Ambulante Suchtkrankenhilfe Rückblick und Resümee anlässlich

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Ambulante Suchtkrankenhilfe
Rückblick und Resümee anlässlich des 20jährigen Jubiläums der Suchtberatungsstelle
in Trägerschaft der AWO
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I.
Die Gründung der Potsdamer Suchtberatungsstelle im Jahre 1992 erfolgte in einer Zeit
gesellschaftlicher Umbrüche. Bisherige Strukturen wurden infrage gestellt, verändert – und neue,
kongruente Rechtsvorschriften erlassen. So auch im Bereich der Suchtkrankenhilfe.
In Ablösung der alten, in das medizinische Versorgungssystem integrierten ambulanten
Hilfeeinrichtungen wurden psychosoziale Beratungsstellen aufgebaut mit der Bestimmung, im
Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürger der Kommunen einschlägige Beratungs- und
Betreuungsleistungen zu erbringen.
Das waren neue Handlungsziele, deren rechtliche Statuierung schließlich erst 1994 mit dem Gesetz
über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg präzisiert wurde. Dennoch lief die
neu konstituierte AWO-Einrichtung von Anfang an nicht Gefahr, allein durch Versuch und Irrtum
Profil zu gewinnen. Zum einen standen Mitarbeiter zur Verfügung, die ihre professionellen
Erfahrungen in der Suchtkrankenhilfe einbringen konnten; zum anderen boten viele Fachstellen, besonders auch die des Trägerverbandes - Unterstützung und Anleitung. Hervorzuheben ist hier
ferner die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren, die anhand ihrer Publikationen Orientierungshilfe
gab ( z.B. „Beratungsführer“, „Neuer Rahmenplan für Ambulante Beratungs- und
Behandlungsstellen“, 1992 ).
Gemäß konzeptioneller Leitlinien stand dem Einrichtungsaufbau ein weites Möglichkeitsfeld der
Hilfeplanung und -gewährung offen. Folglich erlebten die Mitarbeiter gerade auch diese
Anfangsphase als eine große Herausforderung.
Die Neustrukturierung der Versorgungslandschaft ab 1990 eröffnete viele Wege hin zu einer noch
wirksameren Suchtkrankenhilfe. Auf ambulanter Ebene schloss sie aber zunächst auch nachteilige
Folgen ein. So führte namentlich die Trennung von medizinisch-therapeutischen und psychosozialen
Leistungen zu einem Gefälle in der Akzeptanz der Hilfen. Der nicht mehr ärztlich geleiteten
Beratungsstelle wurde seitens traditioneller Behandlungsinstitutionen kaum noch therapeutische
Kompetenz zugetraut. Am ehesten nahm man sie als nützliche Vermittlungsinstanz ( gleichsam als
„Reisebüro für Suchtkranke“ ) wahr. Dabei entstanden zum Teil hohe Erwartungen, der
Vermittlungsaufgabe auch per Fahrdienst gerecht zu werden. Der fachliche Blick darauf, dass
Beratungsstellen mit qualifiziertem Personal eigenständige, originäre Beratungs-, Behandlungs- und
Betreuungsleistungen erbringen und Abhängigkeitserkrankungen aufgrund ihrer bio-psycho-sozialen
Komplexität vor allem in einem mehrdimensionalen Prozess einander ergänzender Hilfen
indikationsgerecht und zielführend zu behandeln sind, entwickelte sich teils erst allmählich.
Der wünschenswerte Blickwandel ging und geht einher mit der schrittweisen Überwindung eines
engen Horizonts institutionenzentrierter Hilfen und der Hinwendung zu personenbezogenen
Handlungsansätzen.
Ein zweiter Punkt betrifft die finanzielle Absicherung des Einrichtungsbetriebes. Aus der Abhängigkeit
von nicht kalkulierbaren „Finanzierungsquellen“ - wie Zuwendungen der Kommune, Eigenmittel,
Sockelfinanzierungen des Landes, Leistungsvergütungen der Rentenversicherungsträger u.a. resultierten besonders in den ersten Jahren immer wieder Schwierigkeiten. Wesentliche
Verbesserungen im Hinblick auf eine stabile Personalausstattung sind schließlich für die Zeit nach
2004 bzw. 2005 zu registrieren, nachdem die AWO im Ergebnis der Neuausschreibung einer
ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle ( aBBS ) wieder den Zuschlag für deren Betrieb erhielt
und nachdem der Stelle von der DRV Bund ( auf der Basis der Vereinbarung
„Abhängigkeitserkrankungen“ ) der Status einer medizinischen Rehabilitationseinrichtung zuerkannt
worden war.
II.
Die AWO-Suchtberatungsstelle hatte sich 1992 als eine integrierte Beratungs- und Behandlungsstelle
etabliert. Konzeptionell ließ sie sich von Anfang an von den Prämissen der Primär-, Sekundär- und
Tertiärprävention sowie eines personenbezogenen Handlungsansatzes leiten. Gleichzeitig folgte sie
Leitlinien moderner Suchtkrankenhilfe wie individuelle Hilfeplanung, minimale Intervention,
Ressourcenorientierung, frühe Intervention, geschlechtsspezifische Hilfen, Hilfe zur Selbsthilfe.
Mit ihrem Hilfeprogramm ist sie verpflichtet, zur bedarfsgerechten Versorgung Suchtkranker, gefährdeter und ihrer Angehörigen im kommunalen Einzugsbereich und somit zur öffentlichen
Gesundheit beizutragen.
Das Prinzip bedarfsgerechter Versorgung impliziert, jedem Betroffenen entsprechend seiner
Hilfebedürftigkeit, Motivationslage und Mitwirkungsfähigkeit einen Zugang zu angemessenen Hilfen
zu ermöglichen. In dieser Perspektive ging es darum, zum einen innerhalb des Versorgungssystems
eng zusammenzuarbeiten und zum anderen die eigenen Angebote immer mehr auszudifferenzieren.
Hier verfolgten wir u.a. die Strategie, Betroffene mit zielgruppenspezifischen Leistungen noch besser
zu erreichen. Dabei war zu berücksichtigen, dass grundsätzlich eine Chancengleichheit für alle
bestehen sollte, - auch für sozial marginalisierte Abhängigkeitskranke.
So bestand eine erste Initiative ( 1995 ) darin, für Betroffene mit instabilen Lebensgrundlagen und
eher schwach ausgeprägten sozialen Kompetenzen nach medizinischer Rehabilitation Hilfe zur
Teilhabe am Gemeinschaftsleben im Rahmen des Betreuten Wohnens zu leisten. Trotz sich
abzeichnender Erfolge musste das Angebot ( 1998 ) vorrangig aufgrund einer Kündigung der Räume
durch den Eigentümer aufgegeben werden.
Den enormen Versorgungsbedürfnissen chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängigkeitskranker,
bei denen Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit krankheitsbedingt gering sind, haben wir hingegen
über Jahre hinweg im Wege aufsuchender Arbeit und enger Kooperation mit dem Obdachlosenheim,
dem Familienhaus, der Ambulanten Wohnhilfe und dem Sozialamt in Potsdam teilweise gut
entsprechen können. Ab 2006 wurde ein Suchtberater hauptamtlich im Obdachlosenheim tätig.
Indes besteht im so genannten komplementären Bereich der Suchtkrankenhilfe nach wie vor
erheblicher Handlungsbedarf. Vielleicht verliert dieser Bereich allmählich seine Randständigkeit,
wenn nach dem Grundsatz personenbezogener Hilfen prinzipiell von einer Gleichwertigkeit der
jeweils angezeigten Interventionen ausgegangen wird ( so dass die Unterscheidung von „primär“ und
„komplementär“ gar keinen Sinn mehr macht ).
Mit dem Zielgruppenbezug wurden schrittweise spezifische Gruppenangebote entwickelt, die bis
heute bestehen:
1995 die erste Selbsthilfegruppe,
die bestimmungsgemäß bald in eigener Regie zu arbeiten begann und sich schließlich
als Freie Selbsthilfegruppe etablierte;
2003 die Nachsorgegruppe
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ambulante Nachsorge allein im Rahmen von Einzelgesprächen durchgeführt. Seit 1996 war die Beratungsstelle als Nachsorgeeinrichtung für
Abhängigkeitskranke anerkannt, seit 2004 auch für pathologische Spieler;
2004 die Frauengruppe
Sie wendet sich speziell an Frauen, die ihre erworbene Abstinenz langfristig sichern
wollen. Mit diesem Hilfeangebot wird dem so genannten Gender Mainstreaming Rechnung getragen.
Tatsächlich gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede in den Genesen und Präferenzen des Substanzkonsums wie auch in der Auseinandersetzung damit;
2005 die Motivationsgruppe
Sie wurde im Zusammenhang mit dem Aufbau der ambulanten Rehabilitation gebildet.
Zielbezogen dienen die Gruppengespräche der Förderung von Problembewusstsein und
Veränderungsbereitschaft. Thematisch wird mit einem modularen verhaltenstherapeut-
ischen Motivationsprogramm ( von BRENK-SCHULTE, FEUERLEIN und PFEIFFER,
1992) gearbeitet;
2005 die Therapiegruppe
Die Gruppe ist für das Erreichen der Therapieziele von enormer Bedeutung. Sie bildet
einen Rahmen für die Reflexion persönlicher Probleme und dient zudem als Übungsfeld
für das Einüben von sozialen Kompetenzen, Stressbewältigungsfähigkeiten und anderen
Copingstrategien.
Seit Jahren wird überwiegend in zwei Therapiegruppen gearbeitet;
2008 die Spielergruppe
Diese Gruppe entstand im zeitlichen Zusammenhang mit der Anerkennung der Einrichtung als Fach- und Landesreferenzstelle für die Beratung von pathologischen Spielern.
Insgesamt zeichnen sich damit im Handlungsfeld der Beratungsstelle Strukturen eines gestuften
Hilfesystems ab.
Als paradigmatisch kann die bewährte Praxis gelten, Absolventen der ambulanten Therapie und
Nachsorge prozesshaft in die organisierte Selbsthilfe zu vermitteln. Inzwischen bestehen bei der
Beratungs- und Behandlungsstelle neun Freie Selbsthilfegruppen ( eine davon speziell für junge
Erwachsene unter 30J., eine weitere ausschließlich für Angehörige ). Sie leisten -auch dank der
Bereitschaft ihrer Leiter, sich fachlich fortzubilden und mit der professionellen Suchtkrankenhilfe
zusammenzuarbeiten - , eine erfolgreiche Arbeit.
Im Hinblick auf die ambulante Nachbehandlung gibt es weitere Aspekte, die für eine funktionierende
vernetzte Suchtkrankenhilfe stehen. Denn hier hat sich tatsächlich ein gutes Zusammenspiel mit den
Rehakliniken entwickelt. So ist es üblich, dass die Bezugstherapeuten vor der Entlassung der
Patienten Kontakt zur Suchtberatungsstelle, in der häufig schon die Vorbetreuung erfolgte,
aufnehmen und über das Therapieergebnis informieren. Auf dieser Basis kann der Rehaprozess
effektiv problem- und zielorientiert fortgeführt werden.
Hervorzuheben ist hier insbesondere die gute Zusammenarbeit mit der Salus Klinik in Lindow, der
Psychotherapeutischen Klinik in Bad Liebenwerda und der Fontane Klinik in Motzen.
Mit der Anerkennung der Beratungsstelle als Rehaeinrichtung konnte eine Lücke in der
gemeindenahen Versorgungslandschaft geschlossen werden. In ihrer 20jährigen Geschichte war das
ein Meilenstein. Aus der Sicht des Leistungsträgers sind stationäre und ambulante medizinische
Rehabilitation inhaltlich und konzeptionell gleichwertig.
Der Weg durch die Behandlungskette Beratung-Entgiftung-Entwöhnung gilt traditionell als
Königsweg. Obwohl die Therapieinanspruchnahme zunimmt, wird dieser Weg insgesamt aber nur
von einer relativ kleinen Zahl Suchtkranker gegangen.
Umso wichtiger erscheint es, die gemeindenahe integrierte Suchtkrankenversorgung in hoher
Qualität zu garantieren. Kompetente psychosoziale Beratung eröffnet dem Hilfesuchenden gute
Chancen, Auswege aus einer schwierigen Situation zu finden. Sie schließt das Beziehungsangebot und
methodische Anleitung für eine möglichst selbständige Problemlösung ein. Der Abhängigkeitskranke,
der Kontakt zur Ambulanz aufnimmt, will -wie es Frederick KANFER ( während eines Vortrags auf
dem 10. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht im Juni 1997 ) einmal treffend formulierte , eigentlich nur die Folgen des Suchtproblems ändern, nicht das Problem selbst. Gegenüber äußerem
Veränderungsdruck verhält er sich zunächst ambivalent. Daraus ergibt sich insbesondere ein
enormer Bedarf an Motivationshilfe, dem vor allem unter der Bedingung eines kontinuierlichen
Beratungs- und Betreuungskontakts wirksam entsprochen werden kann.
III.
Insgesamt ist festzuhalten, - Suchtkrankenversorgung stellt sich als ein Gesamtwerk vieler
kooperierender Akteure dar. Dabei erstrecken sich die spezifischen Leistungspotenziale der aBBS zusammengefasst - vor allem auf folgende Wirkungsbereiche:
1) Gemeindenahe Suchtkrankenversorgung
Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt über ein weites Netz von Einrichtungen und Diensten der
medizinischen sowie psychosozialen Versorgung ihrer Bürger. Für Abhängigkeitskranke bestehen
speziell auch die Angebote qualifizierter Entgiftung und tagesklinischer Behandlung im Zentrum für
Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Klinikums Ernst von Bergmann.
Je nach individuellem Bedarf sind ihnen flexible Übergänge von einer Hilfeform in eine andere zu
ermöglichen. In diesem Kontext fällt der aBBS die Aufgabe zu, für ihre Klienten eine entsprechende
Koordinationsfunktion zu übernehmen und so zu einer Versorgungskontinuität beizutragen.
Große, bei weitem nicht ausgeschöpfte Reserven liegen in der Kooperation mit niedergelassenen
Ärzten. Mehr als 80% der Suchtkranken nehmen Kontakt zu ihnen auf.
Suchtbehandlung wird in starkem Maße auch von Diensten auf sozial-rehabilitativer Ebene
mitgetragen. Tatsächlich konnte und kann die aBBS häufig immer dann gute Behandlungserfolge
registrieren, wenn eine enge Zusammenarbeit mit der Wohnungslosenhilfe, dem Arbeits- und
Sozialamt, der Schuldnerberatungsstelle, den Sozialen Diensten der Justiz u.a. erfolgte bzw. erfolgt.
Enorme Ressourcen liegen schließlich im Wirkungsfeld betrieblicher Suchtkrankenhilfe. Zu einer
abgestimmten Hilfevernetzung zwischen ihr und der aBBS liegen gute Erfahrungen vor. Den Aufbau
von betriebsinternen Angeboten haben wir in einigen Fällen mit Informationen über konzeptionelle
Ansätze und praktische Interventionsmöglichkeiten im Rahmen von Vorträgen vor Leitungsgremien
und Schulungsseminaren mit Führungskräften aktiv unterstützen können.
2) Niedrigschwellige Suchtkrankenhilfe
Die Beratungsstelle trägt mit ihrem offenen, auch voraussetzungslosen Kontaktangebot dem Bedarf
nach unkomplizierter Hilfeinanspruchnahme Rechnung. Auch mit aufsuchender Arbeit erfüllt sie
Anforderungen niedrigschwelliger Hilfen.
3) Wohnortnahe Suchtkrankenhilfe
Dank ihrer Stadtlage verfügt die aBBS über Standortvorteile. Sie beziehen sich sowohl auf die
Zugangsnähe als auch auf spezifische Wirkungspotenziale ihrer Leistungen. Unter letzterem Aspekt
ist festzustellen:
- Der Klient/Patient bleibt in seinem gewohnten Lebensumfeld und kann vorhandene soziale
Ressourcen für die Bewältigung des Suchtverhaltens nutzen.
- Seine Angehörigen können unmittelbar in die Auseinandersetzung mit dem Suchtproblem
einbezogen werden.
- Rückfallrisiken können alltagsnah analysiert werden.
- Im Therapiesetting trainierte Problembewältigungsstrategien können ohne Zeitverlust in der
Lebenswirklichkeit erprobt und umgesetzt werden.
4) Integrierte Suchtkrankenhilfe
Das integrierte Programm der aBBS umfasst sowohl das Spektrum ihrer differenzierten, aufeinander
bezogenen und gestuften Hilfen als auch das an alle Suchtkranken, -gefährdeten und ihre
Angehörigen adressierte Hilfeangebot. So hat sich die Einrichtung sehr schnell auf die erhöhten
Anforderungen bezüglich der Beratung und Behandlung von pathologischen Spielern eingestellt.
Und so wird sie sich auch den zunehmenden Hilfenachfragen von online-Abhängigen stellen können.
Ein durchgängiges Leistungsprinzip ist schließlich die qualitätsgesicherte Suchtkrankenhilfe.
Die Beratungsstelle arbeitet seit 2000 auf der Basis eines Qualitätshandbuchs. Dass ihr
Qualitätsmanagement jetzt im Jahr ihres 20jährigen Bestehens nach ISO 9001: 2008 zertifiziert
werden konnte, spricht für ein „gutes Timing“.
Ich kann resümieren, dass die Einrichtung im Laufe von zwanzig Jahren einen festen Platz im
medizinisch-psychosozialen Versorgungsnetz für Suchtkranke, -gefährdete und ihren Angehörigen
einnehmen konnte.
Das Resümee wäre unvollständig, wenn nicht die förderliche Unterstützung der Arbeit durch die
institutionellen Entscheidungs- und Leistungsträger gewürdigt würde. Ich möchte auch im Namen
des Teams unter der Leitung von meiner Nachfolgerin Frau NEUHAUS Dank sagen:
der Stadtverwaltung Potsdam für die Bereitschaft und Verlässlichkeit, den Einrichtungsbetrieb
vertraglich abzusichern und zu fördern; dem Landesgesundheitsministerium und speziell Frau
WEIGELT-BOOK für die konstruktiven Hilfen besonders während der Aufbauzeit;
Herrn AMMER dafür, dass er seitens der Deutschen Rentenversicherung - Bund nach gründlichem
Prüfen der Voraussetzungen der Anerkennung der aBBS als ambulante medizinische
Rehabilitationseinrichtung „grünes Licht“ gegeben hat.
Die Danksagung gilt auch den Krankenkassen, mit denen eine gute Zusammenarbeit in der
Leistungssicherung für Suchtkranke erfolgt - und last, not least
den Fachstellen für die wertvollen Anregungen und Orientierungshilfen. Nennen möchte ich vor
allem die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, die AWO-Bundesfachstelle mit Frau BOSS an der
Spitze aber auch die Potsdamer Landesstelle für Suchtfragen.
Ein großes Verdienst für die Grundlegung und Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebes kommt
schließlich dem Einrichtungsträger, dem AWO-Bezirksverband Potsdam e.V., zu. Dafür ist besonders
der Geschäftsführerin Frau BASEKOW zu danken.
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