Heiraten in Lahnstein - total

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Kapitelüberschrift
Heiraten in Lahnstein
S t a n d e s a m t b r o s c h ü r e
1
Salon
Irmgard Rattler
Burgstraße 24 | 56112 Lahnstein
Öffnungszeiten:
Di - Fr 8.00 - 18.00 Uhr
Sa
7.00 - 13.30 Uhr
Telefon 02621 8375
ti
e
m
s
Cut - Color - Styling - Ko
k
Grußwort
Wer denkt beim dem Wort „Standesamt“
nicht gleich ans Heiraten?
Die Eheschließung stellt jedoch nicht den einzigen Anlass dar, zu
dem Sie die Dienstleistungen unseres Standesamtes in Anspruch
nehmen können.
Auch die Geburt und der Tod eines Menschen sind Ereignisse, die
beim Standesamt dokumentiert werden. Entsprechend vielfältig ist
die Arbeit einer Standesbeamtin oder eines Standesbeamten.Diese
Broschüre soll Ihnen einen Einblick in das Aufgabengebiet des Standesamtes Lahnstein verschaffen. Natürlich kann sie die persönliche
Beratung nicht ersetzen. Aber sie kann darauf hinweisen, wann
eine solche Beratung notwendig ist. Sie stellt Ihnen die Trauorte des
Standesamtes Lahnstein vor, in denen Sie stilvoll den ersten Schritt
in die gemeinsame Zukunft tun können. Sie beantwortet einige allgemeine Fragen zur Eheschließung und zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die besonders häufig gestellt werden. Sie informiert darüber, was Sie als werdende Eltern bedenken
sollen. Welche Rolle der Familienstand der Mutter, die Staatsangehörigkeit der Eltern und deren Namensführung in der Ehe spielen,
erfahren Sie ebenfalls in dieser Broschüre sowie bei einer Beratung
durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes.
Diese Broschüre soll Sie ermutigen, sich individuell und kostenlos
beraten zu lassen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes Lahnstein geben Ihnen gerne Auskunft.
Mit besten Wünschen
Ihr Oberbürgermeister
Peter Labonte
1
Inhaltsverzeichnis
Grußwort
1
Impressum
2
Sabine Walstab
Heilpraktikerin (Psych.)
Branchenverzeichnis
3
Standesamt Lahnstein
4–5
Eheschließung
6–7
Hochzeits-Timer
12–13
Die Hochzeitsfeier
14–15
Blumen, Make-up und Frisuren
16
Wissenswertes zu Ehe und Familie
18
Heiraten mit Köpfchen
19
Sterbefall
2
Paartherapeutin
Ehe- und Sexualberatung
Lebenshilfe
Termine nach Vereinbarung
Tel.: 026 21/62 95 94
www.sabine-walstab.de
8–11
Die kirchliche Trauung
Geburt
Mediatorin
20–23
24
publikationen
internet
kartografie
mobile web
I m pr e ssum
Herausgegeben in ­Zusammenarbeit mit der Stadt
Lahnstein. Änderungswünsche, Anregungen und
Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre
nimmt die Verwaltung oder das ­z uständige Amt der
Stadt Lahnstein entgegen. Titel, Umschlaggestaltung
sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten
des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich
geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und
Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.
Quellennachweis:
Stadtverwaltung Lahnstein
mediaprint infoverlag
Stadtverwaltung Lahnstein
Kirchstr. 1, 56112 Lahnstein
Tel.: 02621 914-0
mediaprint
infoverlag gmbh
Lechstraße 2
D-86415 Mering
Tel. +49 (0) 8233 384-0
Fax +49 (0) 8233 384-103
[email protected]
www.mediaprint.info
www.total-lokal.de
56112048/1. Auflage / 2012
Branchenverzeichnis
Liebe Leser!
Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie
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Dekorationen für Hochzeit und Taufe
Eheberatung Friseur
Friseursalon Gastronomie Geburtsvorbereitung
Hebamme
Hochzeitsarrangement Hochzeitsfeiern
Hochzeitsfinanzierung
Hochzeitsfrisuren-Spezialist Hotel
Hotel – Restaurant
Klinikum
Restaurants
SB Warenhaus
Sexualberatung Tauf-, Familien- und Firmenfeiern Vermietung von Hochzeitsräumlichkeiten
Versicherungen
Waldbestattung 7
11
2
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U2
3
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23
3
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6
U2
3, 14, 15
14, 15
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2
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★★★★
3
Standesamt Lahnstein
Standesamt Lahnstein
Das Standesamt befindet sich im Rathausgebäude „Bahnhofsstr.
49 a, unmittelbar am Bahnhof im ehemaligen Ortsteil Niederlahnstein. Das Standesamt ist aber nicht nur für Eheschließungen zuständig, sondern es werden hier auch alle in Lahnstein geborene
Kinder und Verstorbenen beurkundet.
Und seit 01.01.2011 werden auf dem Standesamt auch Anträge
auf öffentlich-rechtliche Namensänderungen aufgenommen und
beschieden.
Wo kann man in Lahnstein heiraten?
Auch für viele namensrechtliche Erklärungen, Begründung von
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, Beglaubigungen,
Vaterschaftsanerkennungen, Kirchenaustritte und Ausstellung
von Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig.
1. Trauzimmer im Rathaus, Bahnhofsstr. 49 a
2. Hexenturm am Salholplatz
3. Hospitalkapelle
4. Altes Wirtshaus an der Lahn
Trauzimmer
Wirtshaus an der Lahn
4
Standesamt Lahnstein
Ihre Ansprechpartner beim Standesamt
Herr Matthias Wagner
Telefon 02621 914-220
E-Mail: [email protected]
Frau Astrid Dawirs
Telefon 02621 914-221
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten des Standesamtes
08.00 – 13.00 Uhr
Montag – Mittwoch
Dienstag Nachmittag
14.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag – Freitag
Donnerstag Nachmittag
14.00 – 18.00 Uhr
Frau Anke Höh
Telefon 02621 914-222
E-Mail: [email protected]
An welchen Tagen kann geheiratet/„verpartnert“ werden?
montags – mittwochs: 09.00 – 15.00 Uhr
donnerstags:
09.00 – 17.00 Uhr
freitags:
09.00 – 13.00 Uhr
Jeden 01. Samstag eines Monats ab 09.00 Uhr!
Hexenturm
Hospitalkapelle
5
Eheschließung
Eheschließung und Begründung einer
Lebenspartnerschaft
Bei getrennten Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit. Ist
einer der Wohnsitze auch der gewünschte „Eheschließungsort“
bietet es sich an, auch dort die Eheschließung oder Begründung
einer Lebenspartnerschaft anzumelden.
Seit dem 01.07.1998 ist der Begriff des „Aufgebots“ weggefallen. An seine Stelle ist die „Anmeldung der Eheschließung“ getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Aufgebot wird die Anmeldung
zur Eheschließung nicht mehr eine Woche öffentlich ausgehängt.
Kann die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?
Auch wenn sich einiges im Eherecht verändert hat, so besteht weiterhin die Pflicht des Standesbeamten, die Ehefähigkeit zu prüfen
und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Daher sind zur Anmeldung der Eheschließung die Vorlage einiger Unterlagen erforderlich.
Ja, Sie können bei jedem Standesamt in Deutschland heiraten
oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Die Anmeldung in
Rheinland-Pfalz erfolgt immer beim Wohnsitzstandesamt. Von
dort aus werden die Unterlagen an Ihr Wunschstandesamt übersandt. Bitte setzen Sie sich bezüglich des Termins rechtzeitig mit
dem von Ihnen ausgewählten Standesamt in Verbindung.
Die häufigsten Fragen in Kürze
Wo müssen wir die Eheschließung/die Begründung einer
Lebenspartnerschaft anmelden?
Die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk
einer der/oder beide Partner einen Wohnsitz haben.
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6
Müssen wir die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft gemeinsam anmelden?
Grundsätzlich gilt, dass sich beide Partner gemeinsam zur Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft anmelden sollten.
Ist ein Partner aus wichtigem Grund verhindert, kann er den anderen
Partner bevollmächtigen, die Anmeldung allein vorzunehmen. Den
Vordruck „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft“ erhalten Sie beim Standesamt.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
(beide Partner sind deutsche Staatsangehörige, volljährig und nicht
im Ausland geboren)
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen sind unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Grundsätzlich
gilt, dass jeder der Partner einen gültigen Personalausweis oder
einen gültigen Reisepass vorzulegen hat.
Eheschließung
Darüber hinaus benötigen Sie,
wenn Sie noch nie verheiratet oder „verpartnert“ waren (ledig sind):
• e ine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (aktueller
Stand)
• e ine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des
Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes
(Aufenthaltsbescheinigung).
wenn sie schon ein- oder mehrmals verheiratet/„verpartnert“ waren.
• eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (aktueller
Stand)
•eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (aktueller Stand) der Vorehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik
Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde,
•eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (aktueller Stand),
wenn die letzte Ehe vor dem 01.01.1958 oder in der ehemaligen DDR geschlossen wurde,
•eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (aktueller Stand),
wenn die Ehe nach dem 01.01.2009 geschlossen wurde.
• eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
•eine aktuelle Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit
Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des
Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung).
wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben:
•Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes
In folgenden Fällen sollten Sie sich in jedem Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
• ein Partner besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
• ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
• ein Partner hat im Ausland geheiratet
• ein Partner ist im Ausland geschieden worden
Römerbergwerk Meurin Ein Trau(m)ort für die Ewigkeit
Im Römerbergwerk Meurin bei Kretz in der Verbandsgemeinde
Pellenz erleben Heiratswillige ein einzigartiges Flair. Das Römerbergwerk Meurin ist ein 2.000 Jahre alter römischer UntertageTuffsteinbruch. Die Decke, der Boden und die Wände sind aus
jahrtausendem alten vulkanischem Stein. Einst war es ein Ort harter,
staubiger Arbeit, heute jedoch bietet es eine imposante Kulisse
für einen unvergesslichen Hochzeitstag. Der Trau(m)ort wird am
Hochzeitstag mit Tüchern, Blumensträußen und -gestecken festlich
geschmückt und mit Kerzen romantisch beleuchtet. Ob romantische
Liebesbezeugungen im Kerzenschein, musikalische Einlagen inkl.
Sektempfang oder großem Buffet, die Trauung im Römerbergwerk
wird ein unvergessliches Hochzeitsfest.
Wenn Sie für ihren schönsten Tag im Leben ein einzigartiges
Ambiente wollen, dann sollten Sie sich im Römerbergwerk trauen.
Sie müssen nur noch „Ja” sagen.
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wenn Sie minderjährige, nicht gemeinsame Kinder haben:
•Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes
Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden können.
7
Hochzeits-Timer
Ihr persönlicher Hochzeits-Timer für einen
reibungs­losen Start ins Eheglück
Rechtzeitige Planung ist die halbe Feier
Eines ist sicher: Sie können eigentlich gar nicht früh genug mit
den Vorbereitungen beginnen. Schließlich steigert das auch die
Vorfreude auf den großen Tag. Außerdem wird sich der Stress der
Vorbereitungen umso mehr in Grenzen halten, je mehr Sie alle
organisatorischen Dinge über mehrere Monate verteilen. Natürlich kann es sein, dass es am Ende trotzdem hier und da hektisch
wird. Aber ein bisschen Spannung sollte schon sein, wie jedes
Brautpaar Ihnen sicherlich gern bestätigen wird.
Ein halbes Jahr vorher...
Hier sollten Sie sich schon die ersten Gedanken machen. Vielleicht
wollen Sie ja in einer Kirche heiraten, die bei Hochzeitspaaren besonders beliebt ist, zu einer Jahreszeit, die sich perfekt zum Heiraten eignet. Oder das Restaurant, in das sie sich verliebt haben, ist
immer gut besucht und Sie möchten außerdem mit dem einzigen
Leih-Rolls Royce zur Kirche gefahren werden.
Sollten Sie einen ganz bestimmten Terminwunsch für Ihre Eheschließung haben, empfiehlt es sich schon jetzt, diesen Termin
vormerken zu lassen – damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Generell lässt sich sagen: Je ausgefallener Ihre Wünsche
sind, desto dringender empfiehlt es sich, frühzeitig alles Nötige in
die Wege zu leiten, vielleicht auch schon mal mit dem Geistlichen
über den Hochzeitstermin zu sprechen.
8
Hochzeits-Timer
Drei Monate vorher...
Spätestens jetzt sollten Sie sich beim Standesamt anmelden! Außerdem ist es jetzt ratsam,
•die passende Kirche auszusuchen und mit dem Geistlichen zu
sprechen, um den Termin für die Trauung zu vereinbaren.
•den Hochzeitsurlaub zu beantragen, damit nichts mehr in letzter Sekunde dazwischen kommen kann – wer will schon seine
Flitterwochen verschieben müssen?
•Überlegungen anzustellen, wie viele Gäste Sie einladen wollen.
Daraus ergeben sich die Größe der erforderlichen Räumlichkeiten und natürlich auch die Kosten für die Bewirtung.
•das Brautkleid, den Hochzeitsanzug und Accessoires auszuwählen und zu bestellen. Denken Sie auch daran, dass möglicherweise noch an der einen oder anderen Stelle Änderungen
vorgenommen werden müssen.
•sich um das „Drunter“ zum „Drüber“ zu kümmern – suchen
Sie sich die richtigen Dessous zu ihrem Hochzeitskleid aus. Ob
Corsage, Body oder Strapse – in einem Fachgeschäft finden Sie
bestimmt Etwas Ihrem Geschmack entsprechendes.
•Angebote für das Festmenü einzuholen – von Hotels, Restaurants oder auch vom Partyservice, falls Sie zu Hause oder in
Räumen ohne Gastronomie feiern wollen.
•das Hochzeitsfahrzeug auszuwählen. Die Auswahl ist groß –
von der Kutsche über den Oldtimer bis zum Luxuswagen.
•einen Fotografen auszuwählen und eventuell einen professionellen Diskjockey, der für die passende musikalische Untermalung sorgt.
•Überlegungen zur Hochzeitsreise anzustellen. Da muss man
viele Dinge im Auge behalten – bei exotischen Ausflugszielen
sollten Sie zum Beispiel daran denken, sich impfen zu lassen.
Auch die Gültigkeitsdauer der Reisepässe sollten Sie überprüfen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
•einen Kostenplan aufzustellen und in der engeren Familie zu
besprechen. Falls erforderlich, können Sie die Kosten entweder
aufteilen oder für die nötige Finanzierung sorgen.
9
Hochzeits-Timer
10 Wochen vorher...
•Die Spannung steigt! Entscheiden Sie sich jetzt, wer die Rolle
von Brautjungfern und Blumenkindern übernehmen soll und
verschicken Sie die entsprechenden Einladungen.
•Stellen Sie eine endgültige Gästeliste zusammen und lassen Sie
Einladungskarten drucken (vorsichtshalber ein paar mehr auf
Reserve).
•Setzen Sie einen Termin für Zu- und Absagen und halten Sie
die Antworten später am besten auf einer Liste fest. Schließlich
müssen Sie schon genug andere Sachen im Kopf behalten!
•Stellen Sie ferner eine Namen- und Adressenliste der Leute
zusammenstellen, die eine Vermählungsanzeige (nicht Einladung!) erhalten sollen.
•Einladungskarten, Vermählungsanzeigen sowie Menü-, Tischund Danksagungskarten sollten in einem „Arbeitsgang“ gedruckt werden. Das spart Kosten. Dabei sollten Sie auf ein einheitliches „Gesamtbild“ achten oder sich vielleicht ein Thema
ausdenken.
• Bestellen Sie die Feier im Hotel oder Restaurant.
•Stimmen Sie die Speisenfolge und die Getränke ab und sorgen
Sie für Blumenschmuck.
•Wenn Sie sich nicht schon vorher darum gekümmert haben, erfolgt jetzt eine der schönsten Aufgaben rund um die Hochzeit:
Die Auswahl der Trauringe. Lassen Sie sich am besten fachkundig beraten und sich viele verschiedene Modelle zeigen, bevor
Sie eine Auswahl treffen. Denn dieser Ring wird schließlich den
Rest Ihres Lebens Ihre Hände zieren.
8 Wochen vorher...
•Jetzt ist es Zeit, die Einladungen zu versenden. Sind Sie schon
ein bisschen aufgeregt?
•Und noch eine sehr schöne Aufgabe wartet neben den vielen organisatorischen Dingen auf Sie: Die Wunschliste für Hochzeitsgeschenke zusammenzustellen. In Einrichtungshäusern und Haushaltsfachgeschäften erhalten Sie in der Regel Geschenklisten.
10
•Sollte die Feier zu Hause stattfinden, ist es jetzt Zeit, für Hilfskräfte aller Art zu sorgen.
6 Wochen vorher...
•Planen Sie vielleicht einen offiziellen Junggesellenabschied?
Dann versenden Sie jetzt auch dafür Einladungen oder telefonieren Sie ein bisschen herum. Vergessen Sie dabei nicht die
Musik oder Unterhalter.
•Auch wenn es Sie vielleicht schon ein bisschen nervt: Überprüfen Sie noch ein letztes Mal ausführlich die Gästeliste, denn
jetzt müssten auch alle Zusagen da sein. Falls auch sie Trödler
in Ihrem Freundeskreis oder unter Ihren Verwandten haben, die
eine Zu- oder Absage schon mal vergessen können, haken Sie
doch noch einmal freundlich nach.
4 Wochen vorher...
•Jetzt ist der Bräutigam gefragt: Er sollte nun für seine Angebetete einen Brautstrauß bestellen.
•Suchen Sie außerdem den Blumenschmuck für die Kirche,
Tischblumen, Blumen für die Blumenkinder und das Hochzeitsfahrzeug aus.
3 Wochen vorher...
•Probieren Sie das Brautkleid und den Hochzeitsanzug an und
laufen Sie Ihre Hochzeitsschuhe schon mal ein, damit Sie lästige und schmerzhafte Blasen vermeiden.
•Die Braut spricht mit dem Friseur über ihre Frisur. Lassen Sie
sich dazu doch ein paar Vorschläge unterbreiten – die meisten
Friseure sind sehr kreativ bei wunderschönen Hochsteckfrisuren für die Hochzeit und haben vielleicht auch die passende
Verzierung parat. Gut wäre es, wenn der Friseur das Brautkleid
sehen könnte, damit er die Frisur entsprechend anpassen kann.
Wenn der Friseur den Schleier aufstecken soll, bestellen Sie ihn
am Hochzeitstag nach Hause oder in die Kirche.
Hochzeits-Timer
•Kein Zwang, aber eine nette Idee ist es, ein Gästebuch zu kaufen. Darin kann sich am Hochzeittag jeder eintragen und einen
lieben Gruß hinterlassen. Zusammen mit den Hochzeitsfotos
eine sehr schöne und persönliche Erinnerung.
•Falls Sie nun einen gemeinsamen Ehenamen tragen, denken
Sie daran, Ihren Namen bei den Behörden aktualisieren zu lassen – etwa bei der Lohnsteuerkarte, dem Personalausweis oder
dem Führerschein.
2 Wochen vorher...
• Bestellen Sie die Hochzeitstorte und anderes süßes Gebäck.
•Legen Sie die Tischordnung nach der endgültigen Gästeliste
fest und versehen Sie die Tischkarten mit Namen.
•Wenn sie Ihre Hochzeit zuhause und ohne Partyservice feiern,
ist es ratsam, jetzt mit dem Kochen und Backen zu beginnen
und dann alles einzufrieren. Macht geschmacklich keinen Unterschied, erspart aber eine Menge Zeit und Stress.
1 Woche vorher...
•Der große Augenblick rückt immer näher! Holen Sie jetzt die
Trauringe vom Juwelier.
• Kümmern Sie sich um Ihre Kosmetikbehandlung.
•Setzen Sie die Hochzeitsanzeige in die Zeitung. Dazu können Sie
sich in der Anzeigenabteilung einen Vorschlag machen lassen.
•Es empfiehlt sich, eine Generalprobe durchzuführen, um vielleicht noch kleine Ungereimtheiten aufzudecken – mit den Blumenkindern, mit der Musik, mit dem Zeremonienmeister etc.
•Bereiten Sie eine Liste vor, in der die Geschenke und die Schenkenden vermerkt werden. So haben Sie es später leichter mit
den Dankesschreiben.
Nach der Hochzeit...
•Schauen Sie sich Ihre Fotoabzüge an. Hat vielleicht auch ein
Freund oder Verwandter noch Fotos geschossen, die Sie sich
ansehen können?
•Verschicken Sie kleine Danksagungskarten. Für Geschenke bedanken Sie sich am besten mit einem persönlichen Brief. Wo
vorhanden, können Sie auch Fotos beilegen – Verwandte und
Freunde freuen sich darüber immer.
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56070 Koblenz
Tel.: 0261-83525
Fax: 0261-805380
[email protected]
11
Die kirchliche Trauung
Die Ehe gehört nach wie vor zu den größten Schritten, zu denen sich ein Paar entscheiden kann. Sie stellt das erfüllte Zusammenleben auf die nächst höhere Stufe und bringt somit auch
viel Verantwortung mit sich. Deshalb wollen viele Paare auch in
der heutigen Zeit nicht auf den Segen Gottes verzichten. Vor allem gläubige Christen betrachten die kirchliche Trauung als eine
Selbstverständlichkeit und feierliche Krönung ihres ganz besonderen Tages. Und auch wenn Sie nicht jeden Sonntag die Kirche besuchen, wünschen Sie sich vielleicht einen besonders feierlichen
Rahmen für den Beginn Ihrer Ehe.
Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes ist es nun nach
Jahrhunderten auch wieder möglich, ohne vorherige standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. Allerdings sollten Sie sich
bewusst machen, dass eine kirchliche Hochzeit ohne standesamtliche Urkunde zwar einen hohen symbolischen Wert, aber keine
zivilrechtlichen Folgen hat – also vor dem Gesetz nicht existiert.
Das neue Recht ermöglicht es Geistlichen nun wieder, Heiratswillige kirchlich zu verbinden, selbst wenn diese gar nicht beabsichtigen, sich auch beim Standesamt trauen zu lassen.
Die staatliche Ehe und die Ehe nach Kirchenrecht stehen nun völlig unverbunden nebeneinander. Die Konsequenzen sind vielen
Menschen im Vorfeld vielleicht gar nicht bewusst, sollten jedoch
genauestens bedacht werden: Ohne standesamtliche Trauung gilt
das Ehepaar auch nach einer kirchlichen Feier als „nichteheliche
Gemeinschaft“. Das heißt vor allem, dass es keinen gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich gibt. Auch die anderen gesetzlichen
Regelungen, die mit einer Ehe einhergehen, entfallen somit: dazu
zählt das Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess ebenso wie
die automatische Regelung des Erbrechts. Ohne Testament hat der
überlebende Ehegatte somit keinen Anspruch auf das Erbe. Werden Kinder geboren, tragen diese automatisch den Namen der
Mutter, deren Zustimmung der Vater für das Umgangs- und Sor12
Die kirchliche Trauung
gerecht benötigt. Eine weitere Folge der nicht-standesamtlichen
Ehe ist, dass im Falle einer Trennung kein Unterhaltsanspruch besteht und es auch ansonsten keinerlei Schutzvorschriften für den
Schwächeren gibt. Nicht zuletzt sind noch die eingeschränkten
bzw. fehlenden Rechte bei der Totensorge sowie bei der Organtransplantation zu bedenken.
Feiern Sie im
historischen Ambiente
Für Ihr „Festliches HochzeitsBankett“ bieten wir Ihnen unseren stimmungsvollen Festsaal an.
160 Hochzeitsgäste können hier
zeitunbeschränkt feiern.
Exklusiv steht Ihnen unsere angeschlossene Terrasse mit
traumhaften Rheinblick zur Verfügung.
Im historischen Ambiente können standesamtliche Trauungen
angeboten werden – eine unvergessliche Zeremonie.
Deutsche und internationale Küche.
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Alle organisatorischen Arbeiten übernehmen wir für Sie bereits
im Vorfeld Ihrer Veranstaltung.
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13
Die Hochzeitsfeier
Die Hochzeitsfeier – der passende Rahmen
Lieblich in der Bräute Locken
spielt der jungfräuliche Kranz,
wenn die hellen Kirchenglocken
laden zu des Festes Glanz.
Ach! Des Lebens schönste Feier!
Friedrich von Schiller
Schon Schiller wusste, dass ein so besonderes Ereignis wie eine
Hochzeit auch eines ganz besonderen Rahmens bedarf, damit
dieser Tag auch lange in Erinnerung bleibt. Daher sollten Sie
auf professionelle Unterstützung in vielerlei Hinsicht lieber nicht
verzichten – egal, ob Sie nun ein rauschendes Fest wie aus dem
Bilderbuch in einem Ballsaal planen oder Ihnen eher ein kleiner
Hochzeitsempfang im engeren Kreis der Familie vorschwebt.
Wenn Sie das Hochzeitsfest mit all Ihren Freunden und Verwandten ohne Platzprobleme und Personalsorgen genießen wollen,
kommt eigentlich nur eine Feier außer Haus in einem Restaurant
oder Hotel in Frage. Gastronomie und Hoteliers haben meist viel
Erfahrung mit großen Gesellschaften und schaffen mit einem professionellen Blick für jeden Geschmack das passende Ambiente.
Noch mehr als in jeder anderen Lebenssituation sollten Sie natürlich auch dabei nicht die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kaufen. Vielleicht kennen Sie bereits eine Lokalität, bei der sie schon
des Öfteren viele gute Erfahrungen gemacht haben, oder waren
selbst einmal Gast bei einer gelungenen Feier.
Der Küchenchef berät Sie sicherlich gern über die Zusammenstellung des Hochzeitsmenüs und bemüht sich, Ihre individuelle
Wünsche zu erfüllen. Auf Wunsch übernehmen die meisten Restaurants auch gleich Blumenschmuck, Menükarten, Tischkarten
Ihre Feier – im Herzen des Mittelrheintals
Feiern Sie Ihre Hochzeit in unserem traditionsreichen Haus. Durch das
einzigartige Ambiente von gemütlichem Kaminzimmer, dem Restaurant mit
Rheinblick, einem großen komfortablen Saal für Ihre Feierlichkeiten sowie
der romantischen Rheinterrasse können sich Ihre Gäste nur wohlfühlen.
HOTEL RESTAURANT KRONE
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14
Unsere Köche verwöhnen Sie kulinarisch mit saisonalen und regionalen
Köstlichkeiten und dazu passenden Weinspezialitäten. Für die Übernachtung stehen Ihren
Gästen unsere Komfort-/KomfortPlus-Zimmer mit Blick auf den Rhein zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie – Ihre Familie Löffler
Die Hochzeitsfeier
und anderes mehr. Auch wenn das extra kostet, werden Sie damit
deutlich entlastet und können Ihr Fest entspannter genießen –
und darauf kommt es ja schließlich auch an.
Wichtig bei der Planung einer passenden Lokalität sind vor allem
zwei Dinge: Erstens müssen Sie sich rechtzeitig – zwei bis drei Monate vorher – um den Termin kümmern und zweitens sollten Sie
klare Abmachungen treffen. Legen Sie vor allem einen genauen
Zeitplan sowie die Menüfolge fest. Sie können auch im Vorfeld
bereits den einen oder anderen Gang einmal kosten, denn sicher
ist sicher!
Auch wenn Sie sich für eine Feier im kleineren Kreis entscheiden,
sollten Sie auf professionelle Unterstützung nicht verzichten. Ein
guter Partyservice liefert Beispiel neben Speisen und Getränken
auch alles, was zum Feiern sonst noch benötigt wird – Geschirr,
Gläser, Besteck, Dekoration, Tische, Stühle und Tischwäsche. Routiniertes Servicepersonal sorgt nicht nur für einen reibungslosen
Festablauf, sondern räumt auch hinterher noch die Küche auf und
kümmert sich um den Abwasch – so können Sie ganz beruhigt
schon mal in die Flitterwochen starten.
Zu einer richtigen Hochzeit gehört es natürlich, auch kräftig das
Tanzbein zu schwingen. Für die passende musikalische Untermalung will gesorgt sein – ob Alleinunterhalter oder Showband, denken Sie daran, frühzeitig anzufragen, denn oft sind diese lange im
Voraus ausgebucht.
Hier wird Ihre Hochzeit zum unvergesslichen Tag
Sie haben schon immer davon geträumt, Ihren ganz besonderen
Tag zu etwas Außergewöhnlichem zu machen? Dann sind Sie in
Lahnstein richtig aufgehoben.
Damit es
„Ihr“ Tag wird...
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Öffnungszeiten
Sommer
Mai bis Oktober
Mo bis Sa
ab 15:00 Uhr
So- & Feiertags
ab 11:00 Uhr
Winter
Oktober bis Mai
Mo bis Sa
ab 18:00 Uhr
So- & Feiertags
ab 11:00 Uhr
Hotel-Restaurant Schloss Engers • Schloss Engers Betriebs-GmbH
Alte Schlossstraße 2 • 56566 Neuwied-Engers • Tel: 02622 9264-295
[email protected] • www.schloss-engers.de
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15 10:4
13.01.12
Blumen, Make-up und Frisuren
Rosen, Tulpen, Nelken – Blumen und Dekoration
Blumen spielen von Anfang an in der Liebe eine ganz besondere
Rolle. Ob es das erste Rendezvous ist, der Antrittsbesuch bei den
künftigen Schwiegereltern, ein Strauß zur Versöhnung oder einfach mal so – man(n) sagt es gern mit Blumen.
So können Sie gleich herausfinden, ob Ihr Wunsch-Look auch
wirklich zu Ihnen passt, und alles schon einmal im Vorfeld testen.
Das beste Rezept fürs Hochzeits-Make-up? So klassisch wie möglich, denn so werden Ihnen Ihre Hochzeitsbilder auch noch in zehn
Jahren gefallen!
Und natürlich erst recht am Tag der Hochzeit. Blumen, wohin das
Auge schaut – Auto oder Kutsche werden beispielsweise mit immergrünem Buchsbaum in Kombination mit weißen oder bunten
Blüten geschmückt. Ideal für die Hochzeitstafel: kleine Blümchen
bunt über das Tischtuch gestreut oder – etwas edler – weiße Lilien,
elegant arrangiert.
Frisuren:
Weich und romantisch oder streng und raffiniert? Haben Sie die
Grundsatzfrage in puncto Hochzeitsfrisur noch nicht gelöst? Ihr
Friseur wird Ihnen sicher gern mit einer ausführlichen Beratung
zur Seite stehen.
Eine Braut im weißen Hochzeitskleid kann noch so hübsch sein – doch
ohne Brautstrauß fehlt etwas: Farbe. Zu weiß passt natürlich alles,
wenn das Brautkleid allerdings nicht weiß oder nicht ausschließlich
weiß ist, sollte der Brautstrauß schon mit Bedacht ausgesucht werden. Lassen sie sich von einer guten Floristin professionell beraten.
Make-up:
Natürlich möchte jeder an seinem Hochzeitstag möglichst perfekt
aussehen. Nur sind wir leider nicht alle Künstler im Umgang mit
Make-up, aber dafür gibt es ja schließlich auch die Profis. Lassen
Sie sich doch mal im Beauty-Studio ausführlich beraten.
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Sanft gestyltes Haar ist ausgesprochen schmeichelhaft und ideal
für romantische Spielereien. Eine solche Frisur sollten Sie wählen,
wenn auch Ihr Hochzeitskleid sehr romantisch ausfällt, Ihre Haare
sowieso lockig sind und Sie zarte Gesichtszüge besitzen. Glatte,
klare Konturen sind sehr raffiniert und betont elegant. Dafür sollten Sie sich entscheiden, wenn Ihre Haare fein sind, Sie markante
Gesichtszüge haben und sich lieber elegant als niedlich präsentieren. Oder wie wäre es mit einer kunstvollen Hochsteckfrisur? Hierbei sollten Sie sich jedoch unbedingt einem Friseur anvertrauen,
denn eine haltbare Kreation will gekonnt sein.
Lahnstein
Besuchen Sie unser Getränke-Center:
Auf 2.000 m2 mit allem, was zu einem modernen
Getränkecenter dazu gehört.
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17
Wissenswertes zu Ehe und Familie
Sind Verheiratete am Ende doch die besseren Menschen? Zumindest steuerlich stehen sie in der Regel besser da als Singles oder
Paare, die ohne Trauschein zusammenleben. So will es Artikel 6
Absatz 1 des Grundgesetzes, der da lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Am interessantesten für Ehegatten ist zweifellos bei der Einkommensteuer die Möglichkeit der Zusammenveranlagung, denn bei
ihr kommt der so genannte Splittingtarif voll zur Geltung. Dabei
wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zunächst halbiert, für diesen Betrag anschließend die Steuer wie bisher aus der
Grundtabelle abgelesen und dann verdoppelt. Bei unterschiedlich
hohem Einkommen der Ehegatten – vor allem jedoch, wenn einer
der Ehegatten überhaupt keine Einkünfte hat – führt die Zusammenveranlagung zu einem erheblich niedrigeren Steuersatz und
einer deutlichen Steuerersparnis. Auch von der Verdopplung des
Höchstbetrages für Vorsorgeaufwendungen können die Ehegatten in einem solchen Falle profitieren.
Auf jeden Fall sollten Sie gleich nach der Heirat den Wechsel der
Lohnsteuerklasse beantragen. Dazu gehen Sie zum Bürgeramt.
Bei nur einem Verdiener erfolgt der Wechsel von der Steuerklasse
I zur sehr viel günstigeren Steuerklasse III, sind beide Ehepartner
Arbeitnehmer, gibt es wahlweise die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung, welche
Möglichkeit für Sie günstiger ist. Der Steuerklassenwechsel gilt
übrigens nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Ersten des Folgemonats.
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Heiraten mit Köpfchen
Sicherheit in jeder Lebensphase
– Absicherung für die ganze Familie
Die Jahre der Familiengründung sind bekanntermaßen eine erfüllte Zeit, jedoch finanziell manchmal eine Durststrecke. In den
meisten Familien fällt ein Elternteil zumindest vorübergehend als
Verdiener aus. Zugleich muss in neue Anschaffungen, wie zum
Beispiel Einrichtungsgegenstände, investiert werden. Gerade in
dieser Zeit ist es notwendig, für unvorhersehbare Ereignisse, die
schlagartig die Lebensgrundlage einer jungen Familie entziehen
können, vorzusorgen.
Mit günstigen Beiträgen und sofortigem Versicherungsschutz ist
deshalb die Risiko-Lebensversicherung gerade für junge Familien
der ideale Einstieg in die Familienvorsorge. Für geringe monatliche Zahlungen erhalten Sie eine sehr hohe Auszahlungssumme,
da kein Kapital gebildet wird und im Erlebensfall keine Leistung
vorgesehen ist.
Sobald es Ihre finanzielle Situation erlaubt, lohnt sich die Umwandlung in eine kapitalbildende Lebensversicherung. Damit leisten Sie zusätzlich zur Absicherung Ihrer Familie einen wichtigen
Beitrag zu Ihrer eigenen Altersvorsorge. Überschussbeteiligung
und Steuerersparnisse machen sie zudem zu einer äußerst rentablen Anlage. Eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Versicherung auf verbundene Leben. Hier sind
immer zwei Personen in einem Vertrag versichert.
Außerdem eignen sich die Risiko- und die kapitalbildende Lebensversicherung zur Absicherung von Bankbürgschaften und Krediten, oft sind sie sogar Bedingung für ihre Gewährung.
Verantwortung tragen heißt vorsorgen
Sie machen die Familie erst vollständig und haben ihr ganzes Leben noch vor sich – Ihre Kinder. Es gibt sinnvolle und preiswerte
Versicherungen, mit denen Sie Ihren Kindern den Weg ins Leben
von Geburt an sichern können. Sorgen Sie vor – gegen Unfall und
Krankheitsfälle, aber auch für eine gesicherte Ausbildung. Eine
Ausbildungsversicherung, die Sie als Mutter und Vater abschließen, stellt sicher, dass die Ausbildung Ihrer Kinder nicht von finanziellen Engpässen bestimmt wird. Sehr schnell geht es dann um
die Gründung eines eigenen Hausstandes. Wie schön, wenn dann
vorgesorgt ist und die Wohnung auch mit neuen Möbeln nach
dem Geschmack Ihres Kindes eingerichtet werden kann. Die Heiratsversicherung gibt Ihren Kindern den finanziellen Spielraum,
den sie brauchen, um die eigenen vier Wände zu gestalten. Bei
Heirat oder spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres des
Kindes wird das Geld ausgezahlt.
Versicherungen, Vorsorge,
Kapitalanlagen/
Wir sind immer der richtige Partner.
AXA Versicherungsbüro
Ria Schütz · Marc Kreidel · Michael Struth
Bahnhofstraße 27, 56112 Lahnstein
Tel.: 02621 188101, Fax: 02621 188260
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Geburt
Die häufigsten Fragen in Kürze
Wer ist zuständig für die Beurkundung einer Geburt?
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Daher werden alle Kinder, die in der
Stadt Lahnstein geboren werden, vom Standesamt Lahnstein beurkundet
Welche Frist ist zu beachten?
Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen
Wer zeigt die Geburt an?
Anzeigepflichtig ist der Vater des Kindes, die Mutter oder jede
andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist. Ist Ihr Kind im St. ElisabethKrankenhaus in Lahnstein geboren, ist die Geburt Ihres Kindes
zunächst bei der Anmeldung im Krankenhaus anzuzeigen. Dort
stellt man Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die zusammen mit der
Bescheinigung der Hebamme an das Standesamt Lahnstein weitergeleitet wird. Nach erfolgter Beurkundung werden die Unterlagen mit den Urkunden an das Krankenhaus zurückgeschickt. Bei
einer Hausgeburt stellt Ihnen die Hebamme die Geburtsanzeige
aus.
Welche Unterlagen werden für die Beurkundung einer
Geburt benötigt?
•wenn die Eltern miteinander verheiratet sind; das Stammbuch
mit einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag
fortgeführten Familienbuch oder ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile
•wenn die Eltern im Ausland geheiratet haben kein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde; eine Heiratsurkunde mit
Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher und die Geburtsurkunden beider Elternteile
20
•wenn die Mutter noch nie verheiratet war; eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
•wenn die Mutter geschieden ist; eine beglaubigte Ablichtung
aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch mit
Scheidungsvermerk
•wenn die Mutter verwitwet ist; eine beglaubigte Ablichtung
aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch mit
dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist
•wenn ein Elternteil oder beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, ist zusätzlich der Reisepass vorzulegen. Beachten Sie bitte, dass eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) kein Nachweis über die Identität und kein Nachweis
über die Staatsangehörigkeit ist
• Personalausweis oder Reisepass der Eltern
• in Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden
Hier geht’s rund...
ums Stillen
Die Stillberaterinnen des Katholischen
Klinikums / Marienhof möchten Sie
über die kostenlosen Angebote zum
Stillen rund um Schwangerschaft,
Geburt und danach informieren. Unser Anliegen ist es, Sie schon vor der
Geburt auf die Stillzeit vorzubereiten.
Gerade beim ersten Kind oder nach
einer vorangegangenen schwierigen
Stillzeit gibt es viele Fragen.
Deshalb bieten wir am zweiten
Mittwoch jeden Monats einen Informationsabend rund ums Stillen für
werdende Eltern an (Anmeldung
erbeten). Auch der zukünftige Papa
oder eine andere Vertrauensperson
sind herzlich eingeladen. Während
dieses 2-stündigen Abends besprechen wir den Stillbeginn nach der Geburt, zeigen Stillpositionen, erklären
mögliche anfängliche Schwierigkeiten
und deren Behebung. Auch wichtige Aspekte im Verlauf der weiteren
Stillzeit werden angesprochen und
offene Fragen der Eltern beantwortet.
Während Ihres stationären Aufenthaltes nach der Geburt werden Sie
vom ausgebildeten Team und den
Stillberaterinnen der Mutter-KindStation betreut und rund ums Stillen
kompetent unterstützt und beraten.
Unser Ziel ist es, dass Sie bei der
Entlassung sicher im Umgang mit
Ihrem Neugeborenen sind. In dieser
Zeit und danach freuen wir uns, Sie
dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00
Uhr in der offenen Stillgruppe in der
Cafeteria auf der Mutter-Kind-Station
begrüßen zu dürfen, um sich von der
erfahrenen Stillberaterin weitere Unterstützung und Beratung rund ums
Stillen zu holen. Auch dieses Angebot ist kostenlos und richtet sich an
alle stillenden Frauen, unabhängig
vom Alter ihres Babys und wo die
Entbindung stattfand. Sie können
frei entscheiden, wie regelmäßig Sie
kommen möchten, und müssen sich
nicht an – oder abmelden.
In der vom katholischen Klinikum/
Marienhof angebotenen Stillambulanz können sich stillende Mütter
rund ums Stillen zur Einzelberatung
mit einer Stillberaterin anmelden
Sollten Sie Ihre Nachsorge-Hebamme nicht erreichen können, bieten
wir Ihnen die Möglichkeit, sich jederzeit auf unserer 24-Std.-Hotline Rat
und Hilfe rund ums Stillen zu holen.
Unsere Angebote im Überblick:
Still-Info-Abend:
am zweiten Mittwoch eines jeden
Monats von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Offene Stillgruppe:
jeden Dienstag von 10:00 Uhr bis
12:00 Uhr
Stillambulanz:
montags und freitags von 9:00 Uhr
bis 12:00 Uhr
24-Std.-Hotline:
rund um die Uhr (auch nachts, Feiertags, Wochenende)
Alle Angebote sind kostenlos!
Telefonische Anmeldung, bzw. Info
unter: 0261 – 4963200
Wann immer Sie kommen:
bitte bringen Sie ihr Baby mit!
„Willkommen im Leben“
Unsere Angebote rund um die Geburt:
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Informationsabende
Kreißsaal-Führungen
Geburtsvorbereitungskurse
Step & Fit in der Schwangerschaft
Säuglingspflege -und
Babyerstausstattungskurs
Umfassende Unterstützung beim Stillen
Kurse zum Wickeln und Tragen
Babymassagekurse
Rückbildungskurse
Mehr Infos auf kk-km.de
Gemeinsam für Ihre Gesundheit
21
Geburt
Vornamensgebung
Vornamen haben in unserer Rechtsordnung unter anderem auch
die Funktion, den Namensträger zweifelsfrei seinem Geschlecht
zuordnen zu können. Mädchen müssen weibliche Vornamen,
Jungen männliche Vornamen erhalten.
Beachten Sie bitte, dass zum Beispiel die Vornamen Kim, Toni und
Alex sowohl weibliche als auch männliche Vornamen sind. Bei der
Wahl eines solchen Vornamens sollte ein zweiter Vorname gewählt werden, der eindeutig das Geschlecht des Kindes erkennen
lässt. Möchten Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben, setzen
Sie bitte nur einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollten.
Die Vornamensgebung ist unwiderruflich!
Vaterschaftsanerkennung
Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort
in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Vater persönlich vor dem Standesbeamten die Vaterschaft anerkennt und die Mutter persönlich vor
dem Standesbeamten zustimmt. Die Vaterschaftsanerkennung
und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des
Kindes sowie vor Beurkundung der Geburt möglich.
Welche Unterlagen werden für die
Vaterschaftsanerkennung benötigt:
• Personalausweis/Reisepass beider Elternteile
• Geburtsurkunden beider Elternteile
•war die Mutter bereits verheiratet; eine beglaubigte Ablichtung
des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches
• in Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden
22
Elterliche Sorge
Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, dann ist sie die alleinige Inhaberin der Sorge. Daran ändert auch die Vaterschaftsanerkennung nichts. Sie können aber als Vater und Mutter gemeinsam
beim Jugendamt erklären, dass Sie die Sorge miteinander teilen
wollen. Dort wird man Sie auch ausführlich zu diesem Thema beraten.
Geburt
Name des Kindes
1.Sind die Eltern des Kindes verheiratet und haben einen gemeinsamen Ehenamen, führt das Kind den Ehenamen seiner
Eltern.
2.Ist die Mutter nicht verheiratet, führt das Kind den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine unmittelbar Auswirkung auf den Kindesnamen, eröffnet aber die Möglichkeit, dass
sie Mutter dem Kind mit Zustimmung des Vaters dessen Familiennamen erteilt. Diese Erklärung nimmt das Standesamt entgegen.
Nach der Beurkundung der Geburt
•werden Ihnen Bescheinigungen zur Beantragung des Kindergeldes und des Elterngeldes, für religiöse Zwecke sowie zur
Beantragung der Mutterschaftshilfe gebührenfrei vom Standesamt ausgestellt.
Weitere Urkunden für Ihr Stammbuch oder sonstige private Zwecke sind gebührenpflichtig. Die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt erfüllt das Standesamt für Sie.
U
„Mit jedem Menschen
ist etwas Neues in die
nd plötzlich weißt du:
s ist Zeit, etwas Neues zu beginnen E
und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen.
Welt gesetzt, was es noch
nicht gegeben hat, etwas
Erstes und Einziges.“
Martin Buber
www.Hebammenhaus.net
Hebammenpraxis Bender.Drumm.Kohz.Roß-Tebbe
Tel. 02 61 – 9 88 65 52, Fax. 02 61 – 9 88 65 53
Fritz-von-Unruh-Straße 1, 56077 Koblenz-Asterstein
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Sterbefall
Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen. Es sind Entscheidungen von einem
Moment auf den anderen erforderlich, obwohl man sich in einer
Extremsituation befindet, die vom Schmerz und dem Verlust eines
nahestehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es für viele
Menschen wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die Ihnen zur Seite stehen. Die Bestattungsunternehmen können entsprechend den an Sie gerichteten Wünschen die Ausrichtung einer Bestattung übernehmen und auch die
erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde
und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörigen zum größten Teil auch selbst durchführen.
Die Anzeige eines Sterbefalles kann jedoch nur dann reibungslos
geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit
sind, denn sonst sind die Angehörigen oft überfordert.
Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, die Extremsituation zu meistern – in Ihrem Sinne!
Nicht nur, indem Sie Familienmitglieder und Freunde frühzeitig
darauf aufmerksam machen, wo die entsprechenden Unterlagen
im Ernstfall zu finden sind, sondern auch, welche Vorstellungen
Sie selbst haben, wie Formalitäten in Ihrem Sinne geregelt werden
sollen, welche Wünsche Sie für Ihre Hinterbliebenen und für das
Andenken an Sie selbst haben.
Beurkundung eines Sterbefalles beim Standesamt
Die häufigsten Fragen in Kürze
Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls?
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Personen, die in der Stadt
Lahnstein verstorben sind, werden daher durch das Standesamt
Lahnstein beurkundet.
24
Wer zeigt den Sterbefall an?
In der Regel kümmert sich der Bestatter für die Angehörigen um
die Abwicklung der Formalitäten bei Standesamt. Er hat die Erfahrung, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls benötigt werden.
Ist eine Frist zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass der Sterbefall spätestens am dritten auf
den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen ist.
Welche Unterlagen werden für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt?
•Ärztliche Bescheinigung über den Tod (vertraulicher und nicht
vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
•falls sich der Sterbefall im St. Elisabeth Krankenhaus oder in
einem Alten- und Pflegeheim ereignet hat, die schriftliche Sterbefallanzeige der Klinik bzw. Heimes
• die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
•bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen ein
Nachweis über den Familienstand (z.B. Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde
des Ehegatten, Todeserklärung)
•bei Personen, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben,
eine Lebenspartnerschaftsurkunde
• Personalausweis oder Reisepass
• Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
• Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein
Gebührenfreie Sterbeurkunden werden nach der Beurkundung
des Sterbefalls für gesetzliche Rentenzwecke, Bestattung (Pfarramt) und Krankenkasse ausgestellt. Weitere Urkunden für private
Zwecke (z.B. für Stammbuch, Versicherung, Bank, Nachlassgericht oder Notar) sind gebührenpflichtig.
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Waldbestattung im RuheForst Lahn-Taunus-Höhe
In früheren Zeiten gehörten Leben und Tod ganz selbstverständlich zusammen und so gehörten dazu auch Abschiednehmen,
Tod und Trauer. In unserer modernen Zeit fällt es den Menschen aber zunehmend schwerer, den Tod als Teil und Abschluss eines
erfüllten Lebens zu akzeptieren. Auch wünschen sich die Menschen in immer stärkerem Maße Individualität, Stil, Würde und
Harmonie im Leben wie im Tode.
Diese Entwicklung war für die Erbacher RuheForst® GmbH in Erbach im Odenwald der Ausgangspunkt für eine zeitgemäße
Bestattungskonzeption. Mit inzwischen annähernd 50 RuheForst®-Standorten im gesamten Bundesgebiet ermöglicht die
RuheForst® GmbH die Urnen-Bestattung in ausgewählten Wäldern unter freiem Himmel und trägt so der heute geforderten
alternativen Bestattungsform auf angemessene Art und Weise Rechnung. Der RuheForst® Lahn-Taunus-Höhe liegt in einem
ausgedehnten Waldstück oberhalb von Oberwies der Verbandsgemeinde Nassau. Es ist ein Mischwaldbestand mit einer
abwechslungsreichen Waldstruktur und einer für die Region typischen Flora der Kraut- und Strauchschicht. Er bietet zahlreiche
RuheBiotope®, so werden bei RuheForst® die einzelnen Urnen-Gräber genannt, als letzte Ruhestätte, die sich durch markante
Naturelemente auszeichnen.
Hier können einzelne Personen, Familien oder sich im Leben nahestehende Personen beigesetzt werden. Trauerzeremonien
können sehr individuell gestaltet werden. Eine kleine Andachtsstelle ist in unmittelbarer Nähe des Parkplatzes eingerichtet. Der Wald
bleibt in seiner Ursprünglichkeit erhalten. Damit ist eine Pflege im Sinne einer klassischen Grabpflege nicht notwendig. Die Biotope
sind mit Nummern versehen. Dadurch ist die namentliche Kennzeichnung der Beisetzungsstelle möglich. Das RuheBiotop® kann
bereits zu Lebzeiten ausgewählt und das Recht der Nutzung auf bis zu 99 Jahre erworben werden. Zwei Mal im Monat werden an
Sonntagen kostenfreie Führungen angeboten. Der RuheForst®-Betreuer informiert und berät bei allen Fragen zur Auswahl der
Ruhestätte. Er begleitet die Beisetzung und unterstützt die Hinterbliebenen bei den notwendigen Vertragsformalitäten.
www.ruheforst-lahn-taunus-hoehe.de
Kontakt per E-Mail:
[email protected]
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