Offenlegungsbericht 2014

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Offenlegungsbericht
der
Kreissparkasse Döbeln
zum 31.12.2014
Offenlegung gemäß CRR
s
Kreissparkasse Döbeln
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
5
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
5
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431 CRR)
5
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
5
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
6
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
6
2
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
7
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
7
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
7
3
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
9
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
9
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen
Kapitalinstrumente
10
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
12
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
12
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
13
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
13
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur
Risikovorsorge
17
6
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
20
7
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
22
8
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
23
9
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
23
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
23
11
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
25
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
25
13
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
26
Anlage 1
Muster einer Kaufabrechnung für einen Sparkassen-Kapitalbrief
Anlage 2
detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente
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Kreissparkasse Döbeln
Abkürzungsverzeichnis
ABS
Asset backed Securities
a. F.
Alte Fassung
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
ECA
Export Credit Agencies (Exportversicherungsagenturen)
ECAI
External Credit Assessment Institution (externe Ratingagenturen)
EUR
Euro
EWB
Einzelwertberichtigung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
IRB-Ansatz
Internal Ratings-Based Approach (auf internen Ratings basierender Ansatz)
i. S.
im Sinne
i. V. m.
in Verbindung mit
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KMU
Klein- und mittelständische Unternehmen
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
PWB
Pauschalwertberichtigung
SolvV
Solvabilitätsverordnung
TEUR
Tausend Euro
Tsd.
Tausend
v. a.
vor allem
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Kreissparkasse Döbeln
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungsund Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
Tabelle 3: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe
Tabelle 4: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
Tabelle 5: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Tabelle 6: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Tabelle 7: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
Tabelle 8: Risikopositionen nach Branchen – Industrieunternehmen
Tabelle 9: Risikopositionen nach Branchen – Dienstleistungsunternehmen und
Privatpersonen
Tabelle 10: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Tabelle 11: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Tabelle 12: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Tabelle 13: Entwicklung der Risikovorsorge
Tabelle 14: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Tabelle 15: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung
Tabelle 16: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Tabelle 17: Zinsänderungsrisiko
Tabelle 18: Bilanzaktiva zu Buchwerten
Tabelle 19: Zugehörige Verbindlichkeiten
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Kreissparkasse Döbeln
1
Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung
international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das
Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der
ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie
Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das
Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil
eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007
mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht
umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die
bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet
sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431 CRR)
Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Die Kreissparkasse Döbeln ist kein übergeordnetes
Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten
bestehen bei der Sparkasse nicht.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Kreissparkasse Döbeln macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw.
Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert.
Bei notleidenden Forderungen erfolgt keine Unterteilung der PWB, Aufwendungen für EWB und PWB sowie Rückstellungen, Direktabschreibungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, auf Branchen,
da es sich aufgrund der Höhe um unwesentliche Beträge handelt.
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Kreissparkasse Döbeln
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die
Kreissparkasse Döbeln:
Art. 440 CRR
Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.
Art. 441 CRR
Die Kreissparkasse Döbeln ist kein global systemrelevantes Institut.
Art. 449 CRR
Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.
Art. 451 CRR
Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.
Art. 452 CRR
Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.
Art. 454 CRR
Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.
Art. 455 CRR
Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.
Art. 450 CRR
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes
Institut besteht für die Kreissparkasse Döbeln gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung,
Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offenzulegenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Kreissparkasse
Döbeln veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Kreissparkasse Döbeln jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Kreissparkasse
Döbeln. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis
auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offengelegt werden.
Die Kreissparkasse Döbeln hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die
Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass
eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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Kreissparkasse Döbeln
2
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter
Gliederungspunkt 3.2 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
0
2
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
2
Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen
zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht
mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b)
und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den
gesetzlichen Regelungen im KWG und im Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt
den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten
und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen und den Anforderungen entsprechend sind.
Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
beachtet.
Der Verwaltungsrat ermittelt geeignete Bewerber für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird
insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche
Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die
Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder
des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und
Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
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Kreissparkasse Döbeln
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis als Träger
der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter)
auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und
die Sachsen-Finanzgruppe durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die
Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über
langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 offengelegt.
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Kreissparkasse Döbeln
3
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2014
Überleitung
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2014
Passivposition
Bilanzwert
Tsd. EUR
9.
Nachrangige Verbindlichkeiten
11.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
12.
Eigenkapital
Ergänzungskapital
Tsd. EUR
Tsd. EUR
8.957
-7.101
1
42.200
-8.200
2
34.000
33.808
-293
3
33.515
544
-544
4
0
Tsd. EUR
1.856
---
ca) Sicherheitsrücklage
d)
Hartes Kernkapital
Bilanzgewinn
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 Abs. 1b CRR)
3.100
-500
67.015
4.956
Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
Nichtanrechnung aufgrund Art. 62 CRRf (Abschmelzen der Anrechnung wegen Laufzeitverkürzung)
Neubildung Reserven, Anrechnung erst nach Testierung Jahresabschluss
3 Vorwegzuführung zu den Sicherheitsrücklagen, Anrechnung erst nach Testierung Jahresabschluss
4 Bilanzgewinn, Anrechnung erst nach Testierung Jahresabschlusses
1
2
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014.
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s
3.2
Kreissparkasse Döbeln
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse Döbeln hat nachrangige Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrument begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Als Anlage 1 zum Bericht ist ein Musterexemplar der Kaufbestätigung beigefügt.
Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung
(z. B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Kreissparkasse Döbeln
k. A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
1.856 Tsd. EUR
9
Nennwert des Instruments
8.957 Tsd. EUR
9a
Ausgabepreis
100 %
9b
Tilgungspreis
100 %
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
17.08.2009 – 08.12.2010
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
Anrechnung 0 %
k. A.
Nachrangige
Sparkassenkapitalbriefe
mit Verfallstermin
14.01.2015 – 17.08.2019
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Kreissparkasse Döbeln
Hauptmerkmale des Kapitalinstrumentes Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k. A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall
(das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
2,5 - 3,9 %
Referenzindex nicht
einschlägig
k. A.
k. A.
Tabelle 3: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Nachrangige Sparkassenkapitalbriefe
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Kreissparkasse Döbeln
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem
Punkt 3.2 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Döbeln keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Kreditrisiko (Standardansatz)
Betrag per 31.12.2014
(Tsd. EUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Öffentliche Stellen
Institute
5.093
322
15.653
Unternehmen
128.176
Mengengeschäft
102.918
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
12.188
3.530
Beteiligungspositionen
16.272
Sonstige Posten
12.763
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
51.791
Tabelle 4: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
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Kreissparkasse Döbeln
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente
mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.035.752 Tsd. EUR setzt sich aus
sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme
der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für
den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2014
Jahresdurchschnittsbetrag
Tsd. EUR
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
78.731
103.164
7.978
20.211
Institute
412.551
Unternehmen
158.885
Mengengeschäft
192.106
Ausgefallene Positionen
8.574
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
29.421
Sonstige Posten
19.222
Gesamt
1.030.843
Tabelle 5: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
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Kreissparkasse Döbeln
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt
anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der
Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2014
Deutschland
EWR
Sonstige
Tsd. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
7.669
71.042
15.183
103.744
0
0
7.788
0
0
0
21.580
0
Institute
383.497
5.424
0
Unternehmen
140.074
18.051
6.356
Mengengeschäft
196.125
29
176
8.704
344
0
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
29.028
393
0
Sonstige Posten
20.545
0
0
897.174
116.863
21.715
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Tabelle 6: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
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Kreissparkasse Döbeln
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu.
Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Die in den „Sonstigen Posten“ enthaltenen Werte stellen kein originäres Adressenausfallrisiko dar und
werden daher nicht in der Branchenübersicht aufgeführt (v. a. Kassebestände und Sachanlagen in Höhe
von 20.545 TEUR).
31.12.2014
Banken
Öffentliche
Tsd. EUR
Sonstige
Haushalte
Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörper-
7.669
86.225
0
0
103.744
0
5.977
0
1.811
21.580
0
0
388.916
0
5
29.421
0
0
453.563
189.969
1.816
schaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
Gesamt
Tabelle 7: Risikopositionen nach Branchen – Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
31.12.2014
Land- und Forstwirt-
Energie- und Wasser-
Verarbeitendes
Tsd. EUR
schaft, Fischerei und
versorgung, Entsorgung,
Gewerbe
Industrie-
Aquakultur
Bergbau und Gewinnung
unternehmen
Baugewerbe
von Steinen und Erden
Unternehmen
12.232
16.002
32.322
5.125
Davon: KMU
12.232
11.341
13.438
5.125
1.474
821
7.024
12.980
1.474
821
7.012
12.980
583
0
236
1.432
14.289
16.823
39.582
19.537
Mengengeschäft
Davon: KMU
Ausgefallene
Positionen
Gesamt
Tabelle 8: Risikopositionen nach Branchen – Industrieunternehmen
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Kreissparkasse Döbeln
31.12.2014
Organi-
Tsd. EUR
Handel;
Verkehr und
Finanz-
Grund-
Sonsti-
Privat-
sationen
Instand-
Lagerei,
und Versi-
stücks-
ges
perso-
Dienstleistungs-
ohne
haltung und
Nachrichten-
cherungs-
und
Dienst-
nen
unternehmen und
Erwerbs-
Reparatur von
übermitt-
dienst-
Woh-
leis-
zweck
Kraftfahr-
lung
leistungen
nungs-
tungs-
wesen
gewer-
Privatpersonen
zeugen
be
Unternehmen
0
13.729
4.575
10.311
28.855
19.886
21.444
Davon: KMU
0
7.874
3.635
802
26.699
11.003
0
213
9.195
2.325
1.500
3.059
12.868
144.871
213
9.195
2.325
1.500
3.059
12.868
0
0
1.240
228
6
2.606
332
2.385
213
24.164
7.128
11.817
34.520
33.086
168.700
Mengengeschäft
Davon: KMU
Ausgefallene
Positionen
Gesamt
Tabelle 9: Risikopositionen nach Branchen – Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2014
< 1 Jahr
1 Jahr bis
Tsd. EUR
> 5 Jahre
5 Jahre
Zentralstaaten oder Zentralbanken
11.401
27.954
54.539
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
21.107
12.468
70.169
1.934
5.544
310
0
5.121
16.459
156.952
176.539
55.430
Unternehmen
24.547
26.655
113.279
Mengengeschäft
54.814
20.088
121.428
2.278
1.256
5.514
800
25.629
2.992
11.429
0
9.116
285.262
301.254
449.236
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Sonstige Posten
Gesamt
Tabelle 10: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
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5.2
Kreissparkasse Döbeln
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander
folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen
oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge
(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf
an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der
Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum
einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht
mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder
erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
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Kreissparkasse Döbeln
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss
2014 im Berichtszeitraum 722 Tsd. EUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen.
Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 104 Tsd. EUR, die
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 127 Tsd. EUR. Eine Branchenzuordnung ist aufgrund der Unwesentlichkeit der Einzelbeträge nicht erfolgt. Dies gilt ebenso für den pauschal berechneten Bestand an
PWB in Höhe von 1.690 Tsd. EUR sowie für die zum Teil pauschal ermittelten Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen in Höhe von 2.043 Tsd. EUR.
31.12.2014
Gesamtbetrag
Tsd. EUR
notleidender
überfälliger
Forderungen
Forderungen
Banken
Bestand EWB
Gesamtbetrag
3.323
2.294
572
91
36
529
682
613
21
Baugewerbe
1.951
887
388
Handel; Instandhaltung und Reparatur von
1.744
1.301
69
1.163
871
0
6
6
0
Grundstücks- und Wohnungswesen
993
522
1.980
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
311
262
237
10.264
6.792
3.796
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
Verarbeitendes Gewerbe
Kraftfahrzeugen
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Gesamt
Tabelle 11: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
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Kreissparkasse Döbeln
31.12.2014
Gesamtbetrag
Tsd. EUR
notleidender
überfälliger
Forderungen
Forderungen
Deutschland
EWR
Gesamt
Bestand EWB
Bestand PWB
Gesamtbetrag
9.720
6.458
1.690
3.796
544
334
0
0
10.264
6.792
1.690
3.796
Tabelle 12: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2014
Anfangsbestand
Zuführung
Tsd. EUR
Einzelwertberichtigungen
Auflö-
Inanspruch-
sung
nahme
Endbestand
6.803
2.043
843
1.211
6.792
38
0
38
0
0
Pauschalwertberichtigungen
2.130
0
440
0
1.690
Summe spezifische Kreditrisiko-
8.971
2.043
1321
1.211
8.482
Rückstellungen
anpassungen
Allgemeine Kreditrisiko-
0
3.100
anpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach
§ 340f HGB)
Tabelle 13: Entwicklung der Risikovorsorge
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Kreissparkasse Döbeln
6
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der
Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende
Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen bzw.
Exportversicherungsagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Moody’s und Standard & Poor‘s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Moody’s und Standard & Poor‘s
Internationale Organisationen
Moody’s und Standard & Poor‘s
Institute
Moody’s und Standard & Poor‘s
Unternehmen
Moody’s und Standard & Poor‘s
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Moody’s und Standard & Poor‘s
Tabelle 14: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden
ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie
eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen
Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
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Kreissparkasse Döbeln
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das
Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten im KSA. Eine Sicherheitenanrechnung erfolgt nicht.
31.12.2014
Risikogewicht in %
Positionswerte vor
Positionswerte nach
Kreditrisikominderung
Kreditrisikominderung
Tsd. EUR
Tsd. EUR
0
580.349
580.349
10
23.537
23.537
20
13.259
13.259
50
54.404
54.404
75
196.330
196.330
100
177.002
177.002
150
7.143
7.143
Tabelle 15: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung
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Kreissparkasse Döbeln
7
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Kreissparkasse Döbeln gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der
Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften.
Die Beteiligungen der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen,
um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in
der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1
und 3 HGB bewertet. Es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1
und 4 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu
der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz
ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener
Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus
dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung
gehalten.
31.12.2014
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Tsd. EUR
Börsenwert
(Fair Value)
Strategische Beteiligungen
10.816
10.816
10.816
10.816
918
918
---
Kapitalbeteiligungen
4.538
4.536
4.536
davon börsengehandelte Positionen
4.538
4.536
4.536
16.272
16.270
4.536
Davon indirekte Beteiligungen
Funktionsbeteiligungen
Gesamt
---
Tabelle 16: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen
12 Tsd. EUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
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8
Kreissparkasse Döbeln
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR.
9
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung.
Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR
festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Wesentliche Positionen der Aktivseite (Forderungen an Kunden bzw. Wertpapieranlagen) sind mit langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Dagegen verfügen Refinanzierungsmittel der Sparkasse über kürzere Zinsbindungen bzw. sind variabel refinanziert.
Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse entsteht somit bei steigendem Zinsniveau. Hier entstehen höhere
Zinsaufwendungen, denen nicht im entsprechenden Maße steigende Zinserträge gegenüberstehen.
Das Zinsänderungsrisiko wird neben den Kursrisiken der Eigengeschäfte den Marktpreisrisiken auf Gesamtbankebene zugeordnet.
Die Marktpreisrisiken werden mittels eines periodischen bzw. GuV-orientierten Verfahrens unter Berücksichtigung des Zinsanpassungsverhaltens der Sparkasse und der Strukturplanung ermittelt. Variable Produkte wie Spar- und Sichteinlagen unterliegen jedoch weder einer festgelegten Zins- noch Kapitalbindung. Hier werden daher für die Steuerung des Zinsänderungsrisikos Ablauffiktionen mittels eines Modells gleitender Durchschnitte ermittelt. Eine barwertige Betrachtung erfolgt zur Berechnung des Zinsrisikokoeffizienten.
Optionsrisiken im Kundengeschäft entfallen im Wesentlichen auf Sonderkündigungsrechte im Kundenkreditgeschäft und im Einlagengeschäft (insbesondere im Produkt Zuwachssparen). Auf der Grundlage
von Erhebungen zum historischen Ausübungsverhalten wurden entsprechende Abschläge bei der Strukturplanung berücksichtigt. Währungs- und Sachwertrisiken bestehen nicht.
Die Kursrisiken stellen in der GuV-Sichtweise Abschreibungsrisiken dar. Da diese v. a. durch die Entwicklung an den Zinsmärkten beeinflusst werden, müssen im Rahmen der Risikotragfähigkeit die Zins- und
Kursrisiken gemeinsam betrachtet und deren Wechselwirkungen beachtet werden.
Das Zinsänderungsrisiko wird vierteljährlich im Rahmen des Risikoreports an den Vorstand und den Verwaltungsrat berichtet. Daneben finden regelmäßig Stresstests statt, in welchen auch die Wirkungen von
deutlichen Veränderungen des Marktzinsniveaus ermittelt werden.
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Kreissparkasse Döbeln
Im Rahmen der periodischen Gesamtbanksteuerung bzw. zur Absicherung von einzelnen Wertpapieren
werden zur Reduzierung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative
Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt.
Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel,
handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Sparkasse Döbeln
wurde die Schwelle von 20 Prozent im gesamten Jahr überschritten.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Die folgende Tabelle weist die gemäß vorstehender Erläuterung ermittelte Barwertveränderung aus.
31.12.2014
Tsd. EUR
berechnete Barwertänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
Zinsschock - 200 Basispunkte
- 20.274
- 679
Tabelle 17: Zinsänderungsrisiko
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11
Kreissparkasse Döbeln
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht
betrieben.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der internen
Kapitalallokation berücksichtigt.
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand
der Sparkasse festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich über zentrale Gegenparteien abgeschlossen. Die Kontrahenten sind Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit
Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen
Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko aus Zinsderivaten beläuft sich zum Stichtag 31.12.2014 auf
50 Tsd. EUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode.
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt
3.2 offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht.
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13
Kreissparkasse Döbeln
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände,
die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus einem Offenmarktgeschäft des Treasury mit der Deutschen Bundesbank und Weiterleitungsdarlehen.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten
Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten
einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten
können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten
hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch
bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis.
Weiterleitungsdarlehen werden sicherheitshalber an den Sicherungsnehmer abgetreten.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von
den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 63,6 Mio. EUR belastet.
Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses
Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per 31.12.2014 erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den
sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar
für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen, Beteiligungen und Rechnungsabgrenzungsposten), beträgt 72 Prozent.
Die Sparkasse hat die Sonderregelung für nationale Eigenheiten, dass auf einen Einbezug von Weiterleitungsmitteln verzichtet werden kann, nicht in Anspruch genommen.
In der Erstmeldung zum 31.12.2014 konnten auf Einzelinstitutsebene bei der HGB-Bilanzierung keine
Zeitwerte angegeben werden. Demzufolge wurden anstelle der Zeitwerte Buchwerte gemeldet.
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Kreissparkasse Döbeln
Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten,
unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten:
31.12.2014
Tsd. EUR
Buchwert belasteter
Buchwert unbelasteter
Vermögenswerte
Vermögenswerte
0
9.537
Anleihen und Schuldverschreibungen
30.000
310.235
Sonstige Vermögenswerte
33.585
476.134
Summe Vermögenswerte
63.585
795.906
Aktieninstrumente
Tabelle 18: Bilanzaktiva zu Buchwerten
Zum Stichtag 31.12.2014 hat die Sparkasse keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten.
Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite
und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen.
31.12.2014
Zugehörige Verbindlichkeiten,
Belastete Vermögenswerte,
Tsd. EUR
Eventualverbindlichkeiten und
Sicherheiten und begebene
Wertpapierleihe
eigene Schuldverschreibungen
ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
63.611
63.585
Tabelle 19: Zugehörige Verbindlichkeiten
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