¬ Anhang IFRS Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, an dem sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht abgezinst und werden in der Bilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. langfristige Schulden ausgewiesen. Ein latenter Steueranspruch wird in dem Umfang angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerliche Gewinne verfügbar sein werden. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt die Gesellschaft nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert latenter Steueransprüche neu. Die Gesellschaft setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne zur Realisierung des latenten Steueranspruches vorhanden sein werden. Umgekehrt wird der Buchwert eines latenten Steueranspruches in dem Umfang vermindert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichender zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch zu nutzen. Die Gesellschaft bildet nur für tatsächlich zur Ausschüttung vorgesehene thesaurierte Gewinne von Tochtergesellschaften Rückstellungen für Ertragsteuern oder ausländische Quellensteuern. Daneben werden latente Steuern für zu versteuernde Differenzen in Verbindung mit Anteilen an assoziierten Unternehmen bilanziert. e. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Die Ermittlung der Wertansätze für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt in der Regel, da systemtechnisch erfasst, zu gleitenden Durchschnittspreisen, andernfalls zu Werten des letzten Bezugspreises. Unfertige Erzeugnisse Unfertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten, die jeweils bis zur entsprechenden Stufe ihres Fertigungsgrades angefallen sind, bewertet. Fertigerzeugnisse Fertigerzeugnisse sind zu Vollkosten bewertet. Die hierfür ermittelten Herstellungskosten umfassen der Produktion direkt zurechenbare Kosten wie Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, anteilige Lohnnebenkosten sowie Abschreibungen und sonstige produktionsbezogene Gemeinkosten. Die Herstellungskosten werden auf Basis differenzierter Plan-Herstellkosten des Berichtsjahres ermittelt, angepasst um die im Berichtsjahr aufgelaufenen Plan-Ist-Abweichungen des Zeitraums Januar bis September. Handelswaren Handelswaren sind zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Soweit erforderlich, erfolgt die Bewertung der Fertigerzeugnisse und Handelswaren mit deren Nettoveräußerungswert, das heißt, vereinfachend werden Artikel, deren durchschnittlicher Verkaufserlös der letzten zwölf Monate niedriger war als deren Herstellungskosten respektive gleitende Durchschnittspreise, mit den durchschnittlichen Verkaufserlösen bewertet, vermindert um die bis zum Verkauf noch anfallenden durchschnittlichen Logistikkosten. 40