Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den

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1601/2014
Anlage 23 zu Drucksache Nr. 1594/2009
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes
zu den von der
Landeshauptstadt Hannover
für das Haushaltsjahr
2012
aufgestellten Jahresabschlüssen
-1Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes zu den von der Landeshauptstadt Hannover für das
Haushaltsjahr 2012 aufgestellten Jahresabschlüssen
Berichtsziffer
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Seite
6
1.
Grundlagen der Prüfung
10
1.000
Prüfauftrag
10
1.100
Prüfungsgegenstand
11
1.200
Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
13
1.300
Berichte über Prüfungsergebnisse
15
1.400
Prüfung fremder Einrichtungen
15
2.
Abwicklung Vorergebnisse
17
2.000
Jahresabschluss 2011
17
2.100
Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz
17
3.
Ergebnis der Prüfung 2012
22
3.000
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung / Buchführung
22
3.100
Grundsätzliche Feststellungen
22
3.200
Prüfungshemmnis
24
3.300
Bestätigungsvermerk
24
4.
Haushaltsplanung 2012
26
4.000
Genehmigungsverfahren
26
4.100
Genehmigte Haushaltssatzung
26
4.200
Haushaltsausgleich
28
4.300
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
30
4.400
Haushaltsausführung
34
4.500
Städtische Grundsätze für das Ausführen des Haushaltsplanes
38
5.
Rechnungslegung 2012
40
5.000
Inventur, Inventar, Festwerte und Bewertung
40
5.100
Abgleich Finanz- und Anlagenbuchhaltung
42
-25.200
Plan-Ist-Vergleich
42
5.300
Feststellungen zur Budgetierung
45
5.400
Feststellungen zu investiven Deckungsringen
47
5.500
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und ihre Deckung
48
5.600
Haushaltsreste
49
5.700
Verpflichtungsermächtigungen
52
6.
Jahresabschluss 2012
53
6.000
Auf-und Feststellungen des Jahresabschlusses
53
6.020
Haushaltssicherungskonzept / -bericht
53
6.040
Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
55
6.100
Bilanz
62
6.200
Aktiva
63
1.
6.300
Immaterielles Vermögen
63
1.2 Lizenzen
63
1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse
64
2.
65
Sachvermögen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an
unbebauten Grundstücken
66
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten
Grundstücken
67
2.3 Infrastrukturvermögen
70
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
73
2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
75
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere
76
2.8 Vorräte
77
2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
78
3.
79
Finanzvermögen
3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung
80
3.4 Ausleihungen
80
3.5 Wertpapiere
81
3.6 - 3.8
82
Einheitliche Bewertungsgrundlagen für Forderungen
3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen
83
3.7 Forderungen aus Transferleistungen
83
3.8 Privatrechtliche Forderungen
84
3.9 Sonstige Vermögensgegenstände
84
4.
Liquide Mittel
84
5.
Aktive Rechnungsabgrenzung
86
Passiva
86
1.
Nettoposition
86
-31.1 Basis-Reinvermögen
87
1.2 Rücklagen
88
1.3 Jahresergebnis
88
1.4 Sonderposten
89
2.
Schulden
92
2.1 Geldschulden
93
2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
94
2.5 Sonstige Verbindlichkeiten
95
3.
96
Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
99
3.2 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
100
3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
101
3.4 Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge kommunaler
Deponien
101
3.6 Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von
Steuerschuldverhältnissen
102
3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,
Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren
102
3.8 Andere Rückstellungen
102
4.
104
Passive Rechnungsabgrenzung
Vermerke unter der Bilanz
106
6.400
Anhang / Anlagen zum Anhang
107
6.500
Rechenschaftsbericht
108
6.600
Ergebnisrechnung
108
Ordentliche Erträge
110
1.
Steuern und ähnliche Abgaben
110
2.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
112
3.
Auflösungserträge aus Sonderposten
114
4.
Sonstige Transfererträge
115
5.
Öffentlich-rechtliche Entgelte
116
6.
Privatrechtliche Entgelte
117
7.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
118
8.
Zinsen und ähnliche Finanzerträge
119
9.
Aktivierte Eigenleistungen
121
11. Sonstige ordentliche Erträge
122
13. Aufwendungen für aktives Personal
124
14. Aufwendungen für Versorgung
128
15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
129
16. Abschreibungen
130
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
131
-418. Transferaufwendungen
132
19. Sonstige ordentliche Aufwendungen
135
21. Ordentliches Ergebnis
137
22. Außerordentliche Erträge
138
23. Außerordentliche Aufwendungen
139
Jahresergebnis
140
6.700
Finanzrechnung
141
6.800
Investitionsrechnung
145
19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit
147
20. Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit
148
21. Veräußerung von Sachvermögen
150
23. Rückflüsse aus sonstiger Investitionstätigkeit
150
25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
151
26. Baumaßnahmen
152
27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen
153
29. Aktivierbare Zuwendungen
154
30. Sonstige Investitionstätigkeit
155
7.
Feststellungen zu zentralen Themen
156
7.000
Controlling
156
7.100
Erhaltene Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
159
7.200
Interne Leistungsverrechnungen
160
7.300
Elektronische Datenverarbeitung (EDV)
163
7.400
Vergaben nach der Vergabeordnung für Leistungen (VOL), nach der
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und nach der
Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB)
164
7.500
Bautechnische Prüfung
172
7.600
Zuwendungen
178
8.
Feststellungen zu den Teilhaushalten
180
8.060
Teilhaushalt 19 - Gebäudemanagement
180
8.100
Teilhaushalt 23 - Wirtschaft
182
8.140
Teilhaushalt 37 - Feuerwehr
183
8.200
Teilhaushalt 43 - Bildung und Qualifizierung
183
8.240
Teilhaushalt 50 - Soziales
184
8.260
Teilhaushalt 51 - Jugend und Familie
185
8.280
Teilhaushalt 52 - Sport und Eventmanagement
188
8.300
Teilhaushalt 57 - Senioren
189
8.320
Teilhaushalt 59 - Soziale Hilfen
190
-58.360
Teilhaushalt 61 - Planen und Stadtentwicklung
191
8.380
Teilhaushalt 66 - Tiefbau
192
8.400
Teilhaushalt 67 - Umwelt und Stadtgrün
194
9.
Sondervermögen
195
9.000
Stiftungen
195
9.100
Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren
197
9.200
Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
203
9.300
Eigenbetriebe, Allgemeines
205
9.400
Stadtentwässerung Hannover
206
9.500
Städtische Häfen Hannover
207
9.600
Hannover Congress Centrum
207
9.700
Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe
208
10.
Beteiligung an Unternehmen, interkommunale Zusammenschlüsse
209
Anlagen
Anlage 1
Prüfungsbemerkungen, zu denen wir eine Stellungnahme des
Oberbürgermeisters für erforderlich halten (B/St)
212
Anlage 2
Wesentliche Feststellungen bzw. Bemerkungen, die keine Stellungnahme
erfordern (W)
213
Anlage 3
Noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus Vorjahren, zu denen wir eine
Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich halten (NE)
215
Anlage 4
Zusammenstellung wesentlicher Prüfberichte und -feststellungen
216
-6-
Abkürzungsverzeichnis
ABM
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
Abs.
Absatz
ADA
Allgemeine Dienstanweisung
AfA
Abschreibung für Abnutzung
AG Doppik
Arbeitsgruppe Umsetzung Doppik
aha
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
AHW
Anschaffungs-/ Herstellungswerte
apl.
außerplanmäßig
ARGE
Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II zwischen der Region Hannover
und den Agenturen für Arbeit in Hannover, Celle, Hameln und
Nienburg
AS
Anordnungssoll
AsylbLG
Asylbewerberleistungsgesetz
BAB
Betriebsabrechnungsbogen
BauGB
Baugesetzbuch
Bj.
Berichtsjahr
B/St
Bemerkung, zu der wir eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters
für erforderlich halten
Bz.
Berichtsziffer
bzw.
beziehungsweise
ca.
circa
d. h.
das heißt
DR
Deckungsring
Ds.
Drucksache
EigBetrVO
Eigenbetriebsverordnung
EStG
Einkommensteuergesetz
etc.
et cetera
EWB
Einzelwertberichtigung
FB
Fachbereich
FI
Finanzbuchhaltung (Financial Accounting)
FI-AA
Anlagenbuchhaltung (Asset Accounting)
Fipos
Finanzposition
Fistl
Finanzstelle
GBH
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH
ggf.
gegebenenfalls
Gj.
Geschäftsjahr
GemHausRNeuOG ND 2005
Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur
Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
-7GemHKVO
Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung
GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GoI
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
GVFG
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
HA
Haushaltsansatz
HCC
Hannover Congress Centrum
HR
Haushaltsrest
HFR
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
Hj.
Haushaltsjahr
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Hpl.
Haushaltsplan
HSK
Haushaltssicherungskonzept
i. d. R.
in der Regel
ILV
Interne Leistungsverrechnung
Info-Ds.
Informationsdrucksache
infra
Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH
inkl.
inklusive
i. V. m.
in Verbindung mit
KLR
Kosten- und Leistungsrechnung
KomEinrVO
Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler
Einrichtungen
KP II
Konjunkturpaket II
LHH
Landeshauptstadt Hannover
LHO
Landeshaushaltsordnung
MI
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
MwSt.
Mehrwertsteuer
NBauO
Niedersächsische Bauordnung
Nds. MBl.
Niedersächsisches Ministerialblatt
NE
Noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus Vorjahren, zu denen
wir eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich
halten
NFAG
Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich
NFVG
Niedersächsisches Finanzverteilungsgesetz
Nj.
Nachjahr
NKAG
Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz
NKomVG
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
NKR
Neues Kommunales Rechnungswesen
NRB
Netto-Regiebetrieb
-8NVwKostG
Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz
o. a.
oben angeführt
ÖPP/PPP
Öffentlich-Private Partnerschaft/Public Private Partnership
PAISY
Personalabrechnungs- und Informationssystem
PC
Profit Center
PSCD
Kassen- und Einnahmemanagement (Public Sector Collection and
Disbursement)
PSP-Element
Projektstrukturplanelement (PSP-Elemente dienen bei der
Landeshauptstadt Hannover der Planung und Kontierung von
Investitionsmaßnahmen, für die Planung von Krediten und
Ausleihungen sowie für die Abbildung von Textinformationen des
Ergebnis- und Finanzhaushaltes)
PWB
Pauschalwertberichtigung
RAP
Rechnungsabgrenzungsposten
rd.
rund
Rj.
Rechnungsjahr
RPA
Rechnungsprüfungsamt
RPO
Rechnungsprüfungsordnung
SAP
Software, Anwendungen und Produkte für die Datenverarbeitung
SB
Schlussbericht
SG
Sachgebiet
SGB
Sozialgesetzbuch
TH
Teilhaushalt
TVöD
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
tlw.
teilweise
u. a.
unter anderem
u. ä.
und ähnliche
üpl.
überplanmäßig
USt.
Umsatzsteuer
UVG
Unterhaltsvorschussgesetz
VA
Verwaltungsausschuss
VE
Verpflichtungsermächtigung
Vj.
Vorjahr
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Verdingungsordnung für Leistungen
VOL/A
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen
VOL/B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
-9W
Wesentliche Feststellungen bzw. Bemerkungen, die keine
Stellungnahme erfordern
Wj.
Wirtschaftsjahr
WoGG
Wohngeldgesetz
z. B.
zum Beispiel
ZVK
Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
zzgl.
zuzüglich
- 10 1.
Grundlagen der Prüfung
1.000
Prüfauftrag
1.001
Prüfung des Jahresabschlusses als gesetzliche Pflichtaufgabe
Nach § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG obliegt dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung des Jahresabschlusses der LHH, damit der Rat über den Jahresabschluss und zugleich über die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 129 NKomVG entscheiden kann.
In diese Prüfung ist auch der Jahresabschluss des wirtschaftlich selbständig geführten NettoRegiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren einzubeziehen. Dieser Jahresabschluss ist
gemäß § 139 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 4 Satz 2 KomEinrVO gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Kommune.
Seit dem 01.01.2012 gehört der FB Gebäudemanagement wieder zur Kernverwaltung.
Die LHH erfasst seit dem 01.01.2011 ihre Geschäftsvorfälle vollständig und ausschließlich
nach dem System der doppelten Buchführung. Dabei sind gemäß § 110 Abs. 3 NKomVG die
gesetzlichen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. Im Jahresabschluss ist gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen
Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben.
Wir haben im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG die
Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, Richtlinien
und Hinweise sowie die Beachtung der GoB geprüft.
1.002
Prüfungsergebnisse dokumentiert im Schlussbericht
Das Ergebnis der Prüfung ist gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG in diesem Schlussbericht dargestellt und im Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
1.003
Zur Gliederung des Schlussberichtes 2012
Aussagen zur Entlastung des Vorjahresabschlusses sowie zu vorgenommenen Berichtigungen
der ersten Eröffnungsbilanz 2011 werden unter Bz. 2 ff. getroffen.
Das Ergebnis der Prüfung wird unter der Bz. 3 ff. zusammengefasst.
Unter den Bz. 4 bis 6 ff. geben wir detaillierte Erläuterungen zur Haushaltsplanung 2012, zur
Rechnungslegung 2012 und zum Jahresabschluss 2012.
Feststellungen zu zentralen Themen treffen wir unter der Bz. 7 ff..
Über Ergebnisse, insbesondere der sachlichen Prüfung, informieren wir in Bz. 8 ff., gegliedert
nach Teilhaushalten (TH). Brüche in der Bezifferung erklären sich dadurch, dass wir nicht zu
allen TH berichten.
Unter der Bz. 9 ff. berichten wir über die Prüfung des Sondervermögens. Zur Beteiligung an
Unternehmen und zu interkommunalen Zusammenschlüssen berichten wir unter Bz. 10 ff..
- 11 Eine Besonderheit des Rj. 2012 stellt die Integration des FB Gebäudemanagement in den
Kernhaushalt dar. In den einführenden Tabellen zu Positionen der Bilanz, Ergebnis- und Investitionsrechnung werden deshalb die um die Werte des FB Gebäudemanagement reduzierten Rechnungsergebnisse 2012 mit denen des Vj. verglichen.
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von
± einer Einheit (€, %) auftreten.
1.004
Stellungnahme des Oberbürgermeisters
Den Oberbürgermeister bitten wir, zu den Beanstandungen von besonderer Bedeutung - in diesem Schlussbericht mit „B/St“ gekennzeichnet und zur besseren
Übersicht in der Anlage 1 zusammengefasst - Stellung zu nehmen.
Das Ziel unserer Prüfungen, das Verwaltungshandeln im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbessern, kann erst erreicht
werden, wenn die Verwaltung Prüfungsempfehlungen aufgreift. Deshalb heben wir in unseren Berichten - Anlage 2 - „Wesentliche Feststellungen bzw. Bemerkungen, die
keine Stellungnahme erfordern“ hervor und kennzeichnen sie im Bericht mit „W“.
In der Anlage 3 weisen wir auf Prüfbemerkungen aus vorangegangenen Schlussberichten hin, die immer noch nicht von der Verwaltung erledigt worden sind (NE),
und bitten den Oberbürgermeister, dazu Stellung zu nehmen.
1.100
1.101
Prüfungsgegenstand
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses
Gegenstand unserer Prüfung ist der zum 31.01.2014 aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 18.02.2014 unterschriebene „Jahresabschluss 2012 gem. § 128 NKomVG“. Im Rahmen der Prüfung wurden unsere Hinweise von der Verwaltung aufgegriffen und der Abschluss korrigiert. Den endgültigen zum 16.06.2014 aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 26.06.2014 festgestellten Jahresabschluss 2012 erhielten wir erst am
27.06.2014. Dadurch verzögerte sich unsere Berichterstattung erneut.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus:
x
x
x
x
einer Ergebnisrechnung,
einer Finanzrechnung,
einer Bilanz sowie
einem Anhang.
Die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und der begründenden Unterlagen erfolgte nach § 156 Abs. 1 NKomVG unter folgenden Aspekten:
x
x
x
x
Hat die Verwaltung den Hpl. eingehalten?
Sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden?
Wurde bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden
Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze
und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren?
Sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen und Auszahlungen enthalten, und stellt der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dar?
- 12 Zur Vorbereitung des Jahresabschlusses haben wir gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG im
Bj. laufend Kassenvorgänge und Belege geprüft.
1.102
Weitere gesetzlich vorgeschriebene sowie vom Rat übertragene Prüfungen
Im NKomVG nicht ausdrücklich im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses
genannt und dennoch nicht von ihr getrennt zu sehen, sind die übrigen durch
§ 155 Abs. 1 Nr. 4 und 5 NKomVG vorgegebenen Prüfungen der
x
x
Kassen der Kommune und ihrer Eigenbetriebe sowie ihre dauernde Überwachung,
Vergaben vor Auftragserteilung.
Hinzu kommen die gemäß § 155 Abs. 2 NKomVG i. V. m. der RPO übertragenen Prüfungen
der
x
x
x
x
x
Vorräte und Vermögensbestände,
Ordnungs- / Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns,
Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und kommunalen Stiftungen,
Betätigung der LHH als Gesellschafterin oder Aktionärin in Unternehmen mit eigener
Rechtspersönlichkeit,
Kassen- sowie Buch- und Betriebsprüfungen bei Dritten, soweit sich die LHH dies
vorbehalten hat.
Berichtenswerte Feststellungen aus diesen Prüfungen haben wir ebenfalls in diesem
Schlussbericht dargestellt.
1.103
Gesetzliche Terminvorgaben nicht eingehalten
Nach § 129 Abs. 1 NKomVG war der Jahresabschluss für das Hj. 2012 bis zum 31.03.2013
aufzustellen. Dagegen war der Jahresabschluss 2012 des Netto-Regiebetriebes Städtische
Alten- und Pflegezentren auf Grund der speziellen Vorschriften bis zum 30.06.2013 vorzulegen.
Dessen ungeachtet verpflichtet § 129 Abs. 1 NKomVG den Rat, über den Jahresabschluss
2012 und den Jahresabschluss des Netto-Regiebetriebes bis spätestens 31.12.2013 zu
beschließen und zugleich über die Entlastung zu entscheiden.
Daraus ergibt sich für das RPA die nicht ausdrücklich festgeschriebene Pflicht, die Prüfung
des Jahresabschlusses so rechtzeitig abzuschließen, dass es dem Rat möglich ist, den ihm
gesetzlich vorgegebenen Termin einzuhalten.
Angesichts des erforderlichen Zeitbedarfs für das Beratungsverfahren und für seine Vorbereitung hätte das für uns bedeutet, den vorliegenden Schlussbericht bereits im Oktober 2013
abschließen zu müssen. Das war uns aus dem unter Bz. 1.101 dargelegten Grund nicht
möglich.
Durch die Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Rechnungswesen
(NKR) sind Zeitverzögerungen aufgetreten, so dass bereits die Termine für die Vorlage der
ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 und für den Jahresabschluss 2011 nicht eingehalten
worden sind (siehe Bericht Jahresabschluss 2011, Bz. 1, Seite 14).
Der Jahresabschluss 2012 des Netto-Regiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren
wurde fristgerecht (siehe Bz. 9.111) vorgelegt.
- 13 1.104
Gesonderter Schlussbericht zum konsolidierten Gesamtabschluss 2012
Die LHH hat gemäß § 128 Abs. 3 bis 6 NKomVG für das Hj. 2012 einen konsolidierten
Gesamtabschluss zu erstellen. Dieser ist abschließend gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
durch das RPA zu prüfen.
Wir werden über das Ergebnis dieser Prüfung einen gesonderten Schlussbericht erstellen.
1.200
1.201
Art und Umfang der Prüfungsdurchführung
Prüfungen zur Vorbereitung des Jahresabschlusses
Neben der nachgängigen Prüfung im Anschluss an die Vorlage des Jahresabschlusses haben
wir im Laufe des Bj. begleitend geprüft.
Insbesondere war es nochmals notwendig, in weitaus stärkerem Maße als bisher, förmliche
Prüfungen durchzuführen, um mögliche Fehler nach dem Wechsel der Buchführungssystematik zu erkennen.
Soweit angesichts begrenzter Ressourcen möglich, haben wir weiterhin der sachlichen Prüfung einen hohen Stellenwert eingeräumt, um sparsames und wirtschaftliches Verwaltungshandeln zu fördern, u. a. auch durch Hinweise auf in die Zukunft gerichtete Lösungsmöglichkeiten.
Die LHH hat in zunehmendem Maße Zuwendungen (EU, Bund, Land) erhalten. In den Zuwendungsbescheiden wird der LHH auferlegt, vom RPA testierte Verwendungsnachweise
vorzulegen. Diese Prüfungen sind durch die Komplexität der Vorgänge und Vorschriften
zumeist sehr zeitaufwändig.
Einen wesentlichen Zeitanteil hat die Beratung der Verwaltung beansprucht, die allerdings
dazu beigetragen hat, frühzeitig Mängel zu erkennen und zu beseitigen, so dass Prüfungsbemerkungen im Nachhinein vermieden werden konnten. Die uns obliegende objektive und
prozessunabhängige Prüfung setzt uns jedoch zeitliche Grenzen für Beratungen.
Darüber hinaus leisten wir regelmäßig gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen des städtischen
Verbesserungsvorschlagswesens, da wir die Beurteilung der eingereichten Verbesserungsvorschläge aus neutraler Sicht der Rechnungsprüfung im Interesse einer objektiven Wertung
für angebracht halten.
1.202
Prüfung in Stichproben
Grundsätzlich unterliegt die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Prüfung, der
jedoch durch die personelle Ausstattung des RPA Grenzen gesetzt sind. Wir mussten daher
unsere Prüfungen gemäß § 155 Abs. 3 NKomVG nach pflichtgemäßem Ermessen beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.
Die Konzentration der Prüfungsfeststellungen auf einige Dezernats- oder Fachbereiche ist
darauf zurückzuführen, dass wir bei unseren Prüfungen Schwerpunkte setzen, auf die sich
dann unsere Feststellungen beziehen. Ein Vergleich der Qualität der in diesen Verwaltungsbereichen geleisteten Arbeit mit der Gesamtverwaltung ist weder beabsichtigt noch möglich.
Mit unseren Prüfungsbemerkungen wollen wir dazu beitragen, Verwaltungshandeln zu
optimieren sowie Schwachstellen zu erkennen und für die Zukunft zu beseitigen.
- 14 1.203
Risikoorientierter Prüfungsansatz
Ausgehend von einem risikoorientierten Prüfungsansatz bestimmten sich die Art und der
Umfang der Prüfungshandlungen durch die Einschätzung des Risikos und der Wesentlichkeit.
Neben System- und Einzelfallprüfungen erfolgten auch Vollprüfungen. Die Auswahl der Stichproben beruhte auf einem Verfahren mit bewusster Auswahl - im Gegensatz zu mathematisch-statistischen Verfahren. Dabei wurden die ausgewiesenen Werte in der Buchführung
und deren Bewertung anhand von Nachweisen beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Die Prüfung wurde dabei so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen.
Die Schwerpunkte der Prüfung waren im Bj. die Rückgliederung des ehemaligen NettoRegiebetriebes FB Gebäudemanagement zum 01.01.2012 zur Kernverwaltung, die Anlagenbewegungen und Veränderungen im Anlagenbestand bei den geleisteten Anzahlungen und
Anlagen im Bau sowie die Bildung von Sonderposten auf Grund empfangener Investitionszuweisungen und -zuschüsse. Weitere Schwerpunkte waren die Bewertung der Forderungen
(offene Posten, Ausbuchungen) und die damit zusammenhängende Ermittlung der Pauschalwertberichtigung sowie die Prüfung der Bewertung der Kunstgegenstände. Darüber
hinaus haben wir die Budgetierung sowie die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen besonders geprüft.
1.204
Investitionsrechnung als Prüfungsgrundlage
Neben Ergebnis-, Finanzrechnung und Bilanz als Hauptbestandteile der DreikomponentenRechnung nach den Vorschriften des NKomVG und der GemHKVO sind weitere Komponenten zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und Rechnungslegung einzusetzen. Dazu
gehören die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und
das Controlling (§ 21 Abs. 1 GemHKVO) sowie die Anlagenbuchhaltung
(36 Abs. 1 Satz 4 GemHKVO). Darüber hinaus hat der FB Finanzen entschieden, die Investitionen separat und über das Maß der Finanzrechnung hinausgehend zu planen und im Buchhaltungssystem abzubilden. Die Investitionsplanung bzw. -rechnung ist gesetzlich nicht normiert und nicht Bestandteil des Jahresabschlusses.
Unterschiede zwischen Finanz- und Investitionsrechnung:
x
x
x
Sofern Investitionen bzw. Einzahlungen hierzu erst im Nj. kassenwirksam werden,
erfolgt der Ausweis in der Investitionsrechnung und damit in einem gegenüber der
Finanzrechnung abweichenden Hj.. Zum Bilanzstichtag werden die ausstehenden
Zahlungen als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.
Zahlungsunwirksame Investitionen sind in der Finanzrechnung nicht auszuweisen,
in der Investitionsrechnung werden sie jedoch erfasst (im Wesentlichen aktivierungsfähige Eigenleistungen).
Auf Grund der Einstellungen im SAP-System werden Ausleihungen (Weiterreichung
der für verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
aufgenommenen Kredite für Investitionen) und deren Rückflüsse, die jeweils investive
Aus- bzw. Ein-zahlungen darstellen, nicht in der Investitionsrechnung abgebildet; in
der Finanzrech-nung sind sie wegen ihrer Kassenwirksamkeit enthalten.
Wir haben uns entschieden, die Investitionen des Hj. unabhängig von ihrer Zahlungswirksamkeit zu prüfen und haben deshalb das Ergebnis der Investitionsrechnung als Prüfungsgrundlage gewählt. Sofern erforderlich, haben wir auf
Differenzen zur Finanzrechnung Bezug genommen. Der FB Finanzen verwendet darüber hinaus die Investitionsplanung und -rechnung für die Ermächtigung für Investitionen,
zur Planverschiebung, zur Verfügbarkeitskontrolle und für die Bildung von Haushaltsresten.
- 15 1.300
1.301
Berichte über Prüfungsergebnisse
Berichte und Feststellungen gegenüber der Verwaltung
Im Anschluss an unsere Prüfungen haben wir den FB und - abhängig von der Bedeutung der
getroffenen Feststellungen - auch der Dezernentin / den Dezernenten wesentliche Prüfungsbemerkungen schriftlich mitgeteilt. Einen Überblick vermittelt Anlage 4 „Zusammenstellung
wesentlicher Prüfberichte und -feststellungen“. Grundsätzlich haben diese Prüfungsbemerkungen Bezug zur Haushaltswirtschaft des Bj., sie können aber auch zurückliegende Rj.
betreffen oder teilweise schon das Verwaltungshandeln im laufenden Jahr zum Gegenstand
haben.
Sofern über Prüfungsergebnisse im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (HFR) entweder durch Vortrag oder durch eine Info-Ds. berichtet worden ist, haben wir
dies besonders gekennzeichnet.
1.302
Zeitnahe Informationen für den HFR
Grundsätzlich unterrichten wir die Mitglieder des HFR im Bj. laufend durch Info-Ds. über
wesentliche Ergebnisse durchgeführter Prüfungen, so dass die Entscheidung über die Entlastung auf einer breiteren Informationsbasis durch zeitnahe Berichte beruht. Dieses ausgeweitete Berichtswesen, in das auch die jeweiligen Fachausschüsse eingebunden werden,
ermöglicht es, Informationen zu einzelnen Prüfungen aktuell zu vermitteln, und zwar umfangreicher als es im Rahmen der Schlussberichterstattung möglich ist. Für das Bj. war das
u. a. auf Grund der dominierenden Prüfaufgaben im Zusammenhang mit der Prüfung der
ersten Eröffnungsbilanz und den zeitlich nachhängenden Jahresabschlüssen 2011 und 2012
nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich.
1.400
1.401
Prüfung fremder Einrichtungen
Verein Hannoversches Schützenfest e.V.
Zusammen mit dem Verband Hannoversche Schützenvereine e.V. veranstaltet der Verein
Hannoversches Schützenfest e.V. das alljährliche historische Schützenfest, verbunden mit
einem allgemeinen Volksfest und einem Festumzug (Schützenausmarsch). Laut Vereinssatzung prüften wir gemeinsam mit dem von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Revisor die Rechnungslegung.
Den Jahresabschluss 2012 prüften wir auf Basis der vorgelegten Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV), der Saldenliste der Sachkonten sowie des Erläuterungsberichtes
des Vereins.
1.402
Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V.
Die LHH ist Mitglied des Nds. Studieninstituts für kommunale Verwaltung e.V..
Nach der Vereinssatzung beschließt die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes und des Institutsleiters nach Vorprüfung durch ein vom Vorstand bestimmtes Rechnungsprüfungsamt eines Vereinsmitgliedes (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 der Vereinssatzung).
Im Dezember 2012 wählte die Mitgliederversammlung das RPA der LHH für die Prüfung der
Rechnungslegung der Jahre 2012 bis 2014.
Die Jahresabschlussunterlagen 2012 wurden Anfang Juni 2013 endgültig fertig gestellt und
zur Prüfung vorgelegt. Im Prüfbericht vom 12.09.2013 bestätigen wir, dass keine Bedenken
- 16 bestehen, dem Vorstand und dem Institutsleiter für das Gj. 2012 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Die Mitgliederversammlung hat am 10.12.2013 den entsprechenden Beschluss gefasst.
- 17 2.
Abwicklung Vorergebnisse
2.000
Jahresabschluss 2011
2.001
Beratungsunterlagen nicht fristgerecht vorgelegt
Der Oberbürgermeister legte den von ihm am 22.11.2012 festgestellten Jahresabschluss
2011 zusammen mit unserem Schlussbericht über das Ergebnis der Prüfung vom 17.06.2013
im August 2013 zur Beratung vor (Ds. 0796/2013).
2.002
Entlastung nicht innerhalb der vom NKomVG vorgegebenen Frist erteilt
Die Entlastung erteilte der Rat am 22.08.2013 nach den vorbereitenden Beratungen im HFR
am 14.08.2013 sowie im VA am 22.08.2013.
Im Anschluss daran wurde am 26.08.2013 die Kommunalaufsichtsbehörde über den Beschluss unterrichtet und der Jahresabschluss zusammen mit unserem Schlussbericht - nach
öffentlicher Bekanntmachung am 05.09.2013 - im Zeitraum vom 06.09. bis 16.09.2013
öffentlich ausgelegt.
2.100
Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz
Gemäß § 61 Abs. 1 GemHKVO sind Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz vorzunehmen, soweit Bilanzwerte „… zu Unrecht nicht angesetzt oder mit einem unzutreffenden Wert
versehen worden …“ waren, wenn es sich um einen wesentlichen Betrag handelt. Die Berichtigung ist ergebnisneutral letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss (§ 61 Abs. 3 GemHKVO) - also dem Jahresabschluss 2014 - vorzunehmen.
Im Rahmen der Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz hatten wir Prüfungsfeststellungen in
Höhe von 1.585,155 Mio € getroffen, von denen bislang 548,169 Mio € - 544,454 Mio €
bereits zur Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz feststehend sowie 3,715 Mio € im Bj. ermittelt - durch die Verwaltung akzeptiert und korrigiert sind. Weitere 281 T€ aus einer Rückstellung wurden nicht ergebnisneutral berichtigt, sondern im Bj. - ergebnisentlastend - verbraucht. Feststellungen in Höhe von 466,594 Mio € betrafen rechtliche Fragestellungen, zu
denen wir die Rechtsauffassung der Verwaltung zwar nicht teilen, sie jedoch für rechtlich
vertretbar halten. Weitere Prüfungsfeststellungen von mindestens 566,373 Mio € wird die
Verwaltung nach Rückmeldung endgültig nicht umsetzen. Wir führen diese daher nicht mehr
an (zum Inhalt siehe SB 2011, Bz. 2.200).
Es verbleibt aus unserer Sicht noch ein zur ersten Eröffnungsbilanz bezifferter Berichtigungsbedarf von 7,453 Mio € sowie in erheblich größerem Umfang in unbestimmter
Höhe wegen derzeit immer noch ausstehender Wertermittlungen.
Im Bericht über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz hatten wir in der Anlage 1 den
Berichtigungsbedarf der ersten Eröffnungsbilanz zusammengefasst dargestellt. Soweit der
aus unserer Sicht festgestellte Berichtigungsbedarf
x
x
E*
N
zur Schlussbilanz 2012 durch Berichtigungen des FB Finanzen bzw.
durch den FB Finanzen nach Rückmeldung nach dem SB 2011 endgültig nicht
vorgenommen werden wird,
*) Legende für die Spalte Bewertung in den nachfolgenden Tabellen „Erledigte Berichtigungen“ bzw. „Offene
Prüfungsfeststellungen mit endgültig unterbleibender Umsetzung“
sind die Bilanzpositionen in den Tabellen „Erledigte Berichtigungen“ bzw. „Offene Prüfungsfeststellungen mit endgültig unterbleibender Umsetzung“ mit entsprechendem Merkmal aus-
- 18 gewiesen. Weiterhin offene Prüfungsfeststellungen sind in der Tabelle „Noch umzusetzender
Berichtigungsbedarf“ aufgeführt.
Auf die entsprechenden Prüfungsfeststellungen im Bericht über die „Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum Bilanzstichtag 01.01.2011“ wird verwiesen.
Sonstige Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz durch den FB Finanzen sind hier nicht
Gegenstand der Betrachtung.
Erledigte Berichtigungen
Es handelt sich hierbei um Prüfungsfeststellungen, die endgültig erledigt sind oder Empfehlungen von unserer Seite waren, bei denen auch eine abweichende Rechtsauffassung und
ein daraus resultierender Verzicht auf eine Umsetzung zulässig ist. Im SB 2011 haben wir
ausgeführt, dass Prüfungsfeststellungen in Höhe von 739,243 Mio € (davon 466,594 Mio €
Empfehlungen) als erledigt einzustufen sind.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir alle Fallkonstellationen zusammenfasst, die sich
im Bj. 2012 darüber hinaus erledigt haben:
- 19 -
Erledigte Berichtigungen
Aktiva
2.
Sachvermögen
2.1
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte an
unbebauten Grundstücken
2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
x Doppelerfassungen
2.2
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte an
bebauten Grundstücken
2.2.1
Grundstücke mit Wohnbauten
x Fehlende Bilanzierung eines
Grundstücks nach Neuvermessung
Passiva
1.
Nettoposition
1.4
Sonderposten
1.4.5
Erhaltene Anzahlungen auf
Sonderposten
x Zu hoch ausgewiesene Drittmittel für Kinderspielplätze
1.4.6
Sonstige Sonderposten
x Unterlassene Bildung von
Sonderposten nach der
NBauO, sofern diese in eigenes Anlagevermögen investiert wurden
3.
Rückstellungen
3.2
Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit und ähnliche Maßnahmen
3.2.4
Rückstellungen Personal sonstiges
x Fehlende Berücksichtigung
von Rückstellungen für
Jubiläumszahlungen
3.8
Andere Rückstellungen
3.8.1
Verbindlichkeitsrückstellung
Schadenfälle
x Zu hohe Verbindlichkeitsrückstellung Schadenfälle
gesamt
*
Wertansatz in der
ersten Eröffnungs- Bewertung
bilanz
in Mio €
in Mio €
Berichtigung
-0,172
0,172
E
0,571
0,000
E
rd. -0,125
0,374
E 2013
Berichtigung der
ersten Eröffnungsbilanz entfällt /
Umsetzung ab 2013
0,000
E 2013
*3,715
0,000
E
-0,871
5,454
2,511
E
zum SB 2011 stand hier die Wertermittlung der Berichtigung noch aus und ist betragsmäßig in den seinerzeit
getroffenen Prüfungsfeststellungen in Höhe von 1.585,155 Mio € nicht enthalten; der Gesamtbetrag der
Berichtigungen von Prüfungsbemerkungen durch die Verwaltung oder Erledigung solcher in sonstiger Weise
erhöht sich hierdurch auf 548,169 Mio €.
- 20 Offene Prüfungsfeststellungen mit endgültig unterbleibender Umsetzung
Soweit zu einzelnen Prüfungsfeststellungen zwischenzeitlich Stellungnahmen bzw. Äußerungen des FB Finanzen vorliegen, Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz endgültig nicht
mehr vornehmen zu wollen (N), halten wir unsere Kritik aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz zwar weiterhin aufrecht, weil wir die inhaltliche Position des FB Finanzen
nicht teilen, verfolgen diese Prüfungsfeststellungen jedoch nicht mehr weiter. Bis
zum SB 2011 summieren sich diese Feststellungen auf mindestens 566,373 Mio € (siehe
SB 2011, Bz. 2.200, Seite 20 f.).
Im Bj. 2012 hat die Verwaltung entschieden, folgende Feststellung endgültig nicht umzusetzen (siehe hierzu Bericht Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz, Seite 40 f.):
Offene Prüfungsfeststellungen
mit endgültig unterbleibender
Umsetzung
Aktiva
2.
Sachvermögen
2.1
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte an
unbebauten Grundstücken
2.1.1
Grünflächen
x Nicht einheitliche Bewertung
der Grünflächen
gesamt
Wertansatz in der
ersten Eröffnungs- Bewertung
bilanz
in Mio €
in Mio €
Berichtigung
Ermittlung steht aus
801,007
N
Noch umzusetzender Berichtigungsbedarf
In den folgenden Fällen erachten wir eine Umsetzung unserer Prüfungsfeststellungen aus
dem Bericht zur Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz auch weiterhin als unumgänglich:
- 21 -
Noch umzusetzender Berichtigungsbedarf
Aktiva
2.
Sachvermögen
2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten Grundstücken
2.1.1
Grünflächen
x Bewertung von Grünflächen mit vorläufig
geschätzten Werten
2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte an bebauten Grundstücken
x Abwertung von Erbbaurechten auf Verkehrswerte
2.2.2
Grundstücke mit sozialen Einrichtungen
x Fehlende Wertanpassung auf 70% des
BRW 2000
2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.5.1
Kunstgegenstände
3.
3.5
x Grundsätzlicher Berichtigungsbedarf
Finanzvermögen
Wertpapiere
x Nicht erfolgte Bewertung zum Niederstwertprinzip bei Stiftungen
Passiva
1.
Nettoposition
1.4
Sonderposten
1.4.1
Investitionszuweisungen und Zuschüsse
x Zu gering ausgewiesener Sonderposten SMH
x Fehlerhaft dargestellter Sonderposten der
Schulen des Konjunkturpaketes II
3.
Rückstellungen
3.3
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
x Voraussetzungen für die Bildung der Rückstellungen des Kernhaushaltes nicht nachvollziehbar
3.5
Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
x Voraussetzungen für die Bildung der Rückstellungen für die Kampfmittelbeseitigung
nicht nachvollziehbar
3.8
Andere Rückstellungen
3.8.8
Umzüge / Arrondierung Verwaltungsstandorte
x Fehlende Grundlage für die Bildung der
Rückstellungen für die Umzüge / Arrondierung der Verwaltungsstandorte
gesamt
*
Wertansatz in der
ersten Eröffnungsbilanz
in Mio €
in Mio €
Berichtigung
Ermittlung steht aus
4,228
-6,656
7,534
-0,690
2,297
Ermittlung steht aus
Ermittlung
steht aus
Ermittlung steht aus
1,295
(31.12.12: 0,370)
Ermittlung steht aus
14,007
Ermittlung steht aus
0,842
Ermittlung steht aus
2,201
Ermittlung steht aus
6,700
*Rest 0,107
mindestens 7,453
0,388
ergebniswirksamer Verbrauch statt ergebnisneutraler Berichtigung, in der Folge Ergebnisverbesserung im Bj.;
Restbetrag der Rückstellung 107 T€
- 22 3.
Ergebnis der Prüfung 2012
3.000
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung / Buchführung
3.001
GoB allgemeine Grundlage der kommunalen Buchführung
In Anlehnung an das Handelsrecht macht das NKR gemäß § 110 Abs. 3 NKomVG i. V. m.
§ 34 Abs. 2 GemHKVO die GoB zur allgemeinen Grundlage der kommunalen Buchführung.
Wesentlich sind als Rahmengrundsätze die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit, der
Richtigkeit und Willkürfreiheit, der Vollständigkeit inkl. Stichtags- und Periodisierungsprinzip,
der Einzelbewertung und der Nachprüfbarkeit sowie als Abgrenzungsgrundsätze das Realisations- und das Imparitätsprinzip.
Der Grundsatz der Richtigkeit gilt gemäß § 35 Abs. 2 GemHKVO als erfüllt, wenn der Jahresabschluss nach den gültigen Regeln erstellt wurde und die Ansätze und Werte in nachprüfbarer, objektiver Form aus den ordnungsgemäßen Belegen und Büchern herzuleiten sind.
Gemäß § 35 Abs. 1 GemHKVO muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Finanzvorfälle und
die wirtschaftliche Lage der Kommune verschaffen kann.
3.002
Rechnungslegung / Buchführung ordnungsgemäß
Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß
und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der GoB.
Die Bilanz zum 31.12.2012 ist ordnungsmäßig aus der Bilanz des Vj. - unter Berücksichtigung der Rückgliederung des FB Gebäudemanagement - entwickelt worden.
Das Inventar als Ergebnis der Inventur wurde grundsätzlich ordnungsgemäß in die Buchhaltung übernommen.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden
Verordnungen und Erlassen.
3.100
3.101
Grundsätzliche Feststellungen
Prüfungsfeststellungen zur ersten Eröffnungsbilanz noch nicht vollständig umgesetzt
Im Folgenden geben wir den Stand unserer im Rahmen der Prüfung der ersten
Eröffnungsbilanz getroffenen Prüfungsfeststellungen wieder:
x
1.585,155 Mio € sowie Feststellungen in unbestimmter Höhe wegen derzeit
noch ausstehender Wertermittlungen:
Prüfungsfeststellungen insgesamt
davon:
x
548,169 Mio €:
Von der Verwaltung bislang akzeptierte und korrigierte Prüfungsfeststellungen:
- 544,454 Mio € bereits zur Prüfung der Eröffnungsbilanz feststehend sowie
3,715 Mio € im Bj. ermittelt.
- 23 -
3.102
x
281 T€:
Eine Rückstellung wurde nicht ergebnisneutral berichtigt, sondern im Bj.
- ergebnisentlastend - verbraucht.
x
466,594 Mio €:
Diese Feststellungen betrafen rechtliche Fragestellungen, zu denen wir die Rechtsauffassung der Verwaltung zwar nicht teilen, sie aber für rechtlich vertretbar halten.
x
566,373 Mio €:
Die Verwaltung hat entschieden, die notwendigen Berichtigungen nicht
mehr vornehmen zu wollen. Im Hinblick darauf verfolgen wir diese
Prüfungsfeststellungen nicht mehr weiter. Wir halten die Kritik aus der
Prüfung der Eröffnungsbilanz allerdings weiterhin aufrecht, weil wir die
inhaltliche Position des FB Finanzen nicht teilen.
x
7,453 Mio € sowie Feststellungen in unbestimmter Höhe wegen derzeit
noch ausstehender Wertermittlungen:
Dies ist der aus unserer Sicht noch notwendige Berichtigungsbedarf.
Hierzu gehört insbesonders auch die noch nicht abschließend erfolgte Berichtigung der
Bewertung der Kunstgegenstände (siehe Bz. 3.201).
Auflage aus der genehmigten Haushaltssatzung nicht erfüllt
Das MI hat die Haushaltssatzung für das Hj. 2012 mit der Auflage genehmigt, die
ausgewiesenen Kreditansätze mit der nächsten Fortschreibung der Finanzplanung nicht über
die Ansätze 2013 bis 2015 der mittelfristigen Finanzplanung i. H. v. insgesamt 197,430 Mio €
heraufzusetzen. Tatsächlich wurden in der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung des Jahres 2013 für die Hj. 2013 bis 2015 Kreditaufnahmen von
219,849 Mio € eingeplant (siehe Bz. 4.401).
3.103
Nicht eingeholter Ratsbeschluss für üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen
Wir stellten Überschreitungen der Ermächtigung, die der Rat der Verwaltung über die
Haushaltssatzung für das Bj. bewilligt hatte fest, ohne dass der FB Finanzen die haushaltsrechtlich notwendigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
gemäß § 117 NKomVG dem Rat zur Entscheidung vorlegt hatte (siehe Bz. 5.303).
3.104
Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungsinstrument derzeit noch unzureichend
Nach § 21 Abs. 1 GemHKVO hat die Gemeinde zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung
und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Controlling mit
einem unterjährigen Berichtswesen einzusetzen. Die KLR stellt das eigentliche Instrument
zur Unterstützung der Wirtschaftlichkeitssteuerung dar.
Abgesehen von den gebührenrechnenden Einrichtungen, die eine ausgeprägte KLR führen,
handelt es sich bei der LHH ansonsten weitgehend nur um eine Basis-KLR, d. h. eine KLR
mit minimaler Ausprägung, deren Ausgestaltung auf freiwilliger Basis erfolgt. Nur eine
ausgeprägte KLR gewährleistet eine verursachungsgerechte Zuordnung von betriebswirtschaftlichen Kosten zu einzelnen Kostenträgern und eröffnet somit Steuerungspotential.
- 24 3.105
Allgemeine Verfahrensregelungen sind zu treffen
Die Umstellung des Rechnungswesens von Kameralistik auf kommunale Doppik erfordert
auch die Anpassung bzw. Veränderung von Verfahrensabläufen. Wir haben im Rahmen
unserer Prüfung in verschiedenen Bereichen festgestellt, dass von der Verwaltung noch
allgemeine Verfahrensregelungen zu Abläufen sowie zum Beleg- und Informationsfluss
innerhalb der Verwaltung zu treffen sind, damit Fehler und Zeitverzögerungen bei der
Bearbeitung vermieden werden. Entsprechende Hinweise wurden der Verwaltung mitgeteilt
und sind im Bericht aufgeführt.
3.200
3.201
Prüfungshemmnis
Endgültige Klärung der zu bilanzierenden Werte für Kunstgegenstände erfolgt
Grundsätzliche Feststellungen zu den bilanzierten Werten für Kunstgegenstände im Sprengel
Museum Hannover und im Museum August Kestner zur Eröffnungsbilanz (584,186 Mio €
bzw. 82,5 % bei einem Bilanzansatz von 708,511 Mio €) hatten dazu geführt, dass wir
unsere Prüfung abgebrochen hatten. Insoweit lag für diesen Bereich zum Zeitpunkt der
Berichterstattung der Prüfung der Eröffnungsbilanz ein Prüfungshemmnis vor. Die
Verwaltung sollte zunächst klären, wie sie mit dem Berichtigungsbedarf umgehen wird.
Da dies nicht erfolgte und Korrekturbuchungen zur Eröffnungsbilanz letztmalig im Jahresabschluss 2014 möglich sind, hatten wir die Prüfung wieder aufgenommen und auf das Vermögen des städtischen Kunstbesitzes und des Stadtarchivs ausgeweitet. Auch hier ergaben
sich entsprechende Feststellungen, über die wir den HFR mit Ds. 0105/2013 unterrichteten.
Nach diversen Gesprächen erfolgte im August 2013 die Klärung, wie die Bewertung der
Kunstgegenstände erfolgen kann. Die daraus resultierenden notwendigen Korrekturen und
Nacharbeiten sind in Arbeit und werden nach Bedarf von uns begleitet (siehe Bz. 6.200,
2.5.1 Kunstgegenstände).
Das Stadtarchiv hat bereits ein neuerliches Bewertungskonzept vorgelegt, das zu einer
Reduzierung des bilanzierten Vermögenswertes für Kunstgegenstände im Stadtarchiv
(20,142 Mio €) um voraussichtlich 15 Mio € führen wird (siehe Bz. 6.200, 2.5.1 Kunstgegenstände).
3.300
3.301
Bestätigungsvermerk
Entlastung wird empfohlen
Die nach § 128 NKomVG vorgeschriebenen Unterlagen zum Jahresabschluss 2012 waren
vorhanden. Ebenso lagen die nach § 1 Satz 2 KomEinrVO i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 1 PBV
vorgeschriebenen Jahresabschlussunterlagen des Netto-Regiebetriebes Städtische Alten- und
Pflegezentren, die nach § 4 Satz 2 KomEinrVO gesonderter Teil des Jahresabschlusses sind,
vor.
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG
durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse unserer stichprobenweisen Prüfung sind in diesem Schlussbericht zusammengefasst.
Die Prüfung war so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
auswirken, erkannt werden.
- 25 Wir kommen zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß aus den Büchern,
dem Inventar und den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt worden ist.
Unsere Prüfungsfeststellungen, wirken sich nicht so auf den Jahresabschluss aus, dass sie
einem Beschluss und einer Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10
NKomVG entgegenstehen. Insgesamt vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
gesetzlichen Vorgaben sowie der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LHH.
Wir empfehlen dem Rat, den Jahresabschluss der LHH zum 31.12.2012 zu beschließen und
dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Hannover, den 18.07.2014
(Dr. Wehmann)
Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes
- 26 4.
Haushaltsplanung 2012
4.000
Genehmigungsverfahren
4.001
Verspätete Vorlage der Haushaltssatzung / Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen soll gemäß § 114 Abs. 1 NKomVG spätestens einen
Monat vor Beginn des Hj. der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Die vom Rat
am 23.02.2012 beschlossene Haushaltssatzung 2012 wurde der Aufsichtsbehörde mit
Schreiben vom 13.04.2012 und damit verspätet vorgelegt. Die Genehmigung erfolgte am
09.07.2012.
Am 26.07.2012 wurde die Satzung im „Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover
und die Landeshauptstadt Hannover“ veröffentlicht. Nachdem der Haushaltsplan mit seinen
Anlagen in der Zeit vom 27.07.2012 bis zum 06.08.2012 öffentlich ausgelegen hatte, trat die
Haushaltssatzung am 07.08.2012 in Kraft.
Damit endete die vorläufige Haushaltsführung nach § 116 NKomVG (eingeschränkte Haushaltswirtschaft).
4.100
4.101
Genehmigte Haushaltssatzung
§ 1 der Haushaltssatzung - Haushaltsansätze, Wirtschaftsplan des Netto-Regiebetriebs Der Ergebnishaushalt weist in der Planung der Erträge und Aufwendungen einen Fehlbedarf
von 67,390 Mio € aus. Im Vergleich zum Vj. verringert sich der Fehlbedarf um 45,2 %
(Vj. 122,877 Mio €).
Ergebnishaushalt
Ordentliches Ergebnis
Außerordentliches Ergebnis
Summe
Erträge
€
1.678.043.000
1.678.043.000
Aufwendungen
€
1.745.433.200
1.745.433.200
Deckung
€
-67.390.200
-67.390.200
Der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen in der Finanzplanung schließt mit einem
Finanzmittelfehlbedarf von 46,758 Mio € ab, der sich im Vergleich zum Vj. (105,941 Mio €)
um 55,9 % reduziert.
Finanzhaushalt
Laufende Verwaltungstätigkeit
Investitionstätigkeit
Finanzierungstätigkeit
Summe
Einzahlungen
€
1.639.504.800
63.551.000
524.229.000
2.227.284.800
Auszahlungen
€
1.634.118.900
175.186.000
464.738.000
2.274.042.900
Deckung
€
5.385.900
-111.635.000
59.491.000
-46.758.100
- 27 Der Wirtschaftsplan 2012 für den Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren ist
festgesetzt mit:
Erfolgsplan
Erträge
€
24.534.800
Vermögensplan
Aufwendungen
€
26.034.800
Einnahmen / Ausgaben
€
5.092.000
Der Saldo des Erfolgsplanes des Netto-Regiebetriebs Städtische Alten- und Pflegezentren
beträgt im Bj. -1,500 Mio € (Vj. -1,400 Mio €), damit wurde die Vorgabe der Zielvereinbarung 2012 in der Planung umgesetzt. Im Vergleich zum Vj. erhöht sich das Volumen des
Vermögensplans der städtischen Alten- und Pflegezentren um 385 T€.
4.102
§ 2 der Haushaltssatzung - Obergrenzen für Kreditaufnahmen Die Kreditermächtigung für das Bj. ist mit 124,229 Mio € festgelegt.
Im Vergleich zum Vorjahr ist diese um 23,4 % (Vj. 100,686 Mio €) angestiegen. Dies ist
durch die Wiedereingliederung des Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement im Bj.
und der damit einhergehenden Veranschlagung des Kreditbedarfs für diesen FB im
Kernhaushalt begründet.
Für
Investitionen des Kernhaushalts
Kreditaufnahmen
Mio €
111,994
Ausleihungen
davon an Städtische Alten- und Pflegezentren
davon an die ZVK
davon an die Eigenbetriebe
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für investive Maßnahmen
4.103
12,235
1,650
1,000
9,585
124,229
§ 3 der Haushaltssatzung - Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen Im Bj. lag die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen des Kernhaushaltes gemäß
Haushaltssatzung bei 131,087 Mio €, im Vj. bei 42,443 Mio.
Für
Kernhaushalt
Städtische Alten- und Pflegezentren
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Mio €
131,087
3,830
- 28 4.104
§ 4 der Haushaltssatzung - Obergrenzen für Liquiditätskredite Der festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite liegt im Bj. bei 380,000 Mio € und
vermindert sich damit im Vergleich zum Vj. um 24,0% (Vj. 500,000 Mio €).
Für
Höchstbetrag der Kassenkredite zur Liquiditätssicherung
Mio €
380,000
1,600
Kernhaushalt
Städtische Alten- und Pflegezentren
4.105
§ 5 der Haushaltssatzung - Hebesätze für Realsteuern -
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B (Grundstücke)
Gewerbesteuer
530 v. H.
unverändert seit
01.01.1992
600 v. H.
460 v. H.
01.01.2012
01.01.1992
Die Grundsteuer B wurde ab 01.01.2012 von 530 v. H. auf 600 v. H. angehoben (siehe
Ds. 0241/2012 N1).
4.200
4.201
Haushaltsausgleich
Haushaltsausgleich in der Planung nicht erreicht
Nach § 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKomVG ist der Haushaltsplan so aufzustellen, dass er für
das anstehende Hj. ausgeglichen ist. Er gilt als ausgeglichen, wenn
x
x
der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen und
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen (werden derzeit bei der LHH nicht veranschlagt)
entspricht. Im Bj. übersteigen die ordentlichen Aufwendungen die ordentlichen Erträge um
67,390 Mio €, so dass der Grundsatz nach § 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKomVG nicht eingehalten ist.
Ein Haushalt gilt jedoch nach § 110 Abs. 5 Satz 1 NKomVG als ausgeglichen, wenn
x
x
der voraussichtliche Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG verrechnet werden kann oder
nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen Fehlbeträge
spätestens im zweiten dem Hj. folgenden Jahr (hier 2014) ausgeglichen werden können.
Ein Ausgleich des Fehlbedarfes ist im Bj. nicht möglich, da in Vj. einerseits keine Überschussrücklagen gebildet werden konnten, andererseits ein ausgeglichener Haushalt gemäß der zu
dem Zeitpunkt zugrunde zulegenden mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Bj. im
Hj. 2015 erreicht wird. Vielmehr ist zunächst der kamerale Fehlbetrag aus dem
Jahresabschluss 2010, der gemäß Art. 6 Abs. 8 Satz 3 GemHausRNeuOG ND 2005 in der
ersten Eröffnungsbilanz zu bilanzieren war, auszugleichen.
- 29 Auf Grund des nicht erreichten Haushaltsausgleichs war gemäß § 110 Abs. 6 Satz 1 NKomVG
ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen (siehe Bz. 6.020).
Weiterhin mussten Erfahrungswerte bei der Haushaltsplanaufstellung in der Doppik gesammelt werden. So wurde 2012 irrtümlich nur eine Ansatzbildung für Einzelwertberichtigungen
in untergeordneter Bedeutung vorgenommen (Ansatz 10 T€; Ergebnis 5,356 Mio €), was bei
bedarfsgerechter Berücksichtigung die Planungslücke entsprechend vergrößert hätte.
4.202
Finanzierung der Investitionstätigkeit erneut planerisch nicht sichergestellt
Zusätzlich zu dem oben genannten Haushaltsausgleich ist nach § 110 Abs. 4 Satz 3 NKomVG
die Liquidität sowie die Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
sicherzustellen.
Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO durch
x
x
x
Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit,
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen
zu decken.
Wie im Vj. überstiegen die Planansätze für
x
x
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Bj. 63,551 Mio €, Vj. 133,582 Mio €) sowie
Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Bj. 124,229 Mio €, Vj. 100,686 Mio €)
die geplanten Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Bj. 175,186 Mio €, Vj. 210,916 Mio €).
Zudem standen im Bj. noch Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit von
5,386 Mio € zur Finanzierung der Investitionen zur Verfügung.
Allerdings erhöhten im Vj. gebildete HR die im Bj. zur Verfügung stehende Ermächtigung der
Auszahlungen für Investitionstätigkeit (aus Planansätzen) um 54,426 Mio €. Wir hatten im
Vj. beanstandet, dass die Finanzierung der Investitionen in 2011 nicht planerisch gesichert
war (siehe SB 2011, Bz. 8.421). Eine Finanzierung in ursprünglicher Höhe war in 2011
wegen im Vergleich zur Planung geringerer Investitionen zwar entbehrlich (siehe SB 2011,
Bz. 5.120), soweit jedoch HR gebildet werden, muss deren Finanzierung im Folgejahr durch
geeignete Einzahlungen im Sinne des § 17 Abs. Nr. 3 GemHKVO gesichert sein.
Zudem sind in den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 12,594 Mio € (Vj. 23,351 Mio €)
Rückflüsse von Ausleihungen eingeplant, deren Verwendung - wie im Vj. ebenfalls - nicht zur
Finanzierung von Investitionen, sondern für die Tilgung von Krediten vorgesehen war. Die
Tilgung von Krediten ist grundsätzlich nicht aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit zu
veranschlagen, sondern durch Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit des Finanzhaushalts zu decken (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO).
Da die Veranschlagung aber nicht nach § 17 Abs. 2 GemHKVO ausgeschlossen und vom Sinn
her sachlich gerechtfertigt ist, bewerten wir das Vorgehen der Verwaltung, neben den in
§ 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO genannten Deckungsmitteln für die ordentliche Tilgung Einzahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen als Deckungsmittel zu verwenden, als zulässig.
Unter der Berücksichtigung, dass die Einzahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen nicht
zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen und der Notwendigkeit der Finanzierung der HR aus 2011 im Bj., ergibt sich in der Planung eine nicht gedeckte Finanzierung
für Investitionen von 49,041 Mio € (Vj. 50,767 Mio €), wovon 8,028 Mio € aus bis dahin
nicht beanspruchter Kreditermächtigung 2011 gedeckt werden könnten.
- 30 Tatsächlich war die Finanzierung der Auszahlungen für Investitionen des Bj. wie im Vj. gesichert. Neben dem gegenüber der Planung höheren Zahlungsüberschuss aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit wurden die für Auszahlungen für Investitionstätigkeit veranschlagten
Ermächtigungen nicht in voller Höhe in Anspruch genommen (siehe Bz. 5.604 HR).
4.203
Liquidität planerisch sichergestellt
Die Sicherung der Liquidität erfordert nicht, dass die Ein- und Auszahlungen in einem Hj.
ausgeglichen sein müssen, sie kann auch über die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten
erreicht werden.
Die planerische Sicherstellung der Liquidität hat sich in der Haushaltsausführung grundsätzlich bewiesen (siehe Bz. 4.406).
4.300
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2011 bis 2015 einschließlich des Investitionsprogramms (§ 118 NKomVG und § 9 GemHKVO) wurde dem Rat zusammen mit der Haushaltssatzung am 23.02.2012 vorgelegt.
Nach der Ergebnisplanung werden im Planungszeitraum die Erträge um 7,1 % ansteigen und
sich die Aufwendungen um 0,5 % verringern (auf den Basiswert 2011), so dass zum Ende
des Planungszeitraums der Haushaltsausgleich erreicht wird.
Ergebnisplanung
Hj. 2011
Mio €
ordentliche Erträge
1.611,520
ordentliche Aufwendungen
1.734,396
Jahresergebnis
-122,876
Hj. 2012
Mio €
1.678,043
+4,1 %
1.745,433
<1 %
-67,390
Hj. 2013
Mio €
1.680,490
+4,3 %
1.727,620
-0,4 %
-47,131
Hj. 2014
Mio €
1.709,367
+6,1 %
1.719,980
-0,8 %
-10,614
Hj. 2015
Mio €
1.725,897
+7,1 %
1.725,897
-0,5 %
0
Die Verwaltung stellte die Gründe der Entwicklung im allgemeinen Teil des Hpl. 2012 wie
folgt dar:
für Erträge:
x
maßvolle Fortschreibung der Entwicklung der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung
eines weiteren moderaten Anstieges der städtischen Wirtschaft,
x
Steigerungsrate von 2,0 % bei den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und
x
Ertrag von 5,000 Mio € ab dem Hj. 2014 durch die Einführung der Übernachtungssteuer,
für Aufwendungen:
x
Steigerung der Transferaufwendungen und Aufwendungen für die Kinderbetreuung
um 1,5 % sowie der Personalausgaben von 0,5 % und
x
Verringerung der Aufwandspositionen für Sach- und Dienstleistungen um 1 % im
Hj. 2013 und um 1,5 % ab 2014.
- 31 -
Finanzplanung
Hj. 2011
Mio €
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
1.576,647
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Liquiditätsbedarf
Hj. 2012
Mio €
Hj. 2013
Mio €
Hj. 2014
Mio €
Hj. 2015
Mio €
1.639,505
+4,0 %
1.634,119
-0,5%
1.641,176
+4,1 %
1.612,382
-1,8 %
1.669,219
+5,9 %
1.603,635
-2,3 %
1.685,606
+6,9 %
1.609,537
-2,0 %
-65,392
5,386
28,793
65,584
76,069
133,582
63,551
-52,4 %
175,186
-16,9 %
61,236
-54,2 %
166,821
-20,9 %
54,247
-59,4 %
137,217
-34,9 %
57,767
-56,8 %
106,209
-49,6 %
-77,335
-111,635
-105,585
-82,970
-48,442
500,686
524,229
+4,7 %
464,738
<1 %
462,343
-7,7 %
466,761
<1 %
465,547
-7,0 %
470,440
+1,4 %
469,540
-6,2 %
474,701
+2,3 %
36,786
59,491
-4,418
-4,893
-5,161
-105,941
-46,758
-81,210
-22,279
22,466
1.642,039
210,916
463,900
Die prognostizierte positive Entwicklung in der Planung für das Jahresergebnis 2012 entfaltet
auch bei der Finanzplanung bis 2015 Wirkung; insgesamt verringert sich der Finanzmittelfehlbedarf kontinuierlich. Für die Hj. 2012 bis 2015 wurde ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf
von 127,781 Mio € geplant.
4.301
Deckung des Sollfehlbetrages aus kameraler Haushaltsführung
Gemäß Art. 6 Abs. 8 Satz 3 GemHausRNeuOG ND 2005 waren die nicht abgedeckten Sollfehlbeträge aus dem letzten kameralen Jahresabschluss in die erste Eröffnungsbilanz zu
übernehmen, ohne sie mit dem Reinvermögen zu verrechnen. Da die Sollfehlbeträge erwirtschaftet werden sollen, sind sie in der Bilanz als Minusbetrag im Basis-Reinvermögen bis
zum Ausgleich durch zukünftige Jahresüberschüsse gesondert auszuweisen. Einen möglichen
Ausgleich zeigen dabei die Ergebnisse der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung an wie im Folgenden von uns dargestellt:
Sollfehlbetrag aus kameraler Haushaltsführung
Jahresergebnis
Sollfehlbetrag
Verlustvortrag
4.302
Ergebnis
Hj. 2011
Mio €
-24,092
95,378
24,092
Ergebnis
Hj. 2012
Mio €
89,671
29,799
0
Planung
Hj. 2013
Mio €
-47,131
29,799
47,131
Planung
Hj. 2014
Mio €
-10,614
29,799
57,745
Planung
Hj. 2015
Mio €
0
29,799
57,745
Wesentliche Bestandteile der Ergebnisplanung - Erträge
In der Ergebnisplanung der Erträge entwickeln sich wesentliche Haushaltspositionen
wie folgt (prozentuale Entwicklung mit Bezug auf 2011):
- 32 -
Erträge gemäß Ergebnisplanung
Steuern und ähnliche
Abgaben
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche
Finanzerträge
Hj. 2011
Mio €
805,443
380,653
105,029
Hj. 2012
Mio €
858,282
+6,6 %
390,997
+2,7 %
82,103
-21,8 %
Hj. 2013
Mio €
872,136
+8,3 %
392,746
+3,2 %
83,258
-20,7 %
Hj. 2014
Mio €
890,680
+10,6 %
395,510
+3,9 %
88,338
-15,9 %
Hj. 2015
Mio €
900,899
+11,9 %
398,005
+4,6 %
90,068
-14,2 %
Zum Vergleich die tatsächliche Entwicklung anhand der Rechnungsergebnisse:
Erträge gemäß Ergebnisrechnung
Steuern und ähnliche
Abgaben
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Zinsen und ähnliche
Finanzerträge
Hj. 2011
in Mio €
Hj. 2012
in Mio €
Abw.
in %
861,319
975,841
+13,3 %
368,726
388,870
+5,5 %
104,882
115,297
+9,9 %
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung im Hpl. 2014 berücksichtigt angemessen die
Ergebnisentwicklung 2012. Steuern und ähnliche Abgaben sind jetzt für 2015 mit
981,023 Mio €, Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit 428,665 Mio € geplant.
4.303
Wesentliche Bestandteile der Ergebnisplanung - Aufwendungen
In der Ergebnisplanung der Aufwendungen entwickeln sich wesentliche Haushaltspositionen wie folgt (prozentuale Entwicklung mit Bezug auf 2011):
Aufwendungen gemäß
Ergebnisplanung
Aufwendungen für aktives
Personal
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Transferaufwendungen
Hj. 2011
Mio €
362,674
218,872
846,845
Hj. 2012
Mio €
383,166
5,7%
166,675
-23,8%
882,697
4,2%
Hj. 2013
Mio €
384,841
6,1%
164,750
-24,7%
877,382
3,6%
Hj. 2014
Mio €
386,411
6,5%
160,616
-26,6%
882,899
4,3%
Hj. 2015
Mio €
388,303
7,1%
157,337
-28,1%
889,169
5,0%
Zum Vergleich die tatsächliche Entwicklung anhand der Rechnungsergebnisse:
Aufwendungen gemäß
Ergebnisrechnung
Aufwendungen für aktives
Personal
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Transferaufwendungen
Hj. 2011
Mio €
Hj. 2012
Mio €
Abw.
in %
367,154
399,930
+8,9 %
206,615
186,926
-9,5 %
840,046
879,160
+4,7 %
Auch bei den Aufwendungen ist das Ergebnis 2012 in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2014 berücksichtigt. So steht für Aufwendungen für aktives Personal für 2015
jetzt ein Planwert von 426,219 Mio €, für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegt
dieser bei 180,301 Mio €.
- 33 4.304
Wesentliche Bestandteile der Finanzplanung aus laufender Verwaltungstätigkeit
Die Planung der wesentlichen Finanzpositionen aus laufender Verwaltungstätigkeit korrespondiert annähernd mit der Ergebnisplanung. Lediglich die Auszahlungen für aktives Personal weichen von der Ergebnisplanung ab, begründet durch den zahlungsunwirksamen Anteil
der Pensionsrückstellungen im Aufwand. Die Auszahlungen für aktives Personal entwickeln
sich wie folgt (prozentuale Entwicklung mit Bezug auf 2011):
Auszahlungen
für aktives Personal
Hj. 2011
Mio €
339,933
Hj. 2012
Mio €
355,660
+4,6 %
Hj. 2013
Mio €
357,197
+5,1 %
Hj. 2014
Mio €
358,629
+5,5 %
Hj. 2015
Mio €
360,381
+6,0 %
Die Auszahlungen für aktives Personal sollen gemäß mittelfristiger Finanzplanung im Durchschnitt um 1,4 % pro Jahr steigen. Dem steht eine Erhöhung der Zahlungen des Bj. im Vergleich zum Vj. um 8,7 % (Bj. 372,658 Mio €, Vj. 342,846 Mio €) gegenüber. Die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung 2014 sieht mittlerweile eine Plansteigerung der Auszahlungen
vom Ansatz 2014 mit 400,971 Mio € auf 2017 415,166 Mio € vor.
4.305
Wesentliche Bestandteile der Finanzplanung aus Investitionstätigkeit
Mit der Wiedereingliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement
erhöhten sich insbesondere die Auszahlungen für Baumaßnahmen. Das Volumen der investiven Ein- und Auszahlungen hatte sich in den Vj. auf Grund der Auswirkungen des Konjunkturpaketes deutlich erhöht. Hiervon waren insbesondere die Einzahlungen für Zuwendungen
für Investitionstätigkeit sowie die Auszahlungen für Baumaßnahmen und von beweglichem
Sachvermögen betroffen. Diese sind, insbesondere gegen Ende des Planungszeitraums, wieder rückläufig.
Die Planwerte wesentlicher Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit stellen sich wie
folgt dar:
Einzahlungen für
Zuwendungen für
Investitionstätigkeit
Beiträge u. ä. Entgelte für
Investitionstätigkeit
Veräußerung von
Sachvermögen
Auszahlungen für
Investitionen *
Aktivierbare Zuwendungen
*
Hj. 2011
Mio €
14,485
5,670
28,751
Hj. 2011
Mio €
132,041
14,558
Hj. 2012
Mio €
15,343
+5,9 %
3,705
-34,7 %
28,101
-2,3 %
Hj. 2012
Mio €
154,735
+17,2 %
7,027
-51,7 %
ohne Finanzvermögensanlagen und sonstige Investitionstätigkeit
Hj. 2013
Mio €
17,845
+23,2 %
4,700
-17,1 %
24,200
-15,8 %
Hj. 2013
Mio €
149,919
+13,5 %
8,554
-41,2 %
Hj. 2014
Mio €
13,470
-7,0 %
2,680
-52,7 %
22,000
-23,5 %
Hj. 2014
Mio €
123,455
-6,5 %
5,414
-62,8 %
Hj. 2015
Mio €
4,744
-67,2 %
12,567
>100 %
22,000
-23,5 %
Hj. 2015
Mio €
93,802
-29,0 %
4,092
-71,9 %
- 34 4.306
Wesentliche Bestandteile der Finanzplanung aus Finanzierungstätigkeit
In der Finanzplanung aus Finanzierungstätigkeit wurden zum einen die geplanten Kreditaufnahmen für Investitionstätigkeit, denen die korrespondierenden Tilgungen gegenüber stehen, zum anderen Ein- und Auszahlungen aus Umschuldungen veranschlagt.
Während die Ansätze für Umschuldungen im Planungszeitraum gleichbleibend mit
400,000 Mio € veranschlagt wurden, steigen die Tilgungen für Investitionskredite kontinuierlich an und sollen dauerhaft die Kreditaufnahme übersteigen.
Finanzierungstätigkeit
Aufnahme von
Investitionskrediten
Tilgung von
Investitionskrediten
Nachrichtlich: Umschuldungen
4.400
4.401
Hj. 2011
Mio €
100,686
63,900
400,000
Hj. 2012
Mio €
124,229
+23,4 %
64,738
+1,3 %
400,000
Hj. 2013
Mio €
62,343
-38,1 %
66,761
+4,5 %
400,000
Hj. 2014
Mio €
65,547
-34,9 %
70,440
+10,2 %
400,000
Hj. 2015
Mio €
69,540
-30,9 %
74,701
+16,9 %
400,000
Haushaltsausführung
Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen
Das MI genehmigte die Haushaltssatzung für das Hj. 2012 mit Verfügung vom 09.07.2012
u. a. mit folgenden Auflagen:
x
Wie im Vj. sind Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen unter
Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität nach § 120 Abs. 1 NKomVG i. V. m.
§ 111 Abs. 6 NKomVG sowie der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzunehmen. Die
Höhe der Kreditaufnahmen darf den Saldo der Investitionstätigkeit nicht überschreiten.
Erfüllt
x
Ein Anstieg der Verschuldung, insbesondere die der Gesamtverbindlichkeiten aus
Geldschulden (investive Darlehen und Liquiditätskredite) und den Verpflichtungen aus
kreditähnlichen Rechtsgeschäften, soll vermieden werden.
Für 2012 erfüllt
x
Neben der Fortsetzung einer konsequenten Haushaltssicherung und einer nachhaltigen Planung und Zielerreichung des Haushaltsausgleichs soll verstärkt auf den Schuldenabbau bzw. die Reduzierung des Kreditaufnahmebedarfs durch die Beschaffung
von vorrangigen Finanzmitteln für Investitionen geachtet werden.
Auflage bezieht sich insbesondere auf Folgejahre
x
Die ausgewiesenen Kreditansätze sollen mit der nächsten Fortschreibung der Finanzplanung nicht über die Ansätze 2013 bis 2015 (insgesamt 197,430 Mio €) der
mittelfristigen Finanzplanung heraufgesetzt werden.
Nicht erfüllt: In der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Jahres 2013 sind für die Hj. 2013 (Ansatz) bis 2015 Kreditaufnahmen von 219,849 Mio € eingeplant
x
Liquiditätskredite dürfen zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen von bis zu
380,000 Mio € aufgenommen werden.
Obergrenze nominal nicht eingehalten (siehe Bz. 4.406)
W
- 35 4.402
Kreditermächtigung nicht vollständig ausgeschöpft
Die Kreditermächtigung betrug gemäß § 2 der Haushaltssatzung 124,229 Mio € (Vj.
100,686 Mio €), davon waren 111,994 Mio € (Vj. 40,549 Mio €) für Investitionsmaßnahmen
des Kernhaushaltes und 12,235 Mio € (Vj. 60,137 Mio €) für Investitionen der Betriebe zu
verwenden.
Kreditermächtigungen dürfen nach § 120 Abs. 3 NKomVG bis zum Ende des folgenden Hj.
und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Hj.
verwendet werden. Aus der Ermächtigung des Vj. wurden 28,272 Mio € (Vj. 50,438 Mio €)
nicht in Anspruch genommen. Davon entfielen 8,028 Mio € auf den Kernhaushalt und
20,244 Mio € auf Betriebe und die ZVK. Zusätzlich standen bis zur Rechtskraft der Haushaltssatzung des Bj. aus der Kreditermächtigung des Hj. 2010 der Betriebe 1,970 Mio €
(Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren) für Kreditaufnahmen zur Verfügung.
Im Bj. wurden 51,970 Mio € (Vj. 62,058 Mio €) aufgenommen, 50,000 Mio € (Vj.
32,521 Mio €) für den Kernhaushalt und 1,970 Mio € (Vj. 29,537 Mio €) für die Betriebe.
Kernhaushalt
Städtische Alten- und
Pflegezentren
Zusatzversorgungskasse
der Stadt Hannover
Stadtentwässerung
Hannover
Städtische Häfen Hannover
Summe
*
4.403
Kreditermächtigung
2011
2012
gesamt
Mio €
Mio €
Mio €
8,028 111,994
120,022
1,635
1,650
3,285
Kreditaufnahmen
2012
Summe
Mio €
Mio €
50,000
50,000
*1,970
1,970
2011
Mio €
-
1,000
1,000
-
-
-
12,027
1,040
13,067
-
-
-
6,582
8,545
28,272 124,229
15,127
152,501
1,970
50,000
51,970
aus der Kreditermächtigung 2010 (siehe Ds. 1777/2012; 2264/2012; 0063/2013)
Kreditobergrenze „Saldo der Investitionstätigkeit“ für den Kernhaushalt eingehalten
Die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2012 enthält die Auflage, dass die Höhe
der Kreditaufnahmen (für den Kernhaushalt 50,000 Mio €) den Saldo der Investitionstätigkeit
nicht überschreiten darf.
Der Begriff „Saldo der Investitionstätigkeit“ ergibt sich aus Ziffer „32. - Saldo der Investitionstätigkeit“ des verbindlichen Musters 12 zum Runderlass des MI vom 04.12.2006 zur
„Ausführung des seit dem 1.1.2006 geltenden Gemeindehaushaltsrechts gemäß der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO)“ (Ausführungserlass). Dieser weist
für 2012 einen Wert von 35,439 Mio € aus.
Hierin sind allerdings 15,560 Mio € Rückflüsse aus Ausleihungen enthalten, die - obwohl erst
in der Finanzrechnung 2012 berücksichtigt - schon 2011 kassenwirksam eingegangen und so
in der Schlussbilanz 2011 berücksichtigt waren (siehe Bz. 6.703). Für die weitergehende Bewertung der Einhaltung der Kreditobergrenze bleiben diese Einzahlungen aus dem Hj. 2011
unberücksichtigt; es ergeben sich demnach geringere Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
von 54,871 Mio € und in der Folge ein Saldo der Investitionstätigkeit von 50,999 Mio €.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen wurden aus
folgenden Gründen aus dem Saldo der Investitionstätigkeit herausgerechnet, um die Investitionen des Kernhaushaltes der entsprechenden Kreditaufnahme gegenüberstellen zu können:
- 36 x
Kredite sind grundsätzlich allgemeine Deckungsmittel für Investitionen nach dem
Gesamtdeckungsprinzip (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO), sofern sie nicht gemäß
§ 18 Abs. 2 GemHKVO zweckgebunden sind. Die Zweckbindung der Kreditaufnahmen
für Investitionen der Betriebe (1,970 Mio €) ergibt sich aus der Haushaltssatzung.
x
Ordentliche Tilgungen und Sondertilgungen der verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (2012 zuzuordnen: 11,304 Mio €) sind als zweckgebundene Rückflüsse von Ausleihungen (§ 18 Abs. 2 GemHKVO) zur Tilgung an die
Kreditinstitute weiterzuleiten (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO i. V. m.
§ 17 Abs. 2 GemHKVO) und stehen nicht zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung.
Finanzrechnung
abzüglich Ausleihungen
der Betriebe
Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des
Kernhaushaltes
*
Einzahlungen für Investitionstätigkeit
Mio €
* 54,871
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit
Mio €
105,869
Saldo der Investitionstätigkeit
Mio €
- 50,999
* 11,304
1,970
-9,334
43,567
103,899
-60,333
Ergebnis der Finanzrechnung, ohne die dem Vj. zuzuordnenden Rückflüsse aus Ausleihungen von 15,560 Mio €
Damit überstieg der Saldo der Investitionstätigkeit bezogen auf den Kernhaushalt (60,333 Mio €) die Kreditaufnahme (50,000 Mio €) um 10,333 Mio €. Die
Auflage der Kommunalaufsicht zur Kreditobergrenze ist damit für den Kernhaushalt erfüllt.
Auch eine weiterhin bei einer Bewertung der Kreditobergrenze zu berücksichtigende Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Auszahlungen für Investitionstätigkeit erbrachte kein anderes Ergebnis. Den aus dem Vj. übernommenen Verbindlichkeiten (5,181 Mio €) standen
zum Schlussbilanzstichtag 2012 gleichartige Verbindlichkeiten von 9,424 Mio € gegenüber.
Die diesen Verbindlichkeiten zugehörigen Vermögensgegenstände werden bereits im Hj. der
Bildung der Verbindlichkeit - in der aktivierungsfähigen Höhe - im Sachanlagevermögen ausgewiesen, stellen also jeweils eine Investition dar.
- 37 4.404
Entwicklung der Kreditaufnahmen und des Schuldendienstes
Die Netto-Neuverschuldung ermittelt sich aus der Differenz von Kreditaufnahme und
ordentlicher Tilgung.
Das abgelaufene Hj. weist - genau wie das Vj. - insgesamt keine Netto-Neuverschuldung
auf, weil Sondervermögen ihre Kredite tilgten, gleichzeitig jedoch keiner neuen Kredite bedurften; für den Kernhaushalt liegt die Netto-Neuverschuldung bei 83 T€.
2010
Kreditermächtigung des Bj.
Kreditermächtigung aus Vj.
Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen auf Kreditermächtigung des Bj.
Kreditaufnahmen auf Kreditermächtigung der Vj.
Kreditaufnahmen
Tilgung (ohne Umschuldung)
Netto-Neuverschuldung
Umschuldung
2011 **
2012
Kernhaushalt
Kernhaushalt
Mio €
34,885
0,022
34,907
34,885
Mio €
40,549
0
40,549
32,521
Mio €
100,686
50,438
151,124
32,521
Mio €
111,994
8,028
120,022
50,000
Mio €
124,229
28,272
152,501
50,000
0,022
0
29,537
0
1,970
34,907
36,837
32,521
*38,140
62,058
75,273
50,000
49,917
51,970
61,221
0
0
0
0,083
0
67,867
gesamt
Kernhaushalt
104,112
gesamt
18,993
* gemäß Darstellung im Rechenschaftsbericht (siehe Rechenschaftsbericht 2011, Seite 343)
** In der Finanzrechnung werden abweichend von § 51 Abs. 1 GemHKVO nicht alle im Hj. kassenwirksam
gewordenen Zahlungen ausgewiesen (siehe SB 2011, Bz. 6.802).
4.405
Tilgung vollständig gedeckt durch Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 GemHKVO sind neben den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auch die Tilgungen von Krediten aus Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zu decken.
Die tatsächlichen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Bj. 1.802,518 Mio €;
Vj. 1.634,344 Mio €) waren im Bj. auskömmlich, um neben den Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit (Bj. 1.614,374 Mio €; Vj. 1.605,997 Mio €) auch die Tilgungen für den
Kernhaushalt (Bj. 49,917 Mio €; Vj. 38,140 Mio €) zu finanzieren. Im Gegensatz zum
Vj. (Deckungslücke von 9,793 Mio €) war die Tilgung im Bj. vollständig aus Einzahlungen der
laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckt.
In der Planung hatte hier eine Deckungslücke von 59,352 Mio € bestanden.
4.406
Genehmigte Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten nominal überschritten
Zur Sicherung der Liquidität hatte der Rat in § 4 der Haushaltssatzung eine Ermächtigung
zur Aufnahme von Kassenkrediten von 380,000 Mio € (Vj. 500,000 Mio €) beschlossen. Diese
Ermächtigung wurde durch die Kommunalaufsicht genehmigt.
Dabei sind die Formulierungen zur Aufnahme von Liquiditätskrediten in den §§ 4, 4 a der
Haushaltssatzung 2012 nicht so eindeutig, wie das in den §§ 2 - 2 c zu Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die LHH und im Innenverhältnis zu
den Sondervermögen geregelt ist. Da im Außenverhältnis nur die LHH Rechtsfähigkeit besitzt
und ihr damit die Funktion der Aufnahme von Liquiditätskrediten auch für Sondervermögen
zufällt, schließt aus unserer Sicht die Obergrenze für die Aufnahme von Liquiditätskrediten
- 38 auch die Beträge ein, die im Rahmen des Cash-Managements diesen zur Verfügung gestellt
werden.
Die Höhe der aufgenommenen Kassenkredite bewegte sich im Laufe des Bj. zwischen
mindestens 43,898 Mio € (Vj. 197,826 Mio €) und höchstens 385,126 Mio €
(Vj. 478,256 Mio €), durchschnittlich betrug sie 263,432 Mio € (Vj. 319,524 Mio €). Die
durchschnittliche Aufnahme von Liquiditätskrediten teilte sich auf in 30,171 Mio €
(Vj. 56,030 Mio €) aus dem internen Cash-Management und 233,261 Mio €
(Vj. 263,494 Mio €) von Kreditinstituten.
An einem Bankarbeitstag überschritt die Netto-Liquiditätsaufnahme den genehmigten
Höchstbetrag um 5,126 Mio €. Zudem war unterjährig der gestiegene Rückzahlungsbetrag
eines Liquiditätskredites auf Schweizer Franken (seinerzeit auf den Bilanzstichtag 2010
+4,368 Mio €) nicht berücksichtigt; die Bilanzierung wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 nachgeholt (siehe Bz. 6.300, Passiva 2.1.3 Liquiditätskredite).
Den Liquiditätskrediten standen im Bj. durchschnittlich 125,863 Mio € Tagesgeldanlagen bei
Sondervermögen und anderen am Cash-Management Beteiligten sowie Bankinstituten gegenüber, so dass im Kernhaushalt ein durchschnittlicher Liquiditätsbedarf von 137,569 Mio €
(Vj. 200,124 Mio €) bestand. Zwar lagen auch am Tag der Überschreitung Tagesgeldanlagen
in übersteigender Höhe (101,522 Mio €) vor, die genehmigte Obergrenze für die Aufnahme
von Liquiditätskrediten ist damit aber formal nicht eingehalten gewesen.
4.407
Politische Gremien regelmäßig über Liquidität informiert
Der Rat wurde wie in den Vj. grundsätzlich monatlich durch den Finanzbericht (Info-Ds.)
über die Liquiditätslage der Gemeindekasse unterrichtet.
4.500
Städtische Grundsätze für das Ausführen des Haushaltsplanes
Zusätzlich zu den im Hpl. veröffentlichten allgemeinen Anweisungen des Rates zum Hpl. und
den Verwaltungsrichtlinien für das Ausführen des Hpl. hat der Oberbürgermeister durch
Rundschreiben auf haushaltsrechtliche Bestimmungen hingewiesen und Regelungen zur
Ausführung des Hpl. getroffen, auf die wir im Folgenden eingehen.
4.501
Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung
Das Haushaltsrundschreiben 01/2012 vom 15.12.2011 enthielt Bewirtschaftungsvorgaben
u. a. zur vorläufigen Haushaltsführung und begrenzte gleichzeitig die Freigabe der veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Mit der Rechtskraft der Haushaltssatzung am 07.08.2012 endete die vorläufige Haushaltsführung.
4.502
Eingeschränkte Mittelfreigabe
Die Information über die Genehmigungsverfügung des MI im Haushaltsrundschreiben
05/2012 vom 18.07.2012 enthielt im Hinblick auf die Verschuldung sowie die Haushalts- und
Finanzlage der LHH den Hinweis, im Rahmen des laufenden Haushaltsvollzuges die Sparanstrengungen weiter zu verstärken, insbesondere durch eine fortgesetzte restriktive Bewirtschaftung aller disponiblen und beeinflussbaren Aufwendungs- bzw. Auszahlungsansätze.
- 39 Für das 3. und 4. Quartal 2012 erfolgte die Umsetzung unter der veränderten Vorgabe, dass
im Finanzhaushalt
x
die Auszahlungsansätze, die unter Sammelmaßnahmen mit Maßnahmennummern
900 - 939 (Sonstige Maßnahmen) fallen und
x
die Auszahlungsansätze für Sammelmaßnahmen der EDV-Beschaffung (Maßnahmennummern 970 – 979)
sowie im Ergebnishaushalt
x
alle Aufwendungen, die nicht bereits mit Haushaltsrundschreiben 01/2012 zu 100 %
freigegeben waren (hierunter fielen beispielsweise Personalaufwendungen, Nutzungsentgelte des Gebäudemanagements oder Abschreibungen)
nur zu 80 % freigegeben wurden.
- 40 5.
Rechnungslegung 2012
5.000
Inventur, Inventar, Festwerte und Bewertung
5.001
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 124 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 37 Abs. 1 GemHKVO ist zum Schluss eines jeden Hj.
eine Inventur durchzuführen, um die im wirtschaftlichen Eigentum der LHH stehenden
Vermögensgegenstände sowie die Schulden und Rückstellungen unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) vollständig aufzunehmen.
Die GoI sind spezifische Ausprägungen der GoB. Die GoI umfassen die Grundsätze der Vollständigkeit, Richtigkeit, Nachprüfbarkeit, Einzelerfassung und Einzelbewertung sowie der
wirtschaftlichen Betrachtungsweise und der Klarheit.
Die Bewertungsregeln nach § 44 GemHKVO sehen vor, dass Vermögensgegenstände und
Schulden einzeln und vorsichtig zu bewerten sind, d. h. vorhersehbare Risiken und Wertminderungen, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, einschließlich der aus unterlassener Instandhaltung, soweit dafür keine Rückstellungen gebildet werden, sind zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst nach dem Bilanzstichtag - jedoch bis zum Tag der Aufstellung bekannt werden.
Das Vermögen ist nach § 124 Abs. 4 NKomVG grundsätzlich mit den AHW anzusetzen, bei
abnutzbarem Vermögen vermindert um darauf basierende Abschreibungen. Die Schulden
sind gemäß § 124 Abs. 4 NKomVG zu ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen; Rückstellungen
hingegen nur in Höhe des Betrages, der nach sachgerechter Beurteilung notwendig ist.
5.002
Bewertungsvereinfachungen
Zwar sind Vermögensgegenstände grundsätzlich gemäß § 44 Abs. 3 GemHKVO einzeln zu
bewerten, der Gesetzgeber erlaubt aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit - und unter bestimmten Bedingungen - zur Bewertungsvereinfachung die Bildung von:
Sachgesamtheiten
Festwerten
Gruppenwerten
(§ 45 Abs. 7 GemHKVO),
(§ 46 Abs. 1 GemHKVO),
(§ 46 Abs. 2 GemHKVO).
Die LHH hat diese Bewertungsvereinfachungen angewandt.
Sachgesamtheiten
Bewegliche Vermögensgegenstände können als ein Vermögensgegenstand aktiviert werden,
wenn es sich um technisch oder wirtschaftlich zusammengehörige Gegenstände handelt, die
in ihrer Gesamtheit genutzt werden, und wenn der Gesamtbetrag der AHW 150 € ohne Umsatzsteuer übersteigt. Sachgesamtheiten wurden bei der LHH z. B. für die Ausstattung von
PC-Arbeitsplätzen und von Konferenzräumen gebildet.
Festwerte
Für bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, können Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt (§ 46 Abs. 1 GemHKVO). Es wird
in der Regel innerhalb von fünf Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt.
- 41 Nach den Hinweisen der AG Doppik wird in der Annahme, dass der Werteverzehr gleich der
Ersatzinvestition ist, ein fester Bestand an Gegenständen mit einem Durchschnittswert von
40 % bis 50 % angesetzt. Die Verwaltung hat festgelegt, die Festwerte mit jeweils 50 % der
zu Grunde gelegten AHW auszuweisen.
Bei einer Bewertung nach dem Festwertverfahren ist die Finanzierung von Ersatzinvestitionen nicht über Kredite möglich, weil der Ersatz sofort als Aufwand gebucht wird und somit
nicht den Bestand an bilanzierungsfähigen Vermögensgegenständen erhöht. Damit erfüllt die
Ersatzinvestition nicht das Tatbestandsmerkmal einer Investition gemäß § 120 Abs. 1
NKomVG. Die LHH bildete Festwerte u. a. für Büroarbeitsplätze, Unterrichtsräume in Schulen, Verkehrsschilder und diverse Grünflächen.
Gruppenwerte
Gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens, andere gleichartige oder annähernd
gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände können gemäß § 46 Abs. 2 GemHKVO
jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert
angesetzt werden. Wesentliche Beispiele für die Bilanzierung zu Gruppenwerten sind die
Vorräte im Gastronomiebereich der Kantine und die Vermögensgegenstände der Kleiderkammer bei der Feuerwehr.
5.003
Prüfungsfeststellungen zu Bewertungsvereinfachungen
Unsere Nachfrage, wann die Verwaltung die vorgesehene körperliche Bestandsaufnahme zu
den gebildeten Festwerten umsetzen will, ergab, dass im Zuge der Arrondierung von Verwaltungsstandorten (Umzüge der FB Wirtschaft, Soziales, Finanzen) sowie bei Umzügen und
Neubauten von Schulen die Bewertung zu Festwerten teilweise aufgegeben worden war.
Nicht mitgenommene Möbel wurden aus dem jeweiligen Festwert als Aufwand ausgebucht.
Neu beschaffte Möbel wurden zu Einzel- bzw. Gruppenwerten aktiviert.
Rechtlich ist es zulässig vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 44 Abs. 5
GemHKVO, der die zeitliche Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen gewährleisten soll,
abzuweichen, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen. Die Verwaltung konnte uns nachvollziehbare Gründe benennen.
Haushaltsrechtlich ist mit dem Wechsel vom Festwert zur Einzel- bzw. Gruppenbewertung
bei der Anschaffung der Begriff der Investition gem. § 120 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 59 Nr.
24 GemHKVO erfüllt. Somit können die Gegenstände über Kredite finanziert werden, verbunden mit einer Veranschlagung der Mittel im Finanzhaushalt - statt im Ergebnishaushalt unter Auszahlungen für Investitionstätigkeit, Nr. 27 Erwerb von beweglichem Sachvermögen. Die Aktivierung führt zu Abschreibungen über die jeweils vorgegebenen Nutzungsdauern gemäß AfA-Tabelle des Landes Niedersachsen und somit zu einer Verteilung der AHK auf
mehrere Haushaltsjahre.
5.004
Besonderheit bei der Grundstücksbewertung zur Eröffnungsbilanz
Die LHH hat für die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 die Vereinfachungsregel bei der Grundstücksbewertung gemäß § 60 Abs. 6 GemHKVO aufgenommen,
wonach der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 erworben wurden, mit
einem Zeitwert angesetzt werden konnte, der sich an einem für das Jahr 2000 geltenden
Bodenrichtwert (BRW) orientiert, da die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar
aufwändig gewesen wäre. Gleiches galt für die ab dem Jahr 2000 unentgeltlich übertragenen Grundstücke.
- 42 5.100
Abgleich Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Zum Abgleich der Erträge bzw. Aufwendungen in der Ergebnisrechnung mit den
korrespondierenden Bestandskonten der Bilanz überprüften wir folgende Nebenbücher:
x
x
x
5.101
Anlagenbuchhaltung, insbesondere
x Anlagenbestände,
x Sonderposten,
x Abschreibungen,
x Auflösung von Sonderposten
Forderungen
Darlehen
Abschreibungen nicht entsprechend des niedersächsischen Kontenrahmens umgesetzt
Wir stellten - wie bereits im Vj. - fest, dass die Abschreibungen nicht für alle Anlagenklassen
auf den dafür nach den Vorgaben des für das Hj. 2012 geltenden Kontenrahmens
vorgesehenen Aufwandskonten gebucht wurden.
Einen fehlerhaften Ausweis der Abschreibungen in der Ergebnisrechnung gab es bei
folgenden Anlagenklassen (siehe Bz. 6.600 Nr. 16, Abschreibungen):
x
x
Wohngebäude (103 T€) und Bauten auf fremdem Grund und Boden (182 T€), gesamt
285 T€, die dem Konto Abschreibungen auf Gebäude zuzuordnen sind, sowie
Brücken und Tunnel (9,714 Mio €), die dem Konto Abschreibungen des
Infrastrukturvermögens zuzuordnen sind.
Wir haben dem FB Finanzen erneut empfohlen, die Kontenfindung anzupassen.
5.102
Unterbliebene Korrektur der Investitionsrechnung und Zuordnung in der Finanzrechnung
Sofern die dezentral bewirtschaftenden FB nach dezentralem Buchungsschluss am
31.01.2013 konsumtive Anteile in der Investitionsrechnung angeordnet haben, wurden diese
vom FB Finanzen zu Recht nicht aktiviert. Eine Korrektur ist nur für die Ergebnisrechnung
vorgenommen worden, nicht aber für die Investitionsrechnung und bei der Zuordnung in der
Finanzrechnung. Somit weisen die Finanzrechnung und die Investitionsrechnung, die nicht
Bestandteil des Jahresabschlusses ist, zu hohe Investitionen aus.
5.200
Plan-Ist-Vergleich
Die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen sowie investiven Ein- und Auszahlungen mit den Haushaltsansätzen ist gemäß § 52 GemHKVO Bestandteil des Jahresabschlusses. Erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind
im Anhang zu erläutern (§ 55 Abs. 1 GemHKVO).
Vom FB Finanzen wurden Planabweichungen von mehr als 1,500 Mio € pro Position der Teilergebnisrechnung bzw. des investiven Teils der Finanzrechnung im Rechenschaftsbericht
(siehe Jahresabschluss 2012, Seite 285 ff.) erläutert. Für eine gleichlaufende Bewertungsweise haben wir an dieser Stelle unsere Betrachtung auf die Vorgehensweise des FB Finanzen umgestellt und vergleichen nunmehr nicht mit der Investitionsrechnung. Die Auflistung
unserer Prüfergebnisse zu einzelnen Positionen der Ergebnis- bzw. der Finanzrechnung beschränkt sich auf die Feststellungen, die vom Rechenschaftsbericht abweichen oder die der
FB Finanzen nicht bewertet hat.
- 43 In den folgenden Tabellen sind hingegen die Abweichungen der einzelnen Konten im Ergebnis- und im investiven Teil des Finanzhaushaltes berücksichtigt, um einen wirklichkeitsnäheren Maßstab der Planabweichungen darzustellen, als es pro Position der Teilergebnisrechnung bzw. des investiven Teiles der Finanzrechnung möglich ist.
5.210
Planabweichungen im Ergebnishaushalt
5.211
Ordentliches Ergebnis
Ordentliche Erträge
Ansatz 2012
Mehrerträge
Mindererträge
1.678,043 Mio €
203,873 Mio €
39,005 Mio €
Ordentliche Aufwendungen
Ansatz 2012
1.745,433 Mio €
Mehraufwendungen
90,927 Mio €
Minderaufwendungen
64,368 Mio €
Ergebnis
1.842,911 Mio €
Ergebnis
Saldo Mehr- / MinderErträge
164,868 Mio €
Saldo Mehr- / MinderAufwendungen
1.771,992 Mio €
26,559 Mio €
TH 37 - Feuerwehr • 6. privatrechtliche Entgelte
Ansatz
Abweichung
23,153 Mio €
-3,524 Mio €
Trotz leicht erhöhter Fallzahlen schloss das Ergebnis 2012 mit 3,524 Mio € geringeren
Einnahmen aus dem Rettungsdienstwesen ab; die Erklärung im Jahresabschluss impliziert
hier einen Rückgang der Fallzahlen. Ursächlich für die Abweichung war jedoch, dass die
der Planung für 2012 zugrunde liegenden Einsatzpauschalen in der Entgeltvereinbarung
mit den Kostenträgern ab 01.07.2011 nicht vollständig realisiert werden konnten.
TH 51 - Jugend und Familie • 4. Sonstige Transfererträge
Ansatz
Abweichung
3,668 Mio €
+2,772 Mio €
Die Begründung im Jahresabschluss mit Bezug auf die Forderungen aus Vj. erklärt nicht
die Differenz im Ergebnis beim Produkt 34101 - Unterhaltsvorschuss -. Wesentlich hat zu
dieser Abweichung beigetragen, dass für die Ansatzplanung die Einzahlungen im Finanzhaushalt herangezogen wurden. Für das Folgejahr wurde die Ansatzplanung angepasst.
TH 20 - Finanzen • 18. Transferaufwendungen
Ansatz
Abweichung
5,255 Mio €
-2,905 Mio €
Die Ansatzplanung enthielt Transferaufwendungen an das HCC, u. a. den Verlustausgleich für 2010, die im Bj. wegen eines entsprechend positiven Jahresergebnisses des
HCC jedoch entfallen konnten. Anders als die Darstellung des FB Finanzen im Jahresabschluss, deckte eine Ausschüttung der Deutschen Messe AG an das HCC den dort vorgetragenen Verlust 2010 in Höhe von 3,771 Mio € vollständig und auch überwiegend den
vorgetragenen Verlust 2011. Da Verlustausgleiche und ähnliche Leistungen in der Doppik
bis zum laufenden Hj. abzubilden sind, stellte der FB Finanzen zur Deckung des
- 44 verbliebenen Verlustes 2011 von 1,341 Mio € im Kernhaushalt eine Rückstellung von
1,350 Mio € ein. Diese Entwicklung war bei Planaufstellung so nicht bekannt.
5.212
Außerordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
Ansatz 2012
0€
Mehrerträge
24,654 Mio €
Mindererträge
0€
Außerordentliche Aufwendungen
Ansatz 2012
0€
Mehraufwendungen
5,965 Mio €
Minderaufwendungen
0€
Ergebnis
Ergebnis
Saldo Mehr- / MinderErträge
24,654 Mio €
24,654 Mio €
Saldo Mehr- / MinderAufwendungen
5,965 Mio €
5,965 Mio €
Gesamthaushalt
• 22. Außerordentliche Erträge
Ansatz
Abweichung
0 Mio €
+24,654 Mio €
Bei der Planaufstellung lagen noch keine Ergebnisse des Vj. vor, so dass aus Mangel an
Erfahrungswerten auf eine Ansatzplanung verzichtet wurde. Die Verwaltung ist gemäß
§ 10 Abs. 2 GemHKVO auch hier gehalten, entsprechende Beträge zu veranschlagen.
Gleiches gilt für die außerordentlichen Aufwendungen (Ansatz 2012: 0 €; Ergebnis 2012:
5,965 Mio €).
5.220
Planabweichungen im investiven Teil des Finanzhaushaltes
Einzahlungen
Ansatz 2012
Mehreinzahlungen
Mindereinzahlungen
63,551 Mio €
28,392 Mio €
21,512 Mio €
Auszahlungen
Ansatz 2012
Mehrauszahlungen
Minderauszahlungen
175,186 Mio €
30,254 Mio €
99,571 Mio €
Ergebnis
70,430 Mio €
Ergebnis
105,869 Mio €
Saldo Mehr- / MinderEinzahlungen
6,879 Mio. €
Saldo Mehr- / MinderAuszahlungen
-69,317 Mio €
TH 67 - Umwelt und Stadtgrün • 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit
Ansatz
Abweichung
0,200 Mio €
+2,349 Mio €
Anstelle einer Zuwendung (siehe Bz. 6.800 Nr. 19, Zuwendungen für Investitionstätigkeit)
handelt es sich bei dem überwiegenden Anteil der Mehreinzahlungen vielmehr um verauslagte Rechnungsbeträge in Höhe von 1,800 Mio € für den Wissenschaftspark Marienwerder durch die Stadtentwässerung, die anteilig an der Finanzierung der Renaturierung
in diesem Gebiet beteiligt ist (Ds. 0292/2009). Da die für 2011 geplante Einzahlung für
die investive Maßnahme erst im Bj. einging, zeigte sich die Abweichung folgerichtig.
- 45 TH 18 - Steuerung, Personal und Zentrale Dienste • 27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Ansatz
Abweichung
10,389 Mio €
-1,591 Mio €
Bezogen auf die Position der Finanzrechnung entstand nach Aussage des FB Finanzen die
Minderauszahlung durch eine verzögerte Einführung von Buchungsautomaten und des
Dokumentenmanagementsystems; bei Betrachtung der Ansatzplanung auf den einzelnen
Konten zeigte sich, dass die Abweichungen beim Erwerb von Vermögensgegenständen im
Produkt 11109 - Informations- und Kommunikationssysteme - bedeutender sind. Mängel
in der Zuordnung zu Sachkonten und geänderte Wertgrenzen führten zu Mehrauszahlungen von 3,382 Mio € im Sammelposten der Vermögensgegenstände bis 1 T€ und zu Minderauszahlungen von 3,620 Mio € bei den Vermögensgegenständen über 1 T€. Eine Anpassung der Ansatzbildung ist hier geboten.
TH 99 - Allgemeine Finanzwirtschaft • 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Ansatz
Abweichung
0 Mio €
+2,028 Mio €
Gemäß Rechenschaftsbericht unterblieb die Ansatzbildung für Tilgungen der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte einzelner Schulen aus dem FB Gebäudemanagement im TH Allgemeine Finanzwirtschaft, da die Zuordnung zu diesem TH noch nicht endgültig feststand.
Festzuhalten ist, dass die Ansatzbildung für 2012 insgesamt unterblieben ist.
5.221
Zusammenfassende Bewertung
Durch frühzeitige Planaufstellung sind Abweichungen der Rechnungsergebnisse zum Ansatz
bei der Durchführung der Haushaltswirtschaft unvermeidbar. Insbesondere investive Projekte mit erheblichen, finanziellen Auswirkungen sind von vielen Faktoren abhängig, die zu
zeitlichen Verschiebungen führen oder diese Maßnahmen beeinträchtigen können. Die flexible Mittelbewirtschaftung durch die Budgetierung (gegenseitige Deckungsfähigkeit der Ansätze) trägt generell zur Entstehung von Abweichungen gegenüber den Planungsansätzen
bei. Neben noch mangelnden Erfahrungswerten in der Doppik erschwerte in diesem Jahr die
Wiedereingliederung des FB Gebäudemanagement die Ansatzbildung.
Nach unseren Feststellungen ergab die Bildung der Haushaltsansätze insgesamt
keinen Anlass zur Beanstandung. Die im Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2012 abgegebenen Begründungen zu größeren Abweichungen waren mit
Ausnahme der o. a. Feststellungen nachvollziehbar.
5.300
Feststellungen zur Budgetierung
5.301
Budgetabrechnung 2012 unterbleibt
Die Budgetierung des Haushaltes der LHH basiert auf den Festlegungen des Hpl. (siehe Hpl.
2012, l. Allgemeiner Teil, Seite 43 ff.), über den als Bestandteil der Haushaltssatzung der Rat
entscheidet (§ 112 Abs. 1 Nr. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG) und damit seine Budgethoheit
ausübt. Die im Hpl. niedergelegte Budgetstruktur ist damit verbindlich für die dezentrale
Ausführung der Haushaltswirtschaft durch die FB.
Nähere Regelungen zur Umsetzung der Budgetierung ergeben sich für die Verwaltung aus
dem Haushaltsrundschreiben 4/2010 vom 01.09.2010. Grundsätzlich sind hiernach alle - ordentlichen - Aufwands- und Ertragsarten in den Produktbudgets gegenseitig bzw. unecht
- 46 deckungsfähig mit Ausnahmen für einzelne Budgetunterteilungen (z. B. für nicht disponible
Personalaufwendungen).
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses ist auch die Bewirtschaftung der Budgets zu
bewerten, insbesondere die Einhaltung der Budgetermächtigungen. Budgetabrechnungen
werden vom FB Finanzen nach Einführung der Doppik nicht mehr vorgenommen (siehe
Haushaltsrundschreiben 08/2012 vom 17.12.2012). Nach dortiger Aussage wird der Rat derzeit über die Entwicklung der Budgetermächtigungen durch Quartalsberichte informiert. Allerdings zeigt sich, dass von dieser Berichterstattung Rückstellungsbildungen im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht erfasst sind.
Ein abschließender materieller Nachweis des FB Finanzen über die Einhaltung der
Budgetvorgaben bei Überschreitung der Aufwandsermächtigungen liegt nicht
vor.
5.302
Budgetunterteilungen in 2012 überschritten
Wir haben anhand der Budgetdaten aus dem SAP-System eine Ergebnisbewertung vorgenommen. Für diese sind die ordentlichen Aufwendungen in den Budgetunterteilungen über
den gesamten Haushalt einschließlich der jahresbezogenen Mehreinzahlungen einbezogen
worden. Die für Aufwandsermächtigungen aus Mehreinzahlungen geltenden formalen Voraussetzungen sind dabei unberücksichtigt geblieben. Insgesamt stellen wir für das Bj. folgende Ergebnisse für die Aufwendungen der Budgetunterteilungen fest:
x
P-Budget
Ermächtigung
= Personalaufwendungen (disponible)
355,179 Mio €
Überschreitung
5,407 Mio €
Die Überschreitung resultiert insbesondere aus Mehraufwendungen auf Grund der
Tariferhöhung 2012 (+3,5 %) gegenüber der für das Bj. vorgesehenen Plansteigerung
(+1,5 %). In dem o. a. Betrag ist die Restermächtigung aus dem ZP-Budget Personalaufwendungen (nicht disponible) von 670 T€ bereits berücksichtigt.
x
ZP-Budget
Ermächtigung
x
N/B-Budget
Ermächtigung
= Personalaufwendungen (nicht disponible)
75,856 Mio €
Unterschreitung
670 T€
= Zuwendungen und alle Aufwendungen außer P, ZP oder Z
1.244,578 Mio €
Überschreitung
18,923 Mio €
Insbesondere gebotene Rückstellungsbildungen in den TH 61 - Planen und Stadtentwicklung -, 66 - Tiefbau - und 67 - Umwelt und Stadtgrün - führten zu der o. a. Überschreitung. Dies waren u. a. solche für den Mehrbedarf bei der Unterbringung von
Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen, für unterbliebene Straßenunterhaltung, für die Deponie Bemerode, für die Sanierung von Altlasten sowie für das Sonderprogramm Straßenbäume auf Versorgungsleitungen.
x
Z-Budget
Ermächtigung
= Zweckbestimmte Aufwendungen ohne Geldmittelfluss
82,770 Mio €
Überschreitung
7,042 Mio €
Maßgeblich für die Überschreitung waren in 2012 noch fehlende Planansätze für Wertberichtigungen von Forderungen. Allerdings ergeben sich auf Grund des fehlenden
Geldmittelflusses bei dieser Überschreitung keine negativen Auswirkungen für den
Finanzhaushalt.
Der FB Finanzen hat Budgetüberschreitungen uns gegenüber nicht bestätigt.
- 47 5.303
Nicht eingeholter Ratsbeschluss für üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen
Hinsichtlich eines Ausgleichs der von uns festgestellten Ermächtigungsüberschreitungen
stellt der FB Finanzen im Ergebnis fest, dass sämtliche Belastungen ohne ausreichenden
Haushaltsansatz aus Rückstellungsbildung im Rahmen des Jahresabschlusses resultieren
und eine Deckung im Rahmen des Gesamtergebnisses erfahren. Dies widerspricht den im
Hpl. 2012 festgelegten Deckungsfähigkeiten bei der Budgetierung, die sich maximal auf
einen Teilhaushalt / bestimmte Budgetunterteilungen beziehen. Diese Grenze der Deckungsfähigkeit zieht auch § 19 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 GemHKVO. So stehen die hohen Mehreinzahlungen für 2012 aus den Budgets „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlage“ (TH 99 Allgemeine Finanzwirtschaft -) und „Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH“ (TH 20 Finanzen -) nicht im Rahmen der Gesamtdeckung als zusätzliche Ermächtigung für andere
Budgets zur Verfügung.
Jedoch ist eine Heranziehung dieser Mehreinzahlungen als Deckungsmittel für üpl. / apl.
Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 117 NKomVG zulässig. Eine Bereitstellung
auskömmlicher Aufwandsermächtigungen über dieses Instrument zum Ausgleich von
Budgetüberschreitungen ist allerdings grundsätzlich unterblieben. Lediglich 1,170 Mio €
über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen wurden zum Ausgleich von
Sachmittelbudgets - bis maximal 100 T€ je FB - bewilligt.
B/St
Für fehlende Ermächtigungen in Budgets in der hier vorliegenden Höhe bedarf es
zwingend der Entscheidung des Rates über entsprechende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (siehe Stufen 2 und 3 des vorgegebenen
Verfahrens, Hpl. 2012, l. Allgemeiner Teil, Seite 44). Unerheblich ist dabei, ob ein Aufwand im laufenden Jahr anfällt oder Rückstellungen entsprechend dem Periodisierungsprinzip zu bilden sind.
Weiterhin hat das Budgetergebnis Auswirkungen auf die Möglichkeit, Haushaltsreste zu bilden; Voraussetzung hierfür ist eine vorliegende Restermächtigung (siehe Bz. 5.603).
5.400
5.401
Feststellungen zu investiven Deckungsringen
Bildung von investiven Deckungsringen
Auszahlungsermächtigungen sind gemäß § 19 Abs. 3 GemHKVO im Finanzhaushalt - sofern
nicht durch Haushaltsvermerk ausgeschlossen - innerhalb eines Budgets
(§ 4 Abs. 3 GemHKVO) gegenseitig deckungsfähig.
Die LHH hat für das Bj. alle Investitionen durch Haushaltsvermerke von der Deckungsfähigkeit innerhalb der Budgets ausgeschlossen, jedoch zeitgleich die gegenseitige Deckung
bestimmter Investitionen in sogenannten Deckungsringen gemäß § 19 Abs. 3 GemHKVO
i. V. m. § 19 Abs. 2 GemHKVO festgelegt (siehe Haushaltsplan 2012, I. Allgemeiner Teil,
Seite 58 ff.). Darüber hinaus bestehen für den jeweiligen Teilhaushalt übergeordnete Deckungsringe, in denen die jeweiligen Investitionen mit Ausnahme der Mittel für die Fahrzeugbeschaffung für gegenseitig und / oder unecht deckungsfähig erklärt sind (siehe Investitionsprogramm 2011 - 2016).
Im Bj. wurden alle Investitionen innerhalb eines Deckungsringes geplant.
- 48 5.402
Prüfung der Deckungsringe für Investitionen
Das Einhalten der Ermächtigungen für Investitionen innerhalb von Deckungsringen in der
Finanzrechnung ist aus folgenden Gründen abschließend nicht prüfbar:
x
x
In der Ermächtigung für Investitionen im Finanzhaushalt blieben u. a.
unberücksichtigt:
- Ansatzverschiebungen im Teilhaushalt,
- Erhöhungen aus zahlungswirksamen Mehrerträgen und Mehreinzahlungen im
Sinne von § 19 Abs. 4 und Abs. 5 GemHKVO sowie
- die Reduzierung von Haushaltsansätzen als Deckungsmittel für über- oder
außerplanmäßige Zahlungen nach § 127 NKomVG.
Die Finanzrechnung weist ausschließlich Investitionen aus, für die im Bj. Auszahlungen
tatsächlich geleistet wurden, nicht dagegen Investitionen, für die wegen eines Zahlungsziels im nächsten Hj. eine Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag auszuweisen war;
ebenso bleiben aktivierungsfähige Eigenleistungen in der Finanzrechnung unberücksichtigt.
Für die Prüfung der Einhaltung der Ermächtigungen in den Deckungsringen nach den Regelungen des § 19 Abs. 3 GemHKVO i. V. m. § 19 Abs. 2 GemHKVO haben wir daher die Investitionsrechnung herangezogen.
Wir stellten in 28 (Vj. 21) Deckungsringen eine Überschreitung der Ermächtigung mit einer
Höhe von insgesamt 2,810 Mio € (Vj. 948 T€) fest. In zwölf Fällen war die Überschreitung
durch zusätzliche Einzahlungen gedeckt. In den restlichen Fällen waren in den hierarchisch
übergeordneten Teilhaushaltsdeckungsringen jeweils noch ausreichende Ermächtigungen
vorhanden, ein manueller Ausgleich unterblieb jedoch zum Jahresende.
Die überwiegende Anzahl an Überschreitungen ist den Deckungsringen der Stiftungen zuzuordnen (Bj. 15 Deckungsringe mit insgesamt 484 T€, Vj. 15 Deckungsringe mit insgesamt
333 T€). Ursächlich dafür ist der systembedingt fehlende Ausweis von Rückflüssen aus Geldanlagen in der Investitionsrechnung, die zur Kassenbestandsverstärkung des Kernhaushaltes
angelegt waren. Bei Berücksichtigung dieser Rückflüsse lag dementsprechend keine Überschreitung der Ermächtigung vor.
5.500
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und ihre Deckung
5.501
Darstellung üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen entspricht rechtlichen Vorgaben
Nach § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG sind üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen nur
zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet
ist.
Über die Bewilligung von üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher
Bedeutung entscheidet gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG der Oberbürgermeister. In
§ 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der LHH sind als unerheblich in diesem Sinne Ausgaben bis zu
100 T€ im Einzelfall festgelegt. Spätestens mit Vorlage des Jahresabschlusses sind gemäß
§ 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG der Rat und der Verwaltungsausschuss über die im Hj. von der
Verwaltung genehmigten üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen zu unterrichten. Bei
üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen über 100 T€ hat der Rat im Einzelfall zu beschließen.
Das Volumen der Bewilligungen durch die Verwaltung ist gemäß des Ausführungserlasses
zur GemHKVO vom 04.12.2006 in Anlage 11 abzubilden. Der FB Finanzen hat im Jahresabschluss alle üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelnen in einer gesonderten
Anlage ausgewiesen.
- 49 5.502
Zahl und Volumen der üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen
Üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen sowie ihre Deckung sind wie folgt im Jahresabschluss ausgewiesen:
üpl.
konsumtiv
investiv
apl.
investiv
gesamt
Anzahl
Fälle
Deckung in Mio €
Minderaufwand /
Deckungsreserve
Mehrertrag
0,963
1,000
0,607
24
34
Summe in
Mio €
1,963
0,607
3
0,112
0,112
61
2,682
1,682
1,000
Im Einzelnen treffen wir zu den ausgewiesenen üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen
folgende Anmerkungen:
x
x
x
5.600
5.601
Eine der ausgewiesenen üpl. Aufwendungen über 100 T€ war innerhalb des TH 18 Steuerung, Personal und Zentrale Dienste - gedeckt und hätte keiner Bewilligung bedurft.
Von den 61 üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen war lediglich eine auf Grund
der Höhe dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen (Ds. 2519/2012 - Betriebskostenzuschuss Misburger Bad über 388 T€).
Der FB Finanzen genehmigte in 12 Fällen für 11 TH üpl. Aufwendungen für
Sachmittelbudgets bis zur zulässigen Höhe für Geschäfte der laufenden Verwaltung,
obwohl dieser zusätzliche Bedarf im Bereich des Personalbudgets bestand (Volumen
insgesamt 1,170 Mio €). Auf Grund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über den
gesamten Haushalt wäre in diesem Budget aus unserer Sicht nur eine von der
Verwaltung eigenverantwortlich genehmigte üpl. Aufwendung und Auszahlung von
100 T€ zulässig gewesen. Eine erhebliche Deckungslücke im Personalbudget blieb
nach der Verwaltungsentscheidung dennoch bestehen; sie hat endgültig keine
Deckung durch üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen erfahren
(siehe Bz. 5.303).
Haushaltsreste
Rechtliche Grundlage für Haushaltsreste
Anders als im kameralen Haushaltsrecht führt die Bildung von Haushaltsresten in der Doppik
nicht mehr zu einer Ergebnisbelastung des jeweiligen Rj. Haushaltsreste dienen als zusätzliche Ermächtigung im nachfolgenden Hj., in dem sie - im Falle einer Inanspruchnahme - das
Rechnungsergebnis belasten. Sie dürfen nach Maßgabe des § 20 GemHKVO übertragen
werden, jedoch nur in der erforderlichen Höhe (§ 20 Abs. 5 GemHKVO).
5.602
Im Bj. gebildete Haushaltsreste
Der FB Finanzen hat zum Jahresabschluss 2012 Vorgaben zur Bildung von Haushaltsresten
über das Haushaltsrundschreiben Nr. 08/2012 vom 17.12.2012 bekannt gegeben. Demnach
konnten Haushaltsreste wie folgt gebildet werden:
- 50 für Aufwendungen
x
aus nicht verwendeten Mitteln des Bj., sofern ein über den Planansatz des Folgejahres
inklusive der Inanspruchnahme aus Rückstellungen begründeter Bedarf besteht,
x
aus zweckgebundenen Erträgen und Einzahlungen nach § 18 GemHKVO
(insbesondere Zuwendungen und Spenden), die im Bj. nicht verbraucht wurden,
für Investitionen - Einzelmaßnahmen x
ohne Folgeansatz in Höhe des Antrages, jedoch mindestens in Höhe der im Bj. erteilten Aufträge,
x
bei Folgeansatz und einem teilweisen Mittelabfluss im Bj., soweit über den Planansatz
2012 hinaus Bedarf bestand sowie
x
für nicht verbrauchte zweckgebundene Einzahlungen nach § 18 GemHKVO.
Soweit investiv im Bj. kein Mittelabfluss (also auch bei Mittelbindungen aus dem Bj.) vorlag,
jedoch ein Folgeansatz in folgenden Hj. bestand, kam eine Übertragung grundsätzlich nicht
in Betracht.
Die in den Jahren 2011 / 2012 übertragenen Ermächtigungen teilten sich auf folgende Haushaltspositionen auf:
Haushaltsreste
13. Aufwendungen für aktives Personal
15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
18. Transferaufwendungen
19. sonstige ordentliche Aufwendungen
20. Summe der ordentliche Aufwendungen
19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit
20. Beiträge und ähnliche Entgelte für
Investitionstätigkeit
23. Sonstige Investitionstätigkeit
24. Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
aus dem Hj. 2011 aus dem Hj. 2012
in Mio €
in Mio €
0,086
0,092
5,377
4,299
1,998
6,354
2,567
2,864
10,029
13,608
0
0
10,995
0,606
0
0,200
0
11,801
25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
26. Baumaßnahmen
27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen
28. Erwerb von Finanzvermögensanlagen
29. Aktivierbare Zuwendungen
31. Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
4,831
36,346
4,997
2,069
6,183
7,153
78,686
8,167
2,069
7,085
54,426
103,160
34. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
43,173
0
35. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
35,145
0
11,801 Mio € Haushaltsreste für Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden gebildet,
obwohl dies bei Einzahlungen nur für die Übertragung von Ermächtigungen für Kreditaufnahmen zugelassen ist (§ 120 Abs. 3 NKomVG). Eine Übertragung zweckgebundener Einzahlungen (§ 18 GemHKVO) ist über die Übertragung entsprechender Auszahlungsermächtigungen abzubilden.
- 51 Die erforderliche Darlegung der Gründe für die Übertragung im Rechenschaftsbericht gemäß
§ 20 Abs. 5 Satz 2 GemHKVO erfolgte ab einem Volumen von 500 T€ für konsumtive und
1,000 Mio € für investive Haushaltsreste. Eine nach dieser Vorschrift notwendige Begründung zusammengefasster Beträge unterhalb der o. g. Wertgrenzen stellten wir nicht
fest (für Auszahlungen der Investitionen sind damit Begründungen für nur 43,325 Mio €
wiedergegeben).
5.603
Haushaltsreste im Ergebnishaushalt ohne vorhandene Ermächtigung gebildet
Im Bj. wurde - wie im Vj. - keine Budgetabrechnung vorgenommen (siehe Haushaltsrundschreiben Nr. 08/2012). Wir kommen in unserer Bewertung des Budgetergebnisses zu vorliegenden Überschreitungen in einzelnen FB, die eine Bildung von Haushaltsresten - ohne
weitere haushaltstechnische Maßnahmen im SAP-System (Ermächtigung aus Mehrerträgen,
Bildung von üpl. / apl. Aufwendungen und Auszahlungen) - nicht zuließen.
W
5.604
Von den 13,608 Mio € im Ergebnishaushalt gebildeten Haushaltsresten entfallen 868 T€ auf
Budgets ohne ausreichend zur Verfügung stehende Ermächtigung, weitere 1,840 Mio € betreffen Haushaltsreste in FB, deren Budgetergebnisse Mindereinzahlungen aufweisen.
Haushaltsansätze für Investitionen zu großzügig veranschlagt
In der folgenden Tabelle haben wir die Entwicklung des Volumens der auf das jeweils folgende Hj. übertragenen Haushaltsreste und ihr prozentuales Verhältnis zur Gesamtsumme
der Haushaltsansätze des Hj. dargestellt:
Haushaltsreste
(nur Ausgaben bzw. Aufwendungen und Auszahlungen)
Jahr
2006
2007
2008
2009
2010 (Basis:
Verwaltungshaushalt bzw. Vermögenshaushalt* bzw.
Ergebnishaushalt
Investitionen im
Finanzhaushalt
Mio €
in %
Mio €
in %
33,994
2,2
86,212
76,1
46,881
2,7
88,711
86,0
33,103
2,1
92,517
75,1
30,547
1,6
114,775
**75,0
26,188
1,6
77,868
71,9
Zweitveranschlagung 2011)
2011
2012
10,029
13,608
0,6
0,8
89,571
103,160
42,5
58,9
* ohne Umschuldungen
** ohne Stärkung des Eigenkapitals der Deutschen Messe AG
W
Ein Übertrag von 58,9 % der Haushaltsansätze für Investitionen im Finanzhaushalt als Haushaltsreste in das nächste Hj. lässt auf eine zu großzügige Veranschlagung der Investitionen mit Blick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre mit steigender Tendenz - schließen.
Dabei hatte der FB Finanzen die FB auf eine restriktive Bildung von Haushaltsresten hingewiesen (Haushaltsrundschreiben 08/2012).
Wir hatten bereits im Vj. auf die Verschiebung verhältnismäßig hoher Anteile der Haushaltsansätze für Investitionen hingewiesen (siehe SB 2011, Bz. 5.405, Seite 53). Zudem wird
auch das haushaltsrechtlich vorzuziehende Instrument der Verpflichtungsermächtigung gegenüber dem geplanten Rahmen nicht entsprechend genutzt (Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in 2012 von 16,083 Mio € bei Planwert von 131,087 Mio €).
- 52 Der FB Finanzen ist hier gehalten, eine realistische Plangröße der Investitionen im Hpl. zu
veranschlagen, deren Umfang der unterjährigen Durchführbarkeit von Investitionsmaßnahmen durch die Verwaltung zu entsprechen hat.
5.700
Verpflichtungsermächtigungen
Gemäß § 119 NKomVG berechtigen Verpflichtungsermächtigungen (VE) die Verwaltung, im
laufenden Hj. Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zu Lasten folgender Jahre einzugehen. Sie sind in dem Hj., in dem die
eingegangenen Verpflichtungen voraussichtlich kassenwirksam werden, im Hpl. als Haushaltsansatz zu veranschlagen. Sie belasten das Rechnungsergebnis des Hj., in dem eingegangene Verpflichtungen durch das Anordnen von Zahlungen kassenwirksam werden.
Gemäß § 54 Abs. 5 GemHKVO werden Vorbelastungen künftiger Hj. unter der Bilanz, sofern
sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, vermerkt, insbesondere in Anspruch genommene VE.
5.701
Geringe und nicht zweifelsfrei feststellbare Inanspruchnahme von VE
In § 3 der Haushaltssatzung 2012 wird der Gesamtbetrag der VE des Kernhaushaltes auf
131,087 Mio € festgesetzt. Im Jahresabschluss sind für insgesamt 28 Produkte in Anspruch
genommene VE in Höhe von 16,082 Mio € ausgewiesen.
W
Die „Inanspruchnahme“ einer VE liegt vor, wenn auf eine geplante VE nach Auftragsvergabe
eine Mittelbindung mit zukünftiger nach dem laufenden Rechnungsjahr liegender Fälligkeit
angelegt wird. Erst mit den späteren Auszahlungen werden diese Mittelbindungen tatsächlich
genutzt. Die Kausalität zwischen Mittelbindung und Auszahlung ist durch keinen Bericht im
SAP-System nachvollziehbar. Auf Grund stichprobenweiser Prüfung einzelner Buchungen ist
davon auszugehen, dass nur ein Teil dieser angelegten Mittelbindungen tatsächlich genutzt
wurde.
Im Fünf-Jahres-Vergleich wurden VE lt. Jahresabschluss in Anspruch genommen:
Hj.
2008
2009
2010
2011
2012
Veranschlagte VE
Mio €
63,775
47,125
66,565
56,011
131,087
Beanspruchte VE
Mio €
0
0
0
1,326
16,082
%
0
0
0
2,4
12,3
Wurde das Instrument der VE in den Jahren 2008 bis 2010 nicht beansprucht, so in 2011
zumindest in geringem Umfang. Im Bj. erhöhte sich neben den VE (+134 %) auch deren
Inanspruchnahme um 9,9 Prozentpunkte.
Die aus dem SAP-System ausgewerteten Daten ergaben eine Differenz zu den im Jahresabschluss ausgewiesenen in Anspruch genommenen VE i. H. v. +379 T€.
Hierzu erhielten wir vom FB Finanzen die Auskunft, es handele sich zum Teil um Mittelbindungen, die auf eine Ermächtigung des Hj. angelegt worden waren. Für Mittelbindungen
i. H. v. rd. 48 T€ konnte der FB Finanzen keine abschließende Auskunft erteilen.
Nach dem heutigen System ist eine Inanspruchnahme von VE nicht zweifelsfrei feststellbar.
Der Planansatz von VE sollte nur in Höhe des tatsächlichen Erfordernisses erfolgen (siehe
auch SB 2011, Bz. 5.501, Seite 54).
- 53 6.
Jahresabschluss 2012
6.000
Auf-und Feststellungen des Jahresabschlusses
Nach § 129 Abs. 1 Satz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach
Ende des Hj. aufzustellen. Der Oberbürgermeister stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit
des Abschlusses fest und legt den Jahresabschluss unverzüglich mit dem Schlussbericht des
RPA und seiner Stellungnahme dem Rat vor.
6.001
Jahresabschluss nicht fristgerecht erstellt
Der Jahresabschluss wurde zum 31.01.2014 aufgestellt und vom Oberbürgermeister in
korrigierter Fassung vom 16.06.2014 am 26.06.2014 festgestellt.
Die Verzögerung ist einerseits durch den verspäteten Jahresabschluss für das Vj.,
andererseits auf die Integration des FB Gebäudemanagement in den Kernhaushalt, hier
insbesondere die Anlagenbuchhaltung, begründet.
6.002
Jahresabschluss entsprechend der Formerfordernisse erstellt
Der Jahresabschluss besteht nach § 128 Abs. 2 NKomVG aus:
●
●
●
●
Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung,
Bilanz und
Anhang.
Folgende Anlagen sind nach § 128 Abs. 3 NKomVG dem Anhang zum Jahresabschluss
beizufügen:
●
●
●
●
●
Rechenschaftsbericht,
Anlagenübersicht,
Schuldenübersicht,
Forderungsübersicht und
Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.
Der uns vorgelegte Jahresabschluss entspricht den formalen Vorgaben des
§ 128 Abs. 2 und 3 NKomVG. Die einschlägigen Muster des Ausführungserlasses zur
GemHKVO fanden dabei Anwendung.
6.020
6.021
Haushaltssicherungskonzept / -bericht
Aufstellung Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII)
Nach § 110 Abs. 6 NKomVG ist ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wenn
der Haushaltsausgleich gemäß § 110 Abs. 4, 5 NKomVG nicht erreicht werden kann. Dies
war im Bj. nach der Planung für den ordentlichen Haushalt mit einem Fehlbetrag von
67,390 Mio € der Fall (siehe Bz. 4.201). Die Verwaltung reagierte mit der Aufstellung des
HSK VIII (Ds. 2351/2011), das durch entsprechende Ratsbeschlüsse eine Aufstockung auf
ein Volumen von 73,500 Mio € erfuhr (Darstellung der beschlossenen Maßnahmen in
Ds. 1092/2012). Die formalen Vorgaben zum Haushaltsausgleich gemäß
§ 110 Abs. 6 NKomVG sind somit erfüllt.
- 54 Damit liefen erstmals seit Beginn der Haushaltsicherungsmaßnahmen (1994) zwei Programme parallel in einem Hj. In der Vergangenheit schloss sich jeweils erst an den Ablauf
eines Konzeptes das nachfolgende an. Im Bj. lief das Haushaltssicherungskonzept 2010 bis
2012 (HSK VII; Ds. 1858/2009 N1) aus. Ziel dieses HSK war die Reduzierung des Haushaltsdefizites und eine langfristige Haushaltssicherung; der Umfang wurde mit ursprünglich
55,796 Mio € ohne direkten Bezug zu bestehenden Fehlbeträgen bestimmt. Die HSK erfahren während ihrer Laufzeit keine Erweiterung durch zwischenzeitlich aufgelaufene Verluste
(hier Jahresfehlbetrag 2011 von 24,092 Mio €).
Festzuhalten ist allerdings, dass sich das Jahresergebnis des Bj. mit einem Überschuss von
89,608 Mio € gegenüber einem geplanten Fehlbetrag von 67,390 Mio € erheblich verbessert
hatte und damit bereits bestehende Defizite teilweise gedeckt sind.
6.022
Haushaltssicherungsbericht für das Hj. 2012 der Kommunalaufsicht vorgelegt
Über den Erfolg der Haushaltssicherungsmaßnahmen aus dem laufenden HSK ist der
Kommunalaufsicht jährlich mit der Vorlage der Haushaltssatzung zu berichten (Haushaltssicherungsbericht gemäß § 110 Abs. 6 Satz 4 NKomVG). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Haushaltssatzung 2012 wurde der Kommunalaufsicht kein gesonderter Haushaltssicherungsbericht vorgelegt. Diese Information wurde erst mit Übersendung der Ds.
0093/2013 - Haushaltssicherungsbericht 2011/2012 zu HSK VII - nachgeholt.
Der Rat wurde mit dieser Ds. über den Stand der Umsetzung des HSK unterrichtet, für 2012
auf Basis der Planungsebene. Danach sollte das geplante Einsparziel innerhalb der Laufzeit
des HSK VII um 2,139 Mio € übertroffen werden mit Übererfüllungen, insbesondere im Bereich der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung (voraussichtlich 10,157 Mio €). Dagegen ließen sich Einsparungen bei den Strukturmaßnahmen in Höhe von 5,408 Mio € im Zeitraum
des HSK nicht realisieren.
6.023
Abrechnung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2012 (HSK VII)
Dieses HSK war 2009 mit einem Gesamtvolumen von 55,796 Mio € beschlossen worden
(Ds. 1858/2009 N1 einschließlich Änderungsanträge der Fraktionen und einer Gruppe). Mit
Ds. 2096/2010 vom 15.10.2010 wurde der Rat über den Sachstand zum HSK VII durch Darstellung der aktuellen Beschlusslage informiert. Zu dem Zeitpunkt wurde eine Erhöhung des
Gesamteinsparvolumens auf 56,825 Mio € beziffert. Eine weitere Information erfolgte mit
Ds. 0093/2013 (Haushaltssicherungsbericht). Der Erfolg des HSK VII wurde dem Rat mit
Ds. 2590/2013 bekannt gegeben. Danach wurde das vorgesehene Einsparvolumen um
10,547 Mio € übertroffen und betrug 67,372 Mio €.
Eine Prüfung der Realisierung des Einsparvolumens in den jeweils beschlossenen Blöcken
wurde in Stichproben zum Jahresabschluss 2012 vorgenommen. Hiernach kommen wir zu
folgenden Prüfungsfeststellungen:
x
HSK-Block Restriktive Haushaltsbewirtschaftung
Auf Grund der Umstellung auf das doppische Haushaltswesen war die Eingruppierung
nicht mehr direkt mit der kameralen Zuordnung vergleichbar. In der Ergebnisdarstellung wurden einerseits bei der Ausgangsgröße 2009 13,836 Mio € erfolgte Auszahlungen (Gruppierung 65) nicht einbezogen, andererseits blieben Umgruppierungen der
Aufwendungen in andere als die für die Erfolgsauswertung herangezogenen doppischen Vergleichskonten (Kontengruppe 42, Kontenart 443) im Volumen von rund
20,120 Mio € unberücksichtigt. Die Realisierung wird damit um rund 6,290 Mio € zu
positiv ausgewiesen.
- 55 x
HSK-Block Beteiligungen
Aus der Gewinnausschüttung der Deutschen Messe AG an das HCC im Jahr 2012 wurden dem HSK VII Zinsgewinne von 418 T€ gutgeschrieben. Die Berechnung basierte
dabei auf einem kalkulatorischen Zinssatz von 4,5 %. Da ein realer Fehlbetrag auszugleichen ist, ist das Einsparvolumen anhand zu leistender Fremdzinsen zu bestimmen.
Für Liquiditätskredite war 2012 eine durchschnittliche Verzinsung von 0,25 % zu erbringen. Hiernach ergeben sich Einsparungen von 23 T€; die Realisierung ist damit
um 395 T€ zu positiv ausgewiesen.
Stellenstreichungen aus dem HSK-Block Personalmaßnahmen konnten anhand der Stellenpläne 2009 bis 2012 nachvollzogen werden, Einnahmeerhöhungen waren in der Stichprobe
durch Rechnungsergebnisse belegt.
Auch bei abweichender Bewertung des Einsparergebnisses des HSK VII ist die insgesamt
positive Wirkung der Maßnahme herauszustellen, da ohne sie die Defizitentwicklung entsprechend höher ausgefallen wäre.
W
Unter Berücksichtigung der in 2012 realisierten Effekte der HSK VII und VIII besteht zum
Jahresende 2012 noch folgendes Defizit:
Hj. 2010
Hj. 2011
Hj. 2012
kameraler Sollfehlbetrag
(siehe Bz. 6.300, Passiva Nr. 1.1.2)
Jahresergebnis ordentlicher Haushalt
Jahresergebnis ordentlicher Haushalt
nicht gedecktes Haushaltsdefizit
6.040
-
96,003 Mio €
+
24,092 Mio €
89,608 Mio €
-
30,487 Mio €
Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
In Niedersachsen wird die Bildung von Kennzahlen vom Gesetzgeber nur im Rahmen des
Haushaltsgenehmigungsverfahrens zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert (Übersicht über Daten der Haushaltwirtschaft der Kommunen durch Runderlass des MI
vom 08.02.2011, Nds. MBl. Seite 230).
Nachfolgend sind unter Bz. 6.041 Kennzahlen zur Bilanz aufgeführt, die seit Erstellung der
ersten Eröffnungsbilanz fortgeschrieben werden, sowie unter Bz. 6.042 die Kennzahlen aus
dem o. a. Runderlass, insbesondere also zur Ergebnisrechnung. Darüber hinaus hat der
FB Finanzen gemäß § 57 GemHKVO im Rechenschaftsbericht eigene Kennzahlen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage genannt.
Der Nutzen der ermittelten Kennzahlen ist derzeit noch von geringer Bedeutung. Vorraussetzung für eine periodenübergreifende Vergleichbarkeit ist eine Reihe aufeinanderfolgender
Jahresabschlüsse. Anderenfalls ist eine aussagekräftige Trendentwicklung nicht ableitbar.
Die Abkürzungen in den Formeln haben folgende Bedeutung:
A:
P:
E:
F:
Aktiva
Passiva
Ergebnisrechnung gemäß Runderlass Muster 11
Finanzrechnung gemäß Runderlass Muster 12
Nachfolgende Ziffern bezeichnen die entsprechende Bilanzposition bzw. Zeile (Haushaltsposition) der jeweiligen Rechnungskomponente.
- 56 6.041
Kennzahlen zur Bilanz
Eigenkapitalquote 1
Nettoposition ohne Sonderposten (P1.1 bis 1.3)
Bilanzsumme
01.01.2011
63,0 %
2011
62,2 %
2012
62,1 %
Die Eigenkapitalquote 1 ist der Gradmesser für die Kapitalstruktur der Kommune. Eine niedrige oder stetig sinkende Eigenkapitalquote kann auf ein Überschuldungsrisiko hindeuten.
Eigenkapitalquote 2
(im Rechenschaftsbericht Nettopositionsquote genannt)
Nettoposition (P1)
Bilanzsumme
01.01.2011
70,7 %
2011
69,9 %
2012
70,1 %
Im Unterschied zu der Eigenkapitalquote 1 werden hier zusätzlich die Sonderposten in die
Bewertung miteinbezogen, die der Kommune zugeflossen sind, die jedoch einem eventuellen
Rückforderungsanspruch (Investitionszuweisungen) bzw. einem Leistungsanspruch Dritter
(Beiträge) unterliegen.
Anlagenquote
Anlagevermögen (A1-2, + tlw. A3)
Bilanzsumme
01.01.2011
98,2 %
2011
98,0 %
2012
97,9 %
Kommunen halten regelmäßig sehr hohes Infrastruktur- und vergleichbares Sach- und Finanzvermögen vor, das langfristig der Aufgabenerfüllung (Daseinsvorsorge) dient. Aus dem
Finanzvermögen bleiben nur die Forderungen hierbei unberücksichtigt. Die Anlagenintensität
gibt die kosten- und leistungswirtschaftliche Flexibilität der Kommune wieder.
Infrastrukturquote
Infrastrukturvermögen (A2.3)
Bilanzsumme
01.01.2011
33,2 %
2011
32,2 %
2012
32,5 %
- 57 Die Infrastrukturquote weist den Anteil des Infrastrukturvermögens am Gesamtvermögen
der Kommune aus. Dieser unterliegt regelmäßig Folgeaufwendungen (Unter- / Instandhaltung) und bildet damit einen Gradmesser für zukünftige Belastungen der Kommune ab.
Anlagendeckungsgrad 2
Nettoposition ohne Sopo (P1.1 bis 1.3) + Sopo aus Zuweisungen / Beiträge (P1.4.1) + langfr. Fremdk. (tlw. P2,3)
Anlagevermögen (A1-3)
01.01.2011
95,9 %
2011
96,5 %
2012
98,0 %
Der Anlagendeckungsgrad 2 bildet die „Goldene Bilanzregel“ in der erweiterten Fassung ab,
wonach das langfristig der Aufgabenerfüllung der Kommune dienende Anlagevermögen auch
langfristig finanziert sein soll, d. h. ohne eine fristenabweichende Rückforderungsmöglichkeit
von Fremdkapitalgebern. Der Wert soll größer 100 % sein.
Im Rechenschaftsbericht ist unter dem Anlagendeckungsgrad A der Anteil des eigenfinanzierten Anlagevermögens (ohne langfristiges Fremdkapital) mit 72 % ausgewiesen.
Liquidität 2. Grades
Kurzfristige Forderungen (tlw. A3.6-3.8) + Liquide Mittel (A4) + Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (A5)
Kurzfristige Schulden (tlw. P2)
01.01.2011
47,2 %
2011
53,0 %
2012
85,3 %
Ähnlich dem Anlagendeckungsgrad 2 sollte hier mindestens eine Fristenkongruenz der Aktiva
und Passiva vorliegen (≥ 100 %). Ein geringerer Wert kann für die Kommune einen Liquiditätsengpass bedeuten. Die Folge ist eine notwendige Aufnahme von Liquiditätskrediten. Die
erhebliche Reduzierung der Liquiditätskredite im Bj. bedingt die Verbesserung des Wertes
(Rückgang Liquiditätskredite von 303,764 Mio € in 2011 auf 165,010 Mio € in 2012). Die
prozentuale Abweichung zu der ebenfalls im Rechenschaftsbericht genannten Liquidität
2. Grades liegt in der Berücksichtigung der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten begründet.
Kurzfristige Fremdkapitalstrukturquote
Kurzfristiges Fremdkapital (tlw. P2,3 )
Fremdkapital (P2-3)
01.01.2011
14,5 %
2011
13,9 %
2012
10,6 %
Diese Kennzahl weist den kurzfristigen Finanzierungsbedarf für (Rück-) Zahlungsverpflichtungen innerhalb des Fremdkapitals aus. Eine geringe Quote stellt dabei eine hohe Planungssicherheit wegen geringen Refinanzierungsbedarfs dar, bedeutet in Zeiten eines generell niedrigen Zinsniveaus jedoch Zinsmehraufwand für längerfristige Finanzierungen.
Grund der rückläufigen Entwicklung der Quote sind auch hier die stark gesunkenen Liquiditätskredite.
- 58 -
Kurzfristige Schuldenquote
Kurzfristige Schulden (tlw. P2 )
Bilanzsumme
01.01.2011
3,8 %
2011
3,7 %
2012
2,5 %
Die kurzfristige Schuldenquote entspricht in der Aussagekraft der kurzfristigen Fremdkapitalstrukturquote. Der wesentliche Unterschied liegt hier in dem abweichenden höheren Bezugswert „Bilanzsumme“. Außerdem werden zu ihr nur die Schulden, nicht das Fremdkapital
- zu dem neben Schulden auch Rückstellungen zählen - in Relation gesetzt.
Hier sind ebenfalls die gesunkenen Liquiditätskredite ausschlaggebend für die Reduzierung
der Quote. Im Rechenschaftsbericht werden die kurzfristigen Schulden nicht mit der Bilanzsumme ins Verhältnis gesetzt, sondern mit dem Fremdkapital. Daher weicht die dort genannte Quote um 5,5 Prozentpunkte ab.
6.042
Kennzahlen zur Haushaltwirtschaft der Kommunen gemäß Runderlass
Steuerquote
Steuern u. ä. Abgaben (E1)
ordentliche Aufwendungen (E20)
01.01.2011
-
2011
50,1 %
2012
55,1 %
Die Steuerquote gilt als Gradmesser für die Steuerkraft der Kommune und zeigt, inwiefern
die LHH ihre obliegenden Aufgaben durch Steuermittel ohne Zuhilfenahme weiterer finanzieller Mittel (beispielsweise staatliche Zuwendungen) finanzieren kann. Eine Kommune mit
hoher Steuerquote ist tendenziell unabhängiger von externen Einflüssen (z. B. Finanzausgleichsmitteln), jedoch auch anfälliger bei einer sich verschlechternden gesamtwirtschaftlichen Situation. Im Rechenschaftsbericht ist die Steuerquote mit 53 % beziffert. Ursächlich
hierfür ist die Verwendung des Bezugswertes „ordentliche Erträge“ anstatt „ordentliche Aufwendungen“, wie im Runderlass vorgegeben.
Zuschussquote an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen
Zuschusszahlungen an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen (∑ Konto 4315)
ordentliche Aufwendungen (E20)
01.01.2011
-
2011
0,5 %
2012
0,5 %
Diese Kennzahl gibt den Anteil der Zuschüsse an Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen der Kommune an den ordentlichen Aufwendungen an, hier insbesondere zur Verlustabdeckung. Gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 3 GemHKVO stellt die Fähigkeit, Verluste der verselbstständigten Aufgabenträger im laufenden Hj. in der mittelfristigen Ergebnis- oder
- 59 Finanzplanung oder aus den Rücklagen zu decken, eines der Kriterien für die Sicherstellung
der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune dar.
Personalintensität
(im Rechenschaftsbericht Personalaufwandsquote genannt)
Aufwendungen für aktives Personal (E12)
ordentliche Aufwendungen (E20)
01.01.2011
-
2011
21,4 %
2012
22,6 %
Die Personalintensität dient als Gradmesser für die Belastung der Kommune durch beschäftigtes Personal und kann als Beobachtungsinstrument für die Auswirkungen von Gehaltsänderungen, Entwicklungen bei den Sozialabgaben oder Veränderungen der Personalstruktur
herangezogen werden. Ohne weitere Informationen zur Personalstruktur sowie dem Grad
der Ausgliederung, insbesondere personalintensiver Aufgaben, ist diese Kennzahl für sich,
insbesondere im interkommunalen Vergleich, nur bedingt aussagekräftig.
Abschreibungsintensität
(im Rechenschaftsbericht Abschreibungsaufwandsquote genannt)
Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen (∑ Konto 471)
ordentliche Aufwendungen (E20)
01.01.2011
-
2011
3,7 %
2012
4,5 %
Die Abschreibungsintensität weist die Höhe der ordentlichen Aufwendungen aus, die auf Abschreibungen entfallen. Der Anstieg ist insbesondere auf die Eingliederung des FB Gebäudemanagement (mit dem hohen Bestand an Gebäuden) zurückzuführen. In die Abschreibungsintensität fließen nur die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen und auf das
Vermögen aus Sachanlagen ein. Abschreibungen auf das Finanzvermögen und außerordentliche Abschreibungen sind hier nicht erfasst. Für interkommunale Vergleiche sind bei der Abschreibungsintensität unterschiedliche Bewertungsansätze in den Kommunen zu berücksichtigen.
Zinslastquote
(im Rechenschaftsbericht Zinsaufwandsquote genannt)
Zinsen u. ä. Aufwendungen (E17)
ordentliche Aufwendungen (E20)
01.01.2011
-
2011
4,8 %
2012
3,5 %
Die Zinslastquote spiegelt die anteilige Belastung durch Zinsen und ähnliche Aufwendungen
auf Basis der ordentlichen Aufwendungen wider.
Damit gibt sie Hinweise auf das Ausmaß der anteiligen Belastung der Kommune durch im
laufenden Hj. oder in Vj. aufgenommene Kredite. Bei einer Veränderung der Zinsaufwandsquote ist zu hinterfragen, ob eine Veränderung des Zinsniveaus und / oder eine Veränderung der Kreditsumme der ausschlaggebende Grund ist.
- 60 Das derzeitige Zinsniveau besitzt nur für kurzfristige Kreditaufnahmen (Liquiditätskredite)
Bedeutung. Die Zinsen für langfristige Investitionskredite sind von der Zinsentwicklung weitaus geringer betroffen.
Liquiditätskreditquote
Summe der Liquiditätskredite (P2.1.3)
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (F10)
01.01.2011
-
2011
18,6 %
2012
9,2 %
Die Liquiditätsquote weist das Verhältnis aus, in welchem die Summe der Liquiditätskredite
zu der Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit steht. Je höher die
Kennzahl ist, desto geringer ist die eigene Kapitaldecke und es ist ein struktureller Fehlbedarf anzunehmen. Erhöhte Steuereinnahmen der LHH führten zur Rückführung von Liquiditätskrediten.
Reinvestitionsquote
Bruttoinvestitionen (F31)
Abschreibungen auf Sachvermögen und immaterielles Vermögen (∑ Konto 471)
01.01.2011
-
2011
172,4 %
2012
133,2 %
Die Reinvestitionsquote spiegelt die Investitionspolitik der Kommune wider und zeigt auf, ob
der mit der Abnutzung einhergehende Substanzverlust durch neue Investitionen aufgefangen wird. Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleichbleibender Qualität zu realisieren,
erachtet man eine Reinvestitionsquote von 100 % für erstrebenswert. Prinzipiell bedeutet
eine darüber liegende Quote Wachstum, eine darunter liegende Quote hingegen ein rückläufiges Anlagevermögen.
Bei einer hohen Reinvestitionsquote ist mit zunehmenden Folgekosten (Abschreibungen und
Unterhaltungsaufwand) zu rechnen. Kritisch ist, dass die Abschreibungen auf Anschaffungsund Herstellungswerten basieren. Einen den Werteverzehr einer Periode realer abbildenden
Wert würde man unter Bezug auf Wiederbeschaffungswerte erhalten.
Für die erhebliche Reduzierung der Reinvestitionsquote sind insbesondere die Eingliederung
des FB Gebäudemanagement und die einhergehenden Bruttoinvestitionen / gestiegenen Abschreibungen auf Gebäude ausschlaggebend.
Im Rechenschaftsbericht sind um die Stiftungen und Ausleihungen bereinigte Auszahlungen
für Investitionstätigkeit bei der Berechnung der Kennzahl verwandt worden und somit
128,6 % ausgewiesen.
- 61 Verschuldungsgrad
(im Rechenschaftsbericht Fremdkapitalquote genannt)
Schulden inkl. Rückstellungen (P2 + 3)
Bilanzsumme
01.01.2011
-
2011
29,9 %
2012
29,7 %
Der Verschuldungsgrad zeigt das Verhältnis von Schulden zur Bilanzsumme an und gibt somit Anhaltspunkte über die Finanzierungsstruktur. Durch die Inanspruchnahme von Krediten
bzw. die Bildung von Rückstellungen erhöht sich der Verschuldungsgrad. Grundsätzlich gilt:
Je höher der Verschuldungsgrad, desto abhängiger ist die Kommune von Gläubigern. Diese
Kennzahl stellt eine vereinfachte Fremdkapitalquote dar und ist das Gegenstück zur Eigenkapitalquote.
- 62 6.100
Bilanz
Aktiva
1.
Immaterielles Vermögen
31.12.2012
31.12.2011
€
€
8.790.262
8.889.175
Passiva
1.
Nettoposition
davon Stiftungen
2.
Sachvermögen
davon Stiftungen
3.
Finanzvermögen
davon Stiftungen
8.749.836.397
7.734.582.120
70.175.496
70.190.385
1.147.756.890
2.274.830.858
661.061
1.295.027
1.1
davon Stiftungen
1.2
Liquide Mittel
davon Stiftungen
133.431.887
117.976.419
8.868.621
8.283.016
Aktive Rechnungsabgrenzung
10.045.564
Jahresergebnis
davon Stiftungen
1.4
5.
Rücklagen
davon Stiftungen
1.3
4.
Basis-Reinvermögen
Sonderposten
davon Stiftungen
10.052.372
2.
Schulden
davon Stiftungen
Bilanzsumme
10.049.861.000
10.146.330.944
3.
Rückstellungen
4.
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2012
31.12.2011
€
€
7.049.568.967
7.096.096.103
79.702.200
79.768.427
6.097.712.067
6.251.060.436
-97
-97
79.677.325
79.607.793
79.255.054
79.250.054
65.515.847
-24.092.187
-63.409
806.663.728
789.520.061
510.651
518.470
1.793.175.368
1.894.862.956
2.978
0
1.194.011.438
1.142.194.263
13.105.227
13.177.622
10.049.861.000
10.146.330.944
- 63 6.200
Aktiva
Die Aktivseite der Bilanz stellt die Mittelverwendung dar, wobei nicht nach Anlage- und
Umlaufvermögen unterschieden wird. Dabei ist folgende Gliederung vorgesehen:
Aktiva
1.
Immaterielles Vermögen
2.
Sachvermögen
3.
Finanzvermögen
4.
Liquide Mittel
5.
Aktive Rechnungsabgrenzung
gesamt
1.
31.12.2012
in €
8.790.262
8.749.836.397
1.147.756.890
133.431.887
10.045.564
10.049.861.000
31.12.2011
in €
8.889.175
7.734.582.120
2.274.830.858
117.976.419
10.052.372
10.146.330.944
Immaterielles Vermögen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
8.790.262,00 €
8.889.175,00 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
8.790.262,00 €
8.889.175,00 €
Eine Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände ist nur zulässig, wenn diese entgeltlich von Dritten erworben wurden. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
besteht nach § 42 Abs. 3 GemHKVO ein Aktivierungsverbot.
Immaterielles Vermögen
1.2
Bestand in Mio €
2012
2011
6,973
Lizenzen
davon OE 19:
1.4
Geleistete
Investitionszuweisungen und
-zuschüsse
gesamt
davon OE 19:
1.2
Abw.
in %
ohne
OE 19
7,735
-10,0
1,817
1,154
+57,4
8,790
8,889
-1,2
0,010
0,010
Lizenzen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
6.973.134,00 €
7.734.793,00 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
6.973.134,00 €
7.734.793,00 €
Als Lizenz wird rechtlich ein einem Dritten eingeräumtes Nutzungsrecht an gewerblichen
Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) bezeichnet. Die LHH weist
hier ausschließlich käuflich erworbene urheberrechtliche Nutzungserlaubnisse für Software
aus.
Gegenüber dem Vj. sind neue Software-Lizenzen in Höhe von 386 T€ hinzugekommen. Von
1,475 Mio € Zugängen zu bestehenden Lizenzen betrafen 730 T€ SAP-Software für die
FB Gebäudemanagement und Wirtschaft. Dem steht eine planmäßige AfA in Höhe von
2,636 Mio € gegenüber, so dass sich der Bilanzwert insgesamt um 762 T€ (9,8 %) verringert
hat.
- 64 Alle Buchungen sind plausibel und zwischen Anlagenbuchhaltung und Bilanz konsistent, alle
Abschreibungen wurden korrekt durchgeführt.
1.4
Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.817.128,00 €
1.154.382,00 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
1.817.128,00 €
1.154.382,00 €
Unter der Voraussetzung, dass eine Investition bei einem Dritten erfolgt und dort zur Veränderung des Anlagevermögens führt, sind geleistete Investitionszuweisungen und
-zuschüsse gemäß § 42 Abs. 4 GemHKVO von der Gemeinde als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren und planmäßig abzuschreiben. Dabei ist die planmäßige Abschreibung nicht über die Nutzungsdauer des finanzierten Vermögensgegenstandes vorzunehmen,
sondern über den Zeitraum, in dem die Gegenleistungsverpflichtung in Form einer Zweckbindung besteht. Da es sich hierbei um kreditfinanzierbare Investitionsfördermaßnahmen
gemäß § 120 Abs. 1 NKomVG handelt, darf der Abschreibungszeitraum die Nutzungsdauer
des bezuschussten Vermögensgegenstandes nicht überschreiten. Zur Aktivierungsfähigkeit
siehe Bz. 6.800 Nr. 29, Aktivierbare Zuwendungen.
Die Investitionszuweisungen und -zuschüsse verteilen sich wie folgt:
Geleistete Investitionszuweisungen und
-zuschüsse
Bestand in Mio €
2012
für Maßnahmen der
Stadterneuerung / Sanierung
aus Stadtbezirksratsmitteln
in der Sportförderung
im Straßenbau
in der Kindertagesbetreuung
Sonstige
gesamt
0,848
0,503
0,221
0,123
0,082
0,040
1,817
Abw.
in %
2011
0,735
0,236
0,050
0,077
0,045
0,011
1,154
+15,4
>100
>100
+59,7
+82,2
>100
+57,4
Wir prüften die Zugänge anhand der buchungsbegründenden Belege für den Geschäftsbereich Angelegenheiten der Stadtbezirksräte vollständig, für die übrigen Geschäftsbereiche in
ausgewählten Stichproben.
In etlichen Fällen sind konsumtive Vorgänge wie z. B. Malerarbeiten und Reparaturen bezuschusst worden. Diese sind nicht aktivierungsfähig und dürfen die Haushalte mehrerer Jahre
nicht mit Abschreibungsaufwand belasten.
Daneben stellten wir in mehreren Fällen Fehler hinsichtlich der Nutzungsdauern fest. So darf
beispielweise die Bezuschussung eines Um- bzw. Anbaus bei bereits bestehenden Gebäuden
nicht über die volle Nutzungsdauer des Gebäudes aktiviert werden, sondern maximal über
deren Restnutzungsdauern.
Wir haben unsere Feststellungen mit der Verwaltung erörtert und um entsprechende
Korrekturen gebeten. Da die Korrekturen in SAP technisch nicht mehr für das Bj. vorgenommen werden können, werden sie sich im Hj. 2013 als außerordentlicher - da periodenfremder - Aufwand belastend in der Ergebnisrechnung auf das Jahresergebnis auswirken.
In acht Fällen fehlten die buchungsbegründenden Unterlagen für eine gebuchte Gesamtsumme von rd. 60 T€. Damit wurde gegen die GoB verstoßen, wonach keine Buchung ohne
- 65 Beleg erfolgen darf. Wir haben der Anlagenbuchhaltung empfohlen, die buchungsbegründenden Unterlagen nachzufordern.
2.
Sachvermögen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
8.749.836.397,08 €
7.734.582.120,03 €
davon Stiftungen
70.175.496,43 €
70.190.384,51 €
davon Kernhaushalt
8.679.660.900,65 €
7.664.391.735,52 €
Im Sachvermögen sind materielle Vermögensgegenstände erfasst, die dazu bestimmt sind,
dauernd der Aufgabenerfüllung der Kommune zu dienen.
Sachvermögen
Bestand in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
2.1
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte an
unbebauten Grundstücken
davon OE 19:
2.2
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte an
bebauten Grundstücken
2.3
Infrastrukturvermögen
davon OE 19:
Bauten auf fremden Grundstücken
davon OE 19:
2.5
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
2.6
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
-5,8
1.535,187
-0,8
3.267,073
-0,1
4,363
+1,5
711,069
<1
30,131
-2,2
102,822
89,900
+4,4
8,947
2,468
146,165
2,338
58,031
+5,6
+5,3
7.734,582
-1,7
10,824
2.555,103
1.031,606
2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Pflanzen, Tiere
davon OE 19:
Vorräte
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau
0,560
10,513
6,084
711,389
davon OE 19:
davon OE 19:
2.8
2.9
2.036,490
3.263,269
davon OE 19:
2.4
1.928,425
davon OE 19:
gesamt
0,008
29,682
0,222
85,059
8.749,836
davon OE 19:
1.143,310
In der Dezernentenkonferenz vom 30.03.2011 war entschieden worden, immobiles Vermögen des Kernhaushaltes vermögensrechtlich zum 01.01.2012 an den FB Gebäudemanagement und den FB Wirtschaft zu übertragen. Anhand der von der Verwaltung hierzu erstellten
Objektliste stellten wir fest, dass bis zum Abschluss 2012 nur ein Teil der Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen zwischen den Geschäftsbereichen übertragen war. Die Arbeiten
sollen zum Jahresabschluss 2013 erledigt sein.
- 66 2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an unbebauten
Grundstücken
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.928.424.685,31 €
2.036.490.098,52 €
davon Stiftungen
25.550.161,85 €
25.550.161,85 €
davon Kernhaushalt
1.902.874.523,46 €
2.010.939.936,67 €
Im Rahmen unserer stichprobenweisen Prüfung bezogen auf den FB Wirtschaft haben wir
uns davon überzeugt, dass die von dem SG Anlagenbuchhaltung und Bilanz zum Bj. zu den
An- und Verkäufen von Grundstücken gebuchten Anlagenbewegungen in den jeweiligen
SAP-Modulen grundsätzlich korrekt verarbeitet wurden. Unsere Feststellungen betrafen lediglich Einzelfälle.
2.1.1
Grünflächen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.517.031.088,10 €
1.620.146.605,31 €
davon Stiftungen
1.632.850,52 €
1.615.002,09 €
davon Kernhaushalt
1.515.398.237,58 €
1.618.531.603,22 €
Die LHH hatte die innerstädtisch gelegenen Wälder auf Grund der ihres Erachtens untergeordneten forstwirtschaftlichen Nutzung wie öffentliche Grünflächen bewertet und in der für
Grünflächen vorgesehenen Anlagenklasse gebucht. Wir stellten fest, dass ein Teil dieser
Waldflächen im Wert von 102,353 Mio € vom SG Städtischer Liegenschaftsnachweis in die
Anlagenklasse Wald / Forsten umgebucht worden war. Diese Umbuchung wird auf Grund
der o. g. Verwaltungsentscheidung rückgängig gemacht.
B/St
Grundsatzentscheidungen zu Wertausgleichen fehlen weiterhin
Die im Bericht zur ersten Eröffnungsbilanz beschriebenen Abgrenzungs- und Zuordnungsprobleme aus dem Bestandsabgleich zwischen der Kernverwaltung und dem Eigenbetrieb
Stadtentwässerung waren zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses weiterhin nicht abschließend
geklärt. Insbesondere fehlen erforderliche Grundsatzentscheidungen des Trägers über
eventuelle Wertausgleiche.
2.1.2
Ackerland
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
65.673.682,78 €
174.754.228,79 €
davon Stiftungen
103.013,04 €
120.861,47 €
davon Kernhaushalt
65.570.669,74 €
174.633.367,32 €
Der Rückgang des Bilanzwertes für das Ackerland war insbesondere auf die im Bj. zur ersten
Eröffnungsbilanz vorgenommene Berichtigung von 83,619 Mio € zurückzuführen.
2.1.3
Wald, Forsten
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
159.125.077,13 €
63.890.536,42 €
davon Stiftungen
23.814.298,29 €
23.814.298,29 €
davon Kernhaushalt
135.310.778,84 €
40.076.238,13 €
Die Veränderung des Bilanzwertes beruht im Wesentlichen auf der unter Ziffer 2.1.1 beschriebenen Umbuchung.
- 67 2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
186.594.837,30 €
177.698.728,00 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
186.594.837,30 €
177.698.728,00 €
Der Bilanzwert der dem FB Wirtschaft zugeordneten sonstigen unbebauten Grundstücke
verringerte sich um 3,310 Mio € durch Berichtigungsbuchungen zur ersten Eröffnungsbilanz.
Obwohl das Eigentum verkaufter Grundstücke nach dem Kaufvertrag bereits im Bj. auf den
Käufer überging, fehlten die dementsprechenden Anlagenabgänge (12,312 Mio €). Sie wurden zum Jahr 2013 nachgeholt und führten bezogen auf den Kernhaushalt zu einem Buchverlust von 5,763 Mio €. Bei den Buchwerten handelte es sich jedoch nicht um Anschaffungswerte, sondern um zur ersten Eröffnungsbilanz vereinfacht nach dem Bodenrichtwert
2000 ermittelte Werte.
W
Anlässlich der Abwicklung dieses Grundstücksgeschäftes zeigten sich wieder Mängel in den
Verfahrensabläufen der Verwaltung, u. a. bezogen auf die ab 2013 eingesetzten neuen SAPModule Liegenschaftsverwaltung (LUM) und Flexibles Immobilienmanagement (RE-FX). Wir
gaben erneut den Hinweis, den Ursachen für bestehende Probleme nachzugehen, um Lösungsansätze zur künftigen Verbesserung zu finden. Neue fachbereichsübergreifende
Strukturen sollten gemeinsam zwischen den jeweils betroffenen FB abgestimmt und festgeschrieben werden.
2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten
Grundstücken
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
2.555.103.232,47 €
1.535.187.470,82 €
davon Stiftungen
44.625.147,58 €
44.638.851,05 €
davon Kernhaushalt
2.510.478.084,89 €
1.490.548.619,77 €
Im Jahr 2012 wurde - entsprechend der Vorgaben aus dem verbindlichen Kontenrahmen für
Niedersachsen - die Vermögensgruppe Grundstücke für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz aufgenommen und die bisher in anderen Vermögensgruppen abgebildeten
Vermögensgegenstände dieser Art umgebucht.
- 68 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken
2.2.1
Grundstücke mit Wohnbauten
davon OE 19:
2.2.2
Grundstücke mit sozialen
Einrichtungen
davon OE 19:
2.2.3
Grundstücke mit Schulen
davon OE 19:
2.2.4
Grundstücke mit Kultur-, Sport-,
Freizeit-, Gartenanlagen
davon OE 19:
Grundstücke für Brandschutz,
Rettungsdienst,
Katastrophenschutz
davon OE 19:
2.2.5
2.2.6
Grundstücke Dienst-, Geschäftsund andere Betriebsgebäude
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
Bestand in Mio €
2012
2011
437,117
1,804
263,152
442,407
Abw.
in %
ohne
OE 19
-1,6
91,348
1,4
170,549
707,817
707,430
1.014,231
0,391
-0,9
965,150
-0,5
54,014
30,196
0
28,256
102,590
35,891
-8,0
69,553
2.555,103
1.031,606
1.535,187
-0,8
Bewertung von Grundstücken und Gebäuden des FB Gebäudemanagement
Die dem ehemaligen Netto-Regiebetrieb FB Gebäudemanagement zugeordneten Grundstücke wurden anlässlich der Rückgliederung zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt neu bewertet. Zum Zeitpunkt der Gründung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes waren die
Grundstücke in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2001 mit 80 % des Bodenrichtwertes angesetzt worden.
Wir prüften erneut die Bewertung der dem FB Gebäudemanagement zugeordneten Grundstücke. Der Grund für die erneute Prüfung lag in der Überarbeitung der ursprünglich vorgenommenen Bewertung durch das SG Städtischer Liegenschaftsnachweis auf Grund der im
Juni 2011 vom FB Finanzen stadtweit getroffenen Grundsatzentscheidung, das kommunalnutzungsorientierte Vermögen beim - mit sozialen Einrichtungen, mit Schulen sowie mit
sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden - bebauten Grund und Boden
der LHH vereinfacht grundsätzlich mit 70 % des Bodenrichtwertes aus dem Jahr 2000 zu
bewerten.
Die für diese Grundstücksart festgelegte Bewertung halten wir vor dem Hintergrund der Empfehlung des Landes Niedersachsen, die einen Wertansatz von
25 % bis 40 % des Bodenrichtwertes 2000 vorsieht, und dem Grundsatz des Vorsichtsprinzips gemäß § 44 Abs. 4 Satz 1 GemHKVO nach wie vor für zu hoch
(siehe Bericht erste Eröffnungsbilanz, Aktiva 2.1 - 2.3, Seite 36 f.).
In Einzelfällen bezog sich die überarbeitete Neubewertung auf den fortgeführten Grundstücksbestand des ehemaligen Netto-Regiebetriebes und nicht auf den Bestand zum
31.12.2011. Auf unsere Empfehlung wurden entsprechende Korrekturen zur Altdatenübernahme in den Kernhaushalt vorgenommen.
- 69 W
Aus unserer Prüfung gewannen wir den Eindruck, dass Mitteilungen des SG Städtischer Liegenschaftsnachweis für dessen Erfordernisse, aber nicht für die der Anlagenbuchhaltung
(hier des FB Gebäudemanagement) geeignet waren. Wir empfahlen dringend, die Fortführungen der Flurstücke unter Berücksichtigung genauer Änderungsdaten zeitnah zu erfassen
und Verfahrensabläufe im Einzelnen festzulegen.
Bezogen auf einige Fälle hatten wir eine abweichende Einschätzung zum Wertansatz. Die
Bewertungen wurden angepasst. Wir gaben außerdem den Hinweis, dass nach NKR bisher wegen der Nutzungsart - nicht mit dem vollen Bodenrichtwert bewertete (Teil-) Flächen, die
vom FB Gebäudemanagement an andere FB oder umgekehrt übertragen oder einer anderen
Nutzung zugeführt werden, nicht aufgewertet werden dürfen.
Stammdaten und Werte der dem FB Gebäudemanagement zugeordneten Grundstücke waren nach Überleitung zum 01.01.2012 in der SAP-Anlagenbuchhaltung weitestgehend korrekt
ausgewiesen. Einige fehlerhafte Erfassungen wurden auf unseren Hinweis berichtigt.
Ebenfalls neu bewertet - und zwar in der Summe niedriger - wurden die dem ehemaligen
Netto-Regiebetrieb FB Gebäudemanagement zugeordneten Gebäude. Zum 01.01.2001,
dem Zeitpunkt der Gründung des Netto-Regiebetriebes, waren die Gebäudewerte aus dem
Liegenschaftsinformationssystem übernommen worden. Es handelte sich dabei um abgeschriebene Wiederbeschaffungszeitwerte. Sie basierten auf den sogenannten Baukostenwerten 1913, die auf das Jahr 2000 hochindiziert wurden. Wegen Sanierungsstaus wurde
darauf ein gestaffelter, durchschnittlich 20 %iger Abschlag vorgenommen. Die in der Folge
vorgesehene detaillierte Zustandserfassung wurde zwar begonnen, ggf. erforderliche Berichtigungen gegen das Eigenkapital erfolgten jedoch nicht.
Anlässlich der Rückgliederung zur Kernverwaltung war - sofern Anschaffungs- und Herstellungswerte nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden konnten - der auf den Anschaffungs- und Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert nach Sachwertverfahren gemäß § 124 Abs. 4 NKomVG und weiterführender Vorschriften verwendet worden. Dieser
wurde - entsprechend der Nutzungsdauer - auf den 31.12.2011 abgeschrieben.
Am Beispiel des Netto-Regiebetriebes hatten wir zur ersten Eröffnungsbilanz eine stichprobenartige Grundlagenprüfung der Bewertung von Gebäuden durchgeführt. Über das Ergebnis berichteten wir bereits in unserem Bericht über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz
(Aktiva 2.2, Seite 44 f.). Mit der Rückgliederung in den Kernhaushalt setzten wir die Prüfung
fort. Schwerpunkt dieser Prüfung war die Fragestellung, ob die vom Netto-Regiebetrieb seit
dessen Gründung im Jahr 2001 bis zum 31.12.2011 zu den Gebäuden vorgenommenen Buchungen in die Neubewertung einbezogen wurden. Dies war grundsätzlich der Fall. Im Übrigen bestätigten sich die Ergebnisse unserer Grundlagenprüfung.
Wir gaben der Verwaltung Hinweise zu einzelnen Korrekturen, die noch durchzuführen sind.
Dauerhafte Wertminderungen bei Gebäuden blieben weiterhin unberücksichtigt
W
Wegen fehlender personeller Ressourcen war die Ermittlung möglicherweise vorliegender
dauerhafter Wertminderungen einzelner Gebäude durch die Verwaltung bis zur Erstellung
der ersten Eröffnungsbilanz unterblieben. Entsprechende Recherchen wurden inzwischen
aufgenommen. Ein Ergebnis steht noch aus. Bei einer voraussichtlich andauernden Wertminderung, z. B. durch unterlassene Instandhaltung oder Mängel, ist gemäß § 47 Abs. 5
Satz 1 GemHKVO eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang wiesen wir den FB Finanzen konkret auf ein Schulgebäude mit einem Restbuchwert zum 31.12.2012 von 2,397 Mio € hin, für das keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde, obwohl es laut Begründung zur Ds. 0246/2013 zur Änderung eines Bebauungsplanes auf Grund seiner schlechten Bausubstanz abgerissen werden
soll. Eine Entscheidung des FB Finanzen hierzu steht noch aus. Zwischenzeitlich wird auf
Grund akuten Raumbedarfs eine weitere Nutzung für einen befristeten Zeitraum in Erwägung gezogen.
- 70 Weitere Prüfungsfeststellungen ergaben sich zu folgenden Anlagenklassen:
2.2.1
Grundstücke mit Wohnbauten
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
437.117.349,98 €
442.407.302,35 €
davon Stiftungen
12.201.245,32 €
12.210.255,82 €
davon Kernhaushalt
424.916.104,66 €
430.197.046,53 €
Ein zur ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 zunächst erfasstes, mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück mit Wert von 209 T€ wurde im Anlagenbestand deaktiviert, obwohl es dem FB Wirtschaft zugeordnet war. Wir empfahlen die Wiederaufnahme in den Bestand.
2.2.4
Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit-, Gartenanlagen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.014.230.952,55 €
965.150.439,59 €
davon Stiftungen
32.033.330,76 €
32.032.469,23 €
davon Kernhaushalt
982.197.621,79 €
933.117.970,36 €
Die Doppelerfassung eines dem FB Wirtschaft zugeordneten Grundstückes (1,124 Mio €)
wurde zur ersten Eröffnungsbilanz berichtigt.
2.2.6
Grundstücke Dienst-, Geschäfts- und andere Betriebsgebäude
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
102.589.907,82 €
35.891.270,81 €
davon Stiftungen
390.571,00 €
396.126,00 €
davon Kernhaushalt
102.199.336,82 €
34.495.144,81 €
Auf unseren Hinweis korrigierte die Verwaltung im Bj. die mit 3,550 Mio € fehlerhaft vorgenommene Bewertung eines vom Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum an den Haushalt
übertragenen Grundstückes (siehe SB 2011, Aktiva 2.2.5, Seite 72).
Zum 01.09.2012 wurde der Neubau der Parkpalette am Hannover Congress Centrum mit Anschaffungskosten von 7,754 Mio € aktiviert und mit dem dazugehörigen Grundstück in den
neu eingerichteten Geschäftsbereich Verwaltung Parkhäuser gebucht.
2.3
Infrastrukturvermögen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
3.263.269.212,51 €
3.267.073.151,42 €
davon Stiftungen
0€
1.091,61 €
davon Kernhaushalt
3.263.269.212,51 €
3.267.072.059,81 €
Das Infrastrukturvermögen der LHH umfasst die Vermögensgegenstände, die im engeren
Sinne die Grundvoraussetzung für das Leben in der Stadt bilden. Wegen der besonderen
Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das
Infrastrukturvermögen gesondert in der Bilanz auszuweisen.
- 71 Infrastrukturvermögen
Bestand in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
2.3.1
2.3.2
2.3.5
Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Straßen, Wege, Plätze,
Verkehrslenkung
davon OE 19:
2.3.7
2.3.8
Wasserbauliche Anlagen
Friedhöfe und
Bestattungseinrichtungen
2.3.9
Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
1.789,312
<1
426,719
852,716
427,858
872,958
-0,3
-2,3
1,512
174,435
-4,4
<1
0,964
0,997
-3,4
3.263,269
3.267,073
-0,1
0,102
1,446
175,451
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
2.3.1
1.805,973
0,458
0,560
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.805.973.092,52 €
1.789.311.997,17 €
davon Stiftungen
0,00 €
1.091,61 €
davon Kernhaushalt
1.805.973.092,52 €
1.789.310.905,56 €
Der Grund und Boden des städtischen Infrastrukturvermögens ist mit Ausnahme der Friedhöfe - unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden und sonstigen Aufbauten - hier
gesondert erfasst.
Den größten Anteil an diesem Bilanzwert hat mit 1.779,212 Mio € der Grund und Boden der
städtischen Flurstücke der Straßen.
Die Verwaltung ist unserer Empfehlung, das hier ausgewiesene Flurstück der Stiftungen in
die richtige Anlagenklasse Grundstücke mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen umzubuchen, nachgekommen.
Wir empfahlen in folgenden Fällen Korrekturen:
Die hier bilanzierten - in 2011 angekauften - unbebauten Grundstücke (Wert 1,203 Mio €)
sollen auch künftig einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Daher wären sie den
Sonstigen unbebauten Grundstücken zuzuordnen.
Ein grundsätzlich für die Errichtung eines temporären Flüchtlingsheimes vorgesehenes
Grundstück (302 T€) wäre richtigerweise als Grund und Boden mit sozialen Einrichtungen
auszuweisen.
2.3.5
Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
852.716.287,48 €
872.957.923,36 €
davon Stiftungen
0,00 €
0,00 €
davon Kernhaushalt
852.716.287,48 €
872.957.923,36 €
Zu diesem Bilanzposten gehören alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur
Nutzung für den öffentlichen Verkehr errichtet worden sind. Stadtgrünplätze sind in der
Anlagenklasse für Grünflächen enthalten.
Die LHH verfügt über ein Straßennetz von rd. 1.400 km. Dies macht mit 851,690 Mio € nahezu den gesamten Bilanzwert aus. Im Bericht zur ersten Eröffnungsbilanz (siehe dort Aktiva
- 72 2.3.5, Seite 54 f.) hatten wir uns kritisch zur Bewertung der Straßen geäußert und auf die
folgenden Auswirkungen hingewiesen, die sich jetzt bei durchgeführten Straßenerneuerungen auch gezeigt haben:
x
x
x
Auf Grund einer zu hohen Restnutzungsdauer werden die Ergebnisrechnungen der folgenden Hj. zu lange mit Abschreibungen belastet.
Auf Grund des zu hohen Restbuchwertes werden die Ergebnisrechnungen folgender
Hj. regelmäßig mit zu hohen Abschreibungen belastet und haben außerdem teilweise gleichzeitig hohen Unterhaltungsaufwand für zu erneuernde Verschleißschichten
zu tragen.
Bei einer Grunderneuerung (auch bei Umgestaltung) einer noch nicht abgeschriebenen Straße werden künftig in einer größeren Fallzahl außerordentliche Abschreibungen mit einem höheren Restbuchwert die Ergebnisrechnung des betreffenden Hj.
belasten.
Bezüglich unserer Empfehlung, die Verkehrslenkungsanlagen entsprechend des Nds. Kontenrahmens aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung in das Infrastrukturvermögen umzubuchen, teilte die Anlagenbuchhaltung inzwischen die Umsetzung zum Jahresabschluss
2013 mit. Über die noch nicht durchgeführte körperliche Bestandsaufnahme und die fehlenden aktivierten Eigenleistungen für das Aufstellen eines Teiles der Verkehrslenkungsanlagen
berichten wir unter Bz. 8.384.
2.3.7
Wasserbauliche Anlagen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.445.898,00 €
1.512.337,00 €
davon Stiftungen
0,00 €
0,00 €
davon Kernhaushalt
1.445.898,00 €
1.512.337,00 €
Nach dem verbindlichen Kontenrahmen des Landes Niedersachsen in dieser Anlagenklasse
zu bilanzierende Anlagegüter (Wasserstraßen, Häfen, Dämme und sonstige Wasserbauten
wie Landungsbrücken und -stege sowie Schleusen) besitzt die LHH nicht.
In dieser Bilanzposition sind neben der Kläranlage des Naturbades Hainholz (417 T€) auch
die Zierbrunnen im Stadtgebiet (480 T€) sowie in den Herrenhäuser Gärten (540 T€) inkl.
der Großen Fontäne abgebildet.
Die Anlagenbuchhaltung hat die entsprechenden Umbuchungen in die vom Land vorgegebenen Anlagenklassen zum Jahresabschluss 2013 vorgenommen.
2.3.8
Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
175.451.308,51 €
174.435.464,89 €
davon Stiftungen
0,00 €
0,00 €
davon Kernhaushalt
175.451.308,51 €
174.435.464,89 €
Das Anlagevermögen der städtischen Friedhöfe wird nach den Vorgaben des Nds. Kontenrahmens innerhalb der Kontengruppe Infrastrukturvermögen in der hierfür gesondert eingerichteten Kontenart Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen ausgewiesen.
Im Bericht zur Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der LHH hatten wir festgehalten, dass
seitens der Verwaltung aus zeitlichen Gründen keine digitale Aufnahme der 16 Nebenfriedhöfe erfolgen konnte und diese zunächst nur mit einem einheitlichen Ausstattungswert von
10 €/m² bewertet und mit einem 50%-igen Festwert erfasst wurden.
Zum Jahresabschluss 2012 konnte die Verwaltung die kartografische Erfassung von 13 Nebenfriedhöfen nachholen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der für die Hauptfriedhöfe
ermittelten Werte für Ausstattung und Aufwuchs, wodurch sich insgesamt eine Wertsteigerung ergab. Der daraus ermittelte Gesamtwert hätte jedoch wegen des Ansatzes als Fest-
- 73 wert nur mit 50 % erfasst werden dürfen. Er wurde zu 100 % und damit um 2,363 Mio € zu
hoch ausgewiesen.
Ebenso wie bei den Hauptfriedhöfen wurden Einfriedungen, die aus historischen Ziegelmauern und Zäunen bestehen, gesondert bewertet. Die Zugänge beliefen sich - unter Berücksichtigung des Festwertverfahrens - auf insgesamt 2,934 Mio €. Die Anlagengüter wurden
jedoch versehentlich mit einem falschen AfA-Schlüssel versehen, was dazu führte, dass sie
zum Jahresende 2012 komplett abgeschrieben waren und der Gesamtwert um diesen Betrag
zu niedrig ausgewiesen wurde.
Der Friedhof Nackenberg wurde 2012 an die Kirchengemeinde St. Petri Kleefeld übertragen,
die Schenkung geht auf einen Ratsbeschluss aus 2006 (Ds. 0549/2006) zurück. Der Anlagenabgang für Grundstück und Gebäude belief sich auf 1,233 Mio €, versäumt wurde, den
dazugehörigen Wert für Aufwuchs und Ausstattung in Höhe von rd. 62 T€ auszubuchen.
Der Ausstattungswert aller Friedhöfe beläuft sich am Jahresende auf 27,620 Mio € und ist
damit im Saldo um rd. 509 T€ zu gering ausgewiesen. Die Verwaltung hat entsprechende
Korrekturen im Hj. 2013 vorgenommen.
Wie bereits in den Vj. festgestellt, sind an Stelle der laut Nds. Kontenrahmen vorgegebenen
zwei Konten für „GuB und Gebäude“ und „Aufbauten“ noch immer drei Konten bebucht.
5,993 Mio € müssen noch dem richtigen Konto zugeordnet werden.
2.3.9
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
963.537,00 €
997.463,00 €
davon Stiftungen
0,00 €
0,00 €
davon Kernhaushalt
963.537,00 €
997.463,00 €
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens zählen u. a. (Zier-) Brunnen und Kompostplätze.
Die entsprechenden Umbuchungen der Zierbrunnen im Stadtgebiet (480 T€) sowie in den
Herrenhäuser Gärten (540 T€) inkl. der Großen Fontäne (siehe Ziffer 2.3.7) sind zum Jahresabschluss 2013 vorgenommen worden.
2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
711.388.673,00 €
711.068.809,35 €
davon Stiftungen
2,00 €
2,00 €
davon Kernhaushalt
711.388.671,00 €
711.068.807,35 €
Kunstgegenstände finden sich insbesondere in den städtischen Museen und Archiven der
LHH. Im Unterschied zu anderen Vermögensgegenständen unterliegen Kunstgegenstände
anerkannter Künstler grundsätzlich keiner gewöhnlichen Abnutzung. Ausgenommen ist die
davon abzugrenzende sogenannte „Gebrauchskunst“, die über eine Nutzungsdauer von
20 Jahren abzuschreiben ist.
Zu den Kulturdenkmälern zählen u. a. die nicht zu den Gebäuden gehörenden Baudenkmäler
und Ehrenfriedhöfe. Kulturdenkmäler unterliegen teilweise der Abschreibung.
- 74 2.5.1
Kunstgegenstände
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
710.950.749,93 €
710.610.506,28 €
davon Stiftungen
2,00 €
2,00 €
davon Kernhaushalt
710.950.747,93 €
710.610.504,28 €
Ausstehende Korrekturen zur Eröffnungsbilanz
Unsere Prüfungen der bilanzierten Werte für Kunstgegenstände im Sprengel Museum
Hannover, im Museum August Kestner sowie im städtischen Kunstbesitz und im Stadtarchiv
zur Eröffnungsbilanz hatten aus unserer Sicht erheblichen Korrekturbedarf ergeben. Dieser
ist insbesondere dadurch begründet, dass Kunstgegenstände, die vor 2006 angeschafft worden waren und für die AHW vorliegen, entgegen der Rechtslage grundsätzlich mit Ersatzwerten statt mit AHW bewertet wurden. Lt. der Sonderrichtlinie für Kunstgegenstände und
Kulturgüter der LHH ist die Bewertung zu Ersatzwerten nur in Ausnahmefällen zulässig.
Im Hj. 2013 konnte nunmehr mit der Verwaltung Einigung erzielt werden, wie mit dem
Korrekturbedarf umgegangen werden soll. Im Ergebnis müssen Kunstgegenstände, die vor
2006 angeschafft worden sind, mit AHW bilanziert werden, wenn diese Werte vorliegen. Davon ausgenommen sind entsprechend der Sonderrichtlinie die einmaligen, historischen oder
besonders wertvollen Kunstgegenstände. Aus Vereinfachungsgründen werden Kunstgegenstände und Kulturgüter, die unter der Wertaufgriffsgrenze (5 T€ brutto) bilanziert worden
sind, nicht korrigiert.
Die notwendigen Korrekturen und Nacharbeiten, wie z. B. auch fehlende Dokumentationen
der Herleitung von Ersatzwerten, sind in Arbeit und werden nach Bedarf von uns begleitet.
Stadtarchiv
W
Im Stadtarchiv wurde - ausgelöst durch unsere Prüfung der Inventur der Kunstgegenstände - die eigene Bewertung von Archivalien nochmals kritisch hinterfragt. Im Ergebnis
wurde diese für einen großen Teil des Archivguts als rückblickend nicht sachgerecht beurteilt, da es sich überwiegend um behördliches Schriftgut handelt, das unter Berücksichtigung
des Vorsichtsprinzips keinen fiskalischen Wert hat. Das Stadtarchiv hat daraufhin ein
neuerliches Bewertungskonzept vorgelegt, wonach lediglich werthaltige
Bestandssegmente, wie z. B. die Autographensammlung und wertvolle Schriftstücke,
bewertet werden dürften. Nach erfolgter Zustimmung des FB Finanzen und im
Einvernehmen mit uns hat die notwendige Überarbeitung begonnen. Sie wird zu einer
Reduzierung des bilanzierten Vermögenswertes für Kunstgegenstände im Archiv
(20,142 Mio €) um voraussichtlich 15 Mio € führen.
Daneben hatten wir festgestellt, dass die Bestandsverwaltung der Archivalien in unterschiedlichen elektronischen Nachweisdateien unwirtschaftlich ist und empfohlen, zeitnah eine geeignete Software zu beschaffen (siehe SB 2011, Bz. 6.200, Ziff. 2.5.1, Seite 76). Eine endgültige Klärung steht hier noch aus. Allerdings wurde die unterbrochene Erfassung des Gesamtbestands in einer einzigen Datenbank wieder aufgenommen. Mittlerweile sind ca. 25 %
der Bestandseinheiten dort erfasst und in Teilen bereits für Externe online lesbar.
Nicht erledigte Feststellungen aus 2011
Wir stellten fest, dass Korrekturen auf Grund unserer Feststellungen der Prüfung der Anlagenbewegungen in 2011 (siehe Bz. 6.200, Ziff. 2.5.1, Seite 76) nicht wie vorgesehen im Hj.
2012 von der Anlagenbuchhaltung durchgeführt worden sind. Aus Gründen der Praktikabilität werden diese nunmehr im Zuge der anstehenden Berichtigungen zur Eröffnungsbilanz
zum Hj. 2014 erfolgen.
- 75 Anlagenbewegungen
Die Erhöhung des Bilanzwertes um 340 T€ gegenüber dem Vorjahr resultiert aus Zugängen
i. H. v. 371 T€, denen ordentliche Abschreibungen i. H. v. 31 T€ gegenüberstehen.
Bei unserer Prüfung der Anlagenbewegungen stellten wir fest, dass die Herleitungen der
Wertansätze für Spenden des Museum August Kestner im Wert von 173 T€ nicht oder nicht
ausreichend dokumentiert worden sind. Außerdem ist die Höhe der Wertansätze zum Teil
auf Grund signifikant abweichender Einschätzungen der zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter zweifelhaft. Folglich konnten wir die Richtigkeit der bilanzierten Werte für diese
Spenden überwiegend nicht bestätigen.
Wir haben dem Museum empfohlen, die Wertansätze unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips kritisch zu überprüfen und die fehlenden Dokumentationen umgehend nachzureichen.
2.5.2
Kulturdenkmäler
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
437.923,07 €
458.303,07 €
davon Stiftungen
0,00 €
0,00 €
davon Kernhaushalt
437.923,07 €
458.303,07 €
Die Reduzierung des Bilanzansatzes um 20 T€ resultiert aus vier Zugängen i. H. v. insgesamt
5 T€, denen ordentliche Abschreibungen i. H. v. 25 T€ gegenüberstehen.
2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
29.682.039,23 €
30.130.829,03 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
29.682.039,23 €
30.130.829,03 €
Der Bilanzwert der Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge umfasst alle Vermögensgegenstände im Eigentum der LHH, die unmittelbar der kommunalen Leistungserstellung
dienen. Sie werden dauerhaft eingesetzt, sind selbstständig bewertbar und nicht fest mit
dem Gebäude verbunden.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Bestand in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
2.6.1 Fahrzeuge
23,254
davon OE 19:
2.6.2 Maschinen und technische Anlagen
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
24,870
-7,1
6,428
5,261
+21,0
29,682
30,131
-2,2
0,160
0,062
0,222
Der Bestand (inkl. OE 19) hat sich im Bj. um insgesamt 449 T€ verringert. Ursächlich dafür
waren Abgänge bei den Fahrzeugen von insgesamt 1,616 Mio €, insbesondere im Produkt
12602 - Gefahrenabwehr - (-630 T€) und im Produkt 55102 - Öffentliches Grün - (-460 T€).
Demgegenüber erhöhte sich der Bestand der Maschinen und technischen Anlagen um
1,167 Mio €, davon allein 1,100 Mio € im Produkt 11109 - Informations- und Kommunikationssysteme - durch notwendige Umbuchungen aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Unsere Prüfung in Stichproben ergab außer noch notwendiger Nachaktivierung von 147 T€
für 3 Fahrzeuge und diverse technische Anlagen im Produkt 12602 - Gefahrenabwehr - keine
wesentlichen Feststellungen.
- 76 2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen und Tiere
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
102.821.806,59 €
89.900.042,98 €
davon Stiftungen
185,00 €
278,00 €
davon Kernhaushalt
102.821.621,59 €
89.899.764,98 €
Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören die Gegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind.
Insbesondere zählen hierzu die Einrichtungen von Büros, Kindertagesstätten, Schulen,
Feuerwehrhäusern, Freizeitheimen wie z. B. Tische, Stühle, Schränke, Computer, Spielsachen, Werkzeuge oder Feuerwehrschläuche.
Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Pflanzen und Tiere
Bestand in Mio €
2012
2011
2.7.1
Betriebsvorrichtungen
2.7.2
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.7.4
Sammelposten für bewegliche
Vermögensgegenstände
davon OE 19:
davon OE 19:
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
Abw.
in %
ohne
OE 19
42,952
39,058
+2,8
51,880
46,165
-0,5
7,989
4,677
+60,3
102,822
89,900
+4,4
2,795
5,922
0,230
8,947
Wir haben die Geschäftsvorfälle zu den Anlagenklassen Betriebsvorrichtungen, Betriebs- und
Geschäftsausstattungen stichprobenartig geprüft. Die Stichprobe entsprach im Durchschnitt
ca. 68 % des Gesamtvolumens.
2.7.1 - 2.7.2
Verkehrslenkungsanlagen weiterhin als Betriebs- und
Geschäftsausstattung aktiviert
Zu den Verkehrslenkungsanlagen und somit zum Infrastrukturvermögen gehören die Straßen- und Verkehrsschilder sowie die Lichtsignalanlagen, Verkehrs- und Parkleitsysteme,
Parkscheinautomaten, Rotlicht- bzw. Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, Verkehrsrechner und die Straßenbeleuchtung.
Zuletzt hatten wir im SB 2011 (Bz. 6.200, Ziffer 2.7, Seite 78) ausgeführt, dass die Verkehrslenkungsanlagen fälschlicherweise den Bilanzpositionen 2.7.1 und 2.7.2 zugeordnet
waren. Unsere Empfehlung, diese entsprechend des Nds. Kontenrahmens in das Infrastrukturvermögen umzubuchen, wurde erst für den Jahresabschluss 2013 umgesetzt
(46,935 Mio €).
Über die noch nicht durchgeführte körperliche Bestandsaufnahme und die fehlenden aktivierten Eigenleistungen für das Aufstellen eines Teils der Verkehrslenkungsanlagen berichten
wir unter Bz. 8.384.
2.7.2
Betriebs- und Geschäftsausstattung
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
51.880.446,87 €
46.164.826,98 €
davon Stiftungen
185,00 €
278,00 €
davon Kernhaushalt
710.950.747,93 €
46.164.826,98 €
- 77 Medienbestand
Sämtliche für die Bibliotheken angeschafften Medien werden als Vermögensmasse in Jahressummen buchmäßig inventarisiert, die analog der Abschreibungsdauer von Büchern über
vier Jahre abgeschrieben werden. Das SG 42.53 - Koordination Bestandsaufbau - meldet die
Zugänge und die Anschaffungsnebenkosten quartalsweise an die Anlagenbuchhaltung.
Bei der Prüfung der Jahressumme 2012 (951 T€) stellten wir fest, dass diverse Abweichungen zwischen den Meldungen des SG 42.53 und den im SAP-System bilanzierten Werten
bestehen. Zwar ist der notwendige Korrekturbedarf von untergeordneter Bedeutung, jedoch
handelt es sich teilweise um grundsätzlich falsch kontierte Geschäftsvorfälle, weshalb wir die
Prüfung auf die Jahressummen 2011 und 2013 ausgeweitet haben.
Im Ergebnis sind die AHW der Jahressummen 2011 und 2012 im Saldo ca. 24 T€, die
dazugehörigen Sonderposten um ca. 5 T€ zu hoch ausgewiesen. Die notwendigen
Korrekturen sind zum Hj. 2013 bereits erfolgt.
Das Verfahren der quartalsweisen Meldungen sollte grundlegend modifiziert werden.
Vorbehaltlich der korrekten Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle ließe sich dadurch der Abstimmungsbedarf zwischen dem SG 42.53 und der Anlagenbuchhaltung erheblich reduzieren
und festgestellte Fehler könnten vermieden werden. Die Verwaltung will unsere Vorschläge
aufgreifen.
2.7.4
Sammelposten für bewegliche Vermögensgegenstände
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
7.988.938,00 €
4.677.078,00 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
7.988,938,00 €
4.677.078,00 €
Für die Abschreibung von beweglichen Vermögensgegenständen, deren AHW den Einzelwert
von 150 € ohne Umsatzsteuer überschreiten, aber 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, ist gemäß § 47 Abs. 2 GemHKVO ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist im Hj. der
Bildung und den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel aufzulösen. Scheidet ein
Vermögensgegenstand aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
In 2012 standen Zugänge in Höhe von 5,727 Mio € (inkl. OE 19) Abschreibungen von
2,415 Mio € gegenüber. Die wertmäßig größten Zugänge waren hier im Bereich IuK
(2,182 Mio €), Schulen (1,204 Mio €) und Feuerwehr (608 T€) zu verzeichnen.
2.8
Vorräte
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
2.468.269,94 €
2.337.695,92 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
2.468.269,94 €
2.337.695,92 €
Nach §§ 37 und 38 GemHKVO ist mindestens einmal jährlich zum Schluss des Hj. durch eine
körperliche Bestandsaufnahme der Wert des Vorratsvermögens für die Bilanz zu ermitteln. In
einer speziellen Bewertungsrichtlinie für das Vorratsvermögen der LHH ist u. a. geregelt,
dass zur Begrenzung des Aufwandes keine Handlager oder untergeordnete Lager erfasst
werden, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
x
x
Der Bestand reicht nur für einige Wochen.
Der Gesamtwert des Vorratsvermögens von 5 T€ wird im Lager nicht überschritten.
- 78 Die LHH weist folgende Vorräte aus:
Art der Vorräte
Bestand in Mio €
2012
2011
Rohstoffe / Fertigungsmaterial
Hilfsstoffe
Betriebsstoffe
Waren
Sonstige Vorräte
gesamt
0,358
0,096
0,482
0,465
1,067
2,468
0,450
0,123
0,455
0,527
0,783
2,338
Abw.
in %
-20,4
-22,0
+6,0
-11,8
+36,3
+5,6
Der Wert des Vorratsvermögens ist im Bj. um 5,6 % gestiegen.
Durch den starren Stichtagsbezug bei der Ermittlung des Vorratsvermögens kann es zu starken Schwankungen kommen, wenn die Vorräte zum Stichtag fast verbraucht sind bzw. diese
kürzlich durch Lieferungen wieder aufgestockt wurden. Der bilanzielle Ausweis lässt daher
nicht zwingend Rückschlüsse auf mangelnde Steuerung bzw. unwirtschaftliches Verhalten
zu.
Feststellungen
Bei unserer Prüfung der bilanzierten Vorräte 2012, die insbesondere die wesentlichen
Veränderungen in einzelnen Geschäftsbereichen zum Inhalt hatte, stellten wir u. a. fest,
dass die notwendigen Bestandsmeldungen der FB an die Anlagenbuchhaltung teilweise verspätet oder in Einzelfällen auch gar nicht erfolgt sind. Dies hat in einem Fall zu einem Fehler
geführt. Notwendige Nachfragen und Erinnerungen begründeten einen unnötigen Mehraufwand für die Anlagenbuchhaltung. Es besteht Optimierungsbedarf, da das Verfahren insgesamt verkürzt und damit wirtschaftlicher und weniger fehleranfällig ablaufen kann.
Die Anlagenbuchhaltung hat uns mitgeteilt, dass sie diesbezüglich aktuell Gespräche mit
betroffenen Organisationeinheiten zur Verbesserung des Verfahrens führt.
Im Ergebnis stellten wir bei unserer stichprobenartigen Prüfung unterschiedliche Fehler fest,
in deren Folge das Vorratsvermögen der LHH im Saldo um 40 T€ zu niedrig ausgewiesen ist.
Wir beabsichtigen, das für 2013 bilanzierte Vorratsvermögen umfassend zu prüfen.
2.9
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
146.165.548,03 €
58.031.179,99 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
146.165.548,03 €
58.031.179,99 €
Geleistete Anzahlungen waren in dieser Bilanzposition in Höhe von 500 T€ enthalten. Dabei
handelte es sich um die noch bestehenden Darlehensverpflichtungen, die von der LHH gemäß Ds. 1644/2012 zum Zeitpunkt der Rücknahme des Existenzgründungszentrums (EGZ)
übernommen wurden.
Die in der Vermögensgruppe Anlagen im Bau (AiB) abgebildeten Vermögensgegenstände
müssen zum Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der jeweiligen Position des
Sachvermögens zugeordnet werden und unterliegen dann der Abschreibung. Schwerpunkt
der Prüfung war deshalb festzustellen, ob die Aktivierung zeitnah erfolgte und in dieser Position nur aktivierungsfähige Maßnahmen abgebildet waren. Von der Bilanzsumme entfielen
85,059 Mio € auf den FB Gebäudemanagement, der AiB im Wert von 62,228 Mio € bei
Überleitung in den Kernhaushalt eingebracht hatte. Auf Grund des hohen Arbeitsaufwands
- 79 bzgl. der Übernahme der Daten vom Netto-Regiebetrieb in den Kernhaushalt konnten nur
wenige Maßnahmen endabgerechnet und aktiviert werden.
Unsere vorgesehene Stichprobe zur Prüfung vermögensrelevanter Straßenbaumaßnahmen,
die in 2012 aktiviert wurden bzw. noch als AiB gebucht waren, mussten wir auf Grund der
hohen Prüfungsintensität und Feststellungsquote erheblich verkleinern. Wir haben der Verwaltung eine Liste mit den nicht geprüften Fällen, die wir unter dem Gesichtspunkt einer risikoorientierten Prüfung ausgewählt hatten, mit der Bitte um eigenständige Prüfung übermittelt.
Wir stellten fest, dass Spielgeräte, die bereits als AiB erfasst waren, direkt als Zugang im
Sachvermögen gebucht und damit doppelt erfasst waren. Es fehlten entsprechende Mitteilungen des bauausführenden FB. Eine Berichtigung erfolgt zum Jahresabschluss 2013.
In zwei Fällen, in denen wir festgestellt hatten, dass Anlagegüter nicht den richtigen Geschäftsbereichen zugeordnet waren, hat das SG Anlagenbuchhaltung und Bilanz die Korrektur zugesagt.
W
Unter Berücksichtigung der o. g. Schwerpunkte stellten wir bei unserer in Stichproben vorgenommenen Prüfung insgesamt fest, dass fertig gestellte und endabgerechnete AiB in 2012
für einige Bereiche nur zum Teil zeitnah umgebucht wurden. Die Verwaltung hat angekündigt, den Bestand der AiB zum Jahresabschluss 2013 zu überprüfen und Aktivierungen nachzuholen sowie künftig zeitnah vorzunehmen.
3.
Finanzvermögen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.147.756.890,34 €
2.274.830.858,22 €
davon Stiftungen
661.060,56 €
1.295.026,52 €
davon Kernhaushalt
1.147.095.829,78 €
2.273.535.831,70 €
Das Finanzvermögen dient sowohl lang- wie auch kurzfristig dem Betrieb der Kommune. Als
langfristig werden die Vermögensgegenstände betrachtet, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken dienen. Hierzu zählen neben den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen auch Sondervermögen mit Sonderrechnung, Ausleihungen und Wertpapiere.
Finanzvermögen
Bestand in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
3.1
3.2
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
davon OE 19:
3.3
3.4
3.5
3.6
Sondervermögen mit Sonderrechnung
Ausleihungen
Wertpapiere
Öffentlich-rechtliche Forderungen
3.7
3.8
Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
davon OE 19:
davon OE 19:
3.9
Sonstige Vermögensgegenstände
gesamt
davon OE 19:
270,983
270,983
81,448
81,436
<1
481,000
1.196,276
-59,8
243,654
0,648
26,065
654,401
1,745
27,833
-62,8
-62,9
-6,4
8,592
35,231
7,939
34,211
+8,2
+2,2
0,136
0,006
2.274,831
>100
-49,5
0,011
0,003
0,284
1.147,757
0,298
- 80 Insgesamt verringerte sich das Finanzvermögen im Vergleich zum Vj. um 49,5 % im Wesentlichen infolge der Rückgliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt und des damit verbundenen geänderten
bilanziellen Ausweises.
3.3
Sondervermögen mit Sonderrechnung
31.12.2012
31.12.2011
W
Bilanzwert
481.000.156,07 €
1.196.275.984,57 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
481.000.156,07 €
1.196.275.984,57 €
Der bisherige Anteil der LHH am Netto-Regiebetrieb FB Gebäudemanagement von
715,250 Mio € wurde zunächst um die aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss 2011
des Betriebes in die jeweiligen NKR-Bilanzpositionen übernommenen Werte reduziert. Eine
danach verbleibende Differenz von -67,579 Mio € buchte die Verwaltung als Bewertungsdifferenz zu Lasten des Reinvermögens der LHH aus.
3.4
Ausleihungen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
243.653.931,58 €
654.401.389,05 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
243.653.931,58 €
654.401.389,05 €
Ausleihungen stellen Darlehensvergaben mit Laufzeiten über einem Jahr dar, wobei bei der
LHH Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen der
Weitergabe der für Sondervermögen aufgenommenen Kredite entsprechen.
Ausleihungen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Ausleihungen für Wohnungsbauförderungen
Ausleihungen Arbeitgeberdarlehen
Sonstige Ausleihungen
gesamt
Bestand in Mio €
2012
2011
184,984
593,768
57,106
1,143
0,421
243,654
58,886
1,299
0,449
654,401
Abw.
in %
-68,9
-3,0
-12,0
-6,3
-62,8
Die Verringerung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen um 408,783 Mio € ist maßgeblich mit 399,449 Mio € durch die Wiedereingliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement in den Kernhaushalt
bedingt. Die restliche Reduzierung um 9,334 Mio € betrifft einerseits Rückflüsse von Ausleihungen (in Form ordentlicher Tilgungen durch die Betriebe; 11,304 Mio €), andererseits
Neuausleihungen (aus der Kreditermächtigung der Betriebe) von 1,970 Mio €. Die entsprechende Position für Rückflüsse aus Ausleihungen der Betriebe in der Finanzrechnung weist
auf Grund der fehlerhaften Periodenzuordnung des Vj. einen um 15,560 Mio € zu hohen Betrag aus (siehe Bz. 6.703).
Die übrigen Ausleihungen verringerten sich im Bj. um 1,964 Mio € auf 58,670 Mio €. Dies ist
vollständig durch Tilgungen begründet, die mit geringen Abweichungen durch die Jahresabgrenzung in der Finanzrechnung nachvollziehbar sind.
- 81 3.5
Wertpapiere
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
647.607,60 €
1.744.607,60 €
davon Stiftungen
647.607,60 €
1.294.607,60 €
davon Kernhaushalt
0€
450.000,00 €
Wertpapiere sind Urkunden, die einen Anteils- oder Zahlungsanspruch verbriefen, wie z. B.
Aktien, Obligationen, Anleihen oder Pfandbriefe.
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt gemäß § 124 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 45 Abs. 1
GemHKVO mit AHW bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen
bzw. beizulegenden Werten (§ 47 Abs. 6 GemHKVO, strenges Niederstwertprinzip).
Wertpapiere
3.5.1
3.5.2
Investmentzertifikate
Kapitalmarktpapiere, Laufzeit ab 5
Jahre
gesamt
Bestand in Mio €
2012
2011
0,370
0,820
0,278
0,925
0,648
1,745
Abw.
in %
-54,9
-69,9
-62,9
Wie bereits zum Jahresabschluss 2011 von uns bemängelt, hat die Verwaltung auch zum
Jahresabschluss 2012 keine Überprüfung der Werte der Wertpapiere entsprechend dem
strengen Niederstwertprinzip durchgeführt. Die Auffassung der Verwaltung, wonach
Bewertungen nur bei dauerhaften Wertminderungen anzupassen sind, teilen wir nicht. Wir
hatten die Überprüfung zumindest für die bestehenden Investmentzertifikate empfohlen,
deren Rückkaufwerte abhängig von Kursschwankungen sind. Demzufolge hätten bereits
2011 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 20 T€ auf Grund von Wertminderungen
vorgenommen werden müssen. Dass dies unterblieb, sehen wir kritisch, zumal es sich um
Wertpapiere der Stiftungen handelt, deren Vermögen gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 NKomVG,
§ 6 Niedersächsisches Stiftungsgesetz zwingend zu erhalten ist (siehe Bz. 9.006).
Der FB Finanzen diskutiert derzeit nochmals die grundsätzliche Bewertungsfrage.
Unabhängig von diesem Ergebnis soll für den Jahresabschluss 2013 geprüft werden, ob
dauerhafte Wertminderungen bei Wertpapieren vorliegen, die außerplanmäßige
Abschreibungen rechtfertigen.
Die endgültige Stellungnahme des FB Finanzen liegt uns noch nicht vor.
3.5.1
Investmentzertifikate
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
369.607,60 €
819.607,60 €
davon Stiftungen
369.607,60 €
369.607,60 €
davon Kernhaushalt
0€
450.000,00 €
Die Reduzierung des Bilanzwertes um 450 T€ resultiert aus dem Abgang eines fälligen
Investmentzertifikates. Das später als Tagesgeld angelegte Kapital wird zum Bilanzstichtag
bei den liquiden Mitteln ausgewiesen.
Unsere neuerliche Prüfung ergab neben den bereits für 2011 festgestellten 20 T€
Wertminderungen weitere Verluste in Höhe von ca. 3 T€ bei zwei Investmentzertifikaten.
Darin enthalten ist auch ein Investmentzertifikat, das möglicherweise zur Eröffnungsbilanz
um ca. 13 T€ zu hoch eingebucht wurde.
- 82 Im Ergebnis bestehen seit Eröffnungsbilanz Wertverluste von insgesamt 23 T€, von denen
13 T€ ggf. gemäß § 61 Abs. 1 GemHKVO berichtigt werden könnten.
Eine abschließende Klärung seitens des zuständigen FB Finanzen hierzu steht noch aus.
3.5.2 Kapitalmarktpapiere, Laufzeit ab 5 Jahre
Bilanzwert
278.000,00 €
925.000,00 €
31.12.2012
01.01.2012
davon Stiftungen
278.000,00 €
925.000,00 €
davon Kernhaushalt
0€
0€
Die Reduzierung des Bilanzwertes um 647 T€ resultiert aus einer Korrekturbuchung auf
Grund unserer Prüfung 2011 (50 T€) und aus dem Abgang eines fälligen Kapitalmarktpapiers
aus Mitteln dreier Stiftungen (597 T€). Das frei gewordene Kapital wurde als Termingeld
angelegt und wird zum Bilanzstichtag bei den liquiden Mitteln der jeweiligen Stiftung
ausgewiesen.
3.6 - 3.8
Einheitliche Bewertungsgrundlagen für Forderungen
Forderungen
Bestand in Mio €
Öffentlich-rechtliche Forderungen
davon OE 19:
Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
davon OE 19:
gesamt
2012
2011
26,065
27,833
Abw.
in %
ohne
OE 19
-6,4
7,939
34,211
+8,2
+2,2
69,983
-2,0
0,003
8,592
35,231
0,284
68,889
davon OE 19:
0,287
Forderungen stellen in Geld bewertete Ansprüche der Kommune dar
(§ 59 Nr. 18 GemHKVO). Die Prüfung des Forderungsbestandes zum Schlussbilanzstichtag
erfolgte als Buchinventur und erstreckte sich auf die folgerichtige und vollständige Fortschreibung des Bestandes aus der Schlussbilanz des Vj. Die Forderungen wurden jeweils
zum Nennwert bilanziert; die Bestände der Bilanzkonten waren durch einzelne Forderungsposten in entsprechender Höhe nachgewiesen.
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung
Gemäß § 44 Abs. 4 GemHKVO ist das Vermögen vorsichtig zu bewerten. Soweit inhaltlich
geboten, sind Abschreibungen gemäß dem Niederstwertprinzip auf den niederen Wert der
Forderungen vorzunehmen (§ 47 Abs. 6 GemHKVO).
Für den Bestand der Forderungen werden diese Vorgaben durch die Bilanzierung einer Pauschalwertberichtigung (PWB) von 61,510 Mio € umgesetzt (Vj. 56,540 Mio €). Abhängig vom
Alter der Forderung (Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit) wurden prozentuale Abschläge
als Wertberichtigung ausgewiesen, hiervon ausgenommen sind Forderungen aus Grundsteuer, die wegen ihrer dinglichen Sicherung generell als werthaltig bewertet werden, passive Bestandskonten mit Sollsaldo sowie durchlaufende Posten ohne Insolvenzmerkmal. Für
die Ermittlung der PWB wurden im Übrigen die gleichen Bewertungsmaßstäbe wie in den
vorherigen Bilanzen angelegt.
- 83 Im Bj. ermittelten wir bei unserer Vergleichsberechnung der PWB einen um 3,119 Mio € geringeren Wert (58,391 Mio € gegenüber dem bilanzierten Wert von 61,510 Mio €). Rund
1,700 Mio € Abweichung sind auf Grundsteuerfälle mit anhängigem Insolvenzverfahren zurückzuführen, die durch den FB Finanzen im Bj. entgegen seiner Festlegungen für die Berichtigung wertberichtigt wurden.
3.6
Öffentlich-rechtliche Forderungen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
26.065.257,01 €
27.833.198,40 €
davon Stiftungen
0€
0€
Öffentlich-rechtliche Forderungen
davon Kernhaushalt
26.065.257,01 €
27.833.198,40 €
Bestand in Mio €
2012
2011
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus
Dienstleistungen
PWB öffentlich-rechtliche Forderungen aus
Dienstleistungen
Kommunale Steuern
PWB kommunale Steuern
Übrige öffentlich-rechtliche
Forderungen
PWB übrige öffentlich-rechtliche Forderungen
Sonstige Forderungen
gesamt
Abw.
in %
8,760
8,860
-1,1
-4,130
-3,278
+26,0
40,364
-34,247
38,726
-31,700
+4,2
+8,0
16,368
15,229
+7,5
-6,767
5,717
26,065
-5,988
5,984
27,833
+13,0
-4,5
-6,4
Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen sanken im Jahr 2012 von
8,860 Mio € auf 8,760 Mio €, die PWB erhöhte sich jedoch von 3,278 Mio € auf 4,130 Mio €
(+852 T€). Hintergrund ist die erstmalige Einbeziehung eines Forderungskontos in die Abwertung.
3.7
Forderungen aus Transferleistungen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
8.592.130,35 €
7.939.014,98 €
Forderungen aus Transferleistungen
Forderungen aus Transferleistungen
PWB Forderungen aus Transferleistungen
gesamt
davon Stiftungen
0€
30 €
davon Kernhaushalt
8.592.130,35 €
7.938.984,98 €
Bestand in Mio €
2012
2011
22,208
20,663
-13,616
-12,724
8,592
7,939
Abw.
in %
+7,5
+7,0
+8,2
Forderungen aus Transferleistungen beziehen sich insbesondere auf Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs und auf Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Kostenersätze nach Sozialleistungsgesetzen sowie Schuldendiensthilfen.
- 84 3.8
Privatrechtliche Forderungen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
35.231.342,64 €
34.211.262,21 €
davon Stiftungen
13.452,96 €
388,92 €
Privatrechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
PWB privatrechtliche Forderungen aus
Dienstleistungen
Sonstige Forderungen
Durchlaufende Posten
Vorsteuer
Übrige privatrechtliche Forderungen
PWB übrige privatrechtliche Forderungen
gesamt
davon Kernhaushalt
35.217.889,68 €
34.210.873,29 €
Bestand in Mio €
2012
2011
5,977
4,132
-3,200
-2,488
3,370
23,854
0,032
5,757
-0,558
35,231
3,276
24,727
0,008
4,919
-0,363
34,211
Abw.
in %
+44,6
+28,6
+2,9
-3,5
>100
+17,0
+53,7
+3,0
Sonstige Forderungen stellen insbesondere die Zinsabgrenzungen für von der LHH aufgenommene Kredite der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Ausleihungen) dar. Forderungen sowie noch nicht geltend gemachte Zahlungsleistungen für Sachverhalte, bei denen die
LHH in Vorleistung getreten ist (Vorschüsse), werden als durchlaufende Posten ausgewiesen.
Zudem werden hier noch nicht dem Haushalt zugeordnete Zahlungen aus dem Vorverfahren
Prosoz (Sozialhilfe) abgebildet.
Unter der Bilanzposition PWB für privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen ist eine bilanzielle - EWB von 1,007 Mio € enthalten. Die Rückforderung einer irrtümlichen
Überzahlung von Mieten im Bj. wurde auf diese Weise korrigiert.
3.9
Sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert
135.547,58 €
6.033,90 €
31.12.2012
31.12.2011
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
135.547,58 €
6.033,90 €
In dieser Bilanzposition werden hauptsächlich Forderungen aus Bankverrechnungskonten
dargestellt. Diese dienen der buchhalterischen Weiterverarbeitung von Zahlungseingängen
(z. B. E-Cash-Einzahlungen oder Rückläufer).
4.
Liquide Mittel
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
133.431.886,58 €
117.976.418,77 €
davon Stiftungen
8.868.620,54 €
8.283.016,41 €
davon Kernhaushalt
124.563.266,04 €
109.693.402,36 €
Liquide Mittel stellen nach § 59 Nr. 34 GemHKVO die zum Bilanzstichtag vorhandenen
flüssigen Mittel dar; dazu gehören Bargeld, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks und
Geldanlagen aus dem Kassenbestand.
- 85 Liquide Mittel
Girokonten
Handvorschüsse auf zentral geführten Girokonten
Tagesgelder des Kernhaushaltes
Klärungskonten
Interne Bestandsverstärkung aus den Mitteln der
Stiftungen
Tagesgelder der ehemaligen Versorgungsrücklage
und der Stiftungen
Bargeld (Handvorschüsse)
gesamt
Bestand in Mio €
2012
2011
2,760
0,404
0,043
0,017
121,122
102,772
0
0,023
0
0,093
Abw.
in %
>100
>100
+17,9
-100,0
-100,0
8,106
13,405
-39,5
1,401
133,432
1,262
117,976
+11,0
+13,1
Die Salden der Girokonten sowie der Handvorschüsse auf zentral geführten Girokonten
konnten durch Kontoauszüge der Bankinstitute festgestellt werden. Die angelegten
Tagesgelder des Kernhaushaltes erhöhten sich um 18,350 Mio € und waren ebenfalls zum
Bilanzstichtag durch Belege nachgewiesen.
Die Tagesgeldanlagen der Stiftungen erhöhten sich bei Kreditinstituten um 1,235 Mio €
(Vj. 337 T€). Der Bestand von 23 T€ des Vj. auf Klärungskonten, das sind nicht automatisch
Geschäftsvorfällen zugeordnete Zahlungen, konnte durch manuelle Buchungen ordnungsgemäß bereinigt werden.
Liquide Mittel der Stiftungen, die noch nicht extern angelegt sind, (Bj. 5 T€, Vj. 148 T€)
sowie solche, die im Sinne des Stiftungszwecks noch zu verwenden sind (Bj. 758 T€,
Vj. 1,319 Mio €), standen dem Kernhaushalt als interner Liquiditätskredit zur Verfügung und
saldieren sich jeweils in der Gesamtbilanz auf Null.
Zudem werden Kassenkredite nicht nur für einzelne Tage, sondern insbesondere bei entsprechenden Konditionen auch für einen längeren Zeitraum aufgenommen. Vorübergehend
nicht benötigte Kreditmittel wurden auf dem Kapitalmarkt als Tagesgeldanlagen wieder angelegt (siehe Bz. 6.600 Ergebnisrechnung, 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen).
Prüfung der Kassen und Handvorschüsse
Unbeschadet der Vorschriften über die Kassenaufsicht, nach der u. a. die jeweils Beauftragten
der FB mindestens einmal jährlich die Handvorschüsse (sowie der ihnen gleichstehenden Wechselgeldvorschüsse und Geldannahmestellen) zu prüfen haben, obliegt uns nach
§ 155 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG die regelmäßige und unvermutete Prüfung der Kassen. Um Doppelprüfungen zu vermeiden, haben wir unsere Aufgabenstellung auf eine Systemprüfung der
Handvorschüsse ausgerichtet. Nach der RPO sind die Kommunalkasse und die Sonderkassen
der Sondervermögen jedoch jährlich mindestens einmal zu prüfen.
Im Bj. führten wir
1 Prüfung
5 Prüfungen
4 Prüfungen
in der Kommunalkasse,
in den Sonderkassen der Sondervermögen sowie
in Handvorschüssen
durch.
Die FB kamen nicht durchgängig ihrer Verpflichtung nach, Handvorschüsse mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen.
Wir gaben bei unseren Prüfungen Hinweise zur ordnungsgemäßen Führung der Handvorschüsse.
- 86 5.
Aktive Rechnungsabgrenzung
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
10.045.563,71 €
10.052.372,21 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
10.045.563,71 €
10.052.372,21 €
Nach § 49 Abs. 1 GemHKVO sind Ausgaben, die vor dem Abschlusstag geleistet wurden,
aber erst Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite
der Bilanz als aktiver RAP auszuweisen. Um den Aufwand zur Ermittlung dieser RAP in
wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten, hat die Verwaltung entschieden, dass
x
wiederkehrende Abgrenzungsfälle wie z. B. Mieten, Kraftfahrzeugsteuer,
Versicherungen etc. nicht abzugrenzen sind;
x
eine Wertgrenze zur Ermittlung von RAP von 10 T€ festgelegt wird.
W
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung modifizierte Vorgaben für die Einstellung von RAP
erarbeitet, aber noch nicht veröffentlicht. Wir empfehlen, Entscheidungen über Vorgaben
künftig unverzüglich gegenüber den FB bekannt zu geben.
6.300
Passiva
Die Passivseite der Bilanz (gemäß § 54 Abs. 4 GemHKVO) stellt die Mittelherkunft dar, dabei
ist hauptsächlich zwischen eigenen und fremden Mitteln zu unterscheiden. Dabei ist folgende
Struktur vorgesehen:
Passiva
1.
Nettoposition
2.
Schulden
3.
Rückstellungen
4.
Passive Rechnungsabgrenzung
gesamt
1.
31.12.2012
in €
7.049.568.967
1.793.175.368
1.194.011.438
13.105.227
10.049.861.000
31.12.2011
in €
7.096.096.103
1.894.862.956
1.142.194.263
13.177.622
10.146.330.944
Nettoposition
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
7.049.568.967,29 €
7.096.096.103,21 €
Nettoposition
1.1
Basis-Reinvermögen
1.2
Rücklagen
1.3
Jahresergebnis
1.4
Sonderposten
gesamt
davon Stiftungen
79.702.199,72 €
79.768.427,44 €
davon Kernhaushalt
6.969.866.767,57 €
7.016.327.482,29 €
Bestand in Mio €
2012
2011
6.097,712
6.251.060
79,677
79,608
65,516
-24,092
806,664
789,520
7.049,569 7.096,096
Abw.
in %
-2,4
<1
>100
+2,2
-0,7
Der vom FB Finanzen erstellte Jahresabschluss 2012 basiert auf der Periode 13 des Hj. 2012.
Im Buchhaltungssystem SAP ist in nachfolgenden Buchungsperioden im Vorgriff auf einen
Ratsbeschluss gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG innerhalb der Bilanzposition Nettoposition
bereits die Verwendung des Jahresergebnisses bzw. der Ausgleich des Jahresfehlbetrages
- 87 2012 des Sondervermögens Stiftungen vorgenommen worden (zur Darstellung siehe Hinweise bei den einzelnen Bilanzpositionen). Dies erfolgt gemäß Auskunft des FB Finanzen,
um der Stiftungsverwaltung zu Beginn des nachfolgenden Haushaltsjahres einen korrekten
Überblick auf die für den jeweiligen Stiftungszweck zur Verfügung stehenden Mittel zu
ermöglichen.
1.1
Basis-Reinvermögen
31.12.2012
31.11.2011
Bilanzwert
6.097.712.067,32 €
6.251.060.436,19 €
davon Stiftungen
-96,74 €
-96,74 €
davon Kernhaushalt
6.097.712.164,06 €
6.251.060.532,93 €
Das Basis-Reinvermögen ergibt sich aus dem Reinvermögen sowie den noch nicht ausgeglichenen Sollfehlbeträgen des letzten kameralen Abschlusses der LHH.
1.1.1
Reinvermögen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
6.193.090.482,64 €
6.346.438.851,51 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
6.193.090.482,64 €
6.346.438.851,51 €
Das Reinvermögen ist eine Residualgröße und errechnete sich in der ersten Eröffnungsbilanz
aus dem Vermögen abzüglich fremder Mittel, Rücklagen und Sonderposten. In nachfolgenden Rechnungsperioden unterliegt es nur noch den durch die GemHKVO definierten Veränderungen.
Hierzu gehören Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz (§ 61 GemHKVO). Diese betrafen
im Bj. Ab- und Zugangskorrekturen der Anlagenbuchhaltung, insbesondere zu Grundstücken
(-81,909 Mio €), Krediten (-5,105 Mio €), kreditähnlichen Rechtsgeschäften (+3,838 Mio €)
sowie Rückstellungen (-3,944 Mio €). Näheres siehe entsprechende Bilanzpositionen. Weiterhin erhöhte sich das Reinvermögen 2012 gemäß § 42 Abs. 5 Satz 2 und 3 GemHKVO
durch Schenkungen nicht abnutzbarer Vermögensgegenstände (hier Kunstwerke) um 251 T€
bzw. verringerte sich als Sonderfall durch die Bewertungsdifferenz aus der Integration des
Netto-Regiebetriebes Gebäudemanagement in den Kernhaushalt (Differenz zwischen aufgenommenen Aktiva und Passiva des Betriebes und dem Beteiligungswert 2011;
-67,579 Mio €).
1.1.2
Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss als Minusbetrag
31.12.2012
31.12.2011
B/St
Bilanzwert
-95.378.415,32 €
-95.378.415,32 €
davon Stiftungen
-96,74 €
-96,74 €
davon Kernhaushalt
-95.378.318,58 €
-95.378.318,58 €
Im Vj. hatten wir auf den fehlerhaften Ausweis des letzten kameralen Sollfehlbetrages aus
dem Hj. 2010 hingewiesen. Dieser liegt für den Kernhaushalt bei -96,003 Mio €. Es war im
Jahresabschluss 2010 eine Ergebnissaldierung mit den Sollüberschüssen der Stiftungen erfolgt; da diese zudem als Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen (Konto 204110) ausgewiesen sind, liegt eine Doppelbilanzierung vor. Eine Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz gegen das Reinvermögen (-625 T€) ist bisher unterblieben.
Im Nachgang wurde aus dem Jahresüberschuss einer Stiftung der noch nicht gedeckte
Sollfehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2010 ausgeglichen (siehe Bz. 6.300,
1. Nettoposition).
- 88 1.2
Rücklagen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
79.677.324,86 €
79.607.792,50 €
davon Stiftungen
79.255.054,18 €
79.250.054,18 €
davon Kernhaushalt
422.270,68 €
357.738,32 €
Die Rücklagen teilen sich wie folgt auf:
Zweckgebundene Rücklagen
Reinvermögen Stiftungen
Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses der Stiftungen
Zweckgebundene Rücklagen
gesamt
Bestand in Mio €
2012
2011
78,424
78,419
0,831
0,831
0,422
79,677
0,358
79,608
Abw.
in %
<1
0
+17,9
<1
Im Rahmen der Entlastung beschließt der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG den
Jahresabschluss. Sich hiernach ergebende Überschüsse sind Überschussrücklagen zuzuführen (§ 110 Abs. 7 NKomVG). Im Nachgang wurden die Jahresergebnisse der Stiftungen von
im Saldo -63 T€ vorfristig (vor Ratsbeschluss über den Jahresabschluss 2012) den entsprechenden Überschussrücklagen zugeführt bzw. gegen diese verrechnet (siehe Bz. 6.300,
1. Nettoposition).
Neben den stiftungsbezogenen Rücklagen bestanden weitere Rücklagen von 422 T€. Hiervon
betrafen 291 T€ Mittel aus angenommenen Nachlässen, die bestimmungsgemäß für soziale
Zwecke verbraucht werden sollen. Die restlichen Rücklagen betrafen nicht verbrauchte Geldspenden der Museen.
1.3
Jahresergebnis
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
65.515.846,66 €
-24.092.186,94 €
davon Stiftungen
davon Kernhaushalt
-63.408,72 €
65.579.255,38 €
nicht separat ausgewiesen
Grundsätzlich haben das Jahresergebnis des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses
der Haushaltsposition 25 - Jahresergebnis gemäß Muster 11 des Ausführungserlasses mit
dem Bestand der Bilanzposition 1.3.2 Jahresüberschuss / -fehlbetrag übereinzustimmen.
Für das Bj. wurde folgendes Jahresergebnis in der Bilanz ausgewiesen:
Darstellung Jahresüberschuss
Jahresergebnis gemäß Haushaltsposition 25 der Ergebnisrechnung
=
Jahresüberschuss gemäß Bilanz (Pos. 1.3.2)
./.
Fehlbeträge aus Vorjahren (Pos. 1.3.1)
Jahresergebnis gemäß Bilanz (Pos. 1.3)
31.12.2012
in €
89.608.033,60 €
-24.092.186,94 €
65.515.846,66 €
Die nach Muster 15 erforderliche Angabe in Klammern der Vorbelastung aus HR für
Aufwendungen (13,608 Mio €) ist im Bj. erfolgt.
- 89 1.4
Sonderposten
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
806.663.728,45 €
789.520.061,46 €
davon Stiftungen
510.651,00 €
518.470,00 €
davon Kernhaushalt
806.153.077,45 €
789.001.591,46 €
Die Bilanzierung der Sonderposten ergibt sich aus § 42 Abs. 5 Satz 1 GemHKVO. Demnach
sind empfangene Investitionszuweisungen und -zuschüsse für abnutzbare Vermögensgegenstände als Sonderposten in der Bilanz gesondert auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Investitionszuweisungen und -zuschüsse für nicht abnutzbare Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach
§ 42 Abs. 5 Satz 2 GemHKVO auf der Passivseite beim Reinvermögen auszuweisen.
Sonderposten
Bestand in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
1.4.1
Investitionszuweisungen und -zuschüsse
790,026
davon OE 19:
1.4.2
1.4.5
Beiträge und ähnliche Entgelte
Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
1.4.6
Sonstige Sonderposten
782,664
-2,5
0,00
4,041
0,0
>100,0
6,350
2,845
50,8
806,664
789,520
-1,6
26,867
0,00
10,288
davon OE 19:
1,121
davon OE 19:
2,058
gesamt
davon OE 19:
30,046
Die Höhe des Bilanzwertes der Sonderposten ist um 2,1 % gestiegen und ist im Wesentlichen mit der Wiedereingliederung des FB Gebäudemanagement in den Kernhaushalt begründet: Die Sonderposten des FB Gebäudemanagement betragen allein 30,046 Mio €. Bereinigt um diesen Wert läge die Höhe der Sonderposten bei 776,618 Mio €, was einen Rückgang um 1,6 % bedeuten würde.
Im Rahmen unserer Prüfung der Sonderposten haben wir folgende Feststellungen getroffen:
1.4.1
Investitionszuweisungen und -zuschüsse
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
790.025.880,37 €
782.633.449,79 €
davon Stiftungen
510.651,00 €
518.470,00 €
davon Kernhaushalt
789.515.229,37 €
782.114.979,79 €
Unsere Prüfung zur ersten Eröffnungsbilanz hatte Feststellungen hinsichtlich der Sonderposten zum Sprengel Museum Hannover, zu den Schulen (Konjunkturpaket II) und zum
Willy-Spahn-Park ergeben, die zum Jahresabschluss 2012 weiter bestehen. Zum Jahresabschluss 2013 hat der FB Finanzen die Korrekturen zugesagt bzw. zum Sprengel Museum
Hannover durch Erhöhung des Sonderpostens um 2,505 Mio € bereits umgesetzt.
Ebenfalls zum Jahresabschluss 2012 noch nicht erledigt sind folgende Feststellungen aus unserer Jahresabschlussprüfung 2011:
x
Hinsichtlich der vom Land bewilligten Zuwendungen für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für städtische Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (RIK-Mittel) sind entsprechende Sonderposten weder in der Eröffnungsbilanz noch im Jahresabschluss 2011 bilanziert.
- 90 Der Verwaltung hatten wir empfohlen, umgehend zu klären, welche Buchungen nachzuholen sind und wie sichergestellt werden kann, dass die bilanzielle Abwicklung dieser Investitionen zukünftig korrekt durchgeführt wird. Eine Klärung wurde inzwischen
herbeigeführt. Für die mit RIK-Mitteln beschafften Ausstattungsgegenstände für
städtische Kindertageseinrichtungen sollen nach endgültiger Abrechnung und
Restzahlung des Landes die erforderlichen Sonderposten gebildet werden.
Auch die vom Land bewilligten RIK-Mittel, die von der LHH an Dritte weitergeleitet
werden, sollen bilanziell erfasst werden. Bisher wurden sie als durchlaufende Posten
gebucht. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Bilanzierung der RIK-Mittel für den
Bereich Kindertageseinrichtungen zum Jahresabschluss 2013 veranlasst. Für den
Bereich Kindertagespflege steht dies noch aus.
x
1.4.2
Rd. 14 T€ Sponsoringgelder für den Erweiterungsbau des Sprengel Museums Hannover wurden fälschlicherweise als außerordentlicher Ertrag statt als Anzahlung auf Sonderposten gebucht und stehen nun nicht mehr zur Neutralisierung des zukünftigen
Abschreibungsaufwands für das Gebäude in entsprechender Höhe zur Verfügung (SB
2011, Bz. 6.300, 1.4.1, Investitionszuweisungen und -zuschüsse, S. 95). Die Verwaltung will nunmehr durch Buchung eines entsprechenden außerordentlichen Aufwands
für das Hj. 2013 den Betrag wieder zur Verfügung stellen.
Beiträge und ähnliche Entgelte
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
0,00 €
0,00 €
davon Stiftungen
0,00 €
0,00 €
davon Kernhaushalt
0,00 €
0,00 €
Der größte Teil der im Bj. eingenommenen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge wurde in den periodenfremden Ertrag gebucht, da sie Straßenbaumaßnahmen betrafen, die vor
Februar 2009 - dem für die Pauschalierung der Sonderposten wesentlichen Bewertungsdatum (sogenannte „Altfälle“) - durchgeführt wurden.
Die Beiträge für Straßenerschließungs- bzw. -ausbaumaßnahmen nach Februar 2009 werden
zunächst als erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten gebucht. Mit Abschluss der Baumaßnahmen werden diese aktiviert, die dazugehörigen Beiträge passiviert und dann in dieser
Bilanzposition ausgewiesen.
Hier auszuweisende Straßenerschließungsbeiträge in Höhe von 823 T€ und Straßenausbaubeiträge von 65 T€ sind im Bj. unzutreffend den sonstigen Sonderposten zugeordnet, die
Umbuchung erfolgte zum Jahresabschluss 2013.
1.4.5
Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
10.287.795,68 €
4.041.220,91 €
davon Stiftungen
0,00 €
0,00 €
davon Kernhaushalt
10.287.795,68 €
4.041.220,91 €
Erhaltene zweckgebundene Zahlungen zur Finanzierung von Investitionen werden bis zur
Aktivierung der Vermögensgegenstände zunächst gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Mit
Aktivierung werden diese Beträge auf die jeweiligen Sonderposten umgebucht und parallel
zur Abschreibung des Vermögensgegenstandes aufgelöst.
- 91 Im Bilanzwert sind im Wesentlichen enthalten:
x
1,675 Mio € aus der korrekten Überleitung der für besondere Zwecke angesammelten
kameralen Rücklagen. Es handelt sich um das Vermächtnis Lüders (319 T€) sowie um
Rücklagen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des FB Umwelt und Stadtgrün
(1,356 Mio €).
x
1,000 Mio € für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Weidendamm.
x
1,341 Mio € Zuschüsse und Spenden für das Schlossmuseum.
x
3,091 Mio € für „Maßnahmen der Stadterneuerung“. Es handelt sich im Wesentlichen
um Investitionszuweisungen entsprechend vorangegangener Mittelabrufe für die städtischen Sanierungsgebiete (2,170 Mio €) sowie um Ausgleichsbeträge (855 T€).
x
1,750 Mio € Straßenausbau- bzw. Erschließungsbeiträge, da die dazugehörigen Anlagen noch nicht aktiviert worden sind.
1.4.6
Sonstige Sonderposten
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
6.350.052,40 €
2.845.390,76 €
davon Stiftungen
0,00 €
0,00 €
davon Kernhaushalt
6.350.052,40 €
2.845.390,76 €
Zu dieser Bilanzposition können u. a. gehören:
x
x
Sonderposten für die Ablösung von Einstellplätzen (§ 47 a Nds. Bauordnung (NBauO))
sowie
Sonderposten für Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
(§ 154 und § 155 BauGB).
Der Anstieg der Sonstigen Sonderposten um 3,505 Mio € auf 6,350 Mio € resultiert im Wesentlichen aus der Wiedereingliederung des FB Gebäudemanagement (2,058 Mio €).
Darüber hinaus werden Erstattungszahlungen der infra für den Hochbahnsteigbau mit
2,695 Mio € (Vj. 1,582 Mio €) ausgewiesen.
Wir hatten im Bericht zur ersten Eröffnungsbilanz u. a. ausgeführt, dass im Bilanzansatz ein
Sonderposten für den Raschplatzumbau in Höhe von 806 T€ enthalten war, der bei den Investitionszuweisungen und -zuschüssen hätte gebucht werden müssen. Die Umbuchung ist
zum Jahresabschluss 2013 vorgenommen worden.
Ebenfalls unzutreffend sind hier Straßenerschließungs- und -ausbaubeiträge in Höhe von
888 T€ bilanziert. Die Umbuchung in den Sonderposten Beiträge und ähnliche Entgelte erfolgte zum Jahresabschluss 2013.
Sonderposten für die Ablösung von Einstellplätzen nach NBauO
Die Einnahmen aus den Ablösebeträgen sind zweckgebunden für Investitionen zu verwenden, die den Bedarf an Einstellplätzen verringern, wie z. B. der Bau von Parkpaletten. Soweit
die LHH diese Einnahmen in eigenes Anlagevermögen investiert hat, sind entsprechende
Sonderposten zu bilden.
Die Gesamtsumme der Ablösebeträge für 2012 in Höhe von 130 T€ wurde wie 2011 als periodenfremder Ertrag dem Ergebnishaushalt zugeordnet (siehe Bz. 6.800 Nr. 20, Beiträge und
ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit).
Wir hatten der Verwaltung bereits im Rahmen des Berichtes zur ersten Eröffnungsbilanz mitgeteilt, dass wir diese Vorgehensweise nicht für korrekt halten, da die Ablösebeträge zwingend für Verkehrsinvestitionen zu verwenden sind.
- 92 Die Verwaltung hat dazu ausgeführt, dass ab dem Hj. 2013 mit einer sachgerechten Zuordnung der Ablösebeträge zu konkreten Objekten gerechnet werden kann.
Sonderposten für Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Außer der Kommune selbst haben alle Eigentümer von im Sanierungsgebiet gelegenen
Grundstücken nach § 154 BauGB einen Ausgleichsbetrag an die Kommune zu entrichten; er
entspricht der durch die Sanierung bedingten Steigerung des Bodenwertes ihrer Grundstücke.
Die Einzahlungen aus Ausgleichsbeträgen beliefen sich im Bj. auf 855 T€, die allerdings bis
zur Aktivierung der Investitionen als Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten gebucht wurden.
2.
Schulden
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.793.175.367,53 €
1.894.862.956,32 €
davon Stiftungen
2.977,81 €
0€
davon Kernhaushalt
1.793.172.389,72 €
1.894.862.956,32 €
Als Schulden werden die in Höhe und Fälligkeit zum Bilanzstichtag feststehenden, in Geld
bewerteten Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Ausweis gliedert sich gemäß
§ 54 Abs. 4 Nr. 2 GemHKVO wie folgt:
Schulden
Bestand in Mio €
2.1
2.2
Geldschulden
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
2.3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
2.4
Transferverbindlichkeiten
davon OE 19:
2.5
2011
1.651,832
56,905
1.799,712
27,294
13,742
+39,1
1,920
+61,8
57,495
52,196
+4,2
1.793,175
1.894,863
-7,8
37,666
23,833
davon OE 19:
4,712
davon OE 19:
0,004
3,110
Sonstige Verbindlichkeiten
gesamt
2012
Abw.
in %
ohne
OE 19
-8,2
-29,5
davon OE 19:
davon OE 19:
3,095
45,477
Die Verschuldung der LHH insgesamt (Bilanzpositionen 2.1 Geldschulden und 2.2 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften) sank im Bj. um 118,268 Mio €, obwohl
erstmals kreditähnliche Rechtsgeschäfte des FB Gebäudemanagement in Höhe von
37,666 Mio € zu bilanzieren waren. Im Kern ist der Rückgang der Verschuldung gesunkenen
Liquiditätskreditaufnahmen zuzuordnen (-138,754 Mio €). Dagegen stiegen Verbindlichkeiten
aus Krediten für Investitionen im Saldo um 9,126 Mio €.
- 93 2.1
Geldschulden
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.651.832.252,32 €
1.799.712.022,05 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
1.651.832.252,32 €
1.799.712.022,05 €
Die LHH hat Geldschulden in Form von Anleihen, Krediten für Investitionen und Liquiditätskrediten aufgenommen.
2.1.1
Anleihen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
180.174.452,73 €
180.175.526,44 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
180.174.452,73 €
180.175.526,44 €
Bei Anleihen handelt es sich um festverzinsliche Schuldverschreibungen. Im Hj. 2012 wurde
keine weitere Anleihe ausgegeben. Es ergab sich nur eine geringfügige Verringerung (-1 T€)
bei noch ausstehenden Mänteln der 1996 herausgegebenen Bürgeranleihe.
2.1.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.306.648.197,54 €
1.315.772.843,22 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
1.306.648.197,54 €
1.315.772.843,22 €
Kredite dürfen gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 NKomVG nur für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung
nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (siehe Bz. 4.402 ff.). Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind die der LHH von einem Dritten - auch Sondervermögen mit Sonderrechnung - für Investitionen zur Verfügung gestellten Finanzmittel mit
Rückzahlungsverpflichtung (§ 59 Nr. 32 und Nr. 24 GemHKVO).
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
Kredite vom Bund
Kredite vom Land
Kredite von Kreditinstituten
Kredite vom sonstigen inländischen Bereich
gesamt
Bestand in Mio €
2012
2011
0,049
0,051
0,735
0,427
1.305,863
1.307,823
7,472
1.306,648 1.315,773
Abw.
in %
-3,9
+72,1
-0,1
-100,0
-0,7
Die Gesamtleistung der Kredittilgungen lag 2012 bei 61,221 Mio €. Daraus entfielen
61,172 Mio € Tilgungen auf Kredite von Kreditinstituten und vom sonstigen inländischen
Bereich. Die anteilige Tilgungsleistung der Betriebe für empfangene Kredite ist hierin enthalten.
Die Kreditaufnahme (einschließlich der Kredite für Betriebe) umfasste 51,970 Mio €. Zusätzlich wurden im Rahmen der vorzeitigen Beendigung eines Erbbaurechts von der LHH auf
dem Grundstück lastende Darlehen (gesamt 500 T€) übernommen und als Kredit für Investitionen ausgewiesen. Kredite vom Land erhöhten sich, weil das Land 2012 eine Bündelung
seiner in der Vergangenheit gewährten Wohnraumförderdarlehen (für die LHH gesamt
355 T€) auf ein landeseigenes Bankinstitut vornahm.
Weitergehende Differenzen sind insbesondere abweichender Periodenzuordnung zwischen
Bilanz und Finanzrechnung zuzuordnen.
- 94 Wir konnten in der geprüften Stichprobe die Übereinstimmung der in der Bilanz ausgewiesenen Kredite für Investitionen mit den Saldenbestätigungen der Kreditinstitute feststellen.
2.1.3
Liquiditätskredite
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
165.009.602,05 €
303.763.652,39 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
165.009.602,05 €
303.763.652,39 €
Als Liquiditätskredite gelten gemäß § 59 Nr. 36 GemHKVO Kredite, die zur Überbrückung des
verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln durch in der Regel kurzfristige Bankverbindlichkeiten aufgenommen werden. Im Rahmen des Cash-Managements werden neben Liquiditätskrediten von Banken auch solche von Beteiligungen, verbundenen Unternehmen oder
Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommen.
Liquiditätskredite
von Kreditinstituten
aus Cash-Management
der Sparkasse Hannover - Girokonto gesamt
Bestand in Mio €
2012
2011
140,994
261,626
24,016
41,300
0,000
0,838
165,010
303,764
Abw.
in %
-46,1
-41,8
-100,0
-45,7
Das Girokonto der Sparkasse Hannover wurde auf Grund des zum Bilanzstichtag positiven
Saldos - anders als im Vj. - unter der Bilanzposition Aktiva, 4. Liquide Mittel geführt.
Im Bj. verringerten sich die Liquiditätskredite um 45,7 % (138,754 Mio €). Wir konnten die
Bestände der Liquiditätskredite anhand von Kontoauszügen und Saldenbestätigungen feststellen.
Liquiditätskredite sind zum Bilanzstichtag mit ihrem Rückzahlungsbetrag auszuweisen
(§ 124 Abs. 4 NKomVG). Auf unseren Hinweis wurde die Bewertung eines Liquiditätskredites
auf Schweizer Franken um 4,368 Mio € erhöht; damit allerdings nur auf den Euro-Referenzkurs der EZB zum 31.12.2010 (Kurs entspricht damit dem Zeitpunkt der ersten Eröffnungsbilanz). Tatsächlich war der Rückzahlungsbetrag dieses Liquiditätskredites auf
Grund des Euro-Referenzkurses zum Bilanzstichtag 2012 jedoch um 715 T€ höher
anzusetzen. Eine Bilanzierung auf diesen Wert wurde nicht vorgenommen.
Der FB Finanzen hat stattdessen gemäß Ziffer 1.8 i. V. m. Ziffer 2. des Runderlasses des MI
zur Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen vom 22.10.2008 (Krediterlass) eine Rückstellung (840 T€) gebildet. Diese
kann jedoch nur das zukünftige Kursrisiko für diesen Liquiditätskredit abdecken und ersetzt
damit nicht die ordnungsgemäße Bilanzierung.
Für diesen Kredit ist ein geringfügig höheres Zinsniveau zu leisten; dem stehen jedoch noch
Zinsersparnisse aus der Vergangenheit gegenüber.
2.2
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
56.905.304,70 €
27.293.543,55 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
56.905.304,70 €
27.293.543,55 €
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte gemäß § 120 Abs. 6 NKomVG begründen Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich Kreditaufnahmen gleichkommen. Ausschlaggebend für ein kreditähnliches Rechtsgeschäft ist, dass für die erhaltene Leistung, meist in Form einer Vorleistung
- 95 (insbesondere Vorfinanzierung des Vertragspartners der LHH), die vertraglich vereinbarte
Zahlungsmodalität wirtschaftlich einer Kreditablösung gleichkommt.
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
2.2.1
2.2.4
2.2.5
Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden
davon OE 19:
ÖPP / PPP-Projekte
davon OE 19:
Sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Vorgänge
davon OE 19:
gesamt
*
Bestand in Mio €
2012
2011
davon OE 19:
0,480
0,000
35,638
37,666 *
20,787
0,000
56,905
37,666
0,520
Abw.
in %
ohne
OE 19
-7,7
0,000
-
26,774
-22,4
27,294
-29,5
Die den Gesamtbetrag jährlich mindernden Tilgungen werden nicht dem Geschäftsbereich von OE 19 zugeordnet.
Die Steigerung des Bilanzwertes (einschließlich OE 19) der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte
um 108,5 % resultiert aus der Bilanzierung von vier ÖPP-Projekten.
Die Bilanzierung des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes das Misburger Bad betreffend (siehe
Bericht erste Eröffnungsbilanz, Passiva 2.2, Seite 95 und SB 2011, Seite 100) weist nunmehr
den tatsächlichen Restwert aus.
Im Vj. bildete der FB Finanzen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau des Schlosses
Herrenhausen einen Bilanzansatz von 4,199 Mio €. Auch hier teilt der FB Finanzen mittlerweile unsere Auffassung, dass es sich bei vorliegendem Rechtsgeschäft um einen einfachen
Mietvertrag handelt. Der Bilanzansatz wurde daraufhin im Bj. korrigiert.
Alle weiteren kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sind ordnungsgemäß reduziert worden und
somit mit ihrem Restwert korrekt ausgewiesen.
2.5
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
57.494.961,69 €
52.195.639,33 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
57.494.961,69 €
52.195.639,33 €
Alle Verbindlichkeiten, die nicht als Geldschulden, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Transferverbindlichkeiten abzubilden sind, werden als sonstige Verbindlichkeiten bilanziert.
Sonstige Verbindlichkeiten
Verrechnete Mehrwertsteuer
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer
Sonstige durchlaufende Posten
davon OE 19:
Empfangene Anzahlungen
Sonstige Verbindlichkeiten und periodengerechte
Abgrenzung
Sonstige
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
0,406
0,407
4,459
3,180
8,290
14,473
Abw.
in %
-0,2
+40,2
+43,0
2,616
21,414
16,271
13,590
26,630
+57,6
-38,9
0,473
0,098
>100,0
57,496
52,195
+4,9
davon OE 19:
0,011
davon OE 19:
0,119
davon OE 19:
2,746
- 96 Die abzuführende Lohn- und Kirchensteuer stieg um 40,2 % auf 4,459 Mio €
(Vj. 3,180 Mio €). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen mit der Auszahlung der Leistungsanreizprämie im Dezember begründbar.
Die sonstigen durchlaufenden Posten setzen sich u. a. aus den Amtshilfekonten
(Bj. 3,539 Mio €, Vj. 3,496 Mio €), den Abfallbeseitigungsgebühren (Bj. 2,162 Mio €,
Vj. 1,392 Mio €), den Straßenreinigungsgebühren (Bj. 2,296 Mio €, Vj. 2,017 Mio €) sowie
Mündelgeldern (Bj. 421 T€, Vj. 446 T€) zusammen. Der wesentliche Anteil des Anstiegs ist
jedoch auf den Ausweis von Verbindlichkeiten des FB Gebäudemanagement (2,616 Mio €)
sowie der im Bj. noch nicht ausbezahlten Umlage an die ZVK (1,944 Mio €) zurückzuführen.
Empfangene Anzahlungen beinhalten Einzahlungen auf Forderungen, deren Fälligkeit zum
Bilanzstichtag noch nicht eingetreten war (Bj. 21,414 Mio €, Vj. 13,590 Mio €).
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten und der periodengerechten Abgrenzung handelt es sich
um eine Auffangposition, in der alle sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, die
keiner anderen Bilanzposition zugeordnet werden können. Bei der LHH werden hier u. a.
Zinsabgrenzungen, kreditorische Debitoren bzw. debitorische Kreditoren sowie Verbindlichkeiten der zurückgeführten Netto-Regiebetriebe und des Sondervermögens dargestellt.
Die im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zur Wohnbebauung
(Ds. 0514/2010) gebildete Verbindlichkeit des Vj. wurde im Bj. aufgelöst (5,970 Mio €). Des
Weiteren hat der FB Finanzen die im SB 2011 von uns empfohlene Korrektur für die Übertragung eines Grundstücks des HCC an den Kernhaushalt (3,550 Mio €) vorgenommen. Die
fehlerhafte Periodenzuordnung der Entgelte der Musikschule (1,051 Mio €) ist ebenfalls berichtigt worden.
3.
Rückstellungen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
1.194.011.437,61 €
1.142.194.263,06 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
1.194.011.437,61 €
1.142.194.263,06 €
Nach § 123 Abs. 2 NKomVG bildet die Kommune Rückstellungen für Verpflichtungen, die
rechtlich und / oder wirtschaftlich in dieser Periode verursacht sind oder - bis zum Jahresabschluss - bekannt werden, deren Höhe und / oder Fälligkeit aber noch ungewiss sind.
Dadurch sollen die in der Zukunft zu leistenden Ausgaben gemäß ihrer Entstehung periodengerecht zugeordnet werden. Konkretisiert werden diese Vorgaben, insbesondere für einzelne Rückstellungen, in § 43 GemHKVO.
Darstellung der Inanspruchnahme / Auflösung von Rückstellungen
Üblicherweise erfolgt eine Inanspruchnahme von Rückstellungen in späteren Perioden ohne
Berührung der Aufwandsseite durch direkte Bebuchung der Rückstellung.
Bei der LHH besteht auf Grund der dezentralen Mittelbewirtschaftung in Verbindung mit dem
Berechtigungskonzept zum Finanzbuchhaltungssystem SAP die Besonderheit, dass die Inanspruchnahme von Rückstellungen über die Bebuchung eines sachlich zugehörenden Aufwandskontos erfolgt und sodann dieser Aufwand vom FB Finanzen gegen die Rückstellung
neutralisiert wird, so dass die jahresbezogene Ermächtigung des Ergebnishaushalts hierdurch nicht berührt ist (siehe Haushaltsrundschreiben 08/2012).
Die folgende Übersicht über die Entwicklung der Rückstellungen im Jahr 2012 entspricht der
Gliederung gemäß § 54 Abs. 4 GemHKVO. Die unterjährigen Bewegungen entsprechen den
Buchungen und unterteilen sich in Inanspruchnahmen (- bestimmungsgemäße Verwendung -), Auflösungen (- Grund der Bildung ist entfallen -), Umbuchungen
- 97 (- ordnungsgemäße Zuordnung von Beträgen zwischen Rückstellungen bzw. zu anderen
Bilanzpositionen -) sowie Zuführungen (- periodengerechte Erhöhung zukünftiger ungewisser
Leistungsverpflichtungen -).
Nicht gebildete Rückstellungen
Einzelfallbezogen hat der FB Finanzen entschieden, entgegen der rechtlichen Verpflichtung
aus § 123 Abs. 2 NKomVG (Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde
nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist) für bestimmte
Sachverhalte keine Rückstellungen zu bilden.
Hierzu zählen Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs (für die Regionsumlage
(siehe SB 2011, Bz. 6.300, Seite 110) bzw. die Gewerbesteuerumlage) oder im Bereich der
Wirtschaftlichen Jugendhilfe für Entgeltzahlungen und Kostenerstattungen an andere Träger
für erbrachte Leistungen nach dem SGB VIII (siehe SB 2011, Bz. 6.300, Seite 114).
Keine ausreichenden Vorgaben des FB Finanzen zu der Bildung von Rückstellungen
Die zum jeweiligen Jahresabschluss veröffentlichten Haushaltsrundschreiben beziehen sich
explizit nur auf die maschinelle Bildung von Rückstellungen (für Mittelbindungen aus dem
Rj.) sowie die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung. Weitergehende
Festlegungen für die restlichen Rückstellungsarten, insbesondere in internen Richtlinien, sind
uns nicht bekannt. Die Zusage der Überarbeitung des jährlichen Haushaltsrundschreibens zu
Rückstellungen durch den FB Finanzen ist zumindest für das Hj. 2013 (siehe Haushaltsrundschreiben 02/2014) nicht umgesetzt.
B/St
Im Vj. hatten wir auf die Verpflichtung des FB Finanzen als dem für die bilanzielle Erfassung
von Rückstellungen verantwortlichen FB hingewiesen, den anderen FB konkrete Vorgaben
zur Bestimmung der Sachverhalte, die eine Rückstellungsbildung bedingen, zu machen
(siehe SB 2011, Bz. 6.300, Seite 115). Solche Vorgaben an die FB für die Meldung bzw. eine
durchgängige Bewertung rückstellungsrelevanter Sachverhalte sind für uns weiterhin nicht
erkennbar umgesetzt.
Entwicklung der Rückstellungen in 2012
Der Bestand zum 01.01.2012 enthält - gegenüber der Schlussbilanz des Hj. 2011 - zusätzlich
die übernommenen Bestände an Rückstellungen des in den Kernhaushalt integrierten FB
Gebäudemanagement (7,049 Mio €). Weitere diesen FB betreffende Rückstellungslasten sind
seit der ersten Eröffnungsbilanz in den personenbezogenen Rückstellungen enthalten.
Die Umbuchungen erfassen - saldiert - einerseits Verschiebungen zwischen Bilanzpositionen
innerhalb der Rückstellungen als auch zu sonstigen Passiva, z. B. Verbindlichkeiten,
andererseits in 2012 erfolgte Berichtigungen der ersten Eröffnungsbilanz bei Rückstellungen
zugunsten (871 T€) bzw. zulasten (4,814 Mio €) des Reinvermögens der LHH.
- 98 Entwicklung der Rückstellungen in 2012 (Tabelle)
Bilanzposition
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
Pensionsrückstellungen und
ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für
Altersteilzeitarbeit und
ähnliche Maßnahmen
zzgl. FB 19
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
zzgl. FB 19
Rückstellungen für
Rekultivierung und
Nachsorge kommunaler
Deponien
Rückstellungen für die
Sanierung von Altlasten
Rückstellungen im Rahmen
des Finanzausgleichs
Rückstellungen für
drohende Verpfl. aus Bürgschaften, anhängige Verf.
Andere Rückstellungen
zzgl. FB 19
gesamt
davon Kernhaushalt
davon FB 19
Bestand
01.01.2012
in €
Inanspruchnahme
in €
969.926.370
Auflösung
Umbuchung
(Saldo)
in €
in €
Zuführung
Bestand
31.12.2012
in €
in €
245.000
14.249.749
-224.637
26.056.544
981.263.528
3.036.391
905.695
1.052.112
6.729.791
55.945.156
1.039.618
0
97.527
15.818.721
21.266.671
0
58.554
0
2.450.000
4.374.050
6.765.496
9.269.564
1.135.856
17.658
0
4.020.557
12.136.607
39.067.292
0
0
0
0
39.067.292
2.260.000
0
1.680.000
0
188.407
768.407
4.039.928
5.526.207
-2.318.530
18.458.613
76.798.281
9.555.347
22.379.309
1.056.472
75.646.683
1.194.011.438
49.615.912
2.489.426
2.916.041
3.474.000
69.139.084
1.085.250
1.149.242.939
1.142.194.263
7.048.676
- 99 3.1
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
981.263.528,07 €
969.926.369,77 €
Pensionsrückstellungen und ähnliche
Verpflichtungen
3.1.1 Pensionsrückstellungen
3.1.2 Beihilferückstellungen
gesamt
3.1.1
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
981.263.528,07 €
969.926.369,77 €
Bestand in Mio €
2012
2011
865,290
855,981
115,973
113,945
981,264
969,926
Abw.
in %
+1,1
+1,8
+1,2
Pensionsrückstellungen
Die gebuchten Rückstellungen zur Schlussbilanz 2012 basieren auf den fortgeschriebenen
Werten der Berechnung der Pensionslasten zur Erstellung des Hpl. 2012 vom Juni 2011 und
ergaben einen Bedarf von 769,256 Mio €. Auf den zur ersten Eröffnungsbilanz gebildeten Risikoaufschlag von 10 % wurde im Bj. eine Auflösung von 6,000 Mio € vorgenommen (Restbestand 70,210 Mio €).
Eine Neuberechnung zum Jahresende 2012 vom 19.12.2012 ermittelte dagegen lediglich
758,244 Mio €, die nach unserer Prüfung wegen Doppelerfassung von Personen auf
757,882 Mio € herabzusetzen wären. Diesem Betrag den gesondert berechneten Teilbestand
„Schwebefälle Dienstherrenwechsel“ (10,983 Mio €) zugeschlagen, ergäben sich u. E. notwendige Rückstellungen für Pensionen von 768,865 Mio € und damit 96,426 Mio € weniger
als bilanziert (865,290 Mio €).
B/St
Eine Anpassung der Rückstellung auf Grundlage der Daten vom 19.12.2012
wurde nicht vorgenommen. Wir haben empfohlen, zukünftig den zum Bilanzstichtag mit aktuellen Daten ermittelten Rückstellungsbedarf buchhalterisch abzubilden, so wie es für die Rückstellung bei Altersteilzeit auch derzeit schon erfolgt.
Die Auflösung von 6,000 Mio € hatte der FB Finanzen bereits im Zuge der Haushaltsplanung
2012 entschieden, da für das Bj. der vorhandene Risikoaufschlag auch nach dieser Auflösung noch für ausreichend erachtet wurde. Dieses Vorgehen bestätigt unsere Bewertung,
dass der Risikoaufschlag entbehrlich ist, weil es hierbei an einer konkreten Anbindung an einen tatsächlichen Rückstellungsbedarf mangelt. Der gebildete Risikozuschlag darf nicht
als beliebig verfügbare Masse für den Haushaltsausgleich herangezogen werden.
3.1.2
Beihilferückstellungen
Die Beihilferückstellungen berechnen sich lt. Empfehlung der AG Doppik nach einem von der
Niedersächsischen Versorgungskasse ermittelten festen Satz der Pensionsrückstellungen. Für
den Bilanzstichtag 2012 waren dies 13,5 % der Pensionsrückstellungen. Die Zuführungen
von 2,957 Mio € sowie die gebuchte Auflösung von 928 T€ basierten allerdings noch auf
dem vorjährigen Satz von 12,8 %.
Unter Berücksichtigung der Datenbasis vom 19.12.2012 und des damit geringeren Ausgangswertes ergibt sich trotz eines anzuwendenden höheren Satzes von 13,5 %
lediglich ein Bedarf an Beihilferückstellungen von 112,545 Mio €
(-3,428 Mio €).
- 100 3.2
Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
55.945.155,84 €
49.615.912,40 €
davon Stiftungen
0€
0€
Rückstellungen für Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen
3.2.1 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
3.2.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden
3.2.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme
Altersteilzeit
3.2.4 Rückstellungen Personal sonstiges
gesamt
3.2.1
davon Kernhaushalt
55.945.155,84 €
49.615.912,40 €
Bestand in Mio €
2012
2011
14,768
11,658
Abw.
in %
+26,7
1,738
2,387
-27,2
35,384
32,368
+9,3
4,054
55,945
3,203
49,616
+26,6
+12,8
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
Wir haben die Ermittlung des Rückstellungsbedarfes für Resturlaub nachvollzogen. Die
bisherige Bildungssystematik wurde grundsätzlich beibehalten und 2012 das Personal des
rückgeführten FB Gebäudemanagement einbezogen. Der so ermittelte Rückstellungsbetrag
von 14,348 Mio € wäre in der Bilanz auszuweisen gewesen.
Der tatsächlich gebuchte Betrag von 14,768 Mio € enthielt daneben irrtümlich einen Anteil
von 421 T€, der dem Wert der Rückstellung für Überstunden des FB Gebäudemanagement
aus dem Jahresabschluss 2011 entsprach. Dieser war im Bj. wegen der bei der LHH
generell unberücksichtigt bleibenden Gleitzeitguthaben nicht abzubilden. Wir
haben empfohlen, hierfür eine Korrektur in 2013 vorzunehmen.
3.2.2
Rückstellungen für geleistete Überstunden
Bei dem bilanzierten Betrag von 1,738 Mio € handelte es sich um die Vergütung für in Vj.
geleistete Mehrarbeit des FB Feuerwehr. Die zu Grunde liegende Dienstvereinbarung sieht
eine vollständige Inanspruchnahme durch Freizeitausgleich bzw. Auszahlung in 2012 und
2013 vor.
Die Gleitzeitguthaben der Beschäftigten als Erfüllungsrückstand der LHH gegenüber den
Beschäftigten waren weiterhin nicht in die Überstundenrückstellung einbezogen.
3.2.3
Rückstellungen für die Inanspruchnahme Altersteilzeit
Der Bilanzwert gründet sich auf die zum Bilanzstichtag berechneten Altersteilzeit-Rückstellungen auf Basis der Berechnungsdaten vom 19.12.2012 sowie einer Einzelfallberechnung der Fa. Heubeck AG. Wir haben anhand der einzelnen Mandanten die Gesamthöhe
nachvollzogen und halten sie zum Bewertungsstichtag für korrekt ermittelt.
Eine fallweise Inanspruchnahme bzw. „echte“ Auflösung wurde nicht errechnet und folglich
auch nicht gebucht.
- 101 3.2.4
Rückstellungen Personal sonstiges
Das Konto weist zum 31.12.2012 einen Saldo von 4,054 Mio € aus; darunter erstmalig auch,
wie von uns bereits zur Eröffnungsbilanz empfohlen, eine Rückstellung für Jubiläumsgeld in
Höhe von 3,731 Mio €. Die Einstellung wurde als Berichtigung der Eröffnungsbilanz gegen
das Reinvermögen gebucht. Im Gegensatz zu Vj. wurde die Leistungsprämie 2012 im laufenden Jahr ausgezahlt.
3.3
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
21.266.670,59 €
2.916.040,88 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
21.266.670,59 €
2.916.040,88 €
Instandhaltungsrückstellungen für im Hj. unterlassene Aufwendungen sind für die vorgesehenen Maßnahmen gemäß § 43 Abs. 4 GemHKVO einzeln zu bestimmen und der Höhe
nach zu beziffern. Während für den FB Gebäudemanagement (10,986 Mio €) ein entsprechender Nachweis vorlag und ein solcher für den FB Tiefbau (5,939 Mio €) nachgereicht
wurde, lag in den sonstigen Fällen gebildeter Instandhaltungsrückstellungen keine Dokumentation vor.
Die FB sind insbesondere verpflichtet, die vom Verordnungsgeber festgelegte Frist der
Nachholung der Instandhaltung in den folgenden drei Hj. zu überwachen.
3.4
Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
6.765.495,82 €
0€
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
6.765.495,82 €
0€
Zur ersten Eröffnungsbilanz 2011 war unter den Anderen Rückstellungen ein Betrag von
2,450 Mio € für die Nachsorge auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Bemerode eingestellt worden, der im Bj. unter diese Position umgebucht wurde. Die ehemalige Deponie war
allerdings rechtlich zu diesem Zeitpunkt schon als Altlast einzuordnen, da sie sich außerhalb
der Stilllegungsphase (§ 10 der Verordnung über Deponien und Langzeitlager) befand. Formal wäre diese Rückstellung daher unter den Rückstellungen für Sanierung von Altlasten
einzuordnen.
Im Bj. wurde die Auskömmlichkeit der Rückstellung überprüft. Im Ergebnis bestand ein nachvollziehbarer - Bedarf der Erhöhung um 4,734 Mio €. Dieser stellt jedoch nur eine Konkretisierung des anzunehmenden zukünftigen Aufwandes der Nachsorge dar und ist nicht
beispielsweise auf die Verschärfung umweltschutzrechtlicher Vorschriften im Bj. zurückzuführen, so dass hier eine Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz anstatt der Belastung des
Rechnungsergebnisses geboten war.
- 102 3.6
Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
39.067.292,00 €
39.067.292,00 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
39.067.292,00 €
39.067.292,00 €
Während die Betriebsprüfung bei der LHH im Bj. überwiegend abgeschlossen wurde (mit
Bestandskorrekturen der Rückstellung im nachfolgenden Hj. auf Grund des Eingangs von
Steuerfestsetzungen), war der Sachverhalt einer erwarteten Gewerbesteuerrückzahlung zum
Bilanzstichtag 2012 unverändert. Der Bestandsausweis ist deshalb nachvollziehbar.
3.7
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften,
Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
768.407,00 €
2.260.000,00 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
768.407,00 €
2.260.000,00 €
Im Bj. wurden Rückstellungen für zwei erledigte Gerichtsverfahren aufgelöst (-1,680 Mio €)
sowie für drei Verfahren Beträge zugeführt (188 T€). Der Rückstellungsbestand von 768 T€
bezieht sich damit auf insgesamt vier Gerichtsverfahren.
Angesichts der vielfältigen Aufgabengebiete der LHH (Sozialverwaltung, Bauordnung) ist
eine Bilanzierung einer derart geringen Anzahl von Gerichtsverfahren, in denen eine Verurteilung der LHH als wahrscheinlich zu bewerten ist, nicht nachvollziehbar.
Geboten ist eine systematische Erfassung wesentlicher Gerichtsverfahren und deren einheitliche Risikobewertung zur Ermittlung des tatsächlichen Rückstellungsbedarfes. Darüber
hinaus sollte auch für Kategorien von Klageverfahren mit im Einzelfall geringerer Bedeutung
(z. B. Straßenreinigungsgebühren, Bauanträge) eine Risikovorsorge getroffen werden.
3.8
Andere Rückstellungen
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
76.798.281,20 €
69.139.083,79 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
76.798.281,20 €
69.139.083,79 €
Darstellung wesentlicher, einzelner Rückstellungen siehe nebenstehende Tabelle.
Im Bj. gebildete bzw. erstmals ausgewiesene Rückstellungen
Wir hatten den FB Finanzen im Vj. auf die Notwendigkeit des Ausweises sämtlicher bis dato
noch nicht ausgeglichener Verlustausgleiche für Sondervermögen aus rückwärtigen Jahren
hingewiesen. Der FB Finanzen hat dies zum Jahresabschluss 2012 aus ordentlichem Aufwand umgesetzt (3,403 Mio € für den Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren sowie 1,350 Mio € für den Eigenbetrieb HCC). Soweit jedoch Verlustausgleiche vor 2012
(insgesamt 2,753 Mio €) betroffen waren, stellte dieses außerordentlichen Aufwand dar.
Gleiches gilt für die Rückstellung der Kosten der Oberflächenentwässerung öffentlicher Straßen im Jahr 2011 (1,100 Mio €), die ebenfalls im Bj. aus außerordentlichem Aufwand hätte
gebildet werden müssen. Die Nachzahlung ergab sich aus der Betriebsabrechnung 2011 der
Stadtentwässerung und wurde erst 2013 ausgeglichen.
Auflösung
Zuführung
31.12.2012
Art1)
Inanspruchnahme
Andere
Rückstellungen
31.12.2011
- 103 -
in T€
in T€
in T€
in T€
in T€
Im Bj. gebildete bzw. erstmals ausgewiesene Rückstellungen
FB 19
diverse Rückstellungen
Verlustausgleich
NRB Städt. Alten- und
Pflegezentren
Verlustausgleich HCC
Unterbringung
Asylbewerber u. a.
Betriebskostenzuschuss
Misburger Bad
Stadtanteil
Entwässerung öffentlicher
Straßen
Sonderprogramm Straßenbäume an Versorgungsleitungen
Liquiditätskredit
Korrektur Eröffnungsbilanz
VR
2)
1.085
453
195
166
603
VR
0
0
0
3.403
3.403
VR
0
0
0
1.350
1.350
VR
0
0
0
7.000
7.000
VR
0
0
0
405
405
VR
0
0
0
1.100
1.100
VR
0
0
0
1.000
1.000
VR
0
0
0
VR
2.531
20
DR
42.549
DR
VR
3)
840
840
871
20
1.660
1.251
294
260
41.264
2.000
0
0
0
2.000
10.625
0
0
0
10.625
2.450
0
0
Bestehende Rückstellungen
Schadenfälle und
Beratungsleistungen
Immobilienverwaltung (u.a.
Erbbaurechte)
Wohngebäude zur
Unterbringung GBH
Betriebsführung
Stadionumbau
Deponie Bemerode
Kreuzungsbauwerksunterhaltung
Rückstellungen maschinell
durch Mittelübertragung
3)
4)
VR
2.450
0
VR
1.000
0
0
0
1.000
VR
5.835
1.973
3.622
3.691
3.931
VR
1.400
0
1.400
0
0
748
70.224
69.139
1.085
343
4.040
137
8.970
349
19.584
617
76.798
Aufgelöste Rückstellungen
Personalkosten im Bereich
Beschäftigungsförderung
Sonstige Andere Rückstellungen
1)
2)
3)
4)
diverse
gesamt
davon Kernhaushalt
davon FB 19
Erläuterung der Abkürzungen:
VR
VR: Verbindlichkeitsrückstellung
DR: Drohverlustrückstellung
Eröffnungsbilanz 2012; Integration des FB 19
Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz gegen Reinvermögen
Umbuchung auf Konto Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien
- 104 Bestehende Rückstellungen
Der FB Finanzen hat den Bestand einer Rückstellung für einen Schadenfall als Berichtigung
der ersten Eröffnungsbilanz auf 1,640 Mio € korrigiert (siehe Bericht erste Eröffnungsbilanz,
Passiva 3.8, Seite 111), mit der Rückstellung für Beratungsleistungen ergibt sich ein Gesamtbestand von 1,660 Mio €.
Auf unseren Hinweis stellte der FB Finanzen im Jahr 2012 die Buchungssystematik bei der
Drohverlustrückstellung Immobilienverwaltung (Bestand 41,264 Mio €) um und buchte in
Anspruch genommene Rückstellungen direkt gegen die Buchverluste aus dem Abgang der
verkauften Grundstücke. Nicht benötigte Rückstellungen wurden zugunsten des Bj. mit
294 T€ ertragswirksam aufgelöst. Davon bezogen sich 230 T€ auf fünf Fälle aus dem Vj., für
die die Auflösung in 2012 nachgeholt wurde (siehe SB 2011, Passiva 3.8.3, Seite 112). Zwei
Fälle belasteten das Jahresergebnis 2012 mit einem restlichen Buchverlust von 120 T€, weil
die Rückstellungen nicht ausreichten.
Unsere Prüfung ergab, dass für ein vor Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz verkauftes
und auf unsere Empfehlung im Bj. ausgebuchtes Grundstück die Auflösung der hierfür gebildeten Drohverlustrückstellung von 36 T€ fehlte. Sie wird im Jahr 2013 nachgeholt.
Rückstellungen für Umzüge bzw. die Arrondierung von Verwaltungsstandorten (enthalten in
den Sonstigen Anderen Rückstellungen) hatten wir wegen der fehlenden Verursachung im
abgelaufenen Hj. als nicht begründet bewertet. 2012 wurden bestehende Rückstellungen für
diesen Zweck verbraucht bzw. auch neue gebildet (FB Recht und Ordnung bzw. Bibliothek,
Schule, Museen und Kulturbüro). Unsere Kritik aus dem SB 2011 wurde damit nicht aufgenommen. Soweit konkrete Aufträge bestanden hätten, wären - aus unserer Sicht zulässigerweise - maschinelle Rückstellungen für bestehende Mittelbindungen zu bilden gewesen.
Aufgelöste Rückstellungen
Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 hatten wir die Bildung einer Rückstellung im Bereich Beschäftigungsförderung über 1,400 Mio € als unzulässig bewertet (siehe SB 2011, Bz.
6.300, Seite 113); im Bj. hat der FB Finanzen diese als außerordentlichen Ertrag aufgelöst.
Maschinelle Rückstellungen für bestehende Mittelbindungen
Für in 2012 ergebniswirksam erteilte Aufträge, für die zum Jahresende noch eine Mittelbindung bestand, wurde gemäß Haushaltsrundschreiben 08/2012 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für alle offenen Beträge über 5 T€ je Position gebildet. Gegenüber
2011 verringerten sich diese um 1,904 Mio € auf einen Bestand von 3,931 Mio €.
Zum Zeitpunkt der Prüfung (Mai 2014) bestanden maschinelle Rückstellungen aus 2011 nur
noch in Höhe von 172 T€.
4.
Passive Rechnungsabgrenzung
31.12.2012
31.12.2011
Bilanzwert
13.105.227,28 €
13.177.621,64 €
davon Stiftungen
0€
0€
davon Kernhaushalt
13.105.227,28 €
13.177.621,64 €
Gemäß § 49 Abs. 3 GemHKVO werden Einnahmen, die vor dem Abschlusstag eingegangen
sind, jedoch Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, als passive RAP
ausgewiesen. Daneben sind nach § 49 Abs. 4 GemHKVO als passive RAP nicht im Hj. verwendete zweckgebundene Erträge auszuweisen, soweit sie Ertrag erst für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Um den Aufwand zur Ermittlung dieser RAP in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten, hat die Verwaltung entschieden, dass
- 105 x
x
W
wiederkehrende Abgrenzungsfälle nicht abzugrenzen sind;
eine Wertgrenze zur Ermittlung von RAP von 10 T€ festgelegt wird.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung modifizierte Vorgaben für die Einstellung von RAP
erarbeitet, aber noch nicht veröffentlicht. Wir empfehlen, Entscheidungen über Vorgaben
künftig unverzüglich gegenüber den FB bekannt zu geben.
Zum Jahresabschluss 2011 hatten wir ausgeführt, dass die Kostenerstattungsbeträge nach
§ 135c BauGB für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht als passiver RAP, sondern als
Anzahlungen auf Sonderposten zu buchen sind, da es sich um Einzahlungen (Anzahlungen)
für spätere Investitionen in Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt. Bei der Überleitung
der kameralen Rechnung in das NKR war die ehemalige Rücklage korrekt in die Bilanzposition Anzahlungen auf Sonderposten übernommen worden. Dennoch hat die Verwaltung unseren Hinweis für das Bj. nicht aufgenommen und diese Gelder erneut als passive RAP gebucht. Wir stellten in zwei Fällen fest, dass es sich dabei um Kostenerstattungen für investive Maßnahmen handelte (Biotope und Grunderwerb), die sich bereits zum 01.01.2011 im
Eigentum der LHH befanden und zur Eröffnungsbilanz bewertet und aktiviert waren. Die
Verwaltung hat unsere Feststellung aufgegriffen und wird diese Fälle im RAP zum Jahresabschluss 2013 entsprechend berichtigen. Die grundsätzliche buchhalterische Abwicklung soll
zeitnah mit den betroffenen FB geklärt werden.
- 106 Vermerke unter der Bilanz
Unter der Bilanz sind gemäß § 54 Abs. 5 GemHKVO Vorbelastungen zukünftiger Hj. abzubilden, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Ihr Betrag darf nach der jeweiligen Art zusammengefasst angegeben werden.
Folgende Vorbelastungen wurden im Bj. ausgewiesen:
x
Haushaltsreste
31.12.2012
31.12.2011
103.160.322,61 €
89.571.090,19 €
Die abgebildete Vorbelastung entspricht den in das nachfolgende Hj. übertragenen
Ermächtigungen für Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen. Sie ist
deckungsgleich mit dem im Anhang ausgewiesenen Betrag gemäß
§ 128 Abs. 3 Nr. 5 NKomVG und wurde von uns anhand von Belegen festgestellt
(siehe Bz. 5.603).
Der Ausweis einer zukünftigen Vorbelastung aus übertragenen Ermächtigungen für
Auszahlungen des konsumtiven Haushaltes (13,608 Mio €) ist hier rechtskonform nicht
abzubilden. Übertragene Ermächtigungen für Aufwendungen sind korrekt unter der
Bilanzposition Passiva, 1.3.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
x
in Anspruch genommene
Verpflichtungsermächtigungen
31.12.2012
31.12.2011
16.082.706,48 €
1.325.821,78 €
Die unter der Bilanz abgebildeten in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den im Rechenschaftsbericht ausgewiesenen. Eine
Bewertung der Inanspruchnahme haben wir in Bz. 5.701 vorgenommen.
x
Bürgschaften
31.12.2012
31.12.2011
60.036.286,43 €
63.561.315,54 €
Der ausgewiesene Betrag für Eventualverpflichtungen aus Bürgschaftsübernahmen
konnte anhand des Bürgschaftsbuches nachvollzogen werden.
Der Ausweis folgender Vorbelastungen unterblieb:
x
über das Haushaltsjahr hinaus gestundete Beträge
31.12.2012
31.12.2011
kein Ausweis
kein Ausweis
Ein Ausweis der Stundungen in den Vermerken unter der Bilanz erfolgte nicht, war
jedoch erforderlich, da Stundungen über den Bilanzstichtag hinaus insbesondere aus
Steuerforderungen bestanden, die bisher systembedingt nicht in den Forderungen in
der Bilanz abgebildet werden (siehe SB 2011, Bz. 7.341, Seite 177).
x
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
31.12.2012
31.12.2011
kein Ausweis
kein Ausweis
Alle Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, denen bilanziertes
Anlagevermögen gegenüber steht, sind in den Passiva (Bilanzposition Passiva, 2.2
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften) erfasst. Den gesamten
Umfang der Vorbelastungen künftiger Hj. einschließlich der nicht passivierten kreditähnlichen Rechtsgeschäfte bildet der FB Finanzen zwar im Hpl. ab (siehe Hpl. 2013,
- 107 l. Allgemeiner Teil, Seite 107; zukünftige Gesamtbelastung 308,919 Mio €), nicht
jedoch unter der Bilanz. Dies ist zukünftig nachzuholen.
Ein Ausweis folgender zukünftiger Belastungen war nicht erforderlich:
x
Gewährleistungsverträge
31.12.2011
01.01.2011
kein Ausweis
kein Ausweis
Uns sind keine Sachverhalte bekannt, nach denen aus Gewährleistungsverträgen
Zahlungen durch die LHH zu erwarten wären.
6.400
6.401
Anhang / Anlagen zum Anhang
Rechtliche Anforderungen an den Anhang grundsätzlich erfüllt
Gemäß § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG ist der Anhang ein eigenständiger Pflichtbestandteil des
Jahresabschlusses. Dem Anhang sind gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG Anlagen beizufügen,
deren Inhalt und Gestaltung in den §§ 55 bis 57 GemHKVO geregelt ist. Zum Anhang gehören bei der LHH folgende Bestandteile:
x
x
x
x
x
6.402
Angaben bzw. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Ergebnisrechnung und der
Bilanz, soweit dies zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben ist, insbesondere aber zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. zu
Sachverhalten, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können
(§ 55 Abs. 2 GemHKVO),
eine Anlagen-, eine Forderungs- sowie eine Schuldenübersicht in der durch die Muster
16 bis 18 des Ausführungserlasses vorgeschriebenen Form
(§ 56 Abs. 1 bis 3 GemHKVO),
einen Rechenschaftsbericht in der Form nach § 57 GemHKVO mit stichtagsbezogener
Bewertung der finanzwirtschaftlichen Lage der LHH. Insbesondere sind Vorgänge von
besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Hj. eingetreten sind, sowie zu erwartende mögliche finanzwirtschaftliche Risiken darzustellen, die für die Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung sind.
Diese Anforderungen wurden für das Hj. 2012 im Rechenschaftsbericht erfüllt.
eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen gemäß § 128 Abs. 3 Nr. 5 NKomVG,
darüber hinaus ergeben sich weitere Berichtspflichten wie bei Abweichungen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögensgegenständen
(§ 47 Abs. 2 Satz 2 GemHKVO) oder Erläuterung der Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz (§ 61 Abs. 2 Satz 3 GemHKVO), die wir für 2012 als bedingt eingehalten
bewerten.
Pflichtübersichten vorschriftenkonform vorgelegt
Die Anlagen-, die Forderungs- und die Schuldenübersicht entsprachen den nach
§ 178 Abs. 3 NKomVG zu verwendenden Mustern 16 - 18 des Ausführungserlasses.
Wir stellten die Übereinstimmung der Beträge in den Übersichten mit Daten aus dem SAPSystem bzw. dem Jahresabschluss fest.
Forderungsübersicht und Bestand der Forderungen gemäß Bilanz stimmen in der
Bestandshöhe überein. Dabei unterbleibt in der Forderungsübersicht für Stundungsraten mit
zukünftiger Fälligkeit eine Abwertung; im Ergebnis wird dadurch die Summe der
Forderungen mit Fälligkeit bis zu einem Jahr fehlerhaft ausgewiesen.
- 108 6.403
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich hinreichend dargelegt
Die Angaben bzw. Erläuterungen zu den wesentlichen Posten der Ergebnisrechnung und der
Bilanz und den ihnen zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen waren
hinreichend. Allerdings wurden unsere bereits zur ersten Eröffnungsbilanz gegebenen Empfehlungen zur inhaltlichen Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze weiterhin nicht umgesetzt. So fehlte beispielsweise ein Hinweis auf den 10%igen pauschalen Aufschlag auf die rechnerisch ermittelten Pensions- und Beihilferückstellungen.
6.404
Übersicht der zu übertragenden Haushaltsermächtigungen vollständig erstellt
Wir stellten die Übereinstimmung zwischen der nach § 128 Abs. 3 Nr. 5 NKomVG zu erstellenden Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen
und den im SAP-System ausgewiesenen Daten fest.
6.500
6.501
Rechenschaftsbericht
Anforderungen an den Rechenschaftsbericht grundsätzlich erfüllt
Der Rechenschaftsbericht erfüllt grundsätzlich die Anforderungen nach § 57 GemHKVO.
Wir haben dem FB Finanzen Hinweise zu Korrekturen des Rechenschaftsberichtes gegeben.
Im Rechenschaftsbericht sind gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2 GemHKVO die Gründe für die Übertragung von Haushaltsermächtigungen darzulegen. Es wurden nur Begründungen für HR ab
einem Volumen von 500 T€ für konsumtive HR und 1,000 Mio € für investive HR ausgewiesen (siehe Bz. 5.600). Für unwesentliche HR sieht die GemHKVO jedoch eine zusammenfassende Begründung vor.
Über das Hj. hinaus geltende Verträge stellen Belastungen für zukünftige Wirtschaftsperioden dar. Es empfiehlt sich daher, im Rechenschaftsbericht eine Auflistung wesentlicher Verträge aus Lieferung und Leistung oder sonstigen Beziehungen vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht enthält dazu keine Angaben.
Erläuterungen der wesentlichen Abweichungen der Daten des Jahresabschlusses von den
geplanten Haushaltsansätzen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 GemHKVO wurden im Rechenschaftsbericht aufgeführt.
6.600
Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung werden die dem Hj. zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen
gegenübergestellt (§ 50 Abs. 1 GemHKVO). Sie bildet das Ressourcenaufkommen und den
Ressourcenverbrauch einer Rechnungsperiode ab.
Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG sollen die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen, die außerordentlichen Erträge die außerordentlichen Aufwendungen decken. Ihre Darstellung in Form der Ergebnisrechnung ist in § 50 Abs. 2 GemHKVO i. V. m. § 2 GemHKVO
geregelt. Die Differenz der jeweiligen Aufwendungen zu den jeweiligen Erträgen stellt das
ordentliche bzw. außerordentliche Ergebnis dar.
- 109 -
Ergebnisrechnung
Ergebnis
2012
Mio €
Ergebnis
2011
Mio €
ordentliche Erträge
1.
Steuern und ähnliche Abgaben
975,841
861,319
2.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
128,897
111,917
3.
Auflösungserträge aus Sonderposten
23,636
24,493
4.
sonstige Transfererträge
26,106
30,408
5.
öffentlich-rechtliche Entgelte
40,124
40,659
6.
privatrechtliche Entgelte
73,351
70,627
7.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
388,870
368,726
8.
Zinsen und ähnliche Finanzerträge
115,297
104,882
9.
aktivierte Eigenleistungen
0,500
0,108
0
0
70,289
75,867
1.842,911
1.689,005
399,930
367,154
44,017
43,529
186,926
206,615
16. Abschreibungen
90,825
73,537
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
61,504
81,882
18. Transferaufwendungen
879,160
840,046
19. sonstige ordentliche Aufwendungen
109,630
106,369
1.771,992
1.719,130
70,919
-30,125
24,654
13,203
5,965
6,964
18,689
6,239
89,608
-23,886
10. Bestandsveränderungen
11. sonstige ordentliche Erträge
12. = Summe ordentliche Erträge
ordentliche Aufwendungen
13. Aufwendungen für aktives Personal
14. Aufwendungen für Versorgung
15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
20. = Summe ordentliche Aufwendungen
21. ordentliches Ergebnis
(ordentliche Erträge abzüglich ordentliche
Aufwendungen)
Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-)
22. außerordentliche Erträge
23. außerordentliche Aufwendungen
24. außerordentliches Ergebnis
(außerordentliche Erträge abzüglich
außerordentliche Aufwendungen)
Jahresergebnis
(Saldo ordentliches Ergebnis und
außerordentliches Ergebnis)
Überschuss (+)/Fehlbetrag (-)
- 110 Ordentliche Erträge
2012
2011
1.842.911.221,03 €
1.689.005.091,77 €
Die ordentlichen Erträge resultieren aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und sind periodisch (§ 113 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 1 GemHKVO) zuzuordnen. Sie
verteilen sich im Hj. 2012 wie folgt:
Ordentliche Erträge
Ergebnis in Mio €
2012
1.
2.
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3.
Auflösungserträge aus Sonderposten
davon OE 19:
davon OE 19:
4.
5.
6.
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Privatrechtliche Entgelte
7.
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
davon OE 19:
davon OE 19:
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
ohne
OE 19
861,319
111,917
+13,3
+15,0
24,493
-5,8
30,408
40,659
70,627
-14,1
-1,3
+2,4
368,726
+5,4
115,297
0,500
70,289
104,882
0,108
75,867
+9,9
>100
-8,4
1.842,911
1.689,005
+9,0
0,189
23,636
0,564
26,106
40,124
73,351
1,053
388,870
8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge
9. Aktivierte Eigenleistungen
11. Sonstige ordentliche Erträge
1.
975,841
128,897
2011
Abw.
in %
0,100
0,759
2,666
Steuern und ähnliche Abgaben
2012
2011
975.841.281,75 €
861.319.000,61 €
Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern, die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, sonstige Steuern und steuerähnliche Abgaben.
Steuern und ähnliche Abgaben
Realsteuern
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern
Sonstige Gemeindesteuern
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
728,398
638,531
237,355
213,472
10,088
9,318
975,841
861,321
Abw.
in %
+14,1
+11,2
+8,3
+13,3
Durch Ds. 0241/2012 N 1 ist der Hebesatz der Grundsteuer B zum 01.01.2012 von 530 v. H.
auf 600 v. H. erhöht worden. Hieraus resultiert ein Anstieg der Grundsteuer B von
126,818 Mio € auf 143,673 Mio €, er blieb somit um 644 T€ unter dem erwarteten Mehrertrag der o. g. Drucksache von 17,500 Mio €.
- 111 Das Gewerbesteueraufkommen stieg auf 584,527 Mio € (+73,019 Mio €) und übertraf damit
deutlich das Einnahmeniveau aus dem Hj. 2011 (+31,854 Mio €). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einnahmehöhe in 2012 vorerst bis zu einer endgültigen Veranlagung der Steuerpflichtigen in nachfolgenden Jahren einen vorläufigen Charakter hat. In Bezug auf die
Mehrerträge der Gewerbesteuer war im Bj. ersichtlich, dass diese nicht durch die Spitzengruppe der Gewerbesteuerzahler - diese wiesen eine rückläufige Tendenz auf - sondern
vielmehr durch eine Vielzahl von Gewerbesteuerzahlern entrichtet worden sind. Zum Zeitpunkt der Schlussberichtserstellung ist aktuell ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuer
bemerkbar.
Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz standen 2012 der LHH an der Einkommensteuer
189,235 Mio € (Vj. 165,256 Mio €) und an der Umsatzsteuer 48,120 Mio € (Vj. 48,216 Mio €)
zu. Im Gegenzug ist für diese Beteiligung die Gewerbesteuerumlage und ein entsprechender
Solidarbeitrag zu entrichten (80,149 Mio €; Vj. 77,027 Mio €, siehe Bz. 6.600 Nr. 18, Transferaufwendungen), der sich an den Gewerbesteuereinzahlungen orientiert und somit für die
LHH nicht beeinflussbar ist.
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz ergibt
sich im Bj. ein mit der Gewerbesteuer im Zusammenhang stehendes Nettosteueraufkommen
von 741,733 Mio € (Vj. 647,952 Mio €). Dieses übertraf damit (+14,5 %) das Wachstum der
Gewerbesteuereinnahmen (+14,3 %).
Das Periodisierungsprinzip wird weiterhin durch die jahresversetzte Spitzabrechnung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuerumlage nicht eingehalten.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergab eine Überzahlung i. H. v. 2,784 Mio €
(Vj. 2,549 Mio €). Allerdings belastete die jahresversetzte Spitzabrechnung aus 2011 die Ergebnisrechnung 2012, so dass die Erträge im Bj. insgesamt lediglich um 235 T€ zu hoch
ausgewiesen worden sind. Ebenso wird die noch zu leistende Zahlung für die Gewerbesteuerumlage (6,236 Mio €) - für die in gleicher Art keine Verbindlichkeit in der Schlussbilanz
2012 gebildet wurde - die Ergebnisrechnung 2013 belasten.
Die Entwicklung der einzelnen Erträge stellt sich wie folgt dar:
Steuerart
AS 2008
Mio €
AS 2009
Mio €
AS 2010
Mio €
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Einkommensteueranteil
Umsatzsteueranteil
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer
Summe
0,202
126,477
502,224
164,473
45,370
3,440
1,655
0,229
844,070
0,198
124,989
342,689
160,690
44,749
4,240
1,698
0,240
679,493
0,205
126,313
479,654
156,032
45,451
5,547
1,823
0,302
815,329
Erträge
2011
Mio €
0,205
126,818
511,508
165,256
48,216
6,820
2,016
0,482
861,321
Erträge
2012
Mio €
0,198
143,673
584,527
189,235
48,120
7,531
2,074
0,482
975,840
Im Vergleich zum Vj. waren die Planansätze für Steuern und ähnliche Abgaben insgesamt
um 52,839 Mio € (+6,7 %) auf 858,282 Mio € erhöht. Der positiven Entwicklung der allgemeinen Wirtschaftslage und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer
ist damit Rechnung getragen worden. Im Bj. übertraf das Steueraufkommen die erhöhten
Planansätze um insgesamt 117,559 Mio € (+13,7 %). Eine derart positive Entwicklung war
zum Aufstellungszeitpunkt der Planung nicht absehbar. Mehrerträge wurden insbesondere
bei der Gewerbesteuer (+86,948 Mio €, +17,5 %) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+27,235 Mio €, +16,8 %) erzielt.
- 112 Die Abweichung zwischen dem Jahresfehlbedarf (67,390 Mio €) und dem tatsächlichen
Überschuss (89,608 Mio €) am Jahresende im Gesamthaushalt steht überwiegend in einer
direkten Beziehung zur Entwicklung des Nettosteueraufkommens (+112,047 Mio €).
2008
2009
2010
2011
2012
*
NettoNettoAbweichung
Steuer
Steuereinnahmen einnahmen
Ansatz
AS
Mio €
Mio €
Mio €
739,633
766,341
+26,708
731,349
634,934
-96,415
603,747
733,321
+129,574
NettoNettoAbweichung
SteuerSteueraufkommen aufkommen
Planung
Ergebnis
Mio €
Mio €
Mio €
731,356
784,292
+52,936
783,645
895,692
+112,047
Sollfehlbedarf
Mio €
32,660
293,280
160,472
Jahresfehlbedarf
Mio €
122,876
67,390
Sollfehlbetrag/
-überschuss
Abweichung
Mio €
Mio €
38,074
+70,734
-318,190
-24,910
-95,385
+65,087
Jahresfehl- Abweichung
betrag/
-überschuss
Mio €
-23,886
89,608
Mio €
+98,990
+156,998
Eine positive Zahl in der Spalte „Abweichung“ stellt eine Verbesserung des Jahresergebnisses/Sollabschlusses
im Vergleich zur Haushaltsplanung dar.
2.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
2012
2011
128.896.867,12 €
111.917.118,32 €
Zu den kommunalen Erträgen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen zählen die Erträge nach dem NFAG und den §§ 4, 5 NFVG sowie sonstige Zuweisungen der Region Hannover für übernommene Aufgaben. Darüber hinaus werden auch Zuschüsse und Spenden
von Dritten für laufende Zwecke in dieser Haushaltsposition abgebildet.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Ergebnis in Mio €
2012
Schlüsselzuweisungen vom Land
Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land
Zuweisungen für laufende Zwecke von gesetzlichen Sozialversicherungen
Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land
Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für
Personal
Zuweisungen für laufende Zwecke von gesetzlichen Sozialversicherungen/ARGE für laufende
Zwecke
Zuweisungen vom Bund für laufende Zwecke
Sonstige allgemeine Zuweisungen von der Region
Hannover für Kreisaufgaben
Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen
davon OE 19:
gesamt
ohne
OE 19
68,163
23,925
13,306
48,810
23,412
13,173
+39,6
+2,2
+1,0
9,146
4,532
11,811
4,545
-22,6
-0,3
1,484
2,640
-43,8
3,186
1,500
2,576
1,500
+23,7
0,0
3,654
3,449
<1
111,917
+15,0
0,189
128,897
davon OE 19:
2011
Abw.
in %
0,189
- 113 Von den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entfallen insgesamt 71,4 % auf Leistungen des Landes nach dem NFAG.
Erträge nach dem NFAG
(vor 2011 Einnahmen im VWH)
Schlüsselzuweisung
NFAG-Zuweisungen für Aufgaben des
übertragenen Wirkungskreises
Summe
2008
Mio €
24,961
22,213
2009
Mio €
33,834
22,780
2010
Mio €
64,599
23,113
2011
Mio €
48,810
23,412
2012
Mio €
68,163
23,925
47,174
56,614
87,712
72,222
92,088
Schlüsselzuweisungen vom Land nach dem NFAG an die LHH haben sich auf 68,163 Mio €
erhöht (19,353 Mio €). Im Finanzausgleich bestimmt die kommunale Wirtschaftskraft im
Landesvergleich, insbesondere also das Realsteueraufkommen, maßgeblich die Höhe der
Ausgleichszahlungen. Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen liegt im Anstieg der Einwohnerzahlen (+0,5 %) und der damit einhergehenden Erhöhung des Grundbetrages begründet.
Dadurch erhöhte sich die Bedarfsmesszahl um rund 52,499 Mio € (7,9 %) im Vergleich zum
Vj., wohingegen die Steuerkraftmesszahl lediglich um 26,695 Mio € (4,5 %) anstieg. Beide
Zahlen werden zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen herangezogen (Bedarfsmesszahl
– Steuerkraftmesszahl x 75 %).
Neben den Leistungen nach dem NFAG trägt das Land die Kosten für weitere von der LHH
übernommene Aufgaben auf Grundlage des NFVG (z. B. für kommunalisierte Aufgaben nach
Auflösung der Mittelbehörden). Der Umfang unterliegt dabei jährlichen Änderungen und
umfasst so unterschiedliche Erstattungen für Aufgabenerfüllungen wie die Auszahlung des
Elterngeldes oder die Wohnraumförderung. Die Erträge teilten sich in die nach § 4 NFVG
(1,129 Mio €) und die nach § 5 NFVG (208 T€) auf.
Mit 1,500 Mio € sind die Erträge aus den Zuweisungen von der Region Hannover für übernommene Kreisaufgaben konstant (§ 162 NKomVG), die auf Basis einer Vereinbarung zwischen der LHH und der Region gezahlt werden.
Erträge aus sonstigen
Zuweisungen für Aufgabenwahrnehmungen
(vor 2011 Einnahmen im VWH)
Vom Land gemäß NFVG
Von der Region für Kreisaufgaben
Summe
2008
Mio €
0,990
1,500
2,490
2009
Mio €
0,996
1,500
2,496
2010
Mio €
1,318
1,500
2,818
2011
Mio €
1,326
1,500
2,826
2012
Mio €
1,337
1,500
2,837
Ausschlaggebend für den Rückgang der Erträge aus Zuweisungen für laufende Zwecke vom
Land um insgesamt 2,665 Mio € auf 9,146 Mio € sind die Produkte 36101 - Tagespflege und 36501 - Kindertagesbetreuung -. Diese Erträge sanken um insgesamt 2,133 Mio € gegenüber dem Vj. Ursächlich hierfür waren u. a. erst im Hj. 2013 abgerechnete und gezahlte
Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagespflegeplätze für die zweite Jahreshälfte 2012.
Hinzu kommt, dass das Ergebnis des Vj. durch Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2010
von insgesamt 1,078 Mio € positiv beeinflusst worden war.
Nahezu unverändert blieben die Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land für Personal,
obwohl beim Produkt 36501 - Kindertagesbetreuung - die Erträge im Bj. durch neu hinzugekommene Kindertagesstättenplätze auf 4,461 Mio € (Vj. 4,235 Mio €) gestiegen sind. Das
Ergebnis des Vj. wurde jedoch durch eine Fehlbuchung positiv beeinflusst. Eine im Vj. eingegangene Abschlagszahlung des Landes von 240 T€ hätte nicht an dieser Stelle, sondern
als Zuweisung für laufende Zwecke vom Land gebucht werden müssen.
- 114 Änderungen der Beschäftigungsförderungspolitik der Bundesagentur für Arbeit führten im Bj.
wiederum zu einem Rückgang von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen. Damit verbunden
ist eine Verringerung der Zuweisungen für laufende Zwecke von gesetzlichen Sozialversicherungen / ARGE für laufende Zwecke für verschiedene, vom Bereich Beschäftigungsförderung und Stützpunkt Hölderlinstraße (Produkt 31291 - Beschäftigungsförderung -) durchgeführte Projekte auf 1,483 Mio € (Vj. 2,632 Mio €).
Um 611 T€ gestiegene Zuweisungen vom Bund für laufende Zwecke wurden im Wesentlichen verursacht durch zwei mittels Bürgerarbeit durchgeführte Projekte zur offenen Seniorenarbeit und zur Sanierung eines Industriedenkmals in Misburg. Dem Bereich Beschäftigungsförderung und Stützpunkt Hölderlinstraße (Produkt 31291 – Beschäftigungsförderung -) wurden dafür vom Bund im Bj. Zuweisungen von insgesamt 453 T€ gewährt. Außerdem erhielt der Bereich Sport und Eventmanagement (Produkt 42402 - Sportleistungszentrum -) um 267 T€ höhere Zuweisungen, u. a. für die bauliche Unterhaltung zur barrierefreien Umgestaltung des Sportleistungszentrums.
3.
Auflösungserträge aus Sonderposten
2012
2011
23.635.781,37 €
24.493.434,00 €
Empfangene Investitionszuweisungen und -zuschüsse für abnutzbare Vermögensgegenstände sind als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen. Anschließend werden die Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst.
Die Auflösungserträge fließen ebenso wie die Abschreibungen der finanzierten Vermögensgegenstände in die Ergebnisrechnung ein (siehe § 2 Absatz 2 GemHKVO: Auflösungserträge
aus Sonderposten zählen zu den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushaltes), so dass das
ordentliche Ergebnis aus der Nutzung des Vermögensgegenstandes lediglich mit dem Aufwand auf der Grundlage des von der LHH selbst finanzierten Kapitals belastet wird.
Die Ergebnisrechnung enthält folgende Einzelpositionen:
Auflösungserträge aus Sonderposten
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für
Investitionszuweisungen und -zuschüsse
davon OE 19:
Erträge aus der Auflösung
dem Konjunkturpaket II
Erträge aus der Auflösung
Beiträge u. ä. Entgelte
Erträge aus der Auflösung
bührenausgleich
Erträge aus der Auflösung
posten
von Sonderposten aus
*
22,866
<1
0,523
*0,000
0,292
von Sonderposten für
0,016
0,004
-100,0
>100
von Sonderposten Ge-
0,000
1,290
-100,0
von sonstigen Sonder-
0,130
0,041
>100
24,493
-5,8
davon OE 19:
gesamt
*23,489
davon OE 19:
0,041
23,636
0,564
Die „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus dem Konjunkturpaket II“ sind im Bj. Bestandteil der
„Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuweisungen und -zuschüsse“.
- 115 Die beiden größten Einzelposten an Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe
von 21,628 Mio € (91,5 %) wurden im TH Tiefbau bei den Produkten 54101 - Gemeindestraßen - und 54701 - ÖPNV - generiert: 15,118 Mio € betreffen die Auflösung der Sonderposten für die Straßen, 6,510 Mio € betreffen die U-Bahn-Tunnelrohbauten.
Die Buchung der Auflösungserträge aus Sonderposten erfolgt maschinell parallel zur entsprechenden Buchung der Abschreibungen. Zur Prüfung der Übereinstimmung haben wir einen
Abgleich der Auflösungserträge in der Ergebnisrechnung (Hauptbuch) und den jeweiligen
Anlagegittern (Nebenbuch) vorgenommen. Feststellungen ergaben sich dabei nicht.
4.
Sonstige Transfererträge
2012
2011
26.105.922,92 €
30.407.618,00 €
Sonstige Transfererträge umfassen den in den Sozialleistungsgesetzen vorgesehenen Kostenersatz, soweit dieser von privaten Personen stammt (z. B. Unterhalt) sowie den von Sozialleistungsträgern geleisteten Kostenersatz, beispielsweise aus Renten, Zuschüssen der
Krankenkassen oder Wohngeld. Außerdem gehört zu den sonstigen Transfererträgen der
Ersatz rückzahlbarer Hilfen (Darlehen), die im Rahmen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge gewährt wurden.
Sonstige Transfererträge
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz
Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern
Sonstige Ersatzleistungen
Rückzahlung gewährter Hilfen
Andere sonstige Transfererträge
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
6,767
7,681
Abw.
in %
-11,9
2,147
1,960
+9,5
8,870
3,056
3,816
1,451
26,106
8,660
3,345
3,748
5,013
30,408
+2,4
-8,7
+1,8
-71,1
-14,1
Die sonstigen Transfererträge sanken gegenüber dem Vj. um 4,302 Mio € auf 26,106 Mio €.
Die wesentlichen Änderungen, die zu diesem Ergebnis geführt haben, werden nachfolgend
dargestellt:
Die Erträge aus Kostenbeiträgen, Aufwendungsersatz und Kostenersatz sind um insgesamt
914 T€ gesunken. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen zwei Produkte.
Beim Produkt 34101 - Unterhaltsvorschuss - verringerten sich die Erträge um 721 T€ auf
3,486 Mio €. Der Rückgang korrespondiert einerseits mit den um 386 T€ gesunkenen Auszahlungen von Unterhaltsvorschuss. Andererseits bewirkten intensivierte Einzelwertberichtigungen offener Forderungen eine Reduzierung dieser Erträge. Trotz gesunkener Erträge
haben sich jedoch die Einzahlungen aus der Heranziehung Unterhaltspflichtiger gegenüber
dem Vj. von 1,254 Mio € auf 1,274 Mio € im Bj. erhöht.
Außerdem sind beim Produkt 31111 - Hilfe zur Pflege - die Erträge um 204 T€ auf 325 T€
gesunken. Hierbei handelt es sich um Forderungen aus dem Einsatz von verwertbarem
Vermögen bei der stationären Hilfe zur Pflege über 60-Jähriger. Das höhere Vorjahresergebnis war im Wesentlichen geprägt durch zwei vergleichsweise hohe Forderungen nach
- 116 § 19 Abs. 5 SGB XII (Aufwendungsersatz von SGB XII-Leistungsberechtigten) von 74 T€ und
67 T€ sowie durch eine weitere Forderung von 74 T€ nach § 102 SGB XII (Kostenersatz
durch Erben).
Der Anstieg der Erträge aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen gegen bürgerlich-rechtlich
Unterhaltsverpflichtete betrifft vorwiegend das Produkt 31111 - Hilfe zur Pflege - und hier
insbesondere die stationäre Hilfe zur Pflege in der Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers. Ausschlaggebend für den Anstieg war ein Hilfefall, bei dem im Bj. ein gerichtlicher
Versäumnis-Beschluss über die gesamten entstandenen Sozialhilfekosten von 244 T€ gegen
einen dem Grunde nach Unterhaltspflichtigen erwirkt worden war. Die zum Soll gestellte
Forderung musste jedoch im Jahr 2013 ausgebucht werden, weil der Unterhaltspflichtige mit
Nachholung seiner Auskunftspflicht nachgewiesen hatte, nicht unterhaltsfähig zu sein.
Ausschlaggebend für den Rückgang der Erträge um 3,562 Mio € bei den anderen sonstigen
Transfererträgen sind im Wesentlichen drei Produkte:
Beim Produkt 31291 - Beschäftigungsförderung - sanken die von Auftraggebern gezahlten
Erlöse um 717 T€ auf 834 T€ für im Rahmen der Beschäftigungsförderungsprojekte vorwiegend im Hoch-, Tief- und Garten- und Landschaftsbau erbrachte Leistungen. Nach Angaben
des Bereichs Beschäftigungsförderung und Stützpunkt Hölderlinstraße sank die Zahl der
MaßnahmeteilnehmerInnen für die von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Beschäftigungsprojekte gegenüber dem Vj. von 513 auf 290.
Der Rückgang der Erträge beim Produkt 51106 - Maßnahmen der Stadterneuerung - um
1,181 Mio € auf 1 T€ im Bj. ist auf eine geänderte Buchungspraxis der Ausgleichsbeträge
nach § 154 BauGB zurückzuführen. Nach dieser Bestimmung müssen Eigentümer eines in
einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes Ausgleichszahlungen für die durch die
Sanierung bedingte Erhöhung des Wertes ihres Grundstückes leisten. Da diese Erträge in die
Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen zurückfließen und damit als investiv gelten, werden
sie seit Beginn des Bj. bei dem für die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen eingerichteten
Investitionsvorhaben zum Soll gestellt. Im Bj. wurden hier Ausgleichsbeträge von 855 T€
überwiegend zugunsten des Sanierungsgebietes Nordstadt (635 T€) gebucht.
Die Eingliederung des FB Gebäudemanagement in den städtischen Haushalt war ursächlich
für den Rückgang der Erträge beim Produkt 55102 - Öffentliches Grün - um 1,258 Mio € auf
104 T€. Die vom FB Umwelt und Stadtgrün dem FB Gebäudemanagement bislang in Rechnung gestellte Grünflächenpflege wird nicht mehr als andere sonstige Transfererträge gebucht, sondern als interne Leistung verrechnet. Im Bj. entsprach die interne Leistungsverrechnung für die Grünflächenpflege der vom FB Gebäudemanagement verwalteten Objekte
dem Ertragsrückgang von 1,258 Mio €.
5.
Öffentlich-rechtliche Entgelte
2012
2011
40.124.462,76 €
40.658.619,49 €
Die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Entgelten durch die LHH für Aufgaben des eigenen
und des übertragenen Wirkungskreises ist im Hj. 2012 um 534 T€ zurückgegangen.
Öffentlich-rechtliche Entgelte
Verwaltungsgebühren
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
24,179
24,482
15,945
16,177
40,124
40,659
Abw.
in %
-1,2
-1,4
-1,3
- 117 Die Verwaltungsgebühren reduzierten sich um 303 T€ auf 24,179 Mio €. Ursächlich dafür
waren einerseits die Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung und die Einführung des
neuen Niedersächsischen Gaststättengesetzes zum 01.01.2012, die im Produkt 12202 - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten - zu einem Rückgang der Gebühren auf 1,166 Mio €
(-711 T€) führten. Die Gaststättenerlaubnis wurde durch eine Anzeigepflicht ersetzt; für die
Gebührenhöhe ist nunmehr der Verwaltungsaufwand maßgeblich. Andererseits führte die
Erhöhung der Gebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel im Produkt 12204 - Staatsangehörigkeit - zum 01.09.2011 zu Entgelten von 1,359 Mio € (+483 T€).
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte verringerten sich um 232 T€ auf 15,945 Mio €.
Der Rückgang entstand u. a. durch korrekte Zuordnung von Zahlungen der Stadtentwässerung zu den privatrechtlichen Erstattungen verbundener Unternehmen / Beteiligungen in
Höhe von 187 T€ im Produkt 11112 - Gebäudereinigung - (siehe SB 2011, Bz. 6.700 Nr. 5,
Öffentlich-rechtliche Entgelte, Seite 128). Durch personalbedingte Verzögerungen kam es zu
einer um 367 T€ verminderten Abrechnung von Leistungen im Produkt 12602 - Gefahrenabwehr - (730 T€). Vermehrte Oberflächenwiederherstellungen nach Leitungsarbeiten Dritter
steigerten das Gebührenergebnis im Produkt 54101 - Gemeindestraßen - um 664 T€ auf
2,271 Mio €.
6.
Privatrechtliche Entgelte
2012
2011
73.351.289,54 €
70.626.613,57 €
Die um 2,725 Mio € erhöhten Erträge aus Leistungen bzw. Lieferungen privatrechtlich ausgestalteter Leistungsbeziehungen verteilten sich im Hj. 2012 wie folgt:
Privatrechtliche Entgelte
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Mieten und Pachten
Erträge aus Verkauf
22,608
-2,9
3,879
3,816
+1,7
46,864
44,402
+5,1
70,627
+2,4
0,853
davon OE 19:
<0,001
davon OE 19:
0,201
davon OE 19:
1,053
gesamt
ohne
OE 19
22,408
davon OE 19:
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Abw.
in %
73,351
Für höhere Erträge aus Mieten und Pachten waren die Wiedereingliederung des FB Gebäudemanagement (+853 T€) sowie die Zuordnung von Pachtzahlungen für Kleingartenflächen
im Produkt 55102 - Öffentliches Grün - (+1,800 Mio € im Vergleich zum Vj.) ausschlaggebend. Pachtleistungen für 2011 waren im Rj. 2010 gebucht worden. Mindererträge von
1,575 Mio € entstanden bei den Nutzungsentgelten für den Stadtbahnverkehr (5,910 Mio €)
im Produkt 54701 - ÖPNV -, da Überzahlungen von Tunnelpachten der Jahre 2007-2009 in
Höhe von 1,064 Mio € auszugleichen sowie vertraglich vorgesehene Reduzierungen um die
rückläufigen Abschreibungsbeträge vorzunehmen waren.
Der Anstieg bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (46,864 Mio €) ist
vorwiegend auf die Erträge im Produkt 12701 - Rettungsdienst - (18,729 Mio €,
+2,456 Mio €) zurückzuführen. Ursächlich dafür waren die gemäß Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz mit den Kostenträgern vereinbarten erhöhten Entgelte für 2012 zum Ausgleich der Unterdeckung des Vj.
- 118 7.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2012
2011
388.870.003,40 €
368.725.950,79 €
Diese Erträge betreffen den Ersatz für Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
die eine Stelle für eine andere erbracht hat.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Erstattungen vom Bund
Erstattungen vom Land
Erstattungen von Gemeinden u. Gemeindeverbänden
davon OE 19:
Erstattungen von Zweckverbänden und dergl.
Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich
Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen
Erstattungen von sonst. öffentl. Sonderrechnungen
Erstattungen von privaten Unternehmen
Erstattungen von übrigen Bereichen
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
Ergebnis in Mio €
2012
2011
0,404
0,348
51,894
45,949
325,525
309,631
0,019
0,408
0,291
4,078
3,746
4,248
6,734
0,031
0,609
1,672
0,081
388,870
Abw.
in %
+16,1
+12,9
+5,1
+40,2
+8,9
-36,9
0,046
0,364
1,615
-32,6
+67,3
+1,5
368,726
+5,4
0,100
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stiegen im Bj. gegenüber dem Vj. um
20,044 Mio € auf 388,770 Mio € (ohne OE 19). Für das Ergebnis waren im Wesentlichen die
nachfolgend aufgeführten Änderungen ausschlaggebend.
Erstattungen vom Land waren insgesamt um 5,945 Mio € höher:
x
Erstmalig wurden 4,577 Mio € Grundsicherungsaufwendungen in überörtlicher Zuständigkeit erstattet (Produkt 31106 - Grundsicherung nach §§ 41 bis 46 SGB XII -);
davon für Grundsicherung bei stationärer Eingliederungshilfe 4,004 Mio € und bei
stationärer Hilfe zur Pflege 573 T€. Die Erstattung des Landes aus Bundesmitteln geht
auf das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen zurück. Der Bund verpflichtete sich darin, für das Bj. 45 % der Grundsicherungsaufwendungen zu erstatten. Für 2013 steigt die Erstattung auf 75 % und ab 2014 ist eine 100-prozentige
Erstattung dieser Aufwendungen vorgesehen.
x
Um 2,008 Mio € höhere Erstattungen beim Produkt 35105 - Unterbringung von Personen - waren durch die verstärkte Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen und
entsprechend gestiegene Aufwendungen bedingt. Um 690 T€ höhere Erstattungen
beim Produkt 31301 - Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber - waren auch auf
die Anhebung der personenbezogenen Pauschale nach § 4 Abs. 1 Aufnahmegesetz ab
dem 01.01.2012 um 556 € auf 4.826 € zurückzuführen.
x
Rückläufige Erträge beim Produkt 34601 - Wohngeld - (-4,668 Mio €) korrespondieren
mit den gesunkenen Aufwendungen. Diese verringerten sich aufgrund der positiven
konjunkturellen Entwicklung des Arbeitsmarktes und wegen des Wegfalls des Heizkostenzuschlages bei der Berechnung des Wohngeldes.
Die um 15,875 Mio € auf 325,506 Mio € im Bj. gestiegenen Erträge aus Erstattungen von
Gemeinden und Gemeindeverbänden (ohne OE 19) betreffen überwiegend öffentlich-rechtliche Erstattungen von der Region für die vom FB Soziales und vom FB Jugend und Familie
erbrachten Leistungen.
- 119 x
Von 7,315 Mio € höheren Erträgen beim Produkt 31106 - Grundsicherung nach
§§ 41 bis 46 SGB XII - entfallen 5,576 Mio € auf eine Nachzahlung aus der Spitzabrechnung für 2011 in örtlicher Zuständigkeit. Außerdem führten gestiegene Aufwendungen zu höheren Abschlägen im vierten Quartal 2012.
x
Lediglich abrechnungstechnisch begründete Schwankungen bewirkten den Anstieg der
Erstattungen beim Produkt 31109 - Hilfen zur Gesundheit - um 6,310 Mio €.
x
Von 5,679 Mio € höheren Erstattungen beim Produkt 31110 - Quotales System - sind
5,000 Mio € auf die - von der LHH und der Region nicht beeinflussbare - Einstufung in
eine für die Region und die LHH günstigere Quotenklasse zurückzuführen.
x
Um 4,862 Mio € höhere Erträge beim Produkt 31113 - Eingliederungshilfe - lassen sich
- wie schon im Vj. - auf gestiegene Aufwendungen zurückführen.
x
Beim Produkt 36302 - Hilfen zur Erziehung - sind im Vergleich zum Vj. um 7,099 Mio €
geringere Erstattungen aus dem Jugendhilfekostenausgleich zu verzeichnen. Das Vorjahresergebnis war jedoch geprägt durch zwei Nachzahlungen für die Jahre 2009 und
2010 von insgesamt 8,338 Mio €, die im Vj. als außerordentliche Erträge zu buchen
gewesen wären.
Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen waren um
2,486 Mio geringer, im Wesentlichen, weil das Vorjahresergebnis beim Produkt 11105
- Personal- und Organisationsmanagement, Controlling - eine Nachzahlung von 1,938 Mio €
enthalten hatte.
Dagegen ist beim Produkt 12602 - Gefahrenabwehr - eine Ertragssteigerung um 908 T€ auf
1,322 Mio € im Bj. zu verzeichnen. Diese resultiert aus einem im Jahr 2011 geschlossenen
Kooperationsvertrag über die Übernahme von einsatzbezogenen Aufgaben der Werkfeuerwehr eines hannoverschen Unternehmens durch die Berufsfeuerwehr. Wir gaben den Hinweis, diese Erträge künftig als Erstattungen von privaten Unternehmen zu buchen.
Beim Produkt 26301 - Musikschule - stiegen die Erträge aus Erstattungen von privaten Unternehmen um 115 T€ auf 180 T€ im Bj. an. Ursächlich hierfür waren neu hinzugekommene
Projekte im Rahmen der Ausweitung des Betreuungsangebotes offener Ganztagsschulen
sowie im Zusammenhang mit Fortbildungen für ErzieherInnen zur musikalischen Früherziehung in Kitas. Ein Teil der hierfür erzielten Erträge betraf Zuschüsse aus der Schulverwaltung, die als solche zu buchen gewesen wären. Die Verwaltung hat zugesagt, dies künftig zu
beachten.
8.
Zinsen und ähnliche Finanzerträge
2012
2011
115.296.667,21 €
104.881.763,72 €
Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 111 Abs. 5 NKomVG die erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus der Erhebung von sonstigen Finanzmitteln und speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen, sodann aus Steuern und ausnahmsweise aus Krediten zu beschaffen. Unter die sonstigen Finanzmittel fallen insbesondere Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Finanzvermögens. Entsprechend dieser rechtlichen Vorgabe sind Gewinnanteile aus Beteiligungen der LHH an wirtschaftlichen Unternehmen erhoben worden, aber auch Zinsen für den Unternehmen und Betrieben zur Verfügung
gestelltes Kapital.
- 120 Zinsen und ähnliche Finanzerträge
Zinserträge
Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen
Unternehmen
Sonstige Finanzerträge
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
14,504
33,025
77,448
23,345
115,297
68,280
3,576
104,882
Abw.
in %
-56,1
+13,4
>100
+9,9
Zinserträge
Die durch die LHH für Sondervermögen aufgenommenen Kredite für Investitionen werden
als Ausleihungen bilanziert. Die Zinserstattungen der Betriebe für diese Kredite betrugen im
Bj. 7,845 Mio € (Vj. 26,945 Mio €). Im Vergleich zum Vj. sind diese um 70,9 % gesunken.
Ursächlich hierfür ist die Wiedereingliederung des Netto-Regiebetriebes Gebäudemanagement in den Kernhaushalt.
Im Rahmen des Cash-Managements stellt die LHH wirtschaftlichen Unternehmen, an denen
sie beteiligt ist, einschließlich der städtischen Betriebe Mittel zur Kassenbestandsverstärkung
zur Verfügung. Hierfür sowie aus direkter Geldanlage wurden Zinsen von 1,138 Mio € (Vj.
1,606 Mio €) erzielt, dem stehen Zinsaufwendungen i. H. v. 63 T€ für aufgenommene
Liquiditätsverstärkung gegenüber (siehe Bz. 6.600 Nr. 17, Zinsen und ähnliche Aufwendungen).
Die von der Stadtentwässerung Hannover über Gebühren erhobene Eigenkapitalverzinsung
(Bj. 4,817 Mio €; Vj. 3,882 Mio €) ist ein Ausgleich für von dem Kernhaushalt dem Betrieb
zur Verfügung gestelltes Kapital.
Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen
Die Erträge aus Gewinnanteilen aus den städtischen Beteiligungen stiegen im Bj. um
9,168 Mio € (13,4 %). Maßgeblich ist dies auf die Veränderung des Mehrgewinnausgleiches
des Querverbundes VVG zurückzuführen.
Wesentliche Gewinnabführungen
Querverbund VVG
(Kommunaler Mehrgewinnausgleich)
Sparkasse Hannover
union-boden gmbh
Städtische Häfen Hannover
Ergebnis in Mio €
2012
2011
72,105
2,800
1,600
0,925
64,170
2,800
0,500
0,803
Abw.
in %
+12,4
0
>100
+15,3
Die Gewinnabführungen entsprechen der Beteiligung der LHH an den Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2011. Abweichend hiervon wurde - wie in Vj. - ein Abschlag von
30,000 Mio € auf den Gewinn des Querverbundes VVG des Wirtschaftsjahres 2012 (Spitzabrechnung in 2013) geleistet. Zur steuerlichen Optimierung bilden die Stadtwerke Hannover
AG mit der üstra AG und der infra GmbH einen Querverbund unter dem Dach der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG). Der der LHH zustehende Mehrgewinnausgleich aus dem Querverbund bestimmte sich im Bj. unverändert nach der „Zusatzvereinbarung zum Kommunalen Mehrgewinnausgleich der Gesellschafter der VVG Hannover
mbH“. Die Einnahmen entwickeln sich nach den verfügbaren Ergebnissen der Organgesellschaften der VVG (SWH/üstra/infra). In den Mehrgewinnausgleich flossen außerdem die entsprechenden Gewinnanteile der LHH an der VVG ein.
- 121 Sonstige Finanzerträge
Verzinsungen von Steuernachforderungen wurden in Höhe von 22,757 Mio €
(Vj. 2,825 Mio €) festgesetzt. Im Rahmen von diversen Betriebsprüfungen sind im Bj. höhere
Steuernachzahlungen ermittelt worden. Steuernachzahlungen sind rückwirkend zu verzinsen.
Da das Ergebnis der Betriebsprüfungen für die LHH nicht einschätzbar ist, kann dieses zu
starken Schwankungen im Jahresvergleich innerhalb der sonstigen Finanzerträge führen.
9.
Aktivierte Eigenleistungen
2012
2011
500.107,11 €
108.294,49 €
Aktivierungsfähige Eigenleistungen stellen den monetären Wert der von der LHH selbst
hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung dar
(§ 59 Nr. 3 GemHKVO). Die Notwendigkeit der Aktivierung selbst erstellter Gegenstände des
Sachvermögens führt zur vollständigen Abbildung des Vermögens und trägt über die Abschreibungen dem Gedanken der Generationengerechtigkeit über die gesamte Nutzungsdauer ergebniswirksam Rechnung.
Nach § 15 Abs. 4 GemHKVO sind aktivierungsfähige Eigenleistungen im Haushalt zu veranschlagen. Die Verwaltung hat hierfür sowohl für das Bj. als auch für den mittelfristigen Planungszeitraum der Jahre 2013 bis 2015 jeweils 85 T€ im Ergebnishaushalt eingeplant, obwohl das Ergebnis 2011 bereits rund 108 T€ aufwies. Auch in der Mittelfristplanung bis 2016
erfolgte keine Plananpassung, wenngleich das Ergebnis 2012 rund 500 T€, also eine Steigerung gegenüber dem Vj. um 461,8 %, zeigte. Der FB Finanzen begründet die fehlende Planungsanpassung mit dem Mangel ausreichend fundierter Erfahrungswerte. In der kameralen
Haushaltswirtschaft wurden keine mit Erträgen aus aktivierten Eigenleistungen vergleichbaren Einnahmen ausgewiesen.
Der FB Finanzen hat grundsätzliche Regelungen zur Veranschlagung und Bewirtschaftung
der aktivierungsfähigen Eigenleistungen bereits im Haushaltsrundschreiben 05/2010
- Verrechnungen im Haushalt der LHH ab 2011 - getroffen. Mit dem Haushaltsrundschreiben
05/2011 zum Aufstellungsverfahren Haushaltsplan 2012 wurde unter Ziffer 2.1.1 darauf hingewiesen, dass erstmals ab 2012 auch Ansätze für Verrechnungen aus aktivierter Eigenleistung veranschlagt werden können. Präzisiert wurde das Verfahren allerdings erst durch entsprechende Veranschlagungsregeln im Haushaltsrundschreiben 02/2013 zum Aufstellungsverfahren Haushalt 2014 unter Ziffer 3.4 Aktivierungsfähige Eigenleistungen.
Der Vergleich der Erträge im Bj. zum Vj. zeigt nicht nur in der Summe eine große Veränderung, sondern auch in deren Verteilung. Im Bj. hatte das Produkt 55102 - Öffentliches Grün
- mit 54,7 % den größten Anteil, gefolgt von den Produkten 52101 - Bauaufsicht - mit
30,8 % und 31291 - Beschäftigungsförderung - mit 10,9 %. Das Produkt 54101 - Gemeindestraßen - hatte nur einen Anteil von 3,5 % und das Produkt 56101 - Umweltschutzmaßnahmen - einen Anteil von 0,1 %.
Angesichts dieser Zahlen fragten wir den FB Finanzen, wie er den korrekten Umfang und die
periodengerechte Zuordnung von aktivierungsfähigen Eigenleistungen sicherstellt. Unter
Verweis auf das Verrechnungskonzept und die entsprechenden Haushaltsrundschreiben geht
der FB Finanzen davon aus, dass die FB im Laufe der Zeit zunehmend sicherer in der Planung und Buchung aktivierungsfähiger Eigenleistungen werden. Der FB Finanzen verweist
dazu auch auf 2014 verwaltungsweit eingeführte Vordrucke für standardisierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen, in denen aktivierungsfähige Eigenleistungen als Kostenfaktor bei Investitionsvorhaben ausdrücklich zu berücksichtigen sind.
Somit ist nicht sichergestellt, dass alle aktivierungsfähigen Eigenleistungen im Bj. entsprechend gebucht wurden.
- 122 11.
Sonstige ordentliche Erträge
2012
2011
70.288.837,85 €
75.866.678,78 €
In der Ergebnisrechnung bilden die sonstigen ordentlichen Erträge die Position ab, in der alle
nicht den vorhergehenden Ertragspositionen zugeordneten Erträge abgebildet werden. Sie
gliedern sich wie folgt:
Sonstige ordentliche Erträge
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Konzessionsabgaben
Erstattung von Körperschaftssteuer
Besondere Erträge
Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
davon OE 19:
0,103
davon OE 19:
0,656
Andere sonstige ordentliche Erträge
gesamt
36,846
0,000
13,030
15,158
5,255
davon OE 19:
70,289
0,759
42,872
1,013
12,453
14,515
-14,1
-100,0
+4,6
+3,7
5,013
-8,3
75,867
-8,4
Für die Einräumung des Rechtes der Verlegung und des Betriebes von Versorgungsleitungen
fließen der LHH Konzessionsabgaben von der Stadtwerke Hannover AG zu. Ihre jährliche
Höhe bestimmt sich dabei nach Abgabesatz sowie abgesetzter Energiemenge. Der Rückgang
der Konzessionsabgabe (-6,026 Mio €) resultiert aus der im Bj. erstmals ausschließlich periodengerechten Zuordnung. Im Vj. waren letztmalig Überhänge aus der Abrechnung der Konzessionsabgabe aus 2010 enthalten.
Die Erstattung von Körperschaftssteuer ist im Bj. auf Grund entsprechender fehlender Vorauszahlungen seitens der LHH für ihre Betriebe gewerblicher Art ausgeblieben.
In den besonderen Erträgen sind sonstige ordnungsrechtliche Erträge (10,434 Mio €) enthalten, die fast ausschließlich aus der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Produkt
12205 - Ordnungsrechtsaufgaben - entstammen. Erträge aus allen anderen Ordnungswidrigkeitsverfahren u. ä. (768 T€) sind unter Buß- und Zwangsgeldern erfasst. Zudem sind weitere 1,828 Mio € Erträge aus sonstigen Nebenforderungen, Zinsen etc. darin enthalten.
Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge umfassen im Wesentlichen die Auflösung bzw.
Herabsetzung zu hoch gebildeter Rückstellungen, soweit mit diesen regelmäßig wiederkehrend gerechnet werden muss - in Abgrenzung zu Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen im außerordentlichen Ergebnis, bei denen ein einmaliger Charakter vorherrscht. Mit
14,250 Mio € wurden die Pensionsrückstellungen für die Leistung von Versorgungsaufwendungen in 2012 in Anspruch genommen.
Darüber hinaus entfallen die hier ebenfalls ausgewiesenen Erträge aus der Auflösung oder
Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (EWB, PWB) vollständig auf die
kontenbezogene Herabsetzung der PWB zu einzelnen Forderungskonten (Kontenart 151 169). Ihnen stehen 5,282 Mio € Aufwand für Forderungskonten, bei denen die PWB zum
Bilanzstichtag zu erhöhen war, gegenüber.
Andere sonstige ordentliche Erträge beziehen sich insbesondere auf Ausgleichsbeträge aus
der Baulandumlegung (Produkt 51102 - Bodenordnung -; 1,837 Mio €), die in Umlegungsverfahren Wertdifferenzen zwischen eingebrachten und erhaltenen Grundstücken abgelten,
- 123 sowie Rückforderungen von Betriebskostenerstattungen u. ä. im Produkt 36501 - Kindertagesbetreuung - (1,147 Mio €).
Für im Ihme-Zentrum angemietete Räumlichkeiten wird derzeit die Miete gemindert und nur
gekürzt ausgezahlt. Der hierfür in dieser Position ausgewiesene Ertrag wurde ohne
rechtlichen Grund aus dem entsprechenden Aufwand gebucht (gebildet). Damit sind zwar
Ertrag und Aufwand erhöht, neutralisieren sich aber im Jahresergebnis.
Ordentliche Aufwendungen
2012
2011
1.771.992.369,52 €
1.719.130.069,78 €
Ordentliche Aufwendungen resultieren regelmäßig aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
und sind periodisch zuzuordnen. Sie verteilen sich im Hj. 2012 wie folgt:
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
13. Aufwendungen für aktives Personal
davon OE 19:
14. Aufwendungen für Versorgung
davon OE 19:
15. Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
399,930
367,154
+5,4
43,528
-0,2
206,616
-37,2
73,537
+9,7
61,504
81,881
-24,9
879,160
109,630
840,046
106,369
+4,7
+2,2
1.771,992
1.719,130
-1,7
12,843
44,017
0,562
186,926
davon OE 19:
57,142
davon OE 19:
10,167
16. Abschreibungen
90,825
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon OE 19:
18. Transferaufwendungen
19. Sonstige ordentliche Aufwendungen
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
0,001
0,899
81,614
- 124 13.
Aufwendungen für aktives Personal
2012
2011
Aufwendungen für aktives Personal
399.930.485,99 €
367.153.650,04 €
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Dienstaufwendungen
+4,4
17,992
+7,7
47,625
43,192
+6,0
3,682
3,578
+1,5
16,456
+38,6
2,957
1,975
+47,8
1,450
4,310
-67,7
399,930
367,154
5,7
8,901
davon OE 19:
0,801
Beiträge zu Versorgungskassen
20,175
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
davon OE 19:
1,835
davon OE 19:
0,049
davon OE 19:
0,289
davon OE 19:
0,037
Beihilfen und Unterstützungsleistungen
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen
Zuführungen zu Beihilferückstellungen
279,651
300,941
davon OE 19:
23,100
Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit u. a.
davon OE 19:
0,059
davon OE 19:
11,971
gesamt
Dienstaufwendungen
Ergebnis in €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Dienstaufwendungen Beamte
70,675
davon OE 19:
Dienstaufwendungen Arbeitnehmer
224,056
davon OE 19:
Dienstaufwendungen für ABM Kräfte
Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte
gesamt
davon OE 19:
68,205
+2,3
204,940
+5,0
3,100
3,406
279,651
-12,9
+3,0
+4,1
0,872
8,901
2,701
3,509
300,941
9,773
Die wichtigsten Rechts- bzw. Vertragsgrundlagen für die Leistung von Bezügen und Tarifentgelten im Jahr 2012 waren:
x
x
für die Beamten das Nds. Besoldungsgesetz und das Nds. Beamtenversorgungsgesetz,
für die Tarifbeschäftigten der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) i. V. m.
dem „Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in
den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts“ (TVÜ-VKA) vom 13. September
2005.
Für 2012 bestimmte sich die Höhe der Bezüge und Tarifentgelte nach folgenden Normen
bzw. Verträgen:
x
x
durch das Nds. Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011 / 2012 erhöhten
sich Besoldung und Versorgungsbezüge ab 01.01.2012 um durchschnittlich 1,9 v. H.,
gemäß dem „Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA)“
vom 31.12.2012 (Änderungstarifvertrag Nr. 7) erfolgten für die Beschäftigten
- 125 Tarifsteigerungen von 3,5 v. H. zum 01.03.2012 sowie eine Sonderzahlung in Höhe
von 300 € im Oktober 2012 für die Entgeltgruppen 2 bis 8.
Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der Beschäftigten der LHH vom 20.04.2010 gilt
weiterhin. Danach beteiligen sich u. a. die bei der ZVK pflichtversicherten Beschäftigten mit
2 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung
an den Aufwendungen ihrer Pflichtversicherung.
Stellenplan
Mit Ds. 2004/2011 legte die Verwaltung den Entwurf des Stellenplans 2012 vor. Er wurde
vom Rat als Bestandteil des Haushaltsplans 2012 beschlossen.
Der Stellenverteilungsplan weist sowohl die Planstellen der Kernverwaltung als auch die der
Bereiche mit Sonderrechnungen aus. Die in den Sondervermögen tätigen BeamtInnen sind
gemäß § 16 Abs. 1 EigBetrVO bzw. § 2 Abs. 2 KomEinrVO im Kernhaushalt auszuweisen
(Leistungsverpflichtung obliegt der LHH). In den vergangenen Jahren entwickelte sich die
Gesamtzahl der Planstellen wie folgt:
Haushaltsjahr
Anzahl Stellen
2008
2009
2010
2011
2012
Kernverwaltung / Sondervermögen
6.786,16
1.407,67
6.787,40
1.405,17
6.778,42
1.402,08
6.902,60
1.257,63
7.062,34
1.092,61
Anzahl Stellen
gesamt
8.193,83
8.192,57
8.180,50
8.160,23
8.154,95
Lt. Anhang zum
Stellenplan:
Dienst-/ Nachwuchskräfte und
informatorisch
Beschäftigte
504
542
534
600
699
Die Erhöhung der Stellenanzahl der Kernverwaltung (und die entsprechende Verringerung in
den Sondervermögen) ist auf die Eingliederung des FB Gebäudemanagement mit 193,78
Stellen zurückzuführen.
Tatsächlich entfielen zum Stellenplan 2012 - bezogen auf die Kernverwaltung - 74,89
Stellen, 69,57 Stellen wurden neu eingerichtet (Ds. 2004/2011). Stellenwegfälle resultieren
insbesondere durch nicht mehr freizuhaltende Stellen für RückkehrerInnen aus den
JobCentern der Region Hannover (- 42 Stellen), weiterhin durch den Abbau von 18 Stellen
aus der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V (Ds. 2669/2003) und des
HSK VII (Ds. 1858/2009) im Stellenplan 2012.
Nennenswerte Stelleneinrichtungen betrafen den FB Jugend und Familie mit 28,34 Stellen
zur Verwirklichung des Betreuungsanspruchs nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz.
Hiervon entfielen allein auf das Rut-Bahlsen-Zentrum 19,51 Stellen (Ds. 621/2009). Weitere
11 Stellen wurden für den Kommunalen Sozialdienst zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe
zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII eingerichtet.
Im FB Feuerwehr wurden 11 neue Stellen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit
einem hannoverschen Unternehmen eingerichtet (Ds. 1588/2011).
- 126 Verteilung der Stellen und Personalkosten nach Fachbereichen
Stellen lt.
StVertPlan
2011
39,00
40,50
674,81
FB 14
FB 15
FB 18
FB 19
FB 20
FB 23
FB 32
FB 37
FB 41
FB 42
FB 43
FB 46
FB 50
FB 51
FB 52
FB 57
TH 59
FB 61
FB 66
FB 67
Sonstige
gesamt
Hinweise: -
Stellen lt.
StVertPlan
2012
Veränderung
in Stellen
in Mio €
2011
in Mio €
2012
0,00
0,00
1,00
193,78
-1,00
0,00
3,50
18,03
0,00
-10,00
-0,25
0,00
-50,00
38,22
-1,50
0,50
2,282
2,846
48,546
246,50
86,00
558,38
594,00
130,17
594,77
212,82
109,00
673,66
1.199,20
130,50
116,75
39,00
40,50
675,81
193,78
245,50
86,00
561,88
612,03
130,17
584,77
212,57
109,00
623,66
1.237,42
129,00
117,25
355,50
286,50
714,50
82,27
353,50
284,50
712,00
79,00
-2,00
-2,00
-2,50
-3,27
19,938
14,851
33,007
1,331
2,357
2,965
53,493
12,843
12,785
4,829
26,627
35,479
7,364
30,137
16,027
5,452
25,609
69,485
6,066
4,645
12,286
20,936
15,645
33,558
1,342
6.844,83
7.027,34
182,51
367,154
399,930
12,347
4,473
25,633
31,471
7,325
29,051
15,404
5,248
35,288
64,786
6,073
7,254
Differenz
in %
3,3
4,2
10,2
3,5
8,0
3,9
12,7
<1
3,7
4,0
3,9
-27,4
7,3
-0,1
-36,0
5,0
5,3
1,7
<1
8,9
Die Stellen von BeamtInnen in Sondervermögen sind nicht FB zugeordnet
(2011: 57,78 Stellen; 2012: 35 Stellen).
Für gemeinsame Aufgabenstellungen der FB 50 und 57 wurden 2012
erstmalig die hierfür anfallenden Personalkosten gesondert in der
Ergebnisrechnung unter dem TH 59 - Soziale Hilfen - ausgewiesen.
Dienstlich angeordnete Überstunden 2012
Geleistete Mehrarbeit bzw. Überstunden auf Veranlassung des Dienstherrn / Arbeitgebers
sind für BeamtInnen nach Maßgabe der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte bzw. für Tarifbeschäftigte gemäß §§ 7, 8 TVöD zu vergüten. Hiervon
sind nicht Zeitguthaben im Sinne der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
erfasst.
Für 2012 ermittelte der FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste für dienstlich angeordnete Überstunden einen Aufwand von 3,030 Mio €, der sich auf folgende Fallgruppen verteilte:
x
x
x
1,133 Mio € für Mehrarbeit bzw. geleistete Überstunden von Vollbeschäftigten
(gesamt 62.278 Stunden),
889 T€ für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten (gesamt 65.411 Stunden) sowie
1,008 Mio € pauschale Überstundenvergütungen von Vollbeschäftigten (gesamt
52.776 Stunden).
- 127 Daneben wurden 19.554 Überstunden von Tarifbeschäftigten durch Freizeit ausgeglichen.
Nachfolgend ist die Entwicklung der Überstundenvergütungen der letzten drei Jahre
dargestellt:
Gesamt
Ausgaben in Mio €
Kernverwaltung
Ausgaben in Mio €
geleistete Stunden
davon
FB Feuerwehr
FB Bibliothek, Schule,
Museen und Kulturbüro
FB Jugend und Familie
Sondervermögen
Ausgaben in Mio €
geleistete Stunden
davon
Netto-Regiebetrieb
Städt. Alten- und
Pflegezentren
Stadtentwässerung
Städtische Häfen
2010
2011
2012
2,947
3,015
3,030
2,146
130.488
2,232
134.200
2,224
129.599
27.689
32.209
27.162
37.011
8.950
36.018
8.860
35.349
8.787
0,801
50.578
0,783
49.142
0,806
50.866
36.360
9.770
3.028
32.687
10.831
3.615
35.248
11.555
2.475
Ein Großteil der geleisteten Überstunden und Mehrarbeitszeiten entfällt auf den FB
Feuerwehr zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgabe der Brandsicherheitswache bei
Veranstaltungen u. ä. (§ 26 des Nds. Brandschutzgesetzes).
Weiterhin stellen vertraglich vereinbarte Überstundenpauschalen im Schulhausmeisterdienst
für den FB Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro den Grund für den Umfang an
Überstunden dar.
Im FB Jugend und Familie wird in einigen Jugendhilfeeinrichtungen nach einem festen
Dienstplan gearbeitet. Schichtdienste sind ebenso im Netto-Regiebetrieb Städtische Altenund Pflegezentren, bei der Stadtentwässerung sowie bei den Städtischen Häfen eingeführt.
Die hier in großem Umfang anfallenden Überstunden und Mehrarbeitszeiten können auf
Grund der besonderen Arbeitszeitausgestaltung nicht durch Freizeitausgleich abgegolten
werden und sind dementsprechend auszubezahlen.
Bestandsentwicklung der personenbezogenen Rückstellungen
Aufwendungen für Zuführungen zu personenbezogenen Rückstellungen bilden anteilig die
zukünftigen Pensions- und Beihilfeansprüche als Ressourcenverbrauch dieser Periode ab.
Aktualisierungen zum Bilanzstichtag erfolgen dabei über eine Differenzbestimmung zum
Bestand des Vj. - gemäß Kontenrahmen getrennt für aktives Personal bzw.
Versorgungsempfänger. Insgesamt umfassten diese Zuführungen 2012 ein Volumen von
32,786 Mio €, davon 26,057 Mio € für Pensions- und Beihilferückstellungen (siehe auch
Bz. 6.300, Passiva 3 Entwicklung der Rückstellungen in 2012).
- 128 Die Zuführungen zu Rückstellungen belasten derzeit übermäßig den ordentlichen Aufwand
dieser Periode. Pensionsrückstellungen sind gemäß § 43 Abs. 3 GemHKVO abzuzinsen; der
endgültige Erfüllungsbetrag ist im Laufe der Jahre bis zu seinem Leistungszeitpunkt aus den
Erträgen der Kapitalanlage aufzubauen. Da eine solche Zuführung aus Kapitalerträgen bei
der LHH jedoch unterbleibt, ist auch die fehlende Verzinsung als unterjähriger Aufwand zu
tragen.
14.
Aufwendungen für Versorgung
2012
2011
44.017.031,88 €
43.528.607,58 €
Aufwendungen für Versorgung gliedern sich gemäß ihrer Verwendung wie folgt:
Aufwendungen für Versorgung
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Versorgungsaufwendungen
davon OE 19:
Beihilfen und Unterstützungsleistungen
37,716
36,429
+2,3
6,301
7,099
-12,5
43,528
-0,2
2011
2012
43,528
44,017
1.359
1.374
0,467
davon OE 19:
0,086
davon OE 19:
0,553
gesamt
44,017
Entwicklung der Aufwendungen für Versorgung
2008
Aufwendungen für
Versorgung
Anzahl
Versorgungsempf.
Hinweis:
-
32,799
1.325
2009
2010
in Mio € / Anzahl
34,482
34,829
1.333
1.341
Aufwendungen für Versorgung bis 2010 ohne, ab 2011 mit Beihilfen.
Höhe der Aufwendungen für Versorgung 2012
Die ausgewiesene Höhe der Aufwendungen für Versorgung entspricht dem tatsächlichen
Leistungsvolumen in 2012. Den Aufwendungen für Versorgung von 44,017 Mio € in 2012
standen nur 14,250 Mio € Erträge aus der Auflösung dieser Rückstellungen gegenüber.
Diese Erträge stellen den Differenzbetrag der Berechnung der Pensions- und Beihilfelasten
für Versorgungsempfänger zum Bilanzstichtag 2012 gegenüber dem Vorjahreswert dar.
Das Ergebnis der Aufwendungen für Versorgung belastete damit überproportional das
Rechnungsergebnis dieser Periode.
- 129 15.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
2012
2011
186.926.411,55 €
206.614.654,30 €
In dieser Aufwandsposition wird der Bezug von Drittleistungen, die der Aufgabenerfüllung
der Kommune dienen, abgebildet.
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
davon OE 19:
Unterhaltung des beweglichen Vermögens
Haltung von Fahrzeugen
30,485
+35,9
2,524
2,634
-8,7
101,268
-85,6
36,961
-7,9
4,511
4,179
+7,1
3,127
3,759
-16,9
16,454
13,469
+19,7
2,592
4,141
-37,9
9,718
206,615
+13,7
-37,2
davon OE 19:
17,036
31,621
53,960
davon OE 19:
19,935
davon OE 19:
0,035
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Besondere Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen
61,090
0,118
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen
Anlagen
davon OE 19:
0,002
davon OE 19:
0,336
davon OE 19:
0,019
Verbrauch von Vorräten
Aufwendungen sonstige Dienstleistungen
gesamt
davon OE 19:
ohne
OE 19
19,661
davon OE 19:
Mieten und Pachten
Abw.
in %
11,048
186,926
57,142
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Vergleich zum Vj. insgesamt um
19,689 Mio € auf 186,926 Mio € gesunken. Dies liegt im Wesentlichen an der veränderten
Darstellung der Nutzungsentgelte, die vom Netto-Regiebetrieb Gebäudemanagement erhoben und vom Kernhaushalt als Mieten und Pachten geleistet wurden. Seit der Integration
des TH 19 - Gebäudemanagement - zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt werden die Nutzungsentgelte (Bj. 85,397 Mio €) nicht mehr als ordentlicher Aufwand in der Ergebnisrechnung (Vj. 93,914 Mio €) dargestellt, sondern als ILV (Interne Leistungsverrechnung) umgelegt und damit lediglich in den Teilergebnishaushalten ausgewiesen. Im Gegenzug sind im
Bj. in dieser Aufwandsposition direkte Aufwendungen des FB 19 hinzugekommen, insbesondere der Unterhalt des unbeweglichen Vermögens (19,661 Mio €) und die Aufwendungen für
die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (19,935 Mio €). Ohne die Aufwendungen an OE 19 in 2011 (93,914 Mio €) und von OE 19 im Hj. 2012 (57,142 Mio €)
stiegen die Aufwendungen des Kernhaushaltes um 17,083 Mio €.
Der Aufwand wurde erheblich durch Rückstellungsbildungen belastet, so im Unterhaltungsaufwand für das unbewegliche Vermögen, im TH 67 - Umwelt und Stadtgrün - für die Deponie Bemerode (4,374 Mio €), im TH 66 - Tiefbau - für die Sanierung der Raschplatz-Hochbrücke (3,500 Mio €) und im TH 23 - Wirtschaft - für die Schadstoffsanierung des Existenzgründungszentrums (800 T€). Bei den Mieten und Pachten wurden im TH 61 - Planen und
Stadtentwicklung - insgesamt 6,000 Mio € für die Unterbringung von Personen zurückgestellt.
- 130 Die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte sind im Vergleich zum Vj., ohne Anteil von
OE 19, um 630 T€ (16,9 %) auf 3,125 Mio € gesunken. Dies ist auf geringere Ausgaben für
die Aus- und Fortbildung (-250 T€) und für Dienst- und Schutzkleidung, Wäsche (-390 T€)
zurückzuführen.
Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen sind, ohne Berücksichtigung von
OE 19, um 2,649 Mio € (19,7 %) gestiegen. Dies ist insbesondere durch die in 2012
(3,410 Mio €) erfolgte korrekte Zuordnung der Stromkosten im TH 66 - Tiefbau -, die im Vj.
(3,147 Mio €) unter Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen
Anlagen erfasst wurden, begründet.
Der Rückgang bei den Aufwendungen für Vorräte lässt sich vorwiegend auf den gesunkenen
Verbrauch von Vorräten im Produkt 31291 - Beschäftigungsförderung - des TH 50 - Soziales
- zurückführen. Die Teilnehmerzahl entsprechender Programme nahm im Vergleich zum Vj.
um 43,5 % ab.
Die gestiegenen Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen stehen u. a. im Zusammenhang mit dem Altlastenprogramm 2012 - 2016 (Ds. 0392/2012, 2145/2012).
16.
Abschreibungen
2012
2011
90.824.668,49 €
73.536.573,18 €
Abschreibungen sind gemäß § 59 Nr. 1 GemHKVO die buchmäßige Abbildung der Wertminderung von längerfristig dienenden abnutzbaren Vermögensgegenständen im Hj. und sind
nach § 47 GemHKVO vorzunehmen.
Abschreibungen
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
3,272
-17,2
14,328
-0,8
29,111
+11,3
5,006
<1
9,393
6,624
+30,6
0,741
6,575
5,119
+22,6
4,49
6
5,580
73,536
-34,1
2,717
davon OE 19:
0,008
davon OE 19:
8,857
Abschreibungen auf Gebäude
23,072
Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen
davon OE 19:
Abschreibungen auf Maschinen und technische
Anlagen
davon OE 19:
Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung
davon OE 19:
Abschreibungen auf das sonstige Sachanlagevermögen
davon OE 19:
Einzelwertberichtigungen, befristete Niederschlagung
Sonstige Abschreibungen auf das Finanzvermögen
gesamt
davon OE 19:
32,417
0,010
5,292
0,250
0,302
2,964
8,395
90,825
10,168
+50,4
+9,7
- 131 Die Werte in dieser Tabelle spiegeln die Buchungen auf den verschiedenen Aufwandskonten
wider. Dabei sind, wie im Vj., Verschiebungen zwischen den Konten zu berücksichtigen
(siehe Bz. 5.101 Abgleich Finanz- und Anlagenbuchhaltung). Die Abschreibungen auf das
Infrastrukturvermögen, die den größten Teil ausmachen, sind nicht mit dem richtigen Betrag
ausgewiesen, da die Abschreibungen für Brücken und Tunnel in Höhe von 9,714 Mio € auf
das Konto Abschreibungen auf Gebäude gebucht wurden. Die Abschreibungen auf das sonstige Sachanlagevermögen sind, ebenfalls wie im Vj., zu hoch ausgewiesen, da 285 T€ den
Abschreibungen auf Gebäude zuzuordnen sind, die sich damit auf insgesamt 13,643 Mio €
belaufen.
In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind Abschreibungen auf
konsumtiv zu buchende Vorgänge enthalten, der Abschreibungsaufwand ist deshalb zu hoch
(siehe Bz. 6.200 Nr. 1.4, Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse).
Die gebuchten Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen sind um 2,934 Mio € zu hoch
ausgewiesen. Durch die Eingabe eines falschen AfA Schlüssels waren die Zugänge bei der
Ausstattung der Nebenfriedhöfe wieder abgeschrieben worden (siehe Bz. 6.200 Nr. 2.3.8,
Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen). Damit ist auch das ordentliche Ergebnis des Produktes 55301 - Bestattung und Grabpflege - und damit des TH 67 - Umwelt und Stadtgrün entsprechend zu hoch belastet. Eine Korrektur erfolgt zum Hj. 2013.
Ebenfalls zu hoch ausgewiesen sind die Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung, da Zugänge bei der Computerhardware für das Rechenzentrum nicht gesondert
erfasst, sondern zwei bestehenden Anlagennummern zugeordnet wurden, deren Restnutzungsdauer 2012 ablief. Deshalb wurden die Buchwerte zum 31.12.2012 in Höhe von insgesamt 2,303 Mio € vollständig abgeschrieben, obwohl die in 2011 und 2012 gebuchten Zugänge noch Restnutzungsdauern bis 2015 bzw. 2016 gehabt hätten. Die Korrekturen erfolgten im Hj. 2013.
Das Finanzvermögen wurde im Bj. um 11,358 Mio € (+1,282 Mio €) wertberichtigt. Die
Summe der Einzelwertberichtigung für insbesondere befristete und unbefristete Niederschlagungen (insgesamt 6,076 Mio €) als auch die ermittelte Veränderung der PWB (5,282 Mio €)
konnten anhand des SAP-Systems nachvollzogen werden. Dabei ist die PWB im Bj. um
3,119 Mio € zu hoch ausgewiesen, d. h. es ist überhöhter Aufwand gebucht worden (siehe
Bz. 6.200 Aktiva, 3.6 - 3.8 Einheitliche Bewertungsgrundlagen für Forderungen); verfahrensbedingt stehen diesen Aufwendungen Erträge aus der Herabsetzung der PWB gegenüber
(-312 T€).
17.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2012
2011
61.503.624,14 €
81.881.538,86 €
In dieser Haushaltsposition sind die Aufwendungen abzubilden, welche die LHH als Schuldnerin für entliehenes Kapital an die Gläubiger zu entrichten hat.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Zinsen an Kreditinstitute
Verzinsung von Steuererstattungen
Zinsen für äußere Kassenkredite bei
Kreditinstituten
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen
55,275
5,265
54,152
24,117
+2,1
-78,2
0,702
2,442
-71,3
0,262
1,171
-77,6
61,504
81,882
-24,9
davon OE 19:
0,001
davon OE 19:
0,001
gesamt
- 132 Die Zinsen an Kreditinstitute stiegen im Vergleich zum Vj. um 1,123 Mio € auf 55,275 Mio €
an. Für dem Kernhaushalt zugeordnete Kredite erhöhte sich der Aufwand für Zinsen an Kreditinstitute um 19,700 Mio € auf 47,447 Mio €. Durch die Wiedereingliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement waren jetzt für die zuvor ausgeliehenen
Kreditmittel erstmals die Zinsen direkt zu tragen.
Gesamt
Kredite Jahresbeginn
Kredite Jahresende
Zinsaufwendungen
durchschnittliche Zinslast
in Mio €
1.495,948
1.486,823
55,291
3,7 %
davon für den
Kernhaushalt
in Mio €
1.301,630
1.301,838
47,447
3,6 %
davon für Ausleihungen
in Mio €
194,318
184,984
7,845
4,1 %
Aufwendungen in Höhe von 5,265 Mio € (Vj. 24,117 Mio €) entstanden für die Verzinsung
von Steuererstattungen, welche die LHH an Steuerpflichtige leisten musste, deren Steuerveranlagung unter den zuvor geleisteten Vorauszahlungen lag und somit einen Erstattungsanspruch mit entsprechender Verzinsung auslöste.
Im Bj. mussten für die Verzinsung von Liquiditätskrediten 765 T€ (Vj. 2,999 Mio €) aufgewendet werden. 702 T€ (Vj. 2,442 Mio €) entfielen auf Zinsen für äußere Kassenkredite bei
Kreditinstituten, für die ein Bestand von 233,261 Mio € (Vj. 263,494 Mio €) (Jahresmittel)
mit durchschnittlich 0,30 % verzinst wurde. Weitere 63 T€ (Vj. 557 T€) mussten im Rahmen
des Cash-Managements für die Liquiditätsaufnahme von 30,171 Mio € (Vj. 56,030 Mio €)
(Jahresmittel) zu durchschnittlich 0,21 % Zinsen an u. a. die städtischen Betriebe geleistet
werden.
Kassenkredite wurden 2012 so aufgenommen, dass vorübergehend nicht benötigte Kreditmittel weiterhin auf dem Kapitalmarkt als Tagesgeldanlagen gehalten werden konnten. Hierauf und für die Weitergabe von Liquiditätskrediten im Rahmen des Cash-Managements
wurden Habenzinsen von 1,297 Mio € (Vj. 1,606 Mio €) erzielt. Insgesamt wurde somit ein
positiver Saldo von 532 T€ erwirtschaftet.
18.
Transferaufwendungen
2012
2011
879.160.347,44 €
840.046.056,98 €
Unter dem Begriff Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die
ohne Gegenleistung an Dritte geleistet werden. Sie gliedern sich wie folgt:
Transferaufwendungen
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Schuldendiensthilfen
Sozialtransferaufwendungen
Steuerbeteiligungen
Allgemeine Zuweisungen
Allgemeine Umlagen
Sonstige Transferaufwendungen
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
58,808
58,444
4,144
6,492
378,672
364,691
80,149
77,027
4,409
4,315
352,916
329,025
0,061
0,052
879,160 840,046
Abw.
in %
<1
-36,2
+3,8
+4,1
+2,2
+7,3
+17,3
+4,7
- 133 Die Transferaufwendungen stiegen gegenüber dem Vj. um 39,114 Mio € auf 879,160 Mio €
an. Die bedeutsamsten Veränderungen werden nachfolgend erläutert.
Um 2,348 Mio € geringere Schuldendiensthilfen beruhen im Wesentlichen auf dem Wegfall
der Weiterleitung von Zinsen (im Vj. letztmalig 1,421 Mio €) im Zusammenhang mit dem
Verkauf von Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen beim Produkt 11125 - Buchhaltung
und Zahlungsverkehr -. Außerdem sind die Aufwendungen beim Produkt 52201 - Sicherung
der Wohnraumversorgung - wegen der anhaltend rückläufigen Bautätigkeit im sozialen
Wohnungsbau um 921 T€ auf 4,104 Mio € gesunken.
Die im Bj. um 13,981 Mio € gestiegenen Sozialtransferaufwendungen gliedern sich wie folgt:
Sozialtransferaufwendungen
Soziale Hilfen nach SGB XII u. a.
Hilfen nach dem SGB VIII
Hilfen nach dem AsylbLG
Übrige
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
262,604
253,536
106,002
104,703
9,690
6,012
0,375
0,440
378,672 364,691
Abw.
in %
+3,6
+1,2
+61,2
-14,7
+3,8
Die Ursachen des Anstiegs der Aufwendungen bei den Sozialen Hilfen nach SGB XII u. a.
(berücksichtigt sind auch Leistungen wie z. B. Lastenausgleich, Wohngeld, Landesblindengeld) um 9,068 Mio € liegen insbesondere bei den nachfolgend aufgeführten Produkten:
x
Produkt 31106 - Grundsicherung nach §§ 41 bis 46 SGB XII Eine höhere Lebenserwartung, höhere Miet- und Energiekosten sowie das Absinken
des Rentenniveaus und damit verbunden eine Zunahme der Leistungsberechtigten bei
gleichzeitig steigenden Ausgaben je Hilfefall führten zu einem Anstieg der Aufwendungen um 5,541 Mio € auf 76,398 Mio €. Davon entfallen 57,506 Mio € (+4,335 Mio €)
auf die Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen. Nach dem Jahresbericht 2012
über die Entwicklung der Leistungen und Finanzen im FB Soziales ist die Zahl der
LeistungsempfängerInnen zum Ende des Bj. um 633 auf 9.755 gegenüber dem Vj. gestiegen. Gleichzeitig sind die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben je Person von
504 € im Vj. auf 512 € im Bj. angewachsen.
x
Produkt 31113 - Eingliederungshilfe Die Aufwendungen sind um 4,976 Mio € auf 103,676 Mio € stark angestiegen.
Auffällig ist hier insbesondere der überproportional starke Anstieg der Aufwendungen
für die ambulante Eingliederungshilfe um 17,7 % (+1,861 Mio €) auf 12,398 Mio €,
während die stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe nur einen Zuwachs um
3,5 % (+3,115 Mio €) zu verzeichnen hatte. Im Wesentlichen führten
Kostensteigerungen, vorwiegend im stationären und teilstationären Bereich, sowie
höhere Fallzahlen, insbesondere beim ambulant betreuten Wohnen und bei
Maßnahmen zur Umsetzung des Inklusionsauftrages, wie beispielsweise
Schulassistenz, integrative Kitaplätze und Frühförderung, zu diesem Ergebnis.
Die Hilfen nach dem AsylbLG beim Produkt 31301 - Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber - stiegen im Bj. um 61,2 % (+3,679 Mio €), wobei die Aufwendungen für Hilfen außerhalb von Einrichtungen lediglich um 30,8 % (+1,179 Mio €) angewachsen sind. Für Hilfen
innerhalb von Einrichtungen wurden gegenüber dem Vj. 114,4 % (+2,500 Mio €) mehr aufgewandt. Ausschlaggebend für dieses Ergebnis waren folgende Ursachen:
x
x
Die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge stieg im Bj. um 273 auf 1.232 Personen
(+28,5 %).
Auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wurden die Regelbedarfssätze der monatlichen Grundleistungen aller Anspruchsberechtigten ab August 2012
- 134 -
x
erhöht. Zudem waren in Fällen mit nicht bestandskräftigen Bescheiden rückwirkende
Neubemessungen ab 01.01.2011 vorzunehmen.
Die neu hinzugekommenen Personen mussten wegen der ungünstigen Wohnungsmarktlage fast ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.
Auf Grund des höheren Betreuungsanteils ist nach Berechnungen des FB Soziales
diese Form der Unterbringung rund viermal so teuer wie eine dezentrale Unterbringung in privat angemieteten Wohnungen. Die Kosten für die Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften sind im Bj. um 134,4 % auf 2,464 Mio € (Vj. 1,051 Mio €)
angewachsen.
Die im Bj. angehobene Pauschalerstattung des Landes nach § 4 Abs. 1 Aufnahmegesetz
deckte nach Berechnungen des FB Soziales nur etwas mehr als die Hälfte der entstandenen
Kosten.
Die Aufwendungen für Steuerbeteiligungen - bestehend aus Gewerbesteuerumlage und Solidarbeitrag - (nachfolgend Gewerbesteuerumlage genannt) bemessen sich nach dem Ist-Aufkommen bei der Gewerbesteuer des Hj.. Die Zunahme der Gewerbesteuerumlage beim Produkt 61101 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage - um 3,122 Mio € auf
80,149 Mio € ist auf gestiegene Gewerbesteuereinzahlungen zurückzuführen.
Höhere allgemeine Zuweisungen beim vorgenannten Produkt beruhen auf gestiegenen Zuweisungen des Landes nach dem NFAG für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
(+513 T€). Dementsprechend ist der an die Region weiterzuleitende Anteil für die von der
Region übernommenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (§ 161 NKomVG) von
4,315 Mio € im Vj. auf 4,409 Mio € angewachsen.
Der Anstieg der von der LHH zu leistenden allgemeinen Umlage (Regionsumlage) um
22,193 Mio € auf 351,218 Mio € war bedingt durch die
x
x
x
auf 634,101 Mio € gestiegene Steuerkraftmesszahl für Umlagen (Vj. 606,867 Mio €),
zum Zeitpunkt der Berechnung der Regionsumlage auf 62,884 Mio € angewachsenen
Schlüsselzuweisungen sowie
nachgängige Berücksichtigung der Erhöhung der Schlüsselzuweisung im Jahr 2011 um
5,893 Mio € gemäß § 24 NFAG in der Fassung vom 13.10.2011 (von 42,917 Mio € auf
endgültig 48,810 Mio €).
Die Erhöhung der Schlüsselzuweisung in 2011 war rechtlich erst in die Umlageberechnung
für 2012 einzubeziehen. Da der LHH jedoch schon in 2011 entsprechende Erträge zugeflossen waren, hätte hierfür eine Rückstellung gebildet und damit eine Ergebnisbelastung
in 2011 vorgenommen werden müssen.
Die Region hatte die Umlagesätze für die LHH für das Hj 2012
x
bei der Steuerkraftmesszahl von 51,2155 % im Vj. auf 50,8202 % im Bj. und
x
bei den Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach dem NFAG von 47,1597 %
auf 46,7958 %
herabgesetzt.
Für die übrigen regionsangehörigen Kommunen des ehemaligen Landkreises galt auf Grund
von Altschulden ein höherer Umlagesatz für die Steuerkraftmesszahl von 52,3337 %. Erstmals im Bj. wurden außerdem bei Kommunen, die über kein Jugendamt verfügen, weitere
Aufschläge erhoben (+1,7298 % bei der Steuerkraftmesszahl bzw. +1,5928 % bei der
Schlüsselzuweisung).
- 135 Die von der LHH zu entrichtende Regionsumlage entwickelte sich wie folgt:
2008
Mio €
312,811
2009
Mio €
354,701
2010
Mio €
311,078
2011
Mio €
329,025
2012
Mio €
351,218
Erstmals im Bj. entstanden Aufwendungen von 1,699 Mio € für ein nach § 14b NFAG zum
01.01.2012 beim Land eingerichtetes Sondervermögen, dessen Einlage zur Hälfte von den
Kommunen aufzubringen ist und welches der Entschuldung von Kassenkrediten bedürftiger
Kommunen dient.
Ursächlich für den prozentual starken Anstieg der sonstigen Transferaufwendungen auf
61 T€ ist - wie schon im Vj. - das Produkt 55301 - Bestattung und Grabpflege - auf Grund
anhaltend steigender anteiliger Rückzahlungen für vorzeitig aufgegebene Grabrechte. Die
Aufwendungen betreffen insbesondere die Grababteilungen Seelhorst und Engesohde.
19.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
2012
2011
109.629.800,03 €
106.368.988,84 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen, die nicht unter den vorhergehenden Aufwandspositionen zu buchen sind, gliedern sich wie folgt:
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
davon OE 19:
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von
Rechten und Diensten
davon OE 19:
Geschäftsaufwendungen
davon OE 19:
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
davon OE 19:
Erstattung für Aufwendungen von Dritten
davon OE 19:
Besondere Aufwendungen
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
Ergebnis in Mio €
2012
2011
0,383
0,478
Abw.
in %
ohne
OE 19
-21,8
0,009
6,338
6,641
-4,6
35,807
+5,5
3,515
-8,8
59,929
+1,8
<0,001
-100,0
106,370
+2,2
<0,001
38,609
0,821
3,239
0,032
61,058
0,034
0,003
0,003
109,630
0,899
Wesentlichen Anteil an der Aufwandssteigerung um 2,362 Mio € auf 108,731 Mio (ohne
OE 19) hatten die Geschäftsaufwendungen (+1,981 Mio €) sowie die Erstattungen für
Aufwendungen von Dritten (+1,095 Mio €).
- 136 Bei den auf 37,788 Mio € gestiegenen Geschäftsaufwendungen (ohne OE 19) waren für die
betragsmäßigen Veränderungen zum Vj. folgende Ursachen ausschlaggebend:
x
Eine geänderte Buchungspraxis führte im Produkt 52101 - Bauaufsicht - zu um
1,953 Mio € höheren Aufwendungen für Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten.
Die Aufwendungen für Gutachten der externen Prüfingenieure, die als Sachverständige für das städtisch vorgeschriebene Bauordnungsverfahren herangezogen werden,
waren im Vj. unter 15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gebucht worden.
x
534 T€ höhere Aufwendungen für Drucksachen und Bürobedarf beim Produkt 12204
- Staatsangehörigkeit - sind Folge der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels
zum 01.09.2011. Die an die Bundesdruckerei zu leistenden Aufwendungen für die
Erstellung der Dokumente haben sich von vorher monatlich im Durchschnitt rund 7 T€
auf etwa 56 T€ erhöht. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Erträge für Verwaltungsgebühren, da die Gebühren je Aufenthaltstitel um 50 € angestiegen sind.
x
Beim Produkt 11114 - Zentrale Dienstleistungen - ist der Anstieg der Aufwendungen
für Postgebühren um 344 T€ dadurch begründet, dass diese bis 2011 als durchlaufende Posten gebucht wurden. Da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren,
werden diese Aufwendungen, die sämtliche Postgebühren der LHH und für Dritte
beinhalten, ab 2012 als Aufwand für Postgebühren sowie die damit zusammenhängenden Erstattungen als Ertrag aus privatrechtlichen Leistungsentgelten gebucht.
Dementsprechend ist sowohl der Aufwand für die Postgebühren als auch der Ertrag
beim Produkt 11114 im Bj. stark angestiegen.
x
Gesunken sind hingegen die sonstigen Geschäftsaufwendungen um saldiert 934 T€.
Ursächlich hierfür war unter anderem ein Rückgang der Aufwendungen um 645 T€
beim Produkt 12101 - Statistik und Wahlen -. Die Aufwendungen waren im Vj. auf
Grund der Kommunalwahlen und der Durchführung der Bevölkerungs-, Gebäude- und
Wohnungszählung (Zensus 2011) wesentlich höher gewesen.
Von den auf 61,024 Mio € (+1,095 Mio €) gestiegenen Erstattungen für Aufwendungen von
Dritten (ohne OE 19) betreffen insgesamt 86,0 % Erstattungen an übrige Bereiche
(30,076 Mio €) und Erstattungen an Sozialleistungsträger (22,416 Mio €).
x
Hauptursachen der um saldiert 891 T€ höheren Erstattungen an übrige Bereiche:
Um 1,487 Mio € auf 3,363 Mio € stiegen die Aufwendungen beim Produkt 31505 - Unterbringung von Personen -. Neben der erhöhten Aufnahme von Asylbewerbern und
Flüchtlingen (+687 T€) wirkte sich eine Rückstellungsbuchung von 800 T€ aus. Begründung für diese Rückstellung war ein erhöhter Mehrbedarf für die Unterbringung
von Asylbewerbern.
Gebucht werden hier Zahlungen an soziale Träger bzw. gewerbliche Anbieter. Wir
gaben den Hinweis, die Zahlungen an gewerbliche Anbieter künftig als Erstattungen
an private Unternehmen zu buchen.
Durch geänderte Buchungspraxis sind beim Produkt 24302 - Schulformübergreifende
Programme und Projekte - die Aufwendungen für Erstattungen an übrige Bereiche um
422 T€ auf 1,278 Mio € gesunken. Diese Zahlungen für Maßnahmen im Rahmen der
Ganztagsschulbetreuung an die Kooperationspartner wurden ab August 2012 ordnungsgemäß als Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche gebucht. Insgesamt sind im Produkt die Aufwendungen für die Projekte im Rahmen der Ganztagsschulbetreuung im Vergleich zum Vj. gestiegen.
x
Die Erstattungen an Sozialleistungsträger erhöhten sich im Bj. um saldiert 505 T€ auf
22,416 Mio €.
- 137 Auslöser war insbesondere ein Anstieg beim Produkt 31301 - Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber - um 436 T€ auf 865 T€. Bei diesen Erstattungen handelt es
sich um Erstattungen an Krankenkassen für nicht krankenversicherte Personen, die
sich in einem besonderen Betreuungsverhältnis nach § 264 SGB V befinden.
Die Inanspruchnahme besonders kostenintensiver Leistungen wie Entbindungen und
Dialysebehandlungen im Bezug auf die Empfängerzahlen hat im Bj. zugenommen. Des
Weiteren rechnen die Krankenkassen teilweise sehr unregelmäßig ab, so dass die Abrechnungen auch weiter zurückliegende Zeiträume betreffen können.
21.
Ordentliches Ergebnis
2012
2011
+ 70.918.851,51 €
- 30.124.978,01 €
Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG sollen die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen decken.
Das ordentliche Ergebnis stellt sich im Hj. 2012 wie folgt dar:
Ergebnis in Mio €*
2012
2011
Ordentliches Ergebnis
Ordentliche Erträge
davon OE 19:
Ordentliche Aufwendungen
davon OE 19:
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
davon OE 19:
*
1.842,911
2,666
1.771,992
81,615
70,919
-78,949
1.689,005
Abw.
in %
ohne
OE 19
+9,0
1.719,130
-1,7
-30,125
>100,0
bei Minusbeträgen handelt es sich um Fehlbeträge
Außerordentliches Ergebnis
2012
2011
+18.689.182,09 €
+6.238.591,36 €
Im außerordentlichen Ergebnis sind gemäß § 59 Nr. 6 GemHKVO ungewöhnliche, selten
vorkommende oder periodenfremde Aufwendungen und Erträge abzubilden, insbesondere
Aufwendungen und Erträge aus Vermögensveräußerung sowie Erträge aus der Herabsetzung
von Schulden und Rückstellungen. Abgaben, abgabeähnliche Entgelte, allgemeine Zuweisungen, außerplanmäßige Abschreibungen wegen unterlassener Instandhaltung sowie Rückzahlungen sind hier generell ausgenommen.
Das außerordentliche Ergebnis stellt sich im Hj. 2012 wie folgt dar:
Außerordentliches Ergebnis
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Außerordentliche Erträge
24,654
13,203
+85,0
5,965
6,964
-15,3
6,239
>100,0
davon OE 19:
0,228
davon OE 19:
0,064
Außerordentliche Aufwendungen
gesamt
18,689
davon OE 19:
0,164
- 138 22.
Außerordentliche Erträge
2012
2011
24.653.778,37 €
13.202.888,67 €
Außerordentliche Erträge gliedern sich nach dem Grund ihrer Entstehung (Herkunft) wie
folgt:
Außerordentliche Erträge
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Außergewöhnliche Erträge
Erträge aus der Veräußerung von
Vermögensgegenständen
2,943
-45,5
12,685
6,272
+99,0
3,988
>100
13,203
+85,0
0,025
davon OE 19:
0,201
10,339
davon OE 19:
gesamt
0,001
24,654
davon OE 19:
ohne
OE 19
1,630
davon OE 19:
Periodenfremde Erträge
Abw.
in %
0,227
Für empfangene Investitionszuwendungen gebildete Sonderposten sind bei Abgang von
Vermögensgegenständen (Untergang, Verkauf) vollständig aufzulösen. Der Rückgang bei
den Außergewöhnlichen Erträgen im Bj. begründet sich in der geringeren Auflösung von
Sonderposten.
Bei den Periodenfremden Erträgen sind die Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen signifikant um 5,461 Mio € angestiegen. Diese Steigerung lässt sich teilweise durch die
Wiedereingliederung vom FB Gebäudemanagement (Bj. 188 T€) und durch Korrektur einer
im Vj. unzulässig gebildeten Rückstellung i. H. v. 1,400 Mio € erklären.
Darüber hinaus sind Rückstellungen für anhängige Klagen (1,680 Mio €) sowie diverse
maschinelle Rückstellungen u. a. für Instandhaltungen und Bodensanierungen (z. B.
De-Haën-Platz) in Höhe von insgesamt 2,423 Mio € aufgelöst worden.
Die Sonstigen periodenfremden Erträge enthielten auch Zuwendungen bzw. Erschließungs- /
Straßenausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen (4,362 Mio €), die vor Februar 2009 dem für die Pauschalierung der Sonderposten wesentlichen Bewertungsdatum - durchgeführt waren. Die im Bj. eingegangenen Beträge berühren nicht den pauschalierten Sonderposten, sondern sind richtig als periodenfremde Erträge erfasst.
Die um 6,351 Mio € höheren Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen
wurden maßgeblich durch Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden, unbeweglichen Vermögensgegenständen, die den Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung
überstiegen, erzielt. Im Bj. verteilten sich diese Erträge wie folgt:
Produkt Bezeichnung
11127
54101
55102
55301
gesamt
Immobilienverwaltung
Gemeindestraßen
Öffentliches Grün
Bestattung und Grabpflege
Ergebnis in
Mio €
1,607
4,760
2,811
0,945
10,123
- 139 23.
Außerordentliche Aufwendungen
2012
2011
5.964.596,28 €
6.964.297,31 €
Außerordentliche Aufwendungen gliedern sich nach ihrem Grund wie folgt:
Außerordentliche Aufwendungen
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Außergewöhnliche Aufwendungen
Periodenfremde Aufwendungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen
0,003
0,302
0,011
0,003
0,283
0,045
0
+6,7
-75,6
5,649
6,634
-15,8
6,964
-15,3
davon OE 19:
0,064
davon OE 19:
0,064
gesamt
5,965
Periodenfremde Aufwendungen fielen insbesondere für nicht aktivierungsfähige Straßenbaumaßnahmen aus vorhergehenden Perioden an.
Von den Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen entfielen
1,093 Mio € auf Buchwert unterschreitende Verkaufserlöse von Grundstücken im Produkt
11127 - Immobilienverwaltung. Im Produkt 55301 - Bestattung und Grabpflege - wird eine
Übertragung an die Kirchengemeinde St. Petri Kleefeld (Ds. 0549/2006) mit einem Aufwand
von insgesamt 1,233 Mio € ausgewiesen (siehe Bz. 6.200 Aktiva, 2.3.8 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen). Zum Zeitpunkt der ersten Eröffnungsbilanz war das Grundstücksgeschäft bereits beurkundet und der wirtschaftliche Übergang auf die St. Petrigemeinde erfolgt. Eine Erfassung in der Anlagenbuchhaltung war damit nicht mehr statthaft. Wir haben
dem FB Finanzen eine Korrektur der ersten Eröffnungsbilanz gem. § 61 Abs. 1 GemHKVO
empfohlen. Weitere Aufwendungen i. H. v. 1,945 Mio € beim Produkt 54101 - Gemeindestraßen - bezogen sich fast ausschließlich auf den Abgang (Abriss) von Straßenflächen.
Darüber hinaus sind auch Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen erfasst. Diese sind zum Teil durch diverse Umzüge der Verwaltung und
den damit bedingten Abgängen von Büroausstattungen etc. (404 T€) verursacht worden.
Außerdem wurden im Produkt 54101 - Gemeindestraßen - neben verschiedenen, kleineren
Anlagenabgängen (17 T€) 168 T€ für den Rückbau der Niki-de-Saint-Phalle-Promenade am
Landgericht aufgewendet. Diese Position hätte beim unbeweglichen Vermögen ausgewiesen
werden müssen; wir haben dem FB Finanzen empfohlen für die Zukunft die Kontenfindung
anzupassen.
Wie im Vj. wurden entsprechend der gemeldeten Abgänge durch die Stadtwerke Hannover
AG beim Produkt 54502 - Straßenbeleuchtung - Buchwertkorrekturen von rd. 252 T€
(Vj. 649 T€) vorgenommen.
- 140 Jahresergebnis
2012
2011
+ 89.608.033,60 €
- 23.886.386,65 €
Das Jahresergebnis ergibt sich gemäß § 50 Abs. 2 GemHKVO i. V. m. § 2 GemHKVO aus den
Salden des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses.
Ergebnis in Mio €*
2012
2011
Jahresergebnis
Ordentliches Ergebnis
davon OE 19:
Außerordentliches Ergebnis
davon OE 19:
Überschuss/Fehlbetrag
davon OE 19:
*
70,919
-78,949
18,689
0,164
89,608
-78,784
-30,125
Abw.
in %
ohne
OE 19
>100,0
6,239
>100,0
-23,886
>100,0
bei Minusbeträgen handelt es sich um Fehlbeträge
Der Überschuss bzw. der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung ist in die Bilanz (Passiva,
1.3 Jahresergebnis) als Summe des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses
betragsidentisch zu übernehmen. Der Überschuss von 89,608 Mio € teilt sich wie folgt auf:
x
x
Kernhaushalt
Stiftungen
Überschuss von
Fehlbetrag von
89,671 Mio €
0,063 Mio €
Von diesem Jahresergebnis der Ergebnisrechnung unterscheidet sich das Jahresergebnis in
der Bilanz (65,516 Mio € Passiva, 1.3 Jahresergebnis) darin, dass in Letzterem auch die noch
nicht ausgeglichenen Fehlbeträge aus Vj. (-24,092 Mio €) mit einzubeziehen sind.
- 141 6.700
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung (§ 51 GemHKVO) bildet alle Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie haushaltsunwirksamen
Zahlungsvorgänge ab.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit gemäß Ziffer 18 der Finanzrechnung (verbindliches Muster 12 des Ausführungserlasses) ist vergleichbar mit dem aus der Privatwirtschaft
bekannten Cashflow, der die Differenz von Ertragseinzahlungen und Aufwandsauszahlungen
abbildet und damit die finanzielle Wertschöpfung durch die Leistungserstellung in dieser Periode bemisst.
Finanzrechnung
Ergebnis
2012
Mio €
Ergebnis
2011
Mio €
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
1. Steuern und ähnliche Abgaben
972,056
857,212
2.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
127,681
110,796
3.
sonstige Transfereinzahlungen
23,384
25,410
4.
öffentlich-rechtliche Entgelte
39,416
39,456
5.
privatrechtliche Entgelte
73,932
72,042
6.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
397,187
364,726
115,493
104,668
0
0
53,368
60,033
1.802,518
1.634,344
372,658
342,846
7.
8.
Zinsen und ähnliche Einzahlungen
Einzahlungen aus der Veräußerung
geringwertiger Vermögensgegenstände
9. sonstige haushaltswirksame Einzahlungen
10. = Summe der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
11. Auszahlungen für aktives Personal
12. Auszahlungen für Versorgung
13. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
und für geringwertige Vermögensgegenstände
14. Zinsen und ähnliche Auszahlungen
44,103
43,528
155,762
197,751
60,348
81,413
15. Transferauszahlungen
874,410
837,135
16. sonstige haushaltswirksame Auszahlungen
17. = Summe der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
18. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Zeile 10 abzüglich Zeile 17)
107,093
103,324
1.614,374
1.605,997
188,144
28,347
- 142 -
Finanzrechnung
Ergebnis
2012
Mio €
Ergebnis
2011
Mio €
Einzahlungen für Investitionstätigkeit
19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit
20. Beiträge und ähnliche Entgelte für
Investitionstätigkeit
21. Veräußerung von Sachvermögen
9,988
9,223
4,719
3,829
24,958
33,578
1,194
2,369
29,571
22,947
70,430
71,946
5,447
9,820
26. Baumaßnahmen
72,010
37,208
27. Erwerb von beweglichem Sachvermögen
21,321
23,798
1,674
2,701
3,448
6,370
1,970
29,537
105,869
109,434
-35,439
-37,488
152,705
-9,141
70,963
166,170
80,214
179,384
-9,251
-13,215
143,453
-22,356
2.162,268
4.200,918
2.276,379
4.195,484
-114,111
5,434
100,554
117,476
129,897
100,554
22. Finanzvermögensanlagen
23. Sonstige Investitionstätigkeit
24. = Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
1)
25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
28. Erwerb von Finanzvermögensanlagen
29. Aktivierbare Zuwendungen
30. Sonstige Investitionstätigkeit
31. = Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
32. Saldo aus Investitionstätigkeit
(Summe Einzahlungen abzüglich Summe
Auszahlungen für Investitionstätigkeit)
33. Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag
(Summen Zeile 18 und 32)
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
34. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit;
Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen
für Investitionstätigkeit
35. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit;
Tilgung von Krediten und Rückzahlung von
inneren Darlehen für Investitionstätigkeit
36. Saldo aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus Zeile 34 und 35)
37. Finanzmittelbestand
(Saldo aus Zeile 33 und 36)
38. haushaltsunwirksame Einzahlungen
(u. a. Durchlaufende Posten, Liquiditätskredite)
39. haushaltsunwirksame Auszahlungen
(u. a. Durchlaufende Posten, Liquiditätskredite)
40. Saldo aus haushaltsunwirksamen
Vorgängen
(Zeile 38 und Zeile 39)
41. +/- Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
zu Beginn des Jahres
42. = Endbestand an Zahlungsmitteln
(Liquide Mittel am Ende des Jahres)
(Summe aus Zeilen 37, 40 und 41)
2)
- 143 -
1)
2012
Mio €
2011
Mio €
Einzahlungen aus der Abwicklung von
Baumaßnahmen
0,770
0,292
Rückfluss aus der Ausleihung Privatschule
0,003
0,006
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Zwischensumme:
Rückflüsse aus Ausleihungen an verbundene
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
0,773
0,298
26,864
21,231
sowie aus Wohnungsbau- und Arbeitgeberdarlehen
1,934
1,418
29,571
22,947
Gesamtsumme
Zu der fehlerhaften Periodenabgrenzung von Rückflüssen aus Ausleihungen von
15,560 Mio € siehe Bz. 6.701.
2)
6.701
in voller Höhe Gewährungen von Ausleihungen an
verbundene Unternehmen, Beteiligungen und
Sondervermögen:
1,970
29,537
Ausweis der Geldanlagen in der Finanzrechnung
Geldanlagen und Liquiditätskredite sollen gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO als haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen ausgewiesen werden. Sofern dieser Ausweis nicht erfolgt, ist die im doppischen Buchungssystem zwingende Verbindung von Finanzrechnung
und Bilanz nicht mehr vorhanden (technischer Verbund der Finanzrechnung; siehe
§ 35 Abs. 6 GemHKVO).
Der FB Finanzen bildet diese Ein- und Auszahlungen in seiner Finanzrechnung zum Bj. nicht
bei allen Geschäftsvorfällen ab.
Bei Tagesgeldanlagen respektive Tagesgeldrückflüssen wird die Finanzrechnung i. d. R.
durch direktes Buchen auf das jeweilige Bestandskonto nicht angesprochen. Dieses Vorgehen ist zwar nicht rechtskonform, in der Auswirkung inhaltlich jedoch als unkritisch zu bewerten, da es keine Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung der Finanzrechnung hat und
in der Bilanz lediglich ein Aktivtausch innerhalb der Bilanzposition 4. Liquide Mittel vorgenommen wird.
Als Ausnahme ist hier die Auflösung der Anlage der ehemaligen Versorgungsrücklage zu
benennen. 2011 flossen aus dieser 3,534 Mio € an die LHH zurück, der Rest in 2012
(3,001 Mio €). Während der Rückfluss in 2011 in der Finanzrechnung ausgewiesen war,
wurde die Finanzrechnung 2012 durch manuelle Buchungen um die Einzahlungen aus den
Jahren 2011 und 2012 irrtümlich entlastet. Dies führte zu einem um 3,534 Mio € zu geringen
Ausweis der haushaltsunwirksamen Einzahlungen in der Finanzrechnung 2012 und löst damit
die Differenz zwischen der Finanzrechnung und dem ausgewiesenen Bestand der Liquiden
Mittel im Bj. fast ausschließlich auf.
Bestandsabgleich zwischen Finanzrechnung und Bilanz
42. Endbestand an Zahlungsmitteln:
38. haushaltsunwirksame Einzahlungen, fehlende Einzahlung:
+
129,897 Mio €
3,534 Mio €
Gesamt:
133,431 Mio €
Zum Vergleich:
Bilanzposition Aktiva, 4. Liquide Mittel:
133,432 Mio €
- 144 Wir ordnen die verbleibende Differenz von 1.091,62 € zwischen Finanzrechnung und den
liquiden Mitteln wie bereits im Vj.
x
x
x
manuellen Behandlungen von Akontozahlungen, insbesondere nach dem Jahreswechsel (s. o.),
unterschiedlichen Periodenabgrenzungen (siehe Bz. 6.702) sowie
empfangenen Anzahlungen für Forderungen mit Fälligkeit im Nj.
zu.
B/St
6.702
Da der Verzicht auf den Nachweis der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen für
Geldanlagen fehleranfällig ist und nicht konsequent bei allen Geschäftsvorfällen durchgehalten wird sowie gegen § 51 Abs. 1 Nr. 3 GemHKVO verstößt, wird empfohlen, zukünftig auch
Tagesgeldanlagen respektive Tagesgeldrückflüsse in der Finanzrechnung vollständig auszuweisen. Weiterhin betrifft dies die Anwendung gleicher Abgrenzungskriterien für Bilanz und
Finanzrechnung und die Herstellung eines Abgleichs zwischen Finanzrechnung und Bilanzposition 4. Liquide Mittel.
Periodenabgrenzung in der Finanzrechnung entspricht nicht § 51 GemHKVO
Wie in Vj. (siehe SB 2011, Bz. 6.802 und SB 2010, Bz. 4.112) bereits angeführt, besteht in
der doppischen Haushaltsführung im SAP-System auch weiterhin eine unterschiedliche
Periodenabgrenzung zwischen den Modulen PSM (Datengrundlage für die Finanzrechnung) sowie den Modulen FI (Datengrundlage u. a. für die Bilanz) und PSCD
(Nebenbuch für die Forderungen und Verbindlichkeiten). Für den Ausweis in der Finanzrechnung ist der Ausgleich eines offenen Postens (Forderung oder Verbindlichkeit)
maßgeblich, der periodisch nicht immer mit der tatsächlichen Zahlungsbewegung übereinstimmt.
In der Bilanz werden weiterhin Forderungen des Hj. mit Fälligkeit im nachfolgenden Jahr
zum Bilanzstichtag reduziert, wenn deren Ausgleich noch im Hj. manuell erfolgte. In der Finanzrechnung wird dieser Vorgang jedoch korrekt erst im Folgejahr abgebildet.
6.703
Differenzen in der Entwicklung der Finanzmittel zwischen Finanzrechnung und Bilanz
In der Finanzrechnung wird eine jahresbezogene Zunahme des Zahlungsmittelbestandes um
29,343 Mio € auf 129,897 Mio € ausgewiesen (Differenz Ziffer 42. zu Ziffer 41.). Die entsprechende Bilanzposition Aktiva, 4. Liquide Mittel erhöhte sich dagegen nur um
15,455 Mio € auf 133,432 Mio €.
Die Differenz von 13,887 Mio € ist maßgeblich durch folgenden Sachverhalt begründet: Im
Bj. wurden in der Finanzrechnung Einzahlungen aus Rückflüssen der Ausleihungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen in Höhe von 15,560 Mio €
ausgewiesen, die bereits im Vj. kassenwirksam und damit schon in der Bilanzposition Aktiva,
4. Liquide Mittel der Schlussbilanz 2011 erfasst waren. Folglich ist die Veränderung an Zahlungsmitteln in der Finanzrechnung des Bj. um diesen Betrag erhöht dargestellt. Entsprechend § 51 GemHKVO wären für diesen Zweck 36,791 Mio € statt 21,231 Mio € in der Finanzrechnung des Vj. und 11,304 Mio € statt 26,864 Mio € in der des Bj. auszuweisen gewesen.
- 145 6.800
Investitionsrechnung
Investitionen
2012
Mio €
Investitionsrechnung
Investitionen
2011
Mio €
Veräußerungen und Investitionsförderungen
19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit
11,721
8,585
4,404
4,707
25,190
33,808
22. Veräußerung von Finanzvermögensanlagen
1,194
2,369
23. Rückflüsse aus sonstiger Investitionstätigkeit
24. = Summe der Veräußerungen und der
Investitionsförderungen
Investitionstätigkeit
2,941
0,298
45,450
49,767
7,202
9,821
26. Baumaßnahmen
75,231
39,824
27. Erwerb von beweglichem Vermögen
20,662
26,005
28. Erwerb von Finanzvermögensanlagen
1,674
2,701
29. Aktivierbare Zuwendungen
3,429
6,497
30. Sonstige Investitionstätigkeit
0,500
0,236
108,698
85,084
-63,248
-35,317
2012
Mio €
2011
Mio €
20. Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit
21. Veräußerung von Sachvermögen
25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
31. = Summe der Investitionstätigkeit
32. Saldo der Investitionen
1)
1)
Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus
Ausleihungen von Wohnungsbau- und
Arbeitgeberdarlehen:
beträgt der Saldo der Investitionen
1,934
1,418
-61,314
-33,899
Die systematischen Unterschiede zwischen Finanz- und Investitionsrechnung sind in
Bz. 1.204 erläutert.
- 146 Im Bj. ergeben sich folgende Abweichungen:
Finanzrechnung
Mio €
(Einzahlungen für)
Investitionstätigkeit
19. Zuwendungen für
Investitionstätigkeit
20. Beiträge und ähnliche Entgelte
für Investitionstätigkeit
21. Veräußerung von
Sachvermögen
22. Finanzvermögensanlagen
23. Sonstige Investitionstätigkeit
24. = Summe der
(Einzahlungen aus)
Investitionstätigkeit
(Auszahlungen für)
Investitionstätigkeit
25. Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden
26. Baumaßnahmen
27. Erwerb von beweglichem
Sachvermögen
28. Erwerb von
Finanzvermögensanlagen
29. Aktivierbare Zuwendungen
30. Sonstige Investitionstätigkeit
31. = Summe der
(Auszahlungen aus)
Investitionstätigkeit
32. Saldo aus
Investitionstätigkeit
davon zu berücksichtigende
Ausleihungen
Saldo aus Investitionstätigkeit
(unter der Berücksichtigung der
Ausleihungen)
1)
2)
Investitionsrechnung
Mio €
Differenz
Mio €
9,988
11,721
-1,733
4,719
4,404
0,315
24,958
25,190
-0,232
1,194
29,571
1,194
2,941
0,000
26,630
70,430
45,450
24,980
5,447
7,202
-1,755
72,010
75,231
-3,221
21,321
20,662
0,659
1,674
1,674
0,000
3,448
1,970
3,429
0,500
0,019
1,470
105,869
108,698
-2,829
-35,439
-63,248
27,809
1)
-24,894
-60,333
Der Saldo
der Gewährungen
und der Rückflüsse
aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen beträgt:
Rückflüsse aus Ausleihungen von Wohnungsbau- und
Arbeitgeberdarlehen:
2)
1,934
-26,828
-61,314
0,981
2012
Mio €
2011
Mio €
1,970
29,537
26,864
21,231
-24,894
8,306
1,934
1,418
- 147 19.
Zuwendungen für Investitionstätigkeit
2012
2011
11.721.249,72 €
8.584.834,23 €
Zu den Einzahlungen, die die LHH für Investitionstätigkeiten erhält, gehören folgende Investitionszuwendungen:
Zuwendungen für Investitionstätigkeit
Investitionszuweisungen vom Bund
Investitionszuweisungen vom Land
Investitionszuweisungen der Region
Ergebnis in Mio €
2012
2011
0,111
4,613
0,218
davon OE 19:
Investitionszuschüsse / Spenden von verbundenen Unternehmen / Beteiligungen
Investitionszuschüsse / Spenden von privaten
Unternehmen
davon OE 19:
Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
Abw.
in %
ohne
OE 19
0,001
6,640
0,120
>100,0
-30,5
+79,2
0,000
0,036
-100,0
2,934
0,293
>100,0
3,846
1,495
>100,0
11,721
8,585
+29,9
0,003
0,450
0,113
0,566
Investitionszuwendungen, -zuschüsse oder Spenden werden im Rahmen des Jahresabschlusses zur Bildung von Sonderposten dem entsprechenden Anlagevermögen zugeordnet und
dort passiviert.
Allerdings handelt es sich bei den Einzahlungen auf das Konto Investitionszuschüsse / Spenden von privaten Unternehmen nicht in allen Fällen um Zuwendungen (betrifft den FB Umwelt und Stadtgrün). Die Höhe der hier fehlerhaft ausgewiesenen Summe kann mit Stand
Juni 2014 noch nicht genannt werden.
Auch Einzahlungen auf dem Konto Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen in Höhe von
1,800 Mio € (investive Einzahlung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für den Wissenschaftspark Marienwerder für vom FB Umwelt und Stadtgrün verauslagte Rechnungsbeträge) sowie 1,176 Mio € (weiterzuleitende Versicherungssumme für ein geliehenes Gemälde) sind keine Investitionszuschüsse, die daher nicht auf diesem Konto zu buchen gewesen wären.
Unter Berücksichtigung der falsch gebuchten Beträge gibt es insgesamt keine nennenswerte
Veränderung zwischen den Jahren 2011 (8,585 Mio €) und 2012 (8,745 Mio €).
- 148 Die tatsächlichen Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Spenden verteilen sich wie folgt
auf die TH:
Teilhaushalt
61
41
37
67
66
19
52
46
übrige
Bezeichnung
Planen und Stadtentwicklung
Museen und Kulturbüro
Feuerwehr
Umwelt und Stadtgrün
Tiefbau
Gebäudemanagement
Sport und Eventmanagement
Herrenhäuser Gärten
unzutreffend hier gebucht**
gesamt
Erhaltene Zuwendungen
in Mio €
2012
2011
2,610
2,841
2,409
1,420
1,000
0,190
0,844
0,335
0,678
2,080
0,566
*
0,336
0,840
0,194
0,150
0,108
0,730
2,976
11,721
8,585
* Der FB Gebäudemanagement gehört erst seit 2012 wieder zur Kernverwaltung.
** Die Summe ist noch nicht endgültig (Stand Juni 2014).
Innerhalb der drei erstgenannten TH bildeten folgende Produkte mit einem Volumen von
mindestens einer Mio € die Schwerpunkte:
TH 61 - Produkt 51106
TH 41 - Produkt 25203
TH 37 - Produkt 12602
20.
Maßnahmen der Stadterneuerung
Historisches Museum
Gefahrenabwehr
2,610 Mio €
1,421 Mio €
1,000 Mio €
Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit
2012
2011
4.404.092,16 €
4.707.061,99 €
Erhaltene Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit dienen als Grundlage für
die Ermittlung der zu bildenden Sonderposten. Die Verwaltung hat mehrere Konten eingerichtet, die mit folgenden Ergebnissen abschlossen:
Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit
Beiträge gemäß NBauO
Einzahlungen sonstige Sonderposten
Beiträge gemäß NKAG
Erschließungsbeiträge
gesamt
Ergebnis
in Mio €
2012
2011
0,130
0,224
0,935
0,100
1,535
2,086
1,804
2,297
4,404
4,707
Abw.
in %
-41,8
>100,0
-26,4
-21,5
-6,4
- 149 Die Einnahmen sind bis auf 855 T€ (TH Planen und Stadtentwicklung) vollständig vom
TH Tiefbau generiert und verteilen sich insgesamt auf die Produkte:
Produkt
54101
51106
54401
54602
55202
54502
54201
Bezeichnung
Gemeindestraßen
Maßnahmen der Stadterneuerung
Bundesstraßen
Parkeinrichtungen
Wasserbau
Straßenbeleuchtung
Kreisstraßen
gesamt
Ergebnis
in Mio €
2012
3,074
0,855
0,219
0,130
0,079
0,047
0,000
4,404
2011
4,103
0,000
0,027
0,224
0,072
0,000
0,281
4,707
Bei den Beiträgen gemäß NBauO handelt es sich um Ablösebeträge für nicht gebaute Abstellplätze, die zum Jahresende auf die jeweilige Anlage als Sonderposten gebucht werden
sollen.
Stattdessen wurde im Bj. erneut die Gesamtsumme (130 T€) als periodenfremder Ertrag
dem Ergebnishaushalt zugeordnet. Die Verwaltung hatten wir bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 darüber nochmals in Kenntnis gesetzt, dass wir diese Vorgehensweise nicht
für korrekt halten, da die Ablösebeträge zwingend für Verkehrsinvestitionen zu verwenden
sind. Dies soll mit dem Jahresabschluss 2013 beachtet und umgesetzt werden.
Rund 855 T€ von den Einzahlungen sonstige Sonderposten (Sanierungsgebiete Nordstadt,
Limmer und Vahrenheide Ost) sind zutreffend den Anzahlungen auf Sonderposten zugeordnet worden.
Von den Beiträgen gemäß NKAG (Straßenausbaubeiträge) wurde der größte Anteil
(1,408 Mio € / ca. 92 %) in den periodenfremden Ertrag gebucht. Diese Ausbaubeiträge betreffen Straßenbaumaßnahmen, die als „Altfälle“ gelten, da sie bei der Ermittlung der Sonderposten für die Eröffnungsbilanz mit in die pauschale Berechnung eingeflossen sind. Daher
ist die Buchung als periodenfremder Ertrag nicht zu beanstanden.
Der weiterhin hohe Anteil der „Altfälle“ ist mit den komplexen Abläufen und den teilweise
langwierigen Arbeitsprozessen begründet.
Bei den Erschließungsbeiträgen gilt grundsätzlich dieselbe Vorgehensweise: Sofern es sich
bei den Erschließungsmaßnahmen um „Altfälle“ handelt, wurden die Einzahlungen nicht als
Sonderposten gebucht. Allerdings ist der Anteil der „Altfälle“ mit unter 40 % (679 T€) deutlich geringer als bei den Straßenausbaubeiträgen. Dies liegt u. a. daran, dass verstärkt die
Erhebung der Erschließungsbeiträge durch Ablösevertrag geregelt wird, was sich verwaltungsvereinfachend auswirkt.
- 150 21.
Veräußerung von Sachvermögen
2012
2011
25.189.830,94 €
33.808.203,12 €
Dem Kontenrahmenplan Niedersachsen entsprechend sind Veräußerungen von Sachvermögen in folgende drei Bereiche unterteilt:
Veräußerung von Sachvermögen
Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden
und anderen unbeweglichen Vermögensgegenständen
Veräußerungen von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €
Veräußerungen von beweglichen Vermögensgegenständen über 150 € bis 1.000 € (Sammelposten)
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
24,937
33,348
Abw.
in %
-25,2
0,252
0,446
-43,5
0
0,014
-100,0
25,189
33,808
-25,5
Wertmäßig betrafen rund 99 % der Veräußerungen Grundstücke, Gebäude sowie andere unbewegliche Vermögensgegenstände. Erlöse von 24,855 Mio € (Produkt 11128 - Immobilienverkehr -) resultierten im Wesentlichen aus dem Verkauf einer Schule, den Verkäufen von
sonstigen unbebauten Grundstücken sowie von Grund und Boden für Wohngebäude.
23.
Rückflüsse aus sonstiger Investitionstätigkeit
2012
2011
2.940.799,43 €
298.008,58 €
Es handelt sich bei dieser Haushaltsposition um eine Auffangposition, in der alle sonstigen
Rückflüsse abgebildet werden, die keiner anderen Haushaltsposition zugeordnet werden
können.
Rückflüsse aus sonstiger Investitionstätigkeit
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Abwicklung von Baumaßnahmen
davon OE 19:
Ausleihung an die Waldorfschule
gesamt
davon OE 19:
2,938
0,586
0,003
2,941
0,292
0,006
0,298
>100,0
-50,0
>100,0
0,586
Unter der Abwicklung von Baumaßnahmen sind Einzahlungen kontiert, die nahezu vollständig die FB Tiefbau (2,343 Mio €) und Gebäudemanagement (0,586 Mio) betreffen.
Einzahlungen in Höhe von 2,275 Mio € betrafen die bereits vor längerer Zeit abgeschlossene
Baumaßnahme Pferdeturmkreuzung, weitere 68 T€ den Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke.
Die Einzahlungen zu Gunsten des FB Gebäudemanagement waren verschiedenen
Baumaßnahmen bei Kindertagesstätten, Gymnasien und Grundschulen zuzuordnen.
- 151 Sämtliche Einzahlungen wurden zutreffend als Sonderposten bzw. als periodenfremde Erträge gebucht.
3 T€ sind der Reduzierung der Ausleihung an die Waldorfschule zuzuordnen (jährliche Tilgungsrate).
25.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
2012
2011
7.202.160,44 €
9.820.529,18 €
Die Investitionen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden verteilten sich im Bj. auf
die folgenden Produkte der TH 20 (Finanzen), 23 (Wirtschaft) und 67 (Umwelt und Stadtgrün):
Produkt
11125
11127
11128
55104
61201
Bezeichnung
Buchhaltung und Zahlungsverkehr
Immobilienverwaltung
Immobilienverkehr
Naherholung, Landschaftsräume
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
gesamt
Investitionen je Produkt
in Mio €
2012
2011
0,089
0,129
0,008
0,665
4,893
8,945
0,184
0,081
2,028
0
7,202
9,820
Abw.
in %
-30,9
-98,8
-45,3
>100
>100
-26,7
Mit 4,893 Mio € wurde der wesentliche Teil der Investitionen im Produkt 11128 Immobilienverkehr - abgewickelt. Betragsmäßig war hier der Erwerb zweier Grundstücke mit
1,750 Mio € und 1,484 Mio € bedeutend. Daneben wurden aus dem Produkt auch sämtliche
Nebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, Kosten für Gutachten, Vermessung und Notarkosten,
bestritten.
Dem Produkt 61201 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - wurden auf Grund der Rückgliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes FB Gebäudemanagement zum 01.01.2012
in den Kernhaushalt erstmalig Tilgungsleistungen in Höhe von 2,028 Mio € für ÖPP-Maßnahmen zugeordnet.
- 152 26.
Baumaßnahmen
2012
2011
75.231.144,58 €
39.824.008,49 €
Nach dem Nds. Kontenrahmenplan sind die Baumaßnahmen in drei Bereiche unterteilt. Die
LHH hat 2011 den verbindlichen Konten ein weiteres Konto Sanierung Konjunkturpaket II
hinzugefügt.
Die Anordnungen auf den Konten bilden die Grundlage für die Aktivierung des jeweiligen
Sachvermögens:
Baumaßnahmen
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
davon OE 19:
Auszahlungen Sanierung Konjunkturpaket II
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
Auszahlungen sonstige Baumaßnahmen
gesamt
davon OE 19:
52,678
11,056
+53,3
0,849
27,440
0,478
39,824
-100,0
-18,0
-88,8
-0,8
35,729
0,000
22,499
0,054
75,231
35,729
Der Anstieg der Investitionen ist ausschließlich durch die Integration der OE 19 bedingt.
Die Baumaßnahmen verteilen sich nahezu über die gesamte Verwaltung. Die folgende Tabelle zeigt die Investitionsschwerpunkte:
Teilhaushalt
19
66
23
61
übrige
Bezeichnung
Gebäudemanagement
Tiefbau
Wirtschaft
Planen und Stadtentwicklung
gesamt
*
Baumaßnahmen
in Mio €
2012
2011
35,729
*
16,547
20,941
5,689
3,261
4,986
2,915
12,281
12,707
75,231
39,824
Der FB Gebäudemanagement gehört erst seit 2012 wieder zur Kernverwaltung.
Innerhalb der vier TH, auf die rd. 84 % der Aufwendungen für Baumaßnahmen entfallen,
bildeten folgende Produkte mit einem Volumen von mindestens vier Millionen Euro die
Schwerpunkte:
TH
TH
TH
TH
TH
TH
TH
19
66
19
19
66
23
61
-
Produkt
Produkt
Produkt
Produkt
Produkt
Produkt
Produkt
21101-GM
54101
21101-GM
36501-GM
55202
11135
51106
GM Grundschulen
Gemeindestraßen
GM Gymnasien
GM Kindertagesbetreuung
Wasserbau
Verw. Parkhäuser u. ähnl. Einrichtungen
Maßnahmen der Stadterneuerung
9,203 Mio €
8,220 Mio €
7,289 Mio €
7,019 Mio €
5,560 Mio €
5,198 Mio €
4,417 Mio €
Allein diese Produkte machen über 60 % aller Baumaßnahmen aus.
Sämtliche Anordnungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses zur Aktivierung auf die
Anlagen gebucht bzw., sofern eine Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, als Anlage
im Bau ausgewiesen.
- 153 Die im SB 2011 an dieser Stelle mit der Bitte um Klärung erwähnten Prüfungsfeststellungen
sind ausgeräumt worden. Auf unsere Empfehlung hat die Anlagenbuchhaltung die Anordnungen zu den Fernmeldeanlagen, Kabelnetzen und EDV-Datenleitungen des Jahres 2012
gemeinsam mit dem betroffenen Bereich des FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
geprüft und ggf. Korrekturen durchgeführt.
27.
Erwerb von beweglichem Sachvermögen
2012
2011
20.661.526,81 €
26.004.815,21 €
Investitionen für den Erwerb von beweglichem Vermögen resultieren im Wesentlichen aus
den Anschaffungskosten für Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung.
Die Investitionen unterteilen sich wie folgt:
Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Vermögensgegenstände über 1.000 € und Sachgesamtheiten
davon OE 19:
Vermögensgegenstände über 150 € bis 1.000 €
(Sammelposten)
davon OE 19:
Ergebnis in Mio €
2012
2011
Abw.
in %
ohne
OE 19
20,244
-30,2
5,093
+24,4
0
0,66
8
-100,0
20,662
26,005
-21,3
14,263
0,128
6,399
0,061
Vermögensgegenstände aus dem Konjunkturpaket
II
davon OE 19:
gesamt
davon OE 19:
0,189
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Investitionen auf die TH:
TH
18
42
37
41
67
51
übrige
gesamt
Bezeichnung
Steuerung, Personal und Zentrale Dienste
Bibliothek und Schule
Feuerwehr
Museen und Kulturbüro
Umwelt und Stadtgrün
Jugend und Familie
Investitionen in
Mio €
2012
2011
8,589
9,607
2,915
4,231
2,444
5,644
1,798
2,307
1,579
2,268
0,674
0,336
2,663
1,612
20,662
26,005
Damit wurden rund 87 % der Investitionen in den oben genannten sechs TH getätigt.
- 154 Innerhalb dieser TH bildeten folgende Produkte Investitionsschwerpunkte:
TH
TH
TH
TH
TH
TH
18
42
37
41
67
51
-
Produkt
Produkt
Produkt
Produkt
Produkt
Produkt
11109
27201
12602
25204
55102
36501
-
Informations- und Kommunikationssysteme
Stadtbibliothek Hannover
Gefahrenabwehr
Sprengel Museum Hannover
Öffentliches Grün
Kindertagesbetreuung
8,432
0,979
1,803
1,332
0,938
0,413
Mio
Mio
Mio
Mio
Mio
Mio
€
€
€
€
€
€
Allein bei diesen sechs Produkten wurden rd. 67 % aller Investitionen für den Erwerb beweglichen Vermögens gebucht.
Sprengel Museum Hannover - Durchlaufende Gelder als Investitionen gebucht
Gemäß § 59 Nr. 24 GemHKVO stellen Investitionen die Verwendung von Finanzmitteln für
die Veränderung des Bestandes längerfristiger Güter, außer für geringwertige Vermögensgegenstände, dar.
Im TH 41 - Museen und Kulturbüro - wurde beim Produkt 25204 - Sprengel Museum Hannover - ein Betrag von 1,200 Mio € als Investition für den Erwerb von Vermögensgegenständen
über 1 T€ gebucht, obwohl es sich hierbei um durchlaufende Gelder nach § 59 Nr. 14
GemHKVO handelte, die keine Bestandsveränderung des Anlagevermögens zur Folge hatten.
Der Betrag der Investitionen für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1 T€ ist
demnach um 1,200 Mio € zu hoch ausgewiesen. Allerdings hat es eine Einnahme in nahezu
gleicher Höhe gegeben, so dass in diesem Fall die Auswirkungen auf die Salden der
Investitionstätigkeit und der Finanzrechnung unwesentlich sind.
29.
Aktivierbare Zuwendungen
2012
2011
3.428.886,58 €
6.497.485,84 €
Von der Gemeinde geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse sind gemäß
§ 42 Abs. 4 GemHKVO als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren. Voraussetzung
ist, dass eine Investition bei einem Dritten erfolgt und dort zu einer Veränderung des Anlagevermögens führt. Eine Zuwendung, die zu einer Veränderung des Anlagevermögens der
Gemeinde selbst führt, fällt nicht hierunter.
Aktivierbare Zuwendungen
Investitionszuweisungen an den Bund
Auszahlung Zuschüsse Investitionen an
verbundene Unternehmen
Auszahlung Zuschüsse an private Unternehmen
Auszahlung Zuschüsse Investitionen an übrige
Bereiche
gesamt
Ergebnis in Mio €
2012
2011
0
0,041
1,618
2,032
Abw.
in %
-100,0
-20,4
0
1,811
0,148
4,277
-100,0
-57,7
3,429
6,498
-47,2
Das gegenüber dem Planansatz von 7,027 Mio € mit nur 3,429 (=48,8 %) ausgeschöpfte Ist
begründet die Verwaltung vor allem mit im Bj. nicht veräußerten Rechten an Wohnungsbaudarlehen sowie mit nicht im geplanten Maße durchgeführten Baumaßnahmen.
NE
In Bz. 6.200, Aktiva 1.4 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse berichten wir
über die Aktivierung der geleisteten Zuwendungen in Höhe von 1,950 Mio €, die unter
- 155 Berücksichtigung der 2012 gebuchten AfA zum 31.12.2012 noch mit 1,817 Mio €
ausgewiesen werden. Zu den oben aufgeführten Auszahlungen von 3,429 Mio € zeigt sich
noch immer eine Differenz in Höhe von 1,479 Mio € (Vj. 5,286 Mio €).
Diese beruht weiterhin sowohl auf Auszahlungen, die eigenen Investitionsmaßnahmen der
LHH, z. B. Baumaßnahmen, in der Investitionsrechnung zuzuordnen gewesen wären, als
auch auf Zahlungen, die nicht für Investitionen getätigt wurden. Unsere Beanstandung zum
Bj. 2011 hatte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme dahingehend aufgegriffen, dass die
entsprechenden Positionen zum nächsten Jahresabschluss berichtigt würden. Dies ist für das
Bj. 2012 nicht erfolgt.
30.
Sonstige Investitionstätigkeit
2012
2011
500.359,11 €
236.233,60 €
Die sonstige Investitionstätigkeit ist eine Auffangposition, in der alle Investitionen abgebildet
werden, die keiner anderen Haushaltsposition zugeordnet werden können. Bei der LHH werden in dieser Position ausschließlich die aktivierungsfähigen Eigenleistungen abgebildet,
davon sind 168 T€ (33,5 %) dem FB Gebäudemanagement zuzuordnen.
- 156 7.
Feststellungen zu zentralen Themen
7.000
Controlling
7.001
Gesetzliche Vorgaben und deren Umsetzung
Nach § 21 Abs. 1 GemHKVO hat die Gemeinde zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung
und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Controlling mit einem
unterjährigen Berichtswesen einzusetzen.
Zu diesem Zweck werden gemäß § 21 Abs. 2 GemHKVO Ziele und Kennzahlen zur Grundlage
von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht.
Den Grundsatzbeschluss zur Einführung eines unterjährigen Berichtswesens mit verbindlich
vorgegebener Struktur zum 01.01.2011 traf die Verwaltung im Februar 2010. Mit Beschluss
der Dezernentenkonferenz vom April 2013 wurden folgende Neuerungen für das Quartalsberichtswesen vereinbart:
x Die Berichte über die finanzielle Entwicklung des Teilergebnishaushalts und der
wesentlichen Produkte werden nach bestimmten Vorgaben übersichtlicher gestaltet.
x Die Ziele der wesentlichen Produkte weisen einen Plan-Ist-Vergleich aus.
x Es wird nur noch der 2. und 3. Quartalsbericht eines Jahres im Fachausschuss veröffentlicht. Darüber hinaus verschicken die FB ggf. einen ausführlicheren Leistungsbericht
mit Stand 31.12. zeitnah an die Mitglieder des Fachausschusses.
x Die Stadtbezirksräte erhalten weiterhin die Prioritätenlisten der FB 19, 66 und 67 über die
planbaren Instandsetzungsmaßnahmen.
Über die Änderungen wurden die Ratsgremien mit Ds. 1068/2013 informiert.
7.002
Ziele der Verwaltung im Jahresarbeitsprogramm
Die Verwaltung hat die folgenden Oberziele für das Bj. sowie 2013 fortgeschrieben:
x
x
x
x
x
x
x
Förderung von Bildung und Teilhabe
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Nachhaltigkeit
Kulturelle Entwicklung
Stadtentwicklung
Verwaltungsentwicklung
Diesen Oberzielen sind von den Dezernaten jeweils bestimmte Projekte in den FB zugeordnet worden, wobei deren Realisierung durch Controlling und Berichtswesen unterstützt werden soll.
7.003
Controlling und Berichtswesen
Controlling als unverzichtbares Steuerungsinstrument für die Planung, Ausführung, Ergebniskontrolle und Steuerung von Prozessen zeichnet sich aus
x durch Informationsversorgung und -auswertung in zukunftsorientierter Form
x zur Unterstützung der Führung
x um vorgegebene Ziele
- 157 x in einem integrierten System
x durch effektive Steuerung zu erreichen.
Dazu ist es erforderlich,
x
x
x
x
den jeweiligen Entscheidungsebenen
zum richtigen Zeitpunkt
in einem entsprechenden Verdichtungsgrad
das richtige Maß an entscheidungsrelevanten Informationen
zur Verfügung zu stellen.
Ein bedarfsgerecht gestaltetes Berichtswesen leistet dies, indem nur jene Informationen zur
Steuerung des Verwaltungshandelns einbezogen werden, die für Planung, Entscheidung und
Kontrolle konkret benötigt werden.
7.004
Struktur der FB-Quartalsberichte
Die Quartalsberichte bestehen aus folgenden drei Teilen:
Teil I Entwicklung Teilergebnishaushalt
Dieser Teil beinhaltet eine auf eine Seite beschränkte Übersicht über die Entwicklung der
Teilergebnishaushalte eines FB. Ertrags- und Aufwandsgruppen werden analog Haushaltsplan dargestellt. Daneben gibt es Felder für Erläuterungen zu Entwicklungen durch den FB
und für eine Bewertung durch den FB Finanzen, insbesondere zu Aussagen zur Einhaltung
der geplanten Ausgabeermächtigung sowie zu möglichen Gegensteuerungsmaßnahmen.
Die Bewertung durch den FB Finanzen erfolgt nur verwaltungsintern.
Teil II Entwicklung wesentlicher Produkte
Die Entwicklung wesentlicher Produkte wird zweifach dargestellt. Zunächst erfolgt die Darstellung der wesentlichen Produkte mit Zielen, Kennzahlen, einzelnen Messgrößen und deren
Umsetzungsgrad mit Pfeilen. Danach folgt eine Übersicht über die finanzielle Entwicklung für
jedes wesentliche Produkt eines TH sowie ein Feld für Erläuterungen des FB.
Teil III Weitere Informationen über die Entwicklung des TH oder der Produkte
Dieser Teil des Quartalsberichtes ersetzt die bisherigen Leistungsberichte der FB. Hier kann
die Umsetzung von Zielen und Maßnahmen des FB mit Pfeilen dargestellt werden. Daneben
kann über spezielle Themen oder Leistungen informiert werden, die für den Fachausschuss
relevant sind. Die Fachausschüsse können weitere spezielle Informationen festlegen.
7.005
Quartalsbericht Gesamtergebnishaushalt LHH
In diesem Bericht werden alle Erträge und Aufwendungen der LHH zusammengefasst dargestellt. Auf Basis der von den FB erstellten Prognosen zur Entwicklung ihrer TH ermittelt
der FB Finanzen eine Prognose zur möglichen Entwicklung des Gesamtergebnishaushaltes.
Auf die Darstellung der Gesamtübersicht aller Teilergebnishaushalte in diesem Bericht verzichtet die Verwaltung bereits seit dem 2. Quartalsbericht zum Gesamtergebnishaushalt
2012 (Ds. 2000/2012). Wir bewerten diese Vorgehensweise als richtig, da diese Darstellung
keine direkt steuerungsrelevanten Informationen enthielt.
- 158 7.006
Monatsbericht
Der FB Finanzen erstellt einen Monatsbericht für HFR und Rat mit einer komprimierten Darstellung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandsblöcke des Ergebnishaushaltes und einer
Bewertung ihrer Entwicklung durch Pfeile.
7.007
Ausgewertete Berichte
Um prüferisch aktuell zu berichten, haben wir abweichend vom Bj. die jeweils neuesten von
den FB vorgelegten Berichte ausgewertet (Stand: Juni 2014).
Es sind, geordnet nach Dezernaten, folgende Berichte:
Dezernat I
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den TH Rechnungsprüfung (Ds. 1661/2013 N1 und
Ds. 2350/2013)
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für die Teilergebnishaushalte des FB Büro Oberbürgermeister, FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste sowie des FB Feuerwehr
(Ds. 1758/2013 und Ds. 2401/2013)
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den Teilergebnishaushalt 52 – Bereich Sport,
Eventmanagement und Bäder – im FB Büro Oberbürgermeister
(Ds. 1804/2013 und Ds. 2443/2013)
Dezernat II
x Bericht über das 2. Quartal zum Gesamthaushalt (Ds. 1688/2013 N1)
x Bericht über das 3. Quartal zum Gesamthaushalt (Ds. 2351/2013)
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für die Teilergebnishaushalte 20 und 99 des FB Finanzen
sowie für den Teilergebnishaushalt 32 des FB Recht und Ordnung (Ds. 1692/2013 und
Ds. 2379/2013)
Dezernat III
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den TH 50 des FB Soziales und den gemeinsamen TH
59 der FB Soziales und Senioren (Ds. 1875/2013 und Ds. 2437/2013)
x 2. Quartalsbericht 2013 für den TH 51 des FB Jugend und Familie (Ds. 1720/2013)
Dezernat IV
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den TH 42B des FB Bibliothek, Schule, Museen und
Kulturbüro, TH 43 des FB Bildung und Qualifizierung und TH 46 des FB Herrenhäuser
Gärten (Ds. 1941/2013 und Ds. 2554/2013)
x 2. und 3. Quartalsbericht für den TH 42S Schule und Stiftungen des FB Bibliothek,
Schule, Museen und Kulturbüro (Ds. 2008/2013 und Ds. 2393/2013)
Dezernat V
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den TH 19 des FB Gebäudemanagement
(Ds. 1777/2013 und Ds. 2410/2013)
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den Teilergebnishaushalt 23 des FB Wirtschaft
(Ds. 1803/2013 und Ds. 2548/2013)
x 2. und 3. Quartalsbericht 2013 für den Teilergebnishaushalt 67 des FB Umwelt und Stadtgrün (Ds. 2007/2013 und Ds. 2377/2013)
Dezernat VI
x Quartalsbericht des Baudezernates für das 2. und 3. Quartal 2013 für die Teilergebnishaushalte der FB Planen und Stadtentwicklung (TH 61), Tiefbau (TH 66) und des Baureferates (TH 60) (Ds. 1743/2013 und Ds. 2380/2013)
- 159 7.008
Prüferische Wertung
Zwar ist das Berichtswesen durch die zentralen Vorgaben des FB Finanzen zu Aufbau und
Zeitvorgaben hinsichtlich Erstellung und Vorlage der Berichte stringenter und informativer im
Vergleich zu früher. Festzustellen ist jedoch, dass es sich bei der KLR der LHH noch immer
weitgehend um eine Basis-KLR handelt, d. h. um eine KLR minimaler Ausprägung, um den
gesetzlichen Anforderungen gemäß § 21 Abs. 1 GemHKVO gerecht zu werden. Allein die gebührenrechnenden Einrichtungen sind nach dem NKAG verpflichtet, eine ausgeprägte KLR zu
führen. Im Übrigen erfolgt die Ausgestaltung der KLR gemäß ADA 20/70 - ADA der LHH zur
Kosten- und Leistungsrechnung - auf freiwilliger Basis. Nur eine ausgeprägte KLR gewährleistet eine verursachungsgerechte Zuordnung von betriebswirtschaftlichen Kosten zu einzelnen Kostenträgern und eröffnet somit Steuerungspotential. Eine Basis-KLR leistet dies nicht,
da die gesamten Kosten im Extremfall nur einem Kostenträger zugeordnet werden.
B/St
Das Controlling der LHH mit seinem unterjährigen Berichtswesen stellt auf einen Plan-IstVergleich ab. Somit wird dargestellt, inwieweit Planzahlen erreicht oder von ihnen abgewichen wurde, ohne dass die Planzahlen - außer bei einer ausgeprägten KLR - nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt wurden. Wir empfehlen der Verwaltung, die KLR flächendeckend zur ausgeprägten KLR zu entwickeln.
Daneben stellen wir fest, dass allein die Berichte des FB Umwelt und Stadtgrün einen konkreten Bezug zu den im Jahresarbeitsprogramm festgelegten Oberzielen herstellen. Wir
empfehlen allen FB, diesem Beispiel künftig zu folgen, um die Verknüpfung von Maßnahmen
und Zielen auch gegenüber Fachausschüssen und Rat darzustellen.
Unsere detaillierten Feststellungen und Empfehlungen zu den einzelnen Berichten aus dem
Vj. sind weitgehend umgesetzt worden. Aktuell bestehende nachrangige Feststellungen und
redaktionelle Hinweise haben wir den FB mit gesonderten Schreiben mitgeteilt.
7.100
Erhaltene Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
7.101
Formales Verfahren für die Annahme von Zuwendungen
§ 111 Abs. 7 NKomVG regelt die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Hiernach entscheidet über die Annahme oder
Vermittlung der Rat. In § 25 a GemHKVO sind Wertgrenzen festgelegt, die hiervon abweichende Zuständigkeiten regeln: Bis zu einem Wert von 100 € entscheidet der Oberbürgermeister, für die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen von über 100 € bis zu 2.000 €
kann die Zuständigkeit auf den VA übertragen werden. Die Kommunen haben eine jährliche
Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.
Mit Ds. 1383/2010 hat der Rat der LHH beschlossen, die Zuständigkeit für die Annahme und
Vermittlung von Zuwendungen bei einem Wert von über 100 € bis 2.000 € dem VA zu übertragen. Darüber hinaus wurde der jährlichen Vorlage einer Liste von Zuwendungen und
Spenden auf der Grundlage der GemHKVO zur Beschlussfassung zugestimmt.
Entsprechende Ds. zur Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat die Verwaltung für das Jahr 2012 dem VA am
10.07.2014 und dem Rat am 17.07.2014 vorgelegt.
- 160 7.102
Sponsoringleistungen
Die LHH hatte durch Beschluss der Dezernentenkonferenz vom 02.07.2003 allgemeine Regelungen zum Sponsoring verabschiedet. Die Richtlinien enthalten neben den Rahmenvorgaben des Landes Niedersachsen auch Hinweise über die haushaltsmäßige Behandlung von
Sponsoringleistungen.
Gemäß Ziff. IV der Richtlinien ist für die Annahme der Sponsoringleistungen die Zustimmung
der Dezernentin / des Dezernenten einzuholen. Dem Oberbürgermeister und der Leitung des
Rechnungsprüfungsamtes ist quartalsweise zu berichten.
Wir haben der Verwaltung bei der Prüfung 2011 unsere rechtliche Beurteilung der Zuordnung von Sponsoringleistungen zu § 111 Abs. 7 NKomVG erörtert. Das daraufhin von der
Verwaltung eingeschaltete MI bestätigte unsere Rechtsauffassung, wonach alle Arten von
Zuwendungen durch Dritte, für die keine angemessene Gegenleistung erbracht wird, unabhängig von der konkreten Bezeichnung - also auch Sponsoringleistungen - unter
§ 111 Abs. 7 NKomVG zu subsumieren und dem unter 7.101 geschilderten Verfahren zu
unterziehen sind. Die Verwaltung hinterfragt derzeit erneut diese Auffassung beim MI.
Wir haben daher für das Jahr 2012 auf eine nähergehende Prüfung verzichtet.
7.200
Interne Leistungsverrechnungen
Zur vollständigen Abbildung des Ressourcenaufkommens und -verbrauchs sollen nach
§ 15 Abs. 3 GemHKVO interne Leistungen zwischen den Teilergebnishaushalten angemessen
- hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Aufwand der Leistungsverrechnung und verwaltungsseitig erwachsenden Nutzen - verrechnet werden. Entsprechend dem Sinn und Zweck
der Internen Leistungsverrechnungen (ILV) werden teilweise auch innerhalb von größeren
Teilergebnishaushalten (u. a. FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste und FB Umwelt
und Stadtgrün) Produkte entsprechend ihres Leistungsbezuges belastet, so dass eine Umlegung auch innerhalb eines TH auf eigene Produkte erfolgen kann und muss.
Die sich bei den Leistungsverrechnungen ergebenden Erträge und Aufwendungen müssen
sich insgesamt ausgleichen. Als innere Verrechnungen sollen sie die Ergebnisrechnung nicht
berühren.
Die LHH hat mit Haushaltsrundschreiben Nr. 5/2010 Verfahrensregeln für die ILV festgelegt.
Sie wird nicht auf Basis von Vollkosten (Einbeziehung von Overheadkosten / Verwaltungsgemeinkosten) vorgenommen und erfolgt nur bei Leistungsbeziehungen in erheblichem
Umfang, aus gebühren- bzw. steuerrechtlichen Gründen oder auf Grund direkter
Beauftragung städtischer Dienstleister auf Produktebene, also auch innerhalb eines TH.
7.201
Prüfungsfeststellungen
Den ILV kam im Bj. erneut nur geringe Bedeutung zu. Der Verzicht, Leistungen der FB mit
Querschnittsaufgaben - z. B. FB Steuerung, Personal und Zentrale Dienste, FB Finanzen ausnahmslos umzulegen, führte zu einem unvollständigen Ausweis des Ressourcenverbrauchs auf Produktebene und dazu, dem Hpl. in diesem Bereich seine Steuerungsfunktion
zu nehmen.
Die bisher als ordentlicher Aufwand bei der LHH ausgewiesenen Nutzungsentgelte
(2011: 93,914 Mio €) des FB Gebäudemanagement wurden mit dessen Rückgliederung in
den Kernhaushalt zum 01.01.2012 im Bj. korrekt als ILV (2012: 85,397 Mio €) umgelegt.
Dadurch erhöhten sich Aufwand ILV und Ertrag ILV aller TH auf jeweils 130,002 Mio €
(Vj. 42,108 Mio € / +308,73 %). Allerdings wurde entgegen den Vorgaben des o. g. Haushaltsrundschreibens der Eigenanteil des FB Gebäudemanagement (nach Aussage des
FB Finanzen 812 T€) nicht gesondert, sondern als ordentlicher Aufwand ausgewiesen.
- 161 In 2013 wurde der Eigenanteil - zumindest im Ist - als ILV Nutzungsentgelte auf das entsprechende Produkt 11118 - Gebäudemanagement - verrechnet.
7.202
Be- und Entlastung der TH durch die ILV
In der folgenden Tabelle haben wir den Aufwand und Ertrag der ILV je TH dargestellt und
auch das Verhältnis, in dem Erträge aus den ILV den Gesamtaufwand (ordentliche Aufwendungen zuzüglich ILV) gedeckt haben. Zu den zum Jahresabschluss 2012 abweichenden Beträgen haben wir - anders als die Verwaltung - auch die nicht teilhaushaltsübergreifenden
ILV einbezogen (siehe Bz. 7.201).
- 162 Teilhaushalte
Aufwand ILV Ertrag ILV
Gesamtaufwand ILV-Erträge von
Gesamtaufwand
Teilhaushalt
Mio €
%
Mio €
Mio €
14 Rechnungsprüfungsamt
0,289
0,057
3,305
1,7
15 Büro Oberbürgermeister
0,475
0
5,277
0
18 Steuerung, Personal
und Zentrale Dienste
5,640
37,870
101,458
37,3
19 Gebäudemanagement
2,674
85,397
84,288
101,3
20 Finanzen
4,576
0
43,848
0
23 Wirtschaft
1,186
0,018
20,353
0,1
32 Recht und Ordnung
5,014
0,018
41,220
0
37 Feuerwehr
3,775
0
75,734
0
41 Museen und Kulturbüro
1,730
0
18,835
0
42 Bilbliothek und Schule
67,343
0,209
113,252
0,2
43 Bildung und
Qualifizierung
4,567
0,163
26,563
0,6
46 Herrenhäuser Gärten
0,137
0
12,147
0
50 Soziales
2,774
1,087
56,684
1,9
51 Jugend und Familie
19,242
0,127
268,228
0
52 Sport und
Eventmanagement
0,597
0,291
18,042
1,6
57 Senioren
1,184
0,001
12,716
0
59 Soziale Hilfen
0,366
0
295,916
0
60 Baureferat
0,101
0
1,795
0
61 Planen und
Stadtentwicklung
2,080
0
46,476
0
66 Tiefbau
1,006
0
89,734
0
67 Umwelt und Stadtgrün
5,248
4,763
64,955
7,3
99 Allgemeine Finanzwirtschaft
0
0
501,169
0
130,002
130,002
1.901,995
6,8
Summe
- 163 7.300
Elektronische Datenverarbeitung (EDV)
7.310
Prüfauftrag
Im Zusammenhang mit der uns durch § 155 NKomVG i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 2 RPO übertragenen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns ergibt sich unser Aufgabenspektrum, das alle Stufen von der Planung bis zum
Einsatz der Programme und der technischen Anlagen umfasst.
7.320
Prüfungsart und Prüfungsumfang
Wir prüfen den ordnungsgemäßen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik
(IuK) überwiegend begleitend, durch die Mitarbeit in Projektgruppen und Arbeitskreisen der
Verwaltung, und geben Stellungnahmen zu Verfahrenseinführungen ab.
Durch die begleitende Prüfung sollen mögliche Fehler und Risiken in einem frühen Stadium,
d. h. bereits bei der Bedarfsfeststellung und bei der Planung von EDV-Projekten, erkannt
und vermieden bzw. minimiert werden.
7.330
SAP-Module im Rechnungswesen
Im Bj. wurden 8 SAP-Module, mit denen das Rechnungswesen abgebildet wurde, im Produktivbetrieb eingesetzt:
x
x
x
x
x
x
x
x
7.340
7.341
Finanzbuchhaltung (FI)
Kostenrechnung (CO)
Haushaltsmanagement (PSM)
Kassen- und Einnahmemanagement (PSCD)
Verbraucher- und Hypothekarkredite (CML)
Projektsystem zur Investitionsplanung (PS)
Investitionsmanagement (IM)
Anlagenbuchhaltung (FI-AA)
Prüfungsschwerpunkte und -ergebnisse
Weiterhin aktuelle Prüfungsfeststellung zum SAP-System aus Vorjahren
Nach wie vor fehlt es an automatisierten Schnittstellen zu Vorverfahren auf der Ausgabenseite (z. B. openProsoz), mit der Folge von Fehlermöglichkeiten und vermehrtem Erfassungsaufwand.
7.342
Sicherheit der SAP-Basis
Wir prüften Sicherheit und Zugriffsschutz der SAP-Basis; das SAP-System wird bei der LHH
seit 2006 als Buchungssystem im Finanzwesen eingesetzt, zunächst in kameraler und seit
dem Hj. 2011 in doppischer Form.
Ein Teil der bei der Prüfung festgestellten Mängel wurde umgehend beseitigt, andere von
uns angemahnte Änderungen sollen künftig umgesetzt werden. Die verbleibenden Kritikpunkte werden von uns in Abwägung gegen die effektive Nutzbarkeit des Systems als
hinnehmbar angesehen - ein ordnungsgemäßer Betrieb des Systems ist dennoch gewährleistet.
Wir berichteten über unsere Prüfung mit Ds. 2057/2013.
- 164 7.343
Begleitung von EDV-Verfahren
Im Bj. haben wir entsprechend der ADA 10/51 - Einsatz von IuK-Systemen - die Einführung
neuer oder geänderter Verfahren in folgenden Projektgruppen begleitet:
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Arbeitsmedizin
Aufrufanlage im FB Recht und Ordnung
Datenaustausch mit aha
Contentmanagement (Neues Intranet)
Dokumentenmanagement (DMS)
Elektronische Rechnung
eVergabe
Grundbuchabruf
Bewerberverwaltung (Infoplan)
Katastrophenschutz
Konzernbilanz
Mobile Pflegedokumentation
Organisations-Datenbank (Aufgabengliederung, Geschäftsverteilung)
Prüfsoftware
SAP Gebäudewirtschaft
Sportstättenverwaltung (Skubis)
Soziale Netzwerke
Ticketing Herrenhausen
Umweltzone Datenbank
Virtual Desktop Interface
Wahlsoftware
7.400
Vergaben nach der Vergabeordnung für Leistungen (VOL), nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und nach der Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB)
7.410
Prüfungsgegenstand
Aufträge der LHH sind nach der VOL oder der VOF zu vergeben, soweit es sich nicht um
Bauleistungen handelt. Die Vergabe dieser Leistungen richtet sich nach der VOB.
Die VOL ist nicht auf Leistungen anzuwenden, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit
oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, wenn der Auftragswert
unterhalb des für eine EU-weite Vergabe maßgeblichen Schwellenwertes liegt. Dieser lag im
Bj. bei 200 T€. Gleichwohl werden auch diese Vergabevorschläge von uns geprüft.
Übersteigt der Wert eines solchen Auftrages den Schwellenwert, so ist die VOF anzuwenden.
Sind jedoch die freiberuflichen Leistungen eindeutig und erschöpfend beschreibbar, so sind
sie nach der VOL zu vergeben. Vergaben nach Kapitel 2 der VOF (Architekten- und Ingenieurleistungen) sind unter Bz. 7.500 ff. erfasst.
Nach § 155 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG obliegt die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung
dem RPA (Visaprüfung).
- 165 7.420
7.421
Prüfungsarten und -umfang
Visaprüfung
§ 155 Abs. 3 NKomVG gibt dem RPA das Recht, die Prüfung nach seinem pflichtgemäßen
Ermessen zu beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen zu verzichten.
Den Umfang der Visaprüfung von Vergaben haben wir dementsprechend festgelegt und den
Vergabestellen gemäß § 4 Abs. 1 der RPO mitgeteilt.
Für die einzelnen Dienststellen haben wir seit 1992 individuelle Wertgrenzen festgelegt.
Nach ihnen bemisst sich, welche Vergabevorschläge uns zur Visaprüfung vorzulegen sind.
Mit der Anpassung der ADA 14/01 - Prüfung von Vergaben und Rechnungen durch das
Rechnungsprüfungsamt - wurden ab Februar 2011 die Wertgrenzen vereinheitlicht und
betragen grundsätzlich für die Vergaben der Verwaltung und ihrer Betriebe bei VOLVergaben 20 T€ und bei VOB-Vergaben 30 T€ (jeweils netto).
7.422
Beratung der Vergabestellen
Unsere Tätigkeit erschöpft sich nicht in der bloßen Prüfung der Vergabevorschläge und der
Feststellung der Prüfungsergebnisse; vielmehr ist mit der Prüfung häufig eine eingehende
Beratung der in den FB und Betrieben tätigen VergabesachbearbeiterInnen mit dem Ziel der
Optimierung der Arbeitsergebnisse verbunden. Auch im Vorfeld durchzuführender Vergaben
haben wir Vergabestellen auf deren Nachfrage - insbesondere in Zweifelsfällen - beraten und
darin unterstützt, Vergabeverfahren vorschriftenkonform durchzuführen und Leistungsverzeichnisse sowie Ausschreibungsunterlagen umfassend und präzise zu verfassen oder die
Vertragstexte als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen der LHH und den Auftragnehmern erschöpfend und eindeutig zu formulieren.
Um insbesondere diesem Anspruch besser gerecht werden zu können, führt die Zentrale
Vergabeprüfstelle VOB / VOL / VOF unseres Amtes die Prüfung von Vergaben ergänzend
zeitlich bereits zu Beginn der Ausschreibung durch. Erst bei der Zuschlagserteilung zu prüfen, ist in der Praxis häufig zu spät, weil das Vergabeverfahren sehr fehlerträchtig ist. Als
Beispiele seien hier die Wahl der Vergabeart, das Leistungsverzeichnis, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung genannt.
Die Prüfung erfolgt daher in zwei eigenständigen Prüfschritten: Beratung (Prüfschritt 1) zu
Beginn des Vergabeverfahrens und der im herkömmlichen Sinne bekannten Visaprüfung
(Prüfschritt 2) zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar vor Auftragserteilung.
Die zusätzliche präventive Beratung trägt der zunehmenden Komplexität des Vergaberechts
Rechnung. Hinzu kommt, dass die Auftragsvergaben innerhalb der Stadtverwaltung dezentral vorgenommen werden, so dass spezielles Fachwissen nicht immer in dem erforderlichen
Umfang vorgehalten werden kann. Die Beratung bzw. Visaprüfung unterstützt somit darin,
die Rechtssicherheit von Vergaben zu erhöhen.
Durch die ergänzende zeitliche Vorverlagerung der Vergabeprüfung erhält die Verwaltung
die Möglichkeit, Hinweise des RPA in laufenden Vergabeverfahren berücksichtigen zu können. Die Verwaltung ist dabei in ihrer Entscheidung frei, ob und inwieweit sie diese Hinweise
umsetzt. Eine erneute Vorlage der Vergabevorgänge ist in diesem Stadium nicht erforderlich.
Diese Vorgehensweise stellt daher für die Verwaltung ein zeitoptimiertes Verfahren dar, Beschaffungen durchzuführen.
7.423
Vergabeprüfungs-Infos
Die Zentrale Vergabeprüfstelle VOB / VOL / VOF unseres Amtes erstellt Informationsblätter
zu vergaberechtlichen Schwerpunktthemen, welche im Intranet veröffentlicht werden. Diese
- 166 Vergabeprüfungs-Infos sollen zur allgemeinen vergaberechtlichen Information der FB und
Betriebe dienen und dabei helfen, Verfahrensfehler zu vermeiden. Insofern werden, anknüpfend an die fallbezogene Beratung, allgemeine Informationen bereitgestellt.
7.430
Prüfungsergebnisse des Beratungsprüfschritts und der Visaprüfung
Die Prüfungsergebnisse werden nachfolgend differenziert dargestellt. Zum einen berichten
wir unter dem Begriff „Vergabe“ über die einzelne Beschaffung, jede Vergabe ist in der Statistik daher nur einmal erfasst. Da uns die jeweilige Beschaffung sowohl im Rahmen der
Beratung als auch der Visaprüfung teils mehrfach vorgelegt wird, haben wir zum anderen
auch insoweit eine statistische Auswertung vorgenommen und diese unter dem Begriff „Vorgänge“ ausgewertet. Hieraus erklären sich die höhere Anzahl der „Vorgänge“ sowie die höhere Fehlerquote im Vergleich zu den „Vergaben“.
Wir haben im Bj. insgesamt 576 „Vergaben“ im Rahmen der Visaprüfung mit einem Auftragsvolumen von 112,331 Mio € geprüft. Davon entfielen 94,298 Mio € auf VOB-Vergaben
und 18,033 Mio € auf VOL- / VOF-Vergaben. Die Gesamtanzahl der im Bj. im Rahmen der
Beratung und der Visaprüfung geprüften „Vorgänge“ betrug 1.144.
In den Bz. 7.431 und 7.432 werden nachfolgend die geprüften „Vergaben“ und „Vorgänge“
getrennt nach Vergabearten und Rechtsgebiet dargestellt. Bz. 7.431 befasst sich dabei mit
dem Beratungsprüfschritt und Bz. 7.432 mit der Visaprüfung.
Die Auswertung der umfangreichen Datenbestände wird dabei durch die von unserem IuKPrüfer entwickelte und weiter verbesserte Datenbankapplikation wesentlich unterstützt.
7.431
Geprüfte Vergaben im Rahmen der Beratung: Prüfschritt 1
2012 Beratung
VOB-Vergaben
VOB-Vorgänge
Anzahl
Fehlerquote
in %
Vermerkquote
in %
Anzahl
Fehlerquote
in %
Vermerkquote
in %
Öffentliche Ausschreibung /
Offenes Verfahren
182
8,8
71,4
204
10,3
69,6
Beschränkte Ausschreibung /
Nichtoffenes Verfahren
109
10,1
74,3
124
11,3
75,8
Freihändig /
Verhandlungsverfahren
50
2,0
44
56
5,4
48,2
Summe / Durchschnitte
341
8,2
68,33
384
9,9
68,5
Vergabeart
2012 Beratung
VOL-/VOF-Vergaben
VOL-/VOF-Vorgänge
Anzahl
Fehlerquote
in %
Vermerkquote
in %
Anzahl
Fehlerquote
in %
Vermerkquote
in %
Öffentliche Ausschreibung /
Offenes Verfahren
53
3,8
62,3
62
3,2
64,5
Beschränkte Ausschreibung /
Nichtoffenes Verfahren
19
0
52,6
25
0
40
Freihändig /
Verhandlungsverfahren
24
4,2
37,5
25
4
36
Summe / Durchschnitte
96
3,1
54,2
112
2,7
52,7
Vergabeart
- 167 7.432
Geprüfte Vergaben im Rahmen der Visaprüfung: Prüfschritt 2
2012 Visaprüfung
VOB-Vergaben
VOB-Vorgänge
Anzahl
Vergabevolumen
in Mio €
Fehlerquote
in %
Öffentliche Ausschreibung /
Offenes Verfahren
213
69,229
2,8
28,2
Beschränkte Ausschreibung /
Nichtoffenes Verfahren
147
18,949
2,7
Freihändig /
Verhandlungsverfahren
81
6,120
Summe / Durchschnitte
441
94,298
Vergabeart
Vermerk- Anzahl
quote
in %
Fehlerquote
in %
Vermerkquote
in %
236
7,6
37,8
32,7
180
18,3
43,3
9,9
48,2
87
12,6
78,3
4,1
33,3
503
12,3
38,8
x Den Beschränkten Ausschreibungen war in 58 Fällen, den Freihändigen Vergaben in keinem Fall ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgegangen.
x Freihändige Vergaben mit Vergleichsangeboten, jedoch ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb haben in 81 Fällen stattgefunden.
2012 Visaprüfung
VOL-/VOF-Vergaben
VOL-/VOF-Vorgänge
Anzahl
Vergabevolumen
in Mio €
Fehlerquote
in %
Vermerkquote
in %
Anzahl
Fehlerquote
in %
Vermerkquote
in %
Öffentliche Ausschreibung /
Offenes Verfahren
51
10,340
0
19,6
55
1,8
23,6
Beschränkte Ausschreibung /
Nichtoffenes Verfahren
21
1,221
4,8
42,9
23
8,7
47,8
Freihändig /
Verhandlungsverfahren
63
6,471
9,5
38,1
67
11,9
41,8
Summe / Durchschnitte
135
18,033
5,2
31,9
145
7,6
35,9
Vergabeart
x Einer Freihändigen Vergabe wurde der öffentliche Teilnahmewettbewerb vorangestellt.
Alle Beschränkten Ausschreibungen erfolgten ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb.
x Freihändige Vergaben mit Vergleichsangeboten, jedoch ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb, haben in 24 Fällen stattgefunden.
7.433
Vergabevorschläge überwiegend ordnungsgemäß
Den VOL- / VOF-Vergaben konnten wir, wie unter Bz. 7.431 ff. dargestellt, bei der Beratung
in 3,1 % (Vj. 2,2 %) der Fälle und im Rahmen der Visaprüfung in 5,2 % (Vj. 4,5 %) der
Fälle, keine Zustimmung erteilen. Den vorgelegten Vorgängen konnten wir im Bereich der
VOL / VOF bei der Beratung in 2,7 % (Vj. 2,0 %) der Fälle und im Rahmen der Visaprüfung
in 7,6 % (Vj. 10,6 %) der Fälle nicht zustimmen.
Im Bereich der VOB konnten wir den Vergaben bei der Beratung in 8,2 % (Vj. 12,3 %) der
Fälle und im Rahmen der Visaprüfung in 4,1 % (Vj. 7,6 %) der Fälle keine Zustimmung erteilen. Den vorgelegten VOB-Vorgängen konnten wir bei der Beratung in 9,9 % (Vj. 13,2 %)
der Fälle und im Rahmen der Visaprüfung in 12,3 % (Vj. 13,9 %) der Fälle nicht zustimmen.
- 168 In den Bz. 7.440 ff. werden die am häufigsten auftretenden Fehlerkategorien anhand von
Beispielen erläutert.
In vielen der uns zur Prüfung vorgelegten Vorgänge wurden Vergabeprüfvermerke sowie
Hinweise verfasst und an die FB und Betriebe versandt. Der prozentuale Anteil dieser Prüfungsbemerkungen im Verhältnis zu den gesamten geprüften Vorgängen wird durch die
„Vermerkquote“ gekennzeichnet. Diese betrug bei den durch uns geprüften Vorgängen im
Bereich der VOL / VOF bei der Beratung 52,7 % (Vj. 74,3 %) und im Rahmen der Visaprüfung 35,9 % (Vj. 46,9 %). Im Bereich der VOB betrug die „Vermerkquote“ bei der Beratung
68,5 % (Vj. 85,5 %) und im Rahmen der Visaprüfung 38,8 % (Vj. 59,5 %).
7.434
Ausgabenminderungen
Im Rahmen der Visaprüfung wurden Änderungen veranlasst, die zu Ausgabenminderungen
von zusammen rd. 187 T€ bei 112,331 Mio € geprüftem Vergabevolumen führten.
Dem gegenüber waren in einigen Fällen ebenfalls Berichtigungen zu veranlassen, die zu Betragserhöhungen i. H. v. 92 T€ führten. Anlass hierfür waren hauptsächlich Vergabevorschläge der Verwaltung, die auf rechtlich nicht wertbare und insofern zwingend auszuschließende Angebote abzielten.
7.435
Anteil der Freihändigen Vergaben
Nach den vergaberechtlichen Vorschriften muss öffentlich ausgeschrieben werden, soweit
nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Die
Beschränkte Ausschreibung oder - nochmals abgestuft - die Freihändige Vergabe kommen
erst nachrangig in Betracht.
Der Anteil der uns zur Prüfung vorgelegten Vergaben, nach denen freihändig vergeben werden sollte, betrug bei VOL- / VOF-Vergaben 46,7 % (Vj. 45,5 %) und bei VOB-Vergaben
18,4 % (Vj. 27,9 %). Auf die Wahl der Vergabeart - insbesondere bei Freihändiger Vergabe - richten wir grundsätzlich unsere besondere Aufmerksamkeit.
Durch die vom Land mit Erlass vom 04.02.2009 - VORIS 72080 - bekanntgegebenen Wertgrenzenregelungen sind die Möglichkeiten zur Wahl von Freihändigen Vergaben jedoch erheblich gestiegen. Die Gültigkeit der festgelegten Wertgrenzen wurde durch das Land mit
Erlass vom 19.11.2010 bis zum 31.12.2011 und anschließend mit Erlass vom 25.11.2011 bis
zum 31.12.2012 verlängert. Die LHH hat mit den Organisationsrundschreiben 09/2010 und
18/2011 die Verlängerung der Wertgrenzenerhöhung des Landes übernommen.
7.436
Anzahl der Prüfvorgänge
Auf Grund der hohen Auslastung mit der Prüfung der Vergabevorgänge wurde eine Auswertung der Eckdaten rückwirkend bis in das Jahr 2007 vorgenommen.
Als Resultat konnte festgehalten werden, dass die Anzahl der zur Prüfung vorzulegenden
Vorgänge kontinuierlich gestiegen ist. Betrug die Anzahl im Jahr 2007 1.114 Fälle, so wären
in 2012 1.500 Fälle zu prüfen gewesen.
- 169 -
Bei der Konzeption der für die Prüfung zuständigen Zentralen Vergabeprüfstelle sind wir von
der jährlichen Anzahl der Vorgänge i. H. v. etwa 1.200 ausgegangen. So konnten in den
Jahren 2007 und 2008 durchschnittlich 1.180 Vorgänge bearbeitet werden ohne dabei auch
nur einen Vorgang ungeprüft lassen zu müssen. Bereits ab dem Jahr 2009 (1.312 Vorgänge)
mussten infolge von gestiegenen Fallzahlen und damit einhergehenden nicht ausreichenden
Kapazitäten, Vergabevorgänge unbearbeitet zurück gesendet werden. Entsprechend der
Auswertung der letzten sechs Jahre, liegt die durchschnittliche Anzahl an bearbeiteten
Vorgängen pro Jahr bei 1.131. Hierbei handelt es sich um echte Daten aus der
Vergangenheit, die diverse Einwirkungen, wie etwa Arbeitsausfall, Weiterbildung,
Personalwechsel u. ä. abbilden.
Im Bj. wurden uns 1.500 Vorgänge zur Prüfung vorgelegt. Die ursprüngliche Annahme von
1.200 Vorgängen wurde im Bj. um ca. 300 Vorgänge übertroffen. Das stellt einen Leistungszuwachs i. H. v. 25 % dar, der mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht gedeckt werden konnte. Auf Grund der o. g. Kapazitätsprobleme mussten 356 Vorgänge ungeprüft zurückgegeben werden.
Darüber hinaus werden wir auf Basis dieser Datengrundlage die unter Bz. 7.421 genannten
Vorlagewertgrenzen möglicherweise erhöhen müssen. Im Hinblick auf das grundsätzliche
Ziel der ergebnisorientierten Prüftätigkeit in Bezug auf die Folgen für die LHH als Ganzes,
werden wir versuchen, die Wertgrenzen nur im absolut unumgänglichen Umfang zu erhöhen.
Resultierend aus den gestiegenen Fallzahlen, wie aber auch aus der zunehmenden Komplexität des Vergaberechtes, ist die Dauer des durchschnittlichen Verbleibs der Vergabeunterlagen beim RPA (inkl. Wartezeit) von anfänglich ca. drei Tagen mittlerweile auf über fünf Tage
gestiegen. Darüber hinaus sind Schwerpunktprüfungen, wie auch die mobilen Prüfungen an
Baumaßnahmen nicht durchführbar. Diese Entwicklung sollte im Hinblick auf die dem öffentlichen Auftraggeber aus den Vergabe- und Vertragsordnungen zustehenden engen Zeitfenster gestoppt und nach Möglichkeit beschleunigt werden. Aus unserer Sicht kann dieses
Ziel nur mit dem Aufstocken des Prüfpersonals erreicht werden.
7.440
7.441
Übersicht über die häufigsten Fehlerkategorien anhand von Beispielen
Inhaltliche Beratung zur Aufstellung der Vergabeunterlagen
x Im Rahmen der Sanierung der Oberen Säle des HCC schrieb der FB Gebäudemanagement die Lüftungsinstallation beschränkt aus. Schon im Beratungsprüfschritt konnten
wir den Ausschreibungsunterlagen vergaberechtlich nicht zustimmen, weil es dem Vergabevermerk an nachvollziehbaren Begründungen für die Abweichung vom Gebot der
Produktneutralität in mehreren Positionen fehlte. In unseren Prüfungsbemerkungen
- 170 empfahlen wir, die Begründungen zu ergänzen oder produktneutral auszuschreiben. Der
FB folgte unseren Empfehlungen nicht und ließ die Vergabeunterlagen unverändert. Wir
konnten dem Vorgang daher wiederholt vergaberechtlich nicht zustimmen, auch wenn
keine Bedenken gegen die Angebotswertung bestanden. Nach Auskunft des FB wurden
unsere Prüfungshinweise auf Grund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens nicht umgesetzt.
Zeitdruck kann eine Verletzung der Dokumentationspflicht und Verstöße gegen das Gebot der Produktneutralität nicht rechtfertigen.
x Die Stadtentwässerung Hannover (SEH) beabsichtigte eine europaweite Ausschreibung
für die Beschaffung und Inbetriebnahme einer datenschutzkonformen
IP-Videoüberwachungsanlage und legte uns dazu einen Entwurf der Ausschreibungsunterlagen auf Grundlage der VOL vor. Unsere Prüfung hat ergeben, dass für die anstehenden Leistungen die VOB als maßgebliche Vertragsgrundlage anzuwenden war, da die
technische Funktionsfähigkeit der zu liefernden Anlage nur durch eine nachhaltige Verbindung mit dem Bauwerk mittels Bauleistung hergestellt werden konnte. Durch die Anwendbarkeit der VOB konnte auf Grund der hier höher liegenden Schwellenwerte das
weniger aufwändige nationale Verfahren angewandt werden.
7.442
Fehler bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
x Der FB Gebäudemanagement legte uns in vier Fällen zu vergebende Zeitvertragsarbeiten
im Bereich von verschiedenen städtischen Liegenschaften vor. Diese Arbeiten wurden
jeweils in mehrere Lose aufgeteilt und im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung mit
öffentlichem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Bei sämtlichen Vergaben war eine
Loslimitierung von einem Los pro Bieter vorgesehen. In allen vier Fällen konnten durch
unsere Prüfung wirtschaftlichere Losverteilungen ermittelt werden. Wir wiesen den FB auf
die jeweilige fehlerhafte Ermittlung der wirtschaftlichsten Losverteilung hin. Die daraufhin
durch den FB überarbeiteten Vergabevorschläge führten insgesamt zu einer Betragsminderung.
Der FB hat auf unser Anraten für die fehlerfreie Ermittlung der wirtschaftlichsten Gesamtkonstellation bei zukünftigen Vergaben die Programmierung einer entsprechenden Software in Auftrag gegeben.
x Die Beschaffung von ergonomischem Mobiliar wurde vom FB Bibliothek und Schule
losweise europaweit im Offenen Verfahren ausgeschrieben. Bei der Prüfung der Angebotsunterlagen haben wir festgestellt, dass der Nachlass i. H. v. 20 % für den Fall der
Zuschlagserteilung auf alle drei Lose weder im Vergabevermerk erwähnt, noch in der
Auftragssumme berücksichtigt worden war, obwohl die Voraussetzungen erfüllt waren.
Der FB folgte unserer Empfehlung und erteilte den Zuschlag auf eine um 20 %
geminderte Angebotssumme.
7.443
Unzulässige Nachverhandlung
x Bei dem Ausbau der Ihme zum Hochwasserschutz wurde mehrmals die Entsorgung von
gefährlichem Bodenaushub erforderlich. Drei geeignete Entsorgungsunternehmen wurden vom FB Umwelt und Stadtgrün im Rahmen von Freihändigen Vergaben zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die städtischen Geschäftsbedingungen wurden ausdrücklich als
Vertragsgrundlage aufgeführt. Trotzdem hatte eines der Unternehmen in seinen Angeboten immer wieder eigene Geschäftsbedingungen verankert. Auf Grund der Abweichungen
von den Vorgaben der Vergabeunterlagen sind solche Angebote zwingend von der Wertung auszuschließen. Diese strenge Handhabe wird zur Sicherstellung der Gleichbehandlung seitens der Rechtsprechung immer wieder bestätigt. Der FB schlug jedoch vor,
dieses Unternehmen zu beauftragen. Wir konnten den Vergabevorschlägen vergaberechtlich nicht zustimmen. Trotz der fehlenden Vergleichbarkeit der Angebote und ohne
unsere vergaberechtliche Zustimmung vergab der FB die Entsorgungsarbeiten entsprechend seiner Vergabevorschläge.
- 171 Auf unsere Nachfrage wurde uns gegenüber ausgeführt, dass der FB sich nachträglich
fernmündlich mit dem Unternehmen auf die städtischen Geschäftsbedingungen geeinigt
hätte. Diese Vorgehensweise stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar, die gegen den
Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt, da es zur Diskriminierung der übrigen Bieter,
die sich an die Bedingungen halten, führt.
x Der FB Gebäudemanagement beabsichtigte, die ausgeschriebenen Rohbauarbeiten für
die Erweiterung der Sozialräume der Freiwilligen Feuerwehr Wülferode im Rahmen einer
Freihändigen Vergabe mit Vergleichsangeboten an die mindestfordernde Firma zu vergeben. Das vom FB erstellte Leistungsverzeichnis wies jedoch so schwerwiegende Mängel
auf, dass eine Aufhebung der Ausschreibung zwingend war. Zudem wurde der Ausführungszeitraum um mehr als drei Monate verlängert, so dass nicht ausgeschlossen werden
konnte, dass die übrigen (unterlegenen) Bieter bei Kenntnis des tatsächlichen Ausführungszeitraumes veränderte Angebote abgegeben hätten. Zusätzlich zu den ausgeschriebenen Rohbauarbeiten sollte der Vertrag durch eine Erweiterung um etwa das Doppelte
ausgeweitet werden. Wir empfahlen dem FB, einen neuen Wettbewerb einzuleiten. Nach
Auskunft des FB wurden die Rohbauarbeiten trotz unserer Nichtzustimmung beauftragt.
Auf die Erweiterung des Auftrages wurde allerdings verzichtet.
7.444
Sonstige Fehler bei der Angebotsbewertung
x Die Elektroinstallation im Rahmen des Umbaus des Lindener Rathauses wurde europaweit
ausgeschrieben. Schon im Beratungsprüfschritt wiesen wir den FB Gebäudemanagement
darauf hin, dass das Vertragsmuster zur Wartung und die Abfrage der jährlichen Wartungspreise im Leistungsverzeichnis ergänzt werden sollten, damit die Bieter nicht versäumen, die Wartung anzubieten. Als uns der Vorgang zur Visaprüfung vorgelegt wurde,
mussten wir feststellen, dass unsere Prüfungsbemerkungen nicht umgesetzt worden
waren. Das preisniedrigste Angebot beinhaltete nicht die geforderte Wartung und war
insofern unvollständig. Eine Nachforderung war hier nicht möglich, weil sie gegen das
Gebot der Gleichbehandlung verstoßen hätte. Der FB entschied sich daraufhin, seinen
Vergabevorschlag zugunsten des Zweitplatzierten zu ändern.
x Die Arbeiten zur Kanalrenovierung in den Straßen Am Tannenkamp und Max-Müller
Straße wurden uns in der Form eines Nachtrages zu der Kanalrenovierung Misburg-Nord
zur Prüfung vorgelegt. Wir haben festgestellt, dass die Arbeiten an diesen beiden Straßen
keinen Bezug zu den Arbeiten in Misburg-Nord hatten und es sich daher um keinen
Nachtrag handeln konnte. Stattdessen war der Vorgang als eine Freihändige Vergabe
ohne Vergleichsangebote zu werten. Gründe für einen Verzicht auf den gebotenen
Wettbewerb waren den Unterlagen nicht zu entnehmen. Wir haben der beabsichtigten
Auftragserteilung nicht zugestimmt und empfahlen, die Leistungen im Wettbewerb
auszuschreiben. Die SEH folgte dieser Empfehlung nur in Bezug auf die Max-MüllerStraße. Die Kanalrenovierung Am Tannenkamp wurde ohne Wettbewerb an ein Unternehmen vergeben. Die SEH begründete diese Entscheidung mit dem engen Zeitplan
für die darauf folgenden Straßenausbauarbeiten. Die Begründung ist jedoch vergaberechtlich nicht haltbar.
x Das einzig wertbare Angebot für den Umbau der Fernwirkzentrale Sorststraße überstieg
die von der SEH aufgestellte Kostenschätzung um ca. 30 %. Die SEH schlug dennoch vor,
dieses Angebot zu beauftragen. Dabei distanzierte sich die SEH von der Kostenschätzung
und führte an, dass eine genaue Kostenberechnung höher ausfallen würde. Diese neue
Kostenberechnung konnte uns jedoch nicht vorgelegt werden. Wir wiesen die SEH darauf
hin, dass jede Ausschreibung auf der Grundlage einer sachgerecht vorgenommenen und
plausiblen Kostenschätzung erfolgen muss, weil sich ohne diese Grundlage die Wirtschaftlichkeit der Vergabe nicht beurteilen lässt, insbesondere wenn es wie in diesem Fall
an Vergleichsangeboten fehlt. Die SEH hielt trotzdem an ihrem Vergabevorschlag fest
und erteilte den Auftrag entgegen unserer Nichtzustimmung.
- 172 7.500
Bautechnische Prüfung
7.510
Aufgaben der Prüfung
Die bautechnische Prüfung umfasst im Wesentlichen die Prüfung von
x
x
x
x
x
Nachtragsangeboten für Bauleistungen nach der VOB,
Schlussrechnungen für Bauleistungen nach der VOB,
Verwendungsnachweisen für Baumaßnahmen,
Verträgen und Honorarschlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie
Bauleistungen vor Ort (mobile Prüfung).
Der überwiegende Teil der Prüfungsaufgaben wird im Rahmen der Visaprüfung erledigt.
Daneben werden nachgängige Prüfungen entsprechend der jährlichen Prüfplanung oder
kurzfristig aus aktuellen Anlässen durchgeführt.
7.520
7.521
Arten der Prüfung
Visaprüfung
Geprüft werden Nachtragsangebote vor der Beauftragung, Schlussrechnungen vor Anweisung der Schlusszahlung, Architekten- und Ingenieurverträge vor Vertragsabschluss sowie
Verwendungsnachweise nach Maßgabe des Zuwendungsgebers.
Die Wertgrenzen (Nettobeträge) betragen
x
x
x
x
30 T€ für VOB-Schlussrechnungen,
10 T€ für VOB-Nachtragsangebote (addierte Summe je Hauptauftrag),
30 T€ für Architekten- und Ingenieurverträge und
30 T€ für Honorarschlussrechnungen nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI).
Darüber hinaus führen wir bautechnische Prüfungen bei der Gesellschaft für Bauen und
Wohnen Hannover mbH, der union-boden gmbh und aha durch, mit denen wir besondere
Regelungen über die Durchführung der Prüfungen vereinbart haben.
Vorteil der Visaprüfung gegenüber einer nachgängigen Prüfung ist, dass bei festgestellten
Unstimmigkeiten zeitnah reagiert und eine Berichtigung gefordert werden kann, bevor
Rückforderungsansprüche verfallen sind. Das gilt besonders für Nachträge und Schlussrechnungen. Nachteil der Visaprüfung ist dagegen die Einbindung in meist enge Terminabläufe.
Bei VOB-Schlussrechnungen lässt es sich oft nicht vermeiden, dass entweder Zahlungsziele
überschritten werden oder aber auf intensive Prüfungen verzichtet werden muss. Wenn ein
hoher Schlusszahlungsbetrag offen und eine kurzfristige Prüfung nicht möglich ist, versuchen
wir durch Veranlassung einer weiteren Abschlagszahlung die Situation zu entspannen.
7.522
Nachgängige Prüfungen
Nach einer jährlichen Prüfplanung werden abgeschlossene Vorgänge von Baumaßnahmen
und Bauunterhaltungsarbeiten in ausgewählten Bereichen nachträglich geprüft. Dabei werden vor allem die Vergabe- und Abrechnungsunterlagen durchgesehen, die uns auf Grund
der festgelegten Wertgrenzen nicht zur Visaprüfung vorzulegen waren. Außerdem sollen bei
derartigen Prüfungen Zusammenhänge ergründet werden, die bei den einzelnen Vorgängen
der Visaprüfung nicht erkannt werden können. Das sind z. B. unzulässige Stückelungen von
- 173 Aufträgen zur Umgehung von Wertgrenzen, Abgrenzungen unterschiedlicher Bauleistungen
zueinander oder Mängel auf Grund organisatorischer Unzulänglichkeiten.
In Einzelfällen können auch aktuelle Anlässe zu kurzfristig angesetzten Schwerpunktprüfungen führen.
7.523
Mobile Prüfung
Hauptanliegen der mobilen Prüfung ist, auf den Baustellen während der Baudurchführung
festzustellen, ob die Leistungen nach Art und Umfang vertragsgemäß erbracht werden, die
Bauüberwachung den Erfordernissen entsprechend durchgeführt wird, örtliche Aufmaße mit
den Gegebenheiten übereinstimmen, geänderte oder zusätzliche Leistungen angeordnet
werden mussten und ob dafür Nachträge vorliegen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse
fließen in die späteren Prüfungen der Nachtragsforderungen und der Schlussrechnungen ein.
7.524
Beratung
Neben den genannten Prüfungsaufgaben beraten wir die FB, Betriebe und Gesellschaften
vor allem bei Fragen zur Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen, zum Abschluss
von Architekten- oder Ingenieurverträgen und zu Honorarabrechnungen sowie zur Aufstellung von Verwendungsnachweisen und zugehörigen Vorarbeiten.
Diese Beratungen sind zum Teil untrennbar mit unseren Prüfungsaufgaben verbunden. Einerseits können wir hierbei im Vorfeld zur Vermeidung von Fehlern beitragen, andererseits
muss die Verantwortung für Verfahrensentscheidungen bei den FB und Betrieben bleiben.
Die Beratungsleistungen nehmen beständig zu.
7.530
7.531
Umfang und Ergebnisse der Visaprüfung
Zahl und Volumina der durchgeführten Visaprüfungen
Für Bauvorhaben der LHH, der Gesellschaften und des Zweckverbandes haben wir im
Bj. 995 Fälle mit einem Gesamtvolumen von rund 158,8 Mio € geprüft.
Getrennt nach der Art der Vorgänge waren dies:
129
590
106
59
23
88
Nachtragsangebote nach der VOB
Schlussrechnungen für VOB-Leistungen
Architekten- und Ingenieurverträge
Rechnungen für Architekten- u. Ing.-Leistungen
Verwendungsnachweise
VOB-Vergaben für Gesellschaften und einen Zweckverband
6,4
79
17
5,4
36
15
Mio
Mio
Mio
Mio
Mio
Mio
€
€
€
€
€
€
Die von uns für die Zuwendungsgeber vorzuprüfenden Verwendungsnachweise betrafen vor
allem
x Tiefbau- sowie Brückenbaumaßnahmen, die mit Mitteln nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder nach dem Gesetz zur Entflechtung
von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gefördert werden,
x die Grunderneuerung von Bushaltestellen sowie den Bau einer Radstation im Rahmen der
Förderung von Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV),
- 174 x Maßnahmen im Großen Garten wie das Mehrjahresprogramm zur Sanierung und Restaurierung und
x die bauliche Unterhaltung sowie Einzelmaßnahmen der Sanierung im Sportleistungszentrum.
Zusätzlich waren für noch nicht abgeschlossene Tiefbaumaßnahmen, die mit Mitteln nach
dem GVFG bzw. EntflechtG gefördert werden, Teilzahlungsanforderungen zu prüfen.
Geprüft wurden auch Verwendungsnachweise, die der LHH als Zuwendungsgeberin von
Dritten vorgelegt worden sind. Hauptsächlich betraf dies Zuwendungen für die energetische
Sportstättensanierung.
150 Rechnungen, Nachträge und Architekten- und Ingenieurverträge mussten aus Kapazitätsgründen im Bj. 2012 an die FB ungeprüft zurück gesandt werden, da sich die Bautätigkeiten insbesondere im FB Gebäudemanagement durch das Konjunkturpaket und diverse
Kindertagesstätten- und Schulbauten erhöht haben. Ebenfalls ist der Umfang der Prüfvorgänge bei der Stadtentwässerung erhöht.
7.532
Im Rahmen der Visaprüfung veranlasste Berichtigungen
Im Bj. waren in 127 Fällen von uns veranlasste Berichtigungen vorzunehmen, die
zu Minderausgaben bei Nachtragsangeboten, Verträgen sowie Rechnungen von
zusammen 540 T€ führten.
Getrennt nach der Art der Vorgänge verteilen sich die Berichtigungen wie folgt:
14
114
Nachtragsangebote nach der VOB
Schlussrechnungen für VOB-Leistungen
164 T€
376 T€
Dem gegenüber waren auch in sechs Fällen Berichtigungen zu veranlassen, die zu
Mehrausgaben von zusammen rd. 6 T€ führten. Hauptsächlich waren hier bei
Rechnungen Kürzungen rückgängig zu machen, die die FB oder beauftragte Dritte
unbegründet vorgenommen hatten.
Über verschiedene Beispiele der von uns im Bj. veranlassten Berichtigungen haben wir im
HFR und den jeweils zuständigen Fachausschüssen mit der Ds. 0501/2013 berichtet.
Die Berichtigungen wurden grundsätzlich in Abstimmung oder in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Stellen bzw. von diesen auf Grund unserer Prüfungsergebnisse durchgeführt.
Soweit es sich nicht um eindeutige Sachverhalte handelte, waren wir bei der Durchsetzung
von nach unserer Auffassung vorzunehmenden Änderungen in Nachtragsangeboten oder
Schlussrechnungen auf die Unterstützung durch die FB und / oder die beauftragten Architekten und Ingenieure angewiesen.
Die oben genannten Beträge der veranlassten Berichtigungen sind allerdings zu
relativieren, weil nach unserer Überzeugung durch die geübte Praxis der Visaprüfung die FB und die Architekten- und Ingenieurbüros schon zu einer gründlicheren Sachbearbeitung angehalten werden und durch diese Prävention ein
weit höherer, in Zahlen nicht messbarer Vorteil für die LHH gegeben ist. Daneben
tragen auch die vor Eintritt der eigentlichen Prüfung bei Beratungen gegebenen
Hinweise und Empfehlungen zu einem nicht quantifizierbaren wirtschaftlichen
Ergebnis für die LHH bei.
- 175 7.533
Zuwendungen für Lichtsignalanlagen gesichert
Bei Maßnahmen im Straßen- und Brückenbau, die nach dem GVFG oder dem EntflechtG
gefördert werden, wurden Arbeiten im Zusammenhang mit Lichtsignalanlagen oftmals als
Freihändige Vergabe an eine Firma vergeben und teilweise zusätzlich auch als Stundenlohnleistung beauftragt. Zuwendungsfähig waren diese Kosten in dieser Form nicht, da der Zuwendungsgeber eine leistungsbezogene Ausschreibung nach VOB oder als absoluten
Ausnahmefall eine detaillierte Begründung für die Notwendigkeit von Stundenlohnleistungen
fordert. Regelmäßig konnten diese Kosten als nicht zuwendungsfähig anerkannt werden. Auf
Grund unserer mehrfachen Empfehlungen werden die Vergaben von Stundenlohnleistungen
bei Lichtsignalanlagen nunmehr auf unabdingbare begründbare Notfälle begrenzt, und es
werden zukünftig mehrere Angebote eingeholt oder Leistungen ausgeschrieben.
7.534
Verwendungsnachweise Sportleistungszentrum - Erhöhung der Zuwendungen Bei der Prüfung des Verwendungsnachweises für die Sanierung des Bodenbelages der
Leichtathletikhalle des Sportleistungszentrums konnte durch unsere Feststellung eine höhere
Zuwendung von Bundes- und Landesmitteln von rund 28 T€ erzielt werden. Zwei als zuwendungsfähig anzusetzende Rechnungen waren in der Kostenaufstellung des Verwendungsnachweises nicht enthalten.
Bei einem weiteren Verwendungsnachweis für bauliche Erhaltungsmaßnahmen des Jahres
2010 im Sportleistungszentrum konnte eine um rund 6 T€ höhere Zuwendung durch
Korrektur des Kostenverteilungsschlüssels zwischen Bund, Land Niedersachsen und LHH, wie
im Zuwendungsbescheid vorgesehen, erzielt werden.
7.535
Sanierung und Erweiterung der Bismarckschule - Kostenerhöhung Vorgelegt wurde uns zur Prüfung eine Berechnung über eine Kostenerhöhung von rund
2,250 Mio € (Aufrechnung von Mehr-und Minderkosten - rund 16 % der beauftragten
Summe) für die Sanierung und den Anbau der Bismarckschule. Die Bismarckschule wurde als
kombiniertes Planungs-, Bau- und Finanzierungsmodell (Öffentliche-Private Partnerschaft,
ÖPP) ausgeführt. Vertraglich vereinbart war ein Pauschalfestpreis. Durch verschiedene
Änderungen und teilweise unvorhersehbare Auflagen des Denkmal- und Brandschutzes ist es
zu Mehrkosten gekommen.
Feststellungen und Ergebnisse unserer Prüfung sind:
B/St
x Die Projektprüfungsgruppe des FB Finanzen war nicht, wie nach den städtischen
Vorgaben vorgesehen, über die Kostenerhöhung informiert worden und konnte keinen
zeitnahen Beschluss fassen. Wir haben daraufhin den FB 20 informiert. Der FB hat der
Kommunalaufsicht den Sachverhalt mitgeteilt und um Genehmigung gebeten. Von der
daraufhin erteilten Genehmigung erhielten wir unverständlicherweise erst im Rahmen der
aktuellen Berichterstattung Kenntnis.
x Der Risikozuschlag insbesondere bei ÖPP-Modellen, die auch eine Sanierung beinhalten,
ist in der Wirtschaftlichkeitsberechnung viel zu niedrig und unrealistisch angenommen
worden und sollte bei zukünftigen Maßnahmen überdacht werden.
x Die Kostenerhöhungen haben sich durch unsere Hinweise und daraufhin erneute Prüfung
durch den FB Gebäudemanagement um rund 200 T€ vermindert.
● Zusätzliche Kostenerhöhungen von rd. 150 T€ für Baustellengemeinkosten und Bauzeitverlängerungen konnten nicht ausreichend nachgewiesen werden, und deren Anerkennung wurde von uns abgelehnt.
x Die Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde und der Feuerwehr vor
Ausschreibungsbeginn halten wir für verbesserungswürdig und intensivierbar.
- 176 7.536
W
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen - Vergabeverfahren Ab einer Honorarsumme für Architekten- und Ingenieurleistungen von 200 T€ ist ein europaweites Vergabeverfahren nach der VOF durchzuführen. Unterhalb dieses Schwellenwertes
existiert kein förmliches nationales Vergabeverfahren. Lediglich die allgemeinen Haushaltsgrundsätze sind einzuhalten. Die Auftragsvergabe unterhalb des Schwellenwertes von
200 T€ erfolgt in der Regel als freihändige Vergabe an ein ortsansässiges Büro. Auf Grund
der zwingenden preisrechtlichen Bestimmungen der zu Grunde liegenden HOAI und der
daraus resultierenden weitest gehenden Honorargleichheit der Büros ist ein Preiswettbewerb
nur sehr begrenzt möglich und so auch vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Um unterhalb der Schwellenwerte Transparenz zu schaffen, auch weiteren neuen Büros die
Möglichkeit zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen zu geben und im Sinne der Korruptionsprävention, empfahlen wir, ab einer definierten Auftragssumme neuen Büros die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben und Initiativbewerbungen zuzulassen und auszuwerten. Im
Rahmen eines Pilotprojektes startet der FB Gebäudemanagement mit der Umsetzung und
wird nach einem definierten Zeitraum eine Auswertung vorlegen.
7.537
Kanal-TV-Inspektion: Abrechnungsmodalitäten
Vergaben nach der VOL werden von uns im Rahmen der Visaprüfung nach den in der ADA
festgelegten Wertgrenzen geprüft. Zugehörige Rechnungen nach VOL werden vereinbarungsgemäß regelmäßig nicht mehr geprüft. Ausgewählt wurde hier schwerpunktmäßig eine
Rechnung über rund 1,7 Mio € nach VOL über Kamerabefahrungen der Kanäle sowie
anschließende Dokumentationen und Auswertungen. Wir haben festgestellt, dass es
unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Formulierungen und Vereinbarungen im
Leistungsverzeichnis über die definierten und abzurechnenden befahrenen Rohrlängen gab,
die in diesem Fall eine Differenz von rund 15 T€ je nach Auslegung des Textes ausmachten.
Die Ausschreibungstexte werden zukünftig von der Stadtentwässerung deutlicher formuliert
und den europäischen Vorschriften nach EN 13508-2 angepasst.
7.538
W
Bauvorhaben Glashüttenstraße Kanalbau - Kostenerhöhungen und Bodenbelastungen Die Abrechnungssumme hat sich im Vergleich zur Auftragssumme um rund 350 T€ (63 %
der Auftragssumme) erhöht. Wesentlich verantwortlich dafür sind vor allem Mehrkosten
beim Bodenaushub.
Feststellungen hinsichtlich der Ursache der Kostenerhöhungen und weitere Beanstandungen:
x Im Bodengutachten waren erhöhte Schadstoffbelastungen des vorhandenen Bodens
sowie die Belastung mit Teer ausgewiesen, diese aber nicht in das Leistungsverzeichnis
aufgenommen worden. Die Bieter konnten das Bodengutachten anfordern, den
Widerspruch erkennen und Nachtragsleistungen erwarten.
x Ausgeschrieben war einfaches Pflaster, vor Ort lag allerdings höherwertiges
Granitkleinpflaster, für das ein Verkaufserlös einkalkuliert werden konnte, sofern der
Bieter eine Ortsbesichtigung vorgenommen hatte.
x Weiterhin fehlte ein bereits geplanter Einstiegsschacht in der Ausschreibung.
x Beinahe der gesamte Aushubboden ist kostenträchtig zwischengelagert, später
abgefahren und entsorgt worden, obwohl in einem zweiten Bodengutachten Bereiche mit
Boden aufgeführt worden sind, der wiedereinbaufähig war. Für den abgefahrenen Boden
ist ein Kies-Sandgemisch als Einbaumaterial geliefert und teuer abgerechnet worden.
x Der Boden ist als stark belastet eingestuft und für mehr als 100 T€
entsorgt worden, obwohl weder Analyseergebnisse als Nachweis, noch die ordnungsgemäßen und gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise über die Niedersächsische Gesellschaft für Sonderabfall (NGS) vorgelegt werden konnten. Vorgelegt wurden
Entsorgungsnachweise, die für eine geringere Schadstoffbelastung vorgesehen sind und
- 177 die zudem vom Abfallerzeuger (Stadtentwässerung) nicht unterschrieben worden sind.
Diese Kosten sind entgegen unserer Empfehlung von der Stadtentwässerung mit über
100 T€ bezahlt worden.
7.540
7.541
W
Umfang und Ergebnisse nachgängiger Prüfungen
Werkstatt des FB Gebäudemanagement - Arbeitsabläufe und Materialwirtschaft Im FB Gebäudemanagement - Bereich Bauen und Planen - haben wir in der zum Bereich
zugehörigen Werkstatt eine Prüfung von Arbeitsabläufen und Rechnungen für Materialien
durchgeführt. Die Werkstatt beschäftigt 14 ausgebildete Installateure sowie vier Auszubildende und hält neun Werkstattwagen bereit. Hauptsächlich werden Aufträge im Rahmen der
kleinen Bauunterhaltung des Bereiches Sanitär und Heizung abgearbeitet sowie kurzfristige
Störungen beseitigt. Untersucht wurden Arbeitsabläufe und die Abwicklung von
Materialeinkäufen. Im Bj. waren gemäß einer Liste des FB 1.821 Rechnungen für Materialund Werkzeugeinkäufe über 646 T€ abgewickelt worden. Feststellungen unserer
stichprobenhaften Prüfung ergaben Folgendes:
x Die Materialien sind bislang von den MitarbeiterInnen bei von ihnen ausgesuchten Großhändlern bestellt, eingekauft und abgeholt worden, Rahmenverträge existierten nicht.
x Die Kontrolle der Materialverwendung („wo wurde was eingebaut“) ist nicht durchgängig
nachvollziehbar, Auftragsbearbeitungsbögen waren den Rechnungen nicht immer beigefügt, nicht immer nachvollziehbar ausgefüllt oder nicht vorhanden.
x Die Auftragsbearbeitungsbögen weisen nicht immer den konkreten Einbauort aus, so
dass eine Überprüfung vor Ort erschwert wird.
x Fast alle Materialien und Werkzeuge, im Einzelfall im Wert von mehreren tausend Euro,
werden auf den Werkstattwagen mitgeführt, Listen über Bestände der einzelnen Wagen
existieren nicht.
Stichprobenhaft haben wir vor Ort montierte Teile überprüft und konnten hier keine Beanstandungen feststellen.
Der FB Gebäudemanagement hat zugesagt, Ausschreibungen für Rahmenverträge nach VOL
vorzubereiten.
Ab 2013 können alle einzelnen Rechnungen über eine Buchung im SAP-System leichter als
bisher auch konkreten Objekten zugeordnet werden.
7.542
W
Schadstoffbelastete Böden und Entsorgungen
Vermehrt werden Nachtragsleistungen oftmals erheblichen Umfanges von Firmen
für Leistungen im Zusammenhang mit Boden, Schadstoffbelastungen und
Entsorgungskosten geltend gemacht. Meist handelt es sich bei einem Vorhaben um 100 T€
oder mehr an Zusatzkosten.
Für stärker schadstoffbelastete Böden ist ein Entsorgungsverfahren über die NGS
vorgesehen. Die NGS weist für bestimmte Schadstoffe zugelassene Deponien aus. Mittels
sogenannter Begleitscheine sind Entsorgungswege zu dokumentieren und nachzuweisen.
Seit 2011 existiert ein elektronisches Nachweissystem (ZEDAL) für gefährliche und nicht
gefährliche Abfälle. Dort sind die Begleitscheine eingestellt und müssen vom Abfallerzeuger
(LHH), dem Transporteur und dem Entsorger elektronisch signiert werden.
Die Entsorgungswege nicht ganz so stark mit Schadstoffen belasteter Materialien bzw. Böden werden über sogenannte Übernahmescheine nachgewiesen, die ebenfalls vom Abfallerzeuger, Transporteur und Entsorger mit Unterschriften zu versehen, allerdings nicht über die
NGS zu leiten sind.
- 178 Feststellungen, die sich im Zusammenhang mit diesen Leistungen bzw. Nachtragsleistungen
für uns gezeigt haben, sind:
x Belastungen aus Bodengutachten werden zum Teil in Ausschreibungen nicht ausreichend
berücksichtigt. Exemplarisch sind die Glashüttenstraße (Kanalbau) und die Brückstraße
sowie der Ausbau der Friedrich-Ebert Allee (Tiefbau) zu nennen.
x Die Entsorgungsnachweise sind teilweise vom Abfallerzeuger nicht gegengezeichnet,
Wiegescheine als mengenmäßiger Nachweis fehlen (Parkhaus HCC).
x Entsorgungswege und -unternehmen werden vom Auftragnehmer anstelle des Auftraggebers vorgegeben (Brückstraße und Abbruch des Bunkers am Klagesmarkt), teilweise ohne
ausreichende Nachweise über die Entsorgung zu erbringen.
x Analyseergebnisse der Schadstoffbelastungen definierter Bodenmengen liegen oftmals
nicht ausreichend vor.
x Die elektronischen Begleitscheine werden von verschiedenen FB der LHH (FB Tiefbau,
Umwelt und Stadtgrün sowie Stadtentwässerung) vorab als „Blankoformulare“ in das
ZEDAL-System eingestellt. Der Auftragnehmer zieht sich die Anzahl an Entsorgungsscheinen, die er benötigt, aus dem System und trägt entsorgte Mengen ein. Die Gefahr
besteht darin, dass bei fehlender tagtäglicher Kontrolle der Mengen von Böden, die von
Baustellen abgefahren werden, die Mengen für den Auftraggeber nicht mehr kontrollierbar werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch Mitarbeiter der LHH die Entsorgungsscheine ins ZEDAL-System einstellen, denen die Baustelle vor Ort nicht bekannt ist. Sie
signieren elektronisch alleine deshalb, weil sie eine Berechtigung für die elektronische
Signatur besitzen. Zeitlich werden die Begleitscheine zum Teil Tage und Wochen vor dem
eigentlichen Aushub dort für den Unternehmer bereitgestellt.
x Als Austauschmaterial für das abgefahrene und entsorgte Bodenmaterial, welches aber
teilweise wiederverwertbar wäre, werden meist kostenträchtige Kies-Sandgemische geliefert.
Wir empfehlen, hier die Form der städtischen Kontrollen zu verbessern und Abstimmungen
zwischen den FB über die elektronische Nachweisführung zu treffen sowie die Bodengutachten, Planungen und Ausschreibungen diesbezüglich zu berücksichtigen. Wir berichten
demnächst detailliert über die Problematik zu einzelnen Baustellen nach Auswertung aller
Daten.
7.550
Umfang und Ergebnisse der mobilen Prüfungen
Die mobile Prüfung beschränkte sich aus Kapazitätsgründen auf die Abbrucharbeiten des
Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und die Überprüfung von unter Ziffer 7.541 des Berichtes
erwähnten eingebauten Materialien. Diese Prüfungen ergaben keine Beanstandungen.
7.600
7.601
Zuwendungen
Zuwendungscontrolling: Datenbankinformationen nicht zeitnah / lückenhaft
Im Rahmen des in den Jahren 2002 - 2004 entwickelten Zuwendungscontrollings wurde
u. a. die Einrichtung einer Datenbank beschlossen, um die Informationen aus dem Antragsund Prüfverfahren fachübergreifend nutzbar machen zu können. Zur Erhebung der Daten
sollten standardisierte Anträge und Verwendungsnachweise verwendet werden.
Wir berichteten bereits im SB 2011, Bz. 7.101 auf Grund unserer Prüfungen der Pflege und
des Informationsgehalts dieser Datenbank anhand der für 2010 erfassten Daten, dass zeitnahe, ggf. entscheidungsrelevante Informationen aus der Kontrolle der Verwendungsnachweise für weitere Zuwendungsgewährungen durch das Zuwendungscontrolling nur teilweise
zur Verfügung gestellt werden.
- 179 Aus dem Berichtswesen der Datenbank sind folgende Daten zu entnehmen
(Stand 03.01.2014):
Jahr
2010
2011
2012
2013
Beantragte
Fördersumme
15,8
15,6
16,2
18,5
Mio
Mio
Mio
Mio
€
€
€
€
Bewilligte
Anträge
388
385
385
454
Bewilligung
lt. Verwendungsnachweisen
9,9 Mio € (62,5 %)
9,1 Mio € (58,3 %)
6,2 Mio € (38,2 %)
0,1 Mio € (0,4 %)
Erfasste
Verwendungsnachweise
289 (74,5 %)
263 (68,3 %)
197 (51,2 %)
19 (4,2 %)
Somit werden Zuwendungsdaten weiterhin teilweise gar nicht, zum Teil nicht vollständig und
auch nicht immer zeitnah erfasst.
Nicht zuletzt wegen der vom Rat beschlossenen Ds. 1071/2013 halten wir eine erweiterte
Datenerfassung sowie eine zeitnahe, verbesserte Pflege der Datenbank für unerlässlich.
Hiernach sollen weitere Bereiche in das Zuwendungscontrolling einbezogen werden. Im
Weiteren soll die Zielerreichung der mit der Zuwendungsgewährung verbundenen Zuwendungszwecke geprüft und bei zukünftiger Zuwendungsgewährung berücksichtigt werden.
- 180 8.
Feststellungen zu den Teilhaushalten
8.060
Teilhaushalt 19 - Gebäudemanagement
Der TH 19 besteht ausschließlich aus einem wesentlichen Produkt.
8.061
8.062
Produkt 11118 - Gebäudemanagement
Veränderungen durch die Rückgliederung zur Kernverwaltung
Der ehemalige Netto-Regiebetrieb FB Gebäudemanagement gehört seit 01.01.2012 als
TH 19 zur Kernverwaltung. Dies erforderte u. a. Anpassungen hinsichtlich der Bewertung
sowie der Zuordnung zu TH bzw. Produkten. Ein Vergleich der Bilanz und der Ergebnisrechnung des TH 19 zum Jahresabschluss 2012 mit der Bilanz und der GuV zum Jahresabschluss
2011 des Netto-Regiebetriebes ist daher nur eingeschränkt möglich. Im Folgenden gehen
wir auf Veränderungen über 10,000 Mio € ein.
8.063
Verringerung des Sachvermögens
Das Sachvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vj. um 329,339 Mio € auf
1.143,310 Mio €. Die Veränderungen resultierten überwiegend aus der Neubewertung der
Grundstücke (- 128,848 Mio €) und der Gebäude (- 262,801 Mio €) anlässlich der Rückgliederung zur Kernverwaltung (zu den Hintergründen siehe Bz. 6.200, Aktiva 2.2 Bebaute
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken). Hinzu kamen vermögensrechtliche Übertragungen immobilen Vermögens des Kernhaushaltes an den TH 19
über 24,439 Mio € auf Grund einer Entscheidung der Dezernentenkonferenz (siehe
Bz. 6.200, Aktiva 2. Sachvermögen) sowie getätigte Investitionen von 36,086 Mio €.
8.064
Fehlerhafte Zuordnung bei der Ausbuchung einer Forderung gegenüber dem Träger
Zum 31.12.2011 wies der Netto-Regiebetrieb gegenüber dem Träger eine Forderung von
14,500 Mio € aus. Es handelte sich um nicht beanspruchte liquide Mittel, die dem Kernhaushalt im Rahmen des Cash-Managements zur Verfügung gestellt wurden. Die auf der Bilanzposition Liquiditätskredite ausgewiesenen korrespondierenden Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes wurden in Folge der Rückgliederung ausgebucht. Obwohl diese Verbindlichkeiten
unter dem Produkt 61201 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - des TH Allgemeine Finanzwirtschaft ausgewiesen waren, erfolgte die Ausbuchung jedoch unter dem Produkt
11118. Die Verwaltung sagte zu, die Zuordnung zu prüfen.
8.065
Vollständige Ausbuchung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger
Der Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger belief sich zum Jahresabschluss
2011 auf 399,449 Mio €. Der Netto-Regiebetrieb wies unter dieser Bilanzposition, entsprechend einer Vorgabe des Trägers, ab dem Hj. 2010 die seit Betriebsgründung aufgenommenen Kredite aus. Im Rahmen der Rückgliederung wurden die unter dem Produkt 11125
- Buchhaltung und Zahlungsverkehr - des TH Finanzen ausgewiesenen korrespondierenden
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen ausgebucht.
- 181 8.066
Ausweis der Verbindlichkeiten aus ÖPP-Maßnahmen angepasst
Der Netto-Regiebetrieb wies zum Jahresabschluss 2011 unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten die Verbindlichkeiten aus drei ÖPP-Maßnahmen über
20,838 Mio € aus. In Folge der Rückgliederung wurde der Betrag der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften zugeordnet. Durch Zugänge bei den bestehenden ÖPP-Maßnahmen und eine vierte ÖPP-Maßnahme stieg der Bestand zum Jahresabschluss 2012 auf 37,666 Mio € an. Die ÖPP-Maßnahmen betreffen die folgenden Objekte:
x
x
x
x
Grundschule In der Steinbreite,
Gymnasium Bismarckschule,
IGS Kronsberg und
IGS Stöcken.
Die Verbindlichkeiten waren dem Produkt 11118 zugeordnet, wohingegen die zugehörigen
Tilgungsleistungen unter dem Produkt 61201 gebucht wurden. Die Verwaltung prüft unsere
Empfehlung, die Verbindlichkeiten zum Produkt 61201 umzubuchen.
8.067
Deutlicher Rückgang der Abschreibungen
Im Vergleich zum Vj. gingen die Abschreibungen um 41,990 Mio € auf 10,167 Mio € zurück,
nachdem sie sich zum Jahresabschluss 2011 durch eine Sonderabschreibung über
23,905 Mio € auf das zum 01.03.2012 im Rahmen einer ÖPP-Maßnahme verkaufte Objekt
IGS Mühlenberg fast verdoppelt hatten. Hinzu kam die Verringerung der jährlichen Belastung
in Folge der im Rahmen der Rückgliederung zur Kernverwaltung vorgenommenen Wertanpassung der Gebäude (siehe Bz. 8.063).
W
8.068
Wegen des hohen Arbeitsaufwandes bezüglich der Übernahme der Daten vom Netto-Regiebetrieb in den Kernhaushalt wurden Aktivierungen von Anlagen im Bau nicht vollständig vorgenommen (siehe Bz. 6.200, Aktiva 2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau). Das Ergebnis der Folgejahre wird durch die Nachholung noch ausstehender Abschreibungen belastet werden.
Wegfall der Zinsaufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden seit der Rückgliederung nicht mehr dem TH 19, sondern dem
Produkt 61201 des TH Allgemeine Finanzwirtschaft zugeordnet, nachdem sie das Ergebnis
des Netto-Regiebetriebes im Vj. noch mit 17,590 Mio € belasteten. Hintergrund ist der unter
Bz. 8.065 erläuterte Wegfall der aus Kreditaufnahmen resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger.
8.069
Messgröße Ist zu den Kennzahlen zur Zielerreichung teilweise fehlerhaft
Gemäß § 4 Abs. 7 GemHKVO werden in jedem TH die wesentlichen Produkte mit den zu erreichenden Zielen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt. Für das wesentliche Produkt 11118 wurden mit der Haushaltplanung 2012 die folgenden drei Ziele vorgeben:
x
x
x
Erhalt der Gebäudesubstanz und Gebäudewerte u. a. mit der Kennzahl „Vorhandene
und verausgabte Mittel für Instandhaltung“,
Neubau und Modernisierung der Gebäudesubstanz nach baulichen Standards mit der
Kennzahl „Umsetzung der Investitionen gemäß Mittelabflussprognose“ sowie
wirtschaftliche und nachhaltige Energie- und Wasserversorgung mit der Kennzahl
„Abweichung der geplanten Energiekosten < 10 %“.
- 182 Um die Zielerreichung beurteilen zu können, wurden die Kennzahlen ergänzt um die so genannte Messgröße Plan und zum Jahresabschluss um die so genannte Messgröße Ist.
Die im Jahresabschluss unter der Messgröße Ist aufgeführten Daten zu den o. g. Kennzahlen
sind teilweise fehlerhaft. Zu Beginn unserer Prüfung konnte die Verwaltung auf unsere
Nachfrage weder die Herkunft der Daten erläutern noch nachvollziehbare Daten vorlegen.
Mit unserer Unterstützung konnten aus dem SAP-System belastbare Daten ermittelt werden.
Hinsichtlich der ersten Kennzahl fielen diese um 2,451 Mio € geringer aus (12,149 Mio €
anstelle von 14,600 Mio €). Für die beiden folgenden Kennzahlen erhöhten sie sich um
767 T€ auf 35,897 Mio € bzw. um 657 T€ auf 13,743 Mio €. Eine entsprechende Anpassung
des Jahresabschlusses erfolgte nicht.
Nach Aussage der Verwaltung gab es auf Grund der erstmaligen Erstellung eines
Jahresabschlusses nach Rückgliederung des FB Gebäudemanagements zur Kernverwaltung
fachbereichsübergreifende Abstimmungsprobleme betreffend den Ursprung sowie den
inhaltlichen Umfang der heranzuziehenden Daten. Die Verwaltung sagte zu, die Abstimmung
bei der Aufstellung und Formulierung der Ziele sowie bei der Ermittlung der Messgröße Ist
zu verbessern. Nur so können die Voraussetzungen für eine wirksame Erfolgskontrolle des
jährlichen Haushalts gemäß § 21 Abs. 2 GemHKVO geschaffen werden.
8.100
Teilhaushalt 23 - Wirtschaft
Dem TH 23 wurde im Bj. ein neues Produkt zugeordnet und zwar:
11135 - Parkhäuser und ähnliche Einrichtungen.
Damit zählen zum Teilhaushalt 23 sieben Produkte, davon zwei wesentliche:
11128 - Immobilienverkehr
57102 - Wirtschaftsförderung
8.101
8.102
W
8.103
W
Produkt 11127 - Immobilienverwaltung
Kernhaushalt: Außerordentlicher Ertrag durch fehlerhaft gebuchte Vermögensübertragung
Vermögensübertragungen innerhalb des Kernhaushaltes werden ergebnisneutral umgebucht.
Das wurde im Bj. bei der Übertragung eines Teilflurstückes vom FB Gebäudemanagement
auf den FB Wirtschaft nicht beachtet. Durch den für den FB Wirtschaft ergebniswirksam gebuchten Zugang von 451 T€ fiel nicht nur das Ergebnis des FB Wirtschaft zu positiv aus,
sondern auch das des Gesamthaushaltes, weil die Buchung des Abgangs im FB Gebäudemanagement fehlte. Auf unsere Empfehlung soll der Abgang des Teilflurstückes im Folgejahr
- zur Neutralisierung der Buchung im Bj. - zu Lasten des Ergebnisses des FB Gebäudemanagement nachgeholt werden.
Im Bj. fehlende Vermögensabgänge verkaufter Grundstücke
Das Eigentum an verkauften Grundstücken ging nach dem Kaufvertrag mit der Zahlung der
ersten Kaufpreisrate im Bj. auf den Käufer über. Die erforderlichen Vermögensabgänge wurden nicht im Bj. gebucht, sondern erst im Folgejahr. Diese in 2013 nachgeholten Anlagenabgänge führten im TH Wirtschaft zu einem Buchverlust von 5,844 Mio €, der das Ergebnis
2013 belasten wird (siehe Bz. 6.200, Aktiva 2.1.4).
- 183 8.140
Teilhaushalt 37 - Feuerwehr
Dem TH 37 sind vier Produkte zugeordnet, davon zwei wesentliche:
12602 - Gefahrenabwehr
12701 - Rettungsdienst
8.141
8.142
Produkt 12701 - Rettungsdienst
Nicht auskömmliche Pauschale für Verwaltungskostenerstattungen
Bis zur Änderung der Richtlinie des Landesausschusses Rettungsdienst im Jahr 2007 wurden
bei der Gebührenkalkulation für Rettungsdienste rund 310 T€ für Verwaltungskosten der
Querschnittsämter berücksichtigt. An diese Stelle ist eine über die Richtlinie bestimmte Pauschale von derzeit 171 T€ getreten. Dadurch werden der LHH Kosten von rund 140 T€ jährlich nicht mehr über die Rettungsdienstgebühren ausgeglichen. Wir haben dem FB Feuerwehr empfohlen, beim Landesausschuss Rettungsdienst auf eine Änderung der Richtlinie in
leistungsgerechte Pauschalen hinzuwirken, damit die aufwandsbezogene Deckung im Haushalt der LHH erreicht wird.
8.143
Seit 2011 Ressourcenverbrauch nicht ausreichend abgebildet
Nach Ziffer 2.1.4 des Haushaltsrundschreibens 05/2010 - Verrechnungen im Haushalt der
LHH ab 2011 - beschränkt sich die ILV auf die Fälle, in denen die Kosten durch die Gebührenkalkulation refinanziert werden können. Auf Grund der o. g. Kostenrichtlinie wird in der
Kalkulation der Rettungsdienstentgelte auf eine Pauschale für Verwaltungskosten abgestellt,
nicht aber auf die tatsächlich entstehenden Kosten der LHH.
Dem Haushaltsrundschreiben entsprechend hat der FB Finanzen auf die weitergehende Verrechnung verzichtet. In der Folge wird der produktbezogene Ressourcenverbrauch nicht
ausreichend abgebildet.
8.200
Teilhaushalt 43 - Bildung und Qualifizierung
Dem TH 43 sind vier Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches Produkt:
26301 - Musikschule
8.201
8.202
Produkt 26301 - Musikschule
Belegprüfung zeigte Verbesserungsbedarf auf
Im Rahmen einer Belegprüfung wurden die Ausgabebelege für das Jahr 2012 geprüft. Auf
Grund einer zum Jahresabschluss 2010 durchgeführten Prüfung hatte die Verwaltung durch
organisatorische Veränderungen Verbesserungen insbesondere in der Rechnungsabwicklung
herbeigeführt. Dennoch stellten wir hierbei und bei Beschaffungen weiterhin Verbesserungsbedarf fest.
- 184 8.203
8.204
Produkt 27301 - Stadtteilkulturarbeit
Verwendung der an einen Bildungsverein gezahlten Zuwendungen war ordnungsgemäß
Wir haben die von einem Bildungsverein vorgelegten Verwendungsnachweise für die von der
LHH in den Jahren 2009 bis 2012 jährlich in Höhe von 258 T€ gezahlten Zuwendungen geprüft. Der Verein erhält die Mittel als institutionelle Förderung, also zur allgemeinen Deckung
seiner Sach- und Personalausgaben. Die zweckentsprechende Verwendung konnten wir bestätigen.
8.205
Erhöhter Prüfaufwand für Verwendungsnachweise
In den FB 43 - Bildung und Qualifizierung - sind Koordinationsstellen von bereichsübergreifenden Bildungsnetzwerken als städtische Dienststellen integriert.
Als sogenannter „Netzwerkknoten-Hannover“ des niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (nifbe) erhielt die LHH sowohl für 2011 als auch für 2012
jeweils 225 T€ als Festbetragsfinanzierung zur Wahrnehmung der in einem Statut festgelegten Aufgaben. Wir prüften in 2012 die zweckentsprechende Verwendung der Mittel für
2011 und für das Jahr 2012 zu Beginn 2013 und konnten diese jeweils bestätigen. Auch eine
weitere Zuwendung für das Transferprojekt „Mit kultureller Bildung von der Kita in die
Schule“ wurde zweckentsprechend verwendet.
Eine weitere Koordinationsstelle ist für das Projekt ALBuM (Arbeiten-Lernen-Beraten mit und
für Menschen mit Migrationshintergrund) zur Sicherung der Netzwerkarbeit eingerichtet. Die
LHH erhält für Maßnahmen zur Verbesserung der Integration, insbesondere für berufsbezogene Sprachförderung, Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und leitet diese an die
durchführenden Netzwerkpartner weiter. Die Verwaltung berichtete anlässlich einer Anfrage
im Rat der LHH mit Ds. 1107/2012F1 zur Arbeit der Koordinationsstelle auch darüber, dass
seit 2005 rund 7 Mio € Drittmittel eingeworben werden konnten.
Da der Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung dieser Mittel in der Zuständigkeit der Koordinationsstelle liegt, zieht dies für das RPA einen immer höheren Prüfaufwand
nach sich. Wir haben 2012 dreizehn von der Verwaltung vorgelegte Verwendungsnachweise
geprüft, hierbei festgestellter Korrekturbedarf wurde sofort umgesetzt, so dass wir die
zweckentsprechende Verwendung in allen Fällen bestätigen konnten.
8.240
Teilhaushalt 50 - Soziales
Dem TH 50 sind 12 Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches:
Produkt 31291 - Beschäftigungsförderung
8.241
Produkt 11132 - Städtische Beschäftigungsmaßnahmen
8.242
Programm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ - BIWAQ
Im Bj. prüften wir den Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung für das Projekt
„Ausbildungsoffensive Stöcken“, das im Rahmen des o. g. Programms die Chancen sozial
benachteiligter Jugendlicher in Schule, Ausbildung und Beruf verbessern soll. Unsere Hinweise zur Korrektur der abgerechneten Personal- und Sachausgaben im Umfang von saldiert
37 T€ hat der FB zeitnah umgesetzt.
- 185 Im Verwendungsnachweis wurden für den Projektzeitraum vom 01.10.2009 bis 31.12.2012
insgesamt 14 Teilprojekte mit Gesamtausgaben von 942 T€ abgerechnet. Nach Abzug des
von der LHH erbrachten Eigenanteils von 186 T€ ergibt sich ein vom Bund und vom Europäischen Sozialfonds zu finanzierender Anteil von 756 T€.
Das Bundesverwaltungsamt hatte zuvor bei seiner Vor-Ort-Prüfung im März 2011 Verstöße
gegen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides (insbesondere gegen Vergaberecht) gerügt und einen Teilwiderruf seiner Zuwendung in Höhe von 76 T€ verfügt. Wegen der dagegen erhobenen, noch andauernden Klage wurden bislang erst 522 T€ ausgezahlt.
8.243
8.244
Budget BFIL50 - OE 50 Fachbereichsinterne Dienstleistungen
Kantine Hamburger Allee - Handvorschuss für Bareinkäufe fehlte
Für die im Bj. in Betrieb genommene Kantine leisteten wir zeitintensive Beratungsarbeit im
Zusammenhang mit der Einrichtung und der Erstellung einer Dienstanweisung zum Betrieb
einer Geldannahmestelle mit Wechselgeldvorschuss.
Für die Kantine werden Lebensmittel, die sehr kurzfristig benötigt werden, durch
Bareinkäufe beschafft. Um Geldentnahmen aus der vorgenannten Geldannahmestelle zu
vermeiden, sollte zur Finanzierung dieser Einkäufe ein eigens dafür vorgesehener
Handvorschuss nach Ziffer 1.1 der ADA 20/53 - Dienstanweisung für Handvorschüsse,
Wechselgeldvorschüsse und Geldannahmestellen bei der Landeshauptstadt Hannover und
deren Sonderkassen - geschaffen werden.
Unsere unvermutete Kassenprüfung im August 2013 ergab u. a., dass dennoch regelmäßig
Geldentnahmen aus der Geldannahmestelle getätigt wurden.
Der FB hat Anfang 2014 die Dienstanweisung zum Handvorschuss für Bareinkäufe erstellt.
Der Handvorschuss ist inzwischen eingerichtet worden.
8.260
Teilhaushalt 51 - Jugend und Familie
Zum TH 51 gehören 11 Produkte, davon zwei wesentliche:
36302 - Hilfen zur Erziehung
36501 - Kindertagesbetreuung
8.261
Hoher Zeitaufwand für Prüfungen / Testierungen durch Erstattungen und Zuwendungen
Der FB Jugend und Familie erhält in erheblichem Umfang Erstattungen und Zuwendungen
von Dritten, insbesondere von der Region Hannover, dem Land Niedersachsen, dem Bund
sowie der Bundesagentur für Arbeit.
Grundsätzlich verlangen die Finanziers die Vorlage eines Testats des RPA über die Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde liegenden Abrechnungen. Die Prüfung und Testierung dieser Abrechnungen bindet erhebliche Arbeitskapazität und schränkt die Zeit für unsere originären
Prüfaufgaben ein. Insbesondere die Testierung der Abrechnungen mit der Region, zu der wir
weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet sind, von der Region aber gefordert wird, ist
mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden.
Die LHH erhält verstärkt auch Zuwendungen, die zur Verwendung durch Dritte vorgesehen
sind. Die LHH wird als Zuwendungsempfängerin bestimmt und leitet die Einnahmen - teilweise ergänzt durch eigene Zuwendungsmittel - an Dritte weiter. Hierdurch wird die LHH zur
- 186 Kontrolle der Drittempfänger und Erstellung der Verwendungsnachweise gegenüber den Zuwendungsgebern verpflichtet. Auch diese Verwendungsnachweise sind grundsätzlich von uns
zu testieren.
Die Prüfungen sind durch die Komplexität der Vorgänge und Vorschriften zumeist sehr zeitaufwändig. Hinzu kommt, dass in mehreren Fällen - bei ausreichender Kontrolle des FB vermeidbare - Fehler von uns festgestellt wurden. Hierdurch wurden nach der Korrektur durch
den FB und teilweise mehrfacher Vorlage jeweils erneute Prüfungen erforderlich, die zusätzliche Prüfungskapazitäten gebunden haben.
Die Bearbeitung der Verwendungsnachweiserstellung durch den FB im Bereich des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ hat sich kontinuierlich verbessert und somit
zu weniger Beanstandungen durch unsere Prüfungen geführt. Im Bereich der Förderung von
Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen haben wir festgestellt, dass die der
LHH vorgelegten Drittempfängernachweise teilweise vom FB nicht überprüft wurden. Zudem
mussten in diesen Fällen die Zahlenwerke trotz unserer Hilfestellung mehrfach vom FB überarbeitet werden.
Vom 01.04.2013 bis 31.03.2014 prüften wir insgesamt 44 Abrechnungen (Erstattungen und
Zuwendungen) mit einem Finanzvolumen von rd. 128 Mio €, davon Zuwendungen mit einem
Finanzvolumen von 16,076 Mio € und in diesem Rahmen gewährte Zuwendungsmittel von
4,656 Mio €.
8.262
8.263
Produkt 36101 - Tagespflege
Produkt 36501 - Kindertagesbetreuung
Weiterhin rückständige Verwendungsnachweise / Rückforderungen durch das Land
Das Land gewährt auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für
die Jahre 2008 bis 2013 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der „Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung
(RIK)“.
Der LHH wurden Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 13,742 Mio € für 107 Maßnahmen
bewilligt. Wir berichteten bereits im SB 2010, Bz. 6.419 und anknüpfend daran mit
Ds. 0353/2011 sowie im SB 2011, Bz. 8.263 über die Überschreitung der Vorlagetermine für
die Verwendungsnachweise beim Land.
Für den Bereich der Tagespflege konnten inzwischen alle 41 Verwendungsnachweise mit
einem bewilligten Gesamtvolumen von 316 T€ beim Land vorgelegt werden.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden uns von insgesamt 66 Fällen bisher
56 Verwendungsnachweise mit einem Gesamtvolumen von 8,271 Mio € vorgelegt, deren Abgabetermin beim Land in den meisten Fällen bereits deutlich überschritten war. Davon
konnten inzwischen alle Verwendungsnachweise testiert werden (Stand 31.03.2014).
Weitere zehn Verwendungsnachweise mit einem Volumen von 5,155 Mio € werden nach
erneuter Verlängerung der Vorlagefrist durch die Landesschulbehörde bis 31.12.2014 fällig.
Wir haben bei unserer Prüfung festgestellt, dass in einigen Fällen ein Verstoß gegen den
vorzeitigen Maßnahmebeginn vorliegt und darüber hinaus in mehreren Fällen die vergaberechtlichen Vorschriften sowohl im Bereich der Beschaffung von Ausstattungsgegenständen
als auch im Bereich der Baumaßnahmen nicht eingehalten wurden. Es besteht daher die
Gefahr, dass das Land in diesen Fällen die Zuwendung nach Prüfung der Fälle zurückfordert.
- 187 In zwei Fällen hat das Land bereits wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns Rücknahmebescheide mit einem Gesamtbetrag von 281 T€ gegenüber der LHH erlassen. In beiden Fällen
hat die LHH Klage gegen den Rücknahmebescheid erhoben. Ein Ergebnis steht noch aus.
Der Träger, an den diese Zuwendungen des Landes weitergeleitet worden waren, hat bereits
signalisiert, von der Insolvenz bedroht zu sein, wenn er die Zuwendungen zurückzahlen
muss.
8.264
8.265
Produkt 36302 - Hilfen zur Erziehung
Datenerhebung Jugendhilfekostenausgleich 2012
Nach § 160 Abs. 4 Satz 5 NKomVG gewährt die Region Hannover anderen örtlichen Trägern
der öffentlichen Jugendhilfe auf Antrag einen angemessenen pauschalierten Kostenausgleich
bis zu 80 vom Hundert der Personal- und Sachkosten für Leistungen nach den §§ 19, 21, 29
bis 35 a, 41 bis 43, 52, 55, 56, 59 und 90 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches
(SGB VIII).
Die Region hat für das Abrechnungsjahr 2012 erstmalig eine Abrechnung der Daten aus der
Ergebnisrechnung (Aufwand und Ertrag) der LHH verlangt und nicht mehr wie in Vorjahren
anhand der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben.
Das Gesamtvolumen der Abrechnung, zu deren Prüfung wir nicht verpflichtet waren, die
aber von der Region verlangt wird, betrug 93,454 Mio €, davon Personalaufwendungen in
Höhe von 13,458 Mio €, Sachaufwendungen von 73,081 Mio € und Erträge in Höhe von
6,915 Mio €.
Die auf Grund unserer Prüfung festgestellten Fehler ergaben einen Betrag von 590 T€ (davon 476 T€ für eine Position, die nicht geltend gemacht wurde, sowie 114 T€ aus anderen
Korrekturerfordernissen), um den die ursprünglich vorgelegte Datenerhebung zu Gunsten
der LHH korrigiert werden musste.
8.266
Testierung der Ist-Personalkosten 2009 und 2010 für Klageverfahren mit der Region
Der FB hat im Hinblick auf das laufende Klageverfahren mit der Region über den Jugendhilfekostenausgleich eine Aufstellung der Personalausgaben (Ist-Kosten) für 2009 und 2010
vorgenommen und uns gebeten, die Abrechnung zu testieren.
Beide Abrechnungen waren zu korrigieren.
Die auf Grund unserer Prüfung festgestellten Fehler ergaben für die Abrechnung 2009 einen
Betrag von 246 T€, aus denen sich ein Korrekturerfordernis zu Gunsten der LHH von netto
61 T€ ergab. Für die Abrechnung 2010 ergab sich ein Betrag von 43 T€, aus denen sich ein
Korrekturerfordernis zu Ungunsten der LHH von netto 8 T€ ergab.
Das Gesamtvolumen der Abrechnung der Personalkosten betrug sowohl für 2009 als auch
für 2010 jeweils ca. 12 Mio €.
- 188 8.267
8.268
Produkt 36501 - Kindertagesbetreuung
Finanzierung von Tageseinrichtungen - Betriebskostenabrechnungen weiterhin rückständig
Wir berichteten bereits in unseren SB für die Haushaltsjahre ab 2006, zuletzt SB 2011,
Bz. 8.265 über die rückständigen Abrechnungen des Betriebskostenersatzes im Bereich der
Tageseinrichtungen, denen insgesamt jährliche Zahlungen von über 40 Mio € zu Grunde
liegen. Die Abrechnungen des Betriebskostenersatzes des Jahres 2009 sind inzwischen
abgeschlossen. Für 2010, 2011 und 2012 liegen sie dem FB vor und sind bisher nur teilweise
bearbeitet bzw. abgeschlossen (Stand 31.03.2014).
Im Übrigen verstärkt sich in diesem Bereich das Problem u. a. durch neu hinzukommende
Abrechnungsfälle im Rahmen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung der unter Dreijährigen.
Eine zeitnahe Abrechnung des Betriebskostenersatzes ist unerlässlich, um etwaige vorhandene Überzahlungen von den Trägern zurückzufordern bzw. Forderungen der Träger zu erfüllen.
8.269
Programm „Familien mit Zukunft“ - Rückforderungen gegenüber Trägern
Wir berichteten bereits ab SB 2009, zuletzt SB 2011, Bz. 8.266 und mit Ds. 0353/2011 über
die nicht ordnungsgemäße Erstellung von Verwendungsnachweisen durch den FB im Rahmen des Landesprogramms „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“.
Die sich aus unserer Prüfung der Verwendungsnachweise des Landesprogramms „Familien
mit Zukunft“ ergebenden Rückforderungen von städtischen Geldern gegenüber mehreren
Trägern im Bereich Sprachförderung für den Zeitraum 2007 - 2011 sind abgeschlossen. Es
wurden von den Trägern 229 T€ nicht verbrauchte Beträge an die LHH erstattet.
Im Bereich der Familienzentren wurden bisher 72 T€ erstattet. Weitere Rückforderungen
sind zurzeit noch in Bearbeitung (Stand 31.03.2014).
8.270
Jugendhilfekostenausgleich Kindergartenjahr 2012/2013 - Kinder in Tageseinrichtungen
Die Region Hannover hat für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Rahmen
des Jugendhilfekostenausgleichs 8,397 Mio € für das Kindergartenjahr 2012 / 2013 erstattet.
Die zu Grunde liegende Abrechnung gegenüber der Region haben wir in Stichproben
geprüft. Den dabei festgestellten Korrekturbedarf von 16 T€ hat der FB in seiner endgültigen
Abrechnung berücksichtigt.
8.280
Teilhaushalt 52 - Sport und Eventmanagement
Dem TH 52 sind neun Produkte zugeordnet, ein wesentliches Produkt wurde nicht gebildet.
Mit Wirkung zum 01.09.2012 wurden die FB Büro Oberbürgermeister (OE 15) und Sport und
Eventmanagement (OE 52) in den damaligen FB Büro Oberbürgermeister zusammengeführt.
Dazu wurde im FB Büro Oberbürgermeister der neue Bereich 15.5 - Sport,
Eventmanagement und Bäder - gebildet.
- 189 8.281
8.282
Produkt 26103 - Kleines Fest
Kleines Fest im Großen Garten: Abrechnung 2012 ergibt leichtes Defizit
In der Zeit vom 10. bis 29.07.2012 fand an 16 Tagen die Veranstaltungsreihe „Kleines Fest
im Großen Garten“ in den Herrenhäuser Gärten statt.
Nach dem mit dem Festivalleiter Ende 2011 bis 31.10.2016 verlängerten Vertrag ist die Veranstaltung grundsätzlich kostendeckend durchzuführen. Zur Kostendeckung dienen neben
den Eintrittsgeldern, Sponsorengelder, Werbeeinnahmen, Spenden, Einnahmen aus Merchandising sowie sonstige Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der
Veranstaltung erzielt werden.
Witterungsbedingt fiel eine der 16 geplanten Veranstaltungen aus, was allein eine Einnahmeeinbuße von über 80 T€ ausmachte. Da auch sonst das Wetter einer Open-Air-Veranstaltung nicht sehr zuträglich war, verlief auch der Verkauf der täglichen 200 Eintrittskarten
an der Abendkasse nur sehr unbefriedigend.
Es wurden 2012 Einnahmen von insgesamt 1,435 Mio € erzielt, denen Ausgaben in Höhe von
1,465 Mio € gegenüber standen, so dass die Veranstaltungsreihe mit einer Unterdeckung
von 30 T€ abschloss. Dementsprechend sind die aus den Vorjahren übertragenen Überschüsse im Rahmen der Abrechnung auf 546 T€ vermindert worden.
Bereits bei unserer Prüfung der Abrechnung des Jahres 2008 wiesen wir auf die vergaberechtliche Problematik bezüglich Auftragsvergaben ohne vorherigen Wettbewerb hin. Die
durch unsere Zentrale Vergabeprüfstelle (OE 14.04) angebotene Beratung wurde zwischenzeitlich in Anspruch genommen. Dennoch konnten wir in den uns vorgelegten Unterlagen
weder Ausschreibungsvorgänge hinsichtlich eines durchgeführten Wettbewerbs, z. B. bei der
Auftragsvergabe des Feuerwerks, welches jeden Veranstaltungstag abschließt, noch die Dokumentation von Ausnahmetatbeständen finden.
Wir haben den FB / Festivalleiter um eine weitere Stellungnahme gebeten, da die bisher
vorgebrachten Argumente aus unserer Sicht nicht schlüssig waren.
Weitere wesentliche Feststellungen ergaben sich bei unserer Prüfung nicht.
8.300
Teilhaushalt 57 - Senioren
Dem TH 57 sind fünf Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches:
Produkt 31504 - Betrieb städtischer Alten- und Pflegezentren
8.301
8.302
Produkt 31503 - Seniorenarbeit
Weiterhin Mängel bei Zuwendungsgewährung zur Förderung der offenen Seniorenarbeit
Wir berichteten im SB 2010 unter Bz. 6.432 über Mängel in der Zuwendungssachbearbeitung
im FB Senioren. Im Bj. prüften wir erneut die Zuwendungspraxis des FB in Bezug auf einen
der beiden Vereine, die bereits im Jahr 2010 Gegenstand unserer Erhebung war. Unsere
Prüfung bezog sich dieses Mal auf die Zuwendungsgewährung der Jahre 2009 bis 2012.
Wir stellten weiterhin umfänglichen inhaltlichen Klärungsbedarf fest. U. a. wiesen die Verwendungsnachweise nicht belegte Bareinnahmen von jährlich bis zu 31 T€ und Barausgaben
bis zu 61 T€ aus. Wir beanstandeten auch nicht nachgewiesene, jährliche Personalausgaben
bis zu 97 T€ sowie eine über Jahre angesammelte Rücklage von 70 T€. Der sich aus
§ 23 LHO ergebende Subsidiaritätsgrundsatz verlangt, dass bei einer institutionellen
- 190 Förderung Eigenmittel und damit auch Rücklagen vorrangig einzusetzen sind und Zuwendungen erst nach nachgewiesenem Verbrauch der Eigenmittel gewährt werden dürfen.
W
Wir haben dem FB empfohlen, weitere Zuwendungen an den Verein erst bei nachgewiesener
Auflösung der Rücklage und nach Vorlage aussagekräftiger Nachweise über die betragsmäßig bedeutsamsten Ausgaben (Personalausgaben, Honorare, Miete und Nebenkosten) zu
bewilligen.
8.320
Teilhaushalt 59 - Soziale Hilfen
Dem TH 59 sind elf Produkte zugeordnet, davon zwei wesentliche:
Produkt 31111 - Hilfe zur Pflege
Produkt 31113 - Eingliederungshilfe
Acht dieser Produkte betreffen Sozialleistungen unterschiedlicher Hilfearten, die von den FB
Soziales und Senioren gemeinsam bewirtschaftet werden. Zwei dieser acht Produkte (Produkt 31112 - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - und Produkt
31113 - Eingliederungshilfe -) wurden erst im Hj. 2012 dem TH 59 zugeordnet. Im Vj. wurden sie noch im TH 50 abgebildet.
8.321
8.322
Produkt 31110 - Zahlungen Quotales System
Kostenerstattung für 2012 nach dem Quotalen System (QS) mit Überdeckung
Die von der LHH für den überörtlichen Sozialhilfeträger erbrachten Aufwendungen werden
von der Region nach jährlich neu festgelegten Quoten mit dem Land abgerechnet. Diese
Pauschalerstattung kann je nach Höhe der Quote zu einer Unter- oder zu einer Überdeckung
führen. Die Region leitet aus der Quotenerstattung einen Anteil an die LHH weiter, der dem
prozentualen Verhältnis der Aufwendungen der LHH zu den Gesamtaufwendungen der Region entspricht.
Im Bj. betrug das Finanzvolumen der nach dem QS abgerechneten Aufwendungen der LHH
96,884 Mio €. Der LHH wurden dafür 103,635 Mio € erstattet. Zusätzlich ist ein Ausgleichsbetrag für den Wegfall des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses von 1,525 Mio €
zu berücksichtigen. Damit ergibt sich für die LHH für das Bj. eine Überdeckung von
8,276 Mio €. Maßgeblich für diese Überdeckung ist eine geänderte Zuordnung der Quotenklasse. Danach stieg die Quote des auf den überörtlichen Sozialhilfeträger entfallenden
Kostenanteils von 57 % im Jahr 2011 auf 66 % im Jahr 2012.
In den Vj. war die Kostenerstattung nach dem QS für die LHH nicht immer auskömmlich. Die
Unterdeckung betrug unter Berücksichtigung des oben genannten Ausgleichsbetrages im Vj.
797 T€. Trotz der Überdeckung im Bj. besteht für die LHH seit dem Jahr 2002 weiterhin ein
Defizit von insgesamt 12,580 Mio €.
8.323
8.324
W
Produkt 31112 – Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Keine Kostenerstattung für Präventionsmaßnahmen nach §§ 67 ff. SGB XII
Im SB 2011, Bz. 8.322 berichteten wir, dass für Präventionsmaßnahmen aus dem Bereich
der Drogenhilfe keine Erstattungsansprüche im Rahmen der Abrechnung von Leistungen
nach §§ 67 ff. SGB XII angemeldet wurden. Der FB Soziales folgte unserer Empfehlung, mit
der Region über die Aufnahme von Zuwendungen für die ambulante Drogenhilfe in die
- 191 Abrechnung zu verhandeln. Die Region hat daraufhin versucht, die vorgenannten Zuwendungen vom Land als Präventionsmaßnahmen anerkennen zu lassen. Das Land hat dies jedoch
unter Hinweis darauf abgelehnt, dass die Zuwendungen freiwillige Leistungen seien. Präventionsmaßnahmen aus dem Bereich der Drogenhilfe wurden von der LHH im Bj. mit
505 T€ und von der Region mit 454 T€ gefördert.
8.325
Diverse Produkte des TH 59 und Produkt Wohngeld (TH 50)
8.326
Bearbeitungsmängel bei offenen oder ausgebuchten Forderungen
Im Bj. prüften wir beendete, teilweise archivierte Leistungsfälle nach dem SGB XII, dem
AsylbLG und dem WoGG mit offenen oder ausgebuchten Forderungen.
Die Stichprobe bezog sich auf 208 Fälle. Unser Hauptaugenmerk richtete sich auf
x
x
x
x
die Einhaltung einschlägiger Bestimmungen (insbesondere Entscheidungsbefugnisse
und Aufbewahrungsfristen),
die ordnungsgemäße Verfolgung von Forderungen nach Leistungseinstellung,
die sachgerechte Ausbuchung nicht durchsetzbarer Forderungen und Dokumentation
der Ausbuchungsgründe sowie
die korrekte haushaltsrechtliche Abwicklung.
Unsere Prüfung ergab u. a. folgende Feststellungen:
Forderungen mit einem Gesamtvolumen von rd. 102 T€ wurden unzureichend überwacht.
Hiervon waren in fünf Fällen insgesamt 61 T€ verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar.
In vier Fällen wurden insgesamt rd. 43 T€ ausgebucht, ohne die Entscheidung der dafür Zuständigen einzuholen.
In drei Fällen konnten Forderungen von insgesamt rd. 38 T€ nicht weiterverfolgt werden,
weil die forderungsbegründenden Unterlagen fehlten.
Der FB Soziales will unsere Empfehlungen zur Verbesserung der Ablauforganisation fachbereichsintern abstimmen.
Im Bereich Wohngeld wurden Forderungen teilweise mit zukünftigen Leistungsansprüchen
aufgerechnet, ohne diese im SAP-System zu buchen. Ausgelöst durch eine frühere Prüfung
hatte der Bereich mit dem Land als Kostenträger ein Verfahren abgestimmt. Danach sollten
u. a. Rückforderungen unverzüglich geltend gemacht und zum Soll gestellt sowie sofortigen
vollständigen Rückforderungen Vorrang vor einer Aufrechnung eingeräumt werden. Jedoch
wurden diese Vorgaben des Landes bisher nicht in vollem Umfang umgesetzt. Der Bereich
hat nunmehr zugesagt, seine bisherige Praxis umstellen zu wollen und in jedem Fall Forderungen zum Soll zu stellen.
8.360
Teilhaushalt 61 - Planen und Stadtentwicklung
8.361
Produkt 51102 - Bodenordnung
8.362
Wegfall der internen Erstattung von wirtschaftlichen Vorteilen aus Umlegungsverfahren
Die Gemeinde hat als Trägerin des Umlegungsverfahrens (§ 46 Abs. 1 BauGB) die wirtschaftlichen Belastungen aus Umlegungsverfahren zu übernehmen (§ 78 BauGB) bzw. es
- 192 fallen ihr Umlegungsvorteile (verbleibende Grundstücksflächen nach Ausgleich der Ansprüche der anderen Verfahrensbeteiligten) zu.
Soweit in der Vergangenheit die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses (OE 61.16) der
LHH im Rahmen von Umlegungsverfahren (§ 45 ff. BauGB) Baugrundstücke zuteilte, wurden
diese zur Vermarktung dem FB Wirtschaft übertragen. Diesem fielen investiv die Verkaufserlöse zu, im Gegenzug forderte die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses auf Basis
der Zuteilungswerte dieser Grundstücke nach der Umlegung hierfür Erstattungen an
(2012: 1,206 Mio €).
Rechtsgründe für solch ein internes Erstattungsverfahren sowie das Vorhalten des monetären Gegenwertes der der LHH verbleibenden Umlegungsvorteile konnten wir nicht erkennen.
Der FB Finanzen verzichtet ab 2014 auf die Abwicklung interner Erstattungen zwischen den
beteiligten FB.
8.380
Teilhaushalt 66 - Tiefbau
Dem TH 66 sind neun Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches Produkt:
54101 - Gemeindestraßen
8.381
8.382
Produkt 54101 - Gemeindestraßen
Sondernutzungsgebühren für Wertstoffinselkonzept weitgehend korrekt ermittelt
Mit Ds. 0199/2012 (bzw. 0199/2012 E1 N1) wurde den politischen Gremien das Konzept
„Wertstoffinsel“ auf öffentlichen Straßen und der Antrag von aha auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ab dem 01.04.2012 zum Aufstellen von Wertstoffcontainern für Alttextil, Altglas und Altpapier auf allen Wertstoffinseln auf Widerruf zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Sondernutzungserlaubnis sollte antragsgemäß ab dem 01.04.2012 bzw. spätestens
ab Beschlussfassung erteilt werden. Die Beschlussfassung im Rat erfolgte am 24.05.2012.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Verwaltung die konkreten Zahlen der Altglasund auch der Alttextilcontainer auf den Wertstoffinseln ermittelte und anschließend die entsprechenden Gebührenbescheide erlassen hat.
Die Gebührenberechnungen erfolgten nicht, wie in der o. g. Ds. festgelegt, spätestens mit
der Beschlussfassung, sondern ab 15.06.2012 (Altglascontainer) bzw. frühestens ab Oktober 2012 (Alttextilcontainer). Die Verwaltung begründete dies damit, dass aufgrund der bis
zu 300 von Dritten unrechtmäßig im Stadtgebiet aufgestellten Alttextilcontainer, die in formellen Verfahren entfernt werden mussten, die Herstellung der Wertstoffinseln durch aha
eine lange Vorlaufzeit in Anspruch nahm. Das Beschlussdatum als Gebührenbeginn konnte
daher nicht gehalten werden, auch der dann avisierte 15.06.2012 erwies sich bezüglich der
Alttextilcontainer als zu früh. Daher wurden diese mit schrittweiser Komplettierung der Wertstoffinseln in die Gebührenberechnung aufgenommen.
Für eine Prüfung der Gebührenbescheide ermittelten wir in einer eigenen Stichprobe die Anzahl der Altglas-, Alttextil und Altpapiercontainer an den Standorten der Wertstoffinseln
(20 % der Standorte laut aha-Homepage). Sämtliche Abweichungen teilten wir der Verwaltung mit, die zusagte, die Differenzen zu prüfen und ggf. die Berechnung entsprechend zu
korrigieren. Eine umfängliche, stets aktuelle Kontrolle aller Standorte sei aber mit dem derzeitigen Personal nicht zu leisten.
Mit Bescheid an aha vom 04.07.2013 wurden Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum
vom 01.10. bis 31.12.2012 in Höhe von rund 24 T€ erhoben. Hinsichtlich der Alttextilcontainerzahlen ergab unsere Prüfung keine wesentlichen Abweichungen.
- 193 Für die Aufstellung von Altglascontainern wurden aha knapp 82 T€ Sondernutzungsgebühren für die Zeit vom 15.06. bis 31.12.2012 unter Berücksichtigung der 50%-igen Ermäßigung (gemäß Beschluss zur Ds. 1408/2012) in Rechnung gestellt (Bescheid vom
04.07.2013). Die Verwaltung geht auf Grund dieser ersten Berechnung von Gebühren für ein
komplettes Jahr von rd. 150 T€ aus, was somit 50 % über der in der o. g. Ds. enthaltenen
Prognose liegt.
Der vorgenommene Abgleich mit unserer Aufstellung ergab keine gravierenden Abweichungen, entsprechend deckte sich auch unsere hochgerechnete Gebührensumme mit der in der
Abrechnung.
Nicht zufriedenstellend war die Situation bei den Altpapiercontainern. Nach einer Aufstellung von aha sind an 20 Standorten Altpapiercontainer auf öffentlichem Grund aufgestellt
(Anlage 2 zur Ds. 0199/2012). Nach der Ds. gehören zu den Wertstoffinseln bei Bedarf auch
Altpapiercontainer.
Wir prüften 12 der 20 laut Anlage zur Ds. genannten Altpapiercontainerstandorte und stellten fest, dass diese Container ausschließlich „allein“ standen, d. h. eine Integration in eine
Wertstoffinsel lag in keinem Fall vor. Ferner konnten wir sieben der Standorte nicht finden,
trafen aber an fünf anderen, bisher ungenannten Stellen auf Altpapiercontainer.
Bezüglich der Altpapiercontainerstandorte war die Verwaltung im Gespräch mit aha, da auch
von dort keine Angaben über die konkreten Standorte vorlagen. Es war zugesagt, bis Ende
2013 eine Aufstellung zu erarbeiten und sicherzustellen, dass die Altpapiercontainer den
Wertstoffinseln angegliedert und sämtliche überzähligen Container entfernt werden. Dementsprechend wird auch die Gebührenberechnung erfolgen.
Trotz wiederholter Aufforderungen durch die Verwaltung liegt mit Stand Juni 2014 die
Aufstellung von aha noch nicht vor.
8.383
Weitere Sondernutzungen durch Container Dritter festgestellt
Im Zuge unserer im 2. Quartal 2013 durchgeführten Prüfung der Altglas-, Alttextil- und Altpapiercontainerstandorte stellten wir weitere Sondernutzungen fest. Darüber setzten wir die
Verwaltung in Kenntnis und baten um Prüfung.
Insbesondere fiel eine Vielzahl von flachen Containern mit orangefarbenen Deckeln an Straßenkreuzungen auf. Sie gehören einer Reinigungsfirma, die Verwaltung war bereits darauf
aufmerksam geworden und hatte Kontakt mit der Firma zur Feststellung der Gesamtzahl der
Standorte aufgenommen. Inzwischen ist die Sondernutzungserlaubnis erteilt worden, und
die Gebührenerhebung ist erfolgt.
8.384
Bestandsaufnahme Schilder und Ermittlung zu aktivierender Eigenleistungen unterblieben
Die Straßen- und Verkehrsschilder, Poller, Fahrradbügel etc., ohne Großschilder (im Folgenden: Schilder) sind zur Eröffnungsbilanz als Festwerte aktiviert worden. Die im Jahr 2009
ermittelten Werte resultierten aus einer Hochrechnung auf der Grundlage einer körperlichen
Bestandsaufnahme in acht Bezirken. In diese Festwerte sind aktivierte Eigenleistungen für
das Aufstellen der Schilder nicht eingeflossen.
Die Verwaltung beabsichtigte, die Festwerte im Rahmen einer vollständigen körperlichen Bestandsaufnahme innerhalb der folgenden zwei bis drei Jahre zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Dies ist bis zur Berichterstellung nicht erfolgt, unsere diesbezüglichen Nachfragen
bzw. Erinnerungen blieben bisher unbeantwortet.
Nach § 46 Abs. 1 GemHKVO wird bei gebildeten Festwerten in der Regel innerhalb von fünf
Jahren eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Unter diesem Aspekt sind auch die
nach § 15 Abs. 4 i. V. m. § 59 Nr. 3 GemHKVO zu aktivierenden Eigenleistungen zu berücksichtigen.
- 194 8.400
Teilhaushalt 67 - Umwelt und Stadtgrün
Dem TH 67 sind fünf Produkte zugeordnet, davon ein wesentliches:
55102 - Öffentliches Grün
8.401
8.402
Produkt 55301 - Bestattung und Grabpflege
Unerledigte Feststellungen und weitere offene Fragen bei den städt. Friedhofseinnahmen
Unsere Nachprüfung der Einnahmenabwicklung der städtischen Friedhöfe ergab nach wie
vor unerledigte Feststellungen aus unserer Prüfung in 2009. Daneben bestätigten neuerliche
Feststellungen für die Hj. 2012 und 2013 die Fehleranfälligkeit und Unwirtschaftlichkeit von
Teilen des Verfahrens der Einnahmeabwicklung. Unser abschließendes Prüfungsergebnis
steht noch aus, da diverse Fragen auf Grund personeller Engpässe in der Friedhofsverwaltung noch unbeantwortet sind.
Wir beabsichtigen, unsere Prüfung fortzusetzen und zu vertiefen.
8.403
8.404
Produkt 56101 - Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendung für Klimaschutz ordnungsgemäß verwendet
Wir prüften den uns vom SG Klimaschutzleitstelle vorgelegten Verwendungsnachweis LEAP
(Leadership for Energy Action and Planning) für von der EU gezahlte Zuwendungen in den
Jahren 2011 bis 2013 in Höhe von 192 T€. Die LHH hat diese Mittel zur Förderung des Klimaschutzes erhalten.
Auf Grund unserer Feststellungen musste der Verwendungsnachweis korrigiert werden. Im
Ergebnis konnten wir die zweckentsprechende Verwendung bestätigen.
- 195 9.
Sondervermögen
9.000
Stiftungen
9.001
Allgemeines
Die LHH verwaltet treuhänderisch das Vermögen von 19 unselbstständigen Stiftungen, deren
Erträge jeweils für den Stiftungszweck eingesetzt werden.
Die Stiftungen sind gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 NKomVG als Sondervermögen vom Vermögen des Kernhaushalts abzugrenzen und gesondert zu bilanzieren. Die Abgrenzung erfolgt über die sogenannten „Davon-Vermerke“, die den jeweiligen Anteil der
Stiftungen an einer Bilanzposition ausweisen. Darüber hinaus wird für jede Stiftung eine im
Anhang beigefügte Sonderbilanz erstellt.
Das Vermögen der Stiftungen setzt sich aus beweglichem und unbeweglichem Sachvermögen sowie Finanzvermögen und liquiden Mitteln zusammen. Auf der Passivseite wird das
Stiftungsvermögen grundsätzlich als zweckgebundene Rücklage ausgewiesen.
9.002
Grundsatzentscheidung zu Verwaltungskostenerstattungen der Stiftungen
Nach § 6 Abs. 2 Niedersächsisches Stiftungsgesetz kann sich der Kernhaushalt aus den von
der LHH treuhänderisch verwalteten Stiftungsvermögen Verwaltungskosten erstatten lassen,
die mittelbar zur Erfüllung der Stiftungszwecke notwendig sind, sofern das nicht ausdrücklich
durch das jeweilige Stiftungsstatut ausgeschlossen ist.
Grundsätzlich macht die LHH von der Erstattungsmöglichkeit keinen Gebrauch. Ausnahmen
stellen die Margot-Engelke-Stiftung und die Brück-Sprenger-Stiftung dar, die auf Grund der
Regelungen im jeweiligen Statut bisher schon Verwaltungskosten erstatten. In zwei weiteren
Fällen nutzt die Verwaltung die im Statut vorgesehene Erstattungsmöglichkeit nicht und begründet dies mit noch nicht ausreichenden Erträgen dieser neuen Stiftungen.
B/St
Wir haben der Verwaltung empfohlen, zu klären, ob und in welcher Form künftig Verwaltungskosten von allen Stiftungen erhoben werden sollen und den Rat über die Ergebnisse zu
informieren.
Ebenso hat der Landesrechnungshof in seiner etwas später erfolgten Prüfung der LHH
empfohlen, „die Höhe der Verwaltungskosten, die durch die jeweiligen Stiftungsverwaltungen begründet sind, zu ermitteln und eine entsprechende Erstattung der Verwaltungskosten zu prüfen“. Dies soll auch dazu dienen, zu überprüfen, ob die bereits festgelegten
prozentualen Verwaltungskostenerstattungen der oben genannten Stiftungen in der Höhe
korrekt sind.
9.003
Margot-Engelke-Stiftung: Verwaltungskostenerstattungsverfahren optimierungsbedürftig
Bei unserer Prüfung der Aufwendungen des Jahres 2012 der Margot-Engelke-Stiftung stellten wir fest, dass die haushaltsrechtliche Abbildung der Verwaltungskostenerstattungen der
Stiftung nicht transparent und nachvollziehbar sowie unvollständig und zum Teil unrichtig ist.
Diese Handhabung verstößt gegen die GoB.
B/St
Laut § 4 Abs. 1 des in 2005 in Kraft getretenen Statuts dieser Stiftung steht der LHH für die
Verwaltung und Entscheidung über die zweckentsprechende Verwendung des Stiftungsvermögens jährlich pauschal ein Betrag in Höhe von 0,5 % des jeweiligen am Jahresende noch
nicht für Stiftungszwecke verwendeten Vermögens zur Verfügung. Von 90 T€ für die Jahre
- 196 2005 bis 2012 wurden lediglich 33 T€ an das Sachgebiet Stiftungen erstattet, obwohl weitere FB mit Sach- und Personalkosten an der Erfüllung des Stiftungszwecks mitwirken.
Wir haben der Verwaltung empfohlen, die Frage der Verteilung der zur Verfügung stehenden
Verwaltungskostenerstattungen grundsätzlich zu überprüfen.
9.004
Problematische Vermögensumschichtungen weiterhin ungeklärt
Zur notwendigen Stärkung der Finanzkraft des Rats- und von-Soden-Klosters entschied sich
die Verwaltung in 2011 zu einem Grundstückstauschgeschäft. Die Stiftung gab an die LHH
zwei Waldgrundstücke ohne Erträge gegen ein Kleingartengrundstück der Kernverwaltung
ab, das jährliche Pachterträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks einbringen sollte. Das
Tauschgeschäft erfolgte auf Basis aktueller Marktwerte. Unberücksichtigt blieben jedoch die
signifikant höheren und voneinander stark abweichenden Buchwerte der Grundstücke. Das
führte letztlich auf Grund der demzufolge erheblichen bilanziellen Auswirkungen dazu, dass
dieses Tauschgeschäft rückabgewickelt werden musste.
NE
Wir legten im SB 2011 (siehe Bz. 9.002, S. 209 f.) dar, dass die Bewertung der Waldflächen
als öffentliche Grünflächen auf Basis der Bodenrichtwerte zu einer Wertsteigerung um
1.435 % geführt hat. Daher sind bei einer notwendigen Vermögensumschichtung Vermögensverluste zu erwarten, weil es fraglich ist, ob die LHH aus dem Kernhaushalt ebenso
hoch bewertete Flächen zum Tausch anbieten kann bzw. im Falle einer Veräußerung ein
derart hoher Verkaufserlös erzielt werden kann. Unsere Empfehlung, sämtliche Grundstückswerte der Stiftungen zu überprüfen, hält die Verwaltung für nicht angebracht und sieht
ihrerseits kein Hindernis in der erfolgten Bewertung für einen Grundstückstausch.
Tatsächlich ist bisher allerdings kein entsprechendes Tauschgeschäft erfolgt. Wir haben dem
SG Stiftungen empfohlen, in Abstimmung mit dem FB Finanzen nunmehr abschließend zu
klären, ob und wie konkret eine Vermögensumschichtung der beiden Waldgrundstücke möglich ist und uns über das Ergebnis zu unterrichten.
9.005
Bewertung Geistl. Lehnregister als unbedeutendes Treuhandvermögen in Frage gestellt
Gemäß § 131 Abs. 1 NKomVG sind für rechtsfähige kommunale Stiftungen, die Kommunen
treuhänderisch verwalten, besondere Haushaltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu
führen. Unbedeutendes Treuhandvermögen kann gemäß § 131 Abs. 2 NKomVG gesondert
im Haushalt der Kommune nachgewiesen werden. Die Verwaltung entschied 1987, dass ein
solcher Ausnahmefall für das Vermögen der rechtsfähigen Stiftung Geistliches Lehnregister
vorliegt, da das Vermögen der Stiftung in Höhe von 1,2 Mio € im Verhältnis zum damaligen
Haushaltsvolumen lediglich 0,1 % betrug.
Im Rahmen der Umstellung auf die kommunale Doppik wurde zur ersten Eröffnungsbilanz
das Vermögen der Stiftung, das zu 98 % aus Grundvermögen besteht, neu mit 43 Mio €
bewertet. Nach Ansicht des Landesrechnungshofes, der im Jahr 2013 die Wahrnehmung
kommunaler Aufgaben durch Stiftungen prüfte, kann ein Anteil in dieser Höhe (ca. 2,5 %
des Gesamthaushaltes der LHH) nicht als unbedeutendes Treuhandvermögen angesehen
werden. Er empfahl der LHH, diese Stiftung zukünftig in einer Sonderrechnung außerhalb
des Haushaltes zu führen bzw. sollte an der ursprünglichen Rechtsauffassung festgehalten
werden, müsste dies in der Haushaltssatzung festgelegt oder durch einen Beschluss des
Rates geregelt werden.
Die Entscheidung der Verwaltung hierzu steht noch aus. Wir werden uns - insbesondere im
Hinblick auf die signifikanten Vermögenszuwächse beim Grundvermögen - das bisher in
Stichproben geprüfte Stiftungsvermögen noch einmal vertieft ansehen.
- 197 9.006
Nach wie vor keine Bildung von Rücklagen für Vermögensverluste erfolgt
Es befinden sich vier Investmentzertifikate im Eigentum von drei Stiftungen, deren Werte
entsprechend des strengen Niederstwertprinzips (§ 47 Abs. 6 GemHKVO) jeweils zum
Bilanzstichtag zu überprüfen sind. Wie bereits zum Jahresabschluss 2011 von uns
bemängelt, hat die Verwaltung auch zum Jahresabschluss 2012 keine Überprüfung
durchgeführt. Im Ergebnis sind seit der ersten Eröffnungsbilanz Wertverluste für die
Investmentzertifikate der Stiftungen in Höhe von insgesamt 23 T€ eingetreten, von denen
13 T€ ggf. gemäß § 61 Abs. 1 GemHKVO berichtigt werden könnten (siehe Bz. 6.200, 3.5
Wertpapiere).
Darüber hinaus ergab unsere für 2012 stichprobenartig vertiefte Prüfung der
Wertentwicklung einzelner Wertpapiere weitere Wertverluste von 76 T€, die bereits vor der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 entstanden sind.
Derartige Vermögensminderungen sind gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 NKomVG, § 6
Niedersächsisches Stiftungsgesetz, wonach das Stiftungsvermögen zwingend zu erhalten ist,
nicht zulässig. Wir hatten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass diese nach dem
Stiftungsgesetz durch in einer Rücklage angesammelte anteilige Erträge ausgeglichen
werden können. Entsprechende Rücklagen wurden bis heute nicht gebildet.
Wir haben die Verwaltung nochmals aufgefordert, abschließend zu klären, in welchem
Umfang bis heute Vermögensverluste für die Stiftungen entstanden sind und diese zukünftig
durch Bildung entsprechender Rücklagen auszugleichen.
Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu steht noch aus.
9.100
Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren
9.101
Mit Bilanzstichtag 01.01.2012 führte die LHH in der Betriebsform des Netto-Regiebetriebes
nur noch die Städtischen Alten- und Pflegezentren (im Folgenden Betrieb genannt). Vier
ehemals ebenfalls als Netto-Regiebetriebe geführte Einrichtungen gehören seit dem
01.01.2011 bzw. dem 01.01.2012 wieder zur Kernverwaltung.
Der Betrieb ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 136 Abs. 3 NKomVG.
Für ihn gilt hinsichtlich der Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie
des Jahresabschlusses entsprechend § 1 Satz 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) ausschließlich die Verordnung über
die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV).
9.102
Prüfungsauftrag
Gemäß § 4 Satz 2 KomEinrVO ist der Jahresabschluss gesonderter Teil des Jahresabschlusses der LHH. Die Prüfung obliegt dem RPA nach den §§ 155 und 156 NKomVG.
9.103
Hinweise zu nachfolgenden Tabellen
Wir haben die Bilanz sowie die GuV des Betriebes in Form eigener Tabellen dargestellt. Hinsichtlich der Gliederung weichen die Tabellen geringfügig von der Darstellung im Rechenschaftsbericht ab. Erträge werden grundsätzlich im Plus und Aufwendungen im Minus abgebildet.
- 198 9.110
Städtische Alten- und Pflegezentren
Bilanz (Vergleich)
AKTIVA
A. Anlagevermögen
H.-Meyer-Haus
€
Heinemanhof
€
W.-Platz-Heim
€
MEZ/Geibelstr. MEZ/Devrientstr.
€
€
Eichenpark
€
K.-Bahlsen-Haus
€
Summe 2012
€
Summe 2011
€
Abweichung
€
%
6.296.858
11.038.205
4.316.341
10.817.666
4.353.852
8.679.839
6.640.708
52.143.470
52.213.734
-70.264
<1
3.014
5.781
3.674
2.443
1.738
7.009
2.017
25.676
4.722
20.954
>100
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte mit Betriebsbauten einschl.
Bauten auf fremden Grundstücken
2. Technische Anlagen
3. Einrichtung und Ausstattung
4. Fahrzeuge
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
6. Festwerte
6.293.844
6.065.843
11.032.424
9.674.600
4.312.667
3.780.406
10.815.223
10.219.359
4.352.114
4.202.166
8.672.830
7.461.630
6.638.691
6.266.034
52.117.794
47.670.038
52.209.012
48.335.346
-91.218
-665.308
<1
1,4
2.120
149.224
24.157
0
293.382
233.466
2.051
752.625
305.183
167.075
3
0
62.437
205.280
3.431
207.619
971
118.577
0
0
849.827
244.669
11
12.994
0
291.536
40.821
0
1.513.920
1.409.827
70.474
973.238
1.568.524
1.586.308
98.507
142.630
52.500
76.300
60.000
117.097
30.400
103.700
40.300
480.297
477.697
2.600
<1
B. Umlaufvermögen
585.961
1.015.155
312.724
850.096
276.690
420.538
764.892
4.203.964
3.737.536
466.428
12,5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
60.315
80.403
65.470
54.698
18.413
75.466
7.797
340.468
520.427
-179.959
34,6
60.305
64.609
64.189
28.904
18.413
62.411
7.683
306.514
** 417.055
-110.541
26,5
0
7.541
0
22.093
0
60
0
* 7.601
** 1.223
6.378
>100
9
8.253
1.281
3.702
0
12.994
114
26.353
102.149
-75.796
74,2
525.646
934.752
247.255
795.398
258.277
345.072
757.095
3.863.496
3.217.109
646.386
20,1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6.882.819
12.053.360
4.629.066
11.667.762
4.630.542
9.100.377
7.405.600
56.347.434
55.951.270
396.164
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
2. Forderungen an Träger und
verbundene Unternehmen der
Einrichtung
3. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgr. Posten
Summe Aktiva
x
**
Auf Grund einer Vorgabe des Trägers war für den Betrieb ein konsolidierter Jahresabschluss zu erstellen. Sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz wurden bei der Summierung für den Betrieb Forderungen und Verbindlichkeiten der Einrichtungen untereinander (22.093 €) nicht mehr ausgewiesen.
Im Vj. wurden sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz bei der Summierung für den Betrieb das innerbetriebliche Cash-Management (328.616 €) sowie weitere Forderungen und Verbindlichkeiten der Einrichtungen untereinander (11.731 €) nicht mehr ausgewiesen.
-54.604
3,5
-176.481 11,1
-28.033 28,5
830.608 >100
<1
- 199 9.110
Städtische Alten- und Pflegezentren
Bilanz (Vergleich)
PASSIVA
A.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Eigenkapital
Gezeichnetes / gewährtes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Gewinnvortrag / Verlustvortrag
Rücklage aus Stiftungsmitteln
Jahresfehlbetrag
H.-Meyer-Haus
€
Heinemanhof
€
W.-Platz-Heim
€
MEZ/Geibelstr. MEZ/Devrientstr.
€
€
Eichenpark
€
K.-Bahlsen-Haus
€
Summe 2012
€
Summe 2011
€
Abweichung
€
%
1.846.359
2.233.758
0
0
-140.996
0
-246.403
3.431.941
2.721.868
0
0
-329.933
1.428.092
-388.086
1.972.467
2.715.070
0
0
-296.180
0
-446.422
6.490.203
2.724.040
0
0
-208.979
4.310.900
-335.758
3.070.696
0
0
0
-90.292
3.336.730
-175.743
2.631.370
3.126.928
0
0
-169.093
0
-326.465
4.763.748
1.262.398
0
0
-167.806
3.748.000
-78.844
24.206.784
14.784.062
0
0
-1.403.279
12.823.722
-1.997.721
25.024.101
14.779.898
0
0
-1.176.240
12.823.722
-1.403.279
-817.317
4.164
0
0
-227.039
0
-594.442
19,3
0
42,4
B. Sonderposten aus Zuschüssen
und Zuweisungen zur Finanz.
des Anlagevermögens
1. Sonderposten aus
öffentlichen Fördermitteln
2. Sonderposten aus
nicht-öffentlichen Fördermitteln
31.949
207.226
30.937
19.094
0
6.353
154.519
450.077
324.996
125.081
38,5
0
186.000
19.337
0
0
0
5.950
211.287
0
211.287
>100
31.949
21.226
11.600
19.094
0
6.353
148.569
238.790
324.996
-86.206
26,5
C. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
40.900
0
40.900
128.140
0
128.140
93.600
0
93.600
79.550
0
79.550
40.600
0
40.600
162.200
0
162.200
60.100
0
60.100
605.090
0
605.090
485.739
0
485.739
119.350
0
119.350
24,6
4.963.611
60.970
8.286.054
82.932
2.532.061
212.412
5.078.916
214.311
1.519.246
23.980
6.300.455
72.316
2.427.233
84.643
31.085.483
751.564
30.116.434
** 436.735
969.049
314.829
3,2
72,1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
66.791
4.823.477
137.408
8.039.379
80.106
2.217.246
41.173
4.808.312
40.815
1.441.792
147.799
6.037.115
38.859
2.295.652
552.951
* 29.640.879
560.102
** 28.968.916
-7.151
671.964
1,3
2,3
0
12.373
0
26.335
165
22.133
100
15.020
600
12.059
0
43.225
0
8.079
865
139.224
780
149.902
85
-10.677
10,9
7,1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6.882.819
12.053.360
4.629.066
11.667.762
4.630.542
9.100.377
7.405.600
56.347.434
55.951.270
396.164
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
3. Erhaltene Anzahlungen
4. Verbindlichkeiten gegenüber
dem Träger und verbundenen
Unternehmen der Einrichtung
5. Sonstige Verbindlichkeiten
6. Verwahrgeldkonto
E. Rechnungsabgr. Posten
Summe Passiva
x
**
Auf Grund einer Vorgabe des Trägers war für den Betrieb ein konsolidierter Jahresabschluss zu erstellen. Sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz wurden bei der Summierung für den Betrieb Forderungen und Verbindlichkeiten der Einrichtungen untereinander (22.093 €) nicht mehr ausgewiesen.
Im Vj. wurden sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite der Bilanz bei der Summierung für den Betrieb das innerbetriebliche Cash-Management (328.616 €) sowie weitere Forderungen und Verbindlichkeiten der Einrichtungen untereinander (11.731 €) nicht mehr ausgewiesen.
3,3
0
24,6
<1
- 200 9.111
Jahresabschluss termingerecht vorgelegt
Der Jahresabschluss 2012 wurde fristgerecht, ordnungsgemäß und vollständig erstellt. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 PBV hatte der Betrieb innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des
Gj., d. h. bis 30.06.2013, den Jahresabschluss 2012 aufzustellen. Am 18.04.2013 lag uns der
Jahresabschluss mit den Bestandteilen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 PBV (Bilanz, GuV sowie Anhang einschließlich des nach Anlage 3a gegliederten Anlagennachweises) vor.
Zum Betrieb gehören die folgenden sieben Einrichtungen, die wegen ihrer unterschiedlichen
Pflegesätze in der Buchhaltung als separate Mandanten abgebildet werden:
x
x
x
x
x
x
x
Pflegezentrum Herta-Meyer-Haus,
Pflegezentrum Heinemanhof,
Seniorenzentrum Willy-Platz-Heim,
Margot-Engelke-Zentrum / Geibelstraße,
Margot-Engelke-Zentrum / Devrientstraße,
Altenzentrum Eichenpark und
Klaus-Bahlsen-Haus.
Entsprechend einer Vorgabe des Trägers erstellte der Betrieb einen konsolidierten Jahresabschluss und bereinigte alle zwischen den Einrichtungen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten (22 T€).
Auf Grund unserer Prüfung hatte der Betrieb Korrekturen in der Finanz- und in der Anlagenbuchhaltung, an den manuell erstellten Anlagennachweisen und Lageberichten sowie am
Erläuterungsbericht vorgenommen. Weitere Prüfungsfeststellungen von untergeordneter Bedeutung, die Berichtigungsbuchungen erfordern, werden - in Absprache mit uns - zum
Jahresabschluss 2013 umgesetzt. Der Erste Stadtrat stellte in Vertretung des Oberbürgermeisters am 08.05.2013 die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest.
9.112
Veränderungen des Anlagevermögens
Investitionen von 2,290 Mio € (Vj. 2,250 Mio €) betrafen überwiegend Umbauten von Doppel- zu Einzelzimmern im Herta-Meyer-Haus, Erneuerungen der Fassade und der Heizungsanlage sowie Umbauten der Bewohnerzimmer im Pflegezentrum Heinemanhof, Umbau bzw.
Umgestaltung sowie energetische Sanierung und Dachsanierung des Margot-Engelke-Zentrums / Geibelstraße sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung und Umgestaltung des Altenzentrums Eichenpark. Den Investitionen standen Abschreibungen von
2,348 Mio € (Vj. 2,303 Mio €) gegenüber. Im Vergleich zum Vj. reduzierte sich das Anlagevermögen um 70 T€ auf 52,143 Mio €.
9.113
Verpflichtung zum Verlustausgleich belastet den Kernhaushalt der LHH
Der Verlustausgleich durch den Träger erfolgte fristgerecht. Gemäß § 6 KomEinrVO sind die
Verluste des Betriebes vom Träger unverzüglich aus Haushaltsmitteln auszugleichen, da für
den Betrieb nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die kommenden zwei
Jahre keine entsprechenden Überschüsse erwartet werden. Unverzüglich bedeutet in diesem
Fall, dass der Ausgleich spätestens nach Beschlussfassung des Rates über den Abschluss des
Bj. vorzunehmen ist. Die letzte Überweisung des Trägers zum Ausgleich des Verlusts aus
dem Jahr 2011 erfolgte vor dem Ratsbeschluss über den Jahresabschluss der LHH für das
Hj. 2011 am 22.08.2013.
Zum Ausgleich des vom Betrieb im Jahr 2012 erwirtschafteten Verlusts stellte die LHH im
Kernhaushalt Anfang 2013 einen Betrag von 2,000 Mio € zurück.
- 201 9.114
Zunahme der Rückstellungen
Im Vergleich zum Vj. erhöhten sich die Rückstellungen für Urlaub um 76 T€ (33,2 %) auf
304 T€ und für Überstunden um 75 T€ (36,8 %) auf 280 T€. Hauptursache für Ersteres war
die weiterhin hohe Zahl langzeiterkrankter Beschäftigter, für deren während ihrer Abwesenheit erworbene Urlaubsansprüche ebenfalls Rückstellungen gebildet werden mussten. Der
Anstieg der Rückstellungen für Überstunden wurde u. a. mit der weiteren Zunahme der Anzahl erkrankter Beschäftigter begründet. Damit im Zusammenhang stand auch der um
430 T€ (87,9 %) gestiegene Aufwand für den Personaleinsatz von Fremddienstleistern.
Nach Auskunft der Betriebsleitung werde weiterhin an Gegensteuerungsmaßnahmen gearbeitet und seit dem 01.08.2013 ein neues Personalkonzept erprobt.
9.115
Veränderung der Darlehensverbindlichkeiten
Im Bj. nahm die LHH als Träger für den Betrieb Kredite über 1,970 Mio € im Rahmen bestehender Kreditermächtigungen auf. Diese wurden als Ausleihungen an den Betrieb weitergereicht. Der Betrieb tilgte planmäßig 952 T€. Auf Grund der aktuellen Zinslage wurden weitere 150 T€ per Sondertilgung aus liquiden Mitteln einer Einrichtung getilgt. Der Saldo der
Darlehensverbindlichkeiten erhöhte sich damit zum Bilanzstichtag um 868 T€ auf
28,584 Mio € und entsprach der Summe der in den vorgelegten Zins- und Tilgungsplänen
ausgewiesen Restbeträge.
- 202 9.120
Städtische Alten- und Pflegezentren
Gewinn- und Verlustrechnung (Vergleich)
H.-Meyer-Haus
€
Heinemanhof
€
W.-Platz-Heim
€
MEZ/Geibelstr.
€
MEZ/Devrientstr.
€
Eichenpark
€
K.-Bahlsen-Haus
€
Summe 2012
€
Summe 2011
€
Abweichung
€
%
1. Umsatzerlöse
Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen
Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
Erträge aus Zusatzleistungen
Erträge aus gesond. berechn. Investitionsk.
2.744.761
1.580.679
496.612
42.724
624.746
5.700.227
3.595.165
1.022.817
187.126
895.119
3.512.147
2.250.693
665.862
87.171
508.421
2.408.323
1.479.758
446.242
67.248
415.076
1.649.329
1.018.239
305.906
35.002
290.182
6.399.397
4.012.172
1.216.066
137.684
1.033.475
1.861.772
1.145.487
341.936
34.482
339.867
24.275.957
15.082.193
4.495.440
591.438
4.106.885
23.977.569
14.809.861
4.456.057
573.041
4.138.610
298.388
272.332
39.383
18.397
-31.725
1,2
1,8
<1
3,2
<1
2. Zuweis., Zuschüsse zu Betriebskosten
0
0
335
0
0
0
100.000
100.335
100.000
335
<1
19.915
316.342
29.716
527.169
1.139
30.583
33.437
958.300
892.197
66.103
7,4
2.764.676
6.016.569
3.542.197
2.935.492
1.650.468
6.429.980
1.995.209
25.334.592
24.969.766
364.826
1,5
-2.124.508
-1.642.145
-482.363
-4.433.768
-3.417.496
-1.016.272
-2.878.413
-2.228.466
-649.947
-2.125.851
-1.609.408
-516.442
-1.379.200
-1.070.941
-308.259
-5.095.777
-3.907.379
-1.188.398
-1.471.142
-1.134.505
-336.637
-19.508.658
-15.010.340
-4.498.318
-18.562.057
-14.218.316
-4.343.740
-946.602
-792.024
-154.578
5,1
5,6
3,6
5. Materialaufwand
Lebensmittel
Aufwendungen für Zusatzleistungen
Wasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf, Verwaltungsbedarf
-374.543
-121.656
-40.158
-96.978
-115.751
-877.405
-290.178
-91.969
-205.814
-289.444
-522.154
-156.006
-51.031
-177.444
-137.674
-474.729
-150.050
-33.795
-163.540
-127.345
-205.880
-66.937
-25.500
-39.829
-73.614
-842.636
-306.094
-85.680
-248.440
-202.422
-230.006
-89.996
-21.961
-48.269
-69.780
-3.527.352
-1.180.916
-350.092
-980.314
-1.016.029
-3.334.251
-1.158.733
-309.674
-892.635
-973.208
-193.101
-22.183
-40.418
-87.679
-42.821
5,8
1,9
13,1
9,8
4,4
6. Sonst. betriebl. Aufwendungen
Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
Steuern, Abgaben, Versicherungen
Mieten, Pachten, Leasing
Aufwendungen für Instandhaltung und
Instandsetzung
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-102.614
-15.488
-30.451
-8.320
-47.946
-166.965
-26.070
-29.581
-2.320
-100.713
-135.787
-17.957
-17.956
-2.020
-95.814
-195.110
-13.321
-59.663
-23.837
-97.489
-73.880
-6.800
-23.746
-9.992
-33.187
-245.504
-30.606
-29.572
-11.983
-171.633
-74.010
-9.006
-21.478
-7.791
-31.793
-993.872
-119.248
-212.446
-66.264
-578.576
-1.132.986
-114.400
-203.398
-73.069
-719.411
139.114
-4.848
-9.049
6.806
140.835
12,3
4,2
4,4
9,3
19,6
-409
-8.281
-2.041
-800
-155
-1.710
-3.942
-17.338
-22.708
5.370
23,6
7. Abschreibungen
auf Sachanlagen
auf Forderungen
-197.266
-194.398
-2.868
-659.790
-657.254
-2.535
-352.593
-352.249
-345
-332.849
-332.849
0
-104.466
-104.466
0
-478.077
-477.946
-131
-229.174
-229.174
0
-2.354.215
-2.348.337
-5.879
-2.309.068
-2.303.019
-6.048
-45.147
-45.317
170
2,0
2,0
2,8
-2.798.930
-6.137.928
-3.888.947
-3.128.539
-1.763.426
-6.661.994
-2.004.332
-26.384.097
-25.338.361
-1.045.735
4,1
-34.254
-121.358
-346.749
-193.047
-112.958
-232.014
-9.124
-1.049.505
-368.595
-680.910
>100
90
-216.107
2.328
-278.022
17
-67.191
0
-143.664
30
-58.527
45
-152.206
19
-87.165
2.530
-1.002.882
467
-988.648
2.063
-14.233
>100
1,4
-250.271
-397.052
-413.923
-336.711
-171.455
-384.175
-96.269
-2.049.856
-1.356.777
-693.080
51,1
3.024
-1.515
2.360
15.197
-9.948
3.717
1.486
-36.142
2.156
3.557
-5.249
2.646
554
-5.938
1.096
46.189
-16.932
28.454
3.806
-2.081
15.700
73.812
-77.805
56.128
27.184
-89.081
15.395
46.628
11.277
40.733
>100
12,7
>100
3.868
8.966
-32.500
953
-4.288
57.710
17.425
52.136
-46.502
98.638
>100
-246.403
-388.086
-446.422
-335.758
-175.743
-326.465
-78.844
-1.997.721
-1.403.279
-594.442
42,4
3. Sonst. betriebliche Erträge
Summe betrieblicher Erträge
4. Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Sozialabg., Altersvers., sonst. Aufwendung.
Summe betrieblicher Aufwendungen
Betriebsergebnis
8. Zinsen und ähnl. Erträge
9. Zinsen und ähnl. Aufwendungen
Ergebnis gewöhnl. Geschäftstätigkeit
10. Außerordentliche Erträge
11. Außerordentliche Aufwendungen
12. Weitere Erträge
Außerordentliches Ergebnis
Jahresverlust
- 203 9.121
Jahresverlust: Vorgegebenes Ziel deutlich verfehlt
Die Summe der betrieblichen Erträge erhöhte sich um 365 T€ auf 25,335 Mio €. Da der Anstieg der Summe der betrieblichen Aufwendungen mit 1,046 Mio € auf 26,384 Mio € deutlich
stärker ausfiel, verschlechterte sich das Betriebsergebnis um 681 T€ auf -1,050 Mio €.
Maßgeblich verantwortlich für das schlechtere Betriebsergebnis war der um 947 T€ gestiegene Personalaufwand. Er wurde u. a. beeinflusst durch eine 3,5 %-ige Tariferhöhung sowie
den Anstieg der Rückstellungen für Urlaub (+76 T€) und für Überstunden (+75 T€). Außerdem stieg der Materialaufwand um 193 T€ und stiegen die Abschreibungen um 45 T€.
Nicht vollständig ausgeglichen werden konnte dies durch um 298 T€ höhere Umsatzerlöse
und um 66 T€ gestiegene sonstige betriebliche Erträge sowie durch um 141 T€ zurückgegangene Aufwendungen für Instandhaltungen und Instandsetzungen. Den größten Anteil an
den Veränderungen bei den Umsatzerlösen hatten die Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen (+272 T€ bzw. +1,8 %) - bei Erhöhung des Pflegesatzes um 1,5 % zum 01.02.2012
und trotz Rückgangs der Gesamtbelegung von 97,06 % in 2011 auf 96,15 % in 2012.
Belastend auf die sonstigen betrieblichen Erträge wirkten besonders die Rückgänge bei den
Erstattungen für Zivildienst (-15 T€) sowie für das Kompetenzzentrum Demenz im Pflegezentrum Heinemanhof und für das Forum („offener Bereich“) im Margot-Engelke-Zentrum
Geibelstraße (insgesamt -15 T€). Durch Steigerungen bei den Erstattungen aus Frauenfördermitteln (+30 T€) und von Sonstigen (+30 T€) sowie bei den Erlösen für den Mittagstisch
Dritte (+24 T€) konnte dies mehr als ausgeglichen werden.
Das Finanzergebnis verschlechterte sich auf Grund gestiegener Zinsaufwendungen durch die
Aufnahme neuer Darlehen um 12 T€ auf -1,000 Mio €. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ging dadurch um 693 T€ auf -2,050 Mio € zurück.
Das außerordentliche Ergebnis erhöhte sich um 99 T€ auf 52 T€, beeinflusst u. a. durch den
außerordentlichen Ertrag aus einer Entschädigungszahlung (+44 T€). Hinzu kamen weitere
Erträge aus der Veräußerung eines Fahrzeugs (+25 T€) sowie der Auflösung einer nicht
mehr erforderlichen Rückstellung zu einer ehemals strittigen Verbindlichkeit (+15 T€).
Insgesamt erhöhte sich der Jahresverlust um 594 T€ auf 1,998 Mio €. Damit wurde das dem
Betrieb mit Vereinbarung vom 14.10.2011 vorgegebene Ziel eines maximalen Verlusts von
1,500 Mio € deutlich verfehlt.
9.200
Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
9.201
Allgemeines
Die ZVK gewährt den Beschäftigten ihrer Mitglieder (kommunale Verwaltungen und Betriebe
sowie sonstige Arbeitgeber) als kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Wege einer
privatrechtlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Die ZVK ist eine rechtlich unselbständige Versorgungseinrichtung
der LHH, welche zugleich Mitglied ist. Das Sondervermögen wird getrennt vom übrigen
Haushalt der LHH verwaltet. Es dient ausschließlich zur Erfüllung der satzungsmäßigen Ansprüche der Versicherten.
Organe der ZVK sind nach der vom Rat beschlossenen Satzung der ZVK die Leitung, die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat. Die Leitung der ZVK obliegt der/dem OberbürgermeisterIn der LHH. Seit dem 18.01.2008 nimmt der Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernent die ständige Stellvertretung wahr. Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern
(der Leitung der Kasse oder ihrer Stellvertretung, drei VertreterInnen der Verwaltung der
LHH, der oder dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates und drei Mitgliedern aus dem
Kreis der Versicherten, die vom Gesamtpersonalrat der LHH gewählt werden).
- 204 Sowohl für die umlagefinanzierte Pflichtversicherung als auch für die beitragsfinanzierte
freiwillige Versicherung wird ein eigener Abrechnungsverband geführt und jeweils getrennt
eine versicherungstechnische Bilanz sowie eine GuV erstellt, die dann in einer Bilanz bzw.
GuV zusammengeführt werden. Nach § 7 der Satzung der ZVK überprüft der Verantwortliche
Aktuar u. a. jährlich die Finanzlage der Kasse, ermittelt die Überschüsse und legt dem Verwaltungsrat Vorschläge für deren Verwendung vor.
Die Prüfung des Jahresabschlusses der ZVK obliegt dem RPA. Auf Grund unserer Prüfungsempfehlung erteilt der Verwaltungsrat der Geschäftsführung Entlastung.
9.202
Rechtliche Grundlagen der Haushaltswirtschaft / Rechnungslegung
Der Jahresabschluss 2012 wurde unter entsprechender Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften der EigBetrVO und des Handelsgesetzbuches sowie der Formblattvorschriften
der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen aufgestellt. Dieses vom NKomVG abweichende Verfahren wird vom MI bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung aus haushaltsrechtlicher Sicht geduldet.
Abweichend von den Bestimmungen der EigBetrVO ist nach der vom Rat beschlossenen Satzung der ZVK der Verwaltungsrat der ZVK zuständiges Beschlussorgan für die Entlastung der
Geschäftsführung. Ferner führt die ZVK ein abweichendes Bekanntmachungsverfahren
durch, ohne ortsübliche Bekanntmachung und öffentliche Auslegung. Die ZVK gibt ihren Geschäftsbericht an ihre Mitglieder und den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht an die
Mitglieder des Verwaltungsrates.
9.203
Geschäftsergebnis
Die Bilanzsumme der ZVK stieg um 22,278 Mio € auf 358,535 Mio €. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf das erhöhte Anlagevolumen der Wertpapiere zurückzuführen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Geschäftsergebnisse der ZVK dargestellt:
Pflichtversicherung
Erträge
Aufwendungen
Überschuss
Überschuss Vj.
Veränderung zum Vj.
in %
€
129.909.200
111.486.091
18.423.109
19.243.600
-820.492 /
4,3 %
Freiwillige Versicherung
Erträge
Aufwendungen
Überschuss
Überschuss Vj.
Veränderung zum Vj.
in %
€
3.266.344
201.156
3.065.188
3.079.824
-14.636 /
<1%
Überschuss in der Pflichtversicherung
Die Kassenleistungen (Renten und Abfindungen) waren durch Erträge aus Umlagen und
Sanierungsgeldern unmittelbar gedeckt. Insgesamt zeigte sich unter Einbeziehung der übrigen Erträge / Aufwendungen und der Überschüsse aus der Verwaltung der Liegenschaften
und Finanzanlagen für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ein Überschuss von
insgesamt 18,423 Mio €. Dieser wurde nach Vorgabe des Aktuars in die versicherungstechnischen Rückstellungen eingestellt.
Überschuss in der freiwilligen Versicherung
Die Einnahmen durch Beiträge und Beitragsüberleitungen in der freiwilligen Versicherung
überstiegen die Ausgaben für Betriebsrenten und Verwaltungskosten um 2,114 Mio €. Dieser
Überschuss erhöhte sich um den Überschuss aus Kapitalerträgen von 951 T€ auf insgesamt
- 205 3,065 Mio €. Hiervon wurden nach Vorgaben des Aktuars 3,037 Mio € in die versicherungstechnischen Rückstellungen und 28 T€ in die Verlustrücklage eingestellt.
9.204
Prüfungsergebnis, Entlastungsverfahren
Insgesamt vermittelte der Jahresabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ZVK.
Über das Ergebnis unserer Prüfung des Jahresabschlusses 2012 informierten wir den HFR
ausführlich mit Ds. 2081/2013. Die gegebenen Hinweise und Empfehlungen betrafen überwiegend Verfahrensabläufe. Die ZVK sagte zu, unsere Empfehlungen umzusetzen.
Auf der Grundlage unseres Prüfberichtes vom 27.08.2013, in dem wir bestätigten, dass
keine Bedenken bestanden, der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen, beschloss der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am
25.09.2013 einstimmig die Entlastung.
9.300
Eigenbetriebe, Allgemeines
9.301
Die Eigenbetriebe der LHH
•
•
•
Stadtentwässerung Hannover
Städtische Häfen Hannover
Hannover Congress Centrum
sind rechtlich unselbständige wirtschaftliche Unternehmen im Sinne von § 136 NKomVG.
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen richten sich nach der mit Wirkung vom
01.01.2011 in Kraft getretenen EigBetrVO vom 27.01.2011. Entsprechend § 140 NKomVG
und auf der Grundlage der EigBetrVO sind jeweils Betriebssatzungen erlassen und Betriebsausschüsse gebildet worden. Die laufenden Geschäfte der Eigenbetriebe führt die jeweilige
Betriebsleitung.
Die LHH hat von dem in § 5 EigBetrVO verankerten Wahlrecht Gebrauch gemacht und für
ihre Eigenbetriebe bestimmt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nicht
auf der Grundlage der Vorschriften des NKomVG, sondern auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgen. Die bestehenden Betriebssatzungen wurden dahingehend angepasst.
9.302
Prüfungsauftrag
Nach § 157 NKomVG obliegt dem RPA die Jahresabschlussprüfung in den Eigenbetrieben.
Es kann mit der Durchführung WirtschaftsprüferInnen bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere Dritte beauftragen bzw. deren Beauftragung zulassen. In diesem Fall leitet
das RPA die Prüfungsberichte entsprechend § 32 Abs. 3 EigBetrVO mit den von ihm für erforderlich gehaltenen ergänzenden Bemerkungen dem Oberbürgermeister zu. Der Kommunalaufsichtsbehörde hat das RPA diese Prüfungsberichte nur zu übersenden, wenn der Bestätigungsvermerk Einschränkungen enthält, versagt worden ist oder wenn die ergänzenden
Bemerkungen des RPA dazu Anlass geben.
Über die einzelnen Jahresabschlüsse und die Entlastung der Betriebsleitungen beschließt
gemäß § 33 EigBetrVO jeweils der Rat.
Wie in Vorjahren beauftragten die drei städtischen Eigenbetriebe auch zur Prüfung der
Jahresabschlüsse 2012 im Einvernehmen mit uns Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Wir
werteten die uns bereits im Entwurf zur Verfügung gestellten Prüfungsberichte aus. Die
- 206 Bestätigungsvermerke enthielten keine Einschränkungen, und unsere Auswertung der Prüfungsberichte führte zu keinen ergänzenden Feststellungen. Wir leiteten die endgültigen
Berichte entsprechend § 32 Abs. 3 Satz 3 EigBetrVO dem Oberbürgermeister zu. Gemäß
§ 32 Abs. 3 Satz 4 EigBetrVO haben wir darauf verzichtet, die Berichte der Kommunalaufsichtsbehörde zu übersenden.
Weitere Prüfungsverpflichtungen des RPA für Eigenbetriebe ergeben sich aus
§ 155 NKomVG.
Nach § 155 Abs. 1 Nr. 4 und 5 NKomVG sind gesetzliche Pflichtaufgaben
•
•
die dauernde Überwachung der Sonderkassen der Eigenbetriebe sowie die Vornahme
regelmäßiger unvermuteter Kassenprüfungen, unbeschadet der Vorschriften über die
Kassenaufsicht und
die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung.
Die Aufgaben nach § 155 Abs. 2 NKomVG sind vom Rat durch die RPO übertragen worden.
Dadurch besteht die Verpflichtung zur Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe. Die Prüfungspflicht umfasst damit den gesamten Geschäftsbereich.
9.400
Stadtentwässerung Hannover
9.401
Jahresabschluss zum 31.12.2012
Am 13.06.2013 fasste der Rat den Beschluss über den Jahresabschluss 2012 und über die
Entlastung der Betriebsleitung. Gleichzeitig beschloss der Rat, aus dem Bilanzgewinn 2012
von 26,767 Mio € einen Betrag von 4,808 Mio € zur Eigenkapitalverzinsung an den allgemeinen Haushalt der LHH abzuführen und 4,000 Mio € den allgemeinen Rücklagen des Betriebes zuzuführen. Somit beträgt der Gewinnvortrag 17,959 Mio €.
Zwischen Finanz- und Fachdezernat waren für den Eigenbetrieb für 2012 u. a. folgende Finanzziele vereinbart worden:
•
•
Anteil der LHH an der Regenentwässerung maximal 7,500 Mio €,
Abführung der Eigenkapitalverzinsung an den allgemeinen Haushalt für 2012
mindestens 4,800 Mio €.
Die von der LHH im Bj. für den Anteil an der Regenentwässerung an den Betrieb geleisteten
Vorauszahlungen entsprachen der vereinbarten Höhe. Der Betrieb ermittelte für 2012 eine
Eigenkapitalverzinsung von 4,808 Mio €. Sie lag damit über dem vereinbarten Ziel.
Im Bj. rechnete der Betrieb außerdem mit dem Kernhaushalt 389 T€ für die im Jahr 2011
erbrachten hoheitlichen Aufgaben ab. Der Rechnungsbetrag lag unter dem für 2011 vereinbarten Ziel von maximal 390 T€.
- 207 9.500
9.501
Städtische Häfen Hannover
Jahresabschluss zum 31.12.2012
Der Rat beschloss am 22.08.2013 über den Jahresabschluss 2012 und die Entlastung der
Betriebsleitung. Gleichzeitig fasste der Rat den Beschluss, den erwirtschafteten Jahresgewinn von 1,170 Mio € an die LHH auszuschütten. Dem allgemeinen Haushalt der LHH fließen
nach Abzug der abzuführenden Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages voraussichtlich 999 T€ zu.
Für den Eigenbetrieb waren zwischen Finanz- und Fachdezernat als Finanzziele für 2012 vereinbart worden:
•
•
Gewinn von 1,000 Mio € als Nettobetrag zur Auszahlung an den allgemeinen Haushalt
und
ausgeglichenes Betriebsergebnis der Bereiche Hafen-/Kranlogistik, Bahnlogistik.
Mit der Auszahlung eines Nettobetrages von 999 T€ an den allgemeinen Haushalt und einem
in den Bereichen Hafen-/Kranlogistik und Bahnlogistik negativen Betriebsergebnis von insgesamt 369 T€ konnte der Betrieb die vereinbarten Finanzziele nicht einhalten.
9.600
9.601
Hannover Congress Centrum
Jahresabschluss zum 31.12.2012
Der Rat fasste am 22.08.2013 den Beschluss über den Jahresabschluss 2012 und erteilte der
Betriebsleitung die Entlastung. Gleichzeitig beschloss der Rat, den ausgewiesenen Jahresüberschuss 2012 von 5,644 Mio € auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanz- und Fachdezernat hatten für den Eigenbetrieb als Finanzziele 2012 u. a. vereinbart:
•
•
einen Jahresverlust von maximal 3,793 Mio € (Gesamtergebnis),
ein operatives Ergebnis von +100 T€ (Gesamtergebnis unter Abzug von Gebäudefixkosten, Betriebsmittelkreditzinsen, Aufwendungen für die Hannover Marketing und
Tourismus GmbH und anteiligen Personalkosten Tarifvertrag - Beschäftigungssicherung).
Der Betrieb hatte mit einem ausgewiesenen Jahresüberschuss von 5,644 Mio € und einem
um den Sondereinfluss aus der Ausschüttung der Deutschen Messe AG bereinigten operativen positiven Ergebnis von 107 T€ die Finanzziele erfüllt.
9.602
Entlastung des Kernhaushaltes durch die Ausschüttung der Deutschen Messe AG
Die Ausschüttung der Deutschen Messe AG von 9,307 Mio € hat das Jahresergebnis 2012
des HCC positiv beeinflusst. Der vorgetragene Jahresüberschuss 2012 von 5,644 Mio € deckt
den vorgetragenen Verlust 2010 von 3,771 Mio € und weitestgehend auch den vorgetragenen Verlust 2011 von 3,214 Mio €. In diesem Umfang entfiel für den Träger im Ergebnishaushalt der Ausgleich. Zur Deckung des verbleibenden Restverlustes von 1,341 Mio € hat
der Träger im Bj. eine Rückstellung von 1,350 Mio € gebildet.
- 208 9.603
Liquiditätsstärkung durch Kassenkredite des Kernhaushaltes
Zur Liquiditätsstärkung und als Vorschuss auf zu gewährende Verlustausgleiche erhält das
HCC regelmäßig zu verzinsende Kassenkredite vom Träger. Zum 31.12.2012 beliefen sich die
dem Betrieb gewährten Kassenkredite auf 6,300 Mio €. Sie gingen zu Lasten der Ermächtigung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten des Kernhaushaltes.
Die dem HCC aus der Ausschüttung der Deutschen Messe AG zugeflossenen Mittel wurden
nach Verfügung durch den FB Finanzen im LHH-Cash-Management verzinst angelegt und
werden sukzessive im HCC zweckgebunden eingesetzt. Von 9,300 Mio € angelegten Mitteln
nahm das HCC im Bj. insgesamt 6,484 Mio € in Anspruch. Dies trug im Laufe des Bj. zu einer
teilweisen Entlastung des Kassenkredites bei. Die Verwendung der im LHH-Cash-Management verbliebenen 2,816 Mio € durch das HCC ist für die Jahre 2014 bis 2015 vorgesehen.
9.700
9.701
Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe
Ermittlung / buchungstechnische Abwicklung von personenbezogenen Rückstellungen
Unsere Schwerpunktprüfung bezog sich auf die in den Eigenbetrieben zum 31.12.2012 gebildeten Rückstellungen für Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen, für geleistete Überstunden und für nicht genommenen Urlaub, auch in Abgrenzung zum Kernhaushalt. Wir
werteten die begründenden Unterlagen der Betriebe aus, prüften die Daten auf Plausibilität
und vollzogen die buchungstechnische Abwicklung nach.
In einem der Betriebe fehlte zum 31.12.2012 die Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung
von 339 T€. Wir empfahlen die Zuführung zum 31.12.2013. Anlässlich des Wechsels von Beschäftigten in den Kernhaushalt hatten zwei Betriebe zum 31.12.2012 Verbindlichkeiten bzw.
Rückstellungen von insgesamt 150 T€ für mögliche Ausgleichsansprüche des Kernhaushaltes
eingestellt. Die hierzu ausstehende Grundsatzentscheidung über die Verteilung der Versorgungslasten zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben traf der FB Finanzen im
Laufe unserer Prüfung am 01.07.2013. Der Kernhaushalt machte daraufhin seine Ansprüche
geltend. Unsere übrigen in Einzelfällen gegebenen Anregungen und Hinweise betrafen die
Berechnungsgrundlagen.
- 209 10.
Beteiligung an Unternehmen, interkommunale Zusammenschlüsse
10.000
Beteiligungsbericht 2012
Die Verwaltung legte den Beteiligungsbericht 2012 über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und über ihre Beteiligungen daran mit
Ds 2087/2012 vor. Damit hat die Verwaltung die gesetzliche Verpflichtung nach
§ 151 NKomVG erfüllt. Der Beteiligungsbericht wurde vom FB Finanzen zur Einsichtnahme
in das Internet gestellt.
10.100
Beteiligung an Unternehmen
10.110
Prüfung der Jahresabschlüsse bei kleinen Kapitalgesellschaften
10.111
Prüfungszuständigkeit
Die Jahresabschlussprüfung in den kleinen privatrechtlichen kommunalen Unternehmen obliegt gemäß § 158 Abs. 1 i. V. m. § 157 NKomVG grundsätzlich dem für die Kommune zuständigen, im Gesellschaftsvertrag bestimmten RPA, es sei denn, der Jahresabschluss ist auf
Grund anderer Rechtsvorschriften zu prüfen. Das RPA kann mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfungen WirtschaftsprüferInnen bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragen oder zulassen, dass die Beauftragung im Einvernehmen mit dem RPA erfolgt.
In den Gesellschaftsverträgen der von der Region Hannover und der LHH gemeinsam gehaltenen Gesellschaften
x Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
x Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
x hannoverimpuls GmbH
und den Tochtergesellschaften der hannoverimpuls GmbH
x Hannover Beteiligungsfonds GmbH
x hannover.de Internet GmbH
x Hannover Marketing und Tourismus GmbH
und deren Tochtergesellschaft
x Hannover Veranstaltungs GmbH
ist die Durchführung der Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften über die Jahresabschlussprüfung in den Eigenbetrieben festgeschrieben und die Zuständigkeit des RPA der
LHH verankert.
Darüber hinaus ist im Gesellschaftsvertrag der hannoverimpuls GmbH - vormals kleine, inzwischen mittelgroße Kapitalgesellschaft - im Bj. zusätzlich aufgenommen worden
(Ds. 2287/2012), dass die o. g. Grundlagen nicht gelten, wenn der Jahresabschluss auf
Grund anderer Rechtsvorschriften zu prüfen ist. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des
Handelsrechts. Gemäß § 158 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist im Gesellschaftsvertrag auch verankert, dass eine Abschlussprüferin oder ein Abschlussprüfer nach § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB
(Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) zu wählen ist und die Rechte
nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes auszuüben sind. Das RPA der LHH ist nicht
mehr zuständig für die Jahresabschlussprüfung dieser Gesellschaft.
- 210 Daneben wurde in der Gesellschafterversammlung am 22.12.2008 der hannover innovation
fonds GmbH (Hauptgesellschafterin hannoverimpuls GmbH mit 75,1 %) der Beschluss gefasst, uns als zuständiges RPA für die Jahresabschlussprüfung dieser Gesellschaft zu bestimmen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dies bei der nächsten Änderung des Gesellschaftsvertrages mit zu berücksichtigen; das ist bisher noch nicht geschehen.
10.112
Auswertung der Prüfungsberichte
Im Einvernehmen mit uns beauftragten die vorgenannten kleinen Kapitalgesellschaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Jahresabschlussprüfung 2012. Wir erhielten die Berichte - zur Information auch den Bericht der hannoverimpuls GmbH - zur Auswertung bereits in der Entwurfsfassung. Unsere in Einzelfällen gegebenen Anmerkungen wurden grundsätzlich berücksichtigt. Die von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erteilten Bestätigungsvermerke enthielten keine Einschränkungen. Wir hatten hierzu keine ergänzenden
Feststellungen und verzichteten gemäß § 32 Abs. 3 Satz 4 EigBetrVO auf eine Übersendung
der endgültigen Prüfungsberichte an die Kommunalaufsichtsbehörde.
Wir gaben den kleinen Kapitalgesellschaften jedoch den Hinweis sicherzustellen, dass in Abstimmung mit dem jeweiligen Beteiligungsmanagement der Region Hannover und der LHH
gemäß § 158 Abs. 1 Satz 4 NKomVG eine Ausfertigung des endgültigen Prüfungsberichtes
an die Kommunalaufsichtsbehörde übersandt wird.
10.200
Interkommunale Zusammenschlüsse
10.201
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
10.202
Prüfungszuständigkeit
Seit dem Jahr 2006 ist das RPA der LHH zum örtlichen RPA des Zweckverbandes bestellt.
Der Prüfungsumfang bestimmt sich gemäß der Zusatzvereinbarung mit aha vom
12./18.01.2006 nach den gesetzlichen Vorschriften einschließlich des erweiterten Prüfrechtes
nach § 155 Abs. 2 NKomVG. Nach dem Gesellschaftsvertrag des Tochterunternehmens Abfallbehandlungszentrum Hannover GmbH sind wir dort für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig.
10.203
Auswertung der Prüfungsberichte
Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 des Zweckverbandes und seines Tochterunternehmens wurde im Einvernehmen mit uns eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.
Die Prüfungsberichte wurden uns im Entwurf zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Die
Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthielten keine Einschränkungen. Da wir keine ergänzenden Feststellungen hatten, verzichteten wir gemäß
§ 32 Abs. 3 Satz 4 EigBetrVO auf eine Übersendung der endgültigen Prüfungsberichte an die
Kommunalaufsichtsbehörde.
- 211 10.204
Weitere Prüfungen
Wir führten am 17.10.2012 eine unvermutete Prüfung der Hauptkasse von aha durch.
Darüber hinaus prüften wir bezogen auf das Bj. schwerpunktmäßig die Ermittlung und
Abwicklung personenbezogener Rückstellungen.
Der generellen Prüfung unterlagen oberhalb einer festgesetzten Wertgrenze die VOL-Vergaben und Gutachtenaufträge. Im bautechnischen Bereich prüften wir ebenso auf der Grundlage der Vereinbarung laufend VOB-Vergaben, VOB-Nachtragsangebote, Architekten- und
Ingenieurverträge sowie Schlussrechnungen für Bauleistungen und Honorarschlussrechnungen.
- 212 -
Anlage 1
Prüfungsbemerkungen, zu denen wir eine Stellungnahme des
Oberbürgermeisters für erforderlich halten (B/St)
Berichtsziffer
FB
Prüfungsbemerkung
Seite
Feststellungen zur Budgetierung
5.303
20
Nicht eingeholter Ratsbeschluss für üpl. / apl. Aufwendungen
und Auszahlungen
47
Bilanz, Aktiva
6.200, 2.1.1
20
Grundsatzentscheidungen zu Wertausgleichen fehlen weiterhin
66
Passiva, 1. Nettoposition
6.300, 1.1.2
Kameraler Sollfehlbetrag zu niedrig ausgewiesen
87
6.300, 3
20
Keine ausreichenden Vorgaben des FB Finanzen zur Bildung von
Rückstellungen
96
6.300, 3.1.1
20
Keine Verwendung der zum Bilanzstichtag ermittelten Daten zur
Berechnung der Pensionsrückstellung
99
Finanzrechnung
6.701
20
Geldanlagen in der Finanzrechnung nicht vollständig
ausgewiesen
143
Controlling
7.008
20
Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungsinstrument
derzeit noch unzureichend
159
Bautechnische Prüfung
7.535
19
Noch ausstehende Entscheidung der Verwaltung zu
Baustellengemeinkosten
175
Stiftungen
9.002
42 / 20
Grundsatzentscheidung zu Verwaltungskostenerstattungen
notwendig
195
9.003
42 / 20
Verwaltungskostenerstattungsverfahren der Margot-EngelkeStiftung optimierungsbedürftig
195
- 213 -
Anlage 2
Wesentliche Feststellungen bzw. Bemerkungen, die keine Stellungnahme
erfordern (W)
Berichtsziffer
Feststellung / Bemerkung
Seite
Haushaltsausführung
4.401
Auflage aus der genehmigten Haushaltssatzung nicht erfüllt
34
Haushaltsreste
5.603
Haushaltsreste im Ergebnishaushalt ohne vorhandene Ermächtigung
gebildet
51
5.604
Haushaltsansätze für Investitionen zu großzügig veranschlagt
51
Verpflichtungsermächtigungen
5.701
Nicht zweifelsfrei feststellbare Inanspruchnahme von
Verpflichtungsermächtigungen
52
Haushaltssicherungskonzept / -bericht
6.023
Nicht gedecktes Haushaltsdefizit Ende des Bj. nach HSK VII und
HSK VIII
54
Bilanz, Aktiva
6.200, 2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke: Mängel in Verfahrensabläufen zur
Abwicklung von Grundstücksgeschäften
67
6.200, 2.2
Bewertung von Grundstücken und Gebäuden: Mängel in
Verfahrensabläufen
67
Dauerhafte Wertminderungen bei Gebäuden blieben weiterhin
unberücksichtigt
67
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
73
Reduzierung der Vermögenswerte im Stadtarchiv durch neues
Bewertungskonzept
73
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
78
Anlagen im Bau nur zum Teil zeitnah umgebucht
78
Sondervermögen mit Sonderrechnung
80
Bewertungsdifferenz zu Lasten des Reinvermögens der LHH
80
6.200, 2.5.1
6.200, 2.9
6.200, 3.3
6.200, 5
6.300, 4
Aktive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung
Zeitnahe Bekanntgabe geänderter Vorgaben für
Rechnungsabgrenzungsposten erforderlich
86
104
- 214 -
Berichtsziffer
Feststellung / Bemerkung
Seite
Bautechnische Prüfung
7.536
Vergabeverfahren Architekten- und Ingenieurleistungen
176
7.538
Kostensteigerungen - fehlende Nachweise
176
7.541
Arbeitsabläufe - Materialeinkauf
177
7.542
Zusammenarbeit und Kontrollmöglichkeiten bei Entsorgungsleistungen
177
Feststellungen zu den Teilhaushalten
Teilhaushalt 19 - Gebäudemanagement 8.067
Aktivierungen von Anlagen im Bau nicht vollständig / nachzuholende
Abschreibungen belasten folgende Ergebnisse
181
TH 23 - Wirtschaft 8.102
Kernhaushalt: Außerordentlicher Ertrag durch fehlerhaft gebuchte
Vermögensübertragung
182
8.103
Im Bj. fehlende Vermögensabgänge verkaufter Grundstücke
182
Teilhaushalt 57 - Senioren 8.302
Weiterhin Mängel bei Zuwendungsgewährung zur Förderung der
offenen Seniorenarbeit
189
Teilhaushalt 59 - Soziale Hilfen 8.324
Keine Kostenerstattung für Präventionsmaßnahmen nach
§§ 67 ff. SGB XII
190
- 215 -
Anlage 3
Noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus Vorjahren, zu denen wir eine
Stellungnahme des Oberbürgermeisters für erforderlich halten (NE)
Bz. im Bj.
Bz. in Vj. im SB Prüfungsbemerkung
Seite
Investitionsrechnung
6.800
6.900
2011
29. Aktivierbare Zuwendungen
154
Stiftungen
9.004
9.002
2011
Problematische Vermögensumschichtung beim Ratsund von Soden-Kloster weiterhin ungeklärt
196
- 216 -
Anlage 4
Zusammenstellung wesentlicher Prüfberichte und -feststellungen
Prüfbericht
vom
Prüfungsobjekt / -inhalt
Adressat
Info-Ds. Nr.
Im HFR
Vortrag am
Dezernat I*
21.05.2013
Abrechnung von Fahr- und Reisekosten im
Dezernat
I
* gemäß Dezernatsverteilungsplan Stand Bj.
Dezernat II
19.11.2012
Abrechnung von Fahr- und Reisekosten im
Dezernat
II
Fachbereiche
FB Steuerung, Personal und Zentrale
Dienste
07.03.2013
SAP ERP 6.0 Basis - Sicherheit und
Berechtigungskonzept
18
17.12.2013
Inhalt und Form des Nachweises der Verwendung von Fraktionsgeschäftsmitteln (Geschäftsbericht) gemäß § 57 Abs. 3 NKomVG
18
FB Gebäudemanagement
26.04.2013
28.06.2013
Zuwendung zur Förderung der energetischen
Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden
der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden
(Förderrichtlinie Investitionspakt) - Vorhaben
Sporthalle Alice-Salomon-Schule Verwendungsnachweis
19
FB Finanzen
07.01.2013
Kassenprüfung der Gemeindekasse 2012
26.08.2013
Altdatenübernahme und Bewertung der dem
ehemaligen Netto-Regiebetrieb Jugend FerienService zugeordneten Objekte (Gebäude mit
Neben- und Außenanlagen) zur ersten NKREröffnungsbilanz der LHH zum 01.01.2011
20
20.54
61.28
51.51
2057/2013
09.10./11.12.2013
- 217 Prüfbericht
vom
Prüfungsobjekt / -inhalt
Adressat
07.11.2013
Bewertung der dem FB Gebäudemanagement
zugeordneten Grundstücke im Zuge der Rückgliederung des ehemaligen Netto-Regiebetriebes zum 01.01.2012 in den Kernhaushalt und
Erfassung dieser Daten in der SAP Anlagenbuchhaltung
20.54
61.28
19
04.03.2014
Jahresrechnung 2012
Hier: Passive Rechnungsabgrenzungsposten und
Anlagen im Bau
20.54
07.03.2014
Prüfung der Nachaktivierung der Werte für
Aufwuchs und Ausstattung der Nebenfriedhöfe
25.03.2014
Jahresrechnung 2012 bezogen auf den TH
Wirtschaft
20.54
30.04.2014
Vorratsvermögen 2012
20.54
67 / 20
20.54
FB Wirtschaft
11.12.2013
Grundstücksverkauf an die Netrada Europe
GmbH
23 / 20.54
61.28
25.03.2014
Jahresrechnung 2012 bezogen auf den TH
Wirtschaft
23
Feuerwehr
24.09.2013
Ausbleibende Verwaltungskostenerstattung
37
FB Bibliothek, Schule, Museen und
Kulturbüro
30.04.2013
Verwendungsnachweis Schaffung der baulichen
Voraussetzungen für die Zulassung einer
eingeschränkten Öffentlichkeit im Lernort
„Rosebusch-Verlassenschaften“ (2010-2012)
10.01.2014
Aufwendungen 2012 der Margot-EngelkeStiftung
30.04.2014
Jahresabschluss 2012 des Medienbestandes der
Bibliotheken
42
42
FB Bildung und Qualifizierung
10.07.2012
Verwendungsnachweis ESF-Bundesprogramm
„XENOS-Integration und Vielfalt, Projekt „Vielfalt
und Dialog“
43
Info-Ds. Nr.
Im HFR
Vortrag am
- 218 Prüfbericht
vom
Prüfungsobjekt / -inhalt
Adressat
09.10.2012
insgesamt
16 Testate bis
22.08.2013
ESF - Bundesprogramm Berufsbezogene
Sprachförderung, diverse Projekte
„Sprachförderung mit Schwerpunkt berufliche
Orientierung“
Projektzeitraum 2012
43
18.04.2013
Verwendungsnachweis Transferprojekt „Mit
kultureller Bildung von der Kita … in die Schule“
43
22.04.2013
Verwendungsnachweis „Musik - hautnah in
Hannover Linden“ für die Jahre 2008, 2009
43
22.04.2013
Verwendungsnachweis „Musik - hautnah in
Hannover Linden“ für die Jahre 2009, 2010
23.04.2013
Zwischen-Verwendungsnachweis ESF-Bundesprogramm „XENOS-Integration und Vielfalt“,
2012
43
13.05.2013
Verwendung der Mittel 2012 des Niedersächsischen Instituts für frühkindliche Bildung
und Entwicklung (NIFBE), Regionalnetzwerk
Mitte
43
FB Soziales
22.04.2013
Abrechnung der Aufwendungen für an das
„Jobcenter Region Hannover“ entsandte
städtische Personal
50
29.10.2013
Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis der
Zuwendung über die Sicherstellung der
Schuldnerberatung mit der Region Hannover
50
24.01.2014
Offene oder ausgebuchte Forderungen im
Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses
2012
50
FB Jugend und Familie
11.04.2013
insgesamt
31 Testate bis
12.03.2014
Zuwendungen des Landes nach der Richtlinie
Förderung von Investitionen im Bereich der
Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (RIK):
Verschiedene Projekte
51
29.04.2013
Zuwendung des Landes zur Förderung von
Familien unterstützenden Maßnahmen und
Frühen Hilfen, Projekt „Wellcome“
51
15.05.2013
15.05.2013
27.05.2013
Verwendungsnachweise der Mittel für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach
§ 33 SGB III
51
Info-Ds. Nr.
Im HFR
Vortrag am
- 219 Prüfbericht
vom
Prüfungsobjekt / -inhalt
Adressat
29.05.2013
Zuwendung des Landes zur Förderung von
Familien unterstützenden Maßnahmen und
Frühen Hilfen,
Projekt „Gemeinsam Wachsen Gruppen“
51
31.05.2013
Abrechnung der im Haushaltsjahr 2009
geleisteten Personalausgaben (Ist-Kosten) im
Hinblick auf den Kostenausgleich nach
§ 8 Abs. 6 des Gesetzes über die Region Hannover
51
17.07.2013
Zuwendung des Landes zur Förderung von
Familien unterstützenden Maßnahmen und
Frühen Hilfen, Projekt „Willkommen Baby“
51
21.08.2013
12.09.2013
Testat Datenerhebung 2012 zum Kostenausgleich nach § 160 Abs. 4 Satz 5 NKomVG
51
28.08.2013
Zuwendung des Landes zur Förderung von
Familien unterstützenden Maßnahmen und
Frühen Hilfen, Projekt „Elterntreff“
51
14.10.2013
Abrechnung der im Hj. 2010 geleisteten
Personalausgaben (Ist-Kosten) im Hinblick auf
den Kostenausgleich nach § 8 Abs. 6 des
Gesetzes über die Region Hannover
51
22.10.2013
Zuwendung des Bundes zur Förderung qualifizierter Fachkräfte für Sprachförderung im
Rahmen des Bundesprogramms Offensive Frühe
Chancen: „Schwerpunkt-Kitas Sprache &
Integration“
51
29.10.2013
Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis gemäß
Ziffer 6.2 der Vereinbarung nach § 53
Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) über
die Sicherstellung der Schuldnerberatung
gemäß § 11 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes
Buch (SGB XII) mit der Region Hannover
51
07.11.2013
Jugendhilfekostenausgleich 2013 - Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen
51
Sport- und Eventmanagement
24.10.2013
Kleines Fest im Großen Garten,
Abrechnung 2012
15
FB Senioren
08.05.2013
Zuwendungsgewährung an einen Verein
57
Info-Ds. Nr.
Im HFR
Vortrag am
- 220 Prüfbericht
vom
Prüfungsobjekt / -inhalt
03.02.2014
Offene oder ausgebuchte Forderungen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2012
Adressat
57
FB Planen und Stadtentwicklung
12.03.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Vinnhorst
61
19.03.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet SahlkampMitte
61
26.04.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Stöcken
61
21.05.2013
Verwendungsnachweis für das Projekt
„Nebenanlagen Hochbahnsteig Hainholz“
61
20.06.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet LimmerOst
61
20.06.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Stadtumbaugebiet IhmeZentrum
61
24.06.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Wasserstadt Limmer
61
26.06.2013
Verwendungsnachweis für das Projekt
„Familienzentrum Voltmerstraße 68, Hannover“
61
11.07.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet LimmerNord
61
18.09.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost
61
28.10.2013
Verwendungsnachweis und Zwischenabrechnung 2012 für das Sanierungsgebiet Hainholz
61
FB Tiefbau
25.02.2013
Verwendungsnachweis für das Projekt
„Förderung einer Straßenbeleuchtungsmaßnahme durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“
66
09.04.2013
Einziehung Teilbereiche Alte Speicherstraße
66 / 20.54
Info-Ds. Nr.
Im HFR
Vortrag am
- 221 Prüfbericht
vom
Prüfungsobjekt / -inhalt
Adressat
24.04.2013
Niederschlagungsempfehlungen des Bereiches
Vollstreckung (OE 20.4)
Hier: vollstreckungsfähige Anschriften
66 / 20
13.06.2013
Ermäßigung der Sondernutzungsgebühren für
die Flächen der Altglassammlung,
Drucksache 1408/2012,
66
16.08.2013
Umbau des Ricklinger Stadtweges
(2. Bauabschnitt), Ds. 1548/2013
- Kostentabelle: Darstellung der zu
erwartenden finanziellen Auswirkungen
in Ds.
- Frühzeitige Feststellung und Übermittlung der betroffenen Straßenabschnitte
26.08.2013
20.02.2014
Sondernutzungsgebühren für die Flächen der
Altglas-, Alttextil- und Altpapiersammlung
66
28.08.2013
Bewertung der Straßen- und Verkehrsschilder,
Poller, Fahrradbügel etc. als Festwert
Testat vom 12.01.2010
66 / 20
20.12.2013
Jahresrechnung 2012
Hier: Ausbuchungen im Zusammenhang mit der
Abrechnung der Betriebskosten des Parkleitsystems
66
24.01.2014
Vereinbarung mit der üstra - Wartungskosten
Lichtsignalanlagen (LSA) mit Busbevorrechtigung
66
24.01.2014
Vereinbarung mit der infra - Wartungskosten
LSA mit Stadtbahnbevorrechtigung
66
für insgesamt
10 Objekte im
Zeitraum
21.11.2013 bis
06.03.2014
Prüfung der Jahresrechnung 2012
Hier: Infrastrukturvermögen Straße
- Anlagenbewegungen
- Anlagen im Bau
- Sonderposten
66 / 20
66 / 20.54
FB Umwelt und Stadtgrün
28.11.2012
Verwendungsnachweis für das Projekt „Grünverbindung - Grüne Mitte Hainholz“, EFRE Mittel
67
09.04.2013
Verwendungsnachweis zum Projekt
„zero:e park“ aus dem Landeswettbewerb
Klima Kommunal 2010
67
16.05.2013
Verwendungsnachweis für das EU Projekt
„Concerto“ 2012/2013
67
Info-Ds. Nr.
Im HFR
Vortrag am
- 222 Prüfbericht
vom
Prüfungsobjekt / -inhalt
23.07.2013
Verwendungsnachweis für das Projekt „Grünverbindung - Grüne Mitte Hainholz“, Zuwendung
der Region Hannover
Adressat
Info-Ds. Nr.
Im HFR
Vortrag am
67
Sondervermögen
Netto-Regiebetrieb Städtische Alten- und
Pflegezentren
26.06.2013
Zuwendung des Landes Niedersachsen zur
Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben nach
§ 45 c SGB XI (NBA-Richtlinie) für den Bewilligungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
24.09.2013
Jahresabschluss 2012
57
57 / III
20 / II
Zusatzversorgungskasse der Stadt
Hannover
27.08.2013
Jahresabschluss 2012
16
2081/2013
13.11.2013
Städtische Häfen
20.12.2013
Ermittlung und buchungstechnische Abwicklung
von personenbezogenen Rückstellungen zum
31.12.2012
82
Hannover Congress Centrum
20.12.2013
Ermittlung und buchungstechnische Abwicklung
von personenbezogenen Rückstellungen zum
31.12.2012
83
Vergaben nach VOL / VOF / VOB
- Visaprüfung 23.012013
Architekten- und Ingenieurleistungen, Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes eines
EU-Verfahrens
19
Bautechnische Prüfung
- Visaprüfung Bericht über die Bautechnische Visaprüfung in
2012
07.08.2012
21.08.2012
Verwendungsnachweise Sportleistungszentrum
0501/2013
26.02.2013
52
- 223 Prüfbericht
vom
Prüfungsobjekt / -inhalt
Adressat
21.02.2013
Mehr- und Minderkosten:
Gymnasium Bismarckschule
19.PPP
24.04.2013
Erneuerung Mischwasserkanäle und
Hausanschlüsse:
Glashüttenstraße
68
12.06.2013
Rechnungen für Lichtsignalanlagen
66
30.10.2013
Kanal-TV-Inspektion - Schlussrechnung
68
20.02.2014
Vorlage von Baustellengemeinkosten:
Gymnasium Bismarckschule
19.PPP
- Nachgängige Prüfungen 02.04.2014
Arbeitsabläufe und Rechnungen für Bauleistungen in 2012:
Werkstatt der OE 19.24
19
Info-Ds. Nr.
Im HFR
Vortrag am
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