälligkeit eine Abwertung; im Ergebnis wird dadurch die Summe der Forderungen mit Fälligkeit bis zu einem Jahr fehlerhaft ausgewiesen. - 108 6.403 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich hinreichend dargelegt Die Angaben bzw. Erläuterungen zu den wesentlichen Posten der Ergebnisrechnung und der Bilanz und den ihnen zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen waren hinreichend. Allerdings wurden unsere bereits zur ersten Eröffnungsbilanz gegebenen Empfehlungen zur inhaltlichen Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze weiterhin nicht umgesetzt. So fehlte beispielsweise ein Hinweis auf den 10%igen pauschalen Aufschlag auf die rechnerisch ermittelten Pensions- und Beihilferückstellungen. 6.404 Übersicht der zu übertragenden Haushaltsermächtigungen vollständig erstellt Wir stellten die Übereinstimmung zwischen der nach § 128 Abs. 3 Nr. 5 NKomVG zu erstellenden Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen und den im SAP-System ausgewiesenen Daten fest. 6.500 6.501 Rechenschaftsbericht Anforderungen an den Rechenschaftsbericht grundsätzlich erfüllt Der Rechenschaftsbericht erfüllt grundsätzlich die Anforderungen nach § 57 GemHKVO. Wir haben dem FB Finanzen Hinweise zu Korrekturen des Rechenschaftsberichtes gegeben. Im Rechenschaftsbericht sind gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2 GemHKVO die Gründe für die Übertragung von Haushaltsermächtigungen darzulegen. Es wurden nur Begründungen für HR ab einem Volumen von 500 T€ für konsumtive HR und 1,000 Mio € für investive HR ausgewiesen (siehe Bz. 5.600). Für unwesentliche HR sieht die GemHKVO jedoch eine zusammenfassende Begründung vor. Über das Hj. hinaus geltende Verträge stellen Belastungen für zukünftige Wirtschaftsperioden dar. Es empfiehlt sich daher, im Rechenschaftsbericht eine Auflistung wesentlicher Verträge aus Lieferung und Leistung oder sonstigen Beziehungen vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht enthält dazu keine Angaben. Erläuterungen der wesentlichen Abweichungen der Daten des Jahresabschlusses von den geplanten Haushaltsansätzen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 GemHKVO wurden im Rechenschaftsbericht aufgeführt. 6.600 Ergebnisrechnung In der Ergebnisrechnung werden die dem Hj. zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt (§ 50 Abs. 1 GemHKVO). Sie bildet das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch einer Rechnungsperiode ab. Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG sollen die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen, die außerordentlichen Erträge die außerordentlichen Aufwendungen decken. Ihre Darstellung in Form der Ergebnisrechnung ist in § 50 Abs. 2 GemHKVO i. V. m. § 2 GemHKVO geregelt. Die Differenz der jeweiligen Aufwendungen zu den jeweiligen Erträgen stellt das ordentliche bzw. außerordentliche Ergebnis dar. - 109 - Ergebnisrechnung Ergebnis 2012 Mio € Ergebnis 2011 Mio € ordentliche Erträge 1. Steuern und ähnliche Abgaben 975,841 861,319 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 128,897 111,917 3. Auflösungserträge aus Sonderposten 23,636 24,493 4. sonstige Transfererträge 26,106 30,408 5. öffentlich-rechtliche Entgelte 40,124 40,659 6. privatrechtliche Entgelte 73,351 70,627 7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 388,870 368,726 8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge 115,297 104,882 9. aktivierte Eigenleistungen 0,500 0,108 0 0 70,289 75,867 1.842,911 1.689,005 399,930 367,154 44,017 43,529 186,926 206,615 16. Abschreibungen 90,825 73,537 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 61,504 81,882 18. Transferaufwendungen 879,160 840,046 19. sonstige ordentliche Aufwendungen 109,630 106,369 1.771,992 1.719,130 70,919 -30,125 24,654 13,203 5,965 6,964 18,689 6,239 89,608 -23,886 10. Bestandsveränderungen 11. sonstige ordentliche Erträge 12. = Summe ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen 13. Aufwendungen für aktives Personal 14. Aufwendungen für Versorgung 15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 20. = Summe ordentliche Aufwendungen 21. ordentliches Ergebnis (ordentliche Erträge abzüglich ordentliche Aufwendungen) Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) 22. außerordentliche Erträge 23. außerordentliche Aufwendungen 24. außerordentliches Ergebnis (außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche Aufwendungen) Jahresergebnis (Saldo ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) Überschuss (+)/Fehlbetrag (-) - 110 Ordentliche Erträge 2012 2011 1.842.911.221,03 € 1.689.005.091,77 € Die ordentlichen Erträge resultieren aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und sind periodisch (§ 113 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 1 GemHKVO) zuzuordnen. Sie verteilen sich im Hj. 2012 wie folgt: Ordentliche Erträge Ergebnis in Mio € 2012 1. 2. Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3. Auflösungserträge aus Sonderposten davon OE 19: davon OE 19: 4. 5. 6. Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Entgelte 7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen davon OE 19: davon OE 19: davon OE 19: gesamt davon OE 19: ohne OE 19 861,319 111,917 +13,3 +15,0 24,493 -5,8 30,408 40,659 70,627 -14,1 -1,3 +2,4 368,726 +5,4 115,297 0,500 70,289 104,882 0,108 75,867 +9,9 >100 -8,4 1.842,911 1.689,005 +9,0 0,189 23,636 0,564 26,106 40,124 73,351 1,053 388,870 8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge 9. Aktivierte Eigenleistungen 11. Sonstige ordentliche Erträge 1. 975,841 128,897 2011 Abw. in % 0,100 0,759 2,666 Steuern und ähnliche Abgaben 2012 2011 975.841.281,75 € 861.319.000,61 € Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern, die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, sonstige Steuern und steuerähnliche Abgaben. Steuern und ähnliche Abgaben Realsteuern Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Sonstige Gemeindesteuern gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 728,398 638,531 237,355 213,472 10,088 9,318 975,841 861,321 Abw. in % +14,1 +11,2 +8,3 +13,3 Durch Ds. 0241/2012 N 1 ist der Hebesatz der Grundsteuer B zum 01.01.2012 von 530 v. H. auf 600 v. H. erhöht worden. Hieraus resultiert ein Anstieg der Grundsteuer B von 126,818 Mio € auf 143,673 Mio €, er blieb somit um 644 T€ unter dem erwarteten Mehrertrag der o. g. Drucksache von 17,500 Mio €. - 111 Das Gewerbesteueraufkommen stieg auf 584,527 Mio € (+73,019 Mio €) und übertraf damit deutlich das Einnahmeniveau aus dem Hj. 2011 (+31,854 Mio €). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einnahmehöhe in 2012 vorerst bis zu einer endgültigen Veranlagung der Steuerpflichtigen in nachfolgenden Jahren einen vorläufigen Charakter hat. In Bezug auf die Mehrerträge der Gewerbesteuer war im Bj. ersichtlich, dass diese nicht durch die Spitzengruppe der Gewerbesteuerzahler - diese wiesen eine rückläufige Tendenz auf - sondern vielmehr durch eine Vielzahl von Gewerbesteuerzahlern entrichtet worden sind. Zum Zeitpunkt der Schlussberichtserstellung ist aktuell ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuer bemerkbar. Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz standen 2012 der LHH an der Einkommensteuer 189,235 Mio € (Vj. 165,256 Mio €) und an der Umsatzsteuer 48,120 Mio € (Vj. 48,216 Mio €) zu. Im Gegenzug ist für diese Beteiligung die Gewerbesteuerumlage und ein entsprechender Solidarbeitrag zu entrichten (80,149 Mio €; Vj. 77,027 Mio €, siehe Bz. 6.600 Nr. 18, Transferaufwendungen), der sich an den Gewerbesteuereinzahlungen orientiert und somit für die LHH nicht beeinflussbar ist. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz ergibt sich im Bj. ein mit der Gewerbesteuer im Zusammenhang stehendes Nettosteueraufkommen von 741,733 Mio € (Vj. 647,952 Mio €). Dieses übertraf damit (+14,5 %) das Wachstum der Gewerbesteuereinnahmen (+14,3 %). Das Periodisierungsprinzip wird weiterhin durch die jahresversetzte Spitzabrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuerumlage nicht eingehalten. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergab eine Überzahlung i. H. v. 2,784 Mio € (Vj. 2,549 Mio €). Allerdings belastete die jahresversetzte Spitzabrechnung aus 2011 die Ergebnisrechnung 2012, so dass die Erträge im Bj. insgesamt lediglich um 235 T€ zu hoch ausgewiesen worden sind. Ebenso wird die noch zu leistende Zahlung für die Gewerbesteuerumlage (6,236 Mio €) - für die in gleicher Art keine Verbindlichkeit in der Schlussbilanz 2012 gebildet wurde - die Ergebnisrechnung 2013 belasten. Die Entwicklung der einzelnen Erträge stellt sich wie folgt dar: Steuerart AS 2008 Mio € AS 2009 Mio € AS 2010 Mio € Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Einkommensteueranteil Umsatzsteueranteil Vergnügungssteuer Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Summe 0,202 126,477 502,224 164,473 45,370 3,440 1,655 0,229 844,070 0,198 124,989 342,689 160,690 44,749 4,240 1,698 0,240 679,493 0,205 126,313 479,654 156,032 45,451 5,547 1,823 0,302 815,329 Erträge 2011 Mio € 0,205 126,818 511,508 165,256 48,216 6,820 2,016 0,482 861,321 Erträge 2012 Mio € 0,198 143,673 584,527 189,235 48,120 7,531 2,074 0,482 975,840 Im Vergleich zum Vj. waren die Planansätze für Steuern und ähnliche Abgaben insgesamt um 52,839 Mio € (+6,7 %) auf 858,282 Mio € erhöht. Der positiven Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftslage und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer ist damit Rechnung getragen worden. Im Bj. übertraf das Steueraufkommen die erhöhten Planansätze um insgesamt 117,559 Mio € (+13,7 %). Eine derart positive Entwicklung war zum Aufstellungszeitpunkt der Planung nicht absehbar. Mehrerträge wurden insbesondere bei der Gewerbesteuer (+86,948 Mio €, +17,5 %) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+27,235 Mio €, +16,8 %) erzielt. - 112 Die Abweichung zwischen dem Jahresfehlbedarf (67,390 Mio €) und dem tatsächlichen Überschuss (89,608 Mio €) am Jahresende im Gesamthaushalt steht überwiegend in einer direkten Beziehung zur Entwicklung des Nettosteueraufkommens (+112,047 Mio €). 2008 2009 2010 2011 2012 * NettoNettoAbweichung Steuer Steuereinnahmen einnahmen Ansatz AS Mio € Mio € Mio € 739,633 766,341 +26,708 731,349 634,934 -96,415 603,747 733,321 +129,574 NettoNettoAbweichung SteuerSteueraufkommen aufkommen Planung Ergebnis Mio € Mio € Mio € 731,356 784,292 +52,936 783,645 895,692 +112,047 Sollfehlbedarf Mio € 32,660 293,280 160,472 Jahresfehlbedarf Mio € 122,876 67,390 Sollfehlbetrag/ -überschuss Abweichung Mio € Mio € 38,074 +70,734 -318,190 -24,910 -95,385 +65,087 Jahresfehl- Abweichung betrag/ -überschuss Mio € -23,886 89,608 Mio € +98,990 +156,998 Eine positive Zahl in der Spalte „Abweichung“ stellt eine Verbesserung des Jahresergebnisses/Sollabschlusses im Vergleich zur Haushaltsplanung dar. 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2012 2011 128.896.867,12 € 111.917.118,32 € Zu den kommunalen Erträgen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen zählen die Erträge nach dem NFAG und den §§ 4, 5 NFVG sowie sonstige Zuweisungen der Region Hannover für übernommene Aufgaben. Darüber hinaus werden auch Zuschüsse und Spenden von Dritten für laufende Zwecke in dieser Haushaltsposition abgebildet. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Ergebnis in Mio € 2012 Schlüsselzuweisungen vom Land Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land Zuweisungen für laufende Zwecke von gesetzlichen Sozialversicherungen Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für Personal Zuweisungen für laufende Zwecke von gesetzlichen Sozialversicherungen/ARGE für laufende Zwecke Zuweisungen vom Bund für laufende Zwecke Sonstige allgemeine Zuweisungen von der Region Hannover für Kreisaufgaben Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen davon OE 19: gesamt ohne OE 19 68,163 23,925 13,306 48,810 23,412 13,173 +39,6 +2,2 +1,0 9,146 4,532 11,811 4,545 -22,6 -0,3 1,484 2,640 -43,8 3,186 1,500 2,576 1,500 +23,7 0,0 3,654 3,449 <1 111,917 +15,0 0,189 128,897 davon OE 19: 2011 Abw. in % 0,189 - 113 Von den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entfallen insgesamt 71,4 % auf Leistungen des Landes nach dem NFAG. Erträge nach dem NFAG (vor 2011 Einnahmen im VWH) Schlüsselzuweisung NFAG-Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises Summe 2008 Mio € 24,961 22,213 2009 Mio € 33,834 22,780 2010 Mio € 64,599 23,113 2011 Mio € 48,810 23,412 2012 Mio € 68,163 23,925 47,174 56,614 87,712 72,222 92,088 Schlüsselzuweisungen vom Land nach dem NFAG an die LHH haben sich auf 68,163 Mio € erhöht (19,353 Mio €). Im Finanzausgleich bestimmt die kommunale Wirtschaftskraft im Landesvergleich, insbesondere also das Realsteueraufkommen, maßgeblich die Höhe der Ausgleichszahlungen. Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen liegt im Anstieg der Einwohnerzahlen (+0,5 %) und der damit einhergehenden Erhöhung des Grundbetrages begründet. Dadurch erhöhte sich die Bedarfsmesszahl um rund 52,499 Mio € (7,9 %) im Vergleich zum Vj., wohingegen die Steuerkraftmesszahl lediglich um 26,695 Mio € (4,5 %) anstieg. Beide Zahlen werden zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen herangezogen (Bedarfsmesszahl – Steuerkraftmesszahl x 75 %). Neben den Leistungen nach dem NFAG trägt das Land die Kosten für weitere von der LHH übernommene Aufgaben auf Grundlage des NFVG (z. B. für kommunalisierte Aufgaben nach Auflösung der Mittelbehörden). Der Umfang unterliegt dabei jährlichen Änderungen und umfasst so unterschiedliche Erstattungen für Aufgabenerfüllungen wie die Auszahlung des Elterngeldes oder die Wohnraumförderung. Die Erträge teilten sich in die nach § 4 NFVG (1,129 Mio €) und die nach § 5 NFVG (208 T€) auf. Mit 1,500 Mio € sind die Erträge aus den Zuweisungen von der Region Hannover für übernommene Kreisaufgaben konstant (§ 162 NKomVG), die auf Basis einer Vereinbarung zwischen der LHH und der Region gezahlt werden. Erträge aus sonstigen Zuweisungen für Aufgabenwahrnehmungen (vor 2011 Einnahmen im VWH) Vom Land gemäß NFVG Von der Region für Kreisaufgaben Summe 2008 Mio € 0,990 1,500 2,490 2009 Mio € 0,996 1,500 2,496 2010 Mio € 1,318 1,500 2,818 2011 Mio € 1,326 1,500 2,826 2012 Mio € 1,337 1,500 2,837 Ausschlaggebend für den Rückgang der Erträge aus Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land um insgesamt 2,665 Mio € auf 9,146 Mio € sind die Produkte 36101 - Tagespflege und 36501 - Kindertagesbetreuung -. Diese Erträge sanken um insgesamt 2,133 Mio € gegenüber dem Vj. Ursächlich hierfür waren u. a. erst im Hj. 2013 abgerechnete und gezahlte Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagespflegeplätze für die zweite Jahreshälfte 2012. Hinzu kommt, dass das Ergebnis des Vj. durch Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2010 von insgesamt 1,078 Mio € positiv beeinflusst worden war. Nahezu unverändert blieben die Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für Personal, obwohl beim Produkt 36501 - Kindertagesbetreuung - die Erträge im Bj. durch neu hinzugekommene Kindertagesstättenplätze auf 4,461 Mio € (Vj. 4,235 Mio €) gestiegen sind. Das Ergebnis des Vj. wurde jedoch durch eine Fehlbuchung positiv beeinflusst. Eine im Vj. eingegangene Abschlagszahlung des Landes von 240 T€ hätte nicht an dieser Stelle, sondern als Zuweisung für laufende Zwecke vom Land gebucht werden müssen. - 114 Änderungen der Beschäftigungsförderungspolitik der Bundesagentur für Arbeit führten im Bj. wiederum zu einem Rückgang von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen. Damit verbunden ist eine Verringerung der Zuweisungen für laufende Zwecke von gesetzlichen Sozialversicherungen / ARGE für laufende Zwecke für verschiedene, vom Bereich Beschäftigungsförderung und Stützpunkt Hölderlinstraße (Produkt 31291 - Beschäftigungsförderung -) durchgeführte Projekte auf 1,483 Mio € (Vj. 2,632 Mio €). Um 611 T€ gestiegene Zuweisungen vom Bund für laufende Zwecke wurden im Wesentlichen verursacht durch zwei mittels Bürgerarbeit durchgeführte Projekte zur offenen Seniorenarbeit und zur Sanierung eines Industriedenkmals in Misburg. Dem Bereich Beschäftigungsförderung und Stützpunkt Hölderlinstraße (Produkt 31291 – Beschäftigungsförderung -) wurden dafür vom Bund im Bj. Zuweisungen von insgesamt 453 T€ gewährt. Außerdem erhielt der Bereich Sport und Eventmanagement (Produkt 42402 - Sportleistungszentrum -) um 267 T€ höhere Zuweisungen, u. a. für die bauliche Unterhaltung zur barrierefreien Umgestaltung des Sportleistungszentrums. 3. Auflösungserträge aus Sonderposten 2012 2011 23.635.781,37 € 24.493.434,00 € Empfangene Investitionszuweisungen und -zuschüsse für abnutzbare Vermögensgegenstände sind als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen. Anschließend werden die Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Die Auflösungserträge fließen ebenso wie die Abschreibungen der finanzierten Vermögensgegenstände in die Ergebnisrechnung ein (siehe § 2 Absatz 2 GemHKVO: Auflösungserträge aus Sonderposten zählen zu den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushaltes), so dass das ordentliche Ergebnis aus der Nutzung des Vermögensgegenstandes lediglich mit dem Aufwand auf der Grundlage des von der LHH selbst finanzierten Kapitals belastet wird. Die Ergebnisrechnung enthält folgende Einzelpositionen: Auflösungserträge aus Sonderposten Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuweisungen und -zuschüsse davon OE 19: Erträge aus der Auflösung dem Konjunkturpaket II Erträge aus der Auflösung Beiträge u. ä. Entgelte Erträge aus der Auflösung bührenausgleich Erträge aus der Auflösung posten von Sonderposten aus * 22,866 <1 0,523 *0,000 0,292 von Sonderposten für 0,016 0,004 -100,0 >100 von Sonderposten Ge- 0,000 1,290 -100,0 von sonstigen Sonder- 0,130 0,041 >100 24,493 -5,8 davon OE 19: gesamt *23,489 davon OE 19: 0,041 23,636 0,564 Die „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus dem Konjunkturpaket II“ sind im Bj. Bestandteil der „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuweisungen und -zuschüsse“. - 115 Die beiden größten Einzelposten an Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 21,628 Mio € (91,5 %) wurden im TH Tiefbau bei den Produkten 54101 - Gemeindestraßen - und 54701 - ÖPNV - generiert: 15,118 Mio € betreffen die Auflösung der Sonderposten für die Straßen, 6,510 Mio € betreffen die U-Bahn-Tunnelrohbauten. Die Buchung der Auflösungserträge aus Sonderposten erfolgt maschinell parallel zur entsprechenden Buchung der Abschreibungen. Zur Prüfung der Übereinstimmung haben wir einen Abgleich der Auflösungserträge in der Ergebnisrechnung (Hauptbuch) und den jeweiligen Anlagegittern (Nebenbuch) vorgenommen. Feststellungen ergaben sich dabei nicht. 4. Sonstige Transfererträge 2012 2011 26.105.922,92 € 30.407.618,00 € Sonstige Transfererträge umfassen den in den Sozialleistungsgesetzen vorgesehenen Kostenersatz, soweit dieser von privaten Personen stammt (z. B. Unterhalt) sowie den von Sozialleistungsträgern geleisteten Kostenersatz, beispielsweise aus Renten, Zuschüssen der Krankenkassen oder Wohngeld. Außerdem gehört zu den sonstigen Transfererträgen der Ersatz rückzahlbarer Hilfen (Darlehen), die im Rahmen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge gewährt wurden. Sonstige Transfererträge Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern Sonstige Ersatzleistungen Rückzahlung gewährter Hilfen Andere sonstige Transfererträge gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 6,767 7,681 Abw. in % -11,9 2,147 1,960 +9,5 8,870 3,056 3,816 1,451 26,106 8,660 3,345 3,748 5,013 30,408 +2,4 -8,7 +1,8 -71,1 -14,1 Die sonstigen Transfererträge sanken gegenüber dem Vj. um 4,302 Mio € auf 26,106 Mio €. Die wesentlichen Änderungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben, werden nachfolgend dargestellt: Die Erträge aus Kostenbeiträgen, Aufwendungsersatz und Kostenersatz sind um insgesamt 914 T€ gesunken. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen zwei Produkte. Beim Produkt 34101 - Unterhaltsvorschuss - verringerten sich die Erträge um 721 T€ auf 3,486 Mio €. Der Rückgang korrespondiert einerseits mit den um 386 T€ gesunkenen Auszahlungen von Unterhaltsvorschuss. Andererseits bewirkten intensivierte Einzelwertberichtigungen offener Forderungen eine Reduzierung dieser Erträge. Trotz gesunkener Erträge haben sich jedoch die Einzahlungen aus der Heranziehung Unterhaltspflichtiger gegenüber dem Vj. von 1,254 Mio € auf 1,274 Mio € im Bj. erhöht. Außerdem sind beim Produkt 31111 - Hilfe zur Pflege - die Erträge um 204 T€ auf 325 T€ gesunken. Hierbei handelt es sich um Forderungen aus dem Einsatz von verwertbarem Vermögen bei der stationären Hilfe zur Pflege über 60-Jähriger. Das höhere Vorjahresergebnis war im Wesentlichen geprägt durch zwei vergleichsweise hohe Forderungen nach - 116 § 19 Abs. 5 SGB XII (Aufwendungsersatz von SGB XII-Leistungsberechtigten) von 74 T€ und 67 T€ sowie durch eine weitere Forderung von 74 T€ nach § 102 SGB XII (Kostenersatz durch Erben). Der Anstieg der Erträge aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete betrifft vorwiegend das Produkt 31111 - Hilfe zur Pflege - und hier insbesondere die stationäre Hilfe zur Pflege in der Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers. Ausschlaggebend für den Anstieg war ein Hilfefall, bei dem im Bj. ein gerichtlicher Versäumnis-Beschluss über die gesamten entstandenen Sozialhilfekosten von 244 T€ gegen einen dem Grunde nach Unterhaltspflichtigen erwirkt worden war. Die zum Soll gestellte Forderung musste jedoch im Jahr 2013 ausgebucht werden, weil der Unterhaltspflichtige mit Nachholung seiner Auskunftspflicht nachgewiesen hatte, nicht unterhaltsfähig zu sein. Ausschlaggebend für den Rückgang der Erträge um 3,562 Mio € bei den anderen sonstigen Transfererträgen sind im Wesentlichen drei Produkte: Beim Produkt 31291 - Beschäftigungsförderung - sanken die von Auftraggebern gezahlten Erlöse um 717 T€ auf 834 T€ für im Rahmen der Beschäftigungsförderungsprojekte vorwiegend im Hoch-, Tief- und Garten- und Landschaftsbau erbrachte Leistungen. Nach Angaben des Bereichs Beschäftigungsförderung und Stützpunkt Hölderlinstraße sank die Zahl der MaßnahmeteilnehmerInnen für die von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Beschäftigungsprojekte gegenüber dem Vj. von 513 auf 290. Der Rückgang der Erträge beim Produkt 51106 - Maßnahmen der Stadterneuerung - um 1,181 Mio € auf 1 T€ im Bj. ist auf eine geänderte Buchungspraxis der Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB zurückzuführen. Nach dieser Bestimmung müssen Eigentümer eines in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes Ausgleichszahlungen für die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Wertes ihres Grundstückes leisten. Da diese Erträge in die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen zurückfließen und damit als investiv gelten, werden sie seit Beginn des Bj. bei dem für die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen eingerichteten Investitionsvorhaben zum Soll gestellt. Im Bj. wurden hier Ausgleichsbeträge von 855 T€ überwiegend zugunsten des Sanierungsgebietes Nordstadt (635 T€) gebucht. Die Eingliederung des FB Gebäudemanagement in den städtischen Haushalt war ursächlich für den Rückgang der Erträge beim Produkt 55102 - Öffentliches Grün - um 1,258 Mio € auf 104 T€. Die vom FB Umwelt und Stadtgrün dem FB Gebäudemanagement bislang in Rechnung gestellte Grünflächenpflege wird nicht mehr als andere sonstige Transfererträge gebucht, sondern als interne Leistung verrechnet. Im Bj. entsprach die interne Leistungsverrechnung für die Grünflächenpflege der vom FB Gebäudemanagement verwalteten Objekte dem Ertragsrückgang von 1,258 Mio €. 5. Öffentlich-rechtliche Entgelte 2012 2011 40.124.462,76 € 40.658.619,49 € Die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Entgelten durch die LHH für Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises ist im Hj. 2012 um 534 T€ zurückgegangen. Öffentlich-rechtliche Entgelte Verwaltungsgebühren Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 24,179 24,482 15,945 16,177 40,124 40,659 Abw. in % -1,2 -1,4 -1,3 - 117 Die Verwaltungsgebühren reduzierten sich um 303 T€ auf 24,179 Mio €. Ursächlich dafür waren einerseits die Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung und die Einführung des neuen Niedersächsischen Gaststättengesetzes zum 01.01.2012, die im Produkt 12202 - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten - zu einem Rückgang der Gebühren auf 1,166 Mio € (-711 T€) führten. Die Gaststättenerlaubnis wurde durch eine Anzeigepflicht ersetzt; für die Gebührenhöhe ist nunmehr der Verwaltungsaufwand maßgeblich. Andererseits führte die Erhöhung der Gebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel im Produkt 12204 - Staatsangehörigkeit - zum 01.09.2011 zu Entgelten von 1,359 Mio € (+483 T€). Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte verringerten sich um 232 T€ auf 15,945 Mio €. Der Rückgang entstand u. a. durch korrekte Zuordnung von Zahlungen der Stadtentwässerung zu den privatrechtlichen Erstattungen verbundener Unternehmen / Beteiligungen in Höhe von 187 T€ im Produkt 11112 - Gebäudereinigung - (siehe SB 2011, Bz. 6.700 Nr. 5, Öffentlich-rechtliche Entgelte, Seite 128). Durch personalbedingte Verzögerungen kam es zu einer um 367 T€ verminderten Abrechnung von Leistungen im Produkt 12602 - Gefahrenabwehr - (730 T€). Vermehrte Oberflächenwiederherstellungen nach Leitungsarbeiten Dritter steigerten das Gebührenergebnis im Produkt 54101 - Gemeindestraßen - um 664 T€ auf 2,271 Mio €. 6. Privatrechtliche Entgelte 2012 2011 73.351.289,54 € 70.626.613,57 € Die um 2,725 Mio € erhöhten Erträge aus Leistungen bzw. Lieferungen privatrechtlich ausgestalteter Leistungsbeziehungen verteilten sich im Hj. 2012 wie folgt: Privatrechtliche Entgelte Ergebnis in Mio € 2012 2011 Mieten und Pachten Erträge aus Verkauf 22,608 -2,9 3,879 3,816 +1,7 46,864 44,402 +5,1 70,627 +2,4 0,853 davon OE 19: <0,001 davon OE 19: 0,201 davon OE 19: 1,053 gesamt ohne OE 19 22,408 davon OE 19: Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Abw. in % 73,351 Für höhere Erträge aus Mieten und Pachten waren die Wiedereingliederung des FB Gebäudemanagement (+853 T€) sowie die Zuordnung von Pachtzahlungen für Kleingartenflächen im Produkt 55102 - Öffentliches Grün - (+1,800 Mio € im Vergleich zum Vj.) ausschlaggebend. Pachtleistungen für 2011 waren im Rj. 2010 gebucht worden. Mindererträge von 1,575 Mio € entstanden bei den Nutzungsentgelten für den Stadtbahnverkehr (5,910 Mio €) im Produkt 54701 - ÖPNV -, da Überzahlungen von Tunnelpachten der Jahre 2007-2009 in Höhe von 1,064 Mio € auszugleichen sowie vertraglich vorgesehene Reduzierungen um die rückläufigen Abschreibungsbeträge vorzunehmen waren. Der Anstieg bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (46,864 Mio €) ist vorwiegend auf die Erträge im Produkt 12701 - Rettungsdienst - (18,729 Mio €, +2,456 Mio €) zurückzuführen. Ursächlich dafür waren die gemäß Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz mit den Kostenträgern vereinbarten erhöhten Entgelte für 2012 zum Ausgleich der Unterdeckung des Vj. - 118 7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2012 2011 388.870.003,40 € 368.725.950,79 € Diese Erträge betreffen den Ersatz für Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, die eine Stelle für eine andere erbracht hat. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erstattungen vom Bund Erstattungen vom Land Erstattungen von Gemeinden u. Gemeindeverbänden davon OE 19: Erstattungen von Zweckverbänden und dergl. Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen Erstattungen von sonst. öffentl. Sonderrechnungen Erstattungen von privaten Unternehmen Erstattungen von übrigen Bereichen davon OE 19: gesamt davon OE 19: Ergebnis in Mio € 2012 2011 0,404 0,348 51,894 45,949 325,525 309,631 0,019 0,408 0,291 4,078 3,746 4,248 6,734 0,031 0,609 1,672 0,081 388,870 Abw. in % +16,1 +12,9 +5,1 +40,2 +8,9 -36,9 0,046 0,364 1,615 -32,6 +67,3 +1,5 368,726 +5,4 0,100 Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen im Bj. gegenüber dem Vj. um 20,044 Mio € auf 388,770 Mio € (ohne OE 19). Für das Ergebnis waren im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Änderungen ausschlaggebend. Erstattungen vom Land waren insgesamt um 5,945 Mio € höher: x Erstmalig wurden 4,577 Mio € Grundsicherungsaufwendungen in überörtlicher Zuständigkeit erstattet (Produkt 31106 - Grundsicherung nach §§ 41 bis 46 SGB XII -); davon für Grundsicherung bei stationärer Eingliederungshilfe 4,004 Mio € und bei stationärer Hilfe zur Pflege 573 T€. Die Erstattung des Landes aus Bundesmitteln geht auf das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen zurück. Der Bund verpflichtete sich darin, für das Bj. 45 % der Grundsicherungsaufwendungen zu erstatten. Für 2013 steigt die Erstattung auf 75 % und ab 2014 ist eine 100-prozentige Erstattung dieser Aufwendungen vorgesehen. x Um 2,008 Mio € höhere Erstattungen beim Produkt 35105 - Unterbringung von Personen - waren durch die verstärkte Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen und entsprechend gestiegene Aufwendungen bedingt. Um 690 T€ höhere Erstattungen beim Produkt 31301 - Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber - waren auch auf die Anhebung der personenbezogenen Pauschale nach § 4 Abs. 1 Aufnahmegesetz ab dem 01.01.2012 um 556 € auf 4.826 € zurückzuführen. x Rückläufige Erträge beim Produkt 34601 - Wohngeld - (-4,668 Mio €) korrespondieren mit den gesunkenen Aufwendungen. Diese verringerten sich aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung des Arbeitsmarktes und wegen des Wegfalls des Heizkostenzuschlages bei der Berechnung des Wohngeldes. Die um 15,875 Mio € auf 325,506 Mio € im Bj. gestiegenen Erträge aus Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (ohne OE 19) betreffen überwiegend öffentlich-rechtliche Erstattungen von der Region für die vom FB Soziales und vom FB Jugend und Familie erbrachten Leistungen. - 119 x Von 7,315 Mio € höheren Erträgen beim Produkt 31106 - Grundsicherung nach §§ 41 bis 46 SGB XII - entfallen 5,576 Mio € auf eine Nachzahlung aus der Spitzabrechnung für 2011 in örtlicher Zuständigkeit. Außerdem führten gestiegene Aufwendungen zu höheren Abschlägen im vierten Quartal 2012. x Lediglich abrechnungstechnisch begründete Schwankungen bewirkten den Anstieg der Erstattungen beim Produkt 31109 - Hilfen zur Gesundheit - um 6,310 Mio €. x Von 5,679 Mio € höheren Erstattungen beim Produkt 31110 - Quotales System - sind 5,000 Mio € auf die - von der LHH und der Region nicht beeinflussbare - Einstufung in eine für die Region und die LHH günstigere Quotenklasse zurückzuführen. x Um 4,862 Mio € höhere Erträge beim Produkt 31113 - Eingliederungshilfe - lassen sich - wie schon im Vj. - auf gestiegene Aufwendungen zurückführen. x Beim Produkt 36302 - Hilfen zur Erziehung - sind im Vergleich zum Vj. um 7,099 Mio € geringere Erstattungen aus dem Jugendhilfekostenausgleich zu verzeichnen. Das Vorjahresergebnis war jedoch geprägt durch zwei Nachzahlungen für die Jahre 2009 und 2010 von insgesamt 8,338 Mio €, die im Vj. als außerordentliche Erträge zu buchen gewesen wären. Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen waren um 2,486 Mio geringer, im Wesentlichen, weil das Vorjahresergebnis beim Produkt 11105 - Personal- und Organisationsmanagement, Controlling - eine Nachzahlung von 1,938 Mio € enthalten hatte. Dagegen ist beim Produkt 12602 - Gefahrenabwehr - eine Ertragssteigerung um 908 T€ auf 1,322 Mio € im Bj. zu verzeichnen. Diese resultiert aus einem im Jahr 2011 geschlossenen Kooperationsvertrag über die Übernahme von einsatzbezogenen Aufgaben der Werkfeuerwehr eines hannoverschen Unternehmens durch die Berufsfeuerwehr. Wir gaben den Hinweis, diese Erträge künftig als Erstattungen von privaten Unternehmen zu buchen. Beim Produkt 26301 - Musikschule - stiegen die Erträge aus Erstattungen von privaten Unternehmen um 115 T€ auf 180 T€ im Bj. an. Ursächlich hierfür waren neu hinzugekommene Projekte im Rahmen der Ausweitung des Betreuungsangebotes offener Ganztagsschulen sowie im Zusammenhang mit Fortbildungen für ErzieherInnen zur musikalischen Früherziehung in Kitas. Ein Teil der hierfür erzielten Erträge betraf Zuschüsse aus der Schulverwaltung, die als solche zu buchen gewesen wären. Die Verwaltung hat zugesagt, dies künftig zu beachten. 8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge 2012 2011 115.296.667,21 € 104.881.763,72 € Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 111 Abs. 5 NKomVG die erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus der Erhebung von sonstigen Finanzmitteln und speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen, sodann aus Steuern und ausnahmsweise aus Krediten zu beschaffen. Unter die sonstigen Finanzmittel fallen insbesondere Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Finanzvermögens. Entsprechend dieser rechtlichen Vorgabe sind Gewinnanteile aus Beteiligungen der LHH an wirtschaftlichen Unternehmen erhoben worden, aber auch Zinsen für den Unternehmen und Betrieben zur Verfügung gestelltes Kapital. - 120 Zinsen und ähnliche Finanzerträge Zinserträge Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen Sonstige Finanzerträge gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 14,504 33,025 77,448 23,345 115,297 68,280 3,576 104,882 Abw. in % -56,1 +13,4 >100 +9,9 Zinserträge Die durch die LHH für Sondervermögen aufgenommenen Kredite für Investitionen werden als Ausleihungen bilanziert. Die Zinserstattungen der Betriebe für diese Kredite betrugen im Bj. 7,845 Mio € (Vj. 26,945 Mio €). Im Vergleich zum Vj. sind diese um 70,9 % gesunken. Ursächlich hierfür ist die Wiedereingliederung des Netto-Regiebetriebes Gebäudemanagement in den Kernhaushalt. Im Rahmen des Cash-Managements stellt die LHH wirtschaftlichen Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, einschließlich der städtischen Betriebe Mittel zur Kassenbestandsverstärkung zur Verfügung. Hierfür sowie aus direkter Geldanlage wurden Zinsen von 1,138 Mio € (Vj. 1,606 Mio €) erzielt, dem stehen Zinsaufwendungen i. H. v. 63 T€ für aufgenommene Liquiditätsverstärkung gegenüber (siehe Bz. 6.600 Nr. 17, Zinsen und ähnliche Aufwendungen). Die von der Stadtentwässerung Hannover über Gebühren erhobene Eigenkapitalverzinsung (Bj. 4,817 Mio €; Vj. 3,882 Mio €) ist ein Ausgleich für von dem Kernhaushalt dem Betrieb zur Verfügung gestelltes Kapital. Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen Die Erträge aus Gewinnanteilen aus den städtischen Beteiligungen stiegen im Bj. um 9,168 Mio € (13,4 %). Maßgeblich ist dies auf die Veränderung des Mehrgewinnausgleiches des Querverbundes VVG zurückzuführen. Wesentliche Gewinnabführungen Querverbund VVG (Kommunaler Mehrgewinnausgleich) Sparkasse Hannover union-boden gmbh Städtische Häfen Hannover Ergebnis in Mio € 2012 2011 72,105 2,800 1,600 0,925 64,170 2,800 0,500 0,803 Abw. in % +12,4 0 >100 +15,3 Die Gewinnabführungen entsprechen der Beteiligung der LHH an den Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2011. Abweichend hiervon wurde - wie in Vj. - ein Abschlag von 30,000 Mio € auf den Gewinn des Querverbundes VVG des Wirtschaftsjahres 2012 (Spitzabrechnung in 2013) geleistet. Zur steuerlichen Optimierung bilden die Stadtwerke Hannover AG mit der üstra AG und der infra GmbH einen Querverbund unter dem Dach der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG). Der der LHH zustehende Mehrgewinnausgleich aus dem Querverbund bestimmte sich im Bj. unverändert nach der „Zusatzvereinbarung zum Kommunalen Mehrgewinnausgleich der Gesellschafter der VVG Hannover mbH“. Die Einnahmen entwickeln sich nach den verfügbaren Ergebnissen der Organgesellschaften der VVG (SWH/üstra/infra). In den Mehrgewinnausgleich flossen außerdem die entsprechenden Gewinnanteile der LHH an der VVG ein. - 121 Sonstige Finanzerträge Verzinsungen von Steuernachforderungen wurden in Höhe von 22,757 Mio € (Vj. 2,825 Mio €) festgesetzt. Im Rahmen von diversen Betriebsprüfungen sind im Bj. höhere Steuernachzahlungen ermittelt worden. Steuernachzahlungen sind rückwirkend zu verzinsen. Da das Ergebnis der Betriebsprüfungen für die LHH nicht einschätzbar ist, kann dieses zu starken Schwankungen im Jahresvergleich innerhalb der sonstigen Finanzerträge führen. 9. Aktivierte Eigenleistungen 2012 2011 500.107,11 € 108.294,49 € Aktivierungsfähige Eigenleistungen stellen den monetären Wert der von der LHH selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung dar (§ 59 Nr. 3 GemHKVO). Die Notwendigkeit der Aktivierung selbst erstellter Gegenstände des Sachvermögens führt zur vollständigen Abbildung des Vermögens und trägt über die Abschreibungen dem Gedanken der Generationengerechtigkeit über die gesamte Nutzungsdauer ergebniswirksam Rechnung. Nach § 15 Abs. 4 GemHKVO sind aktivierungsfähige Eigenleistungen im Haushalt zu veranschlagen. Die Verwaltung hat hierfür sowohl für das Bj. als auch für den mittelfristigen Planungszeitraum der Jahre 2013 bis 2015 jeweils 85 T€ im Ergebnishaushalt eingeplant, obwohl das Ergebnis 2011 bereits rund 108 T€ aufwies. Auch in der Mittelfristplanung bis 2016 erfolgte keine Plananpassung, wenngleich das Ergebnis 2012 rund 500 T€, also eine Steigerung gegenüber dem Vj. um 461,8 %, zeigte. Der FB Finanzen begründet die fehlende Planungsanpassung mit dem Mangel ausreichend fundierter Erfahrungswerte. In der kameralen Haushaltswirtschaft wurden keine mit Erträgen aus aktivierten Eigenleistungen vergleichbaren Einnahmen ausgewiesen. Der FB Finanzen hat grundsätzliche Regelungen zur Veranschlagung und Bewirtschaftung der aktivierungsfähigen Eigenleistungen bereits im Haushaltsrundschreiben 05/2010 - Verrechnungen im Haushalt der LHH ab 2011 - getroffen. Mit dem Haushaltsrundschreiben 05/2011 zum Aufstellungsverfahren Haushaltsplan 2012 wurde unter Ziffer 2.1.1 darauf hingewiesen, dass erstmals ab 2012 auch Ansätze für Verrechnungen aus aktivierter Eigenleistung veranschlagt werden können. Präzisiert wurde das Verfahren allerdings erst durch entsprechende Veranschlagungsregeln im Haushaltsrundschreiben 02/2013 zum Aufstellungsverfahren Haushalt 2014 unter Ziffer 3.4 Aktivierungsfähige Eigenleistungen. Der Vergleich der Erträge im Bj. zum Vj. zeigt nicht nur in der Summe eine große Veränderung, sondern auch in deren Verteilung. Im Bj. hatte das Produkt 55102 - Öffentliches Grün - mit 54,7 % den größten Anteil, gefolgt von den Produkten 52101 - Bauaufsicht - mit 30,8 % und 31291 - Beschäftigungsförderung - mit 10,9 %. Das Produkt 54101 - Gemeindestraßen - hatte nur einen Anteil von 3,5 % und das Produkt 56101 - Umweltschutzmaßnahmen - einen Anteil von 0,1 %. Angesichts dieser Zahlen fragten wir den FB Finanzen, wie er den korrekten Umfang und die periodengerechte Zuordnung von aktivierungsfähigen Eigenleistungen sicherstellt. Unter Verweis auf das Verrechnungskonzept und die entsprechenden Haushaltsrundschreiben geht der FB Finanzen davon aus, dass die FB im Laufe der Zeit zunehmend sicherer in der Planung und Buchung aktivierungsfähiger Eigenleistungen werden. Der FB Finanzen verweist dazu auch auf 2014 verwaltungsweit eingeführte Vordrucke für standardisierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen, in denen aktivierungsfähige Eigenleistungen als Kostenfaktor bei Investitionsvorhaben ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Somit ist nicht sichergestellt, dass alle aktivierungsfähigen Eigenleistungen im Bj. entsprechend gebucht wurden. - 122 11. Sonstige ordentliche Erträge 2012 2011 70.288.837,85 € 75.866.678,78 € In der Ergebnisrechnung bilden die sonstigen ordentlichen Erträge die Position ab, in der alle nicht den vorhergehenden Ertragspositionen zugeordneten Erträge abgebildet werden. Sie gliedern sich wie folgt: Sonstige ordentliche Erträge Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Konzessionsabgaben Erstattung von Körperschaftssteuer Besondere Erträge Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge davon OE 19: 0,103 davon OE 19: 0,656 Andere sonstige ordentliche Erträge gesamt 36,846 0,000 13,030 15,158 5,255 davon OE 19: 70,289 0,759 42,872 1,013 12,453 14,515 -14,1 -100,0 +4,6 +3,7 5,013 -8,3 75,867 -8,4 Für die Einräumung des Rechtes der Verlegung und des Betriebes von Versorgungsleitungen fließen der LHH Konzessionsabgaben von der Stadtwerke Hannover AG zu. Ihre jährliche Höhe bestimmt sich dabei nach Abgabesatz sowie abgesetzter Energiemenge. Der Rückgang der Konzessionsabgabe (-6,026 Mio €) resultiert aus der im Bj. erstmals ausschließlich periodengerechten Zuordnung. Im Vj. waren letztmalig Überhänge aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe aus 2010 enthalten. Die Erstattung von Körperschaftssteuer ist im Bj. auf Grund entsprechender fehlender Vorauszahlungen seitens der LHH für ihre Betriebe gewerblicher Art ausgeblieben. In den besonderen Erträgen sind sonstige ordnungsrechtliche Erträge (10,434 Mio €) enthalten, die fast ausschließlich aus der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Produkt 12205 - Ordnungsrechtsaufgaben - entstammen. Erträge aus allen anderen Ordnungswidrigkeitsverfahren u. ä. (768 T€) sind unter Buß- und Zwangsgeldern erfasst. Zudem sind weitere 1,828 Mio € Erträge aus sonstigen Nebenforderungen, Zinsen etc. darin enthalten. Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge umfassen im Wesentlichen die Auflösung bzw. Herabsetzung zu hoch gebildeter Rückstellungen, soweit mit diesen regelmäßig wiederkehrend gerechnet werden muss - in Abgrenzung zu Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen im außerordentlichen Ergebnis, bei denen ein einmaliger Charakter vorherrscht. Mit 14,250 Mio € wurden die Pensionsrückstellungen für die Leistung von Versorgungsaufwendungen in 2012 in Anspruch genommen. Darüber hinaus entfallen die hier ebenfalls ausgewiesenen Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (EWB, PWB) vollständig auf die kontenbezogene Herabsetzung der PWB zu einzelnen Forderungskonten (Kontenart 151 169). Ihnen stehen 5,282 Mio € Aufwand für Forderungskonten, bei denen die PWB zum Bilanzstichtag zu erhöhen war, gegenüber. Andere sonstige ordentliche Erträge beziehen sich insbesondere auf Ausgleichsbeträge aus der Baulandumlegung (Produkt 51102 - Bodenordnung -; 1,837 Mio €), die in Umlegungsverfahren Wertdifferenzen zwischen eingebrachten und erhaltenen Grundstücken abgelten, - 123 sowie Rückforderungen von Betriebskostenerstattungen u. ä. im Produkt 36501 - Kindertagesbetreuung - (1,147 Mio €). Für im Ihme-Zentrum angemietete Räumlichkeiten wird derzeit die Miete gemindert und nur gekürzt ausgezahlt. Der hierfür in dieser Position ausgewiesene Ertrag wurde ohne rechtlichen Grund aus dem entsprechenden Aufwand gebucht (gebildet). Damit sind zwar Ertrag und Aufwand erhöht, neutralisieren sich aber im Jahresergebnis. Ordentliche Aufwendungen 2012 2011 1.771.992.369,52 € 1.719.130.069,78 € Ordentliche Aufwendungen resultieren regelmäßig aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und sind periodisch zuzuordnen. Sie verteilen sich im Hj. 2012 wie folgt: Ordentliche Aufwendungen Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 13. Aufwendungen für aktives Personal davon OE 19: 14. Aufwendungen für Versorgung davon OE 19: 15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 399,930 367,154 +5,4 43,528 -0,2 206,616 -37,2 73,537 +9,7 61,504 81,881 -24,9 879,160 109,630 840,046 106,369 +4,7 +2,2 1.771,992 1.719,130 -1,7 12,843 44,017 0,562 186,926 davon OE 19: 57,142 davon OE 19: 10,167 16. Abschreibungen 90,825 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon OE 19: 18. Transferaufwendungen 19. Sonstige ordentliche Aufwendungen davon OE 19: gesamt davon OE 19: 0,001 0,899 81,614 - 124 13. Aufwendungen für aktives Personal 2012 2011 Aufwendungen für aktives Personal 399.930.485,99 € 367.153.650,04 € Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Dienstaufwendungen +4,4 17,992 +7,7 47,625 43,192 +6,0 3,682 3,578 +1,5 16,456 +38,6 2,957 1,975 +47,8 1,450 4,310 -67,7 399,930 367,154 5,7 8,901 davon OE 19: 0,801 Beiträge zu Versorgungskassen 20,175 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung davon OE 19: 1,835 davon OE 19: 0,049 davon OE 19: 0,289 davon OE 19: 0,037 Beihilfen und Unterstützungsleistungen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen Zuführungen zu Beihilferückstellungen 279,651 300,941 davon OE 19: 23,100 Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit u. a. davon OE 19: 0,059 davon OE 19: 11,971 gesamt Dienstaufwendungen Ergebnis in € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Dienstaufwendungen Beamte 70,675 davon OE 19: Dienstaufwendungen Arbeitnehmer 224,056 davon OE 19: Dienstaufwendungen für ABM Kräfte Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte gesamt davon OE 19: 68,205 +2,3 204,940 +5,0 3,100 3,406 279,651 -12,9 +3,0 +4,1 0,872 8,901 2,701 3,509 300,941 9,773 Die wichtigsten Rechts- bzw. Vertragsgrundlagen für die Leistung von Bezügen und Tarifentgelten im Jahr 2012 waren: x x für die Beamten das Nds. Besoldungsgesetz und das Nds. Beamtenversorgungsgesetz, für die Tarifbeschäftigten der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) i. V. m. dem „Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts“ (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005. Für 2012 bestimmte sich die Höhe der Bezüge und Tarifentgelte nach folgenden Normen bzw. Verträgen: x x durch das Nds. Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011 / 2012 erhöhten sich Besoldung und Versorgungsbezüge ab 01.01.2012 um durchschnittlich 1,9 v. H., gemäß dem „Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA)“ vom 31.12.2012 (Änderungstarifvertrag Nr. 7) erfolgten für die Beschäftigten - 125 Tarifsteigerungen von 3,5 v. H. zum 01.03.2012 sowie eine Sonderzahlung in Höhe von 300 € im Oktober 2012 für die Entgeltgruppen 2 bis 8. Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der Beschäftigten der LHH vom 20.04.2010 gilt weiterhin. Danach beteiligen sich u. a. die bei der ZVK pflichtversicherten Beschäftigten mit 2 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung an den Aufwendungen ihrer Pflichtversicherung. Stellenplan Mit Ds. 2004/2011 legte die Verwaltung den Entwurf des Stellenplans 2012 vor. Er wurde vom Rat als Bestandteil des Haushaltsplans 2012 beschlossen. Der Stellenverteilungsplan weist sowohl die Planstellen der Kernverwaltung als auch die der Bereiche mit Sonderrechnungen aus. Die in den Sondervermögen tätigen BeamtInnen sind gemäß § 16 Abs. 1 EigBetrVO bzw. § 2 Abs. 2 KomEinrVO im Kernhaushalt auszuweisen (Leistungsverpflichtung obliegt der LHH). In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Gesamtzahl der Planstellen wie folgt: Haushaltsjahr Anzahl Stellen 2008 2009 2010 2011 2012 Kernverwaltung / Sondervermögen 6.786,16 1.407,67 6.787,40 1.405,17 6.778,42 1.402,08 6.902,60 1.257,63 7.062,34 1.092,61 Anzahl Stellen gesamt 8.193,83 8.192,57 8.180,50 8.160,23 8.154,95 Lt. Anhang zum Stellenplan: Dienst-/ Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte 504 542 534 600 699 Die Erhöhung der Stellenanzahl der Kernverwaltung (und die entsprechende Verringerung in den Sondervermögen) ist auf die Eingliederung des FB Gebäudemanagement mit 193,78 Stellen zurückzuführen. Tatsächlich entfielen zum Stellenplan 2012 - bezogen auf die Kernverwaltung - 74,89 Stellen, 69,57 Stellen wurden neu eingerichtet (Ds. 2004/2011). Stellenwegfälle resultieren insbesondere durch nicht mehr freizuhaltende Stellen für RückkehrerInnen aus den JobCentern der Region Hannover (- 42 Stellen), weiterhin durch den Abbau von 18 Stellen aus der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V (Ds. 2669/2003) und des HSK VII (Ds. 1858/2009) im Stellenplan 2012. Nennenswerte Stelleneinrichtungen betrafen den FB Jugend und Familie mit 28,34 Stellen zur Verwirklichung des Betreuungsanspruchs nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz. Hiervon entfielen allein auf das Rut-Bahlsen-Zentrum 19,51 Stellen (Ds. 621/2009). Weitere 11 Stellen wurden für den Kommunalen Sozialdienst zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII eingerichtet. Im FB Feuerwehr wurden 11 neue Stellen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit einem hannoverschen Unternehmen eingerichtet (Ds. 1588/2011). - 126 Verteilung der Stellen und Personalkosten nach Fachbereichen Stellen lt. StVertPlan 2011 39,00 40,50 674,81 FB 14 FB 15 FB 18 FB 19 FB 20 FB 23 FB 32 FB 37 FB 41 FB 42 FB 43 FB 46 FB 50 FB 51 FB 52 FB 57 TH 59 FB 61 FB 66 FB 67 Sonstige gesamt Hinweise: - Stellen lt. StVertPlan 2012 Veränderung in Stellen in Mio € 2011 in Mio € 2012 0,00 0,00 1,00 193,78 -1,00 0,00 3,50 18,03 0,00 -10,00 -0,25 0,00 -50,00 38,22 -1,50 0,50 2,282 2,846 48,546 246,50 86,00 558,38 594,00 130,17 594,77 212,82 109,00 673,66 1.199,20 130,50 116,75 39,00 40,50 675,81 193,78 245,50 86,00 561,88 612,03 130,17 584,77 212,57 109,00 623,66 1.237,42 129,00 117,25 355,50 286,50 714,50 82,27 353,50 284,50 712,00 79,00 -2,00 -2,00 -2,50 -3,27 19,938 14,851 33,007 1,331 2,357 2,965 53,493 12,843 12,785 4,829 26,627 35,479 7,364 30,137 16,027 5,452 25,609 69,485 6,066 4,645 12,286 20,936 15,645 33,558 1,342 6.844,83 7.027,34 182,51 367,154 399,930 12,347 4,473 25,633 31,471 7,325 29,051 15,404 5,248 35,288 64,786 6,073 7,254 Differenz in % 3,3 4,2 10,2 3,5 8,0 3,9 12,7 <1 3,7 4,0 3,9 -27,4 7,3 -0,1 -36,0 5,0 5,3 1,7 <1 8,9 Die Stellen von BeamtInnen in Sondervermögen sind nicht FB zugeordnet (2011: 57,78 Stellen; 2012: 35 Stellen). Für gemeinsame Aufgabenstellungen der FB 50 und 57 wurden 2012 erstmalig die hierfür anfallenden Personalkosten gesondert in der Ergebnisrechnung unter dem TH 59 - Soziale Hilfen - ausgewiesen. Dienstlich angeordnete Überstunden 2012 Geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden auf Veranlassung des Dienstherrn / Arbeitgebers sind für BeamtInnen nach Maßgabe der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte bzw. für Tarifbeschäftigte gemäß §§ 7, 8 TVöD zu vergüten. Hiervon sind nicht Zeitguthaben im Sinne der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung erfasst. Für 2012 ermittelte der FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste für dienstlich angeordnete Überstunden einen Aufwand von 3,030 Mio €, der sich auf folgende Fallgruppen verteilte: x x x 1,133 Mio € für Mehrarbeit bzw. geleistete Überstunden von Vollbeschäftigten (gesamt 62.278 Stunden), 889 T€ für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten (gesamt 65.411 Stunden) sowie 1,008 Mio € pauschale Überstundenvergütungen von Vollbeschäftigten (gesamt 52.776 Stunden). - 127 Daneben wurden 19.554 Überstunden von Tarifbeschäftigten durch Freizeit ausgeglichen. Nachfolgend ist die Entwicklung der Überstundenvergütungen der letzten drei Jahre dargestellt: Gesamt Ausgaben in Mio € Kernverwaltung Ausgaben in Mio € geleistete Stunden davon FB Feuerwehr FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro FB Jugend und Familie Sondervermögen Ausgaben in Mio € geleistete Stunden davon Netto-Regiebetrieb Städt. Alten- und Pflegezentren Stadtentwässerung Städtische Häfen 2010 2011 2012 2,947 3,015 3,030 2,146 130.488 2,232 134.200 2,224 129.599 27.689 32.209 27.162 37.011 8.950 36.018 8.860 35.349 8.787 0,801 50.578 0,783 49.142 0,806 50.866 36.360 9.770 3.028 32.687 10.831 3.615 35.248 11.555 2.475 Ein Großteil der geleisteten Überstunden und Mehrarbeitszeiten entfällt auf den FB Feuerwehr zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgabe der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen u. ä. (§ 26 des Nds. Brandschutzgesetzes). Weiterhin stellen vertraglich vereinbarte Überstundenpauschalen im Schulhausmeisterdienst für den FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro den Grund für den Umfang an Überstunden dar. Im FB Jugend und Familie wird in einigen Jugendhilfeeinrichtungen nach einem festen Dienstplan gearbeitet. Schichtdienste sind ebenso im Netto-Regiebetrieb Städtische Altenund Pflegezentren, bei der Stadtentwässerung sowie bei den Städtischen Häfen eingeführt. Die hier in großem Umfang anfallenden Überstunden und Mehrarbeitszeiten können auf Grund der besonderen Arbeitszeitausgestaltung nicht durch Freizeitausgleich abgegolten werden und sind dementsprechend auszubezahlen. Bestandsentwicklung der personenbezogenen Rückstellungen Aufwendungen für Zuführungen zu personenbezogenen Rückstellungen bilden anteilig die zukünftigen Pensions- und Beihilfeansprüche als Ressourcenverbrauch dieser Periode ab. Aktualisierungen zum Bilanzstichtag erfolgen dabei über eine Differenzbestimmung zum Bestand des Vj. - gemäß Kontenrahmen getrennt für aktives Personal bzw. Versorgungsempfänger. Insgesamt umfassten diese Zuführungen 2012 ein Volumen von 32,786 Mio €, davon 26,057 Mio € für Pensions- und Beihilferückstellungen (siehe auch Bz. 6.300, Passiva 3 Entwicklung der Rückstellungen in 2012). - 128 Die Zuführungen zu Rückstellungen belasten derzeit übermäßig den ordentlichen Aufwand dieser Periode. Pensionsrückstellungen sind gemäß § 43 Abs. 3 GemHKVO abzuzinsen; der endgültige Erfüllungsbetrag ist im Laufe der Jahre bis zu seinem Leistungszeitpunkt aus den Erträgen der Kapitalanlage aufzubauen. Da eine solche Zuführung aus Kapitalerträgen bei der LHH jedoch unterbleibt, ist auch die fehlende Verzinsung als unterjähriger Aufwand zu tragen. 14. Aufwendungen für Versorgung 2012 2011 44.017.031,88 € 43.528.607,58 € Aufwendungen für Versorgung gliedern sich gemäß ihrer Verwendung wie folgt: Aufwendungen für Versorgung Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Versorgungsaufwendungen davon OE 19: Beihilfen und Unterstützungsleistungen 37,716 36,429 +2,3 6,301 7,099 -12,5 43,528 -0,2 2011 2012 43,528 44,017 1.359 1.374 0,467 davon OE 19: 0,086 davon OE 19: 0,553 gesamt 44,017 Entwicklung der Aufwendungen für Versorgung 2008 Aufwendungen für Versorgung Anzahl Versorgungsempf. Hinweis: - 32,799 1.325 2009 2010 in Mio € / Anzahl 34,482 34,829 1.333 1.341 Aufwendungen für Versorgung bis 2010 ohne, ab 2011 mit Beihilfen. Höhe der Aufwendungen für Versorgung 2012 Die ausgewiesene Höhe der Aufwendungen für Versorgung entspricht dem tatsächlichen Leistungsvolumen in 2012. Den Aufwendungen für Versorgung von 44,017 Mio € in 2012 standen nur 14,250 Mio € Erträge aus der Auflösung dieser Rückstellungen gegenüber. Diese Erträge stellen den Differenzbetrag der Berechnung der Pensions- und Beihilfelasten für Versorgungsempfänger zum Bilanzstichtag 2012 gegenüber dem Vorjahreswert dar. Das Ergebnis der Aufwendungen für Versorgung belastete damit überproportional das Rechnungsergebnis dieser Periode. - 129 15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2012 2011 186.926.411,55 € 206.614.654,30 € In dieser Aufwandsposition wird der Bezug von Drittleistungen, die der Aufgabenerfüllung der Kommune dienen, abgebildet. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Ergebnis in Mio € 2012 2011 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens davon OE 19: Unterhaltung des beweglichen Vermögens Haltung von Fahrzeugen 30,485 +35,9 2,524 2,634 -8,7 101,268 -85,6 36,961 -7,9 4,511 4,179 +7,1 3,127 3,759 -16,9 16,454 13,469 +19,7 2,592 4,141 -37,9 9,718 206,615 +13,7 -37,2 davon OE 19: 17,036 31,621 53,960 davon OE 19: 19,935 davon OE 19: 0,035 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 61,090 0,118 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen davon OE 19: 0,002 davon OE 19: 0,336 davon OE 19: 0,019 Verbrauch von Vorräten Aufwendungen sonstige Dienstleistungen gesamt davon OE 19: ohne OE 19 19,661 davon OE 19: Mieten und Pachten Abw. in % 11,048 186,926 57,142 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Vergleich zum Vj. insgesamt um 19,689 Mio € auf 186,926 Mio € gesunken. Dies liegt im Wesentlichen an der veränderten Darstellung der Nutzungsentgelte, die vom Netto-Regiebetrieb Gebäudemanagement erhoben und vom Kernhaushalt als Mieten und Pachten geleistet wurden. Seit der Integration des TH 19 - Gebäudemanagement - zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt werden die Nutzungsentgelte (Bj. 85,397 Mio €) nicht mehr als ordentlicher Aufwand in der Ergebnisrechnung (Vj. 93,914 Mio €) dargestellt, sondern als ILV (Interne Leistungsverrechnung) umgelegt und damit lediglich in den Teilergebnishaushalten ausgewiesen. Im Gegenzug sind im Bj. in dieser Aufwandsposition direkte Aufwendungen des FB 19 hinzugekommen, insbesondere der Unterhalt des unbeweglichen Vermögens (19,661 Mio €) und die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (19,935 Mio €). Ohne die Aufwendungen an OE 19 in 2011 (93,914 Mio €) und von OE 19 im Hj. 2012 (57,142 Mio €) stiegen die Aufwendungen des Kernhaushaltes um 17,083 Mio €. Der Aufwand wurde erheblich durch Rückstellungsbildungen belastet, so im Unterhaltungsaufwand für das unbewegliche Vermögen, im TH 67 - Umwelt und Stadtgrün - für die Deponie Bemerode (4,374 Mio €), im TH 66 - Tiefbau - für die Sanierung der Raschplatz-Hochbrücke (3,500 Mio €) und im TH 23 - Wirtschaft - für die Schadstoffsanierung des Existenzgründungszentrums (800 T€). Bei den Mieten und Pachten wurden im TH 61 - Planen und Stadtentwicklung - insgesamt 6,000 Mio € für die Unterbringung von Personen zurückgestellt. - 130 Die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte sind im Vergleich zum Vj., ohne Anteil von OE 19, um 630 T€ (16,9 %) auf 3,125 Mio € gesunken. Dies ist auf geringere Ausgaben für die Aus- und Fortbildung (-250 T€) und für Dienst- und Schutzkleidung, Wäsche (-390 T€) zurückzuführen. Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen sind, ohne Berücksichtigung von OE 19, um 2,649 Mio € (19,7 %) gestiegen. Dies ist insbesondere durch die in 2012 (3,410 Mio €) erfolgte korrekte Zuordnung der Stromkosten im TH 66 - Tiefbau -, die im Vj. (3,147 Mio €) unter Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen erfasst wurden, begründet. Der Rückgang bei den Aufwendungen für Vorräte lässt sich vorwiegend auf den gesunkenen Verbrauch von Vorräten im Produkt 31291 - Beschäftigungsförderung - des TH 50 - Soziales - zurückführen. Die Teilnehmerzahl entsprechender Programme nahm im Vergleich zum Vj. um 43,5 % ab. Die gestiegenen Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen stehen u. a. im Zusammenhang mit dem Altlastenprogramm 2012 - 2016 (Ds. 0392/2012, 2145/2012). 16. Abschreibungen 2012 2011 90.824.668,49 € 73.536.573,18 € Abschreibungen sind gemäß § 59 Nr. 1 GemHKVO die buchmäßige Abbildung der Wertminderung von längerfristig dienenden abnutzbaren Vermögensgegenständen im Hj. und sind nach § 47 GemHKVO vorzunehmen. Abschreibungen Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 3,272 -17,2 14,328 -0,8 29,111 +11,3 5,006 <1 9,393 6,624 +30,6 0,741 6,575 5,119 +22,6 4,49 6 5,580 73,536 -34,1 2,717 davon OE 19: 0,008 davon OE 19: 8,857 Abschreibungen auf Gebäude 23,072 Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen davon OE 19: Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen davon OE 19: Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung davon OE 19: Abschreibungen auf das sonstige Sachanlagevermögen davon OE 19: Einzelwertberichtigungen, befristete Niederschlagung Sonstige Abschreibungen auf das Finanzvermögen gesamt davon OE 19: 32,417 0,010 5,292 0,250 0,302 2,964 8,395 90,825 10,168 +50,4 +9,7 - 131 Die Werte in dieser Tabelle spiegeln die Buchungen auf den verschiedenen Aufwandskonten wider. Dabei sind, wie im Vj., Verschiebungen zwischen den Konten zu berücksichtigen (siehe Bz. 5.101 Abgleich Finanz- und Anlagenbuchhaltung). Die Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen, die den größten Teil ausmachen, sind nicht mit dem richtigen Betrag ausgewiesen, da die Abschreibungen für Brücken und Tunnel in Höhe von 9,714 Mio € auf das Konto Abschreibungen auf Gebäude gebucht wurden. Die Abschreibungen auf das sonstige Sachanlagevermögen sind, ebenfalls wie im Vj., zu hoch ausgewiesen, da 285 T€ den Abschreibungen auf Gebäude zuzuordnen sind, die sich damit auf insgesamt 13,643 Mio € belaufen. In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind Abschreibungen auf konsumtiv zu buchende Vorgänge enthalten, der Abschreibungsaufwand ist deshalb zu hoch (siehe Bz. 6.200 Nr. 1.4, Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse). Die gebuchten Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen sind um 2,934 Mio € zu hoch ausgewiesen. Durch die Eingabe eines falschen AfA Schlüssels waren die Zugänge bei der Ausstattung der Nebenfriedhöfe wieder abgeschrieben worden (siehe Bz. 6.200 Nr. 2.3.8, Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen). Damit ist auch das ordentliche Ergebnis des Produktes 55301 - Bestattung und Grabpflege - und damit des TH 67 - Umwelt und Stadtgrün entsprechend zu hoch belastet. Eine Korrektur erfolgt zum Hj. 2013. Ebenfalls zu hoch ausgewiesen sind die Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung, da Zugänge bei der Computerhardware für das Rechenzentrum nicht gesondert erfasst, sondern zwei bestehenden Anlagennummern zugeordnet wurden, deren Restnutzungsdauer 2012 ablief. Deshalb wurden die Buchwerte zum 31.12.2012 in Höhe von insgesamt 2,303 Mio € vollständig abgeschrieben, obwohl die in 2011 und 2012 gebuchten Zugänge noch Restnutzungsdauern bis 2015 bzw. 2016 gehabt hätten. Die Korrekturen erfolgten im Hj. 2013. Das Finanzvermögen wurde im Bj. um 11,358 Mio € (+1,282 Mio €) wertberichtigt. Die Summe der Einzelwertberichtigung für insbesondere befristete und unbefristete Niederschlagungen (insgesamt 6,076 Mio €) als auch die ermittelte Veränderung der PWB (5,282 Mio €) konnten anhand des SAP-Systems nachvollzogen werden. Dabei ist die PWB im Bj. um 3,119 Mio € zu hoch ausgewiesen, d. h. es ist überhöhter Aufwand gebucht worden (siehe Bz. 6.200 Aktiva, 3.6 - 3.8 Einheitliche Bewertungsgrundlagen für Forderungen); verfahrensbedingt stehen diesen Aufwendungen Erträge aus der Herabsetzung der PWB gegenüber (-312 T€). 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2012 2011 61.503.624,14 € 81.881.538,86 € In dieser Haushaltsposition sind die Aufwendungen abzubilden, welche die LHH als Schuldnerin für entliehenes Kapital an die Gläubiger zu entrichten hat. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Zinsen an Kreditinstitute Verzinsung von Steuererstattungen Zinsen für äußere Kassenkredite bei Kreditinstituten Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 55,275 5,265 54,152 24,117 +2,1 -78,2 0,702 2,442 -71,3 0,262 1,171 -77,6 61,504 81,882 -24,9 davon OE 19: 0,001 davon OE 19: 0,001 gesamt - 132 Die Zinsen an Kreditinstitute stiegen im Vergleich zum Vj. um 1,123 Mio € auf 55,275 Mio € an. Für dem Kernhaushalt zugeordnete Kredite erhöhte sich der Aufwand für Zinsen an Kreditinstitute um 19,700 Mio € auf 47,447 Mio €. Durch die Wiedereingliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement waren jetzt für die zuvor ausgeliehenen Kreditmittel erstmals die Zinsen direkt zu tragen. Gesamt Kredite Jahresbeginn Kredite Jahresende Zinsaufwendungen durchschnittliche Zinslast in Mio € 1.495,948 1.486,823 55,291 3,7 % davon für den Kernhaushalt in Mio € 1.301,630 1.301,838 47,447 3,6 % davon für Ausleihungen in Mio € 194,318 184,984 7,845 4,1 % Aufwendungen in Höhe von 5,265 Mio € (Vj. 24,117 Mio €) entstanden für die Verzinsung von Steuererstattungen, welche die LHH an Steuerpflichtige leisten musste, deren Steuerveranlagung unter den zuvor geleisteten Vorauszahlungen lag und somit einen Erstattungsanspruch mit entsprechender Verzinsung auslöste. Im Bj. mussten für die Verzinsung von Liquiditätskrediten 765 T€ (Vj. 2,999 Mio €) aufgewendet werden. 702 T€ (Vj. 2,442 Mio €) entfielen auf Zinsen für äußere Kassenkredite bei Kreditinstituten, für die ein Bestand von 233,261 Mio € (Vj. 263,494 Mio €) (Jahresmittel) mit durchschnittlich 0,30 % verzinst wurde. Weitere 63 T€ (Vj. 557 T€) mussten im Rahmen des Cash-Managements für die Liquiditätsaufnahme von 30,171 Mio € (Vj. 56,030 Mio €) (Jahresmittel) zu durchschnittlich 0,21 % Zinsen an u. a. die städtischen Betriebe geleistet werden. Kassenkredite wurden 2012 so aufgenommen, dass vorübergehend nicht benötigte Kreditmittel weiterhin auf dem Kapitalmarkt als Tagesgeldanlagen gehalten werden konnten. Hierauf und für die Weitergabe von Liquiditätskrediten im Rahmen des Cash-Managements wurden Habenzinsen von 1,297 Mio € (Vj. 1,606 Mio €) erzielt. Insgesamt wurde somit ein positiver Saldo von 532 T€ erwirtschaftet. 18. Transferaufwendungen 2012 2011 879.160.347,44 € 840.046.056,98 € Unter dem Begriff Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die ohne Gegenleistung an Dritte geleistet werden. Sie gliedern sich wie folgt: Transferaufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Schuldendiensthilfen Sozialtransferaufwendungen Steuerbeteiligungen Allgemeine Zuweisungen Allgemeine Umlagen Sonstige Transferaufwendungen gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 58,808 58,444 4,144 6,492 378,672 364,691 80,149 77,027 4,409 4,315 352,916 329,025 0,061 0,052 879,160 840,046 Abw. in % <1 -36,2 +3,8 +4,1 +2,2 +7,3 +17,3 +4,7 - 133 Die Transferaufwendungen stiegen gegenüber dem Vj. um 39,114 Mio € auf 879,160 Mio € an. Die bedeutsamsten Veränderungen werden nachfolgend erläutert. Um 2,348 Mio € geringere Schuldendiensthilfen beruhen im Wesentlichen auf dem Wegfall der Weiterleitung von Zinsen (im Vj. letztmalig 1,421 Mio €) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen beim Produkt 11125 - Buchhaltung und Zahlungsverkehr -. Außerdem sind die Aufwendungen beim Produkt 52201 - Sicherung der Wohnraumversorgung - wegen der anhaltend rückläufigen Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau um 921 T€ auf 4,104 Mio € gesunken. Die im Bj. um 13,981 Mio € gestiegenen Sozialtransferaufwendungen gliedern sich wie folgt: Sozialtransferaufwendungen Soziale Hilfen nach SGB XII u. a. Hilfen nach dem SGB VIII Hilfen nach dem AsylbLG Übrige gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 262,604 253,536 106,002 104,703 9,690 6,012 0,375 0,440 378,672 364,691 Abw. in % +3,6 +1,2 +61,2 -14,7 +3,8 Die Ursachen des Anstiegs der Aufwendungen bei den Sozialen Hilfen nach SGB XII u. a. (berücksichtigt sind auch Leistungen wie z. B. Lastenausgleich, Wohngeld, Landesblindengeld) um 9,068 Mio € liegen insbesondere bei den nachfolgend aufgeführten Produkten: x Produkt 31106 - Grundsicherung nach §§ 41 bis 46 SGB XII Eine höhere Lebenserwartung, höhere Miet- und Energiekosten sowie das Absinken des Rentenniveaus und damit verbunden eine Zunahme der Leistungsberechtigten bei gleichzeitig steigenden Ausgaben je Hilfefall führten zu einem Anstieg der Aufwendungen um 5,541 Mio € auf 76,398 Mio €. Davon entfallen 57,506 Mio € (+4,335 Mio €) auf die Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen. Nach dem Jahresbericht 2012 über die Entwicklung der Leistungen und Finanzen im FB Soziales ist die Zahl der LeistungsempfängerInnen zum Ende des Bj. um 633 auf 9.755 gegenüber dem Vj. gestiegen. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben je Person von 504 € im Vj. auf 512 € im Bj. angewachsen. x Produkt 31113 - Eingliederungshilfe Die Aufwendungen sind um 4,976 Mio € auf 103,676 Mio € stark angestiegen. Auffällig ist hier insbesondere der überproportional starke Anstieg der Aufwendungen für die ambulante Eingliederungshilfe um 17,7 % (+1,861 Mio €) auf 12,398 Mio €, während die stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe nur einen Zuwachs um 3,5 % (+3,115 Mio €) zu verzeichnen hatte. Im Wesentlichen führten Kostensteigerungen, vorwiegend im stationären und teilstationären Bereich, sowie höhere Fallzahlen, insbesondere beim ambulant betreuten Wohnen und bei Maßnahmen zur Umsetzung des Inklusionsauftrages, wie beispielsweise Schulassistenz, integrative Kitaplätze und Frühförderung, zu diesem Ergebnis. Die Hilfen nach dem AsylbLG beim Produkt 31301 - Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber - stiegen im Bj. um 61,2 % (+3,679 Mio €), wobei die Aufwendungen für Hilfen außerhalb von Einrichtungen lediglich um 30,8 % (+1,179 Mio €) angewachsen sind. Für Hilfen innerhalb von Einrichtungen wurden gegenüber dem Vj. 114,4 % (+2,500 Mio €) mehr aufgewandt. Ausschlaggebend für dieses Ergebnis waren folgende Ursachen: x x Die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge stieg im Bj. um 273 auf 1.232 Personen (+28,5 %). Auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wurden die Regelbedarfssätze der monatlichen Grundleistungen aller Anspruchsberechtigten ab August 2012 - 134 - x erhöht. Zudem waren in Fällen mit nicht bestandskräftigen Bescheiden rückwirkende Neubemessungen ab 01.01.2011 vorzunehmen. Die neu hinzugekommenen Personen mussten wegen der ungünstigen Wohnungsmarktlage fast ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Auf Grund des höheren Betreuungsanteils ist nach Berechnungen des FB Soziales diese Form der Unterbringung rund viermal so teuer wie eine dezentrale Unterbringung in privat angemieteten Wohnungen. Die Kosten für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sind im Bj. um 134,4 % auf 2,464 Mio € (Vj. 1,051 Mio €) angewachsen. Die im Bj. angehobene Pauschalerstattung des Landes nach § 4 Abs. 1 Aufnahmegesetz deckte nach Berechnungen des FB Soziales nur etwas mehr als die Hälfte der entstandenen Kosten. Die Aufwendungen für Steuerbeteiligungen - bestehend aus Gewerbesteuerumlage und Solidarbeitrag - (nachfolgend Gewerbesteuerumlage genannt) bemessen sich nach dem Ist-Aufkommen bei der Gewerbesteuer des Hj.. Die Zunahme der Gewerbesteuerumlage beim Produkt 61101 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage - um 3,122 Mio € auf 80,149 Mio € ist auf gestiegene Gewerbesteuereinzahlungen zurückzuführen. Höhere allgemeine Zuweisungen beim vorgenannten Produkt beruhen auf gestiegenen Zuweisungen des Landes nach dem NFAG für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (+513 T€). Dementsprechend ist der an die Region weiterzuleitende Anteil für die von der Region übernommenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (§ 161 NKomVG) von 4,315 Mio € im Vj. auf 4,409 Mio € angewachsen. Der Anstieg der von der LHH zu leistenden allgemeinen Umlage (Regionsumlage) um 22,193 Mio € auf 351,218 Mio € war bedingt durch die x x x auf 634,101 Mio € gestiegene Steuerkraftmesszahl für Umlagen (Vj. 606,867 Mio €), zum Zeitpunkt der Berechnung der Regionsumlage auf 62,884 Mio € angewachsenen Schlüsselzuweisungen sowie nachgängige Berücksichtigung der Erhöhung der Schlüsselzuweisung im Jahr 2011 um 5,893 Mio € gemäß § 24 NFAG in der Fassung vom 13.10.2011 (von 42,917 Mio € auf endgültig 48,810 Mio €). Die Erhöhung der Schlüsselzuweisung in 2011 war rechtlich erst in die Umlageberechnung für 2012 einzubeziehen. Da der LHH jedoch schon in 2011 entsprechende Erträge zugeflossen waren, hätte hierfür eine Rückstellung gebildet und damit eine Ergebnisbelastung in 2011 vorgenommen werden müssen. Die Region hatte die Umlagesätze für die LHH für das Hj 2012 x bei der Steuerkraftmesszahl von 51,2155 % im Vj. auf 50,8202 % im Bj. und x bei den Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach dem NFAG von 47,1597 % auf 46,7958 % herabgesetzt. Für die übrigen regionsangehörigen Kommunen des ehemaligen Landkreises galt auf Grund von Altschulden ein höherer Umlagesatz für die Steuerkraftmesszahl von 52,3337 %. Erstmals im Bj. wurden außerdem bei Kommunen, die über kein Jugendamt verfügen, weitere Aufschläge erhoben (+1,7298 % bei der Steuerkraftmesszahl bzw. +1,5928 % bei der Schlüsselzuweisung). - 135 Die von der LHH zu entrichtende Regionsumlage entwickelte sich wie folgt: 2008 Mio € 312,811 2009 Mio € 354,701 2010 Mio € 311,078 2011 Mio € 329,025 2012 Mio € 351,218 Erstmals im Bj. entstanden Aufwendungen von 1,699 Mio € für ein nach § 14b NFAG zum 01.01.2012 beim Land eingerichtetes Sondervermögen, dessen Einlage zur Hälfte von den Kommunen aufzubringen ist und welches der Entschuldung von Kassenkrediten bedürftiger Kommunen dient. Ursächlich für den prozentual starken Anstieg der sonstigen Transferaufwendungen auf 61 T€ ist - wie schon im Vj. - das Produkt 55301 - Bestattung und Grabpflege - auf Grund anhaltend steigender anteiliger Rückzahlungen für vorzeitig aufgegebene Grabrechte. Die Aufwendungen betreffen insbesondere die Grababteilungen Seelhorst und Engesohde. 19. Sonstige ordentliche Aufwendungen 2012 2011 109.629.800,03 € 106.368.988,84 € Sonstige ordentliche Aufwendungen, die nicht unter den vorhergehenden Aufwandspositionen zu buchen sind, gliedern sich wie folgt: Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen davon OE 19: Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten davon OE 19: Geschäftsaufwendungen davon OE 19: Steuern, Versicherungen, Schadensfälle davon OE 19: Erstattung für Aufwendungen von Dritten davon OE 19: Besondere Aufwendungen davon OE 19: gesamt davon OE 19: Ergebnis in Mio € 2012 2011 0,383 0,478 Abw. in % ohne OE 19 -21,8 0,009 6,338 6,641 -4,6 35,807 +5,5 3,515 -8,8 59,929 +1,8 <0,001 -100,0 106,370 +2,2 <0,001 38,609 0,821 3,239 0,032 61,058 0,034 0,003 0,003 109,630 0,899 Wesentlichen Anteil an der Aufwandssteigerung um 2,362 Mio € auf 108,731 Mio (ohne OE 19) hatten die Geschäftsaufwendungen (+1,981 Mio €) sowie die Erstattungen für Aufwendungen von Dritten (+1,095 Mio €). - 136 Bei den auf 37,788 Mio € gestiegenen Geschäftsaufwendungen (ohne OE 19) waren für die betragsmäßigen Veränderungen zum Vj. folgende Ursachen ausschlaggebend: x Eine geänderte Buchungspraxis führte im Produkt 52101 - Bauaufsicht - zu um 1,953 Mio € höheren Aufwendungen für Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten. Die Aufwendungen für Gutachten der externen Prüfingenieure, die als Sachverständige für das städtisch vorgeschriebene Bauordnungsverfahren herangezogen werden, waren im Vj. unter 15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gebucht worden. x 534 T€ höhere Aufwendungen für Drucksachen und Bürobedarf beim Produkt 12204 - Staatsangehörigkeit - sind Folge der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2011. Die an die Bundesdruckerei zu leistenden Aufwendungen für die Erstellung der Dokumente haben sich von vorher monatlich im Durchschnitt rund 7 T€ auf etwa 56 T€ erhöht. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Erträge für Verwaltungsgebühren, da die Gebühren je Aufenthaltstitel um 50 € angestiegen sind. x Beim Produkt 11114 - Zentrale Dienstleistungen - ist der Anstieg der Aufwendungen für Postgebühren um 344 T€ dadurch begründet, dass diese bis 2011 als durchlaufende Posten gebucht wurden. Da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren, werden diese Aufwendungen, die sämtliche Postgebühren der LHH und für Dritte beinhalten, ab 2012 als Aufwand für Postgebühren sowie die damit zusammenhängenden Erstattungen als Ertrag aus privatrechtlichen Leistungsentgelten gebucht. Dementsprechend ist sowohl der Aufwand für die Postgebühren als auch der Ertrag beim Produkt 11114 im Bj. stark angestiegen. x Gesunken sind hingegen die sonstigen Geschäftsaufwendungen um saldiert 934 T€. Ursächlich hierfür war unter anderem ein Rückgang der Aufwendungen um 645 T€ beim Produkt 12101 - Statistik und Wahlen -. Die Aufwendungen waren im Vj. auf Grund der Kommunalwahlen und der Durchführung der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) wesentlich höher gewesen. Von den auf 61,024 Mio € (+1,095 Mio €) gestiegenen Erstattungen für Aufwendungen von Dritten (ohne OE 19) betreffen insgesamt 86,0 % Erstattungen an übrige Bereiche (30,076 Mio €) und Erstattungen an Sozialleistungsträger (22,416 Mio €). x Hauptursachen der um saldiert 891 T€ höheren Erstattungen an übrige Bereiche: Um 1,487 Mio € auf 3,363 Mio € stiegen die Aufwendungen beim Produkt 31505 - Unterbringung von Personen -. Neben der erhöhten Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen (+687 T€) wirkte sich eine Rückstellungsbuchung von 800 T€ aus. Begründung für diese Rückstellung war ein erhöhter Mehrbedarf für die Unterbringung von Asylbewerbern. Gebucht werden hier Zahlungen an soziale Träger bzw. gewerbliche Anbieter. Wir gaben den Hinweis, die Zahlungen an gewerbliche Anbieter künftig als Erstattungen an private Unternehmen zu buchen. Durch geänderte Buchungspraxis sind beim Produkt 24302 - Schulformübergreifende Programme und Projekte - die Aufwendungen für Erstattungen an übrige Bereiche um 422 T€ auf 1,278 Mio € gesunken. Diese Zahlungen für Maßnahmen im Rahmen der Ganztagsschulbetreuung an die Kooperationspartner wurden ab August 2012 ordnungsgemäß als Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche gebucht. Insgesamt sind im Produkt die Aufwendungen für die Projekte im Rahmen der Ganztagsschulbetreuung im Vergleich zum Vj. gestiegen. x Die Erstattungen an Sozialleistungsträger erhöhten sich im Bj. um saldiert 505 T€ auf 22,416 Mio €. - 137 Auslöser war insbesondere ein Anstieg beim Produkt 31301 - Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber - um 436 T€ auf 865 T€. Bei diesen Erstattungen handelt es sich um Erstattungen an Krankenkassen für nicht krankenversicherte Personen, die sich in einem besonderen Betreuungsverhältnis nach § 264 SGB V befinden. Die Inanspruchnahme besonders kostenintensiver Leistungen wie Entbindungen und Dialysebehandlungen im Bezug auf die Empfängerzahlen hat im Bj. zugenommen. Des Weiteren rechnen die Krankenkassen teilweise sehr unregelmäßig ab, so dass die Abrechnungen auch weiter zurückliegende Zeiträume betreffen können. 21. Ordentliches Ergebnis 2012 2011 + 70.918.851,51 € - 30.124.978,01 € Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG sollen die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken. Das ordentliche Ergebnis stellt sich im Hj. 2012 wie folgt dar: Ergebnis in Mio €* 2012 2011 Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge davon OE 19: Ordentliche Aufwendungen davon OE 19: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag davon OE 19: * 1.842,911 2,666 1.771,992 81,615 70,919 -78,949 1.689,005 Abw. in % ohne OE 19 +9,0 1.719,130 -1,7 -30,125 >100,0 bei Minusbeträgen handelt es sich um Fehlbeträge Außerordentliches Ergebnis 2012 2011 +18.689.182,09 € +6.238.591,36 € Im außerordentlichen Ergebnis sind gemäß § 59 Nr. 6 GemHKVO ungewöhnliche, selten vorkommende oder periodenfremde Aufwendungen und Erträge abzubilden, insbesondere Aufwendungen und Erträge aus Vermögensveräußerung sowie Erträge aus der Herabsetzung von Schulden und Rückstellungen. Abgaben, abgabeähnliche Entgelte, allgemeine Zuweisungen, außerplanmäßige Abschreibungen wegen unterlassener Instandhaltung sowie Rückzahlungen sind hier generell ausgenommen. Das außerordentliche Ergebnis stellt sich im Hj. 2012 wie folgt dar: Außerordentliches Ergebnis Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Außerordentliche Erträge 24,654 13,203 +85,0 5,965 6,964 -15,3 6,239 >100,0 davon OE 19: 0,228 davon OE 19: 0,064 Außerordentliche Aufwendungen gesamt 18,689 davon OE 19: 0,164 - 138 22. Außerordentliche Erträge 2012 2011 24.653.778,37 € 13.202.888,67 € Außerordentliche Erträge gliedern sich nach dem Grund ihrer Entstehung (Herkunft) wie folgt: Außerordentliche Erträge Ergebnis in Mio € 2012 2011 Außergewöhnliche Erträge Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen 2,943 -45,5 12,685 6,272 +99,0 3,988 >100 13,203 +85,0 0,025 davon OE 19: 0,201 10,339 davon OE 19: gesamt 0,001 24,654 davon OE 19: ohne OE 19 1,630 davon OE 19: Periodenfremde Erträge Abw. in % 0,227 Für empfangene Investitionszuwendungen gebildete Sonderposten sind bei Abgang von Vermögensgegenständen (Untergang, Verkauf) vollständig aufzulösen. Der Rückgang bei den Außergewöhnlichen Erträgen im Bj. begründet sich in der geringeren Auflösung von Sonderposten. Bei den Periodenfremden Erträgen sind die Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen signifikant um 5,461 Mio € angestiegen. Diese Steigerung lässt sich teilweise durch die Wiedereingliederung vom FB Gebäudemanagement (Bj. 188 T€) und durch Korrektur einer im Vj. unzulässig gebildeten Rückstellung i. H. v. 1,400 Mio € erklären. Darüber hinaus sind Rückstellungen für anhängige Klagen (1,680 Mio €) sowie diverse maschinelle Rückstellungen u. a. für Instandhaltungen und Bodensanierungen (z. B. De-Haën-Platz) in Höhe von insgesamt 2,423 Mio € aufgelöst worden. Die Sonstigen periodenfremden Erträge enthielten auch Zuwendungen bzw. Erschließungs- / Straßenausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen (4,362 Mio €), die vor Februar 2009 dem für die Pauschalierung der Sonderposten wesentlichen Bewertungsdatum - durchgeführt waren. Die im Bj. eingegangenen Beträge berühren nicht den pauschalierten Sonderposten, sondern sind richtig als periodenfremde Erträge erfasst. Die um 6,351 Mio € höheren Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen wurden maßgeblich durch Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden, unbeweglichen Vermögensgegenständen, die den Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung überstiegen, erzielt. Im Bj. verteilten sich diese Erträge wie folgt: Produkt Bezeichnung 11127 54101 55102 55301 gesamt Immobilienverwaltung Gemeindestraßen Öffentliches Grün Bestattung und Grabpflege Ergebnis in Mio € 1,607 4,760 2,811 0,945 10,123 - 139 23. Außerordentliche Aufwendungen 2012 2011 5.964.596,28 € 6.964.297,31 € Außerordentliche Aufwendungen gliedern sich nach ihrem Grund wie folgt: Außerordentliche Aufwendungen Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Außergewöhnliche Aufwendungen Periodenfremde Aufwendungen Außerplanmäßige Abschreibungen Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen 0,003 0,302 0,011 0,003 0,283 0,045 0 +6,7 -75,6 5,649 6,634 -15,8 6,964 -15,3 davon OE 19: 0,064 davon OE 19: 0,064 gesamt 5,965 Periodenfremde Aufwendungen fielen insbesondere für nicht aktivierungsfähige Straßenbaumaßnahmen aus vorhergehenden Perioden an. Von den Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen entfielen 1,093 Mio € auf Buchwert unterschreitende Verkaufserlöse von Grundstücken im Produkt 11127 - Immobilienverwaltung. Im Produkt 55301 - Bestattung und Grabpflege - wird eine Übertragung an die Kirchengemeinde St. Petri Kleefeld (Ds. 0549/2006) mit einem Aufwand von insgesamt 1,233 Mio € ausgewiesen (siehe Bz. 6.200 Aktiva, 2.3.8 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen). Zum Zeitpunkt der ersten Eröffnungsbilanz war das Grundstücksgeschäft bereits beurkundet und der wirtschaftliche Übergang auf die St. Petrigemeinde erfolgt. Eine Erfassung in der Anlagenbuchhaltung war damit nicht mehr statthaft. Wir haben dem FB Finanzen eine Korrektur der ersten Eröffnungsbilanz gem. § 61 Abs. 1 GemHKVO empfohlen. Weitere Aufwendungen i. H. v. 1,945 Mio € beim Produkt 54101 - Gemeindestraßen - bezogen sich fast ausschließlich auf den Abgang (Abriss) von Straßenflächen. Darüber hinaus sind auch Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen erfasst. Diese sind zum Teil durch diverse Umzüge der Verwaltung und den damit bedingten Abgängen von Büroausstattungen etc. (404 T€) verursacht worden. Außerdem wurden im Produkt 54101 - Gemeindestraßen - neben verschiedenen, kleineren Anlagenabgängen (17 T€) 168 T€ für den Rückbau der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade am Landgericht aufgewendet. Diese Position hätte beim unbeweglichen Vermögen ausgewiesen werden müssen; wir haben dem FB Finanzen empfohlen für die Zukunft die Kontenfindung anzupassen. Wie im Vj. wurden entsprechend der gemeldeten Abgänge durch die Stadtwerke Hannover AG beim Produkt 54502 - Straßenbeleuchtung - Buchwertkorrekturen von rd. 252 T€ (Vj. 649 T€) vorgenommen. - 140 Jahresergebnis 2012 2011 + 89.608.033,60 € - 23.886.386,65 € Das Jahresergebnis ergibt sich gemäß § 50 Abs. 2 GemHKVO i. V. m. § 2 GemHKVO aus den Salden des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses. Ergebnis in Mio €* 2012 2011 Jahresergebnis Ordentliches Ergebnis davon OE 19: Außerordentliches Ergebnis davon OE 19: Überschuss/Fehlbetrag davon OE 19: * 70,919 -78,949 18,689 0,164 89,608 -78,784 -30,125 Abw. in % ohne OE 19 >100,0 6,239 >100,0 -23,886 >100,0 bei Minusbeträgen handelt es sich um Fehlbeträge Der Überschuss bzw. der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung ist in die Bilanz (Passiva, 1.3 Jahresergebnis) als Summe des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses betragsidentisch zu übernehmen. Der Überschuss von 89,608 Mio € teilt sich wie folgt auf: x x Kernhaushalt Stiftungen Überschuss von Fehlbetrag von 89,671 Mio € 0,063 Mio € Von diesem Jahresergebnis der Ergebnisrechnung unterscheidet sich das Jahresergebnis in der Bilanz (65,516 Mio € Passiva, 1.3 Jahresergebnis) darin, dass in Letzterem auch die noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträge aus Vj. (-24,092 Mio €) mit einzubeziehen sind. - 141 6.700 Finanzrechnung Die Finanzrechnung (§ 51 GemHKVO) bildet alle Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgänge ab. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit gemäß Ziffer 18 der Finanzrechnung (verbindliches Muster 12 des Ausführungserlasses) ist vergleichbar mit dem aus der Privatwirtschaft bekannten Cashflow, der die Differenz von Ertragseinzahlungen und Aufwandsauszahlungen abbildet und damit die finanzielle Wertschöpfung durch die Leistungserstellung in dieser Periode bemisst. Finanzrechnung Ergebnis 2012 Mio € Ergebnis 2011 Mio € Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1. Steuern und ähnliche Abgaben 972,056 857,212 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 127,681 110,796 3. sonstige Transfereinzahlungen 23,384 25,410 4. öffentlich-rechtliche Entgelte 39,416 39,456 5. privatrechtliche Entgelte 73,932 72,042 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 397,187 364,726 115,493 104,668 0 0 53,368 60,033 1.802,518 1.634,344 372,658 342,846 7. 8. Zinsen und ähnliche Einzahlungen Einzahlungen aus der Veräußerung geringwertiger Vermögensgegenstände 9. sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 10. = Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11. Auszahlungen für aktives Personal 12. Auszahlungen für Versorgung 13. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände 14. Zinsen und ähnliche Auszahlungen 44,103 43,528 155,762 197,751 60,348 81,413 15. Transferauszahlungen 874,410 837,135 16. sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 17. = Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 10 abzüglich Zeile 17) 107,093 103,324 1.614,374 1.605,997 188,144 28,347 - 142 - Finanzrechnung Ergebnis 2012 Mio € Ergebnis 2011 Mio € Einzahlungen für Investitionstätigkeit 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit 20. Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit 21. Veräußerung von Sachvermögen 9,988 9,223 4,719 3,829 24,958 33,578 1,194 2,369 29,571 22,947 70,430 71,946 5,447 9,820 26. Baumaßnahmen 72,010 37,208 27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen 21,321 23,798 1,674 2,701 3,448 6,370 1,970 29,537 105,869 109,434 -35,439 -37,488 152,705 -9,141 70,963 166,170 80,214 179,384 -9,251 -13,215 143,453 -22,356 2.162,268 4.200,918 2.276,379 4.195,484 -114,111 5,434 100,554 117,476 129,897 100,554 22. Finanzvermögensanlagen 23. Sonstige Investitionstätigkeit 24. = Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1) 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 28. Erwerb von Finanzvermögensanlagen 29. Aktivierbare Zuwendungen 30. Sonstige Investitionstätigkeit 31. = Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 32. Saldo aus Investitionstätigkeit (Summe Einzahlungen abzüglich Summe Auszahlungen für Investitionstätigkeit) 33. Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag (Summen Zeile 18 und 32) Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 34. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit 35. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit 36. Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Zeile 34 und 35) 37. Finanzmittelbestand (Saldo aus Zeile 33 und 36) 38. haushaltsunwirksame Einzahlungen (u. a. Durchlaufende Posten, Liquiditätskredite) 39. haushaltsunwirksame Auszahlungen (u. a. Durchlaufende Posten, Liquiditätskredite) 40. Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (Zeile 38 und Zeile 39) 41. +/- Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres 42. = Endbestand an Zahlungsmitteln (Liquide Mittel am Ende des Jahres) (Summe aus Zeilen 37, 40 und 41) 2) - 143 - 1) 2012 Mio € 2011 Mio € Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 0,770 0,292 Rückfluss aus der Ausleihung Privatschule 0,003 0,006 Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Zwischensumme: Rückflüsse aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,773 0,298 26,864 21,231 sowie aus Wohnungsbau- und Arbeitgeberdarlehen 1,934 1,418 29,571 22,947 Gesamtsumme Zu der fehlerhaften Periodenabgrenzung von Rückflüssen aus Ausleihungen von 15,560 Mio € siehe Bz. 6.701. 2) 6.701 in voller Höhe Gewährungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen: 1,970 29,537 Ausweis der Geldanlagen in der Finanzrechnung Geldanlagen und Liquiditätskredite sollen gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO als haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen ausgewiesen werden. Sofern dieser Ausweis nicht erfolgt, ist die im doppischen Buchungssystem zwingende Verbindung von Finanzrechnung und Bilanz nicht mehr vorhanden (technischer Verbund der Finanzrechnung; siehe § 35 Abs. 6 GemHKVO). Der FB Finanzen bildet diese Ein- und Auszahlungen in seiner Finanzrechnung zum Bj. nicht bei allen Geschäftsvorfällen ab. Bei Tagesgeldanlagen respektive Tagesgeldrückflüssen wird die Finanzrechnung i. d. R. durch direktes Buchen auf das jeweilige Bestandskonto nicht angesprochen. Dieses Vorgehen ist zwar nicht rechtskonform, in der Auswirkung inhaltlich jedoch als unkritisch zu bewerten, da es keine Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung der Finanzrechnung hat und in der Bilanz lediglich ein Aktivtausch innerhalb der Bilanzposition 4. Liquide Mittel vorgenommen wird. Als Ausnahme ist hier die Auflösung der Anlage der ehemaligen Versorgungsrücklage zu benennen. 2011 flossen aus dieser 3,534 Mio € an die LHH zurück, der Rest in 2012 (3,001 Mio €). Während der Rückfluss in 2011 in der Finanzrechnung ausgewiesen war, wurde die Finanzrechnung 2012 durch manuelle Buchungen um die Einzahlungen aus den Jahren 2011 und 2012 irrtümlich entlastet. Dies führte zu einem um 3,534 Mio € zu geringen Ausweis der haushaltsunwirksamen Einzahlungen in der Finanzrechnung 2012 und löst damit die Differenz zwischen der Finanzrechnung und dem ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel im Bj. fast ausschließlich auf. Bestandsabgleich zwischen Finanzrechnung und Bilanz 42. Endbestand an Zahlungsmitteln: 38. haushaltsunwirksame Einzahlungen, fehlende Einzahlung: + 129,897 Mio € 3,534 Mio € Gesamt: 133,431 Mio € Zum Vergleich: Bilanzposition Aktiva, 4. Liquide Mittel: 133,432 Mio € - 144 Wir ordnen die verbleibende Differenz von 1.091,62 € zwischen Finanzrechnung und den liquiden Mitteln wie bereits im Vj. x x x manuellen Behandlungen von Akontozahlungen, insbesondere nach dem Jahreswechsel (s. o.), unterschiedlichen Periodenabgrenzungen (siehe Bz. 6.702) sowie empfangenen Anzahlungen für Forderungen mit Fälligkeit im Nj. zu. B/St 6.702 Da der Verzicht auf den Nachweis der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen für Geldanlagen fehleranfällig ist und nicht konsequent bei allen Geschäftsvorfällen durchgehalten wird sowie gegen § 51 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO verstößt, wird empfohlen, zukünftig auch Tagesgeldanlagen respektive Tagesgeldrückflüsse in der Finanzrechnung vollständig auszuweisen. Weiterhin betrifft dies die Anwendung gleicher Abgrenzungskriterien für Bilanz und Finanzrechnung und die Herstellung eines Abgleichs zwischen Finanzrechnung und Bilanzposition 4. Liquide Mittel. Periodenabgrenzung in der Finanzrechnung entspricht nicht § 51 GemHKVO Wie in Vj. (siehe SB 2011, Bz. 6.802 und SB 2010, Bz. 4.112) bereits angeführt, besteht in der doppischen Haushaltsführung im SAP-System auch weiterhin eine unterschiedliche Periodenabgrenzung zwischen den Modulen PSM (Datengrundlage für die Finanzrechnung) sowie den Modulen FI (Datengrundlage u. a. für die Bilanz) und PSCD (Nebenbuch für die Forderungen und Verbindlichkeiten). Für den Ausweis in der Finanzrechnung ist der Ausgleich eines offenen Postens (Forderung oder Verbindlichkeit) maßgeblich, der periodisch nicht immer mit der tatsächlichen Zahlungsbewegung übereinstimmt. In der Bilanz werden weiterhin Forderungen des Hj. mit Fälligkeit im nachfolgenden Jahr zum Bilanzstichtag reduziert, wenn deren Ausgleich noch im Hj. manuell erfolgte. In der Finanzrechnung wird dieser Vorgang jedoch korrekt erst im Folgejahr abgebildet. 6.703 Differenzen in der Entwicklung der Finanzmittel zwischen Finanzrechnung und Bilanz In der Finanzrechnung wird eine jahresbezogene Zunahme des Zahlungsmittelbestandes um 29,343 Mio € auf 129,897 Mio € ausgewiesen (Differenz Ziffer 42. zu Ziffer 41.). Die entsprechende Bilanzposition Aktiva, 4. Liquide Mittel erhöhte sich dagegen nur um 15,455 Mio € auf 133,432 Mio €. Die Differenz von 13,887 Mio € ist maßgeblich durch folgenden Sachverhalt begründet: Im Bj. wurden in der Finanzrechnung Einzahlungen aus Rückflüssen der Ausleihungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen in Höhe von 15,560 Mio € ausgewiesen, die bereits im Vj. kassenwirksam und damit schon in der Bilanzposition Aktiva, 4. Liquide Mittel der Schlussbilanz 2011 erfasst waren. Folglich ist die Veränderung an Zahlungsmitteln in der Finanzrechnung des Bj. um diesen Betrag erhöht dargestellt. Entsprechend § 51 GemHKVO wären für diesen Zweck 36,791 Mio € statt 21,231 Mio € in der Finanzrechnung des Vj. und 11,304 Mio € statt 26,864 Mio € in der des Bj. auszuweisen gewesen. - 145 6.800 Investitionsrechnung Investitionen 2012 Mio € Investitionsrechnung Investitionen 2011 Mio € Veräußerungen und Investitionsförderungen 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit 11,721 8,585 4,404 4,707 25,190 33,808 22. Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 1,194 2,369 23. Rückflüsse aus sonstiger Investitionstätigkeit 24. = Summe der Veräußerungen und der Investitionsförderungen Investitionstätigkeit 2,941 0,298 45,450 49,767 7,202 9,821 26. Baumaßnahmen 75,231 39,824 27. Erwerb von beweglichem Vermögen 20,662 26,005 28. Erwerb von Finanzvermögensanlagen 1,674 2,701 29. Aktivierbare Zuwendungen 3,429 6,497 30. Sonstige Investitionstätigkeit 0,500 0,236 108,698 85,084 -63,248 -35,317 2012 Mio € 2011 Mio € 20. Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 21. Veräußerung von Sachvermögen 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 31. = Summe der Investitionstätigkeit 32. Saldo der Investitionen 1) 1) Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Ausleihungen von Wohnungsbau- und Arbeitgeberdarlehen: beträgt der Saldo der Investitionen 1,934 1,418 -61,314 -33,899 Die systematischen Unterschiede zwischen Finanz- und Investitionsrechnung sind in Bz. 1.204 erläutert. - 146 Im Bj. ergeben sich folgende Abweichungen: Finanzrechnung Mio € (Einzahlungen für) Investitionstätigkeit 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit 20. Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit 21. Veräußerung von Sachvermögen 22. Finanzvermögensanlagen 23. Sonstige Investitionstätigkeit 24. = Summe der (Einzahlungen aus) Investitionstätigkeit (Auszahlungen für) Investitionstätigkeit 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 26. Baumaßnahmen 27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen 28. Erwerb von Finanzvermögensanlagen 29. Aktivierbare Zuwendungen 30. Sonstige Investitionstätigkeit 31. = Summe der (Auszahlungen aus) Investitionstätigkeit 32. Saldo aus Investitionstätigkeit davon zu berücksichtigende Ausleihungen Saldo aus Investitionstätigkeit (unter der Berücksichtigung der Ausleihungen) 1) 2) Investitionsrechnung Mio € Differenz Mio € 9,988 11,721 -1,733 4,719 4,404 0,315 24,958 25,190 -0,232 1,194 29,571 1,194 2,941 0,000 26,630 70,430 45,450 24,980 5,447 7,202 -1,755 72,010 75,231 -3,221 21,321 20,662 0,659 1,674 1,674 0,000 3,448 1,970 3,429 0,500 0,019 1,470 105,869 108,698 -2,829 -35,439 -63,248 27,809 1) -24,894 -60,333 Der Saldo der Gewährungen und der Rückflüsse aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen beträgt: Rückflüsse aus Ausleihungen von Wohnungsbau- und Arbeitgeberdarlehen: 2) 1,934 -26,828 -61,314 0,981 2012 Mio € 2011 Mio € 1,970 29,537 26,864 21,231 -24,894 8,306 1,934 1,418 - 147 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit 2012 2011 11.721.249,72 € 8.584.834,23 € Zu den Einzahlungen, die die LHH für Investitionstätigkeiten erhält, gehören folgende Investitionszuwendungen: Zuwendungen für Investitionstätigkeit Investitionszuweisungen vom Bund Investitionszuweisungen vom Land Investitionszuweisungen der Region Ergebnis in Mio € 2012 2011 0,111 4,613 0,218 davon OE 19: Investitionszuschüsse / Spenden von verbundenen Unternehmen / Beteiligungen Investitionszuschüsse / Spenden von privaten Unternehmen davon OE 19: Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen davon OE 19: gesamt davon OE 19: Abw. in % ohne OE 19 0,001 6,640 0,120 >100,0 -30,5 +79,2 0,000 0,036 -100,0 2,934 0,293 >100,0 3,846 1,495 >100,0 11,721 8,585 +29,9 0,003 0,450 0,113 0,566 Investitionszuwendungen, -zuschüsse oder Spenden werden im Rahmen des Jahresabschlusses zur Bildung von Sonderposten dem entsprechenden Anlagevermögen zugeordnet und dort passiviert. Allerdings handelt es sich bei den Einzahlungen auf das Konto Investitionszuschüsse / Spenden von privaten Unternehmen nicht in allen Fällen um Zuwendungen (betrifft den FB Umwelt und Stadtgrün). Die Höhe der hier fehlerhaft ausgewiesenen Summe kann mit Stand Juni 2014 noch nicht genannt werden. Auch Einzahlungen auf dem Konto Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen in Höhe von 1,800 Mio € (investive Einzahlung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für den Wissenschaftspark Marienwerder für vom FB Umwelt und Stadtgrün verauslagte Rechnungsbeträge) sowie 1,176 Mio € (weiterzuleitende Versicherungssumme für ein geliehenes Gemälde) sind keine Investitionszuschüsse, die daher nicht auf diesem Konto zu buchen gewesen wären. Unter Berücksichtigung der falsch gebuchten Beträge gibt es insgesamt keine nennenswerte Veränderung zwischen den Jahren 2011 (8,585 Mio €) und 2012 (8,745 Mio €). - 148 Die tatsächlichen Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Spenden verteilen sich wie folgt auf die TH: Teilhaushalt 61 41 37 67 66 19 52 46 übrige Bezeichnung Planen und Stadtentwicklung Museen und Kulturbüro Feuerwehr Umwelt und Stadtgrün Tiefbau Gebäudemanagement Sport und Eventmanagement Herrenhäuser Gärten unzutreffend hier gebucht** gesamt Erhaltene Zuwendungen in Mio € 2012 2011 2,610 2,841 2,409 1,420 1,000 0,190 0,844 0,335 0,678 2,080 0,566 * 0,336 0,840 0,194 0,150 0,108 0,730 2,976 11,721 8,585 * Der FB Gebäudemanagement gehört erst seit 2012 wieder zur Kernverwaltung. ** Die Summe ist noch nicht endgültig (Stand Juni 2014). Innerhalb der drei erstgenannten TH bildeten folgende Produkte mit einem Volumen von mindestens einer Mio € die Schwerpunkte: TH 61 - Produkt 51106 TH 41 - Produkt 25203 TH 37 - Produkt 12602 20. Maßnahmen der Stadterneuerung Historisches Museum Gefahrenabwehr 2,610 Mio € 1,421 Mio € 1,000 Mio € Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit 2012 2011 4.404.092,16 € 4.707.061,99 € Erhaltene Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit dienen als Grundlage für die Ermittlung der zu bildenden Sonderposten. Die Verwaltung hat mehrere Konten eingerichtet, die mit folgenden Ergebnissen abschlossen: Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit Beiträge gemäß NBauO Einzahlungen sonstige Sonderposten Beiträge gemäß NKAG Erschließungsbeiträge gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 0,130 0,224 0,935 0,100 1,535 2,086 1,804 2,297 4,404 4,707 Abw. in % -41,8 >100,0 -26,4 -21,5 -6,4 - 149 Die Einnahmen sind bis auf 855 T€ (TH Planen und Stadtentwicklung) vollständig vom TH Tiefbau generiert und verteilen sich insgesamt auf die Produkte: Produkt 54101 51106 54401 54602 55202 54502 54201 Bezeichnung Gemeindestraßen Maßnahmen der Stadterneuerung Bundesstraßen Parkeinrichtungen Wasserbau Straßenbeleuchtung Kreisstraßen gesamt Ergebnis in Mio € 2012 3,074 0,855 0,219 0,130 0,079 0,047 0,000 4,404 2011 4,103 0,000 0,027 0,224 0,072 0,000 0,281 4,707 Bei den Beiträgen gemäß NBauO handelt es sich um Ablösebeträge für nicht gebaute Abstellplätze, die zum Jahresende auf die jeweilige Anlage als Sonderposten gebucht werden sollen. Stattdessen wurde im Bj. erneut die Gesamtsumme (130 T€) als periodenfremder Ertrag dem Ergebnishaushalt zugeordnet. Die Verwaltung hatten wir bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 darüber nochmals in Kenntnis gesetzt, dass wir diese Vorgehensweise nicht für korrekt halten, da die Ablösebeträge zwingend für Verkehrsinvestitionen zu verwenden sind. Dies soll mit dem Jahresabschluss 2013 beachtet und umgesetzt werden. Rund 855 T€ von den Einzahlungen sonstige Sonderposten (Sanierungsgebiete Nordstadt, Limmer und Vahrenheide Ost) sind zutreffend den Anzahlungen auf Sonderposten zugeordnet worden. Von den Beiträgen gemäß NKAG (Straßenausbaubeiträge) wurde der größte Anteil (1,408 Mio € / ca. 92 %) in den periodenfremden Ertrag gebucht. Diese Ausbaubeiträge betreffen Straßenbaumaßnahmen, die als „Altfälle“ gelten, da sie bei der Ermittlung der Sonderposten für die Eröffnungsbilanz mit in die pauschale Berechnung eingeflossen sind. Daher ist die Buchung als periodenfremder Ertrag nicht zu beanstanden. Der weiterhin hohe Anteil der „Altfälle“ ist mit den komplexen Abläufen und den teilweise langwierigen Arbeitsprozessen begründet. Bei den Erschließungsbeiträgen gilt grundsätzlich dieselbe Vorgehensweise: Sofern es sich bei den Erschließungsmaßnahmen um „Altfälle“ handelt, wurden die Einzahlungen nicht als Sonderposten gebucht. Allerdings ist der Anteil der „Altfälle“ mit unter 40 % (679 T€) deutlich geringer als bei den Straßenausbaubeiträgen. Dies liegt u. a. daran, dass verstärkt die Erhebung der Erschließungsbeiträge durch Ablösevertrag geregelt wird, was sich verwaltungsvereinfachend auswirkt. - 150 21. Veräußerung von Sachvermögen 2012 2011 25.189.830,94 € 33.808.203,12 € Dem Kontenrahmenplan Niedersachsen entsprechend sind Veräußerungen von Sachvermögen in folgende drei Bereiche unterteilt: Veräußerung von Sachvermögen Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden und anderen unbeweglichen Vermögensgegenständen Veräußerungen von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 € Veräußerungen von beweglichen Vermögensgegenständen über 150 € bis 1.000 € (Sammelposten) gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 24,937 33,348 Abw. in % -25,2 0,252 0,446 -43,5 0 0,014 -100,0 25,189 33,808 -25,5 Wertmäßig betrafen rund 99 % der Veräußerungen Grundstücke, Gebäude sowie andere unbewegliche Vermögensgegenstände. Erlöse von 24,855 Mio € (Produkt 11128 - Immobilienverkehr -) resultierten im Wesentlichen aus dem Verkauf einer Schule, den Verkäufen von sonstigen unbebauten Grundstücken sowie von Grund und Boden für Wohngebäude. 23. Rückflüsse aus sonstiger Investitionstätigkeit 2012 2011 2.940.799,43 € 298.008,58 € Es handelt sich bei dieser Haushaltsposition um eine Auffangposition, in der alle sonstigen Rückflüsse abgebildet werden, die keiner anderen Haushaltsposition zugeordnet werden können. Rückflüsse aus sonstiger Investitionstätigkeit Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Abwicklung von Baumaßnahmen davon OE 19: Ausleihung an die Waldorfschule gesamt davon OE 19: 2,938 0,586 0,003 2,941 0,292 0,006 0,298 >100,0 -50,0 >100,0 0,586 Unter der Abwicklung von Baumaßnahmen sind Einzahlungen kontiert, die nahezu vollständig die FB Tiefbau (2,343 Mio €) und Gebäudemanagement (0,586 Mio) betreffen. Einzahlungen in Höhe von 2,275 Mio € betrafen die bereits vor längerer Zeit abgeschlossene Baumaßnahme Pferdeturmkreuzung, weitere 68 T€ den Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke. Die Einzahlungen zu Gunsten des FB Gebäudemanagement waren verschiedenen Baumaßnahmen bei Kindertagesstätten, Gymnasien und Grundschulen zuzuordnen. - 151 Sämtliche Einzahlungen wurden zutreffend als Sonderposten bzw. als periodenfremde Erträge gebucht. 3 T€ sind der Reduzierung der Ausleihung an die Waldorfschule zuzuordnen (jährliche Tilgungsrate). 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 2012 2011 7.202.160,44 € 9.820.529,18 € Die Investitionen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden verteilten sich im Bj. auf die folgenden Produkte der TH 20 (Finanzen), 23 (Wirtschaft) und 67 (Umwelt und Stadtgrün): Produkt 11125 11127 11128 55104 61201 Bezeichnung Buchhaltung und Zahlungsverkehr Immobilienverwaltung Immobilienverkehr Naherholung, Landschaftsräume Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft gesamt Investitionen je Produkt in Mio € 2012 2011 0,089 0,129 0,008 0,665 4,893 8,945 0,184 0,081 2,028 0 7,202 9,820 Abw. in % -30,9 -98,8 -45,3 >100 >100 -26,7 Mit 4,893 Mio € wurde der wesentliche Teil der Investitionen im Produkt 11128 Immobilienverkehr - abgewickelt. Betragsmäßig war hier der Erwerb zweier Grundstücke mit 1,750 Mio € und 1,484 Mio € bedeutend. Daneben wurden aus dem Produkt auch sämtliche Nebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, Kosten für Gutachten, Vermessung und Notarkosten, bestritten. Dem Produkt 61201 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - wurden auf Grund der Rückgliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt erstmalig Tilgungsleistungen in Höhe von 2,028 Mio € für ÖPP-Maßnahmen zugeordnet. - 152 26. Baumaßnahmen 2012 2011 75.231.144,58 € 39.824.008,49 € Nach dem Nds. Kontenrahmenplan sind die Baumaßnahmen in drei Bereiche unterteilt. Die LHH hat 2011 den verbindlichen Konten ein weiteres Konto Sanierung Konjunkturpaket II hinzugefügt. Die Anordnungen auf den Konten bilden die Grundlage für die Aktivierung des jeweiligen Sachvermögens: Baumaßnahmen Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen davon OE 19: Auszahlungen Sanierung Konjunkturpaket II Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlungen sonstige Baumaßnahmen gesamt davon OE 19: 52,678 11,056 +53,3 0,849 27,440 0,478 39,824 -100,0 -18,0 -88,8 -0,8 35,729 0,000 22,499 0,054 75,231 35,729 Der Anstieg der Investitionen ist ausschließlich durch die Integration der OE 19 bedingt. Die Baumaßnahmen verteilen sich nahezu über die gesamte Verwaltung. Die folgende Tabelle zeigt die Investitionsschwerpunkte: Teilhaushalt 19 66 23 61 übrige Bezeichnung Gebäudemanagement Tiefbau Wirtschaft Planen und Stadtentwicklung gesamt * Baumaßnahmen in Mio € 2012 2011 35,729 * 16,547 20,941 5,689 3,261 4,986 2,915 12,281 12,707 75,231 39,824 Der FB Gebäudemanagement gehört erst seit 2012 wieder zur Kernverwaltung. Innerhalb der vier TH, auf die rd. 84 % der Aufwendungen für Baumaßnahmen entfallen, bildeten folgende Produkte mit einem Volumen von mindestens vier Millionen Euro die Schwerpunkte: TH TH TH TH TH TH TH 19 66 19 19 66 23 61 - Produkt Produkt Produkt Produkt Produkt Produkt Produkt 21101-GM 54101 21101-GM 36501-GM 55202 11135 51106 GM Grundschulen Gemeindestraßen GM Gymnasien GM Kindertagesbetreuung Wasserbau Verw. Parkhäuser u. ähnl. Einrichtungen Maßnahmen der Stadterneuerung 9,203 Mio € 8,220 Mio € 7,289 Mio € 7,019 Mio € 5,560 Mio € 5,198 Mio € 4,417 Mio € Allein diese Produkte machen über 60 % aller Baumaßnahmen aus. Sämtliche Anordnungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses zur Aktivierung auf die Anlagen gebucht bzw., sofern eine Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, als Anlage im Bau ausgewiesen. - 153 Die im SB 2011 an dieser Stelle mit der Bitte um Klärung erwähnten Prüfungsfeststellungen sind ausgeräumt worden. Auf unsere Empfehlung hat die Anlagenbuchhaltung die Anordnungen zu den Fernmeldeanlagen, Kabelnetzen und EDV-Datenleitungen des Jahres 2012 gemeinsam mit dem betroffenen Bereich des FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste geprüft und ggf. Korrekturen durchgeführt. 27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen 2012 2011 20.661.526,81 € 26.004.815,21 € Investitionen für den Erwerb von beweglichem Vermögen resultieren im Wesentlichen aus den Anschaffungskosten für Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Investitionen unterteilen sich wie folgt: Erwerb von beweglichem Sachvermögen Vermögensgegenstände über 1.000 € und Sachgesamtheiten davon OE 19: Vermögensgegenstände über 150 € bis 1.000 € (Sammelposten) davon OE 19: Ergebnis in Mio € 2012 2011 Abw. in % ohne OE 19 20,244 -30,2 5,093 +24,4 0 0,66 8 -100,0 20,662 26,005 -21,3 14,263 0,128 6,399 0,061 Vermögensgegenstände aus dem Konjunkturpaket II davon OE 19: gesamt davon OE 19: 0,189 Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Investitionen auf die TH: TH 18 42 37 41 67 51 übrige gesamt Bezeichnung Steuerung, Personal und Zentrale Dienste Bibliothek und Schule Feuerwehr Museen und Kulturbüro Umwelt und Stadtgrün Jugend und Familie Investitionen in Mio € 2012 2011 8,589 9,607 2,915 4,231 2,444 5,644 1,798 2,307 1,579 2,268 0,674 0,336 2,663 1,612 20,662 26,005 Damit wurden rund 87 % der Investitionen in den oben genannten sechs TH getätigt. - 154 Innerhalb dieser TH bildeten folgende Produkte Investitionsschwerpunkte: TH TH TH TH TH TH 18 42 37 41 67 51 - Produkt Produkt Produkt Produkt Produkt Produkt 11109 27201 12602 25204 55102 36501 - Informations- und Kommunikationssysteme Stadtbibliothek Hannover Gefahrenabwehr Sprengel Museum Hannover Öffentliches Grün Kindertagesbetreuung 8,432 0,979 1,803 1,332 0,938 0,413 Mio Mio Mio Mio Mio Mio € € € € € € Allein bei diesen sechs Produkten wurden rd. 67 % aller Investitionen für den Erwerb beweglichen Vermögens gebucht. Sprengel Museum Hannover - Durchlaufende Gelder als Investitionen gebucht Gemäß § 59 Nr. 24 GemHKVO stellen Investitionen die Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes längerfristiger Güter, außer für geringwertige Vermögensgegenstände, dar. Im TH 41 - Museen und Kulturbüro - wurde beim Produkt 25204 - Sprengel Museum Hannover - ein Betrag von 1,200 Mio € als Investition für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1 T€ gebucht, obwohl es sich hierbei um durchlaufende Gelder nach § 59 Nr. 14 GemHKVO handelte, die keine Bestandsveränderung des Anlagevermögens zur Folge hatten. Der Betrag der Investitionen für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1 T€ ist demnach um 1,200 Mio € zu hoch ausgewiesen. Allerdings hat es eine Einnahme in nahezu gleicher Höhe gegeben, so dass in diesem Fall die Auswirkungen auf die Salden der Investitionstätigkeit und der Finanzrechnung unwesentlich sind. 29. Aktivierbare Zuwendungen 2012 2011 3.428.886,58 € 6.497.485,84 € Von der Gemeinde geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse sind gemäß § 42 Abs. 4 GemHKVO als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Voraussetzung ist, dass eine Investition bei einem Dritten erfolgt und dort zu einer Veränderung des Anlagevermögens führt. Eine Zuwendung, die zu einer Veränderung des Anlagevermögens der Gemeinde selbst führt, fällt nicht hierunter. Aktivierbare Zuwendungen Investitionszuweisungen an den Bund Auszahlung Zuschüsse Investitionen an verbundene Unternehmen Auszahlung Zuschüsse an private Unternehmen Auszahlung Zuschüsse Investitionen an übrige Bereiche gesamt Ergebnis in Mio € 2012 2011 0 0,041 1,618 2,032 Abw. in % -100,0 -20,4 0 1,811 0,148 4,277 -100,0 -57,7 3,429 6,498 -47,2 Das gegenüber dem Planansatz von 7,027 Mio € mit nur 3,429 (=48,8 %) ausgeschöpfte Ist begründet die Verwaltung vor allem mit im Bj. nicht veräußerten Rechten an Wohnungsbaudarlehen sowie mit nicht im geplanten Maße durchgeführten Baumaßnahmen. NE In Bz. 6.200, Aktiva 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse berichten wir über die Aktivierung der geleisteten Zuwendungen in Höhe von 1,950 Mio €, die unter - 155 Berücksichtigung der 2012 gebuchten AfA zum 31.12.2012 noch mit 1,817 Mio € ausgewiesen werden. Zu den oben aufgeführten Auszahlungen von 3,429 Mio € zeigt sich noch immer eine Differenz in Höhe von 1,479 Mio € (Vj. 5,286 Mio €). Diese beruht weiterhin sowohl auf Auszahlungen, die eigenen Investitionsmaßnahmen der LHH, z. B. Baumaßnahmen, in der Investitionsrechnung zuzuordnen gewesen wären, als auch auf Zahlungen, die nicht für Investitionen getätigt wurden. Unsere Beanstandung zum Bj. 2011 hatte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme dahingehend aufgegriffen, dass die entsprechenden Positionen zum nächsten Jahresabschluss berichtigt würden. Dies ist für das Bj. 2012 nicht erfolgt. 30. Sonstige Investitionstätigkeit 2012 2011 500.359,11 € 236.233,60 € Die sonstige Investitionstätigkeit ist eine Auffangposition, in der alle Investitionen abgebildet werden, die keiner anderen Haushaltsposition zugeordnet werden können. Bei der LHH werden in dieser Position ausschließlich die aktivierungsfähigen Eigenleistungen abgebildet, davon sind 168 T€ (33,5 %) dem FB Gebäudemanagement zuzuordnen. - 156 7. Feststellungen zu zentralen Themen 7.000 Controlling 7.001 Gesetzliche Vorgaben und deren Umsetzung Nach § 21 Abs. 1 GemHKVO hat die Gemeinde zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen einzusetzen. Zu diesem Zweck werden gemäß § 21 Abs. 2 GemHKVO Ziele und Kennzahlen zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht. Den Grundsatzbeschluss zur Einführung eines unterjährigen Berichtswesens mit verbindlich vorgegebener Struktur zum 01.01.2011 traf die Verwaltung im Februar 2010. Mit Beschluss der Dezernentenkonferenz vom April 2013 wurden folgende Neuerungen für das Quartalsberichtswesen vereinbart: x Die Berichte über die finanzielle Entwicklung des Teilergebnishaushalts und der wesentlichen Produkte werden nach bestimmten Vorgaben übersichtlicher gestaltet. x Die Ziele der wesentlichen Produkte weisen einen Plan-Ist-Vergleich aus. x Es wird nur noch der 2. und 3. Quartalsbericht eines Jahres im Fachausschuss veröffentlicht. Darüber hinaus verschicken die FB ggf. einen ausführlicheren Leistungsbericht mit Stand 31.12. zeitnah an die Mitglieder des Fachausschusses. x Die Stadtbezirksräte erhalten weiterhin die Prioritätenlisten der FB 19, 66 und 67 über die planbaren Instandsetzungsmaßnahmen. Über die Änderungen wurden die Ratsgremien mit Ds. 1068/2013 informiert. 7.002 Ziele der Verwaltung im Jahresarbeitsprogramm Die Verwaltung hat die folgenden Oberziele für das Bj. sowie 2013 fortgeschrieben: x x x x x x x Förderung von Bildung und Teilhabe Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Nachhaltigkeit Kulturelle Entwicklung Stadtentwicklung Verwaltungsentwicklung Diesen Oberzielen sind von den Dezernaten jeweils bestimmte Projekte in den FB zugeordnet worden, wobei deren Realisierung durch Controlling und Berichtswesen unterstützt werden soll. 7.003 Controlling und Berichtswesen Controlling als unverzichtbares Steuerungsinstrument für die Planung, Ausführung, Ergebniskontrolle und Steuerung von Prozessen zeichnet sich aus x durch Informationsversorgung und -auswertung in zukunftsorientierter Form x zur Unterstützung der Führung x um vorgegebene Ziele - 157 x in einem integrierten System x durch effektive Steuerung zu erreichen. Dazu ist es erforderlich, x x x x den jeweiligen Entscheidungsebenen zum richtigen Zeitpunkt in einem entsprechenden Verdichtungsgrad das richtige Maß an entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Ein bedarfsgerecht gestaltetes Berichtswesen leistet dies, indem nur jene Informationen zur Steuerung des Verwaltungshandelns einbezogen werden, die für Planung, Entscheidung und Kontrolle konkret benötigt werden. 7.004 Struktur der FB-Quartalsberichte Die Quartalsberichte bestehen aus folgenden drei Teilen: Teil I Entwicklung Teilergebnishaushalt Dieser Teil beinhaltet eine auf eine Seite beschränkte Übersicht über die Entwicklung der Teilergebnishaushalte eines FB. Ertrags- und Aufwandsgruppen werden analog Haushaltsplan dargestellt. Daneben gibt es Felder für Erläuterungen zu Entwicklungen durch den FB und für eine Bewertung durch den FB Finanzen, insbesondere zu Aussagen zur Einhaltung der geplanten Ausgabeermächtigung sowie zu möglichen Gegensteuerungsmaßnahmen. Die Bewertung durch den FB Finanzen erfolgt nur verwaltungsintern. Teil II Entwicklung wesentlicher Produkte Die Entwicklung wesentlicher Produkte wird zweifach dargestellt. Zunächst erfolgt die Darstellung der wesentlichen Produkte mit Zielen, Kennzahlen, einzelnen Messgrößen und deren Umsetzungsgrad mit Pfeilen. Danach folgt eine Übersicht über die finanzielle Entwicklung für jedes wesentliche Produkt eines TH sowie ein Feld für Erläuterungen des FB. Teil III Weitere Informationen über die Entwicklung des TH oder der Produkte Dieser Teil des Quartalsberichtes ersetzt die bisherigen Leistungsberichte der FB. Hier kann die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des FB mit Pfeilen dargestellt werden. Daneben kann über spezielle Themen oder Leistungen informiert werden, die für den Fachausschuss relevant sind. Die Fachausschüsse können weitere spezielle Informationen festlegen. 7.005 Quartalsbericht Gesamtergebnishaushalt LHH In diesem Bericht werden alle Erträge und Aufwendungen der LHH zusammengefasst dargestellt. Auf Basis der von den FB erstellten Prognosen zur Entwicklung ihrer TH ermittelt der FB Finanzen eine Prognose zur möglichen Entwicklung des Gesamtergebnishaushaltes. Auf die Darstellung der Gesamtübersicht aller Teilergebnishaushalte in diesem Bericht verzichtet die Verwaltung bereits seit dem 2. Quartalsbericht zum Gesamtergebnishaushalt 2012 (Ds. 2000/2012). Wir bewerten diese Vorgehensweise als richtig, da diese Darstellung keine direkt steuerungsrelevanten Informationen enthielt. - 158 7.006 Monatsbericht Der FB Finanzen erstellt einen Monatsbericht für HFR und Rat mit einer komprimierten Darstellung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandsblöcke des Ergebnishaushaltes und einer Bewertung ihrer Entwicklung durch Pfeile. 7.007 Ausgewertete Berichte Um prüferisch aktuell zu berichten, haben wir abweichend vom Bj. die jeweils neuesten von den FB vorgelegten Berichte ausgewertet (Stand: Juni 2014). Es sind, geordnet nach Dezernaten, folgende Berichte: Dezernat I x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den TH Rechnungsprüfung (Ds. 1661/2013 N1 und Ds. 2350/2013) x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für die Teilergebnishaushalte des FB Büro Oberbürgermeister, FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste sowie des FB Feuerwehr (Ds. 1758/2013 und Ds. 2401/2013) x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den Teilergebnishaushalt 52 – Bereich Sport, Eventmanagement und Bäder – im FB Büro Oberbürgermeister (Ds. 1804/2013 und Ds. 2443/2013) Dezernat II x Bericht über das 2. Quartal zum Gesamthaushalt (Ds. 1688/2013 N1) x Bericht über das 3. Quartal zum Gesamthaushalt (Ds. 2351/2013) x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für die Teilergebnishaushalte 20 und 99 des FB Finanzen sowie für den Teilergebnishaushalt 32 des FB Recht und Ordnung (Ds. 1692/2013 und Ds. 2379/2013) Dezernat III x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den TH 50 des FB Soziales und den gemeinsamen TH 59 der FB Soziales und Senioren (Ds. 1875/2013 und Ds. 2437/2013) x 2. Quartalsbericht 2013 für den TH 51 des FB Jugend und Familie (Ds. 1720/2013) Dezernat IV x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den TH 42B des FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro, TH 43 des FB Bildung und Qualifizierung und TH 46 des FB Herrenhäuser Gärten (Ds. 1941/2013 und Ds. 2554/2013) x 2. und 3. Quartalsbericht für den TH 42S Schule und Stiftungen des FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro (Ds. 2008/2013 und Ds. 2393/2013) Dezernat V x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den TH 19 des FB Gebäudemanagement (Ds. 1777/2013 und Ds. 2410/2013) x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den Teilergebnishaushalt 23 des FB Wirtschaft (Ds. 1803/2013 und Ds. 2548/2013) x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den Teilergebnishaushalt 67 des FB Umwelt und Stadtgrün (Ds. 2007/2013 und Ds. 2377/2013) Dezernat VI x Quartalsbericht des Baudezernates für das 2. und 3. Quartal 2013 für die Teilergebnishaushalte der FB Planen und Stadtentwicklung (TH 61), Tiefbau (TH 66) und des Baureferates (TH 60) (Ds. 1743/2013 und Ds. 2380/2013) - 159 7.008 Prüferische Wertung Zwar ist das Berichtswesen durch die zentralen Vorgaben des FB Finanzen zu Aufbau und Zeitvorgaben hinsichtlich Erstellung und Vorlage der Berichte stringenter und informativer im Vergleich zu früher. Festzustellen ist jedoch, dass es sich bei der KLR der LHH noch immer weitgehend um eine Basis-KLR handelt, d. h. um eine KLR minimaler Ausprägung, um den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 21 Abs. 1 GemHKVO gerecht zu werden. Allein die gebührenrechnenden Einrichtungen sind nach dem NKAG verpflichtet, eine ausgeprägte KLR zu führen. Im Übrigen erfolgt die Ausgestaltung der KLR gemäß ADA 20/70 - ADA der LHH zur Kosten- und Leistungsrechnung - auf freiwilliger Basis. Nur eine ausgeprägte KLR gewährleistet eine verursachungsgerechte Zuordnung von betriebswirtschaftlichen Kosten zu einzelnen Kostenträgern und eröffnet somit Steuerungspotential. Eine Basis-KLR leistet dies nicht, da die gesamten Kosten im Extremfall nur einem Kostenträger zugeordnet werden. B/St Das Controlling der LHH mit seinem unterjährigen Berichtswesen stellt auf einen Plan-IstVergleich ab. Somit wird dargestellt, inwieweit Planzahlen erreicht oder von ihnen abgewichen wurde, ohne dass die Planzahlen - außer bei einer ausgeprägten KLR - nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt wurden. Wir empfehlen der Verwaltung, die KLR flächendeckend zur ausgeprägten KLR zu entwickeln. Daneben stellen wir fest, dass allein die Berichte des FB Umwelt und Stadtgrün einen konkreten Bezug zu den im Jahresarbeitsprogramm festgelegten Oberzielen herstellen. Wir empfehlen allen FB, diesem Beispiel künftig zu folgen, um die Verknüpfung von Maßnahmen und Zielen auch gegenüber Fachausschüssen und Rat darzustellen. Unsere detaillierten Feststellungen und Empfehlungen zu den einzelnen Berichten aus dem Vj. sind weitgehend umgesetzt worden. Aktuell bestehende nachrangige Feststellungen und redaktionelle Hinweise haben wir den FB mit gesonderten Schreiben mitgeteilt. 7.100 Erhaltene Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG 7.101 Formales Verfahren für die Annahme von Zuwendungen § 111 Abs. 7 NKomVG regelt die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Hiernach entscheidet über die Annahme oder Vermittlung der Rat. In § 25 a GemHKVO sind Wertgrenzen festgelegt, die hiervon abweichende Zuständigkeiten regeln: Bis zu einem Wert von 100 € entscheidet der Oberbürgermeister, für die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen von über 100 € bis zu 2.000 € kann die Zuständigkeit auf den VA übertragen werden. Die Kommunen haben eine jährliche Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde. Mit Ds. 1383/2010 hat der Rat der LHH beschlossen, die Zuständigkeit für die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen bei einem Wert von über 100 € bis 2.000 € dem VA zu übertragen. Darüber hinaus wurde der jährlichen Vorlage einer Liste von Zuwendungen und Spenden auf der Grundlage der GemHKVO zur Beschlussfassung zugestimmt. Entsprechende Ds. zur Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat die Verwaltung für das Jahr 2012 dem VA am 10.07.2014 und dem Rat am 17.07.2014 vorgelegt. - 160 7.102 Sponsoringleistungen Die LHH hatte durch Beschluss der Dezernentenkonferenz vom 02.07.2003 allgemeine Regelungen zum Sponsoring verabschiedet. Die Richtlinien enthalten neben den Rahmenvorgaben des Landes Niedersachsen auch Hinweise über die haushaltsmäßige Behandlung von Sponsoringleistungen. Gemäß Ziff. IV der Richtlinien ist für die Annahme der Sponsoringleistungen die Zustimmung der Dezernentin / des Dezernenten einzuholen. Dem Oberbürgermeister und der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes ist quartalsweise zu berichten. Wir haben der Verwaltung bei der Prüfung 2011 unsere rechtliche Beurteilung der Zuordnung von Sponsoringleistungen zu § 111 Abs. 7 NKomVG erörtert. Das daraufhin von der Verwaltung eingeschaltete MI bestätigte unsere Rechtsauffassung, wonach alle Arten von Zuwendungen durch Dritte, für die keine angemessene Gegenleistung erbracht wird, unabhängig von der konkreten Bezeichnung - also auch Sponsoringleistungen - unter § 111 Abs. 7 NKomVG zu subsumieren und dem unter 7.101 geschilderten Verfahren zu unterziehen sind. Die Verwaltung hinterfragt derzeit erneut diese Auffassung beim MI. Wir haben daher für das Jahr 2012 auf eine nähergehende Prüfung verzichtet. 7.200 Interne Leistungsverrechnungen Zur vollständigen Abbildung des Ressourcenaufkommens und -verbrauchs sollen nach § 15 Abs. 3 GemHKVO interne Leistungen zwischen den Teilergebnishaushalten angemessen - hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Aufwand der Leistungsverrechnung und verwaltungsseitig erwachsenden Nutzen - verrechnet werden. Entsprechend dem Sinn und Zweck der Internen Leistungsverrechnungen (ILV) werden teilweise auch innerhalb von größeren Teilergebnishaushalten (u. a. FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste und FB Umwelt und Stadtgrün) Produkte entsprechend ihres Leistungsbezuges belastet, so dass eine Umlegung auch innerhalb eines TH auf eigene Produkte erfolgen kann und muss. Die sich bei den Leistungsverrechnungen ergebenden Erträge und Aufwendungen müssen sich insgesamt ausgleichen. Als innere Verrechnungen sollen sie die Ergebnisrechnung nicht berühren. Die LHH hat mit Haushaltsrundschreiben Nr. 5/2010 Verfahrensregeln für die ILV festgelegt. Sie wird nicht auf Basis von Vollkosten (Einbeziehung von Overheadkosten / Verwaltungsgemeinkosten) vorgenommen und erfolgt nur bei Leistungsbeziehungen in erheblichem Umfang, aus gebühren- bzw. steuerrechtlichen Gründen oder auf Grund direkter Beauftragung städtischer Dienstleister auf Produktebene, also auch innerhalb eines TH. 7.201 Prüfungsfeststellungen Den ILV kam im Bj. erneut nur geringe Bedeutung zu. Der Verzicht, Leistungen der FB mit Querschnittsaufgaben - z. B. FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste, FB Finanzen ausnahmslos umzulegen, führte zu einem unvollständigen Ausweis des Ressourcenverbrauchs auf Produktebene und dazu, dem Hpl. in diesem Bereich seine Steuerungsfunktion zu nehmen. Die bisher als ordentlicher Aufwand bei der LHH ausgewiesenen Nutzungsentgelte (2011: 93,914 Mio €) des FB Gebäudemanagement wurden mit dessen Rückgliederung in den Kernhaushalt zum 01.01.2012 im Bj. korrekt als ILV (2012: 85,397 Mio €) umgelegt. Dadurch erhöhten sich Aufwand ILV und Ertrag ILV aller TH auf jeweils 130,002 Mio € (Vj. 42,108 Mio € / +308,73 %). Allerdings wurde entgegen den Vorgaben des o. g. Haushaltsrundschreibens der Eigenanteil des FB Gebäudemanagement (nach Aussage des FB Finanzen 812 T€) nicht gesondert, sondern als ordentlicher Aufwand ausgewiesen. - 161 In 2013 wurde der Eigenanteil - zumindest im Ist - als ILV Nutzungsentgelte auf das entsprechende Produkt 11118 - Gebäudemanagement - verrechnet. 7.202 Be- und Entlastung der TH durch die ILV In der folgenden Tabelle haben wir den Aufwand und Ertrag der ILV je TH dargestellt und auch das Verhältnis, in dem Erträge aus den ILV den Gesamtaufwand (ordentliche Aufwendungen zuzüglich ILV) gedeckt haben. Zu den zum Jahresabschluss 2012 abweichenden Beträgen haben wir - anders als die Verwaltung - auch die nicht teilhaushaltsübergreifenden ILV einbezogen (siehe Bz. 7.201). - 162 Teilhaushalte Aufwand ILV Ertrag ILV Gesamtaufwand ILV-Erträge von Gesamtaufwand Teilhaushalt Mio € % Mio € Mio € 14 Rechnungsprüfungsamt 0,289 0,057 3,305 1,7 15 Büro Oberbürgermeister 0,475 0 5,277 0 18 Steuerung, Personal und Zentrale Dienste 5,640 37,870 101,458 37,3 19 Gebäudemanagement 2,674 85,397 84,288 101,3 20 Finanzen 4,576 0 43,848 0 23 Wirtschaft 1,186 0,018 20,353 0,1 32 Recht und Ordnung 5,014 0,018 41,220 0 37 Feuerwehr 3,775 0 75,734 0 41 Museen und Kulturbüro 1,730 0 18,835 0 42 Bilbliothek und Schule 67,343 0,209 113,252 0,2 43 Bildung und Qualifizierung 4,567 0,163 26,563 0,6 46 Herrenhäuser Gärten 0,137 0 12,147 0 50 Soziales 2,774 1,087 56,684 1,9 51 Jugend und Familie 19,242 0,127 268,228 0 52 Sport und Eventmanagement 0,597 0,291 18,042 1,6 57 Senioren 1,184 0,001 12,716 0 59 Soziale Hilfen 0,366 0 295,916 0 60 Baureferat 0,101 0 1,795 0 61 Planen und Stadtentwicklung 2,080 0 46,476 0 66 Tiefbau 1,006 0 89,734 0 67 Umwelt und Stadtgrün 5,248 4,763 64,955 7,3 99 Allgemeine Finanzwirtschaft 0 0 501,169 0 130,002 130,002 1.901,995 6,8 Summe - 163 7.300 Elektronische Datenverarbeitung (EDV) 7.310 Prüfauftrag Im Zusammenhang mit der uns durch § 155 NKomVG i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 2 RPO übertragenen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns ergibt sich unser Aufgabenspektrum, das alle Stufen von der Planung bis zum Einsatz der Programme und der technischen Anlagen umfasst. 7.320 Prüfungsart und Prüfungsumfang Wir prüfen den ordnungsgemäßen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) überwiegend begleitend, durch die Mitarbeit in Projektgruppen und Arbeitskreisen der Verwaltung, und geben Stellungnahmen zu Verfahrenseinführungen ab. Durch die begleitende Prüfung sollen mögliche Fehler und Risiken in einem frühen Stadium, d. h. bereits bei der Bedarfsfeststellung und bei der Planung von EDV-Projekten, erkannt und vermieden bzw. minimiert werden. 7.330 SAP-Module im Rechnungswesen Im Bj. wurden 8 SAP-Module, mit denen das Rechnungswesen abgebildet wurde, im Produktivbetrieb eingesetzt: x x x x x x x x 7.340 7.341 Finanzbuchhaltung (FI) Kostenrechnung (CO) Haushaltsmanagement (PSM) Kassen- und Einnahmemanagement (PSCD) Verbraucher- und Hypothekarkredite (CML) Projektsystem zur Investitionsplanung (PS) Investitionsmanagement (IM) Anlagenbuchhaltung (FI-AA) Prüfungsschwerpunkte und -ergebnisse Weiterhin aktuelle Prüfungsfeststellung zum SAP-System aus Vorjahren Nach wie vor fehlt es an automatisierten Schnittstellen zu Vorverfahren auf der Ausgabenseite (z. B. openProsoz), mit der Folge von Fehlermöglichkeiten und vermehrtem Erfassungsaufwand. 7.342 Sicherheit der SAP-Basis Wir prüften Sicherheit und Zugriffsschutz der SAP-Basis; das SAP-System wird bei der LHH seit 2006 als Buchungssystem im Finanzwesen eingesetzt, zunächst in kameraler und seit dem Hj. 2011 in doppischer Form. Ein Teil der bei der Prüfung festgestellten Mängel wurde umgehend beseitigt, andere von uns angemahnte Änderungen sollen künftig umgesetzt werden. Die verbleibenden Kritikpunkte werden von uns in Abwägung gegen die effektive Nutzbarkeit des Systems als hinnehmbar angesehen - ein ordnungsgemäßer Betrieb des Systems ist dennoch gewährleistet. Wir berichteten über unsere Prüfung mit Ds. 2057/2013. - 164 7.343 Begleitung von EDV-Verfahren Im Bj. haben wir entsprechend der ADA 10/51 - Einsatz von IuK-Systemen - die Einführung neuer oder geänderter Verfahren in folgenden Projektgruppen begleitet: x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Arbeitsmedizin Aufrufanlage im FB Recht und Ordnung Datenaustausch mit aha Contentmanagement (Neues Intranet) Dokumentenmanagement (DMS) Elektronische Rechnung eVergabe Grundbuchabruf Bewerberverwaltung (Infoplan) Katastrophenschutz Konzernbilanz Mobile Pflegedokumentation Organisations-Datenbank (Aufgabengliederung, Geschäftsverteilung) Prüfsoftware SAP Gebäudewirtschaft Sportstättenverwaltung (Skubis) Soziale Netzwerke Ticketing Herrenhausen Umweltzone Datenbank Virtual Desktop Interface Wahlsoftware 7.400 Vergaben nach der Vergabeordnung für Leistungen (VOL), nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) 7.410 Prüfungsgegenstand Aufträge der LHH sind nach der VOL oder der VOF zu vergeben, soweit es sich nicht um Bauleistungen handelt. Die Vergabe dieser Leistungen richtet sich nach der VOB. Die VOL ist nicht auf Leistungen anzuwenden, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, wenn der Auftragswert unterhalb des für eine EU-weite Vergabe maßgeblichen Schwellenwertes liegt. Dieser lag im Bj. bei 200 T€. Gleichwohl werden auch diese Vergabevorschläge von uns geprüft. Übersteigt der Wert eines solchen Auftrages den Schwellenwert, so ist die VOF anzuwenden. Sind jedoch die freiberuflichen Leistungen eindeutig und erschöpfend beschreibbar, so sind sie nach der VOL zu vergeben. Vergaben nach Kapitel 2 der VOF (Architekten- und Ingenieurleistungen) sind unter Bz. 7.500 ff. erfasst. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG obliegt die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung dem RPA (Visaprüfung). - 165 7.420 7.421 Prüfungsarten und -umfang Visaprüfung § 155 Abs. 3 NKomVG gibt dem RPA das Recht, die Prüfung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen zu verzichten. Den Umfang der Visaprüfung von Vergaben haben wir dementsprechend festgelegt und den Vergabestellen gemäß § 4 Abs. 1 der RPO mitgeteilt. Für die einzelnen Dienststellen haben wir seit 1992 individuelle Wertgrenzen festgelegt. Nach ihnen bemisst sich, welche Vergabevorschläge uns zur Visaprüfung vorzulegen sind. Mit der Anpassung der ADA 14/01 - Prüfung von Vergaben und Rechnungen durch das Rechnungsprüfungsamt - wurden ab Februar 2011 die Wertgrenzen vereinheitlicht und betragen grundsätzlich für die Vergaben der Verwaltung und ihrer Betriebe bei VOLVergaben 20 T€ und bei VOB-Vergaben 30 T€ (jeweils netto). 7.422 Beratung der Vergabestellen Unsere Tätigkeit erschöpft sich nicht in der bloßen Prüfung der Vergabevorschläge und der Feststellung der Prüfungsergebnisse; vielmehr ist mit der Prüfung häufig eine eingehende Beratung der in den FB und Betrieben tätigen VergabesachbearbeiterInnen mit dem Ziel der Optimierung der Arbeitsergebnisse verbunden. Auch im Vorfeld durchzuführender Vergaben haben wir Vergabestellen auf deren Nachfrage - insbesondere in Zweifelsfällen - beraten und darin unterstützt, Vergabeverfahren vorschriftenkonform durchzuführen und Leistungsverzeichnisse sowie Ausschreibungsunterlagen umfassend und präzise zu verfassen oder die Vertragstexte als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen der LHH und den Auftragnehmern erschöpfend und eindeutig zu formulieren. Um insbesondere diesem Anspruch besser gerecht werden zu können, führt die Zentrale Vergabeprüfstelle VOB / VOL / VOF unseres Amtes die Prüfung von Vergaben ergänzend zeitlich bereits zu Beginn der Ausschreibung durch. Erst bei der Zuschlagserteilung zu prüfen, ist in der Praxis häufig zu spät, weil das Vergabeverfahren sehr fehlerträchtig ist. Als Beispiele seien hier die Wahl der Vergabeart, das Leistungsverzeichnis, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung genannt. Die Prüfung erfolgt daher in zwei eigenständigen Prüfschritten: Beratung (Prüfschritt 1) zu Beginn des Vergabeverfahrens und der im herkömmlichen Sinne bekannten Visaprüfung (Prüfschritt 2) zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar vor Auftragserteilung. Die zusätzliche präventive Beratung trägt der zunehmenden Komplexität des Vergaberechts Rechnung. Hinzu kommt, dass die Auftragsvergaben innerhalb der Stadtverwaltung dezentral vorgenommen werden, so dass spezielles Fachwissen nicht immer in dem erforderlichen Umfang vorgehalten werden kann. Die Beratung bzw. Visaprüfung unterstützt somit darin, die Rechtssicherheit von Vergaben zu erhöhen. Durch die ergänzende zeitliche Vorverlagerung der Vergabeprüfung erhält die Verwaltung die Möglichkeit, Hinweise des RPA in laufenden Vergabeverfahren berücksichtigen zu können. Die Verwaltung ist dabei in ihrer Entscheidung frei, ob und inwieweit sie diese Hinweise umsetzt. Eine erneute Vorlage der Vergabevorgänge ist in diesem Stadium nicht erforderlich. Diese Vorgehensweise stellt daher für die Verwaltung ein zeitoptimiertes Verfahren dar, Beschaffungen durchzuführen. 7.423 Vergabeprüfungs-Infos Die Zentrale Vergabeprüfstelle VOB / VOL / VOF unseres Amtes erstellt Informationsblätter zu vergaberechtlichen Schwerpunktthemen, welche im Intranet veröffentlicht werden. Diese - 166 Vergabeprüfungs-Infos sollen zur allgemeinen vergaberechtlichen Information der FB und Betriebe dienen und dabei helfen, Verfahrensfehler zu vermeiden. Insofern werden, anknüpfend an die fallbezogene Beratung, allgemeine Informationen bereitgestellt. 7.430 Prüfungsergebnisse des Beratungsprüfschritts und der Visaprüfung Die Prüfungsergebnisse werden nachfolgend differenziert dargestellt. Zum einen berichten wir unter dem Begriff „Vergabe“ über die einzelne Beschaffung, jede Vergabe ist in der Statistik daher nur einmal erfasst. Da uns die jeweilige Beschaffung sowohl im Rahmen der Beratung als auch der Visaprüfung teils mehrfach vorgelegt wird, haben wir zum anderen auch insoweit eine statistische Auswertung vorgenommen und diese unter dem Begriff „Vorgänge“ ausgewertet. Hieraus erklären sich die höhere Anzahl der „Vorgänge“ sowie die höhere Fehlerquote im Vergleich zu den „Vergaben“. Wir haben im Bj. insgesamt 576 „Vergaben“ im Rahmen der Visaprüfung mit einem Auftragsvolumen von 112,331 Mio € geprüft. Davon entfielen 94,298 Mio € auf VOB-Vergaben und 18,033 Mio € auf VOL- / VOF-Vergaben. Die Gesamtanzahl der im Bj. im Rahmen der Beratung und der Visaprüfung geprüften „Vorgänge“ betrug 1.144. In den Bz. 7.431 und 7.432 werden nachfolgend die geprüften „Vergaben“ und „Vorgänge“ getrennt nach Vergabearten und Rechtsgebiet dargestellt. Bz. 7.431 befasst sich dabei mit dem Beratungsprüfschritt und Bz. 7.432 mit der Visaprüfung. Die Auswertung der umfangreichen Datenbestände wird dabei durch die von unserem IuKPrüfer entwickelte und weiter verbesserte Datenbankapplikation wesentlich unterstützt. 7.431 Geprüfte Vergaben im Rahmen der Beratung: Prüfschritt 1 2012 Beratung VOB-Vergaben VOB-Vorgänge Anzahl Fehlerquote in % Vermerkquote in % Anzahl Fehlerquote in % Vermerkquote in % Öffentliche Ausschreibung / Offenes Verfahren 182 8,8 71,4 204 10,3 69,6 Beschränkte Ausschreibung / Nichtoffenes Verfahren 109 10,1 74,3 124 11,3 75,8 Freihändig / Verhandlungsverfahren 50 2,0 44 56 5,4 48,2 Summe / Durchschnitte 341 8,2 68,33 384 9,9 68,5 Vergabeart 2012 Beratung VOL-/VOF-Vergaben VOL-/VOF-Vorgänge Anzahl Fehlerquote in % Vermerkquote in % Anzahl Fehlerquote in % Vermerkquote in % Öffentliche Ausschreibung / Offenes Verfahren 53 3,8 62,3 62 3,2 64,5 Beschränkte Ausschreibung / Nichtoffenes Verfahren 19 0 52,6 25 0 40 Freihändig / Verhandlungsverfahren 24 4,2 37,5 25 4 36 Summe / Durchschnitte 96 3,1 54,2 112 2,7 52,7 Vergabeart - 167 7.432 Geprüfte Vergaben im Rahmen der Visaprüfung: Prüfschritt 2 2012 Visaprüfung VOB-Vergaben VOB-Vorgänge Anzahl Vergabevolumen in Mio € Fehlerquote in % Öffentliche Ausschreibung / Offenes Verfahren 213 69,229 2,8 28,2 Beschränkte Ausschreibung / Nichtoffenes Verfahren 147 18,949 2,7 Freihändig / Verhandlungsverfahren 81 6,120 Summe / Durchschnitte 441 94,298 Vergabeart Vermerk- Anzahl quote in % Fehlerquote in % Vermerkquote in % 236 7,6 37,8 32,7 180 18,3 43,3 9,9 48,2 87 12,6 78,3 4,1 33,3 503 12,3 38,8 x Den Beschränkten Ausschreibungen war in 58 Fällen, den Freihändigen Vergaben in keinem Fall ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgegangen. x Freihändige Vergaben mit Vergleichsangeboten, jedoch ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb haben in 81 Fällen stattgefunden. 2012 Visaprüfung VOL-/VOF-Vergaben VOL-/VOF-Vorgänge Anzahl Vergabevolumen in Mio € Fehlerquote in % Vermerkquote in % Anzahl Fehlerquote in % Vermerkquote in % Öffentliche Ausschreibung / Offenes Verfahren 51 10,340 0 19,6 55 1,8 23,6 Beschränkte Ausschreibung / Nichtoffenes Verfahren 21 1,221 4,8 42,9 23 8,7 47,8 Freihändig / Verhandlungsverfahren 63 6,471 9,5 38,1 67 11,9 41,8 Summe / Durchschnitte 135 18,033 5,2 31,9 145 7,6 35,9 Vergabeart x Einer Freihändigen Vergabe wurde der öffentliche Teilnahmewettbewerb vorangestellt. Alle Beschränkten Ausschreibungen erfolgten ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb. x Freihändige Vergaben mit Vergleichsangeboten, jedoch ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb, haben in 24 Fällen stattgefunden. 7.433 Vergabevorschläge überwiegend ordnungsgemäß Den VOL- / VOF-Vergaben konnten wir, wie unter Bz. 7.431 ff. dargestellt, bei der Beratung in 3,1 % (Vj. 2,2 %) der Fälle und im Rahmen der Visaprüfung in 5,2 % (Vj. 4,5 %) der Fälle, keine Zustimmung erteilen. Den vorgelegten Vorgängen konnten wir im Bereich der VOL / VOF bei der Beratung in 2,7 % (Vj. 2,0 %) der Fälle und im Rahmen der Visaprüfung in 7,6 % (Vj. 10,6 %) der Fälle nicht zustimmen. Im Bereich der VOB konnten wir den Vergaben bei der Beratung in 8,2 % (Vj. 12,3 %) der Fälle und im Rahmen der Visaprüfung in 4,1 % (Vj. 7,6 %) der Fälle keine Zustimmung erteilen. Den vorgelegten VOB-Vorgängen konnten wir bei der Beratung in 9,9 % (Vj. 13,2 %) der Fälle und im Rahmen der Visaprüfung in 12,3 % (Vj. 13,9 %) der Fälle nicht zustimmen. - 168 In den Bz. 7.440 ff. werden die am häufigsten auftretenden Fehlerkategorien anhand von Beispielen erläutert. In vielen der uns zur Prüfung vorgelegten Vorgänge wurden Vergabeprüfvermerke sowie Hinweise verfasst und an die FB und Betriebe versandt. Der prozentuale Anteil dieser Prüfungsbemerkungen im Verhältnis zu den gesamten geprüften Vorgängen wird durch die „Vermerkquote“ gekennzeichnet. Diese betrug bei den durch uns geprüften Vorgängen im Bereich der VOL / VOF bei der Beratung 52,7 % (Vj. 74,3 %) und im Rahmen der Visaprüfung 35,9 % (Vj. 46,9 %). Im Bereich der VOB betrug die „Vermerkquote“ bei der Beratung 68,5 % (Vj. 85,5 %) und im Rahmen der Visaprüfung 38,8 % (Vj. 59,5 %). 7.434 Ausgabenminderungen Im Rahmen der Visaprüfung wurden Änderungen veranlasst, die zu Ausgabenminderungen von zusammen rd. 187 T€ bei 112,331 Mio € geprüftem Vergabevolumen führten. Dem gegenüber waren in einigen Fällen ebenfalls Berichtigungen zu veranlassen, die zu Betragserhöhungen i. H. v. 92 T€ führten. Anlass hierfür waren hauptsächlich Vergabevorschläge der Verwaltung, die auf rechtlich nicht wertbare und insofern zwingend auszuschließende Angebote abzielten. 7.435 Anteil der Freihändigen Vergaben Nach den vergaberechtlichen Vorschriften muss öffentlich ausgeschrieben werden, soweit nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Die Beschränkte Ausschreibung oder - nochmals abgestuft - die Freihändige Vergabe kommen erst nachrangig in Betracht. Der Anteil der uns zur Prüfung vorgelegten Vergaben, nach denen freihändig vergeben werden sollte, betrug bei VOL- / VOF-Vergaben 46,7 % (Vj. 45,5 %) und bei VOB-Vergaben 18,4 % (Vj. 27,9 %). Auf die Wahl der Vergabeart - insbesondere bei Freihändiger Vergabe - richten wir grundsätzlich unsere besondere Aufmerksamkeit. Durch die vom Land mit Erlass vom 04.02.2009 - VORIS 72080 - bekanntgegebenen Wertgrenzenregelungen sind die Möglichkeiten zur Wahl von Freihändigen Vergaben jedoch erheblich gestiegen. Die Gültigkeit der festgelegten Wertgrenzen wurde durch das Land mit Erlass vom 19.11.2010 bis zum 31.12.2011 und anschließend mit Erlass vom 25.11.2011 bis zum 31.12.2012 verlängert. Die LHH hat mit den Organisationsrundschreiben 09/2010 und 18/2011 die Verlängerung der Wertgrenzenerhöhung des Landes übernommen. 7.436 Anzahl der Prüfvorgänge Auf Grund der hohen Auslastung mit der Prüfung der Vergabevorgänge wurde eine Auswertung der Eckdaten rückwirkend bis in das Jahr 2007 vorgenommen. Als Resultat konnte festgehalten werden, dass die Anzahl der zur Prüfung vorzulegenden Vorgänge kontinuierlich gestiegen ist. Betrug die Anzahl im Jahr 2007 1.114 Fälle, so wären in 2012 1.500 Fälle zu prüfen gewesen. - 169 - Bei der Konzeption der für die Prüfung zuständigen Zentralen Vergabeprüfstelle sind wir von der jährlichen Anzahl der Vorgänge i. H. v. etwa 1.200 ausgegangen. So konnten in den Jahren 2007 und 2008 durchschnittlich 1.180 Vorgänge bearbeitet werden ohne dabei auch nur einen Vorgang ungeprüft lassen zu müssen. Bereits ab dem Jahr 2009 (1.312 Vorgänge) mussten infolge von gestiegenen Fallzahlen und damit einhergehenden nicht ausreichenden Kapazitäten, Vergabevorgänge unbearbeitet zurück gesendet werden. Entsprechend der Auswertung der letzten sechs Jahre, liegt die durchschnittliche Anzahl an bearbeiteten Vorgängen pro Jahr bei 1.131. Hierbei handelt es sich um echte Daten aus der Vergangenheit, die diverse Einwirkungen, wie etwa Arbeitsausfall, Weiterbildung, Personalwechsel u. ä. abbilden. Im Bj. wurden uns 1.500 Vorgänge zur Prüfung vorgelegt. Die ursprüngliche Annahme von 1.200 Vorgängen wurde im Bj. um ca. 300 Vorgänge übertroffen. Das stellt einen Leistungszuwachs i. H. v. 25 % dar, der mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht gedeckt werden konnte. Auf Grund der o. g. Kapazitätsprobleme mussten 356 Vorgänge ungeprüft zurückgegeben werden. Darüber hinaus werden wir auf Basis dieser Datengrundlage die unter Bz. 7.421 genannten Vorlagewertgrenzen möglicherweise erhöhen müssen. Im Hinblick auf das grundsätzliche Ziel der ergebnisorientierten Prüftätigkeit in Bezug auf die Folgen für die LHH als Ganzes, werden wir versuchen, die Wertgrenzen nur im absolut unumgänglichen Umfang zu erhöhen. Resultierend aus den gestiegenen Fallzahlen, wie aber auch aus der zunehmenden Komplexität des Vergaberechtes, ist die Dauer des durchschnittlichen Verbleibs der Vergabeunterlagen beim RPA (inkl. Wartezeit) von anfänglich ca. drei Tagen mittlerweile auf über fünf Tage gestiegen. Darüber hinaus sind Schwerpunktprüfungen, wie auch die mobilen Prüfungen an Baumaßnahmen nicht durchführbar. Diese Entwicklung sollte im Hinblick auf die dem öffentlichen Auftraggeber aus den Vergabe- und Vertragsordnungen zustehenden engen Zeitfenster gestoppt und nach Möglichkeit beschleunigt werden. Aus unserer Sicht kann dieses Ziel nur mit dem Aufstocken des Prüfpersonals erreicht werden. 7.440 7.441 Übersicht über die häufigsten Fehlerkategorien anhand von Beispielen Inhaltliche Beratung zur Aufstellung der Vergabeunterlagen x Im Rahmen der Sanierung der Oberen Säle des HCC schrieb der FB Gebäudemanagement die Lüftungsinstallation beschränkt aus. Schon im Beratungsprüfschritt konnten wir den Ausschreibungsunterlagen vergaberechtlich nicht zustimmen, weil es dem Vergabevermerk an nachvollziehbaren Begründungen für die Abweichung vom Gebot der Produktneutralität in mehreren Positionen fehlte. In unseren Prüfungsbemerkungen - 170 empfahlen wir, die Begründungen zu ergänzen oder produktneutral auszuschreiben. Der FB folgte unseren Empfehlungen nicht und ließ die Vergabeunterlagen unverändert. Wir konnten dem Vorgang daher wiederholt vergaberechtlich nicht zustimmen, auch wenn keine Bedenken gegen die Angebotswertung bestanden. Nach Auskunft des FB wurden unsere Prüfungshinweise auf Grund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens nicht umgesetzt. Zeitdruck kann eine Verletzung der Dokumentationspflicht und Verstöße gegen das Gebot der Produktneutralität nicht rechtfertigen. x Die Stadtentwässerung Hannover (SEH) beabsichtigte eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung und Inbetriebnahme einer datenschutzkonformen IP-Videoüberwachungsanlage und legte uns dazu einen Entwurf der Ausschreibungsunterlagen auf Grundlage der VOL vor. Unsere Prüfung hat ergeben, dass für die anstehenden Leistungen die VOB als maßgebliche Vertragsgrundlage anzuwenden war, da die technische Funktionsfähigkeit der zu liefernden Anlage nur durch eine nachhaltige Verbindung mit dem Bauwerk mittels Bauleistung hergestellt werden konnte. Durch die Anwendbarkeit der VOB konnte auf Grund der hier höher liegenden Schwellenwerte das weniger aufwändige nationale Verfahren angewandt werden. 7.442 Fehler bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes x Der FB Gebäudemanagement legte uns in vier Fällen zu vergebende Zeitvertragsarbeiten im Bereich von verschiedenen städtischen Liegenschaften vor. Diese Arbeiten wurden jeweils in mehrere Lose aufgeteilt und im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Bei sämtlichen Vergaben war eine Loslimitierung von einem Los pro Bieter vorgesehen. In allen vier Fällen konnten durch unsere Prüfung wirtschaftlichere Losverteilungen ermittelt werden. Wir wiesen den FB auf die jeweilige fehlerhafte Ermittlung der wirtschaftlichsten Losverteilung hin. Die daraufhin durch den FB überarbeiteten Vergabevorschläge führten insgesamt zu einer Betragsminderung. Der FB hat auf unser Anraten für die fehlerfreie Ermittlung der wirtschaftlichsten Gesamtkonstellation bei zukünftigen Vergaben die Programmierung einer entsprechenden Software in Auftrag gegeben. x Die Beschaffung von ergonomischem Mobiliar wurde vom FB Bibliothek und Schule losweise europaweit im Offenen Verfahren ausgeschrieben. Bei der Prüfung der Angebotsunterlagen haben wir festgestellt, dass der Nachlass i. H. v. 20 % für den Fall der Zuschlagserteilung auf alle drei Lose weder im Vergabevermerk erwähnt, noch in der Auftragssumme berücksichtigt worden war, obwohl die Voraussetzungen erfüllt waren. Der FB folgte unserer Empfehlung und erteilte den Zuschlag auf eine um 20 % geminderte Angebotssumme. 7.443 Unzulässige Nachverhandlung x Bei dem Ausbau der Ihme zum Hochwasserschutz wurde mehrmals die Entsorgung von gefährlichem Bodenaushub erforderlich. Drei geeignete Entsorgungsunternehmen wurden vom FB Umwelt und Stadtgrün im Rahmen von Freihändigen Vergaben zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die städtischen Geschäftsbedingungen wurden ausdrücklich als Vertragsgrundlage aufgeführt. Trotzdem hatte eines der Unternehmen in seinen Angeboten immer wieder eigene Geschäftsbedingungen verankert. Auf Grund der Abweichungen von den Vorgaben der Vergabeunterlagen sind solche Angebote zwingend von der Wertung auszuschließen. Diese strenge Handhabe wird zur Sicherstellung der Gleichbehandlung seitens der Rechtsprechung immer wieder bestätigt. Der FB schlug jedoch vor, dieses Unternehmen zu beauftragen. Wir konnten den Vergabevorschlägen vergaberechtlich nicht zustimmen. Trotz der fehlenden Vergleichbarkeit der Angebote und ohne unsere vergaberechtliche Zustimmung vergab der FB die Entsorgungsarbeiten entsprechend seiner Vergabevorschläge. - 171 Auf unsere Nachfrage wurde uns gegenüber ausgeführt, dass der FB sich nachträglich fernmündlich mit dem Unternehmen auf die städtischen Geschäftsbedingungen geeinigt hätte. Diese Vorgehensweise stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt, da es zur Diskriminierung der übrigen Bieter, die sich an die Bedingungen halten, führt. x Der FB Gebäudemanagement beabsichtigte, die ausgeschriebenen Rohbauarbeiten für die Erweiterung der Sozialräume der Freiwilligen Feuerwehr Wülferode im Rahmen einer Freihändigen Vergabe mit Vergleichsangeboten an die mindestfordernde Firma zu vergeben. Das vom FB erstellte Leistungsverzeichnis wies jedoch so schwerwiegende Mängel auf, dass eine Aufhebung der Ausschreibung zwingend war. Zudem wurde der Ausführungszeitraum um mehr als drei Monate verlängert, so dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die übrigen (unterlegenen) Bieter bei Kenntnis des tatsächlichen Ausführungszeitraumes veränderte Angebote abgegeben hätten. Zusätzlich zu den ausgeschriebenen Rohbauarbeiten sollte der Vertrag durch eine Erweiterung um etwa das Doppelte ausgeweitet werden. Wir empfahlen dem FB, einen neuen Wettbewerb einzuleiten. Nach Auskunft des FB wurden die Rohbauarbeiten trotz unserer Nichtzustimmung beauftragt. Auf die Erweiterung des Auftrages wurde allerdings verzichtet. 7.444 Sonstige Fehler bei der Angebotsbewertung x Die Elektroinstallation im Rahmen des Umbaus des Lindener Rathauses wurde europaweit ausgeschrieben. Schon im Beratungsprüfschritt wiesen wir den FB Gebäudemanagement darauf hin, dass das Vertragsmuster zur Wartung und die Abfrage der jährlichen Wartungspreise im Leistungsverzeichnis ergänzt werden sollten, damit die Bieter nicht versäumen, die Wartung anzubieten. Als uns der Vorgang zur Visaprüfung vorgelegt wurde, mussten wir feststellen, dass unsere Prüfungsbemerkungen nicht umgesetzt worden waren. Das preisniedrigste Angebot beinhaltete nicht die geforderte Wartung und war insofern unvollständig. Eine Nachforderung war hier nicht möglich, weil sie gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoßen hätte. Der FB entschied sich daraufhin, seinen Vergabevorschlag zugunsten des Zweitplatzierten zu ändern. x Die Arbeiten zur Kanalrenovierung in den Straßen Am Tannenkamp und Max-Müller Straße wurden uns in der Form eines Nachtrages zu der Kanalrenovierung Misburg-Nord zur Prüfung vorgelegt. Wir haben festgestellt, dass die Arbeiten an diesen beiden Straßen keinen Bezug zu den Arbeiten in Misburg-Nord hatten und es sich daher um keinen Nachtrag handeln konnte. Stattdessen war der Vorgang als eine Freihändige Vergabe ohne Vergleichsangebote zu werten. Gründe für einen Verzicht auf den gebotenen Wettbewerb waren den Unterlagen nicht zu entnehmen. Wir haben der beabsichtigten Auftragserteilung nicht zugestimmt und empfahlen, die Leistungen im Wettbewerb auszuschreiben. Die SEH folgte dieser Empfehlung nur in Bezug auf die Max-MüllerStraße. Die Kanalrenovierung Am Tannenkamp wurde ohne Wettbewerb an ein Unternehmen vergeben. Die SEH begründete diese Entscheidung mit dem engen Zeitplan für die darauf folgenden Straßenausbauarbeiten. Die Begründung ist jedoch vergaberechtlich nicht haltbar. x Das einzig wertbare Angebot für den Umbau der Fernwirkzentrale Sorststraße überstieg die von der SEH aufgestellte Kostenschätzung um ca. 30 %. Die SEH schlug dennoch vor, dieses Angebot zu beauftragen. Dabei distanzierte sich die SEH von der Kostenschätzung und führte an, dass eine genaue Kostenberechnung höher ausfallen würde. Diese neue Kostenberechnung konnte uns jedoch nicht vorgelegt werden. Wir wiesen die SEH darauf hin, dass jede Ausschreibung auf der Grundlage einer sachgerecht vorgenommenen und plausiblen Kostenschätzung erfolgen muss, weil sich ohne diese Grundlage die Wirtschaftlichkeit der Vergabe nicht beurteilen lässt, insbesondere wenn es wie in diesem Fall an Vergleichsangeboten fehlt. Die SEH hielt trotzdem an ihrem Vergabevorschlag fest und erteilte den Auftrag entgegen unserer Nichtzustimmung. - 172 7.500 Bautechnische Prüfung 7.510 Aufgaben der Prüfung Die bautechnische Prüfung umfasst im Wesentlichen die Prüfung von x x x x x Nachtragsangeboten für Bauleistungen nach der VOB, Schlussrechnungen für Bauleistungen nach der VOB, Verwendungsnachweisen für Baumaßnahmen, Verträgen und Honorarschlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Bauleistungen vor Ort (mobile Prüfung). Der überwiegende Teil der Prüfungsaufgaben wird im Rahmen der Visaprüfung erledigt. Daneben werden nachgängige Prüfungen entsprechend der jährlichen Prüfplanung oder kurzfristig aus aktuellen Anlässen durchgeführt. 7.520 7.521 Arten der Prüfung Visaprüfung Geprüft werden Nachtragsangebote vor der Beauftragung, Schlussrechnungen vor Anweisung der Schlusszahlung, Architekten- und Ingenieurverträge vor Vertragsabschluss sowie Verwendungsnachweise nach Maßgabe des Zuwendungsgebers. Die Wertgrenzen (Nettobeträge) betragen x x x x 30 T€ für VOB-Schlussrechnungen, 10 T€ für VOB-Nachtragsangebote (addierte Summe je Hauptauftrag), 30 T€ für Architekten- und Ingenieurverträge und 30 T€ für Honorarschlussrechnungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Darüber hinaus führen wir bautechnische Prüfungen bei der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, der union-boden gmbh und aha durch, mit denen wir besondere Regelungen über die Durchführung der Prüfungen vereinbart haben. Vorteil der Visaprüfung gegenüber einer nachgängigen Prüfung ist, dass bei festgestellten Unstimmigkeiten zeitnah reagiert und eine Berichtigung gefordert werden kann, bevor Rückforderungsansprüche verfallen sind. Das gilt besonders für Nachträge und Schlussrechnungen. Nachteil der Visaprüfung ist dagegen die Einbindung in meist enge Terminabläufe. Bei VOB-Schlussrechnungen lässt es sich oft nicht vermeiden, dass entweder Zahlungsziele überschritten werden oder aber auf intensive Prüfungen verzichtet werden muss. Wenn ein hoher Schlusszahlungsbetrag offen und eine kurzfristige Prüfung nicht möglich ist, versuchen wir durch Veranlassung einer weiteren Abschlagszahlung die Situation zu entspannen. 7.522 Nachgängige Prüfungen Nach einer jährlichen Prüfplanung werden abgeschlossene Vorgänge von Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsarbeiten in ausgewählten Bereichen nachträglich geprüft. Dabei werden vor allem die Vergabe- und Abrechnungsunterlagen durchgesehen, die uns auf Grund der festgelegten Wertgrenzen nicht zur Visaprüfung vorzulegen waren. Außerdem sollen bei derartigen Prüfungen Zusammenhänge ergründet werden, die bei den einzelnen Vorgängen der Visaprüfung nicht erkannt werden können. Das sind z. B. unzulässige Stückelungen von - 173 Aufträgen zur Umgehung von Wertgrenzen, Abgrenzungen unterschiedlicher Bauleistungen zueinander oder Mängel auf Grund organisatorischer Unzulänglichkeiten. In Einzelfällen können auch aktuelle Anlässe zu kurzfristig angesetzten Schwerpunktprüfungen führen. 7.523 Mobile Prüfung Hauptanliegen der mobilen Prüfung ist, auf den Baustellen während der Baudurchführung festzustellen, ob die Leistungen nach Art und Umfang vertragsgemäß erbracht werden, die Bauüberwachung den Erfordernissen entsprechend durchgeführt wird, örtliche Aufmaße mit den Gegebenheiten übereinstimmen, geänderte oder zusätzliche Leistungen angeordnet werden mussten und ob dafür Nachträge vorliegen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen in die späteren Prüfungen der Nachtragsforderungen und der Schlussrechnungen ein. 7.524 Beratung Neben den genannten Prüfungsaufgaben beraten wir die FB, Betriebe und Gesellschaften vor allem bei Fragen zur Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen, zum Abschluss von Architekten- oder Ingenieurverträgen und zu Honorarabrechnungen sowie zur Aufstellung von Verwendungsnachweisen und zugehörigen Vorarbeiten. Diese Beratungen sind zum Teil untrennbar mit unseren Prüfungsaufgaben verbunden. Einerseits können wir hierbei im Vorfeld zur Vermeidung von Fehlern beitragen, andererseits muss die Verantwortung für Verfahrensentscheidungen bei den FB und Betrieben bleiben. Die Beratungsleistungen nehmen beständig zu. 7.530 7.531 Umfang und Ergebnisse der Visaprüfung Zahl und Volumina der durchgeführten Visaprüfungen Für Bauvorhaben der LHH, der Gesellschaften und des Zweckverbandes haben wir im Bj. 995 Fälle mit einem Gesamtvolumen von rund 158,8 Mio € geprüft. Getrennt nach der Art der Vorgänge waren dies: 129 590 106 59 23 88 Nachtragsangebote nach der VOB Schlussrechnungen für VOB-Leistungen Architekten- und Ingenieurverträge Rechnungen für Architekten- u. Ing.-Leistungen Verwendungsnachweise VOB-Vergaben für Gesellschaften und einen Zweckverband 6,4 79 17 5,4 36 15 Mio Mio Mio Mio Mio Mio € € € € € € Die von uns für die Zuwendungsgeber vorzuprüfenden Verwendungsnachweise betrafen vor allem x Tiefbau- sowie Brückenbaumaßnahmen, die mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gefördert werden, x die Grunderneuerung von Bushaltestellen sowie den Bau einer Radstation im Rahmen der Förderung von Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), - 174 x Maßnahmen im Großen Garten wie das Mehrjahresprogramm zur Sanierung und Restaurierung und x die bauliche Unterhaltung sowie Einzelmaßnahmen der Sanierung im Sportleistungszentrum. Zusätzlich waren für noch nicht abgeschlossene Tiefbaumaßnahmen, die mit Mitteln nach dem GVFG bzw. EntflechtG gefördert werden, Teilzahlungsanforderungen zu prüfen. Geprüft wurden auch Verwendungsnachweise, die der LHH als Zuwendungsgeberin von Dritten vorgelegt worden sind. Hauptsächlich betraf dies Zuwendungen für die energetische Sportstättensanierung. 150 Rechnungen, Nachträge und Architekten- und Ingenieurverträge mussten aus Kapazitätsgründen im Bj. 2012 an die FB ungeprüft zurück gesandt werden, da sich die Bautätigkeiten insbesondere im FB Gebäudemanagement durch das Konjunkturpaket und diverse Kindertagesstätten- und Schulbauten erhöht haben. Ebenfalls ist der Umfang der Prüfvorgänge bei der Stadtentwässerung erhöht. 7.532 Im Rahmen der Visaprüfung veranlasste Berichtigungen Im Bj. waren in 127 Fällen von uns veranlasste Berichtigungen vorzunehmen, die zu Minderausgaben bei Nachtragsangeboten, Verträgen sowie Rechnungen von zusammen 540 T€ führten. Getrennt nach der Art der Vorgänge verteilen sich die Berichtigungen wie folgt: 14 114 Nachtragsangebote nach der VOB Schlussrechnungen für VOB-Leistungen 164 T€ 376 T€ Dem gegenüber waren auch in sechs Fällen Berichtigungen zu veranlassen, die zu Mehrausgaben von zusammen rd. 6 T€ führten. Hauptsächlich waren hier bei Rechnungen Kürzungen rückgängig zu machen, die die FB oder beauftragte Dritte unbegründet vorgenommen hatten. Über verschiedene Beispiele der von uns im Bj. veranlassten Berichtigungen haben wir im HFR und den jeweils zuständigen Fachausschüssen mit der Ds. 0501/2013 berichtet. Die Berichtigungen wurden grundsätzlich in Abstimmung oder in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bzw. von diesen auf Grund unserer Prüfungsergebnisse durchgeführt. Soweit es sich nicht um eindeutige Sachverhalte handelte, waren wir bei der Durchsetzung von nach unserer Auffassung vorzunehmenden Änderungen in Nachtragsangeboten oder Schlussrechnungen auf die Unterstützung durch die FB und / oder die beauftragten Architekten und Ingenieure angewiesen. Die oben genannten Beträge der veranlassten Berichtigungen sind allerdings zu relativieren, weil nach unserer Überzeugung durch die geübte Praxis der Visaprüfung die FB und die Architekten- und Ingenieurbüros schon zu einer gründlicheren Sachbearbeitung angehalten werden und durch diese Prävention ein weit höherer, in Zahlen nicht messbarer Vorteil für die LHH gegeben ist. Daneben tragen auch die vor Eintritt der eigentlichen Prüfung bei Beratungen gegebenen Hinweise und Empfehlungen zu einem nicht quantifizierbaren wirtschaftlichen Ergebnis für die LHH bei. - 175 7.533 Zuwendungen für Lichtsignalanlagen gesichert Bei Maßnahmen im Straßen- und Brückenbau, die nach dem GVFG oder dem EntflechtG gefördert werden, wurden Arbeiten im Zusammenhang mit Lichtsignalanlagen oftmals als Freihändige Vergabe an eine Firma vergeben und teilweise zusätzlich auch als Stundenlohnleistung beauftragt. Zuwendungsfähig waren diese Kosten in dieser Form nicht, da der Zuwendungsgeber eine leistungsbezogene Ausschreibung nach VOB oder als absoluten Ausnahmefall eine detaillierte Begründung für die Notwendigkeit von Stundenlohnleistungen fordert. Regelmäßig konnten diese Kosten als nicht zuwendungsfähig anerkannt werden. Auf Grund unserer mehrfachen Empfehlungen werden die Vergaben von Stundenlohnleistungen bei Lichtsignalanlagen nunmehr auf unabdingbare begründbare Notfälle begrenzt, und es werden zukünftig mehrere Angebote eingeholt oder Leistungen ausgeschrieben. 7.534 Verwendungsnachweise Sportleistungszentrum - Erhöhung der Zuwendungen Bei der Prüfung des Verwendungsnachweises für die Sanierung des Bodenbelages der Leichtathletikhalle des Sportleistungszentrums konnte durch unsere Feststellung eine höhere Zuwendung von Bundes- und Landesmitteln von rund 28 T€ erzielt werden. Zwei als zuwendungsfähig anzusetzende Rechnungen waren in der Kostenaufstellung des Verwendungsnachweises nicht enthalten. Bei einem weiteren Verwendungsnachweis für bauliche Erhaltungsmaßnahmen des Jahres 2010 im Sportleistungszentrum konnte eine um rund 6 T€ höhere Zuwendung durch Korrektur des Kostenverteilungsschlüssels zwischen Bund, Land Niedersachsen und LHH, wie im Zuwendungsbescheid vorgesehen, erzielt werden. 7.535 Sanierung und Erweiterung der Bismarckschule - Kostenerhöhung Vorgelegt wurde uns zur Prüfung eine Berechnung über eine Kostenerhöhung von rund 2,250 Mio € (Aufrechnung von Mehr-und Minderkosten - rund 16 % der beauftragten Summe) für die Sanierung und den Anbau der Bismarckschule. Die Bismarckschule wurde als kombiniertes Planungs-, Bau- und Finanzierungsmodell (Öffentliche-Private Partnerschaft, ÖPP) ausgeführt. Vertraglich vereinbart war ein Pauschalfestpreis. Durch verschiedene Änderungen und teilweise unvorhersehbare Auflagen des Denkmal- und Brandschutzes ist es zu Mehrkosten gekommen. Feststellungen und Ergebnisse unserer Prüfung sind: B/St x Die Projektprüfungsgruppe des FB Finanzen war nicht, wie nach den städtischen Vorgaben vorgesehen, über die Kostenerhöhung informiert worden und konnte keinen zeitnahen Beschluss fassen. Wir haben daraufhin den FB 20 informiert. Der FB hat der Kommunalaufsicht den Sachverhalt mitgeteilt und um Genehmigung gebeten. Von der daraufhin erteilten Genehmigung erhielten wir unverständlicherweise erst im Rahmen der aktuellen Berichterstattung Kenntnis. x Der Risikozuschlag insbesondere bei ÖPP-Modellen, die auch eine Sanierung beinhalten, ist in der Wirtschaftlichkeitsberechnung viel zu niedrig und unrealistisch angenommen worden und sollte bei zukünftigen Maßnahmen überdacht werden. x Die Kostenerhöhungen haben sich durch unsere Hinweise und daraufhin erneute Prüfung durch den FB Gebäudemanagement um rund 200 T€ vermindert. ● Zusätzliche Kostenerhöhungen von rd. 150 T€ für Baustellengemeinkosten und Bauzeitverlängerungen konnten nicht ausreichend nachgewiesen werden, und deren Anerkennung wurde von uns abgelehnt. x Die Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde und der Feuerwehr vor Ausschreibungsbeginn halten wir für verbesserungswürdig und intensivierbar. - 176 7.536 W Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - Vergabeverfahren Ab einer Honorarsumme für Architekten- und Ingenieurleistungen von 200 T€ ist ein europaweites Vergabeverfahren nach der VOF durchzuführen. Unterhalb dieses Schwellenwertes existiert kein förmliches nationales Vergabeverfahren. Lediglich die allgemeinen Haushaltsgrundsätze sind einzuhalten. Die Auftragsvergabe unterhalb des Schwellenwertes von 200 T€ erfolgt in der Regel als freihändige Vergabe an ein ortsansässiges Büro. Auf Grund der zwingenden preisrechtlichen Bestimmungen der zu Grunde liegenden HOAI und der daraus resultierenden weitest gehenden Honorargleichheit der Büros ist ein Preiswettbewerb nur sehr begrenzt möglich und so auch vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Um unterhalb der Schwellenwerte Transparenz zu schaffen, auch weiteren neuen Büros die Möglichkeit zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen zu geben und im Sinne der Korruptionsprävention, empfahlen wir, ab einer definierten Auftragssumme neuen Büros die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben und Initiativbewerbungen zuzulassen und auszuwerten. Im Rahmen eines Pilotprojektes startet der FB Gebäudemanagement mit der Umsetzung und wird nach einem definierten Zeitraum eine Auswertung vorlegen. 7.537 Kanal-TV-Inspektion: Abrechnungsmodalitäten Vergaben nach der VOL werden von uns im Rahmen der Visaprüfung nach den in der ADA festgelegten Wertgrenzen geprüft. Zugehörige Rechnungen nach VOL werden vereinbarungsgemäß regelmäßig nicht mehr geprüft. Ausgewählt wurde hier schwerpunktmäßig eine Rechnung über rund 1,7 Mio € nach VOL über Kamerabefahrungen der Kanäle sowie anschließende Dokumentationen und Auswertungen. Wir haben festgestellt, dass es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Formulierungen und Vereinbarungen im Leistungsverzeichnis über die definierten und abzurechnenden befahrenen Rohrlängen gab, die in diesem Fall eine Differenz von rund 15 T€ je nach Auslegung des Textes ausmachten. Die Ausschreibungstexte werden zukünftig von der Stadtentwässerung deutlicher formuliert und den europäischen Vorschriften nach EN 13508-2 angepasst. 7.538 W Bauvorhaben Glashüttenstraße Kanalbau - Kostenerhöhungen und Bodenbelastungen Die Abrechnungssumme hat sich im Vergleich zur Auftragssumme um rund 350 T€ (63 % der Auftragssumme) erhöht. Wesentlich verantwortlich dafür sind vor allem Mehrkosten beim Bodenaushub. Feststellungen hinsichtlich der Ursache der Kostenerhöhungen und weitere Beanstandungen: x Im Bodengutachten waren erhöhte Schadstoffbelastungen des vorhandenen Bodens sowie die Belastung mit Teer ausgewiesen, diese aber nicht in das Leistungsverzeichnis aufgenommen worden. Die Bieter konnten das Bodengutachten anfordern, den Widerspruch erkennen und Nachtragsleistungen erwarten. x Ausgeschrieben war einfaches Pflaster, vor Ort lag allerdings höherwertiges Granitkleinpflaster, für das ein Verkaufserlös einkalkuliert werden konnte, sofern der Bieter eine Ortsbesichtigung vorgenommen hatte. x Weiterhin fehlte ein bereits geplanter Einstiegsschacht in der Ausschreibung. x Beinahe der gesamte Aushubboden ist kostenträchtig zwischengelagert, später abgefahren und entsorgt worden, obwohl in einem zweiten Bodengutachten Bereiche mit Boden aufgeführt worden sind, der wiedereinbaufähig war. Für den abgefahrenen Boden ist ein Kies-Sandgemisch als Einbaumaterial geliefert und teuer abgerechnet worden. x Der Boden ist als stark belastet eingestuft und für mehr als 100 T€ entsorgt worden, obwohl weder Analyseergebnisse als Nachweis, noch die ordnungsgemäßen und gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise über die Niedersächsische Gesellschaft für Sonderabfall (NGS) vorgelegt werden konnten. Vorgelegt wurden Entsorgungsnachweise, die für eine geringere Schadstoffbelastung vorgesehen sind und - 177 die zudem vom Abfallerzeuger (Stadtentwässerung) nicht unterschrieben worden sind. Diese Kosten sind entgegen unserer Empfehlung von der Stadtentwässerung mit über 100 T€ bezahlt worden. 7.540 7.541 W Umfang und Ergebnisse nachgängiger Prüfungen Werkstatt des FB Gebäudemanagement - Arbeitsabläufe und Materialwirtschaft Im FB Gebäudemanagement - Bereich Bauen und Planen - haben wir in der zum Bereich zugehörigen Werkstatt eine Prüfung von Arbeitsabläufen und Rechnungen für Materialien durchgeführt. Die Werkstatt beschäftigt 14 ausgebildete Installateure sowie vier Auszubildende und hält neun Werkstattwagen bereit. Hauptsächlich werden Aufträge im Rahmen der kleinen Bauunterhaltung des Bereiches Sanitär und Heizung abgearbeitet sowie kurzfristige Störungen beseitigt. Untersucht wurden Arbeitsabläufe und die Abwicklung von Materialeinkäufen. Im Bj. waren gemäß einer Liste des FB 1.821 Rechnungen für Materialund Werkzeugeinkäufe über 646 T€ abgewickelt worden. Feststellungen unserer stichprobenhaften Prüfung ergaben Folgendes: x Die Materialien sind bislang von den MitarbeiterInnen bei von ihnen ausgesuchten Großhändlern bestellt, eingekauft und abgeholt worden, Rahmenverträge existierten nicht. x Die Kontrolle der Materialverwendung („wo wurde was eingebaut“) ist nicht durchgängig nachvollziehbar, Auftragsbearbeitungsbögen waren den Rechnungen nicht immer beigefügt, nicht immer nachvollziehbar ausgefüllt oder nicht vorhanden. x Die Auftragsbearbeitungsbögen weisen nicht immer den konkreten Einbauort aus, so dass eine Überprüfung vor Ort erschwert wird. x Fast alle Materialien und Werkzeuge, im Einzelfall im Wert von mehreren tausend Euro, werden auf den Werkstattwagen mitgeführt, Listen über Bestände der einzelnen Wagen existieren nicht. Stichprobenhaft haben wir vor Ort montierte Teile überprüft und konnten hier keine Beanstandungen feststellen. Der FB Gebäudemanagement hat zugesagt, Ausschreibungen für Rahmenverträge nach VOL vorzubereiten. Ab 2013 können alle einzelnen Rechnungen über eine Buchung im SAP-System leichter als bisher auch konkreten Objekten zugeordnet werden. 7.542 W Schadstoffbelastete Böden und Entsorgungen Vermehrt werden Nachtragsleistungen oftmals erheblichen Umfanges von Firmen für Leistungen im Zusammenhang mit Boden, Schadstoffbelastungen und Entsorgungskosten geltend gemacht. Meist handelt es sich bei einem Vorhaben um 100 T€ oder mehr an Zusatzkosten. Für stärker schadstoffbelastete Böden ist ein Entsorgungsverfahren über die NGS vorgesehen. Die NGS weist für bestimmte Schadstoffe zugelassene Deponien aus. Mittels sogenannter Begleitscheine sind Entsorgungswege zu dokumentieren und nachzuweisen. Seit 2011 existiert ein elektronisches Nachweissystem (ZEDAL) für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Dort sind die Begleitscheine eingestellt und müssen vom Abfallerzeuger (LHH), dem Transporteur und dem Entsorger elektronisch signiert werden. Die Entsorgungswege nicht ganz so stark mit Schadstoffen belasteter Materialien bzw. Böden werden über sogenannte Übernahmescheine nachgewiesen, die ebenfalls vom Abfallerzeuger, Transporteur und Entsorger mit Unterschriften zu versehen, allerdings nicht über die NGS zu leiten sind. - 178 Feststellungen, die sich im Zusammenhang mit diesen Leistungen bzw. Nachtragsleistungen für uns gezeigt haben, sind: x Belastungen aus Bodengutachten werden zum Teil in Ausschreibungen nicht ausreichend berücksichtigt. Exemplarisch sind die Glashüttenstraße (Kanalbau) und die Brückstraße sowie der Ausbau der Friedrich-Ebert Allee (Tiefbau) zu nennen. x Die Entsorgungsnachweise sind teilweise vom Abfallerzeuger nicht gegengezeichnet, Wiegescheine als mengenmäßiger Nachweis fehlen (Parkhaus HCC). x Entsorgungswege und -unternehmen werden vom Auftragnehmer anstelle des Auftraggebers vorgegeben (Brückstraße und Abbruch des Bunkers am Klagesmarkt), teilweise ohne ausreichende Nachweise über die Entsorgung zu erbringen. x Analyseergebnisse der Schadstoffbelastungen definierter Bodenmengen liegen oftmals nicht ausreichend vor. x Die elektronischen Begleitscheine werden von verschiedenen FB der LHH (FB Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün sowie Stadtentwässerung) vorab als „Blankoformulare“ in das ZEDAL-System eingestellt. Der Auftragnehmer zieht sich die Anzahl an Entsorgungsscheinen, die er benötigt, aus dem System und trägt entsorgte Mengen ein. Die Gefahr besteht darin, dass bei fehlender tagtäglicher Kontrolle der Mengen von Böden, die von Baustellen abgefahren werden, die Mengen für den Auftraggeber nicht mehr kontrollierbar werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch Mitarbeiter der LHH die Entsorgungsscheine ins ZEDAL-System einstellen, denen die Baustelle vor Ort nicht bekannt ist. Sie signieren elektronisch alleine deshalb, weil sie eine Berechtigung für die elektronische Signatur besitzen. Zeitlich werden die Begleitscheine zum Teil Tage und Wochen vor dem eigentlichen Aushub dort für den Unternehmer bereitgestellt. x Als Austauschmaterial für das abgefahrene und entsorgte Bodenmaterial, welches aber teilweise wiederverwertbar wäre, werden meist kostenträchtige Kies-Sandgemische geliefert. Wir empfehlen, hier die Form der städtischen Kontrollen zu verbessern und Abstimmungen zwischen den FB über die elektronische Nachweisführung zu treffen sowie die Bodengutachten, Planungen und Ausschreibungen diesbezüglich zu berücksichtigen. Wir berichten demnächst detailliert über die Problematik zu einzelnen Baustellen nach Auswertung aller Daten. 7.550 Umfang und Ergebnisse der mobilen Prüfungen Die mobile Prüfung beschränkte sich aus Kapazitätsgründen auf die Abbrucharbeiten des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und die Überprüfung von unter Ziffer 7.541 des Berichtes erwähnten eingebauten Materialien. Diese Prüfungen ergaben keine Beanstandungen. 7.600 7.601 Zuwendungen Zuwendungscontrolling: Datenbankinformationen nicht zeitnah / lückenhaft Im Rahmen des in den Jahren 2002 - 2004 entwickelten Zuwendungscontrollings wurde u. a. die Einrichtung einer Datenbank beschlossen, um die Informationen aus dem Antragsund Prüfverfahren fachübergreifend nutzbar machen zu können. Zur Erhebung der Daten sollten standardisierte Anträge und Verwendungsnachweise verwendet werden. Wir berichteten bereits im SB 2011, Bz. 7.101 auf Grund unserer Prüfungen der Pflege und des Informationsgehalts dieser Datenbank anhand der für 2010 erfassten Daten, dass zeitnahe, ggf. entscheidungsrelevante Informationen aus der Kontrolle der Verwendungsnachweise für weitere Zuwendungsgewährungen durch das Zuwendungscontrolling nur teilweise zur Verfügung gestellt werden. - 179 Aus dem Berichtswesen der Datenbank sind folgende Daten zu entnehmen (Stand 03.01.2014): Jahr 2010 2011 2012 2013 Beantragte Fördersumme 15,8 15,6 16,2 18,5 Mio Mio Mio Mio € € € € Bewilligte Anträge 388 385 385 454 Bewilligung lt. Verwendungsnachweisen 9,9 Mio € (62,5 %) 9,1 Mio € (58,3 %) 6,2 Mio € (38,2 %) 0,1 Mio € (0,4 %) Erfasste Verwendungsnachweise 289 (74,5 %) 263 (68,3 %) 197 (51,2 %) 19 (4,2 %) Somit werden Zuwendungsdaten weiterhin teilweise gar nicht, zum Teil nicht vollständig und auch nicht immer zeitnah erfasst. Nicht zuletzt wegen der vom Rat beschlossenen Ds. 1071/2013 halten wir eine erweiterte Datenerfassung sowie eine zeitnahe, verbesserte Pflege der Datenbank für unerlässlich. Hiernach sollen weitere Bereiche in das Zuwendungscontrolling einbezogen werden. Im Weiteren soll die Zielerreichung der mit der Zuwendungsgewährung verbundenen Zuwendungszwecke geprüft und bei zukünftiger Zuwendungsgewährung berücksichtigt werden. - 180 8. Feststellungen zu den Teilhaushalten 8.060 Teilhaushalt 19 - Gebäudemanagement Der TH 19 besteht ausschließlich aus einem wesentlichen Produkt. 8.061 8.062 Produkt 11118 - Gebäudemanagement Veränderungen durch die Rückgliederung zur Kernverwaltung Der ehemalige Netto-Regiebetrieb FB Gebäudemanagement gehört seit 01.01.2012 als TH 19 zur Kernverwaltung. Dies erforderte u. a. Anpassungen hinsichtlich der Bewertung sowie der Zuordnung zu TH bzw. Produkten. Ein Vergleich der Bilanz und der Ergebnisrechnung des TH 19 zum Jahresabschluss 2012 mit der Bilanz und der GuV zum Jahresabschluss 2011 des Netto-Regiebetriebes ist daher nur eingeschränkt möglich. Im Folgenden gehen wir auf Veränderungen über 10,000 Mio € ein. 8.063 Verringerung des Sachvermögens Das Sachvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vj. um 329,339 Mio € auf 1.143,310 Mio €. Die Veränderungen resultierten überwiegend aus der Neubewertung der Grundstücke (- 128,848 Mio €) und der Gebäude (- 262,801 Mio €) anlässlich der Rückgliederung zur Kernverwaltung (zu den Hintergründen siehe Bz. 6.200, Aktiva 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken). Hinzu kamen vermögensrechtliche Übertragungen immobilen Vermögens des Kernhaushaltes an den TH 19 über 24,439 Mio € auf Grund einer Entscheidung der Dezernentenkonferenz (siehe Bz. 6.200, Aktiva 2. Sachvermögen) sowie getätigte Investitionen von 36,086 Mio €. 8.064 Fehlerhafte Zuordnung bei der Ausbuchung einer Forderung gegenüber dem Träger Zum 31.12.2011 wies der Netto-Regiebetrieb gegenüber dem Träger eine Forderung von 14,500 Mio € aus. Es handelte sich um nicht beanspruchte liquide Mittel, die dem Kernhaushalt im Rahmen des Cash-Managements zur Verfügung gestellt wurden. Die auf der Bilanzposition Liquiditätskredite ausgewiesenen korrespondierenden Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes wurden in Folge der Rückgliederung ausgebucht. Obwohl diese Verbindlichkeiten unter dem Produkt 61201 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - des TH Allgemeine Finanzwirtschaft ausgewiesen waren, erfolgte die Ausbuchung jedoch unter dem Produkt 11118. Die Verwaltung sagte zu, die Zuordnung zu prüfen. 8.065 Vollständige Ausbuchung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger Der Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger belief sich zum Jahresabschluss 2011 auf 399,449 Mio €. Der Netto-Regiebetrieb wies unter dieser Bilanzposition, entsprechend einer Vorgabe des Trägers, ab dem Hj. 2010 die seit Betriebsgründung aufgenommenen Kredite aus. Im Rahmen der Rückgliederung wurden die unter dem Produkt 11125 - Buchhaltung und Zahlungsverkehr - des TH Finanzen ausgewiesenen korrespondierenden Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen ausgebucht. - 181 8.066 Ausweis der Verbindlichkeiten aus ÖPP-Maßnahmen angepasst Der Netto-Regiebetrieb wies zum Jahresabschluss 2011 unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten die Verbindlichkeiten aus drei ÖPP-Maßnahmen über 20,838 Mio € aus. In Folge der Rückgliederung wurde der Betrag der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften zugeordnet. Durch Zugänge bei den bestehenden ÖPP-Maßnahmen und eine vierte ÖPP-Maßnahme stieg der Bestand zum Jahresabschluss 2012 auf 37,666 Mio € an. Die ÖPP-Maßnahmen betreffen die folgenden Objekte: x x x x Grundschule In der Steinbreite, Gymnasium Bismarckschule, IGS Kronsberg und IGS Stöcken. Die Verbindlichkeiten waren dem Produkt 11118 zugeordnet, wohingegen die zugehörigen Tilgungsleistungen unter dem Produkt 61201 gebucht wurden. Die Verwaltung prüft unsere Empfehlung, die Verbindlichkeiten zum Produkt 61201 umzubuchen. 8.067 Deutlicher Rückgang der Abschreibungen Im Vergleich zum Vj. gingen die Abschreibungen um 41,990 Mio € auf 10,167 Mio € zurück, nachdem sie sich zum Jahresabschluss 2011 durch eine Sonderabschreibung über 23,905 Mio € auf das zum 01.03.2012 im Rahmen einer ÖPP-Maßnahme verkaufte Objekt IGS Mühlenberg fast verdoppelt hatten. Hinzu kam die Verringerung der jährlichen Belastung in Folge der im Rahmen der Rückgliederung zur Kernverwaltung vorgenommenen Wertanpassung der Gebäude (siehe Bz. 8.063). W 8.068 Wegen des hohen Arbeitsaufwandes bezüglich der Übernahme der Daten vom Netto-Regiebetrieb in den Kernhaushalt wurden Aktivierungen von Anlagen im Bau nicht vollständig vorgenommen (siehe Bz. 6.200, Aktiva 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau). Das Ergebnis der Folgejahre wird durch die Nachholung noch ausstehender Abschreibungen belastet werden. Wegfall der Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen werden seit der Rückgliederung nicht mehr dem TH 19, sondern dem Produkt 61201 des TH Allgemeine Finanzwirtschaft zugeordnet, nachdem sie das Ergebnis des Netto-Regiebetriebes im Vj. noch mit 17,590 Mio € belasteten. Hintergrund ist der unter Bz. 8.065 erläuterte Wegfall der aus Kreditaufnahmen resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger. 8.069 Messgröße Ist zu den Kennzahlen zur Zielerreichung teilweise fehlerhaft Gemäß § 4 Abs. 7 GemHKVO werden in jedem TH die wesentlichen Produkte mit den zu erreichenden Zielen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt. Für das wesentliche Produkt 11118 wurden mit der Haushaltplanung 2012 die folgenden drei Ziele vorgeben: x x x Erhalt der Gebäudesubstanz und Gebäudewerte u. a. mit der Kennzahl „Vorhandene und verausgabte Mittel für Instandhaltung“, Neubau und Modernisierung der Gebäudesubstanz nach baulichen Standards mit der Kennzahl „Umsetzung der Investitionen gemäß Mittelabflussprognose“ sowie wirtschaftliche und nachhaltige Energie- und Wasserversorgung mit der Kennzahl „Abweichung der geplanten Energiekosten < 10 %“. - 182 Um die Zielerreichung beurteilen zu können, wurden die Kennzahlen ergänzt um die so genannte Messgröße Plan und zum Jahresabschluss um die so genannte Messgröße Ist. Die im Jahresabschluss unter der Messgröße Ist aufgeführten Daten zu den o. g. Kennzahlen sind teilweise fehlerhaft. Zu Beginn unserer Prüfung konnte die Verwaltung auf unsere Nachfrage weder die Herkunft der Daten erläutern noch nachvollziehbare Daten vorlegen. Mit unserer Unterstützung konnten aus dem SAP-System belastbare Daten ermittelt werden. Hinsichtlich der ersten Kennzahl fielen diese um 2,451 Mio € geringer aus (12,149 Mio € anstelle von 14,600 Mio €). Für die beiden folgenden Kennzahlen erhöhten sie sich um 767 T€ auf 35,897 Mio € bzw. um 657 T€ auf 13,743 Mio €. Eine entsprechende Anpassung des Jahresabschlusses erfolgte nicht. Nach Aussage der Verwaltung gab es auf Grund der erstmaligen Erstellung eines Jahresabschlusses nach Rückgliederung des FB Gebäudemanagements zur Kernverwaltung fachbereichsübergreifende Abstimmungsprobleme betreffend den Ursprung sowie den inhaltlichen Umfang der heranzuziehenden Daten. Die Verwaltung sagte zu, die Abstimmung bei der Aufstellung und Formulierung der Ziele sowie bei der Ermittlung der Messgröße Ist zu verbessern. Nur so können die Voraussetzungen für eine wirksame Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemäß § 21 Abs. 2 GemHKVO geschaffen werden. 8.100 Teilhaushalt 23 - Wirtschaft Dem TH 23 wurde im Bj. ein neues Produkt zugeordnet und zwar: 11135 - Parkhäuser und ähnliche Einrichtungen. Damit zählen zum Teilhaushalt 23 sieben Produkte, davon zwei wesentliche: 11128 - Immobilienverkehr 57102 - Wirtschaftsförderung 8.101 8.102 W 8.103 W Produkt 11127 - Immobilienverwaltung Kernhaushalt: Außerordentlicher Ertrag durch fehlerhaft gebuchte Vermögensübertragung Vermögensübertragungen innerhalb des Kernhaushaltes werden ergebnisneutral umgebucht. Das wurde im Bj. bei der Übertragung eines Teilflurstückes vom FB Gebäudemanagement auf den FB Wirtschaft nicht beachtet. Durch den für den FB Wirtschaft ergebniswirksam gebuchten Zugang von 451 T€ fiel nicht nur das Ergebnis des FB Wirtschaft zu positiv aus, sondern auch das des Gesamthaushaltes, weil die Buchung des Abgangs im FB Gebäudemanagement fehlte. Auf unsere Empfehlung soll der Abgang des Teilflurstückes im Folgejahr - zur Neutralisierung der Buchung im Bj. - zu Lasten des Ergebnisses des FB Gebäudemanagement nachgeholt werden. Im Bj. fehlende Vermögensabgänge verkaufter Grundstücke Das Eigentum an verkauften Grundstücken ging nach dem Kaufvertrag mit der Zahlung der ersten Kaufpreisrate im Bj. auf den Käufer über. Die erforderlichen Vermögensabgänge wurden nicht im Bj. gebucht, sondern erst im Folgejahr. Diese in 2013 nachgeholten Anlagenabgänge führten im TH Wirtschaft zu einem Buchverlust von 5,844 Mio €, der das Ergebnis 2013 belasten wird (siehe Bz. 6.200, Aktiva 2.1.4). - 183 8.140 Teilhaushalt 37 - Feuerwehr Dem TH 37 sind vier Produkte zugeordnet, davon zwei wesentliche: 12602 - Gefahrenabwehr 12701 - Rettungsdienst 8.141 8.142 Produkt 12701 - Rettungsdienst Nicht auskömmliche Pauschale für Verwaltungskostenerstattungen Bis zur Änderung der Richtlinie des Landesausschusses Rettungsdienst im Jahr 2007 wurden bei der Gebührenkalkulation für Rettungsdienste rund 310 T€ für Verwaltungskosten der Querschnittsämter berücksichtigt. An diese Stelle ist eine über die Richtlinie bestimmte Pauschale von derzeit 171 T€ getreten. Dadurch werden der LHH Kosten von rund 140 T€ jährlich nicht mehr über die Rettungsdienstgebühren ausgeglichen. Wir haben dem FB Feuerwehr empfohlen, beim Landesausschuss Rettungsdienst auf eine Änderung der Richtlinie in leistungsgerechte Pauschalen hinzuwirken, damit die aufwandsbezogene Deckung im Haushalt der LHH erreicht wird. 8.143 Seit 2011 Ressourcenverbrauch nicht ausreichend abgebildet Nach Ziffer 2.1.4 des Haushaltsrundschreibens 05/2010 - Verrechnungen im Haushalt der LHH ab 2011 - beschränkt sich die ILV auf die Fälle, in denen die Kosten durch die Gebührenkalkulation refinanziert werden können. Auf Grund der o. g. Kostenrichtlinie wird in der Kalkulation der Rettungsdienstentgelte auf eine Pauschale für Verwaltungskosten abgestellt, nicht aber auf die tatsächlich entstehenden Kosten der LHH. Dem Haushaltsrundschreiben entsprechend hat der FB Finanzen auf die weitergehende Verrechnung verzichtet. In der Folge wird der produktbezogene Ressourcenverbrauch nicht ausreichend abgebildet. 8.200 Teilhaushalt 43 - Bildung und Qualifizierung Dem TH 43 sind vier Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches Produkt: 26301 - Musikschule 8.201 8.202 Produkt 26301 - Musikschule Belegprüfung zeigte Verbesserungsbedarf auf Im Rahmen einer Belegprüfung wurden die Ausgabebelege für das Jahr 2012 geprüft. Auf Grund einer zum Jahresabschluss 2010 durchgeführten Prüfung hatte die Verwaltung durch organisatorische Veränderungen Verbesserungen insbesondere in der Rechnungsabwicklung herbeigeführt. Dennoch stellten wir hierbei und bei Beschaffungen weiterhin Verbesserungsbedarf fest. - 184 8.203 8.204 Produkt 27301 - Stadtteilkulturarbeit Verwendung der an einen Bildungsverein gezahlten Zuwendungen war ordnungsgemäß Wir haben die von einem Bildungsverein vorgelegten Verwendungsnachweise für die von der LHH in den Jahren 2009 bis 2012 jährlich in Höhe von 258 T€ gezahlten Zuwendungen geprüft. Der Verein erhält die Mittel als institutionelle Förderung, also zur allgemeinen Deckung seiner Sach- und Personalausgaben. Die zweckentsprechende Verwendung konnten wir bestätigen. 8.205 Erhöhter Prüfaufwand für Verwendungsnachweise In den FB 43 - Bildung und Qualifizierung - sind Koordinationsstellen von bereichsübergreifenden Bildungsnetzwerken als städtische Dienststellen integriert. Als sogenannter „Netzwerkknoten-Hannover“ des niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (nifbe) erhielt die LHH sowohl für 2011 als auch für 2012 jeweils 225 T€ als Festbetragsfinanzierung zur Wahrnehmung der in einem Statut festgelegten Aufgaben. Wir prüften in 2012 die zweckentsprechende Verwendung der Mittel für 2011 und für das Jahr 2012 zu Beginn 2013 und konnten diese jeweils bestätigen. Auch eine weitere Zuwendung für das Transferprojekt „Mit kultureller Bildung von der Kita in die Schule“ wurde zweckentsprechend verwendet. Eine weitere Koordinationsstelle ist für das Projekt ALBuM (Arbeiten-Lernen-Beraten mit und für Menschen mit Migrationshintergrund) zur Sicherung der Netzwerkarbeit eingerichtet. Die LHH erhält für Maßnahmen zur Verbesserung der Integration, insbesondere für berufsbezogene Sprachförderung, Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und leitet diese an die durchführenden Netzwerkpartner weiter. Die Verwaltung berichtete anlässlich einer Anfrage im Rat der LHH mit Ds. 1107/2012F1 zur Arbeit der Koordinationsstelle auch darüber, dass seit 2005 rund 7 Mio € Drittmittel eingeworben werden konnten. Da der Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung dieser Mittel in der Zuständigkeit der Koordinationsstelle liegt, zieht dies für das RPA einen immer höheren Prüfaufwand nach sich. Wir haben 2012 dreizehn von der Verwaltung vorgelegte Verwendungsnachweise geprüft, hierbei festgestellter Korrekturbedarf wurde sofort umgesetzt, so dass wir die zweckentsprechende Verwendung in allen Fällen bestätigen konnten. 8.240 Teilhaushalt 50 - Soziales Dem TH 50 sind 12 Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches: Produkt 31291 - Beschäftigungsförderung 8.241 Produkt 11132 - Städtische Beschäftigungsmaßnahmen 8.242 Programm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ - BIWAQ Im Bj. prüften wir den Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung für das Projekt „Ausbildungsoffensive Stöcken“, das im Rahmen des o. g. Programms die Chancen sozial benachteiligter Jugendlicher in Schule, Ausbildung und Beruf verbessern soll. Unsere Hinweise zur Korrektur der abgerechneten Personal- und Sachausgaben im Umfang von saldiert 37 T€ hat der FB zeitnah umgesetzt. - 185 Im Verwendungsnachweis wurden für den Projektzeitraum vom 01.10.2009 bis 31.12.2012 insgesamt 14 Teilprojekte mit Gesamtausgaben von 942 T€ abgerechnet. Nach Abzug des von der LHH erbrachten Eigenanteils von 186 T€ ergibt sich ein vom Bund und vom Europäischen Sozialfonds zu finanzierender Anteil von 756 T€. Das Bundesverwaltungsamt hatte zuvor bei seiner Vor-Ort-Prüfung im März 2011 Verstöße gegen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides (insbesondere gegen Vergaberecht) gerügt und einen Teilwiderruf seiner Zuwendung in Höhe von 76 T€ verfügt. Wegen der dagegen erhobenen, noch andauernden Klage wurden bislang erst 522 T€ ausgezahlt. 8.243 8.244 Budget BFIL50 - OE 50 Fachbereichsinterne Dienstleistungen Kantine Hamburger Allee - Handvorschuss für Bareinkäufe fehlte Für die im Bj. in Betrieb genommene Kantine leisteten wir zeitintensive Beratungsarbeit im Zusammenhang mit der Einrichtung und der Erstellung einer Dienstanweisung zum Betrieb einer Geldannahmestelle mit Wechselgeldvorschuss. Für die Kantine werden Lebensmittel, die sehr kurzfristig benötigt werden, durch Bareinkäufe beschafft. Um Geldentnahmen aus der vorgenannten Geldannahmestelle zu vermeiden, sollte zur Finanzierung dieser Einkäufe ein eigens dafür vorgesehener Handvorschuss nach Ziffer 1.1 der ADA 20/53 - Dienstanweisung für Handvorschüsse, Wechselgeldvorschüsse und Geldannahmestellen bei der Landeshauptstadt Hannover und deren Sonderkassen - geschaffen werden. Unsere unvermutete Kassenprüfung im August 2013 ergab u. a., dass dennoch regelmäßig Geldentnahmen aus der Geldannahmestelle getätigt wurden. Der FB hat Anfang 2014 die Dienstanweisung zum Handvorschuss für Bareinkäufe erstellt. Der Handvorschuss ist inzwischen eingerichtet worden. 8.260 Teilhaushalt 51 - Jugend und Familie Zum TH 51 gehören 11 Produkte, davon zwei wesentliche: 36302 - Hilfen zur Erziehung 36501 - Kindertagesbetreuung 8.261 Hoher Zeitaufwand für Prüfungen / Testierungen durch Erstattungen und Zuwendungen Der FB Jugend und Familie erhält in erheblichem Umfang Erstattungen und Zuwendungen von Dritten, insbesondere von der Region Hannover, dem Land Niedersachsen, dem Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich verlangen die Finanziers die Vorlage eines Testats des RPA über die Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden Abrechnungen. Die Prüfung und Testierung dieser Abrechnungen bindet erhebliche Arbeitskapazität und schränkt die Zeit für unsere originären Prüfaufgaben ein. Insbesondere die Testierung der Abrechnungen mit der Region, zu der wir weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet sind, von der Region aber gefordert wird, ist mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Die LHH erhält verstärkt auch Zuwendungen, die zur Verwendung durch Dritte vorgesehen sind. Die LHH wird als Zuwendungsempfängerin bestimmt und leitet die Einnahmen - teilweise ergänzt durch eigene Zuwendungsmittel - an Dritte weiter. Hierdurch wird die LHH zur - 186 Kontrolle der Drittempfänger und Erstellung der Verwendungsnachweise gegenüber den Zuwendungsgebern verpflichtet. Auch diese Verwendungsnachweise sind grundsätzlich von uns zu testieren. Die Prüfungen sind durch die Komplexität der Vorgänge und Vorschriften zumeist sehr zeitaufwändig. Hinzu kommt, dass in mehreren Fällen - bei ausreichender Kontrolle des FB vermeidbare - Fehler von uns festgestellt wurden. Hierdurch wurden nach der Korrektur durch den FB und teilweise mehrfacher Vorlage jeweils erneute Prüfungen erforderlich, die zusätzliche Prüfungskapazitäten gebunden haben. Die Bearbeitung der Verwendungsnachweiserstellung durch den FB im Bereich des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ hat sich kontinuierlich verbessert und somit zu weniger Beanstandungen durch unsere Prüfungen geführt. Im Bereich der Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen haben wir festgestellt, dass die der LHH vorgelegten Drittempfängernachweise teilweise vom FB nicht überprüft wurden. Zudem mussten in diesen Fällen die Zahlenwerke trotz unserer Hilfestellung mehrfach vom FB überarbeitet werden. Vom 01.04.2013 bis 31.03.2014 prüften wir insgesamt 44 Abrechnungen (Erstattungen und Zuwendungen) mit einem Finanzvolumen von rd. 128 Mio €, davon Zuwendungen mit einem Finanzvolumen von 16,076 Mio € und in diesem Rahmen gewährte Zuwendungsmittel von 4,656 Mio €. 8.262 8.263 Produkt 36101 - Tagespflege Produkt 36501 - Kindertagesbetreuung Weiterhin rückständige Verwendungsnachweise / Rückforderungen durch das Land Das Land gewährt auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für die Jahre 2008 bis 2013 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der „Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK)“. Der LHH wurden Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 13,742 Mio € für 107 Maßnahmen bewilligt. Wir berichteten bereits im SB 2010, Bz. 6.419 und anknüpfend daran mit Ds. 0353/2011 sowie im SB 2011, Bz. 8.263 über die Überschreitung der Vorlagetermine für die Verwendungsnachweise beim Land. Für den Bereich der Tagespflege konnten inzwischen alle 41 Verwendungsnachweise mit einem bewilligten Gesamtvolumen von 316 T€ beim Land vorgelegt werden. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden uns von insgesamt 66 Fällen bisher 56 Verwendungsnachweise mit einem Gesamtvolumen von 8,271 Mio € vorgelegt, deren Abgabetermin beim Land in den meisten Fällen bereits deutlich überschritten war. Davon konnten inzwischen alle Verwendungsnachweise testiert werden (Stand 31.03.2014). Weitere zehn Verwendungsnachweise mit einem Volumen von 5,155 Mio € werden nach erneuter Verlängerung der Vorlagefrist durch die Landesschulbehörde bis 31.12.2014 fällig. Wir haben bei unserer Prüfung festgestellt, dass in einigen Fällen ein Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt und darüber hinaus in mehreren Fällen die vergaberechtlichen Vorschriften sowohl im Bereich der Beschaffung von Ausstattungsgegenständen als auch im Bereich der Baumaßnahmen nicht eingehalten wurden. Es besteht daher die Gefahr, dass das Land in diesen Fällen die Zuwendung nach Prüfung der Fälle zurückfordert. - 187 In zwei Fällen hat das Land bereits wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns Rücknahmebescheide mit einem Gesamtbetrag von 281 T€ gegenüber der LHH erlassen. In beiden Fällen hat die LHH Klage gegen den Rücknahmebescheid erhoben. Ein Ergebnis steht noch aus. Der Träger, an den diese Zuwendungen des Landes weitergeleitet worden waren, hat bereits signalisiert, von der Insolvenz bedroht zu sein, wenn er die Zuwendungen zurückzahlen muss. 8.264 8.265 Produkt 36302 - Hilfen zur Erziehung Datenerhebung Jugendhilfekostenausgleich 2012 Nach § 160 Abs. 4 Satz 5 NKomVG gewährt die Region Hannover anderen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe auf Antrag einen angemessenen pauschalierten Kostenausgleich bis zu 80 vom Hundert der Personal- und Sachkosten für Leistungen nach den §§ 19, 21, 29 bis 35 a, 41 bis 43, 52, 55, 56, 59 und 90 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Die Region hat für das Abrechnungsjahr 2012 erstmalig eine Abrechnung der Daten aus der Ergebnisrechnung (Aufwand und Ertrag) der LHH verlangt und nicht mehr wie in Vorjahren anhand der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Das Gesamtvolumen der Abrechnung, zu deren Prüfung wir nicht verpflichtet waren, die aber von der Region verlangt wird, betrug 93,454 Mio €, davon Personalaufwendungen in Höhe von 13,458 Mio €, Sachaufwendungen von 73,081 Mio € und Erträge in Höhe von 6,915 Mio €. Die auf Grund unserer Prüfung festgestellten Fehler ergaben einen Betrag von 590 T€ (davon 476 T€ für eine Position, die nicht geltend gemacht wurde, sowie 114 T€ aus anderen Korrekturerfordernissen), um den die ursprünglich vorgelegte Datenerhebung zu Gunsten der LHH korrigiert werden musste. 8.266 Testierung der Ist-Personalkosten 2009 und 2010 für Klageverfahren mit der Region Der FB hat im Hinblick auf das laufende Klageverfahren mit der Region über den Jugendhilfekostenausgleich eine Aufstellung der Personalausgaben (Ist-Kosten) für 2009 und 2010 vorgenommen und uns gebeten, die Abrechnung zu testieren. Beide Abrechnungen waren zu korrigieren. Die auf Grund unserer Prüfung festgestellten Fehler ergaben für die Abrechnung 2009 einen Betrag von 246 T€, aus denen sich ein Korrekturerfordernis zu Gunsten der LHH von netto 61 T€ ergab. Für die Abrechnung 2010 ergab sich ein Betrag von 43 T€, aus denen sich ein Korrekturerfordernis zu Ungunsten der LHH von netto 8 T€ ergab. Das Gesamtvolumen der Abrechnung der Personalkosten betrug sowohl für 2009 als auch für 2010 jeweils ca. 12 Mio €. - 188 8.267 8.268 Produkt 36501 - Kindertagesbetreuung Finanzierung von Tageseinrichtungen - Betriebskostenabrechnungen weiterhin rückständig Wir berichteten bereits in unseren SB für die Haushaltsjahre ab 2006, zuletzt SB 2011, Bz. 8.265 über die rückständigen Abrechnungen des Betriebskostenersatzes im Bereich der Tageseinrichtungen, denen insgesamt jährliche Zahlungen von über 40 Mio € zu Grunde liegen. Die Abrechnungen des Betriebskostenersatzes des Jahres 2009 sind inzwischen abgeschlossen. Für 2010, 2011 und 2012 liegen sie dem FB vor und sind bisher nur teilweise bearbeitet bzw. abgeschlossen (Stand 31.03.2014). Im Übrigen verstärkt sich in diesem Bereich das Problem u. a. durch neu hinzukommende Abrechnungsfälle im Rahmen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung der unter Dreijährigen. Eine zeitnahe Abrechnung des Betriebskostenersatzes ist unerlässlich, um etwaige vorhandene Überzahlungen von den Trägern zurückzufordern bzw. Forderungen der Träger zu erfüllen. 8.269 Programm „Familien mit Zukunft“ - Rückforderungen gegenüber Trägern Wir berichteten bereits ab SB 2009, zuletzt SB 2011, Bz. 8.266 und mit Ds. 0353/2011 über die nicht ordnungsgemäße Erstellung von Verwendungsnachweisen durch den FB im Rahmen des Landesprogramms „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“. Die sich aus unserer Prüfung der Verwendungsnachweise des Landesprogramms „Familien mit Zukunft“ ergebenden Rückforderungen von städtischen Geldern gegenüber mehreren Trägern im Bereich Sprachförderung für den Zeitraum 2007 - 2011 sind abgeschlossen. Es wurden von den Trägern 229 T€ nicht verbrauchte Beträge an die LHH erstattet. Im Bereich der Familienzentren wurden bisher 72 T€ erstattet. Weitere Rückforderungen sind zurzeit noch in Bearbeitung (Stand 31.03.2014). 8.270 Jugendhilfekostenausgleich Kindergartenjahr 2012/2013 - Kinder in Tageseinrichtungen Die Region Hannover hat für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs 8,397 Mio € für das Kindergartenjahr 2012 / 2013 erstattet. Die zu Grunde liegende Abrechnung gegenüber der Region haben wir in Stichproben geprüft. Den dabei festgestellten Korrekturbedarf von 16 T€ hat der FB in seiner endgültigen Abrechnung berücksichtigt. 8.280 Teilhaushalt 52 - Sport und Eventmanagement Dem TH 52 sind neun Produkte zugeordnet, ein wesentliches Produkt wurde nicht gebildet. Mit Wirkung zum 01.09.2012 wurden die FB Büro Oberbürgermeister (OE 15) und Sport und Eventmanagement (OE 52) in den damaligen FB Büro Oberbürgermeister zusammengeführt. Dazu wurde im FB Büro Oberbürgermeister der neue Bereich 15.5 - Sport, Eventmanagement und Bäder - gebildet. - 189 8.281 8.282 Produkt 26103 - Kleines Fest Kleines Fest im Großen Garten: Abrechnung 2012 ergibt leichtes Defizit In der Zeit vom 10. bis 29.07.2012 fand an 16 Tagen die Veranstaltungsreihe „Kleines Fest im Großen Garten“ in den Herrenhäuser Gärten statt. Nach dem mit dem Festivalleiter Ende 2011 bis 31.10.2016 verlängerten Vertrag ist die Veranstaltung grundsätzlich kostendeckend durchzuführen. Zur Kostendeckung dienen neben den Eintrittsgeldern, Sponsorengelder, Werbeeinnahmen, Spenden, Einnahmen aus Merchandising sowie sonstige Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung erzielt werden. Witterungsbedingt fiel eine der 16 geplanten Veranstaltungen aus, was allein eine Einnahmeeinbuße von über 80 T€ ausmachte. Da auch sonst das Wetter einer Open-Air-Veranstaltung nicht sehr zuträglich war, verlief auch der Verkauf der täglichen 200 Eintrittskarten an der Abendkasse nur sehr unbefriedigend. Es wurden 2012 Einnahmen von insgesamt 1,435 Mio € erzielt, denen Ausgaben in Höhe von 1,465 Mio € gegenüber standen, so dass die Veranstaltungsreihe mit einer Unterdeckung von 30 T€ abschloss. Dementsprechend sind die aus den Vorjahren übertragenen Überschüsse im Rahmen der Abrechnung auf 546 T€ vermindert worden. Bereits bei unserer Prüfung der Abrechnung des Jahres 2008 wiesen wir auf die vergaberechtliche Problematik bezüglich Auftragsvergaben ohne vorherigen Wettbewerb hin. Die durch unsere Zentrale Vergabeprüfstelle (OE 14.04) angebotene Beratung wurde zwischenzeitlich in Anspruch genommen. Dennoch konnten wir in den uns vorgelegten Unterlagen weder Ausschreibungsvorgänge hinsichtlich eines durchgeführten Wettbewerbs, z. B. bei der Auftragsvergabe des Feuerwerks, welches jeden Veranstaltungstag abschließt, noch die Dokumentation von Ausnahmetatbeständen finden. Wir haben den FB / Festivalleiter um eine weitere Stellungnahme gebeten, da die bisher vorgebrachten Argumente aus unserer Sicht nicht schlüssig waren. Weitere wesentliche Feststellungen ergaben sich bei unserer Prüfung nicht. 8.300 Teilhaushalt 57 - Senioren Dem TH 57 sind fünf Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches: Produkt 31504 - Betrieb städtischer Alten- und Pflegezentren 8.301 8.302 Produkt 31503 - Seniorenarbeit Weiterhin Mängel bei Zuwendungsgewährung zur Förderung der offenen Seniorenarbeit Wir berichteten im SB 2010 unter Bz. 6.432 über Mängel in der Zuwendungssachbearbeitung im FB Senioren. Im Bj. prüften wir erneut die Zuwendungspraxis des FB in Bezug auf einen der beiden Vereine, die bereits im Jahr 2010 Gegenstand unserer Erhebung war. Unsere Prüfung bezog sich dieses Mal auf die Zuwendungsgewährung der Jahre 2009 bis 2012. Wir stellten weiterhin umfänglichen inhaltlichen Klärungsbedarf fest. U. a. wiesen die Verwendungsnachweise nicht belegte Bareinnahmen von jährlich bis zu 31 T€ und Barausgaben bis zu 61 T€ aus. Wir beanstandeten auch nicht nachgewiesene, jährliche Personalausgaben bis zu 97 T€ sowie eine über Jahre angesammelte Rücklage von 70 T€. Der sich aus § 23 LHO ergebende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass bei einer institutionellen - 190 Förderung Eigenmittel und damit auch Rücklagen vorrangig einzusetzen sind und Zuwendungen erst nach nachgewiesenem Verbrauch der Eigenmittel gewährt werden dürfen. W Wir haben dem FB empfohlen, weitere Zuwendungen an den Verein erst bei nachgewiesener Auflösung der Rücklage und nach Vorlage aussagekräftiger Nachweise über die betragsmäßig bedeutsamsten Ausgaben (Personalausgaben, Honorare, Miete und Nebenkosten) zu bewilligen. 8.320 Teilhaushalt 59 - Soziale Hilfen Dem TH 59 sind elf Produkte zugeordnet, davon zwei wesentliche: Produkt 31111 - Hilfe zur Pflege Produkt 31113 - Eingliederungshilfe Acht dieser Produkte betreffen Sozialleistungen unterschiedlicher Hilfearten, die von den FB Soziales und Senioren gemeinsam bewirtschaftet werden. Zwei dieser acht Produkte (Produkt 31112 - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - und Produkt 31113 - Eingliederungshilfe -) wurden erst im Hj. 2012 dem TH 59 zugeordnet. Im Vj. wurden sie noch im TH 50 abgebildet. 8.321 8.322 Produkt 31110 - Zahlungen Quotales System Kostenerstattung für 2012 nach dem Quotalen System (QS) mit Überdeckung Die von der LHH für den überörtlichen Sozialhilfeträger erbrachten Aufwendungen werden von der Region nach jährlich neu festgelegten Quoten mit dem Land abgerechnet. Diese Pauschalerstattung kann je nach Höhe der Quote zu einer Unter- oder zu einer Überdeckung führen. Die Region leitet aus der Quotenerstattung einen Anteil an die LHH weiter, der dem prozentualen Verhältnis der Aufwendungen der LHH zu den Gesamtaufwendungen der Region entspricht. Im Bj. betrug das Finanzvolumen der nach dem QS abgerechneten Aufwendungen der LHH 96,884 Mio €. Der LHH wurden dafür 103,635 Mio € erstattet. Zusätzlich ist ein Ausgleichsbetrag für den Wegfall des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses von 1,525 Mio € zu berücksichtigen. Damit ergibt sich für die LHH für das Bj. eine Überdeckung von 8,276 Mio €. Maßgeblich für diese Überdeckung ist eine geänderte Zuordnung der Quotenklasse. Danach stieg die Quote des auf den überörtlichen Sozialhilfeträger entfallenden Kostenanteils von 57 % im Jahr 2011 auf 66 % im Jahr 2012. In den Vj. war die Kostenerstattung nach dem QS für die LHH nicht immer auskömmlich. Die Unterdeckung betrug unter Berücksichtigung des oben genannten Ausgleichsbetrages im Vj. 797 T€. Trotz der Überdeckung im Bj. besteht für die LHH seit dem Jahr 2002 weiterhin ein Defizit von insgesamt 12,580 Mio €. 8.323 8.324 W Produkt 31112 – Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Keine Kostenerstattung für Präventionsmaßnahmen nach §§ 67 ff. SGB XII Im SB 2011, Bz. 8.322 berichteten wir, dass für Präventionsmaßnahmen aus dem Bereich der Drogenhilfe keine Erstattungsansprüche im Rahmen der Abrechnung von Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII angemeldet wurden. Der FB Soziales folgte unserer Empfehlung, mit der Region über die Aufnahme von Zuwendungen für die ambulante Drogenhilfe in die - 191 Abrechnung zu verhandeln. Die Region hat daraufhin versucht, die vorgenannten Zuwendungen vom Land als Präventionsmaßnahmen anerkennen zu lassen. Das Land hat dies jedoch unter Hinweis darauf abgelehnt, dass die Zuwendungen freiwillige Leistungen seien. Präventionsmaßnahmen aus dem Bereich der Drogenhilfe wurden von der LHH im Bj. mit 505 T€ und von der Region mit 454 T€ gefördert. 8.325 Diverse Produkte des TH 59 und Produkt Wohngeld (TH 50) 8.326 Bearbeitungsmängel bei offenen oder ausgebuchten Forderungen Im Bj. prüften wir beendete, teilweise archivierte Leistungsfälle nach dem SGB XII, dem AsylbLG und dem WoGG mit offenen oder ausgebuchten Forderungen. Die Stichprobe bezog sich auf 208 Fälle. Unser Hauptaugenmerk richtete sich auf x x x x die Einhaltung einschlägiger Bestimmungen (insbesondere Entscheidungsbefugnisse und Aufbewahrungsfristen), die ordnungsgemäße Verfolgung von Forderungen nach Leistungseinstellung, die sachgerechte Ausbuchung nicht durchsetzbarer Forderungen und Dokumentation der Ausbuchungsgründe sowie die korrekte haushaltsrechtliche Abwicklung. Unsere Prüfung ergab u. a. folgende Feststellungen: Forderungen mit einem Gesamtvolumen von rd. 102 T€ wurden unzureichend überwacht. Hiervon waren in fünf Fällen insgesamt 61 T€ verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar. In vier Fällen wurden insgesamt rd. 43 T€ ausgebucht, ohne die Entscheidung der dafür Zuständigen einzuholen. In drei Fällen konnten Forderungen von insgesamt rd. 38 T€ nicht weiterverfolgt werden, weil die forderungsbegründenden Unterlagen fehlten. Der FB Soziales will unsere Empfehlungen zur Verbesserung der Ablauforganisation fachbereichsintern abstimmen. Im Bereich Wohngeld wurden Forderungen teilweise mit zukünftigen Leistungsansprüchen aufgerechnet, ohne diese im SAP-System zu buchen. Ausgelöst durch eine frühere Prüfung hatte der Bereich mit dem Land als Kostenträger ein Verfahren abgestimmt. Danach sollten u. a. Rückforderungen unverzüglich geltend gemacht und zum Soll gestellt sowie sofortigen vollständigen Rückforderungen Vorrang vor einer Aufrechnung eingeräumt werden. Jedoch wurden diese Vorgaben des Landes bisher nicht in vollem Umfang umgesetzt. Der Bereich hat nunmehr zugesagt, seine bisherige Praxis umstellen zu wollen und in jedem Fall Forderungen zum Soll zu stellen. 8.360 Teilhaushalt 61 - Planen und Stadtentwicklung 8.361 Produkt 51102 - Bodenordnung 8.362 Wegfall der internen Erstattung von wirtschaftlichen Vorteilen aus Umlegungsverfahren Die Gemeinde hat als Trägerin des Umlegungsverfahrens (§ 46 Abs. 1 BauGB) die wirtschaftlichen Belastungen aus Umlegungsverfahren zu übernehmen (§ 78 BauGB) bzw. es - 192 fallen ihr Umlegungsvorteile (verbleibende Grundstücksflächen nach Ausgleich der Ansprüche der anderen Verfahrensbeteiligten) zu. Soweit in der Vergangenheit die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses (OE 61.16) der LHH im Rahmen von Umlegungsverfahren (§ 45 ff. BauGB) Baugrundstücke zuteilte, wurden diese zur Vermarktung dem FB Wirtschaft übertragen. Diesem fielen investiv die Verkaufserlöse zu, im Gegenzug forderte die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses auf Basis der Zuteilungswerte dieser Grundstücke nach der Umlegung hierfür Erstattungen an (2012: 1,206 Mio €). Rechtsgründe für solch ein internes Erstattungsverfahren sowie das Vorhalten des monetären Gegenwertes der der LHH verbleibenden Umlegungsvorteile konnten wir nicht erkennen. Der FB Finanzen verzichtet ab 2014 auf die Abwicklung interner Erstattungen zwischen den beteiligten FB. 8.380 Teilhaushalt 66 - Tiefbau Dem TH 66 sind neun Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches Produkt: 54101 - Gemeindestraßen 8.381 8.382 Produkt 54101 - Gemeindestraßen Sondernutzungsgebühren für Wertstoffinselkonzept weitgehend korrekt ermittelt Mit Ds. 0199/2012 (bzw. 0199/2012 E1 N1) wurde den politischen Gremien das Konzept „Wertstoffinsel“ auf öffentlichen Straßen und der Antrag von aha auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab dem 01.04.2012 zum Aufstellen von Wertstoffcontainern für Alttextil, Altglas und Altpapier auf allen Wertstoffinseln auf Widerruf zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Sondernutzungserlaubnis sollte antragsgemäß ab dem 01.04.2012 bzw. spätestens ab Beschlussfassung erteilt werden. Die Beschlussfassung im Rat erfolgte am 24.05.2012. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Verwaltung die konkreten Zahlen der Altglasund auch der Alttextilcontainer auf den Wertstoffinseln ermittelte und anschließend die entsprechenden Gebührenbescheide erlassen hat. Die Gebührenberechnungen erfolgten nicht, wie in der o. g. Ds. festgelegt, spätestens mit der Beschlussfassung, sondern ab 15.06.2012 (Altglascontainer) bzw. frühestens ab Oktober 2012 (Alttextilcontainer). Die Verwaltung begründete dies damit, dass aufgrund der bis zu 300 von Dritten unrechtmäßig im Stadtgebiet aufgestellten Alttextilcontainer, die in formellen Verfahren entfernt werden mussten, die Herstellung der Wertstoffinseln durch aha eine lange Vorlaufzeit in Anspruch nahm. Das Beschlussdatum als Gebührenbeginn konnte daher nicht gehalten werden, auch der dann avisierte 15.06.2012 erwies sich bezüglich der Alttextilcontainer als zu früh. Daher wurden diese mit schrittweiser Komplettierung der Wertstoffinseln in die Gebührenberechnung aufgenommen. Für eine Prüfung der Gebührenbescheide ermittelten wir in einer eigenen Stichprobe die Anzahl der Altglas-, Alttextil und Altpapiercontainer an den Standorten der Wertstoffinseln (20 % der Standorte laut aha-Homepage). Sämtliche Abweichungen teilten wir der Verwaltung mit, die zusagte, die Differenzen zu prüfen und ggf. die Berechnung entsprechend zu korrigieren. Eine umfängliche, stets aktuelle Kontrolle aller Standorte sei aber mit dem derzeitigen Personal nicht zu leisten. Mit Bescheid an aha vom 04.07.2013 wurden Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum vom 01.10. bis 31.12.2012 in Höhe von rund 24 T€ erhoben. Hinsichtlich der Alttextilcontainerzahlen ergab unsere Prüfung keine wesentlichen Abweichungen. - 193 Für die Aufstellung von Altglascontainern wurden aha knapp 82 T€ Sondernutzungsgebühren für die Zeit vom 15.06. bis 31.12.2012 unter Berücksichtigung der 50%-igen Ermäßigung (gemäß Beschluss zur Ds. 1408/2012) in Rechnung gestellt (Bescheid vom 04.07.2013). Die Verwaltung geht auf Grund dieser ersten Berechnung von Gebühren für ein komplettes Jahr von rd. 150 T€ aus, was somit 50 % über der in der o. g. Ds. enthaltenen Prognose liegt. Der vorgenommene Abgleich mit unserer Aufstellung ergab keine gravierenden Abweichungen, entsprechend deckte sich auch unsere hochgerechnete Gebührensumme mit der in der Abrechnung. Nicht zufriedenstellend war die Situation bei den Altpapiercontainern. Nach einer Aufstellung von aha sind an 20 Standorten Altpapiercontainer auf öffentlichem Grund aufgestellt (Anlage 2 zur Ds. 0199/2012). Nach der Ds. gehören zu den Wertstoffinseln bei Bedarf auch Altpapiercontainer. Wir prüften 12 der 20 laut Anlage zur Ds. genannten Altpapiercontainerstandorte und stellten fest, dass diese Container ausschließlich „allein“ standen, d. h. eine Integration in eine Wertstoffinsel lag in keinem Fall vor. Ferner konnten wir sieben der Standorte nicht finden, trafen aber an fünf anderen, bisher ungenannten Stellen auf Altpapiercontainer. Bezüglich der Altpapiercontainerstandorte war die Verwaltung im Gespräch mit aha, da auch von dort keine Angaben über die konkreten Standorte vorlagen. Es war zugesagt, bis Ende 2013 eine Aufstellung zu erarbeiten und sicherzustellen, dass die Altpapiercontainer den Wertstoffinseln angegliedert und sämtliche überzähligen Container entfernt werden. Dementsprechend wird auch die Gebührenberechnung erfolgen. Trotz wiederholter Aufforderungen durch die Verwaltung liegt mit Stand Juni 2014 die Aufstellung von aha noch nicht vor. 8.383 Weitere Sondernutzungen durch Container Dritter festgestellt Im Zuge unserer im 2. Quartal 2013 durchgeführten Prüfung der Altglas-, Alttextil- und Altpapiercontainerstandorte stellten wir weitere Sondernutzungen fest. Darüber setzten wir die Verwaltung in Kenntnis und baten um Prüfung. Insbesondere fiel eine Vielzahl von flachen Containern mit orangefarbenen Deckeln an Straßenkreuzungen auf. Sie gehören einer Reinigungsfirma, die Verwaltung war bereits darauf aufmerksam geworden und hatte Kontakt mit der Firma zur Feststellung der Gesamtzahl der Standorte aufgenommen. Inzwischen ist die Sondernutzungserlaubnis erteilt worden, und die Gebührenerhebung ist erfolgt. 8.384 Bestandsaufnahme Schilder und Ermittlung zu aktivierender Eigenleistungen unterblieben Die Straßen- und Verkehrsschilder, Poller, Fahrradbügel etc., ohne Großschilder (im Folgenden: Schilder) sind zur Eröffnungsbilanz als Festwerte aktiviert worden. Die im Jahr 2009 ermittelten Werte resultierten aus einer Hochrechnung auf der Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme in acht Bezirken. In diese Festwerte sind aktivierte Eigenleistungen für das Aufstellen der Schilder nicht eingeflossen. Die Verwaltung beabsichtigte, die Festwerte im Rahmen einer vollständigen körperlichen Bestandsaufnahme innerhalb der folgenden zwei bis drei Jahre zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Dies ist bis zur Berichterstellung nicht erfolgt, unsere diesbezüglichen Nachfragen bzw. Erinnerungen blieben bisher unbeantwortet. Nach § 46 Abs. 1 GemHKVO wird bei gebildeten Festwerten in der Regel innerhalb von fünf Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Unter diesem Aspekt sind auch die nach § 15 Abs. 4 i. V. m. § 59 Nr. 3 GemHKVO zu aktivierenden Eigenleistungen zu berücksichtigen. - 194 8.400 Teilhaushalt 67 - Umwelt und Stadtgrün Dem TH 67 sind fünf Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches: 55102 - Öffentliches Grün 8.401 8.402 Produkt 55301 - Bestattung und Grabpflege Unerledigte Feststellungen und weitere offene Fragen bei den städt. Friedhofseinnahmen Unsere Nachprüfung der Einnahmenabwicklung der städtischen Friedhöfe ergab nach wie vor unerledigte Feststellungen aus unserer Prüfung in 2009. Daneben bestätigten neuerliche Feststellungen für die Hj. 2012 und 2013 die Fehleranfälligkeit und Unwirtschaftlichkeit von Teilen des Verfahrens der Einnahmeabwicklung. Unser abschließendes Prüfungsergebnis steht noch aus, da diverse Fragen auf Grund personeller Engpässe in der Friedhofsverwaltung noch unbeantwortet sind. Wir beabsichtigen, unsere Prüfung fortzusetzen und zu vertiefen. 8.403 8.404 Produkt 56101 - Umweltschutzmaßnahmen Zuwendung für Klimaschutz ordnungsgemäß verwendet Wir prüften den uns vom SG Klimaschutzleitstelle vorgelegten Verwendungsnachweis LEAP (Leadership for Energy Action and Planning) für von der EU gezahlte Zuwendungen in den Jahren 2011 bis 2013 in Höhe von 192 T€. Die LHH hat diese Mittel zur Förderung des Klimaschutzes erhalten. Auf Grund unserer Feststellungen musste der Verwendungsnachweis korrigiert werden. Im Ergebnis konnten wir die zweckentsprechende Verwendung bestätigen. - 195 9. Sondervermögen 9.000 Stiftungen 9.001 Allgemeines Die LHH verwaltet treuhänderisch das Vermögen von 19 unselbstständigen Stiftungen, deren Erträge jeweils für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Die Stiftungen sind gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 NKomVG als Sondervermögen vom Vermögen des Kernhaushalts abzugrenzen und gesondert zu bilanzieren. Die Abgrenzung erfolgt über die sogenannten „Davon-Vermerke“, die den jeweiligen Anteil der Stiftungen an einer Bilanzposition ausweisen. Darüber hinaus wird für jede Stiftung eine im Anhang beigefügte Sonderbilanz erstellt. Das Vermögen der Stiftungen setzt sich aus beweglichem und unbeweglichem Sachvermögen sowie Finanzvermögen und liquiden Mitteln zusammen. Auf der Passivseite wird das Stiftungsvermögen grundsätzlich als zweckgebundene Rücklage ausgewiesen. 9.002 Grundsatzentscheidung zu Verwaltungskostenerstattungen der Stiftungen Nach § 6 Abs. 2 Niedersächsisches Stiftungsgesetz kann sich der Kernhaushalt aus den von der LHH treuhänderisch verwalteten Stiftungsvermögen Verwaltungskosten erstatten lassen, die mittelbar zur Erfüllung der Stiftungszwecke notwendig sind, sofern das nicht ausdrücklich durch das jeweilige Stiftungsstatut ausgeschlossen ist. Grundsätzlich macht die LHH von der Erstattungsmöglichkeit keinen Gebrauch. Ausnahmen stellen die Margot-Engelke-Stiftung und die Brück-Sprenger-Stiftung dar, die auf Grund der Regelungen im jeweiligen Statut bisher schon Verwaltungskosten erstatten. In zwei weiteren Fällen nutzt die Verwaltung die im Statut vorgesehene Erstattungsmöglichkeit nicht und begründet dies mit noch nicht ausreichenden Erträgen dieser neuen Stiftungen. B/St Wir haben der Verwaltung empfohlen, zu klären, ob und in welcher Form künftig Verwaltungskosten von allen Stiftungen erhoben werden sollen und den Rat über die Ergebnisse zu informieren. Ebenso hat der Landesrechnungshof in seiner etwas später erfolgten Prüfung der LHH empfohlen, „die Höhe der Verwaltungskosten, die durch die jeweiligen Stiftungsverwaltungen begründet sind, zu ermitteln und eine entsprechende Erstattung der Verwaltungskosten zu prüfen“. Dies soll auch dazu dienen, zu überprüfen, ob die bereits festgelegten prozentualen Verwaltungskostenerstattungen der oben genannten Stiftungen in der Höhe korrekt sind. 9.003 Margot-Engelke-Stiftung: Verwaltungskostenerstattungsverfahren optimierungsbedürftig Bei unserer Prüfung der Aufwendungen des Jahres 2012 der Margot-Engelke-Stiftung stellten wir fest, dass die haushaltsrechtliche Abbildung der Verwaltungskostenerstattungen der Stiftung nicht transparent und nachvollziehbar sowie unvollständig und zum Teil unrichtig ist. Diese Handhabung verstößt gegen die GoB. B/St Laut § 4 Abs. 1 des in 2005 in Kraft getretenen Statuts dieser Stiftung steht der LHH für die Verwaltung und Entscheidung über die zweckentsprechende Verwendung des Stiftungsvermögens jährlich pauschal ein Betrag in Höhe von 0,5 % des jeweiligen am Jahresende noch nicht für Stiftungszwecke verwendeten Vermögens zur Verfügung. Von 90 T€ für die Jahre - 196 2005 bis 2012 wurden lediglich 33 T€ an das Sachgebiet Stiftungen erstattet, obwohl weitere FB mit Sach- und Personalkosten an der Erfüllung des Stiftungszwecks mitwirken. Wir haben der Verwaltung empfohlen, die Frage der Verteilung der zur Verfügung stehenden Verwaltungskostenerstattungen grundsätzlich zu überprüfen. 9.004 Problematische Vermögensumschichtungen weiterhin ungeklärt Zur notwendigen Stärkung der Finanzkraft des Rats- und von-Soden-Klosters entschied sich die Verwaltung in 2011 zu einem Grundstückstauschgeschäft. Die Stiftung gab an die LHH zwei Waldgrundstücke ohne Erträge gegen ein Kleingartengrundstück der Kernverwaltung ab, das jährliche Pachterträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks einbringen sollte. Das Tauschgeschäft erfolgte auf Basis aktueller Marktwerte. Unberücksichtigt blieben jedoch die signifikant höheren und voneinander stark abweichenden Buchwerte der Grundstücke. Das führte letztlich auf Grund der demzufolge erheblichen bilanziellen Auswirkungen dazu, dass dieses Tauschgeschäft rückabgewickelt werden musste. NE Wir legten im SB 2011 (siehe Bz. 9.002, S. 209 f.) dar, dass die Bewertung der Waldflächen als öffentliche Grünflächen auf Basis der Bodenrichtwerte zu einer Wertsteigerung um 1.435 % geführt hat. Daher sind bei einer notwendigen Vermögensumschichtung Vermögensverluste zu erwarten, weil es fraglich ist, ob die LHH aus dem Kernhaushalt ebenso hoch bewertete Flächen zum Tausch anbieten kann bzw. im Falle einer Veräußerung ein derart hoher Verkaufserlös erzielt werden kann. Unsere Empfehlung, sämtliche Grundstückswerte der Stiftungen zu überprüfen, hält die Verwaltung für nicht angebracht und sieht ihrerseits kein Hindernis in der erfolgten Bewertung für einen Grundstückstausch. Tatsächlich ist bisher allerdings kein entsprechendes Tauschgeschäft erfolgt. Wir haben dem SG Stiftungen empfohlen, in Abstimmung mit dem FB Finanzen nunmehr abschließend zu klären, ob und wie konkret eine Vermögensumschichtung der beiden Waldgrundstücke möglich ist und uns über das Ergebnis zu unterrichten. 9.005 Bewertung Geistl. Lehnregister als unbedeutendes Treuhandvermögen in Frage gestellt Gemäß § 131 Abs. 1 NKomVG sind für rechtsfähige kommunale Stiftungen, die Kommunen treuhänderisch verwalten, besondere Haushaltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen. Unbedeutendes Treuhandvermögen kann gemäß § 131 Abs. 2 NKomVG gesondert im Haushalt der Kommune nachgewiesen werden. Die Verwaltung entschied 1987, dass ein solcher Ausnahmefall für das Vermögen der rechtsfähigen Stiftung Geistliches Lehnregister vorliegt, da das Vermögen der Stiftung in Höhe von 1,2 Mio € im Verhältnis zum damaligen Haushaltsvolumen lediglich 0,1 % betrug. Im Rahmen der Umstellung auf die kommunale Doppik wurde zur ersten Eröffnungsbilanz das Vermögen der Stiftung, das zu 98 % aus Grundvermögen besteht, neu mit 43 Mio € bewertet. Nach Ansicht des Landesrechnungshofes, der im Jahr 2013 die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben durch Stiftungen prüfte, kann ein Anteil in dieser Höhe (ca. 2,5 % des Gesamthaushaltes der LHH) nicht als unbedeutendes Treuhandvermögen angesehen werden. Er empfahl der LHH, diese Stiftung zukünftig in einer Sonderrechnung außerhalb des Haushaltes zu führen bzw. sollte an der ursprünglichen Rechtsauffassung festgehalten werden, müsste dies in der Haushaltssatzung festgelegt oder durch einen Beschluss des Rates geregelt werden. Die Entscheidung der Verwaltung hierzu steht noch aus. Wir werden uns - insbesondere im Hinblick auf die signifikanten Vermögenszuwächse beim Grundvermögen - das bisher in Stichproben geprüfte Stiftungsvermögen noch einmal vertieft ansehen. - 197 9.006 Nach wie vor keine Bildung von Rücklagen für Vermögensverluste erfolgt Es befinden sich vier Investmentzertifikate im Eigentum von drei Stiftungen, deren Werte entsprechend des strengen Niederstwertprinzips (§ 47 Abs. 6 GemHKVO) jeweils zum Bilanzstichtag zu überprüfen sind. Wie bereits zum Jahresabschluss 2011 von uns bemängelt, hat die Verwaltung auch zum Jahresabschluss 2012 keine Überprüfung durchgeführt. Im Ergebnis sind seit der ersten Eröffnungsbilanz Wertverluste für die Investmentzertifikate der Stiftungen in Höhe von insgesamt 23 T€ eingetreten, von denen 13 T€ ggf. gemäß § 61 Abs. 1 GemHKVO berichtigt werden könnten (siehe Bz. 6.200, 3.5 Wertpapiere). Darüber hinaus ergab unsere für 2012 stichprobenartig vertiefte Prüfung der Wertentwicklung einzelner Wertpapiere weitere Wertverluste von 76 T€, die bereits vor der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 entstanden sind. Derartige Vermögensminderungen sind gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 NKomVG, § 6 Niedersächsisches Stiftungsgesetz, wonach das Stiftungsvermögen zwingend zu erhalten ist, nicht zulässig. Wir hatten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass diese nach dem Stiftungsgesetz durch in einer Rücklage angesammelte anteilige Erträge ausgeglichen werden können. Entsprechende Rücklagen wurden bis heute nicht gebildet. Wir haben die Verwaltung nochmals aufgefordert, abschließend zu klären, in welchem Umfang bis heute Vermögensverluste für die Stiftungen entstanden sind und diese zukünftig durch Bildung entsprechender Rücklagen auszugleichen. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu steht noch aus. 9.100 Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren 9.101 Mit Bilanzstichtag 01.01.2012 führte die LHH in der Betriebsform des Netto-Regiebetriebes nur noch die Städtischen Alten- und Pflegezentren (im Folgenden Betrieb genannt). Vier ehemals ebenfalls als Netto-Regiebetriebe geführte Einrichtungen gehören seit dem 01.01.2011 bzw. dem 01.01.2012 wieder zur Kernverwaltung. Der Betrieb ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 136 Abs. 3 NKomVG. Für ihn gilt hinsichtlich der Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie des Jahresabschlusses entsprechend § 1 Satz 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) ausschließlich die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV). 9.102 Prüfungsauftrag Gemäß § 4 Satz 2 KomEinrVO ist der Jahresabschluss gesonderter Teil des Jahresabschlusses der LHH. Die Prüfung obliegt dem RPA nach den §§ 155 und 156 NKomVG. 9.103 Hinweise zu nachfolgenden Tabellen Wir haben die Bilanz sowie die GuV des Betriebes in Form eigener Tabellen dargestellt. Hinsichtlich der Gliederung weichen die Tabellen geringfügig von der Darstellung im Rechenschaftsbericht ab. Erträge werden grundsätzlich im Plus und Aufwendungen im Minus abgebildet. - 198 9.110 Städtische Alten- und Pflegezentren Bilanz (Vergleich) AKTIVA A. Anlagevermögen H.-Meyer-Haus € Heinemanhof € W.-Platz-Heim € MEZ/Geibelstr. MEZ/Devrientstr. € € Eichenpark € K.-Bahlsen-Haus € Summe 2012 € Summe 2011 € Abweichung € % 6.296.858 11.038.205 4.316.341 10.817.666 4.353.852 8.679.839 6.640.708 52.143.470 52.213.734 -70.264 <1 3.014 5.781 3.674 2.443 1.738 7.009 2.017 25.676 4.722 20.954 >100 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken 2. Technische Anlagen 3. Einrichtung und Ausstattung 4. Fahrzeuge 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6. Festwerte 6.293.844 6.065.843 11.032.424 9.674.600 4.312.667 3.780.406 10.815.223 10.219.359 4.352.114 4.202.166 8.672.830 7.461.630 6.638.691 6.266.034 52.117.794 47.670.038 52.209.012 48.335.346 -91.218 -665.308 <1 1,4 2.120 149.224 24.157 0 293.382 233.466 2.051 752.625 305.183 167.075 3 0 62.437 205.280 3.431 207.619 971 118.577 0 0 849.827 244.669 11 12.994 0 291.536 40.821 0 1.513.920 1.409.827 70.474 973.238 1.568.524 1.586.308 98.507 142.630 52.500 76.300 60.000 117.097 30.400 103.700 40.300 480.297 477.697 2.600 <1 B. Umlaufvermögen 585.961 1.015.155 312.724 850.096 276.690 420.538 764.892 4.203.964 3.737.536 466.428 12,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 60.315 80.403 65.470 54.698 18.413 75.466 7.797 340.468 520.427 -179.959 34,6 60.305 64.609 64.189 28.904 18.413 62.411 7.683 306.514 ** 417.055 -110.541 26,5 0 7.541 0 22.093 0 60 0 * 7.601 ** 1.223 6.378 >100 9 8.253 1.281 3.702 0 12.994 114 26.353 102.149 -75.796 74,2 525.646 934.752 247.255 795.398 258.277 345.072 757.095 3.863.496 3.217.109 646.386 20,1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.882.819 12.053.360 4.629.066 11.667.762 4.630.542 9.100.377 7.405.600 56.347.434 55.951.270 396.164 I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen an Träger und verbundene Unternehmen der Einrichtung 3. Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgr. Posten Summe Aktiva x ** Auf Grund einer Vorgabe des Trägers war für den Betrieb ein konsolidierter Jahresabschluss zu erstellen. Sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz wurden bei der Summierung für den Betrieb Forderungen und Verbindlichkeiten der Einrichtungen untereinander (22.093 €) nicht mehr ausgewiesen. Im Vj. wurden sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz bei der Summierung für den Betrieb das innerbetriebliche Cash-Management (328.616 €) sowie weitere Forderungen und Verbindlichkeiten der Einrichtungen untereinander (11.731 €) nicht mehr ausgewiesen. -54.604 3,5 -176.481 11,1 -28.033 28,5 830.608 >100 <1 - 199 9.110 Städtische Alten- und Pflegezentren Bilanz (Vergleich) PASSIVA A. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Eigenkapital Gezeichnetes / gewährtes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Gewinnvortrag / Verlustvortrag Rücklage aus Stiftungsmitteln Jahresfehlbetrag H.-Meyer-Haus € Heinemanhof € W.-Platz-Heim € MEZ/Geibelstr. MEZ/Devrientstr. € € Eichenpark € K.-Bahlsen-Haus € Summe 2012 € Summe 2011 € Abweichung € % 1.846.359 2.233.758 0 0 -140.996 0 -246.403 3.431.941 2.721.868 0 0 -329.933 1.428.092 -388.086 1.972.467 2.715.070 0 0 -296.180 0 -446.422 6.490.203 2.724.040 0 0 -208.979 4.310.900 -335.758 3.070.696 0 0 0 -90.292 3.336.730 -175.743 2.631.370 3.126.928 0 0 -169.093 0 -326.465 4.763.748 1.262.398 0 0 -167.806 3.748.000 -78.844 24.206.784 14.784.062 0 0 -1.403.279 12.823.722 -1.997.721 25.024.101 14.779.898 0 0 -1.176.240 12.823.722 -1.403.279 -817.317 4.164 0 0 -227.039 0 -594.442 19,3 0 42,4 B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanz. des Anlagevermögens 1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln 2. Sonderposten aus nicht-öffentlichen Fördermitteln 31.949 207.226 30.937 19.094 0 6.353 154.519 450.077 324.996 125.081 38,5 0 186.000 19.337 0 0 0 5.950 211.287 0 211.287 >100 31.949 21.226 11.600 19.094 0 6.353 148.569 238.790 324.996 -86.206 26,5 C. Rückstellungen 1. Pensionsrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen 40.900 0 40.900 128.140 0 128.140 93.600 0 93.600 79.550 0 79.550 40.600 0 40.600 162.200 0 162.200 60.100 0 60.100 605.090 0 605.090 485.739 0 485.739 119.350 0 119.350 24,6 4.963.611 60.970 8.286.054 82.932 2.532.061 212.412 5.078.916 214.311 1.519.246 23.980 6.300.455 72.316 2.427.233 84.643 31.085.483 751.564 30.116.434 ** 436.735 969.049 314.829 3,2 72,1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 66.791 4.823.477 137.408 8.039.379 80.106 2.217.246 41.173 4.808.312 40.815 1.441.792 147.799 6.037.115 38.859 2.295.652 552.951 * 29.640.879 560.102 ** 28.968.916 -7.151 671.964 1,3 2,3 0 12.373 0 26.335 165 22.133 100 15.020 600 12.059 0 43.225 0 8.079 865 139.224 780 149.902 85 -10.677 10,9 7,1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.882.819 12.053.360 4.629.066 11.667.762 4.630.542 9.100.377 7.405.600 56.347.434 55.951.270 396.164 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3. Erhaltene Anzahlungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger und verbundenen Unternehmen der Einrichtung 5. Sonstige Verbindlichkeiten 6. Verwahrgeldkonto E. Rechnungsabgr. Posten Summe Passiva x ** Auf Grund einer Vorgabe des Trägers war für den Betrieb ein konsolidierter Jahresabschluss zu erstellen. Sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz wurden bei der Summierung für den Betrieb Forderungen und Verbindlichkeiten der Einrichtungen untereinander (22.093 €) nicht mehr ausgewiesen. Im Vj. wurden sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz bei der Summierung für den Betrieb das innerbetriebliche Cash-Management (328.616 €) sowie weitere Forderungen und Verbindlichkeiten der Einrichtungen untereinander (11.731 €) nicht mehr ausgewiesen. 3,3 0 24,6 <1 - 200 9.111 Jahresabschluss termingerecht vorgelegt Der Jahresabschluss 2012 wurde fristgerecht, ordnungsgemäß und vollständig erstellt. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 PBV hatte der Betrieb innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Gj., d. h. bis 30.06.2013, den Jahresabschluss 2012 aufzustellen. Am 18.04.2013 lag uns der Jahresabschluss mit den Bestandteilen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 PBV (Bilanz, GuV sowie Anhang einschließlich des nach Anlage 3a gegliederten Anlagennachweises) vor. Zum Betrieb gehören die folgenden sieben Einrichtungen, die wegen ihrer unterschiedlichen Pflegesätze in der Buchhaltung als separate Mandanten abgebildet werden: x x x x x x x Pflegezentrum Herta-Meyer-Haus, Pflegezentrum Heinemanhof, Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim, Margot-Engelke-Zentrum / Geibelstraße, Margot-Engelke-Zentrum / Devrientstraße, Altenzentrum Eichenpark und Klaus-Bahlsen-Haus. Entsprechend einer Vorgabe des Trägers erstellte der Betrieb einen konsolidierten Jahresabschluss und bereinigte alle zwischen den Einrichtungen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten (22 T€). Auf Grund unserer Prüfung hatte der Betrieb Korrekturen in der Finanz- und in der Anlagenbuchhaltung, an den manuell erstellten Anlagennachweisen und Lageberichten sowie am Erläuterungsbericht vorgenommen. Weitere Prüfungsfeststellungen von untergeordneter Bedeutung, die Berichtigungsbuchungen erfordern, werden - in Absprache mit uns - zum Jahresabschluss 2013 umgesetzt. Der Erste Stadtrat stellte in Vertretung des Oberbürgermeisters am 08.05.2013 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest. 9.112 Veränderungen des Anlagevermögens Investitionen von 2,290 Mio € (Vj. 2,250 Mio €) betrafen überwiegend Umbauten von Doppel- zu Einzelzimmern im Herta-Meyer-Haus, Erneuerungen der Fassade und der Heizungsanlage sowie Umbauten der Bewohnerzimmer im Pflegezentrum Heinemanhof, Umbau bzw. Umgestaltung sowie energetische Sanierung und Dachsanierung des Margot-Engelke-Zentrums / Geibelstraße sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung und Umgestaltung des Altenzentrums Eichenpark. Den Investitionen standen Abschreibungen von 2,348 Mio € (Vj. 2,303 Mio €) gegenüber. Im Vergleich zum Vj. reduzierte sich das Anlagevermögen um 70 T€ auf 52,143 Mio €. 9.113 Verpflichtung zum Verlustausgleich belastet den Kernhaushalt der LHH Der Verlustausgleich durch den Träger erfolgte fristgerecht. Gemäß § 6 KomEinrVO sind die Verluste des Betriebes vom Träger unverzüglich aus Haushaltsmitteln auszugleichen, da für den Betrieb nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die kommenden zwei Jahre keine entsprechenden Überschüsse erwartet werden. Unverzüglich bedeutet in diesem Fall, dass der Ausgleich spätestens nach Beschlussfassung des Rates über den Abschluss des Bj. vorzunehmen ist. Die letzte Überweisung des Trägers zum Ausgleich des Verlusts aus dem Jahr 2011 erfolgte vor dem Ratsbeschluss über den Jahresabschluss der LHH für das Hj. 2011 am 22.08.2013. Zum Ausgleich des vom Betrieb im Jahr 2012 erwirtschafteten Verlusts stellte die LHH im Kernhaushalt Anfang 2013 einen Betrag von 2,000 Mio € zurück. - 201 9.114 Zunahme der Rückstellungen Im Vergleich zum Vj. erhöhten sich die Rückstellungen für Urlaub um 76 T€ (33,2 %) auf 304 T€ und für Überstunden um 75 T€ (36,8 %) auf 280 T€. Hauptursache für Ersteres war die weiterhin hohe Zahl langzeiterkrankter Beschäftigter, für deren während ihrer Abwesenheit erworbene Urlaubsansprüche ebenfalls Rückstellungen gebildet werden mussten. Der Anstieg der Rückstellungen für Überstunden wurde u. a. mit der weiteren Zunahme der Anzahl erkrankter Beschäftigter begründet. Damit im Zusammenhang stand auch der um 430 T€ (87,9 %) gestiegene Aufwand für den Personaleinsatz von Fremddienstleistern. Nach Auskunft der Betriebsleitung werde weiterhin an Gegensteuerungsmaßnahmen gearbeitet und seit dem 01.08.2013 ein neues Personalkonzept erprobt. 9.115 Veränderung der Darlehensverbindlichkeiten Im Bj. nahm die LHH als Träger für den Betrieb Kredite über 1,970 Mio € im Rahmen bestehender Kreditermächtigungen auf. Diese wurden als Ausleihungen an den Betrieb weitergereicht. Der Betrieb tilgte planmäßig 952 T€. Auf Grund der aktuellen Zinslage wurden weitere 150 T€ per Sondertilgung aus liquiden Mitteln einer Einrichtung getilgt. Der Saldo der Darlehensverbindlichkeiten erhöhte sich damit zum Bilanzstichtag um 868 T€ auf 28,584 Mio € und entsprach der Summe der in den vorgelegten Zins- und Tilgungsplänen ausgewiesen Restbeträge. - 202 9.120 Städtische Alten- und Pflegezentren Gewinn- und Verlustrechnung (Vergleich) H.-Meyer-Haus € Heinemanhof € W.-Platz-Heim € MEZ/Geibelstr. € MEZ/Devrientstr. € Eichenpark € K.-Bahlsen-Haus € Summe 2012 € Summe 2011 € Abweichung € % 1. Umsatzerlöse Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen Erträge aus Unterkunft und Verpflegung Erträge aus Zusatzleistungen Erträge aus gesond. berechn. Investitionsk. 2.744.761 1.580.679 496.612 42.724 624.746 5.700.227 3.595.165 1.022.817 187.126 895.119 3.512.147 2.250.693 665.862 87.171 508.421 2.408.323 1.479.758 446.242 67.248 415.076 1.649.329 1.018.239 305.906 35.002 290.182 6.399.397 4.012.172 1.216.066 137.684 1.033.475 1.861.772 1.145.487 341.936 34.482 339.867 24.275.957 15.082.193 4.495.440 591.438 4.106.885 23.977.569 14.809.861 4.456.057 573.041 4.138.610 298.388 272.332 39.383 18.397 -31.725 1,2 1,8 <1 3,2 <1 2. Zuweis., Zuschüsse zu Betriebskosten 0 0 335 0 0 0 100.000 100.335 100.000 335 <1 19.915 316.342 29.716 527.169 1.139 30.583 33.437 958.300 892.197 66.103 7,4 2.764.676 6.016.569 3.542.197 2.935.492 1.650.468 6.429.980 1.995.209 25.334.592 24.969.766 364.826 1,5 -2.124.508 -1.642.145 -482.363 -4.433.768 -3.417.496 -1.016.272 -2.878.413 -2.228.466 -649.947 -2.125.851 -1.609.408 -516.442 -1.379.200 -1.070.941 -308.259 -5.095.777 -3.907.379 -1.188.398 -1.471.142 -1.134.505 -336.637 -19.508.658 -15.010.340 -4.498.318 -18.562.057 -14.218.316 -4.343.740 -946.602 -792.024 -154.578 5,1 5,6 3,6 5. Materialaufwand Lebensmittel Aufwendungen für Zusatzleistungen Wasser, Energie, Brennstoffe Wirtschaftsbedarf, Verwaltungsbedarf -374.543 -121.656 -40.158 -96.978 -115.751 -877.405 -290.178 -91.969 -205.814 -289.444 -522.154 -156.006 -51.031 -177.444 -137.674 -474.729 -150.050 -33.795 -163.540 -127.345 -205.880 -66.937 -25.500 -39.829 -73.614 -842.636 -306.094 -85.680 -248.440 -202.422 -230.006 -89.996 -21.961 -48.269 -69.780 -3.527.352 -1.180.916 -350.092 -980.314 -1.016.029 -3.334.251 -1.158.733 -309.674 -892.635 -973.208 -193.101 -22.183 -40.418 -87.679 -42.821 5,8 1,9 13,1 9,8 4,4 6. Sonst. betriebl. Aufwendungen Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen Steuern, Abgaben, Versicherungen Mieten, Pachten, Leasing Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung Sonstige ordentliche Aufwendungen -102.614 -15.488 -30.451 -8.320 -47.946 -166.965 -26.070 -29.581 -2.320 -100.713 -135.787 -17.957 -17.956 -2.020 -95.814 -195.110 -13.321 -59.663 -23.837 -97.489 -73.880 -6.800 -23.746 -9.992 -33.187 -245.504 -30.606 -29.572 -11.983 -171.633 -74.010 -9.006 -21.478 -7.791 -31.793 -993.872 -119.248 -212.446 -66.264 -578.576 -1.132.986 -114.400 -203.398 -73.069 -719.411 139.114 -4.848 -9.049 6.806 140.835 12,3 4,2 4,4 9,3 19,6 -409 -8.281 -2.041 -800 -155 -1.710 -3.942 -17.338 -22.708 5.370 23,6 7. Abschreibungen auf Sachanlagen auf Forderungen -197.266 -194.398 -2.868 -659.790 -657.254 -2.535 -352.593 -352.249 -345 -332.849 -332.849 0 -104.466 -104.466 0 -478.077 -477.946 -131 -229.174 -229.174 0 -2.354.215 -2.348.337 -5.879 -2.309.068 -2.303.019 -6.048 -45.147 -45.317 170 2,0 2,0 2,8 -2.798.930 -6.137.928 -3.888.947 -3.128.539 -1.763.426 -6.661.994 -2.004.332 -26.384.097 -25.338.361 -1.045.735 4,1 -34.254 -121.358 -346.749 -193.047 -112.958 -232.014 -9.124 -1.049.505 -368.595 -680.910 >100 90 -216.107 2.328 -278.022 17 -67.191 0 -143.664 30 -58.527 45 -152.206 19 -87.165 2.530 -1.002.882 467 -988.648 2.063 -14.233 >100 1,4 -250.271 -397.052 -413.923 -336.711 -171.455 -384.175 -96.269 -2.049.856 -1.356.777 -693.080 51,1 3.024 -1.515 2.360 15.197 -9.948 3.717 1.486 -36.142 2.156 3.557 -5.249 2.646 554 -5.938 1.096 46.189 -16.932 28.454 3.806 -2.081 15.700 73.812 -77.805 56.128 27.184 -89.081 15.395 46.628 11.277 40.733 >100 12,7 >100 3.868 8.966 -32.500 953 -4.288 57.710 17.425 52.136 -46.502 98.638 >100 -246.403 -388.086 -446.422 -335.758 -175.743 -326.465 -78.844 -1.997.721 -1.403.279 -594.442 42,4 3. Sonst. betriebliche Erträge Summe betrieblicher Erträge 4. Personalaufwand Löhne und Gehälter Sozialabg., Altersvers., sonst. Aufwendung. Summe betrieblicher Aufwendungen Betriebsergebnis 8. Zinsen und ähnl. Erträge 9. Zinsen und ähnl. Aufwendungen Ergebnis gewöhnl. Geschäftstätigkeit 10. Außerordentliche Erträge 11. Außerordentliche Aufwendungen 12. Weitere Erträge Außerordentliches Ergebnis Jahresverlust - 203 9.121 Jahresverlust: Vorgegebenes Ziel deutlich verfehlt Die Summe der betrieblichen Erträge erhöhte sich um 365 T€ auf 25,335 Mio €. Da der Anstieg der Summe der betrieblichen Aufwendungen mit 1,046 Mio € auf 26,384 Mio € deutlich stärker ausfiel, verschlechterte sich das Betriebsergebnis um 681 T€ auf -1,050 Mio €. Maßgeblich verantwortlich für das schlechtere Betriebsergebnis war der um 947 T€ gestiegene Personalaufwand. Er wurde u. a. beeinflusst durch eine 3,5 %-ige Tariferhöhung sowie den Anstieg der Rückstellungen für Urlaub (+76 T€) und für Überstunden (+75 T€). Außerdem stieg der Materialaufwand um 193 T€ und stiegen die Abschreibungen um 45 T€. Nicht vollständig ausgeglichen werden konnte dies durch um 298 T€ höhere Umsatzerlöse und um 66 T€ gestiegene sonstige betriebliche Erträge sowie durch um 141 T€ zurückgegangene Aufwendungen für Instandhaltungen und Instandsetzungen. Den größten Anteil an den Veränderungen bei den Umsatzerlösen hatten die Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen (+272 T€ bzw. +1,8 %) - bei Erhöhung des Pflegesatzes um 1,5 % zum 01.02.2012 und trotz Rückgangs der Gesamtbelegung von 97,06 % in 2011 auf 96,15 % in 2012. Belastend auf die sonstigen betrieblichen Erträge wirkten besonders die Rückgänge bei den Erstattungen für Zivildienst (-15 T€) sowie für das Kompetenzzentrum Demenz im Pflegezentrum Heinemanhof und für das Forum („offener Bereich“) im Margot-Engelke-Zentrum Geibelstraße (insgesamt -15 T€). Durch Steigerungen bei den Erstattungen aus Frauenfördermitteln (+30 T€) und von Sonstigen (+30 T€) sowie bei den Erlösen für den Mittagstisch Dritte (+24 T€) konnte dies mehr als ausgeglichen werden. Das Finanzergebnis verschlechterte sich auf Grund gestiegener Zinsaufwendungen durch die Aufnahme neuer Darlehen um 12 T€ auf -1,000 Mio €. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ging dadurch um 693 T€ auf -2,050 Mio € zurück. Das außerordentliche Ergebnis erhöhte sich um 99 T€ auf 52 T€, beeinflusst u. a. durch den außerordentlichen Ertrag aus einer Entschädigungszahlung (+44 T€). Hinzu kamen weitere Erträge aus der Veräußerung eines Fahrzeugs (+25 T€) sowie der Auflösung einer nicht mehr erforderlichen Rückstellung zu einer ehemals strittigen Verbindlichkeit (+15 T€). Insgesamt erhöhte sich der Jahresverlust um 594 T€ auf 1,998 Mio €. Damit wurde das dem Betrieb mit Vereinbarung vom 14.10.2011 vorgegebene Ziel eines maximalen Verlusts von 1,500 Mio € deutlich verfehlt. 9.200 Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 9.201 Allgemeines Die ZVK gewährt den Beschäftigten ihrer Mitglieder (kommunale Verwaltungen und Betriebe sowie sonstige Arbeitgeber) als kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Wege einer privatrechtlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Die ZVK ist eine rechtlich unselbständige Versorgungseinrichtung der LHH, welche zugleich Mitglied ist. Das Sondervermögen wird getrennt vom übrigen Haushalt der LHH verwaltet. Es dient ausschließlich zur Erfüllung der satzungsmäßigen Ansprüche der Versicherten. Organe der ZVK sind nach der vom Rat beschlossenen Satzung der ZVK die Leitung, die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat. Die Leitung der ZVK obliegt der/dem OberbürgermeisterIn der LHH. Seit dem 18.01.2008 nimmt der Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernent die ständige Stellvertretung wahr. Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern (der Leitung der Kasse oder ihrer Stellvertretung, drei VertreterInnen der Verwaltung der LHH, der oder dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates und drei Mitgliedern aus dem Kreis der Versicherten, die vom Gesamtpersonalrat der LHH gewählt werden). - 204 Sowohl für die umlagefinanzierte Pflichtversicherung als auch für die beitragsfinanzierte freiwillige Versicherung wird ein eigener Abrechnungsverband geführt und jeweils getrennt eine versicherungstechnische Bilanz sowie eine GuV erstellt, die dann in einer Bilanz bzw. GuV zusammengeführt werden. Nach § 7 der Satzung der ZVK überprüft der Verantwortliche Aktuar u. a. jährlich die Finanzlage der Kasse, ermittelt die Überschüsse und legt dem Verwaltungsrat Vorschläge für deren Verwendung vor. Die Prüfung des Jahresabschlusses der ZVK obliegt dem RPA. Auf Grund unserer Prüfungsempfehlung erteilt der Verwaltungsrat der Geschäftsführung Entlastung. 9.202 Rechtliche Grundlagen der Haushaltswirtschaft / Rechnungslegung Der Jahresabschluss 2012 wurde unter entsprechender Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften der EigBetrVO und des Handelsgesetzbuches sowie der Formblattvorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen aufgestellt. Dieses vom NKomVG abweichende Verfahren wird vom MI bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung aus haushaltsrechtlicher Sicht geduldet. Abweichend von den Bestimmungen der EigBetrVO ist nach der vom Rat beschlossenen Satzung der ZVK der Verwaltungsrat der ZVK zuständiges Beschlussorgan für die Entlastung der Geschäftsführung. Ferner führt die ZVK ein abweichendes Bekanntmachungsverfahren durch, ohne ortsübliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung. Die ZVK gibt ihren Geschäftsbericht an ihre Mitglieder und den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht an die Mitglieder des Verwaltungsrates. 9.203 Geschäftsergebnis Die Bilanzsumme der ZVK stieg um 22,278 Mio € auf 358,535 Mio €. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf das erhöhte Anlagevolumen der Wertpapiere zurückzuführen. Im Folgenden sind die wesentlichen Geschäftsergebnisse der ZVK dargestellt: Pflichtversicherung Erträge Aufwendungen Überschuss Überschuss Vj. Veränderung zum Vj. in % € 129.909.200 111.486.091 18.423.109 19.243.600 -820.492 / 4,3 % Freiwillige Versicherung Erträge Aufwendungen Überschuss Überschuss Vj. Veränderung zum Vj. in % € 3.266.344 201.156 3.065.188 3.079.824 -14.636 / <1% Überschuss in der Pflichtversicherung Die Kassenleistungen (Renten und Abfindungen) waren durch Erträge aus Umlagen und Sanierungsgeldern unmittelbar gedeckt. Insgesamt zeigte sich unter Einbeziehung der übrigen Erträge / Aufwendungen und der Überschüsse aus der Verwaltung der Liegenschaften und Finanzanlagen für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ein Überschuss von insgesamt 18,423 Mio €. Dieser wurde nach Vorgabe des Aktuars in die versicherungstechnischen Rückstellungen eingestellt. Überschuss in der freiwilligen Versicherung Die Einnahmen durch Beiträge und Beitragsüberleitungen in der freiwilligen Versicherung überstiegen die Ausgaben für Betriebsrenten und Verwaltungskosten um 2,114 Mio €. Dieser Überschuss erhöhte sich um den Überschuss aus Kapitalerträgen von 951 T€ auf insgesamt - 205 3,065 Mio €. Hiervon wurden nach Vorgaben des Aktuars 3,037 Mio € in die versicherungstechnischen Rückstellungen und 28 T€ in die Verlustrücklage eingestellt. 9.204 Prüfungsergebnis, Entlastungsverfahren Insgesamt vermittelte der Jahresabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ZVK. Über das Ergebnis unserer Prüfung des Jahresabschlusses 2012 informierten wir den HFR ausführlich mit Ds. 2081/2013. Die gegebenen Hinweise und Empfehlungen betrafen überwiegend Verfahrensabläufe. Die ZVK sagte zu, unsere Empfehlungen umzusetzen. Auf der Grundlage unseres Prüfberichtes vom 27.08.2013, in dem wir bestätigten, dass keine Bedenken bestanden, der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen, beschloss der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 25.09.2013 einstimmig die Entlastung. 9.300 Eigenbetriebe, Allgemeines 9.301 Die Eigenbetriebe der LHH • • • Stadtentwässerung Hannover Städtische Häfen Hannover Hannover Congress Centrum sind rechtlich unselbständige wirtschaftliche Unternehmen im Sinne von § 136 NKomVG. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen richten sich nach der mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft getretenen EigBetrVO vom 27.01.2011. Entsprechend § 140 NKomVG und auf der Grundlage der EigBetrVO sind jeweils Betriebssatzungen erlassen und Betriebsausschüsse gebildet worden. Die laufenden Geschäfte der Eigenbetriebe führt die jeweilige Betriebsleitung. Die LHH hat von dem in § 5 EigBetrVO verankerten Wahlrecht Gebrauch gemacht und für ihre Eigenbetriebe bestimmt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nicht auf der Grundlage der Vorschriften des NKomVG, sondern auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen. Die bestehenden Betriebssatzungen wurden dahingehend angepasst. 9.302 Prüfungsauftrag Nach § 157 NKomVG obliegt dem RPA die Jahresabschlussprüfung in den Eigenbetrieben. Es kann mit der Durchführung WirtschaftsprüferInnen bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere Dritte beauftragen bzw. deren Beauftragung zulassen. In diesem Fall leitet das RPA die Prüfungsberichte entsprechend § 32 Abs. 3 EigBetrVO mit den von ihm für erforderlich gehaltenen ergänzenden Bemerkungen dem Oberbürgermeister zu. Der Kommunalaufsichtsbehörde hat das RPA diese Prüfungsberichte nur zu übersenden, wenn der Bestätigungsvermerk Einschränkungen enthält, versagt worden ist oder wenn die ergänzenden Bemerkungen des RPA dazu Anlass geben. Über die einzelnen Jahresabschlüsse und die Entlastung der Betriebsleitungen beschließt gemäß § 33 EigBetrVO jeweils der Rat. Wie in Vorjahren beauftragten die drei städtischen Eigenbetriebe auch zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 im Einvernehmen mit uns Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Wir werteten die uns bereits im Entwurf zur Verfügung gestellten Prüfungsberichte aus. Die - 206 Bestätigungsvermerke enthielten keine Einschränkungen, und unsere Auswertung der Prüfungsberichte führte zu keinen ergänzenden Feststellungen. Wir leiteten die endgültigen Berichte entsprechend § 32 Abs. 3 Satz 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister zu. Gemäß § 32 Abs. 3 Satz 4 EigBetrVO haben wir darauf verzichtet, die Berichte der Kommunalaufsichtsbehörde zu übersenden. Weitere Prüfungsverpflichtungen des RPA für Eigenbetriebe ergeben sich aus § 155 NKomVG. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 4 und 5 NKomVG sind gesetzliche Pflichtaufgaben • • die dauernde Überwachung der Sonderkassen der Eigenbetriebe sowie die Vornahme regelmäßiger unvermuteter Kassenprüfungen, unbeschadet der Vorschriften über die Kassenaufsicht und die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung. Die Aufgaben nach § 155 Abs. 2 NKomVG sind vom Rat durch die RPO übertragen worden. Dadurch besteht die Verpflichtung zur Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe. Die Prüfungspflicht umfasst damit den gesamten Geschäftsbereich. 9.400 Stadtentwässerung Hannover 9.401 Jahresabschluss zum 31.12.2012 Am 13.06.2013 fasste der Rat den Beschluss über den Jahresabschluss 2012 und über die Entlastung der Betriebsleitung. Gleichzeitig beschloss der Rat, aus dem Bilanzgewinn 2012 von 26,767 Mio € einen Betrag von 4,808 Mio € zur Eigenkapitalverzinsung an den allgemeinen Haushalt der LHH abzuführen und 4,000 Mio € den allgemeinen Rücklagen des Betriebes zuzuführen. Somit beträgt der Gewinnvortrag 17,959 Mio €. Zwischen Finanz- und Fachdezernat waren für den Eigenbetrieb für 2012 u. a. folgende Finanzziele vereinbart worden: • • Anteil der LHH an der Regenentwässerung maximal 7,500 Mio €, Abführung der Eigenkapitalverzinsung an den allgemeinen Haushalt für 2012 mindestens 4,800 Mio €. Die von der LHH im Bj. für den Anteil an der Regenentwässerung an den Betrieb geleisteten Vorauszahlungen entsprachen der vereinbarten Höhe. Der Betrieb ermittelte für 2012 eine Eigenkapitalverzinsung von 4,808 Mio €. Sie lag damit über dem vereinbarten Ziel. Im Bj. rechnete der Betrieb außerdem mit dem Kernhaushalt 389 T€ für die im Jahr 2011 erbrachten hoheitlichen Aufgaben ab. Der Rechnungsbetrag lag unter dem für 2011 vereinbarten Ziel von maximal 390 T€. - 207 9.500 9.501 Städtische Häfen Hannover Jahresabschluss zum 31.12.2012 Der Rat beschloss am 22.08.2013 über den Jahresabschluss 2012 und die Entlastung der Betriebsleitung. Gleichzeitig fasste der Rat den Beschluss, den erwirtschafteten Jahresgewinn von 1,170 Mio € an die LHH auszuschütten. Dem allgemeinen Haushalt der LHH fließen nach Abzug der abzuführenden Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages voraussichtlich 999 T€ zu. Für den Eigenbetrieb waren zwischen Finanz- und Fachdezernat als Finanzziele für 2012 vereinbart worden: • • Gewinn von 1,000 Mio € als Nettobetrag zur Auszahlung an den allgemeinen Haushalt und ausgeglichenes Betriebsergebnis der Bereiche Hafen-/Kranlogistik, Bahnlogistik. Mit der Auszahlung eines Nettobetrages von 999 T€ an den allgemeinen Haushalt und einem in den Bereichen Hafen-/Kranlogistik und Bahnlogistik negativen Betriebsergebnis von insgesamt 369 T€ konnte der Betrieb die vereinbarten Finanzziele nicht einhalten. 9.600 9.601 Hannover Congress Centrum Jahresabschluss zum 31.12.2012 Der Rat fasste am 22.08.2013 den Beschluss über den Jahresabschluss 2012 und erteilte der Betriebsleitung die Entlastung. Gleichzeitig beschloss der Rat, den ausgewiesenen Jahresüberschuss 2012 von 5,644 Mio € auf neue Rechnung vorzutragen. Finanz- und Fachdezernat hatten für den Eigenbetrieb als Finanzziele 2012 u. a. vereinbart: • • einen Jahresverlust von maximal 3,793 Mio € (Gesamtergebnis), ein operatives Ergebnis von +100 T€ (Gesamtergebnis unter Abzug von Gebäudefixkosten, Betriebsmittelkreditzinsen, Aufwendungen für die Hannover Marketing und Tourismus GmbH und anteiligen Personalkosten Tarifvertrag - Beschäftigungssicherung). Der Betrieb hatte mit einem ausgewiesenen Jahresüberschuss von 5,644 Mio € und einem um den Sondereinfluss aus der Ausschüttung der Deutschen Messe AG bereinigten operativen positiven Ergebnis von 107 T€ die Finanzziele erfüllt. 9.602 Entlastung des Kernhaushaltes durch die Ausschüttung der Deutschen Messe AG Die Ausschüttung der Deutschen Messe AG von 9,307 Mio € hat das Jahresergebnis 2012 des HCC positiv beeinflusst. Der vorgetragene Jahresüberschuss 2012 von 5,644 Mio € deckt den vorgetragenen Verlust 2010 von 3,771 Mio € und weitestgehend auch den vorgetragenen Verlust 2011 von 3,214 Mio €. In diesem Umfang entfiel für den Träger im Ergebnishaushalt der Ausgleich. Zur Deckung des verbleibenden Restverlustes von 1,341 Mio € hat der Träger im Bj. eine Rückstellung von 1,350 Mio € gebildet. - 208 9.603 Liquiditätsstärkung durch Kassenkredite des Kernhaushaltes Zur Liquiditätsstärkung und als Vorschuss auf zu gewährende Verlustausgleiche erhält das HCC regelmäßig zu verzinsende Kassenkredite vom Träger. Zum 31.12.2012 beliefen sich die dem Betrieb gewährten Kassenkredite auf 6,300 Mio €. Sie gingen zu Lasten der Ermächtigung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten des Kernhaushaltes. Die dem HCC aus der Ausschüttung der Deutschen Messe AG zugeflossenen Mittel wurden nach Verfügung durch den FB Finanzen im LHH-Cash-Management verzinst angelegt und werden sukzessive im HCC zweckgebunden eingesetzt. Von 9,300 Mio € angelegten Mitteln nahm das HCC im Bj. insgesamt 6,484 Mio € in Anspruch. Dies trug im Laufe des Bj. zu einer teilweisen Entlastung des Kassenkredites bei. Die Verwendung der im LHH-Cash-Management verbliebenen 2,816 Mio € durch das HCC ist für die Jahre 2014 bis 2015 vorgesehen. 9.700 9.701 Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe Ermittlung / buchungstechnische Abwicklung von personenbezogenen Rückstellungen Unsere Schwerpunktprüfung bezog sich auf die in den Eigenbetrieben zum 31.12.2012 gebildeten Rückstellungen für Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen, für geleistete Überstunden und für nicht genommenen Urlaub, auch in Abgrenzung zum Kernhaushalt. Wir werteten die begründenden Unterlagen der Betriebe aus, prüften die Daten auf Plausibilität und vollzogen die buchungstechnische Abwicklung nach. In einem der Betriebe fehlte zum 31.12.2012 die Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung von 339 T€. Wir empfahlen die Zuführung zum 31.12.2013. Anlässlich des Wechsels von Beschäftigten in den Kernhaushalt hatten zwei Betriebe zum 31.12.2012 Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen von insgesamt 150 T€ für mögliche Ausgleichsansprüche des Kernhaushaltes eingestellt. Die hierzu ausstehende Grundsatzentscheidung über die Verteilung der Versorgungslasten zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben traf der FB Finanzen im Laufe unserer Prüfung am 01.07.2013. Der Kernhaushalt machte daraufhin seine Ansprüche geltend. Unsere übrigen in Einzelfällen gegebenen Anregungen und Hinweise betrafen die Berechnungsgrundlagen. - 209 10. Beteiligung an Unternehmen, interkommunale Zusammenschlüsse 10.000 Beteiligungsbericht 2012 Die Verwaltung legte den Beteiligungsbericht 2012 über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und über ihre Beteiligungen daran mit Ds 2087/2012 vor. Damit hat die Verwaltung die gesetzliche Verpflichtung nach § 151 NKomVG erfüllt. Der Beteiligungsbericht wurde vom FB Finanzen zur Einsichtnahme in das Internet gestellt. 10.100 Beteiligung an Unternehmen 10.110 Prüfung der Jahresabschlüsse bei kleinen Kapitalgesellschaften 10.111 Prüfungszuständigkeit Die Jahresabschlussprüfung in den kleinen privatrechtlichen kommunalen Unternehmen obliegt gemäß § 158 Abs. 1 i. V. m. § 157 NKomVG grundsätzlich dem für die Kommune zuständigen, im Gesellschaftsvertrag bestimmten RPA, es sei denn, der Jahresabschluss ist auf Grund anderer Rechtsvorschriften zu prüfen. Das RPA kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfungen WirtschaftsprüferInnen bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragen oder zulassen, dass die Beauftragung im Einvernehmen mit dem RPA erfolgt. In den Gesellschaftsverträgen der von der Region Hannover und der LHH gemeinsam gehaltenen Gesellschaften x Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH x Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH x hannoverimpuls GmbH und den Tochtergesellschaften der hannoverimpuls GmbH x Hannover Beteiligungsfonds GmbH x hannover.de Internet GmbH x Hannover Marketing und Tourismus GmbH und deren Tochtergesellschaft x Hannover Veranstaltungs GmbH ist die Durchführung der Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften über die Jahresabschlussprüfung in den Eigenbetrieben festgeschrieben und die Zuständigkeit des RPA der LHH verankert. Darüber hinaus ist im Gesellschaftsvertrag der hannoverimpuls GmbH - vormals kleine, inzwischen mittelgroße Kapitalgesellschaft - im Bj. zusätzlich aufgenommen worden (Ds. 2287/2012), dass die o. g. Grundlagen nicht gelten, wenn der Jahresabschluss auf Grund anderer Rechtsvorschriften zu prüfen ist. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Handelsrechts. Gemäß § 158 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist im Gesellschaftsvertrag auch verankert, dass eine Abschlussprüferin oder ein Abschlussprüfer nach § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB (Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) zu wählen ist und die Rechte nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes auszuüben sind. Das RPA der LHH ist nicht mehr zuständig für die Jahresabschlussprüfung dieser Gesellschaft. - 210 Daneben wurde in der Gesellschafterversammlung am 22.12.2008 der hannover innovation fonds GmbH (Hauptgesellschafterin hannoverimpuls GmbH mit 75,1 %) der Beschluss gefasst, uns als zuständiges RPA für die Jahresabschlussprüfung dieser Gesellschaft zu bestimmen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dies bei der nächsten Änderung des Gesellschaftsvertrages mit zu berücksichtigen; das ist bisher noch nicht geschehen. 10.112 Auswertung der Prüfungsberichte Im Einvernehmen mit uns beauftragten die vorgenannten kleinen Kapitalgesellschaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Jahresabschlussprüfung 2012. Wir erhielten die Berichte - zur Information auch den Bericht der hannoverimpuls GmbH - zur Auswertung bereits in der Entwurfsfassung. Unsere in Einzelfällen gegebenen Anmerkungen wurden grundsätzlich berücksichtigt. Die von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erteilten Bestätigungsvermerke enthielten keine Einschränkungen. Wir hatten hierzu keine ergänzenden Feststellungen und verzichteten gemäß § 32 Abs. 3 Satz 4 EigBetrVO auf eine Übersendung der endgültigen Prüfungsberichte an die Kommunalaufsichtsbehörde. Wir gaben den kleinen Kapitalgesellschaften jedoch den Hinweis sicherzustellen, dass in Abstimmung mit dem jeweiligen Beteiligungsmanagement der Region Hannover und der LHH gemäß § 158 Abs. 1 Satz 4 NKomVG eine Ausfertigung des endgültigen Prüfungsberichtes an die Kommunalaufsichtsbehörde übersandt wird. 10.200 Interkommunale Zusammenschlüsse 10.201 Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover 10.202 Prüfungszuständigkeit Seit dem Jahr 2006 ist das RPA der LHH zum örtlichen RPA des Zweckverbandes bestellt. Der Prüfungsumfang bestimmt sich gemäß der Zusatzvereinbarung mit aha vom 12./18.01.2006 nach den gesetzlichen Vorschriften einschließlich des erweiterten Prüfrechtes nach § 155 Abs. 2 NKomVG. Nach dem Gesellschaftsvertrag des Tochterunternehmens Abfallbehandlungszentrum Hannover GmbH sind wir dort für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. 10.203 Auswertung der Prüfungsberichte Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 des Zweckverbandes und seines Tochterunternehmens wurde im Einvernehmen mit uns eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Die Prüfungsberichte wurden uns im Entwurf zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Die Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthielten keine Einschränkungen. Da wir keine ergänzenden Feststellungen hatten, verzichteten wir gemäß § 32 Abs. 3 Satz 4 EigBetrVO auf eine Übersendung der endgültigen Prüfungsberichte an die Kommunalaufsichtsbehörde. - 211 10.204 Weitere Prüfungen Wir führten am 17.10.2012 eine unvermutete Prüfung der Hauptkasse von aha durch. Darüber hinaus prüften wir bezogen auf das Bj. schwerpunktmäßig die Ermittlung und Abwicklung personenbezogener Rückstellungen. Der generellen Prüfung unterlagen oberhalb einer festgesetzten Wertgrenze die VOL-Vergaben und Gutachtenaufträge. Im bautechnischen Bereich prüften wir ebenso auf der Grundlage der Vereinbarung laufend VOB-Vergaben, VOB-Nachtragsangebote, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Schlussrechnungen für Bauleistungen und Honorarschlussrechnungen. - 212 - Anlage 1 Prüfungsbemerkungen, zu denen wir eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich halten (B/St) Berichtsziffer FB Prüfungsbemerkung Seite Feststellungen zur Budgetierung 5.303 20 Nicht eingeholter Ratsbeschluss für üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen 47 Bilanz, Aktiva 6.200, 2.1.1 20 Grundsatzentscheidungen zu Wertausgleichen fehlen weiterhin 66 Passiva, 1. Nettoposition 6.300, 1.1.2 Kameraler Sollfehlbetrag zu niedrig ausgewiesen 87 6.300, 3 20 Keine ausreichenden Vorgaben des FB Finanzen zur Bildung von Rückstellungen 96 6.300, 3.1.1 20 Keine Verwendung der zum Bilanzstichtag ermittelten Daten zur Berechnung der Pensionsrückstellung 99 Finanzrechnung 6.701 20 Geldanlagen in der Finanzrechnung nicht vollständig ausgewiesen 143 Controlling 7.008 20 Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungsinstrument derzeit noch unzureichend 159 Bautechnische Prüfung 7.535 19 Noch ausstehende Entscheidung der Verwaltung zu Baustellengemeinkosten 175 Stiftungen 9.002 42 / 20 Grundsatzentscheidung zu Verwaltungskostenerstattungen notwendig 195 9.003 42 / 20 Verwaltungskostenerstattungsverfahren der Margot-EngelkeStiftung optimierungsbedürftig 195 - 213 - Anlage 2 Wesentliche Feststellungen bzw. Bemerkungen, die keine Stellungnahme erfordern (W) Berichtsziffer Feststellung / Bemerkung Seite Haushaltsausführung 4.401 Auflage aus der genehmigten Haushaltssatzung nicht erfüllt 34 Haushaltsreste 5.603 Haushaltsreste im Ergebnishaushalt ohne vorhandene Ermächtigung gebildet 51 5.604 Haushaltsansätze für Investitionen zu großzügig veranschlagt 51 Verpflichtungsermächtigungen 5.701 Nicht zweifelsfrei feststellbare Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 52 Haushaltssicherungskonzept / -bericht 6.023 Nicht gedecktes Haushaltsdefizit Ende des Bj. nach HSK VII und HSK VIII 54 Bilanz, Aktiva 6.200, 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke: Mängel in Verfahrensabläufen zur Abwicklung von Grundstücksgeschäften 67 6.200, 2.2 Bewertung von Grundstücken und Gebäuden: Mängel in Verfahrensabläufen 67 Dauerhafte Wertminderungen bei Gebäuden blieben weiterhin unberücksichtigt 67 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 73 Reduzierung der Vermögenswerte im Stadtarchiv durch neues Bewertungskonzept 73 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 78 Anlagen im Bau nur zum Teil zeitnah umgebucht 78 Sondervermögen mit Sonderrechnung 80 Bewertungsdifferenz zu Lasten des Reinvermögens der LHH 80 6.200, 2.5.1 6.200, 2.9 6.200, 3.3 6.200, 5 6.300, 4 Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Zeitnahe Bekanntgabe geänderter Vorgaben für Rechnungsabgrenzungsposten erforderlich 86 104 - 214 - Berichtsziffer Feststellung / Bemerkung Seite Bautechnische Prüfung 7.536 Vergabeverfahren Architekten- und Ingenieurleistungen 176 7.538 Kostensteigerungen - fehlende Nachweise 176 7.541 Arbeitsabläufe - Materialeinkauf 177 7.542 Zusammenarbeit und Kontrollmöglichkeiten bei Entsorgungsleistungen 177 Feststellungen zu den Teilhaushalten Teilhaushalt 19 - Gebäudemanagement 8.067 Aktivierungen von Anlagen im Bau nicht vollständig / nachzuholende Abschreibungen belasten folgende Ergebnisse 181 TH 23 - Wirtschaft 8.102 Kernhaushalt: Außerordentlicher Ertrag durch fehlerhaft gebuchte Vermögensübertragung 182 8.103 Im Bj. fehlende Vermögensabgänge verkaufter Grundstücke 182 Teilhaushalt 57 - Senioren 8.302 Weiterhin Mängel bei Zuwendungsgewährung zur Förderung der offenen Seniorenarbeit 189 Teilhaushalt 59 - Soziale Hilfen 8.324 Keine Kostenerstattung für Präventionsmaßnahmen nach §§ 67 ff. SGB XII 190 - 215 - Anlage 3 Noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus Vorjahren, zu denen wir eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich halten (NE) Bz. im Bj. Bz. in Vj. im SB Prüfungsbemerkung Seite Investitionsrechnung 6.800 6.900 2011 29. Aktivierbare Zuwendungen 154 Stiftungen 9.004 9.002 2011 Problematische Vermögensumschichtung beim Ratsund von Soden-Kloster weiterhin ungeklärt 196 - 216 - Anlage 4 Zusammenstellung wesentlicher Prüfberichte und -feststellungen Prüfbericht vom Prüfungsobjekt / -inhalt Adressat Info-Ds. Nr. Im HFR Vortrag am Dezernat I* 21.05.2013 Abrechnung von Fahr- und Reisekosten im Dezernat I * gemäß Dezernatsverteilungsplan Stand Bj. Dezernat II 19.11.2012 Abrechnung von Fahr- und Reisekosten im Dezernat II Fachbereiche FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste 07.03.2013 SAP ERP 6.0 Basis - Sicherheit und Berechtigungskonzept 18 17.12.2013 Inhalt und Form des Nachweises der Verwendung von Fraktionsgeschäftsmitteln (Geschäftsbericht) gemäß § 57 Abs. 3 NKomVG 18 FB Gebäudemanagement 26.04.2013 28.06.2013 Zuwendung zur Förderung der energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Förderrichtlinie Investitionspakt) - Vorhaben Sporthalle Alice-Salomon-Schule Verwendungsnachweis 19 FB Finanzen 07.01.2013 Kassenprüfung der Gemeindekasse 2012 26.08.2013 Altdatenübernahme und Bewertung der dem ehemaligen Netto-Regiebetrieb Jugend FerienService zugeordneten Objekte (Gebäude mit Neben- und Außenanlagen) zur ersten NKREröffnungsbilanz der LHH zum 01.01.2011 20 20.54 61.28 51.51 2057/2013 09.10./11.12.2013 - 217 Prüfbericht vom Prüfungsobjekt / -inhalt Adressat 07.11.2013 Bewertung der dem FB Gebäudemanagement zugeordneten Grundstücke im Zuge der Rückgliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt und Erfassung dieser Daten in der SAP Anlagenbuchhaltung 20.54 61.28 19 04.03.2014 Jahresrechnung 2012 Hier: Passive Rechnungsabgrenzungsposten und Anlagen im Bau 20.54 07.03.2014 Prüfung der Nachaktivierung der Werte für Aufwuchs und Ausstattung der Nebenfriedhöfe 25.03.2014 Jahresrechnung 2012 bezogen auf den TH Wirtschaft 20.54 30.04.2014 Vorratsvermögen 2012 20.54 67 / 20 20.54 FB Wirtschaft 11.12.2013 Grundstücksverkauf an die Netrada Europe GmbH 23 / 20.54 61.28 25.03.2014 Jahresrechnung 2012 bezogen auf den TH Wirtschaft 23 Feuerwehr 24.09.2013 Ausbleibende Verwaltungskostenerstattung 37 FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro 30.04.2013 Verwendungsnachweis Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Zulassung einer eingeschränkten Öffentlichkeit im Lernort „Rosebusch-Verlassenschaften“ (2010-2012) 10.01.2014 Aufwendungen 2012 der Margot-EngelkeStiftung 30.04.2014 Jahresabschluss 2012 des Medienbestandes der Bibliotheken 42 42 FB Bildung und Qualifizierung 10.07.2012 Verwendungsnachweis ESF-Bundesprogramm „XENOS-Integration und Vielfalt, Projekt „Vielfalt und Dialog“ 43 Info-Ds. Nr. Im HFR Vortrag am - 218 Prüfbericht vom Prüfungsobjekt / -inhalt Adressat 09.10.2012 insgesamt 16 Testate bis 22.08.2013 ESF - Bundesprogramm Berufsbezogene Sprachförderung, diverse Projekte „Sprachförderung mit Schwerpunkt berufliche Orientierung“ Projektzeitraum 2012 43 18.04.2013 Verwendungsnachweis Transferprojekt „Mit kultureller Bildung von der Kita … in die Schule“ 43 22.04.2013 Verwendungsnachweis „Musik - hautnah in Hannover Linden“ für die Jahre 2008, 2009 43 22.04.2013 Verwendungsnachweis „Musik - hautnah in Hannover Linden“ für die Jahre 2009, 2010 23.04.2013 Zwischen-Verwendungsnachweis ESF-Bundesprogramm „XENOS-Integration und Vielfalt“, 2012 43 13.05.2013 Verwendung der Mittel 2012 des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung (NIFBE), Regionalnetzwerk Mitte 43 FB Soziales 22.04.2013 Abrechnung der Aufwendungen für an das „Jobcenter Region Hannover“ entsandte städtische Personal 50 29.10.2013 Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis der Zuwendung über die Sicherstellung der Schuldnerberatung mit der Region Hannover 50 24.01.2014 Offene oder ausgebuchte Forderungen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 50 FB Jugend und Familie 11.04.2013 insgesamt 31 Testate bis 12.03.2014 Zuwendungen des Landes nach der Richtlinie Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (RIK): Verschiedene Projekte 51 29.04.2013 Zuwendung des Landes zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen, Projekt „Wellcome“ 51 15.05.2013 15.05.2013 27.05.2013 Verwendungsnachweise der Mittel für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III 51 Info-Ds. Nr. Im HFR Vortrag am - 219 Prüfbericht vom Prüfungsobjekt / -inhalt Adressat 29.05.2013 Zuwendung des Landes zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen, Projekt „Gemeinsam Wachsen Gruppen“ 51 31.05.2013 Abrechnung der im Haushaltsjahr 2009 geleisteten Personalausgaben (Ist-Kosten) im Hinblick auf den Kostenausgleich nach § 8 Abs. 6 des Gesetzes über die Region Hannover 51 17.07.2013 Zuwendung des Landes zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen, Projekt „Willkommen Baby“ 51 21.08.2013 12.09.2013 Testat Datenerhebung 2012 zum Kostenausgleich nach § 160 Abs. 4 Satz 5 NKomVG 51 28.08.2013 Zuwendung des Landes zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen, Projekt „Elterntreff“ 51 14.10.2013 Abrechnung der im Hj. 2010 geleisteten Personalausgaben (Ist-Kosten) im Hinblick auf den Kostenausgleich nach § 8 Abs. 6 des Gesetzes über die Region Hannover 51 22.10.2013 Zuwendung des Bundes zur Förderung qualifizierter Fachkräfte für Sprachförderung im Rahmen des Bundesprogramms Offensive Frühe Chancen: „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ 51 29.10.2013 Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis gemäß Ziffer 6.2 der Vereinbarung nach § 53 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) über die Sicherstellung der Schuldnerberatung gemäß § 11 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) mit der Region Hannover 51 07.11.2013 Jugendhilfekostenausgleich 2013 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 51 Sport- und Eventmanagement 24.10.2013 Kleines Fest im Großen Garten, Abrechnung 2012 15 FB Senioren 08.05.2013 Zuwendungsgewährung an einen Verein 57 Info-Ds. Nr. Im HFR Vortrag am - 220 Prüfbericht vom Prüfungsobjekt / -inhalt 03.02.2014 Offene oder ausgebuchte Forderungen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 Adressat 57 FB Planen und Stadtentwicklung 12.03.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Vinnhorst 61 19.03.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet SahlkampMitte 61 26.04.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Stöcken 61 21.05.2013 Verwendungsnachweis für das Projekt „Nebenanlagen Hochbahnsteig Hainholz“ 61 20.06.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet LimmerOst 61 20.06.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Stadtumbaugebiet IhmeZentrum 61 24.06.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Wasserstadt Limmer 61 26.06.2013 Verwendungsnachweis für das Projekt „Familienzentrum Voltmerstraße 68, Hannover“ 61 11.07.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet LimmerNord 61 18.09.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost 61 28.10.2013 Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Hainholz 61 FB Tiefbau 25.02.2013 Verwendungsnachweis für das Projekt „Förderung einer Straßenbeleuchtungsmaßnahme durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ 66 09.04.2013 Einziehung Teilbereiche Alte Speicherstraße 66 / 20.54 Info-Ds. Nr. Im HFR Vortrag am - 221 Prüfbericht vom Prüfungsobjekt / -inhalt Adressat 24.04.2013 Niederschlagungsempfehlungen des Bereiches Vollstreckung (OE 20.4) Hier: vollstreckungsfähige Anschriften 66 / 20 13.06.2013 Ermäßigung der Sondernutzungsgebühren für die Flächen der Altglassammlung, Drucksache 1408/2012, 66 16.08.2013 Umbau des Ricklinger Stadtweges (2. Bauabschnitt), Ds. 1548/2013 - Kostentabelle: Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Ds. - Frühzeitige Feststellung und Übermittlung der betroffenen Straßenabschnitte 26.08.2013 20.02.2014 Sondernutzungsgebühren für die Flächen der Altglas-, Alttextil- und Altpapiersammlung 66 28.08.2013 Bewertung der Straßen- und Verkehrsschilder, Poller, Fahrradbügel etc. als Festwert Testat vom 12.01.2010 66 / 20 20.12.2013 Jahresrechnung 2012 Hier: Ausbuchungen im Zusammenhang mit der Abrechnung der Betriebskosten des Parkleitsystems 66 24.01.2014 Vereinbarung mit der üstra - Wartungskosten Lichtsignalanlagen (LSA) mit Busbevorrechtigung 66 24.01.2014 Vereinbarung mit der infra - Wartungskosten LSA mit Stadtbahnbevorrechtigung 66 für insgesamt 10 Objekte im Zeitraum 21.11.2013 bis 06.03.2014 Prüfung der Jahresrechnung 2012 Hier: Infrastrukturvermögen Straße - Anlagenbewegungen - Anlagen im Bau - Sonderposten 66 / 20 66 / 20.54 FB Umwelt und Stadtgrün 28.11.2012 Verwendungsnachweis für das Projekt „Grünverbindung - Grüne Mitte Hainholz“, EFRE Mittel 67 09.04.2013 Verwendungsnachweis zum Projekt „zero:e park“ aus dem Landeswettbewerb Klima Kommunal 2010 67 16.05.2013 Verwendungsnachweis für das EU Projekt „Concerto“ 2012/2013 67 Info-Ds. Nr. Im HFR Vortrag am - 222 Prüfbericht vom Prüfungsobjekt / -inhalt 23.07.2013 Verwendungsnachweis für das Projekt „Grünverbindung - Grüne Mitte Hainholz“, Zuwendung der Region Hannover Adressat Info-Ds. Nr. Im HFR Vortrag am 67 Sondervermögen Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren 26.06.2013 Zuwendung des Landes Niedersachsen zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben nach § 45 c SGB XI (NBA-Richtlinie) für den Bewilligungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 24.09.2013 Jahresabschluss 2012 57 57 / III 20 / II Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 27.08.2013 Jahresabschluss 2012 16 2081/2013 13.11.2013 Städtische Häfen 20.12.2013 Ermittlung und buchungstechnische Abwicklung von personenbezogenen Rückstellungen zum 31.12.2012 82 Hannover Congress Centrum 20.12.2013 Ermittlung und buchungstechnische Abwicklung von personenbezogenen Rückstellungen zum 31.12.2012 83 Vergaben nach VOL / VOF / VOB - Visaprüfung 23.012013 Architekten- und Ingenieurleistungen, Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes eines EU-Verfahrens 19 Bautechnische Prüfung - Visaprüfung Bericht über die Bautechnische Visaprüfung in 2012 07.08.2012 21.08.2012 Verwendungsnachweise Sportleistungszentrum 0501/2013 26.02.2013 52 - 223 Prüfbericht vom Prüfungsobjekt / -inhalt Adressat 21.02.2013 Mehr- und Minderkosten: Gymnasium Bismarckschule 19.PPP 24.04.2013 Erneuerung Mischwasserkanäle und Hausanschlüsse: Glashüttenstraße 68 12.06.2013 Rechnungen für Lichtsignalanlagen 66 30.10.2013 Kanal-TV-Inspektion - Schlussrechnung 68 20.02.2014 Vorlage von Baustellengemeinkosten: Gymnasium Bismarckschule 19.PPP - Nachgängige Prüfungen 02.04.2014 Arbeitsabläufe und Rechnungen für Bauleistungen in 2012: Werkstatt der OE 19.24 19 Info-Ds. Nr. Im HFR Vortrag am