Ambulante Suchtkrankenhilfe Rückblick und Resümee anlässlich des 20jährigen Jubiläums der Suchtberatungsstelle in Trägerschaft der AWO ___________________________________________________________________________ I. Die Gründung der Potsdamer Suchtberatungsstelle im Jahre 1992 erfolgte in einer Zeit gesellschaftlicher Umbrüche. Bisherige Strukturen wurden infrage gestellt, verändert – und neue, kongruente Rechtsvorschriften erlassen. So auch im Bereich der Suchtkrankenhilfe. In Ablösung der alten, in das medizinische Versorgungssystem integrierten ambulanten Hilfeeinrichtungen wurden psychosoziale Beratungsstellen aufgebaut mit der Bestimmung, im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürger der Kommunen einschlägige Beratungs- und Betreuungsleistungen zu erbringen. Das waren neue Handlungsziele, deren rechtliche Statuierung schließlich erst 1994 mit dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg präzisiert wurde. Dennoch lief die neu konstituierte AWO-Einrichtung von Anfang an nicht Gefahr, allein durch Versuch und Irrtum Profil zu gewinnen. Zum einen standen Mitarbeiter zur Verfügung, die ihre professionellen Erfahrungen in der Suchtkrankenhilfe einbringen konnten; zum anderen boten viele Fachstellen, besonders auch die des Trägerverbandes - Unterstützung und Anleitung. Hervorzuheben ist hier ferner die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren, die anhand ihrer Publikationen Orientierungshilfe gab ( z.B. „Beratungsführer“, „Neuer Rahmenplan für Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen“, 1992 ). Gemäß konzeptioneller Leitlinien stand dem Einrichtungsaufbau ein weites Möglichkeitsfeld der Hilfeplanung und -gewährung offen. Folglich erlebten die Mitarbeiter gerade auch diese Anfangsphase als eine große Herausforderung. Die Neustrukturierung der Versorgungslandschaft ab 1990 eröffnete viele Wege hin zu einer noch wirksameren Suchtkrankenhilfe. Auf ambulanter Ebene schloss sie aber zunächst auch nachteilige Folgen ein. So führte namentlich die Trennung von medizinisch-therapeutischen und psychosozialen Leistungen zu einem Gefälle in der Akzeptanz der Hilfen. Der nicht mehr ärztlich geleiteten Beratungsstelle wurde seitens traditioneller Behandlungsinstitutionen kaum noch therapeutische Kompetenz zugetraut. Am ehesten nahm man sie als nützliche Vermittlungsinstanz ( gleichsam als „Reisebüro für Suchtkranke“ ) wahr. Dabei entstanden zum Teil hohe Erwartungen, der Vermittlungsaufgabe auch per Fahrdienst gerecht zu werden. Der fachliche Blick darauf, dass Beratungsstellen mit qualifiziertem Personal eigenständige, originäre Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsleistungen erbringen und Abhängigkeitserkrankungen aufgrund ihrer bio-psycho-sozialen Komplexität vor allem in einem mehrdimensionalen Prozess einander ergänzender Hilfen indikationsgerecht und zielführend zu behandeln sind, entwickelte sich teils erst allmählich. Der wünschenswerte Blickwandel ging und geht einher mit der schrittweisen Überwindung eines engen Horizonts institutionenzentrierter Hilfen und der Hinwendung zu personenbezogenen Handlungsansätzen. Ein zweiter Punkt betrifft die finanzielle Absicherung des Einrichtungsbetriebes. Aus der Abhängigkeit von nicht kalkulierbaren „Finanzierungsquellen“ - wie Zuwendungen der Kommune, Eigenmittel, Sockelfinanzierungen des Landes, Leistungsvergütungen der Rentenversicherungsträger u.a. resultierten besonders in den ersten Jahren immer wieder Schwierigkeiten. Wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf eine stabile Personalausstattung sind schließlich für die Zeit nach 2004 bzw. 2005 zu registrieren, nachdem die AWO im Ergebnis der Neuausschreibung einer ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle ( aBBS ) wieder den Zuschlag für deren Betrieb erhielt und nachdem der Stelle von der DRV Bund ( auf der Basis der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ ) der Status einer medizinischen Rehabilitationseinrichtung zuerkannt worden war. II. Die AWO-Suchtberatungsstelle hatte sich 1992 als eine integrierte Beratungs- und Behandlungsstelle etabliert. Konzeptionell ließ sie sich von Anfang an von den Prämissen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie eines personenbezogenen Handlungsansatzes leiten. Gleichzeitig folgte sie Leitlinien moderner Suchtkrankenhilfe wie individuelle Hilfeplanung, minimale Intervention, Ressourcenorientierung, frühe Intervention, geschlechtsspezifische Hilfen, Hilfe zur Selbsthilfe. Mit ihrem Hilfeprogramm ist sie verpflichtet, zur bedarfsgerechten Versorgung Suchtkranker, gefährdeter und ihrer Angehörigen im kommunalen Einzugsbereich und somit zur öffentlichen Gesundheit beizutragen. Das Prinzip bedarfsgerechter Versorgung impliziert, jedem Betroffenen entsprechend seiner Hilfebedürftigkeit, Motivationslage und Mitwirkungsfähigkeit einen Zugang zu angemessenen Hilfen zu ermöglichen. In dieser Perspektive ging es darum, zum einen innerhalb des Versorgungssystems eng zusammenzuarbeiten und zum anderen die eigenen Angebote immer mehr auszudifferenzieren. Hier verfolgten wir u.a. die Strategie, Betroffene mit zielgruppenspezifischen Leistungen noch besser zu erreichen. Dabei war zu berücksichtigen, dass grundsätzlich eine Chancengleichheit für alle bestehen sollte, - auch für sozial marginalisierte Abhängigkeitskranke. So bestand eine erste Initiative ( 1995 ) darin, für Betroffene mit instabilen Lebensgrundlagen und eher schwach ausgeprägten sozialen Kompetenzen nach medizinischer Rehabilitation Hilfe zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben im Rahmen des Betreuten Wohnens zu leisten. Trotz sich abzeichnender Erfolge musste das Angebot ( 1998 ) vorrangig aufgrund einer Kündigung der Räume durch den Eigentümer aufgegeben werden. Den enormen Versorgungsbedürfnissen chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängigkeitskranker, bei denen Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit krankheitsbedingt gering sind, haben wir hingegen über Jahre hinweg im Wege aufsuchender Arbeit und enger Kooperation mit dem Obdachlosenheim, dem Familienhaus, der Ambulanten Wohnhilfe und dem Sozialamt in Potsdam teilweise gut entsprechen können. Ab 2006 wurde ein Suchtberater hauptamtlich im Obdachlosenheim tätig. Indes besteht im so genannten komplementären Bereich der Suchtkrankenhilfe nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf. Vielleicht verliert dieser Bereich allmählich seine Randständigkeit, wenn nach dem Grundsatz personenbezogener Hilfen prinzipiell von einer Gleichwertigkeit der jeweils angezeigten Interventionen ausgegangen wird ( so dass die Unterscheidung von „primär“ und „komplementär“ gar keinen Sinn mehr macht ). Mit dem Zielgruppenbezug wurden schrittweise spezifische Gruppenangebote entwickelt, die bis heute bestehen: 1995 die erste Selbsthilfegruppe, die bestimmungsgemäß bald in eigener Regie zu arbeiten begann und sich schließlich als Freie Selbsthilfegruppe etablierte; 2003 die Nachsorgegruppe Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ambulante Nachsorge allein im Rahmen von Einzelgesprächen durchgeführt. Seit 1996 war die Beratungsstelle als Nachsorgeeinrichtung für Abhängigkeitskranke anerkannt, seit 2004 auch für pathologische Spieler; 2004 die Frauengruppe Sie wendet sich speziell an Frauen, die ihre erworbene Abstinenz langfristig sichern wollen. Mit diesem Hilfeangebot wird dem so genannten Gender Mainstreaming Rechnung getragen. Tatsächlich gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede in den Genesen und Präferenzen des Substanzkonsums wie auch in der Auseinandersetzung damit; 2005 die Motivationsgruppe Sie wurde im Zusammenhang mit dem Aufbau der ambulanten Rehabilitation gebildet. Zielbezogen dienen die Gruppengespräche der Förderung von Problembewusstsein und Veränderungsbereitschaft. Thematisch wird mit einem modularen verhaltenstherapeut- ischen Motivationsprogramm ( von BRENK-SCHULTE, FEUERLEIN und PFEIFFER, 1992) gearbeitet; 2005 die Therapiegruppe Die Gruppe ist für das Erreichen der Therapieziele von enormer Bedeutung. Sie bildet einen Rahmen für die Reflexion persönlicher Probleme und dient zudem als Übungsfeld für das Einüben von sozialen Kompetenzen, Stressbewältigungsfähigkeiten und anderen Copingstrategien. Seit Jahren wird überwiegend in zwei Therapiegruppen gearbeitet; 2008 die Spielergruppe Diese Gruppe entstand im zeitlichen Zusammenhang mit der Anerkennung der Einrichtung als Fach- und Landesreferenzstelle für die Beratung von pathologischen Spielern. Insgesamt zeichnen sich damit im Handlungsfeld der Beratungsstelle Strukturen eines gestuften Hilfesystems ab. Als paradigmatisch kann die bewährte Praxis gelten, Absolventen der ambulanten Therapie und Nachsorge prozesshaft in die organisierte Selbsthilfe zu vermitteln. Inzwischen bestehen bei der Beratungs- und Behandlungsstelle neun Freie Selbsthilfegruppen ( eine davon speziell für junge Erwachsene unter 30J., eine weitere ausschließlich für Angehörige ). Sie leisten -auch dank der Bereitschaft ihrer Leiter, sich fachlich fortzubilden und mit der professionellen Suchtkrankenhilfe zusammenzuarbeiten - , eine erfolgreiche Arbeit. Im Hinblick auf die ambulante Nachbehandlung gibt es weitere Aspekte, die für eine funktionierende vernetzte Suchtkrankenhilfe stehen. Denn hier hat sich tatsächlich ein gutes Zusammenspiel mit den Rehakliniken entwickelt. So ist es üblich, dass die Bezugstherapeuten vor der Entlassung der Patienten Kontakt zur Suchtberatungsstelle, in der häufig schon die Vorbetreuung erfolgte, aufnehmen und über das Therapieergebnis informieren. Auf dieser Basis kann der Rehaprozess effektiv problem- und zielorientiert fortgeführt werden. Hervorzuheben ist hier insbesondere die gute Zusammenarbeit mit der Salus Klinik in Lindow, der Psychotherapeutischen Klinik in Bad Liebenwerda und der Fontane Klinik in Motzen. Mit der Anerkennung der Beratungsstelle als Rehaeinrichtung konnte eine Lücke in der gemeindenahen Versorgungslandschaft geschlossen werden. In ihrer 20jährigen Geschichte war das ein Meilenstein. Aus der Sicht des Leistungsträgers sind stationäre und ambulante medizinische Rehabilitation inhaltlich und konzeptionell gleichwertig. Der Weg durch die Behandlungskette Beratung-Entgiftung-Entwöhnung gilt traditionell als Königsweg. Obwohl die Therapieinanspruchnahme zunimmt, wird dieser Weg insgesamt aber nur von einer relativ kleinen Zahl Suchtkranker gegangen. Umso wichtiger erscheint es, die gemeindenahe integrierte Suchtkrankenversorgung in hoher Qualität zu garantieren. Kompetente psychosoziale Beratung eröffnet dem Hilfesuchenden gute Chancen, Auswege aus einer schwierigen Situation zu finden. Sie schließt das Beziehungsangebot und methodische Anleitung für eine möglichst selbständige Problemlösung ein. Der Abhängigkeitskranke, der Kontakt zur Ambulanz aufnimmt, will -wie es Frederick KANFER ( während eines Vortrags auf dem 10. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht im Juni 1997 ) einmal treffend formulierte , eigentlich nur die Folgen des Suchtproblems ändern, nicht das Problem selbst. Gegenüber äußerem Veränderungsdruck verhält er sich zunächst ambivalent. Daraus ergibt sich insbesondere ein enormer Bedarf an Motivationshilfe, dem vor allem unter der Bedingung eines kontinuierlichen Beratungs- und Betreuungskontakts wirksam entsprochen werden kann. III. Insgesamt ist festzuhalten, - Suchtkrankenversorgung stellt sich als ein Gesamtwerk vieler kooperierender Akteure dar. Dabei erstrecken sich die spezifischen Leistungspotenziale der aBBS zusammengefasst - vor allem auf folgende Wirkungsbereiche: 1) Gemeindenahe Suchtkrankenversorgung Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt über ein weites Netz von Einrichtungen und Diensten der medizinischen sowie psychosozialen Versorgung ihrer Bürger. Für Abhängigkeitskranke bestehen speziell auch die Angebote qualifizierter Entgiftung und tagesklinischer Behandlung im Zentrum für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Klinikums Ernst von Bergmann. Je nach individuellem Bedarf sind ihnen flexible Übergänge von einer Hilfeform in eine andere zu ermöglichen. In diesem Kontext fällt der aBBS die Aufgabe zu, für ihre Klienten eine entsprechende Koordinationsfunktion zu übernehmen und so zu einer Versorgungskontinuität beizutragen. Große, bei weitem nicht ausgeschöpfte Reserven liegen in der Kooperation mit niedergelassenen Ärzten. Mehr als 80% der Suchtkranken nehmen Kontakt zu ihnen auf. Suchtbehandlung wird in starkem Maße auch von Diensten auf sozial-rehabilitativer Ebene mitgetragen. Tatsächlich konnte und kann die aBBS häufig immer dann gute Behandlungserfolge registrieren, wenn eine enge Zusammenarbeit mit der Wohnungslosenhilfe, dem Arbeits- und Sozialamt, der Schuldnerberatungsstelle, den Sozialen Diensten der Justiz u.a. erfolgte bzw. erfolgt. Enorme Ressourcen liegen schließlich im Wirkungsfeld betrieblicher Suchtkrankenhilfe. Zu einer abgestimmten Hilfevernetzung zwischen ihr und der aBBS liegen gute Erfahrungen vor. Den Aufbau von betriebsinternen Angeboten haben wir in einigen Fällen mit Informationen über konzeptionelle Ansätze und praktische Interventionsmöglichkeiten im Rahmen von Vorträgen vor Leitungsgremien und Schulungsseminaren mit Führungskräften aktiv unterstützen können. 2) Niedrigschwellige Suchtkrankenhilfe Die Beratungsstelle trägt mit ihrem offenen, auch voraussetzungslosen Kontaktangebot dem Bedarf nach unkomplizierter Hilfeinanspruchnahme Rechnung. Auch mit aufsuchender Arbeit erfüllt sie Anforderungen niedrigschwelliger Hilfen. 3) Wohnortnahe Suchtkrankenhilfe Dank ihrer Stadtlage verfügt die aBBS über Standortvorteile. Sie beziehen sich sowohl auf die Zugangsnähe als auch auf spezifische Wirkungspotenziale ihrer Leistungen. Unter letzterem Aspekt ist festzustellen: - Der Klient/Patient bleibt in seinem gewohnten Lebensumfeld und kann vorhandene soziale Ressourcen für die Bewältigung des Suchtverhaltens nutzen. - Seine Angehörigen können unmittelbar in die Auseinandersetzung mit dem Suchtproblem einbezogen werden. - Rückfallrisiken können alltagsnah analysiert werden. - Im Therapiesetting trainierte Problembewältigungsstrategien können ohne Zeitverlust in der Lebenswirklichkeit erprobt und umgesetzt werden. 4) Integrierte Suchtkrankenhilfe Das integrierte Programm der aBBS umfasst sowohl das Spektrum ihrer differenzierten, aufeinander bezogenen und gestuften Hilfen als auch das an alle Suchtkranken, -gefährdeten und ihre Angehörigen adressierte Hilfeangebot. So hat sich die Einrichtung sehr schnell auf die erhöhten Anforderungen bezüglich der Beratung und Behandlung von pathologischen Spielern eingestellt. Und so wird sie sich auch den zunehmenden Hilfenachfragen von online-Abhängigen stellen können. Ein durchgängiges Leistungsprinzip ist schließlich die qualitätsgesicherte Suchtkrankenhilfe. Die Beratungsstelle arbeitet seit 2000 auf der Basis eines Qualitätshandbuchs. Dass ihr Qualitätsmanagement jetzt im Jahr ihres 20jährigen Bestehens nach ISO 9001: 2008 zertifiziert werden konnte, spricht für ein „gutes Timing“. Ich kann resümieren, dass die Einrichtung im Laufe von zwanzig Jahren einen festen Platz im medizinisch-psychosozialen Versorgungsnetz für Suchtkranke, -gefährdete und ihren Angehörigen einnehmen konnte. Das Resümee wäre unvollständig, wenn nicht die förderliche Unterstützung der Arbeit durch die institutionellen Entscheidungs- und Leistungsträger gewürdigt würde. Ich möchte auch im Namen des Teams unter der Leitung von meiner Nachfolgerin Frau NEUHAUS Dank sagen: der Stadtverwaltung Potsdam für die Bereitschaft und Verlässlichkeit, den Einrichtungsbetrieb vertraglich abzusichern und zu fördern; dem Landesgesundheitsministerium und speziell Frau WEIGELT-BOOK für die konstruktiven Hilfen besonders während der Aufbauzeit; Herrn AMMER dafür, dass er seitens der Deutschen Rentenversicherung - Bund nach gründlichem Prüfen der Voraussetzungen der Anerkennung der aBBS als ambulante medizinische Rehabilitationseinrichtung „grünes Licht“ gegeben hat. Die Danksagung gilt auch den Krankenkassen, mit denen eine gute Zusammenarbeit in der Leistungssicherung für Suchtkranke erfolgt - und last, not least den Fachstellen für die wertvollen Anregungen und Orientierungshilfen. Nennen möchte ich vor allem die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, die AWO-Bundesfachstelle mit Frau BOSS an der Spitze aber auch die Potsdamer Landesstelle für Suchtfragen. Ein großes Verdienst für die Grundlegung und Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebes kommt schließlich dem Einrichtungsträger, dem AWO-Bezirksverband Potsdam e.V., zu. Dafür ist besonders der Geschäftsführerin Frau BASEKOW zu danken.