Bilanzpolitik und Erstellung des Jahresabschlusses

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Bilanzpolitik und Erstellung des
Jahresabschlusses
Referent: Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr. Michael Böhmer
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Bilanzpolitik und Erstellung des Jahresabschlusses
A. Ziele der kommunalen Bilanzpolitik
I.
II.
III.
IV.
Ziele der kommunalen Bilanzpolitik
Adressaten der kommunalen Bilanzpolitik
Träger der kommunalen Bilanzpolitik
Objekte der kommunalen Bilanzpolitik
B. Instrumente der kommunalen Bilanzpolitik
I.
II.
Kommunale Bilanzpolitik im weiteren Sinne
Kommunale Bilanzpolitik im engeren Sinne
1.
2.
Die Teilinstrumente bei der Bilanzgestaltung
Die Bewertung als wesentliches Instrument
C. Empfehlungen
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Bilanzpolitik und Erstellung des Jahresabschlusses
A. Grundlagen der kommunalen Bilanzpolitik
I.
Ziele der kommunalen Bilanzpolitik
1.
Informationsziel
„ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln“
2.
Bild
der
Beeinflussung der Meinungsbildung
Andere bilanzpolitische Ziele gewerblicher Unternehmen -- wie z.B. Bemessung des möglichen Ausschüttungsvolumens und der Steuerbelastung
sowie der größenabhängigen Rechnungslegungspflichten -- treffen bei
Kommunen nicht zu.
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II. Adressaten der kommunalen Bilanzpolitik
1.
interne Bilanzadressaten
1.1 im engeren Sinne = Verwaltung
1.2. im weiteren Sinne = Verwaltung + Stadtrat
bzw. Verwaltung + Rechnungsprüfung + Stadtrat
2.
externe Bilanzadressaten
Bürger
Unternehmen
Geldgeber (= „Bilanzanalysten“)
aktuelle / künftige Mitarbeiter
Kommunen
etc.
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III. Träger der kommunalen Bilanzpolitik
Die Verwaltung stellt den Jahresabschluß durch die Kämmerei und den
Bürgermeister gemäß § 108 GO LSA auf.
Das Rechnungsprüfungsamt kann Anregungen oder Auflagen zur
Änderung des aufgestellten Jahresabschlusses bewirken.
Der Stadtrat / Gemeinderat stellt den Jahresabschluß gemäß § 108 a
GO LSA fest.
Der Stadtrat hat neben seiner Feststellungs- und Entlastungskompetenz
das Recht der Ergebnisverwendung.
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IV. Objekte der kommunalen Bilanzpolitik
bei Ergebnisgestaltung:
Vermögensrechnung (= Bilanz) sowie Ergebnisrechnung (= Gewinnund Verlustrechnung)
= materielle Bilanzpolitik
bei Meinungsbeeinflussung:
Vermögensrechnung (= Bilanz) sowie Ergebnisrechnung (= Gewinnund Verlustrechnung)
+ Anhang
+ Rechenschaftsbericht
= formelle Bilanzpolitik
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B. Instrumente der kommunalen Bilanzpolitik
I. Kommunale Bilanzpolitik im weiteren Sinne
Vor Ablauf des Geschäftsjahres werden geschäftspolitische, aber auch
teilweise auf die Gestaltung der Vermögensrechnung (= Bilanz) gerichtete
Maßnahmen getroffen
= sog. sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Ursache dieser instrumentellen Wirkung ist, daß verschiedene Maßnahmen bzw. Geschäftsvorfälle in verschiedener Form der Vermögensrechnung (= Bilanz) abgebildet und bewertet werden.
Dieses wesentliche Instrument kann von besonderer Bedeutung sein,
insbesondere wenn dieses zeitlich bewußt vor oder nach der
Eröffnungsbilanz eingesetzt wird.
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Folgende sachverhaltsgestaltende Maßnahmen können beispielhaft
benannt werden:
- Kauf oder Leasing, sale and lease back, Leasingobjektgesellschaften etc.
- Ausgliederung aus dem kommunalen Vermögen in Eigenbetrieb, GmbH etc.
- Transaktionen innerhalb des Konzerns „Kommune“
- PPP (= Public Private Partnership, von der Vorfinanzierung
bestimmter Investitionen bis zu Betreibermodellen)
- etc.
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II. Kommunale Bilanzpolitik im engeren Sinne
1. Die Teilinstrumente bei der Bilanzgestaltung
Bei der Bilanzierungspolitik im engeren Sinne können folgende Teilinstrumente unterschieden werden:
Gestaltung
1. des Aufbaus des Jahresabschlusses
2. der einzelnen Posten des Jahresabschlusses
-- nach Inhalt
-- nach Wert
3. des Zeitpunktes der Information bzgl.
-- Abgabe,
-- Beschaffung und
-- Berücksichtigung
der Information bis zur endgültigen Erstellung des Jahresabschlusses
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2. Die Bewertung als wesentliches Instrument
Es werden Maßnahmen getroffen, die bilanzgestaltend auf bereits realisierte
Maßnahmen wirken
= sog. Bewertungsgrundlagen
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2. Wertbestimmende Faktoren
2.1. Parameter
Stetigkeit
Änderung
Stetigkeit Änderung
2.2. Annahmen und
Ausübung von Ermessensspielräumen
Stetigkeit
Änderung
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Beispiele zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
- Nutzung von Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten, insbesondere der Höhe nach
-- Voll- oder Teilkosten bei Herstellungskosten
-- gemildertes Niederstwertprinzip
-- Gruppen- oder Festwert
- Methodenwahlrechte durch Beeinflussung der
Bestimmungsfaktoren (Gebäudebewertung nach
Sach- oder Ertragswertverfahren, Verwendung
von aktuellen Gutachten anstatt den Normalherstellungskosten)
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Beispiele zu wertbestimmenden Faktoren:
zu 2.1. Parameter:
- Zinssatz
- biometrische Rechnungsgrundlagen
- Vertragslaufzeiten
- Börsen- und Wechselkurs
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zu 2.2. Annahmen und Ausübung von Ermessensspielräumen:
- Normalherstellungskosten
-- Beseitigungskosten baulicher Mängel
-- Korrektur Marktanpassung
-- Einordnung der Ausstattungsstandards
-- gesamte / bisherige / künftige Nutzungsdauer
- Restwerte, Abbruchkosten
- Wahrscheinlichkeit künftiger Inanspruchnahme
- künftige Zahlungsein- und -ausgänge
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C. Empfehlungen
-
Testen Sie Ihr bilanzpolitisches Instrumentarium mindestens in
einer Probe-Eröffnungsbilanz und einem Probejahresabschluß
-
Üben Sie sich, die geschäftspolitischen Entscheidungen Ihrer
Kommune (= „sachverhaltsgestaltende Maßnahmen“) auf ihre
bilanziellen Effekte hin zu analysieren
-
Bereiten Sie die Bewertungsgrundlagen Ihrer Kommune so auf,
daß Sie materiell und kurzfristig Änderungen vornehmen können
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