DKMS Nabelschnurblutbank gemeinnützige GmbH Blasewitzer Str. 43, 01307 Dresden Gebrauchs- und Fachinformation Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS) 1. Identifizierung des Arzneimittels a) Bezeichnung „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ b) Stoffgruppe zelluläre Blutzubereitung 2. Anwendungsgebiete Rekonstitution des Knochenmarkes als blutbildendes Organ nach HochdosisChemotherapie, Hochdosis-Radiotherapie bzw. bei Knochenmarkinsuffizienz bei folgenden Erkrankungen: maligne hämatologische lymphatische oder myeloische Systemerkrankungen nichtmaligne angeborene oder erworbene hämatologische Erkrankungen metabolische Erkrankungen angeborene oder erworbene Immundefekte solide Tumoren Die Indikation zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut richtet sich nach dem jeweiligen medizinischen Kenntnisstand und wird durch das Ergebnis vielfacher derzeit laufender nationaler und internationaler Studien beeinflusst. Die allogene Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut ist grundsätzlich bei allen Erkrankungen möglich, die mit allogener Transplantation von Knochenmark oder peripheren Blutstammzellen behandelt werden können. Dies gilt auch für nichtmaligne hämatopoetische Erkrankungen, für Immundefektsyndrome sowie für angeborene Stoffwechselerkrankungen, wobei hier in erster Linie Kinder als Transplantatempfänger in Frage kommen. Die Indikation zur Transplantation von Stammzellen aus dem Nabelschnurblut ist bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen zu stellen, z.B., wenn ansonsten keine geeignete Stammzellspende zur Verfügung steht. 3. Informationen zur Anwendung a) Gegenanzeigen Absolute Kontraindikationen: nicht bekannt Relative Kontraindikationen: Gravidität Stillzeit bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (Dimethylsulfoxid, Fruktose). Mangel an Fruktose-1-Phosphat-Aldolase Diese sind entsprechend der Indikation nach Risikoeinschätzung und Therapie durch andere kurative Möglichkeiten zu bewerten. Seite 1 von 8 b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Es werden generell 2 identische Endproduktbeutel (mit je 20ml) gleichzeitig als Transplantat zur Applikation abgegeben. „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ müssen HLA- und sollen AB0kompatibel transfundiert werden. „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ sollen mit geeigneten Einwegmaterialien (Perfusorspritze 50ml) nach Auftauen und Waschen (siehe 8. Auftau- und Waschanweisung) mit einem geeigneten Transfusionsbesteck (ohne Leukozytenfilter) zügig transfundiert werden. Hierbei ist auf zügiges Vorgehen zu achten, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens schädlicher Effekte des DMSO zu minimieren. Bei ABO-Unverträglichkeit ist vor Infusion von „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ eine Prämedikation mit Antihistaminikum und Hydrocortison zu erwägen. Bei der Applikation DMSO-haltiger Stammzellpräparate besteht die Möglichkeit des Auftretens von Übelkeit, abdominalen Krämpfen und Hautrötung. Darüber hinaus können Atemnot, Hypo- und Hypertension, kardiale oder anaphylaktoide Reaktionen auftreten (sieh 5. Nebenwirkungen). Diese Nebenwirkungen sind abhängig von der DMSO-Dosis und der Geschwindigkeit der Applikation und können durch Prämedikation mit Kortikoiden, Antihistaminika und Mannitol gemildert werden. Durch fraktionierte Applikation kann das Auftreten kardialer Komplikationen erheblich reduziert werden. Bei bekanntem Fruktose-1,6-Diphosphatasemangel sollten während der Applikation des Präparates der Blutzucker, das Laktat und der Säure-BasenHaushalt kontrolliert werden. Bei erblicher Fruktose-Intoleranz ist die Bestimmung von Fruktose1-Phosphat im Präparat vor Applikation empfohlen. Bei HLA-Unverträglichkeit ist die Möglichkeit der höheren Ausprägung der akuten GvHD und der späteren Thrombozytenrekonstitution, ggf. einer Granulozytenrekonstitution zu berücksichtigen. Während der Transfusion ist der klinische Zustand des Empfängers zu berücksichtigen. Bei zu hoher Infusionsgeschwindigkeit besteht die Gefahr vasovagaler Reaktionen sowie in Abhängigkeit vom Gewicht des Patienten die Gefahr der Hypervolämie mit nachfolgendem Lungenödem. Bei Auftreten klinischer Zeichen von Kreislaufüberlastung müssen (intensiv)medizinische Maßnahmen eingeleitet werden, um die vollständige Infusion des Transplantates zu ermöglichen. Wird die Infusion abgebrochen, muss das relative Risiko (verzögertes Engraftment und höhere transplantationsbedingte Mortalität durch niedrigere transplantierte Zellzahl) entsprechend der Indikation zur Transplantation und der aktuellen Situation des Patienten bewertet werden. Bei bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe kann es notwendig sein, ein permanentes Kreislaufmonitoring und eine Allergieprophylaxe durchzuführen und darüber hinaus den Empfänger dem klinischen Bild entsprechend medikamentös zu behandeln. c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen keine kalziumhaltigen Lösungen gleichzeitig im selben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zu „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ ist nicht zulässig. Seite 2 von 8 d) Verwendung für besondere Personengruppen Verwendung während Schwangerschaft und Stillzeit und Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe: Siehe 3a) Gegenanzeigen Anwendung bei Kindern, Neugeborenen, Föten: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einschränkungen. e) Warnhinweise Sind nicht angeordnet 4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung a) Dosierung Die derzeitig für eine erfolgreiche allogene Transplantation von „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ empfohlene Mindestdosis beträgt 3 x 107 kernhaltige Zellen pro kg Körpergewicht. b) Art der Anwendung zur intravenösen Infusion nach Auftauen und Waschen c) Häufigkeit der Verabreichung zur Einmaltherapie d) Dauer der Behandlung zur Einmaltherapie e) Überdosierung Eine Gefahr der Überdosierung besteht nicht. f) Notfallmaßnahmen Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich zu stoppen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Ausprägung der Symptomatik gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfallmedizin einzuleiten. Nach Stabilisierung des Patienten sollte die Transfusion langsam und unter ständiger ärztlicher Aufsicht fortgesetzt werden. Bei unerwarteten Transfusionsreaktionen ist der Transfusionsbeauftragte der Einrichtung zur Einleitung notwendiger Maßnahmen unverzüglich zu benachrichtigen. Dabei muss die myeloablative Behandlung des Empfängers vor Transfusion von „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ beachtet werden. Bei bekannter erblicher Fruktose-Intoleranz und dem Fruktose-1,6Diphosphatasemangel sind ein permanentes Kreislaufmonitoring, engmaschige Blutzucker- und Fruktose-1-Phosphat-Bestimmung und die Überwachung des Säure-Basenhaushaltes angezeigt. Bei Hinweisen auf : Anstieg der Fruktose-1-Phosphates im Blut , Abfall der Blutglukose und Abfall des ph-Wertes und Base-Exzess ( BE) sind sofortige Gegenmaßnahmen entsprechend den Regeln der aktuellen Notfallmedizin mit Unterbrechung der Gabe von „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“, Stabilisierung des Säure-Basengleichgewichtes und intravenöser Zufuhr von Glukose angezeigt. 5. Nebenwirkungen Übelkeit, abdominale Krämpfe, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen Tachycardie, Bradykardie, Blutdruckanstieg, Blutdruckabfall Urtikarielle Hautreaktionen und andere anaphylaktoide Reaktionen Allergische Reaktionen bis hin zum Schock Unverträglichkeitsreaktionen gegen Dimethylsulfoxid, Fructose oder Plasmaproteine Febrile Transfusionsreaktionen Seite 3 von 8 Posttransfusionelle Purpura Immunisierung des Empfängers gegen HLA-Antigene Immunisierung gegen Blutgruppen-Antigene Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion HerzKreislaufreaktionen infolge von Citratintoxikationen möglich. Graft-versus-Host-Disease (akut und chronisch) Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch bislang unbekannter Natur – nicht völlig auszuschließen. Dies gilt auch für Hepatitis B und C und HIV bzw. das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS). Durch die Auswahl der Spender und Testung der Präparate ist dieses Risiko minimiert. 6. Wirkungsweise, pharmakologische und toxikologische Eigenschaften Die wirksamen Bestandteile eines Stammzellpräparates aus einer Einzelspende von Nabelschnurblut sind morphologisch und funktionell intakte Stammzellen zur Rekonstitution der Hämatopoese. Dabei wird der Fraktion der Stammzellen, die das CD-34-Antigen exprimiert, die größte haematopoetische Potenz zugeschrieben. Sie stellt einen Anteil von ca. 0,1 bis 1% der kernhaltigen Zellen. Die Stammzellen werden durch einen Tieffrierprozess bei Erhalt der Funktionsfähigkeit lagerungsfähig gemacht. Als Kryoprotektivum ist DMSO (Dimethylsulfoxid) als Suspension in autologem Plasma in der Endkonzentration von 10% im Präparat enthalten. Bei Raumtemperatur wirkt DMSO schädlich auf Stammzellen. Deshalb sollen die Stammzellen möglichst weniger als 15 min bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben. Unerwünschte Wirkungen durch den DMSO-Anteil im Kryokonservierungsmedium sind bei strikter Einhaltung der besonderen Hinweise zum Auftauen und Waschen (s. unter 8. Auftau- und Waschanleitung) aufgrund des toxikologischen Wirkungsprofils dieser Substanz nicht zu erwarten. Da der Kryokonservierungsprozess für eine maximale Vitalität der mononukleären Zellen optimiert wurde, werden Erythrozyten weitgehend lysiert. Thrombozyten verlieren durch das Tieffrieren teilweise ihre Funktionsfähigkeit. 7. Weitere Hinweise a) Angaben zur Aufbewahrung und Haltbarkeit „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ ist 8 Jahre haltbar, wenn es ununterbrochen unterhalb –130° C in der Gasphase über Flüssigstickstoff gelagert wird (Kühlkette beachten). „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ darf nicht bestrahlt werden. „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ darf nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr verwendet werden. „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ soll gemäß der beigefügten Auftau- und Waschanweisung zur Infusion vorbereitet werden. „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ darf nach Auftauen nicht erneut zu Transfusionszwecken kryokonserviert werden. Seite 4 von 8 b) Optische Prüfung Das kryokonservierte Präparat „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ ist zerbrechlich. Unmittelbar vor der Transfusion muss daher der Beutel einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Wird der Inhalt eines beschädigten Beutels aus klinischen Gründen transfundiert, ist das erhöhte Infektionsrisiko zu beachten. c) Zusammensetzung des Fertigarzneimittels Wirkstoffe (nach Art und Menge) Humane, hämatopoetische Stammzellen, aus einer einzelnen Nabelschnurblutspende Für die Wirkstoffe wurden die folgenden messbaren Parameter bestimmt: Wirkstoffe pro Transplantat (40 ml, in 2 Endproduktbeuteln mit je 20 ml) Kernhaltige Zellen exkl. Erythroblasten: 5 –24,71 x108 CD34+-Zellen 0,1 –20,2 x 106 CFU-Gesamt 1 - 275 x 104 Volumen der zellulären Bestandteile 4,6 – 9,6 ml Die präparatespezifische Wirkstoffmenge ist auf der äußeren Behältnisbeschriftung und im Begleitschein angegeben. sonstige Bestandteile pro Transplantat (40 ml, in 2 Endproduktbeuteln mit je 20 ml) Autologes Plasma ml ml 12,7 – 19,8 Antikoagulans CPD (Ph. Eur.) ml 18,8 – 6,6 DMSO ml 3,9 – 4 Erythrozyten ≤ 154 x 109 Thrombozyten ≤ 404 x 108 Erythroblasten ≤ 6,2 x 108 Das Transplantat kann bis zu 32 mg Fruktose enthalten. d) Darreichungsform und Inhalt, Behältnis 40 ml in 2 Endproduktbeuteln mit je 20 ml „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ als Suspension, kryokonserviert im Kunststoffbeutel mit CE-Markierung e) Angaben zum pharmazeutischen Unternehmer / Inhaber der Zulassung DKMS Nabelschnurblutbank gemeinnützige GmbH, Blasewitzer Str. 43, 01307 Dresden f) Angaben zum Hersteller, der das Fertigarzneimittel für das Inverkehrbringen freigegeben hat DKMS Nabelschnurblutbank gemeinnützige GmbH, Blasewitzer Str. 43, 01307 Dresden g) Zulassungsnummer PEI.H.01759.01.1 h) Datum der Erteilung der Zulassung 24.12.2008 i) Arzneimittelstatus verschreibungspflichtig 8. Sonstige Hinweise: Maßnahmen zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionserregern: Da bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln die Übertragung von Infektionskrankheiten nicht völlig auszuschließen ist, werden Maßnahmen getroffen, um das Risiko einer Übertragung von infektiösem Material zu minimieren: Für die Herstellung von „Stammzellen aus Nabelschnurblut Seite 5 von 8 (DKMS)“ wurden ausschließlich Spenden gesunder Spender verwendet. Das Blut der Mutter wurde mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen HIV Typ 1 und 2, Hepatitis-C-Virus (HCV), HTLV-I/II, Treponema pallidum und Hepatitis-B-Virus (anti-HBc), Hepatitis-B-Virus-Oberflächenantigen (HBsAg) getestet. „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ aus einer Spende mit wiederholt reaktivem Ergebnis auf Anti-HBc-Antikörper sind negativ getestet auf HBV-Genom und enthalten mindestens 100 U/l an schützenden Anti-HBs-Antikörpern. Bei einem positiven Anti-CMV-IgG- und/oder –IgM- Befund wurde das Nabelschnurblut mit negativem Ergebnis für das CMV-Genom (CMV-PCR) getestet. Das Nabelschnurblut wurde mit negativem Ergebnis auf das Parvovirus B19(Parvovirus B19-PCR), HCV- (HCV-PCR) und HIV-1-Genom (HIV-1-PCR) getestet. Bei der Sterilitätsprüfung fanden sich keine Hinweise auf Besiedlung mit aeroben, anaeroben Mikroorganismen oder Pilzen. Qualitätssicherung: Für die Transfusion von Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung nach § 15 des Transfusionsgesetzes zu ergreifen. Dazu gehören u.a. detaillierte Anweisungen für die Indikationsstellung abhängig vom klinischen Allgemeinzustand des Patienten bei unterschiedlichen Grunderkrankungen und die Dosierung, für Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit des Präparates vor der Transfusion und zur Nachuntersuchung der Patienten für die Feststellung des Transplantationserfolges. Dieser wird im Rahmen einer klinischen Dokumentation, an der sich die anwendenden Einrichtungen beteiligen sollen, festgestellt Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung: Die ordnungsgemäße Beseitigung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung sicherzustellen. Die jeweils aktuellen Versionen der „Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut (CB = Cord Blood)“ sowie die aktuellen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts sind zu berücksichtigen. http://www.baek.de, http://pei.de Seite 6 von 8 Auftau- und Waschanweisung Räumlichkeiten Die Präparation wird im Transplantationszentrum in Räumlichkeiten unter einer Werkbank GMP-Klasse A durchgeführt. Durch ein geeignetes Qualitätssicherungssystem beim Anwender muss das Risiko der bakteriellen Kontamination von „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ beim Auftauen vermieden werden. Es werden eine Beutel-Zentrifuge mit Kühlung sowie ein Wasserbad 37°C benötigt. Auftauen mit Waschen (empfohlen) Benötigte Geräte/Verbrauchsmaterial/Reagenzien Schweißgerät für Schläuche Waage Kühlakkus Dextran (Polyglucose) (z.B.Deltadex 40 (10%), Delta-Select, Zul.-Nr. 6120100) Albumin 5% (z.B. HSA 5%, Baxter, Zul.-Nr. PEI.H.03271.01.1) Sterile Auftaubeutel 150ml Vierfachblutbeutel Mini-Spike Luer Lock zur Entnahme von Flüssigkeiten Verbindungsdorne zur Injektion in Blutbeutel Plasma Extraktor 3-Wege-Hähne Atraumatische Klemmen Donor Tube Stripper zum Entleeren der Schläuche Spritzen verschiedener Volumina zur Probenentnahme Kanülen (18 G) 1. Das Auftauen von „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS)“ der jeweils 2 Endproduktbeutel pro Transplantat wird nacheinander durchgeführt. 2. Unter der Werkbank wird die Umverpackung des ersten Beutels vorsichtig entfernt, das Präparat in einen sterilen Auftaubeutel transferiert und im Wasserbad bei 37°C unter vorsichtigem Kneten aufgetaut. 3. Sobald das Präparat leicht angetaut ist (es dürfen noch wenige kleine Eisklumpen vorhanden sein), wird es aus dem Wasserbad genommen und der Auftaubeutel unter der Werkbank vom Transplantatbeutel entfernt. 4. Ein Verbindungsdorn mit Injektionsanschluss wird am Transplantatbeutel angebracht. 5. Unter ständiger Durchmischung werden zunächst 10 ml Dextran (Polyglucose) langsam (5 Minuten), anschließend 10 ml Albuminlösung langsam (5 Minuten) hinzu gegeben. 6. „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS“) weitere 5 Minuten ruhen lassen. 7. Das Vierfachblutbeutelsystem an den Transplantatbeutel andornen. Das Transplantat wird in einen mit der „CB-Nr.“ des Transplantates beschrifteten Transferbeutel überführt (die restlichen drei Transferbeutel werden mit einer Klemme verschlossen). Der Beutelschlauch des Transferbeutels wird mit dem Stripper entleert und abgeklemmt. Der leere Transplantatbeutel wird nahe am Dorn abgeschweißt und nun kühl Seite 7 von 8 gelagert. 8. Nun folgt die Vorbereitung des zweiten Beutels wie unter 2. bis 6. beschrieben. Anschließend wird der zweite Beutel zu dem ersten in den gleichen Transferbeutel überführt. 9. Der Transferbeutel wird zentrifugiert (500 x g, 10 min, 10°C). 10. Nach der Zentrifugation wird der Transferbeutel in einen Plasmaextraktor gespannt. Der zweite Transferbeutel des Vierfachblutbeutels wird beschriftet („CB-Nr.“, „Waschüberstand 1“) und die Klemme gelöst, so dass die beiden Beutel miteinander verbunden sind. Der zellfreie Überstand aus dem ersten wird vorsichtig in den zweiten Transferbeutel überführt und anschließend abgeschweißt. 11. Sollten Zellen in den zweiten Transferbeutel übergegangen sein, müssen der Inhalt in den ersten Transferbeutel zurückgeführt und die Zentrifugation wiederholt werden. 12. Langsame Zugabe von 10 ml Dextran-Lösung zum Zellpellet über einen Verbindungsdorn mit Injektionsanschluss 13. Langsame Zugabe von 10 ml Albumin-Lösung zum Zellpellet über einen Verbindungsdorn mit Injektionsanschluss 14. 5 Minuten ruhen lassen 15. Zentrifugieren bei 500 x g, 10 min bei 10°C 16. Nach der Zentrifugation wird der Transferbeutel in einen Plasmaextraktor gespannt. Der dritte Transferbeutel des Vierfachblutbeutels wird beschriftet („CB-Nr.“, „Waschüberstand 2“) und die Klemme gelöst, so dass die beiden Beutel miteinander verbunden sind. Der zellfreie Überstand aus dem ersten wird vorsichtig in den dritten Transferbeutel überführt und anschließend abgeschweißt. Die Überführung muss sehr vorsichtig geschehen, um einen Zellverlust zu verhindern. 17. Das Zellpellet wird in 10-50 ml Albuminlösung (ggf. weniger bei sehr kleinen Kindern!) resuspendiert und muss unverzüglich transfundiert werden. 18. „Stammzellen aus Nabelschnurblut (DKMS“)darf nach dem Auftauen nicht wieder zu Transfusionszwecken eingefroren werden. 9. Datum der letzten Überarbeitung 28.8.2009 Seite 8 von 8