Kapitelüberschrift Heiraten in Lahnstein S t a n d e s a m t b r o s c h ü r e 1 Salon Irmgard Rattler Burgstraße 24 | 56112 Lahnstein Öffnungszeiten: Di - Fr 8.00 - 18.00 Uhr Sa 7.00 - 13.30 Uhr Telefon 02621 8375 ti e m s Cut - Color - Styling - Ko k Grußwort Wer denkt beim dem Wort „Standesamt“ nicht gleich ans Heiraten? Die Eheschließung stellt jedoch nicht den einzigen Anlass dar, zu dem Sie die Dienstleistungen unseres Standesamtes in Anspruch nehmen können. Auch die Geburt und der Tod eines Menschen sind Ereignisse, die beim Standesamt dokumentiert werden. Entsprechend vielfältig ist die Arbeit einer Standesbeamtin oder eines Standesbeamten.Diese Broschüre soll Ihnen einen Einblick in das Aufgabengebiet des Standesamtes Lahnstein verschaffen. Natürlich kann sie die persönliche Beratung nicht ersetzen. Aber sie kann darauf hinweisen, wann eine solche Beratung notwendig ist. Sie stellt Ihnen die Trauorte des Standesamtes Lahnstein vor, in denen Sie stilvoll den ersten Schritt in die gemeinsame Zukunft tun können. Sie beantwortet einige allgemeine Fragen zur Eheschließung und zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die besonders häufig gestellt werden. Sie informiert darüber, was Sie als werdende Eltern bedenken sollen. Welche Rolle der Familienstand der Mutter, die Staatsangehörigkeit der Eltern und deren Namensführung in der Ehe spielen, erfahren Sie ebenfalls in dieser Broschüre sowie bei einer Beratung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes. Diese Broschüre soll Sie ermutigen, sich individuell und kostenlos beraten zu lassen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes Lahnstein geben Ihnen gerne Auskunft. Mit besten Wünschen Ihr Oberbürgermeister Peter Labonte 1 Inhaltsverzeichnis Grußwort 1 Impressum 2 Sabine Walstab Heilpraktikerin (Psych.) Branchenverzeichnis 3 Standesamt Lahnstein 4–5 Eheschließung 6–7 Hochzeits-Timer 12–13 Die Hochzeitsfeier 14–15 Blumen, Make-up und Frisuren 16 Wissenswertes zu Ehe und Familie 18 Heiraten mit Köpfchen 19 Sterbefall 2 Paartherapeutin Ehe- und Sexualberatung Lebenshilfe Termine nach Vereinbarung Tel.: 026 21/62 95 94 www.sabine-walstab.de 8–11 Die kirchliche Trauung Geburt Mediatorin 20–23 24 publikationen internet kartografie mobile web I m pr e ssum Herausgegeben in ­Zusammenarbeit mit der Stadt Lahnstein. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das ­z uständige Amt der Stadt Lahnstein entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Quellennachweis: Stadtverwaltung Lahnstein mediaprint infoverlag Stadtverwaltung Lahnstein Kirchstr. 1, 56112 Lahnstein Tel.: 02621 914-0 mediaprint infoverlag gmbh Lechstraße 2 D-86415 Mering Tel. +49 (0) 8233 384-0 Fax +49 (0) 8233 384-103 [email protected] www.mediaprint.info www.total-lokal.de 56112048/1. Auflage / 2012 Branchenverzeichnis Liebe Leser! Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de. Bergwerk Museum Dekorationen für Hochzeit und Taufe Eheberatung Friseur Friseursalon Gastronomie Geburtsvorbereitung Hebamme Hochzeitsarrangement Hochzeitsfeiern Hochzeitsfinanzierung Hochzeitsfrisuren-Spezialist Hotel Hotel – Restaurant Klinikum Restaurants SB Warenhaus Sexualberatung Tauf-, Familien- und Firmenfeiern Vermietung von Hochzeitsräumlichkeiten Versicherungen Waldbestattung 7 11 2 16 U2 3 23 23 3 13, 15 6 U2 3, 14, 15 14, 15 21 14 17 2 13 7 19 U3 U = Umschlagseite D er perfekte Rahmen für Ihre Hochzeit Dem Himmelsoso nah Dem Himmel nah … … Heiraten über den Dächern von Lahnstein. Wir bieten denDächern perfektenvon Rahmen Heiraten über den Lahnstein. Wir bieten den perfekten Rahmen für ihre Traumhochzeit. Stilvolle Räumlichkeiten für Wir bieten den perfekten Rahmen 20 Räumlichkeiten bis 400 Gäste für Stilvolle für ihre Traumhochzeit. 20 bis 400 Gäste Heiraten über den Traumhochzeit. 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Trauzimmer im Rathaus, Bahnhofsstr. 49 a 2. Hexenturm am Salholplatz 3. Hospitalkapelle 4. Altes Wirtshaus an der Lahn Trauzimmer Wirtshaus an der Lahn 4 Standesamt Lahnstein Ihre Ansprechpartner beim Standesamt Herr Matthias Wagner Telefon 02621 914-220 E-Mail: [email protected] Frau Astrid Dawirs Telefon 02621 914-221 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Standesamtes 08.00 – 13.00 Uhr Montag – Mittwoch Dienstag Nachmittag 14.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag – Freitag Donnerstag Nachmittag 14.00 – 18.00 Uhr Frau Anke Höh Telefon 02621 914-222 E-Mail: [email protected] An welchen Tagen kann geheiratet/„verpartnert“ werden? montags – mittwochs: 09.00 – 15.00 Uhr donnerstags: 09.00 – 17.00 Uhr freitags: 09.00 – 13.00 Uhr Jeden 01. Samstag eines Monats ab 09.00 Uhr! Hexenturm Hospitalkapelle 5 Eheschließung Eheschließung und Begründung einer Lebenspartnerschaft Bei getrennten Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte „Eheschließungsort“ bietet es sich an, auch dort die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft anzumelden. Seit dem 01.07.1998 ist der Begriff des „Aufgebots“ weggefallen. An seine Stelle ist die „Anmeldung der Eheschließung“ getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Aufgebot wird die Anmeldung zur Eheschließung nicht mehr eine Woche öffentlich ausgehängt. Kann die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft auch bei einem anderen Standesamt erfolgen? Auch wenn sich einiges im Eherecht verändert hat, so besteht weiterhin die Pflicht des Standesbeamten, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Daher sind zur Anmeldung der Eheschließung die Vorlage einiger Unterlagen erforderlich. Ja, Sie können bei jedem Standesamt in Deutschland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Die Anmeldung in Rheinland-Pfalz erfolgt immer beim Wohnsitzstandesamt. Von dort aus werden die Unterlagen an Ihr Wunschstandesamt übersandt. Bitte setzen Sie sich bezüglich des Termins rechtzeitig mit dem von Ihnen ausgewählten Standesamt in Verbindung. Die häufigsten Fragen in Kürze Wo müssen wir die Eheschließung/die Begründung einer Lebenspartnerschaft anmelden? Die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide Partner einen Wohnsitz haben. Hochzeitsfinanzierung Wir machen Wünsche wahr Privatkredit mit Top-Zinskonditionen 4 günstig 4 sicher 4 individuell 4 bequem 4 flexibel 4 schnell Ihr persönliches Angebot anfordern unter Telefon 06082 9279397 ∙ Mobil 0177 340 54 15 HECK WVI Sandra Anabel Heck Alfred-Teves-Str. 23 ∙ 61479 Glashütten im Taunus ∙ www.alles-wvi.de 6 Müssen wir die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft gemeinsam anmelden? Grundsätzlich gilt, dass sich beide Partner gemeinsam zur Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft anmelden sollten. Ist ein Partner aus wichtigem Grund verhindert, kann er den anderen Partner bevollmächtigen, die Anmeldung allein vorzunehmen. Den Vordruck „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft“ erhalten Sie beim Standesamt. Welche Unterlagen sind vorzulegen? (beide Partner sind deutsche Staatsangehörige, volljährig und nicht im Ausland geboren) Je nach Familienstand und persönlichen Umständen sind unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, dass jeder der Partner einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorzulegen hat. Eheschließung Darüber hinaus benötigen Sie, wenn Sie noch nie verheiratet oder „verpartnert“ waren (ledig sind): • e ine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (aktueller Stand) • e ine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung). wenn sie schon ein- oder mehrmals verheiratet/„verpartnert“ waren. • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (aktueller Stand) •eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (aktueller Stand) der Vorehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, •eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (aktueller Stand), wenn die letzte Ehe vor dem 01.01.1958 oder in der ehemaligen DDR geschlossen wurde, •eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (aktueller Stand), wenn die Ehe nach dem 01.01.2009 geschlossen wurde. • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk •eine aktuelle Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung). wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben: •Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes In folgenden Fällen sollten Sie sich in jedem Fall persönlich beim Standesamt erkundigen: • ein Partner besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren • ein Partner hat im Ausland geheiratet • ein Partner ist im Ausland geschieden worden Römerbergwerk Meurin Ein Trau(m)ort für die Ewigkeit Im Römerbergwerk Meurin bei Kretz in der Verbandsgemeinde Pellenz erleben Heiratswillige ein einzigartiges Flair. Das Römerbergwerk Meurin ist ein 2.000 Jahre alter römischer UntertageTuffsteinbruch. Die Decke, der Boden und die Wände sind aus jahrtausendem alten vulkanischem Stein. Einst war es ein Ort harter, staubiger Arbeit, heute jedoch bietet es eine imposante Kulisse für einen unvergesslichen Hochzeitstag. Der Trau(m)ort wird am Hochzeitstag mit Tüchern, Blumensträußen und -gestecken festlich geschmückt und mit Kerzen romantisch beleuchtet. Ob romantische Liebesbezeugungen im Kerzenschein, musikalische Einlagen inkl. Sektempfang oder großem Buffet, die Trauung im Römerbergwerk wird ein unvergessliches Hochzeitsfest. Wenn Sie für ihren schönsten Tag im Leben ein einzigartiges Ambiente wollen, dann sollten Sie sich im Römerbergwerk trauen. Sie müssen nur noch „Ja” sagen. Tel. 0261 1339473 Mail: [email protected] www.vulkanpark.com wenn Sie minderjährige, nicht gemeinsame Kinder haben: •Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden können. 7 Hochzeits-Timer Ihr persönlicher Hochzeits-Timer für einen reibungs­losen Start ins Eheglück Rechtzeitige Planung ist die halbe Feier Eines ist sicher: Sie können eigentlich gar nicht früh genug mit den Vorbereitungen beginnen. Schließlich steigert das auch die Vorfreude auf den großen Tag. Außerdem wird sich der Stress der Vorbereitungen umso mehr in Grenzen halten, je mehr Sie alle organisatorischen Dinge über mehrere Monate verteilen. Natürlich kann es sein, dass es am Ende trotzdem hier und da hektisch wird. Aber ein bisschen Spannung sollte schon sein, wie jedes Brautpaar Ihnen sicherlich gern bestätigen wird. Ein halbes Jahr vorher... Hier sollten Sie sich schon die ersten Gedanken machen. Vielleicht wollen Sie ja in einer Kirche heiraten, die bei Hochzeitspaaren besonders beliebt ist, zu einer Jahreszeit, die sich perfekt zum Heiraten eignet. Oder das Restaurant, in das sie sich verliebt haben, ist immer gut besucht und Sie möchten außerdem mit dem einzigen Leih-Rolls Royce zur Kirche gefahren werden. Sollten Sie einen ganz bestimmten Terminwunsch für Ihre Eheschließung haben, empfiehlt es sich schon jetzt, diesen Termin vormerken zu lassen – damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Generell lässt sich sagen: Je ausgefallener Ihre Wünsche sind, desto dringender empfiehlt es sich, frühzeitig alles Nötige in die Wege zu leiten, vielleicht auch schon mal mit dem Geistlichen über den Hochzeitstermin zu sprechen. 8 Hochzeits-Timer Drei Monate vorher... Spätestens jetzt sollten Sie sich beim Standesamt anmelden! Außerdem ist es jetzt ratsam, •die passende Kirche auszusuchen und mit dem Geistlichen zu sprechen, um den Termin für die Trauung zu vereinbaren. •den Hochzeitsurlaub zu beantragen, damit nichts mehr in letzter Sekunde dazwischen kommen kann – wer will schon seine Flitterwochen verschieben müssen? •Überlegungen anzustellen, wie viele Gäste Sie einladen wollen. Daraus ergeben sich die Größe der erforderlichen Räumlichkeiten und natürlich auch die Kosten für die Bewirtung. •das Brautkleid, den Hochzeitsanzug und Accessoires auszuwählen und zu bestellen. Denken Sie auch daran, dass möglicherweise noch an der einen oder anderen Stelle Änderungen vorgenommen werden müssen. •sich um das „Drunter“ zum „Drüber“ zu kümmern – suchen Sie sich die richtigen Dessous zu ihrem Hochzeitskleid aus. Ob Corsage, Body oder Strapse – in einem Fachgeschäft finden Sie bestimmt Etwas Ihrem Geschmack entsprechendes. •Angebote für das Festmenü einzuholen – von Hotels, Restaurants oder auch vom Partyservice, falls Sie zu Hause oder in Räumen ohne Gastronomie feiern wollen. •das Hochzeitsfahrzeug auszuwählen. Die Auswahl ist groß – von der Kutsche über den Oldtimer bis zum Luxuswagen. •einen Fotografen auszuwählen und eventuell einen professionellen Diskjockey, der für die passende musikalische Untermalung sorgt. •Überlegungen zur Hochzeitsreise anzustellen. Da muss man viele Dinge im Auge behalten – bei exotischen Ausflugszielen sollten Sie zum Beispiel daran denken, sich impfen zu lassen. Auch die Gültigkeitsdauer der Reisepässe sollten Sie überprüfen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. •einen Kostenplan aufzustellen und in der engeren Familie zu besprechen. Falls erforderlich, können Sie die Kosten entweder aufteilen oder für die nötige Finanzierung sorgen. 9 Hochzeits-Timer 10 Wochen vorher... •Die Spannung steigt! Entscheiden Sie sich jetzt, wer die Rolle von Brautjungfern und Blumenkindern übernehmen soll und verschicken Sie die entsprechenden Einladungen. •Stellen Sie eine endgültige Gästeliste zusammen und lassen Sie Einladungskarten drucken (vorsichtshalber ein paar mehr auf Reserve). •Setzen Sie einen Termin für Zu- und Absagen und halten Sie die Antworten später am besten auf einer Liste fest. Schließlich müssen Sie schon genug andere Sachen im Kopf behalten! •Stellen Sie ferner eine Namen- und Adressenliste der Leute zusammenstellen, die eine Vermählungsanzeige (nicht Einladung!) erhalten sollen. •Einladungskarten, Vermählungsanzeigen sowie Menü-, Tischund Danksagungskarten sollten in einem „Arbeitsgang“ gedruckt werden. Das spart Kosten. Dabei sollten Sie auf ein einheitliches „Gesamtbild“ achten oder sich vielleicht ein Thema ausdenken. • Bestellen Sie die Feier im Hotel oder Restaurant. •Stimmen Sie die Speisenfolge und die Getränke ab und sorgen Sie für Blumenschmuck. •Wenn Sie sich nicht schon vorher darum gekümmert haben, erfolgt jetzt eine der schönsten Aufgaben rund um die Hochzeit: Die Auswahl der Trauringe. Lassen Sie sich am besten fachkundig beraten und sich viele verschiedene Modelle zeigen, bevor Sie eine Auswahl treffen. Denn dieser Ring wird schließlich den Rest Ihres Lebens Ihre Hände zieren. 8 Wochen vorher... •Jetzt ist es Zeit, die Einladungen zu versenden. Sind Sie schon ein bisschen aufgeregt? •Und noch eine sehr schöne Aufgabe wartet neben den vielen organisatorischen Dingen auf Sie: Die Wunschliste für Hochzeitsgeschenke zusammenzustellen. In Einrichtungshäusern und Haushaltsfachgeschäften erhalten Sie in der Regel Geschenklisten. 10 •Sollte die Feier zu Hause stattfinden, ist es jetzt Zeit, für Hilfskräfte aller Art zu sorgen. 6 Wochen vorher... •Planen Sie vielleicht einen offiziellen Junggesellenabschied? Dann versenden Sie jetzt auch dafür Einladungen oder telefonieren Sie ein bisschen herum. Vergessen Sie dabei nicht die Musik oder Unterhalter. •Auch wenn es Sie vielleicht schon ein bisschen nervt: Überprüfen Sie noch ein letztes Mal ausführlich die Gästeliste, denn jetzt müssten auch alle Zusagen da sein. Falls auch sie Trödler in Ihrem Freundeskreis oder unter Ihren Verwandten haben, die eine Zu- oder Absage schon mal vergessen können, haken Sie doch noch einmal freundlich nach. 4 Wochen vorher... •Jetzt ist der Bräutigam gefragt: Er sollte nun für seine Angebetete einen Brautstrauß bestellen. •Suchen Sie außerdem den Blumenschmuck für die Kirche, Tischblumen, Blumen für die Blumenkinder und das Hochzeitsfahrzeug aus. 3 Wochen vorher... •Probieren Sie das Brautkleid und den Hochzeitsanzug an und laufen Sie Ihre Hochzeitsschuhe schon mal ein, damit Sie lästige und schmerzhafte Blasen vermeiden. •Die Braut spricht mit dem Friseur über ihre Frisur. Lassen Sie sich dazu doch ein paar Vorschläge unterbreiten – die meisten Friseure sind sehr kreativ bei wunderschönen Hochsteckfrisuren für die Hochzeit und haben vielleicht auch die passende Verzierung parat. Gut wäre es, wenn der Friseur das Brautkleid sehen könnte, damit er die Frisur entsprechend anpassen kann. Wenn der Friseur den Schleier aufstecken soll, bestellen Sie ihn am Hochzeitstag nach Hause oder in die Kirche. Hochzeits-Timer •Kein Zwang, aber eine nette Idee ist es, ein Gästebuch zu kaufen. Darin kann sich am Hochzeittag jeder eintragen und einen lieben Gruß hinterlassen. Zusammen mit den Hochzeitsfotos eine sehr schöne und persönliche Erinnerung. •Falls Sie nun einen gemeinsamen Ehenamen tragen, denken Sie daran, Ihren Namen bei den Behörden aktualisieren zu lassen – etwa bei der Lohnsteuerkarte, dem Personalausweis oder dem Führerschein. 2 Wochen vorher... • Bestellen Sie die Hochzeitstorte und anderes süßes Gebäck. •Legen Sie die Tischordnung nach der endgültigen Gästeliste fest und versehen Sie die Tischkarten mit Namen. •Wenn sie Ihre Hochzeit zuhause und ohne Partyservice feiern, ist es ratsam, jetzt mit dem Kochen und Backen zu beginnen und dann alles einzufrieren. Macht geschmacklich keinen Unterschied, erspart aber eine Menge Zeit und Stress. 1 Woche vorher... •Der große Augenblick rückt immer näher! Holen Sie jetzt die Trauringe vom Juwelier. • Kümmern Sie sich um Ihre Kosmetikbehandlung. •Setzen Sie die Hochzeitsanzeige in die Zeitung. Dazu können Sie sich in der Anzeigenabteilung einen Vorschlag machen lassen. •Es empfiehlt sich, eine Generalprobe durchzuführen, um vielleicht noch kleine Ungereimtheiten aufzudecken – mit den Blumenkindern, mit der Musik, mit dem Zeremonienmeister etc. •Bereiten Sie eine Liste vor, in der die Geschenke und die Schenkenden vermerkt werden. So haben Sie es später leichter mit den Dankesschreiben. Nach der Hochzeit... •Schauen Sie sich Ihre Fotoabzüge an. Hat vielleicht auch ein Freund oder Verwandter noch Fotos geschossen, die Sie sich ansehen können? •Verschicken Sie kleine Danksagungskarten. Für Geschenke bedanken Sie sich am besten mit einem persönlichen Brief. Wo vorhanden, können Sie auch Fotos beilegen – Verwandte und Freunde freuen sich darüber immer. D ek Anlass n e d e j für n o i t ora www. ww www.schlaudt.de w.sc schl hlau audt dt.d .de e Festartikel Schlaudt GmbH Andernacher Straße 170 56070 Koblenz Tel.: 0261-83525 Fax: 0261-805380 [email protected] 11 Die kirchliche Trauung Die Ehe gehört nach wie vor zu den größten Schritten, zu denen sich ein Paar entscheiden kann. Sie stellt das erfüllte Zusammenleben auf die nächst höhere Stufe und bringt somit auch viel Verantwortung mit sich. Deshalb wollen viele Paare auch in der heutigen Zeit nicht auf den Segen Gottes verzichten. Vor allem gläubige Christen betrachten die kirchliche Trauung als eine Selbstverständlichkeit und feierliche Krönung ihres ganz besonderen Tages. Und auch wenn Sie nicht jeden Sonntag die Kirche besuchen, wünschen Sie sich vielleicht einen besonders feierlichen Rahmen für den Beginn Ihrer Ehe. Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes ist es nun nach Jahrhunderten auch wieder möglich, ohne vorherige standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. Allerdings sollten Sie sich bewusst machen, dass eine kirchliche Hochzeit ohne standesamtliche Urkunde zwar einen hohen symbolischen Wert, aber keine zivilrechtlichen Folgen hat – also vor dem Gesetz nicht existiert. Das neue Recht ermöglicht es Geistlichen nun wieder, Heiratswillige kirchlich zu verbinden, selbst wenn diese gar nicht beabsichtigen, sich auch beim Standesamt trauen zu lassen. Die staatliche Ehe und die Ehe nach Kirchenrecht stehen nun völlig unverbunden nebeneinander. Die Konsequenzen sind vielen Menschen im Vorfeld vielleicht gar nicht bewusst, sollten jedoch genauestens bedacht werden: Ohne standesamtliche Trauung gilt das Ehepaar auch nach einer kirchlichen Feier als „nichteheliche Gemeinschaft“. Das heißt vor allem, dass es keinen gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich gibt. Auch die anderen gesetzlichen Regelungen, die mit einer Ehe einhergehen, entfallen somit: dazu zählt das Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess ebenso wie die automatische Regelung des Erbrechts. Ohne Testament hat der überlebende Ehegatte somit keinen Anspruch auf das Erbe. Werden Kinder geboren, tragen diese automatisch den Namen der Mutter, deren Zustimmung der Vater für das Umgangs- und Sor12 Die kirchliche Trauung gerecht benötigt. Eine weitere Folge der nicht-standesamtlichen Ehe ist, dass im Falle einer Trennung kein Unterhaltsanspruch besteht und es auch ansonsten keinerlei Schutzvorschriften für den Schwächeren gibt. Nicht zuletzt sind noch die eingeschränkten bzw. fehlenden Rechte bei der Totensorge sowie bei der Organtransplantation zu bedenken. Feiern Sie im historischen Ambiente Für Ihr „Festliches HochzeitsBankett“ bieten wir Ihnen unseren stimmungsvollen Festsaal an. 160 Hochzeitsgäste können hier zeitunbeschränkt feiern. Exklusiv steht Ihnen unsere angeschlossene Terrasse mit traumhaften Rheinblick zur Verfügung. Im historischen Ambiente können standesamtliche Trauungen angeboten werden – eine unvergessliche Zeremonie. Deutsche und internationale Küche. Für Hochzeiten, Familien- und Firmenfeiern haben wir das passende Arrangement für Sie. Alle organisatorischen Arbeiten übernehmen wir für Sie bereits im Vorfeld Ihrer Veranstaltung. Wir beraten Sie gerne! Marksburg 56338 Braubach Tel. 02627 971240 Fax 02627 971520 eMail: [email protected] 13 Die Hochzeitsfeier Die Hochzeitsfeier – der passende Rahmen Lieblich in der Bräute Locken spielt der jungfräuliche Kranz, wenn die hellen Kirchenglocken laden zu des Festes Glanz. Ach! Des Lebens schönste Feier! Friedrich von Schiller Schon Schiller wusste, dass ein so besonderes Ereignis wie eine Hochzeit auch eines ganz besonderen Rahmens bedarf, damit dieser Tag auch lange in Erinnerung bleibt. Daher sollten Sie auf professionelle Unterstützung in vielerlei Hinsicht lieber nicht verzichten – egal, ob Sie nun ein rauschendes Fest wie aus dem Bilderbuch in einem Ballsaal planen oder Ihnen eher ein kleiner Hochzeitsempfang im engeren Kreis der Familie vorschwebt. Wenn Sie das Hochzeitsfest mit all Ihren Freunden und Verwandten ohne Platzprobleme und Personalsorgen genießen wollen, kommt eigentlich nur eine Feier außer Haus in einem Restaurant oder Hotel in Frage. Gastronomie und Hoteliers haben meist viel Erfahrung mit großen Gesellschaften und schaffen mit einem professionellen Blick für jeden Geschmack das passende Ambiente. Noch mehr als in jeder anderen Lebenssituation sollten Sie natürlich auch dabei nicht die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kaufen. Vielleicht kennen Sie bereits eine Lokalität, bei der sie schon des Öfteren viele gute Erfahrungen gemacht haben, oder waren selbst einmal Gast bei einer gelungenen Feier. Der Küchenchef berät Sie sicherlich gern über die Zusammenstellung des Hochzeitsmenüs und bemüht sich, Ihre individuelle Wünsche zu erfüllen. Auf Wunsch übernehmen die meisten Restaurants auch gleich Blumenschmuck, Menükarten, Tischkarten Ihre Feier – im Herzen des Mittelrheintals Feiern Sie Ihre Hochzeit in unserem traditionsreichen Haus. Durch das einzigartige Ambiente von gemütlichem Kaminzimmer, dem Restaurant mit Rheinblick, einem großen komfortablen Saal für Ihre Feierlichkeiten sowie der romantischen Rheinterrasse können sich Ihre Gäste nur wohlfühlen. HOTEL RESTAURANT KRONE Rheinstraße 37 · 56348 Kestert Telefon: 06773 · 7142 E-Mail: [email protected] www.krone-kestert.de 14 Unsere Köche verwöhnen Sie kulinarisch mit saisonalen und regionalen Köstlichkeiten und dazu passenden Weinspezialitäten. Für die Übernachtung stehen Ihren Gästen unsere Komfort-/KomfortPlus-Zimmer mit Blick auf den Rhein zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie – Ihre Familie Löffler Die Hochzeitsfeier und anderes mehr. Auch wenn das extra kostet, werden Sie damit deutlich entlastet und können Ihr Fest entspannter genießen – und darauf kommt es ja schließlich auch an. Wichtig bei der Planung einer passenden Lokalität sind vor allem zwei Dinge: Erstens müssen Sie sich rechtzeitig – zwei bis drei Monate vorher – um den Termin kümmern und zweitens sollten Sie klare Abmachungen treffen. Legen Sie vor allem einen genauen Zeitplan sowie die Menüfolge fest. Sie können auch im Vorfeld bereits den einen oder anderen Gang einmal kosten, denn sicher ist sicher! Auch wenn Sie sich für eine Feier im kleineren Kreis entscheiden, sollten Sie auf professionelle Unterstützung nicht verzichten. Ein guter Partyservice liefert Beispiel neben Speisen und Getränken auch alles, was zum Feiern sonst noch benötigt wird – Geschirr, Gläser, Besteck, Dekoration, Tische, Stühle und Tischwäsche. Routiniertes Servicepersonal sorgt nicht nur für einen reibungslosen Festablauf, sondern räumt auch hinterher noch die Küche auf und kümmert sich um den Abwasch – so können Sie ganz beruhigt schon mal in die Flitterwochen starten. Zu einer richtigen Hochzeit gehört es natürlich, auch kräftig das Tanzbein zu schwingen. Für die passende musikalische Untermalung will gesorgt sein – ob Alleinunterhalter oder Showband, denken Sie daran, frühzeitig anzufragen, denn oft sind diese lange im Voraus ausgebucht. Hier wird Ihre Hochzeit zum unvergesslichen Tag Sie haben schon immer davon geträumt, Ihren ganz besonderen Tag zu etwas Außergewöhnlichem zu machen? Dann sind Sie in Lahnstein richtig aufgehoben. Damit es „Ihr“ Tag wird... HOTEL-RESTAURANT SCHLOSS ENGERS K O N Z E R T E • K U LT U R - TA G E • K O C H - K U R S E • TA G U N G E N • P R I VAT B A N K E T T E • K I N D E R - U N D F A M I L I E N TA G E • F I R M E N V E R A N S TA LT U N G E N Öffnungszeiten Sommer Mai bis Oktober Mo bis Sa ab 15:00 Uhr So- & Feiertags ab 11:00 Uhr Winter Oktober bis Mai Mo bis Sa ab 18:00 Uhr So- & Feiertags ab 11:00 Uhr Hotel-Restaurant Schloss Engers • Schloss Engers Betriebs-GmbH Alte Schlossstraße 2 • 56566 Neuwied-Engers • Tel: 02622 9264-295 [email protected] • www.schloss-engers.de SE_Imageanzeige_93x118.indd 1 15 10:4 13.01.12 Blumen, Make-up und Frisuren Rosen, Tulpen, Nelken – Blumen und Dekoration Blumen spielen von Anfang an in der Liebe eine ganz besondere Rolle. Ob es das erste Rendezvous ist, der Antrittsbesuch bei den künftigen Schwiegereltern, ein Strauß zur Versöhnung oder einfach mal so – man(n) sagt es gern mit Blumen. So können Sie gleich herausfinden, ob Ihr Wunsch-Look auch wirklich zu Ihnen passt, und alles schon einmal im Vorfeld testen. Das beste Rezept fürs Hochzeits-Make-up? So klassisch wie möglich, denn so werden Ihnen Ihre Hochzeitsbilder auch noch in zehn Jahren gefallen! Und natürlich erst recht am Tag der Hochzeit. Blumen, wohin das Auge schaut – Auto oder Kutsche werden beispielsweise mit immergrünem Buchsbaum in Kombination mit weißen oder bunten Blüten geschmückt. Ideal für die Hochzeitstafel: kleine Blümchen bunt über das Tischtuch gestreut oder – etwas edler – weiße Lilien, elegant arrangiert. Frisuren: Weich und romantisch oder streng und raffiniert? Haben Sie die Grundsatzfrage in puncto Hochzeitsfrisur noch nicht gelöst? Ihr Friseur wird Ihnen sicher gern mit einer ausführlichen Beratung zur Seite stehen. Eine Braut im weißen Hochzeitskleid kann noch so hübsch sein – doch ohne Brautstrauß fehlt etwas: Farbe. Zu weiß passt natürlich alles, wenn das Brautkleid allerdings nicht weiß oder nicht ausschließlich weiß ist, sollte der Brautstrauß schon mit Bedacht ausgesucht werden. Lassen sie sich von einer guten Floristin professionell beraten. Make-up: Natürlich möchte jeder an seinem Hochzeitstag möglichst perfekt aussehen. Nur sind wir leider nicht alle Künstler im Umgang mit Make-up, aber dafür gibt es ja schließlich auch die Profis. Lassen Sie sich doch mal im Beauty-Studio ausführlich beraten. 16 Sanft gestyltes Haar ist ausgesprochen schmeichelhaft und ideal für romantische Spielereien. Eine solche Frisur sollten Sie wählen, wenn auch Ihr Hochzeitskleid sehr romantisch ausfällt, Ihre Haare sowieso lockig sind und Sie zarte Gesichtszüge besitzen. Glatte, klare Konturen sind sehr raffiniert und betont elegant. Dafür sollten Sie sich entscheiden, wenn Ihre Haare fein sind, Sie markante Gesichtszüge haben und sich lieber elegant als niedlich präsentieren. Oder wie wäre es mit einer kunstvollen Hochsteckfrisur? Hierbei sollten Sie sich jedoch unbedingt einem Friseur anvertrauen, denn eine haltbare Kreation will gekonnt sein. Lahnstein Besuchen Sie unser Getränke-Center: Auf 2.000 m2 mit allem, was zu einem modernen Getränkecenter dazu gehört. Globus Lahnstein Brückenstraße 17 · 56122 Lahnstein · Tel. 02621 628950 17 Wissenswertes zu Ehe und Familie Sind Verheiratete am Ende doch die besseren Menschen? Zumindest steuerlich stehen sie in der Regel besser da als Singles oder Paare, die ohne Trauschein zusammenleben. So will es Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der da lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Am interessantesten für Ehegatten ist zweifellos bei der Einkommensteuer die Möglichkeit der Zusammenveranlagung, denn bei ihr kommt der so genannte Splittingtarif voll zur Geltung. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zunächst halbiert, für diesen Betrag anschließend die Steuer wie bisher aus der Grundtabelle abgelesen und dann verdoppelt. Bei unterschiedlich hohem Einkommen der Ehegatten – vor allem jedoch, wenn einer der Ehegatten überhaupt keine Einkünfte hat – führt die Zusammenveranlagung zu einem erheblich niedrigeren Steuersatz und einer deutlichen Steuerersparnis. Auch von der Verdopplung des Höchstbetrages für Vorsorgeaufwendungen können die Ehegatten in einem solchen Falle profitieren. Auf jeden Fall sollten Sie gleich nach der Heirat den Wechsel der Lohnsteuerklasse beantragen. Dazu gehen Sie zum Bürgeramt. Bei nur einem Verdiener erfolgt der Wechsel von der Steuerklasse I zur sehr viel günstigeren Steuerklasse III, sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, gibt es wahlweise die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung, welche Möglichkeit für Sie günstiger ist. Der Steuerklassenwechsel gilt übrigens nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Ersten des Folgemonats. 18 Heiraten mit Köpfchen Sicherheit in jeder Lebensphase – Absicherung für die ganze Familie Die Jahre der Familiengründung sind bekanntermaßen eine erfüllte Zeit, jedoch finanziell manchmal eine Durststrecke. In den meisten Familien fällt ein Elternteil zumindest vorübergehend als Verdiener aus. Zugleich muss in neue Anschaffungen, wie zum Beispiel Einrichtungsgegenstände, investiert werden. Gerade in dieser Zeit ist es notwendig, für unvorhersehbare Ereignisse, die schlagartig die Lebensgrundlage einer jungen Familie entziehen können, vorzusorgen. Mit günstigen Beiträgen und sofortigem Versicherungsschutz ist deshalb die Risiko-Lebensversicherung gerade für junge Familien der ideale Einstieg in die Familienvorsorge. Für geringe monatliche Zahlungen erhalten Sie eine sehr hohe Auszahlungssumme, da kein Kapital gebildet wird und im Erlebensfall keine Leistung vorgesehen ist. Sobald es Ihre finanzielle Situation erlaubt, lohnt sich die Umwandlung in eine kapitalbildende Lebensversicherung. Damit leisten Sie zusätzlich zur Absicherung Ihrer Familie einen wichtigen Beitrag zu Ihrer eigenen Altersvorsorge. Überschussbeteiligung und Steuerersparnisse machen sie zudem zu einer äußerst rentablen Anlage. Eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Versicherung auf verbundene Leben. Hier sind immer zwei Personen in einem Vertrag versichert. Außerdem eignen sich die Risiko- und die kapitalbildende Lebensversicherung zur Absicherung von Bankbürgschaften und Krediten, oft sind sie sogar Bedingung für ihre Gewährung. Verantwortung tragen heißt vorsorgen Sie machen die Familie erst vollständig und haben ihr ganzes Leben noch vor sich – Ihre Kinder. Es gibt sinnvolle und preiswerte Versicherungen, mit denen Sie Ihren Kindern den Weg ins Leben von Geburt an sichern können. Sorgen Sie vor – gegen Unfall und Krankheitsfälle, aber auch für eine gesicherte Ausbildung. Eine Ausbildungsversicherung, die Sie als Mutter und Vater abschließen, stellt sicher, dass die Ausbildung Ihrer Kinder nicht von finanziellen Engpässen bestimmt wird. Sehr schnell geht es dann um die Gründung eines eigenen Hausstandes. Wie schön, wenn dann vorgesorgt ist und die Wohnung auch mit neuen Möbeln nach dem Geschmack Ihres Kindes eingerichtet werden kann. Die Heiratsversicherung gibt Ihren Kindern den finanziellen Spielraum, den sie brauchen, um die eigenen vier Wände zu gestalten. Bei Heirat oder spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes wird das Geld ausgezahlt. Versicherungen, Vorsorge, Kapitalanlagen/ Wir sind immer der richtige Partner. AXA Versicherungsbüro Ria Schütz · Marc Kreidel · Michael Struth Bahnhofstraße 27, 56112 Lahnstein Tel.: 02621 188101, Fax: 02621 188260 19 Geburt Die häufigsten Fragen in Kürze Wer ist zuständig für die Beurkundung einer Geburt? Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Daher werden alle Kinder, die in der Stadt Lahnstein geboren werden, vom Standesamt Lahnstein beurkundet Welche Frist ist zu beachten? Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen Wer zeigt die Geburt an? Anzeigepflichtig ist der Vater des Kindes, die Mutter oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist. Ist Ihr Kind im St. ElisabethKrankenhaus in Lahnstein geboren, ist die Geburt Ihres Kindes zunächst bei der Anmeldung im Krankenhaus anzuzeigen. Dort stellt man Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die zusammen mit der Bescheinigung der Hebamme an das Standesamt Lahnstein weitergeleitet wird. Nach erfolgter Beurkundung werden die Unterlagen mit den Urkunden an das Krankenhaus zurückgeschickt. Bei einer Hausgeburt stellt Ihnen die Hebamme die Geburtsanzeige aus. Welche Unterlagen werden für die Beurkundung einer Geburt benötigt? •wenn die Eltern miteinander verheiratet sind; das Stammbuch mit einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile •wenn die Eltern im Ausland geheiratet haben kein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde; eine Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher und die Geburtsurkunden beider Elternteile 20 •wenn die Mutter noch nie verheiratet war; eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister •wenn die Mutter geschieden ist; eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch mit Scheidungsvermerk •wenn die Mutter verwitwet ist; eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist •wenn ein Elternteil oder beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, ist zusätzlich der Reisepass vorzulegen. Beachten Sie bitte, dass eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) kein Nachweis über die Identität und kein Nachweis über die Staatsangehörigkeit ist • Personalausweis oder Reisepass der Eltern • in Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden Hier geht’s rund... ums Stillen Die Stillberaterinnen des Katholischen Klinikums / Marienhof möchten Sie über die kostenlosen Angebote zum Stillen rund um Schwangerschaft, Geburt und danach informieren. Unser Anliegen ist es, Sie schon vor der Geburt auf die Stillzeit vorzubereiten. Gerade beim ersten Kind oder nach einer vorangegangenen schwierigen Stillzeit gibt es viele Fragen. Deshalb bieten wir am zweiten Mittwoch jeden Monats einen Informationsabend rund ums Stillen für werdende Eltern an (Anmeldung erbeten). Auch der zukünftige Papa oder eine andere Vertrauensperson sind herzlich eingeladen. Während dieses 2-stündigen Abends besprechen wir den Stillbeginn nach der Geburt, zeigen Stillpositionen, erklären mögliche anfängliche Schwierigkeiten und deren Behebung. Auch wichtige Aspekte im Verlauf der weiteren Stillzeit werden angesprochen und offene Fragen der Eltern beantwortet. Während Ihres stationären Aufenthaltes nach der Geburt werden Sie vom ausgebildeten Team und den Stillberaterinnen der Mutter-KindStation betreut und rund ums Stillen kompetent unterstützt und beraten. Unser Ziel ist es, dass Sie bei der Entlassung sicher im Umgang mit Ihrem Neugeborenen sind. In dieser Zeit und danach freuen wir uns, Sie dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der offenen Stillgruppe in der Cafeteria auf der Mutter-Kind-Station begrüßen zu dürfen, um sich von der erfahrenen Stillberaterin weitere Unterstützung und Beratung rund ums Stillen zu holen. Auch dieses Angebot ist kostenlos und richtet sich an alle stillenden Frauen, unabhängig vom Alter ihres Babys und wo die Entbindung stattfand. Sie können frei entscheiden, wie regelmäßig Sie kommen möchten, und müssen sich nicht an – oder abmelden. In der vom katholischen Klinikum/ Marienhof angebotenen Stillambulanz können sich stillende Mütter rund ums Stillen zur Einzelberatung mit einer Stillberaterin anmelden Sollten Sie Ihre Nachsorge-Hebamme nicht erreichen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich jederzeit auf unserer 24-Std.-Hotline Rat und Hilfe rund ums Stillen zu holen. Unsere Angebote im Überblick: Still-Info-Abend: am zweiten Mittwoch eines jeden Monats von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Offene Stillgruppe: jeden Dienstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Stillambulanz: montags und freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 24-Std.-Hotline: rund um die Uhr (auch nachts, Feiertags, Wochenende) Alle Angebote sind kostenlos! Telefonische Anmeldung, bzw. Info unter: 0261 – 4963200 Wann immer Sie kommen: bitte bringen Sie ihr Baby mit! „Willkommen im Leben“ Unsere Angebote rund um die Geburt: • • • • • • • • • Informationsabende Kreißsaal-Führungen Geburtsvorbereitungskurse Step & Fit in der Schwangerschaft Säuglingspflege -und Babyerstausstattungskurs Umfassende Unterstützung beim Stillen Kurse zum Wickeln und Tragen Babymassagekurse Rückbildungskurse Mehr Infos auf kk-km.de Gemeinsam für Ihre Gesundheit 21 Geburt Vornamensgebung Vornamen haben in unserer Rechtsordnung unter anderem auch die Funktion, den Namensträger zweifelsfrei seinem Geschlecht zuordnen zu können. Mädchen müssen weibliche Vornamen, Jungen männliche Vornamen erhalten. Beachten Sie bitte, dass zum Beispiel die Vornamen Kim, Toni und Alex sowohl weibliche als auch männliche Vornamen sind. Bei der Wahl eines solchen Vornamens sollte ein zweiter Vorname gewählt werden, der eindeutig das Geschlecht des Kindes erkennen lässt. Möchten Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben, setzen Sie bitte nur einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollten. Die Vornamensgebung ist unwiderruflich! Vaterschaftsanerkennung Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Vater persönlich vor dem Standesbeamten die Vaterschaft anerkennt und die Mutter persönlich vor dem Standesbeamten zustimmt. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes sowie vor Beurkundung der Geburt möglich. Welche Unterlagen werden für die Vaterschaftsanerkennung benötigt: • Personalausweis/Reisepass beider Elternteile • Geburtsurkunden beider Elternteile •war die Mutter bereits verheiratet; eine beglaubigte Ablichtung des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches • in Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden 22 Elterliche Sorge Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, dann ist sie die alleinige Inhaberin der Sorge. Daran ändert auch die Vaterschaftsanerkennung nichts. Sie können aber als Vater und Mutter gemeinsam beim Jugendamt erklären, dass Sie die Sorge miteinander teilen wollen. Dort wird man Sie auch ausführlich zu diesem Thema beraten. Geburt Name des Kindes 1.Sind die Eltern des Kindes verheiratet und haben einen gemeinsamen Ehenamen, führt das Kind den Ehenamen seiner Eltern. 2.Ist die Mutter nicht verheiratet, führt das Kind den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt. Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine unmittelbar Auswirkung auf den Kindesnamen, eröffnet aber die Möglichkeit, dass sie Mutter dem Kind mit Zustimmung des Vaters dessen Familiennamen erteilt. Diese Erklärung nimmt das Standesamt entgegen. Nach der Beurkundung der Geburt •werden Ihnen Bescheinigungen zur Beantragung des Kindergeldes und des Elterngeldes, für religiöse Zwecke sowie zur Beantragung der Mutterschaftshilfe gebührenfrei vom Standesamt ausgestellt. Weitere Urkunden für Ihr Stammbuch oder sonstige private Zwecke sind gebührenpflichtig. Die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt erfüllt das Standesamt für Sie. U „Mit jedem Menschen ist etwas Neues in die nd plötzlich weißt du: s ist Zeit, etwas Neues zu beginnen E und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen. Welt gesetzt, was es noch nicht gegeben hat, etwas Erstes und Einziges.“ Martin Buber www.Hebammenhaus.net Hebammenpraxis Bender.Drumm.Kohz.Roß-Tebbe Tel. 02 61 – 9 88 65 52, Fax. 02 61 – 9 88 65 53 Fritz-von-Unruh-Straße 1, 56077 Koblenz-Asterstein 23 Sterbefall Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen. Es sind Entscheidungen von einem Moment auf den anderen erforderlich, obwohl man sich in einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz und dem Verlust eines nahestehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es für viele Menschen wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die Ihnen zur Seite stehen. Die Bestattungsunternehmen können entsprechend den an Sie gerichteten Wünschen die Ausrichtung einer Bestattung übernehmen und auch die erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörigen zum größten Teil auch selbst durchführen. Die Anzeige eines Sterbefalles kann jedoch nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind, denn sonst sind die Angehörigen oft überfordert. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, die Extremsituation zu meistern – in Ihrem Sinne! Nicht nur, indem Sie Familienmitglieder und Freunde frühzeitig darauf aufmerksam machen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind, sondern auch, welche Vorstellungen Sie selbst haben, wie Formalitäten in Ihrem Sinne geregelt werden sollen, welche Wünsche Sie für Ihre Hinterbliebenen und für das Andenken an Sie selbst haben. Beurkundung eines Sterbefalles beim Standesamt Die häufigsten Fragen in Kürze Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls? Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Personen, die in der Stadt Lahnstein verstorben sind, werden daher durch das Standesamt Lahnstein beurkundet. 24 Wer zeigt den Sterbefall an? In der Regel kümmert sich der Bestatter für die Angehörigen um die Abwicklung der Formalitäten bei Standesamt. Er hat die Erfahrung, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls benötigt werden. Ist eine Frist zu beachten? Bitte beachten Sie, dass der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen ist. Welche Unterlagen werden für die Beurkundung des Sterbefalls benötigt? •Ärztliche Bescheinigung über den Tod (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil der Todesbescheinigung •falls sich der Sterbefall im St. Elisabeth Krankenhaus oder in einem Alten- und Pflegeheim ereignet hat, die schriftliche Sterbefallanzeige der Klinik bzw. Heimes • die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen •bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen ein Nachweis über den Familienstand (z.B. Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuchs, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten, Todeserklärung) •bei Personen, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde • Personalausweis oder Reisepass • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein Gebührenfreie Sterbeurkunden werden nach der Beurkundung des Sterbefalls für gesetzliche Rentenzwecke, Bestattung (Pfarramt) und Krankenkasse ausgestellt. Weitere Urkunden für private Zwecke (z.B. für Stammbuch, Versicherung, Bank, Nachlassgericht oder Notar) sind gebührenpflichtig. ® Waldbestattung im RuheForst Lahn-Taunus-Höhe In früheren Zeiten gehörten Leben und Tod ganz selbstverständlich zusammen und so gehörten dazu auch Abschiednehmen, Tod und Trauer. In unserer modernen Zeit fällt es den Menschen aber zunehmend schwerer, den Tod als Teil und Abschluss eines erfüllten Lebens zu akzeptieren. Auch wünschen sich die Menschen in immer stärkerem Maße Individualität, Stil, Würde und Harmonie im Leben wie im Tode. Diese Entwicklung war für die Erbacher RuheForst® GmbH in Erbach im Odenwald der Ausgangspunkt für eine zeitgemäße Bestattungskonzeption. Mit inzwischen annähernd 50 RuheForst®-Standorten im gesamten Bundesgebiet ermöglicht die RuheForst® GmbH die Urnen-Bestattung in ausgewählten Wäldern unter freiem Himmel und trägt so der heute geforderten alternativen Bestattungsform auf angemessene Art und Weise Rechnung. Der RuheForst® Lahn-Taunus-Höhe liegt in einem ausgedehnten Waldstück oberhalb von Oberwies der Verbandsgemeinde Nassau. Es ist ein Mischwaldbestand mit einer abwechslungsreichen Waldstruktur und einer für die Region typischen Flora der Kraut- und Strauchschicht. Er bietet zahlreiche RuheBiotope®, so werden bei RuheForst® die einzelnen Urnen-Gräber genannt, als letzte Ruhestätte, die sich durch markante Naturelemente auszeichnen. Hier können einzelne Personen, Familien oder sich im Leben nahestehende Personen beigesetzt werden. Trauerzeremonien können sehr individuell gestaltet werden. Eine kleine Andachtsstelle ist in unmittelbarer Nähe des Parkplatzes eingerichtet. Der Wald bleibt in seiner Ursprünglichkeit erhalten. Damit ist eine Pflege im Sinne einer klassischen Grabpflege nicht notwendig. Die Biotope sind mit Nummern versehen. Dadurch ist die namentliche Kennzeichnung der Beisetzungsstelle möglich. Das RuheBiotop® kann bereits zu Lebzeiten ausgewählt und das Recht der Nutzung auf bis zu 99 Jahre erworben werden. Zwei Mal im Monat werden an Sonntagen kostenfreie Führungen angeboten. Der RuheForst®-Betreuer informiert und berät bei allen Fragen zur Auswahl der Ruhestätte. Er begleitet die Beisetzung und unterstützt die Hinterbliebenen bei den notwendigen Vertragsformalitäten. www.ruheforst-lahn-taunus-hoehe.de Kontakt per E-Mail: [email protected]