Abrechnung PI KOSTENERSTATTUNG Indikationsklassen: Wie viele Implantate sind im Regelfall medizinisch indiziert? | Die Indikationsklassen dienen den Zahnärzten, Gutachtern und privaten Kostenträgern als Richtschnur bei der Beurteilung von Therapieplänen, Rechnungen und Begutachtungen. Die Beschreibung der Indikationsklassen in der Implantologie wurde durch die Konsensuskonferenz Implantologie am 7. Oktober 2014 an die zwischenzeitliche Entwicklung des Fachgebiets angepasst. Nachfolgend wird daher der aktuelle Stand bei der medizinischen Indikation dentaler Implantate aufgezeigt. | Beschreibung am 7. Oktober 2014 an die Entwicklung angepasst Die Änderungen Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahns durch ein Implantat. Aus anatomischen Gründen ist der Zahn 8 eines Qua­ dranten in der Regel nicht zu ersetzen. Eine Notwendigkeit zum Ersatz des Zahns 7 ist nach dem Ergebnis der Konferenz individuell kritisch zu würdigen. Ersatz des Zahnes 7: Notwendigkeit wird kritisch gesehen ◼◼Indikationsklassen I Einzelzahnersatz Anzahl der Implantate Ia Frontzähne Wenn bis zu vier Zähne der Oberkiefer-Front fehlen, die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind Ein Implantat je fehlendem Zahn Wenn bis zu vier Zähne der Unterkiefer-Front fehlen, Ein Implantat soll zwei die Nachbarzähne nicht behandlungsbedürftig sind fehlende Zähne ersetzen Ib Seitenzähne Fehlende Zähne in einer geschlossenen Zahnreihe bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen Ein Implantat je fehlendem Zahn PDF erstellt für Gast am 02.11.2017 Reduzierter Restzahnbestand Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers bei der Planung mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln der konventionellen Prothetik. Natürliche Pfeiler­ zähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen. Bezahnung des Gegenkiefers ist bei der Planung mit zu berücksichtigen Die Einteilung hat im Rahmen der Konsensuskonferenz eine weitere Indika­ tionsklasse erhalten. In der neuen Klasse IIa finden sich nun Angaben zum Lückengebiss. Neue Indikationsklasse IIa ◼◼Festsitzende Versorgung IIa Lückengebiss Festsitzende Versorgung im OK 8 Pfeiler Festsitzende Versorgung im UK 6 Pfeiler 01-2015PRAXIS IMPLANTOLOGIE 7 PI Abrechnung ◼◼Herausnehmbare Versorgung Ein- und beidseitige Freiendlücke unterschiedlich zu beurteilen IIa Herausnehmbare Versorgung im OK 6 Pfeiler Herausnehmbare Versorgung im UK 4 Pfeiler Die ein- und beidseitige Freiendlücke wird unter Berücksichtigung funktioneller Aspekte – je nach Anzahl der verloren gegangenen Zähne und vorhandener Gegenbezahnung – unterschiedlich zu beurteilen sein. Das Ausmaß des verlorenen Zahnbestandes bedingt eine verschieden hohe Anzahl von Implantaten an medizinisch und strategisch begründeten Insertions-Orten. ◼◼Freiendsituation IIb Freiendsituation Zähne 6 bis 8 fehlen 1-2 Implantate Zähne 5 bis 8 fehlen 2-3 Implantate Zähne 4 bis 8 fehlen 3 Implantate In der Klasse IIb wurde die Empfehlung für ein Implantat bei fehlenden Zähnen 7 und 8 aufgehoben. ◼◼Zahnlose Kiefer IIIa Festsitzender Zahnersatz im OK 8 Implantate Herausnehmbarer Zahnersatz im OK 6 Implantate Festsitzender Zahnersatz im UK 6 Implantate Herausnehmbarer Zahnersatz im UK 4 Implantate Was macht die Konsensuskonferenz? Abweichungen von der Implantatzahl nicht grundsätzlich falsch Die Konsensuskonferenz beschreibt die Indikationsklassen im Sinne eines Goldstandards, die sich seit mehr als zwei Jahrzehnten bewährt haben. Abweichungen bei der Anzahl an Implantaten von diesem Standard sind nicht grundsätzlich falsch. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen sich ein Patient eine höherwertigere implantatgetragene Versorgung nicht leisten will oder umgekehrt eine Pfeilervermehrung gegenüber der Standardzahl medizinisch notwendig ist. PDF erstellt für Gast am 02.11.2017 Im Einzelfall gibt es abweichende Versorgungsformen als Behandlungs­ kompromiss. Dabei kann die Anzahl an Impantaten vom Regelfall abweichen, zum Beispiel zur Vermeidung eines Kieferkammaufbaus unter Verwendung mehrerer kurzer, angulierter oder durchmesserreduzierter Implantate. Ablehnung der Kostenübernahme bei Implantation im Bereich der 7er 8 FAZIT | Mit der aktuellen Empfehlung der Konsensuskonferenz wird es schwieriger, eine medizinische Begründung für eine Implantation im Bereich der 7er zu finden. Bereits jetzt kommt es zur Ablehnung der Kostenübernahme bei einzelnen privaten Kostenträgern. Im Rahmen der Aufklärungspflicht ist es daher notwendig, auf eine eventuelle Nichterstattung hinzuweisen, wenn es um die Implan­tation und Folgebehandlungen insbesondere der 7er geht. PRAXIS01-2015 IMPLANTOLOGIE